Sněm. akt. Sládek: Komise pro záležitosti okresní a obecní navrhuje:
Slavný sněme, račiž se usnésti: Petice obecního zastupitelstva Vrchlabského, pet. č. 10, za vyloučení této obce z volebního okresu Vrchlabí, Rokytnice a Jilemnice, a za přidělení k volebnímu okresu měst a míst průmyslových Vrchlabí, Hostinného a Lánova odevzdává se výboru zemskému, aby na ni měl zřetel, až bude zdělávati osnovu řádu volení do sněmu, která dle usnešení sl. sněmu ze dne 5. prosince 1872 na něm se žádá.
N e j v. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce. (Stane se. )
Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über die Petition der Stromaufseher Dinner und Müller um Gewährung eines ständigen Reisezehrungsbeitrages jährlicher 150 fl. Berichterstatter ist der H. Abg. Löw. Ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o petici vodních dozorců Dinnera a Müllera
za udělení stálého ročního přídavku na stravu při cestování v částce 150 zl. ročně.
Ref. Abg. Löw:
Hoher Landtag!
Die beiden Landesstromaufseher Wenzel Dinner in Hohenfurth und Florian Müller in Pisek bitten um die Gewährung eines Reisezehrungsbeitrages von jährlichen öst. W. fl. 150 für das Jahr 1874 sowie für alle folgenden Jahre, und begründen dies ihr Ansuchen damit, daß sie mit ihrem Gehalte von 150 fl. öst. W. nicht zu leben im Stande sind, indem sie eine 12 bis 15 Meilen lange Flußstrecke zu überwachen haben, hiedurch sehr viel auswärts sein müssen, daß die gleichen Aufseher beim Staate ebenfalls eine solche Reisezulage genießen, und daß sie endlich mit Rücksicht auf ihre Dienstzeit eine solche Aufbesserung verdienen. Mittelst Landtagsbeschlusses am 18. Dezember 1873 wurden die Gehalte der Stromaufseher einer Regelung unterzogen und zwei Kategorien festgesetzt und zwar mit 500 fl. und mit 400 fl.
In diesen Bezügen sind die Quartiergelder und die Reisezehrungsbeiträge mit enthalten. Die Bezüge vor dieser Regelung betrugen 315 fl. Gehalt und 100 fl. Zehrungszulage; beziehungsweise 210 fl. Gehalt und 85 fl. Zehrungszulage, so daß durch erwähnten Beschluß des hohen Landtages Aufbesserungen von 85 fl. beziehungsweise 105 fl. gewährt wurden.
Die Bezüge der Stromaufseher des Staates bestehen derzeit in Gehalten von 350 fl., 400 fl. und 450 fl. in 25% Quartiergeld und in jährlichen Reisepauschalien von 150-180 fl. somit zusammen 587 fl. 50 kr. bis 742 fl. 50 kr. Wenn nun in Erwägung gezogen wird, daß diese Stromaufseher durch ihren Dienstberuf in Folge der Bereifung der 12 selbst bis 15 Meilen langen Flußstrecken sehr viel Zeit außerhalb ihres Domicils zubringen und oft in Gasthäusern übernachten müssen, wenn ferner erwogen wird, daß die gegenwärtigen Bezüge nicht unerheblich geringer als die der Stromaufseher des Staates - die Gleiches zu leisten haben - sind; wenn weiter berücksichtigt wird, daß jetzt jährlich Wasserbauten im Betrage von circa 130. 000 Gulden ausgeführt werden, daß von diesen Aufsehern somit außer der normalen Ueberwachung der Flüsse auch die Ueberwachung der bezüglichen Bauten versehen werden muß, durch diese Ueberwachung aber noch eine vermehrte Abwesenheit vom Domicil eintritt, und wenn ferner erwogen wird, daß diese Aufseher, wenn sie ihrem Berufe entsprechen sollen, mindestens ganz korrekt schreiben, kleine Baupläne verfassen, und die durchzuführenden Bauten auch gut verstehen sollen, hiezu also theilweise technisch gebildete Individuen erforderlich sind, so geht hieraus hervor, daß die gegenwärtigen Bezüge für diese Kategorie von Dienern jedenfalls zu gering sind, und daß eine Aufbesserung selbst im Interesse des Dienstes geboten erscheint: zweckmäßig erscheint es, daß diesen Stromaufsehern analog jenen beim Staate, und analog ähnlichen Bedien-
steten bei anderen Anstalten für ihre Flußbereisungen und für die Beaufsichtigung der Bauten ein Reisepauschale zuerkannt wird.
