Sobota 17. února 1866

Stenografischer Bericht

über die

XXXI. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 17. Februar 1866.

Stenografická zpráva

XXXI. sezení ètvrtého roè. zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 17. února 1866.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Anton Graf Lažanský, und der k. k. Statthaltereirath Wilhelm Ritter von Bach. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršál-ka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dastateèném.

Zástupcové vlády: Místopøedseda c. k. námìstnictví Antonín hrabì Lažanský, a c. k. místodržitelský rada rytíø Vilém z Bachù Poèátek sezení o 10 hod. 45 min.

Oberstlandmarschall (läutet): Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung (läutet):

Die Ergänzungswahlen für den Verifikationsausschuß hatten folgende Resultate: in der Kurie der Großgrundbesitzer wurden gewählt bei Abgabe von 57 Stimmzetteln Herr Abg. Kirschner mit 56 und Graf Harrach jun. mit 55 Stimmen.

In der Kurie der Städte wurden gewählt bei Abgabe von 30 Stimmzetteln die H, Abg. Sadil mit 24 Stimmen, Dr. Wolf mit 23 Stimmen, Von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 40 Stimmzetteln, der Herr Abg. Schowánek und Dr. Reichert mit je 36 Stimmen. Ich erlaube mir folgende Gruppirung dieser Herrn Verifikatoren vorzuschlagen und zwar die erste Gruppe: Herr Abg. Sadil, Kirschner und Dr. Reichert, die 2. Gruppe Dr. Wolf. Graf. Harrach jun. und Dr. Schovánek und ich glaube es wird am zweckmässigsten sein, wenn die erste Gruppe nämlich Herr Abg. Dr. Reichert, Sadil und Kirschner für die nächste Sitzung gleich eintreten und die 2. neu gewählte Gruppe sich an die frühere Gruppe der Herren Verifikatoren anschließt.

Ich bitte also meine Herren, dieß zur Kenntniß zu nehmen und darnach vorzugehen. In die Kommission für die Regierungsvorlage, den Entwurf eines Wasserbezugs-Gesetzes betreffend wurden gewählt von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 58 Stimmzetteln:

Der Abg. Fürst Georg Lobkowic mit 54 Stimmen, Graf Westphalen mit 52 Stimmen, Graf Harrach Franz mit 41 Stimmen, Graf Kurt Zedtwitz mit 38 Stimmen und Herr Abgeord. Berger mit 37 Stimmen.

Von der Kurie der Städte bei Abgabe von 34 Stimmzetteln Herr Hofrath Dr. Hasner. Prof. Dr. Herbst, Ritter von Wenisch, Präsident Waidele und Dr. Klier mit je 29 Stimmen.

Von der Kurie der Landgemeinden die Herren Abgeordneten Dr. Rieger, Dr. Sladkowský, Dr. Grünwald, Dr. Grünwald, Dr. Trojan und Herr Kratochwíle mit je 36 Stimmen.

Ich bitte die von den Kurien gewählten Herren, sich nach der Sitzung zu versammeln und zu konstituiren und zwar im Korrektorenzimmer.

Se. Erlaucht Graf Franz Harrach hat in drin-genden Geschäftsgangelegenheiten sich entschuldigt, an der heutigen Sitzung nicht Theil nehmen zu können und auch verhindert zu sein in der nächsten Sitzung des Hauses erscheinen zu können.

Ich habe ihm den dießfälligen Urlaub ertheilt. Dem H. Abg. Josef Stangler habe ich aus Anlaß eines Trauerfalles in seiner Familie einen 8tägigen Urlaub ertheilt. Dem Hrn. Baron Korb habe ich gleichfalls einen 8tägigen Urlaub in dringenden Geschäftsangelegenheiten bewilligt, desgleichen den Hrn. Abgeord. Dr. Klier einen Mgigen und Abgeordneten Urbánek einen eintägigen Urlaub für die heutige Sitzung. Ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Nachdem der Abgeordnete Graf Taafe seine Urlaubsverlängerung bereits überschritten hat, habe ich an ihn die in der Geschäftsordnung vorgeschriebene Mahnung ergehen lassen. Der Herr Abgeord-nete Krouský ist durch Krankheit verhindert an der heutigen Sitzung Theil zu nehmen.

Vertheilt wurde: Bericht der Kommission über den Antrag Dr. Riegers und Genossen betreffs der Durchführung der Gleichberechtigung beider Nationalitäten an der Prager Universität. —

Ich bitte, die eingelangten Petitionen vorzulesen.

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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète;) 777) Poslanec p. Oliva: žádost výboru ob-èanské záložny na Smíchovì za pøíèinou vymì-øení danì z pøíjmù.

Nejv. maršálek: petièní komisi.

Landtagssekretär Schmidt (liest): 778) Abg. H. Neumann: Gesuch der Gemeinde Rudolfsthal im Bezirke Reichenberg wegen Beschleunigung der Anstellung eines eigenen Lehrers in Rudolfsthal und Ausmittlung des ihm abhängigen Kongruagehaltes aus dem Normalschulfonde.

Oberstlandmarschall : An die Schulkommission.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

782) Poslanec p. Zikmund: žádost správního výboru záložny v Golèovì Jeníkovì za úèinkování proti obmýšlenému uvalení kolkových a berních poplatkù na záložny.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète:)

783) Poslanec pan Benoni: žádost obcí Veležic, Zbìøe, Hrobièan a Volanic v okr. novobydžovském za ustanovení samostatného duchovního správce ve Veležicích.

Nejv. maršálek: Petièní komisi.

Snìm. sek. Schmidt (ète):

785) Poslanec p. hrabì Clam-Martinic: žádost øeditelstva hospodáøské záložny v Muncifaji, aby byla sproštìna placení pøímé danì.

Mejv. maršálek: Petièní komisi. Snìm. sekr. Schmidt (ète):

786) Poslanec pan Dr. Sladkovský: podání obcí okresu novomìstského v kraji kralohradeckém, jímž upozoròují na neshody §§. 25, 26 a 27 navrženého øádu myslivního.

Nejv. maršálek: Komisi pro zákon honební.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

Landtagssekretär Schmidt (liest):

788) Se. Em. Hr. Kardinal Fürst-Erzbischof: Gesuch der Direktion des prager Privat-Erziehungs-und Heilinstitutes für arme Blinde um einen jährlichen Beitrag aus dem Landesfonde für die in die Anstalt aufzunehmenden 10 bis 20 Zöglinge in den sechsjährigen Lehrkurs.

Oberstlandmarschall: An die Budgetkommission.

789) Poslanec pan Hödl: žádost pøedstaveného, školního výboru, jakož i osadníkù obce Malého Zdikova za odstranìní tamního uèitele a za rozhodnutí, komu náleží školní svìtnici topiti.

Nejv. maršálek: Komisi školní. —

Die Budgetkommission wird auf morgen 10 Uhr Vormittag zu einer Sitzung eingeladen.

Tagesordnung: Subvention für das böhmische Landestheater. Gebäudereparaturen bei der Irrenanstalt. Die Kommission für Kirchenbaukonkurrenz wird eingeladen auf Montag früh 9 Uhr zu einer Sitzung. Wir übergehen zur Tagesordnung.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist Bericht der Kommission über die Feststellung des Beamten- und Dienelstandes beim Landesausschusse, bei der Gebär- und Findelanstalt.

Dr. Grünwald: Vaše Excellenci! ja bych si dovolil uèiniti návrh, aby tento pøedmìt byl zùstaven za druhý pøedmìt dnešní porady. Není na tom dost, že tento pøedmìt jest velmi dùležitý, ponìvadž se jedná o ustanovení mnoha úøadníkù a jich platù, a závisí od toho osud mnoha osob. Tento návrh jest obšírný, vztahuje se na zprávu vloni podanou a asi na pìt pøedloh, zemským výborem uèinìných.

Ten èas tedy, který nám byl popøán, bychom tento pøedmìt proskoumali, byl velmi krátký a pøál bych si proto, aby snad jako poslednìjší pøedmìt pøišel za budget a tedy snad teprv v pondìlí na denní poøádek se dostal. —

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Grünwald trägt an, daß der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung aus dem Grunde dem zweiten nachgesetzt werde, oder erst auf die nächste Tagesordnung komme, weil eigentlich erst eine kurze Zeit seit der Vertheilung des Berichtes verstrichen, und der Gegenstand allerdings von größter Wichtigkeit ist, — und ein langes Studium erfordert. Ich kann die Triftigkeit dieser Gründe nicht verkennen und bin geneigt, ihnen Folge zu geben; wenn von Seite des hohen Hauses kein Anstand erhoben wird.

(Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, so übergehen wir auf den zweiten Gegenstand, das Budget.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Bericht der Budget-Kommission über den Landes-Voranschlag für das Jahr 1866.

Hoher Landtag!

Der Landesvoranschlag für das I. 1866 wurde der gefertigten Kommission in der Sitzung vom 25. November zur Prüfung und Berichterstattung übergeben.

Der Voranschlag für den Grundentlastungsfond wurde als ein für sich abgeschlossener Gegenstand, wie im Vorjahre abgesondert behandelt, und der dießfällige Antrag dem hohen Landtage mittelst eines besonderen Berichtes vorgelegt.

Zur Beschleunigung der Vorberathung wurde die Prüfung und Berathung der einzelnen Fonde unter die Mitglieder der Kommission vertheilt; und zwar:

der Domestikalfond an Prof. Tomek, Seiner Durchlaucht Adolf Fürst Schwarzenberg jun., Prof. Krejèí und Ritter von Kopetz,

der Bubenèer Fond an Ottokar Graf Czernin.

der Landesfond an Wolfrum und Redlhammer,

der Gebär- und Findelhausfond an Dr. Tedesco,

der Irrenfond an Dwoøák und Dr. Klier,

die Prager Zwangsarbeitanstalt an Dotzauer und Urbánek.


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Die der Kommission noch weiters zugewiesenen Eingaben und Berichte werden, in soweit solche mit dem Voranschlage und den hierüber gestellten Anträgen in einem unmittelbaren Zusammenhange stehen und durch die letzteren ihre Erledigung erhalten, im Berichte insbesondere angeführt.

In jenen wenigen Fällen, wo aus den vorgelegten Ausweisen und eingesehenen Akten keine genügende Auskunft erlangt werden konnte, wurden die betreffenden Herren Landesausschußbeisitzer zu den Kommissionssitzungen beigezogen.

Der Entwurf der beantragten Erledigung des Voranschlags wird sub % angeschlossen.

Zur Begründung desselben wird, in so weit sich solche nicht schon aus dem Voranschlage und aus dem-selben vom Landesausschusse beigefügten Bemerkungen ergibt, noch folgendes mit dem angeführt, daß im Falle, als noch weitere Aufklärungen erforderlich sein sollten, diese von den betreffenden Referenten mündlich werden gegeben werden.

In der Erledigung der Voranschläge für die Jahre 1864 und 1865 wurden die einzelnen Ausgabs und Einnahmsposten, unbeschadet des Abschlusses eines jeden einzelnen Fondes mit durch alle sieben Fonde fortlaufenden Zahlen bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde von dem Landesausschusse wohl in dem für das Jahr 1866 vorgelegten Voranschlage, nicht aber auch in den Detailausweisen vorgenommen, welches letztere jedenfalls noch übersichtlicher gewesen wäre und zur leichteren Aufsindung der einzelnen Posten beitragen würde. Die Zahl derselben hat sich geändert, indem solche bei den Ausgaben von 121 auf 129 gestiegen, dagegen bei den Einnahmen von 47 auf 43 gesunken ist.

Zur Hintanhaltung von Beirrungen wurde die neue Reihenfolge beibehalten.

Für das Jahr 1865 wurden die Ausgaben mit 2004794 st. festgesetzt, die Einnahmen dagegen mit 484162 fl. veranschlagt, und der anderweitig zu bedeckende Abgang mit 1520632 fl. angenommen.

Für das Jahr 1866 wurden die Ausgaben von dem Landesausschusse mit

2081902 fl.

die Einnahmen mit

581521 fl.

und der Abgang mit

1500381 fl.

veranschlagt.

Die Ausgaben erscheinen daher um

77108 fl.

die Einnahmen um

97359 fl.

höher der Abgang daher um

20251 fl.

geringer als im Jahre 1865.

Die Differenz in den Ausgaben und Einnahmen ist zum Theil jedoch nur eine scheinbare, indem die Beiträge des Domestikalfondes, des Gebär-, Findel- und Irrenfondes zu den Verwaltungsauslagen, zusammen in einem Betrage von 59882 fl. bei diesen einzelnen Fonden in Ausgabe gestellt, dagegen bei dem Landesfonde in die Einnahmen aufgenommen werden, während dieselben in der von dem h. Landtage für die Vorjahre beschlossenen Erledigung nur als durchlaufende Post behandelt wurden.

Wild nun dieser Betrag in Abschlag gebracht, so beträgt die Differenz bei der Ausgabe bloß . 17226 fl. und bei der Einnahme 37477 fl.

Bei der letzteren wurde solche wesentlich durch die Ziehung mehrerer in den Domestikalfond gehörigen Obligationen und den hiedurch erhöhten Zinsenertrag herbeigeführt.

Ich werde mir nach dem Vorgange der Vorjahre erlauben, dem hohen Hause vorzuschlagen, zuerst mit den einzelnen Fonden zu beginnen, und dann erst die ersten 4 Artikel, die den Inhalt der Anträge beziehungsweise der Beschlüsse bei den ein-zelnen Fonden zusammenfassen, in Vortrag zu bringen, indem die Summen, die die gesammten Auslagen bilden, erst aus den Beschlüssen bei den einzelnen Fonden sich ergeben werden.

(Liest):

Böhmischer Domestikal-Fond.

Zu Artikel V.

Für denselben werden

316.814 fl.

somit gegen die im Jahre 1865 bewilligten

249.803 fl.

um

67.011 fl..

mehr veranschlagt; was zumeist durch Steigerung des Aufwandes bei dem deutschen Landestheater um 11.820 fl., der Subventionen und Beiträge um 45.582 fl. und der Tilgung aufgenommener Vorschüsse mit 20000 fl.. mit Rücksicht auf die bei mehreren Posten eingetretene Abminderung herbeigeführt wurde." Für den Domestikalfond bringt die Kommission in 22 Postnummern den Betrag von 271942 fl. in Vorschlag. Die bei den einzelnen Posten eingetretenen Veränderungen werde ich mir er-lauben mit folgendem zu begründen.

(Liest): Es wurden nämlich die Pauschalien zur Beischaffung der kleinen Livree für den Institutskanzlei-, 8 Schul- und den Bibliotheks-Diener von 16 st. 80 kr. auf 30 st. und dem zu Folge pag. 17 die Subrubrik 5 "Emolumente" von 802 fl. 35 kr. auf 947 fl. erhöht.

Die Gründe für diese Erhöhung sind folgende:

(Liest):

Diese Erhöhung wurde von dem Landesausschusse unterm 8. Nov. 1865 Z. 16677 zu beantragen beschlossen, weil diesem Dienerpersonale nicht wie den anderen die große Livree bewilligt wurde; aus welchem Grunde auch die Kommission diesem Antrage beigetreten ist.

Die für den Assistenten für Landwirthschaft sub. pag. 19. 11 und 12 mit 35 fl. und 70 fl. veranschlagte Remuneration hat zu entfallen und wird demnach die Rubrik 9. "Remunerationen" auf 21.752 fl. 50 kr. herabgesetzt.

Diese Remuneration war für die Verwendung in der Institutskanzlei bewilligt worden; da nun diese aufgehört hat, so entfällt auch die Remuneration.

Die für den Bibliotheksskriptor, in so lange kein eigener Bibliothekar bestellt ist, in den Voran-

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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

chlag einbezogene jährliche Remuneration von 200 I. wurde zur Genehmigung beantragt, weil derselbe für diese Zeit die Dienste des Bibliothekars versieht. Hiedurch erhält der der Budgetkommission unterm 12. Jänner l. I. Z. 136 zugewiesene Bericht des Landesausschusses vom 16. Dezember 1865 Z, ad N. 1792 seine Erledigung.

Die Pension des Schuldieners Wenzel Brandner wird von 189 fl. auf 250 fl., und demnach die Subrubrik 13 "Pensionen der Professoren" und Diener pag. 22 auf 4690 fl. erhöht; dem Gesuche des pensionirten kontrollirenden Verwaltungsassistenten am polytechnischen Institute Franz Guttenberger um Verleihung eines Relutums für die Naturalwohnung, wird keine Folge gegeben.

Der Landesausschuß hat in seinem der Kommission unterm 7, Jänner l. I. Z. 134 zugewiesenen Berichte vom 17. Dezember 1865 Z. 18055 auf diese Erhöhung angetragen, weil Wenzel Brandner durch mehr als 10 Jahre beim Militär und 32 Jahre am technischen Institute treu und redlich gedient hat, 77 Jahre alt, nach dem vorgelegten Zeugnisse gichtkrank, schwerhörig und dessen Sehkraft geschwächt, somit zu jedem Erwerbe unfähig ist.

In Würdigung dieser Gründe ist die Budgetkommission dem Antrage beigetreten.

Der unterm 4. Oktober 1865 mit seinem ganzen Gehalte von 700 fl. pensionirte kontrollirende Verwaltungsassistent am polytechnischen Landesinstitute, Franz Guttenberger, ist um die Bewilligung eines Relutums von 150 st. für die früher genossene Naturalwohnung eingeschritten.

Die Wohnung hatte bloß aus einem Zimmer bestanden, und war nur widerruflich zugestanden worden.

Der Landesausschuß trägt in seinem der Kommission unterm 7. Jänner l I. Z. 135 zugewiesenen Berichte vom 17. Dezember 1865 Z. 18324, auf die Abweisung an.

Die Budgetkommission hat sich diesem Antrage um so mehr angeschlossen, als ein Naturalquartier, besonders wenn solches bloß widerruflich zugewiesen war, bei der Pensionsbemessung keinen Anspruch gewährt.

Den nach Heinrich Kessels, Professor am polytechnischen Institute Hinterbliebenen zwei Waisen Ludwig und Amanda Kessels wird ein jährlicher Erziehungsbeitrag von je 150 ll. bewilligt, dem zu Folge die Rubrik 15 "Gnadengaben" auf 774 fl. erhöht, und sonach der Gesammtaufwand für die Post. Nr. I. "Polytechnikum" auf 116,436 fl. festgesetzt. Dem Einschreiten der Josephine Kessels um Bewilligung eines Witwengehaltes wird dagegen keine Folge gegeben.

In dem der Budgetkommission unterm 7. Jänner l. J., Z. 112 zugewiesenen Berichte des Landesausschusses vom 6. Dezember 1865 Z. 17829 wird auf die Verleihung der beantragten Gnadengabe eingerathen, weil Heinr. Kessels mit seltenen Fachkennt. nissen ausgerüstet vom 18. Juni 1861 bis zu seinem Tode am 13. September 1865 gedient, und bei seinem rastlosen Bestreben zu großen Hoffnungen berechtigt hat, ohne Hinterlassung eines Vermögens gestorben ist, und das ältere der beiden unversorgten Kinder erst das zweite Lebensjahr zurückgelegt hat.

Auf die Bewilligung der von der hinterbliebenen Witwe angesuchten Pension hat der Landesausschuß nicht eingerathen, weil dieselbe bei der kurzen Dienstzeit ihres verstorbenen Gatten auf eine Pension normalmäßig keinen Anspruch hat, und für eine ausnahmsweise Behandlung keine besonders rücksichtswürdigen Umstände das Wort sprechen.

Die Budgetkommission ist in Würdigung dieser Gründe der Anschauung des Landesausschusses vollkommen beigetreten und hat demgemäß ihre Anträge gestellt.

Der der Kommission unterm 23. Dez. v. I. Z. 124 zugewiesene Bericht des Landesausschusses vom 17. Dez. 1865 Z. 18665, das Ansuchen des Simon Bleyer, Lehrers der Stenografie, um Bewilligung einer Remuneration für seine Verwendung am Polytechnikum betreffend, wurde der ständigen Kommission für die Angelegenheit des polytechnischen Landesinstitutes abgetreten.

Die Nothwendigkeit der bei dem deutschen Lan- destheater pag. 28 für die Herstellung der Prospektmaschine und Flugwerke mit

6922 fl. 15 kr. und für die Herstellung des Podiums der Versenkungen und Hebemaschinen

mit

5962 fl. 74 kr.

veranschlagten Auslagen somit die Richtigkeit des dießfalls von dem Architekten Brust und dem Ingenieur Schwarz abgegebenen Gutachtens, wurde durch die von den Budgetkommissionsmitgliedern Herrn Dotzauer und Machaczek persönlich vorgenommenen Ueberschan anerkannt.

Diese Objekte waren zur Zeit des Umbaues des Theaters bereits 18 Jahre in Benützung, seit dem sind abermals sechs Jahre verstrichen.

Die Kommission hat daher auf die Genehmigung beider Posten eingerathen, wodurch der dießfällige unterm 11. Jänner l. J. Z. 167 derselben zugewiesene Bericht des Landesausschusses vom 30. Dez. 1865, Z. 18209 seine Erledigung erhält.

(Oberstlandmarschall spricht mit dem Herrn Berichterstatter.)

Ueber die Bemerkung Sr. Excellenz, daß wenn vielleicht die Debatte bezüglich der einzelnen Anträge getrennt würde, dieß nur zu Beirrungen Anlaß geben könnte, will ich mir den Vorschlag erlauben, ob das hohe Haus nicht geneigt wäre, gleich über die einzelnen Anträge selbst abzustimmen, ohne erst abzuwarten, bis die Kommission den Antrag bezüglich des ganzen Fondes gestellt hat.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß dieser Vorgang zweckmässiger wäre, weil natürlich durch die Vorlesung des gesammten Antrages doch die Sache etwas undeutlicher wird. Ich würde daher zurückgehen auf die früher gestellten Anträge der Kommission und jn der Art vorgehen, daß ich an


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

das hohe Haus die Anfrage stelle, ob zu diesem An-trage irgend eine Bemerkung zu machen ist, und wenn keine Bemerkung gemacht wird, das Haus als zustimmend betrachte.

Wird gegen diesen Vorgang eine Einwendung erhoben?

(Niemand meldet sich.)

Ich werde also in dieser Weise vorgehen.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète):

èeský domestikální fond.

Èlánek V.

§. 1.

Úhrnkový plat na zaopatøení malé livreje pro kanceláøského sluhu, 8 školníkù a pro sluhu v knihovnì zvýšuje se z 16 zl. 80 kr. na 30 zl. a tudíž na str. 17 i vedlejší rubrika 5. "Pøídavky" z 802 zl. 35 kr. na 947 zl.

Böhm. Domestikalfond.

Art. V.

§. 1.

Die Pauschalien zur Beischaffung der kleinen Livree für den Institutskanzlei-, 8 Schul- und den Bibliotheks-Diener wird von 16 fl. 80 kr. auf 30 fl, und dem zu Folge pag. 17 die Subrubrik 5 "Emolumente" von 802 fl. 35 kr. auf 947 fl. erhöht.

Berichterstatter Taschek (liest:)

Diese Erhöhung wurde von dem Landesausschusse unterm 8. November 1865 Z. 16677 zu beantragen beschlossen, weil diesem Dienerpersonale nicht wie den anderen die große Livré bewilligt wurde; aus welchem Grunde auch die Kommission diesem Antrage beigetreten ist.

Oberstlandmarschall: Wird etwas dagegen bemerkt?

(Niemand meldet sich.)

Der Antrag ist also genehmigt.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète:)

§. 2.

Odmìna pro asistenta pøi uèitelské stolici hospodáøství na stránce 19. pod è. 11. a 12. s 35 zl. a 70 zl. uvedená, má odpadnouti a tím se zmenšuje rubrika 9. "Odmìny" na 21.752 zl. 50 kr.

§. 2.

Die für den Assistenten für Landwirthschaft sub pag. 19. 11 und 12 mit 35 fl. und 70 fl. veranschlagte Remuneration hat zu entfallen und wird demnach die Rubrik 9. "Remunerationen" auf 21.752 fl. 50 kr. herabgesetzt.

Berichterstatter Taschek (liest:)

Diese Remuneration war für die Verwendung in der Institutskanzlei bewilligt worden; da nun diese aufgehört hat, so entfällt auch die Remuneration.

Die für den Bibliotheksskriptor, in so lange kein eigener Bibliothekar bestellt ist, in den Voranschlag einbozogene jährliche Remuneration von 200 fl. wurde zur Genehmigung beantragt, weil derselbe für diese Zeit die Dienste des Bibliothekars versieht. Hiedurch erhält der der Budgetkommission unterm 12. Jänner l. I. Z. 136 zugewiesene Bericht des Landesausschusses vom 16. Dezember 1865 Z. ad N. 1792 seine Erledigung.

Oberstlandmarschall: Wird etwas dagegen erinnert?

Ich glaube, H. Dr. Görner hat bezüglich der Werkmeister etwas bemerken wollen.

Dr. Görner: Ich habe den Antrag am Schlusse der das technische Institut betreffenden Artikel stellen wollen.

Landtagssekretär Schmidt: (liest):

§. 3.

Die Pension des Schuldieners Wenzel Brandner wird von 189 fl. auf 250 fl., und demnach die Subrubrik 13 "Pensionen der Professoren" und Diener pag. 22 auf 4690 fl. erhöht; dem Gesuche des pensionirten kontrollirenden Verwaltungsassistenten am polytechnischen Institute Franz Guttenberger um Verleihung eines Relutums für die Naturalwohnung, wird keine Folge gegeben.

§. 3.

Výslužné školníka Vácslava Brandnera zvyšuje se z 189 zl. na 250 zl. a tím též vedlejší rubrika 13 "Výslužné profesorù a sluhù" na str. 22 na 4690 zl.; žádost kontrolujícího asistenta pøi správì polytechnického ústavu Františka Guttenbergera, na odpoèinek daného, za udìlení náhrady za naturální byt zamítá se.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

Der Landesausschuh hat in seinem der Kommission unterm 7. Jänner l. J., Z. 134 zugewiesenen Berichte vom 17. Dezember 1865, Z. 18055 auf diese Erhöhung angetragen, weil Wenzel Brandner durch mehr als 10 Jahre beim Militär und 32 Jahre am technischen Institute treu und redlich gedient hat. 77 Jahre alt, nach dem vorgelegten Zeugnisse gichtkrank, schwerhörig und dessen Sehkraft geschwächt, somit zu jedem Erwerbe unfähig ist.

In Würdigung dieser Gründe ist die Budgetkommission dem Antrage beigetreten.

Der unterm 4. Oktober 1865 mit seinem ganzen Gehalte von 700 fl. pensionirte kontrollirende Verwaltungsassistent am polytechnischen Landesinstitute, Franz Guttenberger, ist um die Bewilligung eines Relutums von 150 fl. für die früher genos-sene Naturalwohnung eingeschritten.

Die Wohnung hatte bloß aus einem Zimmer bestanden, und war nur widerruflich zugestanden worden.

Der Landesausschuß trägt in seinem der Kommission unterm 7. Jänner l. J., Z. 135 zugewiesenen Berichte vom 17. Dezember 1865, Z. 18324, auf die Abweisung an.

