Pondìlí 5. bøezna 1866

Stenografischer Bericht

über die

XLI. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 5. März 1866.

Stenografická zpráva

o

XLI. sezení ètvrtého roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 5. bøezna 1866.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellver-treter 3. V. Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statt-haltereirath Wilhelm Ritter von Bach.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. v. pr. V. Bìlský a poslancové v poètu dastateèném k uzavírání platnému.

Zástupce vlády: C. k. místodržitelský rada Vilém rytíø z Bachù.

Poèátek sezení o 10 hod. 45 min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Die Geschäftsprotokolle der 37. Sitzung sind durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagskanzlei zur Einsicht aufgelegen; ich stelle die Umfrage, ob gegen dieselben etwas zu erinnern ist; da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Protokolle für agnoszirt.

Churavost pana posl. Olivy trvá ještì; za tou pøíèinou prosí, aby si. snìm ráèil ho mít až do úplného uzdravení za omluvena.

Dem Herrn Abgeordneten Jílek habe ich einen 4tägigen, dem Herrn Abgeordneten Dr. Schmeykal einen 3tägigen. dem Herrn Dr. Karl Roth einen 2tägigen Urlaub in dringenden Angelegenheiten ertheilt.

Herr Abt Rotter und Se. Exe. Herr Graf Erwein Nostic und Dr. Wanka sind erkrankt, und entschuldigen ihr Ausbleiben aus der heutigen Siz-zung; ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Von den Landtagseingaben wurde:

Nr. Exh. 366 Landesausschußbericht zum Gesuche des August Skøiwan, um Gewährung eines Konduktquartals für den verstorbenen Prof. am Polytechnikum Gustav Skøiwan;

Nr. Exh. 367 Gin Gesuch des Verauner Be-zirksausschusses um Bewilligung eines verzinslichen Vorschusses von 6500 st. zur Deckung der Bezirks-auslagen, an die Budgetkommission verwiesen.

Nr. Exh. 368 Eingabe des Bezirksausschusses zu Pøibislau wegen der Ausscheidung der Gemeinde Spinnhof aus dem Verbande mit der Gemeinde Bukowa;

Nr. Exh. 370 Eingabe des Bezirksausschusses Beraun, wegen Ausscheidung der Gemeinde Zdeèín aus dem Verbande mit der Gemeinde Hiskow;

Nr. Exh. 372 Eingabe des Bezirksausschusses Hoøic mit dem Ansuchen des Stadtrathes Hoøic, wegen Bewilligung zur EinHebung von Perzentual zuschlägen von dortigen in die Gemeinde nicht zu ständigen Bewohnern - wurden an den Landes ausschuh zur Behandlung geleitet.

Nr. Exh. 369 Eingabe der Bezirksvertretung Beraun wegen Erwirkung der Nachwartung, der Grundsteuerzahlung bis zum Monate Sept. l. J., wurde der Petitionskommission zur Behandlung zugewiesen.

Außerdem wurden sämmtliche Eingaben über die Rekursangelegenheiten an die zur Behandlung dieses Gegenstandes eingesetzte Landtagskommission verwiesen.

Vertheilt wurden:

Der Belicht der Kommission für das Kirchenkonkurrenzgesetz und der stenographische Bericht der 35. Sitzung.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

885) Posl. pan hrabì Kolovrat: žádost obce byšické spoleènì s nìkolika jinými obcemi za pøíèinou kažení vody v potoce "Košáteckém" továrnou vrutickou.

Nejv. maršálek zemský: Petièní komisi.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

889) Posl. pan dr. Rieger: žádost obce Èikvásky, aby silnice lomnicko-semilská, kteráž ' se pøeložiti má od Semil po øece Volešce obcí Boøkovem a Slaným do Hoøenska, vystavìna byla v tom smìru, jak od zastupitelstva mìsta Semil jest ponavržena.

Nejv. maršálek zemský: Komisi silnièní.

Landtagssekretär Schmidt (liest): 890) Abg. Herr Karl Ritter v. Limbeck: Ge-

1


2

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

such der Vertretung der vereinigten Gemeinden Mal-kowic und Malowic um Trennung in zwei selbstständige Gemeinden.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Die übrigen Petitionen wurden an die Kom-mission für die Eintheilung der Bezirke verwiesen.

Die Kommission zur Revision der Wahlordnung wird zu einer Sitzung für heute Nachmittag 5 Uhr eingeladen; die Kommission zur Berathung der Gleich-berechtigung beider Sprachen im Amte wird zu einer Sitzung für heute Abends 6 Uhr eingeladen.

In der letzten Sitzung wurde mir eine Interpellation an die h. k. k. Regierung übergeben, ich habe dieselbe dem Herrn Regierungsvertreter mitge-theilt und bitte dieselbe vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Interpellation an die hohe Regierung.

Die Vorgänge in Hostomiè, welche wie allge-mein verlautet, an anderen Orten ihre Nachahmung gefunden haben, geben der gerechten Besorgniß Raum, daß diese Akte roher Gewaltthätigkeit größere Dim-mensionen annehmen könnten.

Die Bevölkerung vieler Bezirke blickt mit großer Unruhe auf diese, das Eigenthum und die persönliche Sicherheit gefährdenden Vorgänge, und wenn auch mit Dank annerkannt werden muß, daß die h. k. k. Regierung durch schleunige Absendung von Mi-litair-Detachements an die Orte, welche der Schau-platz dieser traurigen Vorgänge sind, den weiteren Ausschreitungen Einhalt gethan hat — so sehen die Gefertigten sich doch veranlaßt:

In Erwägung, daß nicht überall die Mittel ge-boten find, durch sofortiges militärisches Einschreiten solchen Excessen entgegen zu treten; —

In Erwägung, daß jene Hilfeleistung bei den von der Hauptstadt entfernten Orten, zu spät und nur dann eintreten kann, wenn Eigenthum bereits zerstört ist; —

In Erwägung, daß eine Bestimmte Erklärung der hohen k. k. Regierung, in dieser Richtung gewiß sehr viel zur Beruhigung beitragen würde — an die hohe Regierung die Anfrage zu stellen:

Ob sie Anstalten getroffen hat oder zu treffen gedenkt, daß der Staatsbürger nicht des berechtigten und gesetzlichen Schutzes entbehre, und daß sich nicht Scenen wiederholen, welche ruhige Bürger in ihrem Besitze bedrohen.

Prag 2. März 1866.

Dr. A. Brinz. Dr. Hanisch.

J. U. Dr. Roth Hieronimus m/p.

Dr. Franz Stradal m/p.

Dr. Stöhr m/p.

Dr. Herbst m/p.

A. Röster m/p.

Dr. Kuh.

Pfeiffer m/p.

Dr. Theumer.

Seifert m/p.

Karl Graf Zedtwitz m/p.

Jelínek.

Keil.

Schubert.

Wolfrum.

Sadil.

Schröder.

Karl von Limbeck.

Dr. Seidl.

Dr. Tedesco.

Dr. Ernst Mayer.

Wokoun.

Neumann.

Steffens.

Dr. Forster.

Ritter von Bach: Ich bin in der Lage diese Interpellation sogleich zu beantworten.

Gleich auf die erste Nachricht von den Unruhen in Hoftomic wurde vom k. k. Statthaltereipräsidium der prager Kreischef mit der nöthigen Militärassistenz mittelst Separatzuges dahin abgesendet. Die Miltärassistenz und später eine angemessene Vermehrung derselben wurde von dem k. k. Generalkommando aus das bereitwilligste und schleunigste beigestellt, und zur Koncentrirung der militärischen Aktion ein Stabsof-fizier abgeordnet.

Auch mit dem k. k. Oberlandesgerichtspräsidium wurde das erforderliche Einvernehmen gepflogen und in Folge dessen sofort eine landesgerichtliche Erhebungskommission in die bedrohten Bezirke entsendet, welche ihre Amtshandlungen an Ort und Stelle rasch und energisch pflegt.

Die getroffenen Maßregeln haben sich als zur Bewältigung der Excesse ausreichend erwiesen, und mit Grund kann gehofft werden, daß hiedurch auch einem weiteren Umsichgreifen der Gefahr für die Si-cherheit der Person und des Eigenthums nunmehr, gestreuert ist. Uibrigens haben diese bedauerlichen Vor fälle das Statthaltereipräsidium nur noch mehr in der Uiberzeugung bestärkt, wie dringend nothwendig es sei, für die Bestellung eines zureichenden Sicher-heitwachpersonales in den Gemeinden auf dem Lande die zweckmässigste Vorsorge zu treffen.

Noch ein Moment erübrigt mir zu erwähnen.

Das Statthaltereipräsidium hat auch die mißlichen Erwärbsverhältnisse der Nagelschmiede in der Hoøowicer Gegend und die Möglichkeit, dieselben ei-ner Besserung zuzuführen, ins Auge gefasst. Das wirksamste Mittel zur Abhilfe dürfte in der Assozia-tion zur gegenseitigen Unterstützung, zur Beschaffung des Rohmaterials und zur Vermittlung des Absatzes fertiger Waaren gefunden werden.

In richtiger Erkenntniß dessen ist ein solcher Verein der Nagelschmiede bereits in Hlubosch ms Leben getreten, welcher dort mit gutem Erfolge wirk-sam ist und wohl noch weitere Verbreitung und Nachahmung finden dürfte.

Oberstlandmarschall: Die Herren Mitglieder der Kommission zur Berathung der Hypotheken-bankangelegenheiten werden ersucht, zur Kenntniß zu nehmen, daß die auf heute Montag um 5 Uhr festgesetzte Sitzung nicht stattfinden wird.

Die Kommission über das Sicherhcitsgesetz wird eingeladen zu einer Sitzung auf Morgen 9 1/2 Uhr Vormittag.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist die Fortsetzung der Berathung über den Landesvoranschlag für das Jahr 1866.


3

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Zpravodaj p. prof. Tomek: Slavný snìme! Pan Thomé, øeditel èeského divadla, zadal žádost k snìmu zemskému, aby mu povoleno bylo zvýšení posavadní roèní subvence na øízení divadla tohoto. Pan Thomé sobì hned pøi zavøení pachtu vyhradil žádost takou pro pøí-padnost, že by se subvencí nynìjší 10.500 zl. nevyšel a to s urèitým vymínìním, že je mu volno, kdyby mu pøimìøené zvýšení subvence povoleno nebylo, po probìhnutí jednoho roku od pachtu odstoupiti. Komise na rozpoèet, jíž žádost odevzdána byla od sl. snìmu, musila hledìt k tomu, že je již vyslovena vùle sl. snìmu, aby stávalo èeského divadla vedle nìmeckého co ústavu zemského. Dle vìdomostí podaných komisi v té vìci od zpravodatele zemského výboru pana dra. Riegra udal se v pøítomném roce znamenitý schodek pøi èeském divadle, a protože, kdyby se žádost p. Thomé-a odmítla, je oèekávat, že pak vypoví; vyplývá z toho nutnost, aby se nìkteré zvýšení subvence dosavadní povolilo, ponìvadž dle skuteèné zkušenosti nabyté nadíti se nelze, že by lepší smlouvy s novým nájemcem se docílilo.

Pøevzetím divadla do vlastní správy uvalilo by se na zem ještì vìtší bøemeno. Schodek, jenž se vyskytuje pøi èeském divadle, dá se vyložiti netoliko z pøekážek, se kterými vùbec je zápasiti ústavu mladému teprv v zaèetí se nacházejícímu, než sluší pøi tom porovnání s divadlem nìmeckým od èasu mnohem delšího stávajícím uvážiti zvláštì okolnost, že èeské divadlo zemské pro mnoho obmezenìjší prostoru prozatímního stavení divadelního je samo sebou pøedmìtem mnohem ménì výnosnìjším než zemské divadlo nìmecké. Kdežto nìmecké divadlo tolik obecenstva pojmouti staèí, že za úplného obsazení dosáhnouti mùže dennì pøíjmù 1 100 zl. obnáší nejvyšší pøíjem divadla èeského toliko 600 zl. a to proto, že pøi takých pøedstaveních, která nejvíce vábí obecenstvo, musí se valná èást tìch, kteøí by rádi šli do divadla, odbýti pro nedostatek místa, tak že i pøi nejvìtším pøièinìní øeditelstva není možná menší pøíjmy za obyèejné dny vynahraditi pøíjmy znamenitìjšími pøi mimoøádné pøíležitosti. Zvýšením subvence dotud pøi obou divadlech stejné, o jaké žádá p. Thomé, nespùsobila by se tedy nerovnost podpory poskytnuté tomu a onomudivadlu celkem, nýbrž napravila by se nynìjší nerovnost, kteráž pochází z menší výnosnosti divadla èeského. Z tìchto pøíèin dovoluje si komise navrhnouti: Slavný snìme raèiž povoliti zvýšení roèní subvence pro èeské divadlo o 6000 zl. tedy z 10500 zl. na 16.500 na èas trvání tohoto pachtu.

Die Kommission erlaubt sich den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle die Erhöhung der jährlichen Subvention für das böhmische Landestheater um 6000 fl., demnach von 10.500 auf 16.500 st. für die Dauer des jetzigen Pachtes zu bewilligen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Hoher Landtag! Herr Thome, Direktor des böhmischen Landestheaters hat an den hohen Land-tag das Gesuch gestellt, daß ihm eine Erhöhung der bisher bezogenen jährlichen Subvention für die Leitung dieses Theaters bewilligt werden möchte.

Herr Thome hat sich die Stellung eines solchen Gesuches gleich bei dem Eingehen seines Pachtes für den Fall vorbehalten, als er mit der Subvention in dem bisherigen Betrage ein Auskommen nicht finden sollte, und zwar mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß ihm bei Nichtbewilligung einer angemessenen Erhöhung der Subvention in solchem Falle freistehen solle, nach Ablauf des ersten Pachtjahres von dem Pachte zurückzutreten. Die Budgetkommission, der dieses Gesuch vom hohen Landtage zugewiesen wurde, mußte sich vor allem gegenwärtig halten, daß es der einmal ausgesprochene Wille des hohen Landtages ist, daß ein böhmisches Theater neben dem deutschen als Landesanstalt bestehe. Da den Auskünften zu Folge, welche die Kommission von dem Herrn Lan-desausschußreferenten Dr. Rieger in dieser Angelegen-heit gegeben wurden, bei dem böhmischen Landes-theater in dem gegenwärtigen Jahre ein bedeutendes Defizit sich herausstellt und daher die Kündigung des Pachtes von Seiten des Herrn Thomé in dem Falle einer Abweisung seines Gesuches zu erwarten ist, so ergibt sich daraus die Nothwendigkeit der Erhöhung der bisherigen Subvention, weil nach den nun schon gemachten Erfahrungen das Zustandekommen eines günstigeren Pachtkontrakts mit einem an-deren Direktor nicht wohl geschafft werden kann und durch Uebernahme der Anstalt in eigene Regie dem Lande nur noch größere Opfer verursacht werden müssten.

Das bei dem böhmischen Landestheater vor kommende Defizit läßt sich nicht nur aus den Schwierigkeiten, mit welchen dasselbe im allgemeinen als eine junge in ihren Anfängen befindliche Anstalt' zu kämpfen hat, sondern verdient dabei im Vergleiche mit dem schon seit lange bestehenden deutschen Landestheater der Umstand berücksichtiget zu werden, daß das böhmische Landestheater wegen des bedeutend geringeren Raumes, des interimistischen Theaterge-bäudes an sich ein viel minder ertragsfähiges Objekt ist als das deutsche Theater.

Während letzteres ein solches Publikum faßt, daß bei vollem Hause eine Tageseinnahme von 1100 fl. erzielt werden kann, beläuft sich das Maximum des Erlöses beim böhmischen Theater auf 600 fl., indem bei Vorstellungen, welche das Publikum am meisten anziehen, ein großer Theil der Besucher wegen Mangels an Raum abgewiesen werden muß, so daß selbst bei dem größten Eifer der Direktion die Mög-lichkeit nicht vorhanden ist, die geringere Einnahme an gewöhnlichen Tagen durch den größeren Erlös bei außerordentlichen Gelegenheiten aufzuwiegen. Durch die vom Herrn Thome verlangte Erhöhung

1


4.

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

der Subvention, welche letztere jetzt bei beiden Theatern gleich ist, wird keine Ungleichheit der Unterstützung beider Theater im Ganzen genommen herbeigeführt, sondern vielmehr die jetzt wegen der geringeren Ertragsfähigkeit des böhmischen Theaters bestehende Ungleichheit behoben werden.

Die Kommission erlaubt sich daher den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle die Erhöhung der jährlichen Subvention für das böhmische Landes-theater um 6000 fl., demnach von 10.500 auf 16.500 st. für die Dauer des jetzigen Pachtes bewilligen.

Oberstlandmarschall: Herr Hofrath Taschek!

Hofrath Taschek: Der so eben dem hohen Hause vorgetragene Antrag ist von der Budgetkommission mit 9 gegen 8 Stimmen gefasst worden. Ich hatte in der Kommission den Antrag gestellt:

Der Landesausschuß werde ermächtigt, zur Erhöhung der Subvention für das böhmische Landestheater während der noch übrigen Dauer der gegen-wärtigen Pachtperiode, jährlich noch 3000 fl und im Falle des Bedarfes auch noch die zur Anschaffung von Dekorationen jährlich bestimmten 3000 fl. zu verwenden und werden zu diesem Ende in das Bud-get für 1866 die 3000 fl. eingestellt. Dieser Antrag ist, wie ich bereits zu erwähnen die Ehre hatte, gegen 9 Stimmen mit 8 Stimmen in Minderheit geblieben. Die Majorität macht für ihren Antrag den Hauptgrund geltend, weil das böhmische Landes-theater ein minder ertragbares Objekt sei, so sei die Erhöhung dadurch gerechtfertigt.

Ich will den Umstand, ob bei Theaterunternehmungen, die doch zunächst nur den lokalen Bedarf der Stadt, wo sie bestehen, zu decken haben, auf diese Frage näher einzugehen sei, nicht näher erörtern, weil in dieser Beziehung Pachtverträge vorliegen, welche das Land verpflichten, beiden Landestheatern jedem die gleiche Summe von 10 500 fl. für die Dauer der bestehenden Pachtperiode als Subvention zu geben.

Der Grundsatz der Majorität scheint mir aber insofern bedenklich, als denn doch jede Theaterunternehmung nur eine gewinnbringende Spekulation von Seite des Theaterunternehmers ist; und wenn dann im Verfolg dieses Grundsatzes weiter geschlossen werden sollte, man zu der nothwendigen Konsequenz "käme, daß, was dem einen der Unternehmer an Gewinn mangelt, im Verhältniß zu dem Andern, von dem Lande erseht und getragen weiden müsste.

Es wurde von der Majorität darauf hingewiesen, daß der mindere Umfang des Theaters, beziehungsweise die Ungleichheit der Einnahme eines vollen Hauses der Hauptgrund dieser minderen Ertragsfähigkeit sei.

Es ist von dem Herrn Theaterintendanten und Landesaußschußreferenten in der Kommission bestätigt worden, daß der Petent einer der gewandtesten Theaterunternehmer sei. der mit den Lokalverhältnissen vollständig bekannt ist, sowie die Petitionen von dem Herrn Berichterstatter in der Kommission verdeutscht vorgetragen worden sind.

Aber außer dem Grundsatze der geringeren vollen Einnahme der beiden Häuser ist auch noch auf andere Umstände hingewiesen worden, die den minderen Ertrag nach meinem Dafürhalten herbeiführen.

Es hat der Petent ausdrücklich gesagt, er müsse darauf hinweisen, wienach er sich für das böhmische Landestheater erst das Publikum heranziehen müsse, wienach er sich in die Nothwendigkeit versetzt sieht, die Stücke erst übersetzen lassen zu müssen und endlich, wie er die Schauspieler erst sich bilden müsse.

Wird auf diese Umstände und auf einen der Budgetkommission von dem Landestheaterintendanten mitgetheilten Umstand, nämlich, daß das Abonement im deutschen Landestheater einen Betrag von 68000 Gulden ausmacht, während es im böhmischen nur den Vetrag von 4000 fl. erreicht, Rücksicht genommen, so glaube ich zu dem Schlusse gelangen zu müssen, daß dem böhm. Landestheater ungeachtet seiner geringen räumlichen Ausdehnung doch vom Publikum eine bedeutend geringere Theilnahme zugewendet wird, und darin zunächst der Grund des minderen Ertrages liegt.

Wenn ich nun dessenungeachtet den Antrag auf eine Subvention von 3000 fl. aus den Landesmitteln gestellt habe, so bin ich dabei von einer andern Anschauung ausgegangen.

Nach meinem Dafürhalten ist der dießfällige Aufwand dem Lande gegenüber kein nothwendiger sondern wenn auch der Ausdruck nicht gerechtfertig ist, ist er doch, richtig gesagt, bloß ein Luxusaufwand.

Bei einem Luxusaufwande ist es aber gewiß nicht nur Forderung der Billigkeit, sondern auch der Gerechtigkeit, wenn beide Nationalitäten gleich behandelt werden.

In dieser Richtung hat die Budgetkommission aus den ersten 3 Jahren des Bestandes die Rech-nung revidirt und durch ein Mitglied erheben lassen, wie sich die übrigen Verwaltungsauslagen des deutschen Landestheaters zu den des böhmischen verhalten und sie hat daraus entnommen, daß im Durchschnitte in den 3 Jahren das deutsche Theater einen Betrag von 3500 und einigen Gulden mehr erfordert hat, als das böhmische; ich will in dieser Beziehung auf einen Posten hinweisen; beim deutschen. Theater wird für die Unterbringung der Dekoratio-nen ein Miethzins von, wenn ich mich recht erin nere, 1800 fl. im Jahre gezahlt, während diese Unterbringung beim böhmischen Landestheater umsonst stattfindet, es hat also in dieser Beziehung das Land keinen Aufwand.

Es schien mir daher recht und billig, daß dieser Betrag dem böhmischen Landestheater bei dem aufliegenden Bedarfe desselben zugewendet werde, daß beide Nationalitäten in dieser Beziehung gleichgestellt werden.

Was den weiteren Antrag anbelangt, so wurde ich durch eine Privatmittheilung aufmerksam gemacht, daß es möglich sei, nachdem Herr Thome mit einer


5

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

bedeutenden Zahl der Dekorationen versehen ist, er vielleicht für die noch übrige Dauer der Pachtperiode ohne alle Dekorationen, die ihm kontraktmässig beizustellen sind, auskommen tonnte oder daß er wenigstens nicht alle diese Dekorationen benöthigen wird.

Es ist allgemein bekannt, daß der Bau eines böhmischen Theaters im Unternehmen begriffen ist, Das wird bedeutend größere Dimensionen haben, die Dekorationen des kleineren Theaters auf ein größeres Theater zu verwenden, ist nicht gerathen und würde nur verschiedenen Vorkehrungen und Anstücklungen, die wieder mit großen Auswand verbunden wären, geschehen, und doch nur eine gestickte Sache hervorgebracht.

Wenn nun dem Landesausschus das Recht eingeräumt wurde diese 3000 Gulden, welche er jährlich zur Beischaffung von 6 neuen Dekorationen für jedes der beiden Landestheater zu verwenden hat, beim böhmischen Landestheater nach seinem Dafürhalten und Ermessen zur Unterstützung des Theaterunternehmers als Subvention zu verwenden, so würde auf diese Weise demselben ebenfalls 6000 fl. zur Disposition gestellt und dem Lande ein Aufwand von 12000 fl. in Ersparung gebracht. Diese Summe, meine Herren, ist nicht gering schon an sich, nach meinem Dafürhalten wird sie aber um so gewichtiger, als dem h. Haus in nächster Frist eine Überraschung bevorsteht, wenn auch verdeckt, ein Antrag, daß man die Bedürfnisse des Landes durch Schuldenmachen decken soll. Bei dieser Sachlage erlaube ich mir daher den Antrag der Minderheit einem h. Hause zur geneigten Berücksichtigung zu empfehlen (Bravo! links).

Oberstlandmarschall: Ich werde den Hr. Antragsteller bitten mir den Antrag formulirt zu übergeben.

Hofrath Taschek. Ich möchte noch bitten ei-nen Umstand erwähnen zu dürfen, der gleichfalls zur Unterstützung dient; das sind die erhobenen Ver-hältnisse der Preise; sie sind in einigen Punkten different, es heißt: Loge im Parterre und im 1. Rang im deutschen Theater 5 fl. 50 kr. im böhmischen 5 fl.

Loge im 2. Rang im deutschen Theater 4 fl. 50 kr. im böhmischen Theater 4 fl.; ein Sitz auf der 1. Gallerie im deutschen Theater 70 kr. im böhmischen 60 kr., 50 kr., 40 kr.

Steheplatz im Parterre im deutschen Theater 70, im böhmischen 60 kr. Kindelbillet im deutschen Theater 40 kr. im böhmischen 30 kr.

Auch das Abonnement hat verschiedene Preise, es ist zwar für das böhmische Theater, wie man aus den Akten ersieht nur 250, fürs deutsche Theater aber ein Cyklus 272 Vorstellungen bestimmt. Ich habe mir daher eine Reducirung der Preise erlaubt, und da würde im Abonnement eine Loge im deutschen Theater auf 250 Vorstellungen einen Aufwand von 735 st. 32 kr. im böhmischen Theater aber 600 fl. erheischen; eine Loge im 2-ten Rang im deutschen Theater kostet für dieselbe Zeit 588 fl. 30 kr; im böhmischen 500 st. Sperrsitze im Parterre im deutschen Theater 136. reducirt auf 250 Vorstellungen 125 fl, im böhmischen 100 fl.

Oberstlandmarschall: Hr. Wolfrum!

Hr. Wolfrum: Ih habe in der Budgetkommission gegen die beantragte Subvention gestimmt und zwar aus dem Grunde, weil ich dasjenige, was das Land für Theaterzwecke überhaupt ausgibt, nicht allein für genügend, sondern schon für zu viel halte, den Mitteln des Landes gegenüber.

Denn die fixe Subvention von 10500 fl. welche ein jedes Theater von Seite des Landes bekommt, ist der geringere Antheil derjenigen Kosten, die das Land für Theaterzwecke überhaupt ausgibt, und zwar bekommt außer diesen 10500 fl. jedes Theater 600 fl. als Gehaltsbeitrag an den Maschinenmeister; außerdem jedes Theater 3900 fl. für die Renovirung alter und Anschaffung neuer Dekorationen. Rebstdem aber meine Hrn. kommen die ganzen Konservationsherstellungen noch auf Kosten des Landes zu bezahlen, und diese Konservationsherstellungen können in manchem Jahre eine ziemlich bedeutende Summe erreichen, wie z. B. in Jahre 1866 fürs deutsche Theater für die Anschaffung einer Flugmaschiene und eines Podiums 12844 fl. im Budget eingestellt sind. Was nun im einem Jahre beim deutschen Theater nöthig ist, das kann meiner Ansicht nach auch im böhmischen Theater in einem anderen Jahre nöthig werden. Und wenn ich die ganzen Summen, welche für Theaterzwecke vom Lande bestritten werden, zusammenfasse, so machen sie einen ziemlich bedeutenden Betrag. Im Jahre 1864 hat das böhmische Theater 30147 fl. gekostet, das deutsche 30129 fl. die ganze Summe im Jahre 1864 beträgt sonach 60281 fl. (Rufe Hört!) Im Jahre 1865 sind praeliminirt gewesen fürs böhmische Theater 22114 fl., fürs deutsche Theater 25059 fl., sonach im ganzen 47173 fl.

Wie viel wirklich ausgegeben worden ist, wird uns erst die Rechnungslegung im nächsten Jahre zeigen. Im Jahre 1866 sind präliminirt für das böhmische Theater 22053 fl., für das deutsche 36879 fl. (Hört! hört!) in Summe 58932 fl. In dieser letzten Summe von 36879 fl. ist die von mir erwähnte Summe von 12884 fl. für die Herstellung des Podiums und der Flugmaschine mit inbegriffen. Nun, meine Herren, von meinem Standpunkte aus muß ich sagen, daß, es noch wichtigere Herstellungen im Lande gibt, als Theaterzwecke, so gut und so schön dieselben auch sein mögen.

