Stenographischer Bericht
über die
XIV. Sitzung der fünften Jahres=Session
des Böhmischen Landtages vom Jahre 1872,
am 29. März 1876.
Stenografická zpráva
o
XIV. sezení pátého výročního zasedání
sněmu Českého z roku 1872, dne
29. března 1876.
Inhalt:
Präsidialmittheilungen:
1. Agnoscirung der Geschäftsprotokolle der zwölften Sitzung.
2. Bekanntgabe der Konstituirung der Kommission für Grundentlastungsangelegenhetten.
3. Urlaubsertheilung.
4. Einlauf und Zuweisung an die Kommissionen.
Tagesordnung:
1. Bericht der Kommission zur Berathung der Regierungsmittheilung betreffend den Entwurf einer Feuerpolizeiordnung.
2. Bericht des Landesausschusses betreffend die Ertheilung einer weiteren Subvention zum Baue des Nationalthea-ters aus dem Landesfonde.
3. Bericht der Petttions=Kommission über die Petition des Bezirksausschusses Hlinsko, um Abänderung des §. 7 der Straßenpolizeiordnung.
4. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangeleheiten über die Petition der Stadtgemeinde Marrenbad, um Errichtung eines neuen Bezirksgerichtssprengels mit dem Amtssitze in Marienbad.
5. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über die Petitton der Städte Oschitz, Wartenberg, Hühnerwasser und Hirschberg um Errichtung neuer Gerichtssprengel.
6. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten betreffend die Petitton der Gemeinde Libischan um Ueberweisung aus dem Pardubitzer in den Königgrätzer Gerichtssprengel.
7. Bericht der Budgetkommission über das Präliminare des Normalschulfondes für das Jahr 1877.
Obsah:
Sdělení presidialní:
1. Jednací protokol dvanáctého sezení schválen.
2. Sděleno sestavení komise pro záležitosti vyvazovací.
3. Dovolené uděleny.
4. Došlé spisy přiděleny komisím.
Denní pořádek:
1. Zpráva komise k poradě o vládním sdělení týkajícího se řádu policie v příčine ohně.
2. Zpráva výboru zemského stran udělení další subvence na stavbu národního divadla z fondu zemského.
3. Zpráva petiční komise o petici okresního výboru Hlineckého za změnu §. 7. policejního řádu silničního.
4 Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici městské obce Marianských lázní za zřízení soudního okresu se sídlem tamtéž.
5. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici měst Osečna, Wartenberg, Kuřívody a Doksy za zřízení nových okresů soudních se sídly úřadů v dotčených městech.
6. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici obce Libišanské za vyloučení z okresu Pardubického a přidělení k okresu Králohradeckému.
7. Zpráva budžetní komise o prelimináři školského fondu normalního na rok 1877.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfahige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Herr Dr. Friedl Ritter von Friedensee, später Herr Dr. Ritter v. Grohmann.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 50 Min.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada pan Dr. Friedl rytíř z Friedensee, později pan dr. rytíř z Grohmannů.
Sezení počalo o 11. hodině 50 minut.
Oberstlandmarschall (läutet): Die Sizzung ist eröffnet.
Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.
Oberstlandmarschall: Ich habe dem h. Landtage folgende Mittheilung zu machen:
Die Geschäftsprotokolle der 12. Sitzung vom 24. März sind durch die Vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.
Nám. nejv. marš.: Jednací protokoly
XII. sezení byly po patřičný čas k nahlédnutí vyloženy.
Oberstlandmarschall: Wird zu deren Fassung etwas erinnert?
Nám. nejv. marš.: Má někdo něco k namítání ?
Oberstlandmarschall: Da bies nicht der Fall ist, so sind sie agnoscirt.
Nám. nejv. marš.: Jsou tedy schváleny.
Oberstlandmarschall: Die Kommission für Grundentlastungsangelegenheiten hat sich konstituirt und es wurden gewählt:
Zum Obmann Dr. Ritter von Wiener, zum Obmannsstellvertreter Dr. Johann Ritter v. Limbeck, zu Schriftführern Dr. Ritter von Forster und Dr. Aschenbrenner.
Nám. nejv. marš.: Komise pro záležitosti vyvazovací se ustavila a zvolila za předsedu p. dr. ryt. Wienera, za místopředsedu p. Jana ryt. z Limbecků, za zapisovatele pp. dr. Forstera a dr. Aschenbrennera.
Oberstlandmarschall: Dem Abgeordneten Herrn Dr. Karl Lumbe wurde wegen bringender Geschäfte ein 4 tägiger Urlaub ertheitt.
Nám. nejv. marš.: Poslanci p. dr. Karlu Lumbeovi udělena čtyřdenní dovolená za příčinou nutných obchodních záležitostí.
Oberstlandmarschall: Der Abg. Franz Freiherr v. Weidenheim entschuldigt Sein Ausbleiben durch Unwohlsein.
Nám. nejv. marš.: Posl. p. Fr. svob. pán Weidenheim omlouvá nepřítomnost svou churavostí.
Oberstlandmarschall: Von den Landtagseingaben würden zugewiesen.
Nám. nejv. marš.: Ze spisů došlých bylo přiděleno:
Oberstlandmarschall: Landesausschußeingabe der nachträglich eingelangten Akten betreffend den Rothstand unter der Arbeiterbevölkerung in den Jndustrialbezirken.
Der Budgetkommission.
Nám. nejv. marš.: Zem. výborem podané dodatečně došlé spisy o nuzném stavu dělnické třídy v průmyslových okresích budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Landesausschußeingabe mit dem Einschreiten des Gemeindevorstandes von Königswart um Einreihung dieser Stadtgemeinde in die Wahlgruppe der Städte und Industrialorte.
Nám. nejv. marš.: Zem. výb. podaná žádost představenstva obce Kinžvartské za vřadění této obce do sboru volicího měst a průmyslových míst.
Oberstlandmarschall: Die Eingabe des Industrialortes Wiesenthal um Ausscheibung aus der Landgemeindenwahlgruppe Reichenberg, Ga-
blonz Tannwald und Vereinigung mit dem Stadtwalbezirke Gablonz, Liebenan, Morchenstern.
Nám. nejv. marš.: Žádost místa průmyslového Wiesenthalu za vyloučení ze sboru volicího venkovských obcí: Liberec, Jabloné a Tannwald a spojení s volicím sborem měst Jabloné, Hodkovice a Smržovka.
Oberstlandmarschall: Eingabe des Bürgemeisteramtes Wernstadt um Ausscheidung dieser Gemeinde aus dem Landgemeindenwahlbezirke und (Einreihung in die Wahlgruppe der Städte und Industrialorte.
Nám. nejv. marš.: Zem. výborem předložená žádost purkmistrovského úřadu Verneřického za vyloučení obce této ze sboru volicího venk. obcí a vřadění v sbor volicí měst a průmyslových míst.
Oberstlandmarschall: Diese drei Eingaben wurden der Kommission für die Landtagswahlordnung zugewiesen.
Nám. nejv. marš.: Tyto tři předlohy byly přikázány komisi pro řád volení poslanců do sněmu.
Oberstlandmarschall: Landesausschußeingabe mit den Akten betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Huttendorf aus dem Gerichtsbezirke Starkenbach und deren Zuweisung zu dem polit. Amtsbezirke Hohenelbe.
Nám. nejv. marš.: Zem. výb. se spisy v příčině vyloučení obce Lhoty zálesní z okr. Jilemnického a přidělení k okr. Vrchlabskému.
Oberstlandarschall: Wurde der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten zugewiesen.
Nám. nejv. marš.: Bylo přikázáno komisi pro okres. a obecní záležitosti.
Oberstlandmarschall: Einlauf der petittonen und bereit Zuweisung:
Landtagssekretär Schmidt (liest):
Abg. Dr. Ruß, Pet. des Laurenz Roboch, Direktors der Knaben Volksschule und Bürgerschule in Aussig, um Erhöhung seines Gehaltes,
Oberstlandmarschall: Der. Schulkommission.
Landtagssekretär Schmidt: Abg. E. Claudi, Petition des S. Stark in Gmünd (Niederösterreich) um Verhaltung der Gemeinde Hradzen zum Krankheits und Beerdigungskostenersatze für Barbara Porth.
Oberstlandmarschall: Der Petitionskommission.
Landtagssekretär Schmidt: Abg. Dr. Herbst, Pet. der Gemeinde Herrenskretschen um Bewiligung einer Schulbausubvention pr. 5000 fl.
Oberstlandmarschall: Der Bubgetkomrnision.
Landtagssekretär Schmidt: Abg. Bitterlich, Pet. der Industriellen in Georgswalde um Sub-
ventionirung der Fachweberschulen, behufs Ermöglichimg des Besuches dieser Schuten Seitens der Georgswalder armen und talentvollen Angehörigen
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Lbtgssekr. Schmidt: Abg. Dr. Hasner, Petition des Fr. Pawikowský und Aug. Wischek, Bauunternehmer in Prag, um Erhöhung der Verdienstsummen für den Bau des böhm. Polytechnikums.
Qberstlandrnarschalt: Der Budgetcommission.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Pražák, petice obce Klenče, Vodochod, Podčaplu a Dolánky za změnu řádu volebního clo sněmu.
Nejv. marš. zem.: Komisi pro změnu řádu volebního.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. rytíř Mayersbach, pet. občanů obce Stupic a Běchovic za zřízení české university.
Nejv. marš. zem.: Školské komisi.
Lbtgssekr. Schmidt: Abg. Pichler. pet. der Gemeinde Přehoř um Trennung betreiben von ber Stadtgerneinde Scheles.
Oberstlandmarschall: Dem Landesansschusse.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Sladkovský, pet. obce Velkých Lečic za prominutí úroků ze zálohy zemské pr. 575 zl., za příčinou neúrody udělené.
Nejv. marš. zem.: Budžetní komisi.
Lbtgssekr. Schmidt: Abg. Dr. Aschenbrenner, Pet. der Direktion der Warnsdorfer Webereifachschule um Kreirung von Stipendien für talentvolle Schüler genannter Jachschule.
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Sn. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr. pet. města Opočna za vřadění mezi volební okresy měst a míst průmyslových.
Nám. nejv. marš.: Komisi pro změnu řádu volebního.
Sn. sekr. Schmidt: Posl. Pražák, pet. 18 obcí okr. Mělnického za upravení břehů řek Vltavy a Labe z prostředků říšských, potahmo zemských.
Nejv. marš. zems. Budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Wir gelten nunmehr zur Tagesordnung über.
Nám. nejv. marš.: Pokračuje se k dennímu pořádku.
Oberstlaudmarschall: Der 1. Gegenstand ist der Bericht der Kommission zur Beratung der Regierungsmitthetlung betreffend den Entwurf einer Feuerpolizeiordnung.
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Jahnel. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise k po-
radě o vládním sdělení týkajícím se řádu policie v příčině ohně.
Berichterst. Abg. Jahnel: Im beutschen Texte des dem hohen Landtage vorliegenden Komnussionsberichtes haben sich einige kleine Druckfehler eingeschlid, en, die ich sofort bei dem Vortrage des Berichtes korrigiren werde. Der Bericht lautet hiernach:
"Hoher Landtag !
Inhaltlich der dem hohen Landtage zugekommenen Mittheilung Sr. Excellenz des k. k. Herrn Statthalters vom 10. l. W. haben Seine k. und k. apostolische Majestät mit a. h. Entschließung vom 1. 1. M. dem vom h. Landtage am 29. April 1875 votirten Entwurfe eines neuen Feuerlöschgesetzes deßhalb die a. h. Sanktion nicht ertheilt, weit sich gegen die dem Gemeindeausschusse im § 6 dieses Entwurfes eingeräumte Kompetenz, auf die Nichtbesolgung der von ihm erlassenen feuerpolizeilichen Anordnungen Geldstrafen bis 100 fl. ö. W., ober Arrest bis zu 20 Tagen zu verhängen, die Besorgniß aufdränge, daß ein GemeinbeanSSchuß, wenngleich nur in mißverständlicher Auffassung dieses Befugnisses, auf einzelne minder bedeutende Uebertretungen fixe Strafbeträge in unangemessener Höhe festsetzen könnte, ohne dem Ermessen ber Strafbehörbe und namentlich ber Berufungsinstanz einen Spielraum für das Strafausmaß offen zu lassen, was zur Folge haben tonnte, daß eine und dieselbe Uebertretung in der einen Gemeinde unangemessen strenge und vielleicht in der henachbaxten Gemeinde desselben Landes gelind geahndet würde.
Daß nach dem im v. J. votirten Gesetzentwurfe die Gemeindeausschüsse sich zu fixen oder doch zu Strassanktionen mit einem Minimum berechtigt halten könnten, dafür spreche auch der Umstand, daß es im § 59 des Entwurfes heiße:, "insofern die Strafe hiefür nicht schon in den erwähnten Verordnungen und Vorschriften festgesetzt ist. "
Die Kommission, welcher der h. Landtag die Mittheilung der h. Regierung mit Beschlusse vom 11. 1. f. zur Beratung und Antragstellung überwiesen hat, vermag sich der Erkenntniß nicht zu verschließen, daß von einzelnen Gemeinfeauddchüffen dad ihnen im § 6 ded Entwurfes eingeräumte Befugniß wirklich in der von der h. Regierung bedorgteu Weide irrig ausgelegt und do dad Gedetz Selbst den Intentionen ded h. Landtages zuwider angewendet werden könnte.
Da nun jedes Gesetz vor allem möglichst klar und deutlich sein soll, so ergibt sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Aenderiung der Bezüglichen Bestimmung von Selbst.
Die Regierungsmittheilung sprich sich in dieser Beziehung dahin aus, daß der beregten irrigen Gesetzesanwendung vorgebeugt werben könnte, Wenn
der § 6 mit dem Worte "verbieten" abgeschlossen und daher der Satz: "auf deren Nichtbefolgung er Geldstrafen bis 100 fl. ö- W. und im Falle der Uneinbringlichkeit Arrest bis zu 20 Tagen verhängen kann weggelassen würde.
Die Kommission stimmt dieser Ansicht unbedingt bei, weil der § 59, welcher von der Bestrafung der Uebertretungen der in feuerpolizeilicher Hinsicht erlassenen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften handelt und eine Beanständung nicht gefunden hat, der Bestrafung mit Geld bis 100 fl, ö. W. eventuell mit Arrest bis zu 20 Tagen, ausdrücklich auch die Uebertretung der vom Gemeindeausschusse erlassenen Verbote unterwirst. Hiernach entsteht durch Hinweglassung des Schlußabsatzes des § 6. nicht nur keine Lücke im Gesetze, sondern es tritt vielmehr an die Stelle einer den Gemeindeausschüssen zugedachten Bedenklichen Berechtigung eine präcise gesetzliche Bestimmung. Vollends unbedenklich erscheint die Weglassung des citirten Absatzes dann, wenn im § 6. nach dem Schlußworte "verbieten" ebenso auf den §. 59. Bezug genommen wird, wie sich der § 59. auf den § 6. bezieht.
Weitere Aenderungen findet die Kommission nicht in Antrag zu Bringen, weil die fämmtlichen übrigen Bestimmungen des im v. J. votirten Entwurfes keine Beanstandung gefunden haben. Nur bei § 27. wäre mit Rücksicht auf den Umstand, daß feit dem 1. Jänner l. J. das metrische Maß das allein gesetzliche ist, der Durchmesser der Cylinder bei Feuerspritzen nicht mehr mit 3 Zoll, sondern rund mit wenigstens 7 Centimeter festzusetzen.
Den vorstehenden Ausführungen gemäß, ist der an geslossene abgeänderte Gesetzentwurf verfaßt und es stellt demnach die Kommission den Antrag, diesen Entwurf genehmigen zu wollen. "
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Der Abg. Hr. Dr. Alter hat das Wort.
Dr. Alter: Ich habe mir das Wort erbeten, um bezüglich der Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfes einen formellen Antrag zu stellen. Der von der Kommission vorgelegte Gesetzentwurf ist bis auf die §§. 6 und 27 wörtlich gleichlautend mit jenem Entwurfe, welcher im Vorjahre, vom h. Landtage beschlossen worden ist. Es scheint mir mit Rücksicht auf diesen Umstand nicht nothwendig, daß in eine Spezialberathung der übrigen §§. eingegangen werde, nachdem von Seite der h. Regierung nur Bezüglich der §§. 6 und 27 Bedenken erhoben worden sind. Ich erlaube mir also, den Antrag zu stellen, daß die Spezialberathung auf die §§. 6 und 27 beschränkt und die übrigen §§ en bloc angenommen werden.
Sn. sekr. Schmidt: P. dr. Alter činí návrh, aby se specielní rokování obmezilo toliko na §§. 6. a 27., jelikož ostatní §§. zůstaly beze
změny tak, jak je v předešlém zasedání sněm v třetím čtení přijal.
Nám. nejv. marš.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht). Der Antrag ist angenommen.
Die Annahme dieses Beschlusses Bringt es mit sich, daß mit Ausnahme der §§. 6 und 27 die übrigen Bereits in zweiter Lesung angenommen sind.
Berichterst. Jahnel (liest):
§. 6.
Handlungen und Unterlassungen, welche nach den örtlichen Verhältnissen leicht eine Feuersbrunst veranlassen können und nicht Schon durch das Strafgesetz oder durch politische Verordnungen untersagt sind, hat der Gemeindeausschuß durch Besondere im Umfange der Gemeinde giltige Vorschriften zu verbieten. (§. 59. )
Sn. sekr. Schmidt: §. 6.
Skutky a opomenutí, která by dle místních poměrů snadno požár spůsobiti mohla a která trestním zákonem aneb politickými nařízeními nejsou již zapovězena, má obecní výbor zvláštními, pro obvod obce platnými předpisy zakázati. (§. 59. )
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
V
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche dem §. zustimmen, wollen die Hand erheben,
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).
Der §. ist angenommen. Berichterstatter Jahnel (liest):
§. 27.
In jeder geschlossenen Ortschaft von wenigstens 100 Häusern muß eine vollkommen Brauchbare, mit den nöthigen Schläuchen, Eimern und sonstigem Zugehöre ausgerüstete Feuerspritze mit Zilindern von mindestens 7 Centimeter Durchmesser mit Normalgewinden und wo möglich mit einem Saugwerke, ferner eine Handspritze Vorhanden sein.
Das etwaige Mehrerforderniß hat der Gemeindeausschuß und zwar dort, wo eine Feuerwehr Besteht, nach Einvernehmung der Leitung derselben festzusetzen.
Ausnahmen von dem oben festgestellten Minimalerfordernisse können nur von dem Bezirksausschusse nach Einvernehmung der Bezüglichen Feuerwehrleitung nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse zugestanden werden. Das Normalgewinde für die Spritzen und
Schlauche zu bestimmen, bleibt dem Landesausschusse vorbehalten.
Sn. akt. Sládek.:
§. 27.
V každé osadě uzavřené a aspoň 100 domů čítající, musí pohotově býti řádná stříkačka, opatřená potřebnými šlouchy (trubicemi), koši a ostatním příslušenstvím, a mající válce, jichž průměr obnáší aspoň 7 centimetrů, pak normální závitky šroubové a pokud možná, ssací stroj; dále má tam býti pohotově stříkačka ruční.
Čeho by nad to snad ještě více potřebí bylo, to ustanoviž obecní výbor, slyšev dříve tam, kde jest sbor hasičský, ředitelstvo jeho.
Odchylky od nejmenší potřeby svrchu ustanovené může výjimkou toliko okresní výbor podle místních poměrů dovoliti, slyšev prvé ředitelstvo sboru hasičského, jehož se týče.
Určiti, jaké mají býti normální závitky pro stříkačky a šlouchy, zůstaveno jest zemskému výboru.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche den §. 27 annehmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht). Der Paragraph ist angenommen.
Berichterst. J a h n e l: Nachdem gegen den vorgelegten Gesetzentwurf nichts eingewendet worden ist, beantrage ich die Annahme desselben in dritter Lesung.
Nám. nejv. marš.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte Diejenigen, welche für die dritte Lesung sind, die Hand zu erheben.
Kteří jsou pro třetí čtení, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).
Ich bitte Diejenigen, welche dem Gesetze in dritter Lesung endgiltig ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. (Geschieht).
Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses, betreffend die Ertheilung einer weiteren Subvention zum Baue des Nationaltheaters aus dem Landesfonde.
Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Edler v. Teicheck.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského stran udělení další subvence na stavbu národního divadla z fondu zemského.
Landesausschußbeisitzer v. Fürstl (liest): Hoher Landtag!
Der hohe Landtag hat in der am 8. Mai 1875 abgehaltenen Sitzung nach dem von der Budgetkommission zu der Eingabe des gefertigten Lan-
desausschusses vom 27. April 1875, Z. 11548 betreffend die Subventionirung des Ausbaues des böhm. Theaters in Prag erstatteten Berichte nachstehende Beschlüsse gefaßt:
a) Dem Komité zur Erbauung des böhm. Nationaltheaters wird für das Jahr 1876 aus den Kassaresten des Landesfondes der Subventionsbeitrag von 60000 fl. bewilligt, und der Landesausschuß beanftragt, die Bestimmung zu treffen, daß diese Subvention zur Fortsetzung des Theaterbaues nach dem Bestehenden und Bestimmten Plane und nach Maßgabe des Baufortschrittes verwendet werde.
b) In Hinsicht der weiteren Subvention in den folgenden Jahren Bis zu der Höhe von 300000 fl. wird der Landesausschuß Beauftragt, zum Zwecke der Sicherung der Verwendung der Subvention und zur Klarstellung des Rechtsverhältnisses des Landes gegenüber dem Boukomité Verhandlung zu pflegen und in nächster Session darüber. Bericht zu erstatten.
Nachdem sich der gefertigte Landesausschuß im Sinne des diesfälligen ad a) angeführten Beschlusses des h. Landtages durch eine Kommission die Ueberzengung von der planmäßigen Durchführung und von dem Fortschritte des Baues des böhm. Theaters seit dem Tage des Landtagsbeschlusses gemäß zuliegenden Protokolls vom 2, November 1875 verschafft hatte, wurde dem betreffenden Baukomité über dessen Eingabe de dto. 11. Oktober 1875 Z. 29220 mit Rücksicht auf den nicht unbedeutenden Aufwand, den geringen Baufond und mit Rücksicht auf den Umstand, als die Unterdachbringung des Gebäudes als sehr wünschenswerth sich herausstellt, die vom h. Landtage Bewilligte Subvention im Betrage von 60. 000 fl. unter dem 6. November 1875, Z. 31488 angewiesen und auch ausbezahlt.
Was den ad b) obbezeichneten Beschluß des h. Landtages anbelangt, so wurde von Seite des gefertigten Landesausschusses zunächst eine eingehende Berathung und Prüfung der diesfalls vorhandenen aktenmäßigen Belege gepflogen, welche zu nachstehendem Resultate führten.
Maßgebend für die Beurtheilung des obwaltenden Rechtsverhältnisses ist die Eingabe des Theaterbau=Komités vom 28. November 1850, Z. 5671 und die hierüber erflossene Landesausschußentscheidung vom 6. Dezember 1850, Z. 5671.
In der ersicitirten Eingabe hat das Komité die gänzliche Ausführung des Theaterbaues gegen dem übernommen, daß das beabsichtigte Theater sogleich, wie es zur Benützung geeignet, hergestellt sein wird, vom Landesausschusse unter Vorbehalt der Zustimmung des h. Landtages als eine Landesanstalt zum Zwecke čechoslavischer Darstellungen übernommen wird. In der zweitcitirten Eingabe hat der Landesausschuß die Anträge des Baukomi-
tes angenommen und seinerseits die folgenden Zusagen geleistet:
1. Daß der Landesausschuß dem Komité alle bereits disponiblen Hilfsmittel (insbesondere die 14. 000 fl. ) und alle von Privaten gewidmeten oder versprochenen Beiträge, insofern der Landesausschuß hierüber disponiren könne, zur Disposition stelle.
2. Daß der Landesausschuß dieses Theater, sobald es zur Benützung geeignet, hergestellt ist, unter Vorbehalt der Zustimmung des h. Landtages als eine Landesaustalt in gleicher Weise, wie es bisher das ständische Theater War, übernehmen und in der Erhaltung und Unterstützung diesem ständischen Theater gleichhalten werde.
3. Daß dieses Theater gleichfalls unter Vorbehalt der Bestimmungen des hohen Landtages wesentlich zum Zwecke dramatischer Vorstellungen in čechischer Sprache gewidmet sein soll und
4. daß der Landesausschuß in seinem Berichte über die Angelegenheit des čechischen Theaters beim hohen Landtage seine Anträge dahin stellen werde, für den Fall, als daß durch das Komité errichtete Theater nicht als Landesaustalt übernommen werden sollte, das Komité durch Abtretung eines Privilegiums in den Stand zu setzen, den Betrieb der Unternehmung zu übernehmen. Einen wie immer, gearteten behördlichen Einfluß auf die Thátigkeit des Komités hat der Landesausschuß abgelehnt. Auch wurde die Landeskasse angewiesen, die Beiträge auf Verlangen des Komités demselben auszufolgen.
Angesichts dieser Erklärungen glaubte der Landesausschuß als feststehend ansehen zu müssen, daß das Theaterkomité rechtlich verpflichtet ist, nach Vollendung des Theaterbaues das Gebäude dem Lande, Beziehungsweise dem Landesausschusse zu dem obenangeführten Zwecke als Landesaustalt zu übergeben, daß dagegen bei dem hohen Landtage die Uebernahme des böhmischen Theaters als Landesanstalt zu beantragen sein wird. Dessen Beschlußfassung somit diese Uebernahme allein anheimgegeben ist.
Der Landesausschuß hält diese Anficht für um so wichtiger, als die Statuten des Komités und zwar sowohl jene vom 13. März 1851 als auch jene vom 29. Dez. 1862 sich auf den Landesausschußbeschluß vom 6. Dezember 1850, Z. 5671 ausdrücklich berufen und als der §. 22 der letztbezeichneten Statuten bestimmt, daß das Verhältniß des Komités zum Bau, beziehungsweise zur Landesvertretung ungeändert bleibt.
Um jedoch zu konstatiren, daß auch das Theaterbaukomité die bestehenden Rechtsverhältnisse in eben derselben Weise wie der Landesausschuß auffasse, hat der Landesausschuß mit der Zuschrift vom 19. Jänner 1876, Z. 32. 763, diesem seine Anschauungen zur Kenntniß gebracht und überdieß
mit Rücksicht auf den Umstand, daß mittlerweile die bücherliche Vorschreibung des Bauobjektes erfolgt ist, dem Baukomite die Erwägung der Frage anheimgestellt, ob nicht durch Ausfertigung eines bezüglichen tabularmäßigen Instrumentes der Landesvertretung die rechtliche Möglichkeit das Verhältniß des Landes gegenüber dem Baukomité zur Evidenz in den öffentlichen Büchern zu bringen für den Fall zu bieten wäre, als dieses in den Intentionen des hohen Landtages gelegen fein sollte. Der Ausschuß des Theaterbaukomites hat nun mit Eingabe vom 13. praes. 14. März 1876, Z. 8007 anher mitgetheilt, daß er die Ansicht des Landesausschusses bezüglich des obwaltenden Rechtsverhältnisses durchaus theite und gleichzeitig das Originalprotokoll über die am 23. Jänner 1876 abgehaltenen Generalversammlung des Theaterbaukomités dem Landesausschuß übermittelt, aus welchem hervorgeht, daß auch die Generalversammlung die gleiche Ausicht hegt und dem Ausschusse die Ermächtigung ertheilt hat, über Verlangen eine intabulationsfähige das obwaltende Rechtsverhältniß dokumentirende Urkunde auszufertigen.
Belangend die dem Landesausschusse aufgetragene Verhandlung zum Zwecke der Sicherung der Verwendung der Subvention, war der Landesausschuß bemüht, diesen dadurch gerecht zu werden, daß er zunächst in mündlicher Verhandlung mit dem Obmanne des Komités Dr. Sladkowský, jene Maßnahmen fest zu stellen bestrebt war, welche die Erreichung - des angestrebten Zieles zu verbürgen geeignet waren. Nach Anficht des Landesausschusses hatten diese Maßnahmen darin zu bestehen, daß der jährliche Subventionsbetrag in zwei Dekursivraten auf Grund einer den Baufortschritt darthuenden Eingabe des Baukomités und nach vorgenommener Lokalerhebung durch den Landesausschuß flüssig zu machen wären. Diese Modalitäten hat der Landesausschuß mit der citirten Zuschrift vom 10. Jänner 1876 gleichfalls zur Kenntniß des Baukomités gebracht und wurden dieselben laut Beilage 7 von diesem ebenfalls akzeptirt.
In dem der Eingabe des Baukomité=Ausschusses 7 beigeschlossenen Geschäftsberichte wird die im Vorjahre entwickelte Thätigkeit des Baukomités umständlich erörtert und ergibt sich hieraus, daß im laufenden Jahre das Theater gewiß mit dem Dache versehen wird.
Die sämmtlichen Auslagen bis Ende des Jahres 1875 betrugen die ansehnliche Summe
von............fl. 773. 939. 24
Hievon entfällt auf Jahr 1875. " 14. 751. 79 und mit Ende 1875 betrug die
Kassabarschaft.. ......" 40. 505. 70
so daß die Gesammteinnahme bis
Ende 1875........,, 814. 414. 24 1/2
betragen haben.
Wird diese Gesammteinnahme mit der bis 11. April 1874 ausgewiesenen und in der Eingabe des Komités vom 15. April 1875, Z. 11548 angeführten.... " 511. 507. 27 1/2 in Vergleich gebracht, so sind in der Zeit vom 11. April 1874 bis
Ende 1875........." 302. 936. 97
Zugewachsen, in welche Summe die vom hohen Landtage in der Sitzung am 8. Mai 1875 Bewilligte Subvention von... " 60. 000. einbezogen ist. -
Der Geschäftsbericht konstatirt weiter, daß die Eisenkonstruktion des Daches in der gewesenen Ruston´schen Fabrik bereits fertig ist, unb daß Bereits auf Abschlag des Kausschillings fl. 31. 000 bezahlt sind. Somit noch der Restbetrag von fl. 17. 000 entrichtet werden müsse, und daß die Unterbachbringung nothwendig sei, um den Bau vor schädlichen Elementareinflüssen zu schützen, daß jedoch die mit Ende des Jahres 1875 vorhandene Baarschaft pr. fl. 40. 505. 1/3 hiezu nicht hinreiche, auf andere bedentende Einnahmen aber das Komité in diesem Jahre nicht hoffen könne, weil ber Erlös ans der Effektenlotterie erst in den Wintermonaten bekannt und verfügbar sein werde, da die Ziehung am Wenzesleitage 1876 abgehalten wird.
Au diese Ausführungen knüpft sodann das Theaterbaukomité die Bitte, daß nach Abschlag der ausbezahlten fl. 60. 000 von der gedachten Subvention bis zum Betrage von fl. 300 000 noch in diesem Jahre wenigstens fl. 60. 000, die übrigen fl. 180. 000 aber eben so in Raten von je ff. 60 000 Anfangs Jänner 1878 u. f. w. auf den Bau des Nationaltheaters ausbezahlt würden,
Indem der Landesausschuß den ihm ertheilten Auftrage durch diesen ehrfurchtsvollen Bericht nachkommt, stellt er unter Anschluß der Bezugs-Akten den Antrag: Der hohe Landtag geruhe diesen Bericht der Budget-Kommission zuzuweisen.
Sn. akt. Sládek: Výbor zemský činí návrh: Slavný sněme račiž zprávu tuto přikázati budžetní komisi.
Nejv. zems. mars.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für den Antrag sind, mögen die Hand erheben. (Geschieht).
Der Autrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über die Petition des Bezirksausschusses Hlinsko um Abänderung des §, 7 der Straßenpolizeiordnung.
Berichterstatter ist der Hr. Abg. Jahnel. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva petiční ko-
mise o petici okresního výboru hlineckého za změnu §. 7. policejního řádu silničního.
Berichterst. Jahnel (liest): Hoher Landtag!
Die Bezirksausschüsse in Schüttenhofen und Hlinsko Bitten in ihren Petitionen Z. 32 und 41 um eine Aenderung des §. 7 der Straßenpolizeiordnung, indem sie anführen, daß die derzeitige Vorschrift, nach welcher erst bei einer Bespannung von mehr als zwei Pferden 4" breite Radfelgen nothwendig find, zu Ueberladungen und durch diese zum Ruine der Straßen Anlaß gibt.
Beide Bezirksausschüsse schlagen vor, zur früheren Bestimmung, nach welcher bas Gewicht ber Ladung entscheinend war, zurückzukehren und demgemäß auszusprechen, daß bei einer Ladung bis 50 Zentner 4zöllige, und bei einer größeren Ladung 6zöllige Radfelgen zu verwenden seien.
Der h. Landtag hat bereits mit Beschlusse vom 16. Dezember 1873 eine ganze Reihe ähnlicher Petitionen dem L. -A. zur Einvernehmung sämmtlicher Bezirksvertretungen und zur Berichterstattung überwiesen, und da gepflogener Nachfrage zu Folge die Verarbeitung des angesammelten Materials im Zuge ist; so beantragt die Petitionskommission ein h. Landtag wolle beschließen Die Petitionen der Bezirksausschüsse von Schüttenhofen und Hlinsko um Aenderung des §. 7 der Straßenpolizeiordnung seien dem L. -A. zur Benützung beim Vollzuge des ihm am 16. Dezember 1873 ertheilten einschlägigen Auftrages zu übergeben.
Sněm. sekr. Schmidt: Petiční komise navrhuje: Slav. sněme račiž se usnésti takto: Petice okresních zastupitelství sušického a hlinského okresu za změnu §. 7. řádu policie silnični odevzdávají se zemskému výboru, aby k nim vzal zřetel při provedení rozkazu mu uděleného 16. prosince 1873.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Diejenigen, welche dafür Sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Stadtgemeinde Marienbad um Errichtung eines neuen Bezirksgerichtssprengels mit dem Amtssitze in Marienbad.
Berichterstatter ist der Herr Abg. Karl Ritter v. Limbeck. Ich ersuche ihn, den Bericht Vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici městské obce Marianských lázní za zřízení soudního okresu se sídlem tamtéž.
Zpravodajem jest p. ryt. z Limbecku.
Berichterst. Ritter v. Limbeck (liest): Hoher Landtag! Die Petition wird mit Hinweisung auf die Interessen des Kurpublikums, der einheimischen Bevölkerung, Hinweisung auf die Entfernung Marienbads von dem dermaligen Bezirksgerichtsorte Tepl und die klimatischen Verhältnisse zu begründen versucht.
Hingewiesen wirb auch darauf, daß die Kurorte Karlsbad und Teplitz Sitze Von Bezirksge= richten seien und daß der Kurort Franzensbad vom Gerichtsorte Eger mittelst der Eisenbahn in 7 Minuten erreichbar sei, während Marienbad vom Gerichtsorte Tepl zwei Stunden entfernt ist,
Es kann nun gleich hier erwähnt werben, baß nach der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 die Bevölkerung der Stadt Marienbad 1566, jene der Stadt Karlsbab 7291, jene der Stadt Teplitz 10155 und jene "der Ortsgemeinde Schönau 1463 Einw. betrug, was zusammen 10618 Einw. ergibt.
In der Petition bbto. 25. März 1875 wird auch beigefügt, daß die Stadtvertretung den Stadtrath zu der Erklärung ermächtigt habe, daß, falls Marienbad Sitz eines Bezirksgerichtes werben sollte, die Stadtkommune die erforderlichen Amtslokalitäten durch fünf Jahre unentgeltlich dem k. k. Aerar zur Verfügung stellen werde und baß bis zum Ablaufe dieser Frist werbe Vorsorge getroffen werben, die Unterbringung des Bezirksgerichtes in das von der Gemeinde in Aussicht genommene Stadthaus zu ermöglichen.
Auch bezüglich dieses Punktes mag Schon hier die Bemerkung folgen, baß der Bezirkshauptmann in Tepl in seinem Berichte Vom 23. August 1875, hervorhebt, daß die Gemeinde Marienbad im Verhältnisse zu anderen minder leistungsfähigen Gemeinden keine besondere Opferwilligkeit an den Tag lege und die Last der kostspieligen Unterbringung und Dotation des Bezirksgerichtes dem Staate überlasse.
Schließlich wird in der Petition noch beigefügt, daß der ganze Bezirk Tepl im Jahre 1874 an direkten Steuern mit dem Betrage Von 77142 fl. 99 kr. in Vorschreibung erscheine, von welchem auf die Stadtgemeinde Marienbad allein 21819 kr. 22 kr. entfallen sind, während die Stadt Tepl hieran blos mit 6104 fl. 55 kr. participire.
Der Petition liegt eine Tabelle, beziehungsweise Entwurf bei, aus welchen Gemeinden der neue Gerichtsbezirk zu bilden wäre.
Diese Gemeinden sollten den Gerichtsbezirken Tepl, Petschaü und Königswart entnommen werden, und zwar:
a) aus dem Bezirke Tepl:
Die Ortsgemeinde Marienbad mit 107 Häusern und 1566 Einwohnern, die Ortsgemeinde Abaschin (mit Abaschin und Hosendorf), die Ortsgemeinde Auschowitz (mit Auschowitz, Hammerhäu-
seln und Stanowitz), die Ortsgemeinde Pistau (mit Unter=Gramling, Hollewing, Kutnau, Martnau und Pistau) und die Ortsgemeinde Wilkowitz - zusammen mit 306 Häusern und 2173 Einwohnern.
Diese Gemeinden haben daher zusammen 413 Häus. m. 3739 Einw. und da auch noch die
Stadt Einsiedl mit. 143 Häus. m. 1074 Einw. dazu genommen werden soll, so hätten aus dem Bezirke Tepl die Ortsgemeinden Marienbad, Abaschin, Auschowitz, Pistau, Wilkowitz und Einsiedl zusammen mit.... 556 Häus. u. 4813 Einw. Zu entfallen und würden von dem Bezirke Tepl
mit .......2153 Häuf. u. 16258 Einw.
verbleiben.....1597 Häus. u. 11445 Einw.
b) Aus dem Bezirke Petschau würde die Ortsgemeinde Sangerberg (mit Groß=, Klein= und Neu=Sangerberg)
mit .......253 Häus. u. 2335 Einw.
entfallen und würben
hiernach im Bezirke
Petschau, mit.... 2656 Häus. u. 19206 Einw.
verbleiben.....2403 Häus. u. 16871 Einw.
c) Aus dem Bezirke Königswart soll dem neuen Bezirke zugetheilt werden:
Die Ortsgemeinde Siehdichfür (mit Klemensdorf, Schanz, Groß= und Klein=Siehdichfür) Zusammen mit... 175 Häüs. u. 1386 Einw, wornach von dem Bezirke Königswart mit. 2205 Häus. u. 16273 Einw. verbleiben würden.. 2030 Häus. u. 14887 Einw.
Es soll aber nach dem der Petition beiliegenden Projekte aus dem Bezirke Königswart auch noch die Gemeinde Schmelzthal. mit.......101 Häus. u. 838 Einw.
dem neuen Bezirke zufallen und würden sodann bei dem Bezirke
Königswart verbleiben 1929 Haus. u. 14049 Einw. Bemerkt muß jedoch hier werden, daß Schmelzthal zu der Ortsgemeinde Dreihakeu gehört, welche 386 Häuser mit 3073 Einwohnern hat und aus Dreihaken Königswarter Antheil, Dreihaken Tuchauer Antheil mit Hohlenstein, Lohhäuser, Neu= Metternich, Schmelzthal, Schönthal und Tannaweg
besteht.
In dem der Petition zuliegenden Projekte ist diesfalls angemerkt, daß die Enklave Gemeinde Schmelzthal angeblich bereits Schritte wegen ihrer Ausscheidung aus der Ortsgemeinde Dreihaken eingeleitet habe
Dies wären nun die Daten bezüglich der Bevölkerung des neuen Bezirkes und würde derselbe hiernach mit den genannten Gemeinden:
a) aus dem Bezirke
Tepl mit Einsiebl.. 556 Häus. m. 4813 Einw.
b) aus dem Bezirke
Petschau......253 Häus. m. 2335 Einw.
und
c) aus dem Bezirke
Königswart.... 276 Häus. m. 2224 Einw. haben, zusammen.. 1085 Häus. m. 9372 Einw. und würden hiernach verbleiben die Bezirke
a) Tepl mit.. 1597 Häus. m. 11445 Einw.
b) Petschau mit. 2403 Häus. m. 16871 Einw.
c) Königswart mit 1929 Häus. m. 14049 Einw. Es ist nun wohl hiernach ersichtlich, daß ber
projektirte neue Bezirk viel zu klein märe, die bestehenden Bezirke Tepl, Petschau und Königswart aber wesentlich und in Beziehung aus die Leistungen des Bezirkes empfindlich geschmächt werden würden.
Allein selbst dieses Projekt erheischt noch in der Richtung Erwägung, daß, wie aus der, der Petition beigeschlossenen Karte erhellet, die Ortsgemeinde Sangerberg und die Stadtgemeinde Einsiedl durch die Gemeinden Royau und Rauschenbach von dem Gebiete der übrigen für den neuen Bezirk in Aussicht genommenen Gemeinden beinahe ganz abgetrennt sein mürben.
Von dem projektirten Bezirk Marien-
bad mit......1085 Häus. u. 9372 Einw.
mürben aber nach Ausscheidung der Ortsgemeinde Sangerberg mit 253 Häus. u. 2335 Einw.
832 Häus. u. 7037 Einw. und nach Ausscheidung der Stadtgemeinde Einsiebl mit......143 Häus. u. 1074 Einw.