Die Budgetkommission hat sich diesem Antrage um so mehr angeschlossen, als ein Naturalquartier, besonders wenn solches bloß widerruflich zugewiesen war, bei der Pensionsbemessung keinen Anspruch gewählt.


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Oberstlandmarschall: Ist nichts zu erinnern? — Nach Antrag.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

§ 4.

Dvìma sirotkùm po profesoru na polytech-nickém ústavì Jindøichovi Kesselsovi, Ludvíku a Amandì Kesselsovým, povoluje se pøíspìvek vychovací po 150 zl; tím se zvyšuje rubrika 15 "Dary z milosti" na 774 zl. a tudíž stanoví se veškeré výdaje rubriky hlavní: I. "Polytechnika" s 116.436 zl. Naopak se zamítá žádost Josefiny Kesselsové za povolení výslužného co vdovì.

§ 4.

Den nach Heinrich Kessels, Professor am po-lytechnischen Institute Hinterbliebenen zwei Waisen Ludwig und Amanda Kessels wird ein jährlicher Er-ziehungsbeitrag von je 150 fl. bewilligt, dem zu Folge die Rubrik 15 "Gnadengaben" auf 774 fl. erhöht, und sonach der Gesammtaufwand für die Post. Nr. I. "Polytechnikum" auf 116.436 fl. festgesetzt. Dem Einschreiten der Josephine Kessels um Bewilligung eines Witwengehaltes wird dagegen keine Folge gegeben.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

In der Budgetkommission unterm 7. Jänner l. J., Z. 112 zugewiesenen Berichte des Landesaus-schusses vom 6. Dezember 1865 Z. 17829 wird auf die Verleihung der beantragten Gnadengabe eingerathen, weil Heinr. Kessels mit seltenen Fachkenntnissen ausgerüstet vom 18. Juni 1861 bis zu seinem Tode am 13. September 1865 gedient, und bei sei-nem rastlosen Bestreben zu großen Hoffnungen berechtigt hat, ohne Hinterlassung eines Vermögens gestorben ist, und das ältere der beiden unversorgten Kinder erst das zweite Lebensjahr zurückgelegt hat.

Auf die Bewilligung der von der Hinterbliebenen Witwe angesuchten Pension hat der Landesausschuß nicht eingerathen, weil dieselbe bei der kurzen Dienstzeit ihres verstorbenen Gatten auf eine Pension normalmässig keinen Anspruch hat, und für eine ausnahmsweise Behandlung keine besonders rücksichtswürdigen Umstände das Wort sprechen.

Die Budgetkommission ist in Würdigung dieser Gründe der Anschauung des Landesausschusses vollkommen, beigetreten und hat demgemäß ihre Anträge gestellt.

Der der Kommission unterm 23. Dezember v, J. Z. 124 zugewiesene Bericht des Landesausschusses vom. 17. Dezember 1865 Z. 18665. das Ansuchen des Simon Bleyer, Lehrers der Stenografie, um Bewilligung einer Remuneration für seine Verwen-dung am Polytechnikum betreffend, wurde der ständigen Kommission für die Angelegenheit des polytechnischen Landesinstitutes abgetreten.

Die Nothwendigkeit der bei dem deutschen Landestheater pag. 28. für die Herstellung der Prospektmaschine und Flugwerke mit 6922 fl. 15 kr. und für die Herstellung des Podiums der Versenkungen und Hebemaschinen mit 5962 fl. 74 kr.

veranschlagten Auslagen somit die Richtigkeit des dießfalls von dem Architekten Brust und dem Ingenieur Schwarz abgegebenen Gutachtens, wurde durch die von den Budgetkommissionsmitgliedern Hrn. Dotzauer und Machaczek persönlich vorgenommenen Ueberschau anerkannt.

Diese Objekte waren zur Zeit des Umbaues des Theaters bereits 18 Jahre in Benützung, seit dem sind abermals sechs Jahre verstrichen.

Die Kommission hat daher auf Genehmigung beider Posten eingerathen, wodurch der dießfällige unterm 11. Jänner I. J. Z. 167 derselben zugewiesene Bericht des Landesausschusses vom 30. Dezember 1865., Z. 18209 seine Erledigung erhält.

Oberstlandmarschall: Ist etwas zu erinnern ?

(Niemand meldet sich.)

Nach Antrag.

Ich glaube, Dr. Görner hat jetzt einen Antrag.

Dr. Görner: Als das Budget beim Landesausschusse zur Berathung kam, lagen bezüglich der Werkmeister des polytech. Lehrkörpers noch keine Anträge wegen Erweiterung der Thätigkeit derselben vor. Der Landesausschuß sah jedoch voraus, daß dieser Antrag einkommen mußte, und hat daher in das Budget schon einen höheren Betrag für den Instituts-Tischler, pag. 15, Nr. 28 an Stelle des bisher bezogenen jährlichen Gehaltes von 315 fl. und 8ud Post 29 für den Instituts-Mechaniker ebenfalls an Stelle der 315 fl., welche er bisher bezog, 500 fl. eingestellt.

Erst nachdem das Budget bereits verfaßt und nachdem es revidirt und gedruckt war, kam von Seite des Lehrkörpers des polyt. Landesinstituts die Ausführung und Einrathung, in welcher Weise die Werkmeister beim polyt. Institute ihre Thätigkeit zum Besten des Institutes erweitern sollten; aus diesen nun hat der Landesausschuß ersehen, daß eine Gehaltserhöhung von 315 fl. auf 500 fl. dem Zwecke derselben und die Thätigkeit für das Institut nicht entsprechend sei, und hat sich daher nach Antrag des Professorenkollegiums entschlossen, die Erhöhung statt auf 500 fl. auf 600 fl. zu beantragen.

Im Auftrage und im Namen des Landesausschusses nun stelle ich daher den Antrag, zwischen §. 4 und 5, wie ihn die Kommission vorgeschlagen, einen §. einzufügen: "Die Gehalte des Instituts-Tischlers pag. 15, Nr. 28, Budget und des Insti-tutsmechanikers, derselben pag. Nr. 29, werden statt mit 500 fl. auf 600 fl. festgesetzt, daher um 100 fl. bei Jedem erhöht.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Ich erkläre also die Debatte für geschlossen.

Berichterstatter Taschek: Ich kann über dieses neuerliche Ansuchen, welches jedenfalls, nach unserer Geschäftsordnung wohl früher, hätte der Kommission


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

zukommen sollen, damit sie darüber Bericht erstatten könnte, im Namen derselben nicht sprechen, sondern nur meine persönliche Anschauung dem hohen Hause vorlegen.

Wenn der Landesausschuß und das Professorenkollegium erklärt, daß ohne diese Gehalterhöhung ein entsprechender Institutstischler und Institutsmechaniker nicht gefunden werden könne, kann ich für meine Person, nicht im Namen der Kommission, mich wohl nicht gegen den Antrag aussprechen, sondern muß unter dieser Vorausetzung auf denselben submittiren; was aber die Stelle desselben anbelangt, so muß dieser §. früher kommen, als jetzt, denn es wird schon im §. 4 die Gesammtsumme für das Polytechnikum aufgenommen; um also die fraglichen Gehalte in die Gesammtsumme einbeziehen zu können, so wird der §. gleich bei dem §. 1 einzureihen sein.

Uebrigens dürfte dieser Umstand durchaus ohne alle Wichtigkeit sein, weil, wenn die Summe einmal erhöht und der dießfällige Beschluß gefaßt wird, es eine gleichgiltige Sache ist, wo derselbe steht; da man ihn bei seiner zeitigen Prüfung der Rechnung auf Grundlage des heutigen Protokolls ohnehin auffinden wird.

Oberstlandmarschall: Der Herr Dr. Görner trägt an, daß beide Posten für den Institutstischler und Institutsmechaniker über Antrag des Professorenkollegiums ....

Dr. Görner: Und über Beschluß des Landesausschusses von 500 fl. auf 600 fl. erhöht werden.

Dr. Bìlský: Pan Dr. Görner ponavrhuje, aby služné truhláøe polytechnického ústavu a pak služné mechanika bylo zvýšeno na roèních 600 zl. pro každého — a to sice na návrh zemského výboru a profesorského kolegium.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Taschek: Dadurch wird natürlich die Summe für das Polytechnikum sich von 116436 fl. auf 116636 fl. steigern.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

§. 5.

Pøíspìvek na obecné správní výlohy, ze zemského fondu uhražované, jenž vypoèítán jest na 45.582 zl., vyluèuje se co pouhá prùbìžná položka, a tudíž se snižuje bìžné Èíslo 6. VI. "Podpory a pøíspìvky" na 6126 zl.

§. 5.

Der mit 45.582 fl. ausgemittelte Beitrag zu den aus dem Landesfonde bestrittenen allgemeinen Verwaltungsauslagen wird als eine nur durchlaufende Post ausgeschieden und dem zu Folge die Post Nr. 6, VI. "Subventionen und Beiträge" auf 6126 fl. herabgesetzt.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Die Herabsetzung ist nur eine, Folge des bereits im Vorjahre vom hohen Landtage gefaßten Beschlusses, um die durchlaufenden Posten mit den Ausgabs- und Einnahmsziffern nicht ohne allen Grund zu erhöhen.

Oberstlandmarschall: Nichts zu erinnern?

(Niemand meldet sich.)

Nach Antrag!

Sn. sekr. Schmidt (ète):

§. 6.

a) Oskaru Fünfstückovi, synu ingrosisty pøi úètárnì zemské Viléma Fünfstücka, povoluje se roèní dar z milosti 100 zl., poèínajíc 1. lednem 1866 až do ukonèení jeho studií.

§. 6.

a) Dem Oskar Fünfstück, Sohn des Landbuchhaltungs-Ingrossisten Wilhelm Fünfstück wird eine Gnadengabe von jährlichen 100 fl. vom 1. Jänner 1866 bis zur Vollendung seiner Berufsstudien bewilligt.

Berichterst. Hofrath Taschek (liest):

Dem Johann Fünfstück, einem Sohne des Buchhaltungs-Ingrossisten Wilheln Fünfstück, welcher einen Erziehungsbeitrag von 22 fl. genossen, war, nachdem er am 17. November 1863 das Normalalter erreicht hatte, mit Landtagsbeschluß am 5. März 1864 eine Gnadengabe von jährlichen 100 fl. bewilligt worden, welche durch sein am 26. August 1865 erfolgtes Ableben wieder erloschen ist.

In dem der Kommission unterm 7. Jänner l. J., Z. 139 zugewiesenen Berichte des Landesausschusses vom 6. Dezember 1865, Z 17601 wird angetragen, dem zweiten Sohne Oskar Fünfstück, welcher bereits im fünften Jahrgange am polytechnischen-Institute mit ausgezeichnetem Erfolge studirt, und am 19. Dezember 1864 das Normalalter erreicht hat, eine gleiche Gnadengabe bis zur Vollendung feiner Studien zu verleihen, da die Mutter bloß auf die Pension von 175 fl. und auf die Erziehungsbeiträge für ihre zwei jüngern Söhne a 22 fl. beschränkt ist.

Die Budgetkommission ist diesem Antrage beigetreten, und erlaubt sich denselben dem hohen Landtage zur Annahme zu empfehlen..—

Oberstlandmarschall: Wenn nichts, zu erinnern ist — daher nach dem Antrag, —

Snìm. sekretáø Schmidt (ète):

§. 6.

b) Dar z milosti pro Elišku Vinickou, dceru stavovského rady úèetního Petra Vinického, zvyšuje se z 80 zl. na 100 zl.

§. 6.

d) Die Gnadengabe der Elisabeth Winicky, Tochter nach dem ständischen Rechnungsrathe Peter Winicky wird von jährlichen 80 fl. auf 100 erhöht.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

Der Landesausschuh hat in seinem der Kommission unterm 7. Jänner l. J., Z 133 zugewiesenen Berichte vom 6. Dezember 1865, Z. 18264 aus diese Erhöhung angetragen, weil dieselbe nach den vorliegenden Belegen zu jedem wie immer gearteten Gewerbe gänzlich und bleibend unfähig ist, auch kein Vermögen besitzt.


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

In Würdigung dieser Verhältnisse hat die Kommission auf diese Erhöhung eingerathen.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts zu erinnern ist? — also nachdem Antrage.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète):

§. 6.

c) Dar z milosti pro Johanu Schalchovu, dceru vrchního revidenta stavovské pokladnice Jana Schalcha, zvyšuje se z 84 zl. na 100 zl.

§. 6.

c) Die Gnadengabe der Johanna Schalch, Toch-ter nach dem ständischen Oberkasserevidenten Johann Schalch wird von 84 fl. auf 100 fl. erhöht.

Berichterst. Hofrath Taschek (liest):

Johanna Schalch ist nach dem ihrem Gesuche, welches unterm 19. Dezember 1865, Z. 66 der Budgetkommission zugewiesen wurde, zuliegenden, vom Landesmedizinalrathe bestätigten ärztlichen Zeugnisse an einer tuberkulösen Lungeninfiltrate krank und dadurch an Kräften so herabgekommen, daß dieselbe sich weder durch Handarbeiten noch durch Unterrichtgeben, wie bisher, den Lebensunterhalt erwerben kann, zumal sie auch an einer bedeutenden Augenschwäche leidet.

Da dieselbe im 50. Lebensjahre steht, kein Vermögen besitzt, und durch das ärztliche Zeugniß die mittlerweile eingetretene ungünstige Veränderung ihrer Erwerbsfähigkeit dargethan wird, so hat die Kommission auf die beantragte Erhöhung eingerathen.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts zu erinnern? (Niemand meldet sich.) Nach dem Antrag.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

§. 6.

d) Karolínì Brejské, dceøi stavovského kraj-ského kasíra Jana Brejského, povoluje se až do vdáni neb jiného zaopatøení roèní dar z milosti 100 zl.

§. 6.

d) Der Karoline Breiský, Tochter nach dem ständischen Kreiskassier Johann Breisky wird bis zu ihrer Verehelichung oder anderweitigen Versorgung eine jährl. Gnadengabe von 100 fl. bewilligt.

Berichterst. Hofrath Taschek (liest):

Der Landesausschuß trägt in seinem der Kommission unterm 14. Dezember v. J. Z. 90 zugewiesenen Berichte vom 29. November 1865, Z, 4833 auf die Bewilligung dieser Gnadengabe an, weil der nach einer mehr als 40jährigen verdienstvollen Dienstleistung pensionirte Vater der 39 Jahre alten Bittstellerin am 23. Februar 1865 ohne Hinterlassung eines Vermögens gestorben ist, dieselbe gleichfalls kein Vermögen besitzt, und nach dem vorgelegten ärztlichen Zeugnisse erwerbsunfähig ist.

In Berücksichtigung dieser Gründe ist die Kommission diesem Antrage beigetreten.

Oberstlandmarschall: Ist nichts zu er-innern? — Nach dem Antrage.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

§. 6.

e) Dar z milosti, povolený pro každou z tøí dcer Antonína Hrubého, ingrosisty pøi stavovské úètárnì, Antonii, Amalii a Aloisii Hru-bou s 42 zl. zvyšuje se pro každou z nich na 60 zl.

§. 6.

e) Die den drei Töchtern nach dem ständischen Buchhaltungsingrossisten Anton Hrubý, Antonia, Amalia und Aloisia Hrubý mit je 42 fl. bewilligte Gnadengabe wird für jede derselben auf 60 Gulden erhöht. Berichterst. Hofrath Taschek (liest):

e) In dem der Kommission am 14. Dezember 1865. Z. 91 zugewiesenen Berichte vom 29. November 1865, Z. 16544 trägt der Landesausschuh auf diese Erhöhung an, weil die Mutter derselben, welche eine Pension von 166 fl. 40 kr. K. M. genossen hatte, am 26. Juni 1864 verstorben ist, dieselben kein Vermögen besitzen, und nach den ärztlichen Zeugnissen nicht erwerbsfähig sind.

In Berücksichtigung dieser Umstände ist die Kommission dem Antrage beigetreten.

Oberstlandmarschall: Ist nichts zu erinnern ? — Nach Antrage.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète):

§. 6.

f) Dar z milosti pro Vilemínu Dollhopfovu, dceru kancelisty pøi stavovské rektifikací Josefa Dollhopha, zvyšuje se z 40 zl. 83 kr. na 60 zl.

§. 6.

f) Die Gnadengabe der Wilhelmine Dollhopf, Tochter nach dem ständischen Rektifikationskanzellisten Joseph Dollhopf wird von 40 fl. 83 kr. öst. W. auf 60 fl. erhöht.

Berichterst. Hofrath Taschek (liest):

Nach dem der Kommission unterm 14. Dezember v. J. Z. 89 zugewiesenen Berichte des Landesausschusses vom 29. November 1865, Z. 7579 ist die 36 Jahre alte Bittstellerin wegen ihrer körperlichen Gebrechen ganz unfähig, sich selbst zu er-halten, und auf die Pension ihrer Mutter von 245 fl., welche sonst auch kein Vermögen besitzt, angewiesen.

In Berücksichtigung dieser Verhältnisse ist die Kommission dem Antrage des Landesausschusses auf Bewilligung dieser Erhöhung beigetreten.

Oberstlandmarschall: Ist nichts zu erinnern? — Nach Antrag.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

§. 6.

A za pøíèinou všech tìchto povolení bìžné èíslo 19. XIX. "Dary z milosti" z 4945 zl. 88 kr. na 5255 zl.

§. 6.

Und in Folge dieser Bewilligungen die P.N.


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

19, XIX. "Gnadengaben" von 4945 fl. 88 kr. auf 5255 fl. erhöht.

Oberstlandmarschall: Ist nichts zu erinnern?

Es ist das eine selbstverständliche Folge der vorangegangener Bewilligung.

Snìmovní sekr. Schmidt (ète):

§. 7.

Žádost Sidonie Schmidlové, vdovy krajského kontrolora, za povolení daru z milosti její dceøi Marii zamítá se.

§. 7.

Dem Gesuche der Sidonia Schmidl, Kreiskontrollorswitwe, um Verleihung einer Gnadengabe für ihre Tochter Maria wird keine Folge gegeben.

Berichterst. Hofrath Taschek (liest):

Der Landesausschuß trägt in seinem der Budgetkommission unterm 7. Jänner l. J. Z. 132 zugewiesenen Berichte vom 6. Dezember 1865, Z. 18038 auf die Bewilligung einer Gnadengabe von 65 fl. an, weil die Bittstellerin dermal auf ihre Pensionen von 133 fl. 20 kr. und der Erziehungsbeitrag für eine Tochter pr. 33 fl. 20 kr. beschränkt ist, da eine der Töchter gestorben und die dritte Tochter Maria am 9. September 1865 das Normalalter erreicht hat, letztere nach dem ärztlichen Zeugnisse mit tuberkulosem Bluthusten behaftet und erwerbsunfähig ist und Bittstellerin nur, ein kleines, mit Schuldell belastetes Haus in Karlsbad, besitzt, Das Zeugniß des Karlsbader Städtrathes lautet dahin, "daß die Bittstellerin das dortstädtische am Schloßberge gelgene Haus Nr. K. 407 "zur Stadt Pilsen" beschildert besitze, dasselbe jedoch klein sei, nicht viel trage und auf solchen, auch mehre Schulden haften sollen.

Bei der Unbestimmtheit dieses Zeugnisses hat die Kommission die Mittellosigkeit der Bittstellerin nicht genügend ausgewiesen gefunden und daher auf die Abweisung eingeräthen.

Indessen bleibt es derselben, überlassen durch richtig gestelltes Armuthszeugniß beim Landesausschusse einzuschreiten und damit die Verhältnisse, die zur Verleihung einer Gnadengabe berechtigen, nachzuweisen.

Oberstlandmarschall: Nichts zu erinnern?

(Niemand meldet sich),

Nach Antrag.

Nun wird in Folge des über Antrag des H. Dr. Görner bei dem polytechnischen Institute bewilligten Mehraufwandes von 200 fl. der Gesammtaufwand des böhmischen Domestikalfondes sich nicht mehr mit 271942 fl., sondern mit 272142 fl. herausstellen.

Sn. sekr. Schmidt: Veškeré výdaje èeského domestikálního fondu stanoví se na 272142 zl. .

Berichterstatter Hofrath Taschek: Nun kommen wir zum Bubenèer Fond.

(Liest):

Bubenèer Fond.

Zu Artikel VI.

Für denselben werden 15.300 fl.

somit gegen die im J. 1965 bewilligt

gewesenen

8.451 fl.

um

6.849 fl.

mehr gefordert.

Die Veranlassungen dieser Mehrausgabe ist in dem der Budgetkommission unterm 8. Jänner l. J. Z. 149 zugewiesenen Berichte des Landesausschusses vom 11. Oktober 1863, Z. 14979 auseinandergesetzt.

Im I, 1845 wurde dem Gärtner Braul die Erhaltung der Park- und Gartenanlagen, welche schon damals in eigener Regie einen Aufwand von 2500 fl. K. M. erheischten, gegen eine Pauschalsumme von 1400 fl. K. M. überlassen.

Diese Summe wurde im J. 1858 auf 2400 fl. öst. Währ. erhöht, mit der Erledigung des Budgets für das Jahr 1865 aber auf 1400 fl. herabgesetzt.

Gärtner Braul erklärte mit diesem herabgeminderten Betrage die Erhaltung der Park- und Gartenanlagen nicht bestreiten zu können, weßhalb dem Landesausschusse nichts anders erübrigte, als dieselbe in eigene Regie zu übernehmen.

Nach der vorgelegten Detailnachweisung wurden die Kosten der eigenen Regie für die Erhaltung der Park- und Gartenanlagen auf 4035 fl. 20 kr. veranschlagt.

Die von dem Landesausschusse zur Prüfung, dieser Berechnung berufenen Sachverständigen — Joseph Fiala, Gärtner des böhm. Gartenbauvereins, und Ed. Lagler, gräflich Thun'scher Obergärtner in Tetschen — haben dieselbe mit dem für richtig erklärt, daß weitere Abstriche nicht mehr möglich seien.

Ebenso erklärten dieselben, daß das nach einem fünfjährigen Durchschnitte mit 1019 fl. 70 kr. berechnete Erträgniß aus dem Verkaufe von Topfgewachsen, Gehölzen und Bäumen den gegenwärtigen Verhältnissen ganz entsprechend sei.

Dem Parkgärtner waren nebst dem Gehalte von 630 fl. nach drei innerhalb der Anlage gelegenen Feldparzellen beiläufig 7 Metzen und der Grasnutzen von den im Parke gelegenen Wiesen in partem salarii überlassen.

Der Genuß der Feldparzellen wird von dem Landesausschusse auf 100 fl., der Großnutzen in günstigen Jahren auf 200 fl. bis 300 fl. veranschlagt.

Die beiden Sachverständigen sprachen sich unter diesen Verhältnissen für die Uebernahme der Erhaltung in dem bisherigen Umfange in die eigene Regie oder für eine großartige Ausdehnung dieser Altlagen und Umgestaltung derselben zu einem Centralpunkte der Hortikultur im Lande und einem Emporium für alle gärtnerische Bedürfnisse aus, bemerken jedoch, daß in dieser letztem Richtung ein bedeutender Auswand nothwendig, weiden würde.

Der Landesausschuß ist auf die letztere Anschauung nicht eingegangen, und zwar mit vollem Rechte

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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

da eines Theils eine solche eigentlich in die Handelsgärtnerei einschlagende Richtung mit der Bestimmung der Landesvertretung überhaupt nicht vereinbarlich ist, andern Theils die gegenwärtigen Verhältnisse einen solchen Aufwand nicht gestatten.

Der Landesausschuß bemerkt weiter, daß die günstigen Erfolge der erst einjährigen Regie von dem Publikum bereits zur lebhaften Genugthuung des bubenèer Aufsichtskommissärs anerkannt worden seien und hat im Sinne der Widmung und Bestimmung des Baumgartens die durch die Eröffnung des neuen gegen das Belvedere führenden Thores nothwendig gewordene Rekonstruirung der oberen längst der Mauer laufenden Strasse wie auch die parkartige Herstellung und Anlage ihrer nächsten Umgebung auf Kosten der für den verschütteten Eisenbahndamm von der Staatseisenbahn erhaltenen Entschädigung bereits in Angriff genommen. Wie viel diese Entschädigung betrage, und unter welchen Bedingungen solche erfolgt wurde, ist in dem Berichte nicht angegeben.

Nach der im kurzen Wege eingeholten Auskunft beträgt dieselbe 10.000 fl. und ist im Monate Juli 1865 unter der Bedingung, daß solche nur für den Park verwendet werden dürfe, erfolgt worden. Es hat die Budgetkommission sehr unangenehm berührt, daß der Landesaußschuß eine so nahmhafte Post und deren Verwendung nur so obenhin berührt, eigentlich ganz mit Stillschweigen übergegangen habe.

In Folge der Uebernahme in eigene Regie wird nach der ganz richtigen Anschauung des Landesausschusses der dem Gärtner bisher eingeräumte Gras- und Feldnutzen aufhören, demselben dagegen ein Entgelt einzuräumen sein; die beantragte Höhe desselben mit 210 fl. entspricht dem unterwaltenden Verhältnisse. In dem Berichte werden wohl als Gehalt 900 fl., somit eigentlich eine Erhöhung um 20 fl. beantragt, da jedoch der Landesausschuß in seinem späteren Beschlusse vom 18. Oktober 1865 den Gehalt nur mit 840 fl. beantragt hat, so ist derselbe von seiner früheren Ansicht bereits selbst abgegangen.

Nicht unbemerkt kann die unverhältnißmässige Höhe des Aufwandes für das erwähnte neue Thor pr. 1900 fl. gelassen werden; wenn auch bei der bereits erfolgten Herstellung nichts anders erübrigt, als es hiebei als bei einer bereits vollendeten Thatsache bewenden zu lassen.

Das nach dem Beschlusse des Vorjahres über die vorhandenen Gewächse, Gesträuche, Blumenanzulegende Inventar ist aufgenommen worden.

Im Sinne dieser Anschauungen wurden die bezüglichen Anträge gestellt.

In ein näheres Detail der übernommenen eigenen Regie wurde jedoch nicht eingegangen, weil ein solcher Vorgang sich nicht als entsprechend darstellt, sondern Alles der umsichtigen Leitung des Landesausschusses und seinem thatkräftigen Einwirken anheimgestellt werden muß.

Es hat daher die Kommission die Bestimmung getroffen, an der geforderten Ziffer des Aufwandes nichts zu ändern, sondern solche wie dieselbe im gedruckten Voranschlag gefordert wird. dem h. Hause zur Bewilligung zu empfehlen; jedoch aus Anlaß der vorangeführten Verhältnisse die im §. 1, 2, 3 und 4 aufgeführten Anträge zu stellen.

Landtagssekr. Schmidt (liest):

Bubenèer-Fond.

Artikel VI.

§ 1.

