Pátek 31. března 1876

Stenographischer Bericht

über die

XVI. Sitzung der fünften Jahres=Session

des böhmischen Landtages vom Jahre 1872,

am 31. März 1876.

Stenografická zpráva

o

XVI. sezení pátého výročního zasedání

sněmu českého z roku 1872, dne

31. března 1876.

Inhalt:

Präsidialmittheilungen:

1.    Bekanntgabe der allerhöchsten Entschließung, die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Hochstabt betreffend.

2.    Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.

3.    Interpellation des Abg. Dr. Ruß und Genossen über das Gymnasium in Mariaschein.

Tagesordnung:

1.    Bericht des Landesausschusses betreffend die Pensionirungsangelegenheit der rechtskundigen Direktoren bei der Landeshypothekenbank Franz Wolf und Klemens Geißler.

2.    Bericht des Landesausschusses betreffend die Herabjetzung der jährlichen Regiebeiträge der Darlehensnehmer der böhmischen Hypothekenbank.

3.    Bericht des Landesausschusses betreffend die Beitragsquote aus dem Grundentlastungsfonde zu dem Regieaufwande der weiteren Durchführung der Grundentlastung für das Jahr 1877.

4.    Bericht des Landesausschusses mit dem Ausweise über die in den Jahren 1873, 1874 und 1875 zu Straßenbauzwecken bewilligten Vorschüsse und die aus der Straßenbaudotation der Jahre 1873-1877 bewilligten Subventionen.

5.    Bericht des Landesausschusses betreffend die Errichtung einer gräflich Straka´schen Akademie für Exercitien und Kunstunterricht.

6.    Bericht des Landesauäschusses ad Nr. 167 betreffend die Gewährung ber 1. Quinquennalzulage dem Landesbuchhaltungsoffizial Hermann Seifarth.

7.    Bericht des Landesausschusses mit den Ausweisen über die Erfordernisse im Jahre 1877 für das Volksschulwesen und deren Bedeckung.

8.    Bericht des Landesausschusses betreffend die Abänderung des §. 7 der Straßenpolizeiordnung.

9.    Kommissionswahlen.

Obsah:

Sdělení presidialní:

1.    Sděleno nejvyšší rozhodnutí, jímž se povoluje zřízení okresního soudu ve Vysoké.

2.    Došlé petice přikázány komisím.

3.    Interpellace dr. Russa a soudruhů o gymnasiu v Bohusudově přednešena.

Denní pořádek:

1.    Zpráva zemského výboru v příčině záležitostí pensijních práv znalých řiditelů banky hypoteční Františka Wolfa a Klimenta Geisslera.

2.    Zpráva zemského výboru v příčině zmírnění ročních příspěvků na správní výlohy hypoteční banky.

3.    Zpráva zemského výboru v příčině příspěvku správního nákladu k dálšímu provedení vyvazení pozemků na rok 1877.

4.    Zpráva zemského výboru s výkazem o zálohách silničných z roku 1873, 1874 a 1875 a o povolených příspěvcích ze silniční dotace z roku 1873 až 1877.

5.    Zpráva zemského výboru za zřízení akademie hraběte Straky pro exercicie a umění.

6.    Zpráva zemského výboru k č. 167 v příčině udělení prvního přídavku pětiletého oficialu Hermannu Seifartovi.

7.   Zpráva zemského výboru s výkazy na školní potřeby r. 1877 a jich uhražení.

8.    Zpráva zemského výboru v příčině změny §. 7. řádu policie silniční.

9.    Volba komisí.

V o r s i tz e n d e r: Se. Durchlaucht der Oberstlandrnarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.

Am Regierungstische. Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Herr Dr. Friedl Ritter von Friedensee,

Beginn der Sitzung: 12 Uhr 10 Min.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada pan Dr. Friedl rytíř z Friedensee.

Sezení počalo o 12. hodině 10 minut.

Oberstlandmarschall (läutet): Die Sitzung ist eröffnet.

Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.

Oberstlandmarschall: Ich habe dem h. Landtage folgende Mittheilungen zu machen:

Sr. k. k. apostolische Majestät haben mit Allerhöchster (Entschließung vom 29. Jänner dieses Jahres die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Hochstadt Allergnädigst zu genehmigen geruht.

Nám. nejv. marš.: Jeho cís. král. apoštolské Veličenství ráčilo nejvyšším rozhodnutím ze dne 29. ledna t. r. navržené zřízení okres, soudu ve Vysoké nejmilostivěji povoliti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Eingabe vorzulesen.

Ldtgsekr. Schmidt (liest): StatthaltereiNote.

Se. k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 29. Jänner d. J. die beantragte Errichtung eines Bezirksgerichtes in Hochstadt in Böhmen allergnädigst zu genehmigen geruht.

Dem Bezirksgerichte wurden zugewiesen die Ortsgemeinden:

1.   Ober-Duschnitz,

2.    Glasersdorf,

3.   Jablonetz,

4.   Passek,

5.   Frič,

6.   Hochstadt aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Rochlitz,

7.   Altendorf,

8.   Helkowitz,

9.   Priwlak,

10.   Rüppersdorf aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Semit,

11.   Stanow,

12.   Woleschitz und

13.   Lhotka aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Eisenbrod.

Der Beginn der Amtswirksamkeit dieses neuen Bezirksgerichtes wird später bekannt gegeben werden.

