Sobota 10. března 1866

Stenografischer Bericht

über die

XL.V. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 10. März 1866.

Stenografická zpráva

XLV. sezení čtvrtého ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 10. března 1866

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter J. U. Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Um Regierungstische: Die k. k. Statthaltereiräthe Wilhelm Ritter v. Bach und Klinger. Beginn der Sitzung 11 Uhr.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. v. pr. V. Bělský a poslancové v počtu dastatečném k uzavírání platnému.

Zástupce vlády: C. k. místodržitelští radové Vilém rytíř z Bachů a Klinger. Počátek sezení o 11 hod.

Oberstlandmarschall: (läutet). Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung. Das Resultat der gestern vorgenommenen Kommissionswahlen ist folgendes.

(Läutet.)

In die Kommission für die Regierungsvorlage betreffend die Kundmachung der Gesetze wurden gewählt: von der Kurie der Großgrundbesitzer Herr Abg. Graf Harrach Johann mit 43, Dr. Doubek mit 42, Freiherr von Zeßner mit 41 Stimmen. Von der Kurie der Städte Herr Abg. von Waidele, Ritter von Limbeck Karl mitt 33, Dr. Hanisch mit 32 Stimmen; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 41 Stimmzetteln Dr. Škarda und Šembera mit je 39 und H. Abg. Wenzel Seidel mit 38 Stimmen.

In die Kommission für den Bau des Gebärhauses: von der Kurie der Großgrundbesitzer Herr Abg. Dr. Jaksch, Ritter von Limbeck Johann mit je 44, Graf Ledebour mit 41 Stimmen, von der Kurie der Städte Herr Abg. Tedesco, Steffens, Dotzauer mit je 36 Stimmen; von der Kurie der Landgemeinden Dr. Hamrník, Dr. Král mit je 40 Stimmen, Herr Abg. Macháček mit 33 Stimmen gewählt.

Ich ersuche die gewählten Herren, sich nach der heutigen Sitzung zu versammeln und sich zu konstituiren, und zwar die Kommission betreffend die Kundmachung der Gesetze im Bureau des Dr. Rieger und die Kommission für den Bau des Gebärhauses im Bureau des Hrn. Grafen Thun.

Seine Durchlaucht Fürst Taxis bittet um einen 14tägigen Urlaub.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Euere Excellenz! Nachdem ich eine unaufschiebbare Reise zu unternehmen beabsichtige, erlaube ich mir an Euere Excellenz die Bitte zu stellen, mein Gesuch um 14tägigen Urlaub dem hohen Landtage vortragen zu wollen. Ich habe die Ehre u. s. w. Hugo Fürst Thun Taxis.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das hohe Haus diesen 14tägigen Urlaub?

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, daß der Urlaub ertheilt werde, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Der Urlaub ist ertheilt.

Herrn Dr. Wanka habe ich aus Anlaß einer dringenden Reise einen viertägigen Urlaub ertheilt, und Hr. Ritter von Wenisch entschuldigt sein Ausbleiben aus der heutigen Sitzung durch Unwohlsein. Ich bitte dieses zur Kenntniß zu nehmen.

Von den Landtagseingaben wurden Nr. 409, die Eingabe des Tauser Bezirksausschusses um Bewilligung zur EinHebung eines Bierkreuzerzuschlages und Nr. 410 Landesausschußbericht, betreffend die eventuelle Einbeziehung von Remunerationen in die Dotation für die Erhaltung und Erweiterung der Bubenčer Parkanlage, an die Budget-Kommission geleitet.

Die eingelangten Rekurseingaben wurden an die Kommission für die Rukursangelegenheiten abgegeben.

Der Landesausschuß hat die bedauerliche Wahr-nehmung gemacht, daß die für die Strassenherstellung ertheilten Vorschüsse sehr unregelmässig eingehen, und daß die dießfalls gestellten Fristen nicht eingehalten werden, und daß dadurch für die Zukunft Verlegenheiten entstehen können, weil natürlich mit Rücksicht auf das vorgelegte Strassenbauprojekt für eine Reihe von Jahren auf den anderen Strassen derlei Vorschüsse in Aussicht gestellt werden.

Der Landesausschuß hat diese Sachen in Erwägung gezogen und die Nothwendigkeit erkannt,

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XLV. Sitzug der 4. Jahres-Session 1866.

XLV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Vorkehrungen in dieser Beziehung zu treffen, um das pünktliche Einzahlen der Vorschußraten sicher zu stellen, und hat in dieser Beziehung einen Antrag an den hohen Landtag gestellt.

Ich würde mir erlauben, im Falle der hohe Landtag dagegen keine Einsprache erhebt, diese Eingabe sofort an die Budgetkommission zu leiten, weil es sich darum handelt, den Landesfond vor Verlusten sicher zu stellen und ein regelmässiges Gebahren mit diesen Vorschüssen einzuleiten.

Ich werde sodann, wenn kein Einwand dagegen erhoben wird, darnach vorgehen. Zugleich habe ich die Verfügung getroffen, daß der Bericht des Landesausschusses, bezüglich des Gesetzentwurfes in Druck gelegt und an die Herren Abgeordneten vertheilt werde.

Ich bitte die eingelangten Petitionen vorzu-lesen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

916) Posl. p. dr. Kordina: žádost průmysl-níkův a živnostníkův z České Skalice za zrušení obchodních a průmyslových komor.

917) Posl. p. dr. Rieger: žádost baráčníků ze Střevelny za přiznání vlastnictví a provedení výkupu na pozemcích, jež drží.

918) Posl. p. Zeithammer: žádost živnostníků městyse Kuklen a vůkolních obcí za zrušení obchodní komory liberecké.

919) Posl. p. dr. Trojan: žádost okresního výboru příbramského, aby pojištění za příčinou škod z ohně a z krupobití za zájem a ústav zemský prohlášeno bylo.

920) Posl. p. dr. Šícha: žádost okr. výboru kutnohorského, aby nový katastr řádnou revisí na pevný základ byl postaven.

921) Posl. p. Lambl: žádost obchodníků, průmyslníků a živnostníků vamberských, jíž se připojují k žádosti obchodníků kralohradeckých za zrušení obchodní komory liberecké.

Nejv. maršálek zemský: Petiční komisi.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

923) Posl. p. Zeithammer: žádost obchodníků a průmyslníků libáňských, jížto souhlasí se žádostí průmyslníků kralohradeckých za zrušení komor obchodních a průmyslových.

924) Okr. zastupitelstvo mladoboleslavské za učinění přiměřených kroků, aby pěstování tabákové rostliny v Čechách bylo povoleno.

925) Okr. zastupitelstvo v Ml. Boleslavi žádá za zrušení zákona o lichvě.

Nejv. maršálek zemský: Petiční komisi.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

926) Totéž okr. zastupitelstvo za doplnění §. 49 zákona o zastupitelstvu okresním.

Nejv. maršálek zemský: Zemskému výboru.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

927) Bez.-Ausschuß von Marschendorf-Schatzlar

bittet um eine weitere Subvention von 50.000 fl. neben den noch ausstehenden 16000 fl. zum Ausbau der Freiheit- Marschendorf -Kleinaupaër-Strasse und um Erklärung derselben als Landesstrasse.

Oberstlandmarschall: An die Strassenkommission.

Die übrigen Eingaben wurden an die Kommission für politische Bezirkseintheilung geleitet.

Vertheilt wurden: Bericht der Kommission behufs der Vorberathung der Regierungsvorlage über die neue Bezirkseintheilung von Böhmen, und ferner ist in Druck gelegt worden die Eingabe der hohenelbner Bezirksvertretung, überreicht durch H. Abg. Seidl, die gleichfalls auf die Bezirkseintheilung Bezug hat.

Die zur Berathung über den Landesausschußbericht betreffs der Wahl des H. Abg. Dr. Grégr bestellte Kommission hat mir angezeigt, daß sie in der Lage ist. heute ihren Bericht zu erstatten; mit Rücksicht auf den gefassten Beschluß des h. Landta-ges werde ich daher diesen Bericht der Kommission zum Vortrage bringen lassen, und zwar eben nach Erledigung des eisten Gegenstandes des heutigen Programmes, nachdem der betreffende H. Referent, wie ich sehe, noch nicht anwesend ist.

Ich erlaube mir das h. Haus wiederholt aufmerksam zu machen, daß ich in den nächsten Tagen die Wahl bezüglich der Landesausschußbeisitzer und und Ersatzmänner auf die Tagesordnung sehen werde. Bei dieser Gelegenheit bin ich in der Lage, dem h. Hause zur Kenntniß zu bringen, daß ich mit Rücksicht auf die große Anzahl von Vorlagen, die der Erledigung des h. Landtages noch harren, mich bestimmt gefunden habe, die Bitte zu stellen, daß die Session des Landtages noch verlängert werde. Ich glaube die Gewährung dieser Bitte in Aussicht stellen zu können und eben mit Rücksicht auf diesen Umstand habe ich mich bestimmt gefunden, die Wahl der Beisitzer des Landesausschusses noch auf einige Tage hinauszuschieben. Es sind zu der gestern vom H. Abg. Zeithammer und Genossen gestellten Interpellation noch mehrere Herren Abgeordnete beigetretreten es find dieß die Herren: Oliva, Jiránek, Dr. Swátek, Slawík, Jílek, Dr. Čupr, Staněk, Götzl und Dr. Prachenský.

Die Kommission zur Durchführung der Gleichberechtigung beider Sprachen im Amte wird für Sonntag 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen; die Budgetkommission wird auf Montag 9 Uhr Vormittag zu einer Sitzung eingeladen. Tagesordnung: Regulirung der Grundstücke auf dem Windberge, Nachtragsforderungen an den Landesfond. Die Rekurskommission wird auf Morgen 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist der Kommissionsbericht betreffend die Angelegenheit des polytechnischen Institutes; ich ersuche den H. Berichterstatter sich hieher zu begeben.


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XLV. Sitzug der 4. Jahres-Session 1866.

XLV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Berichterstatter Prof. Jelinek (liest):

Hoher Landtag!

Der für die Angelegenheiten des polytechnischen Institutes eingesetzten Kommission wurde eine Reihe von Anträgen zur Begutachtung zugewiesen. Der leichteren Uibersicht wegen findet es die Kommission entsprechend, diese Anträge in 3 Kategorien abzutheilen, je nachdem dieselben

I. das polytechnische Institut in seiner Totalität oder

II. einzelne Lehrfächer an demselben, oder endlich

III. besondere Begünstigungen für einzelne Professoren oder Beamte des polytechnischen Institutes betreffen.

Ich glaube, daß es vielleicht entsprechend sein dürfte, nicht den ganzen Bericht auf einmal zur Verlesung und Verhandlung zu bringen, weil wirklich in diesen 3 Abschnitten wesentlich von einander verschiedene Fragen zur Erledigung kommen.

Ich würde daher an E. Exc. die Bitte stellen, den h. Landtag darüber befragen zu wollen, ob der h. Landtag in die getheilte Berathung des Gegenstandes eingehen wolle.

Oberstlandmarschall: Für den Fall. als von Seite des h. Hauses gegen den Antrag des H. Berichterstatters in die getheilte, absatzweise — Berathung des Kommissionsberichtes einzugehen, keine Einwendung erhoben wird, so betrachte ich das h. Haus als zustimmend.

(Niemand meldet sich).

Es ist dieß nicht der Fall; ich bitte daher nach diesem Antrage vorzugehen.

Ich möchte mir nur noch die Bemerkung erlauben, daß es angemessen wäre, vielleicht von der Generaldebatte über diesen Gegenstand abzusehen und sogleich in die Spezialdebatte über die einzelnen Anträge einzugehen, weil sich dann auch die Gelegenheit ergeben wird, sich über die einzelnen Anträge auszusprechen; für den Fall, daß dagegen keine Einwendung erhoben wird, werde ich auch diesen Antrag als angenommen betrachten.

(Es wird keine Einwendung erhoben).

Berichterstatter Jelinek: Ich übergehe zum ersten Punkte (lieft):

Das Polytechnischnische Institut im Ganzen betreffende Anträge.

In erster Richtung, nämlich insoferne Ergänzungen des Statutes selbst angestrebt werden, lagen der Kommission zwei aus der Initiative des Lehrkörpers hervorgegangene Anträge vor,

a) auf Erhöhung der bis jetzt faktisch bestehenden Taxe, welche von den an das Institut Neu-Eintretenden für die Zulassung zur Aufnahmsprüfung entrichtet wird, von 5 fl. 25 kr. auf 6 fl. öst. W. und

b) auf Einführung von Prämien und Preisen für ausgezeichnete Hörer des polytechnischen Institute.

a) Taxe für die Aufnahmsprüfung.

Das Statut des polytechnischen Institutes setzt zwar im §. 10 die Abhaltung von Aufnahmsprüfungen fest, enthält aber durchaus keine Bestimmung über eine hiebei zu entrichtende Prüfungstaxe.

Bei dieser Sachlage fand sich der Landesausschuß veranlaßt, die prinzipielle Frage, ob die Erhebung einer Prüfungstaxe mit dem neuen Statute in Einklang stehe, der Entscheidung des hohen Landtages vorzubehalten.

Die Kommission beschloß einstimmig die Genehmigung einer Prüfungstaxe von 6 fl. öst. W., die von denjenigen zu entrichten ist, welche auf Grundlage der Aufnahmsprüfung als Hörer des polytechnischen Institutes einzutreten wünschen, in Antrag zu bringen. Sie ging dabei einerseits von der Erwägung aus, daß das Statut, welches über eine solche Prüfungstaxe keinerlei Bestimmung enthält, die Ginhebung einer solchen nicht ausschließe, andererseits muhte sie die vom Lehrkörper für die Erhebung einer solchen Taxe angeführten Gründe als stichhaltig anerkennen, indem durch dieselbe die Anmeldung minder vorbereiteter Kandidaten hintangehalten und den Prüfenden, welche ein beträchtliches Opfer an Zeit und Mühe zu bringen haben, wenigstens ein theilweiser Ersatz derselben zugewendet wird. —

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkte wird am polytechnischen Landesinstitute auf Grundlage eines Unterrichts-Ministerial-Erlasses vom 2. Mai 1850 Z. 2912 eine Prüfungstaxe von 5 fl. 25 kr. eingehoben, die Erhöhung derselben auf 6 fl. rechtfertigt sich durch den Umstand, daß bei der Aufnahmsprüfung 6 Examinatoren zu fungiren haben.

Die Kommisson stellt daher den Antrag:

"1. Der hohe Landtag wolle die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkte erfolgte EinHebung einer "Aufnahms-Prüfungs-Taxe im Betrage von 5 fl. "25 kr. nachträglich genehmigen."

"2. Die Erhöhung derselben auf 6 st. öst. W. vom Studienjahre 1866—67 anzufangen bewilligen."

Sn. aktuár Seidl (čte):

"1. Slavný sněm račiž vybírání zkušební "taxy 5 zl. 25 kr. až potud vykonávané, za minulé školní roky schváliti."

"2. Zvýšení zkušební taxy na 6 zl. r. č. "od školního roku 1866—67 začínajíc, povoliti. —

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Es ist nicht der Fall, ich schreite zur Abstimmung, und bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Berichterstatter Jelinek (liest):

d) Prämien und Preise.

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XLV. Sitzug der 4. Jahres-Session 1866.

XLV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

§. 12 des Statutes des polytechnischen Insti-tutes lautet:

Zur Aufmunterung und Anregung des Wettei-fers unter den Studierenden werden Prämien und Preise vertheilt. Dem Landes-Ausschusse wird es vorbehalten, innerhalb der ihm nach dem jährlichen Voranschlage zur Verfügung stehenden Geldmittel diese Preise zu bestimmen und nach dem Antrage des Lehrkörpers zu vertheilen.

Der Lehrkörper des polytechnischen Institutes beantragte zur Ausführung dieser Bestimmung des Statutes für jede der 4 Fach-Abtheilungen 5 Prämien und 2 Preise — die ersteren im Betrage von 200 fl., die letzteren im Betrage von 50 fl. — zu creiren. Die Prämien sollten mit Beginn jedes Studienjahres auf Grundlage der Leistungen des Vorjahres (sonach mit Ausschluß der Hörer des 1ten Jahrganges), die Preise aber am Schlusse des Studienjahres an die würdigsten Bewerber verliehen werden. Der Gesammtbetrag der hiefür erforderlichen Geldmittel würde sich auf 4400 fl. jährlich belaufen haben.

Der Landesausschuß trat dem Antrage des Lehrkörpers in Bezug auf die zu verleihenden Preise bei, in Bezug auf die Prämien ging derselbe jedoch von der Anschauung aus, daß dieselben den vorzüglichsten Studierenden ohne Rücksicht auf ihre größere oder mindere Dürftigkeit zuzuwenden seien, daß die Prämien nicht nothwendig in einem Geldbetrage zu bestehen haben und daß daher mit der Zuerkennung eines Prämiums nur in jenen Fällen eine Geldunterstützung zu verbinden sei, wo der Prämiirte einer solchen bedürfe. Mit Rücksicht auf diesen Grundsatz beantragte der Landesausschuh, daß die Prämien, 20 an der Zahl, in Form von Anerkennungsschreiben vom Landesausschusse an die vorzüglichsten Hörer verliehen und den mit Prämien Betheilten das Recht eingeräumt werden solle, unter Nachweisung ihrer Dürftigkeit um eine Geldunterstützung einzuschreiten, welche vom Landesausschusse nach Maßgabe der hiefür im Voranschlage bewilligten Geldmittel bis zur Höhe von 200 st. in monatlichen Dekursiv-Raten anzuweisen sei.

Indem die Kommission im Allgemeinen den Anschauungen des Landesausschusses beitrat, fand dieselbe es (laut einhelligen Beschlusses) entsprechender, die Anerkennungsschreiben für die vorzüglichsten Hörer des polytechnischen Institutes nicht vom Landesausschusse, sondern unmittelbar vom Lehrkörper ausgehen zu lassen.

In Bezug auf die Preise fand dieselbe die hiefür beantragten Beträge von 50 fl. viel zu niedrig bemessen, wenn die Preisaufgaben überhaupt die Wirkung haben sollen, die Selbstthätigkeit der Studierenden und ein gründlicheres Eingehen in die gegebene Frage über den Bereich des unmittelbar durch die Vorträge Gebotenen zu befördern.

Um jedoch dem Lande keiine größeren materiellen Opfer aufzuerlegen, beantragt die Kommission lediglich eine andere Vertheilung der vom Landesausschusse beantragten Gesammtsumme von 2800 fl. für Prämien und Preise, in der Art, daß für die mit den Prämien zu verbindenden Geldunterstützungen 2000 fl. und für die Preise 800 fl. jährlich zu bemessen seien.

Unter der Voraussetzung der Genehmigung dieses Antrages würden die Prämien und Preise mit Schluß des Studienjahres 1865—66 zuerkannt werden. Die mit den Prämien bedingungsweise verbundenen Geld-Unterstützungen wären aber erst im Studienjahre 1866—67 in 10 monatlichen Dekursiv-Raten zu erfolgen, demnach wären für das Budget des Jahres 1866 bezüglich der Prämien 3 Raten zu 2000 fl., bezüglich der Preise aber der Gesammtbetrag mit 800 fl. einzustellen.

Die Kommission stellt daher den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen:

1: "am polytechnischen Institute werden zur "Aufmunterung und Anregung des Wetteifers unter "den Studierenden jährlich 20 Prämien und acht "Preise verliehen;

2. die Prämien bestehen in Anerkennungsschietben, welche vom Lehrkörper den ausgezeichnetsten "Studierenden zuerkannt und bei einer feuerlichen Gelegenheit übergeben werden. Den Prämiirten wird das Recht eingeräumt, unter Nachweisung ihrer Dürftigkeit um eine Geldunterstützung einzuschreiten, welche vom Landesausschusse nach "Maßgabe der hiefür im Voranschlage bewilligten Geldmittel bis zur Höhe von 200 fl. in 10monatlichen Dekursiv-Raten anzuweisen ist.

"3. Für gelöste Preisaufgaben werden vom Landesausschusse über Vorschlag des Lehrkörpers am Schlusse jedes Studienjahres acht Preise zu 100 "fl. zuerkannt.

"4. Die Feststellung der näheren Modalitäten, unter welchen die Prämien und Preise zu verleihen sind, hat über Antrag des Lehrkörpers durch den Landesausschuh zu erfolgen.

"5. In das Budget für 1866 sind für

Prämien

600 fl.

für Preise

800 fl.

"einzustellen."

Sn. aktuár Seidl (čte):

"1. Na polytechnickém ústavu uděluje se k povzbuzení a podnícení vědeckého zápasu studujících ročně 20 odměn a 8 cen;"

"2. odměny záležejí v pochvalných listech, kteréž přiřkne učitelský sbor nejvýtečnějším posluchačům a jim při slavnostní příležitosti rozdělí. Odměnou vyznamenaným posluchačům vyhražuje se právo, aby vykázavše svou nezámožnost o peněžitou podporu zakročiti mohli, již zemský výbor z peněz k tomu účelu v zemském rozpočtu povolených, až na 200 zl. r. č. po 10 měsíčních a prošlých lhůtách vykázati má.

"3. Za provedení cenných úloh přiřkne zemský výbor po návrhu učitelského sboru


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"ku konci každého školního roku 8 cen po 100 zl. r. č.

"Spůsob, jak se odměny a ceny udělovati mají, ustanoví po návrhu učitelského sboru zemský výbor. "5. Do zemského rozpočtu pro rok 1866 vloží se

"pro odměny

600 zl.

"pro ceny

800 zl.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Prof. Krejčí: Dovolím si stručností co možná největší vyložiti důvody, které jak v učitelském sboru, tak v komisi o technických záležitostech jednající pronešeny byly. Nebudu se tu zdržovati dlouho při důvodech pro odměny, neb známo, že odměny a ceny na všech školách i na vyšších, jakožto jedna z nejpřednějších pak k povzbuzení šlechetného zápasu zavedeny jsou. Chci se obmeziti pouze na praktickou stránku této otázky a tu nacházím ve zvláštních chudobných poměrech našich studujících. Mezi 689 žáky, (Zemský nejvyšší maršálek zvoní) kteří letos navštěvují ústav náš, můžeme polovici považovati za chudé a tato polovice se rozvrhuje ve 2 části; jedna čásť, která nevyniká vlohami a tato propadne obyčejně svému osudu, ta to obyčejně daleko nedovede a musí se obyčejně podřízeným službám podrobovati, ale druhá větší částka vyniká znamenitými vlohami, a zde musíme opět rozeznávati 2 oddělení; jedno z této částky vyniká nejen duševnými ale i tělesnými silami, tak že chudobě mohou odolati, druhá však a to valná část má také vedlé znamenitých duševných sil, síly tělesné velmi slabé, neboť známo, že nejvýtečnější talentové nejsou vždy chráněni silným tělem, nýbrž že často mnohý student vyniká nejskvělejším talentem a jest tělem slabý, a o takové se zde zvláště jedná.

Učitelský sbor obracel především svůj zřetel k těmto studujícím a komise s tím souhlasila, avšak s tím rozdílem, že nejen chudým, nýbrž i zámožným znamenitými vlohami vynikajícím studentům nějaké odměny uděleny býti mají.

Chci obmeziti svůj důvod jen k onomu oddělení, ku kterému náležejí chudí, a spolu výteční mladíci, kteří zápasiti musí s chudobou, jichž tělesné síly nestačí, aby chudobu přemohli; na tyto má se především hledět, a těmto buďtež odměny poukázány; studující takový, dosáhne-li odměny, bude zbaven největších starostí o svou denní výživu, a celou svou duševní sílu bude moci vložit na úlohu, kteráž úloha je totiž věnování se vědě.

Nechci dále slov šířiti, poněvadž důvody ve věci samé leží, jen chci poukázati ještě na námitku, která by se činit mohla, z finanční stránky. Mohlo by se namítat, odkud se má uhradit značný náklad na tyto odměny? Mohu odpovědíti, ten náklad není značný; neb zemský výbor proti návrhu učitelského sboru umenšuje jej na 2800 zl. z 4400 zl. a poukázati mohu na jednání při první organisaci polytechniky, kdežto již bylo pronešeno přání, pokud se pamatuji zde veřejně v sně-movně, aby prémie a odměny byly vzaty ze školního platu a aby polovina toho platu školního prémiemi, odměnami a cenami nebyla převyšena ; školní plat obnáší ročně 15000 zl., 2800 zl. proti 15000 jest velmi nepatrná částka; tedy úhrada této sumy se velmi snadno může najíti ve školním platu, a mohu tedy ty pochybnosti zameziti, odkud by náklad na tyto ceny a odměny se vzíti mohl. Z těchto důvodů dovolím si tedy prositi, aby slavný sněm návrh, jak jej komise podala, přijmouti ráčil.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Es ist dich nicht der Fall. ich schreite zur Abstimmung über die Anträge der Kommission, die so eben vorgelesen werden.

Ich bitte diejenigen Herren, welche den Kom-missionsanträgen 1, 2, 3, 4, 5 zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Prof. Jelinek: Wir übergehen nun zur 2. Abtheilung (liest):

Anträge in Bezug auf einzelne Lehrfächer.

"a) Umwandlung der außerordentlichen Lehrkanzel für mechanische Technologie mit böhmischer Unterrichtssprache in eine ordentliche."

Der Lehrkörper des polytechnischen Institutes hatte in einer am 23. Oktober vorigen Jahres abgehaltenen Sitzung den Beschluß gefasst, sich an den Landesausschuß behufs Umwandlung der nach dem Lehrplane systemisirten außerordentlichen Lehrkanzel der mechanischen Technologie mit böhmischer Unterrichtssprache in eine ordentliche Lehrkanzel zu wenden.

Der Landesausschuh erklärte sich mittelst einhelligen Beschlusses für diese Umwandlung, welche er durch die Wichtigkeit dieses, an den inländischen technischen Instituten bisher vernachlässigten Gegenstandes, durch den zahlreichen Besuch der betreffenden Vorlesungen, die Schwierigkeit bei geringerer Besoldung und untergeordneten Rangstellung eine entsprechende Lehrkraft zu erlangen und dem Institute zu erhalten, insbesondere aber noch durch die Rücksicht motivirt, daß damit die böhmischen Vorlesungen den deutschen, für welche eine ordentliche Lehrkanzel systemisirt sei, gleichgestellt würden.

Die Kommission, den Anschauungen des Landes-Ausschusses zustimmend, beantragt, der hohe Landtag wolle beschließen:

"Es sei für das Lehrfach der mechanischen Technologie mit böhmischer Unterrichtssprache an der Stelle der gegenwärtigen außerordentlichen eine ordentliche Lehrkanzel zu systemisiren.'

Sněm. sekr. Schmidt (čte):


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XLV. Sitzug der 4. Jahres-Session 1866.

XLV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Komise navrhuje: slavný sněm račiž uzavříti:

"Pro učební předmět mechanické technologie s vyučovacím jazykem českým budiž "na místo nynější mimořádné profesury řádná "profesura zařízena."

Oberstlandmarschall: H. Dr. Grohmann.

Dr. Grohmann: Die zweite Abtheilung des Kommissionsberichtes beantragt eine neue Veränderung im Lehrkörper des polytech. Institutes, deren Annahme eine nicht geringe Belastung des Budgets zur Folge haben würde.

Es liegt mir durchaus fern. dem Antrage der Kommission prinzipiell entgegenzutreten. Ich bin vielmehr gerne bereit, im wissenschaftlichen Interesse den Antrag der Minorität auf eine Trennung des naturgeschichtlichen Faches in 2 Dozenturen zu unterstützen, nur hege ich nicht unbegründete Bedenken, ob es im gegenwärtigen Augenblicke opportun sei. über die Anträge der Kommission definitiv zu entscheiden.

Es ist bekannt, daß die deutschen Professoren am polytech. Institute ein Gesuch an den h. Landtag eingebracht haben, worin sie im Interesse der Wissenschaft und im Interesse des nationalen Friedens um die Trennung des Lehrkörpers in ein deutsches und in ein böhmisches Professorenkollegium petiren.

Besorgen sie nicht, meine Herren, daß ich heute schon in die Erweiterung einer Frage eingehen werde, welche dem h. Hause noch nicht zur Verhandlung vorliegt.

Nur das eine erlaube ich mir zu bemerken, daß es meiner Ansicht nach denn doch zweckmässig wäre, daß die Lösung dieser Frage den Anträgen der Kommission vorangegangen wäre. Die Kommission beantragt, die Systemisirung einer ordentlichen Professur für die mechanische Technologie, und eine außerordentliche Professur für die Mathematik. Ich verkenne keineswegs, daß die Systemisirung dieser Professuren vielleicht wünschenswerth sein möge, allein andererseits läßt es sich doch nicht leugnen, daß durch die Lehrkanzeln, wie sie gegenwärtig im polytechn. Institute bestehen, den Zwecken des Unterrichtes und dem Prinzip der Gleichberechtigung entsprochen worden ist.

Vorläufig wenigstens kann ich die absolute Nothwendigkeit zur Systemisirung dieser Professuren keineswegs anerkennen; sollte aber dem h. Landtage es belieben, in eine Trennung des Lehrkörpers am polytechn. Institute einzugehen, dann würden sich die Sachen für die Anträge der Kommission noch ungünstiger wenden, dann dürfte, wie ich glaube, die Systemisirung dieser Professuren für den ersten Augenblick wenigstens gar nicht in Frage kommen; dann dürfte es wohl zuerst und vor allem nothwendig sein. daß der h. Landtag eine böhm. Professur für den Maschinenbau und eine böhmische Professur für die Architektur systemisire.

Dann dürfte es vor allem nothwendig sein, daß zuerst und vor allem auf die Errichtung von Lehrkanzeln für jene Fächer angetrage werden, für welche im gegenwärtigen Augenblicke am polytechnischen Institute noch keine böhmischen Lehrkanzeln errichtet sind. —

Wenn wir also bereits heute über die Anträge der Kommission entscheiden, so gerathen wir in Gefahr, daß wir die Mittel des Landes in minder wichtigen Gegenständen, zu minder wichtigen Zwecken verwenden, während wir denn doch nicht vorauswissen können, ob dieselben nicht in Bezug auf die absolute Forderung der Gleichberechtigung beider Landessprachen am polytechnischen Institute dringender benöthigt werden.

Es ist aber noch ein zweiter Gegenstand, der mich bestimmt, den Anträgen der Komission, ich sage nicht gerade zu entgegenzutreten, aber denselben auszuweichen; die deutschen Professoren am polytechnischen Institute haben in der Petition darüber Beschwerde geführt, daß sie von ihren böhmischen Kollegen bei der Besetzung und den Vorschlägen aus nationalen Gründen majorisirt werden (Oho!)

Ich lehne es ausdrücklich ab, mich heute über diesen Gegenstand auszusprechen, da derselbe eben nicht auf der Tagesordnung steht; allein das scheint mir denn doch eine Forderung der Gerechtigkeit und Billigkeit zu sein, bevor der Landtag ohne dringende Veranlassung über die Vermehrung des böhmischen Lehrkörpers entscheidet, daß er zuvor die Beschwerden dieser deutschen Professoren untersucht, und sofern dieselben begründet sind. die Vorkehrungen dann treffe, damit die nationale Gehässigkeit aus dem polytechnischen Institute, einem wissenschaftlichen Landesinstitute, entfernt werde.