Als kürzlich bei der Budgetberathung. bei der Stellung der Anträge der Budgetkommission, daß Landesflüsse regulirt werden möchten, hervorgehoben wurde, daß mit 60.000 fl. so viel wie gar nichts geschaffen werden könne, da mussten wir allerdings alle zusammen, und die Budgetkommission in erster Reihe, diesen Grund für stichhaltig anerkennen und mit großem Bedauern wenigstens von meiner Seite zugestehen, daß man eben nicht mehr geben könne.


6

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sesení 4. roèního zasedání 1866.

Wenn ein so nützliches Unternehmen, wie die Flußregulirung, aus Mangel an Mitteln nicht so gefördert weiden kann, wie es nothwendig wäre, dann, meine Herren, komme ich zu dem Schlusse, daß ich für solche Zwecke, wie die Theater es sind, niemals einer Erhöhung zustimmen kann, daß vielmehr, von meinem Standpunkte aus, ich alle Anstrengung dahin richten muß, diejenigen Subventionen, die nicht nothwendig sind, zu ermässigen.

Ich glaube, unsere Anstrengung sollte vielmehr dahin gerichtet sein, die stabilen Subventionen, welche beide Theater, das deutsche und das böhmische bekommen, herabzusetzen, oder ganz wegzubringen. Die Subvention, die das Land für Konversation, Herstellungen und Anschaffung neuer Dekorationen aus-zugeben haben wird, wird genügend sein, um den Vorwurf vom Lande abzuweisen, als wenn es für Theaterzwecke gar keinen Gedanken und Sinn hätte.

Die Mittel des Landes, meine Herren, sind nicht unerschöpflich; die Verhandlung über den Bau des neuen Polytechnikums wird es beweisen, daß wir schon in den nächsten Jahren auf den Punkt gekommen sind, wo eine Erhöhung der Steuerzuschlage unabweislich ist (Hört). Wenn aber die Erhöhung der Steuerzuschläge in Jedem von uns gewiß nur schmerzliche Gefühle hervorrufen wird, kann für mich dieses schmerzliche Gefühl nur dadurch einiger Maßen gelindert werden, wenn ich mir bewußt bin, daß alle Ausgaben, die im Budget vorhanden sind, auch wirklich auf die strengste Nothwendigkeit basirt seien.

Für den in Rede stehenden Zweck könnte ich diesen Grund, wenigstens für meine Person, nicht anführen, und aus dieser Ursache werde ich gegen die Erhöhung der Subvention stimmen, und meine Anstrengung, wenn es mir vergönnt sein wird, dahin richten, daß diese Subvention nicht allein nicht erhöht, sondern nach und nach verringert wird. (Bravo!)

Dr. Rieger: Meine Herren! nur ungern spreche ich über diese Frage, die, so sehr man auch dem wiederstreben kann, durch ihre Natur schließlich doch nur auf das Feld der Nationalitäten kommt, wodann immer unangenehme, ich möchte sagen, Gegenrichtungen zum Vorschein kommen und ich glaube, meine Herren, es ist das ein ähnliches Verhältniß, wie in einer Famalie unter mehreren Brüdern, die sich gegenseitig um die Erbschaft streiten, oder um das Mehr oder Wenige, das Jemand von seinen Eltern bekommen hat. Es ist das immer, ich möchte sagen, eine für das zartere Gefühl beleidigende Erscheinung und eine gewissermassen ignoble Erscheinung.

Ich würde meinerseits das möglichste thun, um einer solchen Erscheinung vorzubeugen und ich hätte es sehr gern gesehen, wenn in dieser Angelegenheit, wo es sich wirklich nur um eine Kleinigkeit handelt, nicht so viel gehandelt worden wäre. Als Intendant des böhmischen Theaters fühle ich mich jedoch ver-pflichtet, einige Worte in seinem Interesse und zur Beleuchtung der Sache zu sprechen. Zunächst muß ich den Standpunkt auffallend finden, der in dieser Angelegenheit von zwei Seiten aufgestellt worden ist.

Erstens, man nimmt gewissermassen neuerdings in die Debatte einen Gegenstand, der bereits durch die Beschlüsse des hohen Hauses erledigt worden ist, nämlich die an beide Landestheater gewährte Subvention. Ich glaube, nachdem dieser Gegenstand bereits abgethan ist, dürfte es wohl nicht angemessen sein, darauf zurückzukehren.

Nun nahmen aber die Herren, welche über diesen Gegenstand gesprochen haben, den Standpunkt ein, daß es einmal im Interesse des Landes wäre, überhaupt gar keine Theater-Subventionen zu gewähren. Nun, meine Herren, es ist das auch ein Standpunkt, der sich aus Rücksichten auf pure Utilität und materiellen Nutzen allerdings vertreten läßt, aber ich möchte sagen, meine Herren, wir könnten in dieser Beziehung die Worte der Schrift anwenden, der Mensch lebt nicht bloß von dem materiellen Brode, sondern auch von dem Brode des Geistes, und ein Volk. welches dieses zu genießen vernachlässigt, geht offenbar in seiner Kultur und Civilisation zurück. Ein Volk, das den Erscheinungen der Kunst nach allen Richtungen hin keine Pflege widmet, ist ein Volk, welches sich in der Dekadenz befindet.

Meine Herren! sehen sie auf die Geschichte und betrachten sie alle Völker, die vor uns groß und erhaben dastehen, sie finden, daß sie in ihrer Blühezeit immer große Opfer für die Kunst gebracht haben und daß das gerade Werke ihrer Kunst sind, die heutzutage noch wir zumeist bewundern. Ich glaube also, daß wir gewiß dem Standpunkte nicht gerecht wären, den wir als civilisirte Völker einzunehmen haben, nach dem Maße unserer Bildung, wenn wir es zur Gänze versagen würden, der vaterländischen Kunst ohne Rücksicht auf die Nationalitäten eine rege Unterstützung angedeihen zu lassen.

Meine Herren! Bei allen Völkern der Welt, die unter die gebildeten zählen, gibt es Theater, und überall erhalten sie aus dem Staatsfonde oder wenigstens aus der Kassa der Agenten, die in dieser Beziehung schon reichlicher ausgestattet werden, nahm-hafte Subvention. Ich glaube also, meine Herren, daß es auch uns ansteht, nach dem Verhältnisse un-seres Landes etwas für die Kunst zu thun; und ich glaube auch die deutsche Bevölkerung dieses Landes würde es gewiß höchst bedauerlich finden, wenn es ihr nicht gegönnt wäre, die großen Werke ihrer Genien eines Göthe, Schiller, nicht verkörpert auf ihren eigenen Bühnen sehen zu können, wenn sie sich begnügen müsste, sie bloß nachzulesen, oder ent-weder sich mit einem Dilettanten-Theater zu begnügen, oder einem Theater, welches rein nur auf Erwerb ausgeht und sich damit begnügt, die elendsten Possen und was immer für schlechtes Zeug, möchte ich sagen, auf die Bühne zu bringen, wenn nur die große Masse des Publikums damit befriedigt ins Theater geht. Meine Herren! Ich gebe zu, daß auch unsere Theater in dieser Beziehung den Anfor. derungen, die man an eine Kunst- und Bildungsan.


7

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

stall — und eine solche zu fein, ist das Theater berufen — stellen muß, nicht in jeder Weise und vollkommen entspreche. Sie bilden, möchte ich sagen, in dieser Beziehung das Mittelding zwischen reinen National-Bühnen, wo das Kunstinteresse allein als Endzweck gestellt wird und jenen Bühnen, die die Spekulation ausbeuten und die nur auf die Schau-luft berechnet sind. Dieses Verhältniß ist, möchte ich sagen, und ich habe es auch einmal so genannt, ein konstitionelles.

Die Leitung der Bühnen ist bei unseren Landesanstalten Direktoren in die Hand gegeben, und sie haben in Betreff des Repertoires gewisse Freiheit.

Der Direktor kann allerdings auf seinen Vortheil und auf seinen Erwerb sehen.

Die Intendanz und die Subvention hat den Zweck zu verhindern, daß die Direktoren keine Dinge auf die Bühne bringen, die einzig und allein auf Spekulation ausgehen und das künstlerische Interesse herabsetzen würden.

Andererseits hat die Subvention den Zweck, das auszugleichen, was dem Direktor dadurch entgeht, und was er zu qewinnen im Stande wäre, wenn er in Betreff der Leitung des Theaters völlige Freiheit hätte und wenn es z. B. möglich wäre, eine Posse, die gerade viel Publikum hinzieht, wochenlang Tag für Tag zu geben.

Damit er dieß nicht thue und nicht thun müsse, wird ihm gewißermassen zum Ausgleich die Subvention gegeben, durch welche er in Stand gesetzt wird, das künstlerische Interesse im Auge zu behalten. Die Intendanz ist gewißermassen der Hemmschuh, welche ihn hindern soll, in die Speku-lation bei Leitung der Bühne zu verfallen. Ich glaube, daß dieser Modus, wenn er auch nicht in jeder Beziehung entsprechend ist, doch der Kunst Rechnung trage, welche die Landesanstalt zu wahren geeignet ist und welche dem Lande auch keine unverhälnißmässigen Opfer auflegt. Sollten wir die Landesbühnen selbst erhalten, so bin ich der Ueberzeugung, daß durch die Leitung beider Bühnen als Landesanstalten in eigener Regie jährlich 150000 bis 200000 st. in Anspruch genommen werden müssten.

Ich glaube also, daß mit dem gegenwärtigen Modus am besten fortzukommen sei. Wie gesagt, das ist der Standpunkt, von dem ich glaube, daß er der Landesvertretung eines so gebildeten Landes, wie Böhmen, würdig ist und solcher Landesvertretung auch wohl ansteht ein, wenn auch ein geringeres Opfer für die Kunst zu bringen und für die Darstellung der größten poetischen Geisteswerke, die ebensowohl das deutsche Volk, als andere Völker der Literatur geliefert haben.

Was nun den Antrag der Minorität betrifft, so geht er von der Ansicht aus, daß nur eine Subvention von 3000 fl. mehr, nämlich für den böhmischen Direktor, genügen dürfte und daß man ihm in Betreff der Verwendung der für die Dekorationen gewidmeten Gelder ein Revirement gewissermassen gestatte.

Die Sache würde eigentlich darauf hinausgehen: es würde der Direktor 3000—4000 fl. in die Hand bekommen, dafür, daß er nicht die Dekorationen des Landes, sondern seine eigenen Dekorationen verwendet.

Es wäre also das, was jetzt für das neue Herstellen von Dekorationen verwendet wird, sodann dem Direktor an die Hand gegeben, gewißermassen als Zins für die Verwendung semer eigenen Dekorationen.

Dieser Zins wäre allerdings namhaft; aber mei-ne Herren, wie es im Leben häufig vorkommt, wenn man ficht, daß man Jahre lang einen großen Zins zu zahlen hätte, so baut man sich sofern man die Mittel hat, lieber selber ein Haus und so auch bei vielen anderen Dingen, wenn man den Zins von mehreren Jahren zusammenrechnet und findet, daß es besser ist, die Sache selbst zu kaufen, so kauft man sie lieber.

In diesem vorliegenden Falle würde sich der Direktor vielleicht damit begnügen bis zu einem gewissen Grade; aber es würde das Theater gar keine neuen Dekorationen bekommen, es müsste immer mit alten Dekorationen spielen; der Direktor wäre nicht im Stande ein neues Stück glänzend auszustatten, und wenn ein neues größeres Stück, eine neue Oper vorgeführt wird, so verlangt das Publikum, daß auch die Dekorationen dem Stücke angemessen sind, und eine glänzende Ausstattung ist meine Herren nicht das geringste Reizmittel, und mitunter kommt es vor, daß gewisse Opern — wir haben das namentlich in Paris gesehen — nur durch eine glänzende Ausstat-tung lange Zeit gehalten wurden und zu ertragsfähigen für den Direktor gemacht wurden.

Diese glänzende Ausstattung wäre hier nun im Vornhinein ausgeschlossen, was eben sowohl für den Direktor als für die Anstalt selbst ein Verlust wäre.

Dann aber würde bei diesem Vorgange sich der fundus instruktus nicht mehren, sondern die alten Dekorationen würden vielmehr abgenützt und neue nicht hergestellt.

Es hat der Herr Hofrath Taschek bemerkt, daß die gegenwärtig angeschaften Dekorationen für das neue Theater, wenn es hergestellt sein wird, nicht geeignet ein werden; dagegen muß ich aber anführen, daß das gegenwärtige Theater, was seine Dimensio-nen betrifft, nicht so klein ist, daß die Oeffnung des Prosceniums so groß ist, daß sie für ein größeres Theater nahezu ausreichen würde.

Sie ist im böhm. Theater ebenso groß, wie im deutschen und wurde aus der Rücksicht so gemacht, weil man von der Absicht ausging die Dekorationen, die im deutschen Theater verwendet werden, auch hier zu verwenden, solange beide Direktionen vereinigt waren.

Wenn also ein neues Theater hergestellt wird, wird man allerdings, wenigstens ohne große Schwie-rigkeiten, die alten Dekorationen verwenden können, weil man sie nur auf den Seiten mit 2 Leinwand-stücken und etwa in die Höhe zu adaptiren braucht; es ist das ein Vorgang, der auch beim deutschen Theater vor einigen Jahren getroffen wurde, als da


8

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLl. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Theater um ein Bedeutendes erhöht wurde; da hat man sich gezwungen gesehen, alle Dekorationen an-zustückeln, und doch haben wir einen alten Dekorationenstatus und haben unter unseren Dekorationen solche, die schon vor 30 oder 40 Jahren gemalt wur-den, und heute noch in Verwendung stehen.

Es würde durch Annahme des Minoritätsantrages der Fundus an Dekorationen, der beim böhmischen Theater verwendet wird, entschieden verarmen und die Folge davon wäre die. daß man das, was man in den nächsten 3 Jahren ersparen würde, bei Uebernahme des neu hergestellten Theaters würde auf einmal ausgeben müssen; es wäre faktisch auf keine Weise eine Ersparniß.

Aus diesem Grunde kann ich mich für den Antrag der Minorität auch nicht aussprechen.

Ich glaube also, daß es wohl in der Billigkeit beruhen dürfte, dem böhmischen Theater eine Mehrsubvention zu gewähren; die Gründe sind zum Theil vom Berichterstatter der Kommission besprochen worden, sie liegen zu meist in dem Bedürfnisse einer erst im Entstehen begriffenen Anstalt; jeder Anfang ist schwer und ich bedenke mich keinen Augenblick es auszusprechen, daß die Stellung des böhm. Theaterdirektors im Verhältniß zu dem deutschen viel schwieriger ist, eben weil das Theater eine neue Anstalt, während das deutsche Theater eine längst ausgebildete Anstalt ist. die sich seit langen Jahren mitunter durch große Unterstützung des Landes unter fortgeschrittener Unterstützung des Landes ein großes Publikum gebildet hat, welches die Anstalt zu erhalten im Stande ist, während das Publikum des böhm. Theaters kleiner und erst in Zunahme begriffen ist.

Es versteht sich andererseits, daß die Stellung des deutschen Theaterdirektors auch in Beziehung auf die Kompletirung seiner Kräfte viel günstiger ist, weil er eben die sämmtlichen deutschen Theater zur Disposition hat und sich seine Künstler von aller wärts hernehmen kann, während der Direktor des böhm. Theaters, so zu sagen, der einzigen größeren Anstalt dieser Art, gezwungen ist, sich seine Kräfte selbst heranzubilden und mitunter 2, 3 gleichzeitig zu beschäftigen, weil er darauf rechnen muß, daß er sich erst mehre heranbilden müsse, um die Sphäre, in die sie später gestellt werden sollen, auszufüllen.

Was die Bemerkung betrifft, daß der böhmische Theaterdircktor darauf angewiesen ist, Uebersetzungen zu honoriren, ist das allerdings bis zu einem gewissen Grade wahr.

Aber, meine Herren, in dieser Beziehung ist auch der deutsche Theaterdirektor nicht viel besser daran, wie es denn eine bekannte Thatsache ist, daß jetzt nicht nur die böhmischen und deutschen, sondern so ziemlich alle Theater der Welt sich vorzüglich vom französischen Repertoire nähren und vorzüglich diese französischen Stücke übersetzen lassen müssen.

Ich habe das meine Herren auf meinen Reisen in Italien so gefunden und in England; auch in Ruh land ist es der Fall. Es ist das kein besonderer Umstand. Allerdings hat der deutsche Theaterdirektor bei dem Reichthum und bei dem Alter der deutschen Literatur mehr Originale zur Disposition als der böhmische haben kann. Das liegt in der Natur der Sache, aber in jeder anderen Beziehung ist der deutsche Theaterdirektor unbedingt besser gestellt; es hat ein sehr zahlreiches und wohlhabendes Publikum, welches durch die Vergangenheit sich an-das deutsche Theater gewöhnt hat, es nicht entbehren kann, daher es regelmässig besucht.

Dagegen ist wohl auch das vom Standpunkte der Landesgesetzgebung und Landesvertretung in Betracht zu ziehen, daß das böhmische Theater, abgesehen davon, daß es die Möglichkeit geben soll auch den Talenten und Dichtern unseres Landes die Gelegenheit zu geben, ihre Kunstwerke und ihre Dichjungen zur Verkörperung und Anschauung dem Pu-blikum zu bringen, und auch in dieser Richtung An-theil zu nehmen am allgemeinen Fortschritte der Civilisation und der Kunst, abgesehen davon muß man doch auch in Erwägung ziehen, daß in Prag eine sehr zahlreiche Bevölkerungsklasse existirt, die das deutsche Theater zu besuchen nicht im Stande ist; die davon keinen Vortheil ziehen kann.

Wenn wir also den Standpunkt festhalten, daß das Theater eine Bildungsanstalt ist, und selbst bei allen Mängeln, die man ihm vorwerfen kann, dann wird man wohl auch zugeben, daß man von ihm sagen muß, daß es einen großen Theil der Bevölkerung wenigstens von anderen Vergnügungen, die roherer Natur sind und zum Theile demoralisirend auf die Volksmasse wirken, zurückhält, und wenig stens — emollit mores nec sinit esse feros. — Also in dieser Beziehung, glaube ich, kann man wohl nicht bestreiten, daß das Theater wenigstens auf die Gesittung des Volkes, auf seine Lebensart, seine zartere Ausdrucksweise, auf eine zartere Umgangsform einen wesentlichen und sehr nützlichen Einfluß ausübt, und daher glaube ich auch, daß auch das hohe Haus in dieser Beziehung eine Rücksicht darauf neh-men wird. und daß es also vielleicht nicht gerade angezeigt und überflüssig war, den Vergleich zwischen den Plätzen im deutschen und böhmischen Theater zu ziehen.

Ob der eine um paar Kreutzer höher und der andere niedriger steht, wie der H. Hofrath Taschek uns in Detail vorgeführt hat, — wobei ich gestehen muß, daß ich als Intendant selbst diese Kenntnisse des Details im Augenblicke nicht in dem Grade habe — darauf glaube ich wohl, müsse man keine Rücksicht nehmen.

Es liegt das auch zum Theil in dem Zeitpunkte der Bestimmung dieser Preise. Es ist eine bekannte Erscheinung, daß die Preise in allen Theatern fortwährend im Steigen begriffen sind, und daß diejenigen Preise, die früher festgestellt worden sind, geringer, die später festgestellt worden sind, größer sind. In der kürzesten Zeit sind die Abonnementspreise des deutschen Theaters erhöht worden über Ansuchen der Direktion, welche darin eine wesentliche Unterstützung des deutschen Theaters gefunden hat und auf


9

XLI. Sitzung der 4. Jahres Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

dieses Ansuchen ist der Landesausschuß eingegangen weil er glaubte in der Erhöhung dieser Plätze und Preise dem deutschen Theater eine Unterstützung gewählt zu haben.

Also wie gesagt, glaube ich, daß das wohl nicht berücksichtigt zu werden braucht, und wenn der böhm Theaterdirektor um Erhöhung der Plätze beim Lan-desausschuß einkommen wild, so wird der Landes-ausschuß gar keinen Anstand finden, ihm das zu gewähren, wenn es im Vortheil der Anstalt liegt.

Aber das ist doch nicht zu leugnen, daß das h. Haus sich einmal für den Bestand beider Theater ausgesprochen hat, daß es beiden bereits Subvention gewährt hat, und weiter ist nicht zu leugnen, daß das böhmische Theater in Bezug auf seine möglichen Einnahmen viel schlechter gestellt ist, weil das böhmische im besten Falle nur 600 fl., während das deutsche, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, auf 1200 fl., ja über 1200 st. an einem Tage tragen kann.

Dann ist zu erwägen, daß doch das deutsche Theater faktisch und seit Jahren mehr koste, als das böhmische, seit einer langen Reihe von Jahren unterstützt wird. wählend das böhmische erst seit kurzer Zeit unterstützt wird, und in seinen Anfängen mehr bedarf als das deutsche.

Es ist durch die von der Kommission vorgeschlagene Mehrunterstützung von 6000 fl. dieses Verhältniß gewisser Massen ausgeglichen, weil nach der Berechnung des H. Dr. Schrott das deutsche Theater durchschnittlich jährlich um circa 4000 st. mehr kostet.

Also wenn nun diese 4000 fl. ausgeglichen würden, müsste diese Subvention um 4000 fl. erhöht weiden; aber damit ist das beiderseitige Verhältniß der Theaterregie nicht ausgeglichen, weil man einem Theaterdirektor ein ertragsfähiges Objekt gibt, und dem andern ein weniger ertragsfähiges Objekt. Denn, gesetzt den Fall, daß nur 10 bis 12mal im Jahre, also einmal im Monate der Fall eintritt, daß der böhmische Theateldirektor das zuströmende Publikum nicht aufnehmen kann, so verliert er dann allein mehr als 6000 fl. und wäre, wenn das deutsche Theater ihm zur Disposition gestellt würde, in besserer Lage.

Es bliebe dann, um vollkommen gleich vorzugehen, nichts anderes übrig, als beide Theaterdirektionen wechseln zu lassen, und einmal der deutschen das böhmische Haus zur Disposition zu stellen (Bewegung links) und das anderemal wieder umgekehrt. Allein darauf wird man wohl kaum eingehen wollen.

Ich glaube also, daß dieser Ausgleich von 6000 fl. nur sehr gering genannt werden kann, und daß es billig wäre, auf diesen Ausgleich gewisser Massen einzugehen.

Das Bedürfniß der Anstalt ist gleichfalls anerkannt, und nachdem das h. Haus die Sache will, wird es auch vernünftiger Weise die Mittel wollen.

Dotzauer: Der Herr Vorredner hat beim Beginn seiner Rede gesagt, daß in dieser Frage ein Punkt sei, den er hier in diesem hohen Hause nicht gerne berühre; nun ich muß gestehen, auch ich berühre ihn nicht gerne. Ich habe meine Ansicht darüber in der Budgetkommission auszusprechen Gelegenheit gehabt und ich habe mich auch ausgesprochen. Wenn aber der Herr Vorredner sagte, es handle sich hier um eine Kleinigkeit und er sehe es nicht gern, daß man eben wegen dieser Kleinigkeit handle, so kann ich mich mit dieser Anschauung nicht einverstanden erklären.

Es ist allerdings eine Kleinigkeit, wenn man sagt 6000 fl. ein für allemal, aber hier handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit, obwohl selbst die 6000 ft. nach meiner Anschauung dafür nicht gelten können. Hier handelt es sich nicht um den Betrag von 6000 fl., sondern um eine stehende Subvention von jährlichen 6000 fl., also um 24000 fl.

Der Herr Vorredner sagte, als wenn hier auf dieser Seite für die Kunst kein Sinn wäre, er meint, man solle nicht alles so materiell nehmen und spricht sich aus, als wenn man überhaupt für keine Subvention wäre. Die Mitglieder der Budgetkommission haben sich aber ausgesprochen für eine Subvention; sie besteht ja schon, und besteht nicht nur in einer jährlichen Summe von 10500 fl., sondern überdieß in noch größeren Beiträgen, denn die bei beiden Landestheatem in 2 Theile getheilten Kosten betragen jährlich 50—55000 fl.. daran herum zu mäckeln oder die Subvention ermässigen oder vollkommen löschen zu wollen, wie der H. Abg. Wolfrum sagte, mit einer solchen Anschauung bin ich nicht einverstanden; ich bin nur dagegen, daß diese Subvention von 10 00 fl. auf 16500 erhöhet werde.

Ich glaube, der Fehler ist im vorhinein schon bei der ersten Feststellung des Präliminars für das neue Theater geschehen; man hat nicht gehörig gespart, und dieselben Rubriken in das Budget eingeteilt, wie man sie beim deutschen Theater gefunden hat, mit seinen Vorzügen und seinen Mängeln. So begegne ich in dem Präliminar für 1863 für das neue Theater der Summe von 29641 fl., demselben Betrag, der damals für das deutsche Theater eingestellt wurde.

Ich glaube, nachdem das neue Theater viel kleiner ist, nachdem es. meiner Ansicht nach, dadurch auch einer kleineren Regie bedarf, so hätte man suchen und erwägen sollen, auf welche Weise die Durch, führung für das kleine Theater billig herzustellen wäre. ohne dem Ganzen zu schaden; aber man hat die Rubriken gleich gestellt.

Wenn man selbe durchsieht, so sieht man auf beiden Seiten gleichen Posten; man hat für 6 Dekorationen für das neue Theater auch 3000 fl. in das Budget eingestellt, wie bei dem deutschen Theater, welche letzteren doch größer waren, und nach meiner Ansicht glaube ich, kosten doch größere Dekorationen immer mehr als die kleineren des neuen Theaters.

Der Herr Vorredner sagt, das deutsche Theater habe im Laufe vieler Jahre seit seines Bestandes

2


10

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

sehr viel mehr gekostet, das ist allerdings wahr, aber hier muß man sich wundern, daß er nicht weiter zurückgreift, da könnte er sagen, das Theater koste seit 40—50 Jahren das Land so und so viel und wenn man die Zinsen zu Zinsen nimmt, so würde allerdings eine andere Rechnung herauskommen und sich herausstellen, daß die Subvention, welche man jetzt beansprucht, allerdings noch sehr massig genannt werden könne. Aber damals hat es unseres Wissens nach kein zweites, sondern nur Gin Landestheater gegeben.

Man hat also der Nationalität, der ich anzugehören die Ehre habe, eben keine Koncession gemacht.

Die Aufstellung der Kostenbeträge in der Bud-getkommission habe ich in der Kommission selbst angegriffen, aber sie vor das Haus zu bringen ist nicht meine Absicht gewesen.

Man sagt, das deutsche Theater sei viel größer, der Erfolg daher weit besser. Nun ich gebe das einigermassen zu; glaube aber, der Direktor des deutschen Theaters würde sich sehr gratulieren, wenn er alle Tage im Durchschnitte 600 fl. einnehmen würde, und die Einnahme, die man als möglich angenommen hat, von 1200 fl,, wenn das Theater vollkom men beseht ist, glaube ich, kommt nicht häufig vor.

Würde das kleine Theater voll besucht sein, dann glaube ich, würde auch trotz des geringeren Raumes der Pächter des Theaters vollkommen bestehen können. Aber man muß hier nicht vergessen, daß der Betrag von 16500 ft. für ein Theater, welches massig besucht ist, so hoch er auch ist, doch nur ein Palliativ Mittel ist.

Nach Ablauf des Pachtes wird man gerade da stehen, wo wir heute sind. Es ist dann die große Frage, wenn ein größerer Raum bis dahin sein wird, ob man dann nicht sagen wird, das Theater sei zu groß, es müsse ihm seiner Größe wegen eine höhere Subvention gegeben werden.

Der Direktor des deutschen Theaters sagt auch, daß er mit seiner Subvention nicht auskommt; er kann schon im nächsten Jahre eine Rechnung vorlegen und ausweisen, daß er nicht bestehen könne und eine höhere Subvention in Anspruch nehme. Was einem recht ist muß dem anderen billig sein, und so dürfte der Direktor des deutschen Theaters dann kaum zurückgewiesen werden können.

Ich erlaube mir auf eine Post, welche vom Herrn Antragsteller der Minorität erwähnt wurde, nämlich auf die Miethe des Kotzen-Gebäudes aufmerksam zu machen.

