Ètvrtek 30. záøí 1869

Stenografická zpráva

o

I. sezení tøetího roèního zasedáni snìmu

èeského od roku 1867, dne 30. záøí

1869.

Stenographischer Bericht

über die

I. Sitzung der dritten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867,

am 30. September 1869.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský: Adolf kníže Auersperg.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského JUDr. Banhans, a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: C. k. námìstek místodržícího Jeho Excellenci svobodný pán Koller, dvorní rada Laufberger a c. k. rada Neubauer.

Poèátek sezení: o 11 hodin 55 minut.

Vorsitzen der: Oberstlandmarschall Adolf Fürst Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall - Stellvertreter JUDr. Banhans und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: der k. k. Statthaltereileiter Se. Excellenz Freiherr v. Koller, Hofrath Laufberger und der k. k, Statthaltereirath Neubauer.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 55 Minuten.

Oberstlandmarschall Fürst Auersperg: Freudig begrüße ich Sie meine Herren Abgeordneten des Königreiches Böhmen abermals in diesem Saale, und nehme meinen Platz mit der festen Hoffnung und Zuversicht ein, daß derselbe patriotische Eifer Sie wieder beseelen wird, damit Ihr thätiges und hingebendes Wirken auch in dieser Landtagssession zum wahren Heile des Landes gedeihen möge.

Hojná látka k pracím jest pøipravena, a bude vyžadovati plnou a nepøetržitou èinost Slavného Snìmu.                      

Výbor zemský vìren své povinnosti uèinil zadost všem rozkazùm, jemu od slavného snìmu daným a výsledky prací jeho budou podány k Vašemu usnesení.

Indem ich Sie meine Herren noch bitte, mir dasselbe Vertrauen und freundliche Entgegenkommen, dessen ich mich im verflossenen Jahre zu erfreuen hatte, neuerdings schenken zu wollen, fordere ich Sie auf in den Raf mit einzustimmen: Hoch unser Kaiser und König! Hoch unser Vaterland! Hoch ein starkes, kräftiges Oesterreich!                     

(Die Versammlung stimmt in das dreifache Hoch ein. )

Ich erkläre den Landtag des Königreiches Böhmen für eröffnet.

Seine (Exzellenz der Herr Statthaltereileiter Freiherr von Koller hat das Wort.

Statthaltereileiter Freiherr von Koller: Von Seiner k. u. k. apostolischen Majestät bis auf Weiteres mit der Leitung der böhmischen Statthalterei betraut, fühle ich mich sehr geehrt, dem hohen Landtag gegenüber Namens der hohen Regierung die Hoffnung aussprechen zu können, daß so wie in früheren Jahren so auch heuer ein einverständliches Wirken, eine befriedigende Lösung der bedeutenten Geschäfte und hochwichtigen Aufgaben fördern wird. Ich würde eine hohe Befriedigung darin

finden, wenn es mir vergönnt wäre, auch meinerseits etwas beizutragen.

Co správce místodržitelství dovoluji sobì slavný snìm království èeského srdeènì uvítati, vyslovuje pevnou nadìji, že s boží pomocí a spoleèným pùsobením práce slavného snìmu ku zdárnému výsledku pøivedeny budou.

Gesetzentwürfe der wichtigsten Natur wurden bereits als Regierungsvorlagen Seiner Durchlaucht dem Herrn Oberstlandesmarschall mit der Bitte übergeben, sie an den hohen Landtag gelangen zu lassen. Ich erlaube mir hiebei ganz besonders diejenigen zu betonen, welche den öffentlichen Unterricht und die Hebung verschiedener wichtiger Zweige der landwirthschaftlichen Kultur zum Gegenstande haben. Und ich erlaube mir insbesondere diese einer thunlich schleunigen Behandlung anzuempfehlen.

Oberstlandmarschall: Der Landtag ist beschlußfähig, ich erkläre die Sitzung für eröffnet.

Das Geschäftsprotokoll der 13., 17., 18, 19. und 20. Sitzung der vorjährigen Session und zwar de dato am 23., 24., 25. und 26. September sind noch nicht zur Agnoszirung gelangt.

Ich stelle die Unifrage an die hohe Versammlung, ob in Beziehung auf dieses Protokoll etwas zu erinnern sei?

