Středa 21. února 1866

Stenografischer Bericht

über die

XXXlll. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 21. Februar 1866.

Stenografická zpráva

o

XXXIII. sezení čtvrtého roč. zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 21. února 1866.

Vorsitzender: Beim Beginne der Sitzung Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen, später Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Wenzl Bělský.

Gegenwärtig: Die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthaltereirath Johann Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 43 Min.

Předseda: Při počátku sezení nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen, později náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr., pr. V. Bělský.

Přítomní: Poslancové v počtu dastatečném k uzavírání platnému.

Zástupce vlády: C. k. místodržitelský rada Jan Neubauer.

Počátek sezení o 10 hod. 45 min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Die Geschäftsprotokolle der 30. Sitzung vom 16. d. M. sind durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagskanzlei aufgelegen; ich stelle die Umfrage, ob zu diesen Protokollen eine Bemerkung gemacht wird?

Es ist dieß nicht der Fall, ich erkläre die Protokolle für agnoscirt.

Es sind an den Landtag 3 Dank- und Vertrauensadressen aus Anlaß des Landtagsbeschlusses auf Ueberreichung einer Adresse an Se. k. k. apost. Majestät übergeben worden, und zwar unter Nro. 326 der Patzauer Bezirksvertretung überreicht von H. Dr. Kralert; N. Exh. 328 der Přestitzer Be zirksvertretung durch H. Grafen Kolowrat, endlich N. Exh. 327 der Bezirksvertretung Beneschau, überreicht vom H. Abg. Zap.

In Folge des Beschlusses des hohen Landtages werden die Adressen ihrem vollen Inhalte u. Wortlaute nach in den stenografischen Bericht einbezogen.

H. Nikolaus Dobrowolský, Ritter von Buchenthal aus Wien hat 100 Exemplare seiner Schrift, in welcher Vorschläge zur Gründung einer wahren Nationalbank mit Hinsicht auf die volkswirthschaftliche Entwicklung, und die Finanzkalamität des Staa tes gestellt werden, überreicht.

Ich bitte diese Zuschrift vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Hohes Landtagspräsidium!

Die Finanzkalamität unseres gemeinsamen Vaterlandes lastet höchst drückend aus der volkswirthschaftlichen Entwicklung. Beseelt von dem Wunsche, diese Uebel zu beheben, habe ich einen Vorschlag zur Gründung einer "wahren Nationalbank" in Druck gelegt, und beehre mich dem h. Landtagspräsidium 100 Exemplare mit der Bitte vorzulegen, dieselben unter die hochgeehrten Herren Landtags-Mitglieder vertheilen lassen zu wollen, indem ich mich der Hoffnung hingebe, daß, wenn mein Vorschlag An klang findet, die hochgeehrten Herren Landtagsver treter denselben aus patriotischem Eifer durch An tragseinbringung zum Gegenstande ihrer Berathungen machen würden. Es ist einleuchtend, wie viel Ersprießliches schon durch deren Berathungen an und für sich an den Tag gefördert werden kann.

Mit besonderer Hochachtung verharrend Eines hohen Landtagspräsidiums ergebenster

Nikolaus Dobrowolský, Ritter v. Buchenthal.

Wien, am 13. Februar 1866.

Oberstlandmarschall: Diese Brochure erliegt zur beliebigen Benützung der Herren Abgeordneten auf dem Tische des Hauses.

Herr Fingerhut ist durch Krankheit verhindert in der heutigen Sitzung zu erscheinen. Ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Die von dem h. Landtage beschlossene Adresse an Se. k. k. apost. Majestät aus Anlaß der Restaurirung der Burg Karlstein ist fertig, und zur Unterschrift bereit; es ist aber für die Unterschriften selbst durch die Form der Adresse ein sehr geringer Raum gegeben; es wird nicht möglich sein, auf diesem Raume die durch die Geschäftsordnung verlangte Unterschrift aller 9 Verifikatoren unterzubringen. Ich erlaube mir daher das h. Haus zu bitten, mich zu ermächtigen, diese Adresse lediglich mit meiner, meines Stellvertreters Unterschrift, dann mit der Unterschrift derjenigen 3 Verifikatoren versehen zu dürfen, die der betreffenden Verhandlung, in welcher der Beschluß gefasst wurde, beigewohnt haben; wenn in

1


2

XXXIll. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

dieser Beziehung leine Einwendung erhoben wird, werde ich darnach vorgehen.

(Niemand erhebt eine Einwendung).

Ich ersuche demnach die Herren Verifikatoren, welche der 20. Sitzung vom 22. Jänner beigewohnt haben, in welcher die Majestätsadresse wegen der Burg Karlstein angenommen wurde, nämlich: Herrn Kallina, Ritter von Jäthenstein, Herrn Landesgerichts rath Bibus und H. Benoni nach der heutigen Siz zung sich zu mir in's Bureau zu verfügen, und daselbst die Fertigung der Adresse zu vollziehen; ebenso den H. Stellvertreters

Es sind abermals mehrere Referate des Petitionsausschusses an das Landtagspräsidium gelangt; bei den nunmehr sich drängenden anderweitigen Vorlagen ist es sehr schwierig, die Referate des Petitionsausschusses in voraus auf die Tagesordnung zu setzen, wählend es sich sehr leicht ergibt, daß bei einer Berathung, bei welcher mehrere Gegenstände auf der Tagesordnung sind, ein Gegenstand abge schlossen wird, ohne daß Zeit genug übrig wäre, um auf den nächsten Gegenstand zu übergehen, wohl aber genug Zeit ist, um einige Referate des Peti tionsausschusses entgegen zu nehmen.

Ich werde mir erlauben, daß die Berichte des Petitionsausschusses von nun an stabil an der Ta gesordnung stehen weiden, und daß, wenn sich die Möglichkeit ergibt, dieselben zum Vortrage kommen. Falls das hohe Haus nichts dagegen einzuwenden hat, so nehme ich das h. Haus als zustimmend an; und ich muß die Herren Referenten des Petitions ausschusses ersuchen, immer in Bereitschaft zu sein, ihre Vorträge, wenn sich dazu die Möglichkeit ergibt, dem h. Hause vorzutragen.

Der Herr Landesausschußbeisitzer Ritter von Bohusch hat zu meinem großen Bedauern die Re signation auf seine Stelle als Landesausschußbeisitzer eingebracht, und zwar in folgender Zuschrift:

Euere Excellenz!

"Die gesteigerten Anforderungen des landes fürstlichen Dienstes, mein vorgerücktes Lebensalter u. die hiedurch sich ergebende Verminderung meiner Leistungsfähigkeit im Geschäfte, erschweren mir die Verbindung von Amtspflichten, und machen es mir geradezu unmöglich in doppelter Richtung zu genügen. Da ich es mit meiner Ehre nicht verträglich erachte, einen Dienstposten zu bekleiden, dem ich auch nach den billigsten Anforderungen pflichtgemäß vor zustehen mich unvermögend fühle, so sehe ich mich genöthigt, auf die Stelle eines Beisitzers beim Landesausschusse zu resigniren und stelle die Bitte, wo mit Euer Excellenz geruhen möchten, hievon den h. Landtag behufs der Vornahme der Neuwahl eines Landesausschußbeisitzers durch die Kurie des Großgrundbesitzes in Kenntniß zu setzen und mich meines Amtes gnädigst zu entheben.

Prag, 6, Februar 1866.

Wenzl, Ritter v. Bohusch,

k. k. Statthaltereirath.

Indem ich, wie bereits erwähnt, mit lebhaftem Bedauern den Verlust eines so ausgezeichneten und in den Geschäften der Landesvertretung so sehr bewanderten Landesausschußbeisitzer, dem hohen Land tage vorläufig zur Kenntniß bringe, mache ich dabei die Kurie des Großgrundbesitzes auf die bevorste hende Wahl aufmerksam, um ihr die Gelegenheit zu geben, sich über die betreffende Wahl zu besprechen, behalte ich mir vor, seiner Zeit sowohl diese Wahl des Landesausschußbeisitzers als auch die Wahl des Ersatzmannes durch das ganze Haus aus seiner Mitte auf die Tagesordnung zu setzen.

Vertheilt wurden die Geschäftsprotokolle der 20. und 21. Sitzung, so wie auch der Rechnungs abschluß der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen mit dem 31. Dezember 1865.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vor zulesen.

Petice.

Sněm. sekretář Schmidt (čte:)

797) Posl. pan P. Daneš: žádost správy zá ložny Novostrašecké, aby se záložnám v království Českém vymohlo osvobození od kolků ve všech řízeních a od placení daně z příjmů.

Nejvyšší maršálek zemský: Petiční komisi.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

798) Abg. Herr Höfler: Gesuch des Bürger meisters und der Gemeindevertretung von Weipert um Aenderung der Landtags-Wahlordnung, damit die künftige Wahl eines Landtagsabgeordneten statt in Komotau in Preßnitz stattfinden könne.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Revision der Landtagswahlordnung.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

799) Posl. pan Benoni: žádost Vácslava Kukly společně s Františkem Kuklou, Janem Kuklou a Františkem Luňákem z Kundratic, aby bylo docíleno vyšetření nezákonitého počí nání sobě majitele panství chlumeckého při vykonávání práva myslivosti.

Nejvyšší maršálek zemský: Petiční komisi.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

800) Abg. Herr Graf Kolowrat-Krakowský: Gesuch der Gemeinde Újezd, damit den überhand nehmenden Holzdiebstählen Einhalt gemacht und den Waldungen gesetzlicher Schuh verschafft werde.

Oberstlandmarschall: An die Petitions kommission.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

802) Posl. pan dr. Čížek: žádost okr. výboru kolínského, aby nový katastr řádnou revisí na pevný základ postaven a co jedině pra vé měřítko v záležitostech vlastnického práva k pozemkům při úřadním jednání brán byl.

Nejvyšší maršálek zemský: Petiční komisi.


3

XXXIIl. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

803) Abg. Herr Dr. Wenisch: Gesuch des Bezirks-Ausschusses Tachau um Uebernahme der Strassenstrecke von Neuwirthshaus über Kladrau bis zum Bahnhofe-Nürschan in die Landesverwaltung.

Oberstlandmarschall: An die Strassen kommission.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

805) Posl. pan dr. Purkyně: žádost rolníkův a nájemcův honby v okolí zlonickém, jížto se osvědčují proti návrhu, činěnému při rokování o ustanovení taxy 10 zl. r. č. za lístek ho nební.

Nejv. maršálek zemský: Komisi pro zákon honební.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

807) Pan posl. Tonner: žádost školního výboru v Lažanech Enisových, aby mu ponecháno bylo přejmutí tamní školní budovy.

Nejv. maršálek zemský: Školní komisi.

Vysoký Sněme království Českého!

Jakož jest úlohou zemského zastupitelstva přinášeti ku vědomosti nejvyššího trůnu, po čem obyvatelstvo země touží: tak za povinnost sobě pokládá zastupitelstvo okresu přestického adresou z kruhu obyvatelstva samého ztvrzovati výroky vysokého sněmu.

Zastupitelstvo okresu přestického dovoluje tedy sobě vysloviti svůj úplný souhlas s usne šením Vysokého sněmu království Českého — aby totiž důvěry plným slovům Jeho Veličenstva našeho nejmilostivějšího krále ze dne 20. září 1865 odpovědělo adresou díků — a poslati slovútným zástupcům vlasti na sněmu českém nej vřelejší poděkování za takovýto vlastenecký skutek.

Diplomem ze dne 20. října 1860, jímž Jeho Veličenství obdařil národy své, vznikla v srdcích našich blahá naděje na život právě ústavní a lepší časy svézákonnosti a samosprá vy jednotlivých království.

Ale naděje tato mizela den ode dne uměle centralizující soustavou na úkor historickým právům zemí a národností.

S opatrností právě otcovskou ráčil Jeho Veličenství nejmilostivější Císař a král náš udělením manifestu ze dne 20. září 1865 tuto ne přirozenou soustavu odstraniti, a v diplomu ze dne 20. října 1860 národům pojištěná práva opět navrátiti.

Tou jedině cestou, na níž ukazují vznešená slova Jeho Veličenstva ze dne 20. září 1865, může trvalé znovuzřízení říše zdárně pokračovati.

Byť i znovuzřízení to ještě delší čas trvalo, budeme v důvěře spolehati na slova Jeho Veličenstva našeho nejmilostivějšího Krále, a v pokoji očekávati ústavní opravení vlasti naší i celé říše, k němuž nyní národové sami na volné dráze bratrským usrozuměním a spojenými silami kráčeti mají.

Usnešení Vysokého sněmu z 28. a 30. listopadu 1865 vzbudilo v nás také silnou důvěru v naší šlechtu zemskou, kteráž k usnešení tomu výdatně napomahala.

Kýžby národ náš v blahodárných snahách jeho vždy ochotně podporovala, a tento vida v ní potomky slavných předků, ku vzájemné lásce ochotně k ní přilnul.

Máme pevnou naději, že oba tito tak velicí faktorové země naší spojenými silami jednati budou ku blahu a štěstí vlasti jedné.

Schvalujíce tudíž obezřelé počínání Vysokého Sněmu, a vidouce, že šlechetní zástupco vé národu Českého jedině blaha jeho pečlivi jsou, vyslovujem Vysokému sněmu svou vděčnost, a ujištění své nezvratné důvěry a oddano sti v naději, že s celým českým národem shoduje se smýšlení naše.

Bůh žehnej pracím Vysoceslavného zastupitelstva milé naší vlasti.

Okresní zastupitelstvo v Přesticích, dne 15. února 1866.

N. Kropáček m/p.,

starosta.

J. Hofmeister m/p.,

náměstek.

Frant. Margold m/p.,

zástupce výboru pana hraběte ze Schönbornů.

Jan Falout m/p.,

Frant. Petr m/p.,

výbor.

výbor.

Zapotocki,

Benda m/p.,

výbor.

výbor.

Vysoký sněme království Českého!

Usnešení vysokého sněmu, jímž se podání adresy díků Jeho Apoštolskému Veličenstvu našemu nejmilostivějšímu císaři a králi za udělení manifestu ze dne 20. září 1865 uskutečnilo, naplnilo každého věrného Čecha radostným po citem, neb udělením tohoto nejvyššího manifestu, kterým diplom daný dne 20. října 1860 k původní své platnosti uveden byl, jest nám též naděje poskytnutá, že historická práva koruny sv. Václava uhájena a v život uvedená budou.

Nadšeně uvítali jsme vřelá, lásky plná slova našeho nejmilostivějšího krále, kterými ná rody své k dílu míru a vyrovnání zve

Ještě srdečnější radostí naplnilo nás však, když jsme slyšeli, že Jeho Veličenstvo adresu našeho sněmu blahosklonně s úplným uspokojením přijmouti a nejvyššímu maršálkovi sděliti ráčil, že se dle práva a posvátného mravu za krále Českého korunovati dá.

S toužebností jsme očekávali zahájení našeho okresního zastupitelstva, abychom co zá konní zástupcové okresu pacovského vysokému sněmu království Českého za podání této adre sy naše nejvroucnější díky vysloviti mohli,

1*


4

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Vysoký sněm račiž naše ubezpečení přijmouti, že všechna jeho působení pro vlast a národ náš s vděčností sledujeme a našim zástupcům za jejich vlastenecké působení nejvřelejší díky vzdávati nepřestáváme. Ze zastupitelstva okresu pacovského dne 1. února 1866.

Hynek Hamerník m/p.,

starosta. Augustin Mašát m/p.,

yýbor.

Tomáš Lorenz m/p., výbor.

Vysoký sněme království Českého!

V dějinách národu českého věčně památný den 12. prosinec 1865 naplňuje srdce naše, srdce veškerého občanstva okresu benešovského citem nevýslovné vděčnosti.

Adresa k Jeho Veličenstvu, našemu nejjasnějšímu králi za sdělení manifestu ze dne 20. září 1865, již vysoký sněm přijal, jest věrným ohlasem národu českého vůbec a okresu bene šovského zvláště.

Slovútní zástupcové národu Českého!

Osvědčujeme Vám tímto svůj úplný souhlas s jednáním Vaším dne 12. prosince 1865.

Vítáme s Vámi novou dráhu, z níž slovo Jasného panovníka odstranilo překážky předpojatým úsudkem kladené usrozumění národů rakouských a docílení blahobytu říše.

Vítáme radostně změnu politického programu vládního a nelekáme se nižádné prá ce, nižádného zápasu duševního, - nímž se ná rodu našemu zaručí svaté právo dávnověké a potřeby doby nynější.

Důvěra Panovníková budí a oživuje též i v srdcích našich opět důvěru, již jsme povždy chovali v otcovské záměry Jeho Apoštolského Veličenstva, našeho milovaného Krále, a touto důvěrou přicházíme souhlasně s Vysokým Sněmem nynější vládě vstříc.

Protož budiž zdar těmto prvním krokům vlády naplňujícím nás pevným přesvědčením, že zkvete vlasti naší blahá budoucnost na dráze, nížto kráčí vysoká vláda společnou cestou se zástupci národa Českého!

Budiž zdar počínání vysokého sněmu Českého a každý výraz této adresy budiž projeve ním díků a důvěry, Našim statečným zástupcům na zemském sněmu tohoto království Českého a sláva posvátné koruně Svatováclavské!

Na jednohlasné usnešení, okresního zastupitelstva benešovského ze dne 28. prosince 1865.

Výbor okresní:

Karel baron Villani m/p.,

starosta.

Jan Feršman m/p.,

Hynek Gabriel m/p.,

výbor.

výbor.

Tadiáš Tampa m/p., (Pč.)

Ant. Frank m/p.,

výbor.

výbor.

Vácslav Fulín m/p.,

Josef Scheiner m/p.,

výbor,

výbor.

Oberstlandmaxschall: Die übrigen, die Landeseintheilung betreffenden Petitionen wurden an die bezügliche Kommission verwiesen.

Die Kommission zur Revision der Wahlordnung wird eingeladen zu einer Sitzung Morgen Donnerstag um 10 Uhr Vormittag.

Die Grundbuchsordnungkommission wird zu einer Sitzung eingeladen Morgen Donnerstag 6 Uhr Nachmittag.

Die Budgetkommission wird auf Freitag Vormittag 9 Uhr zu einer Sitzung eingeladen. Tages ordnung: Bedeckung des Abganges.

Die Kommission zur Feststellung des Beam tenstandes wird für Donnerstag 6 Uhr Abends zu einer Sitzung eingeladen. Tagesordnung: Pensionsnormal.

Die Schulkommission wird auf Morgen 10 Uhr Vormittag zu einer Sitzung eingeladen.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Der Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission über die Feststellung des Beamten- und Dienerstandes bei dem Landesausschusse, der Gebär- und Findelanstalt.

(Dr. Bělský übernimmt den Vorsitz.)

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

Bericht

der Kommission über die Feststellung des Beamten-und Dienerstandes bei dem Landesausschusse, der Gebär- und Findelanstalt.

Hoher Landtag!

Der gefertigten Kommission wurden der noch. nicht in Verhandlung genommene Bericht, welcher die im Vorjahre für die definitive Festsetzung des Beamtenstandes bei dem Landesausschusse gewählte Kommission unterm 4 Mai 1864 L. Z. 223, — erstattet hat, dann die Berichte des Landesausschusses vom 11. Oktober 1865 Z. 14466 über die Organisirung des Beamtenstatus der Gebär- und Findelanstalt. — vom 15. November 1865, Zahl 17459 über die Systemisirung des Dienerpersonals vom 15. Nowember 1865, Zahl 15675 über die Wiederbesetzung zweier Koncipistenstellen — und vom 1. Dezember 1865, Zahl 18277 über die Regulirung des technisch-administrativen Landesdienstes — endlich die Petitionen des Rathstischpersonals, der Buchhaltung, der Landeskasse und der Hilfsämter um eine Verbesserung ihrer Bezüge zur Vorberathung zugewiesen.

Es sind sonach sämmtliche Diensteszweige um eine Erhöhung der von dem Landesausschusse für dieselben beantragten Bezüge eingeschritten.

Jedenfalls eine auffallende Erscheinung, wenn erwogen wird, däß aus Anlaß der in der vorhergegangenen Session gepflogenen Vorberathung desselben Gegenstandes, in deren Folge der Bericht vom


5

XXXIIl. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

4. Mai 1864, Z. 223 erstattet worden, kein solches Einschreiten eingebracht wurde.

Es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß die Zeit und Preisverhältnisse insofern im Allgemeinen ungünstiger geworden seien, als ein Betrag, mit welchem noch vor 10—15 Jahren eine Familie hier in Prag anständig auslangen konnte, dermal kaum mehr zu einem nothdürftigen Auskommen derselben hinreicht.

Eine solche Aenderung der Verhältnisse gegen das J. 1864 hat aber sicherlich nicht stattgefunden.

Wollte den eingelangten Petitionen ihrem ganzen Umfange nach stattgegeben werden, so würde dieses eine solche Steigerung der Verwaltungsaus lagen herbeiführen, daß dieselbe den Steuerpflichti gen gegenüber, aus deren Säckel diese Auslagen bestritten werden müssen, nicht verantwortet werden könnte. Hiezu kömmt noch, daß ein solches von der Landesvertretung ausgehende Beispiel leicht verübten Folgen sein, und die Bezirksť und Gemeindevertretungen zu einem ähnlichen Vorgange verleiten könnte, welcher dann abermals im Wege der Bezirks- und Gemeindeumlagen auf die Steuerträger rückwirken würde.

Neben der bereits angedeuteten ungünstigen Aenderung der Zeitverhältnisse im Allgemeinen werden aber in den einzelnen Petitionen auch noch besondere Umstände hervorgehoben, deren nähere Erörterung und wenigstens theilweise Berücksichtigung der Kommission sowohl aus Gründen der Billigkeit als auch selbst der Zweckmässigkeit gerathen erschien.

Die Kommission ist hiebei von der Anschauung ausgegangen, daß von einer geringeren jedoch entsprechend dotirten Zahl von Beamten eine bessere Dienstleistung zu erwarten stehe und selbst gefordert werden könne, als von einer größeren jedoch ungenügend dotirten Zahl von Beamten.

Wo es daher nur immer anging, hat die Kommission sich für die Auflassung entbehrlicher Stellen ausgesprochen, um mit den hiedurch in Ersparung kommenden Beträgen eine Verbesserung der Bezüge der beizuhaltenden bestreiten zu können. Nur da, wo der Kommission ohne Gefährdung des Dienstes eine Verminderung der Zahl der Angestellten nicht ausführbar erschien, und besonders berücksichtigungswürdige Umstände unterwalten, wurde eine Erhöhung der Bezüge beantragt.

Bei der Zuweisung des von der in der letztverflossenen Session bestellten Kommission unterm 4. Mai 1864 erstatteten Berichts hat sich ein hoher Landtag über die hierin gestellten Anträge nicht ausgesprochen, mithin solche auch nicht abgelehnt.

Die Kommission wird dort, wo derselben die indem gedachten Berichte gestellten Anträge durch die hierin umständlich und erschöpfend dargestellten Sachenlage vollkommen begründet erscheinen, solche zur Hintanhaltung zweckloser und nur mit Kosten einer neuerlichen Drucklegung verbundener Wiederholungen, dem hohen Landtage einfach zur Annahme empfehlen.

Zur Beschleunigung wurden die einzelnen Dien steszweige unter die Kommissionsmitglieder zur Bearbeitung vertheilt, und so:

Das Rathstischpersonale und die Hilfsämter dem Dr. Taschek —

der technisch-administrative Landesdienst dem Freiherrn von Voith, —

die Landeskassa dem Frhr. von Zehner und Dr. Wanka —

die Landesbuchhaltung dem Prof. Schrott —

die Dienerschaft dem Dr. Jeřábek u. Theumer,

und die Gebärť und Findelanstalt dem Direkt. Pollach und Ritter von Wenisch zugewiesen; welche im Falle des Bedarfs die einzelnen Abtheilungen noch insbesondere vertreten werden.

