Pátek 2. bøezna 1866

Stenografischer Gericht

über die

XXXIX Sitzung der vierten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

2. März 1866.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellver-treter J. U. Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Die k. k. Statt-haltereiräthe Wilhelm Ritter v. Bach u. J. Klinger.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 55 Min.

Stenografická zpráva

XXXIX. sezení ètvrtého roè. zasedání snìmu

èeského od roku 1861, dne

2. bøezna 1866.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. v. pr. V. Bìlský a poslancové v poètu dostateèném k uzavírání platnému.

Zástupce vlády: C. k. místodržitelští radové Vilém rytíø z Bachù a J. Klinger.

Poèátek sezení o 10 hod. 55 min.

Oberstlandmarschall: (läutet:) Ich eröffne die Sitzung; die Versammlung ist beschlußfähig.

Bei der gestrigen langdauernden und mit eben so viel Würde als parlamentarischem Anstand durch-geführten Sitzung hat eine Störung von Seiten der Gallerie unliebsame Scenen in diesem Hause veranlaßt.

Dieß veranlaßte mich der heutigen Sitzung vor-auszuschicken, daß ich jede Störung auf der Gallerie, sei es durch Beifalls- oder Mißfallsäußerungen, nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung behandeln werde und für den Fall, als sich solche Vorfälle wiederholen sollten, sogleich die Gallerie räumen lassen müsste. (Bravo! links).

Ich habe mich ferner veranlaßt gesehen, noch an dem gestrigen Tage an den Vicepräsidenten der Statthalterei Grafen Lažansklý eine Zuschrift zu richten, deren Inhalt ich dem hohen Hausemittheile: "Der Platz vor dem Gebäude, in welchem der böhmische Landtag seine Sitzungen hält, war heute von einer dichten Menschenmenge erfüllt, welche die Zugänge umdrängten.

Die vor Schluß der Sitzung erfolgte Abstim-mung im Landtage wurde mit lauten Zurufen be-gleitet, welche Besorgnisse weiterer unstatthaften De-monstrationen wohl nahe legten. Euer Hochgeboren wer-den ohne Zweifel mit mir das Bedauern theilen, daß solchen demonstrativen Gebahrungen von Seite der hiezu berufenen Organe nicht rechtzeitig, im geeigneten Wege entgegengewirkt wurde, und ich halte es für meine Pflicht, an Euer Hochgeboren die Bitte zu stellen, die entsprechenden Einleitungen treffen zu wollen, daß ähnliche Vorkommnisse sich nicht wieder-holen, die ganz geeignet sind, die Freiheit der Berathungen der Landesvertretung zu beeinträchtigen und die Würde derselben bloßzustellen. Genehmigen ic." (Bravo! links.)

Die Kommission für den Gesetzentwurf wegen des Flurschutzes hat sich konstituirt und zum Obmann Freiherrn von Malowec, zum Obmannstell-vertreter Herren Skøivánek und zum Schriftführer Herren Ritter von Kopec gewählt. Das Kommissionslokale ist das Bureau des H. Dr. Brauner. Die Kommission für die Behandlung der Rekurs-angelegenheiten war nicht in der Lage, sich zu kon-stituiren, und ich ersuche daher die Mitglieder dieser Kommission, dieß am Schlüsse der heutigen Sitzung zu thun und zwar im Bureau des Ritter von Peche. Der Herr Abgeordnete Ritter von Kopec ist durch. Krankheit, H, Abg. Anton Maresch durch dringende Geschäfte am Erscheinen in der heutigen Sitzung verhindert.

Dem H. Abg. Konrad habe ich von Morgen an einen stägigen und ebenso dem Abgeord. Dr. Schmeykal einen Urlaub von 3 Tagen gleichfalls in dringenden Angelegenheiten ertheilt. Vertheilt wurde heute das Geschäftsprotokoll der 27. Sitzung.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Snìm. sekr. Schrnidt (ète):

865) Posl. p. Gótzl: žádost obecního zastupitelstva karlínského, aby se obci karlínské na 12 rokù prodloužilo povolení, dne 15. èervence 1863 k vybírání pøirážky z lihovin jí udìlené.

Nejv. maršálek zemský: Zemskému výboru.

Snìm. sekr. Schmid (ète):

866) Posl. p. Zap: žádost horního mìsta Vyšehradu, aby obecní pøirážky z potravní danì a z piva vaøeného v tamním pivovaøe pøipadly také nadále obci místní a ne obci pražské.

Nejv. maršálek zemský: Zemskému výboru.

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XXXIX. Sitzung der 4.Jahres-Session 1866.

XXXlX. sezení 4. roèního zasedáni 1866.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

867) Abg. Hr. Dr. Haßmann: Gesuch der Ge-meinden Groß- und Klein-Tschernic um Zutheilung zum Bezirke Saaz.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für die politische Bezirkseintheilung.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Gegenstand: Fortsetzung der Berathung in der Universitätsfrage.

(Referent der Majorität Prof. Tomek begibt sich auf den Platz des Berichterstatters.)

Ich werde zur Einleitung der Spezialberahung zuerst den Antrag der Majorität der Kommission vorlesen lassen und sodann das Amendement, welches Se. Excellenz der Herr Graf Thun zu diesem ge-stellt hat.

Ich bitte den Antrag der Kommission vorzu-lesen.

Zpravodaj prof. Tomek (ète):

Slavný snìme raèiž uzavøíti:

Slavná vláda budí žádána, aby provedla zásadu rovného práva obou národností zemských na zemské universitì v Praze spùsobem následujícím: Pro každý pøedmìt, z nìhož se musí odbývati pøedepsané zkoušky (rigorosa, zkoušky státní neb zkoušky kandidátùv gymnasialních a t. pod.) ustanoviž se pøi nejmenším jeden profesor, kterýž by pøednášel urèitý poèet hodin jazykem èeským a alespoò jeden, kterýž by tentýž pøedmìt skrze tentýž poèet hodin pøednášel jazykem nìmeckým.

Vyjímají se pøedmìty, ježto se pøednášejí toliko jazykem latinským.

Všecky pøedepsané zkoušky volno jest podstoupiti buï v èeském nebo v nìmeckém jazyku, pokud není pøedepsáno odbývati jich jazykem latinským.

Kdyby nebylo øádného profesora nìkterého pøedmìtu v øeèi èeské aneb zase nìmecké, má zkoušku v té øeèi pøed se bráti mimoøádný profesor, ku pøednášení toho pøedmìtu v té øeèi povolaný.

Landtagssetr. Schmidt (liest):-

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Es werde an die hohe Regierung das Ersuchen gestellt, den Grundsatz der Gleichberechtigung beider Nationalitäten des Landes an der Landesuniversität in nachstehender Weise durchzuführen:

Für jeden Gegenstand, aus welchem die vorge-schriebenen Prüfungen (Rigorosen, l.Staatsprüfungen der Gymnasiallehramtskandidaten u. s. w.) abgelegt werden müssen, ist wenigstens ein Professor, welcher die festgesetzte Anzahl von Stunden in böhmischer Sprache vorzutragen hätte, wenigstens Einer, welcher über denselben Gegenstand durch dieselbe Anzahl von Stunden in deutscher Sprache vorzutragen hätte, zu bestellen.

