Sobota 29. srpna 1868

Snìm. akt. Lederer: Chejstovic a Jedliny (okr. Dolní Královice).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts bemerkt wird, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 142. Oboøiš (Bez. Dobøíš).

Snìm. akt. Lederer: Oboøištì (okr. Dobøíš).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts bemerkt wird, angenommen.

Ref. Dr. S ch m e y k a l: 143. Würschen (Bez. Brüx).

Snìm. akt. Lederer: Vršan (okr. Most).

Obstlm. -Stellv.: Wenn nichts bemerkt Wird, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 144. Trautmauns, Haid und Häusles (Bez. Schweinitz).

Snìm. akt. Lederer: Trutmanì. Peèina a Hrádku (okr. Sviny Trhové).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts bemerkt wird, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 145 Popovitz (Bez. Jièín).

Snìm. akt. L e d e r e r: Popovic (okr. Jièín).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts bemerkt wird, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 146. Tøešovic (Bez. Strakonic)

Snìm. akt. Lederer: Tøešovic (okr. Strakonice).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts bemerkt wird, angenommen.

Kef. Dr. Schmeykal: 147. Leskovitz (Bez. Strakonitz).

Snìm. akt. Lederer: Leskovic (okr. Strakonice).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts einzuwenden ist, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 148. Domanitz (Bez. Strakonitz).

Snem. akt. Lederer: Domanic (okr. Strakonice).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts eingewendet wird, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 149. Drasau (Bez. Dobøíš).

Snìm. akt. Lederer: Drásova (okr. Dobøíš).

Obstldm. -Stellv. Nichts zu bemerken, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 150. Kobyli Hlava (Bez. Habern).

Snìm. akt. Lederer: Kobylí Blavy (okres Habry).

Obstld. -Stellv.: Nichts zu bemerken, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 151. Bojeschitz (Bez.. Mirovitz).

Snìm. akt. Lederer: Boješic (okres Mirovice).

Obstldm. -Stellv.: Nichts einzuwenden, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 152. Sorgen, Höflas, und Ensenbruck (Bez. Wildstein).

Snìm. akt. Lederer: Sorgenu, Höflasu a Ensenbrucku (okr. Wildštejn).

Obstldm. Stellv.: Nichts zu bemerken, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 153. Zahorèic (Bez. Wolín).

Snìm. akt. Lederer: Zahoøic (okr. Volín).

Obstldm. -Stellv. Keine Bemerkung, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: l 54. Niederthal (Bez. Gratzen).

Snìm. akt. Lederer: Niederthalu (okres Nové Hrady).

Obstldm. -Stellv.: Keine Einwendung, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 155. Wostrow (Bez. Hoøic).

Snìm. akt. Lederer: Ostrova (okr. Hoøic).

Obstldm. -Stellv.: Keine Bemerkung, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 156. Aloisburg und

Johannesthal (Bez. Rumburg).

Snìm. akt. Lederer: Aloisburku a Janská (okr. Rumburk).

Obstldm. -Stellv. Keine Einwendung, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 157. Chorouska(Bez. Mìlnik).

Snìm. akt. Lederer: Choronšky (okres Mìlník).

Obstldm. -Stellv.: Keine Bemerkung, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 158. Chlivitz und Wüstrau. (Bez. Politz).

Snìm. akt. Lederer: Chlivcù a Bystrého (okr. Police).

Obstldm. -Stellv.: Nichts zu bemerken, angenommen.

Ref. Dr. S ch m e y k a 1: 159. Deutsch-Prohrab (Bez. Königinhof).

Snìm. akt. Lederer: Proruba (okr. Králové Dvùr).

Obstldm. -Stellv.: Keine Bemerkung, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 160. Martnan (Bez. Tepl).

Snìm. akt. Lederer: Martinova (okres Teplá).

Obstldm -Stellv.: Keine Einwendung, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 161. Altsattel, Zahrad Pern und Nesnitz Bez. Tepl. )

Snìm. akt. Lederer: Starého Sedla. Zahrádky, Berouna a Nezdic (okr. Teplá).

Obstldm. -Stellv.: Keine Einwendung, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: Weserau, DeutschBoran, Pocken, Schrikowitz und Prosau (Bez. Tepl).

Snìm. akt. Lederer: Bezvìrova, Beranova, Nìm. Pìkovic a Mrazova (okr. Teplá).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts eingewendet wird, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 163. Mülestau (Bez. Tepl).

Snìm. akt. Lederer: Milhostova (okres Teplá).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts bemerkt wird, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 164. Ratschan und Hermannsdorf (Bez. Podiebrad).

Snem. akt. Lederer: Raèan a Heømanovic, Kolaj, (okr. Podìbrady).

Obstldm. -Stellv.: Wenn nichts dagegen eingewendet wird, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 165. Ždár, Matha und Marschau (Bezirk Politz).

Snem. akt. Lederer: Zdáru, Methuje a Maršova (okr. Police).

Oberstldm. -Stellv.: Keine Bemerkung, ange nommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 166. Kleinseite (Bez. Königstadtl. )

Snem. akt. Lederer: Male strany (okres Králové Mìstec).

Obstldm. -Stellv.: Wenn Niemand eine Einwendung macht, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 167. Koènowitz und Buøinsko (Bez. Münchengrätz).

Snìm. akt. Lederer: Chocnìjovic a Buøinska (okr. Mnichovo Hradištì).

Oberstldm. -Stellv.: Keine Bemerkung, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 168. Ober- und Nieder-Sloupnic (Bez. Leitomyschl).

Snìm. akt. Lederer: Horní a Dolní Sloupnice (okr. Litomyšle).

Obstldm. -Stellv.: Keine Einwendung wird erhoben, angenommen.

Ref. Dr. Schmeykal: 169. Klein-Sedlischt (Bez. Leitomyschl).

Snìm. akt. Lederer: Kamenné Sedlištì (okr. Litomyšle).

Obstldm. -Stellv.: Wenn Niemand eine Bemerkung macht, angenommen.

Berichterst. Dr. Schmeykal: Ich würde mir nun den Antrag erlauben, den zweiten Theil des Berichtes des Landesausschusses betreffend die beschlossene Abweisung der Gesuche in dritter Lesung vorzunehmen.

Oberstlandm. -Steltvrt.: Der h. Berichterstatter beantragt, die von dem hohen Landtage beschlossenen Abweisungen sofort in dritter Lesung anzunehmen. Wünscht Jemand über diesen Antrag das Wort? (Niemand meldet sich). Bitte diejenigen Herren, die mit dem Antrage des Hrn. Berichterstatters einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Wir schreiten nun zur dritten Lesung. Berichterst. Dr. Schmeykal: Ich erlaube mir nun den Schlußsatz zu dem ersten Theile des Landesausschußberichtes betreffend den die Bewilligung der Trennung enthaltenden Gesetzentwurs zu beantragen. Der Schlußsatz hätte zu lanten: Mein Minister des Inneren ist mit der Durchführung des Gesetzes beauftragt.

Akt. zem. sn. Lederer ète: Mému ministru pro vnitøní záležitosti se ukládá, aby tento zákon ve skutek uvedl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich). Ich bitte jene Herren, die mit dem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen. Berichterst. Dr. Schmeykal: Nun erlaube ich mir den Antrag, sofort in die dritte Lesung des die Trennung bewilligenden ersten Theiles einschließlich des Schlußsatzes einzugehen und den Gesetzentwurf sammt dem Schlußantrage in dritter Lesung vorzunehmen. Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Sind die Herren einverstanden, daß in die dritte Lesung eingegangen werde? (Niemand meldet sich zum Wort). Bitte die Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht). Die dritte Lesung ist angenommen.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter: Ich bitte nun jene Herren, Welche damit einverstanden sind, daß das Gesetz in dritter Lesung angenommen werde, sich zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist in dritter Lesung angenommen. (Der Oberstlandmarschall übernimmt den Vorsitz).

Oberstlandmarschall: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung: Antrag des Landesausschusses betreffend die Entschädigung der, durch Einführung der Gewerbefreiheit entwertheten Realrechte. Ich ersuche den Herrn Dr. Görner, die Berichterstattung zu übernehmen. Referent Dr. Görner: Bereits in der ersten Session des böhmischen Landtags wurde von den HH. Tempský; und Brosche der Antrag eingebracht, lautend:

1)   Die in Böhmen bei Erlassung der Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859 bestandenen, mit dem Rechte der Ausschließlichkeit begünstigten Realgewerbe haben Anspruch auf billige Entschädigung.