Ich erlaube mir dem h. Landtag den Antrag zu stellen, da die einzelnen Dienstzweige in keinem unmittelbaren Zusammenhange stehen, folglich die Beschlüsse bei einem für den andern nicht maßge bend sind, die Berathung abtheilungsweise nach den einzelnen Dienstzweigen zu pflegen, um dadurch der Kumulation abfälliger Abänderungsanträge zu begegnen und die Behandlung der Anträge zu vereinfachen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Verlangt Jemand zur Generaldebatte über die ganze Vorlage das Wort?

Wenn dieß nicht der Fall wäre, so würde ich nach Antrag des Berichterstatters die einzelnen Abtheilungen zur Vorlesung bringen.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

I. Rathstisch-Personale.

Mittelst des Berichtes vom 15. November 1865 trägt der Landesausschuh auf die Besetzung der durch den Todt des Franz Volák am 4. August 1865 erledigten 7ten und der bis jetzt noch nicht besetzt gewesenen 8ten Koncipistenstelle an, weil die Geschäfte mittlerweile so zugenommen haben, daß dieselben nur mit der vollen Zahl des beantragten Konceptspersonals gewältigt werden können.

Die Zahl der Geschäftsstücke hat im Jahre 1864

21307

und im Jahre 1865

19702

betragen, von den erstem waren am Jahresschlusse 163 und von den letzteren 1461 Stücke unerledigt geblieben.

Der letztere Rückstand mag wohl nur darin seinen Grund haben, daß der Jahresschluß in die Landtagssession fiel.

Die Verminderung der Exhibitenzahlen im J. 1865 hat zunächst in der Präsidialverfügung vom 18. Juni 1865, Z. 38 ihren Grund, nach welcher die überwiegende Mehrzahl der auf die Evidenzhaltung des Josephinischen Landeskatasters bezugnehmenden Eingaben unmittelbar an die Landesbuchhaltung geleitet werden.

Zur Ausarbeitung dieses Einlaufs kann das gegenwärtig bestehende Konceptspersonal von vier


6

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Räthen, fünf Sekretären und 6 Koncipisten als genügend angesehen werden, indem, wenn auch ein Beamte für den Präsidialdienst abgerechnet wird, noch immer 14 erübrigen, sonach auf einen 1400 Stücke entfallen, was nach den im politisch-admini strativen Dienste gemachten Erfahrungen keine zu große Aufgabe ist. Denn ein großer Theil dieser Zahl ist ungeachtet der erfolgten Ausscheidung der sogenannten brevi manu Stücke noch immer von minderer Bedeutung und kann, wie Kranken-, Schubsund Vorspannskosten mit wenigen Zeilen erledigt werden. In einem andern Theile liefern die Departements, wie die Buchhaltung, Landeskasse und das technische Baudepartement Vorarbeiten und erleichtern so die Erledigung. Die wichtigsten Stücke werden endlich von den Herren Landesausschußbeisitzern selbst bearbeitet.

Die gestellte Anforderung ist daher keine zu hoch gespannte und kann derselben selbst bei einer nur sechsstündigen Frequenz ohne besondere Anstrengung entsprochen werden.

Dieselbe erschien der Kommission um so mehr begründet, als nach der Anschauung derselben der für die aufzulassenden zwei Koncipistenstellen bestimmte Gehalt von 1200 fl. zur Aufbesserung der Besoldungen des Rathstischpersonals verwendet werden oll, wodurch dem in der Petition desselben gestellten Begehren entsprochen wird. Während der Landtagssession ist der Dienst zwar ein etwas angestrengterer, doch wurde bisher hiefür immer eine besondere Remuneration von 1800 fl. bewilligt und ist der gleiche Betrag auch in das Budget für das Jahr 1866 aufgenommen worden.

In der Petition des Rathstischpersonals wird auf die Größe und Vielseitigkeit der in dienstlicher Beziehung an dasselbe gestellten Ansprüche — auf die so bedeutend gestiegenen Preise aller Lebensbedürfnisse — auf die Abgeschlossenheit seiner Laufbahn und die Unmöglichkeit der Erlangung einer selbstständigen Stellung hingewiesen; die im Verhältnisse zu der erforderlichen Vorbildung so geringe Besoldung der Koncipistenstellen der letzten Kategorie, welche mit der eisten Anstellung bei den bloßen Manipulationsämtern ganz gleich gestellt seien — auf die bessere Stellung gleicher Diensteskategorien bei der k. k. Statthalterei, dem Prager Magistrate und dem Wiener Landesausschusse, welcher seinen Sekretären 2000 fl. und 1800 fl. und ein Quartiergeld von 400 fl. bewilligt hat, — die geringere Dotirung der oberen Stellen gegen jene der Vorsteher der Buchhaltung und Landeskasse hervorgehoben und die Bitte gestellt, auf eine entsprechendere Dotirung des Status der Konceptsbeamten gnädigst Bedacht zu nehmen.

Viele dieser Bemerkungen haben ihre Richtigkeit, insbesondere jene in Betreff der Stellung der Koncipisten dritter Kategorie.

Für die Beamten des Rathstischpersonals ist die Erlangung einer entsprechenden Stellung bei einer andern Behörde mit Ausnahme eines bloßen Zufalls nicht wohl anzuhoffen, folglich für die Koncipisten, insbesondere gegenwärtig, wo die Besetzung aller Stellen beinahe gleichzeitig statt gefunden hat, die unerfreuliche Aussicht eingetreten, nach dem gewöhnlichen Gange der Dinge noch durch eine längere Reihe von Jahren in dieser Stellung ausharren zu müssen.

Auf der andern Seite muß aber zugestanden werden, daß es auch im administrativen Staatsdienste Beamten gebe, welche ungeachtet einer entsprechenden Verwendung durch 20 und mehr Jahre bloß in eine Besoldung von 1000 bis 1200 fl. gelangt sind, daß in demselben die erste Dienststufe jene eines Konzeptsadjunkten sei, dann die mit einem unter 600 fl. stehenden Gehalte dotirten Aktuarsstellen kommen, während bei dem hierortigen Rathstischpersonale gleich die erste Anstellung mit einem Gehalte von 600 fl. verbunden ist; und jedem, der eine Stelle bei dem Rathstischpersonale anstrebte, die Abgeschlossenheit der weitern Laufbahn bei demselben in vorhinein bekannt war.

Bereits in dem Kommissionsberichte vom 4. Mai 1864 wurde darauf hingewiesen, wienach von einem Beamten billiger Weise nur dann eine entsprechende Verwendung erwartet und gefordert werden könne, wenn dessen Existenz genügend gesichert fei. Zugleich wurde die Gleichstellung der untersten Gehaltstufe der Konzepts- und Kanzleibeamten für auffallend erklärt, da doch bei dem erstern die Vor bildung nothwendig eine weit höhere sein müsse.

Die durch die Auflassung der zwei Konzipistenstellen in Ersparung kommenden 1200 fl. hat die Kommission zur Aufbesserung der Besoldungen der Raths- und Sekretärsstellen zu verwenden beantragt und insbesondere die Gehaltserhöhung für den ersten Ausschuhrath bis auf 2000 fl. bevorwortet, weil es nach ihrem Dafürhalten bei dem Eintritte der unter einem beantragten Auflassung der Stelle eines eigenen Hilfsämter-Direktors gerathen sein dürfte, die demselben obgelegene Oberaufsicht über die Kanzleien zum Theil an den ersten Ausschuhrath mit dem Titel eines Kanzlei-Direktors zu übertragen.

Dem sich aus den gegenwärtigen Verhältnissen für die Konzipisten ergebenden Uebelstande durch eine höhere Systemisirung ihrer Gehalte abzuhelfen, schien der Kommission nicht gerathen, theils weil diese Vorrückung sich in der Folge günstiger gestalten wird, theils weil doch zwischen den verschiedenen Kategorien der Dienstposten auch ein Unterschied in betreff der Besoldung bestehen muß, folglich, wenn die Be soldungen für die Konzipisten höher systemisirt werden wollten, auch wieder die Bezüge der höheren Diensteskategorien hätten erhöht werden müssen, was die den Steuerpflichtigen schuldige Rücksicht nicht wohl gestattlich erscheinen ließ.

Zulagen nach bestimmten Fristen, welche bei der Einrückung in eine höhere Gehaltsstufe wieder entfallen, und durch welche der höhere Gehalt gewisser massen anticipirt wird, schien der Kommission ein


7

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

geeignetes Auskunftsmittel, und die Dauer von fünf Jahren für eine solche Frist ganz angemessen.

Bei dem höhern Dienstposten erschien jedoch der Kommission dieses Auskunftsmittel nicht gerathen, weil es eine Erhöhung der seinerzeitigen Pensionen mit sich bringen, und so das Land in der Folge weit höher belasten würde.

Es wird daher der Antrag gestellt:

Ein hoher Landtag wolle beschließen:

Das Rathstischpersonale wird, wie folgt, systemisirt:

1 Landesausschußrath mit

2000 fl.

2 Landesausschußräthe zu 1800 fl. mit

3600 fl.

1 Landesausschußrath mit

1600 fl.

2 Sekretäre zu 1400 fl. mit

2800 fl.

3 Sekretäre zu 1200 fl. mit

3600 fl.

2 Konzipisten zu 800 fl. mit

1600 fl

2 Konzipisten zu 700 fl. mit

1400 fl.

2 Konzipisten zu 600 fl. mit

1200 fl.

15 Beamte mit

17800 fl.

Der Gehalt der Konzipisten ist bei entsprechender Dienstleistung von fünf zu fünf Jahren um je 100 fl. und zwar bei jenen der ersten Kategorie bis auf 1100 fl., bei jenen der zweiten Kategorie bis auf 1000 st. und bei jenen der dritten Kategorie bis auf 900 fl. zu erhöhen; bei Vorrückungen in einen höhern Gehalt ist jedoch die bereits erlangte Zulage wieder einzurechnen, so daß z. B. ein Konzipist zweiter Kategorie, welcher den Gehalt von 700 fl. und die dreifache Quinquennalzulage von 300 fl. bereits bezieht, bei der Vorrückung in die Gehaltsstufe von 800 fl. zu diesem Gehalte bloß zwei Quinquennalzulagen d. i. noch 200 fl. weiter zu beziehen haben, und die Berechtigung zum Bezuge der für die erste Kategorie noch werters gestattlichen Quinquennalzulage von 100 fl. erst nach Ablauf einer wei tern vom Tage des Eintrittes in die erste Kategorie zu berechnenden fünfjährigen Dienstzeit erlangen wird.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Slavný sněme račiž se usnesti :

Úřadnictvo konceptní systemisuje se takto:

1 rada výboru zemského s

2000 zl.

2 radové " " po 1800 zl.

3600 zl.

1 rada " " s

1600 zl.

2 tajemníci po 1400 zl.

2800 zl.

3 " " 1200 zl.

3600 zl.

2 koncipisté po 800 zl.

1600 zl.

2 " " 700 zl.

1400 zl.

2 " " 600 zl.

1200 zl.

15 úřadníků s

17800 zl.

Plat koncipistů má se však po přiměřené službě od pěti do pěti let vždy o 100 zl. zvýšiti a to při koncipistech první třídy až na 1100 zl., při koncipistech druhé třídy až na 1000 zl. a při koncipistech třetí třídy až na 900 zl.; postoupil-li by koncipista do vyššího platu, budiž do toho platu přídavek již nabytý vpočítán, tak že by na př. koncipista druhé třídy, kterýž by měl již plat 700 zl. a trojí pětiletní přídavek 300 zl., při postoupení do platu 800 zl. mimo tento plat bral dále toliko dva pěti letní přídavky t. j. ještě 200 zl. a že by nabyl práva, bráti pětiletní přídavek 100 zl., kterého pro první třídu ještě poskytnouti lze, teprv po projití dalších pěti let služby, počítajíc ode dne, kterého do první kategorie postoupil.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Zu diesem Antrage sind als Redner vorgemerkt: Se. Excll. der Oberstlandmarschall, dann Se. Excll-Graf Albert Nostic. Se. Excll. der Oberstlandmarschall hat daß Wort.

Oberstlandmarschall: Ich habe mich zum Worte gemeldet, um in dreifacher Beziehung den Anträgen der Kommission entgegen zu treten, und zwar bezüglich der Zahl des Rathstischpersonales, nämlich des Abgehens von den 8 ursprünglichen beantragten Konzipisten auf 6, bezüglich des für die Konzipisten nach meiner Ansicht zu gering bemessenen Gehaltes, endlich bezüglich der Modalitäten, unter welchen die Quinquennalzulagen dem betreffenden zugewiesen wer den sollen.

Ich muß mich gleich zu der Stelle des Berichtes wenden, der zu den Anträgen die Voreinleitung bildet, und die Bemerkung enthält über den Rückstand des Jahres 1865, der allerdings die bedauerliche Zahl von 1461 Stücken nachweist.

Die Kommission bemerkt, dieser Rückstand mag wohl darin den Grund haben, daß der Jahresschluß in die Landtagssession fiel. Dieser Grund ist allerdings vollkommen richtig, indem sowohl bereits vor der Eröffnung des Landtages als während desselben die Arbeiten der Landesausschußbeisitzer, des Landes ausschusses überhaupt sehr zahlreich, umfangreich und zeitraubend sind.

Allein außer diesen sind noch andere Gründe hinzugetreten, welche dieses Resultat zur Folge haben.

Dem h. Hause ist bekannt, daß vor der Eröffnung des Landtages im September der Landesaus schußbeisitzer Dr. Pinkas mit dem Tode abgegangen ist, dem eines der umfangreichsten Referate zugewiesen war. Es war durchaus nicht möglich, seinem Stellvertreter zuzumuthen, daß er diese ihm ganz fremdartigen Gegenstände in sein Referat übernimmt.

Es muhte daher eine Theilung dieser Referate stattfinden, und zwar wurden die umfangreichen Referate über die Grundentlastung als auch über die Hypothekenbank an den Landesausschußbeisitzer Ritter von Peche, die Kassangelegenheiten, die Vorschußkassen und Steuergeldfonde dem Hrn. Dr. Schmeykal überwiesen, wodurch beide diese Departements mit einer außerordentlichen Geschäftsagenda belastet wurden, welche zwar von Seite der Herren Referenten bereitwilligst übernommen wurde, aber doch auch ihre Kräfte in übermässiger Weise in Anspruch nahm.

Dazu kam noch die Unzulänglichkeit des Personalstandes, es waren im Sommer mehrere Erkran kungen eingetreten, die durch längere Zeit mehrere Beamten dem Dienste entzogen. Auch ist ein Konzipist bereits früher mit dem Tode abgegangen und es wurde der Verlust dieser Arbeitskraft so schmerz


8

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

lich empfunden, daß das betreffende Referat nothwendigerweise in der Erledigung zurückbleiben mußte.

Nach meiner Ueberzeugung ist der von der Kommission beantragte Personalstand nicht genügend, um die Geschäfte des Landesausschusses in einer solchen Weise zu bewältigen, daß derselbe — wie es gewiß die h. Landesvertretung wünschen muß, — in dieser Beziehung sich den übrigen Behörden nicht nur an die Seite stelle, sondern mit gutem Beispiele rascher und gründlicher Erledigung vorangehe.

Ich erlaube mir hier auf die Grundlage der bereits zweijährigen Erfahrung einige Daten der Berücksichtigung des h. Hauses zu empfehlen. Der Landesausschuß theilt sich in 8 Departements. Nach dem Antrage der Kommission würden, wenn ein Beamte, was unerlässlich nothwendig ist, dem Präsidialbureau zugewiesen ist, 14 Beamten für die Departemente erübrigen und es würde daher nicht möglich fein, jedem Departement wenigstens 2 Beamten zuzuweisen, sondern es müßten sich zwei Departements mit einem Beamten begnügen, und es müßte eine Theilung der Beamten und eine Zuweisung derselben in zwei Departements stattfinden, die nach den bisher gemachten Erfahrungen sehr unzweckmässig ist, weil hiebei die Leistungsfähigkeit des betreffenden Beamten sehr oft nicht genügend, berücksichtigt wird, da er neben den Arbeiten, die ihm in dem einen Departement zugewiesen sind, von dem anderen übermässig in Anspruch genommen werden kann.

Es ist ferner das äußerst wichtige Referat über die Grundentlastung jetzt in Händen eines Beamten, der mit diesem Gegenstande auf das innigste ver traut, denselben auch zur vollen Zufriedenheit des Landesausschusses besorgt hat. Das Geschäft der Grundentlastung ist ein eben so wichtiges als in seiner Verzweigung sehr komplizirtes und erfordert eine jahrelange Erfahrung; es erfordert die innigste Vertrautheit mit einer Masse von einzelnen Verordnungen und Bestimmungen und mit einer sehr verwickelten Rechnungsmanipulation.

Bis jetzt war es dem betreffenden Beamten möglich den Gegenstand allein zu versehen, allein ich kann Sie, meine Herren, versichern, daß wenn ein Unfall zustossen würde, wenn er auf längere Zeit erkrankt, oder zur Erholung von der anstrengenden Arbeit einen längeren Urlaub verlangt, dadurch der Landesausschuß wirklich in eine große Verlegenheit gerathen mühte, denn es gehört zu einer gründlichen Bearbeitung dieses Gegenstandes eine längere Vertrautheit mit demselben.

Ich muß daher darauf dringen, daß diesem Beamten noch ein zweiter Beamte zur Seite gegeben und ausschließlich mit diesem Geschäfte vertraut gemacht würde, um für solche Fälle vollkommen gesichert zu sein.

Natürlich ist dieses Geschäft mit einer großen Verantwortung verbunden und irgend ein Versehen kann nachtheilige Folgen hervorbringen, die erst nach einer längeren Verhandlung wieder ausgeglichen werden können.

Also schon dieses Geschäft allein nöthigt mich zwei Beamte dabei fast ausschließlich zu beschäftigen.

Ich glaube den Zweck der Ersparung, der möglichen Schonung des Landesfondes, den die Kom mission vorfolgt, gewiß nur im vollsten Maße billigen und würdigen zu können; allein ich glaube, daß diesem Zwecke der noch wichtigere Zweck des Dienstes selbst mit entsprechender Beamtenzahl nicht geopfert weiden könne.

Doch dieses glaube ich. würde der Fall sein, wenn die Zahl der Konzipisten um 2 vermindert würde.

Der Landesausschuß vereinigt in sich eigentlich zwei verschiedene Elemente, und zwar wie ich glaube, sehr zum Wohle und Besten des Ganzen.

Das eine möchte ich das bureaukratische Element nennen. Dasselbe hat die Aufgabe in dem Dienst Regelmässigkeit, Ordnung, Pünktlichkeit, schnelle aber verlässliche Abwicklung der Geschäfte zu vertreten.

Dazu gehört aber ein tüchtig geschulter Beamtenstand, der nicht mit Geschäften überhäuft ist, und dieselben nur schnell von der Hand wegzumachen sich genöthigt sieht, sondern da, wo er selbstständiger eintritt, dem Referenten die volle Bürgschaft gibt, daß dieselben auch entsprechend versehen werden.

Die Landeßausschußbeisitzer, — aus der Wahl und dem Vertrauen des hohen Hauses hervorgegangen, veschiedenen Lebensstellungen angehörend, — haben eigentlich die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß jenes Element nicht in blossen Formalismus ausarte, sondern, daß ein lebendiger, belebender Geist in dasselbe komme. —

Sie werden aber ihrer Aufgabe nur dann genügen, wenn sie nicht selbst genöthigt werden, sich diesen mechanischen und formalen Arbeiten übermässig zu widmen.

Ja, es kann nicht einmal von ihnen in Anspruch genommen weiden, man kann ihnen nicht zu muthen, ihre Berufsgeschäfte aufzugeben für sechs Jahre und so ihre ganze Lebensstellung unsicher zu machen.

Dagegen kann aus dieser Vereinigung dieser beiden Elemente eine sehr entsprechende Wirksam keit des Landesausschusses hervorgehen, und es liegt darin die Bürgschaft, daß die Gestion des Landesausschusses nicht in einen mechanischen todten Formalismus übergehe, sondern, daß in das bureaukratische Element ein schaffender und belebender Geist gebracht werde.

Dazu gehört aber, daß für jene Arbeiten tüchtige und hinreichende Kräfte vorhanden sind. Ich muß mich daher ganz entschieden dagegen aussprechen, daß die Zahl der Konzipisten auf 6 herabgesetzt werde, und ich spreche meine innigste Uiberzeugung aus, daß dadurch dem Dienste wirklich ein Nachtheil zugefügt würde.

Ein zweiter Gegenstand ist die Gehaltsbemessung für die Konzipisten. Der Bericht selbst be-


9

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

merkt über die Petition des Rathstischpersonals, daß dieselbe viele wichtige Bemerkungen enthält, und er habe sie gewürdigt, insofern, als beantragt für einige höhere Beamten-Kategorien höhere Gehalte in Anspruch zu nehmen.

Er hebt noch insbesondere hervor, diese Bemerkung hätte ihre Nichtigkeit insbesondere in Betreff der Stellung der Koncipisten. Dessen ungeachtet vermisse ich mit Bedauern den Antrag, diese Stellung der Konzipisten 3. Kategorie, überhaupt die der Koncipisten in ihrem Gehalte zu verbessern. Es soll eben bei dem ursprünglichen Antrage auf 600, —700 und 800 fl. verbleiben, wenn gleich nicht zu verkennen ist, daß die Personalzulagen eine bessere Stellung bewirken würden; allein meiner Uiber zeugung nach steht auch dieß noch nicht im Verhältnisse mit den Anforderungen der Jetztzeit.

Ein Motiv für den Antrag der Kommission wird auch darin gesucht, daß es auch im admini strativen Staatsdienste Beamten gebe, welche in einem so niedrigen Gehalte stehen.

Das ist allerdings richtig, das muß zugestanden werden; aber eben so gewiß muß zugestanden werden, daß die allgemeine Meinung schon längst sich darüber klar geworden ist, daß die Gehalte der minderen Staatsbeamten den jetzigen Zeitverhält nissen nicht entsprechen, und daß es wünschenswerth, ja höchst dringend nöthig sei, dieselben zu erhöhen.

(Bravo! Centrum).

Wenn eine solche Erhöhung noch nicht hat stattfinden können, so weise ich darauf hin, daß die Verhältnisse des Staates und des Landes doch sehr verschieden sind.

Die Gehaltserhöhung der minderen Stellen im Staatsdienste würde eine Summe in Anspruch nehmen, die natürlich durch die große Menge der einzelnen Fälle so bedeutend wird, daß wohl nur die derzeitigen Finanzverhältnisse die Erhöhung der Gehalte, diese unabweisliche Maßregel, noch nicht zu Stande kommen liehen. Anders ist es bei dem Landesausschusse.. —

Ich glaube, die Vermehrung von 2 Konzipisten und die Erhöhung der Gehalte wird dem Lande keine Last aufbürden, die es nicht zu tragen vermochte und es würde dadurch wirklich tüchtige und entsprechende Leute bekommen.

Wenn Sie heute eine Konzipistenstelle mit 400 fl. ausschreiben, so bin ich überzeugt, daß wir eine Masse von Kompetenten finden.

Es braucht nur eine Stelle ausgeschrieben zu werden, so werden sich eine Masse von Kompetenten von allen Enden und Ecken melden.

Allein nicht die Zahl, sondern die Qualität ist hier entscheidend; und endlich bei jungen Leuten, die nur in irgend eine Stelle einzurücken wünschen, herrscht ein gewisser Leichtsinn vor, damit sie nur auch die erste beste Stelle erwerben.

Allein es ist nöthig, tüchtige Beamten zu acquiriren, und es ist nach den bisherigen Grundsätzen die Regel, daß sie die juridisch-politischen Studien absolvirt haben und sich mit einer länger andauernden praktischen Thätigkeit ausweisen müssen.

Also ich glaube, Menschen in dieser Qualität und mit geringer Aussicht für die Zukunft muß man schon bei dem ersten Stadium eine bessere Stellung einweisen (sehr gut! im Centrum), und daß diese Aussichten sehr gering sind, daß dieß namentlich in der Jetztzeit, wo das Personale des Landesausschusses erst organisirt wird, um so mehr hervortritt, weil dasselbe größtentheils aus jungen Kräften besteht, ist aus dem Schema des Gehaltstatus ersichtlich, und es bedarf keines Beweises..

Wenn ich daher den Antrag stelle, daß für Konzipisten der unterste Gehalt mit 700 fl., weiter mit 800 und 900 fl. systemisirt werde, so thue ich es mit schwerem Heizen, weil ich mir eigentlich bekennen muß, daß selbst 700 fl. noch keine zureichende Entlohnung für diesen Dienst sind, namentlich bei der Aussicht, noch lange in demselben verbleiben zu müssen; ich lasse mich lediglich dadurch bestimmen, um den endlichen Anträgen der Kommission nicht zu sehr entgegen zu treten, und die Anforderungen an den Landesfond nicht zu sehr zu erhöht werden.

Sollte jedoch aus der Mitte des Hauses ein Antrag gestellt werden auf eine höhere Bemessung des untersten Gehaltes, bin ich gerne bereit, demselben beizustimmen.

Ich habe mich noch zu wenden an den Antrag bezüglich der Quinquennalzulage, mit dem ich vollkommen einverstanden bin, nur allein nicht mit der Art und Weise der Bemessung, wie bei Vorrückun gen in höhere Gehalte die Einrechnung zu geschehen hat.

Nach dem Antrag der Kommission würde eine Dienstzeit wenigstens von 31 Jahren nothwendig sein, um für einen Beamten der höchsten Kategorie die Quinquennalzulagen zu erhalten und dadurch endlich in den Gehalt von 1100 fl. vorzurücken; die Kommission sagt nämlich, daß die Berechtigung hiezu, in der ersten Kategorie noch weiter zu der gestalteten Quinquennalzulage von 100 fl., erst nach Ablauf einer weiteren vom Tage des Eintritts in die erste Kategorie zu berechnende fünfjährige Dienstzeit erlangt wird.

Ich lege mir das so aus, es hat z. B. ein Konzipist der letzten Kategorie 9 Jahre gedient, in dieser Kategorie hat er eine Quinquennalzulage von 100 fl. erhalten, würde daher nach dem Antrage in dem Gehalte von 700 fl. stehen; er rückt vor in den Gehalt von 700 fl., da würde natürlich diese Quinquennalzulage eingerechnet und er hat dasselbe, was er in seiner früheren Stellung gehabt hat. Dagegen würde die Berechtigung für die neue Quinquennalzulage erst von dem Augenblicke anfangen, wo er die höhere Gehaltskategorie erhalten hat; also 4 Jahre, die er bereits gedient hat, wurden nicht angerechnet und er mühte 14 Jahre warten, um erst die 2. Quinquennalzulage zu bekommen.

Mit diesem Antrage der Kommission kann ich

2


10

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

mich nicht einverstanden erklären, und ich glaube, das hohe Haus wird wohl die Billigkeit der gegentheiligen Meinung anerkennen. Ich würde mir den Antrag erlauben — mit dem Antrage der Kommission mit Einrechnung der erhaltenen Quinquennalzulage bei der Vorrückung bin ich einverstanden — daß jedoch noch ein Beisatz gemacht werde, wonach der Anspruch auf weitere Zulage erst nach Ablauf von 5 Jahren von der Anstellung oder der letzerhaltenen Zulage an gerechnet, erwachsen würde.

Es würde z. B. ein Beamte, der in der untersten Kategorie 4 Jahre gedient hat, wenn er auch noch nicht den Anspruch auf eine Quinqueunalzulage hätte, in die höhere Kategorie von 700 fl. einrücken; er müßte in dieser höheren Kategorie 6 Jahre dienen, um den Anspruch an eine weitere Quinquennalzulage zu erhalten, weil die in der ersten Kategorie zugebrachten 4 Jahre und das 1 Jahr in der 2. Kategorie, die 5 Jahre ausmachen, die ihm den Anspruch auf Quinquennalzulage gewähren, die er aber dadurch, daß er in die höhere Kategorie einrückt, bereits erhalten hat, dagegen beginnt nach Ablauf der 5 Jahre der Anspruch auf weitere Quinquennalzulage.

Ich erlaube mir daher folgenden Antrag zu stellen:

Hoher Landtag wolle beschließen, das Rathstischpersonale folgender Massen zu systemisiren:

Ein Landesausschußrath mit

2000 fl.

Zwei Landesausschußräthe a mit

1800 "

Ein Landesausschußrath mit

1600 "

Zwei Sekretäre a mit

1400 "

Drei " a mit

1200 "

Zwei Koncipisten a mit

900 "

Drei " a zu

800 "

Drei " a zu

700 "

Würde betragen also im Ganzen 17 Beamte mit einem Aufwande von 19900 fl. Bei dem 2. Alinea müßte dann dem 1. Absatze bei Quinquen nalzulagen gesagt werden "statt erste Kategorie biß auf 1100; und bei jener der 2. bis auf l000 und bei jener der 3. bis auf 900 zu erhöhen" müßte gesagt werden: 1200, 1100 und 1000 fl.

Bei Vorrückungen in einen höheren Gehalt ist jedoch die bereits erlangte Zulage wieder einzurechnen und erwächst der Anspruch auf eine weitere Zulage erst nach Ablauf von 5 Jahren vom Tage der Anstellung oder der letzterhaltenen Zulage an gerechnet.

Es würde nach meinem Antrage allerdings mit Hinzurechnung der Quinquennalzulage die Möglichkeit eintreten, daß ein Koncipist gleichen Gehalt mit dem Sekretär hat; das ist aber nur dann möglich, wenn er wenigstens 25 Jahre gedient hat, und ich glaube, nach 25 jähriger Dienstzeit, da kann er wohl mit dem Sekretär einen gleichen Gehalt beziehen, und dann kann man es ihm auch gönnen.

Ich empfehle daher meine Anträge der Würdigung und Berücksichtigung des hohen Hauses, geleitet von einerauf mehrjährige Erfahrung begründeten Ueberzeugung und da ich von dem Wunsche beseelt bin, den mir anvertrauten Landesausschuß auch mit jenen Kräften versorgt zu sehen, mit welchen ich es für möglich erachte, denselben in entsprechender Weise zu leiten, und dahin zu führen, daß er seinem Zwecke, seiner Bestimmung und seiner Aufgabe auf das vollkommenste entspreche.

Oberstlandmarschall Stellvertreter Dr. Bělský: Der Antrag Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmaischall wurde in deutscher Sprache so eben vorgelesen, ich erlaube mir diesen Antrag auch böhmisch vorzulesen:

Slavný sněme račiž uzavříti, úřadnictvo konceptní systemisuje se takto:

1 rada výboru zemského s

2000 zl.

2 radové po 1800 zl

3600 "

1 rada s

1600 "

2 tajemníci po 1400 dohromady

2800 "

3 tajemníci po 1200 zl. dohromady

3600 "

2 koncipisti po 900 zl.

1800 "

3 " po 800 zl.

2400 "

3 " po 700 zl.

2100 "

tedy dohromady 17 úřadníků s platem ročním

19900zl.

K druhému odstavci činí J. Exc. Nejvyšší p. maršálek následující amendement:

Po slově "v počítán" a nároky na delší přídavek nabyde tento koncipista po uplynutí 5. let, počítajíce ode dne, kde byl jmenován, aneb od posledního dne, kde obdržel přídavek."

V druhém odstavci budiž na místě až 1100, 1000 a 900 zl. postaveno, "až na 1200, 1100 a 1000 zl."

Bitte diejenigen Herren, welche den Antrag Sr. Exz. des Herrn Oberstlandmarschall unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht).

Er ist hinreichend unterstützt.

Se. Exc. Graf Albert Nostic hat das Wort.

Graf Albert Nostic: Ich habe dem H. Präsidenten einen Antrag überreicht auch in Bezug auf Erhöhung der Gehalte der Konzipisten. Ich schließe mich rücksichtlich der Nothwendigkeit einer solchen Erhöhung unbedingt allen Gründen, die mein geehrter Vorredner bereits angeführt hat, an. Vorzüglich auffallend erscheinen die Gehalte der Konzipisten, wenn man sie mit dem Gehalte der Sekretäre, wie sie von der Kommission angetragen werden, vergleicht. Die Sekretäre haben 1200, 1400 fl. Dann kommen Landesausschußräthe mit 1600, 1800 und 2000 fl. Es ist da von einer Kategorie zur anderen immer eine gleichmässige Steigerung von 200 fl. Vom längsten Sekretär, der 1200 fl. hat zum letzten Konzipisten ist auf einmal ein Unterschied von 400 fl.; während der jüngste Sekretär 1200 fl. hat, hat der älteste Konzipist 800 fl. Ich glaube, das ist ein Sprung, der durchaus nicht gerechtfertigt ist, hier gemacht zu werden zwischen Sekretären und Konzipisten, da er auch nicht da gemacht worden ist zwischen Räthen und Sekretären. Es ist bekannt, daß bei dem Konzipistenpersonale sich die Geschäfte nicht unbedingt nach dem Titel richten,


11

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

und ebenso ist es bekannt, daß bei diesen Personen die Vorbildung genau dieselbe ist, ob der betreffende Konzipist oder Sekretär oder Landesausschußrath ist; der Konzipist muß genau dieselbe Vorbildung sich erworben haben, er muß in der Lage und im Stande sein, dieselben Arbeiten zu leisten, die der Sekretär leistet.

Er muß den Sekretär in jedem Momente, wo es nothwendig ist. vertreten. Ich halte schon deßwegen den Gehalt der Konzipisten für zu niedrig weil zwischen Konzipisten und Sekretären ein Sprung ist, der bei weiterer Steigerung der Gehalte sich nicht wieder zeigt. Ich halte diesen Gehalt vorzüglich aus dem Grunde für gering, weil überhaupt der Gehalt von 600 fl. schon das Minimum ist, was anerkannter Massen einem Beamten geboten werden kann, um sein Leben halbwegs fristen zu können, und weil dieser Gehalt derjenige ist, unter welchen bei Kanzleipersonale des Landesausschusses nicht herabgegangen wird, so zwar, daß beim Kanzleipersonal des Landesausschusses 600 fl. der geringste Gehalt ist.

Nun aber glaube ich, kann man den Konzipisten nach feiner Vorbildung nicht mit bloßen Kanzleibeamten in dieselbe Reihe stellen. Ja, wenn wir die Naturalien berechnen, so werden wir finden, daß die Diener des Landesausschusses zum Theil ebenso zum Theil besser als der jüngste Konzipist gestellt sind, was doch unmöglich in Verhältniß zu der Forderung und Vorbildung, die von dem einen und dem andern gefordert wird, steht. Ich stelle daher den Antrag: Die 3 Kategorien der Gehalte der Art zu erhöhen, daß der jüngste Konzipist 800, der zweite 900, der dritte 1000 fl. Besoldung habe. Ich gehe darin noch weiter als mein geehrter Herr Vorredner. Dagegen beantrage ich das ganze System der Quinquennalzulage fallen zu lassen. Nach meiner Ansitzt ist es der Zweck des Gehaltes in dem Augenblicke, wo der Beamte in den Dienst tritt, eine solche Bezahlung zu geben, daß er seiner Stellung gemäß leben kann; es liegt darin auch eine Art von Vergütung, die ihm in dem gehörigen Verhältnisse zu den Kosten, die er auf seine Vorbildung verwendet hat, erstattet wird.

Ich glaube also, daß der Beamte von dem Moment an, wo er in den Dienst tritt, Anspruch auf solchen Gehalt hat, der ihm die Möglichkeit gibt, anständig zu existiren, und im gerechten und billigen Verhältnisse mit seiner Vorbildung und den Kosten, die er auf diese Vorbildung verwendet hat, zustehen. Mir scheint die Vergütung oder eine ähnliche Verbesserung, die in der Quinquennalzulage liegt, eben in der Erhöhung des Gehaltes zu liegen; denn, wenn wir dem Beamten gleich die ersten 3 Jahre, wo er eintritt, jährlich 100 oder 200 fl. mehr geben, so machen wir ihm ein viel größeres bene, als wenn wir nach diesen 5 Jahren, wo wir ihm 100 oder 200 fl. jährlich weniger gegeben haben, ihm nun wieder 100 fl. Zulage geben.

Es ist allerdings wahr, und es wird von mancher Seite eingewendet, daß diese 600 fl. ursprünglich beantragt waren, allein eben deßwegen ist ja vom Landtage die Kommission zur Berathung an geordnet worden, um die früheren allfälligen Mängel in den Verhältnissen der Besoldung herauszufinden und zu verbessern, und es ist damals der Antrag auf 600 fl. auch nur gestellt worden, weil die Gehalte hoher Personen geringer waren als jetzt, während jetzt die Gehalte höherer Beamten von der Kommission bereits erhöht worden sind. Ich stelle daher den Antrag, daß die Kategorie der Konzipisten derart zu stellen sei, daß der letzte mit 1000, der zweite mit 900 und der dritte mit 800 fl. besoldet wird, und es wird sich vom letzten Konzipisten zum ersten Sekretär immer ein Unterschied von 200 fl. herausstellen, es würde dann also dieser Unterschied von 200 fl. festgehalten werden bis zu der letzten Kategorie der Konzipisten und nur innerhalb der Kategorie der Konzipisten selbst wird statt um 200 fl. ein Unterschied von 100 fl. stattfinden.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Se. Exc. Graf Nostic beantragt, die Gehalte der Konzipisten sind folgendermassen zu systemisiren: die erste Kategorie mit 1000 fl., die zweite mit 900 fl. die dritte mit 800 fl.

Jeho excellenci hrabě Nostic navrhuje, aby platy koncipistů byly systemisovány jak následuje: 1. třída s platem 1000 zl., 2. s platem 900 zl. a 3. s platem ročních 800 zl.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Dr. Sladkovský: Nemám pánové! takové znalosti stavu úřadnictva zemského, abych se mohl odvážit a chtěl posuzovat, je-li oněch dvou konceptních míst, které komise navrhuje, aby se zrušila, je-li jich zapotřebí neb ne.

Když jsem četl zprávu komise, předpokládal jsem, že komise uvážila veškeré okolnosti a že tedy můžeme se s důvérou v návrhy komise spoléhat; poněvadž ale nyní J. Exc. zemský pan maršálek, který zajisté poměry a potřeby panující při zemském výboru co do úřadnictva nejlépe musí znáti, neb aspoň mnohem lépe než já, se vyslovil v ten smysl, že na žádný spůsob by nemohl schvalovat, aby návrh komise byl přijat a dvě místa koncipistů byla zrušena, nechci do té věci nikterakž svým úsudkem vkročovat a ponechávám to nálezu a usnešení sněmu, avšak příčina, za kterou jsem se k slovu hlásil, jest ta, abych poukázal k některým skutečně příliš nápadným odporům v důvodech, jakýmiž komise odporučuje návrhy své na zvýšení platů některých úřadníků z jedné strany, a z druhé strany návrhy své, čelící k tomu, aby platy jiných a sice nižších úřadníků nebyly zvýšeny.

Nejdříve musím hledět k tomu a mít na paměti, že komise některé platy úřadníků navrhuje ku zvýšení, a že komise k tomu upotře-

2*


12

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

biti chce úspor, které se docíliti měly zrušením dvou koncipistských míst po 600 zl. ročně.

Nyní se jedná, jakým spůsobem těch 1200 zl. k zvýšení platů se má použíti.

V tom ohledu právě, jak komise rozdělení učinila, nalezám odpor, na který chci poukázati. —

Přede vším uznává komise ve své zprávě výslovně, že skutečně plat koncipistů zemských není přiměřený jejich postavení a úřadu, neb prý je to nápadné a již v loňské zprávě na to bylo poukázáno, že to nikterak není v poměru, aby plat koncipisty byl stejný s platem nejnižšího úřadníka kancelářského.

Důvod ten musí každý uznat.

Komise však jde ještě dále a ukazuje také k tomu, že plat koncipisty proto není přiměřený, poněvadž koncipisté vstupující do služby zemského výboru, jsou ve své dráze úřadní velmi obmezení a nemají naděje, že by k jiným úřadům kde mohli býti přijati a vyššího platu snadno mohli dojíti.

Ze všech těchto důvodů, které komise sama uvádí, zajisté každý z pánů koncipistů, který začal zprávu komise číst z předu a ne snad z dychtivosti ze zadu musel býti potěšen a musel se domnívat, že komise přede vším jiným pomýšlí na něj.

Avšak jestli zprávu chladně dočetl, neb jestli v radosti své již dozvěděti se chtěl o mnoho-li bude plat jeho zvýšen, a tudíž překročiv dvě strany podíval se na návrh komise stran platu, byl zajisté na nejvýše zarmoucen, neb to v skutku vypadá tak, jakoby se mu otíral med okolo huby; neb čta návrh shledal, že komise po všech těch důvodech, které uvedla proto, aby plat jeho zvýšen byl, navrhuje, aby to zůstalo při platu, který měl dříve, pro veškeré vyšší úřadnictvo ale že navrhuje skutečně zvýšení platů.

Já Pánové! nechci se dotýkati toho, jest-li záhodno a nutno, aby platy vyšších úřadníkův zemských, tedy zejmena-radních a sekretářů byly tak zvýšeny.

Když komise uznává, že tomu tak má být, tož nechci odporovat, poněvadž mám za to, že komise dříve, než to učinila, o stavu a o poměrech se byla přesvědčila; avšak s jakým důvodem se stalo, že komise navrhuje právě jen na vzdor všem prvnějším svým důvodům zvýšení platů radním a sekretářům a nenavrhuje zvýšení platů koncipistů?

Čteme-li zprávu, nalezneme především co důvod u toho, že prý, kdyby se byly zvýšily platy koncipistů, byly by se přiměřené zvýšiti musily i platy sekretářův i radních; to by pak prý byly velké útraty pro zem; proto z toho má následovat, že se nemohou zvýšit platy koncipistů, avšak na vzdor tomu že se nemají uvalit nové útraty na zem, navrhuje komise, aby se zvýšily platy sekretářův i radních, tedy aby se skutečně to stalo, co vlastně si brala komise za záminku pro to, že nechce platy koncipistů zvýšiti. —

Já myslím, Pánové! že to je velký odpor; avšak mohlo by se namítnouti, že právě toto zvýšení platův sekretářů i radních se nemá snad státi novým nějakým nákladem, alebrž že komise navrhuje, aby se to zvýšení stalo z té úspory, která by se docílila zrušením 2 míst koncipistů.

Nyní, Pánové! předce bych se tázal, když se mají zrušit 2 místa koncipistská, komu zrušením těchto míst vzroste práce?

Pánové! příroste práce sekretářům a radním anebo dělá se úspora vlastně, abych tak řekl na mozolech koncipistů?

Já myslím skutečně, když se ušetří na koncipistech, že by se především — nechci říci, že by se celá úspora měla obrátiti na zlepšení koncipistům — mělo pomyslit na koncipisty neb já nemyslím, že když se zvýší plat úřadníkům, že za to vezmou vyšší úřadníci část práce, ale myslím, že tím vzroste práce koncipistům, když jich bude o dva méně.

Já myslím, že když bude 6 koncipistů, práce vyššího úřadnictva se tím nezvýší, nýbrž že zůstane taková, jakou dříve měli.

Tedy mám za to, že komise měla pomysliti, chtěla-li býti důslednou, na zvýšení přiměřené platův koncipistů a teprvé, kdyby se tomu bylo vyhovělo, mohla pomyslit přilepšit také vyšším úřadníkům, totiž sekretářům a radním, nikoliv ale naopak, jak se to dálo a jak se navrhuje.

Komise ovšem uvádí ještě jiné důvody, a to právě proti těm důvodům, které sama dříve uváděla ve prospěch koncipistů i praví nyní, že ačkoliv uznala, že při zemských úřadech, a při zemském výboru není velkého a dalekého, pokra čování, že teda úřadníci nemají velkých vyhlídek, že navzdor tomu musí se také uvážiti, že kdo k zemskému výboru stoupí, bez toho ví, že nemá velké vyhlídky a proto také že nemůže říci, že by byl sklamán a že tedy proto není oprávněn k tomu, aby se postavení jeho zlepšilo. —

To jest pravda, může být, že to každý věděl, kdo přijal službu u zemského výboru, a vstoupil k zemskému výboru.

Já upozorňuji však na jednu věc, pánové neb se mi zdá, že ten, pánové, kdo se k zem skému výboru hlásil za úřadníka, tenkráte nevěděl, že mnozí z těch, kteří se tehda zároveň s ním hlásili, že mnozí dostanou vyšší službu před ním, ačkoliv se vykazují méně léty služby, tak že se k. př. děje, že mezi koncipisty nale záme službu 13, 10 let, kdežto naopak ve vyšších úřadech nalezáme službu 6, 7, 8 let. To pánové ale jest velký rozdíl, poněvadž takovým


13

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

spůsobem ovšem nelze se nadíti nijakého rychlejšího pokračování a může dle všeho, jak jsem se o tom přesvědčil, může ano musí to nejméně 18 let trvat, než-li onen z předních pánů úřadníků, kteří nejdéle slouží, bude mít vysloužíno, a než-li se může předpokládati, že jeho vystoupením zadní úřadník postoupí. To tedy pánové nebylo známo tenkráte vstupujícím úřadníkům, na to skutečně se nebralo ohledu. Uvádějí že také ještě jiné důvody a mezi těmi také ten, še prý při jiných úřadech a zejména při úřadech státních vstupující úradníci prý musí dlouhá léta s menším platem neb Často zdarma sloužit. Avšak tu pánové, myslím že tento důvod skutečně na tu věc se nedá nikterak upotřebiti. Jestli chce mít zemský výbor jenom pouhé praktikanty, tak je také může mít zdarma na několik let a přihlásí se jich zajisté dost. Poněvadž ale zemský výbor dle všeho chce a potřebuje již úřadníky zběhlé nejen zběhlé v zákonu alebrž také i zběhlé ve vykonávání všech úřadních povinností, za tou příčinou teda nemůže právě přijímat praktikanty neb nebylo by mu tím posloužíno. Za tou příčinou vyhledává své nejmladší úřadníky obyčejně mezi úřadníky, kteří se vykazují víceletou službou státní a teda již zkušeností, a tu pánové, nemůže se při takových úřadnících říci, že se mohou spokojiti, v prvních letech s menším platem snad as 600 a neb že by mohli sloužit několik let zdarma.

Úřadníci, kteří se hlásí do služby zemské, obyčejné v první době vstupují s tou též služ bou, kterou snad měli v státní službě, aneb jenom o něco větší službou do zemské služby, a proto tedy nedá se ten důvodko mise na ně nikterak použíti. Vše to pánové jsem zde jen podotkl k tomu, aby z toho bylo vidno, že důvody, které komise uváděla proto, aby se plat koncipistů zemských přímo nezvýšil, samy v sobě se rozpadají, a nemajíce žádné vnitřní podstaty, jeden druhému odporují.

Za touto příčinou souhlasím úplné s návrhem čelícím k tomu, aby koncipisté zemští, nebyli poukázáni do budoucnosti, aby se jim neukazovala jenom těšínská jablka, ale skutečně se jim přilepšilo.

Nechť kterýkoliv návrh k tomu Čelící od sl. sněmu bude přijet, nechci odporovat ani tomu, ani onomu, budu pro ten i pro onen hlasovat ; pro ten případ ale kdyby měl býti přijat návrh Jeho Excellenci nejvyššího maršálka zemského, dovolil bych si předce k tomu po ukázati, že jakkoliv je žádoucno, zlepšení platů úřadníků konceptních pomýšleti, předce se mi nezdá toho potřeba, také při těch koncipistech, kteří nejsou ještě přijati v službu zemskou, a teprvé budou přijati; že snad není zapotřebí, aby se zvýšila služba oněch dvou koncipistů zemských, kteří teprv ve službu zemskou vstoupí.

Tu pánové mám skutečně za to, že předce na 5 let slušně může se obstáti se služným 600 zl. zejména s tou výhodou, že v nejhorším případě, kdyby v pěti letech nepokročil, v pěti letech aspoň dostane přídavek 100 zl., jak se navrhuje. Já mám za to, že by se služné při zvyšování platů koncipistů mohlo rozstříditi, že by se koncipistní místa mohla rozděliti ve 4 třídy, a navrhoval bych pro to, aby se zřídila dvě místa konceptní s 900, dvě místa s 800, dvě místa se 700, dvě místa se 600 zl., čímž žádnému z oněch pánů, kteří již nyní ve službě stojí, nebude ublíženo, a tomu, který teprvé ve službu vstoupí, taktéž žádné újmy se nečiní, poněvadž se může říci, že plat, za který přivstupuje, dosti slušný, a jen pro kratší dobu ustanoven jest.

Následkem toho ale, kdyby se tento opravní návrh k návrhu Jeho Excel. nejvyššího maršálka měl přijmout, by také nastala potřeba změny další návrhu, a sice tak, že by v odstavci druhém muselo zníti: plat koncipistů má se však po přiměřené službě od pěti do pěti let vždy o 100 zl. zvýšiti, a to při koncipistech první třídy až do 1200 jak Jeho Exc. navrhuje, při koncipistech 2hé třídy až na 1100 zl. při koncipistech 3tí třídy až 900 zl.; to, co dodatečný návrh k návrhu Jeho Excel.

Jak jsem již pravil, jest-li vysoký sněm uzná za dobro hlasovati pro návrh Jeho Exc. p. hraběte Alberta Nostice, tu také pro ten návrh hlasovati budu, mám však za to, že vzhledem k skutečným poměrům finančním také mým návrhem bude poslouženo, a že by sami páni úřadníci tímto návrhem vzali za vděk.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Račte mi návrh písemně podat.

Dr. Schmeykal: Es möge mir gestattet sein, die Anträge Sr. Exc. des Oberstlandmarschall u. z. insbesondere den Antrag auf die Beibehaltung der Systemisirung von 8 Konzipistenstellen anstatt 6 durch kurze Beleuchtung jener Gründe zu unterstüzzen, welche die Kommission für die Herabsetzung der 8 Konzipistenstellen auf 6 angeführt hat. Die Kommission konstatirt in ihrem Berichte zunächst, daß von den Geschäftsstücken des I. 1865 in der Zahl von 19702—1461 Stück unerledigt geblieben sind, ung findet den Grund des Rückstandes darin, daß der Jahresschluß in die Landtagssession fiel. Ich will diese Annahme auch acceptiren, kann aber nicht finden, daß mit diesem Grund die beantragte Verminderung des Konzipistenpersonales gerechtfertigt ist. Die Landtagssession ist ja kein Elementarereigniß (Heiterkeit), kein seltener Zufall, der kommt oder nicht kommt, sondern nach der Bestimmung der Landesordnung hat die Landtagssession eben jedes Jahr einzutreten der Regel nach, und da das Regel ist, muß auch bei Bemessung der Arbeitskräfte auf diesen regelmässigen Zustand Rücksicht genommen werden. Wenn die Kommission konstatirt, daß in Folge


14

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

der Landtagssession 1461 Stück unerledigt geblieben sind, so wird die weitere Folge nur die sein, daß für das Wiederkehren eines solchen Uebelstandes Vorsorge getroffen werden muß durch entsprechende Vermehrung der Konzeptkräfte.

Die Kommission konstatirt auf mathematischem Wege, daß aus einen Konzeptsbeamten 1400 Geschäftsstücke entfallen. Das ist allerdings richtig, allein ich glaube, daß es kaum gerechtfertigt ist, eine absolute und nackte Zahl zum Maßstabe der Bemessung der Arbeitskräfte zu machen, und glaube, daß dieses insbesondere gegenüber dem Landesausschusse kaum gerechtfertigt ist, nachdem im Eingänge des Berichtes selbst ersichtlich ist, daß derselbe die nöthigen Einleitungen zur Abkürzung des Geschäftes traf, und sich nicht auf eine gewisse Nummermacherei einließ; da ungeachtet das Geschäft faktisch gestiegen ist, die Nummern des Jahres 1864 nämlich 21307 im Jahre 1865 auf 19703 gesunken sind.

Es ist also wohl eine bloße Nummerzahl, noch kein Maßstab für das Gewicht und den Umfang des Geschäftes. Die Kommission bemerkt weiter, daß ein großer Theil der Geschäftsstücke mit wenigen Zeilen erledigt werden könnte. Nun ich denke, der Zweck der Erledigung der Geschäftsstücke beruht nicht einfach auf Purifizirung des Einreichungsprotokolles, auf der Streichung und Löschung der betreffenden Nummer in den Vormerkungen, sondern der Zweck der Erledigung der Geschäftsstücke ist eine meritorische Abwickelung der geschäftlichen Angelegenheit, welche unter der betreffenden Nummer eingetragen und verzeichnet ist. Ein ad acta oder reponatur ist sehr leicht geschrieben, braucht vielleicht nicht einmal eine Zeile, vielleicht nicht eine Minute.

Allein darum frägt es sich, wie viel Zeit man braucht, um mit Gewissenhaftigkeit dieses "reponatur" oder "ad acta" aufzuschreiben. In dieser Beziehung scheint mir gerade die Berufung auf gewisse Geschäftskategorien, nämlich auf "Kranken-Schub und Vorspannkosten" im Kommissionsberichte nicht glücklich gewählt zu sein. Ich will zunächst auf die Krankenkosten zurückkommen.

Die Wiener Krankenhäuser legen alljährlich die Krankenliquidation in Stössen und Päcken vor. und mit jedem solchen Packe pflegen Ansprüche von 6, 8 bis 12000 fl. verbunden zu sein. Die Erledigung dieses Aktenstückes verlangt allerdings sehr wenig Zeit und höchstens einen halben Bogen, aber ehe zum Schreiben dieser Zeilen geschritten werden kann, vergehen 8, vielleicht 10 bis 12 Tage. Das muß in Rechnung gebracht werden. Das Interesse des Landes und des Dienstes ist nicht mit dem Schreiben der wenigen Zeilen verbunden, sondern mit der gewissenhaften und sorgfältigen Prüfung, welche eben so lange Zeit in Anspruch nimmt, wie ich bemerkt habe.

Ich muß endlich darauf hinweisen, daß überhaupt eine so stramme und strenge Disciplin eine so intensive Ausnützung der Arbeitskräfte, wie z. B. bei landesfürstlichen Behörden nach der ganzen Natur und der ganzen Gestaltung des Landesausschusses kaum ausführbar sein wird.

Die Vorstände der Referate sind ja nicht selbst Beamte und können es nicht sein, und eben deßwegen kann keine permanente Aufsicht und Kontrolle statthaben, — insbesondere nicht während der Dauer des Landtages.

Einem solchen Uebelstande kann nur durch einen Ueberschuß von konceptiven Kräften entgegengetreten werden. Ich bin vollkommen überzeugt, daß der Landtag durch Annahme des Antrages Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls keinen Fehlgriff begehen wird, und besonders da jetzt die Sache so steht, daß von einer Reduktion der Geschäfte keine Rede sein kann, und vielmehr die Geschäfte des Landesausschusses in quanto und quali stets im Wachsen begriffen erscheinen.

Oberstlandmarschall Stellv. Dr. Bělský: Verlangt noch Jemand das Wort?

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter Dr. Taschek: Die Kommission ist von allen den Rednern, die das Wort ergriffen haben, in jeder Richtung angegriffen worden, und doch glaube ich nach meinem Dafürhalten, daß ihre Anschauung für den praktischen Dienst wichtig und begründet ist, und nicht leicht widerlegt werden kann. In erster Richtung wurde von Seiten Sr. Excellenz unseres verehrten Herrn Oberstlandmarschalls daraus hingewiesen, daß darin, was die Kommission rücksichtlich des Rückstandes der bis zum Schlusse des Jahres 1865 geblieben ist erwähnt, eigentlich der Grund dieses Rückstandes nicht besteht.

Ich muß vor allem bemerken, daß die Kommission bloß den Ausdruck mag gewählt hat; sie hat sich durchaus nicht bestimmt ausgesprochen, was eigentlich die wahre Ursache sei. sollte es aber wirklich der Fall sein, daß die Anstrengung den Kräften gegenüber so groß war, so muß es mir billig auffallen, daß der Landesausschuß, der die Mittel in der Hand gehabt den Verlust der Arbeitskräfte, welche wir durch den tiefzubetrauernden Hingang des Herrn Dr. Pinkas erlitten haben, sogleich zu ersehen, und den Landtag zur Neuwahl hätte auffordern können, dieß nicht gethan hat; der Landtag tagt bereits an den 4. Monat, und es ist bisher nicht geschehen. Die Folgen desselben können daher in der Beziehung nicht der Kommission angerechnet werden.

Es ist weiter daraus hingewiesen worden, daß diese Gestaltung in 8 Bureau die Anzahl von 16 Konzeptbeamten absolut nothwendig machen.

Nun, meine Herren, in dem Berichte, den die Kommission des Vorjahres erstattet hat, ist die Vertheilung der Geschäfte unter 8 Bureau geschehen. Ich will z. B. auf das Departement Nr. 2 hinweisen, welches die Beamten und Diener Personalangelegenheiten, wie Anstellungen, Pensionirungen, Instruktionen, Aushilfen, Disciplinare etc., Theater angelegenheiten und die Intendanz des deutschen Theaters besorgt. Hier sind im Jahre 1863 420 Geschäftsstücke eingelangt. Wie bei 420 Geschäfts-


15

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

stücken 2 Konzipisten für den Herrn Landesausschußbeisitzer durchaus nothwendig sein sollen, das brauche ich, glaube ich, nicht näher zu erörtern. Aber selbst das Departement Nr. 4 für das polytechnische Landesinstitut (Dr. Görner meldet sich zu einer faktischen Bemerkung) Heeresverpflegung, Gewerbe und Handelsschule, Irrenhaus, Landesgrenzen, Gemeindean gelegenheiten des Bunzlauer-, Jitschiner- und Königgrätzer Kreises und die Wahlsachen in vorbenannten Kreisen, hat im Jahre 1863 nur 1220 Geschäfts stücke erhalten. Das Departement Nr. 1 das Militär Strakische und Leopoldsche Stiftungen etc. hat im Jahre 1863, 1206 Geschäftsstücke gehabt.

Man hat damals darauf hingeweisen, daß die, Gemeindeangelegenheiten den Landesausschuß sehr in Anspruch nehmen. Nun, der Landesausschuß ist jetzt 3. Instanz geworden. Man kann also annehmen, daß nun die Mehrzahl der Geschäfte in Gemeindeangelegenheiten von dem Bezirksausschusse und Bezirksvertretungen erledigt werden, und in dieser Beziehung ist ja bekannt, daß die 2. Instanz, wie es die Natur der Sache mit sich bringt, mehr zu thun hat, als die 3., daß daher dem Landesausschusse wesentliche Erleuchterung zu Theil geworden ist.

Man solle nur in dieser Beziehung auf die Dienstleistung sehen, welche der Staatsdienst von seinen Beamten, die in ihren Bezügen bedeutend geringer gestellt sind, gegenwärtig in Anspruch nimmt: und man wird, glaube ich, von vielen Herren, die die Ehre haben in landesfürstlichen Diensten zu stehen, bestättiget hören, daß die Anstrengungen, welche die 14 Koncipisten für die Einläufe des Landesausschusses zu machen haben, nicht so hoch gestellt sind, als jene, welche der Staat von seinen Beamten in Anspruch nimmt.

Ich will nicht darauf hinweisen, daß Se. Exc. der Herr Staatsminister die Frequenz ausgedehnt hat von 6 auf 7 Stunden. Ich bin der Ueberzeugung, daß bei einer sechsstündigen Amtsfrequenz, wenn sie genau und pünktlich eingehalten wird, die ganze Agenda im Laufe des Jahres mit voller Beruhigung und Verläßlichkeit erledigt werden kann.

Mau darf nicht übersehen und die Kommission hat darauf auch hingewiesen, daß nicht bloß die Konceptsbeamten, sondern auch die Buchhaltungs- und Kassabeamten und das Baupersonale Geschäftsstücke vorbereiten oder für den Landesausschuß erledigen, sie ganz ausarbeiten oder wenigstens Anträge und Belichte stellen, die sodann vom Koncipisten mit "describatur von — bis" zur Erledigung gebracht werden. (Allgemeine Heiterkeit.) Das glaube ich genügt im Bezug auf die Nothwendigkeit der zwei Kocipistenstellen, welche die Kommission aufzulassen beantragt hat, um für die übrig bleibenden eine bessere Gehaltsstellung zu beantragen.

Was die Gehaltsstellung anbelangt, so ist bezüglich der Stellung des übrigen Personales kein Einwand erhoben worden; nur die Gehaltsstellung der Koncipisten wurde angegriffen.

Ich muß mein Befremden darüber ausdrücken, wie nach Se. Exc. Graf Nostic in der Beziehung eine Einwendung vorgebracht hat; denn der Entwurf der Kommission ist doch unter seinem Vorsitze verfasst worden, solange wir die Ehre hatten ihn als Oberstlandmarschall zu verehren. Dieß war vor 3 Jahren der Fall, und seit diesen 3 Jahren haben sich die Dienstverhältnisse nicht derart verändert, daß man der Kommission zum Vorwurfe machen könnte, daß sie die Stellung der Koncipisten übersehen hat.

Ich muß nur noch bemerken, daß auch dieß nicht übersehen werden darf, daß eine solche Konci pistenstelle die erste Anstellung ist. daß der Gehalt der Koncipisten nicht dazu bestimmt ist, dem Beamten sogleich die Begründung eines eigenen Haushaltes möglich zu machen. Sollte dieß der Fall sein. so mühte die Dotirung eine ganz andere sein, und sollten die Konsequenzen, die vorgebracht worden sind, verfolgt werden, so müßte man daraus zu der Schlußfolgerung kommen, gegen die ich im Grunde auch Nichts einzuwenden hätte, daß man nämlich die Gehalte sämmtlicher Konzipistenbeamten zusammennehme und 2 Kategorien daraus mache; die Eine mit 200 fl. mehr und die Andere mit etwas weniger; das wäre allerdings billig; denn soll in der Arbeit eines Konzipisten und eines Sekretärs kein Unterschied sein, sondern wird von beiden dasselbe gefordert, so wird auch ganz billig die Entlohnung eine ganz gleiche sein müssen, aber ich glaube, mit dieser Durchführung wird sich weder das Personale, noch die Herren, welche für die Erhöhung der Gehalte so warm gesprochen haben, einverstanden erklären.

Es ist von Seite des geehrten Herrn Vorredners mir gegenüber der Vorwurf gemacht worden, daß wir die Konzipisten getäuscht hätten, wir hätten ihnen den Honig um den Mund geschmiert (Heiterkeit links,) es sei Nichts geschehen für dieselben.

Wenn das der Fall ist, so begreife ich nicht, wie der Herr Vorredner nur 600 fl. in Antrag hat bringen können.

Dadurch hat er die Richtigkeit des Kommis sionsantrags selbst anerkannt.

Was vom Herrn Oberstlandmarschall bezüglich der Quinquennalzulage gesagt worden ist, scheint mir auf einem Irrthum zu beruhen; denn die Kommission hat vorausgesetzt, daß bei 15 Jahren Dienstleistung von 5 zu 5 Jahren ein Mehrbetrag von 100 fl. verbunden wird; daß also, wenn z. B. in der untersten Kategorie Jemand 9 Jahre gedient hat und er rückt dann vor, die für die 5 Jahre bereits erhaltene Quinquennalzulage zwar eingerechnet wird, daß er aber nur mehr ein Jahr auszudienen hat, um eine weitere Zulage zu erhalten, weil es ausdrücklich heißt: bei entsprechender Dienstleistung von 5 zu 5 Jahren.

Man hat im Antrage bei der Vorrückung in eine höhere Kategorie nur sagen wollen, wenn schon Jemand im Ganzen eine Quinquennalzulage erlangt hat, wird er dann, wenn er einen höheren Gehalt bekommt, die weitere Zulage abermals mit Rücksicht


16

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

auf die bereits zugebrachten Dienstjahre weitere 5 Jahre zu dienen haben.

Es ist also die Anschauung, daß die größtmöglichste Gehaltserhöhung erst in 30 Jahren erfolgen würde, keine richtige, und sollte in der Beziehung ein Mißverständniß obwalten, so wird die Kommis sion keinen Anstand nehmen, daß der beantragte Zusatz angenommen werde.

Was endlich die Bemerkung anlangt, daß die Beträge an sich nicht bedeutend sind, folglich dem Lande keine Last aufgebürdet werde, da glaube ich, meine Herren! den Grundsatz haben wir bei einer jeden kleinen Post sehr oft gehört; wenn wir aber die einzelnen kleinen Posten zusammensummen nehmen, so werden wir daraus eine sehr große Summe bekommen, die den Steuerträgern gewiß empfindlich fallen wird.

Ich glaube daher den Antrag der Kommission, der sich auf die Ueberzeugung gründet, daß mit der von ihr berechnenden Anzahl das Auslangen bei entsprechender Verwendung vollständig befunden werden könne und daß die von der Kommission in Antrag gestellte Bemessung der Gehalte gleichfalls zusage, dem hohen Hause zur Annahme empfehlen zu sollen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall hat sich gemeldet zu einer faktischen Bemerkung.

Se. Exc. Graf Rothkirch: Ich muß mir eine faktische Bemerkung erlauben. Der Herr Berichterstatter hat erwähnt, es falle ihm auf, daß, wenn durch den Tod des Landesausschußbeisitzers Dr. Pin kas eine solche Lücke entstanden ist, warum die Wahl eines Landesausschußbeisitzers und eventuell Ersatzmannes nicht früher in Anspruch genommen worden ist, nachdem bereits fast 3 Monate verstrichen sind.

Ich werde die Gründe auseinandersetzen, warum dieß geschehen ist, weil sich in dieser Bemerkung eine Art Vorwurf gegen den Landesausschuß einhüllt, als hätte er die Rücksichten für die Geschäftsgebahrung nicht gewahrt.

Ich glaube, es wird dem hohen Hause klar sein, daß eine Periode, in welcher der Landtagsitzt, und wo die Landesausschußbeisitzer, sowohl als Landtags abgeordnete, als auch in ihrer Eigenschaft als Landesausschußbeisitzer außerordentlich in Anspruch genommen sind, daß diese Periode nicht der geeignete Zeitpunkt ist, um in der Geschäftsvertheilung des Landesausschusses eine wesentliche Veränderung eintreten zu lassen, (Rufe: Sehr wahr!) und eine solche Veränderung hätte nothwendig eintreten müssen.

Ich muß die Geschäftsdepartements nach der Individualität der Herren Landesausschußbeisitzer theilen, und kann nicht eine fixe Bestimmung für immer gelten lassen.

Das waren die Gründe, welche mich abgehal ten haben in dieser so bedrängten Periode, die auch mich ziemlich stark in Anspruch nimmt, in eine gänzliche Umwälzung der Geschäftseintheilung des Landesausschusses einzugehen, um so weniger, als durch den Eintritt des Ersatzmannes, welchen ich, so weit es seine Gesundheitsumstände erlaubten, für die Geschäfte in Anspruch nehmen konnte, einiger Massen dem Andrange entsprochen worden ist.

In die weiteren Bemerkungen des Herrn Berichterstatters glaube ich nicht berechtigt zu sein einzugehen, weil die Debatte geschlossen ist; ich könnte aber den Anführungen des Herrn Berichterstatters aus meiner eigenen Erfahrung im Geschäfte sehr wichtige Bedenken entgegen sehen, allein, die Geschäftsordnung beobachtend, überlasse ich die Beurtheilung derselben dem hohen Hause.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ich werde den Antrag des H. Dr. Sladkowský zur Unterstützungsfrage führen; es ist bisher nicht geschehen (Rufe: Laut!), Der Antrag des Hrn. Dr. Sladkowský wird zur Unterstützungsfrage gestellt, ich bitte ihn noch einmal vorzulesen.

Sněm. sekretář Schmidt (čte):

V 1. odstavci se navrhuje:

2 koncipisté po 900 zl. činí

1800 zl.

2 koncipisté po 800 zl. činí

1600 zl.

2 koncipisté po 700 zl. činí

1400 zl.

2 koncipisté po 600 zl. činí

1200 zl.

a v 2. odstavci, aby pro koncipisty první třídy se příplatek zvýšiti mohl na 1200 zl., při koncipistech 2. třídy na 1100, při koncipistech 3. třídy na 1000 zl.. a při koncipistech 4. třídy na 900 zl.

Ostatně souhlasí pan Dr. Sladkovský s návrhem nejv. zemského p. maršálka.

Im 1. Absatze soll es heißen:

2 Konzipisten a 900 fl. macht

1800 fl.

2 Konzipisten a 800 fl. macht

1600 fl.

2 Konzipisten a 700 fl. macht

1400 fl.

2 Konzipisten a 600 fl. macht

1200 fl.

ferner im zweiten Absatze, wo es sich um die Quinquennalzulagen handelt, bei den Konzipisten 1. Kategorie bis auf 1200 fl., bei den Konzipisten 2. Kategorie bis auf 1100 fl., bei den Konzipisten 3. Kategorie bis auf 1000 fl., und bei den Konzipisten 4. Kategorie bis auf 900 fl.

Im übrigen so. wie im Antrage Sr. Exc. des Hrn. Oberstlandmarschalls.

Oberstlandmarschall-Stellvertleter Dr. Bělský: Ich beabsichtige über die gestellten Antrage... (Rufe: Unterstützungsfrage!) Ich bitte um Entschuldigung... ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag des Hrn. Dr. Sladkowský unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Excellenz Graf Rothkirch: Ich bitte, einen Augenblick. Ich vermuthe, daß das h. Landtagspräsidium den Antrag Sr. Excellenz des Hrn. Grafen Nostic als den weitergehenden vorausstellen wird; ich erkläre zu meiner Rechtfertigung, daß ich für denselben stimmen werde, und mir meinen Antrag bezüglich der Gehaltsbemessung als eventuell vorbehalte für den Fall, als der Antrag des Hrn. Grafen Nostic fallen sollte..


17

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ich beabsichtige in nachfolgender Weise die Abstimmung vorzunehmen. Vorerst über den Kommissionsantrag, wo die Systemisirung des Rathspersonals, und zwar der Räthe und Sekretäre mit den ziffermässigen Ansätzen der Gehalte behandelt wird; in dieser Beziehung hat der 1. Absatz der 1. Alinea des Kommissionsantrages keine Abänderung erlitten, es ist kein Amendement dazu gestellt worden, ich werde also über diese 1. Abtheilung bis incl. Sekretäre abstimmen lassen — über den Antrag der Kommission.

Dann werde ich in Betreff der Konzipisten abstimmen lassen, zuerst über die Zahl der Konzipisten und die Kategorien, weil in dieser Beziehung zwei Anträge gestellt worden sind, und wenn über die Kategorien und die Zahl der Konzipisten abgestimmt ist, werde ich in Betreff der Gehaltsbezüge abstimmen lassen, in welcher Beziehung ebenfalls mehrere Anträge gestellt worden sind.

Ich werde also zuerst über die Systemisirung der Räthe und Sekretäre sammt ihren Gehalten, wie sie von der Kommission beantragt sind, abstimmen lassen und zwar im folgenden Wortlaute:

(liest):

Das Rathstischpersonale wird wie folgt systemisirt:

1 Landesausschußrath mit

2000 fl.

2 Landesausschußrth. zu 1800 fl. mit

3600 fl.

1 Landesausschußrath mit

1600 fl.

2 Sekretäre zu 1400 fl. mit

2800 fl.

3 Sekretäre zu 1200 fl. mit

3600 fl.

Uřadnictvo konceptní systemisuje se takto:

1 rada výboru zemského s

2000 zl.

2 radové výboru zemsk. po 1800 zl.

3600 zl.

1 rada výboru zemského s

1600 zl.

2 tajemníci po 1400 zl.

2800 zl.

3 tajemníci po 1200 zl.

3600 zl.

Ich bitte also diejenigen Herren, welche für diesen Theil des l. Alinea stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen also zur zweiten Abtheilung des 1. Alinea; hier muß vor allem festgestellt werden die Zahl und die Kategorien der Konzipisten.

Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall hat einen Abänderungsantrag gestellt auf 3 Kategorien, jedoch 8 Konzipisten. Dr. Sladkowský hat jedoch 4 Kategorien beauftragt zu 2, während Se. Exc der Herr Oberstlandmarschall beantragt 2 Konzipisten zu 900 fl. 3 zu 800 fl. und 3 zu 700 fl. Der Antrag des Dr. Sladkowský beantragt 4 Kategorien, er ist daher der weitere und ich werde ihn daher früher zur Abstimmung bringen.

Exc. Graf Rothkirch: Ich würde mir erlauben anzutragen, bloß über die Zahl der Konzi pisten abstimmen zu lassen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ich bitte diejenigen Herren, welche für eine Anzahl von 8 Kozipisten stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Ich bitte aufzustehen.

(Geschieht).

Ich glaube, es ist die Majorität. (Rufe: Gegenprobe).

Ich bitte diejenigen Herren, welche gegen diesen Antrag sind, aufzustehen.

(Geschieht).

Der Antrag ist verworfen.

Die Majorität hat sich gegen denselben ausgesprochen.

Der Antrag des Herrn Dr. Sladkowský könnte jetzt nicht so zur Abstimmung kommen, wie er ihn beantragt, weil jetzt 4 Kategorien mit je 2 Konzipisten nicht möglich sind, indem die Zahl von 8 Konzipisten gefallen ist.

Dr. Sladkowský: Ich glaube, daß dieser mein Antrag beziehungsweise gestellt war, — was ich auch ausdrücklich gesagt habe, — als es beschlossen werden sollte, nach Antrag Sr. Exc., daß 8 Konzipistenstellen zu besetzen kämen und für den Fall, als die ser Antrag nicht angenommen werden sollte, ist es selbstverständlich, daß mein Antrag für die drei Kategorien zu gelten hätte, indem ich jedenfalls voraussetzen muß, daß nunmehr der Antrag Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls nicht mehr zur Abstimmung gelangen kann, indem die Zahl der Konzipisten mit demselben so verflochten ist, daß sie sich nicht mehr trennen läßt, denn, wenn ich mich recht erinnere, so beanträgt Se. Exc. drei Kategorien zu 2, 3 und 3 Konzipisten. Dieß läßt sich nicht mehr scheiden, nachdem 8 Konzipisten nicht sein dürfen. Bei meinem Antrage aber ist nichts mehr nöthig, als die 4. Kategorie wegzulassen und im Uebrigen bleibt es ganz so, wie ich es beantrage. Uebrigens erlaube ich mir nur noch zu bemerken, daß, wenn es befunden werden sollte, daß der Antrag Sr. Exc. des Herrn Grafen Nostic weitergehend ist, wie er wirklich höhere Gehalte beantragt, so habe ich nichts dagegen, wenn der Antrag Sr. Exc. früher zur Abstimmung gelangt.

Exc. Graf Rothkirch: Mein Antrag modi fizirt sich von selbst dadurch, da jetzt nur 6 Konzi pisten beliebt worden sind, daß für jede Kategorie zwei Konzipisten bleiben weiden. Ich habe auch bereits bei der Motivirung desselben erklärt, daß ich ihn nur eventuell für den Fall stelle, als der Antrag Sr. Exc. des Herrn Grafen Nostic verworfen wer den sollte.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Nachdem Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall seinen ursprünglichen Antrag dahin geändert hat, daß nunmehr, da nicht 8 Konzipisten bewilligt sind, die Kategorien, die er gestellt, ganz gleich gestellt werden, nämlich, daß in jede Kategorie zwei Konzipisten kommen, also in die 1. zwei, in die 2. zwei und in die 3. zwei.

Dr. Čížek: Prosím, ještě se nehlasovalo o návrhu komise ohledně počtu; bylo totiž osm

3


18

XXXllll. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

zavrženo, ale zdali jich šest má býti, nebylo posud přijato.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ich werde mir erlauben, den Antrag der Kommission, welcher dahin geht, daß nur 6 Konzipistenstellen systemisirt werden, zur Abstimmung zu bringen und bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen wollen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall und Herr Dr. Sladkowský beantragen, daß drei Kategorien zu je zwei Konzipisten gemacht werden. Die Kommission beantragt dieß auch. Ich bitte also darüber abzustimmen, ob diese drei Kategorien beliebt werden, nämlich drei Kategorien und in jeder Kategorie zwei Konzipisten.

Wird dieser Antrag angenommen, so werden wir dann über die Gehalte abstimmen. Ich bitte diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Jetzt sind wir bei den Gehalten.

In Betreff der Gehalte ist hier ein Antrag Sr. Exc. des H. Grafen Albert Nostic, welcher die höchsten Gehalte beantragt, nämlich 2 in der 1. Kategorie mit 1000 fl., in der 2. mit 900 fl., in der 3. mit 800 fl., jedoch mit Hinweglassung der Quinquennalzulage.

Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall beantragt zwei Koncipisten mit 900 fl., zwei mit 800 fl. und zwei mit 700 fl.; beantragt aber dazu noch die Quinquennalzulage.

Exc. Graf Albert Nostic: Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich in meinem Antrage von der Quinquennalzulage gar Nichts gesagt habe, sondern, daß ich mich bei Motivirung meines Antrages gegen die Quinquennalzulage ausgesprochen habe. Es ist in meinem Antrage von der Quinquennalzulage keine Rede und ich werde auch bei dem Absatze von der Ouinquennalzulage dagegen stimmen, sowie ich der Ansicht bin, daß nach meinem Antrage die Quinquennalzulage zu entfallen hätte.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ich werde diesen Antrag, da er ein ablehnender ist, nicht zur Abstimmung bringen.

Der Antrag Sr. Exc. des Hrn. Grafen Alb. Nostic geht dahin, daß in der 1. Kategorie Koncipisten mit einem Gehalte von 1000 fl. systemisirt weiden, in der 2. mit 900 fl. und in der 3. mit 800 fl.

jeho Exc. pan hrabě Nostic ponavrhuje, aby v první kategorii koncipisté byli systemisováni s platem ročním 1000 zl., v druhé s 900 zl. a v třetí s 800 zl.

Ich werde diesen Antrag zur Abstimmung brin gen und bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage der Exc. Hrn. Grafen Albert Nostic zustimmen....

Dr. Schrott: Ich bitte ums Wort zur Abstimmung.

Ich wäre für meine Person geneigt für den Antrag Sr. Exc. des H. Grafen Nostic zu stimmen, wenn ich die Ueberzeugung hätte, daß dann wirklich die Quinquennalzulage wegfällt. In dieser Lage kann mancher Andere auch sein. Es ist, glaube ich. nicht gut thunlich, über diese Anträge zuerst allein abstimmen zu lassen, und umgekehrt ist es ebenso schwierig zuerst über die Quinquennalzulageund später über die Gehaltsstufe abstimmen zulassen.

Ich glaube daher, um aus diesem Dilemma herauszukommen, könnte man die Abstimmung so einrichten, daß zuerst im Ganzen so abgestimmt wird, über den Antrag Sr. Excell. des Hrn. Grafen Nostic mit ausdrücklicher Ausschließung der Quinquennalzulage.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter:

Ich könnte diese Art der Abstimmung nicht zulassen, indem das ein ablehnender Antrag ist, wie Se. Exc. selbst ausgesprochen hat und diejenigen Herren, welche für die Gehaltsstufen stimmen, gegen die Quinquennalzulage stimmen können.

Se. Excellenz Graf Albert Nostic: Ich will noch ein Wort über meinen Antrag sprechen. Wenn das h. Haus nichts dagegen hat, daß ich meinen Antrag reformire, nach dem die Debatte geschlossen ist so würde ich ihn dahin konformiren und nehme keinen Anstand zu meinem Antrage noch anzuhängen "dagegen mit Quinquennalzulagen nicht zu systemisiren sind." was als Schluß zu meinem An trage beizufügen wäre.

Exc. Graf Clam Martinic: Der korrekteste Vorgang glaube ich. wenn vor der Abstimmung ein Wort erlaubt ist, wäre der, daß der Antrag des Grafen Nostic als Abänderungsantrag zum Antrage der Kommission und zwar von der Stelle 2 "Koncipisten zu 800 fl. bis zu Ende betrachtet wird.

Ich glaube, das ist der eigentlich korrekteste Vorgang, weil allerdings Ablehnungsanträge nicht zur Abstimmung gelangen können.

Ich muß mich aber dagegen aussprechen, daß die Weglassung eines Passus aus einer Alinea oder einer Alinea aus einem ein Ganzes bildenden Antrage als ablehnend aufgefasst wird.

Es ist ein Abänderungsantrag; ich glaube, es kann nur so ausgefasst werden, daß in diesen und ähnlichen Fällen den Schwierigkeiten vorgebeugt werde, wenn man konsequent daran festhält, daß Abänderungsanträge als Ganzes, so wie sie gestellt sind, zur Abstimmung gelangen, und an die Stelle desjenigen, was damit eliminirt werden soll. gesetzt werden.

Beim Antrage des Hrn. Grafen Nostic ist über die Stelle "über die Koncipisten und das weitere Alinea abzustimmen.

Nun in dieser Weise möchte ich die Abstimmung beantragen, es sei nämlich als Abänderungsantrag des Kommissionsantrages zu bettachten.


19

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Dr. Sladkowský: Ich kann mich mit der ebengeäuherten Ansicht nicht einverstanden erklären. Ich glaube, gerade nach der Aeußerung des H. An tragstellers selbst, war es nicht so aufzufassen, daß sein Antragnothwendiger Weise das 2. Alinea ausschließt; der H. Antragsteller selbst erklärt, er habe davon nicht gesprochen, nicht darauf hingewiesen, sondern, er habe nur einfach den Antrag gestellt und ausdrücklich bloß zur Motivirung davon gesprochen, daß er für eine Quinquennalzulage nicht stimmen werde, aber sein Antrag sei eigentlich nur gestellt, um dieses von 2 Koncipisten bis zum Ende dieser Alinea zu ersetzen.

Nun aber, glaube ich, werden wir allen Verlegenheiten sehr gut dadurch vorbeugen können, wenn zuerst über den Antrag Sr. Exc. des Graf. Albert Nostic abgestimmt wird, in Verbindung mit dem 2. Alinea des Kommissionsantrages, und wenn dieser Antrag nicht durchgeht, dann über den Antrag Sr. Excellenz des Grafen Nostic ausschließlich, weil man es eben nicht weiß, ob der Antrag Sr. Excellenz den Kommissionsantrag enthalte oder ihn ersetzen soll, oder nur die Höhe modifiziren soll.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. BěIský: Ich muß das h. Haus bitten.....

Ex. Graf Albert Nostic: Das hohe Haus wird sich vielleicht der Ansicht anschließen, daß wenn man Zubesserungen macht, man sie deßwegen in das 2. Alinea stellt, weil im 1. Alinea keine gemacht worden ist; das wird dann von selbst abgelehnt; wenn mein Antrag angenommen wird, ist das 2. Alinea von selbst verworfen.

Ich werde jetzt, wenn mein Antrag angenom men wird, gegen das 2. Alinea stimmen. Es ist möglich, daß das 2. Alinea angenommen wird, es passt aber dann gar nicht mehr, es kann nicht aufgenommen werden, weil die Ziffer gar nicht passt. Das 2. Alinea spricht von Ziffern von 600, 700, 800 fl. und wenn mein Antrag angenommen wird, passen sie gar nicht mehr, und es wird sich von selbst ergeben, daß der 2. Antrag, nachdem keine Modifikation gestellt wird, verworfen wird, weil er nicht mehr passt auf den 1. Antrag.

Oberstlandmarschall-Stellvertrerer Dr. BěIský: Se. Excellenz Graf Albert Nostic hat in seinem Antrage, der schriftlich vorliegt, zum 2. Alinea gar keinen Zusatz gemacht, hat von ihr nicht gesprochen, sondern einfach von Gehaltsstufen der Koncipisten. Ich glaube also, über diesen Antrag, so wie er ist, um die Geschäftsordnung ganz strickt zu hand haben, zuerst abstimmen zu lassen, dann erst über das 2. Alinea.

Ich bitte diejenigen Herren, welche gegen die Quinquennalzulage sind....

Dr. Rieger: Ich glaube doch nicht, daß das h. Haus sich eine Stunde aufhalten soll, wenn Se. Excellenz sagt, er sei bereit diesen Beisatz einzusetzen, daß die Quinquennalzulage ausgeschlossen wird, so halten wir uns doch nicht eine Stunde wegen dieser Formalität auf.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ist das hohe Haus einverstanden, daß dieser Zusatz in dem Antrage Sr. Excellenz des Graf Albert Nostic aufgenommen werde?

Ich werde darüber abstimmen lassen.

(Geschieht).

Es ist die Majorität. —

Der Antrag Sr. Excellenz des Grafen Albert Nostic, wie er jetzt zur Abstimmung gebracht wird, lautet:

"Die Gehalte der Konzipisten sind folgendermassen zu bestimmen:

Die erste Kategorie auf

1000

die zweite " "

900

die dritte " "

800

Quinquennalzulägen haben zu entfallen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag Sr. Excellenz des Grafen Albert Nostic sind, die Hand zu erheben.

Das Resultat ist zweifelhaft. —

Ich bitte aufzustehen.

(Geschieht.)

Bitte um die Gegenprobe.

Der Unterschied zwischen der Stimmenzahl ist so unbedeutend 86 und 87, daß ich glaube, es wird eine namentliche Abstimmung nothwendig sein.

Die namentliche Abstimmung wird stattfinden. Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag Sr. Exc. des Grafen Albert Nostic sind, mit "Ja" zu stimmen, diejenigen Herren, welche dagegen sind, mit "Nein" zu stimmen.

Ti páni, kteří souhlasí s návrhem J. Exc. hraběte Alberta Nostice, ať hlasují slovem "ano" a kteří jsou proti, ať hlasují slovem "Ne."

(Sekretář sněmu Schmidt čte jména.)

Fürst-Erzbischof zu Prag. Ja.

Bischof zu Budweis. Ano.

Bischof zu Königgrätz.

Bischof zu Leitmeritz.

Rector Magnificus der Prager Universität. Ano.

Adam Hermann, Nein.

Achrenthal Johann, Freiherr. Nein.

Bachofen von Echt, Klemens.

Becher Franz. Ja.

Beer Jakob, Kreuzherrnordens-General. Ja.

Bělský Wenzel, JUDr., Bürgermeister.

Benoni Joseph. J. U. C. Ne.

Berger Maximilian. Ano.

Bethmann Alexander, Freiherr.

Bibus Peter Franz, Kreisgerichtsrath. Nein.

Bohusch u. Ottoschütz Wenzel, Ritter v.

Brauner Franz, J. U. Dr. Ano.

Brinz Alois, Prof. Nein.

Chotek Rudolf, Graf. Ja.

Cla,-Martinitz Heinrich, Graf. Ja.

Claudi Eduard.

Conrath August. Nein.

Černin Jaromir, Graf.

Černin Ottokar, Graf. Ja.

Čížek Anton, J. U. Dr. Ano.

3*


20

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Cupr Franz, Dr. Phil. Ne.

Daneš Franz, Pfarrer. Ano.

Desfours-Walderode Franz, Graf. Ja.

Daubek Eduard. J. U. Dr. Ja.

Dotzauer Richard. Nein.

Dwořák Simon, k. k. Bergkommissär. Ano.

Eisenstein August, Ritter von. Ja.

Eisenstein Wenzel, Ritter von. Ja.

Eyssert Adalbert. Nein.

Faber Karl.

Fingerhut Adalbert.

Fleischer Alexander. Med. Dr. Nein.

Forster Eman., J. U. Dr. Nein.

Frič Joseph, Ano.

Fürstenberg Emil, Fürst. Ja.

Fürstenberg Maximilian, Fürst.

Fürstl Rudolf. Nein.

Fürth J. W. Nein.

Gabriel Joseph, J. U. Dr. Ne.

Görner Anton, J. U. Dr. Ja.

Göttl Hugo. Nein.

Götzel Josef. Ano.

Grohmann Virgil, Phil. Dr.

Groß Robert. Phil. Dr. Nein.

Grüner Ignaz, k. k. Statth.-Rath.

Grünwald Wendelin, J. U. Dr. Ne.

Gschier Anton. J. U. Dr.

Haas Eusebius. Ja.

Hamernik Joseph, Med. Dr.

Hanisch Julius, J. U. Dr. Nein.

Harrach Franz, Graf. Ja.

Harrach Johann, Gras. Nein.

Hafner Leopold, Ritter v. Artha. Nein.

Haßmann Theodor, J. U. Dr.

Hawelka Mathias, k. k. L.-G.-Rath.

Heinl Marian, Abt. Ja.

Herbst Eduard, J. U. Dr., Prof. Nein.

Herrmann Franz, Realschullehrer. Nein.

Hille Wolfgang. Nein.

Hoffmann Gustav. Ja.

Hödl Joh. Nein.

Höfler Konstantin, Dr. Nein.

Jaksch Anton. Med. Dr. Ja.

Jelinek Karl. k. k. Direktor d. Sternwarte. Nein.

Jeřábek Johann, J. U. Dr. Ne.

Jílek Johann. Ne.

Jindra Jakob, Pfarrer. Ano.

Jiránek Josef. Ne.

Kail Kajetan, Kaufmann. Nein.

Kalina Mathias, Ritter von Jäthenstein. Nein.

Kinský Frd., Karl, Graf. Ja.

Kirschner Karl. Ja,

Klaudy Leopold, J. U. Dr.

Klawik Franz. Ne.

Klier Franz, J. U. Dr. Ja.

Klimesch Joseph. Ano.

Kodým Filip Stanislaus, Dr. Ne.

Kolowrat-Krakovský Johann, Graf. Ja.

Kopetz Heinrich, Ritter von. Nein.

Korb v. Weidenheim Franz, Freiherr.

Korb v. Weidenheim Karl, Ritter. Nein.

Kordina August, Med. Dr. Ano.

Kral Josef, Med. Dr. Ne.

Kralert Franz, Med. Dr. Ne.

Kratochwíle Johann, J. U. C. Ano.

Kratochwyl Wenzel.

Krause Ignaz. Nein.

Krejčí Peter Franz, Weihbischof. Ano.

Krejčí Johann. Prof. Ano.

Kreuziger Vincenz. Ano.

Křiwanek Eduard. Nein.

Krouský Johann, Ano.

Kuh David. Nein.

Lambl Joh. B., Prof. Ano.

Laufberger Franz. k. k. Statth.-Rath. Nein.

Ledebour Adolf, Graf. Ja.

Leeder Friedrich, k. k. Bezirks-Vorsteher. Ja.

Lill v. Lilienbach Alois, k. k. Ministerialrath.

Limbek Johann, Ritter von, J. U. Dr. Nein.

Limbek Karl. Ritter von, k. k. L.-G.-Rath. Nein.

Lippmann Josef. Ja.

Lobkowitz Georg, Fürst.

Lobkowitz Moriz, Fürst.

Lumbe Josef, Dr. Ja.

Macháček Josef. Ano.

Maiersbach Adolf, Ritter von. Ne.

Mallowetz Ernst, Freiherr. Ja.

Maresch Anton, k. k. Bezirks-Vorsteher. Ne.

Maresch Johann, k. k. Schulrath, Nein.

Matouschowsky Alois, Pfarrer. Ano.

Mayer Anton, Dr. und Prof. Ne.

Mayer Ernst, Med. Dr. Nein.

Miesl Johann v. Zeileisen, k. k.Bez.-Vorst.

Mladota von Solopisk Franz, Freiherr. Ja.

Náhlovský Johann. Ne.

Neradt Franz. Nein.

Neumann Wenzel. Nein.

Neupauer Karl, Ritter von.

Nostiz Albert, Graf. Ja.

Nostitz Erwein, Graf. Ja.

Nostitz Joseph, Graf. Ja.

Nostitz Hugo, Graf. Ja.

Obst Gustav, J. U. Dr. Nein.

Oliva Alois. Ano.

Palacký Franz, Dr. Ano.

Palme Joseph.

Pankratz Franz, J. U. Dr.

Peche Joseph Karl, Ritter von. Ja.

Pfeiffer Josef. Nein.

Platzer Wilhelm, Pfarrer. Ano.

Plener Ignaz, Edler von.

Podlipský Joseph, Med. Dr. Ano.

Pollach Stephan, f. e. Rath. Nein.

Porak Anton, Med. Dr. Ano.

Pour Wenzel. Ne.

Prachenský Joseph, J. U. Dr. Ano.

Ptačovský Karl. Ne.

Purkyně Johann, Dr., Prof. Ano.

Redlhammer Eduard. Nein.

Reichert Wenzel, J. U. Dr. Ano.


21

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII sezení 4. ročního zasedání 1866.

Nieger Franz Ladislaw, J. U. Dr. Ano.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr. Ja.

Rößler Anton. Ja.

Rosenauer Wenzel.

Roth Hieronymus, J. U. Dr.

Roth Karl. J. U. Dr. Ano.

Rothkirch-Panthen Karl, Graf. Ja.

Rotter Johann, Abt. Ja.

Řezáč Franz, P. Ne.

Sadil Libor. Nein.

Sandtner Johann, k. k. Bez.-Vorsteher. Nein.

Schowanek Antun, J. U. Dr., k. k. Notar. Ano.

Seidl Emanuel, Med. Dr., k. k. Prof.

Seidl Wenzel, k. k. Bez,-Gerichts-Adjunkt. Ano.

Seifert Wenzel. Nein.

Seitl Franz. k. k. O.-L.-G.-Rath. Nein.

Siegmund Frz. Nein.

Sladkowský Karl, J. U. Dr. Ano.

Slawík Joseph. Ne.

Škarda Jakob, J. U. Dr. Ano.

Stamm Ferdinand, J. U. Dr. Nein.

Staněk Johann B., Prof.

Stangler Joseph.

Stark Johann Ant., Edler v. Nein.

Steffens Peter. Nein.

Sternberg Jaroslaw, Graf.

Stickl Sigmund, J. U. Dr. Nein.

Stöhr Anton, J. U. Dr.

Stradal Franz, J. U. Dr. Ja.

Sträruwitz Adolph Ritter v. Nein.

Suida Franz.

Swatek Laurenz, J. U. Dr. Ano.

Schary Johann Michael. Nein.

Šembera Alois, Prof. Ne.

Šicha Joseph, Med. Dr. Ano.

Šlechta Anton, J. U. Dr.

Schlöcht Johann. Ja.

Schmatz Heinrich, J. U. C. Nein.

Schmeykal Franz, J. U. Dr. Ja.

Schmidt Anton, k. k. Notar. Ne.

Schöder Ant., Med. Dr. Nein.

Schönborn Erwein, Graf. Ja.

Schrott Joseph, Dr. und Prof. Ja.

Schubert Eduard, J. U. Dr. Nein.

Schwarzenberg, Adolph, Fürst.

Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst.

Schwarzenberg Karl, Fürst. Ja.

Schwestka Franz, J. U. Dr.

Taasse Eduard, Graf,

Tachezy Ad. Nein.

Taschek Franz, k. k. Hofrath. Nein.

Tedesco Ludwig, Med. Dr. Ja.

Tetzner Gustav. Nein.

Theumer Emil. J. U. Dr. Nein.

Thomas Leopold.

Thun-Hohenstein Franz, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Leo, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Leopold, Graf.

Thun-Hohenstein Theodor, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Oswald, Graf.

Thurn-Taxis Hugo, Fürst. Ja.

Tomek Wenzel, Prof.

Tomíček Karl, J. U. Dr. Ne.

Tonner Emanuel, Prof. Ano.

Trojan Prawoslaw, J. U. Dr. Ano.

Ullrich. Nein.

Urbanek Ferd. Ano.

Voith Ferd., Freiherr, k. k. Statth.-Rath. Nein.

Volkelt Johann, J. U. Dr. Nein.

Waclawik Alois. Ano.

Waidele Ernst. Edler von Willingen.

Waldstein Ernst, Graf. Ja.

Wanka Wenzel. Edler v.

Wenisch Johann, Ritter. Nein.

Wenzig Joseph, Schulrath. Ano.

Westphalen Friedr. Graf. Ja.

Wiener Fried., Dr. Nein.

Wojáček Anton. k. k. Sts.-Anw.-Subst. Ne.

Wokaun Franz, k. k. Landesgerichtsrath, Ne.

Wolf Josef, Gym.-Prof. Nein.

Wolfrum Karl. Nein.

Wolkenstein Karl, Graf. Ja.

Worowka Wenzel, J. U. Dr. Nein.

Wratislaw Joseph, Graf. Ja.

Wucherer Peter, Freiherr, k. k, Hofrath. Ja.

Zap Karl WI., Prof. Ano.

Zatka Ignaz Ne.

Zedtwitz Karl M., Graf. Nein.

Zedtwitz Kurt, Graf.

Zeidler Hieron., Freih., Abt. Nein.

Zeithammer Ottokar, Prof. Ano.

Zelený Wenzel, Prof. Ne.

Zehner Vincenz, Freiherr. Nein.

Zikmund Joseph,Ano.

Žák Johann, J. U. Dr.

Das Resultat der Abstimmung ist Folgendes: Für den Antrag haben gestimmt 96; dagegen 95. Der Antrag ist also angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

II. Hilfsämter.

Die drei Leiter der Hilfsämter bitten in der der Kommission zugewiesenen Petition Nr. 671 um eine Aufbesserung ihrer Besoldungen, weil der Geschäftsstand von im Jahre 1861 eigelaufenen 7811 Geschäftsstücken, im Jahre 1865 ohne den 8000 brevi manu-Stücken, welche, den Manipulationsämtern gleiche Mühe wie wirkliche Exhibiten machen, auf 19702 gestiegen ist, ihre Bezüge sich aber mit Rücksicht auf die bewilligt gewesenen Theuerungsbeiträge nach der beantragten Regulirung bei dem Registrator bloß um 45 fl., bei dem Expeditor um 160 fl. und bei dem Einreichungsprotokollisten um 35 st. verbessern sollen, was zu der um das dreifache gestiegenen Arbeit in keinem Verhältnisse stehe, dieselben durch 10 Jahre unentgeltlich gedient haben, und während anderer 10 Jahre jede Besetzung sistirt war, endlich selbst die Bezüge des Registrators nur denen eines revidirenden Buchhaltungs-Offi-


22

XXXIIl. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

zialen gleichgestellt, die der beiden andern aber noch geringer seien.

Letztere Behauptung beruht, jedoch auf einem Irrthum, indem der höchste Gehalt eines Buchhaltungs-Offizialen nur mit 1000 fl. beantragt ist.

Vor dem J. 1861 hat der Gehalt des Registrators 1050 fl. des Einreichungsprotokollisten 840 fl. und jener des Expeditors 735 fl. betragen. Die Theuerungszuschüsse können, da solche wiederruflich waren, in dem Gehalte nicht eingerechnet werden.

Die dermal mit 1200 fl., 1100 fl. und 1000 fl. beantragten Bezüge sind daher jedenfalls höher, wenn auch vielleicht nicht ganz im Verhältnisse mit der Zunahme des Geschäftes.

Gestützt auf die in dem Berichte vom 4. Mai 1864 entwickelten Gründe ist die Kommission dem dort gestellten Antrage auf Auflassung der Stelle eines Hilfsämterdirektor mit 7 gegen 2 Stimmen, den weiteren Anträgen aber einstimmig beigetreten.

Durch die auf diese Weise zu erzielende Ersparniß von 1200 fl., wird es möglich, den drei Vorstehern der Hilfsämter im Wege einer Gehaltserhöhung ein Entgelt für die ihnen, in Folge jener Auflassung zuwachsenden Geschäfte, wie auch dem Expedits-Adjunkten für seine insbesondere während der Landtagssession angestrengtere Dienstleistung, und zwar ohne einer Belastung des Landes zuzuweisen; indem von der seiner Zeit in Ersparung kommenden 1200 fl. nach Abrechnung dieser Erhöhungen noch immer 700 fl. erübrigen werden.

Durch die Kreirung der zwei Praktikantenstellen a 300 fl. wird gleichfalls keine Vermehrung der Auslagen herbeigeführt, indem die dagegen aufzulassenden zwei Diurnisten jeder ein Taggeld von 1 fl. bezieht.

Es wird daher angetragen:

Ein h. Landtag wolle beschließen:

1. Die Systemisirung der mit dem Berichte vom 14. Februar 1863 Z. 2998 für die Hilfsämterbeantragten Dienstposten mit den angesetzten Gehaltsbezügen werde gegen dem genehmigt;

2. daß die Stelle eines eigenen Hilfsämterdi rektors aufgelassen, Franz Radon bei der nächsten sich ergebenden Gelegenheit auf einen anderweitigen Dienstposten jedoch unbeschadet seines Charakters und seines Gehaltes unterbracht, die von ihm bis dahin besorgten auf eines der drei Hilfsämter, das Protokoll, Expedit oder die Registratur bezugnehmenden Geschäfte alsdann von den Vorstehern derselben, die auf alle drei bezugnehmenden aber von dem Registrator besorgt, diesem dagegen der Titel eines Registraturs-Direktors verliehen, dann der Gehalt desselben auf 1460 fl., jener des Expeditors auf 1200 fl. jener des Protokollisten auf 1100 fl. und jener des Expedits-Adjunkten auf 900 fl. erhöht werde;

3. daß zwei Kanzleipraktikantenstellen mit einem Gehalte von jährlichen 300 fl. gegen Auflassung zweier Diurnisten, u. zw.: eine für die Registratur, die andere für das Einreichungsprotokoll systemisirt werde.

In Folge des im Eingang vom h. Landtage genehmigten Vorgange, werde ich mir erlauben den Antrag für das Landesarchiv erst nach dem gefassten Beschlusse in Vorschlag zu bringen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Slavný sněme račiž se usnesti takto:

1. Zřízení míst úřadnických při pomocných úřadech, navržené ve zprávě ze dne 14. února 1863 č. 2998, i s platy pro tato místa schvaluje se s výminkou,

2. že zrušiti se má místo zvláštního ředitele pomocných úřadů, František Radon že dán býti má při nejbližší příležitosti na jiné místo úřadnické, anižby se mu stala ujma na hodnosti úřadní a na platu, práce jemu posud přidělené, jež se vztahují k jednomu z tří pomocných úřadů, zvlášť k protokolu podacímu, k výpravně neb spisovně, že pak konati mají přednostové těchto úřadů, pokud se však vztahují společně ke všem třem úřadům, že konati má registrátor, že mu však má dán býti titul ředitele spisovny a plat jeho na 1400 zl., plat expeditora na 1200 zl., plat protokolisty na 1100 zl. a plat adjunkta výpravny na 900 zl. zvýšen býti;

3. že zříditi se mají dvě místa kancelářských praktikantů s ročním platem 300 zl. a to jedno pro spisovnu a druhé pro podací protokol, naproti tomu že propustiti se mají dva diurnisté.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bělský: Ich lasse noch vorlesen den Status des Personales für Hilfsämter, so wie er beantragt wird vom Landesausschusse im Berichte vom 14. Feber 1863.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Pomocné úřady zemského výboru:

1 ředitel pomocných úřadů s

1200 zl.

1 protokolista s

1000 zl.

1 pomocný adjunkt s

800 zl.

1 registrátor s

1200 zl.

1 registrant s

800 zl.

1 expeditor s

1100 zl.

1 expediční adjunkt s

800 zl.

5 kancelistů po 600 zl.

3000 zl.

12 úřadníků úhrnem

9900 zl.

Hilfsämter des Landesausschusses:

1 Hilfsämterdirektor mit

1200 fl.

1 Einreichungs-Protokollist mit

1000 fl.

1 Einreichungsprotokollsadjunkt mit

800 fl.

1 Registrator mit

1200 fl.

1 Registrant mit

800 fl.

1 Expeditor mit

1100 fl.

1 Expeditionsadjunkt mit

800 fl.

5 Kanzelisten zu 600 fl.

3000 fl.

12 Beamten in Summa

9900 fl.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter Dr. Bělský: Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall hat sich zu diesem Antrage vormerken lassen. — Bitte — Se. Excellenz!

Exc. Graf Rothkirch: Nachdem so eben ge-


23

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

fassten Beschlusse des hohen Hauses ist bereits dem Landesausschusse eine Arbeitskraft entzogen worden, die Geschäfte des Landesausschusses haben sich entschieden vermehrt, sie haben sich so wesentlich vermehrt, auch durch die Errichtung der Hypothekenbank; daß sie den Referenten sowohl, als auch seinen Koncipienten sehr bedeutend in Anspruch nahmen: namentlich einem Referenten des Landesausschusses wirklich eine sehr bedeutende Arbeitszulage zugewendet haben.

Wenn nun der Antrag der Kommission dahin geht, den Hilfsämterdirektor auch zu streichen, so werden zwei wesentliche Arbeitskräfte dem Konceptsgeschäfte entzogen.

Weil ein großer Theil der Geschäfte nach dem Antrage der Kommission dem Landesausschußrath oder überhaupt den Konceptsbeamten zugewiesen werden soll. so glaubt die Kommission, daß die übrigen Geschäfte sich unter die Vorstände der Hilfsämter selbst vertheilen.

Ich muß ganz entschieden für die Beibehaltung der Hilfsämterdirektoren einstehen.

Bereits im Minoritätsvotum, welches bei dem ersten Kommissionsbericht erstattet wurde, sind Gründe geltend gemacht worden, die für die Beibehaltung der Hilfsämterdirektoren sprechen.

Diese Gründe aber verstärken sich noch durch die jetzigen Umstände, weil ich eben bemerkt habe, daß der Landesausschuß wirklich keine Konceptsarbeitskraft mehr entbehren kann, ohne in Verlegenheit zu kommen.

Ich habe die Ueberzeugung über die Nothwendigkeit der Beibehaltung der ursprünglich beantragten Koncipienten ausgesprochen, und kann durch die dagegen angeführten Gründe keines Besseren belehrt werden, um so mehr, als die Daten, auf welche sich der Herr Berichterstatter am Schluß seiner Rede beruft, dort wesentlich auf das Jahr 1863 beschränkt wurden und die Verhältnisse des Jahres 1864 und 1865, die wesentlich maßgebend sind, nicht zur Geltung gekommen sind.

Der Hilfsämterdirektor hat eine Menge von Arbeiten zu besorgen, die vielleicht im Detail gering aber durch die Menge sehr bedeutend werden.

Es ist das eine Einrichtung, die ich als vollkommen zweckmässig anerkennen muß, die sich b währt hat und die sich im weiteren Verlaufe der Wirksamkeit des Landesausschusses wohl noch prägnanter herausstellen wird.

Ich bitte zu bedenken, wie nothwendig es ist, daß über die 3 Hilfsämter des Landesausschusses eine Aufsicht besteht, bezüglich der großen Anzahl des Diurnistenpersonals sowohl, als auch bezüglich der Dienstvertheilung, Beschaffung, Verwendung. Verrechnung des großen Materiales. Schreibrequisiten, Tinte, Federn etc. für Kanzleierfordernisse eine längere Zeit in Anspruch nimmt, und besondere Genauigkeit und Pünktlichkeit erfordert.

Es können durch entsprechende Verwendung des Betreffenden dem Landesfond bedeutende Beträge erspart werden.

Der Hilfsämterdirektor hat nebst der Bestellung des Beheizungsbedarfes nicht allein für dieses Haus, sondern auch für die Landesbuchhaltung, Landeskassa und für die übrigen Anstalten zu besorgen, und die diesfälligen Offeithandlungen zu leiten, und ist dem betreffenden Referenten, der das Oekonomikum des Hauses zu leiten hat, zur Seite gestellt, um seine Anordnungen auszuführen, die pünktliche Ausführung derselben zu überwachen.

Da so viele Gebäude in Administration des Landesausschusses stehen, so kommen dergleichen Angelegenheiten sehr häufig vor.

Ich erwähne ferner die Thätigkeit und Anspruchnähme des Hilftämterdirektors während der Dauer der Landtagssession, wo ihm natürlich die Herrichtung aller Lokalitäten, die Beschaffung aller Bedürfnisse, die Besorgung aller häuslichen Angelegenheiten des Landtages obliegt.

Ich glaube, es ist sehr gut, alle diese Geschäfte in einer Hand zu koncentriren, und nicht in verschiedene Abtheilungen zu zersplittern, und dadurch eine getheilte theilweise auch eine minder entsprechende Versehung derselben herbeizuführen, namentlich geht es nicht an dieses Geschäft irgend einem anderen Individuum zuzuweisen, wie die Kommission z, B. beantragt, den Registratursdirektor damit zu betrauen ohne Rücksicht auf die Persönlichkeit, die gegenwärtig diesen Posten begleitet; aber zu diesen Geschäften gehört ein eigenes Geschick und Eignung, die ein sonst noch so verläßlicher, braver Beamte nicht immer besitzt, daher man auch nicht immer an eine für andere Zwecke bestimmte Stelle jene Geschäfte knüpfen kann, sondern für diese eine eigene Person bestellen muß.

Uebrigens ist namentlich der Registratursdirektor so sehr in Anspruch genommen, daß ich kaum glaube, daß er im Stande wäre, diese zahlreichen Nebengeschäfte, welche jetzt dem Hilfsämterdirektor obliegen, und welche ihm zugetheilt werden sollen, zu besorgen.

Zu dem würde augenblicklich auch keine Ersparung dadurch erzielt werden, solange nicht die anderweitige Unterbringung des Hilfsämterdirektors stattgefunden haben wird. Ich kann daher namentlich jetzt, wo faktisch ein Konzeptsindividuum dem Landesausschuß entzogen worden ist, bei den vermehrten jetzigen Geschäften, die namentlich bezüglich der Qualität und Intensität der Arbeiten zugenommen haben, nur die Uiberzeugung aussprechen, daß die Einstellung des Hilfsämterdirektors eine Kalamität für den Landesausschuß wäre. Dagegen stimme ich dem Antrage der Kommission bei, bezüglich der Gehaltsbemessung für die Registratur-Expeditleiter und Leiter des Einreichungsprotokolles; ich würde mir jedoch den Antrag erlauben, daß diese Beträge, als Gehaltskategorie systemisirt werden, mit 1400, 1200 und 1100 fl., ohne zu sagen, für den Registraturdirektor werden 1400 und für den Expedit-


24

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

leiter 1200 und für den anderen 1100 fl. bestimmt, sondern diese 3 Gehaltskategonen festzustellen und es dem Landesausschusse anheim zu geben, die Einreihung sowohl als die Vorrückung in diese Gehaltskategorien zu bestimmen.

Es scheint mir sehr zweckmässig zu sein, daß die Gehalte nicht an die betreffenden Stellen fixirt, sondern daß bloß Gehaltskategorien festgestellt werden und dadurch dem Landesausschuß die Möglichkeit gegeben werde, bei der Neubesetzung einer solchen Stelle den bereits länger und älter dienenden in eine höhere Kategorie vorrücken zu lassen und den Neueintretenden dann einen niedrigeren Betrag anzuweisen.

Dagegen würde ich mir den Antrag erlauben, die Stelle eines Hilfsämterdirektors zu belassen, und zwar mit der Ginrechnung seiner bisher bezogenen Funktionszulage von 300 fl.; den Gehalt des Hilfsämterdirektors auf 1500 fl. festzustellen. Die beantragte Titulatur Registraturdirektor müsste selbstverständlich entfallen.

Gegen den Antrag, daß 2 Kanzleipraktikanten mit 300 fl. aufgenommen werden, muß ich mich jedoch entschieden aussprechen, ich halte es für viel angemessener, das bisherige System der Diurnisten konsequent durchzuführen, und nicht 2 Kanzleipraktikanten einzuschieben, die den Landesausschuß veran lassen müßten, länger dienende und praktisch bewährte Diurnisten bei erledigten Stellen jenen aufgenommenen Kanzleipraktikanten nachzusetzen.

Ich sehe die Nothwendigkeit einer solchen Neuerung nicht ein, denn die bisherige Uibung hat sich bewährt und ich glaube, es ist viel besser, es bei derselben zu belassen.

Wir haben sehr tüchtige Diurnisten und es liegt natürlich in ihrem Interesse, sich durch Thätigkeit in der Verwendung hervorzuthun, um An spruch auf Beförderung auch in die Registratur ma chen zu können.

Ich stelle daher den Antrag, "der hohe Lan tag wolle beschließen, nach dem Absatze 1 des Kommissionsantrages zu setzen: der Kommissionsantrag lautet:

Der h. Landtagwolle beschließen, die Systemisirung der mit dem Berichte vom 14. Februar ec. für die Hilfsämter beantragten Dienstposten mit den angesetzten Gehaltsbezügen werde gegen dem ge nehmigt: da wäre nach meinem Antrage statt dem Absatze 2 und 3 zu setzen:

1. Daß der Gehalt des Hilfsämterdirektors per 1200 fl. mit der Einrechnung einer Funkzionszu lage von 300 fl. auf 1500 fl. festgestellt, 2. für den Vorstand der Registratur des Expedits- und Einreichungsprotokolles der Gehalt von 1400, 1200 und 1100 fl. systemisirt — die Einreihung resp. die Vorrückung in diesen Gehaltsabstufungen aber dem Landesausschusse überlassen — endlich 3. der Gehalt der Expeditadjunkten auf 900 erhöht werde.

Oberstlandmarschall: H. Baron Voith!

Baron Voith: Ich habe bereits in der Kommission, deren Mitglied zu sein ich die Ehre hatte, meine Ansicht dahin ausgesprochen, daß ich für die Auflassung des Hilfsämterdirektors durchaus nicht stimme.

Ich muß mich vielmehr der Ansicht des Herrn Vorredners, Sr. Excellenz unseres hochverehrten H. Oberstlandmarschalls, welcher auf Beibehaltung dieser Stelle anträgt, zur Gänze anschließen.

Ich erlaube mir nur in Kürze auf die Gründe zurückzugehen, welche die Kommission für ihren Antrag geltend macht. Die Kommission, d. h. die Majorität der Kommission behauptet nämlich, daß die Stelle eines Hilfsämterdirektors entbehrlich sei, und zwar aus dem Grunde, weil die Funktionen derselben theils solche seien, welche von einem Beamten versehen werden können, theils solche, zu denen ein Beamter gar nicht nothwendig sei, die folglich von Dienern unter Aufsicht von Beamten besorgt werden können. Dann behauptet auch die Kommission, daß die Funktionen des hilfsämterdirektors, in sofern sie sich auf die Beamtendisziplin beziehen, füglich von den beim Landesausschusse ohnehin bestehenden Fachreferenten besorgt werden können.

Was insbesondere die Funktionen, welche einen Beamten angehen, betrifft, so behauptet die Majorität der Kommission, daß diese füglich von einem Leiter der verschiedenen Manipulationsämter der Registratur, des Protokolls oder Expedits versehen werden können, daß in diesen Fällen diesen Beamten der Titel, den der Direktor führt, gegeben weiden kann. Ich kann mich dieser Ansicht nicht anschließen, behaupte vielmehr aus völlig inneren Uiberzeugung in Folge langjähriger Geschäftserfahrung so wie aus den individuell beim Landesausschusse in der Geschäftsmanipulation gemachten Wahrnehmungen, daß die Anstellung eines Hilfsämterdirektors auch fernerhin beizubelassen unumgänglich nothwendig sei, und zwar theils wegen Erhaltung der Disziplin bei den Manipulationsämtern unter dem Dienerpersonale. insbesondere aber wegen der Führung des Hausökonomats, beziehungsweise des Hauswesens.

35or allem muß ich auch bemerken, daß für den Hilfsämterdirektor bisher keine eigene, seinen Wirkungskreis genau präzisirende Instruktion besteht, und ich bin überzeugt, daß, wenn diese bestünde, der hohe Landtag gewiß in keinem Zweifel über die Nothwendigkeit der Beibehaltung dieser Stelle wäre. Aber wenn man schon auf den gegenwärtigen Stand, wie er jetzt besteht, zurückgeht, so drängt sich die Ueberzeugung auf, daß diese Stelle nothwendig sei. In der Beilage 6 zum Gestionsberichte des Landesausschusses, welcher Gestionsbericht in den Händen der Mitglieder des h. Hauses ist und von denselben daher bereits gelesen sein dürfte, ist ausdrücklich aller jener Geschäfte in umständlicher Weise Erwähnung geschehen, welche dem Hilfsämterdirektor in allen Beziehungen und Richtungen obliegen.

Ich erlaube mir, mich hier zur Vermeidung von Wiederholungen bloß auf diesen Bericht zu beziehen. Ich muß nun in Kürze die wesentlichen


25

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Obliegenheiten dieses Beamten in folgender Art zusammenstellen:

Der Hilfsämterdirektor hat die tägliche Aufsicht zu üben über das Protokoll, die Registratur und das Expedit; ihm obliegt die tägliche Nachsichtspflege daselbst; die Rücksprache mit dem Vorgesetzten und die nothwendige Abhilfe, wo es sich um eine vorkommende Geschäftsverfehlung oder einen Anstand überhaupt handelt. Der Zweck des Hilfsämterdirektors ist nicht etwa eine der einzelnen Manipulationsabthei lungen zu leiten, sondern er hat nur das stete Zusammenwirken, Ineinandergreifen der einzelnen Zweige im Auge zu behalten und da helfend und entscheidend aufzutreten, wo es sich um die gegenseitige Verbindung dieser Manipulationszweige handelt; denn eben in dieser gegenseitigen Verbindung liegt das wichtigste Moment einer schnellen und zweckmässigen Geschäftsgebahrung.

Der Hilfsämterdirektor hat die Aufsicht zu führen über die Dienerschaft bei den einzelnen Verwendungen des Landesausschusses.

Gewiß ist keinem Mitgliede des h. Hauses unbekannt die Zahl der Dienerschaft bei diesen Verwendungen des Landesausschusses.

Die ihm unterstehenden Aemter-Diener sind in verschiedenen Lokalitäten unterbracht, der Hilfsämterdirektor muß ihnen eben ihre Obliegenheiten zuweisen, er muß sie in der Erfüllung ihrer Pflichten genau überwachen; er muß ferner dafür sorgen, daß eine Einheit in ihre Leistungen gebracht werde.

Es ist also klar am Tage, daß ein Individuum da sein muß, welches die einheitliche Leitung und Besorgung dieser Geschäfte überwacht und leitet. Man könnte wohl einwenden, daß die Geschäfte dieses Hilfsämterdirektors füglich von einem der Manipulationsmitgliede, von dem Protokolls-. Registratur- oder Expeditleiter besorgt werden können.

Ich kann diese Ansicht nicht theilen, denn der Protokollsdirektor, der Registratursdirektor, der Expeditleiter muß fortwährend im Amte bleiben; würde er sich außerhalb der Lokalität entfernen, so würde er seinem eigentlichen Zwecke entzogen und es würde die einheitliche Leitung eben in den einzelnen Manipulationszweigen, die hier doch so nothwendig ist, verloren gehen.

Nun. betrachte man das bedeutende Oekonomat, die große Anzahl der Lokalitäten, das ungeheure In ventar, welches sich von Jahr zu Jahr mehrt, die Unzahl der Einrichtungsstücke, die von Jahr zu Jahr beigeschafft werden, und betrachtet man ferner, daß es nothwendig ist. diese Einrichtungsstücke zu übernehmen für die Instandhaltung derselben gehörig zu sorgen, so ergibt sich, daß es keine kleine Aufgabe ist, nicht nur bei allen Uebernahmen, sondern auch bei allen sonstigen Verhandlungen, wo es sich darum handelt, für die Ordnung, Herstellung, Adaptirung und andere Beischaffung zu sorgen, zu interveniren. Der Hilfsämterdirektor muß auch bei der Baukommission in einer Art interveniren, die bei den verschiedenen Gebäuden u. s. w. abgehalten wird, und wo es nöthig ist, daß ein Vertreter des Landesausschusses als Kommissär fungire.

Diese Geschäfte des Oekonomats müssen füglich auch in einer Hand vereinigt sein, denn würde man sie mehreren geben, so würde die einheitliche Leitung unumgänglich nothwendig verloren gehen. Mit allen diesen Geschäften ist eine Masse von Detailarbeiten von kleinen Geschäften verbunden, die in einer Hand konzentrirt sein müssen. Die Geschäfte des Hilfsämterdirektors sind nicht so zu sagen eigentliche Bureaugeschäfte, er ist theilweise im Bureau beschäftigt, er hat aber auch mit Parteien Rücksprache zu pflegen und Gänge vorzunehmen, welche seine Zeit außerhalb des Amtslokales in Anspruch nehmen.

Würde ein Beamte von dem bereits bestehenden Kanzleipersonale verwendet werden, wo würde er mit seinen eigenen Geschäften hinkommen. Saat man auch, daß die eigentlichen Disziplinalgeschäfte über die Landesausschußkanzleibeamten vom Fachreferenten besorgt werden, so ist es wohl wahr, ein Fachreferent für Personalangelegenheiten besteht beim Landesausschusse, aber ich glaube, seine Aufgabe ist nicht die unmittelbare Kontrolle über die Beamten, er hat nur vorkommende Anzeigen anzunehmen und die Disciplinarverhandlungen ihrem Ende zuzuführen, nicht aber die Aufsicht zu führen, diese Aufsicht muß von anderen Organen geführt werden, das ist der Hilfsämterdirektor. Der Hilfsämterdirektor muß die einzelnen Beamten überwachen, er ist durch die tägliche Rücksprache und das Nachsehen in den einzelnen Abtheilungen der Manipulationsämter zunächst in die Lage gesetzt zu erfahren, ob das Geschäft in Ordnung geht, ob gehörig zusammengewirkt wird, ob jeder Beamte, der höher und nieder Bedienstete und die Diurnisten ihre Pflicht thun.

Ich glaube, durch diese Bemerkungen die Gründe, welche die Majorität der Kommission für das Auflassen der Hilfsämterdirektorstelle angeführt habe, genügend widerlegt zu haben, und muß der Ansicht des Herrn Vorredners auf Beibehaltung dieser Stelle vollkommen beistimmen; ebenso theile ich die Ansicht, das; der Gehalt des Hilfämterdirektors durch Einbeziehung seiner gegenwärtigen Funktionszulage in den systemisirten Gehalt, daher durch Erhebung seines bisherigen Gehaltes von 1200 mit Einrechnung der Funktionszulage auf 1500 fl. zu stellen wäre.

Was die Anträge der Kommission betrifft, bezüglich der Erhöhung der Gehalte der Registratur -Expedits und Protokollsleiter, stimme ich denselben vollkommen bei, weil die Gründe, welche hiefür geltend gemacht wurden, in der Wahrheit begründet sind. Ebensostimme ich für die beantragte Erhö hung des Gehaltes für den Expeditsadjunkten von 800 auf 900 fl., und glaube demnach nachstehende Anträge zu stellen.

Ja noch muß ich bemerken, daß ich der Ansicht Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls wegen Einziehung der Praktikantenstellen und Ersetzung derselben durch Diurnisten nicht beipflichte, ich muß der Kommission beipflichten wegen der Praktikanten-

4


26

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

stellen, weil sie den Nachwuchs für das Kanzleipersonale bilden sollen, und durch sie allein es möglich ist, verläßliche und eingearbeitete Kanzleibeamte zu erhalten.

Ich glaube demnach folgende Anträge stellen zu müssen:

Die Absätze 1 und 2 hätten zu lauten:

"Der hohe Landtag wolle beschließen:

1) Die Systemisirung der in dem Berichte vom 14. Feber 1863 Z. 2998 für die Hilfsämter beantragten Dienstposten wird gegen dem genehmigt, daß

2. der Gehalt des Hilfsämter-Direktors mit Einrechnung der von demselben bisher bezogenen Funktionszulage pr. 300 fl. — vom Jahre 1866 auf 1500 fl. — der Gehalt des Registrators auf 1400 fl. — der Gehalt des Expeditors auf 1200 fl. — der Gehalt des Protokollisten auf 1100 fl. und jener des Expeditsadjunkten auf 900 fl., die Gehalte der übrigen Kanzleibeamten aber nach den angetragenen Zifferansätzen festgesetzt werden."

"1. Zřízení míst úřadních zprávou od 14. února 1863 k č. 2998 pro pomocné úřady navržených přijímá se, než pod výminkou, že

2) služné ředitele úřadů pomocných — vpočtením funkcijního přídavku 300 zl. r. m., jakýž dopotud potahuje, — ustanovuje se počínaje rokem 1866 na 1500 zl. r. č. — služné registratora na 1400 zl. — služné expeditora na 120.0 zl. — služné protokolisty na 1100 zl. a služné adjunkta výpravny na 900 zl. r. č.; služné o statních úřadníků kancelářských zůstaniž jak navrženo.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Ich werde die beiden gestellten Anträge zur Unterstützungsfrage stellen. Ich bitte den Antrag Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmaischall noch einmal vorzulesen.

Sněm. akt. Seidl (čte):

Slavný sněm račiž uzavříti, po odstavci prvním na místo 2. a 3. odstavce komise, že se platy ředitele pomocných úřadníků dosavad 1200 zl. obnášející systemisují s 1500 zl., počítaje v to úřadní přídavek 300 zl. řediteli posud udělený. Platy přednostů spisovny, výpravny a protokolu podacího systemisují se ve 3 kategorie po 1400, 1200 a 1100 zl. Zemskému výboru se ponechává, aby rozhodnul o tom, kdo má vřaděn býti anebo postoupiti v platy tyto.

Der hohe Landtag wolle beschließen: daß der Gehalt des Hilfsämter-Direktors per 1200 fl. mit Ginrechnung der ihm zugewiesenen Funkzionszulage per 300 st. mit 1500 festgestellt, für die Vorstände der Registratur, des Expedits- und des Einreichungs protokolls 3 Gehaltskategorien von 1400, 1200 und 1100 fl. systemisirt, die Einreihungbeziehungsweise Vorrückung an diese Gehaltsabstufungen dem Landesausschusse überlassen bleiben solle.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls unterstützen, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Der Antrag des Herrn Abg. Baron Voith ist soeben von ihm vorgelesen worden. Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Er ist nicht hinreichend unterstützt.

Es ist Herr Prof. Hofier zum Worte gemeldet und sodann Herr Dr. Čížek vorgemerkt.

Prof. Höfler: Ich erlaube mir den hohen Landtag aufmerksam zu machen auf einen Satz, wobei ich jedoch nicht daran denke, die Kasse desselben in irgend einer Weise in Anspruch zu nehmen, sondern nur das Billigkeitsgefühl. Es hat sich der h. Landtag unstreitig durch die Regulirung des Landesarchivs und namentlich durch seine Theilung in ein historisches und in ein Landesarchiv ein großes Verdienst erworben ....

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte Herr Professor! Wünschen sie zu den Anträgen in Betreff des Landesarchivs zu sprechen?

Prof. Höfler: Wie ich mich gemeldet.

Oberstlandmaischall-Stellvertreter: Dann bitte ich es später zu thun. Wir find jetzt bei dem Beamtenpersonale.

Prof. Höfler: Ich habe auf die Aufforderung hin gesprochen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte dieß also später zu thun, da dieser Antrag wegen des Archivs noch nicht vorgelesen worden ist. Herr Dr. Čížek!

Dr. Čížek: Já nemohu souhlasiti s důvody pánů řečníků přede mnou, aby totiž zřízen byl zvláštní ředitel pomocných úřadů.

Páni řečníci udávají co důvody hlavní dva, totiž: především, že je potřeby, aby stál někdo nad pomocnými úřady a za druhé, že je potřeby někoho, který by vedl súčtování materiálu pro psaní, kupování dříví a. t. d. Má tedy býti potřebí ředitele takového v dvojím směru. Co se prvního směru týče, tak mám za to, že je to obyčejem ve všech úřadech, že úloha ta, která se má v prvním směru vykonávati, totiž aby stál někdo nad úřady pomocnými, přísluší některému z vyšších konceptních úřadníků, radovi některému atd.

Tak je to ve všech úřadech zavedeno a mám za to, že to bude prospěšné, když se to zařídí tak u zemského výboru. Ostatně dovoluji si podotknouti, že bych nevěděl, v čem by jeho působení býti mělo, kdyby stál nad protokolistou, expeditorem neb registratorem? Má předpisovati, jak expeditor, protokolista nebo registrator pracovati má ? Mám za to, že by jeho činnost více vadila, než-li v prospěch byla. Co se druhého směru jeho působnosti týče, že má účtovat materiál potřebný, péra, inkoust,


27

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

papír a dříví nakupovati atd., mám za to, tu že by se neměl ustanovovati zvláštní úřadník k tomu, kterému by se platilo 1500 zl.

Mám za to, že takové práce nejlépe obstarají správcové, za kterého se nejlépe ustanoví některý z úřadníků nižších, některý official atd.

Mám důkaz, že tato věc se výborně daří. Takový systemisovaný domácí správce je též ustanoven u techniky a věc prospívá velmi dobře, a u blázince se též v tom směru pokračuje a mám za to, že bude dobře, když též zemský výbor v tom směru pokračovat bude.

Pan baron Voith upozornil též, že arci prý právě nebyl ještě ustanoven obor působnosti jeho, že ale se může ustanovit, také tento důvod mi přichází, abych tak řekl, vtipným; my máme říci "ustanovíme úřadníka, musíme mu ale teprv hledat práci, musíme hledět, jakým spůsobem ho máme zaneprázdňovat.) Z těchto důvodů mám za to, že není na žádný pád potřebí ředitele pomocných úřadů. Pro náhled můj svědčí též uzavření komise a sice nejen letošní, nýbrž také komise, která podala v roku 1864 zprávu, tedy souhlasné jednání dvou komis.

Já myslím, že by komise tak marně a na prosto neřekly, že jest ředitel zbytečný; ředitele byl předloni zbytečným a je letos zbytečným.

Tak se nám řeklo; komise pravíť zde docela dle té zprávy, že jsou práce toho řediteldílem takové, které úřadník může obstarat, dílem takové, k jichž obstarání úřadník do konce zapotřebí není, dále povídá zpráva, že práce úřadníků, pokud se týkají některého z úřadníků pomocných, protokolu, výpravny a spisovny může docela dobře zastávat představený jednoho z těchto pomocných úřadů, který ještě k tomu má pomocného adjunkta.

Komise sama tedy praví, že může docela dobře zastávat se práce toho ředitele pomocných úřadů od úřadu toho pomocného samého.

Když ale tomu tak jest, a jsem přesvědčen, že tomu skutečně tak jest, nenahlížím, proč zase letošní komise praví, musí se jim těm pomocným úřadníkům přidat, poněvadž prý převezmou práce toho ředitele.

My jsme ale již slyšeli, že ten ředitel ne má žádných prací, že má jen dohlížeti; to by museli úřádníci sami na sebe dohlížeti: kdyby měli převzíti práce nějaké.

Řeklo se ale v lonské komisi, že může každý z těchto pomocných úřadníků zcela dobře převzíti ještě jeho práce.

Nevím, proč zase v tom ohledu komise usta novila, aby tento ředitel, nebo vlastně plat je ho se směl rozdělovat; mám za to, že je to tím více zbytečné, poněvadž do posud ještě nebyl ředitel pomocných úřadů: komise praví, že není potřeba ředitele toho.

Když ředitel zde je ještě, mám za to, že v tom směru se nemůže jednati o rozdělení platu tohoto ředitele, nýbrž jest nejlépe, když přijmeme návrh zemského výboru ohledně obsazování ředitele pomocných úřadů, jenom s jedinou výminkou, aby se tomu, který obyčejně v sněmovním domě obstarává záležitosti a který skutečně má mnoho práce, o čemž všichni přesvědčeni jsme, aby se tomu v té věci nadlepšilo; a proto v tom směru s těmi důvody, které jsem nyní dovolil si přednésti, činím následující návrh:

Slavný sněm račiž usnesti se takto: Zřízení míst úřadnických při pomocných úřadech navržených ve zprávě ze dne 14. února 1863 č. 2998 i s platy pro tato místa schvaluje se s výminkou:

1. že zrušiti se má místo ředitele pomocných úřadů, František Radon že dán býti má při nejbližší příležitosti na jiné místo úřadnické, aniž by se mu stala ujma na hodnosti a platu;

2. plat adjunktů výpravných zvýšiti se má na 900 zl.

3. jest úplně tak, jak je komise navrhuje.

Ich erlaube mir. dem h. Hause nachstehenden Antrag zur Beschlußfassung zu stellen: die Systemisirung der mit dem Berichte vom 14. Febr. 1863 Zahl 2998 für die Hilfsämter beantragten Dienst posten mit den angesetzten Gehaltsbezügen werden gegen dem genehmigt;

1. daß die Stelle eines eigenen Hilfsämterdirektor aufgelassen; Franz Radon jedoch bei der nächsten sich ergebenden Gelegenheit unbeschadet seines Charakters und Gehaltes untergebracht werde;

2. der Gehalt der Expeditsadjunkten auf 900 erhöht und

3. nachdem Antrage der Kommission die zwei Kanzleipraktikanten usw. mit einem Gehalte von 300 fl. systemisirt werden.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. BěIský:

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Wünscht noch Jemand das Wort?

Herr Prof. Herbst!

Prof. Herbst: Ich kann mich gleich meinem Hrn. Vorredner nur gegen die Ansicht, welche die Bestellung eines eigenen Hilfsämterdirektors als nothwendig erklärt, aussprechen.

Mir scheint, mann sollte denn doch bei dieser Systemisirung den Forderungen der Zeit Rechnung tragen, und wenn den Beamten und Behörden des Staates gegenüber aufs Entschiedenste betont wird, man möge nicht ein übermässiges Beamtenpersonale anstellen, so sind die Vertreter des Landes, welchen hiebei freie Hand geboten ist, und die nicht mit den schon gegebenen Zuständen dabei zu kämpfen haben, ganz gewiß berufen, vor Allen diesen Anforderungen nachzukommen.

Hier soll nun ein neuer Status geschaffen werden. Hier sind nicht die Schwierigkeiten vorhanden, welche mit der Reduktion des gegebenen

4*


28

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Beamtenstatus des Staates verbunden sind, und mir scheint, daß, was man dem Staate gegenüber immer und mit Recht angesprochen hat, das sollte man auch bei der Systemisirung der Landesbeamten sich gegenwärtig halten, man sollte nämlich solche Posten, für welche der Wirkungskreis eigentlich erst aus der Instruktion, die erst verfasst werden soll, gesucht werden soll, nicht neu ins Leben rufen.

Das dürfte aber in der That bei diesen Hilfsämterdirektoren der Fall sein. Wir haben gewiß nicht gehört, daß der Staat bezüglich der Zahl seiner Beamten übermässig karg gewesen sei, wenn auch die Bezüge derselben nicht immer entsprechend waren, aber doch besteht eine solche Einrichtung, wie sie hier vorgeschlagen wird, und zwar für einen verhältnißmässig sehr kleinen Beamtenstatus, ich sage es unverholen, nirgends.

Es besteht überall bei den Behörden des Staates, in so weit sie größere Behörden, und mit unter weit größere Behörden sind, als der Landesausschuß mit seinen Hilfsämtern, die Einrichtung, daß ein Hilfsämterdirektor besteht, und daß ihm dann 3 Adjunkten für die einzelnen Hilfsämter beigegeben sind; das aber, was von dem Landesausschusse vorgeschlagen wird, besteht wesentlich darin, daß nebst einem Hilfsämterdirektor 3 Direktoren der einzelnen Hilfsämter vorgeschlagen werden, und jeder einzelne Direktor eines einzelnen Hilfsamtes, noch einen Adjunkten hat.

Das kommt in ähnlicher Weise bei den Staatsbehörden gar nicht vor, und ist am allerwenigsten erklärlich, wenn man bedenkt, daß diese 7 leitenden Beamten, allerdings abgesehen von den Diurnisten, 5 zu leitende Beamten, d. i. Kanzellisten unter sich haben wollen; das ist ein Mißverhältniß, wie es bei den Staatsbehörden in der That noch nicht vorgekommen ist.

Wäre also nur das das richtige Verhältniß, daß ein Hilfsämterdirektor und drei Adjunkten, die ihm beigegeben sind, bestellt werden, so muß man es als einen außerordentlich weitgehenden Luxus erklären; wenn in dieser Weise die Direktion der Hilfsämter, wie sie hier vorgeschlagen ist, dotirt werden soll.

Ich glaube aber in dieser Beziehung auf die Ausführung meines unmittelbaren Hrn. Vorredners und auch des H. Berichterstatters, mich um so mehr verlassen zu können, weil ja die Sache bereits zweimal von der Kommission, die der hohe Landtag niedergesetzt hat, reiflich erwogen wurde, im Jahre 1864 nämlich und im heuerigen Jahre abermals.

Mittlerweile konnte auch von den Erfahrungen Gebrauch gemacht weiden, die man in Bezug auf den Wirkungskreis der Hilfsämterdirektoren gewonnen hatte, und was war das Resultat in dieser Kommission?

Im Jahre 1864 kam wenigstens ein Minoritätsvotum zu Stande zu Gunsten der Aufrechthaltung dieser Stelle, heuer aber ist nicht einmal ein Minoritätsvotum gelungen, sondern es haben sich von den 9 Votanten 7 für die Aufhebung und nur 2 für die Belassung des Hilfsämterdirektors ausgesprochen.

Man muß also aus den Erfahrungen dieses verstrichenen Jahres die Ueberzeugung von der Noth wendigkeit dieser Institution nicht gewonnen haben.

Sehr auffallend ist ferner Folgendes. Die Kom mission beantragt den Wegfall einer Stelle, beantragt aber für den Fall dieser Weglassung, daß dann eine Aufbesserung bei den Gehalten der beibehaltenen Beamten, eben weil eine Stelle weggelassen wurde, eintreten soll. Da scheint mir ganz und gar unzulässig, daß man den Theil des Kommissionsantrages, worin sie die Mittel zur Aufbesserung beischaffen will, ablehnt, nämlich die Aufhebung der Stelle des Hilfsämterdirektors; hingegen das Geld, welches auf diese Art gewonnen werden soll, und welches die Kommission nur unter dieser Voraussetzung zur Aufbesserung der Gehalte der übrigen leitenden Beamten verwenden will, diesem Zwecke zuführen will.

Mir scheint, daß das hohe Haus kaum recht daran thun würde, wenn es bei der Bewilligung über die Anträge des Landesausschusses noch hinausgehen würde, ohne anderen Grund als, weil seine Kommission Ersparungen versuchen wollte und hinausgehen würde, wenn auch dieser Versuch der Er parung der Kommission nicht gelingen sollte.

Ich muß endlich gegen den Antrag, so sehr ich wünsche, daß das Los der Beamten verbessert werde, dennoch bemerken, daß mir, wenn man einen Hilfsämterdirektor mit 1500 fl, hat, und dennoch Einreichungsprotokollisten, Registraturen, Expeditoren mit einem Gehalte von 1100, 1200 und 1400 fl., und Adjunkten mit 800 und 900 fl. und dabei im Ganzen nur 5 Kanzellisten mit 600 fl. hat, diese Systemisirung mit dem Gehalte für die Konzeptsbeamten und namentlich für die subalternen Konzeptsbeamten, denen beinahe keine Aussicht auf Beförderung geboten ist, denn doch im wesentlichen Mißverhältnisse zu stehen scheint.

Dagegen muß ich mich aber ausschließlich mit der Ansicht vollkommen einverstanden erklären, daß die Kreirung von Kanzleipraktikanten nicht wünschenswerth ist.

Der Staat hat dieses Institut durchaus und mit vollem Rechte fallen lassen; Kanzleipraktikantenstellen mit einem Adjutum zu schaffen, scheint mir ganz überflüssig zu sein. Denn sollen sie im Kanz leigeschäfte sich einüben, dann brauchen sie keine Be zahlung dafür.

Weit natürlicher ist es, die Schreibgeschäfte durch Diurnisten beschaffen zu lassen und aus diesen sich den Nachwuchs für die Besetzung der Kanzellistenstellen zu verschaffen. Wofür aber man Kanzleipraktikanten nothwendig haben und sich damit gewissermassen moralisch verpflichten soll, sie mit der Zeit als Kanzellisten anzustellen, und den Diurnisten, die vielleicht weit fähiger und gewandter sind, bei Besetzung dieser Stellen vorzuziehen, muß ich gestehen, ist mir in der That nicht erklärlich.

Ich werde somit unter allen Verhältnissen für


29

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

die Aufhebung der Stelle des Hilfsämterdirektors, aber auch gegen den Antrag 3, bezüglich der Kanzleipraktikantenstellen stimmen. Ich glaube aber, daß selbst, wenn Jemand für die Beibehaltung der Hilfsämterstellen stimmen sollte, er dann wenigstens nicht für die Erhöhung, die die Kommission bezüglich der übrigen Direktoren angetragen hat, stimmen könne, weil dann der Fond für diese Erhöhung nicht vorhanden ist.

Mir scheint aber, daß sich das hohe Haus dem wiederholten Ausspruche der im Jahre 1864 und heuer niedergesetzten Kommission in dieser Richtung anschließen dürfte.

Dr. Schmeykal: Ich theile ganz die Ansicht meines verehrten H. Vorredners, welche dahingeht, daß die Landesvertretung sich bei der Systemisirung ihrer Beamtenstellen gegenwärtig zu halten habe, nichts Uiberflüssiges zu schaffen; allein ich glaube, um das handelt es sich nicht bei dem Antrage, welcher von Sr. Exc. dem Oberstlandmarschall ausgegangen ist und zum Ziel hat, den Hilfsämterdirektors-Posten aufrecht zu erhalten. Dieser Antrag ist aus der erfahrungsgemässen Ueberzeugung von der Nothwendigkeit und Unentbehrlichkeit dieser Stellen geflossen, und eben darum glaube ich, kann ihm kein Vorwurf gemacht werden, und ich erlaube mir daher, mich diesem Antrage anzuschließen. Es ist darauf hingewiesen worden, daß dieser Posten nicht nothwendig, vollkommen entbehrlich sei, und daß dieses insbesondere aus dem Umstande hervorgehe, daß für diesen Posten keine Instruktionen bestehen.

Den Mangel dieser Instruktionen gebe ich zu, den Mangel des Wirkungskreises des Geschäftes kann ich nicht zugeben. Ich weise in dieser Beziehung auf den bereits im J. 1863 als Beilage 6 des Gestionsberichtes vorgelegten Direktionsbericht, in welchem die Agenda der Hilfsämterdirektion weitläufig auseinander gesetzt wird. Geläugnet kann allerdings nicht werden, daß unter jenen Geschäften, welche in den Wirkungskreis des Hilfsämterdirektors fallen, so manche Dinge fein mögen, welche klein sind, aber es bleibt nichts anderes übrig, als die Summe aller dieser kleinen Leistungen einem Organe zuzuweisen, und neben diesen kleinen Leistungen stehen ganz gewiß viele, welchen die Wichtigkeit nicht abgesprochen werden kann. Ich verweise in dieser Beziehung insbesondere auf die Geldverrechnung rücksichtlich der Kanzlei- und anderer Erfordernisse und der Pauschalien, ich verweise auf die Ueberwachung und Lei tung des gesammten Dienerpersonals, und auf jene Leistungen, welche noch während der Dauer des Landtages hinzukommen und insbesondere die Ordnung im Hause zum Gegenstande haben.

Man hat bemerkt, ein Hilfsämterdirektor sei deßhalb nicht nothwendig, weil das ihm unterstehende Personal ein verschwindend kleines sei. das würde ich meine Herren doch bestreiten, meiner Ansicht nach hat man bei der Anführung dieser Personen auf die immerhin ziemlich bedeutende Anzahl von Diurnisten und Dienern vergessen, die ja doch auch unter der Leitung des Hilfsämter-Direktors stehen.

Daß übrigens die Geschäfte für den Hilfsämterdirektor in genügender Anzahl vorhanden sind, das hat ja die Kommission selbst nicht in Abrede gestellt, sie hat die Geschäfte allerdings vorgefunden, allein einen Hilfsämterdirektor nicht acceptirt.

Sie hat diese Geschäfte getheilt zwischen den Registraturdirektor und den eisten Konceptsbeamten. Ich frage aber, ob eine solche Zertheilung wirklich entsprechend und dienstförderlich sei, die dem Registraturdirektor und dem ersten Konceptsbeamten des Landesausschusses den Wirkungskreis des Hilfsämterdirektors zuweist, indem dann diese Geschäfte von jenen Persönlichkeiten nur als Nebensachen behandelt werden.

Der Registratursdirektor hat mit den ihm zugewiesenen und schon jetzt beigegebenen Geschäften hinreichend zu thun und wird in dem Falle, als ihm noch die Besorgung der hinzutretenden Agenda der Hilfsämterdirektion zugewiesen werden sollte, kaum genug Zeit finden.

Was aber die Zuweisung eines Fragmentes der Geschäfte des Hilfsämterdirektors, die Verminderung der Zahl der an den 1. Konceptsbeamten betrifft, so möchte ich denn doch zur Erwägung empfehlen, ob es gerathen sei, Konceptskräfte mit einem solchen Manipulationsballast zu beschweren und ob man sie dadurch nicht abnützt?

Es ist eine Zuweisung eines Theiles der Geschäfte der Hilfsamtsdirektion an den ersten Konceptsbeamten eine sehr gefährliche Kombination, weil der erste Konceptsbeamte während der Landtagssession mit allen diesen Dingen sich unmöglich befassen kann und gehalten sein wird, sie an andere ab zutreten, sich an Jemanden anderen zu wenden. Dieser beständige Wechsel scheint mir dem Dienste nicht zuzusagen, und ich muß mich dagegen offen aussprechen und mich dafür entscheiden, daß die Einheit der Leitung in den dem Hilfsämterdirektor zugewiesenen Angelegenheiten nicht gestört werde.

Aus allen diesen Gründen schließe ich mich dem Antrage Sr. Exc. des H. Oberstlandmarschalls an, welcher die Belassung der Hilfsämterdirektion bean tragt, und werde für denselben stimmen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter Dr. Taschek: Uiber die Nothwendigkeit eines Hilfsämterdirektors glaube ich mich auf meine Erfahrung berufen zu können.

Ich habe die Ehre gehabt. Rath des ehem. k. k. böhmischen Landrechtes zu sein und es wurde mir von dem damaligen Präsidium die Kanzleidirektion überwiesen.

Ich darf, ohne mir zu schmeicheln sagen, daß


30

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

mein anderweitiges Referat eines der stärksten war und die Kanzleidirektion daneben gelaufen ist.

Das böhmische Landrecht hat damals aus der Registratur, einem Expeditprotokoll der böhmischen Landtafel, Buchhaltung und dem Depositenamt bestanden.

Alle diese Behörden haben ihre Vorsteher gehabt; es ist aber Niemanden eingefallen, für diesen Fall noch einen Hilfsämterdirektor zu kreiren.

Was jedes einzelne Amt angegangen, das hat der betreffende Vorsteher des Amtes besorgt. Die Papiere, auf die hingewiesen wird, Pauschalien, Rechnungen hat der Registratur-Direktor, die Heizgeschäfte der Expedit-Direktor gehabt, und der Kanzlei-Direktor hatte die Überwachung der Besetzungen u. s. w. — und es ist auch gegangen. Ich kann versichern — die Herren werden sich erinnern — ohne Scheu bezeugen zu können, daß die entsprechenden Leistungen auch anerkannt waren. (Ganz gewiß.) Die Überwachung hat stattgefunden, ohne daß der Kanzlei-Direktor am Rathstische beeinträchtigt worden wäre. Ich sehe auch nicht ein, wo wir eine so große Anzahl Beamten hatten, wie dermalen bei der geringen Anzahl die Stelle eines Hilfsämter-Direktors nothwendig werden könnte. Es sind seine vielseitigen Geschäfte erwöhnt worden.

Herr Baron Voith hat sich auf die Beilage VI. zum Gestionsberichte berufen. Ich werde mir erlauben, etwas daraus vorzulesen. Auf Seite 3 heißt es: Unter die Geschäfte des Hilfsämter-Direktors gehören. Die Unterweisung der Diener bei verschiedenen Anlässen in Absicht der Reinhaltung verschiedener Lokalitäten der Referenten-Bureau, der Bureau der Konceptbeamten, des Kanzleipersonales, die Uiberzeugung von der Nothwendigkeit der Fußbodenreinigung, (Heiterkeit!) des Zimmerwichsens, Versorgung der Kanzleierfordernisse im Sitzungssaale; zu Zeiten der Sitzung des hohen Landtages an den Sitzungs tagen Revision aller Abgeordnetenbänke und zwar: zum Behufe der Gewinnung der Uiberzeugung von der erfolgten Reinigung der Sitze, Vorhanden sein aller Schreibmaterialien (Andauernde Heiterkeit), zu gleichem Zweck die Revision aller Kommissions-Zimmer, des Stenographen-Bureau, des Lesezimmers und der Restaurationszimmer, ob überall Ordnung und Reinlichkeit herrsche (Heiterkeit), persönliche Uiberzeugung, ob auf den Gallerien und bei den Eigängen zu den Gallerien, in dem Vorzimmer der Journalisten. Logen u. s, w. die Beamten und Diener an ihrem Platze sind, mit dem Publikum anständig verkehren u. s. w.

Ich glaube, meine Herren, zu solchen Dienstleistungen wird es nicht nothwendig sein, einen Beamten mit 1500 fl. anzustellen. (Bravo, bravo!) Was weiter den Antrag betrifft, wie nach die Kommis sion sich bestimmt gefunden hat, bei 3 Direktoren auf eine Gehaltserhöhung anzutragen, so hat die Kommission ihre Anschauung im Berichte offen dargelegt. Sie muß zustehen, daß die Beschäftigung der 3 Vorsteher durch die eingetretene Geschäftsvermehrunggegen die früher bestandene Uibung weit größer geworden sei und hat geglaubt, eine Gehalts erhöhung, da auf anderer Seite in der Richtung eine Ersparung beantragt wird, mit gutem Gewissen beantragen zu können.

Daß sich aber dieselbe hiebei nicht auf die drei Direktoren, sondern auf eine Anzahl Aemter bezogen hat, geschah deßwegen, weil ihr das Geschäft der Registratur wichtiger dünkte, als die beiden anderen Hilfsämter, und weil ihr die Geschäfte des Expedites wichtiger schienen, als die Geschäfte des Protokolles.

Es ist seit Jahren auch bei anderen Behörden diese Steigerung beobachtet worden.

Weil die Geschäfte beim Protokolle einfacher sind, wurde dieser Dienstposten für die unterste Stufe angesehen, das Expedit jedoch, da die Geschäfte desselben schwieriger und zahlreicher erschienen und mehr Energie in Anspruch nahmen, galte als die höhere Stufe.

Die Registratur erschien endlich ihrer Wichtigkeit wegen als die erste Stufe. Dem hat sich nun die Kommission angeschlossen und in dieser Zustimmung auch ihre Anträge gestellt.

Was endlich die zwei Kanzleipraktikantenstellen betrifft, so kann ich, da ich auch die Ehre gehabt habe, der ersten Kommission Mitglied zu sein, versichern, daß dieser Antrag nur über den Wunsch der betreffenden Vorsteher der einzelnen Abtheilungen aufgenommen worden ist, indem sie auf die Nothwendigkeit hingewiesen haben, daß durch diese zwei Stellen eine Bildungsschule für denjenigen Dienst, der mehr Energie und Vorbereitung als das bloße Abschreiben erfordert, möglich gemacht werde.

Nachdem nun Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall versichert, daß die Sache im Interesse des Dienstes entsprechenderer Weise abgeändert sei dadurch, daß die Wahl aus den Diurnisten nothwen dig werde, so glaube ich im Namen der Kommission versichern zu können, daß die Kommission in dieser Beziehung ihren Antrag zurückziehe und daher ihre Anschauung, die sie über den früher ausgesprochenen Wunsch aufgenommen hat, dermalen mit der von Sr. Exc. Herrn Oberstlandmarschall ausgesprochenen Anschauung konformire.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Wir werden zur Abstimmung schreiten.

Es sind zwei Abänderungsanträge zu dem Antrage der Kommission gestellt worden, u. z. der erste Aiitrag von Sr. Exc. dem Herrn Oberstlandmarschall und der zweite vom Herrn Dr. Čížek.

Ich werde den Antrag Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls noch einmal vorlesen und gedenke über denselben zuerst abstimmen zu lassen, weil er den Kommissionsantrag am meisten abändert, nur über den letzten Absah desselben glaube ich, ist die Abstimmung nicht nothwendig, indem bean-


31

XXXIIl. Sitzung der 4. Jahres-Session1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

tragt wird, daß der Gehalt des Expeditadjunkten auf 900 st. erhöht werde.

Denselben Antrag stellt auch die Kommission,

Ich glaube also, über den Kommissionsantrag zuerst abstimmen lassen zu müssen.

Der Antrag Sr. Exc. Herrn Oberstlandmarschalls lautet:

"Daß dei Gehalt des Hilfsämterdirektors per 1200 fl. mit Einrechnung der ihm zugewiesenen Funktionszulage per 300 fl. mit 1500 fl. festgestellt, für die Vorstände der Registratur, des Expedits- und des Einreichungsprotokolles 3 Gehaltskate. gorien von 1400, 1200 und 1100 fl. systemisirt. die Einreihung, beziehungsweise Vorrückung in diese Gehaltsabstufungen dem Landesausschusse überlassen bleiben solle."

Po odstavci prvním na místo druhého a třetího odstavce komise, "že se plat ředitele pomocných úřadů dosavad 1200 zl. obnášející, systemisuje s 1500 zl., počítaje v to úřadní přídavek 300 zl. řediteli posud udělený, že se platy přednostů spisovny, výpravny a protokolu poddacího systemisují ve 3 kategorie po 1400, 1200 a 1100 zl. a že se zemskému výboru ponechává, aby rozhodnul o tom, kdo má vřaděn býti anebo postoupiti v platy tyto."

Ich werde also über den zweiten Absatz des Antrages Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls abstimmen lassen und bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Einige Mitglieder erheben sich.)

Er ist in der Minorität. Es kommt nun der Antrag des Dr. Čížek.

Dr. Čížek beantragt: Die Systemisirung der mit dem Bericht vom 14. Februar 1863 für die Hilfsämterbeamten beantragten Dienstposten mit den angesetzten Gehaltsbezügen werden gegen dem genehmigt,

1. daß die Stelle eines eigenen Hilfsämterdirektors aufgelassen, Franz Radon bei der nächsten sich ergebenden Gelegenheit bei einem andern Dienstposten, jedoch unbeschadet seines Charakters und Gehaltes unterbracht,

2. der Gehalt des Expeditsadjunkten auf 900 fl. erhöht werde.

Ich glaube dieser zweite Absah könnte bis mit dem Kommissionsantrage zur Abstimmung kummen. — Aber er ändert den Kommissionsantrag doch ab.

Slavný sněm račiž uzavříti:

Zřízení míst úřadních při pomocných úřadech navržených ve zprávě ze dne 14 února 1863 i s platy pro ta místa schvaluje se s výminkou, za (1) že zrušiti se má místo ředitele pomocných úřadů.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diese Anträge des Hrn. Dr. Čížek im 1. und 2. Absatze zustimmen, die Hand zu erheben.

Ich bitte aufzustehen.

(Centrum und Linke erhebt sich.)

Es ist die Majorität, der Antrag ist angenommen. Es handelt sich also nun um den Antrag sowohl der Kommission, als auch der beiden Herren, Sr. Exc. des Hrn. Oberstlandmarschalls und Hr. Dr. Čížek, welcher dahin geht, daß der Gehalt des Expeditadjunkten auf 900 fl. erhöht werde. Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. Der Antrag ist ebenfalls angenommen.

Der dritte Antrag der Kommission wegen der Kanzleipraktikanten ist zurückgezogen, nachdem der Hr. Berichterstatter selbst erklärt hat, daß er sich den Anschauungen des Hrn. Oberstlandmarschalls fügt.

(Rufe: Schluß!)

Ich bitte nur noch rücksichtlich der Archivbeamten, das wird wohl nicht lange dauern.

Berichterstatter Dr. Taschek: Ich werde noch bitten, es ist ein Einschreiten der Kommission zugewiesen worden, welches auf die Hilfsämter Bezug, nimmt.

Es hat der Kanzellist beim Landesausschusse Pok um die Ernennung zum ständigen Translator mit einer Zulage und dem Titel eines außerordent lichen Konzipisten geboten. Nachdem jedoch den bestehenden Vorschriften gemäß, ein jeder Landesausschußbeamte beider Landessprachen mächtig sein muß und als Remuneration für außergewöhnliche Leistungen während der Landtagssession ein Betrag von 1800 fl. in das Budget aufgenommen worden ist, hat sich die Kommission einstimmig zu folgendem Antrage vereinigt: Ein hoher Landtag wolle beschließen, diesem Gesuche sei keine Folge zu geben.

Oberstlandmarschall Stellv. Dr. Bělský: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Taschek (liest): Nach den Hilfsämtern wird in dem Berichte des Landesausschusses vom 14. Februar 1863 für das Landesarchiv noch ein Archivar mit 1000 fl. beantragt.

Durch die jedesmalige Aufnahme dieser Stelle mit dem angetragenen Bezuge in die bisherigen Jahresanschläge hat ein hoher Landtag die Nothwendigkeit dieser Stelle und deren Dotirung um so mehr anerkannt, als mittelst Landtags-Beschluß vom 28. November 1865 noch zwei Adjunktenstellen, eine mit 700 fl. und eine mit 600 fl. kreirt wurden.

Der Vollständigkeit wegen und in Verfolg jenes Beschlusses wird angetragen:

Ein hoher Landtag wolle beschließen: Für das Landesarchiv wird eine Archivarstelle mit 1000 fl. und zwei Adjunktenstellen, eine mit 700 fl. und eine mit 600 fl. als Jahresgehalt systemisirt," und jetzt noch die folgenden Worte, welche durch Versehen weggeblieben sind: "mit drei Decennalzulagen von 100 fl. systemisirt." Dieß gründet


32

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

sich auf den Beschluß vom 28. November 1865, den der hohe Landtag bereits gefasst hat.

Oberstlandmarschall - Stellv. Dr. Bělský: Es handelt sich also nur um die Archivarstellen, die Besoldungsziffer, weil über die übrigen Bestimmungen bereits ein Beschluß des hohen Hauses besteht. Wünscht Herr Prof. Höfler zu diesem Antrage das Wort?

Prof. Höfler: Ich werde das hohe Haus nur für 2 Minuten in Anspruch nehmen (bravo!)

Durch den Beschluß des hohen Hauses, wie Jedermann weiß, hat das Landesarchiv eine doppelte Bestimmung erlangt, einerseits als Amtsarchiv und fürs 2. als historisches Archiv zu dienen. Durch letzteres hat sich das hohe Haus einen sehr bedeutenden Verdienst um die Wissenschaft erworben in der Art, daß es nicht mehr nothwendig sein wird, wie es bisher der Fall war, wenn es sich um die Forschung der böhmischen Geschichte handelt, nach dem Auslande sich zu wenden und in einzelnen Archiven mit vieler Mühe, großem Zeitverlust und großer Anstrengung und schweren Kosten erst Untersuchungen anzustellen, wo man auch von der etwas mangelhaften Kenntniß mancher Archivare abhängig wurde, abgesehen davon, daß viele von den Instrukzionen derselben nichts weniger als liberal gewesen sind. Wir haben die Hoffnung, durch Begründung des historischen Theiles des Archivs in einiger Zeit ein reiches, möglichst vollständiges Material für die böhmische Geschichte zu gewinnen. Das würde nun zweifelsohne in einigen Jahren der Fall sein, jeden falls aber ist so viel sicher, daß durch den Beschluß des hohen Hauses dem Landesarchivar selbst eine doppelte Thätigkeit zugewachsen ist u. z. in der Art, daß er eben so sehr sich dem Amtsarchiv als der Konstituirung des historischen Archives zuzuwenden hat. Als sein Gehalt systemisirt wurde, wurde beschlossen, ihn auf 1009 fl. zu setzen; es war aber bei dieser Gelegenheit nicht möglich, daran zu denken, was nachher durch den Beschluß des hohen Hauses begründet worden ist, daß seine Thätigkeit doppelt sein soll. In Bezug auf diesen Punkt erlaube ich mir nun folgenden unmaßgeblichen Antrag zu stellen (Unruhe, Präs. läutet):

Der Landesausschuß ist zu beauftragen, in Berücksichtigung des dem Landesarchivare durch die Errichtung einer historischen Abtheilung des Landesarchivs zugewachsenen größeren Aufwandes an Thätigkeit in Erwägung zu ziehen, ob diese vermehrte Thätigkeit des Landesarchivars nicht eine Honorirung in Anspruch nehme, auf welche bei Systemisirung des Archivarspostens der gehörige Bedacht nicht genommen werden konnte und in dieser Richtung in einer der nächsten Sessionen einen auf die bis dahin zu gewinnenden (Heiterkeit) Erfahrungen basirten Antrag zu stellen.

Oberstlandmarschall-Strellvertreter Dr. Bělský: Wird dieser Antrag des Herrn Prof. Höfler unterstützt?

(Hlasy ve středu: My ho neznáme česky!)

Ich werde den Antrag übersetzen.

(Nach einer Pause.)

Pan prof. Höfler navrhuje takto:

Landtagsaktuar Seidl (liest):

Der Landesausschuh ist zu beauftragen, in Berücksichtigung des dem Landesarchive und insbesondere dem Landesarchivare durch die Errichtung einer historischen Abtheilung des Landesarchives zugewachsenen größeren Aufwandes an Thätigkeit in Erwägung zu ziehen, ob diese vermehrte Thätigkeit des Landesarchivars nicht eine Honorirung in Anspruch nehme, auf welche bei Systemisirung des Archivarspostens der gehörige Bedacht nicht genommen werden konnte und in dieser Richtung in einer der nächsten Sessionen einen auf die bis dahin zu gewinnenden Erfahrungen basirten Antrag zu stellen.

Slavný sněm račiž uzavříti:

Zemskému výboru se ukládá, aby přihlédnuv k tomu, že zemskému archivu a zvláště zemskému archiváři přibylo práce tím, že se zřídilo při archivu oddělení pro dějepis, uvážil, není-li tato zvýšená činnost dostatečným důvo dem, aby se honorár za ni udělil, o nějž nebylo postaráno při systemisování archiváře, a aby zemský výbor podal sněmu v zasedání nejblíže příštím návrh zakládající se v zkušenosti.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Bělský: Wird dieser Antrag unterstützt?

(Rufe: Er ist schon unterstützt!)

Er wird unterstützt.

Wünscht Jemand das Wort darüber?

(Niemand meldet sich.)

Dieser Antrag des Herrn Prof. Höfler ist ein Zusahantrag zum Antrage der Kommission.

Ich werde daher zur Abstimmung des Kommissionstrages schreiten.

Er lautet:

(Liest):

Für das Landesarchiv wird eine Archivarstelle mit lU00 fl. und zwei Adjunktenstellen, eine mit 700 fl. und eine mit 600 fl. als Jahresgehalt systemisirt.

Pro archiv zemský zřizuje se místo archiváře s 1000 zl. a dvě místa adjunktů, jedno s 700 zl. a druhé s 600 zl. ročního platu.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Der Zusatzantrag des H. Prof. Höfler ist so eben vorgelesen worden.

Ich bitte die Herren, welche demselben zustim men, aufzustehen.

(Rufe: Gegenprobe!)

Es sind 94 Stimmen, wie ich glaube, dafür, also die Majorität; zur Sicherheit aber bitte ich


41

XXXIll. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

doch um die Gegenprobe, und bitte diejenigen Herren, die dagegen stimmen, aufzustehen.

(Geschieht).

Es ist die Minorität.

Der Antrag ist also angenommen.

Wegen vorgerückter Zeit werde ich die Sitzung schlichen. Ich habe nur noch eine Mittheilung zu machen; es ist dieß eine Einladung zu einer Kommission. Die Herren Mitglieder der Kommission zur Berathung des Wassergesetzes werden für heute Mittwoch 61/2 Uhr Nachmittags zu einer Sitzung eingeladen.

Die nächste Sitzung ist übermorgen Freitag 10 Uhr. Die Tagesordnung ist: Fortsetzung der heutigen, ferner: Bericht der Budgetkommission über den Landesfondsvoranschlag.

Bericht der Budgetkommission über die Rechnungsabschlüsse für das Jahr 1863 und 1864. Kommissionsbericht über die Regierungsvorlage betreffend die Aenderungen der Bauordnung für die industriellen Bauführungen; Kommissionsbericht über den Antrag des H. Dr. Rieger betreffs der Durchführung der Gleichberechtigung der Nationalitäten an der Universität.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluß um 3/4 auf 3 Uhr Nachmittags.)

5


43

XXXIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXIII. sezení 4. ročního zasedání 1866.

Einlauf

vom 18. Feber 1866.

Nr. 325. Geschäftsprotokoll der 28. Landtags sitzung vom 10. Feber 1866.

vom 19. Feber.

Nr. 326. Bezirksvertretung Patzau überreicht durch Abgeordneten Dr. Kralert sein Vertrauensschreiben aus Anlaß des Landtagsbeschlusses auf überreichung einer Dankadresse Sr. k. k. apost. Majestät.

Nr. 327. Desgleichen die Bez.-Vertretung Beneschau durch Abgeordneten Prof. Zap.

Nr. 328. Desgleichen die Bez.-Vertretung Přestic durch Abgeordneten Grafen Kolowrat-Krakowský.

Nr. 329. Geschäftsprotokoll der 29. Landtagssitzung vom 15. Feber 1866.

Nr. 330. Bezirksausschuß zu Bensen (leitme ritzer Kreis) überreicht die Berufung einiger Groß-Wöhlener Gemeindemitglieder gegen den vom Bezirksausschusse am 19. Jänner l. J. Z. 14 in Strassenbausachen gefassten Beschluß.

vom 20. Feber.

Nr. 331. Bericht der Landtagskommission über den Entwurf eines Armengesetzes.

Petitionen.

801) Abgeord. Herr Graf Chotek: Gesuch des kuttenberger Bezirksausschusses, damit die Stadt Kuttenberg nach Antrag der Regierungsvorlage der Amtssitz eines neuen pol. Bezirkes verbleibe.

804) Abgeord. Herr Dr. Wenisch: Gesuch des Tachauer Bezirksausschusses, betreffend die neue Gebietseintheilung des Tachauer Bezirkes.

806) Abgeord. Herr Tonner: Gesuch der Stadtvorstehung von Horažďowic um Belassung daselbst des Amtssitzes des neuen pol. Bezirkes.

Spisy došlé

dne 18. února 1866.

čís 325. Jednací protokol 28. sezení českého sněmu dne 10. února 1866.

dne 19. února.

Číš. 326. Okresní zastupitelstvo pacovské podává prostředkem poslance dra. Kralerta přípis důvěry za příčinou sněmovního usnešení a podání adresy díků Jeho c. k. apoštol. Veličenstvu.

Čís. 327. Okresní zastupitelstvo benešovské podává prostředkem poslance prof. Zapa takový též připiš důvěry.

čís. 328. Okr. zastupitelstvo přeštické prostředkem posl. hraběte Kolovrata-Krakovského takovýtéž připiš důvěry.

Čís. 329. Jednací protokol 29. sezení sněmu dne 15. února 1866.

Čís. 330. Okresní výbor benešovský (v kr. litoměřickém) podává odvolání několika členův obce Velké Velené z usnešení, okresním výborem dne 19. ledna b. r. čís. 14 v záležitostech silničních staveb učiněného.

dne 20. února.

Čís. 331. Zpráva sněmovní komise o návrhu zákona v příčině zaopatřování chudých.

Petice.

801) Posl. p. hrabě Chotek: žádost okr. výboru kutnohorského, aby Kutná Hora dle návrhu vládní předlohy zůstala sídlem politického úřadu.

804) Posl. p. Wenisch: žádost tachovského výboru okresního v příčině nového pol. rozdělení, co se týče okresu tachovského.

806) Posl. p. Tonner: žádost představenstva města Horažďovic, aby v městě tom pone cháno bylo sídlo nového okr. úřadu.

Josef Graf Wratislaw,

Verifikator.

W. Seidl,

Verifikator.

Dr. Emanuel Forster,

Verifikator.

5*


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP