Pondělí 12. března 1866

Stenografická zpráva

XLVI. sezení čtvrtého ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 12. března 1866.

Stenografischer Gericht

über die

XLVI. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 12. März 1866.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. v. pr. V. Bělský a poslancové v počtu dastatečném k uzavírání platnému.

Zástupcové vlády: Místopředseda c. k. náměstnictví Antonín hrabě Lažanský a c. k. místodržitelský rada Jan rytíř Neubauer. Počátek sezení o 10 hod. 45 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter J. U. Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierunastische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Anton Graf Lažanský, und der k. k. Statthaltereirath Johann Ritter von Neubauer. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Die Geschäftssprotokolle der 41. und 42. Sizzung vom 5. und 6. März sind durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagskanzlei zur Einsicht aufgelegt gewesen.

Ich stelle die Umfrage, ob irgend Jemand zu diesen Protokollen eine Bemerkung zu machen hat. Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Protokolle für agnoszirt.

Die Kommission für die Regierungsvorlage betreffend die Kundmachung der Gesetze, hat sich konstituirt und zum Obmann Hrn Graf Joh. Harrach, zum Obmannstellvertreter den Freiherren von Zeßner, zum Schriftführer Hrn Wzl. Seidl gewählt; das Kommissionslokale ist das Bureau des Hrn Dr. Rieger.

Bei der Konstituirung der Kommission für den Bau des projektirten neuen Gebärhauses wurde zum Obmann Graf Ledebour, zum Obmannstellvertreter Herr Dotzauer und zum Schriftführer Herr Steffens gewählt; Kommissionslokale ist das Bureau des Hrn Graf Franz Thun.

Dem Hrn Abgeordneten Dr. Fleischer habe ich aus Gesundheitsrücksichten und in dringenden Fami-lienangelegenheiten einen 8tägigen Urlaub ertheilt.

Unter der Landtagszahl 423 überreicht der Ausschuß der Königgrätzer Bezirksvertretung eine Dank-und Vertrauensadresse aus Anlaß des Landtagsbeschlusses auf Unterbreitung einer Adresse an Se. k. k. apost. Majestät; die Adresse wird vollinhaltlich in den stenographischen Bericht einbezogen.

Vysoký sněme království Českého.

Jako národ Český nikdy toho neopomíjel, nejjasnějším panovníkům svým zjevných důkazů věrnosti, poddanosti a nejhlubší úcty podávati,

dokonce, když se mu zvláštní příležitosti k osvědčení loyalnosti poskytovalo, vidělo se i vysokému sněmu království Českého po zahájení nynějšího zasedání jeho, když skrze cís. král. sněmovního komisaře odevzdán byl nejvyšší císařský manifest ze dne 20. září 1865 mezi ústavní listiny království našeho, k návrhu vysoce urozeného pána pana Alberta hraběte Nostice usnesti se na tom, by Jeho cís. král. apoštolskému Veličenství, Nejmilostivějšímu králi našemu, podána byla adresa osvědčující city, které se ústavních zástupců království Českého zmocnily tímto novým zabezpečením ústavního ži-vota a silněji, než kdy jindy, probuzena naděje, že jak ve všech královstvích a zemích, tak i Čechách politické svobodě, národnímu rozvoji, trvalému rozřešení státoprávních otázek průchodu popřáno bude na základech, než předtím volnějších a jistějších k dobrému a prospěšnému říše jednotné a celistvé.

Považuje-li veškerý národ Český ono usnešení vysokého sněmu za věrný výraz mysli své, vidí se zastupitelstvo okresu králohradeckého pohnuto, oné většině vysokého sněmu, jejížto přičiněním řečené usnešení se stalo, tímto svůj povděčný souhlas zvlášť vysloviti a jí svou úplnou v těch podobných případech ubezpečiti důvěru.

Od okresního zastupitelstva v Hradci Králové, dne 31. ledna 1866.

Collino m. p.

starosta.

Jan Lorenc m. p.

t. č. místostarosta a okresní výbor.

Vácslav Píša m. p.

okr. výbor.

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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Von den Landtagseingaben ist N. Erh. 413 ein im Wege des Berauner Bezirksausschusses überreichtes Gesuch der Gemeinderepräsentanz Koněprus um Bewilligung zu einer Gemeindeumlage an den Landesausschuß geleitet worden; ferner sind die im Ginlauf ersichtlich gemachten Rekurseingaben an die Kommission für Rekursangelegenheiten zur Behand-lung übergeben worden.

Nr. 425 ein Gesuch des Woticer Bezirksausschusses im Namen sämmtlicher Gemeinden des dor-tigen Bezirkes, damit die Stadt Wotic nach der Regierungsvorlage bei der politischen Bezirkseintheilung der Sitz des Bezirksamtes verbleibe, wurde der Kommission für die polit. Bezirkseintheilung überwiesen.

Vertheilt wurden:

Der Bericht der zur Vorberathung und Abänderung der Landtagswahlordnung berufenen Landtagskommission ;

ferner der stenographische Bericht der 38. u. 39. Sitzung.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

931) Abg. Freih. Korb v. Weidenheim: Gesuch mehrer Großgrundbesitzer um Antragstellung bei der Regierung wegen Behandlung der Waldstreu Entwendung und des Wurzelgrabens nicht nach dem Forst-, sondern nach dem allg. Strafgesetze.

Oberstlandmarschall: Beim Zusammenhange, in dem dieser Gegenstand mit dem Antrage des Abg. Ritter von Kopec steht, habe ich diese Eingabe der Kommission für Flurenschutz zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

932) Abg. Herr Kreuziger: Gesuch des Landskroner Bezirksausschusses um Uebernahme der Böhmisch-Trübau-Landskron-Hoflenzer Strasse in Landesverwaltung.

Oberstlandmarschall: An die Strassenkommission.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

933) Posl. pan Faber: žádost domkářů hvožďanských za povolení, aby mohli kupovati pozemky ladem ležící.

Nejv. maršál. zemský: Petiční komisi Sn. sekr. Schmidt (čte):

934) Poslanec pan Dr. Tomíček: žádost obchodníkův a živnostníkův jilemnických za spojení nynějších obchodních komor v jednu jedinou se sídlem v Praze.

Nejvyšší maršálek zemský: Petiční komisi.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

935) Posl. pan V. Seidl: žádost obchodníkův, průmyslníkův a živnostníkův klatovských, aby byli sproštěni placení příspěvků na obchodní komoru plzeňskou.

Nejvyšší maršálek zemský: Petiční komisi.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

936) Posl. pan Schmidt: žádost veškerých představenstev českých obcí okresu polenského, aby město Polná ustanoveno bylo příště sídlem pol. okresu.

Nejv. marš. zemský: Komisi pro rozdělení okresů.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

937) Abg. Schmidt: Ein Gesuch der sämmtlichen deutschen Gemeindevorstehungen Polnaër Bezirkes um Bestimmung der Stadt Polna zum künftigen Bezirksamtssitze.

Oberstlandmarschall: Der Kommission für die Bezirkseintheilung.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

938) Posl. pan Dr. Škarda: žádost zastupitelstva obce koutské za povolení a za podporu k vystavění kostela, pak za vyloučení z fary novokdyňské a zřízení samostatné fary koutské.

Nejvyšší maršálek zemský: Petiční komisi.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

939) Posl. pan Faber: žádost městské rady Milevské, aby město toto co velkostatek vřaděno bylo při opravě volebního řádu do kurie velkých statků.

Nejv. marš. zemský: Komisi pro revisi volebního řádu.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

940) Posl. p. J. Kratochvíle: žádost učite-lův na školách národních v okresu veselském, aby učitelstvo každé diécese voliti mohlo do sněmu jednoho poslance.

Nejvyšší maršálek zemský: Té též komisi.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

941) Týž poslanec: žádost těchže školních učitelův za upravení platův učitelských.

Nejvyšší maršálek zemský: Komisi školní.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

942) Týž poslanec: žádost těchže školních učitelův za změnu §.11 zákona o školním pa-tronatu.

Nejvyšší maršálek zemský: Komisi školní.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

943) Poslanec pan Wolf: žádost městské rady chebské za rozloučení pražské polytechniky ve dvé oddělení, české a německé.

943) Abg. Hr. Wolf: Gesuch des Egerer Stadtrathes um Trennung der Prager Polytechnik in eine deutsche und in eine böhmische Abtheilung.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Angelegenheiten des Polytechnikums.

Die Kommission für die Regierungsvorlage, betreffend die Kundmachung der Gesetze, wird für Mittwoch 9 Uhr zu einer Sitzung eingeladen;

Die Budgetkommission wird auf Morgen 9 Uhr


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XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Vormittag zur einer Sitzung eingeladen. Tagesordnung: Strassenbauvorschüsse und Nachtrag zum Landessonde.

Die Kommission für die Angelegenheiten der Hypothekenbank wird für heute 51/2 Uhr Nachmittag zu einer Sitzung eingeladen;

Die ständige Schulkommission wird für heute 6 Uhr Abends zu einer, Sitzung eingeladen.

Laut einer vom k. k. Statthalterei - Präsidium an mich gelangten Zuschrift hat Se. Excellenz der Hr. Staatsminister in folge allerhöchster Ermächtigung mit Erlaß vom 10. d. M. dasselbe bedeutet, daß die Session des böhm. Landtages mit dem 23. d. M. zu schließen sei. Ich bitte dieses zur Kenntniß zu nehmen.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Der 1. Gegenstand ist die I. Lesung des Antrages des Herrn Abg. Schary betreffend die Auflassung der Hauptstadt Prag als Festung.

Ich ersuche den Herrn Schary zur Begründung seines Antrages zu schreiten,

Abgeord. Schary: Hoher Landtag!

Von militärischer Seite wird der Hauptstadt Prag eine besondere Bedeutung beigelegt. Man erlaube uns. mit dem schlichten Menschenverstande zu untersuchen, ob die Stadt fürs Erste wegen ihrer strategischen Lage einen außerordentlichen Vortheil bietet, d. h. ob sie überhaupt eine Festung sein muß, und weiters, ob die Stadt an und für sich das, was sie heißt, nämlich eine Festung, wirklich ist.

In ersterer Beziehung wird geltend gemacht, daß Prag durch seine geographische Lage bestimmt ist, die Aufstellungslinie unserer Streitkräfte im Kriegsfalle gegen einen von Westen oder Nord-Westen kommenden Feind zu schützen.

Die Aufstellungs-Linie selbst ist durch die Moldau bezeichnet, deren steile und felsige Ufern von Moldauthein bis Prag keine passenden Uebergangspunkte bieten, während Prag selbst mit seinen guten Brücken reichlichen Hilfsquellen für die Bedürfnisse des Heeres, am Knotenpunkte der Verkehrslinie, im Herzen des Landes gelegen, die einzige Kommunikation über den Fluß gewählt, daher vom Besitze dieses Punktes das Schicksal des ganzen Landes abhängt.

Durch diese günstige Lage soll Prag weiters die Strassen und Flußübergänge sperren und daher als Brückenkopf für Offensiv- und Deffensiv-Bewegungen außerordentliche Vortheile gewähren, indem der Feind bemüssigt wäre, seine Armee in einer langen, durch die Moldau und zahlreiche steile Höhenzüge getrennten Linie aufzustellen, welche sodann von dem in dem großen Umfange der Befestigungen Prags hinreichenden Beschützer und Vertheidiger mit Aussicht auf Erfolg angefallen und gesprengt werden kann. Sollte ein von Baiern oder Sachsen über das böhmische Gebirge vordringender Feind sich gegen Budweis oder Mähren wenden, so könnten seine Verbindungslinien von Prag aus mächtig bedroht oder beunruhigt werden.

Ich masse mir nicht an, diese und andere große Vortheile, welche die strategische Lage der Stadt Prag als Brückenkopf, als Schild gegen den feindlichen Angriff, als taktischer Anlehenspunkt, als Zufluchtsort schwacher Corps, als Depo für Heeresbedürfnisse und drgl. mehr bieten soll, zu untersuchen, und in die Kriegstheorie im geologischen Sinne einzugreifen, am allerwenigsten aber. die Früchte tiefer Betrachtung und reifen Nachdenkens erhabener Männer anzuzweifeln, doch sei mir erlaubt, auf die Kriegsgeschicke hinzuweisen, deren Lehren gewiegte Militairs ihren Folgerungen voranzustellen pflegen. Unsere Heimath hat den siebenjährigen Krieg zum großen Theile ausringen gesehen.

Der Prinz von Lothringen hielt Prag mit 76,000 Mann besetzt und konnte es nicht verhindern, daß König Friedrich II. die Moldau eine halbe Stunde von Prag abwärts mit seiner Armee passirte und die Schlacht am rechten Ufer schlug. Nur der herrliche Sieg bei Kolin erlöste den Prinzen und seine Armee aus der eingeschlossenen Stadt, deren Mauern den preußischen Kugeln kaum länger widerstanden hätten.

In allen neueren Kriegen, welche Oesterreich mit dem Westen führte, war es die Donau, welche den Feind an ihre Ufern fesselte. Selbst die Revolutionskriege mit ihren kolosfallen durch das Requisitionssystem von der Magazinsverpflegung unabhängigen Heeren hielten ihren weit ausgreifenden auf Kühnheit und Ueberraschung berechneten Operationen den grösten Theil von Böhmen frei, und das Schicksal dieser Feldzüge wurde an der Donau, an der Elbe, niemals an der Moldau entschieden. Die Erfahrung scheint demnach die so hochgepriesenen Vortheile der strategischen Lage der Stadt Prag nicht zu bestättigen. Ein gleich genialer als kühner Feld-Herr wie es Napoleon I. war, hätte sie gewiß berücksichtigt und bei seinen Angriffen auf Oesterreich auch gänzlich ausgenützt! Meister in der Kriegsführung sagen, daß in der Regel die feindliche Hauptstadt oder ihre Verbindung mit dem Heere den Gegenstand des Angriffes bilde; daher man letzteren den Weg durch feste Plätze verlegen müsse. Nun findet sich aber nach der Konfiguration der Nachbarländer Böhmens und der natürlich möglichen Ginbruchsgegenden für eine feindliche Armee nach diesem Lande keine Linie, welche nach dem Herzen Oesterreichs — nach Wien — führt und Prag auch nur mittelbar berühren würde.

Ich glaube somit dargethan zu haben, wie unsere Stadt Prag nicht in der Lage ist, sich besonderer strategischen Vortheile zu erfreuen, wenigstens nicht solcher, welche die vielfachen nationalökonomischen Rücksichten überwiegen könnten, Rücksichten, welche die Entwickelung, den Wohlstand, den Beruf Prags — als Hauptstadt des Landes — in Frage stellen. Und in der That scheinen diese meine Ansichten durch die geringe Pflege, welche die prager Festungswerke seither erleiden, nicht widerlegt zu weiden, so daß man annehmen kann, die maßgebende Stelle theile selbst die gleiche Meinung; wir haben

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zwar einen. Festungskommandanten, eine Geniedirektion, eine Zitadelle, Demolirungsreverse und dergleichen andere nothwendige Bestandtheile einer wirklichen Festung, allein die Fortifikation wurde im Laufe der Zeiten zu lieblichen Anlagen und das Außenfeld der altersschwachen Werke ist bis an den Grabenrand mit neu entstandenen Stadttheilen eingeengt, so daß man in der Festung nach der Festung suchen muß.

Wenn wir uns weiter fragen, ob Prag wirklich noch des Beinamens einer Festung werth ist, so kann nur auf ihren Ursprung als solche hingewiesen werden. Die gegenwärtig diesen Namen tragenden Wälle wurden in Folge des Handstreiches des schwedischen Generals Königsmark auf der Kleinseite nach Beendigung des 30jährigen Krieges im Jahre 1658 begonnen und erst 1720 beendet.

Die Wälle waren nach dem Stande der damaligen Befestigungskunst erbaut, bewahrten aber kurz darauf ihre Widerstandsfähigkeit nicht, da die Stadt im österreichischen Erbfolgekriege, im Jahre 1741, durch Baiern, Sachsen und Franzosen überrumpelt wurde, und sich 1744 an Friedrich den Zweiten durch Kapitulation ergeben mußte. Und waren die Kriegsmittel der damaligen Zeit mit der eminenten Feuerwirkung der modernen. gezogenen Kanonen, welche ihre kolossale zerstörende Kraft selbst auf die weitesten Entfernungen tragen, nicht zu vergleichen.

Gegenüber diesen riesigen Zerstörungsmitteln werden unsere alten Wälle, deren Ersteigung kühnen Jungen an vielen Stellen ein leichtes ist, als Schutzmittet ganz wirkungslos bleiben müssen.

Die Erfahrungen aller Kriege des jetzigen Jahr-Hunderts lassen erkennen, daß nur große Plätze, wie Mainz, Mantua, Danzig und Sebastopol dem Angriffe länget widerstanden, wenn gleich auch sie den überlegenen Angriffsmitteln schließlich erlegen waren.

Militärische Fachblätter beweisen zur Genüge, wie ältere Festungen, anerkannte Festungen die Kriegsführung nicht, wie dieß erwartet werden konnte, unterstützt hatten, und wie selbst gute Festungen es nur dann thun können, wenn sie mit verschanzten Lagern verbunden sind.

So baute man die Fortifikation von Paris mit einem Aufwande von 100 Milionen Franken, in Rußland jene von Warschau mit 100 Milionen Gulden, unser südliches Bollwerk Verona, woran sich die Kampfeswuth der Franken und Sarden gebrochen, Mantua, Peschiera, Olmütz, Komorn, Deutschland,— sein Ulm. Rastadt, Mainz, u. s. w., dagegen wurden Plätze von keinem oder zweifelhaften Werthe, wie Wien, Linz, Königgrätz u. s. w. aufgelassen.

Selbst Wien die Reichshauptstadt hat es erlebt, wie Heute derselbe Arbeiter den Schlußstein zu der ausgesprochenen unabweißlichen Vervollständigung der älteren Werke gelegt hatte, um darauf auf das erhabene Wort unseres Monarchen, einen neuen herrlichen Stadttheil, an die Stelle der sich überlebten Mauern und Gräben aufzurichten.

Prag ist noch immer eine Festung, seine altersschwachen, vom Zahne der Zeit benagten Mauern fristen ein kümmerliches Dasein; nicht geeignet, Menschen und Güter vor Vernichtung zu schützen, fesseln sie die großen Bedürfnisse der Zeit, die Entwickelung des Wohlstandes aus Rücksichten unbedeutender Art, welche die viel wichtigeren nicht zur Sprache kommen lassen, wo es sich um große, dauernde mit dem Wohle des Staates unmittelbar verbundene Dinge, nicht aber um vergängliche Modeansichten des Krieges, mit ihren eingebildeten strategischen Feinheiten handelt. —

Sollte endlich Prag wegen seiner Lage.,und Reichthum an Hilfsmitteln für Heeresbedürfnisse weniger als Festung, sondern als verschanztes Lager, wie Dresden und Berlin im Jahre 1813, unsere Streitmacht und nicht die eigentliche Stadt gegen einen feindlichen Angriff schützen, so sind die Mauern auch für diesen Fall überflüssig.

Bei meiner Unkenntniß des Einflusses vieler, steiler Thäler in der Umgebung der Stadt auf die militärischen Vortheile dieser Stellung bleibt es mir immer nur auffällig, daß in den letzten Jahren, wo zur Etablirung solcher Lager an verschiedenen, sogenannten strategischen Punkten der Monarchie ungeheuere Anstrengungen gemacht wurden, bei uns in dieser Richtung nichts geschehen ist.

Verschanzte Läger lassen sich aber nicht aus der Erde stampfen und ich fühle mich daher einigermassen berechtigt, die hervorragende Wichtigkeit unserer Stadt in dem eben erwähnten Sinne wegen diesem Umstande in Zweifel zu ziehen.

Die materiellen Nachtheile, denen die Landes, Hauptstadt in Folge der Aufrechthaltung der Festungswerke ausgesetzt ist, sind unermeßlich. Prag wird so lange auf den Charakter einer wahren Großstadt verzichten müssen, so lange sich die Erweiterung der Stadttheile, der industriellen Etablissements und anderer Nützlichkeits- und Schönheitsbauten in dem engen Raume des Festungsrayons und der geschlossenen Stadt zu bewegen haben wird, der alle Bauführungen auf das nothwendigste Maß beschränkt.

Die fortifikatorischen Werke nehmen den höchst bedeutenden Raum von circa 2,470.000 Quadrat-Klaftern ein, und würde die Quadrat-Klafter nur zu 10 fl. gerechnet, ein Kapital von 24,700.000 fl. repräsentiren, welches Kapital gänzlich brach liegt. Abgesehen von dem hieraus resultirenden Entgang für das Nationalvermögen kommt weiter in Betracht, daß durch die auf diesen Gründen aufgeführte Neubauten sowohl die Staats- als auch die städtischen Einkünfte einen höchst ansehnlichen Zuwachs erhalten würden, was im gegenwärtigen Momente, wo die Steuerkräfte auf's Höchste gespannt sind, nicht genug hoch zu würdigen sein dürfte.

Gleichzeitig käme dem Staate der finanzielle Vortheil zu Gute, welcher aus Ersparung der Auslagen für die Erhaltung der Festungswerke und des


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damit verbundenen Aufwandes für die Besatzung und die verschiedenen Militärbehörden hervorgeht. Wenn hingegen der Demolirungsrevers heutzutage mehr eine Sache der Form und es nicht wahrscheinlich ist, daß er je zur Wahrheit werden könnte, so bleibt dennoch dessen Ausstellung ein sehr beherzigenswerther Uebelstand, weil derselbe vielfach von der Er-werbung der damit behafteten Baugründe abschreckt und weil er den Baulustigen und Gebäudebesitzern die Aufnahme von Darlehen erschwert und kostipielig macht.

Die Konzentrirung der Eisenbahnen, welche wie mit Gewißheit zu erwarten steht, demnächst in Prag wie in einem Knotenpunkte aus allen Landestheilen zusammenlaufen werden, muß nothwendig zu einem großartigen Aufschwunge des Verkehres führen. Haben sich nun dermal schon die Hauptpassagen, namentlich die Stadthoren als beengend erwiesen und war bereits der kostspielige Umbau des poříčer und des oujezder Thores eine unabweisliche Nothwendigkeit geworden, was soll dann mit den übrigen Stadthoren werden, wobei ich nur beispielsweise an das Roßthor erinnere, und wird die Zahl der gegenwärtigen Stadtthore zureichen? Werden nicht neue Zugänge in die Stadtmauern, wie bei dem Staatsbahnhofe, eingebrochen weiden müssen, welche gewissermassen eben so viele Brechen in die Festungswerke bilden.

Wie rasch aber die Stadt nach der Aufhebung der Festungswerke emporblühen würde, dafür liefern Städte, wie Manheim, Dresden, Leipzig, in Oesterreich Graz und in neuester Zeit Wien den besten Beleg.

Wird nun endlich erwogen, welch unsägliche Leiden in Kriegszeiten über Prag hereinbrechen und wie sehr sie durch den Charakter einer Festung gesteigert würden, so bin ich überzeugt, daß mein Antrag auf Auflassung der Festungswerke in Prag all-seitige Unterstützung finden und eine dahin abzielende Bitte an den Stuffen des allerhöchsten Thrones niedergelegt, gewiß nicht ungnädig ausgenommen, ungehört verhallen werde.

Und so bitte ich im Namen und im Interesse der alten ehrwürdigen Hauptstadt Prag, im Interesse der Nachbarstädte Smichov und Karolinenthal, im Interesse der Umgebung Prags, im Interesse des Zeitgeistes, der hohe Landtag möge diesen meinen Antrag gütigst beschließen. (Lebhaftes Bravo!)

Oberstlandmarschall: Der Herr Bürgermeister Bělský verlangte das Wort bezüglich der formellen Behandlung.

Dr. Bělský: Hoher Landtag! Ueber die materielle Seite kann ich heute nicht sprechen, sondern nur über die formelle Behandlung.

Da dieser Gegenstand die prager Stadtgemeinde im höchsten Grade, ihr Interesse im innersten Wesen berührt, so glaube ich, wird der h. Landtag einsehen und ich bin überzeugt, daß derselbe nicht gewillt sein wird, ohne Einvernahme mit der prager Stadtgemeinde in dieser Beziehung einen Schritt zu thun.

Ich lege das größte Gewicht auf das Einvernehmen mit der prager Stadtgemeinde, weil es sich bet der Durchführung der beantragten Maßregel um gewisse Vorsichten und Modalitäten handelt, welche beobachtet werden müssen.

Wenn eine Kommission, heute gewählt würde, die den Gegenstand in Vorberathung nehmen sollte, so würde dieß wohl in der heurigen Session nicht mehr zum Ziele führen; der Gegenstand ist sehr wichtig und würde eine reifliche Erwägung fordern, der Bericht an den h. Landtag und die Entscheidung in dieser Session wäre daher wohl nicht mehr möglich, da der Schluß der Session bevorsteht.

Darum würde ich in Rücksicht der formellen Behandlung und Vorberathung dieses Gegenstandes mir den Antrag erlauben:

Das h. Haus wolle beschließen, daß dieser Antrag des H. Abg. Schary dem Landesausschusse zur Vorberathung überwiesen werde mit dem Auftrage, er möchte im Einvernehmen mit der prager Stadtgemeinde in der nächsten Session darüber Bericht erstatten.

Dovoluji si navrhnouti, aby slavný sněm ráčil uzavříti, aby tento návrh pana poslance Šáryho byl odevzdán zemskému výboru k předběžné poradě, aby po dorozuměníse s obcí pražskou o této záležitosti podal v příštím sezení zprávu.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich zur Abstimmung schreiten.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Der Obmann der Kommission für Rekursangelegenheiten hat mich ersucht, im Namen der Kommission an das hohe Haus den Dringlichkeitsantrag zu stellen, dahin gehend, daß die Kommission von der Drucklegung, ihrer Berichte enthoben werde.

Komise navrhuje, aby zprávy její nemusely býti tištěny.

Für den Fall, als dagegen keine Einwendungen erhoben werden, werde ich zur Abstimmung über diesen Dringlichkeitsantrag schreiten.

Ich bitte diejenigen Herren . . .

(Se. Excellenz Graf Leo Thun meldet sich zum Wort.)

Se. Exc. Graf Leo Thun!

