Solche Petitionen langten ein von den Städten: Böhm. -Leipa, Rakonitz, Jičín, Kollin und Deutschbrod.
Der Landtag war in der vorigen Session nicht in der Lage, diese Petitionen in merito behandeln zu können, aus eben dem Grunde, weil die Petitionen nicht hinreichend instruirt waren, weil die nothwendigen Beilagen fehlten und hauptsächlich aus dem Grunde, weil das damals eben beschlossene Realschulgesetz noch nicht die a. h. Sanktion erhalten hatte, und man eben nur auf Grundlage des §. 11 dieses Realschulgesetzes an eine Subveus tion denken konnte. -
In Folge dessen wurden durch den Beschluß des Landtages vom 17. Jänner d. J. die Petitionen dem Landesausschusse übergeben und derselbe beauftragt, er möge in dieser Session darüber Bericht erstatten. - Diesem Auftrage ist denn auch der Landesausschuß nachgekommen und hat uns in der Sitzung vom 8. Oktober einen Bericht erstattet, der an die Realschulkommission zur Begutachtung übergeben worden ist.
Inzwischen langten auch noch andere Petitionen und zwar die Petitionen der Stadt Leitmeritz und Pisek, denselben Gegenstand betreffend, ein, nämlich dahin zielend eine Subvention vom h. Landtage für ihre Kommunal-Realschulen zu erlangen.
Da auch inzwischen das Realschulgesetz vom 13. September d. J. die a. h. Sanktion erhalten hatte, so scheint die Angelegenheit spruchreif geworden zu sein.
Der Landesauschuß, welcher schon in der Lage war, sich auf das Realschulgesetz vom 13. Sept. berufen zu können, geht in seinem Bericht, der am 10. Oktober der Kommission übergeben wurde, dahin, man möge die angestrebte und angesuchte Subvention den betreffenden Kommunen gewahren. Allein er spricht sich nicht über eine bestimmte Summe in dieser Richtung aus, wahrscheinlich, weil er erwartete und annahm, daß noch andere Kommunen petitioniren werden und weil er überhaupt in dieser Frage nicht vorgreifen wollte und auch die Budgetkommission wenigstens gehört werden mußte. -
Die Kommission konnte nun auf Grundlage des L. -A. -Berichtes und auf Grundlage einer Aeußerung des Berichterstatters der Budgetkommis-
sion über eine bestimmte Summe schlüssig werden und es stellt die Kommission den Antrag: Es möge den genannten Städten mit Ausnahme von Deutschbrod - warum diese Stadt ausgeschlossen ist, werde ich sogleich sagen - es möge den genannten Städten zur Erhaltung ihrer Kommunal - Realschulen eine Subvention bis zu fl. 20. 000 bewilligt werden.
Die Stadt Deutschbrod, welche gleichfalls ein Gesuch einbrachte, mußte von der Subvention ausgeschlossen werden, weil sie eben nicht eine Realschule besitzt, sondern ein Realgymnasium und das Gesetz vom 13. September 1874 sich nur auf Realschulen bezieht und die ganze Subventions-Angelegenheit nur aus Grundlage des §. 11 dieses Realschulgesetzes behandelt werden konnte. -
Was nun die Vertheilung der von der Kommission beantragten Subvention, von 20. 000 fl., für die betreffenden sechs Städte anbelangt, so wollte die Kommission an diese Arbeit nicht gehen, weil es 1. der kurzen Zeit wegen nicht gut möglich war, und 2. weil dazu wieder neue Erhebungen gepflogen und neue Informationen eingezogen werden müssen, weßwegen denn die Kommission beantragt, die Vertheilung dieser 20. 000 fl. sei dem Landesausschusse zu überlassen.
Ich bemerke noch dazu, daß diese Subvention nur für das Jahr 1874-75 beantragt wird.
Die formulirten Anträge der Kommission lauten folgendermaßen:
Der h. Landtag wolle beschließen:
1. Es sei zur Subventionirung von Kommunal-Realschulen des Landes im Sinne des §. 11 des Realschulgesetzes vom 13. September 1874 aus dem Landesfonde eine Summe bis zur Höhe von 20. 000 fl. für das Schuljahr 1874-75 zu be= willigen.