Für die Miethe des Kotzengebäudes zur Aufbewahrung der Dekorationen und Theater-Utensilien hat der Direktor in früheren Jahren 1575 fl. und seit diesem Jahre 1800 ft. bezahlt. Man sagt, das Salzmagazin, wo von dem anderen Theater die Dekorationen aufbewahrt werden, koste nichts.

Nun, das ist meiner Ansicht nach nicht richtig.

Als vor einigen Jahren hier im hohen Hause der Antrag gestellt wurde, das Salz-Magazin in ein Depositorium für Theaterdekorationen umzuwandeln, hat man in der Motivirung gesagt, es würde dieß zur Zierde der Stadt gereichen.

Es würde durch die Umwandlung so viel erspart werden, daß eine Miethe, wie im Kotzengebäude nicht stattfindet. Nun ist das Salz-Magazin umgebaut worden. Die Verschönerung hat stattgefunden, obwohl die versprochene Regulirung des Platzes noch zu vermissen ist.

Allein kaum wird die Lokalität zu ihrem Zwecke benützt, so soll sie nun demolirt werden. Die Kosten zur Umwandlung in ein Depositorium betragen 4038 st. Hätte man damals, statt 4038 fl. auf das Salzmagazin zu verwenden, nur ein paar Hunder Gulden verwendet und hätte man sich, bevor das neue Theater gebaut wird, um eine andere Lokalität umgesehen, so wären dem Lande einige 1000 fl. erspart worden; also die Kosten, welche für das Kotzengebäude aufgebracht werden müssen, sind hier ebenfalls ausgeglichen.

Ich glaube, meine Herren, wir haben Steuern genug; die Bewohner unseres Landes wissen kaum, wie sie dieselben aufbringen sollen; die Landwirthschaft, die Gewerbe, die Industrie, alle Faktoren des Verkehrs liegen darnieder, und ich glaube, meine Herren, man sollte dem Lande keine überflüssigen Auslagen aufbürden, wie schon der Herr Vorredner sagte; wir sollen sparen und die Auslagen nur auf das Alleräußerste beschränken.

Es treten Bedürfnisse in allernächster Nähe an uns heran, welche bereits projektirt und von dem hohen Hause beschlossen sind als:

Der Bau einer Irrenanstalt, der Bau einer Gebäranstalt, des polytechnischen Institutes, des Thierarzneiinstitutes. Es sind dafür Millionen nothwendig; und in Berücksichtigung so großer bevorstehender Auslagen schließe ich mich dem Minoritätsvotum an. (Bravo links.)

Graf Albert Nostic: Als Obmann der Budgetkommission, und nachdem die Majorität den Betrag der Erhöhung von 6000 fl. auf meinen Antrag angenommen hat, fühle ich mich verpflichtet einige Worte zu sagen.

Ich erwähne im Vornhinein, daß ich sehr kurz sein werde, weil ich es für meine Pflicht halte, bei der gegenwärtig uns so karg zugemessenen Frist bei jeder Debatte die Zeit des hohen Hauses so wenig als möglich in Anspruch zu nehmen. (Bravo im Centrum.)

AIs die Kommission an die Frage herantrat, die ihr durch die Petition des Direktors Thome vorgelegt wurde, hat sie sich vor Allem die Frage zur Berathung gestellt, ob durch Erhöhung der Subvention nicht der von dem Landtage aufgestellte Grundsatz, beide Unternehmungen auf gleiche Weise zu unterstützen, verletzt wird, ob nicht durch eine solche Erhöhung dem böhm. Direktor gegenüber dem deutschen ein Vorzug eingeräumt wird und drittens, ob nicht aus dieser Erhöhung die Konsequenz herbeigeführt werde, daß der deutsche Direktor mit Hinwei-


11

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

sung auf diese Erhöhung auch eine Erhöhung sordern könne.

Die Kommission ist gegenüber den thatsächli-chen Verhältnissen zu der Ueberzeugung gelangt, daß während beide Theaterdirektoren kontraktmässig ganz genau dieselben Verpflichtungen haben, indem jeder verpflichtet ist, eine Oper, ein Schauspiel, eine Posse und ein Lustspiel zu halten, und die Vorstellungen mit vollkommen tüchtigen Kräften und vollkommen guter und geeigneter Ausstattung auszuführen, — daß gegenüber diesen beiden Verpflichtungen die Direktoren, welche auch dadurch zugleich sich anzustrengen, sich verpflichtet fühlen müssen, weil sie vorzüglich, was die Oper betrifft, in eine Art von Konkurrenz treten, daß diesen Verpflichtungen gegenüber doch beiden Direktoren in einer Rüchsicht nicht ein in ganz gleichem Verhältnisse extragfähiges Objekt zugetheilt worden ist.

Es kann nicht geleugnet werden, daß das böhmische Interimstheater, was seine Ertragsfähigkeit betrifft, bei übrigens gleichen Talenten, Energie und Verwendung der Direktion gegenüber dem deutschen Theater zurücksteht; während das deutsche Theater eine Einnahme, ich will nicht sagen 1200 fl., denn das sind seltene Fälle, — aber 1000 fl. sehr leicht bei recht vollem Hause erzielen kann, kann das böhmische Theater, selbst beim Zuschlag dessen, was es durch eine Erhöhung der Preise auf die Höhe der Deutschen noch gewinnen könnte, seine Einnahme höchstens auf circa 700 des Abends bringen; es ist also das, daß, wenn zwei Theaterdirektoren neben einander stehen, die beide gleiche Kenntnisse haben, beide das Publikum vollkommen zu befriedigen wissen, es dem einen nicht möglich ist, bei einer gleichen Zahl von guten Vorstellungen dieselben Einnahmen zu erzielen, wie dem anderen.

Dasselbe gilt auch von den Abonnements; während das Abonnement beim deutschen Theater 68000 fl. beträgt, beträgt es beim böhmischen 6000 fl. und zwar das gegenwärtige.

Ich sehe aber voraus, daß vielleicht beim böh-mischen Theater mehr Logen und Sperrsitze abonnirt werden könnten, ich sehe voraus, daß auch die Preise des Abonnements, die jetzt niedriger sind, erhöht werden, ebenso wie beim deutschen Theater; es wird aber doch bei dem Unterschiede der Häuser zwischen den beiden Abonnements, doch immer der Unterschied bestehen, daß das eine weit mehr als das doppelte des anderen trägt.

In Berücksichtigung dieser Verhältnisse, und ohne auf alle andern vom Direktor Thome angeführten Gründe einzugehen, bloß allein in Berücksichtigung dieser Verhältnisse ist die Kommission zu der Ueberzeugung gelangt, daß wenn auch die Summen der Subvention für beide Landestheater gleich sind, doch in Wesenheit die beiden Theater nicht in gleicher Weise als unterstützt betrachtet werben können, insofern ein Unterschied besteht, daß dem einen Theaterdirektor ein ertragsfähigeres Objekt, aus welchem er bei guter Verwendung mehr Geld herausbringen kann, übergeben worden ist, dem andern Direktor aber ein Objekt, aus welchem er bei größter Anstrengung nicht dieselbe Summe herausbringen kann.

Zu dieser Ueberzeugung ist die Majorität der Kommission gekommen, und ich erkläre personlich in meinem Namen, daß, wenn ich nicht zu der Ueberzeugung gekommen wäre, ich unter keiner Bedingung um einen Kreuzer mehr Subvention für das böh-mische Theater hätte votiren können.

Nachdem die Majorität zu dieser Ueberzeugung gekommen ist, welche gewissermassen auch der Herr Antragsteller des Gegenantrags Dr. Taschek insoferne adoptirt, als er überhaupt für eine Unterstützung anträgt, sei es aus diesen oder aus jenen Gründen, so hat es sich um die Summe gehandelt; es find verschiedene Anträge gemacht worden, ein Antrag auf 10000, auf 7600, 5000; endlich ist durch Majorität mein Antrag auf 6000 fl. angenommen worden.

Mathematisch nachzuweisen, ob ein solches Zugeständniß in Bezug auf die bestehenden Verhältnisse ein zu hohes oder zu niedriges sei, das ist, wie sie, meine Herren, selbst einsehen werden, nicht möglich.

Allein ich glaube, soviel steht fest, wenn man irgend einem Theaterdirektor die Wahl zwischen den beiden Häusern freistellen und sagen würde: Du kriegst, wenn du das Eine Haus nimmst 16500 fl. Zuschuß, wenn du das ehemal ständische Gebäude übernimmst, kriegst du 10500 fl. als Zuschuß, — ich bin überzeugt, daß jeder Theaterdirektor, der sein Fach versteht, — und von dem müssen wir doch ausgehen — im Vertrauen das Publikum an sich ziehen zu können, nach dem größeren Hause greifen wird mit dem kleineren Zuschüsse, weil, wenn er drei oder vier recht gute Ausverkäufe der Plätze erlangt, dasselbe ihm einen größeren Ertrag liefert, als der jährliche Zuschuß von 6000 fl.

Ich glaube, wenn man von dieser Ueberzeugungausgeht, so wird dadurch die Subvention von 6000 fl. gerechtfertigt, indem es hervorkommt, daß durch diese Zuschüsse von 6000 fl. der eine Unternehmer gegenüber dem andern nicht in einen besonderen Vortheil gestellt wird.

Was den Antrag des Herrn Hofrath Taschek betrifft, welcher bei der Kommission gestellt, aber nicht zur förmlichen Abstimmung gekommen ist, weil eben der früher zur Abstimmung gebrachte Antrag auf 6000 fl. angenommen wurde, so erlaube ich mir nur zu bemerken, daß die Grundlage auf den dreijährigen Durchschnittskosten der beiden Theater mir bei der Kommission schon, obwohl von der Kommission diese Rechnung eigens gepflogen und verlangt wurde, als äußerst schwankend erschienen ist. Daß sie höchst schwankend ist; darauf haben die verschiedenen Bemerkungen der Herren Vorredner, die auf die Art und Weife dieser Berechnungen, wie sie gepflogen wurden, hingewiesen haben, gezeigt.

Ob man ein Jahr nimmt, entweder mehr vor oder mehr zurück, könnte das bei jeder dreijährigen

2*


12

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866

Berechnung, da es sich immer um die Konservations-kosten handelt, den Ausschlag geben und das eine Jahr bei dem einen Theater, das andere bei dem anderen Theater höher sich berechnen.

Auf dieser Grundlage und dieser Berechnung ist es mir als zu schwankend erschienen.

Was den Antrag betrifft. 3000 fl. auf die De korationen nicht zu verwenden, sondern dem Landesausschusse freizustellen, welchem Theaterdirektor dieser Betrag als Subvention zu geben ist, so muß ich gestehen, daß es mir vorkommt, als wenn man bei einem Unternehmen 3000 st. aus einer Tasche nimmt, und in die andere hineinschiebt, denn, wenn der Theaterdirektor, der jetzt ebenso, wie der deutsche 6 De-korationen oder 3 jährlich bekommt, kurz eine gleiche Zahl neuer Dekorationen, so werden, wenn er sie durch 3 Jahre nicht nimmt, die Herrn selbst einsehen, daß er sie selber anschaffen muß, wenn er durch 3 Jahre immer fort mit alten abgebrauchten Dekorationen spielen wird und dem Publikum nie etwas neues bieten, so wird das Theater in Mißkredit kommen; also man gebe ihm Geld statt der früheren Dekoration, die man ihm nicht gegeben hat, und er muß dieses Geld entweder ganz oder zum großen Theile doch wieder auf Dekorationsanschaffungen verwenden, zugleich aber entgeht dadurch die Vermehrung des fundus instruowz für das böhmische Theater und gerade dises als ein neues Institut, welches noch bei weitem den fundus instruktus nicht besitz, den das deutsche Theater hat, das schon seit einer langen Reihe von Jahren jährlich immer wieder neue Dekorationen erhält, gerade dieses Theater braucht eine Vermehrung des fundus instructus, wenn nicht bei jeder Uibergabe desselben neue Schwierigkeiten herbeigeführt werden sollen; denn es ist natürlich, daß jeder Direktor mit einem guten fun-dus instructus das Theater besser leiten kann, als mit einem schlechten.

Endlich ist auch der Kommission der Umstand, der auch im Kommissionsbericht angeführt ist, nicht entgangen, daß der Unternehmer erklärt hat, wenn ihm keine Subvention, eigentlich eine nicht hinreichende zugewiesen werde, würde er sich das Recht vorbehalten, mit Schluß des laufenden Theaterjahres, also mit Ostern, was in wenigen Wochen eintritt, zu kündigen. Wenn nun eine solche Kündigung erfolgt, so ist wohl allen Herrn bekannt, daß selbst beim deutschen Theater, welches eine ziemlich große Auswahl von Persönlichkeiten vor sich hat, die es übernehmen können, die Auffindung eines Direktors sehr lange Zeit braucht, und würde sehr leicht der Fall eintreten können, daß bei einer solchen Kündigung vielleicht die Auffindung eines Direktors in der kurzen halbjährigen Kündigungsfrist nicht gelingt, und der Landesausschuß, wie es bei dem Äbtritt des letzten Direktors geschehen ist, in die Lage komme, könnte das Theater einige Monate in eigener Regie zu führen, was dem Lande wahrscheinlich viel mehr Kosten verursachen würde als die Erhöhung der Subvention. Aus allen diesen Gründen erkläre ich mich für den Majontätsantrag. (Rufe: Schluß der Debatte!)

Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß der Debatte beantragt. Bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Zwei Redner sind noch vorgemerkt. Herr Abg. Dr. Stradal und Herr Dr. Trojan.

Dr. Stradal: Ich vernchte.

Dr. Trojan: Pánové, dnešní debata zní zase skorém tak, jako by se pro Èeské divadlo žádalo nìco pøes pøíliš.

To pohnulo mne upozorniti na jednu okolnost, která se mi od øeèníkù na naší strané nezdála dosti vytknuta.

Intendant èeského divadla i poslední pan øeèník, oba znatelé této záležitosti povìdìli, jak nestejné jsou pomìry mezi dosavadním divadlem èeským a nìmeckým; a pøece nemohli všichni øeèníci minority budžetní komise jinak než pøipustit, že divadlo nìmecké zpotøebovalo a napoøád vyžaduje mnohem více výloh z dùchodù zemských, nežli èeské.

Zejména povìdìl nám p. Wolfrum, že pro divadlo nìmecké navrženo také na rok 1866 zase o 12000 zl. (na zøízení létacích strojù) více, než pro divadlo èeské; prelimináø sám ale vykazuje, že se pro divadlo nìmecké od budžetní komise povoluje neb navrhuje celkem 14700 zl. na tento jediný bìžící rok více, pravím pro nìmecké divadlo více než pro èeské.

Dle toho oèekával jsem, že oni páni, kteøí chtìjí šetøit, navrhnou nám, aby se tìch 12000 zl. aspoò na ten létací stroj ušetøilo — pøi divadle nìmeckém.

Ale nastojtel k našemu pøekvapení chtìjí ti pánové opìt jen hospodaøiti na nás!

Máme tu tedy býti zase ubohou popelkou ? Pan Wolfrum zpomnìl na minulost. Ale to by zle sobì poradil.

Já znám ty pomìry také ze své zkušenosti co bývalý úd zemského výboru, a vím, jak dalece má osobní pamì sahá, že Vy pánové z nìmecké strany! musili byste èeské národnosti zajisté sta tisíce nahrazovat èili doplácet, kdy byste mìli jen na rovno postaviti národnosti obì v zemském divadle.

Já dnes nechci obšírnìji vpouštìti se do toho; pøipojuji se jen k pøipomínce pana Dra. Riegra, že je to u nás poèátek, a ten že bývá vždy tìžký, avšak míním, že dle všeho toho nebylo by spravedlivo ani slušno, aby se pøi všech obtížích našich mìlo ještì skrbliti a to právì jen na nás.

Naopak míním, že je to slušno a velmi mírao, když se povolí to, co navrhuje budžetní komise, totiž pøíspìvek 6000 zl., kde ještì na bìžící rok budeme míti o 8700 pro èeské divadlo ménì, než se povoluje pro nìmecké.


13

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen. Ich muß die Frage stellen, ob der Antrag des Hofr. Taschek als Antrag der Minorität zu betrachten sei, oder ob er ....

Hofrath Taschek: Er ist der Antrag der Minorität. Im Ausschusse haben sich 4 Stimmen mit mir ausgesprochen, deshalb habe ich mir erlaubt, ihn als solchen aufzunehmen.

Graf Albert Nostic: Aber er ist in der Siz-zung nicht zur Abstimmung gekommen. H. Hofr. Taschek hat Anträge gestellt, so wie überhaupt alle Anträge gestellt werden und ich habe gesagt: ich werde sie in einer Reihenfolge zur Abstimmung bringen, wie sie eingebracht wurden u. zw. den höchsten Betrag zuerst und den niedrigsten zuletzt und da ist bei der Abstimmung der Betrag von 6000 fl. angenommen worden und der Antrag des Hr. Hofrath Taschek ist nicht mehr zur Abstimmung gekommen.

Oberstlandmarschall:

Es handelt sich hier nur darum ob ich die Unterstützungsfrage zu stellen habe oder nicht und ob dem Hrn. Berichterstatter der Minorität noch das Wort zu einer Bemerkung ertheilt werden soll. Wenn also der Antrag der Minorität angemeldet worden ist bei der Kommission, so dürfte es davon abhängen.

Hofrath Taschek: Excellenz nachdem der Belicht nicht gedruckt erstattet worden ist, sondern nur mündlich erfolgte, so glaube ich daß durch die mündliche Ablegung des Minoritätsvotum die Vorlegung des Berichtes nicht aufgehalten werden kann nach den Vorschriften der Geschäftsordnung. Ich habe nur erlaubt den Antrag bei Euer Excellenz selbst unmittelbar anzumelden, mit dem bemerken, daß kein gedruckter sondern nur ein mündlicher Bericht erstattet werde.—

Oberstlandmarschall: Ich betrachte ihn also als einen Antrag der Minorität, und wenn Hr. Berichterstatter, Hr. Hofrath noch eine Bemerkung wünschen —

Hofrath Taschek: Ich würde nur auf den Umstand hinweisen, daß wesentlich als Grund des minderen Ertrages auf die geringeren Räumlichkeiten hingewiesen worden ist; nach meinem Dafürhalten aber ist das nicht der Fall, sondern es ist vielmehr der geringeren Theilnahme des Publikums zuzuschreiben, wie ich mir bereits erlaubt habe zu bemerken, denn wenn auch das böhmische Theater um die Hälfte kleiner wäre als das deutsche, was aber nach den gegebenen Zisserverhältnissen nicht der Fall ist, so ist doch das jährliche Abonnement, auf welches jeder Theaterunternehmer am meisten rechnet, nicht um die Hälfte, sondern um einen nahmhaften Theil geringer, als dieß beim deutschen Theater der Fall ist; es könnte trotz der geringeren Räumlichkeiten der Abonnementsertrag in demselben Theater im Verhältniß mindestens bis auf 30000 st. gelangen.

Zpravodaj vìtšiny Tomek: Musím se pøiznát, že námitku, kterou jsme právì slyšeli, nemohu dobøe pochopit.

Pan dvorní rada Taschek praví, deficit èeského divadla nedá prý se vyložit jen z toho, že jsou místnosti menší, musí prý se také vážit z toho, že jest publikum menší; to ale není námitka proti nám; kdybychom chtìli navrhnout, aby se celý deficit kryl, tu bychom museli mnohem vìtší sumy navrhnout.

My právì obmezujeme se a nechceme na to brát ohled, zdaž se u divadla èeského menší úèastenství obyvatelstva jeví, na tom neleží vina, nýbrž právì jen na tom se zakládá, co dìlá ten schodek pro obmezenost místnosti divadla èeského, tedy je to argumentùm pro nás a ne proti nám.

Jinak se nechci pouštìt do širokého vykládání vìci, ponìvadž se mi zdá, že proti namítáním, s kterými se návrh vìtšiny v menšinì komise potkal, již dosti mnoho povìï'no bylo; jen nemohu opomenout o jedné vìci podivení své vyslovit.

Když se pøed nìkolika dny jednalo o záležitosti k provedení rovnoprávnosti na universtì pražské, tu se velmi mnoho váhy na to kladlo, aèkoliv ani by toho potøeby nebylo, že nemáme se øídit, dle jakési abstraktní rovnoprávnosti, nýbrž dle nìjaké konkrétní, dle této že se máme øídit že není tøeba dle cifer vymìøovati, nýbrž že se má hledìt na míru potøeb.

Dnes právì vyskytuje se pøedmìt takový, který se ovšem týká obou národností a dokazuje se, že èeská národnost má vìtší potøebu než nìmecká a pøece nechce se z tìchto samých stran, z kterých se proti abstraktní rovnoprávnosti vyslovili, nechce se nyní rozhodnout pro tuto konkrétní rovnoprávnost, ano ani tolik nechtí povolit, co by dle konkrétní rovnoprávnosti povoliti se muselo a dokazují, že èeské divadlo v celosti v 3700 zl. ménì stojí než nìmecké; 3700 zl. dle prùmìru posledních 3 let; ale ani tìch 3700 zl. nenavrhuje pan rada Taschek, ale jen 3000 zl.

Že ty druhé 3 tisíce, za které by se žádné dekorace nemìly kupovat, nejsou zvýšením subvence, to jest na bíledni.

Pan Dotzauer zachází ale ještì dále; on praví, že již se stala chyba, že hned prvotnì na èeské divadlo ménì se nepovolilo, než na nìmecké, a to sice z rozlièných pøíèin; že když menší divadlo je, že jest také menší režie, což ale není pravda. Režie jest ta samá.

Já nevím dle èeho se pan Dotzauer øídil, když navrhoval, že-by se hned prvotnì bylo mìlo ménì ustanovit pro èeské divadlo; ale jest jisto, že zásada, z které vycházel, jest zásada absolutní nerovnoprávnosti, ne ale abstraktní rovnoprávnosti.

Té zásady zastávat nelze; dala by se jen nìèím zastávat, kdyby èeské obyvatelstvo v ze-


14

XLI. Sitzung der 4. Jahres-session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

mi platilo celkem ménì danì než nìmecké v království èeském.

Tomu jest ale právì naopak. Tedy bychom pøi absolutní nerovnoprávnosti pøedce lépe pochodili.

Z tìch pøíèin odporuèuji snažnì slavnému snìmu, by se dle konkrétní rovnoprávnosti zpravoval a pøistoupil k mínìní vìtšiny komise.

Oberstlandmarschall: Der Antrag der Minorität lautet: Der Landesausschuß wird ermächtigt. zur Erhöhung der Subvention für das böhmische Landestheater während der noch übrigen Dauer der Pachtperiode um jährliche 3000 und im Falle des Bedarfes auch noch die zur Anschaffung der Dekorationen jährlich bestimmten 3000 fl. zu verwenden, und werden zu diesem Ende in das Budget für 1866 die 3000 fl. eingestellt.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète):

Zemskému výboru se dává plnoraocenství, aby ku zvýšení subvence pro èeské zemské divadlo na èas trvání nynìjšího pachtu roènì o 3000 zl. a v pøípadì potøeby ještì sumu 3000 zl. na upravení dekorac roènì ustanovenou vynaložil, a za tou pøíèinou budiž do rozpoètu pro rok 1866 postavena summa 3000 zl.

Oberstlandmarschall: Ich werde den An-trag der Minorität zur Abstimmung bringen, und bitte die Herren, welche ihm zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht).

Der Antrag ist in Minorität.

Nun kommt der Kommissionsantrag zur Abstimmung.

Ich bitte ihn vorzulesen.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète:)

Komise navrhuje: Slavný snéme, raèiž povoliti zvýšení roèní subvence pro èeské divadlo o 6000 zl. tedy z 10500 na 16500 zl. na èas trvání nynìjšího pachtu.

Die Kommission beantragt:

Der hohe Landtag wolle eine Erhöhung der jährlichen Subvention für das böhmische Landestheater um 6000 fl. demnach von 10500 auf 16500 fl. für die Dauer des jetzigen Pachtes bewilligen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist mit Majorität angenommen.

Hofrath Taschek: Der Budgetkommission ist eine von Sr. Eminenz überreichte Petition der Direktion des Prager Erziehungs- und Heilinstitutes für arme Blinde am Hraoschin um die Bewilligung eines jährlichen Beitrages aus dem Landesfonde, für die in die Anstalt aufzunehmenden 10 bis 20 Zöglinge in einen 6jährigen Lehrkurs, zugewiesen worden.

Die Budgetkommission hat in Erwägung des wohlthätigen Zweckes dieser Anstalt und in Berücksichtigung des Umstandes, daß von den sich meldenden blinden Kindern eine bedeutende Anzahl wegen Mangels an Fonds in das Institut nicht aufgenommen werden könnte, sich bestimmt gefunden und zwar mit überwiegender Majorität, nach der Petition dem h. Landtage die Bewilligung eines Betrages für zehn Zöglinge und zwar, da in dem ersten Jahre die Beschaffungskosten um 4U fl, höher sind, (Unruhe im Hause, Oberstlandmaischall läutet) als für die laufende Verpflegung, für das erste Jahr 200N fl. für die 5 folgenden Jahre 1600 fl. zu bewilligen, beziehungsweise den Betrag von 2000 fl. schon in das Budget pro 1866 einzustellen; jedoch dem Landesausschusse das Recht vorzubehalten die Besetzung dieser Stellen über Vorschlag der Direktion vorzunehmen.

In Folge dessen erlaube ich mir den Antrag derselben dem h. Hause zur Annahme zu empfehlen. Er lautet:

Der h. Landtag wolle beschliessen, die Kosten für sechsjährige Verpflegung und Unterricht von 10 armen blinden Kindern in dem Privatblindeninstitute am Hradschin, werden vom 1. Oktober 1866 an, aus Landesmitteln bestritten, und hat die Besetzung dieser Stellen nach erfolgter Konkursausschreibung über Vorschlag der Institutsdirektion durch den Lan-desausschuß zu erfolgen.

Zu diesem Zwecke wird in das Budget für das Jahr 1866 der Betrag von 2000 fl. eingestellt und es wird in dem Budget für die nächsten 5 folgenden Jahre ein jeweiliger Betrag von 1600 st. einzustellen sein.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

Budžetní komise navrhuje, aby se tato petice vyøídila takto:

Slavný snìm raèiž uzavøíti: náklad na ošetøování a vychování desíti chudých slepých dìtí v soukromném ústavu slepých na Hradèanech na dobu 6 let budiž poèínaje 1. øíjnem r. 1866 z dùchodu zemských zapraven.

Zemskému výboru se vyhrazuje právo obsazovati tato místa, když byl døíve konkurs vypsán, a øeditelství ústavu návrh bylo uèinilo.

K tomu úèelu budiž vložena do rozpoètu na r. 1866 suma 2000 zl. a do rozpoètu nejblíže pøíštích pìt let vždy suma 1600 zl.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung....

(Se. Eminenz meldet sich zum Wort). Se. Eminenz.

Kardinal Fürst Schwarzenberg: Ich will nur mit wenigen Worten auf dieses Blinoen-Insti-tut aufmerksam machen.

Das Institut ist ein Privatinstitut; es ist bei ihm nicht der Fall, wie es öfter mit Privatinstitu-ten geht, daß, wenn sie mit ihren Mitteln aufliegen, sie sich an das Land wenden, und das, was sie selbst nicht leisten können, von anderen erwarten. Dieses Institut besteht und wird auch ohne den gewünschten Beitrag des Landes fortbestehen; aber das Land ist hiebei interessirt; so viel Blinde von den um


15

XLI. Sitzung der 4.Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Aufnahme bittenden abgewiesen werden, so viele werden dem Lande anderweitig zur Last fallen.

Durch das Institut werden die Blinden erwerbsfähig, für ihren eigenen Unterhalt befähigt, diejenigen, welche abgewiesen werden, fallen dagegen dem Betteln und damit dem Lande anheim. Auch von diesem praktischen Standpunkte, der zwar untergeordnet ist — der der Humanität würde der höhere sein — empfehle ich den Antrag der Kommission zur Annahme.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage der Kommission zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hosrath Taschek: Der Kommission ist weiter ein Einschreiten des Bezirksausschusses von Blattna zugewiesen worden, mittelst welchem derselbe das Gesuch der Gemeindevorstehung der Stadt Sedlic um die Bewilligung eines Dar-lehens von 8000 fl., in Raten zu 500 fl, ohne Zinsen rückzahlbar, zur Tilgung einer Schuld aus Anlaß eines Schulbaues unterstützt.