Da es jedoch nothwendig ist, daß von Seite des L. -A. unter Würdigung der lokalen und dienstlichen Verhältnisse über die Höhe dieses Pauschales der Antrag selbst gestellt werde, und da es weiters im Interesse des Dienstes erwünscht erscheint, auch schon für die Jahre 1875 und 1876 eine, wenn auch geringe, Unterstützung diesen Aufsehern zukommen zu lassen, so stellt die BudgetKommission den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Den Stromaufsehern ist ein jährliches Reisepauschale als Entschädigung für die Auslagen, aus Anlaß der Bereifung der denselben zngetheilten Flußstrecken und der Ueberwachung der Wasserbauten zu gewähren.
2. Der L. -A. wird beauftragt, in der nächsten Landtagssession den bezüglichen Antrag vorzulegen.
3. Der L. -A. wird ermächtigt, für die Jahre 1875 und 1876 den gegenwärtig in Verwendung stehenden Stromaufsehern, welche den gestellten Anforderungen vollkommen entsprechen, Remunerationen ans den Wasserbaudotationen zu gewähren, welche jedoch den Betrag von 100 fl. nicht übersteigen dürfen.
4. Die Petition Z. 103 findet hiedurch ihre Erledigung.
Sněm. akt. Sládek: Budžetní komise navrhuje: "Sl. sněme, račiž se usnésti takto:
1. Pořičním dozorcům poskytne se ročně paušální plat cestovní jakožto náhrada za výlohy, které jim vzejdou obcházením částí řek jim přikázaných, a dohlížením na stavby vodní;
2. zemskému výboru se ukládá, aby v nejblíže příštím zasedání podal o věci té přiměřený návrh.
3. Výboru zemskému dává se moc, aby na rok 1875 a 1876 pořičním dozorcům, nyní v službě postaveným, kteří požadavkům úplně vyhovují, poskytnul odměnyz dotace na stavby vodní, které však nesmějí částku 100 zl. přesahovati.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort.
Žádá někdo za slovo? (Nikdo. ) Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für die Revision der Gesetze betreffend die Kontributions- und Steuergeldfonde über die Petition der landwirthschaftlichen Vorschußkasse in Podčapl um Ausscheidung mehrerer Staatsobligationen aus der Verwaltung der Vorschußkasse, und Uebergabe derselben an die Privateigenthümer.
Berichterstatter ist H. Dr. Weber, ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro revisi zákona o kontribučenských fondech v příčině petice hospodářské záložny Podčáplské za vyloučení více státních úpisů ze správy této záložny, a vyručení jich soukromým majitelům.
Berichterstatter Dr. Weber (liest): Hoher Landtag!
Nach Inhalt der Petition des Vorstandes der aus dem ehemaligen Kontributionsgeldfonde des Gutes Hrdly errichteten landwirthschaftlichen Vorschußkasse vom 6. April 1875, Z. 110 Pet. wurden in der 2. Hälfte des vorigen Jahrhunderts vom hohen Aerar zum Baue der Festung Theresienstadt von mehreren Grundwirthschaften der benachbarten Ortschaften Grundstücke käuflich eingezogen, und ergaben die, für die einzelnen Grundbesitzer ermittelten Kaufschillinge zusammen den Betrag von 17. 073 fl. 34 1/4 kr., welche Kaufschillinge jedoch den betreffenden Grundeigenthümern nicht baar ausgezahlt, sondern hiefür 3 ständi che Obligationen im Gesammtnominalbetrage der gleichen Ziffer von 17. 073 fl. 34 1/4 kr. für Rechnung der betreffenden Grundeigenthümer der vormaligen Obrigkeit desGutes Hrdly übergeben worden.
Nach Inhalt eines der Petition angeschlossenen Originalausweises des vormaligen Amtes Hrdly vom 31. Mai 1848 über die Forderungsvertheilung der den Unterthanen dieses Gutes gehörigen Ständischen Kapitalien Sind die einzelnen Participienten an jenen Kapitalien namentlich mit Angabe der Nummern ihrer Realitäten und mit dem Antheile angeführt, der ihnen von jenen Kapitalien gebührt. Auch sollen nach Angabe der Petenten die von den erwähnten Ständischen Obligationen alljährlich entfallenden Zinsen nach Verhältniß der Antheile an die Eigenthümer resp. an deren Rechtsnachfolger vertheilt und ausgezahlt worden fein. -
Dies soll auch später stets der Fall gewesen sein, als jene drei ständischen Obligationen in Staatsschuldverschreibungen der einheitlichen Staatsschuld umgewandelt worden waren.
Wie jedoch schon erwähnt worden ist, wurden jene öffentlichen Schuldverschreibungen nicht den betreffenden Eigenthümern selbst ausgefolgt, sondern anfänglich von der Gutsverwaltung Hrdly verwaltet, später mit dem Steuergeldfonde des Gutes Hrdly vereinigt und an das k. k. Steueramt in. Leitmeritz zur Verwaltung übergeben, im Jahre 1864 jedoch in die Verwaltung der aus dem ehemaligen Gut Hrdly'er Kontributions-Getreidegeldfonde gebildeten landwirtschaftlichen Vorschußkassa übertragen, immer jedoch den einzelnen Theilnehmern, wie die Petenten anführen, die entfallenden Zinsen ausgezahlt.
Die Petenten berufen sich nun auf ihr individuelles Eigenthumsrecht zu den erwähnten Staatsschuldverschreibungen und bitten den h. Landtag um Ausfolgung derselben an die einzelnen Privateigenthümer mit dem weiteren Anstichen, daß diese Ausfolgung mit möglichster Beschleunigung veranlaßt werden möge, weil sie wegen der im Jahre 1874 erlittenen totalen Mißernte einer schleunigen Hilfe
bringend bedürfen und zu diesem Zwecke eben die erwähnten Staatsschuld-Verschreibungen verwendet werden sollen.
Wenn die angeführten Angaben der Petition vollinhaltlich richtig sind, woran nach einem abschriftlich angeschlossenen Erlasse an das k. k. Steueramt Leitmeritz ddto. Wien am 24. Dezember 1870, Z. 4542 nicht zu zweifeln ist, weil hierin angeführt wird, daß die k. k. Bezirkshauptmannschaft Leitmeritz bestätigt, die erwähnten Staatsschuldverschreibungen rühren aus dem Verkaufe von Grundstücken an das k. k. Aerar her, seien daher als Eigenthum derjenigen zu betrachten, welche Grundstücke zum Baue der Festung Theresienstadt verkauft haben, so bilden diese Obligationen kein solches Vermögen, ans welchem die ehemaligen Kontributions- und Steuergeldfonde entstanden sind, und finden hier die Bestimmungen des Gesetzes v. 9. Juli 1863, Nr. 45, 7. Juli 1864, Nr. 26 und 6. August 1864, Nr. 28, L. -G. -B. auf jene Werthpapiere keine Anwendung, vielmehr wäre dann dieses ein ungebundenes Privatvermögen als solches aus dem ehemaligen Kontributions - Fonde des Gutes Hrdly und aus der von diesem Fonde gebildeten landwirthschaftlichen Vorschußkassa auszuscheiden und den betreffenden Privatberechtigten nach Verhältniß ihres ausgewiesenen Antheiles auszufolgen.
Würde ferner der Umstand sichergestellt, daß seit der Uebergabe der erwähnten vormals ständischen Obligationen in die Verwaltung des obrigkeitlichen Amtes zu Hrdly und später der dafür eingetauschten Staatsschuld - Verschreibungen in die Verwaltung des k. k. Steueramtes in Leitmeritz und sodann in die Verwaltung der landwirthschaftlichen Vorschußkassa in Počapl, daß also die hievon entfallenden Zinsen von jeher an die jeweiligen Besitzer jener Grundwirthschaften, von denen die zum Baue der Festung Theresienstadt verwendeten Grundstücke abgetrennt, für welche die Kaufschillinge hiefür ermittelt und in öffentlichen Obligationen erlegt worden sind, dem stets in Evidenz gehaltenen Kaufschillinge der einzelnen Forderungsberechtigten entsprechend ausgezahlt worden sind, - so dürfte wohl auch in privatrechtlicher Beziehung über den Anspruch der dermaligen Besitzer der betreffenden Grundwirthchaften auf jene Staatsschuldverschreibungen kein Zweifel obwalten, weil der Anspruch auf jenen Zinsen-Bezug und daher auch auf das Kapital Selbst bei allen Uebertragungen des Besitzes jener betreffenden Realitäten als ein Zugehör der letzteren auf die Besitznachfolger mit übertragen worden ist.
Bei dieser Sachlage und bei der durch die notorische Nothlage der Petenten motivirten Dringlichkeit erscheint es als eine Pflicht der Landesvertretung, die erforderlichen Erhebungen durch die kompetenten autonomen und landesfürstlichen Behörden mit thunlichster Beschleunigung zu veranlassen, um dem Verlangen der Petenten, falls dasselbe als vollständig gerechtfertigt erscheint, sofort Rechnung tragen zu können.
Es stellt demnach die Kommission für Revision
der Gesetze betreffend die Kontributions- und Steuergeldfonde, welcher unterm 20. April 1875, Nr. 110, Pet. dieser Gegenstand zur Berathung und Berichts erstattung zugewiesen worden ist, bei dem Umstande, als zunächst der Bezirksausschuß, in dessen Sprengel: die landwirthschaftliche Vorschußkassa zu Počapl liegt, und in letzter Instanz der Landesausschuß berufen ist, das Vermögen der Kontributions- und Steuergeldfonde in Evidenz zu halten, den Antrag:
Der h. Landtag wolle beschließen: Die Petition der landwirthschaftlichen Vorschußkassa zu Počapl um Ausscheidung des in diese Kassa nicht gehörigen aus Kaufschillingen für zum Baue der Festung Theresienstadt, vom h. Aerare eingelöste Grundstücke herrührenden Privatvermögens, wird dem Landesausschusse zur thunlichst schleunigen Amtshandlung abgetreten.
Sněm. akt. Sládek: Komise pro revisi zákonů o fondech kontribučenských činí návrh: Sl. sněme račiž se usnésti takto: Petice hospodářské záložny v Počáplech, aby z ní vyloučeno bylo soukromé jmění, které do ní nenáleží, odevzdává se výboru zemskému, aby ji co nejrychleji po úřadu svém vyřídil.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
(Stane se.
Geschieht. ) Angenommen.
Die heutige Tagesordnung ist erschöpft; die nächste Sitzung findet Montag um 10 Uhr statt. Auf der Tagesordnung steht:
1. 3. Lesung des Gesetzes über den Landeshaushalt.
2. Bericht der Budgetkommission über die Regierungsvorlage betreffend die Umwandlung des gegenwärtig bestehenden Maß- und Gewichtssatzes in metrisches Maß und Gewicht.
3. Bericht der Kommission für Prüfung der Rechnungsabschlüsse und Geschäftsagenda der böhmischen Hypothekenbank für 1874.
4. Bericht der Budgetkommission über Rechnungsabschluß der Landesvermögensgebahrung für 1874.
5. Bericht derselben Kommission über die Rechnungsabschlüsse der Stiftungsfonde für 1874.
6. Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch der Stadtgemeinde Koniggrätz um Bewilligung der Einhebung einer Mautgebühr.
7. Bericht der Petitionskommission über Petition Z. 12 der Stadtgemeinde Koniggrätz um Errichtung einer Handels- und Gewerbekammer.
8. Bericht der Kommission für Berathung des Gesetzes über Kontributions- und Steuergeldfonde.
9. Bericht der Petitionskommission über Petition Nr. 179 der Gemeinden in der Umgegend
von Lisá betreffend die Errichtung einer Kaserne daselbst.
10. Bericht der Petionskommission über Petition Nr. 56 der Impfärzte des südlichen Böhmens um Erhöhung der Diäten und Reisegebühren in Impfangelegenheiten.
11. Bericht des Landesausschusses über die Eingabe der Gemeindevertretung Starkenbach um Bewilligung der Einhebung einer Miethzinsumlage.
12. Bericht der Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten betreffend die Ausscheidung mehrerer Gemeinden aus dem Franenberger Gerichtsbezirk.
13. Bericht der Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten über Petition Nr. 125 der Gemeinde Landstraß um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirke Winterberg und Zutheilung zum Gerichtsbezirke Wallern; endlich
14. Bericht der Kommission für Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinde Tusset und Neuthal um Trennung von der Gemeinde Neuofen und Zutheilung zu BöhmischRöhren.
Sněm. akt. Sládek: Denní pořádek 22. sezení zní:
1. Třetí čtení rozpočtu zemského.
2. Zpráva budžetní komise o vládní předloze v příčině zákona, jímžto se měrová a váhová sazba přeměňuje v míru a váhu metrickou.
Oberstlandmarschall: Ich bitte, sich nicht zu entfernen, da ich noch Mittheilungen zu machen habe über Kommissionen, die tagen werben.
Sněm. akt. Sládek: 3. Zpráva komise o účetní závěrce české hypoteční banky za r. 1874.
4. Zpráva budžetní komise o účetní závěrce jmění zemského za r. 1874.
5. Zpráva budžetní komise o účetní závěrce fondů nadačních za rok 1874.
6. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti městské obce KrálovéHradecké za povolení k vybírání mýta.
7. Zpráva petiční komise o žádosti č. 12.
městské obce Králové-Hradecké za zřízení obchodní komory.
8. Zpráva komise zřízené k poradě o osnově zákona, týkajícího se kontribučenských a peněžných fondu.
9. Zpráva petiční komise o žádosti č. 179. obcí z okolí města Lysé za vystavení kasáren tamtéž.
10. Zpráva petiční komise o žádosti č. pet. 56. lékařů v jižních Cechách za zvýšení diét a cestovného v záležitostech očkování.
11. Zpráva zemského výboru o žádosti obce Jilemnice za vymožení povolení k vybírání přirážky z nájemného.
12. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti. C. 156. v příčině vyloučení více obcí z obvodu soudního okresu Hlubockého.
13. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici č. 125. obce Landštras o vyloučení z obvodu okresu Vimperského a o přidělení k okresu Volarskému.
14. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici obcí Tusetu a Neutálu za vyloučení z obecního svazku obce Neuofenu a za přidělení k obci České Trouby.
Oberstlandmarschall: Die Kommission über die Wasserfrage hält heute unmittelbar nach der Landtagssitzung eine Sitzung ab im Dep. V.
Nám. nejv. marš.: Komise stran vodní otázky odbývá dnes schůzi hned po sezení sněmovním.
Oberstlandmarschall: Der Obmann der Kommission betreffend den Bau einer neuen Irrenanstalt in Dobřan ladet die Mitglieder für morgen den 9. Mai um 10 Uhr Vormittags zu einer Sitzung ein im Bureau Nr. IV. im zweiten Stock.
Nám. nejv. marš.: Členové komise stran vystavění nového blázince v Dobřanech se zvou k sezení dne 9. května o 10. hodině ranní.
Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist geschlossen.
Sezení jest ukončeno.
(Schluß 1 Uhr 40 Min. Nachmittags. )
Rudolf Graf Khevenhüller, Verifikator. Sobotka, Verifikator. W. Hecke, Verifikator.