Pátek 15. øíjna 1869
Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.
Stenographischer Bericht
über die
VIII. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am 15. Oktober 1869,
Stenografická zpráva
o
VIII. sezení tøetího výroèního zasedání snìmu èeského od roku 1867, dne 15. øíjna roku 1869.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Adolf Fürst Auersperg.
Gegenwärtig: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.
Am Regierungstische: Hofrath Laufberger, Statthaltereirath Neubauer und später der Statthaltereileiter Freiherr v. Koller.
Beginn der Sitzung um 10 Uhr 40 Minuten Vormittags.
Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Adolf kníže Auersperg.
Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.
Od vlády: Dvorní rada Laufberger, místodržitelský rada Neubauer a pozdìji námìstek místodržícího svobodný pán Koller.
Sezení poèalo o 10. hodinì 40 minut dop.
Oberstlandmarschall: Das Haus ist beschlußfähig; ich erkläre die Sitzung für eröffnet.
Ich habe dem hohen Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen: Die Geschäftsprotokolle der 6. Sitzung vom 11. dieses Monats sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegen. Ich stelle die Umfrage, ob zu diesem Protokoll eine Bemerkung gemacht werden will. Wenn dies nicht der Fall ist, erkläre ich das Protokoll für agnoszirt. Herr Abt Freiherr von Zeidler ist durch dringende Geschäfte durch drei Tage verhindert, den Sitzungen beizuwohnen. In Druck wurden vertheilt Nr. 180 Bericht der Kommission zur Berathung der Regierungsvorlage, betreffend die Abänderung der Gemeindewahlordnung. Nr. 189. Bericht der Kommission zur Berathung des Gesetzentwurfes über Grundtausche. Nr. 192 Nachtragsbericht der Schulkommission über den Antrag des Abg. Dr. Grohmann und Genossen aus Abänderung des Schulaussichtsgesetzes vom 8. Feber 1869.
Von den Landtagseingaben habe ich der Budgetkommission zugewiesen: Nr. 186 Vorstellung des Bezirksausschußes Prachatitz in Angelegenheit der zur Umlegung der Bezirksstraße zwischen Prachatitz und Pfefferschlag bewilligten Subvention.
Nr. 193. Landesausschußbericht über die Verletzung des Buchhaltungsoffizials Schuster in den bleibenden Ruhestand. Nr. 194. Landesausschußbericht über die Activirung des landwirthschaftlichen Fortbildungsunterrichtes in Böhmen. An die Kommission für Angelegenheiten der Volksschule habe ich gewiesen Nr. 155 Antrag des Bezirksausschußes von Prachatitz auf Abänderung des §. 21 des Volksschulgesetzes.
Die der Budgetkommission zur Behandlung angewiesene Eingabe Nr. 194, betreffend den landwirthschaftlichen Fortbildungsuntericht in Böhmen ist mir von denselben zurückgestellt worden, mit dem Ersuchen den Akt zur geschäftsmäßigen Behandlung vorzulegen, da derselbe zu umfangreich und zu grundfäßliche Bestimmungen enthält, als daß die Kommission auf die Berathung eingehen könnte. Ich habe sonach den betreffenden Akt in Druck legen lassen und werde ihn geschäftsordnungsmäßig sobald als möglich an die Tagesordnung setzen. Ich ersuche den Einlauf an Petitionen bekannt zu geben.
Landtagssekretär Schmidt liest: Abg. Dr. Klier überreicht das Gesuch des StadtverordnetenKollegiums Kreibitz wegen direkten Reichsrathswählen mit 3jähriger Wahlperiode.
Abg. Dr. Pickert ein gleiches Gesuch
der Gemeinde Pirsten,
der Gemeinde Rading,
der Gemeinde Koßlau,
der Gemeinde Uittwa,
der Gemeinde Schönthal,
der Gemeinde Prachomuth.
Derselbe ein gleiches Gesuch des deutschen politischen Vereines in Theusing.
Dr. Raudnitz ein gleiches Gesuch der Gemeinde Schönlinde.
Oberstlandmarschall: Werden alle der Kommission über den Antrag des Dr. Wiener und Genossen übergeben.
Landtagssekretär Schmidt: Abg. Dr. Waldert ein Gesuch des politischen Vereins "Fortschritt" in Kommotau.
Abg. Baron Riese-Stallburg ein Gleiches der Gemeinde Neubistritz.
Dr. Klepsch ein Gleiches der Gemeinde Warnsdorf.
Oberstlandmarschall: Werden sämmtliche der Kommission über den Antrag des Dr. Wiener und Genossen überwiesen.
Schmidt: Dr. Hanisch überreicht das Gesuch der Gemeinde Mösing um Trennung von der Gemeinde Aujezd und Konstituirung zu einer selbstständigen Gemeinde.
Oberstundmarschall: Dem Landesausschuß.
Schmidt: Dr. Stengl überreicht das Gesuch der Gablonzer Bezirksvertretung um Genehmigung zur Uibernahme der allg. Haftung Seitens des Gablonzer Bezirkes mit seinem Bezirksfonde gegenüber den Gläubigern der zu gründenden Bezirkssparkasse in Gablonz.
Oberstlandmarschall: Der Petitionskommission.
(Seine Exc. Freiherr von Koller erscheint im Saale und nimmt seinen Platz ein. )
Oberstlandmarschall: Es sind mir zwei Interpellationen an Se. Excellenz den Statthaltereileiter Baron Koller übergeben worden. Ich ersuche dieselben vorzulesen.
Landtagssekretär Schmidt (liest): Interpellation des Freiherrn Franz Korb von Weidenheim und Genossen an Se. Excellenz den Statthaltereileiter Baron Koller.
Die zunehmende Unsicherheit der Person und des Eigenthums auf dem flachen Lande ist eine Thatsache, der sich die Gefertigten nicht weiter verschließen können, obzwar dieser Umstand schon durch eine Reihe von Jahren im hohen Landtage des Königreiches Böhmen, Gegenstand von Interpellationen war, und insbesondere in der Session vom Jahre 1868 auf Antrag des Gefertigten einer Kommission überwiesen wurde, über deren Anträge in Folge der beruhigenden Erklärungen des Freiherrn von Kellersperg der hohe Landtag zur Tagesordnung überging, können die Gefertigten dennoch nicht verschließen, daß in Anbetracht der immer zunehmenden Unsicherheit und Gefährdung der Person und des Eigentums gründliche Abhilfe getroffen werden muß und so sehen sich dieselben vor allem veranlaßt, an Se. Excellenz den Herrn Statthaltereileiter Freiherrn von Koller die Frage zu richten, was in Hinblick auf die in der 15. Sitzung des hohen Landtags vom 21. September 1868 abgegebenen Erklärungen Sr. Excellenz des Herrn Statthalters Freiherrn V. Kellersperg veranlaßt worden, und was gedenkt die hohe k. k. Statthalterei zu veranlassen, um der immer mehr um sich greifenden und Besorgniß erregenden Unsicherheit auf dem Lande nachdrücklich und erfolgreich zu begegnen.
Franz Freiherr Korb von Weidenheim.
Graf Kokorzova.
Graf Althann.
Franz Freiherr Mladota-Mallowetz.
Hartig. Colloredo-Mannsfeld. Fürst zu Schönburg. Liebsch.
Ernst Theumer. Graf Ledebour. Becher. Krzivanek. Müller.
Graf Barth.
Dr. Limbek.
Adolf Freiherr von Riese-Stalburg.
Karl Mladota Freiherr von Solopisk.
J. U. Dr. Johann Damm.
Pater Jaresch.
Baron Riese-Stallburg.
Zedwitz.
Dr. Klier.
Dr. Bernhard Pauer.
Maresch.
Peter Steffens.
J. U. Dr. Weber.
Kardasch.
Dr. Mladý.
Seifert.
Dr. Volkelt.
Bibus.
Dormitzer.
Dr. Förster.
Hyra.
Czyhlarz.
Josef Haßmann.
Anton Friedrich Keil.
Schier.
Hermann Adam. A. Rösler. Stamm.
Dr. Karl Stengl. Dr. Wendelin Rziha. Freiherr Karl Weidenheim jun. Bohusch.
Christian Freiherr Kotz. Baron Wächter. Pötting.
Fürst Kinsky.
Dr. Lumbe.
Oberstlandmarschall: Seine Excellenz der Herr Statthaltereileiter hat das Wort:
Freiherr von Koller: Ich werde die Ehre haben, diese Interpellation in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten.
Schmidt liest: Interpellation des Abgeordneten Dr. Karl Pickert und Genossen an Seine Excellenz den Herrn Statthaltereileiter.
Eure Excellenz!
Der k. k. Bezirkshauptmann Franz Losert in Luditz hat mit Straferkenntniß vom 2. März 1869 dem Franz Marsch aus Lachonitz wegen angeblichen ungestümen und beleidigenden Benehmens gegen den dortigen Gemeindevorsteher nach §. 12 der kais. Verordnung vom 20. April 1855 zum Arrest in der Dauer von 24 Stunden verurtheilt.
Ungeachtet der von Franz Marsch sofort dagegen angemeldeten Berufung, wurde derselbe sogleich in Hast genommen und durch 24 Stunden in Arrest gelassen.
Mit Erlaß vom 13. Juli 1869, Z. 35016, hat zwar die hohe k. k. Statthalterei das angebliche Straferkenntniß behoben und erkannt, das bereits vollzogene Straferkenntniß war wegen Abganges des Thatbestandes einer in die landesfürstlichen politischen Behörden gehörigen strafbaren Handlung nicht auszuprechen.
Allein da der Vollzug des Straferkenntnisses gegen Franz Marsch von dem k. k. Bezirkshauptmanne in Ausübung des Amtes mit offenbarer Außerachtlassung der Competenzvorschriften ungeachtet der angemeldeten Berufung sofort veranlaßt wurde, so halten die Gefertigten dafür, daß in derselben nach der mildesten Auffassung die Uibertretung des §. 6 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 27. Oktober 1862, Nr. 87 R. -G. -B. vorliege.
Die hier vorliegende strafbare Handlung ist eine von Amtswegen zu verfolgende und den politischen Behörden liegt es ob, jede ihnen Bekannt werdende strafbare Handlung den Gerichten anzuzeigen, da es sich hier um eines der wichtigsten, durch die Staatsgrundgesetze gewährleisteten Rechte handelt; so fragen die Gefertigten an: 1. Ob und eventuell warum die k. k. Regierung es nicht für nothwendig erachtet, die aus Anlaß des Arrestvollzuges an Franz Marsch durch den k. k. Bezirkshauptmann Franz Losert eingelaufenen Akten dem competenten k. k. Gerichte zur Einleitung der strafgerichtlichen Amtshandlung abzutreten ?
2. Ob insbesondere die k. k. Regierung gesonnen ist, dem Herrn Franz Losert noch ferner eine leitende Stelle im politischen Dienste begleiten zu lassen.
Prag, am 14. October 1869.
Dr. Karl Pickert.
Dr. Waldert.
Dr. Uchatzy.
Dr. Alfred Knoll.
Eduard Kittel.
Dr. Mlady.
Kajetan Kail.
Dr. Wendelin Rziha.
Franz Christen.
Dr. Moritz Raudnitz.
Dr. Kuh.
Dr. Haßmann.
Dr. Klepsch.
Stöhr.
Dr. Schöder.
Tachezy.
M. Poppa.
Löffler.
A. Railer.
Dr. Roser.
Linke.
Hüller.
Oberstlandmarschall: Se. Excellenz der Herr Statthaltereileiter hat das Wort.
Statthaltereileiter Freiherr v. Koller:
Diese Interpellation wird in der nächsten Sitzung beantwortet werden.
Oberstlandmarschall: Der Finanzausschuß wird ersucht, heute 5 Uhr sich zu versammeln. Graf Hartig, Obmann.
Die Kommission in Betreff der Instruktion des Landesarchivs wird zu einer Sitzung eingeladen für heute gleich nach Schluß der Landtagssitzung. Departement 5. Graf Quido Thun, Obmann.. Wir kommen nun zur Tagesordnung.
Punkt 1. Eventuelle Wahlberichte, fällt weg, da keine sind.
Punkt 2. Nr. 127. Antrag des Petitionsausschußes zur Petition des Bezirksausschußes Bensen Nr. 10, betreffend die Regelung der Deckung der Zimentirungskosten.
Ich ersuche Herrn Jahnel die Berichterstattung zu übernehmen.
Abgeordneter Jahnel: Der Bezirksausschuß zu Bensen petizionirt in seiner Eingabe vom 18. v. M. auf Grund eines Beschlußes der dortigen Bezirksvertretung um die Regelung der Deckung der Zimentirungskosten. Der genannte Bezirksausschuß hatte im Jahre 1866 ein Einschreiten der Gemeinde Wernstadt, zu bewirken, daß in Hinkunft diese Kosten nicht mehr von den Partheien zu bezahlen seien, dem h. Landesausschuße zur Veranlassung vorgelegt und hierüber vom letzteren am 26. Jänner 1869 zum Bescheid erhalten, daß die Zimentirungskosten von der den Zimentirungs-Bezirken zugewiesenen Gemeinden zu tragen sind und daß die Frage der künftigen Deckung der Zimentirungskosten einen Verhandlungsgegenstand bildet, dessen baldige gesetzliche Austragung der Landesausschuß bereits in Angriff genommen habe.
Am 17. Feber desselben Jahres faßte der hohe Landesausschuß anläßlich eines Gesuches, in welchem die sämmlichen Gemeindevorsteher des Böhmisch-Leipaer Bezirkes um Uiberweisung der Zimentirungskosten auf die Gewerbetreibenden die Bitte stellten, den Beschluß, an der Ansicht festzuhalten, daß es hinsichtlich der Besorgung der Zimentirungsgeschäste bei der gegenwärtigen Praxis zu belassen sei. Die Bezirksvertretung von Bensen ist nun der wohl richtigen Ansicht, daß der Beschluß des hohen Landesausschußes vom 17. Feber 1869 zugleich die definitive Erledigung der von ihr im Jahre 1866 angeregten Angelegenheit bedeute, und daß hienach eine weitere gesetzliche Austragung derselben nicht mehr erwartet werden könne.