Ausgenommen sind diejenigen Gegenstände, welche nur in lateinischer Sprache vorgetragen weiden.

Alle vorgeschriebenen Prüfungen können entweder in der böhm. oder in der deutschen Sprache abgelegt werden, insoferne deren Ablegung nicht in lateinischer Sprache vorgeschrieben ist.

Sollte für irgend einen Gegenstand mit böh-mischer oder aber deutscher Ueterrichtsprache ein or-deutlicher Professur nicht bestellt sein, so ist die Prü-fung in dieser Sprache von dem für die Vorlesungen über denselben Gegenstand in derselben Sprache bestellten außerordentlichen Professor vorzunehmen.

Oberstlandmarschall: Der Antrag der Kommission besteht wesentlich aus zwei Absätzen. Zu diesen beiden Absähen hat Se. Grc. der Herr Graf Thun folgendes Amendement gestellt, und zwar, es sei anstatt des 2. Absatzes zu sehen:

1. auszusprechen, daß es allen Professoren und Docenten derjenigen Fächer, welche nicht lateinisch vorzutragen sind, unbedingt frei stehe, ihre Vortrage in deutscher oder in böhmischer Sprache zu halten;

2. Männern, welche ihre volle Befähigung in gesetzlicher Weife darthun, ohne Unterschied, ob in deutscher oder böhmischer Sprache, nach Verdienst und Bedarf ebenso wohl ordentliche als außerordent-liche Professuren zu verleihen und in solcher Weise dafür zu sorgen, daß es den Studierenden in dem Maße, als die hiezu näthige Vorbedingung eintritt, ermöglicht werde, insbesondere Lehrfächer, aus denen Staatsprüfungen abzulegen sind. ebenso wohl in böhmischer als deutscher Sprache zu hören. An Stelle des 2., respektive des 3. Absatzes des Kommissionsantrages

3. den Grundsatz auszusprechen, daß bei allen an der Universität abzuhaltenden Prüfungen dem Gebrauche der böhmischen Sprache ebenso wie dem deutschen kein gesetzliches Hinderniß entgegensteht;

4. Staatsprüfungstommissionen, so bald und in soweit als möglich so einzurichten, daß die Prüfungen nach Wunsch der Examinanden ganz oder theilweise in der einen oder anderen dieser Sprachen vorgenommen werden können;

5. Bezüglich der Zulässigkeit und Art der An-wendung dieses Grundsatzes auf die Prüfungen zur Erwerbung akademischer Grade im Einvernehmen mit der Universität das Geeignete zu veranlassen.

Na místì druhého a tøetího odstavce návrhu vìtšiny komise navrhuje Excel, pan hrabì Thun tato ustanovení k pøijmutí:

1. Aby se vyslovilo, že všem profesorùm a docentùm onìch pøedmìtù, které nemusí pøednášet se po latinsku, bez výminky na vùli dáno bylo, odbývati své pøednášky buï v èeském, buï v nìmeckém jazyku;

2. Aby mužùm, kteøí spùsobem zákonním a již èesky, a nìmecky pøednášejí podle zásluh a potøeby udìleny byly profesury øádné i mimoøádné a aby tím spùsobem o to peèováno bylo, by studujícím, pokud podmínky k tomu náležitì se uskuteèní, možným se uèinilo, poslouchati pøednášky, zvláštì v tìch pøedmìtech, z kterých zkoušky se odbývají, v jazyku jak èeském tak nìmeckém.


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XXXIX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIX. sezení 4. roèního zasedání 1866.

3. Aby se vyslovila zásada, že po zákonu nic tomu nepøekáží, aby pøi všech na universitì odbývaných zkouškách buï èeského buï nìmeckého jazyka užíváno bylo.

4) Aby komise pro státní zkoušky ustanovené co nejdøíve i dle možnosti tak zøízeny byly, aby zkoušky podle pøání zkoušence buï zcela, buï z èásti tím aneb oným jazykem odbývány býti mohly.

5. Aby v dorozumìní s universitou náležité' opatøení se uèinilo, zdali a jakým spùsobena tato zásada by se provésti dala i pøi zkouškách k nabytí akademických hodností.

Oberstlandmarschall: Ich ertheile Sr. Exc. dem Grafen Leo Thun das Wort zur Begründung seines Antrages.

Ich glaube die Bemerkung vorausschicken zu müssen, das dem Charakter der Spezialdebatte ge-mäß zuerst über den 1. Absatz, und dann über den 2. Absah abgestimmt wird.

Graf Leo Thun: Es ist gestern von einem beredten Mitgliede des h. Hauses eine scharfe Kritik geübt worden über das Detail der Tertirung der beiden Absätze, über welche ich mir erlaubt habe, ei-nen Abänderungsantrag zustellen.

Die gerügten Mängel sind auch mir nicht entgangen, und eben darauf gründet sich mein Wunsch in dieser Beziehung, einen Antrag zu stellen, unter Aufrechthaltung des Gingangs des Kommissions-An-träges. In diesem ist meines Erachtens der Kern der Sache enthalten, indem dieser Gingang darauf abzielt, daß der h. Landtag in dem gegenwärtigen Momente seine Meinung ausspreche, über die Noth-wendigkeit der Anerkennung, daß die böhm. Sprache an der Universität weitere Anwendung erlange, und daß dieser Ausspruch in der Art geschehe, daß der Landtag sich nur in der Form eines Gesuches an die Regierung wende.

Hinsichtlich des Ausdruckes aber, welchen dieses Gesuch erhalten soll, erlaube ich mir eben einige Abänderungen vorzuschlagen. Zunächst nämlich ver-miße ich in der Teztirung des Kommissionsantrages die ausdrückliche Erwähnung, daß die Vermehrung der böhmischen Vorträge nur eine allmählige sein könne, und daß bei der Anstellung der Professoren die Bürgschaften für die wissenschaftliche Befähigung, wie sie die akademischen Gesetze feststellen, gewahrt werden.

Ich halte es zwar nicht für richtig, daß diese Mängel jene gefährliche Folgen in sich tragen, auf welche Prof. Herbst gestern hingewiesen hat.

Ich glaube, daß es deßhalb nicht richtig ist, weil es sich eben nicht um einen Gesetz-Entwurf handelt, welcher der allerhöchsten Sanktion unterliegt, und wenn er sanktionirt wäre, die Folge haben würde, daß er augenblicklich in Vollzug gesetzt werden müsste, wenn nicht eben etwas Anderes bestimmt würde.

Es handelt sich nicht um einen Gesetzentwurf, sondern lediglich um ein an die Regierung zu rich-tendes Gesuch, und daß diesem Gesuche die Absicht nicht unterliegt, eine solche Ueberstürzung hervorzurufen, ist, wie bereits wiederholt erwähnt worden ist, sowohl von dem ursprünglichen Antragsteller in seiner Begründungsrede, als auch im Kommissionsberichte ausdrücklich erwähnt worden.

