Stenografická zpráva
o
XVIII. sezení třetího výročního zasedání sněmu českého od roku 1872, dne 15. října 1874.
Stenographischer Bericht
über die
XVIII. Sitzung der dritten Jahres=Session des
böhmischen Landtages vom Jahre 1872, am
15. Oktober 1874.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Weber a c. kr. místodržitelský rada Dr. Kurzbeck.
Sezení počalo o 10. hodině 50 minut dopoledne.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Gegenwärtige: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Exc. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Dr. Kurzbeck.
Beginn der Sitzung: 10 Uhr 50 Mi«. Vormittags.
Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.
Sezení jest zahájeno.
Se. Excellenz der Herr Statthalter hat das Wort.
Statthalter: In der Sitzung des h. Landtages am 13. dieses Monates hat der Herr Abge= ordnete Dr. Ruß und Genossen folgende Anfrage an mich gestellt.
"1. Wie oft wurde in den letzten Jahren die Privatlehranstalt des Jesuitenconvents in Mariaschein durch den Landesschulinspektor inspizirt und wann hat die letzte Inspektion stattgefunden?
2. Welches war deren Ergebniß und was ist über diesen Gegenstand von Seiten des Landesschulrathes verfügt worden. "
Soviel ich ermitteln konnte, wurde die Privatlehranstalt des Jesnitenkonvents zu Mariaschein im Jahre 1866 und 1873 durch Landesschulinspektoren inspizirt. Im Jahre 1873 inspizirte die Anstalt der Landesschulinspektor für realistische Fächer.
Nach seiner Aenßerung war das Ergebniß seiner Inspizirung ein befriedigendes, sowohl was die Unterrichtsertheilung als auch was das Wissen der Schüler betrifft. Ebenso fand derselbe die Schul= lokalitäten und die Lehrmittelsammlung für Naturgeschichte und Physik den Bedürfnissen entsprechend. Eine Verfügung wurde darüber von Seite des Landesschulrathes nicht getroffen.
Oberstlandmarschall: Wir gehen zur Tagesordnung über und zwar zum Berichte der Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend die Zufahrtsstraßen zu den Eisenbahnen.
Berichterstatter ist der Hr. Abg. Dr. Knoll und ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: 1 Zpráva komise pro osnovu zákona týkající se příjezdů k nádražím železničným.
Berichterstatter Dr. Knoll:
Hoher Landtag!
Die Kommission war sich der Schwierigkeit der ihr gewordenen Ausgabe wohl bewußt, die ge= nügend durch die Thatsache gekennzeichnet ist, daß der seitens des Landesausschußes vorgelegte Gesetz= entwurf bereits das dritte, in dieser Angelegenheit au den hohen Landtag gelangte, jedesmal wesentlich geänderte Elaborat ist; wie denn auch die kurz bemessene Zeit der leichteren Lösung der Frage nicht besonders förderlich war.
Gleichwohl hielt sich die Kommission verpflichtet, mit der Berathung, Beschlußfassung und Berichterstattung nicht zu säumen, da sie die Angelegenheit allerdings als eine dringliche, längerhin nicht mehr aufschiebliche hielt. Denn der Landesausschuß betont bereits, daß, mag immerhin die Zahl der noch zu erbauenden Zufahrtsstraßen im Verhältnisse zu den fertig gestellten eine kleine sein, gerade in diesen Fällen der Mangel strikter gesetzlicher Bestimmungen sehr tief empfunden und daß ohne dieselben die Herstellung dieser Zufahrtsstrassen noch lange unausführbar bleiben wird.
Auch glaubte die Kommission dem Umstande Rechnung tragen zu sollen, daß in jüngster Zeit neue Eisenbahnlinien in Bau genommen wurden, bei welchen fur die möglichst rasche Herstellung von Zufahrtsstrassen Vorsorge zu treffen dem h. Landtage naheliegen dürfte.
Im Großen und Ganzen hält die Kommission dafür, daß der vom Landesausschuße vorgelegte Gesetzentwurf die richtige Mitte einhält zwischen dem Verlangen einer Anzahl von Bezirksvertre= tungen einerseits, welche begreiflicher Weise die Herstellung und Erhaltung der Zufahrtsstrassen zur Gänze den Eisenbahnverwaltungen auferlegt wissen Wollen und dem Bestreben der Eisenbahnverwaltungen andererseits von jeder weiteren Verpflich= tung als der, die Zufahrtsstrassen bis zum nächsten
öffentlichen Fahrwege herzustellen, entbunden zu sein. Während in erster Beziehung dem hohen Landtage nicht weiter dargethan zu werden braucht, wie unbillig jenes Verlangen ist, sei nur in zweiter hervorgehoben, daß in dem vorliegenden Gesetzent= wurfe die Eisenbahnverwaltungen zu der Herstel= lung und Erhaltung der Zufahrtsstraßen in aus= giebigerer Weise herangezogen werden, als dies in anderen Ländern Österreichs, für welche bereits darauf bezügliche gesetzliche Bestimmungen in Kraft bestehen, der Fall ist. Die Kommission sieht des Weiteren in der von Fall zu Fall stattfindenden, einzig und allein von den autonomen Organen (Bezirksvertretung, Landesausschuß) zu pflegenden Konkurrenzverhandlung genügende Sicherheit geboten, daß keiner der beitragspflichtigen Interessenten ungerechter Weise mehr belastet wird, als ihm durch die Zufahrtsstrassen ein verhältnißmäßiger Nutzen und Vortheil erwächst.
Im Uebrigen glaubt die Kommission unter Hinweis auf den Bericht des Landesausschußes sich hier darauf beschränken zu können, die an dem Gesetzentwurfe vorgenommenen Aenderungen, soweit dieselben wesentlicherer Natur sind, ersichtlich zu machen.
Im §. 2 schien der Kommission eine klarere Fassung wünschenswerth
Im §. 3. erwies sich nothwendig, die Vorschrift hinzuzufügen, daß die Gemeinde-Zufahrtsstrassen in der Konstruktionsweise von Bezirksstrassen (§. 39 des Gesetzes vom 31. Mai 1866, L. =G. =Bl. Nr. 41) hergestellt werden müssen.
Zwischen die §§. 7 und 8 des Gesetzentwurfes des Landesausschußes wurde ein neuer §. (nunmehr §. 8) eingeschoben des Inhaltes, daß, wenn ein Bahnhof oder eine Aufnahmsstation (Haltestelle) lediglich im Interesse einzelner Industrieunternehmungen, Wald-, Berg- und Hüttenwerksbesitzer x. errichtet wird, diese Interessenten auch die Zufahrtsstrasse herzustellen und zu erhalten haben.
Im §. 8 des Gesetzentwurfes des Landesaus= schußes wurde neu verfügt, daß zur Begehungs= kommission auch ein Abgeordneter des Landesaus= schußes zugezogen werden falle und wurde ferner über Beschluß der Majorität der Kommission für den wohl nur seltenen Fall eines zwischen dem Landesausschuße und der k. k. Statthalterei nicht erzielten Einvernehmens das k. k. Ministerium des Innern mit dem k. k. Handelsministerium als Entscheidungs-Instanz aufgestellt.
Endlich wurde im §. 12 des neuen Gesetzentwurfes eine Verfügung getroffen, welche den Landesausschuß ermächtigt, dort, wo die Gemeinde-, beziehungsweise Bezirksvertretungen den ihnen in diesem Gesetze auferlegten Pflichten nicht nachkom= men, nöthigenfalls auf Kosten der Gemeinde, beziehungsweise des Bezirkes Abhilfe zu schaffen.
Die Kommission erlaubt sich daher den vor= liegenden Gesetzentwurf, durch dessen eventuelle
Annahme zwei, die Eisenbahn'Zusahrtsstrassen betreffenden Petitionen der Bezirksausschüsse von Elbogen und Hlinsko ihre Erledigung finden, mit dem Antrage vorzulegen: Der hohe Landtag wolle denselden in Berathung ziehen und zum Beschluße erheben.
Sekr. S c h m i d t: Komise dovoluje sobě připojenou osnovu zákona, jejížto schválením by vyřízeny byly dvě petice okresního výboru Loketského a Hlinského, týkající se příjezdů k drahám železným, předložiti s návrhem:
Sl. sněme račiž osnovu tuto vzíti v poradu a ji schváliti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand in der Generaldebatte das Wort?
Žadá někdo v generálním rokování za slovo ?
Wir gehen zur Spezialberathung über.
Berichterstatter: § 1.
Eisenbahnzufahrtsstrassen sind jene öffentlichen Strassen, welche die Verbindung der Bahnhöfe und Aufnahmsstationen mit der nächst erreichbaren Reichs=, Landes-, Bezirks- oder Gemeindestrasse vermitteln.
Die Plätze vor den Bahnhöfen und Aufnahmsstationen, welche für den Personen- oder Wagenverkehr nothwendig sind, bilden einen Bestandtheil der betreffenden Eisenbahn und werden in die Zufahrtsstrassen nicht eingerechnet.
Sekr. S c h m i d t:
Příjezdy k drahám železným jsou takové silnice veřejné, které spojují nádraží a stanice drah železných s některou nejbližší silnicí říšskou, zemskou, okresní aneb obecní.
Prostory před nádražími a stanicemi drah železných, jichž jest zapotřebí k dopravě osob a povozů, jsou části železné dráhy a nepočítají se k příjezdům.
Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Paragraph stimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht) Angenommen.
Berichterstatter: §. 2.
Wenn zwischen dein Eisenbahnstationsplatze und der nächst erreichbaren Reichs-, Landes-, Be= zirks- oder Gemeindestrasse kein anderer öffentlicher Fahrweg als Verbindungsweg besteht, dann ist die Zufahrtsstrasse vom Bahnhofe bis zu dieser nächst= gelegenen Strasse von der Eisenbahnunternehmung allein herzustellen und zu erhalten Wenn aber zwischen der nächst erreichbaren Reichs=, Landes-, Bezirks- oder Gemeindestrasse noch ein anderer öffentlicher Fahrweg besteht, so hat die Eisenbahnunternehmung lediglich auf der Strecke vom Stationsplatze bis zu diesem öffentlichen Fahrwege die Zufahrtsstrasse herzustellen und zu erhalten.
Sekr. Schmidt:
§ 2.
