Stenografická zpráva
o VII. sezení čtvrtého zasedání sněmu království českého z roku 1872, dne 15. dubna 1875.
Stenographischer Bericht
der
VII. Sitzung der vierten Session des Landtages
des Königreiches Böhmen vom Jahre 1872,
am 15. April 1875.
Obsah:
Presidiální oznámení.
Zpráva zemsk. výb. o rozpočtu pensijního fondu pro učitele na rok 1876.
Zpráva zemsk. výb. o rozdělení dotace 20000 zl. na vydržování realních škol obecných sl. sněmem na rok 1875 povolené.
Též v příčině uhražení nákladu potřeb pro německou státní nižší reálku, která se v Karlině zříditi má.
Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti osadníků Zelené Vsi za vyloučení ze svazku obecního Habřinského a Ústského a za ustavení co obec o sobě, aneb za přivtělení k městské obci Ústské.
Též o žádostech městských obcí Nečtin a Toužími za zřízení zvláštních soudních okresů.
Zpráva zemsk. výb. v příčině dalšího ponechání subvence 3000 zl., kterou až posud používala průmyslová škola Pražská - po proměnění školy denní v ústav státní - pro zbývající školu večerní a nedělní,
Inhalt:
Präsidialmittheilungen.
Landesausschußbericht mit dem Voranschlage des Lehrerpensionsfondes für das Jahr 1876.
Landesausschußbericht über die Wertheilung der für das Jahr 1875 zur Subventionirung von Kommunalschulen vom hohen Landtage bewilligten Dotation pr. 20000 fl.
Landesausschußbericht betreffs Subventionirung der auf Kosten des Staates zu errichtenden deutschen Unterrealschule in Karolinenthal.
Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Pet Z. 3 der Ortschaft Gründorf um Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande von Habern und Auscha und Konstituirung als selbsständige Ortsgemeinde ober Zutheilung der gongen Ortschaft zur Stadtgemeinde Auscha.
Bericht derselben Kommission über die Petitionen (L. -A -Z. 14) der Stadtgemeinden Netschetin und Theusing um Errichtung von Bezirksgerichtssprengeln.
Landesausschußbericht, betreffend die Belassung der aus Landesmitteln bisher mit 3000 ft. der Prager Gemerbeschule zugesicherten Subvention für die nach Umwandlung der Tagesschule in eine Staatsanwalt verbleibende Abend- und Sonntagsschule.
Předseda: Nejvyšší maršálek J. J. Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka Edvard Claudi a počet poslanců k platnému uzavírám dostatečný.
Se strany vlády: Jeho Exc. místodržitel svob. pán Weber a c. kr. místodržitelský rada rytíř Adda.
Začátek sezení: 11 hodin 50 minut dopoledne.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
A n w e s e n d e: Der Oberstlandmarschall-Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Ercell. der Statthalter Freiherr von Weber -und der k. k. Statthaltereirath Ritter v. Adda.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 50 Min. Vormittags.
Nejv. marš. zem. (zvoní): Sezení jest zahájeno.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen:
Das Geschäftsprotokoll der 5. Sitzung vom 10. April ist durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen. Wird zum Inhalte des Protokolls etwas erinnert?
Nám. nejv. marš.: Jednací protokol 5, sezení ze dne 10. dubna byl po dobu jednacím řádem vyměřenou k nahlédnutí vyložen; činí se dotaz, má-li kdo k němu co připomenouti. (Nikdo se nehlásí).
Oberstlandmarschall: Da dies nicht der Fall ist, so ist daß Protokoll agnoscirt.
Nám. nejv. marš.: Poněvadž žádná námitka se nečiní, jest protokol schválen.
Oberstlandmarschall: Die Kommission für das Tagdgesetz hat sich konstituirt und zum Obmann gewählt Hrn. Grafen v. Mannsfeld, zum Obmann-Stellvertreter Hrn. Dr. Hanisch, zu Schriftführern die Herren Stöhr und Dr. Grégr. Das Kommissionslokale ist das Vorstandsbureau Nr. 2.
Nám. nejv. marš: Komise pro zákon o myslivosti se konstituovala a zvolila za předsedu p. hrab. Mannsfelda, za náměstka předsedy Dra. Hanische, za zapisovatele pp. Stöhra
a Dra. Grégra, Komise tato bude se scházeti v úřadovně přednosty odd. 2.
Oberstlandmarschall: Diese Kommission hält heute nach Schluß der Landtagsitzung eine Kommissionssitzung im Departement Nr. 2.
Nám. nejv. marš.: Komise tato zve se k sezení po dnešní schůzi sněmovní.
Oberstlandmarschall: Der Abgeordnete Hr. Meißler hat seine Abwesenheit von den nächsten Sitzungen mit Krankheit entschuldigt.
Nám. nejv. marš.: Poslanec p. Meissler omlouvá svou nepřítomnost v nejblíže příštích sezeních onemocněním.
Oberstlandmarschall: Von Geschäftsein-läufen wurde Nr. 147, die vom Landesausschuße vorgelegten Eingaben der Gemeinden Trnisch, Ehumska, Prawowic, Lučic x. in Angelegenheit der Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kollautschen, der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zugewiesen; Nr. 148, Eingabe der Obmänner der Vorschußkassen des ehem. Petersburger Kontributions-Getreidegeldfondes um Auflösung derselben und Vertkeilung des Vermögens unter Die Theilhaber, wurde der Kommission für Kontributionsfonde und Vorschußkassen zugewiesen.
