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Stenografická zpráva

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XII. sezení ètvrtého roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 19. prosince 1865.

Stenografischer Bericht

übn die

XII. Sitzung der vierten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 19. Dezember 1865.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršál-ka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dastateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího Antonín hrabì Lažanský a c. k. rada místo-držitelství Vilém rytíø Bach.

Poèátek sezení o 11 hod.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierunastische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Anton Graf Lažanský und der k. k. Statthaltereirath Wilhelm Ritter von Bach.

Beginn der Sitzung 11 Uhr.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig, — ich eröffne die Sitzung. —

In die Kommission für die Revision der Fischereivorschriften ist von der Kurie der Großgrundbesitzer anstatt Sr. Excellenz des Herrn Grafen Hartig bei Abgabe von 41 Stimmzetteln Freiherr von Mallowetz mit 23 Stimmen gewählt worden.

In die Kommission für die Mandatsangelegenheit des Herrn Grafen Oswald Thun wurden gewählt: von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 41 Stimmzetteln Se. Excellenz Graf Franz Harrach mit 26 Stimmen, Se. Excellenz Grwein Graf Nostitz mit 25 Stimmen und Albert Graf Nostitz mit 24 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 41 Stimmzetteln die Abgeordneten Dr. Brinz mit 29 Stimmen, Dr. Stradal mit 29, Dr. Hanisch mit 26 Stimmen; von der Kurie der Landgemeinden bei der Abgabe von 46 Stimmzetteln die Abgeordneten Hawelka mit 43, Dr. Schwestka mit 43 und Kratochwile mit 43 Stimmen, und es hat sich die Kommission sofort konstituirt und zum Obmann Se. Excellenz Herrn Grafen Albert Nostitz, zum Schriftführer Herrn Kratochwile gewählt.

Ueber den mir mitgetheilten Wunsch des Herrn Abgeordneten Macháèek bringe ich die Landtagseingaben Nr. Exh. 93 und 94 zur Vorlesung; ich bitte dieselben vorzulesen.

Snìmovní sekretáø Schmidt ète:

Slavný snìme království Èeského! Návrh Jeho Excellence pana hrabìte Alberta Nostice v prvním letošním sezení snìmu uèinìný, aby slavný snìm podal Jeho cís. král. apoštolskému Velièenství nejponíženìjší adresu díkù za císaøský manifest od 20. záøí b. r., považujeme za veledùležitý, nebo se má pøijetím jeho zøejmé svìdectví vydati, že národ Èeský velebì 20. záøí, se ode dne nejlepší nadìji do budoucnosti celého èeského národa oddává celý národ èeský.

Svìdectví toto ovšem již sám zvláštì dùstojným oslavením letošního 20. øíjna vydal; avšak nyní se chystá též zákonní zastupitelstvo zemské — èeský snìm — k tomu, smýšlení rozhodné vìtšiny obyvatelstva èeského vysloviti; okresy volební v slavném snìmu zastoupené poslancem svým souhlas svùj s cís. manifestem od 20 záøí bež. r. touto cestou vysloví: okres náš však Èítající 37 tisíc èeských obyvatelù není právì v dobì této v slavném snìmu zastoupen, an poslanec jeho mandát krátce pøed zahájením slavného snìmu složil a nemùže tedy ústy poslance svého zároveò své smýšlení pronésti; proèež to považujeme za svou svatou povinnost ve jménu celého okresu Hoøovického touto cestou náš souhlas s jmenovaným návrhem na adresu, i nezvratnou dùvìru ku králi jakož i k manifestu od 20. záøí 1865, zároveò státnímu ministru Jeho Excellenci hrabìti Belcredimu vysloviti, i prosíme slavný snìm, raèiž toto naše vyjádøení u vìdomost vzíti.

Okresní zastupitelstvo v Hoøovicích dne 11. prosince 1865. Jílek okresní starosta, Karel kníže ze Schwarzenbergù okresní výbor, Josef Macháèek okresní výbor. —

Snìmovní sekretáø Schmidt ète èís. 94.

Vysoký snìme království Èeského! Z posavadního jednání tohoto vysokého snìmu o dùležitosti návrhu hrabìte Alberta Nostice na zaslání podìkovací adresy Jeho Velièenství nejmilostivìjšímu císaøi a králi za udìlení manifestu od 20. záøí pouèeni a dále v uvážení, že volicí okres Hoøovicko-Zbírovský èítající 58000 obyvatelù složením mandátu našeho poslance v snìmu zastoupen není; považujeme to my zá-

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XII. sezení 4. roèního zasedání 1865.

XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

konnité zastupitelstvo okresu Zbírovského za svatou povinnost veøejnì prohlásiti, že v neoblomné vìrnosti a oddanosti k našemu nejmilostivìjšímu císaøi a pánu ve vznešená slova, pronešená v manifestu od 20. záøí úplnì dùvìøujeme, a že s návrhem na zaslání podìkovací adresy k Jeho Velièenstvu králi našemu, jehožto pøijetím se má manifestovat dùvìra v nynìjší vysokou vládu a její státnickou moudrost, úplnì souhlasíme.

Ve Zbírovì 10. prosince 1865.

Okresní výbor Zbírovský: Dr. Štika starosta. Vojtìch Kuèera. Ignác Hirsch. J. Kopp. Josef Bajer. Fr. Kleèka; Albrecht—výborové (výbornì).

Oberstlandmarschall: Bitte die eingelaufenen Petitionen vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Abg. Herr Dr. Wenisch: Gesuch der Haider Gemeindevertretung, damit der Sitz der pol. Behörden der Bezirke Pfraumberg und Tachau bei der neuen Organisirung in die Stadt Haid verlegt werde.

Poslanec pan Dr. Wenisch: Žádost obecního zastupitelstva v Boru, aby se mìsto toto pøi novém zøízení pol. stalo sídlem okresu Pøimdského a Tachovského.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Abg. Herr Dr. Görner: Gesuch des Adalbert Drosch, Jakob Haslinger und Josef Stoiber aus Lupetsching, Bez. Hohenfurth, um Vermittlung der Kriegslieferungs-Entschädigung, resp. um Erwirkung eines Maßstabes zu deren Vertheilung in der Gemeinde.

Poslanec p. Dr. Görner: Žádost Vojtìcha Drosche, Jakuba Haslingra a Josefa Stoibra z Lupetschingu v okresu Výšebrodském za vymožení náhrady za dodávky váleèné, resp. za ustanovení jisté míry, dle níž by se náhrada ta v obci rozdìlila.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Snìmovní sekretáø Schmidt ète: Poslanec pan Tomek: Žádost mìstské obce Mirovické, aby mìsto to zùstalo sídlem nového pol. okresu.

Abg. Herr Tomek: Gesuch der Stadtgemeinde Mirowic, damit dieselbe der Sitz eines neueu pol. Bezirkes werde.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abgeordneter Herr Dr. Klier: Gesuch der Gemeindevertretung Freudenberg Markersdorf, Bezirk Böhm. Kamnitz, um Belassung des pol. Bezirksamtes in Böhm. Kamnitz und um Zutheilung der Gemeinde Freudenberg - Markersdorf zum pol. Bezirke Tetichen.

Poslanec pan Dr. Klier: Žádost obecního zastupitelstva Freudenberg-Markvartického v okresu Èesko-Kamenickém, aby zùstal pol. okresní úøad v È. Kamenici, pak aby obec Ereudenberg-Markvartická pøidìlena byla k politickému okresu Dìèínskému.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Der hohe Landtag wird vielleicht damit einverstanden sein, daß diese Petitionen bloß in der Sprache vorgelesen werden, in welcher dieselben eingereicht worden sind (Rufe: Ja! Ja!).

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abgeordneter Herr Leeder: Gesuch der Stadtgemeinde Arnau mit den dortbezirkigen Gemeinden um Belassung des Amtssitzes der pol. Bezirksbehörde in Arnau.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Landtagssekretär Schmidt (ète):

Poslanec pan Pour: Žádost pøedstavenstva obce Velké Bìlèe v okr. Holickém, aby pøi novém pol. zøízení obec tato pøipadlá k okresu Kralohradeckému.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Landtagssekretär Schmidt (ète).

Poslanec pan Sladkovský podal žádost uèitelstva z okolí Petrovického v okresu Sedlèanském za zvýšení platùv uèitelských.

Oberstlandmarschall: Wird vorbehalten für den Vortrag bezüglich der Regulirung der Lehrergehalte.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abgeordneter Freiherr von Wucherer: Gesuch der Stadtgemeinde Plan um Belassung der Gemeinde Brand oder des dabei gelegenen Besitzes beim Bezirke Plan.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Derselbe: Gesuch der Gemeinden Mostau, Thurn und Lapitzfeld im Bez. Eger, um Belassung derselben im selben Bezirke, eventuell um Bildung des Bezirkes Falkenau und Zutheilung zu demselben.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Landtagssekretär Schmidt (ète):

Poslanec pan Jan Krejèí: Žádost mìstyse Husince za povolení pivního krejcaru na 6 rokù k zbudování nové školy v Husinci.

Oberstlandmarschall: Výboru zemskému.

Landtagssekretär Schmidt (ète):

Poslanec pan P. Matoušovský: Žádost zastupitelstva mìsta Plánice za ponechání nynìjšího polit, okresu Plánického se sídlem úøadu v Plánici.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Abgeordneter Herr Dr. Brinz: Gesuch des Be-


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XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

zirksausschusses der vereinigten Bezirke Joachimsthal und Platten um Subvention zur Deckung des pro 1866 sich herausstellenden Deficits von 4789 fl. 93 kr. öft. W. nach dem Bezirkspräliminare.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschutz.

Landtagssekretär Schmidt (ète):

Poslanec pan hrabì Jan Harrach: Žádost okresního výboru Kolinského za náhradu z fondu zemského nebo komorního v sumì 1144 zl. 97 1 kr. r. è., vzešlé za pøíèinou opravy a zno-vuzøízení cesty od cís. zámku Kladrubského na vojenské cvièilištì blíže Ovèár.

Oberstlandmarschall: Petièní komisí.

Landtagssekretär Schmidt (ète):

Poslanec pan Dr. Esop: Žádost zastupitelstva obcí Pšánek a Petrovièek v okresu Hoøickém za ponechání jich v okresu Hoøickém.

Oberstlandmarschall: Komisi, které se to týèe.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Abgeordneter Herr Fürstl: Gesuch der Gemeinde Sowinna, Seewiesen und Chwalschowic sammt dazu gehörigen Ortschaften um Ausscheidung aus dem Schüttenhofner und Zutheilung zum Klattauer Bezirke.

Oberstlandmarschall: An die betreffende Kommission.

Oberstlandmarschall: Die Kommission für die politische Bezirkseintheilung wird eingeladen, sich morgen um 9 Uhr zu einer Sitzung im Sitzungssaale des Landesausschusses zu versammeln. Der Obmann der Kommission für die Mandatsangelegenheit des Herrn Oswald Grafen Thun hat mir an-gezeigt, daß die Kommission bereits Beschluß gefaßt hat, und daß auch der Bericht zum Vortrage an das hohe Haus fertig ist. Obwohl dieser Gegenstand heute nicht an der Tagesordnung steht, so glaube ich ihn doch mit Rücksicht auf den gestern gefaßten Beschluß voran stellen zu können, wenn das hohe Haus dagegen keine Einwendung macht. Ich bitte demnach den Herrn Berichterstatter diesen Bericht zu erstatten.

Ich erlaube mir noch eine Bemerkung zu machen. Ich habe in einer der letzten Sitzungen die Petition des Seelsorgers in der Irrenanstalt Franz Tingl um Aufbesserung des Gehaltes an den Landesausschuß gewiesen. Nach der mir vom Herrn Referenten gemachten Mittheilung ist aber diese Angelegenheit der Kommission für die Reorganisation der Irrenanstalt zugewiesen, und dort bereits in Verhandlung genommen worden. Ich werde also diese Petition an diese Kommission zuweisen. Ich bitte dieses zur Kenntniß zu nehmen.

Dr. Hanisch: Der über die Mandatsangelegenheit des Herrn Abgeordneten Grafen Oswald Thun niedergesetzte Ausschuß hat zuerst in Erwägung gezogen, ob eine Einladung zum Erscheinen im Landtage nothwendig sei. Der Ausschuh muhte diese Frage verneinen, und eine solche Einladung lediglich als einen Akt der Kourtoisie von Seiten Sr. Exc. des Herrn Oberstlandmarschalls bezeichnen; Er muhte annehmen, daß die im Reichsgesehblatte allgemein giltig kundgemachte Einberufung des Landtages für alle Mitglieder unbedingt genüge, daß daher eine besondere Einladung von Seiten Sr. Exc. des Oberstlandmarschall nicht nöthig sei. Es handelte sich nun darum, welche gesetzliche Bestimmungen auf den vorliegenden Fall anwendbar find, und da erschien der Zusatzartikel 4 zur Landtags-ordnung allerdings ausschließlich anwendbar.

Dieser Zusatzartikel 4 normirt genau den Vorgang, und der Ausschuß muhte sich darüber klar werden, ob die Aufforderung, welche für die Ingelenz des Landtages vorausgegangen sein muß, an den Grafen Oswald Thun ergangen sei. Da diese Aufforderung nicht ergangen war, mußte der Ausschuß die Ingerenz des Landtages derzeit ablehnen, wenn auch sonst die Abwesenheit des Herrn Abgeordneten dessen Nichterscheinen im Landtage allerdings als konstatirt angenommen werden mußte. Der Ausschuß hat sich daher einhellig zu folgendem Antrag vereinigt.

In Erwägung, daß es Angesichts der durch das Reichsgesehblatt allgemein giltig kundgemachten Einberufung des Landtages, einer besondern Einladung an die einzelnen Mitglieder desselben allerdings nicht bedarf; in Erwägung, daß jedoch der Zusahartikel 4 zu der Landesordnung den Fall normirt, wenn ein Abgeordneter seinen Eintritt in den Landtag über 8 Tage verzögert, oder solange ohne Urlaub die Sitzungen nicht besucht, oder über die Dauer des bewilligten Urlaubes ausbleibt, was auf den vorliegenden Fall volle Anwendung findet; in weiterer Erwägung, daß die in diesem Artikel vor-geschriebene Aufforderung von Seite des Oberstlandmarschall an den Abgeordneten Graf Oswald Thun im Landtage zu erscheinen, oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen noch nicht ergangen ist, und die Ingerenz des Landtages erst dann eintritt, wenn die Anzeige des Oberstlandmarschalls vorliegt, daß die ergangene Aufforderung fruchtlos geblieben ist, — muß es der Landtag Sr. Exc. dem Oberstlandmarschall überlassen, auf Grund des Zusatzartikels 4 zur Landesordnung das Erforderliche zu veranlassen.

Sekretáø snìmu zemsk. Schmidt: Z uvážení, že vyžaduje plného veøejného prohlášení zákona, v nìmž se pokládá za svolena a že tudiž zapotøeby není jednotlivých èlenù zvláštì zvát, aby se ku snìmu dostavili; dále z uvážení, že dodateèný Èlánek 4. øádu zemského o pádu jedná, když poslanec do 8 dnù nevstoupil do snìmu, neb bez dovolené tak dlouho nepøišel do snìmu, neb pøes èas dovolené zùstal, jakož se to v pøítomném pøípadu zøejmì ukazuje ; z dalšího uvážení, že hr. Oswald Thun od nejvyššího maršálka dosud vyzván nebyl, aby bud do snìmu pøišel, neb z nepøítomnosti se ospravedlnil a spolupùsobení snìmu teprv pak nastane, až by nejvyšší maršálek byl oznámil,

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XII. sezení 4. roèního zasedání 1865.

XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

že by vyzvání jeho bez úèinkù zùstalo, musí to snìm J. exc. p. panu nejv. maršálku zùstavit, aby další ustanovení opatøeno bylo na základì dodateèného èl. 4. øádu zemského.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte.

Verlangt Jemand das Wort?

Seine Excellenz Graf Thun.

Se. Exc. Graf Thun: Ich habe in Bezug auf den unmittelbar vorliegenden Fall nichts gegen den Antrag der Kommission zu bemerken; allein mir scheint doch, der Landtag sollte über die Wesenheit der Sache nicht ganz stillschweigend hinausgehen; da wie der Fall hier vorliegt, die angetragenen Maßregeln offenbar von keinem Erfolge sein können.

Es ist mir durch Privatmittheilungen bekannt geworden, daß Graf Oswald Thun sich auf dem Seewege von Sct. Francisco nach Lima befindet, wo selbst er ungefähr am Ende des Jahres eintreffen wird, um hierauf eine Landreise nach Rio de Janeiro zu unternehmen, die beiläufig 3 Monate in Anspruch nehmen wird; es wird also die Aussorderung ihm im günstigsten Falle in der Frist von 3 Monaten zukommen können, und es versteht sich von selbst, daß für diese Landtagssession jeder andere Erfolg verschwunden ist.

Meines Erachtens stellt der vorliegende Fall deutlich dar, daß in dem berufenen Zusatzartikel 4 bezüglich des vorliegenden Falles eine Lücke besteht; es heißt darin, daß der Oberstlandmarschall die Aus-sorderung an den Betreffenden zu richten habe, unter Feststellung einer Frist von 14 Tagen.

Es wird sich also um die Frage handeln, von welchem Zeitpunkte an diese 14 Tage werden zu laufen beginnen. Nach der gewöhnlichen Auffassung, muß man wohl sagen, man werde die 14 Tage vom Zeitpunkte der Zustellung zählen; darin liegt aber eben die Schwierigkeit.

Meines Erachtens nach sollte die Einrichtung getroffen werden, daß die Mitglieder des Landtages nicht lediglich durch ihre Abwesenheit die Bestimmungen der Geschäftsordnung in dieser Beziehung annuliren können, und ich glaube, die Sache wäre sehr einfach, wenn die Regel geltend gemacht würde, daß von jedem Mitgliede des hohen Hauses irgend ein bestimmter Ort anzugeben sei, an den die Zustellung der Aufforderung zu gelangen hat; um die weitere Frage, ob in dieser Art die Zustellung dem Betreffenden zugekommen sei, hätte sich der Landtag weiter nicht zu kümmern. —

Ich bin nicht gesonnen, aus Anlaß des vorliegenden Falles heute einen Antrag zu stellen, möchte mir aber doch erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß der h. Landtag, über diesen Fall nicht hinweggehen sollte, ohne in Erwägung zu ziehen, daß die betreffende Stelle der Zusatzartikel für gewisse Fälle offenbar nicht ausreicht und behalte mir vor, nach Rücksprache mit anderen Mitgliedern dieses h. Hauses später dießfalls einen selbstständigen Antrag zu stellen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Herr Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Já myslím, ze v pøítomné otázce nemùže býti pochybnosti o bytu p. poslance hrabìte Thuna. My víme positivnì, kde p. hrabì Tkun zùstává; jest to pøirozené obydlí jeho rodiny. Pokud není od své manželky odlouèen, nemùžeme subponovat, že má nìkde jinde svùj byt než manželka jeho. Následek toho je, že jeho byt známe, kam se mùže ohlášení podat a že tímto zpùsobem mùžeme vyhovìti jednacímu øádu.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so schreite ich zur Abstimmung.

Herr Dr. Rieger hat keinen Antrag zu stellen?

Dr. Rieger: Nein!

Oberstlandmarschall: Ich bitte also diejenigen Herren, welche dem Antrage der Kommission zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die Regierungsvorlage betreffs des Entwurfes eines Gesetzes über Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung katholischer Kirchen und Pfründnergebäude, Beschaffung von Kirchenparamenten, Einrichtungen und Erfordernissen.

Wird in Betreff auf die Behandlung dieses Gegenstandes von Seite des h. Hauses irgend ein Antrag gestellt?

(Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, so bin ich in der Lage. selbst......

Dr. Grünwald: Já jsem chtìl navrhovat, aby se zvolila komise tím zpùsobem, jako v lonském zasedání, totiž z 9 èlenù a jako obyèejnì z celého snìmu jednotlivými kuriemi.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Grünwald trägt an, es möge diese Regierungsvorlage an eine Kommission von 9 Mitgliedern gewiesen werden. In diese Kommission hätte jede Kurie aus dem ganzen Landtage je 3 Mitglieder zu wählen.

Wird dieser Antrag unterstützt?

(Ist unterstützt.)

Da sich Niemand weiter zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung und bitte die Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission betreffend die Bitte der Königswarter Abbrändler um einen unverzinslichen Vorschuß aus dem Landesfonde. — Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeord. Fürstl. —

Abgd. Fürstl: Es ist ein Bittgesuch der Gemeinde Königswart, die durch ein großes Brandun-


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XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

glück verheert wurde, eingesendet worden. Soll ich das Bittgesuch vorlesen? (Stimmen: Ja.)

Protokoll

vom 15. Oktober 1865 aufgenommen beim k. k.

Bezirksamte Königswart.

Gegenstand.

Durch den Brand am 15. August 1865 sind hierstadts 46 Wohn. und mindestens ebensoviel Wirthschaftsgebäude, darunter das städtische Rathhaus feiner die Malzdörre, die Pfarre und Kirche, sowie auch die Schule abgebrannt.

Der Gesammtschaden beläuft sich beiläufig auf 150.000 fl. Hievon war bloß ein Betrag von beiläufig 35.000 fi. versichert.

Wenn auch die milden Beiträge schon jetzt sich auf beiläufig 4000 fl. belaufen, und noch ein Betrag von 5000 st. eingehen sollte, so beträgt noch immer die Ziffer des unbedeckten Schadens nahe an 100.000 ft. Dieser Schade ist um so empfindlicher, als sich darunter jener befindet, welcher die Abgebrannten durch Verbrennung ihrer Getreide und der ganzen Heusechsung, betroffen hat. Wenn die vom Brande betroffenen Hausbesitzer und die größtentheils auch Grundbesitzer sind, wieder aufbauen sollen, so ist eine Unterstützung von Seite des Landes dringend nothwendig.

Es wurde daher dieser Gegenstand dem Gemeindevorstande bekannt gegeben, dieser anberaumte hierüber eine Ausschußsitzung, wobei aber ein Beschluß nicht zu Stande kam. Ungeachtet dessen hat Herr Anton Röll, Ausschuhmann hierorts, die hiesigen Abbrändler von dem jetzt erwähnten Vorhaben verständigt. Es erschienen in Folge dessen nachstehende Haus- und Grundbesitzer, und bitten, ihnen diese große Wohlthat einer Unterstützung durch das Land zu erwirken. —

Es sind ihrer 20, und verlangen einen Vorschuß in der Summe von 13.400 ft. öft. W.: dazu hat das löbliche Bezirksamt Königswart nachstehende Erledigung gegeben:

Löbliche Bezirksvertretung!

Im Nachhange zu der hierämtlichen Indorsat-Note vom 17. Oktober 1865 wird noch einer löbl. Bezirksvertretung bekannt gegeben, daß die sich um einen unverzinslichen Vorschuß aus Landesmitteln Gemeldeten, welche am 15. August 1865 abgebrannt sind, sämmtlich Leute sind, die als sicher und ordentlich bekannt sind.

Auch hat sich noch der Zimmermeister Josef Schreiber um einen Vorschuß per 500 ft. gemeldet.

K. k. Bezirksamt Königswart. am 17. Oktober 1865.

In Erwägung, daß bis jetzt von dem Landesfonde nur in einem einzigen Falle, u. z. bei dem Brande der Stadt Trautenau ein Beitrag aus dem Landesfonde bewilligt worden ist — das war im I. 1861, und die bezügliche Gingabe präsentirt den 11. Juli — hat sich die Petitionskommission nicht veranlasst gefühlt, diesem Bittgesuche zu willfahren, indem zu erachten ist, daß wenn man in einem solchen Falle die Initiative ergreifen würde, derlei Bittgesuche häusig wiederkehren wurden, und der Landesfond am Ende gar nicht ausreichend erscheinen könnte; folglich wurde die Bitte um Gewährung eines unverzinslichen Vorschusses für die Königswarter Abbrändler abweisend beschieden.

Oberstlandmarschall: Petièní komise na-vrhuje, aby žádost obce Kynžvartu byla zamítnuta. Verlangt noch Jemand das Wort?

Karl Ritter von Limbeck: Ich sehe zwar ein, wie mißlich es bei solchen Bitten ist, das Wort zu ergreifen; allein deßenungeachtet glaube ich doch, daß Gnadensachen überhaupt nicht ex principio abgewiesen werden können. Der einzige Grund, der, wie mir scheint, von der Kommission zur Begründung ihres Antrages angeführt worden ist, ist der: Es könnten noch mehrere kommen, welche gleichfalls solche Bitten stellen würden. Das reduzirt sich auf den Satz: Weil 2 oder mehrere kommen, so bekommt keiner etwas.

Ich glaube, ex principio können überhaupt Gnadensachen nicht behandelt werden. Daß Enadensachen überhaupt zulässig sind, und Gegenstand des hohen Landtages sein können, ist mehr als anerkannt worden. Eine Vergleichung von Unglücksfällen ist meiner Ansicht nach überhaupt nicht statthaft, um so weniger der gegenwärtig vorliegende Fall mit jenem Unglücksfalle, welcher 1861 die Stadt Trautenau getroffen hat. Es ist hier ein wesentlicher Unterschied.

Die Stadt Trautenau ist an sich im allgemeinen ein wohlhabender Ort, die Stadt Königswart im Allgemeinen ein armer Ort. Der Stadt Trautenau sind zahlreiche Hilfsquellen, welche die Industrie zu bieten vermag, geöffnet, welche der Stadt Königswart verschlossen sind.

Es ist ferner auch insoweit unzulässig einen Vergleich zwischen diesen beiden Unglücksfällen zu ziehen, als die Stadt Königswart wenige Wochen nach dem ersten Unglücksfalle von einem zweiten, wo möglich noch schrecklicheren Brand-Unglücke betroffen wurde, wie es allgemein bekannt ist. Die Folge ist, daß sogar ein Theil der Einwohner, weil er nicht in der Lage war, seine abgebrannten Stätten wieder aufzubauen, sich genöthigt sah in andere Orte zu ziehen; so nach Tachau, Polna und Faltenau; sie muhten ihre Heimath verlassen.

Ein dritter Gesichtspunkt, von welchem aus die gegenwärtige Bitte zu betrachten ist, ist dasjenige, um was es sich eigentlich handelt, und das ist scheint mir dasjenige, auf was das gröste Gewicht gelegt werden kann; es handelt sich um einen unverzinslichen Vorschuß von 13400 Gulden, wenn ich recht verstanden habe, auf 10 Jahre, es handelt sich also um ein jährliches Geschenk von circa 700 fl. Dieses bildet aber, wenn man es mit Rücksicht auf den Steuergulden betrachtet ein wirklich verschwindendes Atom des Kreuzers von einem Steuergulden, es wird beiläufig den 1/200ten. höchstens den 1/150ten Theil eines Kreuzers vom Steuergulden ausmachen. Bei einer, solchen Geringfügigkeit des Betrages mit


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XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Rücksicht auf den Steuergulden konnte man wahrscheinlich, wenn eine allgemeine Abstimmung im Lande darüber möglich wäre, mit Zuversicht der Gewährung entgegensehen.

Wenn das auch nicht zulässig ist, glaube ich, zeigt es doch das geringe der Bitte und an sich wird darin auch eine Sicherheit angeboten; denn, wenn ich recht verstanden habe, wird in dem Gesuche zwar erklärt, daß keine pragmatikale Sicherheit geboten weiden könne, aber doch eine annehmbare. Inwieweit diese Sicherheit angeboten weiden könnte, diese Beurtheilung, glaube ich, könnte dem Landesausschusse mit Beruhigung überlassen werden könne.

Ich würde mir daher den Antrag erlauben, dem Ansuchen werde gegen Nachweis annehmbarer Sicherheit Statt gegeben und der Vollzug dem Landesausschusse übertragen. Was als annehmbare Sicherheit zunächst angesehen werden könne, darüber geben ohnehin die Grundsätze des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches die nothwendige Anleitung und ich würde keinen Anstand nehmen auf Grundlage dieser Instruktion selbst eine verläßliche Entscheidung darüber zu erwarten.

Herr Wucherer: So viel ich den Herrn Berichterstatter vernehmen konnte, handelt es sich hier nach dem vorliegenden Gesuche und Protokolle nur um jenen Schaden, der Infolge des ersten Brandes am 15. August entstanden ist. Seit dem dieses Gesuch vorgelegt worden ist, ist ein sehr wichtiger und großer Umstand hinzugetreten, welcher für die Berücksichtigung dieses Gesuches das Wort spricht. Es ist nämlich am 8ten November l. J., daher nach kaum 8 Wochen ein noch größeres Brandunglück über diese ohne dem arme Stadt hereingebrochen.

Wer in der Lage war, gleich nach dem Brande den Jammer und das Elend zu betrachten, welches sich da ausgesprochen hat, in dem wird gewiß der Wunsch entstehen, das Mitgefühl des hohen Hauses bei diesem außerordentlichen Unglücksfalle an den Tag zu legen.

Es sind bei dem zweiten Brande 71 Häuser wieder eingeäschert und nur die äußersten Ausläufer des Ortes, die entferntesten Häuser rund herum in den Gassen, welche nach auswärts führen, stehen geblieben. Die Mitte des Ortes ist vollkommen vernichtet, und nur einzelne Häuser find stehen geblieben, so daß die Einwohner genöthigt waren auszuwandern, um für diesen Winter wenigstens nur Obdach zu finden; ich glaube also unter diesen Umständen wäre eine einfache Zurückweisung wirklich zu bedauern, und es könnte ein Mittel gefunden werden, doch einige Rücksicht auf dieses Gesuch zu nehmen, und zwar dadurch, daß man sich über den Schaden, welcher durch den zweiten Brand entstanden ist noch eine Aufklärung verschafft, daß man sich allenfalls im Wege der hohen Statthalterei, welcher diese Schadenerhebungen ohnedem vorliegen müssen, darüber vollkommene Gewißheit zu verschaffen suchte.

Hier handelt es sich auch nicht um ein Geschenk, es wäre diesen Abbrändlern schon sehr geholfen, wenn ihnen nur ein Vorschuß, und zwar vielleicht ein unverzinslicher Vorschuß aus dem Landesfonde bewilligt würde.

In Betracht des großen Schadens, der sich auf mehr als 100000 Gulden beläuft, ist der Anspruch auf einen Vorschuß von 13400 Gulden ohnedem sehr mäßig und geringfügig, und ich glaube, daß bei einem so außerordentlichen Falle es doch dem hohen Landtage angelegen sein dürfte, hier das Mitgefühl für dieses große Unglück an den Tag zu legen. und den Einwohnern, wenigstens den ärmsten unter ihnen, die Mittel zu sichern, wieder in einen erwerbsfähigen Stand sich zu sehen.

Ich würde daher den Antrag stellen, daß man dem Landesausschusse den Auftrag ertheile, durch Verwendung bei der Statthalterei sich über die Größe des Schadens die nöthigen Daten zu verschaffen, und auf Grund dieser Daten, — insofern eine hinlänglich annehmbare Sicherheit für die Rückzahlung dieser Vorschüsse geboten wird, — dem hohen Landtage dann in dieser Angelegenheit noch einmal Bericht zu erstatten.

Dr. Rieger: Es ist immer bedenklich, meine Herren, in Sachen der Legislation, wo die kalte Erwägung des Rechtes und die Zweckmäßigkeit allein entscheiden soll, an das Mitgefühl, an die Kommiseration zu appelliren.

Meine Herren! Aus den Erfahrungen unseres Landtages könnten wir schon die Lehre entnommen haben, daß derlei Appellationen nicht immer auf den rechten Weg führen. Wir haben die Nothstraßen beschlössen in der edelsten Absicht, die damals durch die Geschäftsstockung in Folge der Baumwollkrise leidende industrielle Bevölkerung zu unterstützen, wir haben für diesen Zweck bedeutende Summen ausgegeben.

Meine Herren, wir haben damit nach meiner Ueberzeugung — ich bin so ziemlich in der Lage die damit erzielten Resultate zu übersehen — falsche Schritte gethan, wir haben dadurch Gegenden, die bereits ohnehin im Nothstande waren, gezwungen Auslagen zu machen, um neue Straßen zu bauen, da wir ihnen nur 1/2 der 1/3 Subvention bewilligt haben. Wir haben sie gezwungen plötzlich 2 oder drei Straßen auf einmal zu bauen. — Die Nothleidenden, denen man unter die Arme greifen wollte, sind dadurch nicht unterstützt worden, weil sich in der Praxis herausgestellt hat, daß sie zu dieser Arbeit, die sie hatten leisten müssen, unfähig waren, weil sie nicht die physische Kraft dazu hatten.

Die Maßregel hat kein anderes Resultat gehabt, als daß man andere tüchtige, fähigere Arbeiter aus andern Gegenden nahm, die die Straßen zu Stande gebracht haben, und daß die nothleidende Bevölkerung mit größern Umlagen belastet wurde. Dieses führe ich an zum Beispiel, daß man sich in Sachen der Legislation durch das bloße Gefühl nicht leiten lassen solle.

Was den vorliegenden Fall betrifft, so ist jedem Denkenden einleuchtend, daß es ein Gegenstand


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XII. sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

von enormer Konsequenz ist, den Grundsatz aufzustellen, daß die Abbrändler irgend eines Ortes Anspruch haben auf Unterstützung oder Vorschuß aus dem Landesfond; das heißt den Landesfond, ich möchte sagen, dem Ruin aussehen. Denn erwägen wir nur die Brände, die heuer stattgefunden haben, wo alle dieselben Erscheinungen, die, wie die beiden Herren Vorredner vor mir vorgebracht haben, in demselben, ja noch in höherem Maße zum Vorschein gekommen; wo die betreffenden Orte gewiß mindestens dasselbe Recht hätten, auf eine solche Unterstützung und einen Vorschuß aus dem Landessonde. —

Meine Herren! der Landesfond könnte nie und nimmer mehr allen solchen Ansprüchen genügen. Da wäre jedoch schon viel besser, eine allgemeine Landesassekuranz einzuführen (bravo) und zu bestimmen, daß Jedermann eine Umlage sich gefallen lassen muß, aus welcher Umlage die durch den Brand Leidenden aus dem ganzen Lande unterstützt werden sollen. Ich glaube nicht, daß die Herren auf diesen Wunsch werden eingehen wollen; ich bin der Ansicht, daß es besser wäre, dergleichen der Selbsthilfe und der Autonomie der Leute selbst zu überlassen. In diesem Falle glaube ich, müssen wir vor Allem uns gegenwärtig halten, daß dadurch eine große Gefahr für den Landesfond und eine große Belastung der Steuerleistenden eintreten würde, und daß wir schließlich kein Recht dazu haben; denn zu derlei Zwecken ist offenbar der Landesfond vom hohen Landtage nicht dotirt worden, und zu derlei Zwecken zahlt der Steuerzahlende die Leistung nicht.

Ich muß mich also mit aller Entschiedenheit gegen die obengeftellten Anträge aussprechen.

Taschek: Als Obmann-Stellvertreter —

Oberstlandmarschall: Herr Ageordnete Kuh hat das Wort.

Abg. Kuh: Ich muß dem Abgeordneten, Herren Dr. Rieger zustimmen, daß man hier nicht an die Mildthätigkeit appelliren kann. (Rufe: Laut!) Ich glaube, daß hier politische und volkswirthschaftliche Standpunkte geltend gemacht werden sollen und da glaube ich, was der Staat für die einen Nothleidenden thut, muß er auch für nothleidende Gemeinden anderer Kategorien thun.

Wenn der Staat in Tirol bei Wassernoth mit seiner Hilfe gekommen ist, wenn er in Ungarn und im Banat unterstützt hat, als eine Mißernte kam. wenn er in Galizien den Verhungernden beisprang; so glaube ich, daß er auch da helfen muß, wo seine Hilfe, die in so geringerem Maße gefordert wird, auch wirklich möglich ist. Es ist dieß um so nothwendiger, als, wenn es nicht geschieht, die Gegend in volkswirthschaftlicher und politischer Beziehung ruinirt wird.

Was soll der Fremde, wenn er in das Land kommt, wenn er nach Marienbad kommt und hier den Park sieht und das großartige Schloß und da-neben gleich eine Armuth, wie sie nur in Irrland vorkommt, sagen, wenn er die niedergebrannten Flecken sieht und hört, daß das Land nicht die Mittel dazu habe, hier aufzuhelfen. Ich glaube, daß es hier ge-boten ist, daß es eine Ehrenpflicht wäre, irgend etwas zu thun und es wäre ein schlechtes Präcedens, wenn 2, 3, 10 Orte, die eine gleiche oder noch größere Noth haben, darauf hinzuweisen und es ist traurig, wenn dem so ist; aber da muß man allen 10 helfen und jeder einzelne von den 10 hat hierauf gleichen Anspruch.

Ich glaube, daß der Steuer-Gulden, den man im Frieden und im Genuße der Steuerkraft zahlt, wohl dahin führen dürfte, wohin der Hr. Abgeord. Rieger hingewiesen hat, nämlich auf die Steuerassekuranz, denn die Steuer ist nichts, als eine allge-meine Assekuranz. (Heiterkeit.) Dieser Grundsatz ist nicht von mir aufgestellt, er ist ein ganz richtiger, wenn die allgemeine Assekuranz, wie Hr. Agd. Dr. Rieger befürwortet auch ins Leben treten würde; es würden dieselben Unglücksfälle auch ins Leben treten, ohne daß, wie die allgemeine Assekuranz in Würtemberg und Sachsen uns gelehrt hat, sie total geholfen hat, indem sich bei solchen Fällen die mildthätige Hand des Landes aufmachen und durch Mildthätigkeit hat helfen müssen.

Deßhalb glaube ich den Antrag des Abgd. Hrn. von Limbeck aufs wärmste unterstützen zu dürfen aus politischen Gründen, daß das Land nicht weniger leiste als das Reich für die Länder, aus volkswirthschaftlichen Gründen, um die Leute steuerfähig und steuerkräftig zu machen, und wären auch 10 andere Orte, die ähnliche Ansprüche machen. Aber der Steuerkreuzer wird dann freilich erhöht werden müssen, ich kenne jedoch keinen wichtigeren Anlaß, als einen solchen eben, um solche Auflagen umzulegen.

Hofrath Taschek: Es hat keinem der Herren Referenten des Landesausschusses gefallen, dem hohen Hause eine Auskunft über den Stand des Landesfondes zu geben. Ich werde mir als Stellvertreter des Obmannes der Budgetkommission, so weit mir dieß aus dem Gedächtnisse möglich ist, nachdem die Zifferstellung noch nicht vollständig erfolgt ist, erlauben, in dieser Beziehung eine Darstellung der Ziffer nach zu geben.

Wir haben im Jahre 1861 übernommen im Landesfond eine Summe von 1,900.000 fl. Unter dieser Summe sind nominell begriffen 400.000 Anlehenlose vom Jahre 1860. Es erübrigen daher zur Disposition 1,500.000.

Nach den bis jetzt gepflogenen Erhebungen mit Rücksicht auf die Beträge, die verausgabt sind, mit Rücksicht auf die Summe, die ihrem Betrage nach angewiesen, bis jetzt aber noch nicht effektiv verausgabt sind. dürfte nur mehr ungefähr ein Betrag von 750.000 fl. dem hohen Landtage zur Disposition erübrigen. —

Oberstlandmarschall: Herr Graf Albert Nostitz hat das Wort.

Graf Albert Nostitz: Ich möchte mich wieder aus Anlaß des vorliegenden Falles nach einer anderen Richtung hin prinzipiell aussprechen. Ich glaube, der


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hohe Landtag sollte sich unbedingt in solchen Fällen für jeden Moment die Freiheit seines Beschlusses vorbehalten. Allein, ich kann nicht leugnen, daß ich auch der Ansicht bin, daß die Fälle, wo in dieser Richtung der Landesfond zur Unterstützung in Anspruch genommen wird, mit größter Genauigkeit geprüft werden müssen; daß dieß nur in solchen Fällen geschehen kann, wo der Schade ein derartiger ist, der sich nicht auf einzelne Orte sondern aus weite Strecken des Landes bezieht, wie dieß bei solchen Miseren, wie z. B. in Ungarn stattgefunden hat und wo übrigens der Regierung daran gelegen ist, die Steuerkraft solcher weiter Strecken des Landes zu erhalten, wie es bei Ueberschwemmungen, die große Strecken auf einmal treffen, und ähnlichen Schäden, nach welchen sich die Gegenden oft jahrelang nicht erholen, der Fall ist. -

Aber auf Eines möchte ich doch aufmerksam machen. Ich glaube, daß bei der jetzigen Organisation der Bezirksveitretungen wir in Betreff des formellen Vorganges bei solchen Ansprüchen an das Land, auf diese Organe, Rücksicht nehmen sollen. — Ich glaube, daß es ganz in der Ordnung ist, daß da, wo die Gemeinden bei solchen Schäden nicht aufkommen können, wo sie glauben, auf eine weitere Unterstützung Anspruch machen zu können, sie sich vor Allem an den Bezirk wenden, daß der Bezirk hier vor Allem urtheile: Ist das ein Fall, wo es unumgänglich nothwendig ist einzutreten?

Ist der Bezirk in der Lage — und in welcher Weise ist er in der Lage einzutreten? — und daß dann erst, wenn eine solche Hilfe als nothwendig erkannt wird, und das Unglück die Kräfte des Bezirkes übersteigt, von Seite des Bezirkes die weitere Inanspruchnahme des Landtages oder Landesfondes erfolge.

Ich würde mir erlauben, zur formellen Behandlung den Antrag zu stellen, daß künftig solche Eingaben um Unterstützungen aus Anlaß von Feuerschaden und ähnlichen Unfällen von Seite des Landtages nicht früher in Verhandlung genommen werden mögen, bevor nicht die dießfällige Eingabe bei der betreffenden Bezirksvertretung eingereicht, dort behandelt, und dem Landtage das Gutachten der Bezirksvertretung vorgelegt würde.

Ich stelle daher den Antrag, auch den vorliegenden. Fall in dieser Weise zu behandeln.

Oberstlandmarschall: Ich will mir nur die Bemerkung erlauben, daß der Antrag im vorliegenden Falle eben von der Bezirksvertretung gestellt wurde. —

Verlangt noch Jemand das Wort?

Karl Ritter v. Limbeck: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß eben die Bezirksvertretung dieses Gesuch hergegeben hat.

Oberstlandmarschall: Ich habe das soeben bemerkt.

Dr. Jelínek: Es ist von mehreren Rednern die Ansicht ausgesprochen worden, daß Fälle, wie der vorllegende, wo es sich um Gnadensachen handelt, nicht von einem allgemeinen Prinzipe aus behandelt werden möchten. Diese Ansicht dürfte sich wohl im hohen Hause allgemeine Geltung verschaffen. Wenn Dr, Rieger sich gegen alle ähnlichen Bewilligungen erklärt hat, und meint, der Landesfond sei für ähnliche Auslagen nicht bestimmt, so möchte ich doch behaupten, daß die Gränzen nicht so scharf gezogen werden können, für welche Auslagen der Landesfond eigentlich bestimmt ist, und wo die Berechtigung aufhört, den Landesfond für ähnliche Zwecke in Anspruch zu nehmen.

Ich will nicht die verschiedenen Subventionen, die dem Landesfonde zur Last fallen, aufzählen, aber ich muß offen gestehen, daß bei einigen die Berechtigung oder die Nothwendigkeit, solche Subventionen zu gewähren, eben so gut in Frage gestellt werden könnte, als wenn es sich um einen Fall handelt, wo ein bedeutendes Unglück eine Stadt getroffen hat, so daß es die Stadt aus eigenen Mitteln nicht so leicht abwenden kann. Wenn Dr. Nieger gemeint hat, man soll in ähnlichen Angelegenheiten sich nicht durch das Gefühl allein leiten, sondern mehr die ruhige Ueberlegung walten lassen, stimme ich ihm vollkommen bei, aber hinsichtlich des von ihm angeführten Beispieles der Nothstandstraßen, erlaube ich mir zu bemerken, daß dasselbe durchaus nicht Hieher paßt. Der Nothstand war Grund, daß wir uns vom Gefühle leiten liehen zu helfen, aber dann hätte die ruhige Ueberlegung sagen sollen, auf welchem Wege wir helfen sollen, und da, meine Herren, hat uns nicht das Gefühl irre geführt, sondern wir müssen uns offen sagen, wir haben in der Wahl der Mittel gefehlt, wir haben einen Fehlschluß begangen, wir haben nicht Nothstrassen bauen sollen, sondern den Nothleidenden in anderer Weise beispringen sollen. (Bravo!)

Wenn Herr Graf Nostitz gemeint hat, daß in ähnlichen Fällen der Bezirk vor Allem berufen sei, auszuhelfen, und erst, wenn die Kräfte des Bezirkes nicht ausreichen, das Land eintreten soll, so möchte ich wohl im Allgemeinem dieser Argumentation beistimmen; indessen, wenn hier die Ansicht geltend gemacht worden ist, daß es schon eine sehr große Belastung des Landesfondes sei, bei ähnlichen Angelegenheiten eine Subvention eintreten zu lassen, um wie viel größer werden die Lasten für den Bezirk sein, dessen Mittel bei weitem geringer sind.

Gerade wenn große Unglücksfälle eintreten, die einen bedeutenden Theil des Landes betreffen, wie die Mißernte in Ungarn und Gallizien es war, da meine ich, meine Herren! daß es nicht Sache des Landes sein kann, Hilfe eintreten zu lassen, sondern dann werden wir an die Mittel des Reiches appellieren müssen, weil ja gerade ein Unglück in solchen Dimensionen auftritt, daß die Mittel des Landes nicht mehr hinreichen.

Stellen sie sich, meine Herren, den Fall vor, daß eine ähnliche Mißernte, was Gott verhüten möge, Böhmen betreffen sollte, wie sie in Ungarn eingetreten ist, wenn in Folge einer solchen Mißernte die


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XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Steuern nicht eingehen, also auch keine Steuerzuschläge erhoben werden können; — ist dann in einem solchen Jahre der Landesfond in der Lage aushelfen zu können? Ich glaube, in einem solchen Falle hat das Reich die Pflicht, dem einzelnen Lande zu Hilfe zu kommen, und, meine Herren, was in diesem großen Verhältnisse Reichspflicht, das ist, möchte ich sagen, im kleineren Verhältnisse Landespflicht, und, wo ein einzelner sich wirklich nicht helfen kann, da sollen wir allerdings — wie den vorliegenden Fall — so genau als möglich unterstützen, und wenn es konstatirt ist, daß der einzelne Ort nicht in der Lage ist sich zu helfen, dann sollen wir nach Zulassung der Möglichkeit den Bedürftigen dennoch zur Hilfeleistung beispringen. —

In der Beziehung muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß mir der Antrag der Kommission nicht völlig erschöpfend erscheint.

Es handelt sich um einen unverzinslichen Vorschuß von 13400 Gulden, und die Kommission trägt einfach auf Abweisung dieser Bitte an. insofern die Gewährung dieser Bitte den Landesfond allzusehr belasten würde.

Ich glaube, selbst zugegeben, daß der Landesfond einen solchen unverzinslichen Vorschuß nicht zu geben in der Lage wäre, hätte man doch bei der Größe des Unglückes überlegen können, ob nicht vielleicht auf einem andern den Landesfond weniger belästigenden Wege ein ähnliches Resultat zu erzielen sei, z. B. indem män den Abbrändlern ein verzinsliches Darlehen in Aussicht gestellt hätte.

In dieser Beziehung erlaube ich mir den Antrag des Herrn Baron Wucherer, der eine ähnliche Erwägung und Möglichkeit nicht ausschließt, dem h. Landtage zur Annahme zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Se. Exc. Hr. Graf Clam-Martinitz!

Graf Clam-Martinitz: Ich wollte mir nur erlauben, mit wenigen Worten auf eine Bemerkung einzugehen, die in dieser Debatte von der entgegengesetzten Seite gemacht wurde.

Es wurde als auf eines der Motive, welches für die Unterstützung spricht, darauf hingewiesen, welchen peinlichen Kontrast die herrlichen Parkanlagen und ein glänzender Schloß gegenüber angeblich irrländischer Armuth bilden.

Ich kann nicht einsehen, warum darin, daß neben dem, zum Unglück abgebrannten Orte ein nicht abgebranntes Schloß besteht, ein Grund für die größere oder geringere Berücksichtigung liegen könne.

Ich glaube, meine Herren! daß aus Schlössern so manche Unterstützung für die abgebrannten Städte und Orte verabreicht worden ist und daß es gewiß der armen abgebrannten Stadt Königswart nicht zum Unglück und zum Schaden gereichen wird, wenn das Schloß nicht auch abgebrannt ist.

Auf das glaube ich nur mit wenigen Worten hinweisen zu sollen, weil es mir nicht gut scheint, auf Kontraste hinzuweisen, die nun einmal in der Welt bestehen, und zwar in solcher Weise, daß es vielleicht der Frage eine nicht ganz richtige Färbung gibt.

In der Sache selbst möchte ich mich dahin aussprechen; im Wesen, wie auch Herr Graf Nostitz gesagt hat, wird sich ein allgemeines Prinzip allerdings für die Zukunft nicht aufstellen lassen.

Es kann der Landtag weder sich selbst, noch die künftige Landtagsversammlung hierin irgend Etwas verwehren, noch irgend welche Verpflichtungen aufstellen.

Ich glaube nur, als Grundsatz muß es allerdings gelten, daß nur bei außerordentlichen Fällen das Eintreten einer Unterstützung aus Landesmitteln gerechtfertigt erscheinen kann, nur bei solchen Fällen, wo die Hilfe des Einzelnen nicht hinreichen kann, wo auch diejenigen, die von dem Schaden getroffen worden sind, kein Mittel haben, sich dagegen zu schützen.

Wenn z. B. Wasserflut und Beschädigungen eintreten, wie es zuweilen in Tirol geschehen ist, dann, meine Herren, ist der Wohlstand auf Jahre hinaus vernichtet, die Gegend aber, welche von diesem Unglücke getroffen wurde, ist nicht im Stande, sich dagegen zu schützen. Auch gibt es keine Assekuranzen gegen Mißwachs, Dürre u. dgl. wohl aber gegen Feuerschaden; und darin scheint mir ein großer und wichtiger Unterschied zu liegen.

In solchen Fällen, wie der vorliegende Unterstützung zu geben, würde, wie einer der Herren Vorredner bemerkt hat, allerdings zu Konsequenzen führen, die eine sehr bedeutende Belastung in sich schließen würde; und deßwegen muß ich mich für den Antrag der Kommission aussprechen, ohne mich damit für alle Zukunft gebunden zu haben, daß ich bei sehr berücksichtigungswerthen Fällen, wo die Bedingungen, die ich angedeutet habe, zusammentreffen, mich nicht für die Unterstützung aussprechen könnte. (Rufe: Schluß.)

Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß der Debatte beantragt.

Bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Abg. Kuh: Ich bin wirklich mißverstanden worden, (Rufe: laut) wenn man den Worten, die ich betonte: "Ein großer Park und ein prächtiges Schloß, die sich an dem Brandorte befinden," irgend eine kommunistische Deutung geben wollte. Ich habe nur einfach darauf hingewiesen, daß man mißdeutende Bemerkungen der Fremden womöglich hintanhalten solle. Das geschieht in diesem Falle dadurch, daß, wo es völlig gar keine Industrie, sondern nur dürre und kahle Landwirthschaft gibt, daneben ein prächtiges Schloß und ein Park, daß der Fremde zur Ansicht verleitet weiden könnte, die patriarchalische Sorge habe die Gegend nicht gut befruchtet; und eben um diesen Umstand zu entfernen, habe ich gesagt, es wäre geboten, der von allen Seiten dürren Gegend, dem abgebrannten Orte Unterstützung zu gewähren.

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Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen.

Baron Wucherer hat folgenden Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß werde beauftragt authentische Daten über den durch die beiden Brände in Königswart verursachten Schaden durch die k. k. Statthaltern einzuholen, und mit Rücksicht auf annehmbare Sicherheit einen weitern Antrag dem Landtage vorzulegen. —

Slavný snìm raèiž uzavøíti, zemskému výboru budiž naøízeno, aby o škodì kynžvarstským obyvatelùm požárem uèinìné, sobì c. k. místodržitelstvím autentická dáta opatøil, a ohledem k dostateèné jistotì další návrhy sl. snìmu podal.

Wild dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Der Abg. Limbeck.....

Ritter v. Limbeck: Ich nehme meinen Antrag zurück, und vereinige mich mit diesem Antrage, da er meiner Intention entspricht. —

Berichterstatter Fürstl: Die Frage ist sehr manigfach ventilirt worden; ich will die wichtigsten Punkte, die mir auffallend erscheinen, berühren. H. Ritter von Limbeck hat darauf hingewiesen, daß der Beitrag ein geringfügiger ist. Es ist wahr, der Beitrag ist geringfügig im Ganzen genommen, aber wenn auf das zurückgegangen wird, was der Abg. Taschek mitgetheilt, daß der Landesfond aus 750.000 fl. bestehe, dürfte er in 50 solchen Fällen erschöpft erscheinen.

Nun wir haben im heurigen Jahre 3 Brände gehabt, von denen der eine bedeutend größer als der Königswarter gewesen ist, in Schwihau sind 132 Nummern, in Polna 83 Nummern abgebrannt, die Einwohner haben nun durch die Wohlthätigkeit im Bezirke und die Unterstützung der ehemaligen Grundherrn sich wieder erholt. —

Ich habe Schwihau selbst gesehen, — es war so zu sagen ganz neu aufgebaut. Was die Geringfügigkeit der gebotenen Unterstützung anbetrifft, so ist dieser Grund wohl nicht ganz stichhältig, denn wenn man annimmt, daß bei einem solchen Brande wie in Schwihau, wo der Verlust auf 280.000 st. geschätzt worden ist, eine Subvention gewährt werden sollte, so wäre, wenn solche Fälle häufiger vorkommen würden, der Landesfond jetzt schon erschöpft.

Nun wird ein Vorschuß auf 20 Jahre und zwar ohne Verzinsung verlangt; wie möchte nun in wichtigen Fällen, welche gewiß eintreten können, ein Vorschuß aus dem Landesfonde herausgebracht werden können?

Der Umstand, der besonders hervorgehoben wurde, daß nämlich in Königswart die Abbrändler genöthigt waren auszuziehen, war auch in Schwihau eingetreten; auch hier sind die Einwohner in die Nachbardörfer ausgezogen und haben ihr Vieh dahin bringen müssen, oft eine Stunde weit; die Fälle sind so ziemlich die gleichen.

Ich glaube, daß der Standpunkt, welchen Hr. Dr. Rieger eingenommen hat, der richtige sei, man darf die Gefühlspolitik nicht alzuviel walten lassen, besonders nicht in Geldfragen, denn wo der Landesfond so stark in Anspruch genommen wird, da hört alle Gemüthlichkeit auf. Die Hilfe für die Abbrändler ist in erster Reihe im Bezirke zu suchen; sollte dieser nicht hinreichen, dann sollen die benachbarten Bezirke in Anspruch genommen werden, man soll sich an die Nachbarschaften und dann an die weiteren Gemeinden, welche mit der verunglückten in Verbindung stehen, wenden und endlich erst an das ganze Land.

Daß der Landesfond immer Hilfe geben sollte, das glaube ich, ist nicht möglich, und ich muß auf dem Antrage der Kommission verharren und bitte, daß das hohe Haus ihn annehme.

(Rufe: Schluß!) —

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst über den Antrag —

P. Matoušowský (begibt sich zu Sr. Exc. dem H. O. L. M.);

Ich bitte Euere Exc. um Erlaubniß zu einer thatsächlichen Bemerkung.

(S místa). Pan zpravodaj pøednesl o Svihovu, tomto pøenešastném místì, že mìsto toto z cela novì postaveno jest. V mìstì tom uhoøelo 320 domù a spolu i hospodáøská stavení, a posavad postaveno toliko okolo 70 a to ještì ani ne v takovém spùsobu, že mohou obydleny býti. — To jsem chtìl ku opravì poznamenat. —

Oberstlandmarsch all: Herr Baron Wucherer stellt den Antrag, der Landesausschuß werde beauftragt authent. Daten über den durch den Brand in Königswart verursachten Schaden durch die h. k. k. Statthalterei einzuholen und mit Rücksicht auf die von den Petenten zu bietende annehmbare Sicherheit weitere Anträge dem h. Hause zu stellen.

Zemskému výboru budiž naøízeno, aby sobì opatøil prostøednictvím c. k. místodržitelství autentická dáta a vzhledem k dostateèné jistotì další návrhy slavnému snìmu podal.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hände aufzuheben; ich bitte aufzustehen.

(Geschieht).

Der Antrag ist in der Minorität. —

Nun bitte ich über den Antrag der Kommission auf Abweisung dieses Gesuches abzustimmen. Ich bite diejenigen Herren, welche dafür sind, aufzustehen.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschuß und Kommissionsbericht betreffend die Errichtung von Eisenbahnen. —

Herr Berichterstatter Dr. Rieger! —

Zpravodaj Dr. Rieger: Slavný snìme! Pøedstupuji pøed Vás tentokrát ne tak co zpravodaj zemského výboru, nýbrž hlavnì co zprávo-


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XII. sezení 4. roèního zasedání 1865.

XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

daj komise ustanovené k vyšetøeni záležitosti železnièné v Èechách.

Návrh této komise jest následující:

I. Slavný snìm raèiž uzavøíti, dle §.19 ústavy zemské uèiniti návrh, aby se cestou zákonodárství øíšského uzavøelo:

a) že §. 8. zákona o koncesích na železnice nemá míti více platnosti vzhledem onìch dráh, jimžto zastupitelstvo øíšské žádné subvence neposkytuje a kteréž jednotlivé zemì øíše buï samy staví nebo z dùchodù zemských spùsobem jakýmkoli podporují a že si mùže napotom vyhraditi právo nápadu na dráhu ona zemì, kteráž jí podporu udílí;

b) že se všecky nové železnice, ježto se v mocnáøství bud od zemí nebo soukromých podnikatelùv stavìti budou, mají sprostiti danì z pøíjmù a z výdìlkù na 15 let od otevøení dráhy.

II. Slavný snìm raèiž uzavøíti:

Že vyslovuje ochotnost svou podporovati jisté zemi dùležité linie železnic z dùchodù zemských, že však nemíní ustanoviti snad spùsobem urèitým a nezmìnitelným sí železnic, anobrž zùstaviti bližší o ní urèení až po øádném proskoumání všelikých pomìrùv obchodu a výroby a sice na tu dobu, kdežto se k stavbì jisté linie skutkem bude míti pøikroèiti anebo kde nìjaké podniknutí o podporu nebo subvenci zemskou žádati bude.

III. Vyhradiv si další uzavøení a chtì tudíž dopøáti potøebné volnosti jak pùsobení pozdìj-ších pomìrùv tak i ohledùm a pøáním samých podnikatelù železnic, vyslovuje se slavný snìm, že zvláštì následující, avšak jen všeobecným spùsobem vytknuté smìry železnic k doplnìní rationální síti v zemi za dùležité pokládá, a dosta-vìní jich ve pøípadì z dùchodù zemských podporovati míní.

1. Stavbu železnice jižními Èechy pro pøímé spojení Prahy s Vídní.

2. Spojení této linie s Budìjovicemi.

3. Železnice, kteráž by vycházejíc od jižní dráhy Pražsko-Vídenské šla pøes Budìjovice a Plzeò ke Karlovým Varùm nebo k Chebu.

4. Dráhu v severozápadních Èechách podél Rudohoøí pro spojení Chebu se severní dráhou státní.

5. Pøímou dráhu z Prahy do severních Èech smìrem pøes Èeskou Lípu, kteráž by se køižovala zároveò s železnicí Kralupsko-Turnovskou.

6. Dráhu od Ústí n. Labem nebo z Dìèína nebo z jiného pøimìøeného punktu severní státní dráhy k Èeské Lípì pro spojení s Žitavou neb Libavou (saskou).

7. Dráhu jdoucí jihovýchodními Èechy smìrem od Pardubic k Jíhlavi s odvìtvím jdoucím k Budìjovicùm.

8. Pøímá dráha z Prahy pøes Rakovník ke Karlovým Varùm a k Chebu s vìtví jdoucí k Chomútovu a hranicím saským.

9. Dráha spojující nádraží Smíchovské s nádražím státní dráhy v Praze.

Vyhlásiv takto øeèené linie železnic, ve smìru jich povšechnì udaném, za potøebné k doplnìní rationální síti železnic v Èechách, nechce tím slavný snìm ani poøádek hodnosti jich vzhledem na dùležitost jich ustanoviti, aniž snad jiných projektùv, pøi nichž by se dala dokázati vynikající dùležitost pro obchod zemský nebo pro zvelebení výroby zemské od podpory z dùchodùv zemských vylouèiti.

Zároveò vyhražuje sobì snìm další uzavøení vzhledem podporování železnictví v zemi a od zemì vùbec a vzhledem podporování jistých za potøebné uznaných linií zvláštì, jak co do èasu kdy se stavba poèíti má, tak vzhledem modality podpory od pøípadu ku pøípadu. *)

IV. Kdykoli by se nalezli a hlásili podnikatelé na stavbu nìkteré dráhy, ukládá se výboru zemskému, aby s nimi vyjednával o spùsobì podpory, jižto z dùchodùv zemských vyhledávají, a aby pro každý pøípad snìmu zprávu podal a návrhy èinil.

V. Jak mile by výbor zemský uzavøel navrhnouti slavnému snìmu subventionování nìkteré dráhy, má to oznámiti ministerstvu a ptáti se ho, chce-li samo subventionování téže dráhy co dráhy státní u øíšské rady bud právì snìmující nebo nejprvé pøíští navrhnouti.

Totéž má uèiniti výbor zemský, kdykoli by se usnesl na tom, že navrhne snìmu, by stavbu nìkteré dráhy podnikl sám.

VI. Dále ukládá se výboru zemskému, aby pro vypátrání a ustanovení nejpøimìøenìjší trati pro linie železnic svrchu k provedení schválené, dal konati postupnì potøebná statistická a technická vyšetøování na náklad zemský a aby pak vzhledem èasu, jakož i vzhledem spùsobu, jakým by se která dráha podniknouti mìla, sl. snìmu ve pøíštím zasedání zprávu podal a návrhy pøedložil.

K tomu cíli smí výbor zemský buï ze pøijmùv bìžných nebo zálohou z hotovosti fondùv vydati až do 15000 zl. **)

VII. Vedlé øeèených linií uznává se za dù-

*) Proti odstavci III. navrhl èlen komise Dr. Pankraz, aby slavný snìm s pøedu vùbec žádné síti železnic neustanoval, alebrž toliko s jednotlivými dráhami se zanášel, na nìž podnikatelé již jsou nebo ke snìmu se, obracejí. Tento návrh byl 12 hlasy proti 7 zamítnut, naèež si Dr. Pankraz zachoval votum minoritní.

**) Proti návrhu VI. uèinil èlen komise Steffens návrhy Výbor zemský splnomocòuje se v onìch pøípadech, kde se jedná o skoumání pøedloženého a o subvencí žádajícího projektu, dáti vykonati takovou technicko-statistickou zkoušku na samém místì a èiniti k tomu cíli potøebná vydání z fondu zemského.

Návrh ten zamítnut 8 hlasy proti 5; pan Steffens vyhradil si však zastávání této menšiny.

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XII. sezení 4. roèního zasedání 1865.

XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1863.

ležité k doplnìní rationální síti železnic prodloužení dráhy Pardubicko-Liberecké, vìtví Jaromìrskou až do ložisk uhlí u Žacléøe a u Waldenburka ve Slezsku, a uzavírá se žádati vys. vládu za to, aby pøekážky, ježto se tomuto spojení železnic posud v cestu staví, cestou mezinárodní co možná nejrychleji odstranila.

VIII. Uváživ, že stavìní železnic v zemi rozliènými spùsoby podporovati se mùže a že se podlé okolnosti brzo jeden brzo druhý spùsob za výhodnìjší pro zem osvìdèiti mùže; uváživ dále, že podlé pomìrùv na jedné stranì podniknutí stavby od zemì samé za spùsob zvláštì výhodný a chvalitebný ukázati se mùže, podlé pomìrùv zase že za prospìšnìjší uznáno býti mùže: a) zaruèení úrokùv od obmezeného kapitálu stavebního, b) zaruèení hrubého výnosu z míle, c) zaruèení se za prioritní výpùjèku nìkterého podniknutí dráhy, d) pøímé uzavøení výpùjèky na železnice skrze zemi a postoupení jí v ruce podnikatelstva železnice na podpùrství dráhy, e) postupné umoøení kapitálu stavebního od zemì atd. — uzavírá sl. snìm: nevoliti žádný z øeèených spùsobù podpory výhradnì aniž kterého vylouèiti, ale zachovati si koneèné ustanoveni a zvolení toho neb onoho prostøedku podpory pro pøípad skuteèný na základì porad a usnešení buï zemského výboru nebo zvláštních komisí svých a na základì návrhùv od nich o tom uèinìných.

Die Anträge, welche die im vorigen Jahre zusammengesetzte Kommission zur Berathung der Eisenbahnangelegenheit des Königreiches Böhmen dem hohen Landtage vorzulegen beschlossen hat, sind folgende:

1. Der Hohe Landtag wolle beschließen, nach §. 19 der Landesverfassung der Antrag zu stellen, daß im Wege der Neichslegislative beschlossen wurde, daß

a) Der §. 8 des Gisenbahn-Koncessionsgesetzes auf jene Bahnen, denen die Reichsvertretung keine Subvention gewährt, und welche die einzelnen Länder des Reiches selbst bauen, oder welche sie aus Landesmitteln in welcher Art immer Subventioniren, keine Anwendung finde, und daß das eine Subvention gewährende Land das Heimfallsrecht auf diese Bahnen für sich vorbehalten könne,

b) Daß für alle, sei es durch die einzelnen Länder, sei es durch Privatunternehmer im Reiche neu herzustellenden Eisenbahnen die Befreiung von der Erwerbe und Einkommensteuer aus 15 Jahre vom Zeitpunkte ihrer Betriebsöffnung ausgesprochen werde.

II. Der hohe Landtag wolle beschließen:

Seine Geneigtheit auszusprechen, die Erbauung gewisser für das Land als nothwendig erkannter Bahnlinien aus Landesmitteln zu unterstützen, diese Linien jedoch nicht in vorhinein in einem fest bestimmten etwa unabänderlichen Bahnnetze festzustellen, sondern die Präcisirung derselben erst nach gehöriger Prüfung, aller Verkehrs und Produktionsverhältnisse und erst in jenem Augenblicke vorzunehmen, wo an den Bau einer Linie wirklich gegangen werden soll, oder wo eine Unternehmung die Unterstützung oder Subvention des Landes in Anspruch nimmt.

III. Unter Vorbehalt weiterer, allenfälligen spätern, bestimmenden Verhältnissen, wie nicht minder auch den Rücksichten und Wünschen der Bahnunternehmungen selbst einigen Spielraum gestattenden Beschlüsse spricht sich der hohe Landtag dahin aus, daß er insbesondere folgende nur im Allgemeinen angedeutete Bahnrichtungen in Böhmen zur Vervollständigung eines rationellen Bahnnetzes im Lande für besonders wichtig halte, und nach Umständen deren Ausbau aus Landesmitteln zu fördern geneigt sei.

1. Den Bau einer Bahn durch das südliche Böhmen zur direkten Verbindung Prags mit Wien.

2. Eine Verbindung dieser Linie mit Budweis.

3. Eine Bahn, welche von der südlichen Prag-Wiener Linie abzweigend durch das westliche Böhmen über Budweis und Pilsen gegen Karlsbad oder Eger gehen würde.

4. Eine Bahn im nordwestlichen Böhmen entlang des Erzgebirges zur Verbindung Egers mit der nördlichen Staatsbahn.

5. Eine direkte Bahn von Prag nach dem Norden Böhmens in der Richtung über Böhmisch-Leipa unter gleichzeitiger Kreuzung der Turnau-Kraluper Bahn.

6. Eine Bahn von Aussig oder Tetschen oder einem andern geeigneten Punkte der nördlichen Staatsbahn über Böhmisch-Leipa zur Verbindung mit Zittau oder Loebau.

7. Eine Bahn durch das südöstliche Böhmen mit der Richtung von Pardubic gegen Iglau mit einer Abzweigung gegen Budweis.

8. Eine direkte Bahn von Prag über Rakonic nach Karlsbad und Eger mit einer Zweigbahn gegen Komotau bis an die sächsiche Gränze.

9. Eine Verbindungsbahn des Smichower Bahn-Hofes mit dem Staatsbahnhofe in Prag. Indem diese Bahnlinien in ihren nur im Allgemeinen angegebenen Richtungen als zur Kompletirung eines rationellen Bahnnetzes in Böhmen nothwendig erklärt weiden, soll hiemit weder eine Rangordnung derselben in Bezug auf Wichtigkeit festgestellt, noch auch hiedurch etwa andere Projekte, bei welchen sich eine eminente Wichtigkeit für den Landesverkehr oder für Hebung der Landesproduktion darthun läßt, von der Unterstüzzung aus Landesmitteln ausgeschlossen werden. Zugleich erklärt der hohe Landtag sich bezüglich der Förderung des Eisenbahnbaues im Lande und durch das Land überhaupt oder bezüglich der Unterstützung mit Landesmitteln der genannten als nothwendig erkannten Bahnlinien insbesondere, die Schlußfassung eben sowohl über die Zeit der Inangriffnahme der einzelnen Bahnen, als auch über die Modalität der Unterstützung von Fall zu Fall vorzubehalten.*)

*) Diesem Absah III. gegenüber proponirte das Kommissionsmitglied Dr. Pankraz den Antrag: Der hohe Landtag möge nicht in Vorhinein ein Eisenbahnnetz


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XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. Insofern sich Unternehmer für den Bau einer Bahn finden, und melden, wird der Landes-ausschuß beantragt, mit ihnen über die Art der Un-terstützung, welche sie aus Landesmitteln in Anspruch nehmen wollen, in Unterhandlung zu treten, und von Fall zu Fall dem Landtage Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen.

V. Sobald der Landesausschuß beschließt, dem h. Landtage die Subventionirung einer Bahn vor-zuschlagen, hat er hievon dem Ministerium die An-zeige zu machen und an dasselbe die Frage zu stellen, ob selbes die Subventionirung dieser Bahn als Staats-bahn bei dem etwa eben tagenden oder bei dem nächst bevorstehenden Reichsrathe vorschlagen wolle.

Dasselbe hat der L. A. dann zu thun, wenn er dem Landtage die Selbstvornahme eines Bahnbaues vorzuschlagen beschließt.

VI. Der L. A. wird ferner beauftragt behufs der Ermittelung und Feststellung der zweckmäßigsten Trace für die obangeführten, zur Durchführung em-pfohlenen Bahnlinien, successive die nöthigen statisti-schen und technischen Erhebungen auf Landeskosten zu pflegen und sodann bezüglich der Zeit sowie auch der Art und Weise der Inangriffnahme der einzelnen Bahnen dem Landtage in der nächsten Session Be-richt zu erstatten und Anträge zu stellen.

Für diesen Zweck darf der Landesausschuß sei es aus dem laufenden Einkommen, sei es Vorschuß-weise aus der Fondsbaarschaft bis zu dem Betrage von 15000 fl. verausgaben. **)

VII. AIs zunäst wichtig neben den genannten Bahnen wird zur Vervollständigung eines rationellen Eisenbahnnetzes für Böhmen die Verlängerung der Pardubitz-Reichenberger Bahn mittelst der Jaromìøer Zweigbahn nach den Kohlenrevieren von Schatzlar und von Waldenburg in Schlesien erklärt und be-schlössen, die hohe Regierung zu ersuchen, die dieser Bahnverbindung annoch entgegenstehenden Hindernisse im internationalen Wege mit thunlichster Beschleuni-gung zu beseitigen.

VIII. In Erwägung, daß der Bahnbau im Lande auf verschiedene Art aus Landesmitteln unterstützt wer-den kann und daß nach Umständen bald die eine bald die andere dieser Arten sich als vortheilhafter für das Lan-desinteresse erweisen kann; in Erwägung ferner, daß sich nach Umständen einerseits die Selbstübernahme des Baues vom Lande als eine besonders empfehlenswerthe Unterstützungsart darstellen kann, nach Um-ständen wieder a) die Zinsengarantie von einem li-mitirten Baukapitale, d) der Garantirung eines Bruttoertrages pr. Meile, c) die Garantirung eines Prioritätsanlehens für eine Bahnunternehmung, d) die direkte Aufnahme eines Eisenbahnanlehens durch das Land und dessen Übertragung an eine Bahnun-ternehmung unter Haftung der Bahn, e) successive Amortisation des Baukapitals durch das Land und and. m., beschließt der hohe Landtag, keine von den genannten Unterstützungsarten ausschließlich zu wählen, noch auszuschließen, sondern sich die definitive Be-schlußfassung über die Wahl des einen oder des an-dern Unterstützungsmittels in vorkommenden Fällen auf Grundlage der durch den Landesausschuß oder eigene Kommissionen gepflogenen Erhebungen und Berathungen und der von ihnen gestellten Anträge vorzubehalten.

Meine Herren! dieß sind die Anträge, welche ich Namens der im vorigen Jahre vom hohen Land-tage gewählten Eisenbahnkommission dem hohen Land-tage zur Beschlußfassung vorzulegen habe. Meine Herren! der Gegenstand, um den es sich handelt, ist eigenthümlich! Es kann sich im vorliegenden Falle nicht handeln um eine, ich möchte sagen paragrafirte Vorlage eines Gesetzesantrages. Es handelt sich um eine allgemeine nationalwirthschaftliche und hochwich-tige, das ganze Land berührende Anlage, es handelt sich um die Frage, wie sich in dieser Angelegenheit der hohe Landtag benehmen will. Ich erinnere mich, daß in dieser Beziehung der erste Antrag bereits vor 3 Jahren durch den damaligen Abgeordneten Herrn Eduard Strache und 26 Genossen gestellt wurde. In Folge dessen wurde vom hohen Hause eine Kommission zusammengesetzt, welche über diesen Gegenstand lange und umfassende Berathungen ge-halten hat, wie sich der vorliegende vom Abgeord-neten Strache verfaßte Bericht darüber ausspricht, daß diese Kommission mit großer Anstrengung und in vielen Sitzungen mitunter unter Zuhilfenahme der Nacht gearbeitet hat.

Dieser Bericht kam in dem darauf folgenden Landtage nicht zum Bortrage, sondern es wurde be-schlossen, den Gegenstand an den Landesausschuß zur neuerlichen Vorberathung zurückzuweisen. Der Landesausschuß hat diese Angelegenheit m ernster Weise angefaßt und glaubte der Sache dadurch am Besten zu dienen, daß er eine Enquete-Kommission von Sachverständigen berief, welcher diese Angelegen-heit zur Vorberathung vorgelegt wurde. Dieser Kom-mission wurden mehrere Fragen zur Beantwortung und zur Meinungsäußerung vorgelegt, nämlich die Fragen:

1. Welche Eisenbahnen sind im vorzüglichen Interesse des Landes zur Ergänzung des Schienen-netzes nothwendig, und welche Orte sollen von den einzelnen Bahnen im Interesse des Handels und der Industrie berührt werden?

2. In welcher Reihenfolge sollen die festgestell-ten neuen Eisenbahnen zur Durchführung gelangen?

bestimmen, sondern immer nur mit jenen Bahnen sich befassen, zu denen Unternehmer existiren oder sich an den Landtag wenden." Dieser Antrag wurde mit 12 gegen 7 Stimmen abgelehnt, worauf sich Dr. Pankraz das Minoritätsvotum vorbehielt.

**) Dem Absatz VI. entgegen stellte das Kommission-Mitglied Steffens den Antrag:

Der Landesausschuß wird ermächtigt in Fällen wo es sich um die Prüfung eines vorgelegten, eine Subvention in Anspruch nehmenden Projektes handelt, die technisch-statistische Prüfung vornehmen zu lassen und hiefür aus dem Landesfonde die nöthigen Auslagen zu machen.

Dieser Antrag wurde mit 8 gegen 5 Stimmen abgelehnt. Hr. Steffens behielt ,sich jedoch dessen Vertheidigung vor.


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3. Welcher Modus der Subvention von Seite des Landes erscheint als der zweckmäßigste und der vortheilhafteste?

4. Welche Einflußnahme soll sich die Landesvertretung auch von dem technischen Standpunkte aus auf die Durchführung dieser neuen Eisenbahnen sichern. Diese Fragen wurden der Enquete-Kommission vorgelegt, und dieselbe hat darüber viele Verathungen gehalten und Beschlüsse gefaßt, welche dem Landesausschusse vorgelegt wurden. Auf Grundlage der Anträge dieser Enquete-Kommission hat der Landes-ausschuß Berathungen gepflogen und Beschlüsse gefaßt, welche in einem hier bereits in der vorigen Landtagssession vorgelegten Berichte zusammengestellt sind. Indeß auch dieser Bericht des Landesausschusses wurde vom hohen Landtage damals nicht als reif genug erkannt, um zur Grundlage einer neuen Vorberathung zu dienen, und es hat der Landtag beschlossen, neuerdings eine Kommission zusammen-zustellen aus 21 Mitgliedern; diese Kommission hat neuerdings viele gründliche Berathungen abgehalten, und das Resultat dieser Kommission ist der Bericht resp. die Anträge, welche ich dem hohen Hause heute vorzulesen die Ehre gehabt habe. Die Anträge sind durchgehends solcher Natur, daß sie die Beschluß-fassung des hohen Hauses für die Zukunft nicht in bleibender Weise binden; sie sind meistentheils solcher Natur, daß das hohe Haus jederzeit wieder die volle Freiheit haben wird. über den einen oder den andern Modus der Unterstützung sich auszusprechen, weil dieß ausdrücklich in dem Antrage vorbehalten ist.

Nun, man könnte mir vielleicht darauf entgegnen: wenn die Anträge durchgehends solcher Art sind, daß sie die volle Freiheit dem hohen Landtage für die Zukunft vorbehalten, dann wäre es eigentlich überflüssig, solche Anträge zu stellen. Ich glaube, meine Herren! dieß ist nicht der Fall, Es sind einzelne Anträge, welche von Nutzen n. z. von bedeutendem Nutzen sein können, ohne daß sie den Landtag, wirklich zu bedeutenden Auslagen verpflichten. Die Kommission hatte dabei mehreres im Auge gehabt.

Zunächst hat sie erwogen, was im eigenen Wirkungskreise des Landtages, im Bereiche seiner eigenen Beschlußfassung in dieser so wichtigen Landesangelegenheit zu thun wäre; dann hat sie erwogen, ob etwa der Einfluß der Landesvertretung nicht geltend gemacht weiden könnte, um im Sinne des §.19 der Verfassung eine Aenderung der Rechtslegislation über die Eisenbahnangelegenheit zu bewirken.

In dieser Beziehung hat die Kommission zwei Anträge gestellt. Der erste geht dahin, sich an die Regierung zu wenden, daß im Wege der Reichslegislation der §. 8 deß Eisenbahnkoncessionsgesetzes abgeändert werde und zwar dahin abgeändert werde, daß in allen jenen Fällen, wo ein Land eine Bahn selbst baut oder selbst subventionirt, dieser §. des Eisenbahnkoncessionsgesetzes seine Anwendung nicht finde; daß, nämlich die auf diese Art durch Subvention aus Landesmitteln entstandene Bahn nicht dem Staate anheimfalle.

Die Kommission war der einstimmigen Ansicht, daß das Land in allen jenen Fällen, wo es die Herstellung einer Bahn mit seinen eigenen Opfern in welcher Art immer sichern würde, sich hiefür das Heimfallsrecht als spezielles Eigenthum des Landes vorbehalten müsse und die Reichsgewalt veranlassen solle, daß das durch das Eisenbahnkoncessionsgesetz dem Staate vorgesehene Heimfallsrecht zu seinen, des Landes, Gunsten ausgeschlossen werde. Diese Koncession, welche einstimmig von der Kommission als Bedingung sine qua non jeder Ingerenz der Landesvertretung in Eisenbahnangelegenheiten angesehen wurde, glaubte die Kommission von der Regierung mit Zuversicht erwarten zu können, weil die dadurch in Aussicht stehende mächtige Förderung des Einsenbahnbaues in einem so wichtigen Theile des Reiches, wie unser Land ist, auch dem Gesammtreich in Hinsicht der Hebung der Steuerkraft große Vortheile bringt; während auf anderer Seite das vorbehaltene Heimfallsrecht für den Staat von kei-nem großen Belange, wo nicht gerade zu illusorisch ist.

Meine Herren! dieser Punkt wurde von der Kommission einstimmig als ein solcher angesehen, der die Vorbedingung jeder Ingerenz der Landesvertretung in Eisenbahnangelegenheiten bildet; daß nämlich das Heimfallsrecht des Staates auf jene Bahnen entfalle, welche mit der Unterstützung des Landes gebaut sind.

Der zweite Antrag ist der, daß für alle, sei es durch einzelne Länder, sei es durch Privatunternehmer im Reiche neu herzustellende Eisenbahnen die Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer auf 15 Jahre von dem Zeitpunkte ihrer Betriebseröffnungen ausgesprochen werde. Die Kom-mission war der Ansicht, daß dieser Vorgang eine wesentliche und den Staat am wenigsten belastende Unterstützung der neuen Eisenbahnlinien bilden werde.

Es entspricht den finanziellen Grundsätzen, welche in unserem Staate seit jeher eingehalten werden, weil man davon ausgeht, daß in dieser Weise ein neues Steuerobjekt hervorgerufen werde, welcher sehr bald zur hohen Kraft und Rentabilität gelangt sein wird, welche wieder dem Staate eine bedeutende Steuer zu bieten im Stande ist und welche andererseits wieder mächtig befruchtend auf das Wohl des Landes einwirkt und viele Steuerleistende in die Lage setzt größere Steuern zu leisten als bisher.

Diese Rücksichten der Finanz- und Volkswirthschaft läßt wohl einen solchen Antrag vollkommen rechtfertigen und es scheint unsere Regierung gegenwärtig dieselbe Anschauung zu theilen, indem sie neuerdings für die neuen bereits koncessionirten Eisen-bahnlinien eine solche Steuerbefreiung für 15 Jahre ausgesprochen hat.

Ich glaube also, daß diese zwei Punkte wohl


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keinen Anstand haben werden und daß sie zum Beschlusse werden erhoben werden.

Was nun die in Vorschlag gebrachten Linien betrifft, ist allerdings zu erwägen, daß seit der Beschlußfassung der Kommission einzelne dieser Linien bereits wirklich von der Regierung koncessionirt worden sind, ja zum Theil sogar eine Subvention des Reiches durch den Beschluß der Reichsvertretung erhalten haben.

Meine Herren, was das betrifft, so ist es kein Widerspruch mit dem Antrage der Kommission; es ist damit vielmehr sogar die Antragstellung der Kommission gewissermaßen bestättigt worden; es ist dieß ein Beweis, daß die Kommission mit richtigem Takt und gehöriger Umsicht diese Tracen beantragt hat, weil es wirklich gerade dieselben sind, welche seither durch die Reichsvertretung genehmigt wurden, oder wofür sich Privatunternehmer gefunden haben.

Es würde in diesem Punkte nichts anderes zu thun übrig bleiben, als die betreffenden Linien, welche keiner Unterstützung weiter bedürfen, auszuscheiden, was nur eine styllstische, keine Mühe in Anspruch nehmende Korrektur ist.

Nun ist hier noch die Frage zu erwägen, ob es einige Wichtigkeit hat, sich über diese Bahnen auszusprechen und da war die Kommission der Ansicht, daß das allerdings von Nutzen ist, daß eine Manifestation des Willens des hohen Landtages in dieser Beziehung, nämlich die Erklärung, daß der Landtag überhaupt Eisenbahnen aus dem Landesfonde zu unterstützen beabsichtige und daß er namentlich diese Tracen, wie sie in allgemeiner Bezeichnung angedeutet wurden, seiner Unterstützung für werth halte, den Vortheil hätte, daß Privatiunternehmer, von dieser Absicht der Landesvertretung unterrichtet, in Anhoffung der in Aussicht gestellten Landessubvention ihre Pläne und Bahnprojekte, und die angestrebten Unterstützungsmodalitäten entwerfen und dem h. Landtage durch den Landesausschuß vorlegen könnten.

Also, meine Herren! dieses Resultat ist von dieser Beschlußfassung, die, wie bereits gesagt, unverbindlich ist, doch zu erwarten und es ist jedenfalls ein nützliches Resultat. Zunächst ist es doch nothwendig, daß das hohe Haus sich einmal darüber schlüssig mache, ob es überhaupt Bahnen aus Landesmitteln unterstützen wolle oder nicht.

Die Art und Weise, wie es zu geschehen haben wird, wird jedenfalls Gegenstand künftiger Beschlüsse sein, aber, meine Herren, ich denke mir das wie im Privatleben, wenn ein Privatmann einen großen Bau vorhat oder einen solchen braucht, wird bei ihm sukzessive erst im Inneren der Beschluß festgestellt werden müssen, daß er überhaupt erst bauen wolle. Hat er einmal zu dem Baue sich entschlossen, so wird er drei Dinge zu erwägen haben, er wird zu erwägen haben, wie er den Bau braucht für seine Bedürfnisse, er wird zu erwägen haben, wo er die Mittel dazu hernimmt und er wird schließlich mit einem Baumeister Rücksprache nehmen müssen, daß er ihm die Pläne dazu unterbreite.

Aber der erste Schritt zu dem Werke ist immer der des Entschlusses, der Willensäußerung, und eine Willensäußerung in dieser Beziehung ist es, was die Kommission dem Landtage beantragt.

Die Beschlußfassung, welche Bahnen zu bauen sind, in welcher Weise sie zu unterstützen sind und nach welcher Richtung, das Alles ist vorbehalten den weiteren Schlußfassungen des hohen Hauses; es ist also in dieser Beziehung nicht präjudizirt; aber wenn das hohe Haus in dieser Beziehung den Beschluß satzt, wird das eigentlich Wesentliche in der öffentlichen Meinung feststehen und auch in der Meinung aller Bauunternehmer, daß die Landesvertretung Eisenbahnbauten unterstützt, und man sich darnach zu benehmen habe und sein Gesuch stellen kann. Daher ist auch der weitere Antrag im §. 4 gestellt worden, daß insofern sich Unternehmer für den Bau einer Bahn melden, der Landesausschuh beauftragt werde, mit ihnen über die Art der Unterstützung, die sie verlangen, von Fall zu Fall in Verhandlung zu treten und dem Landtage Bericht zu erstatten.

Es ist also nur die Bahn, wie gesagt, für die künftigen Bauunternehmer in dieser Beziehung eröffnet, daß sie ihre Anträge stellen; sobald der Landesausschuß dem hohen Landtage die Subventionirung einer Bahn vorgeschlagen, hat er hievon dem Ministerium Anzeige zu machen und an dasselbe die Frage zu stellen, ob die Subventionirung dieser Bahn als Staatsbahn, bei dem etwa tagenden oder bevorstehenden Reichsrathe in Vorschlag zu bringen sei. Der Grund und Zweck dieses Antrages ist der, daß die Kommission von der Ansicht ausgegangen sei, daß wir den Landesfond nicht unnöthiger Weise in Anspruch nehmen sollen, daß vielmehr auch das Land Böhmen so viel als möglich an den Staatsschatz appellieren und nicht etwa aus mißverstandener Autonomie Kosten und Opfer bringen solle für das Entstehen neuer Eisenbahnen, für welche die Unterstützung des Reichsschatzes billiger Weise in Anspruch genommen werden kann.