Není-li stanice dráhy železné s některou nejbližší sousední silnicí říšskou, zemskou, okresní aneb obecní spojena jinou veřejnou cestou vozovou, náleží jedině na podnikatelstvo dráhy železné, zříditi a vydržovati příjezd od nádraží až k nejbližší silnici této. Jde-li však až k nejbližší sousední silnici říšské, zemské, okresní aneb obecní jiná veřejná cesta vozová, zavázáno jest podnikatelstvo dráhy železné toliko k zřízení a vydržování té části příjezdu, která se nalezá mezi stanicí dráhy železné a dotčenou veřejnou cestou vozovou.
Nejv. maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche diesem Paragraphe zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter: § 3.
Jene Strecke der Zufahrtsstrasse, welche nicht von der Eisenbahnunternehmung herzustellen ist, ist entweder als Bezirksstrasse, wenn sie für einen weiteren Umkreis von Wichtigkeit ist, oder als Ge= meindestrasse, wenn sie blos dem Verkehre einer oder weniger Gemeinden dient, nach Maßgabe der in den folgenden §§. enthaltenen Bestimmungen herzustellen und zu erhalten; doch sind auch diese Gemeindestrassen wie Bezirksstrassen §. 39 des Ge= setzes vom 31. Mai 1866, L. -G. -Bl. Nr. 41, zu konstruiren.
Sekr. Schmidt:
§. 3.
Ona část příjezdu, kterou zříditi není povinno podnikatelstvo dráhy železné, zřízena a vydržována budiž podle toho, co ustanovují §§. následující, a to buď jakožto silnice okresní, je-li důležita pro širší obvod, buď jakožto silnice obecní, pak-li sprostředkuje obchod toliko jedné neb jen málokterých obcí; avšak i tyto obecní silnice buďtež založeny* tak jako silnice okresní (§. 39 zákona ze dne 31. května 1866, č. 41 z. z. )
Nejv. marš zemský: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für diesen Paragraph sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen. Berichterstatter (liest):
§ 4.
Bei Bezirksstrassen haben zum Baue und zur Instandhaltung beizutragen:
1. jene Bezirke, deren Gebiet von der Zu= fahrtsstrasse berührt wird,
2. die betheiligten Städte und Industrialorte,
3. die Besitzer von Industrialunternehmungen, Berg= und Hüttenwerken, dann Waldungen, welche an dem Bestande der Eisenbahnstation ein hervorragendes Interesse besitzen, wenn sie auch außerhalb des Bezirkes gelegen sind.
Sekr. Schmidt:
K zřízení a vydržování silnic okresních přispívati mají:
1. okresy, jichž obvodu příjezd se dotýká,
2 města a místa průmyslová, jež v tom súčastněna jsou,
3. držitelé závodů průmyslových, dolů a hutí, pak lesů, kteří mají zvláštní prospěch z trvání stanice železničné, i tehdy, kdyby tyto držebnosti jich nalezaly se mimo hranice okresu.
Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für diesen Paragraph sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen. Berichterstatter (liest):
§. 5. Bei Gemeindestrassen haben zum Baue und zur Instandhaltung beizutragen:
1. jene Gemeinden, deren Gebiet von der Zu= fahrtsstrasse berührt wird,
2. die Besitzer von Industrialunternehmungen, Berg= und Hüttenwerken, dann Waldungen, welche an dem Bestande der Eisenbahnstation ein hervor= ragendes Interesse haben, wenn sie auch außerhalb des Gebietes der betreffenden Gemeinde gelegen sind.
Sekr. Schmidt:
§. 5.
K zřízení a vydržování silnic obecních přispívati mají:
1. obce, jichž obvodu příjezd se dotýká,
2 držitelé závodů průmyslových, dolů a hutí, pak lesů, kteří mají zvláštní prospěch z trvání stanice železničné, i tehdy, kdyby tyto držebnosti jejich nalezaly se mimo obvod obce.
Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für diesen Paragraph sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter (liest): §. 6.
Bei Zufahrtsstrassen, welche vermöge ihrer Lage den Nachbarbezirken oder Nachbargemeinden, selbst wenn sie deren Gebiet nicht berühren, beson-
dere Vortheile gewähren, können auch diese Bezirke oder Gemeinden ausnahmsweise zur Konkurrenz herangezogen werden.
Sekr. Schmidt:
§. 6.
Jde-li o příjezdy, které podle položení svého poskytují sousedním okresům neb sousedním obcím zvláštních prospěchů, může se výminečně i okresům neb obcím těmto uložiti, aby též k nákladu přispívaly, a to i tehdy, kdyby se příjezdy obvodu jejich nedotýkaly.
Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für diesen Paragraph stimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter (liest): §. 7.
Wenn die von der Eisenbahnunternehmung im Grunde des §. 2 zu bauende Strecke der Zufahrtsstrasse mit geringen Kosten hergestellt werden kann, während die von der Konkurrenz zu bauende Strecke einen großen Auswand erfordert, so kann ausnahmsweise auch die Eisenbahnunternehmung noch mit einem ihrem Interesse entsprechenden Antheile in die Konkurrenz einbezogen werden, ohne daß die= durch die ihr nach §. 2, Absatz 2 obliegende Ver= pflichtung geändert wird.
Sekr. Schmidt:
§. 7. Pakli Část příjezdu, kterou dle §. 2. vystavěti má podnikatelstvo dráhy železné, nákladem nepatrným zříditi se může, kdežto k části, již stavěti má konkurence, zapotřebí jest nákladu značného, může výminečně i podnikatelstvu dráhy železné uloženo býti, aby k nákladu ještě přispělo měrou takovou, jaká jest zájmům jeho přiměřena, aniž by se tím čehož měnilo na povinnosti dle §. 2, na podnikatelstvo vložené.
Oberstlandmarschall: Der Hr. Regierungskommissär, k. k. Statthaltereirath von Kurzbeck hat das Wort.
Statthaltereirath v. Kurzbeck: Vom Standpunkte der selbst Eisenbahnen bauenden oder subventionirenden und zur Förderung der Eisenbahnbauten im Allgemeinen berufenen Staatsverwal= tung muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß in Betreff der Herstellung der Zufahrtsstraßen zu den Stationsplätzen nicht eine allzu übermäßige Belastung der Eisenbahn=Unternehmungen stattfinden möge.
Im vorliegenden Gesetzentwurfe ist im §. 2. die Leistungspflicht der Eisenbahnunternehmungen, in den §§. 4, 5 und 6 jene der übrigen Konkurrenz=Faktoren ausgesprochen. Während aber die rücksichtlich der letzteren in dem erwähnten §. auf-
gestellte Regel im ganzen übrigen Gesetzentwurfe nicht weiter alterirt wird, soll rücksichtlich der Eisenbahnen diesfalls eine andere Behandlung insofern Platz greifen, als nach dem §. 7. die EisenbahnUnternehmungen ausnahmsweise auch noch zu Leistungen, welche gemäß §. 4, 5 und 6 eigentlich der betreffenden übrigen Konkurrenz obliegen, zugezogen werden sollen, in dem Falle nämlich, wenn die von dieser Konkurrenz zu bauende Strecke einen großen Aufwand erfordert.
Wenn man schon diese Bestimmung beläßt, so scheint es in der Billigkeit zu liegen, daß auch den Eisenbahnunternehmungen eine ähnliche Rücksicht zugewendet werde, in dieser Richtung daher der Regierungsvertreter beantragt, daß in solchen Fällen, wo die Verbindungsstraße, welche sie gemäß §. 2 zu bauen haben, einen außergewöhnlichen Aufwand erfordern würde, zur diesfälligen Erleichterung umgekehrt auch wieder die übrigen Konkurrenzfaktoren mit einem ihrem Interesse an dem Zustandekommen der betreffenden Zufahrtsstraße entsprechenden Antheile zugezogen werden.
Dr. Trojan: Prosím za slovo. Nejv. marš.: Pan Dr. Trojan má slovo Dr. Trojan: Já musím se přiznati, že jsem naslouchal, jak jsem mohl, ale nerozuměl jsem p. řečníkovi; jenom nyní slyším, že jest nějaký návrh. Předně pochybuji, že může zástupce vlády, který není údem tohoto sněmu, činiti návrhy; za druhé žádám, zvláště, když nebylo lze p. řečníkovi ani porozuměti, aby se návrh, má-li jaký, přednesl také česky podle našeho řádu, abychom věděli, oč se tu jedná. Snad mu potom lépe porozumím. Ale to musím říci co úd komise, že jsme uvážili dobře, co jsme do toho článku položili, aby se na obce, které místem nemají ze železnice a z příjezdu takového pražádného prospěchu, neb jen poměrně nepatrného, neuvalovalo více břemen, než se to bez toho již v dosti velké míře děje dle návrhu komise.
(Abg. Dr. Herbst meldet sich zum Worte)
Oberstlandmarschall: Se. Exc. der Hr. Dr. Herbst hat das Wort.
Dr. Herbst: Ich bin zwar auch vollkommen der Anficht, daß, da es sich hier nicht um eine Regierungsvorlage handelt, Anträge nur aus der Mitte des h. Hauses gestellt werden und nur in diesem Falle zur Verhandlung kommen können.
Aber ich will von diesem formellen Bedenken, welches allerdings den Gegenstand unannehmbar erscheinen läßt, absehen und mich auch materiell gegen die proponirten Anträge wenden, u. z. schon ans dem Grunde, weil, wie der LandesausschußBericht sagt, die Eisenbahnverwaltungen über den Gegenstand vernommen wurden. Als Resultat dieser Verhandlungen ergab sich nun Zeuge des Landesausschußberichtes die Uibereinstimmung aller Eisenbahnverwaltungen darüber, daß sämmtliche Eisenbahnen die Straßen von den Aufnahmsplätzen
der Bahnhöfe und der Anhaltsstationen bis zu dem zunächst gelegenen öffentlichen Wege ans eigene Kosten hergestellt haben, daß sie diese Straßen auch erhalten und als ihr Eigenthum betrachten. Die Eisenbahnverwaltungen erblicken ferner in dieser bisherigen, ohne gesetzlichen Zwang geübten Herstellung solcher Zufahrtsstraßen eine Art Gewohnheitsrecht und stellen der Ausnahme desselben in das positive Gesetz keinen Widerstand entgegen.