Ich habe die Ehre, hievon dem hochlöblichen Landesausschußpräsidium in Folge bes Erlasses bes Herrn Ministers bes Innern vom 6. Februar 1876 Z. 449 M. I. mit Beziehung auf die geschätzte Note vom 5, Februar 1874 Z. 249 Ldtg. mit dem Beifügen die Mittheilung zu machen, daß wegen lieberweisung der genannten Gemeinden aus dem bisherigen in den neugebildeten Bezirk in gerichtlicher und polit. administrativer Beziehung das Geeignete verfügt wurde.

In Rücksicht auf die durch die Neubildung des genannten Bezirkes eintretende Aenderung in dem Umfange der gegenwärtigen Bezirksvertretungen Rochlitz-Semil und Eisenbrod ist die Weisung des Herrn Ministers noch zu gewärtigen. Prag, den 14. März 1876, Weber m. p.

Oberstlandmarschall: Im Drucke wurde vertheilt:

Nám. nej v. marš.: V tisku bylo rozdáno:

Ldtgssekr. Schmidt (liest): Der Bericht des Landesausschusses mit dem Gesetzentwurf betreffs Abänderung des §. 7 der Straßenpolizeiordnung.

Zahl 162. Der Bericht des Landesausschusses mit dem Ausweise der zu Verwaltungszwecken im Jahre 1874 eingehobenen. Umlagen; dann der Ausweis über den Bestand der Bürgerschulen und deren Frequenz in den Schuljahren 1872, 73, 74 und 75.

Der stenographische Bericht der 7. Sitzung.

Rozděleno bylo v tisku:

Zpráva zem. výboru s osnovou zákona stran změny §. 7. řádu policie silniční.

Dále: Zpráva zem. výboru s výkazem o přirážkách, jež byly r. 1874 k účelům správním vybírány.

Výkaz o stavu měšťanských škol a jich návštěvě ve školním běhu v r. 1872, 1873, 1874 a 1875, dále stenografická zpráva 7. sezení.

Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.

Ldtgssekr. Schmidt: An Petitionen sind eingegangen.

Okresní výbor v Plzni podal petici za udělení moci exekutivní okresním zastupitelstvům.

Nejv. marš. zems.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Sněm. sekr. Schmidt: Okresní výbor v Jilemnici podal petici v téže záležitosti.

Nejv. marš. zem.: Téže komisi.

Ldtgssekr. Schmidt: Abg. Josef Theumer, Petition der Landeskassabeamten: Kassiers Franz Fleißig, Karl Alter, des Liquidators Vinz. Miltner und Adjunkten Hermann Oberdorfer um Quinquennalzulagen.

Oberstlandmarschall: Der Budget-Kommission.

Ldtgssekr. Schmidt Abg. Kart Aßmann, Pet. des Bezirksausschusses Niemes um Einflußnahme auf den Ausbau der Postelberg - Liebenau eventl. Böhm. -Leipa-Liebenauer Eisenbahn.

Oberstlandmarschall: Der Petitions-Kommission.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. p. dr. Trojan podal petici některých obyvatelů pražských za zřízení české university.

Nejv. marš. zems.: Školské komisi.

Ldtgssekr. Schmidt (liest):

Abg. Dr. Haßmann, Pet. des Unterstützungsvereines der Hörer an der k. k. Hochschule für Bodenkultur in Wien (forstliche Sektion) um Subvention.

Oberstlandmarschall: Der Budget-Kommission.

Ldtgssekr. Schmidt (liest): Abg. Dr. Volkelt,

Petition des Bezirksausschusses in Friedland um Subvention zu Nothstandsttraßenbauten.

Oberstlandmarschall: Der Budget Kommission.

Es wurde mir von den H. Abgeordneten Dr. Ruß und Genossen folgende Interpellation übergeben.

Interpellation des Abgeordneten Dr. Ruß und Genossen an Sc. Exc. den Herrn Statthalter.

In Erwägung, daß nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften ber Vorstand einer jeden Privatlehranstalt, an welcher Gymnastaluntericht ertheilt wird, die Bildung eines Lehrers an einem Staalsgymnasium nachweisen muß, baß alle Privatlehranstalten unter ber Dberaussicht ber Regierung stehen und daher verpflichtet sind, die von dieser geforderten Auskünfte über ihren Zustand zui geben und baß die Regierung berechtigt ist, in ber ihr geeignet er Scheinenden Weise sich; von diesem Zustand genaue Kenntniß zu verschaffen und die fämmtlichen Zöglinge einer solchen Privatlehranstalt zur Ermöglichung einer richtigen Beurteilung ihrer Lei stungen an die nämliche öffentliche Lehranstalt zur Prüfung zui verweisen sind, stellen die Unterzeichneten an Se. Exc. den Herrn Statthalter die Anfrage:

1. Besitzt der Vorstand ber in den Lehrgegenständen bes Gymnasiums Unterricht ertheilenden privatlehr Anstalt der Gesellschaft Jesu zu Mariaschein die gesetzliche Befähigung und feit wie lange?

2.   Ist die Anstalt seit Beginn des Jahres 1874 durch. Organe des Landesschulrathes inspizirt worden und welches ist ber Zustand derselben?

3.    Sind die sammtlichen Zöglinge dieser Anstalt an ein und dasselbe öffentliche Gymnasium zur Prüfung überwiesen worden und an welches und wie gestalteten sich die Erfolge dieser Prüfung ?

Prag, am 30. März 1876.

