Ètvrtek 10. záøí 1868

Stenografická zpráva

o

VIII. sezení druhého roèního zasedání snìmu èeského od roku 1867, dne 10. záøí 1868.

Stenographischer Bericht

über die

VIII. Sitzung der zweiten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am 10. September 1868.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský J. Jasnost kníže Adolf z Auerspergù.

Pøítomní: Nejvyššího maršálka námìstek Dr. pr. Antonín Banhans a poslancové v poètu dostateèném k uzavírání platnému.

Od vlády: C. kr. místodržitel svobodný pán z Kellerspergù a místodržitelský rada rytíø z Neubauerù.

Poèátek zasedání o 10. hod. 45 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Seine Durchlaucht Fürst Adolf von Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Anton Banhans und die beschlußfähige Anzahl der Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalter Freiherr von Kellersperg und der Statthaltereirath Ritter v. Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Oberstlandmarschall: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Da die Kommissionen sich gestern nicht konstituirt haben, will ich die Herren bitten, vielleicht jetzt vor Ansang der Sitzung sich hier im Landtagssaale konstituiren zu wollen und mir das Resultat bekannt zu geben.

(Eine Pause von 10 Minuten. )

Ich erlaube mir dem h. Hause folgende Mittheilungen zu machen:

Das Resultat der gestern vorgenommenen Kommissionswahlen ist solgendes: in die Kommission für Exkamerirung der Reichsstraßen wurden gewählt:

von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 56 Stimmzetteln: Se. Durchlaucht Fürst Lippe, Graf Klemens Zedtwitz, Baron Weidenheim, Karl sen. einstimmig;

von der Kurie der Stadtgemeinden bei Abgabe von 45 Stimmzetteln: die Abgeordneten Wolfrum, Dr. Hassmann und Steffens einstimmig;

von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 24 Stimmzetteln Dr. Banhans, Liebig Franz Dr. Øziha, sämmtlich mit 23 Stimmen.

Die Kommission hat sich constituirt und hat gewählt: als Obmann den Fürsten Lippe, als Obmannstellvertreter Graf Klemens Zedtwitz, als Schriftführer Dr. Hassmann. Der Obmann sagt eine Sitzung für heute um 5 Uhr Nachmittags im Bureau Nr. 6 an. In die Kommission für den Bericht über die Gebahrung der Hypothekenbank im Jahre 1866 und 1867 wurden gewählt:

von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 57 Stimmzetteln Freiherr Weidenheim Karl jun., Dr. Josef Lumbe, Ritter von Peche mit je 55 Stimmen;

aus der Kurie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln Dormitzer, Dr. Czyhlaø, Lippmann;

aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 24 Stimmzetteln: Dr. Klier, Ritter Liebig, Hille mit 22 Stimmen.

Die Kommission hat sich konstituirt und es wurden gewählt: zum Obmann Ritter von Peche, zum Obmannstellvertretern Ritter v. Dormitzer, zum Schriftführer Dr. Czyhlaø. Ich weise derselben als Kommissionslokale das Bureau des Landesausschußbeisitzers Dr. Schmeykal Dep. N. 3., 2. Stock an.

In die Kommission für den Entwurf eines Fischereigesetzes wurden gewählt:

von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 55 Stimmzetteln Gras Sternberg, Baron Reise Friedrich, Graf Thun Leopold, sämmtlich einstimmig;

von der Kurie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln Dr. Stamm, Steffens, Neumann;

von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 24 Stimmzetteln Tachetzy, Schier, Kardasch mit je 24 Stimmen.

Die Kommission hat sich konstituirt. Es wurden gewählt zum Obmann Se. Exc. Graf Leopold Thun, zum Obmannstellvertreter Freiherr v. Riese, zum Schriftführer Kardasch.

Als Kommissionslocale weise ich das Bureau Dep. Nr. 6, 2. Stock zu. Als Sitzungslocale für Excamerirung der Straßen weise ich das Bureau der technischen Abteilung, gegenüber dem Dep. Nr. 6 zu. Es befinden sich in diesem Departement sämmtliche Karten und es wird daher für die Kommission zuträglich sein, dort die Sitzungen zu halten.

