Sobota 10. dubna 1875

Stenografická zpráva

o V. sezení čtvrtého zasedání sněmu království českého z roku 1872, dne 10. dubna 1875.

Stenographischer Bericht

der

V. Sitzung der werten Session des Landtages

des Königreiches Böhmen vom Jahre 1872,

am 10. April 1875.

Obsah:

Oznámení presidiální.

Zpráva o volbě do sněmu.

Skládám slibu.

Zpráva zemského výboru o žádosti městského zastupitelstva Radnického za zřízení soudního okresu se sídlem v Radnicích.

Zpráva zemského výboru o žádosti městského zastupitelstva Rožďalovického, jež sl. c. k. ministerstvem spravedlnosti výboru zemskému podána byla. za zřízení okr. soudu v Roždalovicích.

Též tak o žádosti městyse Kolovče za zřízení okr. soudu se sídlem úřadu v Kolovči.

Též tak s osnovou změněného zákona o myslivosti.

Též tak s osnovou zákona o lesnictví. Volba komissí.

Inhalt:

Präsidialmittheilungen.

Wahlberichte.

Alngelobung,

L. -A. -Bericht über die Eingabe der Stadtvertretung Radnitz um Errichtung eines Bezirksgerichtssprengels mit dem Amtssitze in Radnitz.

L. -A. -Bericht über die durch das h. k. k. Justizministerium eingelangte Eingabe der Stadtvertretung Roždalowitz um Errichtung eines Bezirksgerichtes mit dem Amtssitze daselbst.

L. -A. -Bericht über die durch das k. k. Oberlandesgericht eingelangte Petition der Marktgemeinde Kolautschen um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.

L. -A. -Bericht mit dem Gesetzentwurfe eines abgeänderten Tagdgesetzes.

L. A. Bericht mit dem Entwurfe eines Forstgesetzes.

Wahl zweier Kommissionen.

Předseda: Nejvyšší maršálek J. J. Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka Edvard Claudi a počet poslanců k platnému uzavírání dostatečný.

Se strany vlády: Jeho Exc. místodržitel svob. pán Weber a c. kr. místodržitelský rada rytíř Adda.

Začátek sezení: li hodin 20 minut dopoledne.

Vorsitzender: Sc Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Anwesende: Der Oberstlandmarschall-Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Ercell. der Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Ritter v. Adda.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 20 Min. Vormittags.

Oberstlandmarschall (läutet): Die Sizzung ist eröffnet.

Sezení jest zahájeno.

Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen:

Die Geschäftsprotokolle der ersten Sitzung vom 6. April sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen. Wird zum Inhalte derselben etwas erinnert?

Nám. nejv. marš. zem.: Jednací protokoly z prvního sezení sněmu ze dne 6. dubna byly po dobu předepsanou k nahlédnutí vyloženy. činí se dotaz, má-li kdo k nim něco poznamenati.

Oberstlandmarschall: Da dies nicht der Fall ist, so sind sie agnoszirt.

Nám. nejv. marš. zem.: Tedy jsou agnoskovány.

Oberstlandmarschall: In die Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend die Kontri-

butionsfonde und Vorschußkassen, wurden gewählt als Obmann Hr. Baron Mallowetz, O. -Stellvertreter Hr. Dr. Sladkovský, Schriftführer Hr. Pichler und Dr. Habermann. Das Kommissionslokale für diese Kommission ist das Vorstandsbureau des Departements Nr. 3.

Nám. nejv. marš. zem.: Komise pro poradu o osnově zákona v příčině fondů kontribučenských, berničních a záloženských se ustavila; jsou zvoleni za předsedu svobodný pán Mallowetz, za náměstka předsedy Dr. Sladkovský, za zapisovatele pan Pichler a Dr. Habermann. Komise se schází v úřadovně přednosty oddělení třetího.

Oberstlandmarschall: Bei der Konstituirung der Kommission für Sanitätswesen wurden gewählt als Obmann Professor Dr. Ritter von Jaksch, als Stellvertreter Hr. von Schlöcht, als Schriftführer Dr. Grégr und Janota.

Das Kommissionslokale ist das Kommissionszimmer bei Departement Nr. 5. Dieses Lokal war als Kommissionslokal der Petitionskommission zugewiesen worden; da aber letztere nur 9gliedrig ist. so sehe ich mich bemüßigt, derselben ein kleineres Vorstandsbureau, das des Departements Nr. 6 als ferneres Kommissionslokale zuzuweisen.