Nám. nejv. marš.: Z došlých spisů přiděleny byly čís. 147, zemským výborem předložená žádost obcí Trnčí, Chlumska, Bez-Pravovice, Lučice atd. v příčině zřízení okresního soudu v Kolovči, komisi pro záležitosti okresní a obecní; čís. 148, zemským výborem předložená žádost starostů záložen z kontr. obilního fondu Peteršpurkského upravených, za zrušení záložen těchto a za rozdělení jmění mezi podílníky, komisi pro poradu o fondech kontribučenských a záložnách přiděleny.
Oberstlandmarschall: In Druck wurden vertheilt.
N á m. n e j v. m a r š.: V tisku byly rozděleny. Snem. sekr. S c h m i d t: Stenografická zpráva 4. sezení.
Der stenographische Bericht der 4. Sitzung.
Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.
Landtags-. Sekr. Schmidr: Abgeord. Claudi. Petition des Vereins zur Unterstützung dürftiger Hörer an der Bergakademie in Leoben um eine Subvention.
Oberstlandmarschall: Wurde der Budgetkommission zugewiesen.
Sněm. sekr. Schmidt: Poslanec Dr. Grégr podává petici obce Miskovické za subvenci pro stavbu školy.
Nejv. marš.: Přiděleno budžetní komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. učitelstva měšťanské dívčí školy v Pardubicích za zvýšení platů učitelských.
Nejv. marš.: Přiděleno školské komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet, obcí okresu Kutnohorského stran upravení daně pozemkové.
Nejv. marš.: Přiděleno petiční komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. obce Padařovské za zrušení školného.
Nejv. marš.: Přiděleno školské komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. okr. výb. v Hlinsku za upravení daně pozemkové.
Nám. nejv. marš.: Přiděleno petiční komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. P. Husák: Pet. místní školní osady ve Vepřeku a více obcí okr. Velvarského za zrušení školného platu.
Nejv. marš.: Přiděleno školské komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. S1adkovský: Pet. obecní rady v Poličce za vydání zákona stran vydržování škol měšťanských.
Nejv. marš.: Přiděleno téže komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. učitelů měšťanské školy v Jilemnici za zvýšení služného.
Nejv. marš.: Přiděleno téže komisi.
Landtags-Sekr. Schmidt: Abg. Dr. Weber. Petition des landw. Vereins in Neuern um Regelung der Wasserfrage in Böhmen.
Oberstlandmarschall: Winde der Petitionskommission zugewiesen.
LandtagS-Sekr. Schmidt: Derselbe Abgeordnete überreicht die Petitionen in derselben Angelegenheit und zwar der landwirtschaftlichen Vereine in Reichenau, Friedland und Warnsdorf, dann-des Vereines der Naturfreunde in Reichenberg und des landw. Vereines in Kohljanowic.
Oberstlandmarschall: Wurden alle derselben Kommission zugewiesen.
Landtags-Sekr. Schmidt: Abg. Goldberg. Petition der Stadtgemeinde Warnsdorf um Abänderung des Gesetzes peto. Zusammensetzung des Landesschulrathes.
Oberstlandmarschall: Wurde der Schulkommission zugewiesen.
Landtags-Sekr. Schmidt: Abg. Niederle. Pet. des Lehrervereines des öftl. Böhmens in Landskron um Regelung der Lehrergehalte.
Oberstlandmarschall: Wurde der SchulKommission zugewiesen.
Landtags-Sekr. Schmidt: Abg. Bar. Riefe W. F. Petition der Gesellschaft für Physiokratie in Prag um Subvention.
O b e r st la nd m a r sch a 11: Wurde der BudgetKommission zugewiesen.
Landtags -Sekr. Schmidt: Abg. Ritter von Wiener. Petition des Buchhaltungs-Offizials Karl Werner um die 1. Ouinquennalzulage.
O b e r st l a n d m a r s ch a 11: Wurde der BudgetKommission zugewiesen.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. Vacek: Pet. osadníků v Řikovicích za vyloučení z osady Morašické.
Nejv. marš.: Přiděleno komisi pro obecní záležitosti.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Sladkovský. Pet. městské rady Litomyšlské za zřízení místních výborů pro vnitřní město Litomyšl.
Nejv. marš.: Přiděleno komisi pro obecní záležitosti.
Landtags-Sekr. Schmidt: Abg. Leo Theumer. Petition des deutschen Lehrervereins in Böhmen pcto. Regelung des Diensteinkommens des-Lehrerstandest
Oberstlandmarschall: Wurde der SchulKommission zugewiesen.
Die Kommission zur Vorberathung des Forstgesetzes wird morgen den 16. d. M. unmittelbar nach der Landtagssitzung eine Kommissionssitzung abhalten.
Nám. nejv. marš: Komise stran zákona o lesnictví sejde se k sezení dne 16. t. m. hned po sezení sněmovním.
Nejv. marš.: Přistoupíme k dennímu pořádku.
Wir gehen zur Tagesordnung über.
Erster Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit dem Voranschlage des Lehrerpensionsfondes für das 3. 1876.
Berichterstatter ist der Herr L. -A. -B. Dr Volkelt.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zem. výboru o rozpočtu pensijního fondu pro učitele na rok 1876.
Berichterstatter Dr. Volkelt (liest): Hoher Landtag! In dem Voranschlage des Landesfondes für das J. 1876 wurde unter Rubrik XII. Post d) des Erfordernisses 150. 000 fl als vom Lande voraussichtlich zu leistender Beitrag zum Lehrerpensionsfonde eingestellt, beziehungsweise der vorjährige Beitrag beibehalten, indem zur Zeit der Verfassung des Landesfondspräliminares dem Laudesausschuße keine Belege zur Verfügung standen, um hieraus den etwaigen Abgang des 3. 1876 beurtheilen und ziffermäßig feststellen zu können.
Erst am 5. April 1875 unter Nr. Erh. 10200 wurde dem Landesausschuße der Rechnungsabschluß des Lehrerpensionsfondes für das 3. 1874 und der Voranschlag für das Jahr 1876 zu dem Ende übergeben, um hiernach für die Bedeckung des sich ergebenden Abganges Vorsorge zu tragen.
Nach dem zuliegenden Präliminare sind die Ausgaben mit 307. 723 fl., die Einnahmen mit blos 120. 724 ft. veranschlagt, wornach sich ein Defizit von 187. 000 fl. ergibt, welches vom Lande zu bedecken wäre.
Wird jedoch der eingebrachte Voranschlag im Zusammenhange mit dem Rechnungsabschluße des 3. 1874 einer näheren Prüfung unterzogen, so erscheint die Annahme vollkommen begründet, daß dieser Abgang bedeutend niedriger sein werde.
Im Jahre l874 waren nämlich die Einnahmen mit 105. 393 fl., die Ausgaben mit 253 785 fl. präliminirt, in Wirklichkeit find aber 324. 838 fl.
eingegangen, wobei noch 62. 046 fl. als Aktivrückstände verwiesen find, wovon nur 18. 269 st. dem Vorjahre angehören. Die Gesammtauslagen des Jahres 1874 haben 303. 978 st. und wenn auf die Verläge und andere durchlrfende Posten keine Rücklicht genommen wird, Mos 208. 523 fl. zu betragen, wobei 78125 st. als uneingehobene Gebühren ausgewiesen werben, von welchen 15. 842 st. aus dem Vorjahre herübergenommen find.
Das schließliche Vermögen ist am Ende des 3. 1874 mit 190076 fl. verwiesen, wovon als Stammvermögen 149. 127 st. und als Kurrentvermögen 40. 949 st. zu behandeln sind. Da nun für das 3. 1874 vom Lande 120. 000 fl. zur Bedeckung eines präliminirten Abganges in Anspruch genommen wurden, so ergibt sich zur Evidenz, daß der am Schluße des J. 1874 verwiesene Uiberschuß per 40. 949 fl., abgesehen von den als Aktiva zu behandelnden Verlägen und Vorschüssen, nicht als ein Uiberschuß des Einkommens der Lehrerpensionskassa behandelt und kapitalisirt werden darf, sondern sich als eine Mehrzahlung des Landesfondes darstellt, die demselben wieder zu Gute zu rechnen ist. Wird daher der sich im 3. 1874 ergebende Uiberschuß am Kurrentvermögen nunmehr zur Bestreitung der lausenden Ausgaben des 3. 1876 in Anspruch genommen, so vermindert sich derselbe um nahezu 41. 000 fl.
Werden nun auch die Präliminaransprücke des 3. 1876 näherer Erwägung unterzogen, so zeigt sich, daß bei den Einnahmen, insbesondere bei den Posten 2, 4 und 5 der Vorschreibung und der Erfolge des Jahres 1874 gegenüber viel zu niedrige Summen eingestellt wurden, so daß mit Sicherheit eine Mehreinnahme gewartigt werden kann.
Der Landesausfchuß glaubt daher, daß der von ihm pro 1876 präliminirte Beitrag des Landes zum Lehrerpenstonsfonde per 150. 000 st. in keiner Weife einer Erhöhung bedarf, vielmehr ein geringeres Erforderniß gewärtigt werden kann.
Der Landesausfchuß Schließt Seinen Bericht mit dem formalen Antrage: Der hohe Landtag wolle den Voranschlag des Lehrerpensionsfundes für -. das Jahr 1876 der Budgetkommission zur Prüfung und Antragstellung zuweisen.
Zemský výbor navrhuje, aby se rozpočet pensijního fondu pro učitelstvo národních škol pro rok 1876 odkázal budžetní komisi k proskoumání a podání návrhu.
Oberstfandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
(Niemand).
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kdož jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruce.
(Geschieht. ) Ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der LandesausschußBericht über die Vertheilung der für das 3. 1875 zur Subventionirung von Rommunalsschulen vom
hohen Landtage bewilligten
per 20000 st. Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš: Zpráva zemského výboru o rozdělení dotace 20000 zl. na vydržování reálních škol obecných si. sněmem na rok 1875 povolené.
Berichterstatter Dr. V o l k e l t: Hoher Landtag!
In der Sitzung des h. Landtages vom 14. Oktober 1874 wurden zur
der Kommunalrealsschulen im Sinne des Realsschulgesetzes vom 13. September 1874 §. 11 für das Jahr 1874 20000 st. ans dein Landesfonde bewilligt und der Landesausschuß ermächtigt, die Vertheilung der bewilligten Dotation nach Maßgabe des sich ergebenden Bedürfnisses im eigenen Wirkungskreise vorzunehmen. Mit Berufung auf den eitirten S. 11 des Realschulgesetzes vom 13. September 1874 haben eine Beirragsleistung vom Lande angesprochen die Stadtgemeinden B. -Leipa, Leitmeritz, Leitomyschl, Pisek und Rakonitz für die dort bestehenden Kommunaloberrealschulen, dann die Städte Jičin und Kolin für ihre Unterrealschulen.
Aus den überreichten Gesuchen und den hieüber gepflogenen Erhebungen ist Nachstehenden zu entnehmen:
Böhm. -Leipa. In der Stadtgemeinde BöhmLeipa besteht feit dem J. 1862 eine Oberrealschule, welche dermalen 7 Klassen zählt.
Im J. 1874 wurde diese Kommunaloberrealschule von 465 Schülern, darunter 412 Fremden besucht. An dieser Schule wirken 15 Lehrkräfte, welche die für Staatsanstalten festgesetzten Bezüge genießen. Im J. 1874 wirb der Besoldungsstatus, mit 15756 fl. ausgewiesen und können mit Zurechnung der fachlichen Bedürfnisse die Gestimmtunterhaltungskosten der bestehenden Kommunaloberrealschule auf 17--18000 st. veranschlagt werden.
Zur Bestreitung dieses Aufwandes ist das Schulgeld bestimmt, Welches von allen Schülern in dem gleichen Betrage von 16 fl. jährlich eingehoben wird, und im Jahre 1873 6124 st. betragen hat und bei der wachsenden Schülerzahl für die Zukunft höchstens mit 7000 st. veranlagt Werden kann. Ueberdies besteht ein eigener Realschulfond, dessen Vermögen mit 19566 fl. ausgewiesen wird und dessen Interessenerträgniß mit Zurechnung allenfallsiger Weiterer Beträge mit 1000 st. angenommen werden kann, so daß ein Abgang von 9-10000 st. sich herausstellt, welche die Gemeinde ans ihren Mitteln zu bedecken hat. Die Stadtgemeinde Böhmisch-Leipa hat für die daselbst bestehende, Oberrealschule namhafte Opfer gebracht, sie hat aus eigenen Mitteln ein neues Gebäude mit einem Kostenaufwande von mehr als 100000 st. aufgeführt und dasselbe mit der notwendigen Einrichtung, sowie mit den erforderlichen Lehrmitteln versehen, welche inklusive des Gebäudes einen Werth von 128000 fl. repräsentiren. Das Aktivvermögen der Stadt Böhmisch Leipa nach Abrechnung
der keinen Nutzen abwerfenden Baulichkeiten blos 108954 fl. im Jahre 1873 haben die Einwohner mit Einschluß der lOperzentigen Umlage von den Steuern pr. 24671 fl., 47000 st. beigetragen. Hiebei wird ein Aktivum von 28000 st. neben einem Passivum von 90000 st. erwiesen. Im Jahre 1874 war die Gemeindevertretung genöthigt, eine 18perzentige Umlage auszutreiben, woraus zu ersehen ist, daß die Stadtgemeinde nicht in der Lage ist, ohne Ueberbürdung der Steuerträger den gesteigerten Aufwand für die Kommunal - Oberrealschule aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Kommunal-Oberrealschule in Leitmeritz.
In Leitmeritz besteht feit dem Jahre 1863 eine Kommunal-Oberrealschule, für deren Unterbringung die Stadtgemeinde ein neues Gebäude mit einem Aufwande von mehr als 100000 fl. erbaut hat und zu diesem Zwecke ein Darlehen aufnehmen mußte, worauf gegenwärtig noch 73321 kr. 61 kr. neben der 6% Verzinsung in Annuitäten zurückzuzahlen sind, die Oberrealschule zählt 7 Klaffen und wird von 604 Schülern, darunter 516 fremden besticht. Der Lehrkörper ist komplet und beziehen die Lehrkräfte dieselben Gehalte wie die Professoren an Staatsanstalten. Die gestimmten Erhaltungskosten der Leitmeritzer Oberrealschule werden mit 23155 st. und 50 kr. angesetzt, während die Einnahmen aus dem mit 20 und 24 st. eingehoben Schuldgeld blos 10555 st. 30 kr. betragen, wonach ein Deficit von 12600 st. sich ergibt, welches aus Gemeindemitteln bedeckt werden soll. Das Aktivvermögen der Gemeinde Leitmeritz ist mit 531115 fl. ausgewiesen. Die Katastralgemeinde Leitmeritz zahlt 44792 fl. direkte Steuer ohne Kriegszuschlag. Nach dem Präliminare für das Jahr 1874 find die Einnahmen mit 37990 fl., die Ausgaben mit 115920 st. veranschlagt, woraus ein Deficit von 77930 st. sich ergibt. Die Gemeindevertretung hat die Bitte gestellt, ihr zur Erhaltung der Kommunal-Oberrealschule, deren Leistungen als vorzüglich angesehen werden müssen, eine Subvention von 12000 st. aus Landesmitteln zu gewähren, da die anderweitigen Gemeindeerfordernisse die vorhandenen Mittel mit Zurechnung des Ertrages der Getränkeumlage und Der Hundesteuer vollkommen in Anspruch nehmen. Betreffs der Stadtgemeinde Leitomyschl wurde das Gesuch um Gewährung einer Subvention für. die dort bestehende Oberrealschule erst nach Schluß des Landtages unmittelbar dem Landesausschuße überreicht.
AIS Ursache der verspäteten Ueberreichung wird angeführt, daß die Gemeinde mit der. k. k. Regierung wegen Uebergabe und Uebernahme der. Oberrealschule und des Gymnasiums in die Staatsregie verhandelte, worüber die Erledigung erst im Monate September 1874 dahin erfloß, daß zwar das Gymnasium als Staatsanstalt übernommen wurde, dagegen auf die gleichzeitige Uebernahme der Oberrealschule, beziehungsweise die angestrebte Bereinigung mit dem Gymnasium, obwohl die hie-
für geltend gemachten Gründe vollkommene Würdigung finden, aus finanziellen Gründen für das Jahr 1874 - 75 nicht eingegangen werden könne.