Der Landesausschuß; wird ermächtigt, die Erhaltung des Bubenèer Parkes und der dortigen Anlagen in eigene Regie gegen dem zu übernehmen: daß der inventarische Pflanzenstand zwar aufrecht erhalten, die Vermehrung und Erzeugung von Blu-men, Topfpflanzen, Gesträuchen und Bäumen aber sowohl in den Glashäusern als auch in den Baumschulen auf den eigenen Bedarf des Parkes und der Gartenanlagen eingeschränkt, und jeder Verkauf eingestellt werde.

Bubeneèský fond.

Èlánek VI.

§. 1.

Výbor zemský se zplnomocòuje, aby pøevzal chování bubeneèského parku a tamìjších sadù do vlastní správy s tou výminkou, že má sice inventární stav rostlin zachován býti, že však rozmnožování a rozplozování kvìtin vùbec a kvìtin v hrncích, køovin a stromù, jak v sklennících, tak i v školách obmeziti se má na vlastní potøebu parku i sadù, jakýkoliv prodej jejich pak že se díti nemá.

Oberstlandmarschall: Ist nichts zu erinnern ?

Dr. Schmeykal: In den Motiven zum Art. VI. des Berichtes betreffend den Bubenèer Fond er-wähnt die Budgetkommission der Entschädigung, welche von Seite der Staatseisenbahngesellschaft dem Landesausschusse erfolgt wurde.

Es hat mit dieser Entschädigung nachstehendes Bewandniß.

Es hat die Staatseisenbahngesellschaft anläßlich eines Durchbruches des Wassers, welches den Eisen-bahndamm zerriß, diesen Eisenbahndamm zur Gänze verschüttet.

Der Landesausschuß hat in Folge dessen einen Besitzstörungsprozeß angestrengt und diesen Prozeß in allen Instanzen siegreich durchgeführt.

Nach der Durchführung dieses Prozesses wurde über Anregung des Handelsministeriums aus öffentlichen Rücksichten in einen Vergleich eingegangen.

Diese Vergleichsverhandlungen führten zu dem Ziele, daß die Staatseisenbahngesellschaft zur Leistung eines Betrages von 10N00 fl. im Baaren sich herbeiließ, mit der weiteren vergleichsweise festgestellten Bedingung, daß diese 10000 fl. zu Parkzwecken verwendet werden.


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Die Budgetkommission knüpft an die Berührung dieses Postens die Bemerkung, daß es sie sehr unangenehm berührt hat, daß ein so namhafter Posten und die Verwendung desselben so oberflächlich eigentlich ganz mit Stillschweigen übergangen worden ist.

Ich glaube im Namen des Landesausschusses die Rechtfertigung abgeben zu können, daß es demselben nicht in den Sinn kam, diese Post sowie deren Verwendung irgend wie der Kenntniß des hohen Landtages zu entziehen.

Es war Beschluß des Landesausschusses, diese Angelegenheit zum Gegenstande Gestionsberichtes vom Jahre 1865 zu machen und deßhalb unterblieb die Erstattung eines besonderen Berichtes.

Die Zusammenstellung und Verfassung des Ge-stionsberichtes war dem verstorbenen Landesausschuß beisitzer Hrn. Dr. Pinkas obgelegen, sein Ableben kurz vor Beginn der Session und die hiedurch nothwendig eingetretene Geschäftsstörung hatten zur Fol-ge, daß sich die Erstattung des Berichtes verzögert hat.

Es glaubt aber der Landesausschuß die Versicherung geben zu können, daß die Vorlegung dieses Berichtes in dieser Session noch wird ermöglicht werden.

Graf Franz Thun: Ich erlaube mir nur eine Bemerkung zum Schlusse des Artikel 4, wo es heißt, daß jeder Verkauf eingestellt wurde, nämlich der Verkauf von Gewächsen aus den Glashäusern und Baumschulen.

Der Landesausschuh ist in seinem Antrage von der Ansicht ausgegangen, daß jeder handelsmässige Verkauf aufzuhören habe.

Ich glaube aber, es würde sich nicht als zweckmässig herausstellen, anzuordnen; daß auch der allenfällige Ueberschuh nicht verkauft werden darf, daher vernichtet werden müsste.

Ich glaube, es wäre also vielleicht zweckmässiger zu sagen; daß jeder "handelsmässige Verkauf", nicht aber der Verkauf überhaupt aufzuhören habe.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: In dem §. hat sich die Kommission nur deßwegen zum Antrage in Bezug auf die Einstellung des Verkaufes bestimmt gefunden, weil nach ihrer Anschauung, sobald ein Verkauf gestattet ist, es mit Beziehung auf, die früher vorgekommenen Beschwerden schwer sein dürfte, ihn zu überwachen.

Ist einmal der Gehalt des Gärtners so gestellt, daß er auf diese Zuschüsse, die ihm aus diesem Verkaufe zufallen, ohne Gefahr für seine Subsistenz, verzichten kann, so schien es der Kommission besser, den Verkauf gänzlich abzustellen, weil das alte Uebel wieder eintreten könnte und es eine bekannte Sache ist, daß eine ausgiebige und erfolgreiche Ueberwachung in dergleichen Fällen beinahe zur Unmöglichkeit werden kann.

Graf Leo Thun: Ich stelle die Bitte. daß, wie der Antrag des Greifen Franz Thun angenommen werden sollte, über den letzten Absatz abgesondert abgestimmt werde, weil ich gegen diesen Absatz stimmen werde.

Graf Franz Thun: Zur Aufklärung will ich nur bemerken, daß ja auch die Treibhäuser jetzt in eigener Regie stehen, und daß also der, Gärtner den zur Beaufsichtigung der ganzen Verwaltung von Bubenè aufgestellten Organen unterworfen ist.

Also nur, wenn diese Organe, der Aufsichtskommissär nämlich, sieht, daß mehr erzeugt worden ist, als der Bedarf erheischt, daß heißt, daß weniger Pflanzen zu Grunde gegangen sind, als man im Durchschnitte annahm, und wir also einen Ueberschuß haben, nur in diesem Falle allein dieser Ueberschuß verkauft werden dürfte.

Oberstlandmarschall: Graf Franz Thun trägt an, es sei zu sehen "und jeder handelsmässige Verkauf eingestellt wird."

Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt. Graf Leo Thun bittet die Abstimmung über den §. 4 derart einzuleiten, daß abgesondert abgestimmt werde, und daß über den letzten Absatz "jeder Verkauf eingestellt wird," eine zweite Abstimmung erfolge.

Berichterstatter Dr. Taschek: Auf die Bemerkung des Grafen Thun erlaube ich mir nur zu bemerken, daß die Kommission darauf eingegangen wäre, dann aber hätte in Folge dessen bei der Ru-brik "Einnahmen" dessen Erwähnung geschehen müssen, dieß ist aber von dem Landesausschusse nicht gemacht worden, und den Verkauf ohne Ausnahmen zu gestatten, glaube ich, dürfte der Kommission im Grunde genommen, denn doch nicht als gerathen erscheinen.

Graf Franz Thun: Darf ich mir noch das Wort erbitten zu einer Aufklärung. Ich glaube, daß nachdem der Verkauf kein regelmässiger und kein beabsichtigter sein soll, die Ginahme davon nicht im Budget eingetragen werden konnte. Es handelt sich eben nur um die Möglichkeit der Verwerthung etwaiger Uebelschüsse. Sollte die Möglichkeit des Verkaufs beseitigt, und sollte dem Landesausschusse aufgetragen werden, einen Ueberschuß an gezogenen Pflanzen, falls sich einmal ein solcher ergebe, lieber zu vernichten, als zu verkaufen, und eine zufällige Einnahme, die nicht veranschlagt werden kann, dem Fonde lieber nicht zuzuführen, so glaube ich, wäre das eigentlich ein Nachtheil für den Fond sein. daß der Ertrag aus einem solchen Verkaufe aber nicht veranschlagt werden kann, ist natürlich, weil der Verkauf eben kein handelsmässiger, beabsichtigter ist, sondern nur ein ausnahmsweiser, der nur statt hat, wenn sich einmal zufällig ein Ueberschuß an Pflanzen ergibt.

Oberstlandmarschall: Ich werde den §. 1

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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

des Artikels 6 bis zu dem Worte "eingeschränkt" zur Abstimmung bringen, und bitte denselben noch einmal vorzulesen.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

Výbor zemský se zplnomocòuje, aby pøevzal chování Bubeneèského parku a tamìjších sadù do vlastní správy s tou výminkou, že má sice inventární stav rostlin zachován býti, že však rozmnožování a rozplozování kvìtin vùbec a kvìtin v hrncích, køovin a stromù, jak v sklennících, tak i v školách obmeziti se má na vlastní potøebu parku i sadù.

Der Landesausschuß wird ermächtigt, die Erhaltung des Bubenèer Parkes und der. dortigen Anlagen in eigene Regie gegen dem zu übernehmen: daß der inventarische Pflanzenstand zwar aufrecht erhalten, die Vermehrung und Erzeugung von Blumen, Topfpflanzen, Gesträuchen und Bäumen aber sowohl in den Glashäusern als auch in den Baumschulen auf den eigenen Bedarf des Parkes und der Gartenanlagen eingeschränkt werde.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Absatze zustimmen, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Nun käme der besagte Absah mit dem Zusatzantrage des Herrn Grafen Franz Thun zur Abstimmung: Jeder handelsmässige Verkauf eingestellt werde.

Snìm. sekr. Schmidt: Obchod s nimi pak: že se vésti nemá.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§ 2.

Die Bezüge des Bubenèer Gärtners werden

a) an baarem Gehalte auf jährliche 840 fl.,

b) auf den Genuß eines Naturalquartiers im Nebengebäude des Bubenèer Schloßes,

c) auf einen Naturaldeputat von sechs Klafter 4/4elligen weichen Brennholzes festgestellt; dagegen der Genuß der drei Feldparzellen, des Grasnutzens der im Parke befindlichen Wiesen, wie auch alle übrigen bisherigen Genüsse desselben eingezogen.

§ 2.

Dùchody Bubeneèského zahradníka mají záležeti:

a) z roèního platu na hotovosti 840 zl.,

b) z naturálního bytu ve vedlejším stavení Bubeneèského zámku,

c) z naturálního deputátu 6 sáhù 4/4loketního mìkkého døíví; naproti tomu má mu odpadnouti užívání tøí dílcù polí, sklízení trávy z luk v parku se nalézajících, jakož i odpadnouti mu mají veškeré dosavadní dùchodky.

Graf Franz Thun: Ich möchte mir erlauben zu diesem § 2, und zwar zum Punkte a desselben eine Bemerkung zu machen.

In der Motivirung heißt es, daß der Gehalt für den Gärtner in dem Berichte mit 900 st. beantragt, daher eine Erhöhung um 270 st. in Antrag gestellt wurde und daß auch die Budgetkommission den Antrag den Verhältnissen vollkommen entsprechend fand, nachdem der Landesauschuß in seinem spätern Beschlusse vom 18. Oktober 1865 selbst den Gehalt auf 840 st. beantragt hatte und daher von seiner früheren Ansicht zurückgegangen ist.

Ich muß nur noch bemerken, daß eine solche Aenderung in der Anficht des Landesausschusses durch-aus nicht eingetreten ist, und daß eine solche. Darstellung vorläufig auf einem unerklärlichen Mißverständnisse zu beruhen scheint.

Ich habe nach dem Originalberichte von der Budgetkommission, nach dem Originale desselben vom 11. Oktober 1865, den Bericht ausheben lassen und fand darin, wie ich mich vollkommen erinnere, den Antrag gestellt bei Einstellung sämmtlicher Bezüge den Gehalt desselben mit 900 fl. zu fixiren. Ich kann weiter den Aufschluß geben, daß allerdings ursprünglich in diesem Berichte der Gehalt mit 840 st. festgesetzt war, zu einer Zeit, wo der Landesausschuß bloß die zur Verschönerung der Parkanlagen nothwendige Einstellung der Nebenbezüge des Gärtners an Grasnutzen und Laub beschlossen hatte.

Ehe der Bericht vollkommen auf Grundlage dieser Beschlüsse ausgearbeitet war, ist vom Landesausschusse über die Verwendung von 10.000 fl. zur Fortsetzung der Anlagen in Bubenè und den Bau einer neuen Strasse an der nördlichen Mauer und zur Verbesserung der Anlagen in der Umgebung dieser Mauer beschlossen worden.

Aus diesem Anlasse hat es sich nothwendig gezeigt, eine Parzelle, die früher dem Gärtner zum Genusse freigestellt war, einzuziehen, und es ist auch der nachträgliche Antrag gestellt worden, diese Feldparzelle einzuziehen und mit Rücksicht auf den Ertrag derselben von 100 fl. jährlich, wie er damals für den Gärtner veranschlagt wurde, seinen Gehalt von 840 fl. auf 900 fl. zu erhöhen.

Dieser Beschluß ist der letzte, der in dieser An. gelegenheit gefaßt worden, und der auch nach dem Konzepte des Berichtes an die Budgetkommission ergangen ist.

Ich glaube, nachdem die Budgetkommission selbst den Gehalt von 900 fl. als billig, erklärt hat, und der Landesausschuß seine Meinung in dieser Beziehung, nicht geändert hat, so dürfte der Herr Berichterstatter selbst gegen die Erhöhung von 840 fl. auf 900 fl. keine Einwendung machen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Die Debatte ist also geschlossen,

Berichterstatter Hofrath Taschek: Die Budgetkommission hat sich bloß an das Datum des ge-


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XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

druckten Voranschlages gehalten, wo die Gehalte nach dem um 3 Wochen später datirten Voranschlage geringer angesetzt worden sind.

Wenn nach der Versicherung des H. Vorredners diese geringere Summe nur auf einem Versehen beruht und eigentlich eine Ziffer von 900 fl. hätte enthalten sein sollen, so kann ich für meine Person, da ich nicht das Recht habe im Namen der Budgetkommission zu sprechen, der dieser Umstand früher nicht mitgetheilt worden ist, dagegen keine Einwendung erheben, und würde daher die Einstellung des Gehaltes mit 900 fl. dem hohen Landtage zur Annahme empfehlen, wobei ich bemerke, daß die gesammte Summe sich von 15.300 auf 15.360 fl. herausstellt.

Oberstlandmarschall: Ich werde daher den Absatz a, § 2 mit der Summe 900 fl. zur Abstimmung bringen.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

§ 2.

Dùchody Bubeneèského zahradníka mají záležeti:

a) z roèního platu na hotovosti 900 zl:;

§. 2.

Die Bezüge des Bubenèer Gärtners werden:

a) an baarem Gehalte auf jährliche 900 fl. festgestellt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche Hiesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. .....

(Es geschieht.) .....

Der Antrag ist angenommen.

Zu den beiden letzten Absätzen des Kommissionsberichtes sind keine Bemerkungen, gemacht worden; ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Absätzen zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§. 3.

Die während des Jahres 1865 von dem Landesausschusse eingeleitete Uebernahme der Erhaltung des Bubenèer Packs und der Gartenanlagen in die eigene Regie wird nachträglich für gerechtfertigt erkannt, und der Landesausschuß angewiesen, die dießfälligen Mehrauslagen in der Rechnung für das Jahr 1865 auszuweisen.

§. 3.

Že výbor zemský bìhem roku 1865 pøevzal chování Bubeneèského parku a zahradních sadù do vlastní správy, uznává se dodatnì za ospravedlnìné a ukládá se výboru zemskému, aby vìtší vydání, z toho opatøení vzešlé, vykázal v úètech za rok 1865.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts zu erinnern ist, so betrachte ich den §. als angenommen.

(Niemand meldet sich.)

Landtagssekretär Schmidt liest:

§. 4.

Der Landesausschuß wird ermächtigt, die ,von der Staats-Eisenbahngesellschaft für die Verschüttung der Durchfahrt unter dem Eisenbahndamme, geleistete Entschädigung den jeweiligen Erlös aus der Verwerthung des Gras- und Holznutzens, dann die Ersparnisse an der für Instandhaltung der Anlagen und Glashäuser, bewilligten 4000 fl., zur Rekonstruirung der von dem Mescery-Denksteine an, an der Parkmauer fortlaufenden obern Strasse, zur parkartigen Herstellung und Anlage ihrer nächsten Um gebung und selbst zu einer Ausdehnung der Anlagen entlang der Mescery-Strasse zu verwenden. Oberstlandmarschall: Seine Durchlaucht Fürst Lobkowic.

Franz Lobkowic: Ich habe mich zu diesem § zum Worte gemeldet, weil ich nicht den richtigen Zusammenhang zwischen dem vorgeschlagenen §. der Erledigung des Budgetes und dem Schlußabsatze der Erläuterungen, welche die Budgetkommission dem Landtage vorgelegt hat, fand.

Es steht nämlich im Schlußabsatze der Erläuterung zum Bubenèer Fonde Seite 10, "in ein näheres Detail der übernommenen Regie" wurde jedoch nicht eingegangen, weil ein solcher Vorgang sich nicht als entsprechend darstellt. sondern alles der umsichtigen Leitung des Landesausschusses und seinem thatkräftigen Einwirken anheimgestellt werden muß.

Ich schließe mich dieser Ansicht, vollkommen an weil auch ich der Ansicht bin, daß der hohe Landtag sich nicht in die Diskussion über die einzelnen Verfügungen in den Anlagen einlassen könne, und glaube, daß dieses dem Landesausschusse vollkommen überlassen werden kann. Dem entgegen hat aber die Budgetkommission im §. 4 beantragt, daß die Summe, welche von der Eisenbahngesselschaft an den Bubenèer Fond zu zahlen ist, die Verwaltung des Grases und Holznutzens, und der von der Summe von 4000 fl. erübrigende Nest ganz zu den angeführten Verschönerungen und Erweiterungen angewendet werden soll.

Ich bin vollkommen damit einverstanden, daß diese Summe zur Verschönerung und Erweiterung verwendet werden soll, ich glaube aber nicht, daß es angezeigt sei, die speziellen Orte im Bubenèer Park, für welche diese Summe verwendet werden soll, von dem hohen Hause beschließen zu lassen. (Bravo!)

Ich glaube nicht, daß der Herr Berichterstatter dagegen eine Einwendung erheben wird, wenn ich beantrage, daß der Schlußabsatz §. 4 von den Worten "4000 fl." an, in der Art abgeändert würde, daß der angegebene Betrag zur Verschönerung und Erweiterung der Anlagen überhaupt angewendet werde. (Bravo! im Centrum.)

Navrhuji, aby se poslední slova v §. 4. v èl. VI. tak zjinaèila, aby se peníze od železnické spoleènosti zaplacené, úspora z 4000 zl., pak peníze utržené za trávu a døíví, vùbec naložily na okrášlení a rozšíøení sadù Bubeneèských. (Výborné!)

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt?


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Er ist hinreichend unterstützt.

Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Berichterstatter Hofrath Taschek: Den ersten der beiden Punkte hat die Kommission angenommen, weil selber in dem Berichte des Landesausschusses selbst angedeutet war, den letzten Beisatz aber nur deßwegen, weil eines der Kommissionsmitglieder mir gegenüber darauf hingewiesen hat, daß es entsprechend sei, den Antrag so zu stellen, weil gerade in der Umgegend die Gründe des Bubenèer Maierhofes da am mindesten werthvoll sind, folglich durch die Verwendung zum Parke ein geringerer Pachtzins entginge, als wenn allenfalls bestere Gründe dazu verwendet würden.

Nachdem ich aber gesehen habe, daß jenes Mitglied den Antrag Sr. Durchlaucht sebst unterstützt hat, somit seine Anschauung in dieser Beziehung geändert haben mag, (links: Bravo! Heiterkeit) habe ich von meiner Seite durchaus keinen Grund der beantragten Aenderung entgegenzutreten.

Oberstlandmarschall: §. 4 würde nunmehr so lauten: Der Landesausschuß wird ermächtigt, die von der Staats-Eisenbahn-Gesellschaft für die Verschüttung der Durchfahrt unter dem Eisenbahndamme geleistete Entschädigung, den jeweiligen Erlös aus der Verwerthung des Gras- und Holznutzens, dann die Ersparnisse an der für Instandhaltung der Anlagen und Glashäuser bewilligten 4000 fl. zur Verschönerung und Erweiterung der Anlagen zu verwenden.

Snìm. sek. Schmidt (ète):

§. 4

Výbor zemský splnomocòuje se, aby upotøebil náhrady od spoleènosti statní dráhy za pøíèinou zasypání prùjezdu pod hráz železniènou vedšího, ztržených penìz za trávu a døíví, pak úspory z 4000 zl. povolených na chování sadù a sklenníkù, na okrášlení a rozšíøení sadù Bubeneèských.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht.)

Angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Ich erlaube mir also nur die Bemerkung, daß in Folge des bei §. 2 gefassten Beschlusses, der Gesammtaufwand für den Bubenèer Park von 15300 fl. nunmehr auf 15360 fl. gestiegen ist.

Für den Landesfond waren für das J. 1865 1330678 fl. bewilligt, für das Jahr 1866 werden nur 1293007 fl. somit um 37671 fl. weniger veranschlagt.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, es wird doch nothwendig sein, über die einzelnen Positionen selbst auch noch abstimmen zu lassen; weil darunter Posten sind, die gar nicht im Berichte erwähnt worden sind.

Ich muß noch nachtragen, es ist für den böhm.

Domestikalfond die Summe von 272142 fl. beantragt, bitte diejenigen Herren, die diese Summe annehmen, die Hand aufzuheben.

(Es geschieht.)

Angenommen.

Jetzt stellt sich also der Bubenèer Fond auf 15360 fl. Ich bitte über diese Summe abzustimmen.

(Es geschieht durch Handaufheben.)

Angenommen.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

Fond zemský.

Èlánek VII.

§. 1.

Zùstavuje se snìmu, usnesti se na základì zprávy, již podal výbor zemský dne 1. prosince 1865 è. 18277 o upravení technickoadministrativní služby zemské, o 8000 zl. navržených pod èíslem bìžným 37, "Výlohy správní" ve vedlejší rubrice è. 8. v pøíèinì zøízení departementu pro stavby.

Pomocníku architekta Brusta, pøijatému r. 1863, povoluje se odmìna 200 zl. a tudíž se zvyšují výdaje správní na 193.010 zl.

Landesfond.

Artikel VII.

§. 1.

Bezüglich der in der P.-Nr. 37 "Verwaltungsauslagen" sub Rub. 8 für das zu kreisende Baudepartement veranschlagten 8000 fl. wird die Schlußfassung des Landtags über den von dem Landesausschusse unterm 1. Dezember 1865, Nr. C. 18277 erstatteten Bericht, die Regulirung des technischadministrativen Landesdienstes betreffend, vorbehalten.

Für einen im J. 1863 aufgenommenen Hilfsarbeiter wird dem Architekten Brust ein Entgelt von 200 fl. bewilligt, und dem zu Folge die Verwaltungsauslagen auf 193010 fl. erhöht.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Die Verwahrung des Beschlusses des h. Landtages bezüglich der Post von 8000 fl. ist für die Kommission selbstverständlich geblieben, weil die Erledigung dieses Berichtes, der erstattet ist, noch nicht stattgefunden hat.

(Liest):

Der Landesausschuß hat in dem Berichte vom 12. März 1864, Zahl 3497 angetragen, dem Architekten Brust für die im Jahre 1863 ihm nothwendig gewordene Personalsaushilfe eine Remuneration von 600 fl. zu bewilligen. Die im Jahre 1864 bestellt gewesene Kommission für Feststellung des Beamtenstatus, welcher dieser Antrag zur Vorberathung zugewiesen worden, hat in ihrem bis jetzt noch nicht erledigten Berichte vom 4. Mai 1864 Nr. 223 L. einstimmig auf die Bewilligung derselben eingerathen.

Bei Erledigung des Voranschlages für das I. 1863 war diese Remuneration, beziehungsweise Entgelt von 600 fl. für einen Hilfsarbeiter nicht, für das Jahr 1864 aber mit 400 fl., und mit demselben Betrage auch für das Jahr 1865 bewilligt worden.


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Der Landesausschuß hat dem Architekten Brust auf Abschlag der von ihm im Jahre 1863 bestrittenen Auslage für einen Hilfsarbeiter 400 fl. ausgefolgt und dieselben in der Rechnung für das Jahr 1864 "in der Rubrik II. Subrubrik 14 h des Landesfondes" in Ausgabe gestellt.

Derselbe stellt nun in dem Berichte vom 2. November 1864 Zahl 17029, welcher der Budgetkommission unterm 14. Dezember 1865 Z. 14 zugewiesen worden ist, den Antrag, die fragliche Remuneration von 600 fl. zu bewilligen, beziehungsweise die mit 400 fl. erfolgte Theilzahlung zu genehmigen, und den noch erübrigenden Betrag in das nächste Präliminare einzubeziehen.

Nach dem berufenden Berichte der Kommission für Feststellung des Beamtenstatus vom 4. Mai 1864 waren zur Leistung der vom Architekten Brust im Jahre 1863 gelieferten Arbeiten 6965/6 Arbeitstage erforderlich.

Bei dieser Sachenlage läßt sich die Nothwendigkeit eines Aushilfsarbeiters nicht wohl bezweifeln. Das für denselben angesprochene Entgelt von 600 fl. ist auch nicht übermässig.

Wenn nun auch der Landesausschuß mit der Erfolgung der 400 fl. ganz wohl bis zu der von dem hohen Landtage zu fassenden Entscheidung hätte zuwarten können und sollen, so erachtet doch die Budget-Kommission, es hiebei als einer bereits geschehenen Sache bewenden zu lassen, und wird den Antrag auf nachträgliche Genehmigung dieser Mehrausgabe bei Erledigung der Rechnung für das Jahr 1864, wohin derselbe gehört, stellen.

Die Bewilligung der weiteren 200 fl. wurde dagegen hier aufgenommen.

Oberstlandmarschall: Ist nichts zu erinnern?

(Niemand meldet sich.)

Nach Antrag.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

§. 2.

Annì Volákové, vdovì po koncipistovi pøi výboru zemském Františkovi Volákovi, zemøelém dne 4. srpna 1865 povoluje se roèní dar z milosti 200 zl. r. è. poèínajíc 1. lednem 1866, pak sirotku po expeditorovi Karlovi Dambekovi, Františce Dambekové, roèní dar z milostí 60 zl. r. è. poèínajíc 16. bøeznem 1866 až do provdání neb jiného zaopatøení, leè pøestati má vyplácení dosavádního jejího pøíspìvku vychovacího 80 zl., proèež se zvyšuje èíslo bìžné 41. VI. "Dary z milosti" z 840 zl. na 1093 zl.

§. 2.

Der nach dem am 4. August 1865 verstorbenen Landesausschußkonzipisten Franz Wolak hinterbliebenen Witwe Anna Wolak wird eine Gnadengabe von jährlichen 200 fl. öst. W., vom 1. Jänner 1866 an, und der nach dem Expeditor Karl Dambek eine Gnadengabe von jährlichen 60 fl. ö. W. vom 16. März 1866 an, gegen Einstellung des bisherigen Erziehungsbeitrages von 80 fl., bis zu ihrer Verehelichung oder anderweitigen Versorgung bewilligt, und dem zu Folge die P.-Nr. 41, VI "Gnadengaben" von 840 fl. auf 1093 fl. erhöht. Berichterstatter Hofrath Taschek (liest): In dem der Budgetkommission unterm 14. Dezember 1865 Zahl 87 zugewiesenen Berichte des Landesausschusses vom 29. November 1865 Zahl 15406 hat derselbe angetragen, der nach dem am. 13. Dezember 1862 zum Konzipisten ernannten, am 4. August 1864 kinderlos verstobenen Franz Wolak Hinterbliebenen Witwe Anna Wolak, eine Gnadengabe jährlicher 200 fl. öst. W. zu bewilligen, weil derselbe mit Einrechnung der landesfürstlichen Dienstzeit 8 Jahre 10 Monate und 6 Tage gedient hat, somit nur noch ein Jahr 1 Monat und 24 Tage zu dienen gehabt hätte, um den gesetzlichen Anspruch seiner Wittwe auf eine Pension von 233 fl. 331/3 kr. zu begründen, seine Dienstleistung ausgezeichnet war, derselbe kein Vermögen hinterlassen hat und Anna Wolak gleichfalls ganz arm ist.

In Würdigung dieser Umstände, insbesondere der gerühmten Verwendung des Verstorbenen ist die Budgetkommission mit Stimmenmehrheit dem Antrage des Landesausschusses beigetreten, und erlaubt sich solchen dem hohen Landtage zur Annahme zu empfehlen.

In dem Belichte des Landesausschusses vom 29. November 1865 Z. 15876, welcher der Budgetkommission unterm 16. Dezember 1865 Z. 96 zugewiesen worden, wird für Franziska Dambek, Tochter nach dem Landesausschußexpeditor Karl Dambek, für welche bis zur Erreichung des Normalalters ein Erziehungsbeitrag von jährlichen 80 fl. bewilligt war, vom 16. März 1866, d. i. vom Tage der Erreichung des Normalalters eine jährliche Gnadengabe von 60 fl. angetragen, weil die Erwerbsunfähigkeit derselben durch das ärztliche Zeugniß nachgewiesen, und die bedauerliche Lage dieser Familie von dem h. Landtage bei Verleihung der Gnadengaben an die älteren Töchter bereits anerkannt worden ist.

In Würdigung dieser Sachenlage ist, die Budgetkommission dem Antrage des Landesausschusses beigetreten.

Die in die P.-Nr. 38 "Pensionen für Beamte und Diener" pag. 63 und 64 für Lassny Johann, Körner Theodor, Zunterer Franz, Wilhelm Joseph und Kilian Wilhelm aufgenommenen Pensionen sind nach den eingesehenen Akten normalmässig bemessen.

Oberstlandmarschall: Ist nichts zu errinnern?

(Niemand meldet sich.)

§. 2 nach Antrag.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§. 3.

Die für Entlohnungen des Hilfspersonals, Anschaffung von Archivsgegenständen, und verschiedene andere Auslagen angesetzten 1200 fl. werden auf 2000 fl. und dem zu Folge die Post-Rro. 43 VIII. "Landesarchiv und Bibliothek" auf 4600 fl. erhöht


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Èástka 1200 zl., navržená na odmìny pomocníkù, zaopatøení archivních potøeb a na rozlièné jiné výlohy, zvyšuje se na 2000 zl. a tudíž položka è. 43 VIII., "Archiv zemský a knihovna" na 4600 zl.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

Auf den in dem Berichte des Landesausschusses vom 29. November 1865 (ohne Zahl) gestellten Antrag, die in dem Voranschlage Post-Nr. 43, Landesarchiv und Bibliothek, pag. 65 — für Entlohnungen des Hilfspersonals, Anschaffung von Archivsgegenständen und verschiedene andere Auslagen— angesetzten 1200 fl. aus 2000 fl. zu erhöhen, wurde eingegangen, weil der gleiche Betrag bereits im Vorjähre bewilligt war, bei der Anstellung eines zweiten Adjunkten mit Grund anzunehmen ist, daß sich der dießfällige Aufwand eher vermehren als vermindern wird, und der geringere Ansatz offenbar nur durch einen Irrthum veranlasst worden ist. Der dießfällige Beschluß wurde mit Stimmenmehrheit gefaßt.

Die Einstellung der Gehalte für die zwei Adjunktenstellen mit 700 fl. und mit 600 fl. gründet sich auf den Beschluß des h. Landtages vom 28 November 1865.

Oberstlandmarschall: Nichts zu erinnern? Nach Antrag.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§. 4.

Der Landesausschuß wird beauftragt, die Frage, ob nicht der ämtliche Wirkungskreis der k. k. Bezirksämter in Betreff des Impfwesens im Allgemeinen, oder doch in Betreff der Ueberwachung des Impfgeschäftes, der Bestellung der Impfärzte, der Vorschläge zur Ertheilung von Impfprämien und deren wirkliche Verleihung an die Bezirksvertretungen, beziehungsweise die Bezirksausschüsse und an den Landesausschuß zu übertragen wäre — in Erwägung zu ziehen und in der nächsten Session nach mit der k. k. Statthalterei gepflogenen Verhandlung die entsprechenden Anträge auf Abänderung der dießbezüglichen gesetzlichen Vorschriften zu stellen.

§. 4.

Výboru zemskému ukládá se, aby uváži], zdá-li by se sedala-- pøenesti úøední pùsobnost cís. kr. okresních úøadù v pøíèinì oèkování vùbec, aneb aspoò v pøíèinì pøihlížení k oèkování, zøízení lékaøù oèkujících a navrhování jakož i dávání odmìn za oèkování na okresní zastupitelstva, po pøípadì na výbory okresní a výbor zemský, a aby, pojednav o tom s c. k. místodržitelstvím, v budoucím zasedání podal pøimìøené návrhy, jakby se zmìniti mìly zákonní o tom pøedpisy.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

Zu diesem Antrage fand sich die Kommission veranlaßt, weil eine Aenderung des Organismus der politischen Verwaltungsbehörden bevorsteht, und das Land auf das Impfwesen einen nahmhaften Betrag für das Jahr 1866 (pap. 69) von 28.995 fl. aufwendet, es sonach nur in der Billigkeit liegt, wenn der Landesvertretung ein entsprechender Einfluß auf die Verwendung dieser Summe gewahrt wird.

Die Einstellung der 4410 fl. für das Prager Taubstummen-Institut gründet sich in dem h. Landtagsbeschlusse vom 28. November 1865.

Oerstlandmarschall: Nichts zu erinnern? §. 4 nach dem Antrage.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

§. 5.

Výboru zemskému se ukládá, aby s vlastenecko-hospodáøskou spoleèností vyjednávati poèal, zda-li by nyní, kde zem pøevzela náklad na 2 hospodáøské ústavy døíve od spoleènosti podporované, nemìla odpadnouti pøimìøená èástka z roèní subvence 12.600 zl., již spoleènost dostává.

§. 5.

Der Landesausschuß wird beauftragt, mit der patrökon. Gesellschaft in Verhandlung zu treten, ob bei dem Umstande, wo die Unterhaltung zweier bisher von der Gesellschaft subventionirten landwirthschaftlichen Lehranstalten gegenwärtig von dem Lande übernommen wurde, nicht von der bisherigen jähr-lichen Subvention der Gesellschaft pr. 12.600 fl. im entsprechenden Betrage in Abfall gebracht werden. könnte.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Es ist zu diesem §. der Kommission ein Bericht des Landesausschusses zugekommen zur Berücksichtigung, welcher ohne in der Ziffer Etwas zu ändern, der im Budget, Seite 70 sub Nr. 11 sub Rubrik 1. erschei-nenden Zweck anstrebt. In Folge dieses Berichtes hat die Budgetkommission, in dem sie dem von dem Landesausschusse: gefaßten Beschlusse beigetreten ist, beschlossen, dem hohen Landtage, nachdem ihr dieser Bericht bereits nach Drucklegung des Budgets zugekommen ist, bloß mündlich den Antrag dahin zu stellen: Es möge der Posten Nr. 46 — Ausgaben im Landesbudget Rubrik 11 folgender Massen lauten: Die Landeskultur 1. Förderung der Bildungszwecke:

a) Ackerbauschule in Liebwerda

1050 fl.

b) " in Rabín

1050 "

c) Landwschaftl. Schule in Chrudím

2000 "

Weil für die Forstschule in Weißwasser, kein Unterstützungsbeitrag in Anspruch genommen worden ist.

d) Stipendien für 6 Civilschüler der Veterinärkunde am Wiener k. k. Thierarzneiinstitute a zu 200 fl. macht 1200 fl.

e) Auf Prämien und Honorare für landwirthschaftliche Volkslesebücher eines in deutscher und ein zweites in böhm. Sprache 2000 fl

f) Zur Sicherstellung des Bestandes zweier höherer landwirthschaftlichen Industrielehranstalten und zwar mit deutscher Unterrichtssprache in Liebwerda jährlich

10000 fl.


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mit böhmischer Unterrichtssprache in Tabor 10000 fl.

Mit Ermächtigung für den Landesausschuß diese Dotationsbeträge den genannten Anstalten als bleibende jährliche Landessubvention auf so lange zuzusichern, und zu erfolgen, als dieselben im Sinne des Beschlusses vom 13. April 1864 als Landesanstalten aufrecht erhalten werden.

g) Ackerbauschule in Kaaden 1000 fl., mit Zusicherung einer gleichen Subvention für das Jahr 1867 und 1868 für die Ackerbauschule in Hracholusk auch . . . 1000 fl. zur zeitweiligen Unterstützung der Ackerbauschule, in Dringlichkeitsfallen 1000 fl. gegen Ueberwachung der wichtigen Verwendung dieser Subvention beträgt zusammen die veranschlagte Summe von 30660 fl.

Die Kommission sah sich deßwegen bestimmt, auf diesen Antrag einzugehen, weil derselbe in seiner Wesenheit auf den Beschluß vom 13. April 1864, den der hohe Landtag in der letzten Session gefasst hatte, sich stützt, und ihr die angetragene Vertheilung derselben, nach den dem Landesausschusse mehr zugänglichen Detailkenntnissen eine entsprechende schien. In der Ziffer selbst ist dadurch keine Aenderung herbeigeführt worden.

Dr. Rieger: Aus Anlaß dieses Antrages der Kommission erlaube ich mir das Wort zu ergreifen, um eine Angelegenheit zur Sprache zu bringen, die bereits im Landesausschusse verhandelt wurde.

Es handelt sich nämlich um eine Subvention für die Ackerbauschule in Chrudím.

Es wird vielleicht den Mitgliedern des hohen Hauses bekannt sein, daß aus Anlaß der Errichtung einer Ackerbauschule in böhmischer Sprache sich viele böhmische Städte in Konkurrenz gesetzt haben, welche die Opfer bringen wollten, die mit der Errichtung einer solchen Schule verbunden sind.

Der Landesausschuß hat sich in dieser Beziehung an die ökonomische Gesellschaft als zunächst sachverständig gewendet und diese hat durch ihre Abgeordnete die verschiedenen Städte besuchen und die Verhältnisse derselben erheben lassen, in wiefern eine oder die andere sich zur Errichtung einer solchen Schule besonders eignet.

Der Antrag, der in Folge dessen von Seite der ökonomischen Gesellschaft an den Landesausschuh gestellt wurde, ging dahin, zunächst die Stadt Tábor für diesen Zweck zu erwählen.

Es hatte sich aber bereits in der ökonomischen Gesellschaft ein Minoritätsvotum gebildet, welches dahin ging, es nicht bei einer Ackerbauschule bewenden zu lassen, sondern zwei solche zu errichten, u. z. eine in Tábor, die zweite in Chrudím.

Hiebei muß bemerkt werden, daß die Ackerbauschule in Chrudím bereits faktisch seit mehreren Jahren besteht, und daß die Stadtgemeinde Chrudím wirklich in höchst anerkennenswerther und lobenswerther Weise für die Errichtung dieser Schule große Opfer, man kann fast sagen, übergroße Opfer gebracht hat.

Die Schule wurde mit einem bedeutende Kabnet ausgestattet und mit allen möglichen Lehrmitteln auf Kosten der Gemeinde versehen.

Die Gemeinde hat für diesen Zweck auch eine Oekonomie äcquirirt, welche als Musterwirthschaft hergestellt wurde, und wo auch selbst die Stallungen mit allem Nutzvieh in vorzüglicher Weise ausgestattet sind.

Diese Opfer erschienen bereits der Minorität der ökonomischen Gesellschaft und auch einer namhaften Anzahl der Landesausschußmitglieder so bedeutend und berücksichtigungswerth, daß sie eben auch zweifelten, ob sich nicht vorzugsweise Chrudím zur Herstellung einer solchen Landesanstalt eignen würde.

Es will damit nicht verkannt werden, daß Tábor sich für das ganze südliche Böhmen für, den Zweck der Errichtung einer solchen Schule vorzüglich, eignet, aber es ist dabei zu erwägen, daß. höchst wahrscheinlich und wie die Verhältnisse bei uns zu Lande stehen, diese Ackerbauschule für den Zudrang der Stüdirenden, die sich zu derselben melden würden, kaum ausreichen dürfte.

Meine Herren, es liegt in der Natur der Sache und das hohe Haus hat dieß namentlich betont, daß die Gleichberechtigung nicht darin bestehe, daß man einer Nation so viel gebe, als der andern, sondern daß man jeder das gebe, was sie braucht.

Nun, wenn wir diesen Grundsatz und die Anschauung hier zur Geltung bringen würden, würde das dahin führen, daß die böhmische Landbevölkerung ein weit größeres Bedürfniß an Ackerbauschulen hat als die deutsche.

Es liegt das, meine Herren, in der Natur der Sache.

Die deutsche Bevölkerung des Landes ist zumeist in den Grenzdistrikten und weniger fruchtbaren Distrikten angesiedelt, und es ist gleichfalls eine bekannte Sache, daß in Folge dieses Verhältnisses in Folge der Ansidelung der deutschen Bevölkerung in den Grenzdistrikten, in den weniger fruchtbaren Distrikten, in jenen Distrikten, wo sich zumeist die Wasserkräfte vorfinden, auch die ökonomische, ich möchte sagen, erwerbende Richtung der Bevölkerung vorzugsweise zur Industrie hingedrängt wurde, während die eigentlich böhmische Bevölkerung vorzugsweise, eben durch ihren Sitz in den fruchtbaren, niederen Landstrichen an den Ackerbau angewiesen ist.

Es ist, meine Herren, auch eine bekannte Thatsache, daß der Ackerbau in unserem Lande und namentlich auch vorzugsweise in den böhmischen Landstrichen eine enorme Zunahme gefunden hat, namentlich in den letzten Jahren.

Wer sich die Mühe genommen hat, die Fortschritte zu beobachten, welche seit der Aufhebung der Robot beim böhmischen Landvolke eingetreten sind. muß sie wirklich als außerordentliche bezeichnen.

Es ist auch eine bekannte Thatsache, daß die böhmische Landbevölkerung sich nach jeder Richtung

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hin große Mühe nimmt, sich im Ackerbau zu bilden und denselben rationell zu betreiben. Es geht dieß hervor aus der eifrigen Theilnahme der böhmischen Landesbevölkerung an den Versammlungen der Ackerbaugesellschaften, und den Filialvereinen, wo alle ökonomischen Fragen, und mitunter in sehr gründlicher und wissenschaftlicher Welse behandelt werden. Es geht dieß auch daraus hervor, daß alle Werke, welche über Ackerbau in böhmischer Sprache erschienen sind, in neuerer Zeit eine große Abnahme gefunden haben, was also auf einen sehr großen Leserkreis hindeutet.

Es ist also daraus zu ermessen, daß die böhmische Landbevölkerung, wohl durch die leidigen Verhältnisse unserer Steuer und die große Last, welche auf dem Ackerbau lastet, gedrängt wird, ihren Ackerbau möglichst rationell zu betreiben, und aus ihrem Grund und Boden den möglichst großen Ertrag zu ziehen.

Meine Herren! Ich glaube nun die vorzüglichste Aufgabe unserer Landesvertretung ist, dieser so zahlreichen Klasse der Bevölkerung die möglichste Unterstützung angedeihen zu lassen, jene Unterstützzung, welcher sie wirklich bedarf.

Ich habe nun die feste Ueberzeugung, u. glaube, es wird auch die Erfahrung bald lehren, daß, wenn man die neu errichtete Schule in Tabor nicht wird mit Zöglingen überfüllen wollen, und das, glaube ich, wäre nicht zu wünschen; denn es ist ein be-kannter pädagogischer Grundsatz, daß es nie zweckmässig ist, die Zahl der Schüler in einer Schule so anwachsen zu lassen, daß der Lehrer nicht im Stande ist, sie zu übersehen und auch ihnen alles anschaulich vorzutragen; wenn also, wie gesagt, man die Zahl der Schüler, wie bereits beschlossen, auf 40 in jeder Klasse beschränkt werden soll (Rufe: 30), also sogar 30, so bin ich fest überzeugt, daß die Schule in Tábor dem Bedürfnisse des Landes durchaus nicht genügen wird.

Ich mache nur darauf aufmerksam, daß selbst die deutsche Ackerbauschule in Liebwerda zum großen Theile von böhmischen Zöglingen, von böhmischredenden Zöglingen besucht wird und daß alle niedern Ackerbauschulen wie die in Sadowa und Hracholusk einen bedeutenden Andrang von Zöglingen haben; ich habe also die Uebezeugung, daß die Ackerbauschule in Tábor nicht ausreichen wird. und daß es nothwendig sein wird, eine zweite Schule für denselben Zweck zu errichten. Nachdem sich also eine solche Schule bereits in Wirksamkeit befindet und die Stadtgemeinde Chrudím für diese Schule so große Opfer gebracht hat, glaube ich, kann wohl die Landesvertretung nichts zweckmässigeres thun und ich möchte sagen, nichts wohlfeileres thun, als diese bereits bestehende Ackerbauschule in der Weise zu unterstützen, daß nicht auch auf Kosten der Gemeinde Chrudím, welche für dieselbe bereits so viele Opfer gebracht hat, eine weitere erhalten werde.

Ich habe bereits im Landesausschusse in diesem Sinne einen Antrag gestellt, der Stadtgemeinde Chrudím für die Erhaltung ihrer Ackerbauschule einen jährlichen Beitrag von 4000 fl. zu geben. Dieser Antrag ist bei gleicher Stimmenanzahl dirimendo gefallen.

Es hat sich also eine gleiche Anzahl Stimmen für denselben ausgesprochen und ich sehe mich also verpflichtet in der Beziehung das Wort zu ergreifen und dieses Minoritätsvotum hier in diesem Hause neuerdings zur Sprache zu bringen.

Ich erwähne nur und lege es dem billigen Ermessen des hohen Hauses an's Herz. daß die Unterstützung agrikoler Bildung in unserem Lande wohl das wichtigste Interesse ist, das zu pflegen wir berufen und im Stande sind.

Ich bin gewiß nicht geneigt der Industrie irgend wie entgegen zu treten oder ihr die Mittel zu ihrer Förderung abschneiden zu wollen; im Gegentheile, ich anerkenne im vollsten Maaße die hohe Wichtigkeit der Industrie und ihrer Förderung für unser Land; allein ich glaube — und jeder Nationalökonome wird mir das zugestehen — daß sie heutzutage und vielleicht noch für ein, zwei Jahrhunderte in unserem Lande beiweitem nicht die Bedeutung des Ackerbaues hat; denn am Ende in nationalökonomischer Beziehung müssen wir schließlich die Werthe vergleichen, und daß der Werth der agrikolen Produktion ein unvergleichlich größerer ist, als der der industriellen Produktion, dürfte wohl auf der Hand liegen.

Es ist also das Objekt, auf welches die Einwirkung des hohen Landtages in dieser Beziehung zielt, das Objekt, das gehoben werden soll, ein viel größeres und folglich das Resultat, welches durch die Hebung unserer Agrikultur erzielt wird, ein viel größeres, weil die Zunahme der dadurch gehobenen Werthproduktion eine weit größere ist und werden muß.

Wenn wir nun, meine Herren, auf unsere polytechnische Lehranstalt den jährlichen Aufwand von 120.000 fl. nicht gescheut haben, so dürfte wohl auf zwei Lehranstalten 20.000 fl. viel zu wenig sein.

Wenn ich nun in diesem Verhältnisse mir erlaube zu beantragen, daß außer den 20000 fl., welche für zwei Ackerbauschulen verausgabt werden wollen; außerdem noch ein Beitrag von 4000 fl. für die Chrudimer Ackerbauschule geleistet werde, so glaube ich, ist es das Wenigste, was das h. Haus im Interesse für den wichtigsten aller Zweige nationalökonomischer Produktion, die Agrikultur zu leisten im Stande ist. (Výbornì!)

Klimeš: Dovolím si nìkolika slovy podporovati návrh pana dra. Riegra, jmenovitì poukázáním na založení a nynìjší stav školy hospodáøské v Chrudimì.

Když zastupitelstvo mìsta Chrudimi pøed pìti roky pojalo myšlenku, zøíditi školu hospodáøskou, uvážilo pøedevším, že krajina Chrudimská jak svou úrodností, tak chovem dobytka a závody prùmyslnickými vynikající, se pro takovou školu výbornì hodí a za druhé, že v ce-


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lých Èechách nemáme školu hospodáøskou, která by i ménì zámožným hospodáøùm pøístupna a tak zaøízena byla, aby chovanci v ní vedle vìdomostí hospodáøských potøebného vzdìlání nabyli.

Mimo školu Rabínskou, která tuším jest více ústavem privátním, stával pøed pìti lety pouze hospodáøský ústav v Libverdì, který aè výteènì zaøízen a spravován jest, pøece jen jedné tøídì obyvatelstva a to sice té zámožnìjší pøístupným byl.

S velikou obìtavostí, jak se strany obce chrudimské, tak se strany jednotlivcù zaøízena a otevøena jest v roce 1861 škola hospodáøská v Chrudími sestávající z 2 roèníkù 3 praktickým a theoretickým vyuèováním školním. Tato škola umístnìna jest v rozsáhlém dvoøe na pøedmìstí chrudimském a nyní tam vyuèuje 11 uèitelù. Pro zkoušky a práce hospodáøské slouží roz-sáhlý komplex polí a luk jakož i velká zahrada. V tom ohledu dovolil bych si dovolati se svìdectví znalcù na slovo vzatých, jmenovitì pana øeditele Lambla, jakož i pana rady Lumbe, kteøížto pánové loòského roku ohledali školu chrudimskou. I sám pan nejvyšší maršálek a pan hrabì Theodor Thun co pøednosta krajského hospodáøského spolku ráèili svou pøítomností školu naší poctíti, a doufám, že se také pøesvìdèili o praktickém zaøízení jejím.

Škola chrudimská se tìšila až doposud valnému úèastenství a odchovala co rok—20 žákù èehož hlavní pøíèina zvláštì leží v tom, že svým skrovným školním platem i ménì zámožným rolníkùm pøístup uvolòuje. Tak n. p. platí jeden chovanec za stravu, prádlo, byt, vyuèování atd. pouze 210 zlatých roènì, rozumí se samo sebou, že chudí jsou buï zcela buï èásteènì od platu osvobozeni. Aèkoliv škola chrudimská nalezla mnoho dobrodincù, jmenovitì mezi pány velkostatkáøi, aèkoliv slavná hospodáøská spoleènost èástkou 500 zl. k zaøízení jejímu pøispìla, požadovalo pøece zaøízení školy této od obce chrudimské takové podpory, že se vidìla nucena, zakroèiti o podporu nìjakou hned prvním rokem k slavnému výboru zemskému. Žádost tato však byla tenkráte zamítnuta, ponìvadž tehdy ještì nestávalo v rozpoètu jedné položky pro takovou podporu a teprv lonského roku dostalo se jí podpory 1000 zl. rak. èís. Taký byl stav vìcí na poèátku loòského roku a nebylo pochybnosti, že se škola chrudimská i na dále s malým pøíspìvkem udrží. Tu však vypsán od sl. vlastenské spoleènosti konkurs na zaøízení vyššího hospodáøského ústavu; rozumí se samo sebou, že i mìsto Chrudim se vší silou a obìtavostí o tento vyšší ústav se zasadilo a nejednalo se obci chrudimské o zavedení èeho si nového, nýbrž o zachování a zvelebení svého vlastního statku a s velikými obìti v život zavedeného ústavu. Musím se upøímnì vyznat, že jsem z poèátku ani dost málo nepochyboval o tom, že Chrudim obdrží ústav vyšší hospodáøský. Avšak stalo se jinak; dùvody, proè se tak stalo, jsou zajisté závažné a já jsem prvním, který podstatnost jejich úplnì uznává, (bravo! výbornì!). Avšak také uznávám, že škola chrudimská vedle vyššího zemského ústavu bez zvláštní podpory se udržet nemùže, neb již lonského roku se ukázalo, že velký poèet žákù, kteøí se byli již pøihlásili, škole naší i pøíchod svùj opìt odøekli, jak mile prohlášeno bylo, že vyšší hospodáøký ústav pøijde do Tábora.

Pánové! to právì byli takoví žáci, kteøí bez uškození mohli školní plat platit, a ták zùstane Chrudimské škole na budoucnost vìtšina takových žákù, kteøí nebudou moci ani školní plat platit. A pøedce jest školní plat ten jedinký èistý pøíspìvek školy této.

Z toho jest patrno, že chrudimská škola by zaniknouti musela, kdyby nedostala podpory ; to doufám, když povážíme, že podpora, kterou by zemì poskytla, nestojí v žádném pomìru k výhodám, které poskytuje škola tato zvláštnì pro východní èást království našeho. Pánové, Chrudim byla prvním mìstem, o které z vlastního pudu s malými prostøedky obce své zaøídila školu hospodáøskou a myslím, že zaniknutí této školy nemohlo by nikterak pùsobiti pøíznivì na žádoucí rozkvìt a pokrok našich mìst a obcí vùbec.

A proto hledì k tomu, že hospodáøská škola tato již pìtiletým svým trváním se osvìdèila a i pro budoucnost blahodárných výsledkù na rozkvìt hospodáøství míti mùže, podporuji návrh dra. Riegra a odporuèuji jej k pøijetí.

Oberstlandmarschall: Dr. Lambl.

Dr. Lambl: Wenn ich mir die Freiheit nehme ein Wort für den Antrag Dr. Riegeis einzulegen und eine höhere Subvention der Anstalt Chrudím zu befürworten, so muß ich mir erlauben, dem hohen Hause einen Gegenstand zur Kenntniß zubringen, der vielleicht diese Bitte, den Antrag zu unterstützen, besonders zu fördern geeignet sein wird.

Ich hatte die Ehre Mitglied jenes Komité's zu sein, welches von der patriotischökonomischen Gesellschaft über Auftrag des Landesausschusses abgeschickt wurde um zu untersuchen, welche von den böhmischen Städten, die sich gemeldet hatten zur Gründung einer höheren landwirthschaftlichen Anstalt, am besten befähigt wäre.