2)  Ueber die Zahl der zu solcher Entschädigung Berechtigten, über den Betrag dieser Entschädigung und über die Art und Weise, in welcher sie zu leisten wäre, hat eine besondere Kommission Bericht zu erstatten. Dieser Antrag wurde von dem damaligen Landtage dem Landesausschuß zur Vorberathung zugewiesen. Der Landesausschuß setzte sich mit den Fachkollegien, insbesondere mit den Handelskammern Böhmens in's Einvernehmen, welche ihre Meinung darüber auch abgaben. Die Präger und Egerer Handelskammer sprachen sich für das Prinzip einer angemessenen Entschädigung aus, während die Reichenberger, Pilsner und Budweiser Kammern sich gegen jede Entschädigung diesfalls erklärten. Da im Jahre 1863 verlautete, daß die hohe Regierung selbst Willens wäre, diesfalls einen Gesetzentwurf einzubringen, so wurde von Seite des Landesausschusses an die hohe Statthalterei die Anfrage gestellt, inwiefern diese Absicht wirklich vorliege. Unterstützt wurde dies Gerücht dadurch, daß die hohe Regierung Einleitungen treffe, um statistische Erhebungen zu machen. Die hohe Statthalterei aber erklärte, daß an Seite der Regierung keine Veranlassung vorliegt, einen derartigen Gesetzentwurf einer legislatorischen Körperschaft einzubringen. Infolge dessen wurde die Angelegenheit vom Landesausschusse abermals, nachdem der Landesausschuß von der hohen Regierung sich die statistischen Mittheilungen machen ließ, in Berathung gezogen und der Antrag im Landesausschusse eingebracht, auf eine Entschädigung nicht einzugehen und einen derartigen Antrag an den hohen Landtag zu stellen. Ich war damals selbst Referent in dieser Angelegenheit, wurde jedoch von der Majorität des Landesausschusses geworfen und es wurde der gegentheilige Antrag zum Beschlusse erhoben, nämlich in eine Entschädigung einzugehen und dieses dem hohen Landtage vorzulegen.

Die Majorität des Landesausschusses, welche sich für eine Entschädigung aussprach, fand die Gründe dafür darin, daß diese Realrechte in den Grundbüchern eine Einlage hatten, daß auf denselben auch Sicherstellungen stattfanden, und daß durch die neue Gewerbeordnung jedenfalls ein Vermögensantheil, sonach ein Privatrecht, geschmälert worden sei. Es wurde ein fernerer Grund für Entschädigung darin gefunden, daß derlei Realgewerbe verkäuflich waren, daß sie sonach gegen Entgelt übertragen werden konnten. Die Gründe der Minorität, die für die Abweisung war, konzentrirten sich hauptsächlich darin, daß die Eintragung dieser Rechte in die öffentlichen Bücher nicht auf Grund eines bestimmten Gesetzes vorgenommen wurde, daß im Gegentheil derlei radicirte Gerechtsame für die Zukunft im Gesetze ausdrücklich verboten worden waren und daß die Ausschließlichkeit nicht erst durch Erlaß der Gewerbeordnung ausgehoben worden ist, sondern daß schon frühere Gesetze zu verschiedenen Zeiten und schon durch lange Zeit die Ausschließlichkeit selbst perhorrescirt hatten, indem neben den radizirten verkäuflichen und zünftigen Gewerben auch die sogenannten Dekreter eingeführt wurden. Das sind die Gründe, welche dafür und dagegen vom Landesausschusse in Erwägung gezogen wurden, und wie schon erwähnt, erhielt der Antrag bezüglich einer Entschädigung die Majorität, und im Namen dieser Majorität stelle ich hiemit nun den Antrag: den bisherigen Besitzern von radicirten und verkäuflichen Gewerben, die standhaft als radicirte Gewerbe erwiesen wurden, und deren Verkaufswerth bei Einführung der Gewerbe freiheit verloren gegangen war, werde das Recht auf eine billige Entschädigung zuerkannt. Ueber die Modalitäten dieser Entschädigung und Quelle, aus welcher sie geleistet werden soll, hat die vom Landtage zu wählende Commission Bericht und Anträge zu erstatten. Ich stelle daher den Antrag, daß eine Commission diesfalls gewählt werde und zwar von neun Mitgliedern, von jeder Curie aus dem ganzen Landtage drei, welcher diese Vorlage zuzuweisen wäre.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Dr. Schmeykal hat das Wort. Dr. Schmeykal: Ich würde wohl hoffen, daß der Herr Reserent mit meinem Antrage einverstanden sein werde, der dahin geht, diesen Antrag der Commission zuzuweisen, welche zur Verathung über die vorgelegten Grundsätze der Regelung des Propinationsrechtes besteht; es ist einleuchtend und dürfte wohl wünschenswerth erscheinen, die Anzahl der schon tagenden Commissonen nicht ungebührlich und überflüssiger Weise zu vermehren. Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich). Ich ertheile dem Hrn. Berichterstatter das Wort. Berichterst. Dr. Görner: Ich habe dagegen nichts einzuwenden und stimme den Gründen des Herrn Collega bei. Oberstlandmarschall: Ich bitte, wird der Antrag des Dr. Schmeykal unterstützt? (Es geschieht). Er ist hinreichend unterstützt. Ich ersuche jene Herren, die für den Antrag des Herrn Dr. Schmeykal stimmen, sich zu erheben. (Es geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum fünften. Punkte der Tagesordnung aus der Session von 1867 reproducirt: Landesausschußbericht über mehrere Gesuche wegen Abänderung und Ergänzung der Gemeindeordnungen, und des Gesetzes über die Bezirksvertretungen. Ich ersuche den Herrn Dr. Schmeykal, die Berichterstattung zu übernehmen. Dr. Schmeykal: In der 15. Sitzung der letzten Session hat der hohe Landtag am 13. Jäner 1866 über Antrag der Petitions-Commission dem Landesausschuße den Auftrag ertheilt. Die Petitionen des Gewerbelesevereins in Karolinenthal um Änderung des §. 17 und 18 des Gesetzes über die Bezirksvertretungen vom 25. Juli 1864 und um die Aufnahme des Dritten Absatzes §. 79 des provisorischen Gemeinde-Gesetzes vom 17. März 1849 in die neue Gemeinde - Ordnung vom 16. April 1864, vorzuberathen; weiter wurde der Zusatzantrag Seiner Excellenz des Grafen Leo Thun-Hohenstein angenommen, der dahin ging, sämmtliche auf Abänderung des Bezirksvertretungsgesetzes und der Gemeinde-Ordnung abzielenden Eingaben dem Landesausschusse zugleich zuzuweisen. Zu diesen letzteren Eingaben gehören die der Bezirksvertretung von Hlinsko und mehrerer Bürger in Èaslau, mehrerer Mitglieder des GemeindeAusschusses Karolinenthal, der Bezirksvertretung in Jung-Bunzlau und des Bezirksausschusses von KohlJanowitz und es bezielen dieselben zumeist eine Ausdehnung der Exekutive der Bezirks-Vertretungen.

Der Landes-Ausschuß hat mit dem Berichte vom 5. Dez. 1866 bereits diese Petitionen und Eingaben dem hohen Landtage vorgelegt. Es gelangten aber dieselben nicht zur Behandlung, weil die damaligen Sessionen des Landtages von kurzer Dauer waren.

Der Landes - Ausschuß hielt sich verpflichtet, diesen Bericht dem hohen Hause neuerdiugs vorzulegen, und knüpfet daran den Antrag: der hohe Landtag möge diesen Bericht sammt den beigeschlossenen Petitionen an jene Commission leiten, welche bereits niedergesetzt ist zur Berathung über die von der hohen Regierung beantragte Änderung des Gemeindegesetzes.

Snìmovní sekretáø Smidt (ète): P. referent navrhuje, aby záležitost pøednesená odevzdána byla komisi již stávající pro záležitosti obecní.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? - (Niemand meldet sich). Ich erkläre die Debatte für geschlossen. Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag des H. Referenten stimmen, sich erheben zu wollen (Geschieht). Der Antrag ist angenommen. Wir kommen nun zum 6. Punkte der Tagesordnung, aus derselben Session reproduzirt; nämlich: Landesausschußbericht bezüglich der angesuchten Änderung der durch §. 87 der Gemeindeordnung normirten Competenz zur Bewilligung von Gemeindeumlagen. Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter Dr. Schmeykal.

Berichterstatter Dr. Schmeykal. Es ist von Seiten des Bezirksausschußes in Neudek die Frage angeregt worden, ob nicht §. 87 des Gemeindegesetzes einer Änderung bedürfe, und zwar dahin, daß die Umlagen nicht durch Landesgesetze, sondern durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen und des Landesausschusses bewilligt werden. Es ist die Frage jedenfalls der Erwägung werth, und der Landesausschuß hat in seinem Berichte vom 13. Feber 1867 diese Angelegenheit dem h. Landtage unterbreitet. Auch dieser Gegenstand wurde damals nicht in Berathung gezogen, wird daher abermals vorgelegt und ich stelle rücksichtlich der formellen Behandlung dieser Angelegenheit denselben Antrag wie im vorigen Falle, nämlich auf Zuweisung an die Commission, welche bereits die Abänderungen des Gemeindegesetzes in Verhandlung hat.

Snìmovní sekretáø Šmidt: Èiní se návrh, aby se záležitost právì pøednesená též komisi pøikázala, jež rokuje o zmìnì obecního øádu.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort. (Niemand meldet sich). Ich ersuche diejenigen Herren, welche für den Antrag des Hrn. Referenten sind, sich zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen. Wir kommen nun zum 7. Punkte der Tages-ordnung: Landesausschußbericht zum Gesuche des Technikers Joseph Mayer um Anstellung als Ingenieur-Adjunkten. Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter Dr. Görner.

Berichterstatter Dr. Görner: (liest). Hoher Landtag!

Der Landesausschuß hat den absolvirten Militär-Akademiker und Techniker Josef Mayer wegen seiner nachgewiesenen vielseitigen technischen Ausbildung, mittelst Sißungsbeschluß vom 27. Dezember 1864 Z- 20626 zur aushilssweisen Verwendung im Departement Y. mit der monatlichen Entlohnung von 36 st. aufgenommen.

In dem an den Landesausschuß unterm 27. April I. J. eingebrachten Gesuche hat Josef Mayer die Bitte gestellt, womit demselben in Würdigung der ihm gleich einem technischen Konceptsbeamten zugewiesenen und von ihm durch nahezu 31/2 Jahre mit allem Diensteifer besorgten Verrichtungen, eine seiner Ausbildung und Dienstleistung angemessene Stellung und Honorirung zugewendet und auch die Beruhigung ausgesprochen werde, daß ihm die im faktischen Landesdienste bis zur Erlangung einer desinitiven Anstellung zugebrachte Zeit, unter "die Landesdienstjahre eingerechnet Werden wird. Über dieses Einschreiten hat der Landesausschuß in der Sitzung vom 20. Mai l. J. in Anerkennung der vorzüglichen und auch bereits belobten Leistungen des Bittstellers und seiner im Landesdienste selbst gesammelten Erfahrungen im Strassen- und Wasserbaufache sowie auch in Berücksichtigung seiner eminenten Zeugnisse aus der k. k. Militär-Akademie zu Kloster-Bruck und von der prager polytechnischen Lehranstalt, den Beschluß gefaßt, im eigenen Wirkungskreise das bisherige Monatshonorar pr. 36 fl. vom 1. Juni I. J. auf 50 fl. zu erhöhen und außerdem an den hohen Landtag den Antrag zu stellen, womit dem Aushilsstechniker Jos. Mayer die Stelle eines Ingenieuradiunkten im Jahresgehalte von 800 fl. verliehen und demselben die bis zur desinitiven Anstellung im faktischen Landesdienste zugebrachte Zeit als solche Dienstzeit angerechnet werde.

Indem der Landesausschuß diesen seinen Antrag zur Beschlußfassung und hohen Willsahrung vorgelegt, bezieht er sich auf das den Akten anruhende Gesuch des Bittstellers vom 27. April I. J. sowie die vom Referenten des Departementes V. bestätigte und ausgefüllte Qualisikationstabelle desselben und beruft sich zugleich auf den abgesonderten Landesausschußbericht Z. 19309 de 1867, in welchem um die Bewilligung zur Aufnahme und Anstellung von 3 Ingenieur-Adjunkten mit Einschluß des an Josef Mayer zu verleihenden Postens zur halbwegs entsprechenden Besorgung der in sietter Zunahme besindlichen technischen Agenda gebeten wird.

Ich erlaube mir daran den Antrag zu knüpfen, dieses Gesuch an die Budgetkommission zu leiten.

Sn. sekr. Schmidt: Pan referent èiní návrh, aby tato zpráva zemského výboru byla pøikázána budžetní komisi.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich erkläre die Debatte für geschlossen und ersuche jene Herren, welche für den Antrag des Herrn Referenten sind, sich zu erheben. (Geschieht) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 8., der Tagesordnung, Landesausschußbericht anläßlich der am 22. März 1867 im Städtewahlbezirke Landskron, Wildenschwert und Böhmisch-Trübau stattgefundenen Landtagswahl.

An diesen Punkt reiht sich Punkt 9. Bericht des Landesausschusses in Absicht der Vorbeugung gegen den Mißbrauch des Ehrenbürgerrechtes zu Wahlumtrieben.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, beide Punkte zugleich vorzunehmen.

Berichterstatter Dr. Görner: Der erste Bericht ist lediglich die Mittheilung der Zuschrift der hohen k. k. Statthalterei, welche darin dem Landesausschusse bekannt gemacht hat, daß sie in Folge des Auftrages, welcher in Folge des Beschlußes des hohen Landtages erfolgt ist, daß eine Untersuchung des ganzen Vorganges der damaligen Wahl, welche in Landskron, Wildenschwert und Böhmisch-Trübau stattgesunden hat und welche in Folge Beschlußes des hohen Landtages für ungiltig erklärt worden ist, erhoben hat. Diese Zuschrift der hohen k. k. Statthalterei lautet: (liest): Meiner in der Sitzung fies hohen Landtages am 11. April d. J. gegebenen Zusicherung gemäß, die den beiden k. k. Bezirksvorstehern in Landskron und Wildenschwert in mehrfachen Protesten zur Last gelegten Unzukömmlichkeiten bei der Vorbereitung und Vornahme der am 22. März d. J. stattgehabten Wahl eines Landtagsabgeordneten aus dem Wahlbezirke der Städte Landskron, Wildenschwert und Böhmisch-Trübau einer strengen Untersuchung zu unterziehen, habe ich nicht gesäumt, gleich nach Erhalt der diesbezüglichen, mit der dortseitigen geehrten Note vom 22. Mai d. J. Z. 7729 übermittelten Wahlakten den k. k. Kreisvorsteher in Chrudim mit der Vornahme der betreffenden Erhebungen zu beauftragen.

Das Ergebniß dieser Untersuchung liegt mir nunmehr vor.

Was zunächst den in dem Proteste des Wildenschwerter Bürgermeisters Franz Fiala gegen den Landskroner k. k. Bezirksvorsteher Springholz gemachten Vorwurf des Inhaltes anbelangt, daß derselbe in die Wählerliste der Stadt Landskron die von Dieser Stadtgemeinde am 20. März d. J. ernannten 66 Ehrenbürger einbezogen habe, so stellt sich diese Thatsache als Anlaß zu einer Rüge aus dem Grunde nicht dar, weil, wie die bezirksämtliche Bestättigungsklausel auf der Original-Wählerliste der Stadt Landskron nachweist, die nachträgliche Einbeziehung der erwähnten Ehrenbürger in diese Wählerliste in dieser Klausel ausdrücklich hervorge-hoben erscheint, es somit ledigliche Sache der WahlKommission gewesen war, über die Zulässigkeit dieser Ehrenbürger zur Wahl abzusprechen.

Dagegen stellten sich die Thatsachen, daß Seitens dieses k. k. Bezirksvorstehers bei Verfassung der Hauptliste des Wahlbezirkes (§. 28. der Landtagswahlordnung) nicht die vom Stadworstande in Böhmisch-Trübau vorgelegte Wählerliste dieser Stadt, so mit diese Liste vom k. k. Bezirksamte in Wildenschwert nicht beanständet wurde, sondern die vom Wildenschwerter Bezirksamte eigenmächtig verfaßte, wenn gleich richtigere Wählerliste zum Grunde gelegt wurde, sowie die Nichtunterfertigung dieser Hauptwählerliste Seitens des Landskroner k. k. Bezirksvorstehers als tadelnswerthe Formgebrechen dar, weshalb ich auch nicht anstehe, dieß dem obenbezeichneten k. k. Bezirksvorsteher unter Einem auszustellen. Zu einer gleichen Ausstellung sehe ich mich gleichzeitig gegenüber dem k. k. Bezirksvorsteher in Wildenschwert anläßig der Thatsachen veranlaßt, daß derselbe in irriger Auffassung des im §. 26 der Landtags-Wahlordnung eingeräumten Wirkungskreises sich bestimmt fand, anstatt der ihm von dem Böhmisch-Trübauer Stadtvorstande überreichten Wählerliste wegen der vielen darin vorgekommenen Unrichtigkeiten einfach die Bestätigung zu versagen, sich in die Korrektur, ja Umarbeitung dieser Liste einzulassen und so den Anlaß zu dem in dieser Richtung erhobenen Proteste hervorzurufen.

In Bezug auf die in sämmtlichen betheiligten Städten stattgehabte massenhafte Ernennung von Ehrenbürgern gewähren die vorliegenden Erhebungsakten durchaus keinen Anhaltspunkt für die Annahme eines unlauteren Einflusses hierauf Seitens der beiden genannten Bezirksvorsteher; es geht vielmehr aus diesen Erhebungen und zwar aus den ausdrücklichen Angaben der beiden Bürgermeister von Landskron und Wildenschwert, dann aus der Bemerkung des Böhmisch - Trübauer Bürgermeisters Ignaz Rybièka: "daß der Gemeinde die Ausrechthaltung dieser Ehrenbürger nicht besonders am Herzen liegt, " hervor, daß die Ernennungen der Ehrenbürger lediglich in dem Streben der betheiligten Stadtgemeinden ihren Ursprung hatten, sich durch diese Ernennungen den Sieg für ihre Kandidaten zu sichern.

Ich sehe mich hiedurch veranlaßt, die beiden genannten Bezirksvorsteher gegen den Vorwurf dieser von ihnen angeblich ausgegangenen Wahl-Agitazion auf das Entschiedenste zu verwahren und weise dieselben bei den vielen durch die gepflogenen Erhebungen hervorgekommenen Formgebrechen bei den Ernennungen der erwähnten Ehrenbürger an, das entsprechende Amt, falls dieß bisher nicht geschehen sein sollte, zu pflegen.

Indem ich hiemit dem hochlöblichen k. böhmischen Landesausschusse die Ergebnisse der gepflogenen Erhebungen so weit es sich hierbei um die bezüglich der fraglichen Wahl den beiden Bezirksvorsteheru in Landskron und Wildenschwert zur Last gelegten Ungesetzlichkeiten handelte und die auf Grund dieser Erhebungs-Resultate unter Einem erfolgenden Verfügungen mitzutheilen mich beehre, glaube ich nicht umhin zu können, mein lebhaftes Befremden darüber auszusprechen, wienach gerade von dem B. -Trübauer Bürgermeister Ignaz Rybièka in so heftiger Weife die Auklage gegen den k. k. Bezirksvorsteher in Wildenschwert, wegen ungesetzlichen Vorganges in Betreff der fraglichen Landtagswahl erhoben werden konnte, während der genannte Bürgermeister bei Seiner Einvernehmung doch selbst zugeben mußte, daß die von ihm erst am 15. März d. I. und ohne Anschluß der Gemeindewählerlisten der letzten Gemeindevertretungswahl dem Wildenschwerter Bezirksamte vorgelegte Landtagewählerliste in vielen Punkten unrichtig verfaßt war und es überdieß konstatirt erscheint, das er ungeachtet des an ihn ergangen gewesenen Auftrages behufs Richtigstellung dieser Wählerliste bei dem genannten Bezirksamte am 18. oder 19. März d. J. zu erscheinen, sich daselbst nicht einfand, und auch einen Vertreter dahin nicht absendete.

Schließlich beehre ich mich dem hochlöblichen böhmischen Landesausschuße noch bekannt zu geben, daß ich wegen Vornahme der Neuwahl eines Landtagsabgeordneten in dem fraglichen Wahlbezirke recht zeitig die erforderlichen Verfügungen zu treffen mir vorbehalte.

Die mit der Eingangs bezogenen dortseitigen geehrten Note an mich geleiteten bezüglichen Wahlakten folgen im Anschluße zurück.

Der Statthalter Kellersperg m. p. Nachdem die am 22. März 1867 für den Städtewahlbezirk Landskron, Wildenschwert und Böhmisch-Trübau vorgenommene Wahl eines Landtagsabgeordneten vom hohen Landtage in feiner Sitzung am 12. April 1867 für ungiltig erklärt worden ist, beschränkt sich der Landesausschuß darauf, den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle die vorstehende Mittheilung der k. k. Statthaltern zur Kenntniß nehmen. Nachdem sich aber bei der letzten Wahl, welche vom hohen Landtage bereits als giltig anerkannt worden ist, abermals Proteste ergeben haben, gegen die Wahl der Ehrenbürger in Landskron, so hat der Landesausschuß, welcher jedenfalls in einer derartigen massenhaften Ernennung von Ehrenbürgern nur eine Wahlagitation erkennen konnte, sich erlaubt, Anträge diesfalls zu stellen, welche eben den nächsten Gegenstand der Tagesordnung, welchen mit diesem zu verbinden Se. Excellenz erlaubt hat, ausmacht.

Anläßlich und in Erwägung dessen und in Erinnerung des Umstandes, daß auch die Kommission des hohen Hauses, welches die Giltigkeit der letzten Landskroner Wahl zu prüfen hatte, eine Mißbilligung dieses Vorganges zu erkennen gegeben hat, so daß in dieser Angelegenheit eine Abhilfe für die Zukunft wohl allgemein für nothwendig erkannt werden dürfte, welche mir in Form eines Landesgesetzes erfolgen kann, so erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle eine aus 9 zu je 3 durch die drei Kurien zu wählenden Mitgliedern bestehende Kommission ernennen, welche zu erwägen und geeignete Vorschläge zu erstatten hat, wie ähnlichen Eventualitäten (dem Mißbrauche des Ehrenbürgerrechtes zu Wahlumtrieben) vorgebeugt werden könnte.

Dieser Kommission konnte dann der Bericht, welchen der Laudesausschuß dem hohen Haufe lediglich zur Kenntniß gebracht hat, sammt den dießbezüglichen Akten mitgetheilt werden.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Bibus hat sich ums Wort gemeldet.

Abgeordneter Herr Bibus: Zu dem soeben vorgelesenen Berichte, der von dem hohen Haufe blos zur Kenntniß zu nehmen ist, erlaube ich mir einige Ergänzungen beizufügen. Es ist, wie der Herr Berichterstatter sagte, in der vorjährigen Session die Mißbilligung dieser Vorgänge ausgesprochen worden, und es hat den Anschein, als wenn Landskron diese Wahlumtriebe hevorgerufen und hiefür auch moralisch die Verantwortung zu tragen hätte; allein dem ist nicht so, denn bei der Wahl am 22. März war die Stadt Landskron faktisch in der gesetzlichen Majorität der Wähler, sie hatte daher an und für sich nicht nothwendig die Zahl ihrer Wähler durch Creirung von Ehrenbürgern zu vermehren. - Die Wahl war am 22. März.

In Böhmisch-Trübau wurde vom Stadtrathe bereits am 10. März der Antrag auf Creirung von Ehrenbürgern gestellt, am 11. dort auf die Tagesordnung gesetzt und am 13. März wurden, wie ich glaube, 16 Ehrenbürger creirt.

In Wildenschwert fand eine noch größere Creirung von Ehrenbürgern am 18. März statt.

Bereits am 19. März waren die Wählerlisten von Bomisch-Trübau und Wildenschwert dem Bezirksamte übergeben und darin bereits die Ehrenbürger eingetragen. Landskron übergab feine Wählerlisten am 20. März, somit den folgenden Tag, ohne daß auch nur ein Ehrenbürger darin enthalten gewesen wäre. Allein an demselben Tage erfuhren sie den soeben geschilderten Vorgang von Wildenschwert und Böhm. Trübau und sahen sich in ihrer gesetzlichen Majorität gefährdet, ja dieselbe nachgerade annullirt. Ich will hier nicht die Aufregung schildern, welche sich damals der Bevölkerung bemächtigte und es mag zu entschuldigen fein, daß sie an diesem Tage, um ihre gesetzliche Majorität zu retten, zu einem ähnlichen Mittel gegriffen haben, um eine Parole zu bieten.

Nach diesem Sachverhalte, der aus den Akten geschöpft wurde, der documentarisch und unumstößlich sichergestellt ist, muß ich im Namen der Stadt Landskron die Zumuthung ablehnen, als hätte sie diese Wahlumtriebe eingeleitet. Dies ist es, meine Herren, was ich hier zu erwähnen die Ehre hatte.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP