Sobota 24. února 1866

Stenografischer Gericht

über die

XXXV. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1661, am 24. Februar 1866.

Stenografická zpráva

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XXXV. sezení čtvrtého roč. zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 24. února 1866.

Vorsitzender: Beim Beginn der Sitzung Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch - Panthen. später Oberstlandmarschall- Stellvertreter J. U. Dr. Wenzl Bělský

Gegenwärtig: Die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthaltereirath Johann Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Předseda: Při počátku sezení nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen, později náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. v. pr. V. Bělský.

Přítomní: Poslancové v počtu dastatečném k uzavírání platnému.

Zástupce vlády: C. k. místodržitelský rada Jan Neubauer.

Počátek sezení o 10 hod. 45 min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Die Herren Abg. Oliva und Jeřábek sind durch Krankheit verhindert, an der heutigen Sitzung Theil zu nehmen.

Ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Unter der Zahl 338 ist an den Landtag eine Vertrauens- und Dankadresse der Stadtvertretung von Brandeis an der Adler durch den Herrn Abg. Dr. Šwestka überreicht worden.

Dieselbe wird ihrem vollen Inhalte nach in den stenographischen Bericht aufgenommen.

Von den Landtagseingaben wurde Nr. Ext). 335 eine im Wege des Landesausschusses angelangte Petition, betreffend die neue politische Bezirkseintheilung, der Kommission für die politische Bezirkseintheilung zugewiesen;

Nr. Exh 339. ein im Wege des Nepomuker Bezirksausschusses überreichtes Gesuch der Gemeinde Černowes, um Ausscheidung aus dem Verbande der Marktgemeinde Měčin, wurde dem Landesausschusse zur Behandlung übergeben;

Nr. Erh 343. Gesuch der Bezirksvertretung Niemes, um Ertheilung einer Subvention zum Bau von Bezirksstrassen wurde der Kommission für Stras-senangelegenheiten zugewiesen.

Nr. Erh 340. Bericht des Landesausschusses betreffend die Regulirung des dem Lande gehörigen Grundkomplexes. wurde in Druck gelegt, ist jedoch in Reinschrift der Budgetkommission zur Behandlung zugewiesen worden.

Zugleich ersuche ich den Herrn Obmann der Budgetkommission, bei Verhandlung dieses Gegenstandes den Herrn Referenten Grafen Thun vorzuladen, weil es sich gleichzeitig um Entscheidung einer sehr dringenden und wichtigen Angelegenheit handelt, die bis zum Ende dieses Monats zum Abschluß gelangen muß.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Sněm. sekretář Schmidt (čte:)

820) Posl. pan dr. Škarda: žádost zastupitelstva města Nové Kdyně, aby město to v příčině volení poslance do sněmu vřaděno bylo do skupení měst a míst průmyslových.

Nejv. maršálek: Komisi pro revisi řádu volebního do sněmu.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

822) Abg. Herr Tachezy: Gesuch der Stadtvertretung Eger um Bewilligung zur Einhebung des Bierkreuzers auf 10 Jahre.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

823) Posl. pan Faber: žádost městské rady v Sedlci za příčinou vypovězení veřejné nemocnice v Prčicích a nabídnutí, pod jakými výminkami by nemocnice ta do správy obce sedlecké odevzdána býti mohla.

Nejv. maršálek: Petiční komisi.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

827) Posl. pan Zeithammer: žádost posluchačů polytechnického ústavu zemského, aby se z důchodů zemských dala některým technikům podpora za příčinou návštěvy příští světové výstavy v Paříži.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Angelegenheiten des Polytechnikums.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

828) Posl. pan Fingerhut: žádost správy záložny novopacké, aby byly záložny osvobozeny od kolků a jiných poplatků.

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XXXV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Vysoce slavný sněme!

Od toho velepamátného okamžiku, v kterémž nejvznešenějším slovem Jeho c. k. apošt. Veličenstva, našeho nejmilostivějšího Krále i národ Český znova povolán byl, spolu říditi, měniti a opravovati osudy tohoto staroslavného království k svému obecnému dobrému, užitku a prospěchu, jakož i tímto mocným prostředkem spolu se přičiňovati ku zvelebení a rozšíření slávy a mohutnosti říše Rakouské, v jejichžto mezích po tak mnohé věky národ Český vždy věrně u upřímně oddaný nejslavnějšímu rodu panovníkův svých společně s ostatními národy přežil a přežíti chce časy pokojné a nad to i věrně a statečně vytrval a vytrvá i v dobách odporných, — od toho šťastného dne, kterýmž od dávných věků v tomto slavném království známý a proslavený život ústavní ovšem v spůsobě novější avšak i opravy spravedlivější a dokonalejší mnohostranně vyhledávající znova oživen byl; staly se Vysoce slavným Sněmem s pilností neunavenou a s věhlasností znamenitou, napotom z nejdokonalejšího věcí uvážení a po nejmilostivějším uznání a schválení Jeho c. k. apošt. Veličenstva Krále našeho tak důležité mnohých zemských věcí nápravy a obnovy, kterýmiž s jistotou největší obecnému dobrému všeho obyvatelstva tohoto království u míře veliké pomoženo bude, ani toho nechtíce připomínati, že znamenitým tímto prospěchem ve samosprávě a zákonodárství zemském i jiná království a země říše rakouské na tytéž aneb podobné prostředky a cesty pomysliti přivedeny jsou.

Díla taková slavného Sněmu netoliko povzbuzují mysli i srdce občanův k velikým nadějím v brzké a jisté odstranění nesnází, pogrom a křivd na Národ český přišlých, nýbrž i srdce obyvatelův všech nezvratnou důvěrou v nové povýšení, v krásný rozkvět a v nezkalenou obnovenou Slávu jména, jazyka i království Českého, nezvratnou důvěru v slavné zastupitelstvo zemské, jež vše, co Národu svatým jest, tak statečně opět k platnosti dávné přivésti a je hájiti se snaží, vše, co blahobytu a vzdělání Národa pomáhá, zlepšiti, rozmnožiti a rozšířiti usilovně a s pravou občanskou obětavostí nepřestává.

Tak že se stane, doufáme všickni, i aby se stalo jistě, na všemocnosti Páně denně vyprošujeme.

Slavné korunování Jeho c. k. apošt. Veličenstva na Krále Českého, což za příčinou vznešené adresy Vysoce slavným Sněmem jmenem a na místě tohoto království podané, na novo slovem císařským přislíbeno jest, povznese a postaví Národ český na místě, kdež pro slavnou minulost svou, pro přítomnou svoji vzdělanost, průmysl a bohatství, jakož i pro nadějnou budoucnost postaven bytí má; spojí nás potomstvo, nastupující znova dráhu veřejného a politického života, se slavnými předky našimi, aby koruna Svatého Václava zastkvěla se vedle korun jiných slavných království.

Uskutečněním rovnoprávnosti jazykové, kteráž na ten čas ještě toliko obecným a středním školám získána byla, avšak po vznešeném úmyslu Vysoce slavného Sněmu bohdá i na školách vyšších i v úřadech bez vší ujmy v život uvedena bude, dostane se národu českému v skutečnosti opět práva po dlouhé věky jemu bud odňatého, buď zkracovaného, dostane se jemu v plné míře těch prostředkův, aby pomocí jazyka sobě přirozeného stal se jakož druhdy býval, národem slynoucí učeností a vzdělaností mezi národy.

Zrušením některých zbytkův bývalého nevolnictví, kteréžto usnešení vznešené všudy spů-sobilo radost velikou, kterémužto drahocennému usnešení Nejmilostivější náš Král svého vysokého schválení odepříti ráčiti nebude, učiní národ český na dráze velikých snah a vývojů v životě veškerých národův opět krok znamenitý; a jakož i ti, jimž se dostane uvolnění a složení břemen dávných, Vysoce slavnému Sněmu a Jeho c. k. apošt. Veličenstvu, Nejmilostivějšímu králi našemu za to blahořečiti a povinné díky vzdávati budou.

To vše bedlivě a s potěšením uvažujíce v mysli své, s nejhlubší pokorou podepsaný starosta a výbor obce města Brandejsa nad Orlicí uznali jednomyslně za svou povinnost, aby jménem a na místě též obce nimi zastoupené Vysoce slavnému Sněmu po tak mnohých důležitých a nesnadných, avšak obecnému dobrému vždy užitečných pracích a usnešeních vyslovili nejhlubší úctu a ouplnou, v ničemž nezvratnou i neproměnitedlnou důvěru, již obyvatelstvo města Brandýsa nad Orlicí v Vysoce slavný Sněm od početí jeho zasedání až po dobu nynější v srdcích svých chová a udržuje.

Podepsaný starosta a výbor co tlumočníci tohoto obecního důvěrného smýšlení a úcty vznášejí protož k Vysoce slavnému Sněmu pokornou prosbu, aby ohlas této občanské důvěry co nejlaskavěji vyslyšeti a přijmouti ráčil.

Bůh žehnejž dalším dílům Vysoce slavného Sněmu!

Dáno v Brandejse nad Orlicí dne 20. února 1866.

Starosta a výbor obecní:

Matějka m. p.

Gustav Hanák m. p.

J. Jeníšta m. p.

radní.

J. Brundýský m. p.

J. Krombholz m. p.

Gustav Stock m. p.

radní.

František Kašpar m. p.

Vácslav Flieder m. p.

Josef Stock m. p.

zástupce velkostatkáře.

Jan Dvořák m. p.

Jan Březyna m. p.

Jan Kumpošt m. p. .

Josef Mareš m. p. . .


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XXXV. Sitznung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXV. sezeni 4. ročního zasedání 1866.

Die Kommission zur Revision der Wahlordnung wird zu einer Sitzung für Morgen Sonntag 10 Uhr Vormittags eingeladen.

Die Petitionskommission wird auf Dienstag den 27. Feber Vormittags 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Die Budgetkommission wird für Montag 9 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Nach dem dermalen bereits zahlreiche Vorlagen der Beschlußfassung des hohen Hauses harren, werde ich die nächste Woche die Sitzungen Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag abhalten, und es wird daher lediglich Mittwoch frei bleiben.

Nachdem die Sitzungen schnell auf einander folgen, so wäre es wünschenswerth, daß die Dauer derselben nicht zu lang wäre; das hängt nur davon ab, daß mich das hohe Haus in die Möglichkeit versetzt, die Sitzungen früher anzufangen, dadurch, daß die Herren sich zeitlich und pünktlich um die bestimmte Stunde einfinden.

Die Petitionskommission hat vielleicht noch in Unkenntniß dieser Eintheilung für Dienstag 10 Uhr eine Sitzung angesagt.

Herr Wenisch: Ich verlege sie auf Mittwoch.

Oberstlandmarschall: Also ich bitte es zu berichtigen; es wird die Petitionskommission anstatt Dienstag für Mittwoch den 28. Feber zu einer Sitzung eingeladen.

Wir übergehen zur Tagesordnung.

Der nächste Gegenstand ist Fortsetzung der Debatte über den Beamtenftatus.

(Der Oberstlandmarschall verlässt seinen Sitz und den Vorsitz übernimmt der Oberstlandmarschall-Stellvertreter.)

Náměstek nejv. maršálka: Čtvrté oddělení: zemská pokladnice.

4. Abtheilung: Landeskassa.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Ich möchte mir dem hohen Hause den Antrag erlauben, da nun der Bericht durch längere Zeit bereits in den Händen der Mitglieder ist, gestatten zu wollen, daß von der Lesung des Berichtes selbst Umgang genommen und nur der Antrag abgelesen und die Debatte darüber eröffnet werde.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Stimmt daß hohe Haus dem zu?

Ich bitte es erkennen zu geben.

(Es geschieht durch Handaufheben.)

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Ein hoher Landtag wolle beschließen: "Die mit - dem Berichte des Landesausschusses vom 14. Feber 1863 Z. 2998 für die Landeskassa beantragten Dienst-Posten mit den vorgeschlagenen Gehaltsbezügen werde genehmigt und dem Gesuche der Landeslassabeamten um eine Aufbesserung der Gehalte keine Folge gegeben."

Slavný sněme raciž uzavřití:

Služební místa, zprávou zemského výboru ze 14. února 1863 č. 2998, pro zemskou pokladnici spolu s příslušnými služnými platy navržena schvaluje se, a žádost od úřadníků zemské pokladnice za zvýšení platů podaná, se odmítá."

Jetzige Landeskassa:

1 Kassadirektor mit.........

2000 fl.

1 Kassakontrollor mit........

1600 fl.

1 Kassaliquidator.........

1200 fl.

2 Kassierer jeder mit 1200 fl ....

2400 fl.

1 Kassaadjunkt mit.........

1000 fl.

2 Kassaadjunkten jeder mit 900 fl. . . . 1800 fl.

3 Kassaossiziale per 800 fl. zusammen . 2400 fl.

3

per 700 fl. .. .

2100 fl.

4 Kassaassistenten per 600 fl. ,. .

2400 fl.

3 Kassapraktikanten per 300 fl. zus. . . 900 fl.

21 d. i. 18 Beamte, 3 Praktik. Summa 17800 fI.

Nynější kasa zemská:

1 ředitel kasovní s........

2000 zl.

1 kontrolor kasovní s...... .

1600 zl.

1 liquidator s..........

1200 zl.

2 kasírové po 1200 zl......

2400 zl.

1 kasovní adjunkt s.......

1000 zl.

2 kasovní adjunkti po 900 zl . . .

1800 zl.

3 kasovní oficiálové po 800 zl. . . .

2400 zl.

3 kasovní oficiálové po 700 zl. . . .

2100 zl.

4 kasovní asistenti po 600 zl. ... ,

2400 zl.

3 kasovní praktikanti po 300 zl. . .

900 zl.

21 totiž; 18 úřadníků, 3 prakt. suma 17800 zl.

Vicepräs. Dr. Bělský: Schon gestern hat sich Hr. Dr. Schubert vormerken lassen bei dieser Abtheilung der Kommissionsanträge, um dagegen zu sprechen; ich. ertheile ihm das Wort.

Dr. Schubert: Die Tendenz des vorliegenden Berichtes gehet im allgemeinen dahin, die Beamten der hohen Landesvertretung in ihren Bezügen, den Landesfürstlichen Beamten II. Gattung wenigstens gleich zu stellen, wo möglich auch besser zu halten.

Es hat der Bericht auch diesem Gedanken in seinem ganzen Laufe gehörig Folge gegeben und eine einzige Ausnahme ist nur bei einzelnen Beamten der Buchhaltung und bei der ganzen Kategorie der Kassabeamten eingetreten.

Es ist nun immer eine mißliche Sache, wenn man das ganze System von Beamten, in seinem Bezuge aufbessert und bezüglich einzelner Kategorien dießfalls eine Ausnahme macht und sie weniger günstig behandelt.

Es hat das einen Anschein, als ob wirklich diese Kategorie von Beamten in ihrem Dienste nicht so wichtig wäre, oder als ob dieselbe den Dienst nicht mit jener Sorgfalt behandelt, die man von ihr erwartet und ich glaube, daß es um so weniger gerathen ist, wenn es Kassabeamten betrifft, wo man gewöhnlich diese Art von Beamten vor Geldverlegenheit zu bewahren sucht, und ihnen eine sorgenvolle Stimmung zu ersparen trachtet.

Der betreffende Bericht ist zu der Anschauung gekommen, daß die Aufbesserung der Kassabeamten nicht stattzufinden hat, in dem die Kommission den

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XXXV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Personal und Gehaltstatus der Kassabeamten verglichen hat mit dem Personal und Gehaltstatus zweier Aemter in der landesfürstlichen Regie, und gefunden hat. daß, obwohl in dem einen Amte die Beamten besser gestellt sind, sie doch in dem zweiten Kassaamte schlechter gehalten sind; und daß also die Landeskassabeamten in der Mitte liegend sich über eine ungerechte Zurücksetzung nicht zu beklagen hätten.

Die beiden landesfürstlichen Kassen sind die Landeshauptkassa und die Prager Sammlungskassa. Die Landeshauptkassa hat einen Geschäftsumgang und einen Geldumsatz von etwa 88 Millionen, die Landeskassa aber nur ein Revirement von 42 Mil-lionen und doch, sagt der Bericht, sind die Beamten der Landeshauptkassa nicht um vieles besser gestellt als die Beamten der Landeskassa.

Ich glaube aber, es hat hier die Kommission auf einen Punkt zu wellig Gewicht gelegt und zwar auf den, daß bei der Landeshauptkassa 50 Personen mit dem Geschäfte betheiligt sind; bei der Landeskassa aber nur 18, — und wenn man die 3 Praktikanten dazu rechnet 21 Personen.

Es kommt also hervor, daß bei der Landeshauptkassa die Beamten nicht nur lücksichtlich ihrer Besoldung, sondern auch rücksichtlich der Geschäftstheilung günstiger behandelt sind.

Das ist freilich nicht wahr, wenn man die 2. landesfürstliche Kassa ins Auge fasst, nämlich die Prager Sammlungskassa. Bei der Prager Sammlungskassa findet sich ein Geldumsatz von 24. Mit-lionen vertheilt unter 13 Personen, und wie gesagt bei der Landeskassa ein Geldumsatz von 42 Millionen vertheilt unter 18 oder 21 Personen.

In dieser Beziehung ist nun zwar was den Geschäftsumfang und die Geschäftskraft anbelangt das Verhältniß zwischen diesen beiden Kassen so ziemlich gleich, aber was die Besoldung anbelangt, sind die Beamten der Prager Sammlungskassa geringer dotirt.

Ich kann es nicht für angemessen finden, daß man sich irgend eine Anstalt zum Muster nimmt, wo allgemein anerkannt ist, daß bei ihrer Besoldung ein sehr geringer Maßstab angenommen wurde, und diese Besoldung vor der Hand als unzulänglich be-trachtet werden mußte.

Es ist das ein Uibel, was alle Landesfürstlichen Beamten wenigstens der untern Kategorie betrifft.

Das hat die Regierung selbst eingesehen, sie hat aber auch die Hände nicht müssig in den Schooß gelegt, sie hat erkannt, daß für den Moment wegen des mißlichen Standes der Finanzen keine Aushilfe gegeben werden könne; sie hat sich bestrebt, dieß anzubahnen.

Sie hat z. B. da den Weg eingeschlagen, daß sie einen großen Theil der landesfürstlichen Geschäfte den Kommunalbehörden aufgebürdet hat, die natürlich sich eigene Beamten schaffen und sie auch besolden müssen.

Dadurch ist es möglich geworden, daß der Beamtenstand geringer wird, und daß also mit dem-selben Kostenaufwand seine Bezüge vergrößert werden können.

Darauf, daß man diejenigen,Beamten, die man von dem ständischen Oberkassieramte herübergenommen hat, in ihrem Gehalt erhöht hat, auf diesen Umstand kann ich kein großes Gewicht legen, denn wenn man den Geschäftsumfang der Landeskassa vergleicht mit dem eingeschränkten Wirkungskreis und mit der erlöschenden Thätigkeit der früheren ständischen Beamten, wird man finden, daß man unumgänglich gezwungen war, den von der Landeskassa übernommenen Beamten höhere Gehalte zuzuweisen.

Man rechtfertigt endlich auch noch die minder günstige Behandlung der Landeskassabeamten, indem man sie gegenüber den Büchhaltungtzbeamten als derart darstellt, als ob ihr Geschäft minder wichtig, als ob ihr Geschäft minder verantwortlich sei.

Es ist wohl nicht hier der Ort, sich jetzt über die Landesbuchhaltung auszusprechen, ich bin vollkommen überzeugt, daß die Geschäfte der Landesbuchhaltung wichtig — verantwortlich und vielseitig sind, und unter anderen die Intelligenz bei einzelnen Personen gefordert wird, die bei der einzelnen Kassa nicht gesucht zu werden braucht.

Aber das muß ich denn doch auch konstatiren, daß die Kassabeamten auch sehr wichtige und verantwortliche Geschäfte zu besorgen haben, daß die Kassabeamten in unmittelbare Berührung mit dem Publikum kommen müssen, aber ungeachtet der ihnen gebotenen Zerstrenung die ganze Aufmerksamkeit ihren Geschäften widmen müssen, denn bei ihnen ist ein Versehen ein Ersatz.

Der Kassabcamte muß genau kennen die verschiedenen Geldsorten, er muß wissen, wie lange sie zu gelten haben, wann sie widerrufen find, er muß sich immer gegenwärtig halten die Merkmale, an denen er die Echtheit oder Unechtheit erkennt, er muß genau die Kassastunden einhalten, er muß genau sein in der Kassaskontrirung, er muß sich diesem anstrengenden Kassageschäfte unter jedweder Stimmung hingeben, mag er kränklich sein, es darf dich doch nicht das Kassageschäft alteriren, dieß muß unumwunden und gleich besorgt werden.

Es ist daher auch oft vorgekommen, und es ist ein Erfahrungssatz. daß die Kassabeamten sich viel früher abnützen, als andere Beamte, es ist auch anerkannt, daß man an treuen, verläßlichen Kassieren nicht gerade einen Ueberfluß hat, und ich glaube, wenn auch diese Schilderung eigentlich nur die Kassiere und Adjunkten betrifft, daß sie auch Bezug haben müsse auf jüngere Kassabeamten, denn auch diese will man zu guten Kassieren, zu guten Beamten erziehen und muß sie aufmuntern, damit sie sich nicht den Geschäften entziehen, welche an und für sich gefährlich und sehr unbequem sind. Ich glaube aber auch noch, auf ein Moment aufmerksam machen zu sollen, welches in den speziellen Verhält-nissen der gegenwärtigen Zustände seinen Grund hat.


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XXXV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Es ist nämlich möglich, daß die Kassabestände, die man gerade in dem, Moment nicht verwendbar findet, bei irgend einer Geldanstalt fruchtbringend anť zubringen. Es können nun die Kassabeamten, wenn sie sich eifrig, bezeugen oder besonders regsam,sind, wenn sie, was über ihre Schuldigkeit sich nicht genau an die Amtsstunden binden, können sie da dem Lande eine große Einnahme verschaffen, und es hat sich auch wirklich gezeigt, daß der Kassabeamte durch eine solche interimistische und zeitweilige Fruktisicirung eine Einnahme dem Lande verschafft, die beinahe an 400000 ausmacht.

Diese Schilderung der Wichtigkeit der Kassabeamten ist nichts neues, ist auch in diesem hohen Hause nicht zum erstenmal vorgekommen und um diese zu begreifen, erlaube ich mir auf eine Stelle aus dem Berichte der Budgetkommission für den Voranschlag für das Jahr 1883 hinzuweisen. Sie lautet:

"Es fällt übrigens auf, daß die unteren Kategorien bei der Landeskassa geringer als jene bei der Buchhaltung dotirt sind, wo es doch allgemein anerkannter Grundsatz ist, daß Kassabeamten in Berücksichtigung ihrer verantwortlichen Dienstleistung verhältnißmäßig besser besoldet werden."

Was für damals wahr wir, ist auch wohl für jetzt wahr, und darum kann ich dem hohen Hanse, die gänzliche Verweigerung irgend welcher Zubesserung der Gehalte für die Landeskassabeamten zur Annahme nicht empfehlen.

Ich muß vielmehr den Antrag stellen, das h. Hans geruhe zu beschließen, es sei der Gehalt des Liquidators von 1200 auf 1400 fl., der beiden Kassiere von 1200 ebenfalls auf 1400 fl.. des ältesten Adjunkten von 1000 fl. auf 1200 fl,, der 2 anderen Adjunkten von 900 auf IN00 fl., der 3 älteren Offiziale von 800 auf 900 fl., der 3 jüngeren Offiziale von 700 auf 800, und der 2 älteren Assistenten von 600 auf 700 fl. zu erhöhen.

Für die jüngeren wird keine Gehaltserhöhung beantragt, weil es angenommener Grundsatz ist. der eine gute Absicht in sich schlicht, daß man die jungsten Beamten in ihrer Stellung nicht unnöthig erhöht. Es würde auf diese Art dem Lande eine Ausläge von 1800 fl. mehr zugemuthet, welche sich unter die Beamten, vertheilt, es wird aber auch dadurch die Zufriedenstellung einer sehr wichtigen Kategorie von Beamten geschaffen, sie würden dadurch yon einer gewissen Zurücksetzung gewahrt und es würde überhaupt das System der Aufbesserung durch eine große Reihe von Beamten konsequent durchgeführt.

Ich empfehle daher diesen meinen Antrag der wohlwollenden Berücksichtigung des hohen Hauses.

Náměstek nejv. zemsk. maršálka Dr. Bělský: Pan Dr. Sladkovský má slovo.

Dr. Sladkovský: Neměl bych snad ani žádného základu, na. kterém bych mohl posuzovat návrh komise stran úřadníků při pokladně zemské, kdyby pro tento návrh nebylo žádných jiných důvodů a žádných jiných předloh než právě té, která byla podána letos od komise. A však o tétéž záležitosti byl nám podán již také návrh od komise ustanovené k tomu vysokým sněmem v minulém zasedání, a tu měl jsem za povinnost svou, abych při posuzování návrhu nyní činěného, nahlédl také v předlohu a ve zprávu, která nám o tétéž záležitosti byla podána před dvěma léty.

Tu však pánové shledal jsem, že v obou zprávách jest tak příkrý odpor, že skutečně nelze ani pochopiti jak o téže věci v krátké době, dvou let, tak rozličné se mohly podat vysokému sněmu zdání, zdání takové, z kterých takřka jedno naprosto a přímo odporuje druhému; krátkým slovem v předloze letošní praví se, že není ani nejmenší příčiny k tomu, aby se na. úřadníky při pokladně zemské či vlastně na jejich žádosti vzal ohled, že tedy není zapotřebí, aby se jim o sebe méně platy zvýšily, poněvadž skutečně veškeré poměry úřadní při pokladně k tomu nepoukazují a nikterak toho nepodporují.

Již řečník přede mnou poukázal k jedné věci, která o této záležitosti musí rozhodovati, totiž k zprávě budžetní z r. 1863, kteráž zpráva výslovně k tomu poukazuje, že jest velmi podivnou věcí, kterak úřadníci při pokladně jsou poměrně mnohem níže placeni, než úřadníci při účtárně zemské, kdežto předce všeobecně bývá pravidlem, že úřadníci při pokladně a při pokladnách vůbec, za příčinou velké odpovědnosti, bývají také poměrně výše placeni. To, skutečně mám za to, že jest velmi pravý náhled; na tento náhled ale komise, či vlastně zpráva této komise nebere ohledu, a neklade na ní váhy tak, jak by skutečně v něm nebylo pravdy.

Avšak myslím pánové! že zajisté každý z nás uznává, že odpovědnost; která jest spojena s úřadem při pokladně, vyžaduje již v prospěch pokladny, aby úřadníci při pokladně byli postaveni tak, že se nemůže ani nejmenšího stínu vrhnouti na tu okolnost, jakoby úřadníci při pokladně nebyli dostačitelně zaopatřeni, a tedy kdyby nějaký nemilý případ se udal, aby se nemohlo říci veřejně, že není tomu divu, pakli se takového něco udalo, že úřadníci při pokladně nebyli postaveni tak, aby na žádný spůsob nebyli bývali k tomu svedeni nedostatkem.

Avšak ještě chci dále poukázat k zprávě, která nám o úřadnících při pokladně a o jejich úloze byla podána v posledním zasedání sněmu; tu pak praví se na str. 25.: Z právě uvedeného vyšetření vysvítá, že se převzetím tak znamenitých fondů a prací nevyhnutelně rozmnožil objem působení čtvero až osmeronásobně, totiž porovnáme-li jej s tím, co obnášel dříve při tak zvané stavovské pokladně, tedy že se objem nynější pokladky rozmnožil z čtvero až


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XXXV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXV. sezeni 4. ročního zasedání 1866.

na osmeronásobné, naproti čemuž se počet osob zvýšil ze 6 na 21.

Kdyby se ale bylo mělo zvýšit podle toho počtu, podle kterého se zvýšila práce úřadní pokladny, jelikož tedy čtyř- až osmeronásobně, bylo by se zvýšení ze 6 mělo státi místo na 21, na 24 neb až na 48; pročež praví zpráva dále; jen troj- a půlnásobně byl zvýšen počet úřadníků, tak že tedy nynější nová pokladnice, při níž, připočítáme-li k tomu vyvazovaci fond z více než 40,000.000, do roka súčtovat se musí přes 118 mil., úkol mnohem větší s menšími silami vykonává, nežli musela bývalá pokladnice vykonávat, která za posledních let vykazuje sotva 7 mil. súčtovaných, že tedy při takovém vyšším súčtování odpovědnost a počet zaměstnaných úřadníků i náklad na ni vedený, jest zcela ospravedlněný.

Dle této zprávy pánové, tedy skutečně bychom se měli tomu divit, že úřadníci při pokladně zemské tak velkou úlohu mají a že té úloze také jak všeobecně uznáno jest, tak chvalitebně dostojí; naopak k tomu ale ve zprávě, která nám byla letos podána, tvrdí se a odpírá se tomu. Tu přede vším se poukazuje k tomu, že byl stav úřadnictva zvýšen z 6, při dřívější pokladně stavovské, na 18 při nynější pokladně a že to nestojí v žádném poměru k počtu osob, které jsou při pokladně státní, čili pokladně království českého, neb tam jest prý 50 osob zaměstnáno, zde ale jen 18, tam prý obsahuje úkol těchto úřadníků ročně 69 mil. zlatých příjmů a 67 mil. zlatých výdajů, kdežto při pokladně zemské 42 mil. příjmů a 41 mil. výdajů, avšak jen dle tohoto samého čísla a dle těch samých čísel, zdá se mi, že skutečně by se nemohlo vytýkat naší pokladnici, že je přílišně přeplněna úřadníky, aneb že jest tam úřadníků nepoměrně mnoho; neb když jest těchto 42 mil. při pokladnici království českého, 69 mil. ale při státní, tedy by tato měla mít jen o 1/3 více úřadníků než zemská pokladnice, následovně by jich měla mít jen 24, kdežto má 50 úřadníků. Tu tedy skutečně se mi nezdá, že tímhle důvodem dokázáno jest to, že by úřadníci při pokladně zemské nebyli zaměstnáni v tom poměru, v kterém jsou zaměstnáni úřadníci při pokladně státní. Mimo to praví se také ještě ve zprávě, která nám byla letos podána, že z toho, co uvedeno jest, na bíledni leží, že se výbor zemský při organisaci úřadnictva a jeho platu pevně řídil dle své původní zásady, že totiž vyměří úřadníkům zemské pokladnice vyšší platy než jaké mají úřadníci stejné kategorie v úřadech císařských.

Na jiných místech se uznává ve zprávě samé, že úřadníci při pokladně státní jsou postaveni aspoň o to výše, že totiž číslo, které naznačuje roční plat každého úřadatka při pokladně státní se počítá v stříbře, kdežto zde se počítá jen v rakouské měně.

Na každý spůsob jsou účadníci při zemské pokladnici postaveni níže.

Není dle toho všeho, dle zprávy, která nám byla podána před 2 lety, není i dle toho, co jsem dříve uvedl, co nynější zpráva dle těch čísel, které naznačují jaksi povinnost a úkol obou pokladnic, není nikterak jasno, že by úřadníci při pokladně zemské byli méně zaměstnáni, a že by nezasluhovali aspoň stejného a však neli docela stejného, ne přece o několik zlatých ještě nižšího platu, nežli úřadníci při pokladně státní.

Není také pravda, že zemský výbor v tom ohledu úplně vyhověl svému úmyslu, tomu totiž, který se vyslovuje tím, aby úřadníkům zemským vůbec byly vyměřeny platy stejné, aneb možno-li ještě vyšší, než stejným úřadníkům státním.

Mezi všemi ostáními důvody, které se zde uvádí, totiž porovnání s pokladnicí státní, ještě v dolejších odstavcích zprávy letošní, a pak s pokladníci sběrací, mezi těmi důvody nenalézá se žádný, kterýby návrh komise více odůvodňoval a více ospravedlňoval, než-li právě ty, o kterých jsem se zmínil, a poněvadž již také pan řečník přede mnou porovnání toto a úsudky, které se z toho porovnání chtí učinit, z porovnání pokladnice státní se sběrací pokladnicí, poněvadž důvody tyto vyvrátil, nechci se dále ještě jednou do vyvrácení důvodů těchto pouštěti.

Doložím jen jedno:

Praví totiž zpráva na konci, že není také v petici úřadníků zemské pokladnice učiněn žádný návrh na zmenšení personálu, čímž by se nabylo žádaného zvýšení platu z nějakého fondu — nuže pánové, já nevím, jak dalece příjmy odborových úřadů zemských se objevily, že tehda se mohlo ušetřiti několik úřadníků snad, že z toho, co se na nich ušetřilo, že se mohlo zvýšiti ostatním úřadníkům, ale tento důvod nezdá se mi také býti docela spolehlivým, poněvadž se mi zdá, že předce, když někdy při úřadu je možno, počet úřadníků zmenšovat, že z toho nenásleduje již docela na jisto, že proto ostatní úřadníci budou pracovat více, neb to může míti velmi dobře své důvody a příčiny v tom, že původně snad v tom neb onom odboru úřadu bylo ustanoveno příliš mnoho úřadníků zbytečných, a tu ovšem je velmi snadno, učiniti nějaký návrh, že se několik těch původně zbytečných úřadníků může odstraniti, a z ušetřeného platu jejich, že se může ostatním úřadníkům plat zvýšit.

Ale tím, pánové! není věc nijak odůvodněna, pro zvýšení v tom neb onom odboru úřadním, a tím zároveň by se učinila veliká křivda úřadům jiným, při kterých se nemůže snad i při nejlepší vůli ušetřiti žádného úradníka, po-


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XXXV. Sitzung der 4. Jahres Session 1866.

XXXV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

něvadž nebyl původně žádný zbytečný ustanoven, nýbrž bylo původně ustanoveno zrovna tolik, kolik jich bylo na nejvýš zapotřebí; kdyby tedy úřadníkům takového odboru, kde uspoření není možné, potom se řeklo, proto Vám také nemůžeme přilepšit v platu, nemůžeme Vás postavit na roveň s úřadníky v ostatních odborech. Pánové! mám za to, že jak pan řečník předemnou také k tomu poukázal, že by byla skutečně křivda, kdybychom nyní, kde se uzná za potřebí zvýšiti plat veškerých úřadníků zemských, kdybychom z toho docela chtěli vyloučit úřadníky pokladny, poněvadž jsem přesvědčen, že dozajista mají nejméně aspoň tolik práce, a že musí tolik času věnovati úřadu, jako úřadníci ve všech ostatních odborech služby zemské, proto dovoluju si učiniti návrh:

Slavný sněme račiž uzavříti: roční plat úřadníků při zemské pokladnici od likvidátora dolů vyjma jen poslední dva asistenty budiž pro každého z nich zvýšen o 100 zl.

Tímto pánové se skutečně důchodům a pokladnici zemské neuškodí, poněvadž celé zvýšení bude dělat ročně asi 1200 zl., a myslím, že bude zvýšen právě oněm úřadníkům plat, kteří zvýšení mají zapotřebí, zejména k tomu poukazuji, pánové, co se týče officiálů při pokladně zemské.

Těm by se zejména stala křivda, kdyby se jim neměl zvýšit aspoň o 100 zl. plat.

Nechci porovnávati obor práce officiálů při pokladně zemské s oborem při zemské účtárně, a však jak dříve již jsem řekl, co do času, mám za to a co do práce, je úkol jejich stejný, a proto, nemají-li býti tak úplně rovni, jako nyní nejsou, mám za to, že nemají být tak daleko od sebe rozliční, kdežto při účtárně zemské mají officiálové 1100, 1000 a 900 zl., mají officiálové při pokladně zemské jenom 800 a 700 zlatých.

Tu pánové mám za to skutečně, když se nemají postavit na roveň a nemají býti nejvyšší kategorie officiálů při pokladně, mají aspoň býti postaveni na roveň druhé kategorii officiálů při účtárně.

Když ta má nyní 900 zl., že by také první kategorie officiálů příkladně mohla míti 900, druhá místo 700 — 800 zl.

Ich erlaube mir zu beantragen, die Gehalte der Landeskassabeamten vom Liquidator abwärts mit Ausschluß der letzten 2 Assistenten sind um je 100 fl. zu erhöhen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich werde rücksichtlich der gestellten Anträge die Unterstützungsfrage stellen.

Herr Dr. Schubert beantragt: Der h. Landtag geruhe zu beschließen, es sei der Gehalt des Liquidators von 1200 auf 1400, der 2 Kassiere von 12 ebenfalls auf 1400, des älteren Adjunkten von 1000 auf 1200, der 2 andern Adjunkten von 900 auf 1000, der 3 ältern Officiale von 800 auf 900; der 3 jüngern Offiziale von 700 auf 800, der 2 ältern Assistenten von 600 auf 700 zu erhöhen.

Sl. sněme račiž uzavříti, plat liquidatora budiž zvýšen z 1200 na 1400, plat dvou kasírů taktéž z 1200 na 1400 zl., nejstarších adjunktů plat z 1000 na 1200, plat 2 ostatních adjunktů z 900 na 1000 zl., plat 3 starších officiálů z 800 na 900 zl., a plat 3 mladších officiálů ze 700 na 800 zl., konečně plat dvou starších asistentů ze 600 na 700 zl. zvýšen.

Bitte diejenigen Herren, welche den soeben verlesenen Antrag des Hrn. Dr. Schubert unterstützen, die Hand aufzuheben.

Bitte, aufzustehen.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

ran Dr. Sladkovský ponavrhuje: Sl. sněm račiž uzavříti; Roční plat úřadníku při zemské pokladnici od likvidátora dolů vyjma poslední 2 asistenty budiž pro každého z nich zvýšen o 100 zl.

Die Gehalte der Landeskassabeamten vom Liquidator abwärts mit Ausschluß der letztern 2 Assistenten sind um 100 fl. zu erhöhen.

Prosím pány, kteří podporují tento návrh, aby vyzvedli ruku.

Návrh je podporován.

Wünscht noch Jemand das Wort?

Pollach: Meine Herren, da ich selbst Beamte bin, so wollen Sie mir glauben, (Rufe: laut) daß ich gewiß nicht entgegen bin, wenn den andern Beamten ganz angemessene Gehalte bewilligt weiden, aber ich muß doch gegen die von meinem geehrten H. Vorredner vorgebrachten Anträge einiges Wesentliche bemerken.

Ich kenne das Kassageschäft sehr genau. Ich weiß sehr gut, jene große Aufmerksamkeit zu würdigen, die ein. umfangreiches Kassageschäft erfordert.

Ich will aber hier keinen Vergleich anstellen zwischen anderen, bedeutenderen, oder ebenso bedeutenden Kassen, sondern nur in Kurzem eine Schilderung des wirklichen Kassabestandes oder der wirkli-chen Kassa-Gebarung bei der Landeskassa dem hohen Hause vorlegen.

Vor allem anderen bemerke ich - nur daß die Bemerkung des Hrn. Dr. Schubert unrichtig ist, daß die Kommission auf keine Erhöhung der Gehalte der Kassabeamten angetragen hat, dadurch daß sie sich dem Antrage des Landesausschusses angeschlossen, der eben bei der provisorischen Organisirung die Gehalte nach seiner eigenen Aeußerung angemessen benimmt hat.

Ich glaube, daß die Kommission, im Vergleiche zu dem früheren Bestande auch eine viel höhere Beoldung befürwortet hat. ich will also durchaus nicht den Geschäftsumfang hier in Betracht ziehen, sondern nur die einzelnen Gehalte, wie sie früher die Kassabeamten und Oberkontrollore gehabt haben.

Es ist also mit Rücksicht auf die bedeutendere Vermehrung der Geschäfte auch noch dafür gesorgt,


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XXXV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

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daß ihnen eine angemessene Erhöhung ihrer Gehalte beantragt worden. Was den Geschästsumfang der Kassa betrifft, so ist er zu gewissen Zeiten jedenfalls bedeutend, wenn z. B. die Termine zur Auszahlung der Grundentlastangskoupons und Zinsen kommt, und die Auszahlung der Gehalte, da mag der Geschäftsandrang bedeutend sein, und er ist auch wirklich bedeutend.

Aber meine Herren, die Perceptionen bei der Landeskassa geschehen meist in großen Summen, denn sowohl, die Zuschläge zu den Steuern, für die Grundentlastung und den Landesfond, werden von Steuerämtern erhoben,, und in die Landeskassa abgeführt und diese erhält alles das in bedeutenden Summen, es ist also die Verbuchung nicht bedeutend.

Ebenso die Dotationen an verschiedene Filialen der Gebär- und Findelanstalt, als auch des Irrenfondes. Bei der Führung der Kassa und bei der Auszahlung wird jedenfalls ein hoher Grad von Aufmerksamkeit erfordert, aber große spezielle Kenntnisse sind dazu nicht nöthig, denn die Buchhaltung schreibt ja, versteht sich im Wege der Zuweisung an kompetenter Stelle genau eine jede Post vor, wie und wann sie ausgezahlt werden soll.

Ist also Jemand einmal an der Kassa angestellt, so ist die Auszahlung keine besondere Mühe für ihn, nur erfordert sie eine bedeutende Aufmerksamkeit. Die Aulehen und was meine Herren insbesondere von Anlegung der disponiblen Baarschaften hier gesprochen wurde, das meine Herren macht keine so große Mühe, ist es einmal angeordnet, daß die entbehrlichen Baarschaften bei einer Bank, bei einem Eskomptgeschäfte oder sonst Frucht bringend angelegt werden sollen, so gehört von Seite des Vorstandes dazu nur ein Ueberblick des Ganzen, daß man zu beurtheilen weiß: Werde ich in den nächsten 14 Tagen so viel Geld benöthigen oder nicht, als in der Kassa liegt? Die Evidenzhaltung dieser verschiedenen Kassascheine ist wirklich keine schwierige Manipulation.

Die Kreditabtheilung geht wie bekannt beinahe ihrem Ende entgegen, und wird in kurzer Zeit ganz aufhören, weil die Abwickelung der Kreditgeschäfte bei den ehemaligen hochlöblichen Ständen bald ihr Ende finden wird.

Ich bin daher des Dafürhaltens, daß die Kommission durch die Befürwortung jener Gehalte, die der Landesausschuß für Kassabeamte beantragt hat, den vorhandenen reellen Verhältnissen zur Genüge entsprochen hat.

Oberstlandmarschall-Stellvertretel Dr. Bělský: Verlangt Jemand das Wort?

Herr Dr. Brinz.

Dr. Brinz: Ich habe leider nicht jene Detailanschaungen, welche dazu gehören, um dem Hrn. Vorredner gegenüber seinen Ausführungen zu entgegnen. Es sind vielmehr nur allgemeine Gesichtspunkte, cm die ich mich bei Abgabe meiner Stimme halten kann. Dabei gehe ich nicht etwa von einer Pergleichung. der betreffenden Beamtenkategorien mit den Beamten des Staates, mit den landesfürstlichen Beamten aus, denn das Prinzip ist für mich nicht maßgebend, daß Beamten hier oder dort gerade gleich gestellt sein müssen, aber worauf ich großen, Nachdruck lege, das ist der Umstand, daß verschiedene Kategorien unserer Beamten unter und neben einť ander nicht ungleich behandelt werden.

Das, meine Herren, glaube ich, verlangt die Gerechtigkeit, daß wir nicht die eine Klasse ohne triftigen Grund unter das Niveau der anderen Klassen stellen. In dieser Beziehung, glaube ich. kann nicht genug Nachdruck gelegt werden auf eine Aeußerung der Budgetkommission, deren heute, so viel ich weih, schon erwähnt worden ist, und zwar aus dem Jahre 1863, die dahin lautet, daß die unteren Kategorien bei der Landeskassa geringer als jene bei der Buchhaltung dotirt wurden, wo es doch ein allgemein anerkannter Grundsatz ist, daß Kassabeamten in Berücksichtig ihrer verantwortlichen Dienstleistung verhältnißmässig besser zu besolden sind.

Dieser letztere Satz ist, glaube ich, von ganz allgemeiner Giltigkeit und überall anerkannt. Wenn nun dessen ungeachtet die Kategorie der Kassabeamten nicht nur nicht besser, sondern niedriger gestellt ist, so glaube ich, liegt ein sehr triftiger Anlaß dazu vor, da auf einen der beiden im Hause gestellten Anträge einzugehen.

Wollte man etwa darauf reflektiren, daß vielleicht die Branchen, um die es sich handelt, weniger beschäftigt seien, so, glaube ich, könnte daraus lediglich die Anforderung auf eine Verminderung des betreffenden Standes entspringen, aber nicht eine geringere Dotirung derselben, wenn man anders von dem Grundsatze ausgeht, daß man lieber weniger und gut besoldete, als viele und minder gut besoldete Beamten haben soll; daß sie aber zu wenig beschäftigt seien, das, glaube ich, kann nicht behauptet werden, und ist nicht behauptet worden. Vielmehr ist, so weit meine Kenntniß reicht, die Arbeit derselben so groß, daß eine Verminderung derselben schwer möglich wäre; umsoweniger ist ein Anlaß aus die-sem Gesichtspunkte bei der Ungleichheit stehen zu bleiben, wie sie nach dem Kommisionsberichte besteht.

Dr. Škarda: Nemám úmyslu, abych mluvil pro zvýšení aneb proti zvýšení platů úřad-nictva při pokladně, ale vidím toho potřebu, abych ukázal k tomu, jak nepravý jest důvod, ku kterému se odvolával pan řečník přede mnou a již dříve jeden z pánův řečníků. Tito pánově porovnávají platy officiálů při pokladně a pak při účtárně, udávajíce, že platy při účtárně jsou vyšší; té věci tak není.

Jak ukazuje předloha, má pokladnice celkem 21 úřadníkův, a z těch má 5 aspoň 1200 zl. služného, tedy čtvrtý díl úřadníkův přijde na 1200 zl.; při účtárně jest 76 úřadníků a jen devět jich má aspoň 1200 zl., tedy teprv osmý díl přijde na 1200 zl.

Při účtárně jsou tedy hůř o pojovici placeni, než při pokladně —


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XXXV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

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Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Wünscht noch Jemand, das Wort?

Dr. Schrott: Es ist von einem der H. Vorredner gesagt worden, das Prinzip der Gerechtigkeit fordere zwischen den verschiedenen Kategorien unserer Beamten keine Ungleichheit eintreten zu lassen, sie nicht so zu stellen, daß die einen unter das Niveau der Behandlung der anderen herabsinken; ja, wenn wir das Prinzip so schroff, wie es Hingestell ist, wollen gelten lassen, dann müssen wir die Kanzleibeamten so zahlen, wie das Rahtstischpersonale.

Es mich also bei der Beurtheilung, wie die Besoldungen für die einzelnen Kategorien auszufallen haben, auf Etwas anderes als aus die gleichmässige Dienstleistung bei dem Lande Rücksicht genommen werden.

Es kann auf nichts anderes, meine ich, Rücksicht genommen werden, als auf die Anforderungen, welche die Dienstleistung an den Beamten in dieser Beziehung, auf seine geistige Thätigkeit und in dieser Beziehung auf die Summe der Kenntnisse in Anspruch nimmt, die er mitbringen muß.

Haben wir Kategorien von Beamten, für deren Dienstleistung grosse Vorkenntnisse, für deren Dienstausübung ein bedeutender geistiger Kraftaufwand erforderlich ist, so müssen diese Beamten bedeutend gezahlt werden; wo die Anforderungen der einen oder der anderen Richtung herabsinken, sinkt auch die Geldentlohnung herab.

Es ist sich wiederholt berufen worden auf die Ausführungen, die im Berichte der Budget-Kommission vom Jahre 1863 bestanden sind; allein beide Herren Vorredner haben ganz richtig citirt, daß in jenem Berichte steht: "es ist "auf" gefallen. Die Budgetkommission hat nicht gesagt: "Das ist unrichtig." Es ist der Kommission nur aufgefallen, sie hat das in Anregung gebracht, und Entscheidung darüber abgewartet von jener Kommission, daß zur Beurtheilung des Beamtenstandes unter Bestellung derselben gewartet werden wird. Diese Kommission ist gewählt worden, und hat sich in 2 verschiedenen Session darüber ausgesprochen. Die eine Kommission, die in der vorigen Session getagt, hat in ihrem Berichte — ich weih die Zahl nicht genau — und die gegenwärtig bestehende Kommission für den Beamtenstatus hat dieß erneuert, und die beiden Kommissionen haben durchaus nicht aus den nämlichen Mitgliedern bestanden.

Es sind in der jetzigen Kommissen 4 andere Personen, als in der vorjährigen; beide Kommissionen sind aber einstimmig zu der Ansicht gekommen, daß die Besoldungen, wie sie für den Benintenstatus der Kasse von dem Landesausschusse ursprünglich angetragen worden sind, sowohl den Dienstverhältnissen, als den Zeitverhältnissen vollkommen entsprechend sind.

Es ist von dem Herrn Vorredner Schubert angeführt worden für die Aufbesserung der Besoldung der Kassabeamten solle insbesondere sprechen ihr besonders wichtiger, ihr besonders verantwortlicher Dienst.

Worin besteht, frage ich, die Verantwortlichkeit? Die Verantwortlichkeit kann bei dem Kassabeamten eine zweifache sein, einmal die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit dessen, was er in seiner Dienstausübung niedergeschrieben hat; diese Verantwortlichkeit aber ist beim Kassabeamten durchaus keine größere als bei jedem anderen Beamten; auch der Beamte vom Rathstischpersonale, und Buchhaltungsbeamte selbst ein Beamte, der beim Protokoll oder der Registratur sitzt, ist verantwortlich für, die Nichtigkeit dessen, was er niedergeschrieben hat.

Es kommt nun darauf an, ob diese Verantwortlichkeit irgendwie eine nicht bloß moralische, sondern auch eine finanzielle sein könne? Da gibt es nun allerdings Kassa-Beamte, bei welchen eine solche finanzielle Verantwortlichkeit eintreten kann, das sind aber nur sehr wenige, das ist nur derjenige, der an der Liquidirung der Einnahmen und Ausgaben gegenüber der Partei beschäftigt ist. Wenn der in der Lequidirung fehlt, das Verfehlte niederschreibt, in Folge dessen veranlaßt, daß der auszahlende und einnehmende Kassier, zu viel auszahlt oder zu wenig einnimmt; da ist er verantworlich. Eben die nämliche Verantwortlichkeit tritt auch beim Buchhaltungsbeamten ein; der Buchhaltungsbeamte hat das, was der Kassier als Rechnung vorlegt, zu revidiren, zu prüfen; übersieht der Buchhaltungsbeamte als censurirender eine dort unterlaufene Unrichtigkeit. ist er eben ersatzpflichtig, also diese ohnehin nur sehr wenige Kassabeamten betreffende Verantwortlichkeit ist kein Unikum für sie.

Es ist ganz richtig und ich möchte sagen, fast der einzige Sah, dem ich vollkommen beipflichten kann in der Rede des Dr. Schubert, der gewesen, wo er sagte, daß bei anderen Dienstzweigen, ich glaube, wenn ich mich recht erinnere, hat er namentlich die Buchhaltung hervorgehoben, allerdings mehr Intelligenz erforderlich sei, als man in der Regel bei Kassabeamten zu fordern gezwungen ist. Der Satz ist vollkommen richtig; ich glaube, einer der Herren Vorredner hat bereits darauf hingewiesen, wie die Thätigkeit der Buchhaltung und der Kassa gegen einander stehen, hat hervorgehoben das. was und wie der Kassabeamte zu handeln hat, insoweit das nicht schon durch allgemeine Vorschriften hervorgehoben, und so durch die tägliche Uebung bereits fast bis zur zweiten Natur geworden ist; in jedem anderen Falle ist der Buchhaltung wohl das, was und wie es geschehen soll, bei der Kassa. inviduell und speziell vorgezeichnet, so daß die Thätigkeit des Kassabeamten in nichts anderem besteht, als Acht zu geben, was ihm die Vorschrift, die durch die Buchhaltung instruirt ist, zu thun vorsagt, und dazu gehört allerdings keine besondere Geistesanstrengung, sondern nur Aufmerksamkeit.

Es ist weiter gesagt worden: der Kassabeamte nütze sich schneller ab; ich weih wirklich nicht, wie das sein könnte, nach meiner praktischen Erfahrung sind mir eben so lange dienende, ebenso im Alter vorgerückte Personen bei Kassen, wie bei anderen

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XXXV. sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

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Aemtern vorgekommen. Ich habe nicht bemerkt, daß die Abnützung größer ist, sie kann auch eben keine besonders größere sein, wenn ja dieser Grund etwas für sich haben soll, so wäre es etwa der Umstand, wo Jemand bei einet Kassa beschäftigt ist, die so beschaffen ist, daß er fortwährend in sehr kleinen Beträgen in Papiergeld, Einnahmen und Ausgaben beziehen soll, das ist aber, wie der H. Abg. Polach erwähnt hat, eben bei unserer Landeskassa in nicht bedeutendem Maße der Fall.

Ich glaube nun, daß, wenn man die Besoldung der Kassabeamten an sich betrachtet, daß dieselben den an sie zu stellenden Dienstforderungen vollkommen entsprechen. Es ist bereits im Berichte nachgewiesen worden, daß diese Besoldungen eben auch mit analogen Stellen der landesfürstlichen Kassa im guten Einklänge stehen und ein geringer Unterschied, um welchen diese Dienste bei der Kassa mit den analogen Dienststellen bei der Buchhaltung stehen, nämlich um 100 fl., rechtfertigt sich vollkommen durch den Unterschied, der in den Anforderungen des Dienstes liegt, welcher einerseits an die Buch-haltungsoffiziale, andererseits an die Kassaoffiziale gestellt wird. Ich glaube daher im vollen Umfange für die Anträge der Kommission sprechen zu müssen.

(Hlasy: "Konec debaty.")

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Der Schluß der Debatte ist beantragt. Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß sind, die Hand aufzuheben. — Der Schluß ist angenommen.

Berichterst. Taschek: Von dem verehrten Redner mir gegenüber ist hervorgehoben worden, daß die Berichte der Kommission vom Jahre 1864 und von Heuer gewissermassen im Widerspruche stehen. Das Wesentlichste bei dem Kommissionsberichte ist wohl der Antrag, den die Kommission stellt, da die Motive keinen Gegenstand des Beschlusses bildet u. in der Beziehung erlaube ich mir den geehrten H. Vorredner darauf aufmerksam zu machen, daß der Antrag der Kommission vom Jahre 1864 wörtlich derselbe ist, den die Kommission des heurigen Jahres sich zu stellen erlaubt hat.

Es kann daher in der Richtung nicht wohl von einem Widerspruche die Rede sein; wenn ich aber auch zugebe, daß in den Motiven eine Differenz unterwalten möge, so wolle das hohe Haus mir gestatten, darüber nur die Aufklärung zu ertheilen.

Die Kommission des heurigen Jahres hat ganz denselben Vorgang beachtet, wie jene des Vorjahres. Sie hat für jeden Dienstzweig, wie im Eingange des Berichtes der Kommission angeführt ist, Kommissionsmitglieder bestellt, die durch persönliche Uiberzeugung von der Größe und dem Umfange des Geschäftes in Kenntniß zu setzen hatten, die Kommission des Jahres 1863 und zwar nach der mir ausdrücklich gemachten und in der Kommission wiederhohlt erklärten Bestätigung, hat sich bei ihrer Beurtheilung vorzüglich und beinahe ausschließend an die von den hiesigen Kassen selbst gelieferten Daten gehalten.

Es war wegen der Kurze der Zeit nicht möglich Vergleiche mit anderen Kassen anzustellen. Nun, meine Herren! es ist eine natürliche Sache, daß ein jedes Amt seine Wirksamkeit als eine sehr angestrengte und ausgebreitete darstellt, und in dieser Beziehung hat auch die Kommission im Jahre 1864 ihr Gutachten abgegeben, sich aber dessen ungeachtet zu keinem anderen Antrage bestimmt, als den sie heuer aufgenommen hat.

Im Laufe dieses Jahres ist den Kommissionsmitgliedern, die zur Untersuchung und Erhebung dieses Gegenstandes bestimmt waren, und zwar waren dieselben, wie im Jahre 1864, damit beauftragt, möglich geworden, auch die Gebahrung der Landesfürstlichen Kassa auf das genaueste einzusehen und haben der Kommission auf das bestimmteste erklärt, daß sie die vollständige Uiberzeugung gewonnen haben, wornach der Wirkungskreis und die dienstliche Thätigkeit der bezüglichen landesfürstlichen Kassa-beamten eine weit angestrengtere sei, als die der hiesigen Landeskassa.

Und da nun dessen ungeachtet mit der Ausnähme weniger Gulden gleiche Gehalte beantragt worden sind, so glaube ich, in dieser Beziehung ist die Kommission gegen jeden Vorwurf, als ob sie etwa einzelne Dienstzweige mit einer gewissen Vorliebe gegen andere behandelt und berücksichtigt hätte, gesichert.

Was nun die Dienstzweige selbst in Bezug auf diese Bemerkung anbelangt, so habe ich mir als Obmann der Kommission erlaubt, dem Bedenken der Landeskassa dieselbe Bemerkung zu machen, und sie nach dem von der Kommission adoptirten Grundsatz aufzufordern, ob sie nicht geneigt wäre, mir Daten an die Hand zu geben, wodurch Einziehung einzelner Stellen und der Herstellung des Gleichgewichtes zwischen der Wirksamkeit der landesfürstlichen Kassa und ihr es möglich wäre, einen Betrag in Ersparung zu bringen und ihn da zur Aufbesserung zuzuwenden. Dieselbe hat erklärt, auf solchen Vorschlag nicht eingehen zu können. Da hat sich die Kommission die dießfällige Bemerkung zu machen veranlasst gesehen, wie den Herrn erinnerlich sein dürfte.

Die Kommission ist von der Anschauung ausgegangen, daß es die Schonung der Steuerträger durchaus erheische, wenn eine Aufbesserung beantragt wird, zu gleicher Zeit auch auf mögliche Ersparungen zu dringen; eine ungleiche Behandlung der einzelnen sei dadurch nicht herbeigeführt. Das hohe Haus hat ungeachtet der nach dem Antrage beschlossenen Auflassung der Stelle beim Kanzleifache doch nicht die von der Kommission beantragte Aufbesserung beziehungsweise theilweise Verwendung des in Ersparung zu bringenden Betrages angenommen, sondern es bei dem vom Landesausschusse bemessenen Gehalte belassen; aber auch selbst die Stellung der Kanzleidienstzweige, auf welche der Buchhaltung gegenüber so vielfach hingewiesen worden ist. daß eine Begünstigung der Buchhaltung der Kassa gegenüber statt-


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XXXV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXV. sezeni 4. ročního zasedáni 1866.

finde, ist abgesehen von allem dem, was der Herr Vorredner auf dieser Seite des Hauses, in Bezug auf die Leistung selbst bemerkt hat, durch die Bemerkung des Herrn Dr. Škarda widerlegt worden.

Es lässt sich nicht läugnen, daß die Zahl der höher gestellten Beamten bei der Landeskassa im Verhältniß zu den minder gestellten bei Weitem größer und ausgiebiger sei, als bei der Buchhaltung. Unter diesen Verhältnissen glaube ich daher mit voller Beruhigung die Annahme des von der Kommission Beantragten dem hohen Hause zu empfehlen, indem ich nur noch auf einen Umstand hinweisen will, welchen ich bereits einmal zu erwähnen die Ehre hatte, daß die Summe, die verwendet werden soll, an und für sich nicht groß sei. Meine Herren, durch die Annahme dieses Motivs werden wir, wenn wir durch das ganze Jahr kleine Summen bewilligen, weil sie nicht groß sind, zu Ende des Jahres eine sehr große Summe herausbringen, die für die Steuerträger sehr empfindlich sein wird. (Sehr gut! links.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich werde zur Abstimmung schreiten zur ersten und zweiten Position des Kommissionsantrages, nämlich zum Gehalte des Kassadirektors und Kontrollors ist kein Abänderungsantrag gestellt worden. Ich werde daher über diese 2 Positionen des Kommissionsantrages zur Abstimmung schreiten. Es soll systemisirt werden ein Kassadirektor mit dem jährlichen Gehalte von 2000 fl. und ein Kassakontrollor mit jährlichem Gehalt von 1600 fl.

Systemisováni mají býti ředitel kaaovní s ročním platem 2000 zl. a jeden kontrolor kasorní s ročním platem 1600 zl.

Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.),

Angenommen.

Zu der Position des Kommissionsantrages vom Liquidator abwärts bis incl. Kassaassistenten sind 2 Abänderungsanträge gestellt worden; einer vom H. Dr. Schubert, der andere vom Herrn Dr. Sladkowský.

Dr. Schubert: Ich bitte zur Abstimmung. Da ich sehe, daß wenig Hoffnung ist, daß mein An-trag die Majorität zu erzielen im Stande sein wird, und der Antrag des Herrn Dr. Sladkowský wenigstens 400 fl. jährlich in Ersparung bringen wird, so ziehe ich meinen Antrag zurück und schließe mich dem Antrage des Herrn Dr. Sladkowský an.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Es entfällt also die Abstimmung über den Antrag des Herrn Dr. Schubert.

Zu den Positionen des Kommissionsanjrages vom Liquidator abwärts bis incl, die Assistenten hat Herr Dr. Sladkowský einen Abänderungsantrag gestellt.

Sl. sněme račiž uzavříti, roční plat úřadníků při zemské pokladnici od liquidatora dolů vyjma poslední 2 assistenty budiž pro každého z nich zvýšen o 100 zl.

Die Gehalte der Landeskassabeamten vom Liquidator abwärts mit Ausschluß der letztem 2 Assistenten sind um 100 fl. zu erhöhen.

Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Bitte aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist in der Minorität.

Ich werde daher abstimmen lassen über die von der Kommission gestellten Anträge und zwar ein Liquidator mit 1200 fl., zwei Kassiere a 1200 fl., ein Kassaadjunkt, mit 1000 fl., 2 Kassaadjunkten mit je 900 fl., 3 Kassaoffiziale mit je 800 fl., 3 Kassaoffiziale mit a 700 fl., 4 Kassaassistenten mit je 600 fl., 3 Kassapraktikanten mit á, 300 fl.

Komise navrhuje, aby ustanoven byl 1 liquidator s platem 1200 zl., 2 kasíři a 1200 zl., 1 adjunkt kasovní s 1000 zl. a 2 adjunkti kasovní á 900 zl., 3 kasovní officiálové á 800 zl, a 3 kasovní oficiálové á 700 zl., 4 kasovní asistenti á 600 zl., 3 kasovní praktikanti á 300 zl.

3. SlbtbeHung: Die Buchhaltung.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Slavný sněme rač se usnesti takto:

1. "Počet úřednictva při účtárně zemské stanoví se definitivně s 1 účetním, 2 místoúčetními, 6 účetními radami, 1 registrátorem, 36 účetními oficiály, 20 ingrosisty a 6 praktikanty, i dovoluje se užiti 6 diurnittů pro službu účtárny.

2. Roční plat stanoví se pro účetního s

2200 zl.

pro dva místoúčetní po .......

1800 zl.

pro dva účetní rady po.......;

1600 zl.

pro dva účetní rady po.......

1400 zl.

pro dva účetní rady po.......

1300 zl.

pro registrátora s ........

1100 zl.

pro 12 účetních oficiálů po ....

1000 zl.

pro 12 účetních oficiálů po.....

900 zl.

pro 12 účetních oficiálů po.....

800 zL

pro 10 ingrosistů po........

700 zl.

pro 10 ingrosistů po........

600 zl.

a roční adjutum pro 6 praktikantů po

300 zl.

3. Oddělení pro úvěrní záležitosti při účtárně zemské přidělena buď přiměřená část prací z některého oddělení, v kterémž se nalézají nyní dva revidentové."

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der Personalstatus der Landesbuchhaltung wird mit 1 Buchhalter. 2 VizeBuchhaltern, 6 Rechnungsräthen, 1 Registrator, 36 Rechnungsofsizialen, 20 Ingrossisten und 6 Praktikanten definitiv festgesetzt und die Verwendung von 6 Diurnisten für den Buchhaltungsdienst genehmiget.

2. Die Jahresbeträge der Besoldungen werden:

für den Buchhalter mit........

2200 fl.

für 2 Vize-Buchhalter á.......

1800 fl.

für 2 Rechnungsräthe á.......

1600 fl.

für 2 Rechnungsräthe á.......

1400 fl.

2*


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XXXV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

für 2 Rechnungsräthe á .......

1300 fl.

für den Registrator mit.......

1100 fl.

für 12 Rechnungsoffiziale á,......

1000 fl.

für 12 Rechnundsoffiziale á......

900 fl.

für 12 Rechnungsoffiziale á,......

800 fl,

für 10 Ingrossisten á........

700 fl.

für 10 Ingrossisten á........

600 fl.

und die Jahresbeträge der Adjuten für 6

Praktikanten á.......... 300 fl. festgesetzt.

3. Dem Kredits-Departement der Landesbuchhaltung ist ein angemessener Theil der Geschäfte aus einem der gegenwärtig mit zwei Revidenten dotirten Departements zuzuweisen.

Náměstek nejv. maršálka Dr. Bělský: Pan Dr. Škarda má slovo.

Dr. Škarda: Ze zprávy, kterou komise nám podala roku 1864 je vidět, že komise přiznávají se k zásadě, že na jedné straně každý úřadník má býti náležitě placen, na druhé straně, každý kdo placen jest, aby také náležitě pracoval. Zásady ty, zajisté všeobecně jsou uznány, neboť nikdy nemůže býti neb aspoň nemá býti místo úřadníka sinekurou ani odpočinkem ani místem za zásluhy snad dříve nabyté. Kdokoliv úřadníkem jest, ať také své místo vyplní. Vedle těchto zásad zdá se, že komise nečinila přísné návrhy své. Nebudu zacházet daleko pro důvody, zajdu jen do zprávy, která nám byla podána. Komise k tomu poukazuje, že při státní účtárně je 14 oddělení, při těchto 14 odděleních že jsou dva místoúčetní a jeden účetní a že tuto superrevisi při státní účtárně vykonávají.

Při dvou. odděleních vykonává revisi účetní a každý z místoúčetních superreviduje 6 oddělení. Zde je 14 oddělení a my při zemské účtárně máme 6 oddělení, nebo chce-li kdo 8 oddělení, poněvadž dvě oddělení rozdvojena jsou. Právě na těchto 8 odděleních tedy na polovici toho co při státní účtárně je, máme míti 2 místoúčetní a jednoho účetního.

Praví se ovšem ve zprávě komise, že každý místoúčetní má míti čtyry departementy k superrevisi. Tomu ale není tak, jak jsou věci nyní, neb jeden místoúčetní ma 5 departementů a druhý 3 departementy, aby superrevisi při nich konal, kdežto účetní nemá nic jiného, než approbaci.

Porovnáme-li že při státní účtárně místoúčetní vykonává revisi při dvou departement, a krom toho approbaci při 14. departement; tož se mi zdá, že approbaci jedině při 8 departement nedává dosti zaměstnání. Taktéž nedává superrevise při 3 odděleních zaměstnání dosti pro místo účetního. Ano zdá se a jest jisto, když. se na stejnou míru postavíme se státní účtárnou, že dostačí úplně, když jen jeden účetní a jeden místoúčetní se ustanoví. Mám za to že účetní velmi. dobře vykoná mimo svou approbaci ještě i superrevisi ve dvou odděleních, kdežto místoúčetnímu jednomu nezbyde více než má každý místoúčetní při účtárně státní. Avšak nejsou to jediné vady, které dovoluji si vytknouti o návrhu komise. —

Komise sama uznává, že úvěrní oddělení není dostatečně zaneprázdněno a navrhuje, aby oddělení, které mají po jednom revidentovi se něco přidalo. — Nevím jak komise smýšlela s tím přidáváním, a však mě se zdá, že právě ze dvou oddělení totiž z katastrálního a z vyvazovacího dle nynějšího stavu nedá se nic oddělit, aby se to snad přidalo oddělení úvěrnímu. Také nedokázala ani neukázala komise k tomu, že by ty dvě oddělení s nynějším stavem úřadníků měly přes příliš práce, aby ji nemohly zastati.

Ze zprávy komise jde naopak na jevo, že až na úvěrní oddělení všechny mají dost práce a toliko úvěrní oddělení že má pro své úřadníky práce méně.

Tu by se dalo očekávat, že komise učiní návrh, aby o jedno místo méně zařízeno bylo, což by bylo velmi spravedlivo a byla by při tom též ta výhoda, že tím co se zde přispoří, by se mohlo ostatním úřadníkům přilepšit, aniž by se tím budžetu zemskému větší obtíže spůsobily.

Komise jmenovitě také navrhuje registrátora s ročním služným 1100 zl. S tím jménem "registrátor" jest to jaksi divné, neb náhodou pro celou účtárnu žádné registratury není. Jak věci stojí, má každé oddělení svou registraturu pro sebe a ta se zastává v každém oddělení úřadnictvem, kterému jest přiděleno.

Úřadník, který registrátorem se zve, nemá na starosti než sestavovati index pro celou účtárnu, dohlížeti na expedit a na protokoll. A tu se mi zdá jméno takové zbytečné.

Uvážíme-li, že dle zprávy komise úvěrní oddělení dosti zaneprázdněno není, tu bych myslil, že při celém stavu úřadníků alespoň jeden officiál neb registrátor se dá uspořiti.

Dále, jak jsem již podotkl, když se jednalo o úřadnících při pokladně, jsou úřadníci při účtárně poměrně hůře na tom, než úřadníci při pokladně. Všech úřadníků při účtárně jest systemisováno i s praktikanty 76 a z těch 76ti jest jich jenom 9, kteří mají nejméně 1200 zl. Když ale uvážíme, že velká většina z tohoto úřadnictva ani mezi těchto 9 míst se nedostane, že tedy zůstane na tom služném, které jest pod 1200, tu shledáme, že jest mezi těmito úřadníky při účtárně velmi málo takových, kteří mají více než 1000 zlatých. Když dále povážíme, že účtárna až posud brala své úřadníky jen z takových lidí, kteří byli absolvovali dřívější filosofická studia neb nynější gymnasium, kteří co absolvovaní filosofové přišli k účtárně a stali se praktikanty, u nichž několik let to trvalo než se stali ingrosisty, by dostali služ-


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XXXV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

ňého 600 zl. poznáme, že může sloužit ovšem do 40. roků, ale kam to přivede? nanejvýš na služné 1000 zl. Tož se mi zdá, že právě při tomto tak důležitém úřadě jako jest účtárna, mají úřadníci nejmenší výhlídky. Jest to tím nápadnější, poněvadž se uznati musí, že právě tento oddíl úřadnictva, totiž účetní officiál jest hlavní silou. Všechna práce rozdělena jest mezi officiály; radové, ti jenom revidují a účetní, ti superrevidují. Z toho jest viděti, že největší obtíž připadá officiálům.

Uvážíme-li. to vše, zdá se, že ti toho zasluhují, aby se jim dostalo nadlepšení. Ovšem na druhé straně se ukazuje: rádi bychom nadlepšili, ale budžet jest již tak obtížen, že již nelze ničeho přidati.

Dobře. Není zapotřebí, aby se do rozpočtu něco dalo.

Ukázal jsem prvé, že dvou míst zapotřebí není, ukázal jsem, že není zapotřebí, aby byl vedle 36 officiálův ještě jeden registrátor.

Dostačí úplně, když bude 35 officiálů a jeden registrátor anebo 36 officiálů vůbec.

Tím se uspoří na jedné straně 1700 neb 1800 zl. a na druhé straně 1100, tedy dohromady 2900.

Tuto sumu lze rozděliti velmi přiměřeně mezi ostatní úřadníky, pak bude nejen lepší poměr mezi všemi, nýbrž docílí se také toho, že nebude zapotřebí, aby byli úřadníci, kteří dosti zaměstnáni nejsou.

Vedle toho dovolil bych si učiniti návrh na místo návrhu komise, tento:

Slavný sněme račiž se usnesti:

1) počet úřadnictva při zemské účtárně ustanovuje se definitivně s jedním účetním, s jedním místoúčetním, se 6 účetními radami, se 36 účetními officiály, 20 ingrosisty a 6 praktikanty ; i dovoluje se užíti pro službu účtárny 6 diurnistů.

2) Roční plat ustanovuje se pro účetního 2200 zl. pro místo účet. 2000; pro 2 účet. rady po 1600; pro 2 účet. rady po 1500; pro 2 účet. rady po 1400, pro 6 účet. officiálů po 1200, pro 6 účet. officiálů po 1100, pro 6 účet. officiálů po 1000, pro 6 účet. officiálů po 900, pro 12 účet. officiálů po 800, pro 10 ingrosistů po 700, pro 10 ingrosistů po 600, konečné roční adjutum pro 6 praktikantů po 300 zl.

Podle nynějšího stavu bylo systemisováno 76 úřaduíkův s platem 63.500 zl; z těchto nejsou obsazeni 4 praktikanti, kteří mají systemisováno 1200, tedy by bylo skutečně podle systemisování platův 62.300 zl.

Kromě toho se platí účetnímu osobních příspěvku 600, dvěma revidentům po 200, činí 400 zl.; dvěma diurnistům po 1 zl. 50 kr. činí 1090 zl., dvoum diurnistům po 1 zl. 25 kr. činí 912 zl. 50 kr., dvoum diurnistům po 1 zl. činí 730 zl.

Stojí tudíž celá účtárna 66037 zl. 50 kr. Komise navrhuje 62700 systemisovaných, účetnímu nechává osobního příspěvku 600, 2 revidenti by podrželi příspěvek 400 zl. a diurnisté jako posud 2737 zl. 50 kr., což by dělalo 66437 zl. 50 kr. podlé návrhu komise.

Podle mého návrhu by bylo pro úřadnictvo systemisováno 62800 zl.; účetní by osobní svůj příspěvek 600 .zl. podržel a diurnistům by přišlo 2190 zl., tedy dohromady 65590 zl. totiž ještě méně než komise navrhuje.

Rozdíl jest jedině v tom, že já snížil plat diurnistů.

Já skutečně nenahlížím, proč při účtárně má míti diurnista 1 zl. 50 kr, denně, což dělá do roka 547 zl. 50 kr.?

Vždyť diurnista při účtárně, který žádnou jinou práci nemá než přepisovati, má skoro tolik jako ingrosista.

V tom není poměru. —.

Mně se zdá, že by postačilo, kdyby diurnisté měli denně zlatku.

Učiní-li se tak, může se uspořená suma dáti úřadníkům, kteří mají největší odpovědnosťa nejvíce práce; takto by se dostal náležitý poměr do celého stavu úřadnictva.

Dovoluji si tedy odporučiti svůj návrh slavnému sněmu.

Náměstek nejv. zemsk. maršálka: Návrh p. posl. dra. Škardy zní takto:

"Slavný sněme račiž se usnésti (zvoní):

Předně, počet úřadnictva při zemské účtárně ustanovuje se definitivně s jedním účetním, jedním místoúčetním, 6. účetními radami, 36. účetními officiály, 20. ingrosisty a 6. praktikanty i dovoluje se ještě pro službu účtárny 6 diurnistů. —

Za druhé, roční plat ustanovuje se pro účetního............. 2200 zl.

pro místo účetního.........

2000 zl.

" dva účetní rady po.......

1600 zl.

, ť ť ť ť.....• •

1500 zl.

" ť , ,........

1400. zl.

" šest účetních officiálů po . . . .

1200 zl.

" , - ""....

1100 zl,

" " ť , ,......

1000 zl.

, , . . ......

900 zl.

a pro 12 , , " . . . .

800 zl.

pro 10 ingrósistů po........

700 zl.

"10 " "..........

600 zl.

konečně roční adjutum pro 6 praktikantů po 300 zl. —

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Der Personalstatus der Landesbuchhaltung wird mit einem Buchhalter, einem Vicebuchhalter, 6 Rechnungsräthen, 36 Rechnungsofficialen, 20 Ingrossisten und 6 Praktikanten definitiv festgesetzt. Auch wird die Verwendung von 6 Diurnisten für den Buchhaltungsdienst genehmigt.

2. Die Jahresbeträge der Besoldungen, werden


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für den Buchhalter mit 2200 fl., für den Vicebuch-halter mit.1800 fl.

Dr. Škarda: Mit 2000 fl.!

Oberstlandmarschalltellvertreter Dr. Bělský: Hier steht 1800 fl. im böhmischen Texte steht 2000 fl.;

also soll stehen...........

2000 fl.

zwei Rechnungsräthe mit.......

1600 fl.

zwei Rechnungsräthe mit.......

1500 fl.

...........

1400 fl.

6 Rechnungsofficiale mit.....

1200 fl.

6 .. ......

1100 fl.

6 .,.......

1000 fl.

6 " .......

900 fl.

und 12 .......

800 fl.

10 Ingrossisten mit ....:....

700 fl.

10 .............

600 fl.

endlich der Jahresbeitrag der Adjuten für 6 Praktikanten mit 300 fl. festgesetzt.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag des Heim Dr. Škarda unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Wünscht Jemand das Wort noch?

Herr Prof. Schrott.

Prof. Schrott: Der Antrag des Abgeordneten Herrn Dr. Škarda unterscheidet sich zunächst in Bezug auf den Personalstatus von dem der Kommission in der Weglassung zweier Vorstandsstellen. Man ist nämlich allgemein gewohnt im Buchhaltungsdienste unter den Buchhaltungsvorständen d. i. den eigentlichen Buchhalter und die etwaigen Vicebuchhalter zu verstehen, aber die Departementsvorsteher nämlich die Rechnungsräthe, die Vorsteher der Registratur überhaupt auch Vorstände zu nennen.

Nach dem Kommissionsantrage der in dieser Beziehung mit dem Ausschußantrage übereinstimmt, gibt es bei der Landesbuchhaltung solcher Vorstände im Ganzen 10; im Antrage des Herrn Dr. Škarda sind deren 8, einen Vicebuchhalter weniger und der Registratur entfiele. Dadurch wird natürlich das Verhältniß des subalternen Personals gegenüber den Vorsteherstellen ein ungünstigeres, die Hoffnung auf Avancement stellt sich ungünstiger, wenn bei gleicher Anzahl von subaltemen Stellen die Vorstandsstellen geringer werden.

Ein weiterer Unterschied liegt darin, daß obwohl nicht ausdrücklich, aber als nothwendige Fulgerung auch die Weglassung eines subalternen Individuums nothwendig wäre, nämlich nachdem die Stelle eines Registrators entfallen soll, aber die Besorgung der Geschäfte des Registrators nicht entfalfallen kann. so bleibt eben nichts anderes übrig, als das man mit den Geschäften des bisher bestehenden Registrators irgend einen anderen Beamten mit einem anderen Titel, also höchstwahrscheinlich ist gemeint, einen Rechnungsoffziallen betraut.

Dadurch wird dieser Rechnungsofficial den übrigen Dienstleistungen entzogen, und wir haben einen zu wenig. Da muß ich in dieser Richtung sogleich vorläufig bemerken, daß der Personalstatus, was die Anzahl der Personen betrifft, von der Kommission ganz genau und sorgfältig untersucht worden ist; es sind. in dem Berichte, den die vorjährige Kommission erstattet hat, alle Einzelnheiten dieser Untersuchung niedergelegt und ich glaube, daß sich niemand finden wird, der würde nachweisen können, daß bei dieser Festsetzung des Personalstatus nicht mit aller Rigorosität zu Werke gegangen wäre und ich glaube, wenn eine Abtheilung der Beamten des Landes nicht übermässig mit Personal dotirt ist, so ist es die Buchhaltung.

Ich habe nun auf die einzelnen Anträge zu übergehen.

Es ist zuerst gesagt worden, daß ein Vizebuchhalter entfallen solle.

Ich bin leider nicht in der Lage, die Gründe zu kennen, die mein Herr Vorredner entwickelt hat, aber ich kann mir dieselben ungefähr denken. Man dürfte wahrscheinlich darauf hingewiesen haben, daß bei uns in der Landesbuchhaltung acht Departements bestehen, in der Staatsbuchhaltung dagegen 14 Departements, daß bei der Staatsbuchhaltung je 6 Departements unter der Superrevision eines Vizebuchhalters stehen und die übrigen zwei, weil es dort zwei Vizebuchhalter gibt, nämlich das 13. und 14. unter der Superrevision des Buchhalters. Da dürfte man wahrscheinlich 16 geschlossen haben: Kann bei der Staatsbuchhaltung ein Vizebuchhalter 6 Departements superrevidiren und der Buchhalter neben der Approbation der gesammten Buchhaltung noch zwei Departements revidiren, so müsse das bei der Landesbuchhaltung auch möglich sein, es müsse möglich sein, daß von unseren 8 Departements 6 unter der Superrevision des einen verbleibenden Vizebuchhalters stehen bleiben, und der Vizebuchhalter nebst der Approbation auch die Superrevision der beiden anderen Departements führen können.

Nun, meine Herren, so ganz abstrakt, ohne ins Detail der Geschäfte einzugehen, scheint das sehr plausibel, allein dem ist nicht so. Ich will mir erlauben, ganz kurz zu erwähnen, wie überhaupt bei der Staatsverwaltung der Gedanke, 6 Departements von einem Vizebuchhalter revidiren zu lassen, entstanden ist.

Bis zum Jahre 18N0 vier- oder fünf und fünfzig, kannte man bei sämmtlichen Centralstaatsbuchhaltungen, damals Hofbuchhaltungen genannt, so wie bei sämmtlichen Staatsbuchhaltungen, damals Provinzialbuchhaltungen genannt, kein anderes Verhältniß, als daß ein Vizebuchhalter 4 Departements zu superrevidiren hatte, mitunter auch drei; wahrscheinlich Ersparungsrücksichten ließen den Gedanken aufkommen, man könne dem Superrevidenten mehr Departements zutheilen. Ueber die Frage abzusprechen hatte naturgemäß die oberste Rechnungskontrollbehörde, als allein fachkundig, daher auch kompetent.

Die oberste Rechnungskontrollsbehörde kennt allerdings die Geschäfte der sämmtlichen Buchhal-


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XXXV. sezení 4. ročního zasedáni 1866.

tungen, allein die Geschäfte der Landesbuchhaltungen oder Staatsbuchhaltungen scheint sie doch nur aus der Entfernung, aus den Berichten, aus den einzelnen Akten, die ihr zukamen, zu kennen, während sie die Geschäfte der Hofbuchhaltungen der jetzigen Centralstaatsbuchhaltungen aus der unmittelbaren täglichen Anschauung kennt.

Der Schluß von dem, was man täglich vor sich sieht, auf Etwas, was im Inneren seiner Natur entfernt analog ist, ist natürlich unverzüglich, wenn er auch irrig ist. Bei der Centralstaatsbuchhaltung ist nun das Eigenthümliche, daß dort wirklich ein Vizestaatsbuchhalter ohne übermässige Anstrengung 6 Departements streng revidiren kann; denn die Last des Superrevidenten besteht nach der allgemeinen Buchführungsvorschrift in Folgendem: ich muß mir schon erlauben, diese ganz kurze Stelle vorzulesen :

"Der Superrevident-Vizebuchhalter hält sich in der Hauptsache an die Resultate des Revisionsbefundes, das ist. der Befund des Rechnungsrathes fügt den Ziffernsätzen, vorzüglich, wenn sie im niederen Betrage sind, den Superrevisionsstrieb bei, unterläßt nicht Einsicht in die Rechnungen und jene Behelfe zu nehmen, auf welche der Censurant und Revident ihre Behauptungen stützen, und die auf die ursprüng-Iiche, erste Ausarbeitung des Konzeptes genau anzumerken sind.

Findet der Superrevident Abänderungen zu machen, so wendet er Behelfe dort an, wo der Superrevident ins Detail der Geschäfte eingehen muß, wo ihm die Pflicht dazu obliegt, das ist in jenen Fällen, wo eine Aeußerung des ersten Bearbeiters ge-prüft oder revidirt vom Rechnungsrathe vorliegt und wo Aussprüche gethan werden, da hat sich der Vice-Staatsbuchhalter zu überzeugen, also bei jedem Konceptstücke, das vorkommt.

Ist der Geschäftsvorgang eines Rechnungs-Departements so beschaffen, daß die eigentlichen sogenannten Exhibite in der Minderzahl sind, die große Last der Arbeit aber in Censurirungen besteht, namentlich im Prüfen der Kassajournale, so kommt der Vice-Buchhalter in die Lage oft für sehr viele Arbeiten, die den Rechnungsrath beschäftigt haben und den ersten Bearbeiter, einen einzigen Bericht hinzu bekommen, in welchem vielleicht 2 oder 3 Mängel-punkte angeführt sind, die auf eine lange Reihe an-derer richtiger Posten anschliessen und der Vice-Buchhalter hat wenig mit diesem Departement zu thun. —

Das ist aber. gerade bei der Hofbuchhaltung, bei der Gefällen, und Domänen-Buchhaltung; hier ist die meiste, größte Last, in dem Bollettenstreichen der Zollregister, da kommen oft von 20 Zollämtern-Register eines Monats in Stößen von 3 Höhe, jeder einzelne Revident findet vielleicht 5, 6 Mängel, der erste Arbeiter hat lange arbeiten müssen, der Revident hat vielleicht noch viel dabei zu thun gehabt, aber das, was dem Vice-Staatsbuchhalter vorgelegt wird, sind 3, 4 Mängelpunkte, mit denen man bald fertig werden kann.

So ist es eben bei der Centralbuchhaltung bei der Kommunikation, Tabak- und Stempelbuchhaltung, endlich bei der Hof-Kriegs-Buchhaltung, dort war es möglich 6 Departements einem Superrevidenten zu geben ; eine ganz andere Sache ist es bei Staats- und Landesbuchhaltungen, wo meist die Fälle der Exhibitsgeschäfte, die überwiegendsten, wo der Superrevident jedes Geschäftstück gehörig untersuchen soll; nun kann man aber noch einwenden, es ist gleichwohl im Staate bei der Staatsbuchhaltung durchgeführt.

Ja allerdings befehlen kann man, und die untergeordneten Behörden müssen natürlich thun, was befohlen ist; ob aber das gerade zu Gunsten des Dienstes ist, das ist eine andere Frage.

Die Arbeit der Superrevision von 6 Departements, in denen die Geschäfte von einiger Bedeutung sind, die kann allerdings ein Mann, der im vollen Besitze seiner fysischen und geistigen Kräfte steht, eine Reihe von Jahren tragen, aber länger hin nicht.

Kommt er einmal in die älteren Jahre, oder wird er wenigstens seine volle geistige Energie nicht mehr haben, dann wird eben daseintreten; die Last hat er, superrevidiren muß er, d. h. er muß seinen Namen darauf schreiben.

Superrevidirt: N. N. und das Geschäftsstück nicht angeschaut haben, so weit seine Kraft nicht gereicht hat.

Ob das nun nützlich und gut ist, ist eine andere Frage; der Fall aber, daß man beständig einen Vicebuchhalter finden wird, wo er in der Blüthe seiner Kraft steht, wo er die volle Regsamkeit des Geistes hat, das ist nicht zu hoffen, denn bis Je-mand es bis zu einer Stelle eines Vicebuchhalters bringt, ist er jedenfalls kein junger Mann mehr, und wenn er auch dann noch einige Jahre die volle Kraft hat, so ist doch nicht zu erwarten, daß das später der Fall ist.

Dieses System des Staates ist nicht nachzumachen — könnte ich dem Lande nicht empfehlen (Bravo!) das heißt, die Stelle auf einer Seite vermindern, dadurch die sichere Dienstausübung zu geföhrden, bloß um etwa mit dem ersparten Gehalte auf einer Seite einigen anderen Beamten eine bessere Besoldung zu geben.

Das entspricht aber nicht dem Zwecke, wofür ein Amt besteht.

Ich übergehe auf den weiteren Antrag, welcher von den Rechnungsräthen spricht.

Es ist für Rechnungsräthe angetragen worden, die Anzahl derselben zu belassen, aber die Besoldung auf 16N0, 1500 und 1400 fl. zu stellen.

Der Bericht der Kommission hat sich in dieser Beziehung vollkommen klar und deutlich ausgesprochen und ich weih wirklich nicht, wie es möglich sein sollte, die Gründe, die die Kommission angeführt hat für ihre Anträge, zu widerlegen


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Mir ist es wirklich nicht begreiflich; es muß doch der Grundsah festgehalten werden, daß jeder Stelle soviel Besoldung beigelegt werde, als es nach den Verhältnissen der Zeit und nach den Anforderungen des Dienstes nothwendig ist.

Nun haben wir die Ausmittelung der entsprechenden Gehalte für Kontrollorbeamte erst aus der allerjüngsten Zeit vom Staate.

Es ist dort als, Grundsatz angenommen worden, bei der Staatsverwaltung, die Rechnungsräthe in zwei Kategorien zu theilen, eine Kategorie der jüngeren mit 1300 fl., eine der älteren mit 1600 Gulden.

Diese neue Systemisirung hat in den Kreisen der Buchhaltungsbeamten, so weit ich mit ihnen bekannt geworden bin, die freudigste Sensation gemacht; alle waren damit außerordentlich zufrieden und ich glaube auch ganz gewiß, eine solche Besoldung mit 1300 und 1600 fl. für den Vorsteher des Departements ist wirklich eine Besoldung, mit der unter der gegenwärtigen Verhältnissen man zufriedengestellt sein kann.

Der Landesausschuh hat die Besoldung der Rechnungsräthe etwas wenig geändert, er hatte nämlich drei Kategorien mit 1300, l400 und 1500 fl. über die Petition der Buchhaltungsvorstände der Organisirungskommission zugewiesen.

Es hat nun die Organisirungskommission eine Aufbesserung noch über die Vorschläge des Landes-ausschusses hinaus beantragt, nämlich die Aufbesserung von 200 fl., welche 200 fl. je zu 100 fl. den ältesten Rechnungsrath treffen soll, so daß zwei Räthe mit 1600 fl., zwei mit 1500 und zwei mit 1400 fl. sein sollen.

Die Gründe, die die Kommission angefühlt hat in dem Berichte, sind ja ganz einleuchtend; die Dienste bei der Landesbuchhaltung und sowie die bei der Staatsbuchhaltung sind in der Quantität und Qualität für die Rechnungsräthe einander beinahe vollständig gleich.

Darum sollte auch die konsequente Besoldung beinahe gleich vollständig sein.

Der Unterschied zwischen den Dienstobliegenheiten ist nur der kleine, daß der Buchhaltungsrechnungsrath im Durchschnitte die Arbeit von 8 subalternen Beamten, welche durchwegs Revisions-Censur- oder Konzeptsarbeit ist. zu revidiren hat, während der Landesbuchhaltungsrechnungsrath auch eine Arbeit von 8 Personen aber nur von 7 Personen die Arbeit von solcher Censur-Revisions- und Konceptsarbeit zu revidiren hat, während das, was ihm , die achte Person liefert, etwas geringfügiges ist, was die Kraft des Rathes nicht so in Anspruch nimmt, abermalige Protokollirungs-, Mundirungs- und Kollationirungsgeschäfte, weil bei unserer Landesbuchhaltung die Einrichtung getroffen ist, daß Geschäftsstücke auch im Departement mundirt werden, wo auch Protokollirungsarbeit geschieht.

Also ist die Arbeit des Landesbuchhaltungs-rechnungsrathes eine etwas unbedeutendere, geringere. Dieser unbedeutende Unterschied soll sich auch durch einen unbedeutenden Unterschied durch die Besoldung aussprechen, darum hat die Kommission angetragen, 1600, 1400, 130 fl" das gibt für 6 Rechnungsrathsstellen zusammen ein Minus von 1000 fl. gegen 6 Rechnunzsräthe nach dem System der Staatsbuchhaltung.

Ein so unbedeutendes Minus muß doch gelten, wenn auch ein Minus der Arbeit da ist. Was die Weglassung der Registratorstelle betrifft, so erlaube ich mir zu bemerken: man kann die Benennung der Dienststellen allerdings ganz nach Belieben streichen.

Es wäre gut, wenn man die Arbeit auch streichen könnte, aber das geht nicht. Wenn kein Registrator mit dem Namen Registrator da ist, so muß ich doch einen andern Menschen dorthin geben, der einen andern Namen führen wird. Was wird man also für eine Person nehmen? Doch gewiß nicht einen Ingrossisten oder einen jungen Offizial, sondein nachdem der Mann, der dort steht,,mag er heißen wie er will,, dennoch der eigentliche Leiter der Registratur und des Expeditsprotokole ist, folglich Vorsteher ist. wird man doch immer einen Beamten aus der Kategorie der ältesten Offiziale nehmen, nachdem gegenwärtigen Status einen Offizial mit 1000 fl. Wenn das geschieht, worin liegt dann die Ersparung? Dann hat man die Person statt mit 1100 fl. mit 1000 fl. da.

Das Land hat 100 fl. erspart, und hat dabei den Beamten seiner Buchhaltung die tröstende Aussicht auf eine Vorsteherstelle benommen, um 100 fl. ist eine solche Disgoustirung und Kränkung des Beamtenpersonales, glaube ich, doch nicht angezeigt. Ich wäre dafür, daß die Registratorsstelle zu verbleiben habe.

Es ist weiter in Beziehung auf das subalterne Personale angetragen worden, daß — ich bitte, heißt es 6 Offiziale mit 1200 fl. oder nicht?

Oberstlandmarschall-Stellvertreter 6 Rechnungsoffiziale mit 1200 fl.. 6 Rechnungsoffiziale mit 1100 fl.

Dr. Schrott: Ich danke.

Ursprünglich war bekannt, daß der Antrag gestellt werden soll, daß nach den 6 Rechnungsräthen, 6 Revidenten á 600 fl. folgen sollten. Nachdem man die unglückliche Idee aufgegeben hat, brauche ich nichts dagegen zu erwähnen.

Es bleibt der Unterschied nun der: Nach dem, wie es der Landesausschuß angenommen hat, und wie es die Organissirungskommission für ganz entsprechend befunden hat, sind 36 Offiziale in 3 Kategorien getheilt, je zu 12 und die Besoldung in Abstufung zu 800. 900 und 1000 fl wie es bei der Staatsbüchhaltung der Fall ist.

Nach dem jetzt vorgeschlagenen neuem veränderten System würden 5 Klassen Offiziale entstehen, aber sonderbarer Weise die geringste Besoldung in der höchsten Anzahl, während daß diese 900 fl. 1000 fl.. 1100 fl.. 1200 fl. je 6 Personen sind, müßten diejenigen, welche die unterste Stufe der


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Besoldung haben, die 800 fl. beträgt, das doppelte haben.

Mir ist solche Eintheilung bei Besoldung der Kategorien niemals vorgekommen, überall ist der Grundsatz, daß wo man eine Beamtenkategorie nach Besoldungklassen eintheilt, daß man die Besoldungsklassen gleich in der Anzahl der in sie gehörenden kennt, und nur, wo es nicht möglich ist, wo sich die Gleichheit aus der Division nicht ergibt, daß man etwa die unteren Klassen um einen Beamten mehr umfassen läßt als die oberen.

Aber daß man den unteren Kategorien das doppelte der oberen zuweist, ist nur noch nie vorgekommen, übrigens wäre das nur eine Nebensache, die Hauptsache liegt in den 2 Kategorien der Offizialen mit 1200 und 1100 fl., es ist dieß eine Besoldungserhöhung gegen das System, welches in neuesten und jüngsten Zeiten von Staaten adoptirt ist, dort sind die höchsten Offizialsbesoldungen 1000 fl. hier 1200 fl.

Nachdem ich von dem Plane auf diese Besoldungserhöhung anzutragen vernommen hatte, habe ich mich bemüht die verschiedensten Personen zu fragen, was sie denn für einen Grund haben, mit der Besoldung der Landesbuchhaltungsoffiziale höher hinaufzusteigen, als es der Staat mit seinen Rechnungsofsizialen thut.

Ich wünschte nur den Grund zu wissen — habe aber keinen erfahren, als den einzigen, daß es den Beamten angenehm wäre; nun ja! da könnten wir ihnen 2000 fl. geben, das würde ihnen noch angenehmer sein.

Es liegt auch wirklich gar kein Grund vor, man kann allerdings nicht sagen; weil der Staat soviel Besoldung gibt, darf ich auch nicht mehr geben, das gebe ich zu. Wenn der Staat Beamtenkategorien hat, die er zu gering besoldet, nach meiner Meinung ist es dann sogar unsere Pflicht, unsere Beamten besser zu besolden.

Aber das ist meine Herren die Hauptsache, man muß zuerst nachweisen, daß die Besoldung im Staate für gewisse Kategorie entweder den Anforderungen des Dienstes an diese Beamten oder den Bedürfnissen der Zeit entspricht, dieser Nachweis ist nicht geliefert worden, und läßt sich nach meiner Meinung auch nicht liefern. Ich glaube, es ist ziemlich allgemein anerkannt, daß 900 und 1000 fl. für einen subalternen Dienst, gewiß eine sehr schöne Besoldung ist. Endlich komme ich noch zu dem Punkte, nämlich dem Verhältnisse der subalternen Stellen, zu den Vorstandsstellen. Hier liegt glaube ich der Punkt, wo man das Interesse der Beamten am meisten an den Dienst feßeln kann, hier liegt der Punkt, welcher in den Augen des Beamten steht, wenn er den Anforderungen entspricht, nämlich der Punkt der Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit eines Avancement in eine höhere Klasse und mir stellt sich folgendes Verhältniß heraus. Nach dem von dem Landesausschusse vorgeschlagenen und von der Organisirungskommission gut gefundenem System bestehen bei der Landesbuchhaltung 10 Vorstandsstellen, ein Buchhalter, zwei Vizebuch-Halter, zwei Rechnungsräthe und ein Registrator. Das subalterne Personal besteht aus 36 Offizialen 20 Ingrossisten und rechnen wir noch die 6 Praktikanten dazu, 6 Praktikanten, da sind 62 Personen, es kommen also auf 60 Subalternstellen, 10 Borstandsstellen mit einer höheren Besoldung, also auf je 6 Subalternstellen eine Vorstandsstelle, dieses günstige Verhältniß hat sich bei allen jenen Buchhaltungen, bei denen ich in meinen jüngeren Jahren gedient habe, nicht gefunden, und ein jeder von meinen jüngeren Kollegen hätte sich sehr glücklich geschäht, in ein solches Avancement-Verhältniß zu kommen. Das regel-mässige Avancement-Verhältniß bei der Staatsbuchhaltung ist 1:8,, 1:7 1/2 so ist es bei der Staatsbuchhaltung; das macht einen großen Unterschied, wenn man sich das Avancement-Verhältniß für die Vor-standsstelle denkt wie 1:6 wie bei uns und wie man es für die Landesbuchhaltung wünscht, daß es immer so bleiben möge, dann hat jeder, der mit seinen geistigen Kräften nur zur Noth für den Rechnungsrathposten überhaupt taugt, Aussicht es auch sicher zu werden und das ist das empfehlenswertheste bei dem System und ich glaube, man hat keine Ursache daran zu rütteln und ich empfehle dem Hause die Anträge der Kommission.

Náměstek nejv. maršálka Dr. Bělský: Pan Dr. Škarda má slovo.

Škarda: Pan posl. Dr. Schrott vytknul rozdíl mezi mým návrhem a návrhem komise v tom, že prý já chci zrušiti dvě místa; jiného rozdílu že prý vlastně není.

V tom je pán prof. Schrott na velikém omylu.

Rozdíl mezi oběma návrhy jest principielní, totiž ten, že komise navrhuje několik míst velmi dobře dotovaných, ty ostatní nechávajíc velmi nízko, a sice právě takové, s kterými velmi mnoho práce spojeno jest, kdežto já plat všeho úřadnictva jsem přivedl do souměru.

Abych hned zůstal při tom, co naposledy řečeno bylo, že by bylo celému úřadnictvu velmi zle, kdyby se přijal návrh můj, tož musím odpovědíti, že jest tomu naopak.

Jak komise navrhuje, jest ovšem 10. úřadníků, kteří mají přes 1000 zl. Dobře; ale kolik jich je dle mého návrhu? 6 účetních radů, kteří mají více než 1200; dále účetní a místoúčetní, potom 6 oficiálů s 1200 a 6 s 1100, tudíž dohromady 20 míst.

Tu bych věděl rád, bude-li úřadnictvo spokojenější, zařídíme-li 10 aneb 20 vyšších míst. Ovšem že snad některému by bylo lépe dle návrhu komise; avšak mně se nejedná o jednu neb dvě osoby, mně jde o celek.

Nemůže nikdo popírati, že hlavní síla práce leží na oficiálech, pročež nenahlížím, když je v nich hlavní síla, proč nemá býti přiměřeně placena.

Abych se nyní vrátil k tomu, co uvedeno

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bylo proti zrušení místa místoúčetního, tu se zdá, že všechny důvody pana řečníka přede mnou netýkají se hlavní věci. On se snažil dokázati, že 6 oddělení pro superrevisí je mnoho, ale zapomněl na to, že nyní jeden místoúčetní má 5 oddělení, která jsou ta nejhlavnější, a druhý že má jen 3 oddělení.

Proč to je? Když je práce tak obtížná, jak může 5 oddělení těch obtížnějších zastati jeden místoúčetní, kdežto druhému zbudou jen 3? Proč nemají stejně? To skutečně nemohu nahlédnouti.

Také nemohu nahlédnout, když může účetní při státní účtárně, o čem se pan řečník ani nezmínil, obstarati celou approbaci v 14 odděleních a superreyisi ve 2 odděleních, proč by nemohl účetní při zemské účtárně při 8 odděleních approbaci a při 3 superrevisi obstarati.

Skutečně nejsem s to, abych to z důvodů těch pochopil. —

(Co se týká registrátora, tu jsem řekl zcela zjevně, že mi na tom nezáleží, zdali bude registrátor dle jména registrátor neb ne.)

Mně to přichází jako lucus a non lucendo, když úřadník registrátorem se jmenuje, ač registratury ani není.

Nenahlížím, proč by k vůli kuriositě se jméno to zachovati mělo.

Tolik je jisto, o čem se ovšem pan řečník zase nezmínil, že jeden oficiál by se dal uspořiti, a pak jest jedno, zdali máme 35 oficiálů a jednoho registrátora aneb 36 oficiálů; věc zůstane zajisté tatáž.

Dále se zmínil pan řečník, že zrušením místa registrátorova by se úřadnictvu ublížilo, poněvadž by se tím zrušilo místo 1100 a spadlo by na 1000 zl.

To je mylný důvod.

Já místo jednoho místa s 1100 navrhuji 6 míst s 1200 a krom toho 6 míst s 1100 zl.

Nemohu tedy pochopiti, jak by to bylo možno, aby můj návrh byl úřadnictvu na škodu.

Bylo mi také namítáno, že kladu velkou váhu na službu úřadníků podřízených, nikoliv na službu vyšších. Musím uznati, že mně hlavně jde o práci. Nevím, zdaž práce podřízených jest malicherná a nedůležitá.

Kdyby byla malicherná a nedůležitá, měla by pravdu komise.

Ale jak věci nyní stojí, má právě podřízená síla práci nejtěžší, totiž největší práci má oficiál, který musí vše vypracovat. Co dělá rada? Ten reviduje, ten již má mnohem snazší práci. A co dělá místoúčetní & účetním? Ti superrevidují a mají ještě méně práce.

Nenahlížím tudíž, proč by osoba, která má práce nejvíce, musila býti tak špatně placena.

Oberstlandmalschall-Stellvertreter: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Es meldet sich Niemand, ich kann die Debatte als geschlossen-betrachten.

Berichterstatter Dr. Taschek: Bei der Unterstützung, die dem Komissionsantrage von einem Haus Redner, der auf dieser Seite des h. Haus gesprochen hat, geworden ist, glaube ich das h. Haus nicht mehr mit einer längeren Rechtfertigung des Kommissionsantrags in Anspruch nehmen zu sollen.

Ich will mir nur erlauben, darauf hinzudenten, daß eine seinerzeitige anderweitige Organisirung beziehungsweise Verminderung der Stellen von der Kommisston selbst angedeutet worden ist, daß jedoch die beiden Zeitpunkte, nämlich die Auflösung des Kreditdepartements und das Jahr 1874, wo die Einzahlungen von Seite der Verpflichteten aufhören werden, noch nicht eingetreten sind, demnach es der Kommission nicht gerathen schien, im Vorhinein das zur Geltung zu bringen, was. erst nach Ablauf einiger Jahre eintreten wird.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich werde zur Abstimmung schreiten.

Der Antrag des Abg. Dr. Škarda enthält eine Abänderung des 1. und 2. Absatzes des Kommissionsantrages; ich werde ihn noch einmal vorlesen, und dann im Ganzen darüber abstimmen lassen, weil beide Abtheilungen desselben sich auf einander stützen, daher zusammengehören.

Er lautet:

Slavný sněme! račiž se usnesti:

1) Počet úřadnictva při zemské účtárně ustanovuje se definitivně s 1. účetním, s jedním místoúčetním, se 6. účetními raddami, se 36 účetními officiály, 20 ingrosisty a 6 praktikanty, i dovoluje se užiti pro službu účtárny 6 diurnistů.

2) Roční plat ustanovuje se pro účetního s..........2200 zl.

pro místoúčetního.........

2000 zl.

pro 2 účetní raddy po.......

1600 zl.

pro 2 účetní raddy po.......

1500 zl.

pro 2 účetní raddy po.......

1400 zl.

pro 6 účetních officiálů po.....

1200 zl.

pro 6 účetních officiálů po.....

1100 zl.

pro 6 účetních officiálů po.....

1000 zl.

pro 6 účetních officiálů po.....

900 zl.

pro 12 účetních officiálů po.....

800 zl.

pro 10 ingrosistů po........

700 zl.

pro 10 ingrosistů po........

600 zl.

Konečně roční adjutum pro 6 praktikantů po........300 zl.

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Der Personalstatus für die Landesbuchhaltung wird mit einem Buchhalter, einem Vicebuchhalter, 6 Rechnungsräthen, 36 Rechnungsoffizialen, 20 Ingrossisten und 6 Praktikanten definitiv festgestellt; auch wird die Verwendung von 6 Diurnisten für den Buchhaltungsdienst genehmigt.

2) Die Jahresbeträge der Besoldungen werden für den Buchhalter mit...

2200 fl.

für den Vice-Buchhalter.......

2000 fl.


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XXXV. sezení 4. ročního zasedání 1866.

für 2 Rechnungsräthe á.......

1600 fl,

für 2 Rechnungsräthe 5,.......

1500 fl.

für 2 Rechnungsräthe k.......

1400 fl.

für 6 Rechnungsoffiziale á......

1200 fl.

für 6 Rechnungsoffiziale á,......

1160 fl.

für 6 Rechnungsoffiziale á, :.....

1000 fl.

für 6 Rechnungsuffiziale á,......

900 fl.

für 12 Rechnungsoffiziale 5,......

800 fl.

für 10 Ingrossisten á........

700 fl.

für 10 Ingrossisten á........

600 fl,

und der Jahresbetrag der Adjuten für 6 Praktikanten mit á,.........

300 fl. festgestellt.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des Abg. Dr. Škarda zustimmen, aufzustehen. (Centrum und ein Theil der Linken erhebt sich).

Es find 55 für den Antrag, also offenbare Minorität.

Ich werde jetzt abstimmen lassen über den Antrag der Kommission und zwar über alle 3 Absätze. —

Ich werde sie noch einmal vorlesen lassen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Slavný sněme račiž se usnesti takto:

"1. Počet úřadnictva při účtárně zemské stanoví se definitivně s 1 účetním, 2 místoúčetními, 6 účetními raddami, 1 registrátorem, 36 účetními officiály, 20 ingrosisty a 6 praktikanty, i dovoluje se užiti 6 diurnistů pro službu účtárny.

2. Roční plat stanoví se pro účetního s..............2200 zl.

pro 2 místoúčetní po.......

1800 zl.

pro 2 účetní raddy po.......

1600 zl.

pro 2 účetní raddy po.......

1400 zl.

pro 2 účetní raddy po.......

1300 zl.

pro registrátora s.........

1100 zl.

pro 12 účetních officiálů po ....

1000 zl.

pro 12 účetních officiálů po ....

900 zl.

pro 12 účetních officiálů po ....

800 zl.

pro 10 ingrosistů po .......

700 zl.

pro 10 ingrosistů po........

600 zl.

a roční adjutum pro 6 praktikantů po

300 zl.

3. Oddělení pro úvěrní záležitosti při ú-tárně zemské přidělena bud přiměřená čásť prací z některého oddělení, v kterémž se nalézají nyní dva revidentové."

Der h. Landtag wolle beschließen:

1. Der Personalstatus der Landesbuchhaltung wird mit 1 Buchhalter, 2 Vice-Buchhaltern, 6 Rech. nungsräthen, 1 Registrator, 36 Rechnungsoffizialen, 20 Ingrossisten und 6 Praktikanten definitiv festgesetzt; und die Verwendung von 6 Diurnisten für den Buchhaltungsdienst genehmiget.

2. Die Jahres-Beträge der Besoldungen werden:

für den Buchhalter mit.......

2200 fl.

für 2 Vice-Buchhalter á.......

1800 fl.

für 2 Rechnungsräthe á.......

1600 fl.

für 2 Rechnungsräthe á.......

1400 fl.

für 2 Rechnungsräthe á.......

1300 fl.

für den Registrator mit.......

1100 fl.

für 12 Rechnungsoffiziale á......

1000 fl.

für 12 Rechnungsoffiziale á......

900 fl.

für 12 Rechnungsoffiziale á......

800 fl.

für 10 Ingrossiften á........

700 fl.

für 10 Ingrossisten á,........

600 fl.

und die Jahresbeträge der Adjuten für 6 Praktikanten á......300 fl. festgesetzt.,

3. Dem Kredits-Departement der Landesbuchhaltung ist ein angemessener Theil der Getschäfte aus einem der gegenwärtig mit zwei Revidenten dotirten Departements zuzuweisen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ich bitte diejenigen Herren, welche den Anträgen der Kommission zustimmen, aufzustehen.

Die Anträge sind angenommen.

Wir übergehen zur 4. Abtheilung der Kommissionsvollage nämlich Ustanovení poču a platů služebníctva. Systemisirung der Zahl des Dienerpersonales und der bezüglichen Gehalte.

Landtagsaktur Dr. Seidl: Die Anträge der Kommission lauten:

(liest):

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Sämmtlichen Dienern soll entweder eine Naturalwohnung oder aber ein Quartieräquivalent im Jahresbetrage von 120 fl. ö. W. verabreicht werden.

3. Den gegenwärtig angestellten Dienern, denen bereits ein bestimmtes Quantum an Beheizugsmaterial oder das dafür nach den jeweiligen Lieferungspreisen zugestandene Relutum zugewiesen wurde, bleibt dieses auch fortgesetzt belassen, bei ferneren Anstellungen der Diener aber hat der Grundsatz zu gelten, daß

a) den mit Naturalwohnungen betheilten Dienern nur die Naturalbeheizung nach den für Amtslokalitäten geltenden Maßstabe verabfolgt werde, und daß

b) nur den außerhalb der Amtsgebäude wohnenden Dienern, dann den beiden Theater-Hausmeistern, die für das zugewiesene Beheizungsquantum nach den jeweiligen Lieferungs-preisen entfallenden Relutionsbeträge erfolgt werden dürfen.

c) An Holz oder Relutum dafür haben zu erhalten: der erste Amtsdiener 10 Klafter, der 2., 3., 4., 5. und 6. Amtsdiener, dann die beiden Theaterhausmeister je 8 Klafter, der 7., 8., 9. und 10. Amtsdiener je 7 Klafter, endlich die beiden Hausportiere je 9 1/2, Klafter weichen Holzes.

3. Sämmtlichen Dienern wird dieselbe große Livree in natura erfolgt, wie selbe in dem dem Landesausschußberichte Nr. 70 Ldtg. anni 1865 beigebogenen Auswelse näher bekannt ist, und an Jahres-pauschale für die kleine Livree erhalten die 6 Amtsdiener des Landesausschusses oder die sogenannten Zimmerportiere, so wie auch die beiden Hausportiere

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ein Pauschale von jährlich 30 fl., die übrige Diener-schaft und die Theaterportiere jährlich 20 fl. ö. W.

4. Die Baargehalte der Dienerschaft werden in nachstehenden Abstufungen festgestellt und sind einzig und allein zur Pension gehörig:

a) die erste Amtsdienerstelle mit . .

450 fl.

b) die zweite Amtsdienerstelle mit. .

400 fl.

c) drei Stellen zu 360 fl. ....

1080 fl.

d) drei. Stellen zu 350 fl......

1050 fl.

e) zwei Stellen zu 320 fl.....

640 fl.

f) fünf Heizer zu 300 fl......

1500 fl.

g) zwei Hausportiere zu 400 fl. . .

800 fl.

h) zwei Theaterhausmeister zu 300 fl. 600 fl.

5. Die Dienerschaft bei den Landesämtern wird bleibend angestellt.

In Betreff der Bubenčer Parkaufseher beantragt die Kommision:

(liest):

Der hohe Landtag geruhe zu beschliessen:

a) Die beiden Bubenčer Parkaufseher werden auch fernerhin gegen Dienstvertrag und Kündigung aufgenommen, haben daher keinen Anspruch auf Versorgungsgebühren aus ihrer dienstlichen Stellung.

b) An Dienstbezügen für jeden wird der Jahresgehalt von 240 fl., die Montur in natura im beiläufigen Anschaffungspreise von 60 fl.. dann ein Beheizungsdeputat von 20 Zentnern Kohle bestimmt.

Návrhy komise v příčině systemisování služebnictva zemského jsou tyto:

(čte):

Slavný sněme račiž se usnesti takto:

1. Veškerým sluhům vykázán bud byt naturální aneb dáváno bud přibytečné ročně 120 zl. r. č.

2. Sluhům nyní ustanoveným, kterým již vykázána jest jistá míra paliva aneb za ně náhrada, vypočtená dle běžných cen dodavacích, budtež palivo neb náhrada i dále dávány; příště však má při ustanovování sluhů platiti zásada

a) že dáváno má býti sluhům bytem naturálním poděleným palivo toliko dle míry určené pro úřadní místnosti a

b) že sluhům, mimo úřadní domy bydlícím, pak oběma vrátným divadelním smí dáváno býti za palivo, jim vykázané, relu-tum peněžité, vypočtené dle běžných cen dodavacích.

c) Dříví aneb relutum za ně mají dostávati: první sluha úřadní 10 sáhů; 2., 3., 4., 5. a 6. sluha úřadní, pak oba vrátní divadelní po 8 sáhách, 7., 8., 9. a 10. sluha úřadní po 7 sáhách, konečně oba vrátní domů po 9 1/2 sáhu měkkého dříví.

3. Veškerým sluhům dávána bude tatáž velká livrej in natura, jak naznačena jest blíže ve výkazu přiloženém ku zprávě výboru zemského č. sněm. 70 anni 1865; úhrnečné na malou livrej dostáné ryčně 6 úřadních sluhů výboru zemského aneb tak zvaných dveřních, jakož i oba vrátní domu po 30 zl., ostatní služebnictvo a vrátní divadelní po 20 zl. r. č.

4. Platy peněžité, jež výhradně k pensi počítat se mají, ustanovují se pro služebnictvo dle následujících stupňů:

a) první místo úřadního sluhy s .

450 zl.

b) druhé místo úřadního sluhy s

400 zl.

c) tři místa po 360 zl.....

1080 zl.

d) tři místa po 350 zl.....

1050 zl.

e) dvě místa po 320 zl.....

640 zl.

f) pět topičů po 300 zl. . . . ..

1500 zl.

g) dva vrátní domů po 400 zl. .

800 zl.

h) dva vrátní divadelní po 300 zl.

600 zl.

5. Služebnictvo úřadů zemských ustanovuje se trvale ve službě.

V příčině systemisování dozorců parku bubenčského navrhuje komise takto:

(čte):

Slavný sněme račiž se usnésti takto:

a) Oba dozorcové parku bubenčského mají se i na dál bráti do služby smlouvou o službu a proti výpovědi, nemají tudíž z postavení v této službě nijakého nároku na zaopatření.

b) Co plat za službu ustanovuje se každému roční plat 240 zl., šat in nátura v ceně asi 60 zl., naturální byt aneb příbytečné 60 zl., pak deputátní palivo 20 centnířů uhlí. -

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Die Debatte über die verlesenen Kommissionsanträge ist eröffnet, verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Ich werde also darüber abstimmen lassen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche den so eben vorgelesenen Kommissionsanträgen zustimmen, die Hand zu erheben.

Die Anträge sind angenommen.

Wir übergehen zur VII. Abtheilung der Kommissionsvorlage und zwar:

Porodnice a ústav nalezenecú.

Gebär- und Findelanstalt.

Ich bitte die Kommissionsanträge zu verlesen.

Landtagsaktuar Dr. Seidil (liest):

Gin hoher Landtag wolle beschließen:

1. Der Verwalter der Landesgebär- und Findelanstalt erhält einen Jahresgehalt von 1200 fl. öst. W. nebst freier Wohnung und Beheizung, oder im Falle ein Naturalquartier in der Anstalt nicht disponibel wäre, für diese beiden Emolumente ein Aequivalent von 400 st. öst. W., welches letztere jedoch auf die Pensionsbemessung keinen Einfluß zu nehmen hat;

2. der Kassier einen Baargehalt von 1000 fl. öst. W. nebst Naturalquartier und Naturalbeheizung, oder im Falle der Ermanglung des ersteren ein bei der Pensionsbemessung jedoch nicht einzurechnendes Aequivalent von 300 fl.;

3. der Materialrechnungsführer einen Baarge-


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halt von 900 fl. öst. W. nebst Naturalwohnung und Naturalbeheizung, oder statt der letzteren beiden ein bei der Pensionsbemessung nicht zu berücksichtigendes Aequivalent von 300 fl. öst. W.;

4. der erste Offizial, welcher die Liquidirung der Findelverpstegsgebühren zu besorgen hat, einen Baargehalt pr. 800 fl. ohne Nebenbezüge;

5. der zweite Offizial, welchem die Auszahlung der Findelverpflegsgeühren obliegen wird, einen Baargehalt von 700 fl, öst. W. ohne Nebenbezüge;

6. der erste Assistent 650 fl. und der zweite Assistent (die erste Anstellung als Beamte gleich den Assistenten bei der Landeskassa oder den Ingrossisten II. Ranges bei der Landesbuchhaltung) einen Baargehalt von 600 fl. erhalten;

7. für den Amtspraktikanten wird ein Adjutum pr. 300 fl.;

8. für den Amtsdiener ein Baargehalt von 320 fl. nebst Naturalquartier und Naturalheizung oder ein Aequivalent für beides letztere mit 110 fl. und eine Natuiallivrée nebst Pauschale von 20 st. für die kleine Livree, endlich

9. für den Portier ein Baargehalt von 400 fl., Naturalquartier bei der Pforte sammt Naturalbeheilung nach der Norm, Livree in natura, und Pauschale von 20 fl. für die kleine Livree bewilligt.

Zur Besetzung der zweiten Offizial- und der zweiten Assistenten-Stelle ist jedoch unter Rachweisung der dringenden Nothwendigkeit derselben vorerst noch die bemessende Zustimmung des Landtags einzuholen. Die einstweilige Zuweisung der Auszahlung der Findelverpftegsgebühren bleibt dem Ermessen des Landesausschusses vorbehalten.

Slavný sněme račiž uzavříti:

1. "Správce zemské porodnice a zemského ústavu nalezenců objirží roční služný plat 1200 zl. spolu s naturálním příbytkem a topením, nebo v tom případu, že by nebylo pro něho v ústavu příbytku naturálního, obdrží za oba tyto případky náhradou 400 zl. r. 6., avšak s tím vyhrazením, že oba tyto případky na vyměření pense nemají míti žádného vlivu.

2. Kasír (kasovní adjunkt I. třídy) obdrží služný plat 1000 zl. r. č., mimo to naturální příbytek a topení, a y tom případu, že by v ústavu pro něho naturálního příbytku nebylo, obdrží — avšak beze všeho vlivu na vyměření pense — náhradu 300 zl.

3. Početvedoucí materiálu (kasovní adjunkt II. třídy) obdrží služný plat 900 zl. r. Č. spolu s naturálním příbytkem a topením nebo na místo těchto případků náhradu 300 zl. r. 6., na kterouž se však při vyměřování pense nemá bráti žádný zřetel.

4. První officiál (kasovní officiál I. třídy), jemuž náleží obstarávati likvidování platů ošetřovacích pro nalezence, obdrží služný plat 800 zl. r. č. beze všech případků.

5. Druhý officiál (kasovní officiál H. třídy), jemuž náležeti bude vyplácení ošetřovacích platů pro nalezence, služný plat 700 zl. r. 6. bez vedlejších případků.

6. První assistent 650 zl. a druhý assistent (první úřadnické postavení, na rovni s assistenty při zemské pokladnici nebo s ingrosisty II. třídy při zemské účtárně) služný plat 600 zl. r. č. (Oba tito assistenti jsou pouze kancelářští manipulanti).

7. Úřadnímu praktikantovi povoluje se ad-jutum 300 zl.

8. Úřadnímu sluhovi plat 320 zl. spolu s naturálním příbytkem a topením, nebo za oba tyto případky náhrada 110 zl. r. č. a naturální livreje, mimo to paušál 20 zl. na malou livreji; konečně

9. vrátnému povoluje se plat 400 zl., naturální byt v domě při vratech a naturální topení dle ustanoveného pravidla, livreje in nátura a paušál 20 zl. na malou livreji.

K obsazení místa druhého officiála a druhého assistenta jest však potřebí zvláštního přivolení sněmu, za něž má zemský výbor, když bude nevyhnutelně potřeba, aby se místa ta obsadila, žádati a zároveň potřebu tu prokázati.

Prozatímně přikázání práce, týkající se vyplácení ošetřovacích platů pro nalezence vyhrazuje se zemskému, výboru k ustanovení.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Zu den Kommissionsanträgen hat sich Herr Graf Franz Thun als Redner vormerken lassen.

Herr Graf Franz Thun hat das Wort.

Graf Franz Thun: Als Referent in Angelegenheiten der Gebär- und Findelanstalt werde ich mir erlauben, auch heute wieder das Wort zu ergreifen, u. z. dießmal im Namen des Landesausschusses selbst.

Die Anträge der Kommission weichen nach zwei Richtungen von denen des Landesausschusses ab; erstens beantragt die Kommission größere Gehalte für die meistens zu systemisirenden Beamten, als der Landesausschuß beantragt, und kommt dieselbe in dieser Beziehung im Ganzen so ziemlich auf die von der Buchhaltung beantragte Gehaltsbemessung zurück; zweitens aber beantragt sie die Sistirung der Anstellung zweier der zu systemisirenden Beamten bis zu der Zeit, wo die neue Gebäranstalt erbaut sein wird.

Was nun die erste Abweichung betrifft, kann ich nur erklären, daß sich der Landesausschuh mit Freude den Anträgen der Kommission anschließt, u z. mit um so größerer Freude, als der Landesausschuß von der Ansicht ausgeht, daß der Beamtenstatus jeder einzelnen ihm untergebenen Anstalt nicht ein für sich selbst abgeschlossenes, getrenntes Ganze ist, sondern mit den übrigen Landesanstalten einen Konkretalstatus sämmtlicher Landesbeamten bildet, und durch die Erhöhung der Gehalte, wie sie von der Kommission beantragt worden ist, die Möglichkeit eines Avancements für viele bei anderen


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Branchen des Landesdienstes betheiligte Beamte gebothen wird.

Der Landesausschuß nimmt auch den Vorwurf, daß er dadurch die niedrigere Gehaltsbemessung aus Ersparungsrücksichten von dem im Anfange seines Berichtes aufgestellten Grundsätze abgewichen sei, mit Freuden hin. Allerdings waren es Erspalungsrücksichten, die ihn bewogen haben, die Gehalte dieser Beamten unter dem von der Buch-Haltung vorgeschlagenen Ausmaße zu beantragen, Ersparungsrücksichten so wie auch die Befürchtung, daß er höhere Gehaltsquoten schwerlich bei der Kommission und dem h. Landtage durchbringen würde.

Dieser Befürchtung ist er nun überhoben und schließt sich also vollkommen der von der Kommission beantragten Gehaltsbemessung an.

Ich hätte aber freilich den Wunsch gehegt, daß die Kommission von dem Prinzip, das sie an die Spitze gestellt, oder als vom Landesausschuß mit Recht an die Spitze gestellt anerkannt hat, nicht eben auch abgewichen wäre.

Ich werde mir jedoch nachzuweisen erlauben, daß dieß von ihrer Seite wirklich auch geschehen ist.

Was dagegen die Anträge der Kommission betrifft, zwei der zu systemisirenden Stellen vorläufig nicht zu besetzen, so muß ich demselben im Namen des Landesausschusses mit Entschiedenheit entgegentreten.

Der h. Landtag wird nicht verkennen, daß die Aufgabe eines Landesausschuß-Referenten, den Anträgen der Kommission gegenüber, jene des Landesausschusses zu rechtfertigen und durchzuführen eine überaus peinliche und schwierige ist; ich wenigstens hege die Befürchtung, daß mir sowohl die nöthige rhetorische als juridische Befähigung zur Bewältigung einer solchen Aufgabe abgeht. Denn der Landesausschuß kann sich darüber kein Geheimniß machen, daß der h. Landtag, ich möchte sagen, fast ausnahmslos, den Anführungen und Anträgen einer von ihm zu einem gewissen Zwecke gewählten Kommission vor den auf mehrjährigen Geschäftserfahrungen und gewissenhafter Berathung beruhenden Gründen und Anträgen des Landesausschusses den Vorzug gibt, was meiner individuellen Meinung nach, denn doch einem Mißtrauensvotum gegen den Landesausschuß gleichkömmt.

Dennoch trete ich heute nicht ohne alle Hoffnung auf, denn ich glaube, daß es mir gelingen wird, zu beweisen, daß dießmal wenigstens die größere Gründlichkeit auf Seiten des Landesausschusses ist und daß die von der Budgetkommission für diese vorläufige Sistirung angeführten Gründe nicht stichhältig sind.

Die Kommission führt für diese Sistirung zwei Gründe auf; sie beginnt den betreffenden Abschnitt ihres Berichtes mit folgendem Passus:

"Daß eine Regulirung, beziehungsweise Vermehrung der Beamten in der Anstalt dringend nothwendig ist, läßt sich nicht läugnen."

Sie erkennt also das dringende — also doch ein gleich, und nicht erst nach Jahren zu befriedigendes — Bedürfniß einer Vermehrung der Beamten der Anstalt wenigstens an, wenn auch vielleicht nicht einer Vermehrung in dem von dem Landes-ausschusse angesprochenen Maße.

Was ist aber das Resultat ihrer Anträge? nicht die Vermehrung, sondern eine bedeutende Verminderung der jetzt zur Bewältigung des Geschäftes in der Anstalt beschäftigten Kräfte.

Die Kommission sagt weiter:

"Nach der an Ort und Stelle eingeholten Uiberzeugung von der Geldverrechnung und dem Umfang des gesammten Geschäftes muß man dem Antrage des Landesausschusses auf Anstellung von 7 Beamten nebst einem Praktikanten und einem Amtsdiener vollkommen beistimmen, weil es gar keinem Zweifel unterliegt, daß wenn die Heiden Anstalten durch den beabsichtigten Umbau des Gebärhauses wie zu erwarten steht, eine größere Ausdehnung erhalten, diese Zahl wohl nothwendig werden wird."

Nun ich gestehe, ich begreife nicht, wie man durch an Ort und Stelle eingeholte Uiberzeugung zu der bestimmten Uiberzeugung gelangen kann, welche Ausdehnung der Beamtenstatus dereinst wird haben müssen, wenn die neue Gebäranstalt einmal wirklich erbaut sein wird!

Ich möchte mir meine individuelle Uiberzeugung dahin auszusprechen erlauben, daß der vollendete Neubau der neuen Gebäranstalt eine bedeutende Geschaftsvermehrung der Beamten gar nicht zur Folge haben wird.

Der Andrang wird nach diesem Neubau hoffentlich nicht größer sein, als er jetzt ist, sonst wäre ich gewiß der letzte gewesen, das Bauprojekt für eine neue Gebäranstalt in Schutz zu nehmen.

Eine Geschäftsvermehrung wird allerdings eintreten, wenn der Bau in der zweckmässigen Weise, wie er projektirt ist, worüber die betreffenden Pläne dem h. Hause nächstens weiden vorgelegt werden, zu Stande kommt, in der Weise nämlich, daß die Hälfte des Neubaues als Wechselhaus für den Fall von Epidemien bestimmt ist. Diese Geschäftsvermehrung wird daraus hervorgehen, daß dann ein größerer fundus instructus an Wäsche und Betten vorhanden sein wird, und daher auch eine häufigere Dursicht dieses fundus instructus, eine häufigere Lüftung desselben, dann auch die Evidenzhaltung und Verrechnung dieses größeren fundus instructus nothwendig werden wird.

Das sind aber Geschäfte, die doch großentheils dem niedern Dienstpersonale obliegen werden; eine arohe Vermehrung der Pflichten der Beamten aber steht nach meiner Ansicht in Folge des Neubaues nicht bevor.

Auf keinen Fall glaube ich aber, wird die Vermehrung der Geschäfte eine derartige sein, daß durch den Bau der neuen Gebäranstalt zwei neue Beamtenposten nothwendig werden könnten. Der Landesausschuß hätte wenigstens gewiß nicht schon jetzt


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einen Beamtenstatus in Antrag gebracht, der vielleicht erst nach 4, 5, 6 Jahren nothwendig sein wird. Ich glaube, wenn die Kommission den vom Landesausschusse beantragten Beamtenstatus bloß für dann nothwendig erkennt, wenn einmal die Neu-Gebäranstalt im Gebrauche steht, dann wäre es besser, der Landtag entschiede sich einfach dafür, die jetzt nicht nothwendigen Beamtenposten gänzlich zu streichen. Denn das künftige Bedürfniß ist noch eine unbekannte Größe und man wird demselben erst dann Rechnung tragen können, wenn man es kennen und den Bedarf, an erforderlichen Beamten zu beurtheilen im Stande sein wird.

Ich erlaube mir zu bemerken, daß nach dem Berichte des Landesausschusses seine, die von Hm als nothwendig befundene Zahl der Beamten be-treffenden Anträge durchaus nicht für das künftige Bedürfniß berechnet, sondern genau auf Grundlage der über das jetzige vorhandene Arbeitsmaterial der Arbeit vorliegende Daten veranschlagt sind.

Ich glaube, der hohe Landtag — ich weiß freilich nicht, ob sämmtliche Mitglieder den Bericht des Landesausschusses gelesen haben — wird dem Lan-desausschuß die Anerkenntniß nicht verweigern, daß er bei Ermittelung der absolut nothwendigen Zahl von Beamten wenigstens mit der möglichsten Gründlichkeit vorgegangen ist.

Er hat in dieser Beziehung verschiedene Wege eingeschlagen, die alle zu demselben Resultate führten. Er hat einmal von in den anderen Ländern der österreichischen Monarchie bestehenden ähnlichen Anstalten die Daten über ihren Geschäftsumfang und das bei ihnen vorhandene Beamtenpersonal verlangt; er hat sich ferner die genauesten Daten über den Geschäftsumfang in der hiesigen Anstalt verschafft; er hat endlich von der Landesbuchhaltung ein selbstständiges Gutachten über die zur Bewältigung der Geschäftsmasse nothwendige Höhe des Beamtenstatus abgefordert.

Aus den über die erwähnten Anstalten anderer Länder der Monarchie eingegangenen Daten ergibt sich folgendes: In Wien bestehen bei der Gebär-und Findelanstalt 20 arbeitende Kräfte, 10 Beamte und 10 Diurnisten, ohne jedoch, wie die Verwaltung bemerkt, dem Bedürfnisse zu genügen, indem auch dort fortwährende Rückstände anwachsen, und die Vermehrung des Beamtenstandes dringend nothwendig erscheint. Es sind die Daten, die von Wien zugekommen sind, nicht der Art, daß sie genaue Vergleiche mit den über die hiesige Anstalt erhobeneu Daten zulassen. Namentlich ist z. B. die Zahl der Ammen, die täglich dort in Bereitschaft sein muß, eine, die doch nicht mit 365 multiplizirt werden darf, wenn man die Zahl der in der Anstalt im ganzen Jahre befindlichen Ammen erhalten will.

Trotzdem lassen sich aber doch annähernde Vergleiche machen, und aus diesen ergibt sich, daß der Geschäftsumfang bei der hiesigen Anstalt beiläufig die Hälfte desjenigen der Wiener beträgt. Selbst wenn man auf die Angabe der dortigen Direktion, daß eine bedeutende Vermehrung der Beamten dringend nothwendig ist, nicht Rücksicht nehmen will, stellt sich also nach diesen Vergleichen ein Bedürfniß von 10 Arbeitskräften für die hiesige Anstalt heraus.

Im Vergleichen mit den Eingaben der Brünner Gebär- und Findelanstalt ergäbe sich für Prag ein Beamtenstand von 11 Personen, aus dem Vergleiche mit den Anstalten zu Linz und Olmütz sogar ein noch viel höherer. Nun, ohne diese von anderen Anstalten gelaugten Daten zu kennen, nur auf Grundlage der genauen Untersuchung des Geschäftsumfanges der hiesigen Anstalt hat die Landesbuchhaltung das von ihr abverlangte Gutachten erstattet, welches so ziemlich dasselbe Resultat gibt. Aus diesem Gutachten ergibt sich, um die ganze Masse von Geschäften vollständig zu bewältigen, das Bedürfniß von fast 10 Arbeitskräften bei unserer Gebär- und Findelanstalt, und würde, wenn nur 8 Beamten angestellt würden, noch eine Summe von 4860 unbedeckten Arbeitsstunden übrig bleiben.

Nun der Landesausschuh beantragt im Ganzen aber eben nur 8 Beamte, nämlich 7 eigentliche Beamte und einen Praktikanten außer dem Amtsdiener, der Ausnahmsweise auch nach Zulaß seiner Gänge allerdings auch noch für Schreibgeschäfte verwendet werden soll.

Der Landesausschuß glaubt daher das Bedürfniß dieser 8 anzustellenden Beamten, als Minimalzahl, auf Grundlage der über die andere Anstalten, wie über den Geschäftsumfang der hiesigen Anstalt aus erhobenen Daten vollständig erwiesen zu haben. Allerdings ist die Kommission dennoch der Meinung, daß dieß nicht der Fall ist, und führt dafür noch neue Gründe an, sie sagt nämlich Seite 3: "eine andere Frage ist es jedoch, ob diese ganze Organisirung mit 7 Beamten und einem Praktikanten auch gegenwärtig schon ins Leben treten solle, wo der Dienst dermal nur von 5 Individuen versehen wird."

Nun, meine Herren, ich gestehe aufrichtig, ich bin durch diesen Passus geradezu in Erstaunen verseht worden: ich habe mich gefragt: Ja, woher hat die Kommission die Angaben genommen, daß bisher die Arbeit nur von 5 Individuen versehen wird? Aus dem Berichte des Landesausschusses? oder aus ihren eigenen, an Ort und Stelle vorgenommenen Nachforschungen? Ich habe mir antworten muffen: aus keinem von beiden! denn in dem Berichte des Landesausschusses, und zwar in dem, demselben beigedruckten Gutachten der Landesbuchbaltung wird vielmehr ausdrücklich angeführt, daß dermal 8 Individuen in der Anstalt beschäftigt sind, ohne die Geschäftsmasse bewältigen zu können. Ich als Referent weiß aber ganz genau, daß jetzt nicht nur 8, sondern sogar 9 Individuen dort beschäftigt sind, früher waren dort beschäftigt 4 angestellte Beamten und 3 Diurnisten, später, nachdem ein Beamte in Disciplinaruntersuchung gekommen war, 3 Beamte und 5 Diurnisten, und m der neuesten Zeit, beiläu-


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sig vor einem halben Jahre, wurde diesen noch 1 Diurnist mehr beigegeben, der zwar mit Erhebung für die Kommission für die Regelung des Findelwesens beschäftigt ist, theils aber auch bei Aufarbeitung der Rückstände mitzuhilft.

Ich bin sogar im Stande, dem hohen Landtage, wenn er wünscht, die Namen der Personen, die dort beschäftigt sind, aufzuzählen, was wohl über die Zuverlässigkeit meiner Angabe keinen Zweifel mehr zulassen wird.

Es sind die Herren:

Jelínek, Grünwald, Ailler, Kuča und Krabetz; dann die Diurnisten: Tlustý, Peche, Němec, Werner und Hähnl. Das sind also 9 Individuen, außer dem Amtsdiener Kostelníček, wenn Sie den Amtsdiener mit zum Status rechnen wollen, der nach Zulaß seiner andern Amtspflichten auch mit zum Mundiren verwendet wird, also mit ihm 10 Judividuen.

Die Angabe der Kommission, daß jetzt nur 5 Individuen in der Anstalt beschäftigt sind, beruht daher offenbar auf einer ganz falschen Information und ich bedauere, daß die Kommission bei der persönlichen Durchsicht sich beschränkt hat, die Rechnungsgeschäfte und den eigentlichen Geschäftsumfang zu prüfen, aber nicht auch auf die Prüfung der dort bisher beschäftigten Arbeitskräfte eingegangen ist.

Ich kann bei dieser Gelegenheit nur abermals wiederholen, was der Landesausschußbeisitzer H. Dr. Rieger vor einigen Tagen gesagt hat. nämlich nur ebenfalls aufrichtig bedauern, daß die Kommission es nicht für gut gefunden hat, bei der Berathung über die einzelnen Anträge des Landesausschusses jedesmal den Fachreferenten des Landesausschusses beizuziehen.

Ich glaube, wenn das geschehen wäre, so hätte vielleicht in einigen Fällen der Referent des Landesausschusses mit der Kommission sich konformirt und es wären dann dem Landtage sehr langwierige Debatten erspart worden.

In dem vorliegenden Falle aber, glaube ich, würde vielleicht die faktische Aufklärung, daß der Passus des Berichtes über die Zahl der jetzt in der Anstalt beschäftigten Arbeitskräfte absolut unrichtig ist, daß die doppelte Zahl der Arbeitskräfte, die die Kommission als oben beschäftigt angibt, dort wirklich bechäftigt ist, allein schon genügt haben, die Kommis-sion von ihrer Meinung zurückzubringen, zur Unterstützung des Antrages des Landesausschusses in seiner vollen Ausdehnung zu bestimmen, in welchem Falle ebenauch eine lange Debatte im Landtage selbst vermieden gewesen wäre.

Ich glaube nun; bewiesen zu haben, daß die Budgetkommission, am Kopf ihres Berichtes zuvor aussprach, daß eine Vermehrung der Arbeitskräfte dringend, also doch wohl gleich jetzt und nicht erst nach dem Baue der Gebäranstalt nothwendig ist, in ihrem Vorschlage aber, im vollen Wiederspruche damit, eine Verminderung der Arbeitskräfte beantragt!

Ich stelle es aber der Beurtheilung des hohen Hauses anheim; ob 5 allerdings viel besser bezahlte Beamte auch nur möglicher Weise im Stande sein werden, eine Arbeitsmasse zu bewältigen, welche jetzt so damit beschäftigte, und schon über ihre Kraft angestiengte Individuen, von denen die Beamte unter ihnen weit über die pflichtmässige Zeit hinaus arbeiten, zu bewältigen absolut nicht vermögen.

Ich habe schon hervorgehoben, daß auch bei der jetzt beschäftigten Zahl der Arbeitskräfte die mehr als ein Jahr alten Rückstände nicht aufzuarbeiten sind, weil während der Aufarbeitung derselben eine ebensoviele neue Rückstände anwachsen.

Ich erlaube mir aber, das Haus darauf aufmerksam zu machen, daß diese Rückstände überaus große Nachtheile haben, auch abgesehen davon, daß am Ende, wenn der Ausschuß auf ordnungsmässigen Geschäftsgang halten will, ohnehin Rückstände nicht zu dulden sind. Die Rückstände beziehen sich nämlich meist auf die Eintreibung von Gebär und Findel-verpflegskosten.

Es wird eben allen Herren klar sein, daß diese Eintreibungen geschoben, um so schwerer wirklich hereinzubringen sind, je länger ihre Eintreibung eben verschoben wird; da dem Landesfonde dabei ein bedeutender Nachtheil dadurch erwächst, daß die Eintreibungsversuche um ein Jahr später geschehen, und dann sich nichts mehr eintreiben lässt. Dann wird auch eine um ein Jahr verzögerte Eintreibung in der Regel vielmehr Schreiberei losten, so daß dadurch auch wieder die Arbeit in Masse wächst.

Der Landesausschuh hat sich allerdings einer Inkonsequenz den von ihm und von der Kommission vorangestellten Prinzipien gegenüber schuldig gemacht. Er hat sich, wie schon zugestanden, bei der Beantragung der Gehalterhöhung für Beamte sich auf dieß absolut nothwendige Minimum der Gehalte beschränkt, die Kommission hat, wie ich glaube, wahr-scheinlich auch in der Absicht möglichst zu sparen, dagegen die Sistirung der Anstellung zweier der beantragten Beamten befürwortet, also an der Zahl der Beamten gestutzt, den Anzustellenden aber dadurch natürlich eine Arbeitslast bleibend aufgebürdet, wenigstens für die nächsten 4 Jahre bis zum Bau eines neuen Gebärhauses, deren sie absolut nicht Herr werden konnten.

Ich zweifle, daß der Ausweg, den die Kommission gewählt hat, viel humaner ist; ich bin aber fest überzeugt, daß er vollkommen zweckwidrig ist. Ich bin überzeugt, eine größere Zahl von, wenn auch minder gut doch aber weit besser als bisher gezahl-ten Beamten, wird die Geschäftsmasse eher bewältigen können, als eine um 2 Personen geringere Anzahl von Beamten, wenn diese auch noch so hoch gezahlt ist.

Wenn die Arbeit so groß ist, daß man in 18 Stunden mit derselben nicht fertig werden kann, so läßt sich eben nicht mehr thun: ich muß wenigstens erklären, daß der Landesausschuß, wenn es wirklich bei der Sistirung der Besetzung dieser 2 Stellen bleibt, den Zweck, den er mit der Reorganisirung


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des Beamtenstatus in der Gebär- und Findelanstalt beabsichtigt, geradezu als vereitelt betrachten müßte den Beamten gegenüber zum Theil, denn die Beamten werden dann unter dem dermaligen entsetzlichen Arbeitsdrucke und unter dem Bewußtsein nicht genügen zu können, fortwährend leiden, dem Geschäft gegenüber aber gänzlich—ausgenommen natürlich, wenn diese Sistirung zugleich die Voraussetzung enthält, daß der Landesausschuß auch noch die Organisirung des Beamtenstatus noch immer durch Zuweisung einer beliebigen Anzahl von Diurnisten dem Geschäftsbedürfuiß in anderer Weise noch helfen dürfe oder solle. Dann aber werden wir eben aus der Unannehmlichkeit nicht herauskommen, eine Masse von Diurnisten beschäftigen, und bloßen Diurnisten eigentliche Beamtengeschäste zuweisen zu müssen, wobei am Ende gar sehr viel doch nicht erspart wird.

Ich stelle also die Bitte an das h. Haus, den Status, wie ihn der Landesausschuß auf Grundlage der gründlichsten Erhebung sowohl über die Einrichtungen, die an andern Anstalten bestehen, als über die Erfordernisse der jetzt in der hiesigen Anstalt be-stehenden Geschäfte vorschlägt, zu genehmigen. Was dann zu geschehen hätte, wenn das neue Gebärhaus einmal erbaut ist,, das glaube ich, kann der künftigen Zeit überlassen werden. Ich sage in Voraus, ich glaube nicht, daß dann eine neue Vermehrung von Beamten nothwendig sein wird. Ich muß nur noch das beifügen, daß, wenn sich der h. Landtag dennoch für den Antrag der Kommission entscheiden, und also. während jetzt 9 Arbeitskräfte möglichst thätig sind, ohne doch mehr als die laufenden Geschäfte bewältigen zu können, die Zahl der Arbeitskräfte für die Zukunft, diesem Antrage gemäß nur mit 6 feststellen sollte, ich als Fachreferent ausdrücklich ersuchen muß, wenigstens mich jeder Verantwortung für die ordnungsmässige Erledigung der laufenden Geschäfte und natürlich umsomehr für die Aufarbeitung der Rückstände in der Gebär- und Findelanstalt zu entheben.

Ich habe in dieser Beziehung sowohl mit dem Landes-Buchhalter gesprochen, als auch bei der Anstalts-Verwaltung selbst neue erforderlichen Erhebungen gemacht, und ich bin fest überzeugt, daß dann die Bewältigung der laufenden Geschäfte, von der Aufarbeitung der Rückstände gar nicht zu sprechen, nicht möglich ist, daß dann vielmehr neue Rückstände anwachsen werden.

Meiner Meinung nach wird der Landesausschuß auf die regelmässige Erledigung sämmtlicher Geschäfte dann auch gar nicht mit Strenge dringen können, weil er etwas verlangen würde, was bei einem Stand von 6 Beamten unmöglich ist.

Dr. Görner: Ich habe mich lediglich zum Worte gemeldet, um über einen Passus des Berichtes einige Aufklärung mitzutheilen. Es heißt in diesem Berichte: "Hat der Verwalter beim Landespolytechnikum. dessen Dienstgeschäfte jenen des Verwalters der Gebär- und Findelanstalt sowohl dem Umfang als der Beschaffenheit nach weit nachstehen einen jährlichen Gehalt von 1000 fl. nebst freier Wohnung und Beheizung erhalten, so kann wohl der letztere mit vollem Rechte Anspruch machen auf einen höheren Gehalt."

Der Landesausschuß, wie schon aus den Anträgen desselben ersichtlich ist, ging von der Ansicht aus, daß die Beamten der verschiedenen Anstalten soviel als möglich gleich gestellt weiden sollten in ihren Bezügen. Es ist nach meiner Ueberzeugung nicht ganz richtig, daß der Verwalter des Landespo-lytechnikum in seinen Geschäften, einen viel gerin-geren Umfang habe, und daß daher ein geringerer Gehalt für ihn beantragt wäre.

Es fällt mir nicht ein, gegen die Erhöhung der Gehalte des Landes-Gebär- und Findel-Anstalts-Verwalters irgend einen Einwand zu erheben, allein ich möchte doch den Grundsatz, den der Landesausschuß in Bezug auf die Bestallung seiner Verwalter bei den verschiedenen Anstalten aufgestellt hat, nämlich die Gleichstellung derselben gewahrt wissen, u. z. aus dem Grunde, weil es dann leicht kommen könnte, daß wenn einer oder der andere Verwalterposten in einer anderen Anstalt frei werden würde, ein Wechsel in den Verwalterpersonen eintreten würde, was für die betreffende Anstalt keines Falls vortheilhaft wäre.

Soviel mir privatim bekannt ist, hat auch die Kommission für die Organisation des Irrenhauses einen Gehalt von 1200 fl. festgesetzt, so daß 1200 fl. der Gehalt wäre, den alle Verwalter zu beziehen hätten. Was die Geschäfte des Verwalters im Landes-Polytechnikum anbelangt, so gebe ich wohl zu, daß die Materialverrechnungen desselben keineswegs so bedeutend sind, wie in der Irren-, Findel-und Gebäranstalt. Allein dabei muß man bedenken, daß der Verwalter des Polytechnikum nur einen einzigen Hilfsbeamten hat, während dem Verwalter des Irrenhauses, und des Gebär- und Findelhauses mehrere Hilfsarbeiter zugetheilt sind. So hat der Verwalter der Landes-Gebär- und Findelanstalt, wie es die Kommission beantragt, einen Kassier, einen Materialrechnungsührer, 2 Ossiziale, 2 Assistenten und 1. Prakti-anten zugewiesen, während, wie schon erwähnt, der Verwalter des Polytechnikums nur einen Hilfsarheiter zu seinen Händen hat.

Was nun die Geschäfte des Verwalters des Polytechnikums anlangt, so hat derselbe nicht nur die ganze Hausökononne, das ist die Versorgung in Hinsicht auf die Baulichkeiten, die Aufsicht auf das Institutsgebäude, die Einrichtungsstücke für dasselbe zu besorgen, zu bestellen und beizustellen, sondern auch die ganze Kassa- und Geschäftsführung. In früherer Zeit war bei dem Polytechnikum' ein eigener Schulgeldkassier, welcher gegenwärtig auch entallen ist, weil das Einkassiren des Schulgeldes dem Verwalter allein zugewiesen wurde. Es wird aber einleuchten (Unruhe. Präs. läutet), daß die Einkasirung der Schulgelder, da viele von den Studenten ich oft mahnen lassen, viele Schwierigkeiten macht.

Der Verwalter hat weiter noch die Beischaffung

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und Verrechnung aller Gegenstände, welche für die Kabinett der einzelnen Professoren gehören, er hat auch die Beischaffung aller jener kleinen Bedürfnisse, die für den Unterricht nothwendig sind, als Kreide, Schwamm etc., kurz er hat die Beischaffung so vieler Materialien und die Journalführung über alle diese einzelnen Gegenstände, so daß seine Thätigkeit sehr in Anspruch genommen ist. Er hat aber auch noch die Korrespondenz und die Kanzleigeschäfte in Verwaltungsangelegenheiten zu führen, und, wie ich schon erwähnt habe, hat er lediglich einen einzigen Hilfsarbeiter zu seiner Hand, so daß es gewiß schwierig sein wird, zu sagen, welcher von allen Verwaltern einen größeren Geschäftsumfang zu besorgen hat. Es ist hier nicht der Ort, für die Verwaltung des Polytechnikums Anträge zu stellen, ich behalte es mir vor, dieß bei der endlichen Erledigung des Budgets zu thun.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Herr Dr. Tedesco!

(Rufe: Schluß! Schluß! Schluß!)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Es wird der Schluß der Debatte beantragt, ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben.

Der Schluß der Debatte ist angenommen, Herr Dr. Tedesco hat sich aber schon früher gemeldet.

Nach Herrn Dr. Tedesco wird also Herr Graf Franz Thun sprechen. Diese zwei Herren werden also noch sprechen. Doch, meine Herren, ich muß etwas berichtigen; Seine Exc. der Herr Oberstlandmarschall hat sich schon früher zum Worte gemeldet, also nach Herrn Dr. Tedesco wird Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall sprechen und dann also Herr Graf Thun.

Dr. Tedesco: Ich kann mich mit den Ansichten, die Herr Graf Thun ausgesprochen hat, nicht einverstanden erklären, und muß vielmehr der Ansicht beitreten, die die Kommission in diesem Falle entwickelt hat. Es handelt sich um eine neue Klasse von Beamten, die ganz verschieden sind von denen, deren Gehaltsbezüge bisher regulirt worden sind. Es find das die Verwaltungsbeamten, die einen großen ausgedehnten Wirkungskreis haben und deren Kontrolle von Seite des Landesausschusses immer und immerhin nur eine höchst mangelhafte sein kann, sein wird und sein muß. Aus diesem Grunde ist es unbedingt nothwendig, daß solche Beamte, falls man von ihnen gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten fordert, auch entsprechend besoldet werden. Es ist das bisher nicht der Fall gewesen und die Folge davon war eine sehr traurige. Selbst der Bericht des Landesausschusses äußert sich dahin, daß der Landesausschuß es nicht über sich gewinnen konnte, gegen pflichtgetreue Beamte mit jener Schärfe vorzugehen, wie sie das Gesetz und die Instruktion vorschreiben, und ich finde das auch in der Natur der Dinge vollkommen begründet; denn man soll Niemand in Versuchung führen, und man hat die Herren in Versuchung geführt auf doppelte Weise, indem man ihnen einen zu kargen Gehalt, der für die Bestreitung der nothwendigsten Bedürfnisse kaum ausreicht einerseits, andererseits, indem man ihnen eine Verantwortlichkeit und freie Hand lieh, die nothwendiger Weise zu Unzukömmlichkeiten führen mußte.

In der Beziehung halte ich also den Grundsatz der Kommission, derlei Verwaltungsbeamte gut und ausgiebig zu besolden, für vollkommen richtig. Daraus folgt aber für mich die zweite Nothwendigkeit, daß man die Zahl gut und gehörig besoldeten Beamten nicht ohne Noth und überflüssig vermehre, daß sie allerdings nur auf den strengsten und nothwendigen Bedarf gesetzt werde.

Der Referent des Landesausschusses hat nun behauptet, daß der gegenwärtige Stand der Beamten in der Beziehung ein ungenügender sei; der gegenwärtige Stand der Beamten beträgt allerdings nur 5, die anderen 3 sind wohl Arbeitskräfte, sind aber nur Diurnisten, und ich glaube nicht, daß bei dem Antrage der Kommission es so gemeint war, daß die Diurnisten wegzufallen hätten; so wenigstens habe ich den Antrag der Kommission nicht verstanden.

Es blieb dem Landesausschusse immerhin unbenommen, die nothwendige Anzahl der Diurnisten dort zu verwenden nebst den vorgeschlagenen Beam-ten, und diese Dienstleistungen, die die Diurnisten in solchen Anstalten verrichten, sind keineswegs solche, wie sie von den Angestellten geleistet werden.

Wir müssen in's Auge fassen, daß der Zeit, als die Anstalt noch unter der Regie der Barmherzigen Schwestern war, wir um einen Beamten weniger hatten, als gegenwärtig.

Damals waren nur 3 Beamten.

Wir müssen uns ferner gegenwärtig halten, daß zu derselben Zeit das Lokale, wo die Amtirung vorgenommen wurde, nicht in der Gebär- und Findelanstatt selbst, sondern in dem allgemeinen Krankenhause sich befand, was auch einen bedeutenden Zeitverlust in Anspruch nahm.

Zu der Zeit, als die Anstalt in die eigene Regie des Landes wieder zurückgenommen wurde, wurde vom hohen Hause ein Material-Rechnunsführer provisorisch angestellt.

Dieser provisorisch angestellte Rechnungsführer soll nun definitiv angestellt werden, und außerdem sollen 2 neue Beamte kreirt werden; für diese zwei neuen Beamten sehe ich im gegenwärtigen Augenblicke eine unbedingte Nothwendigkeit nicht.

Man hat sich da berufen auf 2 Dinge, nämlich einerseits auf den Vergleich mit anderen Anstalten und andererseits auf den zurückgebliebenen Rest.

Was den Vergleich mit anderen Anstalten anbelangt, so ist derselbe sehr unglücklich gewählt — das muß ich schon sagen — denn in dem Ausweise, der von Seite der Landesbuchhaltung hiehergegeben wurde, sind ganz verschiedene Mein und Summen gleichmässig angenommen.

Es ist beispielweise bei Wien in der Anstalt der Stand der Findlinge mit 306 angegeben und


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in Prag mit 3181, das ist nun daraus zu erklären, daß man in Wien den täglichen Stand und in Prag den Jahresstand nahm.

Das sind 2 ungleiche Zahlen, die sich mit einander nicht vergleichen lassen.

Ebenso der Stand der Ammen in Wien täglich 438. in Prag 1294, das ist ebenfalls dasselbe Verhältniß; so kam man nun zu einer Gesammtsum-me von 25000 Personen in Wien und 11000 in Prag.

Nun wenn wir auch das annehmen, so wird sich daraus ergeben, daß, wenn in Wien 10 Beamte find, in Prag 5 Beamte genügen; andererseits halte ich aber überhaupt den ganzen Grundsatz für unrichtig, denn es ist nicht wahr, daß nach der Anzahl der in einer Anstalt Verpflegten in gleichem Verhältnisse auch die Anzahl der Beamten steigen müsse.

Das ist an und für sich ein unrichtiger Grundsatz und nach der Anzahl der Verpflegten allein kann man die Anzahl der Beamten nicht festsetzen, nicht bestimmen.

Es ist aber auch gesagt worden, daß im Verhältnisse zu Brünn, hier eine eklatante und schreiende Differenz war.

Nun, meine Herren, die Gesammtzahl der Verpflegten in Brunn ist 5950, demnach 6000, in Prag 11000; Prag hat aber 5 Beamte und 3 Di-urnisten; Brünn hat 2 Beamte und einen Diurnisten.

Das Verhältniß ist also für Brunn ein viel ungünstigeres und trotz dem ist in der Anmerkung gesagt:

"Die Kräfte genügen vollständig; nur die Bezüge werden organisirt werden."

Der zweite Grund, auf den man sich berufen hat, um die Anstellung zweier neuer Beamten zu rechtfertigen ist, daß die Eintreibung der Verpstegsgelder seit einem Jahre im Rückstande ist.

Ich glaube, daß sich der Rückstand aus einer Zeit herschreibe — ich weiß nicht, ob ich mich in der Beziehung irre — ich glaube aber, daß er sich von der Zeit herschreibe, wo der Verwalter des Findelhauses mit Tode abgegangen ist, und einige Zeit eine Arbeitskraft weniger war.

Daß der Rückstand in der Eintreibung der Verpflegsgelder in jedem Spitale - etwas sehr Empfindliches ist, ist richtig; daß man darauf sehen muß. daß diese Arbeitsreste aufgearbeitet werden baldigst, ist auch, ganz richtig; aber es ist nicht nothwendig dazu einen Beamten für fix und bleibend anzustellen.

Die Rückstände in der Eintreibung der Verpflegsgelder bezüglich des einen Jahres, können füglich innerhalb 5 Monaten ganz von einer Person aufgearbeitet werden, und nach diesen 5 oder 6 Monaten wäre dann die Arbeitskraft eine vollkommen überflüssige; ich würde unmaßgeblich dem Landesausschusse einen anderen Vorschlag mir zu machen erlauben, der mir in ähnlichen Fällen als sehr praktisch erschienen ist und das ist der Vorschlag, daß, wenn vielleicht der Landesausschuß einen seiner Rechnungsbeamten, der Nachmittags oder in den Abendstunden freie Zeit genug hat, gegen anständige und billige Remuneration diese Verpflegsreste aufarbeiten ließe, er damit einem seiner Rechnunasbeamten einen sehr annehmbaren Dienst geleistet hätte, und die Verpflegsreste würden meines Erachtens und meiner Ueberzeugung nach zuverlässig innerhalb der Sommermonate aufgearbeitet und das Land würde die Anstellung eines eigenen Beamten dazu, der bleibend und dauernd ist, ersparen.

Ich glaube aber auch, daß der Antrag der Kommission, daß zwei systemisirte Posten erst nach der Aufbauung des neuen Gebärhauses wirklich zu besetzen seien, in der Beziehung genehmigt sei, weil ich überzeugt bin, daß, wenn wir heute die großen Gehalte einführen und zwei neue Posten machen, nach 4 Jahren, wenn das neue Gebärhaus eingerichtet sein wird, und sich dadurch ganz zuversichtlich eine Vermehrung der Arbeitslast einstellen wird, dann auch in der That wieder ein Antrag vor das hohe Haus kommen wird, noch eine Arbeitskraft und noch einen Beamten anzustellen, und so würden wir bei dem systemisirten Stande von 7 nickt bleiben können, sondern wir müssten dann darüber hinaus gehen.

Ich würde daher dem h. Hause die Annahme des Kommissionsantrages empfehlen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Herr Graf Franz Thun hat ums Wort gebeten. Doch bitte um Entschuldigung, Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall hat sich schon früher zum Worte gemeldet.

Graf Rothkirch-Panthen: Ich werde nur kurze Zeit die Geduld des hohen Hauses in Anspruch nehmen. Ich stimme vollkommen dem Antrage bei, welchen der Referent des Landesausschusses in dieser Beziehung gestellt hat, weil ich wirklich glaube, daß selbst unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Zahl der beantragten systemisirten Beamten als nothwendig sich darstellt. Indessen glaube ich denn doch für den Fall, als der Antrag des Landesausschusses nicht angenommen werden sollte von Seite des hohen Hauses, einen Vermittlungsantrag zu stellen und zwar in der Art, daß der zweite Official, welchem nach dem Kommissionsantrage die Auszahlung der Findelsverpflegungßgebühren obliegen wird, mit einem Baargehalte von 700 fl. jetzt in die Zahl derjenigen Beamten einbezogen werde, die anzustellen sind, daß dagegen der zweite Ingrossist allenfalls noch der Zukunft vorbehalten werde. In dieser Beziehung wäre lediglich der Schlußabsatz des Antrages der Art zu ändern, es sei zur Besetzung der zweiten Assistentenstelle, die die Kommission an-getragen hatte, bei Nachweisung der dringenden Nothwendigkeit die Zustimmung des Landtages einzuholen.

Ich würde daher eventuell für den Fall, als das h. Haus in den vollständigen Antrag des Lan-

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desausschusses nicht eingehen sollte, wenigstens den Antrag der Berücksichtigung des hohen Hauses empfehlen, daß die Anstellung lediglich des 2. Assistenten der Zukunft vorbehalten werde.

Graf Franz Thun: Ich erlaube mir den bei-den Herren Rednern vor mir zu antworten.

Ich bin natürlich weit entfernt, dagegen auftreten zu wollen, daß der Verwalter der Technik dem Verwalter des Gebärhauses im Gehalte gleichgestellt werde; nur den Motiven gegenüber, die der Herr Refererent für die Landeßtechnik geltend gemacht hat, muß ich doch Einiges erwähnen.

Ich glaube, wer die beiden Anstalten kennt, kann über das Verhältniß des Umfangs der Geschäfte ebensowohl, als über die größere oder geringere Annehmlichkeiten der Geschäfte in beiden Anstalten kaum in Zweifel sein.

Ich bitte die ewig wechselnde Bevölkerung in dem Findel- und Gebärhause zu bedenken, die sehr ausgedehnten Rechnungsgeschäfte, die dort vorkommen, diese Masse der Korrespondenz zur Eintreibung der sämmtlichen Taren und Verpflegsgelder! Dieß Alles kann doch wohl mit den Rechnungsgeschäften und der Korrespondenz des Verwalters der Technik in gar keinen Vergleich kommen.

Ebenso, was die Materialverwaltung betrifft, ich bitte die Masse von Bett- und Wäscheffekten zu nehmen, die in der Findel- und Gebäranstalt vorkommt.

Ich glaube, in der Findel- und Gebäranstalt werden auch wohl einige Schwämme mehr verbraucht, als in der Technik, und so ist es auch mit allen anderen Untensilien und den Einrichtungsstücken. Der Herr Referent für Angelegenheiten des Polytechnikums hat auch die Anmerkung gemacht, daß der Gebärhausverwalter dafür auch Hilfsbeamten hat. Dieser Umstand, meine Herren, daß er der Chef eines ganzen Verwaltungsorganismus ist, daß er Hilfsbeamten, aber auch sie zu überwachen, für sie zu stehen hat, zeigt ja aber eben die Wichtigkeit und den Umfang seines Geschäftes.

Von dem Umfange und der Wichtigkeit desselben will ich also nichts weiter reden; von der Annehmlichkeit des Geschäftes glaube ich aber garnicht reden zu sollen, wenn man die Technik mit der Gebär- und Findelanstalt vergleicht. Aber auch was die Ausführungen des H. Dr. Tedesco betrifft, muß ich mir einige Worte erlauben.

Herr Dr. Tedesco hat damit angefangen, daß die Erhöhung der Gehalte der Beamten der Anstalt überaus nothwendig ist, weil Beamte absolut gut gezahlt werden müssen, wenn man von ihnen mit Recht Verantwortlichkeit verlangen soll.

Diese sehr schönen Grundsätze hat er aber alle dem Berichte des Landesausschusses entnommen; der Landesausschuß selbst war es, der in seinem Belichte auf die enormen Uibelstände hinwies, daß die Beamten der Anstalt jämmerlich bezahlt sind und nicht etwa vom Landesausschusse selbst so jämmerlich bezahlt angestellt, sondern von ihm mit den jämmerlichen Gehalten, wie sie im vorigen Jahrhunderte angestellt worden sind, von der Regierung übernommen wurden!

Der Landesausschuh hat also — gegen diese Ausführung des Dr. Tedesco muß ich mich entschieden verwahren — die Beamten keineswegs in Versuchung geführt, diele Versuchung war in den ihnen von alten Zeiten her zugewiesenen geringen Gehalten gelegen. Diese Gehalte zu vermehren, war der Wunsch des Landesausschusses seit langen Jahren, seit dem ich das Referat führe.

Warum der Antrag auf Vermehrung nicht früher gestellt worden ist, ist sehr klar. In Anfang mußte sich der Landesausschuß natürlich selbst instruiren, als wir zur Ueberzeugung der absoluten Nothwendigkeit der Erhöhung der Gehalte der Beamten der Gebär- und Findelanstalt gelangt sind, war die Gebärhausfrage so weit gediehen, daß ich und mit mir der ganze Landesausschuß geglaubt habe, dieser Bau werde alsogleich in Angriff genomen werden; und da erschien es gerechtfertigt, die Reorganisirung des Beamtenstatus bis nach Vollendüng dieses Baues aufzuschieben.

Bekanntlich ist, nachdem uns über Antrag des Landtagsmitgliedes Dr. Seidl in der Session 1864 die Anfrage gegeben worden war, diesen Bau mit möglichster Beschleunigung zu Stande zu bringen, gleich darauf auf Antrag der Budgetkommission wieder der Beschluß gefaßt worden, der Bau dürfe vom Landesausschusse nicht in Angriff genommen, so lange nicht das Bauprojekt, der Bauplan vom Landtage selbst genehmigt sei.

Damit war der Bau auf lange Zeit hinausgeschoben und die Möglichkeit mit der Organisirung des Beamtenstatus auf ihn zu zuwarten, beseitigt. Der Landesausschuß hat sich aber nicht getraut, so dringend die Sache auch war, die Organisirung des Beamtenstandes und die Erhöhung der Gehalte der Gebär- und Findelanstaltsbeamten selbst vorzunehmen.

Ich habe die sichere Ueberzeugung, und ich glaube, die Herren werden es mir nicht verübeln, wenn ich nach der gestrigen Debatte die Meinung ausspreche, daß der Landesausschuß, wenn er dieß selbst gethan hätte, sicher vom Landtage zur Verantwortung gezogen worden sein würde; der Landesausschuß hat daher den nächsten Landtag abwarten müssen, um eine Gehaltserhöhung zu beantragen, und dieser Landtag findet aber erst jetzt statt, und jetzt hat denn auch der Landesausschuß die Gehaltserhöhung angeregt.

In Beziehung auf die Gehaltsbemessung aber will ich dem Dr. Tedesco ja gar nicht entgegentreten. Der H. Dr. Tedesco will aber, nachdem durch die bleibende Anstellung von bloß 6 Beamten dem Bedürfnisse nicht genügt wird, demselben durch Di-urnisten genügen.

Wenn dieß geschieht, so glaube ich, daß eigentlich keine großen Ersparungen dabei heraussehen werden. Wenn wir einen Diurnisten nur mit 1 fl. täglich bezahlen — wir zahlen einige mit 1 fl. 50


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kr. — so machen 5 Diurnisten eine jährliche Auslage von 1500 fl. d. i. fast so viel, als der Gehalt eines höher gestellten oder die Gehalte 2er kleinerer Beamten aus.

Herr Dr. Tedesco hat ebenfalls gesagt, daß man von den Beamten Aufopferung in der Arbeit nur dann erwarten kann, wenn sie gut bezahlt find. Nun dann ist die Anwendung von Diurnisten an der Stelle von Beamten gewiß nicht zu rechtfertigen. Von den Diurnisten kann man eine genügende Arbeit nicht erwarten, wenn sie die Arbeit wie Beamte thun müssen.

Daß wir außer dem von dem Landesausschusse voranschlagten Beamtenstatus doch noch Diurnisten brauchen werden, und zwar zur Aufarbeitung der alten Resten, das ist im Berichte selbst angedeutet; das ist aber eine zeitweilige Arbeit, die allerdings bewältigt werden kann durch zeitweilig zugetheilte Kräfte, allenfalls durch Beiziehung von Landesbuchhaltungsbeamten, da denen aber dann die Arbeit in den Nebenstunden auch bezahlt werden müsste.

Herr Dr. Tedesco hat selbst erklärt, sie müssen dann eine Remuneration erhalten, aber der Landtag hat dem Landesausschusse eben jede Möglichkeit, eine Remuneration zu geben, abgeschnitten, da er in dem Budget die Aufnahme der für Remunerationen bestimmten Summe gestrichen hat, und ein Unterschied zwischen Remuneration und Zahlung ist sehr schwer zu machen, dort wo es sich um Dienste angestellter Beamten in ihren freien Stunden handelt.

Herr Dr. Tedesco hat sich noch darauf berufen, daß zur Zeit der Administration der Gebär- und Findelanstalt durch die Nonnen nur drei Beamte im Verwaltungsdienste beschäftigt waren.

Meine Herren, das ist vollkommen wahr; zu der Zeit war aber der Verwaltung das ganze Oek-nomikum entfallen.

Die Nonnen hatten das Oekonomikum, sie hatten alle Anschaffung, die ganze Materialsverwaltung und Verrechnung zu besorgen, die ganze Ausspeisung u. s. w.

Der jahrelange Rückstand, dessen der Herr Tedesco erwähnt hat, der rührt eben aus der Zeit her, wo nur 3 Beamte da waren und trotzdem nicht genügen konnten, obschon sie das ganze Oekonomikum nicht zu besorgen hatten.

Die Rückstände rühren alle, wie der Herr Tedesco ganz richtig sagte, von langen Zeiten her.

Nicht zur Bewältigung der Rückstände ist aber der Beamtenstatus beantragt worden, sondern dazu, damit das bleibend angestellte Personale dem bleibenden laufenden Bedürfnisse genüge; damit während die Rückstände aufgearbeitet werden, nicht wieder eine neue Masse von Rückständen anwachse.

Ich glaube also, daß die Ausführung des Hrn. Dr. Tedesco an der Darstellung des Landesausschusses über das Arbeitsbedürfniß und die Zahl der zu dessen Bewältigung nöthigen Arbeitskräfte durchaus keinen Unterschied macht; ich glaube ferner, daß das Prinzip für bleibende Geschäfte, durch fest angestellte ihrer Zukunft sichere Beamten zu sorgen, doch viel zweckmässiger ist, als die Anstellung von bloßen Diurnisten; daß nebenbei bei Anstellung der Diurniften ein großes Ersparniß nicht hervorgeht, weil man sie nicht über, wohl über die Amtsstunden hinaus beschäftigen kann.

Ich kann also nur sagen, daß ich mit voller Ueberzeugung bei dem Antrage des Landesausschusses beharre, wenn ich auch nichts dagegen haben kann, daß im Falle der Landesausschuh geworfen wird, der eventuelle Antrag Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls zur Abstimmung kommt, weil es mir lieber ist, wir haben bloß eine Kraft, einen Beamten, als wir haben zwei Kräfte, zwei Beamte zu wenig; daß ich aber in beiden Fällen, ob nun der Antrag Sr. Excellenz angenommen wird oder gar jener der Kommission, nur unter der Voraussetzung mich zufrieden geben könnte, wenn der Beschluß des Landtages das Befugniß des Landesausschusses involvirt für sämmtliche Rückstände und nach Bedarf auch für das Bedürfniß der laufenden Geschäfte der Anstalt, nebstbei auch noch mit Diurnisten zu manipuliren, wie bisher.

Ich möchte den Hrn. Berichterst. der Kommission daher um die bestimmte Erklärung bitten, ob die Kommission auch der Ansicht ist, daß, wenn der h. Landtag auf die Anstellung der wenigen von ihr vorgeschlagenen Beamten sich beschränkt, der Landesausschuh neben diesen Beamten auch ferner noch eine beliebige Anzahl von Diurnisten verwenden darf?

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Se. Exe. der Oberstandmarschall hat einen Manderungsantrag gestellt zur 2 Alinea des 9. Antrages der Kommission.

Dieser Abänderungsantrag lautet:

K obsazení místa druhého assistenta je však potřebí zvláštního přivolení sněmu, za nějž má zemský výbor, když bude nevyhnutelná potřeba, aby se místo to obsadilo, žádat, a zároveň potřebu toho prokázat.

Zur Besetzung der 2. Assistentenftelle ist jedoch unter Nachweisung der dringenden Nothwendigkeit derselben vorerst noch die besondere Zustimmung des Landtages einzuholen.

Ich werde die Unterstützungsfrage in Betreff dieses Antrages stellen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist unterstützt.

Berichterstatter Dr. Taschek: Die Kommission zur Feststellung des Beamtenstatus hat von dem ihr gehörig eingeräumten Rechte, Mitglieder des hohen Hauses als Sachkundige einzuladen, Gebrauch gemacht, und in der Beziehung sich an H. Dr. Tedesco gewendet, welcher durch vier Jahre in der Budgetkommission das Referat für Findel- u. Gebäranstalt übernommen hatte, und auf Grundlage seiner Anschauungen, auf welche die Kommission als jene eines bewährten Fachmannes gebaut hat, den


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dem hohen Hause vorliegenden Antrag gestellt. Hiebei ist sie von der Anschauung ausgegangen, daß, nachdem von Seite des Landesausschusses keine Erklärung, wenigstens keine positive Erklärung vorgelegen ist, daß durch die Anstellung und Aktivirung der sieben Beamten, die Verwendung von Diurnisten vollständig ausgeschlossen werden wird, sich aus den von H. Dr. Tedesco näher entwickelten Gründen dahin auszusprechen, daß die 2 Beamten vor der Hand noch nicht aktivirt werden sollen.

Es hat dem H. Referenten des Landesausschusses gefallen darauf hinzuweisen und zwar in seiner ersten Rede, daß die Verwendung von Diurnisten durch die Anstellung dieser Beamten entfallen würde. In seiner zweiten Rede ist dagegen geradezu das Gegentheil gesagt worden, man werde neben diesen sieben Beamten noch immer Diurnisten verwenden müssen, wenn auch nur, wie es heißt, zur Aufarbeitung von Rückständen.

Was diese Rückstände betrifft, erlaube ich mir aufmerksam zu machen auf den Bericht des Landesausschusses, wo nämlich für die Verwendung zweier Beamten, welche diese Neste verarbeitet haben, eine Remneration beantragt worden ist, und zwar bearbeiteten diese die Reste, wie es heißt, ohne ihrem sonstigen Dienste Abbruch zu thun, und wo von dem hohen Hause die Remuneration für den Einen bewilligt wurde, für den Anderen aber nur deßwegen nicht, weil eine Systemal-Untersuchung gegen ihn vorlag.

Ich würde für meinen Theil, wenn ich nicht von Seite des H. Referenten eine bestimmte Erklärung bekäme und sie mit in den Beschluß des Landtages aufgenommen würde, daß die Diurnisten nicht verwendet werden, sogleich für die Aktivirung der sieben Stellen sprechen, aber ich besorge leider, daß von Seite des hohen Hauses in eine solche Bestimmung nicht eingegangen werden wird.

In der Richtung hat mir Herr Dr. Tedesco, welcher der Kommission als Gewährsmann für diese Sache erschien, nachdem jetzt mittlerweile der Schluß der Debatte angetragen ist, die Ermächtigung gegeben, dem hohen Hause gegenüber zu erklären, daß es seinerseits gegen die Aktivirung der 2 Offizialsstellen unter Voraussetzung, daß die Diurnisten zur Aufarbeitung der gegenwärtig bestehenden Rückstände verwendet würden, eingegangen werden könnte, weil dadurch alle Besorgnisse für die Zukunft jedenfalls vollständig beseitigt werden könnten. In der Beziehung glaube ich im Namen der Kommission die Zustimmung derselben aussprechen zu können, daß sie auch demselben Antrag, die 2 Offizialstellen zu aktiviren und zu besetzen beipflichtet, was jedoch die Vergleichung der beiden Verwaltersstellen zwischen dem Polytechnikum und dem Findelhause anlangt, welche von Seite des Herrn Referenten des dießfälligen Departements angegriffen worden ist, so finde ich es wohl ganz natürlich, daß er sein Departement in dieser Beziehung vertheidiget, aber ich glaube, es dürfte wohl die einzige Bestimmung genügen, um die Anschanung der Kommission für richtig darzustellen, wenn erwähnt wird, wie es Herr Graf Thun gethan, daß die Verwaltung des Findelhauses abgesehen von den Unannehmlichkeiten, sieben Beamte unter sich haben zu sollen, jedenfalls eine größere Thätigkeit wird entwickeln müssen, beziehungsweise mehr zu leiten haben, als ein Beamter, dem nur ein Individuum zur Aushilfe beigegeben ist.

Ich werde mir daher erlauben, dem hohen Landtage die Annahme der ohnehin nicht bestrittenen Anträge in der Weife zu empfehlen, daß der hohe Landtag auch auf die Besetzung der 2. Offizialstelle eingehen wolle und demnach nur die Besetzung der 2. Assistentenstelle erst unter Nachweisung dringlicher Nothwendigkeit derselben vorerst die Zustimmung des hohen Landtages eingeholt werden solle.

Graf Franz Thun: Ich bitte um das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Ich habe nur zu sagen, daß meine und des Landesausschusses Ansicht die ist, daß mit dem vom Landesausschusse beantragten Beamtenstatus dem Bedürfnisse der Besorgung der regelmässig laufenden Geschäfte ohne Zuhilfenahme von Diurnisten genügt würde.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ich werde zur Abstimmung schreiten. Die Anträge der Kommission von 1 bis 9 erste Alinea mit Ausschluß der 2. Alinea sind nicht amendirt worden.

Ich werde also über die Anträge, ich wiederhole es, mit Ausschluß der 2. Alinea zuerst abstimmen lassen.

Ich bitte also diejenigen Herren, welche diesen 9 Anträgen der Kommission mit Ausschluß der 2. Alinea zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Es handelt sich nun noch um die 2. Alinea des 9. Absatzes des Kommissionsantrages. In dieser Beziehung hat Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall einen Abänderungsantrag gestellt, mit welchem sich die Kommission, beziehungsweise der Herr Be-richterstatter, einverstanden erklärt hat.

Graf Franz Thun: Ich habe mich nicht einverstanden erklärt.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. BěIský: Der Herr Berichterstatter hat sich einverstanden er-klärt (Heiterkeit). Ich bitte also, der Antrag der Kommission und Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls lautet:

K obsazení místa druhého assistenta jest však potřebí přivolení zemského sněmu, za něž má zemský výbor, když bude toho nevyhnutelná potřeba, aby se místo to obsadilo, žádati a zároveň potřebu toho prokázati.

Zur Besetzung der 2. Assistentenstelle ist jedoch unter nachweislich dringender Nothwendigkeit vom Landesausschusse vorerst die Zustimmung des Landtages einzuholen.

Graf Franz Thun: Ich bitte — zur Abstimmung.

Ich glaube, daß der Antrag, den ich im Namen


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des Landesausschusses vertreten habe, zuerst zur Abstimmung kommen sollte.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Das ist ja ein negativer Antrag.

Graf Franz Thun: Nein, das ist ein ganz positiver Antrag; er geht ja ...

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ich kann ihn nicht . . .

Graf Franz Thun: Der Antrag ist positiv, er geht auf die Systemisirung sämmtlicher beantragten Stellen und zugleich auf ihre also gleiche Aktivirung.

Referent Hofrath Taschek: Es sind die ersten 6 Stellen als systemisiirt angenommen worden, es ist auch die Activirung sämmtlicher 6 Stellen angenommen.

Wenn nun der hohe Landtag nicht beschließt, die 7te sogleich zu aktiviren, so bleibt es beim Beschlusse. daß die systemisirte Stelle beseht werden soll. Ich glaube, daß die Herren, die mit dem Antrage der Kommission nicht einverstanden sind, auch nicht dafür nicht stimmen werden.

Aber es ist nicht nothwendig, die Sache umgekehrt zu machen, nämlich zu sagen: Auch die Selle ist sogleich zu aktiviren.

Graf Franz Thun: Ich bin vollkommen belehrt.

(Heiterkeit.)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Belský: Ich bitte also diejenigen Herren, welche mit dem Antrage der Kommission und Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmalschalls einverstanden sind, die Hand zu erheben.

Angenommen.

Wir können nun . .

Referent Hofrath Taschek: Ich würde mir eine Bemerkung erlauben und bitte, das hohe Haus möge bei der Dringlichkeit der Zeit, die uns noch so viel zu thun übrig läßt und die uns vielleicht doch nur noch kurz bemessen ist, nun die dritte Lesung der in den drei Tagen über den Beamtenstatus gefassten Beschlüsse vornehmen und gestalten sie nicht nachmals vorzulesen, da sie ohnehin in den Protokollen bereits enthalten find.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ist das hohe Haus damit einverstanden?

(Niemand meldet sich.)

Ich bitte daher diejenigen Herren, welche die gefassten Beschlüsse auch m dritter Lesung annehmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Wegen vorgerückter Zeit werde ich zum Schlusse der Sitzung schreiten. Die Kommission für das Polytechnikum hat eine Sitzung Montags, 4 1/2 Uhr Nachmittags. Nächste Sitzung Montag 10 Uhr, Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen. Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluß der Sitzung um' 3 Uhr).


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Einlauf

vom 22. Feber 1866.

Nr. 334. Abg. Herr Karl Ritter u. Neuvauer bittet um 14tägigen Urlaub.

vom 23. Feber.

Nr. 335. Landesausschuß überreicht eine Eingabe der Bez.-Vertretung zu Gablonz betreffend die neue pol. Bezirkseintheilung.

Nr. 336. Regierungsvorlage Betreff der Regelung des Sicherheitsdienstes auf dem Flachen Lande.

Nr. 337. Antrag des Abg. Dr. Franz Stradal mit 40 genossen, betreffend die Regulirung des Elbe-und Moldau-Fahrwassers.

Nr. 33H. Vertretung der Stadt Brandeis a. d. Adler überreicht durch Abg. Dr. Šwestka ein Dank-und Vertrauensschreiben anläßlich des Landtagsbeschlusses auf Ueberreichung einer Dank-Adresse Sr. apoft. Majestät.

Nr, 339, Bezirksvertretung in Nepomuk begründet das Gesuch der Gemeinde Černowes um Ausscheidung aus dem Verbände der Markigem. Měčin.

Spisy došlé

dne 22. února 1866.

Čís. 334. Posl. pan Karel rytíř Neupauer žádá za příčinou churavosti za dovolenou na 14 dní.

dne 23. února.

Čís. 335. Zemský výbor podává žádost okresního zastupitelstva v Jablonci v příčině nového rozdělení posl. okresů.

Čís. 336. Vládní předloha o upravení služby v příčině bezpečnosti na venku.

Čís. 337. Návrh poslance dra. Františka Strádala s 40 soudruhy, týkající se upravení řek Labe a Vltavy.

Čís. 338. Zastupitelstvo města Brandejsa nad Orlicí podává prostředkem poslance dra. Švestky připiš dikův a důvěry za příčinou sněmovního usnesení o podání adresy díků Jeho apošt. Veličenstvu.

Čís. 339. Okresní zastupitelstvo v Nepomuku odůvodňuje žádost obce černoveské za vyloučení ze svazku s městysem Měčínem.

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Petitionen.

821) Mg. H. Dr. Kralert: Gesuch der Gem Opatow, Bez. Humpolec, um Zutheilung zum pol. Bezirke Pilgram.

824) Abg. H. P. Platzer: Gesuch der Vertretung der vereinigten Gemeinden Ždár Pluhowý und Mostečna um Zutheilung zum Bez. Neuhaus.

825) Abg. H. Schulrath Maresch: Gesuch der Gem. Janesen, Bez. Wogen, um Belassung derselben in diesem Bezirke.

826) Abg. H. Dwořák: Gesuch des Stadtrathes Radnic um Beantragung dieser Stadt als Amtssitz eines neuen pol. Bezirkes.

Petice.

821) Posl. p. dr. Kralert: žádost obce opatovské v okr. humpoleckém za přivtělení k novému pol. okresu pelhřimovskému.

824) Posl. p. P. Platzer: žádost zastupitelstva spojených obcí Pluhového Žďáru a Mostečného za přivtělení k okresu jindřicho-hradeckému. —

825) Posl. p. Školní rada Maresch: žádost obce janesenské v okresu loketském, aby ponechána byla v okresu loketském.

826) Posl. p. Dvořák: žádost městské rady radnické za ponavržení téhož města za sídlo nového pol. okresního úřadu.

Dr. Obst,

Verifikator.

Franz Wokoun,

Verifikator.

Jak. Jindra,

Verifikator.

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Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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