Dr. Ruß, Knoll, Alter, Seibemann, Bauriedl, Neumann, Bayer, Adam, Suida, Niederle, Dr. Ernst Mayer, Herbst, Aschenbrenner, Rasp, Sföhr, Meisler, Wolfrum, Aßmann, Leo Theumer, Eduard Janota, Krause, A. Ziegler, Schwarzenfeld, Wenzl, Dr. Roser, Stefanides, Dr. Grégr, Kaspar Vacek, Hruška, Trojan, Mayersbach, Dr. Sladkovský, Dr. Nittinger, Heinrich, Frank, Josef Bitterlich, Halbmayer, Dr. Schmeykal, Dr. Klier, Jahnel. A. Lehmann, Dr. Hallwich.

Ich werde diese Interpellation Sr. Excell. dem Hrn. Statthalter zufertigen.

Wir gehen nun mehr zur Tagesordnung über.

Nám. nejv. marš.: Přikročuje se k dennímu pořádku.

Oberstlandmarschall: Der erste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses betreffs die Pensionirungsangelegenheit der rechtskundigen

Direktoren bei der Landeshypothekenbank Franz Wolf und Klemens Geißler.

Berichterstatter ist Hr. Dr. Schmeykal. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině záležitosti pensijní práv znalých ředitelů banky hypoteční Františka Wolfa a Klimenta Geisslera.

Zpravodajem jest p. dr. Schmeykal.

Berichterst. Dr. Schmeykal: Der Gegenstand des von Seite des Landesausschusses vorgelegten Berichtes bilden zwei Pensionirungsangelegenheiten, welche die rechtskundigen Direktoren der genannten Hypothekenbank, den k. k. Landesgerichtsrath Franz Wolf und Herrn Klemens Geißler betreffen.

In erster Beziehung bemerke ich, baß der genannte Herr Landesgerichtsrath in Folge einer bedauerlichen Störung seiner Gesundheitsverhältnisse zu dem Ansuchen bemüßigt war, in den Ruhestand versetzt zu werden.

Der L. A. hat über dieses Ansuchen die Bonk direktion um ihre Meinung und ihre Antrage vernommen und es gehen diese Anträge dahin, den genannten H. Landesgerichtsrath und Bankdirektor bei der Versetzung in den Ruhestand in dem vollen Genusse seiner bisherigen Bezüge, welche nebst dem Gehalte, bann dann Personalzulagen und den Quinquennalien sich auf die Summe von 4800 st. stellen, zu belassen.

Der L. A. hält sich verpflichtet, an dieser Stelle zu konstatiren, daß er sich jener ehrenvollen Anerkennung, welche die Baukbirektion dem in den Ruhestand tretenden H. Bankdirektor im vollsten Maße sollt, zur Gänze anschließt und das Bedauern darüber ausspricht, einen Mann aus dem Verbande der Hypothekenbankdirektion Scheiben zu sehen, welcher diesem. Institute vom Beginne der Gründung an mit vollstem Eifer und redlicher Mühewaltung, zugethan war und welchem in hervorragender Weise das Verdienst zuzuschreiben ist an dem kräftigen und raschen Ausschwung, welchen das Institut genommen hat.

Aus allen diesen Gründen und mit Rücksicht darauf, daß wenn auf seine Staatsdienstzeit Rücksicht genommen wird, der genannte Hr. Bankdirektor eine Dienstleistung tu der Dauer von 35 Jahren aufzuweisen hat, erlaubt sich der L. A. in der Hauptsache den Antrag zu stellen, bei der Versetzung in den Ruhestand dem Landesgerichtsrath H. Franz Wolf seine vollen Bezüge als Pension zu belassen, ihm aber auch den Dank für seine bei Begründung ber Hypothekenbank und in der Berwaltung des Amtes eines rechtskundigen Direktors bewährte unausgesetzte eifrige Umsicht, treue und aufopfernde Pflichterfüllung und rastlose, erfolgreiche Thätigkeit ausszusprechen.

In formaler Beziehung wird der Antrag ge-

stellt, diesen Bericht der Kommission zuzuweisen, welche für die Angelegenheiten der Hypothekenbank bestellt ist.

Bezüglich des H. Bankdirektors Geißler bemerke ich, daß schon während des Laufes der vorjährigen Session von Seite des Präsidiums der Bankdirektion der Antrag an den L. =A. gelangte, welcher dahin gieng, die rechtskundigen Direktoren bei der Bemessung ihrer Pension nach demselben Maße, derselben Norm zu behandeln, welche für Landesbeamte selbst bestellt.

Bisher waren diese Pensionsbezüge geregelt durch Dienstverträge und es soll nun nach dem Antrage des Bankdirektors, beziehungsweise des Präsidiums der Bankdirektion diese Angelegenheit dahin geregelt werden, daß dem rechtskundigen Bankdirektor (jetzt nach Versetzung des H. Landesgerichtsrathes Wolf in den Ruhestand erübrigt eben nur der zweite Bankdirektor Hr. Klemens Geißler) zugesicherr werde, ihn bei Seiner eventuellen Pensionirung eben so zu behandeln, wie unsere Landesbeamten.

Der L. =A. findet diesen Vorgang im Rechte und der Billigkeit begründet und sein Antrag in der Sache geht dahin, darauf einzugehen und eine solche Zusicherung vertragsmäßig dem Bankdirektor Klemens Geißter auszusprechen.

Auch dieser Antrag soll durch die Zuweisung an die Kommission für Hypothekenbank=Angelegenheiten die gleiche formelle Behandlung erfahren.