In Leitomyschl wurde im Jahre 1864 eine Kommunal - Unterrealschule ins Leben gerufen und im Jahre 1873 dieselbe in eine Kommunal-Oberrealschule umgewanbelt. Die Errichtung des Gebäudes für diese Mittelschule war mit einem Bauaufwande von 60000 fl. verbunden, welchen Betrag die Gemeinde aufnehmen mußte. Zur Rückzahlung desselben werden der Ertrag des Bierkreuzers und die Gebahrungsüberschüsse der städtischen Sparkassa verwendet. Zur Bestreitung der mit der Erhaltung der Oberrealschule verbundenen Auslagen besteht ein aus dem Gemeindevermögen ausgeschiedener Fond, welcher der malen die Höhe von 137518 fl. erreicht hat und 6394 st. 58 kr Interessen abwirft. Das Schulgeld wird mit 12 fl., beziehungsweise 18 fl. eingehoben und gab ein Erträgniß von 2800 st. Es beziffern sich sonach die eigenen Einnahmen der Realschule auf 9194 st. 58 kr. Die Anstalt wird von 252 Schülern besucht und fungiren an derselben 13 Lehrkräfte, darunter 1 prov. Lehrer und 6 Supplenten. Das Erforderniß pro 1875 wird bei Zurechnung der im Laufe des Jahres fälligen Quinquennalzulagen mit 10440 fl. ausgewiesen und ergibt sich hienach ein Deficit von 1245 st Nun find aber die Bezüge des Lehrpersonals bisher nicht regulirt und infolge besten die Verhältnisse Soweit gediehen, daß wenn im Laufe des Schuljahres auch nur ein geprüfter Lehrer die Anstalt verläßt, keine Maturitätsprüfungen abgehalten werden können.
Hienach erscheint die Regulirung oder wenigstens theilweise Gehaltsaufbesserung schon im heurigen Jahre dringend geboten, wodurch, wenn auch nur die jetzt vorhandenen Lehrkräfte bedacht werden, der Gemeinde ein Deficit von 4745 fl. erwächst, zu dessen Bedeckung dieselte außer Stande sei. Die direkte Steuerschuldigkeit beträgt in Leitomyschl 21195 fl. Zu Gemeindezwecken werden 10%, für Schulzwecke 13% eingehoben.
Zur Bedeckung des vorbezifferten Abganges müßten aber weitere 23%; also im Ganzen 46% eingehoben werden, was bei den bestehenden Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Kontribuenten unzulässig erscheint.
Stadtgemeinde Pisek.
Die Stadtgemeinde Pisek hat im Jahre 1860 ein neues Realschulgebäude aufgeführt und eingerichtet, wofür 89917 st. aus Gemeindemitteln bestritten wurden. Schon im Jahre 1871 hat die Gemeinde die Uebernahme dieser Lehranstalt in die Staatsverwaltung angestrebt, allein der Staat verweigerte die Uebernahme. An der Piseker Oberrealschule sind im heurigen Jahre 339 Schüler, darunter 226 Fremde eingeschrieben. Die Gehalte für 14 Lehrkräfte betragen derzeit 15493 st. 50 kr. und die übrigen Erhaltungskosten 1371 fl. 80 kr., mithin zusammen 16865 fl. 30 kr, Nachdem jedoch
die Gemeinde in Gewärtigung einer Subvention vom Lande die Gleichstellung der Professoren in ihren Bezügen mit jenen an Staatsanstalten beschlossen hat, ergibt sich voraussichtlich ein Gesammtaufwand von 20400 fl. Das Schulgeld wird nur von fremden Schülern eingehoben, Piseker Bürgerssöhne genießen Befreiung n. z. wird das Schulgeld in den 4 niederen Klassen mit 10, in den oberen Klassen mit 20 fl. bemessen.
Im Jahre 1873 sind 2383 fl. 50 kr. Schulgeld eingehoben worden, daher ergibt sich ein Deficit von 18100 fl., welches ans Gemeindemitteln zu bedecken ist. Die Vermögensverhältnisse der Gemeinde werben als mißlich bezeichnet, indem in der letzten Zeit insbesondere die Waldungen sehr gelitten haben sollten. Die Einnahmen haben in den letzten 3 Jahren 810000 st, die Ausgaben 832000 st. betragen und war die Gemeinde genöthigt, Schulden von 80000 fl. und 33200 fl. zu kontrahiren, um den erhöhten Auforberungen gerecht zu werden. so wie auch die Zahlung der Steuer für die Bürger eingestellt worden ist. Die vorgeschriebenen Steuern sammt Kriegszuschlag erreichen die Summe von 33825 st Die Gemeinde widmet für humanitäre Zwecke jährlich mehr als 20000 fl., darunter 4571 st. für das Gymnasium, 1800 st. für die Volksschulen.
Die Gemeinde weist darauf hin, baß das Weiterbestehen der Piseker Oberrealschule für das südliche Böhmen eine Notwendigkeit sei, die Leistungen der Anstalt vielseitige Anerkennung gefunden habe und sonach die Gemeinde eine ausgiebige Subvention anzuhoffen sich für berechtigt hält.
Stadtgemeinde Rakonitz. In Rakonitz wurde in Folge der vom Prager Fürsterzbischofe Leopold Fürst Ehlumčanský begründeten Stiftung bereits im Jahre 1834 eine Realschule errichtet, welche im Jahre 1863 in eine Oberrealschule umgewandelt wurde. Nach dem letzten Ausweise sind an dieser Kommunal-Oberrealschule 239 Schüler eingeschrieben, von welchen das Schulgelb mit 24 fl und 20 fl eingehoben wirb. 50 Schüler genießen die Befreiung vom Schulgelde. Im ersten Jahrgange haben sich 86 Schüler einschreiben lasten, daher die Eröffnung einer Parallelklasse als nothwendig bezeichnet wird. An ber Anstalt wirken derzeit 14 Lehrkräfte, bereit Gehalte nach dem Gesetze vom 15. April 1873 regulirt worden sind. Für das Jahr 1875 sind die gesammten Unterhaltungskosten ber Rakonicer Oberrealschule mit 21253 st. 2 kr. präliminirt. Zur Bestreitung dieses Aufwandes besteht ein Realschulfond in der Höhe von 96346 fl., welcher einen Reinertrag von 4944 st. 84 kr. abwirft. Vom Staate bezieht die Gemeinde eine Subvention von 800 fl., das Schulgeld betragt 3872 fl., das Erträgniß der dem Realschulfonde gewidmeten Bierumlagen 4000 fl., mithin zusammen 13616 fl. 84 kr.
Hiernach verbleibt ein Deficit von 7636 fl 18 kr, welches aus Gemeindemitteln zu bestreiten ist,
Nach dem zuliegenden Voranschlage pro 1875 detragen die Einahmen der Stadtgemeinde 34814 fl., die Ausgaben 63908 fl., 29094 fl., Deficity worunter als Rückzahlung an den Staat 10000 fl. und für eine Wasserleitung 6600 st. einbezogen find.
Nach dem Rechnungsabschluße, Welcher dem früheren Gesuche betliegt, waren in den Jahren 1871, 1872 und 1873 vorgeschrieben:
die Einnahmen mit........................ 650851 st.
die Ausgaben mit......................... 698961 st.
Deficit....................................... 48110 st.
Die Aktiven find mit................. 350312 st.
die Passiva mit............................ 407952 fl.
verwiesen, daher........................... 57640 fl.
schließliches Passivum.
Das Aktivvermögen der Gemeinde mit Zurech nung des Werthes der Baulichkeiten ist am Schluße des Jahres 1873 mit 313000 fl. ausgewiesen.
Bisher wurden in der Gemeinde von den direkten Steuen keine Zuschläge eingehoben, die Nothwendigkeit solcher Umlagen wird aber eintreten, weil die Gemeinde ein vom Staate erhaltenes Darlehen pr. 100000 st. in 10 Jahresraten zurückzahlen soll, wozu die Einnähmen nicht hinreichen.
Die Gemeinde bittet um eine Subvention von 5000 st. und bemerkt, daß das Realschulgebäude einen Bauaufwand von 100000 st. erfordert hat.
Stadtgemeinde Jičín.
In Jičín besteht feit dem Jahre 1870-1871 eine selbstständige vierklassige Unterrealschule, welche im verstossenen Jahre um eine Parallelklasse erweitert wurde.
Obwohl im Jahre 1874 die vierte Klasse erst nach Beginn des Schuljahres eröffnet und in dieselbe blos 7 Schüler aufgenommen wurden, zählte die Mittelschule bereits 300 Schüler, von welchen das Unterrichtsgeld mit 12 und 16 st. eingehoben wird. An der Jičiner Unterrealschule fungiren dermalen nebst dem Direktor 7 Lehrkräfte, bereu Entlohnung bisher geringer ist, als an Staatsanstalten. Die Stadtgemeinde hat ursprünglich die Vereinigung der Realschule mit dem Gymnasium angestrebt; nachdem aber von Seiten der Regierung dieses Anstichen abgelehnt wurde, stellte die Gemeinde an den Landesausschuß die Bitte, die Uebernahme der Realschule in die Landesverwaltung und Erweiterung derselben in eine vollkommeue Oberrealschule zu erwirken. Der weitere Bestand einer Realschule mit böhmischer Unterrichtssprache in Jičín wird unter Hinweis auf die ringsum bestehenden deutschen Anstalten und auf die geografische Lage des Ortes und die obwaltenden Verkehrsverhältnisse begründet.
Der mit Erhaltung der Unterrealschule verbundene Aufwand wirb mit 9377 st. 96 kr. beziffert; die Einnahmen mit 4138 fl, wonach sich ein Defizit von 5239 st. 96 kr. ergibt.
Die Gemeinde besitzt Baulichkeiten im Werthe von 71761 fl. 30 kr., Grundstücke im Werthe von 134178 fl. 82 kr. und Kapitalien im Betrage von 17876 st. 38 kr., mithin -223816 st. 50 kr. als Stammvermögen.
Die in der Gemeinde vorgeschriebenen Steuernbetragen 22845 st.
Nach dem Gemeindepräliminare pro 1874 betragen die Gesammtauslagen der Gemeinde mit Inbegriff der Beiträge auf die
Realschule.......................... 23481 fl. 36 kr.
die Einnahmen ................. 20905 st. 26 kr.
Defizit.............................. 2576 fl. 10 kr. Das Einkommen aus dem Bierkreuzer ist in dieEinnahme der Gemeinde nicht einbezogen und wirb bei -dem Schulbaufonde verrechnet, indem es bestimmt ist, die bestehende Bauschuld abzutragen. Die Gemeinde schuldet der Sparkassa 37934 fl., welches Kapital in 20 halbjährigen Raten nebst 7% Verzinsung abzustatten ist.
In einer spätern Eingabe des Jičiner Stadtrathes wird hervorgehoben, daß die Landesschulbehörde einerseits auf Regelung ber Gehalte, anderseits auf Eröffnung von Parallelklassen für die überfüllten Jahrgänge dringe und die Gemeinde selbst die Notwendigkeit einer solchen Gehaltsaufbesserung und Klassenvermehrung einsehe, aber außer Stande fei, diesem Verlangen nachzukommen. Die Votirung der Gehalte nach dem Gesetze vom 15. April 1873 würde abgesehen von den Quinquennalzulagen. einen Aufwand von.... 9880 fl. ö. 993.
erheischen, dazu ..................... 3000 fl.
Supplentengebühren für die Parallelklassen und andere Auslagen 866 fl. " in Summa 13746 fl.,,
wogegen blos Einnahmen ...... 4000 fl. "
daher............. .................... 9746 st. ö. W.
Defizit, zu dessen Bedeckung die Gemeinde eben eine Subvention anspricht.
Kolin.
Die Stadtgemeinde Kolin, von zwei großen Bahnen berührt, hat in den letzten Jahren einen bedeutenden Aufschwung genommen, besitzt eine ganze Reihe größerer Gewerbsunternehmungen und zählt mehr als 10000 Einwohner.
In richtiger Erkenntniß der großen Vortheile, welche aus der möglichst allgemeinen Verbreitung realen Wissens für die Bevölkerung einer industriereichen Stadt erwachsen, hat die Gemeindevertretung eine Unterrealschule mit großem Opfer in´s Leben gerufen, welche im Jahre 1873-74, obwohl erst für drei Klassen eingerichtet, bereits von 200 Schulern besucht war.
Schon zu jener Zeit hat der Aufwand für 3 Klaffen 6812 st. betragen; nun ist aber die Nothwendigfeit eingetreten, auch den vierten Jahrgang zu eröffnen, das Lehrpersonale zu kompletiren und Dieselben so zu entlohnen, wie an Staatsanstalten,
weil sonst taugliche Lehrkräfte weder gewonnen, noch erhalten werden können.
Trotzdem das Schulgeld von fremden Schülern mit 20 st. angehoben wird (einheimische zahlen 12 fl. ), betragen die Einnahmen lediglich 3248 fl. und können bei Erweiterung der Anstalt auf 4 klassen, welche zu Folge Landes-Schulrathsweisung bereits mit Beginn des Schuljahres 1874-75 erfolgt ist, höchstens auf 4000 fl. veranschlagt werden, während bei Regulirung der Gehalte der Gesammtaufwand 11000 fl. erreicht, wornach ein Defizit von 7000 fl. zu Tage tritt. Das Aktiv-Vermögen der Stadtgemeinde Kolin beziffert sich auf. 102000 fl., die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde belaufen sich auf blos 13000 fl, während die Ausgaben mit 32000 st. veranschlagt sind, das Defizit von 19000 fl. findet seine Bedeckung im Erträgnisse der Getränkenmlagen und einem 25% Steuerzuschlage zu den direkten Steuern pr. 33000 fl.
Bei Auflassung der Unrerrealschule müßte die Gemeinde eine Bürgerschule anstreben, deren Erhaltungskosten dem Lande ganz zur Last fallen würden, daher die Subventionirung der Realschule auch im Interesse des Landesfondes gelegen ist.
Der Landesausschuß hat sich bei der Berathung der vorstehenden Subventionsgesuche vor Allem in der Anfchanung geeinigt, daß die Bestimmung des §. 11 des Realschulgesetzes, wonach Kommunalrealschulen eine Unterstützung aus Landesmitteln erhalten können, falls das in gleicher Höhe wie an Staatsanstalten festgesetzte Schulgeld mit den übrigen Mitteln der Anstalt zur Bestreitung der Kosten sich als unzureichend erweiset, keineswegs so auszulegen sei, als ob jene Kommunalrealschulen mit einer Subvention nicht bedacht werden sollten, an welchen das Schulgeld in geringerer Höhe eingehoben wird, sondern daß die Höhe des Schulgeldes nach dem für die Staatsrealschulen bestimmten Betrage bei Berechnung des unbedeckten Aufwandes in Anschlag zu bringen fei. Ferner wurde vom Landesausschuße der Grundsatz angenommen, daß die ganze für das Jahr 1875 bestimmte Summe von 20000 st. zur Vertheilung zu gelangen habe und hiebei lediglich das nachgewiesene Bedürfniß der petitionirenden Gemeinden maßgebend sein solle. Auch hielt sich der Landesausschuß im Sinne des gefaßten Landtagsbeschlußes für berechtigt, auch jene Subventionsgesuche mit in Erwägung zu ziehen, welche erst nach Schluß des Landtages eingebracht worden sind. Nach vorausgegangener eingehenden Prüfung der erhobenen Ansprüche und aller zur Geltendmachung derselben angeführten Motive gelangte der Landesausschuß zu der Ueberzeugung, daß die Stadtgemeinde Pisek mit Hinblick auf deren relativ äußerst günstige Vermögensverhältnisse und die ihr zu Gebote stehenden ausgiebigen Hilfsquellen wenigstens für jetzt in der Lage sei, die dort bestehende Kommunaloberrealschule aus eigenen Mitteln zu erhalten, und sich hiernach die Zuwendung eines Beitrages aus Landesmitteln als nicht
gerechtfertigt und den übrigen konkurrirenden Gemeinden gegenüber als mindestens unbillig darstelle, daher bei Vertheilung der Dotation des Jahres 1875 auf die Piseker Oberrealschule keine Rücklicht genommen werden konnte.
Die übrigen Gesuche wurden als berücksichtigungswürdig befunden, und wurde bei Bemessung der vom Lande zu gewährenden Unterstützung einerseits die Höhe des Gesammtaufwandes, andererseits aber auch die zur Bestreitung desselben den einzelnen Gemeinden zu Gebote stehenden Mitteln, so wie deren allgemeine Leistungsfähigkeit zur Grundlage genommen.
Von diesen Grundfätzen geleitet wurden als Subvention für d. J. 1875 zugesprochen:
1. den Stadtgemeinden Böhmisch-Leipa, Leitmeritz und Rakonitz je 4500 fl.;
2. der Stadtgemeinde Kolin 3000 fl.;
3. der Gemeinde Leitomyschl 2000 fl.;
4. der Gemeinde Jičín 1500 fl.
Der Landesausschuß beehrt sich diese Verkeilung der Dotation für Subventionirung von Kommunalrealschulen dem hohen Landtage mit dem Beifügen zur Kenntniß zu bringen, daß in den Vorauschlag d. J. 1876 zu gleichem Zwecke 20000 st. einbezogen wurden, da voraussichtlich auch in Hinkunft die Beitragsleistung des Landes in Anspruch genommen werden wird.
In formaler Beziehung beantragt der Landesausschuß die Zuweisung dieses Berichtes an die Budgetkommission.
Co se týče formálního vyřízení, navrhuje zemský výbor, aby se zpráva ta odkázala budžetní komisi.
Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht betreffs Subventionirung der auf Kosten des Staates, zu errichtenden deutschen Unterrealschule in Karolinenthal. Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině uhrazení nákladu potřeb pro německou státní nižší reálku, která se v Karlině zříditi má.
Ref. Dr. V o l k el t: Hoher Landtag! Auf Grund des vom Landesausschuße unterm 7. Oktober 1874, Z. 27154, erstatteten Berichtes hat der h. Landtag in feiner am 14. Oktober 1874 stattgehabten Sitzung zur Bedeckung des mit Beistellung der fachlichen Erfordernisse für die neu zu begründende deutsche Staatsunterrealschulen in Karolinenthal verbundenen Zahlung einer Pauschalsumme jährlicher 3000 fl. ö. W. aus Landesmitteln auf die Dauer von 5 Jahren bewilligt. Von diesem Beschluße wurde der k. k.
Landesschulrath am 19. Mai 1874 zur weiteren Veranlassung in Kenntniß gesetzt, welcher mit der zuliegenden Note vom 17. März 1874, Z. 4744, anher eröffnete, daß Se. Excellenz der k. k. Minister für Kultus und Unterricht das Interesse der deutschen Bevölkerung in Karolinenthal für Errichtung einer deutschen Unterrealschule daselbst zwar vollkommen würdige, daß aber abgesehen von dem noch nicht behobenen Lehrermangel wegen der mißlichen Finanzlage des Staates auf das bezügliche Ansuchen nur in dem Falle eingegangen werben könnte, wenn sich die Landesvertretung für die Erhaltung einer solchen Anstalt zur Leistung eines fortdauernden Jahresbeitrages von mindestens 5000 fl. ö. W. verpflichtet. Se. Excellenz der k. k. Minister für Kultus und Unterricht gewärtiget um so mehr eine günstige Erledigung dieser Angelegenheit, als in Böhmen die Leistungen aus Landesmitteln für Realschulen im Verhältnisse zu jenen anderer Kronländer sehr gering erscheinen. Indem der Landesausschuß die Schlußfassung des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht dem hohen Landtage zur Kenntniß bringt, beehrt er sich mit Berufung auf die in dem Eingangs erwähnten Berichte angeführten Motive und geschilderten Verhältnisse die Willfahrung der gestellten Anforderungen zu befürworten und beantragt in formaler Beziehung die Zuweisung dieser Vorlage an die Budgetkommission.
Zemský výbor přiváděje usnešení c. k. ministeria pro osvětu a vyučování slavnému sněmu k vědomosti, klade sobě za čest, vzhledem k důvodům ve shora dotčené zprávě uvedeným a k poměrům tamže vylíčeným za vyhovění činěným požadavkům se přimlouvat a navrhuje co do formálního vyřízení,; aby tato zpráva přikázána byla budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht). Der Antrag ist angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten über die Petition Z. 3 der Ortschaft Gründorf und Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande von. Habern und Auscha und Konstituirung als selbstständige Ortsgemeinde oder Zutheilung der ganzen Ortschaft zur Stadtgemeinde Auscha. Berichterstatter ist Herr Josef Theumer. Ich ersuche ihn, den Be* richt vorzutragen.
Nám. nejv. marš,: Zprava komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti osadníků Zelené Vsi za vyloučení ze svazku obecního Habřínského a Úštského a za ustavení co obce o sobě, aneb za přidělení k městské obci Úštské.
Berichterstatter Jos. Theumer: In der der.
Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten sub Pet. Z. 3 zugewiesenen Petition bitten die Insassen theils zur Ortsgemeinde Auscha, theils zur Ortsgemeinde Habern gehörigen Ortschaft Gründorf um die Restruirung Gründorfs zu einer selbstständigen Gemeinde (wie sie es bis zur Aufnahme des stabilen Katasters von 1843 war), eventuell um Zutheilung der ganzen Ortschaft Gründorf zur Stadtgemeinde Auscha. Die Kommission stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen, die Petition werde dem Landesausschuße mit dem Auftrage zugewiesen, die Erhebungen über die Zulässigkeit der Trennung der Ortschaft Gründorf aus dem bisherigen Gemeindeverbande von Auscha u. Habern zu pflegen und nach dem Ergebnisse derselben nach dem Gesetze vom 26. November 1874, Nr. 87 L. -G. -Bl. vorzugehen.
Sněm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti takto: Petice dotčená přikazuje se zemskému výboru, aby zavedl vyhledání o tom, zda-li osada Zelená Ves může vyloučena býti z posavadního obecního svazku s obcemi Ústskou a Habřínskou, a aby na základě výsledků vyhledání jednal podle zákona ze dne 26. listopadu 1874, č. 87 z. z.