Ètvrtek 15. øíjna 1874

Obwohl nun der Herr Oberbaurath diese Unbe= stimmtheit der Gesammtkosten damit rechtfertigte, daß die Pläne zwar alle wichtigeren Baukonstruktionen enthalten, daß jedoch die Restaurirung eines alten Bauwerkes es mit sich bringe, daß durch fort= gesetzte Studien der alten Bautheile Abweichungen von dem Entwurfe nothwendig erscheinen, und daß der Bau aus 10 Jahre zu vertheilen sei, in welchem Zeitraume sich die Faktoren des Kosten-

voranschlages voraussichtlich öfter ändern müssen, so glaubt er dennoch mit dieser Summe eine reichliche Deckung der Kosten berechnet zu haben, weil in einer Note der Central=Kommission für Erhaltung der Baudenkmale an das k. k. Ministerium des Innern vom 23. November 1870 die Berufung auf eine mündliche Äußerung des Herrn Oberbaurathes hervorgehoben wird, nach welcher derselbe die Stimme von 240000 fl. eher zu hoch als zu niedrig an= gesetzt bezeichnet haben soll. Diese Annahme hat sich jedoch schon dermalen, d. i. 4 Jahre später als nicht begründet erwiesen, indem die von dem h. Landtage beschlossene Ueberprüfung der Kosten= voranschläge laut der Note der k. k. Statthalterei vom 10. Februar 1874, Z. 2799, ergab, daß die Gesammtkosten nunmehr mit 275968 fl. 10 kr. veranschlagt werden müssen und daß auch dieser Voranschlag nicht Anspruch auf volle Zifferrichtigkeit habe, weil schon im ursprünglichen Voranschlage die Ausmaße der Arbeiten und Kosten blos im Pauschale angesetzt werden konnten.

Zu den mit 275968 fl. 10 kr. veranschlagten Kosten in baulicher und dekorativer Beziehung kommen noch die Kosten der Einziehung eiserner Schließer in dem Hauptthurme, welche mit 9000 st. veranschlagt sind, weiters die Pauschalabfindung von 15000 fl., welche dem k. k. Damenstifte für die Benützung des Burggrafenamtshauses und zur Erbauung eines Beamtenhauses im Orte Budòan geleistet werden soll, so daß schon gegenwärtig ein Minimalkostenbetrag von 300000 fl. sich heraus= stellt. Der Landesausschuß ist jedoch der Ansicht, daß es in Anbetracht der hohen Kosten, welche auf die stylgemäße Restaurirung der Burg Karlstein verwendet werden sollen, doch auch erwünscht sei, daß die theils kahlen theils mit Niederwald bewachsenen Anhöhen in der Umgebung der Burg wieder aufgeforstet und in entsprechendem Stand gehalten werden, damit die Umgebung (das Weich= bild) auch in landschaftlicher Beziehung angemessen erscheine. Dieser Zweck könnte jedoch nur dadurch erreicht werden, daß ein entsprechendes Gebiet in der Umgebung der Burg aus dem Complexe der Herrschaft ausgeschieden und in das Eigenthum des Reiches und Landes, eventuell wenigstens in die Administration des Landes übergehe, weil sonst die Administration der Herrschaft vielleicht in Hinkunft zunächst auf die möglichste Rentabilität der Guts= objekte bedacht, die Erreichung des vorbemerkten Zweckes außer Acht lassen könnte.

Ob und welche Kosten mit der Durchführung dieses Antrages des Landesausschußes verbunden sind, kann erst aus dem Resultate der mit der k. k. Regierung einzuleitenden Verhandlungen sich er= geben.

Die Kommission ist aber auch darüber nicht klar, ob nach vollständiger Ausführung der im Kostenüberschlage bezeichneten Herstellungen nicht noch weitere Auslagen als nothwendig oder zweckmäßig werden erkannt werden, ob beispielsweise

nicht auch für die innere Einrichtung der restaurirten Burg Fürsorge zu treffen sein wird.

Endlich darf nicht außer Acht gelassen werden, daß bisher zu den Erhaltungskosten das Land keinen Beitrag geleistet hat, während für die Folge der Landesfond die Hälfte der Erhaltungskosten bestreiten soll, obgleich die Burg Karlstein ein ausschließliches Eigenthum der Krone bildet und fortan bilden soll. So viel steht fest, daß bei Annahme der Anträge des Landesausschußes die auf das Land entfallenden Kosten die Höhe von 150000 fl. Überschreiten.

Es ist aber gar nicht zu übersehen, bis zu welcher Ziffer der Landesfond beisteuern muß, wenn das Prinzip der Übernahme der Hälfte der Herstellungs- und Erhaltungskosten festgehalten wird.

Eine solche nicht bestimmbare und darum für die finanzielle Kraft des Landes Gefahr bringende Zahlungsverpflichtung kann die Commission nicht empfehlen und sie lag auch nie im Sinne des hohen Landtages.

In der Landtagssitzung vom 28. November 1865 gab ein im hohen Andenken stehender Abge= ordnete der Uiberzeugung Ausdruck, daß die Wiederherstellung und stylgerechte Restaurirung von Bauwerken in Händen von Bauverständigen zu Folgen und Auslagen führen können, die sich in Vorhinein durchaus nicht leicht berechnen lassen und zu sehr traurigen Resultaten führen.

Der Herr Regierungsvertreter beruhigte den hohen Landtag mit der Versicherung, daß die Kosten der dringenden Herstellungen beiläufig 21000 fl. betragen und der Berichterstatter fügte bei, daß auch die Kosten der wichtigsten künstlerischen Re= stauration nur unbedeutend sein werden.

Der hohe Landtag hat nun beschlossen, einen Theil der Kosten auf den Landesfond zu überneh= men. In Ausführung dieses Beschlußes wurde in der Landtagssitzung vom 22. Jänner 1866 ein Majestätsgesuch beschlossen, in welchem der hohe Landtag seine Bereitwilligkeit aussprach, zu dem angeregten Zwecke auch seinerseits nach Kräften beizutragen.

Aus dem Gange der Verhandlung bei der Landtagssitzung vom 28. November 1865, aus dem Inhalte des in derselben Sitzung gefaßten Beschlußes und aus der Fassung des in der Sitzung vom 22. Jäner 1866 beschlossenen Majestätsgesuches hat die Kommission die Uiberzeugung gewonnen, daß die Intention des hohen Landtages nicht dahin ging, den Landesfond mit Auslagen in unbestimmter Höhe zu belasten, daß vielmehr in den Worten des Ma= jestätsgesuches, es wolle der Landtag zum Zwecke der Restaurirung der Burg Karlstein auch seinerseits nach Kraften beitragen, nur die Bereitwilligkeit aus= gedrückt verden wollte, eine bestimmte Geldsumme, welche euerseits den Kräften des Landes entspricht, andererseits den Charakter eines bloßen Beitrages behält, der k. k. Regierung zur Verfügung zu stel= len. Die Kommission verschließt sich jedoch keines-

wegs der Erkenntniß, daß das Land, obgleich die Burg Karlstein ein Eigenthum der Krone bildet, ein hohes Interesse hat, damit dieses unter den vielen monumentalen Bauten des kunstsinnigen böhmischen Königs Karl IV. werthvollste, altehr= würdige Baudenkmal der Kunst und der Nachwelt erhalten werde und wird gewiß, sobald es sich um die Bezifferung des Beitrages handelt, einen dem hohen Zwecke entsprechenden Antrag stellen.