Die Kommission ging von der Ansicht aus, daß, wenn überhaupt Bahnen in ähnlichen Fallen, oder vielleicht in größerem Masse, vielleicht in Gegenden wo sie weniger nothwendig sind und wo sie weniger dem Bedürfnisse des Verkehrs und Landes entsprechen, daß, sage ich, wenn in anderen Ländern Bahnen aus dem Staatsschatz unterstützt weiden, wir ein gleiches zu erwarten und zu verlangen wohl berechtigt sind; daß wir also uns nicht zu oft herbei, lassen, selbst eine Unterstützung aus dem Landesfonde anzusprechen, so lange noch Hoffnung vorhanden ist. daß der Staatsschatz etwas thun werde, daher ist der Beschluß gefaßt worden, daß der Landesausschuh in jedem Falle, wo Jemand sich um eine Unterstützung, um eine Subvention bewirbt, sich zuerst an das Ministerium wende, mit der Frage, ob selbes die Subventionirung der betreffenden Bahn aus Staatsmitteln beantragen wolle, und zwar entweder


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bei dem eben tagenden oder bei dem zunächst bevorstehenden Reichsrathe. —

Der sechste Absatz ist der einzige, welcher eine wirkliche Verbindlichkeit für das Land und den Landesfond ausspricht.

Es ist nämlich der Antrag, daß der Landesausschuß ermächtigt und beauftragt werde, behufs der Ermittelung, und Aufstellung der zweckmäßigsten Trace für die Inangriffnahme und Durchführung der empfohlenen Bahnlinien succesive die nöthigen statistischen und technischen Erhebungen auf Landeskosten zu pflegen und sodann bezüglich der Zeit, sowie der Art und Weise der Inangriffsnahme der einzelnen Bahnen dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen. Für diesen Zweck darf der Landesausschuß also bis zum Betrage von 15000 Gulden disponiren.

Der Zweck dieses Antrages, meine Herren! ist, eine technisch statistische Enquéte, über die von der Kommission empfohlene Bahnlinie einzuleiten, welche Kosten und relativen Vortheile mit den verschiedenen möglichen Tracen verbunden sein werden.

Jedoch ich bemerke das ausdrücklich, ohne daß Ausarbeitungen von förmlichen Bahnprojekten hiebei vorausgesetzt weiden.

Diese Equ?te wird den Vortheil bieten, der Landesvertretung den Besitz alles jenen Materials zu verschaffen, welches allein sie in die Lage sehen kann, über die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit von Bahntrassen, um deren Unterstützung es sich handelt, mit gehöriger Sachkenntniß zu urtheilen, bevor sie sich entweder selbst für den Bau derselben entschließt, oder für sie eine Subvention gewährt; es ist ferner auch die Möglichkeit gegeben, sich über die Reihenfolge, in welcher den einzelnen Bahntracen eine nach Maßgabe der relativen Wichtigkeit entsprechende Unterstützung des Landes gewährt werden soll, als auch betreffs der Bahn und Aenderung der Tracen nach Maßgabe des allgemeinen Wohles zu entscheiden.

Die Kosten solcher Erhebungen, bei denen keineswegs ins technische Detail eingegangen werden soll, sind nur geling, und nicht in Vergleich zu bringen mit den Vortheilen, die sie dem Lande sichern, da sie die Adoptirung und aufopfernde Unterstützung solcher Bahntracen bedingen, die das Privatinteresse Einzelner nicht selten auf Kosten der Allgemeinheit durch Kaptivirung der öffentlichen Meinung erhebt, die aber nicht selten dem Verkehr zu bleibendem Nachtheile des Landes in unvortheilhafte Richtungen leiten, und die wichtigsten Interessen der Bevölkerung, ihren Industrieschatz verkümmern und unbenützt bei Seite lassen.

Diese Vortheile, meine Herren! waren es, welche die Kommission zu diesem Antrage bestimmt haben, und ich erwähne bei der Gelegenheit, daß ein ähnlicher Beschluß, soviel mir bekannt ist, auch im Mährischen Landtage über den Antrag des Herrn Abgeordneten Skene gefaßt worden ist, wo man gleichfalls beschlossen hat, den Landesausschuß zu beauftragen zu einer solchen Enquete, die gleichfalls eine ähnliche Dotation gewährte.

Nun außerdem kommt im §. 7 vor, Antrag 7 dieser bezieht sich auf die Verbindung der Pardubicer Bahn mit der Schlesischen Bahn. Es ist das, meine Herren, eine bekannte Thatsache, daß der Anschluß der Pardubicer resp. Jaromìø-Schwadowicer Flügelbahn seit langen Jahren ein Gegenstand vieler Verhandlungen zwischen der Regierung und der betreffenden Gesellschaft ist.

Die Preußen haben großen Werth darauf gelegt, eine direkte Verbindung der preußischschlesischen Bahn und der Glatzer Bahn mit der Staatsbahn in dem Punkte Wildenschwert zu erzielen; dadurch würde die preußisch-schlesische Bahn bedeutende Vortheile erringen, weil ein großer Theil des Verkehrs, der gegenwärtig auf der Pardubicer Strecke nordwärts nach Zittau sich bewegt; gleich bei Wildenschwert absehen und auf die schlesische Bahn übergehen würde.

Diese Erwägung vielleicht, und die Erwägung des Umstandes, daß diese Bahn vielleicht auch ftrategische Gefahren mit sich bringen würde, weil möglicher Weise eine fremde Armee hier gleich in das Herz des Landes bei Wildenschwert gehen könnte, ohne auf eine Festung zu stoßen; diese theils nationalwirthschaftliche, theils strategische Rücksichten haben unsere Regierung bestimmt, dem preußischen Ansuchen betreffend die Verbindung der preußisch-schlesischen Bahn mit Wildenschwert entgegenzutreten.

Umgekehrt ist wieder seitens der preußischen Bahn Aehnliches angestrebt worden. Man hat nämlich auch noch Schwierigkeiten gefunden für die Verbindung der Schwadowitzer Strecke nach Waldenburg. Aber auch von hiesiger Seite sind Einwendungen erhoben worden, namentlich von Seite der Kohlenwerkbesitzer in der Gegend von Schatzlar und Schwadowitz, welche besorgten, daß die Konkurrenz der Waldenburger Kohle aus Schlesien ihnen bedeutenden Schaden zufügen wird.

Die Kommission war der Ansicht, und hat sich dafür entschieden, dem hohen Landtage den Antrag zu stellen, sich dafür zu verwenden, daß die internationalen wenigen Hindernisse, die im Wege stehen, weggeräumt werden, und daß die Verbindung dieser Strecke mit Waldenburg, wodurch für die bestehende Pardubicer Bahn große Vortheile zu erzielen sind, zu Wege gebracht werde.

Ein wichtiges Interesse in dieser Gegend ist die sehr bedeutende Industrie, welche durch die Konkurrenz der vorzüglichen Waldenburger Kohle in den Stand gesetzt sein wird, große Vortheile zu erreichen. Die Kommission war der Ansicht, dieses dem h. Landtag zu empfehlen.

Der letzte Antrag, um den es sich hier handelt, ist der Ausspruch über die Art und Weise der Subvention. Meine Herren, dieser Gegenstand hat in der Eisenbahnkommission viele Sitzungen in Anspruch genommen und alle bisher üblichen und bekannten Arten der Subventionen, die von Seite einer Legis-


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lative ausgesprochen werden können, wurden in Erwägung gezogen, und man hat sich darüber geeinigt, einige derselben als entschieden verwerflich und unvortheilhaft für das Land zu verurtheilen, einige andere nach Umständen als nützlich und nothwendig anzuerkennen. Die Kommission glaubte, daß eben dieselbe Beschlußfassung nach Umständen sich richten muß, und daß es in solchen Fällen am besten ist, das Interesse der allfälligen Bauunternehmer abzuwarten, da ja noch so viele andere Subventionsarten im Bereiche der Möglichkeit sind, welche der Spekulationsgeist erfinden kann und wird, und auf welche die Kommission fürzudenken nicht in der Lage war. Die Kommission stellt also den Antrag, mehr im Allgemeinen zu sorgen, daß alle diese Unterstützungsarten je nach Umständen, je nachdem sie von den Bauunternehmern vorgelegt werden, nicht in Vorhinein ausgeschlossen sind, sondern nach Umständen in Erwägung genommen werden sollen. Dieses ist die Begründung, welche ich den Anträgen der Kommission zu geben habe.

Es kann sich nun darum handeln, und das dürfte zunächst zu erwägen sein, ob dieser Gegenstand neuerdings an die Kommission zu weisen ist, oder ob er schon heute in volle Berathung gelangen soll, und ob Beschlüsse gefasst werden sollen. Nachdem ich dem hohen Hause auseinandergesetzt habe, wie wenig vorgreiflich die künftigen Beschlüsse, wie wenig verbindlich die Anträge sind, die eben beantragt werden, und nachdem ich doch wieder auseinandergesetzt zu haben glaube, daß die Beschlußfassung, die bean-tragt wird, immerhin von Vortheilen und mitunter von namhaften Vortheilen sein könne, jedenfalls schon deßhalb, weil sie der Landesverfassung, ich möchte sagen, immermehr an den Leib rückt, so könnten wir wohl diese Anträge heute schon wenigstens zum Theil in Vollberathung ziehen. Sollte dann das hohe Haus in der Debatte bemerken, daß der eine oder der andere dieser Anträge noch einer Votberathung bedarf, so könnte er einfach an die betreffende Kom-mission zur Vorberathung überwiesen werden. Aber ich wünsche denn doch sehr, daß dieser Gegenstand nach drei Jahren und fünf Komissionen, die er bereits durchgemacht hat, aus dem Stadium der Vorberathung in das der Vollberathung übergehe.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte.

Prof. Herbst: Es ist nicht zu verkennen, daß der Gegenstand, der uns zur Berathung vorliegt, das Objekt vieler und gründlicher Arbeiten gewesen ist, aber eben so wenig ist es zu verkennen, wie nachtheilig es ist, wenn die Berichte erst dann zur Berathung kommen, wenn seit der Bearbeitung derselben bereits eine lange Zeit verstrichen ist, und wenn sich mittlerweile die Verhältnisse ganz und vollständig geändert haben. Das Hauptaugenmerk der Kommission muhte, wie im Eingang gesagt wird, darauf hingehen, "welche Bahnen sind im Königreiche Böhmen besonders nothwendig, um den wichtigen Interessen zu entsprechen und ferner, welche Wege hätte die Landesverfassung einzuschlagen, um dahin zu gelangen."

In Verfolg dieser Frage wird dann in der Zahl III der Anträge und ebenso ergänzungsweise unter Zahl 7 derselben aufgeführt, welche Bahnen im Lande als am nothwendigsten sich herausstellen und deren Realisirung darum anzustreben sei. Nun mit einer einzigen Ausnahme hat die Reichsgesetzgebung diese Bahnen bereits koncessionirt und es ist somit eine vollständige Veränderung aller Verhältnisse eingetreten. Die Reichsvertretung hat also diese Bahnen längst konzessionirt u. zw. wie ich glaube, theilweise zweckmäßiger, als es hier proponirt wurde.

Und weil darauf alles, was ich zu sagen habe, beruht, so werde ich mir erlauben, es näher auseinander zu setzen.

Ich glaube, mit voller Kenntniß der Sachlage sprechen zu können, weil ich selbst mit der Arbeit betraut, und wie ich sagen kann, daran wesentlich betheissgt war und weil es immer zu den freundlichsten Erinnerungen meiner reichsräthlichen Laufbahn zählen wird, daß es mir bei dieser Gelegenheit gegönnt war. die im Interesse des Königreiches Böhmen gelegenen Bahnen u. z. gegenüber mancherlei Schwierigkeiten, die nicht sehr leicht zu überwinden waren, durchsetzen zu können, als Abgeordneter aus dem Königreiche Böhmen, im Abgeordnetenhause, im treuen Bewußtsein jener Pflichten gegen das Königreich Böhmen, welches mich in jenes Haus entsendet hat, und welche Pflichten in der That auch erfüllt zu haben ich mir schmeicheln kann. (Bravo links.)

Es sind nämlich von der Reichsvertretung folgende Eisenbahnen koncessionirt worden und zwar die Franz-Josef-Bahn, daß heißt eine Eisenbahn, welche bei Gmünd ins Königreich Böhmen eintritt und von da einerseits über Tabor nach Prag geht mit einer Verbindungsbahn zwischen dem Bahnhofe, den sie haben wird mit dem Bahnhofe der Staatseisenbahn und dem der böhmischen Westbahn, und dann von Gmünd weiter gehend über Budweis, Pilsen und Eger bis an die Reichsgrenze, wobei zugleich den Unternehmern die Verpflichtung auferlegt wird, unter gewissen Voraussetzungen Flügelbahnen zur Verbindung Klattau's speziell Budweis-Wesselý herzustellen, in der Voraussetzung, daß die von Linz nach Budweis bestehende Pferdebahn in eine Lokomotivbahn umgewandelt werde. Das ist die erste Bahnlinie.

Die zweite Bahnlinie ist die, welche von Prag, resp. Smichow, über Rakonitz, Eger bis an die Reichsgrenze gehen soll.

Dann die dritte, die von der sächsischen Grenze von Annaberg bei Weipert eintretend über Komotau und Saaz bei Rakonitz, was auch durch Beschluß des hohen Reichsrathes herbeigeführt wurde, welche sich an die projektirte Bahn Smichow, Rakonitz, Karlsbad, Eger anschließen wird.

Ferner sind koncessionirt worden: die bömische Nordbahn, welche Rumburg, Warnsdorf u. Tetschen verbindet und endlich die Eisenbahn von Aussig nach Liebenau.

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Aber auch jene Eisenbahnen, auf welche der H. Berichterstatter zuletzt hingewiesen hat und welche der Bericht selbst als in 2. Linie bezeichnet, nämlich die Bahn von Schwadowitz nach Königshain zur Verbindung der Kohlenfelder von Schatzlar und der waldenburger Kohlengruben, können, trotzdem sie mit den höchsten Zinsengarantien, ja mit enormen Garantien ausgerüstet sind, nicht zur Ausführung gelangen.

Dieß ist ein trauriges Symptom der Zeit, in der wir leben, ein Zeichen, daß selbst hohe Zinsen-garantien das Kapital nicht zu schaffen vermögen und daß wir uns nicht sanguinischen Hoffnungen hingeben dürfen, daß die 200 Millionen, welche diese Bahnen zusammen kosten werden, sich so leicht beschaffen lassen, als daß man neben diesen noch auf die Erbauung anderer Bahnen in diesem Momente denken könnte.

Nun will ich das vergleichen mit jenen Bahnen, welche der vorgelegte Beschluß als besonders wichtig bezeichnet, das ist:

1. Der Bau einer Bahn durch das südl. Böh-men zur Verbindung Prags mit Wien, dem entspre-chend die Franz-Josefs-Bahn von Tabor-Gmünd nach Wien, und zwar die unmittelbarste Verbindung mit Wien, ganz unabhängig von rivalisirenden Eisenbahnen, der Nord- und der Staats-Eisenbahn. Auch die Verbindung des südlichen Böhmens sogar mit Mähren durch Einmündung der Rositz-Meissauer Bahn und der projektirten Franz-Josefs-Bahn, ist bereits vollkommen beschlossen.

2. Eine Verbindung dieser Lienien mit Budweis ist gleichfalls bereits realisirt, insoweit sie nämlich durch die Koncession und das Gesetz realisirt werden kannn.

Sobald aber die Pferdebahn von Budweis in eine Lokomotivbahn umgestaltet ist, und dieß wird umso wahrscheinlicher, wenn die projektirte Kronprinz Rudolf Bahn ihrer Vollendung näher rückt, wird dann unzweifelhaft diese Linie, welche das adriatische Meer durch die innerösterreichischen Länder mit Linz über Budweis mit Prag verbindet, die direkteste Linie für Mitteleuropa sein, wobei die linzer Pferdebahn in eine Lokomotivbahn umgestaltet werden muß, und die Verbindlichkeit, die koncessionirte Franz-Josefs Bahn auszubauen und die kürzeste Verbindung mit Prag herzustellen, sofort ins Leben tritt. Dem ist also bereits vollkommen entsprochen.

3. Eine Bahn, welche von der südlichen Prag-Wienerlinie abzweigend durch das westliche Böhmen über Budweis und Pilsen gegen Karlsbad oder Eger gehen würde. Nun durch die Franz-Josefsbahn ist dieß bereits hergestellt über Gmünd-Budweis durch die Gmünd-Budweiser Verbindung, dann von Bubweis nach Pilsen und von Pilsen nach Eger, über Karlsbad kann bei den technischen und finanziellen Schwierigkeiten und bei den Betriebsschwierigkeiten, welche bei dem Uebergange des Erzgebirges in der Richtung von Karlsbad eintreten, diese Linie nicht realisirt werden; aber es ist auch nur alternativ bezeichnet, entweder Karlsbad oder Eger, und es ist daher vollkommen entsprechend. Auf den 4. Punkt werde ich später zurückkommen.

5. Eine direkte Bahn von Prag nach dem Norden Böhmens in der Richtung über Böhmisch-Leipa unter gleichzeitiger Kreuzung der Turnau-Kraluver Bahn.

Durch die projektirte böhmische Nordbahn ist dem wohl entsprochen und die direkte Verbindung zwischen Prag Neradowitz würde, wenn diese Bahnhergestellt sein sollte, nur eine Frage der Zeit sein.

6. Das sechste ist eine Bahn von Aussig oder Tetschen, oder einem anderen geeigneten Punkte der nördlichen Staatsbahn über Böhmisch Leipa zur Verbindung mit Zittau und Loebau. Nun durch die Aussiger Bahn über Böhmisch Leipa nach Liebenau, welche mit der Pardubicer Bahn in Verbindung tritt, sobald durch die böhmische Nordbahn Tetschen mit Löbau und den sächsischen Bahnen rerbunden wird, zumal auch der Anschluß bei Rumburg an die sächsischen Bahnen einzutreten hat, ist dem Falle entsprochen.

8. Eine direkte Bahn über Rakonitz nach Karlsbad und Eger mit einer Zweigbahn über Komotau bis an die sächsische Grenze.

Die eine von diesen Bahnen ist gerade so wie es hier lautet koncessionirt, von Prag über Rakonic nach Eger, aber auch von Rakonic über Saatz und Komotau an die sächsische Grenze gleichförmig mit einer anderen Bahn, für welche die Koncession einem sächsischen Konsortium ertheilt wurde.

Endlich die Verbindung des Smichover Bahnhofes mit dem Staatsbahnhose in Prag. Die Franz-Josefsbahn hat ja die Verpflichtung, diese Verbindung mit dem Staatsbahnhofe und dem Bahnhofe der böhmischen Westbahn durch Ueberbrückung der Moldau herzustellen.

Es bleibt also von den angeführten Bahnen nur die Bahn im nordöstlichen Böhmen zur Verbindung mit der großen nördlichen Staatsbahn, diese ist aber zum Theil durch die beiden Bahnen, die über Prag- Rakonic- Eger und die andere Eisenbahn, welche von Rakonic hinauf an die sächsische Grenze geht, hergestellt.

Ueberdieß liegen Koncessionsbewerbungen für eine Verbindungsbahn von Komotau nach Karlsbad, dann zur Verlängerung der Bahn von Teplitz, zur Verbindung mit Komotau in dieser Richtung bereits vor. Also auch in dieser Beziehung liegen a. h. Entschließungen vor; es ist in dieser Beziehung schon das Nöthige geschehen.

Also bleibt von allen diesen Bahnen die einzige zur Verbindung von Pardubitz mit Iglau. Ob aber in einer Zeit. wie die jetzige, wo bei den enorm hohen Zinsengarantien, wie sie die Pardubitz-Reichenberger beansprucht u. wie sie auch dem Schwadowitz-Königshainer Flügel gewährt wurden, sich noch Geld genug aufbringen läßt. ob man in dieser Zeit noch daran denken könne, zu der Staatsbahn und Franz-Josephs-Bahn noch eine dritte Parallelbahn jetzt schon hineinzufügen und ob das nicht besseren


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Zeiten wird überlassen werden müssen, ist für sich klar. —

Was endlich die zwar nicht unter den wichtig sten, aber doch unter Nro. sieben als zunächst wichtige Bahnverlängerung von Pardubitz über Schwadowitz nach den Schatzlarer Kohlengruben betrifft, ist die Koncessionirung bereits erfolgt.

Das sind allerdings so geänderte Verhältnisse, daß es bei aller Anerkennung der Tüchtigkeit und Gründlichkeit des Berichtes nicht begreiflich ist, wie der Bericht jetzt einen Gegenstand der Berathung bilden soll. Hiebei will ich ganz vom Detail absehen und will nur insbesondere darauf aufmerksam machen, daß man sich überlegen müsse, einen Antrag zu stellen, wie der sub I. b). daß für alle, sei es durch die einzelnen Länder, sei es durch Privatunternehmer im Reiche neu herzustellenden Eisenbahnen die Befreiung von der Erwerb und Einkommensteuer auf 15 Jahre vom Zeitpunkte ihrer Betriebseröffnung ausgesprochen werde.

Ich glaube so allgemeine und kategorische Grundsätze solle man auch bittweise nicht aussprechen, denn sie sind ganz unzweckmäßig. Ich will dafür gleich einen Beleg anführen, weil es am besten ist, wenn man solche Sachen ganz praktisch nimmt. Es gibt Eisenbahnen, die einer solchen oder einer noch längeren Einkommensteuerfreiheit bedürfen, wenn sie zu Stande kommen sollen, aber es sind auch Bahnen, bei denen die 15jährige Steuerfreiheit viel zu lange ist; warum soll gleich allen gleichmäßig die 15jährige Einkommen- und Erwerbsteuerfreiheit zugemessen werden, da es Fälle geben kann, wo 15 Jahre zu viel wären.

Ich will dieß durch ein praktisches Beispiel illustriren, welches jedermann geläufig sein wird, der die Reichsrathsverhandlungen über die Eisenbahnen studirt hat. Vielleicht die einzige von den konzessionirten Bahnen, die sofort oder ehestens gebaut wird, ist eine, der keine Zinsgarantie und keine 15jährige Einkommensteuerbefreiung zugestanden wurde, sondern eine 5jährige, da sich die Koncessionäle mit dieser 5jährigen Steuerfreiheit vollkommen begnügt haben. Es ist dieß die Neumarkt-Ried-Braunauer Eisenbahn. Wer die Verhältnisse kennt, wird zugeben, daß diese am allersichersten und allerersten zu Stande kommen wird.

