Sobota 11. března 1876
Stenografická zpráva
o
V. sezení pátého výročního zasedání sněmu
českého z roku 1872, dne 11. března
1876.
Stenographischer Bericht
über die
V. Sitzung der fünften Jahres=Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1872, am 11. März 1876.
Obsah:
Sdělení presidialní:
Protokol jednací o 1. sezení schválen.
Došlé spisy a petice přikázány komisím. -
Přípis presidia c. k. místodržitelství v příčině odepřené sankce řádu policejního o ohni přečtěn.
Denní pořádek:
1. Zpráva zemského výboru o petici občanů v Dolním
a Horním Lichtenwaldu v příčině rozloučení obcí těchto.
2. Zpráva zemského výboru v příčině udělení povolení k vybírání přirážek obci Falknovu a Poličce.
3. Zpráva zemského výboru o žádosti obce Dolního Einsiedlu za povolení k vybírání přirážky z nájemného.
4. Zpráva zemského výboru v příčině povolení k vybírání přirážky z nájemného obci Roztokám.
5. Zpráva zemského výboru v příčině vyloučení obcí z obvodu okresního zastupitelstva Polenského a Německobrodského a sloučení jich ve zvláštní obvod zastupitelstva okresního se sídlem okresního zastupitelstva v Stokách.
6. Zpráva zemského výboru s rozpočtem fondu pensijního učitelského na rok 1877.
7. Volba petiční komise.
Inhalt:
Präsidial=Mittheilungen:
Agnoscirung des Geschäftsprotokolles der erfreu Sitzung.
Zuweisung der Eingaben und Petitionen an die Kommissionen.
Verlesung einer Zuschrift des Statthalterei=Präsidiums betreffs Nichtsanktionirung des Entwurfes der Feueripolizeiordnung.
Tagesordnung.
1. Landesausschußbericht betreffs der Petition der Infassen von Nieder= und Ober=Lichtenwalde in Angelegenheit der Trennung bieser Gemeinden.
2. Landesausschußbericht, Betreffend die Bewilligung zur Einhebung von Umlagen der Gemeinde Falkenau und Polička.
3. Landesausschußbericht über die Eingabe der Gemeinde Rieder=Einsiedl um Bewilligung zur Einhebung einer Umlage vom Miethzinse.
4. Landesausschußbericht, betreffend die Bewilligung zur Einhebung einer Miethzinsumlage der Gemeinde Rostok (Bezirk Smichow. )
5. Landesausschußbericht, betreffend die Ausscheibung von Gemeinden aus den Bezirksvertretungsgebieten Polna und Deutschbrod und deren Bereinigung zu einem besonderen Bertretungsgebiete mit dem Sitze der Bezirksvertretung in Steken.
6. Landesausschußbericht mit dem Präliminare des Lehrerpensionsfondes für das Jahr 1877.
7. Wahl der Petittons=Kommission.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada pan Dr. Friedl rytíř z Friedensee.
Sezení počalo o 11. hodině 45 minut dopoledne.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Herr Dr. Friedl Ritter von Friedensee.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 45 Min. Vormittags.
Oberstlandmarschall (läutet): Die Sitzzung ist eröffnet.
Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.
Oberstlandmarschall: Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen:
Die Geschäftsprotokolle der ersten Sitzung vom 7. März 1876 sind durch die in der Geschäfts--
ordnung vorgezeichnete Frist zur Einsicht aufgelegen. Wird etwas gegen den Inhalt derselben erinnert?
Nám. nejv. marš.: Jednací protokol prvního sezení ze dne 7. března 1876 byl v určitý čas dle jednacího řádu k nahlédnutí vyložen.
Činí se dotaz, jestli někdo proti protokolu jednacímu něco má k namítání.
Oberstlandmarschall: Da dies nicht der Fall ist, sind sie agnoszirt.
Nám. nejv. marš.: Jsou tedy schváleny.
Oberstlandmarschall: Von Landtagseingaben wurden weiters der Budgetkommission gewiesen:
Ltgs. Sekretär Schmidt (liest): Bericht des Landesausschußes mit den Rechnungsabschlüssen des freiwilligen Schützen und freiwilligen Schützeninvalidenfondes für das Jahr 1875.
Bericht des Landesausschußes mit dem Rechnungsabschluße des kais. Leopoldschen Mädchenstiftnngsfondes pro 1875.
Ingl. mit dem Rechnungsabschluße des Erzherzogin Gifela Taubstummenstistungsfondes pro 1875.
Sněm. sekr. Schmidt: Budžetní komisi bylo ze spisů došlých odevzdáno:
Zpráva zem. výboru se závěrky účetními fondu dobrovolníků a fondu k podporování dobrovolnických vysloužilců na rok 1875.
Dále zpráva zem. výboru s účetním závěrem fondu nadacího císaře Leopolda pro dívky za rok 1875.
Závěr účetní nadacího fondu arcikněžny Gisely pro rok 1875.
Oberstlandmarschall: Im Druck wurde vertheilt:
Nám. nejv. marš.: V tisku bylo rozděleno:
Ltgs. Sekretär Schmidt (liest): Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten über den Protest gegen die Giltigkeit der im Jahre 1875 stattgefundenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Städtewahlbezirk Schlan, Laun, Rakonitz und Welwarn.
Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o protestu proti platnosti volby poslance do sněmu pro volicí okres měst Slaného, Loun, Rakovníka a Velvar v roku 1875 vykonané.
Oberstlandmarschall: Einlauf der Petittonen und deren Zuweisung.
Ladtgs. Sekretär Schmidt (liest): Petition des Abg. Dr. Ruß, Pet. der Gemeinde Tünscht im Bezirke Leitrneritz um Zuweisung zum Bezirke Aussig.
Oberstlandmarschall: Der Gemeindekommission zugewiesen.
Ladtgs. Sekretär Schmidt (liest): Abg. Ritt. von Schwarzenfeld, Pet. der Kaaden Duppauer Bezirksvertretung um Einräumung der ExekutivGewalt den Bezirksvertretungen.
Oberstlandmarschall: Der Kommission für Gemeindeangelegenheiten.
Derselbe des Bezirksausschußes in Polna um ingleichen.
Oberstlaudmarschall: Derselben Kommission.
Derselbe, Pet. des landw. Vereins in Kaaden
um Uibernahme der Ackerbauschulen in die Landes erhaltung.
Oberstlandmarschall: Der Kommission für Landeskulturangelegenheiten.
Ladtgs. Sekretär Schmidt (liest): Abg. Dr. Herbst, Pet. der Gemeinde Altstadt um Bewilligung einer Schulbausubvention.
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Ladtgs. Sekretär Schmidt (liest): Abg. Dr. Görner, Pet. der Stadtgemeinde Leitmeritz um Repartirung der Militärbequartierungskosten ans die gesammten direkten Steuern des Königreiches Böhmen.
Oberstlandmarschall: Der Petitionskommission.
Es ist eine Zuschrift vom Statthaltereipräsidium eingelangt. Ich bitte dieselbe vorzulefen.
Schmidt (liest): Durchlauchtig hochgeborner Fürst ! Ich habe die Ehre, Eiter Durchlaucht in Folge des Erlasses Se. Excellenz des k. k. Ministers des Innern vom 6. März des laufenden Jahres Z. 842 mitzutheilen, daß Se. k. k. Apostolische Majestät laut allh. Entschließung vom 1. März 1876 dem vom böhmischen Landtage beschlossenen Entwurfe einer Feuerpolizeiordnung die Sanction nicht zu ertheilen befunden habe. Gleichzeitig geruhten Se. k. k. Apostolische Majestät den Herrn Minister des Innern zu ermächtigen, dem h. Landtage das Motiv der Nichtsanktionirung, nämlich die mögliche irrige Interpretation der §§ 6 und 59 jenes Entwurfes zum Zwecke der Richtigstellung des § 6 mittheilen zu lassen.
Von dieser allh. Ermächtigung Gebrauch machend hat Se. Excellenz der Herr Minister des Innern mit dem erwähnten Erlasse Folgendes eröffnet:
Gegen die im §. 6 des Entwurfes dem Gemeindeausschuße eingeräumte Competenz in Absicht ans die Nichtbefolgung der von ihm erlassenen feuerpolizeilichen Anordnungen Geldstrafen bis 100 st. und im Fulle der Uneinbringlichkeit Arrest bis zu 20 Tagen zu verhängen, drängt sich die Besorgniß auf, daß ein Gemeindeausschuß wenn gleich nur in mißverständlicher Auffassung des im §. 6 eingeräumten Befugnisses auf einzelne minder bedeutende Uibertretungen fixe Strafbeträge in unangemessener Höhe festsetzen könnte, ohne dem Exmessen der Strafbehörde und namentlich der Berufungsinstanz einen Spielraum für das Strafausmaß offen zu lassen, was zur Folge haben könnte, daß ein und dieselbe Übertretung in einer Gemeinde unangemessen strenge und vielleicht in der benachbarten Gemeinde desselben Landes gelinde geahndet würde.