Nachdem vom Vertreter der Regierung im Land-tage selbst weilen, und nachdem auch vorschriftsmäs-sig der Regierung die Protokolle des Landtages unterlegt werden, kann wohl darüber nicht im Mindesten ein Zweifel sein; daß bei der Regierung ein Mißverständniß in dieser Beziehung nicht wohl denkbar ist.

Allein nichts destoweniger scheint es mir doch sehr wünschenswerth, daß die erwähnten Mängel beseitigt werden; erstens schon deßhalb, um nach allen Seiten hin mögliche Mißverständnisse zu verhüten, insbesondere auch in den Kreisen derjenigen, welche in Beziehung auf diese Angelegenheit wiederholte Petitionen an die Regierung und den h. Landtag ge-lichtet haben.

Was in dem Antrage, beziehungsweise in dem Beschlusse des Landtages selbst steht, wird natürlich weitere Verbreitung finden und durch eine längere Dauer im Gedächtnisse der Bevölkerung leben, als das, was lediglich in den Reden oder in dem Kom-missionsberichte enthalten ist, und mir scheint es allerdings wünschenswerth, daß verhütet werde, es könne die Unterlassung der ausdrücklichen Hinweisung auf die Nothwendigkeit eines allmäligen Ueberganges, namentlich in den Kreisen der ihrer Natur nach immer leicht erregbaren Jugend zu Mißverständnissen führen und sie gleichsam hintreiben zu dem Bestre-ben nach Ueberstürzung, vor der die Jugend zu bewahren vor Allem Aufgabe der reiferen Männer ist. Mir scheint es nebstbei auch deßhalb wünschenswerth, weil es dem hohen Landtag geziemt, in einer solchen Angelegenheit selbst an den Tag zu legen, daß er die Schwierigkeiten, die in der Sache liegen, nicht verkenne, und ebenso, weil dem hohen Landtage geziemt, in einer solchen Sache sein Zeugniß abzulegen für den hohen Werth und die Nothwendigkeit der Aufrechthaltung aller möglichen wissenschaftlichen Bürgschaften.

Mir scheint es endlich wünschenswerth, um denjenigen Gegnern, welche durch die Textirung, trotz der angedeuteten Umstände, welche über den eigentlichen Sinn der Sache Aufschluß geben, beunruhigt sind, oder in deren Borgang es passt, in Folge dieser Auffassung Beunruhigung damit zu er-zeugen, Beruhigung zu gewähren und die Waffe zu solcher Beunruhigung zu entwinden.

Ferner habe ich der Tertirung des Majoritäts-antrages auszusetzen, daß sie ihrem strengen Inhalte nach meines Erachtens theils zu viel, theils zu we-nig begehrt. Zu wenig deßhalb, weil eben nur Rede ist von Professuren für solche Fächer, welche Gegenstand von Prüfungen sind, während mir scheint, daß in wissenschaftlicher Beziehung sich ganz wohl der Fall ereignen könne, daß es vor allen wünsches-werth sei, einen in böhmischer Sprache vortragenden Professor für ein Fach zu gewinnen, welcher nicht

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XXXIX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIX. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Gegenstand der Prüfungen ist. Ich erlaube mir hinzuweisen auf ein Beispiel, welches uns die Er-innerung an den gelehrtesten Slawisten, den unsere Zeit gekannt hat, an den Herrn Šafarik vor Augen stellt. Wenn dieser Mann noch heute lebte, wenn ihm vergönnt gewesen wäre, in seiner vollen Jugend und seiner vollen Kraft die Gestaltung der Universität zu erleben, wie sie jetzt vor uns steht, wer würde daran zweifeln, daß vor allen er berufen gewesen wäre, als ordentlicher Professor an der prager Universität angestellt zu werden, auch dann, wenn er sich nicht veranlasst gefunden hätte, ein Lehrfach zu übernehmen, welches einen Gegenstand vorgeschrie-bener Prüfungen bildet.

Auf der anderen Seite scheint mir allerdings zu viel verlangt, daß — wenn auch nicht gleich, so doch in einer künftigen Zeit — gerade für alle solche Fächer, welche Gegenstand von Prüfungen sind, nothwendiger Weise immer ein in deutscher Sprache und ein in böhmischer Sprache vortragender ordentlicher Professor angestellt werden soll. Ich glaube in dieser Beziehung wird man sich immer richten muffen und sollen nach den gegebenen thatsächlichen Verhältnissen, und es wird ganz wohl ausreichen, daß für solche Lehrfächer häusig eben nur ein ordentlicher Professor in der einen Sprache und ein außerordentlicher Professor in der anderen lese. Ich glaube, es wird auch vom Standpunkte der Berechtigung der böhmischen Nation keine Einwendung dagegen erhoben werden können, wenn nur nicht eben als Regel gilt, daß immer ordentlicher Professor derjenige sein müsste, der deutsch vorträgt und derjenige, der böhmisch vorträgt, immer nur außerordentlicher. Ich erlaube mir daher dem bezüglichen Absah des Kommissionsantrages gegenüber die Absähe 1 und 2 des bereits gelesenen Amendements vorzuschlagen, von denen der erste aussprechen würde, daß allen Professoren und Docenten die Wahl frei stehe, in wel-cher Sprache, ob in deutscher oder böhmischer sie vortragen wollen, während der 2. Absatz dahin führen soll. daß bei Anstellung auf Verdienst und Bedarf Rücksicht genommen werde, ohne Rücksicht darauf, ob der bezügliche in deutscher oder böhmischer Sprache vortrage, und daß bei diesem Bedarf die Rücksicht mit ins Gewicht falle, daß es den Schülern ermöglicht werde, Gegenstände, aus welchen sie die Staatsprüfungen abzulegen haben, in der einen oder anderen Sprache zu hören. Was den ersten Grundsatz anbelangt, daß die Wahl der Sprache dem Docenten eingeräumt werde, so scheint mir, ist das eigentlich der Grundsatz, welcher das gleiche Bürger-recht beider Sprachen an der Universität ausspricht, und ich hoffe, daß namentlich diejenigen, welche von der Ansicht ausgehen, die Regelung der Angelegenheit solle auf "Freiheit und Recht" beruhen, gegen diesen Anspruch keine Einwendung werden erheben können. Es wird zugleich durch die beiden angedeuteten An-träge eben der allmälige Uebergang angebahnt in einer Weise, daß die Durchführung eine Sache des wissenschaftlichen Areopags selbst fein wird, daß in seiner Mitte durch den Ginstuß feiner eigenen Mitglieder allmälig der Uibergang bewirkt wird, gerade wie an deutschen Universitäten der Uibergang von der lateinischen zur deutschen Sprache durch die Selbstbestimmung der Lehrer herbeigeführt worden ist. Ich hoffe, daß auch in dieser Beziehung keine Einwendung erhoben werden wird, nachdem gleichzeitig die Voraussetzung festgestellt wird. daß dieser Areopag nur aus Männern bestehe, die nach den akademischen Gesehen ihre Befähigung erprobt haben.

Es wird nun vielleicht die Einwendung erhoben werden, und sie ist eigentlich gestern schon in vorhinein erhoben worden, das sei alles unnöthig. Es ist schon gestern gesagt worden, wenn der Antrag nicht bedeuten soll, daß Professoren auch ohne Nachweisung ihrer Befähigung angestellt werden, dann ist kein Hinderniß weder im Gesetz, noch in den Personen.

Ich freue mich dieser Erklärung und nehme sie dankbar an als Zugeständniß, daß eben wenigstens in mentorischer Beziehung gegen die so gestellten An-träge nicht leicht etwas wird eingewendet werden können, wenn auch ohne Zweifel von formalen Standpunkten aus die Gegner der Sache Anlaß finden weiden, dennoch meinem Antrage nicht zuzustimmen.

Ich möchte nur die Folgerung aus dem Gesagten nicht hervorgehen lassen, daß deßhalb die Anträge unnöthig seien.

Wie gesagt, ich nehme den Ausspruch dankbar an, daß gesetzlich den von mir formulirten Ansprüchen nichts entgegenstehe, wodurch auch die Einwendung entfällt, die man schon gestern angedeutet hat, daß die Universität eine Reichsanstalt sei und daher ihre Einrichtungen nur im Wege der Reichs-gesetzgebung geändert werden können.

Es handelt sich hier eben nicht um Aenderung von Gesetzen, wohl aber handelt es sich darum, Hindernisse zu beseitigen, die wenn auch nicht im Gesetze, so doch theilweise in Ministerialdekreten, Instruktionen und dergleichen ihren Grund haben.

Es ist uns gestern ein Ministerialdekret vorgelesen worden, welches die Systemisirung von zwei außerordentlichen Professoren an der juridischen Fakultät zum Vortrage gewisser Gegenstände in böhmischer Sprache ausspricht.

Es scheint also, daß diese Docenten durch ihre Anstellung gebunden sind an die böhmische Sprache und daß ihnen Schwierigkeiten entgegengestellt wer den könnten, wenn sie auch in deutscher Sprache vortragen wollten.

Es ist andererseits eine natürliche Folge dieser Art der Bestellung böhmischer Docenten, daß für dieselben Gegenstände andere Docenten angestellt sind, unter der Verpflichtung, in deutscher Sprache zu lesen, und obwohl es gestern von einem der Herren Redner als ein fast unglaublicher Verstoß des Majoritätsantrages erklärt worden ist, daß derselbe voraussetzt, es bestehe in Oesterreich die Bestimmung, daß ein Professor gebunden sei, eine gewisse Unzahl von Stunden in deutscher Sprache zu lesen,


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XXXIX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

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so ist doch meines Wissens der Fall wirklich vorhanden, daß es wenigstens in Beziehung aus diesem Anlasse Professoren gibt, die durch ihre Anstellung verpflichtet sind, eine gewisse Anzahl von Stunden, über gewisse Gegenstände in deutscher Sprache zu lehren.

Ich wünschte nur, daß diese Beschränkungen wegfallen und daß den Lehrern freie Wahl gestattet würde, wo sodann, was sich von selbst versteht, der Gebrauch, der von dieser Freiheit gemacht würde, in Beziehung auf eine zweckmässige Anordnung der Vortrage der Verabredung des Lehrkörpers anheim gestellt würde.

Es wurde dann diese Frage eine Frage der Zusammenstellung des Lektionskataloges sein, wie es auch andere ähnliche Fragen sind.

Wir haben eine Reihe von Professoren, denen es gesetzlich freisteht, über denselben Gegenstand zu lesen, wie es ihnen beliebt, so daß es also eintreten könnte, daß sie gleichzeitig Vorträge von identischem Inhalte hielten.

Das wäre natürlich in vielen Fällen entschieden unzweckmässig. Deßhalb wird allgemein anerkannt, und ist auch, wenn mich mein Gedächtniß nicht täuscht, durch Ministerialvorschriften angeordnet, daß es eben ein Gegenstand der Verabredung der Professoren sei, die Freiheit, die ihnen gesetzlich eingeräumt ist, in der Weise zu üben, wie es der Bildung der Schüler am besten zusagt.

So sollte, glaube ich, es auch in dieser Frage gehalten werden, und immer unter der Voraussetzung, daß das Gremium aus lauter Männern von erprob-ter Wissenschaftlichkeit besteht, denen es vor allem um die Wissenschaft zu thun ist, und ich zweifle nicht, daß ihr gegenseitiges Einverständniß der geeignetste Weg sein werde, die wünschenswerthe Ordnung zu erreichen.

Es scheint mir endlich eine solche Bestimmung deßhalb nothwendig, weil allerdings eine sehr entschiedene Meinung einer solchen Freiheit der Bewegung entgegensteht.

Wir haben ja im Minoritätsvotum gehört, daß man in Beziehung auf theoretische Fächer die böhmische Vortragssprache für unzulässig hält. Wir haben von einem Redner des gestrigen Tages gehört, oder vielmehr wir haben es zwar nicht in diesem Hause gehört, aber wir wissen, daß er sich öffentlich dahin geäußert hat, es sei eine Bedrückung der Deutschen Professoren, daß es einigen Professoren gestattet ist, sowohl in deutscher als in böhmischer Sprache zu lesen.

Wir wissen ferner, wenn auch nicht aus Land-tagsreden so doch aus Privatgesprächen, daß Männer und zum Theile hochgestellte und hochgeachtete Männer, zum Theile auch an der Universität hoch achtbare und geachtete Männer, in eine seltsame Aufregung gerathen, wenn nur davon die Rede ist, daß manche Fächer auch in böhmischer Sprache sollen vorgetragen werden können.

Ein letzter Grund endlich ist der, daß wie ich sehr gut weiß, nicht selten die bloße Thatsache, daß Jemand sich bereit erklärt, oder den Wunsch äußert, lediglich in böhmischer Sprache vorzutragen, der Anlaß zu sehr empfindlichen und nachtheiligen Denun-tiationen gewesen ist.

Indem ich dieses heikliche Wort ausspreche, erkläre ich ausdrücklich auf das feierlichste, daß ich dabei Niemanden in diesem Saale und Niemanden außerhalb desselben vor Augen habe, daß ich damit überhaupt nicht von der Gegenwart oder jüngsten Vergangenheit sprechen will.

Aber, meine Herren, ebenso kann ich auf das feierlichste versichern, daß ich hierüber vielleicht mehr und genauere Erfahrungen besitze, als die weitaus größte Zahl der Herren Mitglieder dieses hohen Hauses.

Ich weiß, wie dieser Umstand allein genügt hat, Männer mit dem Namen Ultraèechen zu bezeichnen und wie diese Bezeichnung allein genügt hat. bis in sehr hohe Sphären hinein Schwierigkeiten zu erregen, die schwer gefühlt wurden von einzelnen Männern und die keine einzige Person in der Regierung hintanzuhalten vermochte. (Výbornì, bravo! im Centrum).

Das sind die Gründe, meine Herren, weßhalb ich nicht zugeben kann, es sei unnöthig dasjenige auszusprechen, was in meinem Abänderungsantrage enthalten ist, wenn es auch vollkommen wahr ist, daß gesetzlich kein Hinderniß dem Vollzuge des angetragenen Gedankens entgegensteht.