Nám. nejv. marš. zem.: Při konstituování pro záležitosti zdravotní zvoleni jsou pan Dr. rytíř Jaksch, za náměstka pan šlechtic Schlöcht, za zapisovatele Dr. Grégr a Janota. Schůze této komise odbývati se budou v síni departementu 5. Tento lokál byl - posaváde přikázán komisi petiční; jelikož tato ale jest sestavena jen z 9 členů, vidí se nejvyšší maršálek zemský nucena, nadále jí přikázati bureau přednosty departementu 6. co zasedací síň.

Oberstlandmarschall: In Druck wurden vertheilt:

Nám. nej v. marš. zem.: V tisku byly tyto spisy rozdány:

Sněm. sekr. S c h m i d t: Zpráva budžetní komise o rozpočtu vyvazovacího fondu na r. 1876.

Sit Druck wurde vertheilt der Bericht der Budgetkommission über das Grundentlastungsfondspräliminare pro 1876.

Oberstlandmarschall: Einlauf und Zuweisung von Petitionen.

Nám. nejv. marš. zem.: Petice došly a byly přikázány:

Sněm. sekr. S c h m i d t: Čís. 22. Pan Josef Wacek podává petici podílníků Ullersdorfské záložny v Makově za vyloučení ze záložny této.

N ej v. marš. zem.: Odkazuje se komisi pro záložny.

L. -Sekr. Schmidt: Nr. 28. Hr. Ritt. von Streeruwitz überreicht die Petition der Vorschußkassaverwaltung in Kladrau um Aufhebung der Vorschußkassen und Verkeilung des Vermögens unter die Theilhaber.

Oberstlandmarschall: Der Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt: Poslanec Dr. Sladkovský podává petici účastníků bývalého kontribučenského, obilního a peněžního fondu panství "Čistá" v Kalné za rozdělení fondu tohoto na jednotlivé obce.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro záložny.

L. Sekr. Schmidt: Nr. 36. Abg. Josef Theumer überreicht eine Petition des Stadtrathes Kaaden um Enthebung von der Bestreitung der Unterhaltungskosten der dortigen Bürgerschule.

Oberstlandmarschall: Der Schulkommission.

L. -Sekr. Schmidt: Nr. 37. Abg. Dr. Herbst überreicht eine Petition der Ortsvorstehung in Guthausen um Trennung von der Gemeinde BöhmischRöhren,

Oberstlandmarschall: Der Kommission für Gemeindeangelegenheiten.

Sněm. sekř. Schmidt: Čís. 38. Poslanec Josef Pražák podává petici místní školní rady ve Mšeně za zvýšení služného učitelů tamní obecní školy.

Nejv. marš. zem.: Školské komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Čís. 39. Poslanec Eckert podává petici obce Draženovské za subvenci ku stavbě školy.

Nejv. marš. zem.: Budžetní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Čís. 40. Poslanec Kardasch podává petici obce Chejnovské a 35 místních obcí za zřízení okresního soudu se sídlem úřadu v Chejnově

Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní záležitosti.

Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über.

Přistoupíme k dennímu pořádku.

Das erste sind Wahlberichte. Der Wahlbericht der Kommission für die Gemeindeangelegenheiten. Referent Hr. Dr. v. Wiener. Ich ersuche den Hrn Referenten, den Bericht vorzutragen.

Nám. n e j v. m a r š. zem.: První jest zpráva o volbě do sněmu.

Referent Dr. v. Wiener: Hoher Landtag! Bei der am 15. März 1875 vorgenommenen  Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden Přibram und Dobřisch sind von 122 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern 116 erschienen; hievon haben 54 für Dr. Edmund Kaizl, Advokaten in Karolinenthal und 52 für Joses Hobys, Bezirksobmann in Neudorf, ihre Stimmen abgegeben; 8 Stimmzettel lauten auf den Kamen Dr. Eduard Kaizl, Advokat in Karolinenthal, und 2 Stimmzettel auf den NamenKaizl, Doktor in Kadlin. Die Wahlkommission hat sowohl die beiden letztern, als auch die auf den Namen Dr. Eduard Kaizl lautenden Stimmzettel dem Dr. Edmund Kaizl zugezählt, wornach derselbe mit 64 Stimmen, sonach mit absoluter Stimmenmehrheit zum Landtagsabgeordneten gewählt erscheint.

Gegen die Siltigkeit dieser Wahl haben drei Nitglieder der Wahlkommission am Wahltage den Protest bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft zu Protokoll gegeben, indem sie die Ansteht vertreten, daß die auf den Namen Dr. Eduard Kaizl lautenden Stimmen als für einen dritten Kandidaten abgegeben gezählt werden müssen.

Es standen somit in der Wahlkommission. bezüglich des Resultates der Wahl drei Stimmen gegen drei Stimmen, woraus der Vorsitzende dirimirte, daß die in Frage stehenden 8 Stimmen dem Dr. Edmund Kaizl zuzufallen haben.