Deßhalb und aus diesen Gründen erlaube ich mir folgenden Antrag zu stellen und ihn dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen: "Der hohe Landtag wolle die Verhandlung über die Punkte a und b des 2. Abschnittes des gegenwärtigen Kommissionsberichtes bis zu dem Zeitpunkt vertagen, wo der hohe Landtag über die Petition deutscher Professoren des polytechnischen Institutes bezüglich der Trennung der Lehrkörper entschieden haben wird."

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Prof. Tonner: Bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Prof. Krejčí hat das Wort!

Prof. Krejčí: Ich will dem Hm Abgeordneten Grohmann nur in größter Kürze antworten, um Zeit zu sparen.

Was das Hauptmotiv anbelangt, nämlich die Petition deutscher Professoren, so gehört die Sache meiner Meinung nach nicht Hieher, weder formell noch materiell, weil die Petition diesen Gegenstand gar nicht berührt, denn die Petition beschränkt sich im Wesen eigentlich darauf, daß den deutschen Mitgliedern des polytechnischen Lehrkörpers das ausschließliche Recht gewahrt werde, Anträge zur Besetzung deutscher Professuren zu machen: aber auf


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diesen Gegenstand bezieht sich diese Petition durchaus gar nicht

Der Gegenstand, der uns vorliegt, hängt innig mit der Entwicklung des polytechnischen Institutes selbst zusammen.

Es handelt sich hier, wie die Titel zeigen, um Gleichstellung zweier Professoren, die über denselben Gegenstand vortragen, über mechanische Technologie. Es ist im Interesse der Sache selbst, daß der Gegenstand in böhmischer Sprache nicht von einem anders gestellten Professor vorgetragen werde, als in deutscher Sprache, da beide dieselben Studenten haben und namentlich auch der Umstand berücksichtigt werden muß, daß wenigstens bisher die böhmischen Vor-träge eine viel größere Anzahl Zuhörer hatten als die Deutschen.

Was aber den 2. Gegenstand anbelangt, die Errichtung der außerordentlichen Professur für Mathematik, so basirt er auch auf dem Bedürfniß des Institutes selbst. Denn die Mathematik wird durchschnittlich von 360 Studierenden besucht, und es sind dazu 4 Lehrer unumgänglich nothwendig. Es handelt sich darum, ob diese Lehrer gleichgestellt werden, oder ungleich gestellt bleiben sollen.

Es ist in der Billigkeit gelegen, daß, wenn deutsche Vortrage von ordentlichen und außerordentlichen Professoren besorgt werden dieselben im Böhmischen auch so besorgt werden. Was endlich die Besetzung der Professur der Naturgeschichte anbelangt, so bin ich dem Hrn Grohmann verbunden, diesen Punkt nicht berührt zu haben.

Ich werde mir später erlauben, darüber noch zu sprechen, indem ich das Minoritätsvotum zu begründen habe. Ich glaube aber, daß die Worte, die ich angeführt habe, hinreichend sind, um den Antrag der Kommission zu motiviren mit Ausschluß des Punktes o. —

Prof. Zelený: Věc, o které se zmínil p. poslanec Grohmann není ovšem dnes na denním pořádku a proto také nepokládám nikterak za potřebné, abych šíře odpověděl k tomu, o čem se zmínil. —

Jenom o tom vůbec musím se zmíniti, poněvadž se zakládá na udání, které se neshoduje s pravdou. Pravil totiž, že prý němečtí údové přehlasováni ano majorisováni jsou od údů sboru toho českých.

To se za tou příčinou neshoduje s pravdou, že není většina ve sboru profesorském česká, a že by tedy měli při předmětu nějakém většinu působit tím, že k údům jedné národnosti přidají se někteří údové druhé, a tak se skutečně věc má. Neb 8 oněch žadatelů, kteří podali sněmu známou žádost, o které se v komisi ostatně stalo usnešení, 8 oněch žadatelů nerepresentují skutečně sbor profesorský jazyka německého, nýbrž jsou jenom část. — Za tou příčinou je toto udání, které by věci mohlo vadit, docela nedůvodné a proto také ona příčina, kterou z toho dovodil, neměla žádné podstaty. —

Oberstlandmarschall: Herr Prof. Tonner.

Tonner: Já také nebudu slavný sněm dlouho zdržovat a nebudu se stavět proti svému váženému příteli p. prof. Grohmanovi, poněvadž námitky jeho, pan řečník přede mnou, p. prof. Zelený, již vyvrátil. Co se týče petice p. profesorů německých, totiž těch osmi na technice, o tom pomlčím, poněvadž bez toho slavný sněm bude míti v osmi dnech neb snad ještě dříve příležitost o tom porokovat. Chci jen promluviti o tom, co se týká profesury technologie, protože myslím, že jest velmi záhodno, aby dosavadní mimořádná profesura pro ten předmět s vyučováním v jazyku českém, byla proměněna v řádnou českou profesuru a to za tou příčinou, poněvadž ne ze své vlastní zkušenosti o tom mluvím, neb jsem těch věcí špatný znatel, ale poněvadž se odvolati mohu ke všem pánům, kteří té věci rozumí, že technologie je zajisté nejdůležitějším předmětem na technice a pánové, kteří ku kterémukoliv odvětví praktického života se chtí dát, mi dosvědčí, že technik v praktickém životě málokterého předmětu, kterému se na technice učil, potřebuje tak, jako právě technologie. Jest tedy třeba, aby pro takový důležitý předmět byly ustanoveny také vydatné síly, jestli ale slavný sněm ponechá dosavadní profesuru mimořádnou s takovými emolumenty, či řeknu to zrovna, s takovým služným jako teď, tak nevím, jest-li znamenití mužové se nám budou hlásit a tu by česká technologie byla v nebezpečí, že by se k ní hlásili jen síly prostřední.

Proto tedy prosím, aby slavný sněm ráčil přistoupiti k návrhu komise a aby tu profesuru proměnil v řádnou. Co se toho týče, že k tomu bude velikých výloh zapotřebí, tu myslím, že řádný technik, až vstoupí do života, se zvelebením fabrik a všelikých závodů průmyslných tisíckrát vynahradí těch tisíc neb 800 zl., které na to bude potřeba.

Oberstlandmarschall: Se. Exzellenz Graf Leo Thun.

Graf Leo Thun: Es sind gegen die Anträge der Kommission Einwände erhoben worden, weil angeblich die beantragten Professuren nicht absolut nothwendig seien. Ich glaube in solchen Angelegenheiten läßt sich von einer absoluten Nothwendigkeit niemals sprechen; daß das Institut auch dann nicht aufhören wird zu bestehen, wenn auch diese Professuren nicht errichtet würden, das versteht sich wohl von selbst. — Es kann sich nur darum handeln, ob die Zweckmässigkeil der Errichtung dieser Professuren mit Rücksicht auf die dem Institute gegebenen Einrichtungen und auf die Bedürfnisse des Unterrichts an demselben gerechtfertig sei und in dieser Beziehung scheinen mir die von der Kommission angeführten Gründe überzeugend. Ich müsste mich daher auch gegen die Vertagung der Beschlußfassung über diese Anträge aussprechen, zumal in dem ge-


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genwärtigen Stadium des Landtages, wo wir sehr wohl wissen, wie leicht es möglich ist, daß jede Vertagung jetzt eine Vertagung bis zur nächsten Session sein werde.

Um so mehr muß ich mich dagegen aussprechen, daß diese Vertagung beschlossen werde mit Rücksicht auf eine Frage, welche bisher dem Landtage noch nicht vorliegt, in Beziehung auf welche ein Bericht noch nicht einmal vertheilt worden ist, und bezüglich welcher also der Zweifel nahe liegt, ob es noch möglich sein wird, — was mir sehr wünschenswerth schiene, — sie zur Lösung vor den h. Landtag zu bringen.

Die Hindeutung, die von dem Herrn Vorredner auf jener Seite des hohen Hauses gemacht wurde, daß, wenn der bekannten Petition Folge gegeben würde, dann alle möglichen Lehrkanzeln, welche mit deutscher Sprache bestehen, auch mit böhmischer errichtet werden müssten, ist mir jedenfalls keine Empfehlung der Sache. Es geht daraus hervor, daß dadurch die Kosten bedeutend vermehrt würden über das Maß hinaus, das gegenwärtig aus Gründen des Unterrichts von irgend einer Seite für nothwendig erachtet wird. Schließlich möchte ich noch auf den Umstand, auf den der Herr Vorredner in böhmischer Sprache aufmerksam gemacht hat, die Aufmerksamkeit hinlenken, daß der Ausdruck, es handle sich um eine Petition "der deutschen Professoren," unrichtig ist, indem es wohl bekannt ist, daß ein nicht geringer Theil der deutschen Professoren sich entschieden gegen den Inhalt der Petition ausgesprochen hat.

Oberstlandmarschall: Es ist Niemand mehr vorgemerkt. (Der Abgeordnete Dr. Grohmann meldet sich.) — Herr Abgeordnete Grohmann!

Dr. Grohmann: Ich werde mir erlauben, nur mit wenigen Worten dem Herrn Abgeordneten Krejčí zu erwiedern.

In der Petition der deutschen Professoren am polytechnischen Institute handelt es sich nicht um das Recht, zur Besetzung der Professuren den Vorschlag zu machen, sondern es handelt sich um die Trennung des Lehrkörpers innerhalb des Instituts.

Wird die Trennung des Lehrkörpers seiner Zeit durchgeführt, dann wird allerdings eine Vermehrung der Professoren nöthig sein und es wird dann die Frage an den hohen Landtag herantreten, welche Besetzung dieser Professuren wünschenswerther, nothwendiger, welche dringender sein wird und die Entscheidung über diese Frage wollte ich dem hohen Hause vorbehalten und in diesem Sinne erlaube ich mir den Antrag auf die Vertagung nochmals zu empfehlen. —

Dr. Lumbe: Es ist ein Gegenstand berührt worden, welcher bisher noch nicht zur Verhandlung gekommen ist. Es ist keineswegs wünschenswerth, daß eine so wichtige Frage nur beiläufig berührt und dabei ein ungünstiges Streiflicht auf die ganze Frage geleitet werde. Ich kann mir natürlich auch jetzt nicht erlauben, in die Sache selbst einzugehen; allein ich muß nur berühren, daß die Frage nicht bloß, wie es auch auf der anderen Seite beliebt wird, auf die nationale und sprachliche Seite hingezogen werde. Es ist allerdings wahr, daß in allen sozialen Verhältnissen, wenn ich mich so ausdrücken darf, dieser rothe Faden überall sichtbar ist.

Allein bei der Entscheidung dieser Frage kommen andere, sehr wichtige Erwägungen zur Haltung; daher wünsche ich. daß in dieser Richtung kein Vorurtheil gefasst werde. Wenn gesagt wird, daß nicht alle Professoren, welche deutsch vortragen, sich an die Petition angeschlossen haben, so ist das wohl erklärlich, weil ja mehrere Lehrkanzeln von Professoren beseht sind, welche entschieden auf die andere Seite hinüberneigen (Unruhe, Bewegung im Centrum, Rufe: Pst!), daher es bei aller Ehrenhaftigkeit doch erklärlich ist, daß sie sich an uns nicht anschließen.

Hoher Landtag! bei meinem vorgerückten Alter, bei der langen Dienstzeit, welche ich dem Institute gewidmet habe, bei dem Umstande, daß ich nach dem natürlichen Laufe der Dinge nicht mehr lange an dem Institute werde weilen können, habe ich eigentlich ein näheres persönliches Interesse bei der Entscheidung dieser Frage nicht.

Ich habe mich aber jener Petition aus vollkommener Ueberzeugung angeschlossen, weil ich voraussehe, daß diese unnatürliche Verbindung (Oho! im Hause) von zwei vollständigen Lehrinstituten in der Folge nicht wird stattfinden können.

Möge die Sache erörtert werden! Es können die Motive, wenn sie vorgelegt werden, von beiden Seiten reiflich erwogen und untersucht werden; man wird sehen, daß gerade dadurch beiden Nationalitäten am vollkommensten Rechnung getragen wird, daß keine Nationalität dabei Nachtheil nehmen kann und daß auf diese Weise der Endzweck des Institutes: der technische Unterricht, die Bildung unserer Jugend im technischen Fache und endlich das Fortkommen derselben am sichersten befördert wird.

Das ist meine individuelle Ueberzeugung und ich halte es für eine heilige Pflicht sie auszusprechen, obwohl ich weiß, daß ich damit bei vielen unangenehme Seiten berühre.

Dr. Trojan: Zur Sache.

Oberstlandmarschall: Ich wollte dem Herrn Redner nur bemerken, daß . . .

Dr. Lumbe: Ich bin der Ueberzeugung, daß, wenn es dießmal nicht dazu kommt, es in der Folge jedenfalls dazu kommen muß. (Rufe: zur Sache!)

Was die Frage anlangt, welche hier vorliegt, so habe ich die Ehre bei der Kommission selbst zu sein. Ich habe mit der Majorität gestimmt und werde auch hier für sie stimmen. (Bravo! links).

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Dr. Rieger: Ich begreife eigentlich nicht, in welchem logischen Zusammenhange die besprochene Petition der Professoren mit der vorliegenden Frage steht.

Ich glaube, es ist ganz klar, worum es sich handelt. Es handelt sich darum, ob, nachdem die Nothwendigkeit anerkannt worden ist daß die Ma-


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thematik durch 2 Professoren versehen werde, eben nur der 2te ein Dozent sein soll, oder ob er ein außerordentlicher Professor sein soll.

Die zweite Frage ist, ob derjenige Lehrer, welcher die Technologie in böhmischer Sprache vorträgt, ein außerordentlicher Professor bleiben soll, oder ob ihm die Würde und die Emolumente eines ordentl. Professors zugewiesen werden sollen, nachdem der Lehrer, welcher denselben Gegenstand in deutscher Sprache vorträgt, diese Würde und diese Emolumente bezieht.

Meine Herren! Wie man aus einem solchen Anlasse, wo es sich darum handelt, einen Professor desselben Gegenstandes von gleicher Wichtigkeit und derselben ja einer größeren Anzahl von Schülern ein paar 100 fl. mehr an jährlichem Gehalte zu geben, eine Prinzipienfrage machen kann, wie man dabei auch von dem Interesse der Wissenschaft sprechen kann, das begreife ich wahrlich nicht. Ich möchte doch wissen, ob das Interesse der Wissenschaft irgend wie gefördert werden kann, wenn ein außerordentli-cher Professor zum ordentlichen gemacht wird, wenn er statt 1200, ich glaube 1800 oder 2000 fl. bekommen soll.

Ich glaube, meine Herren, es liegt in der Natur der Sache, daß, wenn sich irgend Jemand einer Wissenschaft widmen will u. z. einer solchen, die so wenig — ich möchte sagen — direkt in's praktische Leben einwirkt, wie es die Mathematik ist — ich unterschätze durchaus nicht die wichtige Einwirkung der Mathematik auf die Industrie und auf die anderen Zweige des Nationalwohlstandes; — aber das liegt wohl auf der Hand, daß ein Mathematiker sich im praktischen Leben mit nichts ein Geld verdienen kann

Bei einer anderen Professur kann man vielleicht noch nebenbei noch anderen Verdienst suchen, man kann technische Gutachten arbeiten, und das und jenes, man kann auch als Schriftsteller thätig sein, und sich als Schriftsteller etwas verdienen, daß aber ein Mathematiker zu einer solchen Arbeit aufgefodert würde, das dürfte wohl äußerst selten vorkom-men, und daß sich auch die Schriftstellerei in der Mathematik sonderlich lohnen sollte, das glaube ich dürfte wohl auch nicht behauptet werden. — Es ist also absolut nothwendig, einen Professor, der sich einer solchen abstrakten Wissenschaft widmet, so zu stellen, daß er seine ganze Zeit derselben widmen und sorgenfrei leben kann und ich glaube, daß dann allerdings die Wissenschaft gewinnt und nicht verliert. Ich glaube also, daß von diesem Standtpunkte kein billig denkender Mensch dem Antrage der Kommission entgegentreten wird und muß nur bemerken, daß es uns auf dieser Seite des Hauses schmerzhaft berühren muß, wenn bei jeder Veranlassung, wo es sich darum handelt, einem böhmischen Professor seine Lage aufzubessern, immer das Interesse der Wissenschaft und Opportunität und ich weiß nicht was für Gründe zur Sprache gebracht werden.

Oberstlandmarschall: Hr. Prof. Brinz!

Prof. Brinz. Wenn der Hr. Vorredner so gar nicht begriffen hat, wie man den obschwebenden Gegenstand mit der Petition der Professoren am polyt. Institute in Verbindung bringen kann, so erlaube ich mir doch darauf aufmerksam zu machen, daß es sich im Antrage der Kommission um eine weitere Organisirung an der polyt. Lehranstalt handelt und daß in Betreff der Organisation derselben Lehranstalt durch die gedachte Petition eine Principienfrage angeregt ist, mit deren Austragung, mit deren Entscheidung der Fortschritt der Organisation der Anstalt wesentlich zusammenhängt. Wenn nun, wie man sich wohl denken mag, auf einer Seite dieses Hauses eine Theilnahme, ich sage, eine innige Theilnahme an jener Petition und an jener Principienfrage besteht, dann scheint es mir geradezubillig zu sein, daß das h. Haus in den Details der Organisation nicht fortschreitet, bevor diese Principienfrage zur Lösung gekommen ist. Ich stelle an das h. Haus die Frage, ob nicht in diesem Gedanken, der so einfach ist, wirklich ein Grund vorliegt, etwas inne zu halten in diesem Detail der Organisation wie es hier vorliegt. Es ist freilich gestern auf den Antrag des Hrn Hofrath Taschek hin selbst über die Bemerkung, über die gewiß nicht praejudicirliche Bemerkung in dem Antrage, daß bei dem Bau der Polytechnik auf eine allfällige Trennung der Lehrkörper Rücksicht genommen werden möge, zur Tagesordnung übergegangen worden. Wo man es sogar nicht leidet, das der Gedanke der Trennung überhaupt nur einen eventuellen Ausdruck findet, da habe ich freilich Hoffnung, daß man diese Pflicht der Billigkeit und Rücksicht nur auf einer Seite des Hauses und ihr Interesse üben werde. Aber nichts destoweniger halte ich es für nothwendig, den Bemerkungen des Hrn Vorredners entgegenzutreten, eben in dem Gedanken und in der allgemeinen Erwägung, daß es rüchsichtslos sei, da, wo eine Prinzipienfrage vorliegt, in Detailfragen einzugehen.

Oberstland marschall: Se. Excel. Graf Leo Thun.

Graf Leo Thun: Meines Erachtens haben die Worte des Hrn Vorredners gleichsam einen Vorwurf enthalten, als würde dadurch, wenn der h. Landtag heute für die ebengestellten Anträge der Kommission sich aussprechen würde, praejudicirt sein jener Petition, von der der Hr Vorredner gesagt hat, daß sie innige Sympathie bei einem Theile der Glieder dieses Hauses gefunden habe. Diese Darstellung scheint mir nicht richtig.

Sollte die Petition noch zur Verhandlung im hohen Hause kommen, und der Landtagsich für den in der Petition vorgeschlagenen Weg entscheiden, so ist von der Gegenseite bereits bemerkt worden, daß dann eine Reihe von neuen Lehrkanzeln inklusive der eben beantragten errichtet werden müsste.

Sollte hingegen jene Petition nicht im Sinne der Patenten erledigt werden, so werden dieselben Gründe für die beantragten Lehrkanzeln, sprechen, welche heute dafür sprechen.

Ich glaube also, daß, wenn der Landtag heute

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die beantragten Lehrkanzeln wirklich ins Leben ruft, auch dem Wunsche jener Herren in gar keiner Weise Präjudizirt wird, wohl aber ist von der Gegenseite der Antrag gestellt worden, um jener Petition willen, die Errichtung dieser gegenwärtig schon für erwünscht erklärten Lehrkanzeln nicht zu bewilligen.

Es soll also wegen einer möglichen Entscheidung einer Petition präjudizirt werden dem heutigen Antrage.

Das ist, scheint mir, der Stand der Sache, und der, scheint mir, enthält keinen genügenden Grund, um nicht auf die Anträge der Kommission einzugehen.

Oberstlandmarschall: Es ist Niemand mehr vorgemerkt.

Ich erkläre die Debatte bezüglich des Vertagungsantrages des Abg. Prof. Grohmann für geschlossen.

Herr Berichterstatter!

Berichterstatter Prof. Jelínek: Meine Her-ren, die Debatte hat eine etwas größere Dimension angenommen und sie hat sich nicht bloß auf sämmtliche Punkte, die in der zweiten Abtheilung des Berichtes enthalten sind, erstreckt, sondern sie hat ein Gebiet berührt, welches ich selbst vielleicht heute nicht gern berührt hätte, weil ich eben auch der Ansicht bin, daß solche allgemeinere Prinzipienfragen besser für sich allein zu behandeln wären.

Dem ungeachtet muß ich gestehen, daß ein gewisser Zusammenhang zwischen der konkreten Frage, die uns hier beschäftigt und der früher in der Debatte berührten nicht zu leugnen sei.

Ich muß zurückgreifen auf die Organisation der Lehranstalt selbst. Bei der Organisation der Lehranstalt, welche ursprünglich eine rein deutsche Lehranstalt war, und die durch die Beschlüsse des hohen Hauses die gegenwärtige Einrichtung erhalten hat, waren bei der Einführung böhmischer Lehrkanzeln am Institute zwei Rücksichten maßgebend; einerseits die Rücksicht auf das praktische Bedürfniß, andererseits die Rücksicht auf die Gleichberechtigung.

Die Rücksicht auf das praktische Bedürfniß war diejenige, welche eine eigens zu diesem Zwecke eingesetzte Fachkommission, welche den Organisations-Entwurf für das neue Institut auszuarbeiten hatte, vorzugsweise geleitet hat.

Im Landesausschusse dagegen wurde, wenn ich gut unterrichtet bin, über den Antrag des Herrn Dr. Rieger dieser Antrag der Enquetkommission geworfen und an dessen Stelle ein weiter gehender Antrag gesetzt, der zuletzt nach meiner Ueberzeugung nur durch den Ruf nach Gleichberechtigung begründet werden kann.

Bei allen einzelnen Lehrkanzeln, deren Einführung mit böhmischer Lehrsprache beantragt wird, gehen zunächst einige Gründe voraus, welche das praktische Bedürfniß motiviren sollen; wenn man aber fürchtet, daß diese Gründe nicht zureichend fein sollten, dann kommt der Hauptgrund nach, und dieser Hauptgrund wird hergeleitet aus der Nothwendigkeit der Gleichberechtigung beider Nationalitäten Rechnung zu tragen.

Meine Herren, ich muß offen gestehen, der erste Punkt, wie weit dem praktischen Bedürfniß genügt sei durch die jetzt bestehende Einrichtung und wie weit das praktische Bedürfniß noch zu befriedigen sei durch Erweiterung der Vorträge in der angedeuteten Richtung, diese erste Frage ist für mich eine controverse, und bei jedem einzelnen Antrage dieser Art würde eine gründliche Untersuchung nothwendig sein; — aber in der 2. Richtung muß gestehen, daß ich dem Argumente, welches aus der Gleichberechtigung hergeleitet wird, einen Widerstand nicht gut entgegen zu setzen in der Lage bin.

Allein, meine Herren, wenn wir die Organisation des Institutes nach dem Prinzipe der Gleichberechtigung vornehmen, dann allerdings fordert die Konsequenz, daß wir uns auch die Folge dieser Einrichtung gegenwärtig halten. Es ist zwar allerdings richtig, daß nur 8 Professoren des Polytechnikums die bekannte Petition an das hohe Haus eingereicht haben. (Rufe: Zur Sache!)

Ich glaube, meine Herren, es ist mir gestattet auf Bemerkungen, die in diesem hohen Hause gemacht worden sind, jedenfalls meine Gegenbemerkung zu machen. Ich selbst hätte die Frage nicht angeregt. (Ganz richtig!)

Dieß habe ich im Vorhinein erklärt.

Wenn ich also auch anerkennen muß, daß bloß 8 Professoren diese Petition eingebracht haben, so ist mir bekannt, daß bei einer früheren Besetzung 11 Professoren kompakt für einen Kandidaten gestimmt haben, während 13 für den anderen Kandidaten gestimmt haben.

Diese beiden Gruppen, meine Herren, waren nationale Gruppen, ich muß das betonen. Allerdings tragen 2 Professoren der Majorität nicht in böhmischer Sprache vor, das leugne ich gar nicht; aber die böhmische Nationalität der betreffenden Herren wird Niemand in Zweifel zu ziehen geneigt sein.

Uiberhaupt, meine Herren, ist es ganz gewiß, daß es immer vorkommen wird, daß unter deutsch vortragenden Mitgliedern des Lehrkörpers Professoren böhmischer Nationalität sich befinden werden. Ich würde es als höchst ungerecht betrachten, wenn man Professoren böhmischer Nation ausschließen wollte von der Versehung deutscher Lehrkanzeln im Falle sie die Eignung dazu besitzen. Aber wenn im Lehrkörper solche Dissonanzen bestehen, wenn eine solche Trennung bei konkreten Fragen eintritt, dann allerdings entsteht auch die Frage: wird durch die oder jene Aenderung in der Einrichtung des Institutes die Majorität alterirt? und hierin möchte ich sagen, liegt der Kernpunkt der Frage, und das ist, nach meiner Uiberzeugung der Mangel der gegenwärtigen Einrichtung, daß solche fremdartige Erwägungen in die Berathung des Lehrkörpers hineingeworfen werden; Erwägungen, welche eigentlich dem Ziele des Institutes ganz fremd sind. Ich will also den Ge-


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genstand verlassen und nur kurz bemerken, daß Herr Dr. Rieger, insofern er nicht denjenigen Gegenstand berührt hat, über den ich eben jetzt gesprochen habe, eigentlich entweder nicht zur Sache oder gegen den Antrag der Kommission gesprochen hat. Was bis jetzt im hohen Hause gelesen und zur Annahme beantragt worden ist, hat sich bezogen auf die Lehrkanzel der mechanischen Technologie, nicht auf die Lehrkanzel der Mathematik. Die Lehrkanzel der Technologie ist ein eminent praktisches Fach und bei dieser Lehrkanzel ist es am allerleichtesten möglich, daß der Professor neben dem Gehalte, den er am Institute bezieht, sich im praktischen Leben auch noch Nebenerwerb suchet. Von der Lehrkanzel der Mathe-matik ist bis jetzt im hohen Hause gar nicht gesprochen worden.

Als Mitglied der Kommission bleibt mir nichts übrig, als dem hohen Hause den Antrag der Kommission zur Annahme zu empfehlen, indem ich das Vertrauen zu dem hohen Hause hege, daß es bei Behandlung der Prinzipienfrage, eine umsichtige, allseitig gerechte Erwägung der obwaltenden Umstände eintreten lassen und in der Weise die Organisation des Institutes vervollständigen wird, wie es dem eigentlichen Zwecke und Gedeihen desselben am förderlichsten sein wird.

Prof. Krejčí: Es wurde vom H. Berichterstatter beliebt zu erwähnen, die Bestimmung 11 gegen 13. Ich muß zur faktischen Berichtigung beifügen, daß diese 11, mögen sie national oder nicht national sein, einen Oberingenieur aus Baiern, einen gebornen Deutschen, in Antrag brachten und die 13 brachten einen Assistenten in Antrag, der auch ein Deutscher war. Da war also ein Deutscher gegen einen Deutschen.

Dr. Rieger: Ich bitte zur persönlichen Bemerkung! Es ist mir vom Herrn Berichterstatter entgegnet worden, ich hätte mich über einen Gegen-stand ausgesprochen, der nicht an der Tagesordnung gewesen. Ich habe mich im Gegentheile ferngehalten von der Frage, über die der Herr Berichterstatter, ich weih nicht, ob im Sinne der Kommission oder gegen die Komission (Rufe aus dem Centrum: Gegen die Kommission!) gesprochen hat, ein Wort zu sagen. Ich habe mich nur an die Sache gehalten, die in dem Antrage liegt, und die vor mir schon Herr Prof. Grohmann durch eine Art Tagesordnung hat abthun wollen. Er hat nämlich gesprochen ebensowohl gegen die mathematischen als technologischen Professuren und ich war also bemüssigt, dieß auf seineu Tagesordnungsantrag zu erwiedern.

Oberstlandmarschall: Die Debatte, die gepflogen worden ist, hat eigentlich den Charakter einer Generaldebatte gehabt, weil sie sich auf spätere Punkte des Kommissionsantrages bezieht und sich endlich damit abschließt, nämlich mit dem Vertagungsantrage und zwar dem Antrage, daß die Absätze a und b vertagt werden sollen, bis zur Entscheidung über die Petition der deutschen Professoren. Ich werde daher diesen Vertagungsantrag zur Abstimmung bringen und dann erst zur eigentlichen Spezialdebatte über die folgenden Absähe eingehen; denn über das meritorische dieser Anträge ist eigentlich noch nicht abgestimmt worden. Der Herr Abg. Prof. Grohmann trägt an: "Der hohe Landtag wolle die Verhandlungen über die Punkte a und b des 2. Abschnittes, gegenwärtig den Kommissionsbericht, bis zu jenem Zeitpunkte vertagen, wo der h. Landtag über die Petition der deutschen Professoren am polytechnischen Institute bezüglich der Trennung des Lehrkörpers entschieden haben wird."

Slavný sněm račiž rokování o odstavcích a) a b) druhého oddílu návrhu komise odročit až bude slavným sněmem vyřízena petice německých profesorů polytechnického ústavu, týkající se oddělení sboru profesorského.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht).

(Ein Theil der Anken erhebt sich).

Der Antrag ist in der Minorität.

Ich stelle nun die Frage, ob zu dem Absatze a sich noch Jemand zum Worte meldet; wenn das nicht der Fall ist, bitte ich zur Abstimmung zu schreiten. Ich bitte den Absatz a) noch einmal vorzulesen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Slavný sněm račiž uzavříti: pro učební předmět mechanické technologie s vyučovacím jazykem českým, budiž na místě nynější mimořádné profesury řádná profesura zařízena.

Der hohe Landtag wolle beschließen: es sei für das Lehrfach der mechanischen Technologie mit böhmischer Unterrichtssprache an Stelle der bisherigen außerordentlichen eine ordentliche Lehrkanzel zu systemisiren, —

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage der Kommission zustimmen, aufzustehehen.

(Geschieht).

Der Antrag ist mit Majorität angenommen.

Berichterstatter Prof. Jelínek (liest):

b) "Errichtung einer außerordentlichen Lehrkanzel für Mathematik mit böhmischer Unterrichtssprache."

Nach dem bestehenden Lehrplane ist für die Vortrage über Mathematik und analytische Mechanik mit böhmischer Unterichtssprache bloß ein ordentlicher Professor systemisirt.

Uiber eine Petition der Hörer der höheren Mathematik mit böhmischer Unterrichtssprache um Einführung von böhmischen Vorträgen über den III. Kurs der Mathematik und über das im Wesentlichen zustimmende Votum des Lehrkörpers wurde vom Landesausschusse beschlossen, für den III. Kurs der Mathematik und für analytische Mechanik mit böhmischer Unterichtssprache eine mit 700 fl. honorirte Dozentur vorbehaltlich der Genehmigung des hohen Landtages zu errichten.

Als im Laufe des Schuljahres 1864—1865 der Lehrkörper vom Landesausschusse aufgefordert,

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wurde, sein Gutachten darüber zu erstatten, ob und bei welchen Lehrfächern das Fortbestehen des Provisoriums zweckdienlich sei und bei welchen die definitive Besetzung stattzufinden hätte, stellte der Lehrkörper den Antrag, den bisherigen honorirten Dozenten Dr. Franz Studnička zum außerordentlichen Professor der Mathematik zu ernennen, weil sich für die böhmischen Vorträge eine ebenso große Anzahl von Hörern gemeldet habe, wie für die deutschen Vorträge, es sonach gerecht erscheine, beide Abtheilungen gleichmässig mit Lehrkräften zu dotiren, Dr. Studnička aber für die gedacht Professur in wissenschaftlicher und didaktischer Beziehung die volle Eignung besitze.

Der Landesausschuß erkannte zwar ungetheilt die Zweckmässigkeit und Nothwendigkeit der Bestellung einer zweiten Lehrkraft für das Lehrfach der Mathematik mit böhmischer Unterrichtssprache an, jedoch ergab sich eine Meinungsverschiedenheit im Landesausschusse insoferne, als die Majorität sich für die Systemisirung einer honorirten Dozentur aussprach, während die Minorität die Errichtung einer außerordentlichen Professur beantragte. Die Gründe für die eine wie für die andere Ansicht finden sich in dem Berichte des Landesausschusses vom 6. (beziehungsweise 15.) Dezember 1865 Nr. 119 Ltg. umständlich auseinandergesetzt.

Die Kommission entschied sich mit Mehrheit der Stimmen für das Minoritätsvotum des Landesausschusses und beantragt daher die Systemisirung einer außerordentlichen Lehrkanzel für Mathematik mit böhmischer Unterrichtssprache. Eine spezielle Abgrenzung desjenigen Theiles der Vorlesungen, welchen der außerordentliche Professor zu übernehmen haben wird, vorzunehmen, schien der Kommission nicht zweckentsprechend, indem die Vertheilung des Lehrstoffes zwischen dem ordentlichen und dem außerordentlichen Professor am besten der Bestimmung des Lehrkörpers anheimgestellt bleibt.

Die Kommission beantragt daher:

"Der hohe Landtag wolle:

1. "die vom Landesausschusse provisorisch eingeführte honorirte Dozentur für den III. Kurs der Mathematik mit böhmischer Unterrichtssprache nachträglich genehmigen;

2. neben der ordentlichen Lehrkanzel der Mathematik mit böhmischer Unterrichtssprache an der Stelle der honorirten Dozentur eine außerordentliche Lehrkanzel für Mathematik mit böhmischer Unterrichtsprache systemisiren."

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Komise předkládá návrh:

Slavný sněme račiž

1. "zřízení honorované docentury pro III. běh mathematiky s vyučovacím jazykem českým od zemského výboru provisorně zavedené dodatně schváliti;

2. vedle řádné profesury mathematiky s českým vyučovacím jazykem systemisovati na místě honorované docentury mimořádnau profesuru pro mathematiku s vyučovacím jazykem českým."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da dieß der Fall nicht ist, schreite ich zur Abstimmung, und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrag der Kommission zustimmen, aufzustehen. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Berichterst. Prof. Jelínek (liest):

c) "Systemisirung von Vorträgen über Zoologie und Botanik mit böhmischer Unterrichtssprache."

In einer von 265 Studierenden gefertigten Petition an den Landesausschuß wurde die Bitte um Einführung böhmischer Vorträge über Botanik und Zoologie gestellt und damit motivirt, daß die Mehrzahl der in diese Fächer eingeschriebenen Hörer der böhmischen Nationalität angehört, an allen utraquistischen Gymnasien und Realschulen die Naturwissenschaften in böhmischer Sprache vorgetragen werden, daher die von böhmischen und utraquistischen Schulen an das Institut kommenden Studierenden mit der ihnen nicht geläufigen deutschen Terminologie zu kämpfen haben, wodurch denselben das Studium der so nothwendigen Naturwissenschaften erschwelt werde.

Der Lehrkörper des polytechnischen Institutes sprach sich für die Einführung der erwähnten Vorträge aus, jedoch ergab sich eine Meinungsverschiedenheit insoferne, als 9 Stimmen die Bestellung zweier honorirter Dozenten, des einen für Botanik, des andern für Zoologie beantragten, während 5 Stimmen entsprechend der für die deutschen Vorträge bestehenden Systemisirung einen außerordentlichen Professor für beide Lehrfächer zusammengenommen in Antrag brachten.

Im Landesausschusse ergab sich dieselbe Meinungsverschiedenheit, indem die Majorität sich für die Bestellung zweier honorirter Dozenten, die Minorität für die Anstellung eines außerordentlichen Professors aussprach.

Die Gründe für die eine und die andere Ansicht finden sich in dem obenerwähnten Berichte des Landesausschusses vom 6. (beziehungsweise 15.) Dezember 1865 Nr. 119, Ldtg. umständlich auseinandergesetzt.

Auch in der Kommission ergab sich die gleiche Meinungsverschiedenheit. Für die Bestellung zweier honorirter Dozenten wurde insbesondere geltend gemacht, daß man an die Vortragenden am Institute die Anforderung stellen müsse, daß sie den Gegenstand ihrer Vorträge vollkommen beherrschen es aber heut zu Tage, wo die einzelnen Wissenschaften eine so große Ausdehnung erlangt haben, schwer, ja fast unmöglich sei, eine Lehrkraft zu finden, welche die beiden Fächer der Botanik und Zoologie vollkommen beherrsche.

Dem entgegen wurde von anderer Seite hervorgehoben, daß es sich bei diesen Vorträgen weni-


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ger um ein Lehren der betreffenden Wissenschaften an sich handle, wozu auch die nach dem Lehrplane bemessene Zeit (5 Stunden wöchentlich durch ein Semester für jeden der beiden Lehrgegenstände) viel zu kurz sei, als um die Anwendung der betreffenden Disziplinen für das Bedürfniß des Technikers, insbesondere für die Fachabtheilung für Chemie und daß das Ideal einer ein Fach vollkommen beherrschenden Lehrkraft wohl auch kaum erreicht werden würde, wenn man derselben keine andere Stellung als die eines mit 600 fl. jährlich honorirten Dozenten zu bieten in der Lage sei.

Bei der Abstimmung wurde der Majoritätsantrag des Landesausschusses auf Bestellung zweier honorirter Dozenten mit 5 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Die Minorität meldete ein Minoritätsvotum an, welches dem Berichte der Majorität angeschlossen erscheint.

Bevor noch der Minoritätsantrag des Landesausschusses auf Errichtung einer außerordentlichen Lehrkanzel zur Abstimmung gelangte, beantragte ein Mitglied der Kommissionsminorität, bei dieser Sachlage die Systemisirung von böhmischen Vorträgen über Botanik und Zoologie zu vertagen, indem für das eine Lehrfach sich bereits ein Privatdozent ha-bilitirt hat und für das andere Lehrfach die Habilitation eines Privatdozenten demnächst erfolgen und auf diese Weise für das unmittelbare Bedürfniß gesorgt sein dürfte.

Bei der Abstimmung ergab sich eine Majorität für diesen Antrag und es beantragt daher die Kommission: "der hohe Landtag wolle vorläufig von der Systemisirung von Vorträgen über Botanik und Zoologie mit böhmischer Unterrichtssprache Umgang nehmen."

Oberstlandmarschall: In diesem Antrage liegt ein Minoritätsvotum vor. Der Herr Berichterstatter.

Zpravodaj prof. Krejčí: Dovoluji si jen stručné říci, co v tom obsaženo, abych nemusel minoritní votum celé číst.

Stav věcí, pokud se to týká přírodního vyvyučování na technice, je ten že zoologie a botanika se přednáší německy od jednoho profesora a pro tytéž předměty není žádného profesora českého, že ale takové profesury zapotřeby je, to myslím že netřeba vykládat.

Uznal toho učitelský sbor, zemský výbor i komise a také i ve věci samé leží toho nevyhnutelná potřeba, z toho ohledu, an počet studujících, pro něž tyto předměty obligatními jsou, totiž posluchačů lučby dosahuje 156; a připočtou-li se k těmto ještě jiní, kteří tentýž předmět poslouchají, tak jest těch studujících asi 200, kteří přednášky o zoologu a botanice slyší..

Potřeba jest tedy uznána; jedná se tedy o to, má-li se této potřebě vyhověti tak, aby mimořádný profesor pro oba dva předměty ustanoven byl, aneb aby dvě docentury, jedna pro zoologii a jedna pro botaniku zřízeny byly.

Že mimořádný profesor společně pro oba dva předměty nestačí, dá se odůvodnit tím, že přírodní nauky jsou tak rozsáhlé, že jeden učenec není s to je obsáhnout.

Tím méně může učenec zvláště na vysokých školách jim vyhověti, má-li současně v obou těch předmětech přednášeti.

Na všech vysokých školách, jmenovitě na lepších polytechnikách, se přednáší o těch předmětech od jednotlivých profesorů.

Proti zavedení docentůr, které by skutečně potřebě vyhověly, namítá se, vynecháním některých nepodstatných námitek, hlavně to, že by docenti brzy žádali za mimořádné profesury.

Na to dá se odpovědíti, že to je v rukou zemského výboru, a slavného sněmu samého, jestli je zřídí, a dle mého mínění nezřídí je proto, že se v předmětech těchto jen 3 neb 4 hodiny přednáší a pro ty se zařizují jen docentury a ne profesury.

Druhá námitka jest podstatnější, že totiž při skrovné odměně 600 zl. sotva se kdo najde, kdo by výminky vyplnil.

Ty důvody uvádí většina komise. Proti tomu mohu ale namítat, že na všech universitách a polytechnických cizozemských ústavech jsou docenti, kteří takové předměty přednášejí; mezi těmi jsou znamenití učenci, z kterých se vyvi-nují poznenáhla profesoři.

My nemáme v Čechách nedostatek na znatele přírodních nauk, avšak vlastní znatelé, o kterých se jedná, kteří co učitelé na polytechnice mohou býti upotřebeni, ti se znají jako praví přirodopisci jen v jednom předmětu důkladně, druhých věd jen encyklopaedicky.

V tom smyslu by byl učitel jen encyklopaedista a ne pravý znatel; to nemůže býti ve prospěch věci samé.

Má-li se encyklopaedicky přednášet, jak to je v návrhu obsaženo, tak se to předce musí vždycky svěřit důkladnému znateli.

Tím, tuším, dá se vyvrátit námitka, která byla položena, že v Čechách takových specialistů nemáme.

Ještě jeden důvod: u nás v Čechách jest pro přírodní vědy velmi mnoho smyslu, studující se jak na universitě tak i na technice zanášejí velmi rádi přírodními vědami.

Že nepokračují rychle, jest jiná příčina, totiž že není učitelů speciálních.

U nás jest učitelů na gymnasiích a na reálkách v dostatečné míře.

Posud se jen tak přednášely na technice přírodní vědy jako na reálních školách, bylo to sice v dobrém spůsobě, má to ale býti lepší.

Aby se budil duch pro vědy přírodní, musejí býti na stolice učitelské na vysokých školách usazeni jun specialisté; ti nám na technice


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ještě scházejí, vyjma předměty mineralogie a geologie.

Posud na polytechnice se přednášejí tím spůsobem jenom poněkud vyvýšeným, jako na reálních školách.

Jestli by se zřídily pro ty 3 předměty: mineralogii, botaniku a zoologii mimořádné profesury, neměl bych nic proti tomu, bylo by to v pořádku; avšak pro ušetření důchodů zemských navrhuje komise sestávající z členů učitelského sboru, by se zařídila jenom docentura, a tím se potřebě vyhoví, — a zároveň se tím vychovají budoucí profesorové; a já jsem také toho mínění, že docenti nebudou chtíti povždy zůstati docenty; oni postoupí za profesory, ale to ne v tom spůsobu, aby se staly profesory na tomtéž místě, než stanou se nimi jinde na jiných učilištích a na místo jich mohou jiní docenti stoupiti, kteří se podobně vycvičí.

Z těch a mnoho podobných důvodů, které bych mohl zde rozšířiti, hájím minoritní votum a odporučuji ho k přijetí slavnému sněmu.

Die Minorität der Kommission beantragt:

(Čte):

"Slavný sněme račiž na polytechnickém ústavu zemském zařízení dvou honorovaných docentur s českým vyučovacím jazykem, jedné pro zoologii a druhé pro botaniku, každou s ročním platem 600 zl. r. č. schváliti."

"Der hohe Landtag möge am polytechnischen Landesinstitute die Errichtung von zwei honorirten Dozenturen mit böhmischer Unterrichtssprache und zwar je einer für Zoologie und Botanik mit dem Jahresgehalte von 600 fl. ö. W. genehmigen.

Prof. Purkyně: Já vidím v tomto návrhu hlavní ohled na naše mizerné finance.

Podle mé myšlénky představuje technika jistý oddíl university a sice ne podřízený oddíl, nýbrž v stejné hodnosti s ní postavený, ana má zvláštního magnifika; tím se ukázalo, že účel toho ústavu není pouze jakýs podřízený, praktický jako ku př. jsou kupecké školy, lesnické školy a hospodářské školy; na takovýchto školách mohou se ustanoviti učitelé, kteří znají vědy z kněh encyklopädických, a podají jich učňům svým také tím spůsobem, nejsouce samostatnými učenci; oni se to naučili, jsou učitelé jak se také mají jmenovat.

Na polytechnice, která má na sobě zář university, musejí býti na každém místě mužové toho odvětví znalí a v něm usedlí, oni musejí představovati vědu samu, nejen aby učili jistým obmezeným spůsobem — pro ty aneb ony, kteří se chtějí tomu přiučit.

Totoť jest stanovisko, s kterého máme tuto věc považovat, a kdyby nebylo bráno ohledu na peněžní otázku, tož bych předložil, aby se hned ustanovili řádní a dobře placení profesorové, kteří mají jméno v těch odvětvích.

Že ale dosavad — nechci o budoucnosti mluviti — naše poměry toho nepřipouštějí přidávám se k návrhu minority, aby prozatím byli ustanoveni učenci aneb docenti honorovaní aneb placení.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Graf Leo Thun: Durch die verschiedenen Stadien der Verhandlung dieses Gegenstandes hat sich die Meinungsdifferenz hindurchgezogen, ob dem angeregten Bedürfnisse dadurch entsprochen werden soll, daß ein außerordentlicher Professor auch angestellt werde, der die Botanik und Zoologie gleichzeitig vorzutragen hätte, oder ob für beide diese Wissenschaften abgesondert honorirte Dozenten aufgestellt werden sollen.

Die Kommission ist am Ende ihrer Berathung zu einem dritten Antrage gelangt, nämlich gar keine Vorkehrung in der Sache zu treffen.

Ich glaube, dieses Resultat kann wohl nur durch zufällige Umstände herbeigeführt worden sein. Wenigstens scheinen mir die Argumente, die angeführt werden, jedenfalls nicht ausreichend zu sein.

Es wird erwähnt, daß sich bereits ein Privatdozent für eines der Fächer habilitirt habe, und es höchst wahrscheinlich sei, daß es auch noch Jemanden geben wird, wodurch dem nächsten Bedürfnisse abgeholfen sei. Ich möchte mir nun doch erlauben zu bemerken, oder daran zu erinnern, daß die Einrichtung der Privatdozenten am Polytechnikum eine andere ist, als sie an den Universitäten zu sein pflegt; an den Universitäten sind Kollegiengelder eingefühlt, und es kann allerdings unter gewissen Umständen der Fall eintreten, daß ein junger Mann, der sich für ein Fach als Privatdozent habilitirt hat, und dem Bedürfnisse des Unterrichtes zur Zufriedenheit des Lehrkörpers entspricht, als alleiniger Vertreter des Faches eine Zeit lang belassen wird; es kommt ihm dadurch der Vortheil zu. daß er allein ist, und daher die Kollegiengelder ihm allein zukommen, er dadurch seine Subsistenz findet; an der Technik sind aber, wie bekannt, nach dem bestehenden Statute, keine Kollegiengelder eingeführt; unter solchen Umständen ist das Bedürfniß anerkannt; das Bedürfniß ist in der Einrichtung des Institutes begründet; dem Bedürfnisse, daß über diese Gegenstände gelehrt werde, diesem Bedürfnisse dadurch entsprechen zu wollen, daß man einen Privatdozenten als Vertreter des Faches stehen läßt, der keine Emolumente für seine Mühe genießt, scheint mir, wäre eine ungerechte und den Zwecken des Institutes nicht entsprechende Einrichtung.

Mir scheint also auch heute, es kann doch wohl dem h. Landtage nur die Wahl offen sein zwischen den beiden Vorgängen, welche in den früheren Stadien der Verhandlung sowohl im Lehrkörper, als im Landesausschusse Meinungsdifferenzen begründet haben; was diese Meinungsdifferenzen anbelangt, unterliegt es wohl keinem Zweifel und ist so eben auch von der kompetentesten wissenschaftlichen Autorität hervorgehoben worden, daß es ,bei dem heutigen


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Stande der Wissenschaft eine äußerst unzweckmässige Einrichtung ist, Jemanden an einem höheren Lehrinstitute gleichzeitig mit den Vorträgen dieser beiden Wissenschaften betrauen zu wollen, wenigstens im Vorhinein festzustellen, daß eine Person damit betraut werden soll.

Ich will nicht in Abrede stellen, daß Fälle eintreten können, in denen ein Mann seine Wissenschaftliche Thätigkeit in der Art entwickelt hat, daß er vollkommen geeignet sei, sowohl die Zoologie als die Botanik vorzutragen, und ich will durchaus kein Mißtrauen aussprechen gegen den Professor, welcher in deutscher Sprache an der Technik wirkt, und diese beiden Gegenstände vorträgt, allein Jedermann, der sich nur in sehr entferntem Maaße mit den Natur-Wissenschaften beschäftigt hat, oder auch ohne sich mit ihr beschäftigt zu haben, doch die Kenntniß hat von dem was gegenwärtig auf diesem Gebiete vorgeht, ist doch darüber mit sich im Reinen, daß bei der Ausdehnung, welche gegenwärtig die Naturwissenschaften gewonnen haben, es ein seltener Fall ist, und nach der Natur der Sache ein seltener Fall sein muß, daß Jemand in diesen beiden Gebieten so be-wandert ist, daß er vollkommen geeignet ist, in beiden ein Lehrer an einem wissenschaftlichen Institute zu sein. —

Es wird allerdings bemerkt, daß die Vorträge für diese Gegenstände nur, wenn ich nicht irre, auf 5 Stunden wöchentlich beschränkt sind. Es könnte auch darauf hingewiesen werden, daß an Gymnasien und Realschulen nicht nur die Zoologie und Botanik, sondern auch die Mineralogie von demselben Lehrer vorgetragen wird.

Allein darin liegt eben der Unterschied zwischen Mittelschulen und höheren wissenschaftlichen Lehranstalten, daß an Mittelschulen wirklich der Gegenstand nur in der Weise einer Behandlung nach Art eines Kompendiums gelehrt werden kann und soll, während der Zweck eines solchen Vortrages an einem höheren wissenschaftlichen Institute natürlich ein wissenschaftlicher sein soll.

Sollten diese Gegenstände an der Technik ebenso auch nur in der Weise vorgetragen werden, dann wäre es besser den Vortrag ganz zu unterlassen, denn dann hätten die Schüler diese Gegenstände schon an den Mittelschulen oder an den Gymnasialschulen gehört.

Wenn auch nur 5 Stunden wöchentlich vorgetragen wird, so muß der Sinn davon der sein, daß diese 5 Stunden benützt werden, um die Schüler auf den wissenschaftlichen Standpunkt dieser Gegenstände hinzuweisen, und dabei zugleich die praktische Beziehung dieser Gegenstände zu speciell technischen Zwecken dabei im Auge zu haben. Ich glaube aber, die Beschränkung der Stundenzahl kann kein Grund dafür sein, sondern vielmehr ein Grund dagegen; denn je enger die Zeit dem Lehrer bemessen ist, desto mehr muß er auf der Höhe des wissenschaftlichen Standpunktes sein; wenn er diese Zeit wirklich in nützlicher Weise für die Schüler zu verwerthen fähig sein soll. Diese Gründe scheinen mir also entscheidend dafür zu sein, daß man nicht in die Aufstellung einer ordentlichen Professur für beide Gegenstände eingehe, sondern, daß man Abhilfe durch eine Trennung dadurch findet, daß man verschiedenen Personen verschiedene Aufgaben auferlegt. Es wird nun weiter bemerkt, wenn heute remunerirte Docenten aufgestellt wurden, so würde das wahrscheinlich in einiger Zeit dazu führen, diese Dozenten zu Professoren machen zu sollen. Ich kann nicht in Abrede stellen, daß das möglich ist, indessen würde ja dem Landtage diese Frage zur Entscheidung vorgelegt werden; Gründe genug, glaube ich lassen sich dafür anführen in diesem Fach, wenn nicht außerordentliche Rücksichten im Spiele sind, sich auf die Aufstellung zweier Dozenten zu beschränken. — Eben weil doch eine verhältnißmässig geringe Arbeit dem Lehrer auferlegt wird, nämlich 5 Stunden Vortrag wöchentlich — so ist es wohl begründet, daß man ihn anders stellt, als einen Lehrer eines anderen Faches, dem eine viel größere Last auferlegt ist. Ich sehe also kein Hinderniß, daß man vorläufig in die Bestellung besoldeter Dozenten nicht eingehen sollte, und ich bin der Meinung, daß auch in Zukunft, wenn, wie gesagt, nicht außerordentliche Umstände eine andere Verfügung rechtfertigen, man es dabei belassen kann (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort? Es ist das nicht der Fall. Ich erkläre die Debatte für geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter der Minorität noch Etwas zu erinnern? .....

Pr. Krejčí: Nein!

Prof. Jelínek: Die Frage, die gegenwärtig dem hohen Hause zur Beurtheilung vorliegt, ist eminent eine szientische Frage; in einer solchen Frage können die Ansichten allerdings getheilt sein. Ich will dem Standpunkte derjenigen Herren, welche dem Bedürfnisse nur durch Anstellung 2. getrennten Dozenten abzuhelfen glauben, im wesentlichen nicht entgegentreten; jedoch muß ich mich gegen eine Anschauung Sr. Exz. des Herrn Graf Leo Thun aussprechen; nämlich, wenn diese Vorträge an der Technik ihren Zweck erfüllen sollen, so müssen sie eine Vorbereitungs- eine Hilfswissenschaft bilden, für die Fach-Abtheilung, für Chemie. Ich muß sagen, daß solche Vorträge ihren Zweck ganz verfehlen würden, wenn sie encyklopaedischer Natur wären.

Nichts schadet einer höheren Lehranstalt mehr, als wenn man denselben Umkreis von Vorlesungen für Leute, die. eine höhere Vorbildung mitbringen, nun genau in ähnlicher Weise wiederholt, als das an einer niederen Lehranstalt der Fall gewesen ist; würde man nun auf irgend eine Art für das Bedürfniß solcher Vorträge sorgen, aber dem anzustellenden Professor oder Dozenten die Verpflichtung auferlegen, die Zoologie und die Botanik in diesem engen Stundenkreise in encyklopaedischer Weise vorzutragen, dann meine Herren wären alle Vorkehrungen, die wir treffen, umsonst. Die Bestimmung


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allein reicht bereits hin, die Vorträge herabzudrücken unter das Niveau der Hochschule und sie im wesentlichen zu Vorträgen einer besseren Mittelschule zu machen.

Ich glaube, wenn solche Vorträge ihren Zweck an der Technik erfüllen sollen, können sie nur zwei Richtungen verfolgen. Der erste Fall ist jener, wenn diese Vorträge sich speziell nach demjenigen Bedürfnisse richten, welches zunächst befriedigt werden soll, in dem sie für das spezielle Fachstudium, die Fachabtheilung für Chemie vorbereiten.

Dieß ist der Hauptgrund, welcher diejenigen Mitglieder des Lehrkörpers und auch des Landesausschusses, welche für die Errichtung einer außerordentlichen Professur gestimmt haben, dazu bewegen hat, diesen Antrag zu stellen, indem sie der Ansicht waren, daß es leichter möglich sein werde, Eine Persönlichkeit ausfindig zu machen, welche das spezielle Bedürfniß der Fachabtheilung für Chemie, zu berücksichtigen im Stande ist, als zwei Dozenten, die Botanik und Chemie vielleicht vom wissenschaftlich aber allzuallgemeinem Gesichtspunkt beurtheilen.

Ein anderer Standpunkt wäre gleichfalls sehr berechtigt. Es ist der Standpunkt, den Herr Prof. Purkyně eingenommen hat. Es sollen solche Vorlesungen dem ganzen Institute den Charakter einer Hochschule geben, indem die Hochschule über den Kreis des unmittelbar nützlichen und des praktischen Bedürfnisses hinauszuwirken habe.

Dieser Gesichtspunkt ist auf einer anderen technischen Hochschule, die sich in der glücklichen Lage befindet nicht auch andere Verhältnisse, die ich nicht näher berühren will, berücksichtigen zu müssen, an der eidgenossischen Polytechnik in Zürich, am konsequentesten durchgeführt worden. Man findet dort eine allgemeine Abtheilung, in welcher sehr viele Disziplinen. Geschichte, Jurisprudenz, Literaturgeschichte udgl., Botanik und Zoologie in sehr großem Umfange ver-treten sind.

Würden die finanziellen Verhältnisse unseres Landes es möglich machen, eine solche Abtheilung ins Leben zu rufen, gewiß, ich würde am freudigsten für die Schaffung einer solchen stimmen, und dann in Konsequenz dieses Prinzipes auch für Kreiirung zweier Professuren für Botanik und Zoologie. Wie aber die Sachlage gegenwärtig sich verhält, muß ich gestehen, ist die Frage mindestens eine sehr kontroverse, und dürften mindestens eben so viel Gründe für die Errichtung einer außerordentlichen Lehrkanzel, wie für die Errichtung zweier honorirter Dezenturen sein. —

Der Nachweis ist nicht geliefert worden, daß 2 Dozenten sich finden werden, welche bereit sind um diesen Gehalt am Institut zu lehren. Der Kreis derjenigen, Persönlichkeiten, bei welchen man die Wahl hat, ist nicht so sehr groß, daß man mit voller Zuversicht sagen könnte, um diesen Betrag werde man immer Männer finden, die in Prag wohnhaft sind, und andere Lebensstellungen haben, so daß sie mit diesem geringen Gehalle sich begnügen können.

Wie Seine Excellenz Graf Leo Thun erwähnt hat, ist der Antrag der Majorität durch eine zufällige Verkettung, Konstellation in der Kommission zu Stande gekommen und kann ich daher von meinem Standpunkte gegen die Befriedigung des Bedürfnisses, sei es durch die Errichtung einer außerordentlichen Lehrkanzel oder zweier honorirter Docentliren, keine Einwendung erheben.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den Antrag der Minorität zur Abstimmung bringen. Er lautet:

"Der hohe Landtag möge am polytechnischen Landesinstitute die Errichtung von zwei honorirten Dozenturen mit böhmischer Unterrichtssprache und zwar je einer für Zoologie und Botanik mit dem Jahresgehalte von 600 fl. ö. W. genehmigen."

Sněm. sekretář Schmidt (čte): "Slavný sněme račiž na polytechnickém ústavu zemském zařízení dvou honorovaných docentur s českým vyučovacím jazykem, jedné pro zoologii a druhé pro botaniku, každou s ročním platem 600 zl. r. č. schváliti."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Minoritätsantrage zustimmen, aufzustehen.

Es ist die Majorität.

Berichterstatter Prof. Jelínek: Der vierte Punkt betrifft "d) Einführung von Vorträgen über französische Sprache mit böhmischem Unterrichte."

Eine Anzahl von böhmischen Hörern des polytechnischen Institutes hatte unter dem 24. Oktober 1865 an den Landesausschuß die Bitte gestellt, derselbe wolle (für die Studierenden unentgeltliche) Vorträge über französische Sprache mit böhmischer Unterrichtssprache einführen. Es hatte zwar Herr Leon Grellepois vom Landesausschusse die Bewilligung zur Abhaltung solcher Vorträge am 6. Dezember 1864 erhalten, war jedoch durch dieselbe auf die Ginhebung eines Honorares von seinen Zuhörern angewiesen.

Die erwähnte Petition der Hörer des polytechnischen Institutes ging nun indirekt dahin, Herrn León Grellepois eine Remuneration zu gewähren und ihn dadurch in den Stand zu setzen, mittellose Hörer des Institutes unentgeldlich unterrichten zu können.

Der Lehrkörper des polytechnischen Institutes beantragte, Herrn León Grellepois eine Remuneration zu gewähren, deren Betrag am Schlusse jedes Studienjahres vom Landesausschusse zu bemessen wäre, dabei jedoch Herrn Grellepois zu verpflichten, solche Hörer, welche von der Entrichtung des Unterrichtsgeldes befreit sind, unentgeldlich, solche, welche zur Hälfte befreit sind, gegen Erlag des halben Honorars zu unterrichten.

Der Landesausschuß hat in Erwägung des Umstandes, daß hiedurch eine Abänderung des Lehrplanes und eine bleibende Belastung des Budgets begründet würde, keinen Beschluß gefasst, sondern die Entscheidung dem h. Landtage anheimgestellt.

Die Kommission von der Erwägung ausgehend, daß das Bedürfniß solcher Vorträge nicht zweifellos


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begründet sei, daß es sich faktisch um eine Remune-rirung eines außerordentlichen Lehrers handle, der feine Vorträge erst im laufenden Studienjahre begonnen hat und über dessen Unterrichtserfolge noch keinerlei Belege vorliegen, hat einstimmig beschlossen, den Antrag zu stellen: "ein h. Landtag wolle von "der Systemisirung von Vorträgen über französi"sche Sprache mit böhmischem Unterrichte Umgang "nehmen."

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Komise činí návrh: Slavný sněm račiž nesvoliti v zavedení přednášek o frančině jazykem českým.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort? Es ist dieß nicht der Fall, ich schreite daher zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

Bericht. Prof. Jelinek: Die 3. Abth. des Berichtes handelt von besonderen Begünstigungen für einzelne Mitglieder des Lehr- und Bibliothekspersonals, die theils gewährt wurden, theils noch zu gewähren sind.

Bei der in Gemäßheit des neuen Statutes erfolgten Anstellung mehrerer Professoren ergab es sich, daß die für mehrere Lehrkanzeln in erster Reihe als geeignet erkannten Kandidaten theils höhere als die normalmässigen Gehalte, theils die Vergütung der Uebelsiedlungskosten beanspruchten und die Gewährung dieser Begünstigungen zur ausdrücklichen Bedingung der Uebernahme der erledigten Stelle machten.

Nach §. 23 des Statutes wird dem Landesausschusse das Recht eingeräumt, zur Erhaltung und Gewinnung ganz besonderer Kapazitäten zu den Lehrkanzeln auch außerordentliche Personalzulagen mit Vorbehalt der Genehmigung durch den hohen Landtag zu bewilligen.

Außerdem ergaben sich einige andere Fälle, in welchen Mitglieder des Lehrpersonals nach ihrer Anstellung um besondere Begünstigungen ansuchten.

Die einzelnen Fälle sind folgende:

a) Gustav Schmidt, zuletzt k. k. Oberkunstmeister an der Bergakademie zu Leoben, zur Uebernahme der Lehrkanzel für Maschinenbau und Encyklopädie der Mechanik aufgefordert, stellte die Bedingung, daß ihm seine im Staatsdienste zugebrachte nahezu 15jährige Dienstzeit als eine 10jährige im Range eines ordentlichen Professors einer Hochschule zugebrachte Dienstzeit angerechnet und hienach sein Gehalt bemessen werde, ferner daß ihm zur Bestreitung der Umzugskosten in Betrag von 200 fl. bewilligt werde.

Der Landesausschuß hat im Hinblicke auf die vorzügliche Befähigung des Genannten, seine bewährten Leistungen und seine im Staatsdienste erworbene Stellung diese Bedingungen angenommen.

b) Architekt Josef Zitek, welcher für die Lehrkanzel des Hochbaues IIl. Kurs berufen wurde, stellte die Bedingung, in Anbetracht dessen, daß er seine Stellung in Wien verlasse und sich der materiellen Vortheile, welche die Ausübung des Bauge-werbes daselbst biete, begebe, ihm einen Jahresgehalt von 2500 zu gewähren.

Der Landesausschuß hat in Berücksichtigung der vorzüglichen Eignung des Genannten beschlossen, demselben den Gehalt jährlicher 2500 fl. zu bewilligen.

c) Bei der Besetzung der ordentlichen Professur für Wasser- und Straßenbau mit böhmischer Unterrichtssprache wurde der Eisenbahn-Ingenieur I. Klasse Wilhelm Bukowský als der geeignetste Kompetent anerkannt. Derselbe stellte die Bedingung, daß ihm seine frühere 14jährige Dienstzeit als 10 im Range eines ordentlichen Professors zugebrachte Jahre angerechnet und demselben somit sogleich die zweite Gehaltsstufe mit 2500 fl. zuerkannt werde.

Der Landesausschuß nahm die von Hrn. Bukowský gestellten Bedingungen an und beantragt die nachträgliche Genehmigung derselben durch den hohen Landtag.

d) Dr. Heinrich Durege, früher Honorar-Professor am Züricher Polytechnikum, und Dr. Wilhelm Fiedler, früher Professor an der höheren Gewerbeschule zu Chemnitz, haben nach ihrer Ernennung beim Landesausschusse um Bewilligung von Uebersiedlungskosten-Beiträgen angesucht und begründeten diese Bitte mit der in der Schweiz und in Deutschland allgemein bestehenden Uebung, wornach daselbst bei Ernennungen die Uibersiedlungskosten vergütet werden, weßhalb sie dieselben bei ihrer Bewerbung anzusprechen für nicht nothwendig hielten.

Der Landesausschuß fand sich nicht bestimmt, dieses Ansuchen zu gewähren, sondern beschränkte sich darauf, den beiden genannten Professoren behufs Bestreitung der Uibersiedlungskosten Gehaltsvorschüsse mit dem Beifügen zu bewilligen, daß es ihnen unbenommen bleibe, ihre Bitte bei dem hohen Landtage einzubringen.

Auf Grundlage dieser Erledigung haben dieselben erneuerte Gesuche um Vergütung der Umzugskosten beim Landesausschusse mit der Bitte eingebracht, die Genehmigung bei dem hohen Landtage zu beantragen.

Professor W. Fiedler berechnet die Kosten seiner Uibersiedlung auf 274 fl. 32 kr. und bittet um einen Beitrag von 250 fl. öst. W.

Prof. H. Durege, welcher mit einer zahlreichen Familie von Zürich übersiedelte, gibt die Kosten seiner Uibersiedlung unter Anschluß von Rechnungen mit 1040 st. an und ersucht um einen Beitrag von 800 fl. Unter den von Prof. Durege verrechneten Ausgaben befinden sich jedoch auch solche, welche nicht strenge in die Kategorie der Uebelsiedlungskosten fallen, wenn sie auch durch die Veränderung des Aufenthaltsortes bedingt sind.

Der Landesausschuß beantragte den genannten Professoren eine theilweise Vergütung der Uebersiedlungskosten zu gewähren, nämlich dem Prof. W. Fiedler einen Beitrag von 200 fl. zu bewilligen und

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dem Prof. H. Durege den gegenwärtig noch aus-haftenden Rest des Gehaltsvorschusses pr. 444 fl. 421/2 kr. nachzusehen.

Die Kommission erachtete es für billig, den genannten Professoren den Ersatz der Reisekosten zu gewähren, einerseits mit Rücksicht auf die in der Schweiz und Deutschland geltende Uebung, anderer-seits, weil es sich um vorzügliche, insbesondere auf literarischem Gebiete bewährte Lehrkräfte handelt, lernern weil der Ersatz der Reisekosten dem Lande geringere Opfer auferlegt, als eine Einreihung in eine höhere Gehaltsstufe, und well endlich die gegenwärtige Theuerungsverhältnisse in Prag derart sind, daß die von den genannten Professoren durch die Veränderung ihrer Stellung angestrebte Verbesserung ihrer Lage nicht sehr ins Gewicht fällt.

Die Kommission einigte sich somit dahin, aus den von Prof. H. Durege verrechneten Uibersiedlungskosten von 1040 fl. diejenigen Auslagen auszuscheiden welche nicht als reine Uibersiedlungskosten zu betrachten sind und der Uiberrest mit 633 fl. 63 kr. ferner den von Prof. W. Fiedler angesuchten Beitrag von 250 fl. dem hohen Landtage zur Bewilligung zu beantragen.

e) Von dem Professor der beschreibenden Geometrie mit böhmischer Unterrichtssprache Franz Tilscher wurde das Ansuchen gestellt, ihm die an der k. k. Ingenieur-Akademie im Range eines Professors zugebrachten Dienstjahre bei Vorrückung in die höhere Gehalts-Kategorie einzurechnen.

Nach den vorliegenden Zeugnissen wurde der Genannte am 1. März 1856 definitiv zum Professor an der k. k. Ingenieur-Akademie ernannt und würde sonach bei Gewährung seiner Bitte am 1. März 1866 in die zweite Gehaltsstufe vorrücken.

Der Landesausschuß beantragt die Gewährung des Ansuchens des Prof. Tilscher, weil nach den von demselben beigebrachten Belegen und der Außerung des Lehrkörpers des hiesigen polytechnischen Institutes die k. k. Genie-Akademie unzweifelhaft in die Kategorie der höheren technischen Lehranstalten gehörte und das Ansuchen des Prof. Tilscher im Hinblick auf die Bestimmungen des §. 23 des Statutes vollkommen begründet fei.

Die Kommission sprach sich gleichfalls einstimmig für die Gewährung des Ansuchens des Professors Tilscher aus.

Die Kommission beantragt in Beziehung auf die von a) bis c) angeführten Angelegenheiten.

"Der hohe, Landtag wolle

"1. die vom Landesausschusse den Professoren am polytechnischen Institute Gustav Schmidt, Josef Zitek, Wilhelm Bukowský und Franz Tilscher gewährten Begünstigungen genehmigen;

"2. dem Professor Wilhelm Fiedler einen Beitrag von 250 fl. zu den Uebersiedlungskosten und dem Professor Heinrich Durege die Uebersiedlungskosten mit 633 fl. 63 kr. bewilligen und diese Beträge in das Budget für 1866 einstellen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

"Slavný sněm račiž:

"1. schváliti výhody profesorům polytechnického ústavu Gustavu Schmidtovi, Josefu "Zítkovi, Vilému Bukovskému a Frant. Tilscherovi od zemského výboru povolené;

"2. povoliti profesorovi Vilému Fiedlerovi "příspěvek 250 zl. k úhradě výloh přesídlení "a profesorovi Jindřichu Durégeovi podobné "výlohy 633 zl. 63 kr., a vřaditi tyto sumy "v rozpočet na r. 1866.

(Während der Vorlesung des Berichtes haben sich so viele Mitglieder entfernt, daß das Haus nicht beschlußfähig ist, der Präsident zieht die Glocke zur Restauration, bis das Haus wieder beschlußfähig wird.)

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort? Da Niemand das Wort verlangt, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Kommissionsanträgen zustimmen, die Hand aufzuheben.

Sie sind angenommen.

Berichterstatter Prof. Jelinek (liest):

f) Der Kommission wurde ein Bericht des Landesausschusses vom 16. Dezember 1865 Nr. 136 Ldt., betreffend die Anstellung des Bibliotheks-Personales von dem polytechnischen Institute, zur Berathung zugewiesen.

Der Landesausschuß beschloß über die die Bestallung des Bibliotheks-Personales betreffenden Anträge des Lehrkörpers, die Ernennung eines Bibliothekars bei den dermaligen beschränkten Räumlichkeiten dem Zeitpunkte vorzubehalten, bis sich das Institut in dem zu errichtenden neuen Gebäude befinden werde, dagegen dem Skriptor eine Personalzulage von jährlichen 200 fl. in Aussicht zu stellen und einen eigenen Bibliotheksdiener anzustellen. Die erwähnte Zulage für den Skriptor begründet der Landesausschuß damit, daß er sich zur Gewährung derselben insbesondere in der Absicht veranlaßt fand, um für die durch das Ableben des Dr. Schmidt erledigte Skriptorstelle eine zur provisorischen Besorgung der Bibliothekarstelle befähigte Persönlichkeit zu acquiriren, welche Absicht auch vollständig erreicht wurde, indem der zum Skriptor ernannte Literat Hr. Adalbert Šafařík dieser Voraussetzung in jeder Beziehung vollkommen entspreche. Die Anstellung eines eigenen Bibliotheksdieners wurde beim Bestande eines Lesezimmers als unentberlich erkannt. Die Kommission trat einstimmig den Anträgen des Landesausschusses bei, wobei nur noch zu bemerken ist, daß durch diese Anträge eine Erhöhung des Präliminars für 1866 nicht eintritt, indem die erwähnte Personalzulage des Skriptors sowie die Bezüge des Bibliotheksdiener bereits in den Voranschlag für 1866 eingestellt worden sind.

Die Kommission beantragt somit: "ein hoher Landtag wolle die vom Landesausschusse dem Bibliotheksskriptor in Aussicht gestellte Remuneration von 200 fl. bewilligen, ferner die Anstellung eines


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eigenen Bibliotheksdieneis mit der Besoldung jährlicher 300 fl. und den für die Diener am polytechnischen Institute bemessenen Emolumenten nachträglich genehmigen.''

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Komise navrhuje:

"Slavný sněm račiž povoliti remuneraci 200 zl. skriptorovi od zemského výboru slíbenou a schváliti ustanovení zvláštního sluhy knihovny s ročním platem 300 zl. a ostatními pro sluhy polytechnického ústava vyměřenými výhodami."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Es ist dieß nicht der Fall.

Ich bitte abzustimmen und diejenigen Herren, welche zustimmen, bitte ich die Hand aufzuheben. Ist angenommen.

Berichterstatter Prof. Jelinek: Der nächste Antrag der Kommission betrifft eine Petition des Lehrers der Stenographie Simon Bleyer, in welcher derselbe um Gewährung einer Remuneration für seine fünfjährige Verwendung am Polytechnikum und für seine Verdienste um die Förderung und Pflege der Stenographie in Böhmen bittet.

Der Petent begründet seine Bitte insbesondere auch damit, daß er, obgleich berechtigt, von allen Hörern der Stenographie am polytechnischen Institute ein Honorar einzuheben, viele mittellose Hörer unentgeltlich unterrichtet habe.

Der Landesausschuß verkennt in seinem am 17. Dezember 1865 erstatteten Berichte zwar keineswegs den eminenten praktischen Werth und die große Nützlichkeit des Unterrichtes in der Stenographie, glaubt aber, daß dieselbe zunächst in den Mittelschulen gepflegt werden sollte, an einer technischen Hochschule aber als manuelle Fertigkeit nur sekundäre Bedeu-tung besitze, weßhalb auch für diesen Gegenstand im Lehrplane des polytechnischen Institutes keine Stelle systemisirt wurde. Bei dieser Sachlage könne der Landesausschuß auf die Gewährung des Ansuchens nicht antragen, sondern müsse es lediglich dem Ermessen des hohen Landtages anheimstellen, ob in Würdigung der vom Bittsteller geltend gemachten Verdienste um Einführung und Verbreitung der Stenographie in unserem Vaterlande demselben ein für alle Mal ausnahmsweise eine Gratifikation zugewendet werden solle.

Die Kommission anerkannte zwar mit dem Landesausschusse die Bedeutung der Stenographie, sowie die Verdienste, die sich Hr. Bleyer sowohl um die Förderung der Stenographie im Allgemeinen, als auch um deren Einführung am polytechnischen Institute erworben hat, fand jedoch gleichfalls, daß die Stenographie mit dem eigentlichen Ziele einer tech-nischen Hochschule nicht so nahe zusammenhänge, um für den Unterricht in derselben durch Bemessung einer Remuneration Sorge tragen zu müssen. Sie war mit dem Landesausschusse der Ansicht, daß die Opfer, welche dem Lande durch die Sorge für die am Institute systemmässig zu lehrenden Disziplinen erwachsen, nicht ohne Noth noch zu vermehren seien. Wenn die Kommission dem h. Landtage die Gewährung einer jährlich wiederkehrenden Remuneration für den Unterricht in der Stenographie am polytechnischen Institute nicht antragen zu können glaubt, so befindet sie sich noch weniger in der Lage, einen Antrag auf Gewährung einer Gratifikation ein für allemal aus Anlaß der Verdienste Hrn. Bleyers um die Einführung und Verbreitung der Stenograhie in Böhmen stellen zu können. Die Gewährung einer Belohnung für Verdienste, die sich Jemand in irgend einer Richtung in Böhmen erworben hat, schiene der Kommission ein Präcedenzfall zu sein, bei welchem man nicht übersehen könne, zu welchen Folgerungen derselbe führen werde; zudem war die Kommission der Ansicht, daß der Antrag auf eine derart motivirte Gratifikation nicht mehr in die Kompetenz einer für die Angelegenheiten des polytechnischen Institutes eingesetzten Kommission hineinfalle. Die Kommission beantragte daher: "Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde der in der Petition des Lehrers der Stenographie am polytechnischen Institute Simon Bleyer gestellten Bitte um Bewilligung einer Remuneration, nicht stattgegeben.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Komise navrhuje:

Slavný sněm račiž uzavříti, aby se nevyhovělo prosbě o remuneraci, o kterouž učitel těsnopisu na polytechnickém ústavě Šimon Bleyer ve své petici na sněm žádá.

Oberstlandmarschall: Hr. Schulrath Wenzig.

Školní rada Wenzig: Není můj úmysl, abych se činěnému návrhu na odpor stavěl; považuji však za svou povinnost, abych se krátce vyslovil o p. Bleyerovi. Já pana Bleyera již po leta znám, učil na české reální škole, kterou jsem dříve řídil, a tu mohu tvrditi s dobrým svědomím, že žáci pod jeho vedením velmi potěšitelné pokroky činili, pokroky, které i v shromáždění stenografů v Drážďanech pochvaly došly.

Mimo to učil p. Bleyer také mnoho žáků zdarma; tak jako to činil na mém ústavu tak to činil také na jiných a zajisté i na technice. Jest tedy zajisté člověk, který by gratifikaci nebo remuneraci zasloužil, kdyby to ostatně jiné ohledy dovolovaly.

Já tedy žádný zvláštní návrh nečiním, jen jsem to považoval za svou povinnost, panu Bleyerovi v tomto vznešeném domě toto svědectví dáti. —

Prof. Purkyně: Es handelt sich hier um eine neue Elementarkunst, welche bei uns wenigstens nur seit wenigen Jahren in den Schulen eingefühlt wird. —

In England waren schon vor 200 Jahren Anfänge in dieser Tachygrafie oder wie man sie nannte

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Stenografie und waren dort angezeigt bei dem parlamentarischen Leben der Nation.

Seit der Zeit, wie das konstitutionelle Prinzip sich ausbreitet, wird die Stenografie immer nothwendiger für die öffentlichen Verhandlungen der Parlamente.

Es würde scheinen, daß dieß der Hauptzweck sei, das ist aber nicht der Fall; die Stenografie enthält in sich ein Element der Schreibkunst, das noch für die Zukunft große Aenderungen in unserer Art zu leben machen wird.

Sie wird gegenwärtig schon in den Schulen, wenigstens in den Mittelschulen eingeführt und wenn sie noch nicht allgemein betrieben wird und als Elementarfertigkeit allgemein mitgetheilt wird wie das Lesen, Sreiben und Rechnen, so ist das nur ein Mangel der Zeitentwicklung.

Dieser Mangel trifft denn auch noch die in dieser Schreibkunft noch nicht gewandten Techniker.

Mancher junge Mann kommt erst spät zur Einsicht, daß es nothwendig ist diese Schreibkunft sich anzueignen. Es müsste also wenigstens in jeder höheren Anstalt auch dafür gesorgt sein, für diese Nachkömmlinge zu sorgen.

Ich will nicht sagen, dťh man auf der Universität einen Professor der Schreibkunst anstellen solle oder des Einmaleins u. d. gl. Das sind Sachen, die in die Elementarschulen gehören und ebenso ist es mit der Stenografie.

Die Stenografie wird in den Elementarschulen ebenso gut gelehrt werden, wie unsere gegenwärtigen Schreibarten; gegenwärtig aber bei den noch nicht reif gewordenen Verhältnissen werden immer solche Nachtraineurs, Marodeurs sein, welche solchen Unterricht brauchen. Ich habe unterlassen die Nützlichkeit der Stenografie noch anderwärts auszusprechen namentlich in den höheren Schulen.

Unsere Studenten, wenigstens einige von ihnen sind im Stande sich den freien Vortrag des Lehrers m kurzen Sähen aufzuschreiben, ihn zu Hause zu studiren und anderen mitzutheilen; daß ist ein großer Vortheil und fördert die Wissenschaft mehr als man es glaubt.

Die Wissenschaft wird heutzutage nicht bloß durch Forschen und Wissen befördert, sondern auch durch das Uibertragen. Die Eisenbahnen fördern eben sogut die Wissenschaft, wie die Stenografie es thun wird.

Es ist also gar nicht ohne Grund und ohne Bedürfniß, daß auf den höheren Schulen noch solche Lehrer existiren, um den Mangel der Elementarschulen auszugleichen, und wenn sich ein solcher Mann findet und mit Opfern sich diesem Unterrichte widmet und sich ausweisen kann, daß er wirklich nützlich war, daß aber der Nutzen mehr den Schülern zugekommen ist als ihm, so finde ich es ganz billig, daß ein solches Institut, welches einen solchen Mann in seiner Mitte hat, ihn wenigstens honorirt, nicht systemisirt, sondern für seine Mühe honorirt, damit er eine Aufmunterung finde in seinem humanen u. liberalen Bemühen.

Oberstlandmarschall: Stellen Herr Abgeordnete einen Antrag?

Prof. Purkyně: Min Antrag ist also, den Lehrer der Stenographie auf der Polytechnik zu re-muneriren mit etwa 300 fl. oder eventuell 200 fl.

Prof. Dr. Grohmann: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Prof. Purkyně stellt den Antrag: Es sei der Petition des Stenographen Bleyer statt zu geben und ihm eine Remuneration von 200 fl.? ...

Prof. Purkyně: Zweihundert Gulden.

Oberstlandmarschall: Eine Remuneration von 200 fl. zu gewähren.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Prof. Grohmann!

Prof. Grohmann: Ich freue mich in der That, daß von dem Herrn Prof. Purkyně der Antrag gestellt worden ist, den Lehrer der Stenographie an dem polyt. Institute zu honoriren.

Ich hatte die Absicht, einen ganz ähnlichen, einen identischen Antrag zu stellen.

Nachdem derselbe auch bereits von den beiden Herren Vorrednern in so warmer Weise befürwortet ist, so beschränke ich mich einfach darauf, diesen Antrag auf das wärmste zu unterstützen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da das nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Der Herr Berichterstatter.

Berichterstatter Prof. Jelínek: Auch in der Kommission hat sich keine Stimme gegen die Verdienste des Herrn Bleyer erhoben und ich glaube, es wäre allen Mitgliedern der Kommission angenehm gewesen, wenn man Mittel hätte finden können, den allerdings in der Billigkeit begründeten Ansprüche des Herrn Bleyer zu entsprechen.

Die Kommission als eine für die Angelegenheiten des technischen Institutes gewählte hat aber zunächst bloß die Zwecke des technischen Institutes im Auge halten zu müssen geglaubt, und wollte durch Beantragung einer solchen Remuneration nicht einen Präcedenzfall statuiren für Anträge auf Remunerationen für Lehrfächer, die mit dem eigentlichen Ziele des Institutes nicht in unmittelbarer Verbindung stehen; denn wir dürfen uns darüber nicht täuschen, daß es in mancher Hinsicht zweckmässig und wünschenswerth wäre, wenn die Zahl der Vorlesungen an dem Institute noch vergrößert würde.

Sonst glaube ich, als Berichterstatter der Kom-mission, sagen zu dürfen, daß ich gegen den Antrag des Herrn Prof. Purkyně nichts einzuwenden habe, und ich würde mir die Erlaubniß erbitten, mich demselben im Namen der Kommission anschließen zu dürfen.


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Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag des Herrn Professor Purkyně zur Abstimmung bringen.

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Dem Lehrer der Stenographie Simon Bleyer wird eine Remuneration von 200 fl. gewährt.

Učiteli těsopisu na polytechnickém ústav Simonu Bleyerovi budiž povolena remunerace 200 zl.

Dr. Grohmann: Ich bitte jährliche Remuneration?

Prof. Purkyně: Nur für dieses Jahr, nur für dieses Budget.

Dr. Grohmann: So möchte ich mir das Amendement zu stellen erlauben "jährliche Remuneration."

Prof. Purkyně: Meiner Anficht nach sollte das nur vorübergehend bewilligt werden, denn wenn einmal die Stenographie allgemein eingeführt wird, wird dieß von selbst entfallen.

Oberstlandmarschall: Es ist die Debatte geschlossen und ich kann nur diesen Antrag zur Abstimmung bringen.

Ich bitte also diejenigen Herren, welche dem Antrag des Herrn Prof. Purkyně auf eine Remuneration von 200 fl. zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Nachdem unter den Beschlüssen mehrere sind, die in mehrere Abtheilungen zerfallen, so werde ich noch einmal die Frage an das hohe Haus stellen, ob es die gefassten Beschlüsse auch als Ganzes annimmt.

Ick bitte diejenigen Herren, welche für die Annahme m dritter Lesung sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Die Beschlüsse sind also auch in dritter Lesung angenommen.

Ich ersuche nunmehr den Herrn Berichterstatter der Kommission, über die Wahl des H. Dr. Grégr sich hieher zu bemühen, und seinen Bericht zu erstatten.

Zpravodaj Dr. Brauner (čte):

Zpráva komise, která se radila o předloze zemského výboru ze dne 24. února týkající se volby Dra. Eduarda Grégra za poslance pro okres volební Ledeč a Dolní Kralovice.

Slavný sněme!

Nejvyšší prominutí právních následků z trestního odsouzení Dra. Eduarda Grégra pro přečin tiskový, dané dne 24. února 1866., které zpráva zemského výboru odkázaná byla komisí, doslovně zní takto:

"Vermöge des mittelst hofobergerichtlichen Dekretes vom 26. Feber 1866. Nr. 5658 herabgelangten h. Justizministerialerlasses vom 25. Feber J. 308., haben Seine k. k. apost. Majestät mit allerh. Entschließung vom 24. Feber Ihnen die Folgen Ihrer strafgerechtlichen Verurtheilung allergnädigst nachzusehen geruht; von welchem allerh. Gnadenakte sie hiemit in Kenntniß gefetzt werden. Vom k. k. Landes- als Strafgerichte.

Prag am 27. Feber 1866.

Patera. m/p.

Aufschrift:

An Herrn Med. Dr. Eduard Grégr in Prag."

Prostredkováním Jeho Exc. nejvyššího zemského maršálka pozvala komise zástupce vláddního ku své poradě, k níž on ochotně se dostaviv vyslovil se takto:

"Když se uzná, že vláda má právo, proti volbě Dra. Eduarda Grégra dne 30 ledna 1866. za poslance pro tu příčinu učinit pozastavení, že jeho rehabilitace teprv po volbě se stala, jest vláda ochotna z důvodů prospěšnosti to neučinit a proti uznání této volby slavným sněmem za platnou neučinit žádného odporu."

Přijavše toto vyslovení se strany vlády, sjednotila se komise na následujících náhledech:

1) Vzhledem k nejv. prominutí právních následků z trestního odsouzení, pro které Dr. Ed. Grégr v sezení slavného sněmu dne 11. ledna tohoto roku svého mandátu byl zbaven, odpadá všechen důvod proto, aby se nějaký výklad učinil pro akt nejvyšší milosti ze dne 31. července loňského roku i o jeho působení na právní následky směrem k vynešení c. kr. ministeria práv ze dne 20. srpna, pokud by se to týkalo osoby Dra. Eduarda Grégra; ano musí se uznati, že Dr. Grégr, poněvadž jemu milost prominutí právních následků teprv 24. února udělena byla, že v čas volby 30. ledna 1866 ještě volitelným nebyl.

2) Avšak toho času jest Dr. Grégr volitelný a jeho volitelnost nepochybná, pročež hledíc k jeho volbě in merito toliko to otázkou býti může, zdali voličové skutečně ho chtěli za poslance na sněme a jestli tato jejich vůle najisto postavena proti všem pochybnostem, přihlížejíc k tomu, že při volbě, jinak zákonitě předevzaté všech 105 voličů, kteří se volby byli zúčastnili — všech bylo 126 —jednohlasně volili Dra. Ed. Grégra; musí se na tuto otázku tedy odpověditi rozhodně, že ano; neboť byly voličům všechny okolnosti a příčiny dobře známé, pro které Dr. Grégr mandátu, jejž měl v tom samém okresu, byl zbaven a předce jej 30. ledna volili opět a to nepochybně v nejlepším úmyslu a mínění, kterak Dr. Eduard Grégr již tentokráte volitelným byl následkem nejvyššího aktu milosti z 31. července a vynešením ministerstva práv ze dne 2. srpna, které poslední vytknulo, že se nejvyšší milost vztahuje i k právním následkům trestního rozsudku zvláště. —

Ačkoliv později teprv vysloveným prominutím trestních následků vztahujícím se k volbě voleného není tedy porušeno ani mravní přesvědčení voličův ani důvěry k němu ano jest spíše potvrzeno oboje; nestává žádné tedy meritorně


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překážky proti tomu, aby volba byla uznána za platnou.

3) Pozastavení, které jest vyslovené v čl. prvním, totiž to, že Dr. Eduard Grégr v čas volby 30. ledna ještě rehabilitován nebyl, pročež také ještě nebyl volitelným a vládě tedy odepřeno býti nemůže právo námitky učiniti proti volbě, při řečeném zřejmém znění vyřknutí se vlády zcela odpodá.

4) Z těchto příčin a důvodů a také proto, že volební okresy ledecký a dolnokrálovický již po 2 celé měsíce na sněme zastoupeny nejsou, že by nová volba v tomto sněmovním zasedání vykonati se již nemohla, a že konečně skoro s jistotou se předpokládati může, kterak by z opětné volby tentýž poslanec vyšel, činí komise tento návrh:

Slavný sněme račiž uzavříti, že volba Med. Dra. Eduarda Gregra ze dne 30. ledna 1866 za poslance venkovských obcí okresu Ledče a Dolních Královic se schvaluje a Dr. Eduard Grégr na sněm připuštěn býti má.

Hoher Landtag! Der dem Med. Dr. Grégr zu Theil gewordene allerhöchste Gnadenakt der Nachsicht der Rechtsfolgen, dessen strafgerechtlicher Verurtheilung wegen Preßvergehens ded. 24. Feber 1866, in Folge dessen der Bericht des Landesausschusses an die Kommission verwiesen wurde, ist bereits wörtlich vorgelesen worden.

Die Kommission hat durch Vermittlung Sr. Excellenz des Hrn. Oberstlandmarschall den Regierungskommissär zu ihren Berathungen eingeladen; derselbe entsprach bereitwillig dieser Einladung und hat die Erklärung abgegeben; die Regierung ist bereit, wenn ihr Recht die am 20. Jänner 1866 statt gehabte Wahl des Dr. Ed. Grégr zum Landtagsabgeordneten aus dem Grunde, weil seine Rehabilitirung erst nach der Wahl erfolgt ist, zu beanständen, anerkannt wird, aus Gründen der Zweckmässigkeit davon abzustehen, und wolle der Anerkennung dieser Wahl durch den hohen Landtag nicht entgegentreten. —

Diese Erklärung entgegennehmend hat sich die Kommission über nachstehende Anschauungen geeinigt:

1. Bei Vorlage der allerhöchsten Nachsicht der Rechtsfolgen der strafgerichtlichen Verurtheilung, wegen welcher Hr. Dr. Ed. Grégr in der Landtagssitzung vom 11. Jänner d. I. des Wahlmandates verlustig erkannt wurde, entfällt jeder Grund, zu einer Interpretation des allerhöchsten Gnadenaktes vom 13. Juli 1865 und dessen Ausdehnung auch auf die Rechtsfolgen in Folge des Justizministerialerlasses vom 2. Aug. 1865, bezüglich auf die Person des Hm. Dr. Gg. Grégr, und es muß anerkannt werden, daß nachdem die allerhöchste Nachsicht ihm erst am 24. Feber ertheilt wurde, er zur Zeit seiner Wahl am 30. Jänner 1866 noch nicht wahlfähig gewesen sei.

2. Dermal steht jedoch der Wahlfähigkeit des Hrn. Eduard Grégr kein Bedenken entgegen und es kann daher in meritorischer Beziehung auf dessen Wahl bloß die Frage entstehen, ob der Wille der Wähler, ihn zum Abgeordneten zu wählen, konstatirt und außer Zweifel sei.

Diese Frage muß nun bei der sonst gesetzmässig vor sich gegangenen Wahl, und der Stimmeneinhelltigkeit aller 105 Wähler, welche sich an der Wahl betheiligt hatten, entschieden bejahend beantwortet weiden; denn den Wählern waren die Umstände wohl bekannt, deren wegen Herr Dr. Ed. Grégr seines Mandates, das er für denselben Wahlbezirk hatte, verlustig erklärt worden war, und sie wählten ihn am 30. Jänner 1866 wilder unzweifelhaft in dem guten Glauben, daß er schon damals durch den allerhöchsten Gnadenakt vom 31. Juli und dessen mit dem Justizministerialerlaß 1865 ausgesprochener Geltung, auch bezüglich der Rechtsfolgen rehabilitirt war; durch die spezielle, obwohl erst spätere Rehabilitirung des Gewählten ist daher die moralische Ueberzeugung und das Vertrauen der Wähler zum Gewählten nicht alterirt, vielmehr bekräftigt worden und es steht somit der Anerkennung dieser Wahl in meritorischer Beziehung nichts entgegen.

3. Der bereits unter 1 hervorgehobene Umstand, daß H. Dr. Ed. Grégr zur Zeit der Wahl am 30. Jänner 1866 noch nicht rehabilitirt, daher noch nicht wahlfähig gewesen war, weßhalb das Recht der Regierung, aus diesem Grunde die Wahl zu beanständen, nicht in Abrede gestellt werden kann, erscheint in Berücksichtigung der eben angefühlten Erklärung des Hrn Regierungsvertreters als beseitigt.

4. Aus den Gründen und in Anbetracht dessen, daß der betreffende Wahlbezirk schon seit 2 Monaten im Landtage unvertreten ist, daß eine Neuwahl innerhalb der gegenwärtigen Landtagsperiode nicht mehr erfolgen könnte, und daß es wohl mit Gewißheit angenommen werden kann, daß aus einer abermaligen Neuwahl derselbe Vertrauensmann wieder hervorgehen würde, stellt die Kommission den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen, die Wahl des Medic. Dr. Eduard Grégr vom 30. Jänner 1866 zum Landtagsabgeordneten für die Wahlbezirke der Landgemeinden: Ledeč und Unterkralowic wird genehmigt und Dr. Eduard Grégr zum Landtage zugelassen.

Oberstland marschall: Hr. Dr. Hanisch! Dr. Hanisch: Ich habe mir nur das Wort erbeten, um zu erklären, daß ich als Kommissionsmitglied den Anschauungen fern bin, über welche sich die Kommission allerdings geeignet hat mit sieben gegen eine, das ist gegen meine Stimme.

Die Motivirung meiner Ansicht liegt in dem Antrage, mit welchem der Landesausschuß uns den Grégr'schen Wahlakt vorgelegt hat. Dieser Antrag lautet:

"In Erwägung, daß mit allerhöchster Entschließung Sr. k. k. apostolischen Majestät vom 31. Juli 1865 alle Personen, welche wegen einer durch die Presse begangenen und von Amtswegen verfolgten strafbaren Handlung rechtskräftig ver-


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"urtheilt worden find, die Strafe aber entweder "noch nicht angetreten oder noch nicht vollständig "abgebüßt haben, die verhängte Strafe oder der "Rest derselben mit Einschluß des ausgesprochenen "Kautionsverfalls nachgesehen wurde, — in fernerer Erwägung, daß mittelst Erlaß des k. k. "Justizministeriums vom 2. August 1865 Z. 1269 "dem k. k. Oberlandesgerichte eröffnet wurde, daß "in Folge allerhöchster Genehmigung der a. h. "Gnadenakt vom 31. Juli 1865 sich auch auf "die Aufhebung aller Rechtsfolgen von strafgerichtlichen Urtheilen wegen durch die Presse begangenen und von Amtswegen verfolgten strafbaren Handlungen zu beziehen habe, sei Dr. "Eduard Gréger, welcher mit Urtheil des k. k. "Landes- (Straf) Gerichtes vom 10. Jänner 1865 "Z. 24515 wegen Vergehens des §. 312 St. G. "verübt durch die Presse für schuldig erkannt "wurde, und die ihm zuerkannte Strafe vor dem "31. Juli 1865 bereis überstanden und in Folge "dessen auch nach §. 18 lit. a der Landeswahl-Ordnung, das auss der Wahl vom 18. März "1861 herrührende Landtagsmandat eingebüßt hat, "— des a. h. Gnadenaktes theilhaftig und hier "durch bezüglich auf seine fernere Wählbarkeit "rehabilitirt worden, bevor er am 30. Jänner "1866 wieder gewählt wurde, stellt der Landesausschuh den Antrag: der hohe Landtag wolle beschließen:

"Die am 30. Jänner 1866 in Ledeč vorgenommene Wahl des Med. Dr. Eduard Grégr "aus Prag sei giltig, und Hr. Dr. Eduard Grégr "werde zum Landtage zugelassen."

Wie ersichtlich, ist der Antrag der Kommission von diesem Schlußantrage des Landesausschusses nur durch ein Wort verschieden, daß nämlich im Antrage der Kommission das Wort "die Wahl wird genehmigt" vorkommt, während im Antrage des Landesausschusses das Wort "giltig" steht; für mich selbst ist dieser Unterschied selbstverständlich gleichgiltig, ich bin in der Lage für den Antrag der Kommission zu stimmen, weil ich konsequent nach meiner Ansicht dazu gelangt bin, daß die Wahl allerdings giltig sei; und daß Herr Dr. Ed. Grégr in den Landtag zugelassen werde! Ich bin aber nicht in der Lage den Erwägungen zuzustimmen, den Ansichten und Anschauungen, über welche sich die Kommission geeinigt hat und ich habe nur das Bedürfniß gefühlt, dem Ausdruck zu geben.

Ich halte nämlich Herrn Dr. Eduard Grégr durch die allgemeine Amnestie insbesondere mit Rücksicht auf den mit allerhöchster Genehmigung ergangenen Justizministerialerlaß, wie solcher citirt ist in dem verlesenen Antrage des Landesausschusses, ich halte den Herrn Dr. Grégr dadurch für rehabilitirt. Er war daher zur Zeit der Wahl am 30. Jänner rehabilitirt d. h. wahlfähig, und die Wahl, welche äußere Anstände nicht hat, ist daher giltig und in Folge dessen, kann ich, und alle, die meiner Ansicht sind, für den Antrag der Kommission stimmen, wehre es aber ab, daß etwa die Motive mich geleitet hätten, welche in dem Kommissionsantrage enthalten sind. Ich könnte denen nicht zustimmen und will mich da-mit vor den Folgen bewahren, welche im allgemeinen daraus enstehen könnten, wenn z. B. heute uns wieder ein Fall vorläge, wo ein vor dem 31. Juli durch ein preßgerichtliches Urtheil wahlunfähig gewordener etwa in den Landtag gewählt würde. Ich will die Konsequenz vermeiden, welche sich daraus ergibt, wenn man annimmt, der hohe Landtag hätte einen mit dem Landesausschußantrage übereinstimmenden Beschluß bezüglich des Herrn Dr. Grégr vor dem 24. Feber gefasst; und ich will auch abwehren, daß die Erklärungen der Regierung irgend wie maßgebend oder bestimmend für mich gewesen wären. —

Oberstlandmarschall: Verlangt noch jemand das Wort.

Regierungsvertreter, k. k. Statth.-Rath Ritter von Bach: Ich erlaube mir auf die Bemerkung des Herrn Dr. Hanisch (na hlas!) zu erwiedern, daß wenn Dr. Grégr am Tage der Wahl bereits rehabilitirt gewesen wäre, die allerhöchste Entschließung vom 24. Feber wohl dahin erflossen wäre. daß die Rehabilitation nicht mehr nothwendig ist; die allerhöchste Entschließung aber dahin erstoß, daß Dr. Ed. Grégr rehabilitirt wird.

Prof. Brinz: Ich bitte um das Wort Euere Exzellenz!

Wenn Dr. Grégr zur Zeit seiner Wahl nicht rehabilitirt war, dann ist es ganz unmöglich, daß er auf Grund jener Wahl heute seinen Platz einnehmen könnte. Ich glaube aber die Giltigkeit oder Ungiltigkeit einer Wahl hängt von der Erklärung der Regierung nicht ab. Ich muß der Ansicht des Herrn Dr. Hanisch, daß Grégr auf Grund des allgemeinen Amnestie-Erlasses und der darauf erfolgten Ministerial-Erklärung. daß die Amnestie sich auch auf die Rechtsfolgen erstreckt habe, unbedingt beitreten.

Die Lage der Sache ist so klar, daß meiner Ansicht nach darüber kein Zweifel sein kann.

Ist später gleichwol um spezielle Rehabilitation eingeschritten worden, so konnte das auch auf einer Unkenntniß der Sachlage namentlich in dem Umstande beruhen, daß der Ministerial-Erlaß, der auf Grund der allerhöhsten Genehmigung erflossen war, nicht bekannt war; und ebensowol konnte der darauf erfolgende Rehabilitationsakt auch aus irgend einer eingetretenen Unkenntniß der Umstände erfolgen. Es lag in diesem Falle ein Superfluum vor, was nicht schadet, aber Dr. Grégr war im Augenblicke seiner Wahl auch wahlfähig und ist es aus diesem Grunde, und kann es aus irgend einem anderen nicht sein. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Verlangt noch jemand das Wort? Da dieß nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Dr. Brauner: Ovšem musím podotknouti, že pan dr. Hanisch v ten spůsob, jako zde, se také v komisí vyslovil, a že tedy nepřistoupil


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k náhledům komise. — Já musím též přiznat se k tomu, že pokud nebyla rehabilitace dra. Grégra zvlášť a specielně vyslovena a předčteným aktem daným dne 24. února, že jsem po dvakráte v zemském výboru hájil též náhled, pro který se pronesl právě teď pan prof. Brinz.

Já bych byl hájil tento návrh i déle; avšak, když se vyslovilo milostí nejvyššího dárce, milostí císaře pána samého, že až posaváde Grégr nebyl ve všeobecné amnestii míněn, tedy odpadá vstříc takovému aktu všecka příčina a abych tak řekl všecka slušnosť k jakékoliv interpelací a proto jsem neváhal srovnati se s komisí v náhledech těchto, jakmile mně byl akt rehabilitace z dne 24. února 1866 znám.

Oberstlandmarschall: Ich werde zur Abstimmung schreiten und bitte den Antrag der Kommission noch einmal vorzulesen.

Berichterstatter Dr. Brauner (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: die Wahl des MDr. Eduard Grégr vom 30. Jänner 1866 zum Landtagsabgeordneten für den Bezirk der Landgemeinden Ledeč und Unterkrálowic wird genehmigt und Herr MDr. Eduard Grégr zum Landtage zugelassen.

Slavný sněme račiž uzavříti, že volba pana dor. med. Eduarda Grégra z dne 30. ledna 1866 za poslance venkovských obcí Ledeč a Dolních Královic se schvaluje a med. dor. Eduard Grégr na sněm připuštěn býti má.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Alle erheben sich).

Der Antrag ist angenommen.

Die Zeit ist zu weit vorgerückt, um in die Berathung des Armengesetzes einzugehen. Ich werde daher den nächstfolgenden Gegenstand zur Berathung nehmen.

Derselbe betrifft den Bericht der Kommission über die Errichtung einer Mustergewerbeschule.

Berichterstatter Prof. Majer (liest):

Hoher Landtag!

In der II. Landtagssession und zwar in der Sitzung am 8. Jänner 1863 wurde von dem Abgeordneten Anton Majer der Antrag auf die Errichtung einer Landesgewerbeschule eingebracht und sofort einer eigens dafür gewählten Landtagskommission zur Berichterstattung überwiesen, von welcher auch noch während derselben Landtagssession dem hohen Hause der dießfällige Bericht unterbreitet wurde.

In diesem Bericht hat die Kommission die Nothwendigkeit von Gewerbeschulen, welche zum Zwecke haben, junge Leute zu tüchtigen Meistern heranzubilden, anerkannt und hielt im Anbetracht der anerkannten Nothwendigkeit solcher Anstalten den Landtag für berufen, die Initiative in einer Angelegenheit zu ergreifen, bei der es sich darum handelt, einem dringenden Bedürfnisse des Landes helfend entgegenzukommen.

Da der Kommission die Landeshauptstadt Prag als der geeignetste Ort für eine solche Gewerbeschule erschien, so stellte sie den Antrag, es möge sich der h. Landtag geneigt erklären, der Kommune der Landeshauptstadt, wofern dieselbe eine selbstständige Gewerbeschule zur wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung von Handwerkern und Gewerbsleuten als Mustergewerbeschule errichtet, einen jährlichen Beitrag aus Landesmitteln bis zur Höhe von 6000 l. und für die Dauer von vier Jahren zu bewilligen.

Wegen anderweitiger Vorlagen kam aber dieser Gegenstand damals im Landtage nicht zur Berathung und wurde dem Landesausschusse zur weitern Amtshandlung zugewiesen.

Der Landesausschuß brachte den Antrag der Kommission der Kommune Prag unter dem 24. Juni 1863, Z. 66N4, zur Kenntniß und stellte zugleich das Ansuchen an dieselbe, die Erklärung abzugeben, ob sie gegen die oben angedeutete Art der Subventionirung die Errichtung und Erhaltung einer solchen Mustergewerbeschule übernehmen wollte. Ferner wurde der Stadtrath ersucht, den Lehrplan dieser Schule so wie die Art der Errichtung derselben dem Landesausschusse vorzulegen und anzugeben, in welcher Weise die Kosten bestritten werden sollten, welche durch die vom hohen Landtage etwa zu bewilligende Subvention nicht gedeckt würden.

In der III. Landtagssession wurde unter dem 19. Mai 1864 von dem Prager Handwerkerverein eine Petition durch den Abgeordneten V. Fingerhut an den Landtag eingebracht, dahin lautend, es möge als Ergänzung der bestehenden Sonntags- u. Abend-Gewerbeschule eine Tagesgewerbeschule in Prag errichtet werden, und in Folge Landtagsbeschlusses in der Sitzung vom 31. Mai 1864 dem Landesausschusse zur weitern Amtshandlung überwiesen.

Diese Petition wurde unter dem 26. Novbr. 1864, Z. 10703, dem Prager Gewerbeverein mit dem Ersuchen übermittelt, nach Einvernehmung des Schulkomités der dermal bestehenden Sonntags- und Abendsgewerbeschule ein Gutachten darüber zu erstatten.

Den von dem damaligen Rektor des Polytechnikums Prof. K. Kořistka dem Gewerbevereine erstatteten Bericht des Gewerbe-Schulkomités nahm der Prager Gewerbeverein auch für den Seinigen an, und hielt es demnach für seine Pflicht, an den Landesausschuß die Bitte zu stellen, derselbe möge für den Fall, daß die Stadtgemeinde Prag geneigt wäre, eine solche Mustergewerbeschule zu errichten, in Berücksichtigung des Umstandes, daß nicht bloß die Prager Söhne, sondern den bei der Abendgewerbeschule schon gemachten Erfahrungen zufolge, vorauslichtlich die Söhne von den Landstädten und Landgemeinden Böhmens in überwiegender Mehrzahl an dem Unterrichte dieser Schule Theil nehmen werden, auf die Errichtung einer Mustergewerbeschule möglichst hinwirken und eine entsprechende Subventioni-


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rung einer solchen Anstalt aus Landesmitteln bei der Landesvertretung kräftigst befürworten.

Die Petition des Prager Handwerkervereins wurde vom Landesausschuß unter dem 16. November 1865, Z. 17,202 auch der Prager Stadtgemeinde zugemittelt, wobei das bereits früher in Folge des Landtagskommissionsantrages vom Jahre 1863 an dieselbe gestellte Ansuchen vom 24. Juni 1863, Z. 6604, wiederholt wurde.

Auf Grund der Gewerbeordnung vom Jahre 1860, in der die Errichtung von Gewerbeschulen den Gewerbegenossenschaften zur Pflicht gemacht wird, hat der Prager Stadtrath dieselben zu Beiträgen zur Errichtung einer solchen Schule eingeladen und aufgefordert. Da der Gewerbestand die große Wichtigkeit dieser Schule anerkennend die Errichtung derselben so einmüthig anstrebt, so würde er unzweifelhaft dieser seiner Pflicht nachgekommen sein, wenn es ihm die Unfälle, von welchen das Gewerbe in unserem Lande seit Dezennien heimgesucht wird, möglich machen würden. Unter diesen gegenwärtigen mißlichen Verhältnissen waren die von den Genossenschaften Prags dem Stadtrath angetragenen Summen so unbedeutend und unsicher, daß sie zur Errichtung einer Mustergewerbeschule so wenig zureichten, daß der Prager Stadtrath diese Weise der Errichtung einer Mustergewerbeschule ganz aufgeben zu müssen glaubte, und beschloß, dieselbe ohne irgend welche Hilfeleistung von Seite der Genossenschaften Prags aber mit einer Subvention des Landes in's Leben zu rufen.

In der Zuschrift des Prager Stadtrathes an den Landesausschuß unter dem 4. Jänner 1865, Z. 84.520 legt derselbe den Organisationsentwurf der Mustergewerbeschule vor und gibt als Antwort auf die Zuschriften des Landesausschusses (vom 24. Juni 1863, Z. 6604 und vom 16. November 1865, Z. 17.202) dir Erklärung ab, die Stadtgemeinde Prag sei gewillt, auf die Errichtung und Erhaltung einer Mustergewerbeschule in Art und Weise des beiliegenden Organisationsentwurfes unter der Bedingung einzugehen, wenn die Existenz dieser Schule durch eine jährliche Subvention von 8000 fl. aus Landesmitteln unter den für die beiden höhern Landesackerbauschulen bestehenden Modalitäten zugesichert werde.

Diese Erklärung der Prager Kommune und die Petition des Prager Handwerkervereins sammt Beilagen wurden der ständigen Schulkommission zur Berichterstattung übergeben, welche hiemit ihrer Pflicht nachkommt.

Die Kommission war nach Prüfung aller Vorlagen der Ansicht, daß ihre Aufgabe lediglich darin bestehe, folgende Fragepunkte in ernste Erwägung zu ziehen und zu beantworten:

1. Ist eine Mustergewerbeschule für unser Land nothwendig oder nicht — ? —

2. Ist das von der Prager Stadtgemeinde vorgelegte Schulstatut als zweckentsprechend zu billigen oder nicht, oder welche Aenderungen desselben wären zu beantragen — ? —

3. Ist die Existenz einer solchen Mustergewerbeschule durch eine entsprechende Subvention aus Landesmitteln auf die Weise zu sichern, wie jene der höheren Agrikulturschulen oder nicht — und welche Anträge wären im letztern Fall zu stellen — ? —

4. Ist dem h. Landtag die von der Stadtkommune Prag für nöthig erachtete jährliche Subvention von 8000 fl. zu befürworten, und wo nicht, welche zu beantragen — ? —

Ad 1. In Anbetracht des Umstandes, daß durch die Gewerbefreiheit und die sich immer freier gestaltenden Handelsverhältnisse unseres Staates der Zeitpunkt einer freien Konkurrenz mit den westlichen Nachbarstaaten immer näher heranrückt und daß eben dadurch ein nicht unbegründete Besorgnisse erregender Wendepunkt in unserem Gewerbswesen angebrochen ist, welcher eine bessere fachliche Ausbildung des Gewerbestandes dringend erheischt, wenn derselbe der Großindustrie nicht überall weichen und sich vollends in ein Proletariat auflösen soll; in Erwägung ferner dessen, daß die an Gewerbsbildung uns weit überlegenen westlichen Nachbarstaaten den hohen Grad der Entwicklung ihrer Gewerbe hauptsächlich den dort schon lange bestehenden Fachschulen zu danken haben: muß der Beschluß des Prager Stadtverordneten-Kollegiums, eine solche Gewerbeschule zu errichten, im Interesse des Gewerbestandes überhaupt mit Freuden begrüßt weiden.

Die Kommission theilte in diesem Punkte vollkommen die Ansicht aller der Korporationen und Enquetkommissionen, welche in den letzten zwei Dezennien, theils über die Mittel zur Hebung unseres Gewerbestandes, theils über die Reform unserer Mittelschulen berathen haben, daß die Errichtung von Gewerbeschulen überhaupt ein dringendes und unabweisbares Bedürfniß ist, und daß demnach die Errichtung einer Mustergewerbeschule nicht bloß wegen der leichtern Organisirung anderer ähnlichen Anstalten im Lande, sondern auch insbesondere zur Heranbildung tüchtiger Lehrer für dieselben vor Allem Noth thut, wie auch schon die erste Landtagskommission in ihrem Berichte ihre Ansicht in diesem Sinne ausgesprochen hat.

Ad 2. Der Organisationsentwurf der zu errichtenden Mustergewerbeschule wurde in der Kommission absatzweise in Erwägung gezogen und im Wesentlichen als zweckentsprechend befunden. Dieser Statutenentwurf liegt dem Berichte bei.

Ad. 3. Was die Sicherung der Existenz einer solchen Mustergewerbeschule anbelangt, so konnte die Kommission weder dem Antrag des ursprünglichen Antragstellers, daß es eine ganz aus Landesmitteln zu erhaltende Anstalt werden sollte, beipflichten, noch sich auch für eine so kurze Dauer der Subventionirung derselben aus Landesmitteln entscheiden, wie es die erste Kommission gethan, welcher wohl die später beschlossene Art und Weise der Subventioni-

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rung der höhern Agrikulturschulen nicht bekannt sein konnte.

Denn da einerseits die beantragte Mustergewerbeschule mit den höhern Agrikulturschulen auf gleicher Bildungsstufe stehen soll, ist kein genügender Grund vorhanden, die Gewerbeschule vor den Agrikulturschulen dadurch zu bevorzugen, daß sie im Sinne des ursprünglichen Antragstellers ganz aus Landesmitteln erhalten werde, während dieses bei den höhern Agrikulturschulen nicht der Fall ist — da aber diese Gewerbeschule andererseits eine Mustergewerbeschule werden soll, so erschien der Kommission der Begriff einer Musterschule mit einer nur auf die Dauer von einer sehr geringen Anzahl Jahre beschränkten Zusicherung ihrer Existenz durchaus nicht verträglich.

Jede Musterschule ist zunächst durch Anstellung von Musterlehrern bedingt und diese können bei den dermaligen Schulverhältnissen in unserem Staate bekannterweise nur für Anstalten acquirirt werden, wo ihnen eine dauernde Existenz und wohl auch eine Pension zugesichert ist.

Unter diesen Verhältnissen hielt die Kommission dafür, daß das Begehren der Prager Kommune, die Existenz dieser Mustergewerbschule möge vom hohen Landtage durch Subventionirung auf die Weise gesichert weiden, wie es bei den höhern Agrikulturschulen der Fall ist, befürwortet werden müsse, weil sich in unseren Landtagsbeschlüssen bezüglich der Subventionirung des landwirthschaftlichen Unterrichtes ein Präcedenzfall als Norm vorfindet, von welchem, in diesem so ganz analogen Falle irgend wie abzuweichen, sich kaum motiviren ließe.

Ad. 4. Was die Höhe des Subventionsbetrages anbelangt, erachtet die Kommission das dießfällige Anliegen für zu wichtig, als daß der Bestand des ganzen Unternehmens durch eine etwaige Herabminderung der Ziffer in Frage gestellt werden sollte. Die Kommission glaubt daher besonders in Anbetracht der votirten Subventionssummen zur Hebung der Agrikultur, wie für die höheren Agrikulturschulen 20.000 fl., für die niederen 7000 fl., für die Ackerbauschule zu Liebwerd und Rabin 2100 fl., für die landwirthschaftliche Statistik 6000 fl., für ein landwirthschaftliches Lesebuch 2000 fl. — den Betrag von 8000 fl. befürworten zu sollen, indem diese Mustergewerbeschule zur Hebung der Gewerbe im Lande in gleicher Welse zu wirken hat. wie die höheren Agrikulturschulen zur Hebung der Agrikultur, und weil sich sowohl in Betreff dieses Subventionsbetrages als auch des dem Lande statutenmässig gewahrten Einflusses auf die Gebahrung mit dieser Schule überhaupt ein günstigeres Verhältniß für das Land herausstellt, als bei den höheren Agrikulturschulen der Fall ist. Abgesehen davon, daß sich auch hier ein auffallend abweichendes Verhältniß kaum genügend motiviren ließe, ist die projektirte Gewerbeschule eine Anstalt der Art, bei der wohl der Ausgangspunkt bestimmt werden kann, der Abschluß derselben aber dem Fortschritte des Gewerbes gemäß nicht begränzt werden kann. Schon die Natur der Gewerbschule bringt es mit sich, daß sie in dem Maße, in welchem die Bedürfnisse des Gewerbes zunehmen und die Vorbildung der Schüler sich hebt, sich auch vervollkommnet und in theoretischer und praktischer Richtung ausdehnt.

Einerseits schon das nicht unbedeutende lokale Bedürfniß dieser Anstalt, andererseits die des Bedürfnisses einer weiteren Entwicklung dieser Schule sich bewußten Gewerbsleute und Genossenschaften Prags, endlich das zur Hälfte vom Landesauschuß, zur Hälfte vom Stadtrath aus Fachmännern zur Uiberwachung der inneren Einrichtung der Schule und zur Befürwortung der auf die geistigen und materiellen Interessen derselben sich beziehenden Anträge gewählte Kuratorium läßt diesen unabweisbaren Fortschritt und einen damit gleichmässig wachsenden Kostenaufwand in dieser Schule mit aller Voraussicht erwarten, wodurch sich die Votirung der von der Prager Stadtgemeinde verlangten 8000 fl. in ihrer Gänze dem h. Landtage um so mehr empfiehlt, als dieselbe ihrerseits sich für den Fall des Mehrbedarfs auch zu einer Mehrleistung bereit erklärt.

Durch die Beantwortung dieser vier Fragepunkte glaubt die Kommission sich ihrer Aufgabe erledigt zu haben und trägt daher an:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der Bestand einer Mustergewerbschule mit gleicher Berücksichtigung beider Landessprachen wird durch eine an die Stadtgemeinde Prag zu leistende Subvention von jährlichen 8000 fl. m der Weise gesichert, wie es bei den höhern Agrikulturschulen der Fall ist.

2. Der von der Prager Stadtgemeinde vorgelegte Statutenentwurf der Mustergewerbeschule wird gebilligt.

3. Die Petition des Prager Handwerkervereines findet dadurch ihre Erledignug.

Slavný sněme račiž uzavříti:

1. Trvání vzorné školy průmyslové se stejným zřením k oběma jazykům zemským pojišťuje se pomocí ročních 8000 zl., která se obci pražské dostane, tím spůsobem, jako to jest při vyšších školách hospodářských.

2. Návrh organisační vzorní průmyslové školy, který podala obec pražská, se schvaluje.

3. Petice řemeslnické jednoty pražské tímto se vyřizuje

Oberstlandmarschall: Herr Bürgermeister Dr. Bělský!

Bürgermeister Dr. Bělský: Meine Herren! Das Bedürfniß einer besseren Bildung unseres Gewerbestandes ist ein so allgemein anerkanntes, daß ich es für überflüssig halte, darüber Worte zu verlieren; ich glaube, daß die bessere Bildung unseres Gewerbestandes das einzige Mittel ist, um diesen für den Staat zu wichtigen und sonst so wohlhabend gewesenen Stand mit der großen Industrie und der Macht des Kapitals konkurenzfähig und ihn überhaupt erwerbsfähig zu machen.


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Es ist auch immer davon die Rede gewesen, daß in Prag für den gewerblichen Unterricht etwas geschehen sollte; allein es hat immer an den nöthigen Geldmitteln gefehlt.

Man hat darauf hingewiesen, daß es vorerst die Aufgabe der betheiligten Kreise sei und namentlich auch der Gemeinde selbst, die dabei helfend mitwirken sollte.

Nun ich glaube, meine Herren, wenn es sich um den gewerblichen Unterricht eines besonderen Gewerbstandes in einer bestimmten Stadt, wenn es sich darum handelt, diejenigen Personen, welche in den Gewerben bereits beschäftigt sind, nämlich die Lehrlinge, Gesellen und die jungen Meister am Sonntag und in Abendsstunden in den gewerblichen Kenntnissen zu unterrichten, so will ich es gerne zugestehen, daß diese Aufgabe hauptsächlich die Pflicht der betheiligten Kreise und der betreffenden Gemeinde ist.

In dieser Beziehung, meine Herren, ist auch in Prag Manches geschehen.

Seit 30 Jahren läßt der Prager-Gewerbeverein gewerblichen Unterricht an Sonntagen für Gewerbsleute ertheilen und in neuerer Zelt hat der Gewerbeverein eine eigene Abendgewerbeschule ins Leben gerufen und zwar hauptsächlich durch die Mitwirkung der betheiligten Kreise und namentlich der Prager Stadtgemeinde und auch durch einen Subventionsbeitrag des h. Landtages.

In dieser Beziehung hat die Prager-Stadtgemeinde wesentlich mitgewirkt; sie hat nicht bloß einen Betrag von 1500 fl. als Subvention für diese Sonntags- und Abendsgewerbeschule bewilligt; sondern sie hat auch die erforderlichen Lokalitäten hiezu gewidmet, und diese Lokalitäten haben einen jährlichen Zinswerth von 2000 fl.

Der Betrag, den die Prager Stadtgemeinde für diese Sonntags- und Abendsgewerbeschule gewährt, beträgt also 3500 fl.

Ich glaube also, daß in dieser Richtung die Pragergemeinde ihre Pflicht erfüllt hat.

Im vorliegenden Falle handelt es sich aber um etwas anderes, es handelt sich um eine Tagesgewerbschule, ja sogar um eine Mustergewerbschule, welche in ihrem Wirken nicht beschränkt ist auf die Hauptstadt Prag, sondern sie hat den Zweck, Jünglinge aus dem ganzen Lande aufzunehmen, um sie ausschließlich für das Gewerbe vorzubereiten.

Ich glaube, in dieser Richtung kann es der Stadtgemeinde Prag nicht allein überlassen werden, eine solche Anstalt zu errichten, ich bin vielmehr überzeugt, daß eine solche Schule mehr eine Landesanstalt ist und daß es Aufgabe auch des hohen Landtages ist, in dieser Beziehung helfend mitzuwirken.

So wie der hohe Landtag höhere landwirthschaftliche Lehranstalten unterstützt durch bedeutende Subventionen, um die Landeskultur zu heben und landwirthschaftliche Kennwisse im Lande zu verbreiten, so glaube ich, ist es auch seine Aufgabe, den gewerblichen Unterricht im Lande zu verbreiten und auf diese Art das Kleingewerbe, welches dessen so sehr bedarf, auf eine höhere Stufe der Vollkommenheit zu führen. (Bravo.)

Nun der hohe Landtag hat dieß auch anerkannt.

In der Session des Jahres 1863 wurde anerkannt, daß eine solche Schule, wenn sie für das ganze Land wirken soll, der Subvention des hohen Landtages würdig sei und es wurde beschlossen, die Prager Stadtgemeinde zu fragen, ob sie bereit wäre, eine solche Anstalt zu errichten und was sie dafür thun wollte.

Es wurden in dieser Beziehung bei der Prager Stadtgemeinde gründliche Berathungen gepflogen darüber, wie diese Anstalt errichtet werden sollte.

Die Kommission beantragt einen Aufwand von 14000 fl., 1600 nimmt man an würden als Schulgeld hereinkommen, 4400 fl. jährlich will die Prager Stadtgemeinde zur Selbstzahlung übernehmen und ein Betrag von 8000 fl. wird vom hohen Landtage in Anspruch genommen, und zwar als stabile Subvention, weil ohne das Versprechen einer stabilen Subvention es wohl nicht möglich wäre, daß sich die Prager Gemeinde in die Errichtung einer solchen Anstalt einlassen könnte.

Ich glaube meine Herren, wenn die Prager Stadtgemeinde, welche sich zum ganzen Lande rücksichtlich der Steuerfähigkeit so verhält wie 1:20, wenn sie zur Errichtung einer Anstalt beitragen will wie 1:2, so glaube ich, ist das ein hinlängliches Verhältniß, in welchem die Prager Stadtgemeinde zur Errichtung einer Anstalt, welche für das ganze Land wirken soll, beizutragen sich erbietet.

Ich erlaube, mir, meine Herren, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß die Prager Stadtgemeinde im Schulwesen bedeutende Aufgaben hat; ich erlaube mir hervorzuheben, daß während in den Jahren 58, 59 und 60 durchschnittlich ein jährlicher Beitrag von 50.000 fl. nur auf die Prager Volksschulen verwendet wurde, dieser Bedarf in den Jahren 61, 62. 63, 64 und 65 so sehr gestiegen ist. daß dieser durchschnittliche Aufwand der Prager Stadtgemeinde für die Schulen und Schulbauten jährlich 120.000 fl. ausmacht und es ist noch immer nicht Alles geschehen, im Gegentheil ist noch sehr viel zu wünschen übrig.

Fortwährend werden an die Gemeinde Förderungen gestellt, um das ganze Schulwesen zu verbessern und zu vervollkommnen.