Graf Leo Thun: Nachdem es sich gegenwärtig nur um eine vorübergehende Maßregel handelt, bin ich nicht gesonnen, den früher ausgesprochenen Wunsch zu wiederholen, daß, falls der Landtag über solche Dinge Kognition fassen soll, eine Drucklegung der Berichte vorhergehe; allein das scheint mir dach auch für den vorübergehenden Zustand nothwendig, daß irgend eine Einleitung getroffen werde, damit die Glieder des Landtages, welche abzustim-


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men haben, in der Lage seien, sich vor der Verhandlung einigermassen zu instruiren.

Ich würde es auch für den vorübergehenden Vorgang nicht mit der Würde des Hauses vereinbarlich finden und es dürften manche Mitglieder es selbst mit ihrem Gewissen schwer vereinbar finden, wenn sie genöthigt wären, über solche Dinge ohne weitere Vorbereitung abzustimmen, lediglich über den mündlichen Vortrag, der ihnen in der Sitzung gehalten würde.

Ich würde mir daher erlauben, die Bitte zu stellen, daß mindestens die Einleitung getroffen würde, daß einige Tage vorher bekannt gemacht würde, wann und welche Rekurse zur Erledigung in dem Landtage gebracht werden sollen, und wo die auf diese Gegenstände bezüglichen Akten sich befinden, so daß die Mitglieder, welche sich, sei es über alle oder einzelne der angekündigten Rekurse, instruiren wollen, in der Lage wären, die Akten einzusehen.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordnete Fürstl!

Abg. Fürstl: Als Mitglied dieser Kommission, in deren gestriger Sitzung der Beschluß gefasst wurde, der wahrscheinlich Sr. Excellenz nicht bekannt ist. daß die Bitte an Se. Exc. den Herrn Oberstlandmarschall dahin gerichtet werde, von der Drucklegung abzugehen, dagegen aber ein Verzeichniß der Stücke und deren Erledigungen zu der genügenden Einsicht der Landtagsmitglieder in der Präsidialkanzlei niederzulegen, glaube ich, daß dieser Antrag behoben sein dürfte.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da dieses nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten und gebe im Voraus die Versicherung, daß dieser Beisatz, bezüglich der Niederlegung der Verzeichnisse in der Landtagskanzlei von Seite des Landtagspräsidiums durchgeführt werden wird.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, daß die Kommission von der Drucklegung ihrer Berichte enthoben werde, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für die Vorberathung der Regierungsvorlage betreffend die neue polit. Gebietseintheilung des Königreiches Böhmen.

Zpravodaj prof. Zeithammer:

Slavný sněme!

Zpráva komise ustanovené k poradě o vlád-ní předloze, týkající se nového rozdělení politického království Českého, jest po dvakráte 24 hodin v rukou p. poslanců.

Netřeba mi šířit se dále o zásadách, podle kterých řídila se komise tato.

Organisace a reorganisace politické za posledních dvě desítiletí takměř v Rakouských královstvích a zemích stíhaly se souvisle. To se ústavním i neústavním vyvinutím záležitostí veřejných v těchto zemích nedá upříti, že jest a že byl to stav nepřirozený; sotva totiž že ustálila se jedna organisace, ihned nastoupila druhá a předce utvořily se poměry společné v okresích té neb oné organisace.

Jest-li že tedy předkládá nám vláda návrh nové organisace, musí se přihlížeti k tomu, zda-li takový zákon také zapotřebí jest, a tu se nedá upříti, že směr, jakým nyní se béře vyvinutí veřejných věcí v Rakouských zemích, vyžaduje toho co možná nejvíce.

Jest skutečně zapotřebí, aby předně uleveno bylo agendě politických úřadů, jest zapotřebí, aby šířilo se vyvinování autonomních orgánů a samosprávy.

Jestiť to směr nyní převládající, směr decentralisace i autonomie.

V ohledu tomto zajisté zapotřebí jest, aby nebyly již správní okresy tak malé a obsahovaly větší území, jelikož již během zákonodárství mnohé i dosti značné částky posavadní agendy politických úřadů byly odevzdány právě samosprávným organům.

Předloha vládní, která se dostala komisi, aby se o ní uradila, nikoli nebyla uspůsobena tak, aby komise mohla s uspokojením vejíti v poradu, pokud by nevěděla, na jakých základech vysoká vláda usnesla se, že zařídí správu politickou veřejnou.

Ty punkty, které byly naznačeny v předloze samé, nedostačily, i obrátila se komise k vysoké vládě, a tato ochotně vyslala komisaře svého, který komisi podával zprávy o tom, jakým spůsobem zamýšlí vláda organisaci a správu politickou.

Následkem toho nabyla komise přesvědčení, že nezamýšlí vláda to jinak zaříditi, než-li na zásadách nynější zákonní kompetence.

Tímto ovšem byl vyměřen obor komisi, která se o tom radit měla.

Bylo povědíno se strany vysoké vlády, že nikterak nezamýšlí upustit od té zákonodárné kompetence, že ovšem chce některé záležitosti vypustit z agendy politických správních organů a odkázat je autonomickým organům, buď obci neb okresnímu zastupitelstvu; že však za nynějšího okamžení nikterak nedá se ustanovit, které tyto předměty budou, poněvadž to nezávisí toliko od vysoké vlády, nýbrž závisí od vyvinování se zákonodárného, závisí vlastně od tohoto slavného sněmu, jakým spůsobem později rozšířit míní i působení okresních zastupitelstev. Následovně nabyla tedy komise přesvědčení, že se tu jedná skutečně jenom o záležitosti administrativní, o ulevení, co se týká nákladu i co se týká pohodlnosti ve službě.

Podle toho usnesla se komise též na tom, že nemá žádat slavný sněm na vysoké vládě,


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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

aby byl tento návrh pokládán za návrh zákona, nýbrž aby podal sněm toliko dobré zdání o tom, jak vysoká vláda na něm byla žádala; poznala však komise z vládní předlohy, že nebude možná, jelikož se jedná jenom o dobu přechodní, nějak rušiti hranice nynějších okresů.

Jak známo totiž, vládní předloha odvolává se hlavně k tomu, že chce udržeti hranice nynějších farností a bývalých dominií; avšak ani této zásady konsekventné vláda se nedržela. Komise v uvážení všech poměrů seznala však potřebu, že se nemají hranice nynějších okresů aneb nynějších území okresních zastupitelstev rušit, poněvadž v území tomto po mnohá léta tvořily se interesy společné, mají společného fondu, společných silnic, společných dluhů.

To jsou zajisté pásky, které víží obyvatelstvo takového území velmi blízce a úzce. Ustanovila se tedy komise na tom, že nikterak nemá se při organisací a rozdělení tomto rušiti hranice posavádních území okresních zastupitelstev, že se však několik takých okresů nynějších složit má do okresu většího.

Vysoká vláda sama vyslovila se v ten smysl, že nestojí zrovna na tom, aby počet ustanovený, totiž počet 90 okresů, na každý spůsob provesti se musil, ba přiznala se, že může se třeba přes neb pod tento počet stoupit.

Skutečně po složení okresů nynějších politických ukázalo se, že počet je menší. Dále seznala komise potřebu, že se musí bráti ohled ku přáním a žádostem oněch obcí, které žádají, aby z nynějšího některého politického okresu, aby tedy z území okresního zastupitelstva byly položeny do okresu nějakého jiného. Stát se to však nemůže jinakým spůsobem, než zákonem zemským. Toto uvážila komise a klade tedy v druhém svém návrhu důraz na to, že nesmí býti porušeny hranice nynějších okresů nijakým jiným spůsobem, než kdyby se to stalo se svolením tohoto vysokého sněmu.

Odkazují se tedy následkem toho také všechny petice, týkající se záležitosti takových slavné vládě, aby tato po vyslyšení obcí a zastupitelstev, jichž se to týká, předložila v příštím sezení vysokého sněmu zvláštní návrh. Z uvážení všech těchto poměrů komise byla přivedena k návrhu následujícímu (čte:)

I. "Vys. sněm račiž uzavříti, by přestalo se "na tom, složiti nynější okresy podle potřeb "veřejné služby a podle místních poměrů v "okresy větší pro správu politickou a aby "při tom hledělo se pokud možná k zachování nynějších hranic krajských; změny pak "s ohledem k hranicím okresním nechať zůstaví se dalšímu poznenáhlému vyvinování."

I. "Der hohe Landtag wolle beschließen, es möge "sich darauf beschränkt werden, die gegenwärtig "bestehenden Bezirke nach Zulaß der Bedürfnisse "der öffentlichen Dienste und nach Maßgabe der "örtlichen Verhältnisse zu größeren politischen Verwaltungsbezirken zu vereinigen und dabei, soweit "thunlich, die bisherigen Kreisgrenzen zu berücksichtigen, die etwaigen Aenderungen in den Grenzen der Bezirke selbst der weiteren allmäligen "Entwicklung überlassend."

Právě z ohledu k poslednímu punktu návrhu tohoto, viděla se komise nucena, učiniti návrh druhý, znějící následovně (čte):

II. "Slavný sněm račiž vysloviti, že klade "důraz na to, že hranice okresních zastupitelstev mají a musí býti tytéž jako hranice "území úřadů politických, a jelikož ony hranice nelze změniti jinak než cestou zákonodární, že potřebí jest, aby dříve nezměnilo se ničeho na hranicích okresů politických, pokud by hranice území zastupitelstev "v okresních spůsobem zákonodárným změněny "nebyly;"

II. "Der hohe Landtag wolle aussprechen, er "lege Gewicht darauf, daß die Grenzen der Bezirksvertretungsgebiete von jenen der politischen "Verwaltungsbezirke nicht durchschnitten werden "dürfen, daß demnach, da zu der Aenderung der "ersteren Grenzen ein Landtagsbeschluß nothwendig "ist, die Nothwendigkeit sich ergibt, an den Grenzen "der politischen Verwaltungsbezirke nichts zu ändern, "bevor nicht die Grenzen der Vertretungsgebiete "auf legislativem Wege geändert worden wären."

Ohledem k tomu, že se jedná skutečně jen o záležitost správní, hlavně v oddělení soudnictví od politické správy, dále, že se jedná o záležitost finanční, aby totiž uleveno bylo nynějšímu nákladu, dále že se jedná o to, aby se záležitost ta, ohledem na lokální poměry vyřídila, činí komise návrh třetí (čte:)

III. Vysoký sněm račiž uzavříti, že operat, "jenž poskytnou porady a usnešení vysokého "tohoto sněmu považován býti má za dobré "zdání o předloze vládní."

Zbývá jen ještě návrh čtvrtý, týkající se peticí, petice totiž, kteréž v drahném počtu dosahují as 600 čísel došlé slavnému sněmu.

Petice tyto rozpadají se na 3 hlavní části, první část týká se buď celých okresů, neb uzemí jejich, neb míst, do kterých by seokresní sídlo položit mělo, dále druhý spůsob petic zní v ten smysl, aby jisté obce neb počet vícero obcí byl přidělen k nějakému jinému okresu, než ku kterému vláda je přiděluje, třetí pak druh vztahoval se k tomu, aby některé obce byly vyloučeny ze svazku území nynějších okresních zastupitelstev a přidány byly k okresu sousednímu; poněvadž pak k tomu poslednímu uzavření zapotřebí jest, zvláštního svolení vysokého sněmu, činí komise návrh (čte):

"IV. Slavný sněm račiž uzavříti, že petice "tyto se vysoké vládě s vybídnutím, aby po " vyslyšení obcí a okresních zastupitelstev, jichž


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"se to týká, sněmu podala v příštím zasedání "o tom předlohu zákona.

(Oberstlandmarschall spricht mit dem Berichtererstatter.)

Se. Excellenz machen mich aufmerksam darauf, daß ich den dritten Antrag noch nicht in deutscher Sprache vorgetragen habe (liest):

"III. Der hohe Landtag wolle beschließen, daß "das Operat, welches aus den Beschlüssen desselben hervorgehen wird, als gutachtliche Aeußerung "über die Regierungsvorlage anzusehen sei."

Der vierte Antrag lautet (liest): "Der hohe "Landtag wolle beschließen, es seien die näher bezeichneten Petitionen dieser Art der h. Regierung mit der Aufforderung zu übergeben, dieselbe "möge nach Einvernehmung der betreffenden Be-"zirks- und der Gemeindevertretungen dem Landtage in seiner nächsten Session einen darauf bezüglichen Gesetzentwurf vorlegen."

Ve zprávě komise se praví, že petice tyto vykazuje zvláštní příloha. Avšak právě při spěchu, s jakým předloha tato uvedena byla na denní pořádek, to učinila nemožným. Mám ovšem tyto petice zaznamenány ve zvláštním seznamu, avšak nepřišly do tisku, jak v komisi uzavřeno bylo.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Da hat sich und zwar gegen den Kommissionsantrag vormerken lassen zunächst Herr Abgeordnete Sadil.

Sadil: Ich muß gestehen, daß, meiner Ansicht nach, überwiegende Gründe sich nicht herausstellen, um so bedeutende Veränderungen der Regierungsvorlage gegenüber, wie sie die Kommission in Antrag gebracht hat, zu rechtfertigen. Die Kommission erkennt selbst, daß ihr eine feste Grundlage, nämlich die Kenntniß, die genaue Kenntniß der künftigen politischen und der Gerichtsorganisation abgeht. Es scheint also, daß diese Veränderungen doch nur gleichsam aufs Gerathewohl angetragen werden.

Ich war schon vor zwei Jahren, als es sich um die Bezirksvertretungen handelte, dafür, daß die 207 politischen Bezirke auf 89, nämlich auf die Zahl der ehemaligen Bezirkshauptmannschaften reduzirt würden. Der h. Landtag fand aber zu beschließen, daß es bei den 207 Bezirken zu verbleiben habe, was denn auch geschah.

Gegenwärtig will die Regierung diese 207 Bezirke auf 90 zurückführen, aber die Kommission glaubt, auch das sei noch zu viel und will nur 80 Bezirke haben. Mir scheint, daß die Regierung als Exekutiongewalt die entscheidende Stimme dabei habe, wie viel, in welchen Orten und in welcher Zahl sie ihre Organe im Lande vertheilt wissen will, und ich würde daher um so lieber für die Regierungsanträge stimmen, als ohnehin wieder nichts definitives, sondern abermals nur ein Provisorium bezweckt werden soll.

Den vielen Petitionen, insofern sie gegen die Regierungsvorlage gerichtet sind, kann ich, ungeachtet ich die öffentliche Meinung stets ehre, kein besonderes Gewicht beilegen. Diese Petitionen, sie fußen in dem bisherigen Mangel an Ueberzeugung, daß bei der autonomen Gemeinde erzielt werden kann, was früher bei dem politischen Bezirksamte gesucht werden mußte. Sobald diese Ueberzeugung gewissermassen ins Blut des Volkes dringt, wird es sehr selten der Fall sein. daß man das politische Amt brauchen wird.

Die Gemeinden und die Einzelnen werden das, wofür sie bisher die politischen Aemter in Anspruch nahmen, stets zum allergrößten Theile zu Hause abthun können und es wird ihnen gleichgiltig sein, ob das politische Amt weiter oder näher entfernt ist. Mir genügt, und ich glaube, es sollte dieß allgemein genügen, die Aussicht auf die baldige Verminderung des Beamtenstatus, somit auch auf die Verminderung der Lasten der Administration.

Ich will keinen Antrag stellen in der Generaldebatte, ich spreche nur meine Meinung aus, weil ich glaube, daß eben die Regierung die verschiedenen Meinungen über ihren Antrag hören will. Nur bei der Spezialdebatte werde ich mir vorbehalten, bei solchen Einzelnheiten, wo ich lokale und sonstige Kenntniß der Verhältnisse habe, besondere Anträge zu stellen oder mich weiter auszusprechen.

Oberstlandmarschall: Für den Antrag sind weiter vorgemerkt: der Abgd. H. Graf Harrach und Prof. Herbst.

Ehe ich jedoch dem Herrn Grafen das Wort ertheile, glaube ich zur Aufklärung dem h. Landtage die Bemerkung machen zu müssen, daß die Anträge 1, 2. 3, 4, welche vorgelegt sind, ihre Berathung und Beschlußfassung in der Spezialdebatte finden werden.

Hrabě Harrach: Cítím se povinna sl. sněmu krátce vylíčiti stanovisko své v komisí; především šlo mi o to , aby byly hranice nynějších okresů zachovány, poněvadž se mi zdá, že roztrhování těchto okresních hranic by spůsobilo velké nesnáze právě nyní pro zastupitelstva okresní, která teprv před nedávným časem do života vstoupily, též jsem pokládal za nutnou věc, aby byly krajské hranice zachovány, a přál bych si, kdyby jméno kraje pro budoucnost bylo udrženo, (souhlas v středu), jakožto název pro větší části našeho království. Hned na začátku učinil jsem jmenem 4té sekce spolu s Drem Braunerem a s prof. Krejčím návrh v komisi, aby se okršky našich vyšetřovacích soudů co základ braly k nové politické organisací; tím bychom dostali 43 okresův, tím bylyby též zachovány hranice krajské a hranice okresní. Poněvadž nám ale vys. vláda zmenšení kompetence politických úřadů našich v tom okršku ještě pro bližší budoucnost slíbiti nemohla, odstoupili jsme od tohoto prvního návrhu a navrhli jsme v 6té sekci pro kraj Chrudimský a Královéhradecký, aby byly složeny ze dvou aneb tří okresů nynějších; kde se uchyluju od smýšlení majority podal jsem zvláštní vota s několika soudruhy a budu míti čest tato vota podporovati a slavnému sněmu odporučiti v specialné debatě. Na jednu


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důležitou věc však předce si zde dovoluji poukázati; míním totiž přání a tužby obecenstva a lidu našeho venkovského. Tato přání a tužby jsou zajisté oprávněné, a já myslím, že si mohu dovoliti pozornost slavného sněmu na tyto přání a tužby obrátiti. (Velmi dobře! v středu).

Vzdálenost okres; jest pro náš lid velmi obtížná a všecky tyto žádosti, které byly zadány slavnému sněmu, jest jich předce přes 600, tyto všechny žádosti zahrnují vždy jedinou, skoro bych mohl říci, snahu, aby tyto okresy nebyly tuze rozšířeny, a toto přání, tato snaha jest docela oprávněná, poněvadž ztráta peněz, ztráta času jest s tím spojena, kdyby ku př. lid venkovský musil 5, 6, 8 hodin do okresního sídla choditi.

Já myslím tedy, pánové, a chci upozorniti vás na to, abyste při specialní debatě brali ohledu na toto přání všeobecné našeho obyvatelstva, abyste totiž, kdyby se nějaký návrh v tom ohledu při specialní debatě činil, by se snad více, nežli těchto 80 okresů, které komise navrhuje, zařídilo, abyste, když tyto návrhy budou dostatečně odůvodněny, je podporovali, jakožto já podporování těchto návrhů, budou-li odůvodněny, za svou svatou povinnost pokládám (výborně). To jsem si dovolil, pánové, zde podotknouti, poněvadž by to, kdyžby to přišlo k hlasování, divně vypadalo, kdybych já proti návrhu komise snad někde hlasoval ; já ale to zde nyní upřímně řeknu, že se nedám tím počtem 80 okresů vázat, nýbrž že to neškodí nic, kdybychom i 85, 86 i 87 těchto okresů zařídili; tím neztratíme nic; vláda nám povolila také 90 okresů, povolila tedy sama více než 90 okresů, proč by jsme nemohli též více, než 80 okresů zařídit? V tom nevidím žádnou obtíž, naopak myslím, pánové, že kdybychom tak náramně velké okresy udělali, že tím velká úspora nebude, a že lid náš venkovský nebude nám za to vděčným, a že bude velká obtíž na něj kladena, a myslím, že sněm náš, nesmí to na se vzíti, aby v tom okamžení, kde beztoho již břemen dost má, lid náš venkovský, ještě větší břemena naň položil tím, když podporujeme návrh takový, který lid obtíží.

Mohlo by se mi namítnouti, že by samospráva tím tratila; myslím ale, pánové, že samospráva by při tom netratila, poněvadž ona docela samostatná jest, a nesouvisí s velikostí okresů, ku př. dříve měli jsme též velké hejtmanství okresní, a předce nebyla již samospráva.

To závisí spíše od zákonů, které v tom ohledu jsou dány. Já tedy, pánové, ještě jednou žádám, abyste při debatě specialní brali ohledu na přání lidu našeho (bravo, v středu a v pravo).

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Herbst!

Dr. Prof. Herbst: Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes, um den es sich handelt und dem hohen Interesse, welches derselbe bei der Bevölkerung des ganzen Landes hervorruft, endlich bei der Kürze der Zeit, seit welcher sich der Bericht erst in den Händen der Mitglieder dieses hohen Hauses befindet und welche es kaum möglich machte, sich vollständig die Intentionen der mit der Vorberathurg beauftragten Kommission zur Klarheit zu bringen, wird es einem Kommissionsmitgliede wohl gestattet sein, sich über die leitenden Grundsätze, welche in der Kommission zur Herrschaft gelangten, dann auch wohl über diejenigen, mit einigen Worten auszusprechen, bezüglich welcher sich die Kommission in ihren Anschauungen gespalten hat, wofür schon die zahlreichen Minoritätsvota einen Beweis liefern dürften, welche angemeldet wurden, und wozu ich beifügen kann, daß sich bei nicht minder vielen anderen Fragen ebenfalls eine oft sehr beträchtliche Minorität bildete.

Vor allem scheint man sich darüber klar werden zu müssen, was die Kommission bewogen hat, dem hohen Hause überhaupt zu empfehlen, daß es in die Berathung der eingebrachten Regierungsvorläge eingehe, und zwar in der Weise eingehe, daß hierüber ein Gutachten an die Regierung erstattet, werde.

Denn es ist wohl an und für sich klar, daß die Meinung von vom herein viel Berechtigung hatte, es handle sich hier um einen auf dem legislativen Wege auszutragenden Gegenstand, und die Kommission muhte sich diese Frage als Hauptfrage vorlegen, ob dem hohen Landtage wirklich empfohlen werden könne, sich mit einem Gutachten zu begnügen.

Die Darlegung der Gründe, warum man sich zu einem bloßen Gutachten entschlossen hat, ist aber auch in anderer Beziehung geeignet zur Aufklärung und wohl auch zur Beruhigung der öffentlichen Meinung, die durch diesen Gegenstand auf's lebhafteste beschäftigt ist, beizutragen.

Gegenwärtig haben nämlich die bestehenden Bezirke eine dreifache Bedeutung.

Sie sind politische Verwaltungsbezirke, sie sind aber auch Gerichtsbezirke und sie sind endlich Vertretungsbezirke, wobei ich darauf, daß sie zuletzt auch noch Steuerbezirke sind, ein nur untergeordnetes Gewicht nicht legen will.

Offenbar hat sich nun, es geht das aus den zahlreichen Petitionen hervor, welche beim hohen Landtage eingebracht wurden, in weiten Kreisen der Bevölkerung eine Beängstigung darüber bemächtigt, daß mit der Aenderung der politischen Organisirung auch eine Aenderung in den Vertretungsbezirken und eine Aenderung in den Gerichtsbezirken eintreten würde.

Ja viele Petitionen sprechen diese Besorgniß geradezu und zwar in der Richtung aus, daß sie zwar weniger Einwendungen oder selbst gar keine gegen die verlorengehende Selbstständigkeit des Bezirkes, was die politische Verwaltung betrifft, erheben, aber um so entschiedener die Nothwendigkeit, daß ihre Bezirksverwaltung als selbstständig fortzubestehen hat, betonen.

Und eben so scheinen es die meisten Petenten

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als selbstverständlich zu betrachten, daß wenn die bisherigen Bezirke aufhören, politische Verwaltungsbezirke zu sein, damit auch der Verlust des Gerichtes, des selbstständigen Bezirksgerichtes verbunden sei; und nach der Beschaffenheit der Regierungsvorlage war diese Besorgniß, wie mir scheint, auch sehr nahe liegend, denn bei weitem in den meisten Fällen geht die Regierungsvorlage darauf aus, daß die bisherigen Bezirksgrenzen aufgelöst werden sollen, daß eine mehr oder weniger große Zahl von Gemeinden, die bisher mit anderen zu einem Bezirke verbunden waren, aus demselben losgelöst und anderen Bezirken zugewiesen werden sollen.

Wenn dieß aber in Bezug auf die politische Verwaltung geschieht, dann wäre es in der That kaum möglich, die Grenzen beim Verwaltungsbezirke so aufrecht zu erhalten, wie sie eben jetzt bestehen und eben so wenig ließe sich denken, daß die Gerichtsbezirke intakt fortbestehen sollen, während der Bezirk der politischen Verwaltung ein ganz anderer geworden ist, und den Gerichtsbezirk, so wie den Vertretungsbezirk in der Mitte durchschneidet.

Die Besorgniß ist also nahe liegend, daß mit einer Aenderung der politischen Behörden, der Organe politischer Verwaltung — auch in jenen beiden anderen Beziehungen Aenderungen eintreten werden.

Nur konnte sich aber die Kommission nicht verhehlen, daß dieß auf dem Wege, der hier vorgeschlagen wird, nicht zulässig sei.

Die Grenzen der Bezirksvertretung können nach den bestehenden Gesetzen nur durch ein Landesgesetz geändert werden, wie das §. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 wortdeutlich erklärt.

"Der Umfang der Vertretung des Bezirkes be-stimmt das Landesgesetz, und es kann derselbe nur durch ein Landesgesetz geändert werden" heißt es dort. —

Eben so wenig scheint es unter den gegenwär-tigen Verhältnissen angezeigt, oder auch nur möglich, daß man die bisherigen Bezirksgerichtsgrenzen än-dere. —

In der Kompetenz der Gerichte ist bis jetzt gar keine Aenderung eingetreten, und wie bekannt, sind die Geschäfte der Gerichte derart, daß von einer Veränderung des Personales bei den Gerichten als solchen, wenn nicht vorher eine gänzliche Aenderung in der Legislatur eingetreten ist, keine Rede sein kann; daß also die bisherigen Bezirksgerichts-Sprenges umgestaltet werden sollen, dazu ist kein Bedürfniß vorhanden, und liehe sich nicht rechtfertigen.

Wenn also einerseits die Vertretungs-Bezirke ohne ein Landesgesetz nicht geändert werden können, so ist andererseits zu einer Aenderung der Grenzen der Gerichtsbezirke weder Veranlassung noch, ich möchte sagen, auch nur faktische Möglichkeit vorhanden.

Daraus ergibt sich die Folgerung einerseits, daß diese beiden Kategorien von Bezirken ungeändert bleiben sollen, andererseits, daß eine Aenderung im Organismus, politischer Behörden nicht vorgenommen werden kann, die gar nicht einmal ausführbar ist, wenn nicht gleichzeitig auch eine Aenderung in den Vertretungsbezirken und eine Aenderung in den Gerichtes-Bezirken eintritt.

Denn das ist wohl Jedem klar, daß dieses nothwendig geschehen müsste, wenn die Regierungsvorlage, welche eingebracht wurde, wirklich durchgeführt werden soll; daher kam der Ausschuß einstimmig, ich kann das wohl sagen, zu der Ueberzeugung:

Die Aenderung in der Organisirung der politischen Behörden, die jetzt ohne eine Aenderung in der Gesetzgebung wirklich durchführbar ist, kann nicht darin bestehen, daß die Bezirksgrenzen umgestaltet werden, sondern darin, daß einzelne bisher selbstständige Bezirke zum Behufe politischer Verwaltung zusammen gelegt werden. Wenn das geschieht, so liegt darin lediglich eine Administrativ-Maßregel, zu welcher die Regierung allerdings in ihrem Wirkungskreise als exekutive Gewalt berechtigt ist und zu deren Vollziehung es eines Gesetzes nicht bedarf.

Es möge mir gestattet fein, dieß an naheliegenden Beispielen darzuthun. Die Regierung hat den Sitz des Bezirksamtes Smichow, welches von dem Bezirksgericht Smichow getrennt wurde, in das Kreisamtsgebäude nach Prag übertragen und das Kreisamt mit dem Bezirksamt vereinigt. Dadurch ist der Bezirksamts-Sitz außerhalb des Bezirkes verlegt worden. Aber man wird gewiß nicht glauben, daß dazu ein Akt der Legislative nothwendig sei, und eben so wenig, wenn man mit diesem Bezirksamte vielleicht auch das Bezirksamt Karolinenthal vereinigen würde, ohne daß jedoch irgend welche Aenderung in der Kompetenz einträte, indem vielmehr nur durch andere oder durch anderswo situirte Organe, dieselben Geschäfte wie früher besorgt werden. Liegt aber hierin lediglich eine Maßregel der Exekutive, so kann der Landtag ohne sich etwas damit zu vergeben, sich allerdings in eine Begutachtung solcher auf daß ganze Land sich ausdehnen den und für die Interessen der Bevölkerung überaus wichtigen Maßregeln sich einlassen, wenn er gleichzeitig den Grundsatz ausspricht, der an sich nur die Wiederholung eines gesetzlich bestehenden Grundsatzes ist, daß die Grenzen der Vertretung der Bezirke nur durch ein Landesgesetz geändert werden können, und in Konsequenz dessen, auch die Aenderung der Bezirksgrenzen nicht, bevor solche Aenderung lücksichtlich der Vertretung der Bezirke durch Landesgesetz erfolgt ist, vor sich gehen solle oder könne.

Mir scheint aber auch weiter und zwar zur Beruhigung der Bevölkerung wünschenswerth, daß ausdrücklich hervorgehoben werde, mit der Begutachtung, welche die Kommission dem hohen Hause anzunehmen empfiehlt, werde zugleich auch der Grundsatz ausgesprochen, daß die Bezirksgerichtsgrenzen vorläufig keinerlei Aenderung erfahren sollen und es scheint mir, daß diese durch die Beschlüsse


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des Landtages auch der Regierung gegenüber ausdrücklich ausgesprochene Ansicht wesentlich dazu beitragen würde, die Bevölkerung zu beruhigen. Ich muß gestehen, in dieser Beziehung scheinen mir die gestellten Anträge noch einer Ergänzung zu bedürfen.

Wenn man also die Maaßregeln nur als bloße administrative Maßnamen auffaßt, wird man die Frage stellen, in welcher Richtung ist das Gutachten zu ertheilen; da muß es zunächst darauf ankommen, welches die Gründe sind, die die Regierung veranlaßten, eine solche Maßregel vorzunehmen; diese Gründe sind auch in der Vorlage angeführt, wo gesagt wird, daß hiemit der erste Schritt zur Durchführung der Trennung der Justiz von der Verwaltung geschehe, wozu das Bedürfniß unleugbar ist und einmal der Anfang gemacht werden müsse, zweitens, daß Sparsamkeit im Haushalte des Staates geboten und dieselbe auch 3tens deßhalb möglich ist, weil die jetzige Agenda der politischen Behörden, gegenüber der früheren wesentlich vermindert worden ist, also die Geschäfte durch weniger Beamten besorgt werden können als früher, bevor noch die selbstständige Wirksamkeit der Gemeinden und ihrer Organe eingetreten war.

Das sind die Grundsätze, von welchen ausgegangen werden muß, allein daraus folgt nicht und in dieser Richtung kann ich mich mit der Fassung des Berichtes nicht einverstanden erkläre, es handle sich hier um einen bloßen Uebelgang, um eine Maßregel, die nur während kürzerer oder längerer Zeitdauer wirksam sein soll, und die daher geradezu als ein Provisorium zu bezeichnen wäre.

Diese letztere Ansicht scheint mir nicht richtig zu sein, wie ich mich auch in der Kommission gegen dieselbe erklärt habe, mir scheint vielmehr richtiger gesagt, es handle sich hier jetzt darum, Maßregeln zu treffen, wie sie den bestehenden Verhältnissen, den bestehenden Gesehen entsprechen. Zunächst ohne eine Aenderung der Bezirksgrenze, aber diese Be-zirksgrenze soll in der Folge geändert werden können über den Wunsch der Bevölkerung und durch Landesgesetze, wobei die Vertretung der Bezirke auf das Abgrenzen ihrer Bezirke und damit auch auf die Abgrenzung der politischen Verwaltungsbezirke Einfluß haben.

Dieses soll aber allmälich vor sich gehen, je nach dem sich das Bedürfniß einer Aenderung der Bezirksgrenzen fühlbar macht und dadurch bewirkt werden, daß die Bezirksgrenzen den wahren Bedürfnissen des Landes entsprechen.

Wenn man aber von einem Provisorium spricht, so denkt man sich eine Maßregel, die heute getroffen wird und dann in einem bestimmten Zeitpunkte vielleicht in drei Jahren zur Gänze wieder aufhören und durch andere wieder ersetzt werden soll. Die Kommission dachte sich vielmehr den Zustand, der jetzt geschaffen werden soll, als einen solchen, der auf dem Wege sukzessiver Vervollkommnung sich fortwährend entwickelt, aber der nicht das ganze Land in längerer oder kürzerer Zeit wieder auf den Kopf stellt und eine Besorgniß in den Gemüthern hervorruft, als könnte abermals eine ganz neue Maßregel in Betreff der politischen Verwaltung getroffen weiden; denn das läßt sich nicht leugnen, daß Befürchtungen in dieser Richtung im ganzen Lande gegenwärtig vorhanden seien.

Ich denke also nach den Intentionen der Kommission dürfte es zur Beruhigung dienen, wenn ausdrücklich ausgesprochen wird, daß es sich nur darum handle, eine den jetzigen Verhältnissen entsprechende Organisirung vorzunehmen und durch Aen-derung der Bezirksgrenzen allmälig im Wege der Landesgesetzgebung die richtig gestalteten Vertretungsbezirke zu gewinnen und damit auch die richtigen Verwaltungsbezirke, da sich selbstverständlich der eine mit dem anderen accommodiren, deren Grenzen kongruent sein müssen. Die entwickelten Ansichten lassen sich in Folgendem zusammenfassen: Es handelt sich um eine administrative Maßregel, um eine Maßregel, bei welcher die bisherigen Bezirke ganz aufrecht erhalten werden und nur zum Behufe der politischen Verwaltung zusammengelegt werden. Es bleiben die Gerichtsbezirke intakt. Es sollen die Wünsche der Bevölkerung, insoferne sie eine Ausscheidung aus bestimmten Bezirken erlangen, gehört und ihren im Wege der Landesgesetzgebung willfahrt werden, und dem soll sich successiv die politische Organisirung anschließen, die beständig im Werden begriffen sein nicht aber durch plötzlichen Uebergang ein Provisorium durch ein Definitivum ersehen soll.

In diesem Sinne kann von Uebergang gesprochen werden, wie ja alle menschlichen Verhältnisse und Einrichtungen sich beständig im Uebergangsprozesse befinden, nicht aber in dem Sinne des Verhältnisses eines Provisoriums zu einem Definitivum.

Gerade so ist es auch bei der Gemeindeordnung; auch da haben wir die bestehenden Ortsgemeinden als faktische Grundlage angenommen, nicht als ob diesem Provisorium ein Definitivum folgen solle, sondern so, daß den Gemeinden selbst und den Gemeindenangehörigen der Weg durch das Gesetz geboten wird, wie bestehende Ortsgemeinden getrennt oder getrennte durch Zusammenlegung zu größeren Gemeinden werden können. Nun könnte man auch hier sagen, daß das Provisorium zum Definitivum werde, weil ja größere Ortsgemeinden entstehen oder aus größeren kleinere hervorgehen können, doch wird Niemand behaupten, daß die Gemeindeorganisation deßhalb ein bloßes Provisorium sei.

Wenn man aber über diesen Grundsatz und die als Folgerung desselben unter 1., 2. und 3. gestellten Anträge, in der Kommission einig war, so ergaben sich weit größere Meinungsverschiedenheiten, soweit es sich um die Kardinalfrage, die sich daran knüpft, handelte, nämlich um die Größe der Bezirke.

Die Regierung schlug vor, 90 Bezirke, eine Zahl, welche, einerseits gegenüber der Zahl von 207 Bezirken, wie sie jetzt bestehen, viel gelinger, aber

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doch größer ist, als die der Bezirkshauptmannschaften, die bei der ausgedehnten Kompetenz der politischen Behörde die Zahl von 79 erreichten. Dabei erwähne ich nur einerseits, daß die politischen Behörden, wie sie künftig bestehen sollen, dieselbe Kompetenz haben werden, welche sie in diesem Momente haben und daß andererseits die Aenderungen durch Uebertragung von Geschäften, die ihnen jetzt noch zustehen, an autonome Organe der ausdrücklichen Erklärung der Regierung zufolge, nachdem ohnehin die gesammten lokalpolizeilichen und viele andere Angelegenheiten an die Gemeinden bereits übergangen sind, ich wiederhole es, nach der ausdrücklichen Erklärung der Regierung nur so wenige sein können, daß sie eine Aenderung in der politischen Organisation nicht herbeiführen können.

Wenn aber das der Fall ist, wenn man die gegenwärtige Kompetenz der politischen Behörden als die Cynosur für die nothwendige Anzahl derselben und für die nothwendige Ausdehnung der Verwaltungsbezirke im Auge behält, so ergibt sich, daß jene Zahl von Bezirken, die die Regierung vorschlägt, durchaus nicht zu groß sei, und daß man daher unter diese Zahl nicht namhaft herabgehen sollte.

Ihre Kommission schlägt die Zahl von 80 Bezirken vor, es liegen aber auch Minoritätsvoten nach beiden Richtungen vor, indem eine Vermehrung auf der einen Seite um 3, auf der anderen Seite aber eine noch weiter gehende Verminderung um 6 Bezirke vorgeschlagen wird, wodurch sich die Zahl der Verwaltungsbezirke auf 74 herabmindern würde.

Ich muß jedoch darauf aufmerksam machen, daß auch außer jenen Fällen, wo Minoritätsvoten angemeldet wurden, noch häufig eine Ueberstimmung auf der einen oder andern Seite stattfand, und daß vielfach schon in der Kommission bei den einzelnen Bezirken Anträge auf weiter gehende Verminderungen gestellt wurden.

Ich bekenne offen, daß ich eine zu weit gehende Verminderung der Bezirke weder im Interesse der Bevölkerung, noch im Interesse der Administration liegend, finden kann; (Bravo links) nicht im Interesse der Bevölkerung, dafür haben wir, wenn irgend einmal in den zahllosen Petitionen, die alle sich in dieser Beziehung aussprechen, den deutlichsten Beweis (Bravo) und zwar aus allen Theilen des Landes erhalten.

Wie sollte auch bei nüchterer und praktischer Erwägung der Einzelne Gemeindeangehörige sich wünschen, daß er seinen nothwendigen Gang zum Bezirksamte recht weit zu machen hat; welchen Vortheil kann der gesunde Menschenverstand darin finden?

Er wird nicht begreifen können, daß es in seinem und seiner Autonomie Interesse liegen soll, da das Bezirksamt möglich weit entfernt sei. Er wird überlegen, daß er mehreremals, ja sogar oft im Jahre den Weg zum Bezirksamte zu machen hat, und je weiter das Bezirksamt ist, desto mehr Zeit und desto mehr Arbeitskraft ihm und der Gesammtheit verloren geht, (Bravo! links) abgesehen von den nutzlos vermehrten Mehrausgaben.

Es ist ein Beweis des nüchtern praktischen Sinnes der Bevölkerung, wenn sie nicht findet, daß die übermässige Verminderung der politischen Aemter in ihrem Interesse liegen soll.

Ebenso kann ich solche als im Interesse der guten Administration liegend finden.

Wenn die Bezirkshauptmannschaften nur 79 an der Zahl waren, so wurde dem dadurch abgeholfen, daß man Exposituren schuf. Wie nicht zu verkennen ist, war dieß eine höchst unglückliche Institution, da man dem exponirten Kommissär jeden selbstständigen Wirkungskreis entzog, ihn in Allem an die Approbation des Bezirkshauptmannes verwies und man daher in der That nicht begreifen kann, zu was eigentlich diese Exposituren waren, allein es lag darin das Bekenntniß, daß die Bezirke zu groß seien.

Noch mehr, die Bezirkshauptmannschaften hatten ein sehr bedeutendes Personale, und das scheint mir bei der untersten pol. Behörde das der größte Fehler zu sein.

Ich glaube, ein guter politischer Beamte bei dem exekutiven Dienste in der untersten Stufe muß die Verhältnisse des Bezirkes genau kennen, sowohl die lokalen, als die persönlichen Verhältnisse, und auch er muß der Bevölkerung bekannt sein.

Das ist aber bei den Bezirkshauptmannschaften nicht der Fall gewesen.

Die Bezirkshauptmannschaften waren nichts anderes, als kleine Kreisämter, wobei schriftlich verkehrt wurde und wobei das Schriftenthum eine durchaus nicht gehörige Ausdehnung fand.

Dann ist freilich leicht, wenige politische Aemter zu schaffen, wenn man sie mit einer großen Zahl von Beamten besetzt, welcher Zweck aber dadurch erreicht werden soll, scheint mir weniger begreiflich zu sein, der Zweck der Ersparung sicher nicht, denn ob die Beamten an einem Punkte konzentrirt oder auf mehreren Punkten vertheilt sind; die Besoldung bleibt immer dieselbe; wohl aber werden die Diäten wesentlich erhöht, (Bravo! links) u. z. nicht bloß die Diäten, welche der Staat zu zahlen hat, sondern auch Diäten, die zwar nicht im Budgete zu ersehen sind, welche aber von den Gemeinden oder von dem Privaten gezahlt werden müssen und die denselben eine außerordentliche Last auflegen.. (Lebhaftes Bravo links.)

Ebenso kommen noch andere Diäten vor, und das die, welche sich der Einzelne selbst zahlen muß, wenn er an den Sitz der weit entlegenen Bezirkshauptmannschaft zu gehen hat, die entgangene Arbeit und die wirklichen baren Auslagen.

Mir scheint wahrhaftig, die Dinge sind heutzutage sind nicht darnach angethan, daß man das Staatsbudget oder auch das Landesbudget dadurch zu entlasten glaubt, wenn man die Lasten auf die Gemeinden und die einzelnen Steuerträger direkt überwälzt; es ist eine bedauerliche Täuschung, wenn man darin Ersparung finden will, daß man Auslagen, die na-


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turgemäß vom Staate getragen werden sollen, von dem einzelnen unmittelbar Betheiligten tragen lasse (Bravo! links) und das wird durch die zu große Ausdehnung der Bezirke nothwendig herbeigeführt.

Dieß ist um so auffallender, wenn man bedenkt, daß ein Hauptbestandtheil der Auslagen bei den neuen Aemtern gar nicht in Betracht kommt, das sind die Gebäude, wo die betreffenden Aemter untergebracht werden sollen.

Einmal bestehen diese Gebäude durchaus schon, denn überall, wo ein Bezirksgericht ist, ist es ja mit dem polit. Bezirksamte vereinigt, und man kann nicht voraussehen, daß die Zahl der künftigen polit. Bezirksämter so groß sein werde, als wie die der jetzt bestehenden.

Ferner ist bekannt, welche Opferwilligkeit in dieser Beziehung bei allen Gemeinden des Landes sich kundgibt, wie einzelne Gemeinden in vielleicht übertriebener Schätzung der Vortheile des Besitzes eines Bezirksamtes sich auf das bereitwilligste herbeilassen, die Kosten für das Gebäude mitunter auch für die Heizung und Wohnung des Bezirksvorstehers zu tragen.

Es kommen daher in der That bei Vermehrung der Aemter nicht die übrigen Auslagen, sondern nur die Besoldung der Beamten in Betracht und eben deßhalb scheint mir, was die Zahl der Aemter betrifft, eine natürliche Grenze nur darin zu liegen, daß ihrer nicht mehr seien, als daß die Zahl der Beamten, die bei jedem Amte nothwendig ist, genügend beschäftigt ist. Darin liegt die wahre Grenze: denn was darüber hinausgeschieht, wenn jedes Amt 3, 4 Konzeptsbeamte haben muß. das ist schon ein Beweis, daß keine reelle Ersparung bezweckt, oder zu erwarten sein dürfte.

Mir scheint, das Maximum der Konzeptbeamten bei einem polit. Bezirksamte mit seiner jetzigen Kompetenz sollte 2 sein, damit auf einen Stellvertreter des Leiters gedacht werde.

Ich kann mir aber sehr wohl denken, daß man in besonderen Fällen, wo ein Bezirk sich gar nicht gut einem andern einfügen lässt, sich selbst mit einem Beamten begnügen könne, denn der Gedanke, daß immer dann, wo Jemand als Beamte angestellt ist, ein Substitut da sein muß, der im Falle, daß er erkrankt oder stirbt, ihn vertritt, ist doch eine übertriebene Vorsicht; denn immerfort sind die Menschen nicht krank und sterben kann man ja nur einmal. (Heiterkeit links.)

Warum fällt es einem nicht ein, in einem Gerichtssprengel, wo 1 Notar bestellt ist, auch einen 2. Notar zu bestellen, der die Agenden des Notars für den Fall übernimmt, als der andere Notar krank wird oder stirbt; was dann zu geschehen hat, das macht sich von selbst.

Eine Anzeige wird doch noch immer gemacht werden können an das nächste Amt, und das wird für solche Fälle einen seiner Beamten zur vorläufigen Besorgung der Geschäfte absenden können. Ich kann mir also sehr wohl denken, und ich glaube, daß es das beste wäre, wenn Ein polit. Beamte in einem Bezirke wäre, und daß die Zahl von 2., ich verstehe darunter immer Konzeptbeamte, daß die Zahl von 2. das Maximum sein sollte; wenn ein Bezirk noch mehr Beamte braucht, da soll man aus ihm eben 2 oder mehrere Bezirke machen.

Das wird dem Interesse des Landes, und vor allem, was mir das wesentlichste erscheint, auch dem Interesse der Bevölkerung dienen. (Bravo!)

Nun werde ich nur noch auf die Schwierigkeiten aufmerksam machen, die daraus hervorgehen, wenn man zuweit in der Minderung der Zahl der polit. Bezirke geht.

Das was jene Mitglieder der Kommission, die die genaueste Kenntniß der Landesverhältnisse besitzen, zur Annahme der Anträge, die von einem sehr geehrten Mitgliede gestellt worden waren, gleich bei Beginn der Berathung bewogen, war vorzüglich der Gedanke der successiven Entwicklung der Verhältnisse in Bezug auf die Vertretungsbezirke, sowie in Bezug auf die politischen Verwaltungsbezirke. Diesem wird aber geradezu präjudizirt, wenn man schon jetzt eine zu eingreifende Vergrößerung der Verwaltungsbezirke vornimmt.

Denn man kann gar nicht voraussehen, daß eine Einreihung in an sich schon zu große Bezirke von anderer Seite wird angesucht werden, und es fällt aller Maßstab, wie groß möglicher Weise ein solcher Bezirk dadurch, daß angrenzende Gemeinden noch um Einverleibung in denselben ansuchen, in Zukunft werden wird, geradezu weg. Das soll man eben der Zukunf überlassen.

Es mag denkbar sein, daß die Bezirke in Zukunft noch größer werden können, aber man soll jetzt nicht gleich in dieser Beziehung alles mögliche thun, und der Zukunft vorgreifen wollen, und eine Maßregel unbedingt nicht annehmen, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen nun einmal nicht populär sein kann, wenigstens so lange noch die Geschäfte bei den politischen Bezirksämtern jene Ausdehnung haben, wie jene, die sie gegenwärtig besitzen.

Von diesen Grundsätzen bin ich und mehrere Mitglieder der Kommission bei der Berathung und Abstimmung über die Bezirkseintheilung ausgegangen, und wir werden uns in dieser Richtung bei den einzelnen Anträgen, die zum 3. Hauptantrage gestellt wurden, aussprechen.

Am allerunrichtigsten aber erscheint uns ein Grundsatz, der an und für sich sehr nahe zu liegen scheint, der Grundsatz nämlich, man soll eine gewisse Zahl von Bezirken a priori bestimmen und dann sagen, nach dieser Zahl von Bezirken, im Verhältnisse zur Einwohnerzahl und dem Flächeninhalte muß man alle einzelnen Bezirke in dieses Prokrustesbett hineinzwängen. Jedem muß diese Durchschnittszahl entsprechen. Mir scheint nun, es gibt nichts falscheres, nichts unberechtigteres, als diese Anschauung. Mir scheint, die Verwaltung muß im Interesse der Bevölkerung geübt werden, sie ist aber nicht da, um


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einer im Voraus entworfenen Schablone gerecht zu werden.

Nun sind aber die Verhältnisse so unendlich verschieden, ich will nicht einmal sagen, zwischen Ebenen und Gebirgen, zwischen Bezirken, deren einer von einem Flusse durchschnitten ist, über welchen weniger oder gar keine Kommunikation statt findet, und einem anderen, welcher in einer Ebene, ohne bedeutenderes Gewässer liegt.

Ich will nur zwei ganz gleiche Bezirke annehmen, wo alle Verhältnisse die nämlichen sind, aber in dem einen Bezirke ist die Stadt, die man unumgänglich nothwendig zum Bezirkshauptorte machen muß, an der äußersten Grenze gelegen, und in dem anderen liegt sie gerade in der Mitte.

Hier besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen den Bezirken an und für sich, doch wird man sagen müssen, das sind Verhältnisse, die es geradezu zu barbarisch machen würden, zu sagen: die Bezirke haben einen gleichen Flächeninhalt, sehen auch einer so wie der andere aus, also muß der eine so groß sein, wie der andere; aber wenn in einem Bezirke die Hauptstadt im Centrum liegt, und im anderen an der Grenze, wie kann man sagen, dieß sei gerechtfertigt. Und doch wird man nicht in Abrede stellen können, daß man bei der Wahl des Bezirkssitzes nicht Umgang nehmen dürfe von jenen bedeutenden Städten, die sich bereits entwickelt haben und zu ihrem Nachtheile andere begünstigen, die doch nicht zu einer wahren Bedeutung gelangen können, man mag 100mal den Sitz des Bezirkes dorthin verlegen.

So gibt es nun aber auch ganze Reihen an derer Verhältnisse, die bei gleicher Einwohnerzahl und gleicher Ausdehnung die Größe der Bezirke sehr verschieden gestalten lassen können.

Denken wir uns einen Bezirk, der liegt an der Grenze, ein anderer im Innern des Landes. — Denken wir uns, ein Bezirk ist rein industriell mit einer beständig fluktuirender Bevölkerung. Denn darin liegt es, weßhalb in industriellen Bezirken die Agenda der politischen Behörden weit größer erscheinen muß, als in Agrikultur-Bezirken mit ihren in stabilen und deßhalb einfachen Verhältnissen sich bewegenden Bevölkerung.

Wenn man nun alles das erwägt, so kann man nicht nach der Schablone vorgehen. Man soll nicht sagen, dieser Bezirk ist groß, deßwegen muß der andere es auch sein. Hier ist bei einer gewissen Einwohnerzahl die Administration noch möglich, also muß sie es anderswo auch sein. Nicht nach solchen Grundsätzen solle die Kommission vorgehen, und ich hoffe auch, der h. Landtag Ťerde sein Gutachten in praktischer Richtung erstatten, und sich dabei nicht von abstrakten Prinzipien leiten lassen.

Ich hoffe, er wird die wirklichen, lebendigen Verhältnisse dabei im Auge haben und die Interessen und die Stimmen der Bevölkerung, auf die mein sehr geehrter Herr Vorredner hingewiesen, sich gegenwärtig halten; und mir scheint, wenn er dieses thut, wird er nicht zu einer beträchtlichen Verminderung der Zahl der von der Regierung vorgeschlagenen Bezirke kommen. (Bravo! Rufe: Schluß!)

Oberstlandmarschall: Es ist Niemand vorgemerkt. Es ist der Schluß der Debatte verlangt. Bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben.

Es ergibt sich übrigens von selbst, nachdem kein Redner mehr das Wort verlangt. Ich erkläre die Generaldebatte für geschlossen. Der H. Regierungsvertreter!

Statthaltereileiter Graf Lažanský: Nachdem, was heute bereits in der Frage gesprochen wurde, bleiben mir nur kurze Bemerkungen übrig; ich halte es jedoch für meine Pflicht, bei so tief ins Leben eingreifender Vorlage noch kurz die Stellung der Regierung zu bezeichnen, die sie eingenommen hat:

1) Bei Ausarbeitung und Vorlage des gegenwärtigen Entwurfes,

2) die sie einzunehmen gedenkt gegenüber dem Gutachten von Seite des h. Landtages. Die Regierung hatte bei der gegenwärtigen Vorlage gar keine andere Absicht, als eine neue administrative Gebietseintheilung zu treffen für ihre Behörden. Sie war namentlich dazu gedrängt durch die bereits vorlängst beschlossene und jetzt in Ausführung kommende Trennung der Justiz l. e. Rechtspflege von der Administrative.

