Sekr. Schmidt: Slavný snìme raèiž se usnésti takto:
Zpráva zemského výboru èís. 2. béøe se s uspokojením u vìdomost; též zrušení systemisovaného místa adjunkta pøi zemské pokladnì v nižší tøídì platu 1200 zl. schvaluje se.
Obertlandmarschall: Diejenigen, welche für den Antrag stimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Der weitere Antrag, den die Kommission stellt, lautet:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der Jahresgehalt des Landesarchivars Dr. Anton Gindely wird von 1500 fl. auf 2000 fl. erhöht und dem genannten Landesarchivar der Bezug von Quinqueinnalzulagen á 200 fl. zugestanden.
2. Die Zuweisung der Quinquennalzulagen hat nach den für die übrigen Landesbediensteten festgestellten Normen an erfolgen.
Sekr. Schmidt: Dále navrhuje budžetní komise:
Slavný snìme raèiž se usnésti takto:
1. Roèní plat zemského archiváøe Dra. Antonína Gindelyho zvýšuje se z 1500 zl. na 2000 zl. a povolují se jmenovanému panu archiváøi pøídavky pìtiletní po 200 zl.
2. Tyto pøídavky pìtiletní udìlovány jemu budou podle pøedpisù ustanovených v ohledu tom pro ostatní zøízence zemské.
Nejv. marš. zemský: Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission, betreffend die Ueberlassung eines zu dem Landesgute Košiø gehörigen Grundes zur Anlegung eines Friedhoffahrweges.
Berichterstatter ist Hr. Dr. Ritter v. Daubek. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
N á m. n e j v. marš.: Zpráva téže komise v pøíèinì odstoupení dílu pozemku k statkùm zemským náležitého pro høbitov v Košíøích.
Berichterstatter Dr. Daubek: Hoher Landtag! Der Gemeinde Koschiø wurde die Beerdigung der Leichen auf dem bisherigen Kleinseitner Friedhofe untersagt, diese bis nach dem Friedhofe Wolschan verlegt, bei der großen Entfernung dagegen von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Smichow am 19. Dezember 1873, Z. 19764, genehmigt, das Gemeindefeld Parc. Nr. 182 zu einem neuen Friedhofe umzugestalten. Zu jenem Felde führt blos theilweise ein Fahrweg, der nach einer Verlängerung über eine sterile Hutweide mit 60 Klaftern und eine Feldparcelle mit 10 Klaftern Länge zu 2 Klaftern Breite für die Einfahrt bedarf.
Nach dem Berichte des Landesausschußes vom 20. September 1874, Z. 147, ist diese Erweiterung bei der sterilen Lage der Hutweide mit keinem erheblichen Schaden verbunden, während der Umstand behoben wird, die Leichen bis nach Wolschan führen zu müssen.
Die Budgetkommission stellt den Antrag, der hohe Landtag geruhe die unentgeltliche Ueberlassung der zur Anlegung eines Fahrweges zu dem in Košíø auf dem Gemeindefelde P. Nr. 182 zu errichtenden neuen Friedhofe erforderlichen Grundarea der dem Landesgute Košíø gehörigen Parcellen Nr. 181 und 187 unter den vom Landesausschuße gestellten Bedingungen an die Gemeinde Košíø zu genehmigen. In der Erwägung, daß die Gemeinde Košíø nach Bestätigung der Smichower Bezirkshauptmannschast kein Gemeindevermögen besitzt, die Schule, Straßenkanalüberwölbung, sowie Friedhofsmauern zu bauen hat, von einer armen, zahlreichen Arbeiterbevölkerung bewohnt ist, und dem Schaden durch einen Revers vorgebeugt werden kann, vereint sich die Budgetkommission mit dem Antrage des Landesausschußes, blos mit der Erweiterung, daß der bezügliche Revers mit dem genehmigten Plane über den anzulegenden, genau bezeichneten Fahrweg aus Kosten der Gemeinde verbüchert werde, und stellt demnach den Antrag, der hohe Landtag geruhe die unentgeltliche Ueberlassung der zur Anlegung eines Fahrweges zu dem in Košíø auf dem Gemeindefelde P. Nr. 182 zu errichtenden neuen Friedhofe erforderlichen Grundarea der dem Landesgute Košíø gehörigen Parcellen Nr. 181 und 187 unter den vom Landesausschuße gestellten Bedingungen an die Gemeinde Košíø zu genehmigen.
Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž svoliti, aby obci Košíøské k zaøízení vo-
zové cesty na nový høbitov, jenž na obecním poli è. 182 založen bude, bezplatnì pøenechány byly potøebné èástky pozemkù ze statku zemského Košíøského è. parc. 181 a 187, však s výminkami od výboru zemského položenými a aby dotèený revers se schválením nové vozové cesty na útraty obce Košíøské do knìh vepsán byl.
Nej. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte Diejenigen, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.
Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag des Abg. Knoll und Genossen mit dem Gesetzentwurfe betreffs Verbotes gegen die Erbauung vierter Stockwerke in der Kurstadt Karlsbad. Ich ertheile dem Herrn Antragsteller das Wort.
Abg. Knoll: Hoher Landtag!
Die in den letzten Jahren allerorts gesteigerte Bauthätigkeit hat sich auch in Karlsbad, hier noch verstärkte Anregung in dem zur selben Zeit um Tausende sich mehrenden Besuche der Kurgäste findend, durch zahlreiche Um- und Neubauten, sowie durch Anlage neuer Straßen und Stadttheile geltend gemacht. So erfreulich diese Thatsache ist, so mußten doch andererseits bei der bekannten, in ein enges Thal gepreßten Lage der Stadt Karlsbad in sanitärer Beziehung mehrfache Uebelstände entstehen. Einer dieser Uebelstände ist, daß Karlsbad durch zu hohe Bauten in die Gefahr kommt, seine frische, unverderbte, sich rasch und leicht ersetzende Luft zu verlieren. Zu diesem Behufe bittet die Stadt, daß ihr die Möglichkeit geboten werde, in Handhabung des Gesetzes die vierten Stockwerke vollständigst zu inhibiren.
Zwar kennt die Bauordnung vom Jahre 1864 im §. 36 bereits ein derartiges Verbot, doch nur ein bedingtes. Der Paragraph lautet, soweit er hierher gehört, folgendermaßen: "Die Baubehörde ist berechtigt, in engen Gassen sogar auch die An* bringung von vierten Stockwerken zu untersagen, wenn dieselbe in Sanitärer Rücksicht als nachtheilig erkannt werben sollte. " Wäre es möglich, diesen Paragraph sinngemäß auszulegen und in Anwendung zu bringen, so würde dieses bedingte Verbot sofort für Karlsbad einen unbedingten Charakter annehmen. Denn Karlsbad ist in der That nichts anderes als ein Konglomerat von engen Gaffen, die sich längs der Flußufer und in den an den Berglehnen über einander geschlichteten Häusergruppen hinziehen. Die Sanitätsrücksichten aber müssen wohl vor Allem an einem Orte maßgebend fein, der eine ständige Bevölkerung von fast 10000 Seelen hat und der in der Zeit von 5 Monaten zu einer relativ bedenklichen Jahreszeit eine Kurbevölkerung
von 20000 Seelen und mindestens 4000 Gewerbund Dienstleute zur selben Zeit bei sich beherbergt.
Die Sanitätsrücksichten müssen maßgebend sein für einen Ort, dessen eigenthümliche Lage den Luftzutritt nur von der Westseite gestattet und es so bei zunehmenden Bauten von Jahr zu Jahr weniger der Luftströmung ermöglicht, die Thalatmosphäre, welche durch Kohlenqualm und Flußausdünstung verunreinigt wird, zu reinigen. Bei wortgetreuer Auslegung indessen dieses Paragraphes hat es seine Schwierigkeit, demselben praktische Geltung zu verschaffen, denn was Gesetz und Wortgebrauch unter engen Gaffen versteht, hat Karlsbad allerdings nicht, weil seine Häuser größtentheils einreihig erbaut sind und weil selbst dort, wo Häuser in zwei Reihen erbaut sind, der Sprachgebrauch und altes Herkommen derartige Plätze etwas hochtönend als Marktplätze, Straßen, Fahrstraße x. bezeichnet. Der hohe Landtag würde daher, wenn er ein Gesetz erließe in der von mir angedeuteten Richtung, nur eine Gesetzeslücke ausfüllen, die sich mit Rücksicht auf die eigenthümlichen Verhältnisse Karlsbads aus dem Wortlaute, jedoch gegen den Sinn des Gesetzes ergeben hat. Er würde weiter nur den Intentionen der Regierung nachkommen, welche, als sie im Vorjahre den neuen Lagerplan für die Stadt entwarf, für die Anhöhen verfügte, daß dort nur villenartige Häuser gebaut würden und villenartige Häuser sind doch mir solche mit 2 und im alleräußersten Nothfalle mit 3 Stockwerken.
Er würde der Intention der Regierung nach* kommen, welche implicite in dieser Verfügung bereits ausgesprochen hat, daß auf Anhöhen 4stöckige Häuser nicht gestattet sind; - und der hohe Landtag würde endlich dem Anstichen willfahren, das bereits seit mehreren Jahren von Seite der praktischen Aerzte, zuletzt auch von dem Vereine für Natur- und Heilkunde und dem Stadtverordnetenkollegium daselbst gestellt worden ist. Ich erlaube mir aus diesen Gründen meinen Antrag wärmstens der wohlwollenden Erwägung des hohen Hauses zu empfehlen. In formaler Beziehung beantrage ich, daß derselbe der schon für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten im Allgemeinen bestellten Kommission zugewiesen werde.
Snìm. akt. Sládek: Pan poslanec navrhuje, aby záležitost tato byla pøikázána komisi, která se raditi má o záležitostech obecních a okresních.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo?
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, die dafür sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.
Ich werde den hohen Landtag nunmehr einladen, die Wahl vorzunehmen für die Kommission, welche das Jagdgesetz zu berathen hat.
Es könnten mittlerweile die Fenster des Saales etwas geöffnet werden, um eine bessere Luft einzulassen.
Ich bitte, die Wahl von 15 Mitgliedern vorzunehmen u. z. von jeder Kurie 5.
(Die Sitzung wird unterbrochen von 1 Uhr 25 Min. bis 1 Uhr 45 Min.
Sezení bylo pøerušeno od 1 hod. 25 min. do 1 hod. 45 min.
Oberstlandmarschall (nach Wiederaufnahme der Sitzung): Ich bitte das Wahlergebniß entgegenzunehmen:
Für die Kommission, welche das Jagdgesetz zu berathen hat, wurden in der Kurie des Großgrundbesitzes 51 Stimmzettel abgegeben; als gewählt erscheinen Hr. Graf Mannsfeld, Hr. Graf Ladislaus Thun, Hr. Graf Karl Moriz Zedtwitz, Hr. Freiherr Karl v. Weidenheim jun., Hr. Weinrich mit je 51 Stimmen.
In der Kurie der Städte und Industrialorte wurden 32 Stimmzettel abgegeben; als gewählt erscheinen Ritter von Streeruwitz, Hr. Erler, Hr. Ziegler, Hr. Janota, Hr. Ritter von Mayersbach mit je 32 Stimmen.
In der Kurie der Landgemeinden wurden für dieselbe Kommission 30 Stimmzettel abgegeben; als gewählt erscheinen Hr. Bauriedl, Hr. Dr. Roser, Hr. Meisler, Hr. Stefanides mit 30 Stimmen und Hr. Pražák mit 29 Stimmen.
Nám. nejv. marš.: Do komise, týkající se honebního zákona, bylo odevzdáno v kurii velkostatkáøù 51 hlasovacích lístkù a obdrželi: p. hrabì Mansfeld, hrabì Ladislav Thun, hrabì Zedtwitz Karel, svobodný pán z Weidenheimù Karel ml. a p. Weinrich každý 51 hlasù.
V kurii mìst odevzdáno 32 hlasovacích lístkù a obdrželi: rytíø Streeruwitz, p. Erler, p. Ziegler, p. Janota, p. z Mayersbachù každý 32 hlasù.
V kurii obcí venkovských odevzdáno bylo 30 hlasovacích lístkù a obdrželi pan Bauriedl, Dr. Roser, p. Meisler, p. Stefanides 30 hlasù a pan Pražák 29 hlasù.
Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren sich als Kommission zu konstituiren und mich von dem Resultate in Kenntniß zu setzen.
Nám. nejv. marš.: Žádá se, by se komise konstituovala a pak oznámila výsledek volby-
Oberstlandmarschall: Der verehrlichen Kommission steht, wenn sie sich konstituirt hat, das Lokal des Hrn. Landesausschußbeisitzers Theumer, Departement 2 zur Verfügung.
Wir gehen in der Tagesordnung weiter zum Berichte des Landesausschußes zur Vorlage des Voranschlages des Normalschulfondes für das Jahr 1875.
Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Volkelt, ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o pøedloze praelimináøe normálního fondu na r. 1875.
Berichterstatter Dr. Volkelt (liest): Hoher Landtag! Der Landesausschuß beehrt sich das aus seinen Berathungen hervorgegangene Präliminare des Normalschulfondes für das Jahr 1875 sammt den dazu gehörigen Schriftstücken dem h. Landtage zur weitern verfassungsmäßigen Behandlung mit nachstehenden Bemerkungen vorzulegen:
ad Rubrik 1 des Erfordernisses: Der k. k. Landesschulrath, welchem der Entwurf des Voranschlages zur Ginsicht mitgetheilt wurde, hat dem Landesausschuße mit Note vom 12. September, 3. 15777, eröffnet, daß nach einem dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht bereits erstatteten Voranschlage voraussichtlich 25 Bezirksschulinspektoren dem Stande der Volksschullehrer entnommen werden dürsten, für welche die Kosten der Supplirung nach §. 33 des Schulaufsichtsgesetzes vom 24. Feber 1873 des Landesgesetzblattes Nr. 17 der Normalschulfond zu tragen hat.
Nachdem diese Supplentengebühren etwa 15780 fl. betragen werden, so ergibt sich die Nothwendigkeit einer Erhöhung der Rubrik des Erfordernisses um 7000 fl.; nachdem jedoch die Wittel des Normalschulfondes nicht hinreichen, um für die Dauer die Supplentengebühren in der vorbezifferten Hohe zu bestreiten, auch im bezogenen Schulaufsichtsgesetze §. 33 die Regelung des Dienstzweiges der Bezirksschulinspektoren in Aussicht genommen ist und die Schulaufsicht zunächst zu Handen der Staatsbehörde geübt wird, so beehrt sich der Landesausschuß hiebei den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle in einer Resolution die Erwartung aussprechen, daß die definitive Regelung des Dienstzweiges der Bezirksschulinspektoren ehestens erfolge und die hiemit verbundenen Auslagen auf das Etat des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht übernommen werden.
ad Rubrik 3 des Erfordernisses: Dotation des Lehrkörders.
Uiber das von der Kongregation der barmherzigen Schwestern eingebrachte Gesuch um Fortbezug, beziehungsweise Erhöhung des für die Privatmädchenschule der genannten Kongregation bewilligten Beitrages jährlicher 600 fl. hat der k. k. Landesschulrath mit Note vom 30. Juni 1874, Z. 11705, die Erhöhung dieser Subvention auf 1000 fl. beantragt, der Landesausschuß sieht aber keine genügende Veranlassung, auf die angesuchte Erhöhung einzugehen.
Was die Beitragsleistung des Normalschulfondes zu den Klosterschulen des Ursuliner-Konvents in Kuttenberg betrifft, so wurde der Landesausschuß beauftragt, die obwaltenden Rechtsverhältnisse einer eingehenderen Prüfung zu unterziehen und hienach die weiteren Anträge zu erstatten.
Auf Grund der in Befolgung dieses Auftrages gepflogenen Erhebungen beehrt sich der Landesaus-
schuß dem h. Landtage Nachstehendes zur Kenntniß zu bringen: Bei dem Ursuliner-Kloster in Kuttenberg besteht ein Pensionat mit 16 Stiftungsplätzen und seit 1743 eine Mädchenschule, welche ursprünglich blos 2 Klassen hatte, später aber in eine 4flassige öffentliche Hauptschule umgewandelt wurde und derzeit mit einem Vorbereitungskurse der 5 Klasse und einer zweiklassigen höheren Töchterschule in Verbindung steht.
Bis zum Erscheinen des Finanzpatentes wurden die Ausgaben für Schule und Kirche aus eigenen Mitteln bestritten, erst als durch dieses Patent das Kloster den größten Theil seines Vermögens verlor, wandte sich dasselbe an die k. k. Regierung um Deckung der Dotationsabgänge aus öffentlichen Fonden.
Mit Allerhöchster Entschließung vom 25. September 1816, Hofdekret vom 28. September 1816, Z. 19. 443, Gubernialzahl 45. 698, wurde allergnädigst bewilligt, daß der pro 1815 ausgewiesene Dotationsabgang per 11. 053 fl. 53 l/2 kr. mit 2/3 aus dem Religionsfonde und mit 1/3 aus dem Schulfonde vergütet werde.
Laut Hofdekrets vom 10. Oktober 1818, Z. 22527, Gubernialzahl 52061, haben Se. Majestät zu bewilligen geruht, daß der Bedeckungsabgang der Ursulinerinen in Kuttenberg pro 1816 u. 1817 in derselben Weise aus dem Religions- und Schulfonde getragen werde.
Die weiteren auf diesen Gegenstand Bezug nehmenden Gubernialakten sind laut. Statthaltereinote vom 22. April 1874, Z. 5619, bereits der Verstampfung unterzogen.
Aus den bis in das Jahr 1856 zurückreichenden Statthaltereiakten ist zu ersehen, baß alljährlich das Präliminare über die sich beim Konvente und der Kirche des Ursulinerklosters in Kuttenberg ergebenden Ausgaben und Einnahmen der k. k. Statthalterei zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt und ber beim Konvente sich ergebende Abgang mit 2/3 aus dem Religionsfonde, mit 1/3 aus dem Normalschulfonde vergütet wird.
Bei dem Erscheinen der neuen Schulgesetze wurde die Regelung der Klosterschulen in Verhandlung gezogen und Erhebungen eingeleitet, ob nicht die Errichtung einer öffentlichen Mädchenschule zu Kuttenberg nothwendig erscheine L. S. R Z. 406-1870.
Schon in einem Erlasse an den k. k. Bezirksschulrath in Kuttenberg vom Landesschulrathe de dato 15. Juni 1870, 3. 3847, wurde die Anschauung ausgesprochen, daß die Klosterschule der Ursulinerinen zu Kuttenberg, ob selbe nun zu einer Privatanstalt erklärt, oder in eine öffentliche Volksschule umgewandelt werde, keinen Anspruch auf Weiterbezug einer Subvention aus dem Normalschulfonde besitze.
Mit Beschluß des k. k. Landesschulrathes vom 26. August 1870 wurde die mehrgenannte Klosterschule als eine Privatanstalt erklärt und der Landesausschuß hievon unter dem 26. August 1870,
3. 5233, mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, die Frage wegen Weiterbezug der Subvention aus dem Landesschulfonde in Erwägung zu ziehen.
Bei Erledigung des Präliminares des Normalschulfondes pro 1873 wurde der Landesausschuß mit Beschluß des hohen Landtages vom 6. September 1872 beauftragt, die bezüglich der Klosterschule in Kuttenberg bestehenden Rechtsverhältnisse einer gründlichen Erwägung zu unterziehen und hierüber Bericht zu erstatten.
Mittlerweile wurde der genannten Klosterschule über Antrag des Landesschulrathes Z. 6141-1871 L. -R. -Bl. mit Ministerialdekret vom 12. Dezember 1870, Z. 12694, das Oeffentlichkeitsrecht verliehen. Nach einem Berichte des Kuttenberger k. k. Bezirksschulrathes ddto. 16. Juni 1870, Z. 3847, besteht das Einkommen des Klosters:
1. Aus Fundationen für 16 Stiftungsplätze 2. 523 fl. 66 kr.
2. Aus Zinszahlungen 11 fl. 25 kr.
3. Aus Kostgeldern v. 27 Zöglingen 2415 fl. 40 kr.
4. Aus Kapitalsinteressen 1093 fl. 98 kr.
5. Aus Schulgeldern im Betrage von mehr als 800 fl.
6. Aus Subventionen aus dem Religions- und Normalschulfonde.
Nachdem sich das Ursuliner-Kloster in Kuttenberg um Fortbezug der bisher veränderl. Subvention aus dem Normalschulfonde bewirbt, wurde der k. k. Landesschulrath um seine Wohlmeinung angegangen. In der zuliegenden Note vom 2. Dezember l. J. Z. 18689, L. -S. -R. Zl. 25190, gibt nun der k. k. Landesschulrath zu, daß der Ursulinerkonvent in Kuttenberg keinen rechtlichen Anspruch auf Fortbezug der bisherigen, vom Normalschulfonde genossenen Subvention besitzt, glaubt aber doch die Belassung der bezüglichen Position im Voranschlage befürworten zu sollen, weil bei Auflassung dieser Privatschule die bestehende Mädchenschule erweitert werden müßte, wodurch dem Lande voraussichtlich nicht geringere Auslagen entstehen Würden. Der Landesausschuß findet aber in der angedeuteten Eventualität keinen genügenden Grund, dem Ursulinerkonvent in Kuttenberg eine weitere Unterstützung aus dem Normalschulfonde zu sichern, es wurde demnach die bisherige veränderliche Subvention der Klosterschule in Kuttenberg in den Voranschlag nicht mehr einbezogen, dagegen wurde in der Rubrik 3 sub Post 7 ein weiterer Beitrag von 600 fl. für die israelitische Schule in Brandeis eingestellt und befürwortet der Landesausschuß die Genehmigung dieses Zuschußes auf die Dauer von 3 Jahren, weil diese Schule von mehr als 60 Kindern besticht wird, welchen keine andere Gelegenheit geboten ist, Unterricht der deutschen Sprache zu genießen und die Gemeinde nicht in der Lage ist, diese Schule aus eigenen Mitteln zu erhalten, ja genöthigt war, einen Lehrer zu entlassen.
Die Bewilligung eines Beitrages wurde auch vom Bezirks- und Landesschulrathe befürwortet, da
die genannte Privatschule eine öffentliche Schule vertritt und deren Unterstützung im §. 72, 66 des Reichsvolksschulgesetzes begründet erscheint.
ad Rub. 14 der Ausgaben wird bemerkt, daß die Gnadengabe für August Freigang, Medianer (Rigorosanten) nur noch für das Jahr 1875 bewilligt worden ist.
ad Rub. 11 der Einnahmen bei Entziehung der Subvention für die kuttenberger Klosterschule entfällt auch der Empfang des Schulgeldes. Die übrigen Positionen geben zu keiner Bemerkung Veranlassung.
Nach diesen Beschlüssen des Landesausschußes ergibt sich an Einnahmen des Fondes die Summe von 43 884 fl. und in Vergleich zu den Ausgaben von 46 565 fl. ein Deficit von 2681 fl. Wird jedoch der sich bei den Stiftungen ergebende Uiberschuß von 1943 fl. Stiftungsvermögen, in welches er gehört, belasten, so resultirt beim freien Vermögen ein Abgang von 4624 fl., welcher jedoch den Gebahrungsüberschüssen im Vorjahre seine vollständige Bedeckung findet.
Der Landesausschuß erlaubt sich in formeller Beziehung den Antrag zu stellen, den Bericht der Budgetkommission zur Vorberathung und Erledigung zuzuweisen.
Sekr. Sládek: Výbor zemský navrhuje, aby zpráva tato pøikázána byla budžetní komisi k pøedbìžné poradì.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo o slovo ? Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der wettere Gegenstand ist der L. -A. -B. mit dem Ausweise über die angesuchten Subventionen für die Neubauten von Volksschulen. Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o žádosti za udìlení podpor na stavby školních budov.
Berichterstatter Dr. Volkelt (liest):
Hoher Landtag!
Der Landesausschuß des Königreiches Böhmen beehrt sich, dem hohen Landtage die von dem k. k. Landesschulrathe anher übergegebenen Ausweise über die von den Schulgemeinden auf Grund des Gesetzes vom 24. Februar 1873, L. -G. -Bl. Nr. 16, für das Jahr 1875 erhobenen Ansprüche auf Gewährung von Beiträgen zur Bestreitung von Schulauslagen zur hochgeneigten weiteren Schlußfassung vorzulegen.
Nach diesen Ausweisen werben an Subventionen:
a) für deutsche Schulen.............. 756571 fl.
b) für böhm. Schulen............... 758232 fl.
ferner an Vorschüssen:
a) für deutsche Schulen.............. 235433 fl.
b) für böhm. Schulen............... 170840 fl.
daher im Ganzen als Subventionen 1514803 fl.
und als Darlehen........................ 406273 fl.
somit zusammen........................... 1921076 fl.
in Anspruch genommen.
Nach dem zur Aufbringung des ordentlichen Aufwandes nach Inhalt der dem hohen Landtage bereits übergebenen Ausweise für das Jahr 1875 vier Landeszuschüsse im Gesammtbetrage von 1577389 fl. begehrt werden, so ist der Landesausschuß nicht in der Lage, eine Erhöhung des für Schulbauten in das Präliminare für das Jahr 1875 eingestellten Betrages von 300000 fl. zu beantragen, und stellt das Ansuchen, diesen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.
Zemský výbor klade sobì za èest, uèiniti návrh, aby zpráva zemského výboru odkázána byla budžetní komisi.
Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der L. -A. -B., betreffend die Bewilligung des Mehrerfordernisses beim Gebärhausbau. Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Tedesco. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru ohlednì povolení vìtšího nákladu na stavbu porodnice.
Berichterstatter Dr. Tedesco (liest):
Hoher Landtag!
Mit Bezug auf den in der letzten Session des h. Landtages vom Landesausschuße über den Bau des neuen Gebärhauses erstatteten Bericht und die vom hohen Landtage in der Sitzung vom 20. Dezember hierüber gefaßten Beschlüsse beehrt sich der Landesausschuß hiemit anzuzeigen, daß dieser Bau dermalen so weit vorgeschritten ist, daß derselbe am Schluße d. 1. als solcher vollendet sein wirb. Die innere Einrichtung wird jedoch noch eine längere Zeit beanspruchen; der Landesausschuß hofft aber dieses Gebäude mit Beginn des nächsten Jahres in allen seinen Theilen der Benützung zuführen zu können. Durch die in Folge allerhöchster Entschließung vom 24. Juni l. J. genehmigte Errichtung ber 3. geburtshilflichen Klinik, beziehungsweise der 2. Geburtsklinik für Aerzte an der Prager Universität ist jedoch mittlerweile die Nothwendigkeit eingetreten, an der im Plane vorgesehenen Eintheilung der Lokalitäten mehrfache Aenderungen vorzunehmen, um die Unterbringung der 3. Klinik zu ermöglichen. Die wichtigsten dieser Aenberungen bestehen darin, daß
1. für die Geheimabtheilung lediglich der eine der beiden Borderseitentrakte reservirt wurde, welche übrigen für die Zahl der in dieser Abtheilung Aufnahme Suchenden mehr als hinreichend wird, und daß
2. die Hebammenkandidatinen nicht wie projektirt war, im neuen Anstaltsgebäude wohnen werden, sondern außerhalb desselben, was auch ohnehin bisher der Fall war. Und zwar wird für deren Unterbringung Seinerzeit im alten Gebärhause oder in einem in der Nähe befindlichen Landesgebäude Vorsorge getroffen und hiedurch die Möglichkeit geboten werden, die Miethe des für Unterbringung der Hebammen bis nun verwendeten Ellenbergerischen Hauses aufzulassen. Der zweite vordere Seitentrakt und die ursprünglich für die Hebammen bestimmten Lokalitäten werden nebst einem anderen für die Zwecke der dritten Klinik in Anspruch genommen werben, die Hebammen-Lokalitäten speziell als Entbindungszimmer.
Der neuernannte Professor an der dritten geburtshilflichen Klinik Herr Med. Dr. August Breisky hat nun, da für die Vertheilung des Unterrichtsmaterials unter die 3 Kliniken im alten Gebärhause die Raumbedingungen fehlen, das Ersuchen gestellt, die nöthigen Dispositionen einzuleiten, um vom 15. Oktober angefangen, dieselbe im neuen Gebärhause besorgen zu können, und wurden zwar die erforderlichen Maßnahmen getroffen, daß schon von diesem Zeitpunkte an die betreffende Klinik im neuen Gebäude untergebracht werden könne.
Nichts desto weniger erachtet der Landesausschuß ein theilweises Belegen der neuen Gebäranstalt als nicht angezeigt und sogar als dem Anstaltsinteresse nachtheilig, da hiedurch in administrativer und ökonomischer Beziehung Unzukömmlichkeiten und Beirrungen herbeigeführt werden müßten, namentlich was die Kostverabreichung, Wäschebeschaffung, Uiberwachung u. dgl. betrifft und sich in Folge dessen auch provisorische Anstellungen von Wart- und Dienerschaftsindividuen als nothwendig herausstellen würden.
Der Landesausschuß glaubt demnach lediglich die gleichzeitige Uibergabe des neuen Gebäudes in allen seinen Theilen an alle Abtheilungen der Gebäranstalt eintreten lassen zu sollen, zumal als dies ohnehin, wie oben bemerkt, schon mit Beginn des Jahres 1875 ermöglicht sein dürfte. Von dem Direktor und den Professoren der Gebäranstalt wurde wiederholt die Nothwendigkeit betont, bei dem namhaften Aufwande, der für diesen Bau bereits ausgegeben wurde, zu dem besonders auch die nach einem rationellen Systeme durchgeführten großartigen Ventilations- und Luftheizungsanlagen beigetragen haben, nunmehr auch dafür zu sorgen, daß der durch die Gesammtanlage des Baues überhaupt und die Ventilations-Einrichtung insbesondere beabsichtigte Zweck der thunlichst steten Reinhaltung der Luft und Fernhaltung von Infektionsstoffen nicht durch anderweitige, etwa aus Ersparungsrücksichten getroffene Maßregeln beeinträchtigt oder
gar vereitelt werde, z. B. namentlich durch Mitübernahme der bisherigen Einrichtungsgegenstände aus der alten in die neue Gebäranstalt. Der Landesausschuß verschloß sich keineswegs der Einsicht dieser Nothwendigkeit und hat den Beschluß gefaßt, die innere Einrichtung für das neue Gebärhaus neu anzuschaffen, wählend die alten Einrichtungsgegenstände, soweit sie noch brauchbar fein werden, zumeist Bettstätten blos mit frischem Anstrich zu versehen und nach Bestätigung des Irrenhausdirektors für die Zwecke einer Irrenfiliale noch immerhin benützbar sein werden. Behufs Bestreitung des Aufwandes für diese innere Einrichtung im neuen Gebärhause hat der Landesausschuß die Einstellung einer Summe von 250000 fl. in's Budget für das Jahr 1875 beantragt und bittet um Genehmigung dieser Ausgabspost.
Außerdem wird aber auch noch ein weiterer Aufwand nöthig sein:
1. Mit Bericht vom 7. November 1. J., Z. 28821, wurde nämlich dem h. Landtage zur Kenntniß gebracht, welche Summen speciell in den einzelnen Jahrgängen vom Jahre 1863 bis incl.
1873 für den Neubau des Gebärhauses vom hohen Landtage bereits bewilligt wurden und ist die Gesammtsumme dieser in die Landesvoranschläge bisher eingestellt gewesenen Beträge bis einschließlich
das Jahr 1873 mit..................... 651667 fl.
angegeben worden.
Für das Jahr 1874 wurde ein
Beitrag von.............................. 100000 fl.
bewilligt, was daher im Ganzen die_______
Summe von.............................. 751667 fl.
beträgt.
Bis zum 22 September 1. J. wurde für diesen Neubau einschließlich der Remunerationen der Bauleitung und der Bauadministration 719729 fl. ausgegeben und der Landesausschuß war daher hiebei der festen Meinung, daß er die bisher faktisch bewilligte Gesammt-Dotation nicht nur nicht überschritten habe, sondern daß ihm soqar noch immer ein unverwendeter Betrag für den Rest des Jahres
1874 disponibel bleibt, der sich am obigen Tage
mit............................................. 31940 fl.
beziffert hätte.
Nun ist aber bei der anläßlich der Erstattung des gegenwärtigen Berichtes in den letzten Tagen vorgenommenen Uiberprüfung des bisherigen Bauaufwandes hervorgekommen, daß sich in der im obcitirten Berichte enthaltenen Angabe der Gesammtsumme der bis anno 1873 bewilligten Dotationen ein wesentlicher Additionsfehler eingeschlichen hat.
Diese Gesammtsumme beträgt nämlich nicht 651667 fl., sondern blos 581667 st. und mit der Dotation des Jahres 1874 pr. 100000 fl. 681667 fl., so daß sich mit Rücksicht aus den bisher verausgabten Betrag pr. 719727 fl. allerdings eine Uiberschreitung mit 38060 fl. herausstellt. Es wird also gebeten, im Hinblicke ans den sowohl hierseits
als auch bei der Berathung des Landes-Budgets pro 1874 im Schooße des hohen Landtages übersehenen Differenzbetrag pr. 70000 fl. die hiedurch im laufenden Jahre bisher eingetretene Überschreitung um 38060 st. als gerechtfertigt anzuerkennen. In dem letzten Betrage ist übrigens auch eine Summe pr. 8000 fl. für die Einrichtung des Dampfkesselhauses, dann pr. 2400 fl. in Silber für die Waschkücheneinrichtung und pr. 8346 fl. 62 kr. für die Wasserleitungsbeschaffung, zusammen daher eine Summe von 16346 fl. 62 kr. und 2400 st. in Silber inbegriffen, die nicht zu den eigentlichen Bauauslagen gerechnet werden kann.
2. Bei Beantragung der für den Bau jährlich zu votirenden Dotation hat ja der Landesausschuß immer das approximative faktische Erforderniß des betreffenden Jahres im Auge; nun ist aber bei den meisten Arbeitskategorien kontraktlich bestimmt, daß von den jeweiligen Verdienstbeträgen, abgesehen von der Haftungskaution, ein Theil zurückbehalten und erst nach Eintritt gewisser Bedingungen, z. B. nach vollständiger Versetzung der Tischlerarbeiten u. dgl. oder nach einer im Vorhinein bestimmten Zeit oder sofort nach Uebernahme und Kollaudirung der Arbeiten zur Auszahlung gelangen solle, theils nun a conto derartiger erst im Laufe des Jahres 1874 zu berichtigender Zahlungen, theils als beiläufiges erstliches Erforderniß für erst herzustellende Arbeiten u. z. vom gegenwärtigen Zeitpunkte angefangen bis zur Vollendung des Baues ergeben sich an eigentlichen Baukosten noch folgende Beträge: Für Ziegellieferungen..................... 1000 fl.
,, Maurerarbeiten....................... 23000 fl.
" Steinmetzarbeiten..................... 500 fl.
" Schlosserarbeiten..................... 11000 fl.
" Tischlerarbeiten...................... 39300 fl.
" Austreicherarbeiten................... 5200 fl.
" Glaserarbeiten........................ 2600 fl.
" Zimmermannsarbeiten............... 2000 fl.
" Schieferdeckerarbeiten................ 3100 fl.
" Spenglerarbeiten...................... 7400 fl.
,,. Water-Closets........................ 5200 fl.
" Malerarbeiten in Ölfarben.......... 12000 fl.
" Malerarbeiten in Leimfarben...... 3000 fl.
" die Thurmglocke..................... 300 fl.
" Drahtgitter zu den Ventilationen.. 600 fl.
zusammen...... 116200 fl.
ferner für die mit dem Bau als Solchem zusammenhängenden inneren Einrichtungen folgende Beträge: für die Gaseinrichtung..................... 4500 fl.
" " Waschkücheneinrichtung............ 2000 fl.
",, Kesselhauseinrichtung............... 4100 fl.
" Heizungsapparate...................... 24600 fl.
" Wasserleitung........................... 5000 fl.
" Rüchensparherde............ .............. 800 fl.
" Hafnerarbeiten............................ 700 fl.
Summa...... 41700 fl.
mit obiger Summe daher...........157900 fl.
von welchem Erfordernisse jedoch ein verhältnißmäßiger Theilbetrag auch erst im Jahre 1876 zur Auszahlung gelangen dürfte, daher Seinerzeit im Budget pro 1876 eingestellt werden konnte.
3. Für die Gartenanlagen in den Höfen des neuen Gebäudes dürfte eine Summe von mindestens 2000 fl. nöthig sein, genau kann dieselbe dermalen nicht angegeben werben.
4. Endlich hat die Bauleitung die entsprechende innere Ausstattung der Kapelle, der Stiegenhäuser und des Vestibuls beantragt und laut Beilage mit 13090 fl. veranschlagt.
Der Landesausschuß ist nun zwar in der Lage, bezüglich der in baulicher und Sanitärer Hinsicht bei diesem Baue beantragten, resp. von ihm verfügten Einrichtungen und Vorkehrungen die Verantwortung auf sich nehmen zu können, keineswegs jedoch in Betreff besten, was lediglich Verschönerungszwecken zu dienen hätte.
Er findet sich daher nicht ermächtigt, in dieser Beziehung eine Selbstständige Entscheidung zu treffen, sondern stellt die Bitte:
Der hohe Landtag geruhe über diesen Punkt geneigtest einen prinzipiellen Beschluß zu fasten und eventuell die Hohe der diesfalls zu verwendenden Summe zu bestimmen, so wie auch schließlich bezüglich des oben ausgewiesenen Erfordernisses pr. 157900 fl. in den Budgets für die Jahre 1875 und 1876 geneigtest Vorsorge zu treffen.
In formaler Beziehung stellt der Landesausschuß den Antrag, die Vorlage der Budgetkommission zur Vorberathung zu übergeben.
Sekr. Schmidt: Pan zpravodaj èiní návrh, aby co se týèe formální stránky právì ètìná zpráva byla pøikázána budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo?
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste und letzte Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über das Gesuch der Gemeinde Humpoletz wegen Monturlieferungen für die f. f. Landwehr und Marine.
Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Frank, ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva petièní komise o žádosti obce Humpolce v pøíèinì dodávání monturních pro zemskou obranu a marinu.
Abg. Frank: Hoher Landtag!
Das bevollmächtigte Gemeindekomité zu Humpoletz petitionirt mit der Eingabe ddo. 23. Sept. l. J., Zahl 33 pet, in Angelegenheit der Lieferung von Montursgegenständen für die k. k. Landwehr und Marine, resp. um Rücksichtnahme bei deren Vergebung an Konsortien der Kleinindustrie. Bereits in verflossener Session und zwar in der
20. Sitzung war die ähnliche Angelegenheit Gegenstand einer eingehenden Verhandlung des h. Landtages, und wenn auch vollkommen anerkannt wird, daß die diesbezüglichen Bemühungen nicht auf unfruchtbaren Boden gefallen sind und der freien Konkurrenz wesentliche Konzessionen gemacht wurden, so kann doch nicht unverhohlen bleiben, daß der vom h. Landtage sehnlichst gehegte Wunsch, ES möge Die Kleinindustrie reichliche und lohnende Arbeit finden, unerfüllt geblieben ist. - Seit jenem Zeitpunkte hat sich leider an den Verhältnissen Nichts zum Bessern geändert, nach wie vor kämpft die Kleinindustrie einen Kampf um ihre Existenz mit dem Aufgebot ihrer letzten Kraft. - Neben dem immerwährenden Ringen um die Behauptung des Platzes zwischen der Klein- und Großindustrie, gesellt sich noch die beide Theile bedrohende Nothlage, welche von ihrem akuten Charakter nicht im Mindesten verloren hat, ja es treten sogar Anzeichen hervor, daß eine thatkräftige Unterstützung der Kleinindustrie nicht länger kann auf sich warten lassen, wenn man nicht Augenzeuge sein will, wie ein lebensfähiger, einst blühender Gewerbestand völlig zu Grunde geht, denn schon der Umstand, daß die Kleinindustrie, so oft die Heeresausrüstungsfrage an die Tagesordnung tritt, sich krampfhaft an dieselbe klammert, ist der deutlichst sprechende Beweis, daß es ihr an jedweder anderen Beschäftigungsart mangelt. - Bei der großen Bedeutung des Gegenstandes, um den es sich hier handelt, kann die Petitionskommission nicht umhin, aus den großen Unterschied aufmerksam zu machen, welcher zwischen der vorliegenden Petition und den früher behandelten besteht. So oft diese Frage von Seite der kompetenten Organe behandelt wurde, war es insbesonders jener Umstand, welcher die Kleinindustrie von der Lieferung der Heeresausrüstung ausschloß, daß man behauptete, die Lieferung einer größeren Anzahl Einzelnkontrahenten könnte im Kriegsfalle auf unvorhergesehene Weise die Schlagfertigkeit der Armee in Frage stellen; man war stets der Ansicht, daß nur ein in Bezug aus Leistungsfähigkeit, Sicherheit bietendes Consortium Großindustrieller dieser Eventualität vorbeugen kann. Ohne in eine Widerlegung dieses festgehaltenen Prinzipes einzugehen, bildet die in Verhandlung stehende Petition einen Gegensatz zu jenen Ansuchen, denen vorgenannte Bedenken entgegengehalten wurden, denn es wird gebeten, es möge die Lieferung für die k. k. Landwehr und Marine, also nicht für das stehende Heer, an Konsortien von Kleinindustriellen, somit nicht an einzelne Gewerbetreibende verliehen werden. - Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese allenfalls unter Solidarhaftung gebildeten Konsortien oder Genossenschaften vollkommen in der Lage fein werden, die übernommenen Verpflichtungen genau zu erfüllen. Die hier gestellte Forderung bildet übrigens nichts Neues, denn bereits in den Vorjahren, und selbst unter dem Skéne'schen Lieferungsvertrage wurde ein Theil des Bedarfes
für die k. k. Landwehr und Marine der Kleinindustrie überwiesen und dürfte die Praxis doch hinreichenden Beweis liefern, daß die Kleinindustrie für die übernommenen Verbindlichkeiten aufzukommen vermag und leistungsfähig ist.
Der hohe Landtag des Königreiches Böhmen hat durch die einstimmige Annahme des ähnlichen Berichtes in der letzten Session klar dokumentirt, daß ihm das Wohl der arbeitsuchenden Bevölkerung am Herzen liegt, er hat mit dieser Annahme bentlich bewiesen, daß er gerne bereit ist, Alles jenes zu thun, was in seiner Kompetenz gelegen ist, dem leidenden Gewerbestande unter die Arme zu greifen. Von dieser Ueberzeugung geleitet und in Erwägung des Umstandes, daß es dringend geboten erscheint, die Kleinindustrie nach Kräften zu unterstützen, in weiterer Erwägung, daß der h. Landtag die Erwartung ausspricht, die h. Regierung werde bei der demnächst zu erfolgenden Vergebung der Lieferung der Heeresausrüstung für die k. k. Landwehr und Marine unbeschadet der Schlagfertigkeit der Armee in erster Reihe Konsortien von Kleinindustriellen berücksichtigen, stellt die Petitionskommission den Antrag: