Středa 20. prosince 1865

Stenografická zpráva

XIII. sezení čtvrtého ročního zasedání sněmu

českého od roku 1861, dne

20. prosince 1865.

Předseda: .Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dastatečném.

Od vlády: C. kr. rada místodržitelství Vilém rytíř Bach.

Počátek sezení o 10 hod. 45 min.

Stenografischer Gericht

über die

XII. Sitzung der vierten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

20. Dezember 1865.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthaltereirath Wilhelm Ritter von Bach.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Das Geschäftsprotokoll der 10. Sitzung von 16. dieses Monates ist durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.

Wird irgend eine Bemerkung hiezu gemacht? Da es nicht der Fall ist, so erkläre ich das Protokoll für agnoscirt.

In die Kommission für die Regierungsvorlage, das Kirchenkonkurrenzgesetz betreffend, wurden gewählt:

Von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Ab-gabe von 33 Stimmzetteln, Hr. Bischof Jirsik mit 33 Stimmen, Kallina Ritter v. Jäthenstein mit 33, Georg Fürst von Lobkowitz mit 31 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 41 Stimm-zetteln der Herr Abgeordnete Hille mit 24, H. Dr. Ha-nisch mit 24, Hr. Laufbeiger mit 29 Stimmen; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 47Stimmen, der Herr Abgeord. Dr. Grünwald mit 44 Stimmen, Herr Pater Matoušowský mit 43 und Herr Slad-kowský mit 43 Stimmen.

Ich ersuche die gewählten Herren, sich nach der heutigen Sitzung zu versammeln und zu konftitui-ren und zwar in dem Vorzimmer zum Lesezimmer. Die Herren Abgeordneten Ritter von Schmerling und Herr Hartmuth haben ihre Mandate niedergelegt.

Ich ersuche um die Mittheilung und Vorlesung der betreffenden Zuschriften. —

Herr Landtagssekretär Schmidt (liest): Hoch-geborener Graf!

Die Aeußerungen, welche bei der Adreßdebatte in dem böhmischen Landtage von dem Regierungs-vertreter über den Reichsrath gemacht wurden, gestatten mir als Mitgliede des Abgeordneten Hauses des Reichsrathes nicht, ferner meinen Sitz in dem böh-mischen Landtage einzunehmen.

Ich lege daher mein Mandat als Abgeordnet ter des böhmischen Landtages hiemit zurück und ersuche Euere Excellenz von dieser meiner Erklärung den geeigneten Gebrauch zu machen.

Anton Ritter v. Schmerling.

(Bravo! links).

Euer Excellenz!

Aus Gesundheitsrücksichten und durch Familien-und Geschäftsverhältnisse sehe ich mich gezwungen, mein Mandat als Abgeordneter im böhmischen Land-tage zurückzulegen, in dem ich Euer Excellenz bitte, hievon den hohen Landtag in Kenntniß zu sehen, verharre

Karl Hardtmuth.

Oberstlandmarschall: Ich werde von der Mandatsniederlegung behufs Ausschreibung neuer Wahlen das Statthaltereipräsidium in Kenntniß sehen.

Von Seile des hohen Statthaltereipräsidiums ist mir soeben eine Zuschrift zugekommen, mittelst welcher die Exkamerirung eines Theiles der bisher bestehenden Aerarialstrassen dem hohen Landtage als Vorlage für den hohen Landtag in Anregung gebracht wird. Die Eingabe wird erst in Druck gelegt und seiner Zeit vertheilt.

Ich ersuche die eingelaufenen Petitionen vorzulesen :

Snem. sekr. Schmidt čte:

Poslanec pan Dr. Ant. Majer: žádost zastupitelstva města Vodňan spolu s jinými obcemi, aby město to zůstalo sídlem nového polit, okresu.

Abgeordneter Hr. Dr. Herbst: Gesuch der Landgemeinden des Bezirkes Ludic um Beantragung der Stadt Ludic zum Amtsorte der politischen Behörde anstatt Buchau.

Abg. Hr. Dr. Herbst: Gesuch der Gemein.

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XIII. sezení 4. ročního zasedání 1865. !

XIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

devertreturg von Lubenz, Bez. Ludic, um Beantra-gung der Stadt Ludic zum Amtsorte der politischen Behörde arstatt Buchau.

Posl. pan Dr. Zak: žádost zastupitelstva města, Chlumce, aby toto město při novém pol. zřfžení zůstalo sídlem okr. úřadu,

Posl. pan Karel kníže Schwarzenberg: žádost obce Skrejcbevské -okresu Bechyňského, za přidělení k okr. Milevskému.

Posl. p. Krouský : žádost obce Březovi-cké za přivtělerií k budoucímu okresu mladoboleslavskému.

Poslanec p. Krouský: žádost obcí Skal-ska, Kovance, Borce, Kluk, Trnové a- Sudomíře za připojení k okr. mladoboleslavskému.

Posl. p.' Dr. Kordina: žádost městské rady Nového Města nad Metují, aby město toto zůstalo sídlem nového polit, okresu.

Oberstlandmarschall: Diese sämmtlichen Petitionen werden der betreffenden Kommission zugestellt.

Sněm. sekr. Schmidt čte:

Posl. pan Dr. Kordinat žádost učitelstva vikariátu náchodského za zrušení sobotalesu a ustanovení určitého platu učitelům vzhledem na nynější poměry.

Oberstlandmarschall: Wird reservirt bis zur Vorlage des dießfälligen Landes - Ausschußberichtes.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Abg. Hr. Waidele: Gesuch der Gemeinden des westlichen Theiles des pfraumberger Bezirkes um Errichtung einer Bezirks - Hauptmannschaft in der Stadt Pfraumberg.

Poslanec pan Urbánek: žádost obce Lejšov-ky za ponechání jí v okresu Jaroměřském.

Abg. Hr. Dr. Enst Mayer: Gesuch der Stadt-gemeinde Winterberg um Beantragung dieser Stadt zum Amtssitze des neuen Bezirkes Winterberg-Wolin.

Poslanec p. Šembera: žádost obecn. zastu-pitelstva města Skutče, aby se toto město stalo sídlem polit. úřadu a nebylo přivtěleno k okresu Chotěbořskému.

Abg. Hr. Leeder: Gesuch der Gemeindever-tretung Großborowic um Zutheilung zum Bezirke Arnau bei der neuen Bezirks-Organisation.

Abgd. Hr. Dr. Hanifch: Eingabe des Bezirks-Ausschusses Lobositz mit dem Protest der Gemeinde Schima gegen die Ausscheidung aus dem künftigen Bezirke Leitmeritz.

Abgd. Hr. Dr. Stamm: Gesuch mehrerer Ge-meinden des Jechnitzer Bezirkes wegen deren Nicht-zutheilung zum Bezirke Kralowic.

Oberstlandmarschall: Diese Petitionen werden gleichfalls der betreffenden Kommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Abgd. Herr Dr. Brauner: Eingabe der Volksschullehrer in der Budweiser Diöcese, betreffend einige der Volksschule auf dem Lande noch anhaftende Gebrechen und die dießfalls hervorgehenden Wünsche der Schullehrer.

Oberstlandmarschall: An die Petitions, kommission.

Landtagsekretär Schmidt (liest): Poslanec p. baron Voith: žádost obce Sedletinské v okr. Chotěbořském, aby při novém rozdělení ponechána byla v okr. Ghotěbořském.

Oberstlandmarschall: Komisi, které se to týče.

Landtagssekretär Schmidt (čte): Poslanec p. Dr. Esop: žádost učitelův národních škol v obvodu novobydžovském za upravení nového zákona strany obsazování uprázněných škol a potvrzení fasí i dle peněžitých dávek i dle vyměřeného v nich topiva.

Oberstlandmarschall: Dotyčné komisi.

Landtagsekretär Schmidt (čte); Poslanec pan Jan Kratochvíle: žádost zastupitelstva obce Mlýnské za opatření zákona o vyvážení zbytků nevykoupených naturálních dávek ke škole a k faře.

Oberstlandmarschall: Wird in der dritten Lesung des Jahres-Berichtes für den Gesetzentwurf bezüglich der Grundentlastung in Erwägung kommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Abgd. Herr Dr. Stöhr: Gesuch der Stadtgemeinde Theusing und der eingepfarrten Ortschaften um Einreihung in den neuen polit. Bezirk Buchau.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Abgd. Herr Dr. Theumer: Gesuch der Direction des Leitmeritzer Taubstummeninstituts um Bewilligung eines jährl. Beitrages für unbemittelte taubstumme Kinder.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtagsekretär Schmidt (čte): Poslanec pan rytíř z Mayersbachu: žádost městské obce řičanské spolu s 25 obcemi okresu řičanského a 2 obcema okresu jílovského za zřízení zvláštního pol. okresu řičanského.

Oberstlandmarschall: Komisi, které se to tyče.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Abgd. Herr Schulrath Maresch: Gesuch der Lehrer des Hohen-elber Schulbezirkes um Beschränkung der Gemeinden als Patron bei Besetzung von Lehrerstellen und um Besoldung der Lehrer aus dem Landesfonde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Vor Beginn der Sitzung wurde mir eine an den Regierungsvertreter gerichtete Interpellation von Dr. Rieger und Genossen überreicht. Bitte sie vorzulesen.

Schmidt: Interpellace posl. Zeithammra strany návrhů zákona o provedení rovnoprávnosti na středních školách- Návrh zákona o provedení rovnoprávnosti jazykové ve školách středních z posledního zasedání sněmu českého vyřízen dosud:


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XIII. Sitzung der 4. Jahres.Session 1865.

není. Nový rok školní dlouho již započal a však do této chvíle trvají neshody a nesrovnalosti, které zavdaly příčinu, by návrh zákona sněmu vůbec předložil se.

Vzhledem k živému účastenství, jež obyvatelstvo království tohoto v záležitosti té jeví, vzhledem povšechné důležitosti otázky této, vzhledem konečně k tomu, že po vyřízení návrhu delších příprav zapotřebí bude, obrací se podepsaní k slav. zastupitelstvu vysoké vlády s dotazem, jaké jsou překážky, že zmíněná záležitost dosud k vyřízení nedošla a nejvyššímu stvrzení předložena nebyla.

Der Gesetzentwurf über die Durchführung der sprachlichen Gleichberechtigung an den Mittelschulen hat seit der letzten Session des böhmischen Landtages keine endgiltige Erledigung erhalten. Das neue Schuljähr wurde eröffnet und bis zur Stunde bestehen noch alle Uebelstände und Ungleichheiten fort, welche Anlaß geben zur Angriffnahme des Gesetzentwurfes überhaupt.