Wäre es zweckmäßig gewesen, wenn man die Bitte an den Staat gerichtet hätte, es solle immer 15jährige Steuerfreiheit zugestanden werden, da wo wir Fälle sehen, daß es Unternehmer von Bahnen unter den jetzigen Verhältnissen gibt, die ohne Zinkengarantie mit bloß 5jähriger Steuerfreiheit bauten? Freilich werden solche Fälle nicht häufig vorkommen, aber es ist doch der Fall gewesen, und da wäre eine 15jährige Steuerbefreiung eine reine Verschwendung gewesen.

Ich will nur anführen, welche bittere Klagen über die der Südbahn zugestandene und leider bis zum Jahre 1868 noch dauernde Steuerfreiheit erhoben worden find, und wie das Reich, Land und Gemeinden dort. wo diese Gesellschaft besteht, ein Einkommen von mindestens Dritthalb Millionen verlieren.

Das sind Verhältnisse, über die man nicht leicht verfügen kann in einem Lande, wie in Oesterreich, wo Reich, Land und Gemeinden Geld brauchen und wo man Einkommensquellen nicht leicht wird aufgeben wollen, wo es nicht nothwendig ist.

Warum soll sich das Land mit solchen Fragen beschäftigen oder seine Vertretung? mit Fragen, welche unter den gegebenen Verhältnissen rein theoretische Fragen sind? Das wird doch Niemandem einfallen wollen, in diesem Augenblicke noch mehrere Bahnen, als bereits koncessionirt sind, koncessio-niren oder subventioniren zu wollen? Das ist gar nicht möglich,

Wer das beabsichtigt, wird praktisch zu keinem anderen Resultate kommen, als daß durch die noch mehr erhöhte Konkurrenz der Geldsuchenden auf den Geldmärkten wird gar nichts gebaut werden können. Wenn das Land Böhmen in dieser Periode, bevor es den Anspruch thut, diese Bahnen, die bereits koncessionirt sind, erhält; dann können wir uns und der Entwicklung des Volkswohlstandes im Lande Glück wünschen.

Aber der Hoffnung, daß man jetzt schon andere Bahnen beschließen solle, und daß dieser Beschluß eine praktische Bedeutung haben würde, kann sich Niemand hingeben, der mit den Geldverhältnissen nicht bloß des österreichischen Geldmarktes, sondern mit den Geldverhältnissen in ganz Europa in diesem Momente vertraut ist.

Wenn dieß der Fall ist, wenn die Frage jetzt durch die obwaltenden Verhältnisse unpraktisch ist, ob das Land auf eigene Kosten Eisenbahnen bauen, oder ob es sich zu dieser oder jener Modalität von Subventionsleistungen entschließen solle, womit ich aber dem Berichte keinen Vorwurf machen will, denn damals, als er verfaßt wurde, war die Frage eine praktische und ist erst durch die jetzigen geänderten Verhältnisse eine unpraktische geworden; wenn im Berichte selbst beantragt wird, bindende Beschlüsse solle der Landtag nicht fassen, sondern die Entscheidung von Fall zu Fall sich vorbehalten, was doch leider so bald an uns nicht herantreten wird.

Wozu sollen wir in eine solche Berathung eingehen? Man sagt: Die Bahnen sind nöthig, eben weil sie koncessionirt worden sind.

Mir scheint aber, daß der Bericht so, wie er uns jetzt vorliegt, nicht zum unmittelbaren Gegenstande der Verhandlung genommen werden könne; mir scheint aber weiter — und ich sage meine volle Anerkennung der Kommission für die gründliche Arbeit, die sie uns in diesem Berichte geliefert hat — es hat keine praktische Bedeutung in diesem Momente in die Berathung dieses Gegenstandes einzugehen und es thut das hohe Haus am besten, wenn es über diesen Gegenstand in diesem Momente zur Tagesordnung übergeht; denn Beschlüsse, welche praktische Wirkungen hätten, können in diesem Momente

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nicht gefaßt werden, weil die Verhältnisse, unter denen der. Bericht koncipirt wurde, ganz anders geworden sind, als sie damals waren.

Ich erlaube mir daher mit wenigen Worten den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung zu stellen:

In Erwägung, daß sich seit der Erstattung des Berichtes die entscheidenden Verhältnisse durch die wirklich erfolgte Koncessionirung fast aller vorgeschlagenen Bahnen wesentlich geändert haben, daß ferner dem Landtage für künftig zu fassende Beschlüsse volle Freiheit auch nach dem Kommissionsantrage vorbehalten bleiben solle, geht das h. Haus über den Kommissionsbericht zur Tagesordnung über; ich er-laube mir noch eine Bemerkung — Ein einziger Beschluß hätte eine praktische Folge, das ist der Beschluß auf die Tracirungsarbeiten alljährlich fünfzehn tausend Gulden auszugeben.

Ich muß bemerken, daß, so gerechtfertigt vielleicht dieser Beschluß gewesen, doch über die Frage eine große Verschiedenheit der Meinungen möglich sei; so gerechtfertigt dieser Beschluß ist, wenn ein ganzes Eisenbahnnetz in Vorschlag gebracht wurde, ein Eisenbahnnetz, welches vielleicht mehrere Hundert Meilen umfaßt; so wenig wäre eine solche Ausgabe dann gerechtfertigt, wenn dieses Eisenbahnnetz, welches ohnehin bereits vielleicht koncessionirt ist erst mehrere andere Bahnen suchen müßte, zu deren Vorarbeiten die Tracirungausgaben verwendet werden mußten; Tracirungsausgaben zu einer Zeit, wo der Bau einer Eisenbahn noch in soweiter Ferne steht, vorzunehmen, ist sowenig gerechtfertigt, weil auch bei Eisenbahnen, wenn Jahre vergangen sind, die frühem Arbeiten wegen Aenderung der Verkehrsrichtungen, wieder vorgenommen werden müssen.

Also dieser Beschluß, wenn er angenommen wurde, hätte allerdings eine praktische Folge; aber diese Folge ist wirklich keine wünschenswerthe; im Lande muß man jetzt sparen und diese Ausgabe ist wahrlich nicht darnach berechnet, zu sparen.

Ich glaube daher und wiederhole es, daß bei aller Anerkennung der Arbeiten der Kommission es das beste sei, im gegenwärtigen Momente zur Tagesordnung zu übergehn.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Graf Anton Harrach: Zur Aeußerung des Herrn Vorredners, daß sämmtliche Anträge gegenwärtig erfüllt worden sind, habe ich nur einen kleinen faktischen Gegenbeweis zu liefern. Es soll nach dem Antrage des Ausschusses an die Regierung das Ansuchen gestellt werden, wo möglich die internationalen Hindernisse des Ausschusses zu beseitigen. Es ist wohl die Koncession zur Bahn vom hohen Reichsrath ertheilt worden, jedoch bloß zur Grenze. Die internationalen Hindernisse aber sind nicht behoben worden, der Anschluß ist weder koncessionirt noch auch zur Ausführung gekommen.

Ich glaube, daß wenn der Landesausschuß durch den hohen Landtag in Betreff der zu gewährenden Unterstützung bei der Regierung intervenirt, auf daß diese internationalen Hindernisse möglichst bald behoben werden, dieß für die Bahn noch immer sehr wünschenswert und dankbar anzunehmen wäre. Dieses wollte ich nur bemerken, um zu zeigen, daß dieser Theil des Kommissionsantrages, nämlich in Bezug auf die Behebung der internationalen Hindernisse noch nicht durchgeführt worden ist.

Dr. Karel Roth: Já pøiznávám, že se skuteènì pomìry zmìnily, a sice podstatnì, od té doby, když zpráva této komise vypracována byla.

Pan zpravodaj právì zdìlil, že zpráva ta vypracována byla skoro pøed dvìma léty, v skutku v tìchto dvou letech mnoho se stalo pro vystavení dráhy v Rakousku i také v Èechách. — Jednak ale pøedce musíme pøihlížeti k tomu. jakou má úlohu zemì ohlednì železnic a zdali se úèel tento skuteènì dosáhne tím, že se udìlily koncese, o kterých pan mluvèí pøede mnou právì podotknul.

Zemì má úèel, aby hledìla k tomu, by byla úplná a soustavná sí železnic zøízena; jenom taková sí, která spojuje všecky jednotlivé èástì zemì mezi sebou a celou zem s celým svìtovým trhem mùže s národnì-hospodáøského stanoviska být uznána za výteènou, a jen když takovou sít zøídíme, dosáhneme to, co vlastnì zemì dosáhnouti chce, totiž, aby po celé zemi prùmysl a obchod a s nimi úzce spojený hmotný i duševní blahobyt stejnì rozdìlen byl.

Dráhy, které byly až posud koncesovány, by ale tuto sí docela nedoplnily, zejména platí to o dráze, která má spojiti liberecko-pardubickou dráhu s dráhou Františka Josefa, totiž která by šla od Pardubic na Jihlavu a Znojmo. Kdyby tato jediná dráha, která schází do kompletování této sítì, scházela a nevystavìla by se, již tím systematické zøízení dráhy by trpìlo.

Já myslím, že kdyby jinak se nenalezl prostøedek, aby tato dráha zøízena byla, že by záhodno bylo, aby zemì sama uchopila se stavby této dráhy. Myslím ale, že toho také; v pøítomném pádu potøeby nebude, ponìvadž mi známo jest, že spoleènost, která vystavìla dráhu liberecko-pardubickou, též vydobyla si právo, k trasirování té dráhy, a také dráhu tuto skuteènì již trasirovala.

Známo mi jest také, že spoleènost tato obrátiti se chce k zemi, aby se tázala, zdali by nechtìla zemì jakýmsi zpùsobem dráhu tuto podporovati. Já myslím, když se jedná o jedinou, v tomto systematickém sestavení navrženou dráhu, která by se nedocílila tím zpùsobem, jak pan prof. Herbst navrhuje, že máme povinnost vzíti vìc sami v úvahu, a nepøecházeti k dennímu poøádku.

Já uznávám docela, že skuteènì pomìry se zmìnily a zpráva tak, jak ji máme pøed rukama, nám nyní již zúplna nevyhovuje, a proto dovo-


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luji si navrhnouti, aby zvolena byla nová komise, a sice komise, která by byla taková, jako komise první; totiž, která by vzhledem k tomu, že tu tolik ohledù místních, finanèních a jiných pøijde v úvahu, sestávala z 21 èlenù, kde by každá kurie z celého snìmu volila 7 údù.

Prof. Herst: Ich wollte nur in Bezug darauf, was der Herr Graf Harrach bemerkt hat, daß die kaiserliche Regierung, und zwar ganz bestimmt, wieder und wiederholt im Abgeordneten-Hause, was wohl bekannt ist, zugesichert und zwar ganz bestimmt zugesichert hat, daß auch von Seite der preußischen Regierung der Anschluß, oder eigentlich der Bau der kurzen Strecke von Königsheim nach Waldenburg aus vorgenommen wird, — daß von Seite Seiner Excellenz des Herrn Baron Kalchberg in dem Abgeordnetenhause auch die Ansicht vertreten wurde, es sei gar nicht nothwendig, das zu einer Bedingung der Zinsengarantien zu machen, weil preußischer Seits zugestanden wurde, daß man sie unterstützen soll.

Wie Se. Exc. selbst angeführt hat, bestand die Schwierigkeit darin, daß die österr. Regierung den Anschluß an Wildenschwert nicht gestatten wollte, weil Glatz an Oesterreich zu nahe liegt und man irgend eine Invasion möglich voraussehen könnte. Hätte Oesterreich den Anschluß bei Wildenschwert zugestanden, würde es gar keine Schwierigkeit gehabt haben.

Es ist gewiß, daß in dieser Beziehung die Frage von dem Anschluß der preußischen Bahn bei Wildenschwert abhing, anderseits aber ist es ebenso gewiß, daß die Erklärung der k. Regierung im Abgeordnetenhause, — und wir waren immer gewohnt, den Erklärungen der k. Regierung im Abgd. Hanse vollen Glauben zu schenken — daß diese Erklärung dahin ging, die österr. Regierung habe jetzt die Bedenken wegen Wildenschwert fallen gelassen, und es daher gar nicht nothwendig sei, diese Bedingungen in die Koncession aufzunehmen.

Nur unter dieser Voraussetzung hätte das österreichischerseits nicht gesagt werden können, wenn man nicht das wirkliche Zustimmen voraussehen würde; übrigens glaube ich, daß es wahrscheinlich keinem Anstande unterlag.

In dieser Beziehung würde ich mich gern konformiren, daß diese Aufforderung an die Negierung gerichtet werden möchte, wozu es aber gar keiner Berathung bedarf, und ich glaube, daß, wenn der Landtag des Königreiches Böhmen die Autorität, welche das Abgeordnetenhaus auf die Regierung ausübte, mit seinem Gewicht unterstützen will, es der Sache förderlich sein kann. Ich glaube. daß die Regierung damals alle Ursache hatte auch der Pression des Abgeordnetenhauses Folge zu leisten, und daß in Folge dessen diese Eisenbahnkoncession ertheilt wurde.

Gewiß unterliegt es meinerseits, da ich immer auf das Lebhafteste den Ausbau gewünscht habe, keinem Anstande, dieses Princip anzunehmen: ich stelle den Antrag, wenn S. Excellenz sich ihm anschließen würde, es sei an die Regierung die Aufforderung zu richten, dieß, wie es im Berichte heißt, im diplomatischen Wege zu ermöglichen, was übrigens die Zusicherung der Regierung bedarf.

Graf Harrach: Ich habe nur faktisch darauf hinzuweisen, daß die internationalen Hindernisse noch nicht beseitigt sind.

Zeithammer: Der H. Prof. Herbst bekämpfte insbesondere die Vorlage aus dem Gesichtspunkte eines Punktes, nämlich des Punktes 3. Er erwähnt wohl noch vorübergehend den einen oder den andern Punkt, aber er basirt die Motivirung seines Antrages zur Tagesordnung zu übergehen, insbesondere auf diesen Punkt 3, der von den Eisenbahnen spricht, die für das Land Böhmen nothwendig oder dringend wären, und von denen allerdings gesagt werden muß, daß dieselben der Hauptsache nach bereits koncessionirt seien.

Die Gründe, die der H. Prof. Herbst angeführt hat, gelten bloß gegen diesen Punkt 3, und würden rechtfertigen, daß die Herrn zur Tagesordnung über diese Vorlage übergehen, wenn außer diesem Punkt 3 nicht noch andere wesentliche Bestimmungen in der Vorlage enthalten wären, die wohl eine Erwägung des hohen Landtages und der Legislative im hohen Masse werth und würdig sind.

Es sind wie die Herren sehen in der Vorlage Grundsätze ausgesprochen gleich im ersten Punkte, die gewiß von hoher Bedeutung sind, daß nämlich rücksichtlich solcher Bahnen für welche künftig hin etwa die Landesvertretung die Garantie übernehmen würde, das Heimfallsrecht für das Land gewahrt werde, Bestimmungen, die die Steuerfreiheit angehen. Es sind weiter Bestimmungen, in welcher Art und Weise die Garantie von Seite des Landes in vorliegenden Fällen ausgeübt werden soll.

Wenn Prof. Herbst sagte, daß gerade in diesem Momente es nicht dringend nothwendig ist, sich darüber auszusprechen, weil ja gerade die im Punkt 3 als wichtig und nothwendig erkannten Eisenbahnen bereits konstruirt sind, so ist das dann wohl nicht ganz stichhältig, da man ja Gesetze nicht eben erst im Momente der höchsten Dringlichkeit zu machen braucht, auch nicht zu machen pflegt. Allerdings sind zum größten Theile die Bahnen, die hier angeführt sind. solche Bahnen, die sich in das europäische Bahnnetz im Allgemeinen einfügen, welche eine theilweise Fortsetzung und Ergänzung des Weltbahnnezzes oder europäischen Bahnnetzes sind. Aber mit allfälliger Ausfüllung der Lücken des Weltbahnnetzes wird sich ja successiv die Nothwendigkeit von Verbindungsbahnen herausstellen, welche allerdings nicht weitgreifende Bedeutung haben werden, sondern nur Vortheile dem Lande oder einzelnen Lokalitäten des Landes vorwiegend bieten werden; hier wird wahrscheinlich die Reichsvertretung einen Anstand nehmen, eine Subvention aus Reichsmitteln gewähren zu sollen.

Es wird hier eine Subvention zunächst von Seite des Landes angezeigt sein. Das sind Zeichen, die uns mit der Erfüllung, des europäischen Bahn-


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netzes successive jeden Tag näher rücken, und auf diesem Gesichtspunkte bin ich dafür, daß der hohe Landtag nicht zur Tagesordnung übergehen möge, sondern in Rücksicht auf die Bedeutung der darin ausgesprochenen Grundsätze zur Vorberathung übergehen würde.

Wenn der Herr Prof. Herbst angeführt hat, daß der Punkt 3, so zu sagen, erlediget sei und daß einzelne Punkte sich nicht mit der starren Anschauung vertragen, so ist es nun an der Spezialdebatte, die nothwendigen Anträge zu stellen, die es modifi-zieren würden.

Falls über diesen Antrag, der auch von Seite des H. Berichterstatters und der Kommission gestellt wurde, in Vollberathung einzugehen nicht genehm sein sollte, würde ich jedenfalls für die Ueberweisung an die Kommission, keinesfalls aber auf den Uebergang zur Tagesordnung stimmen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Kratochvíle: Pan prof. Herbst èiní návrh, aby se o vìci té pøešlo k dennímu poøádku za pøíèinou tou, že prý se pomìry mezi èasem, co zpráva ta vypracována byla, velice zmìnily. Pan prof. Herbst uvedl ve své øeèi rozmanité události, avšak právì za pøíèinou tou, jak se mají tyto události k návrhu komise, ne-byl bych nikdy proto, aby se hned nyní pøešlo k dennímu poøádku, nýbrž musel bych navrhovat, aby se v pøedbìžnou poradu komisí pøedložil. Uzná-li tato komise, že se má pøejíti k dennímu poøádku, mùže ten návrh vždy uèiniti; proto pøidávám se k návrhu komise.

Wolfrum: Ich theile die Ansicht des Herrn Prof. Herbst, und wenn er seinen Antrag vorzüglich durch die Betrachtung des §. 3 begründet hat, indem alle im §. 3 aufgeführten Linien oder doch beinahe alle jetzt koncessionirt sind, und daher durch diese Koncessionirung im Vorhinein der Verhandlung durch den hohen Landtag entrückt wurden, so bin ich auch in Hinsicht auf den §. 1, der zur Annahme vorgeschlagen wird, für den Antrag des Herrn Professor Herbst. —

Die Kommission, welche für die Berathung des gegenwärtigen Gegenstandes niedergesetzt wurde, hat als conditio sine qua non die Bedingung aller Ingerenz des Landtages auf den Eisenbahnbau, die Konzession von Seite des Staates vorausgesetzt, daß das Heimfallsrecht dem subventionirenden Lande zufallen solle. —

Nun, meine Herren! ich bin der nämlichen Ansicht und muß gestehen, daß, so lange diese Frage nicht geklärt ist, ich mit großer Bangigkeit an die Frage der Subventionirung durch das Land gehen würde, denn es würde für mich etwas ganz anderes sein. wenn ich voraussetzen könnte, daß eine vom Lande Böhmen subventionirte Bahn nicht dem Reiche sondern dem Lande zufiele. Es wäre mir sehr schwer für eine Subvention zustimmen, wenn die vom Lande subventionirte Bahn nach gewisser Zeit vom Staate eingelöst oder nach längerer Zeit dem Staate ganz anheimfallen würde.

Einer jeden Leistung muß ein gewisser entsprechender Nutzen gegenüber stehen. Wenn das Land irgend einer Bahn eine Subvention gewährt, so muß das Land einen Nutzen haben! Wenn aber der Nutzen in der Form des Heimfällsrechtes und des Einlösungsrechtes dem Staate zu Gute kommen soll, dann, meine Herren! würde ich glauben, daß ich das Land Böhmen anderen Ländern gegenüber benachtheilige, wenn ich für eine Subvention solcher Bahnen stimme. —

Eine Subvention, mag sie wie immer gestaltet sein, ist eine Last für das Land, diese Last sollte einen entsprechenden Nutzen gewähren. Nun kann ich freilich nicht einsehen, wie die Kommission in ihrem Berichte gesagt hat, daß dieses Heimfallsrecht an den Staat illusorisch sei! Ich glaube vielmehr, daß dieses Heimfallsrecht etwas sehr reelles und ungemein werthvolles ist, und eben weil ich dieser, Meinung bin, wünsche ich diese Frage vorher ausgemacht zu sehen, ehe ich mich einlassen kann, auf die Frage über eine Subvention. Um aber diese Frage zu klären, glaube ich, ist ein Antrag nicht absolut nothwendig, daß der hohe Landtag diese Frage an die Regierug bringe. Wenn ich mich recht erinnere, so ist schon vor 3 Jähren dem Landesausschusse aufgetragen worden, lücksichtlich dieser Frage sich mit der hohen Regierung ins Einvernehmen zu sehen. Der Landesausschuß konnte ganz gut in dieser Hinsicht ohne feineren Beschluß des Landtages sich bei der Regierung erkundigen.

Ich würde glauben, die hohe Regierung werde einen großen Werth auf dieses Heimfallsrecht legen, und wenn dieß der Fall ist, und sie bewilligt dieses Heimfallsrecht dem Lande nicht, dann müssen alle Subventionen einer wesentlichen Modifikation unterzogen werden, und so lange die Erklärung dieser Frage nicht stattgefunden hat, so lange der Landesausschuß über die Intentionen der Regierung keinen Aufschluß geben kann, halte ich alle Diskussionen über die Anträge, die von der Kommission vorgelegt worden sind, für rein theoretisch, und ich möchte fast beinahe sagen, zwecklos.

Ich möchte also auf den Antrag des Herrn Prof. Herbst eingehen; derselbe ist durchaus der, daß der Landesausschuß sich hinsichtlich des §. 1, Absatz a, mit der hohen Regierung ins Einvernehmen setze, und wenn dieß der Fall ist, so wird auch der Landesausschuß in der Lage sein, dem nächsten Landtage darüber Bericht zu erstatten, dann wird die Zeit sein, wenn die konzessionirten Bahnen mittlerweile noch nicht in Angriff genommen werden sollten, einen neuerlichen Beschluß dem hohen Landtage vorzulegen (Bravo! links).

Dr. Stradal: Ich werde gegen den Uebergang zur Tagesordnung stimmen. (Bravo! im Centrum.)

Ich glaube, daß der Landtag in erster Reihe berufen ist, eine der wichtigen Angelegenheiten des


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Landes, "das Eisenbahnwesen," nie aus den Äugen zu verlieren.

Der vorliegenden Sache wird dadurch nicht geschadet, wenn sie einer neuerlichen Kommission zur Begutachtung zugewiesen wird, es bindet sich dadurch der Landtag durchaus nicht. Wenn mein Vorredner gesagt hat, daß sich die Umstände der Zeit wesentlich geändert haben, so ist es wohl wahr, daß für eine Masse Eisenbahnlinien Koncessionen ertheilt worden sind, aber deßhalb sind diese Bahnen doch noch nicht gebaut. Prof. Herbst hat sehr treffend bemerkt, wie schwierig die Geldverhältnisse derzeit sind, wie schwierig das Kapital für die konzessionirten Bahnen aufzubringen sein wird.

Und eben darum wird eine lange Reihe von Jahren dahin streichen, ehe alle diese Bahnen ausgebaut werden. Meines Wissens ist bisher keine von den konzessionirten Bahnen noch in Angriff genommen.

Darum glaube ich, daß der Uebergang zur Tagesordnung uns in den Augen unserer Kommittenten nicht zum Dank verpflichtet würde. Eine neue Kommission wird ans dem reichhaltigen Material, welches uns vorliegt, eine Menge von Erwägungen finden, die für das Land nützlich sein werden, der h. Landtag wird nicht nur theoretische Anschauungen, sondern auch praktische Vorschläge machen können. Es ist z. B. sehr wichtig, daß die Kommission oder der Landesausschuß bei den Kohlentarifen entscheidend einwirke, denn gerade diese Tarife sind die wesentlichste Bedingung für den Aufschwung der böhmischen Industrie. (Výbornì!)

Ich erlaube mir einige Beispiele namhaft zu machen.

Die neu konzessionirte Turnaukraluper Linie hat so hohe Tarife, daß trotz dessen, daß die Strecke Außig-Reichenberg um einige Meilen kürzer ist, als der Umweg über Sachsen nach Dresden und Zittau, die Kohle auf jener Strecke um ungefähr 30 fl. pr. Waggon k 200 Ctr. theuerer zu stehen kommt, als im Innlande.

Das ist eine Thatsache, die am sprechendsten den Beleg dafür gibt. daß wir noch viel zu thun haben.

Bei einem solchen Vorgange wird der industriellen Gegend bei Reichenberg der Centner Braunkohle um 10 bis 14 kr. vertheuert und das Ausland zieht noch die Fracht ein, weil jetzt der Weg über das Ausland noch billiger ist. Es ist namentlich der billige Frachtensatz die Grundbedingung des Ausblühens der Industrie, ich weise auf England. wo die billige Kohle die Seele der ganzen Industrie bildet aber insbesondere auf das nahe Sachsen, da es sich Sachsen zur Aufgabe gemacht hat, alle Eisenbahnen selbst zu bauen.

Ich will nicht das hohe Haus durch jenen Minoritätsantrag belästigen, der in der Kommission mit einer einzigen Stimme gefallen ist. wo sich die Kommission geäußert hat, daß das Kronland Böhmen selbst seine Eisenbahnen bauen soll mittelst einer Landesanleihe.

Der Fall wird leicht eintreten, daß die eine oder die andere koncessionirte Bahn nicht gebaut wird. weil sie das Kapital nicht austreibt, aber es ist immer noch möglich, daß dabei eine Subvention oder der Selbstbau Platz greifen könne. An diese Beschlüsse ist der Landtag nicht gebunden und es handelt sich darum, daß neue Erwägungen und Grundsätze aufgestellt werden, welche der Zeit angemessen sind.

Ich glaube nicht zu fehlen, wenn ich dem Antrage beistimme, welcher die Sache einer neuen Kommission zur Begutachtung zuweist.

Bachofen v. Echt: Bitte zur faktischen Berichtigung. Der Herr Vorredner hat sich geäußert, daß der Tarif der Kralup-Turnauer Bahn bei der Koncession sehr hoch gestellt sei; das ist im Ganzen auch richtig, aber der weiteren Ausführung muß ich entgegentreten, diese Bahn sei Schuld, daß die Kohle, die nach Reichenberg geht, nicht über diese Bahn, sondern über Sachsen gehen müsse; daran ist nicht die Turnau-Kraluper Bahn Schuld, da sie den Transport der Kohle mit einem Kreuzer pr. Zentner und Meile berechnet, und sie hat auch bereits ein Uebereinkommen getroffen mit der Staatsbahn, damit auch diese den Kohlentarif herabsehe.

Also nicht die Turnauer, sondern die Staatsbahn ist daran die Ursache.

Um aber auf den Gegenstand selbst zurückzukommen, habe auch ich Bedenken, namentlich gegen die Landessubvention unter den jetzigen Verhältnissen. Wir haben eine Menge Bahnen koncessionirt und vom Staate subventionirt. Wenn Böhmen für sein Land separat Subventionen ertheilt, sind wir in der Lage, für fremde Länder Bahnen zu subventioniren und unsere noch extra, während andere Länder des Reiches nicht zur Subvention beitragen.

Ich stimme also für den Uebergang zur Tagesordnung.

Exc. Graf Clam Martinitz: Durch die Ginwendungen, welche gegen den Antrag zum Uebergang zur Tagesordnung vorgebracht wurden, scheint mir das Bedenken sich als Faden durchzuziehen, als würde dadurch der Wichtigkeit des Gegenstandes, dem Interesse des Landes vielleicht ein Abbruch oder Eintrag geschehen.

Wenn das der Fall wäre, könnte ich mich nicht für diesen Uebergang zur Tagesordnung aussprechen. Ich bin aber überzeugt, daß einerseits durch den Uebergang zur Tagesordnung über die vorliegenden Anträge weder dem Interesse des Landes noch der Wichtigkeit des Gegenstandes irgend wie nahe getreten wird; und andererseits bin ich fest überzeugt, daß wenn wir die ganzen Anträge der Kommission, wie sie uns hier vorliegen, buchstäblich annehmen, was doch nur nach einer längeren Spezialdebatte und vielleicht nach einer Verweisung an eine Kommission geschehen könnte, wir nicht um Einen Schritt dem Ziele selbst näher kommen möchten.


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Ich würde gewiß, würden wir auch nur einen Schritt unserem Ziele näher kommen, unbedingt für die Anträge stimmen. Aber, meine Herren, berücksichtigen Sie näher die Anträge; erwägen Sie namentlich, daß gerade diejenigen, die für den Kom-missions-Antrag sprechen sollten, den Grund angeführt haben, daß sie den Landtag in nichts binden, keine Verpflichtung in sich enthalten. Zu was sind also die Beschlüsse? und wenn ich berücksichtige, daß wir Tage lang in eine Spezialdebatte über diese keine Beschlüsse involvirenden Anträge zubringen könnten, so fällt mir der Spruch ein: multi rixantur de lana saepe caprina; wir könnten Stunden und Tage geopfert haben, ohne zu einem Resultate zu gelangen.

Aus diesem Grunde allein stimme ich für den Uebergang zur Tagesordnung und bitte dabei zu berücksichtigen, daß es verschiedene Fälle von Uebergängen zur Tagesordnung geben kann; Fälle, wo man durch den Beschluß über den Gegenstand selbst zur Tagesordnung übergeht und solche, wo es nur über die eben vorliegende Formulirung der Anträge geschieht, nicht aber über den Gegenstand selbst. Das letztere kann mir nicht in den Sinn kommen. Aber über die hier vorliegenden Anträge können wir zur Tagesordnung übergehen ohne im Mindesten der Gründlichkeit der Arbeit der Kommission unsere Anerkennung zu versagen, und dem Gegenstand selbst deßwegen Abbruch zu thun.

Nachdem übrigens der Herr Antragsteller auch die Bemerkung des Herrn Grafen Harrach zugegeben hat, daß es wünschenswerth scheint, daß der Landtag in der Richtung der Behebung internationaler Schwierigkeiten bei dem Anschlusse der Padubicer Bahn die Aufforderung an die Regierung ergehen lasse, nachdem er dieß anerkannt hat, durfte er auch nichts dagegen einzuwenden haben, daß man als Amendement zu feinem Antrage beziehungsweise als ersten Punkt den Antrag dahin formulire — und diesen Antrag würde ich mir erlauben zu formuliren: Die Regierung möge ersucht werden, die der Verbindung der Pardubic-Reichenberger Bahn mittelst Jaromìøer Zweigbahn mit den schlesischen Bahnen noch entgegenstehenden Hindernisse im Wege internationaler Verhandlungen mit thunlichster Beschleunigung zu beseitigen.

Ich glaube, wir werden dem Interesse des Landes, dem Wunsche unserer Kommittenten und der Bedeutung des Gegenstandes nichts vergeben, im Gegentheile gut thun, wenn wir diesen Gegenstand in dieser Weise abthun.

Prof. Herbst: Ich bin mit dem Amendement Sr. Exc. ganz einverstanden.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und werde noch vorher die Unterstüzzungsfrage stellen.

Der Herr Abgeordnete Prof. Herbst trägt an: "In Erwägung, daß sich seit der Erstattung des Berichtes die entscheidenden Verhältnisse durch die wirklich erfolgte Konzessionirung fast aller vorgeschlagenen Bahnen wesentlich geändert haben, in Erwägung, daß ferner dem Landtage für die künftig zu fassenden Beschlüsse volle Freiheit auch nach dem Komissionsantrage vorbehalten bleiben soll, geht das hohe Haus über den Kommissionsvericht zur Tagesordnung über.

Za uvážení, že se od doby, co zprava komise podána byla, rozhodující pomìry podstatnì promìnily; že ohlednì skoro všem ponavrženým dráhám kontese skuteènì udìlena byla; za uvážení dále, že snìmu i dle návrhu komise úplnou volnost pro budoucí usnešení-se vyhražuje, pøešel snìm od zprávy komise k dennímu poøádku.

Nachdem vom Prof. Dr. Herbst angenommene Zusah oder eigentlich Vorsatz des Antrages hätte das hohe Haus zu beschließen:

1. Die Regierung sei zu ersuchen, daß der Verbindung der Pardubic-Reichenberger Bahn mittelst der Jaromìøer Zweigbahn mit den schlesischen Bahnen noch entgegenstehende Hindernisse in internationalen Verhandlungen mit thunlichster Beschleunigung zu beseitigen;

2. daß über die Landesausschußanträge nach den Erwägungen des Herrn Prof. Herbst zur Tagesordnung übergangen werde.

Wird der Antrag des Herrn Professor Herbst unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Ich bitte sich darüber auszusprechen, ob auch der Antrag Sr. Exc. des Herrn Grafen Clam-Martinitz unterstützt wird?

Er ist hinreichend unterstützt.

Abgeordneter Dr. Karl Roth trägt an:

Es sei der Bericht einer Kommission von 21 Mitgliedern zu übertragen, in welche jede Kurie 7 Mitglieder zu wählen hätte.

Aby zpráva dodána byla komisi 21 èlenù, do které každá kurie má voliti 7 èlenù.

Ich bitte diejenigen, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben.

Er ist gleichfalls unterstützt.

Berichterstatter Dr. Rieger: Vorerst erlaube ich mir, meine Herren, eine faktische Berichtigung. Herr Prof. Dr. Herbst hat vorausgesetzt, daß der Antrag der Kommission dahin gehe, 15000 fl. jährlich für Enqueten im Fache der Eisenbahnen auszugeben. Es ist nicht die Absicht der Kommission und nicht ihr Antrag; es handelt sich um die einfür allemalige Verausgabung von 15000 fl. zu diesem Zwecke, resp. um die Ermächtigung des Landescausschusses bis zu diesem limito ausgeben zu können; ferner muß ich bemerken, daß, was die Hinwegräumung der internationalen Hindernisse in der Frage des Anschlusses der Jaromìøer Bahn, der Schwadowitzer Flügelbahn gegen Waldenburg betrifft, ich in diesen Tagen mit dem Herrn Direktor oder


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Sekretär der Pardubic-Reichenberger Bahn Herrn Groß. der auch Landtagsmitglied ist, gesprochen habe, und daß er mir den Wunsch ausgesprochen hat, da eine Kommission zusammengesetzt werde, und daß diese Anträge in Betreff der Hinwegräumung dieser internationalen Hindernisse wo möglich in einer noch viel schärferen und energischeren Weise betont würden: er hat sich vorbehalten, für diesen Fall Anträge zu stellen, wodurch, wie er glaubt, das Interesse dieser Bahn, dieser Verbindung möglichst gefördert werde.

Sie sehen also, meine Herren, daß auch dieser Punkt nicht ganz überflüssig ist. Uebrigens, meine Herren, die Argumentation des Herrn Prof. Herbst ging einmal dahin, den Beweis zu führen, daß alle Anträge, die von der Kommission gestellt werden, entweder überflüssig oder unpraktisch sind. Ich muß bemerken, daß wenigstens zwei von diesen Anträgen mehr oder weniger Pardon bekommen haben, das sind eben die Anträge in Betreff der Hinwegräumung der internationalen Hindernisse, die Herr Professor Herbst selbst als beachtenswert anerkennt; indessen ist noch ein anderer Antrag, und gerade von dieser Seite des Hauses befürwortet worden. Ich hätte eigentlich nicht erwartet, daß Herr Abgeordnete Wolfrum, welcher ein Mitglied dieser Kommission war, und sich den meisten Beschlußfassungen derselben angeschlossen hat, im Haufe jetzt sich dagegen erklären werde, indessen muß ich meine Freude darüber ausdrücken, daß seine Opposition in dieser Beziehung nicht so scharf war, denn er hat eigentlich gegen den Antrag der Kommission sich erklärt, aber für ihn selbst gesprochen. Seine ganze Argumentation bewies ausreichend, daß es nothwendig ist, über diesen Gegenstand Beschluß zu fassen.

Meine Herren! es bleibt dem Landesausschusse überlassen, ob er sich mit der Regierung ins Einvernehmen setzen wolle, und ob etwa ihm zu Gefallen die Regierung eine Aenderung in diesem §. 8 des Eisenbabngesetzes vornehmen wird, das glaube ich. dürfte kaum die Meinung des Herrn Wolfrum sein; das glaube ich, auch er werde mir zustimmen, wenn überhaupt eine Veränderung in diesem Eisenbahnkoncessionsgesetze zu erzielen ist, und es möglich ist, daß es nöthig sein wird, daß der Landtag selbst mit seinem Einflusse dafür einsteht und nicht der Landesausschuß allein, dem es übrigens nach den Worten des Herrn Wolfrum ganz zu überlassen wäre, und möglicher Weise können sich im Landesausschusse Stimmen finden, die die Wegräumung dieser Hindernisse nicht nöthig und zweckmäßig finden. Der Landesausschuh muß in dieser Beziehung die Beschlußfassung des hohen Hauses für sich haben und wird dann noch weitere Schritte thun.

Daraus geht hervor, daß über diese zwei Punkte schon eine Beschlußfassung des hohen Hauses nothwendig ist.

Es ist von Sr. Excellenz dem Herrn Graf Clam-Martinitz erwähnt worden, daß eigentlich diese sämmtlichen Anträge, ich möchte sagen, leinen Kern, keinen Gehalt haben, indem sie uns der Frage nicht nähern.

Das habe ich, meine Herren, schon in meiner ersten Rede bekämpft, weil ich auf diese Einwendung gefaßt war. Ich muß neuerdings darauf zurückkommen, es ist dem nicht so, daß wir uns diesen Anträgen nicht nähern, im Gegentheile sie rücken uns allerdings näher, und durch diese Anträge wird dem hohen Landtage vorgeschlagen Folgendes zum Beschluß zu erheben:

1. zu sagen: ich will die für das Land wichtigen Eisenbahnen unterstützen; euch allen, die ihr die Absicht habet, neue Gisenbabnen zu bauen und zu unternehmen, wird gesagt, welche Bahn der Landtag vorzugsweise für d,e wichtigste hält, und welche zu unterstützen er bereit wäre.

Es wird euch zur Kenntniß gebracht, daß im Falle ihr eine Subvention vom Lande haben wollet, ihr euch an den Landesausschuß zu wenden habet; ihr habet euere Bedingungen zu machen, mit ihm zu unterhandeln, und wir beauftragen den Landesausschuß, uns darüber Vorträge zu machen.

Ferner wird gesagt: Der Landesausschuß wird von unserem Landtage beauftragt, Erhebungen zu machen über die Tracen, um die es sich handelt, und wird namentlich beauftragt und ermächtigt, im Falle, wenn solche Anträge an ihn kommen, über die Wichtigkeit der vorgeschlagenen Tracen, über die Kosten des Baues und über die Bedingungen, welche die betreffende Unternehmungsgesellschaft stellt, Erhebungen zu machen und die darauf nöthigen Kosten zu verwenden.

Meine Herren! das alles sind Dinge die aller-dings Etwas bedeuten, die keine bloße Null sind; es ist damit gesagt, daß wir, wenn wir diese Beschlüsse fassen, allerdings der Frage näher rücken, ohne übrigens über den Landesfond im bedeutenden Maße disponirt zu haben, und ohne der Beschlußfassung über die wirkliche Unterstützung vorzugreifen; aber wir rücken der Sache jedenfalls näher, indem wir Vorerhebungen einleiten.

Nun, meine Herren! ist vom Herrn Abgeordneten Bachofen von Echt erwähnt worden, daß, wenn wir darauf eingehen sollten, Eisenbahnen aus Landeskosten zu unterstützen, wir damit Fehler begehen würden, indem andere Eisenbahnen vom Staate unterstützt werden, und wir gewissermaßen die unsrigen selbst unterstützen würden.

Meine Herren! In der Bemerkung liegt etwas richtiges. Aber es ist das, was ich schon früher gesagt habe: Die Kommission ist weit davon entfernt, böhmischer Seits auf die Unterstützung aus dem Reichsschatze verzichten zu wollen, im Gegentheil, nachdem das Königreich Böhmen nicht weniger als die andern Länder zum Staatsschatze beisteuert, hat es volles Recht auch seinerseits wieder auf gleiche Unterstützung seiner wichtigen Bahnen aus dem Staatsschatze Anspruch zu machen, und ich möchte durchaus nicht dem Landtage anrathen, dieses Recht fallen zu lassen.

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Aber, meine Herren, die Frage ist eine andere. Es ist die Frage: Braucht das Land Böhmen mehr Eisenbahnen als andere Länder? und da glaube ich, wer die Verkehrsverhältnisse unseres Landes mit denen von Ungarn, Galizien und Bukowina vergleicht, wird beistimmen, daß wir weit mehr Bahnen brauchen, als diese Länder. (Stimmen: "Wir haben auch mehr!")

Es ist das ein großer Unterschied, ich möchte sagen, wie mit einem Menschen, der heranwächst, AIs kleines Kind geht er in weichen Socken, und wenn er heranwächst, bekommt er wenigstens Kinderschuhe, wenn er dann aber ein gereifter Mann ist, bekommt er vielleicht sogar eisenbeschlagene Stiefeln. In dieser Lage ist unser Land. Unser Land ist den Ländern der österreichischen Monarchie weit voran geschritten im Verkehr und in der Industrie. — Das Bedürfniß von Eisenbahnen ist größer. Wenn aus dem Staatsschatze allen Ländern der Monarchie Unterstützungen gleichmäßig ertheilt werden, — und ich glaube, sie sind ertheilt worden mehr als nothwendig — einzelne Eisenbahnen wenigstens wurden geschaffen, die durchaus nicht Rentabilität versprechen, — wenn alle Länder gleichmäßig behandelt werden, so ist das Bedürfniß Böhmens in dieser Beziehung viel größer, und wird im Landesinteresse gerathen sein, von böhmischer Seits größere Opfer daranzubringen als andere Länder, und damit sind die Anträge gerechtfertigt.

Was nun weiter die Einwendung des H. Prof. Herbst betrifft, namentlich der Ausdruck gegen 15jährige Steuerfreiheit, so ist es ein Gegenstand, der recht gut amendirt werden könnte, sei es in der vollen Berathung, sei es in der Kommission. Ich gebe recht gern zu, daß die Gründe, die H. Prof. Herbst in dieser Beziehung hervorgehoben hat, einiges Gewicht haben, und daß Unterschiede in Bezug auf die Ertheilung der Freiheit vortreten, daß also in einem Falle eine kürzere, in einem Falle eine längere Steuerfreiheit gewährt wird. Aber über das Prinzip wird er wohl einverstanden sein, das die zweckmäßigste Unterstützung bei Eisenbahnen will, indem es keine direkte Belastung des Staatsschatzes hervorruft und jedenfalls ein Objekt schafft, welches nachher dem Lande durch Befruchtung der Industrie neues Steuererträgniß zuführt. Meine Herren, wie der H. Abg. Zeithammer vor mir dargethan hat, find keineswegs alle Anträge der Kommission bereits erledigt, wie ich die Ehre hatte darzuthun. Der erste Antrag, betreffend die Veränderung des Reichsgesetzes in Bezug auf das Heimfallsrecht, ist nicht erledigt. Der zweite Antrag, Gewährung der Steuerfreiheit für neue Bahnunternehmungen, ist gleichfalls nicht erledigt. Die Erklärung des hohen Hauses, daß das Land und die Landesvertretung die Eisenbahnangelegenheiten des Landes als wichtige nationale und ländliche Anlagen betrachtet, und die Landeisenbahnen unterstützen wolle, wie im 2. Punkte steht, ist gleichfalls nicht erledigt.

Daß nicht alle Theile des 3. Antrags erledigt sind, hat H. Prof. Herbst zugegeben. Ich gebe auch gern zu, daß darin Abänderungen stattfinden müssen, nachdem die meisten Bahnen koncessionirt sind. Und so sind auch noch andere Anträge nicht erledigt, namentlich der Antrag, daß der Landesausschuß ermächtigt wird, mit sich meldenden Bahnunternehmern in Unterhandlung zu treten, und Erhebung darüber einzuleiten zu dem Zwecke, damit er in die Lage gesetzt wäre, dem hohen Landtage bei dem nächsten Zusammentritt einen gehörigen Instruktionsantrag vorzulegen.