Es hat die Prager Stadtgemeinde zwar die Gehalte der Lehrer in etwas verbessert, aber es reicht dieß noch nicht hin und sie wird in dieser Richtung demnächst wieder größere Auslagen auf sich nehmen müssen.

In Folge des Schulpatronatsgesetzes hat die Prager Stadtgemeinde nunmehr eine größere Anzahl von Schulen zu übernehmen, welche in dem deroutesten Zustande sind, sie wird also in dem nach-

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sten Jahre in die Lage kommen, diese Schulen neu aufzubauen, und dieß wird mit einem sehr bedeutenden Aufwande verbunden sein.

Die Auslagen werden, wie ich fürchte, in die Hunderttausende gehen.

Ich glaube also, meine Herren, daß die Prager Stadtgemeinde hinreichend für das Schulwesen thätig ist und daß sie auch für die Errichtung einer Gewerbschule in der Zukunft mehr thun wird, wenn sie nur die hauptsächlichsten Auslagen für das Volksschulwesen wird bestritten haben. Wenn diese Schule einmal errichtet wird, wird es sich zeigen, daß so manche Verbesserung daran vorzunehmen und daß es möglich ist, sie für das gewöhnliche Leben fruchtbringender zu machen. In solchem Falle wird die Prager Gemeinde gewiß auch nicht anstehen ihre Subvention mit der Zeit zu vergrößern, vorausgesetzt, daß sie in dieser Beziehung von dem Landtage unterstützt wird. Aber die ganzen Auslagen auf sich zu nehmen, ist sie nicht im Stande und es wäre sehr zu bedauern, wenn die Subvention von dem h. Landtage nicht bewilligt werden sollte, denn da könnte auch die Prager Stadtgemeinde sich nicht auf die Errichtung dieser Anstalt einlassen. Den Plan, der für die Schule entworfen worden ist, kann ich nicht beurtheilen, denn ich bin zu wenig Fachmann, ich weiß nur so viel, daß es möglich wäre eine Gewerbeschule zu errichten, die viel mehr Geld kostete, die ausgestattet wäre mit Abtheilungen für praktische Arbeiten in den verschiedenen Gewerbefächern, wie solche Schulen in England, Bel-gien und auch in Deutschland bestehen. Allein, eine solche Schule erfordert einen so bedeutenden Geldaufwand, daß wir in Verlegenheit wären diesen Aufwand zu decken.

Wenn wir aber einen so großen Aufwand auf etwas Ausgezeichnetes nicht bestreiten können, so ist es wenigstens unsere Pflicht, das Gute zu Stande zu bringen; darum würde ich mir erlauben die Schule, wie sie die Kommission in Vorschlag bringt, dem hohen Hause auf das wärmste zu empfehlen und zu bitten, daß der hohe Landtag, der Prager Stadtgemeinde die beantragte Subvention, aber die beantragte stabile Subwention, ich lege Gewicht darauf, von 8000 fl. bewilligen möchte, weil sonst die Schule nicht zu Stande kommen würde.

Ich gebe aber im Namen der Prager Stadtgemeinde die Zusicherung, daß, wenn auch diese Schule nicht gleich Anfangs allen Bedürfnissen entsprechen sollte, daß es sich die Gemeinde zu ihrer Ehrensache mache, sie den Bedürfnissen der Zeit gemäß zu verbessern und künftighin auch einen größeren jährlichen Geldbetrag als im Voraus versprochen ist, darauf zu verwenden. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Porak!

Dr. Porak: Ich erlaube mir auch einige Gründe für die Nothwendigkeit der Errichtung einer Gewerbeschule dem h. Hause mitzutheilen. Der h. Landtag hat sowohl in dieser als auch in den früheren Sessionen für die beiden höhern Ackerbauschulen zu Liebwerd und Tabor die bedeutende Summe von 20,000 fl. jährlich, den niedern Ackerbauschulen in Kaaden, Hracholusk und Chrudím 7000 fl. dann den Ackerbau-Schulen in Rabin und Liebwerd 2100 fl. votirt, was die bedeutende Summe von 29100 fl. ausmacht.

Hiedurch hat meines Erachtens der h. Landtag dem anerkannten Bedürfnisse der Errichtung und Erhaltung von Fachschulen unzweifelhaften Ausdruck gegeben. Durch die Errichtung von Ackerbauschulen wurde aber nur ein Stand, nämlich der Stand, der sich die Bearbeitung des Bodens zur Aufgabe gemacht, berüchsichtigt. Wir haben auch einen ande-ren Faktor, der in nationalökonomischer Hinsicht nicht minder wichtig ist. als jener, d. i. der Gewerbestand, ein Stand, der nach der Anzahl seiner Mitglieder vielleicht geringer, der Wesenheit nach aber dem ersten ganz ebenbürtig ist. Wie es heutzutage mit diesem Stande steht, will ich nicht näher auseinander setzen; daß aber an den mißlichen Verhältnissen desselben nicht nur unsere finanziellen Zustände, sondern vorzugsweise der geringere Grad von Bildung unserer Gewerbsleute Schuld trage, muß zugegeben werden (der Oberstlandmarschall verläßt den Präsidentensitz.) Ich will absehen von der allgemeinen Bildung der Gewerbsleute, aber eine tüchtige Fachbildung muß ich von ihnen verlangen und diese anzubahnen soll der Zweck der zu errichtenden Gewerbeschule sein. Ich bin mir wohl bewußt, daß aus dieser Schule keine fertigen Gewerbsleute herauskommen werden; aber die jungen Leute bekommen doch eine Bildung, auf Grund deren, wenn sie hernach in die Lehre kommen und ihr Handwerk praktisch lernen, ganz andere Erfolge erzielt werden, als wenn sie diese Bildung nicht genossen hätten; sie werden dadurch in den Stand gesetzt, den Gewerbsleuten im Auslande die Stirne bieten zu können. Wir haben die Polytechnik mit sehr großen Opfern gegründet, sie wird von sehr vielen Zuhörern besucht. Aber. meine Herren, gestehen wir es: nicht alle absolvirten Polytechniker werden als Ingenieure angestellt werden; als Mauerer und Schlosser mit Kelle und Feile in der Hand zu arbeiten werden sie sich schämen, weil sie schon viel gelernt haben und so kann ich schon heute konstatiren, daß absolvirte Techniker in Fabriken sich melden und ihre Dienste unetgeldlich antragen als Zeichner oder in anderer Beziehung.

Ja viele zahlen sogar, um als Volontäre angestellt zu werden, und so bleiben sie Jahre lang ohne Bezahlung und viele sind sogar glücklich, wenn sie nur dieses erlangen.

Es ist kein beneidenswerthes Loos, ja für deren Eltern ist es sogar ein sehr betrübendes. Was hat der Jurist heutzutage zu erwarten? Wenn er jetzt die Staatsprüfungen überstanden hat, bleibt er Jahrelang auf ein spärliches Adjutum von 300 st. angewiesen und wie spärlich wird seine Vorbil-dung entlohnt. Meine Herren! das autonome Leben der Gemeinde, des Bezirks- und des Landes wird


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gewiß das Rechts- und Pflichtgefühl im Volke wecken, wird es befestigen und wir werden dann weniger Beamte nothwendig haben und die Advokaten weiden auch nicht soviel zu thun bekommen.

Was die Mediziner betrifft, die werden in ihrem weitern Forschen ihres Berufes zu der Ueberzeugung gelangen, daß die Naturgesetze bald so allgemein anerkannt sein werden, daß es vorherrschend nur Naturärzte geben wird.

Was thut für unsere Jugend schreiend Noth, damit sie eine frühere und bessere materielle Existenz finden?

Das ist die Gewerbeschule! Ich habe diese Anschauung schon seit Jahren; Beweih davon, daß ich von meinen 7 Jungen bereits 4 in's Ausland geschickt habe, um ähnliche praktische Schulen zu besuchen, wie die in Frage stehende Gewerbeschule anstrebt, und die 3 Andern werden nach erreichter Vorbildung, wozu ich die Unterrealschule und das Untergymnasium zähle, denselben Weg folgen, weil hier solche praktische Anstalten nicht sind.

Was ich für meine Kinder als nothwendig erachte, das wünsche ich vom ganzen Herzen für die Kinder des ganzen Vaterlandes; ich wünsche wahrlich, daß sie sich mehr der materiellen, praktischen Richtung des Lebens widmen; dann werden sie auch nicht soviel Geschmack an politischen Blättern finden, werden weniger Politisiren, sie werden lieber und fleißiger die Gewerbezeitung lesen, somit mehr für ihren häuslichen Herd sorgen und werden glücklicher sein.

Der erste Schritt soll somit mit der Errichtung einer Gewerbeschule geschehen und der Sitz derselben soll in Prag fein, weil die Strömung des Gewerbes nach der Hauptstadt geht, und von da sich über das ganze Land verbreitet.

Die Jugend, die aus der Gewerbsschule heraustritt, wird sich zu Arbeitern bilden, die sich das 3—4fache verdienen, von dem, was der jetzige Arbeiter verdient; sie werden tüchtige Werkführer und Meister werden.

Ich habe oft Gelegenheit gehabt, die Arbeit der englischen Arbeiter zu beobachten, und habe es auch von Fabriksdirektoren konstatirt gefunden, daß die Arbeit, die ein englischer Arbeiter in einem Tage liefert, dieselbe Arbeit der unserer 4. Arbeiter gleichkommt, wodurch der Besitzer auch im Vortheile ist.

Aus diesen Gründen wolle der. h. Landtag ersehen, daß die Errichtung der Gewerbeschule in erster Reihe steht, und vielleicht noch nothwendiger, als die einer Ackerbauschule ist. Nur dadurch, daß sie nicht Gelegenheit haben, sich das tägliche Brot zu verdienen, hat man das Proletariat zu befürchten, und die erste Unterstützung von 8000 fl. meine Herren! ist ja nur der vierte Theil des Betrages, den der h. Landtag für die Ackerbauschule schon votirt hat, also ist der Betrag gewiß ein ganz geringer; ich vertraue der künftigen Generation der Hauptstadt Prag, daß die Gewerbeschule ebensowenig einmal überflüssig sein wird, wie die Ackerbauschule, die Polytechnik und die Universität.

Ich stimme somit für den Kommissionsantrag, daß der bezügliche Betrag unter denselben Modalitäten, unter welchen der h. Landtag bei Ackerbauschulen die Beträge votirt hat, gegeben werde. (Výborně.)

Oberstlandmarschall: Herr Schulrath Maresch.

Schulrath Maresch: Ich verkenne keineswegs den Werth und die Bedeutung von Gewerbeschulen, und habe mich innig und herzlich gefreut, als die Prager - Stadtgemeinde den Beschluß fasste, eine Schule in dieser Richtung zu gründen. (Bravo!)

Längst schon hat Frankreich und England derartige Schulen ins Leben gerufen. Aber wie gute Ideen nur langsam und allmählig ins Volk greifen, ist es auch bei uns nur nach und nach möglich geworden, für eine solche Idee Proseliten zu machen, — derartige Schulen zu gründen.

Ueberhaupt ist jede Fachschule, die den Knaben oder Jüngling für einen gewissen speziellen Beruf vorbereitet, von Wichtigkeit, besonders dann, wenn die nöthige Vorbildung von dem jungen Menschen erlangt ist; die Vorbildung gibt aber eine gute Volksschule, die allgemeinere Bildung eine gute Realschule.

Etwas anderes ist es aber, wenn die Frage entsteht, wer derartige Schulen errichten soll. Gewerbeschulen können nach meiner persönlichen Anschauung zweierlei Art sein: sie können entweder örtlichen Zwecken dienen, oder für weitere Kreise bestimmt sein.

Eine derartige Schule, die für weitere Kreise bestimmt ist, eine derartige Schule ist z. B. die berühmte höhere Gewerbeschule zu Chemnitz in Sachsen, die auch häufig von Oesterreichern besucht wird; solcher Schulen gibt es in Sachsen und den Nachbarländern von Oesterreich bereits viele, bei uns nicht. Die 2. Gattung von derartigen Schulen verfolgt zunächst örtliche Zwecke, sie ist zunächst für Gewerbetreibende dieses und jenes Ortes bestimmt, und nimmt inso-fern den Charakter einer Ortsschule an. Insofern, glaube ich, ist zunächst der Ort verpflichtet, für eine derartige Schule zu sorgen.

Sehe ich auf die hier für Prag projektirte hin, und erwäge ich, daß in dem Plane, der für dieselbe aufgestellt ist, die Forderung besteht, daß jeder der eintretenden Schüler die 2 klassige Unterrealschule besucht haben soll, oder jenen Grad von Kenntnissen nachzuweisen hat, welchen die 2 klassige Unterrealschule in der Zeit des Besuches dem Knaben ge-währt, so ist mir der Charakter der projektirten Schule bereits gekennzeichnet. Sie nimmt demnach den Rang eines 3. Jahrganges der Unterrealschule oder der praktischen Jahrgänge ganz gewiß an. von denen der Organisationsentwurf für die Realschulen in Oesterreich handelt, und deren Errichtung er den Gemeinden warm empfiehlt.

Hat aber die projektirte Schule einen solchen


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Charakter, dann gehört sie der Volksschule an und für Volksschulen zu sorgen sind demnächst die betreffenden Kommunen verpflichtet. Mag ich also die eine oder die andere Seite erwägen, mag ich die Schule als eine für örtliche Zwecke berechnete, oder aber als eine Volksschule ansehen, so wäre in jedem der beiden Fälle die königl. Hauptstadt berufen, die Dotation derselben aus ihren Mitteln zu bestleiten.

Prag besitzt tausende von Gewerbtreibenden; von einer geistig höheren Entwicklung, Bildung, Fertigkeit, Gewandheit in der Handhabung des Gewerbes hängt großentheils der Wohlstand und die Blüthe der Stadtgemeinde ab, und insofern wäre die Kommune oder die Fachinteressenten, demnach die Genossenschaften verpflichtet, für ihre zahlreichen Gewerbtreibenden Opfer zu bringen, und eine solche Schule zu gründen, die nach der Vorlage projektirt ist.

Uebrigens sind die Erwartungen, die man von dieser Schule hegt, meinem Erachten nach viel zu hoch gespannt.

Man sagt, daß sie das Gewerbwesen des Landes reformiren, auf das ganze Land eine Rückwirkung üben werde, daß von hier die Gewerbtreibenden sich im Land verbreiten und daß ein solcher in dieser Schule genossener Unterricht auf das ganze Land in gewerblicher Beziehung einen bedeutenden Einfluß üben wird.

Darum wird sie eine Mustergewerbschule genannt, obgleich sie noch nicht besteht, und die Erfolge einer Schule von gar vielen Zufälligkeiten, zunächst von der Güte des Lehrplanes abhängen. —

Ich bin wirklich ganz vorurtheilsfrei; ich bin ein Schulmann, — ich bin daher verpflichtet, für Schulen das Wort zu nehmen und habe es auch bis jetzt redlich gethan, allein ich spreche hier nicht gegen die Schule, sondern ich spreche gegen die Subvention. —

Man erlaube mir, meine Anschauungen darüber weiter zu entwickeln.

Das erste, was mir bei der Erwägung des vorliegenden Lehrplanes auffällt, ist dieß, daß die projektirte Schule nach dem Lehrplane zu viel und zu wenig bietet.

Sie bietet zu viel, denn man kann nicht erwarten, daß der Sohn des minder bemittelten Gewerbetreibenden, der für ein niederes Gewerbe, um mich so auszudrücken, bestimmt ist, zuerst 2 Klassen der Unterrealschule besuchen, dann in die Gewerbschule eintreten, hier ein Schulgeld von 20 fl. und eine Zulage von 6 fl. zu zahlen im Stande sein wird, um dann ein Maurer, ein Zimmermann, ein Tischler oder ein Lackiererlehrling zu werden.

Insofern bietet die Schule zu viel.

Sie bietet zu wenig, denn derjenige, der die Mittel hat, zuerst die Realschule zu besuchen, und dann an die gewerbliche überzutreten, der will eine weitere Ausbildung haben, als diese Schule ihm zu geben im Stande ist.

Es sollen nämlich an derselben nur einzelne, parallel nebeneinander bestehende Klassen von einem einzigen Jahrgange vorhanden sein.

Demnach hat der junge Mensch, der die zweiklassige Realschule besucht hat und dann in die Gewerbschule übergetreten ist, nur durch 1 Jahr Gelegenheit, sich auszubilden. Er ist aber bestimmt, — da er von wohlhabenden Eltern stammt und die Mittel auch dazu hat. — sich die nöthige Ausbildung zu erwerben, um als Praktikant zu einem Geschäfte, Gewerbebetrieb überzutreten und dann als Weckführer in demselben zu sein, nicht aber sich als ein gewöhnlicher Lehrling zum Gewerbe zu begeben.

Es wird dieß nicht zu erwarten sein, besonders dann nicht, wenn er eine erweiterte literarische Ausbildung sich angeeignet hat.

Für solche junge Leute bietet meinem Erachten nach die Schule zu wenig und in sofern hat der Lehrplan einen großen Mangel.

Sehe ich aber auch darauf, wie dieser Lehrplan verwirklicht werden soll, so muß ich sagen, der Schulplan ist viel zu kostspielig angelegt.

Ich erlaube mir die einzelnen Zahlen anzuführen, welche das Programm enthält.

Ich finde hier den Gehalt des Direktors mit 1500 fl., den einzelner Lehrer mit 1000 fl., des Zeichenlehrers mit 800 fl. eingestellt.

Ich finde weiter, daß jeder einzelne Lehrer zu höchstens 17 Stunden wöchentlichen Unterrichts verpflichtet ist.

Ja, meine Herren, das ist eine Bezahlung, die ich an Staatsrealschulen, Kommunal-Realschulen und an Gymnasien nicht finde.

Während den Lehrern der projektirten Gewerbeschule eine viel geringere Aufgabe gestellt ist als den Lehrern der genannten Anstalten, während Lehrer der Staatsrealschulen und Staatsgymnasien bis zu wöchentlich 20 Stunden Unterricht verpflichtet sein sollen, will man hier den Lehrern nur eine Verpflichtung von höchstens 17 Stunden auferlegen, dagegen aber den einzelnen Lehrern gestatten, außerordentliche Stunden zu geben, die mit je 60 fl. für eine Stunde remunerirt werden sollen.

Nun es ist aber menschlich, daß man auch nebenbei seine Lage verbessert und dann nicht unmöglich, daß man mehrere Stunden zur gegebenen Mindestverpflichtung hinzunimmt, und sich zum Nachtheile des übernommenen Amtes und der Jugend mit Lehrstunden überbürdet.

Nach meiner Darlegung würden die Lehrer der projektirten Gewerbeschule ungleich besser gestellt sein, als die Lehrer an Staatsanstalten, was weder mit der Aufgabe beider Schulen harmonirt, noch mit der beiderseitigen Leistung ein nöthiger Zusammenhang steht.

Ich gehe zu einem andern Bedenken über. Von dem Lande wird eine Subvention von 8000 fl. gefordert, während die Stadtgemeinde bloß einen Beitrag von 6000 fl. zu leisten hätte.

Zwar hat nun der Herr Vorrredner bemerkt, daß die Stadtgemeinde auch für die Abendschule be-


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reits eine Subvention von 1500 fl. leiste. Allein zu dieser Abendschule leistet auch der Gewerbeverein seinen Beitrag und dazu gibt auch der Landesfond ebenfalls 2000 fl.

Meine Herren, diese Abendschule ist sehr theuer!

Wenn nun hier 8000 fl. vom Landesfond angesprochen werden und 2000 fl. früher gegeben sind, hätte für den gewerblichen Unterricht in Prag der Landesfond einen Betrag von 10000 fl. zu leisten, was allerdings nicht unbedeutend, sondern sehr viel ist. Zwar will die Stadtgemeinde einen Beitrag von 6000 fl. geben; allein sie bringt dabei das Zinsquotum für die Schullokalität mit in Anspruch, das aber ist der einzige Fall, der mir in meinem Schulleben vorgekommen ist, daß eine Kommune, in deren Interesse eine Schule errichtet wird, und für die sie eine Subvention begehrt, auch noch Zins für die Lokalität des Hauses beansprucht, welche sie zu Schulzwecken einräumt. (Hört! Bravo!)

Wenn ich nun diese einzelnen Zahlen erwäge, so muß ich schon sagen, sie sind viel zu hoch bemessen, als daß ich ihnen zustimmen könnte. Gestatten Sie mir bei dieser Dotationsfrage auf unsere Staatsrealschulen hinzuweisen.

Eine 6klassige Oberrealschule mit einer bis 2 Parallelklassen kostet den Staat einen jährlichen Etât von etwa 16000 fl. und hier in Prag soll eine 3 oder Massige Gewerbeschule aus je einem parallelen Jahrgange den Betrag von 14000 fl. in Anspruch nehmen, und soll die mit ihr verbundene Abendschule weitere 5 bis 6000 Gulden kosten!!

Das ist zu theuer und um so mehr zu theuer, als ja nicht Männer der Wissenschaft hier das Lehramt verwalten und nicht wissenschaftliche Vorträge, was man im strengen Sinne wissenschaftlich nennt, hier gehalten werden sollen.

Man hat aber nicht bloß bei uns in Böhmen versucht Gewerbeschulen zu gründen, man hat bereits in unserem Nachbarlande seit 1852 eine ausgezeichnet wirkende Gewerbeschule. Die Gewerbeschule in Brünn, welche im Jahre 1852 gegründet worden ist, zählte im Beginne des Schuljahres 1864-65 an 1000 Schüler; von denselben trat zwar im Laufe des Jahres eine Anzahl zurück, demungeachtet haben im verflossenen Schuljahre deren 700 Prüfungen abgelegt.

Die Schule besteht ebenso wie hier in Prag projektirt ist, aus einer Wochen-, Abend- und Sonntagsgewerbeschule, und sie hat eine Wochengewerbeschule, welche ebenfalls aus vier Abtheilungen besteht. Dagegen hat aber jede Abtheilung nach wohl erwogenem Bedürfnisse 2, 3 auch 4 Kurse und ermög-licht demnach dem jungen Menschen eine passende, grünbliche, längere Bildungszeit zu genießen.

Frage ich weiter, waS denn diese Schule in Brünn aus Landesmitteln bezieht, so zahlt das Land Mähren bloß ein einziges Tausend Gulden dazu, die Stadtgemeinde Brunn bringt weitere Opfer, die Genossenschaften bringen abermals Opfer, die Handelskammer auch ein Opfer, und, meine Herren, der gesammte Aufwand für die Schule in Brünn mit 700 geprüften Schülern, für eine Schule, die aus 4 Abtheilungen besteht und noch eine Abendschule hat, ist nicht mehr als 5900 fl. (Bravo! Hört! links).

Man hat, da die Mittel eben fehlen, ihr eben eine solche Einrichtung gegeben, um den Zweck wohlfeiler zu erreichen und hat das bekannte Sprichwort Benjamin Franklins beachtet, der da sagt: "jeder sorge dafür, daß ihm seine Pfeife nicht zu theuer stehen komme." Nun der große Franklin verdient schon, daß man ein Sprichwort von ihm, wenn es auch nicht besonders fein klingt, in Anwendung bringe. Würde man in ähnlicher Weise, wie die Schule in Brünn organisirt ist — daß sie einen bedeutenden Erfolg hat, beweisen die jährlichen Berichte, die in den dortigen Zeitungen darüber erscheinen, beweisen die Prüfungsprogramme, die darüber veröffentlicht werden, das beweist der Erfolg und der Umstand, daß sie sich so lange behauptet hat, das beweist endlich auch der Umstand, daß die Schule bereits einen Fond von 7000 fl. gesammelt hat, welcher aus den Geschenken und freiwilligen Gaben bei Prüfungen und anderen Veranlassungen zufließt — würde man also der projektirten Schule, wenn die Mittel nun einmal fehlen — und das ist Niemandes Schande — eine derartige oder eine ähnliche Einrichtung geben, so ließe sich der angestrebte Zweck auch erreichen, ohne daß das Land in so bedeutender Weise in Anspruch genommen würde.

Wir haben in Prag wenig bemittelte Institute, deren Wirksamkeit eine so segensreiche ist und deren Wirksamkeit eine noch bedeutend größere sein würde, wenn ihnen die erforderlichen Mittel zu Gebote stünden.

Ich erlaube mir die Aufmerksamkeit des hohen Hauses auf das Institut des Vereines zum Wohle entlassener Züchtlinge zu lenken.

Das von demselben begründete Rettungshaus wirkt in ausgezeichneter Weise, seine Erfolge sind rühmenswerth; als aber dieses Institut oder vielmehr der Verein, welcher nur eine beschränkte Zahl von Zöhlingen aufnehmen kann, bei der letzten Session des hohen Landtages eine Subvention sich erbitten wollte, überging man darüber zur Tagesordnung. Wir haben hier in Prag zwei Waisenhäuser, das bei Skt. Johann dem Täufer, und das wälsche Waisenhaus auf der Kleinseite. Das erste nimmt grundsätzlich erstens Waisen nach kaiserlichen und anderen Beamten, nimmt zweitens grundsätzlich Söhne nach Prager-Bürgern auf, die da gänzlich verwaist sind; nimmt ferner Söhne nach armen, mittellosverstorbenen Lehrern, und wenn Plätze noch leer bleiben, Waisenknaben auf, wo sie immer herkommen, falls sie arm sind.

Allein das Waisenhaus, welches eine Haupt- und eine einklassige Gewerbeschule hat, kann nicht jenen Grad von Wirksamkeit entwickeln, welche ihm nach seinem Hausraume und der Anzahl der dortigen Hauslehrer möglich wäre, weil ihm die Mittel zur Er-


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nährung weiterer Zöglinge fehlen und weil nach dem Vorgange, daß dem Rettungshause vom hohen Landtage keine Subvention bewilligt worden ist, die Direktion des Waisenhauses es nicht gewagt hat dem hohen Hause mit einer Bitte lästig zu fallen. Und das, was ich von diesen beiden Instituten gesagt habe, das gilt ebenso auch von dem sogenannten italienischen Waisen-Hause, das gilt ebenso von dem Waisenhause des edlen Frauenvereines der hlg. Notburga, welches Waisenmädchen erzieht und sie zu braven Dienstboten heranbildet.

Meine Herren! alle diese Institute verfolgen allgemeine Zwecke, ebenso allgemeine, als die projektirte Gewerbeschule, die da unter die Volksschulen gerechnet werden kann, die man füglich allenfalls mit der Unterrealschule zu St. Jakob vereinigen und so wohlfeiler administriren könnte.

Alle diese Institute haben eine allgemeine Bedeutung; wirken für das ganze Land und verdienen nach meiner bescheidenen Anschauung, ungleich mehr die Subvention des hohen Hauses; aber sie erhalten sie nicht, weil sie es nicht wagen, die Subvention in Anspruch zu nehmen.

Man gestatte mir die Aufmerksamkeit des hohen Hauses auch auf das Land zu lenken und die Verhältnisse des Schulwesens in den städtischen Kommunen zu beleuchten. Das hohe Haus hat in dieser Session der Kommune Pilsen ein Anlehen zu kontrahiren bewilligt und zwar in der Höhe von 150.000 fl. Dieses Anlehen wird großen Theils verwendet zur Bezahlung des prachtvollen Realschulgebäudes, das Pilsen aufgeführt hat.

In Pilsen wirkt eine sechsklassige Realschule mit gewerblichem Unterrichte auch nicht bloß örtlich, son-dern auch für weitere Kreise; aber eine Subvention hat Pilsen nicht angesprochen.

Erlauben sie mir, daß ich auch von Tabor spreche, welches zur Gründung seines Realgymnasiums genöthigt war, einen Fond von 130.000 fl. zuerst zu gründen, und diesen Fond nachzuweisen, damit der Stadt die Gründung und Eröffnung der genannten Schule von der h. Staatsregierung gestattet war.

Da die Gemeinde denselben nicht hatte, sah sich die Kommune veranlasst eine Schulden 100.000 fl. zu kontrahiren, worauf erst, nachdem der Schulfond gebildet war, sie die Bewilligung erhielt, die Schule ins Leben treten zu lassen. Leitmeritz kontrahirte eine Schuld von mehr als 60.000 fl. zur Herstellung seiner Kommunaloberrealschule. Reichenberg hat sich auf 37 Jahre hin durch die ihm bewilligten Steuerzuschläge belastet, um nur sein Realschulwesen gehörig zu entwickeln und nach den Bedürfnissen des Ortes zu regeln.

Reichenberg hat aber bereits eine Handels- und eine Gewerbschule, beziehungsweise eine Fachschule geschaffen, desgleichen ist es im Besitze einer Realschule; aber eine Subvention wagte es nicht vom hohen Landtage anzusprechen, es kontrahirt Schulden, um lieber nur sein Schulwesen in Ordnung zu bringen und damit die Entwicklung seines Gewerbes und seiner Industrie zu unterstützen. —

Ich könnte derartiger Fälle noch gar viele anführen, ich könnte auf Karlsbad und Schönlinde hinweisen, die auf Gewerbeschulen gegründet haben, ich könnte auch Aussig nennen, welches eine Gewerbeschule von zwei Klassen ins Leben gerufen und zu diesem Behufe einen Flügel an sein Schulhaus angebaut hat, ohne den Landesfond mit einer Subvention in Anspruch zu nehmen. Unter diesen Umständen, glaube ich, wäre es sehr bedenklich, wenn Bewilligungen für derartige Schulen beim hohen Landtage Platz greifen würden.

Man hat hingewiesen auf die Subventionirung der Ackerbauschulen und wie ich glaube mit einiger Berechtigung; allein die Ackerbauschulen erheischen ungleich größere Mittel für ihre erste Begründung als dieß bei Gewerbeschulen der Fall ist, erheischen große Lokalitäten, erheischen ganze Feldwirthschaften oder vielleicht ganze Hofwirthschaften, die ein bedeutendes Kapital repräsentiren, um dann ins Leben zu treten und einen Boden für den Schulunterricht zu haben. Das alles ist bei den Gewerbschulen nicht nöthig, hier genügt ein Haus und Lehrer, die aber, da die Schule einen vorzugsweise örtlichen Zweck hat, von der Gemeinde gezahlt werden sollen. Unter diesen Umständen kann ich mich, so schwer es mir auch fällt, gegen die Subvention einer Schulanstalt zu sprechen, — mich nicht für den gestellten Antrag erklären. Ich bin nicht in der Lage ihn zu unterstützen, weil ich wie bereits erwähnt wurde, der Ansicht bin, daß diese Schule, eine so bedeutende Tragweite sie auch haben mag, doch nur mehr örtliche Zwecke verfolgt, und well ich überzeugt bin, daß sie nur den Rang der Volks-Schulen einnehmen könne, weil ich feiner nachgewiesen habe, daß andererorts ungleich wohlfeiler solche Anstalten ins Leben gerufen wurden und weil endlich der hohe Landtag den Städten des Landes indirekt die Aufforderung geben würde, bei der Gründung solcher Schulen sich an das hohe Haus zu wenden, damit Schulen, die sie errichten wollen, oder errichtet haben, von hier aus subventionirt werden.

Es wurde in den letzten Sitzungen des hohen Hauses und nicht minder auch in der heutigen bereits wiederholt darauf hingewiesen, in welcher großartiger Weise von Jahr zu Jahr der Landesfond in Anspruch genommen wird: es sind ihm abermals durch die letzten Beschlüsse des hohen Hauses große Opfer auferlegt worden, die allerdings für höchst wichtige Zwecke erfordert wurden.

Die Steuerzuschläge sind von 7 auf 9 kr. gestiegen und wie es dem hohen Hause bekannt ist, weiden sie bald 10 kr. betragen.

Im Interesse unserer Steuerzahler und im Interesse der Volksschulen des ganzen Landes, welche sich damit doch bedrückt finden könnten, wenn andere keineswegs mehr wichtige Schulen Subventionen erlangen, die ihnen nicht geboten werden, kann ich mich nicht für den Antrag aussprechen, im Gegentheile muß ich hinweisen, daß, obzwar Prag für


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seine Volksschulen große Opfer bringt, doch keine Kommune im Lande ist, welche so große Vortheile aus öffentlichen Fonden beziehen würde, wie die Landeshauptstadt.

Prag hat 3 Gymnasien; sie werden aus Staatsmitteln erhalten, Prag besitzt zwei Staats-Ober-Realschulen mit einem Jahres-Aufwande von mehr als 30.000 fl.; sie werden aus Staatsmitteln erhalten; Prag hat 2 k. k. Musterhauptschulen und zwar eine böhmische auf der Neustadt, eine deutsche auf der Kleinseite, sie weiden aus Staatsmitteln erhalten; Prag besitzt 3 Mädchenhauptschulen; dieselben kosten die Kommune nichts, aber die Kinder der Gemeinde können dieselben bei einer geringen Schulgeldzahlung besuchen.

Ich könnte noch hinweisen, daß die Unterrealschule auf der Kleinseite ebenfalls vom Staate erhalten wird; ich könnte auf die Haupt- und Unterrealschule der Piaristen hindeuten, welche ebenfalls nicht der Gemeinde zur Last füllt, sondern im Gegentheil der Gemeinde einen bedeutenden Nutzen bringt, in dem sie das mehrere Tausende Gulden betragende Schulgeld von dieser Anstalt einhebt und nur eine geringe Entschädigung an das Piaristen-Kollegium zahlt.

Auf alles dieses könnte ich hinweisen, um darzuthun, daß der Gemeinde bereits aus öffentlichen Mitteln große Vortheile zufließen.

Dieß ist auch Recht; denn Prag ist einmal die Hauptstadt unseres Landes und der Zusammenfluß vieler Fremden und soll auch diesen Fremden gegenüber, welche die Stadt besuchen, würdig repräsentirt werden.

Wer ich wiederhole es mit einer Subvention von 8000 fl. auf eine Schule, die überflüssiger Weise 16, 17 bis 18.000 fl. kosten soll, kann ich mich nicht einverstanden erklären und stelle daher den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung. (Bravo! links.)

Hofrath Taschek: Sowie der Antrag von der Kommission gestellt worden ist, glaube ich, daß das hohe Haus wohl nicht darauf eingehen wird, denn nach meinem Dafürhalten steht derselbe mit sich selbst im Widerspruch.

Es heißt z. B. in dem Absatze 1.: die Subvention sei wie es bei den höheren Agrikulturschulen der Fall ist, der Stadtgemeinde zuzusichern.

Diese Leistung bei den Agrikulturschulen ist eine andere, denn diese Agrikulturschulen sind für Landesanstalten erklärt; denn in dem 3. Absatze des dießfälligen Beschlusses vom 13. April 1864 steht der Passus: die Aufsicht der Landesvertretung über die von dem Lande subventionirten Fachschulen wird unbeschadet des Oberaufsichtsrechtes der Regierung vom Landesausschusse und dem zu bestellenden Fachorgane geführt.

Wenn nach dem §. 1. die Subvention in der Weise geleistet werden und nach dem §. 2. des vorgelegten Statutes bewilligt werden soll, wo es am Schlusse heißt, daß die Leitung dem Stadtrathe zustehe, so ist das geradezu im Widerspruche mit dem Beschlusse, der im 1. Absatze aufgenommen wurde.

Es sind sogar in dem 2. Absatze des Beschlusses vom 13. April 1864 dem Lande wesentliche Rechte vorbehalten; es heißt nämlich:

Solange solche landwirthschaftliche Lehranstalten und deren Einrichtungen den dem Landesausschusse zur Richtschnur hinausgegebenen Grundsätzen im wesentlichen entsprechen, und die eine Unterstützung aus dem Landesfonde erhalten haben, werden dieselben als Landesanstalten erklärt, und nach dem im Laufe des heurigen Jahres gefassten Beschlusse bei Einstellung dieses Betrages in das Budget ist die Zusicherung ertheilt worden, daß die Subvention solange erfolgen werde, als die Anstalt dieser Bestimmung entspricht; es ist also keine bleibende, sondern eine widerrufbare Subvention.

Das ist im vorliegenden Antrage ebenfalls gar nicht ausgesprochen.

Weiter glaube ich auch noch darauf hinweisen zu sollen, daß nicht zu ersehen ist, von welchem Zeitpunkte an die Subvention geleistet werden soll.

Ueberhaupt kann ich mich der Bemerkung nicht entschlagen, daß es gerathen wäre, wenn der hohe Landtag den Beschluß fassen wollte, daß alle Beschlüsse, die mit Auslagen verbunden sind, der Budget- oder Finanzkommission, zur Einsicht mitgetheilt werden (Rufe: sehr war!), damit diese ihre Bemerkungen beisetzen könnte, denn es ist bei den einzelnen Anträgen, so lobenswerth und nützlich sie sein mögen, doch eine Grenze geboten, wo die Mittel nicht mehr auslangen, und bezüglich des heutigen Antrages erlaube ich mir bereits auf die Resultate der heutigen Berathung hinzuweisen.

Die disponible Summe war, vorausgesetzt, daß die Steuerzuschläge ja vollständig eingehen, was bei den betrübenden Verhältnissen leider nicht zu erwarten steht, in Folge der heutigen Bewilligungen auf 13.104 fl. herabgesunken.

Bei dieser Sachlage, glaube ich, wird nichts erübrigen, als eine neuerliche Berichterstattung über diesen Gegenstand, wenn nicht etwa der von dem geehrten Mitgliede mir gegenüber gestellte Antrag angenommen werden sollte.

Denn wollten wir die Sache an die Kommission zurückweisen, sie solle ihre Anträge mit Berücksichtigung der von ihr aufgestellten Grundsätze modifiziren, so wird bei der voraussichtlich kurzen Dauer dieser Session es kaum angemessen sein; daß aber eine solche Umgestaltung der Anträge nothwendig und ganz billig sei, glaube ich schon aus dem Umstande folgern zu müssen, daß, wenn das Land bei dem Kostenaufwande von 14.000 fl. 8000 fl. also die größere Hälfte trägt, ihm doch dieselben Rechte eingeräumt werden sollen, die ihm bei der höhern landwirthschaftlichen Lehranstalt zustehen, die aber nicht eingehalten werden, sondern dem Lande geradezu verloren gehen.

Ich würde mir daher für den Fall, als der Antrag des H. Schulrath's mir gegenüber nicht an-

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genommen werden sollte, wenigstens den eventuellen Antrag erlauben:

Der h. Landtag wolle beschließen: Der vorliegende Bericht wird dem Landesaus-schusse mit dem Auftrage zugewiesen, über die angeregte Frage erschöpfenden Bericht in der nächsten Session zu erstatten.

Dann wird es dem Landesausschusse möglich sein, diejenigen Rechte, welche dem Land, wenn es eine so große Subvention leisten soll, jedenfalls gebühren, und die dem Lande der h. Landtag zu bewahren die Pflicht hat zur Annahme zu empfehlen, es würde auch möglich sein, das Statut einer genauen Prüfung zu unterziehen, die ich in dem Berichte, wie ich leider gestehen muß, nicht gefunden habe, indem in die gehörige Würdigung der Grundsätze nicht eingegangen ist, und ich werde daher der Geschäftsordnung gemäß mir erlauben, daß dieser generelle Antrag bei der Generaldebatte gestellt wird; und empfehle denselben der Annahme des höhen Hauses.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

(Wird unterstützt).

Er ist hinreichend unterstützt.

Prof. Zelený: Nenadál jsem se, že návrh, který se podává slavnému sněmu, potká se s odporem a jmenovitě s odporem, který přichází se strany rady školního, a odpor tento mne přiměl k tomu, abych se o tomto předmětu několika slovy zmínil.

Jádro celé věci, o kterou se zde jedná, záleží tuším v tom, zdali slavné shromáždění má uznati za povinnost, aby škola, která se zaříditi má, nákladem zemským byla podporována. Toto jest věc, na které tuším hlavně záleží. Otázka tato zdá se, že nemůže jinak rozluštiti se, než že jest povinností tohoto shromáždění, aby tuto školu podporovalo. Co se týče škol vů-bec, může se pokládat za pravidlo, že náklad na tyto školy mají činiti ti, kterým tyto prospívají. Táži se pak: komu má prospívat tato škola? Není pochybno, že těm, kteří ji budou užívati, tedy obyvatelstvo země české; že to nebude toliko pro obyvatelstvo města Prahy, jest nejlépe viděti z posavádní školy průmyslné večerní; tato má mezi svými žáky vždy většinu takových žáků, kteří nejsou příslušníci obce pražské.

Já myslím, že tento důvod dokazuje, že nevyhnutelnou jest povinností, vésti náklad nejen Praze, nýbrž zvláště zemi, poněvadž většina žáků budou zajisté takoví, kteří příslušníci obce pražské nejsou. Že by obec pražská byla povinna na tyto žáky vésti náklad, toho pan Mareš nedokázal; zvláštním spůsobem dokázal pan rada Taschek ostatní kompetenci v té věci.

První pravil, že tato škola bude přijímat žáky, kteří odbyli 2hou třídu nižší realky, že tedy tato škola není nic jiného, než třetí ročník školy reálné a poněvadž tato náleží obci, tedy že má obec na tuto školu vésti náklad.

Musím se přiznat, že tento ačkoli velmi šikovně sestavený důvod, tento velmi uměle sestavený důvod předce docela nedůvodný jest. Dle toho důvodu by byla k. př. universita 9. rokem škol gymnasiálních, poněvadž zapotřebí, aby, kdo chce na universitu vstoupit, odbyl 8 tříd gymnasiálních, a technika nebyla by nic jiného než 7 rok škol reálních, poněvadž ten, kdo má přijat býti, musí odbýti 6 let reálních.

To však nikomu nepřipadne na mysl; a každý uzná, že jest skutečně jakýsi podstatný rozdíl mezi školami gymnasiálními a universitou, a mezi školami reálními a ústavy polytechnickými, a podobného ne-li většího rozdílu je mezi nižší školou reální a mezi školou, o které se zde navrhuje.

Školy tyto mají býti podstatně školou obzvláštní, školou specielní, a ne školou jakou jsou nižší reální školy.

Co se té věci týče, co namítá dále p. školní rada Mareš, že plán této školy není dostatečně proskoumán, jelikož poskytuje příliš mnoho a příliš málo, nedokázal však, v čem by poskytovala příliš mnoho a včem příliš málo; poněvadž dálší vyvedení nepodal, není možná proti němu něčeho namítat; proti jeho autoritě dovolím si postavit autoritu těch mužů, kteří tento plán vyhotovili, a ta váží aspoň tolik jako školního rady Mareše. —

Musíme vůbec na zřeteli míti, že škola tato má poskytnouti žákům, kteří mají jakési přípravné toliko vzdělání, aby mohli k jakési živnosti docela dobře theoreticky připraveni přistoupit; tolik vzdělání jim tato škola zajisté při dobrém vedení poskytne.

Dále se namítá, že prý tato škola bude příliš drahá, škola o 4 třídách tak drahá, jako tato nenachází se prý nikde; mě se zdá, že slova tato se vyvracejí právě tím, co p. školní rada Mareš sám pravil, pravil; že reální školy po 6 třídách stojí celkem 13000 zl., aneb mezi 15000 zl., a tato škola není o 4. třídách, nýbrž o 8 třídách, čeho si p. školní rada Mareš nevšiml, neb škola tato bude mít 4 oddělení české a 4 německé a tedy patrně 8 oddělení neb tříd, tedy nebude dražší než obyčejná reální škola, ba bude proti reální škole ještě poměrné lacinější.

Dále namítá p. školní rada, že obec pražská, čehož posavád nikde nenalezl, počítá si i nájem jakožto Část onoho nákladu, který povede, nájem z místa totiž a tomu se velmi diví; já pak se věci této naprosto nedivím.

Obec pražská bude skutečně nucena stavět za několik let několik stavení; musí tedy skutečně činit náklad na školy, aby mohla všem potřebám vyhověti. To je tedy docela jiný poměr než-li pří obcích, které mají již pro školy


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stavení, a do těch stavení dají nějakou podporu; zde je skutečný hotový náklad a ten obec pražská počítati musí.

Dále namítá p. řečník, že prý jest příliš velký plat učitelstvu určen, že prý je větší, nežli učitelův na školách reálních. Tuším, že již se všech stran je uznáno, že nynější plat učitelův reálních vůbec je docela malý a přání, aby se plat tento zvýšil, jest všeobecné, že tedy při škole, která se nově zařídí, má se ustanovit plat vyšší o něco, ačkoli o velmi málo, než-li obyčejný plat, s kterým nikdo není spokojen; je velmi přirozené, a oyla by velmi spravedlivá námika, která by se činiti mohla, kdyby se navrhoval tak malý plat, jako je na jiných školách; škola tato bude na všechen spůsob žádat nevšedních vědomostí; a za tou příčinou je zajisté nevyhnutelno, aby se učitelstvu podala taková výživa, jakou dle svého vzdělání žádati může. —

Pan poslanec Mareš dále namítá, že prý v Praze je mnoho dobrých ústavů všeobecných, a prý tyto ústavy nemají dokonce žádné podpory z pokladnice zemské.

Tuším, že sluší rozeznávati rozličné ústavy, které vycházejí z dobročinnosti a nemýchati je s těmi, které zde vlastně máme na zřeteli, i zde je skutečně ústav, který má vyhověti potřebě, kterou uznávají všichni, potřebě totiž, aby se našemu živnostenstvu dostalo vůbec vyššího vzdělání.

Této potřebě vyhověti ovšem je povolána obec pražská, jak všecky ostatní obce dle svých prostředků. Obec pražská je povolána k tomu patrně jenom pro své vlastní příslušníky.

Pokud však tato škola navštěvována bude, jako všecky školy podobného rázu většinou jiných a cizích dětí, není pochyby, že země k té věci povinna je něčím přispívati.

Co se týče námitky p. dvorního rady Taška, jmenovitě té námitky, že prý v plánu této školy není vyhraženo zemi takové právo, jak v plánu školy rolnické, — tuším, kdyby na tom záleželo p. dvornímu radovi, mohlo by se snad napraviti tím, že by takové ustanovení do plánu se přijalo, a tuším, že by se strany obce pražské nebylo námitky proti tomu, když by se o dozornost na takovém ústavu se zemí děliti měla.

Ostatně i v samém plánu jest poměr tento naznačen, a není vyhraženo, že pražská obec výhradně, nýbrž že má též země toho účastna býti. Zdá se mi tedy, že by slušelo skutečně slavnému shromáždění, aby věc, která má tak velikou důležitost: a na kterou se zajisté nejen v Praze, nýbrž i v zemi, vůbec s dychtivostí Čeká, aby při této věci učinilo usnešení, ježto by bylo potřebě výhodné.

Nemohu pomysliti, že by se mohlo této potřebě vyhověti tak, když by se přešlo k dennímu pořádku; tím zajisté škola tato bude odročena, a že jest školy této potřebí, uznávají všichni.

Že obec pražská nemůže být povinna, aby vedla náklad na ústav celý, který prospěje celé zemi, jest patrno. Proto musím se rozhodně vysloviti proti návrhu p. poslance Taška.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Ulrich.

(Rufe: Schluß!)

Es ist Schluß der Debatte beantragt. Ich bitte diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind. die Hände aufzuheben.

(Geschieht).

Der Schluß der Debatte ist angenommen.

Abgd. Ulrich: Ich ersuche das h. Haus, nicht von mir zu erwarten, daß ich vielleicht etwas wesentlich Neues sagen werde, nachdem so vielseitig die Herren den Gegenstand schon vor mir beleuchtet haben. Dennoch halte ich mich verpflichtet, als Mann des Gewerbes, auch meine Ansicht dem hohen Hause mitzutheilen.

Im Erkennen der Nothwendigkeit, daß Gewerbeschulen unser Land bedarf, glaube ich auf demselben Standpunkte zu stehen, wie alle geehrten Herren Vorredner.

Meine Ansichten gehen nur insofern vielleicht wesentlich mit den bisher geäußerten aus einander, indem ich mich nur bezüglich der Subvention, bezüglich der Größe dieser Subvention aus Landesmitteln anschließen kann, u. z. aus dem einfachen Grunde, daß in dem Momente, wo das h. Haus eine derartige Subvention genehm halten wild, sich gewiß erwarten läßt, daß nicht allein die Hauptstadt Prag da stehen wird, die allerdings so schöne Beiträge mit großer Opferwilligkeit bringt, indem sie 8000 fl., resp. 16000 fl. dem Institute opfern will. Das verkenne ich gar nicht, daß dieß ein großes Opfer ist.

Indessen können wir auch erwarten, daß andere Gemeinden in Böhmen gewiß dann ähnliches auch in Anspruch nehmen werden, von denen etwa bereits eine Gewerbfachschule aus eigenen Mitteln ins Leben gerufen wurde; aber natürlich lange nicht von ausreichender Art.

Ich bin auch überzeugt, wenn heute das hohe Haus auf die Subvention eingeht, so würde leicht zu erwarten sei, daß auch andere Gemeinden, wie z. B. Reichenberg den Wunsch äußern würden, daß eine solche Gewerbeschule ins Leben gerufen werde. Es ist aber allzusehr bekannt, wie beschränkt die Mittel unseres Landes dermal sind, das ist der einzige Grund, welcher mich veranlaßt, für den Antrag des Hrn. Hofrath Taschek zu stimmen, indem man allemal zuerst die Budgetkommission zu befragen, und erst dann, wenn sie darüber eine Vorlage gemacht hat, definitiv Beschluß zu fassen haben wird, ob überhaupt eine Subvention gegeben wird und in welcher Höhe. —

Oberstlandmarschall: Es sind nun mehrere Abgeordnete: der H. Dr. Trojan und S. Durchlaucht Fürst Karl Schwarzenberg, vorgemerkt. Ich

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glaube, das h. Haus wird keinen Anstand nehmen, noch beide Herrn Redner zu hören.

Dr. Trojan: Der letzte Herr Redner hat uns nur vor Präcedenzfällen gewarnt. Meine Herren! wenn das der einzige Grund für die Abstimmung sein sollte, dann sage ich, der Herr Redner kommt mit dem Rathe zu spät, denn wir haben schon einige Unterstützung aus dem Landesfonde zu ähnlichen Zwecken u. z., wenn ich nicht irre, namentlich einer Zeichenschule in Schönau (Bravo!) gegeben und darauf haben alle Herren, auch der H. Schulrath Maresch vergessen — wenigstens hat es Niemand in Erinnerung gebracht, als die Herren gegen den Antrag der Kommission sprachen.

Wenn der H. Vertreter der Budgetkommission uns an den kleinen Rest ermahnt, dann antworte ich ihm: es gibt gewisse Bedürfnisse des Landes, wo Hilfe geschaffen werden muß, wenn das hohe Haus das Bedürfniß als solches und für dringend anerkennt.

Auch Herr Schulrath Maresch hat in ähnlicher Weise an uns appellirt; nun darauf antworte ich weiter beiläufig damit, was einer der H. Redner in der gestrigen Sitzung sagte: Es ist eine traurige Beschränkung, wenn wir mit derartigen Trübfälen der Menschheit wie Krankenanstalten udgl. zu thun hätten und nicht auch etwas Erhabenes zu unterstützen und zu fördern vermöchten.

Ich erachte es für eine der höchsten und schönsten Aufgaben, gerade eine bessere Zukunft vorzubereiten, zur Veredelung und Erhebung der Jugend, als der künftigen Staatsbürger beizutragen und dadurch auf die Hebung des allgemeinen Wohlstandes für die Zukunft hinzuwirken.

Meine Herren! ich bitte nur zu bedenken: wie die Bevölkerung, so ist auch die Produktionsthätigkeit im Lande, hauptsächlich nur: Agrikultur und Gewerbe. Wir haben für die Hebung der Agrikultur, die doch durch ihr Stammkapital, durch den Grund und Boden ihre Existenz ungleich mehr gesichert hat und nicht so sehr den Wächselfällen, der Konkurrenz usw. ausgesetzt ist, wie das Gewerbe, wir haben zur Hebung der Agrikultur schon vieles gethan — ich will nicht sagen genug, aber im Verhätnisse jedenfalls bei weitem mehr, als für die Hebung des Gewerbes.

Heute ist es an uns, nach mehreren Jahren der Zügerung endlich auch dafür etwas zu thun und ist es denn so viel, wenn wir 8000 fl. oder in Allem 10000 fl. dafür bewilligen?

Wenn der H. Abgeord. Taschek in das Innere des Schulplanes eingehend sagt, es finde sich die Kommission im gewissen Widerspruche, dann glaube ich, behaupten zu können, daß er im Irrthum sei; vorerst was die Leitung und Aufsicht betrifft, verwechselt er offenbar diese beiden Begriffe, indem er das Aufsichtsrecht des Landes auf die Ackerbauschulen substituirt oder entgegenhält der Leitung der Gewerbsschule.

Darin ist doch wohl ein wesentlicher Unterschied. Auch hier hat der Landesausschuß das Recht der Aufsicht und er wird es üben, kann es sogar sehr kräftig geltend machen dadurch, daß er seiner Zeit sagen kann: die Schule enspricht nicht dem Zwecke, nicht dem Statute, ich verweigere die Unterstützung. Die Aufsicht gebührt dem Landesausschusse gewiß überall, hier und dort, wie überhaupt bei allen Anstalten, die aus Landesmitteln unterstützt werden; allein die unmittelbare Leitung soll der Landesausschuß hier bei weitem mehr haben als bei Agrikultur-Schulen. Unsere landwirthschaftlichen Schul Anstalten unterstehen ja nicht unmittelbar dem Landesausschusse, nirgends leitet sie dieser selbst, und die Besetzung der Lehrer ist dort bei Ackerbauschulen— so viel ich weiß — selbstständiger, vom Landesausschusse unabhängiger, als sie hier sein soll. Hier ist die unmittelbare Leitung der Muster-Gewerbschule einer Kommission anheimgegeben, die durch gleichviel Mitglieder vom Landesausschusse, wie von der Stadtgemeinde zusammengesetzt wird, während dieß nicht so der Fall ist bei landwirtschaftlichen Schulen; ich erinnere nur z. B. an die Liebwerder Schule; da hat der Landesausschuh meines Wissens nur eine einzige Stimme in der Leitung, er ist dabei also in großer Minorität. Was die Dauer der Unterstützung betrifft, die auch der Herr Hofrath Taschek in Anregung brachte, da erkläre ich, daß gerade durch den Antrag der Kommission, daß diese Unterstützung ganz in der Weise geschehen soll, wie es bei den höheren Agrikulturschulen der Fall ist, deutlich gesagt und festgestellt sein soll, daß hier ganz dasselbe geschehe, nichts mehr und nichts weniger, daß also die Unterstützung unter gleichen Modalitäten auch nicht länger und nicht kürzer dauern solle, wie dort es soll, also wie bei den Agrikulturschulen, auch dieselbe Möglichkeit offen gehalten werde, die Unterstützung allenfalls zu kündigen unter gleichen Bedingungen und in derselben Weise. Was die weiteren Einwände des Hrn Schulrath Maresch betrifft, erinnere ich vor allem, daß Hr. Redner richtig die allgemeine Volksbildung erwähnte und sich auf Länder berief, die kleiner sind als Böhmen, überhaupt bessere Schulen haben als wir und doch haben sie weit mehr eigentliche Gewerbeschulen.

Meine Herren, es ist wahr, unsere Volksbildung ist für die praktischen Zwecke des Lebens sehr mangelhaft, aber dann ist es um so nothwendiger, daß wir wenigstens die, den Volksschulen und ihrer bevorstehenden Verbesserung schon entwachsene, im Alter vorgerückte Jugend mit Gewerbeschulen bedenken, um es ihr dadurch möglich zu machen, das Versäumte einholen zu können. Der Herr Schulrath hat den Unterschied gemacht zwischen den höhern und niedern Gewerbeschulen und meint nach dem vorliegenden Plane — die eben beantragte Mustergewerbeschule zu den Volksschulen zählen zu sollen.

Und doch konnte derselbe nicht umhin gestehen zu müssen, daß sie als Volksschule zu viel enthalte; nun dann ist sie eben keine Volksschule; sie ist es umso weniger, wenn man bedenkt, daß die Vorbildung,


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die als Vorbedingung der Aufnahme aufgestellt wurde, die Unterrealschule sein soll; es ist also diese Mustergewerbschule in der That keine bloße Volksschule. Dem sei übrigens wie es wolle, immerhin soll es eine ausgiebige Nachhilfe sein, der wir uns nicht entschlagen sollten, um unsere Volksbildung auf dem Gebiethe der gewerblichen Industrie zu verbessern und zu vervollständigen.

Der Herr Schulrath sagte ferner: welche Erfolge, welchen Nutzen diese Schule haben würde aus die gewerbliche Entwickelung unseres Landes, könne man noch nicht sagen. Nun meine Herrn! eine Unterstützung, das Inslebenrufen einer gemeinnützigen Unternehmung deshalb verweigern zu wollen, weil man die Resultate noch nicht sieht, nicht schon genau weiß, was daraus werden wird, — das finde ich sonderbar! Beiläufig kann man es aber schon ermessen!

Ich erinnere dabei, meine Herren, ausdrücklich, daß es sich hier nicht um einseitige Beförderung einer oder der anderen Nation handelt: Ich betone es, daß diese Mustergewerbschule in beiden Landessprachen gleichmässig den Unterricht gleichzeitig ertheilen soll und daher beiden Nationalitäten zum unmittelbaren Nutzen gereichen, und zugleich zum Muster für andere dergleichen Anstalten dienen soll.

In weniger bisher dafür geschehen ist, desto nothwendiger und dringender ist es, hiemit den Anfang zu machen. Wenn schon die Hauptstadt im Allgemeinen das geeignete Centrum ist, aus welchem die Bildung und allerlei Verkehrs-Beziehungen über das ganze Land sich verbreiten, wie vom Herzen das Blut durch die Adern in den ganzen Körper fließt; so ist es Prag durch seine Lage und Einrichtungen umsomehr, weil hier zugleich Lehrerbildungsanstalten bestehen, also auch die Lehramtskandidaten sich diese praktische Richtung aneignen können, um dieselbe sofort auch auf die Lehranstalten des Landes zu übertragen und sohln auch mittelbar im ganzen Lande verbreiten zu können.

Was die Zahlung anbelangt, nun meine Herren, sie ist offenbar nicht zu groß, wenn man 1000 fl. für vorzügliche Lehrer, welche mit besonderen Kenntnissen, mit seltenen theoretischen und praktischen Kennntnissen ausgerüstet sein müssen, um befähigt zu sein für eine solche Mustergewerbeschule.

Daß die Besoldung nicht zu groß sei. hat der Herr Schulrath Maresch in derselben Schulkommission befürwortet, und es uns, wie aus einer anderen Vorlage zu entnehmen ist, an's Herz gelegt, daß namentlich Lehrelbildner hier in Prag nicht niedriger unter 1000 fl. gestellt werden sollen, so wird es nicht zu viel sein, auch an der hiesigen Mustergewerbeschule, daß heißt, wenn der Gehalt von 1000 fl. für die Lehrerbildner nicht zu hoch ist. so wird er es gewiß auf für den Lehrer an einer Mustergewerbeschule daselbst nicht sein. Ich glaube, meine Herren, daß wir es wohl vor unserem Gewissen, vor unseren Kommittenten, ja vor dem ganzen Königreiche Böhmen werden verantworten können, wenn wir für die Hebung industrieller Bildung, also für die Hebung der Industrie im Lande überhaupt etwas mehr thun (bravo!) und da ist, meine Herren, der Unterschied in's Auge zu fassen: wenn anderswo Spezialfachschulen bestehen, so kommen sie eben nur jenem dabei bedachten Zweige der Industrie zu Statten; hier aber soll es im Allgemeinen der Industrie zu Statten kommen, es soll eine Gewerbeschule nach den 4 Hauptrichtungen der gewerblichen Industrie, mithin für alle Gewerbszweige errichtet werden, daß ist der Unterschied und darin liegen auch die Motive, in Folge deren sich die Kommission berechtigt, ja verpflichtet fühlte, Ihnen meine Herren! die Bewilligung einer solchen Unterstützung aus Landesmitteln anzuempfehlen!

Se. Durchlaucht Fürst Karl Schwarzenberg: Meine Herren, ich werde ihre Aufmerksamkeit gewiß nicht lange in Anspruch nehmen. Auch ich kann kein Wort mehr über die Wichtigkeit einer Gewerbeschule verlieren, denn in der Beziehung ist von kompetenter Seite im Allgemeinen schon gesagt worden, was zu sagen wäre.

Der H. Hofrath Maresch bemerkte früher, es sei hauptsächlich Sache der Interessenten, die Schule in's Leben zu rufen, eine Ansicht, welcher ich auch beistimme, welche auch von dem hohen Landtage bezüglich der Ackerbauschulen bereits angenommen wurde.

Der hohe Landtag hat sowohl in der vorjährigen als in der dießjährigen Session für die Bildung der ackerbauenden Bevölkerung in mehreren Richtungen eingehend gewirkt, die Ackerbauschulen unseres Landes wurden auf ausgiebige Art unterstützt. Es wurden zwar bestimmte Grundsätze angenommen, welche bei diesen Schulen gelten müssen, damit sie der Unterstützung des Landtages als würdig erkannt werden können.

Da muß ich denn doch bemerken, daß der h. Landtag in dieser Beziehung nicht unbedingt konsequent vorgegangen ist, indem er Ackerbauschulen unterstützte, welche diesen Bedingungen nicht vollkommen entsprochen haben.

Dieses ist das Hauptmotiv dafür, in diesem Falle gegen den Antrag des Herrn Schulraths Maresch auf Uibergang zur Tagesordnung zu sprechen.

Meine Herren, ich glaube, es wäre sehr bedenklich, wenn man den ersten Versuch macht eine Gewerbeschule in Böhmen in's Leben zu rufen, bei dem Umstande, daß die Gewerbe in unserem Lande, meine Herren, noch nicht einen solchen Grad der Ausbildung erreicht haben, der zu wünschen ist, wenn ein solcher Versuch eine solche Schule ins Leben zu rufen und sie zu diesem Behufe zu unterstützen abgelehnt — und der Übergang zur Tagesordnung angenommen würde. —

Ich kann nicht leugnen, daß die Ansicht, die Herr Hofrath Taschek ausgesprochen hat, daß die Kommission bei dem Antrage sich auf den bei den Ackerbauschulen befolgten Vorgang hätte beziehen,


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und dieselben Rechte, welche der Landesausschuß bezüglich der Ackerbauschulen dem Lande sicherte, auch hier hätte wahren sollen, nicht ganz den von dem Landesausschusse angenommenen Grundsätzen entsprochen haben dürfte.

Den Widerspruch, der sich zufällig auch mir entgegenstellte, den Widerspruch hat der Herr Hofrath Taschek angeführt.

Ich kann mich mit dem Antrage nicht einverstanden erklären, die Sache dem Landesausschusse zuzuweisen, denn das ist gleichbedeutend mit dem Uibergange zur Tagesordnung; denn es ist keine Hoffnung vorhanden, daß diese Sache noch während dieser Session einmal zur Sprache käme, und daß also für dieselbe etwas geschehen könnte.

Ich erlaube mir daher folgenden Antrag zu stellen: den vorliegenden Bericht an die Kommission nochmals mit dem Auftrage zu übermitteln, wo möglich noch im Laufe dieser Session darüber Bericht zu erstatten, ob und in welcher Weise die für die landwirthschaftlichen Anstalten festgestellten Grundsätze auch auf diese Mustergewerbeschule Anwendung finden sollen, und ob sich eine Aenderung in dem Statutenentwurfe dießmal als nothwendig herausstellt.

OberstlandmarschalI: Wird dieser Antrag unterstützt?

(Wird unterstützt.)

Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Schulrath Maresch hat sich zu einer fak-tischen Berichtigung das Wort erbeten.

Schulrath Maresch: Es wurde der Vorwurf gemacht, daß der Schönauer Fachschule keine Erwänung geschehen ist.

Der Vorwurf aber scheint in sich eine Absicht zu schließen. Das ist nicht der Fall; der Ort Schönau hat erwähnt werden sollen, er war markirt als ein Gegenstand der Besprechung, ist aber im Laufe der Rede wie das so häufig geschieht, übersehen worden. —

Ich erlaube mir bezüglich Schönau die Bemerkung zu machen.....

Oberstlandmarschall: Ich glaube, durch die Erklärung, daß das nicht beabsichtigt war, ist die faktische Berichtigung beendet.

Schulrath Maresch: . . . daß sie nur einen Betrag von 500 fl. aus den Landesmitteln bezieht, daß sie aber eine spezielle Fachschule ist und keine Schule dieser Art; daß auch übrigens Gewerbeschulen in Böhmen bestehen, daß aber die Prager die erste ist. welche subvenzionirt werden soll.

Zpravodaj prof. Majer: Především mi nelze jinak než vyřknouti své udivení nad tím, že pan dvorní rada Tašek, který povždy tak bystře a důkladně mluvívá, tentokráte mluvil z jakési neznalosti předlohy.

Pan dr. rada Tašek vytknul mezi jiným komisi, že se nevyřkla, co se týče statutu, jest-li je přiměřený či nic. Komise se vyřkla o tom, a mohu pana dvorního radu Taška ujistit, že v komisi byl §. za § čten a uvažován, a že proti žádnému §. podstatné námitky nebylo; ačkoliv pan Mareš zde námitky činil: ale v komisi mlčel.

Jen jednu výminku si dovolím o této věci později poznamenat. Co se týče poznámky p. raddy, že škola ta neposkytuje dostatečné záruky a neposkytuje zemi dostatečných práv, tedy skutečně nemohu to pochopit; zde škola má mít kuratorium, do toho kuratorium má zemský výbor volit 3 členy, škola Táborská má též kuratorium, volí tam také 3 členy, ovšem ale rozdíl je ten, že ti 3 členové, kteří jsou ustanovení pro školu Táborskou v Táboře nebydlí, a do Tábora dojíždí, kdežto ti 3 členové, které by zemský výbor vyvolil, měli by, příležitost třeba denně do školy docházeti.

Druhá věc je ta, že kuratorium školy Táborské nemá žádných práv, kuratorium ale školy průmyslové má mít skutečných práv; jak známo, má škola Táborská býti zřízena tak, že obec Táborská sama určuje učitelstvo, a jen dá kuratoriu o tom vědomosti. Zde ale kuratorium presentuje učitele, presentuje ředitele.

Já musím na to poukázati, že při škole Táborské rozhoduje obec sama o tom, kdo má býti od školného osvobozen čili nic, zde jest ale kuratorium k tomu povoláno, aby presentovalo, kdo vlastně má býti od školného osvobozen, čili nic.

Já skutečně nevidím, co se týče skutečných práv, že by nebylo jich zde více než-li při škole Táborské. Dovolím si činiti ještě další paralelu. Zde při této škole, má býti ředitel, se 4. řádnými učitely, při škole Táborské má být dle zákonu zemského ředitel s 3 učitely řádnými; to myslím, že je značný rozdíl.

Dovolím si dále poznamenati, že veškeré poplatky pro žáky na škole Táborské obnášejí ročně 58 zl., poplatky podle statutu městského obnášely by ale 26 zl. Když vezmeme v prů-měru, že by mimořádní a řádní žáci činili rovné číslo 100 dalo by to roční výnos 5800 zl.. kdyby jsme odečtli sumu 800 zl. a ještě 1000 zl. na osvobozené žáky od školného, zbyde obci Táborské 4000 zl. a ona by tedy fakticky dala méně 18145 zl. k celému vydání než obec pražská. Táborská obec by tedy připlácela na školu 4100 zl., obec pražská by fakticky připlácela 4400 zl. Vedle těchto práv a vedle těchto pří-platků dostala by obec pražská ročně jen 8000 zl. podpory, obec Táborská ale 10000 zl.

Já tedy skutečně nevidím v tom, že by zde právo sněmu a právo zemského výboru nebylo hájeno a zaručeno, naopak práva jsou zde zaručena lépe nežli při škole Táborské. Je to ovšem, řekl bych, jaksi smutné, když stav řemeslnický po tolika letech jedenkráte se obrátí na sněm, a když i nyní ještě, kde nouze dosáhla již tak vysokého stupně, který hlavně po-


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chází z nevědomosti a nevzdělanosti toho stavu, když i nyní se má přecházet k dennímu pořádku:

Co se týká poznámky, že podpora 8000 zl. je mnoho, musím si ovšem dovoliti to poznamenat, že myslím, že ani ne relativně, ani absolutně, neb co se relativní podpory týká, jest známo, že země vůbec v podporování dobročiných a potřebných ústavů, dosti štědře si počíná.

Nechci vypočítávat všecky podpory tisícové, které věnovala na to neb ono, na př. i 6000 zl. jen na hospodářskou statistiku, 6000 zl. na konservatorium hudby — a zde se nemá dát 8000 zl. na vzdělání obyvatelstva, které činí téměř 1/3 celé země.

Co se týká absolutní stránky, myslím, že také ne, neb i sám p. školní rada Mareš přisvědčil k tomu, že v jiných zemích mnohem více se vynakládá, a že jsou v jiných zemích ústavy daleko skvělejší, tedy i zajisté jest ta věc u nás potřebnou, a zajisté vymáhá neméně výloh.

Co se další poznámky p. školního rady Mareše týká, že jest neslýchanou věcí, že obec pražská i činži do počtu uvádí, uvedu toliko, že obec pražská v té věci se řídila dle statutu hospodářské školy Táborské; tam je v počet uveden i byt pro školníka; tedy nevidím, proč by zde obec pražská neměla se držeti též cesty, kterou nastoupily ústavy jiné. Tvrdilo se dále; kdo má na tu školu především vlastně podporu poskytovat. Zde ovšem jest otázka velmi těžká, nechci rozebírati toho dále. Co se týká společenstev, při všem tom, že zákon to předpisuje, ukazuje nejlépe skutečnost, že zákon k cíli nevede.

Zákon přikazuje již po 6 let společenstvům, aby zřizovala průmyslové školy, a za těch 6 let nezřídila se, jak známo, v celém království ani jedna.

A kdo vlastní stav průmyslnický zná, zajisté přisvědčí, že budeme-li čekati ještě několikráte 6 let, že se ještě průmyslové školy s této strany nedočkáme.

Neb, pánové, myslím, každému bude známo, že je to zcela něco jiného — hospodářství a průmysl. Kdežto každé, hospodářství jest školou, kdežto každý úřadník, velkostatkář jest učitelem v hospodářství svém a ochoten nejenom nástroji, nýbrž i jinak k tomu přispívati, je to v průmyslu zcela něco jiného; tam zamýkají se dvéře před každým, píšou nad svými dveřmi: zde se přístup zapovídá, tam nálezy se privilegují, tam se umělá práce v úkrytu dělá, vše v největší tajnosti.

A, pánové, od těch, kteří své umění privilegují, kteří z privileje platí, žádati od těch, aby na svou vlastní konkurenci ještě platili, toť by bylo více, než se od obyčejného člověka žádati může.

Co se týká té okolnosti, že to není záležitost země, že je to záležitostí obce, ovšem musím podotknouti, že synové pražští v této škole zajisté v minoritě zůstanou. Bohužel, že zkušenost není jiná, každý ze zkušenosti bude vědět, že stav průmyslnický v Praze jest téměř na pořád přivandrovalý z venkova, neb řemeslo dospělo nevzdělaností svou tam, že se každému synkovi vyhrožuje řemeslem, jestli, se ve škole učit nebude.

Tedy jsme na tom stupni, že je svrchovaný Čas, aby se v té věci vůbec také něco učinilo.

Konečně dovolím si ještě něco podotknouti.

Pan školní rada Maresch, který zde vykázal množství měst, která činí dluhy k založení gymnasií a realek, bude se dobře pamatovat, že sám v komisi tvrdil, že se namahal v obcích venkovských a městech, aby zřídily průmyslové školy, ale že se to nechtělo nikde dařit.

Kdyby skutečně obce a města byla zřídila průmyslové školy a dělala pro stavbu a zřízení jich dluhy, kdyby škol těch bylo, nebylo by zapotřebí, abych se zastával stavu řemeslnického, který sešel tak, že jak se domýšlím, ani jednoho člena v tomto domě nemáme, který by řemeslo provozoval; zajisté nejsmutnější úkaz úpadku tohoto stavu.

Pan školní rada Maresch vytýkal dále, že ústav je příliš drahý; a že platy jsou příliš vysoké.

Co se těch věcí týká, rozhodují nejlépe cifry. Učitelé na zdejší reálce mají 840 zl., pak postupují na 1000 zl., 1200—1400 zl. Zde nemá nikdy učitel naději na 1400 zl. Tedy fakticky stojí níže.

Kdo školství zná, přisvědčí, že se nikdo z vyšší reálky pražské nebude hlásit na ten ustav, poněvadž je již postaven lépe, néž by na tom ústavu byl.

Co se týká konečně poznamenání, že 17 hodin je příliš málo, já myslím, v té věci musil by sněm býti spokojen, kdyby obec pražská poskytla garancie, že nebude učitele namahat a přemahat, až nebude již další, duševní práce schopen.

Co se týče remunerace 60 zl. myslím, že jsou skutečně na místě, neb známo je to, že jmenovitě ve venkovských městech, která nemají dost prostředků, aby učitelstvo slušně vydržovala, učitelé přemáhají se a ukládá se jim počet hodin, tak že konečně to nemohou ani snést. Musí učit 20—28 hodin, ba i víc. Zde ale, když je remunerace vyřknuta, nemůže se nikdy něco podobného státi. Neb, než by se remunerace tak zmnožila, raději, by si obec pražská neb kuratorium přivolala zvláštního učitele. Tím je vlastně k tomu pracováno, aby něco podobného nemohlo se státi.


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Konečně myslím, že to je důležité, aby se to vyřklo.

Neb stává se kolikrát, že z toho povstane všeliké nedorozumění.

Sám pan školní rada Marech ví, že kolikráte nastanou ústavy střední a že se stane, že vyučuje ten neb onen více, že však remunerace nedopadne v tom poměru, jak se namahá.

Já sám znám případ, kde vyučoval jeden více než měl — 21 hodin po celý rok, a že do-stal za to 17 zl. a několik krejcarů.

Tedy myslím, že postaráno je o to, aby zase také věci stávati se nemohly.

S ohledem na tu okolnost, že právě za tou příčinou v té míře, ve které se staví železnice, dělají silnice a činí řeky splavné, vyskytuje se více lidu, kteří zaměstnání a výživy pozbývají, poněvadž cizí výrobky se snáze k nám dovážejí, a že bída pořád je větší v tomto středním stavu.

Myslím proto, že by záhodno bylo, aby se přijmul návrh komise a protož jej odporučuji k přijmutí slavné sněmovně. (Bravo! v centrum.)

Oberstlandmarschall: Der Antrag des Herrn Schulraths Maresch ist noch nicht unterstützt. Ich werde die Unterstützungsfrage stellen.

Der Herr Schulrath Maresch beantragt, es. soll über den vorliegenden Antrag zur Tagesordnung übergangen werden.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Es liegen 3 Anträge vor und zwar der eben erwähnte des Schulrathes Maresch auf den Uebergang zur Tagesordnung, ein zweiter Antrag des Hofraths Taschek, es möge der vorliegende Bericht an den Landesausschuß übergeben werden, mit der Aufforderung, in der nächsten Session hierüber Bericht zu erstatten und endlich der Antrag Sr. Durchlaucht des Fürsten Schwarzenberg, es sei der vorliegende Bericht an eine Kommission zu leiten, mit der Aufforderung, darüber Bericht zu erstatten, ob und in welcher Weise die für die landwirthschaftlichen Anstalten festgestellten Grundsätze auf diese Anstalt Anwendung finden und ob und welche Aenderungen dießfalls in dem Statutenentwurfe sich als nöthig herausstellen.

In dieser Reihe werde ich sie auch zur Abstimmung bringen, zuerst den Antrag des H. Abg. Maresch, dann den des Hofrath Taschek und endlich den Sr. Durchlaucht des Fürsten Schwarzenberg. Ist gegen diese Reihenfolge Etwas zu bemerken?

(Niemand meldet sich!)

Herr Schulrath Maresch beantragt, der hohe Landtag möge über den vorstehenden Antrag zur Tagesordnung übergeben.

Slavný sněm račiž od návrhu předloženého přejíti k dennímu pořádku.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht. Ein Theil der Linken und Rechten erhebt sich).

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Das Centrum und ein Theil der Rechten erhebt sich).

Der Antrag ist in der Minorität, einige 60 gegen 80.

Der Antrag des Hofraths Taschek lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen, der Bericht der ständigen Schulkommission über die Errichtung einer Mustergewerbeschule wird dem Landesausschusse mit dem Auftrage zugewiesen, über die angeregte Frage einen erschöpfenden Bericht in der nächsten Session zu erstatten.-

Zpráva od stálé školní komise, podaná v příčině zařízení vzorné školy průmyslové budiž dodána zemskému výboru a nařizuje se tomuto, aby o otázce, o jejímž rozluštění ve zprávě se jedná, v zasedání nejblíže příštím podal důkladnou zprávu.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht).

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Geschieht. Die Majorität ungewiß).

Ich bitte stehen zu bleiben; ich muß noch einmal zählen. Es stellt sich ein so geringer Unterschied heraus, daß ich zur namentlichen Abstimmung schreiten muß.

Ladtagssekretär Schmidt (liest die Namen der Abgeordneten):

Fürst-Erzbischof zu Prag. Ne.

Bischof zu Budweis. Ne.

Bischof zu Königgrätz. Ne.

Bischof zu Leitmeritz.

Rector Magnificus der Prager Universität.

Adam Hermann. Ja.

Aehrenthal Johann, Freiherr. Ja.

Bachofen von Echt, Klemens. Ja.

Becher Franz. Ja.

Beer Jakob, Kreuzherrnordens-General. Ja.

Bělský Wenzel, JUDr., Bürgermeister. Ne.

Benoni Joseph. J. U. C. Ne.

Berger Maximilian, Ne.

Bethmann Alexander, Freiherr.

Bibus Peter Franz, Kreisgerichtsrath. Ja.

Bohusch v. Ottoschütz Wenzel, Ritter v.

Brauner Franz, J. U. Dr. Ne.

Brinz Alois, Prof. Ja.

Chotek Rudolf, Graf.

Clam-Martinitz Heinrich, Graf. Ne.

Claudi Eduard.

Conrath August.

Cernin Jaromir, Graf. Ja.

Cernin Ottokar, Graf. Nein.

Čížek Anton, J. U. Dr. Ne.

Cupr Franz, Dr. Phil. Ne.

Daneš Franz, Pfarrer. Ne.


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Desfours-Walderode Franz, Graf.

Daubek Eduard. J. U. Dr. Ne.

Dotzauer Richard. Ja.

Dwořák Simon, k. k. Bergkommissär. Ne.

Eisenstein August, Ritter von. Ja.

Eisenstein Wenzel, Ritter von.

Eyssert Adalbert.

Faber Karl. Ne.

Fingerhut Adalbert. Ne.

Fleischer Alexander. Med. Dr.

Förster Eman., J. U. Dr.

Frič Joseph. Ne.

Fürstenberg Emil, Fürst. Nein.

Fürstenberg Maximilian, Fürst. Nein.

Fürstl Rudolf. Nein.

Fürth J. W. Ja.

Gabriel Joseph, J. U. Dr. Ne.

Görner Anton, J. U. Dr. Ja.

Göttl Hugo. Ja.

Götzl Josef. Ne.

Grohmann Virgil, Phil. Dr. Ja.

Groß Robert, Phil. Dr.

Grüner Ignaz, k. k. Statth.-Rath.

Grünwald Wendelin. J. U. Dr. Ne.

Gschier Anton, J. U. Dr.

Haas Eusebius. Ja.

Hamernik Joseph, Med. Dr.

Hanisch Julius, J. U. Dr. Ja.

Harrach Franz, Graf.

Harrach Johann, Graf. Ne.

Hasner Leopold, Ritter v. Artha.

Haßmann Theodor, J. U. Dr.

Hawelka Mathias. k. k. L.-G.-Rath. Ne.

Heinl Marian, Abt. Ja.

Herbst Eduard, J. U. Dr., Prof. Ja.

Herrmann Franz, Realschullehrer. Ja.

Hille Wolfgang. Ja.

Hoffmann Gustav.

Hödl Joh. Ne.

Höfler Konstantin, Dr. Ja.

Jaksch Anton. Med. Dr. Ja.

Jelinek Karl, k. k. Direktor d. Sternwarte. Ja.

Jeřábek Johann, J. U. Dr. Ne.

Jílek Johann.

Jindra Jakob, Pfarrer. Ne.

Jiránek Josef.

Kail Kajetan, Kaufmann. Ja.

Kalina Mathias. Ritter von Jäthenstein. Ja.

Kinský Frd., Karl, Graf. Nein.

Kirschner Karl. Ja.

Klaudy Leopold, J. U. Dr.

Klawik Franz. Nein.

Klier Franz, J. U. Dr. Ja.

Klimesch Joseph. Ne.

Kodým Filip Stanislaus, Dr. Ne.

Kolowrat-Krakovský Johann, Graf. Ne.

Kopetz Heinrich, Ritter von.

Korb v. Weidenheim Franz, Freiherr. Ja.

Korb v. Weidenheim Karl, Ritter. Ja.

Kordina August, Med. Dr. Ne.

Král Josef, Med. Dr. Ne.

Kralert Franz, Med. Dr.

Kratochwile Johann, J. U. C.

Kratochwyl Wenzel. Ne.

Krause Ignaz.

Krejčí Peter Franz. Weihbischof.

Krejčí Johann, Prof. Ne.

Kreuziger Vincenz. Ja.

Křiwanek Eduard. Ja.

Krouský Johann.

Kuh David. Ja.

LambI Joh. B., Prof. Ne.

Laufberger Franz, k. k. Statth.-Rath. Ja.

Ledebour Adolf. Graf.

Leeder Friedrich, k. k. Bezirks-Vorsteher. Ja.

Lill v. Lilienbach Alois, k. k. Ministerialrath.

Limbek Johann, Ritter von, J. U. Dr. Ja.

Limbek Karl, Ritter von, k. k. L.-G.-Rath. Ja.

Lippmann Josef.

Lobkowitz Georg, Fürst.

Lobkowitz Moriz, Fürst.

Lumbe Josef, Dr. Ja.

Macháček Josef. Ne.

Maiersbach Adolf, Ritter von. Ne.

Mallowetz Ernst, Freiherr. Ja.

Maresch Anton, k. k. Bezirks-Vorsteher.

Maresch Johann, k. k. Schulrath. Ja.

Matouschowsky Alois, Pfarrer. Ne.

Mayer Anton, Dr. und Prof. Ne.

Mayer Ernst, Med. Dr. Ja.

Miesl Johann v. Zeiteisen, k.k .Bez.-Vorst. Ja.

Mladota von Solopisk Franz, Freiherr. Ja.

Náhlovský Johann. Ne.

Neradt Franz. Ja.

Neumann Wenzel. Ja.

Neupauer Karl, Ritter von.

Nostiz Albert, Graf.

Nostitz Erwein, Graf.

Nostitz Joseph, Graf.

Nostitz Hugo, Graf. Ja.

Obst Gustav, J. U. Dr. Nein.

Oliva Alois.

Palacký Franz, Dr. Ne.

Palme Joseph.

Pankratz Franz, J. U. Dr.

Peche Joseph Karl, Ritter von. Ja.

Pfeiffer Josef. Ja.

Platzer Wilhelm, Pfarrer.

Plener Ignaz, Edler von. Ja.

Podlipský Joseph, Med. Dr. Ne.

Pollach Stephan, f. e. Rath. Ne.

Porak Anton. Med. Dr. Nein.

Pour Wenzel.

Prachenský Joseph, J. U. Dr. Ne.

Ptačovský Karl. Ne.

Purkyně Johann, Dr., Prof. Ne.

Redlhammer Eduard. Ja.

Reichert Wenzel. J. U. Dr.

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XLV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Rieger Franz Ladislaw, J. U. Dr. Ne.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr.

Rößler Anton. Ja.

Rosenauer Wenzel.

Roth Hieronymus, J. U. Dr.

Roth Karl, J. U. Dr. Ne.

Rothkirch-Panthen Karl, Graf.

Rotter Johann, Abt.

Řezáč Franz, P. Ne. Sadil Ligor. Ja.

Sandtner Johann, k. k. Bez.-Vorsteher. Ja.

Schowanek Anton, J. U. Dr., k. k. Notar. Ne.

Seidl Emanuel, Med. Dr., k. k. Prof. Ja.

Seidl Wenzel, k. k. Bez-Gerichts-Adjunkt. Ne.

Seifert Wenzel. Ja.

Seitl Franz. k. k. O.-L.-G.-Rath. Nein.

Siegmund Frz.

Sladkowský Karl. J. U. Dr. Ne.

Slawík Joseph. Ne.

Škarda Jakob, J. U. Dr. Ne.

Stamm Ferdinand, J. U. Dr. Ja.

Staněk Johann B., Prof. Ne.

Stangler Joseph. Ja.

Stark Johann Ant., Edler v. Ja.

Steffens Peter. Ja.

Sternberg Jaroslaw, Graf.

Stickl Sigmund, J. U. Dr.

Stöhr Anton, J. U. Dr. Ja.

Stradal Franz, J. U. Dr.

Sträruwitz Adolph Ritter v. Ja.

Suida Franz.

Swatek Laurenz, J. U. Dr. Ne.

Schary Johann Michael.

Šembera Alois, Prof. Ne.

Šicha Joseph, Med. Dr. Ne.

Šlechta Anton, J. U. Dr.

Schlöcht Johann.

Schmatz Heinrich, J. U. C.

Schmeykal Franz, J. U. Dr.

Schmidt Anton, k. k. Notar. Ne.

Schöder Ant., Med. Dr. Ja.

Schönborn Erwein, Graf. Nein.

Schrott Joseph, Dr. und Prof. Ja.

Schubert Eduard, J. U. Dr.ň

Schwarzenberg Adolph, Fürst.

Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst.

Schwarzenberg Karl, Fürst. Nein.

Schwestka Franz, J. U. Dr.

Taaffe Eduard, Graf.

Tachezy Ad. Ja.

Taschek Franz. k. k. Hofrath. Ja.

Tedesco Ludwig, Med. Dr. Ja.

Tetzner Gustav. Ja.

Theumer Emil, J. U. Dr. Ja.

Thomas Leopold.

Thun-Hohenstein Franz, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Leo, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Leopold, Graf.

Thun-Hohenstein Theodor, Graf. Nein.

Thun-Hohenstein Oswald, Graf.

Thurn-Taxis Hugo, Fürst.

Tomek Wenzel, Prof. Ne.

Tomiček Karl. J. U. Dr.

Tonner Emanuel, Prof. Ne.

Trojan Prawoslaw, J. U. Dr. Ne.

Ullrich Leopold. Ja.

Urbanek Ferd. Ne.

Voith Ferd., Freiherr, k. k. Statth.-Rath. Nein.

Volkelt Johann, J. U. Dr. Ja.

Waclawik Alois. Ne.

Waidele Ernst, Edler von Willingen. Ja.

Waldstein Ernst, Graf.

Wanka Wenzel, Edler v.

Westphalen Fried., Graf.

Wenisch Johann, Ritter.

Wenzig Joseph, Schulrath. Ne.

Wiener Fried., Dr. Ja.

Wojáček Anton. k. k. Sts.-Anw.-Subst. Ne.

Wokaun Franz, k. k. Landesgerichtsrath. Ja.

Wolf Josef, Gym.-Prof. Ja.

Wolfrum Karl. Ja.

Wolkenstein Karl, Graf. Ja.

Worowka Wenzel, J. U. Dr.

Wratislaw Joseph, Graf. Ja.

Wucherer Peter, Freiherr, k. k. Hofrath. Ja.

Zap Karl Wl., Prof. Ne.

Zatka Ignaz. Ne.

Zedtwitz Karl M., Graf. Ja.

Zedtwitz Kurt, Graf. Ja.

Zeidler Hieron., Freih., Abt. Nein.

Zeithammer Ottokar, Prof. Ne.

Zelený Wenzel, Prof. Ne.

Zeßner Vincenz, Freiherr. Ja.

Zikmund Joseph. Ne.

Žák Johann, J. U. Dr.

Oberstlandmarschall: (Nach der Abstimmung.)

Für den Antrag sind 82. gegen den Antrag auch 82 Stimmen; der Antrag ist somit verworfen.

Nun käme also der Antrag Sr. Durchlaucht des Fürsten Schwarzenberg zur Abstimmung. (Unruhe. Oberstlandmarschall läutet).

Ich bitte meine Herren. Se. Durchlaucht Fürst Schwarzenberg beantragt:

Der hohe Landtag wolle beschließen, daß der vorliegende Bericht der ständigen Schulkommission noch einmal mit dem Auftrage übermittelt werde, wo möglich noch im Laufe dieser Session darüber Bericht, zu erstatten, ob und in welcher Weise die für die landwirthschaftlichen Anstalten festgestellten Grundsätze auf diese Mustergewerbeschule Anwendung finden könnten und ob und welche Aenderungen dießfalls in dem Statutenentwurfe sich als nothwendig herausstellen.

Zpráva od stálé komise školní podaná v příčině zařízení průmyslové školy budiž vrácena komisí, aby možno-li ještě v tomto zasedání do-


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XLV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

dala o tom zprávu, zda-li a pokud při této škole místo míti mohou zásady vzhledem ke školám hospodářským usnešené a zda-li by z příčiny této zapotřeby bylo, aby se staly změny v předloženém organisačním návrhu a jaké.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist mit Majorität angenommen.

Ich erlaube mir nur zur Vermeidung von Mißverständnissen eine faktische Bemerkung nachzutragen, die sich auch außerhalb des Hauses ergeben könnte, und zwar dahin gehend:

Es ist in der heutigen Debatte immer gesprochen worden, als ob die Statuten der Taborer landwirthschaftlichen Schule bereits festgestellt wären und es sind diese Feststellungen auch angeführt worden als solche.

Ich muß berichtigen, es ist dieß nicht der Fall.

Die Kommission, deren Zusammentretung früher für Morgen bestimmt war, das ist, die Kommission für die Durchführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen im Amte wird auf Montag 6 Uhr verlegt.

Nächste Sitzung Montag 10 Uhr.

Gegenstand der Tagesordnung:

Erste Lesung des Antrages des Herrn Abgeordneten Schary, wegen Aufhebung der Stadt Prag als Festung und Bericht der Kommission über die politische Bezirkseintheilung, eventuell (Heiterkeit) Fortsetzung der heutigen.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung um 4 Uhr 30 Minuten Nachmittags.

6*


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XLV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Einlauf

vom 8. März 1866.

Nr. 404. Geschäftsprotokoll der 38. Landtagssitzung am I. März 1866.

Nr. 405. Geschäftsprotokoll der 39. Landtagssihung am 2. März 1866.

Nr. 406. Geschäftsprotokoll der 40. Landtagssitzung am 3. März 1866.

Vom 9. März.

Nr. 407. Die Minorität der Gratzner Bezirks-Vertretung überreicht die Berufung gegen den Majoritätsbeschluß in Strassenbausachen.

Nr. 408. Gemeindeamt in Neuhof. Bez. Mühlhausen, überreicht durch Abg. Faber die Berufung gegen den Beschluß des Sedlecer Bez.-Ausschusses vom 3. Jänner 1866 in Schulbausachen.

Nr. 409. Bez.-Ausschuß zu Taus mit Eingabe des Tauser Stadtrathes um Bewilligung zur Einhebung eines Bierkreuzerzuschlages.

Nr. 410. Landesausschußbericht, betreffend die eventuelle Einbeziehung von Remunerationen in die Dotation für die Erhaltung und Erweiterung der Bubenčer Parkanlagen.

Spisy došlé

dne 8. března 1866.

Čís. 404. Jednací protokol 38. sezení sněmu dne 1. března 1866.

čís. 405. Jednací protokol 39. sezení sněmu dne 2. března 1866.

čís. 406. Jednací protokol 40. sezení sněmu dne 3. března 1866.

dne 9. března.

Čís. 407. Menšina okresního zastupitelstva novohradeckého podává odvolání z usnešení většiny ve věcech stavebních.

Čís. 408. Obecní úřad v Nových Dvořích, okr. milevský, podává poslancem Fabrem odvolání z usnešení okr. výboru sedleckého ze dne 3. ledna 1866 v příčině stavby školy.

čís. 409. Okresní výbor v Domažlicích podává žádost městské rady tamější za povolení k vybírání pivního krejcaru.

Čís. 410. Zpráva zemského výboru o eventuelním vtažení remunerací v dotace na udržovaní a rozšíření sadů bubenečských.


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XLV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Petitionen.

922) Abg. Herr Graf Waldstein: Gesuch der Stadtvertretung von Weihwasser um Belastung des pol. Bez.-Amtes daselbst, eventuell um Zutheilung zum Bez. Münchengrätz.

928) Abg. Herr Dr. Grohmann: Gesuch der Gemeinde Pichlberg und Neuhäuser um Zutheilung zum Bezirke Heinrichsgrün.

929) Derselbe Abg..- Gesuch der Gemeinden Ober- und Unter-Prünles, Bez. Falkenau um Zutheilung zum Bez. Heinrichsgrün.

930) Derselbe: Gesuch der Gemeinden Dotterwies, Griesbach und Sponsl um Zutheilung zum Bezirke Heinrichsgrün.

Petice.

922) Posl. p. hr. Waldstein: žádost zastupitelstva města Bělé pod Bezdězem za ponechání politického úřadu v Bělé a v případu vyzdvižení tohoto úřadu za přidělení k okresu mnichovohradištskému.

928) Posl. p. dr. Grohmann: žádost obce Pichlberg a Neuhäuser za přivtělení k okresu jindřichovickému.

929) Týž poslan.: žádost obcí Hořejního a Dolního Prünlesu v okr. falknovském za přivtělení k okresu jindřichovickému.

930) Týž poslan.: žádost obcí Tatrovice, Griesbach a Sponsl za přivtělení k okresu jindřichovickému.

Dr. Obst,

Verifikator.

Franz Wokoun,

Verifikator.

Jak. Jindra,

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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