Sn. sekr. Schmidt: Zemský výbor činí návrh, aby zpráva zemského výboru právě přednešená byla přikázána komisi, která již byla zvolena pro záležitosti hypoteční banky.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des L. =A., betreffend die Herabsetzung der jährlichen Regiebeiträge der Darlehensnehmer der böhmischen Hypothekenbank.

Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině zmírnění ročních příspěvků na správní výlohy hypoteční banky.

Berichterstatter Dr. S ch m e y k a l: Das Statut der Hypothekenbank bestimmt, daß die Bankschuldner von ihrem Kapital, beziehungsweise je nach den erfolgten Abzahlungen von dem erübrigenden Reste 1/4 %tige Regiebeiträge an die Bank entrichten.

Es bestimmt das Statut weiter, daß dieser Regiebeitrag durch den Beschluß des Landtages

herabgesetzt werden kann, daß er aber ganz zu entfallen hat dann, wenn der Reservefond statutenmäßig die Höhe von 1 Million erreicht haben wird.

Es hat nun mit Rücksicht auf den Gang, welchen die Entwicklung des Institutes genommen hat, im vorigen Jahre über Antrag der Kommission der h. Landtag sich bestimmt gefunden, dem L. =A. den Auftrag zu ertheilen, die Frage der Herabsetzung der Regiebeiträge der Darlehensnehmer der böhmischen Hypothekenbank in Erwägung zu ziehen und in der nächsten Session darüber dem h. Landtage Bericht zu erstatten.

Die Erstattung dieses Berichtes erfolgt nun eben zu dem in Verhandlung stellenden Punkte der Tagesordnung.

Der L. =A. hat sich in dieser Frage mit der Bankdirektion ins Einvernehmen gesetzt und kann hier bestätigen, daß in dieser Frage zwischen dem L. =A. und der Bankdirektion das vollste Einverständniß stattfindet. Beide sind der Ansicht, daß es nicht zu empfehlen sei, die Regiebeiträge herabzusetzen u. z. mit Rücksicht darauf, daß es höchst wünschenswerth und im dringenden Interesse der Befestigung der Zustände des Institutes geboten sei, die vorgeschriebene Höhe des Reservefondes von 1 Million so rasch als möglich zu erreichen und es wird eben diese Bildung des Reservefondes dadurch beschleunigt werden, wenn man nicht auf die Herabsetzung der Regiebeiträge eingeht, sondern dieselben in derselben Höhe beibehält, in der sie bis jetzt eingehoben wurden.

Es wird dann die Bildung des Reservefondes mit einer Million erreicht Sein gegen das Ende des Jahres 1877, spätestens in der ersten Hälfte des Jahres 1878.

Auch von dem Standpunkte aus, daß nach den Bestimmungen des Statutes die Gewährung von Prämien für die Pfandbriefbesitzer davon abhängt, daß der Reservefond die vorgeschriebene Höhe von 1, 000. 000 erreicht, hat der Landesausschuß ein gewichtiges Motiv entnommen für die Beibehaltung der Regiebeiträge.

Der Antrag geht also dahin, daß dem h. Landtage die Herabsetzung der Regiebeiträge nicht empfohlen werden könne, und wird in formaler Beziehung die Zuweisung dieser Angelegenheit an die Kommission für die Hypothekenbankgegenstände beantragt.

Sn. sekr. Schmidt: Co se týče formálného naložení s touto zprávou, navrhuje pan zpravodaj, aby též byla přikázána komisi pro záležitosti hypoteční banky.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses Betreffend die Beitragsquote aus dem Grundentlastungsfonde für den Regieaufwand der weiteren Durchführung der Grundentlastung für das Jahr 1877.

Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Hr. von Teicheck. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině příspěvku správního nákladu k dalšímu provedení vyvazení pozemků na rok 1877.

Berichterst. Edler v. Teicheck (liest): Hoher Lanbtag!

Nachfem fie Verhandlungen der zur Durchführung der Ergänzungsgesetze über die weitere Entlastung von Grund und Boden berufenen landesfürstlichen Organe, nämlich des a, h. Patentes vom 5. Juli 1853 Betreffend die Regulirung und Ablösung der Holz=, Weide= und Forstprobukten= Bezugsrechte, dann einiger Servituis= und gemeinschaftlicher Besitz= und Benützungsrechte, dann des vom h. Landtage Beschlossenen und a. h. sanktionirten Gesetzes vom 29. Mai 1869 über die weitere Grundentlastung, u. z. bezüglich des ersteren Gesetzes beinahe einen Zeitraum von 2 Dezennien und Bezüglich des letzteren Gesetzes eine Dauer von über 5 Jahren bereits in Anspruch genommen hatten, und hieburch dem nach diesen Gesetzen zur Bestreitung der Regiekosten verpflichteten Lande, resp. dem Grundentlastungsfonde bereits einen Regie=Auswand von mehr als einer halben Million Gulden zur Last erwachsen war, hielt es der Landesausschuß zur weiteren Schonung dieses Fondes für feine erste Pflicht der k. k. Statthalterei gegenüber Bei den sich hiezu ergebenden geeigneten Anlässen dem Wunsche, und Beziehungsweise Verlangen nach einer möglichst Baldigen Abwicklung und Beendigung der Eingangs erwähnten und nun schon so lange andauernden Verhandlungen immer lebhafteren Ausdruck zu geben.

Dieses Verlangen erschien dem Landesausschusse um so gerechtfertigter, als das in feinen Folgen nicht minder Segensreiche, und ebenso schwierige, aber weit umfangreichere im Grunde der Gesetze vom 7. September 1848 und vom 4. März 1849. vollzogene denkwürdige Werk der ursprünglichen Grundentlastung schon in dem verhältnißmäßigen kurzen Zeitraum von 4 Jahren der Hauptsache nach vollbracht wurde.

In Berücksichtigung dieses wiederholt ausgesprochenen Wunsches wurde seitens der k. k. Statthalterei mit ihrer Note vom 10. Februar 1875, Z. 5604 dem Landesausschusse eröffnet, daß derselbe mit Rücksicht auf den zur Zeit bestehenden Geschäftsstand bereit fei, schon im 2. Semester 1876 eine Ersparniß in den Regiekosten der Grundent-

lastungs, dann der Grundlasten=Ablösungs= und Regulirungs=Landeskommission für den Grundentlastungsfond durch Auflassung ded bei der k. k. Statthalterei bestehenden eigenen Grundentlastungs=Departements eintreten zu lassen, jedoch mit dem Vorbehalt seinerzeit Modalitäten, unter welchen Bei derselben das Grundlasten=Ablösungs= und Regulirungsgeschäft weiter zu besorgen sein wird, im Einvernehmen mit dem Landesausschusse festzustellen. Dieser Eröffnung gemäß und über das ausbrückliche Verlangen ber k. k. Statthalterei wurde daher in den Voranschlag des Grundentlastungsfondes pro 1876 auch nur das von der k. k. Statthalterei blos für den 1. Semester 1876 zu Grundentlastungszwecken präliminirte Regiekosten=Erforberniß u. z.:                  

A.   Für die Grundlasten=Ablösungs= und Regulirungslandes=Kommission mit dem Betrage von 2537 fl. 30 kr.

B.   Für die Lokal=Kommissionen mit dem Betrage von 3000 ff. eingestellt und vom h. Landtage genehmigt.

Gemäß der sammt Beilagen zur hohen Einsicht sub % mit folgenden Statthalterei Zuschriften vom 14. und 27. Februar 1876, Z. 8257 und 11436 erklärt jedoch die k. k. Statthalterei

daß sie mit Rücksicht auf den seither in unvorhergesehener Weise vermehrten Geschäftsstand der Grundentlastungsangelegenheiten nicht in der Lage fei, die früher beabsichtigte Durchführung wegen Auflassung des eigenen Grundentlastungsdepartements und Uebertragung der sich etwa noch ergebenden Grundentlastungsakte an ein ständiges Statthaltereidepartement schon mit Beginn des 2. Semesters 1876 eintreten zu lassen, und glaubt diese Verfügung erst vom 1. Jan. 1877 an veranlassen, resp. die Zustimmung des k. k. Ministeriums hierfür erwirken zu können. Insbesondere wird zur Begründung dessen in ber Statthalterei=Zuschrift vom 14. Februar 1876, Z. 8257 hervorgehoben, baß ungeachtet ber möglichsten Anstrengungen ber k. k. Bezirkshauptmannschaften als Lokal=Kommissionen, bann in Folge von unvorhergesehenen Hindernissen, und zufolge ber neu eingelangten Ablösungsanmeldungen und Provokationen mit Ende des Jahres 1875, doch noch 1737 Verhandlungen im Rückstande verblieben, welche erst im Jahre 1876 in Angriff genommen werden müssen und voraussichtlich mit Rücksicht auf die sich bei deren Durchführung nicht feiten ergebenben Schwierigkeiten noch vor Ende des Jahres 1876 kaum beenbigt werden dürften.

In Folge dessen wird von Seiten ber k. k.

Statthalterei nicht nur ber in ber mit zuliegenden Nachweisung I. spezifizirte Nachtragskredit für den 2. Semester 1876 u. z.:

A. Für die Grundlasten=Ablösungs und Re-

gulirungslandes-Kommission mit dem Betrage von 3056 fl: 50 kr.

B. Für die Lokal-Kommissionen mit dem Betrage von 2000 fl., sondern auch weiter die nachträgliche Einstellung in der weiter zuliegenden Nachweisung II. näher bezeichneten Regiekostenbeitrages in den Grundentlastungsfonds- Voranschlag pro 1877 u. z.:

A.   Für die Grundlastenablösungs- und Regulirungs-, dann Grundentlastungslandes-Kommission den Betrag von 1160 fl.

B.    Für die Lokalkommissionen den Betrag von 1500 fl. beansprucht.

Da die von der k. k. Statthalterei zur Begründung ihrer diesfälligen Ansprüche in ihren Zuschriften angeführten Umstände und Daten nicht bestritten werden können und auch kein Grund zur deren Anzweiflung vorliegt, so stellt der Landesausschuß den Antrag:

Der h. Landtag wolle nach Einvernahme der Budget-Kommission die von bei k. k. Statthalterei beanspruchten und in deren Nachweisungen I. und II. näher spezifizirten Nachtragskredite für den 2. Semester 1876 und für das Jahr 1877 zur Wetteren Bestreitung des Regieaufwandes für die k. k. Grundlasten-Ablösungs-, dann Regulirungsund Grundentlastungslandes Kommission, dann für die Lokalkommission aus dem Grundentlastungsfonde bewilligen.

Nachdem jedoch andererseits die möglichst schleunige Abwicklung und Beendigung der bereits über alle Gebühr andauernden GrundentlastungsVerhandlungen nicht minder im Interesse der Betheiligten, deren Grund und Boden entlastet werden soll, als auch im Interesse des zur Tragung des Regiekostenaufwandes verpflichteten Grundentlastungsfondes bringend wünschenswerth und geboten erscheint, so erlaubt sich der Landesausschuß zur schnelleren und sicheren Erreichung dieses Zieles dem hohen Landtage die Annahme der nachstehenden Resolution zu empfehlen.

In Erwägung, daß bei Erfaß ber Gesetze über die Entlastung des Grundes und Bodens die Absicht nicht vorlag, noch vorliegen konnte, die zur Durchführung dieser Gesetze berufenen Organe auf Kosten des Landes permanent zu erhalten in der ferneren Erwägung, daß das im Grunde der Gesetze vom 7. September 1848 und vom 4. März 1849 ausgefuhrte großartige Werk der ursprünglichen Grundentlastung in dem verhältnißmäßig kurzen Zeitraume von 4 Jahren vollbracht wurde, während die Verhandlungen Behufs der Durchführung der Erganzungsgesetze vom 5. Juli 1853 und vom 29. Mai 1869 zur weiteren Entlastung des Grund und Bodens bereits einen Zeitraum von 20, Beziehungsweise 6 Jahren in Anspruch genommen haben, ohne ein Baldiges Ende dieser Verhandlungen abzusehen, eine möglichst schleunige

endliche Abwicklung derselben aber ebenso dringend im Interesse der zu Entlastenden als zur Schonung des Grundentlastungsfondes geboten ist, so wird die h. k. k. Regierung ersucht, nachdrücklichst dahin zu wirten, daß das gesammte Grundentlastungsgeschäft längstens im Verlaufe des Jahres 1877 der Hauptsache nach zum Abschlusse gebracht und die etwaigen Remanenzen sodann ohne weitere Inanspruchnahme von Landesmitteln den kompetenten k. k. politischen Behörden zur Austragung überlassen werden, was dermal bei dem vorgeschrittenen Stande der Dinge um so leichter zu bewerkstelligen sein dürfte, als das k. k. Ministerium des Innern schon im J. 1869 in seinem Schreiben vom 15. Juni 1869, Z. 1805 die Absicht zu erkennen gegeben hatte, das knis. Patent vom 5. Juli 1853 außer Kraft zu setzen und die weitere Ablösung und Regulirung der diesem Patente unterworfenen Grundlasten den ordentlichen kompetenten Behörden zuzuweisen. Welche Absicht sowohl vom Landesausschusse als vom k. k. Oberlandesgerichte in den hierüber erstatteten Gutachten die bereitwilligste und beifälligste Zustimmung fand.

Sněm. akt. Lederer: Zem. výbor činí návrh, aby přijata byla resoluce tato:

V uvážení, že při vydání zákonů o vyvazení pozemků se nezamýšlelo, aniž i zamýšleti mohlo, orgány k provedení zákonů těch povolané na útraty zemské stále vydržovati; v uvážení, že velkolepé dílo původního vyvazení pozemků v základě zákonů ze dne 7. září 1848 a 4. března 1849 provedené v poměrně krátké lhůtě 4 let dokonáno bylo, kdežto jednání za účelem provedení doplňovacích zákonů ze dne 5. července 1853 a 29. května 1869 v příčině dalšího vyvazení pozemků trvá již 20, pokud se týče 6 let, aniž by se dalo předvídati, že jednání to brzy dokončeno bude, že však všemožně urychlené a konečné provedení jednání toho velmi žádoucno jest jak v zájmu těch, jichž pozemky se vyvazovati mají, tak i v zájmu šetření fondu vyvazovacího: žádá se slavná c. k. vláda co nejdůrazněji působiti k tomu, aby veškeré jednání vyvazovací nejdéle během roku 1877 co do hlavní věci dokonáno bylo, a aby záležitosti, které by do té doby ještě vyřízeny nebyly, odevzdaly se k vyřízení příslušným c. k. politickým úřadům tím způsobem, že by se další náklad z prostředků zemských více zapravovat nemusel, což při pokročilém stavu věci tím snáze provésti lze, ano c. k. ministerium záležitostí vnitřních již r. 1809 přípisem svým ze dne 15. června 1869, č. 1805 projevilo úmysl svůj učinit čeho potřebí, aby císařský patent ze dne 5. července 1853 pozbyl moci a aby další vykupování a spořádaní pozemkových břemen, k nimž se patent onen táhne, přikázáno bylo řad-

ným úřadům příslušným, kterýžto úmysl jak u zemského výboru, tak u c. k. vrchního soudu zemského v dobrém zdání o věci podané došel souhlasu co nejochotnějšího a nejvřelejšího.

Co se týče normálného pojednání s touto záležitostí, navrhuje se, aby byla přikázána budžetní komisi.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses mit dem Ausweise über die in den Jahren 1873, 1874 und 1875 zu Straßenbauzwecken Bewilligten Vorschüsse und die aus der Straßenbandotation der Jahre 1873 bis 1877 bewilligten Subventionen.

Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Herr Dr. Waldert Ich ersuche ihn, den Bericht Vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru s výkazem o zálohách silničních z roku 1873, 1874 a 1875 a o povolených příspěvcích ze silniční dotace z roku 1873 až 1877. Zpravodaj jest p. dr. Waldert.

Berichterstatter Dr. Waldert (liest): Hoher Landtag!

Mit dem Beschlusse vom 4. Dezember 1872 hat der hohe Landtag die mit demi Landesausschußberichte Z. 264 vorgelegten Ausweise überdie seit 1863 bis Ende 1872 bewilligten Subventionen und Vorschüsse zu Straßenbauten zur Kenntniß genommen und den Landesausschuß beauftragt, den künftig gebruckt vorzulegeuden Jahresberichten neben dem Summariurn auch einen Ausweis nach Bezirkshauptmannschaften beifügen zu lassen.

Diesem hohen Auftrage entsprechend, hat der Landesausschuß den beiliegenden Ausweis über die in den Jahren 1873, 1874 und 1875 zu Straßenzwecken bewilligten Vorschüsse und die aus der Straßenbaudotation der Jahre 1873 bis 1877 bewilligten Subventionen versaßt und erlaubt Sich denselben dem hohen Landtage mit der Bitte vorzulegen, denselben zur Kenntniß zu nehmen.

Sněm. sekr. Schmidt: Zem. výbor předkládaje výkaz týkající se záloh v letech 1873, 1874 a 1875 jakož i subvencí ze silniční dotace 1873-1877 a sice do 15. března 1876 ku stavbám silničním povolených dovoluje sobě činiti prosbu, aby sněm ráčil jej vzíti k vědomosti.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des L. A. betreffend die Errichtung einer gräflich Straka'schen Akademie für Exercitien und Kunstunterricht.

Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Herr Baron Peche.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zem. výboru za zřízení akademie hraběte Straky pro exercicie a umění. Zpravodaj svob. pán Peche.

Berichterstatter Baron Peche (liest ) Hoher Landtag!

Gemaß der in der 22. Sitzung vom 10. Mai vorigen Jahres gefaßten Beschlüsse hat der hohe Landtag die Rechnungsabschlüsse der Stiftungsfonde für das Jahr 1874 als richtig anerkannt und den Landesausschuß beauftragt, die Frage, ob und in welcher Weife der grast. Straka'sche Refervebaufond feinem Ziele zugeführt Werden könne, in Erwägung zu ziehen und hierüber dem hohen Landtage in der nachsten Session Bericht zu erstatten.

Dieser Refervebaufond, ein integrirender Bestandtheil des gräfl. Straka'schen Stiftungsfondes beträgt mit Schluß des J. 1875 304. 000 fl. nom. in Pfandbriefen der böhm. Hypothekenbank und 125 fl. 10 kr. Kassarest; - ungerechnet den Ueberschuß bes Stiftungsfondes im Jahre 1875 den beim Refervefonde auf Grund des vom h. Landtage genehmigten Fondsrechnungsabschlusses im Laufe bes Jahres 1876 zur Beeiunahmung gelangen wird, und verdankt derselbe feine Entstehung einem Beschlusse des Landesausschusses vom 3. Juli 1867

seitdem resultirenden Fonbsüberschüsse wurden beschlußmäßig alljährlich zur Gänze dem Refervebaufonde zugeführt Eine Verminderung erfuhren dieselben nur insoweit, als in Folge hohen Landtagsbeschlusses -von 20. Oktober 1869 und a. h Entschließung vom 8. März 1870 für Stiftlinge in den niederen Schulen, und in Universitäts und technischen Studien, an landwirthschaftlichen, Berg und Forstakademien, dann Lehrerbilbungsanstalten anstatt ber Bestandenen 66 Plätze 80 Plätze kreirt und die Stiftungsgebühren von 300 st. und 400 fl.., auf 500 st. und 600 st. jährlich erhöht wurden, wodurch dem Fonde ein höherer jährlicher Aufwand erwuchs

Uni nun über die in demi Beschlüsse bes h. Landtages von 10. Mai v. J. zur Erwägung empfohlene Angelegenheit eine Entscheidung herbeiführen zu können, ist es erforderlich, auf die Bestimmungen bes Testamentes und Stistsbriefes zurückzugehen.

Das Testament bes Grafen Peter Straka bestimmt im Punkte 18, daß das Fideikommiß der Akademie zur Bildung ber armen Jugend höheren

Standes der böhmischen Nation auf allerhand Unterricht und Exercitien zufallen solle.

Die ganze diesfähige Disposition und Ordinirung sowohl im Gebäu und Möblirung, als auch in Berufung erfahrener Männer und Magister aus dem Reich, Italien und Frankreich, sowie auch die Aufnahme in die Akademie, welche jedoch nur auf die arme adelige Jugend aus dem Herren= und Ritterstande der Böhmischen Nation beschränkt bleiben sollte, hat der Stifter dem damaligen Herrn Statthalter des Königreiches Böhmen eingeräumt und überlassen und sich verwahrt, daß solche, die bemittelt wären, in die Akademie außer gegen Ersatz der Unkosten aufgenommen werden.

Wahrhaft arme aber, deren Armuth; erwiesen wäre, feien unentgeltlich mit einer gleichen geziemenden Kost zu versehen und hatten auch ihre Exercitien unentgeltlich zu genießen. Den vorgesetzten Beamten, Lehrmeistern und der Dienerschaft sollte ein gehöriger und solcher Lohn verabreicht werden, daß sie von der armen Jugend unter der Hand nicht das geringste Honorar anzunehmen brauchten noch auch unter Entlassung aus der Akademie annehmen dürften, Da er - der Stifter - überhaupt jedoch nicht wissen könne, ob eine derlei Akademie für die arme adelige Jugend böhmischer Nation und wann dieselbe zum Anfalle der Erbschaft gelangen werden, und was für Zeiten und Umstände zu der Zeit sein werden: so könne er nichts Vollständiges diesfalls Bestimmen, sondern Alles, sowohl die Einführung der Akademie vom Beginn Bis zur Vollendung derselben als auch die Ordnung der Renten der Fideikominißgüter und die Bestimmung der Ausgaben im Verhältniß zur Anzahl der Jugend, der Beamten, Lehrmeister und der Dienerschaft nur der Macht und Einsicht der damaligen und künstigen Ferren Statthalter stets überlassen.

Der Stiftsbrief Wailand Sr. Majestät Kaiser Franz I. vom Jahre 1814 über die gräflich Strakasche Stiftung enthält in seinem Eingange die angeführten Bestimmungen des Testamentes ganz gleichlautent und heißt es hiernach weiter.

"Uebrigens wollen wir, wie - wir es bereits unterm 22. April 1809 angeordnet haben, diese adelige Stiftung Bis nicht eine eigene Akademie für dieselbe errichtet sein wird, dem zu Prag zu errichtenden Konvikte dergestalt zugewiesen haben, daß zwar in demselben die adeligen den nicht adeligen Stiftungen und Zöglingen in allen Stücken gleichgehalten, jedoch die Adeligen in den Sprachen, im Zeichnen und gymnastischen Uebungen, durch besondere Meister unterrichtet werden, wodurch in der Administration des Stiftungsvermögens und der Besetzungsart der erledigten Stiftungsplätze keine Aenderung geschieht.

Bis zur Eröffnung des Konvikts gestatten wir, daß noch ferner so viel Jünglingen, als die Ein-

künfte der Stiftung ertragen mögen und nur solchen, welche auf inländischen Universitäten, Lyceen oder Gymnasien Studieren, und hiezu sowohl nach den allgemeinen Direktivregelu als nach den besonderen Erfordernissen dieser Stiftung geeigenschaftet sind, Handstipendien u. zw. denen aus den Gymnasialklassen mit 200 fl., denen aus den höheren Studienklassen mit 300 fl. W. W. vertheilt werden.

Aus diesen Bestimmungen des Testaments und des Stiftsbriefes geht hervor, daß in der Errichtung einer Akademie zur Bildung der mittellosen adeligen Jugend der böhmischen Nation die entsprechendste Erfüllung des stifterischen Willens erblickt werben muß. Dahin lautete auch ein von der Rechtsauwaltschaft erstattetes Gutachten, welches ihr aus Anlaß eines durch die böhmische k. k. Statthalterei dem vormaligen ständischen Ausschusse Zugekommenen Erlasses des k k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 21. April 1851, Z. 2696 abgefordert würde.

Mit jenem Erlasse nämlich kurz nach im Studienjahre 1848 - 49 erfolgter Aufhebung des Prager Konvikts, in welchem bis dahin die gräfl. Straka'schen Stiftlinge unterbracht waren, wurde dem ständischen Ausschusse die Frage der Errichtung einer gräfl. Straka'schen Adelsakademie zur Erwägung empfohlen.

Der finanzielle Stand des Stiftungsfondes war jener Zeit noch kein so günstiger, und deßhalb gieng denn auch das Gutachten des damaligen ständischen Ausschusses dahin, daß in Rücksicht auf den Stand der Geldkrafte des Stiftungsfondes der Zeitpunkt noch nicht gekommen sei, um die Von dem Stifter beabsichtigte Adelsakademie zu errichten, daß jedoch der Ausschuß den lebhaften Wunsch habe, durch Gründung eines Reservefondes oder in anderer Weise für die Zukunft Wenigstens die Möglichkeit anzubahnen, daß der Wille des Stifters in seiner eigentlichen ursprünglichen Richtung möglichst genau vollzogen werde.

Eine solche vorsorgliche Maßregel unterblieb bis zum Jahre 1867, wo wie Eingaugs bemerkt, die Gründung des Reservefondes beschlossen, und auch von ber k. k. Regierung als obersten Stiftungsbehörde genehmigt wurde.

Bei ber von dem hohen Landtage nunmehr angeorbneten Erwägung dieser Angelegenheit ergaben sich vor Allem die Fragen:

Wie eine solche int Geiste ber Stiftung liegende Akademie beschaffen und eingerichtet sein solle, und ob die Mittel des Reservefondes auch schon derart sind, daß zur Errichtung derselben geschritten werden könne.

Beide Fragen hängen so genau zusammen, daß sie sich im Erfolge wechselseitig bedingen, daher auch vereint behandelt werden müssen.

Aus den oben angeführten Bestimmungen des

Testamentes des Grafen Straka ist es klar, daß derselbe unter der von ihm bezeichneten Akademie eine Bildungs- und Erziehungsanstalt für arme Adelige böhmischer Nation verstanden hat, in welcher die letzteren gemeinschaftliche Unterkunft und Kost, eine gleichmäßige Bekleidung und den Unterricht in allerhand Exekutiven unentgeltlich zu erhalten hätten, daß jedoch die ganze Einführung und Einrichtnug dieser Akademie durch die Bestimmungen des Testamente nicht beschränkt weiden wollte, indem der Stifter im Testamente Selbst erklärte, daß er Alles, die Einführung der Akademie vom Beginne bis zur Vollendung derselben der Macht und Einsicht der Herren Statthalter überlasse, weil er nicht wissen könne, ob und wann eine derlei Akademie zum Erbschaftsanfalle gelangen werde und was für Zeiten und Umstände zu jener Zeit eintreffen würden.


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