Meine Herrn! wenn sie den Landesausschuß dazu nickt ermächtigen, so kann er nichts anderes thun, als sofern sich eine Bahnunternehmung findet und ihre Eingabe an den hohen Landtag richtet, sie dem hohen Hause vorzulegen. Die Folge davon wird sein, daß das hohe Haus dann, falls es sich überhaupt zur Unterstützung der Eisenbahnen einigen will, sich gezwungen sehen wird, eine Kommission zusammenzusetzen. Für dieselbe Bahn, daß es gezwungen sein wird, eine Enquette einzuleiten über die Zweckmäßigkeit und Rentabilität der betreffenden Bahnstrecken und über die Zweckmäßigkeit der Bedingungen, die vorgeschlagen werden. Meine Herren! die Kommission räth ihnen, den Landesausschuß zu ermächtigen, alle Gesetzvorberathungen selbst unmittelbar zu thun, und an das hohe Haus bereits mit einem fertigen und wohl instruirten Antrage zu treten. Also meine Herren! sie sehen, daß alle diese Sachen nicht erledigt sind; Meine Herren, übrigens muß ich bemerken, daß dieser Gegenstand gewiß — das glaube ich, werden sie alle bestättigen, — von der höchsten Wichtigkeit ist.

Nun wird es sich um die Frage handeln, ob überhaupt das hohe Haus in dieser Richtung im Interesse des Bahnbaues in Böhmen und seiner Förderung etwas zu thun gewillt ist oder nicht. Ich erwähne meine Herren, daß der bezügliche Antrag vom Abgeordneten Stracke und 36 Gesmungsgenossen dem hohen Hause vorgelegt wurde, und ich glaube, daß unter diesen Gesinnungsgenossen sich auch Prof. Herbst befunden hat, welche den Antrag gestellt haben, daß das hohe Haus sich der Bahnangelegenheit annehme und in dieser Beziehung die nöthigen Schritte thue (Rufe: damals!) Ich glaube in dieser Beziehung hat sich seither der Standpunkt nicht geändert; ich glaube, der Standpunkt steht heute noch fest, daß der Eisenbahnbau Unterstützungsmittel brauche und vielleicht heute mehr braucht, als ehedem. Vielleicht könnte man mit Recht darauf hinweisen, daß die Reichsverfassung berufen sei, solche Subventionen zu geben, ich habe aber schon erwähnt, daß das Land Böhmen in dieser Beziehung größere Bedürfnisse habe, als andere Länder. Aber meine Herren! wenn sich etwas geändert hat in unseren Verhältnissen, so ist es gerade die Kompetenz und das Verhältniß des Reichsrathes. Meine Herren, ich möchte die Verdienste des Reichsrathes und des Dr. Herbst, der in dieser Beziehung in Wien viel gewirkt hat, durchaus nicht schmälern, er Hat gewiß viel gewirkt,


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XII. sezení 4. roèního zasedání 1865.

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und wenn sie mir erlauben in letzter Zeit vielleicht etwas mit Überstürzung. Aber, meine Herren, wie beute die Sachen stehen, existirt der Reichsrath nicht vor der Hand, wir hoffen Alle, daß die Reichsvertretung zu Stande kommt; aber wie diese beschaffen sein wird das können wir heute Alle noch nicht wissen, aus welchen Faktoren, in welchen Zusammensetzungen; das aber gebe ich ihnen zur Erwägung, daß vielleicht die neubegründete Reichsvertretung, in welcher wir die Mitwirkung der Ungarn voraussetzen, eine etwas andere Verfaßung und Zusammensetzung haben dürfte, als die bisherige.

Nur weiß ich nicht, meine Herren, ob eine so geartete Reichsvertretung so bereitwillig eingehen wird auf die Unterstützung von Bahnen, welche vielleicht für Böhmen sich als Lebensbedürfniß herausstellen wird. Dann werden wir nothwendig selbst Hand anlegen müssen. Wir werden vom Reiche keine Subvention gewärtigen können, denn, meine Herren, wir können mit Sicherheit voraussetzen, daß die Unterstützung von Bahnen in der künftigen Reichsvertretung auf größere Schwierigkeiten stoßen wird, als es bisher der Fall war. Durch die Macht der Verhältnisse und Umstände dürfte die Frage der Unterstützung der Eisenbahnen mehr als Pflicht und Beruf des Landtages erscheinen, und wenn wir verzichten wollten auf eine Unterstützung vom Landtage aus, dann müssen wir auf neue Bahnen in Böhmen verzichten. Meine Herren, dieser Gefahr möchten wir uns in Böhmen doch nicht aussehen.

Wir geben alle zu, daß das Eisenbahnnetz in Böhmen noch nicht vollendet ist, daß es noch einiger Vervollständigung bedarf, daß neue Bahnen durch neue Bedürfnisse hervorgerufen werden, welche die Unterstützung des Landes bedürfen.

In dieser Weise über das ganze Eisenbahnanliegen zur Tagesordnung zu übergehen, und diesen Sinn könnte vielleicht die Bevölkerung diesem Beschlusse beilegen das glaube ich, wäre nicht gerathen. Ich glaube also, wenn die Herren den Gegenstand nicht reif genug finden, wenn sie finden, daß in dem Antrage der bisherigen Kommission nicht genug hinreichendes und unbestreitbares Material vorliegt, dann glaube ich, wäre es besser, sich dem Antrage des H. Abg. Roth anzuschließen und eine neue Kommission zu wählen, welche alles das, was im gegenwärtigen Augenblicke überhaupt im Interesse des ganzen Landes geschehen kann, was überhaupt möglich und reif genug ist, berathe und dem hohen Hause dießfällige Vorschläge vorlege.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Wolfrum hat sich zu einer thatsächlichen Bemerkung gemeldet.

Wolfrum: Der Berichterstatter hat seine Verwunderung darüber ausgesprochen, daß ich als Mitglied des ehemaligen Comite heute für die Tagesordnung stimme.

Ich habe zu bemerken, daß ich bloß Mitglied einer Enguete-Kommission gewesen bin, und daß ich in dieser den nämlichen Standpunkt vertreten habe, den ich darzulegen mir heute erlaubte; nämlich, bevor man in die Berathung eingehen kann, müsse die Frage über das Heimfallsrecht entschieden sein.

Oberstlandmarschall: Ich werde zur Abstimmung schreiten; zuerst natürlich über den Ver-tagungsantrag des H. Prof. Herbst, den ich aber nothwendigerweise im Zusammenhange mit dem Zusatzantrage Sr. Exc. des Grafen Clam zur Vorlesung und Abstimmung bringen muß, und dann den Antrag des Abg. Roth bezüglich der Bestellung einer Kommission. Ist dagegen etwas zu erinnern?

(Niemand meldet sich).

Der kombinirte Antrag Herbst u. Clam lautet:

Der h. Landtag wolle beschließen, die Regierung sei zu ersuchen, die der Verbindung der Pardubic-Reichenberger Bahn mittelst der Jaromìøer Zweigbahn und der Schwadowitzer Bahn noch ent-gegen stehenden Hindernisse im Wege internationaler Verhandlung mit thunlichster Beschleunigung zu beseitigen;

2) in Erwägung, daß sich seit der Erstattung des Berichtes die entscheidenden Verhältnisse durch die wirklich erfolgte Koncessionirung fast aller vorgeschlagenen Bahnen wesentlich geändert haben, daß ferner dem Landtage für künftig zu fassende Beschlüsse die volle Freiheit auch nach dem Kommissionsantrage vorbehalten werden soll, geht das Haus über die übrigen Anträge des Kommissionsberichtes zur Tagesordnung über.

Slavný snìm raèiž uzavøíti! Slavná vláda budiž požádána, aby pøekážky, ježto se spojení dráhy Pardubicko-Liberecké s tratí Jaromìøickou a Svatoòovickou v cestu staví, cestou mezinárodní co možná nejrychleji odstranila;

2) za uvážení, že se od té doby, co zpráva komise podána byla, rozhodující pomìry podstatnì promìnily, že ohlednì skoro všech ponavržených tratí koncese skuteènì dány byly; za uvážení dále, že snìmu dle návrhu komise úplná volnost pro budoucí usnešení-se vyhrazuje, pøešel snìm od ostatních návrhù ve zprávì komise uèinìných k dennímu poøádku.

Ich ersuche diejenigen Herren, die diesem Vertagungsantrag zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht).

Es ist entscheidende Majorität. (Rufe: Gegenprobe!) —

Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht).

Ich bitte sich niederzusetzen. Ich werde noch einmal diejenigen Herren, die für den Antrag stimmen, ersuchen aufzustehen.

Es ist ein Unterschied von etwa 4 Stimmen; ich muß zur namentlicher Abstimmung schreiten. Für den Antrag des Herrn Professor Herbst und des Herrn Grafen Clam bitte ich mit "Ja," gegen den Antrag mit "Nein'' zu stimmen.

Pro návrh pana profesora Herbsta a hrabìte Klama se hlasuje slovem "ano", proti tomu, návrhu slovem "ne."

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XII. sezení 4. roèního zasedání 1865.

XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Der Landtagssekretär Schmidt verliest die Namen zur Abstimmung:

Fürst-Erzbischof zu Prag. Ja.

Bischof zu Budweis.

Bischof zu Königgrätz.

Bischof zu Leitmeritz.

Rector Magnificus der Prager Universität. Ne.

Adam Hermann. Ja.

Aehrenthal Johann, Freiherr. Ja.

Bachofen von Echt, Klemens. Ja.

Becher Franz. Ja.

Beer Jakob, Kreuzherrnordens-General. Ja.

Bìlský Wenzel, JUDr., Bürgermeister, Ne.

Benoni Joseph. J. U. C. Ne.

Berger Maximilian, Ne.

Bethmann Alexander, Freiherr.

Bibus Peter Franz, Kreisgerichtsrath. Ja.

Bohusch v. Ottoschütz Wenzel. Ritter v.

Brauner Franz, J. U. Dr. Ne.

Brinz Alois, Prof. Ja.

Clam-Martinitz Heinrich, Graf. Ja.

Claudi Eduard.

Conrath August.

Èernin Jaromir, Graf.

Cernin Ottokar, Graf. Ja.

Èižek Anton, J. U. Dr. Ne.

Èupr Franz, Dr. Phil. Ne.

Daneš Franz. Pfarrer.

Desfours-Walderode Franz, Graf.

Daubek Eduard. J. U. Dr. Nein.

Dotzauer Richard. Ja.

Dwoøák Simon, k. k. Bergkommissär. Ne.

Eisenstein August, Ritter von. Ja.

Eisenstein Wenzel, Ritter von. Nein.

Esop Josef. Med. Dr. Nein.

Eyssert Adalbert. Ja.

Faber Karl. Ne.

Fingerhut Adalbert. Ne.

Fleischer Alexander. Med. Dr. Ja.

Forster Eman., J. U. Dr. Ja.

Friè Joseph. Ne.

Fürstenberg Emil, Fürst.

Fürtenberg Maximilian, Fürst. Ja.

Fürstl Rudolf. Ja.

Fürth J. W. Ja.

Gabriel Joseph. J. U. Dr. Ne.

Görner Anton, J. U. Dr. Ja.

Göttl Hugo.

Götzel Josef. Ne.

Greger Eduard, Med. Dr. Ne.

Grohmann Virgil, Phil. Dr. Ja.

Groß Robert, Phil. Dr.

Grüner Ignaz. k. k. Statth.-Rath.

Grünwald Wendelin. J. U. Dr. Ne.

Gschier Anton, J. U. Dr.

Haas Gusebius.

Hamernik Joseph, Med. Dr. Ne.

Hanisch Julius, J. U. Dr. Ja.

Hardtmuth Karl.

Harrach Franz, Graf. Nein.

Harrach Johann, Graf. Ne.

Hafner Leopold, Ritter v. Artha.

Haßmann Theodor, J. U. Dr.

Hawelka Mathias, k. k. L.G. Rath. Ne.

Heinl Marian, Abt.

Herbst Eduard, J. U. Dr. Prof. Ja.

Herrmann Franz, Realschullehrer. Ja.

Hille Wolfgang. Ja.

Hoffmann Gustav. Ja.

Hödl Joh. Ne.

Höfler Konstantin, Dr. Ja.

Jaksch Anton, Med. Dr. Ja.

Jelinek Karl, k. k. Direktor der Sternwarte. Ja.

Jeøábek Johann, J. U. Dr. Ne.

Jindra Jakob, Pfarrer. Ne.

Jiránek. Ne.

Kalina Mathias, Ritter von Jäthenstein. Ja.

Klaudy Leopold, J. U. Dr. Ne.

Klawik Franz. Ne.

Klier Franz, J. U. Dr. Ja.

Klimesch Joseph, Ne.

Kodým Filip Stanislaus, Dr. Ne.

Kopetz Heinrich, Ritter von. Ja.

Korb v. Weidenheim Franz. Freiherr.

Korb v. Weidenheim Karl, Ritter. Ja.

Kordina August, Med. Dr. Ne.

Kral Josef, Med. Dr. Ne.

Kralert Franz, Med. Dr. Ne.

Kratochwile Johann, J. U. C. Ne.

Kratochwyl Wenzel. Ne.

Krause Ignaz.

Krejèí Peter Franz. Weihbischof. Ne.

Krejèí Johann. Prof. Ne.

Kreuziger Vincenz.

Køiwanek Eduard.

Krouský Johann. Ne.

Kuh David. Ja.

Lambl Joh. B.. Prof. Ne.

Laufberger Franz, k. k. Statth-Rath.

Ledebour Adolf, Graf. Ja.

Leeder Friedrich, k. k. Bezirks-Vorsteher. Ja.

Lill v. Alienbach Alois, k. k. Ministerialrath. Ja.

Limbek Johann, Ritter von, J. U. Dr. Ja.

Limbek Karl. Ritter von, k. k. L.-G.-Rath. Ja.

Lippmann Josef.

Lobkowitz Georg, Fürst. Ano.

Lobkowitz Moriz, Fürst.

Lumbe Josef, Dr. Ja.

Macháèek Josef. Ne.

Maiersbach Adolf, Ritter von. Ne.

Mallowetz Ernst, Freiherr. Ja.

Maresch Anton, k. k. Bezirks-Vorsteher.

Maresch Johann, k. k. Schulrath. Ja.

Matouschowsky Alois, Pfarrer. Ne.

Mayer Anton, Dr. und Prof. Ne.

Mayer Ernst, Med. vr. Ja.

Miesl Johann v. Zeileisen, k. k. Bez.-Vorst.

Mladota von Solopisk Franz, Freiherr.

Neradt Franz.

Neumann Wenzel. Ja.


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XII. sezení 4. roèního zasedání 1865.

XII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Neupauer Karl, Ritter von. Ja.

Nostiz Albert. Graf.

Nostitz Erwein, Graf. Ja.

Nostitz Joseph, Graf. Ja.

Obst Gustav, J. U. Dr.

Oliva Alois. Ne.

Palacký Franz, Dr. Ne.

Palme Joseph.

Pankrat Franz. J. U. Dr.

Peche Joseph Karl, Ritter von.

Pfeiffer Josef. Ja.

Platzer Wilhelm, Pfarrer.

Plener Ignaz, Edler von.

Podlipský Joseph. Med. Dr. Ne.

Pollach Stephan, f. e. Rath. Ne.

Porak, Anton, Med. Dr. Nein.

Pour Wenzel. Nein.

Prachenský Joseph, J. U. Dr. Ne.

Ptaèovský Karl. Ne.

Purkynì Johann, Dr., Prof. Ne.

Redlhammer Eduard. Ja.

Rieger Franz Ladislaw, J. U. Dr. Ne.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr. Ja.

Rößler Anton. Ja.

Rosenauer Wenzel.

Roch Hieronymus. J. U. Dr.

Roth Karl. J. U. Dr. Ne.

Rothkirch-Panthen Karl, Graf.

Rotter Johann, Abt. Ja.

Øezáè Franz, P. Ne.

Sadil Libor. Nein.

Sandtner Johann, k. k. Bez.-Vorsteher.

Schowanek Anton, J. U. Dr., k. k. Notar. Ne.

Seidl Emanuel, Med. Dr. k. k. Prof. Ja.

Seidl Wenzel, k. k. Bez.-Gerichts-Adjunkt. Ne.

Seifert Wenzel. Ja.

Seitl Franz. k. k. O.-L.-G.-Rath. Nein.

Siegmund Frz.

Sladkowský Karl. J. U. C. Ne.

Slawík Joseph. Ne.

Škarda Jakob. J. U. Dr. Ne.

Stamm Ferdinand, J. U. Dr. Ja.

Stanìk Johann B., Prof. Ne.

Stangler Joseph. Ja.

Start Johann Ant., Edler v.

Steffens Peter. Ja.

Sternberg Jaroslaw, Graf.

Stickl Sigmund. J. U. Dr.

Stöhr Anton, J. U. Dr. Ja.

Stradal Franz, J. U. Dr. Nein.

Sträruwitz Adolph Ritter v. Ja.

Suida Franz. Ja.

Swatek Laurenz, J. U. Dr. Ne.

Schary Johann Michael.

Šembera Alois, Prof. Ne.

Šicha Joseph, Med. Dr. Ne.

Šlechta Anton. J. U. Dr. Ne.

Schlöcht Johann.

Schmatz Heinrich. J. U. C.

Schmeykal Franz, J. U. Dr. Ja.

Schöder Ant.. Med. Dr. Ja.

Schönborn Erwein, Graf. Ja.

Schrott Joseph, Dr. und Prof. Ja.

Schubert Eduard, J. U. Dr. Ja.

Schwarzenberg Adolph, Fürst. Ja.

Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst. Ja.

Schwarzenberg Karl, Fürst. Ja.

Schwestka Franz, J. U. Dr. Ne.

Taaffe Eduard, Graf.

Tachezy Ad. Ja.

Taschek Franz, k. k. Hofrath. Ja.

Tedesco Ludwig, Med. Dr. Ja.

Tetzner Gustav.

Theumer Emil, J. U. Dr. Ja.

Thomas Leopold.

Thun-Hohenstein Franz, Graf, Ja.

Thun-Hohenstein Leo, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Leopold, Graf.

Thun-Hohenstein Theodor, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Oswald, Graf.

Thurn-Taris Hugo, Fürst. Ja.

Tomek Wenzel, Prof. Ne.

Tomíèek Karl. J. U. Dr.

Tonner Emanuel, Prof. Ne.

Trenkler Anton Gustav.

Trojan Prawoslaw, J. U. Dr. Ne.

Urbanek Ferd. Ne.

Voith Ferd., Freiherr, k. k. Statth.-Rath. Nein.

Volkelt Johann, J. U. Dr.

Waclawík Alois. Ne.

Waidele Ernst. Edler von Willingen. Ja.

Waldstein Ernst, Graf.

Wanka Wenzel. Edler v.

Wenisch Johann, Ritter.

Wenzig Joseph, Schulrath. Ne.

Wiener Fried., Dr. Ja.

Wojáèek Anton. k. k. Sts.-Anw.Subst. Ne.

Wokaun Franz, k. k. Landesgerichtsrath. Ja.

Wolfrum Karl. Ja.

Wolkenstein Karl, Graf. Ja.

Worowka Wenzel, J. U. Dr.

Wratislaw Joseph, Graf. Ja.

Wucherer Peter, Freiherr, k. k. Hofrath. Ja.

Zap Karl WI., Prof. Ne.

Zatka Ignaz. Ne.

Zedtwitz Karl M., Graf. Ja.

Zedtwitz Kurt, Graf.

Zeidler Hieron.. Freih., Abt. Ja.

Zeithammer Ottokar, Prof. Ne.

Zelený, Wenzel, Prof. Ne.

Zeßner Vincenz. Freiherr. Ja.

Zikmund Joseph.

Žák Johann. J. U. Dr, Ne.

(Nach der Abstimmung eine Pause von 5 Minuten.)

(Die Verifikatoren sind mit der Zahlung der Stimmen beschäftigt.)

Oberstlandmarschall: Ich werde die Pause benutzen, um dem hohen Hause eine Mittheilung zu machen. Die Adresse ist bereits soweit fertig, daß sie


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XII. sezení 4. rocního zasedání 1869.

XII. Sitzug der 4. Jahres-Session 1865.

unterschrieben werden kann. Nachdem der hohe Land-tag drüber nichts anderes verfügt hat, tritt hier der §. 80 der Geschäftsordnung in Wirksamkeit, der da-hin lautet: "Adressen, die unmittelbar vom Landtage ausgehen, werden, sofern in einzelnen Fällen nichts anderes beschlossen wird, vom Oberstlandmarschall, dessen Stellvertreter und sämmtlichen Mitgliedern des Verifikationsausschusses unterzeichnet." Ich er-suche daher sämmtliche Mitglieder des Verifikations-ausschusses sich Morgen um 10 Uhr in meinem Bu-reau einzufinden, um daselbst die Adresse zu unter-zeichnen.

Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: Für den Antrag des Herrn Prof. Herbst haben ge-stimmt 85, gegen den Antrag 82; der Antrag ist demnach mit Majorität angenommen.

Die Zeit ist bereits zu weit vorgeschritten, um die Tagesordnung weiter fortzusetzen.

Nächste Sitzung Morgen 10 Uhr; Tagesordnung: erstens Beschlußfassung über die Ginsetzung einer eigenen Kommission zur Borberathung in Kon-kursangelegenheiten; Landesausschuß und Kommis-sionsbericht bezüglich der Organisirung des Beamten-status und die mit demselben in Verbindung ste-henden übrigen Berichte des Landesausschusses; ein gleicher Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurf über die Administration öffentlicher nicht ärarischer Straßen und über die Bemauthung derselben; erste Lesung des Antrages des Abgeordneten Herrn Tro-jan betreffend die Grundzertheilung und endlich Be-richt der Petitionskommission betreffend die angeregte Ergänzung des §. 11 des Schulpatronatgesetzes und das Gesuch der presbyterischen evangelischen Kirchen-gemeinde Tetschen um Subvention zum Bau des dortigen Alumnatsgebäudes: Landesausschußbericht betreffend die weitere Bewilllgung der Jahressubven-tion von 2000 fl. für die Gewerbeschule.

Schluß der Sitzung: 2 3/4 Uhr.

Wokoun.

Verifikator.

Jak. Jindra.

Verifikator.

W. Seidl.

Verifikator.


Aus der der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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