Úterý 12. prosince 1865

Stenografická zpráva

o

VIII. sezení čtvrtého ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 12. prosince 1865.

Stenografischer Bericht

über die

VIII. Sitzung der vierten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 12. Dezember 1865.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dastatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Antonín hrabě Lažanský a c. k. rada místodržitelství J. Neubauer.

Počátek sezení o 10 hod. 30 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. W. Bělsky und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Anton Graf Lažanský und der k. k. Statthaltereirath J. Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Minut.

Oberstlandmarschall (läutet 2mal): Die geschäftsordnungsmäßig vorgeschriebene Zahl der Herren Abgeordneten ist anwesend, ich eröffne die Sizzung. Die Geschäftsprotokolle der 6. Sitzung vom 7. Dezbr. d. I. sind durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagskanzlei aufgelegt gewesen. Ich stelle die Umfrage, ob Jemand irgend eine Bemerkung zu ihnen zu machen habe.

Graf Leo Thun: Es kommt in dem Protokolle die Bemerkung vor, daß durch die Annahme des Antrages, den der Herr Abg. Tonner gestellt hat, die übrigen Anträge entfallen seien. Diese Bemerkung ist allerdings vollkommen richtig bezüglich der Anträge, die sich auf den Gegenstand des Kommissionsberichtes beziehen; allein es ist durch diese Bemerkung auch die Eingabe, welche der Forstverein an den h. Landtag eingeschickt hat, einfach unter den Tisch gefallen. Auf diesen Gegenstand hat der Antrag des Herrn Abg. Tonner gar keine Beziehung, er ist dadurch nicht erledigt. Ich erlaube mir zu bemerken, daß die erwähnte Stelle des Protokolles in dieser Beziehung nicht ganz richtig und daß es angezeigt sein dürfte, in Beziehung auf die Eingabe des Forstvereines irgend welche Vorkehrung zu treffen.

Oberstlandmarschall: Ich habe es beider Abstimmung allerdings so aufgefaßt, daß durch die Annahme des Antrages des Herrn Abg. Tonner die vorliegenden Anträge einstweilen vertagt seien und daß erst nach dem Einlangen der Aeußerungen der Bezirksvertretungen die Sache wieder an die Tagesordnung zu bringen sei. Ich glaube, daß Se. Exc. Herr Graf Thun die Absicht haben, diesen Gegenstand noch einmal zur Sprache zu bringen.

Es wäre an der Zeit, sich darüber zu verständigen, ob über diesen Beschluß auch jener Bericht des Forstvereines als abgelehnt zu betrachten sei oder nicht und daß dieser für den Fall vorbehalten bleiben dürfte, als Jemand in dieser Richtung einen Antrag brächte. Es scheint mir daher eine Berichtigung des Protokolls in dieser Richtung noch nicht angezeigt zu sein, weil erst darüber abgestimmt werden müßte, ob dieser Beschluß jene Ausdehnung habe oder nicht. Also wenn in dieser Richtung keine Bemerkung entgegengestellt wird, so werde ich die Umfrage stellen, ob das hohe Haus in dieser Richtung die Protokolle für agnoscirt anerkenne oder nicht?

Ich bitte diejenigen Herren, die für die Agnos-cirung der Protokolle sind, die Hand aufzuheben.

(Die Majorität ist nicht entschieden.)

Ich bitte aufzustehen.

(Majorität.)

Ist angenommen.

In die Kommission für des Herrn Hofrathes Taschek Antrag auf Revision der Fischereivorschriften wurden gewählt: von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 36 Stimmen der Herr Graf Franz Harrach mit 35 Stimmen, Herr Graf Hartig mit 34 Stimmen, Se. Durchlaucht Fürst Georg Lobkowitz mit 24 Stimmen; von der Kurie der Städte wurden 55 Stimmen abgegeben; gewählt wurden Herr Sadil mit 38 Stimmen, Herr Tachezy mit 38 Stimmen und Herr Laufberger mit 28 Stimmen; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 52 Stimmzetteln: Herr Dr. Podlipský mit 47 Stimmen, Herr Kratochwile mit 48 Stimmen und Herr Wáclawik mit 47 Stimmen.

Ich ersuche die gewählten Herren, sich nach Schluß der Sitzung zu konstituiren und weise der Kommission für ihre Berathungen als Lokal das Bureau des Herrn Weihbischofs Krejči an.

Der Abg. Dr. Worowka und Dr. Wanka entschuldigen ihr Ausbleiben durch Unwohlsein; ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen. Herr Graf Wald-


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

stein hat um einen 14tägigen Urlaub angesucht; ich bitte die Eingabe vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Hoher Landtag! Se. k. k. apost. Majestät geruhten mich allergnädigst aufzufordern, daß ich als ungarischer Magnat bei dem bevorstehenden Landtage in Pest meinen Sitz im Oberhause einnehme. Bei der großen Wichtigkeit, welche der ungarische Landtag dießmal nicht bloß für Ungarn, sondern für das ganze Kaiserthum Oesterreich hat, glaube ich meiner Pflicht als Magnat des Königreiches Ungarn nachkommen zu muffen, und werde daher einige Zeit verhindert sein, den Sitzungen des hohen Landtages beizuwohnen. Ich stelle daher die ergebenste Bitte, der hohe Landtag geruhe mir einen 14tägigen Urlaub hochgeneigst zu ertheilen.

Ernst Graf Waldstein.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das hohe Haus diesen Urlaub?

(Geschieht.)

Der Urlaub ist ertheilt. Es ist in der letzten Sitzung an mich die Bitte gestellt worden, eine Ver-fügung zu treffen, damit jene Karte, welche die h. Regierung gleichzeitig mit der Vorlage über die neue politische Landeseintheilung an den Landtag gelangen ließ, aufgelegt werde, und daß Jeder Herr Avgeordnete mit einem Exemplare dieser Karte bethellt werde. Ich habe daher ein Uebereinkommen mit einem Litografen getroffen, damit dieser die Karte kopiere, und diese in so vielen Exemplaren aufgelegt werde, als Abgeordnete sind; die Auflage wird bis zum 6. Jänner fertig werden. (Bravo!)

V příčině onemocnění pana referenta, kterému dříve přidány byly tyto záležitosti, o kterých se jedná v dotazu pana poslance Karla Rotha, vidím se nucena, odročiti odpovědění k této dotázce na příští sezení.

Vertheilt wurde der Bericht des Landesaus-schusses betreffend den Antrag auf die Systemisirung des Dienerpersonals und seiner Gehalte. Der Antrag des Landesausschusses, betreffend die Geseßentwürfe über die Administration, dann Bemauthung der öffentlichen nicht ärarischen Straßen; der Bericht des Landesausschusses wegen Wiederbesetzung, zweier Konziviststellen; der Antrag des Abg. Trojan auf Zusammensetzung einer Kommission zur Beseitigung der bestehenden gesetzlichen Veschräntungen in Erwerbung und Vereinigung des Grundbesitzes, und der stenografische Bericht und das Geschäftsprotokoll der 4. Sitzung.

Wir übergehen zur Tagesordnung.

Der erste Gegenstand ist der Bericht des zur Verfassung einer Adresse in Folge der Mittheilung des Manifestes vom 20. Sept. l. I. gewählten Ausschusses. Gegen den Antrag der Kommission haben sich als Redner einschreiben lassen: Se. Durchlaucht Fürst Karl Aueisperg, Hofrath Prof. Ritter von Hasner. Abg. Sadil. Prof. Brinz, Prof. Schrott, Se. Exc. Graf Hartig und Prof. Herbst; für den Kommissionsantrag die Herren Dr. Rieger, Se. Exc. der Graf Clam. Prof. Zeithammer. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, sich herauf zu bemühen.

Berichterstatter Graf Leo Thun: Ich habe im Auftrage der Kommission dem hohen Landtage den Entwurf der Adresse vorzutragen, welche die Kommission dem hohen Landtage zur Annahme empfiehlt; den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich mir erlauben sie in beiden Landessprachen vorzutragen. (Der Herr Berichte-statter verliest den Wortlaut zunächst in böhmischer, dann in deutscher Sprache).

Nejjasnější císaři a králi!

Nejmilostivější pane!

Vznešená i dojímavá slova ráčilo Vaše cis král. apošt. Veličenstvo promluviti nejvyšším manifestem 20. září b. r. k věrným národům svým a nověji také zvláště k věrně poslušnému sněmu království českého.

My naslouchavše jim s povinnou úctou a uvažujíce je zrale, jak důležitost jejich žádá, vidíme se pohnuty, především složiti u trůnu Vašeho Veličenstva své ponížené nejvřelejší díky za nejvyšší důvěru, která v nich se vyslovuje.

V úmyslu Vašeho Veličenstva, dáti se na cestu dorozumění s národy svými, jeví se opět opravdovost vůle císařské, aby ústavné upravení Rakouska, kteréhož žádají potřeby našeho věku, vyrostlo a vyvinulo se z oněch nás došlých základův práva, kteříž uznáni byvše nejvyšším diplomem 20. října 1860 nabyli pevnosti neodvolatelné.

I my účastníme se v přesvědčení, že toto upravení ústavního práva, jehož Josíci se má svobodným spolupůsobením všech národů v Rakouských, dojde ve svobodném účastenství všech plného dostatku moci a vážnosti a nejjistější záruky svého trvání.

Protož s úctyplnými díkaini přijímáme nejvyšší ujištění, že Vaše Veličenstvo výsledky oněch vyjednávání, která dříve zavedena býti musila se sněmy Uherským a Charvát-ským, před nejvyšším uzavřením ráčí předložiti zákonným zástupcům ostatních království a zemí, a že zamýšlí nejmilostivěji slyšeti výpovědi jejich i přikládati jim stejnou váhu.

V tomto nejvyšším ujištění spatřujeme nový důkaz nejmilostivějšího smýšlení Vašeho Veličenstva, na němž zakládá se důvěra naše, že všickni národové v říši stejně blízcí jsou otcovského srdce Vašeho a že každé království i každá země nadíti se může stejného uznání práv svých a stejné nejvyšší jejich ochrany.

Věrně poslušný sněm Český s radostnou ochotností a loyální oddaností půjde za vyzváním Vašeho Veličenstva, aby vyslovil se časem svým o výsledcích zavedeného nyní vyjednávání.

Svobodná jest dráha, kterou otevřelo


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Vaše Veličenstvo věrným svým národům ke všestrannému srozumění se.

Držíme se té naděje pevně, že nižádný z nich nebude chtíti uvaliti na se těžkou odpovědnost za to, že by dráhu tu pobratřeným národům zahradil překážkami nepřekonatelnými. Doufáme setkati se s nimi se všemi ve společném snažení k nepohnutému od Vašeho Veličenstva vytknutému cíli: neboť aby k cíli tomu došlo se, jest společná všech částí říše potřeba.

Tento cíl jest obnovené upevnění a věku našemu přiměřené vzdělání pragmatické sankce, aby zachovalo se mocnostní postavení státu společným opatřováním nejvyšších jeho úloh a jednota říše aby pojištěna byla šetřením rozmanitosti částí, ze kterýchž záleží, a dějinného vyvinutí práv jejich.

Nesnadná jest cesta k tomu vedoucí a bude snad i dlouhá: pročež nadchnuti jsouce duchem vanoucím ze slov císařských chceme tím věrněji držeti se jí, s obětavou smířlivostí a svědomitým šetřením legitimního práva.

Budouce v takovém duchu vedena vyjednávání, kterýmž Vaše Veličenstvo cestu připraviti ráčilo, obnoví zase jasnost i pevnost veřejného práva v záležitostech jak celku říšského tak i Českého království.

Blahověstným pak znamením zdařilé obnovy té bude nám Čechům korunování, odvěké to v království našem symbolické zjevení, vzájemné rukojemství a nejvyšší zasvěcení ubezpečeného stavu právního.

Protož tužebně hledí věrně poslušný sněm radostnému dni tomu vstříc, kde spočívati bude staroslavná koruna Česká na posvěcené hlavě Františka Josefa Prvního.

Bůh zachovej, chraň a žehnej Vaše císařsko-královské apoštolské Veličenství.

Ze sněmu Pražského dne

Allerdurchlauchtigster Kaiser und König!

Allergnüdigster Herr!

Erhabene und ergreifende Worte haben Euer kaiserlich königliche Apostolische Majestät in dem allerhöchsten Manifeste vom 20. September dieses Jahres an Ihre getreuen Völker, und neuerlich auch noch insbesondere an den treugehorsamsten Landtag des Königreiches Böhmen zu richten geruht.

Wir haben sie mit schuldiger Ehrfurcht vernommen, und, wie es ihre Wichtigkeit ercheischt, reiflich erwogen, und fühlen uns gedrungen, vor Allem für das allerhöchste Vertrauen, welches sich in denselben ausspricht, unseren tiefgefühlten Dank an den Stufen des Thrones allerunterthänigst niederzulegen.

In dem Entschlüsse Euerer Majestät, den Weg der Verständigung mit Ihren Völkern einzuschlagen, bekundet sich neuerdings der Ernst des kaiserlichen Willens, die durch die Bedürfnisse der Gegenwart geforderte Verfassungsentwicklung Oesterreichs aus jenen überkommenen Rechtsgrundlagen hervorwachsen zu lassen, welche durch das allerhöchste Diplom vom 20. Oktober 1860 anerkannt und unwiderruflich festgestellt worden sind.

Wir theilen die Uiberzeugung, daß diese verfassungsmäßige Rechtsgestaltung erzielt durch das freie Zusammenwirken aller Völker Oesterreichs, in der freien Theilnahme Aller ihre volle Kraft und Bedeutung und die sicherste Gewähr ihrer Dauer finden wird.

Darum nehmen wir mit ehrfurchtsvollem Danke die allerhöchste Zusicherung entgegen, daß Euere Majestät die Ergebnisse der Verhandlungen, welche zunächst mit dem ungarischen und dem kroatischen Landtage eingeleitet werden muhten, vor der allerhöchsten Schluhfassung den legalen Vertretern der übrigen Königreiche und Länder vorlegen wollen, und daß Allerhöchstdieselben deren Ausspruch zu vernehmen und als gleichgewichtig zu würdigen allergnädigst beabsichtigen.

In dieser allerhöchsten Zusicherung erblicken wir einen neuen Beweis der huldvollen Gesinnung Eurer Majestät, auf welcher unsere Zuversicht beruht, daß alle Völker des Reiches Allerhöchst Ihrem landesväterlichen Herzen gleich nahe stehen, und daß jedes der Königreiche und Länder der gleichen Anerkennung seiner Rechte und desgleichen Allerhöchsten Schutzes derselben gewärtig sein kann.

Der treugehorsamste Landtag wird der Allerhöchsten Aufforderung, seiner Zeit über die Ergebnisse der nun anhängigen Verhandlungen sich auszusprechen, mit freudiger Bereitwilligkeit und loyaler Hingebung Folge leisten.

Frei ist die Bahn. welche Euere Majestät zu allseitiger Verständigung Ihren getreuen Völkern eröffnet haben.

Wir halten fest an der Hoffnung, keines derselben werde die schwere Beantwortung auf sich laden wollen, diese Bahn den Brudervölkern mit unübersteiglichen Hindernissen zu verschließen. Ihnen allen hoffen wir im gemeinsamen Streben nach dem von Euerer Majestät bezeichneten unverrückbaren Ziele zu begegnen, denn daß das Ziel erreicht werde, ist ein gemeinsames Bedürfniß aller Theile des Reiches.

Dieses Ziel — es ist eine erneuerte Bekräftigung und zeitgemäße Ausbildung der pragmatischen Sanktion, auf daß die Machtstellung der Monarchie durch eine gemeinsame Behandlung der höchsten Staatsaufgaben gewahrt, und die Einheit des Reiches in der Beachtung der Manigfaltigkeit seiner Bestandtheile und ihrer geschichtlichen Rechtsentwicklung gesichert werde.

Schwierig ist der Weg, der dazu führt, und er wird vielleicht ein langwieriger sein; um so treuer wollen wir, beseelt von dem Geiste, der sich in den


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VIII. sezení 4. ročního zasedáni 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres Session 1865.

kaiserlichen Worten autzspricht. auf demselben ausharren, — mit opferfähiger Versöhnlichkeit und gewissenhafter Beachtung des legitimen Rechtes.

In solchem Geiste geführt weiden die Verhandlungen, welchen Eure Majestät den Weg gebahnt haben, Klarheit und Festigkeit deß öffentlichen Rechtes in Angelegenheiten des Gesammtreiches wie des Königreiches Böhmen wieder herstellen.

Das glückverheißende Zeichen aber der gelungenen Wiederherstellung wird uns Böhmen die Krönung sein, von altersher in diesem Königreiche der symbolische Ausdruck, die gegenseitige Bürgschaft und die höchste Weihe des gesicherten Rechtszustandes.

Darum sieht der treugehorsamste Landtag mit Sehnsucht dem Freudentage entgegen, an welchem die altehrwürdige Krone Böhmens auf dem gesalbten Haupte Franz Josef des Ersten ruhen wird.

Gott erhalte, schütze und segne Euere kaiserlich königliche Apostolische Majestät!

Aus dem Landtage zu Prag am

Drei Mitglieder des Ausschusses haben erklärt, sich diesem Antrage nicht anschließen zu können, und haben sich vorbehalten, in der Debatte die rechtlichen und politischen Gründe zu entwickeln, welche ihren Entschluß bestimmten.

Zur Erläuterung oder Begründung des Antrages habe ich nur sehr wenige Worte beizufügen.

Der Ausschuß war sich vor Allem bewußt, daß es sich gegenwärtig nicht darum handle, eine Staatsschrift zu verfassen, daß die meritorische Behandlung der staatsrechtlichen Fragen nicht jetzt Gegenstand der Berathung sein könne.

Er hat deshalb ausdrücklich zu seinem Streben gemacht, im Adreßentwürfe in Beziehung auf staatsrechtliche Fragen in keiner Beziehung über das hinauszugehen, was das allerhöchste Manifest vom 20. September enthält, und so viel als möglich sich an die Worte desselben anzuschließen.

Der Ausschuß hat sich ferner gegenwärtig gehalten, daß er nicht recht daran thäte, der Versuchung, welche vielleicht durch äußere Umstände herbeigeführt worden sein könnte, Folge zu geben und sich in umständliche Deduktionen über den Gegenstand einzulassen.

Er hat sich bestimmen lassen durch die Ansicht, daß es gegenwärtig lediglich Aufgabe sei, den Ge-fühlen Ausdruck zu geben, welche die Mittheilung des allerhöchsten Manifestes im hohen Landtag hervorrief; er hat sich in dieser Beziehung hauptsächlich an dasjenige gehalten, was der Herr Antragsteller in Begründung seines Antrages dem hohen Landtage vorgehalten hat.

Der Ausschuß hofft durch diese Auffassung den Intentionen des hohen Landtages entsprochen zu haben und sich der Entscheidung desselben Vertrauensvoll unterwerfen zu können.

Oberstlandmarschall: Als erster Redner gegen diesen Antrag ist Seine Durchlaucht Fürst Carlos Auersperg vorgemerkt. —

Fürst Carlos Auersperg: Vor Allem bemerke ich, daß der vorliegende Adreßentwurf nicht ein Wort des Bedauerns enthält über die Sistirung der Wirksamkeit der Staatsgrundgesetze (bravo! links), mit welchem die gewichtigen Interessen des gemeinsamen öffentlichen Rechtes verknüpft sind. Er betont keinen Wunsch, keine Sehnsucht nach der Einhaltung des verfassungsmäßigen Weges zur Bewältigung des staatsrechtlichen Zwiespalts, (bravo!) er begrüßt vielmehr, die Erwartung, daß die Geschicke des Reiches der Aktion der Landtage anvertraut werden, und gibt in dieser Fassung nicht ein getreues Bild der Stimmung des ganzen Landes (bravo, bravo! oho! oho! bravo!).

Es liegt mir nun ob, darzuthun, wie verschieden diese Haltung des Adreßentwurfes mit meinen Anschanungen ist.

Da die Februarverfassung, jenes hochherzig, ohne Vorbehalt gegebene Geschenk, welches mit der denkwürdigen Thronrede vom 1. Mai 1861 inaugurirt, von dem Jubel und der Begeisterung der legal versammelten Reichsvertreter entgegengenommen wurde, nunmehr nach fünfjährigem Bestande in Frage gestellt ist, und daß entgegen dem ihr innewohnenden Recht zur eigenen Umbildung und Entwickelung die Erwartung entsteht, welche Berichtigung zum Reformwerke eintreten wird, das ist eine Verkettung von Ereignissen, welche die Zuversicht für die Fortdauer verfassungsmäßiger Zustände des Reiches in eine andere Bahn drängen, als in jene des ungeschwächten Dantaefühles für das volle Gefühl des Rechtes; denn die Erwartungen, zu welchen der weihevolle Verleihungsakt ermächtigte, sind zum Mindesten lahm gelegt.

Wenn es unlängbar ist, daß mit den Staatsgrundsätzen, die unter den Ausspielen der Krone durch den Reichsrath zur lebensvollen Wirksamkeit gelangt und soweit in Rechtskraft erwachsen sind. daß auf diesen Grundlagen Gesetze bindend für das ganze Reich berathen und erlassen wurden, die sich in das Rechtsbewußtsein der Völker einleben müssen, wohl erworbene Rechte begründet sind; und wenn es unzweifelhaft feststeht, daß diese Staatsgrundgesetze von Allen, welche für ein mächtiges Kaiserreich warm fühlen, als das Band der Einheit und Untrennbarkeit der Monarchie hoch und werth gehalten werden, dann folgen dem Stillstande der verfassungsmäßigen Rechte gewiß mehr rechtliche und politische Bedenken, als Momente der Befriedigung, wenn endlich die Wandlung der Dinge auch die Möglichkeit in sich schließt, daß die Existenz der Reichsverfassung und ihre Handhabung durch die Reichsvertretung einem andern Votum anheimfalle, als der Berathung in den beiden Häusern des Reichsrathes, so ist wohl erklärlich, daß ein solcher Versuch zur Lösung der staatsrechtlichen Frage dem Pflichtgefühle eines verfassungstreuen Mitgliedes des Reichsrathes wiederstrebt. (Bravo links).

Der Inhalt der Adresse zeigt die vollste Gleichgiltigkeit für das Vergangene und spricht dagegen


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Hoffnungen für das Kommende aus, und er gibt kund, daß die Träger seines Ideenganges das sistirte österreichische Verfassungsrecht für abgethan betrachten und daß sie die gegenwärtig geschaffene Krisis, welche das Gesammtrecht niederhält, als geeignet zur Austheilung von Einzelnrechten, und darum als einen hoffnungsreichen Wendepunkt auffaßen.

Ich vermag mich keiner dieser beiden Richtungen anzuschließen, denn ich werde das Recht der Reichsvertretung niemals verläugnen und ich kann es als meine Ueberzeugung nicht aussprechen, daß die Belebung und Vervielfältigung von Sondersprüchen der Theile die Erstarkung des Gesammtreiches herbeiführen werde, und von diesen Gründen geleitet, werde ich gegen diesen Entwurf der Adresse stimmen.

Dr. Rieger: Slavný sněme, vážení pánové !

Účel adresy, kterouž slavný sněm zemský J. V. našemu císaři a králi předložiti hodlá, je dvojí:

Přede vším vyslovení díků za šlechetný úmysl J. V. k národům svým; za druhé pak vyslovení mínění tohoto království českého, kterak se hodlá zachovati k tomu směru, jejžto vláda nyní vzhledem k otázce ústavní podnikla a přijala.