Bei der Wahl in die Kommission für die Reorganisirung der Landeskorrektions-Anstalt wurden von der Kurie des Großgrundbesitzes 56 Stimmen abgegeben und es wurden gewählt: Freiherr von Silberstein, Graf Thun Ladislaus, Herr v. Stark mit 55 Stimmen. Von der Kurie der Städte wurden 45 Stimmzettel abgegeben und es wurden gewählt: Ritter von Dotzauer, H. Lederer Friedrich, H. Dr. Roser einstimmig.

In der Kurie der Landgemeinden wurden 24 Stimmzettel abgegeben. Es wurden gewählt die Herren Rösler Friedrich und Schulrath Maresch mit je 23 Stimmen. Die Kommission hat sich konstituirt und es wurden gewählt zum Obmann Graf Ladislaus Thun, zum Obmannstellvertreter Ritter von Dotzauer, zum Schriftführer Friedrich Lederer. Als Kommissionslocale wird ihr in dem k. k. Statthaltereigebäude das Bureau des früheren Statthaltereirathes H. Rapp zugewiesen, welches mir durch die Güte Sr. Excellenz des Statthalters zur Disposition gestellt worden ist. Die Mitglieder der Kommission über die Theilbarkeit des Grund und Bodens werden morgen, Freitag, den 11. d. M., Nachmittag um 5 Uhr zu einer Sitzung eingeladen. Graf Morzin Obmann.

Nachdem eine größere Anzahl von Landtagsabgeordneten bisher im Landtage nicht erschienen ist, so erlaube ich mir in Erwähnung zu bringen, daß mit Ausnahme der virilstimmberechtigten Landtagsmitglieder an alle bisher im Landtage nicht erschienenen Landtagsabgeordneten unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 19 der Geschäftsordnung ich die Aufforderung ergehen ließ, im Landtage zu erscheinen.

In Druck wurden vertheilt:

188. Landesausschußbericht, betreffend die Regelung des Affekuranzwesens in Böhmen.

197. Kommissionsbericht wegen der Subventionirung einer Mustergewerbe-Schule in Böhmen.

223. Bericht der Budgetcommission über den Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1866 und 1867, und Denkschrift zur Erläuterung des Gesetzes betreffend die Realschulen.

Im Verlaufe der Sitzung wird weiter verteilt 227: Bericht der Commission zur Prüfung des Gesetzentwurfes zur weiteren Durchführung der Grundentlastung in Böhmen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abgeordneter Herr Dr. Klier: Gesuch des Josef Schützenberger in Tetschen wegen Entschädigung der radizirten Apothekergewerbe.

Oberstlandmarschall: Wird der Commission für die Propination zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Leeder: Gesuch des Bezirksausschußes Bensen um Erlassung eines neuen Annengesetzes und in Verbindung damit eines Gesetzes über Errichtung von Zwangsarbeitshäusern.

Oberstlandmarschall: Der Commission für die Sicherheit am flachen Lande.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Derselbe: ingleichen um Durchführung der Verfügung, damit Todesfallsaufnahmen von den Gemeindevorständen besorgt werden können.

Oberstlandmarschall: Wird der PetitionsCommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Derselbe: ingleichen um Erlassung eines neuen Schulgesetzes.

Oberstlandmarschall: Wird der Schulcommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Derselbe: ingleichen um Trennung des Poly--technikums in eine deutsche und eine böhmische Anstalt.

Oberstlandmarschall: Der Commission für die Revision des Statutes des Polytechnikums.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Karl Moriz Graf Zedtwitz: Gesuch der Gemeindevertretung von Asch um Trennung des Polytechnikums.

Oberstlandmarschall: Ebenfalls der Commission für die Trennung der Technik.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Dr. Theumer: Gesuch der Niemeser Bezirksvertretung um Zuweisung der Gemeinde Køídci zum Niemeser Gerichts- und Böhm. -Leipaer pol. Bezirke.

Oberstlandmarschall: Der Petitionscommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Derselbe: Gesuch des Lehrkörpers des Gabler Schuldisiriktes um Erhöhung der Lehrergehalte und deren Bezug aus den Staatskassen.

Oberstlandmarschall: Der Schulcommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Abg. Herr Rösler: ingleichen des teplitzer und karbitzer Bezirkes um Reorganisirung der bestehenden Volksschuleinrichtungen.

Oberstlandmarschall: Ebenfalls der Schulcommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Dr. Pauer: Gesuch der Gemeindevorstände des Arnauer Bezirkes um Vergütung der Vorspannskosten aus der Kriegsepoche des Jahres 1866.

Oberstlandmarschall: Der Petitionscommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Dr. Haßmann: Gesuch des Dr. Lambl, Professors der Landwirthschaft am Polytechnikum, um Regulirung seines Gehaltes.

Oberstlandmarschall: Der Commission für die Revision des Statutes der Technik.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Höfler: Gesuch des Unterstützungsvereines der filosofischen Fakultät in Wien um eine Subvention.

Oberstlandmarschall: Der Budgetcommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abg. Herr Dr. Forsten Gesuch des Vereines "Eintracht" in Pilsen um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und eine böhmische Anstalt.

Oberstlandmarschall: Der Commission für die Trennuug der Technik.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Derselbe: Gesuch der Pilsner Wahlberechtigten um Aenderunng der Gemeindewahlordnung.

Oberstlandmarschall: Der Commission für Gemeinbegesetzaugelegenheiten.

Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tagesordnung. Nr. 135. Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurfe betreffend die Anmeldungen

derjenigen Rechte, beziehungsweise Grundlasten, welche nach dem k. k. Patente vom 5. Juni 1853 Z. 130 Landes-Gesetz-Blatt von Amtswegen abzulösen oder zu reguliren sind. Ich ersuche Herrn Dr. Schrott, die Berichterstattung zu übernehmen.

Dr. Schrott: Hoher Landtag! Bereits in der Session des hohen Landtages vom Jahre 1864 wurde auf die Nothwendigkeit hingewiesen, für die Anmeldung derjenigen Grundlasten, welche nach dem Patente vom 7. Juli 1853 von Amtswegen zu behandeln sind, eine neuerliche Präklusivfrist zu stellen. Der diessalls im hohen Landtage gestellte Antrag wurde damals von einer anfänglich zweifelhasten und erst durch die Gegenprobe konstatirten Majorität abgelehnt. Aus Anlaß der Verhandlungen über das Grundentlastungsfonds-Budget für das Jahr 1868 hat der Landesausschuß der k. k. Statthalterei bekannt gegeben, daß er (der Landesausschuß), falls die hohe Statthalterei nicht selbst sich bewogen fände, aus eigener Initiative auf eine diesfällige Regelung bei der hohen Regierung anzutragen, sich vorbehalte, einen dies bezüglichen Gesetzentwurf dem hohen Landtage vorzulegen. Die k. k. Statthalterei hat mit Note vom 2. Mai 1868 mitgetheilt, daß Se. Exc. der Herr Minister des Innern behufs der Erlassung eines Landesgesetzes, durch welches diese Anmeldungsfrist neuerlich regulirt werden soll, die Initiative der Landesvertretung überlasse. Bei dieser Gelegenheit hat nach der Eröffnung der k. k. Statthalterei das hohe Ministerium des Innern zugleich erklärt, daß es wünschenswerth wäre, bei diesem Gesetzentwurfe zugleich darauf Rücksicht zu nehmen, daß von der neuerlichen Frist die Rechte auf jene Holzbezugs- und Servitutsrechte ausgenommen werden sollen, welche aus emphyteutischen Verträgen herrühren und von den Grundentlastungs-Behörden vorläufig bis zum Erscheinen der das Eigenthum und die Benutzung der Gewässer oder das Propinationsrecht regelnden Gesetze aus der Grundentlastungsverhandlung ausgeschieden worden waren.

Der Landesausschuß hat demnach hierauf in dem vorgelegten Gesetzentwurfe Rücksicht genommen und unterbreitet nun selben dem hohen Landtage mit dem Antrage: Der hohe Landtag möge diesen Gesetzentwurf derjenigen Kommission zur Vorberathung und Berichterstattung zuweisen, welche für die weitere Durchführung der Grundentlastung überhaupt bestellt ist.

Ich habe diesen Antrag im Namen des Landesausschußes zu stellen.

Snìm. sekr. S c h m i d t (ète): Zemský výbor èiní návrh: Slavný snìme raèiž tento návrh zákona pøikázati k poradì a podání zprávy oné komisi, jenž zøízena jest k poradì o návrhu zákona v pøíèinì provedení vyvazení bøemen pozemních vùbec.

Oberstlandmarschall: Herr Leeder hat sich ums Wort gemeldet.

L e e d e r: Ich werde mir den Antrag erlauben, womit die betreffende Vorlage der Bubgetcomimission zugewiesen würde und zwar aus nachstehenden Gründen: Es handelt sich wesentlich um eine ökonomische Maßregel; es sollen nämlich die Kosten des Grundentlastungs - Fondes herabgemindert werden; es soll zu diesem Behuse ein Präklusivtermin für die Anmeldungen gestellt werden, und zwar für Anmeldungen von jenen Grundlasten, welche von Amtswegen abgelöst werden mit der Rechtsfolge, daß alle Verhandlungen, welche späterhin nach erloschenem Termin zur Sprache kämen, nur über Ansuchen der betreffenden Partei und auf deren Kosten verhandelt werden.

Betreffend diese Maßregel, so ist auch in der Budgetkommission bei Gelegenheit der Berathungen des Grundentlastungsfondsvoranschlages für d. J. 1868 dieselbe zur Sprache gekommen.

Es ist, nachdem das Koncept der betreffenden Vorlage im Budgetauschuße vorlag, dieser Gegenstand eingehend besprochen und meritorisch behandelt worden, und es wäre angezeigt, die betreffende Vorlage der Budgetkommission zuzuweisen, welchen Antrag zu stellen ich mir auch erlaube.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?

Dr. S ch m e y k a l: Ich mochte mir nur erlauben, den entgegenstehenden Antrag des Hrn. Dr. Leeder auf das wärmste zu unterstützen, weil es zur Vereinfachung des Geschäftes ich mochte sagen unerläßlich ist, daß diese Angelegenheit nach dem eben Vorangegangenen der Budgetkommission zugewiesen werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich erkläre die Debatte für geschlossen.

Ich werde den Antrag des Hrn. Dr. Leeder zur Unterstützung bringen, nämlich, daß dieser Gegenstand der Budgetkommission zugewiesen werde.

Ist dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Er wird hinreichend unterstützt).

Wünscht der H. Berichterstatter das Wort ?

Berichterst. Dr. Schrott: Nachdem es sich bloß um die Zuweisung zur Commission A oder B handelt, so hat die Sache allerdings keine besondere Wichtigkeit und ich habe nur als Vertreter des Landesausschußes den Antrag, den der Landesausschuß selbst gestellt hat, hier zu vertheidigen. Der Grund, aus welchem der Landesausschuß die Zuweisung an die Kommission zur Durchführung der Grundentlastung anträgt, lag darin, daß es sich hier um die Erlassung eines Gesetzes handelt, durch welches nach Anschauung des Landesausschußes ein § des Patentes vom 5. Juli 1853 geändert werden soll. Das ist nun eine meritorische Grundeutlastungsangelegenheit und das war der Grund, aus welchem man im Landesausschuß nicht geglaubt hat, daß die Budgetkommission, die zur Beurtheilung der Sache berufen wäre, sondern jene, welche überhaupt prinzipiell über die Grundentlastungsangelegenheit niedergesetzt ist.  Ich kann im Namen des Landesausschußes nicht anders, als den Antrag des Landesausschußes aufrecht erhalten, erkläre aber, daß ich für meine Person nichts dagegen habe, wenn der Antrag, daß diese Angelegenheit der Budgetkommission zugewiesen werde, angenommen wird.

Oberstlandmarschall: Ich werde also über den Antrag des Herrn Abg. Leeder abstimmen lassen. Der Antrag lautet: diesen Bericht der Budgetkommission zu übergeben.

Pan poslanec Leeder navrhuje, aby se ta zpráva odevzdala budžetní komisi.

Ich bitte jene Herren, welche für den Antrag sind, sich zu erheben. (Geschieht). Ist angenommen.

Wir kommen nun zum zweiten Punkt der Tagesordnung Nr. 151. Antrag des Abgeordneten Herrn Friedrich Baron Riese-Stallburg wegen der Handhabung der Forst- und Feldschutzgesetze.

Ich ertheile dem Herrn Antragsteller Freiherrn Riese-Stallburg das Wort zur Unterstützung.

Abg. Baron Frd. Riese-Stallburg: Ich werde mir erlauben, den Antrag dem hohen Landtage auf das Wärmste anzuempfehlen. Mit dem Gedeihen der Landwirthschaft hängt das Wohl jedes Einzelnen, er mag vom Ertrag seiner Händearbeit leben oder nicht, innigst zusammen.  Ich glaube, es muß dem hohen Landtage daran gelegen sein, die Landwirthschaft blühend und steuerfähig zu erhalten. Blüht die Landwirthschaft, so gedeihen alle Gewerbe, es können Beamte und Künstler viel leichter leben, sie können sich die Nahrungsstoffe viel leichter beschaffen. Wir können uns die Landwirthschaft in zwei Theile geseilt denken. Erstens die größere Landwirthschaft, die nur dadurch gedeihen kann, indem sie durch hinreichende fremde Arbeiter bestellt wird. Der Landwirthschaftsbesitzer ist eben nur der Leiter dieser materiellen Arbeit. Er kann, meine Herren, seine Intelligenz und sein Grundkapital nur dadurch verwerten, indem er durch fremde Leute seine Felder bestellen läßt. - Die andere Landwirthschaft ist die kleinere, die in der Handarbeit der Familie des Besitzers ihren Grund findet. Diese hat allerdings auf den allgemeinen Konsum weniger Einfluß und weniger Bedeutung, weil sie eben auch für den großen Bedarf weniger leistet.

Ich glaube daher, daß wir uns namentlich mit dieser größeren Landwirthschaft zu beschäftigen haben. Selbst wenn die größere Landwirthschaft, was jetzt die Zeitverhältnisse gebieten, die Maschinen in Anwendung bringt, kann sie doch der Handarbeit nicht ganz entbehren. Und gerade diese materielle Arbeit ist, namentlich in dem wichtigsten Zeitpunkt, nämlich in der Ernte, von großer Bedeutung, und besonders in der letzten Seit unbedingt nothwendig. - Ich habe eine Erfahrung von 30 Jahren, in welchen ich praktischer Landwirth war, hinter mir, und sehe, daß von Jahr zu Jahr diese materielle Arbeit immer seltener wird. - Arbeit ist eine Waare, eben so wie jede andere und der Preis derselben hängt überhaupt nur vom Verhältniß des Angebotes zum Bedarfe ab. Je kleiner das Angebot und je größer der Bedarf, desto theurer die Arbeit.

Es muß in unserem Interesse liegen, im Interesse der Landwirthschaft, daß so viel als möglich Arbeit angeboten wird, und sich dieser landwirthschaftlichen Arbeit nicht ein großer Theil der Bevölkerung entzieht, nachdem der Landwirth oft gezwungen ist, in einer Zeit, wo er selbst keine Arbeiter nothwendig hat, einen Theil der Landbevölkerung zu ernähren, nur um sich für die Ernte Arbeiter disponibel zu halten. Wir sehen aber, daß dies in der letzten Zeit weniger gelungen ist.

Wir sahen in der letzten Ernte, welche durch das Wetter außerordentlich begünstigt war, daß Arbeitskräfte sehr selten zu bekommen waren, während ganze Schaaren von tüchtigen Arbeitern der Ernte nachzogen, und sich viel mehr erworben haben, als der in jener Zeit wirklich zu erschwingende Taglohn betrug. Es ist dies eine leichtere Arbeit, der Arbeiter kann mehr verdienen und die großen packe Getreide, die er nach Hause getragen hat, sind natürlich von der Ernte genommen, und dem Landwirthe eben von seinem mühsam bearbeiteten Feite entgangen. Der Landwirth ist daher in drei Punkten gefährdet: erstens fehlt ihm die nothwendige Arbeitskraft, zweitens mußte er die Arbeitskräfte theuer zahlen und drittens ist ihm von der Ernte ein großer Theil verloren gegangen. Es wäre die Pflicht der landwirtschaftlichen Vertreter, namentlich der großen Gesellschaften, insbesondere der patriotischökonomischen Gesellschaft gewesen, daß dieser Ubelstand der hohen Regierung energisch und eingehend zur Kenntniß gebracht werde. - Aber noch ärger ist der nächtliche Diebstahl, der in letzter Zeit bedeutend um sich gegriffen hat. Es ist unendlich schwer für den Ausseher, der den ganzen Tag am Felde anstrengend gewirkt hat, auch noch in der Nacht durch Nachtwachen in Anspruch genommen werden zu sollen und man kann von Jemandem, der die Nacht wachte, keine tüchtige Tagarbeit erwarten. Aber noch trauriger ist es für den kleinen Besitzer, der auf dem kleinen Grund und Boden durch seinen Schweiß getrachtet hat, sich seinen Nahrungs-Bedarf zu erwerben, wenn dieser Mann, der den ganzen Tag mühsam gearbeitet hat, noch in der Nacht seine Ernte mit der Faust schützen muß. Das ist wirklich sehr traurig. Aber ebenso geht es im Walde auch, meine Herren; von Jahr zu Jahr nimmt der Frevel mehr und mehr überhand; die Bezirksgerichte sind weit von einander entfernt und wenn man selbst mit Klagen hinkommt, muß man öfter das Personal hinschicken, endlich ist die Verhandlung langwierig und der Ersatz ein so geringer, daß er in keinem Verhältniß ist mit dem Schaden, der erzeugt worden ist. Das Holz, das abgeschnitten ist, hat momentan allerdings keinen größeren Werth; wenn man aber annimmt, daß ein großer Fleck dadurch im Walde blosgelegt wird, der dann nicht mehr aufgeforstet werden kann, daß also nicht für den Moment, sondern für alle Zukunft der Holzgenuß entgangen ist, so sehen wir, daß die Strafen in keinem Verhältnisse sind zu dem Schaden, den der Forstwirth dadurch erleidet. Es hat der Forstverein einen sehr gediegenen Gesetzentwurf der hohen Regierung unterbreitet, und es ist zu wünschen, daß der Gesetzentwurf gehörig gewürdigt, und der Wald einen bessern Schutz erlangen würde. Der Wald ist namentlich in größeren Komplexen dem Holzfrevel mehr ausgesetzt, namentlich in größeren Wäldern ist der Holzfrevel stark. Welch ein gewichtiger Factor in der Staatswirthschaft die Holzerzengung ist, sieht man erst nach und nach, da, wo es an Holz zu fehlen beginnt.

Bei den größeren Bezirken, die jetzt sind, könnte das Übel vielleicht noch großer werden und es wäre aus diesem Grunde namentlich jetzt Sache des h. Landtages, diese Übelstände zu erwägen, und ich würde den h. Landtag ersuchen, diesen meinen Antrag demjenigen Komité zuzuweisen, welches für die Landessicherheit der h. Landtag bereits ernannt hat.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich).

Sn. sekr. Schmidt (ète: ) Baron Riese navrhuje, aby podaný jeho návrh odkázán byl komisi, jež sestavena jest pro jistotu na venkovì.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Es geschieht). Er ist hinreichend unterstützt.

Ich ersuche nun jene Herren, welche für den Antrag des Herren Antragstellers stimmen, sich zu erheben. (Es geschieht). Angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 3: Bericht der Budgetkommission zum Landesausschußberichte a) 229 betreffend die Übernahme des Landeskulturfondes in die Landesverwaltung. Ich ersuche den Herren Dr. Wiener, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. W i e n e r: Mit Allerh. Entschließung vom 3. März l. J. wurden die Landeskulturfonde den Landesvertretungen zur selbstständigen Verwaltung übergeben und hat der Landesausschuß dieses Vermögen auch übernommen. Dieses Vermögen rührt von den Strafgeldern her, welche aus Anlaß der Handhabung des Forst- und Feldschutzgesetzes eingeflossen sind, und betragen durchschnittlich 600 fl. Der Fond selbst weist ein Vermögen von 11200 fl. nominell aus. Der Landesausschuß hat sich die Frage vorgelegt, ob mit den Einkünften dieses Vermögens ein Zweck der Landeskultur wirksam gefördert werden könne, hat diese Frage verneinend beantwortet und stellt somit den Antrag, daß mit der Durchführung der Verwendung dieser Gelder erst dann begonnen werde solle, bis die Interessen des Fondes den Betrag von wenigstens 1000 fl. betragen werden.

Die Budgetcommission ist im Prinzipe dem Antrage beigetreten, glaubt jedoch, daß diese Beschränkung fallen gelassen werden muß, daß es nicht nothwendig sei, gerade dann erst mit der Verwendung des Geldes fortzuschreiten, wenn der Betrag an Interessen 1000 fl. beträgt; und ich stelle den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen: Die Einkünfte des Larideskulturfondes sind durch Kapitalsanlegung vorläusig zinsbringend zu machen.

2. Sobald die Einkünfte des Landeskulturendes hinreichend sind, um die Landeskultur wirksam zu fördern, hat der Landesausschuß an den Landtag den Antrag zu stellen, zu welchen Landeskulturzwecken die Einnahmen des Fondes am zweckmäßigsten zu verwenden seien.

Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Pøíjmy fondu pro zemìvzdìlání buïtež prozatím zužitkovány tím, že se uloží pod úrok.

2. Jakmile postaèí pøíjmy fondu pro zemìvzdìlání, aby se jimi mohlo s výsledkem podporovati vzdìlání zemì, uèiniž výbor zemský snìmu návrh, na jaké úèely zemìvzdìlání nakládati se má dùchod fondu.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Da sich Niemand zum Worte meldet, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Ich bringe den Antrag zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Punkt 4 über die Pensions-behandlung der Landesgüterbeamten.

Ich ersuche den Herrn Dr. Daubek, die Berichterstattung zu übernehmen.

Dr. D a u b e k: Die Berichte, die ich dem hohen Hause vorzutragen mir erlauben werde, beruhen auf dem Berichte des Landesausschußes, die motivirt sind.

Der Budgetausschuß hat die Motivirungen angenommen, und ich erlaube mir die Bitte an das hohe Haus zu stellen, zur Ersparung der Zeit Umgang von der Lesung der Berichte zu nehmen; wornach sich die Berichte blos darauf ausdehnen würden, die Anträge der geehrten Versammlung vorzubringen, und bei Abweichungen die Motivirung anzuführen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand von den Herren etwas einwendet, so erkläre ich den Antrag für angenommen.

Referent Dr. Daubek: Der Bricht des Landesausschußes, betreffend die Regelung der pensionsbezüge der Landesgüterbeamten im Sinne der Bestimmungen des Pensionsnormales vom 8. März 1866, Z. 7273 ai. 1867, der dem Budget-Ausschuße unter Nr. 45 zukam, wird in seiner Begründung von diesem mit dem angenommen, daß die zum Gehalt nebstdem bestimmten Naturalien nicht nach den, dem Behebungstermine vorangegangenen drei Monaten, sondern fünf Jahren zu berechnen sind, um eine feststehende Pension nicht mit stets wandelbaren Anrechnungen zu beirren und festzustellen.

Es ist dieß auf jeden Fall eine festere Basis als die Pensionsbezüge durch eine Berechnung von drei zu drei Monaten zu bestimmen.

Es wird daher der Antrag gestellt (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: »Die den Landesgüterbeamten als wesentlicher und integrirender Theil ihres Aktivitätsgchaltes zugewiesenen und in die Pension einrechenbaren Naturalien sind bei vorkommenden Pensionirungsfällen nach den Marktdurchschnittspreisen der letzten verflossenen fünf Jahre, vom Tage der Pensionirung zurückgerechnet, zu berechnen und in die Pensionsgebühr einzubeziehen.

Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Cena naturálií, které úøedníkùm zemských statkù co podstatná a doplòující èást jejich skuteèného služného platu jsou pøikázány a také pøi vymìøování pensí v poèet brány býti mají, budiž v pøípadech, kdy bìží o vymìøení pense, podle prùmìrných tržních cen posledních pìti let, ode dne pensionování zpìt poèítajíc, vyšetøena a do platu výslužného vpoèítána. "

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Da sich Niemand meldet, erkläre ich die Debatte für geschlossen und bringe den Antrag zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag des Herrn Berichterstatters stimmen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Punkt 10. Systemisirung der Dienstbezüge der Landesdiener beim Güteramte.

Berichterstatter Dr. Daubek: Wie es dem hohen Hause bekannt sein dürfte, bestehen die Landesgüter in zerstreuten Objekten, daher die Dienstleistungen der bei denselben beschäftigten Beamten und Diener sehr beschwerlich sind, und es erschien daher dem Landesausschuße gerathen, statt der dürstig besoldeten Amtsdiener einen Diener anzustellen, und zwar einen Diener mit der Besoldung, die den Landesdienern der niedersten Kategorie entspricht. In dieser Beziehung hat der Landesausschuß eine Regelung der Gehalte dieser Diener vorgenommen, und es wurde mit Beziehung aus diese Regelung die Zahlungsanweisung im Beginne des Jahres erfolgt.

Der Budgetausschuß stellt den Antrag (liest):

Hoher Landtag wolle:

»Die Regulirung des Gehaltes eines Amtsdieners niederster Kategorie bei der Direkzion der Landesgüter bei dem ausgewiesenen Bedürfnisse nach den in dem Landesausschußberichte vom 11. Dezember 1867 Z. 20590 angegebenen Bezügen, dann dessen provisorische Anstellung nach dem Berichte vom 5. Februar 1868 Z. 2261 definitiv genehmigen und denselben in den Status der Landes-Diener einreihen. Die mit 26. August dem Budget-Ausschuße zugewiesenen Eingaben Nro. 37 und 44 sind somit erledigt. «

Slavný snìme raèiž se usnésti takto: "Upravení služného platu úøedního sluhy nejnižší tøídy pøi øeditelstvu zemských statkù s pøíjmy, ve zprávì zemského výboru ze dne 11. prosince 1867 èís. 20590 po vykázané tam potøebì uvedenými, se schvaluje, posavádní prozatímné jmenování téhož sluhy po zprávì zemského výboru ze dne 5. února 1868 èís. 2261 za definitivní se ustanovuje, a sluha tento do stavu služebníkùv zemských se klade. "

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und bringe den Antrag zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Herren, die für den Antrag des Herrn Berichterstatters stimmen, sich erheben zu wollen.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Daubek: Punkt D) Uiber den Verkauf mehrerer kleineren zu den Landesgütern gehörigen Objekte.

Schon in der 42. Sitzung der IV. Jahressession wurde vom hohen Landtage der Beschluß gefaßt, daß jene zerstreut gelegenen Güter verkauft werden. Der Landesausschuß hatte damals diese Sache seiner Erwägung unterzogen, und es wurde auch ein Elaborat geliefert.

Es erschien der Budgetkommission so wichtig und auch anerkennenswerth, um demselben ihre Zustimmung zu geben. Diese Güter liegen größtentheils in der Umgebung von Troja zerstreut, bestehen aus Parzellen am Ufer der Moldau, unterligen häufigen Überschwemmungen wegen ihrer tiefen Lage und erheischen die Errichtung von Uferdämmen, welche mit kostspieligen Wasserbauten verbunden ist. Die Aufsicht über diese Parzellen ist wegen möglicher Abackerungen und Beschädigungen eine ausgedehnte und kostspielige, sowie die Eintreibung des Pachtschillinges eine schwierige. Der Budgetausschuß hat daher gedacht, aus diesen Gründen dem hohen Hause den Verkauf dieser Objekte antragen zu sollen. Der Budgetausschuß ist aber doch in einiger Beziehung von der Anficht des Landesausschußes abgegangen, und zwar bei jenen Gütern, die zur Arrondirung größerer Besitzstände, wie des Hofes Rusin, dienen, theils welche zu einem Walde gehören und durch eine Ansiedelung Mittel zur Devastirung des Waldes bieten würden.

Um nun dem zu begegnen, erlaube ich mir den Antrag vorzutragen, der hohe Landtag wolle dem Verkaufe jener zerstreuten Grundstücke mit Ausnahme jener bezeichneten Parzellen seine Zustimmung geben.


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