Die Budgetkommission hat in Betracht des Umstandes, daß durch die einmalige Bewilligung eines solchen Einschreitens ein Präzeden; geschaffen werden würde, welches nur zu zahllosen ähnlichen Gesuchen Anlaß geben würde, den Beschluß gefasst, dem h. Landtag zu empfehlen, diesem Ansuchen keine Folge zu geben, sondern hierüber zur Tagesordnung zu übergehen.

Nejv. zemský maršálek: Budžetníkomise navrhuje, aby žádost obce Sedlice stran pùjèení 3000 zl. byla odmrštìna.

Verlangt Jemand das Wort?

Da es nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung.

Ich bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht).

Angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Es wurden am 16. Feber zur Erbauung eines neuen Administrationsgebäudes in der Irrenanstalt vom h. Hause 30000 fl. bewilligt.

Die Budgettommission hat die Ausgabe mit 226363 fl. beantragt, und selbe ist auch vom h. Hause angenommen worden.

Ueber, beziehungsweise gegen den Antrag der Kommission hat das hohe Haus beschlossen, noch weitere Posten im Gesammtbetrage mit Einrechnung des heute gefassten Beschlusses, von 20910 fl. zu bewilligen, so daß sich zusammen die Auslagen auf die Summe von 2077273 fl. herausstellen.

Die Einnahmen sind vom h. Hause mit 522888 fl. festgestellt worden.

Der Ertrag des Steuerzuschlages fr. 9 kr. auf den Gulden ist mit 1415708 fl. angenommen worden. —

Der Landesansschuß beantragt in das Budget einen Betrag von 128490 st., welcher zum Ankauf von Realitäten verwendet werden soll, aus dem Kapitalienstande zu entnehmen; dieses zusammen würde die Bedeckungssumme von 2067086 st. ausmachen, mithin um 10187 fl. weniger als die bewilligten Ausgaben.

Um nun dieselben zu decken, erlaubt sich die Kommission den Antrag zu stellen, daß in Konsequenz der bereits gefassten Beschlüsse die zur Erbauung des neuen Administrationsgebäudes in der Irrenanstalt bewilligten 30000 fl. aus dem Kapitalienstände entnommen werden sollen, wodurch, wenn das hohe Haus auf diesen Antrag einzugehen beschließen sollte, ein Ueberschuß von 19813 fl. unter der Voraussetzung, daß der Steuerzuschlag genau eingehen wird, erübrigt.

In Folge dessen erlaubt sich die Budgetkom-mission den Antrag zu stellen:

Art. 1. Die Landesausgaben des Königreiches Böhmen werden für das Jahr 1866 — mit Einrechnung der am 16. Februar zur Errichtung des Ad-ministrationsgebäudes bei der Irrenanstalt in Prag bewilligten 30.000 fl. auf 2,07.273 fl. festgestellt, wovon die in dem nachfolgenden Voranschlage angeführten Beträge auf die einzelnen Fonde und deren Rubriken entfallen.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

Zemské výdaje království èeského na rok 1866 ustanovují se, pøipoèítajícv to dne 16. února povolenou sumu 30.000 zl. na zaøízení administrativního stavení v blázinci na sumu 2,077.273 zl., z èehož èásteèné sumy v následujícím rozpoètu uvedené pøipadají na uvedené fondy a jejich rubriky.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Ich bitte abzustimmen, diejenigen, die zustimmen, wollen die Hand aufheben.

Angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Art. 2. Ist bereits beschlossen; es kommt nun der Art. 3., der der Beschlußfassung des hohen Landtages vorbehalten wurde.

In Folge dessen würde der Artikel 3 daher lauten:

Zur Deckung des Abganges von 1,554.385 fl. wird ein Betrag von 158.490 st, aus den disponiblen Kapitalien und der auf den mit a. h. Entschließung vom 13. Dezember 1865 genehmigten Zuschlag von 9 Kreuzern auf jeden Gulden direkter Steuer ohne den außerordentlichen Zuschlag mit 1,415.708 st. anginommene Betrag bestimmt.

Snìm. sekr. Schrnidt (ète):

"Na uhrazení schodku 1,554.385 zl. dovoluje se užíti 158.490 zl. z vydajných kapitálù a výnosu 1,415.708 zl. z pøirážky nejvyšším roz-


16

XLI. Sitzung der 4.Jahres- Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

hodnutím ze dne 13. prosince 1865 schválené s devíti krejcary z kažkého zlatého pøímých daní bez mimoøádné pøirážky."

Oberstlandmarschall: Das Haus ist nicht beschlußfähig.

(Es wird auf die Abgeordneten in der Restauration geläutet.)

(Nach einer Pause.)

Bitte den Antrag noch einmal vorzulesen.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

"Zur Deckung des Abganges von 1.554.385 fl. wird ein Betrag von 158.490 fl. aus den disponiblen Kapitalien und der auf den mit a. h. Entschließung vom 13. Dezember 1865 genehmigten Zuschlag von 9 Kreuzern auf jeden Gulden direkter Steuer ohne den außerordentlichen Zuschlag mit 1,415.708 angenommene Betrag bestimmt."

Sn. sekr. Schrnidt (ète):

"Na uhražení schodku 1,554.385 zl. dovoluje se užíti 158.490 zl. z vydajných kapitálù a výnosu 1,415.708 zl. z pøirážky nejvyšším rozhodnutím ze dne 13. prosince 1865 schválené s devíti krejcary z každého zlatého pøímých daní bez mimoøádné pøirážky."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich zur Abstimmung schreiten und bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Berichterft. Hofrath Taschek: Bei den drängenden Zeitverhältnissen erlaube ich mir den Antrag, das hohe Haus wolle sogleich in die 3. Lesung der pro anno 1866 gefassten Beschlüsse eingehen und um Zeit zu gewinnen, dem Berichterstatter gestatten, daß er nur die Gesammtsumme bei jenen Absätzen, wo eine Aenderung eingetreten ist, dem hohen Hause nochmals vortrage.

Oberstlandmarschall: Wenn der h.Landtag diesem Antrag des Herrn Berichterstatters zustimmt, so bitte ich die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Die Aenderung hat nur in den Ausgaben stattgefunden und es hat sich in Folge der mit 20910 fl. bewilligten Mehrausgaben die Summe bei dem böhmischen Domestikalfonde auf 278142 fl., bei dem Bubeneèer Fonde auf 15360, bei dem Landesfonde auf 1302210 fl" bei dem Landesirrenhaussonde auf 256132 fl. erhöht.

Bei den Uebrigen ist an den Anträgen der Budgetkommission sowohl in den Ausgaben als in den Einnahmen keine Aenderung eingetreten.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

Výdaje se zvýšily pøi èeském domestikálním fondu na sumu 278142 zl., pøi fondu Bubeneèském na 15360 zl., pøi fondu zemském na 1,302.210 zl. a pøi zemském fondu bláznince na 256.132 2I.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nun das hohe Haus darüber abzustimmen, ob die Anträge u. Beschlüsse im Ganzen angenommen werden.

(Geschieht durch Händeaufheben.)

In dritter Lesung angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission über die Rechnungsbeschlüsse für die Jahre 1863 und 1864.

Berichterstatter Prof. Schrott: Nachdem die Rechnungen über die Landesvermögensgebahrung für das Jahr 1863 in der Session des Landtages vom Jahre 1864 nicht zur Erledigung gekommen waren, sind in der dießjähnigen Session der Budgetkommission die Jahresrechnungen nicht bloß für das Jahr 1863, sondern auch jene für 1864 zur Prüfung vorgelegen.

Die Kommission hat geglaubt zweckmässig zu handeln, die Ergebnisse der Rechnungsprüfung der beiden Jahrgänge in einen Gesammtbericht zusammen zu fassen, welcher bereits seit mehreren Wochen in den Händen der Herren Abgeordneten sich befindet.

In diesem Berichte wurde den Prüfungsergebnissen eine allgemeine Uebersicht der Wirthschaftsergebnisse im großen Ganzen vorausgeschickt, aus welcher ich mir erlaube nur auf die wichtigsten Resultate kurz hinzudeuten; nämlich es hat in den beiden Jahrgängen vom 1. November 1862 bis Schluß des Jahres 1864 der reele Aufwand 3.783.952 fl., dagegen die Einnahmen 1.062,479 st. betragen und war so weit ein größeres Erforderniß von 2,721.473 st. zu bedecken, welches aber in den Steuerzuschlagen von 2,761.785 fl. seine volle Bedeckung fand und sich noch ein Ueberschuh von 40311 fl. ergeben hat.

Das Vermögen des Landes hat sich in dieser zweijährigen Verwaltungsperiode in der Art geändert, daß sich der Kassarest, das ist der Baarschaftsstand in den Kassen auf 1,341,779 fl. gehoben, also um 154628 st. vermehrt hat.

Ebenso ist eine Vermehrung bei dem Realitätenvermögen eingetreten. Es ist nämlich ziffermässig in der Rechnung allerdings eine Verminderung des Realitätenvermögens nachgewiesen, allein unter Punkt 5 des Berichtes Seite 4 ist auseinander gelegt, wie nach dieser bloßen formalen Verminderung sich in der Rechnung ergeben hat und wie eine thatsächliche substantielle Vermehrung dieses Vermögens in dem Betrage von 159627 fl. eingetreten ist, beim Vergleiche des wirklichen Erfolges der Wirthschaft hat ich herausgestellt, daß, während nach dem Voranchlag ein Erforderniß für beide Jahre von 4,019.531 I. gegenüber einer Bedeckung von 3,915.909 fl., somit ein Abgang von 103622 fl. in Aussicht genommen war, dem gegenüber die Einnahmen 3824264 fl.. die Ausgabe 3.783.952 fl. betragen haben, also wie bereits vorhin erwähnt worden ist, ergibt sich in Ueberschuß von 40311 ft. Durch diese günstigen


17

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Umstände ist es möglich, daß der Landesausschuß nicht zu den Mitteln zu greifen gezwungen war, die verfügbaren Kapitalien zu vermindern.

Wie sich bei den einzelnen Fonden und Rubriken die Voranschlagsätze zu den wirklich erfolgten verhalten haben, das ist deutlich in dem Ausweis unter lit. b, Seite 23—30 angegeben und einzelnweise nachgewiesen.

Es sind in diesem Ausweis sämmtliche Rubriken aufgenommen und überall dargelegt, inwieweit die Wirklichkeit von dem Voranschlag in plus oder minus abweicht; im Berichte selbst aber wurde, und zwar auf Seite 6—11 incl. überall die Begrün dung angegeben, aus welcher hervorgeht, wodurch theils das Zurückbleiben der Einnahme unter dem Voranschlag, theils das Ueberschreiten der Ausgabe über den Voranschlag herbeigeführt worden ist, und inwieweit diese Differenzen zu rechtfertigen seien. Daß in dem Berichte nicht insbesondere die Ursachen dieser Differenz auseinandergesetzt sind, davon liegt die Urfache nur in der Veränderung der Natur der betrefsenden Rubriken, oder aber es ist die Differenz so unbedeutend, daß es nicht der Mühe und der Zeit lohnen würde, eine eigene Verhandlung darüber zu beginnen.

In wieweit nun der h. Landtag die in diesem Berichte auseinandergelegten Gründe der Praliminar-Ueberschreitung für genügend erachtet und das Resultat, das der 1. Artikel der Präliminarerledigung enthält, nämlich die Differenz und ihre Begründung — als richtig anerkannt, so ist hiemit die Rechnung ebenfalls als richtig anerkannt und es würde sich darauf der Antrag der Kommission stützen, den 1. Artikel des Entwurfes der Erledigung anzunehmen.

Bevor jedoch über diesen 1. Artikel, der vor-liegt, abgestimmt werden kann, muß im vorhinein die Abstimmung über den Art. 3 erfolgen.

Ich muß vorausschicken, daß, seit der Bericht der Budgetkommission gedruckt ist, sich eine Aenderung ergeben hat, in Folge welcher Art. 2 gänzlich ausfällt. Es ist nämlich im Art. 2 gesagt "das Erkenntniß über die nicht präliminirte Ausgabe von 1500 fl. an zwei Landes-Ingenieure im Jahre 1863 wird bis zur Entscheidung über die definitive Regelung des Beamten-Status vorbehalten."

Die Budgetkommission ist von der Ansicht ausgegangen, daß, nachdem der Bericht über die Rechnungserledigung früher gedruckt war, als die Kommission über die Regelung des Beamtenstatus ihre Arbeiten beendigt hatte, derselbe auch früher dem h. Hause vertheilt werden werde. Das ist nicht geschehen. Es ist bereits über die Reorganisirung des Beamtenstatus vom h. Landtag abgesprochen worden; es ist dabei die Ausgabe per 1500 fl. für die 2 Landesingenieure des Jahres 1862 als richtig anerkannt worden und somit entfällt dieser Artikel zwei.

Es bleibt also nur noch der Artikel 3, welcher die Ausgaben bespricht, die von dem Landesausschusse verfügt worden sind, ohne daß dafür im Voranschla-ge vorgesehen worden wäre.

Es bezieht sich auf diesen Artikel zunächst auf Seite 7 des Berichtes der Absah zu dem Artikel 3 der Erledigung.

Hierin heißt es:

"Auf der Subrubrik "Erhaltung der bestehenden Gebäuden" kommen im Jahre 1864 unter dem Titel für Personalaushilfe an den Landesbau-Inspektor 400 fl. als Zahlung für das Jahr 1863 vor. die in dem Voranschlage für das Jahr 1863 nicht bewilliget waren.

Der Landesausschuß rechtfertiget die Auszahlung dieser Entschädigung in feinem Berichte vom 2. November 1864. Z. 17029, Ltg. Z. 14 damit, daß die Kommission zur Feststellung des Beamten-Status in ihrem Berichte vom 4. Mai 1864, Landtags-Zahl 223 die Bewilligung der ganzen für den LandesbauInspektor beanspruchten Vergütung von 600 st. für die im Jahre 1863 aufgenommenen Hilfsarbeiter beantragt hatte, und dieser Antrag bei der anerkannten Nothwendigkeit der Hilfsarbeiter die Zustimmung des hohen Landtages wohl erhalten hätte, wenn der Bericht der Kommission in der vorigen Session noch zur Verhandlung gekommen wäre.

Die Budgetkommission hat auch diese Ansicht des Landesausschusses getheilt und daß sie sich in dieser Ansicht nicht geirrt hat, ist wohl aus den Verhandlungen des hohen Landtages über die Organisi-rung des Beamtenstatus hervorgegangen, wo abermals gerade in diesem Punkte Anstände nicht erhoben worden sind; und es stützt sich hierauf der Antrag der Budgetkommission, wie er im ersten Absatze des Artikels 3 der Erledigung des Entwurfes gestellt ist, nämlich der hohe Landtag wolle beschliessen:

Der Artikel 3 habe zu lauten:

"Die im Jahre 1864 dem Landesarchitekten aus dem Domestikalfond geleistete Zahlung für das Aushilfspersonal per 400 fl. für das I. 1863 wozu im Voranschlag keine Bewilligung gegeben war" und nun dazu der Schlußsatz — "wird nachträglich genehmigt."

Snìm. sekr. Schmidt: Èástka 400 zI. pro rok 1864 z domestikálního fondu zemskému architektovi pro pomocníky jeho z roku 1863 vyplacená, schvaluje se dodatnì."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Also ich bitte über den Antrag abzustimmen.

Bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Prof. Schrott: Auf den 2. Absatz des Artikels 3 der Erledigung bezicht sich der Absatz des Berichtes auf Seite 10 zu der Post 47.

Es heißt hier:

"Die nicht präliminirte Ausgabe von 1000 fl. "besteht in dem Beitrage, welcher der Stadtge-

3


18

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezeni 4. roèního zasedáni 1866.

"meinde Prag zum Baue der Strasse vom Beivedere nach dem Bubenèer Parke geleistet wurde. Nachdem der Bau dieser Strasse den Zwecken des Bubenèer Parkes förderlich ist, und der Beitrag aus der zufälligen Einnahme per 1735 fl. für die veräußerten Möbel des Schlosses gedeckt werden konnte, dürfte die Beitragsleistung genehmigt werden."

Es hat einen großen Theil der Kosten für diese Strasse, die zur Benützung des Parkes gewiß höchst wichtig und zweckmässig ist, die Stadtgemeinde bestritten und der geringe Beitrag, den der Landesausschuß hier bewilligt mit 1000 fl., dürfte um so leichter von dem hohen Landtage nachträglich genehmigt weiden, als ja eine ganz unvermuthete und zufällige Einnahme sich zur Verfügung gestellt hat, die diesen Betrag noch bei weitem übersteigt, nämlich die hier erwähnte Lösung für den Verkauf von Möbeln im Schlosse.

Es trägt demnach die Budgetkommission an: Der zweite Absatz Artikel 3: "Der im Jahre 1864 an die prager Stadtgemeinde aus dem Buben èer Fonde geleistete nicht präliminirte Beitrag zum Baue der Strasse vom Belvedere nach dem Buben èer Parke wird nachträglich genehmigt."

Oberstlandmarschall: Falls nichts erin-nert wird, so bitte ich durch Handaufheben abzustim-men, und ersuche demnach diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Berichterstatter Prof. Schrott: Alle folgenden Anträge in dem Artikel IV. bis inclusiue X. haben auf die Richtiganerkennung der Rechnung keinen Einfluß.

Es kommt daher nun mehr über den Artikel I. des Erledigungsentwurfes abzustimmen.

Vorläufig wäre ein Hinderniß nur dann, wenn irgend Jemand im hohen Landtage mit einer gegebenen Begründung über die Differenz nicht einverstanden wäre, oder darüber Aufklärung wünschte.

Oberstlandmarschall: Ich glaube ebenfalls, daß es zweckmässig sei, mit den einzelnen Artikeln vorzugehen, und Artikel 1. erst am Schluß zu nehmen.

Berichterstatter Prof. Schrott: Folgende Artikel gehen hervor aus der Prüfung der Verwaltung.

Im Berichte auf Seite 11 heißt es:

"Der besondere Musikal-Impost hat nicht nur in den Jahren 1863 und 1864 einen geringeren als den präliminirten Ertrag geliefert, sondern es ist dieser Ertrag auch an sich vom Jahre 1861 herwärts von Jahr zu Jahr gesunken.

Die Landesbuchhaltung bemerkt hierzu in ihren Differenz-Begründungen zum Rechnungsabschlüsse für das Jahr 1864 "daß dieser Umstand insbesondere dem Mangel einer eingreifenden, ausgiebigen Kontrolle zuzuschreiben sei", und fügt bei, "es zeige dieß zur Evidenz der den Präliminaransatz um 2988 st. übersteigende Erfolg beim fatirten (allgemeinen) Musikal-Impost, da es als das natürliche Verhältniß angenommen werden muß, daß von mehr Musikbe-rechtigten im Ganzen und Großen gewiß auch mehr besondere Musik-Lizenzen erwirkt werden sollten."

Der nämliche ungünstige Erfolg ist beim Stempelgefälle bemerkt worden, und ist dießfalls von der Finanz-Landesdirektion eine Verhandlung angeregt und von der k. k. Statthaltern zum Landesausschusse — zenge dessen Geschäftszahl 19493 ex 1865 — geleitet worden.

Da es eine Thatsache ist, daß der Musikal-Impost im Sinken begriffen ist, ist zugleich bemerkt, daß die Bestimmung, da eine eingreifende Kontrolle in dieser Richtung fehlt, ganz richtig ist. Es erlaubt sich die Kommission anzutragen, Art. 4 möge lauten: Der Landesausschuß wird beauftragt auf eine aus-giebigere Kontrolle bezüglich der MusikaI-Imposten-gebühren hinzuwirken, und dieses Ziel sogleich bei der zur Geschäftszahl 19493 vom I. 1865 im Zuge befindlichen Verhandlung mit der k. k. Statthalterei anzustreben.

Es ist das die zweckmässigste Gelegenheit. Wenn die Staatsbehörde gefühlt hat, daß für das Erträgniß ihres Gefälles eine besondere Kontrolle nöthig ist und der Landesausschuß bezüglich des Erträgnisses seiner Gebühren dasselbe Bedürfniß fühlt, so ist bei der gleichzeitigen Inangriffnahme der Sache ein leichteres Verhältniß zu erwarten, und wird sich die Kontrolle vielleicht im Interesse beider Theile mit weniger Kosten sicherer herstellen.

Snìm. sekretáø Schmidt: výboru zemskému se ukládá, by se pøièinil o vydatnìjší kontrolu poplatkù hudebních a k tomu cíli pùsobil již pøi jednání, jež se dìje k èíslu protokolnímu 19493 z roku 1865 s c. k. místodržitelstvím.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, so bitte ich die Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht).

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Schrott: Auf der Domestikalfondsrubrik "Geschichte Böhmens und Archiv èeský" wurde eine Forderung von 1019 fl. als uneinbringlich in Abschreibung gebracht. Die in Abschreibbringung ist soweit gerechtfertigt, als in Folge von gerichtlichen und obergerichtlichen Urtheilen die Einbringung derselben geradezu unmöglich ist. Allein es drängt sich dabei die weitere Bemerkung auf, daß darüber in wie weit der Landesausschuß mit der Abschreibung von bestehenden Forderungen, d. h. mit dem Aufgeben von Vermögensrechten des Landes aus eigener Machtvollkommenheit gehen könne, durchaus eine Bestimmung nicht besteht; weder in der L.-Ord. noch in der vom h. Landtage vom 31. Mai 1864 genehmigten Instruktion ist eine solche Nestimmung enthalten.

Die Budgetkommission hat nun geglaubt, es solle diesem Mangel abgeholfen werden, u. z. dadurch, daß man den Antrag stellt, es möge der Landesaus-


19

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

schuh gehalten fein, künftighin über Beträge, die 100 fl. übersteigen und in Abschreibung gebracht werden sollen, mit dem Rechnungsabschlusse zugleich die Ausweisung zur Genehmigung dem Landtage vorzulegen. Es wird dadurch der Landesausschuß in seiner Gebahrung durchaus nicht im mindesten beschränkt. Denn bis 100 fl. kann er die Abschreibung vollständig bewilligen, am Ende, wo nöthig ist, auch zugleich quittiren.

Nun, wenn der Betrag 100 fl. übersteigt, ist der Landesausschuß abermals nicht geradezu in seiner Gebahrung gehindert, denn hält er z. V. eine Forderung von mehr als 100 fl. für geeignet, in Abschreibung gebracht zu werden, weil sie nach seiner Ansicht uneinbringlich ist, oder Gründe zur Nachsicht da sind, so braucht er nichts zu thun, als bis zur Session des Landtages diese Forderung nicht abzuschreiben; damit ist seiner Gebahrung Genüge geleistet, denn er stellt einfach den Betrag in den Ausweis ein. —

Daher hat die Budget-Kommission den Antrag gestellt zum Art. 5, dieser Artikel möge lauten (liest):

Die Abschreibung der an die Kronberger'sche Buchhandlung aus dem übernommenen Kommissionsverlage der Werke: Geschichte Böhmens und Archiv èeský bestandenen Forderung wird genehmigt. Künftig ist über die den Betrag von 100 fl. übersteigende Abschreibungen mit den Rechnungsabschlüssen ein Ausweis zur Genehmigung vorzulegen, im welchem die Gründe der Abschreibung nachzuweisen sind.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

Èlánek V. Schvaluje se odepsání požadavku, kterýž zùstal na dluhu u knìhkupectví Kronbergerova z pøevzatého skladu dìl: Dìjiny Èeské a Archiv Èeský. Pøíštì má se s závìry úèetními podati k schválení výkaz odepsaných èástek penìz, kteréž pøevyšují 100 zl.r a ve výkazu tom mají se udati dùvody, pro kteréž se odepsání stalo.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, bitte ich die zustimmenden Herren, die Hände aufzuheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Prof. Schrott: Auf der Rubrik "deutsches Landestheater" in dem Domestikalfond ist es vorgekommen, daß dem Direktor des deutschen Landestheaters eine Subvention von jährlichen 10500 fl. welche laut Kontrakt in 2 Semestralraten postnumerando gezahlt weiden sollten, anticipando gezahlt worden ist, nähmlich in der Art, es sollte die erste Semestralrate am 20. Sept. gezahlt werden; wurde jedoch über Anweisung des Landesausschusses vom 26. November für das ganze Jahr, also für die eine Hälfte um 2 Monate verspätet, und für die andere Hälfte um 4 Monate verfrüht ausgezahlt, und ist derselbe Vorgang auch im Jahre 1865 beobachtet worden. Die Ursache, der um einige Monate verfrühten Auszahlung, der in das Wintersemester treffenden Hälfte der Subvention, war in den dringenden Bedürfnissen gelegen, welche bei der neuen Theaterdirektion durch mannigfaltige ungünstige Umstände im ersten Jahre ihres Wirkens eingetreten waren. Auch ist diese Auszahlung, wie der Herr Landesausschußbeisitzer und Intendant die Bugetkommission ausdrücklich versichert hat, nur ausnahmsweise und eben nur für diese beidemale der Theaterdirektion bewilligt worden. Da somit wirklich eine dringende Nothwendigkeit-der Ausnahme von der Regel vorhanden war, und andererseits die Zusicherung gegeben ist, daß in Zukunft dieser Umstand sich nicht wiederholen würde, glaubte die Kommission sich mit dem Antrage verständigen zu können, Artikel 6 habe zu lauten (liest):

Die vor der Verfallzeit erfolgte Auszahlung der auf den Wintersemester entfallenden Rate der Subvention an den Direktor des deutschen Landestheaters wird für dießmal genehmiget.

Sekretáø sn. Schmidt (ète):

Èlánek VI. Že vyplacena byla øediteli nìmeckého divadla zemského èást podpory, jež vypadá na zimní pùlletí, døíve než splatná byla, schvaluje se pro tenkráte.

Oberstlandmaischall: Wenn nichts zu erinnern ist, bitte ich die Zustimmenden die Hände aufzuheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Prof.Schrott: Es finden sich unter den fremden Geldern des Domestikalfondes 3510 fl. 71 kr. unter dem Titel Reserwefond zur Bestreitung außerordentlicher Auslagen der Landeszöglinge in den Militärbildungsanstalten. Dieser Betrag geht in der nähmlichen Höhe durch eine Reihe von mehr als 8 oder 9 Jahren bereits durch die Rubrik Depositenfond und findet keine Verwendung, sondern wird immer nur aus einer Rechnung in die andere fortgeführt. Es scheint zweckmäßig diesen Betrag denn doch endlich auch seiner Bestimmung zuzuführen. Es geschah die Abrechnung über die Kosten der Militärzöglinge mit dem Militäraerar gegenwürtig so, daß derlei Ersparungen, wie die, aus denen diese 3510 fl. entstanden sind, nicht mehr vorkommen, weil gegenwärtig abgerechnet wird, daß nur das, um was die Kosten eines Semesters geringer waren als der Präliminarsatz, bei der Zahlung der 2-ten Rate eingerechnet wird. So würde sich der Betrag von 3510 ft. nicht mehr ändern, es scheint zweckmässiger diesen Betrag fruchtbringend anzulegen und aus den Zinsen wenigstens den Zöglingen der Militäranstalten für die Reise-Kosten, wozu der Betrag ursprünglich bestimmt war, eine Unterstützung im Nothfalle gewähren zu können und das ist der Grund, warum die Kommission den Antrag stellt, Artikel 7 solle lauten:

Der bei den Depositen des Domestikalfonds unter dem Titel "Reservefond zur Betreitung der außerordentlichen Auslagen für böhmische Landeszöglinge in der Militär-Bildungsanstalten" geführte Betrag von 3510 fl. 71, kr. ist fruchtbringend anzulegen. Die Zinsen des angelegten

3*


20

XLl. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezeni 4. roèního zasedáni 1866.

Betrages können im Falle des Bedarfs zu dem aus gesprochenen Zwecke verwendet werden.

Sekr. sn. Schmidt (ète):

Èlánek VII. Èástka 3510 zl. 71 kr., chovaná v depositech domestikálního fondu pod názvem "Reservuí fond na uhražení mimoøádného nákladu na chovance zemì èeské ve vojenských ústavech vzdìlávacích" tudíž uložena pod úrok. Úrokù z uloženého kapitálu toho mùže se užiti, bude-li tøeba k úèelu vytknutému.

