Pátek 23. února 1866

Stenografická zpráva

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XXXIV. sezení ètvrtého roè. zasedání snìmu èeského od roka 1861, dne 23. února 1866.

Stenografischer Gericht

über die

XXXIV. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 23. Februar 1866.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen, pozdìji námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. v. pr. V. Bìlský.

Pøítomní: Poslancové v poètu dastateèném k uzavírání platnému.

Zástupce vlády: C. k. místodržitelský rada Jan Neubauer.

Poèátek sezení o 10 hod. 45 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen, später J. U. Dr. Wenzl Bìlský, Oberstlandmarschall-Stellvertreter.

Gegenwärtig: Die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthaltereirath Johann Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Oberstland marschall: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Die Geschäftsprotokolle der 31. und 32. Sizzung vom 15. und 17. Feber sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen; ich stelle die Umfrage, ob zu diesen Protokollen eine Bemerkung gemacht wird; da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Protokolle für agnoscirt.

Der Herr Abg. Karl Johann Ritter von Neupauer bittet um einen 14tägigen Urlaub; ich bitte sein Gesuch vorzulesen.

Langtagssekretär Schmidt (liest):

Euere Excellenz!

Da mich ein Unwohlsein verhindert, den Landtagsverhandlungen beizuwohnen, bitte ich um einen I4tägigen Urlaub.

Jenikau den 20. Feber 1866.

Karl Neupauer.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das h. Haus diesen Urlaub?

(Es geschieht durch Handaufheben.)

Der Urlaub ist ertheilt.

Der Herr Abg. Anton Maresch ist durch Krankheit verhindert, an der heutigen Sitzung Theil zu nehmen.

Von den Landtagseingaben wurde Nr. Exh. 332, Gesuch des Bezirksausschusses und des Stadtrathes zu Hohenelbe, um Berücksichtigung der Stadt Hohenelbe bei Feststellung der Amtsorte der künftigen politischen Behörden — der Kommission für die politische Bezirkseintheilung zugewiesen.

Nr. Exh. 333, der Bericht des Pressnitzer Bezirksausschusses mit den Gesuchen der Gemeinden Zobìtic und Tøibischel um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande Wohlau — an den Landesausschuß zur Behandlung geleitet.

Vertheilt wurden:

Kommissionsbericht mit dem Entwurfe eines Fischereigesetzes;

Bericht der ständigen Schulkommission über Errichtung von Mustergewerbeschulen;

das Geschäftsprotokoll der 22. Sitzung und die stenographischen Berichte der 29. und 30. Sitzung.

Von Seite der hohen Regierung ist mir die folgende Zuschrift zugekommen:

Ich habe die Ehre, Euere Exc. zu ersuchen, die neben liegende Regierungsvorlage in Betreff der Regelung des Sicherheitsdienstes auf dem flachen Lande, an den Landtag zur verfassungsmässigen Behandlung gelangen zu lassen (Bravo im ganzen Haus).

Ich werde die Vorlage sofort in Druck legen lassen, worauf sie dann vertheilt und der geschäftsmässigen Behandlung unterzogen werden wird.

Deßgleichen ist mir vor der Sitzung ein Antrag des Abg. Dr. Stradal und Genossen überreicht worden zur Regelung der Elbe, in Konsequenz der Elbeschifffahrtsadditionalartikel, der h. Regierung einen Betrag von Einer Million zur Disposition zu stellen.

Ich werde diesen Antrag in Druck legen und vertheilen lassen und ihn dann gleichfalls der geschäftsordnungsmässigen Behandlung unterziehen.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

810) Abg. Herr Neradt: Gesuch der behördlich autorisirten Privattechniker in Böhmen um Rücksichtsnahme auf dieselben bei Organisirung des Landesbaudienstes.

Oberstlandmarschall: Der Kommission für die Feststellung des Beamtenstatus.

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XXXIV. sezení 4. roèního zasedání 1866.

XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

813) Posl. pan Otakar hrabì Èernín: žádost okresního zastupitelstva karlínského, aby v skutek uvedeno bylo také telegrafování v jazyku èeském.

Nejv. maršálek zemský: Petièní komisi.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

815) Posl. pan Jílek: žádost pøedstavenstva obce holoubkovské v okresu zbirovském, aby z dùchodù panství zbirovského zapravena byla této obci rozvržená suma 63 zl. 75 kr.

Nejv. maršálek zemský: Zemskému výboru.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

817) Posl. pan Dr. Sladkovský: žádost výboru záložny v Mnichovu Hradišti, aby byla osvobozena od placení danì z pøíjmù jakož i od kolkování knìh a dluhopisù.

Nejv. maršálek zemský: Petièní komisi.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

819) Abg. Herr Dr. Hanisch: Gesuch der Vertretung der Gemeinde Bauschowic um Regulirung des Egerflusses zwischen Bauschowic und Theresienstadt.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Die übrigen, die polit. Bezirkseintheilung betreffenden Petitionen wurden der zuständigen Kommission für die polit. Bezirkseintheilung überwiesen.

Ich ersuche die Herren Landesausschußbeisitzer Morgen 9 Uhr zu einer Sitzung zusammenzutreffen vor der Eröffnung der Landtagssitzung.

(Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský übernimmt den Vorsitz).

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský:

Wir sollten jetzt zur 3. Abtheil. der Kommissions vorlage, nämlich zum technisch-administrativen Baudienst übergehen; es hat aber Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall sich zum Worte gemeldet, um einen Antrag zu stellen, über welchen verhandelt werden soll, zwischen der 2. und 3. Abtheilung des Kommissionsberichtes. Ich ertheile Sr. Exc. dem Herrn Oberstlandmarschall das Wort.

Oberstlandmarschall Graf Rothkirch-Panthen: Der Antrag, den ich in dem h. Hause zu stellen beabsichtige, schließt sich an die letzte Beschlüsse an und bezieht sich auf die Landtagsangelegenheiten selbst. Es ist die Leitung des Expedits im Landtage dem Expeditsadjunkten Èuba übergeben. Es sind aber sowohl vor als wie nach der Landtagsession von demselben sehr viele Geschäfte in Angelegenheiten des Landtages zu besorgen, es ist ferner die ganze Landtagsregistratur seiner Obhut anvertraut, und nach Vollendung der Landtagssession liegt ihm die Verpflichtung ob, diese Registratur gehörig zu registriren, die Verzeichnisse herzustellen und die nöthigen Repertorien darüber zu verfassen.

Ich glaube daher, daß in Anbetracht der wirklich sehr eifrigen und entsprechenden Dienstleistung das hohe Haus mit mir übereinstimmen wird, daß es angemessen wäre, die Verwendung des gedachten Expeditsadjunkten bei dem Landtage, auch außerhalb der Landtagssession fortdauernd durch eine nähere Bezeichung festzustellen und ich würde mir den Antrag erlauben, es möge der hohe Landtag beschließen: in Anbetracht der dem Expeditadjunkten Èuba auch außerhalb der Zeit der Landtagssession zugewiesenen Manipulationsgeschäfte in Landtagsangelegenheiten demselben, den Titel eines Landtagsexpeditors zu verleihen.

Damit ist natürlich keine Geldauslage für den Landesfond verbunden, sondern es wird die Mühewaltung dieses Adjunkten, aus den, dem Landesausschusse zur Disposition gestellten Geldern für die Landtagsauslagen bestritten.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský: Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall stellt folgenden Antrag: der hohe Landtag wolle beschließen: in Anbetracht der dem Expeditadjunkten Èuba auch außer der Zeit der Landtagssession zugewiesenen Manipulationsgeschäfte in Landtagsangelegenheiten wird demselben der Titel eines Landtagsexpeditors verliehen.

Jeho Excellenci nejvyšší maršálek èiní návrh: Slavný snìme raèiž uzavøíti, aby expeditnímu adjunktovi Èubovi, v uvážení, že i mimo snìm jest zaneprázdnìn manipulaèními pracemi snìmovními, udìlen byl titul "expeditora snìmovního."

Wird dieser Antrag unterstützt?

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Verlangt noch Jemand das Wort?

Herr Dr. Schmeykal.

Dr. Schmeykal: Ich bin mit dem Antrage Sr. Exc., dem Adjunkten Èuba einen anderen Titel beizugeben, einverstanden, aber ich glaube, daß der Titel vielleicht nicht Landtagsexpeditor, sondern etwa Landtagskanzleiexpeditor heißen würde. (Lange andauernde Heiterkeit!)

Oberstlandmarschall Graf Rothkirch-Panthen: Ich konformire mich mit dem Antrage des Herrn Dr. Schmeykal. (Heiterkeit).

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. BìIský: Der Antrag wird also lauten: Der hohe Landtag wolle beschließen, daß dem Expeditadjunkten Èuba der Titel eines Landtagskanzleiexpeditors verlieben werde.

Slavný snìm raèiž uzavøíti, aby expediènímu adjunktovi Èubovi udìlen byl titul expeditor kanceláøe snìmovní.

Wünscht Niemand mehr das Wort?

(Niemand meldet sich).

Ich bitte also diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Taschek: Ich werde das hohe Haus um die Erlaubniß bitten, in Folge einer Kehlkopfaffektion zu gestatten, daß die Vorlesung des


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XXXIV. sezení 4. roèního zasedání 1866.

XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Berichtes durch einen Herrn Landtagssekretär stattfinde.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský:

III. Technisch-administrativer Baudienst.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

III. Technisch-administrativer Baudienst.

Die Geschäfte des technisch-administrativen Baudienstes bei dem Landes-Ausschusse wurden bisher in zwei Abtheilungen besorgt, wovon die eine den Strassen- und Wasserbau und die andere den Hochbau zum Gegenstand hat.

A) Die bisherigen speziellen Geschäfte der ersten Abtheilung sind in dem über die Anstellung der betreffenden Baubeamten erstatteten Kommissions-Berichte vom 4. Mai 1864 Nr. 223, Seite 10, 11, 12 umständlich dargestellt; es wurde auch damals der Umfang der bezüglichen Geschäfte genau erhoben, und die Ueberzeugung ausgesprochen, daß zur Bewältigung der dießfälligen ebenso umfangreichen als zeitraubenden und veranwortlichen Agenda zwei Beamte schon damals nothwendig waren.

Es wurde daher auch bereits in dem obenerwähnten, bisher aber von dem h. Landtage noch nicht zur Berathung gelangten Kommissions-Berichte der Antrag gestellt, damit nebst dem bereits in Folge des h. Landtagsbeschlusses vom 14. April 1863 mit einem Jahresgehalt pr. 1300 fl. definitiv angestellten Landes-Ingenieur Gallas, die vom Landes-Ausschusse im Jahre 1863 provisorisch verfügte Anstellung eines zweiten Landes-Ingenieur mit dem Gehalte jährlicher 1000 fl. in der Person des Johann Schwarz genehmigt, dieser Beamte als definitiv angestellt, jedoch extra statum erklärt, und die Einstellung der Gehalte für beide Ingenieure im Gesammtbetrage pr. 2300 fl. in das Landes-Budget pro 1864 und 1865 bewilligt werde.

B) Die sämmtliche Agenda bezüglich der unter der Verwaltung des Landes-Ausschusses stehenden Hochbauten hat der Architekt Karl Brust zugewiesen, welcher bisher aber nicht förmlich als Beamte angestellt ist, sondern bloß eine Remuneration pr. 1000 fl. und zur Aufnahme von Hilfsarbeiten eine Zulage pr.

315 fl.

Zusammen

1315 fl.

österr. W. bezieht, und sich feines Sohnes Karl August Brust zur Mitthilfe bei der Besorgung seiner Dienstverrichtungen bedient, ohne daß diesem Letzteren bisher eine fixe Bestallung zugewiesen wäre.

In den im Jahre 1864 eingebrachten Antrag des Landes-Ausschusses auf die Genehmigung der von demselben unterm 13. Mai 1863 verfügten förmlichen Anstellung des Architekten Brust als Landesbeamten mit dem Titel eines Bauinspektors und mit dem Gehalte pr 1315 fl. öst. W. glaubte die im Jahre 1864 zur Berathung des Organisations-Entwurfes für den Beamtenstatus gewählte Kommission damals aus den in dem bezüglichen Kommissionsberichte speziell entwickelten Gründen nicht eingehen zu können, und hat sich mit 8 gegen 1 Stimme zu dem Beschlusse geeignet, daß das bisherige Verhältniß in obiger Richtung vor der Hand aufrecht erhalten, dem genannten Architekten aber mit Rücksicht auf die anerkannte Nothwendigkeit einer Arbeitsaushilfe für die im Jahre 1863 aufgenommenen Hilfsarbeiten eine Pauschal Vergütung pr. 600 fl. bewilligt, und dieser Betrag in das Präliminare pro 1864 eingestellt und die in diesem Voranschlage bereits aufgenommene Pauschalsumme von 400 st. zu gleichem Zwecke genehmigt werde.

In dem Voranschlage pro 1866 erscheint auf Seite 62 unter der Rubrik: Erhaltung bestehender Gebäude sub lit. f) an Gehalt dem

Bauinspektor

1315 fl.

g) an Personal-Aushilfe für denselben

400 fl. eingestellt.

Kurz nach dem Beginne der heurigen Landtagssession hat der k. Landesausschuh mittelst des gedruckten Berichtes vom 1. Dezember 1865, Z. 72 Ldtg. — 18277 einen Antrag über die förmliche Regulirung des technisch-administrativen Landes - Dienstes eingebracht, in welchem unter Schilderung der besonderen Wichtigkeit dieses Dienstzweiges, dann unter detaillirter Nachweisung sowohl der den Baubeamten schon dermal obliegenden, als auch der denselben für die nächste Zukunft in Aussicht stehenden Geschäfte der Antrag gestellt wird: 1tens den künftigen Personalstand der dem Landesausschusse zur Besorgung der technisch-administrativen Geschäfte zuzuweisenden Beamten in folgender Art zu systemisiren.

A. Für den Strassenbau und Wasserbau.

a) einen Landes-Oberingenieur mit dem Jahresgehalte pr.

1700 fl.

b) sechs Landes-Ingenieure, wovon einer mit dem Gehalte pr.

1500 fl.

c) einer mit dem Gehalte pr.

1400 fl.

ä) zwei mit je

1300 fl.

e) zwei mit je

1200 fl. angestellt weiden.

f) Der Landesausschuß sei zu ermächtigen, für den Fall, als diese technischen Kräfte zur Bewältigung der technischen Agenda für die Folge nicht ausreichen sollten, nach Bedarf jedoch nur provisorisch und gegen nachträgliche Genehmigung des Landtages einen oder mehrere Ingenieur-Adjunkten mit dem Jahresgehalte von 800—900 fl. zu bestellen.

B. Für den Hochbau.

Gin Bauinspektor mit dem Gehalte pr.

1500 fl.

und einem Pauschale pr.

1000 fl.

zur Entlohnung zweier technischer Hilfsarbeiter . . .

Oberstlandmarschall: Bitte, es dürfte vielleicht angemessen sein den ersten Absah zu schließen, und darüber zuerst die Debatte zu eröffnen.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bìlský: Ich glaube auch, daß die Verhandlung über die

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XXXIV. sezení 4. roèního zasedání 1866.

XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

erste Abtheilung dieses Antrages und zwar über Strassen- und Wasserbau stattfinde,

Berichterstatter Dr. Taschek: Es müßte der Antrag der Kommission mitgelesen werden. Ich muß als Berichterstatter bemerken, daß die Kommission beide Abtheilungen getrennt behandelt hat, und kann gegen die von S. Exc. dem Oberstlandmarschall gewünschte Behandlung nichts einwenden, und sie scheint mir ganz am Platze zu sein, unter der Voraussetzung, daß der hohe Landtag über beide Abtheilungen getrennt abstimmen sollte. Würde aber ein Antrag gestellt werden, der eine Kumulirung beider Abtheilungen voraussehen würde, dann müßten wohl beide Punkte zugleich in Verhandlung genommen werden. Jedenfalls muß aber der Antrag der Kommission abgelesen werden, denn das bis jetzt Vorgelesene ist der Antrag des Landesausschusses.

Dr. Trojan: Chci právì ve smyslu posléze dotèeném, jak naznaèil pan zpravodaj, uèiniti návrh, aby v jeden celek spojil se odbor techniky, a proto žádám, aby se to èetlo celé, aby mi nebylo praejudikováno, když bych uèinil taký návrh.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

. . dann mit einem weiteren Pauschaule pr. 500 fl. zur Bestreitung der Kosten für das aufzunehmende Amtslokale, dann für die Beischaffung der nöthigen Zeichen- und Schreibrequisiten.

2. Dem Landesausschuß anzuweisen, die wirkliche Besetzung dieser Dienstposten in Vorrückungs- oder Konkurswege nur nach Maßgabe des dringenden Diensterfordernisses und mit möglichster Schonung deß Landesfondes vorzunehmen.

3. Diese technischen Beamten seien dem Landesausschusse und seinen betreffenden Referenten unmittelbar untergeordnet und habe der Landesausschuß bezüglich in ihrer Dienstleistung die nöthigen Instruktionen unmittelbar selbst zu verfassen.

4. Die Diäten werden für den Oberingenieur und Bauinspektor mit

5 fl.

für die übrigen Ingenieure mit

4 fl.

für die Ingenieurs-Adjunkten mit

3 fl. festgesetzt.

Die Kommission, welche den vorerwähnten Antrag des Landesausschusses, sowie auch ein, beim Landesausschuß-Präsidium unterm 14. Jänner I. J., Z. 4 praes. eingebrachtes Gesuch des Architekten Brust um die Verleihung eines definitiven Beamtenpostens beim Hochbaue an seinem Sohn Karl August Brust — zur Prüfung und Berichterstattung übergeben wurde, glaubt ihre Ansichten hierüber in nachstehende Darstellungen und Anträge zusammenfassen zu sollen.

A) Den Dienst bezüglich des Strassen-und Wasserbaues betreffend.

Daß die dem Landesausschusse für das Fach des Strassen- und Wasserbaues zur Disposition stehenden Ingenieure Gallas und Schwarz zur Bewältigung der denselben dermalen obliegenden Geschäfts-Agenda selbst mit Beihilfe der ihnen vom Landesausschusse beigegebenen drei technischen Diurnisten unzureichend seien, erscheint durch die vorgenommene genaue Prüfung der bezüglichen Geschäfts-Agenda zweifellos festgestellt.

Nach eingeholter Ueberzeugung betrug der Einlauf im Jahre 1864 mit Inbegriff der aus dem Vorjahre verbliebenen Rückstände

853 Stücke;

im Jahre 1865

792 Stücke,

wovon mit Ende Dezember 1865

283 Stücke unerledigt blieben.

Nach den von dem betreffenden Baudepartement gelieferten und geprüften Geschäftsnachweisungen mußten im Jahre 1865 von den beiden Landes-Ingegenieuren Gallas und Schwarz die eingelangten Bau-Elaborate für 25 aus dem Landesfonde theils subventionirte, theils mit Vorschüssen betheilte Strassen, Anlagen, die Pläne, Vorausmaß und Kostenüberschläge theils revidirt, theils abgeändert und sodann der Adjustirung unterzogen, werden.

Der mit diesen Arbeiten mit Rücksicht auf den größern Umfang der bezüglichen Bau-Elaborate verbunden gewesene Zeitaufwand kann gering gerechnet auf

20 Wochen verauf lagt werden.

Die vom Landesausschusse angeordnete Verfassung neuer Pläne, Vorausmaße und Kostenberechnungen für mehre Strassen-, Brücken- und Flußregulirungsbauten, dann für die Filial-Irren-Anstalt in Kosmanos erfordert einen Aufwand von circa

18 Wochen.

Auswärtigen Kommissionen. nämlich bei Nivellirungen, Inspizirungen und Kollaudirungen von Strassen-, Brücken- und Flußbauten, waren die beiden Ingenieure

42 Wochen

abwesend. Zusammen

80 Wochen

Es erübrigten daher diesen beiden Beamten im Vorjahre nur 24 Wochen zur Aufarbeitung des hiernach verbleibenden Theiles des Jahres-Einlaufes, dessen Bewältigung für dieses Personale allein nach billigem Ermessen umsomehr als unmöglich bezeichnet werden muß, wenn erwogen wird, daß ein großer Theil dieser Geschäftsstücke vorerst zum Gremialvortrag für den Landes-Ausschuß in ausgedehntem Akten-Auszuge vorbereitet werden muß, wenn ferner erwogen wird, daß von dein Baudepartement alle Geld-Anweisungen über Subvenzionen oder Vorschüsse auf das Genaueste in den Vormerkbüchern in Evidenz gehalten werden müssen, und daß endlich das Baudepartement auch bei Verfassung mehrerer zeitraubenden wichtigen Vorlagen für den h. Landtag, als z. B. bei dem Entwurfe des Strassen-Administrations- und Bemauthungsgesetzes, dann zur Verfassung des Auszuges und Bekanntgabe der Antheile von den zur Exkamerirung beantragten 112 Meilen Reichsstrassen an die betheiligten 60 politischen Bezirke, sowie auch zur Verfassung des Antrages für die Kreirung eines Landesstrassen-Netzes nebst der zugehörigen Karte und den bezüglichen


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XXXIV. sezení 4. roèního zasedání 1866.

XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Ausweisen, sowie auch zur Prüfung und Adjustirung der von der Sekzion für Hochbauten gestellten Bau-Elaborte in Anspruch genommen wurde. Hiernach erscheint auch der jedenfalls bedauernswerthe Rückstand von 283 Stücken mit Schluß des Jahres 1865 aufgeklärt.

Unter diesen unerledigt gebliebenen Geschäftsstücken ist eine große Anzahl solcher Elaborate, mit welchen theils eine sehr zeitraubende Verfassung neuer Bau-Elaborate, theils die Abänderung, theils die Prüfung und Adjustirung bereits vorliegender Bau-Elaborate über wichtige und sehr dringende Strassenbauten und Flußregulirungen (unter letzteren namentlich die Verfassung neuer Pläne und Kostenüberschläge für die Sazava-ReguIirung) verbunden ist.

Diese Arbeiten sind so umfangreich und zeitraubend, daß nach approximativer Berechnung ein, wenn gleich vollkommen routinirter und sehr fleißiger Bau-Beamte zu deren vollständiger Aufarbeitung während der Dauer eines Jahres nicht hinreichen würde.

Diese dermalige sich zunächst nur auf subventionirte Strassen- und Fluß-Regulirungen erstrekkende Agenda des technischen Departements beim Landes-Ausschusse wird aber erst dann einen auffallend bedeutendern Umfang erreichen, wenn von dem hohen Landtage auf die Uebernahme der von der hohen Regierung in Aussicht gestellten Exkamerirung von circa, 112 Meilen Reichsstrassen, — in die Erhaltung des Landesfondes eingegangen, und die Kreirung mehrerer neuen Landesstrassen beziehungsweise die Uebernahme mehrerer dermaligen Bezirksstrassen in die Landes-Regie beschlossen werden sollte.

Wenn gleich nun der Umfang und die Gattung der dem Landes-Ausschusse nach erfolgter Kreirung der Landesstrassen fortan obliegen werdenden technisch-administrativen Geschäfte, — wie solche in dem Landes-Ausschußbericht, in den Punkten 1—21 speciell aufgeführt werden, und von jedem Sachverständigen als richtig bestätigt weiden müssen — immerhin geeignet sein dürfte, die von dem Landes-Ausschusse beantragte Personal-Vermehrung, beziehungsweise Regulirung des technisch-administrativen Beamtenstandes beim Landesausschusse seiner Zeit zu rechtfertigen, so scheint der Kommission denn doch der geeignete Zeitpunkt für eine derartige Regulirung noch nicht eingetreten zu sein; denn die Frage, betreffend die Uebernahme der zur Exkamerirung beantragten Reichsstrassen ist bisher ebenso wenig gelöst, als die Frage, ob und welche sonstigen Strassen schon in der nächsten Zukunft als Landesstrassen zu behandeln sein werden.

Es ist demnach bisher noch ganz ungewiß, ob und wann die Nothwendigkeit der den beantragten höhern Bau-Beamtenstatus bedingenden Erweiterung der technisch-administrativen Geschäfte vorhanden sein wird. Es wäre daher auch jedenfalls verfrüht, für einen noch ungewissen Zeitpunkt Regulierungsanträge zu genehmigen und einen Beamtenstatus zu systemisiren, über dessen unbedingte Nothwendigkeit für die nächste Zukunft auch dem Landesausschusse keine genügende Ueberzeugung vorliegt, indem derselbe selbst den Antrag stellt, daß die wirkliche Besetzung der zu systemisirenden, Baubeamten nur successive nach Maßgabe des wirklichen Bedarfes erfolgen soll.

Unter diesen Umständen glaubt die Kommission die Genehmigung der von dem Landesausschusse gestellten Anträge in Betreff der Systemisirung des Baubeamtenpersonals für den Strassen- und Wasserbau dermal dem h. Landtage noch nicht anempfehlen zu können.

Anderseits läßt sich aber die dringende Nothwendigkeit einer Personal-Vermehrung schon mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Umfang des Landesbaudienstes nach der obengelieferten Darstellung nicht verkennen. Ebenso wenig läßt sich verkennen, daß wenigstens drei Baubeamte zur Bewältigung der dermaligen sehr umfangreichen, zeitraubenden und verantwortlichen Agenda im Bereiche des Strassen-und Wasserbaues erfordert werden, und daß es billig erscheint, diese Beamten rücksichtlich ihrer Gehalte mit dem Rathstischpersonale in ein angemessenes Verhältniß zu bringen, so wie auch ein entsprechendes Rangsverhältniß unter denselben festzustellen. Die Kommission erachtet demnach die Anstellung eines Ober-Ingenieurs mit dem Gehalte pr.

1700 fl.

dann eines Ingenieurs mit dem Gehalte pr.

1400 fl.

und eines zweiten Ingenieurs mit dem Gehalte pr.

1200 fl.

mit dem Bemerken zu beantragen, daß diese Baubeamte als definitiv angestellte Beamte in den Status der übrigen Landesbeamten eingereiht werden, und das die Besetzung dieser Stellen dem Landesausschusse im eigenen Wirkungskreise überlassen werde. Nachdem übrigens die Nothwendigkeit einer weitern Arbeitsaushilfe in diesem Dienstzweige nach den bisher gemachten Wahrnehmungen schon in der nächsten Zukunft in Aussicht stehen dürfte, so wäre für diesen Fall der Landesausschuß zur Aufnahme eines provisorischen Ingenieurs-Adjunkten mit dem Gehalte pr. 800 fl. zu ermächtigen, jedoch ausdrücklich aufzufordern, mit der dieß fälligen provisorischen Besetzung nur bei Eintritt des wirklichen strengsten Bedarfs vorzugehen, und die erfolgte Besetzung dieses Dienstpostens unter genauer Nachweisung der eingetretenen Nothwendigkeit behufs der nachträglichen Genehmigung des h. Landtages in der nächstfolgenden Landtagssession anzuzeigen.

Nachdem endlich über die definitive Anstellung des bereits bestehenden zweiten Landes-Ingenieurs Johann Schwarz noch kein diese Anstellung definitiv genehmigender Landtagsbeschluß vorliegt, weil die in dieser Richtung in dem Kommissionsberichte vom 4. Mai 1864 Z. 223 Ldtg. gestellten Anträge zur Berathung vor dem h. Landtage nicht gelangten und weil bisher bloß Ingenieurs Gallas ein definitives Anstellungs-Dekret erhalten hat, so ist die Kommission des Erachtens, daß vor allem Andern in


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XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Konformität des oben erwähnten Kommissions-Antrages die Genehmigung der definitiven Anstellung des Ingenieurs Johann Schwarz zu ertheilen wäre, um diesem bereits in das dritte Jahr in Landesdiensten stehenden Beamten die definitive Eigenschaft zu sichern.

Schließlich erachtet die Kommission für zweckmässig, dem Landesausschusse den Wunsch auszusprechen, damit die Kommissionsleisen der Baubeamten auf den strengsten Bedarf eingeschränkt würden, weil die Erhebung gezeigt hat, daß im Vorjahre die ungewöhnlich häufige Abwesenheit dieser Beamten auf Kommissionsreisen zu dem Aufliegen der Geschäfte wesentlich beigetragen hat.

Von den vorstehend entwickelten Ansichten geleitet, hat sich demnach die Kommission bezüglich des technisch-administrativen Landesdienstes, betreffend den Strassen- und Wasserbau, zu dem Antrage geeinigt:

Der hohe Landtag wolle beschliessen:

1. Die vom Landesausschusse unterm 15. Juni 1863 Z. 8713 provisorisch verfügte Bestellung eines zweiten Landes-Ingenieurs mit dem Gehalte jährlicher 1000 fl. in der Person des Johann Schwarz wird genehmigt, dieser Beamte als definitiv angegestellt erklärt und die Einstellung des Gehaltes sowohl des ersten Ingenieurs pr. 1300 fl. als auch des zweiten Ingenieurs pr. 1000 fl. zusammen daher des Betrags pr. 2300 fl. in das Landes-Budget pro 1864, 1865 und 1866 wird bewilligt.

2. Zur Besorgung der technisch-admimstrativen Geschäfte beim Landesausschusse wird die Anstellung eines Oberingenieurs mit dem Gehalte jährlicher 1700 fl., eines Ingenieurs mit dem Gehalte jährlicher 1400 fl. und eines zweiten Ingenieurs mit dem Gehalte pr. 1200 fl. bewilligt, und der Landesausschuh ermächtigt, die sogleich definitive Besetzung dieser Dienstposten und Vorrückungs- oder Konkurswege im eigenen Wirkungskreise vorzunehmen.

Nach erfolgter Besetzung dieser Dienstposten sind die oben sub 1 bemerkten Beamtenstellen selbstverständlich aufzulassen.

3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, für den Fall, als die neu angestellten Beamten zur Bewältigung der technischen Agenda früher oder später nicht ausreichen sollten, nach dem wirklichen strengsten Bedarfe, und bei Eintritt erwiesener Nothwendigkeit einen Ingenieurs-Adjunkten mit dem Gehalte pr. 800 fl.. jedoch nur provisorisch aufzunehmen, und diese Aufnahme in der nächstfolgenden Landtagssession dem Landtage behufs der Genehmigung zur Kenntniß zu bringen.

4. Der Landesaußschuß wird aufgefordert, die Instruktion für diese Beamten zu verfassen und in die Dienstpragmatik aufzunehmen.

5. Der Landesausschuß wird aufgefordert, die geeignete Vorkehrungen zu treffen, daß die Kommissionsreisen der Baubeamten auf den unabweislich nothwendigsten Bedarf eingeschränkt würden.

B) Betreffend den Dienst für Hochbauten.

Der Baudienst für Hochbauten beim Landesausschusse umfaßt die Verwaltung, von Zeit zu Zeit öftere Inspicirung und Instandsetzung der, in der Landesregie befindlichen Landes- und Fondsgebäude in der Hauptstadt sowohl, als auch auf den Landes-und Fondsgütern.

Das Detail des bezüglichen Wirkungskreises ist in dem Kommissionsberichte vom 4. Mai 1865, Z. 223 Ldtg., dann in dem Berichte des Landesausschusses vom 1. Dezember 1865, Z. 18277, umständlich auseinander gesetzt.

Nach genommener Einsicht in die vom Architekten Brust erhobene Verwendungs-Nachweisung wurden von demselben im Jahre 1865 bis inklusive Ende November bearbeitet:

a) Eingaben und konzeptive Arbeiten

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b) Kostenüberschläge u. Baurechnungen verfaßt

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c) Von dem Buchhaltungsdepartement V. beigebrachte Rechnungen geprüft und adjustirt

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d) Pläne verfaßt

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e) Kommissionen abgehalten

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f) Diverse Bauleitungen und Baubeaufsichtigungen besorgt

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Die in der letzten Landtagssession für die Organisirung, des Beamtenstatus beim Landesausschusse bestellte Kommission hat bereits die Nothwendigkeit einer Arbeits-Aushilfe im Bereiche des Hochbaudienst es anerkannt. Nach den oben angeführten Daten ist diese Nothwendigkeit insbesondere mit Rücksicht auf den in dem Landesausschußberichte detaillirten Geschäftsumfang dermal in noch höherem Maße vorhanden, wenn insbesondere berücksichtigt wird, daß unter andern großen, die Mühewaltung der Hochbau-Sekzion in hohem Grade in Anspruch nehmenden Baulichkeiten, der Bau eines neuen Gebärhauses, Irrenhaus-Filiales und des neuen Polytechnikums in naher Zeit bevorsteht.

Es muß sich demnach jedem Sachkundigen die Uiberzeugung aufdringen, daß die vollständige und gewissenhafte, gründliche Erledigung der dem Architekten zugewiesenen vielseitigen Baugeschäfte nur durch eine ausgiebige Personal-Aushilfe möglich sei.

Bei dem, im Jahre 1864 gefaßten Beschlusse, gemäß welchem die Genehmigung der vom Landesausschusse verfügten Ernennung des Architekten Brust zum Bauinspektor, und dessen Einreihung unter die definitiv angestellten Landesbeamten abgelehnt wurde, ging die damalige Kommissionsmajorität von der Ansicht aus, daß es im Interesse der bezüglichen Fonde vielleicht gerathener sein dürfte, die Leistungen im Hochbaufache auch noch fernerhin im Wege der Bestellung besorgen zu lassen, weil man bei einer bloßen Bestellung nicht für immer an ein und dasselbe Individuum gebunden ist, sondern stets jenes wählen kann, welches sich durch Fachkenntnisse, Thätigkeit und billige Ansprüche auszeichnet.


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XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Die Kommission glaubt an dieser Anschauung, da sich die bezüglichen Verhältnisse seither nicht wesentlich geändert haben, und da die definitive Organisirung des Baupersonales überhaupt erst einem spätem Zeitpunkte vorbehalten wurde, auch noch dermal festhalten zu müssen und hat sich demnach zu dem Beschlusse geeinigt, daß die Genehmigung der im Jahre 1863 vom Landesausschusse vorgenommene Ernennung des Architekten Karl Brust zum Bauinspektor und dessen Einreihung unter die definitiv angestellten Landesbeamten dem h. Landtage nicht anempfohlen weiden könne, sondern dem Landesausschusse von Seite des Landtages aufzutragen wäre, die Leistungen im Fache des Hochbaues wie bisher im Wege der Bestellung besorgen zu lassen; zumal der Architekt Brust das Normalalter von 40 Jahren schon vor geraumer Zeit überschritten hat, mithin eine definitive Anstellung desselben das Land wohl bald mit einer nicht unbedeutenden Pension belasten würde.

Da es jedoch anderseits nach den erhobenen Daten keinem Zweifel unterliegt, daß für die Architekten die Beigebung einer ausgiebigen Arbeits-Aushilfe ein dringendes Bedürfniß sei und die bisherige Pauschalvergütung per 400 fl. bei dem Umstande, als hievon auch die Kosten für das Amtslokale, dann für die Beheizung, Reinigung und Beischaffung der Zeichen- und Schreibmaterialien bestlitten werden müssen, offenbar unzureichend erscheint, so ist die Kommission der Ansicht, daß die obige Pauschalvergütung auf 900 fl. zu erhöhen und dem Architekten daher mit Ginrechnung seiner bisherigen eigentlichen Bestallung pr. 1315 fl. eine Gesammtpauschalsumme in der abgerundeten Ziffer von 2200 fl. ö. W. für das Jahr 1866 zuzuweisen wäre.

Durch die ad A beantragte Baubeamten-Anstellung würde dem Landesfonde mit Ginrechnung des eventuell aufzunehmenden Ingenieur-Adjunkten eine Auslage pr. 5100 fl., daher gegen die bisherige Auslage pr. 2300 fl. eine Mehrauslage pr. 2800 fl. und durch die erhöhte Bestallung des Architekten gegen die bisherige Ziffer pr. 1715 fl. eine Mehrauslage pr.

485 fl.

zusammen daher pr.

3285 fl.

erwachsen. Da für die Organisirung des Baudienstes in dem Voranschlage pro 1866 eine runde Summe pr. 8000 fl. präliminirt ist, so wäre die obige Mehrauslage gedeckt.

Gegen das vom Landesausschusse beantragte Diätenausmaß für die Baubeamten findet die Kommission nichts zu erinnern.

Diesem gemäß wird nachstehender Antrag gestellt. —

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. "In die Genehmigung der vom Landesausschusse unterm 13. Mai 1863 vorgenommenen Ernennung des Architekten Brust zum Bauinspektor und dessen Einreihung unter die definitiv angestellten Landesbeamten, so wie auch in die vom Landesausschusse in dem Berichte ddto. 1. Dezember 1865, 3. 18277 beantragte Organisirung des Landesdienstes für Hochbauten wird dermal noch nicht eingegangen, sondern dem Landesausschusse aufgetragen, die Leistungen im Fache der Hochbauten noch fernerhin im Wege der Bestellung versehen zu lassen.

2. Die Bestallung des Architekten mit Einrechnung des Pauschales für die nothwendigen Hilfsarbeiter wird für das Jahr 1866 mit 2200 fl. festgesetzt und dieser Betrag in das Präliminare pro 1866 eingestellt.

3. Die Diäten werden für den Ober-Ingenieur mit 5 fl.;

für die Ingenieure mit 4 fl.;

für den Ingenieur-Adjunkten mit 3 fl. festgesetzt.

Für den Architekten wurde eine Diätenbestimmung nicht angetragen, weil die Besorgung der dießfälligen Geschäfte im Wege der Bestellung beantragt worden ist.

Was das Gesuch des Architekten Karl Brust anbelangt, in welchem derselbe um die definitive Anstellung seines Sohnes Karl August Brust im Hochbaufache bittet, so muß vor Allem bemerkt werden, daß dieser Letztere laut Dekret ddto. 4. Juni 1860 vom bestandenen Landesausschusse wirklich zum unentgeltlichen ständischen Bauadjunkten ernannt wurde.

Da jedoch nach dem obigen Beschlusse in die Kreirung von förmlichen Beamtenstellen im Hochbaufache nicht eigegangen wurde, übrigens auch die Anstellung der Beamten auf neu systemisirte Dienstposten in den Wirkungskreis des Landesausschusses gehört: so wäre das obenerwähnte Einschreiten dem Landesausschusse zur geeigneten Erledigung zu übergeben.

Sn. aktuar Seidl (ète):

Slavný snìme raèiž uzavøíti:

1. Opatøení zemského výboru, dne 15. èervna 1863 èís. 8713 uèinìné, jímž prozatímnì ustanovil Jana Schwarze za druhého zemského inženýra s roèním platem 1000 zl., schvaluje se, úøadník tento prohlašuje se za definitivnì ustanoveného, a zároveò se povoluje, dáti do rozpoètu zemského za rok 1864 a 1865, pak na rok 1866 nejen plat prvního inženýra sumou 1300 zl., nýbrž také plat druhého inženýra sumou 1000 zl, úhrnem tedy sumou 2300 zl.

2. K obstarávání technicko-administrativního øízení pøi zemském výboru povoluje se ustanoviti vrchního inženýra s roèním platem 1700 zl., jednoho inženýra s roèním platem 1400 zl. a druhého inženýra s platem 1200 zl.; a zemský výbor se zmocòuje, aby ve vlastní pùsobnosti prostøedkem postoupení nebo konkursu ihned definitivnì obsadil tato místa služební.

Jakmile budou tato služební místa obsazena, mají místa úøadnická v odstavci 1. pøivedená, jak se samo sebou rozumí, ihned pøestati.

3. Zemský výbor se zmocòuje, aby v tom pøípadu, kdyby novì ustanovení úøadníci pro


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technickou agendu døivé nebo pozdìji nepostaèovali, dle skuteènì prokázané nejpøísnìjší potøeby ustanovil, avšak jen prozatímnì, inženýrského" adjunkta s roèním platem 800 zl., i aby, že tak uèinil, za pøíèinou schválení toho oznámil to snìmu v snìmovním zasedání nejblíže pøíštím.

4. Zemskému výboru se ukládá, aby zdìlal pro tyto úøadníky instrukci, i aby je pøijal do služební pragmatiky.

5. Zemský výbor se vybízí, uèiniti pøíhodné opatøení, aby vypravování stavitelských úøadníkù na komise obmezeno bylo na nejpilnìjší potøebu.

1. Uzavøení zemského výboru že dne 13. kvìtna 1863, jímž architekt Brust dozorcem stavitelským jmenován a mezi definitivnì ustanovené úøadníky zemské vøadìn jest byl, — jakož také organisace zemské služby pro stavby pozemní zprávou zemského výboru dne 1. prosince 1865 èís. 18277 navržená, nyní ještì se neschvaluje, nýbrž výboru zemskému se ukládá, aby práce v oboru staveb pozemních ještì na dále obstarávati dal prostøedkem objednání.

2. Plat architektovi — veò zahrnujíc také paušál potøebným pracovníkùm výpomocným — ustanovuje se na rok 1866 sumou 2200 zl. i klade se suma ta do rozpoètu na r. 1866.

3. Co diéty ustanovuje se vrchnímu inženýrovi 5 zl.,

inženýrùm 4 zl.

a inženýrskému adjunktovi 3 zl.

Pro architekta nenavrhuje se žádných diét, protože jest navrženo, aby se práce pøíslušné daly obstarávati za jistý paušál.

Co se tkne žádosti architekta Karla Brusta, aby syn jeho Karel August ustanoven byl definitivnì ve službì pro stavby pozemní, musí se pøedevším pøipomenouti, že tento jeho syn od døívìjšího výboru zemského dekretem daným dne 4. èervna 1860, jmenován byl skuteènì bezplatným stavovským adjunktem stavitelským.

Ale ponìvadž komise dle výše uvedeného snešení na zøízení skuteèných míst úøadnických v oboru staveb pozemních nepøistala, a ponìvadž ostatnì také ustanovování úøadníkù na novì systemisovaná místa služební náleží k pùsobnosti výboru zemského: jest komise toho mínìní, že by se dotèená žádost odevzdati mìla výboru zemskému k pøíslušnému vyøízení.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský. Die Debatte über die Vorgelesenen sämtlichen Anträge der dritten Abtheilung des Kommissionsberichtes ist eröffnet. Es haben sich als Redner vormerken lassen: Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall zur Abtheilung B. Hochbau. Dr. Rieger, Dr. Trojan, Graf Franz Thun zur Abtheilung B.

Ich ertheile Sr. Exc. dem H. Oberstlandmarschall das Wort.

Oberstlandmarschall: Ich werde dem H. Dr. Rieger das Wort überlaßen, weil ich mich zur zweiten Abtheilung gemeldet habe.

Dr. Rieger. Als Referent des Strassen und Wasserbaufaches halte ich es für meine Pflicht, zunächst dafür einzutreten, daß dieser Dienst mit einer zu seiner Bewältigung ausreichenden Zahl von Arbeitskräften ausgestattet werde, und daß die vielfachen und wichtigen Interessen, die mit demselben verbunden sind, eine entsprechende Pflege erhalten, und der Landesbevölkerung nicht Veranlassung gegeben werde, über Saumseligkeit oder Vernachlässigung ihrer Interessen Klage zu führen. Die Kommission, welche über diesen Gegenstand berathen hat, hat die Größe des zu leistenden Dienstes in Erwägung gezogen und hat gleich im Beginne ihres Berichtes den Ausspruch gethan, daß die dem Landesausschuß für das Fach: Strassen- und Wasserbau zur Disposition stehenden 2 Ingenieure zur Bewältigung der demsesben dermal obliegenden Geschäftsagenda selbst mit Hilfe der vom Landesausschusse beigegebenen 3 technischen Diurnisten unzureichend sei, und es erschien durch die vorgenommene genaue Prüfung bezüglich der Geschäftsagenda als zweifellos festgestellt, daß diese Kräfte wirklich unzureichend seien.

Es wird also bemerkt, daß auch die 3 technischen Diurnisten, die sämmtlich Techniker und Inginieure sind, als Hilfe zu den 2 Inginieuren nicht ausreichen, um diese Agenda zu bewältigen. Aus diesem voraus geschickten Satze sollte man wohl glauben, daß die Kommission logischer Weise zu dem Ausspruche gelangen mußte, daß mehrere Inginieure angestellt werden sollten, um dieser Geschäfts-Agenda zu entsprechen. Die Kommission schließt aber umgekehrt mit dem Antrage, daß nur ein Inginieur bestellt werde. Die Kommission hat allerdings darauf hingewiesen und mit Recht, daß die Agenda des Landesausschusses in dieser Beziehung sich vorzugsweise erst dann steigern werde, sobald die zu exkamerirenden Reichsstrassen in Landesobsorge gezogen werden und sobald noch andere Bezirksstrassen als Landesstrassen erklärt werden; sagt aber doch, daß die bereits jetzt dem Landesausschusse ohne Rücksicht auf die noch zu wachsen sollende Agenda zustehenden Arbeiten so umfangreich und zeitraubend sind, daß nach der aproximativen Berechnung Ein wenn gleich vollkommen routinirter und fleißiger Baubeamte zur vollständigen Aufarbeitung derselben während der Dauer eines Jahres nicht hinreichen wird. Man sollte glauben, daß, nachdem die Kommission erklärt hat, daß ein sehr fähiger, sehr routinirter und sehr fleißiger Baubeamte nicht ausreichen wird, auch nur die Reste in einem Jahre aufzuarbeiten, sie den Antrag stellen werde, zwei oder 3 Inginieure aufzustellen; aber sie stellt trotzdem den Antrag, daß nur einer aufgestellt werde, nachdem sie früher selbst erkannt hat, daß ein Jahr nicht hinreichen wird um auch nur die Reste aufzuarbeiten.

Wenn wir nur einen aufstellen, so wird er mit der Aufarbeitung der Reste hinreichend zu thun haben und wird einen Theil nach der Ansicht der Kommission nicht aufarbeiten können. Es wird also, neh.


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men wir an, der 4. Theil übrig bleiben, nun wird sich aber, da voraussichtlich die Geschäfte der Inginieur-Abtheilung auch im heurigen Jahre dieselben bleiben werden, vieleicht sich sogar noch steigern dürften, auch im heurigen Jahre wieder ein neuer Rest herausstellen, zu dessen Bewältigung abermals ein Inginieur nicht ausreichen wird; wir weiden also nach einem Jahre einen zweiten zur Aufarbeitung der Reste aufnehmen müssen. Wäre es nun nicht vielleicht angemessener und zwäckmässiger, es nicht erst darauf ankommen zu lassen, daß derlei Reste auflaufen, sondern gleich im vorhinein diejenige Anzahl von Kräften zu bestellen, die absolut nothwendig sind um diese Geschäftsagenda zu bewälltigen. Nun meine Herren die Geschäftsagenda, die heute schon besteht, ist sehr umfaßend, das hat die Kommission selbst anerkannt.

Zunächst hat die Inginieur- Abtheilung die Entwerfung v. Gutachten über die Gewährung v. Subventionen, aus der von hohem Landtage bewilligten jährlichen Dotation; die Prüfung aller jener Pläne und Voranschläge für solche Strassen, welche Subventionen oder Unterstützungen aus dem Landesfonde begehren; —

2. Die Antragstellung der Vorarbeiten in Betreff der aus dem Landesfonde für Strassen und sonstige gemeinnützige Bauten zu gewährenden Vorschüsse, auf Grundlage der geprüften Bauprojekte.

3. Die technische Begutachtung der eine Landesunterstützung in Anspruch nehmenden Eisenbahnprojekte, oder überhaupt Eisenbahnfragen betreffenden Angelegenheiten.

4. Die Antragstellung in Sachen der Geldanweisungen auf Grundlage der zu führenden Vormerkbücher und nach der technischen Prüfung und Rewision der eingesandten Verdienstausweise, weil bekantlich die an die Strassen verliehenen Subventionen nicht auf einmal gezahlt weiden, sondern nur successive nach Maßgabe des Fortschrittes des Baues, denn es muß erst der Fortschritt des Baues nachgewiesen weiden, um eine Rate flüssig zu machen.

Endlich:

5. Die technisch - administrativen Arbeiten, welche gemäß der Landesgesetzgebung, in Bezug auf die Landesflüsse, insbesondere in Bezug auf die Flußregulirungen dem Landesausschusse obliegen, somit vor allem Erhebungen der nothwendigen Wasserbauarbeiten im Frühjahre, sodann ihre Inspizirung und Kollaudirung.

Ich habe dabei noch zu bemerken, daß es sich gleichzeitig um Regulirung mehrer und bedeutender Flüsse handelt, auf deren Regulirung der hohe Landtag bereits die Dotation beschlossen hat.

Für diese Regulirungen liegen allerdings Pläne und Karten vor, aber diese Pläne datiren zum Theile aus einer sehr frühen Zeit und müssen nothwendig revidirt werden, nach dem gegenwärtigen Status der Flüsse und Zustand der Dinge. Manche von diesen Plänen sind auch zu wenig ökonomisch angelegt; man hat dabei nicht auf den Landesfond behufs der Ersparniß Rücksicht genommen.

Sie müssen auch in dieser Beziehung revidirt und umgearbeitet werden. Ferner handelt es sich um die Antragstellung auf Bewilligung der. für die konservativen oder Regulirungsarbeiten auf Landesflüsse entfallenden Geldbeträge nach Maßgabe der hiefür bewilligten Jahresdotation; — um Begutachtung und Antragstellung von Petitionen in Kommunikationsangelegenheiten überhaupt, welche an den hohen Landtag gerichtet sind, wie schon im Laufe der heurigen Session viele erstattet waren, die vom hohen Landtage dem Landesausschusse abgetreten wurden oder direkt an denselben gelangen und später dem hohen Landtage zur Entscheidung umgelegt wurden; — Anträge über eingelangte Rekurse wegen strittigen Baulinien bei Strassenbauten, wegen Konkurrenzleistung zu neuen Strassenbauten oder übet Gesuche wegen Auflassung von bestehenden Bezirksstrassen.

Die Neuverfassung oder Uiberprüfung von Bauprojekten in Kommunikationsangelegenheiten, welche vom Landesausschusse beschlossen oder über Ersuchen der Bezirks- und Gemeindevertretung vom Landesausschusse angeordnet werden; die Begutachtung, Revision, Intervenirung und Kollaudirung bei Hochbauten und größeren Anschaffungen, dann Prüfung und Adjustirung aller Uiberschläge, Pläne und Konti bei den von der Fondsgebäude - Inspektion besorgten Konservation von Neubauten auf Grund der, für diese Gebäudeinspektion zu erlassenden besonderen Instruktionen.

Entwerfung der Dienstesinstruktion für die Ingenieurabtheilung und der für die Bezirksvertretungen, welche mit der Aufsicht über die Landesstrassen beauftragt werden sollen; Entwerfung des Jahrespräliminares für das gesammte Kommunikationswesen; Evidenzhaltung und jederzeitige Kompletirung der bereits vorhandenen Strassenkurte nach Maßgabe des faktischen Zustandes.

Die Zusammenstellung und Fortführung der Statistik in Sachen der Landeskommunikationen mit Einschluß aller, in dieser Beziehung administrativ und volkswirthschaftlich wichtigen Daten; endlich alle in Landeskommunikationsangelegenheiten auflaufenden Arbeiten legislativer Natur, wo die Bauabtheilung zunächst um ihre technischen Gutachten befragt und aufgefordert wird, Entwürfe zu machen. —

Sie sehen, meine Herren, daß die Agenda, die gegenwärtig schon ohne Rücksicht auf die erst zu kreirenden Landesstrassen dem Landesausschusse in seiner technischen Abtheilung obliegt, sehr groß ist und heute bereits, sehr bedeutende Kräfte in Anspruch nimmt.

Ich glaube also, daß, wie auch die Kommission anerkannt zu haben scheint, mit der Aushilfe eines einzigen Ingenieurs das nöthige Auskommen nicht getroffen werden wird, und daß auch die zu Hilfenahme eines Adjunkten, wie ein solcher von der Kommission beantragt wird, nicht ausreicht.

Ich bemerke, daß die Summe der Einläufe,

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welche dem Landesausschusse in dieser Beziehung zukommen, jährlich circa 800 Nummern beträgt.

Aber meine Herren! 800 Nummern und 800 Nummern ist ein großer Unterschied.

Gerade in der Bauabtheilung sind diejenigen Nummern, welche die meiste Zeit in Anspruch nehmen; wo es sich handelt um die Revision der Bauprojekte, um die Durchsicht aller darauf bezüglichen Rechnungen, häufig auch die Umarbeitung eines Bauprojektes, kann eine einzige Nummer Wochen und auch Monate in Anspruch nehmen, und man kann daher eine Nummer mit einer andern nicht in Vergleich sehen.

Unter den vorhandenen Resten befinden sich solche, — einige 5 solche Projekte, — welche allein einige 60 Wochen in Anspruch nehmen dürften, so daß der eine Ingenieur nur mit diesen wenigen Projekten seine ganze Zeit wird auszufüllen haben und der ganze Rest der Arbeit unausgearbeitet bleiben wird. —

Es sind 21 solche Projekte, die circa 80 Wochen bedürfen.

Nun habe ich noch darauf hinzuweisen, daß in dieser Beziehung auch ein Vergleich mit anderen Ländern angezeigt sein dürfte.

Der niederösterreichische Landtag hat für die technischen Arbeiten und für das Landesstrassenwesen in Niederösterreich 6 Ingenieure bereits angestellt.

Wenn wir nun bedenken, daß die Ausdehnung von Niederösterreich nur 344 Meilen beträgt, also ungefähr ein Dritttheil von Böhmen, und wenn wir noch erwägen, daß das Strassennetz in Böhmen ein sehr großes ist, wenn wir ferner bedenken, daß außer diesen sämmtlichen Strassen auch noch alle Angelegenheiten der Landesflüsse der Agenda der Landesbauabtheilung zugewiesen sind, so glaube ich, wird Jedermann einsehen, daß die Arbeitskräfte, welche zur Bewältigung derselben vorgeschlagen werden, nicht ausreichen dürften.

Der Landesausschuß hat einen Antrag gestellt, wobei er gleichzeitig bemerkt hat, daß er keineswegs die Absicht habe, alle die von ihm vorgeschlagenen Ingenieure sogleich anzustellen, sondern, da es sich um die Systemisirung des Beamtenstatus handelt, macht er diesen Vorschlag in der Weise, daß, wie er glaubte, die künftige Agenda wird aufgearbeitet werden können.

Er hat aber selbst vorausgesetzt, daß er zu der Anstellung aller dieser Ingenieure nur nach Maßgabe des sich faktisch herausstellenden Bedürfnisses schreiten und also einen großen Theil derselben erst dann anstellen würde, wenn die Kreirung der Landesstrassen von dem hohen Hause wirklich beschlossen sein wird, sonach diese Arbeitskräfte alle wirklich nöthig erscheinen werden.

Die Kommission hat auf diesen Umstand, daß die Administration von Landesstrassen erst später eintreten wird, auch Rücksicht genommen, hat also vor der Hand von diesem künftigen Bedarf und Status ganz abgesehen, und ihren Antrag bloß auf den gegenwärtigen Bedarf gestellt; ich würde mich auch damit zufrieden stellen, wenn nur das beantragte Personale überhaupt auch nur für den gegenwärtigen Bedarf ausreichen würde; ich habe aber wirklich die volle Ueberzeugung, und es hat dieß die Kommission zum Theile selbst ausgesprochen, daß die Arbeitskräfte, wie sie sie vorschlägt, auch für den gegenwärtigen Status nicht ausreichen.

Ich bemerke nur noch eines: Die Kommission hat in ihrem Schlußabsatze es für nothwendig erachtet, die Bemerkung aufzunehmen, daß es zweckmässiger wäre, dem Landesausschusse gegenüber den Wunsch auszusprechen, daß die Kommissionsarbeiten der Baubeamten auf den strengsten Bedarf eingeschränkt würden, weil die Erhebung gezeigt hat, daß im Vorjahre die ungewöhnlich häufige Abwesenheit dieser Beamten auf Kommissionsleisen zum Aufliegen der Geschäfte wesentlich beigetragen hat.

Meine Herren! ich finde in dieser Bemerkung eine Art Vorwurf, wenigstens einen gelinden Vorwurf gegen den Landesausschuß, der ungefähr so viel sagen will, als hätte der Landesausschuß Kommissionsreisen angeordnet oder bewilligt, wo dieselben nicht absolut nothwendig waren. Nun ich habe da zu bemerken, daß von diesen Kommissionsreisen ein namhafter Theil, von den 298 Tagen 30 Tage durchgehends auf Reisen in Hochbauangelegenheiten, nämlich in Angelegenheiten des Irrenhauses und des Neubaues des Irrenhauses in Kosmanos aufgelaufen sind, ein sehr großer Theil ging auf mit der Inspizirung des Fortganges des Baues und mit der Kollaudirung des vom hohen Landtage beschlossenen neuen Straßenbaues, wo diese Kommissionen unabweislich nothwendig waren, weil nach den Beschlüssen des hohen Landtages selbst diese Bauten, sobald sie vollendet waren, vom Landesausschusse übernommen und kollaudirt werden mußten. Außerdem entfällt ein Theil dieser Kommissionsreisen auf Flußregulirungen, wo sich gleichfalls von Seite des Landesausschusses und seiner Abgeordneten die Ueberzeugung verschafft werden muß, ob die Regulirungsbauten, die Flußregulirungen überhaupt, für welche das Geld aus dem Landesfonde gezahlt wird, wirklich stattgefunden haben und ob sie in einer entsprechenden und dauerhaften Weise ausgeführt wurden. Außer dem entfällt eine Anzahl Kommissionstage auf solche Inspizirungen und Kollaudirungen, welche von einzelnen Bezirken beim Landesausschusse ausdrücklich begehrt und erbeten wurden; ich erwähne in dieser Beziehung, namentlich die Kommissionsreise, welche von Seite des Landesingenieurs auf den Hohenfurther Strassen vorgenommen wurden über Ansuchen der Hohenfurther Bezirksvertretung, welche sich beschwert erachtete durch die Bauunternehmung, weil sie der Meinung war, daß die Bauunternehmung ihren Verpflichtungen nicht entsprochen und die Strasse nicht planmässig hergestellt habe; es mußte also der Landesausschuh in dieser Beziehung als eine Art Schiedsrichter durch seine Sachverständigen interveniren, und hat der mit dieser Inspek


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tion betraute Landesingenieur Schwarz diese ganze Strasse besichtigen, alle Bauobjekte genau prüfen müssen: es mußte die Strasse stellenweise aufgerissen und kurz alle Bauwerke einer sehr genauen Prüfung unterzogen werden, um sich die Ueberzeugung zu verschaffen, ob und wie weit der Bauunternehmer seinen Verpflichtungen entsprochen hat. Und in Folge des Ausspruches des Herrn Ingenieurs Schwarz wurde der von Seite der Bezirksvertretung dem Bauunternehmer zu leistende Kostenbetrag für diese Strasse um etwa 20.000 fl. reduzirt.

Sie sehen also, meine Herren! daß diese Inspektionsreise durchaus nicht überflüssig war.

Ein ähnliches ist in Betreff des Eisenbrod-Tannenwalder und Gablonzer Strassenbaues vorgekommen, wo gleichfalls in Folge der vom Landesingenieur Gallas vorgenommenen Inspektion sich die Bauunternehmung zu einem Nachlasse an die Bezirksvertretung in Eisenbrod veranlasst gesehen hat.

Es ist also daraus ersichtlich, daß diese Inspektionsreisen allerdings nothwendig waren und ich bemerke nur, daß man in dieser Beziehung mit Kommissionsreisen so gespart hat, daß mehrere wichtige Bauten gar nicht übernommen und kollaudirt werden konnten; daß man sich zum Theile darauf beschränkt hat, die Kollaudirung von solchen Strassen, auf welche bedeutende Beiträge aus dem Landesfonde gegeben waren, bloß kaiserlichen Ingenieuren zu überlassen, daß also der Landesausschuß sogar hat aufgeben müssen, sich durch eigene Vertrauensmänner die Ueberzeugung von einer soliden Bauherstellung zu verschaffen, weil nämlich Kräfte nicht vorhanden waren.

Das hat stattgefunden bei der Tannwald-Nachod-Politz-Braunauer Strasse, ebenso bei der Seè-Jaworkaer Strasse und Grünberg-Heirauer Navigationsstrasse. Die Diäten und Reisekosten betragen für dieses ganze Jahr 2390 fl. für unsere Landesingenieure, wogegen an kaiserliche Ingenieure in derselben Zeit über 4000 fl. im Lande verausgabt worden sind. Nun die Kommission ist der Ansicht, daß derlei Kommissionsleisen auf den strengsten Bedarf eingeschränkt werden sollen; aber da kommt es darauf an, was eben als strengster Bedarf angesehen wird. —

Meine Herren! wenn eine Bezirksvertretung Monate lang darum petitionirt, daß eine solche Kollaudirung oder Inspicirung vorgenommen werde, so sollte man wohl glauben, daß da ein effektiver Bedarf vorhanden ist, aber ich bemerke noch eines, und ich glaube, daß das sehr gewichtig in die Wagschale fällt. —

Ich bemerke, daß durch die Inspektionsreisen unserer beiden Ingenieure dem Landesvermögen, sei es dem Landesfonde, sei es der betreffenden Bezirksvertretung, im Ganzen die volle Summe von 200000 fl. erspart wurden.

Ich bin im Stande den Herrn das im Detail nachzuweisen, ich führe nur ein Beispiel auf.

Ich berufe mich dießfalls an den hier gegenwärtigen Obmann der Bezirksvertretung von Schüt tenhofen und zugleich Bürgermeister der Stadt.

Ueber das wiederholte Ansuchen von dort wurde der Landesingenieur Schwarz hinausgeschickt, um das für diese Strasse entworfene Projekt an Ort und Stelle zu prüfen, und seine Meinung auszusprochen. Es war dieses Projekt mit 28.800 fl. voranschlagt; dabei noch ziemlich bedeutende Steigungen der Strasse.

Der Ingenieur Schwarz ermittelte eine andere Strasse, wobei sogar eine kleinere Steigung vorhanden war, als bei dem ursprünglichen Projekte; und die Kosten dieser Strasse wurden statt mit 28.800 fl., mit 8800 fl bestritten, es wurde also bei 28800 — 20.000 in Ersparniß gebracht.

Meine Herren! und die Kommissionsleise hat den Landesfond 40 fl. gekostet.

Ich frage, ob da ein strenger Bedarf vorhanden war, diese 40 fl. auszugeben, wenn man 20000 fl. dabei ersparen konnte.

Freilich sind die Beispiele, deren ich noch eine Menge eben sowohl aus der Wirksamkeit des Landesingenieurs Gallas, wie aus der des Ingenieuren Schwarz anführen könnte nicht alle so eklatanter Natur; aber sie sind doch immer so bedeutend, daß wie gesagt die Summe des Ersparnisses in dieser kurzen Zeit volle 200.000 fl. beträgt.

Ich frage nun, ob ein strenger Bedarf vorhanden ist, daß das Land 200.000 fl. erspare, oder ob er nicht vorhanden ist?

Ich glaube, die Resultate sprechen dafür, daß in dieser Beziehung nichts vergeblich gethan, und keine Verschwendung getrieben worden ist.

Ich glaube, daß das hohe Haus in dieser Beziehung sich beruhigen, und auf die Einsicht des Landesausschusses vertrauen kann, welcher gewiß das Interesse des Landesfondes jederzeit im Auge behalten, und keine überflüssige Kommissionsleisen anordnen wird.

Wo das Bedürfniß wirklich eintreten wird, wo Bitten von Seite der Bezirksvertretungen in dieser Beziehung an den Landesausschuß ergehen, und solche Resultate erzielt werden können, wie sie erzielt worden sind, sind glaube ich solche Kommissionsreisen in vollstem Maße gerechtfertigt.

Ich bemerke ferner, meine Herren, daß der Beruf des Ingenieurs nicht der ist. das ganze Jahr beim grünen Tisch zuzubringen, sondern sein Beruf geht dahin, mit dem Cirkel und dem Maße in der Hand vorzugehen, und seine Arbeit draußen in freier Natur vorzunehmen.

Man kann die Prüfung, die Inspektion des Baues nicht zu Hause beim Schreibtische vornehmen, sondern muß hinausgehen, sich überzeugen, wie gearbeitet wird, welches Material verwendet wird, ob das Maß des Planes eingehalten wird, und darin liegt die unabweisliche Nothwendigkeit der Kommissionsreisen, welche in der Natur des Geschäftes sich gründen, das kein Schreibgeschäft ist, sondern ein technisches Geschäft.

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Ich bitte also die Herren, bei den Anträgen des Landesausschusses zu verbleiben.

Wenn aber in dieser Beziehung nicht gleich auf die Systemisirung sämmtlicher Gehalte und deren sogleiche Verausgabung resp. sogleiche Bestellung der Ingenieure, um die es sich heute ohnehin nicht handelt, — wie auch die Ansicht des Landesausschusses nicht dahin geht, alle die Ingenieure, deren Systemisirung er beantragt, sogleich anzustellen, — wenn das hohe Haus auf diese Systemisirung mit Rücksicht auf die künftigen Landesstrassen nicht eingehen sollte, wenigstens schon heute vor der Hand die nach dem Bedarf erforderliche größere Anzahl von Kräften anzustellen und glaube in dieser Beziehung, daß für den heutigen Bedarf die Bestellung eines Oberingenieurs, dreier Ingenieure und zweier Adjunkten unbedingt nothwendig sei.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský: Stellen Sie einen bestimmten Antrag?

Dr. Rieger: Ich verbleibe bei dem Antrage des Landesausschusses, weil wie ich gesagt habe, es sich ohnehin nicht um die sogleiche Bestellung der Ingenieure, sondern um deren Systemisirung handelt. —

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský: Sie machen also den Antrag des Landesausschusses zu dem Ihrigen?

Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall hat das Wort.

Oberstlandmarschall: Ich wende mich zu den, Kommissionsanträgen bezüglich des Hochbaues.

Die Kommission beantragt:

Die im J. 1863 vom Landesausschuß verfügte definitive Anstellung des Landesbau-Inspektors, damaligen Architekten nicht zu genehmigen, und demnach auch fernerhin das bestandene Verhältniß der Bestallung aufrecht zu erhalten und dem Architekten eine Pauschalentlohnung sowohl für seine Müheverwaltung, als für das nöthige Aushilfs-Personale, die Kanzleilokalitäten, deren Beheizung und Reinigung, von 2200 fl. zuzuweisen.

Der Kommissionsbericht erkennt selbst an die Vielseitigkeit der Geschäfte des Bauinsvektors, oder desjenigen, der den Hochbau zu besorgen hat, und ich bemerke, daß es einleuchtend sei, daß derselbe ohne zureichende Aushilfe dieselben zu bestreiten nicht vermochte.

Gin Blick auf die Geschäfte, welche der Hochbaudienst des Landesausschusses umfasst, dürfte dieses wohl noch näher darstellen; er umfasst sowohl die Verwaltung als auch die Inspicirung des Bauzustandes sämmtlcher Landesgebäude und die von Zeit zu Zeit vorkommenden Baulichkeiten.

Es gehört dazu eine große Anzahl von Gebäuden so z. B. das Landeshaus, das Landeskassagebäude, das Steinbergische Haus, das polytechn. Landesinstitut mit den zugehörigen Räumlichkeiten im Odkolek'schen Hause, die beiden Landestheater, sammt den dazu gehörigen Magazinen, das Irrenhaus sammt dem Filiale in Slupy und St. Katharina, einschließlich der Kirche und der Herz'schen Realität, das neue Filiale des Irrenhauses in Kosmanos, die Gebäranstalt sammt dem Findelhause und der für die Zwecke der Anstalt, verwendeten Helfer'schen und anderen demselben zugemittelten Realitäten, das Zwangsarbeitshaus sammt dem zugehörigen Filiale in Øepy und dem zugehörigen sogenannten kleinen Èernín'schen Hause am Hradschin, das Gebäude im ehemaligen Hancke'schen Garten sammt den vielen Umfangsmauern, die Erhaltung des Schlosses, der Restaurationsgebäude und der Gärtnerwoh nung sammt der Umfassungsmauer in Bubenè, endlich die Erhaltung und Bauinspizirung sämmtlicher Gebäude auf den Fonds- und Landesgütern in Košíø, Rusín, Oberweckelsdorf udgl.

Zu dieser gedachten Beaufsichtigung gesellen sich aber auch die jährlich wiederkehrenden Baureparaturen der Dächer, Mauern, das Malen und Weißen, mit einem Worte eine Menge Herstellungen, welche ein augenblickliches Eingreifen erheischen, bezüglich welcher nicht erst Offertverhandlungen vorgenommen werden können, sondern die sogleich vorgenommen werden müssen.

Der Landesbauinspektor hat fast mit sämmtlichen Herren Landesausschußreferenten zu verkehren und von denselben Weisungen bezüglich der Herstellung entgegenzunehmen.

Es betrifft dieß namentlich das Oekonomikum des Landesgebäudes selbst, die Irrenanstalt, das polytechnische Institut, das Gebär- und Findelhaus, das Zwangsarbeitshaus. Es ist in dem Berichte der Kommission besonders auch numerisch aufgeführt, welche Anzahl von Eingaben, Kostenüberschlägen und Plänen von verschiedenen Baulichkeiten dem Baudirektor oblag und es ist von Seiten der Kommission gegen den Umfang der Geschäfte durchaus kein Bedenken vorgebracht, dieselbe als sehr wichtig, umfangreich und zeitraubend dargestellt worden.

Es handelt sich eigentlich nur um die prinzipielle Frage: ist es zweckmässiger, diese Agenda im Wege der Bestellung zu besorgen, oder bestimmte Beamten anzustellen? Die Kommission selbst ist darüber noch nicht ganz klar, denn sie sagt in ihrem Berichte, sie gehe von der Ansicht aus, daß es im Interesse der bezüglichen Fonde vielleicht gerathen sein dürfte, den Weg der Bestallung noch fortwährend einzuhalten und nicht die definitive Besetzung des Baupersonales anzutragen.

Die Natur der Geschäfte des Landesbauinspektors bringt mir wenigstens die individuelle Ueberzeugung bei, daß im Wege der Bestallung ein so komplizirtes Geschäft, welches so viele kleine Details enthält, sich nicht mit dem entsprechenden Erfolge besorgen lasse, und daß die definitive Anstellung zweckmässiger wäre.

Ich will jedoch diese Frage nicht näher erörtern, sondern ich gehe auf den Punkt über, wo die Kommission beantragt, es wäre die im Jahre 1863 verfügte definitive Anstellung des Bauinspektors nicht zu genehmigen. Die formellen Gründe, die dafür


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eingeführt werden, daß der Landesausschus damals nicht berechtigt war in eine solche definitive Bestallung einzugehen, will ich unberührt lassen, vielleicht wird der Landesausschuß in dieser Beziehung ein pater pecavi ausrufen müssen. —

Was aber das Wesen desselben betrifft, so dürfte Grund vorhanden sein, hierüber Nachsicht walten zu lassen, mit Rücksicht auf den Umstand, daß Herr Architekt Brust durch eine lange Reihe von Jahren verwendet wurde, daß er mit den übrigen ehemals ständischen Beamten an den neu eintretenden Landesausschuß überging, daß seine Thätigkeit wirklich sehr entsprechend und anstrengend war und vom Lan desausschusse mit dem größten Vertrauen begleitet gewesen ist; das sich im Jahre 1863 der Landes ausschuh in Verhältnissen befand, wo die allgemeine Systemisirung des Beamtenstatus vor sich ging.

Es war ganz natürlich, daß er auch auf diese Verhältnisse Einfluß nahm und sich der Zustimmung des hohen Landtages versichert hielt, daß seine Verfügungen auch dessen Genehmigung erhalten werden. Gin wensentlicher Grund, der gegen diese Genehmigung der Kommission vorzuschweben scheint, dürfte die Befürchtung sein, daß hiedurch eine Pensionslast dem Landesfonde zugewiesen würde.

Es leuchtet das aus dem Schlußabsatze des Kommissionsberichtes ein, wo gesagt wird: zumal der Architekt Brust das Normal-Alter von 40 Jahren schon vor geraumer Zeit überschritten hat, mithin eine definitive Anstellung desselben das Land wohl bald mit einer nicht unbedeutenden Pension belasten würde. Nun, diese Befürchtung, glaube ich, dürfte im vorliegenden Falle nicht in die Wagschale fallen.

Der Landesbau-Inspektor Brust steht bereits im Alter von 70 Jahren. Seine definitive Anstellung beim Landesaußschusse erfolgte im Jahre 1863. Der Anspruch auf eine Pension könnte also nur von diesem Zeitpunkte begründet sein. Ich frage nun, ob es mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß da eine große Pension in Anspruch genommen würde.

Würde er auch nicht definitiv angestellt und würde der Fall eintreten, daß er wegen Alters oder anderen Umständen nicht mehr fähig wäre, den Dienst zu versehen, so bin ich überzeugt, daß der h. Landtag die lange und ersprießliche Dienstleistung eines Mannes, der ausschließlich dem Landesdienste sich gewidmet hat, in der Richtung auch nicht unberücksichtigt lassen, und im Gnadenwege gewähren würde, worauf er nach dem strengen Pensions-Normale kaum Ansprrch erheben könnte.

Ich glaube, daß diese Gründe, welche damals den Landesausschuß bestimmten, den Architekten Brust definitiv anzustellen, doch so überwiegend sind, daß es vielleicht nicht angezeigt wäre, den Landesausschuß in einem Akte seines administrativen Wirkens zu desavouiren, und — ich möchte sagen — zu kompromittiren.

Das Dekret des Landesausschusses vom 18. Mai 1863 lautet: Der böhmische Landesausschuß hat Sie zum Landesausschußbau-Inspektoren ernannt und Ihnen einen Gehalt von 1315 fl. verliehen. Indem die Landcsausschußkassa gleichzeitig beauftragt wird, diesen Iahresgehalt Ihnen monatlich, von diesem Monate angefangen, gegen klassenmässig gestempelte Quittung auszuzahlen, werden Sie zugleich angewiesen, sich wegen der Bestimmung des Tages zur Eidesablegung zu melden.

In Folge dessen hat der Landesbauinspektor auch in die Hände Sr. Exc. des Grafen Albrecht Nostic am 28. Mai 1863 den Eid abgelegt.

Es ist nicht zu leugnen, daß durch die Desavouirung des Landesaußschusses eine Kompromitirung desselben nämlich gegenüber dem Bauinspektor unvermeidlich ist, und ich halte die Gründe, die dafür angeführt wurden, nicht für wichtig genug, um zu einem solchen Schritte zu schreiten, da ich für den Landesfond keine Benachteiligung sehe.

Ich schließe mich also vollkommen dem Antrage des Landesausschusses an, der für den Architekten Brust einen Gehalt von 1500 fl. beantragt; ich glaube aber, daß für das nöthige Hilfspersonale, wie für die Beischaffung aller nothwendigen Zeichen und Schreibrequisiten, für die Lokalität, die er beistellen muß, weil dem Landesausschusse keine Räumlichkeiten zu Gebote stehen, um sie ihm anzuweisen, — für die Miethe sowohl, als Reinigung und Beheizung derselben im Ganzen ein Pauschale von 1000 fl. angewiesen werde. Es ist dieß ein gegen den ursprünglichen Landesausschuß-Antrag selbstständig eingebrachter Antrag, der um 500 fl. geringer ist, im Ganzen die Summe von 2500 fl. erreicht und von dem Kommissionsantrage bezüglich der Summe nur um 300 fl. differirt. Ich glaube aber, und habe bereits erwähnt, die prinzipielle Frage über die Besorgung des Hochbaudienstes im Wege der Bestallung oder durch angestellte Beamte allerdings in gewisser Beziehung der Zukunft, offen lassen zu sollen.

Ich glaube, daß mit Rücksicht auf die sich weiter entwickelnden Bedürfnisse des Baudienstes überhaupt, sowohl im Wasser- als Strassen- und Hochbaue dem Landesausschusse angedeutet werden könnte, daß im Falle, als sich in der Person des gegenwärtigen Bauingenieurs eine Veränderung ergeben sollte, der Landesausschuß angewiesen wird, vor der definitiven Besetzung dieses Postens nochmals in eine gründliche Erörterung der Frage einzugehen, wie der Hochbaudienst am zweckmässigsten besorgt werden könnte und vor Erledigung seiner hierüber an den Landtag zu stellenden Anträge in keine definitive Besetzung dieses Dienstpostens einzugehen.

Ich stelle daher folgende Anträge:

Der hohe Landtag wolle beschließen, die von dem Landesausschusse unter dem 13. Mai 1863 vorgenommene Ernennung des Architekten Brust zum Landesbauinspektor und dessen Einreihung unter die definitiv angestellten Landesbeamten wird nachträglich genehmigt, der Gehalt desselben wird mit 1500 fl. bemessen und wird demselben für die Entlohnung der nothwendigen Hilfsarbeiter für die Beistellung des erforderlichen Zeichen- und Schreibmaterials


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dann zur Bestreitung der Kosten eines Amtslokales und dessen Beheizung und Reinigung ein Gesammt pauschale von 1000 fl. bewilligt.

Der Landesausschuß wird angewiesen im Falle des Eintrittes einer Erledigung dieses Postens mit Rücksicht auf die Gehaltssystemisirung des technisch administrativen Dienstes des Strassen- Wasser- und Hofbaues die Frage wegen einer zweckentsprechenden Versehung des Hoch- und Strassen-Baudienstes neuer lich in Erwägung zu ziehen, und vor Erledigung seiner hierüber dem Landtage zu erstattenden An träge in keine definitive Besetzung des Postens eines Landesbauinspektors einzugehen.

Ich empfehle diesen Antrag der geneigten Be rücksichtigung des hohen Hauses.

Námìstek nejv. maršálka zemsk. Dr. Bìlský:

Jeho Excellenci nejvyšší maršálek èiní následu jící návrh:

"Slavný Snìme raèiž uzavøíti:

1. Uzavøení zemského výboru ze dne 13. kvìtna 1863, jímž Karel Brust dozorcem stavitelským jmenován a mezi definitivnì ustanovené úøadníky zemské vøadìn byl, dodatnì se schvaluje.

2. Plat dozorce stavitelského ustanovuje se: "1500 zl. a povoluje se mu dále na odmìny pracovníkùm pomocným, jichž mu bude za potøebí, pak na opatøování materiálu ku kreslení a k psaní, koneènì na náklad za místnost úøadní, na její vytápìní a èistìní paušál summou 1000 zl.

3. Zemskému výboru ukládá se, aby v pøípadì, že by toto místo se uprázdnilo, vzhledem k upravení služby technicko-administrativní v pøíèinì staveb silnièních a vodních znovu vzal v uvážení otázku, kterak by se služba v pøíèinì staveb pozemních zaøíditi mìla spùsobem nejpøimìøenìjším.

"Zároveò se výboru zemskému ukládá, aby se nepouštìl v definitivní obsazení uprázdnìného místa zemského dozorce stavitelského, døíve nežli by návrhy, jež by v pøíèinì té mínil uèiniti, snìmem byly vyøízeny."

Wird dieser Antrag unterstützt?

Ich bitte diejenigen Herren, welche ihn unterstützen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Er ist hinreichend unterstützt.

Graf Rothkirch-Panthen: Ich möchte nur noch ein Paar Worte zur Begründung meines Antrages hinzufügen.

Ich habe absichtlich unterlassen, mich über die technische Befähigung des Betreffenden abzusprechen, weil ich eine solche Besprechung in einer öffentlichen Versammlung für nicht ganz geeignet halte. Aber das Zeugniß kann ich gewissenhaft ertheilen, daß der Landesausschuß mit seinen Leistungen alle Ursache hat, vollkommen zufrieden zu sein, daß er eine vorzügliche Thätigkeit entwickelte und daß namentlich bei mehreren Bauten, wie bei Herstellung des Landtagsgebäudes, des Theaters, welche in einem äußerst kurz bemessenem Zeitraume durchgeführt werden mußte, sich derselbe durch Solidität und Dauerhaftigkeit alles dessen, was er hergestellt, auszeichnete und dadurch die volle Zufriedenheit des Landesausschusses und ich glaube auch des hohen Hauses erworben hat.

Námìstek nejv. maršálka: Pan dr. Trojan jest zaznamenán.

Dr. Trojan: Rozdíl mezi návrhem komise a návrhem ano žádostí zemského výboru našeho jest v tomto oddìlení pøíliš nápadný.

Uznávám slušné snažení komise, všemožnì šetøiti potøeb zemských; avšak zde zdá se mi to býti až pøíliš na ujmu dobra obecného. Proto èiním návrh zprostøedkovací, jenž jaksi uprostøed stojí mezi návrhem zemského výboru a návrhem komise právì pøednešeným.

Mìl jsem pøíležitost seznati užiteènost a dùležitost tohoto oddìlení.

Jakož již poslanec p. dr. Rieger napovìdìl, uznala komise sama, že síly, jaké navrhuje, sotva postaèí k vyøízení restùv již stávajících, a však tu béøe se ohled jen na potøeby zemské, pøísnì, pøímo zemské, nikoliv také na okresy venkovské.

Pánové! pomnìte, že i zem má pøevzíti všeliké silnice za zemské. Tak uzavøeli jsme a jest již zákonem v roku 1864, proèež pøibude zemskému výboru i v tom ohledu prací všelikých.

A však jakož též p. dr. Rieger dobøe již poukázal, také okresy potøebují pomoci ve všelikých potøebách svých, a ty teprvé nastoupily svou èinnost. Od nich zajisté pøijde èastá poptávka v tom smìru zajisté mnohem více, než se stalo posud.

Pánové! Já mìl pøíležitost seznati, jak dobøe se posloužilo takovou pomocí zemských inžinýrùv ve více okresích i seznal jsem tužby a stesky z mnohých jiných, že jim nemohlo býti v èas vypomoženo taktéž vysláním inžinýra zemského. Raète dovoliti, pánové, abych Vám povìdìl jen z jediného okresu pøíklad, zajisté nápadný — totiž z okresu Rakovnického, v nìmž žiji a jsem spoluzástupcem jeho. My jsme pøevzali od politického úøadu stavby dvou silnic rozdìlaných. Jedna byla pronajata politickým úøadem za 36000 zl. a jiná zase asi za 24000 zl.; jedna jde od Loun k Zbirovsku, a druhá, tak nazvaná Mìlnicko-Plzenská od Rakovníka ke Královicùm.

V podzimku mìli jsme pøejmouti silnici pøednìjší politickým úøadem za 36.000 propachtovanou, pachtýø ale žádal asi 15000 zl. více, proto že bylo více staveb zapotøebí. Ovšem že žádný inžinýr pøi vymìøování silnice a sestavování rozpoètu nemùže vidìti do vnitø zemì, nemùže tedy na jisto vìdìt, kde budou skály neb jiné obtíže; to se pak urèí pøi stavbì; tu


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teprvé poèítají se práce buï více nebo ménì, než bylo v rozpoètu, a tak poèítal právì náš pachtýø asi o 15000 zl. více a žádal plnou náhradu za to.

Pánové! kdybychom nemìli bezpeèného, spolehlivého znalce, jak bychom si byli mohli pomoci? Žádali jsme zemský výbor, aby nám poslal inžinýra; zemský výbor poslal nám p. Švarce, a ten s nemalým namaháním vypoèítal, jak o tom mám právì rozpoèet v ruce, že je více práce o 8.657 zl. a nìkolik kr., že nìkde ale jest zas také nákladu ménì, a když se to odpoèítalo, tu vysvítá, že máme za více práce po všem všudy pøipláceti jen 5386 zl. 61 kr.

Kdyby i nám to inžinýr vypoèítal a øekl že máme platit 10.000 zl. museli by jsme to pøijmouti; kdo by byl v stavu, vyvrátiti ho; a kdyby výbor zemský nebyl nám poslal inžinýra nebo vùbec takového muže, jak tìžce byli by sme se mohli obejíti. Nebo právì stavby silnièní a stavby vodní jsou tak neobyèejné, že mají mezi soukromníky málo spolehlivých znalcù; a pøedc pøijde zcela na výrok takového muže.

Záleží totiž na nìm, aby ušetøil tisíce okresùm, nebo zbyteèné spory; kdyby totiž pøíliš nízko cenil práce pachtýøovy, bude tento pøinucen, nebo spíše míti chutì odvážiti se k sporu soudnímu; a není-li dost zkušený, statný, a spolehlivý buïsi z jakých koliv ohledù, jak snadnì vyøkne snad nìkolik tisícù více. Tu zajisté záleží velice na tom, abychom mìli muže spolehlivé, a kde je máme pro venkovské okresy hledati, než u zemského výboru, ten ovšem obrátí je pøede vším ke svým potøebám, pokud ale zbudou síly, a pošle je ven; a to pøimìlo mne k tomu, navrhnouti, aby tu bylo spíše sil pohotovu, než aby se jich nedostávalo.

Já v tom ohledu mohu též dotvrditi výrok referenta zemského výboru, Dr. Riegra, že také u nás a ve mnohých vedlejších okresích tomu tak, že mnoho tisíc se ušetøilo novým nástinem totiž vypracováním nových návrhù, kterýmiž se teprvé usnadnilo mnoho staveb, které po 10, 20 i více let byly v plánu, a jen pro pøílišné náklady, jaké byly vyhledávaly návrhy odjinud, nebyly ani možné.

To mohu øíci zejmena také o našem i o vedlejším Køivoklátském okresu.

Ale právì proto záleží také na tom, aby mužové takoví byli náležitì placeni, a v tom ohledu nacházím opravdu návrh výboru zemského dosti skromný, návrh komise až pøíliš skromný; nebo jsou to také mužové od konceptu a sice od konceptu nejobtížnìjšího, jak již Dr. Rieger napovìdìl; oni musí v neèase jakémkoliv, nejhoršími stránìmi se plazit a vyhledávat teprvé èáru pøimìøenou, nebo novì ošutrovanou silnicí kráèeti, když ji pøejímají, pøi tom leze inženýr po stìnách, ohledá všecky kanály a všeliké jiné èásti, tak že skuteènì otrhaný pøichází z nìkteré takové komise; proèež takové komise nejsou zrovna výhodné, neobohacují ty, kteøí je konají, ony jsou jím obyèejnì jen obtíží.

Co se týèe teda inžinýrù k stavbám silnièním a vodním, míním, abychom se obmezili ne-li na více, aspoò na to minimum, jak naznaèil pan referent Dr. Rieger.

Já pøistupuji k tomu návrhu avšak mám za to, že by bylo záhodno všecky druhy stavby spojit v jeden úøad; toho nenahlížím, proè bychom nemohli také stavby vrchní, —èili jak je pøedloha naše jmenuje — stavby pozemní, (Hoch bauten) — spojit v jedno.

Architekta obyèejných staveb najdeme zajisté spíše, než-li spolehlivého stavitele silnic, mostùv atd. —

Spojení takové mìlo by tu výhodu, že — nezbyde-li nám sil vlastních právì systemisovaných, také k stavbám vrchním, aby je naši úøadové mohly vykonat, — mùže se výbor zemský obejít v potøebách takových, nìkterým civilním architektem, kterých se zvláštì zde v hlavním mìstì zajisté v dostateèném poètu najde hojný výbìr. —

Lituji, že v tom ohledu musím odporovati tomu, co øekl vážený náš nejvyšší pan maršálek; to co povìdìl, zní mi asi tak, jako kdyby zástupce zemských fondù, totiž nìkterý advokát, protože dlouhá léta mìl výdìlek od zemského výboru èili fondu, by mìl býti potom po nìkolika letech ustanoven ještì za úøadníka øádného a mìl také nároky na pensi. —

Já myslím, že náš architekt mìl po ta leta dosti výdìlku, s kterým mùže býti spokojen, a nemá proto nároku na úøad stálý.

Co ale zemský výbor o své ujmì uèinil, zdali mu dal dekret neb ne, míním, to že nemùže býti závazkem stálým pro to, že nebylo žádného takového systemisovaného místa; neb nové místo tvoøit bez našeho svolení nemohl a nemìl výbor zemský; v tom ohledu a se spokojí, že mu neèiníme výèitek, a že jsme to neèinili v pøedešlé poslední schùzi, kde podobnì nás uvedl s tím øeditelem pomocných úøadùv v nemalé rozpaky, ježto nevìdìl ani on ani snìm, co s tím zbyteèným øeditelem poèíti; nejvyšší pan maršálek navrhuje sám, že má po pøípadu ještì uvážiti výbor zemský, zdali by bylo potøebí takového úøadu, — zdali by nebylo lépe, se jinak obejíti; z toho jest vidìt, že se to neuvážilo døíve, což mìlo se dobøe uvážiti napøed; skoro se to tak podobá — jak se mi zdá, že se to místo inspektora více pro osobu zøídilo, než-li pro potøebu skuteènou.

Já èiním tedy následující návrh, aby spolu na místì toho architekta k ušetøení také tìch všelikých místností, jakých dùstatek pro naše stavitele vesmìs musí se najíti v naší správì,


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a se za první odstavec druhého èlánku v návrhu komise postaví takto: "Obstarávání technicko-administrativního øízení pøi zemském výboru, a sice pro stavení silnièní, vodní a pozemní, èili vrchní povoluje se ustanoviti:

1 vrchního inžinýra s roèním platem

1700 zl.

a ètyry inženíry, jednoho s platem

1500 zl.

jednoho s platem

1400 zl.

jednoho s platem

1300 zl.

a jednoho s platem

1200 zl.

Zemskému výboru propùjèuje se moc, aby dle potøeby obsadil tato místa ustanovením postupu nebo i konkursem . . . pak co èlánek 3.: "kdyby tyto technické síly nestaèily k vyøízení agendy technické, budiž výbor zemský splnomocnìn dle potøeby, avšak jen prozatimnì, s vyhražením potomního schválení snìmu, ustanoviti jednoho neb 2 adjunkty inžinýrské s roèním platem s 800 až 900 zl. . .

Co se týká užití tìch inžinýrù, tak jsem pro to, aby se na místo 5. odstavce v návrhu komise ustanovilo, ohlednì vysílání inžinýra na komise, aby se radìj øeklo takto; "zemský výbor mùže, pokud to není potøebám služby zemské na ujmu, k žádosti okresních výborù inženýry zemské vysílati také do okresù k poradì neb k jednotlivým pracím v pøíèinì staveb jejich zvláštì obtížných.

Cesty a diety inžinýrù za pøíèinou takových komisí nahradiž ze zemského dùchodu okres, pro jehož potøebu vzrostly."

ad B. budiž v prvním odstavci ohlednì toho architekta vynecháno slovo: "nyní ještì"; navrhuji tedy aby se to jmenování na prosto zamítlo. —

Ich stelle den Antrag, das erste Alinea des sub 2 gestellten Kommissions-Antrages möge lauten:

Zur Besorgung der technisch-administrativen Geschäfte beim Landesausschusse und zwar für Strassen-, Wasser- und Hochbau wird die Anstellung eines Ober-Ingenieurs mit dem Gehalte jährlicher 1700 fl. und 4 Ingenieure:

1 mit dem Jahresgehalte von

1500 fl.

1 " " " "

1400 fl.

1 " " "

1300 fl.

1 " " "

1200 fl.

bewilligt und der Landesausschuß ermächtiget, die Besetzung dieser Dienstposten nach Erforderniß im Vorrückungs- oder Konkurswege einzuleiten.....

dann als Alinea 3 für den Fall, wenn diese Kräfte zur Bewältigung der technischen Agenda nicht ausreichen sollten, wird der Landesausschuß ermächtigt, nach Bedarf, jedoch nur provisorisch, gegen nachträgliche Genehmigung des Landtages 1 oder 2 Ingenieuradjunkten mit dem Jahresgehalte von 800 bis 900 fl. zu bestellen.

Statt des 5. Absatzes der Kommissionsanträge ad 3 beantrage ich weiter: Die Landesingenieurs können, unbeschadet des eigentlichen Landesdienstes vom Landesausschusse auf Ansuchen der Bezirksausschüsse angewiesen werden, auch den Bezirken, insbesondere bei schwierigeren Bauten mit Rath oder einzelnen Operaten behilflich, zu sein. Die mit solchen Kommissionen verbundenen Diäten und Reisekosten der Landesingenieure sind von jenem Bezirke, in dessen Interesse sie erwachsen sind, dem Landesfonde zu ersetzen."

Ich mache dabei aufmerksam, daß der ganze Aufwand in Summa keinen großen Unterschied nach meinem Antrage und dem Antrage der Kommission ausmacht, wohl aber einen bedeutenden Unterschied zwischen meinem Antrage, und dem des Landesausschusses.

Nach dem ursprünglichen Antrage des Landesausschusses, nämlich waren 12000 circa 12600 das jährliche Erfordernis; für die Besorgung sämmtlicher technischen Geschäfte. Nach dem Kommissionsantrage sind es 7.300, nach meinem Antrage, wobei wir mehre Kräfte noch gewinnen, sind es 8000 höchstens 8800 jährlich also circa 9000 fl.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bìlský: Ich bitte mir den Antrag zu geben.

Der Antrag des Herrn Dr. Trojan ist eben verlesen worden.

Ich bitte diejenigen Herren, welche ihn unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Graf Franz Thun hat das Wort.

Graf Franz Thun: Ich habe mich zum Worte gemeldet, um mit voller Ueberzeugung den Antrag Sr. Exc. des Oberstlandmarschalls, den Hochbau betreffend, zu unterstützen, und beziehungsweise nach gewissen Seiten hin Abänderungen zu beantragen.

Ich habe mir es seit lange zur Regel gemacht, mich nicht zum Worte zu melden, wenn ich es nicht für meine absolule Pflicht halte. Ich erlaube mir zur Entschuldigung, daß ich das jetzt thue, anführen zu sollen, daß, wie Se. Exc. bemerkt hat, diejenigen Personen, denen die Sorge für den Hochbaudienst obliegt, keinem Referenten speziell unterstehen, sondern zu Handen aller Referenten arbeiten müssen, daß also kein Referent zur Vertretung des Hochbaudienstes eigentlich berufen ist; daß ich mich aber mit dem Wesen des Hochbaues und auch mit der Frage, was von dem Hochbaudienste eigentlich der Kunst und was der Administration angehören sollte, seit langen Jahren mit besonderer Vorliebe beschäftigt habe.

Die Kommission geht von der Ansicht aus, daß für das Bedürfniß des Hochbaudienstes vorläufig gar nicht durch Anstellung von Beamten, sondern im Wege der Bestallung oder, wenn man zwischen den Zeilen liest, glaube ich, dadurch gesorgt werden soll, daß der Landesausschuß, allenfalls von Jahr zu Jahr, die zweckmässigsten, bestgeeignetsten und möglich billigsten Kräfte zu diesem Dienst gewinne, und dann mit der sogenannten Bestallung honorire. Von derselben Ansicht ist auch die Budgetkommission vom Jahre 1864 ausgegangen.


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In ihrem Berichte, auf den sich der vorliegende Kommissionbericht beruft heißt es ausdrücklich: Sie habe die Frage in Erwägung zu ziehen befunden "ob es nicht besser wäre, die Leistungen des Hochbaues im Wege der Bestallung besorgen zu lassen, weil es hiebei nicht so sehr auf allfällige ämtliche Erfahrung als vielmehr auf die Kenntniß und Erfahrung im Fache selbst ankömmt, da ein Baumeister seine Existenz nicht auf diese Anstellung beschränken, sondern auch mit dem Fortschritte der Kunst nicht zurückbleiben, und in seinem Fache anderweitig sich ausbilden soll. Bei bloßer Bestallung sei man nicht immer an ein und dasselbe Individuum gebunden, sondern könne stets innerhalb derjenigen auswählen, welche sich durch besondere praktische Bewährung, Fachkenntniß, Thätigkeit und billige Ansprüche auszeichnen."

Ich erlaube mir vor Allem zu bemerken, daß ich der, den Ansichten beider Budgetkommissionen, wie es scheint zu Grunde liegenden prinzipiellen Anschauungen aus voller Ueberzeugung beistimme, daß ich diese Anschauungen von jeher vertreten, und nach meinen besten Kräften auch zur praktischen Geltung zu bringen getrachtet habe. Auch nach meiner Ansicht und meiner Ueberzeugung ist es das zweckmässigste, wo immer es sich um künstlerische Wirksamkeit, wo immer es sich um den Entwurf und die Durchführung von Neubauten handelt, jederzeit von Fall zu Fall die geeignetsten Kräfte zu wählen, sei es im Wege der Konkurrenz, oder, was mir in der Regel besser erscheint, im Wege des Auftrages an bereits vorzugsweise bewährte Fachmänner; ja ich erkenne: die Durchführung dieses Prinzipes geradezu für eine Bedingung des Wiederaufschwunges unserer Architektur; ich sehe eine Hauptursache des Verfalles der Architektur, eine Hauptursache der gänzlichen Vernachlässigung der baulichen Tradition, die fast in allen Ländern auch jetzt, wenn auch nur in geringem Grade noch immer vorhanden sind, eine Hauptursache der jämmerlichen Kassernen- und Schablonenbauten unserer Zeit gerade in dem Umstand, daß schon im vorigen Jahrhunderte auch die Architektur, die eben so sehr auf wissenschaftlicher wie auf künstlerischer Basis beruht, in das Bereich der Staatsomnipotenz und Beamtenssphäre gezogen worden ist, daß man zum Entwurf und zur Durchführung fast aller für das öffentliche Bedürfniß des Staates, des Militärs. der Kirche und der Schule bestimmten, daher für alle größeren Bauten die Bau-Bureaucratie geradezu privilegirt hat, wenigstens dadurch, daß Baubeamte eben verpflichtet sind, ähnliche Pläne unentgeltlich zu liefern. Denn für den auf der Stufenleiter der Bureaucratie avancirenden Beamten, dem je nach der Stufe, die er erreicht hat, gewisse Geschäfte zufallen müssen, fehlt jede Ermunterung und Ursache nicht nur sich in der Architektur als Kunst besser fortzubilden, sondern sogar auch nur in den Projekten, die er liefern muß, das möglichst Beste zu liefern.

Er hat von seinen Projekten keinen Gewinn; denn er muß sie entweder unentgeltlich, eben nur für seinen jährlichen meist sehr unzureichenden Gehalt liefern; er hat von ihnen nicht einmal die Ehre für sich; denn die Bauprojekte eines Beamten gehen bekanntlich nicht auf seinen Namen, sondern auf den Namen des Bureaus der Behörde; ja er ist sogar vor dem Streichen, dem sog. Hineinbessern, und von der gänzlichen Umstaltung eines vor ihm gelieferten ausgezeichneten Bauprojektes nicht einmal sicher, weil das Streichen und Bessern seiner Vorsteher bis in das Ministerium hinauf vollkommen freisteht.

Es ist also ganz natürlich, daß die Baubeam- in der Regel es vorziehen nach einer Chablone zu arbeiten, daß nach und nach eine ersprießliche künst liche Wirksamkeit derselben unmöglich wird, umsomehr, wenn dem Baubeamten, wie einer der Herren Redner vor mir beantragt hat, und dieß bei den Staatsbaubehörden auch der Fall ist, neben dem Hochbau auch die Besorgung von Strassen und Wasserbauten und ein Theil des Rechnungswesens zugewiesen wird, in welchem Falle ihm die zum Durchdenken eines Planes, zur einigermassen künstlerischen Gestaltung desselben absolut nöthige Zeit gar nicht zu Gebote steht.

Dieses Prinzip ist aber nur anwendbar auf einen Theil des Hochbaudienstes, nämlich auf jenen Theil desselben, der wesentlich eine künstlerische schaffende Thätigkeit mit sich bringt, also nur dort, wo es sich um den Entwurf und die Durchführung neuer Bauten, besonders größerer Neubauten handelt.

Ich glaube, daß für solche größere Neubauten jedenfalls von Fall zu Fall eine geeignete Kraft zu suchen sein wird, dann bin nicht nur ich mit der Kommission einverstanden, sondern darin ist auch der gesammte Landesausschuß mit ihr einverstanden. Etwas ganz anderes aber ist es, wo es sich um den administrativen Baudienst handelt, darum, eine große Anzahl von Gebäuden fortwährend zu überwachen, fortwährend die nöthigen Reparaturen zu erforschen und einzuleiten, Pläne zu projektiren und Aenderungsbauten und Zubauten, die rein nur dem materiellen Bedürfnisse genügen sollen, für alle jenen kleinen Reparaturen fürzusorgen.

Es kann unmöglich Jemand von Fall zu Fall berufen werden, um die nöthigen Reparaturen an Thüren, Fenstern, Oefen ec. zu Stande zu bringen. Zu dem administrativen Hochbaudienste gehört ferner noch die Rechnungen für vollendete größere Bauten zu prüfen, die Bauübernahme zu besorgen und den Bau zu kollaudiren.

Alles das gehört zur administrativen Obsorge für ein bleibendes Bedürfniß, und für ein sehr ausgedehntes Bedürfniß, das die Kräfte eines oder je nachdem eine größere oder kleinere Zahl von Gebäuden zu überwachen ist, — auch die Kräfte mehrer Individuen vollständig in Anspruch nimmt und selbst die Möglichkeit des Strebens nach weiteren künstlichen Fortschritten größtentheils ausschließt.

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XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Nach meiner innigsten Uiberzeugung wird dieser administrative Dienst aber am besten durch fest angestellte Beamten besorgt; es ist viel besser, wenn die Aufsicht über die Gebäude, die immer dieselben bleiben, auch immer in derselben Hand bleibt. Es ist auch der bei weitem wohlfeilste Weg, um zu dem gewünschten Ziele zu gelangen.

Ich bin fest überzeugt, daß wenn wir den von der Budgetkommission beantragten Weg der sogenannten Bestallung, oder den Weg der zeitweiligen Wahl betreten hätten, dadurch dem Lande weit größere Kosten erwachsen wären, als jene, die durch den Bestand eines Bauinspektors mit 1350 und einem Pauschale von 400, welches ihm zur Zahlung der Hilfskräfte, und zur Beistellung der nöthigen Arbeitslokalitäten inclusive Beheizung u. Reinigung, dann zur Beschaffung des nöthigen Schreib- und Zeichenmaterials gegeben ist, herbeigeführt wurde, ganz abgesehen, daß das Pauschale von 400 fl. für alle genannten Auslagen absolut nicht genügt, so daß auch der größte Theil des Gehaltes des Bauinspektors aufgegangen ist auf Befriedigung von Nebenanschaffungen, denn er hat genügen müssen, um nur einigermassen der Geschäfts-Sphäre, die ihm zugewiesen worden ist, gerecht zu werden.

Daß aber diese Geschäftsmasse, die er zu bewältigen hat, sehr bedeutend ist, davon habe ich mich zu verschiedenen Malen persönlich überzeugt.

Wie Se. Excellenz der Oberstlandmarschall erwähnt hat, ist der Bauinspektor allen Referenten des Landesausschusses zugewiesen und muß er allen ihren Ansprüchen genügen; und nachdem jeder Referent natürlich für sein Referat ein ganz vorzugsweises Interesse hat, es vorzugsweise wichtig findet, so muß er jedem derselben mit möglichster Beschleunigung genügen.

Die Uiberhäufung ist eine so große, daß er der sich fortwährend drängenden Arbeit kaum zu entsprechen vermag und dieß besonders zu der Zeit, wo die sämmtlichen Uiberschläge der nothwendigen Baureparaturen, für die Zusammenstellung des Budgets für alle Referenten geliefert werden müssen; wo er mit Aufträgen von allen Seiten, zu gleicher Zeit — möchte ich sagen — wahrhaft überflutet wird. Da ist das Geschäft so groß, daß es wirklich eines sehr gewissenhaften und fleissigen Mannes bedarf, um den Anforderungen nur einiger Massen zu genügen.

Ich muß gestehen, ich würde mich durchaus nicht wundern, wenn in einzelnen Uiberschlägen dann weniger Gründlichkeit herrschen würde, wenn vielleicht einzelne Mängel vorkämen, besonders Mängel, die den Uiberschlag höher erscheinen lassen als sich nachher der wirkliche Bedarf einer Reparatur zeigt, abgesehen davon, daß ich es für viel besser halte, wenn ein Uiberschlag auf eine etwas höhere Summe lautet, und auf die Möglichkeit, daß eine Reparatur größere Dimensionen annimmt, Bedacht nimmt, als wenn er zu niedrig angesetzt wird, und dann hiedurch zum Vornahme der Reparatur anreiht. Ich habe gesagt, ich bin fest überzeugt, daß wir in größte Verlegenheiten gerathen wären, wenn der Landesausschuß sich schon früher zum Einschlagen des Weges bewogen gefunden hätte, den die Budgetkommission jetzt empfiehlt.

Der bisherige Bauinspektor ist ein Mann von größter Redlichkeit, unermüdetem Fleiße und großer Gewissenhaftigkeit. Arbeit ist ihm Bedürfniß.

Er ist nebstbei, was ihm der geehrte Hr. Vorredner gewissermassen zum Vorwurfe gemacht hat, allerdings in Verhältnissen, in denen er nicht gezwungen ist, von seinem Erwerbe allein zu leben, nicht mit seinen Bedürfnissen und jenen seiner Familie an seinen Gehalt allein angewiesen, deßhalb konnte er den Landesbauten eben seine Thätigkeit auch für einen an sich unzureichenden Gehalt widmen.

Aus diesen Ursachen bin ich aber auch überzeugt, daß, wenn wir die aus seiner Person bisher liegende Last abgenommen, und für den administrativen Baudienst durch zeitweise Wahl geeigneter Kräfte gesorgt hätten, wir sehr häufig in die Verlegenheit gekommen wären, uns entweder mit einer nur sehr ungenügenden Kraft begnügen zu müssen, weil die geeigneten Kräfte meistens in weit gewinnbringenderer Beschäftigung stehen und eine so ausgedehnte Bauüberwachung gar nicht übernehmen oder eine wirklich geeignete Kraft mit viel größerem Opfer zu erkaufen, weil sich ein ausgezeichneter Architekt zu einer solchen ihn ganz in Anspruch nehmenden, bleibenden Sorge und sklavischen Beschäftigung, nicht leicht hergibt.

Den Grund, den der Redner vor mir gegen die wirkliche Anstellung des bisherigen Landesarchitekten geltend gemacht hat, nämlich den Grund, "daß er einiges Vermögen besitzt," glaube ich, wirklich als gar nicht hierher gehörig bezeichnen zu müssen. Sollen wir allen Beamten gegenüber in derselben Weise vorgehen? Sollen wir ihre Gehalte nach dem Vermögen bemessen, das sie besitzen, und nicht nach dem Werthe ihrer Arbeit?

Das letztere glaube ich, ist das einzig richtige, das wir im Auge behalten müssen.

Ich habe bereits früher gesagt; wenn der Landesbauinspektor nicht andere Hilfsquellen hätte, so hätte er das Geschäft, das ihm übertragen ist, um den Preis, den er erhält, gar nicht fortführen können; er hat es fortgeführt, — aber wie ich aus eigener Ueberzeugung weih, mit gänzlicher Aufgebung eines jeden andern Verdienstes, für welchen ihm absolut keine Zeit bleibt; er arbeitetet für Niemanden andern, als für den Landesausschuß, weil die Landesausschußbedürfnisse seine ganze Zeit in Anspruch nehmen.

Die Kommission selbst hat in einer andern Abtheilung dieses Berichtes, auf den ich später zu sprechen kommen werde, anerkannt, daß es gewissermassen ein Gebot der Gerechtigkeit ist, für ein gegebenes, bleibendes Arbeitsbedürfniß durch eine genügende Zahl genügend bezahlter Beamten zu sor


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gen, wenn sie auch freilich, wie ich mir später zu erweisen, erlauben werde, in jener andern Abtheilung diesem Grundsatze in der Durchführung nicht gerade treu geblieben ist.

Die Kommission hat auch, wie Se. Excellenz bereits hervorgehoben hat, ausdrücklich die Nothwendigkeit einer Aushilfe für den Hochbaudienst anerkannt u. z. erkannt, daß diese Aushilfe nach und nach in einem noch größeren Maße nothwendig werden wird. (Dr. Trojan se hlási u námìstka o slovo.)

Nach meiner Ansicht — in dieser Beziehung stimme ich wieder Sr. Excellenz bei — hat sie diese Aushilfe aber in einer nicht genügenden Art, und namentlich in einer — ich muß es hier offen sagen — berechtigten Ansprüchen gegenüber nicht genügenden Art beantragt.

Selbst in Frankreich — und das ist das einzige Land, in welchem eine Baubureaukratie in dem Sinne, den man diesem Worte hier beilegt, gar nicht besteht, in welchem alle Staats- und Kirchenbauten von Fall zu Fall frei vergeben werden, '— selbst in Frankreich hat man die Nothwendigkeit eingesehen, festangestellte Beamten für den administrativen Baudienst zu ernennen.

Es bestehen — ich weiß nicht genau unter welchem Titel, sei er nun Distriktsinspektoren oder Distriktsarchitekten — kurz, es bestehen auch in Frankreich angestellte Beamte, welche dem Bedürfnisse des administrativen Baudienstes mit Ausschluß der Neubauten und aller größeren, wichtigeren Restaurationsbauten nachzukommen haben.

Ich muß mich also für eine Einrichtung, die selbst in einem Lande besteht, wo man es prinzipiell verwirft, für den Hochbaudienst im Allgemeinen durch eine Bureaukratie zu sorgen, für eine Einrichtung, welche selbst in diesem Lande für die zweckmässigste befunden worden ist, und sich erprobt hat, entschieden aussprechen.

Ich würde mich daher für die Anstellung eines Landesbauinspektors selbst dann aussprechen müssen, wenn ein solcher Landesbauinspektor noch gar nicht bestünde.

Ich möchte aber doch dem hohen Hause bemerklich machen, daß ein solcher Landesbauinspektor bereits wirklich besteht, und daß, wenn ich auch weit entfernt bin, von persönlichen Rücksichten auszugehen, berechtigte Ansprüche von Personen, wer diese auch immer sein mögen, denn doch immer eine sehr genaue Erwägung verdienen.

Solche berechtigte Ansprüche unbeachtet lassen wollen, dieß kann wohl mitunter aus Grunden gegen die Persönlichkeit stattfinden, die Vertretung berechtigter Ansprüche gewiß aber nicht als Vertretung der berechtigten Persönlichkeiten angesehen werden.

Auf den Posten des Landesbauinspektors würde nach meiner Ueberzeugung derjenige, der zur vollen Zufriedenheit des Landesausschusses seit 12 Jahren mit unzureichendem Gehalte sämmtliche Baugeschäfte des Landesausschusses besorgte, schon hiedurch einen nicht zu übersehenden Anspruch besitzen, denn dadurch, daß er sich mit seinem bisherigen Gehalt begnügte, hat er, wie ich schon früher auseinander gesetzt habe, buchstäblich dem Lande für die vergangenen Zeiten größere Auslagen erspart.

Ich möchte aber bemerken, daß seine Ansprüche noch viel begründeter, noch viel positiverer Art sind. Im Jahre 1854 wurde der jetzige Landesbauinspektor mittelst Dekret Sr. Exc. des Obersthoflehenrichters Leopold Graf von Thun vom 11. Mai 1854 als Landesarchitekt provisorisch auf ein Jahr mit dem Landesbaudienst betraut.

Mit Dekret vom 11. Mai 1855 wurde der selbe sodann wirklich zum Landesarchitekt, auf Grundlage seiner ausgezeichneten und ersprießlichen Diestleistung ernannt. Dieses Dekret enthält folgenden Passus: Der Landesausschuß fühlt sich in Anerkennung Ihrer ersprießlichen Dienstleistung bewogen, "Ihnen unter dem provisorischen Titel eines ständigen Architekten die Leitung sämmtlicher ständischen Baugeschäfte bis zum Zeitpunkte, wo die Reorganisirung des Landesausschusses und der ständischen Aemter Statt findet definitiv zu übertragen."

Nun, meine Herren, ich weiß nicht, das scheint mir denn doch eigentlich wirklich eine definitive Anstellung, wenn auch mit einem provisorischen Titel, und allerdings nur für die Zeit bis zu dem Zeitpunkte der definitiven Regulirung der Landesbeamten, auf welchen damals eben alle Landesbeamte vertröstet worden sind, wo immer es sich um die Verbesserung oder Sicherung ihrer Zukunft handelte.

Es kann mich in dieser Ueberzeugung auch der Umstand nicht irre machen, daß es nachträglich heißt; "Die jährliche Remuneration für diese Dienste wird Ihnen in folgenden Raten zugemessen usw." Denn eine jährliche Remuneration für eine definitiv übertragene Dienstleistung ist allerdings dem Namen nach eine Remuneration, dem Sinne nach aber doch eigentlich ein Gehalt. (Rufe: Sehr war.)

Auf Grundlage dieses Dekretes nun hat der Landesausschuß bewogen gefunden,die damaligen Landesarchitekten Brust mit Dekret vom 18. Mai 1863,das schon Se.Exc. der H. Oberstlandmarschall erwähnt hat, seinerseits zum Landesbauinspektor zu ernennen, und ihm die bisherige Remuneration als Gehalt anzuweisen, in der festen Ueberzeugung, daß der gesunde Menschenverstand das frühere Verhältniß doch auch schon als eine Anstellung, mit der Zusicherung der vollkommenen festen Anstellung und entsprechenden Gehaltregulirung bei der Regelung des ganzen Dienstes der Landesbeamten, betrachten wird! Der Landesausschuß hat darauf den Landesbauinspektor, der nach seiner Ansicht schon früher definitiv angestellt und als angestellt mit vom ständischen Landesausschusse übernommen worden war. dann auch beeidet.

Nun, meine Herren, ich glaube aus diesen beiden Dekreten würde doch jeder Unbefangene, ganz abgesehen von jeder Persönlichkeit, eine unleugbare Anstellung herauslesen.

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Ich will nicht sagen, ob es ein juridischer, ein im Rechtswege durchfechtbarer Anspruch ist, der durch diese Dekrete für den gegenwärtigen Landesbauinspektor begründet wird, denn ich bin kein Advokat und habe mich mit juridischen Haarspaltereien nicht abgegeben, aber der allgemeine Menschenverstand wird gewiß sagen, ja der Mensch ist angestellt! Ich kann also nur den Antrag des H. Oberstlandmarschalls den Landesbauinspektor Brust wirklich als angestellt zu erklären und ihm die von Sr. Excellenz angetragenen, den Bedürfnissen doch einiger Massen entsprechenden Bezüge zuzuweisen, mit vollem Herzen unterstützen.

Ich gehe aber noch weiter; ich gehe auch zurück auf einen zweiten Antrag, den der Landesausschuß, wenn ich nicht irre, vor 2 Jahren gestellt hat. Die Kommission hat erkannt, daß für ein bleibendes Dienstbedürfniß durch Anstellung einer genügenden Anzahl von Beamten zu sorgen ist.

Meine Herren! daß Eine Kraft zur Bewältigung des Hochbaudienstes nicht genügt, darüber glaube ich, ist in dem hohen Hause kein Zweifel. Es hat der Landesausschuß dieß längst anerkannt, indem er dem Landesbauinspektor nebst seinem Gehalte ausdrücklich auch eine Summe für verschiedene andere Zwecke, unter anderen auch für die Bezahlung der nöthigen Hilfskräfte zuweist. Es hat dieß auch die Kommission anerkannt, indem sie eine ähnliche Zuweisung beantragte. Wenn nun aber das Bedürfniß mehrer Kräfte unfraglich besteht, dann glaube ich, ist es Pflicht und vernünftig, diesem Bedürfnisse wenigstens durch die Anstellung des absolut unerlässlichen Minimums von Kräften nachzukommen.

Ein Adjunkt neben dem Bauinspektor scheint mir also für den Hochbaudienst wirklich nicht zu viel zu sein. Ich möchte aber noch einen Umstand hervorheben. Es hat nämlich nach meiner Ansicht auch der bisherige Adjunkt August Brust einen entschiedenen Anspruch auf endliche Anerkennung seiner derem längst geschehenen Ernennung. Die Kom mission *** in dem Schlußabsatze ihres Berich tes den Adjunkten selbst als angestellt an. Sie sagte nämlich in *** mir etwas unverständlichen Weise, die ganz darnach aussieht, als wollte sie einer sehr unangenehmen Entscheidung ausweichen und diese dem Landesausschusse aufhalten, ohne demselben einen Fingerzeig zu geben, wie er sich zu benehmen habe, folgendes:

"Was das Gesuch des Architekten Karl Brust anbelangt, in welchem derselbe um die definitive Anstellung seines Sohnes Karl August Brust im Hochbaufache bittet, so muß vor allem bemerkt werden, daß dieser Letztere laut Dekret de dato 4. Juni 1860 vom bestandenen Landesausschusse wirklich zum unentgeltlichen ständischen Bauadjunkten ernannt wurde."

Es ist das offenbar eine Anerkennung der wirklich erfolgten Anstellung des Adjunkten, seiner Aufnahme in den definitiven Dienst, wenn auch nur in einen unentgeltlichen Dienst. Für dieses sehr fatale Wort "unentgeltlich" hat man durch Dekret des Landesausschusses vom 18. Mai 1863, mit welchem der frühere Architekt zum Landesbauinspektor ernannt worden ist, insoferne eine Abhilfe gefunden als der Landesbauinspektor in demselben ermächtigt wurde, nicht nur die nöthigen Aushilfskräfte aufzunehmen, sondern auch für den angestellten Landesbauadjunkten von Fall zu Fall Remunerationen zu beantragen. Bekanntlich wurde vom hohen Hause dem Landesausschusse das Recht Remunerationen zu bewilligen, aber vor mehren Jahren gänzlich abgesprochen und der hiefür an Budget beantragte Betrag gestrichen. Ich kann nur sagen, daß mir dieser Beschluß des hohen Landtages nach aller Richtung hin ein im hohen Grade bedauerlicher scheint. Es treten Fälle ein, wo der Landesausschuß gegenüber gewissen überaus verdienten und eifrigen Beamten die absolute Pflicht fühlt, ihnen eine Remuneration oder eigentlich eine Bezahlung für nicht in ihren gewöhnlichen Pflichtkreis gelegenen Arbeiten zu geben, die bei angestellten Beamten denn doch auch Remuneration genannt wird, wo aber die Personen, um die es sich handelt, viel zu zartfühlend sind, um sich den Verhandlungen, ich will nicht sagen in der Budgetkommission, aber doch den Verhandlungen über die Anträge der Budgetkommission im offenen Landtage auszusehen und lieber auf jede Entlohnung zu verzichten, als eine für sie, vielleicht sehr unangenehme Debatte zu riskiren.

Der Landesausschuß hatte also auch keine Möglichkeit dem Landesbauadjunkten eine Remuneration zuzuerkennen.

Diese Remuneration ist daher bisher einfach dadurch geleistet worden, daß der Landesbauinspektor gezwungen war, aus dem ihm für alle Bedürfnisse des Dienstes und zur Bezahlung von Hilfskräften zur freien Disposition gegebenen Pauschale auch den angestellten Bauadjunkten zu bezahlen, ihm also einen Theil dieser ihm zugewiesenen Pauschalsumme als Gehalt zu geben.

Nun, meine Herrn! ich glaube, es ist des h. Landtages kaum würdig, das Verhältniß einer unentgeltlichen Anstellung noch länger fortbestehen zu lassen. Ich erlaube mir also den Antrag, daß auch für die Zahlung des Landesbauadjunkten gesorgt werde. Ich stelle meinen Antrag in einer Weise, daß dadurch die Ziffer der Ausgaben, die durch Annahme des Antrages Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls bedingt wäre, durchaus nicht geändert würde.

Ich stelle den Antrag, daß von dem nach dem Antrage der Oberstlandmarschalls dem Bauinspektor zuzuweisenden Pauschalbetrage von 1000 fl. 600 fl. als Zahlung für den Landesbauadjunkten ausgeschieden, und diesem als Gehalt zugewiesen werden; der Rest von 400 fl., d. i. dieselbe Summe wie bisher aber dem Landesbauinspektor als Pauschale für die übrigen Bedürfnisse zugewiesen werde, nämlich für noch etwa,geweitere Dienstaushilfen, Beistellung der Lokalitäten, Reinigung und Beheizung derselben, und Anschaffung des Zeichnen- und Schreibmateriales.


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Hiedurch würde also dem Lande durchaus keine Mehrausgabe verursacht, als die sich durch Annahme des Antrages Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls herausstellende; es wäre aber zugleich den Verhältnissen in einer die geschehenen Fakta nicht ignorirenden und billigen bereits erworbenen Ansprüchen genügenden Weise Rechnung getragen. Ich möchte mir noch einmal erlauben, dem hohen Hause die Bitte recht angelegentlich ans Herz zu legen in dieser Angelegenheit doch nicht die Billigkeitsrücksichten bei Seite zu lassen. Nach meiner innigen Ueberzeugung wäre es eine offenbare Ungerechtigkeit, — ich kann es nicht anders nennen — wenn der Landesbauinspektor, trotz seiner auf zwei Ernennungsdekreten, wenn auch allerdings nur auf vom Landesausschusse ausgegangenen Anstellungsdekreten und auf einer 12jährigen verdienstvollen Wirksamkeit beruhenden Ansprüche, einfach bei Seite gesetzt oder auch in seinem exceptionellen bisherigen Verhältnisse belassen würde; ebenso eine bittere Ungerechtigkeit wäre es, wenn das Gesuch, welches er für Karl August Brust eingebracht hat, nicht berücksichtigt, oder, was wohl dasselbe ist, mit den Räthseln einer Sphynx ziemlich ähnlichen Worten der Kommission dem Landesausschusse zur Manipulation zugewiesen würde.

Die bittere Kränkung und Ungerechtigkeit wäre meiner Meinung nach um so größer, als ja während sie seit Jahren, der Landesbauinspektor sogar seit 12 Jahren, fortwährend für das bleibende Bedürfniß des Landes nöthige Dienste versehen und längst im Besitze von Anstellungsdekreten sind, für andere ganz neue Zweige, wie z. B. für Strassen- und Wasserbauten neue Individuen ganz anstandslos eben auch vom Landesausschusse angestellt, und diese Anstellungen alle vom Landtage nachträglich bestättigt wurden, ohne daß die Angestellten ähnliche Ansprüche aufzuweisen hatten. Meiner Meinung nach wäre aber, was bereits der Herr Oberstlandmarschall angedeutet hat, das Nichteingehen auf das Erkenntniß, daß der Landesinspektor wirklich definitiv angestellt ist, also die Nichtgenehmigung des ihm vom Landesausschusse bereits vor 3 Jahren ertheilten Anstellungsdekretes allerdings zugleich eine offenbare Desavouirung des Landesausschusses selbst. Es sind heute über den Landesausschuß von Seite des Hrn. Redners vor mir bittere Worte gefallen; es ist sogar gesagt worden, daß der Landesausschuß froh sein könne, daß man ihn über diese eigenmächtige Anstellung nicht zur Verantwortung gezogen habe.

Nun, meine Herren, ich glaube, ich werde im Sinne der sämmtlichen Landesausschußbeisitzer sprechen, wenn ich gegen diese Worte die entschiedenste Verwahrung einlege; der Landesausschuh hat bei Uebernahme der Agenda der Landesgeschäfte sehr viele Beamte anstellen müssen, in Anhoffung der nachträglichen Genehmigung des hohen Landtages, und diese Genehmigung ist ihm immer zur Theil geworden, sogar in Fällen, wo der hohe Landtag selbst die Anstellung als ungerechtfertigt, als nicht nothwendig erklärt hat. Es ist die Anstellung deßhalb nicht als ungiltig erklärt, der Landesausschuß nicht desavouirt und blamirt, sondern in solchen Fällen entschieden worden, der Platz habe feiner Zeit einzugehen, und der betreffende Beamte sei seiner Zeit anderswohin einzureihen.

Ich sehe keinen anderen möglichen Grund, — mögen es mir die Mitglieder des hohen Hauses vergeben, als eben Persönlichkeiten, wenn nur im vorliegenden Falle, wo es sich noch dazu um einen schon vom früheren ständischen Landesausschuß mit einem Anstellungsdekrete versehenen, mitübernommenen Beamten handelt, von dieser sonst überall beobachteten Praxis Umgang genommen würde. Das Bedürfniß des Landes für den Hochbau ist auch ein gegebenes und bleibt es; der Landesausschuh hat für dieß Bedürfniß, bereits durch den früheren Landesausschuß durch ein von ihm ausgegangenes Dekret, das nach gemeinem Menschenverstande Jedem als eine definitive Anstellung aussprechend erscheinen muß, fürgesorgt gefunden, und er hat diese Fürsorge mit Dekret beibehalten und eigentlich nur den Titel des Angestellten geändert; er hat in diesem Falle also nicht einmal einen neuen Beamten angestellt. Ich möchte das hohe Haus daher, theils um eine, meiner Meinung nach, wenn nicht ungerechte, doch gewiß sehr unbillige Kränkung berechtigter Ansprüche zu vermeiden, theils auch um den Landesausschuh, der mit dem Dekrete vor 3 Jahren, den Bauinsvektor als Landesbauinspektor bestellt und gewissermassen feine frühere Anstellung dadurch sanktionirt hat, nicht geradezu zu desavouiren, doch sehr bitten, die Anträge Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls, und zwar mit den von mir beantragten Abänderungen anzunehmen. Ich erlaube mir also den Antrag zu stellen, als Zusah zu dem Antrage Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls und zwar zum Punkt I. käme als Nachtrag: "und ebenso wird die bereits von dem ehemaligen ständischen Landesausschusse mit dem Dekrete vom 4. Jänner 1860 Z. 3095 ergangene Anstellung eines Adjunkten für Hochbaudienst aufrecht erhalten.

Punkt 2. Der Gehalt des Bauinspektors ist mit 1500 fl.. der seines Adjunkten mit 600 fl. bemessen und es wird ersterem für die Bestellung des erforderlichen Zeichen- und Schreibmateriales und zur Bestreitung der Kosten für die Amtslokalität, Beheizung und Reinigung, eine Pauschale von 400 fl. bewilligt.

K èlánku prvnímu: Rovnìž stvrzuje se systemisování adjunkta pro stavby pozemní, ježto od nìkdejšího zemského výboru dekretem od 4. ledna 1860 èís. 3095 pøedsevzaté.

2. Plat dozorce nad stavbami zemskými ustanoví se na 1500 zl, plat adjunkta jeho na 600 zl. a povoluje se onomu na opatøení potøeb kreslících a psacích jakož na potøeby místa úøadního i s topením a èistìním úhrnkem 400 zl."

Ich weiß sehr wohl, daß ich, indem ich diesen


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Antrag stelle, abermals einem Vorwurfe der Kommission entgegenzusehen habe.

Die Budgetkommission hat nämlich, wie bereits erwähnt, an einem anderen Abschnitte dieses Berichtes ausdrücklich erklärt, daß der Landesausschuß sehr unrecht habe, gewisse Prinzipien über den nothwendigen Minimalgehalt eines Beamten und über die nothwendige Gleichstellung gewisser Beamtenkategorien aufzustellen und dann mit seinen Gehalts-Anträgen hinter diesen Prinzipien zurückzubleiben. Ich bleibe nun hinter diesen auch von mir anerkannten Prinzipien mit diesen Anträgen ebenfalls zurück. Denn der vorstehend beantragte Gehalt des Bauadjunkten steht mit 200 fl. unter dem projektirten Gehalte der Bauadjunkten für Strassen- und Wasserbauten und daß das Pauschale von 400 fl., welches für den Bauinspektor noch erübrigen würde, offenbar nicht genügt, um nebenbei die Lokalitäten beizustellen, die Reinigung und Heitzung derselben zu besorgen, das Zeichen- und Schreibmateriale beizuschaffen und muthmaßlich auch noch weitere Hilfskräfte zu zahlen, das wird wohl jeder einsehen, der nur einigermassen mit den Kosten ähnlicher Bedürfnisse bekannt ist.

Ich beschränke mich auf die Anträge in diesem geringeren Ausmaße; weil ich eben nach dem Vorgange der Kommission sehe, daß sie die Anträge des Landesausschusses in der Regel, trotz der Anerkennung seiner Prinzipien doch noch herabmindert und ich kaum hoffen kann, mit Vorschlägen, die dem Verhältnisse nach meiner Ueberzeugung vollkommen gerechtfertigt würden, durchzukommen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský: Wird der Antrag des Herrn Grafen Thun unterstützt?

Bitte diejenigen Herren, die ihn unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Dr. Groß!

Dr. Groß: Ich unterscheide in dem technischen Landesdienste zwei wesentlich getrennte Funktionen: Die Führung von Neubauten, den eigentlichen Bau, die technische Bauleitung — und die Erhaltung der Landesbauten.

Diese beiden Funktionen im Landesdienste erfordern meiner Auffassung nach ein verschiedenes Personale mit mehr oder minder verschiedener Befähigung.

Vor allem anderen erscheinen mir alle Anforderungen, je nach dem zeitlichen Bedarfe für diese beiden Funktionen sehr verschieden.

Es kann eine Zeit geben und vielleicht ist es gerade die nächste Zeit, die uns bevorsteht, wo die Anforderungen an den technischen Landesdienst für das eigentliche Bauwesen weit größer sein weiden, als sie bisher waren.

Mit der Vollendung, der Bauten tritt jedoch ein wesentlich anderer Zeitpunkt ein und es genügt dann der Vollzug der administrativ-technischen Arbeiten für Erhaltung und Ueberwachung.

Ich gebe vollkommen zu, nach dem, was der Herr Referent über das Bauwesen im Landesausschusse uns mitzutheilen die Güte gehabt hat, daß zu allen diesen technischen Geschäften das technische Personal, wie es besteht, nicht ausreicht.

Es ist mir auch aus dem Kommissionsberichte vollkommen klar, wenn zwei technische, leitende Beamten in zwei Jahren über 80 Wochen abwesend sind, daß der Rest von 24 Wochen nicht hinreicht, um die Bureau- und Ueberwachungsgeschäfte zu führen.

Ich gebe auch vollkommen zu, daß die längere Abwesenheit dieser Beamten nothwendig war, und ich stimme in der Beziehung dem Herrn Dr. Rieger vollkommen bei — daß die Anwesenheit der technischen Beamten im Bureau allein nicht ihre Aufgabe ist.

Ich kann mich aber der Anschauung nicht anschließen, daß, wenn ein größerer Bedarf an technischem Personale da ist, wir auch jetzt schon einen, größereren Status definitiv systemisiren, der für die nächste Zukunft ausreichen soll.

Ich gehe vor allem anderen davon aus, die Aufgabe der heutigen Technik, wie jeder einzelnen Wissenschaft ist die: Spezialitäten zu bilden; in der Beziehung muß ich mich ganz entschieden gegen die Anschauung meines Herrn Vorredners erklären, der die Aufgaben des Wasser-Strassen- und Civilbaues ohne Weiters unter eine technische Oberleitung gestellt wissen will.

Es kann ein ganz vorzüglicher Strassen-Ingenieur ein ziemlich mittelmässiger Wasserbau-Ingenieur sein, wie wir aus Erfahrung wissen; wie ein ganz tüchtiger Eisenbahningenieur ein schlechter Architekt sein kann.

Den Zweck, Spezialitäten zu bilden, erreichen wir mit einer lebenslänglichen Anstellung eines großen Personales und mit Pensionszusicherung für dieses große Personale kaum.

Das müssten universell gebildete Techniker sein. Die brauchen wir, aber deren Zahl wäre meiner Ansicht nach möglichst zu beschränken.

Ich glaube daher, nachdem wie der Bericht ausführt, sehr wesentliche Fragen über jene technischen Aufgaben, die das Land in nächster Zeit zu erfüllen haben wird, noch nicht gelöst sind, daß der Umfang des Landesbaudienstes heute auch noch gar nicht gegeben ist.

Den Bedarf an solchen Kräften will ich nicht in Abrede stellen, ich will aber deshalb, weil vorübergehend der Zweck größere Kräfte fordert, nicht eine andauernde Belastung des Landesbudgets daraus hergeleitet wissen.

Ich erlaube mir daher zu den Kommissionsanträgen ein Amendement zu stellen.

Ich erkläre mich mit dem Punkte 1 des Kommissionsantrages in Bezug auf Wasser- und Strassenbau vollkommen einverstanden.


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Auch in Punkt 2 finde ich die Ansätze der Gehalte in der That mässig.

Wären die Zeiten günstiger, so würde ich vielleicht sogar für eine Erhöhung dieser Gehalte sprechen mit Rücksicht darauf, daß ich gerade eine Beschränkung der Zahl nach beantragen will.

Ich enthalte mich in Bezug auf die Gehalte eines Antrages, kann aber nicht umhin zu erwähnen, daß das, was die Kommission auf Seite 7 sagt, daß ein solches Individuum, welches sich durch Fachkenntniß, Thätigkeit und billige Ansprüche auszeichnet, zu wählen sei, mir nicht ganz richtig scheint; denn diese billigen Ansprüche, die hier gefordert werden, sind dem Individuum gegenüber vielleicht sehr unbillig.

Meine Herren, große Fachkenntnisse, große Thätigkeit, sollen meiner Ansicht nach entsprechend bezahlt werden.

Dieß vorausgeschickt kann ich mich mit der Anstellung eines größeren Personales definitiv vor der vollkommenen Begränzung und Darlegung des Wirkungskreises und Gebietes des Landesbaudienstes nach dem Antrage des Landesausschusses, der im großen Maßstabe bereits Persönlichkeiten für diesen Fall bestellt, nicht einverstanden erklären.

Ich will nicht in Abrede stellen, daß die Zeit vielleicht heranrückt und daß wir dann vielleicht in die Lage kommen werden; für heute scheint mir dieser Fall nicht gegeben.

Ich beantrage daher im Punkt 2 die Worte "und eines zweiten Ingenieurs mit dem Gehalte pr. 1200 fl." zu streichen, dagegen Punkt 3 in folgender Fassung anzunehmen:

"Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Leitung und Beaufsichtigung der Landesbauten von Fall zu Fall für die Dauer des Bedarfes das erforderliche technische Personal gegen Kontrakt aufzunehmen.

Der Landesausschuß ist jedoch hierin an die im Landesvoranschlage bewilligte Summe der Auslagen gebunden."

Durch einen derartigen Ausweg glaube ich ist dem Bedarf, den Herr Dr. Rieger hervorgehoben hat, vollkommen Genüge geleistet, und ist der Landesausschuß in der Lage, in einzelnen Fällen Spezialitäten mit Kontrakt zu gewinnen, die für den bestimmten Fall eben entsprechen nach ihrer Erfahrung, bisherigen Leistung und der speziellen technischen Richtung.

Man könnte einwenden, daß eben nur lebenslänglich angestellte Persönlichkeiten auch die Befähigung im höheren Grade besitzen, daß nur tüchtige und bedeutende technische Kräfte acquirirt werden können, wenn man ihnen eine lebenslängliche Versorgung in Aussicht stellt.

Ich möchte das im Allgemeinen bestreiten, namentlich auf dem technischen Felde.

Es gibt sehr viele Verhältnisse und sie sind namentlich in neuerer Zeit häufiger geworden, wo jungen, strebsamen, tüchtigen Technikern mehr daran liegt, vorübergehend kontraktische Verhältnisse einzugehen, als sich dauernd zu binden an ganz bestimmten Dienst.

Es entspricht meiner Auffassung nach auch mehr dem technischen Berufe.

Was die Diskussion betrifft über den zweiten Theil des Ausschußberichtes. über Anstellung oder Nichtanstellung im Hochbaufache, so gestehe ick offen, daß ich sehr bedauere, daß nothwendiger Weise die ser Gegenstand auf das persönliche Gebiet geführt hat. Mich berührt die persönliche Seite zwar nicht, um so schwieliger würde es mir aber, mich zu entscheiden.

Ich muß bedauern, wenn Fragen dieser Form vor eine legislative Versammlung von so großer Zahl treten.

Ich bin gar nicht in der Lage über persönliche Befähigung, persönliche Stellung und Individualität der beiden in Frage kommenden Personen auch nur ein Wort zu verlieren.

Ich muß in dieser Beziehung auf den Antrag der Kommission submittiren, von der ich eben voraussetzen kann und darf, daß sie im engeren Kreise mehr in der Lage war, die Frage zu prüfen.

Eines fällt mir jedoch auf, und ist meines Wissens bisher nicht berührt, das ist der Umstand, daß wir es hier gleichzeitig mit der Anstellung von Vater und Sohn in demselben Departement in einem gewissen Unterordnungsverhältnisse zu thun haben.

Ich darf mir wohl erlauben, auf das zurecht bestehende Hofkammerdekret vom 15. Juli 1827 hinzuweisen, welches ausdrücklich die Stellung von Beamten in Blutsverwandschaft im Falle der Kontrolle und des Unterordnungsverhältnisses untersagt. Ich glaube, maßgebend ist es hier auch.

Vielleicht ist der H. Berichterstatter in der Lage, uns darüber Aufklärung zu geben.

Nach meiner Auffassung muß ich mich in diesem Theile dem Kommissionsantrage anschliessen.

Graf Albert Nostic.- Nachdem die Anstellung des Architekten Brust in dem Landesausschusse beschlossen worden ist, als ich die Ehre hatte, Oberstlandmarschall zu sein, muß ich die Geduld des h. Hauses auf einige Zeit in Anspruch nehmen, um wenigstens in Kürze die Beschlüsse des Landesausschusses zu rechtfertigen.

Der Landesausschuh war damals von der Uiberzeugung ausgegangen, daß bei dem Hochbaue, wo es sich um eine solche Masse von einzelnen Hochbauobjekten handelt, die in der Verwaltung des Landes sich befinden, die definitive Anstellung unumgänglich nothwendig ist, das heißt, daß die unumgängliche Nothwendigkeit sich herausstellt, für die administrativ-technischen Dienste im Wege der bleibenden Anstellung zu sorgen.

Diese Uiberzeugung hat damals den Landesausschuß dazu geleitet, diejenigen Persönlichkeiten, welche die Leitung dieses Geschäftes durch lange Jahre besorgt haben, auch mit diesem Posten zu.


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betrauen. Der Landesausschuß hat darin, ich will es gar nicht läugnen, vielleicht seine Gerechtsamen überschritten; aber auf der anderen Seite hat ihn das dazu bewogen, daß damals auch im Departement des Hoch- und Wasserbaues definitive Anstellungen vorgenommen worden sind und daß es dem Landesausschusse als eine große Ungerechtigkeit erschien, wenn in dem Departement definitive Anstellungen von Individuen vorgenommen worden sind, welche erst neuerlich in den Dienst des Landes getreten sind, denen, welche damals 10 Jahre dem Landesausschusse gedient haben, nicht das gleiche Recht einzuräumen und dadurch ihre definitive Anstellung erst auf die Zeit der Genehmigung des Landtages hinaus zu schieben und ihnen dadurch auch das Recht, welches aus der definitiven Anstellung entstehet, und ihre Ansprüche darauf zurückzusehen.

Der Landesausschuß ist ferner von der Ansicht ausgegangen, daß, nachdem einmal die Frage der Personalanstellung immer eine derjenigen ist, welche der hohe Landtag dem Landesausschusse überläßt und nachdem, wie ich gesagt habe, sich im Landesausschuß keine Stimme dagegen erhoben hat, daß die Systemisirung solcher administrativer, bleibend angestellter Organe für den Hochbaudienst nothwendig ist, daß der Landtag um so geneigter sein werde, sobald er die Systemisirung der Stellen anerkannt, auch die bereis erfolgte Besetzung, die ohnehin bei systemisirten Stellen nachträglich dem Landesausschusse zugestanden worden wäre, anzuerkennen.

Es handelt sich also nach meiner Ansicht in vorliegender Frage hauptsächlich darum: ist die Anstellung bleibender Beamten für den administrativen Dienst im Hochbau bei dem Landesausschuh nothwendig oder nicht, oder ist es nach der Ansicht der Kommission zweckmässiger, die administrative Besorgung für den Hochbau bei den Landesgebäuden nicht durch bleibende Beamten besorgen zu lassen, sondern sie besorgen zu lassen im Wege einer Bestallung, die jedes Jahr zurückgezogen und heute dem übertragen werden kann und im nächsten Jahre einem Anderen. Wenn man berücksichtiget, welche Unmasse von Gebäuden in der Verwaltung des Landesausschusses steht, denn wir haben es nicht nur mit Gebäuden in Prag zu thun, die sich allein über die Zahl 20 belauft, sondern auch vorzugsweise mit den Gebäuden von Fondgütern und der 3 Strakischen Stiftungsgütern, auf welchen mit Ginrechnung der Patronatsgebäude 40 Gebäude bestehen, so daß der Landesausschuß den administrativen Hochbaudienst auf 60 Gebäuden zu besorgen hat, wenn nicht mehr, — ich kann sie nicht auswendig bezeichnen — die verschiedenen Zwecken dienen und auf verschiedene Theile des Landes vertheilt sind.

Wenn wir diese Zahl der Gebäude betrachten, so glaube ich, muß sich die Uiberzeugung aufdrängen, daß es zweckmässiger ist, bleibende Beamten aufzustellen für den sog. administrativen und Konservations-Dienst, als dieses im Wege der Bestellung besorgen zu lassen.

Es ist ein großer Vortheil bei den bleibenden Beamten, daß er durch eine Reihe von Jahren die Gebäude kennen lernt.

Wenn wir heute eine Veränderung vornehmen, so wird es keine kleine Schwierigkeit sein für den Neueintretenden, darin zu arbeiten und es muß jeder zugeben, daß, wenn er durch eine lange Reihe von Jahren bei einer großen Anzahl von Objekten ständig die administrative Leitung geführt hat, diese einzelnen Objekte oft so kennt, daß er zu allen Erhebungen, zu allen Kostenüberschlägen, zu allen Vorschlägen von Konservationsbauten weniger Zeit braucht, als Jemand, der sich erst in die ganze Konstruktion dieser Gebäude einläßt.

Ich glaube also, daß es wohl vollkommen gerechtfertigt ist, wenn der Landtag einen eigenen stabilen Beamten für die Leitung der Hochbauten aufstellt, ich sehe ab von der neuen Herstellung, denn natürlich bei Neubauten bin ich unbedingt der Ansicht des Grafen Thun, die überhaupt von allen allgemein anerkannt ist, daß man Neubauten nicht von angestellten Beamten, sondern von gewissen Sachverständigen und bei den Einzelnen von jenem, der den besten Plan geben wird, ausführen läßt. Wenn also der Landtag die Uiberzeugung hegt, daß dieses System für die Leitung des Hochbau bleibende Beamten aufzustellen, das zweckmässigste ist, welches wir ja bei allen Anstalten sehen, da jede Aktiengesellschaft, jede Gutsverwaltung das System angenommen hat, daß administrativ-bleibende Beamten angestellt werden für die Gebäude, wenn diese Gebäude eine größere Anzahl ausmachen; — wenn der h. Landtag diese Ansicht als die richtige anerkennt, dann, glaube ich, werden wir keinen Anstand nehmen, die vom Landesausschuß allerdings in Überschreitung seines Wirkungskreises, das gestehe ich selbst zu, bereits beschlossene Ordnung nachträglich anzuerkennen, da ja ohnehin diese Sachen dem Landesausschusse zustehen, und ihm die Besetzung dieser Stellen überlassen wäre.

Ich kann mich da einem geehrten Herrn Vorredner nicht anschließen, daß dadurch, wenn der Landtag anerkennt, daß die Systemisirung eines bleibenden Postens für die Aufsicht über die Hochbauten nicht nothwendig ist, und daß daher im Wege der Bestellung hiefür gesorgt werden solle, gerade eine Kompromittirung oder Desavouirung des Landesausschusses eintntt; sie würde nur in dem Falle eintreten, wenn einerseits der Landtag anerkennen wollte; ja es ist nöthig, und doch andererseits die Anstellung dem Landesausschusse übergeben würde.

Aber ich spreche hier nur für ein Prinzip und ich halte das Prinzip aufrecht, weil es überall zur Ausführung kommt, daß wo viele Gebäude sind, es zweckmässiger ist, einen bleibenden technischen Beamten zur Aufsicht über diese Gebäude aufzustellen, als die Aufsicht im Bestallungswege zu besorgen.

Ich kann mich daher nur dem Antrage Seiner Excellenz des Hrn. Oberstlandmarschalls anschliessen, doch mit der Beschränkung, daß ich bei der Besol


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dung meinen Antrag auf jene Besoldung gründe, welche die Kommission in Antrag bringt, so zwar, daß mein Antrag in Konformität mit dem des H. Oberstlandmarschalls in der Anerkennung, daß ein solcher Beamte nothwendig ist — in der nachträglichen Indemnität für den Landesausschuh, der die Besetzung dieses Postens vor der Systemisirung vorgenommen hat, endlich drittens darin, daß ihm Bezüge zugewiesen werden, wie sie die Kommission beantragt, nämlich ich glaube 1315 fl. Gehalt und 900 fl. Pauschal-Vergütung, daher im Ganzen 2215 fl.

Das wäre über die Hochbauten. Betreffs der Wasser- und Strassenbauten bin ich auch der Ansicht, daß wir uns nicht darnach richten können, was wir in einigen Jahren benöthigen werden, sondern daß wir sie jetzt systemisiren können nur nach den gegenwärtigen Zuständen.

Nur darin muß ich mich dem Hrn. Referenten in der Angelegenheit des Landesausschusses anschließen, daß ich glaube, daß die Zahl der Beamten, wie sie von der Kommission beantragt worden ist, selbst gegenwärtig nicht zureicht, wie es selbst der Ausspruch der Kommission beweist, welche sagt, wenn man einen Ingenieur mehr anstellt, so ist dieser nicht im Stande, in einem Jahre die Reste aufzuarbeiten und doch beantragt die Kommission nur einen Ingenieur, der nicht einmal die Reste aufarbeiten kann, und nur noch einen Abdjunkten.

In dieser Richtung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, zu dem §. 2 als Absatz 2 des Antrages der Kommission, daß die Stellen für den Wasser- und Strassenbau in der Art normirt werden, daß ein Ober-Ingenieur mit 1700 fl., wie ihn die Kommission beantragt, ein Ingenieur mit 1400 fl., einer mit 1300 fl., einer mit 1200 fl., und ein Adjunkt mit 800 fl. angestellt werde.

Ich beantrage daher gegen die Kommission, um einen Ingenieur mehr und statt, daß die Kommission dem Landesausschusse die Ermächtigung gibt provisorisch, wenn nöthig einen Adjunkten aufzunehmen, beantrage ich, daß der eine Adjunkt gleich systemisirt werde, so zwar, daß ich dann für diesen 3. Absatz auch stimmen würde. Denn er würde dann dem Landesausschusse die Möglichkeit geben, wenn selbst dieses Personale nicht ausreichen würde, vielleicht noch einen zweiten Adjunkten aufzunehmen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Der Abgd. Dr. Groß hat folgenden Antrag gestellt, als Amendement zum Absatze 2 des Kommissionsantrages, in Betreff der Strassen- u. Wasserbauten: Die Worte: "des zweiten Ingenieurs mit dem Gehalte von 1200 fl." mögen entfallen.

Zum Punkte 3 desselben Kommissionsantrages stellt er ein Amendement, welches lautet: Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Leitung und Beaufsichtigung der Landesbauten von Fall zu Fall, wenn es der Bedarf erfordert, das technische Personale gegen Kontrakt aufzunehmen; der Landesausschuß ist jedoch hierin an die im Landesvoranschlage bewilligte Summe der Auslagen gebunden.

Poslanec Dr. Gross navrhuje v odstavci 2. návrhu komise buïtež vynechána slova: "druhého inženéra s platem 1200 zl."

Tøetí odstavec a zní: Výboru zemskému udìluje se právo, aby ku stavbám zemským a k dohlídce nad nimi ustanovil vždy po pøípadu potøebné technické síly, uèiniv s nimi smlouvu. Avšak zemský výbor vázán jest v pøíèinì té na dotací k tomu cíli v zemském rozpoètu povolenou.

Wird dieser Antrag des Dr. Groß unterstützt?

Ich bitte dieß durch Handaufheben bekannt zu geben.

(Geschieht.)

Er ist hinreichend unterstützt.

Se. Excll. Graf Albert Nostic beantragt zum Absatze 2 des Kommissionsantrages: Es soll ein Oberingenieur angestellt werden mit 1700 fl. einer mit 1400 fl., einer mit 1300 fl., einer mit 1200 fl. und ein Adjunkt mit 800 fl.

Jeho Exc. hrabì Albert Nostic navrhuje k 2. odstavci návrhu komise, aby systemováno bylo místo vrchního inženéra se 1700 zl., jednoho inženéra se 1400 zl., jednoho s 1300 zl., jednoho s 1200 zl. a jednoho adjunkta s 800 zl.

Der Antrag Sr. Exc. des H. Abg. Gf. von Nostic, als Abänderungsantrag zu dem Antrage Sr. Exc. des Gr. Oberstlandmarschalls lautet dahin, dem Architekten als Gehalt 1315 fl. und als Pauschalveraütung 900 fl., zusammen 2215 fl. zu bewilligen.

K návrhu J. Exc. nejvyšš. maršálku navrhuje J. Exc. hrabì Nostic zmìnu, aby se povolilo architektu služného roènì 1315 zl., a aby se mu udìlila paušále roènì 900 zl., dohromady aby obdržel 2215 zl.

Podporuje se tento návrh J. Exc. hrabìte Nostice?

(Podporuje se.)

Jest dostateènì podporován.

Der Abg. Baron Voith.

Baron Voith. Ich will die Geduld des h. Hauses nicht lange in Anspruch nehmen, ich glaube aber als Mitglied der Kommission, welche, den Beamtenstatus u. namentlich den Baubeamtenstatus zu berathen hatte, hier nur in Kürze einige Einwendungen, die gegen den kommissionellen Antrag gemacht wurden, beantworten zu müssen."

Es wurde nämlich von einem H. Vorredner der Kommission in der Richtung der Vorwurf gemacht, daß sie einen inkonsequenten Antrag gestellt hatte, u. zwar in der Art, daß im Anfange behauptet, worden wäre, daß die gegenwärtig bestehenden zwei Ingenieure mit Einrechnung der bereits bestehenden drei technischen Diurnisten seien zur Bewältigung des Geschäftsandranges unzureichend, und in einem spätere Passus werde gesagt, zur Aufarbeitung der Reste sei ein geschickter, fleißiger Baubeamte nicht zureichend; der H. Vorredner glaubte also, daß folgerichtig die Kommission hätte mit Rücksicht auf die bereits früher erwähnten Diurnisten auch einen viel größeren neuen Personalstatus beantragen müssen. Diese Einwendung wäre

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wohl allerdings grundhältig, wenn die Diurnisten mit den Beamten äquiparirt werden könnten; die Einwendung wäre allenfalls auch dann richtig, wenn die Kommission gesagt hätte in irgend einem Passus oder Antrage, die Diurnisten seien zu entlassen und es sind nur diese und diese Beamten für die Zukunft systemisirt. Die Kommission hat aber so eine Erwähnung nicht gethan, von Diurnisten geschah keine Erwähnung, und die Kommission, bei welcher allerdings in ihren Sitzungen der Bestand der Diurnisten zur Sprache kam, ist von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Diurnisten, welche von Zeit zu Zeit zur Aufnahme, Reinzeichnung von Plänen, Aushilfe bei Rechnungsgeschäften, nie aber zu selbstständigen Arbeiten, für welche sie verantwortlich gemacht werden, verwendet werden könnten, sie glaubte also, die Diurnisten werden immer beibehalten werden; in dieser Richtung glaubt sie wahrhaftig nicht den Vorwurf zu verdienen, eine Inkonsequenz begangen zu haben.

Weiter wird von Seite mehrerer H. Vorredner der Kommission vorgeworfen, daß sie bei Bemessung des künftig aufzunehmenden Personales zu karg vorgegangen ist.

Hierüber glaube ich bemerken zu müssen, daß die Kommission zuerst von dem Grundsatz, von der Ansicht ausgegangen ist, daß die Systemisirung eines bleibenden Beamtenpersonalstandes für das Bauwesen überhaupt beim Landesausschuß erst dann Statt finden könne, wenn der bleibende Umfang der Agenda des Baudienstes im Hoch-, Strassen- und Wasserbaufache genügend bekannt sein wird.

Das ist bisher nicht der Fall; denn wir haben bisher wohl angenommen, daß Landesstrassen kreirt werden, aber es ist nicht bekannt, wie viel Landesstrassen in Hinkunft sein werden; in der Richtung ist kein Beschluß des hohen Hauses vorhanden.

Ebenso ist die in Antrag gebrachte Exkamerirung von 112 Meilen Ärarialstrassen und Aufnahme derselben in Landesregie noch nicht definitiv beschlossen; wir können also nicht sagen, daß das Land so und so viel Strassen zu administriren haben wird.

Es läßt sich nicht leugnen, daß wenn eine gewisse Zahl von Landesstrassen etwa 100 Meilen nebst den zu exkamerirenden Strassen in Landesregie aufgenommen sein werden, die Agenda eine bedeutende sein wird; wir haben das in der Kommission nicht verkannt, haben aber auch den Standtpunkt festgehalten, daß die definitive Organisirung des Baubeamtenstandes erst dann eintreten könne, wenn die künftige Agenda festgestellt fein wird; dieser Zeitpunkt ist aber nicht vorhanden.

Was nun die angebliche Unzureichenheit des technischen Personals anbelangt, kann ich die Ansicht des H. Vorredners durchaus nicht theilen; denn ich glaube, wenn man nebst den bisherigen Beamten noch einen Ingenieur mit 1200 fl. und einen Adjunkten anstellt, daß sie die Agenda, wie sie jetzt ist, hinreichend bewältigen können.

Wenn ein H. Vorredner behauptet, daß anstatt eines Ingenieurs bloß ein Techniker gegen Kontrakt aufzunehmen sei, kann ich dieser Ansicht nicht beistimmen, weil eine solche kontraktmässige Aufnahme durchaus nicht den Rücksichten des Dienstes entsprechen würde.

Es liegt dem Lande daran, einen verläßlichen Beamten zu haben, den sie für seine Amtshandlungen in seder Richtung verantwortlich machen kann.

Dieser Ansicht, welche die Kommission bei Festsetzung des für den gegenwärtigen Bedarf nothwendigen Beamtenstandes leitete, hat dieselbe auch bei den Anträgen bezüglich der Pauschalirung oder Bestellung des Hochbaudienstes geleitet. Die Kommission ging nähmlich von der Ansicht aus, daß auch in dieser Richtung erst dann definitive Beschlüsse gefaßt werden könnten, bis überhaupt die Frage wegen der definitiven Organisirung des Baubeamtenstandes mit Beruhigung gelöst werden kann.

Nun würde man durch eine andere Verfügung, als wie sie die Kommission beantragt, allfälligen künftigen Beschlüssen des Landtages vorgreifen.

Was die von einem Hrn. Vorredner vorgebrachten Bedenken gegen den Sohn des Architekten Brust anbelangt, so kann ein derartiges Bedenken die Kommission durchaus nicht treffen, denn die Kommission hat ausdrücklich gesagt, daß die Frage, ob der Sohn des Architekten Brust irgendwo angestellt werden, solle, rein in das Ressort des Landesausschusses gehört.

Es steht dem Landesausschusse frei, wenn er glaubt, den Sohn des Architekten Brust verwenden zu können, diesen bei einer neuen Beamtenstelle zu berücksichtigen, sei es nun in dem oder jenem Fache. Ich glaube nun daher die Genehmhaltung der Anträge der Kommission anempfehlen zu können.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Herr Dr Trojan!

Dr. Trojan: Wenn ein Mitglied des Landesausschusses sich dagegen verwahrte, daß wir die Handlungsweise des Landesausschusses hier prüfen, kritisiren und allenfalls auch rügen, so weih ich wahrlich nicht, woher der Landesausschuß die Befugniß hernahm, uns unsere Kompetenz hier streitig zu machen.

Ich glaube, der Landtag hat nicht bloß das Recht, sondern auch die Pflicht dieß zu thun, nämlich den Landesausschuh zu kontroliren und seine Handlungsweise zu prüfen, besonders, wenn es eben einen Gegenstand der Vorlage betrifft.

Wenn derselbe Herr Redner, zugleich Mitglied des Landesausschusses, meinte, ja behauptete, ich hätte zur Begründung meines Antrages den Wohlstand des genannten Architekten genommen, so muß ich sehr depräziren; da hatte mich der Herr Redner sehr unrecht verstanden: ich habe dessen nicht bloß nicht erwähnt, sondern nicht einmal gedacht.

Ich muß aufrichtig bekennen, daß ich die persönlichen und häuslichen Verhältnisse des Mannes gar nicht kenne, und daß ich bei meinem ämtlichen Wirken und Abstimmen stets nur den Zweck, meine


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Pflicht und meinen Beruf vor Augen habe und nicht Persönlichkeiten, geschweige, daß ich mich dabei durch Zu- oder Abneigung bestimmen ließe.

Ich habe erklärt, daß ich einen Mann, der gegen Remuneration Arbeiten verrichtet, dafür also besondere Bezahlung erhalten hat, nicht als einen um das Land verdienten ansehen kann. daß er darum bleibend angestellt weiden müsste. Ich zog noch die Parallele mit dem Vertreter der Landesfonde, mit einem Advokaten und sagte, daß ich das ebenso wenig vereinbaren oder billigen könnte, wenn der Landesausschuß oder ein Mitglied desselben beantragen wollte, dafür, daß ein Advokat ein solches Verdienst vom Landesausschusse durch längere Zeit genossen, noch weiterhin für pensionsfähig erklärt und überhaupt noch besser entlohnt werden sollte. (Rufe: Sehr richtig!)

Er hat das Verdienst mit dem entsprechenden Lohne seiner bisherigen Arbeit und ich erfahre eben zu meiner vollen Beruhigung vom H. Graf Franz Thun, daß der in Rede stehende Architekt wirklich so gut gestellt ist, daß wir um seine Zukunft nicht bekümmert sein müssen. Was derselbe Herr Redner von Haarspaltereien, Logik und Advokatie gesagt, meine Herren, wenn Advokatur hier Vertretung heißt, so steht sie uns wohl an; ich hätte gewünscht, daß der Landesausschuß dabei haarspalterischer gewesen wäre, es mit seinem Wirkungskreise und mit den Normalien strenger genommen hätte, (Bravo!) er hätte nicht nöthig gehabt, sich jetzt zu rechtfertigen und gar Verwahrungen einzulegen, gegen die wir aber hier dem Landtage des Königreiches Böhmen das unzweifelhafte Recht dießfalls wahren müssen.

Es war der Architekt im J. 1863 längst über 40 Jahre alt; es ist gegen die Normalien, daß man Jemanden in solchem Alter in einen öffentlichen Dienst aufnimmt oder neu anstellt. Sein Sohn ist durch die Normalien eben auch nicht fähig aufgenommen zu werden in denselben Dienst, ja in dieselbe Abtheilung und doch soll er mit aufgenommen worden sein; das geschah, wenigstens das Erste im J. 1863, während der Landtag also schon bestand und tagte.

Ich kann nicht einmal zugeben, daß der Landesausschuß sich seines Wirkungskreises so weit nicht bewust gewesen wäre, um einen solchen Beamten bleibend anstellen zu wollen; ich muß annehmen, daß, wenn er ihm auch irgend einen Titel und eine so genannte Besoldung gab, die Aufnahme dennoch nicht bleibend sein sollte; man kann ja Jemanden auch unter Eid nehmen, mit Eid verpflichten, daß er nur für jene Zeit, so lange ihm eine Dienstleistung obliegt, diese gewissenhaft erfülle.

Was weiter gesagt worden ist gegen die Nichtgenehmigung des Landesausschußbeschlusses, das geht, glaube ich, mehr an die Adresse der Kommission, als an die meinige; ich überlasse es daher dem Hrn. Berichterstatter, den dießfälligen Kommissionsantrag zu verfechten und zu rechtfertigen, inwiefern es überhaupt Noth thut, vor dem Landesausschuß den Landtag oder auch nur die Kommission zu rechtfertigen.

Was später der Herr Abgeordnete von Reichenberg sagte, insbesondere gegen die von mir beantragte Vereinigung sämmtlicher Baufächer in eine Abtheilung, nämlich: es könne einen vorzüglichen Strassen- oder Wasserbauingenieur geben, der jedoch nur ein mittelmässiger Civilingenieur wäre, das gebe ich zu; allein es beweist nicht gegen meinen Antrag, darum sind mehrere Ingenieure und der Landesausschuß wird so klug und verständig sein, daß er nicht alle Fächer in jeder Person wird vereinigt haben wollen, sondern die Auswahl treffen kann und muß, daß er einige hauptsächlich für den Strassen-und Wasserbau, dagegen andere besonders für den Civilbaudienst Befähigte wählen wird; wohl ist aber so viel gewiß: für den Civildienst oder den sogenannten Hochbau finden wir bei weitem mehr und leichtere Auswahl, als für den Strassen- und Wasserbau; darin trete ich den Bemerkungen des letzten Herrn Redners bei, daß es eben nothwendig ist, für den Strassen- und Wasserbau um so mehr bleibende Ingenieure anzustellen, weil wir sonst erfahrene, schon bewährte, in jeder Beziehung rechtlich und intelecktuell verläßliche Ingeniere nicht leicht finden, außer wenn wir sie bleibend anstellen. Woher rekrutiren wir sie? nur aus den Staatsbeamten, sonst wären es meist nur unerfahrene Anfänger in diesem Fache. Gute Staatsingenieure können wir nur gewinnen, wenn wir ihnen eine bleibende und angemessene Anstellung in Aussicht stellen; für eine kurze Zeit wird Niemand den Staatsdienst verlassen, um sich einer unsicheren Zukunft in die Arme zu werfen.

Ich habe übrigens nur noch zu bemerken, daß ich anstatt des Architekten mit seinem Sohne und mit seinem ganzen Komfort, welches allein nach dem Antrage des Landesausschusses 1000 fl. betragen soll, einen Ingenieur und einen Adjunkten beantrage, die zusammen weniger kosten würden, und doch zwei Kräfte ganz zur Verfügung der Landesstellen (bravo!)

Graf Franz Thun: Ich muß mir noch einmal erlauben das Wort zu ergreifen betreffs einiger Worte meines Herrn Vorredners. Das, was ich gesagt habe, war so deutlich, daß ich mich gegen den mir in seinen Worten gemachten Vorwurf nicht zu rechtfertigen brauche.

Es ist mir nicht eingefallen, und ist auch gewiß keinem der Landesausschußbeisitzer eingefallen, auszusprechen, daß der Landesausschuß als ein vom gesammten Landtage gewähltes Organ dem Landtage nicht verantwortlich sei. Wogegen ich mich verwahrt habe, ist. daß der Landesausschuß für den Beschluß verantwortlich gemacht werde, mit welchem der Landesausschuß den frühern Landesarchitekten als Landesinspektor ernannt hat, allerdings in Anhoffung der nachträglichen Genehmigung des Landtages, nach dem alle ähnlichen Ernennungen bei denen der Lan desausschuß in ähnlicher Weise vorgegangen war, — denn wie ich bereits erwähnt habe. hat er sehr viele Beamte anstellen müssen, um dem Bedürfnisse zu genügen, doch vom hohen Landtage agnoszirt worden sind, und er wegen dieser Anstellungen durchaus nicht

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zur Verantwortung gezogen wurde, sondern der h. Landtag auch dort, wo die Stelle als überflüssig erklärt wurde, nur anordnete, die Angestellten seinerzeit anders einzureihen, davon den Landesausschuh aus solchen Anlaßen zur Verantwortung zu ziehen, war keine Rede, weil man eben der Ueberzeugung war, daß der Landesauschuß nach seiner besten Ueberzeugung, nach Pflicht und Gewissen gehandelt hatte, und dieß hat er auch bei Agnoszirung des von ehemaligen ständischen Landesausschuh ausgestellten Dekretes des Landesbauinspektor gethan.

Was die Vermögensfrage betrifft, will ich von derselben ganz absehen; es ist eine zu odiose, weil rein persönliche Sache. Ich bemerke aber, daß der Herr Vorredner dadurch, daß er besonderes Gewicht darauf gelegt hat, daß ich gesagt habe, der Betreffende besitze Privatvermögen, und daß er dieß mit Freude begrüßte; eben nur dasjenige, was ich von ihm früher sagte, vollkommen rechtfertigt.

Der Redner hat das erstemal erklärt, die Person, um die es sich handelt, habe bereits genügend gewonnen durch die von ihm bisher an Bestallung und Pauschale bezogenen Beträge; er habe bereits sein Schäflein im trockenen.

Sein Vermögen geht mich aber eben, woher es immer rühren mag, gar nichts an.

Ich verwahre mich dagegen, daß ich dem Privat-Vermögen eines Beamten irgend ein Gewicht beilege; Leistungen sind als Leistungen, Dienste als Dienste nach ihrem Werthe zu honoriren. Ob Jemand nebenbei Etwas hat, ob er Vermögen hat oder nicht, ist ganz gleichgiltig; ich kann also diese Freude, die der Vorredner darüber hat, daß das Haus durch mich erfuhr, die Person, um die es sich handle, habe Vermögen, und sei also nicht berücksichtigungswerth, nicht theilen und nicht anerkennen, daß dieß an der Behandlung der Angelegenheit irgend einen Unterschied mache.

(Heiterkeit, Rufe: Schluß!)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský: Herr Dr. Rieger hat das Wort.

(Rufe: Schluß!)

Herr Dr. Rieger ist bereits vorgemerkt.

Ich werde über den Schluß der Debatte abstimmen lassen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Sonst ist Niemand vorgemerkt.

Es ist also der Herr Dr. Rieger der letzte Redner.

Dr. Rieger: Ich muß mich nur in wenigen Worten aussprechen gegen die Anschauung des Herrn Abg. Dr. Groß, welcher der Meinung ist, daß der Landesdienst, in Bezug auf Straßenbau und Flußregulirung durch von Zeit zu Zeit aufgenommene Privatingenieure bestlitten weiden könnte.

Dieser Vorgang, der unter gewissen Verhältnissen sehr viel für sich hat. und der zum Theile von der hohen Landesvertretung auch adaptirt ist und in Aussicht gestellt für die Inspicirung der Be zirksstrassen, dieser Vorgang ist nach der Natur des gegenwärtigen Landesdienstes in Bausachen absolut unanwendbar.

Ich bitte das hohe Haus zu erwägen, worum es sich eigentlich handelt.

Es handelt sich zunächst um die technischen, rein technischen Anliegen, abgesehen von denen, die ich möchte sagen, zum Kanzeleiwesen gehören, die fort und fort erledigt werden müssen.

Das sind Angelegenheiten, Vorschußanweisungen, Prüfungen, Verdienstausweisungen usw.

Da muß unbedingt Jemand sein, der unausgesetzt dem Dienste obliegt, und zu jeder Amtsstunde im Amte ist; aber die weiteren eigentlich technischen Fragen sind die Prüfungen derjenigen Bauanträge und Baupläne, die für neue Strassen vorgelegt werden, für solche Strassen, bei denen es sich um eine Subvention aus dem Landesfonde handelt.

Nun, meine Herren! bei solchen Plänen sind die Bezirksvertretungen und Konkurrenzen oder Gemeinden, welche um die Subvention einreichen, interessirt, die Kosten der Strasse möglichst hoch erscheinen zu lassen; sie tragen also auch kein Bedenken, weil es sich darum handelt, einen Beitrag aus dem Landesfonde zu bekommen, einen Plan zu verfassen, der ungewöhnlich große Auslagen erheischt. Sie behalten sich vor, nachträglich diesen Plan umzugestalten und billiger herzustellen.

Meine Herren, ich bemerke, daß dieser Vorgang von einer Bezirksvertretung bereits eingehalten wurde.

Nun die Sache stellt sich so dar:

Wir nehmen an: eine Bezirksvertretung hat einen Plan hergestellt, dessen Kostenaufwand 30000 fl. erheischt, nun, beim Landesausschusse ist es Praxis, daß bei wichtigen Strassenbauten ungefähr ein Drittel darauf gegeben wird auch aus dem Landesfonde.

Es wird also 10.000 fl. gewählt; nachdem die Gewährung für die betreffende Strasse ausgesprochen ist, legt dir bezügliche Bezirksvertretung den Plan neuerdings vor, der Landesausschuh läßt ihn revidiren, und es stellt sich heraus, daß diese Strasse mit 15.000 fl, hergestellt werden kann. Das Facit ist, daß die Bezirksvertretung auf die Strasse nur 5000 fl.; der Landesfond aber 10.000 fl., also zwei Drittel beigetragen hat; während er ursprünglich nur ein Drittel beitragen soll.

Meine Herren! in solchen Fällen ist es deßhalb absolut nothwendig, einen durch und durch verläßlichen Beamten zu haben, einen, der mit seinem Leben, mit der Existenz seiner ganzen Familie an den Landesdienst gewiesen ist, und der sich nicht gleich dazu bestimmen läßt, bei solchen unlauteren Vorgängen, möchte ich sagen, durch die Finger zu sehen; der die Sache an Ort und Stelle gewissenhaft erwägt, und in dieser Beziehung genaue Anträge stellt.

Haben wir es aber mit einem nur für den einzelnen Fall aufgenommenen Ingenieur zu thun, was liegt dem daran, ob diese Strasse ein paar tausend


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Gulden mehr oder weniger kostet, — oder ob diese Mehrkosten aus dem Landesfond oder Bezirksfond getragen werden, und steht der betreffende Ingenieur mit dem betreffenden Obmann des Bezirkes selbst in Konnexion, dann würde der Betreffende lieber sehen, wie der Landesfond die Kosten trägt und der Bezirksfond entlastet wird.

Das ist sehr einfach.

Ein anderer Vorgang ist z. B. bei der Kollaudirung von ausgeführten Bauten, wo das Interesse des Landes gegenüber dem Bauunternehmer geschützt werden muß oder aber, wo der Landesausschuß gewisser Massen das Schiedsrichteramt ausübt zwischen der Bezirksvertretung und dem Bauunternehmer, wie der Fall vorgekommen ist bei der Hohenfurter Strecke, und anderen Strecken.

Meine Herren, wenn der erste beste Civilingenieur aufgenommen wird, um im Interesse des Landes diese Kollaudirung vorzunehmen, sich zu überzeugen, ob der Bauunternehmer seiner Pflicht entsprochen, ob er planmässig gebaut, das gehörige Baumaterial verwendet hat, ob er nicht die Bauunternehmung betrogen hat,-- hiezu muß man durch und durch verläßliche Männer haben und kann nicht den eisten besten Ingenieur, der dabei gar nicht interessirt ist, beauftragen, um im Interesse des Landes diese Kollaudirung vorzunehmen.

Gin solcher Ingenieur, der an das Landesinteresse nicht gebunden ist, der nicht unter Pflicht und Treue steht, wie leicht möglich ist es, daß er sich vom Bauunternehmer bestimmen läßt, seine Arbeit für gut zu erklären, da sie doch nicht gut ist. Wenn nun ein Fall vorkommt, daß z. B. der Bauunternehmer 20000 fl. zurückzahlen müßte, weil er schlechter gebaut hat, als nach dem Plane bestimmt war, wird sich der Bauunternehmer bedenken, lieber dem kollaudirenden Ingenieur 10.000 fl. zuzugestehen, um 10.000 fl. zu ersparen? Meine Herren, diese Vorgänge sind nach der, Natur des Dienstes möglich, sie sind bei Weitem nicht so möglich, wenn die Arbeit vorgenommen werden wird durch einen Ingenieur, auf den das Land sich verlassen kann, der unter Eid und Pflicht steht, mit seiner Existenz und seiner Familie an den Dienst gebunden ist, der nicht alle Tage entlassen wird, der aber allerdings entlassen wird, wenn er sich solche Unlauterkeiten zu Schulden kommen läßt; ich glaube, daß dieser Vorgang nicht absolut in Anwendung gebracht weiden kann. Ich möchte nur noch bemerken, daß die fähigen, routinirten, fleißigen Ingenieure so überflüßig im Lande nicht vorhanden find. Meine Herren, die guten Ingenieure finden auch bei Privaten Anstellung und Dienst, und finden bessere Entlohnung als sie im Staatsdienste bekommen.

Ich glaube z. B. darauf hinzuweisen, wenn bei einer Eisenbahn es sich darum handelt, Projekte im Einzelnen zu entwerfen, dann ist es gewiß praktisch, daß man es tüchtigen, routinirten Ingenieuren überläßt. Ebenso bei uns, wenn es sich darum handelt, architektonische Pläne für ein Gebärhaus, eine Irrenanstalt, für ein Museum zu entwerfen. Dann werden wir gewiß diesen Vorgang vorziehen; es ist ein Architekt für diesen Zweck aufzunehmen.

Aber solche Leute, eminente Kräfte, Kapazitäten wollen anders entlohnt werden.

Wenn wir also Ingenieure für einzelne Fälle aufnehmen wollten, dann weiden wir sie nicht so schlecht entlohnen können. Die Entlohnung unserer stabilen Ingenieure kann deßhalb eine geringere sein, weil sie stabil angestellt sind, stabile Versorgung im Landesdienst haben und pensionsfähig sind. Einer, der nicht pensionsfähig ist, der für eine Arbeit aufgenommen wird, muß seine Versorgung für sein Alter, Familie in seine Arbeit einrechnen, und die Arbeit, die er sonst um 1000 fl. gemacht hätte, muß er sich mit 2 bis 3000 fl. bezahlen lassen, weil er für sein Alter Vorsorgen muß, und seine Familie, die nicht pensionsfähig ist. Wie gesagt, nach der Natur des Dienstes halte ich diesen Vorgang durchaus nicht für praktisch, und glaube, daß die Kom mission in diesem Punkte vollkommen im Recht war, die Anstellung stabiler Ingenieure zu beantragen. Ich komme nur noch zurück auf das, was der Herr Abg. Baron Voit gesagt hat, der mir vorgeworfen hat, ich hätte der Kommission einen unrichtigen Vorwurf gemacht.

Meine Herren, ich habe nur darauf hingewiesen, was die Kommission selbst anerkannt hat, daß ein fleißiger, routinirter, tüchtiger und fähiger Ingenieur kaum in der Lage sein dürfte, im Laufe eines Jahres die vorhandenen Reste aufzuarbeiten.

Nachdem aber das Geschäft derartig ist, daß es sich, voraussichtlich um nichts vermindern, wohl aber etwas vermehren wird, so ist die natürliche Folge davon, daß nach Verlauf eines Jahres der neue Ingenieur die Reste nicht aufgearbeitet haben wird, und daß ein gleiches Quantum von Resten wieder aufgelaufen sein wird. Es liegt in der Natur der Sache. Wenn man also das Auflaufen der Reste nicht eintreten lassen will, so bleibt nichts anderes übrig, als in Vornhinein für ausreichende Kräfte zu sorgen.

Mir ist am wenigsten daran gelegen, wenn wir viel Ingenieure haben; und da ich die Ehre habe, Referent in diesem Fache zu sein, so ist es natürlich nur mein Nachtheil, je mehr Arbeiten ich zu übersehen habe; denn ich habe dadurch auch mehr Arbeit. Es liegt in der Natur der Sache — aber ich glaube, es müsse am Ende der Landesdienst versehen werden, denn die Bevölkerung und die verschiedenen Bezirksvertretungen, die dabei interessirt sind, haben das Recht, dieß zu verlangen und wenn, meine Herren! diese meine bescheidenen Bemerkungen nicht Beachtung finden sollten und wenn trotz dem eine hinreichende Arbeitskraft nicht bestellt wird und die Bezirksvertretungen sich dann beklagen über Vernachläßigung des Dienstes oder über die jahrelange Nichterledigung der dem Landesausschusse obliegenden Arbeiten, dann muß ich mich gegen alle Verantwortung in dieser Beziehung verwaren und


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überlasse es dem h. Hause, die Verantwortung den Vertretungen gegenüber zu übernehmen.

Dr Groß: Ich bitte ums Wort zu einer faktischen Bemerkung.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský: Aber ich bitte nur zu einer faktischen Bemerkung.

Dr. Groß: Ich glaube, Herr Dr. Rieger hat meinen Antrag vollkommen nicht verstanden. Ich habe durchaus nicht beantragt das ganze technische Personale des Landes nur gegen Kontrakt anzustellen, sondern es ging meine Ansicht nur dahin, daß diese Anstellung nur auf's Aeußerste zu beschränken wäre, jedoch keineswegs, daß ein lebenslänglicher Dienst des technischen Personals gänzlich zu entfallen hätte. Ich erkenne vollkommen an, daß solche Anstellungen zu gewissen Zwecken nothwendig sind.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. BìIský: Der Herr Berichterstatter.

Berichterstatter Dr. Taschek: Ich werde mir erlauben die Einwendungen, welche gegen die Anträge der Kommission erhoben worden sind, in derselben Reihenfolge, in welcher sie vorgebracht wurden, zu beantworten.

Der Antrag des Herrn Dr. Rieger geht zuvörderst dahin, die gesammte Anzahl der Ingenieure, die in dem Landesausschußantrag bestellt worden find, zu systemisiren.

Ich habe unter einem behauptet, daß der gegenwärtige Bedarf nicht der Art sei, um die Anstellung aller derselben nothwendig zu machen, sondern durch meinen eventuellen Antrag mich dahin ausgesprochen, daß ein Ober-Ingenieur, 3 Ingenieure und 2 Adjunkten vollständig genügen dürften.

Ich habe in dieser Beziehung auf die Rückstände hingewiesen, die angewachsen waren und welche die Anstellung eigener Ingenieure zur Ausarbeitung benöthigen. Ich würde der aus dieser Bemerkung gefolgerten Anschauung vollkommen beipflichten, wenn es damit auch seine Richtigkeit hätte, daß diese Rückstände aus dem vorigen Jahre allein erwachsen sind, das ist aber nicht richtig und der Bericht hat auch darauf hingewiesen, und ich glaube, daß auch Herr Dr. Rieger dem nicht widersprechen wird, daß diese Rückstände von dem Zeitpunkte der eisten Anstellung der Ingenieure erwachsen sind. Das ist ein Zeitraum von 3 Jahren; es ist daher nicht richtig, daß in dem heurigen Jahre die Rückstände wieder so groß sein werden, daß sie ein Ingenieur nicht bewältigen könnte. Es hat also die Kommission, wenn sie 3 Ingenieure dem hohen Landtage zu systemisiren beantragt, nach meinem Dafürhalten ein ziemliches Personale hingestellt.

Hiezu kommt noch, daß sie die Verwendung von 3 Diurnisten bei dem Landesausschusse angenommen hat.

Den ich bitte auf Seite 6 zu sehen.

Es heißt dort: nach erfolgtet Besetzung dieser Dienstposten sind die oben sub 1 bemerkten Beamtenstellen selbstverständlich aufzulassen.

Die drei technischen Diurnisten können daher, so lange die Geschäfte dieses unausweichlich erscheinen, immer beibehalten werden und in der Richtung ist, glaube ich für den kurrenten Dienst, so lange nicht eine Vermehrung eintritt, genügend vorgesorgt.

Es scheint mir auf einen Umstand nicht Gewicht gelegt worden zu sein, wenigstens nicht so als er es verdient.

Es ist unbestreitbar, daß im Lande Ingenieure zu Diensten verwendet werden, die ihnen nicht obliegen, sondern den Bezirksvertretungen, und bloß, weil die Bezirksvertretungen es bequemer finden, sich der Beamten des Landes zu bedienen, um dadurch Auslagen zu ersparen.

Dieses kann doch die Landesvertretung nicht zugeben.

Denn es können ja Fälle eintreten, wo im Falle einer Beschwerde gegen die Bezirksvertretung die Landesvertretung einen Ingenieur zu eigener Dienstleistung, wo die Entscheidung in zweiter Instanz eintritt, ausschicken muß.

Aber wie Herr Dr. Trojan beantragt, einen Ingenieur nur zu solchen Zwecken anzustellen, damit die Bezirksvertretung ihn verwende und bloß die Diäten vergüte, dazu glaube ich, ist der Landesfond nicht bestimmt.

Es muß jede Bezirksvertretung die Dienste in technischen und anderen Fächern sich selbst entlohnen, ohne eine Entlohnung vom Landesausschusse anzusprechen.

In der Beziehung dürfte der Antrag der Kommission, wie er steht, dem Antrage des Herrn Dr. Rieger gegenüber genügend gerechtfertigt erscheinen. — Nun komme ich auf den zweiten Punkt auf den Hochbaudienst.

Es ist von Sr. Excellenz dem verehrten Herrn Oberstlandmarschall und Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Nostic zugestanden worden, daß die Ernennung des Landesbauinspektors dem Landtage gegenüber rechts unwirksam sei, und ich glaube, in der Beziehung mich nur auf den Beschluß des hohen Landtages vom Jahre 1861 berufen zu können, wo der Landesausschuß lediglich ermächtigt wurde, aus Dienstesrücksichten einen neuen Beamten und einen neuen Diener provisorisch anzustellen.

Ich will auf den weiteren Umstand hinweisen, aus welchem ich mit Bedauern und Befremden Anträge auf Genehmigung dieses Beschlusses entgegengenommen habe.

Es ist derselben Kommission nämlich zur Feststellung des Beamtenstatus das Pensionsnormale vom hohen Landtage zugewiesen.

Die Kommission hat die Ehre gehabt, heute ihren Entwurf Sr. Excellenz dem Herrn Oberstlandmalschall zur Drucklegung zu überreichen.

Der Landesausschuß geht bei dem technisch-administrativen Dienste von der Behauptung aus, es dürfe nur eine Dienstzeit, von 35 Jahren in Anspruch genommen werden, weil der Anspruch auf eine längere Dienstzeit um ihm den ganzen Gehalt als Pension zuzuweisen, sowohl in humanitärer als


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in dienstlicher Beziehung zu verwerfen, ja sogar gefährlich sei; indem der Landesausschuß Rücksicht nahm, daß man, um die Erlangung des ganzen Gehaltes als Pension zu ermöglichen, einen minderbrauchbaren Beamten beizubehalten gezwungen wird.

Wenn nun der Landesausschuß unter einem dem Landtage anträgt, es solle kein Beamte bei einem Aller von 60 Jahren in der Regel mehr beibehalten werden, weil man nicht mehr in diesem Alter dienstfähig sei, so muß ich offen sagen, daß es mich befremdet, wie man unszumuthen kann, einen Mann im 70. Lebensjahre definitiv anzustellen.

Was die Hilfsleistung anbelangt, so ist in dem Belichte des Vorjahres, der dem hohen Landtage unterbreitet worden ist, die Sache des Näheren erörtert worden und die Kommission hielt dafür, daß in dieser Beziehung, nachdem die Daten darüber durch nahe zu 2 Jahre in den Händen der Mitglieder des hohen Hauses gelegen sind, darüber hinausgehen könne, sie noch einmal aufzuführen; aber der Beschluß hat in dieser Beziehung nicht nur gegen den Landtagsbeschluß verstossen, er hat auch eine weitere Ueberschreitung zur Folge gehabt.

So lange keine Dienst-Pragmatik besteht, so lange keine Disziplinarvorschriften bestehen, seien die Beamten nach dem eigenen Antragen des Landesausschusses, nach den, für die landesfürstlichen Beamten bestehenden Bestimmungen zu behandeln und vermöge dieser bestehenden Bestimmungen darf ohne allerhöchste Genehmigung Niemand, der das 40. Lebensjahr überschritten hat, angestellt werden.

Im Jahre 1863 hatte er aber bereits das 67. Jahr zurückgelegt und doch ist der Landesausschuß mit seiner Anstellung vorgegangen.

Das ist der weitere Punkt, aus welchem die Kommission sich bestimmt gefunden hat, auf die Anstellung desselben nicht einzugehen.

Bloß in der Erwägung, um dem Landesausschusse es zu ermöglichen, ist die Kommission dahingekommen, auch noch für dieses Jahr die Besorgung des Hochbaudienstes im Wege der Bestallung für zulässig zu erklären.

Ich für meinen Theil muß mich aussprechen, daß ich in dieser Beziehung dem Antrage des H. Dr. Trojan, beipflichten würde, beide Fächer zusammenzulegen, und zu diesem Ende 5 Ingenieure zu bestellen, indem es mit der Anschauung der Kommission vollkommen zusammentrifft; und den einen Adjunkten, der mehr angetragen wird für den Fall des Bedarfs — indem die Kommission nur einen Adjunkten angetragen hat — den würde ich durch die Bezüge, die man bei der Besorgung des Hochbaudienstes im Bestallungswege in Ersparung bringen würde, ganz aufgewogen sehen.

Allein die Kommission hat den Beschluß gefaßt, auf diese Anschauung nicht einzugehen, sondern ihren Antrag dem h. Landtage als geeignet zu empfehlen, weil dadurch der Verlegenheit dem Landesausschusse gegenüber ausgewichen wird, und wir, wenn wir definitiv den Umfang des Baudienstes kennen werden, leichter in der Lage sein werden, einen Beschluß fassen zu können.

Es hat noch der hochverehrte Graf Thun in seiner Entgegnung 2 Ausdrücke gebraucht; nämlich die, daß sein Antrag von Jedermann, der gesunden Menschenverstand hat und ein unbefangener Mann ist, angenommen werden müsse. (Heiterkeit).

Nun, meine Herren! wenn man verschiedene Anschauungen hat, muß man sich das gefallen lassen, weil derjenige, der nicht der Anschauung des anderen ist, eine andere Meinung hat. Ob man das aber gerade mit gesundem Menschenverstande ausdrücken muß (Heiterkeit) — das ist freilich eine andere Frage. (Heiterkeit).

Aber ich möchte mir die Aufklärung erbitten, was er unter dem Ausdruse "unbefangener Mann" verstanden hat.

Dieser Ausdruck würde, wenn ich nicht eine genügende Aufklärung erhalten würde, mich nöthigen, die Unbefangenheit etwas näher zu beleuchten.

Graf Franz Thun: Wünschen Sie die Aufklärung gleich?

Ich muß zur Berichtigung bemerken, daß ich, so viel ich mich erinnere, nicht gesagt habe, daß mein Antrag von jedem, der gesunden Menschenverstand hat, angenommen werden muß, sondern daß ich gesagt habe, der gemeine Menschenverstand werde das Dekret, das ich zitirt habe, sicher als Anstellung verstehen und ansehen.

Ich glaube, das stenographische Protokoll wird beweisen, daß ich dieß gesagt und nicht so ausgesprochen habe, wie der Herr Berichterstatter angibt, und ich muß mich feierlichst verwahren, daß ich für mich allein gesunden Menschenverstand in Anspruch genommen habe.

Oberstlandmarschall: Ich glaube auch. daß die Worte so ausgesprochen wurden, wie sie der Herr Graf eben auseinander gesetzt hat; so viel glaube ich, mich erinnern zu können.

Graf Franz Thun: Ich bitte mir noch den Vorwurf über die Unbefangenheit noch einmal deutlich formulirt, bekannt zu geben.

Berichterst. Hofrath Taschek: In der Rede ist der Ausdruck gebraucht worden, daß jeder unbefangene Mann diesem Antrage beipflichten müsse.

Graf Franz Thun: Ich muß dasselbe sagen, was ich vorher gesagt habe; ein solcher Ausdruck ist mir nicht beigefallen, und ich bin fest überzeugt, daß die stenographischen Protokolle dieß darthun und beweisen werden, daß der Ausdruck bezüglich des Urtheils jeder Unbefangene gewiß nur in derselben Weise gebraucht worden ist, wie ich dieß früher vom gemeinen Menschenverstand erklärt, nämlich, daß ich höchstens gesagt habe, ich glaubte, daß jeder Unbefangene in dem von mir zitirten Dekrete ein Anstellungsdekret finden werde.

Dadurch aber ist der Kommission gewiß nicht der Vorwurf der Unbefangenheit gemacht worden; ich protestire feierlichst dagegen, ihr einen solchen Vorwurf gemacht zu haben, und ich glaube sicher,


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die stenographischen Protokolle werden nachweisen, daß dem nicht so war.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Mit dieser Erklärung kann ich mich vollkommen zufrieden stellen, ich bin daher nicht genöthigt und bemüssigt, in die nähere Erörterung dieser Ausdrücke mehr einzugehen. Was aber die gedachten Anstellungsdekrete anbelangt, muß ich darauf hinweisen, daß die übernommenen Beamten von Seite des Landesausschusses in den 3 Jahren nie als Beamte behandelt worden sind.

Es sind, wie die Herren sich durch die Einsichtsnahme des Budgets überzeugen können, immer 1315 fl. mit den Gebühren für Rauchfangkehrer u. ähnliche Rubriken gestellt worden, nie mit den Landesbeamten. (Heiterkeit).

Es ist evident, daß das keine permanente Anstellung war vom Landesausschusse selbst, sonst hätte er diese Gebühr dorthin gebracht, wo die Beamten eingestellt gewesen sind.

Es hat endlich Sr. Excellenz dem H. Grafen Albert Nostic gefallen, darauf hinzuweisen, daß der Landesausschuß sich solche Auftellungen definitiv zu derselben Zeit erlaubt habe. Da möchte ich denn doch bemerken: es ist wohl so eine Anstellung vorgenommen worden, aber nicht definitiv; es war nur das auffallend dabei, daß sich der Landesausschuß mittelst Beschlusses vom 19. Februar 1863 durante sessione des h. Landtages bestimmt gesunden habe, einen provisorischen Landesingenieur zu bestellen, wo doch die Ermächtigung damals im Jahre 1861 ertheilt worden ist und nur für den Fall gegolten hat, wenn der Landtag nicht einberufen war.

Ich glaube also, daß aus diesem Umstande, daß die dermalige Anstellung des Ingenieur Galas nachträglich von Seite des h. Landtages genehmigt worden ist, derselbe keineswegs verpflichtet ist, auch die Anstellung des Bauinspektor zu genehmigen.

Ich erlaube mir daher, da gegen die übrigen Anträge der Kommission selbst keine Einwendungen erhoben worden sind, dieselben ihrem ganzen Umfange nach dem hohen Landtage zur Annahme empfehlen zu sollen.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bìlský: Ich werde zur Abstimmung schreiten und zwar werde ich die Abstimmung über die Anträge der Kommission in Betreff der Strassen- und Wasserbauten zuerst einleiten.

Der erste Antrag ist von keiner Seite amendirt worden; ich glaube also, daß derselbe vor Allem zur Abstimmung gebracht werden muß. Derselbe lautet:

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die von dem Landesausschusse unterm 15. Juni 1863 Z. 8713 provisorisch verfügte Bestellung eines zweiten Landes-Ingenieurs mit dem Gehalte von jährlichen 1000 fl. in der Person des Johann Schwarz wird genehmigt, dieser Beamte als definitiv angestellt erklärt, und die Einstellung des Gehaltes sowohl des ersten Ingenieurs pr. 1300 fl., als auch des zweiten Ingenieurs pr. 1000 fl., zusammen daher des Betrages pr. 2300 fl. in das Landes-Budget pro 1864, 1865 und 1866 wird bewilligt.

Slavný snìme raèiž uzavøíti:

1. Opatøení zemského výboru, dne 15. èervna 1863 èís. 8713 uèinìné, jímž prozatímnì ustanovil Jana Schwarze za druhého zemského inženýra s roèním platem 100.0 zl., schvaluje se, úøadník tento prohlašuje se za definitivnì ustanoveného, a zároveò se povoluje, dáti do rozpoètu zemského za rok 1864 a 1865, pak na rok 1866 nejen plat prvního inženýra sumou 1300 zl. nýbrž také plat druhého inženýra sumou 1000 zl. úhrnem tedy sumou 2300 zl.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bìlský: Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, die Hand aufzuheben.

Dieser Antrag ist angenommen.

In Betreff der übrigen Absätze der Kommission sind verschiedene Abänderungsanträge eingebracht, u. z. zu dem Absatze 2 und 3 hat der Herr Dr. Trojan einen Antrag eingebracht; zu dem Absatze 2 der Herr Graf. Albert Nostic, zu dem Absatze 2 und 3 der Herr Dr. Groß.

Von diesen 3 Anträgen entfernt sich der Antrag des Herrn Dr. Trojan am meisten von dem Kommissionsantrage, weil er prinzipiell abweicht, indem er die Organisirung des Beamtenstatus für Strassen- Wasser- und Hochbauten beantragt.

Ich glaube also, daß dieser Antrag des Herrn Dr. Trojan in seinen 2 ersten Absätzen — er besteht aus mehreren, die später zur Abstimmung gebracht werden müssen — zuerst zur Abstimmung komme, weil er die Entscheidung eines wichtigen Prinzipes enthält.

Der Antrag lautet:

Landtagssekretär Schmidt (liest):

"Zur Besorgung der technisch-administrativen Geschäfte beim Landesausschusse und zwar für Strassen-, Wasser- und Hochbau wird die Anstellung eines Oberingenieurs mit dem Gehalte jährlich v. 1700 fl. und 4 Ingenieuers:

1 mit dem Gehalte jährlich von

1500 fl.

1 " " " " "

1400 fl.

1 " " " " "

1300fl.

1 " " " " "

1200fl.

bewilligt, und der Landesausschuß ermächtigt, die Besetzung dieser Dienstposten nach Erforderniß im Vorrückungs- oder Konkurswege einzuleiten.

Für den Fall, wenn diese Kräfte zur Bewältigung der technischen Agenda nicht ausreichen sollten, wird der Landesausschuß ermächtigt, nach Bedarf, jedoch nur provisorisch, gegen nachträgliche Genehmigung des Landtages 1 oder 2 Ingenieuradjunkten mit dem Jahresgehalte von 800—900 fl. zu bestellen.

1. Odstavec druhý b) k návrhu komise má zníti:

K obstarávání technicko-administratívního


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XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

øízení pøi zemskému výboru a sice pro stavení silnièné, vodní a pozemní, èili vrchní povoluje se ustanoviti:

1 vrchního inženýra s roèním platem 1700 zl.

4 inženýry:

1 s platem roèním

1500 zl.

1 " "

1400 zl.

1 " "

1300 zl.

1 " "

1200 zl.

Zemskému výboru propùjèuje se moc, aby dle potøeby obsadil tato místa ustanovená k postupu a ke konkursu. Kdyby tyto technické síly nestaèily k vyøízení agendy technické, budiž výbor zemský splnomocnìn dle potøebí, avšak jen prozatímnì s vyhlášením potomního schválení snìmu ustanoviti 1 neb 2 adjunkty inženýrské s roèním platem 800 až 900 zl.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bìlský: Ich bitte diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, aufzustehen.

(Das Centrum erhebt sich.)

Der Antrag ist in der Minorität.

Es wird nun zur Abstimmung geschritten werden muffen über den Antrag des Landesausschusses. wenn H. Dr. Rieger darauf besteht, daß die Abstimmung darüber erfolgt; weil er erklärt hat, er nehme ihn auf.

Dr. Rieger: Bitte ich habe in Betreff des Strassenbaues ihn aufgenommen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bìlský: Der Antrag des Landesausschusses in Betreff der Wasser- und Strassenbauten lautet:

(Liest:)

a) zemský vrchní inženýr s roèním platem

1700 zl.

b) šest zemských inženýrù, z nichž jeden s roèním platem

1500 zl.

c) jeden s roèním platem

1400 zl.

d) dva po

1300 zl.

e) a dva po

1200 zl.

roèního platu.

f) kdyby tyto technické síly nestaèily k vyøizování technické agendy, aby byl výbor zplnomocnìn, dle potøeby avšak jen prozatímnì a s vyhražením potomního schválení snìmu ustanoviti jednoho neb více adjunktùv inžinýrských s roèním platem 800— 900 zl.

a) einen Landes-Oberingenieur mit dem Jahresgehalte pr.

1700 fl.

d) sechs Landes-Ingenieure, wovon einer mit dem Gehalte pr.

1500 fl.

c) einer mit dem Gehalte pr. ... 1400 fl. d) zwei mit je

1300 fl.

e) zwei mit je

1200 fl.

angestellt werden.

f) Der Landesausschuh fei zu ermächtigen, für den Fall, als diese technischen Kräfte zur Bewältigung der technischen Agenda für die Folge nicht ausreichen sollten, nach Bedarf jedoch nur provisorisch und gegen nachträgliche Genehmigung des Landtages einen oder mehrere Ingenieur-Adjunkten mit dem Jahregeshalte von 800—900 fl. zu bestellen.

Bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag des Landesausschusses beziehungsweise für den Antrag des Herrn Dr. Rieger sind, aufzustehen.

Auch dieser Antrag ist in der Minorität.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Sr, Exc. des Grafen Albert Nostic, welcher zum zweiten Absatz des Kommissionsantrages ein Amendement stellt.

"Zur Besorgung des technischen Administrationsgeschäftes beim Landesausschusse wird die Anstellung eines Oberingenieurs mit dem jährlichen Gehalte von 1700 fl., eines Ingenieurs mit dem Gehalt von jährlich 1400 fl., eines Ingenieurs mit dem Gehalte von 1300 fl. und eines mit 1200 fl. eines Adjunkten mit dem Gehalte von 800 fl. bewilligt, und der Landesausschuß ermächtigt, die sogleiche definitive Besetzung dieser Dienstposten mit Vorrückung oder im Konkurrenzwege im eigenen Wirkungskreise vorzunehmen.

K obstarávaní techmcko-administrativních øízení pøi výboru zemském povoluje se, ustanoviti 1. vrchního inženýra s roèním platem 1700; 1. inženýra s roèními 1400 zl. 1. inženýra s 1300, 1. s roèním platem 1200 zl. jednoho adjunkta s roèním platem 800 zl. a zemský výbor se zmocòuje, aby ve vlastní pùsobnosti prostøedkem postupu neb konkursu ihned definitivnì obsadil tato místa služebná.

Bitte die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen. —

Bitte um die Gegenprobe.

Es ist der Unterschied nur um einige Stimmen 86 und beiläufig 80. Ich sehe mich genöthigt, so leid es mir ist, zur namentlichen Abstimmung zu schreiten.

(Sekretáø zemského snìmu Schmidt ète jmena:)

Fürst-Erzbischof zu Prag. Ja.

Bischof zu Budweis. Ano.

Bischof zu Königgrätz.

Bischof zu Leitmeritz.

Rector Magnificus der Prager Universität.

Adam Hermann, Nein.

Aehrenthal Johann, Freiherr. Nein.

Bachofen von Echt, Klemens. Nein.

Becher Franz. Nein.

Beer Jakob, Kreuzherrnordens-General. Ja.

Bìlský Wenzel, JUDr., Bürgermeister.

Benoni Joseph. J. U. C. Ano.

Berger Maximilian. Ne.

Bethmann Alexander, Freiherr.

Bibus Peter Franz, Kreisgerichtsrath.

Bohusch v. Ottoschütz Wenzel, Ritter v.

Brauner Franz, J. U. Dr. Ano.

Brinz Alois, Prof. Nein.

Chotek Rudolf, Graf. Ano.

Clam-Martinitz Heinrich, Graf. Nein.

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XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Claudi Eduard.

Conrath August. Nein.

Cernin Jaromir, Graf.

Èernin Ottokar, Graf. Ano.

Èížek Anton, J. U. Dr. Ano.

Cupr Franz, Dr. Phil.

Daneš Franz, Pfarrer. Ano.

Desfours-Walderode Franz, Graf. Nein.

Daubek Eduard. J. U. Dr. Nein.

Dotzauer Richard. Nein.

Dwoøák Simon, k. k. Bergkommissär. Ano.

Eisenstein August, Ritter von. Ja.

Eisenstein Wenzel, Ritter von. Ja.

Eyssert Adalbert. Nein.

Faber Karl. Ano.

Fingerhut Adalbert.

Fleischer Alexander. Med. Dr. Nein.

Forster Eman., J. U. Dr. Nein.

Friè Joseph, Ano.

Fürstenberg Emil, Fürst. Nein.

Fürstenberg Maximilian, Fürst.

Fürstl Rudolf. Nein.

Fürth J. W.

Gabriel Joseph, J. U. Dr. Ano.

Görner Anton, J. U. Dr. Ja.

Göttl Hugo. Nein.

Götzel Josef.

Grohmann Virgil, Phil. Dr.

Groß Robert, Phil. Dr. Nein.

Grüner Ignaz. k. k. Statth.-Rath.

Grünwald Wendelin. J. U. Dr. Ano.

Gschier Anton, J. U. Dr.

Hans Eusebius. Ja.

Hamernik Joseph, Med. Dr. Ano.

Hanisch Julius, J. U. Dr. Nein.

Harrach Franz, Graf. Nein.

Harrach Johann, Graf.

Hasner Leopold, Ritter v. Artha. Nein.

Haßmann Theodor, J. U. Dr.

Hawelka Mathias, k. k. L.-G.-Rath. Ano.

Heinl Marian, Abt. Ja.

Herbst Eduard, J. U. Dr., Prof. Nein.

Herrmann Franz, Realschullehrer. Nein.

Hille Wolfgang. Nein.

Hoffmann Gustav. Hödl Joh. Ano.

Höfler Konstantin, Dr. Nein.

Jaksch Anton. Med. Dr. Nein.

Jelinek Karl, k. k. Direktor d. Sternwarte. Nein.

Jeøábek Johann, J. U. Dr.

Jílek Johann, Ano.

Jindra Jakob, Pfarrer, Ano.

Jiránek Josef. Ano.

Kail Kajetan, Kaufmann. Nein.

Kalina Mathias. Ritter von Jäthenstein. Nein.

Kinský Frd., Karl, Graf.

Kirschner Karl, Ja.

Klaudy Leopold, J. U. Dr. Ano.

Klawik Franz. Ja.

Klier Franz, J. U. Dr. Nein.

Klimesch Joseph, Ano.

Kodým Filip Stanislaus, Dr. Ano.

Kolowrat-Krakovský Johann, Graf.

Kopetz Heinrich, Ritter von. Nein.

Korb v. Weidenheim Franz, Freiherr.

Korb v. Weidenheim Karl, Ritter. Nein.

Kordina August, Med. Dr.

Kral Josef, Med. Dr. Ano.

Kralert Franz, Med. Dr.

Kratochwile Johann, J. U. C. Ano.

Kratochwyl Wenzel. Ne.

Krause Ignaz. Nein.

Krejèí Peter Franz. Weihbischof. Ano.

Krejèí Johann, Prof. Ano.

Kreuziger Vincenz. Nein.

Køiwanek Eduard. Nein.

Krouský Johann. Ne.

Kuh David. Nein.

Lambl Joh. B., Prof. Ano.

Laufberger Franz, k. k. Statth.-Rath. Nein.

Ledebour Adolf, Graf. Nein.

Leeder Friedrich, k. k. Bezirks-Vorsteher. Nein.

Lill v. Lilienbach Alois.k. k. Ministerialrath.

Limbek Johann, Ritter von, J. U. Dr. Ja.

Limbek Karl. Ritter von, k. k. L.-G.-Rath. Nein.

Lippmann Josef. Nein.

Lobkowitz Georg, Fürst. Ne.

Lobkowitz Moriz, Fürst.

Lumbe Josef, Dr. Ja.

Macháèek Josef. Ano.

Maiersbach Adolf, Ritter von. Ano.

Mallowetz Ernst, Freiherr. Ja.

Maresch Anton, k. k. Bezirks-Vorsteher.

Maresch Johann, k. k. Schulrath. Nein.

Matouschowsky Alois, Pfarrer, Ano.

Mayer Anton, Dr. und Prof. Ano.

Mayer Ernst, Med. Dr. Nein.

Miesl Johann v. Zeileisen, k. k. Bez.-Vorst.

Mladota von Solopisk Franz, Freiherr. Nein.

Náhlovský Johann. Ano.

Neradt Franz. Nein.

Neumann Wenzel. Nein.

Neupauer Karl, Ritter von.

Nostiz Albert. Graf. Ja.

Nostitz Erwein, Graf. Ja.

Nostitz Joseph, Graf. Nein.

Nostitz Hugo, Graf. Ja.

Obst Gustav, J. U. Dr. Nein.

Oliva Alois. Ano.

Palacký Franz, Dr. Ano.

Palme Joseph. Nein.

Pankratz Franz, J. U. Dr.

Peche Joseph Karl, Ritter von. Ja.

Pfeiffer Josef. Nein.

Platzer Wilhelm, Pfarrer. Ano.

Plener Ignaz, Edler von.

Podlipský Joseph. Med. Dr. Ano.

Pollach Stephan, f. e. Rath Ne.

Porak Anton. Med. Dr. Ja.

Pour Wenzel.


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XXXIV. sezení 4. roèního zasedání 1866.

XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Prachenský Joseph, J. U. Dr. Ano.

Ptaèovský Karl. Ano.

Purkynì Johann, Dr., Prof. Ano.

Redlhammer Eduard. Nein.

Reichert Wenzel, J. U. Dr. Ano.

Rieger Franz Ladislaw, J. U. Dr. Ano.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr. Nein.

Rößler Anton. Nein.

Rosenauer Wenzel.

Roth Hieronymus, J. U. Dr.

Roth Karl, J. U. Dr. Ano.

Rothkirch-Panthen Karl, Graf. Ja.

Rotter Johann, Abt. Ja.

Øezáè Franz, P. Ano.

Sadil Ligor. Nein.

Sandtner Johann, k. k. Bez.-Vorsteher. Nein.

Schowanek Anton, J. U. Dr., k. k. Notar. Ano.

Seidl Emanuel, Med. Dr., k. k. Prof.

Seidl Wenzel, k. k. Bez.-Gerichts-Adjunkt. Ano.

Seifert Wenzel. Nein.

Seitl Franz, k. k. O.-L.-G.-Rath. Ja.

Siegmund Frz. Nein,

Sladkowský Karl, J. U. Dr. Ano.

Slawik Joseph. Ano.

Škarda Jakob, J. U. Dr. Ano.

Stamm Ferdinand, J. U. Dr. Nein.

Stanìk Johann B., Prof.

Stangler Joseph.

Stark Johann Ant., Edler v. Nein.

Steffens Peter. Ne.

Sternberg Jaroslaw, Graf. Nein.

Stickl Sigmund, J. U. Dr. Nein.

Stöhr Anton, J. U. Dr,

Stradal Franz, J. U. Dr.

Sträruwitz Adolph Ritter v. Nein.

Suida Franz.

Swatek Laurenz, J. U. Dr. Ano.

Schary Johann Michael. Nein.

Šembera Alois, Prof. Ano.

Šicha Joseph, Med. Dr. Ano.

Šlechta Anton, J. U. Dr. Ano.

Schlöcht Johann. Ja.

Schmatz Heinrich, J. U. C. Nein.

Schmeykal Franz, J. U. Dr. Ja.

Schmidt Anton. k. k. Notar. Ano.

Schöder Ant., Med. Dr. Nein.

Schönborn Erwein, Graf. Ja.

Schrott Joseph, Dr. und Prof. Nein.

Schubert Eduard, J. U. Dr. Nein.

Schwarzenberg Adolph, Fürst.

Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst.

Schwarzenberg Karl, Fürst. Nein.

Schwestka Franz, J. U. Dr. Ano.

Taasse Eduard, Graf.

Tachezy Ad. Nein.

Taschek Franz, k. k. Hofrach. Nein.

Tedesco Ludwig, Med. Dr. Nein.

Tetzner Gustav. Nein.

Theumer Emil, J. U. Dr. Nein.

Thomas Leopold.

Thun-Hohenstein Franz, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Leo, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Leopold, Graf.

Thun-Hohenstein Theodor, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Oswald, Gras.

Thurn-Taxis Hugo, Fürst. Nein.

Tomek Wenzel, Prof. Ano.

Tomièek Karl, J. U. Dr. Ano.

Tonner Emanuel, Prof. Ano.

Trojan Prawoslaw, J. U. Dr. Ano.

Ullrich. Nein.

Urbanek Ferd.

Voith Ferd., Freiherr, k. k. Statth.-Rath. Nein.

Volkelt Johann, J. U. Dr. Nein.

Waclawik Alois. Ano.

Waidele Ernst, Edler von Willingen. Nein.

Waldstein Ernst, Graf. Nein. Wanka Wenzel, Edler v..

Westphalen Fried., Graf. Ja.

Wenisch Johann, Ritter. Nein.

Wenzig Joseph, Schulrath. Ano.

Wiener Fried., Dr.

Wojáèek Anton. k. k. Sts.-Anw.-Subst. Ne.

Wokaun Franz, k. k, Landesgerichtsrath. Ja.

Wolf Josef, Gym.-Prof. Nein.

Wolfrum Karl. Nein.

Wolkenstein Karl, Graf. Nein.

Worowka Wenzel, J. U. Dr.

Wratislaw Joseph, Graf. Nein.

Wucherer Peter, Freiherr, k. k. Hofrath. Nein.

Zap Karl Wl., Prof. Ano.

Zatka Ignaz. Ano.

Zedtwitz Karl M., Graf. Nein.

Zedtwitz Kurt, Graf. Ja.

Zeidler Hieron., Freih., Abt. Ja.

Zeithammer Ottokar, Prof. Ano.

Zelený Wenzel, Prof. Ano.

Zeßner Vincenz, Freiherr. Nein.

Zikmund Joseph. Ano.

Žák Johann. J. U. Dr.

Das Resultat der Abstimmung ist folgendes. 94 Herren haben gestimmt mit Ja, 93 mit Nein, der Antrag ist daher angenommen.

Wir werden die Abstimmung fortfetzen. Es kommt nun die 2. Alinea des zweiten Antrages, wozu kein Amendement gestellt worden ist. Ich muß aber bemerken, daß nach meiner Meinung der Antrag des Hrn. Dr. Groß zum 2. und zum 3. Antrage mit der Annahme des Antrages des Grafen Nostic entfällt.

Dr. Groß: Ja er ist damit entfallen.

Oberstlandmarschallstellveltreter Dr. Bìlský: Die. 2. Alinea des Kommissionsantrages lautet:

Jakmile budou tato služebná místa obsazena, mají místa úøadnická v odstavci I. pøivedìná, jak se samo sebou rozumí i hned pøestati. —

Nach erfolgtet Besetzung dieses Dienstpostens, sind die oben sub. 1 bemerkten Beamtenstellen selbstverständlich aufzulassen.


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XXXIV. sezení 4. roèního zasedání 1866.

XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Nun kommt der Absatz des Kommissionsantrages zur Abstimmung, der nach meiner Meinung nicht ausgeschlossen ist, weil in dem angenommenen Antrage Sr. Exc. des Grafen Nostic nur von einer definitiven Anstellung des Adjunkten gesprochen wird, wählend im 3. Absatze des Kommissionsantrages von der provisorischen Anstellung des Adjunkten gesprochen wird, übrigens Se. Exc. Graf Nostic in seiner Motivirung ausdrücklich zugestanden hat, daß es dem Landesausschuß freigestellt bleiben soll, auch provisorisch sich Kräfte beizuschaffen.

Berichterst. Dr. Taschek: Die Kommission ist von der Anschauung ausgegangen, daß durch permanente Anstellung dreier Individuen und im Falle der zugestandenen Nothwendigkeit eines vierten, dem Bedarfe genug geschehen sei.

Es ist nun beschlossen worden, 5 definitiv anzustellen.

In Folge dieses Beschlusses ziehe ich im Namen der Kommission den Antrag sub. 3 zurück (sehr gut).

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bìlský: Se. Excellenz Graf Nostic:

Graf Nostic: Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich aufmerksam machen muß, daß ich ausdrücklich gesagt habe, daß trotzdem, daß, diese Vermehrung beantragt wurde, ich doch auch für unvorgesehene Fälle, daher auch insbesondere für den Artikel 3 stimmen werde, und daß es dem Landesausschusse freigestellt werde gegen die Rechtfertigung des strengen Bedarfes einen Ingenieurs - Adjunkten mit 800 fl. anzustellen.

Oberstlandmalschall-Stellvertreter Dr. Bìlský: Nachdem Se. Excellenz Graf Nostic diesen Kommissionsantrag zum seinigen gemacht hat, muß ich darüber abstimmen lassen.

Der Absah 3 lautet: Der Landesausschuß wird ermächtigt, für den Fall, als die neu angestellten Beamten zur Bewältigung der technis en Agenda früher oder später nicht ausreichen sollten, nach dem wirklichen strengsten Bedarfe, und bei Eintritt erwiesener Nothwendigkeit einen Ingenieurs Adjunkten mit dem Gehalte pr. 800 fl., jedoch nur provisorisch anzunehmen, und diese Aufnahme in der nächstfolgenden Landtagssession dem Landtage behufs der Genehmigung zur Kenntniß zu bringen.

3. Zemský výbor se zmocòuje, aby v tom pøípadu, kdyby novì ustanovení úøadníci pro technickou agendu døíve nebo pozdìji nepostaèovali, dle skuteènì prokázané nejpøísnìjší potøeby ustanovil, avšak jen prozatímnì, inženýrského adjunkta s roèním platem 800 zl., i aby, že tak uèinil, za pøíèinou schválení toho oznámil to snìmu v snìmovním zasedání nejblíže pøíštím.

Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben. —

Der Antrag ist gefallen.

Der 4. Kommissionsantrag lautet, zu dem sind auch keine Abänderungen vorgeschlagen worden:

4. Der Landesausschuß wird aufgefordert, die Instruktion für diese Beamten zu verfassen und in die Dienstpragmatik aufzunehmen.

4. Zemskému výboru se ukládá, aby zdìlal pro tyto úøadníky instrukci i aby ji pøijal do služební pragmatiky.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Kommissionsantrage zustimmen, die Hände aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Zum Antrag 5 der Kommission ist ein Amendement gestellt worden vom Abg. Trojan.

Poslanec Trojan navrhuje, aby na místo odstavce 5. pøedlohy komise bylo ustanoveno: zemský výbor mùže, pokud to není na ujmu potøebám služby zemské, k žádosti okresních výborù inženýry zemské vyslati také do okresùv k poradì aneb k jednotlivým pracím v pøíèinì staveb jejich, zvláštì obtížných. Èestné a diety zemských inženýrù za pøíèinou takových komisí nahradiž zemskému dùchodu okres, pro jehož potøebu vyrostly.

Dr. Trojan beantragt statt des 5. Absatzes folgenden Passus: Die Landesingenieure können, unbeschadet des eigentlichen Landesdienstes, vom Landesausschusse auf Ansuchen des Bezirksausschusses angewiesen werden, auch den Bezirken insbesondere bei schwierigeren Bauten mit Rath oder einzelneu Operaten beihilflich zu sein. Die mit solchen Kommissionen verbundenen Kosten und Diäten und Reisemittel hat derjenige Bezirk, in dessen Interesse die Auslagen erwachsen sind, dem Landesfonde zu ersehen.

Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Antrag Trojan's stimmen, die Hände aufzuheben.

(Geschieht.)

Bitte aufzustehen.

(Geschieht, es ist die Minorität.)

Der Antrag ist gefallen.

Der Absatz 5 des Kommissionsantrages lautet:

Zemský výbor se vybízí, uèiniti pøíhodné opatøení, aby vypravování stavitelských úøadníku na komise obmezeno bylo na nejpilnìjší potøebu.

Der Landesausschuh wird aufgefordert, die geeignete Vorkehrung zu treffen, daß die Kommissionsreisen der Baubeamten auf den unabweislich nothwendigsten Bedarf eingeschränkt würden.

Ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Wir schreiten nun zur Abstimmung über die zweite Abtheilung der Kommissionsanträge, u. z. in Betreff des Hochbaudienstes. Zu diesem Kommis-


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XXXIV. sezení 4. roèního zasedání 1866.

XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

sionsantrag liegt ein Abänderungsantrag vor von Seiten Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschall, der sich als Abänderungsantrag zu den Absähen 1 und 2 ergibt, er lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Die von dem Landesausschusse unter dem 13. Mai 1863 vorgenommene Ernennung des Architekten Brust zum Landesbauinspektor und dessen Einreihung unter die definitiv angestellten Landesbeamten wird nachträglich genehmigt.

2) Der Gehalt desselben mit 1500 fl. bemessen und wird demselben für die Entlohnung der nothwendigen Hilfsarbeiten für Beistellung des nothwendigen Zeichnen- und Schreibmaterials, dann zur Bestreitung der Kosten des Amtslokales und dessen Beheizung und Reinigung ein Pauschal von 1000 fl. bewilligt und

3) Es wird der Landesausschuß angewiesen, im Falle des Eintrittes einer Erledigung eines Postens mit Rücksicht auf die Gestaltung des technisch-administrativen Dienstes in Strassen- und Wasserbauten die Frage wegen der zweckentsprechendsten Versehung des Hochbaudienstes in Erwägung zu ziehen und in Erledigung seiner an den Landtag zu erstattenden Anzeige in keine definitive Besetzung des Landbauinspektors einzugehen.

Uzavøení zemského výboru ze dne 13. kvìtna 1863, jímž Karel Brust dozorcem stavitelským jmenován a mezi definitivnì ustanovené úøadníky zemské vøadìn byl, dodatnì se schvaluje.

Plat dozorce stavitelského ustanovuje se 1500 zl. a povoluje se mu dále na odmìny pracovníkùm pomocným, jichž mu bude zapotøebí, pak na opatøování materiálu ku kreslení a psaní, koneènì na náklad za místnost úøadní, na její vytápìní a èistìní paušál sumou 1000 zl.

Zemskému výboru ukládá se, aby v pøípadì, žeby toto místo se uprázdnilo, vzhledem k upravení služby technicko - administrativní v pøíèinì staveb silnièních a vodních znovu vzal v uvážení otázku, kterak by se služba v pøíèinì staveb pozemních zaøíditi mìla spùsobem nejpøimìøenìjším.

Zároveò se výboru zemskému ukládá, aby se nevpouštìl v definitivní obsazení uprázdnìného místa zemského dozorce stavitelského døíve, nežli by návrhy, jež by v pøíèinì té mínil uèiniti, snìmem byly vyøízeny.

Ich werde über diesen Antrag absatzweise zur Abstimmung schreiten und zwar deßhalb, weil zu dem 1. Absatze ein Zusahantrag des Grafen Thun da ist und zum 2. Absatze ein Abänderungsantrag Sr. Exc. des Grafen Albert Nostic.

Ich werde also den ersten Absatz des Antrages Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls zuerst zur Abstimmung bringen. Er lautet:

Uzavøení zemského výboru ze dne 13. kvìtna 1863, jímž Karel Brust dozorcem stavitelským jmenován a mezi definitivnì ustanovené úøadníky zemské vøadìn byl, dodatnì se schvaluje.

Die vom Laudesausschusse unter dem 13. Mai 1863 vorgenommene Ernennung des Architekten Karl Brust zum Landesbauinspektor und seine Einreihung unter die definitiv angestellten Landesbeamten wird nachträglich genehmigt.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist gefallen.

Ich glaube, es fällt die Abstimmung über die weiteren Anträge über dieses Amendement weg.

Nun kommt der Kommissionsantrag zur Abstimmung. Was nun den Kommissionsantrag anbelangt, so mußte bevor derselbe zur Abstimmung gebracht wird, noch ein Amendement zu desemlben, welches H. Dr. Trojan gestellt hat, zur Abstimmung gebracht werden.

Dr. Trojan navrhuje:

Budiž v øádce šesté sub B vynecháno slovo: "nyní ještì" pak aby odpadl závìrek: "nýbrž výboru zemskému se ukládá atd."

Nach dem Antrage des H. Dr, Trojan würde der 1. Absatz des Kommissionsantrages lauten:

Uzavøení zemského výboru ze dne 13. kvìtna 1863, jímž architekt Brust dozorcem stavitelským jmenován a mezi definitivnì ustanovené úøadníky zemské vøadìn byl — jakož také organisace zemské služby pro stavby pozemní zprávou zemského výboru dne 1. prosince 1865 è. 18277 navržená se neschvaluje.

In die Genehmigung der vom Landesausschusse unterm 13. Mai 1863 vorgenommenen Ernennung des Architekten Brust zum Bauinspektor und dessen Einreihung unter die definitiv angestellten Landesbeamten so wie auch in die vom Landesausschusse in dem Berichte ddto. 1. Dezember 1865 Z. 18277 beantragte Organisirung des Landesdienstes für Hochbauten wird nicht eingegangen.

So lautet der erste Absatz des Kommissionsantrages nach dem Amendement des Hrn. Dr. Trojan.

Ich bitte also diejenigen Herren, welche diesem nach dem Antrage des Hrn. Dr. Trojan so amendirten ersten Absatze beistimmen, die Hand aufzuheben.

Ich bitte aufzustehen.

Der Antrag ist in Minorität.

Es kommt nun zur Abstimmung der erste Absah, wie ihn die Kommission beantragt.

Ich bitte ihn nochmals vorzulesen oder ist vielleicht die Vorlesung nicht nothwendig? (Rufe nein, nein!)

Ich, bitte diejenigen Herren, welche diesem ersten Absatze des Kommissionsantrages zustimmen, die Hand aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

Der zweite Absatz lautet:

2) Plat architektovi — veò zahrnujíc také paušál potøebným pracovníkùm výpomocným — ustanovuje se na r. 1866 sumou 2200 zl. i klade se suma ta do rozpoètu na r. 1866.


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XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIV. sezení 4. roèního zasedání 1866.

2) Die Bestallung des Architekten mit Einrechnung des Pauschales für die nothwendigen Hilfsarbeiter wird für das Jahr 1866 mit 2200 fl. festgestellt, und dieser Betrag in das Präliminare pro 1866 eingesetzt.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Es kommt noch der letzte Antrag der Kommission, welcher lautet:

3) Co diety, ustanovují se vrchnímu inženýrovi 5 zl., inženýrùm 4 zl., a inženýrskému adjunktovi 3 zl.

3. Die Diäten werden für den Oberingenieur mit 5 fl., für die Ingenieure mit 4 fl. und für den Ingenieuradjunkten mit 3 fl. festgesetzt.

Bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Es ist noch am Schlusse ein Antrag der Kommission.

Ich muß diese beiden Absätze vorlesen, weil der Antrag der Kommission daraus genau zu ersehen ist.

Was das Gesuch des Architekten Karl Brust anbelangt, in welchem derselbe um die definitive Anstellung seines Sohnes Karl Aug. Brust im Hofbaufache bittet, so muß vor Allem bemerkt werden, daß dieser letztere laut Dekret ddto. 4. Juni 1860 vom bestandenen Landesausschusse wirklich zum unentgeltlichen ständischen Bauadjunkten ernannt wurde.

Da jedoch nach dem obigen Beschlusse in die Kreirung von förmlichen Beamtenstellen im Hochbaufache nicht eingegangen wurde, übrigens auch die Anstellung der Beamten auf neu systemisirte Dienstposten in den Wirkungskreis des Landesausschusses gehört: so wäre das obenerwähnte Einschreiten dem Landesausschusse zur geeigneten Erledigung zu übergeben.

Co se tkne žádosti architekta Karla Brusta, aby syn jeho Karel Aug. Brust ustanoven byl definitivnì ve službì pro stavby pozemní, musí se pøedevším pøipomenouti, že tento jeho syn od døívìjšího výboru zemského dekretem daným dne 4. èervna 1860, jmenován byl skuteènì bezplatným stavovským adjunktem stavitelským.

Ale ponìvadž komise dle výše uvedeného usnešení na zøízení skuteèných míst úøadnických v oboru staveb pozemních nepøistala, a ponìvadž ostatnì také ustanovování úøadníkù na novì systemisovaná místa služební náleží k pùsobnosti výboru zemského: jest komise toho mínìní, že by se dotèená žádost odevzdati mìla výboru zemskému k pøíslušnému vyøízení.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, daß das Gesuch des Architekten Karl Aug. Brust, dem Landesausschusse zur geeigneten Erledigung übergeben werde, aby žádost p. Karla Augusta Brusta byla odevzdána zemskému výboru k øádnému vyøízení, die Hand zu erheben. (Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Bei vorgerückter Zeit werde ich die Sitzung schließen (läutet).

Die Sitzung der Strassenkommission kann Morgen um 9 Uhr nicht abgehalten werden.

Die Landesausschußbeisitzer haben eine Sitzung Morgen um 9 Uhr vor der Plenarsitzung.

Nächste Sitzung Morgen 10 Uhr Vormittags.

Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung 3 Uhr 45 Minuten.


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XXXIV. sezení 4. roèního zasedání 1866.

XXXIV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Spisy došlé

dne 21. února 1866.

Èís. 332. Okresní výbor a mìstská rada ve Vrchlábí žádá, aby se na mìsto toto vzal zøetel pøi ustanovování úøadních sídel budoucích politických okresù.

dne 22. února.

Èís. 333. Okresní zastupitelstvo pøíseènické podává se zprávou žádosti obcí Sobìtic a Tribischlu za vylouèení ze svazku v obci Volyni.

Petice.

808) Posl. p. Vojáèek: žádost obcí Vèelnic, Nového Etinku, Rosièky, Díèkopu, Bozdìchova, Staré, Nové a Hoøejší Radounì v kr. kamenickém n. Lipou, za pøivtìlení dle vládní pøedlohy k okresu jindøichohradeckému.

809) Posl. p. Bibus: žádost veškerých obcí okresu landškrounského, aby mìsto Landškroun dle návrhu vládní pøedlohy zùstalo sídlem nového pol. okresu.

811) Posl. p. dr. Podlipský: žádost zastupitelstva mìsta Nových Benátek n. Jizerou za pøidìlení okresu novobenáteckého k Mladé Boleslavi.

812) Posl. p. Vojáèek: žádost obcí Deštné, Svìtce, Rosièky, Bøeziny, Chvojovic, Mnicha, Boøetína, Jižné a Samosol v okresu kamenickém, aby dle návrhu vládní pøedlohy pøivtìleny byly k okresu jindøichohradeckému.

814) Posl. p. Ant. Mareš: žádost patnácti továrnických závodù v okresu podìbradském, aby mìsto Podìbrady zùstalo sídlem nového pol. okresu.

816) Posl. p. Zikmund: žádost mìstské rady v Golèovì Jeníkovì, aby mìsto toto pøivtìleno bylo k pol. okresu èáslavskému.

818) Posl. .p. J. Kratochvíle: žádost zastupitelstva mìsta Kardašovy Beèice za pøivtìlení k okresu jindøichohradeckému.

Einlauf

vom 21. Feber 1866.

Nr. 332. Bezirksausschuß und Stadtrath zu Hohenelbe bittet um Berücksichtigung der Stadt Hohenelbe bei Feststellung der Amtsorte der künftigen politischen Behörden.

vom 22. Feber.

Nr. 333. Bezirksvertretung Preßnitz überreicht berichtlich die Gesuche der Gemeinden Zobìtic und Tribischl um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande Wohlau.

Petitionen.

808) Abgd. H. Wojáèek: Gesuch der Gemeinden Wèelníc, Neuötting, Rosièka, Dièkop, Bostìchow, Alt-, Neu- und Ober-Radaun, Bez. Kamenic a. d. Linde, um Zutheilung nach Antrag der Regierungsvorlage, nämlich zum Bez. Neuhaus.

809) Abgd. Hr. Bibus: Gesuch sämmtlicher Gemeinden des Landskroner Bez., damit die Stadt Landkron nach Antrag der Regierungsvorlage der Sitz eines neuen politischen Bezirkes verbleibe.

811) Abgd. Herr Dr. Podlipský: Gesuch der Vertretung der Stadt Neu-Benatek an der Iser um Zutheilung des neubenateker Bezirkes zum Bezirke Jungbunzlau.

812) Abgd. H. Wojáèek: Gesuch der Gemeinden Deschna, Swìce, Rosièka, Bøezina, Chwojowic, Mnich, Boøetin, Jižna und Samasoll im Bezirke Kamenic um Zutheilung nach Antrag der Regierungsvorlage zum Bez. Neuhaus.

814) Abgd. H. Ant. Maresch: Gesuch von 15 Fabriksunternehmungen des Bezirkes Podìbrad, damit die Stadt Podìbrad der Amtssitz des politischen Bezirkes verbleibe.

816) Abgd. Hr. Zikmund: Gesuch des Stadtrathes von Goltsch-Jenikau um Zutheilung zum pol. Amtsbezirke Èaslau.

818) Abgd. Herr J. Kratochwíle: Gesuch der Vertretung der Stadt Kardasch-Øeèic um Zutheilung zum Bezirke Neuhaus.

Ritter v. Kalina,

Verifikator.

Peter Franz Bibus,

Verifikator.

Josef Benoni,

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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