Damit aber die Kommission in die Lage gefetzt werde, vor das h. Haus mit einem Antrage zu treten, welcher einerseits die Zustimmung der k. k. Regierung für sich hat und zur Erreichung des an= gestrebten Zieles führt, andererseits die Finanzen des Landes nicht in übermäßiger Weise belastet und dem Landtagsbeschluße vom 28. November 1865 und dem Majestätsgesuche vom 22. Jänner 1866 entspricht, scheint es sich zu empfehlen, daß mit der k. k. Regierung Verhandlungen eingeleitet werden, um den zu leistenden Beitrag ziffermäßig festzustellen. Was den Aufwand von 400 fl. betrifft, mit welchem der Landesausschuß eine Sammlung von Zeichnungen und Abbildungen der Burg Karlstein von Anton Wischek erwarb, so wird die Genehmigung dieses Aufwandes beantragt, da der historische Werth dieser Sammlung von der Centralkommission zur Erhaltung der Baudenkmale bestätigt und deren Ankauf empfohlen wurde, der Kaufsabschluß aber wegen anderweitiger Angebote dringend war. Die Budgetkommission stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen:

1.   Das vom Herrn Oberbaurathe Schmidt verfaßte Projekt der Restaurirung der Burg Karlstein sowie das von demselben in allgemeinen Umrissen aufgestellte Bauprogramm wird zur Kenntniß genommen.

2.   Der Landesausschuß wird beauftragt:

a)   mit der k. k. Regierung in Unterhandlung zu treten und die Vereinbarung in der Richtung anzubahnen, daß der Landesfond einen ziffer-

mäßig bestimmten Beitrag zur Restaurirung der Burg Karlstein leistet,

b)   über das Resultat der Verhandlungen in der nächsten Landtagssession Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen.

3.   Der Ankauf der Sammlungen von Zeich= nungen und Abbildungen um den Betrag von 400 fl. wird genehmigt.

Snìm. akt. Lederer: Slavný snìme raèiž se usnésti takto:

1. Vrchním stavitelským radou p. Schmidtem zhotovený projekt obnovení hradu Karlštejna jakož i stavební program od téhož ve všeobecných rysech zdìlaný, béøe u vìdomí. 2. Zemskému výboru se naøizuje: a) aby vstoupil s c. k. vládou u vyjednávání a docíliti hledìl úmluvu takovou, že by zemský fond na obnovení hradu Karlštejna poskytl pøíspìvek jistou cifrou urèený.

3. Zakoupení sbírky výkresù a vyobrazení náleževší døíve p. Antonínu Výškovi za sumu 400 zl. schvaluje se.

Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen.

(Oberstlandmarschall läutet. )

Oberstlandmarschall: Se. Durchlaucht der Herr Fürst von Schönburg hat das Wort.

Fürst Schönburg: Hoher Landtag!

In der Session, welche heute ihren Abschluß findet, hat Se. Excell der Herr Statthalter des Königreiches Böhmen in der zuvorkommendsten und ersprießlichsten Weise die Arbeit des Landtages unterstützt und ich nehme mir die Ehre, im Namen dieser h. Versammlung Sr. Exc. unseren wärmsten Dank auszusprechen. (Bravo! Bravo!)

Se. Majestät der Kaiser und König hat un= längst ein Zeichen Sr. Allerhöchsten Anerkennung Sr. Exc. dem Herrn Statthalter verliehen und unsere herzliche Theilnahme an feiner Freude möge Sr. Exc. als einen Beweis erkennen, daß wir auf= richtiges Vertrauen ihm widmen.

Ich begrüße es als ein günstiges Omen für ein dauerndes, erfolgreiches Zusammenwirken Sr. Exc. des Hrn. Statthalters mit dieser h. Landtagsversammlung, daß an demselben Tage, an welchem Se. Exc. zum ersten Male in amtlicher Weise diesen Saal betrat, an demselben Tage sieben Landtagsabgeordnete des Königreiches Böhmen, deren Plätze durch Jahre hier leer standen, unseren Landtagsverhandlungen sich anschloßen (Sehr gut! Bravo!) und mit uns allen m. H. vereint zu wirken zum Wohle der Monarchie, zum Wohle des Königreiches Böhmen. (Andauernder lebhafter Beifall. )

Se. Exc. der Hr. Statthalter wolle überzeugt sein, daß wir alle wünschen, daß Se. Exc., dessen bewährter Patriotismus uns allen bekannt ist, noch vielen Sessionen in seiner gegenwärtigen Eigenschaft als Statthalter beiwohnen möge.

Oberstlandmarschall: Se. Exc. der Hr. Statthalter hat das Wort?

Statthalter: Ich bin sehr gerührt durch die freundliche Gesinnung und die lebhafte Theilnahme, welche aus den Worten Sr. D. des Fürsten v. Schönburg hervorleuchtet, und erlaube mir dem h. Hanse, dessen Sprecher Se. D. war, meinen erge= bensten Dank dafür darzubringen. Ich fühle mich zu diesem Danke um so mehr verpflichtet, als ich ja erst im Beginne meines Strebens bin für die In= teressen unseres Heimatlandes von dem Standpunkte der Administrazion mitzuwirken. Aber das Bewußtsein, daß das h. Haus eins ist in allen wichtigen und großen Fragen mit der Regierung und das Bewußtsein, daß mein schwaches Streben nach einem

so wohlwollenden Maßstabe beurtheilt wird, verleiht mir Muth zu meinen ferneren Bemühungen zum Besten des Landes und ich bitte das h. Haus, mir das Wohlwollen, welches mir eben kundgegeben wurde, auch ferner zu bewahren. (Lebhaftes Bravo!)

Oberstlandmarschall: Hr. Domprobst Würfel hat das Wort.

Domprobst Würfel: Meine Herren!

Wir stehen wieder am Schluße einer Land= tagssession, welche, wenn auf nur auf einen Monat beschränkt, doch von mannigfacher Bedeutung ist. Wir sind aus diesem Anlasse wieder Zeugen ge= wesen der seltenen Ausdauer, des ausgezeichneten Geschicks in der Leitung der hier gepflogenen Ver= handlungen der verschiedensten Art, gepaart mit Herablassung und Leutseligkeit unseres hochgeehrtesten durchlauchtigsten Oberstlandmarschalls. (Bravo!)

Ich darf wohl unbedingt annehmen, daß das gesammte h. Haus mit mir von Dankgefühl durchdrungen ist. Genehmigen denn Ew. Durchlaucht, den schwachen und ungeheuchelten Ausdruck unseres aufrichtigsten, wärmsten Dankes, womit wir die ergebenste Bitte zu verbinden uns erlauben, auch fernerhin der nicht geringen Mühewaltung zur Förderung der Interessen des Landes sich unterziehen zu wollen, wozu die Vorsehung über hoch Dero Haupt schützend walten möge. (Beifall. )

Oberstlandmarschall: Ich danke für die freundliche Anerkennung meiner Leistung, welche mir aus dem Munde eines bewährten Vaterlandsfreun= des zugekommen und von der Versammlung so freundlich aufgenommen worden ist.

Ich hoffe und wünsche, daß wir uns in nächster Zeit hier in denselben Räumen zum patriotischen und harmonischen Wirken wieder vereinigen werden. (Bravo! Der Oberstlandmarschall fährt stehend fort. Die Abgeordneten erheben sich ebenfalls. )

Hoher Landtag!

Die Landtagssession ist im allerhöchsten Auftrage am heutigen Tage zu schließen und ist diese Sitzung die letzte. War die Session auch nur von kurzer Dauer, so ist sie doch als eine erfolgreiche und bedeutungsvolle zu bezeichnen, denn der Landtag war in der Lage, den Eifer und die Sachkenntniß auch jener parlamentarischer Kräfte zu ver= werthen, welche neuestens in die Bahn eingetreten sind, welche das Gedeihen und das Woll des Landes zum Ziele hat (Lebhaftes Bravo! ), denen die Vaterlandsliebe das nächste Gebot ist (Rufe: Sehr gut! Bravo!) und welche in der Er= füllung ihrer Mission eine Ehrenpflicht erkennen, indem ste die Interessen derjenigen vertreten, welche ihnen den Berns übertragen haben. (Allseitiges lebhaftes Bravo!)                                 

Zur lebhaften Genugthnung der h. Versammlung sieht ste die Vertreter sich mehren, welche darum geizen, an dem Vertrauen Theil zu haben, welches die Bevölkerung dieses Königreiches seinem Landtage im vollsten Maße entgegenbringt. (Lebhaftes Bravo!)                           

Páni poslancové! Nejlepší vìdomí pravého vlastence provázeti Vás bude v domov Váš, totiž vìdomí, že jste vìrnì vyplnili povinnost svou a že jste sílami svými pøispìli k blahu národa. (Bravo!)

Vlas bude umìti ceniti zásluhy Vaše, bude jich si vážiti a nebude tìžké rozhodnutí, patøí-li pøednost vìrným synùm vlasti, kteøí pro její blaho èinni jsou, neb tìm kteøí blaho to jen pøislibují. (Výbornì! Bravo!)

Die von der hohen Versammlung gesaßten Beschlüsse und votirten Gesetze haben die Förderung der Landesinteressen und das Wohl unseres theueren Vaterlandes zum Zwecke und dieser wird un= zweifelhaft erreicht werden.

Die Prüfung und Feststellung des Haushaltes wurde mit jener gewissenhaften Aufmerksamkeit gepflogen, welche die schätzenswerthen Früchte der vom Lande erhaltenen Anstalten und der von ihm unterstützten Institute und gemeinnützigen Werke zu berücksichtigen und diese Rücksicht stets in Gleichgewicht zu bringen weiß mit der Schonung der Steuerkräfte.

Den Gemeindeangelegenheiten wurde, wie immer ein sorgsames Auge zugewendet, um den berech= tigten Wünschen zu entsprechen und wenn in einer Richtung noch die Erfüllung eines lebhaften Wun= sches aussteht, so möge in nächster Zeit die Sache, gehörig vorbereitet vorgebracht werden, damit den ausführenden Organen jene Kraft zugemessen werde, welche sie brauchen, um die Gesetzesanwendung handhaben und das Eigenthum der Gemeindean= gehörigen sicher und tadellos schützen zu können.

Mit der Votirung des Gesetzes über die Zu-

fahrtsstraßen zu den Eisenbahnen wurde einem Verkehrsbedürfnisse Rechnung getragen und eine Streitfrage in einer Weise gelöst, welche wohl die Verbindlichkeiten in gleichmäßiger und gerechter Weise zur Vertheilung kommen wird.

Dem Gefühle der Humanität Folge gebend, haben Sic nicht Anstand genommen den finan= ziellen Opfern entgegenzugehen, welche der Aufbau einer 2 Landesanstalt zur Unterbringung der Irren herbeiführen wird.

Aus den Erfolgen der Berathungen hebe ich noch hervor die besondere Fürsorge, welche Sie damit haben walten lassen, daß Sie geeignete Mittel zur Verfügung gestellt haben, um den be= drängten Landwirthen Hilfe zu leisten, welche bei den abnormen Verhältnissen dieses Jahrganges in ihrem Ertragnisse arg beschädigt wurden.

An den befriedigenden Ueberblick über den Werth Ihres Eifers, der in der vollbrachten legis= lativen Arbeit niedergelegt ist, schließe ich die An= rufung jener Gefühle an, welche jedes patriotische Gemüth beseelen und ihren Ausdruck in den ireue= sten und ergebendsten Wünschen für das Wohl des Monarchen finden.

Hoch lebe unser allergnädigster Kaiser und König Franz Josef I.

Sláva našemu císaøi a králi.

Hoch! (Die Versammlung bringt ein 3mali= ges Hoch aus)

Der Landtag und die Sitzung sind geschlossen.

Snìm a sezení jest uzavøeno. Konec sezeni 1 hod. 35 min. odpol. Schluß der Sitzung um 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags.

Rittet von Leiner, Verifikator. Dr. Alter, Verifikator. Josef Sobotka, Verifikator.


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