Sie stellt daher im Wege der Petition die Bitte um Regelung der Bedeckung der Zimentirungskosten an den h. Landtag, dies damit motivirend, daß die Bensner Bezirksbewohner ihre Maße und Gewichte bereits zimentirt kaufen und daß daher die Gebühren pr. 2 fl. 50 kr., welche in Bensen au den Zimentirungsbeamten gezahlt werden, blos für die Aufbewahrung der Zimentirungsgegenstände.
gezahlt wird und sonach eine Sinekure bildet, die bei der ohnehin hohen Besteuerung des Volkes sich nicht rechtfertigen lasse. Der Petitionsaueschuß hat, um die vorliegende Angelegenheit richtig zu würdigen, die in dieser Beziehung erlassenen Vorschriften in Betracht gezogen. Das Patent vom 7. September 1787 übertrug die Aufsicht über Maße und Gewichte den Magistraten und Obrigkeiten als Polizeianstalt und ordnete die Unentgeldlichkeit der Zimentirung mit der Bestimmung an, daß die Kosten von den Magistraten und Obrigkeiten zu bestreiten seien. Im Jahre 1851 verfügte ein Ministerialerlaß, daß jene Gemeinden, die Sitz der Bezirkshauptmannschaften wurden, die nothwendigen Maße und Gewichte auf ihre Kosten beizuschaffen haben.
Mit Erlaß vom 20. Jänner 1853 erklärte das Ministerium, daß die Zimentirungskosten von sämmtlichen Orts - Gemeinden eines Bezirkes zu tragen seien, wie die übrigen Bezirksumlagen, weil sämmtliche Gemeinden eines Bezirkes an der im Hauptorte befindlichen Zimentirungsanstalt theilnehmen und hieraus Vortheil ziehen.
Nach der 1855 er Aemterorganisirung ordnete die h. Statthalterei im Erlasse vom 26. September 1855 an, daß sich alle jene Gemeinden, in denen k. k. Bezirksämter fungiren, mit Normalmaßen und Gewichten zu versehen haben und daß in dem Falle, als die Bezirksorte die diesfälligen Kosten nicht zur Gänze aus dem eigenen Gemeindevermögen bestreiten könnten, der sich ergebende Ausfall dieser Kosten als eine den ganzen Amtsbezirk betreffende polizeilich administrative Angelegenheit, allenfalls mittelst einer Umlage auf die direkten Steuern der Insassen des Bezirkes, zu bedecken wären. Auch in der h. k. k. Statthaltereiverordnung vom 20. Juli 1856, mit welcher eine Instruktion für die Zementirungsämter hinausgegeben wurde, werden Auslagen für Zimentirung als Bezirksauslagen behandelt.
Der Statthalterei-Erlaß vom 26. September 1856 erklärt ausdrücklich auch die durch Den Transport der Mustermaße und Gewichte entstehenden Kosten als Bezirksauslagen. Entgegen diesen Bestimmungen intimirte die hohe Statthalterei vom 28. März 1858 den Unterbehörden einen Ministerialerlaß vom 17. Feber 1858, Z. 23992, welcher die Zimentirungskosten als Gemeindeauslagen, jedoch in dem Sinne erklärte, daß die einem Zimentirungsamte zugewiesenen Ortsgemeinden zu den Kosten verhältnismäßig zu konkurriren haben.
Der Umstand, heißt es in diesem Ministerialerlasse, daß der Bezirk einer Zimentirungsanstalt mit dem politischen Bezirk zusammenfällt, ändert an dieser Bestimmung nichts, indem von diesem Umstande auch Ausnahmen thunlich wären. Das hohe Ministerium des Innern erklärte wieder mit Erlasse vom 11. September 1859, Z. 18437, daß die mit der Ablegung der Prüfung der Landzimentirer verbundenen Auslagen dem Zimentirungsbezirke zuzuweisen seien.
Mit Erlasse vom 8. August 1861 endlich ordnete die hohe Statthalterei an, daß ein im Jahre 1856 auf Anschaffung der neuen n. ö. Mustermaße und Gewichte aus dem Landesfonde gewährter Vorschuß aus den Bezirksfonden zu refundiren sei.
So schwankend diese Vorschriften sind, ebenso ungleichartig wird auch in der Praxis bei der Bedeckung der Zimentirungskosten vorgegangen.
Die meisten Zimentirungsanstalten behandeln die Zimentirungsauslagen als Gemeindeauslagen im Sinne des Ministerialerlasses vom Jänner 1858, in einigen Bezirken jedoch werden diese Kosten wie andere Bezirksauslagen hereingebracht, und daß es auch nicht an Orten fehlt, wo die Bezahlung dieser Kosten durch die Parteien für gerechtfertigt gehalten wird, beweist die vorliegende Petition.