Oberstlandmarschall: Wenn dagegen nichts erinnert wird, so bitte ich diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Schrott: Der nächste Artikel dürfte seine Rechtfertigung in seinem Wortlaute finden. Die Kommission beantragt nämlich im Art. 8: Dem jährlichen Rechnungsabschlüsse des Irrenfondes ist auch der Abschluß der Sluper Wirthschaft beizugeben. Und Art. 9: die Uebertragung thatsächlich nicht verwendeten Voranschlagsbeträge unter die Depositen ist unstatthaft.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

Èlánek VIII. K roènímu úèetnímu závìru fondu blázince buï pøiložen též závìr hospodáøství ve Slupech.

Èlánek IX. Pøenesení penìz dle rozpoètu skuteènì neupotøebných do deposit nedovoluje se.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, — wenn nichts erinnert wird, — welche diesen beiden Artikeln zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht.)

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Schrott: Der 10. Art. betrifft bloß eine Rechnungsformalität. Es heißt:

In den Rechnungsabschlüssen ist bei der Vergleichung des Erfolges mit dem genehmigten Voranschläge bei der Rubrik der Steuerzuschläge nicht der Betrag, um welchen der prälimimrte Landesaufwand die Bedeckung aus den eigenen Einnahmen übersteigt, sondern wie bei allen übrigen Rubriken der im Voranschlage bezifferte Betrag der Steuerzuschläge anzusehen; und eben so sind die im Voranschlage genehmigten Ausgabssummen bei den betreffenden Rubriken auch dann aufzunehmen, wenn diese Summen ihre Bedeckung im Kapitalienstande finden sollen.

Sn. sekr. Schrnidt (ète):

Porovnává-li se v závìrech úèetních výsledek se schváleným rozpoètem na rubrice pøirážek k daním, nemá se tam položiti èástka, o kterou vystupují preliminované výdaje zemské nad uhrazení z vlastních pøíjmù, nýbrž položiti se tam má, jako pøi všech jiných rubrikách èástka pøirážek k daním, udaná v rozpoètu; a rovnìž tak se mají vzíti sumy výdajù v rozpoètu schválené do rubrik, jichž se týèe, i v tom pøípadì, když sumy ty uhraditi se mají z hotových kapitálù.

Oberstlandmalschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzubeben.

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Schrott: Nachdem eine Einwendung nicht erhoben worden ist, so ist die Rechnung für richtig erkannt und lautet:

Art. I.

Die Rechnungsabschlüsse

des Landesfonds,

des Domestikalfonds,

des Bubenèer Fonds,

des Gebärfondes,

des Findel-Fondes,

des Irren-Fondes und

der Zwangsarbeitsanstalt.

für die Jahre 1863 und 1864 d. i. für die Zeit vom 1. November 1862 bis 31. Dezember 1864 weiden mit Vorbehalt der Entscheidung über die im Artikel II. erwähnten Ausgaben als richtig anerkannt.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

Èlánek I.

Úèetní závìry

fondu zemského,

fondu domestíkálního,

fondu Bubeneèského,

fondu porodnice,

fondu nalezenou,

fondu blázince a

káznice

za léta. 1863 a 1864, t. j. za dobu od 1. listopadu 1862 až do 31 prosince 1864 uznávají se za správné, leè snìm si zùstavuje, rozhodnutí o výdajích v èlánku II. dotèených.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Schrott: Ich glaube, es wird dem hohen Landtage gewiß genehm sein, diese Erledigung nicht noch einmal in Angriff nehmen zu müssen, sondern lieber jetzt gleich in 3. Lesung vorzunehmen.

Ich beantrage daher: Der hohe Landtag wolle dem Gesetze in 3, Lesung zustimmen.

Oberstlandmarschall: Ich stelle die Frage, ob diese Anträge in dieser Fassung gleich in 3. Lesung angenommen werden sollen?

Natürlich ist zu bemerken, daß statt 10 Artikeln nur 9 angenommen werden.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht.)

Angenommen.

Herr Dr. Stradal! Der weitere Gegenstand ist die 1. Lesung, betreffend den Antrag des Herrn Dr. Stradal auf Regulirung des Elbe- und Moldau-Fahrwassers.

Dr. Stradal: Mein Antrag, geehrte Herren, bezweckt vorzüglich die schon durch mehr als 20 Jahre auf unverzeihliche Weise hingeschleppte Angelegenheit der Regukrung und Schiffbarmachung der Elbe und


21

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezeni 4. roèního zasedání 1866.

Moldau in ein Stadium zu bringen, von dem zu erwarten steht, daß diese Angelegenheit zu ihrem endlichen und erfreulichen Ziele gelange. Es gibt mir Muth zu diesem Antrage der Gedanke, daß mein Antrag durchaus nicht geeignet ist, irgend eine Frage einer nationalen oder anderen Partei zu sein. Es betrifft dieser Antrag so ziemlich gleichmässig unser ganzes Vaterland, er betrifft in erster Reihe unsere Hauptstadt Prag und ebenso die beiden Ufer der Moldau und der Elbe.

Ich glaube, daß ich nicht viele Worte zu verlieren habe über die unberechenbaren Folgen, welche eine gut hergestellte Wasserstrasse für Böhmen über. Haupt, namentlich für Prag in der Richtung hat, daß diese Wasserstrasse die Verbindung mit dem Auslande, namentlich mit der Nordsee herstellt.

Eine solche Verbindung wird nicht nur, die schon bestehenden Erwerbsquellen in Prag, an den Ufern der Moldau und Elbe kräftiger fließen machen, sie wird auch nach meiner Uiberzeugung eine große Menge neuer Erwerbsquellen schaffen.

Ich glaube, meine Herren, wir sind gerade in diesem Augenblicke dringend gemahnt auf das materielle Wohl unseres Baterlandes zu blicken.

Die traurigen Vorgänge in Horowic und Beraun sind Zeichen der Uiberhand nehmenden Noth, und es werden derlei Vorgänge, wenn wir nicht den materiellen Wohlstand der Bevölkerung kräftig zu fördern trachten, noch immer in einem noch größeren Maße hervortreten, und darum bitte ich meine Herren, über meinen Antrag nicht wie es mit der Eisenbahnfrage geschehen ist, zur Tagesordnung zu übergehen, sondern denselben einer gründlichen Erwägung zu würdigen.

Ich glaube, daß jedem, welcher über die prager Brücke geht, das Bild der Moldau sehr entzückend ist; es würde aber ganz gewiß ein noch schöneres sein, wenn es auch dem praktischen Bedürfnisse entspräche, wenn es erfüllen würde, die wirklich vorhandene Möglichkeit, als wirklich schiffbarer Fluh der Industrie und dem Handel der Stadt zu dienen.

Gegenwärtig verführt die Moldau meines Wissens in sehr geringem Maße Holz, Bretter in das Ausland, welches seine Waldung wohlbedächtig schont, während wir gewissermassen darauf angewiesen werden, jetzt bei dem geringen Ertrage unseres Grund und Bodens unsere reichen Waldungen in Anspruch zu nehmen. Ebenso ist die Ausfuhr des Getreides ms Ausland eine sehr geringe, weil die Wasserstraffe eine sehr mangelhafte ist und es scheint mir im Augenblicke die Hauptbestimmung der Moldau eben nur die zu sein, das kostbare Düngmaterial aus der Hauptstadt der Nordsee zu führen, um dort die Austern zu füttern.

Ich verweise die Gegenden von Aussig und Bodenbach, wo die Elbe schon einigermassen schiffbar ist, wo eben diese schiffbare Elbe einen blühenden Wohlstand hervorgerufen hat, einen Wohlstand, der die Armuth kaum kennt, denn dort findet ziemlich Jeder, welcher arbeiten will, Gelegenheit zur Arbeit. Ich will ganz absehen von den Annehmlichkeiten der Schifffahrt überhaupt, namentlich der Dampfschissfahrt, weil sie jedenfalls das billigste Verkehrsmittel ist und weil diese einen regen anderweitigen Verkehr an der Wasserstrasse selbst erzeugt.

Ich erlaube mir nur auf eine Zusammenstellung hinzuweisen, welche in einer nun vorliegenden Denkschrift enthalten ist, aus welcher hervorgeht, daß der Personenverkehr der sächsischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft im Jahre 1847 nur 102.000 Personen betrug, während derselbe im Jahre 1856 schon über 600.000 fl. Personen erreichte. Ich habe Einsicht genommen in das Gutachten der Präger Handelskammer, welches dieselbe im I. 1864 erstattet hat; ich will das hohe Haus nicht umständlich mit diesem Gutachten belästigen, das Resultat desselben ist, daß sich die Handelskammer ausgesprochen hat, daß die Herstellung einer korrekten Wasserbahn den gegen wärtigen Handel und Verkehr auf dem Wasser mindestens auf das 10fache erhöhen würde.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gegenwärtig in Aussig mindestens jährlich 2000, ja noch mehr Schiffe verkehren, welche allein an Kohlen aber 6 Mill. Ctr. durchschnittlich dem Auslande zuführen. Ich betone hier das Wort Ausland, es ist traurig, daß alle diese Verkehrsmittel, welche bei uns bestehen, immer nur gegen das Ausland gerichtet sind, unsere kostbarsten Güter werden dem Auslande zugeführt, wählend wir dieselben Güter im Inlande wegen Mangel an billigen Verkehrsmitteln nicht erlangen können.

Ich mache nur auf die Kohlenpreise in Leipzig aufmerksam; Leipzig hat im Augenblicke billigere Kohlenpreise als Prag, dort kostet der Zentner Braunkohle des Teplitzer Kohlenrevieres 6 Sgr., während die Braunkohle in Prag mehr als 30 kr. pr. Zentner kostet.

In Berlin und Magdeburg konkurrirt die böh-mische Braunkohle mit großem Erfolge mit der englischen, während sie in Prag nicht mit der Steinkohle konkurriren kann, was darin liegt, daß das Verkehrsmittel, die Kohle in die Hauptstadt billig zu bringen, nicht vorhanden ist.

Daß ein solches Verkehrsmittel, eine billige Wasserstrasse, höchst wichtig sei. haben die h. Regierungen der Elbuserstaaten eingesehen und nach lange jährigen Verhandlungen kam im Jahre 1844 die Additionsakte vom 13. April 1844 zu Stande. In dieser Additionsakte haben die Regierungen sich unter einander und auch dem Schifffahrt treibenden Publikum die bindendsten und bestimmtesten Zusicherungen gegeben, daß in kürzester Zeit alle der Schissfahrt entgegenstehenden Hindernisse beseitigt werden sollen, und namentlich die Fahrbahn der Elbe mindestens 36 Zoll Tiefe haben soll beim niedrigsten Wasserstande.

Es wurde damals der Wasserstand des J. 1842 als der niedrigste angenommen. Aber in dieser Additionsaktescheint mir zwischen den Zeilen jener denk würdige Spruch geschrieben zu stehen: "Wir können


22

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866

XLI. sezení 4. roèního zasedani 1866.

warten"; denn die 22 Jahre, die seit jener Zeit verflössen find, haben noch immer nicht jenes Ziel erreicht, welches die Regierungen sich damals gestellt haben.

Es beweist dieß, daß im Jahre 1864 eine Ministerial-Kommission die Sache gründlich untersuchte, und zu dem Resultate kam, daß das Elbefahlwasser noch lange nicht den billigen und gerechten Ansorderungen einer guten Wasserstrasse entspricht; es beweisen dieß die zahllosen Petitionen, welche deßhalb an den Reichstag gerichtet wurden, und ich bin in der Lage, aus einer Denkschrift, die deßhalb im I. 1864 zusammengestellt wurde, offiziell nachzuweisen, daß namentlich in Böhmen das Fahrwasser der Elbe an den bedeutendsten Mängeln leidet, theilweise bei niederem Wasserstande ganz unbrauchbar ist.

Ein Beleg ist das vorige Jahr, wo große Schiffe selbst leer nicht geführt werden konnten, und ich konstatire. daß selbst in den Jahren 1862—1864 15 bedeutende Unglücksfälle bei der Schifffahrt auf der Elbe vorgekommen sind.

Ich will damit nicht einen Vorwurf erheben gegen jene Behörden, welchen die Ausführung der Elbe und Moldauregulirung oblag, ich kann vielmehr konstatiren, daß in der letzten Zeit Vieles und mit großer Gewissenhaftigkeit geschehen ist, ich weise auf die Regulirungsbauten bei Leitmeritz, Lobositz und Rosavitz und in der letzten Zeit bei Aussig hin.

Gott sei Dank, die Zeiten vor 1848, wo das bekannte Champagnerschiff die Elbe alljährlich nach dem Hochwasser hinabschisste, um nachzusehen, was in vergangenen Jahren verrechnet wurde, und was im nächsten Jahre wieder verrechnet werden konnte (Heiterkeit), sind vorbei.

Der Hauptgrund, daß wir noch nicht zum Ziele gelangt find, liegt in den geringen Beträgen, welche alljährlich auf die Schiffbarmachung der Elbe und Moldau verwendet werden. Diejenigen Regierungen, welche damals die Additionalakte schlössen, haben sich zugesichert, alljährlich einen Ausweis mitzutheilen, was sie auf Elberegulirungsarbeiten verwenden, und ich bin zufällig im Besitze einer solchen officiösen Zusammenstellung und ich erlaube mir, meine Herren, nur ganz kurz ihnen einige Daten davon aufzuführen, weil sie ein eigenthümliches Schlaglicht auf die Sache werfen.

In Böhmen ist das Fahrwasser der Elbe bis Mìlnik ungefähr 13 1/2 Meilen. In den Jahren 1842 bis 1849 wurden durchschnittlich jährlich 25.800 Thaler, in den Jahren 1850 bis 1857 durchschnittlich ungefähr 53.000 Thaler und in den Jahren 1858 bis 1863 durchschnittlich ungefähr jährlich 68.000 Thaler verwendet, somit ungefähr ein jährlicher Betrag von 100.000 fl. in der letzten Zeit.

Wie wichtig andere Staaten die Sache erachten, beweist zum Beispiel das kleine Hamburg, welches auf seine 3 1/2 Meilen lange Uferstrecke durchschnittlich jährlich 180.000 Thaler verwendet hat; also ungefähr 12mal mehr als für das Königreich Böhmen verwendet wurde.

Die sächsischen Kammern haben vor wenigen Jahren 3 Mill. Thaler der Regierung zur Verfügung gestellt zum Zwecke der Regulirung ihrer Elbe; während leider bei uns im Jahre 1865 der hohe Reichsrath einen so bedeutenden Abstrich an den Wasserbau-Dotationen gemacht hat, daß die endliche Regulirung dieser Angelegenheit in eine sehr weite Ferne gestellt ist.

Gestatten sie mir, meine Herren, noch einige Worte zu verlieren über die außerordentlichen Nachtheile, welche die Verschleppung dieser Angelegenheit uns verursacht.

Ich betone hauptsächlich den Brennstoff, den die Hauptstadt Prag braucht. Es ist eine sehr bescheidene Annahme, wenn ich sage, daß die Bewohner und die Industrie Prags eine Quantität von mindestens 5 Mill. Zentnern Braun- oder Steinkohle benöthigen.

Die Braunkohle kostet gegenwärtig in Prag ungefähr 32 kr. Die Steinkohle kömmt jedenfalls über 50 oder 55 kr. zu stehen.

Wäre eine praktikable Wasserstrasse vorhanden, so könnte die Braunkohle ganz anstandslos um 1? bis 18 kr. pr. Zentner bis ins Herz von Prag gestellt werden; denn in Aussig kostet ein Zentner Braunkohle der besten Qualität, wenn sie in großen Massen bezogen wird, 13 kr. und der Zentner Was-serfracht fur Kohle wird sich höchstens auf 5 kr. belaufen.

Bedenken sie, meine Herren, was das für eine Ziffer abgibt, wenn eine solche Konkurrenz den Preis der Kohle in Prag nur um 10 kr. herabdrückt, was ganz gewiß und unausbleiblich als Folge wäre. So würde die Hauptstadt Prag allein bis 500.000 fl. jährlich ersparen, denn 10 kr. pr. Zentner geben bei 5 Millionen Zentnern eine Summe von 1/2 Million und wenn meine Herren, meine Annahme selbst sanquinisch und um die Hälfte zu hoch wäre, und wenn nur die Hälfte erspart würde, so glaube ich doch, steht die Sache dafür, daß dieser Gegenstand reiflich erwogen, und selbst ein namhaftes Opfer vom Lande gebracht werde.

Ich glaube, meine Herren, daß eben nur in der billigeren Wasserstrasse von Prag ab bis an die Grenze das einzige Mittel liegt, die bedauerlichen Mißgriffe wenigstens einigermassen abzuschwächen, die unsere hohe Regierung begangen hat, indem sie die Staatsbahnen veräußerte.

Bei dieser Veräußerung wurde leider kein Reserwat gemacht, wodurch sich die Regierung, die Regulirung der Frachtentarife für Getreide und Kohlen vorbehalten hätte.

Es ist dich einer der bedauerlichsten Zustände, denn damit ist fast das ganze nördliche Böhmen bezüglich der Frachten für Kohlen und Getreide dem Monopol der Staatseisenbahn preisgegeben. Eine Eisenbahn an und für sich hat schon ihr natürliches Monopol, aber sie hat es umsomehr, wo die Regierung nicht in der Lage ist, auf den Tarif einen Einfluß zu nehmen.


23

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Auf den Militairtransport war man allerdings sehr sorgfältig bedacht, aber damit ist der Industrie des Landes nicht gedient; ich weise auf England hin; nicht durch billige Militairtiansporte ist England groß geworden, sondern durch billige Kohlentarife, durch gleichmässig billige Kohle im ganzen Lande.

Ich komme nun, meine Herren, noch zu dem zweiten Punkte meines Antrages, welcher eben die Beischaffung der Geldmittel betrifft. Ich bitte Sie, nicht zu erschrecken, daß ich dem hohen Landtage zumuthe, es möge ungefähr eine Million zu dieser Elbe und Moldauregulirung bewilligt werden. Ab gesehen davon, daß diese Million nicht auf einmal gezahlt würde, sondern successive, so ist es auch noch nicht ausgemacht, daß sie lediglich aus Landesmitteln beigestellt werden muß.

Ich füge mich gerne verschiedenen Modalitäten, welche sachkundige Männer vielleicht vorschlagen werden. —

Ich weise nur auf einen Fall, der im vergangenen Jahre in Aussig stattgefunden hat, wo die kostbare Herstellung eines Winterhafens, und eine Elberegulirung stattgefunden hat. welche 200000 fl. kosteten, wozu von Privaten ungefähr 100000 fl. beigetragen wurde, und zwar von den Kohlengewerken, Aussig - Teplitzer Eisenbahn, der Stadt Aussig und anderen Schifffahrttreibenden Privaten.

Ich bitte meine Herren, zu bedenken, daß wir uns ein förmliches Armutszeugniß ausstellen würden, wenn das Kronland Böhmen nicht in der Lage wäre und nicht die Mitteln hätte, ein so brach lie-gendes Kapital, wie die Moldau und Elbe als Schissfahrtsweg nicht ferner unbenützt zu lassen; ich nenne das geradezu unbenutzt, wie es jetzt ist; der klägliche Zustand der Schifffahrt ist leider nun nur jenen bekannt, die selbst an der Elbe wohnen.

Ich bitte, meine Herren, es wird gewiß mancher im h. Hause sein, welcher Frankfurt am Main kennt; der Main ist ein Fluh, der bei weitem weniger Wasser hat, als die Moldau, und wie ist der Main regulirt und für die Schifffahrt benützt!?

Ich glaube, daß die Aufbringung der Geldmittel, keine so außerordentlichen Schwierigkeiten haben wird; haben wir Geldmittel, um Schätze der Kunst und Wissenschaft anzukaufen, wie die Holarischen Kupferstiche, die Safaøik'sche Bibliothek, werden wir auch Geldmittel auffinden und bewilligen können, welche geeignet find, neues Leben in den Verkehr zu bringen.

Ich bitte, meine Herren, ja ich glaube nichts mir anzumassen, wenn ich sage, daß ich im Namen der Hauptstadt Prag, seiner Industrie und Bevölkerung, im Namen der Bezirke, durch welche die Elbe und Moldau fließt, im Namen der Industriellen und der Kohlenindustrie spreche, wenn ich bitte, diesen meinen Antrag einer gründlichen Erwägung zu unterziehen.

Was die formelle Behandlung meines Antrages betrifft, so erlaube ich mir unter einem zugleich den Antrag zu stellen.

Derselbe wolle dem Landesausschuß zur Berichterstattung und Antragstellung in der nächsten Session zugewiesen werden.

Die Zeit, die unserer gegenwärtigen Sitzung zugemessen ist, ist allerdings sehr knapp und ich glaube aussprechen zu dürfen, daß mein Antrag nicht nur eine umfassende Erhebung, namentlich bezüglich des Kostenpunktes erfordert, sondern auch reifliche Erwägung benöthigt.

Mein Antrag, den ich dem hohen Hause, gestützt auf diese Erwägungen vorlege, lautet daher folgender Maßen:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Es sei die hohe Staatsregierung dringend anzugehen, nicht nur sofort nach den in der Additional-Akte vom 13. April 1844 gegebenen und bestimmten Zusicherung die erforderlichen Maßregeln zu treffen und die noch bestehenden Hindernisse der Elbeschifffahrt vollständig zu beseitigen, sondern auch die Moldau für Segel- und Dampfschiffe schiffbar zu machen.

2. Es wird zu diesem Zwecke aus Landesmitteln sukzessive in 5jährigen Beträgen von 2N0000 fl. der hohen Staatsregierung der Beitrag von 1000000 fl. öft. W. und zwar 500000 fl. für die Elberegulirung und 500000 fl. für die Moldauregulirung zur Verfügung gestellt.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Dr. Stradal trägt an, daß sein gestellter und bereits in Druck vertheilter Antrag dem Landesausschusse zur Erwägung und zur Berichterstattung in der nächsten Session zugewiesen werde.

Poslanec pan Dr. Strádal navrhuje, aby návrh jeho byl dodán zemskému výboru k pøípravní poradì a k podání zprávy v nejblíže pøíštím zasedání.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Wenn nichts zu erinnern ist, so schreite ich zur Abstimmung, und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hände aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Der Herr Abgeordnete Stangler!

Abg. Stangler: Auch mein Antrag zielt bloß auf materielle Interessen, daher werde ich mich bei der Kostbarkeit unserer Zeit kurz fassen. Es ist eine bekannte Thatsache, daß die Landwirthschaft gegenwärtig sich in einer sehr gedrückten Lage befindet. Es ist das eine Kalamität, die nicht bloß die Landwirthschaft, sondern auch den Gewerbsbetrieb, die Industrie, selbst den Staat hart berührt; denn wenn es dem Landwirthe schlecht geht, so muß er sich auf das Allernothwendigste beschränken.

Dadurch verlieren die Erzeugnisse der Gewerbe und der Industrie ihre größten Konsumenten und daher werden Klagen von diesen Seiten lautbar; aber auch der Staat kann die Steuern nicht pünkt-


24

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

lich erhalten, so wie er es braucht; und kann sie an vielen Orten nur mittelst Pfändung erwirken, und diese Eintreibung ist eine sehr traurige Erscheinung, um so mehr, wenn sie nicht bloß auf dem Nicht-zahlenwollen, sondern auf dem Nichtzahlenkönnen beruht, — wie die im hohen Hause eingebrachten Petitionen um Steuernachwartung und Rückgabe des gepfändeten Viehes laut dafür sprechen.

Ich bin weit davon entfernt, die mißliche Lage der Landwirthschaft der allzuhohen Grundsteuer allein zuschreiben zu wollen, allein offen muß ich gestehen, daß der Umstand viel dazu beiträgt, daß die Regierung die Kartoffel-Spirituserzeugung und Zuckerfabrikation als ein bloßes Steuerobjekt behandelt und nie im Zusammenhange mit der Landwirthschaft es betrachtet wissen will.

Heutzutage kann die Landwirthschaft nicht mehr ohne diese Gewerbe bestehen, die in der Neuzeit an sie gestellten hohen Anforderungen erfüllen. Doch ist es nicht Zweck meiner Begründung, alles das hervorzuheben, was noch alles auf die bedrengte Lage der Landwirthschaft einwirkt. Es genügt, wenn die Thatsache konstatirt ist und ich glaube in dieser Hinsicht werden mir die hiertagenden Herren Landwirthe und deren Herren Vertreter unbedingt beipflichten.

Ist diese Thatsache konstatirt, dann ist es nicht bloß Pflicht der Regierung, sondern insbesondere der Landesvertretung, alles das hervorzusuchen, was zum besseren Gedeihen der Landwirthschaft ersprießlich erscheint.

Unter dieses, zum besseren Gedeihen der Landwirthschaft Ersprießliche, zähle ich in vorderster Reihe die gute Arondirung, Zusammenlegung des Grundbesitzes.

Ich habe in meinem Leben Gelegenheit gehabt, reichliche Erfahrungen in dieser Beziehung zu machen. —

Ich bin in einer Gegend geboren, wo nicht bloß die herrschaftlichen Meuereien, sondern auch der Bauernbesitz in kompakten Massen zusammen sich befindet. Die Baueingehöfte stehen vereinzelt, umgeben von einem Gartengrund, auf den die Düngeljauche, dieses Goldwasser geleitet wird, daran stossen die Felder im ununterbrochenen Zusammenhang, im Thale Wiesen, im Hintergrund in der Regel Wald, ein Weg zum Fahren und Viehtrieb auf der einen Seite und ein Rain auf der anderen begrenzen den Besitz von Nachbaigründen und da ist auch kein Quadratschuh fremden Grundes dazwischen.

Anders fand ich es in der Mitte Böhmens.

Hier gibt es Wirthschaften von 8—20 Joch, welche in 20, 30. ja noch mehrere Parzellen zersplittert sind, welche nach allen Richtungen der Windrose zerstreut liegen.

Ich brauche nicht zu sagen, wie beschwerlich und kostspielig die Aufsicht hier gegen dort ist, insbesondere, wo Felddiebstahl und Strickweide an der Tagesordnung ist, wie viel größer der Arbeitskraftaufwand hier gegen dort, wie großer Verlust an unnöthigen Wegen und Rainen hier gegen dort und dieser Verlust trifft nicht bloß den Landwirth, sondern die nationale Wohlfahrt.

Es haben Kapazitäten der Landwirthschaft über diesen Gegenstand so viel gesprochen und geschrieben, daß es unnöthig ist, darüber mehr zu sagen, aber auf eine Autorität möchte ich mich berufen, das ist der als nationalökonomische Schriftsteller viel bekannte Heinrich Zschokke, der bereits vor vielen Decennien bittere Klage darüber führte, daß in der Schweiz der Grundbesitz so zersplittert ist, und hat warme Worte für deren Zusammenlegung gesprochen. —

Aber auch unsere Regierung hat es eingesehen, indem sie vor mehren Jahren in Begriff stand, ein Kommassationsgesetz zu erlassen, wenigstens deuten die in dieser Absicht gemachten Erhebungen darauf hin.

Wenn ein solches Gesetz bisher noch nicht erflossen ist, so mag dieß den Grund darin haben, weil gewichtige Männer Bedenken, ausgesprochen haben, daß durch imperative Kommassation die Privatrechte vielleicht verletzt werden, auch ich theile diese Bedenken und würde der imperativen Kommassation das Wort nicht reden.

Anders ist es bei freiwilliger Zusammenlegung von Grundstücken.

Hier fallen alle diese Bedenken weg.

Ich habe mir daher erlaubt, dem hohen Hause folgenden Antrag zu stellen:

Das hohe Haus wolle beschliessen:

Es ist die hohe Regierung anzugehen, im verfassungsmässigen Wege möglichst bald ein Gesetz zur Erleichterung des freiwilligen Austausches der Grundstücke behufs der Zusammenlegung zu erlassen, und weiter in Ansicht, daß bei der gegenwärtigen politischen Lage ein solches Gesetz nicht so bald erfliessen wird, und weil ich in vorderster Reihe hiezu die Freiheit von Stempeln und Uebertragungsgebühren zähle, fügte ich den Zusah bei, daß auch noch vor Erlassung eines solchen Gesetzes zur Erleichterung des Austausches von Grundstücken, die Befreiung von Stempel- und Uebertragungsgebühren gegeben werde; daß dem hohen Hause das Recht zustehe, einen derartigen Antrag zu stellen, unterliegt wohl gar keinem Zweifel nach §. 19. unserer Landes-Ordnung. Allenfälligen Einwendungen, daß das hohe Ministerium nicht berechtigt sei, eine derartige Freiheit von Stempel und Gebühren zu bewilligen, möchte ich durch Präzedensfälle begegnen.

Denn vor nicht langer Zeit wurden in Wien einer Bodenkreditanstalt bedeutendere Immunitäten und unserer Hypothekenbank derlei Erleichterungen zugestanden; aber abgesehen davon glaube ich, daß das Ministerium nach §. 13 der Reichsverfassung, die Verantwortung gegenüber der rigorosesten Reichsvertretung, ob dieser Freiheit der Stempel und Uebertragungsgebühren übernehmen könne, denn so viel ich erfahren habe, geht der Impuls zu einem solchen Austausch stets von dem betriebsamen Land-Wirthe aus; der indolente Landwirth thut es in der


25

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèniho zasedáni 1866.

Regel nur dann. wenn es in seinem Interesse mehr noch liegt, als in dem des Anstrebenden, jedenfalls aber bedingt er sich, daß der Bestrebsamere alle Kosten des Austausches übernehme und dadurch werden größtentheils die Austausche vereitelt.

Aber auch angenommen, daß dem Staatsschätze wirklich eine kleine Einbusse bevorstände, so ist dieselbe nur momentan, weil dieser bei jeder weiteren Veräußerung dieser zusammengelegten Grundstücke dem Staatsschätze wieder eingebracht wird, indem diese zusammengelegten Grundstücke selbstverständlich einen größeren Werth haben.

Hiedurch glaube ich meinen Antrag hinlänglich begründet zu haben, um ihn dem hohen Hause anempfehlen zu können.

Es erübrigt mir nur noch über die geschäftliche Behandlung zu bemerken.

In Erwägung, daß unsere Zeit so kurz ist im Verhältnisse zu den Arbeiten, die uns noch bevorstehen, wird es wohl sehr schwer sein, daß mein Antrag an die Tagesordnung komme, wenn er an eine Kommission nach Usus verwiesen wird und doch ist er von nicht geringer Wichtigkeit, denn in einem Agrikulturlande wie Böhmen, ist es nöthig, daß alles, was zum besseren Gedeihen der Agrikultur beiträgt, sobald als möglich ins Leben gerufen werde, und da mein Antrag in Bezug nicht sowohl des Wesens, sondern dessen, weil mein Antrag präcis gestellt ist, die Kommission bloß auf Annahme oder Ablehnung meines Antrages berichten kann, würde ich mir erlauben, dem hohen Hause anzuempfehlen, meinen Antrag nach §. 47 unserer Geschäftsordnung zu behandeln, nämlich dem Ausschusse eine Frist von etwa 8 Tage zur Berichterstattung zu geben und von der Drucklegung des Kommissionsberichtes Abgang zu nehmen, und meinen Antrag mit obiger Rücksicht unter Kommission von 9 Mitgliedern gewählt von den 3 Kurien aus dem ganzen Hause zu übergeben.

Sollte sich jedoch das hohe Haus meinem Antrage nicht anschliessen, so bitte ich es demselben ho-hen Landesausschusse zu übergeben, damit er densel-ben in der nächsten Session vorlege.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Stangler trägt an, sein Antrag wäre einem Ausschüsse von 9 Mitgliedern zu überweisen mit der Aufforderung hierüber Bericht zu erstatten.

Namestek nejjvyss. maršáka dr. Bìlsky: Pan poslanec Stangler ponavrhuje, aby jeho návrh byl odevzdán komisí sestávající z 9 èlenù a této aby bylo naøízeno zprávu svou o tom návrhu podat do osmi dnù a aby tato zpráva nemusela být tištìna.

Komise má býti volena kuriemi a sice z každé kurie 3 èlenové z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Ich muß zuerst die Frage über die Dringlichkeit des Antrages stellen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche die Dringlichkeit anerkennen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht,)

Die Dringlichkeit ist anerkannt.

Ich werde daher, wenn Niemand mehr das Wort verlangt, über den Antrag zur Abstimmung schreiten, welcher dahin geht, es sei der Antrag des Herrn Abgeordneten Stangler einer Kommission von 9 Mitgliedern zu überweisen, in welche jede Kurie 3 Mitglieder zu wählen hat.

Diese Kommission sei aufzufordern, binnen 8 Ta-gen wo möglich hierüber Bericht zu erstatten, und wird von der Drucklegung dieses Berichtes Umgang genommen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission über die Reorganisirung der Landesirrenanstalt.

Ich habe dem h. Hause noch eine Einladung mitzutheilen.

Die ständige Schulkommission wird für heute Abends 6 Uhr zu einer Sitzung eingeladen und zugleich lade ich die Kurien ein nach Schluß der heutigen Sitzung, die Wahl der Kommission für den Antrag des Abg. Stangler vorzunehmen.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter über die Landesirrenanstalt sich herauf zu bemühen.

(Übergibt das Präsidium an den Stellvertreter). —

Berichterstatter Dr. Seidl (liest):

Hoher Landtag!

Der Landes-Ausschuß hat den in der vorigen Session unerledigt gebliebenen Bericht vom 10. April 1864 Landtagszahl 187, betreffend die Reorganisi-rung der Landesirrenanstalt dem hohen Landtage in dieser Session neuerdings vorgelegt.

Dieser hat denselben an eine Kommission zur Berichterstattung gewiesen.

Die Kommission hat nun in dem einem hohen Hause am 29. Jänner dieses Jahres erstatteten Berichte sich erlaubt, die Uiberzeugung auszusprechen, daß den Mängeln der bestehenden Landes-Irrenanstalt in ärztlicher, sanitärer und administrativer Rücksicht nur dann gründlich abgeholfen werden könne, wenn vorerst der bisherigen Uiberfüllung der Anstalt gesteuert und die für Administrationszwecke bestimmten, gegenwärtig in der Anstalt zerstreut gelegenen Räumlichkeiten in einem eigenen Administrationsgebäude vereint ihrem Zwecke entsprechender untergebracht würden.

Geleitet von dieser Uiberzeugung stellte dieselbe vor allen dem hohen Landtage die ihr geeignet scheinenden Anträge über den Ankauf, Bau und künftige Bestimmung des Kosmanoser Fabriksgebäudes

4


26

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezeni 4. roèiního zasedání 1866.

und so dann über den Bau eines Administrations-Gebäudes in der hiesigen Anstalt.

Sie behielt sich vor, nach der Berathung und Schlußfassung des hohen Hauses einen weiteren, von diesen Beschlüssen abhängigen Bericht über die eigentliche Reorganisazion der hiesigen Anstalt folgen zu lassen.

Durch die in der 30. Sitzung ddto. 16. Februar gefassten Beschlüsse hat der hohe Landtag die Adaptirung des Fabriksgebäudes in Kosmanos zu einer Pfleg und Heilanstalt für Geisteskranke und den Bau eines neuen Administrationsgebäudes in der hierortigen Irren-Anstalt genehmigt.

Durch die Ausführung dieser beiden Projekte im laufenden Jahre wird es möglich, 140 Kranke noch heuer in Kosmanos zu unterbringen, und die durch die Uibersiedlung der Kanzleien, der Küche und des Portiers ins neue Admimstrations-Gebäude gewonnenen Räumlichkeiten der hierortigen Anstalt in Krankenzimmer umzuwandeln.

Da nun hiedurch der momentanen Uiberfüllung dieser Anstalt theilweife abgeholfen wird, so glaubte die Kommission in der Lage zu fein, ihre weiteren Anträge, auf Grund des oben erwähnten Landes-Ausschußberichtes über Reorganisazion der Landes-Irrenanstalt, stellen zu können.

Diese Anträge beziehen sich auf die Reorganisirung:

1. des Sanitäts-Personales.

2. des Status der Verwaltungs-Beamten.

3. der Wärter und der Dienerschaft.

Sanitäts-Personale.

Die im Jahre 1863 einberufene Enquete-Kommission hat anerkannt, daß der Schwerpunkt des Gedeihens und des Fortschrittes einer Irrenanstalt zunächst in dem ärztlichen Personale desselben liege. Die Kommission kann nicht umhin, sich dieser Anschauung anzuschließen, und erachtet es für ihre Pflicht, die hierauf bezüglichen Anträge allen weiteren voranzuschicken.

Als ein bald zu beseitigender Uibelstand der gegenwärtigen Organisazion erscheint vor allen die ausnahmsweise Stellung des Direktors, der als alleiniger Primararzt fungirt. Es liegt demselben nebst der ganzen administrativen Oberleitung auch die ärztliche Behandlung einzig und allein ob, so daß er bei der bedeutenden räumlichen Ausdehnung der Anstalt physisch außer Stande ist, den Anforderungen entsprechen zu können.

Demzufolge erachtet die Kommission die Systemisirung zweier bleibend angestellter Aerzte für dringend nothwendig.

Diese hätten in den ihnen vom Direktor zugewiesenen Abtheil. die Behandlung der Kranken zu leiten und wären zur Ermöglichung einer einheitlichen sanitären und ökonomischen Leitung der Anstalt zu verpflichten, dem Direktor die erforderlichen Berichte in beiden Beziehungen mündlich zu erstatten.

Es hätte der eine derselben den Titel eines Primärarztes, der andere den eines ordinirenden Arztes zu führen, beide wären an eine und dieselbe Dienstesinstruktion anzuweisen, ihre Gehalte jedoch, um eine graduelle Vorrückung zu ermöglichen, verschieden hoch zu stellen.

Die von der Fachkommission beantragte Anzahl von anzustellenden Sekundär-Aerzten glaubte die Kommission nicht bevorworten zu können und erlaubt sich in der Voraussetzung, daß sich der normale Stand der Kranken in der hiesigen Irrenanstalt nicht höher als auf 525 Kranke beziffern dürfte, die Systemi-sirung von nur 4 Sekundär-Aerzten beantragen zu sollen. —

Diese wären in 2 Gehaltstufen einzureihen, und auf die Dauer von drei Jahren anzustellen, in welcher Verwendung sie aus rücksichtswürdigen Gründen auf weitere drei Jahre belassen werden könnten.

Ihre Dienstzeit hätte bei allfälliger nachheriger Anstellung in Landes- oder Staatsdiensten eingerechnet zu werden und es wäre hierüber mit der hohen Regierung das Erforderliche zu vereinbaren.

Was die Anstellung eines eigenen Hauswundarztes anbelangt, so erachtet die Kommission dieselbe als überflüssig, weil von jedem anzustellenden Sekundär-Arzte der Grad eines Doktors der Medizin und Chirurgie, sowie der Nachweis einer Praxis in einer größeren öffentlichen Krankenanstalt gefordert werden muß.

In Betreff der Bestimmung der Höhe der Gehalte dieses ärztlichen Personales hält die Kommission an der Meinung fest, daß dieselben, bei der schweren Belastung durch Pflichten, die die ganze Zeit, alles Wissen und Kennen der Irrenärzte im vollsten Maße und anstrengendster Weise in Anspruch nehmen, mindestens nicht hinter dem Gehalte der anderen Landesbeamten zurückstehen dürfen; dieses um so mehr, als denselben die Privatpraxis nicht nur sehr erschwert, sondern geradezu unmöglich gemacht wird.

Aus diesem Grunde schließt sich die Kommission dem von Landesausschusse gestellten Antrage den Gehalt des Direktors von 1680 fl. auf 2400 fl. öst. W. mit Belassung der Naturalwohnung, Licht und Heizung zu erhöhen, vollkommen an.

Was jedoch den Gehalt des von der Kommission beantragten Primararztes anbelangt, so glaubt dieselbe entsprechend der Ansicht der Fachkommission die Summe von 1200 fl., nebst freier Wohnung in der Anstalt. 3 Klafter Holz und 36 Pfund Kerzen beantragen;

dagegen für den 2. bleibend anzustellenden Arzt den Jahresgehalt von 1000 fl. nebst denselben Naturalbezügen vorschlagen zu sollen.

Die Bezüge für die Sekundär-Aerzte wären der-artig festzustellen, daß je zwei der 1. Kategorie mit 600 fl. und zwei der 2. mit 400 fl., nebst den Natural-Emolumenten zu bemessen wären.


27

XLI. Sitzung der 4. Jahres Session 1866.

XLI. sezeni 4. roèního zasedáni 1866.

Dem entsprechend erlaubt sich die Kommission folgenden Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen: "De, Gehalt des Direktors in der hierortigen Irrenanstal ist unter Beibehaltung seiner Naturalbezüge vor 1680 fl. auf 2400 zu erhöhen."

"Es ist ein Primär-Arzt mit dem jährlicher Gehalte von 1200 fl. und ein ordinirender Arzmit 1000 fl., nebst freier Wohnung in der Anstalt, 6 Klafter Holz und 36 Pfund Kerzen für jeden derselben bleibend anzustellen,"

"ferner sind 2 Sekundär-Aerzte erster Kategorie jährlich mit 609 fl., nebst freier Wohnung in der Anstalt. 3 Klafter Holz und 24 Pfund Kerzen;"

"2 Sekundär-Aerzte 2. Kategorie mit jährlich 400 fl. und denselben Naturalbezügen zu systemisiren."

"Die Sekundär-Aerzte sind auf drei Jahre anzustellen und es kann ihnen bei ersprießlicher Verwendung eine Verlängerung auf weitere drei Jahre gewährt werden."

"Die Stelle eines Hauswundarztes ist aufzulassen."

Der dem Lande durch diese Organisirung im ärztlichen Personale erwachsende Kostenmehlbetrag beziffert sich lediglich auf die jährliche Summe von 2969 fl. 75 kr., also beträgt sie um 800 fl. weniger als der Landesausschuß-Bericht veranschlagte.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bìlský: Es wird zweckmässig sein, wie ich glaube, daß die Kommissionsvorlage nach den 3 Abtheilungen, wie sie von der Kommission vorgeschlagen sind, zur Verhandlung komme, daß also das Sanitätspersonale von den Verwaltungsbeamten und diese wieder von den Wärtern und der Dienerschaft abgesondert zur Debatte gelangen. Ich werde also die Debatte über die vorgelegten Anträge eröffnen.

Dvoøák: Prosím!

Námìstek maršálkùv Dr. Bìlský: Prosím, ponìvadž pan doktor Gorner již napøed zapsán jest . . .

Dr. Görner: Ich habe nur eine kleine Be-merkung zu machen; ich bitte nur dem Hr. Abgeordneten Dvoøák das Wort zu ertheilen!

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bìlský: Ich werde vorerst noch den Antrag böhmisch lesen lasen.

Sekretáø z. sn. Schmidt (ète):

Komise dovoluje si tudíž uèiniti tento návrh:

Slavný snìme raèiž se usnésti takto:

"Plat øeditele zdejšího blázince zvyšuje se "z 1680 zl. na 2400 zl. mimo posavadní pøípadky naturální, kterých má také pøíštì užívati.

"Ustanoviti se má trvale pro ústav ten jeden lékaø primární s roèním platem 1200 zl. a jeden lékaø ordinující s platem 1000 zl. Mimo to má každý z tìcho lékaøù míti v ústavu byt zdarma, pak roènì 6 sáhù døíví a 36 liber svíèek.

Dále sistemisují se: Dva sekundární lékarové první tøídy s roèním platem po 600zl. spolu každému byt zdarma v ústavu, pak 3 sáhy døíví a 24 liber svíèek;

" dva sekundární lékaøové druhé tøídy s roèním platem po 400 zl. a s tìmitéž pøípadky naturálními.

"ékaøové sekundární mají se ustanovovati na 3 roky, po jichž projití, zastávali-li dobøe svou službu, mùže se jejich ustanovení prodloužiti na další tøi roky.

Místo domácího ranhojièe se zrušuje."

Námìstek nejv. maršálka Dr. Bìlský: Pan poslanec Dvoøák má slovo.

Dvoøák: Já zde chci jen nìkolik slov podotknouti co do formální stránky. Já myslím, že jest zapotøebí též zprávu o úøadòictvu správním èísti, ponìvadž to souvisí také se zprávou pøedešlou, neb není možná o personálu lékaøském mluvit, dokud není též o ostatních zprávách jednáno. Tak vidíme ze zprávy roku 1864. souvisí to dohromady. Žádal bych tedy, aby se dále zpráwa ètla a pak aby teprv generální debatta zapoèala.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bìlský: Wenn die Kommissionsvorlage in ihren Abcheilungen zusammenhängt, so wäre es wohl zweckmässig; — der Hr. Berichterstatter wird sich darüber vielleicht aussprechen.

Berichterstatter Dr. Em. Seidl: Ich sehe den Grund nicht ein, warum man nicht über die Aerzte und deren Gehalte, sowie über die nothwendige Anzahl derselben ebenso gut separat abstimmen könnte als im Zusammenhange. Es steht ja doch durchaus in leiner Verbindung.

Dvoøák: To je souvislost velmi dùležitá, protože vyšší platy lékaøù se zakládají na tom, zdali lékaøi také mají administraci. Proto jest zapotøebí, aby se ètla také zpráwa o administraci, by se mohlo posuzovat, jestli plat úøadníkù s lékaøskými souvisí èili ne.

Oberstlandmarschallstellvertleter Dr. Bìlskly: Ich ersuche also den Hrn. Berichterstatter auch den weiteren Bericht vorzulesen, damit wir über das ganze sprechen können, weil es so jedenfalls zweckmässiger ist.

Berichterstatter Dr. Em. Seidl (liest:)

Der Landes Ausschuß beantragt in seinem Berichte den Anträgen des Fach-Kimites vollkommen beipflichtend, die Regulirung der den dermaligen Ver-hältnissen nicht mehr entsprechenden Gehalte und Bezüge des Verwaltungs-Personales der Irren-Anstalt.

Er trägt an, den Gehalt des Verwalters von 630 fl. auf 1000 fl.. jene des Material-Rechnungs-führers von 420 fl. auf 700 Gulden zu erhöhen. Zwischen beide sei zur Kontrolle für beide an die Stelle des bisherigen kontrollirenden Rechnungs-Führers ein Kontrollor mit 800 fl. Gehalt zu systemisnen.

4*


28

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1886.

Die Stelle des Material-Rechnungsführers. Adjunkten mit 420 Gulden sei aufzulassen.

Den 3 erst angestellten seien die bisherigen sonstigen Emolumente zu belassen und dem Kontrollor die Naturalbezüge des bisherigen Adjunkten zuzuweisen.

Die Kommission billigt die vom Landesaus-chusse beantragte Anstellung eines Kontrollors, indem auch ihr die bisherige Einrichtung, das ein kontrollirender Materialrechnungsführer zugleich den die Kassa führenden Verwalter kontrolliren sollte, unzweckmässig erscheint.

Sie schließt sich auch der Anficht an, das gegenüber dem Material-Rechnungsführer eine strengere Kontrolle nöthig sei, als die, welche bis jetzt von Seite des Verwalters geübt werden konnte.

Sie findet endlich die Auflassung der Adjunktenstelle und die Zuweisung des mit ihr in Verbindung stehenden Schreibgeschäftes an den neuanzustellenden Kontrollor vollkommen gerechtfertigt. Was jedoch die Besoldungen dieser Beamten betrifft, so kann die Kommission den Anträgen des Landes-Ausschusses nicht ganz beitreten.

Sie kann nicht umhin, die in dem Berichte über die Feststellung des Beamten- und Dienerstandes bei dem Landes-Ausschusse und Findelanstalt zur Geltung gebrachten Grunprinzipien auch für die Beamten der Landes-Irrenanstalt im vollsten Maaße in Anspruch zu nehmen.

Sie erachtet es daher für ihre Pflicht auszusprechen:

A. Es seien auch die Beamten der Landes-Irrenanstalt den übrigen Landes-Beamten im Range gleichzustellen.

B. Es sei die im gegenwärtigen Landesausschuß-Berichte beantragte Gehaltserhöhung derselben ihrer bedeutenden Haftungspflicht, ja den oft faktisch eintretenden Ersatzleistungen nicht genügend entsprechend.

C. Es wären für die Aufnahme in den Verwaltungsdienst der Landes-IrrenanstaIt ganz dieselben Eigenschaften und Nachweisungen zu verlangen, welche zur Aufnahme und Anstellung der Landes-Kassa und Landesbuchhaltung erforderlich sind.

Demzufolge hält die Kommission die Meinung aufrecht, daß auch die Beamten der Landes-Irrenanstalt jenen oben genannten Beamten auch in den Gehalisbezügen gleichzustellen seien, und erlaubt sich demnach den Antrag zu stellen:

Ein hoher Landtag wolle beschließen:

1. "Der Jahresgehalt des Verwalters der Landesirrenanstalt ist von 630 fl. auf 1200 fl. unter Beibehaltung der Naturalwohnung und 6 Klafter Holzes zu erhöhen. Im Falle ein Natural-Quartier in der Anstalt nicht disponibl wäre, ist für beide Emolumente ein Aequiualent von 400 Gulden festzustellen, welche jedoch auf die Pensionsbemessung keinen Einfluß zu nehmen haben.

2. "Es ist die Stelle eines Kontrollors, der zugleich die Funkzionen des Kassiers zu übernehmen hat, mit dem Jahresgehalte von 1000 fl. nebst Naturalquartier in der Anstalt, 4 Klafter harten Holzes und 24 Pfund Unschlittkerzen zu systemisiren.

Das Relutum für die Naturalbezüge sei auf 300 fl. festzustellen.

3. "Der Gehalt des Material-Rechnungsführers ist statt mit 420, mit 900 Gulden nebst Naturalwohnung. in der Anstalt, 4 Klaster Holz, 24 Pfund Kerzen einzustellen. Das Aequivalent der Naturalbezüge mit 300 fl. zu bemessen.

4. "Die Stelle des Material-Rechnungsführers-Adjunkten wird aufgehoben.

5. ,,Die dem Haus-Seelsorger zu leistende Remunerazion ist von 300 Gulden öst. W. respektive mit der 25% Theuerunaszulage von 375 fl. auf 400 fl. nebst einem Beitrage für Wohnung, Licht und Heizung von 120 fl., also im Ganzen auf 520 fl. zu erhöhen.

Der Mehraufwand, der durch diese Erhöhung der Beamten-Gehalte erwächst, beträgt die Summe von 1275 fl.

Sn. z. sekr. S c h m i d t (ète): Ohlednì služebnictva správního èiní komise návrh tento:

Slavný snìme raèiž se usnesti takto:

"1) Roèní plat správce zemského blázince zvyšuje se s 630 zl. na 1200 zl. Mimo to má v ústavu naturální pøíbytek a 6 sáhù døíví; kdyby však pro nìho naturálního pøíbytku v ústavu nebylo, má se mu za oba tyto pøípaúky dávati náhrada 400 zl., na niž se však pøi vymìøování pense nebude bráti žádný zøetel.

"2) Sistemisováno budiž místo kontrolora, "enž má zastávati, také povinnosti kasíra, a to s roèním platem 1000 zl. spolu s naturálním pøíbytkem v ústavu, pak se 4 sáhy tvrdého døíví a 24 liber lojových svíèek.

Náhrada za pøípadky naturální ustanovuje se sumou 300 zl.

"3) Plat poèetvedoucího materiálu ustanovuje se místo 420 zl. sumou 900 zl., pak mu náleží naturální pøíbytek v ústavu, 4 sáhy døíví a 24 liber svíèek. — Náhrada za tyto naturální pøípadky urèuje se sumou 300 zl.

"4) Místo adjunkta poèetvedoucího materiálu zrušuje se.

"5) Domácímu správci duchovnímu zvyšuje se remunerace s 300 zl. r. è. respektive s 25°/o pøirážkou drahotní s 375 zl. na 400 zl. spolu s pøíspìvkem 120 zl. na byt, svìtlo a palivo, tedy úhrnem na 520 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlsky: Es ist also die Generaldebatte über die 2 Ab. theilungen des Kommissions-Antrages eröffnet.

Pan Dvoøák má slovo.

Dvoøák: Pan Dr. Rieger roku 1864 poukázal k tomu, jak jsem již øekl, jak jest dùležité, aby administrace byla oddìlena od lékaøství.


29

XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezeni 4. roèního zasedání 1866.

Já jsem také se na to odvolal a mám za to, že právì, že administrace s lékaøstvím v jedné ruce je spojena, to je pøíèina všech nesnází a nepoøádkù, které v ústavu tomto se našly. Tyto vady, které jsem podotkl, nejsou teprve novì dakázány. Ty jsou již ze starého èasu a zdìdily se takto na èasy novìjší. Ve zprávì jest podotknuto, jak mnoho práce má øeditel, a ponìvadž má tolik práce, že není mu možno, aby zastal všechno, tedy se uznává, že se mu mají pøidat ještì 2 primérové. Tímto pøidáním se vìci neodpomùže. Princip je jak pan Dr. Rieger øekl, že jest zapotøebí, aby administrace od lékaøství byla oddìlena, aby, kdo má administrací ve svých rukou, mìl také odpovìdnost; ponìvadž ale øeditel není s to toto zastat, jest zapotøebí, aby se jedno i druhé dobøe zastávalo, tyto 2 vìci od sebe oddìliti.

Komise z této pøíèiny navrhuje vìtší poèet primáøù a o to ani budžetní komisi nešlo, když r. 1864 vady ústavu vytkla; to jí ani nenapadlo, aby byla myslila, aby tolik primáøù bylo ustanoveno; komise tu jen øekla — a tu se musím odvolat na zprávu zemského výboru z roku 1864. (Nepokoj v snìmovnì. Hlasy ve støedu: Ticho!)

Zpráva zemského výboru a to dle usnesení snìmu z roku 1864 praví:

Ob und unter welchen Modalitäten die bleibende Anstellung eines 2ten Arztes in der Landesirrenanstalt und eine Erhöhung der Gebühren der übrigen Sekunderärtzte in derselben gerathen erscheint; 2tens ob die gegenwärtig bestehenden Vorschriften über die Hausordnung und Einrichtung der Anstalt genügen oder welche Abänderung dießfalls sowohl überhaupt, als auch in der Richtung einer verlässlichen Uiberwachung der ärtztlichen Hilfe und Verpflegung insbesondere erforderlich und wünschenswerth erscheint.

To byla hlavní úloha, kterou snìm na zemský výbor snesl a právì dle toho zdá se mi mìla také enquetní komise a novìjší komise se chovati. Tím, že do vìci samé enquetní komise nevstoupila totiž, že se nevyslovila, Zeje zapotøebí rozdìliti administrací od lékaøství, proto na tuto novou cestu zabøedla, totiž na ustanovení dvou primérù s takovými platy, které komise též na mysli nemìla. Co se týèe pak osobního správcovství, tu také jest velký rozdíl. Roku 1864 zemský výbor ménì uznal za dobré, v tomto návrhu komise uznává více. Jest-li administrace bude oddìlena od lékaøské stránky tedy není zapotøebí, aby se ustanovili 2 primáøi; toho není zapotøebí; jestli ale správa má zùstati tak jako døíve, pak jsem toho mínìní, že zemský výbor navrhnul lépe nežli komise. Zemský výbor navrhnul 1000 zl. komise navrhuje 1200 zl.

Jestli by zastával správce i budoucnì to vše, co nyní, tož zemský výbor zajisté dobøe se byl usnesl a komise zdá se mi z dobré pøíèiny tuto sumu ponavrhuje.

V celé zprávì uznávám za nejdùležitìjší, a jedinou dobrou stránku v této zprávì, že služebníkùm jest více popøáno, totiž, že mají míti v ústavu stravu, které až doposud nemìli, nýbrž si jí museli sami kupovat. To zavdávalo vždycky pøíèinu k nepoøádku a proto jest velmi dobøe, Že služebným se tudy dává strava hned v ústavu.

Co se mne týèe, já bych šel ještì dále a ustanovil bych, že by se jim mohlo ponavrhnouti tøeba ještì více, ponìvadž obsluha v ústavu jest pøedùležitá a jest k tomu zapotøebí zdravých lidí, jest k tomu zapotøebí lidí velmi klidné povahy ; vìru takových lidí, jak je jich zapotøebí tam, velmi málo se najde. Proèež jsem toho mínìní, že ještì by se jim mìlo nìèeho pøidat.

Uznávám zprávu jen v tom za dùležitou, že jim navrhuje také stravu, že se jim má dát strava od ústavu a ostatnì musím litovati, že v celé zprávì není podotknutí o nejhlavnìjších vadách, já jsem se zmínil o vadách a nedùstatku pøi prádle, já jsem se èásteènì také zmínil co se týèe šatu, podìlování šatù a prádla. To jest mi velmi dùležité. Pøi té celé organisaci, jak ji vidím, se mi zdá, že tím, že se má ustanovit, že lékaøi, správce a kontrollor mají míti byty v ústavu, nezbyde než aby se choøí vystìhovali, a-nebo aby se stavìly nové ústavy. Tento ústav jest podlé komise na 525 chorých vypoèten, když se bude ale tak dále pokraèovat, bude zapotøebí, aby se ten poèet ztenèil, aby tam mìli lékaø a osoby pro administraci ustanovené místa pro své byty. Ponìvadž ale organisování ústavu stavbou pro choré na mysli s takovými výlohami spojeno jest, tu mám za to, že ustanovení bytù pro tyto osoby by dìlalo náramné útraty, které by ani zemské dùchody snésti nemohly, nemìly-li by se vetší bøemena uložiti danì platícím.

Pak si dovolím ve speciální debatì mluviti o jednotlivých odstavcích, a vytýkám nyní jen, že není ve zprávì o oddìlení administrace od lékaøství ani øeèi, jako by to možné nebylo, ale že to možné jest, to si dovoluji poukázati na podobné ústavy anglické, nìmecké a v Americe, tam jest všude administrace oddìlena od lékaøství.

Dr. Görner: Ich habe mir einen Antrag zu stellen erlauben wollen, betreffend einen gleichen Vor-gang bei der Findelanstalt und der Gebäranstalt. Es heißt nämlich sowohl bei dem Sanitätspersonale als auch beim Verwaltungspersonale bei den Gehalten "nebst freier Wohnung in der Anstalt, 6 KIstr. Holz und so und soviel Pfund Kerzen."

Der Landesausschuß hat diesen Antrag zu einer Zeit gestellt, als die anderen Organisationen noch nicht so weit vorgeschritten waren.

Er hat sich aber überzeugt, daß es Vortheilhafter und zweckmässiger erscheint, denjenigen, welche in der Anstalt oder in irgend einer anderen Landes-anstalt freie Wohnung haben, nicht eine bestimmte Quantität von Behelzungsmaterial gegeben werde, namentlich nicht an Holz, und insbesondere nicht in


30

XLI. Sitzung der 4.Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedáni 1866.

Prag, wo die Kohlenheizung zum größten Theile eingeführt ist; und ebensowenig schien es zweckmässig eine bestimmte Quantität Kerzen zur Beleuchtung festzusetzen, sondem es wurde vom h. Hause der Antrag bei der Findel- und Gebäranstalt angenommen, wie ihn der Landesausschuß gestellt hat, daß an Stelle der bestimmten Quantität Beheizungs- und Beleuchtungsmateriale gesetzt werde "nebst freier Wohnung, Naturalbeleuchtung und Beheizung."

Ich erlaube mir diesen Antrag gleich im Vorhinein zu stellen, weil im Falle, als das h. Haus zustimmen sollte, bei den betreffenden Orten dieser Antrag eingeschaltet würde, und nicht bei jedem ein-zelnen die Aenderung anzutragen wäre.

Was die vom H. Abgeordneten Dwoøák angeführten Bemerkungen betrifft, muß ich es dem Hrn. Berichterstatter überlassen, dieselben auf Grund der von der Enquete-Kommission lange und in eingehender Weise debattirten Frage: ob die Administration noch in den Händen des ärztlichen Personals resp. des Direktors der Anstalt zu belassen ist, oder nicht eingehend zu widerlegen.

Was mich anbelangt, habe ich mich ebenfalls der Ansicht nicht verschliessen können, welche die Kommission damals in guter und vorzüglicher Begründüng vorgebracht hat, daß es namentlich in der Irrenanstalt schwer sein dürfte, die Administration gänzlich aus den Händen des Direktors zu nehmen und einem selbstständigen Verwalter zu übertragen.

Eins ist wohl richtig, daß wie es dermalen besteht, in einer solchen konzentrirten Gewalt dem Direktor die Administration zu überlassen, und ihm die Verantwortlichkeit für jedes auch das kleinste Detail aufzubürden, keinesfalls zweckmässig erscheinen dürfte, allein das lässt sich doch in anderer Weise bewirken als dadurch, den Direktor vollständig aus der Administration zu entfernen, und ihm die Macht in Bezug auf die Administration in der Art aus der Hand zu nehmen, daß er in die Administration nichts zu reden hätte.

Der Hauptgrund, welcher von der Enquete Kommission, in der ich den Vorsitz zu führen die Ehre hatte, für den innigeren Zusammenhang der Administration mit der ärztlichen Leitung angeführt wurde, ist der Umstand, daß viele Mittel, welche nur durch die Administration beigeschafft werden können, im unmittelbarsten Zusammenhange mit der Heilung der Kranken, und ich möchte sagen, mit ihrer Verwahrung und Verpflegung selbst stehen und auf welche also in dieser Richtung der Direktion ein gewisser Einfluß vorbehalten bleiben muß.

Was die Verwaltung selbst anbelangt, so ist es wünschenswerth und zweckmässig und wird auch von denjenigen, welche die vollständige Trennung keinesfalls zulassen wollen, zugegeben worden, daß der Verwalter eine etwas freiere Stellung erhalte, nämlich in Bezug auf seine Verantwortlichkeit, auch gegenüber der Landesvertretung und dem Landesausschusse.

Es wird jedenfalls nöthig und zweckmässig sein, daß nicht alle auch die geringsten Administrationsfachen von Seite des Direktors kontrasignirt. von Seite des Direktors ausgefertigt und von feiner Seite auch angewiesen werden, um sie dadurch auch feiner Verantwortlichkeit zu unterstellen.

Ich glaube, daß in dieser Richtung dem Verwalter eine viel freiere Stellung, ein viel freier Spielraum gelassen werden kann, daß aber der Direktor jedenfalls in der Administration auch ein Wort mitzusprechen haben muß.

Ich glaube auch, daß dieses von Seite des Abg. Hrn. Dwoøák nicht in Abrede gestellt werden wird, und daß er sich die Sache nicht in solcher Weife gedacht habe, daß der Direktor kein Wort mitzusprechen haben winde in die Administration, weil er dann nicht Direktor der Anstalt im vollen Sinne des Wortes, sondern nur lediglich in Betreff der ärztlichen Leitung wäre.

Der Landesausschuß hat damals den Antrag gestellt in seinem früheren Berichte, dem Verwalter einen Gehalt von 1000 fl. zu geben, während die Kommission, welche über den Bericht niedergesetzt worden ist, einen Betrag von 1200 fl. festgesetzt hat. Der Landesausschuh ging bei der Festsetzung des Gehaltes von 1000 fl. von der Ansicht aus, daß die Verwalter der Landesanstalten alle gleich-gestellt werden sollen, und weil damals schon der Verwalter des technischen Institutes mit 1000 fl. dotirt erschien.

Ebenso wurde auch hier ein Betrag von 1000 fl. festgesetzt. Ich habe mir bereits erlaubt bei der Berathung über die Organisation der Findelanstalt darauf hinzuweisen, daß der Grundsaß, wie mir scheint, sehr richtig ist, daß alle Verwalter der Landesinstitute in Bezug auf ihre Bezüge gleichgestellt werden.

Demnach kann ich es nur mit Vergnügen begrüßen, daß die Kommission, nachdem für den Verwalter des Findelhauses der Gehalt von 1200 fl. bestimmt wurde, auch für den Verwalter der Irrenanstalt, dessen Geschäfte gewiß keine geringeren sind, als die des Verwalters der Findelanstalt, den Betrag von 1200 fl. als Jahresgehalt bestimmt hat und schließe mich daher in dieser Beziehung dem Antrage vollkommen an.

Was die Angelegenheit der Wärter anbelangt —

Oberstlandmarschall: (hat das Präsidium wieder übernommen.) Ich glaube, daß der Absatz über die Wärter noch vorbehalten ist.

Herr Hofrath Taschek:

Hofrath Taschek: Ich werde mir nur erlauben den Herrn Berichterstatter um einige Aufklärungen zu bitten.

Es ist z. B. auf Seite 4 angenommen, daß die Stelle eines Hauswundarztes aufzulassen ist. Dieser Beschluß ist aus Anlaß der Systemisirung des Beamtenstandes bereits über Antrag des Heim Dr. Tedesco gefasst worden und es geht wohl nicht an, daß man über denselben Gegenstand noch ein mal einen Beschluß fasse, sondern es dürfte genü-


31

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezeni 4. roèního zasedání 1866.

gen, wenn es von Seite der Kommission einbezogen wird.

Dann scheint es mir wohl seinem Zweifel zu unterliegen, daß mit dieser Systemisirung des Personales das der künftigen Filialanstalt nicht gemeint sei, sondern, es ist zwar nicht ausdrücklich ausgesprechen, aber aller Vermuthung nach wird in der Filtalanstalt in Kosmanos ein eigenes Beamtenpersonale systemisirt werden muffen.

Dann möchte ich wissen, wann eigentlich nach der Anschauung der Kommission diese Organisirung und die damit verbundenen Mehrausgaben ins Leben treten solle; denn davon wird die Aufnahme in das Budget vollends abhängen.

Soviel mir scheint, muß nach dem bereits gefassten Beschluß die Filiale in Kosmanos jedenfalls früher eröffnet werden, aber es dürfte nicht mehr in diesem Jahre stattfinden, weil wir erst die Bauten bewilligt haben; wenn das der Fall ist, so würde die Einstellung der Summe fürs heurige Jahr noch nicht nothwendig sein.

Sollte aber nur gemeint sein, daß der Landes-ausschuß für das nächste Jahr im Budget gehörige Vorsorge treffe, daß die Gehalte der dießfälligen Herrn ausgenommen werden, dann wäre es zur Verminderung von Irrungen ausdrücklich zu sagen, denn nach dem heute eben gefassten Beschluß sind von der muthmaßlichen Einnahme für 1866 nur 20013 fi. übrig geblieben.

Endlich was die Bemerkung des Herrn Landesausschußreferenten Dr. Görner bezüglich der Gleichstellung der Gehalte des Verwalters im Irrenhaus mit dem Verwalter im Findelhause anlangt, möchte ich mir doch eine Bemerkung erlauben, die dahin geht: nach der Versicherung des Herrn Landesausschußreferenten über das Findelhaus sind 7 Beamte absolut nothwendig; hier sind nur 3 Beamte berechnet, es muß also die Thätigkeit und Wirksamkeit des Verwalters im Irrenhause eine geringere sein, weil er weniger Personale zur Durchführung der ihm gebotenen Aufgabe zur Disposition hat. In der Richtung wäre es wohl angezeigt, eine Steigerung der Gehalte bei den Verwaltern eintreten zu lassen, wie z. B. bei der Technik 1000 fl., beim Findelhaus 1200 fl.. so dürfte hier 1100 fl. wohl in der Mitte liegen.

Ich möchte also bezüglich des Budgetes um diese Aufklärung bitten, well es denn, trotzdem daß diese Summe da ist, bei anderweitigen Anträgen, die vorliegen, eine Nothwendigkeit wäre, in der Richtung noch Vorkehrungen zu treffen.

Berichterstatter Prof. Seidl: Was das hier angeführte zur Reorganisirung vorgeschlagene ärztliche Personale anbelangt, bezieht sich das ausschließlich auf die hiesige Anstalt. In Bezug auf Kosmanos ist gar nichts verfügt und nichts veranschlagt worden, weil sich die Kommission an den Landesausschußbericht strikte zu halten für verpflichtet gehalten hat.

Was die Anstellung mehrerer Beamten anbe-langt, ist unter dem Budget keineswegs das heurige gemeint, es wollte bezeichnet sein, daß der Landesausschuß die Vorsorge treffen solle, falls die Reorganisirung ins Leben gerufen würde, daß auch gleichzeitig im Budget die erforderliche Mehrsumme eingetragen würde. Was insbesondere den Gehalt des Verwalters anbelangt, so kann ich mir nur erlauben zu bemerken, daß das Personale in der Irrenanstalt deswegen kleiner ist. als vielleicht in der Findelanstalt, weil da eben Rücksicht darauf genommen ist, daß auch der Arzt, namentlich die Direktion einen Theil der Administration zu übernehmen bestimmt ist.

Dr. E. Meyer: Ich bin im Ganzen mit dem Antrage der Kommission einverstanden; in einigen Kleinigkeiten möchte ich aber eine Veränderung wünschen.

Die Kommission hat ganz richtig anerkannt, daß, wenn für Kranke gehörig gesorgt und namentlich auch für die Wissenschaft etwas gethan werden sollte, was sehr nothwendig ist, in dieser Richtung in der Irrenanstalt 2 Aerzte angestellt werden müssen, außer dem Direktor und hat diesen 2 Aerzten einen gleichen Wirkungskreis gegeben; sie hat sie gleich verantwortlich gemacht, aber doch einen Unterschied konstatirt in der Besoldung; damit bin ich ganz einverstanden.

Sie hat aber diesen beiden Aerzten verschiedene Titel gegeben; damit bin ich nicht einverstanden, sie nennt den einen Primärarzt, den anderen ordinirenden Arzt.

Ich weih nicht, welche Gründe die Kommission bewogen haben, diesen absoluten Ausdruck "ordiniren der Arzt" zu geben, und ich bin der Meinung, daß beide Aerzte Primärärzte heißen sollen. In allen Theilen der Monarchie gibt es Primärärzte, so im Wiener allgemeinen Krankenhause gibt es 12 Primärärzte. Man hat allerdings im allgemeinen Krankenhause eine niedere Kategorie anzuführen angefangen, bezüglich des Titels, das waren jene, die man in gewisse Abtheilungen gegeben hat für gewisse Spezialitäten, so für Brustkranke und Nervenkranke. Diese wollte man nicht Primärärzte nennnen, sondern man hat sie nur ordinirende Aerzte genannt. Allein sogleich hat sichs in der Praxis gezeigt, das man sie anders titulirte, indem man sie sogleich Primärärzte genannt hat.

Ich würde mir erlauben, daß im 2ten Satze in dem ersten Antrage der Kommission . . .

Oberstlandmarschall: Wir sind aber noch in der Generaldebatte —

Dr. Meyer: Die Generaldebatte wird mit der Spezialdebatte durch die Hrn. Vorredner Görner und Dwoøák so vermischt, daß ich geglaubt habe, diesen Antrag stellen zu müssen um dem h. Hause zu ersparen, noch zum zweitenmale das Wort zu ergreifen und werde Se. Excellenz bitten, mir dieß zu erlauben.

Es handelt sich bloß statt ein Primär und ein ordinirender Arzt zu sehen: Es seien zwei Primär-ärzte, der eine mit 1200 fl., der andere mit 1000 st. anzustellen.


32

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedáni 1866.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Dr. Tedesco: Ich werde mich heute sehr kurz fassen und in der That nur die Generaldebatte berühren. In der Generaldebatte verdient vor allem die Frage eine Erwägung betreffs des Wirkungskreises des Direktors und des Verwalters d. h. die Frage bezüglich der Trennung der Administration von der ärztlichen Oberleitung.

Nun hat Niemand von den Herren, die im Ver-laufe der Jahre über die Trennung der Administration von der ärztlichen Oberleitung gesprochen haben, auch nur andeutend ausgesprochen, wie sich das wohl denken oder wie sie es verkörpert wissen wollen. Eine gewisse Trennung hat auch bisher immer stattgefunden und ist in der Natur der Dinge gelegen.

Es war aber auch die Kommission, die von dem h. Hause eingesetzt wurde, der Ansicht, daß diese Trennung der administrativen Geschäfte von der Oberleitung noch etwas weiter gehen könne, als bisher. Sie hat diese ihre Ansicht in den Protokollen niedergelegt und hat auch darauf angetragen, daß der Landesausschuß im Einvernehmen mit der h. Regierung ein Statut und eine Hausordnung entwerfe, welche die nähere Bestimmungen des Wirkungskreises eines jeden der hier zur Anstellung vorgeschlagenen zu enthalten haben.

Erst in dem Statut und durch das Statut wird und kann ja eben nur die Grenze bestimmt werden der Wirksamkeit des einen und der Wirksamkeit des andern. Im allgemeinen auszusprechen, die Administration sei getheilt, das ist eine vollkommene praktische Unmöglichkeit; denn der dirigirende Leiter einer jeden Heilanstalt hat die Oberaufsicht, er hat zu bestimmen, ob die Materialien, die ihm geliefert werden, auch wirklich seinen Heilzwecken oder Sanitätszwecken entsprechend sind oder nicht. Mag der Verwalter Lizitatlon abhalten ober nicht abhalten, immer hat der Direktor die Oberaufsicht und er hat zu bestimmen, ob das gelieferte Material zweckdienlich und ersprießlich ist oder nicht.

In jedem Falle, auch wenn die Administration volkommen getrennt wird, müsste dem Oberleiter zustehen, das zum Zwecke nicht dienliche Material weg. zuweisen und nicht anzunehmen. Allerdings ist aber eine gewisse Ueberhäufung mit kleinlichen Unterschrifts-angelegenheiten und in Administrativsachen bisher der Fall gewesen, und diese sind dem Direktor obgelegen.

Diese sind aber jetzt entfallen, und die Kommission hat den Antrag gestellt, daß in gewissen Zweigen und Branchen der Verwalter unmittelbar mit dem Landesausschusse verkehre, und nicht wie bisher erst mittelbar durch das Direktorium. Das würde zur Vereinfachung des Geschäftes allerdings viel beitragen. Wenn aber schon in jeder Heilanstalt in gewisser Beziehung die Administration von der ärztlichen Oberaufsicht nicht zu trennen ist, so tritt das in unendlich höherem Grade bei der Irrenanstaltein. Dort ist es faktisch unmöglich beides ganz zu trennen.

Dieser Grundsatz ist aber auch im Gegensatze zu dem, was H. Dr. Dwoøák gesagt hat in Deutschland in den bezüglichen Anstalten zur Geltung gekommen. Die Statute der sächsischen und bairischen Anstalten, welche Anstalten, sowohl die in Sachsen als die in Baiern die besten in Deutschland sind — welche Statute sowohl der Enquetkommission als auch der Kommission, die von diesem Hause gewählt wurde, vorlagen, haben einen ähnlichen Grundsatz. Der Direktor der Anstalt ist der oberste Leiter und hat die Oberaufsicht über die Aerzte und die Verwaltung, ihm stehen zur Seite Primärärzte und Verwalter; in gewisser Beziehung sind sie ihm untergeordnet, in anderer haben sie allerdings einen selbst-ständigen Wirkungskreis. Das tritt auch bei Primär ärzten ein.

So glaube ich, sollten wir diesen bewährten Beispielen folgen und an dem Grundsatze, den in diesem Fache sehr tüchtige Männer festgehalten haben, auch unsererseits festhalten.

Was endlich die vom H. Hofrath Taschek angeregten Fragen betrifft, so war die Kommission der Ansicht, daß die Reorganisation der hiesigen Anstalt nicht früher einzutreten habe, bevor nicht ihre Entleerung vorgenommen wird, weil diese Reorganisation früher vollkommen unnütz und zwecklos ist, und ihre heilsamen Wirkungen nicht ausüben kann. Das tritt erst dann ein, bis der Bau in Kosmanos wenigstens bezüglich des Gebäudeviereckes, wie ihn das h. Haus fürs erste Baujahr beschlossen hat, ausgeführt ist.

Allerdings aber ist die Ausführung dieses Baues vor dem nächsten Herbste nicht möglich und die Belegung des Raumes nicht vor dem nächsten Frühjähr, es kann also für das heurige Jahr in keinem Falle die Reorganisation ins Leben treten, und in keinem Falle eine Belastung für das Budget pro 1866 erwachsen. Das könnte für das I. 1867 sein.

Dann allerdings würde für Kosmanos ein eigener Primärarzt und sonstige vielleicht auch Administrativbeamte nothwendig werden, die hier natürlich noch nicht vorgesehen sind.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Rieger hat das Wort.

Dr. Rieger: Ich trete dem Herrn Abgeordneten Zeithammer, der einen Antrag stellen will, das Wort ab.

Prof. Zeithammer: Po nìkolik let se již tato otázka vrátila, vždy ale poukazovalo se k tomu, že hlavní vada blázince leží v tom, že správa není dobrá, není oddìlena od léèení chorých.

Nemohu si mysliti reorganisaci blázince úplnou a jistou, jestliže právì ta zásada není vyslovena, a jestli že tato zásada neslouží jako základ pro zprávu, a pro návrh komise.

Odvolávám se tedy k tomu, co již p. posl. Dvoøák zde o tom povìdìL

Èiním tedy návrh následující:


33

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedáni 1866.

Slavný snìm raèiž uzavøíti:

S ohledem k tomu, že návrh komise nezmiòuje se o nejdùležitìjší stránce reorganisace blázince, totiž oddìlení administrace od léèení chorých, odkazuje se tento komisi zpìt, aby v ten smysl zprávu opravila, a sl. snìmu pøedložila, hlavnì pak, aby navrhla poèet lékaøù a plat jejich jak by upraven býti mìl, kdyby pro administraci byl ustanoven zvláštní správce.

Der hohe Landtag wolle beschließen wie folgt:

In Erwägung, daß im Kommissionsantrage des wichtigsten Theiles der Reorganisation des Irrenhauses, nämlich der Trennung der Administration von der Heilpflege gar keine Erwähnung geschieht, wird der Antrag der Kommission zurückgestellt, damit diese den Bericht in diesem Sinne ändere, und dem Landtage namentlich nach der Richtung Anträge stelle, wie die Zahl und Besoldung der Aerzte sich unter der Voraussetzung gestalten würde, daß für die Administration ein eigener Verwalter bestellt wird. —

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Dr. Rieger: Ich glaube, meine Herren, es zeigt sich, daß wohl viele Herren der Ansicht sind, daß der Hauptmangel unserer Anstalt gerade darin liegt, daß die Verwaltung mit der ärztlichen Pflege verbunden ist.

Meine Herren! die geistigen Anlagen sind vom lieben Gott unter die Menschenkinder sehr ungleich vertheilt.

Es kann Jemand ein sehr guter Arzt sein, aber ein sehr schlechter Verwalter und umgekehrt.

Jemand mit diesen beiden Geschäften zugleich zu betrauen im vollen Umfange wird in den seltensten Fällen möglich sein, außer wenn sich gerade Menschen finden, die solche Universalität der Begabung haben, daß das Geschäft, welches bei uns der Direktor der Irrenanstalt zu besorgen hat, ein gar zu großes und die Kräfte des einzelnen Mannes übersteigendes ist, hat die Kommission selbst anerkannt, indem sie sagt: als ein bald zu beseitigender Uebelstand der gegenwärtigen Organisation erscheint vor allem die ausnahmsweise Stellung des Direk-tors, der als alleiniger Primärarzt fungirt.

Es liegt demselben nebst der ganzen administrativen Oberleitung auch die ärztliche Behandlung einzig und allein ob, so daß er bei der bedeutenden räumlichen Ausdehnung der Anstalt physisch außer Stande ist, den Anforderungen entsprechen zu können. Man sollte nun glauben, nachdem die Kommission diese Ueberzeugung gefasst hat. daß sie einen entsprechenden Antrag stellen werde, die Direktion der Anstalt jener Geschäfte zu entlasten, die er gut zu verwalten nicht im Stande ist.

Nun glaube ich, sieht das jeder ein, daß die Geschäfte der Verwaltung und ärztlichen Pflege, der Psychiatrie, ganz verschiedene Kapazitäten erheischen.

Die Kommission hat aber das doch als ein sine qua non anerkannt, daß der Direktor die ganze Administration unter seiner Leitung haben müsse.

Nun sehe ich wirklich nicht ein, warum das nothwendig wäre; es hat zwar der Herr Abg. Tedesco darauf hingewiesen, daß zuletzt die Ueberwachung z. B. der Stoffe, die den Kranken zur Verzehrung gegeben werden, sei es als Arzenei, oder als Speise, daß die Ueberwachung derselben den Aerzten zustehen müsse.

Nun das ist von selbst verständlich, aber meine Herren, wenn der Verwalter beauftragt wird mit der Herbeischaffung der Speisen und er z. B. faules Fleisch in die Anstalt bringen und den Kranken vorsehen wird, so muß ihn der Direktor pflichtmässig zurechtweisen, er wird pflichtmässig darauf sehen müssen, daß die Arzeneien, u. s. w. die vorgeschriebene Qualität haben müssen, allein daß er das Alles selbst besorgen müsste, daß er mit den Fleischhauern selbst verhandeln müsste oder die Besorgung allein überwachen müsste, dessen Nothwendigkeit sehe ich nicht ein. Ich weiß nicht und ich habe keinen maßgeben den Grund dafür gehört, daß diese Vereinigung verbeiben soll.

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß in anderen Anstalten eine solche Trennung vorliegt, und daß sie auch zweckmässig bei unserer Anstalt eingeführt werden kann.

Es versteht sich, daß in allen diesen Punkten, wo es sich um das Wohl der Kranken handelt, um ihre ärztliche Pflege, der Verwalter sich den Anordnungen des Direktors fügen muß, und wenn es der Direktor anordnet, so muß es der Verwalter dem Kranken schaffen und es muß es der Verwalter auf Anordnung des Direktors thun, ob es nothwendig war oder nicht, hat der Direktor vor der kompetenten Behörde zu verantworten, aber der Verwalter hat die Pflicht, die Sachen anzuschaffen und in gu-ter Qualität anzuschaffen.

Das aber, meine Herren, sind alles Dinge, die sich schwer regeln lassen. Die Art und Weise, wie diese Organe mitsammen zu verkehren hätten, das ist die Aufgabe der Instruktion, welche die Kommission selbst beantragt und die sagt also: es erlaubt sich aber zugleich die Kommission den Wunsch auszusprechen, der Landesausschuß möge der in seinem Berichte gegebenen Zusage bald entsprechen und ein zur zweckentsprechenden Leitung der Irrenanstalt un-entbehrlich nothwendiges Statut, nebst Instruktionen und Hausordnung entwerfen.

Meine Herren! aber diese Sachen alle, die Hausordnung, die Instruktion für den Direktor und Verwalter, müssten erst da sein, es müsste erst die ganze Agenda im Detail festgestellt werden, ehe man wissen kann, wie viele Aerzte und Individuen wir für diese Zwecke anstellen können.

Nun aber wird uns zugemuthet, alle diese Leute jetzt gleich anzustellen, und man muß erst dann sinden, was sie zu thun haben. Man sollte den umgekehrten Weg gehen, die Instruktion entwerfen, die Agenda feststellen und dann erst die Leute anstellen.

5


34

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedáni 1866.

Wenn nun in dem Kommissionsantrage gesagt wird, daß der Primärarzt, dem die ganze ärztliche Behandlung einzig und allein obliegt, überlastet ist, weil er zugleich die ganze Administration zu führen hat, da meint die Kommission, man werde dem Manne aufhelfen, wenn man ihm zwei Primärarzte zugibt. Meine Herren! Glauben Sie, daß in einer Anstalt besser gewaschen, besser geheizt, besser verköstiget wird, wenn wir Paar Aerzte mehr anstellen?

Ich glaube, diese Sachen werden besser bestellt, wenn wir einen guten Verwalter anstellen, einen praktischen Mann, der wieder solche Sachen versteht, die wir von einem Arzte nicht erwarten, nicht voraussetzen können. Ich glaube, es wäre etwas ähnliches, wenn wir z. B. in der Technik denselben Weg einschlagen würden und gesagt hätten: Wir übertragen dem Rektor der Anstalt die geistige Leitung des Institutes. Er hat aber auch die Verwaltung zu besorgen, Schulgelder einzukassiren, Kohlen ein-zukaufen u. s. w., damit er aber das Geschäft besser vollziehen kann, geben wir ihm noch 2 Professoren zu als Super- oder Konrektoren. Wäre das, meine Herren, ein vernünftiger Vorgang?

Man muß dem Manne Geschäfte abnehmen, welche er nicht versteht, und die jene 2 Konrektoren auch nicht verstehen werden. Erlauben Sie mir, meine Herrn, noch ein 2. Beispiel vom Theater zu nehmen. Wenn bei einem Theater der Regisseur, der die geistige Leitung hat, auch die Kassa und die Verwaltung führen müsste, und man ihm, um die Regie besser zu führen, 2 Leute zugäbe, er aber dessen ungeachtet, die Kassa führen müsste, so wäre es dasselbe.

Man muß ihm Leute geben, welche die Kassa führen, man muß ihm selbst dieses Geschäft abnehmen. Dann wird er im Stande sein, etwas zu leisten.

Ich glaube übrigens, meine Herren, nicht, daß deßhalb die Leitung besser wird, das heißt die geistige, ärztliche, psychiatrische Leitung, wenn man den Professoren und Aerzten größere Gehalte gibt. Das erinnert mich an eine Anekdote, die ich gehört habe, von einer Universität, die ich hier nicht nennen will. Es hat das Ministerium geklagt über die geringe Thätigkeit der Universität und hat aufgefordert die Professoren, den Grund hievon anzugeben. Da haben nun diese gesagt: das alles wird besser werden, wenn wir größere Gehalte bekommen.

Dasselbe ist auch hier der Fall. Die ärztliche Leitung wird nicht besser, wenn wir den Leuten bessere Gehalte geben. Ich bin entschieden dafür, daß wir ihnen entsprechende, wenn sie wollen "noble" Gehalte geben, wie sie ihnen zustehen, aber nicht übermässig große, mit Rücksicht darauf, daß ihnen etwas zufällt, was ihnen nicht entspricht, daß sie dieses etwa leisten sollen. Dann bin ich auch der Ansicht, daß die Anzahl der vorgeschlagenen Aerzte übermässig ist.

Meine Herren ! Es wird beantragt, die Anstalt zu reduziren um 225 oder wie viel Kranke, die gegenwärtig in derselben sind, also von 750 sie zu reduziren auf 525, höchstens heißt es; aber trotz dieser Reduktion soll man eine namhafte Vermehrung des ärztlichen Personals vornehmen. Dann wird die Geschichte gut werden.

Also man braucht einen Oberarzt resp. einen Direktor, dann 2 Primäre, dann 2 Sekundäre und abermals 2 Sekundäre, im Ganzen 7 Aerzte für ein einziges Haus mit 525 Menschen.

Meine Herren, ich bitte sie zu erwägen, daß diese Leute nicht physisch krank sind, wenigstens nicht alle; es sind ganz besonders Individuen da, die nur im Kopfe Konfus aber übrigens ganz gesund sind. Es gibt auch solche, die gar nicht heilbar sind, das sind die Blöden und die eigentlich nicht hergehören. Aber wie dem auch immer sei; ich glaube, 7 Aerzte auf 525 Menschen, worunter man höchstens 30% als krank annehmen kann, das macht 20 Kranke auf einen Arzt.

Meine Herren! ich glaube, dieser Herr kann sich seine 20 Kranke in eine einzige Stube geben.

Wird er den ganzen Tag mit ihnen zu thun haben, und wozu braucht er noch die Wärterin?

Ich möchte der Kommission keinen Vorwurf machen, aber ich kann nicht umhin, es sieht so aus, als wenn sich ihr darum gehandelt hätte, noch ein Parr Aerzte zu kreiren, denn ein Bedürfniß sehe ich durchaus nicht, daß je 20 Menschen einen Arzt haben.

Wenn diese 20 Kranke vertheilt werden in der ganzen Stadt, das wäre etwas anderes. Unter diesen Umständen und bei diesen Mängeln, welche der Kommissionsbericht hat und unter der Voraussetzung, daß der Bericht ein ganz anderer geworden wäre, wenn man prinzipiell daran festgehalten hätte, daß die Administration selbstständig sein könne und nur insofern von der Direktion abhängig sei, als das leibliche Wohl der Kranken und die geistige Pflege derselben es erheischt, was in der Instruktion festzustellen wäre, in der Voraussetzung also, daß bei einer solchen Trennung die Zahl der Aerzte geringer sein als auch überhaupt die Administration verbessert und vereinfacht werden könnte, bin ich der Ansicht, daß der Bericht der Kommission zurückgegeben und sie angewiesen werde, auf dieser Grundlage, namentlich aus dem Prinzipe der vollkommenen Trennung der Administration von der ärztlichen Pflege einen neuen Bericht zu erstatten und einen neuen Antrag zu stellen: wieviel deren anzustellen wären und wieviel Personen für die Verwaltung,

Dr. Tedesco: Wenn ich mich gegen die Aeußerungen des Herrn Dr. Rieger wende, so geschieht es einerseits mit einem gewissen Gefühle der Befriedigung, andererseits mit einem gewissen Gefühle des Befremdens. (Oberstlandmarschall läutet.) Das Gefühl der Befriedigung habe ich darüber, daß ich gesehen habe, daß sobald Herr Dr. Rieger angefangen hat, feine Ideen genauer ins Einzelne zu formuliren, so kamen sie ziemlich darauf hinaus, was einerseits gegenwärtig besteht, was andererseits die Kommission bereits vorgeschlagen hat; mit dem Gefühle des Be-


35

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI sezení 4. roèního zasedáni 1866.

fremdens habe ich die Aeußerungen Dr. Rieger's vernommen, weil sie mir klar gemacht haben, daß Dr. Rieger über die Sache gesprochen hat, ohne die Verhältnisse selbst auch nur im geringsten zu kennen (Heiterkeit links); ja meiner Ansicht nach ohne je in der Anstalt gewesen zu fein (Heiterkeit links). Denn wenn Dr. Rieger auch nur aus dem Budget das Irrenhaus kennen würde, würde er nicht gesagt haben, daß die Kommission eine Vermehrung des ärztlichen Personals beantragt.

Gegenwärtig sind ein Direktor und 6 Sekun-därärzte, das sind 7 ärztliche Individuen. Die Kommission hat beantragt, 1 Direktor, 4 Sekundarien, und 2 bleibend angestellte Aerzte,, welche nicht wech-seln; also abermals 7 ärztliche Individuen.

Darin besteht der Unterschied dessen, was die Kommission beantragt und des gegenwärtigen Standes der Dinge. Eine Vermehrung des ärztlichen Personals erschien der Kommission nicht nothwendig, aber das muß man sagen, daß das ärztliche Personale, so wie es jetzt ist und so wie die Kommission es beantragt hat, das Minimum dessen ist, was gefordert werden kann; denn wir haben es nicht, wie Herr Dr. Rieger gesagt hat, mit Einem Hause zu thun, wir haben es mit drei Häusern zu thun (Zustimmung), die räumlich sehr weit von einander entfernt sind. Wir müssen nun annehmen, daß in jedem der Häuser wenigstens 2 Aerzte sein müssen, damit doch einer sich etwas entfernen könne, denn in der Irrenanstalt muß grundsätzlich immer ein Arzt zugegen sein (Zustimmung links) und man kann ein Haus mit Irren nicht überlassen der einzigen Aufsicht von Wärterinnen oder Wärtersleuten.

Nimmt man nun an drei Häuser, multiplizirt sie mit 2 als der nothwendigen Zahl des Personals für Gin Haus, so bekommt man die Zahl von 6 Aerzten und dazu Einen, der die Oberaufsicht und Oberleitung hat.

Aber meine Herren, es wird von ärztlicher Seite, vom ärztlichen Standpunkte aus auch nicht in Abrede gestellt werden können, daß ein Arzt, so wie es bisher geschehen ist, nicht im Stande ist, zweckmässig und vollkommen 700, wie es jetzt der Fall ist, oder auch nur 500 Kranke zu behandeln. Das ist ein Verhältniß, welches die Leistungsfähigkeit eines Arztes unendlich übersteigt; in der Regel rechnet man als Maximum dessen, was ein Arzt zu leisten im Stande ist, 200 Kranke des Tages in einer Anstalt.

Daraus ergibt sich die Nothwendigkeit dreier ordinirenden Aerzte, des Direktors für das eine Haus und 2 anderen ordinirenden Aerzte, als welche die Kommission den Primär und den ordinirenden Arzt gestellt hat, sie hat diesen Antrag gar nicht in Bezug auf das Verwaltungsfach gestellt, sondern nur in Bezug des ärztlichen Bedürfnisses, denn wie ich bereits das erstemal auseinanderzusetzen die Ehre hatte, kann man was man will einrichten und wie man es will. Die oberste Leitung wird und muß immer unter allen Umständen eine ärztliche bleiben, aus dem von Dr. Rieger angeführten Grunde, und aus den Gründen, daß eben der Direktor der Anstalt zurückweisen muß und zurückzuweisen verpflichtet ist, alles dasjenige, was dem ärztlichen Heilzweck und der Gesundheit seiner Patienten nicht entspricht.

Was aber Herr Dr. Rieger geglaubt hat. daß der Direktor gegenwärtig das Fleisch einkauft, wie er gesagt hat, oder Kohlen einkau t oder Holz, so ist er im vollsten Irrthum, das thut nicht einmal der Verwalter. Die Anstalt hat keine eigene Regie, die Anstalt ist derart eingerichtet, daß sie die Kost nicht besorgt, sie hat einen Trakteur und die Speisen zurückzuweisen, ist nicht Sache des Direktors, sondern Sache der einzelnen Sekundarien, wenn die Speisen schlecht sind, jeder Sekundär hat sie auf seiner Abtheilung zurückzuweisen.

Es handelt sich hier aber nicht bloß um Holz und Kohle, sondern auch um andere Materialien, wie man sie in einer Krankenanstalt braucht und die müssen ärztlich geprüft werden. Medikamente werden wieder von ganz anderen Personen geprüft.

Das Zurückweisen aber des ganzen Berichtes an die Kommission in der Beziehung, ob die Ver-waltung gänzlich getrennt werden könnte, hätte voraussichtlich gar keinen Erfolg.

Die Kommission könnte nach dem, was bereits die Enquetkommission über diesen Gegenstand gesagt hat, nach dem ausführliche Berichte in dieser Beziehung bereits vorliegen, ja nach dem Entwürfe des Statutes, nach dem Entwürfe der Hausordnung, die bereits vorliegen, und nur dem Landesausschusst übergeben wurden zur Vereinbarung mit der hohen Regierung und zur demnächstigen Feststellung, könnte die Kommission, nach dem, wie sie sich bereits im Laufe des heurigen Jahres geäußert hat, auch nichts anderes sagen, als was sie berathen und beschlossen hat. —

Es kann sein, daß dieser Punkt im Bericht nicht angeführt worden ist, vielleicht mag die Nicht-anführung desselben in den Augen mancher als Mangel erscheinen, aber deßhalb ist die Sache nicht minder gründlich und ausführlich auch im Schoße der Kommission erörtert worden.

Nicht Alles, was im Schoße der Kommission erörtert wurde, muß auch im Berichte nothwendiger Weise des ausführlichen angeführt werden.

Die Berathungen der Kommission waren ebensoumfassend als gründlich und ich möchte das hohe Haus bitten, die Kommission nicht in die unange-nehme Lage zu versetzen, noch einmal berichten müs-sen, was sie schon einmal berichtet hat. (Bravo! links!) —

(Rufe Schluß! Schluß!)

Oberstlandmarschall: Es ist kein Redner mehr vorgemerkt.

(Rufe: Schluß! Schluß!)

Ich erkläre die Generaldebatte für geschlossen. Hr. Berichterstatter!

Berichterstatter Prof. Seidel: Ich trete an die Wiederlegung der von vielen Seiten gegen den

5*


36

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Kommissionsantrag gestellten Anträge nicht ohne einige Befangenheit. (Rufe: laut!)

Das hohe Haus hat zu wiederholtenmalen Gelegenheit gehabt, ärztliche Erörterungen mit Geduld anhören zu müssen. Es ist hier im Hause zur Begründung der Nothwendigkeit der Errichtung eines Thierarznerinstitutes eine förmliche wissenschaftliche Abhandlung über die Contagien, Epidemien, gehalten worden über abstrakte Theorien, über welche seit Jahrhunderten die Wissenschaft stets im Streite ist, denen die modernen Nihilisten gern ausweichen, weil sie für Unerklärliches kein Besseres zu substituiren wissen.

Es ist über Vaccination gesprochen worden, und es sind Ansichten ausgesprochen worden, welche seit mehreren Decennien bereits der Zankapfel in der medizinischen Wissenschaft bildete und worüber in dem europäischen Kongresse in London entschieden worden ist.

Es ist gesagt worden, wenn ärztliche Angele-genheiten zur Berathung kommen, soll man es ja nicht ärztlichen Kollegien, den Aerzten selbst zur Begutachtung geben. Es ist ausgesprochen worden, man solle bei Thierkrankheiten, welche auf gleicher Stufe ärztlicher Behandlung mit den Menschenkrank-heiten zu stellen find, lieber Thierhändler, Fleischhauer, Landleute zur Zeit der Epidemie zu Rathe ziehen als graduirte Aerzte. (Rufe! zur Saches)

Ich habe es nur zur Begründung dessen gesagt, daß ich mit einigem Bedauern an die Vertheidigung der von der Kommission gemachten Anträge schreiten muß, weil wir damals solchen Insinuirungen nichts zu entgegnen im Stande waren, (Unruhe im Centrum) ich meine solchen Aeußerungen (Rufe: Ja das ist was anderes).

Was nun den Hauptgegenstand der Einwürfe betrifft, so ist es die von der anderen Seite ausgesprochene Nothwendigkeit der Trennung der Administration von der ärztlichen Leitung der Irrenanstalt. —

Meine Herren, die Irrenanstalt ist nach den heutigen Anschauungen der Psychiatrie ein zusammengehöriger Organismus, dessen Seele der dirigirende Arzt von jeher sein muß.

Der eigentliche Zweck derselben bleibt immer die Heilung der noch heilbaren und die Verbesserung oder wenigstens Linderung des Zustandes der Unheilbaren.

Die Einheit, die zu diesem Zwecke führen kann, ist repräsentirt nur durch den dirigirenden Arzt, den Direktor der Anstalt. Dem müssen alle Organe des komplicirten Organismus untergeordnet sein, sollen nicht Kompetenzkollisionen und soll ein harmonisches Zusammenwirken, wie es bei einer Humanitätsanstalt nothwendig ist, eintreten.

Es versteht sich von sebst, daß man von einer Überordnung oder Coordinirung des arztlichen und Wartpersonales unter oder über den Direktor nicht sprechen kann. Diese müssen absolut dem Direktor untergeordnet bleiben.

Es handelt sich um das Verwaltungspersonale. In der hiesigen Anstalt ist die Unterordnung des Verwaltungpersonales bis zu einem gewissen Grade seit 20 Jahren normirt und praktisch festgehalten. Ich zweifle nicht, daß es auf den ersten Anschein als Ursache angegeben werden kann, daß, weil die Administration mit der ärztlichen Leitung zugleich in einer Hand ist, manche Unzukömmlichkeiten statt-gefunden haben.

Aber diese haben andern Grund als den, welchen die Vorredner, welche für die Trennung sprachen, angeführt haben. Soll die Unterordnung des Ver-waltungspersonales von dem ärztlichen Direktorium getrennt werden, so kann nur die Überordnung des Verwaltungpersonales über die Aerzte oder es kann die Coordinirung beider Direktoren sowohl des ökono-mischen als des ärztlichen eingeführt werden.

Da der eigentliche Zweck der Heil- und Pflegeanstalt die Heilung und Pflege der Anstalt ist, so ergibt sich wohl von selbst, daß der Zweck der Anstalt schon verfehlt wäre, wenn das Oeconomicum dem Sanitären, Aerztlichen vorausgeschickt werden dürfte, oder wenn der Oekonomie-Direktor über den ärztlichen Direktor gestellt würde.

Selbst die Coordinirung würde dem Zweck der Anstalt durchaus widersprechen; und warum? Die einheitliche Leitung in solchen Heilanstalten ist unentbehrlich, um beide Zwecke nämlich die Heilung und Pflege zu erreichen.

Dadurch aber, daß man 2 Direktoren aufstellt, würde ein Dualismus in der Anstalt entstehen, welcher zum Kompetenzstreit führen müsste; denn das Prinzip, welches beide leitet, widerspricht sich wesentlich. Der ordinirende Arzt strebt namentlich in erster Reihe nach Heilung des Kranken, nach Verbesserung und Milderung der traurigen Lage desselben. Der ökonomische Leiter, dessen Hauptzweck ist der, daß er auf möglichstes Ersparniß sehen muß.

Er wird dieses Ersparniß einzuführen suchen in Beköstigung, Bekleidung, Beheizung, Beleuchtung, und doch sind gerade diese Mittel, nämlich die Bekleidung, Beköstigung, Heizung, Isolirung, gerade diese sind Mittel, welche der Arzt als Heilmittel seiner Quantität und Qualität nach, nämlich nach der Individualität des Kranken, nach dem Stand der Gewohnheit, dießfälligen Stellung der Krank heitsform selbst als Heilmittel anzuwenden gezwungen ist. Wer soll bestimmen, welche physische Verrich-tungen zur Erlangung der Heilung ein geistig Kranker zu verrichten im Stande ist. wer soll bestimmen, welche Instrumente man ihm anvertrauen kann. welche Art von Beschäftigung er in Werkstätten, die unentbehrlich nothwendig sind, verrichten kann; wer soll in ökonomischen oder Gartenarbeiten anweisen, wer bestimmen, ob er hiezu geeignet ist, welche Zeit hindurch es seinem geistigen Krankenzustande zunächst entspricht? Soll das vielleicht der ökonomische Verwalter thun?

Was nun die Durchführung der Trennung der Administration von der ärztlichen Leitung anbelangt,


37

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezeni 4. roèního zasedáni 1866.

so ist dieß in der Psychiatrie ein überwundener Standpunkt. Die Koryphäen der Psychiatrie haben sich dafür ausgesprochen, daß das System, wie es früher bestanden hat, Ursache daran war, daß die Irrenanstalten eben nicht vollständig genügen. So sagt z. B. der geistreiche Psychiater Roller, eine Koryphäe, welche in der Musteranstalt Illemann in Baden, als Direktor war: "Der bessere Zustand der Irrenanstalt fällt genau mit der Zeit zusammen, in welcher sie unter ärztliche Leitung zu stehen kam und es ist nur zu verwundern, wenn dem Heilzwecke gegenüber die Selbstständigkeit der Oekonomieverwaltung vorbehalten war, wie sie noch jetzt nicht überall in ihre Grenzen gewiesen ist." Und der berühmte sächsische Konferenzminister Nostic von Jan-kendorf sagte "der Zweck der Herstellung der Gemüthskranken kann nur durch ärztliche Anstalten in möglichst erreichbarem Grade erzielt werden, darum müssen alle übrigen äußeren und inneren Einrichtungen auf diesen Zweck berechnet, zugleich aber ihm untergeordnet sein," Man hat hingewiesen, daß in England und Frankreich diese Trennung bestehe. Gerade das ist der Fehler der französischen und englischen Irrenhäuser, daß sie auf dieser Einrichtung bestehen, es sind Privatanstalten und gerade die Ueberfüllung derselben macht es nicht möglich, daß die ärztlichen Kräfte ausreichen, gerade das ist es warum man den englischen und französischen Krankenanstalten den Vorwurf macht. Die französischen Anstalten aber haben bereits die Trennung eingeführt und ich führe nur als Beispiel an, das Wie-ner Irrenhaus, welches über 1000 Kranke zu unterbringen im Stande ist. Hier ist die Vereinigung vollständig durchgeführt und es ist nicht wie man gesagt hat ein Direktor und nur ein ordiniränder Arzt, es sind 3 Primäre, ein Direktor und die ent-sprechende Anzahl Sekundäre. Daß in den englischen und französischen Spitälern der Irrenanstalten die Vereinigung nicht stattfindet, darin liegt ein ganz anderer Grund, der Grund ist der, daß es Privatanstalten sind, welche von einzelnen Gesellschaften unterhalten werden und daß selbst in den staatlichen Anstalten Aerzte nicht wohnen können und wohnen wollen, weil sie sich nicht abstrahiren wollen ihrer Privatpraxis, die ihnen eine bedeutende Erwerbsquelle ist, was bei den deutschen Psychia-tren nicht der Fall ist. Was nun die innere Einrichtung anbelangt, muß ich mir zunächst erlauben, daß Herr Dr. Rieger in seiner Angabe, welche je-doch auch auf hinreichende Weise durch meinen Freund Hrn. Dr. Tedesco wiederlegt worden ist, nur ein kleines Rechnungsexempel irrig angeführt hat, wenn er meint, daß von 552 Kranken bei 7 Aerzten 20 auf einen kommen, diese Zahl ist 78 und meine Herren, hier ist es wohl zu bedenken, daß ein Irrer, ein Geisteskranker manchmal 2 Aerzte braucht und daß wohl 2 Aerzte mit einem einzigen Kranken einen ganzen Tag genug zu thun haben und daß das eine Wärterin nicht substituiren kann.

Was übrigens den Antrag des Hrn. Abg. Zeithammer anbelangt, die ganze Vorlage der Kommission zurückzugeben, so müsste ich mich dagegen verwahren, indem alle diese Gründe, auf welche sich die Hm. Vorredner insbesondere berufen haben, ja ihre Erledigung da finden sollen, namentlich wo die Kommission den Antrag stellt.

Es erlaubt sich die Kommission zugleich den Wunsch auszusprechen, der Landesausschuß möge der in seinem Berichte gegebenen Zusage bald entsprechen, und ein zur zweckentsprechenden Leitung unentbehrlich nothwendiges Statut, nebst Instruktionen und Haus-ordnung entwerfen und zwar im Einverständnisse mit der h. Regierung.

Hier ist es nothwendig auszusprechen, ob es unumgänglich nothwendig ist, und in welcher Weise allenfalls die Administration zum Theile der Direktion abgenommen werden kann.

Hier, meine Herren, aber nicht im Antrage und nicht in der Erörterung der Berichte, hier ist es an der Zeit diese Prinzipien festzustellen. Was übrigens die Anzahl der von der Kommission vorgeschlagenen Aerzte anbelangt, so hat Hr. Tedesco in hinreichender Weise die Gründe widerlegt. Ich muß mich daher namens der Kommission energisch gegen die Anträge des Hrn. Abgeordneten Zeithammer erklären, und um so mehr, weil die wiedereinzufüh-rende Trennung der Administration von der ärztlichen Direktion das Irrenhaus auf den primitivsten Zustand wieder zurückführen müsste.

Regierungsvertreter Ritter von Bach: Der H. Berichterstatter war selbst so freundlich die Einfluß-nähme und Mitwirkung der Regierung auf diese Frage, insoweit die Regierung zu einer Mitwirkung dabei nach den Vereinbarungen vom Jahre 1861 berechtigt ist, zu betonen.

Ich erlaube mir also nur darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht mehr nothwendig ist, von meiner Seite dieses Recht zu wahren, nachdem der Herr Berichterstatter diese Hinweisung bereits gethan hat.

Oberstlandmarschall: Der Antrag des Hm. Abgeordneten Zeithammer ist ein vertagender, indem er die Verweisung der Vorlage an die Kom-mission beantragt.

Ich werde ihn am Schlusse der Generaldebatte zur Abstimmung bringen.

Er lautet: Der hohe Landtag wolle beschliessen, wie folgt:

In Erwägung, daß im Kommissionsantrage von dem wichtigsten Theile der Reorganisation, nämlich der Trennung der Administration von der Heilpflege der Kranken, gar keine Erwähnung geschieht, wird der Antrag an die Kommission zurückgewiesen, damit diese den Bericht in diesem Sinne ändere, und dem Landtage namentlich nach dieser Richtung einen Antrag stelle, wie die Zahl und Besoldung der Aerzte lich unter der Voraussetzung gestalten würde, daß für die Administration der Geschäfte ein eigener Verwalter bestellt würde.


38

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezeni 4. roèního zasedání 1866.

Slavný snìme raèiž uzavøíti jak následuje: S ohledem k tomu, že návrh komise nezmiòuje se o nejdùležitìjší stránce reorganisace bláznice totiž oddìlení administace od léèení chorých, odkazuje se tento komisi zpìt, aby v ten smysl zprávu opravila a slavnému snìmu pøedložila, hlavnì pak, aby navrhla poèet lékaøù a plat jejich, jak by upraveny býti mìly, kdyby k administrací ustanoven byl zvláštní správce.

Oberstlandmärschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen !

(Geschieht.)

Der Antrag ist in Minorität.

Die Fortsetzung der Spezialdebatte werde ich der nächsten Sitzung vorbehalten.

Ich bitte noch eine Einladung entgegen zu nehmen.

Die Kommission für die Revision der Wahlordnung wird heute Nachmittag erst um 6 Uhr eine Sitzung haben.

Nächste Sitzung: Morgen um 10 Uhr.

Tagesordnung:

Fortsetzung der Berathung über die Anträge der Kommission für die Organisation des Irrenhauses.

Ferner: Kommissionßbericht über den Beamtenstatus.

Bericht der Landtagskommission über den Entwurf eines Armengesetzes und Bericht der ständischen Schulkommission über die Errichtung einer Mustergewerbeschule.

Ich bitte die Kurien die Wahlen vorzunehmen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung um 3 Uhr 45 Minuten Nachmittags.


39

XLI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XLI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Einlauf

vom 3. März 1866.

Nr. 371. Belicht der ständigen Schulkommission über einige der h. k. k. Regierung bekanntzugebende Wünsche, betreffend die Lehrerbildungsan-stalten in Böhmen.

Nr. 372. Bez. Ausschuß zu Hoøic überreicht die Eingabe des Hoøicer Stadtrathes um Bewilligung zur Einhebung von Percentualzuschlägen von dortigen, zur Gemeinde nicht gehörigen Bewohnern.

Nr. 373. Derselbe Bez. Ausschuß überreicht die Berufung der Stadtvertretung Hoøic gegen den Beschluß der Bez. Vertretung vom 28. Feber I. I. Z. 39. betreffend den börsenmässigen Verkauf von der Gemeinde gehörigen Aerarial-Obligationen.

Nr. 374. Geschäftsprotokoll der 36. Landtagssitzung vom 26. Feber 1866.

Petitionen.

886) Abg. Herr Graf Wratislaw: Gesuch der Gemeinde Drachkow, Bez. Wotic, um Belassung in diesem Bezirke.

887) Abg. Herr Zikmund: Gesuch der Èáslauer Stadtvertretung um Bestimmung der Stadt Oaslau zum Amtssitze eines neuen pol. Bezirkes.

888) Abg. Hr. Zikmund: Gesuch der sämmtlichen Gemeinden des Bezirkes Èáslau, damit nach Antrag der Regierungsvorlage die Stadt Èáslau der Amtssitz der jetzigen Bezirke Èáslau und Habern verbleibe.

Spisy došlé

dne 3. bøezna 1866.

èís. 371. Zpráva stálé komise pro školní záležitosti o nìkterých pøáních, kteréž se v pøíèinì uèitelských ústavù vzdìlávacích v Èechách sl. c. k. vládì mají projeviti.

Èís. 372. Okresní výbor v Hoøicích podává žádost mìstské rady hoøické za povolení k vybírání percentových pøirážek od tamních, do obce nepøíslušných obyvatelù.

Èís. 373. Okresní výbor podává odvolání zastupitelstva mìsta Hoøic z usnešení okresního zastupitelstva uèinìného dne 28. února b. r. èís. 39 strany budoucího prodeje erárních obligací, obci náležejících.

Èís. 374. Jednací protokol 36. snìmovního sezení dne 26. února 1866.

Petice.

(886) Posl. p. hrabì Vratislav: žádost obce drachkovské v okresu votickém za ponechání jí v tomto okresu.

887) Posl. p. Zikmund: žádost zastupitelstva mìsta Èáslavi, aby se mìsto Èáslav stalo sídlem okresního úøadu.

888) Posl. p. Zikmund: žádost veškerých obcí okresu èáslavského, aby dle návrhu vládní pøedlohy mìsto Èáslav stalo se sídlem nynìjších okresù èáslavského a haberského.

Kirschner,

Verifikatol.

Dr. Reichert,

Verifikator.

Sadil,

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP