Støeda 16. záøí 1868

Stenografická zpráva

o

XI: sezení druhého roèního zasedání snìmu

èeského od roku 1867, dne 16. záøí

1868.

Stenographischer Bericht

über die

XI. Sitzung der zweiten Jahres - Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am

16. September 1868.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský J. Jasnost kníže Adolf z Auerspergù.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka J. U. Dr. Antonín Banhaus a poslancové v poètu dostateèném k uzavírání platnému.

Od vlády: C. kr. místodržitel Jeho Exc sv. pán z Kellerspergù a c k. místodržitelský rada Jan rytíø Neubauer.

Poèátek zasedání o li. hod.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Seine Durchlaucht Adolf Fürst von Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Anton Banhaus und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Seine Exc. der k. k. Statthalter Freiherr von Kellerspetg und der k. k. Statthaltereirath Johann Ritter v. Neubauer, Beginn der Sitzung 11 Uhr.

Oberstlandmarschall: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Ich erlaube mir dem hohen Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen. In die Kommission für die Anträge des Baron Riese-Stallburg und Dr. Rziha betreffend die Eisenbahuergänzungsbauten wurden gewählt:

Von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 54 Stimmzetteln Fürst Schonburg und Fürst Colloredo mit je 50, Baron Weidenheim Karl jun. mit 38 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln Dr. Banhaus, Hr. Kuh, Dr. Rziha einstimmig; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 25 Stimmzetteln Dr Kittl, Steffens, Dr, Leeder einstimmig. Bei der sofort vorgenommenen Konstituirung der Kommission wurden gewählt: zum Obmann Se. Durchlaucht Fürst Colloredo- Mannsfeld, zum Obmannstellvertrerer Se. Durchlaucht Fürst Schönburg, zum Schriftführer Herr David Kuh. Als Kommissions-Lokale ist das Bureau des Landesausschußbeisitzers Ritter v. Kopetz Dep. Nr. II., 2. Stock zugewiesen. Von Seite der hohen Regierung und der k. k. Statthalterei sind nachfolgende 3 Eingaben eingelangt, ich ersuche, selbe vorzulesen.

Landtagssekr. Schmidt (liest): Durchlauchtig hochgeborener Fürst !

Zu Folge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 7. November 1867 Z. 18519 haben Se. k. k. Apostolische Majestät mit A. H. Entschließung vom 3. November v. I. der Stadtgemeinde Prag die Bewilligung allergnädigst zu ertheilen geruht, nachstehende ihr eigenthümlich gehörige Grundstücke u. z.

1.   die durch Demolirung der Hauser NC. 1248 und 1403-2 gewonnenen Baustätten im Gesammiausmaße von 6188 Onad. Klaster;

2.   die bei der wegen Regulirung des TummelPlatzes stattfindenden Demolirung des Hauses Nr. Cons. 86 -1 zu gewinnenden Bauplätze mit der Gesammtfläche pr. 865 Klast. 2' 5'';

3.   die im Grundkomplere Letna und Skalka, auch Belvedere genannt, ermittelren Baustellen pr 7325 5/6 Quad. Klaster;

4. mehrere zum Gutskomplexe gehörigen Grundparzellen im Gesammtausmaße von 42 Joch 999 1/2 Quad. Klst. und die außerhalb Prag's in den Gemeinden Weinberg, Alt-Strašic und Košiø gelegenen Grundstücke im Ausmaße von 7 Joch 1426 Quad. Klft. unter der Bedingung zu veräußern, daß insoweit aus irgend einer der zur Veräußerung bestimmten Realitäten der Prager Stadtgemeinde Hypothekarforderungen haften und die Zustimmung der betreffenden Gläubiger zu der Veräußerung nothwendig ist, diese Zustimmung eingeholt werde, dann daß der Verkauf nach vorausgegangener Schätzung im öffentlichen Lizitationswege stattfinde.

Mit der, vom h. k. k. Ministerium des Innern unterm 21. Juli d. I. Z. 10751 intimirten A. h. Entschließung v. 14. Juli d. J. haben jedoch Se. k. k. apost. Majestät in Abänderung der ersterwähnten A. h. Entschließung vom 3. November 1867 allergnädigst zu bewilligen geruht, daß die Veräußerung der erwähnten Gemeindegründe mit Umgangnahme von der öffentlichen Versteigerung gegen dem stattfinde, daß die Hintangabe der Grundstücke nicht unter dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe stattfinden dürfe.