Wahr bleibt es freilich auch, daß auch durch solche Aussprüche die Schwierigkeiten, die in den Meinungen der Menschen liegen, in Vorurtheilen und in Allem, was sich daran knüpft, nicht unbedingt beseitigt werden.

Die Wirksamkeit solcher trauriger Erscheinungen wird immer davon abhängen, wie diejenigen, denen die Leitung der Universität obliegt und zusteht darüber denken. Allein, ebensowenig läßt sich in Abrede stellen, daß ein solcher Ausspruch wie er von mir beantragt wird, ein wesentlicher Beitrag dazu ist, um allmälig in diesen Beziehungen die richtige Auffassung zur Geltung zu bringen, und deßhalb lege ich Werth daranf.

Was den weiteren Absatz des Majoritätsantrages in Beziehung auf die Prüfungen anbelangt, so ist er ebenfalls gestern einer scharfen Kritik unterzo-gen worden.

Ich habe gegen denselben hauptsächlich das Bedenken, daß mir scheint, durch das, was darin ge-sagt wird, werden Einrichtungen angegriffen, ohne daß es die Absicht ist, auf diese Einstuß zu nehmen. Es geht allerdings die Tertirung von der Meinung aus, als handle es sich bloß darum, daß immer ein Professor aus dem Gegenstande seiner Vorträge prüfe.

Es ist richtig hervorgehoben worden, daß dieß nicht der dermalige Zustand ist und daß daher der Antrag mit den bestehenden Einrichtungen nicht im Einklänge fei.


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XXXIX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIX. sezeni 4.roèník zasedání 1866.

Ueber die anderen Mängel, die man der Ter-tirung vorwerfen kann oder vorgeworfen hat, gehe ich hinaus, weil das, was in dieser Beziehung be-achtenswerth sein mag, eben bereits gesagt wurde. Ich meine nun, in dieser Beziehung solle vor allem der Grundsatz ausgesprochen werden, das gesetzlich der Anwendung der böhmischen Sprache ebenso wie der der deutschen bei den Prüfungen kein Hinderniß entgegensteht.

Ich will nicht behaupten, daß ein solches Hin-derniß gegenwärtig bestünde, mir ist wenigstens al-lerdings kein ausdrückliches Gesetz bekannt, welches dagegen spräche, indessen streitig könnte diese Frage doch sein.

Jedenfalls ist mir auch ein Ministerialdekret bekannt, welches über die Bitte eines Kandidaten, ei-nen Bestandtheil des Rigorosums in böhmischer Sprache abzulegen, dahin sich ausgesprochen hat, diese Bitte sei "schon deßhalb völlig unzulässig", weil über die Gegenstände des fraglichen Ri-gorosums in böhmischer Sprache nicht vorgelesen wird.

Was jenes "schon deßhalb" noch weiters bedeutet, weih ich nicht, es ist aber jedenfalls offenbar, daß zu der Zeit, als dieses Dekret erflossen ist, im Ministerium die Ansicht gegolten hat, daß der Gebrauch der böhmischen Sprache unzulässig sei.

Das wünsche ich nun zu beseitigen und mir scheint, das zu beseitigen, heißt wieder eben nur das Bürgerrecht der beiden Sprachen an der Universität auszusprechen. (Zustimmung Rechts.)

Was aber die Anwendung des Grundsatzes betrifft, so bin auch ich der Meinung, daß dabei zwischen Staatsprüfungen und Rigorosen vor Allem ein Unterschied zu machen sei.

In Beziehung auf die Staatsprüfungen unter-liegt es wohl keinem Anstande, die Bitte zu stellen, daß die Regierung, welche die Zusammenstellung der Kommission vollkommen in der Hand hat, so weit als möglich die Kommission herstelle, daß die Prüfungen auch in der böhm. Sprache abgelegt werden können.

Was aber die Rigorosa anbelangt, so erkenne ich im vollen Maße, daß die Rigorosen ganz eigent-lich ein Akt der Universität als Korporation sind, und daß in dieser Beziehung der Universität ein wesentlicher Einfluß auf Alles, was sich auf die Ab Haltung der Rigorosen bezieht, gestattet werden soll.

Ich möchte daher in der Beziehung nicht wei-ter gehen, als auszusprechen, daß die Regelung die-ser Frage auch in Beziehung auf die Anwendung der Sprachen ein Gegenstand des Einvernehmens zwischen der Regierung und der Universität sein solle. —

Ich freue mich, daß aus diesem Anlasse von sehr beredten Stimmen auf jener Seite des Hauses der Gedanke, daß die Universität eine Korporation und in gewissem Mäße eine autonome Korporation sei, mit so großer Entschiedenheit festgehalten worden ist.

Ich habe immer den Wunsch gehabt, daß dieser Grundsatz festgehalten werde und es freut mich, dieß eben jetzt so entschieden ausgesprochen zu hören, nachdem wir wissen, daß in dieser Beziehung zwar nicht an der Prager Universität, wohl aber an einer anderen, dem österreichischen Staate ungehörigen Universität dieser Grundsatz und zwar zum Theil von Mitgliedern der Universität selbst sehr in Abrede gestellt und darauf hingearbeitet worden ist, zu erklären, die Universität sei nichts Anderes als lediglich eine Staatsanstalt.

Ich freue mich deßhalb, daß für die Aufrecht Haltung der korporativen Rechte der prager Universität im böhmischen Landtage von so Sachverstän-digen und der Universität angehörigen Männern, so warm gesprochen worden ist.

Daß dabei nicht von einer absoluten Autono-mie die Rede sein könne, das versteht sich allerdings von selbst.

Eine Anstalt, die nicht mehr ihr eigenes Vermögen besitzt, deren Existenz völlig abhängt von der Geldbewilligung des Staates, eine Anstalt, deren Glieder lediglich von Seite der Regierung ernannt werden, kann die volle Stellung einer autonomen Korporation unmöglich haben.

Deßhalb halte ich es für das richtige Verhältniß, solche Fragen, welche die Universität empfindlich berühren und bei denen die eigene Mitwirkung derselben in hohem Grade nothwendig und erforderlich ist, zum Gegenstand des Einvernehmens zwischen der Regierung und der Universität zu machen.

Dem richtigen Takte der Regierung muß es anheim gestellt sein, auch in der, nach der materiel-len Seite hier nicht mehr autonomen Stellung der Universität doch ihre geistige Autonomie möglichst zu wahren und aufrecht zu halten.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist erkläre ich die De hatte über den 1. Absah für abschlossen.

Zpravodaj prof. Tomek: Znìní návrhu, jak vyšel z porad komise, zavdalo pøíèinu k nìkterým obavám, které zde dosti jasnì a obšírnì vysloveny byly, že není potøebí, abych jich opakoval. —

K obavám tìmto nezavdala pøíèinu komise, ponìvadž ve zprávì své vyslovila se, jak vìcem rozumí, že v znìní návrhu neleží to, co k obavám takovým pøíèinu zavdá.

V naší zprávì výslovnì stojí, že nechceme mít profesorù na universitì, kteøí by schopnost svou øádnì neprokázali; rovnìž jest to stran nìkterých jiných vìcí, o kterých se obava stala, zvláštì položeno do zprávy, jak se to myslí, zejména též stran vìci, která se rigoros dotý-èe; ve zprávì samé jest povìdíno, že rigorosa jsou zkoušky, u kterých by se ne sice ve všem všudy, ale v nìkterých pøípadnostech, jmenovitì na filosofické fakultì mohly vyskytnouti nìjaké stížnosti, že ale ty stížnosti mùže dobøe vláda


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XXXIX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIX. sezení 4. roèního zasedáni 1866.

sama a sice ovšem vždy v srozumìní s universitou vyrovnat.

Nikdy se zpráva komise nevyslovila proti tomu, aby universita od vlády byla tázána, pokud potøebí.

Naproti tomu rozhodnì vyslovila se komise, aby snìm sám university již nyní se netázal. —

Obavy ty jsou odstranìny návrhem Jeho Exc. pana hrabìte Thuna, který, co jsme my ve zprávì vyslovili, pro lepší jasnost hned do návrhu svého vložil — když opravný návrh jeho Exc. p. hrabìte s naším návrhem srovnávám, jest v nìm všechno obsaženo, èeho my si pøejeme, a protož jsem od vìtšiny komise zplnomocnìn, vysloviti se, že se úplnì s tímto návrhem jeho Excellenci srovnáváme.

Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung und glaube, daß der Eingang und der erste Absatz wohl nicht zu trennen sind, und werde daher diese beiden Absähe zur Abstimmung bringen.

Oberftlandmarschall: Nachdem Antrage Sr. Excellenz des Herrn Graf Leo Thun würde es daher lauten. Es wird an die hohe Regierung das Ersuchen gestellt, die Gleichberechtigung beider Nati-onalitäten des Landes an der Landesuniversität in nachstehender Weise durchzuführen:

1. auszusprechen, daß es allen Professoren und Docenten derjenigen Fächer, welche nicht lateinisch vorzutragen sind, unbedingt frei stehe, ihre Vorträge in deutscher oder in der böhmischen Sprache zu halten.

2. Männern, welche ihre volle Befähigung in gesetzlicher Weise darthun, ohne Unterschied, ob in deutscher oder in der böhmischen Sprache nach Verdienst und Bedarf ebenso wohl ordentliche als außer-ordentliche Professuren zu verleihen und in solcher Weise dafür zu sorgen, daß den Studierenden in dem Maße, als die hiezu nöthige Vorbedingung eintritt, ermöglicht werde, insbesondere diejenigen Lehrfächer, aus denen Staatsprüfungen abzulegen sind, ebensowohl in böhmischer als deutscher Sprache zu hören.

Snìm. sekr. Schrnidt (ète):

Slavný snìme raèiž uzavøíti: Slavná vláda budiž žádána, aby provedla zásadu rovného práva obou národností zemských na zemské universitì v Praze spùsobem následujícím:

1. Aby se vyslovila, že všem profesorùm a docentùm onìch pøedmìtù, které nemusí pøednášet se po latinsku, bez výjimky na vùli dáno bylo, odbývati své pøednášky bud1 v èeském neb nìmeckém jazyku;

2. Aby mužùm, kteøí spùsobem zákonním, a již èesky, a nìmecky pøednášejí, podle zásluh a potøeby udìleny byly profesury øádné i mimoøádné, a aby tím spùsobem o to peèováno bylo, by studujícím, pokud podmínky k tomu náležitì se uskuteèní, možným se uèinilo, poslouchati pøednášky zvláštì v tìch pøedmìtech, z kterých zkoušky se odbývají, v jazyku jak èeském, tak nìmeckém.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

Es hat sich die Majorität entschieden dafür aus-gesprochen mit 122 Stimmen.

Verlangt Jemand bezüglich des zweiten Absatz-amendements das Wort?

Herr Prof. Herbst.

Prof. Herbst: Ich will nur eine Erklärung darüber abgeben, warum ich und mehrere meiner Gesinnungsgenossen für solche Absätze, welche theoretisch für unbedenklich gelten, nicht zu stimmen in der Lage sind. Wir haben es für nothwendig gehalten, daß über solche Fragen ein sachverständiges Gutachten von Seite der Universität eingeholt werde; und wenn auch die wesentlichsten Mängel des Dr. Rieger'schen Antrags allerdings, ich möchte sagen, fast vollständig durch die jetzt gestellten Anträge beseitigt sind, so zeigt auch wieder der einfache Augenschein, wie nochwendig es gewesen wäre, über diese Anträge die Universität früher zu befragen, weil die Möglichkeit vorliegt, daß gerade das Entgegengesetzte von demjenigen, was der H. Antragsteller wollte, durch dieselben erreicht würde. Denken wir uns nur den eisten Absatz, welcher erklärt, daß allen Professoren derjenigen Fächer, die nicht lateinisch vorzutragen sind, unbedingt frei stehen soll, Vorträge in böhmischer oder in der deutschen Sprache zu halten.

Gewiß wird durch diesen Antrag eine Vermehrung der böhmischen Vorträge gewünscht; ich fürchte aber sehr, daß wenn die Regierung darauf einginge, sehr viele von den Professoren, die angestellt sind, um in böhmischer Sprache vorzutragen, wie uns die Erfahrung an der Universität so vielfach gelehrt hat, dieses Mittel benützen würden, um in der deutschen Sprache Vortrage zu halten; daß die Durchführung dieses er-sten Absatzes nicht eine Vermehrung, sondern eine Verminderung der in der böhmischen Sprache gehaltenen Vorträge herbeiführen würde; das ist gewiß nicht die Absicht des Antrages. Hätte man die Universität darüber gehört, so würde sie darauf aufmerksam gemacht haben.

Oberstlandmaischall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Graf Leo Thun: Ich habe geglaubt, daß über den ersten Absah schon abgestimmt wurde.

Oberstlandmarschall: Herr Prof. Herbst hat das Wort verlangt, um zu erklären, warum er nicht diesen Anträgen zustimme.

Graf Leo Thun: Es scheint mir das ein un-gewöhnlicher Vorgang, daß nach der Abstimmung noch ein negatives Votum begründet werde. Indeß, ich habe nichts dagegen.

Oberstlandmarschall: Es ist die Debatte über den zweiten Absah eröffnet.

Graf Leo Thun: Gegen diesen Absatz ist nichts erwähnt worden.

Kardinal Fürst Schwarzenberg: Ich habe


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XXXIX Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIX. sezení 4. roèního zasedání 1866.

über den 2. Absah, u. z. über den letzten Punkt des Amendements des Grafen Thun einige Worte zu bemerken.

Die Rechte der alten Universität Prag sind auch mir bekannt, und ich bin auch einer derjenigen, der ihre Rechte anzuerkennen und zu wahren hat; denn nach der alten Institution aus der Zeit Karls IV. ist der jeweilige Erzbischof Kanzler der Universität, und als solchem muß seinem Nachfolger das Recht der Universität heilig sein.

Ich lege von diesem Standpunkte auch großen Werth darauf, daß über die Durchführung der angeregten böhmischen Frage die Universität einvernommen werde, und nur aus Zweckmässigkeitsgrün-den glaube ich, daß es besser sei, die Universität werde hierüber von der Regierung, statt von dem Landtage einvernommen, und das war auch mein wesentlicher Grund, warum ich mich gestern gegen das Universitätsvotum erklärt habe. Daß in dem ursprünglichen Antrage von einer Einvernahme der Universität nicht die Rede war, lag schon in der Vor-aussehung, daß die Regierung ohnedieß die Universität werde einvernehmen.

Mir und manchem Anderen lag aber daran, daß der Landtag schon jetzt die Anerkennung dieses Rechtes der Universität bethätige; darum wurde in einer Besprechung mit dem Grafen Thun und meh-reren seiner Gesinnungsgenossen nicht erst gestern Abends, nicht gestern auf den Einwurf oder auf die Bemerkungen hin, sondern vor einigen Tagen schon umständlich berathen, daß in dem Antrage der Wunsch des Landtages ausdrücklich aufgenommen werde, daß die Universität von der Regierung befragt werde. Daß dieser Wunsch ausdrücklich in die Amendements des Grafen Thun aufgenommen werde, dürfte auch für Viele der Grund gewesen sein, nicht mit dem Minoritätsvotum zu gehen und sich auf die Annahme des Amendements des Grafen Thun zu verlassen. Ich erwähne dieses, weil es Manchen, die der Universität angehören, u. z. den höheren Würden der Universität angehören, zum Vorwurfe gemacht worden zu sein scheint, daß sie nicht mit der Minorität ge-stimmt haben.

Es war auch diesen wohl bekannt, welche Anträge von dieser Seite des Hauses gestellt werden. Mit der Hoffnung auf Annahme dieser Anträge haben auch diese gegen das Minoritätsvotum gestimmt.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Je-mand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die De-batte für geschlossen.

Prof. Tomek: Obávání p. prof. Herbsta, že by mnohý z profesorù, kteøí zavázáni jsou pøednášeti èesky, potom užívali té svobody pøednášky, by také pøednášeli nìmecky, je nedùvod-né; pøednì z té pøíèiny, že takých profesorù mnoho není na universitì.

Pan prof. Herbst zdá se mýlit tím, že míní, že nìkteøí profesoøi, kteøí jsou schopni èesky pøednášeti, mají to ve svých dekretech, že mohou èesky pøednášeti.

Já neznám takých dekretù mnoho, já sám ku pø. nemám takého dekretu.

Za druhé je nedùvodné proto, že není vyøèení svobody u pøednášek èeských neb nìmeckých jediným punktem návrhu J. Excellenci hr. Thuna, nýbrž hned následuje druhý a tøetí punkt, ve kterém jsou znamenitá rozmnožení výhod profesorùv tìch, kteøí budou moci èesky pøednášet. —

Tedy jest-li nyní nìkterý èesky pøednášející profesor budoucnì i nìmecky bude pøednášet, bude to èeskými pøednáškami dùstateènì nahrazeno.

Oberstlandmarschall: Das Amendement zu dem 2. Absätze des Majoritätsantrages lautet:

3. Den Grundsatz auszusprechen, daß bei allen an der Universität abzuhaltenden Prüfungen dem Ge-brauch der böhmischen Sprache ebenso, wie dem der deutschen kein gesetzliches Hinderniß entgegensteht;

4. Die Staatsprüfungs-Kommission sobald und soweit als möglich so einzurichten, daß die Prüfungen nach Wunsch der Examinanden ganz oder theil weise in der einen oder der anderen dieser Sprachen vorgenommen werden können;

5. Bezüglich der Zulässigkeit und der Art der Anwendung des Grundsatzes auf die Prüfungen zur Erwerbung eines akademischen Grades im Einvernehmen mit der Universität das Geeignete zu veranlassen.

Na místo tøetího odstavce: za

3. Aby se vyslovila zásada, že po zákonì nic tomu nepøekáží, aby pøi všech na universitì odbývaných zkouškách bud1 èeského neb nìmeckého jazyka užíváno bylo.

4. Aby komise pro státní zkoušky ustanovená, co nejdøíve a dle možnosti tak zaøízena byla, aby zkoušky dle pøání zkoušencù bud zcela, neb z èásti v tom neb onom jazyku odbývány býti mohly.

5. Aby v dorozumìní s universitou náležité opatøení se uèinilo, zdali a jakým spùsobem tato zásada by se provésti dala i pøi zkouškách pro nabytí akademické hodnosti odbývaných.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrag zustimmen, die Hände zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag, ist angenommen.

Zpravodaj "prof. Tomek: Pøijmutím návrhu tohoto vyøizuje se petice studentù èeských o zavedení èeských pøednášek na universitì.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Durch Annahme dieses Antrages wird die Petition der böhmischen Studenten um böhmische Vorlesungen an der Universität für erledigt erklärt.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts zu erwähnen ist, so schreite ich zur Abstimmung, und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrag zustimmen, die Hände zu erheben. (Geschieht).


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XXXIX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIX. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Der Antrag ist angenommen.

Zpravodaj prof. Tomek: Dovoluji si dle pøíkladù èasto v tomto shromáždìní již daných navrhnouti tøetí ètení tohoto návrhu.

Oberstlandmarschall: Nach dem vorliegenden Beschlusse, der aus mehreren Absähen besteht, stellt der Herr Berichterstatter den Antrag, sogleich zur dritten Lesung zu schreiten.

Ich bitte diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, durch Handaufheben dieß zu erkennen zu geben.

Ich stelle daher die Anfrage an das h. Haus, ob diese gefassten Beschlüsse im Ganzen angenommen werden?

Jestli slávne shromaždìní pøijíma návrh v celosti?

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrag zustimmen, die Hände aufzuheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist in dritter Lesung angenommen.

Ich erlaube mir, dem h. Hause eine soeben au mich gelangte Zuschrift des H. Vizepräsidenten der Statthalterei zur Kenntniß zu bringen. (Liest):

"Zu meinem großen Bedauern haben gestern vor dem Landtagshause Szenen stattgefunden, die, wie Euer Excellenz in Ihrer Zuschrift ganz richtig bemerkten, offenbar einen demonstrativen Charakter hatten und durchaus nicht dazu geeignet sind, die Freiheit der Berathungen des Landtages aufrecht zu erhalten. Es ist zu bedauern, daß gestern die von mir angeordneten Maßregeln seitens der exekutiven Organe weder entsprechend aufgefasst, noch gehörig durchgeführt wurden.

Ich habe der Einladung Eurer Excellenz zufolge, die nothwendige Verfügung getroffen, um die Wiederkehr einer solchen Demonstration zu verhin-dern. Ich bin entschlossen, der dießfälligen Anordnung auch kräftigst Nachdruck zu verleihen."

Dr. Sladkowský: Ich bin durchaus nicht gesonnen. Euer Excellenz bezüglich jener Vorkehrun-gen, welche zu treffen für geeignet befunden wurde, vielleicht im Geringsten entgegen treten zu wollen. Ich bin vollkommen damit einverstanden, daß wirk-lich die Gallerie nicht im Geringsten und das Publikum überhaupt nicht im Geringsten die Freiheit der Berathungen dieses h. Hauses stören sollen.

Allein ich erlaube mir eben ganz im Einverständnisse mit den jetzigen Vorkehrungen nur zu konstatiren, daß eben durch das, was gestern vorgefallen ist, die Freiheit der Berathungen nicht im Geringsten gestört war, nachdem dieser Vorfall geschehen ist, als schon nicht nur die Berathung beendet, sondern selbst die Abstimmung vollendet und das Resultat derselben verkündet war. — (HIuèné výbornì v Ceutrum).

Ich wiederhole, Euere Erc., ich will durchaus nicht billigen, daß es so geschehen ist, nur gegenüber den vielfachen Aeßerungen, die gestern hier im hohen Hause von einer Seite gethan worden sind, daß unter solchen Umständen ein Verbleiben in diesem Hause nicht möglich wäre, und gegenüber den vielen Aeßerungen, die sogar in der Journalistik auf Grund dessen gethan worden sind, als ob die Freiheit der Berathung gehemmt worden wäre, dagegen will ich mich verwahren und nur hinzufügen, meine Herren, daß ich sie erinnern will auf eine Sitzung im Jahre 1863, wo die Berathung über das Gemeindegesetz gepflogen wurde.

Damals, als dieser Beschluß gefasst wurde, da hat eben auch die Gallerie ihre Beifallsbezeugungen-ge than, und es wurde von der damaligen Minorität— es wurde zwar die Gallerie von Seite des Oberst-landmarschalls damals auch zur Ordnung gewiesen— nicht jene Aeußerung gethan, die von der Minorität gestern gethan wurde.

Es wurde von der damaligen Minorität nicht behauptet, daß deßwegen schon die Freiheit der Berathungen gefährdet war.

Uebrigens, wie gesagt, meine Herren, habe ich diese Bemerkung gethan, um dieß lediglich zu konstatiren. weil wirklich in die Oeffentlichkeit hinaus-getragen worden ist, als ob die Freiheit der Bera-thungen gestört worden wäre.

Ich wiederhole nochmals, daß ich für die Zu kunst vollkommen einverstanden bin mit den Vor-kehrungen, die Seine Erc. zu treffen für gut befun-den hat. (Bravo, výbornì im Centrum.)

Dr. Herbst: Ich bitte ums Wort!

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß ein-zelne Aeßerungen hier im Hause wohl kein Gegen-stand der Besprechung sind.

Ich halte es für das Zweckmässigste, wenn die Sache hiemit als abgethan betrachtet würde, da schon entsprechende Vorkehrungen getroffen sind, um für die Zukunft Aehnlichem vorzubeugen.

Uebrigens glaube ich, dürfte die Berufung auf Präzedenzfälle. so sehr ich selbe zu schätzen weiß, doch nicht in dieser Beziehung maßgebend sein.

Dr. Herbst: Ich bitte mir nur zu einer kurzen Bemerkung das Wort zu erlauben.

Ich will nur konstatiren, daß das Ansammeln des Pöbels bereits in den Nachmittagsstunden des gestrigen Tages (große Aufregung im Centrum, Ru-fe: "zur Ordnung" hört! hört! Pöbel! Links Rufe: "So war es," Oberstlandmarschall läutet) —

Ja! ich muß es wiederholen (neue große Bewegung im Centrum, Oberstlandmarschall läutet.)

Prof. Tonner: Wir bitten Erc. um den Ordnungsruf! (Oberstlandmarschall läutet.)

- Seidel: Wir bitten, den Redner zur Ordnung zu rufen.

Prof. Herst: Ich bitte mich doch ausreden zu lassen.

Oberstlandmarschall: Ich habe die Ordnung im Hause festzuhalten, und darauf zu sehen, daß der parlamentarische Anstand nicht verletzt werde; aber ich kann die Bezeichnung des Prof. Herbst nicht auf das Haus beziehen und außerhalb des Hauses steht mir keine Disziplinargewalt zu.

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XXXIX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIX. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Ich habe aber bereits erklärt, und den Wunsch ausgesprochen, die Sache fallen zu lassen.

Prof. Herbst: Ich muß meine Bemerkung rechtfertigen und zwar dadurch, daß einzelne Abgeordneten mit den beleidigendsten Aeußerungen durch das aufgestellte Spalier durchzugehen genöthigt waren, und daß von gebildeten Leuten solche Aeußerungen nicht ausgehen, daß aber den ganzen Nachmittag Ansammlungen stattfanden — während unserer Berathung im Hause — so daß es kaum möglich war, in das Haus zu gelangen, daß also nicht bloß die Beifallsrufe, sondern auch die Verbindung zwischen der Gallerie und der vor dem Hause ange-sammelten Menschenversammlung der Grund war, warum wir glaubten, daß sich Euere Excellenz an dieselbe mit vollem Rechte gewendet hat, daß aber auch am Schlusse der Generaldebatte, und da noch die Spezialdebatte in Aussicht stand, die Berathung im Hause also noch nicht zu Ende war, jene De-monstration eintrat.

Oberstlandmarschall: Wir übergehen zum nächsten Gegenstande der Tagesordnung.

Fortsetzung des Berichtes der Berathung über den Landesvoranschlag.

Ich habe noch einige Einladungen dem hohen Hause zur Kenntniß zu bringen.

Die Schulkommission wird für heute um 6 Uhr Abends zur Sitzung eingeladen;

die Mitglieder der Kommission zur Durchführung der Gleichberechtigung im Amte werden zur Kommissions-Sitzung für heute Abend 6 Uhr eingeladen;

die Kommission über das Sicherheitsgesetz wird für Morgen 9 1/2 Uhr früh zur Sitzung eingeladen.

Mit Rücksicht auf diese mitgetheilten Einladungen und mit Rücksicht auch die gestrige sehr lang dauernde Sitzung dürfte es angemessen sein, die heu-tige Sitzung abzukürzen und sie zu schließen.

Ich werde daher die Fortsetzung der Berathung für Morgen auf die Tagesordnung sehen und derselben noch zufügen die 1. Lesung der beiden An-träge der Abgeordneten Dr. Stradal und Stangler, der erste bezüglich der Regelung der Schifffahrt auf der Elbe und Moldau, der zweite betreffend die Kommassation der Grundstücke, und endlich den Kom-missionsbericht über das Pensionsnormale.

Dr. Rieger (von der Tribune): Ich bitte die Strassenkommission, sich Morgen 9 Uhr zu versammeln.

Oberstlandmarschall: Nächste Sitzung Morgen 10 Uhr.

Die Sitzung ist geschloffen.

(Schluß der Sitzung 12 Uhr.)

Ritter v. Kalina,

Verifikator.

Franz Wokoun

Verifikator.

Josef Benoni

Verifikator.


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