Daß nach dem Entwurfe die Gemeindeausschüsse zu fixen oder doch zu Strafsanktionen mit einem Minimum berechtigt wären, könnte ans den Worten des §. 59 des Entwurfes: "infoserne die Strafe hiefür nicht schon in den erwähnten.....Vorschriften fest-
gesetzt ist", gefolgert werden. In Absicht auf die Hintanhaltung der irrigen Gesetzesanwendung wäre am zweckmäßigsten den mehr besagten §. 6 des Entwurfes mit den Worten: "giltige Vorschriften zu gebieten" abzuschließen, das hierauf folgende in diesem §. wegzulassen und sich hinsichtlich der Strafsanktion auf §. 59 zu beschränken, der allenfalls bei dem auf die vorbezeichnete Weise abgeänderten §. 6 per parenthesim ebenso citirt werden könnte, wie im §. 56 der §. 6 citirt ist.
Hiebei wird bemerkt, daß allerdings auch die Feuerpolizeiordnungen für die Länder unter und ob der Enns (1870 Nr. 39 §§. 6 und 61, 1873 Nr. 18 §§. 6 und 60), für Mähren (1873 Nr. 35 §§. 6 und 61) und für Schlesien (1873 Nr. 20 §§. 5 und 44), auf welche sich bei den Landtagsverhandlungen hinstchtlich der Fassung des §. 6 des Entwurfes berufen wurde, dem Gemeindeausschuße das Recht einräumen, in feuerpolizeilicher Beziehung polizeiliche Anordnungen zu erlassen, demselben aber die Strafsanktion nicht anheim zu stellen, sondern selbst, also von Gesetzes wegen bestimmen, daß die Uibertretungen solcher Anordnungen mit Geldstrasen bis zu 100 fl. (in Schlesien 50 fl), beziehungsweise mit Arrest bis zu 20 (10) Tagen geahndet werden. Das Gleiche gilt auch von dem bei den Landtagsverhandlungen ebenfalls angerufenen §. 93 der böhmischen Bauordnung vom 11. Mai 1864, da auch in diesem Gesetze von einem Befugnisse der Baubehörden rücksichtlich der Uibertretungen der in ihrem Wirkungskreise erlassenen Anordnungen die Strafsanktion festzusetzen, nirgends die Rede, sondern eben in diesem Gesetze selbst und zwar im §. 93 die Strafe für derlei Uibertretungen festgesetzt ist.
Ich habe die Ehre, Euere Durchlaucht hievon unter Rückschluß der Beilage des sehr geschätzten Schreibens vom 24. Mai 1875, Ldtg. Z. 186, zur weiteren geneigten Veranlassung in die Kenntniß zu setzen.
Prag, den 10. März 1876.
Weber.
Abg. Dr. Schmeykal: Ich bitte um das Wort.
Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Schmeykal hat das Wort.
Abg. Dr. Schmeykal: Ich erlaube mir das Wort zu erbitten, um behufs geschäftsordnungsmäßiger Behandlung dieser eben vorgetragenen Regierungsmittheilung den formellen Antrag zu stellen. Ich glaube, daß ich nicht nothwendig habe, den Beweis darüber eines Nähern zu führen, daß die gemeindepolizeiliche Angelegenheit, welche hier in Frage steht, von besonderer Wichtigkeit, aber auch von besonderer Dringlichkeit Sei. Der Beweis hiefür liegt schon in der Natur der Sache selbst, liegt endlich in den mannigfachen und kongruenten Petizionen, welche an die Landesvertretung in dieser Sache gelangten, und welche dahin zielten, an Stelle der veralteten Feuerlöschordnungs=Bestim-
mungen neue zeitgemäße zu setzen und insbesondere dem neuzeitigen Institute der Feuerwehr eine seinen gemeinnützigen Zielen entsprechende und gebührende Stelle innerhalb des Umfanges dieser Feuerlöschordnung einzuräumen. Bei dieser Lage der Dinge würde es nun der Pflicht des hohen Landtages nicht entsprechen, gegenüber der eben vernommenen Regierungsmittheilung einfach in Schweigen zu verharren. Es scheint vielmehr dringend geboten zu sein, dieselbe zu erwägen und darüber weiter zu beschließen und um diesen pflichtgemäßen Weg einzuschlagen, erlaube ich mir den Antrag zu stellen: Es wolle der hohe Landtag beschließen, eine Kommission niederzusetzen, welche aus zwölf Mitgliedern zu bestehen hätte, von welchen je vier von den einzelnen Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen wären und es wäre zweitens dieser Kommission die Regierungsmittheilung betreffs der Nichtsanktionirung der Feuerlöschordnung mit dem Auftrage zuzuweisen, darüber Bericht zu erstatten, eventuell dem hohen Landtage neuerlich einen diesbezüglichen Gesetzentwurf zur verfassungsmäßigen Behandlung zu unterbreiten. Bezüglich der Wahl würde ich an Seine Durchlaucht das Ersuchen stellen, dieselbe auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
Er ist angenommen. Ich werde die Wahl dieser Kommission ans die nächste Tagesordnung setzen.
Oberstlandmarschall: Se. Exc. Dr. Herbst hat das Wort.
Dr. Herbst: Dem Ausschuße für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten sind zahlreiche Gegenstände zur Vorberathung zugewiesen worden, über welche derselbe nicht sofort einen meritorischen Antrag zu stellen in der Lage sein wird, sondern mit dem Antrage an das hohe Hans treten muß, daß der Landesausschuß aufgefordert werde, vorläufig geeignete Erhebungen zu veranlassen und seinerzeit darüber Bericht zu erstatten.
Es liegt nun im Interesse der Abkürzung des Verfahrens, der Zeit= und auch der Kostenersparung, daß die Nothwendigkeit der Drucklegung solcher Berichte entfalle.
Der Ausschuß erlaubt sich daher, an das hohe Hans den Antrag zu bringen, daß die Kommission in allen denjenigen Fällen, in welchen dieselbe nicht meritorische Anträge zu stellen in der Lage ist, sondern legiglich Anträge auf Zuweisung oder Vorerhebung des Landesausschußes, daß in allen Solchen Fällen die Kommission berechtigt werde, blos mündlich dem h. Hause Bericht zu erstatten.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über.
Nám. nejv. marš.: Přikročuje se k dennímu pořádku.
Oberstlandmarschall: Der erste Gegenstand ist:
L. =A. =Bericht über die Petitionen der Infassen von Ober= und Niederlichtenwalde in Angelegenheit der Trennung dieser Gemeinden.
Berichterstatter ist L. =A. =Beisitzer Dr. Alter.
Ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o pět. č. 4 a 18 ai. 1875 občanů v Dolním a Horním Lichtenwaldu v příčině rozloučení obcí těchto.
Ref. Dr. Alter: Hoher Landtag! Mit dem Beschluße des h. Landtages vom 16. April 1875 wurde der Landesausschuß beauftragt, über die Angelegenheit der Trennung der beiden Gemeinden Ober= und Niederlichtenwalde Bericht zu erstatten und bis dahin die Durchführung dieser Trennung zu sistiren. Was nun den letzteren Theil dieses Auftrages anbelangt, so war der Landesausschuß nicht in der Lage, demselben gerecht werden zu können, einmal ans dem formellen Bedenken, daß die Trennung beider Gemeinden mittelst eines Landesgesetzes ausgesprochen worden war, noch mehr aber darum, weil die Trennungsarbeiten und die Durchführung dieses Landesgesetzes bereits so weit vorgeschritten gewesen ist, daß an eine Sistirung nicht weiter gedacht werden konnte.
Dagegen hat der Landesausschuß dem Auftrage, die obwaltenden Verhältnisse näher zu untersuchen, entsprochen und erlaubt sich nun in dem vorliegenden Berichte und in den demselben angeschlossenen Akten das Resultat vorzulegen
Zu einer Abänderung des bereits beschlossenen Gesetzes glaubt der Landesausschuß nicht rathen zu können und hält vielmehr dafür, daß wohl die Zeit noch nicht gekommen ist, um wiederum entweder eine Vereinigung oder eine Aenderung in den heutigen Verhältnissen dieser beiden Gemeinden eintreten zu lassen, u. zw. darum, weil einmal die bereits erfolgte Aenderung eines Solchen Gesetzes nicht zu den gewünschten Resultaten geführt hat und weil erwartet werden darf, daß beide Gemeinden in ihrer gegenwärtigen Constituirung ihren Pflichten werden genügen können und jedenfalls ihre eigentlichen Interessen entsprechend erkennen und wahrnehmen werden.
Es wird somit von Seite des Landesausschußes der Antrag gestellt, daß die Petition um Aufhebung des vorhin erwähnten Gesetzes abgewiesen werde.