Die Frage, ob nicht doch die Parteien nach bestimmten Tarife die Zimentirungskosten zu vergüten hätten, erscheint um so mehr der Erwägung werth, als nach einem hohen Statthaltereierlasse vom 15. August 1856, Z. 41107, Erzeuger und Handelsleute keine unzimentirten Maße und Gewichte in den Handel bringen dürfen, wodurch es geschieht, daß die Zimentirungsämter in größeren Städten weit über das Bedürfniß des Bezirkes hinaus in Anspruch genommen werden.
Ich erlaube mir beispielsweise anzuführen, daß in der Stadt Reichenberg jährlich über 2000 Maße und Gewichte zimentirt werden, die zum größten Theile aus der Stadt hinausgehen. Zudem hat ja auch die Zimentirung, mag sie auch immerhin eine gewisse Beschränkung des Verkäufers mit sich bringen, doch auch für Denselben einen großen Vortheil, den Vortheil der Anempfehlung seiner Waare, und dürfte daher wohl einer kleinen Ausgabe werth sein.
Der Petitions-Ausschuß will jedoch in keiner Beziehung der Gesetzgebung vorgreifen und stellt daher den Antrag:
"Der hohe Landtag wolle beschließen, die hohe Regierung sei zu ersuchen, der verfassungsmäßigen Behandlung den Entwurf eines Gesetzes zuzuführen, durch welchen die Kompetenz in Zimentirungsangelegenheiten und die Bestreitung der Zimentirungskosten geregelt wird. "
Snìmovní tajemník Schmidt ète: Navrhuje se: Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Slavná vláda budiž požádána, aby ustanoveno bylo zøízení návrhu zákona, jímž opravena má býti záležitost cimentování a zapravení nákladu za cimentování.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und werde abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht). Angenommen.
Nr. 3, 178: Bericht des Landesausschußes, betreffend einer Subvention von 3000 fl. aus 6 Jahre zur Errichtung und Erhaltung einer Baumwärter-, Winzer- und Weinbauschule.
Herr Ritter von Kopetz.
Abgeordneter Ritter v. Kopetz: Die betreffende Vorlage befindet sich gleichfalls seit geraumer Zeit in den Händen der Mitglieder des h. Hauses. Ich erbitte mir daher abermals die Ermächtigung von deren Verlesung Umgang nehmen zu dürfen.
Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß das h. Haus damit einverstanden sein wird.
Ritter v. Kopetz: Es erübrigt mir hiernach nur den Antrag zu stellen, es möge diese Vorlage der Budgetkommission zur Verathung und Berichterstattung zugewiesen werden.
Rytíø Kopec mluví: Èiním návrh, aby tato pøedloha byla odevzdána komisi budžetní k pøedbìžné poradì.
Oberstlandmarschall: Wenn niemand der Herren das Wort verlangt, so werde ich über diesen Antrag abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche demselben zustimmen die Hand erheben zu wollen. (Geschieht). Angenommen.
Punkt 4, 183. Bericht der Budgetkommission zur Eingabe Petitionszahl 32, betreffend die Veräußerung einer Wiesen- und Felderparzelle vom Košiøer Maierhofe.
Abgeordneter Dr. Doubek: Herr Wilhelm Ringhoffer, Besitzer des Weingartens Kavalirka nächst Košiø ist bei dem h. Landtage um kaufsweise Uiberlassung von zwei Parzellen und zwar Parzelle unter Katastral-Nr. 91 von 1 Joch 1300 Quadrat-Klafter dann eines Feldes, Kataftral-Nr. 92, 2 Joch Wiese 15 Quadrat-Klafter um 5000 fl. eingeschritten. Es wurde diesfalls eine Schätzung vorgenommen und nach vorgenommener Schätzung ergab sich, daß der Werth der Realitäten auf 4910 fl. angesetzt sei; gegen diesen Betrag hat Herr Ringhofer 5000 fl. angeboten; so anscheinend hoch dieser Betrag scheint, so konnte der Budgetausschuß demselben keine Folge geben, denn bei dem Maierhofe Košiø befinden sich 122 Joch 369. Quadrat-Klafter Felder und die angetragene Parzelle hat 3 Joch 1315 QuadratKlafter mit Inbegriff einer Wiese von 1 Joch 1300 Quadrat-Klafter. Von dieser Parzelle verlangt Herr Ringhofer den besseren Theil mit 1 Joch 1300 Quadrat-Klafter Wiese. Die Dekonomie kann also bei dem Besitzstände von 122 Joch den besten Theil der Wiese nicht hintansetzen; was das Andere anbetrifft, so muß bemerkt werden, daß diese Felder zunächst der Pilsner Straße liegen und als Bauplätze verwerthet werden können, und die Q-Klafter 2 fl. am geringsten an gefetzt, somit 1 Joch 3200 fl. werth ist, demnach der Werth von 3 Joch 1315 Quadrat-Klafter als Bauplatz selbst in den geringst angesetzten Betrage auf 12230 fl. ö. W. käme; dann hat der Landesausschuß über ein Einschreiten von dem früheren Besitzer und zwar um kaufsweise
Ueberlassung einer Parcelle von 224 Quadrat-Klafter die Genehmigung nur bei besondern Vortheilen für nothwendig erachtet. Dieser Vortheil ist aber für das Land bei dem angetragenen preis pr. 5000 fl. nicht vorhanden. Der Budgetausschuß stellt daher den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen, es sei das Gesuch des Herrn Wilhelm Ringhoffer, Besitzer der Kawalirka, um verkaufsweise Uiberlassung der zum Koschiøer Meierhofe zugehörigen Grundstücke, und zwar: der Wiesenparzelle Nro. 91 pr. 1 Joch 1300 Quadrat-Klafter und des Feldes Nr. 92 mit 2 Joch 15 Quadrat-Klafter nicht zu genehmigen.
Snìmovní tajemník Schmidt ète: Slavný snìme raèiž se usnésti, žádost pana Viléma Einghofra, aby mu odprodány byly pozemky dvoru košíøskému náležející, totiž louka èíslo t. 91 a pole è. t. 92, se nesvoluje.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich über den Antrag abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nun zu Punkt 5. Nr. 184; Bericht der Kommission über den Landesausschußbericht Nr. 94 über den Verkauf mehrerer Landesgüterobjekte.
Dr. Daubek: Wie dem hohen Landtage bekannt sein dürfte, wurde im verflossenen Jahre die Veräußerung mehrerer Parzellen im hohen Landtag in Vorschlag gebracht. In Befolgung dessen hat der Landesausschuß die Veräußerung vorgenommen, und über das Resultat einen Bericht beigelegt, den ich, nachdem er sich nicht gedruckt in den Händen der Herren Mitglieder befindet, mir vorzulesen erlauben werde.
"Bericht des Landesausschußes über das Ergebniß des Verkaufes mehrerer Landesgüterobjekte. "
Der in der VIII. Landtagssitzung vom 10. September 1868 gefaßte Beschluß, womit der Landesausschuß definitiv ermächtigt wurde, mehrere kleinere zu den Landesgütern gehörigen Entien im Licitations- oder Offertwege auf die zweckmäßigste Art an den Meistbietenden zu veräußern, und von dem Gelderlöse Hypothekenbankpfandbriefe anzukaufen, hat mit allerhöchster Entschließung Sr. k. k. apostolischen Majestät vom 28. Oktober 1868 die allerhöchste Sanktion erhalten.
In Durchführung dieses Landtagsbeschlußes hat der Landesausschuß vorerst die Veräußerung jener Objekte eingeleitet, welche abgeschlossene Complexe bildeten und mit Wohn- und Wirthschaftsgebäuden versehen und aus diesem letzteren Grunde mit manchem wiederfehrenden Aufwände verbunden waren und daher auch einen geringern Ertrag abgeworfen haben.
Zur Veräußerung wurde der Weg der freiwilligen gerichtlichen Feilbiethung unter gleichzeitiger Zulassung von Offerten gewählt und die Veräußerung der Objekte in angemessenen Intervallen eingeleitet.
Auf diese Weise gelangte zur Veräußerung:
a) Der bei der Gemeinde Troja situirte Hof Lhotaèka Nr. Cons. 57 in dem Arealausmaß von 58 Joch 640 Quadrat -Klst., nach dem hundertfachen Betrage der Steuer einen Catastralwerth von 15422 fl. repräsentirend, wurde veräußert um den meistgebotenen Kaufschilling von........fl. 22. 000
b) der gleichfalls in der Gemeinde Troja Nr. -C. 71 gemessene sogenannte Presser und Bouchalkaer Weingarten im Ausmaße von 14 Joch 1402 Quadrat-Klafter nach dem hundertsachen Steuerbetrage einen Katastralwerth von 4151 fl. repräsentirend, wurde verkauft um den meist gebotenen Kauffchilling von 10. 021 fl.
c) der ebenfalls bei der Gemeinde Troja sub Nr. C. 33 gemessene sogenannte altoberstburggräfliche Weingarten, umfassend ein Areale von 14 Joch 35 Quadrat-Klafter und nach der hundertfachen Steuer den Katastralwerth pr. 2953 fl. ö. W. repräsentirend, wurde verkauft um den Meistbot von. 8. 010 fl. ö. W.
d) der bei der Gemeinde Dejwic, sub Nr. 77 gemessene sogenannte Šarkascher Weingarten, umfassend ein Areale von 6 Joch 800 Q -Klft. und nach der hundertfachen Steuer einen Katastralwerth von 1979 fl. repräsentirend, wurde verkauft um den Meistanbot von 5010 fl. ö. W. Rücksichtlich des verkauften Maierhofes Maierhofes
ad a) ist der Kaufkontrakt bereits abgeschlossen und das Objekt an den Erkäufer übergeben.
Die Uibergabe der Kaufobjekte ad b) c) und d) kann wegen obwaltender Pachtverhältnisse erst mit 1. November I. J. stattfinden und wird auch bis dahin der Abschluß und die Ausfertigung der Kontrakte realisirt.
Rückstchtlich der Zahlung der Kauffchillinge wurde die Modalität festgehalten, daß die Hälfte des Kausschillings sofort bei Ausfertigung des Kontraktes erlegt, die andere Hälfte aber ob dem verkauften Reale sichergestellt, in fünf gleichen Jahresraten, nach zuvor vom Landesausschuße bewirkter lastenfreier Abtrennung in der Landtafel und im Kataster, eingezahlt, bis dahin aber verzinst wurde.
In summarischer Uibersicht gelangte hiernach mit diesen 4 Entien von den Landesgütern ein Areale von 93 Joch 1277 Quadrat-Klaster, repräsentirend nach der hundertfachen Steuer den Katastralwerth von 23911 fl. um die Meistanbote im Gesamtbetrage pr......45. 041 fl. also gegenüber dem Katastralwerthe um den Mehrerlös von 21. 130 fl. zur Veräußerung, ein Resultat, welches wohl als günstig bezeichnet werden darf. Der Landesausschuß bringt dies mit dem Bemerken zur hohen Kenntniß, das bezüglich des Verkaufes des Laviè-Straner Weingartens ein besonderer Landtagsbericht erstaltet wird.
Aus dem vorgetragenen Berichte wird der h. Landtag entnehmen, daß die Realitäten in guten Preisen abgegeben worden sind, wenn auch der Landesausschuß den Maßstab des Katastralwerthes nimmt, so muß ich auch den Maßstab und zwar den des Mehrertrages berühren. Aus dem Budget der Landesgüter ist zu entnehmen, daß der Interessenzuwachs 2607 fl. beträgt, der den erlegten fruchtbringend angelegten Kaufschillingen und zwar: von den 5 % Interessen und von den Pfandbriefen der böhm. Hypothekenbank herrührt, folglich gegen den letzten Pachtzins pr. 1768 fl. einen Mehrertrag von 839 fl. bildet; überhaupt ist nicht zu verkennen, daß auch die Bauobjekte, die in einem äußerst mangelhasten Zustande waren, so daß sie noch größere Auslagen veranlasst haben dürsten, daher die Kommission nicht umhin konnte, diese Veräußerung als zweckdienlich dem hohen Hause anzutragen.
Ich glaube daher im Namen der Budgetkommission zu sprechen, wenn ich die fernere Verwerthung dieser Realität dem Landesausschuße auf die Zweckmäßigste Art im Sinne der früheren ersten Bewilligung überlasse und glaube demnach den Antrag im Namen des Budgetausschußes zu stellen; der hohe Landtag wolle diese Veräußerung mit dem zur Kenntniß nehmen, daß der Kaufschilling ins Aktivvermögen des Landesvermögens einbezogen werde und die entfallenden Interessen im Budget für das Jahr 1870 berücksichtigt werden.
Dr. Doubek mluví: Slavný snìme raèiž prodaj vzíti k vìdomí a naøíditi, aby trhová cena byla vzata a úroky z ní aby v evidenci pøišly k rozpoètu na rok 1870.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort; wenn Niemand sich zum Worte meldet, so werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nun zum Punkte 6, 187 Landesausschußbericht, betreffend die Bewilligung von Bezirksumlagen.
Ich ersuche Herrn Dr. Schmeykal, die Berichterstattung zu übernehmen.
Dr. Schmeykal: Es handelt sich um die Bewilligung von Zuschlägen zu den direkten Steuern für 5 Bezirke im legislativen Wege, und zwar handelt es sich um die Bezirke Görkau, Czaslau, Kohljanowitz, Braunau und Beneschau. Der Bezirk Görkau weist laut Präliminars für 1869 an Einnahmen 5020 fl., an Ausgaben 9405 fl. 69 kr., somit ein Defizit von 4385 fl. 69 kr. nach, dazu kommt noch an Auslagen 5000 fl. für den Bau der Katharinaberger Straße, so daß das gesammte Defizit auf 8691 fl. 19 kr. steigt und bei der gesammten Steuer von 61. 421 fl. eine 15 % Umlage zur Deckung nothwendig erscheint.
Der Bezirk Czaslau weist laut Präliminare pro 1869 an Einnahmen 2104 fl., an Ausgaben 30366 fl. nach, wovon beinahe 1/4 auf Straßenbau entfällt. Das Defizit ist somit 28262 fl. 28 kr. und es ist bei der Gesammtsteuer von 158. 221 fl. 40 kr. eine 18% Umlage nothwendig.
