Středa 27. listopadu 1872

Stenographischer Bericht

über die

XVIII. Sitzung der ersten Jahres=Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872,

am 27. November 1872.

Stenografická zpráva

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XVIII. sezení prvního výročního zasedání sněmu českého od roku 1872, odbývaném dne 27. listopadu 1872.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Koller und der k. k. Statthalterei=Vicepräsident Freiherr v. Riegershofen.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 30 Min. Vormittags.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Koller a c. kr. místodržitelský náměstek svobodný pán z Riegershofen.

Sezení počalo o 11. hod. 30 min. dopoledne.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Sitzung.

Ich habe der hohen Versammlung folgende Mittheilung zu machen. Von den Eingaben an den Landtag wurden der

Bericht des Landesausschußes mit der Eingabe des Vereines zum Wohle entlassener Züchtlinge um Gewährung einer erhöhten Subvention;

Bericht des Landesausschußes, betreffend die Gebührenpflicht der Ernennungen von Oberstlandmarschällen und der Wahl von Landesausschußbeisitzern und der

Bericht des Landesausschußes mit Antrag auf Genehmigung der dem Professor am deutschen polytechnischen- Institute Dr. Vogl vom Landesausschuße bewilligten Personalzulage jährlicher 600 fl. der Budgetkommission zur Behandlung zugewiesen. Ich ersuche die Petitionen vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Pickert: Gesuch des deutschen pädagogischen Vereines in Prag um Abänderung des §. 27 des Volksschulgesetzes.

Oberstlandmarschall: Wurde der Schul= Kommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Hr. Ludwig Freiherr von Weidenheim überreicht Sein eigenes Gesuch in Straßenbau=Angelegenheiten.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Klier: Gesuch des Mariabrunner Stipendienvereines um einen ständigen Jahresbeitrag

Oberstlandmarschall: Wurde der Budget= Kommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Grasse: Gesuch des Vereines deutscher Aerzte in Reichenberg und Umgebung um baldige Regelung der Kommunal=Gesundheitspflege.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Habermann: Gesuch der Vorstände der Kontributionsfonde der ehemaligen Dominien Stift Set. Klara=Kommenda des Kreuzherrenordens und Alt= Kinsberg um Abänderung der Gesetze vom 9. Juli 1863 und 6. August 1864.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abgeordneter Hr. Aßmann: Gesuch des Vorstandes der Stadtgemeinde Oschitz um Bewilligung zur Einhebung eines Zuschlages von Wein und Spirituosen.

Oberstlandmarschall: Wurde dem Landesausschuße zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Herbst: Gesuch der Vertreter der deutschen Gemeinden im Tauser Schulbezirke um Ausscheidung derselben aus diesem Schulbezirke und Vereinigung in einen eigenen Schulbezirk.

Oberstlandmarschall: Wurde der Schulkommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Derselbe: Gesuch derselben Vertreter um Ausscheidung der fraglichen Gemeinden aus dem Tauser und Einreihung zu einem deutschen Landtagswahlbezirke.

Oberstlandmarschall: Wurde jener Kommission zugewiesen, welche über den Antrag des Dr. Limbeck zu berathen hat.

Landtagssekretär Schmidt: Abgeordneter Hr. Moritz Graf Zedtwitz: Gesuch der Vertretung der Stadtgemeinde Asch um Bestätigung des Gemeinde= Krankenhaus=Statutes.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Alter: Gesuch des Königinhofer Bezirksausschußes

um Ulbernahme zweier Bezirksstrassen in Landeserhaltung.

Oberstlandmarschall: Wurde der Budgetkommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Roser: Gesuch des Johann Vogel, Kaminsegermeisiers in Pardubitz, um Auszahlung des Fegerlohnes für die Reinigung der Schornsteine der I. t. Hofgestürte Kladrub und Selmic vom Jahre 1825 -1836.

OberstlandmarSchall: Wurde der Petitionskomniission zugewiesen.

Landiagssekretär Schmidt: Abg. Hr. Baron Malowetz: Gesuch der LandesansSchußkanzelisten um Gleichstellung mit den Landeskassa-Assistenten und Landes-Buchhaltungs-Jngrossisten in Hinsicht der Gehaltserhöhung, dann um Verleihung des Titels "KanZlei-Officialen. "

OberstlandmarSchall: Wurde der Budgetkommission zugewiesen.

Lauftagssekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Alter: Gesuch der Stadtgemeinde Böhrn. Brod um einen unverzinslichen Vorschuß von 10000 zl. zum Behufe der Errichtung einer Kaserne für das neuerrichtete Landwehr-Cadre.

Oberstlandmarschall: Wurde der Budgetkommission zugewiesen.

In Druck sind gelangt und zur Vertheilnng gebracht: der Antrag des Abg. Dr. Ruß und Gen. auf Annahme eines Gesetzes, wodurch mehrere §§ des Gesetzes vom 21. Jänner 1870 zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an össentlichen Volksschulen abgeändert werden. Ich frage den Hrn. Abg., wann er wünscht, den Antrag zu begründen.

Abg. Dr. Ruß: Ich bitte den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu Stellen.

Oberstlandmarschall: Ferner der Antrag des Hrn. Abg. Lumbe und Gen. auf Abänderung des Bezirksvertretungsgesetzes. Ich frage diesen Herrn Abgeord., wann er wünscht, den Antrag zu begründen.

Abg. Lumbe: In der nächsten Sitzung.

Oberstlandmarschall: Ferner der Reifebericht des Aungust Leydhecker, Prof. an der landsvirthSchaStlichen Schule Tetschen-Liebwerd. Es ist eine Interpellation eingebracht worden, gerichtet an Se. Erc. den Herrn Statthalter. Ich bitte um Verlesung derselben.

Okresní zastupitelstvo v Brandýse nad L. podalo dne 14. listopadu 1871 a opětně dne 20. dubna 1872 u vysokého c. k. náměstnictví prosbu za odstranění přílišných nátiskův, jež se obyvatelům tohoto okresu neoprávněným a předpisům zákonův se příčícím postavením mýtnic na erární silnici pražsko-mladoboleslavské v Brandýse nad Labem a Staré Boleslavi dějí. Mýtnice tyto jsou ve jmenovaných místech tak postaveny, že se tím nejenom komunikaci míst-

ních obyvatelův překáží, nýbrž že i obyvatelé takových míst, které s Brandýsem a Starou Boleslavi erární silnicí spojeny nejsou, nýbrž naopak cestami obecními a okresními; a kteří takřka erární silnice jen u mýtnic se dotýkají, vzdor tomu nuceni jsou, mýto za tři míle a mimo to i mýto z mostu za cestu tam i zpět, celkem v obnosu pr. 48 kr. r. č. zapravovati, ačkoliv erární silnice neupotřebují. Ačkoliv jmenované zastupitelstvo okresní v nahoře zmíněných žádostech jen za důkladné vyšetření spravedlnosti jejich stížnosti a za zavedení stavu zákonům přiměřeného prosilo, ano se i vyjádřilo, že obyvatelstvo mýtu z mostu rádo se podrobuje, nedostalo se předce opětované žádosti žádného vyřízení, neřku-li, aby na ni spravedlivý zřetel byl obrácen.

Z těchto důvodů dovolují si podepsaní k Jeho Excelenci panu c. k. náměstku dotaz:

1.   zdali vysoké zemské vládě známo jest, že se rozhodnutí v této záležitosti protahuje,

2.   co vyřízení dotyčných žádostí zastupitelstva okresního v cestě stojí, a

3.   zdali vláda ochotna jest, stížnosti tyto odstraniti.

V Praze, dne 26. listopadu 1872.

Die Bezirksvertretiuig von Brandeis an der Elbe hat sich am 14. September 1871 und wiederholt am 20. April 1872 an die hohe f. f. Statthalterei mit der Bitte gewendet, daß die abnorme Bedrückung, die die Bezirksinfassen durch die ungerechtfertigte und den gesetzlichen Vorschriften widerstreitende Festsetzung der Mantheinhebnngspunkte an der ärariSchen Prag-Jungbunzlauer Straffe in Brandeis an der Elbe und Altbunzlau erleiden, beseitigt werde. Die Mauthschranken sind nämlich in den genannten Ortschasten derart situirt, daß nicht nur die Ortsinfassen an der freien Stomnunikaiton behindert werden. Sondern auch die Bewohner Solcher Ortschaften, deren Verbindung mit Brandeis und Altbunzlau nicht durch die ärarische Straße, vielmehr durch Bezirks- und Gemeindestrassen hergestellt wird, und die so zu Sagen nur bei den Mantheinhebungspunkten die ärarische Strasse berühren, gleichwohl genöthigt sind, eine Manthgebühr für 3 Meilen und überdieß die Brückenmanth für die Hin- und Rückfahrt im Gefammtbetrage per 48 kr. ö. W. zu entrichten gezwungen, obschon sie die ärarische Strasse fast gar nicht benützen, obwohl nun die genannte Bezirksvertretung in den oben berichteten Eingaben nur die genaue Untersuchung der Gerechtigkeit ihrer Beschwerde und die Herstellung des den Gesetzen entsprechenden Zustandes begehrte, ja Sogar erklärte, daß die Insassen der Zählung der Brückenmanth sich willig unterwerfen, haben die wiederholten Eingaben der Bezirksvertretung eine Erledigung, geschweige denn eine doch gewiß gerechtfertigte Berücksichtigung nicht gefunden. Ans diesen Gründen erlauben sich die Gefertigten an Seine Excellenz den Herrn I. I. Statthalter die Anfrage:

1.   ob der hohen Laudesregierung die VerzöUerung der Erledigung dieser Angelegenheit bekannt sei,

2.   welche Anstände bisher der Erledigung der diesfälligen Eingaben der Bezirksvertretung entgegenstehen, und

3.   ob die Regierung geneigt sei, den erhobenen Beschwerden Abhilfe zu verschaffen.

Prag, am 26. November 1872.

Dr. Alter, Dr. Randnitz, Dr. Roser, Suida,

Herkner, Knödtgen, Zintl, J. Thenmer, Leo Thenmer, Janota, Krause, Wenzl, Wolfrum, Woratfchka, Dr. Weber, Görner, Kuh, Rasp, Tachezy, Dr. Waldert, Klepsch, Kobinger, Pichler, Haßmann, Dormitzer, Watzka.

Excellenz Hr. Statthalter: Ich werde die Ehre haben, die Interpellation nächster Tage zu beantworten.

Obersslandmarschall: Ich habe noch folgende Mittheilung zumachen. Die Schulkommission hält heute Nachmittag um 5 Uhr ihre Sitzung; die Budgetkommission hält nach Schluß der heutigen Sitzung eine Sitzung,

Wir übergehen zur Tagesordnung, der erste Punkt derselben ist:

Der Bericht der Budgetkommission über Rechnungsabschluß der Stiftungsfonde für das Jahr 1869, 70, 71.

Berichterstatter ist Dr. Wiener. Ich ersuche ihn den Bericht vorzulesen.

Dr. Wiener: Hoher Landtag!

Ans dem gedruckten Berichte werde ich nur jene Fonde erwähnen, welche in neuester Zeit in die Verwaltung des Landes übergegangen sind und das ist: I. Der Landeskulturfond; derselbe hat sich um 5364 st. vermehrt. In diesen Fond stießen nämlich außer den aktiven noch Strafgelder für Forst und Feldfrevel; diese Eingänge sind aber nur sehr unbedentend und erlaube ich mir hervorzuheben, daß beispielsweise im Jahre 1871 um mehr als 1/3 weniger Strafgelder für Forstschäden eingelaufen sind als 1861; ich glanbe aber nicht, daß daraus der Schluß gezogen werden könne, daß die Forstschäden sich vermindert haben. Der 2. Fond ist der Propinationsentschädigungsfond, hiebei wird hervorgehoben, daß für erlangte Bierbränbefugnisse im Ganzen 55000 st. und für erlangte Befugnisse zur Branntweinbrennerei 1200 st. eingegangen find. Weiter ist der Normalfchulfond, welcher im Jahre 1870 nach Vorschrift des §. 66 des Gesetzes vom 14. Mai 1869 der Landesverwaltung übergeben worden. Dieser Fond beträgt im Ganzen 1013000 st. Uiber den Akt der Uibergabe und über die Frage, ob die Uiberschüsse des Fondes zu Schulzwecken verwendet werden können, und zu welchen Zwecken, wird ein eigener Bericht nachfolgen.

Die Budgetkommission stellt den Antrag:

1. Die Rechnungsabschlüsse des gräflich Straka schen Stistungsfondes, des Kaiser Leopold-Stiftungsfondes, des Fondes zur Errichtung böhmischer

Freiwilligenkorps, des Fondes zur Unterstützung von im Kriege erwerbsunfähig gewordenen böhmischen Freiwilligen, des Gerstner'schen Stiftungsfondes, desKaiser Franz Josef-Stiftungsfondes, des Landeskulturfondes und des Propinations - Entschädigungsfondes werden für die Jahre 1869, 1870, 1871, der Rechnungsabschluß des Normalschulfondes für die Jahre 1870 und 1871 für richtig anerkannt. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt:

a)  die mehr als 6jährigen Zinsen von dem auf der Generalka für den Kaiser Leopold-Stifiungssond versicherten Kapitale einbringlich zu mache;

b)  darauf zu dringen, daß jene Schuldner des Normalschulfondes, welche bisher die abgeforderte Erklärung, die auf ihren Realitäten versicherten Kapitalien mit 6 § zu verzinsen, nicht vorgelegt haben, dieser Verbindlichkeit nachkommen.

Sněmovní aktuarčte: Budžetní komise navrhuje:

1.   Účetní závěry nadacího fondu hraběte Straky, nadacího fondu císaře Leopolda, fondu pro zřízení českého dobrovolnického sboru, fondu pro podporování českých dobrovolníků ve válce zmrzačelých, nadacího fondu Gerstnerovského, nadacího fondu císaře Františka Jos., fondu pro zeměvzdělání a náhradního fondu propinačního za roky 1869, 1870 a 1871, pak účetní závěra normálního školního fondu za roky 1870 a 1871 uznávají se za správné.

2.   Zemskému výboru se ukládá:

a)  Více než šestileté úroky z kapitálu na "Generálce" pro nadací fond císaře Leopolda pojištěného, buďtež dobyty;

b)  buď o to naléháno, aby ti dlužníci normálního školního fondu, kteří posud ještě nepředložili žádaného na nich osvědčení, že podvolují se placení 6 procent úroků z kapitálů na jich realitách pojištěných, povinnosti této dostáli.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu den Anträgen das Wort? (Niemand meldet sich). Du dies nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage der Budgetkommission zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.

Wir kommen nun zum Berichte der BudgetKommission, über den Landesansschußbericht, betrefsend die Befreiung der an der Landeskassa angestellten Offizialen und Assistenten vom Erlage der Dienstkautionen. Berichterstatter ist Dr. Edler von Lumbe. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzulesen.

Abg. Dr. Josef v. Lumbe: Hoher Landtag !

Schon im Februar des Jahres 1870 hat der damals bestandene Landesausschuß einen Bericht mit dem Anfrage auf Befreiung der Offiziale und Assistenten der böhmischen Landeskassa von der Verpstichtnng zum Erlage der Dienstkautionen dem h. Landtage vorgelegt, aber weder jener hohe Landtag

noch der darauf folgende des Jahres 1871 war in der Lage diesen Bericht des Landesausschußes zu berathen und zu erledigen.

Der gegenwärtige Landesausschuß hat nun diesen Bericht diesem hohen Landtage unverändert vorgelegt, welcher ihn seiner Budgetkommission zur Vorberathung zuwies.

Die Kommission hat sich nach eingehender Berathung dahin ausgesprochen, daß keine genügende Veranlassung vorliege, die Bestimmungen über die Kautionspflichtigkeit der Kassabeamten im Allgemeinen abzuändern.

Der Bericht des Landesausschußes anerkennt selbst die Kautionspflicht der Kassabeamten im Prinzipe, und befürwortet nur die Auflassung der Kaution bei den Landeskassa=Offizialen und Kassa= Assistenten. Da aber die Offiziale die höheren Dienststellen nicht selten substituiren müssen, so würde die Befreiung von der Kaution das aufgestellte Prinzip Selbst verletzen.

Dieses Prinzip ist auch bei den Beamten der Kassen des Staates beibehalten, mit welchen die Landesbeamten in gleichem Verhältnisse stehen.

Wenn auch die Kautionen der Kassabeamten mit den ihrer Gebahrung anvertrauten Geldsummen in keinem Verhältnisse stehen können, daher vor großen Malversationen zu schützen nicht im Stande sind, sind sie doch geeignet, kleinere durch Versehen der Landeskassa zugefügte Beschädigungen rasch wieder einzubringen und den Beamten zu größerer Pünktlichkeit und Umsicht aufzufordern.

Dies gilt insbesondere von den Kassaoffizialen, welche auch häusig in die Lage kommen, höhere Posten des Kassadienstes zu vertreten.

Den Kassa=Assistenten aber, welchen keine selbstständige Verantwortlichkeit zufällt und die auch bei den k. k. Kassen von der Kautionslegung befreit sind, kann dagegen die Kautionspflicht erlassen werden.

Die Budgetkommission stellt daher den Antrag, der hohe Lantag beschließe die bestehenden Bestimmungen über die Kantionspflichtigkeit der Offiziale in ihrem gegenwärtigen Bestande aufrecht zu erhalten und nur die Assistenten der Landeskassa von der Pflicht der Kautionslegung zu befreien.

Prag, am 20. November 1872.

Sněmovní sekretář čte:

Budžetní komise navrhuje: Slavný sněme račiž se usnesti takto:

Co se týče oficiálů kasovních, zůstaňtež v platnosti posavadní ustanovení o jich povinnosti ku složení kauce; assistenti však pokladny zemské osvobozují se od povinnosti ku složení kauce.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich abzustimmen.

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Berichte der Budget= Kommission über den von dem Landesausschuße vorgelegten Zustandsbericht, betreffend die vom Landesfonde dotirten landwirthfchaftlichen Schulen über das Jahr 1869, 1870, 1871 und 1872. Berichterstatter ist derselbe.

Berichterstatter Dr. Joses Edler von Lumbe: Hoher Landtag!

In Befolgung des dem Landesausschuße in der XVI. Sitzung der 3. Jahressession im Jahre 1869 bei Berathung des Landes=Voranschlags für das Jahr 1870 ertheilten Auftrages, auch von den Ackerbauschulen alljahrliche Berichte mit genauer Angabe der die Anstalt Besuchenden abzufordern und diese Berichte im hohen Landtage zur Vorlagezu bringen, hat der Landesausschuß für das Schuljahr 1869-1870 mit dem Berichte vom 18. November 1870, Z. 22874, für die Schuljahre 1870 bis 1871 mit dem Berichte vom 23. September 1871, Z. 18759, dem hohen Landtage zur Vorlagegebracht. Nachdem diese beiden Berichte von dem hohen Landtagspräsidium als im hohen Landtage nicht zur Verhandlung gekommen, dem Landesausschuße zurückgestellt wurden, so hat derselbe diese beiden Berichte pro 1869-70 und 1870-71 neuerdings vorgelegt, den Zustands=Bericht für das Studienjahr 1871-72 unter dem 31. Oktober l. J., Z. 25218, in tabellarischer Form beigefügt, welches unter die Mitglieder des hohen Landtages unter Landtagszahl 296 1872 vertheilt wurde.

Diesen Zustandsbericht hat der hohe Landtag seiner Budgetkommission zugewiesen, um die Verwendung der für die landwirthschaftlichen Lehranstalten bewilligten Subventionen, welche bereits zu einem jährlichen Betrage von 40150 st. angewachsen sind, zu prüfen, und die Zweckmäßigkeit ihrer Verwendung bezüglich der Leistungen- dieser Lehranstalten mit Rücksicht auf die Zahl der Zöglinge derselben zu beurtheilen.

Die Budgetkommission fand die vorgelegten Zustandsberichte dreier Jahre der subventionirten Lehranstalten vollständig und die Verwendung der bewilligten Subventionen mit Rücksicht auf die Zahl der Zöglinge den Intentionen des hohen Landtages entsprechend.

Die Budgetkommission stellt daher den Antrag:

Der hohe Landtag geruhe diese vorgelegten Zustandsberichte der subventionirten landwirthschaftlichen Lehranstalten für die Studienjahre 1869-70, 1870-71 und 1871-72 zur Kenntniß zu nehmen.

Sněmovní sekretář čte: Budžetní komise navrhuje:

Slavný sněme račiž tyto předložené zprávy o stavu hospodářských škol z fondu zemského podporovaných za rok 1869-70, 1870-71 a 1871-72 vzíti k blahosklonné vědomosti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum Antrage das Wort?

Da es nicht der Fall ist, bitte ich um Abstimmung.

Ich bitte jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Petitionskommission zur Vetition Nr. 30 der Stadt Dobřaner Gemeindevertretung und Nr. 33 der Klattaner Stadtvertretung, die Eisenbahnverbindungen betreffend. Berichterstatter ist Herr Jahnel.

Berichterstatter Abg. Jahnel: Hoher Landtag !

Der Petitionskommission ist die Petition metrerer Industrieller und Gemeindevertreter aus und bei Klattan de pr. 2. Mai l. J., in welcher um lue Veranlassung gebeten wird, daß der Bau einer Lokomotiv-Eisenbahn von Pillen über Klattau an die baierische Grenze in nächster Zeit gesichert werde, dann die Petition der Stadt Dobraner Gemeindevertretung de pr. 2. Mai l. J., in welcher gebeten wird, zu veranlassen, daß die Pilsen-Eifensteiner Bahn Dobřan berühre, zur Behandlung zugestellt Worden.

Beide Petitionen sind, wie gesagt, bereits am 2. Mai des lausenden Jahres überreicht worden, der hohe Landtag war jedoch im heungen Frühjähre bei der so kurz bemessenen Sessionsdauer nicht in der Lage, dieselben der Würdigung zu unterziehen, sie haben jedoch seither durch das Reichsgesetz vom 28. Juni 1872, durch welches die hohe Regierung ermächtigt wird, bei Konzessionirung einer Lokomotiv-Eisenbahn von Pilsen über Dobřan und Přefizitz nach Klattan und von da an die böhm. baier. Grenze bei Eisenstein mehrere Begünstigungen zu gewähren, bereits die gewünschte Berücksichtigung gefunden.

Es ist dies unisornehr der Fall, als nach einem der Pilsen-Priesen-Komotauer Eisenbahn-Gesellschaft ad Konzessionärin zugekommenen Erlasse des hohen k. k. Handelsministeriums vom 19. l. M., Seine k. k. Majestät der genannten EisenbahnGefellschaft die Konzession zum Baue der genannten Eisenbahn mit a. h. Entschließung vom 13. l. M. ertheilt haben.

Die Petitionskommisston stellt demnach den Antrag:

Ein hoher Landtag wolle die Petitionen der Stadtvertretung Dobřan, dann der Interessenten und Gemeindevertreter in und um Klattan durch das Reichsgesetz vom 28. Juni 1872 und durch die a. h. Entschließung vom 13. November 1872 als erledigt ansehen.

Sněm. sekretář čte:

Petiční komise činí návrh:

Slavný sněme račiž petice zastupitelstva města Dobřan, pak interesentův obecního zastupitelstva v Klatovech a v okolí Klatov říšským zákonem, daným dne 28. června 1872, a nejvyšším rozhodnutím ze dne 13. listopadu 1872 uznati za vyřízeny.

Oberstlandmarschall: Wůnscht Jemand zu diesem Antrage das Wort ? Da dies nicht der Fall ist, schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand zu erheben. Angenommen.

Wir kommen nun zum letzten Punkte der Tagesordnung, zum Bericht der Petitionskommission, zur Petition Zahl 9 der Stadt Zwickau, Zahl 36 der Stadt Klein-Grünan, Zahl 37 Grop-Mergthal und Zahl 38 der Gemeinde Glasert, endlich Zahl 39 der Gemeinde Kunersdorf, betressend die Führung von Eisenbahnlinien.

Berichterstatter ist derselbe.

Berichterstatter Jahnel: Der Petitionskommission sind die Petitionen:

1.   Der Vertretung der Stadtgemeinde Zwickau um Einbeziehung der Zwickauer Indusiriegegend in das osterreichische Eisenbahnnetz durch den Bau eines Seitenstügels von einer Station der Linie Böhm -Leipa-Liebenau;

2.   des Gemeindeamtes Klein-Grünau, Bezirk Zwickau, um eingehende Wütrdigung und Bevorwortung der von der Stadt Zwickau vorgelegten Petition;

3.   des Gemeindeamtes Groß-Mergthal, dessen Bezirk mit dem nämlichen Petitum;

4.   des Gemeindeamtes Glasert, dessen Bezirk mit dem gleichen Petitum;

5.   des Gemeindeamtes Kunersdorf, dessen Bezirk mit dem gleichen Petitum zur Bchandlung zugewiesen worden.

Die Kommission hat diese Petitionen geprüft und berichtet darüber:

Die Petition der Stadt Zwickau wurde dem h. Landtage am 30. Apríl, die übrigen geuannten Petitionen am 5. Mai l. J. überreicht Seicher ist jedoch das Reichsgesetz vom 28. Juni -1872, R. G. -Bl. Nr. 101, erflossen, welches die Regierung ermächtigt, bei Konzessionirung einer Lokomotiveisenbahn von Liebenau über Böhm. Leipa-Leitmeritz x. nebst Flügelbahnen von Reichstadt oder Böhm. -Leipa in der Richtung über Zwickau und Glasert x. mehrere Begünstigungen gegen dem zu gewähren, daß diebezeichnete Eisenbahn binnen längstens 5 Jahren vom Tage der Konzessionsverlechung an gerechnet, im Bau vollendet und dem össentlichen Verkehr übergeben werde; es haben daher diese sämmtlichen genannten Petitionen ihre günstige Erledigung durch das Gesetz vom 28. Juni l. J. bereits gefunden, umsomehr, als nach einem an die Herren Konzessionäre: Se. Durchlaucht Fürst Josef Adolf zu Schwarzenberg, Ercellenz Graf Edmund Hartig, Graf Hieronymns Mannsfeld und Franz Tschinkel herabgelangten Schreiben des h. k. k. Handelsministerinms vom 13. Oktober Seine Majestát den genannten Herren die Konzession zum Baue der fraglichen Eiseubahuen mit a. h. Entschließung vom 8. Oktober l. J. bereits ertheilt haben. Die Petitionskommission beantragt sonach, ein h. Landtag wolle die Petitionen der Gemeinden Zwickau,

Klein-Grünau, Groß-Mergthal, Glafert und Kunersdorf durch das Gesetz vom 28. Juni 1872 und durch die Allerhöchste Entschließung vom 8. Oktober 1872 als erledigt ansehen.

Sněm. sekretář čte:

Petiční komise navrhuje:

Slavný sněme račiž petici obcí Cvikova, Klein-Grünova, Velkého Merkthalu, Glaserta a Kunratic uznati za vyřízené říšským zákonem, daným dne 28. června 1872, a nejvyšším rozhodnutím ze dne 8. října 1872.

Oberftlandmarfchall: Wünfcht Jemand zum Antrage das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so Schreiten wir zur Abstimmung. Die Zustimmenden wollen die Hand erheben.

Er ist angenommen.

Die heutige Tagesordnung ist erschöpft.

Die nächste Sitzung findet Morgen um 10 Uhr statt, und auf der Tagesordnung stehen:

L Antrag des Abgeordneten Dr. Ruß und Genossen auf Beschließung eines Gefetzentwurfes

bezüglich der Abänderung einiger §§. des Gesetzes vom 21. Jänner 1870 zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen.

II.   Antrag des Abgeordneten Dr. Lumbe und Genossen auf Äbändernng des Bezirksvertretnngsgesetzes.

III.   Berichte der Petitionskommission:

a)  betreffend die Errichtung eines Gewerbege-richtes in Reichenberg;

b)  über das Gesuch, Zahl 54 der Gemeindevertretung Breitenthal um Bewilligung des Verkaufes einer Staatsobligation von 600 st. und Verkeilung des Erlöfes an die Gemeindeglieder;

c)  Eingabe des Bezirksausschußes Beusen um gesetzliche Regelung der Eimentirungsangelegenheit.

IT. Bericht der Kommission über den Antrag des Abgeordneten Dr. Knoll, betreffs des Legalisirungszwanges.

Schluß der Sitzung 12 Uhr 10 Minuten.

Karl Weinrich, Berifikator.             Josef Sobotka, Berifikator. G. Kardasch, Berifikator.


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