Landtagsabgeordneter Freiherr Kotz von Dobrž: Ich bitte um das Wort:

Eine kleine Lücke habe ich in dem Landtagsprotokoll vom 25. September 1868 bemerkt. Das hohe Haus wird sich erinnern, daß am Schluße dieser Sitzung vom 25. September unser Präsident die Tagesordnung für den 26. bekannt gemacht hat; bei dieser Gelegenheit habe ich mir das Wort erbeten und gefragt, wann der Gegenstand der Freitheilbarkeit der Grundstücke zur Tagesordnung gelange, weil die öffentliche Meinung auch diesen Gegenstand als sehr wichtig und dringend betrachte.

Unser Präsident hat darauf erwiedert, daß auf eine der nächsten Tagesordnungen dieser Gegenstand gesetzt werde, und daß es die Sache und der Wirkungskreis des Präsidenten sei, die Tagesordnung festzusetzen. Am nächsten Tage ist der Landtag geschlossen worden, und es war nicht mehr möglich dies durchzuführen. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß in dem Protokolle dieser Gegenstand übergangen ist.

Oberstlandmarschall: Ich will zur Berichtigung der vom Abgeordneten Freiherrn von Kotz berührten Angelegenheit nur erwähnen, daß ich das, was ich damals gesagt, auch in Erfüllung setze, indem dieser Gegenstand an die Tagesordnung der nächsten Sitzung bereits eingesetzt ist.

Wird keine weitere Erinnerung gemacht?

Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Protokolle für agnoszirt. Seit dem Schluß der letzten Landtagssession haben sich im Schluße des letztern nachstehende Veränderungen ergeben: Wir haben durch Todesfall den Verlust der Abgeordneten

Hrn. Med. Dr. Dreßler, Prof. Josef Worf, zugleich Reichsrathsabgeordneten, zu beklagen. Ich halte mich der Zustimmung der hohen Versammlung versichert, wenn ich sie einlade, die Theilnahme an ihrem Verluste durch Erhebung von den Sitzen zu erkennen zu geben. (Geschieht. ) Folgende Herren Abgeordnete haben ihre Mandate niedergelegt: Aus der Gruppe des fideikommissarischen Großgrundbesitzes: Hr. Graf Wallts. Aus der Gruppe des nicht fideikommissarischen Großgrundbesitzes: Se. Erc. Baron Kellersperg. Aus der Wahlgruppe der Städte, Industrialorte und Handelskammern Hr. Wolfgang hielle, Hr. Professor Dr. Konstantin Höfler, Herr Franz Siegmund, Herr Maxmilian Dormitzer.

Eine Reihe der in der letzten Landtagssession beschlossenen Gesetze haben die allerhöchste Sankzion erhalten; ich glaube nicht unterlassen zu sollen, dieselben zur Kenntniß des hohen Landtages zu bringen. Es ist dies das Gesetz betreffend die Abänderung des §. 1 der Gemeindewahlordnung für Böhmen und der Gemeindeordnungen für die Städte Prag und Reichenberg; Gesetz betreffend die Aufhebung derjenigen in dem Gesetze vom 18. Jänner 1866 über die Durchführung der Gleichberechtigung der beiden Landessprachen in den Volks- und Mittelschulen Böhmens enthaltenen Bestimmungen, welche die Verpflichtung zur Erlernung der zweiten Landessprache aussprechen; Gesetz betreffend die Abänderung des §. 77 des Gesetzes über Bezirksvertretung; Gesetz, betreffend die Abänderung des §. 66 des Gesetzes über Bezirksvertretung; Landtagsbeschluß, womit der Landesausschuß zum Verkaufe mehrerer kleiner Landesrealitäten in der Gesammtarea von 258 Joch 1210. Q. -Klaster ermächtigt wird; Gesetz in Betreff der Regelung des Kurwesens in den größeren böhmischen Kurorten; Gesetz betreffend die Abänderung des §. 87 der Gemeindeordnung für Böhmen; Gesetz, womit mehren Gemeinden Böhmens die Bewilligung zur Einhebung einer Taxe für die Verleihung des Heimathrechtes ertheilt wird; Gesetz, womit die den vereinigten Ortschaften Oberund Nieder-Lichtenwalde ertheilt'e Bewilligung zur Trennung in zwei selbstständige Gemeinden außer Kraft gesetzt wird; Gesetz betreffend die Trennung von bisher vereinigten Ortschaften und die Konstituirung derselben zu selbstständigen Gemeinden; Gesetz, womit den Bezirken Kamenitz an der Linde und dann Lomnitz (Jièiner Kreis) die Einhebung einer -15%igen Umlage bewilligt wird; Gesetz betreffend die Bewilligung von Gemeindeumlagen für 62 Gemeinden bis Landes; Gesetz betreffend die Armenpflege; Gesetz, wodurch die im Königreiche Böhmen in Uebung stehenden Heiratsbewilligungen oder Ehemeldscheine aufgehoben werden; Gesetz über die Anmeldung der von Amtswegen abzulöfenden oder zu regulirenden Rechte und beziehungsweise Grundlasten; Gesetz über die Schulaufsicht; Gesetz betreffend die Abänderung des §. 10 der GemeindeOrdnung und §. 15 der Gemeindewahlordnung für Böhmen; dann der §§. 13, 15 und 17 der Land-, tagswahlordnung für Böhmen; Gesetze betreffend die Ausscheidung von Gemeinden aus den Bezirksvertretungsgebieten Senftenberg und Reichenau und deren Vereinigung zu einem besonderen Vertretungsgebiete mit dem Sitze der Bezirksvertretung in Rokytnitz und die Abänderung des §. 7 Punkt 50 der Landtags Wahlordnung für das Königreich Böhmen; Landtagsbeschlüße, daß an die Stelle des polytechnischen Institutes des Königreiches Böhmen zwei aus Landesmitteln erhaltene, räumlich getrennte polytech. nische Institute treten und daß das vom böhmischen Landtage am 11. April 1863 beschlossene organische Statut für das polytechnische Institut des Königreiches Böhmen durch das von demselben Landtage am 24. September 1868 beschlossene organische Statut für die beiden polytechnischen Institute des Königreiches Böhmen und die Übergangsbestimmungen ersetzt werde; Gesetz über die Aufhebung des Propinazionsrechtes; Gesetz über die weitere Durchführung der Grundentlastung.

Gesetz betreffend die Ausscheidung von Gemeinden aus dem Bezirksvertretungsgebiete Böhmisch-Aicha und deren Vereinigung mit dem Bezirksvertretungsgebiete Niemes; Gesetz, betreffend die Ausscheidung der Gemeinden Liebenau, Saskal, Pelkowitz, und Bösching aus dem Bezirksvertretungsgebiete BöhmischAicha, dann der Gemeinde Gränzendorf aus dem Bezirksvertretungsgebiete Gablonz und die Vereinigung der Gemeinden Liebenau, Saskal, Pelkowitz und Gränzendorf mit dem Gebiete der Bezirksvertretung Reichenberg, Bosching aber mit dem Gebiete der Bezirksvertretung Turnau; der Landtagsbeschluß betreffend die Landesumlage pro 1869.

Die allerhöchste Sankzion wurde nicht ertheilt: Dem Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des §. 18 der Landtagswahlordnung für Böhmen aus dem Grunde, weil der Mangel der zu einem Beschluße über beantragte Aenderungen der Landes Ordnung in dem letzteren vorgeschriebenen Erfordernisse ersichtlich sei.

Ferner dem Gesetzentwurfe, womit der Gemeinde Groß-Aupa 1., 2. und 3. Theil die Einhebung der Taxen bei Realbesitz Erwerbungen und bei der Aufnahme in den Gemeindeverband bewilligt werden; und zwar erfolgte die Ablehnung dieses Gesetzes deshalb, weil gegen die darin enthaltene Festsetzung von Taxen bei Realbsitzerwerbungen Bedenken obwalten, obschon gegen denjenigen Theil desselben, welcher die Gebühren für Aufnahme in den Gemeinde-Verband feststellt, nichts zu erinnern befunden wurde, der Gesetzentwurf als Ganzes aber wegen der vorerwähnten Bedenken der allerhöchsten Sankzion nicht empfohlen weiden konnte. In Betreff des Gesetzentwurfes wegen Ausscheidung von Gemeinden aus dem Bezirks-Vertretungsgebiete Manetin, beziehungsweise Petschau und deren Vereinigung mit dem Bezirksvertretungsgebiete Luditz ist eine allerhöchste Entschließung noch nicht herabgelangt.

Seine Durchlaucht Max Egon Fürst Fürstenberg sieht sich über dringendes ärztliches Anrathen bemüßigt, seine erkrankte Gemahlin nach Nizza zu begleiten und ist dadurch verhindert, im Landtage zu erscheinen; ich halte mich der Zustimmung des hohen Hauses versichert, wenn ich den angeführten Umstand als vollkommenen Entschuldigungsgrund anerkenne.

Freiherr Mladota von Solopisk Karl entschuldigt seine Abwesenheit durch Erkrankung in Folge eines unglücklichen Falles.

Der Landtags-Abgeordnete Herr Dr. Fischer hat in Folge Erkrankung unter Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses seine Verhinderung für 14 Tage angezeigt

Seine Durchlaucht Fürst Schönburg entschuldigt gleichfalls sein Nichterscheinen durch Unwohlsein.

Der Abgeordnete Herr Rudolf Graf Morzin ersucht um Ertheilung eines 14tägigen Urlaubs. Ich bitte das Gesuch zu verlesen.

Landtagssekretär Schmidt: Hohes Landtags-Präsidium! In Folge unaufschiebbarer wichtiger Privatangelegenheiten sieht sich der Gefertigte veranlaßt, bei dem hohen Landtage die Gewährung eines 14tägigen Urlaubs hiemit ergebenst anzusuchen.

Hohenelbe, am 29. September 1869.

Rudolf Graf Morzin.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für Ertheilung des Urlaubes stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht) Es ist die Majorität.

Der Abgeordnete Ferdinand Ernst Freiherr Kotz von Dobrsch bittet gleichfalls um Ertheilung eines 14tägigen Urlaubs; ich bitte die Eingabe zu verlesen.

Landtagssekretär Schmidt: Hoher Landtag! Ein Familienereigniß, das meine persönliche Anwesenheit zu Hause erheischt, verhindert mich, recht-

zeitig den Verhandlungen eines hohen Landtages beizuwohnen. Ich stell sonach die Bitte, mir aus berücksichtigungswürdichen Gründen einen Urlaub von 14 Tagen zu bewilligen.

Hlawniowitz, am 29. September 1869. Ferdinand Ernst Freiherr Kotz v. Dobrsch,

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für Ertheilung eines Urlaubs stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht) Es ist in der Minorität.

Der Abgeordnete Freiherr von Silberstein hat nachste gendes Urlaubsansuchen an mich gerichtet; ich bitte dasselbe zu verlesen.

Landtagssekretär Schmidt: Euere Durchlaucht! Dringende Geschäfte nöthigen mich einen Urlaub zu erbitten, indem ich die Versicherung beifüge, daß Gleichgiltigkeit gegen die Interessen der Menschheit überhaupt und meines Vaterlandes oder meiner Partei insbesondere gewiß nicht das Motiv meiner ergebensten Bote ist.

Hermannseifen, am 26. September 1869. Adolf Baron Silberstein.

Oberstlandmarschall: Es in in diesem Gesuch die Zeit eines Urlaubs nicht angegeben; ich Werde daher erst abstimmen lassen, ob das hohe Haus ihm einen Urlaub überhaupt gewähren will. Ich bitte also jene Herren, welche für die Gewährung eines Urlaubs stimmen, sich erheben zu wollen, (Niemand erhebt sich. ) Einstimmig abgelehnt.

Ferner hat sich im telegrafischen Wege krank gemeldet: Herr Graf Jaroslav Sternberg, Prinz Schaumburg-Lippe, Graf Desfour, Se. Exc. Graf Waldstein zeigt seine Verhinderung zu erscheinen in folgendem Schreiben an. Ich ersuche dieses Schreiben zu verlesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Euere Durchlaucht !

Uuder Gefertigte beehrt sich hiemit, Ew. Durchlaucht die geziemende Anzeige zu erstatten, daß sich derselbe in Folge eines nervösen Leidens der Badekur in Wartenberg unterziehen mußte und sich gegenwärtig noch nicht in der Lage befinde, den Zeitraum angeben zu können, von welchem er seine Verpflichtungen dem hohen Landtage gegenüber nachkommen werde. Mit der Bitte, dies zur hocheigenen und des hohen Landtages Kenntniß nehmen zu wollen, hat die besondere Ehre sich mit der ausgezeichnetesten Hochachtung zu nennen Euer Durchlaucht ergebener Diener Ernst Graf Waldstein. Bad Wartenberg, 29. September 1869. Präsident: Der Abgeordnete August Müller ersucht um einen achttägigen Urlaub. Ich ersuche das Schreiben zu verlesen.

Landtagssekretär Schmidt:

Euere Durchlaucht Herr Landesmarschall!

Wollen mich gütigst aus Gesundheitsrücksichten für die ersten Sitzungen enschuldigt halten und wo möglich einen achttägigen Urlaub ertheilen. Mit größter Hochachtung Euer Durchlaucht ergebener August Müller.

Leoben, 29. September 1869.

P r ä s i d e n t: Ich überlasse die Beschlußfassung dem hohen Landtage, ob der angesucht Urlaub von acht Tagen bewilligt werden soll, und ersuche jene Herren, welche für die Bewilligung stimmen, sich erheben zu wollen. (In der Minorität. )

Der Abgeordnete Franz Graf Salm entschulbigt sich, daß Krankheit ihn verhindert, der ersten Landtagssitzung anwohnen zu können.

Ferner hat sich Seine Erc. Minister Herbst entschuldigen lassen, daß er erst am 4. Oktober eintreffen werde wegen bringender Geschäfte. Ebenfalls Se. Erc. der Minister Hasuer, der bei der Eröffnung der Insbrucker Univerfität anwesend sein muß.

Der ständige Ausschuß des allgemeinen öfter-, reichischen Lehrertags hat einige Eremplare der Denkschrift betreffs die Besoldung und Beförderung der Lage der Lehrer zur Verteilung au den hohen Landtag eingesendet.

Es ist heute jedem Abgeordneten ein Exemplar gegeben worden, ferner wurde in Druck vertheilt. Nachweisung des Einlauses vom 5. Feber bis 27. September 1869, Bericht des Ausschußes mit dem Gesetzentwurse über die Schonung der, Mäuse und Insekten vertilgenden Thiere. (Heiterkeit) Bericht des Landesausschußes betreffend das Fischereigesetz.

Bericht des Landesausschusses über den Antrag betreffend die Theilbarkeit der Gründe; Bericht des Landesausschußes über den Antrag auf Abänderung des §. 13 des Schulkonkurrenzgesetzes vom 13. September 1864; Bericht des Landesausschußes betreffend die Ablösung der Realgewerbe; Bericht des Landesansschußes wegen Vertheilung der Ersparnisse von den Preisen am Polytechnikum; Bericht des Landesausschußes mit der Rechnung über die Landesvermögensverwaltung für das Jahr 1868; Bericht des Landesausschußes betreffend die Vertheilung der der Gemeinde Strøebestowitz grundbücherlich zugeschriebenen Hutweiden unter die Bauerngrundbesitzer.

Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurf, wodurch die Organe bestimmt werden. Welche zur Entscheidung berufen sind, ob durch Grundtausch eine bessere Bewirthschaftungsmethode bewirkt werde; Bezicht des Landesausschußes mit dem Gesetzentwursezur Abänderung der §§. 7, 12 und 13 der Strassenpolizeiordnung; Bericht des Landesausschußes mit dein Voranschlage des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1870; Bericht des Landesausschußes mit dem Antrage auf Vermehrung der gräflich Strakischen Stiftungsplätze und Erhöhung der Stiftungsbezüge; Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurfe betreffend eine Abänderung der Gemeindewahlordnung für das Königreich Böhmen.

Das Laudesbudget für das Jahr 1870; Regierungsvorlage mit dem Entwurfe eines Gesetzes a) zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen, b) Gesetzentwurf zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen.

Das Landtagsbureau ist geschäftsordnungsmäßig in folgender Weise gebildet. Als Landtagssekretär fungirt der Herr Landesausschußrath Schmidt, als Landtagsaktuar die Landesausschußräthe Blažek, der Landesausschußkonzipist Ritter von Kundratitz, Haneman und Slavik. Die Herren Räthe Schmidt und Blažek werden an ihr bereits für dieselbe Funkzion im Landtage abgegebenes Gelöbniß erinnert. Die neu eintretenden 3 Funkzionäre werden die nach §. 4 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Angelobung zu leisten haben. Der Landesausschuß hat dem Landtagspräsidium eine Eingabe der Bezirksvertretung Grunlich de dato 10. Oktober 1868, Zahl 204, übergeben, deren Inhalt ich der hohen Versammlung bekannt zu geben habe. Ich ersuche den Herrn Landtagssekretär die Eingabe vorzulesen:

Landtagssekretär Schmidt liest: Hoher Landesausschuß! Bei der heute abgehaltenen ersten Plenarversammlung der zweiten Wahlperiode haben wir einhellig beschlossen, dem hohen Landtag im Allgemeinen für die mit großer Hingebung und in kurzer Zeit vereinbarten, das geistige und materielle Wohl tief berührenden Landesgesetze vorzüglich aber für die am 26. September des Jahres gefaßte Resoluzion unseren ersurchtsvollen Dank aussprechen, wozu wir uns umsomehr veranlaßt sehen, als der Landtagsabgeordnete für die Landgemeinden des SenstenbergGrulicher Wahlbezirkes Doktor Czižek gegen unsere Anficht die am 22. August d. J. an Seine Excellenz den Herrn Oberstlandmarschall überreichte Deklarazion mitunterfertigte und sich von den Landtagsverhandlungen entfernt hielt.

Wir, so wie die sämmtlichen Bezirksbewohner halten fest an die von Seiner k. k. apostolischen SWajeftat verliehene Reichs- und Landesverfassung, so wie an alle durch die verfassungsmäßigen Körperschaften zu Stande gekommenen Gesetze, fern von jeder politischen Demonstration zollen wir mit vollem Vertrauen dem hohen Landtage unsere ergebenste Anerkennung.

Wir wagen gehorsamst zu bitten: Der hohe Landesausschuß geruhe unseren hiermit ausgesprochenen Dank und unsere volle Anerkennung der gesetzmäßigen Thätigkeit des hohen Landtages zur Kenntniß zu nehmen und Hochdemselben huldvollst mitzutheilen.

Grulich, am 10. Oktober 1868.

Für die Bezirksvertretung:

Der Obmann S. Rotter. Franz Hof man, Bezirksausschuß, Eduard Radday, Bezirksausschuß, Filip Knoll, Bezirkssekretär.

Oberstlandmarschall: Wir schreiten nun zum zweiten Punkte der Tagesordnung, zu den Wahlberichten.

Ich ersuche den Herrn Grafen Sigismund Thun den Bericht zu übernehmen.

Graf Sigismund Thun: Hoher Landtag!

In Folge der Mandatsniederlegung der Landtagsabgeordneten Herrn Johann Ernst Grafen von Berchem-Heimhausen und Ernst Freiherrn von Kellersperg wurde die Neuwahl zweier Abgeordneten aus dem Wahlkörper des Großgrundbesitzes nothwendig, welche von Seite der k. k. Statthaltern auf den 29. September l. J. ausgeschrieben und an diesem Tage auch vorgenommen wurde.

Von 418 Wahlberechtigten haben sich 86 theils persönlich, theils durch Bevollmächtigte an der Wahl betheiligt und insgesammt ihre Stimme dem Herrn Norbert Grafen von Pötting und Wenzel Bohusch Ritter von Ottoschütz gegeben.

Da der Wahlakt gesetzlich vor sich ging, erlaubt sich der Landesausschuß diesen Wahlakt mit dem Antrage vorzulegen:

Hoher Landtag wolle die Wahl der Herren Norbert Gr. von Pötling und Wenzel Bohusch R. von Ottoschütz zu Abgeordneten des böhmischen Landtags agnosciren und die Gewählten zum Landtage zuzulassen.

Vom Landesausschuße des Königreiches-Böhmen.

Prag am 29. September 1869.

Der Oberstlandmarschall.

Snìmovní tajemník Schmidt ète:

Zemský výbor èiní návrh:

Slavný snìme raèiž volbu pana Norberta hrabìte z Pöttingu a pana Václava Bohuše, rytíøe z Otìšic co poslancù do snìmu èeského schváliti a tyto pány k snìmu pøipustiti.

Oberstlandmarschall Fürst Auersperg: Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche für die Agnoscirung der Wahl stimmen, sich erheben zu wollen! (Geschieht. ) Angenommen.

Sitte Herr Dr. Görner!

Abg. Dr. Görner: Hoher Landtag! Zu der am 19. September 1868 vorgenommenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Städte Klattau und Taus find von 848 Wählern blos 292 erschienen, von denen 291 für den Herrn JUDr. Wenzel Klima, Advokaten in Taus, und einer für den Herrn Maximilian Wellner in Klattau gestimmt haben.

Da hiemit Herr JUDr. Wenzel Klima mit absoluter Majorität gewählt erscheint und gegen die Wahl nichts vorliegt, stellt der hohe Landesausschuß den Antrag:

Der hohe Landtag wolle die Wahl des Hrn. JUDr. Wenzel Klima, Advokaten in Taus, zum Abgeordneten der Städte Klattau und Taus agnosciren und den Gewählten zum Landtage zulassen.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Zemský výbor èiní návrh:

Slavný snìme raèiž volbu dra. vešk. práv Václava Klímy, advokáta z Domažlic, za poslance mìst Klatov a Domažlic za platnou uznati, a zvoleného do snìmu pøipustiti.

Oberstlandmarschall Fürst Auersperg: Wenn Niemand das Wort ergreift, werde ich abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche für Agnoscirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Abgeordneter Dr. Görner: In der am selben Tage vorgenommenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Städte Hohenmauth, Skuè und Hlinsko sind von 938 Wählern 281 erschienen, von denen 272 für den Herrn Johann Skrejšovsky, Privatier in Prag, und 9 für den Herrn J. Popler aus Hohenmauth gestimmt haben.

Da hiemit Herr I. Skrejšovsky mit absoluter Majorität gewählt und gegen die Wahl kein Anstand erhoben wurde, so stellt der Landesausschuß den Antrag, der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn I. Skrejšovsky agnosciren und den Gewählten zum Landtage zulassen.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Zemský výbor navrhuje:

Slavný snìme raèiž volbu pana Jana Skrejšovského, soukromníka z Prahy, za poslance Vysokého Mýta, Skutèe a Hlinska za platnou uznati, a zvoleného do snìmu pøipustiti.

Oberstlandmarschall Fürst Auersperg: Wenn Niemand das Wort ergreift, werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche für die Agnoscirung der Wahl sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Abgeordneter Dr. Görner: Zu der am 19. Oktober 1868 vorgenommenen Wahl eines Abgeordneten für den Wahlbezirk der Städte Strakonitz, Schüttenhofen und Wodòan sind von 1014 nur 224 Wähler erschienen, von denen 215 für den Herrn Dr. Laurenz Swatek gestimmt haben.

Da hiemit Dr. Laurenz Swatek mit absoluter Majorität gewählt erscheint und gegen die Wahl kein Anstand obwaltet, stellt der Landesauschuß den Antrag, der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn Dr. L. Swatek agnosciren und den Gewählten zum Landtage zulassen.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Zemský výbor navrhuje, aby volba pana Vavøince Svátka za poslance mìst Strakonic, Sušice a Vodòan za platnou uznána a zvolený poslanec do snìmu pøipuštìn byl.

Oberstlandmarschall Fürst Auersperg: Wenn Niemand das Wort ergreift, werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche für die Agnoszirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.

Abgeordneter Dr. Görner: Zu der am 19. September 1868 vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für die Landgemeinden der Amtsbezirke Podiebrad und Königstadtl find von den ordnungsmäßig gewählten 77 Wahlmännern 75 erschienen und es haben hievon 74 für den Herrn Alois Waclawik aus Žehuò gestimmt.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, und der Herr Alois Waclawik mit Majorität gewählt erscheint, so stellt der Landesaus-

schuß den Antrag, der hohe Landtag wolle den Herrn A. Waclawik als Abgeordneten für die Landgemeinden der Amtsbezirke Podiebrad und Königsstadtl als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zulassen.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Slavný zemský výbor navrhuje, aby volba pana Aloise Václavíka za poslance obcí venkovských okresu podìbradského a Králova Mìstce za platnou uznána, a zvolený k snìmu èeskému pøipuštìn byl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so ersuche, ich die Herren, welche für die Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.

Landtagsabgeordneter Dr. Görner: Zu der am 22. September l. J. Vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Amtsbezirke Senstenberg, Rokytnitz, Grulich, sind von den ordnungsmäßig gewählten 121 Wahlmännern 119 erschienen. Und es haben hievon 66 für Herrn Franz Christen und 53 für Dr. Sladkowsky aus Prag gestimmt, so daß der Herr Franz Christen mit absoluter Majorität als gewählt erscheint. Da gegen die Wahl kein Anstand obwaltet, so wolle der hohe Landtag die Wahl des Herrn Christen als Abgeordneten für die Landgemeinden der Amtsbezirke Senftenberg, Rokytnitz, Grulich als giltig anerkennen und denselben zum Landtag zulassen.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Zemský výbor navrhuje: Slavný snìme raèiž volbu pana Františka Kristena za poslance venkovských obcí okresu žamberskéko, rokytnického a králického za platnou uznati a zvoleného k snìmu èeskému pøipustiti. -

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreist, so werden wir abstimmen und ich ersuche diejenigen Herren, welche für die Wahl sind, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.

Ich würde jene Herren, welche anwesend sind, und deren Wahl agnoscirt ist, ersuchen zum Angelöbniße zu kommen.

Ich werde den Akt der Angelobung der neu eingetretenen Herren vornehmen: die des eine Viril-Stimme führenden Herrn Rektormagnificus der Universität, als welchen ich dem hohen Landtage Se. Hochwürden den Herrn Dr. Peter vorzustellen die Ehre habe, und der neueingetretenen Herren, deren Wahl agnoscirt wurde.

Herr Rectormagnificus Dr. Eduard Peter, Herr Graf Norbert Pötting, Herr Ritter Wenzel Bohusch von Ottoschütz, Herr Franz Christen, Hr. Dr. Klima, Herr Skrejšowsky und Herr Swátek.

Landtagssekretär Schmidt liest: Sie werden als Landtagsabgeordnete in die Hand seiner Durchlaucht des Herrn Oberstländmarschalls an Eidesstatt geloben;

Sr. Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze, gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Uèiníte co poslanci slib na místo pøísahy v ruce jeho Excelenci nejvyššího maršálka zemského, že chcete jeho Velièenství císaøi pánu vìrni a jemu poslušni býti, zákony zachovávati a své povinnosti svìdomitì plniti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir den Handschlag zu geben.

(Die Abgeordneten Dr. Peter, Graf Pötting, Ritter von Bohusch und Franz Christen, leisten die Angelobung

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Složíte co zapisovatelé snìmu vzhledem své úøední pøísahy do rukou jeho Excelenci nejvyššího maršálka zemského slib, že budete svìdomitì a správnì povinnosti, které se Vám dle §. 4. a 6. øádu jednacího ukládají, plniti.

Sie werden geloben mit Beziehung auf den von Ihnen abgelegten Diensteid die in den §§. 4 und 6 der Geschäftsordnung des Landtages aufgelegten Obliegenheiten gewissenhaft und pünktlich zu erfüllen. (Die Herren Ritter von Kundratitz, Hanamann und Sladek leisten die Angelobung. )

Wir kommen nun zum 3. Punkte: Ich ersuche die Curien nach Schluß der Sitzung sich constituiren zu wollen. Die Lokalitäten der Curien sind wie im vorigen Jahre: die Curie des Großgrundbesitzes im Sitzungssaale des Landesausschusses, die Curie der Städte im Lesezimmer, die Curie der Landgemeinden hier im Landtagssaale. Ich ersuche weiter die Curien nach ihrer Constituirung dann auch sofort die Wahl von je drei Verificatoren vorzunehmen und mir die Resultate der Constituirung sowohl als auch der Wahl der Verificatoren bekannt zu geben. Die gewählten Herren Verificatoren wollen sich gefälligst in meinem Bureau einfinden, um rücksichtlich ihrer Funktionen Besprechung zu pflegen.

Die nächste Sitzung ist übermorgen den 2; Oktober um 10 Uhr Vormittags. An der nächsten Tagesordnung ist: Wahlberichte. Nro. 32 Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurfe, wodurch in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Februar 1869 die Organe bestimmt werden, die zur Entscheidung berufen sind, ob durch einen Grundtansch eine bessere Bewirthschafftung bewirkt werde. Nro. 47 Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwürfe betreffend Aenderung des §. 18 der Gemeindewahlordnung für das Königreich Böhmen. Nro. 53 Regierungsvorlage eines Gesetzentwurfes: a) zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes in den öffentlichen Volksschulen; b) zur Regelung der Errichtung, Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen. Nro. 40 Bericht des Landesausschusses mit dem Landesvoranschlage pro 1870.. Rro. 39 Bericht des Landesausschusses mit dem Voranschlage des Grundentlastungsfondes pro 1870. Nro. 42 Bericht des Landesausschusses mit Antrag auf Vermehrung der gräflich Straka'schen Stiftungsplätze und Erhöhung der Stiftungsbezüge. Nro. 7 Bericht des Landesausschusses betreffend die Grundtheilbarkeit. Nro. 3 Bericht des Landesausschusses mit dem Gesetzentwurfe einer Fischereiordnung. Bericht des Landesausschusses mit dem Antrage auf Aenderung des §. 13 des Schulconkurrenzgesetzes vom 13. September 1864. Wahl eines Petitionsausschusses.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

(Schluß der Sitzung 12 Uhr 40 Minuten).

Norb. Graf Pötting m. p., Verifikator.

Dr. Karl Czyhlarz m. p., Verifikator.

Dr. Roser m. p., Verifikator.


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