Støeda 31. srpna 1870

Da gegen die Wahl kein Anstand vorliegt, beantragt der Landesausschuß die Wahl zu agnosziren und den Gewählten zum Landtage zuzulassen.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

Jest návrh zemského výboru, aby volba pana Dr. Antonína Walderta za poslance mìst Chomutova, Výprt a Pøíseènice za platnou uznána byla a zvolený k snìmu pøipuštìn byl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, weiche einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht. )

L, =A. =B. Dr. Tedesko:

Zu der am 24. August 1870 vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Städte Saaz und Kaaden sind 492 Wähler erschienen und es erhielt Hr. Dr. Theodor Haßmann, Advokat in Saaz, 359 Stimmen, Ferd. Petrowitz 97 Stimmen. Hr. JUDr. Th. Haßmann erscheint demnach mit absoluter Majorität gewählt; es ist kein And = Stand gegen die Wahl, daher beantragt der Landesausschuß die Wahl zu agnosziren und den Gewählten zum Landtage zuzulassen.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

Zemský výbor navrhuje: Volbu pana JUDr. Th. Hassmanna, advokáta v Žatci, za poslance mìst Žatce a Kadanì za platnou uznati a zvoleného k snìmu pøipustiti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Angenommen.

L. =A. =B. Dr. Tedesko:

Zu der am selben Tage stattgefundenen Wahl des Landtagsabgeordneten für die Städte Schluckeuau, Ehrenberg, Hainspach sind 449 Wähler erschienen und es erhielt Herr JUDr. Karl Czyhlarz, Universttätsprofessor in Prag, 269 Stimmen, Herr Wilhelm Kynast 129 Stimmen; es erscheint somit Hr. Dr. Karl Czyhlarz, Universitätsprofessor, mit absoluter Majorität gewählt, kein Anstand liegt vor, und der Landesausschuß beantragt die Wahl zu agnosziren und den Gewählten zum Landtage zuzulassen.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

Zemský výbor navrhuje: Slavný snìme raèiž volbu pana JUDr. Karla Czyhlarze za poslance mìst Sluknova, Ehrenberku a Hanšpachu za platnou uznati a zvoleného k snìmu pøipustiti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Angenommen.

L. =A. =B. Dr. Tedesko:

Zu der am Selben Tage stattgefundenen Wahl des Landtagsabgeordneten für die Stadt Eger erschienen 111 Wähler, und es erhielt Herr Eduard Kittel, Gymnasialprofessor, 104 Stimmen, er erscheint somit mit absoluter Majorität gewählt, gegen die Wahl liegt kein Anstand vor. Der Landesausschuß beantragt die Wahl zu agnosziren und den Gewählten zum Landtage zuzulassen.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

Zemský výbor navrhuje: Slavný snìme raèiž volbu pana Eduarda Kittla, professora v Chebì, za poslance mìsta Chebu za platnou uznati a zvoleného k snìmu pøipustiti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche mit der Wahl einverstanden sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Nachdem gegenwärtig gegen 180 Wahlen bereits agnoszirt sind, so werde ich den Herren, die heute wieder agnoszirt worden sind, die Angelobung abnehmen und dann ist kein Anstand, daß der Land tag sich als konstituirt betrachten kann.

Ich bitte also zuerst die Angelobungsformel den Herren vorzulesen und dann die Herren vorzurufen.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

Uèiníte co poslancové slib na místì pøísahy v ruce Jeho Excelence nejvyššího maršálka zemského, že chcete Jeho Velièenstvu císaøi pánu vìrni a jeho poslušni býti, zákony zachovávati a své povinnosti plniti.

Sie werden als Landtagsabgeordnete in die Hände Seiner Ercellenz des Hrn. Oberstlandmarschalls an Eidesstatt geloben Seiner Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Oberstlandmarschall: Zuerst werden diejenigen Herren vorgelesen, welche gestern vorgerufen und abwesend waren.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

Herr Eduard

Fuèikovský von Grünhof.

Eduard Fuèikovský: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Eduard Riedl. Ed. Riedl: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Frant. Fiala. Fiala: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Ant. Honc.

Ant. Honc: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Wenzig.

Wenzig: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Fáèek.

Fáèek: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Èížek.

Dr. Èížek: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Klimeš.

Klimeš: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Tonner.

Tonner: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Škarda.

Dr. Škarda: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Fink.

Dr. Fink: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Klaudy.

Dr. Klaudy: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Bozdìch.

Dr. Bozdìch: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Sv. pán Villani.

Sv. p. Villani: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Theumer Jos.

Theumer: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Khales.

Khales: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Stummer.

Stummer: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Kratochvíle.

Kratochvíle: Slibuji.

Snìm. skr. Schmidt: p. Václavík.

