Pátek 16. února 1866

Stenografická zpráva

XXX. sezení čtvrtého roč. zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 16. února 1866.

Stenografischer Bericht

über die

XXX. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 16. Februar 1866.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dastatečném.

Zástupcové vlády: Místopředseda c. k. náměstnictví Antonín hrabě Lažanský a c. k. místodržitelský rada rytíř Vilém z Bachů a zemský medicinální rada dr. J. Škoda.

Počátek sezení o 10 hod. 45. min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statt-Halterei-Leiter Anton Graf Lažanský, und der k. k. Statthaltereirath Wilhelm Ritter von Bach und der Landesmedicinalrath Dr. J. Škoda.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Oberstlandmarschall (läutet): Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung, (läutet).

Ich habe in dringenden Geschäftsangelegenheiten dem Abgd. Hrn. Miesel von Zeileisen einen 6tägigen, dem H. Dr. Žák einen 8tägigen Urlaub ertheilt; ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Nachdem die Sitzungen des Hauses rasch auf-einander folgen und vielleicht auch längere Zeit in Anspruch nehmen werden, und sich dadurch die Arbeiten des Verifikationsausschusses steigern werden, haben die Herren an mich die Bitte gerichtet bei dem hohen Hause eine Verstärkung des Verifikationsausschusses anzutragen, wie dieß auch in der letzten Session im Jahre 1864 der Fall war. Ich erlaube mir daher, an das hohe Haus den Antrag zu stellen, daß der Verisikationsausschuß noch durch 6 Mitglie-der verstärkt wird. so daß jede Kurie noch 2 Mitglieder in den Verifikationsausschuß wählen wird.

Wird in dieser Beziehung irgend eine Bemerkung gemacht?

Da dieß nicht der Fall ist, so werde ich darüber abstimmen lassen, und bitte diejenigen Herren, die meinem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Ich werde daher die Kurien ersuchen, nach Schluß der heutigen Sitzung die Wahlen in den Verifikationsausschuß vorzunehmen.

Der Obmann der Kommission für die Gleichberechtigung beider Landessprachen in Aemtern hat mich ersucht, der Kommission ein anderes Lokal zuzuweisen, wegen des beschränkten Raumes im Bureau des Weihbischof Krejčí. Ich werde daher der Kommission das Bureau des Herrn Landesausschußbei-sitzers Ritter von Bohusch zu ihren Berathungen überweisen.

Ich bringe ferner dem h. Landtage zur Kennt-niß. daß ich den Bericht des Landesausschusses mit dem Entwurfe eines Pensionsnormales für die Landesbeamten an die Kommission für die Systemisi-rung des Beamtenstatuts geleitet habe, nachdem der Antrag zur Erstattung dieses Berichtes und Vorlegung dieses Entwurfes — in der früheren Session des Landtages ohnedieß vom Landesausschusse ausgegangen ist. Ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Vertheilt wurde der Kommissionsbericht, betreffend die Behandlung der Rekurssachen in Gemeindeangelegenheiten; die Geschäftsprotokolle der 18. und 19. Sitzung und der stenografische Bericht der 27. Sitzung. Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Sněmovní sekretář Schmidt (čte):

763) Poslanec p. Dr. Jeřábek: žádost obcí Lištěnec, Zdeboře, Bláhové Lhoty a Žechova v okresu votickém za vyvazení desátku k faře arnoštovické.

Nejv. maršálek zemský: Vyřízeno návrhem zákona.

Sněmovní sekretář Schmidt (čte):

765) Poslanec pan Jiří kníže z Lobkovic: žádost okr. výboru mělnického, aby záležitost v příčině upravení služby bezpečnosti a zřízení pracoven pro tuláky byla ještě v tomto sněmovním zasedání zákonně vyřízena.

Nejv. maršálek zemský: Také vyřízeno uzavřením sněmu.

Sněmovní sekretář Schmidt (čte):

766) Poslanec p. Dr. Žák: žádost okresn. výboru pardubického za zkrácení lhůty k ubytování vojska. Dále pod číslem:

767) Poslanec pan Dr. Žák: žádost téhož výboru za rychlé vyřízení záležitosti stavby kasáren pro vojenskou jízdu.

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XXX. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XXX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Nejv. maršálek zemský: Petiční komisi.

Oberstlandmarschall: Die übrigen im Einlaufe verzeichneten Petitionen betreffen die politische Bezirkseintheilung und wurden daher der betressenden Kommission zugewiesen. Die Kommission zur Feststellung des Beamtenstatus wird auf heute Abd. 6 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

An der Tagesordnung ist das Pensionsnormale. Wir übergehen zur Tagesordnung.

Das hohe k. k. Statthalterei-Präsidium hat im Grunde der Sr. Exc. dem Handelsminister ertheilten allerhöchsten Ermächtigung vom 13. Jänner 1866 in Folge Handelsministerialerlasses vom 16. Jänner den Entwurf eines Gesetzes über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer mit dem Ersuchen übersendet, den hohen Landtag zur Erstattung eines Vorschlages über diesen Entwurf im Grunde des §. 19 aufzufordern und diese Vorschläge dann an das hohe Statthalterei-Präsidium gelangen zu lassen. Es handelt sich nur um die geschäftsordnungsmässige Behandlung der Regierungsvorlage.

Wird in dieser Beziehung irgend ein Antrag gestellt?

Prof. Herbst: Ich bitte. Excellenz! Ich möchte mir erlauben, in dieser Hinsicht einen Antrag zu stellen.

Das Wasserrechtsgesetz ist eines der wichtigsten Gesetze, welche überhaupt berathen werden können. Es ist zugleich in mehr als einer Richtung eines der schwierigsten Gesetze, indem juristische und volkswirthschaftliche Rücksichten bei der Berathung desselben zusammenwirken müssen.

Der Landtag wurde aufgefordert, auf Grund des §.19 der Landesordnung darüber ein Gutachten zu erstatten. Obwohl nun auffallen muß, daß in dem Entwurfe des Gesetzes, wie er uns vorgelesen wurde, darüber gar nichts gesagt wird, wo dieses Gesetz verbindende Kraft erlangen soll, was doch der wichtigste Bestandtheil eines jeden Gesetzes ist; so muß man natürlich dennoch vermuthen, daß es bestimmt ist für das Königreich Böhmen erlassen zu werden, da man doch nicht voraussehen kann, wie der böhmische Landtag sonst ein Gutachten zu erstatten, in der Lage wäre.

Bei den Interessen, die dabei in Betracht kommen, und bei der Schwierigkeit dieses umfassenden Gesetzes scheint es mir, obschon jede offizielle Erklärung fehlt, welche Dauer der gegenwärtigen Landtagssession noch beschieden ist, geradezu unmöglich, daß eine jetzt zu wählende Kommission in der Lage wäre, ein Gutachten auszuarbeiten und noch weniger möglich, daß der hohe Landtag über dieses Gutachten in eine gründliche Berathung eingehen könnte.

Nun läßt aber die Geschäfts- wie die Landesordnung zu, daß Berathungsgegenstände nicht an eine aus dem Landtage speziell zu wählende Kommission gewiesen werden, sie gestattet nämlich, daß sie auch an den Landesausschuß zur Vorberathung gewiesen werden können; daher ist mein Antrag: Es möge das hohe Haus diese Vorlage an den Landesausschuß verweisen, weil dieser in der Lage sein wird, mit Zuziehung von Sachverständigen, deren Zuziehung unumgänglich erscheint, hierüber in nächster Session an den hohen Landtag Bericht zu erstatten.

Mein Antrag wird also lanten, es sei die Regierungsvorlage an den Landesauschuß zur Vorberathung zu weisen, wobei es diesem anheim gestellt wird, Sachverständige zur Vorberathung beizuziehen und in der nächsten Session dem Landtage Bericht zu erstatten.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Ja, er ist unterstützt.

Dr. Rieger: Ich bin gleichfalls der Ansicht, welche mein geehrter Herr Vorredner ausgesprochen hat, daß nämlich das Gesetz sehr wichtig und von besonders großer Tragweite für die Landeskultur und das Bewässerungswesen ist.

Ferner bin ich gleichfalls der Ansicht, daß wir in der heurigen Landtagssession, wo noch so viele andere gleichfalls wichtige Gesetzesvorlagen zur Berathung vorliegen und vorbereitet werden, kaum dazu kommen dürften, dieses umfangreiche Gesetz in Berathung zu nehmen, und doch ist der Gegenstand allerdings eindringender.

Ich habe aber in Bezug auf dieses Gesetz ein anderes Bedenken, ich habe nämlich dasselbe sehr wichtige, prinzipielle Bedenken, ob das ein Gegenstand ist, welcher dem hohen Landtage bloß zur Begutachtung zugewiesen werden darf. (Bravo! Centrum).

Ich glaube, daß das ein Gegenstand ist, welcher vollkommen zur Kompetenz des hohen Landtages gehört, indem es eine Angelegenheit ist, welche vorzugsweise auf die Landeskultur einen Einfluß und zwar direkt nimmt und die Angelegenheiten der Landeskultur gehören ja nach dem Patent vom 26. Feber, auf welchem wir noch heute stehen, unbedingt zur Kompetenz des h. Landtages.

Ich glaube aber, daß heute der Augenblick nicht gekommen ist, um über diese prinzipielle Frage im h. Hause zu entscheiden, vielmehr es angezeigt wäre, zunächst eine Kommission zu ernennen, welcher die Aufgabe zugewiesen würde, sich über die Art und Weise der Behandlung dieser Gesetzesvorlage auszu-sprechen und hierüber dem h. Hause einen Antrag zu stellen.

Das ist meine Meinung!

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Zeithammer!

Abgeord. Zeithammer: Ich verzichte auf's Wort.

Oberstlandmarschall: Berlangt noch Jemand das Wort?

(Rufe: Taschek).

Graf Leo Thun: Wenn ich mir erlauben darf....

Oberstlandmarschall: Ich bitte der H.


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XXX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Hofrath Taschek hat jetzt das Wort, dann H. Dr. Trojan und dann H. Graf Leo Thun.

Taschek: Die Bedenken, die mein geehrter Vorredner unmittelbar vorgebracht hat, scheinen mir nicht ohne Grund, und ich würde dafür halten, daß uns eine Erklärung von Seite des H. Regierungsvertreters in eine klarere Lage stellen könnte, und ich glaube solches ist um so mehr am Orte, als den öffentlichen Blättern nach, dasselbe Gesetz in den anderen Ländern der Monarchie und mit der Uiberschnft: "wirksam für alle Länder, die in dem engern Reichsrache vertreten sind, mit Ausnahme des lombardischvenetianischen Königreiches" eingebracht worden ist.

Es hat bereits H. Dr. Rieger darauf hingewiesen, wie sich die Aufgabe der Kommission anders gestalten wird, wenn es ein allgemeines oder ein spezielles Gesetz ist.

Ich würde mir daher an den Regierungsvertreter die Frage erlauben, in welcher Richtung das Gesetz eingebracht worden sei, nämlich in Rücksicht der Bestimmung, für welche Länder dasselbe Geltung hat?

Graf Lažanský: Ich würde doch das hohe Haus angehen, das Gesetz, das dem hohen Hause nach §.19 der Landesordnung vorgelegt wurde, wo möglich noch einer Kommissionsberathung zu unterziehen, u. z. einer meritorischen, weil dem Ministerium daran gelegen ist, die Wasserrechtsfrage im Allgemeinen zu regeln. Das Gesetz selbst wurde sämmtlichen Landtagen der Monarchie, die nicht zu der ungarischen Krone gehören, vorgelegt.

Es liegt in diesem schon ein Zeichen, daß es von Seite der kaiserlichen Regierung als ein Reichsgesetz behandelt werden will und daß so nach nur eine Begutachtung des h. Landtages hier stattzufinden hätte, in welcher Richtung ich allein beauftragt bin, es dem h. Landtage vorzulegen.

Was die Aufschrift des Gesetzes betrifft, so kann ich das sehr leicht erklären; es ist ein Gesetzentwurf des früheren Ministeriums vom jetzigen Ministerium adaptirt, und es sind die Exemplare je nach der Ausfertigung desselben, mit verschiedenen Aufschriften versehen. Es ist jedoch das Gesetz für sämmtliche Kronländer, die nicht zur ungarischen Krone gehören, bestimmt.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Trojan!

Dr. Trojan: Prohlášení pana komisara vládního jest mi pohnútkou tím nutnější a důležitější, abychom přijali návrh Dra Riegra. Jest to zajisté předmět, který posud neměl společné vyřizování a upravení společné se zeměmi, jaké byly zastoupeny v říšské radě. Já míním, že již dle dosavadních ústav a sice dle §. 18 ústavy zemské, náleží to do působnosti naší samostatné. Na každý spůsob jsou zajisté poměry země naší zcela jiné, nežli právě v tom směru a ohledu poměry a potřeby jiných zemí na př. Štýrska, Solnohradska, horních Rakous a hornatých krajin vůbec.

Míním proto, zde že musí býti jiné opatření. Věc sama sebou je tak důležitá, a buď tomu jakkoliv, i principielní otázka je tak vážná, že jest zapotřebí, abychom zvláštní komisí dali ohledat záležitost i principielní otázku tu. Právě pro tuto důležitost doplňuji návrh Dra Riegra tím dodatkem: aby se zvolila komise z 15 údů, každou kurií 5 z celého sněmu zvolených.

Oberstlandmarschall: Se. Exc. Graf Leo Thun!

Graf Leo Thun: Wir befinden uns im Stadium der ersten Lesung, wir haben daher meines Erachtens über nichts weiter zu debattiren, als über die Frage, in welcher Weise die Vorberathung stattzufinden hat. Die Frage der Kompetenz wird dann meines Erachtens von dem Landtage zu besprechen sein, wenn die Kommission ihr Gutachten erstattet hat. Was den Antrag des Herrn Prof. Herbst anť belangt, verkenne ich nicht, daß das gegenwärtige Verhältniß des Landtages in vieler Beziehung Grund zu solchem Antrage gebe; ich möchte mir aber doch erlauben, darauf hinzuweisen, daß der von ihm vor-geschlagene Vorgang, nämlich die Vorlage an den Landesausschuß mit dem Auftrage zuweisen, in der nächsten Session darüber Bericht zu erstatten, indirekt den Antrag auf Tagesordnung für die heuerige Ses. sion enthalte. Es scheint mir das doch bedenklich, einer Regierungsvorlage gegenüber in dieser Weise vorzugehen.

Ich glaube, wenn die Regierung uns, sie mag dabei zweckmäßig handeln oder nicht, die RegierungsVorlage noch in dieser Session gibt, so haben wir noch in dieser Session eine Antwort zu geben, wie immer nach der Lage der Dinge sie zu lauten haben mag. Aus diesem Grunde erlaube ich mir vorzuschlagen, daß, trotz aller mit vielen Gründen angeührten Bedenken, die Vorlage einer Kommission zugewiesen werde, einer Kommission, in die 3 Mitglieder von jeder Kurie gewählt werden.

Oberstlandmarschall: Herr Baron Riese-Stallburg!

Baron Riese-Stallbürg: Wir haben seit langer Zeit auf das Wassergesetz gewartet und ich glaube eben, da die Regierung das Wassergesetz gibt, daß wir also nach dem Antrage Sr. Exc. einen Ausschutz von 9 Mitgliedern aus den Kurien zu wählen hätten.

Es ist fast kein Grundbesitzer, durch dessen Grundbesitz das Wasser nicht fließt, das zu Mühlen benützt wird; wo es dann sehr leicht Streitigkeiten mit den Müllern gibt, von denen die Kraft des Wassers sehr in Anspruch genommen wird. Da das Wasser, als eines der wichtigsten Momente der Vegetation durchaus bei der Bewässerung nicht so verwendet werden kann, wie es nothwendig wäre, auch dadurch, daß es viele Stücke des Landes durch Aufstauung unterwühlt, und die Vegetation nicht so vollständig erzielen kann. wie es sonst der Fall wäre; so glaube ich, zeigt sich die Nothwendigkeit, daß allem denn durch das Wassergesetz abgeholfen werde,

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XXX. sezení 4. ročního zasedání 1866.

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und ich unterstütze daher den Antrag Sr. Exc. des Grafen Leo Thun, daß wir so bald als möglich Aufschluß darüber erhalten.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Prof. Herbst!

Prof. Herbst: Das, was Herr Baron Riese von Stallburg auseinandergesetzt hat, beweist die Wichtigkeit des Gesetzes, aber beweist nicht die Möglichkeit, in 4 Wochen eine Begutachtung desselben zu liefern; daher wird durch den Antrag, die Sache an eine Kommission zu verweisen, von welcher voraussichtlich gewiß ist, daß sie mit der Arbeit nicht fertig wird, nichts für den beschleunigten Erlaß des Gesetzes gethan, aber allerdings wird durch die Ueberweisung des Antrages an den Landesausschuh wenigstens dafür gesorgt, daß mit Beginn der nächsten Session ein Bericht an das hohe Haus erstattet wird, und dem Wunsche nach baldigem Erlasse des Gesetzes dadurch weit mehr Rechnung getragen, andererseits aber auch die Möglichkeit ausgeschlossen, daß dieses Gesetz, wie so viele andere im Oktroyirungswege erfließen wird, was beinahe mit Sicherheit vorauszusetzen ist.

Uebrigens, was die andere Frage, die Kompetenzfrage betrifft, so scheint es mir allerdings sehr wesentlich, aber mir scheint nicht, daß damit viel gewonnen ist, wenn man die Kompetenzfrage allein löst, und in Bezug auf das Gesetz nichts thut.

Die Regierung sieht, wie der Herr Regierungsvertreter sagte, die Vorlage als ein allgemeines Gesetz an. Dieß ist wohl schon deßhalb klar, daß sie den übrigen Landtagen mit der ausdrücklichen Bezeichnung "giltig für die im engern Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder" vorgelegt wurde, dem böhmischen Landtage aber ohne alle Bezeichnung, während die Regierung, wenn sie es als ein bloß für Böhmen zu erlassendes Gesetz ansehen würde, ausdrücklich sagen müßte "wirksam für das Königreich Böhmen;" denn der wesentlichste Theil eines Gesetzes ist offenbar die Bestimmung, für wen es giltig ist.

Wenn der Landtag die Beurtheilung verweigert, und die Vorlage an die Kommission verweist, so ist das für diese Session faktisch eine Verweigerung der Begutachtung, und es ist die Gefahr sehr nahe liegend, daß wegen der Dringlichkeit des Gegenstandes, auf welche Baron Riese hingewiesen hat, auf Grunddes Septemberpatentes für die gesummten nicht ungarischen Länder das Gesetz im Oktroyirugswege erfließe.

Darum glaube ich den Antrag aufrecht zu erhalten, wiewohl es sehr wünschenswerth wäre, wenn auf die Anfrage des Herrn Dr. Taschek eine bestimmte Erklärung, und auch eine weitere Erklärung darüber zu Theil geworden wäre, wie lang die Session dauern wird, ob daher die Möglichkeit einer Begutachtung in dieser Session gegeben ist.

Graf Clam Martinic: Der Herr Vorredner hat seinen Antrag so eben neuerdings damit begründet, daß er gemeint hat, die Zuweisung an eine Kommission komme einer Verweigerung der Begutachtung gleich, während die Verweisung an den Landesausschuß das Gegentheil davon beweise.

Nun ist es mir doch schwer, diesem Gedankengange zu folgen. Es ist mir schwer zu fassen, wie die Verweisung an eine Kommission zur Vorberathung eine Verweigerung der Begutachtung sein soll, wie ein geschäftsordnungsmässiger Schritt, welcher die Kommission zur Vorberathung und Berichterstattung an den Landtag noch in dieser Session gewissermassen verpflichtet, eine Verweigerung sein, und wie eine längere Verzögerung dadurch hervorgerufen werden soll, als durch die Verweisung an den Landesausschuß, welche ja noch immer am Schlusse der Session erfolgen kann.

Wenn wir auch dieses Gesetz an die Kommission verweisen, so bleibt uns immer noch möglich, sofern die Kommission vielleicht nur die formelle, vielleicht die Kompetenzfrage im Laufe des Landtages erledigt haben wird, das Gesetz in merito am Schlusse der Session dem Landesausschusse zuzuweisen.

Wie der Herr Vorredner, wenn er wirklich Besorgniß wegen etwaiger Oktroyirung hegt und dem zuvorkommen will, wie er die Verweisung an den Landesausschuß als ein Mittel dagegen beantragen kann, kann ich ebenfalls nicht fassen, nachdem eben durch die Verweisung an den Landesausschuß soviel feststehen würde, daß wir in dieser Session kein Gutachten abgeben und bis zum Beginn der nächsten Session auch kein Gutachten abgeben können. Das also gerade wäre der Weg zur Oktroyirung. Andererseits muß ich auf das zurückkommen, was ein Herr Vorredner von dieser Seite des Hauses bereits betont hat, und möchte es der ernsten Erwägung des hohen Hauses anheim stellen, daß in der That die Verweisung an den Landesausschuh namentlich wegen des Zusatzes, welchen Herr Prof. Herbst bei Stellung seines Antrages gemacht hat, sofern ich ihn recht verstanden habe "mit dem Auftrage in der nächsten Session darüber Bericht zu erstatten," daß das in der That ein Uebergang zur Tagesordnung für diese Session ist.

Wir sind nach der Geschäftsordnung verpflichtet, eine Regierungsvorlage natürlich in der Session, in welcher wir uns befinden, zu erledigen, und nicht gleich bei der ersten Lesung zurückweisen, Was in der nächsten Session geschieht, ist nicht in unserer Macht, so weit reichen unsere Beschlüsse nicht.

Ich glaube daher, daß es ein Präzedenzfall und jedenfalls in ernste Erwägung zu ziehen wäre, eine Regierungsvorlage an den Landesausschuh zu verweisen, d. h. ipso facto auf die nächste Session zu verweisen, also von der Tagesordnung dieser Session gänzlich verschwinden zu machen. Es ist dieß also eine Vorlage, welche in materieller Beziehung das Land in so hohem Grade interessirt und welche auch formell höchste Bedenken hervorruft, die selbst durch die Bemerkung des Herrn Regierungsvertreters nicht gelindert, — ich muß leider sagen — gestei-


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gert worden sind, um so mehr als die Vorlage als Gesetz hingestellt wurde für die Kronländer, die nicht zur ungarischen Krone gehören. Dieß ist allerdings ein Ausdruck, den ich vom Standpunkte unseres Landtages, vom Standpunkte unserer verfassungsmässigen Zustände (Bravo! výborně!) nicht kenne. Ich kenne Königreiche und Länder, aber keine Kronländer, die nicht zur ungarischen Krone gehören (Bravo! Výborně! im Centrum).

Nachdem daher die formelle Frage und das materielle Interesse von hoher Wichtigkeit sind, muß ich mich für eine Kommission aussprechen und dem Antrage beitreten, es möge eine Kommission durch die 3 Kurien aus dem hohen Hause gewählt werden. Ob sie nun aus 9 oder 15 Mitgliedern besteht, ist minder gewichtig und ich werde mich der Majorität fügen.

Regierungsvertreter Graf Lažanský: Gegenüber der Bemerkung Sr. Exc. des Grafen Elam erlaube ich mir nur zu bemerken, daß unter dem Ausdruck "Kronländer," die Königreiche und Länder außerhalb der ungarischen Krone, die zu dem Kaiserstaate gehören, gemeint waren und daß eigentlich dieser Ausdruck Kronlander noch nicht aufgehoben ist, wenn man im allgemeinen vom Staat und seinen Theilen spricht.

Dr. Trojan: Indem ich die Kompetenzfrage andeutete, wollte ich nur eine Seite der Wichtigkeit mehr betonen. Wenn alle Herren Redner darüber einig sind, daß die Frage eine sehr wichtige und schwierige sei, so ist dann wohl klar, daß die Kommission aus eigens dazu erwählten Mitgliedern geeigneter sein dürfte, als der Landesausschuß, welcher obendrein neben vielen administrativen Angelegenheiten noch weniger dazu kommt, innerhalb der gegenwärtigen Session einzugehen und diesen speziellen Gegenstand zu erschöpfen.

Indem ich mich übrigens der Bemerkung Sr. Excellenz des Grafen Clam-Martinitz anschließe, so hebe ich nur noch hervor, daß gerade auch wegen der Wichtigkeit und Mannigfaltigkeit der Rechtsfragen und Rücksichten, um die es sich hier handelt, es wohl geeigneter ist, die Kommission etwas zahlreicher zusammenzusetzen, als aus 9 Mitgliedern, weil dann durch mehrere Kapazitäten die Sache allseitiger und besser vertreten sein dürfte, was umsomehr Noth thut, wenn die Kommission nicht nur auf die Kompetenzfrage, auf die Prinzipienfragen sich beschränken, sondern überhaupt zur Behandlung der Vorlage bestellt werden soll. Ich beantrage also eine Kommission aus 15 Mitgliedern, und zwar so, daß 5 durch jede Kurie aus dem ganzen Landtage gewählt werden.

Dr. Rieger: Ich möchte nur die Bemerkung machen, daß die Bezeichnung Kronländer keine korrekte ist, und wenn ich mich recht erinnere, daß sogar ein Gesetz darüber erflossen ist, welches sagt, daß die einzelnen Länder mit ihrem Titel angeführt werden sollen und daß auch Se. Majestät in den Thronreden nie den Ausdruck Kronländer, sondern immer Königreiche und Länder gebraucht. Endlich liegt es auch in der Natur der Sache, daß ein Kronland nur jenes ist, das zu einer bestimmten Krone gehört. (Bravo, výborně! im Centrum. Bewegung links). Folglich ist Mähren ein Kronland der Krone Böhmens und ebenso Schlesien (Bravo im Centrum, links Heiterkeit und Oho!) und ebenso Kroatien ein Klonland Ungarns (links Heiterkeit, Ruf aus dem Centrum: Da ist nicht zu lachen) — ich glaube, meine Herren, das weih ein jeder, dieser Ausdruck ist nicht von heute, er ist selbst in Schulbüchern an-gewendet worden, und jeder Schulknabe kennt ihn. Uebrigens glaube ich, daß heute diese prinzipielle Frage über die Kompetenz in dieser Angelegenheit nicht an der Tagesordnung steht, glaube aber in meinem Namen und im Namen meiner Gesinnungsgenossen erklären zu müssen, daß wir auf eine Begutachtung dieser Vorlage nie und nimmer eingehen können, schon von unserem prinzipiellen Standpunkte aus (Bravo, Bravo!), daß wir darin eine Verlezzung und Einschränkung der unserem Landtage selbst m Folge der Feberpatente zustehenden Autonomie erblicken, und daß wir in diese Vorlage nur dann eingehen können, wenn sie uns als Gesetzvorlage vorgelegt wird. Uebrigens ändert dieß nichts in der Sache. Es bleibt von unserem Standpunkte nur möglich, daß sich eine Kommission darüber zu äußern hat.

Oberstlandmarschall: Verlangt Niemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Wir schreiten also zur Abstimmung über den Antrag des Hrn. Dr. Rieger, es möge eine Kommission aus dem Landtage gewählt werden, welcher diese Vorlage zur Begutachtung . . .

Dr. Rieger: Ich habe den Antrag gestellt, daß eine Kommission gewählt werde, um über die Art und Weise der Behandlung dieser Vorlage zu berathen.

Oberstlandmarschall: Seine Excellenz Herr Graf Leo Thun hat den Antrag gestellt, daß diese Kommission aus 9 Mitgliedern zu bestehen habe, und Herr Dr. Trojan will eine Kommission von 15 Mitgliedern haben.

Ich werde den Antrag Sr. Exc. des H. Grafen Leo Thun auf die Wahl von 9 Mitgliedern zur Unterstützung bringen.

Ist der Antrag unterstützt?

Er ist unterstützt.

Ist der Antrag des Hrn. Abgeordneten Dr. Trojan unterstützt?

Ja er ist gleichfalls unterstützt.

Se. Exc. Graf Leo Thun: Ich bitte Excellenz, auch ich lege auf die Zahl der Mitglieder dieser Kom-mission ein Gewicht, und bitte meinen Antrag als einen eventuellen zu behandeln, und zur Abstimmung zu bringen, wenn der Antrag des Hrn. Dr. Trojan auf die Wahl von 15 Mitgliedern nicht durchgehen sollte.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst


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den Antrag des Hrn. Dr. Herbst zur Abstimmung bringen. Dieser geht dahin, es sei die Regierungsvorlage an den Landesausschuß zur Berathung und Berichterstattung zu weisen, damit dieser wo möglich in der nächsten Session Bericht erstatte.

Dr. Herbst: Das heißt, ich meine jedenfalls in nächster Session.

Nejv. maršálek: Aby odkázána byla vládní předloha zemskému výboru k poradě a k podání zprávy v příštím zasedání.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Die Linke erhebt sich.)

Der Antrag ist in der Minorität.

Nun käme der Antrag des Hrn. Dr. Trojan zur Abstimmung: die Regierungsvorlage zur Vorberathung einer Kommission von 15 Mitgliedern zu überweisen, in welche jede Kurie 5 Mitglieder aus dem ganzen Hause zu wählen hätte.

15 členů k přípravní poradě a podání zprávy, do které každá kurie má voliti 5 členů.

Ich bitte diejenigen Herren welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Ich ersuche daher die Kurien, nach der heutigen Sitzung zur Wahl von fünf Mitgliedern in die erwähnte Kommission zu schreiten.

Der nächste Gegenstand ist: Bericht der Kommission über die Reorganisirung der Landesirrenanstalt und des Irrenwesens in Böhmen, bezüglich einiger Bauherstellungen.

Belichterst. Tedesco: Der Bericht der Kommis-ssion ist schon seit langer Zeit in den Händen des hohen Hauses, und ich glaube, das hohe Haus wird mich von dem Vorlesen desselben dispensiren, da jeder, der an dem Gegenstand irgend ein Interesse nimmt, denselben wohl schon gelesen hat.

Ich werde mir nur erlauben, die Grundgedanken desselben im Kurzen zu wiederholen, und bei einigen in dem Berichte selbst minder ausführlich behandelten Gegenständen Einiges hinzuzufügen.

Als die Kommission an die Berathung des Gegenstandes trat, gewann sie vor Allem nach Prüfung sämmtlicher Vorlagen die Ueberzeugung, daß es ein unabweisbares Bedürfniß des Landes sei, für die Unterbringung einer größeren Anzahl von Geisteskranken zu sorgen, (Rufe: laut!) als bisher der Fall sein konnte. (Oberstlandmarschall läutet.)

Sie gewann auch noch eine andere Ueberzeugung, und das war die, daß den Mängeln der gegenwärtig (Oberstlandmarschall läutet) bestehenden Anstalt, sei es in ärtztlicher, sanitärer oder in administrativer Beziehung, im Wesentlichen gründlich nicht abgeholfen werden könne, bevor nicht der Ueberfüllung der Anstalt gesteuert werde, und bevor die für Administrations-Zwecke bestimmten und gegenwältig in der Mitte der Anstalt höchst unzweckmäßig befindlichen Räumlichkeiten, zweckmäßiger in einem eigenen Administrationsgebäude untergebracht würden.

Die Kommission beschloß daher vor Allem dem h. Landtage über den Ankauf und die künftige Bestimmung des Kosmanoser Fabriksgebäudes und sodann über den Bau eines eigenen Administrations-Gebäudes Bericht zu erstatten, und sie hielt diesen Weg für um so zweckmässiger, als er sich einerseits an den in der vorigen Session gemachten Beschluß anlehnt und als er Schritt für Schritt die Reorganisation der Anstalt anbahnt.

Den ersten Gegenstand des Berichtes bildet nun der Ankauf, Plan und die künftige Bestimmung des Gebäudes zu Kosmanos.

Es wurde dem Landesausschusse aufgetragen, entweder durch Kauf oder Pachtung für ein geeignetes Objekt zur Unterbringung von 300 Geisteskranken zu sorgen. Der Landesausschuh erklärt nun, daß es ihm nicht möglich war, durch Pachtung ein derartiges Objekt zu gewinnen, während die Fabriksgebäude zu Kosmanos zum Ankauf angeboten wurden. Es ist auch ausführlich im Berichte erörtert, daß eine Pachtung nicht nur dem Lande nicht wohleiler, sondern höher gekommen wäre, selbst wenn der vollständige Umbau nach den Plänen des Landes-Ingenieurs Schwarz, der 200,000 st. beanspruchen würde, durchgeführt würde, wie dieß ziffermässig und ausführlich in dem Berichteerörtert ist. Ich glaube, bloß auf diesen hinweisen zu können, ohne das Haus mit der neuerlichen Wiederholung ermüden zu müssen.

In Folge, dessen hat bereits die Budgetkommission den Antrag gestellt, der h. Landtag wolle diesen Ankauf genehmigen, und auch die Kommission, die bezüglich der Reorganisation des Irrenwesens vom hohen Hause bestellt wurde, schließt sich diesem Antrage in vollem Maße an.

Es hat sich nach dem Ankaufe des Hauses und bei der Herstellung der Baupläne und der näheren Untersuchung des Gebäudes herausgestellt, daß die Dachbalken des Gebäudes angefault und morsch sind, so daß die Herstellung eines neuen Dachstuhles ein wesentliches und unumgängliches Erforderniß ist.

Werden aber die hohen Kosten eines neuen Dachstuhles aufgewendet, so ergab sich von selbst der weitere Plan dieses Gebäudevieleck zu erhöhen und ein zweites Stockwerk zu errichten.

Es war das umsomehr nothwendig als es sich herausstellte, daß ohne dieß das Gebäude kaum für ungefähr 120 bis 140 Kranke Raum geboten hätte und nur dann einen größeren Belegraum bot, wenn man auf alle zweckmässigen Einrichtungen der An stalt, namentlich auf das Gesellschaftszimmer, Billardzimmer, Bäder, Administrationsgebäude, Theeküche u. s. w. verzichtet hätte, d. h. wenn man die Anstalt gleich so eröffnet hätte, wie es nur bei einer großen Ueberfüllung zum Schaden der Anstalt möglich wäre.

Es wurde in dieser Beziehung nun, sowohl vom Landesauchitekren Brust ein Plan gemacht, so


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wie auch später ein neuer, Plan vom Landesinge-nieur Schwarz vorgelegt.

Alle diese Pläne wurden sowohl vom Irren-Hausdirektor Köstl begutachtet, als auch von der Kommission im Wesentlichen und Einzelnen geprüft. Bezüglich einiger Differenzpunkte dieser beiden Pläne hat die Kommission geglaubt, ihre genaue Ansicht darüber aussprechen zu müssen, und dieß um so mehr, als die Ansicht der Kommission in diesen Punkten eine vollkommen ungetheilte und einhellige war. Sie sagt demnach, daß bei der Adaptirung des betreffenden Gebäudes die Aufführung eines zweiten Stockwerkes auf alle 3 Flügel vollkommen zweckmäs. sig sei. Beim südwestlichen Flügel jedoch nur die Aufstellung eines neuen Dachstuhles nothwendig sei, daß die Lage des zu erbauenden Administrationsgebäudes nach dem Schwarzischen Plane viele Vortheile gewährt und endlich daü die Eintheilung des Administrations-Gebäudes in 3 getrennte Baulichkeiten, eines für die Kanzleien und die Wohnung des Primärarztes, eines für die Küche und Restauration, eines für das Waschhaus zweckmässiger sei, als wenn diese verschiedenen Bautheile in ein und dasselbe Gebäude untergebracht würden. Daß die Wohnung des Primärarztes endlich zweckmässiger in dem Administrationsgebäude untergebracht sei, weil dadurch im Hauptgebäude ein nicht unbeträchtlicher Belegraum gewonnen wird, der sonst verloren ginge; daß endlich die projektirte neue Zufahrt, wie der Landesingenieur Schwarz beantragt hat, nur zum Vortheile der Anstalt gereichen werde.

Schließlich hat sie sich dafür ausgesprochen, daß es sehr wünschenswerth sei, daß der gegenwärtig vorhandene 2. Brunnen der Anstalt möglichst erhal-ten werde.

Nach dem einen Plane sollte dieser Brunnen verschüttet werden; es würde dann nothwendig sein, einen anderen Brunnen zu graben. Wie dringend aber das Bedürfniß an Wasser in einer Irrenanstalt ist, läßt sich nicht genug hervorheben, und es ist jetzt schon im Plane, 5 neue Brunnen zu graben, Daher wäre es wünschenswerth, da man nicht wissen kann, ob man überall auf Wasser stoßen wird, diesen gegenwärtig vorhandenen 2ten Brunnen möglichst zu erhalten; und Herr Landesingenieur Schwarz halt das für möglich und gibt nähere Details dazu an. Dagegen aber hielt es die Kommission nicht für angemessen, sich in die Erörterung einzelner Detailfragen einzulassen.

Diese Detailfragen beziehen sich auf die Eintheilung der inneren Räumlichkeiten der Anstalt, auf Anlegung von Treppen, Aborten, Küchen u. dgl. Da handelt es sich zuweilen allerdings um Angelegenheiten, die theils ärztlicher, theils baulicher Natur sind, zuweilen aber auch um Angelegenheiten, die rein bautechnischer Natur sind.

Die Kommission glaubte, daß sie dem hohen Hause in diesen Angelegenheiten, in diesen Fragen keinen Bericht erstatten könne, weil eben das hohe Haus auch nicht in den Lage ist, über solche minuziöse Fragen einen Beschluß zu fassen. Zu dem hat sich der Irrenhausdirektor dahin geäußert, daß eine Einigung zwischen den verschiedenen Plänen sehr leicht herzustellen wäre, und auch der Landesbaudirektor Herr Brust hat an den Landesausschuß geradezu die Bitte gestellt, es möge eine Kommission von Fachmännern, sowohl ärztlichen als bauverständigen Fachmännern eingesetz werden, die über diese verschiedenen Ansichten dann endgiltig entscheide und selbe vereinbare.

Diese Erwägungen haben die Kommission nun geleitet bei ihren spater näher zu erörternden Anträgen. Im allgemeinen soll nach dem Plan des Landesingenieurs Schwarz Kosmanos zu einem Männerhaus umgestaltet werden, welches durchgehends aus einem Erdgeschoße und zwei oberen Stockwerken bestünde. Es wird ferner noch der nordöstliche Flügel gegen Westen und der südöstliche gegen Norden hin erweitert.

Es wären dann die Administrationsgebäude herzustellen und vor allem auch eine Ringmauer um das ganze Institut zu ziehen.

Der Landesingenieur Schwarz theilt das in 3 Baujahre ein, was ganz genau in dem Berichte erörtert und ausgeführt wird. Das erste Baujahr würde einen Belegraum von 140 Kranken mit einem Kostenaufwand von 70000 fl. schaffen. Im 2. Bau-jähre würde man 50000 fl. beanspruchen, und im 3. endlich 65000 fl,. so daß dann am Schlüsse des 3. Jahres ein Männerhaus mit 300 Kranken als vollendet zu betrachten wäre.

Wir sehen, daß im ganzen demnach ein Betrag von 182000 fl. in Anspruch genommen wird, welcher sich mit Hinzurechnung von andern Bedürfnissen, als: Maschienen usw., bis auf 200000 fl. belaufen wird.

Nach diesem Plane wäre nach Ablauf des 3. Jahres allerdings nur das Männerhaus fertig. Nach dem weiteren Plane könnte dann wohl auch in späterer Zeit in unmittelbarer Nähe auch ein Frauenhaus damit in Verbindung gebracht werden, und so die Anstalt auf 500 bis 600 Kranke gebracht werden, wenn das allenfalls in späterer Zeit für zweckdienlich erachtet werden sollte.

Die genauen Kosten und Ueberschläge betreffs dieser Bauten waren in diesem Plane nicht vorhan-den. Die Kommission hat daher geglaubt, dem h. Hause vorschlagen zu sollen:

(Liest):

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. "Der Landesausschuß werde beauftragt und ermächtigt, noch im I. 1866 das Hauptgebäude-Viereck in Kosmanos zu einer provisorischen, relativ verbundenen Heil- und Pflegeanstalt, welche, dann mit Leichtigkeit in eine definitive verwandelt werden könne, herzurichten. Er habe daher nach Maßgabe der Schwarzischen Pläne alle Fronten mit Ausnahme der Kirchenfront mit einem zweiten Geschoße erhöhen und dieses Hauptgebäude durchwegs mit einem neuen Dache versehen zu lassen."


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XXX. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XXX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Es kommt dieser erste Antrag gleichmäßig lautend im Plane des Architekten Brust, als im Plane des Architekten Schwarz vor und die Differenz bezüglich dieser Adaptirung des Hauptgebäude-Viereckes besteht nur in jener Einrichtung in der Art, wie die Treppen angebracht werden.

2. "Zu diesem Behufe wird die in dem Budget pro 1866 veranschlagte Summe von 80.000 fl., wovon 70.000 fl. auf den Bau und 10.000 fl. auf die Einrichtung entfallen, genehmigt.

3. Der Landesausschuß wird beauftragt, eine aus ärztlichen und bauverständigen Fachmännern gemischte Kommission behufs der endlichen Feststellung der Baupläne schleunigst zusammenzuberufen.

Diese gemischte Kommission hat über die Pläne bezüglich der Adaptirung des Gebäude-Viereckes, namentlich über die Gintheilung der inneren Räumlichkeiten vorbehaltlich der Genehmigung des Landes-Ausschusses endgiltig zu entscheiden, und die Adaptirung ist darnach vorzunehmen.

Die übrigen Pläne und Projekte bezüglich der Zu- und Neubauten hat diese Kommission zu prüfen, zu vereinbaren, und die von derselben genehmigten sammt Kostenüberschlägen dem Landesausschusse zu übergeben.

4. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, die von der gemischten Kommission befürworteten Pläne für Zu- und Neubauten sammt seinen weiteren Anträgen dem hohen Landtage in dessen nächster Session zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen."

,,Zu- und Neubauten," ich bemerke, daß diese Worte in dem gedruckten Texte fehlen, sowohl im Deutschen als auch im Ezechischen; im Czechischen Texte müßte eingeschaltet werden nach den Worten

"aby plány" "přístavcích a nových stavbách. Sněm. sekretář Schmidt (čte):

Slavný sněme račiž se usnesti takto:

1. "Výboru zemskému se ukládá a dává plná moc, aby ještě r. 1866 hlavní čtverhranné stavení v Kosmonosích upravil za prozatímní, relativně spojený ústav léčební a ošetřovací, který by se snadně přeměniti nechal na ústav definitivní.

Výbor zemský učiniž tedy opatření, aby dle plánů Schwarzových všecka průčelí, vyjímajíc průčelí kostelní, o jedno patro zvýšena byla a aby hlavní toto stavení veskrz pokryto bylo novou střechou.

2. K tomu konci povoluje se 80.000 zl. do rozpočtu na r. 1866 vzatých, z nichž vypadá 70.000 zl. na stavbu a 10.000 zl. na vnitřní zřízení.

3. Výboru zemskému ukládá se, aby co možná nejdříve svolal komisi stavitelů a lékařů v příčině konečného stanovení plánů stavebních.

Tato smíšená komise má s vyhražením schválení výboru zemského definitivně rozhodnouti o plánech přispůsobení čtverhranného stavení se týkajících, zejmena pak rozdělení vnitřních místností; dle toho pak se má vykonati přispůsobení.

Ostatní plány a projekty o přístavcích a nových stavbách má komise tato zkoušeti a o nich se usnesti; o čem pak se usnese, má i s rozpočtením nákladu podati výboru zemskému.

4. Výboru zemskému se ukládá, aby plány o přístavcích a nových stavbách smíšenou komisí navržené i se svými návrhy podal slavnému sněmu v příštím zasedání k dalšímu usnešení.

Oberstlandmalschall: Ich eröffne die Debatte.

Verlangt Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten.

Graf Leo Thun: Ich mochte an den Herrn Berichterstatter die Frage mir erlauben, was mit dem Ausdrucke relativverbundene Anstalt gemeint ist, ob es nicht genügen würde, diese Worte wegzulassen und lediglich zu sagen wäre "von einer Heil- und Pflegeanstalt."

Berichterst. Tedesco: Der Ausdruck "relativ verbunden bezieht sich darauf, daß die Räumlichkeiten, in denen die Geisteskranken untergebracht werden, bezüglich derjenigen, die heilbar und die unheilbar sind, bezüglich derjenigen, die dem einen oder dem anderen Geschlechte angehören, von einander getrennt sind, gleichsam eine eigene Anstalt bilden und doch wieder mit einander in organischer Verbindung, im Zusammenhange stehen.

Es ist dieß vollkommen ausgeführt in unserer Landesheilanstalt, wo wir das Neugebäude, Slup, die Gebäude bei St. Katharina und das alte Frauenhaus haben.

Es tritt aber sehr oft der Fall ein, daß einzelne von diesen in ein anderes Gebäude unterbracht werden müssen, weil Fälle eintreten, daß ein Heilplan an ihnen verfolgt werden muß.

Es ist allerdings wahr, und es wird vielleicht diese Betrachtung Se. Exc. den Graf. Thun geleitet haben, daß eine solche vollständige räumliche Trennung in Kosmanos nicht wird durchgeführt werden können, in der Weise, wie es an der hiesigen Landesheilanstalt der Fall ist, daß also der Ausdruck relativ verbunden, der für die hiesigen Anstalten ganz gut paßt, minder paßend sein wird für Kosmanos, weil es doch mindestens in dem ersten Jahre nicht nur relativ, sondern auch absolut verbunden wird.

Ich hätte insofern gar nichts dagegen, daß der Ausdruck "relativ verbundene" Heilanstalt wegbleibe.

Für die Zukunft — bei der definitiven Anstalt — halte ich den Ausdruck nicht für unnöthig. und zwar aus dem Grunde nicht, damit man nicht glaube, daß die Heilbaren und Unheilbaren und andere Kategorien unter einander gemischt, untergebracht werden.

Oberstlandmarschall: Es ist kein Antrag weiter gestellt?

Ich werde zur Abstimmung schreiten.


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XXX. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XXX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Ich glaube, nachdem keine Amendements gestellt worden sind, wird sich vielleicht das hohe Haus damit vereinigen, über die Absätze I, 2, 3 und 4 zusammen abzustimmen.

Sie sind bereits vorgelesen worden und ich werde daher auch gleich zur Abstimmung schreiten und bitte diesenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, wie er vorgelesen wurde, die Hände aufzuheben.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Tedesco: Ich werde zum 2. Theile des Berichtes, zum Administrationsgebäu-de der hiesigen Anstalt schreiten.

(Liest):

B) Administrationsgebäude der hiesigen Anstalt.

In der Prager Landes-Irrenanstalt sind die für Administrationszwecke bestimmten Räumlichkeiten, als Kanzleien, Magazine, Küche und Waschhaus in den verschiedenen Theilen der Anstalt zerstreut, zum Theile höchst unzweckmässig in der Mitte derselben untergebracht.

Es entwickelten sich hieraus manigfache Uebelstände.

Die in dem Neugebäude gelegenen Magazine sind, wohl der vor ihnen angebrachten Terasse halber, dumpfig und feucht, und die dort aufbewahrten Gegenstände unterliegen in Bälde dem Verderben.

Die Kanzleien find unzweckmässig innerhalb der Frauenabtheilung des Neugebäudes gelegen.

Dorthin findet daher ein beständiger Verkehr mit auswärtigen Parteien statt, was in mehrfacher Beziehung für die Anstalt unzweckmässig erscheint.

Die Küche ist zu klein, die Gerüche und Ausdünstungen derselben verbreiten sich durch das ganze alte Frauenhaus.

Die Waschlokalitäten endlich sind vollkommen ungenügend und höchst gesundheitsschädlich.

Aus diesen Gründen hatte vor vielen Jahren bereits der frühere Anstaltsdirektor k. k. Regierungsrath Dr. Riedl bei der hohen Regierung einen Plan eingereicht, um ein neues Administrationsgebäude neben dem alten Hause in dem sogenannten Wirthschaftshofe zu errichten.

Die mehrfach erwähnte Enquetkommission befürwortete neuerdings diesen Plan, und der Landes-Ausschuß stellt einen darauf bezüglichen Antrag.

Die Kommission kann diesem Plane ihre volle Zustimmung und warme Befürwortung nicht versagen.

Durch die Ausführung desselben werden bedeutende Unzukömmlichkeiten beseitigt, die ganze Anstalt wird mehr konzentrirt.

Alle übrigen Eingänge in die Anstalt können abgeschlossen werden, so daß Niemand und Nichts in oder aus der Anstalt kommen könnte, ohne Vorwissen des an dem anzubringenden Thore Wache habenden Portiers.

Dadurch wird eine bedeutende, durch keine sonst zu treffenden Maßnamen vollständig zu ersehende Kontrolle geschaffen.

Feiner würde durch diese Einrichtung auch der dermal im neuen Hause angestellte Portier erspart.

Zu dem wäre dieses Gebäude auch der passend-ste Ort zur Aufstellung der Brückenwage, die vom Landesausschusse zum Gebrauche für sämmtliche in der Nähe befindliche Landes-Anstalten bestellt worden ist, und in Arbeit genommen wurde.

Die Kommission glaubt, daß alle bezüglich der Hausordnung und der Kontrolle zu erlassenden Maßnamen erst nach Realisirung dieses Baues ihre volle Wirksamkeit zu äußern im Stande sind, und daß die hiefür verwendeten Kosten sattsame Zinsen tragen dürften.

Es bestehen dießfalls bereits ältere Pläne und Kostenüberschläge, und veranschlagt der Landesausschuß den Bau auf 30.000 fl.

Die Kommission glaubt, daß es zweckmässig wäre, wenn diese Pläne neuerdings von dem Landes-Bauinspektor, vielleicht auch vom Landes-Ingenieur behufs der Anbringung von dem neuesten Standpunkte der technischen Wissenschaften entsprechenden Verbesserungen und namentlich der Nasch-Maschinen überprüft und die so überprüften Pläne der gemischten Bau-Kommission zur endlichen Feststellung vorgelegt würden.

Sie beantragt daher:

Der hohe Landtag wolle den Bau eines neuen Administrationsgebäudes beim alten Hause (Skt. Katharina-Kloster) nach dem bereits vorliegenden, aber erst noch zu überprüfenden, und von einer gemischten Fachkommission vorbehaltlich der Genehmigung des Landesausschusses festzustellen, die Pläne genehmigen, den Landesausschuß mit der Durchführung desselben beauftragen und den hiezu nothwendigen Kostenbetrag von 30.000 fl. bewilligen.

Sněm. sekretář Schmidt (čte:)

Komise tudíž navrhuje:

Slavný sněme račiž svoliti, aby se na dolejší části u starého domu (u kláštera sv. Kateřiny) vystavěl nový dům pro orgány správní, dle plánů již hotových, kteréž se však prvé proskoumati a skrze komisí znalců s vyhražením schválení výboru zemského konečně stanoviti mají, račiž výboru zemskému naříditi, aby stavbu provedl a račiž potřebných k tomu peněz 30.000 zl. povoliti.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte.

Der Herr Abg. Dwořák hat das Wort.

Dvořák: Žádal bych pana zpravodaje, aby nám napřed sdělil, jak mnoho se dá umístit chorých v každém oddělení ústavu, a sice: jak mnoho v Slupech, jak mnoho na novém městě u Kateřinek a zvláště, jak mnoho v tak zvaném starém domě.

Berichterstatter Tedesco: Nach der Anficht der Enquetkommission können in der ganzen hiesigen Anstalt zweckmässig nicht mehr, als 500 kranke un-

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tergebracht werden, und es ist mir im gegenwärtigen Moment die vollständige ziffermässige Eintheilung nicht mehr genau erinnerlich; ich glaube aber, es sind ungefähr 130—140 Personen in Slup und in Skt. Katharina sammt dem alten Frauenhaus 230 Personen, die übrigen sind im neuen Gebäude.

Dvořák: To se s mým rozpočtem srovnávat nebude. Myslím, že dle dřívější zprávy tam stojí asi, (hlasy: nahlas!) 50. Já potřebuji právě mnoho dát, abych o tom plánu dále promluvil. Já mám za to, že prozatím stavba administrativního stavení u Kateřinek zapotřebí není a zvláště se potahuji na ten plán, co se týká Kosmanos. Kosmanosy budou v stavu umístit as 300 chorých a prozatím než se stavba ukončí asi 150—200.

Jest-li že tedy Kosmanosy čásť chorých přijmou, nebude třeba, aby v tom ústavu tolik chorých bylo, tedy myslím, když Kosmanosy tolik odejmou, že starý dům by se velmi dobře nechal upotřebit za administrativní dům. Upotřebení starého domu za administrativní dům, bylo již ponavrženo od dřívějšího medicinálního rady a ředitele ústavu, on uznal, že upotřebení to bylo by velmi dobré. Za času, kde dřívější ředitel Riedl ústav řídil, zůstával správce v novém domě a též tam byl kancelář; od toho času ale správec tam nezůstává, od toho času přibyly také Slupy, tedy je tomu velmi napomoženo, aby více chorých se přijalo. Jestliže nové stavení se tam postaví, jak právě návrh jest, to jest tamnější ch lékařů mínění, že staré stavení u Kateřinek mnoho ztratí, proto že se zastaví ta nejkrásnější slunní strana. Prostora, která právě tam jest, není tak veliká, tím by se dvůr velmi zúžil a výslunní strana by se také velmi zúžila.

Tázal bych se pana zpravodaje jak je veliká prostora, kde se má postavit nová budova, jmenovitě jaká je délka na ulici.

Dle mého vyměřování bude asi 20 sáhů a když tak veliké stavení se tam postaví, tu tím zajisté ztratí dům u Kateřinek.

Nejhlavnější otázka zdá se mi při tom ta, že se má, — načež také komise poukázala—k odstranění prádelny a kuchyně přikročit, na to jsem také již upozornil komisi, že prádelna jest velmi slabá. Stránka a sice stránka věru politování hodna v tomto ústavu. Myslím ale, že pouze k vůli tomu není zapotřebí, administrativní stavení postaviti. Budžetní komisi bylo poukázáno, že jest-li se jedná o zaopatření vody, že by bylo snad nejlépe prádelnu postaviti do Slup. Na tom nezáleží, je-li tato nahoře neb ve Slupech, jedná se toliko o to, aby místnost nebyla zkažena a o potřebu aby bylo postaráno. Zpráva praví dále, že tímto administrativním stavením se má vyhnout rozličným obtížím, aby se do ústavu nic nepřinášelo a z ústavu nic nevynášelo.

To se mi zdá býti velmi chatrný důvod a myslím, že jestli ve věci samé se změna neučiní, že tím chyba napravena nebude. Mně se zdá také, že komise, tak jak vůbec všechny enquetní komise, se chovala, jako kdybychom chtěli uteci stínu vlastnímu.

Jak tu pomoci pánové? Ten stín, to jest hlavně administrace a tomu uspořádání této administrace, té se nesmíme a nemůžeme vyhnouti. To jest stín, který vždy a všude ústav ten pronásledoval, nejlépe když se do stínu postavíme, pak nás nebude pronásledovat. Hlavní věc jest, aby administrace oddělena byla od lékařské správy. Sám ředitel uznává, že není v stavu, a kdo ústav ten zná, zajisté přisvědčí, že jedna osoba není v stavu řídit lékařskou a spolů i administrativní správu. Chce-li býti odpomoženo, ať se zvolí odpovědný správce. Tomuto pak bude náležet odpovědnost z administrace, a myslím, že následkem toho stavby zapotřebí nebude.

Já jsem tedy toho náhledu, že prozatím od stavby upuštěno býti může, poněvadž Kosmanosy velikého nákladu požadovati budou, jest-li se tento na více roků rozdělí, bude obnášeti asi 200.000. Tato stavba zde jest vyměřena na 30.000 a dá se očekávat, že vypadne ještě výše. Není stavby této zapotřebí, jest-li se malý dům za administrační zřídí a jestli se tam úřadníkům byty nedají. Jsem toho náhledu a myslím, že mi každý přisvědčí, že místnost, tak jak je, jest dostatečná. A tu se odvolávám na Kosmanosy, poněvadž starý dům pouze 50 chorých chová, tuť se dají tyto snadno umístnit v Kosmanosích neb v ústavu jiném. To je můj náhled o této stavbě a proto, jak poměry znám — a znám je velmi dobře — nemohu hlasovat pro stavbu administrativního stavení.

Ostatně co se administrace týká, nechci o té mluviti, až v budžetu o tom otázka nastane, aneb až enquetní komise zprávu podá, jak se má organisovat ústav; pak svoje náhledy o organisaci správy a nejen své náhledy si dovolím pronesti.

(Centrum; Bravo!)

Dr. Görner: Ich möchte mir doch erlauben gegen den Herrn Vorredner den Antrag der Kommission zu unterstützen. Wer die Verhältnisse der hiesigen Irrenanstalt kennt, der weiß, daß der Platz in derselben jedenfalls ein zu geringer ist.

Die Fachkommission, welche der Landesausschuß darüber gehört hat, hat anerkannt, daß das Haus, die hiesige Irrenanstalt, welche eigentlich aus mehreren Theilen besteht, nämlich aus Slup, aus dem Neugebäude und aus dem alten Gebäude bei St. Katharina, allzusehr überfüllt ist.

Es wurde daher auch von dem hohen Hause der Antrag zum Beschlusse erhoben, welcher die Ent-leerung dieser Anstalt zum Zwecke hat.

Allein bei dieser Entleerung der Anstalt ist schon


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darauf Rücksicht genommen worden, daß in der übrigen Anstalt eben nur, wie schon der Herr Berichterstatter erwähnt hat, 500, wie die Kommission aber sagt, bis höchstens 525 verbleiben können.

Nun ist der Stand gegenwärtig über 620, — die spezielle Summe ist mir gegenwärtig gerade nicht bekannt — aber der Stand ist einer über 620. Nun hat die Zählung im Lande auch noch gezeugt, daß viele Geisteskranke noch auswärts behandelt werden, und es zeigt täglich die Erfahrung in der Anstalt, daß die Aufnahme verweigert werden muß, weil eben kein Raum vorhanden ist, daß daher auch, wenn schon die Anstalt um 100 bis 150 entleert wird, die Anstalt in Kosmanos auch — nicht mehr hinreichen wird, dem Bedürfnisse zu entsprechen, daß also dadurch, daß Kosmanos von Seite des hohen Landtages als Provisorium festgestellt worden ist, noch nicht der Mangel vollständig gedeckt sei.

Die Fachkommission, welche darüber gehört worden ist, hat eben schon mit Rücksicht auf das Provisorium von circa 300, wie dort angenommen worden ist, den Belegraum berechnet und festgestellt, und angenommen, daß bei den übrigen Bedürfnissen der Anstalt ein Administrationsgebäude trotzdem sehr nothwendig und zweckmäßig erscheint. Daß ist Eine Einwendung.

Was nun ddie Stellung des Administrationgebäudes selbst anbelangt, so muß ich vorausschicken, daß gegenwärtig die Admmistrationslokalitäten, als da sind: Kanzlei, Depot u. s. w. in dem Neugebäude sich befinden, während die Küche und die zur Küche gehörigen Nebenlokalitäten sich in St. Katharinagebäude befinden; daß daher in dieser Beziehung schon die stete Beaufsichtigung sehr schwierig erscheint, weil sie getrennt sind durch den Park und durch den Hofraum. Die Küchenlokalitäten und die dazu gehörigen unentbehrlichen Räumlichkeiten sind so beengt, daß es beinahe nicht möglich ist, dem Bedürfnisse zu entsprechen. Das hat auch namentlich der frühere Herr Medizinalrath, gegenwärtig Ministerialrath Dr. Löschner vielfach anerkannt, und die Bedenken dagegen oft ausgesprochen.

Die Administrationslokalitäten, wie ich erwähnt habe, sind in dem Neugebäude mitten in der Anstalt selbst, und daher auch in dieser Beziehung unzweckmässig gelegen. Gin weiterer Mangel bezüglich der Administration ist auch der, daß keine Räumlichkeit gefunden werden kann, um auch nur Einem Beamten die Wohnung in der Anstalt zu geben.

Meine Herren! in einer solchen Anstalt, wo es sich um so bedeutende Vorräthe handelt, ist doch eine Kontrolle, eine stäte Kontrolle nothwendig: diese Kontrolle wird doch viel zweckmäßiger ausgeübt, wenn der Beamte in der Anstalt selbst wohnt, der diese Kontrolle zu führen hat.

Es ist daher absolut nothwendig, daß für eine Räumlichkeit gesorgt werde, wo wenigstens ein Beamte, ja zweckmässiger vielleicht auch der Verwalter und Kontrollor wohnen könnten.

Was das neu projektirte Gebäude anbelangt, so ist dessen Stellung eine derartige, daß durch das' selbe der einzige Eingang in die Anstalt sein soll; es soll nämlich anschließend an das St. Katharina-Gebäude in den großen Hofraum des alten Gebäu-des gesetzt werden — mit dem Ausgange und der Einfahrt von der Gasse aus, von der Linden-Gasse hinauf gegen — ich weiß nicht, wie die Gasse heißt — entlang des Gebäudes von St. Katharina.

Dadurch wird eigentlich, wie schon erwähnt, aus der neuen Anstalt die im Centrum der neuen Anstalt gelegene Administrationslokalität beseitigt und es ist noch ein sehr bedeutender Bortheil dadurch gewährt, daß eben eine Konzentrirung aller Administrationsgebäude auf demselben Platze stattfindet; es wird nämlich dann die Küche, welche gegenwärtig in dem St. Katharina-Gebäude ist, verlängert werden können in das neue Gebäude und mit den übrigen Administrationsgebäuden wenigstens in der Nähe sein und daher zweckmässig überwacht werden können.

Alles, was da in die Anstalt kommt, alle Fuhren und Lieferungen müssen unmittelbar durch das Administrationsgebäude gehen, es wird daher der dort aufzustellende Portier in der Lage sein, alles, was in die Anstalt und aus der Anstalt kommt, zu beobachten und zu beaufsichtigen, was bei einer so großen Anstalt, wo so viele Menschen verkehren, jedenfalls zweckmässig erscheint.

Es wird ferner noch einem wichtigen Bedürfnisse abgeholfen werden können, d. i. dem Mangel einer Brückenwaage, welche gegenwärtig dort nicht besteht und die aufzustellen schon mehrseitig angestrebt worden ist, wie auch vom Herrn Vorredner befürwortet wurde; diese kann dann in der Einfahrt des Administrationsgebäudes angebracht werden und es kann daher die Uebernahme einzelner Materialien, welche abgewogen werden müssen, gleich dort vorgenommen werden, was natürlich für die Uebernahme ebenso zweckmässig ist.

Es kann, wie schon erwähnt, aus der Anstalt gar nichts wegkommen, gar nichts herauskommen, ohne von dem, der zur Ueberwachung bestimmt ist, überwacht zu weiden.

Diese Vortheile sind es, welche mich bestimmen, für den Antrag der Kommission das Wort zu ergreifen.

Oberstland marschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich zum Wort.)

Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Berichterstatter Dr. Tedesco: Herr Berglommissär Dwořák hat in seiner Erwiederung, in seiner Gegenrede die Ansicht aufgestellt, daß das Administrationsgebäude an seiner gegenwärtigen Stelle unpassend angebracht sei und hat es für zweckmässiger gehalten, das alte Haus zu einem Administrationsgebäude umzugestalten.

Er hat zu diesem Behufe behauptet, daß durch den Bau des Administrationsgebäudes an der pro-

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jektirten Stelle der Anstalt Luft und Licht entzogen werde.

Es ist das, meine Herren, eine grundfalsche Behauptung: gerade in der Beziehung ist der projektirte Bau am allergünstigsten situirt und es wird nur Gin Fenster in der ganzen Anstalt dadurch verbaut, es ist das das Fenster eines Krankenzimmers, welches auf beiden Seiten Fenstern und zwar auf jeder Seite 4, und dann auf der schmalen Seite noch ein Fenster in den Wirthschaftshof hat.

Dieses Zimmer nun verliert dieses eine Fenster in den Wirthschaftshof.

Ob das der Anstalt Licht und Luft benehmen kann, überlasse ich dem Ermessen des hohen Hauses.

Ich muß übrigens bemerken, daß früher allerdings der Herr Irrenhausdirektor Köstel auch den Plan gehabt hat, das alte Haus zu einem Adminiftrationsgebäude herzustellen und es für zweckmässiger gehalten hat, als den Plan, welcher von der Enquet-Kommission befürwortet wird.

Es find ihm aber von ärztlicher und von baukundiger Seite gewichtige Gründe entgegengesetzt worden, und zwar von Seite des Herrn Landesmedizinalrathes Löschner und von Seite der 3 größten Irrenärzte, die Oesterreich besitzt, von Herrn Riedl, Fischet und Spielmann.

Es sind endlich auch von mir. vom ökonomi-schen Standpunkt ebenfalls Gründe entgegengesetzt worden, so daß er, wie es im Protokoll ersichtlich, ausdrücklich erklärt hat, er freue sich, diesen gewichtigen Gründen seine Ansicht unterordnen zu können und ich glaube, wenn diese Gründe überzeugend für den Herrn Irrenhausdirektor Köstel sind, so dürften sie es wohl auch für den Herrn Bergkommissär Dwořák, und ich glaube, auch für das hohe Haus sein. —

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dwořák hat lediglich sich gegen den Antrag der Kommission ausgesprochen, ich werde daher zur Abstimmung über den Antrag der Kommission schreiten.

Verlangt das hohe Haus, daß er noch einmal vorgelesen werde? (zum Landtagssekretär Schmidt). Bitte ihn noch einmal vorzulesen.

Sn. sekr. S ch m i d t (čte): Slavný sněm račiž svoliti, aby se na dolejší části u starého domu (u kláštera sv. Kateřiny) vystavěl nový dům pro orgány správní dle plánů již hotových, které se však prvé proskoumati a skrze komisi znalců s vyhražením schválení výboru zemského konečně stanoviti mají, račiž výboru zemskému naříditi, aby stavbu provedl, a račiž potřebných k tomu peněz 30000 zl. povoliti.

Der hohe Landtag wolle den Bau eines neun Administrationsgebäudes am unteren Theile beim alten Hause (St. Katharina-Kloster), nach dem bereits vorliegenden, aber ist noch zu überprüfenden und von einer gemischten Fachkommission vorbehaltlich der Genehmigung des Landesausschusses festzustellenden Plane genehmigen, den Landesausschuß mit der Durchführung desselben beauftragen und den hiezu nothwendigen Kostenbetrag von 30000 fl. bewilligen.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Bitte aufzustehen!

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Archivkommission. Ich glaube wohl, daß das eigentlich streng genommen nicht nothwendig wäre, hier noch eine 3. Lesung zu beantragen. Nachdem aber es immer besser ist, alle Form zu beobachten, so stelle ich die Anfrage an das hohe Haus, ob es diese Anträge als ganz annehme, und bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Volkelt (liest):

Bericht

der Kommission über die vom Herrn Abgeordneten Professor Höfler zu dem Antrage der Kommission über die Organisirung des Landesarchives Absatz 2 gestellten Abänderungsanträge.

Hoher Landtag!

In der zweiten Sitzung der 4. Jahres-Session am 25. November 1865 kam der bereits im Jahre 1864 unter 3. 247 Einem hohen Landtage vorgelegte Belicht der Kommission über die Organisirung des böhmischen Landes-Archives und die- Vorschläge zur Erweiterung desselben zur Berathung.

Der Antrag der Kommission Absatz 2 ging dahin: "Der Zweck dieses Landesarchivs ist einmal als Amtsarchiv die dem Lande gehörigen auf das öffentliche 3iecht desselben, auf die staatsrechtlichen Verhältnisse so wie auch das Eigenthum des Landes bezuguehmenden Urkunden aufzubewahren, andererseits aber auch das gesammte zugängliche, urkundenmässige Material zur Geschichte des Landes zu sammeln, welcher Zweck in von einander getrennten Abtheilung durch das beim Landesarchive bestellte Archivspersonale zu verfolgen ist."

Herr Abgeordnete Professor Höfler stellte zu diesem Kommissionsantrage den Abänderungsantrag:

Der Zweck des Landesarchivs ist:

1. AIs Amtsarchiv zu dienen. In diesem Zwecke sind alle auf das öffentliche Recht des Landes, auf die staatsrechtlichen Verhältnisse, auf das Eigenthum des Landes und seine einzelnen Theile bezüglichen Urkunden zu sammeln und für den öffentlichen Dienst auf das zweckmässigste zu repertorisiren.

2. Es soll das Landesarchiv der Mittelpunkt zur Heranbildung von Archivsbeamten in unmittelbarer Weise werden. Ecole des chartes.

3. Der Zweck des Landesarchivs ist ferner, so viel als möglich der Mittelpunkt für wissenschaftliche Durchforschungen und Herausgabe der Quellen unserer Landesgeschichte zu werden.


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Dieser Antrag des Herrn Professor Höfler wurde der gefertigten Kommission zur Vorberathung zugewiesen.

Die Kommission hielt sich gegenwärtig, daß eine genaue Scheidung der durch das Archiv zu erreichenden Zwecke schon deßhalb dringend geboten ist, weil das Amtsarchiv als solches in einer Weise eingerichtet und geführt werden muß, daß den in demselben aufbewahrten Urkunden der Charakter der amtlichen Authenticität gewahrt werde.

Die Kommission glaubte jedoch bei der Feststellung der Eigenschaft des Archivs als Amtsarchiv nicht die näheren Wege und Modalitäten berühren zu sollen, wodurch dem Amtsarchive und den in demselben verwahrten Urkunden diese Authenticität gewahrt wird, weil diese Bestimmungen ein Gegenstand des innern Dienstes sind, wofür bereits — dadurch, daß ein hoher Landtag den Antrag der Kommission: "es sei dem Archivar eine eigene Instruktion zu ertheilen" angenommen hat, geeignete Vorsorge getroffen ist.

Eine eigene Bestimmung darüber aufzunehmen, daß die im Archive als Amtsarchiv hinterlegten Urkunden, insofern in denselben historisches Materiale enthalten ist, der Forschung unter den allenfalls nöthigen Vorsichten leichter zugänglich gemacht werde, glaubte die Kommission ebenfalls nicht aufnehmen zu sollen, da die Anschauungen in der neuen Zeit in Betreff der Verwahrung der in Archiven hinterlegten Urkunde- und deren Venwerthung zu historischen Zwecken eine ängstliche Geheimhaltung der aus älteren Zeiten herrührenden Urkunden nicht mehr zu fordern scheinen; die in neuerer Zeit in dieselbe gelangenden Urkunden aber zum großen Theile schon vor ihrer Hinterlegung in die Archive die möglichste Publizität erhalten.

Wenn auch das Amtsarchiv als solches durch die in denselben erliegenden Urkunden und Akten eine sehr reichhaltige Quelle für historische Forschungen bildet, so ist doch in demselben nicht das gesammte urkundenmässige Materiale für die Geschichte des Landes enthalten.

Die Vorschriften, nach welchen bei der Aufbewahrung, Indizirung und Repertorisirung der im Amtsarchive hinterlegten Urkunden, soll dasselbe seinen Zweck erfüllen, vorgegangen werden muß, die Sicherheit der Aufbewahrung und die hohe Glaubwürdigkeit, welche daselbst hinterlegte Urkunden genießen, leitet von selbst dahin, denselben Händen auch die Ansammlung, Indizirung und Repertorisirung wo möglich aller wie immer zerstreuten Urkunden, die auf die Geschichte des Landes Bezug haben, anzuvertrauen. Wo es nicht möglich ist, diese Urkunden im Original sich zu verschaffen, die Ansertigung von Kopien, die nach wissenschaftlichen Prinzipien und mit der möglichsten Garantie für die Genanigkeit anzustellen sind, ergänzend eintreten.

Hierdurch wird die Möglichkeit geboten an einem und demselben Orte mit der möglichsten Uebersichtlichkeit, das gesammte Materiale für die Geschichte des Landes zu sammeln und den Forschern die Benützung von Quellen zur Geschichtsschreibung zu erleichtern.

Ein ähnliches Ziel, wenn auch mit beschränkten Kräften, wurde von der Gesellschaft des k. böhm. Museums verfolgt und es sind in den Sammlungen desselben die historischen Dokumente aus früheren Jahrhunderten über die großen Ereignisse unseres Baterlandes theilweise in Originalurkunden und theilweise in korrekten Abschriften mit ungemeinem Fleiße und Sorgfältigkeit zusammengetragen.

Diese Sammlungen enthalten ein bis zum Schlusse der Periode der Přemysliden beinahe erschöpfendes Materiale. Da die Kopirung dieser zahlreichen Urkunden mit sehr bedeutendem Aufwande an Kosten und Zeit verbunden wäre, auch sich dermalen im Landesarchive vollkommen verläßliche und ausreichende Negesten darüber befinden, so glaubte die Kommission in ihrem Antrage ausdrücklich darauf hinweisen zu sollen, daß nicht durch eine neuerliche Kopirung derselben die zur Zusammentragung des Materiales aus anderen Zeitperioden verwendbaren Kräfte in Anspruch genommen werden.

Obzwar das Archiv durch die in demselben hinterlegten Urkunden das reichhaltigste Materiale zur demonstrativen Belehrung von künftigen Archivsbeamten enthält, so glaubte die Kommission doch nicht darauf eingehen zu sollen mit dem Archiv eine ecole des chartes in Verbindung zu setzen, weil der Unterricht und die Vorbereitung in denjenigen Disciplinen, welche einem künftigen Archivsbeamten zu wissen nothwendig sind, der Gegenstand des Katheders ist.

Die mit einer ecole des chartes verbundenen Kosten, dann der Umstand, daß zwar der dermalige Archivar Herr Dr. Gindely, Professor der Geschichte an der Karl-Ferdinands-Universität ist, ein künftiger Archivar aber vielleicht nicht die Eignung für das Lehrfach haben dürfte, endlich die Erwägung, daß das im historischen Theil des Archivs hinterlegte Material für einen Kursus an der Universität, der nach Ansicht der Kommission eine ecole des chartes wenigstens theilweise ersetzen kann, leicht zugänglich gemacht werden kann; veranlaßte Herrn Professor Höfler den zweiten Absatz seines Antrages zurückzuziehen.

Die unmittelbare Kenntniß der urkundlichen Quellen, aus denen die vaterländische Geschichtschreibung schöpft, ist von den wesentlichsten Vortheilen für das richtige Verständniß der Geschichtswerke selbst, weil sich in diesen Urkunden ein getreues Bild der Zeit, aus welchen dieselben stammen, abspiegelt und es ist eine möglichst große Verbreitung dieser Quellen von hohem Interesse.

Die Drucklegung derselben stöpt jedoch insofern, für Private auf beinahe übersteigbare Hindernisse als dieselbe selten Gegenstand einer gewinnbringenden Spekulation ist.

Insofernglaubte die Kommission die Heraus-


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gabe solcher Quellen der Unterstützung des Landes empfehlen zu sollen.

Durch die Vereinigung eines historischen Archivs mit dem Amtsarchive ist der Wirkungskreis und der Aufwand persönlicher Thätigkeit des Archivspersonales insbesondere aber des Archivars ein viel größerer geworden und es werden sich die an denselben herantretenden Anforderungen insbesondere bei der Reichhaltigkeit der Geschichtsquellen im 17., 18. und 19. Jahrhundert immer mehr steigern.

Wenn auch die Liebe zu dem von ihm vertretenen Fache dem Archivare die gewiß mühevolle Arbeit, zu deren Bewältigung erschöpfende Kenntniß des ganzen Materiales gehört, erleichtert, so wird doch die Zuweisung dieses erweiterten Wirkungskreises seinerzeit eine materielle Enschädigung für diese Mühen in Anspruch nehmen.

Die Kommission hat sich in nachstehenden Anträgen geeinigt und zwar in dem ersten einhellig, in dem zweiten per majora, und unterbreitet selben einem hohen Landtage mit dem Antrage, dieselben an die Stelle des Absatzes 2 des Kommissionsantrages über die Organisirung des Landesarchivs, Absatz 2 zu setzen:

Ein hoher Landtag wolle beschließen: Der Zweck des Landesarchivs ist: a) Als Amtsarchiv zu dienen. Als solches hat dasselbe alle dem Lande gehörigen auf die staatsrechtlichen Verhältnisse und das Eigenthum des Königreiches Böhmen Bezug nehmenden Originalurkunden und Akten in sich zu vereinigen, aufzubewahren und zu registriren. b) Als historisches Archiv das gesammte urkundenmäßige Materiale zur Geschichte des Landes sei es in Originali oder in Wissenschaftlich korrekten Abschriften mit Rücksichtnahme auf die Analogensammlungen bei dem böhmischen Museum herbeizuschaffen und zu ordnen, dasselbe hiedurch den Forschern zugänglich zu machen und nach Bedarf seinerzeit in Druck herauszugeben.

Oberstlandmarschall: Ich muß noch bemerken, daß im böhmischen Texte einige Abweichun-gen gegen den gedruckten Text vorkommen, und daß er mit diesem verbesserten Texte vorgelesen wird.

Sn. sekr. Schmidt: Komise usnesla se na dotčených návrzích a sice na prvním jednohlasně a na druhém per majora a předkládá je sl. sněmu s tím návrhem, aby na místě odstavce 2. návrhu komise na zorganisování zemského archivu odstavec 2. zněl:

Slavný sněm račiž uzavříti: Účelem archivu zemského jest:

a) co úřadní archiv pojímati do sebe a chovati a registrovati všechny k zemi náležité původní listiny a akta vztahující se k poměrům státoprávním a k majetkům království Českého.

b) Co historický archiv sbírat a pořádat jak v originálech, tak v opisech vědecké zprávy s ohledem na příbuzné sbírky českého musea veškeré listy a materiály; historie české učiniti skoumatelům přístupnými, a dle potřeby časem vydávat tiskem na světlo.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte.

Graf Lažanský: Ich habe dem hohen Hause in dieser Frage eine Erklärung der Regierung bekannt zu geben, und erlaube mir sie hiemit mitzutheilen.

(Liest:) "Die Regierung wird bemüht sein. die Verhandlungen, welche auf Grund des bereits in der 2. Sitzung gefassten Landtagsbeschlusses wegen des bei der Landtafel befindlichen so genannten kleinen ständischen Archivs, dann des St. Wenzelsarchivs mit derselben zu pflegen sein wird, baldigst dem Abschlusse zuzuführen, und insbesondere zur Uibergabe derjenigen Urkunden und Akten des kleinen ständischen Archivs, welche bei der bis zum Jahre 1842 bestandenen Uibergabskommission als zur Uibergabe an die böhmischen Stände unbedingt geeignet erkannt wurden, dann zur Einleitung der weitern Verhandlungen in Betreff der Objekte, rücksichtlich welcher bei der erwähnten Uibergabskommission Meinungsverschiedenheiten bestanden, gern bereit sein."

Ich erlaube mir lücksichtlich des 2. Punktes zu bemerken, daß ich noch keine Verhandlungen mit dem Oberlandesgerichte, zu denen ich angewiesen bin, eingeleitet habe, weil ich erst den Beschluß des h. Landtages über das Ganze abwarten wollte. Sobald er erfolgt, werde ich rücksichtlich der Uibergabe der letzten Quaternen und Akten an den Landesausschuß sogleich im Einvernehmen mit dem Oberlandesgerichtspräsidium die nöthigen Einleitungen treffen, und weitere Verhandlungen, die zum Theil auch noch rücksichtlich des Wenzelsarchives von der allerhöchsten Beschlußfassung abhängen, einleiten und beschließen.

Es hat sonach das Ministerium mich beauftragt, seine Bereitwilligkeit auszusprechen, die Sache zu unterstützen. (Bravo).

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da es nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Die Anträge der Kommission sind soeben verlesen worden, ich stelle daher die Frage an das h. Haus, ob sie angenommen werden, und bitte diejenigen Herren, welche dafür stimmen, die Hand aufzuheben.

Die Anträge sind angenommen.

Berichterst. Volkelt: Nachdem der Laudtagsbeschluß aus mehreren Absähen besteht, und über jeden einzelnen abgestimmt wurde, bei einzelnen auch Zusätze angenommen wurden, würde ich darauf antragen, die dritte Lesung sogleich vorzunehmen.

Zur Abkürzung wäre es zweckmässig, wenn die Absätze, welche nach dem Antrage der Kommission


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angenommen wurden, nicht mehr vorgelesen würden, sondern nur diejenigen, bei denen Abänderungen von Seite des h. Landtages beliebt worden sind.

Oberstlandmarschall: Stimmt das hohe Haus dem Antrage des Herrn Berichterstatters zu, schon jetzt in die dritte Lesung einzugehen, und mit dieser Modifikation, daß nur jene Absähe zur dritten Lesung kämen, bezüglich welcher von dem hohen Hause eine Abänderung beliebt wurde?

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Dr. Volkelt: Es ist eine Abänderung eingetreten bei dem ersten Absatze, der dahin lautet: "Es hat ein Landesarchiv in Prag zu bestehen."

"V zemi české budiž archiv zemský v Praze."

Dann im Abs. 4 Abthlg. a) wurde der weitere Zusah beliebt, welcher lautet:

,,a) sich mit der h. Regierung ins Einvernehmen zu setzen, um aus dem bei der k, Landtafel in Verwahrung befindlichen sogenannten kleineren ständischen Archive diejenigen Urkunden, Akten und sonstigen Gegenstände, welche bei der bis zum Jahre 1842 bestandenen Uebergabskommission als zur Uebergabe an die böhmischen Stände als Vertretung des König-reiches Böhmen unbedingt geeignet anerkannt wurden, zu Handen, der dermaligen Vertretung des Königreiches Böhmen zu übernehmen", jedoch unter Berwahrung der Eigenthumsansprüche auf die übrigen, noch nicht zur Uebergabe gelangten Urkunden.

"a) aby se se slavnou vládou dorozuměl, aby převzíti mohl k rukoum nynějšího zastupitelstva království Českého z tak zvaného menšího stavovského archivu při král. deskách zemských chovaného, ony listiny, spisy a jinačí předměty, které byly od smíšené odevzdací komise, jež až do r. 1842 byla trvala, bez vší výminky za vhodné uznány, aby se vydaly českým stavům jakožto zastupitelstvu království českého", s vyhražením nároků na právo vlastnictví vzhledem k ostatním až posud neodevzdaným listinám. —

Dann bei der 5. Unterabtheilung d) wurde ein weiterer Zusatz beliebt. Der Absah lautet dahin:

,,Daß eine zeit- und fachgemäße Verwahrung und Behandlung dieses St. Wenzelsarchives als besondere untheilbare Abtheilung des Landesarchives ermöglicht werde."

"Das Ergebniß der Vereinbarung wird der Landesausschuß beauftragt, der Landesvertretung zur Beschlußfassung vorzulegen."

Dieser Absah kommt hinter 5 b) zu stellen.

"Výsledek tohoto vyjednávání budiž od zemského výboru zastupitelstvu zemskému předložen, aby o něm usnešení činiti mohlo;"

und zu 7 wurde der Zusah beliebt, daß die Instruktion, welche von Seite des Landesausschusses dem Landesarchivar zu geben sei, der Genehmigung des Landtages zu unterziehen sei, und es würde der Absatz dahin lauten:

"In Betreff der Verwendung der Dotation, welche von der Landesvertretung zur Bestreitung der Kosten des Archivwesens bewilligt werden, insofern dieselbe die systemisirten fixen Bezüge des Landesarchivars und seines Adjunkten übersteigt, dem Landesausschusse aufzutragen, über ein vom Landesarchivare zu erstattendes Gutachten demselben ,unter Vorbehalt der Genehmigung des Landtages eine umfassende Instruktion zu ertheilen, wobei einerseits die vom Lande für das Archiv ausgemessene Dotation ungeschmälert für Archivszwecke erhalten bleiben soll, anderseits die Verwendung derselben mit möglichster Leichtigkeit zu den vom Archivare in Vorschlag gebrachten Verwendungsarten gewidmet weiden soll.

7. co se týče nakládání s dotací, od zemského zastupitelstva k zapravení nákladu na archiv povolenou, pokud přesahuje tato dotace systemisovaný stálý plat zemského archiváře a jeho adjunkta, budiž výboru zemskému nařízeno, aby žádal na zemském archiváři v té věci dobré jeho zdání a aby na tomto základě zpracoval i určil mu zevrubně instrukci s vyhražením pozdějšího schválení sněmu, dle kteréž by za jedno dotace od země archivu udělená bez všeho zkrácení ponechána byla účelům archivu, za druhé pak aby se s tou sumou naložilo spůsobem nejsnadnějším, od archiváře navrženým."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Anträgen in dritter Lesung als Ganzem zustimmen, die Hand aufzuheben.

Sie sind angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung sind mehrere Berichte des Landesausschusses, betreffend die Zahlungsmodalitäten von Strassenbauvorschüssen. Es sind lediglich administrative Angelegenheiten von geringerer Bedeutung und bei der großen Menge derselben und den großen Kosten, welche eine Drucklegung veranlaßt, habe ich von der Ermächtigung des §. 50 Gesch.-Ord. Gebrauch gemacht und glaube, das hohe Haus wird keinen Anstand nehmen, daß sie auf Grundlage nicht gedruckter Berichte zum Vortrage kommen.

Es werden die Mitglieder des Ausschusses, welche über die Reorganisirung der Landesirrenanstalt berathen, morgen Samstag um 5 Uhr Nachmittags zu einer Sitzung eingeladen.

Zpravodaj Dr. Rieger: (čte zprávu zemského výboru s žádostí okresů Ústěcko-Chabařovického.)

Zpráva

zemského výboru o splácení zálohy 33.950 zl. poskytnuté na znovuzřízení uhelní silnice ústěcko-chabařovické.

Slavný sněme!

Zemskému výboru byla několikráte podána i také c. k. místodržitelstvím podporována žádost, aby ku znovuzřízení uhelní silnice ústěc-


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ko-chabařovické z důchodů zemských povolil nebo na slavném sněmu vymohl subvencí anebo zálohu v značné sumě 40—50000 zl.

Zemský výbor žádost tuto vždycky zamítnul, ale konečně viděl se k opětnému zakročení pohnuta zemským inženýrem Gallašem dáti vyšetřiti, je-li znovuzřízeni této silnice nevyhnutelně potřebí a jak velký musel by na to býti náklad.

Tento inženýr podal své technické dobré zdání a zároveň rozpočetl náklad na toto přestavení potřebný, na místě rozpočtěné z počátku sumy 52000 zl. pouze sumou 36.748 zl. 80 kr. r. č. který rozpočet také c. k. místodržitelství uznalo za zcela přiměřený.

Když pak na to provedení této silniční stavby veřejnou dražbou převedeno bylo za 33.950 viděl se zemský výbor, když všecka vyjednávání o konkurenci nevedla k žádnému resultatu, pohnuta, pojistiti na tuto stavbu zálohu rovnou sumě dražební.

Mělo-li se znovuzřízeni této silnice, k dovážení uhlí rovně dvou milionů cent. k přístavišti ústěckému nevyhnutelně potřebné, státi vůbec možným, nemohl zemský výbor jinak jednati.

Tuto značnou zálohu 33.950 zl. mohl však zemský výbor povoliti ze sumy 50.000 zl. kterou slavný sněm v zasedání roku 1864 z hotovosti fondu zemského povolil k tomu konci, aby se z ní udílely úročné zálohy ku stavbám silničním.

Zároveň učinil však zemský výbor při tomto povolení tyto výminky:

a) že se má ze zálohy platiti 5 procent úroků a že se má záloha tato od 1. ledna 1867 počínajíc, ročními částkami po 3000 zl. spláceti z výnosu mýta, a kdyby tento výnos nestačil, že se má spláceti částka ta z okresního silničního fondu ústéckého a chabařovického;

b) když státní správa nařídí, že povozy s uhlím, jichž se užívá živnostním podnikatelstvím, mají míti loukotě 4 až 6 palců široké, ježto by bez tohoto opatření také tato nově zřízená silnice v několika letech zkázu vzíti musela, rovněž tak, jako kdyby se stavěla řádně ze základu silnice zcela nová.

K opětnému zemským výborem učiněnému představení bylo toto opatření silniční policie od sl. stát. ministerstva potomně schváleno.

Tím byl zároveň také zjednán průchod zásadě, kteráž by zasluhovala, aby v prospěchu méně nákladného zachování silnic platnosti obecné nabyla.

Za přísného dozoru okresního výboru ústěckého jest uhelní silnice ústěcko-chabařovická nyní již celá a to řádně dostavena, i lze očekavati, že makadamovaná dráha vozová bude pro povozy s uhlím, u velkém množství po této silnici pojíždějící přiměřenější než kterýmkoli jiným spůsobem zřízená, arci že jenom tehdy, když se nová silnice chovati bude v dobrém stavu a když loukotě 4 až 6 palců z šíří, teprvé 1. listopadem m. r. nařízené, všeobecně vejdou v užívání.

Slavný sněm povolil sumu 50.000 zl. za příčinou udílení úročních záloh na stavby silniční s tou výminkou, že mají takovéto zálohy nejdéle v 6. letech opět býti splaceny.

Poněvadž však zemský návrh při povolení zálohy 33.950 zl. na stavbu uhelní silnice ústěcko-chabařovické, — ač nemělali stejná zkáza vzejíti ostatním oddělením silničním, které se mají z výnosu mýta v dobrém spůsobu chovati — přestati musel na tom, aby se záloha ta splatila teprva v 11. letech, tudíž prosí zemský výbor, aby ráčil slavný sněm nevyhnutelnou potřebu tohoto prodloužení splácení potomně uznati a schváliti.

Dne 12. října m. r. podal však také ústěcký výbor okresní u zemského výboru žádost, znějící ku slavnému sněmu, v níž prosí, aby ze zálohy 33.950 zl- dvě třetiny 22.633 zl. 33 1/3 kr. zcela byly prominuty a zbývající suma 11.316 zl. 66 2/3 kr. aby povolena byla co záloha neúročná s tím ustanovením, že ji okresní zastupitelstva ústěcké a chabařovické od 1. ledna 1870 počínajíc splatiti mají v ročních lhůtách po 1000 zl.

Uváživ všecky v žádosti této obsažené důvody, usnesl se výbor zemský v sezení dne 17. prosince m. r. na tom, že žádost tuto nebude sice u sl., sněmu podporovati, že však učiní tento návrh:

Slavný sněme račiž první lhůtu ku splácení částky 3000 zl., kteráž se na zálohu 33.950 zl. ze zemského fondu povolenou zapraviti měla dne 1. ledna 1867, prodloužiti až do 1. ledna 1870, a račiž ustanoviti, že teprvé od tohoto posléze uvedeného dátum počínajíc, splatiti se má celá záloha v 15 stejných ročních částkách: naproti tomu račiž však slavný sněme naříditi, že se mají vymíněné 5procentové úroky z celé sumy záložní platiti od dne, kdy posléze dosta- věna část této silnice bude kollaudována.

Bericht

des Landesausschusses, betreffend die Rückzahlung der auf den Rekonstruktionsbau der Aussig-Karbitzer Kohlenstrasse bewilligten Subvention pr. 33.950. fl.

Hoher Landtag!

Nach wiederholter Ablehnung des an den Landesausschuß gestellten und auch von der k. k. Statthalterei unterstützten Ansuchens, zum Rekonstruktions-bau der Aussig-Karbitzer Kohlenstrasse eine Subven-tion oder einen Vorschuß in dem angeforderten namhaften Betrage von 40—50.000 fl. aus Landesmitteln zu bewilligen, oder aber bei dem h. Land-


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tage zu erwirken. fand sich der Landesausschuß über, ein erneuertes Einschreiten veranlaßt, die unausweichliche Nothwendigkeit dieses Umbaues und die dazu nothwendigen Kosten durch den Landesingenieur Gallas erheben zu lassen.

Auf Grundlage dieses technischen Gutachtens, und nachdem der Anfangs auf 52000 fl. bezifferte Umbau dieser Strasse, von dem genannten Landesingenieur in einer abgeändertem Art mit 36.748 fl. 80 kr. beantragt, dieser Antrag auch von der k. k. Statthalterei als ganz zweckentsprechend anerkannt und die Baudurchführung bei der öffentlichen Lizitation um 33.950 fl. erstanden worden war, sah sich der Landesausschuß, nachdem alle Konkurrenzverhandlungen resultatlos geblieben waren, bemüssigt, wenn der für die jährliche Verfrachtung eines Kohlenquantums von 2 Mill. Zt. zum Aussiger Landungsplatz dringend nothwendige Rekonstruktionsbau überhaupt ermöglicht werden sollte, für selben, die Verabfolgung eines Vorschusses in der Höhe des Bauerstehungsbetrages zu sichern.

Der Landesausschuß konnte den so bedeutenden Vorschußbetrag pr. 33.950 fl. nur aus der von dem h. Landtag in der Session vom Jahre 1864 auf verzinsliche Strassenbauvorschüsse aus dem baaren Landesfonde genehmigten Summe von 50.000 fl. bewilligen, stellte aber zugleich die Bedingung, daß a) dieser Vorschuß mit 5 Perzent verzinset, und vom l. Jänner 1867 mit jährlichen 3000 fl. aus dem Mauthertrage und im unzureichenden Falle aus dem aufsiger und karbitzer Strassenbezirksfonde rückgezahlt werde, b) daß von der Staatsverwaltung die Einführung 4 bis 6 Zoll breiter Radfelgen für das gewerbsmässige Kohlenfuhrwerk anbefohlen werde, weil ohndiese Maßregel auch die neurekonstruirte Strasse gleich der ursprüng-lich solidgebauten Strasse in wenigen Jahren zu Grunde gerichtet werden müßte. Diese strassenpolizeiliche Maßregel hat das h. Staatsministerium über wiederholte Vorstellung nachträglich genehmigt, und es ist dadurch zugleich einem Prinzipe Bahn gebrochen worden, welches im Interesse einer minder kostspieligen Strassenkonservierung zur allgemeinen Anwendung gebracht zu werden verdient.

Der Umbau der aussigkarbiher Kohlenstrasse ist unter der strengen Aufsicht des Aussiger Bezirksausschusses nunmehr beinahe zur Gänze und entsprechend durchgeführt, und es steht zu erwarten, daß die makadamisirte Fahrbahn dem massenhaften Kohlentransporte besser, als eine andere Konstruktionsalt zusagen wird, vorausgesetzt, daß die neue Strasse gut konservirt, und die erst mit 1 November v, I. vor-gezeichneten 4—6 Zoll breiten Radfelgen, allgemein in Anwendung gebracht sein werden.

Da der hohe Landtag bei Bewilligung der Borschuhsumme von 50.000 fl. Behufs der Verabfolgung verzinslicher Strassenbauvorschüsse, die Bedingung, gestellt hat, daß derartige Vorschüsse, in längstens 6 Jahren wieder rückgezahlt sein sollen, der vom Landesausschuß zur aussigkarbitzer Kohlenstrasse bewilligte Vorschuß von 33.950 fl. zur Rückzahlung in 11 Jahren zugestanden werden mußte, wenn nicht ein gleicher Ruin der übrigen aus dem Muthertrage zu konservierenden Strassenabtheilungen herbeigeführt werden sollte, so bittet der Landesausschuß, der hohe Landtag wolle dessen nothgedrungenes Zugeständbiß nachträglich gutheißen und genehmigen.

Es hat aber der aussiger Bezirks-Ausschuß ein an den hohen Landtag gerichtetes Gesuch unterm 12. Okt. v. I. bei dem Landesausschusse eingebracht; worin gebeten wird, daß von dem Vorschußbetrage pr. 33.950 fl. zwei Dritttheile im Betrage von 22.633 fl. 33 1/3 kr. gänzlich nachgesehen, der Ueberrest von 11.316 fl. 662/3 kr. als unverzinslicher Vorschuß bewilligt und der aussiger sowie der karbitzer Bezirksvertretung zur Rückzahlung vom 1. Jänner 1870 angefangen, in Jahresraten a) 1000 fl. zugestanden würde.

Der Landesausschuß hat in der Sitzung v. 17. Dez. u. J. unter Erwägung aller in diesem Gesuche angeführten Gründe beschlossen, die eingebrachte Bitte bei dem hohen Landtage nicht zu unterstützen, wohl aber zu beantragen:

Der hohe Landtag geruhe die mit dem 1. Jänner 1867 aus dem Landesfonde bewilligten Vorschuß von 33.950 fl. fällige erste Rückzahlungsrate á) 3000 fl. bis zum 1. Jänner 1870 auszudehnen, von da angefangen erst den ganzen Vorschuß in 15 gleichen Jahresraten zur Rückzahlung zu bewilligen, dagegen aber die bedungene 5% Verzinsung der, ganzen Vorschußsumme vom Tage der Kollaudirung, der letzterbauten Strassenstrecke anzuordnen.

Der Grund, welcher den Landesausschuh vorzugsweise in dieser Beziehung geleitet hat, ist der, es ist über meinen Antrag von Seite der Budgetkommission beantragt worden, daß aus dem Baarvermögen des Landesfondes. so lange ein solcher vorhanden ist, dem Landesausschusse gestattet werde, ausnahmsweise Vorschüsse zum Zwecke deß Strassenbaues au Konkurrenzen oder Bezirke zu bewilligen, jedoch nur in der Weise, daß die Rückzahlung in 6 Jahren erfolge und der Vorschuß verzinst werde. Der Grund dieser vom hohen Landtage angenommenen Bestimmung lag darin, daß es jedenfalls Vortheilhafter ist. daß baare Geld, welches im Landesfonde liegt, statt es etwa in einer Kreditanstalt mit 5 % verzinsen zu lassen, lieber an Bezirksvertretungen auszuleihen. wenn sie es gleichfalls mit 5 % verzinsen und volle Sicherheit für den Landesfond erzielt und in dieser, Weise zugleich eine Aneiferung der Bezirke, zum Baue neuer Strassen erreicht wird. Nun aber, der Landesausschuß keineswegs das Recht gehabt hat, durch Gestattung eines solchen Vorschusses den Landesfond selbst zu reduziren, so wäre, wenn der. hohe Landtag darauf eingehen sollte, das eigentlich nichts Anderes, als, ich möchte sagen, ein Geschenk aus dem Landesfonde an einen bestimmten Bezirk. welches natürlich, wie im vorigen Falle, bei der Größe

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des Betrages von 33.950 fl.. wie ich glaube, ein unverhältnißmässiges und wohl kaum zu rechtfertigendes Geschenk wäre.

Umgekehrt aber ist nicht zu läugnen, daß die Erhaltung dieser Strasse, welche sehr stark abgenützt wird, größere Kosten verursacht und daß es billiger wäre, dem Bezirke in dieser Beziehung eine Sublevirung zukommen zu lassen.

Der Landesausschuh war also der Ansicht, daß es genüge, wenn dem Bezirke, so lange jetzt die erste Konstruktion und Herstellung noch im Zuge ist, keine Rückzahlung abgefordert wird, daß die Rückzahlung aber statt mit 1867. erst mit dem Jahre 1870 beginne, und von da an in gleichen Jahresraten ihren Fortgang nehme und daß der betreffende Bezirk, resp. der Mauthfond. dessen Erträgniß immerhin ein namhaftes ist, auch die Zinsen des ihm dargeliehenen Kapitals beftreite. Das also ist der Antrag des Landesausschusses.

Zugleich bittet der Landesausschuß, der hohe Landtag wöge nachträglich genehmigen, daß er aus Rücksicht auf die besonders bedrängten Verhältnisse des Bezirkes und ausnahmsweise großen Kosten dieser Strasse dem Bezirke bewilligt habe, über die Konzession des hohen Landtages hinaus, die Rückzahlung statt in 6 Jahren in 11 gleichen Jahresraten zu leisten.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Graf Albert Nostic: Nachdem ich die Ehre habe, Mitglied der beiden Bezirksvertretungen von Aussig und Karbitz zu sein. welche dieses Einschreiten an den hohen Landtag gestellt haben, und nachdem ich die Verhältnisse in unmittelbarer Nähe kenne, wo ich mich über Sommer aufhalte, so erlaube ich mir zur Aufklärung dieser Verhältnisse das Wort zu ergreifen. In dem Thale von Teplitz, um Aussig und Karbitz, in welchem notorisch Bergbau auf Braunkohle in sehr ausgedehntem Maße betrieben wird und welches gerade rücksichtlich beider Bezirke, nämlich lücksichtlich des Aussiger und Karbitzer Bezirkes die beiden letzten Ausläufer dieser Bezirke repräsentiren, so daß gerade in diesem Thale eigentlich nur die letzte Grenze des Aussiger Bezirkes mit der letzten Grenze des Karbitzer Bezirkes zusammentrifft, in diesem Thale sind seit mehreren Jahren Strassen vorzugsweise zu dem Zwecke erstanden, um den massenhasten Kohlenverkehr nach außen zu vermitteln. Diese Strassen, welche zum Theil parallele Strassen find, also Strassen sind, die der Bezirk zu seinem eigenen Interesse gar nicht nöthig hatte, wenn sie nicht vorzugsweise aus dem Grunde nöthig wären, um eben die Verwerthung dieses jetzt bedeutenden Nationalschatzes — der Braunkohle — vorzugsweise auf der Wasserstrasse und mittelst Eisenbahnen nach dem Auslande zu ermöglichen; sind schon seit längeren Jahren namentlich als keine eigentliche Bezirksstrassen behandelt worden, sind immer als eigene Strassennehe von den Bezirksbehörden verwaltet worden, und zwar ans dem Grunde, weil diese Strassen nicht durch Beiträge aus den Bezirkskassen, sondern unbedingt nur aus dem Einkommen des Mauthfondes erhalten worden sind, und weil dieser Mauthfond nicht von dem Bezirksamte verwaltet worden ist, sondern von dem Ausschusse, welcher sich zu diesem Behufe früher gebildet hat; also sie waren keine Bezirksstrassen.

Dieser Mauthfond war ziemlich bedeutend, denn es hat Mauthen gegeben, die sogar um 12,000— 13,000 fl. verpachtet worden sind, wobei sich natürlich auf den ungeheueren Verkehr schließen läßt.

Die Strasse über Prödlitz nach Aussig ist vor circa 10 Jahren ganz neu hergestellt worden, vorzüglich aus dem Grunde, weil durch diese Strasse allein es den Fuhrwerken aus denjenigen Kohlwerken, die nicht unmittelbar an Eisenbahnen liegen, möglich wurde, Konkurrenz zu halten mit denen, die an Eisenbahnen liegen. Dadurch daß sie diese kurze Verbindung mit Aussig haben, ist es ihnen einzig ermöglicht worden.

Diese Strassenstrecke ist aber auch nicht auf Bezirkskosten gebaut worden, sondern aus Konkurrenzbeiträgen von Schiffs- und Bergwerksbesitzern, so wie auch aus Vorschüssen, welche diese Bergwerksbesitzer geleistet haben, und diese Vorschüsse hat man auch nicht aus dem Mauthfond zurückerstattet, also ist diese Strassenstrecke auf diese Art mit in die Kategorie der Mauthfondstrassen eingetreten. Nun aber dadurch, daß der Mauthfond auf diesen Strafsen bedeutende Beträge ausfolgen mußte, ist er stark verkürzt worden, der Verkehr war aber immer stärker geworden und die Folge, dessen war, daß im Jahre 60 und 61 vorzüglich diese Strasse von Herbitz nach Prödlitz und Aussig in einen so total unbrauchbaren Zustand gerathen war, daß die Mauth aufgehoben werden mußte, weil sie Niemand mehr zahlen wollte, denn es war keine Strasse mehr, sondern ein Weg, den man gar nicht beschreiben kann, wie er ausgesehen hat, er war ganz unbrauchbar. Das ist vorzüglich dadurch geschehen, daß der Mauthfond nicht mehr hingereicht hätte, um die außerordentlichen Kosten zu bestreiten und die beiden Bezirksämter sich nicht bewogen fanden, dieß aus Bezirkskosten zu bestreiten, weil eben diese Behörden eingesehen haben, daß dieß Strassen sind, welche in Hinsicht ihrer Bedeutung und des ungeheueren Kostenaufwandes nicht bloß auf Strassen des Bezirkes beschränkt sind, sondern einem höheren und bedeutenderen Interesse zu dienen haben.

Die Beschwerden über den Zustand der Strassen haben sich immermehr gemehrt, noch vor dieser Bezirksvertretung; ich muß den Herrn Referenten berichtigen im Princip, wo er sagt, daß diese Bezirks-vertretung einen Vorschuß bewilligt habe, denn diese Vorschüsse sind bewilligt worden zu einer Zeit, wo die Bezirksvertretungen noch nicht in's Leben getreten sind.

Bevor sie in's Leben getreten find, ist durch die Verhandlungen des Landesausschusses und der Bezirksbehörden konstatirt worden, daß der Zustand,


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wie er auf der Strasse bisher ist. nicht ferner geduldet werden kann. da das eine Strasse ist, die sich wie selbst die k. k. Statthalterei in einer Zuschrift an den Landesausschuß sagt, zu einer Landesstrasse qualisicirt; denn sie ist auch für die Interessen des Landes von großer Bedeutung und also dient sie einem solchen Zwecke, daß sie nicht mehr so bestehen kann und über selbe etwas bestimmt werden muß. Nachdem die Konkurrenz-Verhandlungen des Bezirksamtes nicht zum gewünschten Ziele geführt haben, weil sich die Kohlenvesitzer darauf berufen haben, daß sie auf eigene Kosten gebaut haben und jetzt neuerdings wieder bauen sollen und weil andererseits, wie ich schon wiederholt habe, die Bezirksbehörde und die Landesbehörde die Bezirke nicht hat in Anspruch nehmen wollen, ist endlich der Entschluß des Landesausschusses hervorgegangen, diesen Vorschuß zum Ausbaue der Straffe zu gewähren und es ist der Accord mit der Vertretung des Bezirkes abgeschlossen worden, daß sie die Strasse herzustellen habe. Nachdem das Alles geschehen war, sind die Bezirksvertretungen ins Leben getreten, und nun hat sich der Landesausschuß an die Bezirksvertretungen gewendet, hat bereits begonnen,. Verträge über die Strassen abzuschließen und hat den Bezirksvertretungen erklärt, daß, wenn die Bezirksvertretungen nicht bereit wären, diese Strassen als Bezirksstrassen zu übernehmen, er alle weiteren Vorschüsse einstellen und es den Bezirksvertretungen anheim gestellt werden müsse, sich auszugleichen mit den Baupächtern, die schon Vorauslagen gemacht haben.

Natürlich unter solchen Verhältnissen wird die hohe Versammlung einsehen, daß jede Bezirksvertretung, trotzdem sich viele Stimmen dagegen erhoben haben, nichts anderes thun konnte, als diese Garantie, die an eine so unabweisbare Bedingung gestellt wurde, anzunehmen, damit der bereits begonnene Bau nicht unterbrochen, die begonnene Strecke nicht neuerdings ruinirt und am Ende vielleicht doch wieder als Bezirksstrasse hergestellt werden müßte, und jetzt eine Rechtsverwickelung mit dem Pächter herbeigeführt werde, für den schon Zahlungstermine vertragsmässig festgestellt waren.

Schon damals wurde von den Bezirksvertretungen jene Garantie nur in der begründeten Hoffnung übernommen, daß der hohe Landtag seiner Zeit diese Verhältnisse würdigen, daher den Bezirken die Last, den ganzen Neubau dieser Strasse und die Konservation derselben zu tragen, wenn nicht abnehmen, so doch wenigstens erleichtern werde. Es wurde freilich bei der Ertheilung dieser Vorschüsse gesagt, daß diese aus dem Baufonde zu ersetzen waren und daß die Bezirksvertretung nur die Garantie für diesen Baufond übernehme.

Aber, meine Herren, der Baufond wurde den Bezirksvertretungen mit 8 bis 10 Tausend Gulden Schulden übergeben, die Bezirksvertretungen haben garantirt, aber sie sind nicht einmal im Stande die Passiva zu zahlen.

Sie übernahmen leine Garantie in zweiter Linie, sondern die volle Garantie, weil dasjenige, was in erster Linie steht, vorläufig nicht existirt und vielleicht erst in Jahren, wenn die Strasse fertig sein wird, die übrigens noch nicht fertig ist — das muß ich auch noch beifügen — wieder entfallen wird.

Aus diesen Verhältnissen geht hervor, daß diese Strassen, zu welchen auch die fragliche Strecke gehört, nie als Vezirksstrassen behandelt worden sind, weil die Behörde selbst erkannt hat, daß das Strassen find, die so im Interesse der Industrie liegen, und im speziellen Interesse der Industrie, daß es eine Ungerechtigkeit wäre, sie den Bezirken aufzubürden, aus dem Grunde, weil sie an den äußersten Zipfeln beider Bezirke liegen; weil eben die Behörden selbst anerkannt haben, daß das Strassen sind, welche im Interesse der Industrie liegen, und zwar im speziellen Interesse der Industrie.

Die Ungerechtigkeit, sie dem Bezirke aufzuhalsen, geht schon aus dem Grunde hervor, daß, wie ich gezeigt habe. diese Strasse am äußersten Zipfel der beiden Bezirke liegt, also größtentheils die Einwohner beider Bezirke diese Strasse nicht benützen.

Zweitens geht aus dem Allem hervor, daß die Bezirksvertretungen zur Uebernahme dieser Garantie genöthigt waren, daß das nicht eine freie Handlung war, die sie in ihrem Interesse begangen haben, diese Garantie zu übernehmen, sondern daß sie durchaus nichts anderes thun konnten, als eben sie zu übernehmen, obgleich sie es vorausgesehen haben, daß ihren Bezirken eine ungeheure Last für die nächsten Jahre aufgebürdet wird.

Endlich geht daraus drittens hervor, daß die erste Garantie aus dem Mauthfonde Passiv ist und daß folglich die gesammte Garantie auf den Schultern der Bezirke ruht.

Wenn die Bezirke daher, um einen Nachlaß, um eine Erleichterung eines Theiles dieser Subvention gebeten haben, so glaube ich, ist diese Bitte durch diese Verhältnisse insofern gerechtfertigt, als ein besonderes Gewicht darauf gelegt wurde, daß es sich um Strassen handelt, die eigentlich keine Bezirks-Strassen sind, und daß ihre Bedeutung und die Kosten ihrer Errichtung weit über die Kräfte des Bezirkes Hinausleichen; denn es wird nirgends einem Bezirke einfallen, eine Bezirksstrasse auf so kostspielige Weise zu errichten, die in die Kategorie der Landesstrassen gehört, daß es also gerechtfertigt erscheint, wenn der Bezirk einen Theil der Lasten ragen will, das Land aber einen bedeutenderen Theil dieser Lasten trage.

In dieser Richtung würde es als eine Handlung der Gerechtigkeit und Billigkeit erscheinen, wenn den Bezirken ihre Bitte um die Nachsicht von zwei Dritttheilen des Vorschusses gewährt würde. Die beiden Bezirke können natürlich nichts anderes thun, als bei dem hohen Landtage um die Uibernahme dieser Strassen als Landesstrassen, wozu sie vollen Grund haben und alle Beweise liefern werden, ein-

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zukommen, wo dann natürlich die ganze Last auf den Landesfond fallen wird.

Sollte dieser Antrag, diese Bitte nicht gewährt weiden, so würde ich mir wenigstens erlauben, die Modifikation bei dem von dem h. Landesausschusse gestellten Antrage in Vorschlag zu bringen, daß, wenn schon diese Rückzahlungen des Kapitals nicht nachgesehen werden, wenigstens mit den Zahlungen gewartet werde: es wäre dann die ganze Sache nichts anderes als eine Vertagung der Zahlungspfticht der beiden Bezirksvertretungen bis 1870, um ihnen GeIegenheit zu geben, mittlerweile die Erwirkung und Erklärung dieser Strassen als Landesstrassen beim h. Landtage zu erwirken.

Für den Fall, wenn die ursprüngliche Bitte der Bezirksvertretung nicht gewährt würde, schließe ich mich dem Antrage des Landesausschusses an mit der Modifikation, daß es heißen würde: "Die mit dem 1. Jänner fällige Rückzahlungsrate pr. 3000 fl., sowie die bedungene 5pct. Verzinsung der ganzen Summe bis 1. Jänner 1870 auszudehnen. Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Er ist hinreichend unterstützt.

Abg. Wolfrum:, Ich bitte um's Wort!

Ich erlaube mir den Antrag Sr. Excellenz des Hrn. Grafen Albert Nostic auf das wärmste zu untersrützen.

Ich habe die Ehre Obmann der Bezirksvertretung in Aussig zu sein, und glaube, versichern zu können, daß beide Bezirksvertretungen mit ihrer Bitte um theilweisen Nachlaß des vom Landesausschusse gewährten Vorschusses nicht unbescheiden gewesen sind, dann, meine Herren, habe ich der ganz sachgemässen und wahrheitsgetreuen Darstellung Sr. Excellenz noch beizufügen, daß die beiden Bezirke eine Gesammtstrassenlänge zu erhalten haben von nahezu 100.0000, davon entfallen auf den Aussiger Bezirk 54.000, auf den Karbitzer Bezirk über 40000°, Unter diesen nahezu an 1000000 Strassen befinden sich eben die in Frage stehenden 120000 Kohlenstraffen, von denen allein die 40000 lange Strasse, die m diesem Jahre rekonstruirt werden soll, den ungeheueren Betrag von 40000 st. gekostet hat. Neben dem Vorschuß von 33950 fl. mußte der Bezirk noch weitere 4000 fl. sofort und weitere 2000 fl. später zahlen; wo also eine solche ungeheuere Art von Rekonstruktionen nothwendig ist, kann man sich ebenfalls auch vorstellen, wie schwierig und kostspielig die Unterhaltung ist, namentlich dieser rekonstruirten 4000°.

Diese Rekonstruktion hat 40000 fl. gekostet, und die Unterhaltung würde mindestens aus dieser einen Meile 6—8000 fl. jährlich erfordern. Wenn nun die anderen Strassen 47—480000 in dem Bezirke Aussig allein ausmachen mit Ausnahme dieser Kohlenstrasse und der Bezirk Karbitz mit 300000 vertreten ist; wenn man die Unterhaltung dieser Strasse berücksichtigt, wird man wohl zu der Uiberzeugung kommen, daß auf diese Weise die beiden Bezirke eine namenlose Last haben und ,es nicht gut möglich fein wird, den vollen Betrag, den der Landesausschuß so gut gewesen ist zu gewähren, wieder zurückzuzahlen.

Nicht allein daß sie, wie es schon Se. Excellenz weiter auseinandergesetzt hat, auf den eigentlicheir Bau dieser Strassen gar keinen Einfluß nehmen konnten, sondern die Bezirksvertretungen haben die Art und Weife des Baues, von dem Landesausschusse und von der Statthalterei zugemittelt erhalten; nein, wir haben auch noch eine Schuldenlast von 8000 fl. übernehmen müssen.

Diese Schuldenlast muß im Laufe der nächsten Jahre unbedingt gedeckt werden, und wenn nun der Nachlaß vom hohen Landtage gewährt wird, so wird den beiden Bezirken nicht so viel subvenirt; denn sie haben immer noch die Verpflichtung, diese 8000 fl. nach und nach abzuzahlen.

Ich kann also nur bitten, der hohe Landtag möge die Gnade haben, auf das ursprüngliche Gesuch beider Bezirksvertretungen, einzugehen und wenn das nicht beliebt werden sollte, wenigstens den Antrag des Landesausschusses mit dem Amendement. Sr. Excellenz anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Herr Dr. Trojan!

Dr. Trojan: Mně jest podivno, jak páni řečníci přede mnou, jmenovitě pan hrabě Nostic a pan Wolfram mohou to srovnati když praví, že cesta čili Silnice, o kterou tu jde, pro okres, v němž leží, tak málo důležitá jest, že ji nepovažují ani za záležitost okresní, jak ale má býti pro celou zem tak důležitou, abychom ji ze zemského fondu dotovali.

Já připomínám na zákon o konkurenci na silnice veřejné, jímž jmenovitě o silnicích okresnich ustanoveno jest, že tam, kde silnice neprospívá celému okresu, nýbrž, jen části, snad některým osadám, že mají tyty přispívati k vydržování jejímu.

Zde zajisté jsou průmyslníci a také některé obce, kterým slouží, a ty mají přispívati; zdali ale tyto obce neb jednotlivci nepostačí k vydržování silnice jejich, má okresní fond v první řadě k tomu přispěti a to zajisté" dříve, nežli celá země; ostatně zdá se mi také přirozeno, že tam, kde je tak veliká frekvence, jak pán hrabě Nostic vypravoval, míním, tam že se může z mýtného zcela vydržovati při náležité opatrnosti, jakéž ovšem zapotřebí.

Ze zemské pomoci teprv smí se přispěti, až kdyby okres nemohl.

Takové vydržování silnic unesti pak teprv by bylo, a sice jen k vypomožení částečnému možno žádati pomoc, musily by se důvody zvláštní o tom podati, a dokázati potřebu, i důležitost


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takovéto pomoci zemské; avšak já vím, že jmenovitě ústěcký okres náleží mezi nejzámožnější, tedy bude mu asi těžko, dokázati jeho nemožnost k placení; teď aspoň nevidím žádných takových důkazův.

Já tedy podporuji návrh komise a nemohl bych tak snadno hlasovati bez dalších důvodů a důkazů pro návrh p. hr. Nostice.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Dr. Rieger: Es ist von Sr. Excellenz berührt, daß die Strassen, um die es sich handelt, eigentlich keine Bezirksstrassen find, sondern eigentlich von Ursprung an Mauth- oder Kohlenstrassen waren.

Nun, es mag wohl sein, daß es so ist und daß es so war, weil. wie bekannt, die Verwaltung aller Strassen im Bezirke in der Hand der betreffenden Bezirksämter lag, die nach ihrem Gutdünken in dieser Beziehung gewirthschaftet haben.

Die Kosten der Erhaltung dieser Strassen wurden allerdings aus dem Erträgnisse des Mauthfondes bestritten und dieses hat in der Regel dazu hingereicht, so daß es nicht nothwendig war, für diesen Zweck allein die betreffende Bezirksgemeinde zu belasten.

Nun aber liegt es doch in der Natur der Sache und in unserer Gesetzgebung in Bezug auf die Strafsenkonkurrenz, daß bei solchen Strassen unbedingt die Bezirksvertretung als verpflichtet erscheinen mutz.

Es liegt aber auch in der Natur der Sache, daß diejenigen, die zunächst den Vortheil von der Strasse haben, die Kostenerhaltung tragen.

Wenn nun gleich nicht geläugnet werden will, daß diese Strasse auch für weitere Kreise eine Bedeutung hat, indem sie die Verfrachtung so großer Kohlmassen ermöglicht und erleichtert, so ist doch auch wieder nicht zu leugnen, daß vorzugsweise die Bevölkerung des Bezirkes es ist, welche davon ihren Vortheil zieht.

Zunächst sind es die Kohlenwerksbesitzer selbst, welche dadurch allein in die Lage gesetzt werden, ihre Kohlenschätze zu verwerthen, andererseits ist es der grössere Theil der Bevölkerung, der sich mit der Verfrachtung dieser Kohle befaßt und was alles daran hängt, möchte ich sagen, was mit so großer Verfrachtung verbunden ist, Wirthshäuser, Schmiede und kurz sonstige Handwerker, die bei so großer Verfrachtung und Abnützung aller dazu gehöriger Objekte, dadurch eine Erwerbquelle finden.

Es ist also aufliegend, daß diese Strasse wegen ihrer großen Bedeutung zunächst auch für die Bevölkerung des betreffenden Bezirkes vom besondern Vortheile und Nutzen ist, daß also auch die Erhal-tung diesem zu überlassen ist.

Nun es ist bemerkt worden, daß es unbillig wäre, diesen Bezirk die ganze Last tragen zu lassen, aber meine Herren, darum handelt es sich nicht. Es ist erwähnt worden, daß die Erhaltung dieser Strasse sich auf 6 vielleicht 8000 fl. jährlich belaufen dürfte; dagegen ist zur Kenntniß des hohen Hauses gebracht worden, daß das Mautherträgniß dieser Straffe sehr bedeutend ist, daß es sich auf 12—13000 schon früher belaufen hat und mit der Zunahme der Befrachtung muß natürlich auch das Mäutherträgniß zunehmen; es ist also zu erwarten, daß von dem jährlichen Mautherträgniß jährlich einige Tausend Gulden in Ersparung gebracht werden dürften, welche zur allmäligen Bezahlung dieser Schuld verwendet werden können, so daß der betreffende Bezirk nicht allein die Last zu tragen haben wird, sondern gewißer Maßen in subsidium. Nun ist noch etwas zu erwähnen. Der Umstand, daß der betreffende Mauthfond passiv ist, hat wesentlich darin seinen Grund, daß die frühern Bezirksämter in ihrer allerdings etwas willkührlichen Herrschaft, die Erträgnisse des Mauthfondes nach anderer Richtung hin verwendet haben, als sie hätten verwendet werden sollen. Es sind die Erträgnisse des Mauthfondes statt allein dazu verwendet zu werden, die Strasse, welche dieses Erträgniß hat zu erhalten, dazu verwendet worden, neue Strassen, wie namentlich die Strasse gegen Karbitz zu bauen. Dadurch, daü man diese neue Strasse mit dem Mautherträgniß des Mauthfondes gebaut hat, ist wieder beiden Bezirken, insbesondere dem Bezirke Karbitz große Erleichterung zugeflossen; denn die Strasse, die den jetzigen Vortheil bringt, ist nicht aus seinen Mitteln, sondern aus dem Erträgniß des Mauthfondes gebaut worden, und dadurch erklärt sich, daß der Mauthfond gegenwärtig aufliegt und total passiv ist. Der Landesausschuß war der Ansicht, daß dieses Passivum, welches der Mauthfond noch heute hat, sich bis zum Jahre 1870 ausgleichen dürfte, wenn der betreffende Bezirk bis dahin keine Rückzahlung zu leisten hat, daß also dann dieser Mauthfond aktiv werden, und in die Lage kommen wird, langsam diesen Vorschuß abzuzahlen, also auch der betreffende Bezirk entweder gar nicht oder im unbedeutenden Grade zu dieser Rückzahlung wird beitragen müssen, wenn sie auch einen Theil zur Rückzahlung beitragen müssen, so dürfte darin wohl keine Unbilliakeit liegen.

Ich muß noch erwähnen, daß in den Worten eines sehr geehrten Herrn Vorredners eine Art Anklage gegen den Landesausschuß gelegen war, in dem Sinne als nämlich bemerkt wurde, daß der Landes-ausschuß die betreffenden Bezirke gezwungen habe, diese Vorschüsse in dieser Weise anzunehmen.

Ich bitte, meine Herren, zu erwägen, daß ja der Landesausschuß nicht anders vorgehen durfte. Dieser Vorschuß ist nämlich weder aus der Subveution des Landesausschusses, noch aus der jährlichen Strassendotazion verabfolgt worden, weil es ein so großer Betrag ist, daß er so zu sagen die ganze Subvention in Anspruch genommen hätte. Er ist auch nicht aus dem Strassenbaufonde geleistet worden, da dieser nicht ausreichen würde, weil die geleisteten Vorschüsse nur langsam zurückgehen. ES blieb also, wenn überhaupt den Bezirken Aussig-Karbitz geholfen Herden konnte, kein anderer Aus-


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weg, als Gebrauch zu machen von der Kommission des Landtages, aus dem baaren Vermögen bis zu einem Betrage von 50000 fl. Vorschüsse zu geben.

Aber, meine Herren! diese Konzession war dem Landesausschusse ausdrücklich nur mit der Bedingung gegeben worden, daß er dafür haften muß, daß diese Vorschüsse rückgezahlt, und daß sie gehörig Mit 5% verzinst werden, ich glaube also, als ob dieser Betrag in einer andern Kassa nutzbringend angelegt worden wäre, und der Landesausschuh sich bezüglich der Rückzahlung hätte versichern müssen.

Nun wurde dem Landesausschuß gleich von Vornherein als Schuldner der Mauthfond von Aussig und Karbitz angeboten.

Nun-, meine Herren! müßte sich der Landesausschuß vor allem fragen, wer ist der Mauthfond und wer steht hinter ihm? und wenn der Mauthfond passiv ist, wer bürgt für die Rückzahlung? denn dann wäre der Landesausschuß in die traurige Lage, ja in die Pflicht verseht weiden, dem Landesfond diesen Betrag zu ersehen.

Meine Herren! Sie werden uns doch nicht zumuthen, daß wir uns in diese gefährliche Lage versehen und auf unsere Verantwortung einen Vorschuß geben, dessen Rückzahlung in der Luft schwebt. ES mußte also der Landesausschuß darauf beharren, daß hinter der Schuld noch ein Schuldner stehe und als solchen mußte er nur eine greifbare moralische Person anerkennen. Das war der Bezirksausschuß, die Bezirksvertretung von Aussig und Karbitz.

Er hat also den Vorschuß nur unter der Bedingung gegeben, daß beide Bezirksvertretungen, jede für den auf sie entfallenden Antheil sich zur Rückť zahlung verpflichte, also dem Landesausschuß kann in dieser Beziehung kein Vorwurf gemacht werden, daß er so viel thunlich, sich an die Beschlüsse des hohen Hauses gehalten hat und gewissenhaft vorgegangen ist und nicht leichtsinnig.

Ich muß also im Namen des Landesausschus-ses, dem hohen Landtage empfehlen, bei dem Antrage zu bleiben. Auf die Schenkung in dem bedeutenden Betrage von 22.633 fl. könnte ich im Namen des Landesausschusses unbedingt nicht ein-rathen, weil meine Herren, derlei Petitionen — ich werde Gelegenheit haben, deren noch heute einige vorzutragen — sehr viele bei dem Landesausschusse eingelangt sind, und weil es ein gefährliches Präzendens wäre, derlei einmal als Vorschuß gegebene Subventionen nachträglich zu schenken (Bravo! im Centrum), dann würde jeder um einen Vorschuß ein-reichen, und zuletzt sich ihn schenken lassen wollen.

Wir dürfen diesen Usus nicht einreißen lassen wollen, man müßte der Bevölkerung wissen lassen, daß wenn ihr ein Vorschuß aus dem Landesfonde gewährt wird, es ernstlich gemeint ist, daß man ihr nur einen Vorschuß gegeben haben will und daß man sich daher die Pflicht der Rückzahlung immer gegenwärtig halten müsse.

Was die Erleichterung betrifft, welche Se. Exc. der Herr Graf Nostic, beantragt, daß mit der Zinszahlung den Bezirken zugewartet werde, verstehe ich es so, daß die Zinszahlung geschenkt werde bis zum 1. Jänner 1870, so wäre dieß allerdings eine Erleichterung, der ich nicht gerade entgegentreten will, wenn das hohe Haus in dieser Beziehung so gene-rös sein will.

Graf Albert Nostic: Ich erlaube mir noch eine thatsächliche Bemerkung.

Ich war weit entfernt, irgend eine Anklage gegen den Landesausschuß zu erbeben. Ich sehe ein, daß der Landesausschuh keine Geschenke machen könne, deßhalb ist die Petition, an den Landtag gerichtet worden. Ich sehe vollkommen ein, daß der Landesausschuh nicht anders handeln konnte. Er war ungefähr in derselben Lage, in die die Bezirksvertretung später gekommen ist.

Ich habe nur Thatsächliches in meinem Vortrage angeführt und sollte ich ein Wort gegen meinen Willen gebraucht haben, das irgend eine Anklage gegen den Landesausschuß enthält, so nehme ich es ausdrücklich zurück, weil es durchaus nicht mein Wille war. Und noch eine thatsächliche Bemerkung: daß der Mauthfond nicht verwendet worden ist zum Baue fremder Strassen, allerdings zu Strassen, aber nur zur Rückzahlung des Vorschusses, den die Bergwerkbesitzer zu dem vor kurzer Zeit, vor etwa 10 Jahren stattgefundenen gänzlichen Umbau der Strecke geleistet haben, diese von den Bergwerkbesitzern geleisteten Vorschüsse sind aus dem Mauthfonde gezahlt worden, dadurch ist er in die Lage gekommen, in der er sich eben befindet.

Wolfrum: Ich bitte zu einer thatsächlichen Berichtigung.

Oberstlandmarschall: Zu einer thatsächlichen Berichtigung?

Wolfrum: Ich habe gesagt, daß die in Bau begriffene Meile 6—8000 fl. Erhaltungskosten verursacht, daß aber diese Strassen 3 Meilen lang sind, und der Mauthfond, wenn er noch so viel trägt, jedenfalls dazu nicht hinreichen wird.

Oberstlandmarschall: Seine Exc. Graf Albert Nostic eignet sich die Bitten der beiden Bezirksvertretungen von Karbitz und Aussig als Antrag an; sie lauten:

Berichterstatter Dr. Rieger: Die Bitte geht dahin, somit der Antrag: Daß von dem Vorschußbetrage pr. 33950 fl., welcher an die Bezirksvertretung von Aussig und Karbitz aus dem Landesfonde gegeben worden ist, zwei Dritttheile im Be-trage von 22633 st. 331/3 kr. gänzlich nachgesehen, der Ueberrest aber von 11316 fl. 662/3 kr. als unverzinslicher Vorschuß bewilligt und der Aussiger sowie der Karbitzer Bezirksvertretung zur Rückzahlung vom 1. Jänner 1870 angefangen in Jahresraten á 1000 fl. zugestanden werde.

Žádost okresů ústěckého a chabařovického jest, aby se zálohy 33950 zl. dvě třetiny sumou 22633 zl. 33 1/3 kr. zcela byly prominuty a zbývající suma 11316 zl. 662/3 kr., aby po-


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volena byla co záloha neúročná s tím ustanovením, že ji okresní zastupitelstvo ústécké a chabařovické od 1. ledna 1870 počínajíc splatiti mají v ročních lhůtách po 1000 zl.

Oberstlandmarschall: Eventuell, falls dieser Antrag fallen würde, trägt Graf Nostic an, und er vereinigt sich mit dem Antrage des Landesausschusses, jedoch mit der Modifikation, daß auch die Verpflichtung zur Interessenzahlung erst mit Termin 1. Jänner 1870 beginnt.

Ich werde daher den ersten Antrag zur Abstimmung bringen, der konform ist mit der Bitte der beiden Bezirksvertretungen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

"Der Antrag ist in Minorität.

Nun käme der eventuell gestellte Antrag, das hohe Haus wolle beschließen, die auf den aus dem Landesfonde bewilligten Vorschuß von 33950 fl. mit dem 1. Jänner 1867 fällige I. Rückzahlungsrate á 3000 fl., sowie die bedungene 5 % Verzinfung der ganzen Vorfchußsumme bis 1. Jänner 1870 auszudehnen.

Dr. Rieger: Návrh p. hr. Nostice jest: Sl. sněm račiž uzavříti, aby první lhůta ku splacení částky 3000 zl., kteraž se na zálohu 33950 zl. ze zemského fondu povolenou zapraviti měla dne 1. ledna 1867, prodloužena byla do 1. ledna 1870, a zároveň aby celá záloha se do té chvíle bez zúrokování 5% ponechala.

Daß die Verpflichtung zur ratenweisen Rückzahlung, ebenso wie zur Verzinsung erst mit 1. Jän-ner 1870 ihren Anfang nehme.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Bitte aufzustehen.

Die Majorität hat sich für den Antrag ausgesprochen.

Zpravodaj dr. Rieger (čte):

Zpráva

zemského výboru o žádosti okr. zastupitelstva Novopackého strany splácení zálohy 5000 zl. na stavbu silnice novopackolomnické.

Slavný sněme!

Prostředkem poslance Fingerhuta podalo okres, zastupitelstvo novopacké sl. sněmu žádost, aby se mu prominulo splácení zálohy 5000 zl., udělené za příčinou nouze ku stavbě silnice novopacko-lomnické.

O této sněm. předsednictvím dne 8. ledna 1866, čís. 198 zemsk. výboru k řízení a podání zprávy odevzdané žádosti usnesl se zemský výbor ve svém sezení dne 24. ledna b. r., že učiní sl. sněmu tento návrh:

Slavný sněme račiž povoliti, aby okresní konkurence novopacká zálohu 5000 zl., poskytnutou jí za příčinou nouze ku stavbě silnice novopackolomnické, místo od roku 1865, teprva od měsíce prosince 1868 počínajíc, splatiti směla v desíti stejných částkách ročních.

Bericht

des Landesausschusses, betreffend das Gesuch der Bezirksvertretung von Neupaka wegen Rückzahlung des Vorschusses pr. 5000 fl. auf den Bau der Neupaka-lonmitzer Strasse.

Hoher Landtag!

Ueber das vom Abg. Fingerhut eingebrachte, vom h. Landtagspräsidium unterm 8. Jänner l. J., Z. 198 dem Landesausschusse zur Amtshandlung u. Berichterstattung übergebene Gesuch der Neupaker Bezirksvertretung um Nachsicht des zum Neupakalomnitzer Nothstandstrassenbau erhaltenen Vorschusses von 5000 fl. hat der Landesausschuß in der Sizzung vom 24. Jänner l. I. zu beantragen beschlossen:

Der hohe Landtag wolle der Neupakaer Bezirkskonkurrenz zum Baue der Paka-Lomnitzer Noth-

standsstrasse bewilligten Vorschuß von 5000 fl. statt vom J. 1865 — erst vom Dezember 1868 angefangen in 10 gleichen Jahresraten zur Rückzahlung bewilligen.

Der Grund dieses Antrages liegt darin, daß dieser Bezirk gleichzeitig und im gegenwärtigen Augenblicke noch auf 2 andere Straffen, die in diesem Augenblicke in Bau sind, bedeutende Beiträge zu leisten hat, daß er im gegenwärtigen Augenblicke wirklich überlastet ist, während, wenn ihm nachgeartet wird mit der Rückzahlung dieses Vorschusses bis zum Jahre 1868. er dann leichter im Stande sein wird, diesen Vorschuß in 10 Jahresraten zu bezahlen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich zur Abstimmung schreiten und bitte diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Zpravodaj dr. Rieger čte):

"Zpráva zemského výboru o žádosti obce Velko-Mergentálské strany splacení sumy 3334 zl. 34 kr. co zbytku ze zálohy k dostavění silnice z Velkého-Mergenthalu do Hermsdorfu."

K usnadnění dostavení silnice z Velkého Mergenthalu do Hermsdorfu povolil slavný sněm roku 1863 obci velkomergenthalské neúročnou zálohu 4000 zl., splatnou v šesti stejných částkách koncem měsíce prosince 1864 počínajíc.

Obec velkomergenthalská splatila sice v čas první částku 666 zl. 66 kr., podala však žádostí ze dne 12. prosince 1865 prosbu, okres-


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XXX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

ním výborem cvikovským podporovanou aby se jí lhůty ku splácení zbývající ještě zálohy 3334 zl. 34 kr. prodloužily.

O této žádosti uzavřel zemský výbor v sezení dne 16. ledna b. r., učiniti slavnému sněmu návrh :

"Slavný sněm ra6iž obcí velko-mergenthalské povolit, aby sumu 3334 zl, 34 kr, zbývající ještě ze zálohy, na stavbu silnice z Velkého Mergenthalu do Hermsdorfu za příčinou nouze jí udělené splatiti směla v 10 stejných částkách ročních od posledního due měsíce prosince počínajíc.

Bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Nothstandstrassen, wurde unter diese auch eine Srasse aufgenommen, die eigentlich eine bloße Gemeindestrasse ist, nämlich die von Groß-Mergenthal nach Hermsdorf.

Der hohe Landtag hat für diese Strasse im Jahre 1863 der Gemeinde Groß-Mergenthal einen Vorschuß von 400N fl., rückzahlbar vom Ende December 1864 in 6 gleichen Raten bewilligt.

Die Gemeinde Groß Mergenthal hat zwar die erste Rate pr. 666 fl. 66 kr. rechtzeitig abgestattet, bat aber in einem, vom Zwickauer Bezirksausschusse unterstützend vorgelegten Gesuche, ddto. 12. Dezember 1865 um Verlängerung der Raten zur Rückzahlung des restlichen Vorschusses von 3334 fl. 34 kr.

Ueber dieses Gesuch hat der Landesausschuh in der Sitzung vom 16. Jänner l. I. zu beantragen beschlossen:

"Der hohe Landtag wolle der Gemeinde Groß-Mergenthal die Rückzahlung des restlichen Vorschußbetrages von 3334 fl. 34 kr. zum Baue der Groß-Mergenthal-Hermsdorfer Nothstandsstrasse vom Ende Dezember 1866 angefangen in 10 gleichen Jahresraten bewilligen."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Berichterstatter Dr. Rieger: Es war ursprünglich auf 6 Jahre bewilligt und sollte bereits ein bedeutender Theil abgezahlt werden.

Nun wird beantragt, die Rückzahlung in 10 gleichen Jahresraten zu bewilligen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so bitte ich diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Zpravodaj dr. Rieger (Čte): "Slavný sněme!

Skrze poslance Miesla z Zeileisenu podalo okresní zastupitelstvo loketské slavnému sněmu žádost, aby se mu prominulo splácení sumy 3150 zl. zbývající ještě ze zálohy na stavbu silnice neydekskochodovské jemu poskytnuté. —

O této, sněmovním předsednictvím dne 12. prosince m. r. čis. 28 zemskému výboru k řízení a podání zprávy odevzdané žádosti, usnesl se zemský výbor ve svém sezení dne 16. ledna b. r. že učiní slavnému sněmu tento návrh:

Slavný, sněme, račiž okresnímu zastupitelstvu loketskému povoliti, aby sumu 3150 zl. co zbytek ze zálohy na stavbu silnice neydekskochodovské jemu udělené splatiti smělo, od měsíce prosince 1866 počínajíc, v šesti stejných ročních, částkách po 525 zl.

Hoher Landtag!

Ueber das von dem Abgeordneten Miesl von Zeileisen an den hohen Landtag eingebrachte und vom Landtags-Präsidium unterm 12. Dezember v. I. Z. 28 dem Landesausschusse zur Amtshandlung und Berichterstattung zugestellte Gesuch der elbogner Bezirtsvertretung wegen Nachsicht des noch rückzuzahlenden Vorschußbetrages pr. 3150 fl. zur Neudekghodauer Strassenbau, hat der Landesausschuh in der Sitzung vom 16. Jänner l. I. zu beantragen beschlossen:

Der hohe Landtag wolle der elbogner Bezirks-Vertretung die Rückzahlung des noch restlichen Vorschusses v. 3150 fl. zu der Neudek-Chodauer Strasse vom Dezember 1866 angefangen in 6 gleichen Jahresraten a) 525 fl. zugestehen."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, so bitte ich abzustimmen.

Diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, bitte ich die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Zpravodaj dr. Rieger (čte:)

"Zpráva

zemského výboru o žádosti okresního zastupitelstva lomnického za prodloužení lhůt ku splácení zálohy 12500 zl. na stavbu silnice lomnicko-železnické.

Slavný sněme!

O žádosti okresního zastupitelstva lomnického za prodloužení lhůt ku splácení zálohy 12500 zl. ze zemskéko fondu na stavbu silnice lomnicko - železnické za příčinou tamní nouze povolené — kteroužto žádost; c. kr. místodržitelství podporovalo — usnesl se výbor zemský ve svém sezení dne 24 ledna b. r., učiniti slavnému sněmu tento návrh:

Slavný sněme račiž k tomu svoliti, aby okresní zastupitelstvo lomnické zálohu 12500 zl. na stavbu silnice lomnicko-železnické za příčinou nouze z fondu zemského jemu povolenou,


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XXX. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XXX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

místo od roku 1866 spláceti smělo teprva od prosince 1870 počínajíc v desíti stejných částkách ročních.

Bericht

des Landesausschusses, betreffend das Gesuch der Lomnitzer Bezirksvertretung um Verlängerung der Rückzahlungstermine des Vorschusses pr. 12500 fl. auf den Bau der Lomnitz-Eisenstadtler Strasse.

Hoher Landtag!

Auf das von der hohen k. k. Statthaltern unterstützte Einschreiten der Lomnitzer Bezirksvertre-tung, wegen Verlängerung der Rückzahlungstermine bezüglich des aus dem Landesfonde zu dem Lomnitz-Eisenstadtler Nothstandsstrassenbaue bewilligten Vorschußes von 12500. fl. hat der Landesausschuß in der Sitzung vom 24. Jänner l. I. zu beantragen beschlossen:

Der hohe Landtag wolle der Lomnitzer Bezirksvertretung der zur Lomnitz-Eisenstadtler Nothstandsstraffe aus dem Landesfonde bewilligten Vorschuß von 12500 fl. statt vom Jahre 1866 erst vom Dezember 1870 angefangen in 10 gleichen Jahresraten zur Rückzahlung genehmigen.

Der Grund ist der, weil der betreffende Bezirk zugleich zu derselben Zeit zwei andere Strassen baut.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Ich schreite zur Abstimmung und bitte diejeni-gen Herren, welche zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand würde sein, der Bericht des Landesausschusses bezüglich einer gleichen Vorschußfristerstreckung für die Eisenbrod-Gablonzer- und Eisenbrod-Tannwalder-Strasse. Nun ist noch ein zweiter Bericht über die Konkurrenzleistungs-Verpflichtung der Bezirke Eisenbrod, Gablonz und Tannwald zum Eisenbrod-Bratřikow-Tannwalder- und Eisenbrod-Gablonzer-Strassenzug, welcher eine umständliche und eindringliche Berathung erheischt. Ich be-halte mir deßhalb vor, diesen Bericht im Zusammenhange mit jenem der Strassenkommission zur unumgänglich nöthigen näheren Berathung zuzuweisen. Die Zeit ist schon jo weit vorgerückt, daß ich glaube, es wäre nicht angezeigt, in die Berathung eines neuen und umfangreichen Gegenstandes einzugehen.

Dr. Rieger: Ich bitte — für die Strassenkommission weiden die Mitglieder ersucht, morgen um 9 Uhr im Sitzungssaale des Landesausschusses zu erscheinen.

Oberstlanomarschall: Die Mitglieder der Kommission zur Durchführung der Gleichberechtigung der Sprachen in den Aemtern werden zu einer Sitzung Samstag 6 Uhr Abends im Bureau des Herrn Landesausschußbeisitzers Ritter von Bohusch eingeladen. Ich ersuche nun die Kurien, die Wahlen vorzunehmen und zwar die Wahl je zweier Verifikatoren und von je 5 Mitgliedern, letztere in die beschlossene Kommission von 15 Mitgliedern bezüglich der Vorberathung des Wasserrechtsgesetzes. Die gewählten Herren Verifikatoren werde ich ersuchen, nach der Wahl sich in meinem Bureau oder Morgen vor der Sitzung in meinem Bureau zu versammeln um mit ihnen die Gintheilung und Reihenfolge der dienstlichen Leistungen zu besprechen.

Nächste Sitzung ist Morgen 10 Uhr.

Die Kommission für die Reorganisirung der Irrenanstalt wird eingeladen für Morgen Nachmittag 5 Uhr.

Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission über Feststellung des Beamtenstatus des Landesausschusses und eventuell der Bericht der Budgetkommission über den Landesvoranschlag.

Ich erkläre die Sitzung für geschloffen.

Schluß um 2 Uhr Nachmittags.

Berichtigung.

Im stenographischen Berichte der XXVII. Sitzung vom 9. Feber Seite 32 Zeile 53, soll statt "Hoho" Hohn lauten.

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XXX. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XXX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

Spisy došlé

dne 14. února 1866

Čís. 313. Zemský výbor podává odvolání hospodářů pňovských z usnešení okr. zastupitelstva poděbradského v příčině odprodání obecních pozemků.

Petice.

760) Posl. p. dr. Podlipský: žádosti 14. obcí, totiž: Bobovice, Hlubin, Leletice, Mejto, Nouzov, Planin, Pročevily, Roželov, Slavětín, Strejčkov, Vacíkov, Volenice, Vševily a Záhrobí, aby město Březnice zůstalo sídlem nového pol. okresu.

761) Posl. p. dr. Podlipský podává 26 žádostí těchto obcí: Bezděkov, Draheničky, Hosúšovice, Hučice, Hutě přední a zadní, Hodomyšl, Koupí, Kozlí, Nesvačily, Nepomuk, Pňovice, Plíškovice, Podruhlí, Sedlíce, Skuhrov, Sochovice, Svobodka, Svučice, Rastely, Věšín, Voltuše, Vranovice, Uzeničky, Xaverov, Zalany, aby byly přivtěleny k okresu příbramskému v tom. případu, kdyby se město Březnice nemělo státi sídlem okresním.

762) Posl. p. dr. Brauner: žádost zastupitelstva města Poděbrad, aby Poděbrady zůstaly sídlem nového politického okresu.

764) Posl. p. dr. Stamm: žádost zastupitelstva městské obce chabařovické, za ponechání tam uřadního sídla nového pol. okresu.

768 Posl. p. dr. Brauner: žádost okres, výboru poděbradského za ponechání sídla pol. úřadu v městě Poděbradech.

769 Posl. p. hrabě Waldstein: žádost obcí Dolní Krupné, Dolní a horní Rokyty v okr. bělském za přivtélení k okresu mnichovo-hra: dišťskému.

770) Týž p. posl.: žádost okresního výboru mnichovohradišťského, aby zůstal pol. okres mnichovohradišťský dle předlohy vládní.

771) Posl. p. hrabě Waldstein: žádost obce libičské, radvančické a bohumilické za přidělení k okresu mnichovo-hradišťskému, kdyby neměl zůstati pol. okres v Českém Dubu.

Einlauf

vom 14. Feber 1866.

Nr. 313. Landesausschuß überreicht die Berufung der Grundwirthe in Pniow gegen den Beschluß der Poděbrader Bez.-Vertretung wegen Abverkauf von Gemeinde-Grundstücken.

Petitionen.

760) Abg. Herr Dr. Podlipský: Gesuch folgender 14 Gemeinden: Bubowic Hlubin, Leletic, Mejta, Nauzow. Planin, Procewill, Roželau, Slawětin, Strejčkow, Wacikow, Wolenic, Wschewill und Zahroby um Belassung der Stadt Březnic als Amtssitz des neuen pol. Bezirkes.

761) Abg. Herr Dr. Podlipský überreicht 26 Gesuche folgender Gemeinden: Bezděkau, Drabeniček, Hossowic, Hučic, Vorder- und Hinter- Glashütten, Hodomischel, Koupi, Kozli, Neswačil. Nepomuk, Pniowic, Plischkowic, Podruhli, Sedlic, Skuhrow, Sochowic, Swobodka, Swudschic, Rastel, Wěschin, Woltulch, Wranovic, Uzeniček, Xawerow, Zalan um Zutheilung zum Bez. Přibram für den Fall, daß die Stadt Březnic nicht der Amtssitz eines neuen pol. Bezirkes werden sollte.

762) Abg. Herr Dr. Brauner: Gesuch der Vertretung der Stadt Poděbrad um Belassung daselbst des Amtssitzes des neuen pol. Bezirkes.

764) Abg. Herr Dr. Stamm: Gesuch der Vertretung der Stadtgemeinde Karbitz um Belassung daselbst des Amtssitzes des neuen pol. Bezirkes.

768) Abg, Dr. Brauner: Gesuch des Poděbrader Bez-.Ausschusses um Belassung des Amtssitzes des neuen pol. Bezirkes in Poděbrad.

769) Abg. Herr Graf Waldstein: Gesuch der Gemeinden Nieder- Grupai, Unter- und Ober- Rokitai, Bez. Weisswasser, um Zutheilung zum Bezirke Münchengrätz.

770) Derselbe: Gesuch des Münchengrätzer Bez.-Ausschusses um Belassung des Münchengrätzer pol. Bezirkes.

771) Derselbe: Gesuch der Gemeinden Libič, Radwanic und Bohumilic um Zutheilung zum Bezirke Münchengrätz für den Fall, wenn der pol. Bezirk Böhm.-Aicha nicht bleiben sollte.

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XXX. sezení 4. ročního zasedání 1866.

XXX. Sitzung der 4. Jahres-Session 1866.

772) Posl. p. hrabě Waldstein: žádost městské rady v Mnichovu Hradišti, aby zůstalo při návrhu vládní předlohy strany rozdělení království Českého ohledně města Mnichova-Hradiště.

773) Posl. p. hr. Waldstein: žádost obcí Hlavic, Vápna, Cetnova, Dechtar, Hrubého Lesnova, Všelibic, Budichova, Rovného, Malého Lesnova, Nantiškova, Vrtky a Přibyslavic v okresu českodubském za přivtělení k okresu mnichovo-hradišťskému.

774) Posl. dr. Kralert: žádost obcí okresu počáteckého, aby obce, dříve k panství horno-cerekvickému patřivší přivtěleny byly k okresu pelhřimovskému.

775) Posl. p, Leeder: žádost představených obcí Foršt a Lauterwasser, za přivtělení ne-li k okr. vrchlabskému, tedy k okresu hostinskému.

772) Derselbe: Gesuch des Stadtrathes von Münchengrätz, damit es bei der neuen pol. Bezirkseintheilung Böhmens bezüglich der Stadt Münchengrätz bei dem Antrage der Regierungsvorlage verbleibe.

773) Derselbe: Gesuch der Gem. Hlawic, Wápno, Zelten. Děchtar, Groß- Lesnow, Schelwic, Buditow, Rowney. Klein- Lesnow, Nautischkow, Wrtka und Přibislawic im Bez. Böhm.-Aicha um Zutheilung zum Bezirke Münchengrätz.

774) Äbg. Herr Dr. Kralert: Gesuch der Gemeinden des Bez. Počátek, damit die früher zum Ober-Cerekwer Dominium gehörigen Gemeinden zum pilgramer Bezirke zugetheilt werden.

775) Abg. Herr Leeder: Gesuch der Vorsteher der Gemeinden Forst und Lauterwasser um Zutheilung, wenn nicht zum Bez. Hohenelbe, zum Bezirke Arnau.

Franz Wokoun.

Verifikator.

Dr. Obst.

Verifikator.

Jak. Jindra.

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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