Dadurch wurde nothwendig, daß größere Bezirke für die Administrative gebildet werden, weil dndlich das Bedürfniß kleinerer Bezirke, die namentlich die Vereinigung der Rechtspflege mit der Administrative herbegeführt haben, nicht mehr vorhanden war.

Die Rücksicht, die sie bei der Vorlage namentlich bewogen hat, die sie vorgetragen hat, war: Erstens: eine möglichst zweckmässige und wohlfeile Administration durch diese Landeseintheilung zu erzielen; Zweitens: die thunlichste Bedachtnahme auf gegründete Wünsche der Bevölkerung.

Ich glaube, daß das wichtige Rücksichten sind, und daß nicht zu leugnen ist, daß gerade die Regie-rung von diesen Rücksichten getragen sein muß, wenn sie sich der Hoffnung hingeben will, daß die künftige Gebietseintheilung und durch die Administrative eine tüchtige, dauernde, auch von der Bevölkerung nicht mit Widerwillen begrüßt werden soll.

Die dermalige administrative Eintheilung des Königreiches, resp. die Vorlage hiezu sollte sonach weder der Gerichtseintheilung, noch der Bezirksvertretung, noch irgend der Bildung allfälliger Wahlbezirke, noch einer Revision der Wahlordnung Präjudiziren. Sie war lediglich für die administrative Eintheilung geschaffen, und war lediglich für diese entworfen.

Die Regierungsvorlage hatte jedoch nebst dem, daß sie von dem Standpunkte ausging, die kleineren Bezirke in größere durch Zusammenlegung zu verbinden, auch noch die Absicht im Auge, einigen an-deren nach ihrer Anschauung laut werdenden Bedürfnissen durch diese Gebietseintheilung Rechnung zu


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tragen. Die Landtags-Kommission hat gefunden, daß es nicht an der Zeit sei, diesem Bedürfnisse Rechnung zu tragen, daß die spätere Zeit darüber entscheiden müsse, und hat sonach sich auf einfache Zusammenlegung der dermaligen Gerichtsbezirke beschränkt.

Was nun die Regierung bewogen hat, von der dermaligen Gebiets-Eintheilung der Grenzen, resp. der eigentlichen Gerichtsbezirksgrenzen bei ihrer Zusammenlegung abzugehen, war der Wunsch der Vereinigung der Gemeinden eines Kirchspiels in einem Bezirke, ebenso der Vereinigung der Gemeinden eines Dominium in einem Bezirke in Absicht auf die Er-möglichung der Bildung größerer Gemeinden, dann der Erleichterung verschiedener Konkurrenzen, als der Kirchenbau-, der Pfarr-, der Schulbaukonkurrenz und einiger mit diesen Körpern zusammenhängender Verwaltungsfragen, der thunlichsten Berücksichtigung der Sprachgrenzen und endlich zu vermeiden, allzugroße Bezirke ohne dringende Nothwendigkeit zu bilden, und zwar allzugroße Bezirke sowohl in Bezug auf sich selbst, als im Verhältnisse zu anderen; sie wollte einer künftigen Aenderung der Bezirksgrenzen durch ihren eigenen Vorschlag durchaus nicht entgegentreten. Wenn auch künftig einzelne Aenderungen der Bezirksgrenzen stattfinden müssen, wenn auch die Administrationsgrenzen in der Regel etwas variabl insoferne bleiben, als sie dem einen oder anderen kommenden Bedürfnisse stets Rechnung tragen müssen, so wollte die Regierung durchaus nicht durch ihre Vorlage ein Provisiorium schaffen, sondern es war ihr um die definitive Gintheilung zu thun. Sie ist jedoch von dem Standpunkte ausgegangen, daß eine neue Gintheilung ein dringendes Bedürfniß ist, daß die Eintheilung, je eher sie die begründeten Wünsche befriedigt, desto besser, desto entsprechender sein würde, und die ist von dem Grundsatze ausgegangen, daß man also mit der Berücksichtigung dieser Wünsche, mit der Berücksichtigung dieser Bedürfnisse nicht zögern soll, sondern daß man gleich bei der neuen Gebietseintheilung auf diese entschieden eingehen solle, weil sie endlich auch von dem Gesichtspunkte ausging, daß jede künftige Aenderung im Großen, wieder eine neue Eintheilung nach sich ziehe, wieder einer neuen politischen Eintheilung sehr ähnlich sehe.

Das waren die Motive, welche die Regierung bewogen haben, ihre Vorlage, sowie sie sie vorlegte, machte, und nichts anders zu machen.

Ich erlaube mir zu bemerken, daß dieser Standpunkt, sowohl von mir in dem Plenarium des hohen Hauses, als von meinem Herrn Vertreter in d r Kommission bereits näher ausgesponnen wurde und ich glaubte die Geduld deß h. Hauses nur unnöthig in Anspruch zu nehmen, wenn ich eine nähere Argumentation dafür suchen wollte. Wie ich bereits bemerkt habe, ist die Komission des hohen Hauses bei ihrem Eingehen auf das fragliche Gutachten, jedoch von einem anderen Standpunkt ausgegangen, und hat für ihre Bescheinigung, wie ich zugestehen muß, nicht unwichtige Argumente gefunden. Sie ist nämlich ausgegangen von der Anschauung, daß man die Grenzen der dermaligen Bezirke nicht verrücken, sondern diese Bezirke, wie sie bestehen, zusammenlegen soll. Sie hat ein Hauptargument nach meiner Ansicht, das eigentlich schlagendste Argument dafür in Anspruch genommen, nämlich daß man durch die Verrückung der Grenzen der dermaligen politischen Bezirke zugleich der künftigen Eintheilung der Bezirksvertretungen präjudizire und daß es sehr schwer sei, bei einer künftigen Gesetzgebung über die Bezirksvertretungen sich dann neu getroffenen Einthei-lung der Bezirke zu entschlagen, und daß vielleicht die Nothwendigkeit nicht so dringend vorhanden wäre, rücksichtlich dieses legislativen und unstreitig in den Wirkungskreis des hohen Landtages gehörigen Gegenstandes irgend eine präjudizielle Maßregel zu ergreifen.

Ich muß gestehen, daß das ein bedeutendes Argument ist, und wenn ich auch vom Standpunkte der Regierung den Entwurf, den sie gebracht hat, sammt ihren gewichtigen Argumenten nicht fallen lassen kann und sie festhalten muß, so glaube ich, wird sich die Regierung solchen Argumenten gegenüber d m hohen Landtage nicht verschließen (Bravo! links) und wird bei dem hohen Gewichte, das sie auf das Gutachten des hohen Landtages legt, demselben gewiß in ihren Entschließungen möglichst folgen. (Bravo! bravo!)

Ich erlaube mir nur zu bemerken, was der geehrte Herr Vorredner des Weiteren auseinandersetzte, woduch er mir manche Argumentation in diesem Augenblicke erspart hat, das ist das, daß es ein gewisses Maximum in der Ausdehnung der Bezirke gibt, daß es nur ein gewisses Maximum der Räumlichkeit gibt, innerhalb deren noch eine wirklich gute Administration möglich ist, (sehr gut!), daß ich mich den dießfälligen Argumenten vollständig anschließen muß. Daß wir endlich nicht eine schreibende Administration haben wollen, sondern eine Administration, die den Bezirk kennt, daß also ein gewisses Maximum von einer Zahl von Bezirken angenommen werden muß, wenn man überhaupt das große Land Böhmen entsprechend für eine Administration eintheilen will.

Ich muß mich sonach vom Standpunkte der Regierung gegen die angenommene Anzahl von 80 Bezirken aussprechen und muß bitten, es möge erwogen werden, ob nicht ein oder der andere Bezirk wesentlich auseinander zu legen, respektive die vielen zusammengelegten Bezirke in mehrere umzulegen seien. (Bravo!)

Das dürfte in einigen Fällen, die der Kommissionsbericht angesehen habe, wirklich dringend nothwendig sein.

Wenn die Regierung von dem Standpunkte ausgeht, daß sie eine definitive Administration schaffen will, daß diese stehen bleiben soll, unbekümmert, ob später die Bezirksgrenze durch kleine Zuthaten oder Wegnahmen geändert werden sollen, so muß man doch wünschen, daß sie sie so aufstellt, daß gut administrirt werde.


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Das ist bei allzugroßen Bezirken, bei Bezirken, die mit einer so massenhaften Bevölkerung da stehen, nicht nur selbst bei dem jetzigen Wirkungskreise, sondern auch bei dem verminderten Wirkungskreise der Staatsbehörden, nicht mehr möglich.

Diesen Punkt wolle das hohe Haus der reiflichen Erwägung unterziehen.

(Bravo! bravo! sehr gut!)

Oberstlandmarschall: (läutet) der Herr Berichterstatter!

Berichterstatter Prof. Zeithammer: Gegenüber demjenigen, was wir sowohl von Seite einiger Herren Mitglieder des hohen Hauses als von Seite des Hrn Regierungsvertreters gehört haben, habe ich vom Standpunkte der Kommission als Berichterstatter nicht vieles zu erwähnen.

Betreffs dessen, was der Herr Abgeordnete Sadil erwähnt hat, kann ich eigentlich nichts erwiedern; da er sich selbst vorbehielt, die Anträge zu stellen erst bei der Spezialdebatte.

Mir ist nicht bekannt, nach welcher Richtung er diese Anträge zu stellen gedenkt, und es entfällt also für mich irgend etwas auf seine Bemerkungen zu entgegnen.

Rücksichtlich desjenigen, was Graf Harrach bemerkt hat, so scheidet sich das in zwei Theile, nämlich, der Herr Graf legt ein Gewicht auf die Beibehaltung der bisherigen Kreisgrenzen und wies auf die Verhandlungen in der Kommission hin. wo er speziell, wie ganz richtig, schon im Anfange ein besonderes Gewicht darauf gelegt haben wollte.

Ich bemerke aber nur, daß ja in dem ersten Antrag selbst dieser Passus mit aufgenommen wurde, und der Beschlußfassung dieses hohen Hauses vorgelegt wird, andererseits zeigt ja ein Blick auf die Gruppirung der einzelnen Bezirke, daß, wo immer es der Kommission möglich war, diese Kreisgrenzen auch wirklich eingehalten wurden.

Nur dort, wo sich durch längere Zeit oder im Laufe der Verhandlung der Kommission herausgestellt hat, daß man sich nicht strikte an dieselben zu halten vermag, ist davon abgegangen worden. Uibrigens lag in der Regierungsvorlage selbst keinerlei Veranlassung, auf die Kreisgrenzen irgendwie besonders Gewicht zu legen.

Was das zweite betrifft, was H. Graf Harrach berührte, so bezieht sich das eigentlich auf die Minoritätsanträge, die betreffs des čáslauer Kreises gestellt wurden und auf den allgemeinen Grundsatz, es möge das hohe Haus auf die Petitionen der Bevölkerung Rücksicht nehmen und sich nicht verleiten lassen, allzugroße Bezirke zu schaffen dort, wo die Bevölkerung sich denselben entgegenstellt. Die Kommission hat gewiß sowohl in den Sektionen als auch in pleno die Petitionen, welche von der Bevölkerung eingelangt sind, mit dem größten Fleiße geprüft, und wo es möglich gewesen war, auf dieselben Rücksicht genommen.

Aber sie hat nie und nimmer auf Petitionen dort Rücksicht nehmen können, wo ausschließlich ein mehr lokales Interesse in den Vordergrund getreten ist, da solche lokale kleinere Interessen stets sich dem großen allgemeinen Interesse unterordnen müssen und zugleich den Grundsätzen, welche von der Kommission a priori bereits festgestellt worden sind.

Herr Prof. Herbst hat diejenigen Gesichtspunkte, welche die Kommission theils in der Gänze, theils zu einem Theile bei der Beschlußfassung über die einzelnen Anträge geleitet haben, eines weiteren auseinandergesetzt.

Ich halte mich dadurch einer wesentlichen Aufgabe enthoben, nämlich mich eines Weiteren über die Grundsätze auszulassen, welche die Kommission dazu leiteten, ein bloßes Gutachten über die Regierungs-Vorlage abzugeben, und trotz dem, daß Vieles dafür spricht, nicht zu verlangen, daß diese Vorlage als ein Gesetzentwurf betrachtet werde.

Nichts destoweniger hat aber Herr Prof. Herbst dabei einige Gesichtspunkte festgestellt, von denen ich sagen muß, daß sie nicht leitend für die ganze Kommission, auch nicht für die Majorität der Kommission gewesen find.

Es hat Herr Prof. Herbst dieß gleichsam zur allgemeinen Begründung für eine Reihe von Minoritätsanträgen auseinandergesetzt, die er selbst in der Kommission gestellt hat und die Herr Prof. Herbst hier im hohen Hause zu vertheidigen übernommen hat.

Herr Prof. Herbst macht dem Berichte gleichsam einen Vorwurf. daß er von einem Uebergange gesprochen hat, von einem Nebergange, den die Kommission bei ihrem gegenwärtigen Vorschlage sieht.

Nun ich mache darauf aufmerksam, daß die Kommission ja darauf hingewiesen hat, daß sie das nicht als ein solches Provisorium ansieht, daß plötzlich und mit Einem Schlage damit ein Definitivum ersetzt werden solle; die Kommission hat in ihrer Gesammtheit anerkannt, daß das der allmäligen naturgemäßen, theilweise legislativen Entwickelung vorbehalten bleibe. Es steht ja ausdrücklich im ersten Antrage, daß sie die etwaigen Aenderungen in den Grenzen der Bezirke selbst der weiteren allmäligen Entwickelung überlassen haben will.

Auf der zweiten Seite müsste ich mich aber als Berichterstatter der Minorität doch dagegen aussprechen, was Herr Prof. Herbst geäußert hat, man solle sich nämlich ganz bloß einzig und allein auf den Standpunkt der gegenwärtigen legislativen Kompetenz der Bezirke stellen.

Wohl ist von Seite des Herrn Regierungsvertreters der Grundsatz aufrecht erhalten worden, allein daneben wurde gesagt, daß die hohe Regierung im Verlaufe der nachfolgenden Zeiten noch aus der Agenda der Kompetenz der Bezirksbehörden Manches in die Kompetenz der Gemeinden und Bezirksvertretungen zu übertragen gedenke; ich berufe mich in dieser Beziehung auf die Mittheilungen, die uns der Herr Regierungsvertreter in der 9. Sitzung dieser Session gemacht hat, als die Kommission gewählt wurde.


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Dann konnte sich ein großer Theil der Kommission der Anschauung nicht verschließen, daß ja eben noch der größere und weiterreichende Theil der gegenwärtigen Agenda hinübergezogen werden kann.

Was Herr Prof. Herbst rücksichtlich der Nothwendigkeit der kleineren Bezirke gesagt hat, so finde ich mich da als Berichterstatter allerdings in einer eigenthümlichen Lage.

Meiner Anschauung nach sind größere Bezirke nach dem gegenwärtigen Stande und nach der anzuhoffenden Entwickelung entsprechender und wünschenswerther als kleine, aber als Berichterstatter habe ich manche kleine Bezirke zu vertreten, ich vertrete da eine Minorität, während in anderer Beziehung ich größere Bezirke gegenüber dieser Minorität zu vertheidigen habe; mir wird es also außerordentlich schwierig, mich darüber auseinander zu sehen und ich müsste da nur persönliche Anschauungen vorführen, welches wohl dem Berichterstatter der Majorität nicht zusteht.

Was schließlich die Bemerkungen des Herrn Regierungsvertreters betrifft, werden dieselben gewiß das hohe Haus mit Befriedigung erfüllen und die Kommission wurde in ihren Anschauungen nur bekräftigt, wenn der Herr Regierungsvertreter sagte, daß es sich gegenwärtig in der That bloß um eine administrative Maßregel, um eine Gebietseintheilung handelt, welche den übrigen Funktionen des öffentlichen Lebens nicht präjudizirt.

Der Herr Regierungsvertreter hat die Grundsätze auseinandergesetzt, nach welchen die Regierung bei ihrer Vorlage vorging, er erwähnte insbesondere die Rücksichten auf die Einverleibung der Kirchspiele in die neuen Gebietsgrenzen, die Einverleibung der bisherigen Dominien, die Erleichterung der Konkurrenz, so wie die Sprachgrenzen.

Die Kommission hat sich allen diesen Gründen und dem Gewichte dieser Gründe allerdings nicht entzogen, allein sie musste in der Vorlage der Regierung selbst ersehen, daß konsequent dieser Grundsatz in der Regierungsvorlage selbst nicht eingehalten ist und es kann auch niemand der Regierungsvorlage den Vorwurf machen, daß sie etwa hätte dabei anders vorgehen können, denn um die Gebietsgrenzen der ehemaligen Dominien überall aufrecht zu erhalten, wären oft Monstra von Gebieten hervorgegangen.

Aber immerhin bleibt das aufrecht, daß konsequent dieser Grundsatz dennoch nicht durchgeführt werden konnte.

Denn der Regierungsvertreter bemerkte, daß dasjenige, worauf die Kommission das Hauptgewicht legt, nämlich daß durch das bisherige Beisammensein der Bevölkerung in den gegenwärtigen politischen Bezirken, sowie in den Gebieten der gegenwärtigen Bezirksvertretungen sich eine Reihe von gemeinsamen Interessen herausgebildet hat, die ihren Ausdruck in gemeinsamen Fonden, gemeinsamen Strassen u. dgl. findet.

Die Regierung anerkannte die Wichtigkeit dieses Momentes und es gereicht dieß der Kommission zur Befriedigung, wenn sie dieses wichtige Moment gleichsam für die Basis nahm, im hohen Hause bloß die Zusammenlegung der gegenwärtigen Gebiete ohne Durchschneidung ihrer Grenzen zu beantragen.

Der Herr Regierungsvertreter wendete sich am Schlusse noch gegen einige allzu große Bezirke.

Ich mache aber darauf aufmerksam, daß von Seite der hohen Regierung in der Kommission selbst bedeutet wurde, die Zahl von 90 Bezirken stehe nicht fest, wenn nur nicht über die Zahl 90 allzustark hinüber oder herunter gegriffen würde:

Es fühlte sich die Kommission oder wenigstens in vielen Fällen die Majorität der Kommission dazu um so mehr berechtigt, größere Bezirke zu schaffen, weil sie sich beziehen konnte auf einen Passus aus der Rede des Herrn Regierungsvertreters in der 9. Sitzung dieser Session, wo ausdrücklich gesagt wurde: "ich erlaube mir übrigens zu bemerken, daß die Organisirung der politischen Bezirke sehr einfach ausfallen wurde, da ein nicht unbedeutender. Theil der Geschäfte der unmittelbaren Verwaltung in den Wirkungskreis der Gemeinden- und Bezirksvertretungen überwiesen werde."

Graf Harrach: Ich bitte ums Wort zu einer persönlichen Bemerkung.

Ich muß um Mißverständnissen vorzubeugen erklären, daß ich nicht im Geringsten der Kommission einen Vorwurf machen wollte, daß sie die Kreisgrenzen nicht berücksichtigt habe.

Im Gegentheile, ich bin mit dem Kommissionselaborate in jeder Beziehung vollkommen einverstanden, weil ich auch Mitglied der Majorität der Kommission war.

Auch hinsichtlich der. Petitionen wollte ich der Kommission keinen Vorwurf machen, weil die Petitionen genügend berücksichtigt wurden und, ihre gehörige Würdigung auch gefunden haben.

Oberstlandmarschall: Ehe wir zur Spezialdebatte übergehen, erlaube ich mir eine kurze, Unterbrechung.

Es ist der Herr Abg. MDr. Eduard Grégr bereits in den Landtag eingetreten. Ich werde also die Angelobung vornehmen.

(Alle erheben sich.)

Sn. sekretář Schmidt (čte):

Učiníte co poslanec slib na místě přísahy v ruce Jeho Exc. nejvyššího maršálka zemský, že chcete Jeho Veličenstva císaři pánu věřen a poslušen býti, zákony zachovávati a své povinnosti plniti.

MDr. Eduard Grégr: Slibuji.

Oberstlandmarschall: Wir übergehen zur Spezialdebatte und zwar zum Absatze I. der, Kommissionsanträge.

Ich bitte ihn noch einmal vorzulesen.

Sn. sekretář Schmidt (čte):

"Vys. sněm račiž uzavříti, by přestalo se na tom, složiti nynější okresy podle potřeb veřejné služby a podle místních poměrův v okresy

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větší pro správu politickou a aby při tom hledělo se pokud možná k zachování nynějších hranic krajských; změny pak s ohledem k hranicím okresním nechať zůstaví se dalšímu poznenáhlému vyvinování."

"Der h. Landtag wolle beschließen, es möge sich darauf beschränkt werden, die gegenwärtig bestehenden Bezirke nach Zulaß der Bedürfnisse der öffentlichen Dienste und nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse zu größeren politischen Verwaltungsbezirken zu vereinigen und dabei, soweit thunlich, die bisherigen Kreisgrenzen zu berücksichtigen, die etwaigen Aenderungen in den Grenzen der Bezirke selbst der weiteren allmäligen Entwickelung überlassend."

Oberstlandmarschall: Zu diesem Absatze hat sich der Herr Abg. Dr. Trojan gemeldet.

Dr. Trojan: Já souhlasím s tou, jakož i s ostatními zásadami zprávy většinou nám předložené; avšak mám některou pochybnost, kterou zde sděliti, a k uvážení předložiti mám za svou povinnost.

V I. odstavci právě přednešeném jest návrh komise: aby sněm uzavřel, že se má přestati na tom, "složiti nynější okresy podle potřeby veřejné služby v okresy větší pro správu politickou."

Avšak nikde není řečeno, že tyto složené okresy mají o sobě zůstati v dosavadní moci a platnosti pro zastupitelstva okresní i soudy.

(Nejv. maršálek zvoní.)

Jeden z údův komise sám pozastavoval se na tom právě v ohledu soudním.

Mně záleží hlavně pro upokojení veřejné, pro upokojení obyvatelstva naší země na tom, aby se to zřejmé vyslovilo.

V tom ohledu nepostačí nám jen prohlášení p. vládního komisaře, ač může nás osobně upokojiti.

Mám za to, že náleží na nás, abychom nenechali pochybnosti o našem náhledu a naší vůli, bychom oboje vyslovili přímo a slavně.

Avšak mám i v jiném ohledu a to ještě závažnější pochybnosti. Dovolím si především na pamět uvesti ustanovení zákona o zastupitelstvu okresním. Čl.. 2. zákona od 25. července 1864 praví: "Jak veliké jsou okršky okresních zastupitelstev ustanoví se zákony zemskými, a okršky tyto budou se zase jen zákony zemskými moci měniti;

Pokud není úřad politický spůsobem ústavním zřízen, jsou nynější politické okresy zároveň také okršky zastupitelstev okresních."

Čl. 5. praví dále: "až do času v §. 2. připomenutého, (totiž pokud nové okresy politické ústavní cestou nejsou zřízeny) bude místo, v kterém jest politický úřad okresní, zároveň sídlem zastupitelstva okresního a jeho výboru."

Tehdáž zajisté mínili jsme i my, kteří jsme pracovali na tom zákonu, i sl. sněm veškerý, když přijal předlohu vládní, zajisté mínili jsme všichni, že bude zřizování, měnění dosavadních okresů politických pro správu vládní i pro zastupitelstva okresní zároveň nastejno; v §. 5, byla tedy míněna každá změna v rozdělení země vůbec.

Teď ale děje se jinak: správa politická reorganisuje opět své úřady a mění politické okresy sama pro sebe — neústavní cestou.

Podle toho čl. 5. zák. by tedy mohlo se tvrdit, že místo, v kterém bude politický úřad okresní, má zároveň býti sídlem zastupitelstva okresního, a jeho výboru.

Bylo by to ovšem trochu prodivné, když by více zastupitelstev bylo v jednom politickém (budoucím) okresu, aby muselo každé tam snad dojíždět aneb zcela přesídlet se vším dohromady do jednoho místa, totiž k novému politickému úřadu.

Avšak pánové! my jsme se dočkali již všelijakých, neméně podivných náhledův u jednotlivých pánů; a pročež míním, že nemůžeme nechat takovou pochybnost.

Za tou příčinou navrhuji, jakožto dodatek k prvnímu tomuto návrhu komise, aby se výslovně řeklo: "Takto může býti a bude téměř v každém okršku politické správy pozůstávati více zastupitelstev okresních; z toho následuje, že okresní zastupitelstva, v jejichž obvodu nebude sídliti úřad politický po tom novém zřízení, nemají déle býti obmezena u volení svého sídla v okresu svém, nemohou tedy dle §. 2. a 5. o zastupitelstvech okresních býti na místo nového politického úřadu vázána."

Um allen Zweifeln und Mißdeutungen auszuweichen, welche aus dem Umstande, daß nun mehrere bisherige Bezirke in Einen politischen Amtsbezirk vereinigt werden, darüber entstehen könnten, ob die vereinigten Bezirke insbesondere betreffs ihrer Autonomie selbstständig fortbestehen sollen und weiter um mit Rücksicht auf §. 5, auch das Bedenken zu be-seitigen, ob dann nicht etwa alle Bezirksvertretungen und ihre Ausschüsse an den Sitz des politischen Bezirksamtes wandern oder dahin geradezu übersiedeln müssen; stelle ich folgenden Antrag als Zusatz zu dem ersten Kommissions-Antrage: "Beinahe in jedem politischen Verwaltungsbezirke, können und werden also mehrere Bezirksvertretungen fortbestehen; daraus ergibt sich die nothwendige Folge, daß die Bezirksvertretungen. innerhalb deren Gebietes sich nach solcher Reorganisirung der politischen Behörden kein Amtssitz der letzteren befinden wird, sodann in der Wahl ihres eigenen Amtsortes innerhalb ihres Bezirkes nicht beschränkt, insbesondere gemäß §. 2, 5. des Gesetzes über Bezirksvertretungen an den Sitz der neuen politischen Bezirksbehörde nicht mehr gebunden sein sollen."

Da alle Herren das Gesetz über die Bezirksvertretungen vielleicht nicht bei der Hand haben; so erlaube ich mir die bezugnehmenden Stellen vorzulesen. Im §. 2, heißt es: "Den Umfang der Be-


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zirke bestimmt das Landesgesetz, und es kann derselbe nur durch das Landesgesetz geändert werden. Bis die Organisirung der politischen Behörden im verfassungsmässigen Wege erfolgt ist, sind die dermaligen politischen Bezirke auch die Gebiete für die Vertretung der Bezirke. "Hiernach kann es wohl keinem Anstande unterliegen, daß die dermaligen Vertretungs-Bezirke auch nach der einseitigen Aenderung der polit. Verwaltungsbezirke im dermaligen Umfange fartan aufrecht verbleiben; es dürfte nur zur Beruhigung der Bevölkerung dienen, wenn man das ausdrücklich sagt. Allein der §. 5, ist bedenklich. Es heißt darin: "Bis zu dem im §. 2, gedachten Zeitpunkte (d. h. bis zur verfassungsmässigen Reorganisirung der politischen Behörden, welche jetzt nicht erfolgt) ist der Amtsort des politischen Bezirkes zugleich der Sitz der Bezirksvertretung und des Ausschusses derselben."

Wenn uns der Hr. Regierungskommissär nicht eine bestimmte, bindige Erklärung abgibt, die uns vollständig beruhigen könnte, daß die Regierung auch darauf eingeht, daß auch der Amtssitz der Bezirksvertretungen hinfort der bisherige bleiben kann; dann wird es vielleicht nothwendig sein, meinen Antrag an die Kommission zu weisen, damit sie eine Gesetzvorlage zur Abänderung des eben vorgelesenen §. 5, dieses Gesetzes über Bezirksvertretungen sogleich ausarbeite und in der nächsten Sitzung oder wenigstens vor dem Schlusse unserer Berathung über die gegenwärtige Vorlage uns vorbereite. So wichtig scheint mir die Sache zu sein. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? Es ist hinreichend unterstützt. Hr. Regierungsvertreter!

Regierungsvertreter Graf Lažanský: Ich glaube, nur Etwas zur Aufklärung dem beifügen zu sollen, was der Hr. Vorredner in Anregung gebracht hat. Ich erlaube mir wiederholt zu betonen, daß der neue Sitz der Behörde, die neue Organisirung der Behörden auf die Bezirksvertretung gar keinen ändernden Einfluß hat, daß also diese von der Organisationsfrage ganz unberührt bleibt, da es selbstverständlich ist, daß die Bezirksvertretungen nur im verfassungsmässigen Wege geändert werden und Bestimmungen darüber getroffen werden können.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort Herr Prof. Herbst!

Prof. Herbst: Ich bezweifle zwar nicht, daß die Intention der Regierung durchaus nicht dahin geht, den Bezirksvertretungen präjudiziren, und was den §. 2 betrifft, so habe ich auch kein Bedenken, weil eben das, was jetzt vorgeschlagen wird, noch nicht jene Organisirung der politischen Behörden sein kann, von der in dem berufenen Gesetze die Rede ist. Im §. 2 heißt es. daß die Organisirung der politischen Behörden auf dem verfassungsmässigen Wege erfolgt, was, wie ich glaube, sich wesentlich auf die Regulirung betreffs der Kompetenz der politischen Behörden bezieht, die im legislativen Wege zu erfolgen hat; aber in der That bedenklich ist der §. 5 denn der sagt wortdeutlich: "bis zu jenem Zeitpunkte, ist der Amtsort der politischen Bezirke zugleich der Sitz der Bezirksvertretung und des Ausschusses derselbe."

Wenn man diese Worte liest, "und wenn an dem betreffenden Orte keine politische Behörde mehr ihren Amtssitz hat, sondern die politische Behörde vielmehr an einem andern Orte ihren Sitz hat," so muß man bei Befolgung dieses Gesetzes in der That die Gefahr als vorhanden annehmen, daß dann die Bezirksvertretung und der Bezirksausschuß mit dem Bezirksamte wandern müßen an den Ort, wo letzteres seinen Sitz aufschlagen wird. Ich muß aufrichtig gestehen, daß selbst die Erklärung der Regierung mich hierüber nicht beruhigen kann, weil die Regierung sich selbst von der Beobachtung der Gesetze nicht entbinden kann.

Ich würde daher wirklich im Sinne dessen, was der Herr Abgeordnete Trojan am Schlusse gesagt hat, den Antrag zu stellen mir erlauben, daß sein Antrag an die Kommission zurückgewiesen werde, damit sie über die Nothwendigkeit oder Nichtnothwendigkeit einer Aenderung des Gesetzes über die Bezirksvertretungen sich vorläufig ins Reine sehe.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da es nicht der Fall ist. so erklär? ich die Debatte über Artkl. 1. für geschlossen.

Herr Prof. Herbst hat den Antrag gestellt, es möge der Antrag des Herrn Dr. Trojan an die Kommission zurückgewiesen werden.

Pan prof. Herbst navrhuje, aby návrh dra. Trojana byl zase odkázán komisi k podání zprávy.

Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Musí se připustit, že návrh, který činí pan dr. Trojan, oprávněn je předně formálně a za druhé, že by ovšem sloužil k tomu, by uspokojil obyvatelstvo, co se týká prvního toho punktu.

Avšak předce za to mám, že tento návrh jest zbytečný. Nikomu zajisté nepřipadne, aby chtěl, by výbor okresního zastupitelstva neměl své sídlo, nezasadal v okresu, pro který právě určen, ze kterého zvolen je.

Taktéž pan zástupce vlády vyjádřil se v ten smysl, připouštím však, že formálně návrh ten je docela oprávněn. Co se týká návrhu pana prof. Herbsta musil bych se rozhodně proti tomu vyslovit, aby se odkázal zase komisi na zpět; neb i vysoký sněm o tom vyjádří a ustanoví se na něčem, a zajisté není to předmětem tak daleko sahajícím, že by se musela komise radit ještě několik dní. Mohlo by se to zkrátka zajisté odbýt.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den Verweisungsantrag des Herrn Prof. Herbst zur Abstimmung bringen, der dahin geht, es möge der

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Trojanische Antrag an die Kommission zurückgewiesen werden.

Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Ich bitte aufzustehen, wir müssen abzählen (zählt das Haus ab).

Ich bitte um die Gegenprobe! der Antrag ist in, der Minorität; das Haus war noch beschlußfähig. Ich bringe nun den Antrag des Dr. Trojan zur Abstimmung; erlaube mir jedoch die unvorgreifliche Bemerkung, daß er in näherem logischen Zusammenhange stünde mit dem 2. Antrage.

Dr. Trojan: Mir liegt nicht daran, ob er da oder dort eingefügt wird; doch er scheint mir zum I. Kommissionsantrage besser zu passen, weil hier von Vereinigung der Bezirke die Rede ist.

Oberstlandmarschal: Also, Herr Abgeord. Trojan trägt als Zusatz zudem I. Absatze des Kommissionsantrages an: "Beinahe in jedem politischen Verwaltungsbezirke können und werden also mehrere Bezirksvertretungen fortbestehen.

Daraus ergibt sich die nothwendige Folge, daß die Bezirksvertretungen, innerhalb deren Gebiets sich nach solcher Reorganisirung der politischen Behörden kein Amtssitz der letzteren befinden wird, sodann in der Wahl ihres eigenen Amtsortes innerhalb ihres Bezirkes nicht beschränkt, insbesondere gemäß §§. 2. und 5. des Gesetzes über Bezirksvertretungen an den Sitz der neuen politischen Behörden nicht mehr gebunden sein sollen."

Sněm. sekr. Schmidt (čte:)

Dodatek k prvnímu návrhu komise:

Takto může býti a bude téměř v každém okresu politické správy pozůstávati více zastupitelstev okresních; z toho následuje, že okresní zastupitelstva, v jejichž obvodu nebude sídleti úřad politický po tom zřízení, nemají být obmegena volení sídel v okresu svém, nemohou tedy dle §. 2. a 5. o zastupitelstvech okresních býti na místo nového politickédo úřadu vázána."

Oberstlandmarschall: Ich muß nur auf einen kleinen Unterschied zwischen dem böhmischen und deutschen Text aufmerksam machen; denn ich glaube, der deutsche Text wäre mit Rücksicht auf den böhmischen zu verbessern. Zum Schluß heißt es, daß nämlich diese Bezirke an den Sitz der neuen politischen Bezirke nicht mehr gebunden sein sollen, sie waren bisher an die neuen Amtssitze auch gar nicht gebunden. (Dr. Trojan: Ja!)

Das "mehr" wäre also auszulassen. Im böhmischen Texte ist es auch nicht:

"Dle §. 2. a 5. o zastupitelstvech okresních býti na místo nového politického úřadu vázána."

Ich werde daher dieses "mehr" auch im deutschen Texte auslassen.

Bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des. Hrn. Dr. Trojan zustimmen, aufzustehen. (Geschieht.) Der Antrag ist mit Majorität angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Druhý návrh zní (čte):

"Slavný sněm račiž vyslovit, že klade důraz na to, že ...

Oberstlandmarschall: Ich bitte - ich habe zuerst über den Zusahantrag abstimmen lassen, und den Kommissionsantrag selbst noch nicht zur Abstimmung gebracht.

Ich bitte also diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen,' aufzustehen.

(Geschieht).

Der Antrag ist mit Majorität angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer (čte:)

"II. Slavný sněm račiž vysloviti, že klade důraz na to, že hranice okresních zastupitelstev mají a musí býti tytéž jako hranice území úřadů politických, a jelikož ony hranice nelze změniti jinak než cestou zákonodární, že potřebí jest, aby dříve nezměnilo se ničeho na hranicích okresů politických, pokud by hranice území zastupitelstev okresních spůsobem zákonodárným změněny nebyly.

II. "der hohe Landtag wolle aussprechen, er lege Gewicht darauf, daß die Grenzen der Bezirks-vertretungsgebiete von jenen der polit. Verwaltungsbezirke nicht durchschnitten werden dürfen, daß demnach, da zu der Aenderung der ersteren Grenzen ein Landtagsbeschluß nothwendig ist, die Nothwendigkeit sich ergibt, an den Grenzen der politischen Verwal-tungsbezirke nichts zu ändern, bevor nicht die Grenzen der Vertretungsgebiete auf legislativem Wege geändert worden wären."

Prof. Herbst: Ich weiß nicht, ob nicht der Herr Berichterstatter selbst bei der Vorlesung statt: "Beschluß des Landtags" dahin gelesen hat "Landesgesetz," denn zur Aenderung der politischen Grenzen ist nicht ein Landtagsbeschluß genügend, sondern ein Landesgesetz nöthig und zwischen beiden Begriffen ist ein wesentlicher Unterschied. Denn durch einen Landtagsbeschluß kann kein §. irgend eines Gesetzes, mithin auch nicht der §. 5. des Gesetzes über Bezirksvertretungen geändert werden; jeder Beschluß, den der Landtag für sich allein faßt, ist in dieser Richtung vollständig unwirksam, also muß es auch hier nicht heißen "Landtagsbeschluß," sondern "Landesgesetz."

Referent Zeithammer: Die Sache verhält sich in der That so, wie es der H. Prof. Herbst auseinandergesetzt hat.

Oberstlandmarschall: Es wird also nicht heißen Landtagsbeschluß, sondern Landesgesetz.

Verlangt noch Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung, und werde über den Kommissionsantrag abstimmen lassen, und bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist mit Majorität angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer (čte:)

III. Vysoký sněm račiž uzavříti, že operát


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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

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jejž poskytnou porady o usnešení vys. tohoto sněmu, považován býti má za dobré zdání podané o předloze vládní.

III. Der hohe Landtag wolle beschließen, daß das Operat, welches aus den Beschlüssen desselben hervorgehen wird, als gutächtliche Aeußerung über die Regierungsvorlage anzusehen sei.

Oberstlandmarschäll: Verlangt Jemand das Wort?

Prof. Herbst: Ich vermisse in den Anträgen überhaupt einen Beisatz. Auf Seite 1 des Berichtes wird gesagt, man habe an die k. k. Regierung eine Reihe von Anfragen gestellt, nämlich um zu erfahren, in welcher Weise die Regierung die administrative Eintheilung mit jener der Gerichtsbehörden in Einklang zu bringen gedenkt.

In dem ganzen Berichte wird dann von dem Verhältnisse dieses Gutachtens und der projektirten Gintheilung zu den Gerichtsbezirken weiter gar nichts gesagt; nur scheint es mir aber wünschenswerth, daß das, worüber sich die Kommission in dieser Beziehung einigte — und ich glaube, es bestand darüber keine Meinungsverschiedenheit, — ausdrücklich aus gesprochen werde, und zwar damit einerseits die Regierung die Ansicht, welche die Kommission und jetzt der hohe Landtag in dieser Beziehung hat; kennen lerne und auch anderseits zur Beruhigung der Bevölkerung. Diese Ansicht geht dahin, daß an den bestehenden Gerichtsbezirken nicht geändert werden soll.

In Bezug auf die Vertretungsbezirke ist durch den Antrag des Hrn. Abgeordneten Trojan, der zum Beschlusse erhoben wurde, ein entsprechender Beisatz gemacht worden. Ebenso scheint mir entsprechend folgenden Beisatz anzufügen:

"Bei diesem Anlasse wolle der h. Landtag seine Auffassung dahin aussprechen, daß die jetzt bestehenden Bezirke als Gerichtsbezirke vorläufig und bis eine anderweitige gesetzliche Regelung der Organisation und Kompetenz der Gerichtsbehörden stattfinden wird, unverändert fortbestehen sollen."

Darüber hat meiner Ansicht nach keine Meinungsverschiedenheit bestanden und doch würde es, scheint mir, Pflicht des Landtages sein, sich der Regierung gegenüber auszusprechen, und Pflicht der Bevölkerung gegenüber, daß dieser die Beruhigung gewährt wurde, es sei dieß die Ansicht des Landtages. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wird dieser Zusatzantrag unterstützt?

Er ist unterstützt.

Berichterst. Prof. Zeithammer: Ich bedauere, daß Prof. Herbst, der Mitglied der Kommission ist und bei der Lesung des Berichtes, sowie der Anträge anwesend war; diesen Antrag nicht in der Kommission, sondern erst im hohen Hause gestellt hat. Was speziell den Hinweis auf die Frage betrifft, die im Anfange in den Bericht aufgenommen wurde, so hat die Kommission auch an die h. Regierung die Anfrage gestellt, wie sich diese die Gerichtsorganisation denke, und ich mache aufmerksam, daß sowohl hier im h. Hause, als auch in der Kommission der H. Regierungsvertreter wiederholt gesagt hat, daß ein Präjudiz in dieser Beziehung nicht stattfinde, es handelt sich nur um die politische, nicht um die judizielle Eintheilung.

Darum glaubte ich diese in den Bericht nicht aufnehmen zu müssen, und dieser Bericht wurde, wie er vorlag, von der Kommission und auch vom Hrn. Prof. Herbst gutgeheißen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort bezüglich des Zusatzantrages?

(Niemand meldet sich.)

Ich werde daher zur Abstimmung über denselben schreiten. Er gehört noch zu Artikel 2.

Prof. Herbst: Excellenz! ich glaube, er gehört zu Art. 3 als Zusatzantrag.

Oberstlandmarschall: Ja, wo es heißt: "Der h. Landtag wolle beschließen, daß das Operat, welches aus den Beschlüssen desselben hervorgehen wird, als gutächtliche Aeußerung über die Regierungsvorlage anzusehen sei."

Ich werde also über diesen Antrag der Kommission abstimmen lassen: "Der h. Landtag wolle beschließen, daß das Operat, welches aus den Beschlüssen desselben hervorgehen wird, als gutächtliche Aeußerung über die Regierungsvorlage anzusehen sei."

"Vysoký sněm račiž uzavříti, že operat, jejž poskytnou porady a usnešení vys. tohoto sněmu, považován býti má za dobré zdání podané o předloze vládní."

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand aufzuheben. Angenommen.

Ich werde nun den Zusatzantrag des Professor Herbst als Zusatzantrag zu dem eben angenommenen Art. zur Abstimmung bringen. Derselbe lautet: "Der h. Landtag wolle seine Affassung dahin aussprechen, daß die jetzt bestehenden Bezirke als Gerichtsbezirke vorläufig und bis eine anderweitige gesetzliche Regelung der Organisation und Kompetenz der Gerichtsbehörden stattfinden wird, unverändert fortbestehen sollen."

"Za tou příčinou račiž slavný sněm své náhledy v tom vysloviti, že nynější okresy co okresy soudní zůstanou nezměněny, dokud cestou zákonodárnou, organisace a kompetence soudních úřadů ustanovena nebude."

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ich bitte aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist mit der Majorität angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Čtvrtý návrh, který komise předložila vysokému sněmu, týká se petic, a to zvláště petic druhu čtvrtého. Jsou to totiž některé petice obcí, které žádají za to, aby byly vyloučeny z nynějšího okresního zastupitelstva a z nynějších: okresů,


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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

a aby byly vřaděny do území jiného okr. zastupitelstva.

Jelikož však povaha jich změniti se může následkem uzavření o složení jednotlivých okresů, tedy si dovoluji návrh slavnému sněmu učiniti, aby v tomto návrhu usnesl se teprv po vyřízení části podrobené, totiž až bude vyřízena ona, část, která se týká složení jednotlivých okresů, a to z ohledu toho, poněvadž během debaty a uzavření leckteré jiné složení bude přijato, než jak komise navrhuje, a potom leckterá z těch petic by již nenáležela do toho druhu. —

OberstIandmarschaII: Der Herr Berichterstatter trägt an, es möge von der Abstimmung über den Absah 4 abgegangen werden, bis die Spezialdebatte über die einzelnen Absätze der Tabelle beschlossen wird Ich glaube, der hohe Landtag wird dagegen keinen Anstand erheben, und ich werde daher die Abstimmung über den Antrag 4 noch reserviren bis zum Abschluß der Debatte über die tabellarischen Anträge der Kommission.

In Bezug auf die Spezialdebatte rücksichtlich dieser tabellarischen Anträge glaube ich, daß natürtürlich von Post zu Post damit vorgegangen wird; es wird. sich aber später möglicher Weise die, Nothwendigkeit ergeben, mehrere Posten zu vereinigen, weil Anträge gestellt sind, die für den Fall, daß sie angenommen würden, eine Aenderung mehrerer dieser Antragsposten nach sich ziehen.

Der Herr Berichterstatter macht mich eben darauf aufmerksam, daß unter den berichtlichen Anträgen noch ein Antrag vorkommt, der nicht zur Abstimmung gelangt ist.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Zásada totiž, že se mají složiti nynější okresy ve větší jest již přijata a bude se tedy díti při podrob-ném rokování podlé toho.

Myslím, že jest již na místě, hlasovati o návrhu tom, který jakož dodatečný přidán jest.

Zníť takto (čte): Navržené rozdělení politické tvoří okresy nesouhlasící s územími nynějších zastupitelstev okresních, nastává tedy "potřeba, aby území tato pojmenována byla jmény rozličnými." Jest-li žeby tedy vysoká vláda nezamýšlela zavesti jmeno nové pro okresy politické, vyplývala by z toho potřeba, by pro území samosprávných, orgánů cestou zákonodární navrženo bylo pojmenování jiné, "k čemuž slavný sněm nechať obrací pozornost vysoké c. k. vlády." —

Ladtagssekretär Schmidt (liest): Da die vorgeschlagenen neuen Verwaltungsgebiete nicht kongruent sind, mit den bisherigen Gebieten der Bezirksvertretungen, so entsteht die "Nothwendigkeit, die beiden Territorien mit verschiedenen Namen zu bezeichnen." Falls die hohe Regierung für die neuen Verwaltungsbezirke keinen neuen Namen einführen würde, ergäbe sich die weitere Nothwendigkeit, für die Gebiete der autonomen Vertretungsorgane im Wege der Gesetzgebung einen, neuen Namen zu wählen, "worauf der hohe Landtag die Aufmerksamkeit der hohen Regierung lichten möge."

Hrabě Harrach: Já myslím, že bychom jmeno "okres" pro náš dosavadní okres zachovati měli, již proto, poněvadž mezi lidem už zdomácněl a poněvadž by se jmeno okresního zastupitelstva změniti musilo, a já myslím, že by bylo nejlépe, kdyby pro nové okresy, jmeno nové se dalo, na př. kdyby se jmenovaly hejtmanství aneb podkraje..

Nechci ale v tom ohledu určitý návrh činiti, naopak ale myslím, že by bylo dobře, kdyby se vláda požádala, aby ona těmto novým okrškům dala nějaké jmeno, aby se nezměnila nynějších okresů, neboť máme okresní zastupitelstva a tu by se takto mohl zase nějaký zmatek státi.

Myslím tedy, aby se to nepotřebovalo zákonodárnou cestou provesti, než aby se to vyslovilo spůsobem přání k vládě a tedy navrhuji:

Slavný sněme račiž uzavříti:

Vysoká vláda budiž požádána, aby novým politickým okrškům zvláštní jména od okresů rozličná dala.

Der hohe Landtag wolle beschließen, die hohe Regierung werde ersucht, den neu zu bildenden Regierungssprengeln einen eigenen vom Bezirke verschiedenen Namen zu geben.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.)

(Er ist hinreichend unterstützt.)

Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Zpravodaj prof. Zeithammer: Upozorňuji k tomu, že tento návrh byl v hlavní podstatě p. hr. Harrachem učiněn v komisí samé, že však nebyl přijat.

Myslím, že jest skutečně zbytečný nebo alespoň předčasný. Tenkráte až nazve vláda okresy ty jmeny jinými, nastane potřeba, aby nabyly nových jmen a tu teprvé nastane také pro sněm potřeba, aby zákonodárnou cestou se o tom vyslovil.

Jsem jmenem komise rozhodně proti tomu, aby sněm k návrhu tomu přistoupil.

Oberstlandmarschall: H. Gf. Harrach beantragt.

Vysoká vláda budiž požádána, aby novým politickým okrškům zvláštní jmena od okresů rozličná dala.

Die hohe Regierung wird ersucht, den neuen zu bildenden Regierungssprengeln einen eigenen vom Bezirke verschiedenen Namen zu geben.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht.)

Es ist wieder ein unbedeutender Unterschied


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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

von einigen Stimmen. (Rufe Links: Namentliche Abstimmung! Rechts: Nein! Unruhe.)

Ich bitte die Herren Korrektoren zur namentlichen Abstimmung. (Unruhe.)

Ich glaube, sollte das hohe Haus Nichts dagegen einzuwenden haben, so werde ich vielleicht noch einmal die Abstimmung vornehmen, (Rufe rechts: Ja! Ja! Rufe links: namentliche Abstimmung!)

Dr. Sladkowský: Ich bitte Excellenz gefälligst das Resultat der Abstimmung anzugeben, die Excellenz vorgenommen haben. Es wird sich vielleicht keine Einwendung dagegen erheben.

Oberstlandmarschall: Es ist, unsicher: es sind 80 und 82 Stimmen.

(Sladkowský und Rieger: Wofür?)

Die Majorität war dafür; es waren 82 Stimmen dafür, soviel ich gesehen; 80 dagegen. Da das Resultat sohin sehr zweifelhaft ist, so ....

Bischof Jirsik: Ich mache Excellenz darauf aufmerksam, daß viele Herren wieder gekommen sind, daß bei einer neuen Abstimmung das Resultat ein sicheres sein dürfte.

Dr. Hanisch: Mit Rücksicht auf den Umstand, daß Excellenz bereits erklärt haben, die Abstimmung gebe zweifelhaftes Resultat, tritt die Bestimmung der Geschäftsordnung ein, daß in diesem Falle nur durch eine namentliche Abstimmung entschieden werden kann. —

'Ich wünsche, daß ein Praecedenz dafür, daß durch, die zweite Abstimmung die erste sanirt werden könne, vermideen werde, (Links Bravo.) weil solche Abstimmungen geschäftsordnungswidrig sind.

Ich trage übrigens, für den Fall, daß eine zweite Abstimmung doch trotz dem vorgenommen werden wollte, förmlich an, daß die namentliche Abstimmung vorgenommen, um so mehr als ich darauf rechne, daß ich die nöthigen 50 Stimmen eventuell der Geschäftsordnung zur Unterstützung finden werde.

Oberstlandmarschall: Es unterliegt gar keinem Anstande. Uibrigens hat das hohe Haus in Rücksicht der Abkürzung der Zeit wiederholt ähnlichen Vorgang gut geheißen. Nachdem aber Einwendungen dagegen erhoben werden, so werde ich die namentliche, Abstimmung vornehmen und bitte die Herren für den Antrag des H. Gf. Harrach mit "Ja" gegen den Antrag mit "Nein" zu stimmen.

Pro návrh pana hr. Harracha hlasuj se slovem "ano", proti tomu slovem "ne".

Ich bitte die Namen zu lesen und nur laut Ja und Nein auszusprechen. Prosím jen, aby se to nahlas vyřklo. (Zvoní.)

(Landtagssekretär Schmidt verliest die Namen.)

Fürst-Erzbischof zu Prag. Ano.

Bischof zu Budweis. Ano.

Bischof zu Königgrätz.

Bischof zu, Leitmeritz.

Rector Magnificus der Prager Universität, Ano.

Adam Hermann. Nein.

Aehrenthal Johann, Freiherr. Nein.

Bachofen von Echt, Klemens. Nein.

Becher Franz. Ja.

Beer Jakob, Kreuzherrnordens-General. Ja.

Bělský Wenzel, JUDr., Bürgermeister. Ne.

Benoni Joseph. J. U. C. Ano.

Berger Maximilian. Ano.

Bethmann Alexander, Freiherr.

Bibus Peter Franz, Kreisgerichtsrath. Nein.

Bohusch v. Ottoschütz Wenzel, Ritter v.

Brauner Franz, J. U. Dr. Ano.

Brinz Alois, Prof. Nein.

Chotěk Rudolf, Graf. Nein.

Clam-Martinitz Heinrich, Graf. Ne.

Claudi Eduard. Nein.

Conráth August. Nein.

Cernin Jaromir, Graf.

Černin Ottokar, Graf. Nein.

Čížek Anton, J. U. Dr. Ano.

Cupr Franz, Dr. Phil. Ano.

Daneš Franz, Pfarrer. Ano.

Desfours-Walderode Franz, Graf.

Daubek Eduard. J. U. Dr. Ja.

Dotzauer Richard. Nein.

Dwořák Simon, k. k. Bergkommissär. Ano.

Eisenstein August, Ritter von. Ja.

Eisenstein Wenzel, Ritter von. Ja.

Eyssert Adalbert. Nein.

Faber Karl. Ano.

Fingerhut Adalbert. Ano.

Fleischer Alexander. Med. Dr.

Forster Eman. J. U. Dr. Nein.

Frič Joseph. Ano.

Fürstenberg Emil. Fürst. Nein.

Fürstenberg Maximilian, Fürst. Nein.

Fürstl Rudolf.

Fürth J. W. Nein.

Gabriel Joseph, J. U. Dr. Ano.

Görner Anton, J. U. Dr. Nein.

Göttl Hugo. Nein.

Götzl Josef. Ano.

Grohmann Virgil, Phil. Dr. Nein.

Groß Robert. Phil. Dr. Nein.

Grüner Ignaz, k. k. Statth-Rath. Nein.

Grünwald Wendelin. J. U. Dr. Ano.

Gschier Anton, J. U. Dr., Nein.

Haas Eusebius.

Hamernik Joseph, Med. Dr. Ano.

Hanisch Julius, J. U. Dr. Nein.

Harrach Franz, Graf. Ja.

Harrach Johann, Gras. Ano.

Hasner Leopold, Ritter v. Artha. Nein.

Haßmann Theodor, J. U. Dr. Nein

Hawelka Mathias, k. k. L.-G.-Rath.

Heinl Marian, Abt. Nein.

Herbst Eduard, J. U. Dr.. Prof. Nein.

Herrmann Franz, Realschullehrer. Nein.

Hille Wolfgang. Nein.

Hoffmann Gustav. Nein,

Hödl Joh. Ano.

Höfler Konstantin, Dr.


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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Jaksch Anton. Med. Dr. Nein.

Jelinek Karl. k. k. Direktor d. Sternwarte. Nein.

Jeřábek Johann, J. U. Dr. Ne.

Jílek Johann, Ano.

Jindra Jakob, Pfarrer, Ano.

Jiránek Josef Ano.

Kail Kajetan, Kaufmann. Nein.

Kalina Mathias. Ritter von Jäthenstein. Nein.

Kinský Frd., Karl, Graf. Ja.

Kirschner Karl. Nein.

Klaudy Leopold, J. U. Dr. ano.

Klawik Franz. Ja.

Klier Franz, J. U. Dr. Nein.

Klimesch Joseph, Ano.

Kodým Filip Stanislaus, Dr. Ano.

Kolowrat-Krakovský Johann, Graf. Nein.

Kopetz Heinrich, Ritter von. Nein.

Korb v. Weidenheim Franz, Freiherr. Nein.

Korb v. Weidenheim Karl, Ritter. Ja.

Kordina August, Med. Dr. Ano.

Kral Josef, Med. Dr. Ano.

Kralert Franz, Med. Dr.

Kratochwile Johann, J. U. C. Ano.

Kratochwyl Wenzel. Ano.

Krause Ignaz. Nein.

Krejčí Peter Franz, Weihbischof, ano.

Krečí Johann. Prof. Ano.

Kreuziger Vincenz. Nein.

Křiwanek Eduard. Nein.

Krouský Johann, Ano.

Kuh David. Nein.

Lambl Joh. B., Prof. Ano.

Laufberger Franz, k. k. Statth.-Rath.

Ledebour Adolf. Graf. Nein.

Leeder Friedrich, k. k. Bezirks-Vorsteher.

Lill v. Lilienbach Alois, k. k. Ministerialrath.

Limbek Johann, Ritter von, J. U. Dr. Nein.

Limbek Karl. Ritter von, k. k. L.-G.-Rath. Nein.

Lippmann Josef. Nein.

Lobkowitz Georg, Fürst. Ne.

Lobkowitz Moriz, Fürst.

Lumbe Josef, Dr. Nein. Macháček Josef. Ne.

Maiersbach Adolf, Ritter von. Ano.

Mallowetz Ernst, Freiherr.

Maresch Anton, k. k. Bezirks-Vorsteher. Ano.

Maresch Johann, k. k. Schulrath. Nein.

Matouschowsky Alois, Pfarrer. Ano.

Mayer Anton, Dr. und Prof. Ano.

Mayer Ernst, Med. Dr. Nein.

Miesl Johann v. Zeileisen. k. k. Bez.-Vorst. Nein.

Mladota von Solopisk Franz, Freiherr. Ja

Náhlovský Johann, Ano.

Neradt Franz. Nein.

Neumann Wenzel. Nein.

Neupauer Karl, Ritter von.

Nostiz Albert, Graf.

Nostitz Erwein, Graf. Nein.

Nostitz Joseph, Graf.

Nostitz Hugo, Graf. Nein.

Obst Gustav, J. U. Dr. Oliva Alois.

Palacký Franz, Dr. Ano.

Palme Joseph. Nein.

Pankratz Franz. J. U. Dr. Nein.

Peche Joseph Karl, Ritter von. Nein.

Pfeiffer Josef. Nein.

Platzer Wilhelm, Pfarrer, Ano.

Plener Ignaz, Edler von. Nein.

Podlipský Joseph, Med. Dr. Ano.

Pollach Stephan, f. e. Rath. Ano.

Porak Anton, Med. Dr. Ja.

Pour Wenzel.:

Prachenský Joseph, J. U. Dr. Ano.

Ptačovský Karl. Ano.

Purkyně Johann, Dr., Prof. Ano.

Redlhammer Eduard. Nein.

Reichert Wenzel, J. U. Dr. Ano.

Rieger Franz Ladislaw, J. U. Dr. Ne.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr.

Rößler Anton. Nein. Rosenauer Wenzel.

Roth Hieronymus, J. U. Dr. Nein.

Roth Karl. J. U. Dr. Rothkirch-Panthen Karl, Graf.

Rotter Johann, Abt. Řezáč Franz, P. Ano.

Sadil Ligor. Ne.

Sandtner Johann, k. k. Bez.-Vorsteher. Nein.

Schowanek Anton, J. U. Dr., k. k. Notar. Ano.

Seidl Emanuel, Med. Dr., k. k. Prof. Nein.

Seidl Wenzel, k. k. Bez.-Gerichts-Adjunkt. Ano.

Seifert Wenzel. Nein.

Seitl Franz, k. k. O.-.L.-G..Rath. Ano.

Siegmund Frz. Nein.

Sladkowský Karl, J. U. Dr. Ano.

Slawík Joseph. Ano. Škarda Jakob, J. U. Dr. Ano.

Stamm Ferdinand, J. U. Dr. Nein.

Staněk Johann B., Prof.

Stangler Joseph.

Stark Johann Ant., Edler v. Nein.

Steffens Peter. Nein.

Sternberg Jaroslaw, Graf. Nein.

Stickl Sigmund. J. U. Dr. Nein.

Stöhr Anton, J. U. Dr. Nein.

Stradal Franz, J. U. Dr.

Sträruwitz Adolph Ritter v. Nein.

Suida Franz.

Swatek Laurenz, J. U. Dr. Ano.

Schary Johann Michael.

Šembera Alois, Prof. Ano.

Šicha Joseph, Med. Dr. Ano.

Šlechta Anton, J. U. Dr. Schlöcht Johann. Nein.

Schmatz Heinrich, J. U. C. Nein.

Schmeykal Franz, J. U. Dr.

Schmidt Anton, k. k. Notar. Ano.

Schöder Ant., Med. Dr. Nein.

Schönborn Erwein, Graf.


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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Schrott Joseph, Dr. und, Prof.

Schubert Eduard, J. U. Dr. Nein.

Schwarzenberg Adolph, Fürst. Nein.

Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst.

Schwarzenberg Karl, Fürst. Nein.

Schwestka. Franz, J. U. Dr.

Taaffe Eduard, Graf.

Tachezy Ad. Nein.

Taschek Franz, k. k. Hofrath. Nein.

Tedesco Ludwig, Med. Dr. Nein.

Tetzner Gustav. Nein.

Theumer Emil, J. U. Dr. Nein.

Thomas Leopold. Nein.

Thun-Hohenstein Franz, Graf. Nein.

Thun-Hohenstein Leo, Graf. Nein.

Thun-Hohenstein Leopold, Graf.

Thun-Hohenstein Theodor, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Oswald, Graf.

Thurn-Taxis Hugo, Fürst.

Tomek Wenzel, Prof. Ano.

Tomiček Karl. J. U. Dr. Ano.

Tonner Emanuel, Prof. Ano.

Trojan Prawoslaw, J. U. Dr. Ano.

Ullrich Leopold. Nein. Urbanek Ferd. Ne.

Voith Ferd., Freiherr, k. k. Statth.-Rath. Ja.

Volkelt Johann, J. U. Dr. Nein.

Waclawik Alois. Ano.

Waidele Ernst. Edler von Willingen. Nein.

Waldstein Einst, Graf.

Wanka Wenzel. Edler v.

Westphalen Fried., Graf.

Wenisch Johann, Ritter. Nein.

Wenzig Joseph, Schulrath. Ano.

Wiener Fried., Dr. Nein.

Wojáček Anton, k. k. Sts.-Anw.-Subst. Ano.

Wokaun Franz, k. k. Landesgerichtsrath. Nein.

Wolf Josef, Gym.-Prof. Nein.

Wolfrum Karl. Nein.

Wolkenstein Karl, Graf.

Worowka Wenzel, J. U. Dr. Nein.

Wratislaw Joseph, Graf.

Wucherer Peter, Freiherr, k. k. Hofrath. Nein.

Zap Karl Wl., Prof. Ano.

Zatka Ignaz. Ano.

Zedtwitz Karl M., Graf. Nein.

Zedtwitz Kurt, Graf. Nein.

Zeidler Hieron., Freih., Abt. Nein.

Zeithammel Ottokar, Prof. Ne.

Zelený Wenzel, Prof. Ano.

Zeßner Vincenz, Freiherr.

Zikmund Joseph, Ano.

Žák Johann, J. U. Dr. Ano.

Oberstl.: Für den Antrag des Hr. Graf. Harrach haben gestimmt 82; gegen den Antrag 109.

Der Antrag ist verworfen.

Ich bringe daher nun den Kommissionsantrag zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage der Kommission zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Es käme nun der erste tabellarische Antrag zur Abstimmung, betreffend den Bezirk Smíchow.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Mám za to, že jinak nebude slavný sněm pokračovati ve vyřízení tohoto předloženého návrhu, nežli vezme-li se okres za okresem. Ovšem tenkráte, kdyby z tohoto shromáždění měl vyjíti nějaký návrh, musil by býti učiněn takovým spůsobem, aby byl zároveň ohled brán na sousední okresy, které by tím rušeny byly. Podle toho nám při-padá co okres první, okres Smíchovský.

Připomínám, že jest to obyvatelstvo effektivní podle sečtení z r. 1857, poněvadž novějších úřadních dát není.

Es wird beantragt, den Bezirk Smichow folgender Maßen zusammenzulegen: aus den bisherigen Vertretungsbezirken Smichow, Königsaal und Unhoscht, welcher 13-67 Quad. M. und eine Bevölkerung von 85.473 Menschen umfassen würde.

Co se týká sídel úřadních, mám za to, že by se o tom mělo hlasovati tehdy teprvé, kdyby složení jich uzavřeno bylo.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Da es nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten; ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage der Kommission zustimmen, die Hand aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres 2. jest okres Karlínský; čísla vládní předlohy 82.

83. 89. Tvořil by se z.....zapomněl jsem

co se týká sídla, myslím, že nezbyde nic než již ustanovené místo Smíchov.

Als Amtssitz ist vorgeschlagen der jetzige Amtssitz Smichow.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß dieß durch die Abstimmung bereits beschlossen ist.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres 2. by byl složen z Karlínského, Brandýsského nad Labem a Jílovského, s rozlohou 15. 45 čtverec, mil a 103756 obyvateli.

Der Bezirk Karolinenthal würde gebildet aus den bisherigen Vertretungsbezirken: Karolinenthal, Brandeis an der Elbe und Eule; als Amtssitz wird vorgeschlagen Karolinenthal.

Oberstlandmalschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Da es nicht der Fall ist, so bitte ich abzustimmen.

Diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, bitte ich die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Ich glaube die Anführung der Ziffern von Seite des Herrn Berichterstatters dürfte entfallen, nachdem die Vorlage ohne dem zur Einsicht vorliegt.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres Př -

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braraský složen by byl z nynějšího okresu Příbramského a Dobříšského.

Der Bezirk Přibram würde bestehen aus den bisherigen Bezirken Příbram und Dobřisch.

Als Amtssitz wird vorgeschlagen Příbram.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, bitte ich abzustimmen; diejeni-gen, welche zustimmen, wollen die Hand aufheben.

Ist angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres 4.; okres Benešovský z okresu Benešovského, Vlašímského a Neveklovského; za sídlo úřadní navrhuje se Benešov.

Der Bezirk Beneschau würde zusammengelegt aus den Bezirken Beneschau. Wlaschim und Neveklau, als Amtssitz ist vorgeschlagen Beneschau.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so bitte ich darüber abzustimmen, diejenigen Herren, welche zustimmen, wollen die Hand aufheben.

Ist angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres 5. Kostelec nad Černými lesy, složený z okresů: Kosteleckého, Českobrodského a Řičanského; sídlo úřadní v Kostelci.

Schwarzkostelec zusammengelegt aus den Be-zirken: Schwarzkostelec, Böhmischbrod, und Řičau mit dem Amtssitz in Schwarzkostelec.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres Mělnický skládá se z okresů Mělnického a Roud-nického; navrhuje se za sídlo úřadní většinou komise Mělník.

Der 6. Bezirk Melnik, zusammengesetzt aus den Bezirken Melnik und Raudnic, als Amtssitz wird von der Majorität vorgeschlagen Melnik, eine Minorität von 9 gegen 10 beantragt Raudnic.

Prof. Krejčí: Převzal jsem povinnost na se, několika slovy odůvodniti votum minority, aby Roudnice a ne Mělník stala se sídlem úřadním; ačkoli je mi to velmi nepříjemné a také líto, poněvadž nahlížím, že Mělník jest přirozeným středem značného okresu. Všecka místa, která leží na pravém břehu Labe, jako v okresu Mělnickém, Brandýském, Benáteckém a Mlado-boleslavském nacházejí svůj střed v Mělnice a přirozenější spojení.

Když se ale má spojiti okres Mělnický s Roudnickým v jeden, nedá se odůvodniti, aby Mělník zůstal okresním místem, z ohledů na obyvatelstvo a rozsáhlost, neb tu jedná se o to, aby dvě třetiny se podrobily jedné třetině, neb při nynějším rozdělení, jak zde jest, leží celý okres Roudnický na levém břehu Labe, a půl Mělnického taktéž na levém břehu, na druhém břehu leží také půl okresu Mělnického, to je asi poměr, jako 2:3., tak by musel větší počet obyvatelstva chodit k menšímu na druhou stranu.

Jiné okolnosti jsou obchodní spojení Roudnice , snaha Roudnice stran školství; jedná se tam o zařízení reálného gymnasia, ale na to nechci poukázati, nýbrž jen na počty, které jsem uvedl, a jsem v stavu odůvodniti votum minority, aby sídlo okresu bylo položeno do Roudnice a ne do Mělníku.

Jiří kníže Lobkovic: Chápu se slova, abych proti votum minority se vyslovil; nestává se to pro to, abych snad odůvodnil zde mínění jakési z té příčiny, poněvadž sám v tom okresu se nacházím, sám co okresní starosta jsem příležitost měl o potřebách a přáních obyvatelstva se přesvědčiti, nýbrž z té příčiny, poněvadž skutečně se mi zdá, že nestranný pohled na poměry místní k tomu poukazuje, by se návrh většiny přijal, aby totiž sídlo okresního úřadu zůstalo v Mělnice.

Krátký pohled na mapu ukáže, že spojí-li se okres Roudnický s Mělnickým do jednoho okresu, město Mělník mnohem více leží ve středu okresu než Roudnice; kdežto Roudnice na delší straně tohoto okresu se nachází, leží Mělník arci na pravém břehu a tedy pro nějakou část tohoto okresu ne přiměřeně a však přece více ve středu tohoto okresu.

Zdá se mi, že důležitost oboum jest poměrně stejná, že tedy není velké příčiny, abychom měli Roudnici neb Mělníku z této příčiny dáti přednost, proto že jedno město je důležitější než druhé. Hlavní věcí se mi zdá býti, postavení okresů a postavení poměru venkovských obcí, jež k tomu okresu patří, dívám-li se na ony obce, které na pravém břehu Labe se nachází, jest skutečně náramně obtížné až do Roudnice k okresu přicházeti, kdežto ta část, která se nachází na levé straně Labe, skorém se stejným podílem jak do Mělníka tak do Roudnice přijíti může. Upamatuji též slavné schromáždění na to, že část mělnického okresu se nachází mezi dvěma řekama, totiž mezi Vltavou a Labem; pro tyto důležité místní poměry je lepší příležitost, mohou-li až do Mělníka přijíti. Spojení jest arci mezi oběma okresy velké, jak železnicí tak parními loďmi, přečasto se dává příležitost s jednoho místa se do druhého dostati.

Ony částě, které nemají výhody právě řečené, které nenacházejí se na železnici nebo blíže řeky, nachází se zrovna v Mělnickém okresu a z té příčiny bych myslil, že by s ohledem na tyto příčiny lepší výhodou bylo, aby se sídlo ponechalo Mělníku.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Zpravodaj prof. Zeithammer : Jsem ovšem


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v nesnadném postavení; jsem zpravodajem většiny a patřím k menšině. Měl jsem to za svou povinnost, upřímně to vypovědíti.

Co se však týká okresního sídla, tož ovšem myslím, že by pro Mělník mluviti mohly ty dvě příčiny, totiž, že se nalezá více ve středu než Roudnice a pak že jedna čásť, která nenáleží k Mělnickému okresu, ovšem leží mezi Vltavou a Labem, tak že je to více obtížné dostati se do Roudnice než do Mělníka. Jinak nechci popírat, že ovšem průmyslová znamenitost tíží více k západu nežli k východu.

Oberstlandmarschall: Ich werde über diesen Antrag die Abstimmung trennen, und zuerst darüber abstimmen lassen, ob nach dem Antrage der Kommission beide Bezirke Mělník und Raudnic vereint werden sollen, und dann abgesondert über den Ort.

Ich bitte also diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage bezüglich der Vereinigung der Bezirke zustimmen, die Haud aufzuheben.

Die Minorität schlägt statt Mělník Raudnic vor.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für Randnic sind, die Hand aufzuheben.

Ich bitte aufzustehen.

(Geschieht.)

Die Majorität hat sich für Raudnic ausgesprochen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres 7. jest: Louny — obsahuje soudní okresy: Louny a Libochovice; za sídlo úřadní navrhuje se Louny.

7. Bezirk Laun — umfasst die Gerichtsbezirke: Laun und Libochowic; als Amtssitz wird Laun vorgeschlagen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Es ist dieß nicht der Fall.

Ich bitte über den Kommissionsantrag abzustimmen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres 8: Slané — obsahuje soudní okresy: Slané, Strašecí, Velvary; za sídlo úřadní Slané.

Bezirk 8: Schlan — umfasst die Gerichtsbezirke: Schlan, Neustrašic und Welwarn; zum Amtssitz wird Schlan vorgeschlagen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Ich bitte also über den Kommissionsantrag abzustimmen.

Diejenigen Herren, welche zustimmen, bitte die Hand aufzuheben.

Absatz 8 ist angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres 9 je Rakovnický — obsahuje soudní okresy: Rakovník a Křivoklát. Za sídlo úřadní navrhuje komise Rakovník.

9. Bezirk ist Rakonic — umfasst die Gerichtsbezirke: Rakonic und Pürglitz. Zum Amtssitz wird Rakonic vorgeschlagen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort ?

Da es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung.

Bitte diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Absatz 9 ist angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres 10 jest Hořovický — obsahuje soudní okresy: Hořovice, Beroun, Zbirov. Za sídlo úřadní návrhuje komise Hořovice.

Der 10. Bezirk ist Hořowic. Umfasst die Gerichtsbezirke: Hořowic, Beraun und Zbirow, Zum Amtssitz wird Hořowic vorgeschlagen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Absatz 10 ist angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Tyto okresy posud jmenované náleží ke kraji bývalému Prařskému, vyjma okres Benešovský a Lounský, které přidány byly podle polohopisných poměrů.

Ted následuje kraj Plzenský.

Okres 11. Královice. Obsahuje soudní okresy: Královice a Manetín. Za sídlo úřadní navrhuje komise Královice.

Der 11. Bezirk ist Kralowic. Umfasst die Gerichtsbezirke: Králowic und Manetín. Zum Amtssitz wird Králowic vorgeschlagen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung.

Bitte diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Absatz 11 ist angenommen.,

Zpravodaj prof. Zeithammer: Okres 12. jest Plzeňský. Obsahuje okresy: Plzeň, Rokycany a Blovice. Za sídlo úřadní Plzeň.

Der 12. Bezirk ist Pilsen. Umfasst die Gerichtsbezirke: Pilsen, Rokycan und Blowic. Zum Amtssitz wird Pilsen angetragen.

Graf Seifeit: Ich finde in dem Operate der Kommission, daß der Bezirk Pilsen als ganz böhmisch bezeichnet wird.

Ich will nur konstatieren, daß das größte Pfarrdorf Liditz rein deutsch und ein großer Theil der Bevölkerung der Stadt Pilsen deutsch ist.

Ich stelle den Antrag, daß dieser Bezirk als gemischt bezeichnet werde.

Prof. Herbst: Ich möchte eine faktische Be-

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merkung machen, daß die Frage, wie die Nationalität dieses Bezirkes zu bezeichnen sei, in der Kommission keinen Gegenstand der Verhandlung bildete.

Abg, Pankrac: In der Regierungsvorlage war allerdings der Bezirk Pilsen als gemischt mit herrschender böhmischen Sprache angegeben. Nun find in der Kommission 2 Bezirke ausgeschieden, die deutsch waren.

Allein nachdem die Regierungsvorlage nicht erklärte, daß die Bezeichnung eines gemischten Bezirkes auf die ausgeschiedenen deutschen Bezirke gemeint war; nachdem Pilsen offenbar nicht ganz böhmisch ist, theils weil dort ein ganz deutsches Dorf hingehört, theils weil die Stadt Pilsen in gleicher Kategorie rücksichtlich der Sprache mit Prag steht, möchte ,ch doch konstatiren, daß nach Angabe des Herrn Prof. Herbst die Frage über die Nationalität in der Kommission gar nicht behandelt wurde, und es liegt mir daran, daß für die Folge aus dieser, ich weiß nicht aus welchem Grunde in den Bericht gekommenen Aenderung der Bezeichnung keine Konsequenzen gezogen weiden.

Es ist mir bekannt geworden, daß sprachliche Streitigkeiten bereits in Pilsen existirten, indem die Bezirksvertretung sogar die Deutschen mundtodt (Rufe: Hört!) gemacht hat, was aber die hohe Regierung selbst sistirte. in dem mir bekannt ist, daß man heutzutage damit schon sogar umgeht, die deutsche Hauptschule kassiren zu wollen, während sie vor 2 Jahren böhmisch war. (Rufe: Hört! Hört! Zur Sache!) Bitte, es war schon in den böhmischen Zeitungen.

Also ich wünsche, daß aus dieser in dem heutigen Bericht aufgenommenen Bezeichnung keine Konsequenz für die Zukunft gezogen werde; und ich möchte bitten, daß im Protokoll der heutigen Sitzung konstatirt werde, daß die sprachliche Eigenschaft der Bezirke weder in der Kommission, noch im Landtage beschlossen wurde.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeoronete Seifert stellt den Antrag . . .

Graf Seifert (einfallend): Ich ziehe ihn zurück.

Berichterst. Prof. Zeithammer: Ich werde allerdings nicht darauf antworten, ob die Deutschen in Pilsen mundtodt gemacht wurden, oder ob die Hauptschule daselbst kassirt und ihres Charakters entkleidet werden soll.

Ich habe zu sprechen als Berichterstatter über politische Gebieteintheilungen und die Debatte dreht sich auch nicht um etwas anderes. (Bravo! Centrum). —

Was speziell die Bemerkung, den Antrag des Abgeordneten Seifert betrifft, so konstatire ich allerdings, daß in der Kommission von dieser Bezeichnung nicht die Rede gewesen ist. Ich that das in Analogie mit der Regierungsvorlage, wo dieser Beisatz gleichfalls vorhanden war.

Ich stehe auch nicht einen Moment an zu konstatiren, daß thatsächlich die Gemeinde, deren Herr Abgeordnete Seifert sich annimmt, deutsch ist, und dem gemäß es heißen sollte, daß dieser Bezirk als gemischt betrachtet werden soll.

Da aber die Kommission nicht das Mandat hat diese angegebenen Nationalitätsverhältnisse aufrecht zu erhalten, so habe ich von meinem Standpunkte und vom Standpunkte der Kommission gegen den Antrag des Abgeordneten Seifert allerdings nichts einzuwenden. (Rufe: Er hat ihn ja zurückgenommen).

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß zur Vermeidung der Wiederholung ähnlicher Beanständungen es sehr zweckmässig wäre, wenn im Protokoll die Bemerkung aufgenommen würde, daß die Kommission über diese Bezeichnung gar keinen Be-schluß gefasst habe.

Dr. Rieger: Ich glaube Eu. Excellenz, daß. sich das gerade so verstehe, daß wir ebensowenig darüber Beschluß fassen können, als über andere statistische Daten, welche hier enthalten sind, nämlich über Bevölkerungszahlen, die sich seither geänder haben.

Uiber statistische Daten und Zustände kann man überhaupt keinen Beschluß fassen. Wenn das hohe Haus heute beschließen wollte, daß ich ein deutscher bin, so wird der Beschluß doch gar nichts gelten. (Heiterkeit).

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß es in dieser Beziehung zur Vermeidung ähnlicher Beanständungen angezeigt sei, daß im Protokoll das hohe Haus erkläre, daß das natürlich kein Gegenstand der Abstimmung ist, sondern lediglich der Kan-zelei empfohlen werde.

Ich bitte über Antrag der Kommission 12 zur Abstimmung zu schreiten.

Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Číslo položky 13. Okres Stříbro obsahuje soudní okresy: Stříbro, Stod, Touškov. Za sídlo okresu se navrhuje Stříbro.

Nr. 13. Bezirk Mies umfasst die Gerichtsbezirke: Mies, Staab, Tuschkau. Als Amtssitz wird vorgeschlagen: Mies.

Oberstlandmalschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich zur Abstimmung schreiten, und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Číslo položky 14. Okres Horšův Týn obsahuje soudní okresy Horšův Týn, Hostouň, Ronšperg. Za sídlo úřadní se navrhuje Horšův Týn.

Nr. 14. Bezirk Bischof-Teinic umfasst die Gerichts-Bezirke: Bischof-Teinitz, Hostau, Ronsperg Als Amtssitz wird vorgeschlagen: Bischof-Teinic. —

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand


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das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung.

Bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Čís. pol. 15. Okres Domažlice obsahuje okresy soudní: Domažlice, Kdyně. Za sídlo okresní se navr-huje Domažlice.

Nr. 15. Bezirk Tauß umfasst die Gerichtsbezirke Tauß, Neugedein. Als Amtssitz wird vorgeschlagen Tauß.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand sich zum Worte meldet, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Č. p. 16. Okres Klatovy obsahuje soudní okresy: Klatovy, Nýrsko, Planíce. Za sídlo okresu se navrhují Klatovy.

Nr. 16. Bezirk Klatau umfasst die Gerichtsbezirke Klatau, Neuern. Planic. Als Amtssitz des Bezirkes wird vorgeschlagen Klatau.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Dr. Herbst: Ich wollte hier nur eine kurze Bemerkung machen, ohne mich gegen den Antrag auszusprechen.

Es ist der 1. Fall, wo ein ganz deutscher Bezirk, nämlich Neuern mit zwei böhmischen Klatau und Planic zu einem Bezirke vereint wird. Nun sind zahlreiche Petitionen, sowohl von Neuern als von den angrenzenden Gemeinden der Bezirke Neugedein und Schüttenhofen eingelangt, damit durch Hinzufügung dieser Gemeinden der Bezirk Neuern vergrößert und die Möglichkeit der Bildung eines selbstständigen deutschen Bezirkes im Böhmerwalde begründet wurde.

Ich hatte selbst die Ehre zahlreiche solche Petitionen einzureichen, und wollte daher nur bemerken, daß die Intentionen der Kommission in diesem wie in anderen ähnlichen Fällen nicht für immer die Bildung solcher Bezirke ausschließen, und daß viel-mehr durch den Beschluß, daß die Petitionen der Regierung werden mitgetheilt werden, die Möglichlichkeit begründet wird, daß durch Ausscheidung von Gemeinden aus den einzelnen bestehenden Bezirken ein neuer, größerer Bezirk gebildet weiden kann. Gerade das scheint mir ein Vorzug der Kommissionsanträge zu sein, daß sie der künftigen Entwik-kelung freien Lauf lassen.

Ich wollte dieß bemerken, damit nicht die zahlreichen Petenten glauben, daß der Landtag über ihre Petitionen hinweggegangen fei und denselben keine Berücksichtigung geschenkt hat: mit dem Antrage selbst bin ich aber einverstanden. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung und bitte die Zustimmenden, die Hand aufzuheben. (Geschieht).

Der Antrag 16 ist angenommen.

Zpravodaj Zeithammer (čte): Čís. položky 17. Okres Přestický má sestávati z okresu Přestic a Nepomuk se sídlem úřadním v Přesticích.

Bezirk Přestic soll bestehen aus den Bezirken Přestic und Nepomuk, als Amtssitz soll vorgeschlagen werden Přestic.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte die Zustimmenden, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Der Antrag 17 ist angenommen.

Zpravodaj Zeithammer (čte): Číslo položky 18 obsahuje okresy Blatné a Březnice; za sídlo úřadní navrhuje se Blatná.

Bezirk Blatna soll zusammengesetzt werden aus den Bezirken Blatna und Březnitz, als Amtssitz ist vorgeschlagen Blatna.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Graf Kolowrat Krakowský: Das Verhältniß, in welchem dieser Bezirk zu mir steht, legt mir die Pflicht auf, für die Stadt Březnitz hier das Wort zu sprechen, und den hohen Landtag zu bitten, er möge bestimmen oder der hohen Regierung an-rathen, daß Březnitz noch fort der Sitz des politischen Amtes bleibe, wie er es seit 15 Jahren war.

Ich weiß nicht, welche Gründe die Kommission zu diesem Beschlusse bewogen haben; die hohe Regierung hat die Alternative gestellt, in Blatna oder Březnitz den Amtssitz zu bestimmen.

Ich weiß nicht, welcher Grund die Kommission veranlaßt hat, Blatna als Amtssitz vorzuschlagen. Ich muß gestehen, daß weder Březnitz noch Blatna im Mittelpunkte der beiden Bezirke liegen, aber doch noch eher Březnitz z und dieß wurde schon im Jahre 1849 von der h. Regierung anerkannt, als derselbe Streit zwischen Blatna und Březnitz entstand, und die Kommission erkannte Březnitz als geeignet für den Sitz des Bezirksamtes beider Bezirke. Darauf gestützt hat die Gemeinde Březnitz mit den größten Opfern und beinahe mit ihrem ganzen Vermögen in dem ehemaligen Jesuitenkollegium dir gehörigen Lokalitäten für die Bezirkshauptmanschaft, für das Kollegialgericht und für die Staatsanwaltschaft erlichtet. Sie bestehen noch und sind ausgezeichnete Lokalitäten.

Die Bürger von Březnitz haben aber auch ihre Häuser hergerichtet, so daß die Beamten der damaligen Bezirkshauptmannschaft, der Kollegialgerichte und der Staatsanwaltschaft, welche sehr zahlreich waren, hinreichende und bequeme Wohnungen fanden. Man sagt, Březnitz liege nicht an einer Aerarialstrasse, aber in Březnitz koncentriren sich gleichsam 7 Bezirksstrassen, die alle besser sind, als jene Aera-


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rialstrasse, die von Blatna nach Nepomuk führt, denn die Strasse von Blatna nach Nepomuk gleicht einer ungarischen Pusta.

Dieser Strassenzug, der sich aus Březnitz wie ein Strahlennetz ausbreitet, verbindet die Städte des ganzen Bezirkes bis an sein Ende.

Endlich scheinen mir die Wünsche und Petitionen der Bevölkerung einer Erwägung würdig zu sein. Ich habe hier ein Verzeichniß von 66 Dörfern, welche wünschen, daß Březnitz der Sitz bleibe, namentlich von der Rožmitaler Gemeinde, da muß ich den hohen Landtag besonders darauf aufmerksam machen, daß die Dörfer an der eigentlichen Grenze des rokycaner Bezirkes 4 bis 5 Stunden nach Blatna hätten und nach Březnitz gehen müßte.

Seit 15 Jahren ist die ganze Bevölkerung gewohnt, ihr Recht in Březnitz zu finden; ich weiß nicht, warum wir jetzt davon abgehen sollten.

Oberstlandmarschall: Herr Graf Kolorat trägt als Bezirksamtssitz die Stadt Březnitz an. Ich bitte, ist der Antrag unterstützt? — Er ist hinreichend unterstützt. "

Durchlaucht Fürst Schwarzenberg!

Karl Fürst Schwarzenberg: Wiewohl ich die Gründe, die der Herr Vorredner geltend machte, schätze und achte, so halte ich mich doch verpflichtet als Obmann der Sektion, welcher der Vorschlag bezüglich des Budweiser und Pilsner Kreises übertragen war, den Antrag, daß Blatna zum Sitze des Bezirkes gemacht werde, festzuhalten und die Gründe, welche die Sektion bewogen haben, diesen Antrag zu stellen und auf welche die Kommission in der Mehrheit einging, auseinander zu setzen.

Zunächst wie der Herr Vorredner richtig bemerkt hat, liegt weder Březnic noch Blatna in der Mitte beider Bezirke.

Wenn man aber beide Bezirke vergleicht, so ist daraus gewiß kein Vorzug für Březnitz zu abstrahiren;

2) liegt Blatna doch in der Mitte des gegenwärtigen Blatner Bezirkes, welcher, wie die Herren absehen mögen, um 5N00 Einwohner mehr zählt als der Březnitzer Bezirk.

Ein fernerer Grund, der die Kommission zu ihrem Vorschlage für Březnitz bewogen hat, war, daß die unmittelbar an Březnitz gelegenen Gemeinden der ehemaligen Herrschaft Rožmital gegen die Regierungsvorlage, welche die Frage von Blatna und Březnitz unentschieden liest, eine Petition einreichten, die hier in dem hohen Hause auf dem Tische vorliegt, worin sie bitten, trotzdem daß sie in der Nähe von Březnitz sind, dennoch mit dem Březnitzer Bezirke nicht vereinigt werden, sondern nach Přibram zugewiesen weiden mögen.

Die Gemeinden, die diese Petition unterschrieben, liegen unmittelbar vor den Thoren von Březnitz, die nächste Gemeinde ist eine kleine halbe Stunde von dieser Stadt entfernt, und sie sagen ausdrücklich, daß wenn Březnitz Sitz des Bezirksamtes bliebe, so hätten sie doch keine Beziehungen mit dieser Stadt, sie kämen nie mit derselben in Verbindung, un dieß sind eben jene Gemeinden, welche dadurch, wenn Březnitz Amtssitz würde, am meisten bevorzugt würden, es sind gerade jene, welche bei Březnitz liegen.

Dagegen, meine Herren, wenn es sich um Petitionen handelt, so würde man eben so viele finden, welche für Blatna als für Březnitz petiren.

Aber eine Petition von einer Gemeinde, welche unmittelbar vor Blatna gelegen sagen würde, sie wolle nicht mit Blatna vereinigt sein, eine solche Petition liegt nicht vor.

Feiner muß berücksichtigt werden, unter den Gründen, warum Blatna Amtssitz werden möge, ist noch jener bezüglich der Wahlorte

Meine Herren, sie können ersehen, daß Blatna als eine zum selbstständigen Wahlrechte befugte Stadt beantragt wird, was von Březnitz nicht der Fall ist.

Ich vermuthe, daß das eben deßwegen geschehen könnte, weil Blatna sowohl in der Steuerzahlung als auch in der Einwohnerzahl Březnitz bei weitem überwiegt, während nach dieser Vorlage Březnitz mit dem Landwahlbezirke verbunden ist, also nicht als eine selbstständig wählende Ortsgemeinde erscheint, während Blatna eine wahlberechtigte Stadt ist.

Ich glaube, meine Herren, daß diese Gründe vollkommen ausreichen, um zu rechtfertigen, warum die Kommission sich bewogen gefühlt hat, zwischen Březnitz und Blatna, Blatna den Vorzug zu geben.

Graf Kolowrat: Gerade diese bei Březnitz gelegenen Gemeinden, nämlich die zur ehemaligen Herrschaft Rožmital gehörig gewesenen, haben, wie ich glaube, durch Herrn Abgeordneten Podlipský eine neuerliche Petition eingebracht, wo sie das Frühere widerrufen.

Ich weiß nicht, ich habe es nur gehört.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Ich erkläre also die Debatte für geschlossen.

Berichterstatter Prof. Zeithammel: Die Wahl des Amtssitzes dieses Bezirkes, die zwischen Blatna und Březnitz schwankte, war für die Kommission allerdings eine sehr schwierige, da von beiden Seiten eine große Menge von Petitionen vorgelegt wurde.

Nichts desto weniger entschied sich schließlich die Kommission für Blatna, namentlich aus Rücksicht darauf, daß die Bedeutung dieser Stadt doch immerhin eine größere sei, als jene von Březnitz, da die Lage derselben verhältnißmässig immerhin eine centralere ist.

Die Kommission konnte sich nicht verschließen dem Umstande, daß eine Reihe von Gemeinden namentlich von Rožmitaler Seite her. verlangt nach Příbram zugetheilt zu weiden, selbst für den Fall als Březnitz als Amtssitz bezeichnet würde.

Da nun der Kommission selbst solche Petitionen vorliegen, welche Gemeinden betreffen, die an der Grenze liegend, verlangen nach einem anderen Bezirke hin


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verlegt zu werden, so konnte sie sich nicht der Ueberzeugung verschließen, daß Blatna eine noch centralere Lage erhalten würde.

Das waren die Hauptgründe, welche die Kommission dazu bewogen, diesen Platz als Amtssitz vorzuschlagen.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst über die Vereinigung beider Bezirke Blatna und Březnitz abstimmen lassen, und dann abgesondert für den Amtssitz.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für die Vereinigung beider Bezirke sind, wie die Kommission beantragt, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Graf Kolowrat trägt an statt Blatna als Amtssitz Březnitz.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für Březnitz sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Entschiedene Majorität.

(Oberstlandmarschall läutet.)

Zpravodaj prof. Zeithammer: Číslo položky 19.:

Okres strakonický skládá se ze Strakonic z Volyně, z Horažďovic, za sídlo úřadní navrženo jest Strakonice.

Bezirk Strakonitz soll zusammengelegt werden aus den Gerichtsbezirken Strakonic Volyn, Horažďowitz: als Amtssitz wird beantragt Strakonitz.

Předložena byla řada petic tykající se okresního sídla, aby totiž Horažďovice byly zvoleny za takové; avšak jakmile přidá se Volýně k tomu okresu, není možná položiti okr. sídlo jinam než-li do Strakonic.

Strakonice jsou ostatně i o mnoho důležitější než Horažďovice.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so schreite ich zur Abstimmung, und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Číslo položky 20.

Okres Sušice skládá se z okresu Sušice a Kašperské Hory.

Za sídlo úřadní navrhuji se Sušice.

Bezirk Schüttenhofen bestehend aus den Gerichtsbezirken Schüttenhofen und Bergreichenstein.

Als Amtssitz wird vorgeschlagen Schüttenhofen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so bitte ich abzustimmen, und bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Číslo položky 21.

Okres Prachatice má obsahovat soudní okresy Prachatice, Vimberk, Netolice. Za sídlo úřadní navrhují se Prachatice.

Bezirk Prachatic umfasst die Gerichtsbezirke Prachatic, Winterberg, Netolic. Als Amtssitz wird vorgeschlagen Prachatic.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so bitte ich die zustimmenden Herren, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammer: Číslo položky 22.

Okres písecký má se skládati z okresu Písek, Vodňan, Mirovic; za sídlo úřadní navrhuje se Písek.

Bezirk Písek umfaßt die Gerichtsbezirke Písek, Wodňan und Mirowic. Als Amtssitz wird vorgeschlagen Pisek.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so bitte ich die zustimmenden Herren, die Hand auszuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Zpravodaj prof. Zeithammerr: Číslo položky 23.

Okres budějovický skládati se má z okresův: Budějovic, Hluboké. Vltavo-Týn, Sviny, Trhové.

Sídlo úřadní: Budějovice.

Bezirk Budweis umfasst die Gerichtsbezirke: Budweis, Hluboká, Moldautein, Sviny Trhové. Als Amtssitz wird Budweis vorgeschlagen.

Dr. Grünwald: Komise složila zde přehrozný okres.

Tento okres má 19 mil a obyvatelstva 77.000; do toho okresu má býti také vřaděn Týn-Vltavský. Vltavo-Týn leží od Budějovic nejméně 8—10 hodin, mimo to, že jest to místo takové, které leží ve středu okresu svého.

Jak pak to ale vypadá, když vezmeme ohled na hranice tohoto okresu? Aby obyvatel z hranič hořejších tohoto okresu přišel do Budějovic má zapotřebí nejméně celého dne cesty.

Co se týče tak blízkého okresu Lišovského, tu komise navrhuje, aby se připojil k Třeboni; to jest docela proti tamějším poměrům. Lišov sám leží od Budějovic 2 míle cesty, ba ani ne tolik; nejbližší vesnice lišovského okresu není vzdálená od Budějovic ani půl hodiny cesty; tedy tyto obce, ležící tak blízko Budějovic máji se přidělit k Třeboni, až na 5 hodin cesty; a naopak nejvzdálenější obce Vltavo - Týnského okresu mají na 12 mil choditi do Budějovic?

Lišov byl spojen s Hlubokou, dělal s ní jedno panství, s kterým má též ještě svazky bývalé, s kterým má tentýž kontribučenský fond; tedy přidělí-li se Hluboká do Budějovic, měl by se tak i Lišov k tomuto okresu přidati.

To jest tedy druhá příčina, nejen z blízkosti, ale i z bývalého spojení s hlubockým pan-


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stvím, aby okres Lišovský byl přidělen k Budějovicům.

Za třetí. Obchod z Lišova má všechen svůj svah do Budějovic, každý kdo má co dělati při úřadu, hledí při tom vykonávati také své zále-žitosti , a proto, se mně to zdá mnohem přirozenější , aby Lišov byl oddělen od Třeboně a přidělen k Budějovicím.

Co se týče Vltavo-Týna, byl bych spíše proto, aby tento okres přidělen k okresu Bechyňskému a Milevskému. Vltavo-Týn leží od Bechyně jen asi půldruhé hodiny, a proto by bylo mnohem přirozenější, aby byl Vltavo-Týn spojen s Bechyní.

Vezme-li se ohled na obyvatelstvo, tedy tak, jak jest zde navrženo, má míti okres Budějovický 77.000 obyvatelstva, okres Třeboňský 51.000 a Milevský 53.000. Kdyby se tedy stalo, že by Vltavo-Týn byl oddělen od Budějovic, zůstalo by mu ještě 61.000, a přidá-li se Lišov k tomu, bude míti Budějovický okres 70.000, a bude tedy dosti značný a výdatný, kdežto Milevský okres má s Bechyňským jen 37000 dohromady.

Jest tedy docela přirozené, aby k tomuto okresu se 37.000 obyvatelů přidělen byl Týn, s kterým by měl dohromady 53.000. Činím tedy návrh, aby slavný sněm dal odděliti Vltavo-Týn od Budějovic a přiděliti k Bechyňskému a Milevskému a naopak aby Lišov oddělen byl od Třeboňského a přidělen k Budějovickému.

Oberstlandmarschall: Der Hr. Abg. Dr. Grünwald beantragt es sei Moldautein von Budweis auszuscheiden, und dem Bechyner zuzuweisen und mit dem Bechyner und Mühlhausener zu einem Bezirke zu vereinigen, dagegen sei Lischau zu Bud-weis zuzuschlagen.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Karel kníže Švarzenberg: Souhlasil bych úplně s panem předřečníkem co se týká okresu Lišovského, a byl to také původní návrh sekce, aby okres Lišovský byl spojen s Budějovickým; jedna z těch příčin jest, poněvadž se komise na tom usnesla, že se má Vltavo-Týn spojiti s Budějovicemi jako také s Hlubockým, a z té příčiny tedy usnesla se komise na tom Lišov přiděliti k Třeboni; ale že souvisí Lišovský okres úplně a v každém ohledu s Budějovickým více než s Třeboňským, o tom snad pánové nemůže býti pochyby.

Co se týká dalšího návrhu p. předřečníka stranu Vltavo-Týna, tu bych se musel rázně proti tomu vysloviti, aby byl Milevský, Bechynský a Vltavotýnský okres spojen.

Pan předřečník podotknul, že z Vltavotýna do Budějovic jest dvanáct hodin cesty (hlas z centrum: z hranice) tedy z hranice, ale pánové račte povážit, že z hranice do Milevska, kdyby se měl státi sídlem okresu Vltavotýn, by byla vzdálenost snad ještě jednou tak velká, neboť ze severního kraje Milevska do Vltavotýna skoro tak daleko, jako z toho též okresu do Prahy, bude snad rozdíl jen dvou nebo třech hodin. Proto bych se musel rozhodně vyřknouti proti tomu, aby se stalo spojení těch třech okresů, poněvadž mělo-li by se za sídlo okresního úřadu ustanoviti Bechyň, tak Bechyň pánové proti Vltavo-Týnu nozasluhuje snad ani jmena města, tak do Bechyně není možno, aby se dalo sídlo okresního úřadu; takové bylo také přání všech žádostí, které byly zadány z okresu Vltavotýnského a Bechyňského, poněvadž dle vládní předlohy měly býti spojeny oba okresy Vltayotýnský a Bechyňský, a všechny žádosti se upřímně vyslovily proti tomu.

Bechyň gravituje spíše k Táboru než k Vltavo-Týnu, dosavad si přeje Vltavo-Týn, aby tam zůstal okresní úřad. Konečně se viděla sekce nucena navrhnouti, aby Vltavo-Týn zůstal samostatným okresem, poněvadž seznala, že spojení Vltavotýna s Budějovicemi není přirozené, ale s tím návrhem komise tenkráte nesouhlasila a usnesla se na tom, Vltavotýn spojiti s Budějovickým okresem.

Claudi: Ich bitte ums Wort. Ich glaube es könnte eine Abhilfe der Art getroffen werden, daß man den MoldauteinerBezirk mit dem nächstgelegenen Bezirke Bechyn vereinigt und einen eigenen Bezirk macht! aber dafür, daß der Lischauer Bezirk, welcher ohnehin so zu sagen an die Thore von Budweis reicht, vom Wittengauer Bezirk ausgeschieden und zum Budweiser zugeschlagen werde, spricht außer diesem Grunde noch weiters der Grund, der von Dr. Grünwald angeführte Grund, daß die Kontributionsgetreide - Rechnungen zusammengeführt werden — das sind lauter so gewichtige Gründe, daß ich mich selbst dafür aussprechen muß, es soll also so, wie der Antrag des Hrn Dr. Grünwald ist, bleiben.

Laufberger: Ich bitte ums Wort! Der Antrag des Hrn Bürgermeisters Claudi geht dahin, und ich habe ihn in formali bereits ausgefertigt, daß die politischen Bezirke Moldautein und Bechyn einen politischen Amtsbezirk bilden, sie sind an ein-ander gewiesen schon nach ihrer geografischen Lage, aber eine Vereinigung mit Mühlhausen könnte ich nicht beantragen wegen der Entfernung. Ich bemerke, daß in soweit ein Versehen geschehen sein muß, daß nicht wie beim Piseker Bezirke angemerkt wurde, eine allfällige Vereinigung mit Mühlhausen.

Ehedem bestand die Bezirkshauptmannschaft Mühlhausen aus Bechyn, Mühlhausen und Sedlec; die beiden Bezirke Bechyn und Sedlec gravitiren gar nicht nach Mühlhausen; sie sind gänzlich. dem Bezirke und der ganzen Verkehrsrichtung fremd. Mühlhausen gravitirt oder gehört mehr mit Mirovic zusammen, wie schon auch die große Herrschaft Worlik auf beiden Seiten der Moldau gelegen auch größtentheils die beiden Bezirke Mühlhausen und


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Worlik bildet; es wäre also angezeigt, was Mühlhausen und Mirovic einen Bezirk zu bilden und einen zweiten aus Bechyn und Moldautein mit dem Amtssitz des ersten in Mühlhausen und des zweiten im Bechyn und ich erlaube mir auch diesen Antrag zu stellen, umsomehr (Rufe: Schluß!) deshalb, weil die Verkehrsrichtung gegen Tabor zieht, was besonders noch hervortreten wird, bis es zum Ausbau der Franz-Josefsbahn kommen wird. Sollte es nach Mühlhausen zugetheilt werden, so würde es viel lieber nach Tabor zugetheilt werden, als nach Mühlhausen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Grüner: Ich bitte ums Wort, um den Antrag des Hrn Dr. Grünwald und Claudi zu un-terstützen; ebenso den des Hrn Laufberger, allein ich würde nicht den Amtssitz in Bechyn, sondern in Moldautein beantragen und zwar deshalb, weil dort auf ärarische Kosten ein Bezirksamtsgebäude errichtet worden ist und deshalb die Kosten des Neubaues entfallen würden.

Was die Verkehrsrücksichten anbelangt, so ist Moldautein noch nicht die Alternative gestellt worden, ob es mit Budweis oder mit Bechyn einen eigenen Bezirk bilden wolle. Würde man dem Bezirk Moldautein die Frage stellen, ob er mit Bechyn vereinigt einen Bezirk bilden, oder ob er mit Budweis vereinigt werden wolle, so würde er gewiß antworten, wir wollen mit Bechyn einen Bezirk bilden.

Ich stimme also für die Bildung des Bezirkes Moldautein-Bechyn mit dem Amtssitze Moldautein und bemerke, daß ein früheres Hinderniß der Vereinigung der Bezirke der Mangel der Kommunikation zwischen Moldautein und Bechyn war, daß aber in neuster Zeit eine vollkommen kunstmässig gebaute Strasse von Moldautein gegen Bechyn hergestellt wurde.

Dr. Grünwald: Chtěl jsem totéž navrhnouti, co p. krajský Grüner učinil, totiž že okresní sídlo okresů Vltavo-Týn, Bechyň a Mi-levsko by se přeložiti mělo do Vltavotýna a to z té příčiny, kterou udal pan řečník přede mnou, že má Vltavotýn velmi pěkné stavení, kdežto Bechyň má jen stavení velmi chatrné, v němž jest ubytován okresní úřad.

Faber: Tolik co mi známo skrze rozdělení Budějovického a Milevského okresu, jest skutečně pravda, že Budějovický okres, jak rozsáhlostí tak poměrem obyvatelstva veliký jest, naproti tomu Milevský a Bechyňský rozsáhlostí také obyvatelstvem malý jest, že by bylo prospěšno, když by Vltavotýn, Bechyně a Milevsko co jeden politický okres se sídlem v Bechyni se stal, Vltavotýn s Budějovici nemá tak rozsáhlý obchod. Vltavotýn je jaksi transiční místo, kde se dováží zboží z Budějovic přes Vltavotýn do Prahy.

Z okresu Bechyňského nejvíce dovaží se dříví, obilí, porcelanové zboží, které se z Vltavotýna dále do Prahy plave Vltavotýaským okresem. Leží dílem více k Bechyňi, nežli Bechyňsky k Vltavotýnskému okresu, nalezají se tam obce, které mají 1 hodiny do Bechyně a město Vltavotýn má samo 1 1/2 hodinu, ale co se týká stavby, mohu dosvědčiti, že není to v tom stavu, jak se pravilo, neb město Bechyň resp. obec vynaložila 6000 na tuto stavbu, zřídila bezpečnou kontribučenskou kancelář, knihovní, kancelář; naproti tomu též vystavěla kancelář docela novou, co se týká ostatní stavby je docela zděná jedině že má střechu šindelovou a to se obec zavazuje, že kdyby se tam dostalo politického úřadu, to vše nechá upravit; pánové, je tam tolik místa, že je až pět kancelářů zbytečných; není to také tak, jak se pravilo, že město Bechyň bude chtíti se s Vltavotýnem spojit. Kdyby se to státi mělo a stalo, že by se Vltavotýn a Bechýň spojilo a okresní sídlo mělo býti v Týni, že my měšťané budeme proto, aby to raděj zůstalo v Milevsku, poněvadž leží takřka při straně. Protož nemohu nikdy souhlasiti s tím, aby Bechyň byla přidělena k Vltavotýnu, aby Vltavotýn se stal sídlem okresního úřadu.