Mit Hinblick auf das hohe Interesse, welches die Bevölkerung diesem Gegenständezuwendet, in Hinblick auf die allgemeine Bedeutung der Frage und in Hinblick darauf, daß jedenfalls nach der Erledigung länger währende Vorbereitungen nothwendig sein werden, richten die Gefertigten an den h. Regierungs-vertreter die Anfrage, worin die Hindemisse liegen, daß die erwähnte Angelegenheit der allerhöchsten Be-schlußfassung vorgelegt werde.

Oberstlandmarschall: Ich werde diese Interpellation dem h. Regierungsvertreter zustellen. Ich muß nun meine Ankündigung dieser Interpellation berichtigen, weil ich gesagt habe Dr. Rieger und Genossen; es steht hier Zeithammer und Genossen.

Vlád. zástupce hr. Lažnanský: Budu mit čest na tuto interpellaci co nejdříve odpovědít.

Oberstlandmarschall: Vertheilt wurde der Bericht der Budgetkommission über Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfonds und Stiftungsfonds für das I. 1864, ferner dťS Geschäftsprotokoll der 7. Sitzung.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die Beschlußfassung über die Einsetzung einer Kommission zur Vorberathung in Rekursangelegenheiten. Ich habe in der letzten Sitzung den Antrag in An-regung gebracht, daß diese Rekursangelegenheit der Petitionskommission zugewiesen werden könnte, bisher ist die Zahl dieser Rekurse noch keine sehr große, sie dürfte sich auf 7 oder 8 belaufen.

Se. Exc. Graf Clam-Martinitz.

Se.Exc.Graf Clam-Martinitz: Ich möchte mir erlauben, die Aufmerksamkeit des hohen Hauses darauf zu lenken, daß wir hier zwar vor einer for-mellen, jedoch sehr bedeutsamen Frage stehen. Das Gesetz über die Bezirksvertretungen reißt in gewis-sen Fällen, und zwar in den meisten Fällen, wo es sich um Rekurse gegen die Bezirksvertretungsentschei-dungen handelt, die Judikatur in 2ter Instanz dem Landtage zu.

Es handelt sich hier also darum,daß gewisser-maßen der hohe Landtag berufen ist, Recht zu spre-chen, Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, daß diese einzige Rücksicht genügt, um darzuthun, wie wichtig es ist, daß diese Gerichtsbarkeit des Landtages in bestimmten Formen ausgeübt werde.

Ich glaube wir brauchen so zu sagen eine Pro-ceßardnung für diese Entscheidungen. Wenn diese Angelegenheit einer Kommission einfach zugewiesen würde, so könnte es nur zu leicht geschehen, daß, falls von der Rücklegung des Berichtes Umgang genommen würde, eine solche Erledigungsart bei diesen Rekursen einträte, wie leider die Petitionserledigungen uns oft dargewiesen haben.

Es dürfte schwer sein, bei einem Richterkolle-gium von mehr als 200 Richtern bei einem mündlichen Vortrag eines Berichterstatters eine Sicherheit zu gewinnen für die Konstanz in den Entscheidun-gen des hohen Landtages. Und doch sind diese Entscheidungen von hoher Bedeutung; sie können in Eigenthumsfragen und jedenfalls in Privatinteressen tief eingreifen; wenn ich nur zum Beispiel hinweise auf die Frage von etwaigen Prägravationen in den Steuerzuschlägen,, so glaube ich genügend angedeutet zu haben, daß es allerdings sehr wichtige Fragen sind. Ich glaube daher, daß es absolut nothwendig ist, daß wir, ehe wir an die Entscheidung des einen oder anderen Falles gehen, uns über die Modalitäten, wie diese Judikatur ausgeübt werden soll, voll-kommen klar sind. Ich würde daher zunächst bean-tragen, das hohe Haus wolle beschließen, eine Kommission in gewöhnlicher Weise aus 9 Mitgliedern, je drei durch jede Kurie zu bestellen, welche in mög-lichst kurzer Frist, dem hohen Landtag einen formu-lirten Antrag in dieser Richtung vorzulegen hat, in welcher Weise diese Entscheidungen zweiter Instanz vom Landtage zu treffen wären.

Es gibt verschiedene Wege hiezu; darüber will ich mich heute noch nicht aussprechen: aber es scheint mir dringend nothwendig, Ihnen ans Herz zu legen, meine Herren, daß diese Frage erst nach reiflicher Erwägung gelöst werden könne. Ich glaube auch, daß es umsomehr angezeigt ist, diese Frage vorher im Allgemeinen zu erörtern und zu erledigen, als, wie eben Seine Excellenz uns mitgetheilt hat, bisher noch wenige Rekurse vorliegen, und daher die Frage nicht von dringender Eile ist.

Ich daher empfehle dem hohen Hause die An-nahme des Antrages, es möge eine Kommission zur Vorberathung, wie diese Angelegenheit einzuleiten sei, niedergesetzt weiden, und diese möge darüber in kurzer Zeit dem hohen Hause Bericht erstatten.

Dr. Görner: Ich bitte um3 Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Görner verlangt zu sprechen.

Dr. Görner: Ich möchte mich diesem An-trage anschließen, um so mehr, da eben die Rekurserledigungen des hohen Landtages, ich möchte sagen, Auslegungen des Gesetzes sein weiden, denn, wenn der hohe Landtag als letzte Instanz entscheidet, wird

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XIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

er gewiß durch seine Entscheidung gewisse Normen feststellen, welche Normen dann durch die Bezirks-und Gemeindevertretungen eingehalten werden. Es ist ihnen daher schon dadurch eine Wichtigkeit ver-I,ehen, daß diese Gesetzauslegungen Normen für die Entscheidung der unteren Behörden abgeben werden.

Wenn diese Wichtigkeit einmal anerkannt ist, ist es um so nothwendiger, daß man in dieser Rich-tung ganz korrekt und ganz so vorgeht, daß kein Zweifel an der Richtigkeit einer solchen Entscheidung Platz greifen kann. Ich unterstütze daher den Antrag Sr. Exc. des Grafen Clam Martinitz.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, so werde ich die Frage stellen, ob der Antrag Sr. Gxc. des Grafen Clam Martinitz unterstützt wird.

Ich bitte diejenigen Herren, die für die Unter-stützung dieses Antrages sind, die Hand aufzuheben.

(Vr ist unterstützt).

Excellenz stellt also den Antrag auf die Wahl einer Kommission von 9 Mitgliedern?

Clam-Martinitz: Ja, es möge eine Kommission von 9 Mitgliedern auf die gewöhnliche Weise, 3 aus jeder Kurie gewählt werden.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem formellen Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht).

Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Kommissions-bericht über die Organisirung des Beamtenstatus beim Landesausschusse. An denselben reihen sich noch mehrere in neuester Zeit vom Landesausschusse erstatteten Berichte, und zwar der Antrag auf Systemisirung der Zahl und Gehalte des Dienerperfo-nals, ferner der Landesausschußbericht betreffend die Regulirung des technischadministrativen Landesdien-stes und der Landesausschußbericht bezüglich der Be-setzung zweier Konzipistenstellen.

Es dürfte vielleicht zur Kürzung der Debatte hierüber das h. Haus einverstanden sein, wenn ich den Antrag stelle, daß noch einmal eine Kommission von 9 Mitgliedern bestellt würde, welche den bereits erstatteten Kommifsionsbericht, so wie die vom Landesausschusse erstatteten Berichte zur Vorberathung und Berichterstattung Übername.

Falls dagegen Niemand etwas zu erinnern hat, würde ich diesen formellen Antrag zur Abstimmung bringen.

Ich bitte also diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, daß diese Vorlage an eine Kommission von 9 Mitgliedern, in welche jede Kurie 3 Mitglieder zu wählen hätte, aby tato předloha, dodaná byla komisi 9 členů do které káždá Kurie má volit 3 členy, zustimmen, die Hand auf-zuheben. (Geschieht).

Angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausfchußbericht mit den Gesetzentwürfen über die Administration öffentlicher nicht ärarischer Strassen und über die Bemauthung derselben. Ich bitte den Herrn Berichterstatter sich herauf zu bemühen.

Dr. Rieger Čte:

Návrh

zemského výboru království Českého, týkající se dvou od něho předložených návrhů zákona, totiž:

a) o správě veřejných silnic v království českém, kteréž nejsou erární a

b) o ukládání mýta na veřejné silnice, kteréž nejsou erární.

Slavný sněme!

V §. 23. zemského zákona, daného dne 12. srpna 1864, o nějž se snesl slavný sněm v minulém zasedání a jenž se týče toho, kdo jest povinen přispívati na veřejné silnice a cesty, které nejsou erární, a komu přísluší o nich rozhodovati, jest vyřčeno, že se zvláštními zákony zemskými ustanoví, jakým spůsobem se mají silnice a cesty toho neb onoho spůsobu stavěti, jak se má k nim dohlížeti, jak se mají v dobrém spůsobu udržovati, a kdo má správu v příčině jich vésti, též jak se mají stromy při nich sázeti a co se má vůbec v příčině policie silniční ustanoviti.

Toto výslovné ustanovení zákona jakož i mnohokrát nabyté přesvědčení, že jest toho již nutná potřeba, aby se věc tak důležitá, jako jest zákonní upravení správy a policie silniční, přimělo zemský výbor k tomu, aby předmětu tomu svou pozornost věnoval a onomu oddělení svému, jemuž jsou svěřeny záležitosti zemských silnic, uložil vypracovati návrh zemského zákona o technicko-hospodářské správě silnic veřejných, kteréž nejsou erární, jakož i návrh zemského zákona o ukládání mýta na takovéto silnice.

Řečené oddělení úloze této dostalo a předložilo gremiu zemského výboru návrhy obou dotčených zákonů. Na zemský výbor byloby tudíž sice náleželo, vzíti oba návrhy těchto zákonů ve vlastní poradu dříve, než je slavnému sněmu předloží. Ale. poněvadž tyto návrhy vypracovány jsou na větším díle na základě snesení enquetní komise, sestavené z četných znalců, a zemský výbor také mimo to bez toho velice stížen byl jinými neodkladnými povinnými pracemi a mnohým řízením úředním: vidělo se mu, že může upustiti od přípravní porady v těchto obsáhlých zákonních předlohách ve vlastním kruhu svém jednak proto, že ví ze skušenosti, že bývají předlohy zemského výboru i když se o nich tento dříve důkladně radil, přece zase slavnou sněmovnou komisím překazovány, jednak také poněvadž byl zemský výbor toho náhledu, že v komisi celého sněmu zvolené může se ovšem více speciálních znalců toho oboru nacházeti, než jich má výbor zemský ve svém středu, a že se tudíž může takováto komise. .0.


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návrzích dotčených zákonů s větším úspěchem raditi a je opravovati.

Co se zvláště týče návrhu zákona o ukládání mýta na veřejné silnice, které nejsou erární, jsou v něm na větším díle obsažena a toliko v přehledný pořádek uvedena ta ustanovení, kterým se v dřívějších příslušných nařízeních jakož i v zákoně, o nějž se o téže věci usnesl sněm dolnorakouský, dostalo již patřičného výrazu.

Předpokládaje, že budou návrhy obou těchto zákonů přikázány dříve komisi a ta že v nich učiní asi mnohé opravy,načežteprvatoto opravené znění sloužiti bude za předmět porad pánů sněmovníků, vidělo se to výboru zemskému býti zbytečno, návrhy obou těchto obsáhlých zákonů již teď, nežli ještě přiloží k nim komise opravující ruku svou, dáti do tisku u velkém počtu exemplářů a tisknouti takto značným nákladem takřka makulaturu. E ušetření zemského fondu dal tedy zemský výbor oba tyto návrhy, totiž návrh zákona o správě silnic a návrh zákona o ukládání mýta na silnice pouze ve 40 výtiscích litografovati, což asi úplně dostačí členům komise, jež bude k tomu konci zřizena.

Za příčinou příbuznosti obou návrhů těchto zákonů vidí se výboru zemskému býti záhodno, aby se přikázaly oba jenom jedné komisi, jež by z příčiny rozsáhlých a mnohostranných zájmů, ku kterým třeba přitom bráti zřetel, měla se skládati z dostatečně velkého počtu členů.

Zemský výbor činí tedy návrh:

Slavný sněme račiž uzavříti:

1. Ku předběžné poradě o dvou, zemským výborem předložených návrzích zákonů, týkajících se správy veřejných silnic, které nejsou erární, a ukládání na ně mýta, zvolena budiž komise.

2. Komise tato skládati se má z 15 členů, tak sice, že každá kurie zvolí 5 členů z celého sněmu.

V Praze dne 4. prosince 1865.

Nejvyšší maršálek: Rothkirch.

Dr. Rieger.

Der Landesausschuß hat die Ehre dem hohen Hause zwei Gesetzvorlagen zu unterbreiten, wovon die eine sich auf den Beschluß basirt. welcher von dem hohen Hause in der vorigen Session gefaßt wurde, aus Anlaß des Gesetzes über die Konkurrenz bei öffentl. nicht ärarischen Strassen.

Damals wurde beschloßen, es sei ein besonderes Gesetz zu erlassen über die Beaufsichtigung. Erhaltung und Verwaltung solcher öffentlicher nicht ärarischer Strassen, über die Art und Weise ihrer Con-struction, über ihre Beflanzung- und die sonstigen strassenpolizeilichen Bestimmungen. Der Landesausschuß die Entwerfung eines solchen Gesez-zes für seine Pflicht gehalten, hat sie dem betreffenden Departement zur Ausarbeitung überwiesen, das betreffende Departement hat diese Vorlage verfasst, und der Landesausschuß bei dem Drange anderer wichtiger ämtlicher Geschäfte und bei der Voraus, sehung, daß das h. Haus diese Vorlage an eine Kommission weisen würde, hat den Beschluß gefasst, sie vor der Hand nicht in großer Zahl in Druck zu legen, weil er dadurch nur Makulatur drucken lassen würde. Da der Gegenstand der schlüßlichen Berathung ohnehin erst jene Vorlage sein wird, welche von dem hohen Landtage nach vorausgegange-nen Amendements ausgehen wird. Es wurden also diese beiden Vorlagen, wovon die eine die Admini-stration der Strassen betrifft, die andere die Be-mauthung der Strassen in einer Anzahl von 40 Exemplaren gedruckt, welche den Herren werden zu Gebote gestellt werden, wesche in diese Kommission vom hohen Hause berufen werden.

Bei Verfassung des Mauthgesetzes ist zum grossen Theil jenes Gesetz benützt worden, welches be-reits vom niederösterreichischen Landtage in dieser Angelegenheit berathen und zum Beschlusse erhoben wurde. Es ist also den Antrag des h. Landesausschusses dahin gestellt:

Das ho he Haus wolle beschließen:

1. Es ist eine Kommission zur Vorberathung der zwei vom Landesausschuß vorgelegten Gesetzentwürfe über die Administration und die Bemauthung der öffentl. nicht ärarischen Strassen zu wählen. —

2. Diese Kommission hat aus 15 Mitgliedern pr. 5 durch die einzelnen Kurien aus dem ganzen Hause gewählt, zu bestehen.

Der Grund, warum der Landesausschuß 15 Mitglieder beantragt hat, ist der. weil er der Ansicht ist, daß diese Kommission überhaupt gewißermaaßen eine stabile Kommission sein sollte für alle Strassenangelegenheiten, welche dem hohen Hause in dieser Session vorgelegt werden dürften, und werden in dieser Richtung 4 umfassenderen Gesetzvorlagen dem hohen Hause unterbreitet werden. Die ersten 2 sind die eben von mir bereits genannten, das Strassen-Adminstrationsgesetz und das Mauthgesetz.

Es ist dem hohen Haufe so eben heute die Mittheilung der hohen Regierung zugekommen, daß dieselbe einen Gesetzvorschlag über die Erkamerirung von 112 Meilen bisher ärarischer Straßen vorlegen wolle, und zugleich den Antrag, daß diese 112 Meilen in Landesadministration übernommen werden.

In Folge dessen dürfte vom Landesausschusse selbst noch ein Antrag dem hohen Hause vorgelegt werden, betreffend diejenigen Strassen, welche sich vorzugsweise zur Uebernahme in Landesobsorge oder zur Landeserhaltung eignen werden. Es werden das also 4 und zwar 4 umfangreiche Vorlagen sein, welche zum großen Theile eben sowohl technische und prak-tische Kennwisse als eine besondere Kenntniß der geographischen Verhältnisse des Landes voraussehen. Es dürfte bei dieser Kommission auch allenfalls eine Eintheilung in Sektionen stattfinden, und das ist der Grund warum der Landesausschuh in diese Kom-


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Mission 15 Mitglieder in der gewöhnlichen Weise zu berufen Vorschlägt.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist. so bitte ich über den eben gehörten Antrag abzustimmen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem An-trage zustimmen, wollen die Hände aufheben.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag des Herrn Abgeordneten Trojan bezüglich einiger Erhebungen, die .Grundzertheilung betreffend. Der Antrag ist bereits in einer der vorhergehenden Sitzung gestellt und schon damals hinť reichend unterstützt worden.

Zpravodaj Dr. Trojan: Návrh, který jsem učinil u příležitosti rokování o předloze zákona o dělitelnosti půdy vůbec zní následovně:

Jelikož slavný Bněm uzavřel ještě zastupitelstva okresní slyšeti o upravení dělitelnosti půdy v Čechách a pročež nelze tak brzy, jak žádoucno, očekávat úplného vyřízení záležitosti této, budiž komisi hned z celého sněmu kuriemi zvolené celkem snad jen z devíti údů uloženo, aby uvážila i co nejdříve navrhla sněmu, jak by lze bylo bez odkladu odstraniti již alespoň zákony a předpisy, jimiž se obmezuje skupování pozemků, držení dvou neb více usedlostí, jakýchkoliv, jmenovitě selských v jedné ruce a pronajímání jich, šetříc při tom všeobecného pravidla o schopnosti osobní k nabývání nemovitého jmění.

Zároveň vezmiž komise ta v úvahu, zdali a jak dalece zapotřebí při tom snad předce ob-meziti skupování všelikých usedlostí tak, aby osady zcela neb z většího dílu dle dosavadních samostatných usedlostí nepřišly do jedné ruky, a tak to nebezpečenství že by ve svém trvání záviselo od libovůle jednotlivců.

Nachdem die Frage über Theilbarkeit des Grundť besitzes in Böhmen noch den Bezirksvertretungen zur Vorberathung zugewiesen wurde, die vollständige Lösung derselben also im Wege der Landesgesetzgebung nicht sobald anzuhoffen ist, wolle der hohe Landtag beschließen, es werde eine durch die Kurien aus dem gesammten Landtage zu wählende Kommission zu-sammen etwa 9 Mitglieder mit der speziellen Aufgabe betraut, sogleich zu berathen und dem böhmi-schen Landtage vorzuschlagen, wie unbeschadet der allgemeinen Bestimmung über die persönliche Besitz-fähigkeit im Lande, die bisher bestehenden gesetzlichen Beschränkungen sowohl in Erwerbung einzelner Grund-stücke, als auch in der Vereinigung zweier oder meh-rerer Besitzungen, insbesondere sogenannter Bauerngüter, und betreffs deren Verpachtungen ohne Ver-zug zu beheben wären.

Bevor die Herren sich darüber aussprechen, ob der Gegenstand ein so dringlicher ist, daß er von der übrigen Frage über die Theilbarkeit der Gründe getrennt behandelt werde, erlauben Sie mir, daß ich Ihnen in Kürze die wesentlichen Bestimmungen vorlege. die noch als direkte Folgen des ehemaligen Unterthanverhältnisses zurechtbestehen, wenigstens gehand-habt werden. Durch das kaiserliche Patent vom 7. Sept. 1848 find wohl grundsätzlich die Unterschiede zwischen Grund und Boden vor dem Gesetze beho-ben worden, und dennoch haben sich verschiedene Be-schränkungen aufrecht erhalten, die gerade direkten Folgen des ehemaligen Unterthanverhältnisses find und als solche sich darstellen. Es ist begreiflich, daß das Unterthansverhältniß eine eigenthümliche Gesetz-gebung entwickelte, Beschränkungen des Besitzes, wie der Personen zur Folge hatte.

Dieß ist insbesondere in Betreff der ehemaligen Bauerngüter der Fall, u. z. in doppelter Richtung, nicht bloß in Betreff des Verkaufes, sondern auch des Kaufes. Ursprünglich unter Maria Theresia hat man den Verkauf, die Theilung großer Wirthschaften geradezu gefördert; weiterhin aber kam man dahin, zu besorgen, daß eine allzugroße Theilung Verar-mung des Bauernstandes zur Folge haben könnte und hat dieselbe beschränkt. Allein die allbevormun-dende Vorsorge hat nicht bloß die Zerstückelung der bestehenden Ansässigkeiten beschränkt, sondern auch die Begründung neuer Ansässigkeiten. Es ist die politische Beschränkung nämlich, daß keine Stammwirthschaft, welche mehr als 40 Metzen Area umfaßt, durch Theilung, Abtrennung oder Verkauf unter das Maß herabsinken soll; es ist aber auch festgesetzt, und diese Vorschrift wird bis jetzt wenigstens theilweise gehand-habt, daß kein Häusler, Niemand, der nicht jetzt schon ähnliche Gründe besitzt, eine Area unter 40 Metzen kaufen dürfte, und es zeigt eine eigenthümliche Sorg-falt, mit der die Gesetzgebung in diese Frage einging.

Die politischen Vorschriften sagen ausdrücklich, daß nicht einmal Erbpacht eine solche Besitzung wäre. zu der kleinere Grundstücke, eine Area unter 40 Metzen gekauft werden kann.

Allerdings sind in neuerer Zeit die Behörden hie und da etwas glimpflicher vorgegangen, aber eben hie und da, und mehr im Wege der Gnade. So lange das Prager Kreisamt in voller Wirksamkeit war, wurde streng in allen Fällen, die mir bekannt sind, der Grundsatz gehaudhabt, daß Häusler, die nur Garten, Haus und Hof hatten, aber keine Ru-stikalfelder, nichts von einem bäuerlichen Grundbesitze kaufen durften; der auch viel über 40 Metzen hatte, der also verkaufen durfte: der Käufer war beschränkt. Man nahm einen solchen Grundankauf für eine neue Ansiedelung, als ob in dem unbefelderten Hanse nicht schon Familien wären, als ob eine Familie, die ohne Felder leben kann, auch nicht leben könnte, wenn sie 10, 15, 20 Metzen kaufen wollte und könnte; erst den Grundankauf nahm man für eine neue Ansiedelung, als ob ein Haus für sich nicht auch schon eine Ansiedelung wäre.

Es hängt also jetzt nur von der Gunst einzel-ner oft genug untergeordneter Beamten ab, hundert Tausende unserer Staatsbürger auszuschließen von der Möglichkeit den Sparpfennig im Grund und


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Boden anzulegen, Grund und Boden für sich und ihre Familien zu erwerben.

Ich erinnere mich, daß in neuerer Zeit Men-schenfreunde und Nationalökonomen gerade zu entgegengesetzter Ansichten waren.

Her hiesige Gewerbeverein beschäftigte sich vor mehreren Jahren damit, wie das Los der Fabriksarbeiter zu verbessern wäre; unter den vorgeschlagenen Maßregeln war auch die, dafür zu sorgen, daß jedem der Fabriksarbeiter, der eine Familie hat, ein Stückchen Feldes zuzuwenden wäre; denn jeder käme da in die Lage, die Abfälle des Hauses zu dessen Düngung bestens zu benützen und es von seiner Familie mit kleinen Kosten bearbeiten zu lassen; in einem solchen Falle wäre der Bruttoertrag nahezu voller Reinertrag für ihn, somit eine gute Aufbesserung für sein Leben zur Erhaltung seiner ganzen Familie.

Es besteht noch eine weitere Beschränkung in Betreff des Besitzes. Ehedem durfte auch der Do-minikalbesitzer keine Rustikalbesitzungen haben, davon ist man wohl im allgemeinen, so viel mir bekannt ist, abgegangen; diese Beschränkung wird nicht mehr gehandhabt, wohl aber eine andere, die betrachtet man noch immer als aufrecht bestehend, nämlich die Beschränkung, daß Niemand zwei oder mehrere Bauernhöfe in einer Hand vereinige.

Wende nur Niemand ein, daß wir da auch jetzt hie und da in einer Hand mehr als zwei Bauernhöfe vereinigt sehen; es bedarf nur einer einfachen Anzeige eines mißgünstigen Nachbars oder Gens-darmen, um die politische Behörde zu veranlassen, hier einzuschreiten, und mir ist mehr als ein Fall bekannt, wo die politische Behörde, allenfalls auch durch den Fiskus darauf drang, daß der Besitzer solcher Rustikalwirthschaften die eine oder andere An-ässigkeit verkaufe, unter Androhung, daß sie ihm sonst von Amtswegen werde verkauft werden.

Die Ungleichheit vor dem Gesetze ist um so drückender, je schreiender sie eben ist. Wenn in einem Lande, vielleicht in einem Bezirke der eine durch Beschränkung der Behörde in Verlegenheit gesetzt wird, sein Eigenthum um jeden Preis weggeben zu müssen, wählend ein Anderer zwei oder mehre Wirthschaften ruhig behält, eben weil es keine Anzeige und keine Beschwerde gab.

Meine Herren! diese Beschränkungen sind um so härter, weil sie nicht bloß Kauflustige betreffen, sondern auch zugleich wieder hemmenden Rückschlag üben auf die Grundbesitze überhaupt.

Denken sie, meine Herren, z- B. ein Grundbe-sitzer ist in Verlegenheit und er könnte sich vielleicht mit dem Verkaufe eines Theiles seiner Besitzung helfen, ja wer kann einen Theil kaufen? wenn der Bedrängte nicht wenigstens 40 Metzen verkaufen kann oder nicht will. so kann es nur ein anderer Grundbesitzer kaufen. Häusler, Gewerbeleute, Kaufleute nicht, überhaupt Niemand, der nicht schon einen Grundbesitz hat. Dadurch ist der Kauflustige beschränkt auf die anderen Bauern im Dorfe.

Will aber Jemand seinen ganzen Bauernhof verkaufen, da sind wieder die anderen Bauern ausgeschlossen, der Verkäufer ist da beschränkt auf die Anfrage derjenigen, die noch keinen Bauernhof besitzen.

Der Grundbesitz leidet also dadurch eine dop-pelte Beschränkung, eine direkte und eine indirekte nach verschiedenen Richtungen; doch noch mehr auch eine Art Benützung nämlich die Verpachtung der ehemaligen unterthänigen Gründe wird jetzt noch beanständet und von der politischen Zustimmung abhängig gemacht. —

Durch die Hofreskripte vom 29. August 1750 und vom 4. November 1753 wurden verschiedene Beschränkungen in Benützung und Verfügbarkeit des Grundbesitzes festgestellt. Namentlich war während der Leibeigenschaft ausdrücklich verboten unterthänige Wirthschaften ohne Zustimmung der Obrigkeit zu verpachten, zu verpfänden oder zu verlaufen. Ob-schon mit dem Leibeigenschaft - Patente vom 1. November 1781 diese Beschränkungen offenbar be-hoben wurden und den Besitzern eingekaufter Steuergründe das Recht ausdrücklich zuerkannt wurde, die-selben nach Gutdünken vetsetzen, einschulden, verkaufen und vertauschen zu können, so wurde doch, weil darin der Verpachtung nicht ausdrücklich Erwähnung geschah, später mit Gubernialdekret von 9. Jänner 1800 Z. 8413 die Verpachtung einzelner zu solchen Wirthschaften gehöriger Grundstücke als nur ausnahmsweise und nur mit obrigkeitlicher Bewilligung zulässig erklärt unter ausdrücklicher Berufung aus jene Hofreskripte aus den 50ger Jahren des vori-gen Fahrhundertes.

27 Jahre später erläutert das Hofkanzlei Dekret vom 9 Feber 1827 (kundgemacht durch Gubernial-Verordnung vom 28. Feber 1827 Z. 9831 in der Provinzialgesetzsammlung 9. Band Seite 118) daß, da den unterthänigen Besitzern von eingekauften Gründen nach dem Leibeigenschaftsaufhebungs-patente vom I. Novbr. 1781 das Recht zuerkannt wurde, diese Gründe nach Gutdünken zu benutzen, zu versehen, zu verpfänden, umzutauschen oder zu verkaufen, die Unterthanen nunmehr nicht an die in den beiden Reskripten aus den 50ger Jahren des vorigen Jahrhundertes vorgezeichneten Beschränkun-gen und Bedingungen gebunden sind. Indessen hat sich doch die Praxis so eingenistet, daß auch weiter hin das Verpachten unterthäniger Gründe beschränkt und von der politischen Bewilligung abhängig gemacht wurde.

Die hiesige Statthalterei hat wohl die freisinnigere Auffassung nach diesem Hofkanzleidekrete, wie nur aus mehreren Fällen bekannt ist, bei ihren Entscheidungen zur Richtschnur genommen. Indessen hat ein Ministerialdekret aus jüngster Zeit das Gegentheil wieder verordnet und die entgegenstehende Praxis bestätigt.

Durch die Min. Verord. vom I. 1860 wurde nämlich neuerlich entschieden, daß über die Zulässig-keit der Verpachtung von Bauernansässigkeiten du


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politischen Behörden von Fall zu Fall zu entscheiden haben.

Meine Herren! Eine solche Rechtsungleichheit kann gewiß dem Rechtsgefühle nicht zusagen, und die Achtung vor dem Gesetze nicht fördern. Wenn schon die vollziehenden Organe sich bemüssigt sehen, Gebrechen, Mängel der Gesetzgebung durch deren Nichtbeachtung zu mildern oder zu beheben; da ist es wohl an der Gesetzgebung, dieß nickt zu ignori-ren und das Gewissen gerade der redlichsten Beamten nicht damit zu beschweren, daß sie sich über die bestehenden Vorschriften hinwegsetzen müssen. Sie könnten jetzt, wenn die Vertretung des Landes getagt und die Sache in Erwägung gezogen hat, sich des Skrupels überhoben erachten und denken, wenn es die Vertreter, die Gesetzgebung nicht genirt, wir brauchen uns auch nicht weiter darum zu kümmern; sie könnten die Beschränkungen strenge handhaben und wir werden Hunderttausende von Staatsbürgern von der Möglichkeit, Eigenthum zu erwerben ausgeschlossen sehen und andere, ihr Eigenthum zu verwerthen, beschränken lassen.

Damit dieß nicht weiter hin von der Will-kühr einzelner Beamten abhänge, dahin zielt mein Antrag.

Alle diese Beschränkungen, die ich vorzutragen mir erlaubte, haben wohl derzeit keinen vernünftigen Grund mehr, auf daß wir sie weiterhin aufrecht erhalten. Hier können nicht Besorgnisse der Verarmung geltend gemacht werden, wie Im Aufrechthaltung der Vorschriften gegen Zerstückelung von Stammwirthschaften; wenn es sich um den Verkauf ganzer Wirthť schaften oder um den Kauf von Ueberschüssen einzelner Stammwirthschaften, welche auch nach dem Abverkaufe einzelner Grundstücke an bloße Häusler bei ihrer Stammwirthschaft mehr als 40 Metzen behalten, handelt; da ist kein vernünftiger Grund die Konturrenz der Käufer zu beschränken, sämmtliche Häusler und Industrielle, überhaupt Alle, die noch leinen Grundbesitz haben, von dem Ankaufe was immer für eine Grundfläche oder aber wirkliche Landwirthe wieder von der Erwerbung ganzer s. g. gestifteter Bauerngüter ausschließen; da brauchen wir nicht erst das Resultat der Berathungen der Bezirksvertretungen über die Grundtheilbarkeit abzuwarten.

Darum bitte ich: sogleich eine Kommission zusammenzusetzen, ihr den Antrag zu überantworten und es also zu ermöglichen, daß in kürzester Frist die gedachten Rechts-Beschränkungen wirklich behoben werden.

Oberstlandmarschall: Es handelt sich um die formelle Behandlung des Antrages des Herrn Abgd. Dr. Trojan, daß eben sein Antrag einer Kommission von 9 Mitgliedern, wovon jede Kurie 3 Mitglieder ans dem ganzen Landtag zu erwählen hätte, überwiesen werde.

Beilangt Jemand das Wort? Da dieß nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zuť stimmen, die Hand aufzuheben. (Das Resultat blecht

unsicher.) Ich bitte aufzustehen. (Rufe: man weiß nicht, worum es sich eigentlich handelt.)

Es handelt sich um die formelle Behandlung des Antrages des Herrn Dr. Trojan, er lautet: "Nachdem die Frage über die Theilbarkeit des Grundbesitzes in Böhmen den Bezirksvertretungen zur Vorberathung zugewiesen ist, die vollständige Lösung derselben also im Wege der Landesgesetzgebung nicht sobald anzuhoffen ist, wolle der hohe Landtag beschließen, es werde eine durch die Kurien aus dem gesammten Landtage zu wählende Kommission von 9 Mitgliedern mit der speciellen Aufgabe betraut sogleich zu berathen, und dem böhmischen Landtage vorzuschlagen unbeschadet allgemeiner Bestimmungen über die Besitzfähigkeit im Lande, die bisher bestandenen gesetzlichen Beschränkungen, sowohl in Erwerbungen einzelner Grundstücke als auch in Vereinigung zweier oder mehrerer Besitze, insbesondere sogenannter Bauerngüter, und in Betreff der Ver-pachtungen ohne Verzug zu beheben.

Die Kommission wolle unter Einem in Erwägung ziehen und Bericht erstatten, ob nicht doch auch einer zu großen Besitzanhäufung in der Richtung und insofern Schranken zu sehen wären, als nicht Ortschaften ganz oder zum großen Theil, ja über die Hälfte ihrer damaligen Kleinbesißstände weiterhin Privateigenthum eines einzelnen werden und hiedurch im Fortbestande gefährdet feien.

Prof. Dr. Schrott: Ich würde Ew. Excell. bitten, über den Antrag absatzweise abstimmen zu lassen.

Oberstlandmarschall: Es wird nichtüber den Antrag abgestimmt, sondern darüber, ob dieser Antrag an eine Kommission von 9 Mitgliedern zu verweisen sei.

Dr. Schrott: Ich für meine Person würde für eine Kommissionsverweisung stimmen, wenn diese Kommission beauftragt würde, nur den ersten Punkt in Berathung zu ziehen, aber für den zweiten Punkt wünschte ich nicht eine Ueberweisung an eine Kommission, weil damit nach meiner Ueberzeugung ein unnützer Zeitverlust verbunden ist.

Graf Leo Thun: Ich bitte ums Wort!

Oberstlandmarschall: Herr Ritter v. Limbeck hat sich früher gemeldet.

Karl Ritter von Limbeck: Ich habe denselben Antrag stellen wollen, wenn auch bezüglich des 2. Punktes aus anderen Rücksichten, nämlich weil ich der Meinung bin, daß sich die Kommission allenfalls aussprechen kann, nur daß dann der Auftrag an die Kommission hinwegzufallen hätte.

Graf Leo Thun: Gegenüber dem Umstände, daß wir bereits in der Abstimmung begriffen waren, möchte ich mir erlauben, darauf hinzuweisen, daß der Herr Antragsteller vorhin den Antrag vorgelesen, den letzten Absah aber weggelassen hat, dadurch ist es wohl begründet, daß es, nachdem der ganze An-trag vorgelesen worden ist, es gestattet sei, noch auch auf die ebengestellte Frage zurückzukommen.

Dr. Trojan: Wein Antrag ist eigentlich der:


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die Beschränkungen zu beheben, die sich auf die Er-werbung, auf die Vereinigung und Benützung des Grundbesitzes beziehen. Der Schlußsatz ist nur eine Bemerkung, er enthält keinen Antrag; ich wollte bloß nebenbei aufmerksam machen, ob es, wenn auch die Vereinigung zweier oder mehrer Bauernhöfe, die bis jetzt verboten war, fernerhin gestattet wird, ob es doch nicht gerathen sei, irgend welche Beschränkun-gen, wenn sie auch weit günstiger, mäßiger wären, noch eintreten zu lassen.

Oberstlandmarschall. Der Herr Antragsteller zieht den letzten Absatz zurück.

Dr. Trojan: Die Kommission kann sich ja dann doch auch damit befassen, darauf Rücksicht nehmen.

Oberstlandmarschall: Also es wäre als eigentlicher Antrag, der an die Kommission zu verweisen wäre, bloß der erste Absah des lithografirten mitgetheilten Antrages des Herrn Dr. Trojan zu betrachten, und dieser Absatz der betreffenden Kom-mission von 9 Mitgliedern zuzuweisen.

Ist noch etwas zu erinnern?

Ich werde also darüber abstimmen lassen. Es möge das hohe Haus beschließen, diesen jetzt abgekürzten Antrag des Herrn Dr. Trojan an eine Kommission von 9 Mitgliedern, in welche jede Kurie 3 Mitglieder aus dem ganzen Hause zu wählen hat, zu überweisen, und bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

Die beiden Herren Referenten des Petitionsausschusses haben mir mitgetheilt, daß die bezügli-chen Berichte, welche heute auf die Tagesordnung gesetzt sind, noch nicht geeignet sind vorgetragen zu werden.

Der erste Gegenstand fällt daher weg.

Dr. Ernst Mayer: Ich glaube, im gegen wärtigen Momente mich so kurz als möglich zu fassen und zwar für den ersten Punkt will ich von der Lesung der Petition abgehen und nur den geschicht-lichen Hergang derselben erzählen.

Das Presbyterium der evangelischen Kirchengeť meinde in Teschen hat ein Institut, ein Alumneum, wo Knaben gleich so wie in unseren Knabensemi-narien unter der Aufsicht von Pädagogen theils ganz unentgeltlich, theils aber um den Betrag von 50 fl. jährlich verpflegt werden. Diese Anstalt ist rein durch Wohlthätigkeit entstanden und selbst das Haus, welches diese Anstalt besitzt, ist geschenkt worden.

Nun ist das Haus in einem so baufälligen Zustande, daß es mit dem Einsturze droht, daher musste darauf gedacht werden, ein neues Haus zu schaffen.

Der Plan wurde ausgearbeitet und der Ueber-schlag beträgt 15000 Gulden.

Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde hat aber gar keinen Fond, um diese 15000 Gulden beizuschaffen; es hat sich somit an den Land-tag von Schlesien und an den Landtag von Mähren gewendet, und die beiden Landtage haben ein und für allemal eine Subvention zum Ausbaue dieses Hauses von 1000 Gulden bewilligt.

Eine ähnliche Bitte stellte das Presbyterium an den hohen Landtag in der vergangenen Session, aber diese Petition gelangte hier nicht mehr zur Entschei-düng, sondern wurde dem Landesausschuß übergeben, und derselbe hat in Berücksichtigung des Umstandes. daß der Landesfond und der Domestikalfond nicht mehr in der Lage sei, irgend eine Unterstützung gewähren zu können, daß somit der Landesausschuß nicht in der Lage ist vis a vi8 dem Landtage eine Unterstützung verantworten zu können, sie abweislich beschieden.

Nun wendet sich das Presbyterium dieser evangelischen Kirchengemeinde abermals an den hohen Landtag, und diese Petition wurde dem Landesausť schuß übermittelt, welcher für den ersten Augenblick gesonnen gewesen wäre ganz in dem Beschluß des hohen Landesausschusses einzugehen; allein es liegt dem Gesuche ein namentliches Verzeichniß bei von den Schülern aus Böhmen, welche seit dem Jahre 1848 bis zum I. 1863 Verpflegung in dieser Anstalt gefunden haben. Es macht die Anzahl dieser Schüler beiläufig 60, und zwar 40%, aus, von allen Uebrigen, die in diese Anstalt aufgenommen wurden, theils aus Mähren, theils aus Schlesien, und aus einzelnen anderen Provinzen.

In Berücksichtigung dieses Umstandes, daß wirk-lich unsere Landeskinder, also Kinder aus Böhmen Verpflegung in dem Alumneum gefunden haben, hat der Petitionsausschuß beschlossen zu beantragen, daß wenigstens eine Subvention von 500 fl. ein für allemal diesem Alumneum bewilligt werden sollte. Er knüpft aber diesen Beschluß an eine Bedingung, nämlich an die, daß früher die Budgetkommission befragt werde, ob sie auch in der Lage ist unter gegenwältigen Verhältnissen diese 500 fl. auf irgend eine Art flühig machen zu können.

Es geht der Antrag des Petitionsausschusses dahin, diese Petition befürwortend mit dem Antrage 500 fl. zu bewilligen, an die Budgetkommission abzugeben.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Je-mand das Wort.

Dr. Palacký : Pánové, chci se přimlouvat, aby žádost církevní obce Těšínské v celku svém povolena byla. Připomenouti musím, že v zasedání minulého léta obec církve Těšínské byla se obrátila na mne, bych žádost tu sl. sněmu předložil; já to také učinil, a podporoval pokud možno bylo příznivé vyřízení její. Však jak vědomo, nepřišlo to ve sněmu k vyřízení, a teprv ze zprávy páně zpravodaje dovídám se, že potom výbor zemský přes všeliké mé prosby nepříznivě vyřídil tuto petici. Pánové, ja nemohu jinak než-li co nejvroucněji prosit, aby v této věci slavné shromáždění postavilo se na poněkud vyšší stanovisko. Musím vysvětlit, co vlastně to alumneum jest.

Mnozí se domnívají, že to jest nějaký se-

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minář pro kleriky protestantské. Tomu však není tak, v Těšíně není než gymnasium a sice to jediné gymnasium protestantské pro všechny země nejen koruny české ale také jiných zemí Uherska.

Jak známo, císař Ferdinand II. v Slezku hned od počátku zůstavil protestantům svobodu, oni nebyli ze Slezka vyhnáni, tak jako z Čech a Moravy, proto v Slezku udržely se vždy církve protestantské, a když císař Josef prohlásil toleranční patent a v Čechách i na Moravě na sta tisícův duší přihlásilo se k vyznání protestantskému, všichni tito ve svých potřebách školních odkázáni byli ku škole Těšínské. Nyní ale alumnář ten a gymnasium Těšínské jsou docela rozdílné věci. Alumnář ten jest ústav tak říkaje soukromý církevní obce Těšínské ku podporování chudých žáků, chudých študujících. Kdekoliv jsou u protestantů zejména i v Uhrách vyšší a střední školy, tam se nachází tak řečené alumnáře. To však jsou dokonce jen dobročinné ústavy a bez těchto dobročinných ústavů, spojených se školami, nemohli by se ani mnozí do studií dát. Budiž mi dovoleno na sobě samém dát příklad, že kdyby nebylo bývalo alumnea, nepravím jen Těšínského, ale i Trenčínského a Prešpurského v Uhřích, ani já nebyl bych se moh dát na studie, a nebyl bych dosáhl té cti v tomto váženém shromáždění moci nyní mluviti. Nyní církev Těšínská nežádá žádného, příspěvku na školu, nýbrž jen na ten dobročinný ústav v Těšíně a sice ani ne na ten nějakou podporu, alébrž že stavení ústavu toho, pocházejíc ze 14 století, jest na spadnutí, že obec Těšínská nucena, buď stavení to a tím celé alumneum zrušit, buď postavit celé alumneum znova.

Ovšem že se rozhodlo postavení tohoto alumneum, ale při všech velkých obětech, které obec církevní činí, nepostačují tyto k celému nákladu. Nyní pánové slouží tento dobročinný ústav, toto alumneum z největší části protestantské mládeži české, protože asi 40°/0 českých jinochů obou národností na Těšínském gymnasium studuje a jen asi 30°/0 z Moravy a 30°/o ze Slezka a všech ostatních zemí naší říše. — Ona obec jak pravím činí to dobrodiní dětem národu českého. —

Pokud nebylo dovoleno tak říkaje, býti v Čechách protestantem, tu by ovšem ani nezasluho-valo takové podpory, ale nyní kde svoboda náboženství panuje, kde slavný sněm nemůže říci: "dítky českých protestantů nejsou české dítky, nám do nich nic není" tu bych předce neraď, aby slavné toto shromáždění se cizilo této věci, věci, která pouhou dobročinností Těšínského ústavu jest.

Těšínský tento ústav necizí se národnosti české; ovšem se na něm posud výhradně německy přednáší, tak jak to před několika ještě lety vůbec bylo, ale na tom tolik nezáleží. Tento ústav vychoval již mnoho výtečných mužů i v národě našem, a ponévadž Slezký sněm, který v tom není více interessován a taktéž moravský sněm ve věci té již 1OOO zlatých povolily, musím se vyznati že by to bylo pro mne cit zahanbující, kdyby český sněm, sněm království, jehož děti nejvíce užívají výhody tohoto ústavu, měl obmezovati se na 500 zl. Myslím, že by bylo slušno i spravedlivo, aby ovšem že jednou na vždy slavný sněm na postavení tohoto ústavu úplných požádaných 1000 zl. ráčil svolit, a já navrhuji tuto věc slav. sněmu.

(Bravo a výborně v centrum.)

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Je-mand das Wort?

Freiherr Riese-StaIIburg: Nachdem diese Petition dem hohen Hause vorgelegt wurde, erlaube ich mir den Antrag des Herrn Abgeordneten Palacky zu unterstützen. Das hohe Haus möge sich bewogen finden, diese 1000 fl. für das Alumneum in Teschen zu bewilligen.

Der Antrag des Dr. Palacký auf die Bewilli-gung einer Summe von 1000 fl. stützt sich auf ganz richtige Bemerkungen. Es ist ja dieses Alumneum das Einzige dießseits der Leitha. Meine Herren, eben der größte Theil seiner Schüler gehört ja dem Lande Böhmen an. Ich bitte daher das hohe Haus, diesen Antrag zu unterstützen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Je-mand das Wort?

Se. Exc. Graf Albert Nostitz.

Graf Albert Nostitz: Ich muß offen gestehen, daß so sehr ich auch alle Gründe einsehe, welche die Petitionskommission dazu bewogen haben, den An-trag auf die Unterstützung zu stellen, wir doch, wenn ich auf unsere Geldverhältnisse und auf den gestrigen Beschluß der Abweisung der königswarter Abbrändler zurückdenke, heute in einen sonderbaren Widerspruch gerathen. (Bravo). Wir haben gestern dieses Gesuch, obwohl wir alle eingesehen haben, daß eine in unserem Lande befindliche Gemeinde zweimal bedeutenden Brandschaden erlitten, daß sie in bedeutendes Elend gerathen ist, zurückgewiesen und zwar erstens aus dem Grunde, weil der Landesfond nach unserer Ansicht nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn es sich wirklich um ein über größere Strecken des Landes sich ausdehnendes Unglück, und um ein ganz besonders schweres Unglück handelt; zweitens aus dem Grunde, weil wir an die Konequenzen dachten, die sich an solche aus Landesmitteln bewilligte Subventionen und Unterstützungen immer knüpfen. Diese Ansprüche würden in der That immer steigen. Nun, meine Herren! namentlich der zweite Grund scheint mir bei dem heute unserer Berathung vorliegenden Falle als volltommen dargethan.

Wenn wir hier, meine Herren! eine Unterstüz-ung gewähren werden, so werden wir nicht läugnen können, daß das vielleicht Konsequenzen haben kann,


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daß vielleicht Wohlthätigkeits- und Unterrichtsanstalten in den benachbarten Ländern bestehen, auf denen zahlreiche Böhmen Theil nehmen, bei Wohlthätig-seitsanstalten unterstützt, in Unterrichtsanstalten unter-richtet werden, daß auch der heutige Fall weitere Ansprüche sehr leicht aus allen Richtungen begründen, und daß auf den heutigen Beschluß hingewiesen werden könnte. Ich glaube, daß die Gelegenheiten für Unterstützungen der Anstalten in unserem Lande so oft und so zahlreich sind, daß wir wirklich in dieser Beziehung mit unseren Mitteln uns nur auf unser Land beschränken müssen.

Ich verkenne gar nicht die Gründe, die zur Unterstützung des Antrages angeführt worden sind, aber ich glaube vorzüglich aus dem Grunde der Konsequenz, die aus einem solchen im böhmischen Landtage gefaßten Beschlusse erwächst, mich gegen den Antrag aussprechen zu müssen.

Ďr. Klaudy: Pánové! Já mám za to, že kdybychom povolili tuto subvencí, která se žádá, nepřišli bychom v odpor s usnesením včerejším !

Nehledě ani na to, že Slezko je jedna z nejbližších zemí, a že také národnost nás táhne k jisté společnosti, že Slezko pod korunu českou sluší, celý děj s námi sdílelo; mám za to, že tu se nejedná o podporu chudých, že věc ta jest praktický požadavek rovnoprávnosti náboženské vzhledem k tomu, že v zemích předli-tavských není podobného ústavu, a že i u protestantů našich k tomu hleděti se musí, aby duchovní jejich měli se kde a aspoň na blízku vyučovat.

My v Čechách nemáme takového ústavu, tak že onen ústav jest též ústav pro vyučování protestantův českých. My dáváme stipendia na vídenský ústav skotoléčitelský, proč bychom neměli dávati podobných stipendií na ústav, kde se vychovávají lidé k tomu, aby vychovávali zase jiných, a jiným dávali potravy duševní, aby u jiných stali se pastýři duchovními? Pro tuto příčinu mám za to, že zasluhuje povšimnutí petice ta.

Ale jest ještě jiný důvod. Náš náboženský fond podporuje skoro ve všech zemích říše ústavy náboženské a tu se mi přece zdá, že též náboženská rovnoprávnost vyžaduje, abychom také podporovali ústavy náboženské jiného vyznání v bližších zemích, zvláště když v naší vlasti ani nemáme takového ústavu. Budu tedy hlasovati pro návrh pana Palackého.

Dr. Čížek: Chci jenom poukázati na to, co pan řečník přede mnou -pro tuto věc řekl. Já ale ještě myslím, že jest záhodno odpovídati na důvod, který proti této věci se uvedl, že totiž máme v naší zemi dosti škol a jiných podobných věcí ku vzdělávání, které podporovat máme; mám za to, že ústav těšínský jest též ústav, který pro naší zem zvláště jest též potřebný, neb my v naši zemi nemámo podobného ústavu; z naší země tam studuje poměrně každoročně pět studujících; nejen že studují, nýbrž podporují se právě v alumnátě tom tak dalece, že mohou studovat bez dalšího nákladu z domova.

Pánové! nejedná se zde tedy o národnost českou, jedná se zde, abych tak řekl, o národnost německou, neboť jest vám známo, že gymnasium to v Těšíně jest gymnasium německé; na tomto gymnasium nevyučuje se žádnému předmětu v češtině.

Pánové 1 toto gymnasium tedy vycvičuje, ne-nejen abych tak řekl, syny naše, ono vycvičuje v německé řeči pro vás, a myslím tedy, pánové, že byste se neměli proti tomu tak opírat, že byste neměli proti té věci hlasovat.

Ale myslel bych také, pánové, že byste měli pro tento návrh i z té příčiny býti, poněvadž protestanti nemají od nás žádné podpory, a nedostali také ještě od sněmu toho nejmenšího, a myslím také, že maličkost ta, o kterou žádáno, našemu sněmu neuškodí, tím méně že jest to ponejprvé, co o podporu se ucházejí.

Oberstlandmarschall.- Verlangt noch jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Ich habe nur eine Bemerkung zu machen; ich glaube, der Antrag geht dahin,, es sei die Bewilligung der 500 fl. an die Budgetkommission zu leiten, nun glaube ich doch, wenn es bloß der Antrag der Petitionskominission wäre, so hätte sie unmittelbar diesen Bericht mit ihrem Antrag zur Begutachtung an die Budgetkommission zu leiten, nachdem aber durch diesen Antrag ein Beschluß des h. Hauses herť vorgerufen wird, u. das h. Haus sich entscheiden will ob es 500 fl. oder 1000 fl. geben soll, so glaube ich nicht, daß es geeignet wäre, einen solchen Beschluß erst der Budgetkommission zuzuweisen.

Ich glaube, was die Möglichkeit, diesen Betrag zu leisten betrifft, darüber dürfte von Seite der Budgetkommission kein Anstand obwalten, und über etwas anderes hat sie sich nicht auszusprechen, wenn einmal der Beschluß vom h. Hause gefaßt ist, eine solche Subvention zu leisten.

Graf Albert Nostitz: Ich habe die Sache so aufgefaßt, daß, wenn der h. Landtag sich darüber anspricht, daß er diesen Betrag geben will, er nur an die Budgetkommission sich wendet, damit diese den Betrag in das Präliminare einstelle; sollte sich aber der Landtag aussprechen, daß er keinen Betrag bewilligen will, so entfällt natürlich der zweite An-trag von selbst.

(Rufe: ganz wohl).

Oberstlandmarschall: Der Antrag der Petitionskommission lautet nicht, an die Budgetkommission zu gehen, um den Betrag ins Präliminar einstellen zu lassen, sondern dahin, es der Kommission zur Beurtheilung zu überlassen, ob er ins Präliminar einzustellen wäre, und das scheint mir nicht nöthig.

Abgeordneter Graf Nostitz: Ah! da habe ich die ganze Debatte mißverstanden, ich glaube, die De-

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batte ist darüber gefühlt worden, ob der Betrag bewilligt wird oder nicht,

Oberstlandmarschall: Bitte den H. Berichterstatter den Antrag noch einmal vorzulesen.

Dr. Mayer: Wörtlich lautet der Antrag der Petitionskommission so:- (liest) die Petition, um eine Subvention zum Ausbau des Alumneums in Teschen ist dem Finanzausschusse mit der Bemerkung zu übermitteln, daß wo möglich eine Subvention von 800 fl. (Rufe: 500 fl.) bewilligt werde.

Ich erlaube mir im Namen der Petitionskom-mission bezüglich des Antrages zu bemerken, daß dieselbe durchaus keinen Anstand nehmen würde, wenn der h. Landtag gleich sich darüber aussprechen würde, ob er die Subvention gibt oder nicht. Natürlich im zweiten Falle entfällt der ganze Antrag und im ersten Falle, ist, wie Se. Excellenz gesagt hat, die Sache nur an die Budgetkommission zur Einstellung des Betrages ins Präliminar zu leiten.

Dr. Rieger: Ich wollte nur bemerken, daß es nicht zweckmäßig sein dürfte, nachdem die De-batte über den Gegenstand selbst, nämlich über die Frage, ob eine Subvention an diese evangelische Schule zu geben sei oder nicht, verhandelt worden ist, die Sache an die Budgetkommission neuerdings zur Vorberathung zu weisen, ob überhaupt Etwas gegeben werden solle oder nicht.

Ist einmal der Beschluß im hohen Hause gefaßt, dann ist das Resultat von der Budgetkommission in das Budget einzureihen. Wird der Be-schluß nicht gefaßt, so märe es überflüßig die De-batte darüber lang zu verführen, denn dann würde es von der Beschlußfassung der Budget-Kommission abhängen, ob sie 500 fl. oder 1000 fl. ein-stellen wolle, oder aber wir mühten dann, nachdem sie diesen Betrag ins Präliminar eingestellt hat und dieses vor das hohe Haus bringt, neuerdings die-selbe Debatte verführen, die wir heute verführt haben.

Ich wäre der Absicht, daß ein endlicher Beschluß gefaßt und in merito gesagt werde, ob 500 fl.. 800 fl. oder 1000 fl. gegeben werden solle.

Oberstlandmarschall: Der Herr Bericht-erstatter hat seinen Antrag reformirt und beantragt nun, es sei 500 fl. zu bewilligen und natürlich der Budgetkommission zur Einstellung ins Präliminar zu überweisen.

Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Hr. Dr. Palacký hat den Antrag gestellt, statt 500 fl. 1000 zu bewilligen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hände aufzuheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Berichterstatter Dr. Ernst Mayer: Die Bemerkungen des H. Abg. Dr. Palacký, daß das Alum-neum in Teichen keine Unterichtsanstalt sei, sind vollständig richtig. Allein ich glaube nicht gesagt zu haben, daß es eine Unterrichtsanstalt sei, sondern nur, daß es eine Anstalt sei, wo Knaben unter Auf-sicht eines Pädagogen verpflegt werden, welche das Gymnasium besuchen.

Diese Bemerkungen desselben Herrn Abgeordneten, daß das Verhältniß nicht richtig sei, daß näm-lich Mähren und Schlesien 60 Schüler an der Anstalt haben, Böhmen 40, hat die Budgetkommission auch eingesehen. Allein ein anderer Umstand hat sie bestimmt nicht auf 1000 fl., sondern auf 500 fl. einzugehen, das ist der, daß an unseren Knabenseminarien und Schullehrerpädagogien viele Jünglinge aus Schlesien gibt, welche dort Verpflegung und Unterhalt finden.

Das war der Grund, warum die Petitionskom-mission nicht auf volle 1000 fl. eingegangen ist, wie der Landtag von Mähren und Schlesien. Was die. Bemerkung Sr. Exe. des Herrn Grafen Nostitz anbelangt, so erlaube ich mir nur das Verzeichniß von allen denjenigen Knaben aus unserem Lande vorzuzeigen, welche vom Jahre 1848 bis zum heutigen Tage Obdach, Kost. Wohnung und alle übrigen Bedürfnisse in dieser Anstalt gefunden haben.

Der Petitionsausschuß berücksichtigte dieses wohl; er ging aber auch noch weiter und glaubt, daß auch in künftigen Jahren immer so viele Knaben dort werden Unterstand finden; in manchen Jahren 8 bis 10 und er fühlt sich in seinem Rechtsgefühl bestimmt doch wenigstens Etwas nach Kräften beizutragen. Ich kann nicht umhin den Petitionsausschuß noch einmal dahin zu unterstützen, das 500 st. als Subvention gegeben werden.

Oberstlandmaischall: Ich werde zuerst den Antrag des Herr Dr. Palacký zur Abstimmung bringen, der statt 500 st. Eintausend beantragt.

Náměstek nejv. maršálka dr. Bělský:

Pan dr. Palacký ponavrhuje aby tomuto ústavu Těšínskému byla povolena podpora jednoho tisíce zlatých.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht).

Ich bitte um die Gegenprobe.

Es ist wieder ein so geringer Unterschied, daß wir namentlich abstimmen müssen.

Pro návrh pana dr.. Palackého hlasuje se "ano", proti návrhu slovem "ne."

Für den Antrag des Herrn Dr. Palacký bitte ich mit "ja," gegen denselben mit "nein" zu stimmen.

Der Landtagssekretär Schmidt verliest die Namen zur Abstimmung:

Fürst-Erzbischof zu Prag.

Bischof zu Budweis.

Bischof zu Königgrätz.

Bischof zu Leitmerih.

Rector Magnificus der Prager Universität.

Adam Hermann,

Aehrenthal Johann, Freiherr. Nein.

Bachofen von Echt, Klemens. Nein.


13

XIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

Xlll. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Becher Franz. Nein.

Beer Jakob, Kreuzhermordens-General. Nein.

Bělský Wenzel, JUDr., Bürgermeister, Ano.

Benoni Joseph. J.U.C. Ano.

Berger Maximilian, Ano.

Bethmann Alexander, Freiherr.

Bibus Peter Franz, Kreisgerichtsrath. Nein.

Bohusch v. Ottoschüß Wenzel, Ritter v. Nein,

Brauner Franz, J. U.Dr. Ano.

Brinz Alois, Prof. Nein.

Clam-Martinitz Heinrich, Graf. Nein.

Claudi Eduard.

Gonrath August.

Cernin Jaromir, Graf.

Černin Ottokar, Graf. Nein.

Čižek Anton, JUDr. Ano.

Čupr Franz, Dr. Phil. Ano

Daneš Franz, Pfarrer.

Desfours-Walderode Franz, Graf. Nein.

Daubek Eduard. J. U. Dr. Ja.

Dohauer Richard. Nein.

Dwořák Simon, k. k. Bergkommissär. Ano.

Eisenstein August, Ritter von. Nein.

Eisenstein Wenzel, Ritter von. Nein.

Esop Josef, Med. Dr.

Eyssert Adalbert. Nein.

Faber Karl. Ano.

Fingerhut Adalbert. Ano.

Fleischer Alexander, Med. Dr. Nein.

Forster Eman., J. U. Dr. Nein.

Frič Joseph. Ano.

Fürstenberg Emil. Fürst.

Fürstenberg Maximilian, Fürst. Nein.

Fürstl Rudolf. Nein.

Fürth I. W.

Gabriel Joseph. JUDr. Ano.

Görner Anton, JUDr. Nein.

Göttl Hugo.

Göhel Josef. Ano.

Greger Eduards Med. Dr. Ano.

Grohmann Virgil, Phil. Dr. Nein.

Groh Robert, Phil. Dr.

Grüner Ignaz. k. k. Statth.-Rath.

Grünwald Wendelin. J. U.Dr. Ano.

Gschier Anton, JUDr.

Haas Gusebius.

Hamernik Joseph, Med. Dr. Ano.

Hanisch Julius, JUDr. Nein.

Harrach Franz, Graf. Nein.

Harrach Johann, Graf.

Hasner Leopold, Ritter v. Artha.

Haßmann Theodor, JUDr.

Hawelka Mathias, k. k. L.-G.-Rath. Ano.

Heinl Marian, Abt.

Herbst Eduard, JUDr., Prof. Nein.

Herrmann Franz, Realschullehrer.

Hille Wolfgang. Nein.

Hosfmann Gustav. Nein.

Hödl Joh.Ano.

Hofier Konstantin, vr. Nein.

Jaksch Anton. Med. Dr. Nein.

Jelinek Karl, k. k. Direktor d. Sternwarte. Nein.

Jeřabek Johann, JUDr. Ano.

Jindra Jakob. Pfarrer. Ano.

Jiránek. Ano.

Kalina Mathias, Ritter von Jäthenstein. Nein.

Klaudy Leopold, JUDr. Ano.

Klawik Franz. Ja.

Klier Franz, JUDr. Nein.

Klimesch Joseph, Ano.

Kodým Filip Stanislaus, Dr. Ano.

Kopetz Heinrich, Ritter von. Nein.

Korb v. Weidenheim Franz, Freiherr.

Korb v. Weidenheim Karl, Ritter. Nein.

Kordina August, Med. Dr. Ano.

Kral Josef. Med. Dr. Ano.

Kralert Franz, Med. Dr. Ano.

Kratochwile Johann, J.U.C. Ano.

Kratochwyl Wenzel. Ano.

Krause Ignaz.

Krejit' Peter Franz. Weihbischof.

Krejci Johann. Prof. Ano.

Kreuziger Vincenz.

Kriwanek Eduard. Nein.

KrouskH Johann. Ano.

Kuh David.

Lambl Joh. B.. Prof. Ano.

Laufberger Franz. k. k. Statth.-Rath.

Ledebour Adolf. Graf. Nein.

Leeder Friedrich, k. k. Bezirks-Vorstcher. Nein.

Lill v. LilienbachAlois, k. k. Ministerialrath. Nein.

Limbek Johann, Ritter von, J. U. Dr. Nein.

Limbek Karl. Ritter von, k. k. L.°G.-Rath. Nein.

Lippmann Josef. Nein.

Lobkowitz Georg, Fürst. Nein.

Lobkowih Monz, Fürst.

Lumbe Josef, Dr. Nein.

Machäcek Josef. Nein.

Maiersbach Adolf, Ritter von. Ano.

Mallowetz Ernst, Freiherr. Nein.

Maresch Anton, k. k. Bezirks-Vorsteher.

Marejch Johann, k. k. Schulrath. Nein.

Matouschowsky Alois, Pfarrer. Ano.

Mayer Anton, Dr. und Prof. Ano.

Mayer Ernst, Med. Dr. Nein.

Miesl Johann v. Zeileisen, k. k. Bez..Vorst.

Mladota von Solopisk Franz, Freiherr.

Neradt Franz.

Neumann Wenzel. Nein.

Neupauer Karl, Ritter von.

Nostiz Albert, Graf. Nein.

Nostitz Erwein, Graf. Nein.

Nostitz Joseph, Graf. Nein.

Obst Gustav, JUDr.

Oliva Alois. Ano.

Palacký Franz, Dr. Ano.

Palme Joseph.

Pankratz Franz. JUDr.

Peche Joseph Karl, Ritter von. Nein.

Pfeiffer Josef.


14

XIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

Xlll. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Platzer Wilhelm, Pfarrer.

Plener Ignaz, Edler von. Nein.

Podlipský Joseph. Med. Dr. Ano.

Pollach Stephan, f. e. Rath.

Porak Anton, Med. Dr. Ja.

Pour Wenzel. Ano.

Prachenský Joseph, JUDr. Ano.

Ptacovsky Karl. Ano.

Purkyne Johann, Dr., Prof. Ano. -,

Redlhamnrer Eduard. Nein.

Rieger Franz Ladislaw, JUDr. Ano.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr. Ja.

Nößler Anton. Nein.

Rosenauer Wenzel.

Roth Hieronymus, JUDr.

Roth Karl. JUDr. ano.

Rothkirch-Panthen.Karl, Graf.

Rotter Johann, Abt.

Rezac Franz, . P. Nehlasuji!

Sadil Libor. Nein.

Sandtner Johann, k. k. Bez..Vorsteher.

Schowanek Anton, I. JUDr., k. k. Notar. Ano.

Seidl Emanuel, Med. Dr.. k. k. Prof. Nein.

Seidl Wenzel, k. k. Bez.-Gerichts-Adjunkt. Ano.

Seifert Wenzel. Nein.

Seitl Franz. k. k. O.-L..G.-Rath. Ja.

Siegmund Frz.

Sladkowsktz Karl, J.U.C. Ano.

Slawik Joseph. Ano.

Skarda Jakob. JUDr. Ano.

Stamm Ferdinand, JUDr. Nein.

Stanek Johann B., Prof.

Stanglei Joseph. Nein.

Stark Johann Ant., Edler v.

Steffens Peter.

Sternbera Jaroslaw, Graf.

Stickl Sigmund, JUDr.

Stöhr Anton. JUDr.

Stradal Franz, JUDr.

Sträruwih Adolph Ritter v. Nein.

Suida Franz. Nein.

Swatek Laurenz, JUDr. ano.

Schary Johann Michael. Ja.

Šembera Nlois, Prof. Ano.

Šicha Joseph, Med. Dr. Ano.

Šlechta Anton,JUDr. Ano.

Schlöcht Johann.

Schmatz Heinrich, J.U.C.

Schmeykal Franz, JUDr. Nein.

Schöder Ant., Med. Dr. Nein.

Schönborn Erwein, Graf. Nein.

Schrott Joseph, Dr. und Prof. Nein.

Schubert Eduard, JUDr. Nein.

Schwarzenberg Adolph, Fürst. Nein.

Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst. Nein.

Schwarzenberg Karl, Fürst. Nein.

Schwestka Franz, JUDr. Ano.

Taaffe Eduard, Graf.

Tachezy Ad.

Taschek Franz. k. k. Hofrath. Ja.

Tedesco Ludwig, Med. Dr.

Tetzner Gustav.

Theumer Emil. JUDr. Nein.

Thomas Leopold.

Thun-Hohenstein Franz, Graf,

Thun'Hohenftein Leo, Graf. Nein.

Thun'Hohenstein Leopold, Graf.

Thun-Hohenstein Theodor, Graf. Nein.

Thun-Hohenstein Oswald, Gras.

Thurn-Taxis Hugo, Fürst. Nein.

Tomek Wenzel, Prof.

Tomiiek Karl. JUDr.

Tonner Emanuel, Prof. Ano.

Trenkler Anton Gustav.

Trojan Prawoslaw. JUDr. Ano.

Urbanek Ferd. Ano.

Voith Ferd., Freiherr, k. k. Statth.-Rath. Ja.

Volkelt Johann, JUDr. Nein.

Waclawik Alois. Ano.

Waidele Ernst. Edler von Willinaen. Nein.

Waldstein Ernst, Graf.

Wanka Wenzel, Edler v. Ja.

Wenisch Johann, Ritter. ' Wenzig Joseph, Schulrath,Ano.

Wiener Fried., Dr.

Wojacek Anton. k. k. Sts.-Anw.-Subst. Ano.

Wokaun Franz, k. k. Landesgerichtsrath. Nein.

Wolfrum Karl. Nein.

Wolkenftein Karl, Graf. Nein.

Worowka Wenzel, JUDr. Nein.

Wratislaw Joseph, Graf. Nein.

Wucherer Peter, Freiherr, k. k. Hofrath. Nein.

Zav Karl Wl., Prof. Ano. .

Zatka Ignaz Ano.

Zedtwitz Karl M., Graf. Ja.

Zedtwih Kurt, Graf. -

Zeidler Hieron., Freih., Abt. Ja.

Zeithammer Ottokar, Prof. Ano.

Zelený Wenzel, Prof. Ano.

Zehner Vincenz, Freiherr. Nein.

Zikmund Joseph. Zak Johann, JUDr, Ano.

Mit "Ja" haben gestimmt 75 mit "Nein" 81. Der Antrag ist daher nicht angenommen. Es kommt nun der Antrag der Kommission zur Abstimmung, dahin gehend, dem Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde zu Teschen eine Subvention von 500 Gulden zu geben.

Místopředseda dr. Bělský: Petiční komise navrhuje aby cirkevní obci Ťešínské bzla po-volena podpora na vystavení alumnátu 500 zI. Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des Petitionsausschusses zustimmen, aufzustehen.

Der Antrag ist mit Majorität angenommen.

Der letzte Gegenstand ist der Antrag der Fortsetzung der Subvention von 2000 Gulden für die Gewerbsschule.

Herr Dr. Görner!

(Rufe: Schluß!)


15

XIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

Xlll. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Der Herr Berichterstatter ist nicht da. Der Ge-genstand ist ohnedieß von keiner so dringender Wichtigkeit; ich werde daher, da die Tagesordnung, er. schöpft ist, zum Schlusse schreiten.

Die nächste Sitzung ist am 8. Jänner da durch die eintretenden Weihnachtsfeiertage sowohl, als wieder durch die Neujahrsfeiertage eine längere Unter-brechung der Sitzung nothwendig ist.

Tagesordnung: Eventuell die Wahlberichte, die erste Lesung des Antrages des Herrn Grafen Clam-Martimh, betreffend den Zustand öffentlicher Sicherheit. Der Antrag der Prachatitzer Bezirksver. tretung wegen Vermehrung der Landesgensdarmerie.

Landesausschußbencht, betreffend die Regelung der Volksschullehrergehalte, Budgetkommifsions-Bericht über die Abschließung der Grundentlastung und den Stiftungsfond pro 1864; und der Antrag des Abg. Mayer auf Aenderung der §§. 12,- 13 und 17 des Schulpatronats und endlich die Kommissionswahl. Ich glaube, daß die Vornahme der Wahlen in jene Kommission, welche heute beschlossen wurden, in der ersten Sitzung am 8. Jänner vorzubehalten sind, weil doch auf beiden Seiten des Hauses bedeutende Lücken wahrnehmbar sind, und es wünschenswerth erscheint, daß diese von vollständigen Kurien vorge-nommen werden.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Prof. Zeithammer: Dovolil bych si do-taz, zdali nebylo sděleno, že něktré komise snad budou zasedati za, doby svátku.

Oberstlandmarschall: Eine solche Mittheilung ist mir nicht zügekommen, daß irgend eine Kommission während der Feiertage ihre Sitzungen halten wird.

Schluß der Sitzung: 12 3/4 Uhr.

Spisy došlé

dne 19. prosince 1865.

Číslo 111. Jednací protokol 9. sezení sněmu dne 14. prosince 1865.

Číslo 112. Zpráva zemského výboru o udělení příspěvku na vychování dětí, po prof, Kesselovi pozůstalých, Ludvíka i Amandy.

Einlauf

vom 19. Dezember 1865.

Nr. 111. Geschäftsprotokoll der 9. Landtagssitzung vom 14. Dezember 1865.

Nr. 112. Bericht des Landesausschusses wegen Verleihung von Erziebungßbeiträgen für die nach Prof. Kessels Hinterbliebenen Kinder Ludwig und Amande.

Dr. Emanuel Forster.

Verifikator.

Josef Graf Wratislaw.

Verifikator.

W. Seidl.

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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