Úterý 6. března 1866

Stenografická zpráva

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XLII. sezení čtvrtého ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 6. března 1866.

Stenografischer Gericht

über die

XLII. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 6. März 1866.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. v. pr. V. Bělský a poslancové v počtu dastatečném k uzavírání platnému.

Zástupce vlády: C. k. místodržitelský rada Vilém rytíř z Bachů a zemský medicinální rada dr. Škoda.

Počátek sezení o 11 hod.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter J. U. Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statt-Haltereirath Wilhelm Ritter von Bach und der Landesmedizmalrath Dr. Škoda.

Beginn der Sitzung 11 Uhr.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Die Geschäftsprotokolle der 38. und 39. Sizzung vom 1. und 2. März sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.

Hat Jemand eine Bemerkung zu diesen Protokollen zu machen?

Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Protokolle für agnoszirt.

In die Kommission für den Antrag des Herrn Abgeordneten Stangler, wegen der Kommassation der Grundstücke wurden gewählt:

Von der Kurie der Großgrundbesitzer die Herren: Abg. Graf Josef Nostic. Freiherr Korb von Waidenheim und Herr Stangler mit 33 Stimmen;

Von der Kurie der Städte die Herren: Abg. Nachofen von Echt, Dr. Hanisch, und Herr von Zeileisen mit 21 resp. mit 20 Stimmen;

Von der Kurie der Landgemeinden die Herren Abgeordneten: Dr. Kodým, Král, Pollach mit je 34 Stimmen.

Ich ersuche die gewählten Herren, sich nach der heutigen Sitzung zu konstituiren und zwar im Korrektoren-Zimmer.

Der Herr Abgeordnete Graf Desfours entschuldigt sein Ausbleiben aus der heutigen Sitzung durch Krankheit.

Von den Landtagseingaben wurde Nr. Exh. 381 — Landesausschußbericht mit einer Anfrage des Taborer Bezirksausschusses um Belehrung, wenn nach dem Gesetze vom 13. September 1864 das Präsentationsrecht betreffs der Unterlehrer besteht, — an die Kommission für Schulangelegenheiten verwiesen.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

891,) Poslanec pan dr. Škarda podal žádost zastupitelstva městyse Kolovče v okresu novokdyňském za povolení k neobmezenému dělení pozemků.

Nejvyšší maršálek zemský : Okresnímu výboru novokdyůskému.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

892) Abg. Herr Tonner überreicht das Gesuch des physiatrischen Institutes um Kreirung von Freiplätzen für chronische Gebrechen bei mittellosen Kranken.

Oberstlandmarschall: Nachdem eine Subvention aus dem Landesfonde in Anspruch genommen wird, der Budgetkommission.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

893) Poslanec pan Fingerhut podal žádost městské rady lomnické v kraji jičínském za povolení k vybírání poplatku z líha a kořalky na 10 roků za příčinou zřízení hlavní školy.

Nejv. maršálek zemský: Zemskému výboru.

Ich kann bei diesem Anlasse nicht unterlassen, hier öffentlich das Bedauern auszusprechen, daß von Seite der Gemeinden derlei Ansuchen so spät eingebracht werden; es wäre sehr wünschenswerth, wenn die Gemeindevertretungen die Zeitperiode, in welcher der Landtag tagt, sich gegenwärtig hielten, und ähnliche Gesuche früher einbrächten, nachdem natürlich von Seite des Landesausschusses darüber noch Erhebungen gepflogen werden müssen und stets Einvernehmen mit den Finanzbehörden nothwendig sind und dadurch der Umstand herbeigeführt wird, daß derlei Gesuche gar nicht im Laufe der Session an den Landtag zur Beschlußfassung gelangen können.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

895) Posl. pan dr. Tomíček: žádost obcí Včelnic a Pýchova v okresu kamenickém nad

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XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Lípou za oddělení od Nového Etinku a zřízení jich co obcí samostatných.

Nejv. maršálek zemský: Výboru zemskému.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

896) Posl. pan Wenzig: žádost evang-reformovaných učitelů v Černilově, Bolehošti, Bělči a Klášteře v okresu králohradeckém a opočenském za zrušení školného, upravení platův učitelských a vyplácení jich ze zemské pokladnice.

Nejvyšší maršálek zemský: Školní komisi.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

899) Posl. pan P. Jindra: žádost zastupitelstva města Poličky, aby zákon o školním patronátu byl upraven.

Nejvyšší maršálek zemský: Školní komisi.

Sn. sekretář Schmidt (čte):

900) Posl. pan dr. Rieger: žádost výboru okresního zastupitelstva železnobrodského, jížto podává dobré zdání o tom, kterak by se přítrž učinila škodlivému tuláctví.

Nejv. maršálek zemský: Komisi pro veřejnou bezpečnost.

Landtagssekr. Schmidt (liest):

901) Abg. Herr Keil: Gesuch der Stadtgemeinde Budweis um Bewilligung zur Erhöhung der Gebühr für die Aufnahme in den Gemeindeverband von 30 fl. auf 40 fl.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

902) Posl. pan dr. Sladkovský: žádost živnostensko-čtenářské jednoty karlínské za upravení řeky Vltavy od Karlina do Mělníka a přístaviště v Karlině.

Nejvyšší maršálek zemský: Zemskému výboru.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

903) Posl. pan Wenzig: žádost obchodníků a průmyslníků v Nechánicích za sproštění placení příspěvků na komoru obchodnickou v Liberci a za změnu ve zřízení komor obchodnických a živnostenských.

Nejvyšší maršálek zemský: Petiční komisi.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

904) Posl. pan Benoni: žádost představenstev obcí veležické, zběřské a hrobičanské co dodatek k dřívější žádosti (č. 783) za dosazení samostatného duchovního správce ve Veležicích.

Nejvyšší maršálek zemský: Petiční komisi.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

905) Posl. pan dr. Kordina: žádost obcí bolehoštské, přepyšské a křivické za snížení poplatku za lístek honební na 2 zl.

Nejv. maršálek zemský: Vyřízeno návrhem zákona.

Die Kommission für Angelegenheiten des Polytechnikum wird zu einer Sitzung auf Morgen 11 Uhr eingeladen.

Die für die Petitionskommission für heute anberaumte Sitzung unterbleibt und wird erst Morgen Mittwoch Früh um 10 Uhr abgehalten, wozu die Herren Mitglieder eingeladen werden.

Die Kommission zur Revision der Wahlordnung wird zu einer Sitzung für heute Nachmittag 6 Uhr eingeladen.

Vertheilt wurden:

Der Kommissionsbericht betreffend den Umbau des Gebärhauses und die Geschäftsprotokolle der 28. Sitzung.

Mit Rücksicht auf die große Anzahl der dem Landtage noch vorliegenden Vorlagen und der Kürze der zur Erledigung derselben ermessenen Zeit erlaube ich mir einen Gegenstand zur Sprache zu bringen. Der gedruckte Bericht des Landesausschusses über die Neuwahl des Abgeordneten Herrn Eduard Grégr zum Landtagsabgeordneten für die Landesgemeinden Ledeč und Unterkralowic ist bereits vor einigen Tagen an die Herren Abgeordneten vertheilt worden.

Die Beschlußfassung des Landesausschusses und die Erstattung des Berichtes fiel in eine Zeit. wo der allerhöchste Gnadenakt Sr. Apostol. Majestät, mittelst dessen dem Herrn Abgeordneten Grégr die Rechtsfolge der Verurtheilung nachgesehen worden ist, dem Landesausschusse noch nicht bekannt war. Es ist dieser allerhöchste Gnadenakt ein wesentliches Moment, das Einfluß nimmt auf die Beurtheilung des Gegenstandes, und ich glaube, nachdem es wünschenswerth ist, daß derselbe einer reiflichen Erwägung unterzogen werde, so wäre es sehr angemessen, wenn der hohe Landtag sich dafür entscheiden würde, den Bericht des Landesausschusses einer Kommission von 9 Mitgliedern zur Erwägung zuzuweisen, weil da die Kommission Gelegenheit hätte, sich mit dem Herrn Regierungskommissär ins Einvernehmen zu sehen.

Ich würde mir daher den Antrag erlauben:

Der hohe Landtag wolle beschließen, den Bericht des Landesausschusses einer Kommission von 9 Mitgliedern zur Berichterstattung zuzuweisen und die Kommission von der Drucklegung ihres Berichtes zu entheben.

Wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, so bitte ich den hohen Landtag darüber abzustimmen und diejenigen Herren, welche dem Antrage des Landtagspräsidiums beistimmen, mögen die Hand aufheben.

Der Antrag ist angenommen.

Es werden daher die Kurien ersucht, nach der heutigen Sitzung je 3 Mitglieder in die Kommission zu wählen.

Die Budgetkommission hat im Nachhange zur gestrigen Berichterstattung noch einen Gegenstand zur Sprache zu bringen. Ich glaube, obwohl derselbe


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XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

nicht an der Tagesordnung ist, daß das hohe Haus keinen Anstand nehmen wird, diesen Bericht der Budgetkommission entgegenzunehmen.

Wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, so werde ich den Herrn Berichterstatter ersuchen, diesen Bericht vorzutragen (gewendet zum Berichterstatter). Ich bitte noch einen Augenblick sich zu gedulden.

Es ist mir gestern eine Interpellation mitgetheilt worden, gerichtet an den Obmann der Kommission zur Berathung der neuen Bezirkseintheilung.

Sie lautet:

Die von der hohen Regierung dem hohen Landtage zur Begutachtung vorgelegte Bezirkseintheilung berührt alle Interessen des Landes so wesentlich, daß eine gründlichere Berathung des Entwurfes im hohen Landtage dringend nothwendig ist.

Da die Verhandlungen der Kommission dem Vernehmen nach beendet sein sollen und der Schluß der dießjährigen Landtagssession bevorsteht, so erlauben sich die Unterzeichneten an den Obmann der Kommission über die vorgelegte neue Bezirkseintheilung die Frage zu stellen, welche Hindernisse obwalten, daß der dießfällige Bericht dem hohen Hause noch nicht vorgelegt worden ist.

Wolfrum, Keil. Redelhammer, Wolf, Gschier, Haßmann, Stradal, Wiener, Schrott, Fürth, Zeileisen, Sandtner, Seifeit, Dotzauer, Stöhr, Hermann, Rößler, Hanisch, Laufberger, Höfler, Karl Graf Zedtwitz, Neradt, Eyssert, Hille. Ritter v. Sträruwitz, Kuh.

Da Se. Durchl. Fürst Schwarzenberg nicht anwesend ist, so habe ich diese Interpellation dem H. Obmann-Stellvertreter mitgetheilt.

Prof. Herbst: Ich bin in der Lage, über die gestellte Anfrage Aufklärung zu geben. Die Kommission, welche der h. Landtag niedergesetzt hat, hatte sich in den zahlreichen Sitzungen mit dem Gegenstande beschäftigt und bereits vor langer Zeit sowohl über die Grundsätze sich geeinigt, als auch das zu erstattende Gutachten beschlossen. Der sehr unpassende Bericht, welcher dießfalls ausgearbeitet wurde, ist in der Mittwochsitzung der vorigen Woche am 28. Feber von dem Herrn Berichterstatter, u. z. schon in beiden Landessprachen ausgearbeitet vorgetragen worden. Derselbe wurde mit einigen unwesentlichen Aenderungen genehmigt und der Herr Berichterstatter ist auch in der Lage gewesen, diese Aenderungen, wie er mir mitgetheilt hat, bereits vorzunehmen und wird heute Sr. Exc. dem Herrn Oberstlandmarschall den Bericht selbst überreichen.

Der Theil des Berichtes, welcher als umfassender angesehen werden muß, nämlich die Tabellen, in welchen das Gutachten gefasst ist, sind bereits am gestrigen Tage in der Landtagskanzlei übergeben worden. So dürfte der sofortigen Drucklegung kein Hinderniß mehr im Wege stehen.

Oberstlandmarschall: Diese Tabelle ist mir bereits übergeben und ist bereits an die Drukkerei gelangt.

Prof. Zeitharamer: Prosím za slovo, Excellenci.

Oberstlandmarschall: Ueber Interpellationen kann keine Debatte stattfinden.

Prof. Zeithammer: Ich bitte nur einige Worte zur Erklärung der Thatsache. Ich will nur bemerken, daß die Verzögerung daraus erfolgt ist, daß in der That in der am Mittwoch abgehaltenen Sitzung einige Aenderungen beantragt und gemacht worden sind, da seither zwei neue Minoritätsvota angekündigt worden sind. die mir von den betrefsenden Herrn erst gestern übergeben wurden, so wie da ein Theil der Uebersetzung noch nicht fertig gewesen war, am Tage, wo der Bericht vorgelegt wurde; übrigens, wie der Herr Obmannstellvertreter bereits gesagt hat, wird das Gutachten schließlich beendet werden.

Oberstlandmaischall: Da muß ich bemerken, daß die Erstattung eines Minoritätsgutachtens die Vorlegung und Drucklegung nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht aufzuhalten hat. Soeben ist mir die Mittheilung gemacht worden, daß die Anträge der Budgetkommission noch nicht übersetzt worden sind. Sie sind etwas länger und dürften einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde daher erst nach dem ersten Gegenstand den Herrn Berichterstatter ersuchen, dieß vorzutragen.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die Fortsetzung der Berathungen, betreffend die Reorganisirung der Landes-Irrenanstalt.

Die Generaldebatte wurde in der letzten Siz-zung geschlossen; wir übergehen zur Spezialdebatte.

Berichterstatter Dr. Seidl: Die Kommission hat sich in entsprechender Berücksichtigung der im Jahre 1863, von der Enquetekommission, welche aus den in Oesterreich berühmten Psychiatern, zunächst dem Herrn Regierungsrath Dr. Riedl, Statthaltereirath Dr. Löschner, den Irrenärzten Dr. Spielmann und Fischet, dem Fakultätsmitgliede Prof. Halla und einem Landtagsmitgliede Herrn Dr. Tedesco bestanden hat, vorgebrachten Gründe, den Anträgen derselben angeschlossen und auf Grundlage derselben auch ihre in Betreff der Reorganisirung der Irrenanstalt zu stellenden Anträge modulirt.

Diese Kommission, das heißt die Enquet-Fachkommission, erkannte, daß der Schwerpunkt des Wirkens und Gedeihens einer Humanitätsanstalt, wie es die Irrenanstalt ist, zunächst in dem ärztlichen Per-sunale liege, und zwar besonders in dem dirigirenden Arzte derselben, das heißt in dem Direktor. Es konnte hier nicht unbemerkt bleiben, daß vorzüglich in der administrativen Sphäre des Irrenhauses und der Leitung des Irrenwesens mancherlei Gebrechen vorgekommen sind. welche baldige und schnelle Adhilfe erheischen.

Die Kommission fand die Gründe derselben im Einver-ständnisse mit der Enquetekommission in Ueberbürdung der Geschäfte, welche zunächst auf den Schultern des Direktors der Irrenanstalt lasteten. Er fungirt bis jetzt als einziger ordinirender Arzt in der

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Anstalt und hat nur eine Anzahl von subordinirenden Aerzten zur Aushilfe und zu der administrativen Leitung 3 Individuen, denen aber in der neueren Zeit auch noch ein 4. Individuum beigegeben wurde. Schon die zerstreute Lage der einzelnen Anstalten, es sind deren nämlich 4 Gebäude — und die Ueberfüllung derselben — nach der Enquetkommission wurde die Zahl der Irren auf 525 angegeben, welche zweckentsprechend in allen diesen Gebäuden untergebracht werden konnten, wählend die Zahl im Jahre 1863 und 1862 bis über 600 betrug, lieh die Kommission erkennen, daß die Ueberbürdung dem Direktor dadurch von den Achseln genommen weiden könne, wenn zunächst selbstständig ordinirende Aerzte in der Irrenanstalt angestellt werden und wenn nun die Aerzte der Anstalt und die Direktion im ganzen sanitären Wesen dem Direktor überwiesen bleiben. Der hohe Landtag hatte in seiner ursprünglichen Vorlage nur die Anstellung eines Arztes nebst dem Direktor im Auge, die Enquetkommission fand aber bei näherer Erörterung und bei genauer Würdigung aller Verhältnisse nothwendig, zwei ordinirende Arzte, namentlich einen für Slup, den anderen für das alte Gebäude anzustellen.

Die Gründe, welche dieselbe angeführt hatte, waren so schlagend, daß sich die Landtagskommission dieselben vollständig aneignen konnte. Aber auch von anderer Seite hielt es die Kommission für ihre Pflicht, dem Direktor eine Erleichterung zu verschaffen dadurch, daß sie ihm nicht die ganze Administration und die ganze Oberleitung derselben überlassen, sondern daß sie als Prinzip ausgesprochen haben wollte, daß die Irrenanstalt als Humanitätsund Heil-Anstalt zunächst rein ärztliche Zwecke verfolgt, daß daher die oberste Leitung der ökonomischen Theile, welche auf Quantität und Qualität des Materials, vorzüglich aber auf die Rangirung der Kranken und Anwendung der materiellen Mittel, welche nothwendig sind, um bei den Kranken gewisse Heilzwecke zu erreichen, sich bezieht, von dem Direktor zunächst ausgehen, beaufsichtigt und geleitet werden müsste; daß aber kleinliche Geschäfte, vorzüglich Rechnungsabschlüsse dem Verwalter selbstständig überlassen sein sollen, welcher in dieser Beziehung einzig und allein dem Landesausschusse verantwortlich ist.

Die gegenwärtige Stellung des Verwalters, insofern dieselbe abgeändert werden soll, ist, daß er in oberster Leitung, vorzüglich in der administrativen Leitung, welche unmittelbar mit dem Sanitätsverhältnisse zusammenhängt, dem Direktor, in der anderen Hälfte, die rein administrativer Natur ist unmittelbar dem Landesausschusse untergeordnet sein soll. In diesen beiden Rücksichten hat die Kommission für gut befunden, folgenden Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen: der Gehalt des Direktors in der hierortigen Irrenanstalt ist unter Beibehaltung seiner Naturalbezüge von 1680 fl. auf 2400 fl. zu erhöhen.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Slavný sněme račiž uzavříti: Plat ředitele zdejšího blázince zvyšuje se z 1680 zl. na 2400 zl. mimo posavadní přídavky naturální, kterých má též příště užívati.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Herr Dr. Görner!

Dr. Görner: Excellenz! Es wird mein Antrag, welchen ich gestern zu stellen mir erlaubt habe, gegenwärtig zur Abstimmung kommen müffen, weil schon in diesem Punkte auch dann die Einfügung stattfinden müsste.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dr. Görner hat folgenden Antrag gestellt:

Der hohe Landtag wolle beschließen: An den Stellen, wo für einen bei der Irrenanstalt angestellten oder Bediensteten nebst freier Wohnung, Holz- und Beleuchtungsdeputat festgesetzt ist, habe es zu lauten : Nebst freier Wohnung, Beheizung und Beleuchtung. —

Slavný sněme račiž uzavříti: Na všech místech, kde se pro nějakého lékaře, úřadníka neb sluha při blázincích systemisuje příbytek a jistá míra topiva a svíček, budiž ustanoveno takto: Mimo to má míti příbytek k vytápění a osvětlení bytu zdarma.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist unterstützt.

Wünscht der Herr Antragsteller ihn vielleicht zu begründen?

Dr. Görner: Ich habe ihn bereits gestern begründet; ich glaube also, es ist eine weitere Begründung nicht nöthig.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Rufe: Hamerml).

Herr Dr. Hamerník!

Dr. Hamerník: Ich will zur Unterstützung des Antrages der Kommission, warum der Gehalt des jetzigen Direktors in merklicher Weise vergrößert werden soll, nur einige wenige Worte vorbringen.

Meine Herren! der Direktor Köstl ist der erste Direktor der hiesigen Irrenanstalt, der es auch unternommen hat, wissenschaftliche Vorträge über das Irrenwesen und die Irrenkrankheiten zu halten; vor ihm hat nämlich kein Direktor es vorgenommen. Der frühere Direktor, nämlich Dr. Riedel, wurde wiederholt zu seiner Zeit aufgefordert, sich an den Vorträgen der Universität zu betheiligen. Es hatte sogar der gegenwärtige Hofrath von Nádherný sich alle mögliche Mühe genommen, zuerst in Güte und dann in Drohungen ihn zu bewegen, daß er endlich doch auch einige Vorträge über das Irrenwesen, die dermal bei der großen Frequenz der Universität — von fremden Doktoren, von fast allen europäischen und auch von außereuropäischen Autoritäten besucht worden, zur Gänze gefehlt haben, damit wir auch in dieser Beziehung einen Vertreter bekämen. Er war aber niemals dazu zu bewegen, bis endlich Direktor Köstl dieß vorgenommen hat; er hat durch mehrere Jahre so glänzende Kurse gehalten, daß selbst


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ausländische Aerzte seinetwegen allein hergekommen sind und sich selbst längere Zeit an der Irrenanstalt aufgehalten haben.

2. muß ich bemerken, daß Herr Dr. Köstl auch der erste Direktor der hiesigen Irrenanstalt ist, der sich durch eine wissenschaftliche Arbeit bemerkbar gemacht hat. Er hat nämlich eine Schrift über den Kretinismus herausgegeben, die jedenfalls eine Autorität ist, und überall, wo sich darum handelt, etwas über Kretinen und Kretinismus zu sagen, zitirt werden muß.

3. will ich nicht unterlassen zu bemerken, daß Dr. Köstl einen solchen Fleiß in seiner Anstalt entwickelt hat, daß sie ihn an und für sich so beschäftigte, daß es ihm nicht möglich war und er auch nicht darnach strebte, seine Zeit anderweitig zu verwerthen. Er hat sich nämlich nie an ärztlicher Praxis betheiligt oder höchstens soviel, daß man es gar nicht Praxis nennen kann; er hat fast die ganze Zeit seiner Direktion und seinen Kranken gewidmet. Endlich glaube ich noch bemerken zu müssen, daß er auch eine ganz neue Behandlungsart, eine von der früheren abweichende, eingeführt hat. Während nämlich in früherer Zeit die Direktoren der Irrenanstalt noch nach Art der alten Krankenanstalten mit Medizinen und allerlei Mitteln herumgeworfen haben, selbst die Kranken Aderlässe und Blutegel, eine Menge Vesikatoren und sogar Hungerkuren passiren liehen, hat Herr Direktor Köstl der erste dieses abgestellt und das Wesen der Behandlung der Irren in einer regelmässigen reinlichen Pflege und in einer guten und ausreichenden Kost gesucht und sich von dem Anderen so weit als möglich zurückgehalten; daher ist es auch gekommen, daß man die Auslagen, die er für die Verköstigung, durch seine Ordination bewirkt hat, zu hoch gefunden hat. Nach meiner Uiberzeugung und nach der mehreren Mitglieder der Universität, die darüber eine Stimme haben, waren diese Auslagen nie gar so groß und auch nie umsonst ausgegeben, denn der Irre braucht vor Allem Anderen außer der Pflege, guter Luft und Reinlichkeit, eine reichliche und gute Kost, weil nur durch diese Methoden die Verschlimmungen seiner Krankheit und neue Acquisitionen von Krankheiten, darunter insbesondere der sogenannten Tuberkulose verhütet werden können. Die meisten oder wenigstens die Majorität der Irren sterben an der im Irrenhaus acquirirten Tuberkulose, was nur durch diese Methode verhütet oder gemildert werden kann.

So ist auch die Blutarmuth der Irren, welche im Wesen ihrer Krankheit begründet ist, nicht anders zu beseitigen und zu mildern, als durch eine gute Pflege und Kost. Wo in irgend einer Irrenanstalt von diesem Punkte abgesehen wird, wo man sogar glaubt, daß die Kranken zu viel Blut haben; daher man sie dann und wann hungern läßt, so eine Irrenanstalt ist ein Unglück für alle Irren, die in derselben verpflegt werden sollen.

In dieser Beziehung glaube ich, hat Herr Direktor Köstl der erste darauf hingewiesen und dahin gearbeitet, daß diese Uibelstände wo möglich beseitigt werden, und es ist nur zu bedauern, daß er sich durch die Stimmen, die sich dagegen erhoben haben, größtentheils von Leuten, die das Wesen dieser Sache nicht durchgesehen haben, hat abschrecken lassen und viel weiter gegangen ist. als nothwendig gewesen wäre. Ich würde in dieser Beziehung nur anrathen, daß man wieder zur früheren reichlicheren Kost übergeht; wenn es auch das Land etwas mehr kosten sollte, wird man uns wenigstens nicht den Vorwurf machen, daß uns Leute im Irrenhause aus Erspa-rungsrücksichten an den Folgen einer unzureichenden Nahrung zu Grunde gegangen sind oder wenigstens daß ihr Wesen und ihre Krankheit verschlimmert wurde.

Aus diesem Grunde stimme ich, daß die Erhöhung des Gehaltes eine ganz zweckmässige ist, wie es in der Kommission einstimmig angenommen wurde. (Bravo! links).

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Tedesco.

Dr. Tedesco: Was die Erhöhung des Gehaltes betrifft, stimme ich natürlich als Mitglied der Kommission (Rufe im Centrum: laut!) vollkommen überein; ich muß aber auf das Einzelne, was mein geehrter Herr Kollega und Vorredner gesagt hat, noch einige Bemerkungen hinzufügen. Diese Bemerkungen beziehen sich zuerst auf das eine Faktum, daß der geehrte H. Redner geäußert hat, der H. Dr. Köstl sei der erste gewesen, der erste der Direktoren hiesiger Anstalt gewesen, der Wissenschaftliche Vorträge über das Irrenwesen gehalten hat.

