Ich glaube nicht, daß durch den Antrag der verehrlichen Budgetkommission der Strassenbau befördert werden kann.
Die Brüxer Bezirksvertretung hat sich ein für allemal entschieden erklärt, für den Bau dieser Strasse nicht mehr als 800 st. bewilligen zu können.
Wenn also der Antrag, wie er jetzt vorliegt, zur Annahme gelangen sollte, so bin ich fest überzeugt, daß der ganze Straßenbau auf Jahre hinaus wieder verschoben würde und daß alle Hoffnungen, welche die dortige Gegend auf das Zustandekommen dieses Strassenbaues gesetzt hat, mit einem Schlage wieder dahin wären.
Es scheint mir vielmehr angezeigt zu sein, doch vielleicht noch einmal bei der h. Regierung anzuklopfen und sie vielleicht doch noch einmal zu bitten, ihre milde Hand aufzuthun, um diese arme Gegend mit ihren Mitteln kräftig zu unterstützen. In Folge dessen erlaube ich mir den Antrag zu Stellen, der h. Landtag möge beschließen, der Landesausschußantrag werde mit dem Beisatze angenommen, daß der Landesausschuß beauftragt werde, bei der k. k. Regierung dahin zu wirken, daß zur Herstellung der Strassenverbindung zwischen Brüx und. Katharinaberg ein Beitrag aus Reichsmitteln gewährt werde.
Sekr. Schmidt: Pan poslanec Heinrich èiní návrh:
Návrh zemského výboru pøijímá se s doložením, by zemský výbor ještì jednou se pøièinil o to u slavné vlády, by z øíšských prostøedkù k vystavení silnièního spojení mezi Brandovem a Horou sv. Kateøiny dán byl pøíspìvek.
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.
Der Antrag ist unterstützt und steht in Verhandlung. Herr Dr. Waldert hat das Wort.
Dr. Waldert: Hoher Landtag!
Wenn ich mir in dieser Angelegenheit das Wort erbitte, so geschieht es nicht um etwa den Landesausschuß vor einem Auftrage zu Schützen, der in den Anträgen der verehrlichen Budgetkommission und in dem Antrage des unmittelbaren Hr. Vorredners gelegen ist. Denn wie selbstverständlich ist der Landesausschuß gern bereit, allen diesfälligen Aufträgen sich mit möglichster Bereitwilligkeit zu unterziehen.
Ich habe mir vielmehr das Wort erbeten im Interesse des hohen Landtages selbst, weil ich glaube, daß der Antrag der verehrten Budgetkommission so wie jener des unmittelbaren Hrn. Vorredners, wenn er vom hohen Landtage zum Beschluß erhoben würde, die Autorität und das Ansehen des hohen Landtages Selbst Schädigen oder wenigstens demselben in einer gewissen Beziehung abträglich fein könne. Ich glaube diese Behauptung damit rechtfertigen zu können, wenn ich anführe, daß alle die Schritte, welche neuerdings zur Forderung dieses So hochwichtigen Straßenbaues empfohlen werden, vom Landesausschuße bereits in ausgedehntester Weise veranlaßt worden sind. Die Anträge gehen in einer zweifachen Richtung. Der Antrag der verehrten Budgetkommission geht dahin, daß der Landesausschuß im Einvernehmen mit der hohen Re-
gierung, d. i. also wohl mit der hohen k. k. Statthalterei dahin wirken möge, daß endlich diese Straße aus Bezirksmitteln als Bezirksstraße gebaut werde. Ich bin aber verpflichtet, das Zeugniß abzulegen, daß die hohe k. k. Statthaltern, namentlich aber die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Brüx ihren ganzen Einfluß bereits eingesetzt hat, um die Bezirksvertretung in Brüx zu vermögen, diesen Straßenbau in entschiedener Weise zu fördern. Leider sind Sowohl die Bemühungen der k. k. Statthalterei als auch der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Brüx ganz erfolglos geblieben, ebenso erfolglos wie die eindringlichen Vorstellungen, welche von Seiten des Landesausschußes an die Bezirksvertretung in Brüx ergangen sind. Wenn nun dessen ungeachtet und nachdem dies durch die vorliegenden Akten konstatirt ist, ein neuer Auftrag an den Landesausschuß in derselben Richtung ergeht und wenn der Landesausschuß in gleicher Weife an die Regierung herantritt, mit dem Ersuchen, diesen Strassenbau möglichst zu fordern, so glaube ich, daß mau eben auf das verwiesen werden kann was in dieser Sache bereits geschehen und veranlaßt worden ist, daß man verwiesen werden kann darauf, daß alle diese Bemühungen bereits gemacht worden sind und daß sie erfolglos geblieben. Ganz so verhält es sich mit dem Antrage des unmittelbaren Hru. Vorredners. Der Hr. Vorredner glaubt, daß man dadurch, wenn nochmals der Landesausschuß die hohe Regierung um Subventionirung bittet, dies doch möglicher Weife von einem Erfolg sein könnte. Ich glaube aber anführen zu müssen, daß der Landesausschuß in gleicher Richtung einmal bei der hohen Statthalterei die Bitte gestellt hat, es möge in entsprechendem Wege dem hohen Ministerium der Antrag gestellt werden, daß dieser Straßenbau aus Reichsmitteln subventionirt werde. Weiter hat der Landesausschuß direkt eine Petition an das k. k. Ministerium des Innern gerichtet um Subventionirung dieser Straße und eine dritte Petition wurde vom Landesausschuße unmittelbar an das k. k. Finanzministerium gerichtet. Alle diese 3 an die Regierung gerichteten Eingaben sind erfolglos geblieben. Es wurde darauf geantwortet, wie der Hr. Referent bereits konstatirt hat, daß die Staatsregierung nicht in der Lage fei, einen Straßenbau, der bei aller Wichtigkeit doch nur von lokaler Bedeutung fei, zu subventioniren, weil die diesbezüglich vom hohen Reichsrathe der Regierung zu Gebote gestellten Mittel nur dazu bestimmt find, Reichsstraßen zu erhalten oder Reichsstraßen, welche für den Verkehr des ganzen Reiches von Wichtigkeit sind, zu bauen. Gegenüber dieser dreifachen Ablehnung dürfte denn auch ein neuerliches Einschreiten des Landesausschußes wahrscheinlich ebenso erfolglos sein.
Ich erlaube mir aber bei diesem Anlaste doch noch einen Vorwurf, der indirekt gegen einen Abwesenden vorgebracht wurde, nämlich gegen Se. Exc. den Hrn. Handelsminister, ein Wort zur Rechtfertigung einzulegen, indem ich konstatire, daß Se.
Exc. der Hr. Handelsminister in den Reichsrath nicht von Katharinenberg gewählt worden ist, daß er vielmehr die Städtegruppe Brüx, Saaz, Oberleutensdorf, Görkan vertritt und daß also gewiß die Anklage Sr. Exc. gegenüber seinen Wählern nicht ganz gerechtfertigt ist. (Bravo. )
Ich muß weiter das richtig stellen, daß Se. Exc., wenn dieselbe das Versprechen der Subventionirung dieser Straße gegeben hat, er dasselbe nicht gebrochen haben kann, da man sich ja hier nur auf die Erlässe des Finanzministers und Ministers des Innern bezogen hat, weil eben eine Petition an das k. k. Handelsministerium nicht vorlag, und weil Selbstverständlich der Handelsminister für die Erlässe des Finanzministers und des Ministers des Innern nicht verantwortlich gemacht werden kann. Sohin glaube ich, daß der hohe Landtag dadurch, Wenn er blos den Landesausschuß beauftragt, neuerlich in dieser Angelegenheit die Bitte an die hohe Regierung zu steilen, etwas beschließen würde, was bereits vielfach, jedoch erfolglos geschehen ist, daß vielmehr, wenn ein hoher Landtag das rege Interesse für diesen Strassenbau bethätigen will, derselbe mit seiner ganzen Autorität eintreten und etwa durch eine Resolution diesem Votum den geeigneten Nachdruck geben müßte. Ans diesem Grunde und weil beide Anträge füglich sich nicht vereinigen lasten, möchte ich mir den Antrag erlauben:
Der hohe Landtag wolle beschließen, diesen Gegenstand der Budgetkommission zur nochmaligen Berathung in der von mir angedeuteten Richtung zurückzuweisen, in der Richtung, daß die verehrliche Bubgetkommission beschließen möge, daß der Landtag selbst durch eine Resolution oder durch einen direkten Beschluß über diesen Gegenstand gegenüber der hohen Regierung den entsprechenden Nachdruck verleihen möge. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Abgeordneter Hr. Heinrich hat das Wort.
Abg. Heinrich: Ich möchte mir auch eine ganz kleine Bemerkung erlauben, dahingehend, daß es mir nie in den Sinn gekommen ist, eine Anklage gegen Se. Excelenz den Hrn. Handelsminister hier erheben zu wollen. Und wenn ich gesagt habe, daß ich bedauere, daß Se. Excellenz nicht anwesend ist, um sein gewichtiges Wort im Interesse dieser Frage in die Wagschale zu legen, so scheint mir dies doch keine Anklage zu sein. Und wenn ich weiter angeführt habe, daß Se. Excellenz mir versprochen hat, er werde sich der Sache annehmen, so ist dies abermals keine Anklage.
Gegen diese etwaige Beschuldigung also müßte ich mich denn doch verwahren. Was nun den Antrag des Hrn. Dr. Waldert betrifft, so schließe ich mich ganz demseben an.
Snìm. akt. Lederer: Poslanec pan Dr. Waldert èiní návrh, aby záležitost ta odkázána byla opìtnì budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche
diesen Antrag unterstützen, mögen die Hand erheben. (Geschieht).
Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Wünscht noch Jemand das Wort? Die Debatte ist geschlossen.
Debata jest skonèena.
Der Hr. Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter Dr. G ö r n e r: Meine Herren! Wenn die Budgetkommission sich zu dem eben in Verhandlung stehenden Antrage entschlossen hat, hofft sie dadurch den Gegenstand dahin zu leiten, daß es doch noch möglich sei, die Bezirksvertretung von Brüx dahin zu bringen, daß sie die Wichtigkeit der ganzen Angelegenheit erkennen und in Folge dessen, ich muß es aussprechen, ihre Pflicht thun werde. Die Budgetkommission rechnet insbesonders auf das Gewicht, welches der h. Landtag dadurch in die Wagschale legt, daß er sein Bedauern ausspricht, daß er die Motive, welche die Budgetkommission bewogen haben, diesen Antrag noch einmal zu stellen, genehmigt, daß er auch dem Bedauern zustimmt, welches die Budgetkommission durch mich aussprach. Sie rechnete darauf, daß der Bezirk endlich einsehen werde, daß die Angelegenheit vom ganzen Lande durch die Vertretung desselben, den Landtag als eine so wichtige und als eine in der Verpflichtung des Bezirkes liegende angesehen werde.
Der Antrag, welchen der Abgeordnete Heinrich gestellt hat, kam auch in der Budgetkommission zur Sprache, allein dem definitiven und wiederholten Ablehnen der Regierung mußte man endlich aus dem Grunde Rechnung tragen, weil die ganze Angelegenheit wirklich mehr eine lokale Wichtigkeit hat, eine Wichtigkeit, die doch nur mehr die Gemeinde und den Bezirk selbst angeht. Würde die Budgetkommission der ganzen Angelegenheit eine weit tragendere Wichtigkeit beigelegt haben, so wäre einfach der Antrag dahin zu stellen gewesen, die ganzen 14 Taufend und so viel Hundert Gulden, als eben zum Baue der Straße nothwendig ist, aus Landesmitteln beizustellen.
Allein die Budgetkommission konnte so wenig als der Landesausschuß, welche ja nicht einmal in der Subventionirung bis zu dem Betrage gegangen ist, welcher dem Landesausschuße zusteht, nämlich bis zu 10000 fl., die Budgetkommission konnte so wenig als der Landesausschuß der Sache eine derartige Wichtigkeit beimessen, um es zu rechtfertigen, daß das ohnehin schwer belastete Budget des Landes durch einen solchen Betrag noch vermehrt werde.
Dies war auch der Hauptgrund, welcher den Budgetausschuß bestimmte, daß er nicht den Antrag stellte, die ganze Angelegenheit auf Landeskosten zu übernehmen, die Straße auf Kosten des Budgets des Landes zu bauen und an die Bezirksvertretung zu übergeben; die Budgetkommission glaubte aber, daß der Antrag, welcher gestellt werden soll, dadurch fein Gewicht erhält, daß der ganze Landtag gewißermaßen dadurch anerkennt, daß die Angelegenheit zu der Verpflichtung der Bezirksvertretung gehört, und daß sie sich
dadurch bei neuerlichen Verhandlungen und dem neuerlichen Anbringen sowohl von Seite der hohen Regierung als auch von Seite des Landesausschußes endlich doch herbeilassen würde, die Angelegenheit in die Hände zu nehmen und auf Bezirkskosten auszuführen.
Was den weitern Antrag anbelangt, den Hr. Dr. Waldert stellt, glaube ich, daß damit nicht mehr erreicht werden könne, als daß dadurch die Angelegenheit so beschlossen wird, wie die Budgetkommission es beantragt hat und die Budgetkommission konnte höchstens noch in einer motivirten Resolution die Wichtigkeit um so mehr betonen.
Allein meiner Ansicht nach ist die Wichtigkeit gewiß dadurch anerkannt, wenn er abermals es für nöthig findet, in Verhandlungen mit dem Bezirke einzugehen. Das Uibel liegt in einer Lücke des Gesetzes über den Strassenbau, das nämlich nicht zwangsweise in jenen Fällen angewendet Werden kann, wo eine Solche Wichtigkeit und Nothwendigkeit anerkannt ist.
In dieser Beziehung wird vielleicht der hohe Landtag in die Lage kommen, Aenderungen zu beschließen. Ich kann nur den Antrag der Budget* kommission dem hohen Hause zur Annahme empfehlen.
Oberstlandmarschall: Ich schreite nun zur Abstimmung und werde die Abstimmung in der Weise vornehmen, daß der Antrag des Herrn Dr. Walbert, welcher ein vertagender ist, zuerst vorgenommen wird. Wenn dieser Antrag fällt, kommt der Antrag des Abgeordneten Heinrich und dann in letzter Linie der Antrag der Budgetkommission zur Abstimmung.
Nám. nejv. maršálka: Nejprvé pøijde návrh p. dra. Walderta, pak návrh pana Heinricha a pak pøijde návrh komise budžetní k hlasování.
Oberstlandmarschall: Der Antrag des Dr. Waldert geht dahin, den Gegenstand an die Budgetkommission zurückzuweisen mit dem Bemerken, daß sie bei dem hohen Landtage die Resolution beantrage, welche tiefen Gegenstand der hohen Regierung wärmstens an'S Herz legt.
Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Waldert èiní návrh, aby záležitost tato byla ještì jednou nazpìt pøikázána budžetní komisi, kteráž by pak pøedložila resoluci, aby ještì jednou se požádalo u sl. vlády o podporu.
Nejv, maršálek: Prosím, kteøí pány jsou pro ten návrh, aby vyzdvihli ruku.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag find, die Hand zu erheben. (Das Resultat der Abstimmung ist nicht klar. )
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche dafür sind, aufzustehen.
Prosím, kteøí jsou pro ten návrh, aby vstali. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht betreffs Stiftung von 4 Stipendien für Operateure an der chirurgischen Abtheilung in Prag.
Berichterstatter ist Hr. Landesausschußbeisitzer Med. Dr. Tedesco. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o nadaci 4 stipendií pro operatéry na chirurgickém oddìlení v Praze.
Landesausschußbeisitzer MDr. T e d e s c k o (liest): Hoher Landtag! In der Beilage bittet das Professoren-Collegium der medicinischen Fakultät an der Prager k. k. Universität um die Stiftung von vier Jahresstipendien a Drei Hundert Gulden ö. W. behufs Ständiger Ausbildung tüchtiger Operateure für das Kronland Böhmen an den beiden chirurgischen Kliniken der genannten Universität.
Unterstützt wird diese Bitte durch Hinweisung darauf, daß bereits andere Landesvertretungen (von Nieder- und Oberösterreich, Tirol u. a. ) derartige Landesstipendien gegründet haben, daß ferner die Wichtigkeit eines solchen, die gründliche praktische Ausbildung im Operiren ermöglichenden Instituts für das Land selbst nicht bestritten werden könne, wenn die Vortheile erwogen werden, welche die Bevölkerung des Landes aus dem jährlichen Zuwachse einer Anzahl derartig ausgebildeter praktischer Aerzte ziehen werde, und daß endlich dieser Zweck durch die bloße Institution der Sekundärärzte und Externisten an den chirurgischen Abtheilungen des k. k. allgemeinen Krankenhauses nicht erreichbar fei.
Der Landesausschuß findet dieses Gesuch gerechtfertigt und erlaubt sich demnach den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag geruhe zur Ausbildung tüchtiger Operateure für das Kronland Böhmen an den beiden chirurgischen Kliniken der k. k. Universität Prag vier Landesstipendien im Jahresbetrage von je 300 fl. ö. W. zu stiften.
Für den Fall der Genehmigung dieses Antrages erlaubt sich der Landesausschuß sub 2/2 dem hohen Landtage die bezüglich Verleihung der fraglichen Stiftungen zu akzeptirenden Normen zur genehmigenden Kenntniß zu unterbreiten.
In formaler Beziehung beantrage ich ihn der Sanitätskommission zur Vorberathung zuzuweisen.
Snìm. akt. Lederer: Slavný snìme raèiž za úèelem vzdìlání dovedných operatérù a získání jich pro království Èeské pøi obou chirurgických klinikách cís. kr. vysokých škol Pražských založiti 4 nadace zemské, s nimiž by spojen byl roèní požitek po 300 zl. Pro pøípad, kdyby slavný snìm k tomuto návrhu svolil, dovoluje si zemský výbor pravidla pøedložiti, jež by se vydati mìla v pøíèinì udílení øeèených nadací, aby slavný snìm pravidla tato vzal u vìdomost a je schválil.
Co do formální stránky odkazuje zemský výbor vìc tu budžetní komisi.
Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag stimmen, bitte ich die Hand zu erheben.
Kteøí jsou pro návrh, nech pozvednou ruku.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht zum Ansuchen der Prager Stadtgemeinde um Regelung der Pflastermauth.
Berichterstatter ist Hr. v. Teicheck. - Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. maršálka: Zpráva výboru zemského o žádosti zastupitelstva mìsta Prahy za upravení mýta z dlažby.
Landesausschußbeisitzer Edler v. T e i ch e ck (liest): Bericht des Landesausschußes zum Ansuchen der Prager Stadtgemeinde um Regelung der Pflastermaut.
Hoher Landtag! Auf Grund von Privilegien des Königs Johann von Luxemburg vom J. 1338 und des Königs Georg von Podìbrad vom J 1460 steht der Stadtgemeinde Prag das Recht zum Bezuge einer Pflastermaut zu, deren Erträgniß zur Deckung der Pflasterungsauslagen der Kommune bestimmt ist. Dieses Recht der Stadtgemeinde ist dermal durch die Hofkanzleidekrete vom 26. September 1822 und vom 12. Dezemb. 1824, ferner Durch die Gubernialverordnungen vom 22. Oktober 1829, Z. 46327, 11. Feber 1835, Z. 5266, Z. Jänner 1839, 3. 66994, und durch das Dekret der Kameral-Gefällenverwaltung vom 21. Juni 1839, Z. 1291, dahin geregelt, daß die Pflastermaut von allen Artikeln, die zum kaufmännischen Verkehre bestimmt find und nach Prag eingeführt oder durch Prag durchgeführt werden, von jedem Pferde ober sonstigem Bespannungsviehe mit 10 kr. E. M. ober 171/2 kr. ö. W. eingehoben wird; daß Fuhren mit Baumaterial oder Piktualien, welche der Verzehrungsteuer unterliegen, von ber Pflastermaut befreit sind, daß endlich bei gemischten, d. h. aus Kaufmannsgütern und anderen Sachen bestehenden Labungen die Pflastermaut erst dann abgenommen wird, wenn das Gewicht der letzteren mehr als 1 nieder-österr. Ctr. beträgt. In Anbetracht der wesentlich geänderten Zeitverhältnisse und dessen, daß die Einhebung dieser Umlage nach den eben besprochenen Normen eine billige und gerechte darum nicht ist, weil hiernach viele das Pflaster mehr abnützende Fuhrwerke von der Abgabe befreit sind, hat die Prager Stadtgemeinde eine Abänderung ber bezüglichen Normen bereits im Jahre 1864 angestrebt.
Der hohe Landtag hat denn auch durch die in der Sitzung vom 9. Mai 1864 über den Bericht des Landesausschußes vom 18. April 1864 3 5424 gefaßten Beschlüsse eine Regelung dieser Angelegenheit im Sinne des Petitums der Stadtgemeinde angestrebt; es wurde jedoch dem bezüglichen Gesetze laut A. h. Entschließung vom 14. Juli 1864 mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Zoll- und Handelsvertrages mit Preußen de dato 19. Feber
1853 und aus Rücksicht für die Freiheit des Güterverkehrs die A. h. Sanktion nicht ertheilt.
Das Erlöschen des eben gedachten Zoll- und Handelsvertrages bot der Stadtvertretung Anlaß, das Ansuchen um Regulirung der Pflastermaut zu erneuern.