Die Beschwerdeführer weisen darauf hin, daß in dem Falle, als die fraglichen 8 Stimmen dem Dr. Edmund Kaizl nicht zugefallen wären, derselbe nur 56 Stimmen, somit nicht die absolute Stimmenmehrheit für sich hätte. Weiter wird von den Beschwerdeführern hervorgehoben, daß sie in der

Wahlkommission noch gegen weitere 7 Stimmzettel protestirt haben, weil aus denselben nicht mit Bestimmtheit zu entnehmen war, daß als Wahlkandidat Dr. Edmund Kaizl, gemeint fei, weil in den Stimmzetteln Name und Stand nicht ordnungsgemäß angeführt erscheinen und zuweilen selbst der Taufname ganz weggelassen fei.

Die Beschwerdeführer stellen deshalb die Bitte, daß die am 15. März 1875 vorgenommene Wahl annullirt und eine Neuwahl ausgetrieben werde. Was zunächst jene 7 Stimmzettel betrifft, Welche die Beschwerdeführer als mangelhaft ausgefüllt bezeichnen, so lauten 5 derselben theils auf Edmund Kaizl "advokát v Karlíně", theils auf Edmund Kaizl doktor Karlín, sind demnach in allen Rubriken vollständig ausgefüllt und geben nach Ansicht der Majorität der Kommission über die Persönlichkeit, welche gemeint ist, keinem Zweifel Raum.

Die anderen 2 Stimmen lauten auf, "Kaizl, doctor, Kadlín" und bezeichnen durch diese drei Merkmale die von den Wählern gewünschte Persönlichkeit wenigstens insofern, als ein Mißverständniß oder eine Verwechslung der Personen kaum denkbar ist. Eine Minorität von 3 Mitgliedern der Kommission glaubt, daß diese zwei Wahlzettel dem Dr. Edmund Kaizl nicht zu Gute kommen können. Aus dem von der Majorität akceptirten Grunde hat auch der Landesausschuß keinen Anstand genommen, die angefochtenen 7 Stimmzettel in die Reihe jener Stimmzettel aufzunehmen, welche auf den Namen Dr. Edmund Kaizl lauten. Belangend dagegen die auf den Namen des Dr. Eduard Kaizl lautenden 8 Stimmzettel, glaubt der Landesausschuß, daß die dem Dr. Edmund Kaizl nicht zugezählt werden dürfen, weil Dr. Edmund Kaizl eine von Dr. Eduard Kaizl verschiedene und bestimmt bezeichnete Persönlichkeit ist. Dieser Ansicht kann die Kommission nicht beipflichten.

In welcher Art die Stimmzetteln auszufüllen find und auf welcher Grundlage die Identität der Person konstatirt werden soll, welche in dem Stimmzettel bezeichnet erscheint, mit der Person, welche nach dem Wunsche des Wählers Landtagsabgeordneter werden soll, ist gesetzlich nicht normirt. Die Landtagswahlordnung vom 28. Feber 1861 bestimmt im §. 42, daß der Wähler mit genauer Bezeichnung jene Person zu nennen hat, die nach feinem Wunsche Abgeordneter zum Landtage werden soll. Diese Bestimmung wurde durch den §. 9 des Gesetzes vom 17. Jänner 1870 dahin abgeändert, daß die Stimmgebung eine geheime ist und durch Abgabe der Stimmzettel geschieht. Auf welche Weife die Stimmzettel ausgefüllt werden fallen, Wird in diesem Gesetze nicht bestimmt, wohl enthält aber §. 14 desselben Gesetzes die Anwendung, daß andere, als die behördlich ausgegebenen Wahlzettel ungiltig find. Ist aber der Wahlzettel giltig, so stellt sich die Art Der Ausfüllung der einzelnen Rubriken nicht als wesentlich dar, sobald nur dar-

über kein gegründeter Zweifel obwalten kann, daß jene Verson, welche im Wahlzettel bezeichnet ist, nach dem Wunsche des Wählers Landtagsabgeordneter werden soll. In vorliegendem Falle ist es aber unzweifelhaft, daß die in den beanständeten 8 Wahlzetteln bezeichnete Person Niemand anderer gemeint ist, als Dr. Edmund Kaizl, Advokat in Karolinenthal. Demi es ist notorisch, daß in ganz Böhmen nicht zwei Advokaten Namens Kaizl domiciliren, daß vielmehr in Böhmen nur ein Adwokat Namens Kaizl besteht, welcher feinen Amtssitz in Karolinenthal hat. Wenn daher in einem Wahlzettel der Taufname irrig angegeben wurde, wenn statt des Taufnamens "Edmund" der ähnlich Hin* gende, daher leicht zu verwechselnde Taufname "Eduard" gebrannt worden ist, dagegen der Familienname, der Stand und Wohnort vollkommen richtig angeführt erscheint, und eine Verwechslung aus dem Grunde nicht denkbar ist, weil eine zweite Person mit gleichem Familiennamen, mit gleichem Stande und gleichem Wohnorte nicht eristirt, so erscheint die Person, welche der Wähler im Auge hatte, trotz der Irrung im Taufnamen genau bezeichnet und es kann keinem Zweifel unterliegen, daß in dem Falle, als die Wahlkommission im Sinne der Beschwerdeführer eine zweite Wahl an* geordnet hätte, jene Wähler, welche den Stimmzettel mit dem Namen "Eduard Kaizl" ausgefüllt haben, nach erlangter Kenntniß dieses Anstandes dem Dr. Edmund Kaizl ihre Stimmen gegeben haben würden.

. Da somit der Anficht nicht beigepflichtet werden kann, daß Dr. Eduard Kaizl eine von Dr. Edmund Kaizl verschiedene Persönlichkeit ist, hält die Kommission dafür, daß die in Frage stehenden 8 Stimmen dem Dr. Edmund Kaizl zu Gute kommen, daß sohin derselbe mit absoluter Stimmenmehrheit als Landtagsabgeordneter gewählt erscheint.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle die Wahl des Dr. Edmund Kaizl als Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Přibram und Dobřisch als giltig anerkennen und den Dr. Edmund Kaizl zum Landtage zulassen.

Sněm. sekr. Schrnidt: Návrh komise zní: Slavný sněme račiž volbu pana Dra. Edmunda Kaizla za poslance volebního okresu venkovských obcí soudních okresů Příbramského a Dobříšského za platnou uznati a zvoleného ke sněmu připustiti.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Den nächsten Wahlbericht hat Hr. Landesaus-

sbußbeisitzer Dr. Volkelt vorzutragen. Ich ersuche denselben zu beginnen.

Ref. Dr. Volkelt: Hoher Landtag! Zu der am 8. April l. J. bei der Handels- und Gewcrbekammer von Prag stattgehabten Wahl von einem Landtagsabgeordneten sind von 45 stimmberechtigten Wählern 35 erschienen, welche insgesammt ihre Stimmen für Hrn. Heinrich Mercy, Buchdrukkereibesitzer in Prag, abgaben. Hiernach erfcheint Hr. Heinrich Mercy einstimmig erwählt und da die Wahlordnung ordnungsmäßig vorgegangen ist und keine Einwendung dagegen erhoben wurde, so erlaubt sich der Landesausschuß unter Vorlage der Wahlakten den Antrag zu stellen, hoher Landtag wolle die Wahl des Hrn. Heinrich Mercy zum Landtagsabgeordneten der Prager Handels- und Gewerbekammer als giltig anerkennen und den Gewählten zum Landtage zulassen.

Sněm. sekr. S c h m i d t: Slavný sněme račiž volbu pana Jindřicha Mercyho za poslance obchodní a průmyslové komory Pražské za platnou uznati a zvoleného k sněmu připustiti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ?

Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruce.

(Geschieht. ) Angenommen.

Ich werde nunmehr die Angelobung des neugewählten Mitgliedes vornehmen. (Abg. Mercy tritt vor).

Ldt. -Sekr. Schmidt: Sie werden als Landtagsabgeordneter in die Hände des Hrn. Oberstlandmarschalls an Eidesstatt geloben Sr. Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Hr. Heinrich Mercy: Ich gelobe.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht über die Eingabe der Stadtvertretung Radnitz um Errichtung eines Bezirksgerichtssprengels mit dem Amtssitze in Radnitz.

Berichterstatter ist Hr. Dr. Schmeykal. Ich ersuche denselben, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o žádostí městského zastupitelstva Radnického za zřízení soudního okresu se sídlem v Radnicích.

Ref. Dr. Schmeykal: Konform dem schon in den vorangegangenen Sitzungen beobachteten Vorgange wolle mir auch diesmal gestattet sein, die den gleichen Gegenstand behandelnden Programmspunkte 2, 3 und 4 in einer und derselben Berichterstattung zusammenzufassen.

Punkt 2 umfaßt die Eingabe der Stadtvertretung Radnitz um Errichtung eines Bezirksgerichtssprengels mit dem Amtssitze in Radnitz, beziehungsweise den diesfalls vom Landesausschuße

vorgelegten Bericht. Punkt 3 einen Bericht des Landesausschußes über die durch das hohe k. k. Justizministerium eingelangte Eingabe der StadtVertretung Roždalowitz um Errichtung eines Bezirksgerichtes mit dem Amtssitze daselbst. Punkt 4 den Landesausschußbericht über die- durch das k. k. Oberlandesgericht eingelangte Petition der Marktgemeinde Kollautschen um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst In allen diesen Fällen sind die erforderlichen Erhebungen gepflogen und das Resultat derselben in dem diesfälligen Berichte des Landesausschußes niedergelegt worden. Die Resultale dieser Erhebungen waren nicht so gestaltet, daß der Landesausschuß sich für veranlaßt und berechtigt hätte halten können, auf diese Ergebnisse hin Anträge zu stellen, welche den Wünschen der Bittsteller entsprochen hälten.

ES gehen vielmehr die Anträge des Landesausschußes dahin, daß bezüglich aller dieser Petita zur Tagesordnung übergangen werde.

In formeller Beziehung beantrage ich die Verweisung dieser Landesausschußberichte an die Bezirks- und Gemeindekommission.

Sněm. sekr. Schmidt: Zpravodaj činí návrh, aby veškeré tyto zprávy zemského výboru byly přikázány komisi, která byla zvolena pro okresní a obecní záležitosti.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť vyzdvihnou ruce.

(Geschieht. ) Angenommen.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der L. -A. -Bericht mit dem Gesetzentwurfe eines abgeänderten Jagdgesetzes. Berichterstatter ist Landesausschußbeisitzer Ernst Theumer. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Též tak s osnovou změněného zákona o myslivosti.

Ref. Hr. Ernst Theumer (liest): Hoher Landtag! In Erledigung des Berichtes des Landesausschußes vom 22. September 1874, Z. 26509, betreffend die beantragte Aenderung einiger Bestimmungen des Jagdgesetzes vom 1. Juni 1866, hat der hohe Landtag in der Sitzung vom 15. Oktober 1874 beschlossen, den Landesausschuß aufzufordern, auf Grund des bereits vorliegenden und etwa noch weiter einlangenden Materials dem h. Landtage in der nächsten Session ein vollständig revidirtes Jagdgesetz vorzulegen, und bei Abfassung desselben insbesondere die in den Protokollen der bezüglichen Kommissionsberathungen enthaltenen Anschauungen in geeignete Erwägung zu ziehen.

In Vollziehung dieses Auftrages hat der Landesausschuß unter Benützung der von ihm bereits mit Bericht vom 22. September 1874, 3. 26509, beantragten Gesetzesänderungen, insoweit dieselben von der Landtagskommission acceptirt worden waren,

sowie unter Rücksichtnahme auf die in den sub /. rückfolgenden Kommissionsprotokollen enthaltenen Anträge den beigeschlossenen Gesetzentwurf 2/2 ausgearbeitet und erlaubt sich denselben unter Wiedervorlage der eingelangten Gutachten der Bezirksvertretungen 3/3 und mehrerer die Abänderungen des gegenwärtigen Jagdgesetzes betreffenden Petitionen 4/4 einem h. Landtage zur verfassungsmäßigen Behandlung zu unterbreiten.

Hiebei steht sich der Landesausschuß zu der Mitteilung verpflichtet, daß bei der Revision des Jagdgesetzes eine Minderheit von 3 Stimmen die Ansteht vertreten hat, daß der bisherige Jagdausschuß aufzulassen und dessen Funktion dem Gemeindeausschuße zu überweisen sei.

Der Landesausschuß Schließt mit dem formalen Antrage:

Der h. Landtag geruhe zur Vorberathung und Berichterstattung über den vorliegenden Gesetzentwurf eine Kommission von 15 Mitgliedern einzusetzen, die zu je fünf durch die Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen wären.

Sněm. sekr. Schmidt (čte): V ohledu formálním navrhuje zemský výbor:

Slavný sněme račiž za účelem předchozí porady a podání zprávy o této osnově zákona zříditi komisi 15 členů, kuriemi po pěti z celého sněmu zvolených.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo). Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce.

Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht mit dem Entwurfe eines Forstgesetzes. Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Alter, ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Též tak s osnovou zákona o lesnictví.

Berichterstatter Dr. Alter: Hoher Landtag!

Der dem h. Hause vorliegende Gesetzentwurf eines neuen Forstgesetzes für das Königreich Böhmen ist dem Landesausschuße vom k. k. Landeskulturrathe zur Vorlage an den h. Landtag übermittelt worden Obschon der Landesausschuß nicht in der Lage war, eine Berathung dieses Gesetzentwurfes unter Zuziehung von Fachmännern in seinem Schoße zu veranlassen und obgleich der Landesausschuß gegen manche Punkte des Gesetzentwurfes wesentliche Bedenken hegte, glaubte er gleichwohl den Entwurf der Schlußfassung des h. Landtages unterbreiten zu müssen.

Bestimmend auf diesen Entschluß des LandesAusschußes wirkte zunächst die Thatsache, daß der h. Landtag seit dem Jahre 1869 wiederholt Beschlüsse faßte, welche auf eine Revision des Ge-

setzes vom J. 1853 abzielten und ebenso die Thatsache, daß seit jener Zeit viele land- und forstwirthschaftliche Vereine, ebenso Bezirks- und Gemeindevertretungen um eine Revision dieses Gesetzes petitionirten. Zu diesen Gründen gesellte sich insbesonders noch der sehr bedeutungsvolle Umstand, daß jene Enquete, welche infolge des dem Landesausschuße in der 23. Sitzung der ersten Jahressession vom Jahre 1872 ertheilten Auftrages einberufen wurde, daß jene Enquete, welche über die Wasserverhältnisse des Landes und die Mittel der thunlichsten Abhilfe zu berathen hatte, in ihren Schlußanträgen sich gleichfalls dafür aussprach, daß der Forstgesetzentwurf als Solcher vom h. Landtage als Gesetz votirt würde.

Welch großes Gewicht man übrigens darauf legt, daß dieser Forstgesetzentwurf Gesetz werde, weifen die zahlreichen Petitionen nach, welche in dieser Session bereits dem h. Landtage in gleicher Richtung zugekommen sind. Angesichts aller dieser Momente glaubte der Landesausschuß jenem Bedenken, welches ich bereits erwähnt habe, daß er selbst eine Durchberathung des Gesetzentwurfes unter Zuziehung von Fachmännern zu veranlassen nicht in der Lage war, um so weniger großes Gewicht beimessen zu sollen, als dem Adoptivvater des Gesetzentwurfes, dem k. k. Landeskulturrathe, nach feinem Statute das Recht zusteht, selbstständige Anträge an den Landesausschuß zu stellen und als dieser Gesetzentwurf das Produkt einer langjährigen Berathung und Arbeit der berufensten fachmännischen Organe ist.

Wenn nun auch der Landesausschuß aus allen diesen Gründen sich bestimmt gefunden hat, dem Gesetzentwurfe Eingang in dieses hohe Haus zu verschaffen, so glaubte er gleichwohl jene Bedenken, welche sich ihm gegen einzelne Bestimmungen des Entwurfes aufgedrängt haben, der Schlußkassung des h. Landtages mitunterbreiten zu sollen

Diese Bedenken bat der Landesausschuß in einem besonderen Berichte niedergelegt, welcher in der nächsten Zeit unter die einzelnen Herren Mitglieder vertheilt werden wird. Auf die Detailbestimmungen dieses Berichtes wäre wohl heute nicht einzugehen und so glaube ich mich darauf beschränken zu können, die wesentlichen Momente hervorzuheben. Der Landesausschuß glaubte bezweifeln zu sollen, daß der h. Landtag kompetent fei, alle Bestimmungen, welche der Gesetzentwurf umfaßt, als Landesgesetz zu votiren. Beispielsweise wird im 2. Abschnitt des Gesetzentwurfes eine Partie geregelt, welche bisher durch das kaiserliche Patent vom Jahre 1853 über die Regelung und Ablösung von Waldservituten geregelt worden ist. Dieses kais. Patent ist aber ohne Zweifel ein Justizgesetz, nicht nur dem Inhalte nach, sondern auch der Form nach, weil die Vollzugsklausel den Justizminister mit dem Vollzuge des Gesetzes beauftragt. Ein gleiches Bewandtniß hat es mit jenen Bestimmungen, welche an Waldwirthschaftszwecken eine

Erpropriation statuiren. Seit dem Jahre 1867 wurden mit Rücksicht auf den Artikel 5 des Grundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger die Anordnungen, wodurch "Expropriationen versügt wurben, als Abänderungen des allg. b. G. B. u. z. der §§. 354 und 362 nur als Anwendung der daselbst in Aussicht genommenen Ausnahmen §§. 364 und 365 aufgefaßt. Bei dieser Auffassung aber ist es zweifellos, daß nur der h. Rieichsrath zur Erlassung derartiger Anordnungen kompetent erscheint. Ein Ueberblick über den 4 Abschnitt des Gesetzentwurfes weist augenblicklich nach, daß durch denselben die Organisation der politischen Behörden berührt wirb, so daß in mehrfacher Hinsicht durch den Gesetzentwurf die Competenzsphäre des h. Reichsrathes tangirt erscheint. Wenn auch der Landesauschuß mit Rücksicht auf diese Momente der Meinung war, daß der h. Landtag die einzelnen Bestimmungen, wie sie im Gesetzentwurfe Aufnahme gefunden haben, als Landesgesetz kaum votiren dürfte, so glaubte der Landesausschuß dennoch annehmen zu müssen, daß der h. Landtag jedenfalls gewillt fein wird, diese so lange auf der Tagesordnung stehende Frage zu regeln. Der Landesausschuß glaubte auch, eine Berathung und Begutachtung der einzelnen Bestimmungen um so mehr vornehmen zu können, als nach der Landesordnung §. 19 auch bezüglich dieser Fragen Beschlüsse gefaßt werden können, welche zum Ziele führen.

In formeller Beziehung erlaube ich mir im Namen des Landesausschußes den Antrag zu stellen, es sei zur Berichterstattung über den Gesetzentwurf eine Kommission von 15 Mitgliedern einzusetzen, welche durch die Kurien aus dem ganzen Hause zu je 5 zu wählen wäre.

Sněm. sekr. Schmidt: Zpravodaj činí, co so formálního jednání týče, návrh: Osnova zákona o lesnictví pro království České budiž přikázána komisi 15 členů, kuriemi po pěti z celého, sněmu zvolené.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť zdvihnou ruce. (Stane se. )

Ist angenommen.

Ich bitte nunmehr die Wahlen vorzunehmen, und zwar die Wahl von 15 Mitgliedern, für jene Kommission, welche über das Jagdgesetz zu berathen hat, und dann die 15mitgliederige Kommission, welcher der Forstgesetzentwurf zugewiesen werden Soll.

Die Sitzung wird unterbrochen 12 Uhr 20 Minuten.

Sezení se přerušuje o 12. hod. 20. min.

Die Sitzung wird aufgenommen 12 Uhr 30 Min.

V sezení se pokračuje o 12. hod. 30 min.

Oberstlandmarschall (läutet): Das Ergebniß der Wahl ist Folgendes: Für die Kommission,

welche das Forstgesetz zu berathen hat, wurden in der Kurie des Großgrundbesitzes 52 Stimmzettel abgegeben. Die absolute Majorität beträgt 27 Stimmen und es erscheinen gewählt Hr. Graf Mannsfeld, Hr. Weinrich, Hr. Pfeiffer, Hr. Bachofen v. Echt, Hr. Ritter Zahony mit je 52 Stimmen; in der Kurie der Städte und Industrialorte wurden für dieselbe Kommission 35 Stimmzettel abgegeben. Die absolute Majorität beträgt 16 Stimmen, gewählt sind Hr. Körber, Hr. Hecke, Hr. Kardasch, Hr. Ferdinand Lehmann, Dr. Nittinger mit je 35 Stimmen.

In der Kurie der Landgemeinden wurden abgegeben für dieselbe Kommission 27 Stimmzettel. Die absolute Majorität beträgt 14, gewählt find Hr. Rasp und Dr. Haßmann, Hr. Alter, Dr. Randnitz, Hr. Vacek mit je 27 Stimmen.

Nám. nejv. marš.: Do komise stran lesnického zákona odevzdáno bylo v kurii velkostatkářů 52 hl. lístků, zvoleni jsou pan hrabě Mannsfeld, p. Weinrich, p. Pfeiffer, p. Bachofen, p. rytíř Záhony, každý 52 hl.; v kurii měst bylo odevzdáno 35 hl. lístků, zvoleni jsou pp. Korber, Hecke, Kardasch, Lehmann, Dr. Nittinger; v kurii venkovských obcí odevzdáno bylo 27 hl. lístků, zvoleni jsou pp. Rasp, Hassmann, Dr. Alter, Dr. Raudnitz, Vacek, každý 27 hlasy.

Oberstlandmarschall: Für die Kommission, welche das Jagdgesetz zu berathen hat, wurden ans der Kurie des Großgrundbesitzes 52 Stimmzettel abgegeben. Die absolute Majorität beträgt 27. Gewählt erscheinen Hr. Graf Mannsfeld, Graf Khevenhüller, Bachofen v. Echt mit 52 St.; Hr. Weinrich, Hr. Ernst Theumer mit 51 St.; für dieselbe Kommission wurden in der Kurie der Städte und Industrialorte abgegeben 34 St.; die absolute Majorität beträgt 16 St.; gewählt erscheint Hr. Ritter Streeruwitz, Hr. Stöhr, Dr. Hanisch, Adam mit je 34, Hr. Dr. Grégr mit 33 St.; in der Kurie der Landgemeinden wurden für dieselbe Kommission abgegeben 27 Stimmzettel; die absolute Majorität beträgt 14; gewählt erscheinen Hr. Schwarzenfeld, Hr. Ziegler, Hr. Bauriedl, Hr. Wenzel Hr. Vacek mit je 27 Stimmen.

Nám. nejv; marš.: Do komise v příčině zákona o myslivosti bylo odevzdáno v kurii velkostatkářů 52 hl, lístků; zvoleni jsou pan Weinrich, hr. Mannsfeld, hr. Khevenhüller, rytíř Bachofen z Echtů, p. Theumer, každý 52 hl.; v kurii měst odevzdáno 34 hl. lístků, zvoleni jsou p. ryt. Streeruwitz, p Adam, p. Stöhr, p. Dr. Hanisch a Dr. Grégr; v kurii venkovských obcí odevzdáno bylo 27 hl. lístků a obdrželi pp. rytíř Schvarzenfeld, Ziegler, Bauriedl, Wenzel, Vacek, každý 27 hl.

Oberstlandmarschall: Die Wahlen find damit vollzogen, ich ersuche die Mitglieder sich als Kommission zu konstituiren und zur Kenntnis zu nehmen, daß als Kommissionslokale für die Kommission, welche das Jagdgesetz zu berathen haben

wird, das Vorstandsbureau Departement Nr. 2 zu Diensten steht und für die Kommission, welche das Forstgesetz zu berathen hat, der Sitzungssaal des Landesausschußes.

Nám. nejv. marš: Komisi v příčině zákona o myslivosti se vykazuje k zasedání síň departement čís. 2, komisi pro zákon o lesnictví zasedací síň zemského výboru.

Oberstlandmarschall: Die heutige Tagesordnung ist erschöpft, die nächste Sitzung findet Mittwoch um 11 Uhr statt. Auf der Tagesordnung steht:

1.   Landesausschußbericht über die Geschäftsagenda und den Rechnungsabschluß der böhmischen Hypothekenbank für das J. 1874.

2.   Landesausschußbericht über die Petition der Gemeindevertretung Lipnitz um Errichtung eines Gerichtssprengels mit dem Amtssitze in Lipnitz.

3.  Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurfe, betreffend die Ausscheidung von Gemeinden ans dem Bezirksvertretungsgebiete Politz und Vereinigung zu einem besonderen Bezirksvertretungsgebiete mit dem Sitze der Bezirksvertretung in Weckelsdorf.

4.   Landesausschußbericht mit dem Antrage auf Vermehrung der Konzeptspersonen bei den Landesämtern.

5.   Landesausschußbericht mit dem Einschreiten des Beamtenpersonals der Landesausschußhilfsämter um Erhöhung der Quinqnennalzulagen.

6.   Der Landesausschußbericht mit Antrag auf Kreirung eines Offizialpostens bei der Verwaltung der Landesirrenanstalt.

7.  Bericht der Budgetkommission über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das J. 1876.

Nám. nejv. marš.: Denní pořádek pro příštísezení dne 14. dubna jest:

1.   Zpráva zemského výboru o účetním závěrku české hypoteční banky za rok 1874.

2.    Zpráva zemského výboru o žádosti obecního zastupitelstva Lipnického za zřízení nového okresu soudního se sídlem úředním v Lipnici.

3.   Zpráva zemského výboru s osnovou zákona v příčině vyloučení některých obcí z obvodu okresního zastupitelstva Polického a sloučení obcí těchto ve vlastní okresní zastupitelstvo se sídlem okresního zastupitelstva v Teplici.

4.   Zpráva zemského výboru s návrhem na rozmnožení konceptních úředníků při zemských úřadech.

5.   Zpráva zemského výboru se žádostí úředníků pomocných úřadů zemského výboru za zvýšení quinquenálek.

6.   Zpráva zemského výboru s návrhem na zřízení místa oficiala při správě zemského blázince.

7.    Zpráva budžetní komise o rozpočtu vyvazovacího fondu na rok 1876.

Oberstlandmarschall: Die Herren Mitglieder der Petitionskommission werden zur Sizzung nach der heutigen Landtagssitzung eingeladen.

Die Schulkommission wird für Dienstag den 13. d. M. Nchm. um 5 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Nám. nej v. marš.: Členové komise školní zvou se k sezení dne 13. t. v 5 hod. odp., členové petiční komise dnes po zasedání.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist geschlossen.

Sezení jest uzavřeno.

Schluß der Sitzung um 12 Uhr 40 Minuten Mittags.

Konec sezení ve 12 hod. 40 min.

Nadherný, Verifikator. Heinreich Frank, Verifikator. JUDr. Rob. Nittinger, Verifikator.


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