Das ist nun dem Wortlaute nach vielleicht richtig, dem Sinne nach aber unrichtig. Denn nach dem Direktor Riedel hatten wir bekanntlich eine langjährige Periode, während der lein wirklicher Direktor, sondern während der ein Primarius angestellt war, der die Irrenhausdirektorstelle durch mehrere Jahre lang provisorisch supplirte und dieser Irrenhausdirektor — allerdings H. Dr. Fischel —hat wissenschaftliche Vorträge an der Universität gehalten, hat sich an derselben als Privatdozent habilitirt und dessen Vorträge waren es, die eine große Masse Ausländer nach Prag allerdings zum erstenmale zogen.

Ich habe bereits gesagt, dem Wortlaute nach war er allerdings nicht Direktor, der Sache nach war er Direktor.

Der zweite Gegenstand, auf den ich dem Hrn. Vorredner erwiedern muß, ist jene Aeußerung, die er bezüglich der Kost in der hiesigen Irrenanstalt gethan hat. Als die Enquetkommission zusammentrat und die Verwaltung der hiesigen Irrenanstalt prüfte, da sielen mir vor allem die ungeheueren Auslagen für die Kost in der hiesigen Irrenanstalt auf. Es fiel mir auf, daß wenn man einen Vergleich anstellte mit den Kosten, die per Kopf auf die hiesige Irrenanstalt entfallen, und mit jenen Kosten, die per Kopf in der Irrenanstalt in Wien und Brünn entfallen, man fand, daß die Irrenanstalt in Prag per Kopf


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die theuerste war, und zwar in einem enormen Verhältnisse theuer.

Es war natürlicherweise die Aufgabe der En-quetkommission, auf den Grund einzugehen und zu sehen, worin die Verhältnisse eigentlich begründet waren.

Sie nahm sich eine monatliche Speisetabelle her, irgend eine, wie sie gerade kam. Da fand sie nun, daß die Anzahl der halben Portionen, die Anzahl der ganzen Portionen mit der Anzahl der Kranken in der Irrenanstalt vollkommen übereinstimmt. Sie fand aber, daß außer diesen halben und ganzen Por-tionen außerdem eine Masse von Extraspeisen ordi-nirt war, und daß gerade diese Extraportionen den Grund der enormen Vertheuerung der Kost boten; sie mußte sich nun die Frage stellen: Sind diese Extraportionen wirklich nothwendig, und bekommen die Kranken diese oder nicht?

Auf beide Fragen bekam sie negative Antworten. Sie ersah dieß, z. B. will ich nur ein Faktum anführen. Es kam ein ganzes Monat hiedurch auf der Speisetabelle eine Rubrik mit 214 Chokoladeauflauf und 178 Reisauflauf vor. Das blieb sich durch den ganzen Monat gleich, als Extraportion.

Es ergab sich nun daraus für die mit der Sachlage vertraute Kommission die unumstößliche Gewißheit, daß dieselbe Anzahl Kranker, da sie immer gleich blieb, in der Speise nicht wechselte, und möglich ein ganzes Monat hindurch Chokolade essen konnte.

Das ist, um den Menschen närrisch zu machen, aber nicht um ihn zu heilen. Sie erkundigte sich nun, und forschte nach, wie es kam, daß diese Personen immer dieselben ganze Monate hindurch Chokoladenauflauf, während die andern 178 Reisauflauf bekamen, und sie fand, daß es sich so verhalte: Nach der Ordnung und der Instruktion, die im Hause gehandhabt werden sollte, haben die Sekundärärzte die Speisetabelle zu verfertigen, nach dem faktischen Verhältniß haben nicht die Sekundärärzte die Speisetabelle verfertigt, sondern die Irrenhauswärter.

In jedem Zimmer hat ein Irrenhauswärter die Speisetabelle verfertigt; es kam dahin, daß wenn der Arzt einmal einem Kranken Chokoladauflauf, einem andern Reisauflauf als Extraspeise für diesen Tag ordinirt hatte, der bezügliche Krankenwärter am andern Tag dieß wieder aufschrieb u. s. s. Alle diese Extraportionen kamen nicht den Kranken zu Gute, sondern andern Personen, die davon gesetzlich keinen Gebrauch hätten machen sollen.

Nachdem die Kommission dieser Ansicht war, hat sie eine genalle Speisekontrolle vorgeschlagen und hat den Landesausschuh aufgefordert, diese Speisekontrolle auch unverzüglich in Wirksamkeit setzen zu lassen.

Der Landesausschuß hat diese Speisekontrolle auch in der That eingeführt, aber sie kam ihrem ganzen Wesen und Umfange nach nicht zur vollständigen Ausführung.

Später in Folge anderer Umstände fand sich der Landesausschuh bewogen, strikter auf diese Angelegenheit einzugehen, und den energischen Bemühungen des damaligen Landesmedizinalrathes Lösch-ner ist es gelungen, jenen Vorgängen in der hiesigen Anstalt, die nicht anders als mit dem Worte Mißbrauche zu benennen sind, abzuhelfen.

Aber da dieser Vorfall so weit und tief gegriffen, war es nach der Ansicht des Herrn Landesmedizinalrathes nöthig, für den Anfang auszusprechen, es mögen so wenig als möglich Extraportionen vertheilt werden.

Ich habe mich im Laufe des heurigen Jahres in der Budgetkommission dahin ausgesprochen, daß ich der Ansicht bin, daß Extraportionen immer und immer müssen gewährt werden, daß sie gänzlich nicht verboten werden können, da sie ein unendlich schätzbares Material in den Handen eines guten Arztes sind. —

Ich habe mich demnach auch dahin ausgesprochen, daß jene Ersparnisse, die im vergangenen Jahre bei der Kost gemacht wurden, in dem Maße im laufenden und kommenden Jahre nicht Platz zu greifen haben.

Diese Ersparnisse waren enorm. Sie betrugen 34 bis 380N0 fl. im Laufe eines Jahres. Das ist ein Vierteltheil dessen, was im Jahre gebraucht wurde.

Das hohe Haus kann ersehen, wie stark, wie arg die Mißbräuche in Folge dessen geworden sind, da eigentlich keine Kontrolle in keiner Beziehung geübt worden war, und daß die Vorgänge, wie sie der Landesausschuß und der Herr Medizinalrath Dr. Löschner angeordnet haben, vollkommen gerechtfertigt waren.

Allerdings stimme ich aber mit meinem geehrten Herrn Vorredner und Kollegen darin überein, daß eine genügende und ausgiebige Kost, wofern nur wirklich die Kranken sie bekommen, den Kranken auch wirklich zu Gute kommen soll, und wie ich bereits früher erwähnt habe, bin ich der Ansicht, daß von dem in dem vorigen Jahre stattgefundenen sehr rigorosen Benehmen einigermassen Abgang genommen werden könnte.

Ich müsste mich aber dagegen sehr verwahren, daß aus den vorigen Schlendrian und die vorige Mißwirthschaft eingegangen werden solle.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Görner hat das Wort.

Dr. Görner: Ich habe nur noch einige Worte beifügen zu sollen geglaubt, weil aus der Rede des zweiten Herrn Vorredners hervorzugehen scheint, als wenn der Landesausschuß in irgend einer Weise den Direktor beschränkt hätte, daß er den Kranken nicht das verabreiche, was für den Kranken nothwendig und zuträglich erscheint.

Das Vorgehen des Landesausschusses hat Herr


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Dr. Tedesco in seinen einzelnen Theilen bereits mitgetheilt.

In Folge der Enquetkommission und in Folge noch anderer Vorkommnisse, deren ich als nicht Hieher gehörig nicht weiter Erwähnung thun will, hat der Landesaußschuß beschlossen, den Herrn Landes-medizinalrath Prof. Löschner zu ersuchen, sich in die Irrenanstalt zu verfügen und sich dort, was die Kranken anbelangt, und die Behandlung derselben etwas näher ins Auge zu fassen und das Vorgehen dort zu prüfen und dann die geeigneten Mittel anzuwenden, in welcher Weise der Landesausschuß einzugreifen berechtigt wäre, um gewissen Uebelständen abzuhelfen.

In Folge dieser Prüfungen des Herrn Landesmedizinalraths, die lange Zeit in Anspruch nahmen, hat der Irrenhausdirektor ohne Intervention des Landesausschusses selbst die Verminderung der Zula-gen herbeigeführt und namentlich bei Wein- und Bierverabfolgung bedeutende Reduktionen eintreten lassen.

Ich habe damals als Referent des Irrenhauses mit dem Herrn Medizinalrath Dr. Löschner selbst einigemale die Anstalt besucht und es kam zur Sprache auch der Umstand, ob nicht die gegenwärtige Sparsamkeit, die sich überall zeigt, vielleicht zum Nachtheile der Kranken nicht etwas zu weitgehend sei.

Herr Medizinalrath Dr. Löschner war so freundlich, in Gegenwart des Direktors theilweise die Kranken, theilweise die Sekundärärzte zu fragen, ob in irgend welcher Beziehung hierin eine zu weit gehende Sparsamkeit, welche den Zwecken der Anstalt Eintrag thue, eingetreten wäre.

Allein es wurde ihm jederzeit die Versicherung gegeben, daß man nicht zu weit gehe, und wenn auch der Direktor in dieser Beziehung etwas Ängstlichkeit zeigte, so war ich es, der ihn darauf aufmerksam machte, daß es nicht unser Zweck sei, zu sparen, wo dieß nicht möglich, sondern daß nur dort gespart werden sollte, wo es eben die Zwecke der Anstalt für das Wohl der Kranken zulassen.

Das wollte ich lediglich mittheilen, um den Landesausschuß gegen allfällige, ich will nicht sagen — Vorwürfe überhaupt, sondern nur falsche Auffassung derjenigen, welche die Anstalt und das ganze Gebahren nicht kennen, zu schützen.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir gleichfalls im Zwecke der Sparsamkeit der Zeit zu bemerken, daß sich die Anträge der Kommission nicht auf Personen beziehen, sondern, auf Stellen, und daher ich den Wunsch aussprechen muß, daß man sich nur daran halte.

Herr Direktor Pollach hat das Wort.

Abg. Pollach: Ich wollte nur zum Antrage des Hrn. Abg. Dr. Görner bezüglich der Heizung bemerken, daß ich demselben vollkommen zustimmen würde, wenn er nur bestimmter gefasst wäre, denn durch die Heizung, wie sie nach der Hausnorm besteht, läßt sich, weil sich die zur Heizung gewisser Räumlichkeiten erforderliche Menge Holzes bestimmen läßt, vielen Unzukömmlichkeiten und Mißbrauchen vorbeugen.

Weil die Primär-Aerzte in der Anstalt wohnen und daher auch eine Küche haben, so möchte ich den Hr. Antragsteller bitten, ob auch das Versehen der Küchen mit Holz gemeint sei oder nur auf die Wohnzimmer sich beschränke, da nicht nach einer bestimmten Menge von Klaftern, sondern nach dem Bedürfnisse oder der bestehenden Norm dieses zu geschehen hätte.

Ich möchte den Hr. Antragsteller bitten auszusprechen, ob nur die Wohnzimmer oder auch die Küchen hinzuzurechnen seien, weil dann die Menge viel größer wäre, denn 6 Klafter Holz sind gewöhnlich zur Heizung eines Zimmers erforderlich und die Wohnung des Arztes wird vielleicht aus mehren Zimmern bestehen.

Es wäre also dann eine viel größere Auslage.

Dr. Görner: Bis jetzt hatten die Aerzte mit Ausnahme des Direktors nur ein Zimmer und es handelt sich daher um die Beheizung nur eines Zimmers; und ich glaube, es dürfte sich auch nur um die Beheizung der Wohnung handeln, weil ohnehin derselbe Grundsatz bei der Findelanstalt bereits ausgesprochen wurde und daher es keinem Anstande unterliegt, daß sich das hohe Haus der Gleichförmigkeit wegen, für diesen Grundsatz auch hier ausspreche und denselben akceptire.

Abg. Pollach: Ich möchte aber doch ersuchen, daß der Zusatz gemacht werde: Heizung der Wohnzimmer.

Dr. Görner: Ich habe nichts dagegen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr Hanisch!

(Rufe: Schluß! Schluß!)

Es wird der Schluß der Debatte beantragt.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte find, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Herr Dr. Hanisch!

Dr. Hanisch: Ich verzichte.

Oberstlandmarschall: Also, ich bitte, der Herr Berichterstatter!

Berichterstatter Dr. Em. Seidl: Ich habe nur kurz die Gründe zu erörtern, welche die Kommission zur Erhöhung des Gehaltes des Direktors, der blei-bend anzustellenden Aerzte und Sekundarien bewogen haben.

I) Beträgt wohl die Erhöhung der Gehalte keineswegs eine so bedeutende Summe.

Der Direktor bezieht gegenwärtig 1680 fl. ÖW. als Gehalt, 200 fl. als Zulage und einen 5% Theuerungsbeitrag von 81 fl.

Es belauft sich daher sein Gehalt gegenwärtig auf 1964 fl.

Er wird also nicht um Vieles erhöht, wenn er auf die runde Summe von 2400 fl. gebracht wird.

Wenn wir aber berücksichtigen, welche Ansprüche an einen Irrenarzt überhaupt gestellt werden, wenn wir erwägen, daß die Befähigung des Irren-


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arztes überhaupt, zunächst in seiner Person liegt, in seinem Wissen, in seinem Können, in seinem Wollen, in der Liebe zum Fache, in der Befähigung zur Wissenschaft, so sind dieß allerdings Anforderungen, die man mit Recht an ihn zu stellen ermächtiget ist, welche man aber wohl nicht sobald alle in einer und derselben Person, vollständig vertreten findet, besonders wenn es ferner als ein Grundprinzip gilt, daß es besonders die Liebe zum Fache ist, wenn es weiter als Pflicht des Direktors angesehen werden muß, daß er nicht allein die ihm anvertrauten Kranken behandelt, Geisteskranke, welche besonders Erkrankte darstellen, namentlich Gehirnkranke u. s. w. die nicht gleichzustellen sind jedem andern Kranken; denn durch seine Krankheit ist er eine ganz andere Persönlichkeit geworden; er ist ausgeschlossen aus dem Kreise des gewöhnlichen Lebens; er ist in ein psychisches Leben eingetreten; jede Veränderung in ihm muß von dem Arzte studirt werden.

Dieser Arzt darf nicht nur auf die materielle Veränderung seiner erkrankten Organe sehen, er muß auch seine geistige Veränderung studiren. Findet er eine oder die andere Veränderung, so muß auch seine Therapie, sein Heilverfahren ein anderes sein.

Rechnen wir zu diesen manchen schwierigen Pflichten, welche einem Irrenarzt überhaupt und zunächst dem Direktor obliegen, daß er namentlich das Materielle, fernerhin die Vertretung, die Ueberwachung, alle ärztliche Verantwortung für alle unter ihm stehenden, in der Anstalt angestellten Persönlichleiten zu tragen hat, so kann es nicht. Wunder nehmen, wenn man ihn zu einer solchen materiellen Stellung gebracht wissen will, daß er wenigstens anständig mit seiner Familie leben und von physischen Sorgen befreit ist.

Was aber von dem Hrn. Vorredner erwähnt wurde, namentlich betreffs der Uebelstände, welche sich in der gegenwärtigen Verwaltung des Irrenhauses vorgefunden haben, so schwebte der Kommission zuerst die Idee vor, daß die Ursache, welche sie auch in dem Gutachten der Fachkommission vollkommen bestätigt gefunden hat, in der Ueberbürdung mit Geschäfte besteht, welche eben durch unseren An-trag zum Theil weggenommen werden sollen.

Es ist nicht zu leugnen, daß die Einführung der Kontrolle bei den Speisevertheilungen von Nutzen sei, da nämlich die Entwerfung der Speisezetteln, die Kontrollirung derselben, die Kontrollirung der Speisen in der Küche, so wie bei der Verabfolgung und endlich die Kontrolle, die bei der Veitheilung der Speisen selbst im Krankenzimmer zu handhaben war, in einer gewissen Zeitperiode nicht gehandhabt wurde, daß sie aber in der neuen Zeit wieder eingeführt ist, und daß daher wohl ein großer Theil der Nebelstände in dieser Beziehung behoben ist.

Es fällt daher der Ginwurf wohl von selbst hinweg, daß dem Landesausschusse in irgend einer Beziehung, irgend ein Vorwurf gemacht werden könnte; zugleich aber glaube ich, dürfte nicht einzig, und allein in der Schmälewng der überflüssigen Ausgabe, in Beziehung auf die Kosten die einzige Ursache sein. daß die hiesigen Kranken tuberkulös werden und zuletzt dieser Krankheit erliegen.

Es ist zwar auffallend, daß in den 2 letzten Jahren eine so große Sterblichkeit im hiesigen Irrenhause stattgefunden hat; ich möchte aber dieselbe doch nicht ausschließlich auf die Verringerung der Kost zurückgeführt haben.

Was nun den Antrag des Hrn. Dr. Görner anbelangt, daß nämlich statt der in den Anträgen angegebenen Heizung und Beleuchtungs-Materiale bloß kurz angegeben wird Heizung, Wohnung und Beleuchtung, so bin ich vollständig einverstanden und dieß umsomehr, als die untergeordneten Aerzte so nur ein oder höchstens 2 Zimmer haben, und nur der Direktor eine größere Wohnung inne hat, und dieß umsomehr, als von vielen eine Pauschalirung des Materials selbst dem Genusse oder Bezuge desselben vorgezogen wird; ich möchte mich also im Namen der Kommission mit dem Antrage des Hrn. Dr. Görner vollkommen einverstanden erklären.

Oberstlandmarschall: Nachdem der Hr. Berichterstatter den Antrag des Hrn. Dr. Görner zu dem seinigen gemacht hat, werde ich die einzelnen Absähe mit diesen stylistischen Aenderungen desselben zur Abstimmung bringen.

Der Antrag der Kommission geht dahin, der h. Landtag wolle beschliessen: Der Gehalt des Direktors in der hierortigen Irrenanstalt ist unter Beibehaltung seiner Naturalbezüge von 1880 fl. auf 2400 fl. zu erhöhen.

Ich bitte es böhmisch vorzulesen.

Sn. aktuar Seidl (čte):

Plat ředitele zdejšího blázince zvyšuje se z 1680 zl. na 2400 zl. mimo posavadní přídavky naturální, kterých má také příště užívati.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht).

Er ist angenommen.

Berichterst. Dr. Em. Seidl (liest:)

Es ist ein Primärarzt mit dem jährlichen Gehalte von 1200 fl. und ein ordinirender Arzt mit 1000 fl. nebst freier Wohnung, Beheizung und Beleuchtunq bleibend anzustellen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Ustanoviti se má trvale pro ústav ten jeden lékař primární s ročním platem 1200 zl. a jeden lékař ordinující s platem 1000 zl.; mimo to má míti příbytek, vytápění a osvětlení bytu zdarma.

Oberstlandmarschall: Zu diesem Antrage der Kommission ist ein Antrag des Hrn. Dr. Meyer gestellt, der auch bereits unterstützt wurde: "es sind 2 Primärärzte mit jährlichem Gehalte von 1250 fl. nebst freier Wohnung, natürlich mit der jetzt beschlossenen Textirung nebst freier Wohnung, Beheitzung und Beleuchtung bleibend anzustellen. Verlangt noch Jemand das Wort?


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Da dieß nicht der Fall ist. so hat der Hr. Berichterstatter das Wort.

Berichterst. Dr. Em. Seidl:

Der Kommission schwebte bei Antragstellung eines Primärarztes und eines ordinirenden Arztes einzig und allein der Zweck vor, ein möglichstes Avencement für den Primärarzt festzustellen.

Es ist anerkannt, daß die Primärärzte der hiesigen Anstalt insbesondere rein ihre Zeit der Anstalt widmen müssen und so nicht in der Lage find, außerbald derselben der Praxis obzuliegen, und zunächst auch eine Erwerbsquelle darin zu suchen; sie sollten also auch bei Belastung mit derselben, wie ich früher zu erwähnen Gelegenheit hatte, materiell besser gestellt werden, als die übrigen Primärärzte in gewohnlichen Krankenhäusern.

Gegen die Bezeichnung "Primararzt" auch für den zweiten, hatte die Kommission im Grunde gar keine weitere Einwendung als die, Primärärzte zu ermöglichen.

Wenn aber der Unterschied im Gehalte liegt so, daß der erste Primarius 1200 fl. der 2-te 1000 fl. bekommt, so glaube ich ganz im Namen der Kommission sprechen zu dürfen, wenn ich mit diesem Antrage einverstanden erkläre.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.)

Daher werde ich zur Abstimmung schreiten und zwar zuerst über den Antrag des Hrn. Dr. Meyer, dem sich auch der Hr. Berichterstatter angeschlossen hat. Der Absatz würde lauten: Es sind zwei Primärärzte mit dem jährlichen Gehalte von 1200 fl. und 1000 fl. nebst freier Wohnung in der Anstalt, Beheizung und Beleuchtung derselben für jeden bleibend anzustellen.

Ustanoviti se mají trvale pro ústav ten dva lékaři primární, jeden s platem 1200 fl. druhý s platem 1000 zl.

Mimo to má každý z těchto lékařů míti v ústavu byt zdarma, pak vytápění a osvětlení bytu."

Ich bitte diejenigen Hrn., welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Seidl: (liest.) Ferner sind zwei Sekundärärzte erster Kategorie jährlich mit 600 st. nebst freier Wohnung in der Anstalt, Beleuchtung und Beheizung und 2 Sekundärärzte 2 -ter Kategorie mit jährlichen 400 fl. und denselben Naturalbezügen, also freier Wohnung, Beleuchtung und Beheizung zu systemisiren.

Sn. sekr. Schmidt (čte): "Dále systemisují se: Dva sekundární lékařové první třídy s ročním platem po 600 fl. spolu má každý byt zdarma v ústavu míti vytopený a osvětlený; pak dva sekundární lékařové druhé třídy s ročním platem po 400 fl. a stěmitéž případky naturálními.

Berichterstatter Pf. Dr. Seidel: (liest.) Die Sekundärärzte sind auf 3 Jahre anzustellen und es kann ihnen bei ersprießlicher Verwendung eine Verlängerung auf weitere 3 Jahre gewährt werden.

Sn. sekr. Schmidt (čte): Lékařové sekundární mají se ustanoviti na tři roky, po jichž to projití, zastávájíli dobře svou službu, může se jejich ustanovení prodloužiti na další 3 roky."

Oberstlandmarschall: Ich mache noch die Bemerkung, daß ein Wort im deutschen ausgelassen worden ist: "Ferner sind zwei Sekundärärzte erster Kategorie jährlich mit 600 fl. nebst freier Wohnung, Beheizung und Beleuchtung derselben; im böhmischen Texte ist es. — Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.)

Da es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung, und bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Angenommen.

Berichterstatter Dr. Seidel: (liest.) Die Stelle eines Hauswundarztes ist aufzulassen.

Sn. sekr. Schrnidt (čte): Místo domácího ranhojiče se zrušuje.

Berichterstatter Dr. Seidl: Die Gründe, welche die Kommission zur Aufhebung dieser Stelle bewogen haben, sind, daß an die anzustellenden Sekundärärzte, welche man eben um Einen an die Stelle des Wundarztes vermehrt, die Anforderungen derartig sind, daß sie Medizin und Chr. Dr. zugleich sein sollen, und daß sie zunächst in anderen Krankenhäusern Dienste geleistet haben müssen, daß sie daher alle jene Functionen übernehmen können, welche der bisher stabil angestellte Hauswundarzt zu verrichten hatte.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Also bitte ich abzustimmen.

Hofrath Taschek: Ich bitte, Excellenz! Ich habe bereits in der Generaldebatte bemerkt, daß der Beschluß bereits vom hohen Landtage für die Auslassung der Stelle gefasst ist, er kann also demnach nicht neuerlich gefaßt werden, sondern es hätte einfach zu lauten; daß die Stelle eines Hauswundarztes in Folge des in der sovielten Sitzung gefassten Beschlusses aufzulassen sei.

Oberstlandmarschall: Ich bitte Hr. Hof. rath. das war für das Gebär- und Findelhaus, aber nicht für das Irrenhaus.

Hofrath Taschek: Ich ziehe also meinen Antrag zurück.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Hrn, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Angenommen.

Berichterst. Dr. Seidl: Verwaltungs-Beamte.

Der Landesausschuß beantragt in seinem Belichte, den Anträgen des Fach-Komités vollkommen beipflichtend, die Regulirung der den dermaligen Verhältnissen nicht entsprechenden Gehalte und Bezüge des Verwaltungspersonales der Irrenanstalt. In seiner gründlichen Auseinandersetzung hat er als Gründe angeführt, daß zunächst die Verpflichtungen der Beamten der Landesirrenanstalt dieselben, wie

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sie bei den übrigen Landesbeamten sind, daher sie auch Anspruch haben auf gleiche Stufe sowohl im Rang als im Gehalte gestellt zu werden. Es erlaubt sich daher die Kommission dem h. Landtage folgenden Antrag zu stellen:

Ein h. Landtag wolle beschließen: "Der Jahresgebalt des Verwalters der Landesirrenanstalt ist von 630 fl. auf 1200 fl. unter Beibehaltung der Naturalwohnung nebst freier Beleuchtung und Beheitzung derselben zu erhöhen. Im Falle ein Natural-Quartier in der Anstalt nicht disponibl wäre, ist für beide Emolumente ein Aequivalent von 400 fl. festzustellen, welche jedoch auf die Pensionsbemessung keinen Einfluß zu nehmen haben."

Sněmovní sekret, zemský Schmidt (čte):

Roční plat správce zemského blázince zvyšuje se z 630 zl. na 1200 zl. Mimo to má v ústavu naturální příbytek s vytápěním a osvětlováním toho samého; kdyby však pro něho naturálního příbytku v ústavu nebylo, má se mu za oba tyto případky dávati náhrada 400 zl., na niž se však při vyměřování pense nebude bráti žádný zřetel."

Dvořák: Co se týče správy v ústavu našem, o tom jsem mluvil již dosti obšírně, že je přáti, aby správci dal se obor širší. Včera také bylo o tom mluveno. Pan zpravodaj ale dotknul se věci tak, jakoby administrace právě úzce musela býti spojena se záležitostí lékařskou. On nám pravil: Gerade die Bekleidung ist ein Mittel zur Heilung.

Já nenahlížím, že by právě jenom lékař uznal, co je, co se týče šatů, člověku zdrávo a užitečno. To snad každý, kdo má zdravý rozum, je v stavu posoudit. Já právě jsa vybídnut od pana zpravodaje, musím se odvolat na stav, jak se dosavád nalézá, a již drahný čas tam býval. Právě šatstvo je tam velmi chatrné, jak u mužských tak u ženských, a když porovnáváme šat se šatem v trestnici, daleko zůstáváme za tím; zvláště co se týče ženských musím podotknouti, že jak jsem viděl ošacení trestanců ženských, tak bych si to přál v tomto ústavu. Ale toto ošacení je daleko za tím, jaké jest u trestanců. Trestanci mají rozdíl v šatstvu na všední den a na svátek. To v ústavu není, a právě myslím, že velmi důležité je k léčení člověka, aby jaksi rozdíl měl ve dnech a již se těšil, že přijde svátek, a že dostane lepší šat. To zajisté na jeho psyche velmi dobře bude účinkovat, a to každý zná posoudit, a není zapotřebí, aby k tomu byl lékař. Co se týče šatstva mužského, musím právě podotknouti— že je to veliká vada, a nebyl bych to podotknul, v komisi jsem to řekl, — ale když pan zpravodaj má za to, že jinému to nelze posoudit nežli lékaři, chci to přece podotknout. V trestnici má každý trestanec spodní kalhoty; v ústavu tomto ale jich nemají. Letní kalhoty dávají se jim v zimě za spodky.

Toto ze dvou ohledů je velmi nepříjemné. Co se týče jeho citu, to právě, kdyby to v trestnici bylo, dalo by se omluvit.

Pak, co se týče hospodářské stránky, to co má sloužit za šat svrchní, nemá býti šatstvem spodním, to jest náramná chyba; spodní šat je mnohem lacinější než svrchní; jest to nesmysl jednou to nosit za spodní, pak za svrchní šat. Pak dále, co se týče prádla, to jest ten znamenitý nedostatek, řekl bych, hrozný nedostatek, že právě choří musí prát a perou tam od pondělka do soboty, perou tam celý rok a perou tam už 10 roků a mně jest divno, jak mohou ti lidé v takové práci vydržet a každý laik by nahlédl, že to nepatří do ústavu chorých, že by bylo žádoucno, aby to zařízeno bylo jako v trestnici, kde se k tomu vybírají jenom silnější lidé.

Proto právě mám za to, že jiní lidé, kteří nejsou lékaři, jsou dostateční, věc tu posoudit a já jsem toho přesvědčení, že když právě tato úloha se odejme lékaři, že se může naléhat na správce, aby takové nedostatky odstranil.

Právě co se mně týče, nejsem proti tomu, aby se správci plat zvýšil, jestli se na správce taková úloha uvalí, pak to zaslouží, ale to se musí na správci více žádat než nyní, on musí pak vzíti hlavní břemeno administrativní práce a odpovědnost na sebe. Pan zpravodaj praví, že jsem se odvolal na anglické ústavy, že tam jest správa oddělena; nechci ale říci, že správce nemá s ředitelem nic co dělat; ředitel jest vždy hlavou a representantem celého ústavu. Co se zodpovědnosti v administraci týče, co se týče zakoupení potřeb a nakládání s nimi, tu má býti správce zodpovědným.

Pan zpravodaj pravil, že v Anglicku se to jen tak leda bylo odbývá, že to jsou privátní ústavy a že stát nemá žádný vliv na ně; to se velmi mýlí; v Anglicku jsou ústavy dle hrabství, hrabství mají pro sebe ústavy a právě, jak to potřeba káže, jsou tam ústavy zařízeny, ale každý takový ústav řídí se vždy tou zásadou, že správcovství jest odděleno od lékařství. Kdyby se p. zpravodaj chtěl ohlédnouti a v té věci se poučiti, potřeboval by pouze navšíviti jednoho pana poslance, který má celou bibliotéku o tom pohromadě.

Oberstlandmarschall (läutet): Mir scheint aber doch, daß der Herr Redner auf die Generaldebatte zurückkommt u. Gegenstände berührt, die in Bezug auf den vorliegenden Antrag nicht zur Sache gehören.

Dwořák: Es bezüht sich auf den Verwalter, ich möchte dem Verwalter mehr aufbürden und ihn mehr verantwortlich machen; so wird man beiden Seiten gerecht, auf der einen Seite dem Sanitätspersonale und auf der anderen Seite wird man die nöthige Anforderung an das Verwaltungspersonale stellen können.

Dále pak se odvolává na koryfey, že prý koryfeové se vyslovili, že to nemůže býti roz-


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XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

děleno, že to musí býti spojeno. Když se odvolává na koryfey, odvolávám se já na ředitele našeho ústavu. On mi pravil, v nejnovějším čase, že by si to přál, aby neměl nic co činit s administrací, že jest mu to náramná obtíž; a že si přeje, aby mu ponechán byl čas, by se mohl více s lékařstvím zaměstnávat. Odvolával se p. zpravodaj i na vídenský ústav, jak to tam zařízeno jest a jak to bylo dříve, pravil, že i tam je u ústavu ředitel, který má odpovědnost za administraci. Já zase se odvolávám na ředitele zdejšího, jenžto pravil, že vídenský ředitel měl a má odpovědnost jenom dle nomine, proto že měl k ruce spolehlivého správce, který mu ve správě vše dobře vedl.

Co se týče ústavu vídenského, viděl jsem jej a tu jsem se zhrozil. Nový neznám, nemohu jej porovnat. Pravilo se ale zde ve sněmu roku 1863, že ústav náš jest první mezi rakouskými. Když se toto mluvilo, měl ten pán zajisté vídenský ústav na mysli, jak byl v roce 1847. Tenkrát mne ale ústav ten hrůzou naplnil. Já přecházím nyní právě k tomu, bych doložil, že nejsou jenom lékaři v stavu, aby posoudili, co jest chorému zapotřebí. Každý člověk zdravého rozumu může o tom soudit. A já stojím na tom, že bude ústavu dobře poslouženo, jest-li se administrace, co se týče odpovědnosti, uvalí na správce. Co se týče stravy, má to býti právě úlohou správci náležící. Dokázal jsem dříve, že se na stravě mnoho uspoří. Na tento rok se uspořilo při 700 chorých 45.000 zl. Jestli pan Dr. Hamerník pravil, že tím bude ublíženo chorým, to se mýlil. Lékaři ústavu přesvědčili se nejlepším spůsobem o stravě a chválili ji; jsou s ní spokojeni. Jaké měřítko pan Dr. Hamerník má, neznám, a nevím, koho si zvolil za měřítko.

Ale to u našeho ústavu za základ bráno býti nemůže. Já jsem pro zvýšení platu správce, ale také pro uvalení větší odpovědnosti na něho.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Berichterstatter Dr. Em. Seidl: Ich fühle mich nicht veranlaßt, den weiteren Erörterungen des von den, Herrn Vorredner Gesagten zu folgen. Jedoch muß ich mir doch Einiges erlauben.

Es gehört dieß zur ganzen Angelegenheit — in den Entwurf der Instruktion der Hausordnung, nicht aber Hieher bei der Feststellung des Personalstandes.

Ich muß ihn aber doch beneiden um seine Befähigung, aus einmaligem oder mehrmaligem Besuchen der Anstalt solche Schlüsse ziehen zu können.

Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz der Pyschiatrie. daß gerade die Bekleidung einen wesentlichen Einfluß auf die Heilung des Geistes übt und zwar nicht allein die Stoffen, aus denen die Kleider verfertigt werden, nicht allein die Farbe derselben, sondern auch der Schnitt derselben.

Vorzüglich ist es der Schnitt der Kleider. Er muß so eingerichtet sein, daß er den Ideen — weil die Kranken gewisse fixe Ideen haben — genau entspricht.

Ich kann allerdings nicht widerlegen, ob es in der hiesigen Irrenanstalt geschehen ist, daß Oberkleider als Unterkleider verwendet wurden, soweit langt meine Kenntniß nicht, nur weih ich so viel, daß Sonntagskleider für die Geisteskranken vielleicht denn doch nicht ganz passend sein würden, wenn sie dem Grade der Geistesstörung nicht entsprechen.

Sollten sie aber dieß, so würde gewiß Niemand Anstand nehmen, an dem Sonntage eine andere Kleidung als an den Werktagen den Irren zu geben.

Was die Wäsche der Anstalt anbelangt, so ist es allerdings richtig, daß manche Mißbrauche stattgefunden haben, und es ist zu erwarten, daß sobald das neue Oekonomiegebäude hergestellt sein wird, dann auch diese Uebelstände werden behoben werden.

Was aber die Berufung auf die englischen Irrenhäuser anbelangt, so muß ich bemerken, wie ich dieß schon gestern zu sagen die Ehre hatte, daß dieß sast allgemein Privatanstalten sind, wie ich die persönliche Ueberzeugung gewonnen habe; sie sind meist auf Spekulation gebaut; sie haben allerdings auch Aerzte pro forma, sie sind aber reine Pflegeanstalten und keine Heilanstalten; sie werden rein von Privaten unterhalten und sind eben nur zu dem Zwecke errichtet, um daraus einen Vortheil zu ziehen.

Was die Aeußerung betrifft, daß der gegenwärtige Direktor die Verwaltung der Administration von der ärztlichen selbst aufgehoben wissen wollte, so kann ich nur den Herrn Vorredner darüber beruhigen.

Ich könnte hier das Protokoll vorlesen und die Aeußerung, welche der Direktor Köstl bei der Enquetekommission abgegeben hat und wo einstimmig das Prinzip angegeben wurde, daß die vollkommene Trennung der Administration von der ärztlichen unmöglich sei, daß aber eine Erleichterung für den Direktor einerseits und eine größere Verantwortung für den Verwalter allerdings in der Instruktion zunächst zu berücksichtigen wäre.

Was endlich die Kosten und das Ersparniß anbelangt, so muß ich dem Herrn Vorredner nochmals in's Gedächtniß zurückführen, daß die Irrenanstalt eine Heil- und Pflegeanstalt Unglücklicher ist, daß wir also zwar in Beziehung auf die Kosten allerdings nichts Ueberstüssiges zu gestatten berechtigt wären, aber auch nicht gestatten können daß das unentbehrlich Nothwendige, was zur Heilung und Verbesserung ihres unglücklichen Schicksals nothwendig ist, gewährt werden muß. (Bravo! links).

Oberstlandmarschall: Ich werde zur Abstimmung schreiten und bitte nochmals den Antrag vorzulesen, da in demselben eine Aenderung vorgenommen wurde.

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XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

1.

"Der Jahresgehalt des Verwalters der Landesirrenanstalt ist von 630 fl. auf 1200 fl. unter Beibehaltung der Naturalwohnung und Beheizung derselben zu erhöhen. Im Falle ein Natural-Quartier in der Anstalt nicht disponibl wäre, ist für beide Emolumente ein Aequivalent von 400 Gulden festzustellen, welche jedoch auf die Pensionsbemessung keinen Einfluß zu nehmen haben,"

1.

"Roční plat správce zemského blázince zvyšuje se z 630 zl. na 1200 zl. Mimo to má v ústavu naturální příbytek a vytápění toho samého; kdyby však pro něho naturálního příbytku v ústavu nebylo, má se mu za oba tyto případky dávati náhrada 400 zl., na niž se však při vyměřování pense nebude bráti žádný zřetel."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Em. Seidl (liest):

2.

"Es ist die Stelle eines Kontrollors, der zugleich die Fuktionen des Kassiers zu übernehmen hat, mit dem Jahresgehalte von 100N fl. nebst Naturalquartier in der Anstalt, Licht und Beheizung zu systemisiren.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

2.

"Systemisováno budiž místo kontrolora, jenž má zastávati také povinnosti kasíra, a to s ročním platem 100 zl. spolu s naturálním příbytkem v ústavu, s vytápěním a osvětlením.

Berichterstatter Dr. Seidl (liest):

Das Relutum für die Naturalbezüge sei auf 300 st. festzustellen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

"Náhrada za případky naturální ustanovuje se sumou 300 zl.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Nach einer Pause.)

Da dieß nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Berichterst. Dr. Em. Seidl (liest):

3.

"Der Gehalt des Material-Rechnungsführers ist statt mit 420 mit 900 Gulden nebst Naturalwohnung in der Anstalt, Licht und Beheizung einzustellen. Das Aequivalent der Naturalbezüge ist mit 300 fl. zu bemessen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte) :

3.

"Plat počet vedoucího materiálu ustanovuje se místo 420 zl. sumou 900 zl., pak mu náleží naturální příbytek v ústavu, osvětlení a vytápění. — Náhrada za tyto naturální případky určuje se sumou 300 zl."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Nach einer Pause.)

Da dieß nicht der Fall ist, so bitte ich diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Berichteist. Dr. Em. Seidl (liest):

Die Stelle des Materials-Rechnungs-Führersadjunkten wird aufgehoben.

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Místo adjunkta počet vedoucího materiálu zrušuje se.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Dr. Görner: Nach der Abstimmung werde ich um's Wort bitten.

Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Ich bitte Herr Dr. Görner!

Dr. Görner: Ich bedauere im vorhinein, daß das, was ich hier sagen werde, vielleicht das Land zu einer Auslage veranlassen wird; allein ich kann mir nicht helfen. Ich glaube, bei einer Landes- und Staatsverwaltung handelt es sich nicht um Ersparung, sondern um Deckung der Bedürfnisse.

Es hat die Enquetkommission bereits einen Mehrbetrag von Beamten beantragt und zwar einen Amtsschreiber mit dem Jahresgehalte von 600 fl. Dieser ist bereits von dem Landesausschusse gestrichen worden. Allein ich muß mir erlauben, auf diesen Antrag zurückzukommen, weil die Erfahrungen der letzten Jahre diesen Antrag unterstützten.

Wie sich das h. Haus erinnern wird, wurde bereits bei Gelegenheit der Budgetberathung erwähnt, daß in der Irrenanstalt der Landesausschuß eine Aushilfe für nöthig erachtet hatte, weil die dort bestellten Beamten dermal nicht in der Lage waren, die Mehr-Geschäfte der ganzen Anstalt gehörig zu besorgen, dadurch Unordnungen eingetreten sind, die Geschäfte liegen geblieben waren und dadurch das Ganze nicht in der gehörigen Ordnung gefühlt werden konnte.

Es musste nämlich der Landesausschuß einen Diurnisten hingeben mit einem Betrage von 1 fl. 75 kr. täglich, welcher einen Theil der Geschäfte übernommen hat.

Der jetzige Stand der Beamten ist: ein Verwalter, ein Materialrechnungsfühler, ein Materialrech-


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nungführersadjunkt und ein Amtsdiener. Diese haben sich in die Geschäfte zu theilen. Der Verwalter hat die oberste Leitung der ganzen Administration unter dem Direktor; er hat ferner die Kassaführung, die Auszahlung; er hat auch die Kontrollirung gegenüber den Materialrechnungsführern, während der Materialrechnungsführer die Uebernahme des ganzen Materiales und die Ausfolgung im Einzelnen hatte, während der Materialrechnungsführeradjunkt die Führung von verschiedenen Journalien, Rechnungen usw. hatte, welche wieder nicht vorbehalten waren entweder dem Verwalter oder dem Rechnungsführer selbst, endlich das ganze Schreibgeschäft, während dem Amtsdiener jetzt zugewiesen sind: die Führung des Einreichungs-Protokolles, des Expedites und die Mundirung der verschiedenen Sachen. —

Es hat sich herausgestellt, daß dieser Status der Beamten, dem der neu zu kreirende und beschlossene Status äqual ist in der Personenzahl, nicht genügt hat, namentlich nicht genügt hat mit Rücksicht darauf, daß die Sluper Anstalt auch eine Oekonomie hat, welche früher von einem Arzte allein geführt worden ist, was sich nicht als praktisch bewährte, wehhalb man die Leitung einem Beamten geben musste, natürlich unter Aufsicht der Direktion und des dort ordinirenden Arztes.

Es wird die Agenda des Verwalters eine größere werden, weil, wie bereits hingewiesen worden ist, die Administration doch ihren Schwerpunkt unter Oberaufsicht des Direktors im Verwalten liegen haben wird. —

Es wird sich eine Vermehrung der Geschäfte noch dadurch ergeben, daß das h. Haus beschlossen hat, es sei die Stelle eines Hilfsämterdirektors beim Landesausschusse aufzulassen, welcher bis jetzt die Gesammteinkäufe der verschiedenen Materialien, nämlich Kohle und Holz, auch für diese Anstalt besorgt hat. —

Es wird daher nothwendig werden für die Zukunft, daß in jeder Anstalt die Besorgung der einzelnen nothwendigen Materialien und Ankäufe derselben von Seite des Verwaltungspersonales stattfinden muß.

Die Hauptursache, wehhalb der Landesausschuh einen Aushilfsbeamten in die Irrenanstalt geben musste, lag darin, daß der Materialrechnungsführer und der Adjunkt nicht im Stande waren, alle Journalien, die sich hauptsächlich dadurch häufen, daß in den verschiedenen Anstaltsgebäuden bei den einzelnen Zimmern Unterjournalien geführt weiden, welche allerdigs in den Händen der Wärter sind, die jedoch die Kontrolle eines Beamten nothwendig machen, welcher dann wieder die einzelnen Zimmerjournalien in ein Hauptjournal zusammenstellen muß, und dieselben immer in Evidenz zu halten hat.

Es hat sich der Nachtheil herausgestellt, daß durch die Uiberhäusung im Verwaltungsgeschafte der Materialrechnungsfühler die Ausscheidung und Abschreibung derjenigen Theile der Materialien, welche nicht mehr brauchbar waren, unterlassen hat, dadurch in die Journalführung und die Rechnungsrevision so ungeheuere Mängel eingetreten find, daß von einer Uibersicht und wirklichen Kontrolle von Seiten der Buchhaltung nicht die Rede sein konnte, es hat daher das Verwaltungspersonal mit der Direktion das Ansuchen gestellt, wenn derartige Uibelstände, wie sie sich herausgestellt haben, und in deren Systemaluntersuchungen und noch andere Untersuchungen eintreten mußten — wenn diese für die Zukunft dauernd abgestellt werden wollten, ein Aushilsbeamte absolut nothwendig ist bis zur Regulirung.

Wenn der h. Landtag wieder nur diese Anzahl Stellen systemisirt, wie sie gegenwärtig bereits beschlössen worden sind. so dürfte diesen Uibelständen für die Zukunft ebenfalls nicht abgeholfen sein, und was namentlich das Schieibgeschäft anbelangt, so bleibt dasselbe sehr zurück und es beklagten sich namentlich die Staatsbehörden, welche Gutachten und andere Erledigungen betreiben, ebenso die Gemeinden, welche an die Anstalt Eingaben machen in mannigfacher Beziehung, die Kranken betreffend, welche aus ihrer Mitte sich in der Anstalt befinden, daß diese Wochen und Monate lang liegen bleiben — oder liegen blieben, (jetzt kommt es nicht mehr vor). —

Die Ursache davon lag darin, weil der Beamtenstatus absolut zu klein war für die Besorgung der Geschäfte.

Ich muß daher auf den Antrag zurückkommen, welcher schon der Enquetekommission, welche die ganze Einrichtung und das Geschäft durchforscht und geprüft hat, und zu dem Antrage geschritten ist, und erlaube mir diesen Antrag zu stellen:

Es sei ein Amtsschreiber mit 600 fl: Jahresgehalt in der Irrenanstalt anzustellen.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Ich bitte diejenigen Herren, welche denselben unterstützen, die Hand aufzuheben.

Er ist hinreichend unterstützt.

Verlangt' noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschloffen.

Der Herr Berichterstatter!

Berichterstatter Dr. Em. Seidl: Ich erkenne wohl aus den von dem Herrn Vorredner angegebenen Gründen die Nothwendigkeit der Anstellung eines Amtschreibers mit 600 fl; welcher das Schreibgeschäft, vorzüglich aber die Journalführung zu überwachen (Rufe: Laut!) hätte, an. ich kann aber im Namen der Kommission nur das Bedauern aussprechen, daß der H. Antragsteller sich nicht veranlasst gefunden hat, diesen Antrag der Kommission bereits bei ihren Berathungen vorzulegen.

Ich kann es wohl nicht übernehmen, im Namen der Kommission ohne mit den übrigen Mitgliedern Rücksprache gepflogen zu haben, für den Antrag zu sprechen: ich für meine Person würde


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mich vollständig dem Antrag des Herrn Dr. Görner anschließen.

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Gömer trägt an, als Absatz 5.: Es wird ein Amtsschreiber mit 600 fl. Jahresgehalt angestellt.

Ustanoveuje se zapisovatel důchodčí s platem 600 zl.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Es geschieht).

Der Antrag ist in der Minorität.

Berichterst. Dr. Em. Seidl (liest):

5.

Die dem Haus-Seelsorger zu leistende Remunerazion ist von 300 fl. ö. W. resp. mit der 25% Theuerungszulage von 375 fl. auf 400 fl. nebst einem Beitrage für Wohnung, Licht und Heizung von 120 fl. also im Ganzen auf 520 fl. zu erhöhen.

Sn. sekr. Schrnidt (čte):

5.

Domácímu správci duchovnímu zvyšuje se remunerace s 300 zl, r. č. resp. s 25% přirážkou drahotní s 375 zl. na 400 zl. spolu s příspěvkem 120 zl. na byt, světlo a palivo, tedy úhrnem na 520 zl.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung, und bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht).

Angenommen.

Berichterst. Dr. Seidl:

Ich möchte mir die Bemerkung erlauben, daß derselbe eine Bitte um Erhöhung eingebracht, in Folge deren die Kommission eben diesen Antrag gestellt hat, und daß ich somit glaube, daß die Eingäbe desselben mit erledigt wäre.

Dr. Görner: Ich möchte mir nur eine Anfrage an den Hrn Berichterstatter erlauben, nachdem es sich hier um eine Petition des gegenwärtig dort angestellten und fungnenden Geistlichen handelt, und die Erklärung insofern abgegeben worden ist. daß alle diese systemisirten Stellen erst für die Zukunft zu gelten haben, bis die Reorganisirung durchgeführt ist, was nicht früher stattfindet, als bis die Entleerung in Kosmanos stattgefunden hat, ob seine Petition nicht doch insoweit berücksichtigt werden soll, daß schon von jetzt an sein Gehalt der Art erhöht wird.

Berichteist. Dr. Seidl:

Der Kommission ist im Allgemeinen vorgeschwebt, daß die Organisirung erst ins Leben treten soll, nachdem die Uebersiedelung nach Kosmanos stattgefunden hat. Aber ich glaube, in dieser Beziehung dürfte es wohl keinen Anstand haben, wenn das h. Haus den Beschluß fassen würde, es ihm in Erledigung seiner Petition auch für das laufende Jahr zu gewähren.

P. Matoušovský: Já bych se vřele přimlouval za duchovního správce v blázinci; jest to muž velmi pilný, který mimo to, že své povinnosti věrně zastává v chorobinci, jest také jinak činným; neboť nejstarší písemní památky naší církve v Čechách, jako knihy confirmationuni o erectionum nám chce zachovati, vydávaje je tiskem; zná se velmi dobře ve čtení starých rukopisů; je kněz obstárlý, a namáhavou prací v duchovní správě na venkově tělesně sesláblý.

Když jeho služné porovnáme, pánové, s tím, co má zahradník ve Slupech, má kněz v chorobinci zrovna tolik, co má onen zahradník; tento má 400 zl. svobodný byt, topivo a světlo; duchovní však má též 400 zl., ale na ostatní má příspěvek 120 zl., za které sotva totéž pořídí.

Až dosavád měl po kolik let jen 375 zl., tedy bych prosil, aby slavný sněm rozhodl, by mu již pro běžící rok tento příspěvek poskytnut byl.

Oberstlandmarschall: Der Hr. k. Matoušovský schlicht sich dem Antrage des Hrn. Dr. Görner an, daß in Erledigung der Petition dieser für die Zukunft systemisirte Gehalt dem Seelsorger schon dermalen fürs laufende Jahr ertheilt werde.

P. Matoušovský: Allerdings, Excellenz!

Dr. Görner: Ich habe einen Antrag nicht gestellt, sondern lediglich eine Anfrage, ich konnte den Antrag nicht stellen, weil ich sonst diesen Antrag auch für die ärztlichen Gehalte stellen müsste; denn die Aerzte sind ebensolange in diesem Gehalte gewesen und verdienen ebenso eine Berücksichtigung.

Oberstlandmaischall: P. Matoussowský stellt also den Antrag, daß in Erledigung der vom Seelsorger gestellten Petition der bereits beschlossene höher systemisirte Gehalt von 520 fl. demselben bereits mit dem Jahre 1866 flüssig gemacht werde."

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Berichterstatter Dr. Seidl: Ich habe eigentlich nichts beizufügen; ich war so frei zu erklären, daß allerdings der Kommission bei der Abfassung dieser Reorganisirung der Gedanke vorschwebte, daß derselbe erst einzutreten habe zur Zeit, wo eben die Uebeisiedlung nach Kosmanos in das neue Administrationsgebäude ermöglicht sein wird; doch aber glaube ich im Namen der Kommission erklären zu können, daß demselben gegen die alsogleiche Verleihung dieser Erhöhung bei der Erledigung der dem Landtage vorliegenden Petition kaum etwas einzuwenden sein dürfte.

(Während der Debatte haben sich so viele Abgeordnete entfernt, daß das Haus beschlußunfähig ist. Auf wiederholtes Läuten erscheinen dieselben.)

Oberstlandmarschall: Herr Pater Matoušowský stellt den Antrag: "Der mit 520 fl systemisirte Gehalt wird dem dermaligen Seelsorger für das Jahr 1866 angewiesen."

Místopř. Dr. Bělský: "Pan posl. Matou-


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šovský ponavrhuje, aby roční plat pro domácího správce duchovního, který jest vyvýšen neb systemisován na 520 zl., aby tento zvýšený plat pro běžící rok vyplacen byl."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Ich bitte aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist mit Majorität angenommen.

Berichterstatter Dr. Seidl (liest):

Wärter und Dienerschaft.

In Betreff der Regulirung der Wärter und Dienerschaft erachtet die Kommission die Anträge des Landesausschusses einem hohen Hause zur Annähme empfehlen zu sollen, und zwar in folgender Weise:

1. "Für die Sluper Realität ist ein Gärtner zur Leitung der Feld- und Gartenarbeiten mit einem Jahresgehalte von 400 fl. nebst Wohnung, Holz und Licht zu systemisiren.

Diese Stelle fei aber erst dann zu besetzen, wenn in Slup nach dem Antrage der Fachkommission Gemüsebau und Obstbaumzucht zur Beschäftigung der Kranken eingeführt wird.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Opatrovnictvo a služebnictvo.

Co se týče upravení opatrovnictva a služebnictva, vidí se komisi doporučiti slavnému sněmu, aby schváliti ráčil návrhy zemského výboru, a sice takto:

1, "Pro Slupskou realitu systemisován budiž zahradník k řízení prací polních a zahradních s ročním platem 400 zl. spolu s příbytkem, dřívím a světlem."

"Místo to obsaditi se má však teprv tenkráte, až se ve Slupech dle návrhu komise znalců pěstovati budou zeliny a stromy ovocné."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Es ist dieß nicht der Fall, also schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Prof. Seidl (liest):

2. "Die Entlohnungen für das Wartpersonale werden nach dem Geschlechte in zwei Kategorien mit je 3 Abstufungen (Klassen) namentlich bei Männern mit 8. 10, 12 Gulden, bei Weibern mit 6, 8, 10 Gulden monatlich nebst Kost nach der 3. Klasse aus der Anstaltsküche sonst aber ohne alle Emolumente festgestellt.

Die Direkzion hat je ein Drittel des Waltpersonales im Einvernehmen mit den Primarien in eine Klasse jeder Kategorie einzutheilen.

Es steht ihr das Recht zu, Individuen aus der höheren in eine niedere Klasse zu versehen und falls sie einen oder den andern der Wärterleute für besonders würdig erachtet, um dessen Einreihung in die höhere Klasse auch über das systemisirte Drittel befürworten zu müssen, so hat sie einen Antrag an den Landesausschuß zu stellen, über welchen Letzterem die Entscheidung zusteht.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

2. "Mzda personálu opatrovnímu ustanovuje se dle pohlaví ve dvou kategoriích, v Každé s třemi mezistupními (třídami), totiž opatrovníkům 8, 10, 12 zlatými a opatrovnicím 6, 8, 10 zl. měsíčně spolu se stravou vedle třetí třídy z kuchyně ústavu, jinak však beze všech případků."

"Ředitelstvo ústavu má po třetině personálu opatrovního ve srozumění s lékaři primárními vřaditi do jednotlivých tříd každé kategorie."

Jemu přísluší také právo, přesazovati jednotlivé opatrovníky a opatrovnice z vyšší třídy do nižší třídy; a uznává-li někoho z personálu opatrovního za zvláště hodná, přimlouvati se za jeho vřadění do vyšší třídy také přes třetinu systemisovanou, učiniti má návrh výboru zemskému, jemuž o tom rozhodovati přísluší.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Herr Abg. Dwořák!

Poslanec Dvořák: Již jsem minule podotkl, jak právě tento personál opatrovní jest důležitý, a nechci dále se o tom šířiti.

Jest to známá věc, že na těchto opatrovnicích záleží velmi mnoho. Od jejího chování se k chorým závisí blaho chorých.

Dovojil bych si ponavrhnouti, aby, jest-li možno, se jim zlepšilo, a sice, aby se udělaly 4 třídy. Jak nyní jest personál placen, to právě stojí lépe, než komise navrhuje, a sice, vezme-li se ohled na mužské, ti mají 5 tříd: 12 zl., 10 zl., 9 zl., 8 zl. a 7 zl. Ženské mají 12, 9, 8, 7 zl. Zde dle návrhu mají mužští 8, 10, 12, ženské 6, 8, 10 zl.

Dovolil bych si navrhnouti čtvrtou třídu u mužských 14, u ženských 12 zl. právě vzhledem k tomu, že mají i nyní měsíční plat 12 a 10 zl. a ještě mají přídavek drahotní 25 %- Opatrovníci a hlídači mužští mají ještě na šat 10 zlatých.

Myslím právě, že ten personál je velmi důležitý a že by se ohled na něj měl bráti. Ovšem, jak podotknuto, nejlepší částka správy je, že se jim dovolila strava z kuchyně ústavu zdarma. Je to přilepšení; ale posavad se jim také dávala strava ve velmi levné ceně.

Nyní, když se bude platit za ně strava 3. třídy, stane se ulevení traktérce samé. Jak jsem podotknul, je velmi důležité k tomu hledět a k tomu konečně přijít musí, že ve vlastní režii také strava bude, aby se úplně všeho dostalo chorým, čeho potřebují, aby všem nedostatkům možným se předešlo a všelijakým vadám. Já si dovoluji navrhnouti zlepšení platu personálu opatrovního.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abge-


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XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

ordnete Dwořák trägt an: Der Absatz 2 hätte zu lauten:

Mzda personálu opatrovnímu ustanovuje se dle pohlaví čtyřmi stupněmi, totiž opatrovníkům po 8, 10, 12 a 14 zl., opatrovnicím po 6, 8, 10 a 12 zl. měsíčně spolu se stravou vedle třetí třídy z kuchyně ústavu, jinak však beze všech případků.

Der Abgeordnete Dwořák tragt an: Die Entlohnung für das Wachpersonale wird nach Geschlecht in 2 Kategorien mit je 4 Abtheilungsklassen, nämlich bei Männern mit 8, 10, 12, 14 fl., bei Weibern 6, 8, 10 und 12 fl. monatlich nebst Kost nach der 3. Klasse aus der Anstaltsküche, sonst ohne alle Emolumente festgestellt.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Verlangt noch Jemand das Wort?

Abg. Dwořák: Ich möchte, was die Textirung betrifft, wenn der Herr Berichterstatter sich damit einverstanden erklärt, beantragen, daß hier ausbleibe: "Die Entlohnung für das Wachpersonale wird nach Geschlecht in 2 Kategorien."

Wenn das Personale nach Geschlecht männlich und weiblich eingetheilt wird, dann braucht man weiter von Kategorien nicht zu sprechen.

Berichteist. Dr. Seidl: Das ist wahr.

Dr. Tedesco: Die Enquetekommission, die von diesem h. Hause eingesetzt wurde, hat vollkommen anerkannt, daß das Wartpersonale im Irrenhause einen beschwerlichen Dienst hat und dem zufolge auch entsprechend entlohnt werden müsse. Sie hat bei Bemessung der Gehalte aber auch Rücksicht nehmen müssen auf die möglichste Sparsamkeit, und hat Rücksicht nehmen müssen auf die Gehalte und Entlohnungen, wie sie nicht nur bei ähnlichen Heilanstalten überhaupt, sondern auch in Irrenhäusern in Wien, Brünn usw. vorkommen, und in der Beziehung hat sie dann ihre Anträge gestellt, die gleichmässig bereits das Bedürfniß des Wartpersonales selbst im Auge hatten, gleichmässig auch die nothwendige Rücksicht auf Ersparnisse bezüglich das Landesbudget vor Augen hatten, und ich glaube, daß die Anträge, wie sie hier gestellt worden sind, bei den Anforderungen im vollsten Maße entsprechen, und Abänderungen derselben nicht nothwendig erscheinen.

Posl. Dvořák: To si dovolím podotkuouti, že tato výloha neobnáší tak mnoho, ono se zde jedná, když vezmeme mužské a ženské dohromady, o 600 zl. a právě jak nyní požívají platu, mají nyní skoro ještě více; k. př. mužští, kteří mají 12 zl., mají měsíční příspěvek 3 zl. 37 kr., to jest přirážka drahotní a tedy mají dohromady 15 zl. 37 kr., ti, kteří mají 10 zl., mají měsíčně 2 zl. 84 kr. přirážky a to tedy činí skoro 13 zl. a právě nechci déle o tom mluvit, má těmto lidem být umožněno, aby mohli dobře obstát a nebyli nuceni toho hledat na jiných stranách.

Já se tedy vřele zastávám toho přídavku, poněvadž tak mnoho záleží na opatrování chorých a když těm lidem se něco více popřeje, budou svou službu lépe konat.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter Seidl: Es kann allerdings nicht bestritten werden, daß das Wartpersonale insbesondere in der Irrenanstalt, eines der wichtigsten Elemente zur Exekutirung der ärztlichen und administrativen Verordnungen bildet, denn auf ihre Verläßlichkeit, auf die Handhabung der Hausordnung und auf die Exekutive ärztlicher Anordnungen kommt es wesentlich an, es gehört dazu aber auch ein eigenes Gefühl, ich möchte sagen eine eigene Vorliebe, um sich gerade mit diesen Unglücklichen zunächst zu beschäftigen und aus Liebe zur Sache selbst den Dienst zu thun.

Diese Rücksichten haben allerdings die Kommission geleitet bei der Bestimmung der Bezüge derselben und sie hat sie ausnahmsweise besser gestellt, als alle anderen Wärter, die weniger beschäftigt sind, als diese. Doch sind die von der Kommission beantragten Summen gerade entsprechend den Leistungen, wenigstens wie die Kommission es erachtete, welche sie auszuüben eben bemüssigt sind.

Es ist allerdings richtig, daß sie mit den Bezügen, wie sie sie gegenwärtig haben, besser gestellt sind im Gelde, als sie nach der Organistrung gestellt werden. Aber hier entfällt eben der Umstand, daß sie die Naturalkost bekommen, während sie dieselbe jetzt vom Tracteur beziehen müssen, der sie ihnen um einen billigeren Preis verabreicht.

So gern ich von meiner Seite dem vom geehrten Herrn Vorredner gestellten Antrag beistimmen würde, so bedauere ich doch dieß im Namen der Kommission nicht thun zu können, weil eben die Kommission von dem Prinzipe ausging, nicht unnütze Auslagen zu machen und wo möglich zu sparen sich bemüssigt gefunden hat.

Oberstlandmarschall: Ich werde den ersten Absatz zuerst nach dem Amendement des Herrn Abgeordneten Dwořák zur Abstimmung bringen. Er lautet: Die Entlohnungen für das Wartpersonale werden nach dem Geschlechte in je 4 Abstufungen (Klassen), nämlich bei Männern mit 8, 10, 12 und 14 fl., bei Weibern mit 6, 8. 10 und 12 fl. monatlich nebst Kost nach der 3. Klasse aus der Anstalts-Küche, sonst aber ohne alle Emolumente festgestellt.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Mzda personálu opatrovnímu ustanovuje se dle pohlaví na 4 stupně, totiž opatrovníkům 8, 10, 12 a 14, zl. a opatrovnicím 6, 8, 10 a 12 zlatých měsíčně spolu se stravou dle 3. třídy z kuchyně ústavu, jinak však beze všech případků.


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XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage mit dem Amendement des H. Abg. Dwořák zustimmen, aufzustehen!

(Majorität zweifelhaft).

Ich bitte um die Gegenprobe. (Zählt).

Nach bei Zählung wären wir nicht beschlußfähig. Ich bitte noch einmal sich niederzusetzen.

Ich werde abzählen, ob wir wirklich beschlußfähig sind, weil einige von den Herren sich vielleicht der Abstimmung enthalten.

(Zählt. — Während dem Zählen läutet der Oberstlandmarschall-Stellvertreter nach den Herrn Abgeordneten, von denen indessen mehrere in den Saal eintreten, und das Haus beschlußfähig machen. Abgeordneter Steffens ruft: Wir sind schon beschlußfähig: 122).

Ich werde den Antrag noch einmal vorlesen lassen.

Landtakssekretär Schmidt (liest): Die Entlohnungen des Wartpersonales werden nach dem Geschlechte in je 4 Abstufungen (Klassen), nämlich bei Männern mit 8, 10, 12 und 14 fl., bei Weibern mit 6. 8, 10 und 12 fl. monatlich nebst Kost nach der 3. Klasse aus der Anstaltsküche, sonst aber ohne Emolumente festgestellt.

Mzda personálu opatrovnímu ustanovuje se dle pohlaví na 4 stupně, totiž opatrovníkům 8, 10, 12 a 14 zl. a opatrovnicím 6, 8, 10 a 12 zlatých měsíčně spolu se stravou dle 3. třídy z kuchyně ústavu, jinak však beze všech případků.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene H., welche dem Amendement des Herrn Abg. Dwořák zustimmen, aufzustehen.

(Das Centrum erhebt sich).

Der Antrag ist in Minorität.

Ich werde nun die Anträge des Ausschusses und zwar alle 3 Absätze, wie sie vom Herrn Berichterstatter vorgetragen sind, zur Abstimmung bringen und bitte die Herren, welche den Anträgen des Ausschusses zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Em. Seidl (liest):

3. "Der Lohn der Wäschbesorgerin wird mit monatlichen 24 fl. öst. W. nebst Wohnung in der Anstalt, Holz und Licht festgestellt."

Sn. sekr. Schmidt (čte):

3. "Mzda obstaravatelky prádla ustanovuje se měsíčně 24 zl. r. č. s příbytkem v ústavu, dřívím a světlem."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und bitte die zustimmenden Herren, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Em. Seidl liest:

4. "Für 2 Portiere, einen für die obere Realität den zweiten für Slup, werden monatlich je 20 fl. nebst Wohnug, Holz, Licht und vollständiger Portierskleidung;

ferner.

Für einen Badewärter, der zugleich als Maschinist ist, zu verwenden, wird monatlich

20 fl.

für einen Hausmaurer

20 "

für einen Hauszimmermann

20 "

für drei Hausdiener mit je

18 "

für zwei Nachtwächter mit je

18 "

nebst Wohnung, Licht und Heizung und einer entsprechenden Hausdienerkleidung für jeden derselben, festgesetzt.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

4. "Dvěma vrátným, jednomu pro hořejší realitu a druhému pro Slupy, ustanovuje se měsíčně po 20 zl. spolu s příbytkem, dřívím, světlem a úplným šatem, vrátnému příslušícím;" dále se ustanovuje opatrovníku v lázních,

jenž by měl býti zároveň strojníkem, měsíčně

20. zl,

domácímu zedníkovi

20 "

domácímu tesaři

20 "

třem domácím sluhům po

18 "

dvěma ponocným po

18 "

"spolu pak každému z nich příbytek, světlo a topení, jakož i šat pro domácí sluhy přiměřený."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Da dieß nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Verichterstatter Dr. Em. Seidl (liest):

5. "Der Landesausschuh wird beauftragt, diese Organisirung der hiesigen Irrenanstalt nach erfolgter Eröffnung des Filiales in Kosmanos und nach Uebersiedelung der Administration in das neu errichtete Gebäude in's Leben treten zu lassen, zugleich aber dafür Sorge zu tragen, daß die durch diese Organisirung bedingten Mehrausgaben und zwar:

Beim ärztlichen Personale per

2169 fl. 75 kr.

Bei dem Verwaltungsbeamten und dem Hausseelsorger per

1275 fl. — "

Bei Wärtern und Dienerschaft

7480 fl. — "

Also in Summa

10,924 fl. 75 kr.

in das Budget eingestellt werde."

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

5. "Zemskému výboru se ukládá, aby organisaci tuto zdejšího blázince uvedl ve skutek hned, jakmile bude filiálka v Kosmonosích otevřena i jakmile orgány správní přesídlí do nově zřízeného stavení. Zároveň však má zemský výbor o to pečovati, aby suma, o kterouž náklad organisací tou nevyhnutelně potřebný činiti bude více, totiž:

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při personálu lékařském

2169 zl. 75 kr.

při úřadnících správních a při domácím správci duchovním

1275 " — "

při opatrovnictvu a služebnictvu

7480 , — "

tedy úhrnem

10924 zl. 74 kr.

"postavena byla do budžetu."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Ich schreite zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Em. Seidl (liest):

Schließlich kann die Kommission nicht umhin, ihre vollste Anerkennung auszusprechen über die wohlthätige Rückwirkung auf die Pflege der Kranken einerseits und über die bedeutenden finanziellen Ersparnisse andererseits, welche durch die in der Anstalt wieder eingeführte strengere Kontrolle und zweckmässigere Ueberwachung im Verlaufe des letzten Jahres erzielt wurden.

Sie erlaubt sich aber auch zugleich den Wunsch auszusprechen, der Landesausschuß möge der in seinem Berichte gegebenen Zusage bald entsprechen und ein zur zweckensprechenden Leitung der Irrenanstalt unentbehrlich nothwendiges Statut, nebst Instruktionen und Hausordnung entwerfen.

Ich glaube, was den letzten Absatz anbelangt, im Namen der Kommission aussprechen zu dürfen, daß derselbe geändert werden wolle, u. z. in folgender Form, wie er namentlich von dem Landesausschusse beantragt wurde.

Der hohe Landtag wolle beschließen, den Landesauschuß zu beauftragen, das Statut, die Instruktion und Hausordnung einverständlich mit der hohen Regierung zu entwerfen und einzuführen.

Sněm. sekr. Schmidt: Komise činí dále návrh:

Slavný sněm račiž zemskému výboru uložiti, aby statut s instrukcemi a řádem domácím ve srozumění se slavnou vládou zdělal a v platnost uvedl.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Ich schreite zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage der Kommission zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Seidl: Da in dem Berichte keine wesentliche Wanderungen stattgefunden haben, erlaube ich mir den Antrag im Namen der Kommission zu stellen, daß gleich zur dritten Lesung der Anträge geschritten werden wolle.

Oberstlandmarschall: Ist das Haus dait einverstanden, daß zur dritten Lesung geschritten und von der wirklichen Vorlesung Umgang genommen werde?

Ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Ich stelle die Umfrage, ob die gefassten Beschlüsse als Ganzes in dritter Lesung angenommen werden.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Sie sind angenommen.

Ich bitte nun den Herrn Berichterstatter der Budgetkommission.

Berichterstatter Ritter von Kopec: Der Landesausschuß hat sich an den Landtag in einem Berichte gewendet, in welchem er ersucht, es mögen jene Beträge, welche zur Herstellung und Vervollständigung der Betriebseinrichtung im Košiřer Bräuhause nothwendig sein werden, aus den Landesgütern-Renten beziehungsweise aus dem Kapitalienstande der Landesgüter bewilligt werden.

Dieser Bericht des Landesausschusses ist dem Budgetausschusse zugewiesen worden, welcher den einstimmigen Beschluß gefasst hat, an das hohe Haus die Bitte zu stellen, nach §. 47 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des Gegenstandes in Antrag zu bringen, welche damit motivirt ist, daß uns die zugemessene Zeit nur noch kurz ist und ich erlaube mir daher die Bitte, daß es von der Drucklegung des Antrages und von der Drucklegung des Kommissionsberichtes abkommen möge.

Nám. nejv. marš. Dr. Bělský: Pan zpravodaj ponavrhuje, aby tato zpráva nemusela býti tištěna, dle 61. 47 jedn. ř. a aby byla vyřknuta nutnost stran toho.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Berichterstatter Ritter von Kopec: Ich muß mir erlauben, den Bericht des Landesausschusses vorzulesen.

(Liest:) "Hoher Landtag!

Das zu den Landesgütern gehörige auf 20 Faß vollen Gusses eingerichtete Brauhaus m Košíř, welches zur Zeit der unbeschränkten Ausübung des Propinationsrechtes eines der rentabelsten Objekte der Landesgüterverwaltung bildete, verdient auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen mit Rücksicht auf seine günstige Lage in der Nähe der Landeshauptstadt und zahlreicher Ortschaften, welche durch zweckmassige Kommunikationen allseitig in Verbindung stehen, eine besondere, vorsorgende Pflege.

Die glücklichen Betriebsergebnisse dieses Etablissements steigerten vor Jahren dessen vorzüglichen Ruf, so daß von diesem Pachtobjekte in der letzten


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Pachtperiode vor dem J. 1848 nebst Angabe eines Deputats von 24 Faß Bier in natura ein jährlicher Pachtschilling von 4125 fl. 12 kr. C. M. entrichtet wurde.

In Folge der, durch das kais. Patent vom 7. September 1848 und durch die Durchführungsvorschrift vom 4. März 1849 erfolgten Aufhebung des l obrigkeitlichen Bier- und Brauntweinzwanges, wie nicht minder in Folge der dazumal eingetretenen Umgestaltung des Steuersystems, sank der Pachtschilling schon im J. 1849 auf jährliche 1500 fl. C. Mze., konnte jedoch auch bei diesem ermässigten Betrage nicht erhalten werden, ja es stand späterhin in Folge der dazumal allgemein eingetretenen und namentlich in dieser Geschäftsbranche fühlbar gewordenen Geschäftsentmuthigung dieses Brauhaus sogar durch volle 5 Monate leer und ertraglos da.

Im Jahre 1856 wurde für dasselbe gegen einen jährlichen Pachtschilling von 800 fl. C. Mze. zwar ein Pächter gefunden, allein auch dieser hielt seine bis 1862 reichende Pachtzeit nicht aus. indem er schon nach 8 Monaten das Pachtobjekt verließ, welches endlich unter denselben Modalitäten und für denselben Pachtschilling anderweitig vergeben werden musste.

Unter solchen Verhältnissen traf der ehrerbietigst gefertigte Landesausschuß im J. 1861 die Vermaltung dieses Pachtobjektes. Ernstlich dahin strebend, ein der Ertragsfähigkeit des Objektes entsprechendes wirkliches Erträgniß herbeizuführen, musste dasselbe den im Frühjahre 1862 eintretenden Ausgang der Pachtzeit als eine willkommene Gelegenheit begrüßen, um das durch ungünstige Konstellationen herabgekommene Etablissement wo möglich seinem früheren Flore zuzuführen.

In dieser Richtung war sein Bemühen vor allem dahin gerichtet, für dieses Etablissement einen mit den erforderlichen Betriebsmitteln versehenen, wie nicht minder mit der gehörigen Geschäftskenntniß ausgestatteten Unternehmer zu gewinnen, der bei Entwickelung gehöriger Energie und bei umsichtiger Benützung der unverkennbar vortheilhaften Betriebs- und Absatzverhältnisse dieses Bräuhauses das Erträgniß desselben entsprechend zu steigern im Stande wäre.

Den getroffenen Einleitungen ist es zu danken, daß in der Person des gegenwärtigen Pächters Jonas Libický ein Unternehmer gefunden wurde, der das Pachtobjekt bereits am 20. März 1862 und zwar mit der Verpflichtung zur Zahlung eines jährl. Pachtschillings von 1862 fl. 40 kr. und unentgeltlicher Leistung von 24 Faß Deputatbieres zunächst auf die Dauer von 5 Jahren 7 Monate bis Ende Septb. 1867 übernahm, und alle Garantien eines energischen, förderlichen und nachhaltigen Geschäftsbetriebes bietet.

Seither hat derselbe mit hierortlicher Genehmigung durch Aufnahme eines mit Solidarhaftung eintretenden Mitpächters (Gotilieb Reitler) seine Betriebsmittel abermals vermehrt und verstärkt.

Um jedoch der Pachtunternehmung, welche bereits aus eigenen Mitteln nicht unbedeutende Verbesserungen der Betriebseinrichtungen bewirkt hat, in der That jenen Erfolg zu sichern, der von dem soliden und rationellen Betriebe eines solchen industriellen Etablissements mit Recht beansprucht werden kann, ja im Interesse der Landesgüter erzielt werden muß, können derselben zur schwungvollen Ausübung des Betriebes Unerläßlich nothwendigen Vorbedingungenund Hilfsmittel — wenn auch deren Beschaffung dem verpachtende Theile zur Last fällt — nicht wohl versagt werden.

Hauptsächlich drei Übelstände sind es, deren Beseitigung in der That dringendste Nothwendigkeit geworden ist, da dieselben die wesentlichen Grundbedingungen einer entsprechenden Betriebsausübung entsprechen.

1. Vor Allem machte sich der Mangel eines entsprechenden Lagerkellers fühlbar, der bisherige, bei dem košířer Bräuhause bestehende Keller ist einmal schon in seinem Fassungsraume äußerst beschränkt, indem er kaum zur Einlagerung von 4—500 Eimer, übrigens aber auch nach seiner Kostruktion zur Einlangerung von Unterbefenbier gänzlich ungeeignet u. bei allen dem endlich so baufällig geworden ist, daß sich die schon zur Zeit der ständischen Verwaltung daran bewirkten Reparaturen und namentlich die zur Stütze der Hauptmauern nachträglich angebrachten Strebepfeiler, als ganz ungenügende Versuche zur Abwehr weiteren Nachtheils darstellten.

Eine genauere Untersuchung des Terrains und namentlich die Erfahrungen, welche bei einigen in neuester Zeit dortselbst vorgenommenen Bauführungen gemacht worden sind. lieferten den Beweis, daß der jähe Abfall des Höhenzuges, an dessen Lehne der Bierkeller erbaut worden ist, in ein versumpftes Terrain die stettig fortwirkende Ursache ununterbrochener Senkungen des schwerfälligen Baues bildet und daß diesem Uibelstande nur durch eine, mit der Bestimmung dieser Lokalität unvereinbarliche Auslösung der Gewölbedecken, oder durch kostspielige Unterfangungen der Fundamente abgeholfen werden könnte. Bauführungen, die schließlich doch ihren Zweck, Herstellung eines brauchbaren Lagerkelleis schon aus dem Grunde verfehlen müssten, weil das Lokale bei plötzlich eintretendem Thau- oder Regenwetter dem Eindringen äußerer Gewässer preisgegeben ist und sohin die Verzehrung der Eisvorräthe bevorstehen würde.

Wenn der Betrieb dieses Bräuhauses ungeachtet dieses schreienden Uibelstandes in früheren Jahren gleichwohl schwungvoller vor sich ging, so liegt die e Erklärung hievon in den früheren, im schleunigsten s Absatze an die zwangsweise zugewiesenen Wirthshäuser sich vollziehenden Betriebsmodalitäten und theilweise wohl auch in dem vorbestandenen Steuersysteme, welches, lediglich das Bierquantum —als g solches berücksichtigend, vielmehr die schnelle Entfernung der erzeugten Würze, als die Einlagerung derselben im Geschäftslokale räthlich erscheinen ließ.

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Unter den gegenwärtig herrschenden Betriebsmethoden und bei dem geänderten Steuersysteme ist jedoch eine nachhaltige und gewinnenreiche Erzeugung guter, weithin absatzfähiger Biere, namentlich des Unterhefenbieres, ohne entsprechende Lagelkeller gar nicht denkbar.

Das kosirer Brauhaus ist aber schon nach der Qualität des gegenwärtig zum Betriebe vorhandenen Wassers, welches nur nach vollzogener Destillation zur Biererzeugung geeignet wird, vor Allem zur Erzeugung von Unterhefenbier genöthiget — zu dem auch schon durch seine Lage und die hindurch gegebenen Konkurrenz-Verhältnisse in der Nähe eines am Genutze des Unterhesenbieres immer mehr Geschmack findenden, konsumirenden Publikums auf die ausgedehnte Erzeugung guter und haltiger Lager und Unterhefenbiere gewiesen.

Endlich wirkt der in neuerer Zeit eingetretene Umschwung des Betriebs, der in der Branche des Bräuwesens so offenbar den Charakter der Großindustrie annimmt, in gleicher Richtung dahin, ein Bräu-Etablissement,welchem eine dauernde Rentabilität gesichert sein soll mit vervollkommenen, den Anforderungen der Neuzeit entsprechenden Betriebseinrichtungen, namentlich auch mit hinreichenden und guten Lagerleitern zu versehen.

Im Hinblicke auf die unabweisbare Nothwendigkeit hat der Landesausschuß über wiederholtes Andringen der Pächter, welche sich für den Gewährungsfall zu einem erhöhten Pachtschillinge und zwar zur Zahlung jährlicher 2000 fl. ö. W. und außerdem zur 6% Verzinsung des Baukapitals erboten und verpflichteten unterm 9. August 1865 Z. 11340 beschlossen, bei diesem Bräuhause einen, allen Anforderungen der Neuzeit entsprechenden Lagerkeller mit einem Fassungsraume von 5—6000 Eimern aus Rentmitteln herzustellen. Die Anlegung und Konstruktion desselben, ursprünglich mit circa 12— 14000 st. veranschlagt, wurde dem in dieser Beziehung rühmlichst bekannten Civilingenieur C. Völkner übertragen.

Die von demselben nach eigenem Systeme erbauten Keller zeichnen sich vorzugsweise dadurch aus, daß durch zweckmässige Ventilationen und Sperrungen bei steter Abkühlung der in den Lagerräumen entstehenden wärmeren Luftschichten der Eisstock selbst, eine mehrjährige Dauer erlangt. Völkner hat die Sary'schen Keller und jene des Kreuzherrenbräuhauses in Prag, die großartigen Keller in Kladran, Neu-Kollin, Neuhof, Teschen in Schlesien, in Lichtenthal, Königinhof, Bodenbach, Napajedl, Oberbeřkowic, Unter-Počernic, in Jedlersee bei Wien in Magdeburg (für Wernecke) in Havelberg bei Hamburg, in Zittau und an anderen Orten auf vorzügliche Weise angelegt und durch diese bewährten Konstruktionen die vorzügliche Zweckmässigkeit seines Systems bewiesen.

Der von demselben nach kommissioneller Feststellung der Situation des künftigen Lagekellers verfaßte Bauvoranschlag weiset ein Erforderniß pr. 24623 fl. 99 kr. nach, welches abgesehen von der größeren Kostspieligkeit des dem Baue zu Grunde gelegten Systems zum Theile auch dadurch motiwirt erscheint, daß sich in der Sohle der Anhöhe, an welcher der Keller errichtet wird, eine felsige Unterlage vorfand, wodurch Sprengungen im großen Maße nothwendig wurden. Gleichwohl hat der mit der Oberleitung des Baues betraute Landesbauinspektor die Versicherung abgegeben, daß von seiner Seite aller Eifer, Umsicht und die strengste Aufsicht aufgewendet werden wild, um den Bau unbeschadet der Solidität mit einem Aufwande von circa 20000 fl. durchzuführen und es ist dies mithin die Ziffer, welche die Grundlage der weiteren Verhandlungen bietet.

Daß ein so bedeutender Betrag aus dem kurrenten Erträgnisse der Landesgüter nicht wohl geschafft weiden kann, war dem ergebenst gefertigten Landesausschusse von allem Anfange klar. zumal die Verwaltung der Landesgüter mit vielfachen Schul- und Kirchenpatronaten belastet und überdieß zu vielen nach jahrelanger Vernachläßigung einzelner Pachtobjekte nothwendig gewordenen Ballführungen veranlaßt, gerade im gegenwärtigen und nächsten Jahre außerordentliche Bauerfordernisse zu decken hat, indem die bei mehreren großen Pachtobjekten ausgehende Pachtzeit, die endliche Ordnungsstellung " und Instandsetzung der Gebäude unabweislich gebot.

Unter so bewandten Verhältnissen erübrigte wohl nichts anderes, als die Deckung des für die Instandsetzung des koširer Brauhauses aufzuwendenden Bauaufwandes aus den Stammkapitalien der Landesgüter, welche im Ganzen einen Normalwerth von 109364 fl. 94 kr. repräsentiren, in Aussicht zu nehmen und es dürfte dieser Ausweg um so gerechtfertigtet erscheinen, als die Ausführung des Kellerbaues an die, von der Pachtunternehmung auch willig eingegangene Verpflichtung geknüpft würde, den Pachtschilling nicht nur von den bisherigen 1862 fl. 40 fr. auf volle 2000 fl. ö. W.. sondern überdieß noch um jenen Betrag zu erhöhen, welcher dem Betrage der 6% Interessen des auf diese Bauführung zu verwendenden Anlagekapitals gleichkommt, so daß der Pachtschilling bei Annahme einer effektiven Kapitalsanlage per 2000 fl. im ganzen auf 3200 ö. W. gesteigert erscheint — ein Ergebniß, das im Hinblicke auf die um die Zeit des Pachtausganges des früheren Pächters ausgesprochene Besorgniß des Verwaltungsamtes, es werde kaum gelingen, das Bräuhaus um den bis dahin erzielten Pachtschilling pr. 800 fl. C.M. hintanzngeben, die Zweckmässigkeit und richtige Placirung der aufgewendeten und noch weiteis beabsichtigten Kapitalanläge beweist.

Außer diesem Kellerbau erscheint 2tens ein weiterer und gleichfalls sehr namhafter Aufwand nothwendig, um diesem Bräuhause endlich den Bezug des zu seinem Betriebe überhaupt und namentlich unter den gegebenen Verhältnissen erforderlichen Wassers


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entsprechender Qualität und in zureichender Quantität zu sichern.

Es ist an sich zu beklagen, daß das an Ort und Stelle vorfindliche Wasser nach seiner chemischen Zusammensetzung zur Biererzeugung ohne vorherige Destilation absolut unverwendbar ist. Abgesehen aber davon ist die zu Gebote stehende Quantität dieses Waffers für den Betrieb in seinem gegenwärtigen Umfange unzulänglich und es muß daher der Abgang durch einen großen Theil des Jahres hindurch aus dem Moldauflusse in Fässern zugeführt werden, was die Betriebskosten ungemein steigert und hiedurch die Konkurrenzfähigkeit des Erzeugnisses wesentlich bedroht.

Unter diesen Umständen erübrigt gegenwärtig, wo das Bläuhaus mit seiner kostspieligen Einrichtung nun schon vorhanden ist, wohl nichts anderes, als auf Mittel zu sinnen, um diesem pekuniären Uebelstande gründlich abzuhelfen.

Mit der größten wissenschaftlichen Gründlichkeit vorgenommene Analysen des in Košíř vorhandenen Brunnenwassers haben ergeben, daß dasselbe zur Erzeugung gewisser Biergattungen nur durch Mischung mit Moldauwasser verwendbar wird. Es liegt also nahe den Versuch zu machen, durch Herstellung einer direkten Zuleitung des Moldauwassers zum Bräuhause diesem Uebelstande ein für allemal und gründlich abzuhelfen.

Nach den von dem Verwaltungsamte der Landesgüter gepflogenen Erhebungen dürfte die Durchführung dieses Projektes einen Kostenaufwand von 14 bis 16000 fl. verursachen. Wenn sich der ergebenst gefertigte Landesausschuß nun zwar vorbehalten muß, bei Eintritt der besseren Jahreszeit vorerst auch noch Erhebungen einzuleiten, ob sich nicht allen, falls in der Nähe von Kosn anderweitig geeignetes Quellenwasser in hinreichender Quantität auffinden und so dem gerügten Bedürfnisse auf billige Weise abhelfen ließe, so fühlt sich derselbe, gleich wohl jetzt schon verpflichtet, vom h. Landtage die Bewilligung zur eventuellen Ausführung des ersterwähnten Projektes einer direkten Zuleitung von Moldauwasser zu erbitten, weil nach den bisherigen Erfahrungen und der geologischen Beschaffenheit der nächsten Umgebung von Kosiř die Auffindung einer hinreichend mächtigen nachhaltigen und nach ihrer chemischen Beschaffenheit zur Biererzeugung verwendbaren Wasserquelle nicht wohl zu erwarten steht und weil andererseits der nun großartig erweiterte Pachtbetrieb einer schleunigen Abhilfe unvermeidlich macht, soll nicht der Bezug der Pachtrente selbst und die Ertragsfähigkeit dieses Objektes überhaupt auf längere Zeit in Frage gestellt werden.

Nicht minder ist endlich 3tens zur Vervollständigung der Betriebseinrichtung die Herstellung einer englischen Dörre nothwendig. Die gegenwärtig dort befindliche alte Saiteldörre ist — abgesehen von ihrer Baufälligkeit — an und für sich schon zur Ausübung des Bräugewerbes nach den gegenwärtigen Anforderungen ungeeignet; es wird kaum ein Bräuhaus erhöhteren Betriebes in Prag geben, welches noch mit einer Satteldörre arbeiten würde; die in der Malzbereitung eingetretenen Fortschritte und die hiedurch, bedingte Charakterisirung der Bierwürze einer bestimmten Erzengungsstätte hängt wesentlich von der Konstruktion der Dörre ab, und es ist mithin unvermeidlich auch diese, beiläufig auf 5000 fl. Kostenaufwand veranschlagte Betribseinrichtung rechtzeitig herzustellen.

Alle diese Bräuausgabungen werden nach dem Vorbesagten wohl nur aus den Stammkapitalien der Landesgüter gedeckt werden können; alle diese Bauführungen beabsichtigt aber der ergebenst gefertigte Landesausschuß nur unter der Bedingung ins Werk zu sehen, wenn die Pachtunternehmung den Pachtschilling jeweilig mit dem Betavge der 6% Interessen des aufzuwendenden Anlagekapitals erhöht.

Da hiernach eine eventuelle Erhöhung des Pachtschillings bis auf circa 4000 fl. in Aussicht steht, und sohin das Jahreserträgniß der Landesgüterverwaltung nicht nur nicht geschmälert, vielmehr durch den an und für sich bereits gesteigerten Pachtschilling für das Košiřer Bräuhaus erhöht wird, und sohin diese Kapitalsanlage als eine lukrative Investirung des in Papierwerthen vorhandenen Vermögens in nachhaltig ertragreiche Realitäten angesehen werden muß, und da schließlich nach gewissenhafter Erwägung aller Verhältnisse nur die Alternative erübrigt, entweder die dargelegten Kapitalsanlagen zu machen oder das Pachtobjekt seinem unvermeidlichen Ertragsrückgange, eventuell Verfalle Preis zu geben; so erlaubt sich der ergebenst gefertigte Landesausschuh mit der pflichtschuldigen Versicherung, daß bei Durchführung der hier besprochenen Projekte die Rücksicht auf thunlichste Schonung der Landesgüterrenten unter allen Umständen gewissenhaft festgehalten werden wird, den Antrag zu stellen:

Der h. Landtag geruhe zu beschließen:

Die vom Landesausschusse in Angriff genommene Herstellung eines Bierlagerkellers bei dem Kosirer Bräuhause mit dem approximativen Kostenaufwande von 20.000 fl. öst. W., sowie die in Aussicht genommenen Bauführungen zur Beischaffung eines hinreichenden und geeigneten Wasservorraths für dieses Bräuhaus; endlich die Herstellung einer englischen Dörre daselbst, diese letzteren beiden Herstellungen im approximativen Kostenbetrage pr. 20.000 fl. öst. W. werden genehmigend zur Kenntniß genommen und es wird der Landesausschuß angewiesen und ermächtigt, den mit Rücksichtsnahme auf den strengsten Bedarf innerhalb des vorbezeichneten approximativen Erfordernisses entfallenden reellen Bauaufwand aus den Stammkapitalien der Landesgüter zu decken.

Slavný sněm račiž uzavříti takto:

Sněm bére k vědomosti, že zemský výbor nařídil stavbu sklepa pro pivovár Košířský, vymáhající náklad as 20.000 zl. r. m., schvaluje a svoluje k stavbám obmýšleným v příčině opatření spůsobilé vody v dostatečném množství k


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potřebám pivováru, jakož i obmýšlené zařízení hvozdu podle anglického spůsobu, kteréžto dvě stavby a opravy posléze jmenované vymáhají náklad as 20.000 zl. r. m.

Zemskému výboru se ukládá, aby obmezuje vydání podle potřeby nutné stavební náklad, jenž, skutečně učiněn bude, uhražen byl z kmenových kapitálů zemských statků, nepřekročujíc však náklad svrchu rozpočtený.

Dieser Bericht des Landesausschusses ist dem Budgetausschusse mittelst Indorsates des Landtags-Präsidiums zugekommen und ich erlaube mir den Belicht der Budgetkommission hierüber dem h. Hause vorzutragen. Der Budgetausschuß beschloß aus seiner Mitte den Herrn Abg. Dotzauer und mich an Ort und Stelle zur Untersuchung abzusenden und (liest): die geeigneten Erhebungen zu pflegen. Aus der hierüber erstatteten Relation ergibt sich nun:

1. Den Kellelbau betreffend.

Daß das alte Gebäude in der That baufällig und zu klein ist, da es im Mauerwerke klaffende Risse nachweiset, der an der östlichen Ecke angebrachte Strebepfeiler von der Mauer, die er stützen soll, förmlich losgelöset ist und in demselben kaum 500 Eimer unterbracht werden können.

Die Herren Mitglieder Ihrer Budgetkommis-sion konstatirten. daß der alte Keller mit Rücksicht auf den in der Gegenwart einzig möglichen Betrieb auf Unterzeug — nicht als ein guter bezeichnet werden könne.

Nach Besichtigung des neuen Kellers fällten die erwähnten Herren das Urtheil, derselbe sei seiner Anlage und technischen Ausführung nach sehr solid, sehr zweckmässig und den modernen Anforderungen vollkommen entsprechend und er habe einen Belegräum für 5000 bis 6000 Eimer.

Belangend II. die Wasserbeschassung für die Braustätte, so haben die genannten Herren die Ueberzeugung eingeholt, daß der in der Braustätte vorhandene einzige Pumpbrunnen nicht hinreichendes Wasser liefert und daß solches in der That aus der halben Stunde entfernten Moldau zugeführt werden muß.

Das vom Landesausschusse angeregte Projekt der Anlegung einer Wasserleitung aus der Moldau wurde im Schooße Ihrer Budgetkommission einer eindringlichen Erwägung unterzogen und es konnte derselben hiebei nicht entgehen, wie für diese Wasserleitung vorerst ein Grundstück am Ufer acquirirt weiden müsse, um das Maschinen- und Pumpenhaus, die Wohnung des Maschinenwärters und das Kohlenmagazin herstellen zu können — daß die Beischaffung der Dampfmaschine, des Wasserhebe- und Druckapparates, der Ankauf der Leitungöröhren, bedeutende Kosten in Anspruch nehmen, daß für die Bewilligung, die Röhren in fremdes Eigenthum zu versenken, voraussichtlich Entschädigungsbeträge eben so gewiß beansprucht werden, wie ein Wasserzins seitens der prager Stadtgemeinde, daß in Košiř selbst die Herstellung eines Reservoirs nöthig sein wird, daß aber auch der Betrieb des Wasserzuleitungswerkes tägliche Regiekosten in Anspruch nehmen muß.

III. Rücksichtlich der Malzdörre wurde sichergestellt, daß sie eine Satteldörre alter Konstruktion sei, den Anforderungen der Neuzeit allerdings nicht entspreche, daß jedoch auf ihr gutes Malz erzeugt werden könne. Ob dieselbe jenes Quantum Malz liefern könne, welches zu dem Betriebe des Bräuhauses in Verhältniß steht, waren die genannten Mitglieder Ihrer Budgetkommission nicht in der Lage zu bestimmen.

Auf Grundlage dieser Daten einigte sich die Budgetkommission zu folgenden Anträgen und beschloß, dem h. Landtage zu empfehlen, er möge beschließen:

1. Die Verwendung eines aus dem Kapitalienstände der Landesgüter zu entnehmenden Betrages pr. 20000 fl., zur Bedeckung der vom Landesausschusse in Angriff genommenen Herstellung eines Bierlager-Kellers bei dem Košiřer Bräuhause, wird in Rücksicht der Nothwendigkeit dieses Baues, dann dessen solider und vollkommen zweckentsprechender Anlage und Ausführung genehmigt.

2. Es sei in das Projekt einer direkten Wasserzuleitung aus dem Moldauflusse zur Košiřer Braustatte nicht einzugehen, dagegen der Landesausschuß anzuweisen, er möge trachten durch Aufsuchung neuer Quellen, Vertiefung des bestehenden, oder Herstellung eines 2. Brunnens, durch allenfällige Anlegung eines Reservoirs (an Stelle desjenigen, welches einst oberhalb des Brauhauses bestanden haben soll) zur Benützung des Bachwassers, mögen diese Mittel einzeln oder in Kombination zum Zwecke führen, dem Wassermangel abzuhelfen, und es werde zu diesem Behufe der Landesausschuß ermächtigt, mit Rücksichtnahme auf den strengsten Bedarf, einen Antrag von 2000 st. aus den Stammkapitalien der Landesgüter zu verwenden.

3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, nach vorhergegangener, durch Sachverständige zu veranlassender Sicherstellung, ob die Quantität des auf der jetzigen Malzdörre erzeugten Malzes zu dem Betriebe des Brauhauses im Verhältniß stehe, eine englische, flache, rauchlose Malzdörre im jetzt als Dörre benutzten Lokale herzustellen, und wird demselben bewilligt, hiezu den Bedarf von 3000 fl. aus den Stammkapitalien zu verwenden.

Die von der Budgetkommission anläßlich ihrer Wirksamkeit gemachte Wahrnehmung, daß sich viele kleinere Objekte z. B. Weingärten mit Gebäuden, isolirte Walopalzellen und Wiesengründe und dergl. mehr im Besitze des Landes befinden, welche sowohl Inspektionsreisen der Güter, Direktions-Beamten als auch der Ingeniere, wie nicht minder manchen Bauaufwand nothwendig machen, bewog dieselbe zu dem Antrage, der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird aufgefordert:

Die Frage, ob es nicht sowohl behufs einer Verminderung des Administrationsaufwandes bei den Landesgütern, als auch selbst zur Erzielung eines


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XLII. sesení 4. ročního zasedání 1866.

XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

höhern Ertrages aus denselben nicht gerathen erscheine, jene Objekte, welche wegen ihrer mindern Bedeutung, geringeren Umfanges, abgesonderten Lage oder sonstigen Beschaffenheit zu einer Benützung in eigener Regie oder selbst im Wege der Verpachtung minder geeignet sind, zu veräußern, und auf welche Weise der hiedurch zu erzielende Erlöß zum Besten des Landes fruchtbringend, aldann zu verwenden wäre? — in reifliche Erwägung zuziehen, und hierüber dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten.

Sněmovní aktuar Seidl: (čte):

Slavný sněm račiž uzavříti:

1. hledíc k tomu, že sklep z nařízení zemského výboru vystavený při košířském pivovaře skutečně byl potřebným, a že vystaven jest důkladně a spůsobem ve všem přiměřeným, schvaluje se náklad, jenž stavba tato vymáhá, summou 20000 zl. a uděluje se povolení, aby se uhradil z kapitálů při správě zemských statků účtovaných.

2. Neschvaluje se, aby se zařídil vodovodí jímž by se vedla říčná voda z Vltavy do košířského pivováru, nýbrž zemský výbore přihlížiž k tomu, aby se nedostatek vody odstranil vyhledáním nových pramenů, jež by se snad daly najíti, pak prohloubením studně, kteráž již v pivovaře jest aneb zařízením ještě jedné studně, dále pro případ, poznenáhlým zařízením reservoiru (na místo toho, jež jednou prý již bylo nad pivovárem) jímžby se užíti dalo vody z potoka, nechť si je zapotřebí jednoho nebo více z těchto prostředků; k těmto účelům povoluje se, aby zemský výbor, nepřekročuje potřehu nejpilnější, až do 2000 zl. z kmenových kapitálů zemských statků směl vydati na opatření svrchu uvedená.

3. Zemskému výboru uděluje se právo, ahy vyšetřil dříve skrze znalce, zdaliž množství sladu, jenž se v nynějším hvozdu připravuje, v přiměřeném poměru stojí k výrobě v pivováru, zařídit tam, kde nyní hvozd jest, nový vodorovný hvozd dle spůsobu anglického, v němž by se slad nesušil kouřem; k tomu účelu povoluje se zemskému výboru, aby vynaložil až do 3000 zl. z kmenových kapitálů zemských statků.

Zemskému výboru se ukládá, aby zrale uvážil a v zasedání nejblíže příštím pak zprávu podal o tom: zdaliž by z příčiny žádoucího umenšení administrativních výloh při správě zemských statků, jakož i z příčiny žádoucího zvýšení výnosů z těchto nebylo rádno, by se odprodaly nemovitosti, jež se z příčiny neopatrnosti své z příčiny osamotnělé polohy své aneb z jiných ohledů nehodí ani pro vlastní režii, ani pro pronajmutí aneb propachtování, a aby pak zemský výbor návrh podal o tom, kterak by se výtěžku z takového prodeje jinak užiti dalo v prospěch země.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte.

Verlangt Jemand das Wort?

Steffens: Darf ich bitten Excellenz?

Oberstlandmarschall: Hr. Abg. Steffens!

Steffens: Wenn ich recht verstanden habe, ist durch die gepflogenen Erhebungen vor Allem sicher gestellt worden, daß es dem Košiřer Bräuhause an dem nothwendigen Wasserquantum gebricht; nun ist aber das Wasser bei einem Bräuhause doch die Hauptsache, und ich glaube daher nicht, daß man eine große Ausgabe für ein Brauhaus machen sollte, von dem man nicht weiß, ob es das gehörige Quantum von Wasser besitzt oder je besitzen wird.

Die Anträge der Kommission gehen dahin, daß man 2000 fl. darauf verwenden soll, das Wasser zu suchen, ich glaube aber, man hätte doch nicht an die Erbauung eines Kellers und anderen Ausgaben gehen sollen, bis man durch die 2000 fl. sich die Sicherheit verschafft hat, daß man 20 bis 40000 fl. nicht zu verausgaben braucht, wenn man nämlich keinen ausreichenden Wasserzufluß findet.

Ich würde mir daher den Antrag erlauben, es sei keine weitere Auslage zu bewilligen, und es sei früher zu untersuchen, ob man bet dem fraglichen Bräuhause Wasser finden wird oder nicht. (Heiterkeit und Unruhe im Centrum, Rufe: "aber der Keller ist ja schon fertig)." Dann bleibt allerdings nichts zu sagen übrig.

v. Peche: Ich würde den Antrag des Herrn Vorredners mit großer Freude begrüßen, wenn er in der Lage gewesen wäre, den nämlichen Antrag vor einigen 30 oder 40 Jahren stellen zu können, wie es um den Bau des Košiřer Bräuhauses sich gehandelt hat.

Faktum ist aber, daß das Land ein fertiges, in seiner äußeren Anlage ziemlich ausgedehntes, auf den vollen Guß von 20 Faß präliminirtes und abgeahntes Bräuhaus besitzt, welches seither immer im Betriebe gestanden hat; Faktum ist ferner, daß dieses Bräuhaus, wie bereits im Landesausschußberichte erwähnt und hervorgehoben wurde, beim Bestande des vollen Propinationsrechtes in allen Konsequenzen eine ziemliche Rente, eine Rente von mehr als 5 bis 6000 fl. getragen hat, seit dem Jahre 1848 immer sukzessiv herabgesunken ist bis auf den Ertrag von 800 fl. Pacht und 24 Faß Bier.

In diesem Ertragverhältniß hat der gegenwärtige Landesausschuß dieß Objekt getroffen und hat es durch sein Bemühen dahin gebracht, das Objekt wieder auf den Pacht von 1862 fl. nämlich gerade den Betrag der Jahreszahl, in welchem der Pacht abgeschlossen wurde, bei der Offertverhandlung zu steigern mit Aufrechthaltung derselben Abgaben an Bier. —

Die Mängel, welche im Landesausschußberichte hervorgehoben waren, sind feit jeher bestanden und sind namentlich in letzter Zeit, wo das Brauwesen überhaupt einen förmlichen Umschwung erlitten hat, in größerem Maßstabe hervorgetreten.


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Der Landesausschuh jedenfalls in Vorsorge und in der guten Absicht, das im Ertrage erst gehobene Objekt nicht wieder einem Rückschritt des Ertrages entgegenzuführen, hat sich alle mögliche Mühe gegeben, diesen Mängeln abzuhelfen, er hat aber nicht die nöthigen und erforderlichen Mittel, namentlich in Bezug auf den Punkt der Wasserbeschaffung finden können.

Was den Kellelbau anbelangt, war derselbe eine unabweisliche Nothwendigkeit, indem der alte, ganz kleine, im Raume sehr beschränkte Keller vollständig unzureichend und nicht geeignet war, nur ein approlimativ erforderliches Bierquantum in sich aufzufassen, er überdieß so baufällig geworden ist, daß sogar die Lebenssicherheit derjenigen, die in dem Lokale zu thun hatten, in Gefahr war.

In Bezug auf die Wasserbeschaffung ist allerdings dasjenige, was der Landesausschuß dem hohen Landtage beantragt, nur ein Projekt und zwar ein Projekt, welches sich noch auf keine vollkommen fixirte, auf keine feste Basis stützt, sondern nur auf die einzige Basis, daß das erforderliche Wasser überhaupt mangelt und daß es nothwendig sei, in nächster Frist, wenn das Etablissement nicht herabgehen soll, das nöthige Wasser zu beschaffen.

Es hat sich der Landesausschuß zu diesem Antrage deshalb veranlaßt gefunden, weil derselbe die Verwendung eines größeren Geldbetrages nicht auf eigene Verantwortung nehmen wollte und weil er gegenwärtig die Gelegenheit hatte, während der Landtagssession die Gestattung für die Wasserbeschassung principiell zu erbitten und zu erwirken.

Hierbei ist der Landesausschuß, wie ich glaube, praktisch auch schon deßhalb vorgegangen, weil er sich versichert hat der um 6%, des hiezu nöthigen Anlagekapitals gesteigerte Zinserhöhung von Seite der Pächter.

Gin Aehnliches gilt auch von der Malzdörre, von welcher nicht gesagt werden kann, daß bei der gegenwärtigen Einrichtung des Braubetriebes eine nach alter Art eingerichtete Malzdörre — Satteldörre — länger noch beizubehalten angezeigt wäre, und in beiden Richtungen ist durch Bemühungen des Landesausschusses erzielt worden, daß die Pächter erklärt haben, ihren Zins um 6% des Anlagekapitals zu erhöhen und der Landesausschuß hat die Versicherung in seinem Berichte dem hohen Hause gegeben, daß er, was den Kostenpunkt anbelangt, keine Mühe scheuen wird, um denselben möglichst niedrig zu halten durch Auffindung der zweckmässigsten Mittel zur Beschaffung des Wassers sowohl, als der Konstruirung der Malzdörre.

Es scheint mir also, daß es hier lediglich davon abhängen wird, ob das hohe Haus sich veranlasst finden wird, auf dieses einmal schon dem Lande gehörige und zum Zwecke der Biererzeugung bestimmte, ziemlich große Etablissement aus der Rücksicht noch einen Aufwand zu verwenden, um dasselbe für die Dauer nutzbringend zu machen, und lediglich aus dieser Richtung erlaube ich mir die Annahme der Landesausschußanträge dem hohen Hause zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Abg. Steffens: Dürfte ich bitten?

Ich vernehme so eben, daß es allerdings schon zu spät ist, über die Auslagen, die für den Keller gemacht werden sollen, zu sprechen, weil sie schon geschehen sind. Uibrigens glaube ich, daß dort, wo denn doch das Reussiren nicht so ganz klar ist, wie gerade im vorliegenden Falle, man sich mit den Vorausgaben so großer Summen sehr in Acht nehmen solle, und glaube wenigstens, daß es Sache des Landtages gewesen wäre, darüber zu beschließen. Man hätte dann das, was ich früher angefühlt habe, bei den betreffenden Verhandlungen geltend machen können.

Nun wird allerdings gesagt: Die Verauslagen werden mit 6% verzinst, 6% würden einstweilen genügen, aber von der Amortisation ist nicht Rede und bei allen solchen industriellen Auslagen muß dann auf die Amortisation Rücksicht genommen werden.

Würde sich der Pacht der Art stellen, daß die Amortisation längstens binnen 20 Jahren voraussichtlich vollzogen wäre, dann wäre die Sache vielleicht zu rechtfertigen; denn es selbst dann noch zu bezweifeln, ob Wasser gefunden wird, und in diesem Falle wird sich jeder Pächter hüten, einen bedeutenden Zins eintreten zu lassen. Wenn schon der Landesausschuß das Bräuhaus haben will, hätte er sich im Vorhinein ums Wasser bemühen sollen und vielleicht zum Nachsuchen den Abbe Richard zuziehen sollen. das hatte nicht 2000 fl. gekostet.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Ich erkläre die Debatte für geschlossen.

Berichterstatter Ritter von Kopec: Ich habe dem Herrn Abg. Steffens im Wesentlichen zu bemerken, daß in der Kommission das zur Sprache kam, was er erwähnt hat.

Die Kommission ist von der Idee geleitet worden, daß im gegebenen Fall wirklich nichts anderes übrig geblieben, als den Keller in Angriff zu nehmen, einmal, weil der Pächter vom Objekt abgestanden war und dann entschieden der Bau vorgenommen werden musste, weil auch der alte Keller mit Einsturz gedroht hat. Es blieb also dem Landesausschusse wirklich nichts übrig und ich glaube das, was doch auch nicht zu verkennen ist, sei ein Verdienst von ihm, wenn er das Pachtobjekt, welches vor dem Jahre 1862 gar nicht an Mann gebracht weiden konnte, später mit 800 st. und nunmehr mit 1800 fl. verpachtet erscheint, er somit das Exträgniß um 1000 fl. gehoben hat. Ich bleibe also beim Antrage der Kommission und bitte das hohe Haus denselben anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Es ist kein Amendement gestellt worden.


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XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Der Herr Abg. Steffens hat kein Amendement formulirt.

Ich werde die Anträge der Kommission absatzweise zur Abstimmung bringen. —

Ich bitte den ersten Absatz vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

1) Die Verwendung eines aus dem Kapitalien-Stande der Landesgüter zu entnehmenden Betrags pr. 20000 fl. zur Bedeckung der vom Landesausschusse in Angriff genommenen Herstellung eines Bierlagerkellers bei dem Košiřer Bräuhause, wird in Rücksicht der Nothwendigkeit dieses Baues, dann dessen solider und vollkommen zweckentsprechender Anlage und Ausführung genehmigt.

1) Hledíc k tomu, že sklep z nařízení zemského výboru vystavený při košířském pivováře skutečně byl potřebným a že vystaven jest důkladně a spůsobem ve všem přiměřeným, schvaluje se náklad, jenž stavba tato vymáhá sumou 20000 zl. a uděluje se povolení, aby se uhradil z kapitálu, při správě zemských statků účtovaných. —

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Ich muß bitten aufzustehen. Die Majorität hat sich dafür ausgesprochen.

Bezüglich der folgenden Absähe bemerke ich, daß für den Fall, als die Kommissionsanträge verworfen werden sollten, natürlich auf die Anträge des Landesausschusses zurückgegangen würde.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

2. Es sei in das Projekt einer direkten Wasserzuleitung aus dem Moldauflusse zur Košiřer Bräustelle nicht einzugehen, dagegen der Landesausschuh anzuweisen, er möge trachten, durch Aufsuchung neuer Quellen, Vertiefung deß bestehenden oder Herstellung eines 2. Brunnens, durch allenfällige Anlegung eines Reservoirs (an Stelle desjenigen, welches einst oberhalb des Bräuhauses bestanden haben soll) zur Benützung des Bachwassers, mögen diese Auskunstsmittet einzeln oder in Kombination zum Ziele führen, dem Wassermangel abzuhelfen und es werde zu diesem Behufe der Landesausschuß ermächtigt, mit Rücksichtnahme auf den strengsten Bedarf einen Beitrag vvn 2000 fl. aus den Stammkapitalien der Landesgüter zu verwenden.

2) Neschvaluje se, aby se zřídil vodovod, jímž by se vedla řičná voda z Vltavy do Košířského pivováru, nýbrž zemský výbore přihlížiž k tomu, aby se nedostatek vody odstranil vyhledáním nových pramenů, jež by se snad daly najíti, pak prohloubením studně, kteráž již v pivovaře jest, aneb zařízením ježte jedné studně, dále pro případ poznenáhlým zařízením reservoiru (na místě toho, jež jednou prý již bylo nad pivovárem), jímž by se užiti dala voda z potoka, nechť si je zapotřebí jednoho neb více z těchto prostředků.

K těmto účelům povoluje se, aby zemský výbor — nepřekračuje potřebu nejpilnější — až 2000 zl. z kmenových kapitálů zemských statků směl vydati na opatření svrchu uvedená. —

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, aufzustehen. —

Es hat sich die Minorität für den Antrag herausgebildet.

Landtagssekretär Schmidt (liest);

3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, nach vorhergegangener, durch Sachverständige zu veranlassender Sicherstellung, ob die Quantität des auf der jetzigen Malzdörre erzeugten Malzes zu dem Betriebe des Bläuhauses im Verhältnisse stehe, eine englische flache, rauchlose Malzdörre im jetzt als Dörre benützten Lokale herzustellen, und wird demselben bewilligt, hiezu den Betrag von 3000 fl. aus den Stammkapitalien der Landesgüter zu verwenden. —

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

3. Zemskému výboru uděluje se právo, aby vyšetřiv dříve skrze znalce, zdaliž množství sladu, jenž se v nynějším hvozdu připravuje v přiměřeném poměru stojí k výrobě pivováru, zařídil tam, kde nyní hvozd jest, nový vodorovný hvozd, dle spůsobu anglického, kde by se slad nesušil kouřem,

K tomuto účelu povoluje se zemskému výboru, aby vynaložil až do 3000 zl. z kmenových kapitálů zemských statků.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen.

Ich bitte um die Gegenprobe.

Der Antrag ist gefallen.

Berichterstatter Ritter v. Kopec (liest):

Die Budgetkommission stellt schließlich den Antrag: der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß wird aufgefordert, die Frage, ob es nicht sowohl behufs einer Verminderung des Administrationsaufwandes bei den Landes-Gütern, als auch selbst zur Erzielung eines höheren Ertrages aus denselben gerathen erscheine, jene Objekte, welche wegen ihrer minderen Bedeutung, geringeren Umfangs, abgesonderten Lage oder sonstigen Beschaffenheit zu einer Benützung in eigener Regie oder selbst im Wege der Verpachtung minder geeignet sind, zu veräußern und auf welche Weise der hiedurch zu erzielende Erlös zum Besten des Landes fruchtbringend alsdann zu verwenden wäre? — in reifliche Erwägung zu ziehen, und hierüber dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten.

Sn. sekr. Schrnidt (čte):

Zemskému výboru ze ukládá, aby zrale uvážil a v zasedání nejblíže příštím pak zprávu podal o tom: zdali by z příčiny žádoucího umenšení administrativních výloh, při správě zemských statků, jakož i z příčiny žádoucího zvýšení výnosuv z těchto, nebylo rádno, by se odprodaly nemovitosti, jež se z příčiny nepatrno-

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sti své, z příčiny osamělé polohy své, neb z jiných ohledů nehodí ani pro vlastní regii, ani pro pronajmutí neb pro pachtování; a aby pak zemský výbor návrh podal o tom, kterak by se výtěžek takového prodeje jinak užiti dal v prospěch země. —

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Er ist angenommen.

Es ist der Zweifel angeregt worden, ob durch die Abstimmung über die Malzdörre der Landesausschußantrag als angenommen zu betrachten sei.

Ich glaube, darüber ist kein Zweifel, daß eigentlich dieser Gegenstand abgelehnt worden ist; ich werde aber, um jeden Zweifel zu beheben, den Landesausschußantrag auch noch zur Abstimmung bringen, — aber ich glaube kaum, daß er angenommen werden wird.

Ich bitte den Landesausschußantrag über diesen Punkt der Malzdörre vorzulesen.

Ritter von Kopec: Der hohe Landtag geruhe zu beschließen:

Die vom Landesausschuß in Angriff genommene Herstellung eines Bierlagerkellers.....

Oberstlandmarschall: Nein das nicht.

Ritter von Kopec: Bitte, es hängt zusammen. —

Sowie die Aussicht genommenen Bauführungen zur Verschaffung eines hinreichend geeigneten Wasservorrathes für dieses Bräuhaus, endlich die Herstellung einer englischen Dörre daselbst.

Diese letztein beiden Herstellungen im approximativen Kostenbeträge per 20.000 fl. Oest. Währg. werden genehmigend zur Kenntniß genommen, und es wird der Landesausschuß angewiesen und ermächtigt, den mit Rücksichtnahme auf den strengsten Bedarf innerhalb des vorbezeichneten approximativen Erfordernisses entfallenden reellen Bauaufwand aus den Stammkapitalien der Landesgüter zu decken.

Hofrath Taschek: Bitte Euer Excellenz, es ist auf der vorletzten Seite des Berichtes der Werth des Baues veranschlagt.

Oberstlandmarschall: Der Antrag des Landesausschusses geht dahin, für die Herstellung einer englischen Malzdörre den Betrag von 5000 fl. verwenden zu dürfen.

Der Landesausschuß beantragt, die Mittel für die Herstellung aus dem Stammkapital verwenden zu dürfen.

Dr. Bělský:

Zemský výbor ponavrhuje: aby se smělo vydati 5000 zl. na zřízení nového anglického hvozdu z kapitálu zemských statků.

Dr. Klaudy: Ich möchte mir G. Excellenz die Bitte erlauben, ob dieser Antrag als ein neuer Antrag an das Haus kömmt; dann würde ich mir das Wort erbitten.

Oberstlandmarschall: Es ist kein Antrag. —

Ich habe bereits erklärt, daß für den Fall. als die Anträge der Kommission fallen würden, ich auf den Antrag des Landesausschusses zurückkommen müsste.

Nur um zu konstatiren, daß der Antrag des Landesausschusses abgelehnt ist, habe ich die Abstimmung über diesen Punkt eingeleitet.

Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage des Landesausschusses zustimmen, die Hand aufzuheben. —

Der Antrag ist in der Minorität.

(Heiterkeit).

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission betreffend das Pensionsnormale.

Berichterstatter Dr. Taschek (liest):

Bericht

der für die Feststellung des Beamtenstatus niedergesetzten Kommission über das Pensionsnormale für Landesbeamte und Diener.

Hoher Landtag!

Die Anschauung des Landesausschusses, die Zurücklegung einer mehr als 40jährigen Dienstleistung zur Erlangung eines dem ganzen Aktivitätsgehalte gleichkommenden Ruhegehaltes entspreche weder der Billigkeit noch den Dienstesrücksichten, indem dann in vielen Fällen nur vom humanitären Standpunkte aus die Beibehaltung bereits minder brauchbar gewordener Beamten stattfinde, um denselben die Erlangung des vollen Gehaltes als Pension zu ermöglichen ; trifft nach dem Dafürhalten der Kommission nur bei dem Personale des Rathstisches und des technisch-administrativen Baudienstes zu. Bei diesen beiden Dienstzweigen findet der Eintritt in den Dienst, mit Rücksicht auf die nothwendige Zurücklegung der juridisch-politischen Studien, beziehungsweise der Unter-, Oberrealschule und der Polytechnik, die allenfällige Prax und Prüfungen, in der Regel erst gegen das 25. Lebensjahr statt, so daß durchschnittlich der Beamte nach Zurücklegung von 35 Dienstjahren bereits das 60. Lebensjahr schon erreicht haben, oder doch demselben sehr nahe stehen wird. Anders verhält es sich dagegen bei den übrigen Dienstzweigen, d. i. der Buchhaltung, Kassa, dem Kanzlei- und Verwaltungsdienste.

Bei diesen ist es, wie auch die Erfahrung zeigt, ganz gewöhnlich, daß der Diensteintritt noch vor dem 20. Lebenjahre erfolgt, mithin das 40. Dienstjahr in der Regel mit dem 60. Lebensjahre bereits zurückgelegt ist.

Bis zum 60. Lebensjahre kann aber unter den gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit einer entsprechenden Begleitung der verschiedenen Landesdienstposten um so eher mit vollem Grunde vorausgesetzt werden, als mit Rücksicht auf die Zahl der angestellten Beamten und der ihnen gewordenen Aufgabe von keinem eine übermässige Verwendung gefordert wird.


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Die Kommission hat daher als Erforderniß zur Erlangung des ganzen Aktivitätsgehaltes als Pension bei den Beamten des Rathstischpersonals und des technisch-administrativen Baudienstes mit vier gegen drei Stimmen, die Zurücklegung von 35, bei den übrigen Dienstzweigen und dem Dienerpersonle aber einstimmig die Zurücklegung von 40 Dienstjahren als nothwendig angenommen.

Den andern von dem Landesausschusse vorgeschlagenen günstigern Bestimmungen ist die Kommission aus den von demselben geltend gemachten Gründen beigetreten, bis auf die Pensionsbemessung für die Witwen.

Nach den für Staatsbeamte geltenden Normen wird die Pension der Witwe nach dem Gehalte des Gatten bis Tausend Gulden mitt 33 1/2 Prozent, bei höheren Diensteskategorien mit Einschluß der Ministerialräthe aber nach den einzelnen Rangsabstufungen mit 400 fl., 500 fl. und 600 fl. bemessen.

Wenn nun der Landesausschuß die Quote von 33 1/3 auf 40% erhöht, so erscheint dieses unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen für die erste Kategorie ganz angemessen. Bei den höhern Kategorien hat aber der Landesausschuß jene einschränkende Bestimmung übersehen, in dem nicht wohl anzunehmen ist, daß derselbe bei einem Gehalte des Gatten von 2000 fl. der Witwe eine Pension von 800 fl. zuwenden wollte.

Die Kommission hat daher die erste Kategorie bis auf 1200 fl. ausgedehnt, für die Witwen der höher dotirten Beamten aber zwei Abstufungen zu 500 fl. und 600 fl. angetragen, wodurch dieselben um ein Nahmhaftes günstiger als jene der Staatsbeamten gestellt werden Auf einen Antrag über die anderweitige Unterbringung oder Verwendung eines quiescirten Beamten ist die Kommission nicht eingegangen, weil die Bestimmung hierüber in die Dienstpragmatik gehört.

Die weiteren Aenderungen sind von einem minderen Belange, stützen sich, soweit solche nicht bloß auf die Erzielung einer mehreren Bestimmtheit gerichtet sind, auf die bisherigen Erfahrungen und werden im Falle des Bedarfes noch von dem Berichterstatter näher begründet werden. Die Bestimmungen über die Pensionirung der nach dem a. h. genehmigten Statute des polytechnischen Landesinstitutes angestellten Professoren sind in dem §. 24. desselben enthalten. Eine Abänderung derselben könnte daher nur mit a. h. Zustimmung stattfinden. Auf die Empfehlung einer solchen hat der Landesausschuß nicht angetragen, hiemit deutlich zu erkennen gegeben, daß das vorgelegte Pensionsnormale auf dieselben keine Anwendung finden solle; was der Kommission auch in soweit entsprechend erschien, als es doch nicht gerathen sein kann, eine erst vor wenigen Monaten a. h. genehmigte Bestimmung schon wieder einer Aenderung unterziehen zu wollen. Um jedoch jeden Zweifei zu begegnen, werde in dem Antrage die bezügliche Berufung aufgenommen.

Die Kommission stellt daher den Antrag:

Ein hoher Landtag wolle das Pensionsnormale für Landesbeamte und Diener nach dem beifolgenden Entwürfe beschließen.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte.

Prof. Zap: Prosím o slovo. Při vyměřování služného vycházela komise s toho stanoviska, že kdo dříve v mladším věku službu svou nastoupí, též déle sloužit může.

Theoreticky je to ovšem pravá zásada, nic méně mohou nastoupit přece okolnosti, které při takovém vyměřování výslužného měly by se uvážit. —

Komise řekla, že úřadníci konceptní a techničtí vstupují ve službu as v 25. roku svého věku, že tedy nemohou tak dlouho sloužit, jako ostatní, poněvadž dosáhnouce 60. roku, mají jen 35 let služby, kdežto od jiných 40 let služby se požaduje, než dosáhnou plného výslužného.

Na tyto 2 kategorie bral se tedy ohled; návrh zemského výboru šel tam, aby se všem zemským úřadníkům vyměřila lhůta 35. let služby, aby stali se schopnými plného výslužného. —

K tomuto návrhu byl bych bezvýminečně přistoupil, poněvadž jest to dávno cítěná žádost a potřeba založená v humanitě, než komise předce připouští u dvou řečených kategorií tířadníků službu 35. letou a tu si dovoluji připomenout, že i úřadníci účtárny, ačkoliv obyčejně dříve v mladších letech vstupují ve službu, zasluhují také takového obmýšlení, aby jim jen 35 let aktivní služby bylo vyměřeno a to proto, že vstupujíce ve službu v mladších letech dříve stárnou.

Kdo pánové sám nepracoval v účtárně, kdo se neprobíral v těchto spoustách cifer, kdo nezakusil těch slastí, kterých úřadník pocítí, než složí svůj referát o materiálu, který mu přichází od radního stolu, jak se říká, ten to sotva posoudí, a já jsem pevného mínění, že úřadník účetnický zasluhuje tutéž výhodu a tohotéž obmýšlení, jako úřadník konceptní neb techniční a ještě spíše, než ten poslední, poněvadž se pohybuje na zdravém vzduchu.

Já bych si tehda dovolil tvrdit, že zkušenost jest ta, že u státní účtárny je právě nejméně úřadníků, kteří dosahují takového stáří, že by 40 let soužiti mohli.

Poměrně mezi všemi úřadníky, jest nejméně takových pansionistů ze státu čili z gremie státní účtárny; totéž platí i při zemské účtárně a musel bych toho velmi litovat, kdyby slavný sněm návrh komise, jak jej byla postavila, aby i účetníci byli podrobeni službě 40. leté, neb abych tak řekl, odsouzeni k takové službě, toho bych musel věru litovat, kdyby návrh ten byl přijat; pročež dovoluji si učiniti amendement k dotčenému §. návrhu zákona samého k §. 6.,

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kteréž jde tam, aby se k těm úřadníkům, kteří mají vyslouženo míti v 35. roku služby, také připočtli úřadníci účtárny.

Oberstlandmarschall: Die Bemerkung des Herrn Redners möchte ich für die Spezialdebatte reservilen. Ich möchte überhaupt dem h. Hause den Vorschlag machen, gleich in die Spezialdebatte einzugehen; bei den einzelnen §§ wird sich die Gelegenheit ergeben, Bemerkungen zu machen.

Wenn in dieser Beziehung keine Erklärung gemacht wird, so gehen wir in die Spezialdebatte ein. (Rufe auf der Linken: Schluß, Schluß! Rufe im Centrum: Pst, pst!)

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Pensijní normále pro zemské úřadníky a sluhy.

Pensionsnormale für Landesbeamte und Diener.

§ 1.

Každému zemskému úřadníku neb sluhovi, který stále ustanoven a pod přísahou jest, přísluší — prošla-li mu ve službě jistá doba a stal-li se k službě neschopným bez vlastního provinění — výslužné.

§ 1.

Jedem bleibend angestellten beeideten Landesbeamten oder Diener gebührt nach Zurücklegung einer bestimmten Dienstzeit ein Ruhegehalt, wenn derselbe ohne sein Verschulden dienstunfähig geworden ist.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Da dieß nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte die zustimmenden Herren die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§ 2.

Die Versetzung eines Beamten oder Dieners in den Ruhestand kann

a) über sein Einschreiten oder

d) von Amtswegen vom Landesansschusse, verfügt werden. Im letzteren Falle steht die Berufung an den Landtag offen.

§ 2.

Úřadník může dán býti na odpočinek:

a) Ku své žádosti,

b) má-li to zemský výbor za povinnost úřadu; v případě posledním zůstavuje se tomu, jehož se týče. odvolání k sněmu.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt — Herr Dr. Wiener!

Dr. Wiener: In diesem § wird die Berufung an den Landtag ausgesprochen. In keinem anderen § geschieht dann davon Erwähnung. Es ist entscheidend die Frage, ob es nicht gerathen ist, daß auch in manchen anderen Fällen das Berufungsrecht den Beamten offen gelassen werde. Ich erwähne beispielsweise das Recht des Landesausschusses, die Pension oder den Witwengehalt zu entziehen, oder das Recht, den Witwengehalt oder die Pension zu ertheilen, den Fall, wenn sich ein Beamte beschwert, daß ihm ein solcher Ruhegehalt oder eine solche Pension nicht ertheilt wurde oder nicht in jener Höhe, welche nach seiner Ansicht dem Gesetze gemäß ihm gebührt, in welchen Fällen die Berufung an den Landtag offen gelassen werden sollte. Ich würde beantragen, statt des Passus: "im letzteren Falle steht die Berufung an den Landtag offen" einen eigenen § allenfalls später einzureihen nachstehenden Inhaltes:

"Gegen die Entscheidung des Landesausschusses, durch welche ein Beamter oder Diener von Amtswegen in Ruhestand versetzt, beziehungsweise der Ruhegehalt, die Wittwenpension, oder der Erziehungsbeitrag ganz oder in der angesprochenen Höhe verweigert oder als erloschen erklärt wird, steht die Berufung an den Landtag offen."

"Die Berufung ist binnen 14 Tagen von der Zustellung der Entscheidung bei dem Landesausschusse zu überreichen."

Ich bitte diesen § zwischen die Paragraphe 24 und 25 zu sehen und es könnte hier die Berathung übergangen, d. h. der letzte Absatz bloß in Suspenso gelassen werden.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß die Beschlußfassung über diesen Antrag nicht an der Zeit sein würde, und ich werde bei der Abstimmung dresen letzten Absatz einstweilen in suspenso belassen.

Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Ich bitte also den § 2 nochmals zu lesen mit Ausschluß des letzten Absatzes, der der Beschlußfassung später reservirt wird.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§ 2.

Die Versetzung eines Beamten oder Dieners in den Ruhestand kann

a) über sein Einschreiten oder

b) von Amtswegen vom Landesausschusse verfügt werden.

Úřadník může dán býti na odpočinek:

a) Ku své žádosti,

b) má-li to zemský výbor za povinnost úřadu. Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem gelesenen Absatze zustimmen, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

§ 3.

Kdo chceš žádati, abys dán byl na odpočinek, opatřiž žádost svou všemi doklady, které právo na výslužné prokazují.

§ 3.

Dem Einschreiten um Versetzung in den Ruhestand sind die Belege, welche den Anspruch auf den Ruhegehalt nachweisen, beizuschließen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).


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Da dieß nicht der Fall ist, so bitte ich diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht).

§ 3. ist angenommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§ 4.

Von Amtswegen kann der Landesausschuß die Versetzung eines Beamten oder Dieners wegen fortdauernder absoluter Untauglichkeit zum Dienste in den bleibenden — wegen einer über ein Jahr — jedoch mit der Möglichkeit ihrer Behebung — anhaltenden Dienstesunfähigkeit oder wegen eingetretener Entbehrlichkeit des Dienstpostens, — in den zeitlichen Ruhestand (Quieszirung) verfügen.

§ 4.

Z povinnosti úřadu může výbor zemský usnešení učiniti, aby úřadník neb sluha z příčiny trvalé absolutní neschopnosti k službě dán byl na odpočinek stálý, a na odpočinek dočasný, (quiescirování), když nastane neschopnost k službě více než rok trvající, když však se nadíti lze, že neschopnost opět pomine, nebo když místo, které úřadník zastává, prokáže se býti nepotřebným.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Da dieß nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht).

Er ist angenommen.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

§ 5.

Výslužba (pense) prokáže se na čas života, plat quiescentní však pouze až do té doby, kdy neschopnost k službě pomine, anebo služba opět se nastoupí.

§ 5.

Ruhegehalte (Pensionen) sind auf die Lebensdauer, Quieszentenbezüge nur bis zur Wiederherstellung oder bis zum neuerlichen Diensteintritte anzuweisen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

§ 5 ist angenommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§ 6.

Die Pensionen und Quieszentenbezüge sind für alle Landesbeamte und Diener nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von

10 Jahren mit

40%

20 Jahren mit

60%

30 Jahren mit

80%

35 Jahren bei den Beamten des Rathstisches und des technisch-admimstrativen Baudienstes und von

40 Jahren bei allen übrigen mit 100%

des im baaren Gelde bezogenen letzten Aktivitätsgehaltes, folglich mit Ausschluß aller Nebenbezüge, als Quaitiergeld, Holz ic. zu bemessen.

§ 6.

Výslužby a platy quiescentní vyměřují se veškerým úřadníkům a sluhům zemským, když nepřetržené sloužili:

10 let

s 40%

20 let

s 60%

30 let

s 80%

úřadníkům konceptním jakož i úřadníkům v technicko - administrativní službě po 35. letech služby, a ostatním úřadníkům po 40 letech s 100% platu, který v službě aktivní naposled brali, tehdy bez ohledu na příjmy vedlejší, jako příbytné, dříví atd.

Oberstlandmarschall: Zu diesem §. hat Herr Abg. Zap ein Amendement eingebracht, welches lautet:

Es möge der §. 6 lauten: Die Pensionen und Quiescentenbezüge sind für alle Landesbeamte und Diener nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren mit 40%, von 20 Jahren mit 60%, nach 30 Jahren mit 80%, von 35 Jahren bei den Beamten des Ratstisches, des technisch administrativen Baudienstrs und den Landesbuchhaltungsbeamten und von 40 Jahren bei allen übrigen mit 100% des im baren Gelde bezogenen letzten Aktivitätsgehaltes, folglich mit Ausschluß aller Nebenbezüge als Quartiergeld. Holz u. s. w. zu bemessen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

§. 6 ať zní takto:

Výslužby a platy quiescentní vyměřují se veškerým úřadníkům a sluhům zemským, když nepřetržené sloužili 10 let s 40%, 20 let se 60%, 30 let s 80%, úřadníkům konceptním, úřadníkům v technicko-administrativní službě a úřadníkům při účtárně po 35 letech služby a ostatním úřadníkům po 40 letech se 100% platu, který v službě aktivní naposled brali, tedy bez ohledu na příjmy vedlejší jako příbytné, dříví a t. d.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Wird unterstützt.

Dr. Schubert: Wieder muß ich mich derjenigen annehmen, die mir mit einer nicht billig scheinenden Ungunst behandelt worden sind; es sind die Buchhaltungs- und Kassabeamten (Bravo links).

Die Kommission ist von der Anschauung aus-gegangen, daß die Beamten im Konzepts- und technischen Dienste zu ihrer Vorbildung längere Zeit brauchen und sonach etwas später in den Dienst eintreten.

Es ist etwas Wahres an der Sache; aber durchaus bewährt es sich nicht. Wenigstens wie jetzt der Beamtenstatus ist, sind die Beamten des Konzepts und des technischen Dienstes ungefähr so im 23. Jahre zum Dienste gelangt und in nicht viel jün-


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geren Jahren sind es auch die Beamten der Kassa und Buchhaltung.

Es wird von den Kassa- und Buchhaltungsbeamten gegenwärtig eine nicht ungewöhnliche Vorbildüng gefordert. Es ist überall eine so große Konkurrenz um Stellen, daß man sich nur besonders qualisizirt finden muß, wenn man die Hoffnung ha-ben soll, irgendwo anzukommen. Das ist auch hier bei der Buchhaltung und bei dem Kassadienste meistens der Fall.

Die Beamten haben entweder die Technik oder die Philosophie gehört, sie haben den Kurs für die Staatsrechnungswissenschaft durchgemacht und Prüfungen dann abgelegt. Gewöhnlich treten sie aber etwas später in die Studien und kommen daher auch später zur Anstellung, so daß sie immer erst 50 oder 60 Jahre zählen, bis sie in eine höhere Klasse einrücken.

Uebrigens glaube ich immer noch bemerken zu müssen, daß der Dienst sowohl der Buchhaltung als der Kassa ein sehr anstrengender, ein sehr erschöpfender sei. Die Buchhaltungs- und die Kassabeamten müssen genau die vorgeschriebenen Stunden einhalten, sie müssen unter jedweder körperlichen oder geistigen Stimmung ihrem Geschäfte obliegen, und diese Geschäfte sind so gleichförmig, so monoton, daß sie die Kräfte aufzehren; immer nur Ziffern, immer nur rechnen, immerfort Abschlüsse machen, immer die Sorgfalt, ob die Abschlüsse stimmen werden — und doch ist es ein anerkannter Grundsatz, daß man auch eine lange und schwierige Arbeit ertragen kann ohne große Erschöpfung, nur darf sie nicht monoton sein. man kann den ganzen Tag über sich körperlich anstrengen, wenn man aber die Muskeln und Sehnen wechselt, wird es weniger mühsam, und ebenso bei der geistigen Arbeit, wenn verschiedene Fakultäten des Geistes angeregt werden, kann man eine lange Arbeit ohne viele Ermüdung ertragen. Und das ist eben, was bei den Kassa- und Buchhaltungsbeamten der Fall ist, diese Gleichförmigkeit, dieses ewige Zifferzusammenstellen, diese Rechnungen auf den langen Bögen bis der Geist ermüdet und stumpf wird, ist das, was anstrengt und abzehrt.

Dagegen ist bei den Konzeptsbeamten eine mannigfaltigere Beschäftigung; sie haben ihre Zeit vor sich, können sie abtheilen, die schwierigen Stücke vornehmen, bis der Geist frischer ist und mehr Energie hat; noch besser sind die technischen Beamten gestellt, ihr Dienst ist annehmlich und viel erträglicher; sie machen Projekte, zeichnen, entwerfen Pläne, begeben sich zum Lokalaugenscheine, machen im Sommer Bereisungen, alles dieß trägt zusammen, daß sie in ihrer Arbeit viel mehr konservirt bleiben.

Endlich ist heut zu Tage eine angestrengte Dienstzeit von 35 Jahren gerade nichts unbedeutendes, es gehört dazu ein hübsches Sümmchen Fleiß, Arbeit, Sorge und Anstrengung, Es ist eine nicht angenehme Erfahrung, daß die eigentliche Dauer des menschlichen Lebens sich eher abkürzt als verlängert, es ist jetzt nicht so, wie es vor 70, 80 Jahren war, wo das gemächliche, behäbige Leben sich einfand, welches vorzüglich dazu beitrug, das Leben zu erhalten; jetzt ist überall ein Drang, ein Sturm, ein Vorwärtsschreiten, eine Unruhe und Unzufriedenheit, so daß die Bevölkerung nicht zu Athem kommen kann.

Diese Unzufriedenheit mit dem, was die Gegenwart bietet, diese Unsicherheit der Zukunft, dieser Drang nach Reformen oder wenigstens nach etwas Neuem und endlich diese Aufregung, welche dadurch hervorgerufen wird, daß alles ins Schwanken gerathen ist, was man bisher als feststehend zu betrachten gewohnt war, dieß hat ein reicheres, reicher pulsirendes Leben beim Menschen hervorgerufen, aber dadurch dasselbe bedeutend abgekürzt.

Es ist so wie eine Flamme, die man immer anfacht, sie wird früher sich verzehren, ein Feuer, dem man immerfort Brennstoff zulegen wird, wird in dem Ueberflusse seiner Nahrung ersticken, so ist es in der jetzigen Zeit mit den geistigen Fähigkeiten des Menschen, die fortwährend angereizt, angeregt und dadurch auch konsumirt werden.

Es möge aber auch noch wohl erwogen werden, daß die Masse, welche die Buchhaltung und die Kassa zu überwältigen hat, sehr bedeutend ist. Die Buchhaltung hat Vorlagen, Berichte zu erstatten über Angelegenheiten des Katasters, des Landesfondes, des Grundentlastungsfondes, der beiden Theater, der Stiftungsgüter, des Polytechnikums und weih Gott, was alles, muß so große Arbeiten liefern, daß sie damit den Konzeptsbeamten zwei Drittel der schwierigsten Arbeiten fertig auf den Tisch legt.

Dann bleiben ihr noch viele und große Arbeiten übrig, die beschwerlichsten von allen, die Rechnungszusammenstellung, der Abschluß und die Präliminarien.

Unter diesen Umständen, glaube ich, würde es auf jeden Fall hart sein, wenn man diese bedeutenden Anstrengungen der Kassa- und Buchhaltungsbeamten nicht anerkennen würde. Uebrigens ist es ja nicht nothwendig und auch gar nicht in der Voraussetzung, daß derjenige, der 35 Dienstjahre hat, deßhalb schon allein in Pension eintreten muß; im Gegentheil, der §. 1 verwehrt ihm dieß, denn er muß so lange dienen, als seine körperlichen Kräfte es ihm zulassen und er wird wenig Veranlassung auch haben, früher sich dem Dienste zu entziehen; denn was er durch 35 Jahre getrieben, wild ihm zur Gewohnheit, zur zweiten Natur werden; er wird sich den Einfluß zu bewahren wissen, den ihm die aktive Stellung gewährt; er wird dafür suchen, ob er nicht eine Personalzulage gewinnen oder vorrücken, ob er nicht seinen Kindern einen Vortheil verschaffen könnte und er wird gewiß um die Pension nur dann ansuchen, wenn seine körperlichen und geistigen Kräfte nicht hinreichen.

Wenn aber nach 35jähriger, angestrengter, fleißiger und redlicher Dienstleistung endlich die geistigen und körperlichen Kräfte so ermatten, daß der Mann nicht im Stande ist, seine Dienste weiter zu leisten; wenn er am Rande des Sorgenabschlusses


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seines ganzen Lebens steht, dann, meine Herren, ist es, glaube ich, eine Pflicht der Humanität, daß man ihm die wenigen Jahre, die er noch dießseits des Grabes zuzubringen hat, sorgenfrei und ruhig verleben lasse.

Diese Reflexionen haben mich geleitet, mehr der Ansicht des hohen Landesausschusses als der der h, Kommission beizutreten und ich würde mir in dieser Beziehung erlauben, einen Antrag zu stellen, der sich dem Antrage des Landesausschusses nähert.

Ich würde nämlich bitten, das hohe Haus geruhe zu beschließen: Die Pensionen und Quieszentenbezüge seien für alle Landesbeamte und Diener nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren mit 40%. von 15 Jahren mit 50% von 20 Jahren mit 60% mit 25 Jahren mit 70%, und von 30 Jahren mit 80%; nach 30 Jahren aber für jedes Jahr mit 4% mehr, sonach bei 35 Dienst-Jahren mit 100% des im baaren Gelde bezogenen letzten Aktivitätsgehaltes, folglich mit Ausschluß aller Nebenbezüge, als: Quartiergeld, Holz usw. zu bemessen.

Ich habe hier für jede fünf Jahre eine Zulage an der Pension mit 10% in Antrag gebracht. Ich glaube, daß die Dienstzeit von 5 Jahren noch immer etwas so Bedeutendes sei, daß man auch bei der Pensionsbemessung darauf Rücksicht nehmen sollte. Ich habe ferner bei der letzten Kategorie von 30 bis 35 Jahren für jedes Jahr ein Prozent Zulage, einen Pensionszuschlag von 20 Prozent in Antrag gebracht, und zwar deßwegen, weil in Jahren, die sich an 60 Jahre nähern und über dieselben hinausgehen, der Dienst jedes Jahr wohl doppelt anstrengt.

Ich erlaube mir daher diesen meinen Antrag dem h. Hause zur Berücksichtigung und Genehmigung vorzulegen.

Oberstlandmarschall: Dr. Schubert trägt an, §. 6 des Pensionsnormales hätte zu lauten: Die Pensionen- und Quieszentenbezüge seien für alle Landesbeamten und Diener nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren mit 40% von 15 mit 50%. von 20 mit 60%, von 25 mit 70%, von 30 mit 80%, nach 30 Jahren aber für jedes Jahr mit 4%, so nach dem 34 Dienstjahre mit 100% des im baaren Gelde bezogenen letzten Aktivität-Gebaltes, folglich mit Ausschluß aller Nebenbezüge als: Quartergeld, Holz usw. zu bemessen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht).

Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Dr. Grünwald!

Dr. Grünwald: Skoro se ostýchám vystoupiti také s nějakým návrhem. Komise uznala, že má se dát lepší pense těm, kteří se zabývají s konceptem aneb kteří jsou v technické službě; za důvod vzala to, že členové těchto odborů uřadnických vstupují teprva asi okolo 25 roku do služby; tato zásada ale platí poněkud také při úřadnících účtárny.

Úřadníci účtárny musí mít vyšší gymnasium absolvované a pak musí slyšeti comptabilitu; následek toho jest, že také i tito úřadníci teprva asi v 23 roku svého stáří neb i v 24 nastoupiti mohou dráhu úřadnickou.

Schvaluji tedy ten rozdíl, který činí komise, že jinak chce mít nakládáno s úřadníky konceptními a kteří jsou při technickém oddělení, ale přeji si aby mezi úřadníky vřaděni byli i úřadníci účtárny.

Když ale od této zásady se vychází, zdá se mi, že komise svou zásadu konsequeutně neprovedla; dává výhodu tu, že takoví úřadníci již v 35 roce své služby mohou obdržeti celou pensi, ale nedělá žádného rozdílu stranu takových úřadníkň, co se s nimi má státi, když v prvnějších letech dává se jim výslužné. Dle komise může úřadník jiný, který není při konceptu a při technice a účtárně, může státi se neschopným již v roku 30tém stáří svého a obdrží pensí ale jiný, který zrovna má těžší práci, teprve v 35tém roku věku svého smí doufati na podělení s výslužným. To se mi zdá býti nerovné právo.

Pak se mi zdá také nerovnost v tom, že v posledních letech, totiž mezi rokem 30 a 35tým služby dotčených úřadníků má vzrůsti nejen pense o 20% tedy již v 5 letech, kdežto jinde přírůstek stává se teprve v 10 letech o 20 %; zrovna v té části let, kde je služba obyčejně větší, kde je úřadník k práci méněschopný, dává se odměna nepřiměřená, a pročež zdálo by se, že zároveň, že se dává proto výslužné větší, proto že v takovém stáří jest větší neschopnost; a proto nezdá se, že by se při tom vyměřovoní bralo zároveň také ohled na zásluhu, na vykonávání služby a pročež myslím, že se výbor zemský choval přiměřeněji v té věci a navrhoval bych, aby, co se tyče úřadnictva při konceptu, při technickém oddělení, při účtárně, se vyměřila pense tak, jak navrhoval výbor zemský.

Co se týče ostatních úřadníků a služebníků, aby to zůstalo při tom, co navrhla komise, a i to aby se vůbec zachovávalo, což komise vytknula zejména, že se pense má vyměřovat podle peněz a nikoliv podle vedlejších příjmů, které jsou buď z obydlí aneb jiných příspěvků. Dle toho by zněl můj návrh takto:

Slavný sněme račiž uzavříti:

Výslužné a platy pensivní vyměřují se úřaduíkům konceptním, pak úřadníkům technicko administrativně služby a ňřadníkům účtárny, když slouží 7 let s 40%, 14 let s 50%, 21 let s 60%, 28 let s 80%, 31 lets 100%; veškerým ostatním úřadníkům a sluhům, když slouží 10 let s 40%, 201et s 60%, 30 let s 80% a 40 let s 100% kteří brali ve službě aktivní naposledy na hotových penězích, bez ohledu na příjmy jiné, jako příbytné, dříví a t. d.

Prosil bych slavný sněm, by tento návrh ráčil přijmouti, poněvadž se pohybuje vedle toho,


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co navrhuje komise a mezi tím, co navrhoval výbor zemský.

Nejvyšší maršálek zemský: Prosím pány, podporuje se ten návrh?

Ist hinreichend unterstützt.

Dr. Görner: Auch bei der Berathung dieses Gegenstandes im Landetzausschusse ergaben sich zweierlei Ansichten und Meinungen. Die eine ging dahin, daß ein Unterschied zu machen sei zwischen den Koncept, und technischen Beamten und den übrigen Landesbeamten.

Erst als durch die Majorität beschlossen worden war, daß außer den Koncept und technischen Beamten auch bei den Buchhaltungs- und Kassabeamten eine bloß 35jährige Dienstzeit zur vollen Pension hinreichen soll, erst dann stellte die Minorität den Antrag, alle Beamten gleich zu behandeln, weil sie keinen Grund fand, wehhalb die Beamten der Kanzlei anders zu behandeln wären, indem bei der Buch-Haltung ein gewisser Theil derselben im Einreichungs-Protokoll und Expedit nämlich, den übrigen Kanzleibeamten des Landes gleich zu halten sind.

Ich gestehe, daß ich der Minorität angehöre, welche den Unterschied zwischen den Koncepts- und technischen Beamten wünschte, und daß ich dafür gestimmt habe. —

Gehe ich nun darauf zurück, und schließe ich mich in dieser Beziehung dem Antrage der Kommission an, so ist es ein anderes, welches ich mir zu beantragen erlauben würde, nämlich den Theil des Landesausschußantrages, welcher eben die 35 Jahre in Bezug auf alle Beamten angenommen hat, nämlich die Vorrückung und Bemessung der Pension von 7 zu 7 Jahren, weil mir gerechter erscheint, eine bestimmte gleimässige Zahl von Jahren zu Grunde zu legen, und die Perzente darnach zu bemessen, als die früheren Zeiträume länger auszudehnen, und am Schlusse den Betrag von 5 Jahren übrig zu behalten.

Es scheint mir in der Bemessung des Landesausschusses mehr System gelegen zu sein. Ich würde mir daher erlauben, den Antrag dahin zu stellen, daß bezüglich der Koncepts- und technischen Beamten, wo auch die Kommission 35 Jahre angmommmen hat, der Landesausschußantrag wieder angenommen würde, und die Pension und Quieszentenbezüge für Koncepts- und technische Beamten nach einer Dienstzeit von 7 Jahren mit 40%, von 14 Jahren mit 50%. 21, Jahre mit 60%. 28 Jahre mit 80%, 35 Jahre mit 100% bemessen werden.

Der Landtag des Erzherzogthums Niederösterreich, welcher diesen Gegenstand vor ungefähr 4 Wochen in Berathung genommen hat, hat in dieser Beziehung noch günstigere Bestimmungen in Bezug auf Landesbeamte festgesetzt, und es wurde der von der von der Minorität gestellte Antrag angenommen, daß nach zurückgelegten 10 Dienstjahren 40% des Gehaltes und bei den bevorzugten Beamten, nämlich auch dort ist ein Unterschied zwischen Koncepts- und technischen Beamten- und Lehrern und graduirten Doktoren, welche sie dort aufgenommen haben, für jedes weitere Jahr um 2 1/2 % mehr bemessen werde, so daß, wenn einer nicht die ganze Zahl des Zwischenraumes zurückgelegt hat, er dennoch einen größeren Betrag als Pension erhält.

Ich empfehle diesen Antrag dem hohen Hause zur geneigten Annahme.

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir den Antrag zu geben.

Graf Zedtwitz: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß die 35 Jahre gänzlich entfallen, und für sämmtliche das Pensionsnormale von 40 Jahren angenommen werde, nachdem ich die Verschiedenheit nicht begründet finde.

Dr. Meyer: In dem Pensionsnormale (Rufe: Schluß!) welches alle Beamten und Bedienstete, die vom Lande bleibend angestellt werden, begünstigt, finde ich nicht angeführt die bleibend vom Lande angestellten Aerzte.

Ich kann das nur als ein Uebersehen des Landesausschusses sowohl in seinem Berichte als der Kommission betrachten, indem ich überzeugt bin, daß sowohl der Landesausschuß als auch die Kommission auch den bleibend angestellten Aerzten, wenn sie alt geworden sind, eine Pension gönnen wird.

Diese Ueberzeugung wird auch das h. Haus haben, und ganz sicher die bleibend angestellten Aerzte in die Pensionirung einrechnen. Bezüglich der Klassisizirung glaube ich mit Recht sie unter die Beamte des Rathstischpersonales zählen zu können, da sie körperlich und geistig mit 35 Jahren ebenso ausgenützt sein weiden, als Beamte des Rathstisches.

Ich würde somit beantragen, daß im 4. Absah §. 3. nach 35 Jahren bei den Beamten des Rathstisches die Worte "bei bleibend angestellten Aerzten und des technisch administrativen Baudienstes . . . eingeschaltet werden.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt.

Er ist hinreichend unterstützt.

Es ist der Schluß der Debatte beantragt.

Bitte die Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Es ist hier noch ein Antrag des Hrn. Dr. Görner.

Graf Zedtwitz trägt an, daß ohne Unterschied für alle Beamten bloß 40jährige Dienstzeit festgestellt werde, und daß bloß 10, 20, 30 und 40 Jahre angenommen werden.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Der Hr, Abg. Dr. Görner wünscht §. 6 folgender Weise stylisirt zu haben:

Pensions' und Quieszentenbezüge werden bei Konzepts- und technischen Beamten nach der Dienstzeit, und zwar nach einer Dienstzeit von 7 Jahren mit 40, von 14 Jahren mit 50. von 21 Jahren mit 60, von 28 Jahren mit 80, und von 35 Jahren mit 100 Procent; bei den übrigen Beamten nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren


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mit 40, von 20 Jahren mit 60, von 30 Jahren mit 80, und von 40 Jahren mit 100 Procent im baarem Gelde der bezogenen letzten Aktivitätsgehalte, folglich mit Ausschluß aller Nebenbezüge als Quartiergeld, Heizung ic. bemessen.

Wird dieser Antrag unterstützt? Es ist hinreichend unterstützt. Berichterst. Hofrath Taschek:

Die von verschiedenen Seiten und in entgegengesetzten Richtungen gestellten Anträge machten der Kommission von einer Seite den Vorwurf, sie sei zu hart gegen die Beamten gewesen, von der anderen Seite, wenn auch nur ein einziger Antrag in der Richtung gestellt worden ist, sie sei zu großmüthig.

Nun schon bei dem, daß die Anschauungen von beiden entgegengesetzten Seiten sich erhoben haben, dürfte gefolgert werden, daß die Kommission den richtigen Mittelweg getroffen haben möge.

Ich will nicht ableugnen, daß es gewiß angenehm wäre, wenn man die Lage der angestellten so günstig als möglich ausstatten könnte. Allein wir dürfen darauf nicht vergessen, daß wir nicht aus eigener Tasche ähnliche Anstellungen und Bezüge bewilligen, sondern, daß es aus dem Säckel der Steuer-Pflichtigen geschieht, die durch die Beschlüsse des h. Landtages in vieler und mannigfacher Richtung bereits bedeutend in Anspruch genommen sind. und demnächst noch mehr in Anspruch genommen werden.

Es frägt sich da, ob die Antrage der Kommission billig sind, und wenn man die Stellung der Beamten des Landtages mit jener der landesfürstlichen Beamten vergleicht, so muß Jeder Unbefangene zugesteben, daß nicht nur in Bezug auf die Gehalte, sondern auch in Bezug auf die Pensionsbemessung die Lage der Landesbeamten eine weit günstigere sei.

Ich will mich nun zunächst an die Anschauung derjenigen Herren wenden, die da meinen, es solle auch bei den Buchhaltungs- und Kassabeamten die Zeit auf 35 Jahre herabgesetzt werden. Wenn ja in Bezug auf diese Kategorien von Beamten der Antrag auf eine mindere Pensionszeit nur entsprechend geschienen hätte, so wäre es gerade für eine Branche, für die Niemand das Wort ergriffen hat, nämlich die Kanzleibeamten.

Der Kanzelist wird angestellt, und in der Regel ist sein Anvencement in den eisten Jahren nicht be-deutend, indem wir in dem Kanzleifach bloß 11 Beamten haben, endlich kommt er nach mehrjähriger Verwendung als Diurnist zur Anstellung, welche Dienstzeit als Diurnist ihm nicht in der Pension eingerechnet wird.

Der Beamte bei der Buchhaltung und Kasse kann, wie zugestanden ist, wenn wir die Absolwirung des Obergymnasium als gewöhnliches Erforderniß vorausschicken, und wenn er die Staatsrechnungskunde durch ein Jahr anhört, mit 20 Jahren in den Dienst treten.

Beide diese Branchen, meine Herren, haben den Vorzug, daß sie Praktikanten-Stellen systemisirt haben.

Es ist also möglich, daß ein solcher Praktikant schon während seiner Vorbildung sich die Dienstzeit einrechnen kann.

Bei anderen Branchen, ist dieser Fall nicht möglich.

Ich glaube also, daß bezüglich der Buchhaltung und des Kassadienstes die beantragte Zeit von 40 Jahren der Sachlage entsprechend ist, indem in der Regel von jederman bis zum 60. Jahre eine entsprechende Verwendung gefordert und erwartet werden kann.

Was den Antrag anbelangt, daß die Gehalte, die Pensionen für Beamte des Rathstisches und des technisch-administrativen Baudienstes nicht entsprechend gegliedert seien, in dem erst vom 30. bis 35. Jahre die letzten 20%, zugegeben werden, so schien es der Kommission eines Theils, daß die Annahme auf den Anspruch einer Pension von 40% nach zu-rückgelegten 7. Dienstjahren außergewöhnlich sei und daß dieselbe mögliche Weise den Landesfond sehr be-deutend belasten könnte; wogegen der Umstand, daß in den letzten 5 Jahren das Zunehmen der Pension gegen frühere Abschnitte verdoppelt worden ist, aus dem Grunde beantragt wurde, um den Beamten auch noch in der Zelt, wo der Dienst viel beschwerlicher fällt, in Dienst zu erhalten, weil er in dieser Zeit einen Anspruch auf höhere Pension erhalte. -

Würde dieß nicht der Fall fein, und würde mau ein schwereres Gewicht auf die Vertheilung in früheren Jahren legen, so wäre es möglich, daß jemand sich mit einer bedeutenden gesteigerten Pension, als bei landesfürstlichen Beamten des Dienstes begebe und ein solches Einschreiten stelle.

Es könnte gesagt werden, es müsse die Dienst-Unfähigkeit nachgewiesen sein.

Aber, meine Herren, man weih wie es geht, und wie hart es ist, dieß zu widerlegen.

Ich glaube daher mit gutem Gewissen und insbesondere in Berücksichtigung der Pflichten des hohen Landtages die Annahme des Kommissionsanträges um so mehr anempfehlen zu können, als alle billigen Ansprüche, die von Angestellten erhoben wer-den können, durch die Annahme derselben in jeder Richtung berücksichtigt worden sind.

Oberstlandmarschall: Es liegt eine Reihe Anträge vor.

Als denjenigen, der sich am weitesten vom Kommissionsantrage entfernt, glaube ich denjenigen des Herrn Grafen Zedtwitz bezeichnen zu können, da derselbe in den Beamtenkategorien keinen Unterschied macht und bloß 4 Abstufungen und zwar bei 10, 20, 30 und 40 Jahren macht und zwar bei 10 Jahren mit 40, bei 20 mit 60, bei 30 mit 80 und bei 40 Jahren mit 100%.

Ich glaube es ist derjenige, der sich am weitesten vom Kommissionsantrage entfernt.

Dem zunächst steht der Antrag des Herrn Dr.

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XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Schubert, indem er bezüglich der Anzahl der Jahre wesentlich differirt.

Er trägt an: das hohe Haus wolle beschließen, die Pensionen und Quieszentenbezüge seien für alle Landesbeamten und Diener nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren mit 40%, von 15 mit 50%, von 20 mit 60%, von 25 mit 70%, von 30 mit 80%; nach 30 Jahren aber für jedes Jahr mit 4%, so nach dem 34 Dienstjahre mit 100%, des im baaren Gelde bezogenen letzten Aktivitäts-Gehaltes zu bemessen. Es ist also eine Abstusung von 5 zu 5 Jahren.

Der Abg. Görner kommt in seinem ersten Antrage auf den Antrag des Landesausschusses zurück und stimmt, was die Abstufungen der Jahre und Pensionsprozente betrifft, und ebenso den Unterschied für 2 Kategorien, ganz mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Grünwald überein; nur unterscheidet sich der Antrag des Abgeordneten Dr. Grünwald dadurch, daß er auch die Landesbuchhaltungsbeamten einbezogen wünscht.

Ich werde den Antrag des Abgeordneten Dr. Grünwald als einen Zusahantrag zu dem Antrage des Herrn Dr. Görner betrachten.

Der Herr Dr. Görner und Grünwald beantragen, daß von 7 Jahren für das Rathstisch- und technisch-administrative Baudienstpersonale 7 Jahre mit 40. 14 J. mit 50. 21 I. mit 60, 28 I. mit 80, 35 J. mit 100%, für alle übrigen Landesbeamten nach der Dienstzeit von 10 Jahren 40, 20 J. 60, 30 J. 80, 40 J. 100%, die Pension und Quieszentengehalte bemessen werden.

Zu diesem Antrage stellt Herr Dr. Schubert den Zusahantrag, daß auch die Buchhaltungsbeamten mit einbezogen weiden.

Die beiden Anträge der Herren Abgeordneten Zap und Meyer find eigentlich Zusahantrage zu dem Kommissionsantrage.

Der Antrag des Abgeordneten Zap schließt sich an den Kommissionsantrag an — nur mit dem Unterschiede, daß er gleichfalls die Buchhaltungsbeamten einbezogen wünscht; und der Abgeordnete Meyer wünscht, daß bei den Worten "Beamten des Rathstisckes" noch die Worte beigefügt werden "bei den bleibend angestellten Aerzten."

Ich müsste diesen Antrag als einen betrachten, der zu dem vorausgehenden Antrage als Zusatzantrag gestellt wird, falls einer der vorhergehenden angenommen wird.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Bezüglich des letztgenannten Antrages erlaube ich mir zu bemerken, daß die Bestimmung, wer in die eine oder in die andere Kategorie einzureihen sei, nicht Sache des Pensionsnormales, sondern Sache der Dienst-Pragmatik sei.

Wenn also dieses ärztliche Personale in das Rathstischpersonale als Konceptspersonale einbezogen wird. die Behandlung eine gleichmässige sein muß und nur aus diesem Grunde in dem Kommissionsberichte dasselbe nicht ausdrücklich erwähnt ist.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den Antrag des Abgeordneten Zedtwitz zur Abstimmung bringen.

Er lautet:

Die Pensionen und Quieszentenbezüge sind für alle Landesbeamte und Diener nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren mit 40%, von 20 I. mit 60%, von 30 J. mit 80%, von 40 I. mit 100% des im baaren Gelde bezogenen letzten Aktivitätsgehaltes, folglich mit Ausschluß aller Nebenbezüge als: Quaitiergeld, Holz u. s. w. zu bemessen.

Sněm. sekr. Schmidt: Výslužby a platy quiescentní vyměřují se veškerým úřadníkům a sluhům zemským, když nepřetržené sloužili 10 let s 40%, 20 let s 60%, 30 let s 80%, 40 let s 100% platu, který v službě aktivní naposled brali, tedy bez ohledu na příjmy vedlejší jako oříbytné, dříví atd.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des H. Abg. Zedtwitz zustimmen, die Hand aufzuheben. (Zählt.)

Ich bitte aufzustehen.

(Geschieht).

(Oberstlandmarschall zählt).

Er ist in der Minorität.

.Nun kommt der Antrag des Abg. Schubert.

Nach diesem Antrage würde der §. 6. lauten: die Pensionen- und Quieszentenbezüge sind für alle Landesbeamte und Diener nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren mit 40%, von 15 Jahren 50%. von 20 Jahren 60%, von 25 Jahren 70%. von 30 Jahren 80%; nach 30 Jahren für jedes Jahr mit 4%, mehr; sonach bei 35 Jahren mit 100% des im baaren Gelde bezogenen letzten Aktivitätsgehaltes, folglich mit Ausschluß aller Nebenbezüge als: Quartiergeld, Holz u. s. w. zu bemessen.

Ich werde diese letzten Absähe auslassen, well sich diese bei allen Anträgen gleich bleiben.

Sn. sekr. Schmidt (čte) :

§. 6. ať zní takto:

Výslužby a platy quiescentní vyměřují se veškerým úřadníkům a sluhům zemským, když nepřetržené sloužili: 10 let s 40%, 15 let s 50%, 20 let s 60%, 25 let s 70%, 30 let s 80% a po třiceti letech za každý rok ještě s přídavkem 4%, tedy po 35 letech s 100% platu, který v službě aktivní na posled brali, tedy bez ohledu na příjmy vedlejší, jako: příbytné, dříví atd.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Es geschieht).

Der Antrag ist in der Minorität.

Nun käme der Antrag des Dr. Görner mit Vorbehalt des Zusatzantrages des H. Dr. Grünwald zur Abstimmung.

Er lautet:

"Pensionen und Quieszentenbezüge weiden bei


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XLII. Sitzung der 4. Jahres Session 1866.

Konzeptsť und technischen Personale nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 7 Jahren mit 40%, von 14 Jahren mit 50%. von 21 Jahren mit 60%. von 28 Jahren mit 80%, von 35 Jahren mit 100%, bei den übrigen Beamten und Dienern nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren mit 40%, von 20 Jahren mit 60% von 30 Jahren mit 80°/, und von 40 Jahren mit 100%, u. s. w. bemessen.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan Dr. Görner navrhuje, aby §. 6. zněl takto:

"Výslužby a platy vyměřují se úřadníkům konceptním a úřadníkům v technické administrativní službě, když slouží 7 let s 40%, 14 let s 50%, 21 let s 60%, 28 let s 80%, 35 let s 100%, ostatním úřadníkům a sluhům zemským, když sloužili 10 let se 40%, 20 let s 60%, 30 let s 80%, 40 let s 100% platu, který v službě aktivní na posled brali, tehdy bez ohledu na příjmy vedlejší, jako příbytné, dříví atd.

Dr. Čížek. Ich glaube, daß dieser Antrag zugleich mit dem Amendement des Hr. Abg Grünwald zur Abstimmung gebracht werden solle.

Oberstlandmarschall: Ich habe bereits erklärt, daß das Amendement des Hrn Dr. Grünwald ein Zusahantrag ist; er wünscht auch die Landesbuchhaltungsbeamten einzubeziehen, und ich habe bemerkt, daß ich diesen Antrag mit Vorbehalt des Zusatzantrages des Hrn Dr. Grünwald zur Abstimmung bringe.

Ich bringe daher den Antrag des Hrn. Dr. Görner, wie er vorgelesen wurde, zur Abstimmung.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen die Hand aufzuheben.

(Es geschieht.)

Er ist in der Minorität. Es käme nun der Antrag der Kommission zur Abstimmung, gleichfalls mit Vorbehalt des Zusatzantrages des Hrn Abg. Zap, der dasselbe bezweckt, wie der Antrag des Hrn Dr. Grünwald und jenes Zusatzantrages des Hrn Abg. Meyer bezüglich der Aerzte.

Ich bitte daher den Kommissionsantrag vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§. 6.

Die Pension und Quieszentenbezüge sind für alle Landesbeamte und Diener nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von

10 Jahren mit

40%

20 Jahren mit

60%

30 Jahren mit

80%

35 Jahren bei den Beamten des Rathstisches und des technisch-administrati-ven Baudienstes und von

40 Jahren bei allen übrigen mit 100%

des im baaren Gelde bezogenen letzten Aktivitätsgehaltes, folglich mit Ausschluß aller Nebenbezüge, als Quartlergeld, Holz ic. zu bemessen.

§ 6.

Výslužby a platy quiscentní vyměřují se veškerým úřaduíkům a sluhům zemským, když nepřetržené sloužili :

10 let

s 40%

20 let

s 60%

30 let

s 80%

úřadníkům konceptním jakož i úřadníkům v technicko-administrativni službě po 35. letech služby, a ostatním úřadníkům po 40 letech

s 100% platu, který v službě aktivní naposled brali, tehdy bez ohledu na příjmy vedlejší, jako příbytné, dříví atd.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Nun käme der Zusahantrag des Hrn Abg. Zap, der unter die begünstigten Beamten, denen nach 35 jähriger Dienstzeit bereiis 100% des Gehaltes zugewiesen weiden, auch die Buchhaltungsbeamten eingereiht wissen will.

Dr. Bělský: Pan poslanec Zap ponavrhuje, aby mezi ty úřadníky, kteří mají dostat úplnou pensi po 35 letech, byli vřadeni též úřadníci účtárny zemské.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Hrn, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen. — Ich bitte um die Gegenprobe.

Der Antrag ist in der Minorität geblieben.

Nun käme der Zusatzantrag des Hrn. Abg. Meyer, daß die Worte beizufügen wären "bei bleibend angestellten Aerzten" unter die begünstigten Beamten, aby se dodalo, "pak lékařům trvaIe ustanoveným."

Ich bitte diejenigen Hm, welche dem Antrage des Hrn Dr. Meyer zustimmen, aufzustehen. Der Antrag ist in der Minorität. (Läutet.) Die Rekurskommission wird auf Morgen 7-ten März 10 Uhr Vormittag zu einer Sitzung eingeladen. Die Landesausschußsitzung ist gleichfalls Morgen 10 Uhr. — Die nächste Sitzung Donnerstag. — Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über das Pensionsnormale. Bericht der Kommission über die Regierundsvorlage betreffend den Gesetzentwurf zur Bestreitung der Kosten für die Herstellung und Erhaltung der ka tholischen Kirchen und Pfründengebäude. — Bericht des Landesausschusses betreffend den projektirten Neubau der Gebäranstalt in Prag, respektive die Genehmigung des Bauplanes; im übrigen sodann die Fortsetzung der heutigen Tagesordnung. — Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung 3 1/2 Uhr.


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XLII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLII. Sitzung der 4. Jahres Session 1866.

Spisy došlé

dne 5. března 1866.

Čís. 375. Zemský výbor podává rekurs Jana Benoniho z Jilemnice proti usnešení tamního okr. výboru v příčině lékařského ošetřování chudých.

Čís. 376. Zemský výbor podává rekurs Jana Dlaboly z Mříčna proti usnešení okresního výboru jilemnického v příčině rozdělení obecních služeb v Mříčně.

Čís. 377. Zemský výbor podává rekurs města Jilemnice proti usnešení zemského výboru v příčině stvrzení řádu tržního.

Čís. 378. Zemský výbor podává rekurs občanů malostranských proti usnešení okresního výboru v Králové Městci v příčině užívání pastvin co rolí.

Čís. 379. Zemský výbor podává rekurs obecní rady v Jablonci proti usnešení tamního výboru okresního, co se týče dohlížení ku správě obecního jmění.

Čís. 380. Zemský výbor podává rekurs Viléma Svobody z Hodkovic proti usneení okresního výboru českodubského v příčině placení pivního krejcaru.

Čís. 381. Zemský výbor podává se zprávou žádost okr. výboru táborského za poučení, komu dle zákona ze dne 13. září 1864 přísluší právo presentační, co se týče podučitelů.

Čís. 382. Zemský výbor podává rekurs rustikalistů hněvčeveských proti usnešení okr. výboru hořovického v příčině užívání pozemků obecních.

Čís. 383. Zemský výbor podává odvolání správy panství poděbradského z usnešení okr. výboru v Králové Městci v příčině přispívání dřívím ke škole opočnické.

Čís. 384. Zemský výbor podává stížnost městské rady pardubické proti usnešení tamního okresního výboru, co se týče zapravení nákladu na udržování mostu mezi Spojilem a Veskou.

Čís. 385. Zemský výbor podává odvolání správy panství poděbradského z usnešení tam-

Einlauf

vom 5. März 1866.

Nr. 375. Landesausschuß legt vor den Rekurs des Johann Benoni aus Starkenbach gegen den Beschluß des dortigen Bez..Ausschusses, betreffend die ärztliche Behandlung der Armen.

Nr. 376. Landesansschuß legt vor den Rekurs des Jos. Diabola aus Mřična gegen den Beschluß des Starkenbacher Bez..Ausschusses, betreffend die Eintheilung der Gemeindedienste in Mřična.

Nr. 377. Landesausschuß legt vor den Rekurs der Stadt Starkenbach gegen den Landesausschuß-Beschluß, betreffend die Bestätigung der Marktordnung.

Nr. 378. Landesausschuß legt vor den Rekurs der Gemeindeinsassen von Kleinseite gegen den Beschluß des Königstadtler Bez.-Ausschusses. betreffend die Urbarmachung der Hutweiden.

Nr. 379. Landesausschuß legt vor den Rekurs des Gablonzer Gemeinderathes gegen den Beschluß des dortigen Bez. Ausschusses, betreffend die Ueberwachung der Gemeindevermögensgebarung.

Nr. 380. Landesausschuß legt vor den Rekurs des Wilhelm Swoboda aus Libenau gegen den Beschluß des Böhmisch-Aichäer Bez.-Ausschusses wegen Zahlung des Bierkreuzers.

Nr. 381. Landesausschußbericht mit Eingabe des Taborer Bez. Ausschusses um Belehrung, wem nach dem Gesetze vom 13. September 1864 das Präsentationsrecht betreff der Unterlehrer zustehe.

Nr. 382. Landesausschuh übergibt den Rekurs der Rustikalisten der Gem. Hněmčowes gegen den Beschluß des Hořicer Bez. Ausschusses. betreffend die Nutznießung der Gemeindegründe.

Nr. 383. Landesausschuß mit der Berufung der Poděbrader Domänenverwaltung gegen den Beschluß des Bez. Ausschusses Königstadtl betreff des Holzbeiträges zur Schule in Opočnic.

Nr. 384. Landesausschuß übergibt die Beschwerde des Pardubicer Stadrathes gegen den Beschluß des dortigen Bez.-Ausschusses, betreffend die Tragung des Kostenaufwandes zur Erhaltung der Brücke zwischen Spojil und Weska.

Nr. 385. Landesausschuß überreicht die Berufung der Podebrader Domänenverwaltung gegen den


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XLII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XLII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

ního okresního výboru v příčině přispívání dřívím ke škole velenické.

Čís. 386. Zemský výbor podává odvolání správy panství poděbradského z usnešení okr. výboru v Králové Městci v příčině přispívání dřívím ke škole vrbické.

Čís. 387. Zemský výbor podává rekurs Antonína Višnáka ze Semil proti usnešení tamního okr. výboru strany užívání městského vodovodu.

Čís. 388. Zemský výbor podává rekurs statkářů žehunských proti usnešení okres, výboru v Králové Městci v příčině ustanovení právního zástupce pro obec žehunskou.

Čís. 389. Zemský výbor podává rekurs ru-stikalistů a baráčníků obce holovouské proti u-snešení okr. výboru hořického v příčině ustanovení právního zástupce v záležitosti sporu o obecní pozemky.

Čís. 390. Zemský výbor podává rekus městské rady libáňské proti usnešení tamního okresního výboru strany povolení k vybírání pivního krejcaru. —

Čís. 391. Jednací protokol 37. sezení sněmu dne 27. února 1866.

čís. 392. Zpráva sněmovní komise pro záležitosti polytechnického ústavu o taxách, prémiích, jednotlivých odborech vyučování, pak o výhodách, kterých by se mělo poskytnouti některým profesorům a úřadníkům na tomto ústavu.

Beschluß des dortigen Bez.-Ausschusses wegen Holz-beitrag zur Schule Welenic.

Nr. 386. Landesausschuh legt vor die Berufung der Poděbrader Domänenverwaltung gegen den Be-schluß des Bez.°Ausschusses Königstadtl wegen Holz. beitrug zur Schule Wrbic.

Nr. 387. Landesausschuß legt vor den Rekurs des Anton Wischnak aus Semit gegen Beschluß des Semiler Bez.-Ausschusses wegen Benützung der städ-tischen Wasserleitung.

Nr. 388. Landesausschuß legt vor den Rekurs der Žehuner Grundbesitzer gegen den Beschluß des Bez.°Ausschulses Königstadtl, betreffend die Aufstel-lung eines Anwaltes für die Gemeinde Žehun.

Nr. 389. Landesausschuh legt vor den Rekurs der Rustikalisten und Barakner der Gem. Holowous gegen den Beschluß des Bez.-Ausschusses Hořic be-teffend die Einsetzung eines Rechtsanwaltes wegen strittiger Gemeindegrundstücke.

Nr. 390. Landesausschuh überreicht den Rekurs des Libaner Stadtrathes gegen den Beschluß des dortigen Bezirksausschusses wegen Bewilligung zur EinHebung einer Bierkreuzerumlage.

Nr. 391. Geschäftsprotokoll der 37. Landtags-sitzung vom 27. Feber 1866.

Nr. 392. Bericht der Landtagskommission für die Angelegenheiten des polytechnischen Institutes, betreffend die Taxen, Prämien, einzelne Lehrfächer, dann die einigen Professoren und Beamten zu gewährenden Begünstigungen an diesem Institute.

Prof. J. Wolf,

Verifikator.

Joh. Graf Harrach,

Verifikator.

Dr. Anton Schowánek,

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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