In formeller Beziehung dagegen glaubt der
Landesausschuß den Antrag stellen zu sollen, daß die Angelegenheit an die Kommission, welche für Gemeindeangelegenheiten bestellt ist, verwiesen werde.
Činím návrh, aby zpráva tato odevzdána byla komisi pro záležitosti obecní.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht). Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist L. =A. =Bericht, betreffend die Bewilligung zur Einhebung von Umlagen der Gemeinde Falkenau und Polička.
Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině udělení povolení k vybírání přirážek obci Falknovu a Poličce.
Dr. Alter: Durch das Gesetz vom 27. Juli 1874 ist der Landesausschuß ermächtigt, die Gesuche der Gemeinden, welche um Bewilligung von Umlagen einlangen, im eigenen Wirkungskreise im Einverständnisse mit der Statthalterei zu erledigen.
Dagegen ist der Landesausschuß auch verpflichtet, in allen jenen Fällen, in welchen er eine negative Erledigung dem Gesuche augedeihen lassen zu Sollen vermeint, das Gesuch selbst dem hohen Landtage zur schließlichen Entscheidung vorzulegen.
Mit diesen beiden hier vorliegenden Gesuchen der Gemeinden Falkenau und Polička ist nun der Fall eingetreten, daß der Landesausschuß nicht glaubt, ans die gebetene Umlage eingehen zu können. Es handelt sich hier nm eine bisher noch in keinem Falle bewilligte und genehmigte Getränkeumlage, und zwar: für Falkenau in der Höhe von 4 kr. von jeder Maß Branntwein und 80 kr. von jedem Eimer Wein; für Polička um die Erhöhung der bereits bestehenden Bierumlage auf 2 kr. von jedem Maß Bier Es hat die Finanzbehörde gegen eine derartige hohe Umlage sich ausgesprochen und nachdem mit Rücksicht auf dieses Votum voraussichtlich ein Einvernehmen der Statthalterei und des Landesausschußes nicht hätte zu Stande kommen können, erlaubt sich der Landesausschuß die vorliegenden Gesuche und zwar mit dem meritorischen Antrage ans Ablehnung derselben dem hohen Landtage zur Beschlußfassung vorzulegen. In formeller Beziehung erlaube ich mir zugleich den Antrag zu stellen, die Angelegenheit an die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zu verweisen.
Činím návrh, aby zpráva tato odevzdána byla komisi pro záležitosti obecní.
O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo ?
Ich bitte die Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der L. -A. -Bericht über die Eingabe der Gemeinde Niedereinsiedl um Bewilligung zur Einhebung einer Umlage vom Miethzinse.
Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zem. výboru o žádosti obce Dolního Einsiedlu za povolení k vybírání přirážky z nájemného
Dr. Alter: Die Gemeinde Niedereinsiedl ist mit dem am 5. Mai 1875 beim Landesausschuße überreichten Gesuche eingeschritten um die Bewilligung der Einhebung einer Umlage vom Miethzinse und zwar mit 4 kr. von jedem Gulden des in dieser Gemeinde alljährlich gezahlten Miethzinses.
Nach der bestehenden. Gemeindeordnung kann diese Umlage nur aus Grundlage eines Landesgesetzes eingehoben werden und es ist somit der Landesausschuß in der Lage, den Gesetzentwurf dem hohen Landtage zur Beschlußfassung vorzulegen.
Gerechtfertigt wird das Gesuch Seitens der Gemeinde damit, daß innerhalb ihrer Marken Sehr viele Fremde den Aufenthalt nehmen, ohne daß ste in irgend einer Weise zur Beisteuer für jene Auslagen angehalten werden könnten, welche doch wesentlich auch in ihrem Interesse von der Gemeinde gemacht werden müssen.
Die Bewilligung einer Miethzinsumlage ist jedoch eine Angelegenheit, welche von der üblichen Art und Weise der Bedeckung des Gemeindehaushaltes abweicht.
Mit Rücksicht auf diesen Umstand erlaubt sich auch hier der Landesausschuß den Antrag zu stellen, daß die Angelegenheit an die Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten verwiesen werde.
Činím návrh, aby zpráva tato odevzdána byla komisi pro záležitosti obecní.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der L. -A. -Bericht, betreffend die Bewilligung zur Einhebung einer Miethzinsumlage in der Gemeinde Rostok.
Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině povolení k vybírání přirážky z nájemného obci Roztokám.