Der Bezirk Kohljanowitz bedarf zur Deckung des Defizits von 3376 fl. 51 1/2 kr. gegenüber der Gesammtsteuer von 54575 fl. 14 kr. eine 11% Umlage.
Die Bezirksvertretung Braunau beschloß am 14. Juli 1869 einen Theil der HauptmannsdorfDittersbach-Neusorger Bezirksstraße noch im Laufe d. J. zu reconstruiren und ebenso die baufällige Schwarzbachbrücke in Ottendorf im Zuge der Großdorf-Ottendorfer Bezirksstraßenstrecke neu herzustellen.
Nach Vergleichung der Einnahmen und Ausgaben des Präliminars verbleibt nur ein geringer Uiberschuß, die Einnahmen betragen 7647 fl. 87 kr., die Ausgaben 7444 fl. Es ist also zur Deckung eine 15% Umlage nothwendig.
Der Bezirk Beneschau weist laut Präliminare pro 1869 an Einnahmen 16480 fl. 30 kr. an Ausgaben dagegen 41. 140 fl. 88 1/2 kr., daher ein Defizit des Bezirksfondes mit 24. 660 fl. 58 kr. Die Gesammtsteuern betragen 71. 508 fl. 85 kr. nach. Es ist daher eine 15% Umlage nothwendig.
Auf Grund der vorgelegten Präliminarien, der von Seite der Bezirksvertretung gefaßten Beschlüße und der für die einzelnen Abgänge gebotenen Motive erlaubt sich nun der Landesausschuß dem h. Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen, gemäß dessen die nöthigen Zuschläge behufs der Bedeckung der Abgänge zu bewilligen sein werden. Und zwar lautet der Gesetzentwurf wie folgt:
Gesetz vom - womit nachbenannten Bezirksvertretungen die Umlegung und Einhebung von Zuschlägen zu den direkten Steuern in ihren Bezirken für das Jahr 1869 bewilligt wird.
Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich nachstehenden Bezirksvertretungen die Einhebung von Umlagen in ihren Bezirken auf sämmtliche direkte Steuern für das Jahr 1869 zu bewilligen:
1. Der Bezirksvertretung in Görkau die Einhebung eines 15% Zuschlags;
2. der Bezirksvertretung in Czaslau die Einhebung eines 18% Zuschlagt;
3. der Bezirksvertretung in Kohljanowitz die Einhebung eines 11% Zuschlags;
4. der Bezirksvertretung in Braunau die Einhebung eines 15% Zuschlags;
5. der Bezirksvertretung in Beneschau die Einhebung eines 15% Zuschlags.
Snìmovní tajemník Šmidt: Zemský výbor navrhuje:
Slavný snìme raèiž usnésti se o zákon zemský tuto položený:
Zákon, daný dne.......jímž následujícím zastupitelstvùm okresním povoluje se na rok 1869 rozvržení a vybírání pøirážek k pøímým daním:
K návrhu zemského snìmu Mého království èeského vidí se Mi povoliti následujícím okresním zastupitelstvùm vybírání pøirážek k pøímým daním na rok 1869 tuto uvedených:
1. Okresnímu zastupitelstvu Jirkovskému vybírání 15% pøirážky;
2. okresnímu zastupitelstvu Èáslavskému 18% pøirážky;
3. okresnímu zastupitelstvu Uhlíøsko-Janovickému 11% pøirážky;
4. okresnímu zastupitelstvu Broumovskému 15% pøirážky;
5. okresnímu zastupitelstvu Benešovskému 15% pøirážky.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, die für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Er ist angenommen.
Die heutige Tagesordnung ist erschöpft.
Nächste Sitzung morgen Samstag den 16. Oktober um 10 Uhr Vormittags.
Tagesordnung:
1) Nr. 179 und Nr. 192 Bericht und Nachtragsbericht der Schulkommission über den Antrag des Abgeordneten Dr. Grohmann auf Abänderung des §. 32 des Schulaufsichtgesetzes vom 8. Februar 1869.
2. Nr. 180 Bericht der Kommission zur Berathung der Regierungsvorlage, betreffend die Abänderung der Gemeindewahlordnung.
3. Nr. 189. Bericht der Kommission zur Berathung des Gesetzentwurfes über Grundtausch.
Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
Es ist eine Vorlage zu vertheilen, die jetzt erst angekommen ist. Ich ersuche die Herren Abgeordneten, ein wenig zu warten, da die Vorlage 24 Stunden aufliegen muß.
Schluß der Sitzung 11 Uhr 45 Minuten.
Bohusch m. p., Verifikator.
Dr. Pauer m. p., Verifikator.
Dr. Mlady m. p., Verifikator.