Václavík: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Theumer Leo.

Theumer: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Zátka.

Zátka: Slibuji.

Snìm. skr. Schmidt: Dr. Gabriel.

Dr. Gabriel: Slibuji.

Snìm. skr. Schmidt: Herr Hartl.

Hartl: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Platzer.

Platzer: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Faber.

Faber: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: H. Potuèek Karl.

Potuèek: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Rofer.

Dr. Rofer: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Zeleny.

Zelený: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Wäwra.

Wávra: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Platzer.

Dr. Platzer: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Dr. Sladkovský.

Dr. Sladkovský: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Krištof Bauriedl.

Bauriedl: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Grohntann.

Dr. Grohmann: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Stamm.

Dr. Stamm: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Zintl.

Dr. Zintl: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Karl Aßmann.

Karl Aßmann: Ich gelobe.

Snìm. skr. Schmidt: Ritter v. Streeruwitz.

Ritter v. Streeruwitz: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Woratschka.

Dr. Woratschka: Ich gelobe.

Snìm. skr. Schmidt: Ludwig Schlesinger.

Ludwig Schlesinger: Ich gelobe.

Snìm. skr. Schmidt: Herr Löfffer.

Herr Löffler: Ich gelobe.

Snìm. skr. Schmidt: Herr Friedrich Leeder.

Friedr. Leeder: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Adolf Knödtgen.

Adolf Knödtgen: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Karl Leitner.

Dr. Karl Leitner: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: P. Vinc. Bradáè.

P. Vinc. Bradáè: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Köppl.

Herr Köppl: Ich gelobe.

Snem. sekr. Schmidt: p. Pollach.

Pollach: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: p. Hanke.

Hanke: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Friè (nemocen).

Snìm. sekr. Schmidt: Vincenz Seidl.

Vincenz Seidl: Ich gelobe.

Snem. sekr. Schmidt: Dr. Raudnitz.

Dr. Raudnitz: Ich gelobe.

Snìm. skr. Schmidt: Dr. Weeber.

Dr. Weeber: Ich gelobe.

Snìm. skr. Schmidt: Dr. Seeling.

Dr. Seeling: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: František Dittrich.

František Dittrich: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Kostial.

Herr Kostial: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Forster.

Dr. Forster: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Klepsch.

Dr. Klepsch: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Banhans.

Dr. Banhans: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Klier.

Dr. Klier: Ich gelobe.

Snem. sekr. Schmidt: pan Oliva.

Pan Oliva: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: pan Götzl

Pan Götzl: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Tedesco.

Dr. Tedesco: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Wiener.

Dr. Wiener: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: pan Tušner.

Pan Tušner: Slibuji.

Snìm. sekr. Schrnidt: pan Šobr.

Šobr: Slibuji.

Snìm. sekr. Schrnidt: Dr. Karel Roth.

Dr. Karel Roth: Slibuji.

Snìm. sekr. Schrnidt: Dr. Štross.

Dr. Štross: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt. pan Ant. Jahnel.

Ant. Jahnel: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Gustav Groß.

Dr. Gustav Groß: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Ritter von Liebig Franz.

Ritter v. Liebig Franz: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Se. Exc. Leop. Hasner Ritter v. Artha.

Se. Exc. Leop. Hasner v. Artha: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Trmal.

Dr. Trmal: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: pan Esop.

Esop: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: pan Hausmann.

Hausmann: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: pan Fingerhut.

Fingerhut: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Julius Grégr.

Dr. Julius Grégr: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Prachenský.

Dr. Prachenský: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Žák.

Dr. Žák: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: pan Šípek.

Šípek: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Tirsch (nemocen. )

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Jablonský.

Dr. Jablonský: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Mattuš.

Dr. Mattuš: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Stanislav Neumann

Dr. Stan. Neumann: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan Ant. Schmied.

Antonín Schmied: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Svátek.

Dr. Svátek: Slibuji.

Snìm. sek. Schmidt: Pan Skrejšovský.

J. V. Skrejšovský: Slibuji

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Schmeykal

Dr. Schmeykal: Ich gelobe.

Snem. sekr. Schmidt: Dr. Görner.

Dr. Görner: Ich gelobe.

Snem. sekr. Schmidt: Herr Seidemann.

Secidemann: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Klíma.

Dr. Klíma: Slibuji.

Snìm. sekr. Schmidt: Herr Wolfrum.

Wolfrum: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Waldert.

Dr. Waldert: Ich gelobe.

Snem. sekr. Schrnidt: Dr. Haßmann.

Dr. Haßmann: Ich gelobe.

Snìm. sekr. Schmidt: Dr. Czyhlarz.

Dr. Czyhlarz: Ich gelobe.

Snem. sekr. Schmidt: Herr Kittl.

Herr Kittl: Ich gelobe.

Oberstlandmarschall: Ich werde jetzt diejenigen Herren, die vom Landtagsbureau neu eingetreten sind und daher noch keine Angelobung geleistet haben, die Angelobung vornehmen lassen.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Složíte co zapisovatelé snìmu vzhledem k své úøední pøísaze do rukou nejvyššího maršálka slib, že budete pilnì, svìdomitì a správnì plniti povinnosti, které se Vám ukládají èl. 6. a 4. jednacího øádu.

Sie weiden als Landtagsaktuare mit Beziehung aus den von Ihnen abgelegten Diensteid angeloben, die Ihnen durch die §§. 4 und 6 der Landtagsgeschäftdordnung auferlegten Obliegenheiten fleißig; gewissenhaft und pünktlich zu erfüllen.

Snìm. akt. Krejèí: Slibuji. Snìm. akt. Janda: Slibuji. Snìm. akt. Höhm: Slibuji.

Oberstlandmarschall: (läutet) Nachdem gegenwärtig der Landtag als konstituirt betrachtet werden kann, So fordere ich die Herren auf, unmittelbar nach der heutigen Sitzung die Kurien zu konstituiren und zwar ist der Versammlungsort der Kurie des Großgrundbesitzes, wie bisher üblich war, der Sitzungssaal des Laudes=Ausschußes; das Lese=Zimmer für die Kurie der Städte und Industrial= Orte und für die Handelskammer und für die Kurie der Landgemeinden der Landtagssaal felbst. Ich bitte die Herren sich als Kurie zu konstituiren durch die Wahl eines Obmannes und Schriftführers und bitte jede diese Wahl von drei Verificatoren vorzunehmen und mir hierüber die Anzeige zu erstatten und die gewählten Herren Verificatoren sich bei mir zu versammeln. Wir Schreiten in der Tages=Ordnung weiter und kommen zur ersten Lesung der Allerhöchsten Botschaft. Wünschen die Herren, daß die Allerhöchste Vorlage, welche bereits gedruckt allen Herren vertheilt wurde, nochmals zur Verlesung gebracht weide? Ich glaube, es ist nicht noth= wendig, nachdem alle Herren dieselbe bereits in der Hand haben. Ich Stelle daher die geschäftsordnungsmäßige Frage über die weitere Behandlung dieser Allerhöchsten Vorlage.

Hr. Clam-Martinic. Dovoluji si navrhnouti: slavné shromáždìní raèiž se usnesti takto: Nejvyšší poslání budiž odkázáno výboru, který má podati návrh o tom, jakým zpùsobem se má s touto pøedlohou nakládati. Tento výbor budiž sestaven z 9 èlenù, kteøí po 3 voleni budtež kuriemi z celého shromáždìní.

Die hohe Versammlung wolle beschließen, die allerhöchste Botschaft einer Kommission zuzuweisen, welche über die Art und Weife der Behandlung dieser Vorlage einen vorläufigen Antrag zu stellen habe. Diese Kommission hat aus 9 Mitgliedern zu bestehen, von welchen je drei durch jede Kurie aus dem ganzen Hause zu wählen sind.

Dr. Wiener. Ich erlaube mir die Ansicht auszusprechen, daß die kaiserliche Botschaft keine Regierungsvorlage ist, sondern eine Regierungsmittheilung, und daß daher diese Vorlage nicht als Regierungsvorlage betrachtet werden kann und daß der von Sr. Ercellenz dem Grafen Clam=Martinic gestellte Antrag eigentlich ein selbstständiger Antrag ist; denn Regierungsvorlagen Sind unmittelbare Berathungsgegenstände und durch sich selbst schon als solche hiezu geeignet; eine kaiserliche Botschaft ist es aber nicht. Sie kann allerdings Gegenstand einer Berathungsvorlage werden, wenn nämlich ein geeigneter Antrag diesfalls gestellt wird. Es ist aber nach §. 36 der Geschäftsordnung die Regierungsvorlage durch Se. Erc. den Herrn Oberstlandmarschall, dem Landtage zu übergeben, was aber im Vorliegenden nicht der Fall ist, sondern die k. Botschaft wurde von Sr. Erc. dem Herrn Statthalter überreicht; aus diesem geht jedenfalls hervor, daß diese Vorlage keine Regierungsvorlage Sondern eine Regierungs=Mittheilung ist.

Unter diesen Umständen scheint es mir allerdings richtig zu sein, daß der von Seiner Ercellenz gestellte Antrag ein selbstständiger ist. Damit aber dieser Selbstständige Antrag auch schleunigst der Erledigung zugeführt werde, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß von der Drucklegung dieses Antrages Umgang genommen werde und werde mir für diesen Fall, als die erste Lesung dieses Antrages durchgeführt wird, einen weiteren ZusatzAntrag erlauben.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Autrag zu formuliren.

