Nach dem zuliegenden buchhalterischen Ausweise beziffern sich die Gesammt-
auslagen in 13 Jahren mit Oe. W. fl. 50331. 88 worunter ein Kapital für Neubauten von
Oe. W.............fl. 34480. 14
inbegriffen, so daß für Regie und
sonstige Erhaltungskosten ein Aufwand________
von Oe. W...........fl. 15851. 74
mithin jährlich im Durchschnitt rund Oe. W. fl. 1220. - resultirt.
Die dermaligen Einnahmen beziffern
sich jährlich mit von Oe. W.....fl. 3825. -
Wird nun hievon die durchschnittliche Er-
haltungssumme pr. Oe. W.....fl. 1220. -
in Abzug gebracht, so verbleibt ein Rein-_______
ertrag von Oe. W.........fl. 2605. -
welcher sich jedoch nach Herstellung der projektirten Wasserleitung in Folge des um Oe. W. fl. 1000. - erhöhten Pachtschillings nach Abschlag der für diese Wasserleitung erforderlichen Erhaltungs- und Amortisationsquote um den Betrag von mindestens Oe. W. fl. 600. - also auf Oe. W. fl. 3205. - erhöhen würde.
Einschließlich des Reinertrages pr. Oe. W. fl. 409. - von den oben bezeichneten Realitäten, die außerdem in das Kaufoffert einbezogen sind, steigert sich die Rente auf Oe. W. fl. 3614. -, welche als Basis zur Beurtheilung der vorliegenden 2. Offerte, beziehungsweise des günstigeren von Oe. W. fl. 70000. - genommen wurde.
Diese offerirte Summe würde bei einer Anlage in Pfandbriefen der böhmischen Hypothekenbank eine Rente von Oe. W. fl. 3850. - ausmachen, daher blos um Oe. W. fl. 236. - differiren.
Mit Rücksicht auf diesen an und für sich unbedeutenden Mehrbetrag konnte das Offert nicht als ein günstiges angesehen werden, weshalb der Landesausschuß sich zu einer Berücksichtigung der vorliegenden Offerte umsoweniger veranlaßt sah, als gewiß binnen kurzer Zeit sich die dermalige gedrückte Geschäftskonjunktur, die auf jeden Verkehr, mithin auch auf den Verkauf von Realitäten ihren lähmenden Einfluß äußert, zum Bessern wenden wird und eine vortheilhaftere Veräußerung der fraglichen Objekte zu erwarten steht. Indem der Landesausschuß dieß einem hohen Landtage zur geneigten Kenntnißnahme mittheilt, erachtet es derselbe aber zugleich für feine Pflicht, hervorzuheben, daß es wohl im Interesse des Landesdomestikalfondes gelegen wäre, im Falle eines entsprechenden günstigeren Anbotes dieses Objekt zu veräußern, da einmal die Ueberwachung der Instandhaltung eines derartigen Etablissements immer mit großen Schwierigkeiten, die stete Erneuerung der Werksvorrichtungen und Erhaltung der zahlreichen Gebäude aber bei einem halbwegs schwunghaften Betriebe mit großen zur Zeit der Verfassung des Voranschlages oft kaum vorauszusehenden Kosten verbunden ist, wodurch die Rente gegenüber der
gleichmäßigen Verzinsung des etwaigen Kaufschillings eine höchst schwankende ist.
Der Landesausschuß stellt daher den Antrag: der hohe Landtag geruhe ihn zu ermächtigen, das genannte Bräuhaus sammt allen Werksvorrichtungen und der neu zu erbauenden Wasserleitung, dann der beiden Wirthshäuser in Koschiø Nr. 61 und 38, ferner die Parz. Nr. 5, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 und 28 in Koschiø im Gesammtausmaße von 4 J. 515ڤ-K. entweder im Offertoder im Lizitationswege an den meistbietenden zu veräußern.
In formeller Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht ber Budgetkommission zur Vorberathung und Antragstellung zuzuweisen.
Snìm. sekr. Schmidt: Co se týèe formální stránky, navrhuje p. zpravodaj, aby byla vìc pøikázána budžetní komisi.
Nejv. zem. marš.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der L. -A. -Bericht mit Antrag auf Bildung eines vom Landesfonde dotirten Vorschußfondes zu Schulbauzwecken. Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Herr Dr. Alter.
Námìstek nejv. maršálka: Zpráva výboru zemského s návrhem na zøízení fondu záloh na stavby škol.
Dr. Alter als Berichterstatter: Hoher Landtag!
Der Landesausschuß hat die Ehre, dem in der Sitzung vom 14. Jänner l. J. erhaltenen Auftrage, über den Antrag des Abgeordneten Herrn Dr. Waldert und Genossen, auf Bewilligung von Vorschüssen aus dem Grundentlastungsfonde zu Schulzwecken bis zu dem Betrage einer Million Gulden Bericht zu erstatten, in Folgendem nachzukommen.
Was die von der Budgetkommission in erster Reihe angeregte Frage anlangt, in wieferne ohne Gefährdung der Zwecke des Grundentlastungsfondes und ohne Nachtheil für eine geregelte Fondsgebahrung die Verwendung des oben erwähnten Betrages als Vorschußfond zu Schulbauzwecken als ausführber sich darstellt, so haben die von der Landesbuchhaltung gepflogenen in dem mitfolgenden Buchhaltungsberichte niedergelegten Erhebungen das nachstehende Resultat ergeben:
Bei Anrechnung des an den Landesfond geleisteten Vorschusses
pr. De. W..........fl. 800. 000. -
dann der in Aussicht genommenen
Baarreste pr. Oe. W.....fl. 216. 029. 41/2
ferner des in Hypothekenpfandbriefen
angelegten Ueberschusses pr. Oe. W. fl. 227. 000. -
unb das im Jahre 1888 zu erwartenden Ueberschusses pr. Oe. W. fl. 118. 450. wird der Grundentlastungsfond nach Abwicklung des Grundentlastungsgeschäftes über ein Aktivum v, Oe. W. fl. 1, 423. 479. 41/2 gebieten, welches wohl nur in geringerem Maße zur Deckung eventueller Passivreste und sonstiger Abgänge in Anspruch genommen werben könnte.
Insoweit demnach die rechnungsmäßige Gebahrung mit den Grundentlastungsfondsgeldern die Voraussetzung des obbezeichneten Antrages bildet, lassen sich dagegen um so weniger Bedenken erheben, als nach den Intentionen des Antragstellers es sich eben blos um die Gewährung von Vorschüssen also um Solche Geldaushilfen handelt, welche zurückgezahlt werden, daher dem ursprünglichen Zwecke ratenweise, zu einer Zeit wieder zugeführt werben können, in welcher deren Verwendung für Grundentlastungsfondsausgaben möglich bleibt.
Da überdies von den Vorschußnehmern für die zu gewährenden Vorschüsse die nöthige Garantie zu leisten wäre, und diese Garantie durch das mitbeantragte Gesetz über die Hereinbringung dieser Vorschüsse ohne Schwierigkeit verwerthet werden könnte, so dürften gegen den gestellten Antrag auch Kompetenzbedenken darum nicht obwalten, weil die Gewährung dieser Art Vorschüsse sich sodann als eine Verwaltungsmaßregel darstellt, welche die nutzbringende Aulage überschüssiger Fondsgelder vollzieht
Obschon der Landesausschuß, wie aus dem eben Gesagten hervorgeht, gegen den Antrag des Abg. Dr. Waldert keine prinzipiellen Bedenken zu erheben findet, ist derselbe gleichwohl der Meinung, daß die vollinhaltliche Annahme des Antrags sich nicht empfehle.
Nach Ansicht des Landesausschusses kann nicht außer Acht gelassen werden, daß die Verwendung eines so namhaften Betrages aus dem Grundentlastungsfonde zu Zwecken, welche demselben fremd sind, ungeachtet diese Verwendung eine nur vorschußweise und temporäre wäre, immerhin geeignet ist, bei den Gläubigern des Fondes Bedenken zu erregen, welche eventuell in dem Kurse der Grundentlastungs - Obligationen ihren Ausdruck finden könnten.
Insbesondere dürfte der Umstand, daß der genannte Fond als unmittelbarer Vorschußgeber erscheinen würde, mit Rücksicht auf die immerhin mögliche Uneinbringlichkeit einzelner Vorschußraten leicht zu solchen Bedenken Anlaß geben, weil die allenfälligen Verluste den Grund - Entlastungsfond treffen würben.
Einer solchen Eventualität kann nach Anficht des Landesausschusses unschwer vorgebeugt werden, ohne daß die durchaus begründete Tendenz des Antrages darunter leiden würde.
Wird die Aufgabe, den Vorschußfond zu bilden, nicht dem Grundentlastungs-, sondern dem Landesfonde zugewiesen, welchem sie auch nach der Natur der Sache zufällt, so wäre ein begründeter Anlaß zu Bedenken auch dann nicht mehr
vorhanden, wenn zur Bildung des Vorschußfondes der Landesfond den nöthigen Betrag gegen Zinsen und ratenweise Abstattung vom Grundentlastungsfonde entlehnen müßte, um etwa die Kräfte der Steuerträger nicht im Uebermaße in Anspruch zu
nehmen.
Dagegen kann der Landesausschuß dem eigentlichen Kerne des Antrages, Bildung eines Vorschußfondes für Schulbauzwecke nur zustimmen und die Verwirklichung dieses Gedankens dem hohen Landtage nur auf das Wärmste empfehlen.
Die Erfahrung hat es bestätigt, daß die wenigsten Gemeinden in der Lage sind, momentan jene Geldmittel aufzubringen, welche die Errichtung oder der zweckentsprechende Umbau einer Schule in Anspruch nimmt.
Sollten nun in solchen Fällen vom Lande immer ausreichende Subventionen gewährt werden, dann würde die Ausgabspost ihren ursprünglichen Charakter der ausnahmsweisen Unterstützung dürftiger Gemeinden gar bald verlieren und die Regel des Gesetzes über die Errichtung und Erhaltung Von Volksschulen zum Nachtheile der Sache darum zur Ausnahme stempeln, weil thatsächlich nicht die Gemeinden, sondern im Wege der Subventionen das Land zu jenem Faktor würde, welcher die Schulerrichtungskosten zum größten Theile aufbringt.
Die dadurch herbeigeführte Mehrbelastung der Steuerträger durch das Land würde aber zumeist eine ungerechtfertigte darum werden, weil die Höhe des Aufwandes, welcher in den einzelnen Gemeinden für Schulerrichtungszwecke präliminirt wird, so sehr verschieden ist, daß eine endliche Ausgleichung davon nicht erwartet werden kann, daß nach und nach etwa die Mehrheit der Gemeinden mit Subventionen betheiligt wurde.
Daß bei Gewährung von Vorschüssen alle diese Nachtheile nicht eintreten, bedarf keiner weitern Ausführung. Wenn jedoch der Landesausschuß dem Antragsteller bezüglich der Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Bildung eines Vorschußfondes zu Schulbauzwecken zustimmt, so bezieht sich diese Zustimmung nicht auch auf die Höhe der Dotation für diesen Fond.
In dieser Hinsicht ist der Landesausschuß vielmehr der Ansicht, daß der bekannte Mangel an Lehrkräften mit Nothwendigkeit zu der Konsequenz führen muß, die Errichtung neuer Schulen nur nach und nach in Angriff zu nehmen.
Nach Ansicht des Landesausschusses würde daher zur Dotirung des Vorschußfondes für Schulbauzwecke der Betrag von fl. 300. 000 genügen.
Eine solche Herabminderung der Dotationsziffer würde auch die bereits früher angedeutete Modalität der vorläufigen Beschaffung der Geldmittel wesentlich erleichtern, weil dieser Betrag nicht einmal die Hälfte jener Ueberschüsse des Grundentlastungsfondes erreicht, welche nach den Ausführungen der Buchhaltung bei Außerachtlassung des Vorschußbetrages per fl. 800. 000. - zur Disposition Sein werden.
Ans diesen Gründen stellt daher der Landesausschuß den Antrag:
Der hohe Landtag wolle die Bildung eines vom Landesfonde zu dotirenden Vorschußfondes zu Schulbauzwecken mit dem Betrage von fl. 300. 000. beschließen und dem vom Herrn Dr. Waldert und Genossen mitbeantragten Gesetze über die Hereinbringung dieser Vorschüsse zustimmen.
Výbor zemský èiní návrh: Slavný snìme raèiž uzavøíti zøízení fondu záloh na stavby škol sumou zl. 300. 000. -, kterýžto fond dotaci svou obdržeti má z fondu zemského a raèiž dále slavný snìm schváliti zákon panem Dr. Waldertem a soudruhy spolu ponavržený a vydobytí záloh tìch se týkající.
Was die formale Behandlung dieses Antrages betrifft, so habe ich die Ehre im Namen des Landesausschusses den Antrag zu stellen: Den Antrag und Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.
Ich bitte diejenigen, welche für den Antrag find, die Hand zu erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Petitionskommission über die Eingabe der Egerer Handels- und Gewerbekammer betreffs der Abänderung des für den dortigen Bezirk bestehenden Straßenmauthgesetzes. Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva petièní komise o podání obchodní komory Chebské v pøíèinì zmìny pro tamnìjší okres stávajícího zákona mýtního.
Berichterstatter Dr. Alter (liest: ) Hoher Landtag!
In der von dem Abgeordneten Sr. Excellenz von Plener überreichten Petition Z. 24 plaidirt die Egerer Handelskammer dafür, daß der hohe Landtag eine Reform der Bemauthung in der Richtung in Erwägung ziehen möge, daß die Straßenmauth bis zu dem Zeitpunkte ihrer gänzlichen Auflassung mit einem fixen Satze von Meile zu Meile bemessen werde, und daß Brücken, welche zu passiren sind, nicht besonders bemauthet werden sollen.
Eine ähnliche Petition hat die Egerer Handelskammer bereits im Jahre 1869 Nr. 1 Pet. überreicht, und hat der hohe Landtag in der Sizzung vom 11. Oktober 1869 beschlossen, über die Petition zur Tagesordnung zu übergehen, weil das Mauthengesetz vom 2. April 1867 nach reiflicher Würdigung aller maßgebenden Rücksichten beschlossen worden ist und weil die bedeutende Höhe der direkten Steuern es nicht zuläßt, daß der Aufwand für die Straßenerhaltung auf sämmtliche Steuerträger überwälzt würde.
Die dermal überreichte Petition unterscheidet sich von ihrer Vorgängerin jedoch darin, daß sie die Reform der Bemauthung nicht lediglich aus den allgemeinen Gesichtspunkten der Verkehrserleichterung und der größern Wohlfeilheit der transportirten Waaren, sondern auch darum anstrebt, weil die lokalen Bemauthungsverhältnisse des Handelskammerbezirkes, und insbesondere die abnormen Zustände von Karlsbad, Fischern und Elbogen eine Aenderung der jetzigen Vemauthungszustände erheischen.
In letzterer Beziehung wird insbesondere darauf hingewiesen, daß für die Fahrt über die Karlsbader Brücke eine Mauth entrichtet werden muß, obschon die Kosten dieser Brücke durch die jahrelange Mautheinhebung bereits 2 oder 3mal amortisirt sind;
daß die Mauth von Karlsbad nach Prag nicht mehr als jene Von Karlsbad nach Eger kostet, obschon die Entfernung eine 3fache sei;
daß die Mauthschranken in Fischern und in Elbogen in einer Weise ausgerichtet sind, daß die Prellerei des Publikums begünstigt werde, und
daß die Verpachtung des Mauthgefälles letzteres dem Publikum nur fühlbarer mache, weil dieses auch den Gewinn des Mauthpächters mitbezahlen müßte.
Bei Würdigung der vorliegenden Petition mußte die Kommission sich vor allem gegenwärtig halten, daß jene Verhältnisse, welche den hohen Landtag im Jahre 1869 bestimmten, der Anregung der Egerer Handelskammer keine Folge zu geben, auch dermalen obwalten und daß unter der Wirksamkeit des Mauthengesetzes vom Jahre 1867 jedenfalls Rechtsverhältnisse entstanden sind, welche bei einer eventuellen Aenderung dieses Gesetzes jedesfalls ihre Würdigung und Berücksichtigung werden finden müssen, wenn anders die zum Bezuge der Mauthberechtigten nicht unverschuldeter Weise empfindlichen Nachtheilen preisgegeben werden sollen.
Eben darum und weil ferner die Petitionskommission in der Zulässigkeit der Bemauthung nur die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes erblickte, daß die Bedeckung von Ausgaben für Einrichtungen, welche im vorwiegenden Maße bestimmten Kreisen zu Gute kommen, zunächst von diesen Kreisen aufgebracht werde, konnte die Petitionskommission sich nicht entschließen, bei dem hohen Landtage einen Antrag zu stellen, welcher in Würdigung der von der Egerer Handelskammer für die Aenderung des Bemauthungssystems geltend gemachten generellen Gründe, den Wünschen der Egerer Handelskammer sofort in merito stattgeben würde.
Daß die den lokalen Bemauthungszuständen entnommenen Argumente der Petition nicht geeignet waren, die Kommission von dieser Anschauung abzubringen, liegt auf der Hand, zumal ein Spezialgesetz für den Egerer Handelskammerbezirk gewiß nicht geschaffen werden soll, eine vielseitige Anregung zur Aenderung des Mauthgesetzes aber nicht
vorliegt und der gleichzeitig geltend gemachte generelle Grund, daß durch die Mauthverpachtung das Publikum von dem Gefälle noch härter betroffen werde, weil es den Gewinn der Pächter mitbezahlen muß, aber offenbar unrichtig ist, weil die Verpachtung nur ein Einhebungsmodus ist, bei welchem der Bezugsberechtigte vielleicht weniger bezieht, als das Gefälle abwirft, das Publikum aber niemals zu einer höheren als gesetzlich zulässigen Leistung verhalten werden kann. Die in der Petition der Egerer Handelskammer geschilderten Bemauthungszustände im Handelskammerbezirke und insbesondere jene in Karlsbad, Fischern und Elbogen lassen jedoch annehmen, daß da nicht alles so ist, wie es nach dem Gesetze sein sollte. Die Abhilfe dafür kann aber nur im administrativen Wege geschaffen werden und hiefür bietet das Gesetz vom 2. April 1867 hinreichende Handhabe; denn nach §. 2 des zitirten Gesetzes Sollen Brücken in der Regel nicht bemauthet werden und wird ausnahmsweise die Mauth bewilligt, so soll mit Rücksicht auf die Bauund Erhaltungskosten die Dauer des Mauthbezugsrechtes genau bestimmt werden. Der vorletzte Absatz des zitirten §. läßt auch eine Aufhebung der Brückenmauth zulässig erscheinen und der §. 6 enthält Bestimmungen, welche die allzugroße Beengung des Verkehres abwenden Sollen. Insoweit also die erhobenen Beschwerden Bezirks- und Gemeindestraßen betreffen, wird der Landesausschuß in der Lage sein, in Anwendung der zitirten Bestimmungen denselben Abhilfe zu verschaffen, und es ist Wohl auch nicht zu zweifeln, daß falls die Beschwerden auf ärarische Straßen Bezug haben sollten, die hohe Regierung keinen Anstand nehmen wird, über Verwendung des Landesausschusses den begründeten Forderungen der Handelskammer Folge zu geben.
Ans diesen Gründen einigte sich die Petitionskommission zu dem Antrage:
Der hohe Landtag wolle beschließen, die Petition der Egerer Handelskammer werde Dem Landesausschusse zur weiteren Behandlung mit dem Auftrage überwiesen, daß der Landesausschuß die von der Egerer Handelskammer hervorgehobenen Uebelstände in den Bemauthungsverhältnissen des Handelskammerbezirkes und insbesonders in Karlsbad, Fischern und Elbogen sicherstelle und auf deren Beseitigung im Sinne der §§. 2, 6 und 14 des Gesetzes vom 2. April 1867 hinwirke.
Petièní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Petice obchodní komory Chebské odevzdává se výboru zemskému k dalšímu øízení s tím rozkazem, aby výbor zemský uvedené nepøíslušnosti v pomìrech mýtních v obvodu obchodní komory, zvláštì pak v Karlových Varech, Fišernech a Loktu na jisto postavil a pøièinil se o odstranìní jejich ve smyslu §§. 2, 6 a 14 zákona ze dne 2. dubna 1867.
Nejv. zemský maršálek: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen ihre Hand aufheben.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Petitionskommission über die Eingabe P. Z. 25 des Franz Schuster behufs Abänderung des Beschlusses der Wlaschimer Bezirksvertretung bezüglich des Abverkaufes eines Gemeinde-Grundstückes.
Berichterstatter ist Herr Abg. Freiherr von Mallowetz. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva petièní komise o žádosti èís. 25 Františka Schustera, aby bylo zmìnìno usnesení okresního zastupitelstva Vlašímského v pøíèinì odprodeje jednoho pozemku obecního.
Berichterstatter Freiherr von M a 11 o w e tz: Hoher Landtag!
In der sub Nr. 25 überreichten Eingabe petitioniren Franz Schuster und Genossen, daß der hohe Landtag in Abänderung der Bewilligung der Bezirksvertretung Wlaschim v. 13. Dezember 1867 Z. 62 zum Verkaufe der Gemeindehutweide Nr. parc. 501 in Vracovic im Flächenmaße v. 187. 244 Quadrat-Klafter um den Preis von st. 707. 58 kr. an einzelne Gemeindemitglieder den Verkauf dieses Objektes im Wege öffentlicher Feilbietung und dessen Hintangabe an den Meistbietenden anordnen möge. Begründet wird dieses Ansuchen damit, daß die Hutweide vordem von allen Infassen benützt worden sei, daß daher die Ueberlassung dieser Hutweide an bestimmte Gemeindeangehörige um einen nicht entsprechenden Kaufpreis ungesetzlich und den Gemeindeinteressen widerstreitend wäre.
Aus den, diese Angelegenheit betreffenden Landesausschußakten ist jedoch ersichtlich, daß der Vorgang der Bezirksvertretung, welcher auch Seitens des Landesausschusses mit den Entscheidungen vom 26. April 1872 Z. 6762 und vom 20. Mai 1874 Z. 12552 gebilligt worden ist, ein durchaus gerechtfertigter sei und die dawider über verspätet eingebrachten Rekurse unbegründet waren.
Denn die Veräußerung der fraglichen Hutweideparzelle aus freier- Hand ist von der Bezirksvertretung darum bewilligt worden, weil dieselbe nothwendig war, um die faktischen Besitzverhältnisse mit jenem des Katasters und der öffentlichen Bücher in Einklang zu bringen.
Die Grundbesitzer, an welche die Hutweideparzelle veräußert wurde, befanden sich bereits durch lange Zeit im Besitze und Genusse derselben, während andererseits die Gemeinde solche Grundstücke besaß, benützte und verkaufte, welche im Kataster einzelnen Grundbesitzern zugeschrieben waren. Diese ungeordneten Besitzverhältnisse waren aus Anlaß ber Durchführung der Kommassation der Gründe in der genannten Gemeinde entstanden, eine Ordnung
derselben wurde von den Insassen bereits im J. 1841 angestrebt und mußte endlich durchgeführt werden, wenn anders die Gemeinde und die Einzelnen nicht in schwierige, kostspielige und doch nutzlose Prozesse verwickelt werden Sollten.
Auf Grund dieses Sachverhaltes und des Gesetzes vom 25. Oktober 1868 (§ 77 des Bezirksvertretungsgesetzes) stellt die Petitionskommission den Antrag:
Der hohe Landtag geruhe über die Petition des Franz Schuster und Genossen Nr. 25 zur Tagesordnung zu übergehen.
Slavný snìme raèiž pøes žádost èíslo 25 Františka Schustra a soudruhù pøejíti k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Ich bitte Diejenigen, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Ich ersuche den hohen Landtag die Wahl der zu Folge des heutigen Beschlusses zu wählenden Kommission vornehmen zu wollen, und zwar aus jeder Kurie 3 Mitglieder.
(Die Sitzung wird zur Vornahme der Wahl von 12 Uhr 5 Min. bis 12 Uhr 20 Min. unterbrochen. )
(Sezení se pøerušuje od 12 hodin 5 min. do 12 hodin 20 min. )
(Nach Wiederaufnahme der Sitzung. )
Oberstlandmarschall: Ich bitte das Wahlergebniß entgegenzunehmen. Für die Kommission, welche das Gesetz über die Eisenbahnzufahrtsstraßen zu berathen hat, wurden in der Kurie des Großgrundbesitzes 40 Stimmzettel abgegeben; als gewählt erscheinen Hr. Pfeiffer mit 40 Stimmen, Hr. Ritter von Brechter mit 39 und Hr. Wanka mit 23 Stimmen.
In der Kurie der Städte und Industrialorte wurden für dieselbe Kommission 35 Stimmzettel abgegeben; gewählt wurden Herr Dr. Görner, Hr. Löw und Hr. Rasp mit je 35 Stimmen.
In der Kurie der Landgemeinden wurden für dieselbe Kommission 32 Stimmzettel abgegeben. Als gewählt erscheinen: Hr. Wenzel Neumann, Hr. Dr. Knoll und Hr. Dr. Trojan mit je 32 Stimmen.
Námìstek nejv. maršálka: Do komise o zøízení a vydržování pøíjezdù k drahám železným bylo v kurii velkostatkáøù odevzdáno 40 hlasovacích lístkù a obdrželi pan Pfeiffer 40, pan z Brechlerù 39, pan Wanka 23 hlasù.
Z kurie mìst bylo odevzdáno 35 hlasovacích lístkù a obdrželi pan Dr. Görner, pan Löw a pan Rasp každý 35 hlasovacích lístkù.
Z kurie venkovských obcí bylo odevzdáno 32 hlasovacích lístkù a obdrželi pan Václav Neumann, pan Dr. Knoll a pan Dr. Trojan každý 32 hlasù.
Oberstlandmarschall: Ich bitte die verehrlichen Mitglieder sich zur Kommission zu konstituiren und mich vom Resultate in Kenntniß zu setzen und dann zur Kenntniß zu nehmen, daß ihnen als Sitzungslokal das Verifikationszimmer zur Verfügung steht.
Námìstek nejv. maršálka: Žádá se, aby se komise konstituovala a komisi pro zákon tento se pøikazuje síò verifikatorù k sezení.
Oberstlandmarschall: Die Mitglieder der Schulkommission werden für Morgen Vormittags um halb 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.
Námìstek nejv. maršálka: Školní komise zve se zítra o pùl 10 hod. k sezení.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l. Die Mitglieder der Kommission für die Errichtung von Vorschußkassen auf dem Lande werden für Morgen den 8. Oktober um halb 4 Uhr Nachmittags zu einer Sitzung eingeladen.
Nám. nejv. marš.: Komise stran založen venkovských se žádá k sezení zítra v 1/2 4 hod. odpoledne.
Oberstlandm.: Die Kommission, welche über die Zwangsarbeitshäuser und Korrektionsanstalten zu berathen hat, hält morgen Donnerstag den 8. Oktober um 5 Uhr Nachmittags eine Sitzung.
Nám. nejv. marš.: Komise stran káznice drží zítra v 5 hod. odpoledne sezení.
Oberstlandmarschall: Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Die nächste Sitzung findet morgen um 11 Uhr Vormittags statt.
Auf ber Tagesordnung steht:
1. Landesausschußbericht über den Zustand des Volksschulwesens auf dem Lande.
2. Bericht der Kommission für GemeindeAngelegenheiten mit dem Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des §. 3, lit. o der Landtags-Wahlordnung.
3. Bericht der Budget-Kommission über den Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1873.
4. L. -A. -B. mit den Gesuchen um Subventionirung mehrerer Kommunalmittelschulen.
5. Antrag des Dr. Grégr und Genossen, betreffend die Auflassung der Schulgeldzahlung an den Volksschulen.
6. Bericht der Kommission über den Hypothekenbank-Rechnungsabschluß für das Jahr 1873.
7. Bericht der Petitions-Kommission über die Eingabe Nr. 29 des Stadtrathes von Hohenelbe um Aufhebung des Ministerial-Erlasses, betreffend die Befreiung des Hausirgewerbes von der Entrichtung der Landes-, Bezirks- und Gemeindezuschläge.
8. Bericht der Budget-Kommission über die Eingabe, betreffend die Katharinaberg-Brandauer Straße.
9. Bericht der Petitions-Kommission zur Eingabe Nr. 57 der Stadtgemeinde Böhm. -Brod und der dortigen Bezirksgemeinden um Steuernachsicht auf Grund der heurigen Mißernte.
Nám. nejv. marš.: Denní poøádek sezení zítra dne 8. øíjna v 11. hod. dopoledne.
1. Zpráva výboru zemského o stavu školství národního v Cechách.
2. Zpráva komise pro záležitosti obecní s osnovou zákona v pøíèinì zmìny èl. 3. lit. o øádu volení do snìmu.
3. Zpráva budžetní komise o závìrce fondu vyvazovacího za rok 1873.
4. Zpráva výboru zemského se žádostí za subvence pro více obecních støedních škol.
5. Návrh poslance Dr. Grégra a spoleèníkù v pøíèinì zrušení školního platu na národních školách.
6. Zpráva komise o závìrce úètù hypoteèní banky za rok 1873.
7. Zpráva petièní komise o žádosti èís. 29. mìstské rady ve Vrchlabí, aby zrušen byl výnos ministeriální, v nìmž obchod podomovní osvobozen byl od placení pøirážek zemských, okresních a obecních.
8. Zpráva budžetní komise o žádosti stran silnice z Hor Kateøinských na Brandov.
9. Zpráva petièní komise èís. 57. stran žádosti mìstské obce Èeskobrodské a obcí tamnìjšího okresu za odepsání daní za pøíèinou letošní neúrody.
Nejv. marš. Die Sitzung ist geschlossen. Sezení jest uzavøeno. Konec 12 hod. 30 m.
Schluß 12 Uhr 30 Min.
Karl Weinrich, Verifikator. Heinrich Frank, Verifikator. Assmann, Verifikator.