Die erste dieser Städte die ich besucht habe, war Chrudím, die zweite Tábor. Ich verkenne nicht die Gründe, welche für die Annahme der Stadt Tábor geltend gemacht wurden; sie stützen sich Hauptsächlich auf die Bedingung, die Verleihung der Subvention von 10.000 fl. aus dem Landesfonde der-jenigen Stadt zu ertheilen; welche die größte Garanzie für den Fortbestand der Anstalt zu geben vermag; als eine solche Garanzie betrachtete man den Besitz eines angemessenen Areals wie es im Sta-

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tute festgestellt wurde, das heißt einen "größeren Wirthschaftskörper."

Als wir nach Chrudím gekommen sind, überzeugten wir uns, daß dieser größere Wirthsschaftskörper nicht vorhanden ist.

Die Kommune Chrudím ist nämlich als Kommune nicht reich, im Gegentheil, sie ist arm, dagegen aber sind die Kommunemitglieder von solcher Opferwilligkeit beseelt, daß ich gestehen muß, ich habe über das, was ich fand, gestaunt im Vergleiche zur Opferwilligkeit anderer Städte, mit denen ich es dießfalls und sonst zu thun hatte.

Die Kommune Chrudím hat vor 5 Jahren ihre Anstalt gegründet, also zu einer Zeit, wo sie noch nicht die Aussicht gehabt hatte wie heut zu Tage Tábor, bei der Gründung einer solchen Anstalt einen besonderen Gewinn zu erzielen. Ich mache das hohe Haus ausdrücklich auf diesen Punkt aufmerksam. Es ist vor 4 Jahren als Prinzip festgestellt worden, landwirthschaftliche Anstalten in Böhmen zu gründen aber zugleich wurde der Gedanke festgehalten, daß das Land solche Anstalten nicht gründen könne, indem es Wirthsschaftsobjekte dazu ankauft, sondern sich nur anlehnen muß an diejenigen Interessenten, welche ein Objekt dazu hergeben, an einzelne Vereine, oder an Kommunen. Man hat dieses Prinzip deßhalb festgehalten, weil bei der Gründung einer Anstalt an einem Objekte, welches einem Einzelnen oder einer Kommune angehört, jedenfalls für die Kommune und die nächste Bevölkerung wesentliche Vortheile zu erwarten sind, na-mentlich durch das Zusammenströmen und Leben junger Leute, welche die Anstalt zu frequentiren haben.

Dieser Umstand bringt jedenfalls besondere Einnahmsquellen mit sich, und diese Einnahmsquellen, dieser Zufluß von Geld, vertheilt sich unter die nächsten Bewohner, in einer Stadt also unter die Bürger selbst, unter die Gewerbsleute u. s. w.

Diese Aussicht hat, wie gesagt, die Kommune Chrudím nicht gehabt; sie hat im Gegentheil eine Anstalt ins Leben gerufen, von der sie schon im Vorhinein gewußt hat, daß sie eigentlich nur der Landwirthschaft damit einen Dienst erweisen wird, nicht aber, daß sie selbst — um mich so auszudrükken — einen Profit dabei haben wird.

Die Erfahrung hat auch in der That gelehrt, daß die Kommune Chrudím wirklich keinen Profit gehabt hat, denn wie ich von dem verehrten Herrn Abg. und meinem Freunde Klimeš erfahren habe, ist das Budget der Chrudímer Anstalt auch heuer noch passiv, und zw. in solcher Weise passiv, daß wenn der Ausfall nicht von einer anderen Seite gedeckt werden wird, diese Anstalt in ihrem weiteren Bestande sehr bedroht ist.

Nun, meine Herren, ich glaube, daß es eine große Ungerechtigkeit einer Kommune, die durch Jahre lang der Oekonomie des Landes so wesentliche Opfer gebracht hat, nach 5 mühevollen Jahren den weiteren Bestand der Anstatt unmöglich zu machen.

Es ist daher der Antrag des Dr. Rieger die Subvention für die Anstalt der Kommune Chrudím von 2000 fl. auf 4000 fl. zu erhöhen, ganz gewiß ein sehr billiger.

Ich bin meine Herren überzeugt, daß auch bei der Subvention von 4000 st. nicht sämmtliche Auslagen, welche die Kommune Chrudím für die Anstalt zu machen hat, gedeckt sein werden, denn die Anstalt ist in ihrem Organismus mit solchen Lehrmitteln ausgestattet, wie die in Liebwerd, mit alleiniger Ausnahme, des Gutsobjektes, das ihr fehlt.

Was aber den inneren Bestand, was die wissenschaftlichen Lehrmittel betrifft, hat die Anstalt nahe dasselbe auszuweisen, was Liebwerd besitzt, und dieß erklärt ihre großen Erhaltungskosten. Unter allen Umständen halte ich es also für meine Pflicht, für den Antrag des Dr. Rieger einzustehen, und bitte den hohen Landtag die Subvention von 4000 fl. für Chrudím bewilligen zu wollen.

Oberstlandmarschall: Herr Ritter von Peche.

Ritter von Peche: Vor allem erlaube ich mir zu erwähnen, daß meine Sympathie für das Gedeihen der gegenwärtig bestehenden landwirthschaftlichen Lehranstalt d. h. der Ackerbauschule in Chrudím sehr lebhaft ist, und ich auch deßhalb in der Sitzung des Landesausschusses, in welcher dieser Gegenstand behandelt wurde, für die bleibende Subvention jedoch in dem eingeschränkteren Betrage von 2000 fl. gestimmt habe.

Es hat mich bei dieser meiner Abstimmung die Anschauung geleitet, welche sich zunächst an die in der vorjährigen Session des hohen Landtages genehmigten Grundsätze zur Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichtes geknüpft hat. Es wurde bei diesen Grundsätzen zur Basis angenommen, der landwirthschaftliche Unterricht zerfalle in jenen, der auf hö-heren Lehranstalten, in jenen der auf Ackerbauschulen und in jenen, der endlich auf einer Hochschule zu suchen, und zu erlangen wäre. Bezüglich der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten wurde es zum Grundsatz genommen, daß es vortheilhaft sei, so wenig als möglich höhere landwirthschaftliche Lehranstalten im Lande zu besitzen, aber mit einer vollkommen guten, vollkommen entsprechenden Einrichtung, und zwar. weil der Zweck der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalt jener ist. die Besitzer, Bewirthschafter oder Pächter von größern Latifundien, von Gütern, von Domänen heranzubilden, während ganz der entgegengesetzte Fall eintritt bei Ackerbauschulen, welche für Besitzer und Bewirthschafter kleinerer Latifundien, kleinerer Güter geschaffen sind, und bezüglich derer der Wunsch nahe liegt, soviel als möglich Ackerbauschulen im Lande zu besitzen.

Die prinzipiel ausgesprochene Erhaltung der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten aus Landesmitteln bewog den hohen Landtag bezüglich zweier dem Landesausschusse zur Pflicht zu machen, deren


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Sichelstellung zu veranlassen, und dem hohen Landtage darin Anträge zu stellen.

Bezüglich der Ackerbauschulen wurde die Errichtung und Erhaltung derselben den Interessenten-Kreisen oder Privaten allein überlassen, und nur ausnahmsweise eine Unterstützung derselben in Aussicht genommen.

Die Gründe, welche den Landesausschuh bestimmt haben, die beiden zur Erhaltung aus Landesmitteln bewilligten höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten, die eine nach Liebwerd, die andere nach Tábor zu verlegen, und die gleichfalls konkurrirende Stadt Chrudím dabei außer Acht zu lassen, hat der Landesausschuß in einem besonders motivirten Be-richte dem Landtage dargelegt; es kann sich daher jedenfalls im gegenwärtigen Momente nur darum handeln, ob der Chrudímer landwirtschaftlichen Lehranstalt als einer Ackerbauschule eine Subvention und in welchem Betrage zu ertheilen sei. In dieser Hinsicht habe ich mir erlaubt nach den Erfahrungen, die über die Exigenz der in Böhmen be-stehenden Ackerbauschulen vorliegen, und nach welchen bisher Beträge nur von 500—1000 fl. Subvention aus Landesmitteln beantragt und bewilligt worden sind, mit besonderer Rücksicht darauf, daß die Stadt Chrudím in ihrer bestehenden Ackerbauschule wirklich Ausgezeichnetes geleistet hat, und große Opfer zur Errichtung und Erhaltung gebracht hat, den Antrag zu stellen, der dann auch vom Landesausschusse zum Beschlusse erhoben und dem hohen Landtage unterbreitet wurde, die Stadtgemeinde Chrudím zu besagtem Zwecke mit stationärem jährlichen Betrage von 2000 fl. zu subventioniren.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Lumbe hat das Woet.

Prof. Dr. Lumbe: Da der Herr Vorredner sich auf mein Zeugniß berufen hat, so bin ich verpflichtet dieses ehrende Zeugniß der Gemeinde Chrudím öffentlich zu geben.

Ich wurde mit dem Auftrage beehrt, die Kommunen Chrudím und Tábor zu besuchen, um zu erforschen, ob die Bedingungen, welche der hohe Landtag zur Errichtung von landwirthschaftlichen höheren Lehranstalten im Statute festgesetzt hat, bei diesen Kommunen auch zu finden sind.

Ich muß nun gestehen, daß ich in beiden diesen Orten, wo ich eine Untersuchung vornahm, die regste Theilnahme, und den lobenswerthesten Eifer für die Errichtung solcher Anstalten fand.

In Chrudím war noch der Vorzug dieser Stadtgemeinde zu bemerken, daß sie wirklich schon thatsächlich durch Errichtung einer, Lehranstalt, die in einem sehr blühenden Zustande ist, ihre Thätigkeit und ihren Eifer, für den Unterricht in der Land-wirthschaft beurkundet hat. In Tábor habe ich nur nach einer anderen Lehranstalt, die die Stadtgemeinde hervorgerufen hat, nämlich das Realgymnasium, die Opfer ermessen können, welche diese Gemeinde für den Unterricht zu bringen geneigt ist und wirklich gebracht hat. Es war mir also auch in der Richtung sehr schwer mich für eine oder die andere dieser Kommunen zu bestimmen; aber der Umstand, daß Tábor den Bedingungen, welche in dem für den landwirthschaftlichen Unterricht vom h. Landtage angenommenen Statute gestellt sind, vollkommen entsprechen kann, während die Gemeinde Chrudím durch den beabsichtigten Ankauf und Pachtung von Grundstücken nur den guten Willen an den Tag legte, dem Statute zu entsprechen, muhte mich bestimmen für die Stadt Tábor mein Gutachten abzugeben. Ich habe es aber mit schwerem Herzen gethan, weil ich gesehen habe, was Chrudím schon geleistet hat und daß ohne Unterstützung vom Lande, diese schöne und hoffnungsvolle Lehranstalt wieder zurückgehen dürfte; ich habe also auch damals den Antrag gestellt, daß, nach der Bestimmung des landwirthschaftlichen Unterrichtsstatuts des hohen Landtages, dieser Anstalt eine Subvention gegeben werden möchte.

Was nun die Größe der Subvention anbelangt, so müßte man sich allerdings erst klar machen, ob diese Lehranstalt in Zukunft als bloße Ackerbauschule, oder als eine höhere landwirthschaftliche Lehranstalt bestehen soll. Wie die Anstalt jetzt besteht, wie sie eingerichtet ist, so ist sie mehr als eine Ackerbauschule. In der Ackerbauschule, wie wir sie in dem von dem hohen Landtage genehmigten Unterrichts-Plane finden. ist das Maaß des Unterrichts und der Vorkenntnisse sehr gering und die beantragte Subvention von 2000 fl. genügend, für eine höhere landwirthschaftliche Lehranstalt weiden größere Anforderungen gestellt.

Es muß eine größere Lehrerzahl und vielmehr Lehrmittel beschafft sein. Es würde sich also bei der Bestimmung der Größe der Subvention darum handeln, soll Chrudím bloß eine Ackerbauschule haben, oder soll es eine höhere landwirtschaftliche Lehranstalt haben. Ich muß nun gestehen, daß ich glaube, daß Chrudím für eine höhere landwirthschaftliche Lehranstalt vollkommen geeignet ist; und daß, wenn sie eine höhere Subvention bekommt, auch dafür in dieser Richtung vollkommen entsprechen wird.

Ob zwei höhere landwirthschaftliche Lehranstalten mit böhmischer Unterrichtssprache bestehen, oder ob nur eine bestehen soll, diese Frage muß der h. Landtag vor Allem entscheiden, wenn klar werden soll, welche Höhe die Subvention haben soll.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Roth.

Dr. Karel Roth: Dovolím si nìkolika slovy odpovìdíti panu rytíøi z Peche.

P. rytíø z Peche ukazoval na to, že prý v statutu, jenž pro hospodáøské školy v zasedání minulém sl. snìmem byl uzavøen, bylo naøízeno, že má býti pouze vyšších hospodáøských škol a pak nižších èili rolnických škol, a ukázal dále na to, že Chrudim není ani vyšší ani vlastnì prostou rolnickou školou.

Já ale myslím, že právì tato okolnost je nejlepší vlastností Chrudimské hospodáøské školy; neb hospodáøské a rolnické školy jak dle


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statutu sl. snìmem uzavøeného zaøízeny býti mají, jsou sice výteèné ústavy, ale našemu malému rolnictvu docela nevyhovují.

To si dovolím dokázati nìkolika slovy.

Vyšší hosp. ústav vyžaduje pøednì jakési pøedbìžné vzdìlání.

Každý kdo chce býti pøijat do takového ústavu, musí býti nejménì 17. rokù stár, a musel buï nižší gymnasium neb reálku s dobrým prospìchem odbýti, a pak teprv 2 léta na ústavu tomto se zdržeti.

Když odbyde nižší reálku neb nižší gymnasium, bývá hoch obyèejnì 14 let stár.

Do 17. rokù neví pak co poèít èasem.

Studuje-li mezi tím dále, pak ho otec, je-li syn rolníkùv k rolnickému stavu sotva již dá; dá jej pak dostudovati dále, a mladík jde tedy na universitu a opustí stav, pro který se mìl vlastnì vzdìlat.

Je-li ale doma po tøi leta, vrací se mezi rolnickou mládež nezkušenou a ménì vzdìlanou, a tu je se obávat, že v tomto èase pozbyde zase vzdìlání pøípravního, jehož nabyl a kterého se vyžaduje na vyšší ústav hospodáøský.

Když ale v 17. roku vstoupí na ten ústav, a dvì leta tam byl, myslím, že nebude schopen, aby se navrátil co rolník do malého hospodáøství. —

Neb u nás rolnické živnosti mívají obyèejnì 40, 60, 80 korcù výmìry, a v takových živnostech nemùže dìlat rolník øeditele, aby snad pouze dohlížel; on se musí obírat prací sám i se svou rodinou, musí orat, set, zkrátka musí se súèastnit práce.

Takému uèni, který tolik pøedbìžného vzdìlání nabyl na vyšším ústavu hospodáøském a s lidem vzdìlanìjším a zámožným se stýkal, nebude se zdáti, aby k ruèní klopotné práci se navrátil, a koneènì také celé zaøízení tìchto vyšších ústavù je takové, že se spíše hodí pro správce neb nájemníky vìtších statkù, nežli pro majitele malých živností.

Myslím, o tom že nebude pochybnosti, že vyšší hospodáøské ústavy pro náš sedlský lid nebudou.

Já ale mám za to, že i prosté rolnické školy se docela nehodí pro rolníka nynìjší doby, že nevyhovují tomu, co naše pokroèilá doba vyžaduje od našeho sedláka a zejmena od mìšana, který žije od rolnictví.

Do takových škol se totiž pøijímají žaci ze škol vesnických, kde se nauèili pouze èísti, psáti, a poèítati: ve škole rolnické se mu vìdeckého vzdìlání málo a skoro nic nepodává a nejvíce se vyuèuje pouze mechanickým pracím tak, že se z nìho stane tøeba dobrý oráè a šafáø.

Ale naše doba vyžaduje na rolníku více než, aby umìl dobøe orat, aby rozumìl dobytku atd.

Z našeho selského lidu povstávají obecní zastupitelové, obecní pøedstavení, zastupitelé a starostové okresù ano i poslancové do snìmu, od našeho selského stavu, jemuž svìøena jest samospráva obcí, se vyžaduje o mnoho vìtší intelligence než døíve, tedy musejí rolnické školy, které jsou pro naše rolníky, podávat vìtšího vzdìlání, aby lid náš vesnický dostál úlohám, které naò ukládá doba nynìjší.

Tu myslím, že mezi ústavy nynìjšími vyššími, jak statut o nich pøedpisuje, a mezi nižšími rolnickými musí býti jakýsi støed a právì mìsto Chrudim uèinilo první pokus v tomto smìru; ta škola není vyšší hosp. ústav ale také ne nižší prostou rolnickou školou; jest spojena s reálkou a uèòové dostávají vìdecké vzdìlání jako realisté, kteøí jiné reální školy navštìvují a tu jest blahodárný ten smìr podán, že vedle vìdeckého vzdìlání, jakého stav rolnický potøebuje, se mu dostane i výdatného vzdìlání rolnického ; a proto právì, že Chrudim uèinila první pokus a že se jedná o to a má se ukázat, zdali budou takové støední hospodáøské školy prospìšné, jak to s jistotou oèekáváme, proto právì žádoucno jest, aby zemì takový ústav, který tento pokus èiní, podporovala.

Já si dovolím v té vìci uèiniti k návrhu pana Dra. Riegra, jejž co nejvøeleji odporouèím, zvláštní dodatek.

Mìstská obec chrudimská, které záleží na tom, aby ústav ten rozkvétal a pøinášel zemi užitek, pøeje si také, aby se zemì pøesvìdèila, jak se v ústavu tom vyuèuje a jak on zemi prospívá; a proto èiním návrh co dodatek k návrhu p. Dr. Riegra: "že se slavnému snìmu a vlastnì zemskému výboru právo zachovává nad chrudimskou školou vésti vrchní dozorství."

Na konec ještì pøipomínám, že obec chrudímská minulé desíti letí pro veøejné úèely tolik uèinila, že není zajisté druhého mìsta v Èechách, které by se v tom ohledu s Chrudimí mìøiti mohlo; aè byla roku 1850 stížena strašným požárem, stavìla Chrudim tøi kostely; s náramným nákladem a. velikou obìtavostí zøídila, abych tak øekl, palác pro školu svou; zøídila s velikými obìtmi hosp. ústav, realné gymnasium, vystavìla skvostné divadlo, a výteènì zaøízenou nemocnici s velikým nákladem; zkrátka mohl bych vypoèítati celou øadu takových ústavù veøejných, a blahodárných.

Tím ale uvalila na sebe bøemeno takové, že platí nyní 20 procent pøirážek k zlatému pøímých daní a vybírá mimo to ještì k úèelùm školním pivní krejcar; pro okolí a obèanstvo mìsta Chrudimi jest to slušnou a skromnou žádostí, aby obec v poèínání svém tak šlechetném slavným snìmem byla podporována.

Dr. Brauner: Návrh Dr. Riegra rozpadá se ve dvì èásti; první èást èelí k tomu, aby chrudimské škole místo již urèených 2000 zl. byla dána subvence 4000 zl. a druhá aby úhrn celé sumy na vydání ústavù vzdìlávacích 30.660


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zl. zvýšen byl o 2000 zl., totiž o tolik, co podle návrhu jeho chrudímská škola více dostati má. —

Když se v zemském výboru jednalo o zøízení vyšší hosp. školy v Táboøe, byl jsem rozhodnì pro Tábor; když se jednalo o subvenci pro školu chrudimskou, byl jsem s Dr. Riegrem a minoritou pro to, aby se škole chrudimské, když již nemùže býti na roveò postavena se školou Táborskou, dalo subvence 4000 zl.

Moje hlasování se zakládá na osobním pøesvìdèení, nebo znám školu chrudimskou a znám obìti, které obec chrudímská pro zaøízení této školy nese.

O nich nechci se dále zmiòovati, ponìvadž zde dosti podrobnì objasnìny byly.

Avšak musím se zmíniti ještì o jednom ústavì, o kterém dosavád bylo pomlèeno.

I ten ústav je škola hospodáøská a sice škola hospodáøská nižší, které ze sumy úhrnné se má dostati subvence podlé uzavøení výboru zemského jednoho tisíce zlatých a to je škola hospodáøská v Hracholuskách u Roudnice.

Tento ústav vyznamenává se zvláštním spùsobem a jest takøka uníkum.

Hospodáøská škola v Hracholuskách pøed dvìma lety zaøízena jest spolkem rolníkù z okolí Roudnického.

Ona trvá nyní druhý rok a otevøela právì letos druhý roèník.

Musím øíci a to též z osobního pøesvìdèení, že jsem užasnul nad tím, co malé prostøedky rolníkù našich mohly za tak krátký èas spùsobiti.

Tato škola jest hlavnì k tomu konci zøízena, aby mládež ze stavu rolnického srodilá a pošlá a pro stav rolnický urèená, vzdìlána byla hned za pomocníky hospodáøské nebo za hospodáøe samostatné.

Tato škola nevyznamenává se sice velikým poètem uèitelù a jak doufám, nebude se tím tak hned vyznamenávati, ale vyznamenává se zvláštními výsledky, které malý poèet uèitelù a však dosti veliký poèet praktických prostøedkù až dosavad spùsobil.

Já jsem sám byl pøítomen zkoušce a pøesvìdèil se, že mládež, od níž se nevyžaduje nic jiného, než aby mìla odbytou obecnou èili triviální farní školu a stáøí nejménì 15 rokù, že tato mládež takové pokroky èiní i ve vìdeckých odvìtvích do hospodáøství sahajících, jakých bych se nebyl nikdy nadál, kdybych se nebyl sám o tom pøesvìdèil.

Tato škola žádala za subvenci 1000 zl. a zemský výbor tuto sumu navrhuje.

Nechci tentokráte navrhovati více, jen o to mnì jde, abych se o této škole a praktickém smìru jejím byl veøejnì zmínil, a tím, že nìkteré ústavy dostanou více než navrženo v budžetu, aby škola v Hracholuskách nebyla skrácena nebo vùbec aby to nebylo na ujmu podobným ústavùm jako jest škola hracholuská, o kteréž doufám, že bude pøíkladem, aby se zaøídilo více takových škol; nebo tyto nemohou si rekrutovati žáctvo z dalekých krajin, ony jsou urèeny pro okres nìkolik mil v okolí; avšak tu budou pùsobiti velmi výdatnì.

Protož se srovnávám s návrhem Dr. Riegra a prosím, aby summa úhrnná zvýšena byla o to, co, jak doufám, podle dnešního uzavøení slavného snìmu hospodáøským školám posud subventionovaným více se dostane nad rozpoèet výboru zemského.

Dr. Trojan: Navrhuji konec debaty.

Oberstlandmarschall: Der Schluß der Debatte ist beantragt. Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Es ist nur noch Graf Theodor Thun vorgemerkt.

Graf Theodor Thun: Ich halte es als Vorstand des Chrudímer landwirtschaftlichen Kreisvereines für meine Pflicht, einige wenige Worte zu Gunsten der Chrudímer Ackerbauschule zu sagen und namentlich den Antrag des Hrn. Dr. Rieger auf das Wärmste zu unterstützen.

Ich werde mich nicht einlassen in Details über die Entstehung dieser Schule, die Opferwilligkeit und Verdienste der Stadt Chrudím u. s. w. Ich möchte nur bemerken, daß diese Schule mit derlei Lehr-Mitteln durch die Opferwilligkeit Chrudíms ausgestattet wurde, daß sie sich in der That, wenn wir sie mit diesem kleinem Betrage von 4000 fl. unterstützen, in nächster Zukunft auf die Stufe einer höheren Lehranstalt hinaufschwingen wird und wir bekommen so, ohne den großen Beitrag von 10000 fl. als Subvention leisten zu müssen, für die dortige Gegend eine treffliche Anstalt, eine zweite höhere landwirthschaftliche Lehranstalt, welche wenn sie auch das nicht erreicht, was z. B. die in Liebverda, — doch für unsere Gegend sehr ersprießlich wirken wird.

Ich gönne vom Herzen der Stadt Tábor ihre Schule, aber unsere Gegend von Chrudím hat sie nicht, obzwar sie selbe sehr benöthiget. Ich würde daher sehr bitten, den Antrag Dr. Niegers anzunehmen. (Výbornì.)

Berichterst. Hofr. Taschek: Es wurde darauf hingewiesen, daß für die Agrikultur im Lande noch nicht viel geschehen sei. Ich will das im ganzen wohl zugeben, aber muß doch auf eine Ziffer hinweisen.

Nach dem Voranschlage für das Jahr 1865 Seite 70 ist die Ausgabe im I. 1864 für die Landeskulturförderung und Bildungszwecke 2560 fl. gewesen. Für das Jahr 1866 sind 30660 fl. beantragt, es hat also das Land in dieser Richtung un-verkennbar immerhin doch einiges geleistet.


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Was die Frage der Schule selbst anlangt, schien mir der Antrag des Landesausschusses wohl insofern gerechtfertigt, als eigentlich die Schule in Chrudím nicht einmal eine solche Schule ist, wie sie in den Beschlüssen vom April 1864 dargestellt wurde, für welche der hohe Landtag eine Unterstützung zugeführt hat. Aber hätte der Landesausschuß diese seine Anschauung konsequent durchführen sollen, so hätte er auch nicht auf den Betrag von 2000 fl. antragen sollen.

Dadurch nun, daß er auf den Betrag selbst beantragt hat, ist von seinen Seiten zweifelsohne auch die Anerkennung vorhanden, daß auch die Schule in dieser Form, obwohl sie den Bestimmungen der dermaligen Beschlüsse nicht entspricht, für die Zwecke und das Beste des Landes etwas zu leisten im Stande sei. Als Referent und Bericherstatter der Budgetkommission muß ich in dieser Stellung auf einen Umstand aufmerksam machen.

Nach dem vorliegenden Berichte wird der Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben 41723 fl. betragen.

Gestern hat bereits das hohe Haus eine Summe von 30N00 fl. bewilligt, die in diesem Voranschlage nicht einbegriffen ist, es bleiben demnach nur noch 1l00U fl. Ueberdieß wurde bei den heute gefassten Beschlüssen ein paar Hundert Gulden mehr gefordert; wenn nun dem gegenwärtigen Antrage statt gegeben wird, werden demnach nur noch 9000 fl. verbleiben, vorausgesetzt, daß die Einnahmen wirklich eingehen, woran einigermassen zu zweifeln sein wird. Ob im Verlaufe der Verhandlung noch weitere Bewilligungen stattfinden werden, muß ich dem Ermessen des h. Hauses anheimgestellt sein lassen. Ich kann für meine Person bei dem dargestellten Zwecke nur bemerken, daß die Ackerbauschulen nicht in Verhältniß mit dem Polytechnikum gestellt worden sind, und der Aufwand für das letztere unzweifelhaft ein weit größerer ist, wenn es auch in vieler Beziehung nicht bloß den Zwecken der Industrie sondern auch der Agrikultur zu Gute kommt.

Ich will für meinen Theil — ich kann natürlich nicht im Namen der Kommission sprechen — mich umsoweniger dazu bestimmt finden dem Antrage, wie er gestellt worden ist, entgegenzutreten, als der Antragsteller nachträglich Bestimmungen aufgenommen hat, die dem Geiste dieser Absähe gänzlich entsprechen, nämlich, daß dem Landesausschusse ein Einfluß vorbehalten bleibt, namentlich für den Fall, wenn die Anstalt eine Richtung einschlagen sollte, die dem ursprünglichen Zweck nicht mehr entsprechend sich darstellen würde. Sobald einmal der Landesausschuß erklärt hat, daß eine solche Schule im Interesse des Landes zu unterstützen sei, und nach den vorliegenden Versicherungen die Summe von 2000 fl. zu diesem Zwecke nicht ausreichen wird, so kann von meiner Seite nicht wohl eine Einwendung erhoben weiden, und ich muß daher dem hohen Landtage anheimstellen, wie er mit Rücksicht auf den Stand des, Budgets überhaupt diesem. Punkte allenfalls zuzustimmen gesonnen sei.

Oberstladmarschall: Herr Dr. Rieger hat seinen Antrag formulirt und vorgelegt, er lautet: Die jährliche Subvention für die Ackerbauschule zu Chrudím wird auf 4000 fl. festgestellt, und sonach die Dotation für die Landeskultur Post 11 von 30.660 fl. auf 32660 fl. erhöht.

Dem Landesausschusse wird das Recht der Inspektion dieser Schule vorbehalten; so wie die Antragstellung auf Zurücknahme dieser Subvention, wenn diese Schule nicht mehr dem Zwecke, entsprechen sollte.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète:)

Roèní podpora pro hospodáøskou školu v Chrudimi ustanovuje se na 4000 zl. a tudíž dotace pro zemské vzdìlání položka 11. se zvyšuje z 30.660 zl. na 32.660 zl.

Zemskému výboru vyhražuje se právo na tuto školu dohlížeti, jakož i návrh na odejmutí této podpory uèiniti, kdyby škola tato úèeli svému nevyhovìla.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

(Ist unterstützt.)

Dr. Lambl: Ich erlaube mir nur behufs der Abstimmung zu bemerken, daß über diesen Antrag getrennt abgestimmt weiden möchte, nämlich einmal, in so weit er die Subvention betrifft und dann Betreffs des Aufsichtsrechtes des Landesausschusses; denn dieses Letztere steht ohnehin dem Landesausschusse nach, dem Statute aus dem Jahre 1863, welches damals der hohe Landtag votirt hatte, zu. —

Oberstlandmarschall:Ich glaube, in Folge der Formulirung des Rieger'schen Antrages dürfte Herr Dr. Roth vielleicht seinen Antrag zurückziehen.

Dr. Roth: Ja, Ja! er ist in den Antrag des Herrn Dr. Rieger schon aufgenommen, ich ziehe meinen Antrag zurück. —

Ref. Hofrath Taschek: Gegen die Anschauung des Hrn. Dr. Lambl möchte ich doch bemerken, daß der Landesausschuß selbst sich bei den höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten ausdrücklich dieses Aufsichtsrecht, diese Inspektion vorbehalten und dasselbe aufgenommen hat. Und es ist auch bekannt, daß die Schule in Chrudím damit auch einverstanden ist. Diese muß ihrer inneren Einrichtung nach als jene bezeichnet werden, bezüglich welcher im Jahre 1863 der bezügliche Beschluß gefaßt worden ist, und es geht wohl nicht an, den Sah aufzustellen, daß sich dieses Aufsichtsrecht aus den dort gefaßten Beschlüssen ableiten lasse.

Oberstlandmarschall: Ich werde über den Antrag des Hrn. Dr. Rieger getrennt abstimmen lassen und zwar zuerst über den 1. Absatz:

Die jährliche Subvention für die Ackelbauschule zu Chrudím wird auf 4900 fl. festgestellt und sonach die Dotation für die Landeskultur Post 11 von 30.660 fl. auf 32.660 fl. erhöht.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète:) Roèní pod-


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

pora pro hospodáøskou školu v Chrudimi usta-novuje se na 4000 zl. a tudíž se dotace pro zemské vzdìlání položka 11. zvyšuje ze 30.660 zl. na 32.660 zl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht, Majorität zweifelhaft.)

Ich muß bitten aufzustehen.

(Es geschieht).

Es ist die Majorität.

Nun kommt der 2. Absatz!

Dem Landesausschusse wird das Recht der Inspektion dieser Schule vorbehalten, so wie die Antragstellung auf Zurücknahme dieser Subvention, wenn diese Schule nicht mehr dem Zwecke entsprechen sollte.

Zemskému výboru vyhražuje se právo na tuto školu dohlížeti, jakož i návrh na odejmutí této podpory uèiniti, kdyby škola tato úkolu svému na dále nevyhovovala.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

geschieht).

Er ist angenommen.

Nun käme über den Artikel 5 §. 5 abzustimmen.

Ich bitte den Artikel 5. §. 5 noch einmal vorzulesen.

Landtagssekr. Schmidt (liest):

Post-Nr. 46.

1. Förderung der Bildungszwecke:

a) Ackerbauschule in Liebwerd 1050 fl.

b) Ackerbauschule in Rabin 1050 fl.

c) Landwirthschaftliche Schule in Chrudím 2000 Gulden.

d) Stipendien für. 6 Civilschüler der Veterinärkunde am Wiener k. k. Thierarzneiinstitute zu 200 fl. macht 1200 fl.

e) Auf Prämien und Honorare für landwirthschaftliche Volkslesebücher eines in deutscher und ein zweites in böhmischer Sprache 2000 Gulden.

f) Zur Sicherstellung des Bestandes 2er höherer landwirtschaftlicher und landwirthschaftlichindustrieller Lehranstalten u. zwar mit deutscher Unterrichtssprache in Libwerda jährlich 10.000 fl., mit böhmischer Unterrichtssprache jährlich 10.000 fl. mit Ermächtigung für den Landesausschuß, diese Dotationsbeträge den genannten Anstalten als bleibende jährliche Landessubvention auf solange zuzusichern und zu erfolgen, als dieselben im Sinne des Beschlusses vom 13. April 1864 als Landesaustalten aufrecht erhalten werden.

g) Für die Ackerbauschule zu Kaaden mit Zusicherung einer gleichen Subvention für das J. 1867 und 68; für die Ackerbauschule in Hracholusk auch 1000 fl.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Es sind nicht verlesen worden die Reisekosten a 60 fl., zusammen 360 fl.

Sie sind in der Summe bereits begriffen.

Odst. 46 výloh zemského fondu a zní:

a) Hospod: škole v Libverdì 1050 zl.

b) Hospod: škole v Rabínì 1050 zl.

c) Hospod. škole v Chrudimi 2000 zl.

d) Stipendia 6 chovancùm ku vzdìlání se v v dobytèím lékaøství ve Vídni po 200 zl: 1200 zl. a paušaly cestovní z Vídnì do Èech po 60 zlat. èiní dohromady 360 zlatých.

e) Odmìny a honoráry za hospodáøské èítací knihy jednu v nìmeckém a druhou v èeském jazyku 2000 zl.

f) K pojištìní stavu 2 vyšších hospodáøských škol a sice s vyuèovacím jazykem nìm. v Libverdì roènì 10.000 zl. a s èeskou vyuè. øeèí v Táboøe 10.000 zl. a dává se zemskému výboru moc pøipovìditi a vyplatiti tyto pøíspìvky jmenovaným ústavùm co stálou roèní subvencí zemskou, dokud ony ve smyslu uzavøení 13. dubna 1864 co ústavy zemské se udržovati mohou.

g) Škole hospodáøské v Kadaòi 1000 zl. s ujištìním rovné subvence na r. 1867 a 68, taktéž hosp. škole hracholuské 1000 zl., pøihlížeje k tomu, aby pøíspìvky patøiènì upotøebeny byly.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben,

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Zu §. 5 hat sich die Kommission zu dem Antrage bezüglich der Unterhandlung mit der patriotisch-ökonomischen Gesellschaft veranlaßt gefunden, weil, nachdem die früher aus dem dortigen Fonde bestrittene Subven-tion, dermalen vom Lande mit dem Betrage von 20.000 fl. geleistet wird, es der Kommission mög-lich schien, daß durch Uebereinkommen eine Minde-rung dieses Betrages erzielt werden könne.

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

§. 5.

Výboru zemskému se ukládá, aby s vlastensko-hospodáøskou spoleèností vyjednávati poèal, zda-li by nyní, kde zem pøevzala náklad na dva hospodáøské ústavy døíve od spoleènosti podporované, nemìla odpadnouti pøimìøená èástka z roèní subvence 12600 zl., již spoleènost do-stává.

§. 5.

Der Landesausschuß wird beauftragt, mit der patriotischökonomischen Gesellschaft in Verhandlung zu treten, ob bei dem Umstande, wo die Unterhaltung zweier bisher von der Gesellschaft subventionirten landwirthschaftlichen Lehranstalten gegenwärtig

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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

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von dem Lande übernommen wurde, nicht von der bisherigen jährlichen Subvention der Gesellschaft pr. 12600 fl. im entsprechenden Betrage in Abfall gebracht werden könnte.

Oberstlandmarschall: Wenn dagegen nichts erinnert wird, so werde ich abstimmen lassen, und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Bei der Position, die unter derselben Rubrik vorkommt, hat sich Herr Prof. Höfler zum Worte gemeldet.

Prof. Höfler: Excellenz! (Oberstlandmarschall läutet).

Der hohe Landtag hat in der gestrigen Sitzung einen namhaften Betrag bewilligt in Bezug auf eine geschlossene Gesellschaft zerrütteten Geistes und Jedermann mußte sagen: er habe Recht gethan.

Ich möchte das Wort ergreifen für eine nicht geschlossene Gesellschaft, der es in der That "nicht am Geiste gebricht", und wenn heute eine namhafte Subvention bewilligt worden ist für einen rein praktischen Zweck, so möchte ich das Wort ergreifen, um für eine mehr theoretische Gesellschaft und eine mehr theoretische Bedeutung einzutreten, nämlich für jene Wissenschaften, welche in der königl. böhm. Gesellschaft vertreten werden.

Es handelt sich hiebei um eine Gesellschaft, die freilich, wenn man nur auf das Lokale hinblickt, betitelt werden könnte, sie sei ein Veilchen, das im Verborgenen blüht; denn in der That, in einem Palast haust sie nicht, und es ist manchmal beinahe schwer den Eingang zu ihr zu finden, namentlich, wenn es in der Gasse etwas dunkel ist, wo eben sie ihr Licht in ihren inneren Räumen auszuströmen Pflegt.

Es ist aber jedenfalls sicher, daß diese Gesellschaft ein sehr bedeutender wissenschaftlicher Mittelpunkt ist, ein wissenschaftlicher Mittelpunkt für zwei Nationalitäten, denen hier ein gemeinsamer Spielraum eröffnet ist. Es ist zu gleicher Zeit auch die böhm. Gesellschaft jener Punkt, von welchem aus ein höchst bedeutender Verkehr in geistiger Beziehung nach den verschiedensten Seiten hin vermittelt wird, so daß mit der äußerst geringen Dotation, die dieselbe seit einigen Jahren von Seite des hohen Landtages erlangte, und mit den äußerst geringen Mitteln, über die sie selbst aus eigenem verfügt, sie Dank der großen Opfer aus der Mitte der Gesellschaft in eine wechselseitige Beziehung zu Nordamerika, Kalkuta, zu den wissenschaftlichen Anstalten in Australien, Rußland, Frankreich, Italien getreten ist, und in der That somit also ein höchst bedeutendes wissenschaftliches Moment repräsentirt.

Wenn ich mir nun die Freiheit nehme, in Bezug auf die Erhöhung des Betrages von 1050 fl., den der hohe Landtag seit einigen Jahren der böhm. Gesellschaft der Wissenschaften bewilligt hat, einen Antrag zu stellen, so muß ich als Motivirung hiefür voraus senden, daß es eine bekannte Thatsache ist, daß gewisse Wissenschaften, und zwar gerade diejenigen, welche für den Augenblick zwar nicht eine sehr große praktische Bedeutung haben, in der Regel aber eine sehr große Tragweite auf das praktische Leben zu gewinnen vermögen, daß diese bei dem gegenwärtigen Stande des Buchhandels eigentlich nur dadurch vertreten werden können, daß eine Unterstützung von Außen ihnen zu Theil wird; daß ist nicht bloß, meine Herren, der Fall etwa bei philosophischen Werken, bei Werken, die sich auf die Philologie beziehen, es ist das auch namentlich der Fall bei naturhistorischen und historischen Werken.

Jedermann weiß, daß insbesondere bei den beiden letzten Branchen zum Theile sehr bedeutende Geldmittel verlangt werden, will man auch nur die Vorarbeiten dazu gewinnen und also von einem pekuniären Gewinne so viel wie keine Rede ist. Aber ich wiederhole, manche Zweige der Literatur mühten gradezu brach liegen, und liegen auch in denjenigen Ländern brach, wo nicht eine bedeutende Unterstützung von Außen gewährt wird; ich erlaube mir Bespiele anzuführen; ich weise nicht blos hin auf die bedeutende Dotation, die die kais. Akademie der Wissenschaften in Österreich hat, ich erlaube mir anzuführen, daß nur allein für die Erhaltung der großen Sammlungen in einem Nachbarlande, von welchem unlängst die Rede war bei Gelegenheit der Verweigerung des Urlaubs an Mitglieder des hohen Landtages, eine Summe von jährlich von 95000 fl. ausgegeben wird, ganz abgesehen von der Summe, welche jährlich für die Erhaltung der baierischen Akademie der Wissenschaften verwendet wird. Nur allein dasjenige, was in Baiern zur Herausgabe von Quellen für die deutsche Geschichte aufgewendet wird, erstreckt sich mindestens auf 15000 fl. jährlich. Erst unlängst konnte mann in der österreichischen Revue lesen, daß die königliche ungarische Akademie der Wissenschaften bereits über ein Kapital von mehr als eine Million verfügt.

Nun meine Herren! die königlich böhmische Gesellschaft der Wissenschaften verfügt über ein Kapital von 20000 fl. Damit kann man, wie jeder einsieht, in der That keine großen Springe machen. Und wenn die königlich böhmische Gesellschaft wirklich etwas Bedeutendes geleistet hat und leistet, und wenn sie, wie ich vorher die Ehre hatte zu sagen, der geistige Mittelpunkt geworden ist nach den verschiedensten Seiten und Erdtheilen hin; so ist es nur möglich gewesen durch die großen persönlichen Opfer, welche die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft gebracht haben und bringen in Bezug auf die Herausgabe derjenigen Schriften, die die gelehrte Gesellschaft bis zum gegenwärtigen Augenblicke auch unter ihren Auspicien erscheinen ließ. Es ist dieses nur dadurch möglich gewesen, daß dasjenige, was bei anderen Gesellschaften Regel ist. hier nicht eintritt; bei jeder anderen gelehrten Gesellschaft ist wenigstens für den Sekretär, den Direktor irgend eine Remuneration bestimmt; es ist bestimmt, daß eine gewisse Vergütung für die


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Zeit möglich ist, die für den Gelehrten das Kostbarste ist, was er besitzt.

Unter diesen Verhältnissen, meine Herren, und in Hinweisung auf den Umstand, daß es sich hier in der That um eine Angelegenheit beider Nationalitäten handelt, um eine Angelegenheit handelt, wo ich wirklich sagen muß, daß bis zu einem gewissen und nicht unbedeutenden Grade die Ehre des Landes verpfändet ist, möchte ich den Antrag stellen, wenn auch nicht Hunderttausende zu bewilligen, — in der Art und Weise, wie von Seite der Regierung des Nachbarlandes zu Gunsten der Wissenschaft verfügt wird, wodurch auch möglich geworden ist, daß daselbst die Wissenschaften in einem so hohen Grade blühen, sondern nur das bescheidenste Maß möchte ich in Anspruch nehmen, nur so viel, als nothwendig wäre, daß von Seite der königlich böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften eine entsprechende Thätigkeit ermöglicht wäre; daß dieselbe nicht etwa überflügelt werde durch Privatgesellschaften, und wenn ich nun da den Antrag zu stellen mir erlaube, man möge zu den 1050 fl., die die königl. böhmische Gefellschaft der Wissenschaften jährlich durch den hohen Landtag bezogen hat, noch 1950 fl. hinzufügen; meine Herren! so scheint mir das unendlich bescheiden zu sein. Wenn sie dagegen vergleichen, was aber der hohe Landtag für andere Zwecke bewilligt hat, nun so werden Sie, wie ich glaube, die Ueberzeugung hegen, daß das Minimum eines Antrages in dieser Beziehung nicht überschritten worden ist.

Ich kann mich um so mehr der Zuversicht hingeben, der hohe Landtag wird diesen Antrag zum Beschlusse erheben.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Verlangt noch Jemand das Wort?

Wenn es nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Herr Berichterstatter!

Berichterstatter Hofrath Taschek: Bei dem Zweck, für welchen das Amendement gestellt worden ist, bei der zahlreichen Unterstützung, die dasselbe im h. Hause gefunden hat, halte ich mich nicht für ermächtigt und berechtigt, demselben entgegenzutreten, ich muß aber auf die vorhin bereits dargestellte Sum-me des Ueberschusses aufmerksam machen, die hier abermals eine Verminderung erleidet, und allem Anscheine nach, ehe das Budget gänzlich zu Ende kommt, auch vertchwunden sein wird.

Oberstlandmaischall: Prof. Höfler trägt an, es sei die jährliche Unterstützung der königl. böhmischen Gesellschaft der Wissenschaft auf 3000 fl. zu erhöhen.

Dr. Bìlský: Pan prof. Höfler navrhuje, aby roèní podpora pro èeskou král. spoleènost nauk zvýšena byla na 3000 zl.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Einstimmig.)

Snìm. sekr. Schmidt (ète):

§. 6.

Evangelické církvi v Tìšínì povoluje se pøíspìvek 500 zl. r. è. na stavbu tamnìjšího alumnatu, a tudíž se zvyšuje položka è. 47 XII. "Podpory a pøíspìvky" na 37.430 zl.

§. 6.

Der evangelischen Kirchengemeinde zu Teschen wird zum Baue des dortigen Alumnatsgebäudes ein Beitrag von 500 fl. öst. W. bewilligt, und dem zu Folge die Post-Nr. 47, XII. "Subventionen und Beiträge" auf 37.430 fl. erhöht.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest):

Die 500 fl. für die evangelische Kirchengemeinde in Teschen wurden in Folge des Beschlusses des h. Landtags vom 20. Dezember, und der Betrag von 2000 fl. für die Verfassung eines Restaurationsplanes der Burg Karlstein in Folge Beschlusses vom 28. November 1865 aufgenommen.

In Folge des Beschlusses wird sich die gesammte Summe um 1950 fl. erhöhen, folglich 39.380 fl. ausmachen.

Oberstlandmarschall: Da nichts zu erinnern ist, so ist diese Position angenommen.

Sn. sekr. Schmidt (ète):

§. 7.

Výboru zemskému se ukládá, aby uvážil, zdali a v jakém rozsahu by se nechala pøenesti úøadní pùsobnost c. k. okresních úøadù v záležitostech hnancù a pøípøeže na okresní zastupitelstva, po pøípadì na okresní výbory, a pojednav o vìci s c. k. místodržitelstvím, aby podal pøimìøené návrhy v pøíštím zasedání.

Der Landesausschuh wird beauftragt, die Frage, ob und in welchem Umfange der ämtliche Wirkungskreis der k. k. Bezirksämter in Betreff des Schub-und Vorspannswesens an die Bezirksvertretungen, beziehungsweise Bezirksausschusse zu übertragen wäre, in Erwägung zu ziehen, und in der nächsten Session nach vorläufiger Verhandlung mit der k. k. Statthaltern die entsprechenden Anträge zu stellen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Der Antrag stützt sich auf dieselben Motive, wie solche bei dem Impfgeschäft vorhanden waren. Es ist auch die Summe, die von Seite des Landes zu diesem Zwecke verwendet wird, eine sehr beträchtliche.

Oberstlandmaischall: Ist nichts zu erinnern?

(Niemand meldet sich). — Nach Antrag.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§. 8.

Der Landesausschuß hat mit dem Voranschlage für das Jahr 1867 einen Ausweis über die Verwendung der Post-Nr. 52 für Landesstrassenbauten im Jahre 1866 bestimmten 100000 fl. vorzulegen.

§. 8.

Výbor zemský má s rozpoètem na r. 1867 podati výkaz, jak se naložilo s 100.000 zl. v

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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

položce è. 52. na stavby silnic zemských v roku 1866 urèených.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Der Antrag hat den Zweck vor Augen gehabt, dem h. Hause die Uebersicht der Verwendung zu ermöglichen, und den Beschluß seiner Zeit dann für weitere Verwendung der Summe zu erleichtern.

Dr. Rieger: Ich habe nur zu bemerken, daß, wenn die Budgetkommission in dieser Beziehung den Wunsch ausgesprochen hätte, daß gewiß der Landesausschuß gern bereit gewesen wäre, auch im heurigen Jahre über die bisherige Verausgabung gehörigen Ausweis zu liefern.

Oberstlandmarschall: Nichts zu erinnern?

Nach Antrag.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

§. 9.

Der Landesausschuß wird beauftragt, in der nächsten Session eine Uebersicht des durch die Verwendung der für Nothstandstrassenbauten bewilligten Summen erzielten Erfolges und insbesondere der hieraus geleisteten Subventionen und Vorschüsse vorzulegen.

§. 9.

Výboru zemskému se ukládá, aby podal v pøíštím zasedání pøehled výsledkù, docílených penìzi, na stavbu silnic v okresích nouzí stížených povolenými a zvláštì pøehled podpor a záloh, daných z penìz tìch.

Oberstlandmarschall: Nichts zu erinnern?

(Niemand meldet sich).

Sn. sekr. Schmidt (ète):

§. 10.

Výboru zemskému se odporuèuje, aby pøi nakládání s penìzi urèenými na vodní stavby zemské pøedevším zøetel mìl na vìtší øeky a pøi tom na malé Labe a na Ohøi nezapomnìl; dále se mu ukládá:

a) aby s rozpoètem na rok 1867 podal výkaz penìz vyplacených z èástky 60000 zl., na vodní stavby zemské roku 1866 povolených ;

b) aby s cís. kr. místodržitelstvím jal se vyjednávati k tomu konci, by se pøísnìji šetøilo pøedpisù, daných o otvírání splavù a o vybírání poplatkù za to a

c) aby podal zprávu, jaký výsledek mìlo doporuèené mu v posledním zasedání vyjednávání, aby se Vltava splavnou uèinila pro parolodì až ku Praze.

§. 10.

Dem Landesausschusse wird empfohlen, bei der Verwendung der für Landeswasserbauten bestimmten Summe zunächst die größern Flüsse ins Auge zu fassen, und hiebei die kleine Elbe und die Eger nicht unberücksichtig zu lassen; ferner aufgetragen:

a) mit dem Voranschlage für das Jahr 1867 einen Ausweis über die Leistungen aus der für das Jahr 1866 zu Landes-Wasserbauten bewilligten Summe von 60.000 fl. vorzulegen.

b) mit der k. k. Statthalterei in Verhandlung zu treten, um eine genauere Handhabung der über das Oeffnen der Wehrschleußen und die Abnahme der hiefür zu entrichtenden Gebühren bestehenden Vorschriften zu erzielen, und c) über die Erfolge der in der letzten Session empfohlenen Verhandlung in Betreff der Schiffbarmachung der Moldau für Dampf-schiffe bis Prag, Bericht zu erstatten. Berichterstatter Hofrath Taschek (liest): Zu diesen Anträgen sah sich die Kommission veranlaßt, weil das allgemeine Interesse zumeist durch die größeren Flüsse berührt wird, daher die Korrektion der kleineren Nebenflüsse und selbst der Bäche, so lange solche bei ersteren nicht hergestellt ist, einstweilen den Anrainern und sonstigen Interressenten überlassen werden kann, der hohe Landtag in der Uebersicht der erzielten Resultate erhalten werden soll, die Mühlbesitzer endlich notorischer Weise die Vorschriften über das Oeffnen der Wehrschleußen für Holzflösse nicht beobachten und insbesondere bei Abnahme der dießfälligen Gebühren willkührlich vorgehen.

Dr. Rieger: Als Referent in dieser Angelegenheit erlaube ich mir eine Bemekung hierüber. Es wird von Seite der Kommission der Wunsch ausgesprochen, daß der Landesausschuß vorzugsweise auf die Schiffbarmachung der größeren Flüsse Rücksicht nehmen solle.

Ich bitte das hohe Haus hier sich Eines gegenwärtig zu halten, daß ein großer Unterschied zu machen ist, zwischen der Floßbarmachung und Schiffbarmachung. Bisher ist die Dotation des hohen Landtages großen Theils nur für Zwecke der Floßbarmachung der Flüsse verwendet worden, — der Floßbarmachung, die eigentlich keinen anderen Zweck hat, als die Verfrachtung von Holz und einiger schweren Objekte zu fördern, die auf das Floh aufgeladen werden.

Das verursacht natürlich viel geringere Kosten, es handelt sich dabei um nichts anderes, als um die Wegräumung von materiellen Hindernissen, von Sandbänken und großen Prellsteinen, welche sich im Flusse befinden; wenn diese zweckmässig bei Seite geschafft, oder ans Ufer gebracht werden, ist die Regulirung erzielt. Eine Ausnahme bilden dabei nur die in den höher gelegenen gebirgigen Gegenden liegenden Flüsse, die ein starkes Gefäll haben, wo häufig größere Re-gulirungsarbeiten, Stauwerke und Schleußen angebracht werden müssen. Aber wie gesagt, die Regulirung für Zwecke der Floßbarmachung verursacht im ganzen geringe Auslagen und nur mit Rücksicht auf diesen beschränkten Zweck ist die bisher vom hohen Hause gegebene Subvention eine ausreichende.

Wenn das hohe Haus darauf eingehen wollte, größere Flüsse für die Zwecke der Schiffahrt zu reguliren, dann, ich muß das hervorheben, dann mühte der Beitrag für diesen Zweck von Seite des Lan-


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desfondes auch bedeutend vergrößert werden. Ich bin ganz damit einverstanden, daß mit den größeren Flüssen des Landes vorzugsweise der Anfang gemacht werde.

Ich halte es allerdings für möglich, daß namentlich z. B. die Elbe auch schiffbar gemacht werde, wir haben den Beweis davon in vielen anderen Ländern, namentlich habe ich in England und Schottland derlei Anlagen gesehen, wo selbst kleine Flüsse mit gehörigen Anlagen schiffbar gemacht wurden. Aber mit einer jährlichen Dotation von 60000 fl. ist an eine solche Unternehmung gar nicht zu denken, da müßte sich das hohe Haus jeden Falls zu größeren Opfern entschließen.