Dr. Wiener: Ich bitte Ercellenz aussprechen zu wollen, ob diese Sache als Regierungsvorlage oder als Selbstständiger Antrag zu behandeln sei.

Oberstlandmarschall: Sie beantragen, daß es als selbstständiger Antrag betrachtet werde? Das ist ihr Antrag? - Ich mache unbeschadet der Debatte nur die Bemerkung, daß die Vorlage streng nach §. 36 der Geschäftsordnung durch den Oberstlandmarschall auf die Weife geschehen ist, daß ich die Regierungsvorlage von dem Vertreter der hohen Regierung übernommen, dieselbe dem Landtage vorgelegt, daß ich sie habe drucken lassen, daß sie vertheilt worden ist und daß ich sie hätte heute vorlesen lassen. - Sie ist also von mir, von Seiten der Regierung übernommen und durch mich dem Landtage vorgelegt worden.

Wünscht Jemand das Wort?

Dr. Wiener: Wenn dies eine Regierungsvorlage ist, so erlaube ich mir den weiteren Zusatz= Antrag zu stellen, daß der Commission aufgetragen werde, mit thunlichster Beschleunigung den Bericht zu erstatten und zwar aus dem Grunde, weil in der kaiserlichen Botschaft ausdrücklich enthalten ist, daß zu den Reichsrathswahlen geschritten werden möge. Da nun der Tag der Reichsrathseröffnung bereits kunbgemacht ist, so scheint es notwendig und dringend zu sein, daß bald der Antrag der Commission an das hohe Haus gelange.

Ich Stelle also den Antrag, daß die Commission beauftragt werbe, den Bericht mit thunlichster Beschleunigung zu erstatten.

Oberstlandmarschall: In der Form also ist der frühere Antrag zurückgezogen und würde dies ein Zusatz=Antrag sein zu dem Antrage des Herrn Grafen Clam, daß der Commission die möglichste Beschlennigung aufgetragen werde.

Dr. Schmeykal: Ich habe den Antrag, welcher von Sr. Ercell. ausgegangen ist, so aufgefaßt, daß es sich vorläufig nur um Niederfetzung einer Commission handeln solle, welche Bericht und Antrag über die Behandlung der kais. Botschaft erstatten soll. Von diesem Standpunkte ausgehend, glaube ich, daß diesem Antrage wohl zugestimmt werden könnte und glaube, daß es auch im Sinne des Herrn Antragstellers Selbst schon der Sache halber gelegen ist, eine Beschleunigung im Vorhinein in Aussicht zu nehmen. Ich glaube also, daß über den gestellten Antrag einschließlich des Zusatzantrages des Hrn. Dr. Wiener zur Abstimmung geschritten werden könne.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Graf von Martinic: Ich erlaube mir in der Beziehung dem Herrn Vorredner vollkommen beizustimmen, daß ich den Antrag in dem -Sinne gestellt habe, es möge der Ausschuß erst über die Art und Weise der formellen Behandlung uns einen Antrag stellen.

Daß biese allerhöchste Botschaft heute an der Tagesordnung steht, führt notwendig zu dem Resultate, daß darüber zunächst in formeller Beziehung ein Beschluß gefaßt werden müsse. Deswegen glaube ich, daß die Annahme dieses verläusigen Antrages sich allseits anempfehlen würde. Was die Frage der Dringlichkeit der Behandlung betrifft, so habe ich mich nicht veranlaßt gesehen, einen Antrag zu stellen und überlasse es dem h. Hause über die weitere Behandlung des Antrages sich schlüssig zu machen.

Abg. Wolfrum: Nachdem der ursprüngliche Antragsteller den Sinn feines Antrages näher erklärt hat, so glaube ich im Sinne des ganzen h. Hauses zu handeln, wenn ich den Antrag stelle, daß dieser niedersetzenden Kommission ausgetragen werde, nach §. 47 der Geschäftsordnung und zwar nach lit. a), c), d) vorzugehen, nämlich "daß dem Ausschuße zur Berichterstattung eine Frist gestellt werde" und daß von der Drucklegung des Antrages und des Kommission Berichtes Umgang genommen werde. Nachdem diese Kommission blos über die formelle Seite der Frage einen Bericht zu erstatten haben wird, so glaube ich, daß auch hinsichtlich des Gegenstandes, über welchen der Bericht erscheinen wird, wohl kein Anstand sein wird, daß man von der Drucklegung des Kommissions=Berichtes Umgang nehmen könne. Die eigentliche Behandlung der Frage (des Meritorischen) wird ja erst Später stattfinden, indem ich mir vor Augen gestellt habe, daß über die Antwort auf eine Botschaft Sr. Majestät des Kaisers wohl nicht, ohne in Druck gelegt zu werden, wird verhandelt werden können. Hier aber, wo blos die formelle Seite der Frage in Betracht kommt, glaube ich, daß man diese drei Punkte, deren Annahme ich der Dringlichkeit wegen angetragen habe, annehmen Sollte.

Oberstlanbmarschall: Ich bitte den Antrag, daß die Frage als eine dringliche behandelt werde und daß nach den drei Punkten des §. 47 insofern der Kommission eine Frist gegeben und von der Drucklegung Umgang genommen werden soll, vorgegangen werde, schriftlich zu formuliren. Das wäre ein Zusaßantrag zu dem Antrage des Herrn Grafen Clam=Martinitz.

Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen ? (Niemand meldet sich. )

Also erkläre ich die Debatte für geschlossen und Sobald mir der Antrag wird überreicht worden Sein, werde ich die Anträge zur Abstimmung bringen. Ich werde beide Anträge vorlesen lassen. Ich bitte zuerst den Hauptantrag des Grafen Clam=Martinic vorzulesen.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Nejvyšší poslání budiž odkázáno výboru, který má podati pøedbìžný návrh o tom, jakým zpùsobem se má s touto pøedlohou nakládati. Tento výbor budiž sestaven z 9 èlenù, kteøí po 3 voleni buïtež kuriemi z celého snìmu.

Die hohe Versammlung wolle beschließen, die Allerhöchste Botschaft einer Commission zuzuweisen, welche über die Art und Weife der Behandlung dieser Vorlage einen vorläufigen Antrag zu stellen habe. Diese Commission habe aus 9 Mitgliedern zu bestehen, von welchen je 3 durch jede Kurie aus dem ganzen Hause zu wählen sind.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? (Wird unterstützt. ) Ich bitte die Herren, die für den Antrag stimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Einstimmig angenommen. Ich bitte nun den weiteren Zusatzantrag vorzulesen, den Antrag des Herrn Wolfrum.

Ldtgs. = Sekr. Schmidt: Die Kommission werde beauftragt, in der nächsten Sitzung mit Umgehung der Drucklegung den Bericht zu erstatten.

Komisi budiž uloženo, aby v pøíštím sezení podala zprávu opomenuvši vytištìní té samé.

Graf Clam = Martinitz: Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Antrag anders lautet, als er früher gelesen worden ist. Nicht in der nächsten Sitzung, sondern mit Umgehung der Frist. Es ist von Punkt a), c), d) die Rede gewesen, es sollte von der Bestimmung einer Frist kurz von den Punkten a), c), d) Umgang genommen werden. Daß diese Frist Schon auf die nächste Sitzung gesetzt werden solle, müßte ein neuer Beschluß sein. Nach der Geschäftsordnung §. 47 müßte man sich schlüssig machen, ob von diesen 3 Punkten Umgang genommen werden kann. Wird dies beschlossen, dann kann ein weiterer Beschluß gefaßt werden, welche Frist gestellt werden Soll.

H. Wolfrum: Ich habe allerdings den Punkt a) ausdrücklich betont, nämlich daß der Kommission eine Frist gestellt werde und ich glaubte diese Frist gleich auf die nächste Sitzung stellen zu sollen.

Oberstlandmarschall: Nach der Ansicht des Grafen Clam wäre vorläufig nur der Beschluß zu fassen, ob der Landtag beschließt, daß nach §. 47 der Gesch =Ordnung die Abkürzung der Formen, die in dem § 47 enthalten find, auf diesen. Antrag und den Bericht, den die Kommission auszuarbeiten hat, anzuwenden sind und dann wäre ein 2. Antrag, welche Frist festgesetzt werden Soll; ich glaube, daß wir das trennen müssen; es kann nicht zugleich abgestimmt werden. (Stimmen: Ja)

Ich werde, wenn Herr Antragsteller vielleicht den Antrag reformirt, so den Antrag ändern, daß die Frist nicht ausgesprochen würde.

Wolfrum: Wenn eine getrennte Abstimmung möglich ist, so kann ich nichts dagegen haben.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag vorzulesen; es müßte der Antrag dahin lauten, es werde beschlossen, den Antrag als dringend zu erklären und die nach §. 47 diesfalls zulässigen Abkürzungen eintreten zu lassen. Aber ich kann als Präsident diesen Antrag nicht Selbst formuliren, es müßte ihn Jemand so formuliren. Cs ist einfach die Angelegenheit als eine dringende zu erklären und zu beschließen, daß die Abkürznngsformen des §. 47 darauf Anwendung finden.