Dr. Alter: Die Angelegenheit, welche den Gegenstand dieses Berichtes bildet, ist eine gleichartige mit jener, die Soeben verhandelt wurde und ihre Erledigung gefunden hat. Auch die Gemeinde Rostok sieht sich veranlaßt, den hohen Landtag um Erlassung eines Landesgesetzes zu bitten, durch welches sie ermächtigt würde, eine Miethzinsumlage von 3 kr. von jedem Miethzinsgulden einzuheben. Gerechtfertigt wird das Einschreiten dieser Gemeinde damit, daß sie als ein Ausflugs- und Sommer-
aufenthaltsort der Prager genöthigt erscheint, Auslagen zu machen, die sonst zu thun nicht ihr Amt und ihre Pflicht wäre, und daß sie eben deshalb auf diesem Wege eine Beisteuer von jenen zu erlangen hofft, welche die Vortheile jener Institutionen Ziehen. Ich erlaube mir auch bezüglich dieses Gegenstandes den formellen Antrag zu stellen, den vom Landesausschuße verfaßten Gesetzentwurf, sowie den Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zuzuweisen.
Činím návrh, aby žádost obce Roztok za povolení přirážky odevzdána byla komisi pro záležitosti obecní.
Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für diefen Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der L. -A. -B., betreffend die Ausscheidung von Gemeinden ans dem Bezirksvertretungsgebiete Polna und Deutschbrod und deren Vereinigung zu einem besonderen Vertretungsgebiete mit dem Sitze der Bezirksvertretung in Stecken.
Berichterstatter ist Hr. Dr. Schmeykal.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině vyloučení obcí z obvodu okr. zastup. Polenského a Německobrodského a sloučení jich ve zvláštní ob. vod zastup. okres. se sídlem zastupitelstva okres. v Stokách.
Ref. Dr. Schmeykal: Schon in der Sizzung vom 17. Jänner 1874 hat der hohe Landtag anläßlich der Vorlage eines Ansuchens der Gemeinde Stecken um Errichtung eines Gerichtsbezirkes daselbst das Gutachten dahin abgegeben, daß die Errichtung eines solchen Gerichtes in Stecken unter Zuziehung von deutschen Gemeinden ans dem Bezirke Polna und dem Bezirke Deutschbrod von dem Standpunkte der öffentlichen Rücksicht wünschenswerth und empfehlenswerth sei und wurde dieses vom hohen Landtage beschlossene Gutachten der hohen Regierung übermittelt. Es haben sich jedoch der Bildung dieses empfohlenen Bezirksgerichtes in Stecken Hindernisse entgegen gestellt und es war insbesondere das Oberlandesgericht des Königreiches Böhmen, welches sich gegen dieses Projekt der Errichtung des Bezirksgerichtes in Stecken aussprach. Indem weiter darüber gepflogenen Verkehre jedoch hat sich endlich denn doch die Anschauung Bahn gebrochen, daß in der That gewichtige öffentliche Rücksichten für die Errichtung eines solchen Bezirksgerichtes in Stecken Sprechen und es hat insbesondere die hohe Statthaltern vom Standpunkte dieser öffentlichen Rücksicht ans die Bildung des fraglichen Bezirksgerichtes unterstützt und befürwortet.
In Folge dessen find denn auch die bedenken,
betreffend die Errichtung des genannten Bezirksgerichtes, ziemlich geschwunden und es liegen nur 2 Anstände vor, welche nach einem Erlaß des hohen Ministeriums des Innern es vor der Hand hindern, die Errichtung des genannten Bezirksgerichtes auszusprechen; und zwar bestehen diese. Bedenken darin, daß unter die deutschen Gemeinden, welche den Bezirk Polna zu bilden hätten, auch eine čechische Gemeinde Namens Ober Wěžnic eingereiht sei und daß, während die Anzahl der in dem Bezirke Polna bisher vereinigten deutschen Gemein den 31 betrüge, blos 17 Gemeinden in dem neuen Bezirke Stecken eingereiht werden follen.
Was nun diesen letzteren Vorwurf betrifft, so ist derselbe nicht richtig und beruht insofern auf einem Irrthum, als bei der Zahlung von 31 Gemeinden auf die Katastral-Gemeinden Rücksicht genommen wurde, während bei der Berathung des Gesetzentwurfes von dem Standpunkte, von der Grundlage der politischen Gemeinden ausgegangen worden ist, so daß die 17 politischen Gemeinden und die 31 Katastral-Gemeinden sich vollständig decken.
Der andere Einwand dagegen, daß die Gemeinde Ober Wěžnic mit böhmischer Sprache in den neuen Bezirk Stecken mit eingereiht werden soll, ist allerdings begründet und es ist der Zweck des hier vorliegenden Berichtes und Antrages, diesen Umstand und Anstand zu beseitigen und die Gemeinde Ober Wěžnic beim Bezirksgerichte Polna zu belassen, beziehungsweise die Bildung des Bezirkes Stecken zu beschränken auf sämmtliche deutsche Gemeinden des bisherigen Bezirkes Polna unter Zuziehung der Gemeinde Blumendorf aus dem Gerichtsbezirke Deutschbrod.
In dieser Richtung wird von Seite des LandesausschußeS der Antrag gestellt, das diesbezügliche Gutachten der hohen Regierung gegenüber abzugeben und zugleich einen Gesetzentwurf zu beschließen, welcher die Bildung des Bezirksvertretungsgebietes Stecken zum Gegenstande hat, anderseits aber auch dem bisher bestehenden Bezirke Polna, ungeachtet derselbe jetzt unter die normale Summe der Einwohnerzahl von 10000 herabsinkt, die Selbstständigkeit des Bezirkes wie bisher zu sichern.
In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zu überweisen.
Sn. akt. Lederer: Co se týče formálního pojednám s tímto návrhem, činí pan zpravodaj návrh, aby záležitost tato byla odevzdána komisi pro obecní záležitosti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Páni, kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit dem Präliminare des Lehrerpensionsfondes für 1877. Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Volkelt. Ich bitte ihn den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru s rozpočtem fondu pensijního učitelského na rok 1877.
Berichterstatter Dr. Volkelt (liest):
Hoher Landtag!
Der Landesausschuß hat bei Zusammenstellung des Laudesvoranschlages pro 1877 als Beitrag des Landes zum Lehrerpensionsfonde 146000 st in das Präliminare des Landesfondes einbezogen.
Nach Inhalt des zuliegenden vom k. k. Landesschulrathe unterm 8. Februar I. J. anher übetgebenen Ausweises der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Lehrerpensionsfondes im Jahre 1877 werden aber vom Lande 214275 st. in Anspruch genommen.
Wird aber in Erwägung gezogen, daß die Einnahmen gegenüber dem wirklichen Ersolge des Jahres 1875, um mehr als 76000 st niedriger veranschlagt sind, ohne daß hiefür die Zurückzahlung geleiteter Vorschüsse abgerechnet, eine genügende Begründung vorgebracht worden wäre und wird weiter auf den Umstand Rücksicht genommen, daß etwaige Gebarungsüberschüsse des Jahres 1875 gar nicht in Anschlag gebracht sind, auch voraussichtliche Sterbefälle der Pensionisten gar nicht in Rechnung gezogen sind, so dürfte eine Erhöhung der vom Landesausschuße präliminirten Post pr. 146000 st. um so weniger als nothwendig erachtet werden, als von dem für das Jahr 1875 präliminirten Beitrage pr. 150000 st. nur 87000 fl. zur Anweisung gelangten, daher ein allenfälliger Mehrbedarf in den Ersparungen der Vorjahre seine Bedeckung findet.
Der Landesausschuß beantragt, diese Eingabe der Budgetkommission zu unterbreiten.
Zemský výbor navrhuje, by se odkázala tato zpráva budžetní komisi.
Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Páni, kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Ich bitte nunmehr zur Wahl der Petitionskommission zu schreiten, und zwar 3 ans jeder Kurie.
Nám. nejv. marš.: Volba petiční komise.
(Die Sitzung wird unterbrochen um 12 Uhr 20 Min.
Sezeni přerušeno v 12 hodin 20 min.
Wiederaufnahme der Sitzung um 12 Uhr 40 Min.
V sezení pokračováno v 12 hodin 40 min. )
Oberstlandmarschall: Das Ergebniß der Wahl ist Folgendes:
Für die Bildung der Petitionskommission wurden in der Curie des Großgrundbesitzes 51 Stimmzettel abgegeben. Die absolute Majorität beträgt 26. Je 51 Stimmen erhielten Fürst Schönburg, Gras Oswald Thun, Freiherr von Mallowetz. Für dieselbe Kommission wurden in der Kurie der Städte und Industrialorte abgegeben 38 Stimmzettel. Die absolute Majorität beträgt 20. Es erscheint gewählt Hr. Dr. Weber, Herr Jahnel, H. Dr. Rudolf Alter mit 38 Stimmen. In der Kurie der Landgemeinden wurden abgegeben für dieselbe Kommission 30 Stimmzettel. Die absolute Majorität beträgt 16. Es erscheint gewählt mit je 30 Stimmen Landtagsabgeordneter Herr Wilhelm Alter, Frank und Dr. Nittinger.
Nám. nejv. marš: Do petiční komise bylo v kurii velkostatkářů odevzdáno 51 hlasovacích lístků a obdrželi páni: kníže Schönburg, hrabě Oswald Thun a sv. pán Mallowetz každý 51 hIasů. V kurii měst bylo odevzdáno 38 hlasov. lístků a byli zvoleni: dr. Weber, Jahnel a dr. Rud. Alter, každý 38 hlasy. V kurii venkovských obcí bylo odevzdáno 30 hlasovacích lístků a byli zvoleni páni Vilém Alter, Frank a dr. Nittinger, každý 30 hlasy.
Oberstlandmarschall: Ich bitte sich als Kommission zu constituiren und in Kenntniß zu nehmen, daß zum Sitzungslocale das Bureau des Landesansschußbeisitzers Hrn. v. Teicheck bestimmt ist.
Nám. nejv. marš.: Žádá se, aby se komise konstituovala a oznamuje se, že k zasedání petiční komise vykázáno jest dep. pana rytíře z Teicheků.
Oberstlandmarschall: Die Kommission für die Hypothekenbankangelegenheiten hat sich constituirt und zum Obmanne Karl Freiherr von Weidenheim sen., zum Obmannstellvertreter Herrn Heinrich Mercy, zu Schriftführern Dr. Nittinger und Dr. Knoll gewählt.
Nám. nejv. marš.: Komise pro záležitosti hypoteční banky se sestavila následovně: Předseda pan Karel sv. pán z Weidenheimů starší, náměstek jeho p. Jind. Mercy, zapisovatelé p. dr. Rob. Nittinger a Eduard Knoll.
Oberstlandmarschall: Die Budgetkommission hält Mittwoch den 15. März, 10 Uhr Vormittags eine Sitzung.
Die heutige Tagesordnung ist erschöpft.
Die nächste Sitzung findet Mittwoch um 11 Uhr statt.
Auf der Tagesordnung steht:
1. Landesausschußbericht zur neuerlichen Vor-
lage über den Entwurf eines neuen Forstgesetzes für das Königreich Böhmen.
2. Landesausschußbericht zur Rechtfertigung der Nichtvorlage eines Aufforstungsgesetzes.
3. Landesausschußbericht, betreffend die Verpflegskostenbestreitung für Zwänglinge bei der erfolgten Uebergabe der Zwangsarbeitsanstalt an die Staatsverwaltung.
4. Landesausschußbericht, betreffend die Gesuche der Stadtgemeinden Königgrätz, Komotau u. Kolin um Subventionsgewährung aus Landesmitteln zur Erhaltung ihrer Kommunalrealschulen.
5. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über den Protest gegen die Giltigkeit der im Jahre 1875 stattgefunbenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Städtewahlbezirk Schlan, Laun, Rakonitz, Welwarn.
6. Landesausschußbericht, betreffend die Petition der Stadtvertretung Hostomitz, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst, und nach dem Beschluße des hohen Landtages vom heutigen Tage
7. Wahl des Ausschußes über die Regierungsmittheilung, betreffend den Entwurf einer Feuerlöschpolizeiordnung.
Nám. nejv. marš.: Denní pořádek k sezení sněmovnímu dne 15. března 1876 o 11. hod. dopoledne:
1. Zemský výbor předkládá opět zprávu komise o osnově nového zákona lesního pro království České.
2. Zpráva zem. výboru co ospravedlnění, že nebyla předložena osnova zákona o zalesňování.
3. Zpráva zem. výboru v příčině zapravování výloh za ošetřování káranců v království Českém domovem příslušných.
4. Zpráva zem. výboru o žádostech městských obcí Králové Hradce, Chomutova a Kolína za udělení subvence pro tamnější obecné reálky.
5. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o protestu proti platnosti volby poslance do sněmu pro volicí okres měst Slaného, Loun, Rakovníka a Velvar v r. 1875 vykonané.
6. Zpráva zem. výboru o petici městského zastupitelstva Hostomického za zřízení nového soudního okresu tamtéž.
7. Volba komise pro vládní z dělení týkající se osnovy řádu policie v příčině ohně pro království České.
Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist geschlossen.
Sezení jest uzavřeno.
Schluß der Sitzung um 12 Uhr 45 Min.
Konec schůze o 12 hod. 45 min.
Nadherný, Verifikator. Heinrich Frank, Verifikator. Dr. Robert Nittinger, Verifikator.