Diese nach Schluß der vorjährigen und vor Zusammentritt der diesjährigen Landtagssession aus Dringlichkeitsrücksichten und über Antrag des Landesausschußes und in Vertretung des nach §. 105 Alinea 4 der prov. Gemeindeordnung für die Hauptstadt Prag vom 27 April 1850 erforderlichen Landesgesetzes erflossenen A. h. Entschließungen beehre ich mich Euer Durchlaucht mit dem Ersuchen bekannt zu geben, dieselben dem hohen Landtage gefälligst zur Kenntniß bringen zu wollen.

Genehmigen Euer Durchlaucht den Ausdruck der ausgezeichnetesten Hochachtung, mit welcher ich verharre Eurer Durchlaucht ergebenster Diener Prag, am 12. September 1868. Kellersperg m. p.

D. -L. -M.: Ich bitte die zweite Eingabe vorzulesen.

Landtgssekr. Schmidt (liest): Durchlauchtig hochgeborener Fürst!

Ich beehre mich Euer Durchlaucht in der Anlage zwei Verzeichnisse über die seit dem, Schluße der letzten Landtagssession bis zum Beginne der damaligen Session bei obwaltender Dringlichkeit auf Grund der diesfälligen Anträge des Landesausschußes durch A. h. Entschließungen in Vertretung eines Landesgesetzes bewilligten Gemeindezuschläge zu den direkten und indirekten Steuern und die sonstigen Gemeindeumlagen, sowie die Bezirkszuschläge zu den direkten Steuern mit dem Ersuchen mitzutheilen, Euere Durchlaucht wollen diese Allerhöchsten Entschließungen gefälligst dem hohen Landtage zur Kenntniß bringen.

Genehmigen Euer Durchlaucht den Ausdruck der ausgezeichnetesten Hochachtung, mit welcher ich verharre Euer Durchlaucht ergebenster Diener

Kellersperg. m. p.

Prag, am 11. September 1868.

Oberstlandmarschall: Nachdem der vorstehende Ausweis 46 Bezirksvertretungen die Einhebung von Bezirksumlagen und 169 Gemeinden die Einhebung von Gemeindeumlagen bewilligt, glaube ich von der Vorlesung dieser Ausweise absehen zu sollen; er erliegt zur Einsichtnahme auf dem Tische des Hauses. Ich bitte die dritte Eingabe vorzulesen.

Landtgssekr. Schmidt (liest): Durchlauchtig hochgeborener Fürst!

Zur Abwehr mehrer im hiesigen allgemeinen Krankenhause in Folge der gesteigerten Inanspruchnahme desselben aufgetretenen Mängel, und um den in der Gegenwart an eine möglichst vollkommene Krankenanstalt gestellten Anforderung gerecht zu werden, erscheint die Anlage eines Gartens für Zwecke der Anstalt nothwendig.

Zu diesem Zwecke eignet sich nur der im Rücken der Anstalt gelegene derzeit im eigenthümlichen Besitze des königl. böhm. Landesfondes befindliche, ehemals Birubaum'sche Garten: Die k. k. Statthalterei hat daher am 21. April I. J. Z. 18420 an den hochlöblichen böhm. Landesausschuß das Ersuchen um käufliche Uiberlassung dieses Grundes an den Krankenfond gestellt und zugleich die Hoffnung ausgesprochen, der hochlöbliche böhm. Landesausschuß werde in Anbetracht des hiebei obwaltenden humanen Zweckes, und behufs der auch im Interesse des Landesfondes gelegenen thunlichsten Schonung des Krankenfondes diese Grundparzelle unter dem Einkaufspreise und mit Zustehung von Annuitätenzahlungen an den Krankenfond überlassen.

Der hochlöbliche böhm. Landesausschuß hat unterm 20. Mai I. J. Z. 8670 über dieses Ersuchen die Bereitwilligkeit zur Abtretung dieses Grundes ausgesprochen und hiefür einen Kausschilling gefordert, welcher dem Einkaufspreise und den vom Landesfonde bisher prästirten Leiftungen sammt pro rata temporis entgangene Interressen gleichkommt und für den Zeitpunkt Ende April 1868 den Betrag von 44720 fl. 95 1/2 kr. öst. Währ, ausmacht. Dieser Kaufschilling ist aus nachstehenden Posten zusammengesetzt:

a)  der vom Landesfonde gezahlte Kaufpreis 35. 000 fl. öst. Währ.

b)  5 perz. Interessen hievon bis Ende April 1868 8640 fl. 62 kr.

c)   Steuern von 1863-1867 201 fl. 17 kr.

d)  Uebertragungsgebühr 301 fl. 87 1/2, kr.

e)   gezahlte Passivinteressen 1057 fl. 29 kr. Summa 45. 200 st. 95 1/2 kr.

Hievon kommt in Abschlag der vom Gartenpächter bis Georgi 1864 entrichtete Zins pr. 480 fl., es verbleibt also die Summe pr. 44720 fl. 95 1/2 kr.

Die Zahlung dieses Kusschillings in angemessenen Annuitäten wurde bereitwillig zugestanden.

Die k. k. Statthalterei mußte dieses Anbot, obwohl es den gesagten Hoffnungen nicht entsprach, mit Rücksicht auf die unabweisbare Nothwendigkeit der Acquirirung dieser Parzelle im Allgemeinen als annehmbar bezeichnen, nur gegen eine im Kaufschillinge enthaltene Post, endlich gegen den Anspruch auf Vergütung der entgangenen Interessen vom Einkausskapitale, wurden Bedenken rege.

Die k. k. Statthalterei konnte einerseits keineswegs die freundliche Bereitwilligkeit verkennen, womit seit einer Reihe von Jahren diese Grundparzellen dem Krankenhause unentgeltlich zur Benützung überlassen und hiedurch auf jeden Ertrag hievon verzichtet wurde; andererseits kann aber nicht unbeachtet gelassen werden, daß dieses Grundstück nicht in lukrativer Absicht, sondern vorzugsweise geleitet von dem Gedanken einer Widmung zu Krankenhauszwecken, für den Landesfond angekauft wurde, und daß dieses Moment ein Abgehen von der bei gewöhnlichen Geschäften üblichen Usanz der Kaufschillingsberechnung vollkommen rechtfertigt.

Ferner muß noch darauf hingewiesen werden, daß der hohe Landtag in der IV. Session, 50. Sitzung vom 16. März 1866 einen Plan zur Regulirung des Terrains am Windberge genehmigt hat, wonach die zur Regulirung der alten und Anlegung neuer Straßen erforderliche Grundsläche von den, dem Lande gehörigen Realitäten unentgeltlich in das Eigenthum der Stadtgemeinde überzugehen haben.

In diesem Falle würde dem Besitzer des Birnbaum'schen Gartens ein Opfer auferlegt, welches bei der Frage über die Höhe des Kaufschillings nicht unbeachtet gelassen werden kann. Diese Bedenken wurden dem hochlöblichen Landesausschuße unterm 26. Juni I. J. Z. 29566; mit dem Ersuchen mitgetheilt, von dem Anspruche auf Interessen-Vergütung abgehen zu wollen; derselbe hat sich jedoch in dem Schreiben vom 29. Juli I. J. Z. 12401 hiezu nicht für ermächtigt erklärt und bezüglich der weheren Berhandlung auf hohen Landtag hingewiesen.

Ich beehre mich, Euere Durchlaucht von dieser Angelegenheit, an deren günstiger Austragung mir sehr gelegen ist, behufs Mittheilung an den eben versammelten hohen Landtag mit dem Ersuchen in Kenntniß zu setzen, der hohe Landtag wolle in Erwägung, daß die fragliche Grundparzelle nicht sowohl der Absicht auf Gewinn, als mit dem Gedanken einer Widmung zu Krankenhauszwecken an dem löblichen Landesausschuße erworben wurde und im Augenblick gerade die Realifirung dieses Zweckes angestrebt wird, in Erwägung, daß mit der unentgeldlichen Uiberlassung dieses Grundes an das Krankenhaus für die Zeit dieser Uiberlassung aus ein Erträgniß hievon verzichtet wurde, in Erwägung ferner, daß es sich um die Sicherung des in hervorragender Weise dem öffentlichen Wohle, namentlich aber dem Wohle der Landesangehörigen dienenden Krankenfondes handelt; in Erwägung endlich, daß die Regulirung des Windberges unabweisbar ist, und dem fraglichen Reale durch diese Regulirung zweifellos ein Opfer erwachsen werde, - von der vom hochlöblichen Landesausschuße gestellten Forderung aus Vergütung der entgangenen Interessen von dem vom Landesfonde aufgewendeten Einkaufskapitale absehen. Ich gebe mich der angenehmen Hoffnung hin, Euere Durchlaucht werden diesem Gegenstande Ihre Aufmerksamkeit nicht versagen und der hohe Landtag werde nicht anstehen, mit Rücksicht auf die entwickelten Gründe dem ausgesprochenen Wunsche zu willfahren.

Genehmigen Euere Durchlaucht den Ausdruck meiner ausgezeichnetesten Hochachtung, mit welcher ich verharre Euerer Durchlaucht ergebenster Diener Kellersperg m. p.

Prag, am 12. September 1868.

Oberstlandmarschall: Ich werde diese Eingabe, wenn das hohe Haus damit einverstanden, der Budget-Commission zur Vorberathung und Berichterstattung zuweisen.

Wenn Niemand dagegen Etwas einzuwenden hat, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Vom Hrn. Abg. Baron Riese-Stallburg Friedrich und Genossen ist ein Antrag in der Richtung eingebracht worden, es möge die Staatsbahn zur pünktlichen Einhaltung der Personenzüge, so wie der Lieferungszeit der Frachten angehalten werden.

Der Antrag ist bereits lithographirt, wird vertheilt werden, und ich werde ihn in der nächsten Sitzung zur Begründung an die Tagesordnung bringen.

Von den Landtagseingaben wurde Nro. 267 Landesausschußbericht, das Mehrerforderniß für den Findelfond für das Jahr 1869 betreffend der BudgetKommission zugewiesen.

Nro. 265 Eingabe des Bezirksausschußes Böhmisch Brod mit dem Gesuche der Gemeinde Slušic um Bewilligung einer Umlage von 108% zu den direkten Steuern für das Jahr 1868 wurde dem Landesausschuße überwiesen.

In Druck sind verteilt worden:

Nro. 266. Bericht des Landesausschußes wegen Sistemisirung eines Amtsdieners bei dem LandesIrrenhause in Prag.

Nro. 268. Bericht des Landesausschußes über Adaptierung des Herzischen Fabriksgebäudes zu einem Administrationsgebäude der Landesirrenanstalt.

Nro. 273. Antrag des Hrn. Abg. Baron Riese-Stallburg und Genossen, betreffend die pünktliche Einhaltung der Personenzüge und Frachtenlieferungszeit bei der Staatsbahn.

Ich ersuche den Einlauf an Petitionen bekannt zu geben.

Landtagssekr. Schmidt (liest):

Abg. Hr. Baron Wenisch: Gesuch des Frauenberger Bezirksausschußes wegen Vertheilung des Maierhöfen, Pfrauenberger Contributionsfondes unter die Theilhaber.

Oberstlandmarschall: Wird der PetitionsKommission überwiesen.

Landtagssekr. Schmidt (liest):

Abg. Hr. Kardasch: Gesuch der Gemeindevertretung Ober-Plan um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und böhmische Anstalt.

Oberstlandmarschall: Wird der Kommission für die Technik zugewiesen.

Landtagssekr. Schmidt (liest):

Abg. Hr. Neumann: Gesuch der Gemeinde Gränzendorf, Bezirk Gablonz, um Zuweisung zum Bezirke Reichenberg.

Oberstlandmarschall: Wird der PetitionsKommission zugewiesen.

Landtagssekr. Schmidt (liest):

Abg. Hr. Dr. Knoll: Gesuch des Bürgermeisteramtes von Lichtenstadt um Aufhebung des Propinationsrechtes.

Oberstlandmarschall: Der Kommission für die Propination.

Landtagssekr. Schmidt (liest): Abg. Hr. Dr. Pickert: Gesuch der Mitglieder des Gablonzer LehrersVereines, womit mehrere Vorschläge zum Schulgesetze gestellt werden.

Oberstlandmarschall: Wird der Schulkommission zugewiesen.

Wir kommen nun zur Tagesordnung, und zwar zum P. 1. Bericht der Petitionskommission zu den Petitionen Nro. 4 und Nro. 97.

Nro. 4. Ich ersuche den Hrn. Dr. Kalina von Jäthenstein, die Berichterstattung zu übernehmen.

Ritter Kalina von Jäthenstein: Ich werde mir erlauben, die Sache mündlich in Kürze vorzutragen, ohne in die Lesung des umständlichen Berichtes einzugehen. Dieß betrifft den Franz Kohlert in Ober-Døewitsch Nr. C. 8. Bezirk Politz, Kreis Königgrätz, welcher dort ein Feld von 11 Joch und etlichen Quadratklaftern, angränzend an den Wald der Domäne Politz, die dem Stifte Braunau gehört, besitzt. Dieses Feld grenzt, wie gesagt, seiner, ganzen Länge nach an den erwähnten Wald, und ist nur durch einen schmalen Weg, der von beiden Anrainern benutzt wird, von demselben getrennt. Da dieser Wald östlich vom Felde liegt, so ist die natürliche

Folge, daß er auf dasselbe Schatten wirft; dadurch wird natürlich das Gedeihen der Feldfrüchte gestört; zur Winterszeit hänft sich daselbst der Schnee an und wird später durch die Sonne aufgelöst, als es in dem schattensreien Theile des Feldes der Fall ist. Ferner treiben die Wurzeln der Bäume, wie er angibt und wie von dem Gemeindevorstande und zwei Gemeinderäthen durch Unterschrift der Eingabe bestättigt wird, in das Feld hinüber und stören auch dadurch die Kraft des Bodens und legen Hindernisse der Bearbeitung desselben. Er schätzt sich den jährlichen Schaden zwischen 50 und 100 fl. und meint, daß er Abhilfe beim Landtag suchen könne, weil er in anderem Wege keinen Schutz findet und dieses als ein Uiberbleibsel von der Zeit vom J. 1848 erkennt, wo die ehemaligen Obrigkeiten alles thun konnten gegen ihre Unterthanen. Es scheine daher die Politzer Güteradministration in die neuen Verhältnisse sich nicht hineinfinden können. Als Mittel dagegen trägt er an, es möchte durch die ganze Länge des Waldes in einer Breite von 2 Klaftern das Holz gesällt werden und längs des Weges ein Graben von Seiten der Domänen- oder Gutsadministration gezogen werden.

Ich glaube, daß aus dieser Eingabe unzweifelhaft hervorleuchtet, daß der Gesuchssteller von dem Besitzer der Domäne Politz eine Beschränkung in der Ausübung des Eigentumsrechtes zu seinen eigenen Gunsten anstrebt und es wurde daher in der Petitionskommission einhellig der Antrag genehmigt.

Der h. Landtag welle beschließen über die Petition des Franz Kohler de pr. 22. Aug. 1868 Nr. 4 Pet. zur Tagesordnung zu übergehen, weil es nicht in dem Wirkungskreise der Landesvertretung ist, in privatrechtliche Parteiangelegenheiten entscheidend einzugreifen.

Sekr. Schmidt (ète;: Slavný snìm raèiž uzavøíti, že o petici Frant. Kohlerta, podané dno 22. srpna 1868 è. 4 pet. pøejíti se má k dennímu poøádku., proto že není v pùsobnosti zastupitelstva zemského, aby rozhodovalo v záležitostech stran soukromého práva se týkajících.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so bitte ich über den Antrag abzustimmen und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Petition Nr. 97.

Ich ersuche Hrn. Dr. Kiemann die Berichterstattung zu übernehmen.

Dr. Kiemann (liest: ) Der Bezirksausschuß von Bensen führt in seinem Gesuche vom 9. September 1868 Nr. Erh. 97 Pet. an, daß über die Todfallsaufnahmen durch frühere k. k. Bezirksamts resp. Gerichtsbeamten, wegen der dadurch den Parteien erwachsenden hohen Kommissionskosten dringende Klagen erhoben worden seien; insbesondere wären diese Kosten den vom Gerichtsorte entfernten und armen Partheien empfindlich; was selbst schon zu Ausschreitungen gegen die Gerichtsabgeordneten Veranlassung gegeben habe, Durch diese Umstände habe sich der Bezirksausschuß von Bensen bewogen gefunden, den h. Landtag zu bitten, die Vermittlung zu treffen, damit Todfallsaufnahmen von den Gemeindevorstehern, -- wie dieses schon früher geschehen sei, - vorgenommen werden.

Die zu Recht bestehenden Bestimmungen über die Todsallsaufnahmen enthält das kaiserliche Patent vom 9. August 1854 Z. 208. - Nach diesem Gesetze und zwar §§. 28, 29 und 36 steht dem Bezirksgerichte, in dessen Bezirke sich der Todesfall ereignet, die Todfallsaufnahme zu, welches dazu einen Gerichtsbeamten, oder auch einen Notar bestimmen kann. Der §. 31 dieses Gesetzes aber setzt die weitere Bestimmung fest, daß in wie ferne den Gemeinden und ihren Vorständen die Mitwirkung in Angelegenheiten der Verlassenschaftabhandlung zusteht, durch besondere Vorschriften bestimmt werde. Nun bestimmt die Instruktion für Gemeindevorsteher vom 28. Juni 1850 Nr. 256 §. 3, daß in allen Fällen, in welchen der Bezirksrichter zur Todfallsaufnähme nicht einen feiner Beamten oder einen Notar abordnet, dem Gemeindevorsteher nach Maß des vom Bezirksrichter gestellten allgemeinen oder besonderen Ersuchens die Vornahme dieser Amtshandlung obliege; und vermöge Justiz-Ministerial-Erlaßes vom 10. März 1859 Z. 2708 ist die Verwendung der Gemeindevorsteher in allen Fällen zuläßig, wo es im Interesse des Dienstes und der Partheien liegt. Nun liegt gewiß die Vornahme von Todfallsaufnahmen durch die Gemeindevorsteher in den Fällen, wenn die Todesfälle vom Gerichtsorte entfernt Statt finden und besonders, wenn es geringe Verlassenschaften, nämlich solche, welche nur wenig über 100 p. betragen, betrifft, in dem Interesse der Partheien, weil diese dadurch Kosten ersparen, folglich follten in solchen Fällen schon die Bezirksgerichte nach den bestehenden Gesetzen, die Todfallsaufnahmen durch die Gemeindevorsteher veranlassen.

Durch diese noch in Kraft bestehenden gesetzlichen Vorschriften wird das Gesuch des Bezirksausschußes Bensen gegenstandslos; weil aber wie aus dem Gesuche erhellet - beim Bezirksgerichte Bensen die Gepflogenheit eingerissen zu sein scheint, (was möglicherweise auch bei anderen Bezirksgerichten der Fall sein könnte) sich zur Todesfallsaufnahme außer dem Gerichtsorte, selbst wenn es im Interesse der Partheien liegen würde, nicht mehr der Gemeindevorsteher zu bedienen, so glaubt de Petitionskommission den Antrag stellen zu sollen, womit der hohe Landtag das Gesuch des Bezirksausschußes Bensen der h. Regierung zur schleunigen Abhilfe der im Gesuche angedeuteten allenfalls bestehenden Uebelstände abtrete.

Sn. sek. Schmidt (ète; ) Petièní komise èiní návrh: slavný snìme raèiž uzavøíti: Petice èíslo 97 okresního výboru Benešovského budiž odevzdána slavné vládì, aby co nejrychleji další opatøení k vyhovìní žádosti uèinila.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkt 2 Nr. 249 "Antrag des Hrn. Abgeordneten Richter und Genossen wegen Einführung landwirthschaftlicher Wanderlehrer in Böhmen.

Ich ertheile dem Hrn. Abg. Richter das Wort zur Begründung seines Antrages.

Abg. Richter: Allgemein wird das Königreich Böhmen für das in der Landwirthschaft am weitesten fortgeschrittene Land in Oesterreich genannt. Bei näherer Prüfung und Vergleichung mit dem nachbarlichen Sachsen geht aber hervor, daß es zwar viele Groß- und Kleingrundbesitzer gibt, die auf der Hohe der Zeit stehen und dem Lande den guten Ruf verschafft haben, daß aber der weitaus größte Theil des Landes selbst nur bescheidenen Ansprüchen an Ertragsfähigkeit oder der Fähigkeit, die Steuern aus dem höheren Ertrag des Bodens und nicht vom Kapitale zu zahlen, nicht entspricht. Mir kommen diese rationell betriebenen Wirthschaften wie Inseln mit Leuchtthürmen auf dem großen Meere der Unwissenschaft vor, die aber so weit entfernt von einander liegen, daß das Licht zwar immer einen großen Umkreis erleuchtet, aber nicht bis zum nächsten Leuchtthurme dringt.

Wenn dies aber auch der Fall wäre und alle Zwischenräume von hellstem Licht der Fortschritte und des guten Beispiels beleuchtet würde, ist eben unser Landmann von diesem Lichte nur schwer zu erleuchten und für's Bessere zu erwärmen. Die teste Eigenschaft des Landmanns, der Konservatismus, tritt hier hindernd in den Weg, denn er trennt sich bekanntlich nur schwer vom Althergebrachten. Der junge Landmann strebt nur alles so gutmachen, als es sein Vater machte, und alles andere erscheint ihm vom Uebel; niemals aber wird man einen Landmann sich rühmen hören, daß er es besser mache, als sein Vater.

Alles, was bisher für den Fortschritt in der Landwirthschaft von der Regierung und dem Lande geschehen, bezweckt die Ausbildung der Jugend in der Landwirthschaft durch höhere, mittlere und niedere Ackerbauschulen. Wir haben hievon höchstens Zukunftsresultate zu erwarten, aber für die Gegenwart und den bereits die Wirthschaft betreibenden Mann ist Nichts geschehen, um ihn zu befähigen, die hohen Lasten durch Erhöhung der Erträge feines Bodens zu erzwingen. Leider benutzt auch der Landwirth nicht dazu,, seinen Erben ausbilden zu lassen, sondern gerade nur die Sohne sendet er hin, damit sich zu Beamten ausbilden und eine Versorgung erringen, die eben nicht seine Nachfolger sind.

Da nun auch die landwirthschaftlichen Vereine noch feinem kleinen Landmann aufgeholfen haben, so bleibt ein einziges und unmittelbares Mittel, um auf den Landmann einzuwirken, der Wanderlehrer oder der Wirthschaftsrath für den kleinen Grundbesitzer. Ich habe nur zwei bis drei Wanderlehrer anzustellen beantragt u. zw. für einen nicht zu großen Bezirk, weil ich so viele gute Eigenschaften von diesen Lehrern erwarte, (zu deren Bildung wir noch keine Lehranstalten haben, ) daß ich fürchte, es könnte diese Zahl nicht gesunden werden. Ich stelle mir diesen Lehrer als den Vater des ihm zugetheilten Bezirkes vor, der mit väterlicher Sorgfalt die Interessen des Landmanus pflegen und wahren soll, der sie auf alle Mängel aufmerksam macht, ihre Wirthschaften auf Verlangen systemisirt und zu einer geregelten Fruchtfolge ordnet: furz ihr Leiter und Rathgeber ist.

Damit der Lehrer die Richtigkeit seiner Lehren erweisen kann, wird es gut sein, wenn sich recht viele Grundbesitzer des Bezirks zu Musterwirthen ausbilden, indem sie ihre Wirthschaften nach der Vorschrift des Lehrers mit den einfachsten Mitteln einrichten und betreiben und die Einsicht in ihre Bücher gestatten. Daß der Erfolg dieses Lehrers kein bald erkennbarer sein wird, geht aus dem Umstande hervor, daß er Zeit haben muß, um sich erst Vertrauen zu erwerben. Der Wunsch, daß dem vom Fortschritte isolirten Landmanne bald geholfen werden muß, soll er nicht erdrückt werden von den Lasten, die er heute zu tragen hat, hat es mir zur angenehmen Pflicht gemacht, die Aufstellung von Wanderlehrern bei dem h. Landtage zu beantragen, und ich empfehle diesen Antrag aufs Dringendste zur Annahme, weil ich weiß, daß Sie, meine Herren, dieselbe Kenntniß von der Nothlage des Landmanns haben, wie ich, und ich Ihnen kein Experiment

Oberstlandmarschall: Ich würde doch bitten, die Begründung nicht abzulesen, sondern sie aus Freiem abzuhalten. Es ist nicht erlaubt, dieselbe vorzulesen.

Abg. Richter: Ich wollte nur sagen. Es ist dies kein Experiment, welches ich empfehle, weil sich die Wanderlehrer in anderen Ländern, die weiter vorgeschritten sind, als Böhmen, bereits so bewährt haben, daß sie als einziges Mittel dastehen.

Wir hätten also nur noch das einzige Experiment mit der Wahl des Lehrers zu machen.

Der Wanderlehrer steht als das einzige und beste Mittel da, wie die Erfahrung bewiesen hat. Haben wir einmal den Landmunn für den Fortschritt gewonnen, so geht das Bedürfniß nach Verbesserungen auch auf den Sohn über und wir erreichen das Ziel viel schneller, als es auf irgend eine andere Art geschehen kann, das Ziel nämlich, das Land ertragsfähiger zu machen.

Ich wiederhole...

D. -L. -Marschall: Ich muß nochmals bitten, sich des Ablesens zu enthalten. (Große Heiterkeit. )

Abg. Richter: Ich bitte, ich bin schon fertig. (Heiterkeit. )

Ich wiederhole also meinen Antrag auf Aufstellung von Wanderlehrern durch den Landesausschuß;

2. auf Einstellung von 3000 fl. in das Budget für das Jahr 1869.

D. -L. -M.: Ich bitte, welcher Antrag wird zur formalen Behandlung gestellt?

Richter: Der Antrag aus Zuweisung an den Landesausschuß.

D. -L. -M: Der Autrag lautet: Ein hoher Landtag des Königreiches Böhmen wolle im Interesse des wünschenswerthen Ausschwunges der Bodenkultur das Institut der landwirthschaftlichen Wanderlehrer in Böhmen einführen, und diesen Antrag zur Vorberathung und seinerzeitigen Berichterstattung an den Landesausschuß weisen.

Sn. sekr. Schmidt (ète): Slavný snìme království Èeského raèiž v zájmu žádoucího rozkvetání zemìvzdìlání zøíditi v Èechách ústav hospodáøských koèovných uèitelù a pøikázati návrh tento výboru zemskému, aby, poradiv se o nìm svým èasem zprávu podal.

D. -L. -M.: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich). Wenn Niemand das Wort verlangt, bitte ich über den Antrag abzustimmen und jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum 3. Punkte Nr. 254, Bericht der Budgetkommission über die Rechnungsabschlüsse der Stiftungsfonde für die Jahre 1866 und 1867.

Ich ersuche Herrn Dr. Wiener, die Berichterstattung zu übernehmen.

Ber. Dr. Wiener: Hoher Landtag! Der Bericht der Budgetkommission über die Stistungsrechnungen liegt bereits vertheilt in den Handen der Abgeordneten und ich glaube, daß die Vorlesung desselben überflüssig fein dürfte, und begnüge mich lediglich damit, die Anträge zu begründen.

Der erste Antrag lautet auf Anerkennung der Richtigkeit der Rechnungen, und wird dadurch begründet, daß die Rechnungen in allen Theilen geprüft und richtig befunden worden sind.

Der zweite Antrag lautet dahin, daß der Landesausschuß beauftragt werde, die bereits seit dem Jahre 1861 schwebenden Verhandlungen über die Extrapost dem endlichen Abschluße zuzuführen.

Dieser Antrag wird dadurch begründet, daß die Verhandlung, welche bereits durch nahezu acht Jahre andauert, denn doch zum Schluße gelangen sollte.

Der dritte Antrag ist, daß die mehr als dreijährigen Zinsen von einer Aktivpost einzutreiben sind, und der Antrag gründet sich darauf, daß mehr als dreijährige Zinsen der Verjährung unterliegen.

Der weitere Antrag geht dahin, in den Rechnungsabschlüssen den Zinsfuß der Kassascheine ersichtlich zu machen.

Es ist nämlich für den Referenten immer sehr schwer, wenn er Rechnungen revidirt und den Zinsfuß der Kassascheine nicht kennt, denn der Zinsfuß ändert sich von Zeit zu Zeit, ja er ist oft zur selben Zeit ein anderer, je nach der Kündigung.

Der Schlußantrag lautet endlich dahin, daß der Landesausschuß beauftragt werde, in Erwägung zu ziehen, ob die Stiftungsbezüge der mit der gräflich Straka'schen Stiftung betheilten Studirenden für die Zukunft erhöht werden können.

Dieser Antrag gründet sich auf folgende Erwägung: Das Präliminare der letzten 3 Jahre weist nach, daß der Uiberschuß der Bedeckung ein Ergebniß herausgestellt hat.

Dieses Superplus war im J. 1865 mehr als 30, in den Jahren 1866 und 1867 über 40, nahe an 50 Tausend.

Der Erfolg ist aber noch günstiger als das Präliminare. Es scheint also zweckmäßig zu sein, daß die Stiftungsplätze vermehrt und die Stiftungsbezüge erhöht werden mögen; bisher sind 66 Stiftungsplätze kreirt, u. z. 50 zu 300 und 16 zu 400 fl.

Wenn wir nun annehmen, daß z. B. die Stiftungsplätze auf 80 vermehrt werden und die Stiftungsbezüge von 300 auf 500 und von 400 auf 700 erhöht werden, so würde sich doch noch immer ein Ergebniß herausstellen, welches durch das Superplus der Bedeckung doch nicht erreicht wird, indem der Gesammtbetrag nur 2260 fl. mehr wäre, als bisher. Man konnte wohl einwenden, daß auch mit dem Betrage von 300 fl. für Gymnasialschulen und 400 fl. für Hörer an höheren Lehranstalten, den Bedürfnissen der Studenten Genüge geleistet würde; allein, wenn man auf den Stiftungsbrief Rücksicht nimmt, welcher ausschließlich die Kinder aus dem Herren- und Ritterstande, daher nicht aus dem Bürgerstande oder dem niederen Adel mit Stiftungsplätzen bedenken will, so glaube ich, daß es schon in dem Willen des Stifters gelegen ist, daß die Studirenden nicht auf das strengste Bedürfniß eingeschränkt werden sollen. Es ist daher der Antrag begründet, daß der Landesausschuß in Erwägung ziehen solle, ob nicht die Anzahl der Stiftungsplätze vermehrt und die Höhe des Stiftungs-Genußes erhöht werden solle. In der Budgetkommission wurde zwar blos von der Erhöhung der Stiftungsbezüge gehandelt, allein damals waren nach den Vorlagen blos 47 Stiftlinge bedacht, gegenwärtig ist aber die volle Zahl von 66 vorhanden.

Es scheint demnach, daß der Antrag erweitert werden konnte, daß der Landesausschuß auch den Umstand beurtheilen sollte, ob es nicht zweckmäßig wäre, die Anzahl der Stistungsplätze zu vermehren. Der Antrag lautet:

Die Rechnungsabschlüße des Gräflich Straka'schen Stiftungsfondes, des Kaiser Leopold Stiftungsfondes, des Fondes zur Errichtung böhmischer Freiwilligenkorps, des Fondes zur Unterstützung


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