Wenn Jemand den Antrag aufnehmen wollte Dr. Banhans: Bitte ums Wort.

Ich erlaube mir diesen Antrag aufzunehmen in der Form: Der hohe Landtag wolle beschließen: ES fei der Antrag Seiner Ercellenz des Hrn. Grafen Clam als Dringlichkeitsantrag zu behandeln und Gebrauch zu machen von den im §. 47 der Geschäftsordnung vorgesehenen Abkürzungsfällen a), c), d) vorbehaltlich des weiteren Antrages des Herrn Wolfrum, wo dann die Frist in einem zweiten Antrage zu firiren ist.

Oberstlandmarschall: Ich bitte das so zu formuliren und mir zu übergeben. - (Pause. Es geschieht. )

Ich bitte den Antrag vorzulesen.

Sn. sekr. Schmidt:

Herr Dr. Banhans stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei der Antrag Seiner Excellenz Hrn. Grafen Clam als ein dringlicher zu behandeln und haben zur Abkürzung der Geschäftsformen die Absätze a), c), d) des §. 47 der Geschäftsordnung Platz zu greifen.

Pan Dr. Banhans èiní návrh: Návrh Jeho Exc. hr. Clama budiž považován co nutný a budiž upotøebeno kratšího spùsobu jednání, jak ustanoveno je v §. 47 odstavci a), c), d).

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Dr. Grünwald: Já myslím, že nemùže být odstavec a), c), d), ponìvadž odstavec c), d) je spojen s "aneb"; tak bud musí platit c), nebo d) a vidím, že v tomto pøípadì mùže platiti a), d).

Dr. Banhans: a) und c).

(Heiterkeit. )

Oberstlandmarschall: a) und c) können wir nur anwenden; es geht nicht Alles anzuwenden.

(Heiterkeit. ) Also ich bitte zu andern.

Dr. Banhans: Darf ich ums Wort bitten?

Oberstlandmarschall: (läutet. )

Dr. Banhaus: Es lautet der §. 47 lit c): "Der Landtag kann in Fällen dringender Eile oder minderer Wichtigkeit die Abkürzung der Formen der Geschäftsbehandlung dahin beschließen, daß sogleich nach Venheilung des gedruckten Ausschußberichtes von der Drucklegung des Antrages=Umgang genommen werde. " (Rufe: oder !)

Ich bitte ! (liest): "oder des Kommissionsberichtes (Rufe: Ganz recht!) Nun ich glaube wohl, daß beschlossen werden kann, daß der Antrag sowohl als der Kommissionsbericht nicht in Druck gelegt werde.

Also ich glaube, daß man allerdings von lit. a), dann von lit. c) und d) (Rufe: oder !) Gebrauch machen kann. Es ist der Antrag Sr. Excellenz nicht in Druck gelegt und wir wünschen, daß der Kommissionsbericht, weil er nur in formali sich aussprechen wird, gleichfalls nicht in Druck gelegt und bezüglich des Antrags von den 3 Formen lit. a), c) und d) Umgang genommen werde. Ich erlaube mir also, meinen ursprünglich gestellten Antrag aufrechtzuerhalten.

Dr. Schmeykal: Ich glaube doch, daß es ganz richtig ist, daß wir lit. c) fallen lassen müssen aus dem einfachen Grunde, weil über diesen Antrag abgestimmt und derselbe zum Beschluß erhoben worden ist. Es ist der Antrag gestellt worden, eilte Kommission niederzusetzen und dieser Antrag ist Schon Gegenstand der Abstimmung und Beschlußfassung gewesen, folglich kann nur von lit. a) und d) des §. 47 die Rede sein.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, jeder Zweifel könnte shwinden, wenn der Antrag lautete, daß von § 47 Gebrauch gemacht, dem Ausschuß eine Frist gegeben und von der Drucklegung abgesehen werde.

Dr. Banhaus: Ich ziehe den Punkt c) zurück, Excellenz, zur Vereinfachung.

Oberstlandmarschall: Also wäre der Herr Antragsteller einver standen, daß der Antrag so lautet, daß er als dringlicher betrachtet wird, von den im §. 47 gestatteten Abkürzungen Gebrauch gemacht und daher dem Ausschuß eine Frist gegeben und von der Drucklegung abgesehen werde.

Dr. Bauhaus: Ja wohl ganz recht.

Oberstlandmarschall: Ich werde mir erlauben, den Antrag, weil ich ihn undeutlich vor mir geschrieben habe, wie er mit Einverständniß des Antragstellers zu formuliren wäre, jetzt vorzulesen.

"Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei der Antrag des Herrn Grafen Clam=Martinic als Dringlichkeitsantrag zu behandeln und ist von einer Abkürzung der Geschäftsform, welche der §. 47 der Geschäftsordnung zuläßt, in der Art Gebrauch zu machen, daß der Kommission eine bestimmte Frist gestellt und von der Drucklegung des Berichtes abgesehen werde. " Ist es so recht?

Dr. Banhaus: Ja, ja Excellenz !

Snìm. sekr. Schrnidt: Návrh pana hrabìte Clam-Martinice budiž za nutný považován a budiž upotøebeno kratšího zpùsobu jednání, jak ustanoveno jest v §. 47. v tom zpùsobu, aby byla kommisi urèena lhùta k podání zprávy a aby se opomenulo otištìní.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? (Wird hinreichend unterstützt. ) Ich bitte jene Herren, welche für den Antrag find, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Dr. Grünwald:

Prosím, aby lhùta byla ustanovena. (Rufe, ja, ja!)

Oberstlandmarschall: Ich ersuche Anträge zu stellen, welche Frist dem Ausschuß zu geben ist.

Wolfrum: Ich habe meinen Antrag noch nicht zurückgezogen; er ist mit dem eben angenommenen Antrage gleichlautend nur mit dem Unterschiede, daß in meinem Antrag zugleich die Frist d. i. die nächste Sitzung aufgenommen ist; ich halte diesen Antrag aufrecht, stelle also den Antrag, daß die Frist auf die nächste Sitzung gesetzt werde.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir nur zu fragen, ob es mir zusteht, es zu bestimmen, oder ob Hr. Wolfrum meint, zur morgigen Sitzung? Das ist eine Frist, die von mir abhängt, da ich bestimme, ob morgen Sitzung sein wird.

Wolfrum: Ich überlasse das ganz Euer Excellenz.

Oberstlandmarschall: Dann ist es keine Frist; Hr. Wolfrum bestimmt die Frist zur nächsten Sitzung. Ich habe bemerkt, daß das keine Frist ist, denn es steht mir frei, auf Morgen die nächste Sitzung zu bestimmen. Dann ist es Morgen. Es steht mir aber auch frei, auf übermorgen zu bestimmen. (Stimmen: Allerdings. )

Dr. Rieger: Já myslím, Excellenci, že i tak pøijdeme k cíli, když se pøijme návrh pana Wolfruma. V nìm leží tolik, že se nemá nic jiného døíve na øád jednací položit, než právì ta pøedloha. Není tedy pøekážky, proè by se návrh nepøijal.

Oberstlandmarschall: Ich mache nur darauf aufmerksam, es wird Morgen Sitzung sein. (Eine Stimme: Dann ist es für Morgen. ) Also der Antrag des Hrn. Wolfrum geht dahin, der Kommission die Frist bis zur morgigen Sitzung zu geben... (Stimme: bis zur nächsten Sitzung).. nachdem ich erklärt habe, daß Morgen Sitzung sein wird.

Wolfrum: Ich bitte, Ercellenz, es ist mir fern gelegen, in die Prärogative des Präsidenten einzugreifen. Deshalb habe ich mir erlaubt, die Frist auf 24 oder 48 Stunden zu stellen. Ich habe aber geglaubt, daß, wenn ich sage: bis zur nächsten Sitzung, das Recht Sowohl des hohen Hauses als auch des Präsidiums vollständig gewahrt wird.

Oberstlandmarschall: Wie gesagt, ich habe den Antrag mitgetheilt; ich bemerke, daß Morgen nächste Sitzung sein wird. Ich bitte jetzt noch über den Antrag zu diskutiren.

Gras Clam = Martinic:

Die Bestimmung der Sitzung ist nicht Gegen= Stand unserer Beschlußfassung. Solten wir nach der Prämisse beschließen, daß Morgen nächste Sitzung ist, dann vielleicht dürfte es seine Schwierigkeiten haben, daß bis morgen, nachdem die Kommission sich erst konstituiren soll, auch schon ein Bericht gemacht werde, dennoch Scheint es mir korrekt zu Sein zu sagen: "bis zur nächsten Sitzung", und ich würde mir dann, wenn es sich darum handelt, den Sitzungstag zu bestimmen, die Bitte erlauben, darauf Rücksicht zu nehmen und statt morgen vielleicht den übermorgigen Tag anzusetzen.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir zu bemerken, daß dies eine Contradictio ist, die Se. Ercellenz hier ausgesprochen hat, insofern, als der Anfang lautet, daß es mir ganz frei steht, den Tag der nächsten Sitzung zu bestimmen, der Nachsatz aber lautet, daß die Vetsammlung beschließe, wenn ihr die Frist zu kurz Scheint, die Sitzung auf später zu veilegen. (Heiterkeit. ) Ich glaube, das wäre nach meiner Ansicht das Einsachste, wenn die HH. die Frist in Stunden aussprechen würden. Ich muß gestehen, wenn ich die morgige Sitzung aus Rückficht für diesen Punkt auf 42 Uhr bestimme, dann glaube ich, daß von heute bis morgen 12 Uhr die Kommission mit der Arbeit fertig werden könnte. Stellt Niemand einen Abänderungsantrag?

Dr. Schmeykal: Ich würde mir erlauben, den Antrag zu stellen, die Frist auf 48 Stunden zu stellen. (Bravo! rechts. )

Oberstlandmarschall: Es sind also zwet Anträge gestellt worden; in dem einen heißt es, "nächste Sitzung, " der andere bestimmt die Sitzung in 48 Stunden. Ich werde denjenigen Antrag, welcher der unbestimmtere ist, nämlich "die nächste Sitzung" zuerst zur Abstimmung bringen, und dann erst den Antrag, der die bestimmte Ziffer enthalt.

Ich bitte die Anträge auch böhmisch vorzulesen.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan Dr. Wolfrum navrhuje, aby byla urèena lhùta komissi do nejblíže pøíštího sezení. Pan Dr. Schmeykal navrhuje, aby byla urèena lhùta komissi na 48 hodin.

Oberstlandmarschall: Ich bringe also den Antrag des Herrn Wolfrum zuerst zur Ab= Stimmung: daß der Kommission die Frist bis zur nächsten Sitzung gegeben werde.

Wird dieser Antrag unterstützt? (Nach einer Panse. )

Er ist unterstützt.

Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag sind, daß der Kommission die Frist bis zur nächsten Sitzung gegeben werde, die Hand aufzuheben.

(Das Resultat ist zweifelhaft. )

Ich werde die Herren bitten aufzustehen. (Geschieht. )

Es ist offenbar die Majorität. Also ist der Antrag, daß der Kommission die Frist bis zur nächsten Sitzung, wo sie ihren Bericht zu erstatten haben wird, gegeben werde, angenommen. (Läutet. ) Ich werde jetzt die Sitzung für heute Schließen und bitte die Herren zur Konstituirung der Kurien, in den Kurien zur Wahl der Verifikatoren und zugleich Zur Wahl der drei Mitglieder für die jetzt eben beschlossene Kommission zu schreiten.

Dr. Rieger: Já bych prosil, aby jeho Excellenc se ráèila vysloviti, máli býti sezení zítra nebo pozejtøí. Dle toho, co nyní uzavøeno jest, bylo by skuteènì nejlépe, aby o tom návrhu, o kterém má komisse referovat, se nejprvé jednalo, abychom nic jiného døíve nevzali na denní poøádek. Já aspoò pro svou osobu hlasoval jsem v tom smyslu. Ráèí-li Vaše Excellence býti tak laskava, prosil bych, aby se dalo sezení na pozejtøek. Nemìl bych žádných námitek proti tomu, aby se zítra o tom jednalo, ale když jest uzavøeno k návrhu p. Wolfruma, že se má v budoucím sezení o tom jednati, tedy si pøeji, aby to bylo pozejtøí.

Oberstlandmarschall: Ich habe den Herren bereits mitgetheilt und wollte am Schluße sagen, daß die nächste Sitzung Morgen um 12 Uhr ist.

Dr. Rieger: Ich habe aber eben gebeten, daß die Anträge der Kommission, welche eben beschlossen worden ist, den Vorrang erhalten vor allen anderen Vorlagen; nachdem aber für diese Kommission die Frist auf zwei Tage gesetzt ist.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nein; es ist eben der Antrag des Herrn Wolfrum angenommen worden. Die Kommission muß Morgen, in der nächsten Sitzung, referiren.

Dr. Rieger: Ah! so!

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir dann noch aus den Kurien bekannt zu geben, welche Herren zu Verifikatoren und welche Herren in die Kommission gewählt worden, und diese in die Kommission gewählten Herren wollen sich gleich nach der Wahl constituiren.

Die nächste Sitzung ist Morgen um 12 Uhr.

An der Tagesordnung ist: Bericht der heute gewählten Kommission und Fortsetzung der Wahlberichte und eventuell die Wahl einer Petitionskommission und die Vorlage des Voranschlages für den Landesfond und für den Grundentlastungsfond für das Jahr 1871.

Für die Kommission bestimme ich das Lokale neben dem Landesausschußsitzungssaale, das sogenannte Bibliothekzimmer, in das man durch den Landesausschuß=Sitzungssaal geht. Die Sitzung ist aufgehoben.

Schluß der Sitzung 1 Uhr 45 Minuten.

Verifikatoøi: František kníže z Lobkovic m. p. Dr. Robert Rittinger m. p. Fr. Heisinger m. p.


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