2. Der Landesausschuß wird beauftragt, innerhalb dieser Summe nach Maßgabe des durch die nothwendigen Erhebungen nachgewiesenen Bedürfnisses die Vertheilung aus die Kommunal-Oberrealschulen in Böhm. -Leipa, Leitmeritz, Pisek und Rakonitz, und die Kommunal-Unterrealschulen in Jičín und Kolin vorzunehmen.
Sekr. Sládek: Slavný sněme, račiž se usnésti:
1. Na poskytnutí subvence na reální školy v zemi povoluje se podle §. 11. zákona o reálních školách, ze dne 13. září 1874, z fondu zemského, na školní rok 1874-75, suma až do 20. 000 zl.
2. Zemskému výboru ukládá se, aby sumu tuto, vzhledem k potřebě vykázané vyhledáváními, jichž zapotřebí jest, rozdělil mezi vyšší realné školy v České Lípě, Litoměřicích, Písku a Rakovníku, a nižší reálky v Jičíně a Kolíně.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
(Dr. Trojan se hlásí k slovu. )
Nejv. marš. zemský: Pan Dr. Trojan má slovo.
Dr. Trojan: Já jsem již onehdy prohodil, že to mám za zcela slušné a spravedlivé, aby země naše podporovala alespoň střední reálni školy, když vypustila vysoké technické ústavy ze svého vydržování a své pravomocnosti. Není to mnoho, ale pro první počátek jest to alespoň něco. Já se tedy přimlouvám za přijetí této žádosti a to tím více, jelikož patrno, že střední školy, jako jsou právě reální školy, neslouží jediné obci, ani jedinému okresu, nobrž působí na větší krajiny a tudíž zasluhují podpory země.
Oberstlandmarschall: H. Dr. Schmeykal hat daß Wort.
Dr. Schmeykal: Ich muß gestehen, daß der Subventionsbetrag, welcher pauschaliter zu vertheilen, dem Landesausschuß überlassen werben soll, mir auch etwas gering bemessen erscheint und zwar einmal gegenüber der Anzahl derjenigen, welche an dieser Betheiligung konkurriren und andererseits deshalb, weil die Bedürfnisse und Ansprüche der Einzelnen ziemlich hochgegriffen sind.
Nachdem aber von Seite des Hrn. Berichterstatters bereits betont wurde, daß die Budgetkommission über diese Ziffer schlüssig wurde und mit der Budgetkommission darüber verhandelt wurde, sehe ich wohl ein, daß gegenüber den Verhältnissen unseres Landesvoranschlages der Antrag auf Erhöhung der Summe Aussicht auf Erfolg nicht hat. Ich gehe daher zu dem 2. Punkt über, das ist der Punkt der Dauer der Subvention.
Wie uns der Herr Berichterstatter mittheilt und wie der Antrag lautet, soll diese Subvention bloß für die nächsten Jahre gelten. Nun glaube ich, daß diese Dauer etwas sehr knapp zugemessen ist und daß gegenüber dem Bedürfniß der Gemeinden wenigstens bas Zugeständniß gemacht werden könnte, daß diese Subventionen auf eine längere Dauer gewährt würden; wenigstens würbe ich mir, bevor ich einen Antrag in dieser Richtung stelle, die Bitte an den H. Berichterstatter erlauben, die Gründe darzuthun, aus welchen nicht eine längere Dauer ber Subvention von Seite ber Kommission zu beantragen beliebt wurde.
Berichterstatter Dr. Schlesinger: Auf die letztgestellte Anfrage, erlaube ich mir dahin zu antworten, daß das Realschulgesetz erst am 13. Sept. d. J. sanktionirt wurde, und auf Grundlage dieses Realschulgesetzes überhaupt diese ganze Frage erst in Fluß kommen konnte.
Es lagen ber Kommission von 7 Städten Petitionen vor, von denen eine nicht berücksichtigt werben konnte, weil sie ein Realgymnasium besaß. Es sind aber noch mehr Kommunal-Realschulen im Lande und es liegt ber Kommission auch eine Kollektiv-Petition vor, die noch zur Verhandlung ge= langen wird.
Die Kommission hatte eine außerordentliche kurze Zeit zur Berathung, da sie erst am 10 d. M.
die Akten erhielt. Wir traten das erstemal an die Subventionirung von Mittelschulen; wir glaubten daher einigermaßen vorsichtig sein zu müssen und uns nicht auf Jahre hinaus gleich binden zu sollen, wir glaubten in der Kommission, es würden sich bei dieser Frage nach und nach gewisse Prinzipien geltend machen, nach welchen in ber Subventionirung vorgegangen werben soll, man möge also erst eine Probe, einen Versuch machen und man möge die Zeit, die man inzwischen gewinnt, bis zu einer nächsten Session benützen, über die betreffenden Prinzipien nachzudenken.
Es ist ja auch möglich, daß das Laub, wenn es einzelne Lehranstalten subventionirt, diese Subventionen nur unter gewissen Bedingungen und mit Vorbehalt gewisser Rechte gewährt.
Da aber die Zeit zu kurz war, und noch gar keine Erfahrungen vorliegen, so glaubt die Kom= mission dießmal die Subvention eben nur auf ein Jahr beantragen zu sollen.
Abg. Dr. Schmeykal: Ich stelle mich mit dieser Auskunft zufrieden, und gebe zugleich der Hoffnung Ausdruck, daß bei wiederholten billigen Subventions-Ansprüchen der h. Landtag seine hilfreiche Hand nicht versagen werde. (Bravo!)
Abg. Dr. Trojan: Eben in dieser Hoffnung wollte ich die Frage der Dauer nicht anregen, weil mir der Betrag für 6 Städte zu gering schien, um ihn gleich für eine Reihe von Jahren zu fixiren.
Ich hoffe, es wirb ein größerer Betrag ausgesetzt werden in den nächsten Jahren. Wir ersparen an ber Technik ca. fl. 200. 000, warum könnten wir nicht alljährlich fl. 50-60. 000 für alle unsere Realschulen ausgeben? Das wird wohl erreichbar sein, aber überlassen wir das erst der Zukunft.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Die Debatte ist geschlossen.
Rokování iest ukončeno.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter: Der Antrag lautet: Es sei die Subventionirung der Kommunal-Realschulen im Sinne des §. 11 des Realschulgesetzes vom 13. September 1874 aus dem Landes-Schulfonde in der Summe bis zur Höhe von fl. 20. 000 für das Schuljahr 1874/75 zu bewilligen.
Der Landesausschuß wurde beauftragt innerhalb dieser Summe nach Maßgabe des nachgewiesenen Bedürfnisses die Vertheilung auf die Kommunal-Oberrealschule Böhm. -Leipa, Leitmeritz, Jičín und Rakonitz und die Kommunal -Unterrealschule Pisek und Kolin vorzunehmen.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrag- beistimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen. Berichterstatter Dr. Schlesinger: Ich bitte das hohe Präsidium noch zwei andere Angelegen-
heiten, welche mit dieser Frage in Verbindung stehen, sofort vorlegen zu dürfen.
Es wurde nämlich im Landtage auch eine Petion eingebracht von den Städten Böhm. -Leipa, Budweis, Kollin, Deutsch=Brod, Elbogen, Jičin, Kaaden, Klattau, Pilgram, Komotau, Königgrätz, Kuttenberg, Rokytzan, Taus, Pilsen, welche darin gipfelt, es möge das Land ihre Kommunal-Mittelschulen in die Gesammtregie übernehmen. Die Kommission glaubte sich mit dieser Kollektiv-Petition nicht mehr befassen zu müssen aus mannigfachen Gründen:
1. Weil nach dem Gesetz vom 13. September ein derartiger Fall gar nicht in Aussicht genommen ist und
2. weil von den petitionirenden Städten einige Kommunal-Mittelschulen in die Staatsregie übergangen sind z. B. Budweis und Kuttenberg, welche auch unter den Petenten sind, weil ferner unter den Petenten sich Städte befinden, welche nicht Realschulen, sondern Realgymnasien besitzen, weil schließlich diesem Gesuche jede Information ober jede eingehende Begründung fehlt.
Die Kommission glaubte daher dem h. Landtage den Antrag stellen zu müssen, der h. Landtag wolle über diese Petition zur Tagesordnung übergehen.
Sn. akt. Sládek: Komise činí návrh: Slavný sněme račiž o hromadné petici 5. 1. podané od měst České Lípy, Budějovic, Kolína, Německého Brodu, Lokte, Jičína, Kadaně, Klatov, Pelhřimova, Chomůtova, Králové Hradce, Kutné Hory, Rokycan, Domažlic a Písku za převzetí tamních škol středních ve správu země přejíti k dennímu pořádku. Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht jemand das Wort?
Dr. S ch m e y k a l: Ich habe die hier genannten Städte-Petition, welche den Gegenstand der Verhandlung bilden, überreicht. So wenig es mir leicht saßt, so muß ich doch den Gründen des Hr. Berichterstatters beziehungsweise ber Kommission gegenüber mich mit dem gestellten Antrag bescheiden, aber ich will es nicht thun, ohne wie auch im vorangegangenen Falle den Wunsch auszusprechen, und der Hoffnung Ausbruck zu verleihen, daß sowohl die h. Regierung als auch die h. Landesvertretung den genannten Städten eine wirksame Unterstützung denn nicht versagen werde, wenn dieselbe in anderer Form und zwar sei es in Form der Uebernahme in Staatsregie oder in Form einer Subvention aus dem Landesfonde beansprucht werden sollte.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Berichterstatter Dr. Schlesinger: Endlich wurde der Kommission ein L. -A. = Bericht vom 7. Oktober übergeben, welcher in dem Antrage gipfelt, der h. Landtag möge zur Bedeckung des mit Beistellung d3es sachlichen Erfordernisses für die neuzubegründende Staatsunterrealschule in Karolinenthal verbundenen Aufwandes die Zahlung einer Pauschalsumme von jährlich 3000 fl. ans Landesmitteln auf die Dauer von 5 Jahren bewilligen und die Einstellung dieser Summe in den Voranschlag des Landesfondes verfügen; die im L. =A. =Bericht entwickelten Motive dieses Antrages wurden seinerzeit dem h. Landtage verlesen, die Kommission schließt sich dieser Begründung vollkommen an, und macht den Antrag des Landesausschusses zu dem ihrigen. Es beantragt daher die Kommission, der h. Landtag wolle den Antrag des Landesausschusses, der soeben verlesen wurde, annehmen.
Sn. akt. Sládek: Komise činí návrh: Slavný sněme račiž uhražení nákladu na opatření věcných potřeb německé státní nižší reálky, která zříditi se má v Karlině z fondu zemského, povoliti úhrnkovou sumou ročních 3000 zl. na dobu 5 let a vložení této částky do rozpočtu fondu zemského naříditi.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Ich bitte diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Die Tagesordnung ist hiemit erschöpft; die nächste Sitzung findet morgen 10 Uhr Vormittags statt. -
Auf der Tagesordnung steht:
1. Bericht der Kommission mit dem Gesetzentwurfe betreffend die Zufahrtsstraßen zu den Eisenbahnen.
2. Bericht der Kommission in der Angelegenheit wegen Ueberfüllung der Prager Irrenanstalt.
3. Bericht der Unterrichtskommission über den Bericht des Landesausschusses betreffend den Zustand der Volksschulen und den Antrag des Abg. Dr. Grégr auf Aufhebung des Schulgeldes.
4. Bericht der Budgetkommission über den Antrag bes Abg. Dr. Waldert und Genossen auf Bewilligung von Vorschüssen zu Schulbauzwecken aus dem Grundentlastungsfonde.
5. Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurfe betreffend die Ausbehnung des Gesetzes vom 22. April 1866 über Vorschüsse aus dem Straßenbaufonde.
6. Kommissionsbericht zur Abänderung des Jagdgesetzes.
7. Bericht der Budgetkommission betreffend die Restaurirung der Burg Karlstein.
Náměstek nejv. marš.: Denní pořádek 18. sezení dne 15. října 1874 v 10 hod. dopoledne:
1. Zpráva komise pro osnovu zákona týkající se příjezdů na nádraží železniční.
2. Zpráva komise v příčině přeplnění pražského blázince.
3. Zpráva komise školní o zprávě zemského výboru týkajíc se stavu školstva v Cechách, pak o návrhu Dr. Grégra.
4. Zpráva budžetní komise o návrhu poslance Dr. Walderta a soudruhů v příčině povolování záloh na stavby školních budov z fondu vyvazovacího.
5. Zpráva výboru zemského s osnovou zákona, jímž působnost zákona ze dne 22. dubna 1866, dobývání záloh z fondu zemského a z fondu na stavby silnic určeného povolující se rozšiřuje na stavby veřejné.
6. Zpráva komise o změně zákona honebního.
7. Zpráva budžetní komise o obnovení hradu Karlštejna.
Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist geschlossen.
Sezení jest uzavřeno.
Schluß 8 Uhr 40 M. Abends.
Konec v 8 hod. 40 m. večer.