Es liegt also die Erklärung vor, daß die Eisen= bahnverwaltungen mit diesem Grundsatze und damit vollkommen einverstanden sind, daß er in das Gesetz aufgenommen werde. Wenn aber dieser Grundsatz in das Gesetz mit Zustimmung der Eisenbahnverwaltungen aufgenommen wird, daß der Theil der Zufahrtsstraßen vom Bahnhofe bis zum nächsten öffentlichen Fahrwege von den Eisenbahnunterneh= mungen allein herzustellen und zu erhalten ist, wenn das in's Gesetz aufgenommen werden soll, weiß ich in der That nicht, wie der h. Landtag dazu käme, gegen die Eisenbahnen noch freundlicher zu sein als die Eisenbahn-Verwaltungen selbst. (Bravo! Bravo!)
Wenn die dabei unmittelbar betheiligten Interessenten damit einverstanden sind, nämlich die Eisenbahnverwaltungen, so würden wir wahrhaftig den Gemeinden und Bezirken, welche dem Gesetze ohne= hin mit großem Mißtrauen begegnen, einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir etwas nicht einfach acceptiren wollten, mit dessen purer Acceptation sich die Eisenbahnverwaltungen bereits einverstanden er= klärt haben.
Aber wenn auch das nicht wäre, so würden doch weitere Gründe dagegen sprechen, daß aus dem Umstande, weil in einem Bezirke zu den großen Lasten, welche dieses Gesetz den Bezirken ohnehin auferlegt, auch die Eisenbahnverwaltungen herangezogen werden, ein anderer Bezirk zu etwas, was den Eisenbahnen nach dem Gesetze und nach ihrer eigenen Erklärung obliegt, beitragen soll. Wie kommt denn der eine Bezirk wegen einer bloßen Konsequenzmacherei dazu, beizutragen zu etwas, was ihn gar nichts angeht, weil dagegen einem andern Bezirke eine Erleichterung gewährt wird.
Es sprechen daher sowohl formelle Gründe dafür, daß dieser Gegenstand gar nicht in Be= rathung genommen wird, aber auch materielle Gründe sprechen dafür, daß ein bezüglicher Antrag nicht akceptirt wird, nachdem es die Eisenbahnen selbst nicht verlangt haben und es sprechen endlich auch innere Gründe dagegen, selbst wenn sie es verlangt hätten, weil aus dem Umstande, daß ein Bezirk sublevirt wird bei einem Baue, welcher we= sentlich im Interesse der Eisenbahnverwaltung liegt, nicht folgen kann, daß eine andere Eisenbahnverwaltung sublevirt werden soll, in deren Interesse die Bauführung zu Stande kommt.
Ich glaube schließlich bemerken zu sollen, daß, wenn ich auch das Gesetz als den Umständen ent= sprechend anerkenne, eine weitere Belastung als die durch den Landesausschuß und die Kommission
beantragte, wohl nicht in diesem Hause Zustimmung sinden würde. (Lebhaftes Bravo! Rufe: Sehr gut! sehr richtig!)
Oberstlandmaschall: Der Herr Regie= rungsvertreter hat das Wort.
K. k. Statthalterei-Rath Kurzbeck: Nachdem meine Aeußerung als Regierungsvertreter von einzelnen Herren Landtagsmitgliedern irrigerweise so aufgefaßt wurde, als hätte ich einen formlichen Abänderungs-, resp. Zusatzantrag zu dem verlesenen §. 7 machen wollen, erkläre ich, daß eine Antragstellung in diesem Sinne mir ferne gelegen ist, meine Aeußerung kann nur als ein vom Standpunkte der Regierung zu dem §. 7 sich ergebender Wunsch aufgefaßt werden, dessen Berücksichtigung dem hohen Landtage empfohlen werden wollte.
Oberstlandmarschall: Der Herr Regierungskommissär konnte seiner Stellung nach nur einen Wunsch äußern, wenn dieser Wunsch von keinem der Herren Abgeordneten als Antrag aufgenommen wird, steht er nicht weiter in Verhandlung.
Wünscht Jemand zu diesem Paragraphe das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Ich schreite nun zur Abstimmung über diesen Paragraf. Derselbe lautet:
Wenn die von der Eisenbahnunternehmung im Grunde des §. 2 zu bauende Strecke der Zufahrtsstrasse mit gelingen Kosten hergestellt werden kann, während die von der Konkurrenz zu bauende Strecke einen großen Auswand erfordert, so kann ausnahmsweise auch die Eisenbahnunternehmung noch mit einem ihrem Interesse entsprechenden An= theile in die Konkurrenz einbezogen werden, ohne daß hiedurch die ihr nach §. 2, Absatz 2 obliegende Verpflichtung geändert wird.
Sn. sekr. Schmidt:
§ 7.
Pakli část příjezdu, kterou dle §. 2. vystavěti má podnikatelstvo dráhy železné, nákladem nepatrným zříditi se může, kdežto k části, již stavěti má konkurence, zapotřebí jest, nákladu značného, může výminečně i podnikatelstvu dráhy železné uloženo býti, aby k nákladu ještě přispělo měrou takovou, jaká jest zájmům jeho přiměřena, aniž by se tím čehož měnilo na povinnosti dle §. 2, odstavec 2. na podnikatelstvo vložené.
Nejv. maršálek: Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Paragraph sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter K n o l l (liest): §. 8.
Wenn ein Bahnhof oder eine Aufnahmsstation (Haltestelle) lediglich im Interesse einzelner Indu= strieunternehmungen, Wald=, Berg- und Hüttenwerksbesitzer x. errichtet wird, so haben diese In-
teressenten auch die ganze Zufahrtsstrasse herzustellen und zu erhalten.
Sn. sekr. Schmidt: §. 8.
Zřizuje-li se nádraží neb stanice (zastávka) výhradně ve prospěch jednotlivých závodů průmyslových, držitelů lesů, dolů a hutí atd., mají tito, v jichž prospěch se to děje, také celý příjezd zříditi a vydržovati.
Nejv. maršálek: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Paragraph sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen. Berichterstatter Knoll (liest):
Bei der Anlage nuer Eisenbahnen, neuer
Bahnhöfe oder neuer Aufnahmsstationen ist über die Nothwendigkeit, die Richtung, die Länge und die Eigenschaft der Eisenbahnzufahrtsstrasse von der politischen Begehungskommission, wozu ein Abge= ordneter des Landesausschußes, die Vertreter der betreffenden Bezirke und Gemeinden, sowie die übrigen Interessenten einzuladen sind, eine Vereinbarung anzustreben; wenn dieselbe nicht zu Stande kommt, sind diese Momente im Wege der Entscheidung von der k. k. Statthalterei im Einvernehmen mit dem Landesausschuße, und wenn auch zwischen diesen ein Einvernehmen nicht erzielt wird, durch das k. k. Ministerium des Innern einverständlich mit dem k. k. Handelsministerium festzustellen.
Bezüglich der Zufahrtsstrassen, welche zu be= reits im Betriebe stehenden Bahnhöfen errichtet werden sollen, hat die politische Bezirksbehörde die Vorerhebungen zu pflegen; wenn hiebei eine Vereinbarung zwischen den Interessenten nicht zu Stande kommt, ist über die Nothwendigkeit, die Richtung, Länge und Eigenschaft der Zufahrtsstrasse von der k. k. Statthalterei im Einvernehmen mit dem Lan= desausschuße und wenn auch zwischen diesen ein Einvernehmen nicht erzielt wird, vom k. k. Ministerium des Innern einverständlich mit dem k. k. Handelsministerium zu entscheiden.
Sn. sekr. Schmidt:
Jde-li o stavbu nových dráh železných, nových nádraží neb nových stanic, hlediž politická komise ohledací, k níž pozván býti má zřízenec zemského výboru, pak zástupcové těch kterých okresů a obcí, jakož i ostatní strany, jichž se týče, docíliti shodnutí vespolné o potřebě, směru, délce a o jakosti příjezdu; pakli se shodnutí takového docíliti nedá, buďtež okolnosti tyto na jisto postaveny rozhodnutím, jež vydá c. kr. místodržitelství v srozumění s výborem zemským, pakli však i tyto úřady se neshodnou, tedy rozhodnutím, jež vydá c. k.
ministerstvo vnitřních záležitostí v srozumění s c. kr. ministerstvem obchodu.
Jde-li o příjezdy, které se stavěti mají k nádražím již zřízeným, provede politický úřad okresní vyhledání předchozí; neshodnou-li se vespolek o věci ti, jichž se týče, rozhodne o potřebě, směru, délce a o jakosti příjezdu c. kr. místodržitelství v srozumění s výborem zemským, a kdyby i tyto úřady se neshodly, tedy cís. kr. ministerstvo vnitřních záležitostí v srozumění s c. kr ministerstvem obchodu.
Oberstlandmarschall: Herr Abg. Dr. Wiener hat das Wort.
Dr. Wiener: Der Paragraph 9 bestimmt, daß, wenn die Vereinbarung zwisen den Interessen= ten nicht zu Stande kommt, diese Momente im Wege der Entscheidung von der k. k. Statthalterei im Einvernehmen mit dem Landesausschuße festzu= stellen sind.
Nun scheint es aber, daß die Einvernehmung viel zu wenig ist, es soll vielmehr nach der Inten= tion das Einverständniß zwischen beiden Behörden erzielt weiden. Ich glaube dies um so mehr, als im Nachsatze gesprochen wird, daß das Ministerium des Innern im Instanzenzuge als entscheidende Be= hörde einverständlich mit dem Handelsministerium vorzugehen habe. Es kann aber nicht angehen, daß hier ein Einverständniß erzielt werden soll, während im andern Falle, wo es sich um die Landesvertretung, beziehungsweise den Landesausschuß handelt, bloß ein Einvernehmen erzielt werden soll. Uiberhaupt ist mir das Wort "Einvernehmen erzielen" eigentlich ganz unverständlich, ein Einvernehmen wird erzielt, wenn der Landesausschuß einvernommen wird. Hat er einmal gesprochen, so ist das Einvernehmen erzielt, aber das Einver= ständniß keineswegs.
Hier müssen beide Faktoren in vollkommenem Einverständniß sein. Ich beantrage daher, daß im §. 9 dort, wo das Wort Einvernehmen steht, das Wort Einverständniß gesetzt werde und zwar sowohl in der ersten als in der zweiten alinea.
Oberstlandmarschall: Darf ich bitten, den Antrag schriftlich einzubringen?
Der Antrag, den der Abgeordnete Wiener stellt, lautet:
Der hohe Landtag wolle beschließen, daß der Anfang des alinea 2 zu lauten habe: "Wenn dieselbe nicht zu Stande kommt, sind diese Momente im Wege der Entscheidung von der k. k. Statthal= terei im Einverständnisse mit dem Landesausschuße, " und der Nachsatz des alinea 2 habe zu lauten:,, Wenn hiebei eine Vereinbarung zwischen den Interessenten nicht zu Stande kommt, ist über die Nothwendigkeit, die Richtung, Länge und Eigenschaft der Zufahrtsstrasse von der k. k. Statthalterei im Einverständnisse mit dem Landesausschuße" x.
Sn. sekr. Schmidt: Pakli se shodnutí takové docíliti nedá, buďtež okolnosti tyto na jisto postaveny rozhodnutím, jež vydá c. kr.
místodržitelství v dohodnutí s výborem zemským.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche den Antrag unterstützen, wollen die Hand erheben.
Kteří podporují ten návrh, nechť zdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Er ist unterstützt und steht in Ver= handlung.
Wünscht noch Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Die Debatte ist geschlossen.
Rokování jest ukončeno.
Der Herr Berichterstatter hat das WortBericht. Abg. Knoll: Der Herr Abg. Dr. von Wiener trägt eine schärfere Präzisirung des Wortes "Einvernehmen" an. Die Präzision, wie sie hier beantragt wird, ist entschieden nur im Sinne der Kommission. Ich glaube daher dem Antrage des Herrn Dr. von Wiener im Namen der Kommission mich vollständig anschließen zu können; nur wäre, damit das Wort "Einverständniß" nicht zu oft vor= kommt, dieser Antrag stylistisch dahin zu ändern, daß es heißt: "Wenn dieselbe nicht zu Stande kommt, sind diese Momente im Wege der Entschei= dung von der k. k. Statthalterei im Einverständnisse mit dem Landesausschuße und wenn auch zwischen diesen ein Einverständniß nicht erzielt wird, durch das k. k. Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium festzu= stellen. " Ganz in derselben Weise wäre im 2. Absatze zu sagen: "Und wenn auch zwischen diesen ein Einverständniß nicht erzielt wird, durch das k. k. Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium zu entscheiden. "
Oberstlandmarschall: Nachdem die Kommission sich mit dem Antrage des Dr. v. Wiener ein= verstanden erklärt, so besteht nur sein Antrag und ich bitte den Herrn Berichterstatter, ihn vorzulesen. Berichterstatter Knoll: §. 9. Bei der Anlage neuer Eisenbahnen, neuer Bahnhöfe oder neuer Aufnahmsstationen ist über die Nothwendigkeit, die Richtung, die Länge und die Eigenschaft der Eisenbahnzufahrtsstraße von der politischen Begehungskommission, wozu ein Abge= ordneter des Landesausschußes, die Vertreter der betreffenden Bezirke und Gemeinden, sowie die übrigen Interessenten einzuladen sind, eine Vereinbarung anzustreben; wenn dieselbe nicht zu Staude kommt, sind diese Momente im Wege der Entschei= dung von der k. k. Statthalterei im Einverständnisse mit dem Landesausschuße und wenn auch zwi= schen diesen ein Einverständniß nicht erzielt wird, durch das k. k. Ministerium des Innern im Einver= nehmen mit dem k. k. Handelsministerium festzustellen. Bezüglich der Zufahrtsstraßen, welche zu bereits im Betriebe stehenden Bahnhöfen errichtet weiden sollen, hat die politische Bezirksbehörde die Vorer= hebungen zu pflegen; wenn hiebei eine Vereinba= rung zwischen den Interessenten nicht zu Stande
kommt, ist über die Nothwendigkeit, die Richtung, Länge und Eigenschaft der Zufahrtsstraße von der k. k. Statthalterei im Einverständnisse mit dem Landesausschuße und wenn auch zwischen diesen ein Einverständniß nicht erzielt wird, vom k. k. Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium zu entscheiden.
Sn. sekretář Schmidt:
Jde-li o stavbu nových dráh železných, nových nádraží neb nových stanic, hlediž politická komise ohledací, k níž pozván býti má zřízenec zemského výboru, pak zástupcové těch kterých okresů a obcí, jakož i ostatní strany, jichž se týče, docíliti shodnutí vespolné o potřebě, směru, délce a o jakosti příjezdu; pakli se shodnutí takového docíliti nedá, buďtež okolnosti tyto na jisto postaveny rozhodnutím, jež vydá c. kr. místodržitelství v dohodnutí s výborem zemským, pakli však i tyto úřady se neshodnou, tedy rozhodnutím, jež vydá c. k. ministerstvo vnitřních záležitostí v srozumění s c. k. ministerstvem obchodu.
Jde-li o příjezdy, které se stavěti mají k nádražím již zřízeným, provede politický úřad okresní vyhledání předchozí; neshodnou-li se vespolek o věci ti, jichž se týče, rozhodne o potřebě, směru, délce a o jakosti příjezdu c. k. místodržitelství v dohodnutí s výborem zemským, a kdyby i tyto úřady se neshodly, tedy c. k. ministerstvo vnitřních záležitostí v srozumění s c. kr. ministerstvem obchodu.
Nejv. marš. zemský: Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht) Angenommen.
Berichterstatter Knoll: §. 10.
Ich muß vor Allem das h. Haus ersuchen, eine kleine Korrektur im §. 10 anzubringen. Der angezogene §. 8 in der 2. Zeile sott richtig §. 9 heißen:
(Liest): §. 10.
Ist die Entscheidung über die Nothwendigkeit, Richtung, Länge und Eigenschaft einer Eisenbahnzufahrtsstraße (§. 9) gefällt, so ist durch die Be= zirksvertretung, in deren Gebiet der betreffende Stationsplatz liegt, über die Auftheilung der Bau= und Erhaltungskosten der Zufahrtsstraße eine Kon= kurrenzverhandlung zu pflegen und wenn hiebei eine gütliche Vereinbarung zwischen den Interessenten nicht erzielt wird, so ist diese nach Maßgabe des Nutzens abgestufte Auftheilung bei Gemeindestraßen durch die Bezirksvertretung, bei Bezirksstraßen durch den Landesausschuß, von dem letzteren endgiltig, zu bestimmen.
Sněm. sekr. Schmidt (čte):
§ 10. Bylo-li rozhodnuto o potřebě, směru, délce a jakosti příjezdu (§. 9. ), má okresní zastupi-
telstvo, v jehož obvodě nalezá se ta která stanice dráhy železné, předsevzíti jednání konkurenční v příčině rozvrhnutí nákladu za stavbu a vydržování příjezdu, a neshodnou-li se o tom dobrovolně ti, jichž se týče, ustanoví, jde-li o silnici obecní, rozvrh tento podle míry prospěchu okresní zastupitelstvo, jde-li o silnici okresní, tedy zemský výbor, tento však konečně.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche dem §. zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen. Berichterstatter (liest):
§. 11.
Der Ban der als nothwendig erkannten Zufahrtsstraßen ist nach Maßgabe der Bestimmungen der Landesgesetze vom 12. August 1864, Nr. 46 L. =G. =Bl., und vom 31. Mai 1866, Nr. 41 L. -G. -Bl., zu bewirken, und finden die Gesetze überhaupt aus die Eisenbahnzufahrtsstraßen ihre Anwendung, in sofern in dem gegenwärtigen Gesetze nicht etwas anderes angeordnet ist.
Sněm. sekr. Schmidt:
Stavba příjezdů, jichž potřeba uznána byla, provedena budiž podle toho, co ustanoveno zákony zemskými ze dne 12. srpna 1864, č. 46 zemsk. zák. a ze dne 31. května 1866, č. 41 z. z., a mají vůbec zákony dotčené platnost též co se týče příjezdů, pokud zákonem tímto ničehož jiného se nenařídí.
Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht noch Jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten článek nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Paragraf stimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
B e r i ch t e r st a t t e r (liest): §. 12.
Wenn die Gemeinde-, beziehungsweise Bezirksvertretung die ihr nach diesem Gesetze obliegenden Pflichten vernachlässigt, so hat der Landesausschuß nöthigenfalls auf Kosten der Gemeinde, beziehungs= weise des Bezirkes Abhilfe zu schaffen.
Sněm. sekr. Schmidt: §. 12.
Kdyby zastupitelstvo obecní, pokud se týče okresní zanedbalo povinnosti, které mu ze zákona tohoto vycházejí, učiniž v tom zemský výbor pomoc, třeba-li i na útraty obce, pokud se týče okresu.
Nejv. maršálek: Žádá někdo za slovo?
Wünscht noch Jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Paragraf sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter: §. 13.
Ich bitte hier eine ähnliche Korrektur vorzunehmen, wie im §. 10: in der vorletzten Zeile dieses Paragrafes soll es heißen statt §. 9 §. 10.
(Liest): §. 13.
Wenn nach der Vollendung einer Zufahrtsstraße neue Industrial-, Berg- oder Hüttenwerke entstehen, welche die Zufahrtsstraße stark in Anspruch nehmen, so sind dieselben nachträglich in die bezüglich der Strassenerhaltung bestehende Konkurrenz einzubeziehen. Die Entscheidung hierüber erfolgt durch die im §. 10 bezeichneten Organe.
Sněm. sekr. Schmidt:
§. 13.
Pak-li se po vystavění příjezdu některého zřídí nové závody průmyslové, doly neb hutě, které příjezdu užívají měrou nemalou, uloženo jim budiž dodatečně, aby též přispívaly k vydržování silnice průchod majícímu. Rozhodnouti o tom přísluší orgánům v § 10. jmenovaným.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche für diesen Paragraf sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruku.
(Geschieht. ) Er ist angenommen. Berichterstatter:
§ 14.
Bei der Anlage neuer Eisenbahnen ist Vorsorge zu treffen, daß der Bau der Zufahrtsstraßen in dem Zeitpunkte vollendet sei, in welchem der Stationsplatz, zu welchem die Zufahrtsstraße führt, dem öffentlichen Verkehre übergeben wird.
Sněm. sekr. Schmidt:
Zakládají-li se nové dráhy železné, budiž o to postaráno, aby stavba příjezdu dokonána byla tou dobou, v které odevzdává se veřejnosti stanice, k níž vede příjezd.
Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruku.
Diejenigen, welche für diesen Paragraf sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter:
§. 15.
Eisenbahnzufahrtsstraßen, welche von Eisenbahnunternehmungen hergestellt worden sind, bleiben deren Eigenthum und sind von denselben im guten Zustande zu erhalten.