Wenn man sich aber bloß auf die Floßbarmachung der Flüsse beschränkt, wenn man also vorzugsweise den Zweck im Auge hat, den Reichthum der Waldungen, welche sich an der Grenze unseres Landes koncentriren, namentlich im Gebiete des Böhmerwaldes und in der südlichen Spitze Böhmens, südlich von Krumau und Budweis, und der bekannten großen Buquoischen Waldungen an der Herrschaft Gratzen, — dann muß man natürlich darauf ausgehendie kleineren Flüsse zu reguliren, denn nur an diesen kleinen Flüssen und an ihren letzten Ausläufern im Gebirge befinden sich große Waldungen, welche das Material zur Flößung auf diesen Flüssen bieten können. Auf der unteren Elbe, der unteren Eger und allen größeren Flüssen sind derlei Waldungen in solchem Ausmaße nicht vorhanden. Das also habe ich dem hohen Hause bemerken wollen.

Hiebei muß ich noch eines Umstandes erwähnen Es wird im §. 10 dem Landesausschusse aufgetragen über die Erfolge der in der letzten Session empfohlenen Verhandlungen in Betreff der Schiffbarmachung der Moldau bei Prag, Bericht zu erstatten.

Ich bin in der Lage im Augenblicke über den Stand der Angelegenheit dem hohen Hause Bericht zu erstatten, auf Grund einer Mittheilung, welche dem Landesausschusse von Seite der Statthaltern vor kurzem erst, während das hohe Haus tagt, zugekommen ist.

Es ist die Sache in diesem Stadium. Es hat sich über Ansuchen des Landesausschusses die Statthalterei in dieser Angelegenheit an das Staatsministerium gewendet, und es sind von Seite des Ministeriums Erhebungen über die Schiffbarmachung der Moldau angeordnet worden.

Es ist bekanntlich früher ein Projekt vorgelegen, und auch bereits genehmigt worden, die Schiffbarmachung der Moldau bis Prag durch Erzielung eines Schifffahrtskanals durch den Rücken des Belvedere.

Dieses Projekt, welches bereits der Genehmigung und Ausführung nahe war, hat sich durch spätere Erhebungen doch als viel zu kostspielig herausgestellt und man ist davon abgegangen, weil man gesagt hat, daß die Durchbrechung des Belvederes allein so viele Kosten in Anspruch nehmen dürfte, daß die Schiffbarmachung der ganzen Moldau bis Melnik mit denselben Kosten, also eigentlich ein viel größeres, praktisches Resultat mit gleichen Mitteln zu erzielen wäre.

In Folge dessen ging man also von diesem ursprünglichen Projekte ab und es wurde Ministerialrath Ritter von Basetti zur Lokalerhebung über die Art und Weise der Schiffbarmachung der Moldau nach Prag abgesendet und hat die ganze Strecke bereist und sein Gutachten dahin abgegeben, daß die Schifffahrt mit Remorqueuren auch bei einem Wasserstande von 6 Zoll über dem Normale möglich gemacht werden kann, daß jedoch alle Mühlen unterhalb Prag abgelöst und die Wehren beseitigt weiden müssen, um durchgehends einen normalen Wasserstand von einer Tiefe von 36 Zoll zu erzielen.

Nun dieser Antrag wurde von Seite des Staats-ministeriums genehmigt, und es sollte von. der hiesigen Landesbaubehörde succesiv die Vorlage der Pläne für diese Schiffbarmachung erfolgen.

Nun ist man natürlich der Ansicht, daß mit der Schiffbarmachung von unten auf begonnen werden solle, und es wird eben noch im Laufe dieses Winters der vollendete Plan für die Schiffbarmachung der unteren Strecke dem Staatsministerium vorgelegt werden, und zwar soll diese untere Strecke von Melnik bis Kralup einen Aufwand von 126.000 fl. erheischen, wobei zu bemerken ist, daß die Schiffbarmachung gerade in dieser Strecke auf keine besonderen Hindernisse stößt und nur geringe Auslagen verursachen wird; dagegen ist die weitere Strecke von Kralup bis Prag, resp. Karolinenthal, mit bedeutenden Hindernissen verbunden und wird die Schiffbarmachung dieser Strecke mit 824.000 fl. veranschlagt.

Meine Herren! sie ersehen daraus, nachdem diese einzige Aufgabe, die Schiffbarmachung der Moldau von Melnik nach Prag eine volle Million in Anspruch nimmt, daß die Schiffbarmachung von größeren Flüssen kein geringes Unternehmen ist und daß man dabei mit 60.000 fl. nicht zu viel zu bestreiten im Stande ist, zumal, wenn mit diesen 60.000 fl. auch die Auslagen für die Floßbarerhaltung der kleineren Landesflüsse bestritten weiden sollen.

Natürlich ist in dieser Summe von 824.000 fl. auch die Ablösung der sämmtlichen Wasserwerke auf diesem Fluhtheile begriffen, welche allein 500.000 fl. betragen kann.

Was nun die Regulirung von Karolinenthal resp. von Lieben hinauf betrifft, so ist dieß ein Gegenstand, der bisher gar nicht veranschlagt worden ist und es könnte die Schiffbarmachung des Flusses bis ins Centrum der Stadt allerdings nur durch Herstellung der Kammerschleußen erzielt werden; diese Schiffbarmachung resp. die Herstellung dieser Kammerschleußen wird aber ebenfalls noch bedeutende Opfer erheischen.

So ist also der Stand der Angelegenheit, für welche der Landtag mit Recht ein reges Interesse gehabt hat und ich glaube, daß ich die Aufklärung insoweit gegeben habe, als sie zu geben der Landesausschuß in der Lage ist.


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Oberstlandmarschall: Herr Prof. Zeit-Hammer!

Zeithammer: Es läßt sich nicht läugnen, daß die Konfiguration unseres Landes und die Vertheilung des Wassernetzes der Möglichkeit einer Schiffbarmachung der Flüsse ihre Grenzen seht.

Nichtsdestoweniger ist aber trotz dem gegenwärtigen Stande, sowohl die Floßbarmachung als die Schiffbarmachung großer Strecken noch hoher Entwicklung fähig.

Ich mache darauf aufmerksam, daß bisher eigentlich schiffbar nur die gerade Linie der Wasserstraffe der Moldau und unterm Elbe ist und zwar auf einer Länge von 56 Meilen und etwas darüber bei 300—2500 Centner Last für die Thalfahrt und bis 1000 Centner Last für die Bergfahrt. Von diesen 56 Meilen entfallen auf die Elbe von Melnik abwärts etwas über 14 Meilen, wie gesagt, durchschneidet aber diese Wasserstrasse, nämlich die untere Elbe mit der Moldau verbunden, das Land von Süd nach Nord als eine gerade Linie.

Es ist aber noch eine große und bedeutende Wasserstrasse im Lande, deren Schiffbarmachung möglich ist und die andere Nationen im Laufe der Zeit längst in Angriff genommen Hätten.

Es ist die mittlere Elbestrasse, nämlich die sogenannte kleine Elbe zwischen Melnik auswärts bis Königgrätz. Ich mache namentlich auf diese Strasse aufmerksam, sie umfaßt 261/5 Langemeilen und die Verhältnisse, welche sich hier zeigen, sind so günstig, daß beispielsweise die mittlere Breite des Flusses von Königgrätz bis Melnik 250 Schuh und die durchschnittliche Tiefe 4 Schuh beträgt, also noch weit mehr, als was der Ministerialrath Baseti für die Moldau für Remorqueurs als nothwendig erachtet.

Was das Gefalle betrifft, so ist dieses gleichfalls sehr günstig, nämlich 0 Schuh 2 Zoll und 7 Linien auf 100°, das Verhältniß ist also sehr entsprechend. Was die Wassermasse dieser Strecke betrifft, so war namentlich das vorige Probejahr, und es zeigte sich, daß, wenn die Moldau wenig Wasser führte, die kleine Elbe verhältnißmässig noch viel mehr Wasser der unteren Strecke zuführte. Also wie gesagt, alle Verhältnisse, die für die Schiffbarmachung dieser Bahn sprechen würden, sind vorhanden. Das Produktionsgebiet, welches diese Strecke der Elbe durchlauft, ist bekanntlich ein sehr reiches und wird befruchtet durch eine rege, industrielle Thätigkeit, namentlich in den höheren Gebieten.

Man wird mir wohl vielleicht einwerfen oder entgegenhalten, daß parallel laufend mit der kleinen Elbe 2 Bahnlinien gehen. Das ist aber wohl ein nationalökonomisch überwundener Standpunkt, wenn man behauptet, daß dort, wo Eisenbahnen geführt werden, die Benützung der Wasserstrasse illusorisch würde..

Im Gegentheil. Es finden sich immer Güter, welche wegen ihrer Masse die Wasserstrasse aufsuchen. und nur damals transportabel werden; wenn sie auf den billigen Weg der Wasserstrasse gebracht werden können. Ich möchte, meine Herren, Gewicht legen auf diese Strecke. Ich lese nun thatsächlich in dem Berichte, den die Kommission geliefert, daß man auf die bedeutenderen Flüsse ein größeres Gewicht legen will, als auf die Regulirung von Bächen und kleineren Flüssen, wie bisher, denn mag man die Sache nehmen, wie immer, verkennen kann man nicht, daß der Gewinn, der dem Lande aus der Regulirung von Bächen und kleineren Flüssen erwächst für Private, immerhin größer ist, als für das allgemeine Wohl, für das allgemeine Interesse, während bei der Regulirung größerer Flüsse zunächst dieses zum Ausdrucke kommt.

Die Kommission hat dieses anerkannt, und hat auch dem Landesausschusse die Berücksichtigung der Regulirung größerer Flüsse empfohlen; aber ich möchte denn doch, daß dieses in einer präciseren Weise geschehe, und möchte mir statt des von der Kommission bei diesem Punkte vorgeschlagenen Passus, nachstehende Textirung erlauben: "der Landes-ausschuß wird angewiesen, bei der Verwendung der für die Landeswasserbauten bestimmten Summe die größeren Flüsse; namentlich die sogenannte kleine Elbe von Mìlník aufwärts und die Eger, vor Allem aber jene Flüsse zu berücksichtigen, für deren Schiffbarmachung Privatpersonen und Vereine mit namhaften Beträgen fördernd eintreten."

Ich habe noch nicht den Zusatz zu diesem Antrage beleuchtet. Es bezieht sich dieß auf das Faktum, daß thatsächlich Industrielle und Grundbesitzer, auch Großgrundbesitzer bereits ihre Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben haben, damals, wenn der Landesausschuß beauftragt wäre, namentlich die kleine Elbe bei der Regulirung zu berücksichtigen, mit namhaften Beiträgen einstehen zu wollen, und ich kann versichern, daß bei der Auflegung einer Subskriptionsliste zu diesem Zwecke während Eines Tages eine namhafte Summe gezeichnet würde.

Darum habe ich meinem Antrage diesen Zusatzantrag beigefügt, daß es dem Landesausschusse dann freistünde, mit derartigen Privaten und Vereinen in Verhandlungen, einzutreten. Ich werde mir erlauben, im Verlaufe dieser Session aus diesen Gegenstand zurückzukommen, und, präcisere Anträge zu stellen, möchte aber doch, daß jetzt schon bei Behandlung des Landesvoranschlages die Sache nicht in einer so milden Fassung gegeben würde, wie sie hier enthalten ist; denn was wollen hier die Worte z. B. "es solle der Landesausschuß die kleine Elbe und die Eger nicht unberücksichtigt lassen" oder wie es im böhmischen Texte heißt: "aby na Malé Labe a na Oharku nezapomnìl."

Èiním tedy návrh, aby odstavec tento znìl takto:

Zemskému výboru ukládá se, aby pøi nakládání s penìzmi urèenými na vodní stavby zemské zøetel mìl na vìtší øeky jmenovitì na Malou Labe a na Oharku, pøedevším pak na ony øeky, jichž upravení pro plavbu soukromnými


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osobami, anebo spolky znaènými pøíspìvky podporováno by bylo.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben.

Er ist hinreichend unterstützt.

Riese-Stallburg: In allen Ländern, in welchen sich Gewerbe und Handel entwickeln, sind mit besonderer Sorgfalt auch Wasserstrassen gebaut worden, sind Kanäle gebaut worden, es sind alle Flüsse benützt worden, was nur immer geschehen konnte, nur in Böhmen ist für Kanäle nichts gethan.

Unser Land ist von Süden nach Norden und in allen Richtungen von schiffbaren Flüssen durchschnitten; wir haben in dieser Beziehung, um nur einige zu nennen, die Wotawa, die Sázawa, die Beraun; Böhmen besitzt 46 Meilen lauge Reichsflüsse, die schiffbar sind.

Durch den größten Reichsfluh wird die Hauptstadt Prag in 2 Theile getheilt, so daß sie der Schifffahrt im vollsten Maasse nützen könnte. Aber bis jetzt hat weder die Hauptstandt noch das Land irgend einen der großen Vortheile, die ein Flußgebiet gibt.

Es wäre sehr wichtig, wenn der h. Landtag die Regierung angehen würde, daß sie für diesen Reichsfluß, der von Budweis bis nach Bodenbach schiffbar ist, mehr thun würde. Eine partielle Regulirung eines Flusses nützt gar nichts, denn er wird nur insoweit schiffbar, als eben die seichteste Stelle ist.

Sowie eine Kette nur dann tragfähig ist, wenn kein schlechtes Glied sich in derselben befindet, so ist auch ein Fluß mit größeren Lasten nur dann zu befahren, wenn feine seichtesten Stellen es zulassen. Ist die seichteste Stelle 12 Zoll, so kann das Schiff nicht mehr als 12 Zoll getaucht werden. Daher eine kleine Subvention für Fluhbauten, die nur einzelne Theile treffen würde, soviel wie gar nichts ist.

Ich würde daher wünschen, daß sowohl der Landesausschuh als auch das h. Haus sich für diese volkswirthschaftliche Frage möglichst viel interessiren möge, denn alle Rohstoffe vertragen die Wasserfracht und diese kommt viel niedriger, als die Fracht auf Eisenbahnen.

Nehmen Sie, meine Herren! welchgroße Vortheile einzelne Kommunen, besonders große Städte von der Schiffbarmächung haben würden, wie billig würde nach Prag die Kohle und andere Stoffe verfrachtet werden, die jetzt auf der Eisenbahn so theuer zu stehen kommen.

Eine Eisenbahn berührt nur an einem Punkte die Stadt, während z. B. Prag durch den Fluß in 2 Theile geschnitten wird, so daß das Schiff an jeden Punkt der Stadt anlegen kann, während die Bahn nur einen einzigen Punkt berührt. Dafür haben aber auch die Gemeinden sich mit ganzer Kraft auf die Lösung der Frage zu werfen, was die Befestigung der Ufer und die Schiffbarmachung der Flüsse anklangt.

Es sind auch einzelne Grundbesitzer berufen, an dieser Frage sich zu interessiren, weil durch die Regulirung der, Schiffahrt die Getreidepreise sich besonders günstig gestalten würden, weil dann die Ausfuhr des Getreides den größten Theil des Jahres ungehindert auf der Elbe betrieben werden könnte, während wir eine sporadische Schiffszeit von Anfang des Frühjahres, wo der Schnee schmilzt, bis vielleicht zum Ende des Herbstes haben.

Meine Herren, bei einem Flusse, der nicht das ganze Jahr schiffbar ist, ist es für den Schiffer keine Lust. das ganze Jahr ein Schiff zu halten, wenn er nur 6—8 Monate im Jahre fahren kann; das ist eine theuerere Fahrt, als wenn er die ganze eis-freie Zeit des Flusses dazu benützen könnte, aber wenn der Fluß, was wohl möglich ist, 21/2 bis 3 Fuß vom Ufer von Bodenbach bis Prag fahrbar gemacht wird, so ist das etwas ganz anderes, und das ganze Land wird davon einen Nutzen haben.

Ich unterstütze daher den Antrag des Herrn Abgeordneten Zeithammer, und bitte hier nicht nur alle verehrten Herrn Kollegen dieses Landtages, sondern besonders die Herren Vorsteher der Kommunen, daß sie in dieser so wichtigen Angelegenheit ihren Einfluß geltend machen und namentlich, daß alle diese Herren bei der Regierung ihren Einfluß aus. üben, daß die Regierung im größeren Maasse die Reichsflüsse subventionirt, daß wir endlich die Wasserfrage lösen und namentlich die Frage der Schifffahrt auf der Elbe und Moldau bis Prag mit Dampfschiffen das ganze Jahr hindurch einer befriedigenden Lösung zuführen.

Namentlich wichtig ist, daß die Kommune Prag in dieser Frage etwas thue, damit alle Herren ihren maßgebenden Einfluß darauf verwenden, die Schiffbarmachung unserer Flüsse so bald als möglich zu erzielen.

Außerdem haben wir noch 134 schiffbare Meilen da, namentlich auf der kleinen Elbe; von Natur ist kein Fluh für die Schifffahrt so günstig, wie die kleine Elbe.

Oberstlandmarschall: Dr. Hanisch!

Dr. Hanisch: Ich habe es mit Freuden begrüßt, daß die Kommission, wenn auch in abgeschwächter Weise, dem Landesausschusse auch die Eger anzuempfehlen nicht unterlassen hat. Wenn dieser Antrag der Kommission zum Beschlusse erwächst, so wird diese Anempfehlung für den Landesausschuß jedenfalls ein Befehl sein, der Eger seine Aufmerksamkeit zuzuwenden, und ich möchte bei dieser Gelegenheit nur bemerken, daß bereits ein Plan für die Regulirung der Eger vorliegt, daß dieser Plan von dem derzeit pensionirten kais. Oberingenieur Bregha, wenn ich nicht irre, ausgearbeitet wurde.

Wir haben, wenn dieser Antrag zum Beschlusse erwächst, wohl für die. nächste Session einen Antrag des Landesausschusses in Beantwortung dieser Aus-


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forderung zu erwarten, und dort wird es vielleicht am Platz sein, die Regulirung der Eger, deren Nothwendigkeit und Ersprießlichkeit zweifellos ist, etwas näher zu besprechen.

Heute hat mich bewogen das Wort zu ergreifen eine geradezu dringende Gefahr, in welche Bauschowitz bei Theresienstadt durch die Verheerungen der Eger gebracht ist, eine Gefahr, welche, ich irre mich kaum, seit mehr als 15 Jahren bereits als äußerst dringend, deren Abhilfe als unaufschieblich erkannt wurde, die aber tagtäglich größer wird.

Seit mehr als 15 Jahren schweben die Verhandlungen; alle polit. Behörden haben die Nothwendigkeit anerkannt, täglich werden die Verheerungen größer, Verheerungen, die man nur sehen muß, sie zu schildern, bin ich hier außer Stande, Verheerungen, welche den Charakter der Gemeinschädlichkeit schon längst an sich tragen, — und doch geschieht keine Abhilfe.

Die Gemeinde ist außer Stande, selbe mit eigenen Mitteln zu schaffen und sieht sich heute abermals auf den Petitionsweg gedrängt.

Eine Intervention des Landesfondes dürfte daher nicht nur unausweichlich, und um so leichter möglich sein, als der erforderliche Betrag, so weit ich ihn kenne, nicht zu hoch gegriffen ist, und als höchst wahrscheinlich ein Rückersatz gegen das Militärärar Platz greifen wird, da die Angelegenheit mit den Festungsbauten von Theresienstadt in einem bisher unaufgeklärten Zusammenhange steht.

Ich wollte dieß bloß persönlich anregen und dem h. Landtage diese Herzensangelegenheit der Gemeinde Bauschowitz auch an's — Herz legen!

Dr. Rieger: Nachdem ich bemerkt habe. daß viele Mitglieder des verehrten h. Hauses das Verhältniß, unter welchem die Administration der Landesflüsse gefühlt wird, nicht kennen, sehe ich mich bemüssigt, einige Aufklärungen in dieser Beziehung zu geben.

Es ist nämlich nach dem heutigen Stand der Dinge die Administration der Landesflüsse noch nicht in der Hand des Landesausschusses, sondern der Landesausschuß ist dabei, wie er es ungefähr bisher bei Zwangsarbeitshäusern war, nur das bewilligende Organ, das Geld ausgebende.

Die Administration ist in den Händen der Kreisingenieure, respektive der verschiedenen Kreisingenieure, welchen diese Strecken zugetheilt sind. Diese sind es, welche jederzeit den Zustand verschiedener Flüsse zu erheben, dieselben zu befahren und Anträge zu stellen haben, wo Räumungen oder Leitwerk oder sonst was nothwendig, sein wird.

Von Seite des Landesausschusses wird in dieser Beziehung nur eine Mitkollaudirung nach geleisteten Arbeiten vorgenommen. Das ist also der Stand der Dinge, und es wird sich wohl, nachdem dieser Zustand auf die Länge nicht wird Bestand haben können, darum handeln müssen, in welcher Zeit die Uebergabe dieser Flüsse, die zur Gänze aus dem Landesfonde erhalten werden, an die exekutiven Organe des hohen Hauses, nämlich an den Landesausschuß veranlaßt werden solle.

Das ist ein Wunsch, den ich zur Kenntniß zu bringen für nöthig erachtet hatte. Ferner bemerke ich, daß die Dotation, welche für Landesflüsse von dem hohen Hause bewilligt ist,, mit 60000 fl. festgesetzt ist, die bisher, wie ich bereits bemerkt habe, vorzugsweise für Floßbarmachung der Flüsse verwendet werden, und daß wir in dieser Beziehung 134 Meilen Landesflüsse floßbar zu erhalten haben.

Wenn nun das hohe Haus erwägt, daß auf 134 Meilen von Landesflüssen jedes Jahr durch den natürlichen Gang der Dinge, durch das Verderben des Materials, von Holz, usw., durch Gewitter, große Strömungen, Eisgang im Frühjahre, viele von den Werken immer wieder zerstört werden und neue hergestellt weiden müssen; wenn erwogen wird, daß selbst die freie Flußbahn des Flusses durch Steingerölle und Sand immer vertragen wird und immer wieder geräumt werden muß; so wird das h. Haus in der Lage sein zu ermessen, daß 60.000 fl. auf 134 Meilen Flüsse nicht eben sonderlich viel sind und für die neue Regulirung nicht viel übrig bleibt, geschweige denn für Schiffbarmachung von größeren Flüssen, die, wie ich bereits erwähnt, bei der einzigen Moldau allein l Million, und wenn wir die Durchfahrtstrecke in Prag in Anschlag bringen, wie der H. Baron Riese von Stallburg bereits erwähnt hat, außer dem noch 600.000 fl. in Anspruch nehmen dürfte.

Was nun die Floßbarmachung der Flüsse betrifft, so sind für die meisten derselben für Sázawa, Elbe, Eger, Beraun überall Projekte bereits fertig; ich will nicht sagen, daß diese Projekte durchgehends zweckmässig anwendbar sind.

Wir haben uns vielmehr überzeugt, daß der Kostenüberschlag für die Regulirung der Sázawa, die jetzt in Angriff genommen werden sollte, nicht als zweckmässig zu erachten ist, und deßhalb hat der Landesingenieur Schwarz, der dießfällige Erhebungen auf der Sázawa bereits vorgenommen hat, die Uebezeugung genommen, daß in vielen Punkten die Regulirung mit einfacheren Mitteln und mit geringeren Kosten hergestellt werden kann; die übrigen Voranschläge, welche dießfalls dem Landesausschusse vorliegen, übersteigen den Betrag von 1 Million Gulden bloß für Floßfahrmachung. Es ist in dem Antrage der Kommission noch eine Bemerkung 8ud B, daß mit der h. Statthalterei in Verhandlung zu treten sei, um genauere Handhabung der über das Oeffnen der Wehrschleußen und die Uebernahme der willkührlich entrichteten Gebühren betreffende Vorschriften zu erzielen. In dieser Beziehung muß ich dem h. Hause bemerken, daß über diese Frage ein unausgesetzter Krieg zwischen den 2 Parteien, nämlich den Flößern und den Wasserwehrbesitzern geführt wird, wobei beide Parteien sehr gekränkt und verkürzt zu sein behaupten. Es besteht zwar eine Fluhpolizeiordnung, aber sie findet auf die eigentlich


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kleinen Landflüsse keine Anwendung und sind die Bestimmungen darüber bereits veraltet und in verschiedenen Hofdekreten zerstreut. Ich glaube, es wäre ein dringendes Bedürfniß, für die Landflüsse eine neue Flußpolizeiordnung zu erlassen. Wenn die h. Regierung diese Aufgabe über sich nehmen wollte, dem h. Hause in der nächsten Session in dieser Beziehung einen Gesehantrag vorzulegen, so glaube ich, würde dem Wunsche der Kommission und wirklich einem allgemeinen gefühlten Bedürfnisse der betheiligten Personen entsprochen sein. Es wäre sehr zu wünschen!

Uebrigens muß ich bei dieser Gelegenheit mein Bedauern aussprechen, daß die Budgetkommission trotz wiederholten Ansuchens des Landesausschusses, in allen derlei Fragen die betreffenden Referenten zu vernehmen, nicht entsprochen hat. Ich wäre in der Lage gewesen — ich habe im Augenblicke nicht alle Belege bei der Hand, das was ich dem hohen Hause sage, ist natürlich aus dem Kopf gesagt, weil ich nicht darauf gefaßt war, daß dieser Gegenstand heute zur Berathung kommen wird — ich wäre in der Lage gewesen, der Kommission aus Akten die Belege und Instrukzionen für diese Frage zu geben, und es wäre vielleicht mancher Antrag in dieser Beziehung anders gestellt worden, als es der Fall ist. Ich muß bei dieser Gelegenheit die Bitte, die vom ganzen Landesausschuß gestellt worden ist, wiederholen, die Budgetkommission möge künftig sich daran halten, bei allen Fragen die betreffenden Referenten zu vernehmen, bevor sie einen Antrag vor das hohe Haus bringt. Dann dürfte manche Sache viel einfacher und leichter sein.

Graf Lažanský: Ich will im Allgemeinen bemerken, daß die Aufnahme des Antrages des Hrn. Abg. Dr. Rieger rücksichtlich der Revision der Flusspolizeivörschriften von Seite der Regierung gar keinen Anstand haben wird; denn die Regierung weiß recht wohl, daß sie hie und da unzureichend und zerstreut sind, so daß es gut wäre, wenn die Flußpolizeivorschriften zusammengestellt würden. Ich erlaube mir die Aufmerksamkeit des h. Hauses noch in Anspruch zu nehmen, daß die Regierung rücksichtlich der Flußregulirung ganz gewiß denselben guten Willen hat, der sich hier auch ausspricht, jedoch daß dieselben Hindernisse bei der Regierung und beim Staate eintreten, wie hier, nämlich der Mangel an Geld.

Wir haben das heurige Jahr die Regulirungs-projekte bis in die innere Stadt Prag vollendet, aber wir sind nicht im Stande, im Staatsbudget dafür 2 Millionen Gulden einzustellen. Wir werden also nur langsam, Jahr für Jahr, reguliren können, nach Kräften dahin wirken, die Staatsflüsse, soweit sie in Böhmen als solche bestehen, resp. Reichsflüsse, so schnell als möglich vollkommen schiffbar zu machen und namentlich die Stadt Prag mit dem Auslande und den großen Flüssen dadurch zu verbinden. Das ist ganz gewiß die angelegentlichste Sorge der Regierung, wenn nur einmal Geld da ist, das wir un-bedingt brauchen.

Zeithammer: Ich will nur noch einige Bemerkungen zu dem machen, was ich früher sagte.

Ich möchte noch hervorheben, daß die Regulirung der kleinen Elbe, resp. deren Schiffbarkeit zugleich eine Landeskulturfrage ist ; denn die kleine Elbe gehört zu den Flüssen, welche man unter die Kategorie der ausgearteten und ausartenden Flüsse rechnet.

Alle Jahre wechselt vielfach das Strombett und nimmt eine Masse fruchtbaren Grund und Bodens mit sich, oder verbreitet Gerölle in andere Gegenden.

Ich mache darauf aufmerksam, daß längs der kleinen Elbe zwischen Königgrätz und Melnik 40.000 Klafter Uferbrüche sich vorfinden, welche im Durchschnitt eine Höhe von 6 Schuh haben.

Man kann danach ermessen, welchen Schaden die Ueberschwemmung, das Hochwasser und dergleichen anzurichten vermögen.

Allein nicht bloß bei großem Wasser geschieht dieß, sondern in perennirenden Zeiträumen, weil bei Serpentinen das Ufer vom Wasser unterwühlt und unterwaschen wird, und lockerer Boden und Stücke Landes fortwährend in die Fluth hineinfallen und fortgeschleppt werden.

Es ist die Frage der Schiffbarmachung nicht bloß ein Unterstützungsmittel für Handel und Industrie, sondern wohl auch eine Landeskulturfrage.

Dann möchte ich noch hinzufügen, daß die Pläne rücksichtlich der Regulirung schon seit langer Zeit bei der Baudirektion vorbereitet sind.

Es sind nämlich schon in dem Hofdekrete — ich weih nicht genau die Zahl, wie viel — vom I. 1838 — Aufnahmen angeordnet worden und es sind die Pläne da, sie sind bei der Landesbaudirektion und seither sind sie oft revidirt worden.

Allerdings mag sich seit der letzten Revision Einiges geändert haben, aber dennoch wird die Arbeit schon dadurch sehr erleichtert sein, daß das Materiale vielfach geliefert ist.

Was bisher geschehen ist für diese Strecke, ist sehr bald aufgezählt:

Der Abbau einiger Serpentinen, einige Uferdämmungen und Uferschutzbauten, welche von sehr problematischem Werthe gewesen sind, weil sie nicht systematisch, sondern zerstreut hin und da auf einzelnen Punkten ausgeführt wurden, was wie schon H. Baron Riese-Stallburg nachgewiesen hat, nichts nützt, wenn sie nicht systematisch in Angriff genommen werden.

Posl. Krejèí: Vìc, o kterou se jedná, má velikou národohospodáøskou dùležitost, nic ménì ze všeho, co bylo uvedeno, jest znát, že není dnes na místì, o ní rozhodovat, právì pro velikou její dùležitost.

Uvádìla se dùležitost Labe malého, poukazovalo se na malou Vltavu, která též není øíšskou øekou, a potøebuje regulování.

Slyšeli jsme velmi, zajímavá dáta o Oharce

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od referenta pana dra. Riegra a co nejzajímavìjšího, slyšeli jsme, že pøeveliký náklad vedl se na spravování øek.

Z tìch pøíèin mìl bych za to, aby celá ta vìc vrácena byla budžetní komisí na zralejší uvážení, aby mohla s patøiènými návrhy pøedstoupit a my o nich uzavøení uèiniti.

Dle toho èiním návrh, aby se §. 10 ještì jednou vrátil na uvážení a k podání zprávy budžetní komisí.

Oberstlandmarschall: Herr Wolfrum! Wolfrum: Ich lege zwar dasjenige, was H. Dr. Rieger gesagt hat, nicht als einen Vorwurf aus, daß die Referenten dießmal Hrn. Dr. Rieger zur Berathung bei diesem Punkte nicht eingeladen haben, im vorigen Jahre haben sie es gemacht.

Ich nehme es nicht als Vorwurf auf, aber bemerken möchte ich doch, daß es gewiß Dinge gibt, die nicht in der Budgetkommission, überhaupt nicht in einer Kommission abgemacht weiden können, und wenn Herr Dr. Rieger bei der Verhandlung in der Budgetkommission gegenwärtig gewesen wäre, und alle diese Auskünfte gegeben haben würde, die er heute dem h. Landtage gegeben hat; würde es doch die Budgetkommission wahrscheinlich nicht abgehalten haben, eben diese Anträge zu stellen.

Ich glaube, es ist ein erfreuliches Zeichen, wenn sich der h. Landtag mit einer so hochwichtigen Angelegenheit öffentlich in einer Sitzung beschäftigt, und es ist auch nothwendig, daß derartige Angelegenheiten nicht in der Kommission, sondern eben im offenen Hause besprochen werden.

Das wollte ich bloß auf das erwiedern, was H. Dr. Rieger hinsichtlich dessen gesagt hat, daß ihn die Referenten des Landesfondes, wozu ich und H. Redlhammer gehören, nicht eingeladen hätten.

Dr. Stamm: Ich habe mit großer Genugthuung von Seite der h. Regierung gehört, daß sie sich gewisse Fragen in Böhmen angelegen sein lasse, und daß es ihr nur an einem fehle, alles dafür zu thun — an Geld.

Ich glaube, es läßt sich auch manches ohne Geld thun, und zwar, wenn man die Frage, welche hier diskuttirt wird, von einem größeren Standpunkte, umfassender ansieht, als sie bisher angesehen wird, nämlich von dem Stadpunkte, daß man für das nöthige Masser und seine Regulirung nicht allein dadurch sorgt, daß man das Flußbett verbessert, sondern daß man den Wasserzufluß selber erhöht.

In der Beziehung sind uns — ich muß wie-der auf fremde Länder hinweisen — andere Länder mit ihrer Sorge vorausgegangen — in sehr großem Maßstabe — zu einer Zeit, wo sie eingesehen haben, daß es die höchste Zeit ist.

Ich will darunter Frankreich nennen, welches jährlich volle 20 bis 30 Millionen Franken, ausgibt, nicht zur Regulirung der Flußbette, sondern zur Regulirung des Wasserzuflusses.

Es hat sich nämlich immer klarer herausgestellt, daß die Flüsse nicht nur Wasser aufnehmen unmit-telbar, wie es vom Himmel fällt, sondern daß sie es aus dauernden Quellen beziehen, und daß jedes Land entweder eine natürliche Regulirung oder eine künstliche Regulirung hat, und wenn es sie nicht hat, sie braucht.

Böhmen gehört zu den Ländern, welche wirklich eine künstliche Regulirung ihrer Flüsse haben, nicht wie z. B. der Rhein, der seine natürliche Regulirung am Bodensee hat; Böhmen hat seinen Fluß und zwar mit Absicht regulirt durch ein großes Teich-system, welches dem Bodensee nichts nachgibt, sondern welches an Fläche den Bodensee sogar um eine Meile übertrifft. Es sind nämlich mehr als 10 Mei-len Teichfläche. Darüber lässt sich in diesem Momente nicht sprechen, obgleich es eigentlich eine der wichtigsten Angelegenheiten des Landes wird.

Ich komme auf die 2. Quelle zurück; das sind Waldungen. Böhmen hat seine künstliche, wenn man will, früher seine natürliche und jetzt künstliche Regulirung in seinen Wäldern.

In Frankreich muß man das, was frühere Jahr-Hunderte und namentlich das letzte Jahrhundert schlecht gemacht haben, nun mit enormen Kosten, denn es beträgt jährlich viele Millionen, durch Ausforstungen wieder gut machen. Man hat sich überzeugt, daß die fürchterlichsten Verheerungen der Rhone und anderer Flüsse nur durch Entwaldungen des Landes eingetreten sind. In diesem Falle holen jetzt sehr viele Länder nach, was sie nachholen können. Böhmen steht noch auf dem Standpunkte, daß es nur zu erhalten braucht, und in dieser Beziehung geht meine erste Bitte an die hohe Regierung, kein Geld auszugeben, sondern was das Forstgesetz betrifft, ein strenges Augenmerk darauf zu richten, denn sonder-barer Weise, wir haben 50 Jahre ein Forstgesetz. welches den Schutz des Waldes ausspricht, und die Wälder, Bauernwälder, wie andere werden jährlich kleiner (Bravo, sehr gut!). Ich weiß, ich habe hier einen sehr umfassenden Gegenstand, welcher sich nicht mit einem allgemeinen Wunsche und noch weniger mit einem allgemein hingeworfenen Gesetze begütigen und herstellen lässt, ausgesprochen, allein ich glaube, es kommt auch einmal die Zeit, wo man aus diese Quellen nothwendigerweise sehen wird.

Meine Herren, die Wasserversorgung der Städte macht schon darauf aufmerksam. In manchen Städten leitet man die Quellen zu und man wird die ganzen Millionen, die man darauf verwendet, hinausgeworfen haben, weil man darauf vergessen hat, was, um nur ein Beispiel von den vielen zu erwähnen, was die Türken wissen. Konstantinopel mit seiner außerordentlichen Wasserversorgung ist nur dadurch jetzt seit 1000 Jahren versorgt, daß die Quellen, woraus die Wasserleitungen das Wasser zufließen, mit Religionsgesetzen geschützt sind. daß die Wälder, aus denen sie kommen, nicht berührt werden dürfen, und so könnte es auch sein, daß wir unsere Fluß-regulirung zuletzt in den Wäldern aufsuchen müssen (Sehr gut!)


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Meine Herren! wenn ich das nur im Allgemeinen gesagt habe, so will ich nur mehr darauf aufmerksam machen, wie es seit vielen Jahren war. Im Einzelnen und Großen kommen die Hochfluthen immer rascher auf einander, im Einzelnen und Großen sind die Tiefwässer immer nach Jahren näher gelegen, und wenn der Herr Baron Riese-Stallburg darauf aufmerksam gemacht hat, daß ein schiffbarer Fluß keine Bedeutung hat oder nur eine sehr kleine, wenn er nur einige Monate des Jahres schiffbar ist, so ist damit außerordentlich viel gesagt. Alles darauf verwendete Geld aber, ohne ein großes System im Zusammenhange aufzufassen, ist wenigstens zu einem großen Theile hinausgeworfen. (Bravo, výbornì,)

Oberstlandmarschall: Kein Redner ist mehr vorgemerkt.

Ich erkläre die Debatte für geschlossen.

Der Herr Abg. Krejèí hat den Antrag gestellt, es solle der Budgetkommission der §. 10 ihres Berichtes zur nochmaligen Berathung und Berichterstattung zugewiesen werden.

èí. 10. návrhu budžetní komise nech se vrátí této komisi k opìtnému uvážení a zpravodání.

Wild dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Es ist von mehreren Seiten bei der gegenwärtigen Debatte darauf hingewiesen worden, daß die Anträge der Kommission in dieser Beziehung nicht genug kräftig gestellt seien.

Die Kommission hat sich eine Bemerkung des Dr. Rieger gegenwärtig gehalten, daß alle derleiartigen Arbeiten eine bedeutende Auslage erfordern, in der Richtung sich gegenwärtig haltend, daß die Umlage bereits 15 kr. von 1 st. beträgt, und daß mit dem heutigen Beschlusse von dieser Summe, die bereits ausgeschrieben ist, nach den Landesausschuh-Voranschlägen ein Kapitalstand von 128400 fl. und 90 kr. geboten werden soll. Nunmehr werden 4713 fl. erübrigen vorausgesetzt, daß die Zuschläge genau eingehen werden, worauf aber billiger Weise kaum zu rechnen sein wird.

In der Richtung war die Kommission des Dafürhaltens, daß gegenwärtig unter den obwaltenden Zeitverhältnissen es nicht gerathen erscheint, weit umfassende Anträge zu stellen, ohne zugleich die zur Effektuirung derselben nöthigen Mittel bereit zu stellen, denn es schien mir nicht entsprechend, bloß Worte vorzudringen, ohne darauf hinzuweisen, wie selbe zur That werden sollen.

In der Richtung aber glaube ich, auch im Namen der Kommission gegen den Antrag des Hrn. Prof. Krejèí protestiren zu müssen, indem wenigstens meiner Person nicht voraus ersichtlich ist, was die Kommission mit dem Antrage machen soll. Es müßte ihr doch bestimmt der Zweck vorgezeichnet werden, warum sie nochmals einen Bericht erstatten soll.

Wenn der Herr Antragsteller meint, daß man kräftiger vorgehen sollte, und vielleicht zu diesem Zwecke 10 kr. von einem Gulden aufstellen sollte, dann wäre der Fond dadurch jedenfalls bedeutend vermehrt (Heiterkeit); solange dieß aber nicht ge-schehen ist, dürfte der Antrag der Kommission zu gar keinem Zwecke führen.

Was den Antrag des H. Abg. Zeithammer anbelangt, so ist er präziser gestellt, als der Kommissionsantrag und in dieser Beziehung kann die Kommission nach meinem Dafürhalten nichts gegen denselben einwenden.

Aber ich fürchte, daß man es ungeachtet dieser Präzisirung. solange der hohe Landtag sich nicht entschließt, ausgiebige Geldmittel beizuschaffen, zu keinem Resultate bringen wird.

In der Richtung glaube ich, dürfte es unterden jetzigen Umständen gerathen erscheinen, entweder bei dem Antrage der Kommission selbst zu bleiben, oder in die Modifizirung des ersten Absatzes nach der Antrage des Hrn. Abg. Zeithammer einzugehen. Den Vorwurf des Hrn. Dr. Rieger, daß die Budgetkommission die Landesausschußbeisitzer zu ihren Sitzungen nicht immer zugezogen habe, glaube ich wohl ablehnen zu müssen, denn dort, wo es erforderlich war, wo es der Kommission wenigstens als erforderlich erschien, hat sie es gethan; aber dazu ist die Kommission nicht da, um durch das Einvernehmen mit den Landesausschußbeisitzern dem hohen Landtage neue Vorlagen zu machen.

Die Budgetkommission ist nur dazu da, um die von dem Landesausschusse gestellten Anträge zu prüfen, und auf Grundlage der vorhandenen Daten dann dem Landtage eine Vorlage zu machen. Solche einseitige Prüfung von Seiten der Kommission und der Landesausschußreferenten, würde die Wirksamkeit des Landesausschusses als solchen umgehen heißen, und es ist von der Kommission in einem einzigen Falle für das Budget aus dem Jahre 1866 hervorgehoben worden.

Es war bei dem Zwangsarbeitshause, wo mit Rücksicht auf die Zeit, die Zurückstellung desselben an den Landesausschuh dem hohen Landtage vorzuschlagen nicht mehr möglich war, und wo die Anfragen der Kommission den betreffenden Landesausschußreferenten mitgetheilt worden sind, und er denselben im Großen und Ganzen seine Zustimmung gegeben hatte; dieß war aber wohl ein einzelner Fall, den man unmittelbar aufgeklärt hat. Ich kann es aber nicht unterlassen auf die, für die morgige Sitzung anberaumte Frage hinzuweisen und auf den Irrenhausfond.

Ich glaube daher in den gegenwärtigen Verhältnissen, wie ich bereits gethan habe, dem hohen Hause den Antrag der Kommission, so wie er gestellt ist, oder wenigstens den 1. Passus zur Annahme anempfehlen zu sollen. Wenn aber das hohe Haus wünsch, den Antrag des Herrn Zeithammer anzunehmen, so glaube ich im Namen der Kommission erklären zu können, daß gegen diese Annahme von ihrer Seite kein Einwand erhoben wird.

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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Krejèí: Mùj návrh nikterak neobsahoval úmysl, aby se snad pøirážky nìjaké uèinily, já jsem se jinák a urèitì vyslovil. Mùj úmysl nikterak nebyl; aby —

Oberstlandmarschall: Ich bitte, die Debatte ist ja schon geschlossen!

Krejèí: Poznamenání toto èiním, ponìvadž by to mohlo vypadati, jako by následkem mého návrhu pøirážky uvedeny býti mohly, proto beru svùj návrh nazpìt.

Oberstlandmarschall: Der H. Abgeordnete Krejèí zieht seinen Antrag zurück.

Dr. Rieger: Ich wollte nur zu einer Bemerkung das Wort. Ich wollte nur die Bemerkung rechtfertigen, daß es doch nicht überflüssig wäre, den Referenten zu hören, weil dadurch die Kommission in die Lage versetzt würde —

Oberstlandmarschall: Ich bitte, die Debatte ist ja geschlossen!

Dr. Rieger: Ich bitte nur zu einer faktischen Bemerkung, — zu erfahren, daß die Administration der Landesflüsse heute noch nicht in den Händen des Landesausschusses sich befindet —

Oberstlandmarschall: Der Antrag des H. Abgeordneten Zeithammer geht dahin, statt des ersten Absatzes des §. 10 folgende Textirung aufzunehmen.

Der Landesausschuß wird angewiesen, bei der Verwendung der für Landeswasserbauten bestimmten Summe die größeren Flüsse, nämlich die sogenannte kleine Elbe von Mìlník aufwärts und die Eger, vor Allem aber jene Flüsse zu berücksichtigen, für deren Schiffbarmachung Privatpersonen oder Pivatvereine mit namhaften Beiträgen fördernd eintreten.

Snìm. sekretáø Schmidt: Výboru zemskému se ukládá, aby pøi nakládání s penìzi urèenými na vodní stavby zemské zøetel mìl na vìtší øeky, jmenovitì na malé Labe mezi Královým Hradcem a Mìlníkem, pak na Oharku, pøedevším pak na ony øeky, jichžto upravení pro plavbu soukromé osoby neb spolky znaènými pøíspìvky by podporovaly.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

Der Antrag ist angenommen.

Es kommen nun die folgenden Absätze:

Zuerst Absatz a.

Landtagssekretär Schmidt (liest): mit dem Voranschlage für das J. 1867 einen Ausweis über die Leistungen aus der das I. 1866 zu Landes-Wasserbauten bewilligten Summe von 60.000 fl. vorzulegen:

aby s rozpoètem na rok 1867 podal výkaz penìz vyplacených z èástky 60.000 zl. na vodní stavby zemské roku 1866 povolených.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage a zustimmen, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest b): mit der k. k. Statthalterei in Verhandlung zu treten, um eine genaue Handhabung der, über das Oeffnen der Wehrschleussen und die Abnahme der hiefur zu entrichten den Gebühren bestehenden Vorschriften zu erzielen;

aby s cís. kr. místodržitelstvím jal se vyjednávati k tomu konci, by se pøísnìji šetøilo pøedpisù daných o otvírání splavù a o vybírání po-platkù za to.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die jenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest c): über die Erfolge der in der letzten Session empfohlenen Verhandlung in Betreff der Schiffbarmachung, der Moldau für Dampsschiffe bis Prag, Bericht zu erstatten:

aby podal zprávu, jaký výsledek mìlo doporuèené mu v posledním zasedání vyjednávání, aby se Vltava splavnou uèinila pro parolodì až ku Praze.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

Ref. Hofrath Taschek: Ich erlaube mir eine Bemerkung. In Folge des Beschlusses, daß 2000 fl. bei der Landeskultur und 1950 st. bei den Subventionen zugegeben wurden, sich die Summe des Landesfondes auf 1,298.710 fl. herausstellt.

Oberstlandmarschall: Ich glaube doch über die ganze Summe abstimmen lassen zu müssen, weil andere Summen darin vorkommen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für die Summe von 1,298.710 fl. sind, die Hand aufzuheben.

lGeschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Ref. Hofrath Taschek: Es ist der Kommission noch in Bezug auf den Landesfond ein Einschreiten eines Assistenten der böhmischen Landeskasse um Remuneration für die Besorgung der bei der böhmischen Landeskassa im I. 1864 und 1865 vorgekommenen auswärtigen Geldgeschäfte, die sich zusammen auf 20,281.500 fl. erstrecken, zugewiesen worden.

Die Budgetkommission von. der Anschauung ausgehend, daß jeder Beamte die ihm zugewiesenen Geschäfte, insoweit nicht dadurch seine außerordentliche Zeit in Anspruch genommen wird, besorgen müsse und daß in dem vorliegenden Falle eine außerordentliche Verwendung nicht nachgewiesen ist, hat auf eine Verwilligung einer solchen Remuneration nicht einzugehen erachtet.

Die Kommission ist aber bei diesem Anlasse auf einen Umstand aufmerksam gemacht worden, der ihr in gewisser Beziehung bedenklich schien, es ist ihr nämlich auffallend gewesen, wienach ein einzelner Kassabeamte mit so bedeutenden Summen zu Auswechslungen von der Kleinseite auf die Altstadt Prags geschickt wurde.

Nun ist bei den meisten Kassen die Vorkehrung getroffen, daß in solchen, Fällen der Beamte, da ihm


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

was immer für ein Unfall auf der Gasse zustossen kann, der Sicherheit wegen nicht allein gehe, sondern daß ihm ein Amtsdiener beigegeben werde.

In der Anschauung, daß diese Manipulation auch bei der böhm. Kassa entsprechend sein dürfte, erlaubt sich die Kommission den Antrag zu stellen:

Der Bitte des Wilhelm Kühn zwar keine Folge zu geben, weil ihm diese Geschäfte in seiner Dienstanstellung von seinem Vorstande zugewiesen worden waren und nicht dargethan ist, daß derselbe zu ihrer Besorgung eine über feine Amtsstunden hinausreichende Zeit verwendet habe, den Landesausschuß aber zu beauftragen, für den Fall als es noch nicht in Uebung sein sollte, die Vorkehrung zu treffen, daß dem zur Besorgung solcher Geldgeschäfte verwendeten Kassabeamten stets auch ein Diener bei-gegeben werde.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Ich bitte die zustimmenden Herren, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Die auf heute Abends 6 Uhr eingeladene Kommission zur Vorberathung, betreffend den Antrag über die Durchführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen in den Aemtern, wird abgesagt und die Mitglieder werden auf Montag 6 Uhr Abends zu einer Sitzung eingeladen.

Die Kommission über die Schonung der insektenvertilgenden Thiergattungen wird auf Morgen 6 Uhr Abends im Bureau des Herrn Dr. Brauner zu einer Sitzung eingeladen.

In der kommenden Woche beabsichtige ich folgende Sitzungstage zu bestimmen, u. z.: Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag, um nicht 3 Tage hintereinander Sitzungen zu halten.

Dafür lade ich die Landesausschußbeisitzer zu einer Sitzung für Dienstag ein.

Die nächste Sitzung, Montag um 10 Uhr.

Tagesordnung: Fortsetzung der Budgetdebatte und Kommissionsanträge über Systemisirung des Beamtenstatus.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung 3 Uhr 15. Minuten.


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

Einlauf

vom 15. Feber 1866.

Nr. 314. Bez.-Ausschuß zu Raudnitz legt vor ad NG. 695 pet. den Verhandlungsakt über die Eingabe dreier Jeòoweser Insassen bezüglich des von der Bezirksvertretung beschlossenen Abverkaufes von Gemeindegrundstücken.

Nr. 315. Landesausschuß legt vor die Berufung des Josef Stark sen., Josef Stark jun. und Josef Wagner aus Wischkowa gegen den Beschluß des Saaz-Postelberger Bez.-Ausschusses, betreffend die Aufstellung eines Flurwächteis, Benützung der Gemeinderealitäten und Beweidung der Grundstücke.

vom 16. Feber.

Nr. 316. Bericht der Kommission über die Regierungsvorlage, betreffend die Abänderung der Bau-ordnung bei Bauten für Zwecke der Industrie.

Nr. 317. Geschäftsprotokoll der 26. Landtagssitzung vom 8. Feber 1866.

Nr. 318. Geschäftsprotokoll der 27. Landtagssitzung vom 9. Feber 1866.

Spisy došlé

dne 15. února 1866.

Èís. 314. Okresní výbor roudnický podává k èís. 695 (pet. spis, týkající se žádostí tøí obèanùv jeninìveských v pøíèinì usnešení okresního zastupitelstva strany prodeje obecních pozemkù.

Èís. 315. Zemský výbor podává odvolání Jos. Stárka st, Josefa Starka ml. a Josefa Wagnera z Výšková z usnešení okresního výboru žatecko - postoloprtského v pøíèinì ustanovení polního hlídaèe, pak strany užívání pozemkùv obecních a pasení na nich.

dne 16. února

Èís. 316. Zpráva komise o vládní pøedloze týkající se zmìny stavebního øádu v pøíèinì staveb k úèelùm prùmyslovým.

Èís. 317. Jednací protokol 26. snìmovního sezení dne 8. února 1866.

Èís. 318. Jednací protokol 27. snìmovního sezení dne 9. února 1866.

Petitionen.

776) Abg. Herr P. Daneš: Gesuch der Ge-meindevertretungen von Pürglitz, Amalienberg, Èa-ftonic. Roztok, Stadtl, Bukowa und Kallubic. damit bei der pol. Bezirkseintheilung auf Pürglitz Rücksicht genommen werde.

779) Abg. Herr Dr. Grohmann: Gesuch der Gem. Sauersack mit Neuhaus im Neudeckel Bezirke um Zutheilung zum Bez. Heinrichsgrün.

780) Derselbe: Gesuch der Gemeinde Hirschenstand, Bez. Neudeck, um Zutheilung zum Bez. Heinrichsgrün.

781) Derselbe: Gesuch der Gem. Neuhammer, Bez. Neudeck, um Zutheilung zum Bezirke Heinrichsgrün.

Petice.

776) Posl. p. P. Daneš: žádost zastupitelstva obcí Køivoklátu, Amalína, Èastonic, Roztok Mìstce, Bukové a Kalubic, aby pøi pol. rozdìlení okresù vzat byl zøetel na Køivoklát.

779) Posl. p. dr. Grohmann: žádost obce Sauersaku s Neuhausem v Okresu neydekském za pøivtìlení k okresu jindøichovickému.

780) Týž p. posl. žádost obce Hirschenstandu v okresu neydekském za pøivtìlení k okresu jindøichovickému.

781) Posl. p. dr. Grohmann: žádost obce Nových Hamrù v okresu neydekském za pøivtìlení k okresu jindøichovickému.


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XXXI. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

XXXI. sezení 4. roèního zasedání 1866.

784) Abg. Herr Dr. Kordina: Gesuch der Gemeindevertretungen von Deschney und Trtschkadorf im Bez. Neustadt a. d. Mettau um Belassung dieser Gemeinden im selben Bezirke.

787) Abg. Herr Dr. Trojan: Gesuch des Neukniner Stadtrathes im Vereine mit mehreren Gemeinden des Bez. Dobøíš um Belassung dieses Bezirkes in seiner jetzigen Ausdehnung sowie Antragstellung, welche Rücksichten und Regeln bei der neuen Bezirkseintheilung maßgebend fein sollten.

784) Posl. p. dr. Kordina: žádost zastupi-telstev obcí Deštné a Trèkova v okresu novomìstském za ponechání jich v tomto okresu.

787) Posl. p. dr. Trojan: žádost mìstské rady novokninské ve spojení s nìkterými obcemi okresu dobøíšského za ponechání okresu dobøíšského v jeho nynìjší rozsáhlosti; pak návrh, jakých ohledù a pravidel mìlo by se asi šetøiti pøi novém zøizování okresù.

Kirschner,

Verifikator.

Dr. Reichert,

Verifikator.

Sadil,

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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