Abgd. Zátka: Ich stelle den Antrag, daß aus dem Bezirke auch der Bezirk Schweinitz ausgeschieden wird, und zwar soll er zugetheilt werden zum Bezirke Kaplitz, das Dominium Gratzen umfasst alle die 3 Bezirke Kaplitz, Gratzen, Hohenfürth, sie ha-ben alle gemeinschaftliche Interessen; das Dominium Gratzen hat überall Weiden, Waldungen und Bräuhäuser.

Alle diese Ortschaften sind so innig verbunden; es wäre hinreichend, wenn man vom Bezirke Kaplitz, Hohenfurth ausscheidet; Hohenfurth hat gar kein Interesse mit Gratzen; Gratzen ist in der Mitte der Bezirke Schweinitz und Kaplitz und wenn man also Hohenfurth zu Krumau zutheilen würde, womit es seine gleichen Interessen hat, sowohl was Strassen, als Kommerz anbelangt; es sind alle diese Bezirke hinreichend groß genug in der Bevölkerungsanzahl und zwar Budweis mit Zutheilung von Lischau, wenn auch Schweinitz und Moldautein abfällt, über 56000, die Abtheilung Gratzen statt Kaplitz als Amtsort über 50000, und Krumau bekommt über 66000, mithin, wenn Moldautein mit Lischau abgezogen werden, blei-ben noch über 41000.

Es ist also, was die Bevölkerung anbelangt, hinreichend bei allen diesen Bezirken, und die Bezirke werden eingereiht, so wie sich die Bevölkerung es wünscht und wünschen kann.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, mir den Antrag schriftlich zu übergeben. Herr Prof. Herbst!

Professor Herbst: Ich wollte nur.— (Rufe: Schluß! Schluß!)

Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß der Debatte beantragt worden; ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind —

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(Rufe: Nein! nein!) Der Schluß der Debatte ist nicht angenommen.

Prof. Herbst: Ich wollte nur eine kurze Bemerkung machen, die sich hier ganz natürlich anreiht, indem der erste Fall vorliegt, wo ein Bezirk aus 4 selbstständigen Bezirken gebildet werden soll; und zwar aus Bezirken, von denen ein jeder eine eigene Bezirksvertretung hat.

Wie mißlich die Bildung eines so großen Bezirkes ist, dieß bat sich auch in der Kommisson gerade hier geltend gemacht; von der betreffenden Sektion und von Sr. Durchlaucht dem Herrn Fürsten Schwarzenberg war beantragt worden Moldautein als einen selbstständigen Bezirk zu erklären, weil es sich zeigte, daß jede Kombination sehr gegründeten Anfechtungen unterliegen würde und den wohlverstandenen Interessen der Bevölkerung, für welche zunächst der Bezirk gebildet wird, widersprechen muß.

Dieselbe Erscheinung, welche in der Kommission sich geltend machte, machte sich auch in dem hohen Hause geltend. Man sucht auf jede mögliche Art einem Uebelstande abzuhelfen, einem Uebelstande, dem man am leichtesten dadurch abhelfen würde, wenn man eben von einem vorausgesetzten Prinzip sich nicht unbedingt leiten ließe; wenn man dort, wo es wirklich die Nothwendigkeit erfordert, sich entschließen könnte, Bezirke zu schaffen, die nicht unter eine allgemeine Schablone fallen, sondern kleiner sind. als die Durchschnittszahlen ergeben; wenn man sich entschließen könnte, Moldautein als selbstständigen Bezirk zu errichten, würde bei den natürlichen Gravitationsverhältnissen Bechyn's nach der anderen Richtung hin Allem abgeholfen sein.

Wenn man es aber vorzieht, einen großen Bezirk zu haben, wenn man auch dem Wunsche der Bevölkerung und dem Bedürfnisse des Dienstes entgegentritt, dann muß man freilich auf dieses Auskunftsmittel Verzicht leisten.

Uebrigens sei bemerkt, daß die Bezirkshaupt-Mannschaft Budweis eines der größten Gebiete war, daß aber auch damals in Moldautein eine Expositur bestanden hat, und schon damals anerkannt war, wie nothwendig ein politisches Organ an jenem Orte sei, wegen seiner Lage und seinen Verkehrsverhältnissen.

Ich getraue mir nicht den Antrag zu stellen, daß Moldautein selbstständig erklärt werden soll, nachdem der durchlauchtige ursprüngliche Antragsteller diesen Antrag nicht gestellt hat; aber ich glaube nichts destoweniger, daß die angeführten Rücksichten wohl beachtenswerth sein dürften, und daß, wenn darüber auch nur im h. Hause gesprochen wird, der kaiserlichen Regierung die Schwierigkeiten nicht entgehen weiden, welche sich bei jeder anderen Kombination ergeben.

Oberstlandmarschall: Se. Durchlaucht Fürst Schwarzenberg!

Fürst Karl v. Schwarzenberg: Es wurde früher der Antrag gestellt, die Bezirke Moldau-Tein und Bechyň mit Mirowic zu vereinigen.

Ich erlaube mir nur darauf aufmerksam zu machen, daß bezüglich Mirowic ein Beschluß gefaßt wurde Seitens des h. Hauses, daß es mit Písek und mit Wodňan zu vereinigen sei.

Ich weih nicht, ob dieser Beschluß von Seiten des hohen Hauses als bindend angesehen wird; dann hätte ich zum Antrage, der gestellt wurde, weiter nichts beizufügen, denn die Verbindung von Bechyň mit Moldau-Tein wäre meiner Ansicht nach überhaupt dann möglich, wenn Bechyň zu Wodňan, oder wo andershin zuzuweisen wäre.

Ich erlaube mir, an Se. Excell. den Herrn Oberstlandmaischall die Frage zu stellen, ob dieser Beschluß bezüglich Písek, Mirowic und Wodňan als unabänderlich Seitens des hohen Haufes bereits angenommen wurde; oder ob das hohe Haus noch einmal in die Berathung dieses bereits gefassten Beschlusses eingehen wolle.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß mit Rücksicht auf die eigenthümliche Natur des Gegenstandes es nicht zweckmässig wäre, noch einmal auf den gefassten Beschluß zurückzukommen — bezüglich der Zutheilung, wenn sich die nöthig gewordene Veränderung des nachstehenden Antrages als praktisch und zweckmässig erweist; es würde sich höchstens darum handeln, Mirowic vom Píseker Bezirke auszuscheiden, und einen eigenen Bezirk zu bilden.

Ich glaube — in dieser Beziehung — von meiner Seite — würde ich einem solchen Antrage nicht entgegentreten.

Prof. Herbst: Mir scheint, der Geschäftsordnung ein Mittel an die Hand zu bieten, die Geschäftsordnung erklärt nämlich ausdrücklich, daß bei der 3ten Lesung widersprechende Beschlüsse beseitigt werden können.

Bei einem so umfassenden Gegenstande, wieder gegenwärtige, wo es sich eigentlich nicht um einen bindenden Beschluß, sondern um eine der Regierung zu erstattende Begutachtung handelt, scheint es daher möglich zu sein, daß man durch spätere Beschlüsse zu einem Gutachten gelange, welches nicht gut mit den früheren verträglich ist, und daß die Behebung solcher widersprechende Beschlüsser noch zulässig sei.

Mir scheint daher die Geschäftsordnung wirklich die Mittel zu bieten, um nicht das hohe Haus zu zwingen, gegen besseres Wissen bei Beschlüssen zu beharren, die früher gefasst wurden.

Graf Clam Martinic: Ich bitte ums Wort zu der formalen Frage.

Ich möchte durchaus nicht verhindern, daß in diesem Falle ein Ausweg gesucht und gefunden werde, der in der Geschäftsordnung begründet ist. Aber gegen diese AusIegung der dritten Lesung müsste ich weiterer Konsequenzen halber mich entschieden verwahren. Es kann nicht der Sinn der Bestimmung sein, daß man wesentlich widersprechende Beschlüsse fasst, wo das Gegentheil bereits vorliegt und sogar, konssatirt wird. Es kann die Bestimmung bezüglich der 3. Lesung nur auf zufällige Verstösse und in terminis widersprechende Beschlusse sich beziehen. Aber daß das als Ventil benützt werde, damit das


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einmal Beschlossene im geschäftsordnungswidrigen Wege wieder aufgenommen werde, dagegen müsste ich mich entschieden aussprechen und gegen die Komplicationen, die daraus entstehen könnten. Das glaube ich, kann unmöglich der Sinn der Bestimmung sein.

Was den vorliegenden Fall betrifft, ist allerdings cm Punkt von Wichtigkeit, daß es sich nur um ein Guiachten handelt, trotzdem ist es aber immer als ein Beschluß des hohen Hauses, der giltig ist. Mag es sich um eine noch so unbedeutende Sache handeln, so ist es gut, genau die Bestimmungen der Geschäftsordnung einzuhalten und dabei stehen zu bleiben. Ich glaube, daß die Geschäftsordnung jedenfalls einen Ausweg bietet, daß auch verworfene Anträge noch einmal aufgenommen werden können, und in diesem Sinne unter gewissen Modalitäten, ich glaube bei Unterstützung von 50 Mitgliedern, es möglich macht, gefasste Beschlüsse noch einmal in Berathung zu ziehen.

Es kann diese Unterstützung im hohen Hause selbst geschehen, wenn jemand diesen Nebenantrag wieder aufnimmt und derselbe von 50 Mitgliedern unterstützt wird, und dann ist die Möglichkeit gegeben, wieder in die Debatte einzugehen. Aber wiederholt muß ich mich dagegen verwahren, daß man gegen bereits gefasste Beschlüsse abermals Beschlüsse fassen könne, die damit im Widerspruche stehen, mit der reservatio mentalis, in der 3. Lesung es auszugleichen. Das würde die Bestimmung der Geschäftsordnung annulliren, daß nämlich gefasste Beschüsse als feststehend zu betrachten sind.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, wir müssen dieser Frage offenbar vom praktischen Standpunkte entgegentreten und ich glaube, wenn eine Anzahl von 50 Mitgliedern solchen Antrag unterstützt, so ist nicht der geringste Anstand, wieder dar-aus zurückzukommen. Endlich könnte das hohe Haus bei Beginn dieser Berathung den Beschluß gefaßt haben, daß noch allfällige Aenderungen vorbehalten seien.

Es ist fast unvermeidlich, daß es nicht nur jetzt, sondern auch wiederholt vorkomme, daß man einen Beschluß des Hauses provocirt und dem Hause quasi reservirt, noch auf einen der früher gefassten Beschlüsse zurückzukommen, für den Fall, als durch Ausscheidung oder Zuweisung eines anderen Bezirkes eine wesentliche Aenderung des gefassten Beschlusses vorliegen würde.

Ich bitte, wenn das hohe Haus in dieser Richtung meiner Ansicht zustimmt, die Hand aufzuheben!

Angenommen!

Also ist kein Anstand vorhanden, die Bildung des Bezirkes Mirowic anzubahnen.

Fürst K. Schwarzenberg: Ich bitte um das Wort, anlangend die Frage, die früher vom Abgeordneten Laufberger angeregt wurde.

Laufberg er: Ich werde auch noch Ew. Exc. um das Wort bitten!

Fürst K. Schwarzenberg: Es wurde die Vereinigung des Bezirkes Budweis mit Moldautein und Bechyn angeregt und in Folge dessen die Vereinigung des Bezirkes Mirowic und Mühlhausen vorgeschlagen, bezüglich Lischau habe ich früher ausť gesprochen, daß ich unbedingt mit Budweis es vereinigt wissen will.

Was Bechyně und Moldautein anbelangt so ist der Vertreter von Bechyně am Besten in der Lage, darüber zu urtheilen. Ich werde mich darauf beschränken, auf die Vereinigung von Bechyn und Mirowic einzugehen.

Zunächst muß ich vorausschicken, meine Herren, daß bei dieser Vereinigung zunächst meine persönlichen Interessen so betheiligt sind, daß es mir schwer möglich wird, dafür zu sprechen, denn die Trennung der Bezirke Mirowic und Mühlhausen trennt, was seit Jahrhunderten vereinigt war, nämlich die große Herrschaft Worlik in zwei Hälften, und ich glaube, die Nachtheile, die daraus erwachsen, nicht erörtern zu müssen, kurz mein persönliches Intersse würde für die Vereinigung beider Bezirke sprechen.

Ich werde mich also darauf beschränken anzuführen, was gegen diese Vereinigung spricht. Gegen die Vereinigung der Bezirke Mühlhausen und Mirowic spricht zunächst der Lauf der Moldau, welche zwischen 2 sehr hohen Felswänden entlang fließt, über diesen Fluß ist ein einziger zu allen Jahreszeiten gangbarer Uebergang und zwar gerade in der Mitte unweit Worlik.

Das ist allerdings eine gute Strasse, die zu jeder Zeit gangbar ist, sonst aber ist den ganzen Bezirk entlang und zwar in einer Länge von 6 Meilen die Moldau beinahe unübersteigbar, ausgenommen zu Fuß bei günstiger Jahreszeit, für Fuhrwerke ist aber ein einziger Uebergangspunkt, nämlich bei dem Schlosse Worlik, praktikabl.

Nun ist aber, meine Herren, wenn sie die Karte ansehen, der mirowicer Bezirk ein sehr gedehnter und zwar zieht er sich 6 Meilen an der Moldau hin, ebenso der Bezirk Mühlhausen, der bei weitem größer ist nach dem jetzt beantragten. Mühlhausen ist der größere Ort daselbst, würde daher wahrscheinlich zum Bezirkssitze beantragt werden.

Ehemals, als die Herrschaft Worlik, die den größten Theil des mirowicer Bezirkes beinahe zur Gänze und den mühlhausner zur Hälfte einnimmt, vereinigt war, war der Amtssitz ein anderer, der lag an diesem einzigen Vereinigungspunkte der Strasse, also gerade in der Mitte des Flusses, in dem sich radienförmig alle Strassen vereinigten, an dem der ehemalige Amtssitz lag. Das hat sich aber geändert. Der jetzige Amtssitz würde an dem einen Ufer des Flusses gelegen sein und die Bewohner des jenseitigen Bezirkes müssten 2 bis 3 Stunden am Flusse entlang hinübergehen und dann eben so lange an der anderen Seite des Flusses in entgegengesetzter Richtung herunterkommen, es wären daher, man möge Mirowic oder Mühlhausen zu dem Bezirkssitz wählen, beide Orte für die Bewohner sehr ungünstig.

Eine weitere Ursache, die auch gegen die Vereinigung der beiden Bezirke spricht, sind die vielen

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Petitionen des mirowicer Bezirkes. Es sind die Stadt Mirotic und dann.,20 Gemeinden im südlichen Theile vom mirowitzer Bezirke, gelegen, die petitioniren um die Vereinigung mit dem piseker Bezirke. Dieß war eines der Hauptmotive, welche die Kommission bewogen haben, Mirowic mit Pisek zu vereinigen; unbedingt würde ich der Vereinigung von Mirowic mit Pisek daS Wort sprechen. Als ganz natürlich ist die in der Regierungsvorlage zum Theile projektirte, früher als Bezirkshauptmannschaft bestehende Vereinigung des Bezirkes Mirowic mit Březnic und Blatna, denn dahin hat die Bevölkerung gar leine Gravitation, ihre Gravitation geht nach. Pisek und allerdings das hat eine 16jährige Bezirkseintheilung nicht ändern können, noch auch die früheren Vereinigungspunkte und auch nicht die Moldau, welche eine Vereinigungsadel der ganzen Gegend bildet und eben nur an dieser sind die Vereinigungspunkte an einem Ufer zugänglich. Wenn ich, meine Herren, auf den Antrag, der vielleicht von der andern Seite unterstützt werden wird, von der er beantragt wurde, und wobei meine persönlichene Interessen sehr bevorzugt werden, und ich könnte das in der Kommission als Antragsteller nicht genug betonen —so habe ich mich deßhalb bewögen gefunden, auf die Nachtheile, die eine solche Vereinigung mit sich brächte, die Herren aufmerksam zu machen.

Ein weiterer Moment, der in Betracht zu ziehen ist, ist:- Beide Bezirksvertretungen Mühlhausen und Mirowic haben mich zum Obmann gewählt; ihre Wünsche hier im hohen Hause auszusprechen, ist daher meine Pflicht.-

Mühlhausen als solches wünscht sehr den Amtssitz zu behalten; es wäre auch schwer möglich es zu einem anderen Bezirke, zum Bechyner zu weisen und den Amtssitz von Mühlhausen nach Bechyn zu übertragen.

Denn die Zahl der Bezirke nördlich von Mühlhausen gegen Sedlčan ist weit größer; die Entfernung nach Bechyn namhaft, die Verbindung ziemlich mangelhaft, was aber auch bezüglich Moldautein gilt.-

Moldautein, wo jetzt eine Strasse gebaut werden sollte über Bechyn und Moldautein, petirt, daß diese Strasse nicht über Bechyn geführt werde, weil dann die Ursache der Verbindung eben keine kommerzielle ist.—

Dieses, wohl noch zu meinem früher gestellten Antrag.—

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Herr Laufberger.

Laufberger: Schon, beim Bestande der Bezirkshauptmannschaft Mühlhausen waren Schwierigkeiten insofern, daß die Bezirke Bechyn und Sedlec derselben zugetheilt waren. Keiner dieser beiden letzteren Bezirke hat zu Mühlhausen gepasst, der Verkehr hat sich nicht hingezogen, der Sedlecer Bezirk ist sogar durch die Kirche getrennt von Mühlhausen, hat keinen Verkehr zwischen Woldauteinitz und dahin erklären sich die Petitionen, welche ich dem. hohen Hause zu unterbreiten die Ehre hatte. Die Hälfte des Bezirkes Sedlec wünscht nach Tábor, die andere nördliche Hälfte wünscht nach Wotic zu-getheilt zu werden.—

Der Bezirk Bechyn, wie früher schon erwähnt wurde, gravitirt gegen Tabor.

Insofern also nicht in Bechyn ein Bezirksamtssitz errichtet wird, ,müsste die Bevölkerung von Bechyn das Begehren stellen, nach Tábor zugetheilt zu werden. Dann wäre der Táborer Bezirk vielleicht etwas zu groß; daher mein Vorschlag, den ich vor-gelegt habe, daß der Moldauteiner Bezirk, der von Budweis zu weit entfernt ist, mit Bechyn vereinigt werde.

Was Herr Kollega Grüner erwähnt hat, daß in Moldautein ärarische Gebäude wären, also ein Sitz für die politische Behörde leichter zu erzielen wäre, so hat Herr Faber auseinandergesetzt, daß in Bechyn ebenfalls ohne Kosten, ohne das Aerar in's Mitleid zu ziehen, Lokalitäten auszumitteln seien.

Ich beharre also bei dem Antrage, den ich bereits vorgetragen habe, und übergehe auf die Vereinigung des Bezirkes Mühlhausen mit Mirowitz, welche von jeher zusammen gehört haben.—

Was die von Sr. Durchl. erwähnten Schwierigkeiten, betrifft, bezüglich der Uiberschwemmung des Flusses, so ist es wohl wahr, aber eben so wichtig ist es, daß dieser Fluß dort, und beim nördlichen Theil bei Bechyn überschritten wird und wir doch hoffen müssen, daß auch dort mit der Zeit Brücken geschlagen werden, wo es ohnehin bereits in Verhandlung steht, die Moldau zu überbrücken, und es sind verschiedene Anträge, sogar auf Kosten des Landes an mehreren Punkten die Moldau zu überbrücken.

Sind die Bewohner der ehemaligen großen Herrschaft Worlík von einer Seite zur anderen gekommen, so können auch die Bezirksbewohner von einer Seite zur anderen hierüberkommen.

Uiberhaupt, glaube ich, find die Flüsse nicht natürliche Gränzen, und wir finden in Böhmen nach der eben vorgelegten Eintheilung viele, Bezirke, die mitten von Flüssen durchschnitten werden, wie z. B. der Bezirk Raudnic, Tetschen, Aussig u. s. w.

Also sehe ich nicht ein, warum die Moldau ein Hinderniß sein sollte, wenn die stärkere Elbe im Norden kein Hinderniß ist. Was aber die Petition betrifft, so wäre sie ohnehin nach Absatz 4., — der bereits heute angenommen ist, festgesetzt, daß die Petitionen an die hohe Regierung übergeben werden und daß also die Regierung seiner Zeit hinsichtlich dieser Petitionen den Antrag stellen wird.

Ich glaube also, daß dieser, den ich: vorzutragen die Ehre hatte, gegründet sei. Nun glaube ich aber, noch meinen Antrag, ergänzen zu müssen, daß der Bezirk Mürau und Mühlhausen ebenfalls einen


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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

politischen Amtsbezirk mit dem Amtssitze Mühlhausen zu bilden haben.

Oberstlandmarschall: Es sind noch mehrere Redner vorgemerkt; die Zeit ist bereits vorgerückt, und Nachmittag haben mehrere Kommissionen zu tagen; ich sehe mich daher genöthigt, die Debatte abzubrechen und die Fortsetzung auf die nächste Sizzung zu verschieben.

Nächste Sitzung Morgen 10 Uhr Vormittags.

Gegenstand der Tagesordnung, Fortschung der heutigen Debatte, eventuell Bericht der Kommission über den Strassenbau.

Desgleichen habe ich mitzutheilen, daß die Mitglieder der Kommission für den Bau eines Gebärhaufes zu einer Sitzung jetzt nach dieser Sitzung eingeladen werden.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung um 3 Uhr, 45 Minuten,. —


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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Spisy došlé

dne 9. března 1866.

Číslo 411. Zpráva zemského výboru o zálohách, na stavby silnic, značnou sumou již splatných, avšak ještě nesplacených.

Číslo 412. Zpráva komise o nákladu na stavbu nové polytechniky.

dne 10. března.

Číslo 413. Okresní výbor berounský podává žádost obecního výboru v Koněprusích za povolení k vybírání obecní přirážky k daním.

Číslo 414. Zemský výbor podává rekurs obcí Johannesberg, Gränzendorf a Grünwald proti usnešení okresního výboru jabloneckého v příčině opravy silnice johannesbergské.

Číslo 415. Zemský výbor podává rekurs správy panství smiřického proti usnešení okres, zastupitelstva jaroměřského v příčině stavby mostů a silnic.

Číslo 416. Zpráva komise o vládní předloze, co se týče zakládání nových knih pozemkových a opravení nynějších knih veřejných, pak co se týče návrhu řádu knih pozemkových.

Číslo 417. Zpráva komise o volbě Med. Dra. Ed. Grégra za poslance do sněmu z venkovských obcí voličského okresu ledečského a dolnokrá-lovického.

Číslo 418. Zemský výbor podává rekurs Jana Hammra společně s obcemi Puchéř, Dolní Sinetschlag a Cetvina proti usnešení okresního výboru kaplického v záležitostech stavby silnic.

Číslo 419. Zemský výbor podává rekurs Mat. Ráčka proti usnešení okr. výboru milevského z příčiny přiznané rekurentovi pokuty pro nepořádek 10 zl. r. č.

Číslo 420. Zemský výbor podává rekurs J. Grimma z Tisové proti usnešení okresního výboru tachovského z příčiny odepřeného povolení k stavbě.

Číslo 421. Zemský výbor podává rekurs P. Josefa Marušky, faráře v Libštatu, proti usnešení okresního výboru novopackého ze dne 5. ledna 1866 čís. 103.

Einlauf

vom 9. März 1866.

Nr. 411. Bericht des Landesausschusses über die in namhafter Summe bereits fälligen, jedoch bis-her nicht rückgezahlten Strassenbauvorschüsse.

Nr. 412. Kommissionsbericht über den Kostenaufwand für den Bau eines neuen Polytechnikums.

Vom 10. März.

Nr. 413. Bezirksausschuß Beraun mit der Eingabe des Gemeindeausschusses von Koněprus um Bewilligung zur EinHebung einer Steuerumlage.

Nr. 414. Landesausschuß legt vor den Rekurs der Gemeinden Johannesberg, Gränzendorf und Grünnwald gegen den Beschluß des Gablonzer Bez.-Ausschusses, betreffend die Reparatur der Johannesberger-Strasse.

Nr. 415. Landesausschuh übergibt den Rekurs der Smiřícer Domänenverwaltung gegen den Beschluß der Bez.-Vertretung Jaroměř in Brücken-und Strassenbausachen.

Nr. 416. Kommissionsbericht über die Regierungsvorlage, betreffend die Anlegung neuer und die Verbesserung bereits vorhandener öffentlicher Bücher, dann über den Entwurf einer Grundbuchsordnung.

Nr. 417. Kommissionsbericht über die Wahl des Med. Dr. Ed. Gréger zum Landtags-Abgeordneten für den Landgemeinden-Wahlbezirk Ledeč-Unterkralowic.

Nr. 418. Landesausschuß legt vor den Rekurs des Johann Hammer gemeinschaftlich mit den Gemeinden Tuchers, Untersinetschlag und Zettwing gegen den Beschluß des Kaplicer Bez.-Ausschusses m Strassenbausachen.

Nr. 419. Landesausschuß übergibt den Rekurs des Math. Raček gegen den Beschluß des Bezirk-Ausschusses Mühlhausen wegen dem Rekurenten zuerkannter Ordnungsstrafe pr. 10 fl. ö. W.

Nr. 420. Landesausschuß mit dem Rekurs des Johann Grimm aus Tissa gegen den Beschluß des Bez.-Ausschusses Taschau wegen verweigerter Baubewilligung.

Nr. 421. Landesausschuß mit dem Rekurse des P. Josef Maruška, Pfarrers zu Liebstadtl. gegen den Beschluß des Bezirk-Ausschusses Neupaka vom 5ten Jänner 1866 Z. 103.


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XLVI. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLVI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Číslo 422. Posl. kníže Hugo Thurn-Taxis žádá na dovolenou na 14 dní.

dne 11. března.

Číslo 423. Okr. výbor králohradecký po-dává přípis díků a důvěry za příčinou sněmovní adresy. Jeho apoštolskému Veličenstvu.

Nr. 422. Abg. Fürst Hugo Thurn-Taxis bittet um 14tägigen Urlaub.

Vom. 11. März.

Nr. 423. Königgrätzer Bez.-Ausschuß überreicht ein Dank- und Vertrauensschreiben aus Anlaß des Landtagsbeschlusses auf Unterbreitung der Dankadresse an Se. apost. Majestät.

Kirschner,

Verifikator.

Dr. Reichert,

Verifikator.

Sadil,

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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