Doch wurde dem Gesuche mit Erlaß des Ministeriums des Innern vom 18. Mai 1869 Z. 7394 unter Hinweisung auf den Artikel 15 des Handels und Zollvertrages vom 9. März 1868, 3. 52 R. -G. -Bl., abermals nicht willfahrt. Die von der k. k. Finanzlandesdirektion mit Genehmigung des Finanzministeriums wegen Verlegung der Verzehrungssteuereinhebungspunkte mit dem Prager Stadtrathe eingeleiteten Verhandlungen geben in neuester Zeit der Stadtvertretung Gelegenheit, die Regulirung der Pflastermaut neuerlich anzuregen. In der That konstatirten die in dem Verlaufe dieser Verhandlungen abgegebenen Gutachten der k. k. Finanzbezirksdirektion, k. k. Polizeidirektion und der Handels- und Gewerbekammer übereinstimmend mit den Ausführungen des Stadtrathes das Vorhandensein der auch in dem beiliegenden Gesuche dargestellten Mängel und Unzukömmlichkeiten des gegenwärtigen Zustandes. Während jedoch die Gutachten der erst genannten k. k. Behörden die endliche Ordnung dieser Angelegenheit und die Einführung einer gerechten Abgabe als wünschenswerth bezeichneten, erklärte das Gutachten der Handelskammer vom Standpunkte der Freiheit des Güterverkehres sich gegen die Reform überhaupt, insbesondere aber gegen die Einbeziehung der ans dem inneren Bahnhofe austretenden Frachten an die Mautpflicht; weil dieser Ausdehnung ber Pflas stermaut erwordene Rechte ber Prager Kaufmannschaft entgegenstünden.
Nach dem Dafürhalten der Handelskammer erwarb die Prager Kaufmannschaft ein Anrecht auf die Befreiung ber mittelst der Eisenbahn eingeführten Kaufmannsgüter von der Maut dadurch, daß dieselbe durch freiwillige Beiträge und Steuerzuschüsse die Errichtung des inneren Bahnhofes eben in dieser Absicht gefördert hat.
Der Landesausschuß, welcher von der k. k. Statthalterei gleichfalls um seine Wohlmeinung angegangen wurde, konnte allerdings der Uiberzeugung sich nicht verschließen, daß eine Regulirung der in Rede stehenden Angelegenheit den Zeitverhältnissen entsprechen würde, müßte jedoch gleichzeitig darauf hinweisen, daß es unabweislich sein werde, die Regulirung selbst im verfassungsmäßigen Wege durch Erlassung eines Landesgesetzes durchzuführen.
Das dem hohen Landtage mit diesem ergebenen Berichte vorgelegte Gesuch des Prager Stadtrathes strebt nun die Erlassung des bezüglichen Landesgesetzes an. In demselben werden die Uebelstände der dermaligen Einhebungsmodalitäten umständlich beleuchtet und der Nachweis geführt, daß die Erhaltung des Stadtpflasters Summen in An-
spruch nehme, welche durch das Mauterträgniß nur zu einem geringen Theile gedeckt würben, so daß der beantragte Tarif in keiner Richtung den Art. 15 des Handels- und Zollvertrages vom 9. März 1868, Z. 52 R. -G. -Bl., verletzen würde. Im Hinblicke auf die in ähnlichen Angelegenheiten gefaßten Beschlüße des hohen Landtages glaubt der Landesausschuß sich darauf beschränken zu sollen, dieses Gesuch dem hohen Landtage mit dem Antrage vorzulegen, dasselbe jener Kommission von 12 Mitgliedern zuzuweisen, welcher die Anträge des Landesausschußes auf Abänderung einiger Bestimmungen der Gemeindeordnung überwiesen worden sind.
Snìm. akt. Lederer: Navrhuje se, aby pøikázáno bylo oné dvanáctièlenné komisi, které podány byly návrhy zemského výboru v pøíèinì zmìn nìkterých ustanovení zøízení obecního.
Nejvyšší maršálek: Nežádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.
Bitte Diejenigen, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht zum Ansuchen der Prager Stadtvertretung um Bewilligung zur tauschweisen Beräußerung einiger Gemeinderealitäten. Bericht* erstatter ist Dr. Alter. Ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. maršálka: Zpráva výboru zemského k žádosti zastupitelstva mìsta Prahy, aby mu povoleno bylo nìkteré pozemky obecní smìnou zaprodati.
Dr. Alter (liest): Hoher Landtag! Die Prager Stadtgemeinde ist durch den beabsichtigten Aufbau eines Duais zwischen der Karls- und Franz Josefsbrücke veranlaßt, einige in biesem Stadttheile gelegene Grundstücke an sich zu bringen. Insbesondere will die Stadtvertretung aus dem eben genannten Anlaste den Sr. Durchlaucht dem Hrn. Johann Adolf Fürsten Schwarzenberg gehörigen Besitzstand Nr. C. 79-I. im Tauschwege gegen den der Stadtgemeinde bereits gehörigen Sogenannten Brabeß'schen Holzgarten Nr. C. 872-I. und eventuell Theile des dahinter gelegenen Gassengrundes erwerben. - Der Stadtrath hat den bezüglichen Tauschvertrag mit Sr. Durchlaucht bereits abgeschlossen, war jedoch nicht in der Lage, besten bücherliche Einverleibung zu erwirken, weil Sowohl das k. k. Landesgericht als auch das k. k. Oberlandesgericht von der Anficht ausgehend, daß nach §. 105 der Prager Gemeindeordnung auch die tauschweise Veräußerung von Gemeindevermögen nur im Wege der Landesgesetzgebung zulässig sei, das bezügliche Tabulareinschreiten abgewiesen haben.
Aus diesem Anlaste stellt der Prager Stadtrath in dem beiliegenden Gesuche die Bitte um Erwirkung des erforderlichen Landesgesetzes.
Auf Grund dieses Sachverhaltes und in Erwägung, daß nach dem Schlußabsatze des §. 105 der Prager Gemeindeordnung es allerdings nicht zweifelhaft ist, daß zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes die Erlassung eines Landesgesetzes nöthig ist und daß durch die tauschweise Veräußerung der im Gesuche angeführten Grundstücke im Hinblicke auf den Zweck und Gegenwerth eine Verminderung des Gemeindevermögens nicht Platz greift, erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen:
Der h. Landtag möge das nachfolgende Gesetz beschließen:
Gesetz, womit die Stadtgemeinde Prag zur tauschweisen Veräußerung einiger Gemeinderealitäten ermächtigt wird.
Die Stadtgemeinde der k. Hauptstadt Prag wird ermächtiget, das ihr eigenthümlich gehörige Haus Nr. C. 872-I. auf der Altstadt Prag, sammt Holzgarten, dann den in den Stadtbüchern ad N. E. 10318 des Jahres 1862 eingetragenen Uferplatz bei diesem Hause im Ausmaße von 63ڤo 4' 2" nebst dem gepflasterten Ufer im Ausmaße von 62ڤ' 3", ferner das an Stelle des bestandenen Magazinsschupfens zwischen Nr. C. 871 und 872-II. erbaute, in den Stadtbüchern lib. contr. rub. 67 fol. 59 p. v. ad N. E. 5049 des Jahres 1853 eingetragene Haus mit allem Zugehör und allen Rechten im Tauschwege gegen das Haus Nr. C. 79 der Altstadt Prag sammt Platz und Holzgarten und sonstigem Zugehör zu veräußern.
Výbor zemský èiní návrh, slavný snìme raèiž se usnésti na zákonì tomto:
Zákon, jímž se mìstská obec pražská zmocòuje, aby nìkteré nemovitosti obecní smìnou zciziti mohla.
Mìstská obec královského hlavního mìsta Prahy zmocòuje se, aby smìnou za dùm èís. 79 na Starém mìstì pražském i s prostranstvím, ohradou a ostatním pøíslušenstvím zciziti mohla dùm èís. 872 na Starém mìstì pražském obci jmenované náležející i s ohradou, pak pobøežní prostranství u výmìøe 63ڤ0 4' 2" pøi tomto domu v mìstských knihách pozemkových u èís. položky 10318 roku 1862 zanešené, dále dùm vystavìný na místì bývalého skladištì mezi è. p. 871 a 872 a v mìstských knihách folio 59 u èísla podacího 5049 roku 1853 zaznamenaný se vším pøíslušenstvím i se všemi právy.
Formaliter erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht des Landesausschußes zur Berathung und Antragstellung der Budgetkommission zu übergeben.
Èiním návrh, aby zpráva tato i osnova zákona odkázána byla komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Prosím pány, kteøí jsou pro ten návrh, aby zdvihli ruku.
Ich bitte Diejenigen, welche für den Antrag sind, sie Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend die Errichtung einer Lehrkanzel für Volkswirthschaft an der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalt in Tabor. Berichterstatter ist Herr Dr. Theumer. Ich ersuche den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o zøízení uèitelské stolice pro národohospodáøství na vyšším hospodáøském ústavì v Táboøe.
Berichterstatter Dr. Theumer (liest):
Hoher Landtag!
Bei der heutigen Entwicklung des landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich-industriellen Betriebes ist dem gebildeten Landwirthe und Industriellen die Kenntniß der Agrargesetze und Nationalökonomie unentbehrlich, weshalb auch in allen Fachinstituten diesen Wissenschaften besondere Aufmerksamkeit zugewendet wird. Das Kuratorium der höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalt in Tabor hat daher auch an dieser Schule thunlichst dafür gesorgt, daß in diesen Wissenschaften durch besonders honorirte Fachmänner und außerordentliche Aushilfskräfte Unterricht ertheilt werde. Hiebei kam jedoch die Unzukömmlichkeit an den Tag, daß für die Agrargesetzkunde beinahe alle Jahre ein neuer Dozent aus den Kreisen der Taborer Rechtskundigen genommen werden mußte, in Folge dessen die Vorträge in ungleicher Richtung und daher auch mit ungleichem Erfolge abgehalten wurden.
An der höheren landwirthschaftlichen LandesLehranstalt in Liebwerd hat sich das Bedürfniß einer besonderen Lehrkanzel für die genannten Gegenstände schon früher fühlbar gemacht und der h. Landtag hat in Anerkennung der Nothwendigkeit der Bestellung einer solchen Lehrkanzel mit dem Beschluße vom 26. November 1872 die Systemisirung einer Professur für Volkswirthschaftslehre und Landwirthschaftsrecht an der Liebwerder Schule genehmigt.
Der Landesausschuß erlaubt sich daher einverständlich mit dem Kuratorium der höheren landwirthschaftlichen Landes-Lehranstalt in Tabor den Antrag zu stellen:
Der h. Landtag geruhe auch für die höhere landwirthschaftliche Landes-Lehranstalt in Tabor die Systemisirung einer ordentlichen Lehrkanzel für Volkswirthschaft und Agrargesetzkunde zu genehmigen.
Formaliter erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht des Landesausschußes zur Berathung und Antragstellung der Budgetkommission zu übergeben.
Sn. akt Lederer: Èiní se návrh, by se co do formální stránky záležitost ta pøikázala budžetní komisi.
Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Prosím pány, kteøí jsou pro ten návrh, aby zdvihli ruku.
Ich bitte Diejenigen, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend die Ueberlassung eines zu den Landesgütern gehörigen Grundes zur Anlegung des Friedhofes in Košiø. Berichterstatter derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o pøepuštìní dílu pozemku k statkùm zemským náležitého, aby nový høbitov v Košíøích založen býti mohl.
Berichterstatter Leo Theumer:
Hoher Landtag!
Der Gemeinde Koschíø wurde behördlich verboten, aus dem bestehenden Friedhofe in Koschíø weiterhin Verstorbene zu begraben, dagegen bewilligt, das Gemeindefeld P. -Nr. 182 in Koschíø zur Anlage eines neuen Friedhofes zu verwenden.
Dieses Feld ist aber von fremden Gründen derart umgeben, baß die Zufahrt hiezu nur über einen Nachbargrund möglich ist.
Der Besitzer desselben will der Gemeinde die Zufahrt über feinen Grund nicht gestatten.
Da zu dem anzulegenden Friedhofe nur noch über die anstoßende, den Landesgütern gehörige Hutweide P. -Nr. 181 und über einen kleinen Theil (Spitze) des Feldes P. -Nr. 187 gelangt werben kann, hat die Gemeindevertretung die Bitte gestellt: Der Landesausschuß möge ihr die Bewilligung ertheilen, über einen Theil dieser Hutweide und über die Spitze des Feldes P. -Nr. 187 einen Fahrweg zu dem neuen Friedhofe anlegen zu dürfen.
Da die Bonität dieser Hutweide eine derartige ist, daß ein erheblicher Schade durch die Anlage des projektirten Weges den Güter-Renten nicht erwächst, die Gemeinde aber nur durch die Gestattung dieses Weges in die Lage versetzt wird, das zur Anlage des Friedhofes in jeder Beziehung geeignete Gemeindefeld diesem Zwecke zu widmen, wodurch der Uibelstand behoben wird, daß die dortigen Leichen am Wolschaner Friedhofe beerdigt werden müssen, hat der Landesausschuß vorbehaltlich der Genehmigung des h. Landtages ber Koschíøer Ortsvertretung zur Anlage eines Fahrweges zu dem in Koschíø neu zu errichtenden Friedhofe über die den Landesgütern gehörige Hutweide P. -Nr. 181 und einen kleinen Theil des Feldes P. -Nr. 187 die erforderliche Grundarea von diesen Parzellen unentgeltlich, jedoch gegen Widerruf für den Fall der Auslassung bieses Friedhofes überlassen, der Ortsvertretung die Verpflichtung auferlegt, den fraglichen Weg stets im guten Zustande zu erhalten, sowie dafür Sorge zu tragen, daß der anstoßende, den Landesgütern gehörige Grund durch die Anlage dieses Fahrweges keinerlei Schaden erleide.
Unter Vorlage sämmtlicher Akten erlaubt sich daher der Landesausschuß den Antrag zu stellen:
Der h. Landtag geruhe die unentgeltliche Uiberlassung der zur Anlegung eines Fahrweges zu dem in Koschíø auf dem Felde P. -Nr. 182 zu errichtenden neuen Friedhofe erforderlichen Grund* area von den den Landesgütern gehörigen Parzellen-Nr. 181 und 187 unter den vom Landesausschuße gestellten Bedingungen an die Gemeinde Koschíø zu genehmigen.
In formali erlaube ich mir denselben Antrag zu stellen, wie bei dem früheren Berichte, daß der Bericht nämlich zur Vorberathung der Budgetkommission zugewiesen werde.
Sn. aktuár Lederer: Co do formálního pojednání èiní se návrh, by záležitost ta byla pøikázána komisi budžetní.
Oberstlandmarschalll: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo? Prosím ty pány, kteøí jsou pro návrh, aby zdvihli ruku.
Ich bitte Diejenigen, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Nächster Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht, betreffend den Adaptirungsbau im Senftenberg'schen Hause. Berichterstatter ist Herr Freiherr von Peche. Ich ersuche den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zprava výboru zemského o úpravì nìkdejšího domu Senftenberského.
Berichterstatter Freih. v. Peche (liest): Hoher Landtag ! Wie bereits in dem einem hohen Landtage erstatteten Berichte vom 8. November 1873, Zahl 29056, angezeigt wurde, ist das ehemals Senftenberg'sche Haus Nr. 259-III. behufs vereinter Unterbringung der bis jetzt in zwei verschiedenen Gebäuden befindlichen Abtheilungen der Landesbuchhaltung und Landeskassa erkauft und dieser im dienstlichen und im Interesse des Landesfondes effektuirte Ankauf auch mit dem in der 8. Sitzung am 16. Dezember 1873 gefaßten hohen Beschluße genehmigt worden.
Um das erkaufte Gebäude Nr. 259-III. für feinen Zweck benützbar zu machen, ist dessen Adaptirung und ein Zubau unerläßlich.
Die möglichst baldige Durchführung dieses Baues erscheint nun schon deßhalb sehr erwünscht, da erst nach erfolgter Uibersiedelung der Landesämter in das Gebäude Nr. 259-III. das entbehrlich gewordene Gebäude Nr. 37-III. dem hohen, bereits allerhöchst sanktionirten Beschluße vom 16. Dezember 1873 gemäß veräußert werden kann.
Mit Rücksicht auf diese im Fonds- und DienstesInteresse begründete Dringlichkeit und bei dem Umstande, als die sämmtlichen einheimischen technischen Kräfte durch unaufschiedbare Bauten und Geschäfte vollauf in Anspruch genommen waren, hat der Landesausschuß, um dem hohen Landtage noch in diesjähriger Session ein fertiges Bauelaborat über den fraglichen Adaptirungsbau vorlegen zu können, sich bemüßigt gesehen, eine fremde Kraft zur Anfertigung
des umfangreichen und eine geraume Zeit in Anspruch nehmenden Operates zu acquiriren.
Es wurde zu dem Ende der von dem Vorstande des deutschen polytechnischen Vereines bestens empfohlene Eisenbahn-Ingenieur Hr. Franz Hüttl, welcher sich hiezu auch gegen ein Honorar von 1000 fl. für sich und seineHilfsarbeiter bereit fand, mit der -Verfertigung des Bauelaborates betraut.
Ingenieur Hüttl hat sich, nachdem ihm sowohl rücksichtlich des dermaligen Bestandes des disponiblen Gebäudes Nr. 259-III. und Raumes da* Selbst, als auch rücksichtlich des Bedarfes für die zu unterbringenden Aemter und das sonst nothwendige Zugehör die erforderlichen Instruktionen auf Grundlage lokaler Erhebungen ertheilt wurden, der ihm übertragenen Arbeit entledigt, und die % beiliegenden Pläne nebst dem Kostenüberschlage, dann einer Baubeschreibung vorgelegt.
Nach diesem Elaborate würde der vorzunehmende Adaptirungsbau einen Gesammtaufwand von 69344 fl. 20 fr. erfordern.
Mit Vorlage des Bau-Projektes erlaubt sich der Landesausschuß nunmehr den Antrag zu stellen:
Ein hoher Landtag wolle
1. den projektirten Adaptirungsbau des Hauses Nr. 259-III. zum Behufe der Unterbringung der Landesämter und den hiezu erforderlichen Aufwand im Betrage von 69. 344 fl. 20 kr. und das für Anfertigung des Bauelaborates dem Ingenieur Hüttl zugestandene Honorar per 1000 fl., zusammen 70. 344 fl. 20 kr. genehmigen und diesen Betrag in das Landesbudget pro 1875 einbeziehen;
2. den Landesausschuß ermächtigen, auf Grundlage der vorgelegten Pläne gleich beim Beginn der Bauzeit im Jahre 1875 den Bau in Angriff nehmen und in diesem Jahre durchführen zu lassen.
In formali erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht zur weiteren Behandlung der Budgetkommission des hohen Landtages zuzuweisen.
Výbor zemský pøedkládaje projekt teto stavby, dovoluje si uèiniti návrh:
1. Slavný snìme raèiž projektované úpravy stavebné na domì è. 259 na Malé stranì, aby do nìho úøady zemské umístìny býti mohly, a potøebný na to náklad èástkou 69. 344 zl. 20 kr., jakož i honorár inženýru Hüttlovi za zhotovení rozvrhu stavebního èástkou 1000 zl., dohromady 70. 334 zl. 20 kr. schváliti a èástku tuto do rozpoètu zemského pro rok 1875 položiti.
2. Raèiž dáti moc výboru zemskému, aby vedle pøíležících plánù hned na zaèátku stavební doby r. 1875 stavbu takovou zapoèíti a téhož ještì roku dokonèiti mohl.
Formálnì èiní se návrh, aby tato zpráva se odevzdala budžetní komisi slavného snìmu. Nejv. maršálek: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruce.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ich bitte die verehrten Mitglieder der Kommission, die für die Angelegenheit der Korrektionsanstalt gewählt worden sind, sich gefälligst zu konstituiren.
Ich bitte den hohen Landtag die Wahl vorzunehmen für die Kommission von 15 Mitgliedern, welche das von der Regierung eingebrachte Gesetz über den Schutz des Feldgutes zu derathen haben, und zwar von jeder Kurie 5 Mitglieder.
Nám. nejv. maršálka: Žádá se, aby se pøikroèilo k volbì komise k ochranì polností z každé kurie 5 èlenù.
(Die Sitzung wird von 1 Uhr 50 Min. bis 2 Uhr 5 Min. unterbrochen.
Sezení bylo pøerušeno od 1 hod. 50 min. do 2 hod. 5 min. )
Oberstlandmarschall: (nach Wiederaufnahme der Sitzung. ) Die Wahl ist in folgender Weife vollzogen:
Bei der Wahl der Mitglieder für die Commission über das Gesetz wegen des Feldschutzes wurden in der Curie des Großgrundbesitzes 48 Stimmzettel abgegeben. Als gewählt erscheinen die Herren: Karl Weinrich, Karl v. Weidenheim jun. und Graf Moriz Zedwitz, mit je 48 Stimmen, Herr Franz Wanka mit 47 und Hr. Steffens mit 41 Stimmen.
Für dieselbe Wahl wurden in der Curie der Städte und Industrialorte 41 Stimmzettel abgegeben und erscheinen als gewählt die Herren: Löw, Ferdinand Lehmannn, W. Hecke, Wenzl Ad. und Ritter von Mayersbach mit je 41 Stimmen.
Für dieselbe Wahl wurden in der Curie der Landgemeinden 29 Stimmzettel abgegeben. Es wurden gewählt Die Herren: Chr. Bauriedl, Ant. Lehmann, Ritter v. Schwarzenfeld, Adam Herm. und W. Pražák mit je 29 Stimmen.
Nám. nejv. maršálka: Do komise pro ochranu majetku polního bylo z kurie velkostatkáøù odevzdáno 48 hlasovacích lístkù a obdrželi: p. Weinrich, svobodný pán Karel Weidenheim ml. a Mauric hrabì Zedtwitz, každý 48 hlasù, p. Wanka 47; p. Steffens 41 hlasù.