Pánové ! od roku 1848 panuje v říši naší neustálý nepokoj a ruch; my kolísáme neustále od absolutismu ke konstitutionalismu, od centralismu k autonomii.

Pánové, tento stav na dlouho trvati nemůže. My všickni musíme doufat, že konečně musíme se octnout na nějaké basi pevné a nezvratné.

My totiž všichni to uznáváme, a obecné přesvědčení všech vzdělanců naší říše vede k tomu, že budoucí osudové její nemají se zpravovati jinak, než se svolením národů ; toto pak spolupůsobení může se docíliti dvojí cestou.

Na půdě francouzské, na půdě nivellované Dantonem a na základě centralisace válečné uvedené velikým Napoleonem — vyvinula se za Ludvika Filipa theorie konstitutionalismu moderního, theorie onoho konstitutionalismu, kterýž celou sílu říše chce soustředit v jedné ruce všemohoucího a, jak se říká, odpovědného ministerstva ; soustava taková připadá mi, jako obrněná pěst, kterou celý národ obrací proti každému, kdož by chtěl se dotknouti státu takého, neboť ústavy takové mají patrně účel více válečný, než účel, dát národům a jejich částem přirozeným onu míru svobody a samosprávy, kteréž jim potřeba, a která jim plným právem náleží; tato theorie přede vším jen jedinou věc má na mysli, utvoření pevné, bych tak řekl, jednotlivé celosti státu.

K tomu cíli považuji všechny skutečné faktory ve státu za neživé látky nějaké, kteréž podrobují chemickému procesu, chtíce z nich udělat jakousi litinu.

Jsou-li látky tyto z jednoho, neb podobného kovu, může z nich býti litina dobrá, jsou-li částky různorodé, bude z nich litina křehká, neupotřebitelná, jsou-li pak částky ty povahy mezi sebou podstatně rozdílné, může takovým chemickým procesem povstat pouhý škvár (výborně v centrum).

Druhá cesta, pánové, jest cesta historická, ta uznává v státě rozličnosti jak stavů, tak národů a zemí a vůbec všecky živé historické faktory a osobnosti ; ona tvoří formy ústavy podle lidí pro skutečné národy a historické faktory, ježto, jak jsem již pravil, pokládá za osoby skutečně živé a oprávněné. Ona nechce tvořit ničeho násilím, ale dává ústavy dle potřeb, skutečných individualit ve státě, jež nechce otesávat, ani násilně přetvářet dle formy v předu oblíbené, aby je vpravila mocí do nějakého rámce. Pánové! nám se zdá všem, že této cesty historické nikde více není potřebí, než právě v mocnářství rakouském (výborně v centrum), v mocnářství tom, kteréž sestává z tolika rozličných historických živlů, z tolika národův a zemí rozličných, jakých v žádném jiném státu v celém světě v té míře se nenalézá; neboť ačkoliv jsou i jiné státy smíšených národností a složené z historických částí, všelikých, předce vždy jedna čásť převládá nad ostatními tou měrou, že ostatní jen za satellity považovati se mohou.

Avšak v Rakousku jsou věci jinaké, tu jsou historické individuality a národnosti tak silné, že jedna druhé jak duševní, tak i materiální váhou téměř se vyrovnává.

Pánové! v státu takovém nemůže se pokračovati cestou theorie francouzského centralisujícího státu moderního, v státu takovém musí se skuteční faktorové také skutečně uznávat a ústavy musí se tvořit podle nich (výborně v centrum).

Pánové, ústava rakouská nesmí se pouze rýsovati dle linealů a kružidlem, ona se musí tvořit umělecky, musí se k resliti svobodně, dle přírody (výborně v centrum).

Pánové! pravil jsem, že staly se od roku 1848 mnohé pokusy, jak absolutismu tak ikonstitutionalismu, ale všechny nevedly k urovnání státu a k uspokojení národů.

Konečně nastoupil Jeho Veličenstvo Císař a král náš cestu pravou, cestu historickou, nejvyšším diplomem Svým, cestu to, která zároveň konstituční spolupůsobení lidu a národů vyslovuje, zároveň pak ale i skutečně národy v jejich historické individualitě a platnosti pozůstavuje a uznává.

Pánové! Jeho Veličenstvo vznešený architekt podal jenom hlavní rysy zamýšlené budovy ústavní, nové budovy státního práva rakouského ; jen hlavní rysy pravím, ale ovšem každé-


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

mu dosti znalé a srozumitelné, kdo je chtěl pochopiti a prováděti v duchu a podle úmyslu vznešeného architekta.

Úmysl ten byl stvořiti ústavu organickou a souměrnou, ale též pro všechny národy stejně spravedlivou, všem stejně volnou, všem přirozené vyvinutí přející (výborně).

A protož byl také úmysl vznešeného Jeho Veličenstva, aby národové sami pomáhali při dostavení ústavy a úmysl tento zřetelně vyslovil.

K provedení díla svého povolal Jeho Veličenstvo po sobě dva stavitele. Ale pánové, žádný z nich neosvědčil se mistrem; jeden z nich neznal čas a druhý neznal národy, pro kteréž stavěti měl (výborně).

Každý z nich zůstavil nám počátky stavby své, kteréž nyní odstranit se musí i jestliže se ústavní budova dle prvotního spravedlivého úmyslu, dle původního rysu našeho vznešeného architekta dostavěti má (výborně).

Ovšem že i to se nestane bez nářku některých, kteří se v budově posud nehotové již ubytovali, sobě v ní pohovili, kteří zapomínajíce na to, že část nemůže nikdy celkem býti, domnívali se, že co se jim líbí, chtěj nechtěj všem ostatním líbiti se musí.

První stavitel, jehož Veličenstvo Jeho povolal k vznešenému dílu, neznal ducha naší doby, neznal oblibu času ani povahu národů; chtěl stavěti, abych tak řekl, v slohu parukovém; a však povzbudil proti sobě brzo nevoli všech národů rakouských a musel ustoupiti od díla.

I povolal Jeho Veličenstvo druhého stavitele, muže to, o němž se vůbec kladlo, že zná ducha a povahu naší doby.

Tento ujal se díla s plnou důvěrou zdaru, ba s nemalým sebevědomím, utvořil si plán stavby své, abych tak řekl, ve slohu modním, kasárním (na pravici, v centrum a z časté na levici výborně, výborně, na levici oho!)

I domníval se, že ovšem některým národům se stavba jeho líbiti nebude, ale hodlal zlomiti odpor jejich vůlí nevyvratnou a neústupnou; když dostavil budovu svou, povolal veškeré národy rakouské, aby se v ní ubytovali.

Avšak někteří naprosto nepřišli, jsouce již v předu odstrašeni formou celé budovy, jiní pak přišli, aby věc ohledali, a aby v dobré vůli se přesvědčili, zdali by se budova ta dala přestavěti, zdali by se dala adoptovati ke skutečným potřebám národů. Avšak v krátké době přesvědčili se, že to s touto budovou nikterak nejde; i musili pustit od té naděje, že by se tu něco opraviti dalo, poučeni jsouce smutnými zkušenostmi i v tomto našem sněme; i odtud odešli z této budovy, kterou již napotom považovali, abych tak řekl, spíše za pensylvánské vězení, (výborně! pohnutí v levo), než za budovu své ústavní svobody, (výborné !) — Pánové, pět let práce usilovné, ba práce často násilné přišlo na zmar.

Odpor národů, a nespokojenost jejich neměnily se, ba zmáhaly se neustále; finanční nesnáze říše, nejistota všech poměrů našich množila se; tak stály věci uvnitř. Vláda naše byla přinucena, všude úmysly své prováděti mocí, zaváděti stav obležení, udržovati velkou armádu úředníkův a druhou armádu vojska, jen aby se systém její udržel, a z části provedl. Z druhé strany — na venek totiž — byl stav naší říše též neméně smutný; poněvadž stát byl uvnitř nehotovým a v sobě nesvorným, nemohl vyvíjeti ani na venek té moci a ani té váhy v oboru europské politiky, jak by bylo podlé velikosti jeho mu náleželo; naopak, v mnohé věci musil se uskrovniti, s míněním svým stoupiti do pozadí, poněvadž si nemohl troufati, že by měl při všech krocích upřímnou a obecnou podporu národů za sebou.

Národové vespolek neměli společného spojidla, neměli spojidla ústavy, neměli hradby bytu svého, za kterou by byli chtěli vystaviti životy své při možném útoku sousedů našich od jihu, a snad, pánové! i od severu. (Výborně!)

Věru, musím říci, že Bůh, ať nedím to staré ve přísloví vešlé štěstí Rakouska, zachránili nás, že nám v těch poměrech nehotových, v této nesvornosti národův způsobené systémem centralisačním, nebylo podstoupiti boj s některým nepřítelem mocným. Mohláť to býti naše záhuba!

Avšak, kdyby v těchto poměrech, aspoň někde byla svítila naděje nějakého polepšení; ale ani takové nikde nebylo. Byloť dokázáno zkušeností pěti let, že se dílo ústavy nezdařilo, byloť patrno, že tato na věky věkův nebude přijata od všech národův rakouských za společný byt a zákon základní.

Pánové! někteří ovšem domnívali se také, že chyba a příčina nezdaru neleží v samé ústavě Rakouska; že ústava je sice výborná, ale že stavitel její nehodí se za správce jejího, že by bylo lépe, povolati muže jiného, kterýž by věc lépe zpravoval. Pánové, mně se zdá skutečně podivuhodné, jak se může někdo domýšleti, že by jiný dovedl lépe vládnouti s touto ústavou, nežli sám tvůrce a otec její, který zajisté znal nejlépe všecky síly, všecky zpruže a přístroje její. Pánové, žádný zajisté byl by nedovedl ústavu tuto lépe v život uvesti než tvůrce a otec její sám, kterýž ji hájil s celou tou láskou, důmyslností a vroucností, které jsou jedině rodiče pro své dítky schopny, kterouž byl hájil s důmyslem nemalým, vůlí vytrvalou a sebevědomím neobyčejným.

Pánové, po celý čas systému Schmerlingova bojovali jsme proti centralisačním snahám jeho a jestliže pronesu tuto o něm svědectví, myslím, že bude nepodezřelé; neváhám vysloviti, že všecky ty, kteříž se na tohoto muže třeli, a kteříž naň


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volali: "Ôte — toi, que je m'y mette!" že všecky je o celou hlavu přesahoval. (Nepokoj.) Nikoliv, pánové, jestli že ústava tato se nezdařila, nebyl vinnen toho jen správce její, vina ležela v samém základě jejím.

Nyní již se ukázalo zjevně, že se dílo to, na vzdor těm pětiletým násilným snahám, nepodařilo; ba už sami nejhorlivější přívrženci této ústavy začali v posledních dobách mluviti o tom, že potřebuje opravy, ano mnozí pravili, že jest potřebí hledati vyrovnání s národy, jestli ne se všemi národy, aspoň s jediným národem. Ovšem, že vždycky pamatovali při tom jen na ten národ, o němž myslili, že se nedá nutit, o ostatních myslili, že je přinutí. (Výborně.)

Když tak věci stály, a když i sami nejdůvěrnější přátelé této ústavy pravili, že potřebuje opravy a srozumění-se s národy, nezbývalo Jeho Veličenstvu císaři a králi našemu než skončiti tento stav nejistoty a vytrhnouti říši z toho nebezpečenství kteréž, jak praví sám v nejvyšším manifestu svém, hrozilo všem ústavním poměrům celé říše. I pokládal císař sám za povinnost svou panovnickou, neboť praví v nejvyšším manifestu: "Moje povinnost panovnická nedopouští toho, abych déle nepřihlížel k věci, která jest překážkou, že úmysl můj, aby volný život ústavní se vyvinul, nestává se skutkem a která postavení státu a práva všech národů přináší nebezpečenství."

Pánové, Jeho Veličenstvo poznal zároveň a vyslovil také v nejvyšším manifestu svém hlavní příčinu, proč se dílo ústavní, předešlou vládou započaté, nezdařilo. On poznal, že hlavní příčina toho byla, odchýlení-se od liberálních zásad nejvyššího diplomu, hlavně pak od té zásady, že ústavní poměry rakouské mají se utvořiti spolupůsobením národův, že tito sami mají být k tomu povoláni!

Hle, pánové! právě toto spolupůsobení národův, to oprávněné jejich a svobodné jejich spoluurčení, to jest to veliké, drahocenné právo, kteréž Jeho Veličenstvo, císař a král v diplomu národům svým zaručil. A proti tomuto a proti tomuto nejvyššímu právu národův rakouských se ministr Schmerling prohřešil, (výborně!) a v tom hříchu, pánové, spočívá příčina, že se dílo jeho nezdařilo. (Výborně.) Když takto .věci se ukázaly, vrátila se vláda konečně k prvotní, pravé cestě.

A mocnář náš sám nyní svolává národy své, aby spolupůsobením, aby vlastenectvím a zralou radou svou přispěli k organickému zbudování ústavy rakouské.

Pánové! ptám se Vás, zdaliž může býti pro národy rakouské práva drahocenějšího, než právě toto právo, které nám císař udělil, abychom poměry své státoprávní, abychom ústavu říše mohli utvořiti, srozuměvše se mezi sebou, podle přání svého, podle potřeb svých, podle vlastní moudrosti své.

Pánové ! co je liberálnějšího na světě, než dáti všem lidem, všem národům volnost sebeurčení, aby si věci zřídili tak, jak jich sami potřebují, jak jich za nutné uznávají; a hle ničím neobmezil Jeho Veličenství národy své, než šetřením legitimního práva, zachováním jednoty a mocnosti říše. (Výborně.)

Pánové! co je státnicky moudřejšího, než zříditi ústavu podle potřeby a uznání samých národův, jejichž štěstí, jejichž blaho na ní založiti se má.

Pánové, co je spravedlivějšího, než dáti každému národu stejné právo a uznati hlas každého království za stejně závažný. (Výborně.)

Pánové! věru vznešenějších, moudřejších a svobodomyslnějších slov posaváde žádný mocnář nepromluvil k národům svým, (výborně! sláva!) a žádný jim neosvědčil větší důvěru, žádný větší upřímnost.

Zajisté nemohl osvědčiti nikdo důvěru větší než císař a král náš, kterýž si troufal odevzdati osudy celé říše, osudy své vlastní dynastie do věrných rukou národův svých!

Pánové, ve vznešené upřímnosti své praví mocnář náš k nám:

Cesty, jimiž rádcové moji, kteříž posud spravovali osudy říše mé, nebyly šťastné a pravé, ony nevedly národy mé ke spokojenosti.

Nuže tedy, milí národové moji, já vám otvírám dráhu svobodnou, vstupte na ni, srozuměte se mezi sebou, duchem smířlivým svým hleďte postaviti si tu budovu, ve které chcete přebývati, v níž chcete a máte býti šťastnými.

Krásná ta slova mocnářova připomínají mi slova německého básníka, kterýž praví: "Man muß ihn selber bauen den Himmel, daran man glauben soll."

Pánové, manifest císařský ovšem nedává žádnému národu privilegium, jestliže tedy některý národ hledá v manifestu císařském výhod nějakých pro sebe, hledá-li v něm privilegium, hledá-li, kterak by mohl nabyti panství nebo přemoci nad jinými, pak jich v nejvyšším manifestu ovšem nenajde. (Výborně.)

Který národ však hledá upřímně jediné rovné právo s jinými, který hledá jen svobodné sebe určení, jen ohradu práv vlastních a svobodu, ten najde v manifestu císařském záruku všech práv svých a všech přání svých. (Výborně.)

Pánové, jest to přesvědčení moje, že celý národ český ve všech zemích koruny české s pravým nadšením přijal vznešená slova J. Veličenstva, a že skutečně má, proč vyslovit potěšení své a vděčnost svou.

Pánové, já ale mám za to, že též veškeré obyvatelstvo tohoto království českého bez rozdílu národnosti má příčinu vděčnu býti J. Veli-


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čenstvu, že navrátil zemi naší zase širší autonomii a že historické právo toho království našeho opět tak- slavně uznal a zaručil. (Výborně.)

A však, pánové, ne toliko království české, ne toliko země koruny české mají příčinu vděčný býti J. Veličenstvu.

Též jiné země mají toho povinnost.

Já spatřuji v manifestu císařském veliký skutek, skutek vznešený a svobodomyslný, kterým Rakousko navráceno bylo národům svým; neboť již od nynějška nebude Rakousko a ústava jeho pouhým stvořením oktroyrky jakékoli, aniž absolutní vůle; odtud bude stvořením spojené svobodné vůle všech národů svých. (Výborně.)

Jakkoli nejsme stejného plemene a stejného původu, můžeme přece vespolek se dorozuměti o nejdůležitějších nám všem společných zájmech celé říše, můžeme v jedné ústřední radě shodovati se i na budoucnost o všech těch a takových otázkách, a tak shodou svou a jednotou svou povznesti opět jednotu a vážnost říše na venek.

U vnitř pak každý z nás národů, buď o sobě nebo v bližším státoprávním kruhu svém bude moci vyhledávati bližší zájmy své a prospěchy své, může pracovati na vzdělání a blahobytu svém cestou, kterou každý sám za nejlepší uzná.

V autonomii své nebudou již jedni vázáni druhými, kteří snad mají potřeby a směry od nich rozličné. Tak každý z národův historických zůstaven sám sobě bude moci pracovati celou chutí a silou a bude moci vejíti v zápas šlechetný s jinými.

Pak každý z nás může se osvědčiti, kolik vlastní zásluhou přičinil k své blaženosti a svému blahobytu a.kolik z vlastního ducha přispěl k společnému kapitálu celého člověčenstva. (Výborně v centrum.)

Kdo, pánové, v takovém zápasu a závodění šlechetném a svobodném všech národů ukáže největší schopnost, největší moudrost a sílu, toho hlas zajisté bude míti největší váhu mezi námi; jakož mezi muži svobodnými vždy některý věhlasem, vůlí a povahou vynikající vejvodí a věci k cíli spravuje.

Tak stane se zajisté přirozeně i mezi spojenými národy rakouskými; ten, kterýž bude vynikati mezi námi větším vzděláním, duchem a větší politickou moudrostí, větší silou, energií a vůlí, bude provozovati hegemonii nějakou; ale, pánové, hegemonie taková nesmí se zakládat v institucích, nesmí se zakládati v privilegiích některého národu, ústavou zaručených.

Budeli to jen hegemonie taková, která připadá vždy každému, kde má větší moudrost, a vyniká vznešenou povahou, pak pánové snažení takové národu německému zazlívati nebudeme, alébrž mu budeme toho s největší upřímností srdce přát (výborně v centrum), ale o to nám jde, pánové, aby v rakouské ústavě na příští nebylo žádného privilegia, žádného falešného volebního řádu (výborně v centrum), aby nebylo žádných institucí nehistorických nově stvořených schválně k tomu, aby národ některý panoval nad jiným.

My, pánové, nechceme nic jiného, než aby světlo a prostora k šlechetnému zápasu národů rakouských, aby světlo a prostora pravím byly stejně rozděleny, aby se nikomu neodnímala a neobmezovala ta síla, kteráž mu je přirozená a aby se též nikomu nedávala ta síla a výhoda, která neleží v poměrech jeho přirozených. (Výborně v centrum.)

K takovému šlechetnému zápasu, k takovému spolupůsobení, smířlivému a svornému to spolupůsobení všech národů, zve nás vznešený mocnář všechny, zve všechny národy stejně.

Pánové, ze všech stran říše rakouské ozývají se hlasové a praví, že ochotně chtějí vstoupiti na dráhu svobodnou, kterouž nám šlechetný mocnář všem vykázal.

Avšak s žalostí musím pozorovati, že jediné ve středu říše jeví se nechuť k srozumění, k nastoupení této dráhy; neb tam neustále ještě touží po oktroyrce, jako Israelité, když vyšli na poušť hledajíce zemi zaslíbenou, kdeby sloužiti mohli svobodně pravému bohu. (Výborně.)

Někteří z nich ohlíželi se ještě po hrncích masa egyptské poroby. Pánové, já nechci žalovati na nikoho, řeč moje nese se k smíření a srozumění; ale tajiti toho sobě nemůžeme, že právě ti malí sněmové rakouští, v kterých bud1 již dle přirozených jejich poměrů a dle práva anebo umělým volebním řádem převládá živel německý, že právě tito s nechutí a s odporem se odvracují od srozumění národů. — Tam neustále jen volají, aby se opět objevila ústava zavedená patentem únorovým, kdežto předce pětiletá zkušenost zjevně a nevyvratně dokázala, že na těch základech poměry říše urovnati nelze (výborně!), že veliká většina rakouských národů ji pokládá za útok na svou historickou individualitu, na svou autonomii a historická práva svá a že by se spíše Rakousko rozpadlo, než by se na těchto únorových základech ústava říše spořádati mohla (výborně!)

Když takto jediný živel německý, jediný v celé říši tak usilovně o zachování patentu únorového se zasazuje, nemusíme-li již z toho my ostatní národové všichni souditi, že jemu v něm dána jest nějaká výhoda, jakési privilegium a poměry tak zvláště příznivé, že těmi poměry hodlá opanovati jiné národy, že těmi výhodami chtějí sobě dobýti hegemonie nad jinými národy.

Já, pánové, jsem pravil, že k přirozené hegemonii, která se zakládá v převaze ducha, vzdělanosti, síly a vůle milerádi se přiznáváme a ji sousedům přejeme, ale privilegia nechceme,


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my nechceme institucí takových, které hegemonie neoprávněných a nepřirozených zavádějí a je zákonem zaručují.

Já myslím, že můžeme skutečně appellovat k loyalnosti německého národa, aby tak loyalně jako všickni ostatní národové říše přijal situaci danou — situaci, kterou utvořil vznešený mocnář náš, aby se pustil v závod šlechetný s oněmi při stejném rozdělení prostory a světla. A zajisté že toho nebude litovati ani pykati na věky. Věru kdyby appellace naše k jeho citu práva byla bez účinku, museli bychom toho litovati, že národ německý netroufá si obstáti tam, kde není pro něho privilegia zařízeno (oho); věru neslušelo by to ke cti národu tak váženému, tak velikému, kdyby si netroufal rovnou zbraní a při rovném právu vedle bratrů svých obstát a obhajovat vše to, co mu dle práva přísluší.

Pánové! národ tak mocný, národ veliký, jako jest německý,nepotřebuje se báti rovnoprávnosti; a tato část jeho, která jest obsažena v mocnářství rakouském, má spojení s celým velikým Německem, s celým tím národem, který vyniká takovou mocí a četností, tolikerými vzácnými dary ducha a povahy, národ, který má literaturu tak řka nejbohatší na světě, vědu tak slavně vyvinutou ; jehož synové v říši naší mají vzdělání literárné, umělecké, obchodní a průmyslové v takové míře, že jiné národy v Rakousku v tom na mnoze předčívají, a Pánové! při všech těchto okolnostech, při všech těchto vlastnostech, i výhodách netroufal bysi národ německý státi na rovné půdě s jinými národy rakouskými?, netroufal by si obstáti bez privilegií? Pánové! kdyby se komu z něho nějaká křivda státi měla, zajisté bude hned výkřik bolesti — někteří jsou krom k tomu příliš ochotní i hned voláno o pomoc z Německa. Pánové! utiskování národu německého nikomu zajisté na mysl nepřišlo, a byla by to malomyslnost nechvalná u národu tak velkého, vzdělaného a v mnohém ohledu výtečného, kdyby sobě netroufal býti na rovni s národy menšími, a kdyby se obával, že jakékoliv právo jeho bude moci býti utlačováno v poměrech ústavních, kdežto se autonomie provádí v zemi, v okresích i v obci, kde tedy svou individualitu a svobodný vývoj její může vždy všemi prostředky zastávati. Když dráha dorozumění jest přiměřena a vítaná všem jiným národům, když i menší kmenové nebojí se vstoupiti v zápas svobodný, jak by tento národ mohl býti tak neochotný a nesmířlivý, aby nechtěl vstoupiti do vyjednávání svobodného s jinými.

Praví se nám, pánové, že svoboda, že celistvost utrpěly by zavedením řádů historických a autonomie zemské. Pánové! námitka tato zdá se mi věru velice slabá a nepodstatná; což nevidíme podobných poměrů v Severní Americe? nevidíme podobných poměrů ve Švícařích; a zdali tyto země nepokračují v blahobytu materiálním a duševním? anebo jest tam nedostatek svobody? anebo slyšíme odtamtud stesky proutiskování národností ?

A co v těchto zemích jest tak krásným skutkem, proč by to i u nás skutkem se státi nemohlo, když vznešený císař učinil sám initiativú a chce sám všechny vésti cestou srozumnění.

Namítá se ovšem a bude se namítati od mnohých, že usrozumění toto jest těžké a že nepovede k cíli. Já pravím: proti těžkosti je pomoc v nutnosti; a já vidím; že je zde dvojí nutnost, především nutnost pro říši, a vládu, aby srozuměla se s národy svými, nutnost pro národy, aby zachovali říši rakouskou. (Bravo, výborně!)

Pánové! jak věci nyní stojí, všickni cítíme a uznáváme, Že bez dobrovolného spolupůsobení a bez dobrovolné svobodné podpory národů svých říše naše na dlouho obstáti nemůže. Jen jest-li se nám podaří smířiti se, dát říši ústavu takovou, která zaručuje národům jejich státní právo, národnost a individualitu a spravedlivostí svou učiní je spokojenými, pak bude říše spasena; pak ovšem bude vláda moci postupovati jinak než posud, pak bude moci směle redukovati armádu, pak může redukovati i armádu úředníkův, neboť srdce a láska národův bude nejlepším štítem jak ústavy tak i zákona. (Výborně.) Jest-li by se ale nepodařilo, nesmiřitelný posud odpor národův ukojiti, pak se musí říše neustále držeti jen pomocí mnoha úřadův a pomocí velké armády a tím musí konečně přijít k finanční záhubě.

S druhé strany, pánové, mám za to, že Rakousko jest nevyhnutedlnou potřebou národův svých. Celá věc zakládá se na tom, zdali má říše rakouská světohistorický úkol nějaký; neb jen má-li takovýto, pak má i právo bytu, pak najde sama o sobě sílu k zachování žití svého.

Pánové, já myslím, že říše rakouská není pouhá nahodilá skupenina národů svázaných vespolek toliko společnou dynastií, jsem přesvědčen, že má vznešenější úkol. Světo — historický úkol tento jesti ten, spojovati všecky ty menší národy, osídlené okolo Karpat a údolí dunajského v jeden celek, aby proti aggressíkolosů sousedních zahájili svou bytost, svou individualitu, a společným snažením každý podle individuality své mohli se nésti k nejvznešenějším úkolům člověčenstva. (Výborné).

Tento úkol pokládám za životní úkol Rakouska, za jeho duši, a ten mu také dodává a dodá na věky věkův životní sílu, právo bytu, to co jmenujeme "raison ď ?tre."

To pánové my všeckni národové, zvláště my menší v plné míře cítíme; my všickni cítíme a víme, že nám je Rakousko nutnou potřebou k vůli zachování vlastní existence naší, a proto jsme odhodláni, Jeho Veličenstvo na té

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dráze, kterou nastoupil, podporovati celou sílou ducha a s celou upřímností srdce. (Výborně).

Nemá-li však Rakousko takového světohi-storického úkolu, pak se rozpadne i kromě všech snažení našich, pak ho neudrží žádné oktroyování, žádná únorovka; pak ho neudrží žádný absolutismus ani železný kruh bodáků; všecko snažení bude marné. Kdo však má víru ve světohistorický úkol Rakouska, ten musí také věřiti, že v rozhodné této době také prostředky jeho zachování se najdou v srdci našem a v hlavě a vůli naší. (Výborně). Já, pánové, aspoň nemohu věřiti, že by národové rakouští, a žeby jmenovitě národ uherský neměl porozuměti v této důležité době, jak velice jemu na zachování Rakouska a na zachování jeho jednoty záleží, žeby národové všichni neměli uznání a rozum z toho, co jejich dobro káže, a že by se odvraceli od té cesty srozumění, kterou tak svobodomyslně nám císař sám otevřel, s myslí nebratrskou, nevděkem a s nedůvěrou. Zvláště pak mnoho na tom záleží co učiní království české, ježto velikým počtem obyvatelstva svého, i bohatstvím svým, slovem celou materiální vahou svou, jakož i svou vzdělaností a svým historickým právem zaujímá zajisté první místo mezi zeměmi a národy rakouskými aspoň vedle uherského.

Pánové, budeme-li my všickni — totiž celé království české — státi svorně a co jeden muž o zachování říše a budeme-li upřímně podporovati šlechetné snahy našeho mocnáře o srozumění, pak zajisté budeme moci přispěti více, než který koliv jiný národ, aby se ústavní zřízení Rakouska ve formě organické a spolu se svolením všech národův skutečně zdařilo.

Pánové, my ale máme také povinnost, přičiniti se o to celou váhou a celým morálním vlivem, kteráž přísluší slavné a veliké zemi této, aby v této rozhodné době snahy překročující pravé meze, snahy neoprávněné, které by křivdily nemírností svou jednotě a moci říše, nepřišly k platnosti a neprovedly moc svou, a aby pomocí naší potřebná jednota říše a mocnost na venek se zachovala.

Panové, ta povinnost je uložena, abych tak řekl, historii naší oběma kmenům tohoto království stejně, a byloby to žalostné, kdyby nesvorností svou Čechové, rozumím zde Čechy obojí národnosti, kdyby v rozhodné této době nechtěli podporovati císaře a krále svého, a kdyby naší vinou toto velké předůležité dílo srozumění se národův se nezdařilo (výborně).

Pánové, nezdaří-li se dílo touto cestou — na starou cestu patentu únorového se Rakousko více nevrátí (výborně).

Pánové! Rakousko, nezdaří-li se toto dílo, ještě nezahyne, pak ale ujme se ho absolutismus a pak násilí ujme se díla toho, a bude se snažiti o ten úkol, který srozuměním národů nemohl se docíliti; (výborně), pak ale pánové, pak bude se Rakousko svíjeti na dlouho v bolestech smrtelných a ve válkách občanských ! Bůh nás uchovej osudů takových, Bůh nás uchovej přede vším, abychom je nesvorností svou nezavinili. Protož pánové, v rozhodné této době jest povinností svatou pro nás neupírati podpory své králi našemu k dílu srozumění a smíření. To vyslovuje adresa jasně a rázně, a protož hlasuiu pro celou adresu. (Výborně.)

Ritter v. Hasner: Wie der erste Redner der heutigen Debatte, so muß auch ich mich gegen den vorliegenden Adreßentwurf aussprechen. Die Adresse hat zwei Theile, die von einander wohl geschieden gehalten werden müssen. Sie enthält eine Loyalitätserklärung, und sie enthält — im Gegensatz zu den Worten, welche heute der Herr Berichterstatter gesprochen, erkläre ich es, — sie enthält zugleich ein politisches Programm. Was die Erklärung der Loyalität anbelangt, so glaube ich, daß darüber kein Zweifel sein kann, daß jeder treue Bürger des österreichischen Kaiserreiches einer solchen Erklärung unter allen Umständen mit freudigem Herzen zustimmen wird. (Bravo.) Aber wie diese Loyalität unabhängig und erhaben da steht über allen Wechsel der Ereignisse und aller Verschiedenheit der Meinungen, so sind anderseits die Staatsakte, welche uns heute vorliegen, eine politische Thatsache. Und diese politische Thatsache zu beurtheilen, gestattet uns nicht nur das freie Wort. sondern wir sind dazu berufen, durch die Staatsakte selbst, nach unserer gewissenhaften Ueberzeugung der Wahrheit ein offenes Zeugniß abzulegen (Bravo.) Wir unterscheiden uns nur in dieser Beziehung von unsern Gegnern schon am Eingange der Bahn, welche uns eröffnet ist. dadurch, daß wir Bedenken hegen, ob und in welchem Masse die Bahn auch noch frei sei und daß wir Bedenken haben, ob sie zu demjenigen Ziele führe, welches wir Alle wünschen müssen.

Der Adreßentwurf selbst enthält sich über diesen ersten Punkt, wie überhaupt über die Rechtsfrage jedes Urtheils nicht allein, sondern er lehnt die von ihm sogenannten abstrakten Rechtsdeduktionen ab. Es ist nicht zu besorgen, daß wir uns heute auf den Boden der Theorien begeben; Theorien stehen einander gleichberechtigt, wenn auch nicht gleich wahr gegenüber. Heute haben wir einen festeren Anker, das Gesetz (Bravo). Wenn aber unter der Ablehnung der abstrakten Theorien gemeint sein soll, daß wir Klagen und Anklagen über die rechtliche Entstehung jener Akte unterlassen sollen, so stimme ich gern bei. Ich kann nur wünschen, daß die Akten über diese Frage als geschlossen betrachtet werden, und es scheint mir überflüssig, daß ich zu dem bittern Trank, von welchem der Kelch bis an den Rand gefüllt ist, meinerseits noch einen Tropfen zugieße. Es scheint mir aber ebenso überflüssig, den allgemeinen Rechtsstandpunkt im Kreise von Männern auszusprechen, welche jahrelang einer Sache sich mit redlicher Ueberzeugung von ihrem Recht und ihrer Pflicht gewidmet haben.


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Bei solchen Männern bedarf es nur eines Hinweises auf das, was sie waren, um Kritik und Ablehnung für das zu haben, was man ihnen etwa zumuthen könnte zu sein (Bravo! links). Wenn ich mich aber auch in dieser Beziehung, was den Rückblick und die Vergangenheit anbelangt, der Rechtsdeduktion entschlage, so kann doch nicht in anderen Beziehungen unser Standpunkt gerechtfertigt werden, ohne die Behauptung zu negiren, die Eröffnung der freien Bahn sei ein Akt der rechtlichen Nothwendigkeit und ein Akt der politischen Nothwendigkeit gewesen. Die Frage, ob sie eine rechtliche Nothwendigkeit war, muß ich erörtern. Die Behauptung derselben ist im Gegensatze zu der Anklage, die rechtlich gegen dieselbe erhoben wird, im gewissen Sinne eine solche gegen uns, ist eine Kritik der Vergangenheit und aller derjenigen, welche in derselben gewirkt haben, die sie nicht stillschweigend übergehen können. Und in den letzten Tagen haben wir diese Kritik von entscheidender Seite gehört. Mit aller Reserve, welche dieser entscheidenden Seite gebührt, werde ich mir erlauben, diese Frage in Kurzem zu erörtern.

Die Argumentation, aus welcher gefolgert wird, der Akt sei ein Akt der rechtlichen Nothwendigkeit gewesen, stützt sich vor Allem auf die Bestimmungen des Artikels 6 des Einfühlungspatentes zur Februarverfassung im Zusammenhang mit dem allerhöchsten Handschreiben an Baron Vay vom 20. Oktober und 26. Februar und endlich im Zusammenhange mit dem Oktoberdiplom selbst. Es wird behauptet, im Artikel 6 sei ein innerer Widerspruch enthalten, welcher gelöst werden müsse, daher auch hätte gelöst werden müssen, ehe überhaupt von der Rechtswirksamkeit der Februarverfassung die Rede hätte sein können. Ich glaube, es läßt sich aus Worten und Geist der Verfassung nachweisen, daß diese Argumentation jedes Halts entbehrt.

Der Art. 6 spricht allerdings von der Totalität aller wieder ins Leben gerufenen und neu entstandenen Verfassungen. Aber dieser Art. 6 steht eben im Zusammenhange mit dem Art. 2 und mit dem Oktoberdiplome und in allen Staatsakten, welche in der damaligen Zeit erschienen sind, ist die Freiť heit der Bewegung der transleithanischen Länder nur immer innerhalb des Oktoberdiploms, immer in seinem Sinne und Geiste, innerhalb der von demselben gezogenen Grenzen anerkannt worden.

Nimmt man dieß in Erwägung, so ist unzweifelhaft, daß jeder Widerspruch aus dem Art. 6 des Ginfühlungspatentes entfällt, es ist unzweifelhaft, daß dann ein widerspruchsloses System aus der Totalität dieser wieder ins Leben gerufenen Verfassungen erwächst, wenn sie innerhalb der Grenzen, welche ganz bestimmt im Oktoberdiplom gezogen sind, aufgefaßt werden.

Aber abgesehen von dieser Argumentation aus dem Worte, folgt das Gleiche nur um so mehr aus dem Geiste der Verfassung, ja aus dem Wesen des Gesetzes überhaupt. Ich kann mir eine Legislation nicht denken, welche einerseits ein Gesetz als Gesetz publizirt und als bedingungslos, als rechtsgiltig erklärt, und andererseits in einem Theile seiner Bestimmungen die Bedingung seiner Rechtsgiltigkeit aufnimmt (Bravo! links). Eine dergleichen Gesetzgebung stünde einzig in der Welt da und ich glaube man kann keinem Gesetzgeber zumuthen, daß er ein solches Gesetz erlasse. Daraus, glaube ich, ist erklärlich, daß die Argumentation, welche die rechtliche Nothwendigkeit auf diese ganz außerordentliche Weise zu erweisen sucht, daß diese Argumentation weder von dem Gesetzgeber in früherer Zeit, noch von irgend einem Juristen überhaupt, noch selbst von einem Juristen der Opposition gegen die Februarverfassung jemals gehört worden ist (Sehr gut, Bravo! links). Ist daher diese juristische Argumentation nicht haltbar, und kann sie daher die rechtliche Nothwendigkeit jener Akte nicht erweisen, so kann ich mir rechtlich nichts mehr anderes denken, als daß man sagt: es wäre die Sistirung der Verfassung ein Akt unbedingter politischer Nothwendigkeit, gleichsam ein Akt des staatlichen Nothrechtes gewesen.

Wäre dieses wahr, meine Herren! ich wäre gewitz der erste, welcher fordern würde, das jedes Recht, und wenn wir noch sosehr daran hängen würden, der unbedingten Nothwendigkeit, daß jedes Recht, wenn es das Interesse der Monarchie fordert, ohne Streit über formale Rechtsfragen zum Opfer gebracht werde.

Das fordert aber den Beweis, daß es ein M der unausweichlichen Politischen Nothwendigkeit war. Was wird nun als Beweis dafür angefühlt? Zunächst dieß, daß man sagt, die Februarverfassung war nicht durchführbar.

Diesen Satz hören wir hundertmal, und er wird mit einer Zuversicht hingestellt, welche fest auf dem Sahe zu fußen scheint: "Wenn du dir selbst "vertrauest, vertrauen dir auch die anderen See-"len," und dieser Zuversicht gemäß wird auch geglaubt und nachgesprochen.

Und worin liegt der Beweis für ihn? Darin daß dieser Versuch, leider wird es ein solcher genannt, daß ein Versuch durch einige Jahre gemacht worden ist, und nicht zum Ziele führte.

Meine Herren, ich möchte das Problem gelöst, ich möchte denjenigen sehen, der in Österreich unter seinen schwierigen Verhältnissen uns irgend ein System aufstellen könnte, welches nicht eine weit längere Reihe von Jahren kämpfen mühte, um sich zu festigen, und ich halte es für sehr kühn zu behaupten, daß das System unserer Verfassung, weil es in dieser kurzen Zeit nicht gelungen ist, weil es auf so vielen Widerstand stieß, schon deshalb unmöglich sei (bravo links).

Wenn wir den Schluß aus der Schwierigkeit auf die Unmöglichkeit ziehen sollen, wer von uns in diesem Saale, wer in diesem Reiche, wer in der Welt ist da, der die Schwierigkeit des neubetretenen Weges verkennen sollte, wer ist da, der die Schwierigkeiten bezweifeln sollte, die aus d. Verschiedenheit der

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nun in die Bahn tretenden Wünsche und Begehren entstehen müssen, wo nicht einmal die Grenze auch nur eines konkreten Prinzips gezogen worden ist. (Bravo links).

Ich kann mich hier auf einen Satz berufen, welchen ein hochehrwürdiges Mitglied in diesem Saale vor wenigen Tagen hier ausgesprochen hat: je mehr zu erlangen ist, desto mehr wird begehrt. Die Psychologie, die juristische und politische Ersahrung bestättigen den Satz; aber ich glaube, wir werden seine Wahrheit noch mehr als auf dem Gebiete der Grundentlastung auf dem Gebiete der Verfassung erfahren.

Die Schwierigkeiten hat man daher gewiß nicht gemindert. Also auch auf diesem Punkte bin ich nicht im Stande, die Nothwendigkeit dieses Aktes einzusehen.

Was bleibt mir nun noch übrig?

Das Wesen der Februarverfassung.

Meine Herren, gestatten Sie mir, daß ich heute vielleicht das letzte Wort über diese Verfassung spreche. Nicht, um ihr einen Panegyrikus zu halten; aber wenn ich auch nicht die Absicht gehabt hätte, für sie heute in eine Erörterung einzutreten, so hätte mich doch mein unmittelbarer H. Vorred-ner dazu veranlaßt.

Denn er hat mir die Ueberzeugung beigebracht, wie nothwendig es ist, sie nicht als ein Ideal hin-zustellen, aber doch gegen die ungerechtesten Angriffe zu vertheidigen.

Man hat die Februarverfassung des Doktrinarismus, des Centralismus, des Privilegienthums, und ich weiß nicht was für schwerer Prinzipien-Fehler beschuldigt.

Meine Herren! Ich bin selbst Doktrinär und bekenne mich auch offen dazu, so viel auch schon gegen die Doktrinäre in den Parlamenten gesprochen worden fein mag, aber bekannt bin ich mit den Doktrinen genug, um sagen zu können, daß es keinen Doktrinär auf der Welt gibt, der die Februarverfassung geschaffen hätte. (Bravo, Heiterkeit).

Die Februarverfassung hat vom Standpunkte der Doktrin viele und große Mängel, aber vom Standpunkte der praktischen Staatsweisheit ist sie nach meiner Ueberzeugung (vielleicht außer Nebenfachen, über die sich streiten läßt) im Wesentlichen ein Produkt der Nothwendigkeit. (Bravo links).

Man verweist uns heute auf den Weg der Compromisse. Die Februarverfassung nun war wohl lein Resultat subjektiver Compromisse, kein Resultat der Compromisse von subjektiven Rechtsansprüchen; aber sie war entschieden ein Compromitz von objektiven Rechtsstandpunkten. (Bravo! links.)

Sie war ein Compromiß zwischen dem Centralismus und Föderalismus, sie war ein Conipromiß zwischen extremen Forderungen der Freiheit und zwischen Standpunkten, die an Freiheit zu wenig zugestehen möchten. Sie war ein Compromiß nach allen Seiten hin. Und daß dieses Compromiß ausgegangen ist von der Initiative des Monarchen, darin gerade finde ich das wesentlich historische dieser Versassung; gerade das Wesen Oesterreichs ist es, daß an die Initiative, an den Schiedsspruch des Monarchen appellirt werden muß, an seine historische Person, um für den Widerstreit zwischen den verschiedenen Wünschen, Begehren und Ansprüchen vom Standpunkte des Rechtes die richtige Ausgleichung zu finden. (Sehr gut!)

Das wollte ich nur gesagt haben, um abzulehnen, was man uns zumuthet, wir sähen im Fe-bruarpatent ein absolutes Ideal. Aber vor allem, daß in der Februarverfassung das Privilegium, wie heute behauptet worden ist, irgend eines Stammes einer Nationalität in Oesterreich liege (Unruhe), das finde ich nicht.

Ich weih, es ist die Ueberzeugung der Gegneraber den Beweis hiefür sind sie uns schuldig ge blieben. (Centrum: dieser Landtag). Eines ist aber ganz gewiß; die gasammte deutsche Nation ist sich nicht bewußt, ein Privilegium zu haben und wäre die Verfassung zur Ausführung gekommen, dann wäre das, was sich ergeben hätte, vielleicht gerade das Gegentheil von priuilegirter Stellung der Deutschen (Bravo links — Unruhe im Centrum.) Und ich bin auch überzeugt, daß, wenn Sie im Stande sind und wären, die deutsche Nation von diesen Priviligien zu überzeugen, sie Hochherzigkeit genug hätte, freiwillig darauf zu verzichten.

(Bravo links — Bewegung im Centrum).

Ich glaube aber, daß der Beweis, daß sie ein solches ist, ihnen nicht gelänge.

Sehe ich nun auf keinem Gebiete einen Beweis der politischen Nothwendigkeit, dann könnte ich wenigstens noch fragen, ob vielleicht politische Nützlichkeit in ihr gegeben sei, ob zu erwarten, zu hoffen sei, was wir Alle wünschen müßen auf der neuen Bahn. Der Gedanke derselben ist hochherzig, großartig, liberal.

Ich gestehe es zu (Bravo rechts und im Centrum;) allein man muß mit den gegebenen Verhältnissen rechten. Die Eröffnung der freien Bahn stellt sich dar als eine offene Frage an die Völker.

Meine Herren! Ich bestreite, daß diese Frage eine offene ist; ich glaube, wir haben heute bereits Antwort auf diese Frage nach allen Beziehungen. Ich behaupte, es ist der Standpunkt vollkommen klar, auf dem wir stehen, und keiner von uns kann zweifeln, wie diese Antwort nach jeder Seite hin ausfallen wird, wenigstens gewiß nicht in großen Zügen; im Detaill ist es nur ein doppelt bedauerlicher Umstand, wenn eine noch weitere Vielfältigkeit der Wünsche zu Tage tritt. Im Ganzen und Großen aber gestatten Sie mir den Zirkel, in dem wir uns bewegen, hinzustellen. Ich will keine Namen, keine Nationalitäten, keine Kronländer nennen; aber zweifellos ist es, daß die Sache so steht: Auf der einen Seite ist die Tendenz unzweifelhaft dahin gerichtet, unter die Grenzen des Oktoberdiploms zu gehen, und ich zweifle nicht, meine Herren, daß so ziemlich alle in diesem Saale mit mir in dieser Beziehung


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gleicher Ansicht sind und es aufs tiefste bedauern würden, wenn die Grenzen des Diploms jemals verrückt werden könnten.

Auf der andern Seite sehen wir das Bestreben, dasjenige, was ich als kranken Punkt in der Februarverfassung, wenn gleich als nothwendige Koncession gegenüber den historischen Verhältnissen betrachte, den kranken Punkt des Dualisten-Elementes, im Prinzipe zu generalisiren. Ich brauche mich darüber nicht deutlicher auszusprechen.

Diesem Prinzipe gegenüber können Sie unzweifelhaft sein, daß wieder ein großer Theil des Reiches selbst mit der magyarischen Hälfte Allianz machen würde, um dieses Maß des Föderalismus zu bekämpfen. Sie mögen es tadeln, sie mögen es Egoismus nennen, sie mögen es ein Unrecht nennen; heutzutage sind wir keine konstituirende Versammlung; ich konstatire nur Thatsachen, wie sie vorliegen. Diese Allianz, sie wäre nur die Tendenz, möchte ich sagen, den Föderalismus durch den Dualismus zu schlagen.

Ich konstatire aus eigener Erfahrung, bereits jetzt dort, wo man sie nicht gesucht hatte, Centralisten in dieser Richtung sich bewegend gefunden zu haben und es scheint mir die Stimme derjenigen eine Syrenen-Stimme zu sein, welche da sagen: heutzutage giebt es keine Centralisten mehr.

Im Sinne der Februarverfassung wahr, ist solch eine Aeußerung in ihrem wahren Sinne nur ein Beweis, daß der Dualismus im Geiste der Bevölkerung bereits Fortschritte gemacht habe, die sehr gefährlich sind; am meisten für die mir gegenüberstehende Seite des Hauses, die heute dieses befürwortet (bravo links), die aber am meisten Grund zu Besorgnissen hätten, wenn die Allianz zweier Parteien des Reiches sich in dualistischer Richtung vereinen möchten. (Bravo!)

Ihr müßte endlich wieder die Regierung selbst entgegentreten. (Bravo!) Und so sehen wir uns in einem fortwährenden Cirkel bewegt.

Weiden sie es wunderbar finden, wenn wir u. diejenigen, die gleich uns denken, hierin nun nichts anderes sehen, als daß die eröffnete Bahn eine endlose Bahn ist. Ja ich fürchte, es könnte Jemand kommen und das Paradoxon aufstellen, und sagen, die endlose Bahn ist von der Art, daß wir bei ihr eher zum Ende als zum Anfang gelangen (Heiterkeit).

Also, meine Herren! es ist nicht abzusehen, auf welche Weise eine Vereinigung wieder zu Stande kommen kann, als auf dem Wege, der ursprünglich vor 5 Jahren betreten worden ist. Was mir aber keinesfalls als gleichgiltig erscheint, ist die Langwierigkeit der Bahn.

Meine Herren! ich ließe mir das vielleicht gefallen, wenn ich nur irgendwo — nicht ein Programm, aber eine feste Norm, ein festes Prinzip sehe. Wenn ich aber nichts anderes sehe als daß — es ist eine Thatsache, meine Herren, die sich nicht läugnen läßt — auf der einen Seite das Rechts-Bewußtsein erschüttert ist, auf der anderen Seite ein wahres Chaos von Rechtsanschauungen (Bravo) zur unzweifelhaften Verwirrung der Begriffe des Volkes zu führen im Stande ist; wenn ich zu den traurigen Resultaten komme, daß wir heute gerade hierdurch zu einer schweren Krankheit des Reiches — nämlich zu der Entwertung und dem Schwanken der Geldvaluta eine mindestens schwankende, wenn nicht gänzlich entwertete Rechtsvaluta bekommen, dann meine Herren, werden sie es begreiflich finden, wenn wir, wenigstens nach unserer gewissenhaften Ueberzeugung, auf den ersten Meilenstein der freien Bahn ein besorgtes siste viator schreiben möchten. Und so darf ich es aussprechen: uns bleibt nach unserer gewissenhaften Ueberzeugung nichts anderes übrig, als neuerdings an den Schiedspruch des Monarchen zu appelliren, den er vor 5 Jahren gethan, zu apelliren, daß er uns von der unsicheren freien Bahn auf die Bahn der gesicherten Freiheit zurückführe.

Meine Herren! ich bin von der Redlichkeit der Ueberzeugung, die sie hegen, vollkommen durchdrungen ; aber sie werden ebenso zugestehen, daß auf diesem Standpunkte, der das Resultat einer ernsten und unzweifelhaftpatriotischen Erwägung ist, unsere Zustimmung zu der Adresse nicht möglich ist.

Sie wäre von unserem Standpunkte eine Unwahrheit; Wahrheit aber ist die erste Pflicht an den Stufen des Thrones.

(Bravo, links und rechts).

Graf Clam: Meine Herren! Obzwar ich immer, so oft ich die Ehre habe in diesem hohen Hause das Wort zu ergreifen, mir bewußt bin der Würde dieser Versammlung, der Bedeutung des Wortes, welches hier gesprochen wird, und bewußt der Pflicht, die eigene Ueberzeugung frei und offen auszusprechen, so tritt doch der Ernst dieser Momente in diesem Augenblicke in erhöhtem Masse vor meine Seele, indem ich daran gehe einzugreifen in die wichtige Verhandlung, welche heute an der Tagesordnung steht. -

Anknüpfend an die letzten Worte des H. Redners, welcher vor mir gesprochen hat, daß er eben seiner eigenen rechtlichen Ueberzeugung Worte geliehen hat, möchte ich bitten überzeugt zu sein, daß das, was ich heute zu sagen mir vornehme, auch der treue, unverfälschte Ausdruck meiner Ueberzeugung ist.

Meine Herren, wenn ich dabei auch auf jene Motive zurückkomme, welche mich in meiner Ueberzeigung stärken und mich bestimmen, dem Adreßentwurfe beizutreten, dann. meine Herren, mögen sie darin allerdings ein politisches Programm, wie der Herr Vorredner gesagt, erblicken, ich glaube jedoch nicht in Widerspruch zu,kommen mit dem, was im Berichte der Kommission steht: — es ist eben ein anderer Standpunkt der der Kommission, und ein anderer der eines Mitgliedes des Hauses, welches seine eigene Ueberzeugung ausspricht.

Ich spreche mich, meine Herren, für eine Adresse und zwar für diese Adresse aus; die Gründe, welche mich hiezu bestimmen, liegen erstens in der Bedeu-


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tung des Augenblickes, zweitens in der Bedeutung der kaiserlichen Ansprache, welche uns zu Theil geworden ist und drittens in der Bedeutung der Antwort, welche auf die Ansprache heute beantragt ist.

Eine nahezu zwanzigjährige Periode sich durchkreuzender Bestrebungen liegt hinter uns.

Die gewaltsamen Erschütterungen, welche den Bestand des Reiches in Frage zu stellen drohten, machten eine stärkere festere Konstituirung der Regierungsgewalt nothwendig.

Im Laufe der Zeit aber hat dieses Mittel zum Zwecke sich aufzuwerfen gedroht, und hat gedroht den Charakter, den eigentlichen Charakter Oesterreichs zu verdunkeln.

Das innere Gesetz Oesterreichs aber, durch welches es geworden ist, durch welches es Stürme und Gefahren überstanden und immer mit neuer Kraft aus denselben hervorgegangen ist, dieses Gesetz trug den Sieg davon, indem Seine Apostolische Majestät am 20. Oktober 1860 das unvergeßliche Diplom erlassen hat.

Was seither geschehen ist. meine Herren, das näher zu erörtern, will ich heute nicht unternehmen aus Gründen, die sie wohl zu würdigen wissen werden.

Aber soviel kann und muß ich sagen, und soviel glaube ich, kann auch nicht von der Gegenseite bestritten werden, daß jedenfalls das Ziel, welches am 20. Oktober aufgestellt worden ist, bis heute noch nicht erreicht, daß dieses Ziel so zu sagen in die Ferne zu rücken schien.

Da verdanken wir abermals der kaiserlichen Ini tiative, daß die Hindernisse beseitigt und die Bahn wieder frei wurde; frei nicht im Sinne der tabula rasa, welche die Gegenwart und die Faktoren derselben ignorirt und beseitigt: —sondern so, wie das Oktober-Diplom zurückgekehrt ist, auf die ursprünglichen Grundlagen, zurückgekehrt, auf die Grundlage der pragmatischen Sanktion und jene innere Gesetze der Monarchie, so kehrt das Manifest vom 20. September aus die Grundlagen des Diplomes und somit auf jene überkommenen Rechtsgrundlagen zurück, welche durch das Oktoberdiplom anerkannt und neu befestigt worden sind.

Nun ist die Nahn der Verständigung ermöglicht. In wenigen Tagen und vielleicht in wenigen Stunden wird der Landtag des Königreiches Ungarn nach einer langen Sistirung wieder von dem apostolischen Könige eröffnet.

In der Brust eines Jeden lebt das Bewußtsein von der Bedeutung des Augenblickes; und wie auch die Ansichten auseinander gehen mögen, die Gefühle fließen in dem Einen Wunsche zusammen, daß das Werk gelingen möge, und dieses Gefühl begleitet die Krone bei dem großen Werke. (Výborně).

Und in diesem Augenblicke sollten wir als Vertreter des Landes schweigen?

Auch wenn wir keine äußere Veranlassung hatten, die Bedeutung des Momentes mühe uns dieß unmöglich machen.

Diese äußere Veranlassung aber liegt für uns in den wahrhaft erhabenen kaiserlichen Worten, welche in dem Manifeste an die Völker und an die Landtage insbesondere gerichtet sind.

Es hat ein früherer Redner treffend gesagt, die Geschichte kenne kaum ein Beispiel eines solchen erhabenden Appells, wie das Manifest vom 20. September.

Es hat Regierungen gegeben, welche unter dem Drange der Umstände und Gefahren die Gewalt in die Hände von Versammlungen legten, die man konstituirende nannte: — nicht in diesem Sinne ergeht das Manifest vom 20. September an die Völker, denn hoch über dem Streit der Ansichten und Be stiebungen steht der Ernst des Entschlusses festzuhalten die unverrückbare Grundlage des 20. Oktober und die Bedingungen der Macht und Einheit des Reiches, und zu wahren die Manigfaltigkeit und geschichtliche Rechts-Entwickelung der Königreiche und Länder.

Auf diesem Boden ruft Se. Majestät die Völker zur Vereinbarung; nicht daß eines dem andern Gesetze vorschreibe, nein, zur Verständigung unter einander und unter dem gemeinsamen Walten der Krone.

Nicht der Landtagsaktion allein also ist die Zukunft anheim gestellt, durch das Manifest vom 20. September, sondern, der gemeinsamen Aktion aller Völker, aller Königreiche und Länder des Reiches, unter dem ausgleichenden Walten der Krone. (Bravo, výborně).

Andere Regierungen wieder hat es gegeben, welche eine staatsrechtliche Gestaltung in fester Form und Norm bindend, als Gesetz nach eigener Willkür den Völkern auferlegt haben.

Auch von diesem Wege ist weit entfernt das erhabene Manifest vom 20. September; nur die Grundlagen und Grenzen sind fest gestellt; innerhalb derselben soll der Mannigfaltigkeit ihr Recht werden. Darum ist wahrlich dieß ein Akt von unerreichbarer Größe; es ist ein Akt, der allerdings nicht das Schema und in die Kategorien der Rechtslehrer und Politiker paßt, der aber eben dem eigenthümlichen Charakter des österreichischen Reiches und dem Berufe der Kronen in Oesterreich entspricht. (Bravo.)

Zu diesem Werke nun ladet uns das kaiserliche Wort ein mit erhebendem Vertrauen und mit einer, wenn man auf die Ergebnisse der Vergangenheit Rücksicht nimmt, wahrhaft unerschöpflichen Langmuth und Ausdauer. Diese Langmuth und Ausdauer hat ihre Grundlage in der Zuversicht auf die Treue der Völker; sie beruht auf der Hoffnung, auf die Einsicht der Völker, welche in der Zusammengehörigkeit und in dem unablöslichen Verbande das Palladium der eigenen Existenz erblicken.

Wo also das Ziel von Allen gewollt wird, wirklich und wahrhaft gewollt wird, dort ist auch Sicherheit vorhanden, daß der Weg dazu gefunden wird.

Dieses Alles sagt und verkündet das Manifest


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Sr Majestät, und wir sollten schweigen? Das Recht, im Namen des Landes zu sprechen, ist in einem solchen Augenblicke die Pflicht, es zu thun. Ich habe von Seite der Gegner noch keine Andeutung erhal-ten darüber, ob sie statt der Worte, welche die Kom-mission an Se. Majestät zu richten beantragt, an-dere Worte zu substituiren, ob sie eine andere Adresse zu erlassen beantragte. Es scheint, daß sie gegen die Adresse stimmen werden.

Sollten wir also zur Tagesordnung übergehen? Zur Tagesordnung übergehen, meine Herren, in die-sem Augenblicke bei so großen Fragen ist ein klei-nes Mittel. (Oho!)

Wenn es möglich sein sollte, was ich nicht voraussetzen will, daß der Landtag des Königreiches Böhmen in diesem Augenblicke zur Tagesordnung übergehen würde, dann meine Herren, würde der Spruch des Dichters Anwendung finden: "Wehe! der große Moment traf ein zu kleines Geschlecht."

Zur Tagesordnung übergehen, meine Herren? Die Zukunft Oesterreichs und mit ihr die Zukunft unseres Vaterlandes Böhmen ist an der Tagesordnung: und wir sollten schweigen?

Ich achte jede gewissenhafte Ueberzeugung. Ich bin überzeugt, daß ein offenes Wort in Ehrfurcht ausgesprochen von dem Throne herab, Würdigung und Aufnahme findet.

Ich würde daher begreiflich finden, wenn die Herren, welche mit dem Gendankengange des Entwurfes nicht einverstanden sind, eine andere Adresse beantragen würden. Nur sollte man nicht Schweigen in diesem Augenblicke auferlegen.

Meiner Ansicht nach ist das Vertrauen des Landes, welches uns berufen, und das Vertrauen des Monarchen, welcher sich an uns gewendet hat, der doppelte Beweggrund, welcher uns bestimmen muß, für die Adresse zu stimmen, u. z. spreche ich mich für diese Adresse aus, weil sie, wie ich bereits angedeutet habe, der Bedeutung des Momentes entspricht, sich den kaiserlichen Worten und Intentionen anschließt, und wie im Berichte der Kommission die Wahrheit gesagt ist, als deutlich erkennbare Stimme des Königreiches Böhmen sich darbietet.

Bis Hieher hätte ich geglaubt, habe ich gewünscht, daß alle, wie auch die Meinungen verschieden sind, übereinstimmen werden, nämlich darin, daß eine Adresse zu erlassen sei. Begreiflich ist allerdings bei der Verschiedenheit der Standpunkte die Verschiedenheit der Meinungen rücksichtlich des Inhalts der Adresse selbst.

Von der entgegengesetzten Seite werden sowohl rechtliche als politische Bedenken angeführt. Der Redner, welcher unmittelbar vor mir gesprochen hat, hat von fern, in sehr diskreter Weise das Gebiet der rechtlichen Bedenken betreten; er hat aber wesentlich nur gegen die rechtliche Nothwendigkeit polemisirt.

Ich möchte mir aber erlauben, zu Bedenken zu geben, daß einerseits diese Polemik nicht gegen die Adresse, nicht gegen den vorliegenden Antrag gerichtet sein kann, sondern so zu sagen an eine andere Adresse gerichtet war, und zweitens, daß die Gründe, welche scheinbar nur gegen die rechtliche Nothwendigkeit angeführt worden sind, eigentlich weit über dieses Ziel hinausgehen.

Dieß ist jedoch ein Feld, auf das ich im gegenwältigen Augenblicke dem Herren Redner nicht folgen will. (Oho! links warum?)

Es ist gesagt worden, daß nun alle Grenzen verwischt sind. keine Grenzen in der staatsrechtlichen Aktion festgehalten werden.

Aber meine Herren! es ist klar und deutlich im Manifeste enthalten, daß die Grenzen des Oktoberdiploms, welche ja auch die Grenzen für die Februarverfassung sein mußten, daß diese Grenzen unverrückbar festgehalten werden. Es ist dabei auch von dem Geiste des Februarpatentes gesprochen worden; nun da erlauben sie, meine Herren, auch mir an den Geist des Oktoberdiploms zu appelliren. (Bravo! im Centrum und rechts.)

Ich gehe auf die Frage politischer Bedenken über, diese kulminiren in dem Punkte: "Der Weg kann nicht zum Ziele führen." (Oho!)

Meine Herren! da erlaube ich mir zunächst darauf hinzuweisen, daß jedenfalls der bisherige Weg nicht zum Ziele geführt hat. Ja mehr als das. Ich gebe dem Vorredner darin Recht, daß eine Erfahrung von 4 Jahren nicht genüge, um behaupten zu können, daß der bisherige Weg nicht zum Ziele führe. Aber ich sage eben: er konnte nicht zum Ziele führen, wegen des inneren unlöslichen Wiederspruches zwischen dem Festhalten an der Form des Patentes vom 26. Februar als rechtlich vollzogener Thatsache auf der Einen und der Rechtskontmuität auf der anderen Seite. Zwischen diesen gibt es keine Versöhnung. Es hat die Anerkennung dieses Umstandes vor dem Erscheinen des Manifest vom 20. September in vielen Kreisen sich Geltung verschafft, man scheint aber jetzt vielfach darauf vergessen zu wollen.

Meine Herren! es ist sicher, und wir müssen uns darüber klar werden, es gab keine andere Alternative, als entweder die Kontumacirung der Länder, bis ans Aeußerste — die Kontumacirung von Ungarn bis zu den direkten Wahlen und bis zur Gewalt, oder: den 20. September, da meine ich, kann die Wahl nicht zweifelhaft sein. (Výbormě.)

Nun aber weiter, meine Herren, warum sollte dieser Weg nicht zum Gelingen führen, den wir jetzt betreten? sind nicht alle Bedingungen des Gelingens gegeben? (Heiterkeit links.)

Meine Herren! dieß ist traurig, wenn es Heiterkeit erzeugen soll, wenn ich sage, daß in Oesterreich die Bedingungen des Gelingens einer Verfassung gegeben sind. (Bravo im Centrum und rechts.)

Meine Herren! die Bedingungen —ich wollte sie aufzählen — sie sind

1. die Beseitigung der unüberwindlichen Hindernisse,

2. das offene loyale Entgegenkommen der Regierung gegen alle Völker,


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3. das Ziel, da allen gemeinsam, allen gleich nothwendig ist, und

4. der Weg, welcher zur Verständigung zwischen den vermiedenen Völkern und dem Throne eröffnet ist.

Meine Herren, an der Möglichkeit des Ergebnisses zweifeln, hieße an sich selbst verzweifeln. (Bravo im Centrum, rechts,) (links es zweifelt ja Niemand daran.)

Wenn ich, meine Herren, mich für einen Augenblick meiner eigenen Uiberzeugung von der Heilsamkeit des Weges entäußern wollte, müßte ich doch, so denke ich mir, die Möglichkeit des Gelingens auf diesem Wege vor Augen halten und anderseits die Unmöglichkeit des Verlassens dieses Weges erwägen. Denn, meine Herren, der Antrag, die Bitte, es möge nun von diesem Wege abgelassen werden, ist, erlauben sie mir den Ausdruck, dann doch eine Selbsttäuschung, die bis zur Naivität sich zuspitzt. Wenn ich nun die Unmöglichkeit des Verlassens dieses Weges und doch die Möglichkeit des Gelingens vor Augen hätte (ich stelle mich, wie gesagt, auf den gegnerischen Standpunkt), dann müßte ich Angesichts der Bedeutung des Momentes sagen: ich muß mitwirken zu dem Zwecke, damit auch dieser einzige Ausweg nicht fruchtlos betreten werde. Ich mühte sagen: es ist nothwendig, daß nicht das Bleigewicht des Mißtrauens und des Widerstandes sich an die Aktion der Regierung hänge in dem Augenblicke, wo sie der freien Entfaltung derselben und deshalb vertrauensvollen Entgegenkommens bedarf. Deswegen, meine Herren, suche ich nun von meinem Standpunkte aus in der Adresse den Ausdruck des Vertrauens und der Bereitwilligkeit: und diesen Ausdruck finde ich darin.

Ich habe früher gesagt, ich suche in der Adresse die deutlich vernehmbare Stimme des Königreiches Böhmen, das Königreich Böhmen, meine Herren, hat zu dem Weiden des Reiches die Hand gereicht, (ja, ja, bravo!), das Königreich Böhmen hat durch die Annahme der pragmatischen Sanktion den Verband desselben für die Zukunft festzustellen mitgewirkt, es ist in guten und bösen Zeiten zum Reiche gestanden (bravo), meine Herren, es wird auch bei der Erinnerung der pragmatischen Sanktion in erster Reihe zum Reiche stehen (bravo). Der Weg mag langwierig sein; es handelt sich eben um eine natürliche solche Gestaltung; eine solche natürliche Gestaltung ist nicht das Werk eines Momentes. Auch das Werden unseres Reiches war auch nicht das Werk eines Momentes, wie bei so manchen Staaten, welche auf Grundlage gewaltsamer Akte, gewaltsamer Erschütterungen oder der kühnen That eines Eroberers gegründet sind.

Oesterreich ist geworden und entstanden durch das mit zwingender Macht zum Bewußtsein gelangte Gefühl der Nothwendigkeit der Zusammengehörigkeit. Und durch diese Zusammengehörigkeit Jahrhunderte hindurch, durch gemeinsame Schicksale, durch gemeinsam vergoßenes Blut und durch gemeinsame Treue zu derselben gemeinsamen Dynastie: Dadurch hat sich der Kitt unserer Monarchie gebildet und nicht bloß durch den 26. Februar (bravo, výborně!) Und so, meine Herren, wie das Reich geworden ist, wie es stark und einig geworden ist, wie die pragmatische Sanktion selbst geworden ist, so muß auch diese neue pragmatische Sanktion werden durch das Zu-salmnenwirken der Völker: und deswegen, meine Herren, suche ich in der Adresse den Ausdruck des Ausharrens und der, Treue; und auch diesen finde ich in der Adresse.

Wo aber unser Kaiser und König nicht bestimmte Formen vorschreibt, nicht mit bestimmten Gesehen der Zukunft vorgreift, sondern nur zuruft: Die Bahn ist frei!

Da, meine Herren! sollen wir sie nicht einengen mit ängstlichen Klauseln, nicht der Zukunft vorzugreifen. Die Stimme des Königreiches Böhmen drängt sich nicht hastig und ungeduldig vor mit Wünschen, Klagen, Beschwerden und Ansprüchen.

Das Königreich Böhmen ist sich bewußt der Gemeinsamkeit des Zieles und der Reinheit der Absicht, es ist sich bewußt seines guten Rechtes, welches auf fester Grundlage ruht, und von Sr. Majestät neuerdings feierlich anerkannt worden ist. (Bravo!)

Darum verwahre ich mich dagegen, als ob die Zustimmung zu dem Akte des 20. Sept. aus der Absicht hervorgeht, bloß Einzeln-Rechte durchzusehen. (Bravo!) —

Wir kennen den untrennbaren Verband des Rechtes der Länder mit dem Rechte der Gesammtheit. Deswegen, meine Herren! glaube ich in der Adresse den Ausdruck der Zuversicht suchen zu müssen, jener Zuversicht, welche in den schönen Worten ausgedrückt ist, daß wir Alle überzeugt sind, daß alle Völker dem landesväterlichen Herzen des Monarchen gleich nahe sind, und daß alle gleichen Schuzzes, und gleicher Anerkennung ihrer Rechte sich erfreuen.

Dieses auszusprechen ist einmal der schuldige Tribut des Vertrauens zu Sr. Majestät. Es soll aber auch zugleich an die Bruder-Völker der Monarchie gerichtet sein. Auch sie sollen wissen, daß wir zur Verständigung bereit sind, und zu dieser ihnen unsere Hand brüderlich reichen; daß wir ihre Rechte achten, daß wir aber auch zuversichtlich voraussetzen, daß sie auch unsere Rechte achten werden, (výborně! Bravo!), daß wir, wie wir mit Bereitwilligkeit zur Verständigung die Hand bieten, auch fest einstehen für unser Recht, aber ebenso fest für das Recht der Gesammtheit und für das heilige Recht der Krone; und daß so, wie wir eingestanden, sind dagegen, daß durch die Centralisation das Landesrecht kontumazirt werde; wir ebenso einstehen werden dafür, daß die Einheit des Rechtes nicht gelößt, daß das Reich nicht in zwei Theile getheilt, nicht durch den Dualismus jene staatsrechtliche Gestaltung der Zwietracht zerrissen werde.

Und darum, Meine Herren! weil wir mit Zuversicht der Zukunft entgegen sehen, so ist es wohl recht, daß wir auf jenen lichten Punkt unseren Blick


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richten, welcher uns das Zeichen der Verheißung, das Zeichen des gelungenen Ausgleiches ist, auf jenen erhabenen Akt, auf das Symbolum jener Weihe, welche (um mich der beredten Worte zu bedienen, welche der erhabene Kirchenfürst als Primas unseres Landes in der ersten Sitzung des Landtages unter dem freudigen Jubel des h. Hauses und des ganzen Landes gesprochen hat) jener Weihe, "welche fester bindet, als das starre Recht, und besser schützet als das blanke Schwert."

Die Krönung ist für uns Böhmen das Bindealied zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ; und nur wenn wir den Samen der Gegenwart in den Boden der Vergangenheit versenken, wird ein mächtiger Baum daraus erwachsen, der Früchte der Zukunft bringt.

Dahin aber verweisen uns die kaiserlichen Worte des 20. Sept. indem sie die Achtung vor dem legitimen Rechte als Wahrzeichen der Verständigung bezeichnen.

Darum, Meine Herren! also, weil ich in der Adresse wirklich die Stimme des Königr. Böhmen erblicke, weil ich darin finde Vertrauen, Bereitwilligkeit, Treue, Ausharren, Zuversicht und Achtung vor dem legitimen Rechte: Darum meine Herren! stimme ich aus tiefster Seele und vollster Ueberzeugung für die Adresse u. hoffe und erwarte, daß sie als Stimme des hohen Landtages des Königreiches Böhmen an die Stufen des Thrones Setner Majestät gelangen werde. (Bravo, bravo!)

Abg. Sadil (Läuten): Es thut mir leid, daß ich nach so vielen ausgezeichneten Rednern das hohe Haus auch auf einige Augenblicke um Geduld bitten muß. (Läuten) Ich bin es meiner eigenthümlichen Stellung schuldig, mein Votum, welches gegen die Adresse ist, zu rechtfertigen.

So sehr ich die unabweisliche Nothwendigkeit anerkenne, daß endlich eine Form gefunden werde zu einer allgemeinen Reichsvertretung mit Einschluß Ungarns, zur Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten, so sehr ich wünsche, daß Ungarn darin nicht länger eine störende Rolle spiele, so sehr ich auch zugeben will, daß die in dem Manifeste ausgedrückte Absicht, (Läuten) die Völker zu vereinigen, aus dem besten Willen floß; kann ich doch nicht umhin, mich gegen die Adresse zu erklären.

Sie kommt mir als eine bloße Paraphrase des Septembermanifestes, als ungenügend vor, und was die darin mehrfach ausgedrückten Loyalitätsbezeugungen der Nation betrifft, so finde ich sie sehr überflüßig; denn Niemand wird an der Treue und Anhänglichkeit sämmtlicher Bewohner des Königreiches Böhmen an Thron und Vaterland zweifeln, (sehr gut! bravo).

Ich glaube, wir würden unsere loyalen Gesinnungen viel besser und zweckmäßiger dokumentiren, wenn wir nicht bei den bloß belobenden Worten des Manifestes bleiben, sondern wenn wir auch die mehrfachen Bedenken, die sich dagegen auflehnen, der Regierung kund geben möchten; sie hat das Recht von den Landtagen die Wahrheit zu erfahren.

Die Zeit ist zu ernst, wir können nicht umhin zu behaupten, daß nur auf dem Wege einer Verfassung sämmtliche Völker Oesterreichs befriedigt werden können, daß wir auf diesem Wege beharren werden; das hat zwar sowohl das Diplom vom 20. Oktober als auch das Manifest vom 20. September ausdrücklich zugesichert, aber in demselben letztgenannten Staatsakte wird doch gleichzeitig die bisherige Reichsvertretung sistirt und der Weg der Oktroyirung betreten.

Das ist ein schlüpfriger und verlockender Weg, der aus Gründen, welche für sein Betreten angeführt worden sind, zum Mindesten sehr lange dauert; nun ist das (Rufe: na hlas) gewiß zu rechtfertigen, daß nach den verschiedenen Schicksalen und Phasen, die unser Konstitutionalismus schon seit 17 Jahren erlebt hat, daß nach allem dem sich ein Zweifel ergibt, ob überhaupt dieser Konstitutionalismus besteht.

Wir leben in einem Zustande des Schwankens, wir werden bald konstitutionell, und in den gemeinsamen Angelegenheiten, offenbar den wichtigsten, werden wir absolut regiert (bravo).

Nün aber dürfen wir nicht vergessen, daß es in die innerste Ueberzeugung des Volkes gedrungen ist, daß nur eine konstitutionelle Regierung für Oesterreich paßt, und daß alles, was für das Volk ersprießliches und erwünschtes seit dem Jahre 1848 geschehen ist, es bloß den konstitutionellen Einrichtungen zu danken hat.

Ein Zustand, in den wir durch das Manifest versetzt sind, benachtheiligt den Staatskredit, er hemmt Handel und Verkehr, und entzieht Oesterreich das Vertrauen des Auslandes. Der politische Horizont Europas ist verdüstert, denken wir uns nur, daß eine Gefahr plötzlich hereinbräche, an der Oesterreich entweder mittelbar oder unmittelbar betheiligt ist, wie wird da Oesterreich gefunden werden, es wird unfertig, im Innern nicht geeinigt, von seinen verschiedenen Theilen nach ebenso verschiedenen Richtungen gravitirend getroffen.

Und ein solcher Zustand ist wahrlich nicht derjenige, den wir wünschen, denn wir wünschen als den Hort aller Nationalitäten, die unter Oesterreichs Scepter vereinigt sind, ein einiges, freies, mächtiges Oesterreich, aber so zerrissen, wie es gegenwärtig da steht, wie es Jahrelang nach dem Manifeste stehen soll, so zerrissen erfüllt es seinen Zweck nicht. (Bravo! links; Oho! Centrum.)

Diese und ähnliche Betrachtungen, die doch wahrlich weder übertrieben noch irgend eingebildet sind, weiden wohl den Wunsch rechtfertigen, den man der Regierung ausdrücken sollte, damit sie alle Kraft anspanne, um einen solchen Zwitterzustand, in dem wir gegenwärtig stehen, bald zu beenden, und ein wirklich verfassungsmäßiges Leben einzuführen. Es handelt sich hiet nicht um das Zutrauen und Richtzutrauen zu einem Ministerium; ich selbst habe zum

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gegenwärtigen Ministerium noch immer Zutrauen, (Gelächter), aber ein solches Zutrauen ersetzt keinen festen konstitutionellen Zustand.

Es handelt sich da um die Grundrechte, und wo es sich um so etwas handelt, da ist eine bloß gemüthliche Auffassung, wie ich sie in der Adresse finde, wahrlich nicht am Platze. Der einzige Passus, den ich in der Adresse entsprechend finde, ist der Wunsch nach der Krönung Sr. Majestät als König von Böhmen. Dieser Wunsch ist allerdings im Volke allgemein verbreitet; nachdem aber der Gegenstand so wichtig ist, daß es seine Würde verlangt, in einer eigenen Adresse dargelegt zu werden, so glaube ich, ist es auch hier nicht am Platze. Und ich werde gegen die Adresse stimmen.

Was ich früher gehört habe gegen die Februarverfassung, von der Autonomie der Länder, und dergleichen, so bin ich zwar vollkommen der Ansicht, daß die Länder in ihren innern Angelegenheiten vollkommen autonom sein müssen; auch haben wir schon so viele Rechte; wir haben freie Gemeinden, freie Bezirksvertretungen und noch manches andere, was früher nicht da gewesen ist; aber ohne die gemeinsame Vertretung kann ich mir wirklich kein Reich denken. Ich will doch nicht glauben, daß wir etwa mehr Freiheit haben wollen, als man in den republikanischen Staaten selbst findet, wo doch alle gemeinsamen Angelegenheiten nicht von einzelnen Staaten berathen werden.

Auch hat Niemand bei der Nothwendigkeit sich nach dem Manifeste zu vereinigen doch nicht die Form angegeben, nach welcher es werden soll; wir weiden doch nicht 20 unabhängige Reiche schaffen wollen, wir werden aus Oesterreich nicht etwa ein Seitenstück zu Deutschland machen wollen, dessen unglückselige Verhältnisse nicht zum Muster einer konföderativen Verfassung annehmen. Ich werde also, wie gesagt, gegen die Adresse stimmen.

Zeithammer: Slavný sněme! Návrh adresy, který nám předložen byl, považovat dlužno jaksi za minimum toho, co zemské zastupitelstvo království českého králi a panovníku svému předložiti má.

Uvážíme-li, jak nynější sněm složen jest, uvážíme-li, v jak skrovné míře kompetence sněmu českému přiměřena jest, uvážíme-li dále, že český sněm vyslovuje se o státoprávních věcech bez zástupců sv. vácslavské koruny české, vyslaných snad úmluvou svobodnou, tož zajisté tane každému na mysli, že dnové těžkých pohrom a nevýslovného neštěstí království toto potkali. A tomu skutečně tak; jenom že dnové tito bohužel čítají podle věků, podle století. Kde pánové ptám se, je výraz toho, Že koruna česká vešla s jasným panovnickým domem ve smlouvu pevnou, ve smlouvu obapolnou? Kde jest výraz toho, co ještě součastníci zaslechli roku 1836 v staroslavném chrámu korunovacím, že svobody a práva království tohoto hájeny a šetřeny býti mají.

Pánové! kolikrát pokládáno to za pouhou frási, že stát rakouský jest státem úplně a naskrz původním, že je to říše složena z říší, koruna složena z korun.

Myslelo se, že vědomí toto již utlačeno jest, a však vždy vrací se, klestí si dráhu, usilujíc o uskutečnění.

Pánové, říjnový diplom to byl, který uznal tuto pravdu; a však ti, kteří měli provést zásady vyslovené v říjnovém diplomu, buď neporozuměli, neb nechtěli porozumět zásadám těmto.

Únorová ústava, která následovala, jest budova, vybudovaná na základě úplného zneuznání podstaty a úkolu státu rakouského. Únorová ústava jest budova, která podepřít se musela podporami rozličnými.

Podpora jedna byla stav válečný, na druhé straně pak v nevýslovné míře zadlužení státu a síla daní, jiná byla prodajné časopisectvo, jiná zas nadvláda jednoho národa nad ostatními a t. d. Není divu, že pak národové rozmýšleli se, aby vešli v tuto budova, že Uhři, že cechové, že Chorváti zdráhali se vejít v ní, neb hrozila každým okamžikem sesouti se nad hlavami jejich.

Jest to velký čin manifestu ze dne 20. září, že odstranil výklad zfalšovaný únorového patentu. Proto národové s jásotem uvítali manifest dne 20. září, a i na českém sněmu jest, aby vyslovil důvěru králi a panovníku svému za dráhu, která zajisté jest pravá a vésti musí k srozumění všech národů. To jest význam manifestu ze dne 20. září.

Pánové, jest to mylný náhled, že země a národové rakouští berou zřídlo práva svého toliko z říjnového diplomu. Každý, kdo říjnový diplom zná, ví že diplom obnovuje toliko stará práva a že vykazuje jen cestu, jakým způsobem staré instituce vyrovnati a urovnati by se měly, aby nepříčily se duchu Času. Ještě mylnější jest však náhled, jako by národové rakouští vzali zřídlo práva svého z únorového patentu.

V říjnovém diplomu naznačena byla cesta, kterou jíti by měli státníci rakouští, avšak oni cestu tuto sami opustili, kdežto Jeho Veličenstvo samo odkázalo je k loyalnímu usnešení jednotlivých národů a vlastenecké horlivosti jejich. Tato dráha opuštěna byla, a nastoupena dráha jiná. Následek toho byl, že jak povědomo, národové zdráhali se nastoupiti tuto dráhu.

Jestliže panovník sám vyslovil tuto zásadu, že mají národové sami přikročit k dílu, táži se, kde je tu porušení práva, o kterém na drahé straně mluví se.

Myslím, že naopak jest to návrat od bezpráví k právu samému (tak jest, výborně). Pánové, říkalo se, že to porušení jest práva, čím to však jest, že národ uherský, a že národ chorvátský, a že národ polský a rusinský vyslovili se, že chtějí následovat panovníka svého na


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této dráze, — tážu se dále, jestli jest to porušení práva, když v tomto království vyslovila se většina, že nastoupiti chce na tuto dráhu, když na moravském sněmu před nedávném byl zavržen protest proti této dráze.

Pánové, chtěli tu a tam učiniti z této otázky otázku kmenu, bylo praveno na sněmu dolnorakouském, že to otázka kmenu německého v císařství rakouském. Pánové! nepochopili ti pánové, kteří na tuto dráhu nastoupili, že z toho učinili otázku rozhodné menšiny, neb jest to pak záležitost, která se staví v takový poměr, jako 7 milionů proti 29 milionům. Kdo tedy novou dráhu nastoupí, nenastoupil dráhu rušení práva, nýbrž drží se práva.

Pánové, staroslavný český sněm zajisté nemůže jinak, než že s největší sympatií vysloví se o právech a starých institucích, kterých požívali až do nejposlednější doby Uhři a Chorváti. Taktéž zajisté sněm český musí si přáti, aby onen nešťastný národ, jenž nenalezá útulku pokojného v mohutné říši ruské a v pruské, aby nalezl útulku spokojenosti své v mezích rakouského císařství (výborně).

Staroslavný český sněm však i z interesa království tohoto musí úplně schvalovati čin císařský.

Pánové, nepotřebuji uváděti v paměť Vám, že neporušitelnou cestou práva tohoto sněmu přísluší odedávna, aby povoloval daně a aby povoloval vojsko; zajisté nemyslí si tento sněm, aby bez svolení svého tato práva odkázána byla nějakému jinému tělesu, pokud neví, jakým způsobem sestaveno bude, nebo pokud ví, že těleso to sestaveno jest takovým způsobem, že by tam podroben byl věčné minoritě. To myslím, že jsou otázky práva, my zajisté na tom musíme státi, aby v českém našem sněmu vyřízeny byly takové otázky, nebo to jsou legální zástupcové, ku kterým se, panovník náš odvolává. Bohdá minul čas, kde v tomto vysokém shromáždění, v tomto sále někdo, kdo se domníval býti poslancem, vyřknul, že nezná erbu království českého, bohdá že minul čas, kde vzdor četným "nevolím" nicméně zvoleni byli zástupcové do říšského zastupitelstva, kteří nezastávali mínění těch, které měli zastupovati, (výborně), bohdá minuly časy, kde byli vysláni poslanci, kteří kontumacirovali práva Maďarů, Chorvatů a Cechů (výborné). To jest otázka práva, a myslím, že se nikterak nemůže mluviti o porušení práva někoho.

Povídá se, že vešel v držení této ústavy právě kmen německý avšak, pánové, vedle toho musí se počítati kmeny, které nevešli v držení toho práva.

Co se týká druhé stránky, již pan dvorní rada Hasner zde uvedl, totiž záležitosti politické oportunity a nutnosti, dovoluji si poukázati ke dvoum věcem. Co se týká nutnosti, zajisté panovník náš nejlepší vůli měl, aby uskutečněna byla konečně přání, aby společné záležitosti této říše vyřízeny byly v nějakém centrálním zastupitelstvu říše, ať jest sestaveno kterýmkoli způsobem, avšak toho dosud docíleno nebylo, tážu se tedy, zda-li takové zastupitelstvo mělo trvat na dále, zda-li mělo toto zastupitelstvo dávati zákony, které by měly vázati všecky ostatní národy. Poukázáno k tomu, že jsme se měli držeti ústavní cesty při reformě ústavy rakouské, to co naznačeno v ústavě samé, že nemá jiné těleso parlamentární práva, aby o změně ústavy rakouské rozhodovalo, než říšská rada. Pánové, však jest to zlá petitio principii, když po tři, čtyry až pět let nebylo lze dostati zastupitelsvo, které by se vším právem mohlo tuto cestu nastoupiti, nezbývalo tedy, než aby panovník vrátil se k prýštícímu prvnímu pramenu, k legálním a věrným zástupcům jednotlivých zemí, o kterých zastupitelové vládní na rozličných sněmích pověděli, že jsou to sněmové zemští. Pánové, dnes právě překročil panovník a král náš hranici Uherského království, zajisté že s nesmírným jásotem uvítán byl, že veškerý národ uherský přilnul k panovníku svému a zaručil se mu skutky, že nastoupiti chce jeho dráhu a následovati jej chce na jeho dráze. Pokládám za to, že jest to dobrým znamením, že téhož dne staroslavný sněm český bohdá vysloví se pro adresu, v níž schválena jest cesta, kterou nám vykázal panovník, v níž vysloveno jest přání veškerého tohoto království, aby vedlé staroslavné koruny svatoštěpánské uherské skvěla se leskem co nejdříve staroslavná koruna sváto-Vácslavská. Jsem a budu hlasovati pro adresu.

Prof. Brinz: Nachdem der Adreßentwurf im Absatz 9 alle diejenigen, welche sich nicht in der Richtung der Adresse bewegen wollen, einer schweren Verantwortung überwiesen hat, so muß e3 gestattet sein, an diejenigen Motive, welche die verschiedenen Gruppen des hohen Hauses zur Annahme der Adresse bewegen mögen, die Sonde noch etwas tiefer anzulegen. Ich wende mich vor Allem zur Gruppe derjenigen, welche die Adresse zu unterstützen gesonnen sein dürften, um deßwillen, weil sie, wie der Herr Abg. Sadil sich ausdrückte, eine bloße Paraphrase des allerh. Manifestes sei. Diesen Standpunkt einer Kritik zu unterziehen, liegt von mir ferne ab. wiewohl ich das Wort eines eben so loyalen als freimüthigen Mannes in meinem Leben nie vergessen werde, der da sagt: "Wer etwas stützen will, muß ihm Widerstand leisten." Was nur aber betont werden zu müssen scheint, das ist, daß die vorliegende Adresse ein bloßes Echo des erhabenen Wortes Sr. Majestät mit nichten ist. Betrachten Sie das allerhöchste Manifest, so steht das Eine über allen Zweifel erhaben, daß darin zwar die Wirksamkeit des Grundgesetzes über die Reichsvertretung, nicht aber die Rechtsgiltigkeit desselben sistirt ist (sehr gut): ist die Rechtsgiltigkeit des Grundgesetzes nicht Mit, dann

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sind auch die Rechte des Reichsrathes nicht sistirt und sind die Rechte des Reichsrathes nicht sistirt, so ist auch seine Kompetenz nicht sistirt, denn die Kompetenz des Reichsrathes ist das Recht des Reichsrathes, ist der Reichsrath selbst (Bravo, bravo!) Hier nach kann es wohl keinem (Unruhe rechts und in Centrum) Zweifel unterliegen, in welchem Sinne das allerh. Manifest den Ausdruck von legalen Ver-tretern verstanden habe, legal im Sinne des Grundgesetzes und auch noch nach dem Regierungsakte vom 20. Septbr. Wenn das allerh. Manifest nicht betrachtet werden sollte, als mit sich selber in Widersprüche befindlich, so können als legale Vertreter nur gemeint sein die Mitglieder des Reichs rathes (Bravo, bravo, sehr gut! oho, oho!). Ich glaube, es ist eine unwiderlegliche Konsequenz und wollen wir nur sehen, was Se. Exc. der Herr Berichterstatter gegen diese Logik einzuwenden Haber wird (Bravo, bravo!) Das ist nun aber gewiß der Schwerpunkt des Adreßentwurfes, meine Herren, daß nach Maßgabe desselben eben nicht der weitere Reichsrath, sondern die Landtage kompetent sein sollen für die erwartete Revision der Verfassung. Denn wenn der Adreßentwurf die Bereitschaft der Landtage und insonderheit des böhmischen Landtages zu dieser Revision in Aussicht stellt, so kann der Adreßentwurf nichts anderes im Sinne haben, als daß im Widerspruche mit dem allerh. Manifeste eben die Landtage diese Kompetenz haben sollen. (Bravo, bravo! links). Sie werden mir entgegenhalten, daß ja in den letzten Tagen der Statthalter von Linz und von Troppau den meinem Standpunkte entgegengesetzten Standpunkt eingenommen haben.

Daß in den Instruktionen, die schon früher an die verschiedenen Statthaltereien, speziell an die von Tirol erlassen worden sind, daß namentlich in der Wiener-Abendpost ein anderer Standpunkt eingenom-men worden ist, als den ich hier vertrete.

Allein, daraus läßt sich lediglich folgern, daß der Entwurf den Standpunkt von Statthaltereien und Statthaltereivertretern und den Standpunkt der Wiener-Abendpost einnimmt (Bravo und Heiterkeit links), aber, daß er den Standpunkt des Allerhöch-sten Manifestes einnimmt, ist nicht erwiesen (sehr gut! links).

Ich kann es dabei nicht bewenden lassen bloß den Standpunkt derer zu betrachten, die aus dem gedachten Grunde den Adressenentwurf unterstützen, sondern ich maß die gewiß auch zahlreich vertretene Klasse derer zu würdigen suchen, welche die Adresse aus innern Gründen unterstützten, und zwar um deßwillen, weil ihnen eben die Sistirung des Reichsrathes gerechtfertigt zu sein scheint.

Soviel ich nun an Gründen für diese Sistirung habe in Erfahrung bringen können, so lassen sie sich in 3 Schlagwörtern konzentriren.

Einmal die faktische (meine Herren! nicht die rechtliche), sondern die faktische Nothwendigkeit wegen des Ausgleiches mit Ungarn — die bloße Bedingtheit des Grundgesetzes über die Reichsvertretung und endlich die bloße ficticische Natur des Reichsrathes, wie er bisher gewesen ist.

Was nun die faktische Nothwendigkeit wegen des Ausgleiches anbelangt, so muß ich mir erlau-ben daran zu erinnern, daß jeder Ausgleich die Natur eines Vergleiches hat, daß aber ein Vergleich nirgends damit begonnen wird, daß man den bisher eingenommenen Rechtsstandpunkt aufgibt (Bravo links) das Aufgeben der zu dem Vergleiche drängender Rechtsforderungen ist etwa das Resultat des Vergleiches.

Allein, daß man in einen Vergleich damit eintritt, daß man von vornherein auf sein Recht verzichtet, das ist in dem Bedürfniß eines Ausgleiches nicht nur nicht gelegen, es steht im konträren Gegensatz gegen den Begriff und die Natur des Ausgleiches (Bravo!).

Sie werden freilich in diesem Augenblicke an jene allerdings sehr subtilen Ausführungen denken welche in einer Instruktion an den Statthalter in Innsbruck niedergelegt wurden.

Da hat man dieses Ding von der faktischer Nothwendigkeit des Vergleiches in folgendes Dilem ma gebracht.

Man hat gesagt:

Wie kann man das Grundgesetz über die Reichs Vertretung als bestehendes Gesetz dem ungarischer Landtage vorlegen, wenn der ungarische Landtag entweder alles annehmen oder ablehnen dürfe.

Es läge darin ja ein Widerspruch mit der Natur des Gesetzes.

Es ist ja widersprechend mit der Natur eines Gesetzes, daß es nicht bindet, sondern im Gegentheil Annahme oder Richtbefolgung offen lassen soll.

Meine Herren! daß es möglich ist, dem ungarischen Landtage das Grundgesetz als ein Gesetz vorzulegen im Gegensatz zu diesen Deduktionen, das zeigt die kaiserliche Regierung ja selbst; sie hat in dem Patent vom 20. September bloß die Wirksamkeit des Gesetzes, aber nicht das Gesetz sistirt. also kann sie selbst nach dem 20. September das Grundgesetz nur als Gesetz vorlegen.

Sie kann das auch mit innerem Grunde; sie kann es in Rücksicht darauf, daß dieses Gesetz nicht unabänderlich sein soll, weder im Sinne der kaiserlichen Regierung, noch in dem deß Reichsrathes; daß es vielmehr nach wahrhaft sich zeigenden Bedürfnissen einer Aenderung unterworfen werden kann: es soll, wenn der ungarische Landtag seine Gegen-Vorschläge gemacht haben wird: so daß es dann der Abänderung zugeführt werden kann in derjenigen Form, welche im §. 14 des Reichsrathstatutes ausgesprochen ist.

Der zweite Grund ist der, daß das Grundgesetz über die Reichsvertretung etwas bloß bedingtes gewesen fein soll. bedingt nämlich und abhängig davon, daß es von allen betheiligten Völkern akceptirt werde, genauer aber in folgender Weise.

Im Artikel 6 des Februarpatents ist, wie heute chon bemerkt wurde, als unsere Verfassung ein ge-


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wisser Einklang, ich möchte sagen ein Dreiklang hingestellt, ein Einklang zwischen den vorausgegangenen Grundgesetzen, zwischen den wieder ins Leben gerufenen und endlich den neueren Grundgesetzen.

Unter den ins Leben gerufenen Gesetzen sei die ungarische Verfassung verstanden; die sei aber ins Leben gerufen mit dem Anhange des allerhöchsten Handschreibens vom 20. Oktober und des 2. Artikels der Februarverfassung; in diesem Anhange ist aus-gesprochen, daß man seitens der ungarischen Verfassung dasjenige, was mit der Gesammtverfassung noch nicht in Uebereinstimmung ist, mit dieser in Uebereinstimmung bringe, und eben darin sei die Bedingung gelegen, von welcher die Giltigkeit des Grundgesetzes über die Reichsvertretung abgehangen habe. Gegen diese Theorien liehe sich vom Standpunkte der Bedingungen, wie jedem Juristen in diesem Hause geläufig ist, vieles verbringen; vor Allem der Umstand, daß eine Bedingung nicht angenommen wird, wo sie nicht ausdrücklich ausgesprochen ist; zweitens der nicht minder wesentliche Umstand, daß es bedingte Gesetze: berhaupt nicht gibt. (Hört!) Meine Herren! die Bedingung ist Etwas, das man nicht jedem Geschäfte anhängen kann; Sie können z. B. einem Eid keine Bedingung anhängen und so gibt es auch keine Bedingungen für das Gesetz und am allerwenigsten für ein Grundgesetz.

Ferner weiß Jeder, daß mit jeder Bedingung irgend Etwas in suspenso oder einer Resolvirung ausgesetzt ist, nicht bloß das Geschäft, das man bedingt, sondern alles, was mit diesem Geschäfte im Zusammenhange ist, daß also auf den vorschwebenden Fall angewendet, nicht bloß das Grundgesetz über die Reichsvertretung, sondern alles, was seit mehr als in den 4 Jahren an Legislation an diesem Reichsrathe vorgekommen ist in suspenso oder der Resolvirung ausgesetzt wäre; alles wäre noch in Schweben, oder in dem Augenblicke zu resolviren, da der ungarische Landtag seine definitive Ablehnung ausspricht. (Hört, hört!)

Aber es gibt noch etwas viel Bedeutenderes diesen Theorien des Dreiklangs, wie ich sie nennen möchte, gegenüberzusetzen: nämlich eine Fundamental Theorie.

Schlagen wir den Artikel 6 der Februarverfassung nach, so finden wir feierlich erklärt und ausgesprochen, daß die drei genannten Kategorien von Grundgesetzen, die vorausgegangen, wieder ins Leben gerufenen, und die neuen Grundgesetze zusammen, das Fundament unserer Verfassung bilden.

Nun, meine Herren, ein Fundament ist in aller Welt nichts Schwebendes, sondern dem bloß Schwebenden entgegengesetzt.

Die Bedingung und alles, was Bedingung ist, ist schwebend, unmöglich könnte etwas Bedingtes mit unter dem Fundament unserer Verfassung begriffen sein, so wenig, als Sie ein Haus in der Luft stellen können, können Sie ein bedingtes Gesetz zum Fundamten unserer Verfassung machen. (Bravo.) Endlich komme ich auf die angeblichfikticische

Natur des Grundgesetzes über die Reichsvertretung zu sprechen, nicht etwa um zu wiederholen, was ein anderer Redner anderwärts über diesen Gegenstand vorgebracht hat, sondern vielmehr um mit einem eventuellen Zugeständnisse zu beginnen.

Unter einer gewissen Voraussetzung wäre die Februarverfassung, wäre namentlich das Grundgesetz über die Reichsvertretung allerdings etwas Ficticisches gewesen, dann nämlich, wenn die Krone in den Jahren 1860 und 1861 das Recht eine Verfassung zu verleihen, nicht gehabt hätte, sondern, wenn sie blos das Recht gehabt hätte, mit den Völkern eine Verfassung zu vereinbaren. (Bravo links.)

Wenn Sie an letzterer Behauptung halten, dann kommen Sie allerdings zu der Konsequenz, daß, so lange die Verfassung noch nicht mit Allem vereinbart ist, sie in der That nicht existirt, und daß man sie auf dem Reichsrath nur ficticisch ausgeübt hat.

Nun sind die Standpunkte vor 4 und 5 Jahren bischen verschieden gewesen zwischen Pest und Prag. Wir wissen, was man in Pest für einen Standpunkt angenommen hat, wissen aber auch, was man biß heute hier in Prag für einen Standpunkt angenommen hat. Das Recht Sr. Maejstät zum Oktoberdiplom ist von Niemanden bestritten worden. Mit dem Zugeständnisse dieses Rechtes ist von unserer Seite diese Frage auch entschieden. (Unruhe im Centrum). Wenn Sie das mir nicht glauben, so wird nach mir ein Anderer kommen, der Ihnen diesen Gegenstand viel eindringlicher darlegen wird, als ich. (Allgemeine Heiterkeit.)

Meine Herren, es gibt für mich, und natürlich kann ich für mich wohl dieselbe Tiefe der Ueberzeugung in Anspruch nehmen, wie für jeden der vorhergehenden Redner, so weit ich suche, kein Grund für die Sistirung des Grundgesetzes. Aber es gibt für mich einige Gesichtspunkte, welche die Zustimmung zu dieser Adresse, die jedem, der in diesem Hause sich befindet, als etwas unzulässiges erscheinen lassen. (Oho!) Es sind zwei sehr einfache Dinge und Begriffe, die ich zu nennen gedenke.

Erstens das Mandat, auf das wir uns stützen, und zweitens jenes Versprechen, das wir nach §. 9 der Landesordnung in die Hände Sr. Exc. des Oberstlandmarschalls gelegt haben. Was das Mandat anbelangt, so ist das mit dem Landtag gleichbedeutend, oder mit anderen Worten, es gibt keinen Landtag ohne Mandat, und ein Landtag über das Mandat hinaus ist kein Landtag mehr, ist eine beliebige Versammlung, aber kein Landtag. (Bravo! oho!)

Wir haben durch die Uebernahme des Mandats zwar die Befugniß bekommen, in den Reichsrath zu wählen, allein die Befugniß, die Verfassung zu revidiren ist weit außerhalb unseres Mandates, und insofern, wie ich bemerkt habe, die Bereitwilligkeit des Landtages zur Revision der Verfassung den Schwerpunkt des Adreßentwurfes bildet, geht die Annahme des Adrehentwurfes über unser Mandat hinaus. (Sehr gut, links.)

Zweitens aber ist eben jenes Versprechen, wel-


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ches im §. 9 der Wahlordnung vorgeschrieben und von Allen geleistet worden ist, nach alten, nach uralten, sakralen, dann nach christlichen, kirchenrechtlichen und insonderheit nach kanonischen Satzungen etwas, das nicht bloß hindende. sondern sogar heiligende Kraft hat. Ein Versprechen, das man in jener Form gegeben hat, wird von den angegebenen Rechtsquellen für bindend erklärt, wenn gleich sonst irgend etwas in der Sache mangelhaft fein sollte. Ein Versprechen, das wir in dieser Form auf Beobachtung der Gesetze, namentlich also der Grundgesetze abgegeben haben, würden uns binden und uns verbieten, irgend einem dieser Gesetze entgegenzuhandeln, wenn es selbst mit irgend einem Defekte behaftet wäre. Ich heiße es aber dem Gesetze entgegenhandeln, wenn man die Sistirung desselben unterstützt. (Sehr gut! Bravo links.)

Es erübrigt mir nur noch ein Punkt, der vielleicht von den folgenden Rednern, namentlich gegen meine letzte Ausführung, hervorgehoben werden könnte, nämlich die Thatsachen von Protesten, die in der ersten Session des böhmischen Landtages beim Beginn und Ende desselben eingebracht worden find. Ich habe diese Proteste genau wieder durchgelesen und zu meiner Freude gefunden, daß sie einen Protest gegen die Verfassung selbst nicht enthalten. Es sind Proteste gegen die Wahlordnung, gegen die Geschäftsordnung, es ist ein Protest gegen die Konsequenzen aus der Wahlordnung, aber ein Protest gegen die Verfassung selbst, ist nicht niedergelegt worden.

Aber, meine Herren! selbst wenn es der Fall wäre, würde dieser Protest Niemanden berechtiget haben, über diejenigen Kompetenzen, welche diesem Landtage gesetzt sind, hinauszugehen. Jeder Protest hat bloß eine negative Kraft, er verwahrt Sie gegen die Folgerungen, die mau aus der Theilnahme an diesem Landtage deduciren könnte, allein er gibt Ihnen keine Kraft über diejenigen Kompetenzen hinauszuschreiten, die diesem Landtage gesetzt sind.

Damit habe ich die Gründe so kurz als möglich erwogen, welche allenfals — freilich von meinem engherzigen, juristischen Standpunkte aus, für die Adresse, oder gegen sie vorgebracht werden können. Ich werde dem Aufschwunge allgemeiner Erörterungen nicht weiter folgen und namentlich dem gegenüber, was aus dem Centrum gesprochen worden ist, nur mit ganz kurzen Bemerkungen mich begnügen. Wenn uns vorgeworfen worden ist, oder der Nation, der ich angehöre, vorgeworfen worden, sie wolle überall Hegemonos sein, so scheint mir wirklich das Bestreben sich der Hegemonie Anderer zu überheben, als Verlangen nach Hegemonie — betrachtet zu werden.

Wenn man weiter sagt, wlr hätten nicht Muth mit gleichem Rechte, pari faedere, sonder nur mit Privilegien in Versammlungen einzutreten, so läßt sich doch die Haupttendenz unserer ganzen politischen Bestrebungen nach einem parlamentarischen Gesammtkörper mit einer solchen Furcht unmöglich in Zusammenhang bringen. (Bravo! sehr gut!)

Wenn wir endlich in deutscher Sprache gemahnt worden sind, daß man selber den Himmel bauen muß, an den man glauben soll, so ist dieser Ausspruch, nach meiner innersten Ueberzeugung, richtig, allein der Himmel, an dem wenigstens ich will mitbauen helfen, ist vor allem die Festhaltung am Rechte und an meinem Worte. (Sehr gut!)

Se. Exc. Graf Nostitz: Ich glaube, meine Herren! wir sind alle so ziemlich von der Ueberzeugung durchdrungen, daß, wenn von unserer Seite noch so viel Gründe vorgebracht würden, es uns kaum gelingen dürfte, auf der entgegengesetzten Seite, da, wo eine gegentheilige Ueberzeugung herrscht, auch nur eine Stimme zu gewinnen. (Oho! links.)

Die gegenseitigen Aeußerungen haben vielmehr nach meiner Ansicht den Zweck, eben die Gründe für jede Meinung offen darzulegen, und insoweit es möglich ist, die Gründe, welche für die entgegengesetzte Meinung dargestellt werden, zu entkräften. Ebendeßwegen ist es auch angenommen, daß so wenig, als möglich von dem, was von einer Seite angeführt wird, von der andern Seite unwidersprochen bleibe.

Ich knüpfe daher an eine Bemerkung an, die gleich im Eingange der heutigen Debatte gemacht wurde und die bis jetzt nicht weiter erwähnt worden ist.

Es hat nämlich der erste Redner gegen die Adresse hervorgehoben, daß ihm vorzüglich das an der Adresse auffalle, daß sie nicht ein Wort des Bedauerns über die Sistirung der Thätigkeit des Reichsrathes beziehungsweise der Februarverfassung enthalte. —

Nun ich muß offen gestehen, ich glaube nach der ganzen Tendenz, die die Adresse verfolgt, war es unmöglich irgend ein solches Wort aufzunehmen. Die Ansprache Seiner Majestät in dem Manifeste, das wir durch die Adresse beantworten, lautet in der Art, daß wir nur mit Ja oder Nein antworten können.

Eine Zwischenantwort, ein Ja, das verklausulirt wäre oder ein Nein, das unter gewissen Bedingungen zu Ja werden könnte, glaube ich, ist unmöglich und wäre auch zur Beantwortung in einer Adresse ganz und gar nicht angemessen. (Bravo im Centrum und rechts).

Ich will nicht davon sprechen, ob ich von meinem Standpunkte aus dieses Bedauern theile oder nicht theile.

Ich rechtfertige nur die Kommission in der Richtung, daß ich dafür halte, daß nach der ganzen Tendenz der Adresse unmöglich ein solches Bedanern in derselben hat Ausdruck finden können. Was die übrigen Punkte der Adresse betrifft, so ist vorzugsweise von rechtlichem und politischem Standpunkte gegen die Adresse selbst und gegen das, was sie eigentlich ausdrücken soll, aufgetreten worden. Was die Rechtsfrage betrifft, so werde ich meinem unmittelbar vorhergehenden Herrn Redner nicht auf das von ihm betretene Terain folgen.

Ich gestehe, daß ich mich unfähig fühle, seiner


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streng-juristischen Unterscheidung und Begründung entgegenzutreten.

Ich will bloß das Wort wiederholen, das er gesagt; nach mir wird schon ein Anderer kommen. (Große Heiterkeit).

Aber etwas fühle ich mich doch gezwungen hervorzuheben. Ich muß offen gestehen, wo es sich um Staatsrecht, um öffentliches Recht handelt, sind die Ansichten so verschieden, sind die Lehren der Geschichte und das, was fait accompli ist, mit den Lehren des Staatsrechtes so widersprechend, und find die Staatslehrer selbst in ihren verschiedenen Ansichten so wenig einig, daß ich für meine Person mir schon längst in dieser Richtung nur einen Richter ausgesucht habe, den ich anerkenne und dieser Richter in soschen staatsrechtlichen Fragen ist mein innerstes Rechtsbewußtsein. (Bravo rechts und im Centrum).

Es ist jener Richter, der uns ungescheut zuruft : "Du haft Unrecht selbst in den Fällen, wo Wir das geschriebene und gesprochene Recht aller Instanzen für uns haben." (Bravo).

Wenn ich nun diesen Richter frage, und die ganze Entstehungsgeschichte vom 20. September vor meinen Augen entrolle, wenn ich bedenke, daß Seine Majestät aus eigener Machtvollkommenheit und seinem eigenen freien Willen durch das Diplom vom 20. Oktober 1860 einen Theil Seiner Souveränitäts-Rechte seinen Völkern großmüthig abgetreten hat, wenn ich bedenke, daß Seine Majestät eben, weil dieß sein eigenes Werk und sein eigener freier Wille war, Er auch vollkommen berechtigt war, was man nicht läugnen kann, die Februarverfassung zu erlassen als die Form, in welcher sich dieses Recht sich konkret in seinen einzelnen Modalitäten hat verkörpern sollen.

Wenn ich ferner im Diplome die Worte Seiner Majestät höre, in welchen Seine Majestät sagt, das Er leider die Ueberzeugung und Erfahrung gewonnen habe, daß in der Form, in welcher Er das im Oktober ausgesprochene Wort verwirklichen wollte, diese Verwirklichung nach Seiner Ansicht unmöglich erscheint, daß Er sich gezwungen sehe "von höheren Rücksichten geleitet diesen Weg zu verlassen und einen andern zu betreten"; wenn ich dieß Alles erwäge, so mutz ich gestehen, und es kann in meinem Rechtsbewußtsein nicht der geringste Zweifel obwalten, daß der zwanzigste September ebenso berechtigt ist. wie der 20. Oktober und 26. Februar. (Bravo, rechts und im Centrum. — Oho! Links).

Alle Grundlagen, auf denen wir hier fußen, find unmittelbar von Seiner Majestät ausgegangen, aus Seiner Machtsvollkommenheit gegeben und auf denselben Grundlagen ruht auch das kaiserl. Manifest. (Bravo rechts und im Centrum, Unruhe links).

Die ferneren Gründe, die geltend gemacht worden sind, sind die der Opportunität und der Nothwendigkeit.

Es ist von der anderen Seite aus hervorgehoben worden, daß der neue Weg unmöglich zu einem Ziele führen wird, während auf dem verlassenen Wege das Ziel zu erreichen wäre, daher es durchaus nicht durch die höchste politische Nothwendigkeit der Erhaltung des Staates geboten war diesen neuen Weg zu ergreifen.

Nun! da steht eben eine Ansicht der anderen gegenüber. Ich hege gerade die umgekehrte und muß offen gestehen, daß von dem Momente, wo die Februar-Patente erlassen wurden, von dem Momente, wo die Februarverfassung ms Leben getreten ist; von Jahr zu Jahr, je länger der Zeitraum gedauert hat, sich immer mehr die Frage mir aufgedrungen hat: ja, wohin führt das?

Wohin weiter?

Nach jeder Session des Reichsrathes ist der Gedanke immer vom Neuen in mir aufgetreten: Wohin weiter wird das führen, kann das führen? Ist es eine Möglichkeit auf diesem Wege einen Ausgleich mit der östlichen Hälfte der Monarchie zu erzielen?

Ich bin zu der Überzeugung gelangt, daß es unmöglich sei, weil Ungarn und Kroatien niemals mit einer Versammlung in Ausgleichsverhandlung getreten sein würde, die faktisch einen Theil ihrer Rechte ihnen entzogen hat, indem, wie bekannt, der gesammte Reichsrath die Steuergesetzgebung gehabt hat, und die Ungarn jetzt und niemals von ihrem Rechte die Steuern zu bewilligen abgehen werden, bevor sie nicht mit ihrem Könige über das abzutretende Recht einig geworden sind und solange kann ihnen auch dieses Recht nicht genommen werden. Ich bin überzeugt, bah von diesem Standpunkte aus der eben verlassene bisher betretene Weg ein unmöglicher ist, und daß gerade der betretene ein möglicher ist.

Ich würde den Herrren beinahe vorschlagen, wenn es möglich wäre, eine Probe zu machen. Wenn Seine Majestät dem Wunsche, der von vielen Landtagen ausgesprochen worden ist. nachgeben würde, und Seine Majestät promulgiren würde, daß der weitere Reichtsrath wieder hergestellt sei, und Ungarn und die östlichen Länder sollen mit dem weiteren Reichslache in Ausgleichsverhandlung treten, was glauben Sie?

Was würde, meine Herren, das in Ungarn für einen Eindruck machen?

Ich frage Jeden von ihnen, ob nicht augenblicklich, wo dieser allerhöchste Erlaß in Ungarn bekannt würde, auch jede Spur von Bereitwilligkeit, die sich dort jetzt im Entgegenkommen zu einem Ausgleiche zeigt, unbedingt erlöschen wird? (Unruhe links, bravo im Centrum).

Ich glaube also, daß die politische Nothwendigkeit des Schrittes, den Seine Majestät gethan hat, nicht geleugnet werden kann.

Daß der Ausgleich ein schwieriger sein werde, ist allerdings wahr; aber wie schon hier gesagt worden ist, er muß erreicht werden, weil Österreich bestehen muß und weil die Nationen, die Oesterreich gegründet haben, und die unter dem Schutze Oesterreichs sind und Oesterreich bilden, ohne Oesterreich nicht bestehen können. (Bravo).

Das ist die Hoffnung, auf die ich baue, das ist


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die Zuversicht, mit der ich mich der Adresse anschließe. (Bravo rechts und im Centrum).

Exc. Graf Hartig: Wenn die Adresse nur unseren tiefen Dank für die von Sr. Majestät unserem allergnädigsten Kaiser und Herrn durch das allerh. Handschreiben vom 7. Nov. angeordnete Vorlage des Septemberdiploms an den Landtag ausdrücken würde, wenn Sie nur unseren tiefsten Dank für das allerh. Vertrauen aussprechen würde, wenn sie endlich den Gefühlen, welche die Worte Sr. Majestät in uns erregen, nämlich, daß den Interessen des Gesammtstaates die sichere Gewähr einer verfassungsmäßigen Rechtsgestaltung gegeben werden soll, wenn sie diesen Gefühlen Ausdruck geben würde, so möchte jeder von uns sich bereitwilligst der Adresse anschließen; denn wir Alle anerkennen mit dankerfülltem Herzen diese allerhöchsten Gnaden.

Allein die Adresse enthält noch Anderes, sie spricht die Ueberzeugung aus, daß auf dem von der Regierung eingeschlagenen Wege das von uns allen erwünschte Ziel erreicht werden würde. Diese Ueberzeugung wird, glaube ich, von einem großen Theil von uns und nicht bloß von uns hier, sondern in der ganzen Monarchie von einem überwiegend großen Theile nicht gefühlt. (Unruhe, links: sehr gut! im Centrum, oho!) Ich bitte nur die Herren, die Verhandlungen anderer Landtage zu lesen, und wenn Sie diese gelesen haben, so werden die geehrten Herren vielleicht wenigere Ursache haben, Oho zu rufen. (Heiterkeit links, Unruhe im Centrum).

Wir können diese Zuversicht in die Dinge der Regierung nicht haben, weil wir die weiteren Windungen des Weges, welche die Regierung eingeschlagen hat, nicht übersehen können, sie nicht schätzen können. Nur den Ausgangspunkt des Weges kennen wir genau, der ist eben der Staatsakt, durch welchen die Ausübung der wesentlichsten Rechte sistirt wird, die Ausübung des Rechtes beschließend, mitzuwirken bei der Gesetzgebung, bei der Besteuerung und bei der Finanzgebahrung. Daß diese Sistirung bereits mancherlei nicht wünschenswerthe Folgen gehabt habe, das wissen wir, das sehen wir (Rufe: welche, welche — bravo, bravo, sehr gut!) Das Anlehen, meine Herren! (Links stürmisches Bravo, allgemeine Heiterkeit, Bravo!) Wenn es den Herren gefällig ist, noch weiter zu fragen, so werde ich darüber nicht aus der Fassung kommen. (Links Bravo!)

Nun, meine Herren, um wieder auf die Sache zurückzukehren, ich werde die rechtliche Seite des Staatsaktes, sowie die politische Nothwendigkeit nicht besprechen, sie sind von eminenten Rednern andererseits hinlänglich besprochen worden, Jederman ist in der Lage, sich vollkommen bewußt zu sein, was er davon zu denken habe. Allein haben wir denn eine sichere Hoffnung auf Gelingen? müssen wir nicht vielleicht fürchten, daß dieser eingeschlagene Weg uns in ein Labyrinth von Verwicklungen führe, aus welchen der Ausgang nur durch große Opfer erkauft werden kann, aber durch Opfer auf Kosten der Einheit, der Machtstellung, und der gemeinsamen Verfassung des Reiches (sehr gut, Bravo!). In diesem Punkte kann ich also der Adresse nicht beistimmen, weil ich wohl den sehnlichen Wunsch habe, daß der eingeschlagene Weg zum Ziele führe, aber nicht die Zuversicht ausdrücken kann.

Die Adresse enthält einen anderen sehr wichtigen Punkt. Sie sagt die Mitwirkung des Landtages bei der Vorlage der zu erwartenden Bestimmungen des ungarischen Landtages, beziehungsweise auch anderen Landtage zu. Ich glaube, daß diese Zusage eine verfrühte ist, die wir so unbedingt nicht geben können.

Das Manifest spricht von legalen Vertretern, was aber eigentlich unter diesem Worte positiv gemeint ist, das ist noch für uns ein Räthsel (Heiterkeit), denn eine wirklich offizielle Erklärung darüber haben wir nicht und hätten wir sie auch, so könnten wir doch in Vorhinein in einer so wichtigen Frage eine unbedingte Zustimmung nicht geben, bevor diese Frage nicht an uns herantritt, bevor sie nicht reiflich geprüft und erwogen ist. An der Bereitwilligkeit Aller zum großen Werke, dessen Gelingen wir so sehr wünschen, mitzuwirken, kann Niemand zweifeln, aber die Mitwirkung kann nur innerhalb jener Grenzen stattfinden, welche die Verfassung, die noch bestehende Verfassung, uns seht. Ich kann also eine solche Zustimmung zu einer Aktion, die an uns noch nicht herangekommen ist, nicht im Vorhinein geben. Die Adresse spricht die Hoffnung aus, daß wohl keines der Völker Oesterreichs hemmend der freien Bahn entgegentreten und Hindernisse bereiten werde. Wir sind berechtigt, diese Hoffnung auszusprechen, denn auf dieser Seite der Leitha, m dem Reichsrathe, hat sich niemals eine Stimme erhoben, die dagegen gewesen wäre, daß man Opfer bringe, daß man die Bestimmungen der Verfassung ändere, wenn dieses zu dem allgemeinen Wohle nöthig ist, jedoch sie nur verändern im gesetzlichen Wege, in jenem Wege, welchen die Verfassung selbst vorschreibt (Bravo links).

Wenn wir aber mit Zuversicht erwarten, daß auch jenseits der Leitha man bereitwilligst die Hand zu solchen Veränderungen bieten werde, so müssen wir nicht vergessen, welch einen großen Werth die Völker jenseits der Leitha in ihre Verfassung legen, und zwar in jede Bestimmung ihrer Verfassung; wir dürfen nicht vergessen, daß sie ihre 1000 Jahre alte Verfassung schützen und hochachten. Verlangen wir also bei der Transaktion ein Opfer von drüben, so müssen auch wir etwas haben, was gleichen Werh hat, und was wir dagegen darbieten können, wir müssen uns aussprechen, daß dieß Dargebotene gleichen Werth hat für uns. Wir dürfen nicht der Meinung Raum geben, daß unsere zu Recht bestehende Verfassung für uns einen minderen Werth habe, als für jene Länder die ihrige. (Bravo links u. rechts.)

Wenn die unsere auch nicht 1000 Jahre alt ist, so müssen wir daran erinnern, daß vor 995 Jahren die ungarische Verfassung gerade so jung war, wie jetzt die unsrige. (Bravo links).

Hätten die Ungarn jenen jungen Baum nicht


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gepflegt (Bravo links), so würde er nicht zu der alten kräftigen Eiche emporgewachsen sein. Verlangen wir daher, daß man drüben diesen Baum, dort wo etwa seine Aeste herüberlagen und uns hindern, beschneide, so werden wir unsere jungen Aeste mit gleichem Gewichte in die Wagschale legen und werden ebenso hoch unsere junge Pflanze halten, wie Jene ihren Baum.

Für diese Werthbemessung der Verfassung finde ich aber keinen Ausdruck in der Adresse.

Die Adresse spricht von dem legitimen Rechte; nun, meine Herren, unser legitimes Recht ist das, was wir durch das Oktoberdiplom allergnädigst von unserem Kaiser und Herren bekommen haben, was verwirklicht worden ist durch die Februarverfassung, was ausgeübt worden ist durch mehrere Jahre mit der allerhöchsten Anerkennung bei jedem Anlasse. Dieses legitime Recht wollen wir wahren, so wie wir dafür sind, daß das legitime Recht eines jeden gewahrt werde.

Allein Rechte können Beschränkungen erfahren, durch die sie fast werthlos werden, wenn nämlich ihre Ausübung unmöglich gemacht wird.

Ich glaube nun, daß in dem Augenblicke, wo wir hier tagen, jenseits der Leitha das legitime Recht in vollster Geltung und Ausübung ist; unser Recht aber ist sistirt.

Das Abgeord. Haus ist geschlossen: das Herrenhaus ist auf unbestimmte Zeit quiescirt (Bravo und Heiterkeit rechts und links), das Manifest selbst spricht mit Bedauern von der Nothwendigkeit der Sistirung, und ich kann nicht mit dem geehrten Herrn Vorredner darin übereinstimmen, daß in dieser Adresse das Wort "Bedauern" keinen Platz hätte finden können.

Wenn in dem Manifeste ausdrücklich unser Kaiser und Herr das Bedauern über die politische Nothwendigkeit der Sistirung ausspricht, so dürfen auch wir es aussprechen. An dieses Bedauern knüpft sich unsererseits der Wunsch, daß unser verfassungsmäßiges Recht wieder in Aktivität gesetzt werde, daß wir baldigst wieder in den Vollgenuß desselben kom-men mögen. Dafür finde ich in der Adresse keinen Ausdruck und muß es beklagen, daß dieß nicht der Fall ist; denn wenn wir es hochschätzen, daß andere ihre Verfassung wieder erhalten, so wollen auch wir demselben Wunsche für uns Ausdruck geben. (Bravo rechts und links.)

Ich werde daher gegen den Adreßentwurf stimmen.

Oberstlandmarschall: Es ist kein Redner mehr für die Adresse eingetragen; gegen die Adresse ist noch Hr. Dr. Herbst.

Abg. Dr. Herbst: Nach den Auseinandersezzungen, welche gegen die Adresse in diesem hohen Hause heute gehalten wurden, würde ich mich gern bescheiden und auf das Wort verzichten, wäre ich nicht eines jener 3 Mitglieder der Kommission, welche sich vorbehalten haben, die rechtlichen und politischen Bedenken, aus welchen sie gegen die entworsene Adresse zu stimmen sich verpflichtet fühlen, bei der Berathung in dem hohen Landtage geltend zu machen, und wären nicht einige dieser rechtlichen Bedenken bisher noch unausgeführt geblieben, oder wäre es nicht möglich, derselben wenigstens noch einige neue und gewichtige Seiten abzugewinnen und neue Momente hinzuzufügen.

Ich werde kaum in der Lage sein, mich in eine Polemik gegen die Ausführungen einzulassen, welche heute hier vorgebracht wurde; denn mit Gefühlen läßt sich nicht streiten, es läßt sich aber noch weniger streiten, wenn die Frage auf ein Gebiet gespielt wird, von welchem aus sie nicht beantwortet weiden kann.

Ich werde daher jenem Herrn Vorredner nicht folgen, welcher die Frage, die eine reine Verfassungsfrage ist, auf das nationale Gebiet hinüberspielte. Ich werde ihm in dieser Beziehung nicht folgen, wenn er es auch unserer Seite des Hauses vorgehalten hat, daß wir uns fürchten, daß wir nichts wagen. Ich glaube, wir fürchten uns nie einzustehen für das Recht (bravo!), wir werden es immer wagen, wenn auch unter ungünstigen Verhältnissen, für Alles einzustehen, was wir für Recht halten, und diese Ueberzeugung möge der geehrte Herr Vorredner nur hinnehmen; das mag er vielleicht leinen, daß es eine Eigenthümlichkeit unseres Stammes ist (bravo), nach welcher er auf das Recht und das. was er für Recht hält, trotz allen Drohungen, allen Versuchen bestimmend einzuwirken, nicht Verzicht leistet (Bravo!)

Das ist das einzige, was ich vom nationalen Standpunkte, dem Herrn Vorredner nicht folgend, andeute. Denn die Frage ist eine Verfassungs- und daher wesentlich eine Rechtsfrage.

Ich kann der Adresse nicht beistimmen, obschon wir uns ungern dem Ausdrucke der im 2. Absatz ausgesprochenen Gefühle entziehen, allein hier handelt es sich eben nicht bloß um den Ausdruck der Loyalität, sondern, wie der Herr Vorredner auf der anderen Seite des Hauses ganz bestimmt hervorhob, um ein politisches Programm, dessen Ausdruck er in der Adresse findet und sich eben deßhalb bestimmt findet, für die Adresse zu stimmen. (Bravo!)

Aber gerade, weil sich darin ein bestimmtes Politisches Programm findet, welches das unsere nicht ist und nicht sein kann, darum fühle ich mich verpflichtet, gegen die Adresse zu stimmen und wir können uns hiebei durch die Behauptung nicht ine führen lassen, daß das Königreich Böhmen und der dasselbe vertretende Landtag nicht berechtigt sei, über die Frage zur Tagesordnung überzugehen. Wir können das aus einem einfachen Grunde zurückweien: wir haben unserer Ansicht über den Gegenstand in diesem hohen Hause bereits Ausdruck zu geben versucht.

Wir haben gebeten, man möge den Ausdruck unserer Ueberzeugung derselben Kommission, welche die Adresse an Se. Majestät zu entwerfen berufen wurde, zur Vorberathung überweisen, (bravo!) da-

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mit uns die Geltendmachung dieser Gesinnung möglich sei.

Diese Bitte wurde von mehr als 100 Mitgliedern dieses hohen Hauses gestellt, — man hat sie einfach abgelehnt, es wurde uns damit unmöglich gemacht, der Gesinnung in der Kommission Ausdruck zu geben, und da wir den Beschluß des hohen Hauses ehren, so war es dieser Beschluß, von welchem wir ausgehen mußten. Allerdings, — wenn man nach einem Präzedensfalle vorgegangen wäre, wäre dieß nicht geschehen.

Ich erlaube mir auf jenen andern Fall, der vor wenigen Jahren in diesem Hause vorkam, hinzuweisen, indem ich aus dem stenographischen Protokoll die Rede eines andern Antragsstelleis mit wenigen Worten citire, wo es heißt:

"Nur um näher zu der Sache zu kommen! Ich besorge nicht, daß der von mir und Genosfen eingebrachte Antrag verworfen wird, das wäre ein verfassungswidriger Beschluß, einen solchen kann ich, Niemand diesem Hause zutrauen, es wäre von Ihnen, ich möchte sagen, ein Verbrechen. Also vor einer Verwerfung des Antrags habe ich gar keine Besorgniß."

Der Antragsteller war auch ganz recht daran, daß er gar keine Besorgniß hatte; ich selbst hatte die Ehre mit 105 Unterschriften den Antrag einzubringen, daß der von ihm gestellte Antrag an eine Kommission verwiesen und nicht stillschweigend beseitigt werde. (Bravo! links.)

Uns ist es heuer mit unserem Antrag nicht so glücklich gegangen: wir waren nicht in der Lage, wenn wir nicht illegal und gegen den Beschluß des hohen Hauses vorgehen wollten, mit dem Entwurfe einer Gegenadresse in der Kommission hervorzutreten, denn das hohe Haus hat erklärt, daß der Gesinnungsausdruck, den wir demselben vorgelegt haben, nicht geeignet sei zur kommissionellen Berathung. Wir mußten also auf die sogeartete Geltendmachung unserer Ansicht Verzicht leisten.

Einer solchen Minorität, wie sie sich an jenem Tage kund gab, wurde dieß unmöglich gemacht, deßhalb bleibt uns nichts anderes übrig, als gegen die Adresse zu stimmen, und darauf Verzicht zu leisten, dem bereits abgelehnten Antrage in positiver Weise abermals Ausdruck zu geben.

Hierin liegt die Rechtfertigung, warum wir nichts anderes zu thun in der Lage sind. als zur Tagesordnung zu übergehen, über eine Frage übrigens, deren Beantwortung heute noch nicht an uns herangetreten ist, die seiner Zeit wie das kaiserliche Manifest vom 20, September und das Patent sagt, den legalen Vertretern der westlichen Königreiche und Lander wird vorgelegt werden, die aber bis jetzt noch nicht vorgelegt worden ist; — wo also die Frage der Nothwendigkeit bezüglich derselben und bezüglich der Geneigtheit sich als legale Vertreter zu betrachten, zu äußern in diesem Momente noch nicht vorhanden ist.

Ich glaube daher, daß, was auch von Seite des hohen Hauses beliebt werden wird, der Beschluß materiell und formell korrekt sein wird.

Wir stimmen aber für die Adresse nicht, weil sie nicht nur positiv den Ausdruck eines Programmes enthalten soll, dem wir nicht beitreten können, sondern auch deßhalb, weil sie, wie schon einer meiner verehrten Vorredner hervorgebracht hat, wollte sie dem Prinzipe getreu sein, sich durchaus an die Worte des Manifestes anschließen sollte und daher dessen wesentliche Momente — hätte aufnehmen müssen.

Ich meine hier vorzüglich 2 Punkte des Manifestes; der eine Punkt sind jene erhabenen Worte der Anerkennung unseres Monarchen, welche derselbe den Männern ausgesprochen, die dem allerhöchsten Rufe folgend, in der Reichshauptstadt im Gebiete der Rechts-, Staats- und Finanzwissenschaft durch eine Reihe von Jahren hochwichtige Aufgaben zu lösen bemüht waren.

Vielleicht würde einer der Herren Vorredner, wenn er diese Stelle beachtet hatte, sich mit etwas weniger herabsetzenden Ausdrücken, mit Ausdrücken, die auf keines der hohen Häuser des Reichsrathes passen, über Thätigkeit und den Beruf des Reichsrathes ausgesprochen haben. (Bravo! links.)

Wenn aber schwer zu begreifen ist, wie diese Worte des kaiserlichen Manifestes, worin allerhöchst derselbe die warme Anerkennung der Bereitwilligkeit dem kaiserlichen Willen zu entsprechen, ausdrückte, unberücksichtigt bleiben konnten, so ist nicht minder unbegreiflich, — und da muß ich sagen geradezu unbegreiflich — daß in der Adresse, die doch ein politisches Programm enthalten soll, die Worte gar nicht berücksichtigt wurden, welche lauten: Ich kann nur beklagen, daß dieser unabweislich gebotene Schritt auch einen Stillstand in der verfassungsmäßigen Wirksamkeit des engeren Reichsrathes mit sich bringt. Freilich, wenn man sich der Ansicht hingibt, daß die Sistirung eine vollkommene Beseitigung alles dessen sei, was das Februarpatent geschaffen hat, und daß ein Stillstand in der verfassungsmäßigen Wirksamkeit des Reichsrathes, wie einer der Herren Vorredner ausdrücklich gesagt hat, ein Wegfallen des ganzen Reichsrathes ist, dann ist es begreiflich, daß man darüber schweigt.

Aber die Worte des Bedauerns, welche Se. Majestät betont, hätten nicht unberücksichtigt bleiben sollen, und der Wunsch, daß der engere Reichsrath, der nach den Worten Sr. Majestät in seiner Thätigkeit nur einen Stillstand erfahren hat, wieder eintreten möge, das hätte bei aller Bereitwilligkeit, den Ausgleich mit Ungarn herbeizuführen und vielleicht eben wegen dieser Bereitwilligkeit ohne Weiteres aufgenommen werden können.

Wenn ich nun nach diesen den allgemeinen Charakter der Adresse betreffenden Bemerkungen speziell übergehe auf den Rechtspunkt, so muß ich vor allem bemerken, daß es mir zu meinem Bedauern unmöglich ist, der Behauptung beizutreten, daß, wo es sich um klare Gesetze handelt, man einfachen nicht den


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gesetzlichen Boden und nicht die Bestimmungen des Gesetzes bei der Lösung der Rechtsfrage, sondern vielmehr das Rechtsbewußtsein zu Grunde nehmen muß.

Es liegt in diesem Worte Rechtsbewußtsein, wenn es dem positiven Rechte gegenüber gestellt wird, etwas unendlich Bedenkliches, und namentlich begreife ich nicht, wie die Anhänger des historischen Rechtes jener unbestimmten Quelle des Rechtsbewußtseins eine dem positiven, dem historischen Rechte derogirende Macht einräumen können. (Bravo links.)

Nach der Ausführung, die wir vor wenigen Tagen in diesem hohen Hause bezüglich bestimmter Privatrechte hörten, muß ich diese Theorie für höchst bedenklich betrachten, wenn man sagt, das subjektive Bewußtsein darüber was recht ist es vermöge jenem, wozu man auf Grund des wirklichen, positiven und historischen Rechtes verpflichtet ist, zu derogiren.

Diese Theorie kann zu sehr bedenklichen Konsequenzen führen, ja sie hat schon dazu geführt, und ich kann mich daher der Ueberzeugung nicht entschlagen, daß die feierlich kundgemachten und verbürgten Urkunden die Quellen sind, nach welchen die Rechtsfragen gelöst weiden müssen. Es ist auch in der That bei einiger Unbefangenheit nicht schwer, die Rechtsfrage zu lösen und zugleich dringend nothwendig, die Unklarheit, welche vielfältig in dieser Richtung deßhalb herrscht, weil man sich mit dem Inhalte der Urkunden wenig beschäftigt hat, zu beheben. In dieser Beziehung muß ich etwas vorausschicken, was der Behauptung eines Herrn Vorredners sehr zur Stütze zu dienen geeignet ist, der Behauptung nämlich, daß zur Zeit der Erlassung des Diploms ein gewaltiger Unterschied zwischen dem Rechte Böhmens und den übrigen cisleithanischen Ländern einerseits und jenem der Länder der Krone Ungarns andererseits stattgehabt und daß diese Verschiedenheit ihren Glagranten Ausdruck im Manifeste und Patente gefunden hat. Denken wir uns den Fall — und bei Lösung von Rechtsfragen hat man immer vom einfachsten auszugehen — denken wir uns den Fall, daß nachdem Seine Majestät das Oktoberdiplom und Patent den zusammenberufenen Landtagen zur Annahme vorgelegt — der ungarische Landtag beide annehmen würde, dann wäre die Verfassungsfrage in Oesterreich gelöst und dich ist ein Beweis, daß die Verfassungsfrage in Oesterreich eine ungarische ist (Bravo links) und daß ein gewaltiger Unterschied in der Verfassungsfrage dießseits und jenseits der Leitha obwaltet.

Ich kann mich in Beziehung auf die offiziellen Regierungsvertreter in den verschiedenen Landtagen berufen, und ich zweifle gar nicht, daß auch von Seite des Regierungsvertreters in diesem Landtage eine gleiche Erklärung abgegeben werden wird, was geschähe, wenn der ungarische Landtag die Februar-Verfassung und das Oktoberdiplom annähme. Dann wäre die Verfassungsfrage gelöst und die legalen Vertreter dießseits der Leitha hätten in dieser Beziehung nichts weiter zu sagen (Heiterkeit). Und wenn dem also ist, so ist die Verfassung eine ungarische Frage und nicht eine cisleithanische; das folgt aus jener positiven Erklärung (Links: Sehr gut! Heiterkeit im Centrum). Nun fürchte ich allerdings, daß dieses Positum nicht eintreten werde (Heiterkeit links). Ich bezweifle keinen Augenblick, daß der ungarische Landtag das Oktoberdiplom — denn um dieses handelt es sich hauptsächlich — nicht annehmen werde, daß er mindestens wesentliche Modifikation daran vornehmen wird; aber für die Rechtsfrage ist jenes früher gewonnene Resultat entscheidender. Es wird sich die Frage ergeben, ob die Modifikation, welche der ungarische Landtag in Bezug auf das Oktoberdiplom und das Februarpatent Seiner Majestät zu unterbreiten für nothwendig findet, mit der Machtstellung des Reiches vereinbar ist; mit den besonderen Verhältnissen der einzelnen Länder dießseits der Leitha haben sie nichts zu thun, und wenn vom ungarischen Landtage am Februarpatent Veränderungen vorgenommen würden, die vollkommen entsprechend sind, so würde der engere Reichsrath unverändert aufrecht erhalten bleiben, denn mit dem engern Reichsrath hat die ungarische Frage gar nichts zu thun. Man muß also die Fragen nur so nehmen, wie sie wirklich sind, um zu finden, daß man sich großen Täuschungen hingibt, wenn man die Verhältnisse dießseits der Leitha gleichstellen will den Verhältnissen jenseits der Leitha. Dieß ergibt sich aber auch entschieden, wenn man beide Grundgesetze prüft, nämlich das Oktoberdiplom und das Februarpatent und ich werde gleich die Frage der Oktroyirung zur Sprache zu bringen die Ehre haben.

Man sagt häufig, das Oktoberdiplom sei keine Oktroyirung, deßwegen sei das Oktoberdiplom unverrückbar und unter allen Verhältnissen festzuhalten. Meine Herren, in der Wirklichkeit verhält es sich ganz anders. Das Oktoberdiplom ist eine Oktroyirung, das Februarpatent ist eine Ausführung der Oktroyirung. In dem Patente (Heiterkeit) finden wir die Ausführung der Oktroyirung des Diplomes. Meine Herren, vielleicht werden Sie, wenn ich es werde nachgewiesen haben, diese Aufklärung annehmen. Das Feberpatent, um Sie zu beruhigen, ist eine Ausführung des Oktoberdiploms, aber in solchen Punkten, in welchen sich Seine Majestät die Ausführung Selbst vorbehalten haben, wie ich gleich ausführen werde. Das Oktoberdiplom ist eine Oktroyrung und konnte auch gar nichts anderes als eine Oktroyirung sein, so wie auch Seine Majestät im Eingange ausdrücklich erklärt kraft kaiserlicher Machtvollkommenheit, dieses Diplom zu erlassen.

Es tonnte auch gar nicht anders als durch kaiserliche Machtvollkommenheit ergehen, und war daher allerdings eine Oktroyirung, und war dieß nicht etwa, wie schon behauptet worden ist, bloß darum, well es nicht vorläufig dem ungarischen Landtage zur Annahme vorgelegt wurde, nicht bloß wegen dieser Form, welche hätte nachgetragen weiden können, sondern, weil ein nach ungarischem Verfassungsrecht unzweifelhaft dem ungarischen Landtage zustehendes

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Recht demselben abgenommen und zur verfassungsmäßigen Behandlung an ein anderes Organ übertragen werden sollte.

Diesen Grundsatz des Oktoberdiploms, der im Art. II. ausgesprochen worden ist, — daß alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche sich auf Rechte, Pflichten und Interessen beziehen, die allen Königreichen und Ländern gemeinschaftlich sind, namentlich die Gesetzgebung über das Münz-Geld und Kreditwesen, über die Zölle und Handelssachen; ferner über die Grundgesetze des Zettelbankwesens; die Gesetzgebung in Betreff der Grundsätze des Post-Telegraphen und Eisenbahnwesens; über die Art und Weise und die Ordnung der Militärpflichtigkeit u. s. f. in Zukunft in und mit dem Reichsrathe, unter seiner Mitwirkung verhandelt und unter seiner Mitwirkung verfassungsmäßig erledigt weiden, sowie die Einführung neuer Steuern und Abgaben, dann die Erhöhung der bestehenden Steuern und Gebührensätze, insbesondere die Erhöhung des Salzpreises und die Aufnahme neuer Anlehen, das war Ungarn gegenüber eine Oktroyirung, eine Beschränkung der ungarischen Verfassung und der jenem Königreiche gebührenden Rechte, das ist der Grund, um dessen willen von Seite Ungarns beständig das Oktoberdiplom so wie die Ausführung derselben, die Februarverfassung, energischen Widerstand fand und findet.

Nun sagt der Art. 1, das Recht Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben, wird von uns und unseren Nachfolgern nur unter Mitwirkung der gesetzlich versammelten Landtage, beziehungsweise des Reichsrathes ausgeübt werden, zu welchem die Landtage die von Uns festgesetzte Zahl von Mitgliedern zu entsenden haben.

Ist darin etwa ausgesprochen, daß über die Art, wie der Reichsrath zusammenzusetzen ist, vorläufig eine Vereinbarung mit den verschiedenen Landern statt zu finden habe, oder hat nicht Se. Majestät ausdrücklich ausgesprochen : zu welchem die Landtage, die von Uns festgesetzte Zahl von Mitgliedern zu entsenden haben?

Wie diese Zahl festgesetzt würde, war daher durch die Machtvollkommenheit der Krone zu bestimmen.

Sie hat dieselbe so bestimmen können, wie es im Februar-Patente geschehen ist.

Sie hätte dieselbe allerdings auch auf eine andere Art bestimmen können; aber wie man sagen könne, daß das eine Oktroyrung gegenüber dem Oktober-Diplom, während sich doch Se. Majestät das Recht festzusetzen und nicht zu vereinbaren vorbehalten hat, das ist nicht leicht zu begreifen.

Gerade so verhält es sich mit den Landesordnungen; und das Februar-Patent, indem es eine Landesordnung einfuhrt, ist nur die unmittelbare Ausführung des Oktober-Diploms, wie dieß Se. Majestät dem damaligen Staatsminister Goluchovský aufgetragen hat.

Man kann also nicht sagen, daß das Oktober. Diplom nicht oktroyirt, das Februarpatent aber oktroyirt sei, und daher auch nicht behaupten, das erstere habe aus diesem Grunde mehr Kraft als das Letztere, oder es werde das Erste vom ungarischen Landtage weniger perhorrescirt als das Letztere.

Das Oktoberdiplom war eine große That, es war eine That der kaiserlichen Machtvollkommenheit, es gab für die Zukunft das Recht, Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben, als alleiniges Recht der Krone auf, und überwies dasselbe an die Mitwirkung des Reichsrathes und der Landtage.

Aber die Form, die behielt sich Se. Majestät vor zu bestimmen, und das Meine Herren, begründet den Unterschied von einer Oktroyirung.

Was nun aber den oft erwähnten Einklang betrifft, welchen der Artikel 6. des Februar-Patentes voraussetzte, so erlaube ich mir auch, in dieser Beziehung Einiges anzufühlen.

Es wird in diesem Artikel ausdrücklich erklärt, was als die Verfassung der Monarchie anzusehen sei: und es wird behauptet, weil die ungarische Verfassung, welche auch eines der Grundgesetze ist, mit dem Februar-Patente und dem Oktober-Diplome nicht in Einklang gebracht werden kann, so sei die Sistirung des Februar-Patentes selbstverständlich.

Nun erlaube ich mir aber, zu den Ausführungen meines geehrten Kollegen Brinz. welcher vom allgemeinjunstischen Standpunkte nachwies, wie ein bedingtes Staatsgrundgesetz eine Unmöglichkeit sei, noch speziell auf den Wortlaut der Grundgesetze hinzuweisen, aus welchen hervorgeht, daß in dem Artikel 6. nicht von bedingten Staatsgrundgesetzen die Rede sei und verweise bezüglich des Grundgesetzes über die Reichsvertretung auf den noch nicht hervorgehobenen Artikel 1, wo es heißt:

Rücksichtlich der Zusammensetzung des zur Reichs. Vertretung berufenen Reichstages und des ihm im Diplome vom 20. Oktober 1860 volbehaltenen Rechtes der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, genehmigen wir die beiliegende Gesetze über die Reichsvertretung und verleihen ihm hiemit für die Gesammtheit unserer Königreiche und Länder die Kraft eines Staatsgrundgesetzes. (Sehr gut, Bravo!)

Wie nun das mit jener neuerlich vorgetragenen Lehrmeinung über den nothwendigen Einklang im Artikel 6 zu vereinen sei, das muß ich dem Scharfsinne eines jeden beliebigen Juristen überlassen.

Hier ist nicht von Bedingungen die Rede, unter welchen es verliehen worden, sondern hier erklärt Se. Majestät:

"Wir verleihen hiemit für die Gesammtheit der Länder demselben die Kraft eines Staatsgrundgesetzes"; merkwürdiger Weise ist die Argumentation, welche sich daraus ergibt, bisher in keinem der zahlreichen "Abend-PostArtikel" besprochen worden.

Ich muß noch Etwas hervorheben, was auch noch niemals hervorgehoben worden ist. Im Februarpatente und zwar im 3. Artikel kommt ein Fall vor, wo ein Gesetz, eines der Staatsgrundgesetze an eine Bedingung geknüpft wird; da wird es


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aber ausdrücklich bemerkt, ausdrücklich gesagt, dieses Gesetz könne nicht ins Leben treten, weil sein ins Lebentreten noch an eine Bedingung geknüpft sei.

Dieß ist aber nicht in Bezug aus Ungarn, auch nicht in Bezug auf Böhmen, aber in Bezug auf Dalmatien der Fall; denn bezüglich Dalmatiens wird im Artikel 3 folgendes erklärt: , jedoch kann, nachdem Wir über die staatsrechtliche Stellung unseres Königreiches Dalmatien zu unserem Königreiche Kroatien und Slavonien noch nicht endgiltig entschieden haben, die für unser Königreich Dalmatien erlassene Landesordnung dermal noch nicht vollständig in Wirksamkeit treten."

Daraus ergeben sich merkwürdige Konsequenzen für unsere Frage. Wo noch nicht über eine staatsrechtliche Stellung entschieden ist, da ist es ausdrücklich erklärt worden; wo nicht eine solche Beschränkung beigefügt worden ist, da ist somit bereits endgiltig staatsrechtlich entschieden; wo eine Bedingung beigefügt worden ist, da erklärt das Februarpatent ausdrücklich, das bedingte solle in jenen Beziehungen noch nicht ins Leben treten.

Das, was man bezüglich des kleinen Königreichs Dalmatien und seiner verhältnißmäßigkleinen staatsrechtlichen Fragen ausdrücklich zu erwähnen für nothwendig erachtet hatte, was man bezüglich der Landesordnung Dalmatiens in das Gesetz aufnahm, das hätte man bezüglich des Grundgesetzes der Reichsvertretung nicht ausgenommen? (Bravo!)

Man hätte im Artikel I. nicht ausdrücklich den Beisatz gemacht, wenn der nothwendige Einklang mit der ungarischen Verfassung hergestellt sein wird?

Und dieser Mangel wäre durch fünf Jahre nicht aufgefallen, man hätte nicht gefunden, (Bravo), daß hier jene Bedingung nicht eingehalten worden sei, welche ich eben angedeutet habe?

Ich glaube auch, man hat diese Ansicht nicht gehabt, und Staatsmänner, welche jetzt entschieden diese Ansicht betonten, hatten vor kurzer Zeit noch eine ganz andere Ansicht, (Bravo) und daß eine so schwierige, so heikliche Frage, welche trotz fünfjähriger Angriffe, die gegen das Februarpatent gerichtet wurden, doch in dieser Weise nie zur Geltung gebracht worden war, daß man sie einfach übersehen haben sollte, das ist ja doch bei Gesehen von solcher Wichtigkeit und solcher Tragweite, wie ein Staatsgrundgesetz, unmöglich anzunehmen. Dieß sind nun, meine Herren, gewichtige Gründe, allerdings nicht bloß aus dem sogenannten Rechtsbewußtsein, und nicht bloß aus 5jähriger ununterbrochener Uibung, welche doch auch einige Bedeutung hat, aber aus den positiven, der ganzen Welt vorliegenden Gesehen und Verfassungsurkunden entnommene Rechtsgründe, welchen ich und meine Gesinnungsgenossen dem in der Adresse entwickelten Programme, welches auch mit unserem Rechtsbewußtsem nicht im Einklange ist, nicht beistimmen können.

Wo so Wichtige Rechtsgründe angefühlt werden, da mag es wohl erlaubt sein, auch noch einige politische Bedenken erst weitläufig hervorzuheben. Man scheint zwar der allgemeinen Entwerthung des Nationalvermögens, welches gerade in der letzten Zeit und in den letzten Monaten in bedenklicher Weise hervorgetreten ist, vielleicht in einigen Theilen des h. Hauses verhältnißmäßig nur wenig Gewicht beizulegen, allein ich möchte doch auf Eins aufmerksam machen.

Es wurde letzthin in sehr gewandter Weise auf das Darniederliegen des Realkredits, auf die höchst nachtheiligen und betrübenden Folgen hingewiesen, welche mit ihrem Darniederliegen verbunden sind. Man hat freilich für dieses Darniederliegen Gründe angegeben, die dasselbe meines Erachtens nicht zu erklären im Stande sind, nämlich daß das Privat-eigenthum von Grund und Boden in Oesterreich nicht genug gesichert sei.

Mir scheint, daß dieß nicht der Fall sei, daß am aller wenigsten jene Besorgniß, an welches sich das Letztere geknüpft hat, begründet sei, denn wenn die unbestimmte Gierigkeit im Getreide sich auf bestimmte Geldgiebigkeiten reduziren wird, so sehe ich nicht ein, was irgend ein Gläubiger an seinen Rechten verlieren soll.

Ich glaube auch nicht, daß das Privateigenthum in Oesterreich einer Gefährdung unterliegt, aber ganz etwas Anderes zieht dieser nachtheilige Einfluß nicht bloß auf den Realkredit, sondern auf den Aufschwung in allen Verhältnissen des Lebens nach sich, und das ist allerdings das Schwankende und Unsichere unserer öffentlichen Zustände — das ist eine Thatsache, die Niemand in Abrede stellen kann — daran siecht Oesterreich, und es wird sich nicht sobald wieder er-holen. (Unruhe).

Das trifft nicht bloß diese oder jene Klasse von Personen im Staate, es trifft nicht etwa bloß Papierbesitzer, sondern die traurigen Folgen, welche es auch für den Realbesitz hat, machen sich jeden Tag geltend; und wenn immer darauf hingewiesen wird, Oesterreich muß sich ökonomisch entwickeln, Oesterreich muß mehr produciren, um mehr exortiren zu können, es muß mit dem Auslande konkurrenzfähig werden, so wissen wir Alle, woran wir ganz vorzüglich leiden und woran das Land Böhmen vielleicht mehr als andere leidet, weil es an sich alle Bedingungen zur wirthschaftlichen Entwikkelung besitzt.

Es ist der Mangel an Kapital und Mangel an Kommunikationen und diese stehen im Zusammenhange mit dem Schwanken unserer öffentlichen Zustände. Mit Erörterungen, wie sie über unsere Staatsschulden vor nicht langer Zeit stattgefunden haben, wie wir sie vielleicht bald wieder hören werden, mit diesen ist es nothwendig verbunden, daß der Staat als geldsuchend sich Bedingungen unterwerfen muß, die man in Oesterreich noch vor einem Jahre gar nicht für möglich gehalten hätte, solche Bedingungen wirken zurück auf den Realkredit, solche Bedingungen machen den Bau von Eisenbahnen, auf welche man die letzte Hoffnung setzen muß, unmöglich. Das, meine Herren, sind politische Bedenken, die es wohl


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gerechtfertigt hätten, wenn in der Adresse der Wunsch nach baldigem Wiederaufleben verfassungsmäßiger Zustände ausgesprochen worden wäre, ein Wunsch, von dem man in der Adresse nichts findet, und in welchem Wunsche sich doch Alle, welcher politischer Meinung sie auch sein mögen, wenn sie wenigstens Anhänger von konstitutionellen Einrichtungen sind, hätten vereinigen können.

Und schon aus dem Grunde allein, weil der Adreßentwurf in dieser Beziehung Nichts enthält, stimme ich gegen die Adresse.

Dr. Klaudy: Wir haben bei der heutigen Debatte über die Adresse auf dieser Seite des Hauses jedenfalls 2 sehr werthvolle Entdeckungen gemacht.

Wir haben gesehen, wie in der kurzen Zeit des Bestandes des Provisoriums unsere Gegner, die, ich darf es wohl sagen, geradezu in dieser Beziehung sich als Gegner des historischen Rechts bewiesen haben, heut auf einmal dieses historische Recht anrufen, und ich glaube, diese Seite des Hauses müsste dem Provisorium schon darum zum Dank verpflichtet sein, weil sie steht, daß das von ihr vertretene Recht immer an Anhang gewinne.

Wir haben auch eine zweite Entdeckung gemacht, und die ist wenigstens mir weniger angenehm.

Ich glaube, daß wir in der Zeit, wo jene Form der Ausübung der Vertretung noch in Wirksamkeit war, deren Sistirung Se. Majestät ausgesprochen haben, bei wiederholten Anlässen die Erfahrung gemacht haben und hörten, wie die versammelten Herren bei jedem Anlaß, wo S. Majestät sie durch eine Botschaft zu begrüßen sich bewogen fanden, es für ihre Pflicht hielten, durch eine Adresse zu antworten.

Meine Herren, ich glaube, das Manifest vom 20. September ist eine Botschaft nicht nur an dieses Haus, sondern es ist eine Botschaft an die unter dem Szepter S. M. vereinigten Völker. Wir sind die Vertreter eines bedeutenden Volkes in diesem Konglomerat (Oho) und wir sollten diese Botschaft unbeantwortet lassen? (Unruhe).

Meine Herren, ich glaube, daß die Vertreter des Königreiches Böhmen, welche eben die Vertreter eines Volkes sind, für welches seit dem Jahre 1100 es eben nur eine Krone gab, sie mögen der Abstammung welcher immer sein, zu welch er Nationalität immer sich bekennen, dieses eine hoch und theuer halten werden, die Verfassung des Königreiches Böhmen. Eben deßhalb, weil dieses unsere Vaterland unter denjenigen Reichen, die zum Kaiserthum Öfter-reich gehören, nicht der unbedeutendste Faktor ist, eben deßhalb ist es kein Recht, sondern Pflicht, daß der Landtag des Königreiches Böhmen das Manifest Sr. Majestät durch eine Adresse beantwortet. — Man hat uns an unser Gelöbniß erinnert.

Meine Herren, ich bin mir dieses Gelöbnisses bewußt, und glaube gerade, daß dieses Gelöbniß mich dazu drängt, der Adresse zuzustimmen und auszusprechen, was in der Adresse ausgesprochen ist.

S. Majestät hat in Seinem Diplome vom 20. Oktober 1860 nicht umhin gekonnt, auf jene Verfassungen sich zu berufen, die die einzelnen Königreiche und Länder hatten, und Seine Majestät hat damals geruhet zu erklären, daß diese Verfassungen wieder aufleben sollen, welche nur deßhalb sistirt waren, weil sie eine bewegte Zeit außer Wirksamkeit sezzen hieß.

Meine Herren! das Königreich Böhmen war nie ohne Verfassung, es war nie ohne Landtag und der auf Grund des 26. Febers berufene, war nicht der erste. (Heiterkeit links).

Wenn wir hier sitzen und in jenen Landtagen. die voraus gegangen sind, nicht gesessen sind, so ist dieß nur eine veränderte Form der Zusammensetzung, aber nicht der Aufhebung des Landtages (Oho! links).

Die Form der Zusammensetzung bestimmte damals Seine Majestät eben "anders, weil geänderte Zeitverhältnisse eine solche Änderung die Form der Zusammensetzung forderten.

Wenn man darauf hingewiesen hat, daß die Verfassung des Königreiches Ungarn eine starke Eiche geworden ist, weil man ihre Äste gepflegt hat; Meine Herren! an uns lag es damals nicht die Aeste einer Verfassung zu pflegen, die, ich sage es offen, auf ganz gleichen Grundlagen beruht wie jene Ungarns (bravo! im Centrum und rechts) und wir verschuldeten es nicht, daß unsere Verfassung nicht auch zu einer starken Eiche geworden ist.

Meine Herren, man hat uns gesagt: "ich weih, ihr werdet euch auf den Protest berufen, unter dem ihr zur Wahl in den Reichstag geschritten seid"; allerdings! und wenn wir unter diesem Proteste zur Wahl derjenigen Abgeordneten in den Reichsrath geschritten sind. welche wir nach dem Willen Seiner Majestät dahin schicken sollten, so haben wir es damals mit der ausdrücklichen Verwahrung gethan, daß wir es thun, um zu versuchen, ob eine Einigung auf diesem Wege möglich sei, ob der eingeschlagene Weg, derjenige sei, der zum gegenseitigen Verständniß führt; ob er zu dem Ziele führt, das seine Majestät durch das allerh. Oktoberdiplom vorgesteckt hat. Ob es geschehen und ob es geschehen könnte, das, meine Herren, dürfen sie mir erlauben nur im Kurzen zu betrachten.

Wie war ein Verständniß möglich, wenn eben dort, wo dieß Verständniß erzielt werden sollte, alles auf einer Fiktion beruht, wo das Größere das Kleinere geworden, wenn 20 zutraten, und das Kleinere zum Größeren ward, wenn 50 abtraten.

Ja, meine Herren, est ist schmerzlich, aber dennoch wahr, daß wir in dieser Zeit nur eine Erfahrung gemacht haben, das ist die, daß eben die Fiktion eine Regelung der Verhältnisse bewirken sollte, die Regelung aber Fiktion bleiben mußte. Die Fiktionen sollten sich stützen, die Fiktion der Vertretung mußte sich selbst an andere Faktoren stützen — zu einer Verständigung und Verwiklichung konnten sie nie gelangen.


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Diese Fiktionen mußten fallen, aber weil es nur eine Fiktion war und zu einer Verwirklichung niemals kommen konnte. Man hat uns auf Logik gewiesen, und ich will zwar da Sr. Exc. dem Herrn Berichterstatter nicht vorgreifen, weil die Interpellation zunächst an ihn gerichtet war, möchte mir aber doch erlauben, eine Frage zu stellen und auch zugleich eine Antwort zu geben. Es wird bezweifelt, ob die Vertreter der Königreiche und Länder, also auch wir, der Landtag, der Vertreter des Königreiches Böhmen, die legalen Vertreter sind, denen die Beschlüsse des Reichsrathes und des Landtages des Königreiches Ungarn und Kroatien vorgelegt werden sollen.

Meine Herren, neben dem Manifeste vom 20. Sept, finde ich auch ein allerhöchstes Patent vom 20. Sept., welches die Sistirung der Wirksamkeit des Grundgesetzes über die Reichsvertretung ausspricht und da scheint mir doch. daß, so lange diese Sistirung dauert, eben auch die Vertreter, welche nur auf Grund dieser Statuten berufen waren, nicht beisammen sein können. Eben deßhalb, und weil nur wir, die Landtage beisammen sind und weil die Landtage auch ohne Rücksicht auf jenes Statut beisammen sein können und werden, so können auch nur wir, der Landtag, als die legalen Vetreter des Königreiches erscheinen. (Heiterkeit links.)

Man sagt uns, die Adresse hat das Bedauern wegen Sistirung des Gesetzes nicht ausgesprochen; ich glaube, daß darin eine eigenthümliche Verwechslung in dem Begriffe, man kann es wohl so sagen, obwaltet. Ja, man hat weiter gesagt, es sei die konstitutionelle Form, das verfassungsmäßige Leben sistirt. Meine Herren, ich möchte in der That fragen, wenn das wahr ist, auf welcher Grundlange sitzen wir hier und wenn ein Monarch eines so großen Königreiches wie Böhmen die Vertreter des Landes zusammenruft, ihnen Vorlagen macht, damit Beschlüsse darüber gefaßt werden, dann glaube ich. kann doch das konstitutioonelle Prinzip, der verfassungsmäßige Zustand, die Theilnahme der Vertreter an der Gesetzgebung nicht sistirt sein.

Daß dieß fortdauert, daß diese Rechte ausgeübt werden, daß nur jenes Glied in der Vertretung sistirt ist, das ohnehin nicht von Allen anerkannt, vor dem größeren Theile perhorescirt wurde, beweist, daß wir eben in verfassungsmäßigen Zuständen leben.! — Man hat uns gesagt, es sei doch bedauerlich, daß in der Adresse nicht der Ausdruck der gesammten Bevölkerung enthalten ist und wurde insbesondere auf einige Beschlüsse in anderen Landtagen gewiesen.

Meine Herren, ich glaube, hier gilt vor Allem der alte juristische Grundsatz, vota non sunt, numeranda sed ponderanda und wenn wir die Wage anlegen, so glaube ich allerdings, daß die Mehrheit auf unserer Seite steht und nicht auf der Seite derť jenigen, welche diese Beschlüsse in einzelnen Landtagen der kleineren Länder gefaßt haben, (kleinere Länder, hört, links — im Centrum u. rechts, Bravo! výborně!)

Wenn man gegen diesen Ausdruck Anstoß nimmt, so darf ich wohl sagen, wenn im politischen Leben ein Volk oder ein Land in die Wagschaale kommt, so muß entscheiden seine Ausdehnung, seine numerische Stärke, sein Wohlstand, seine Steuerzahlung, seine Kultur, und Kulturfähigkeit; nun, wenn wir darauf Rücksicht nehmen, so darf ich und muß dem größeren Lande, dem größeren Volke, dem Königreiche Böhmen doch den Platz lassen, den es kraft seiner numerischen Bevölkerung, kraft seiner geographischen Ausdehnung und Steuerzahlung,kraft seiner Kultur, kraft seiner Entwicklungsfähigkeit einnimmt; den ihm auch diejenigen Söhne des Vaterlandes, die mit ihrem Blute für das Recht einstehen, in ihrer numerischen Stärke anweisen.

Was speziell die Stimmung unseres Vaterlandes Böhmen anbelangt, so glaube ich, in demselben geboren, aufgezogen, erwachsen, in dem größten Theile des Landes herumgekommen, sagen zu können, daß, was das eine betrifft, die Achtung vor der staatsrechtlichen Stellung dieses Königreiches, die Achtung vor seiner Vergangenheit, die Liebe zu diesem Lande, zu seinen Gebräuchen und Gewohnheiten, ja die Liebe zu der Krone des Königreichs und seinen Rechten, bei Deutschen und Böhmen gleich warm ist, und daß alles, was darauf Bezug hat, ohne Unterschied der Nationalität von der gesummten Bevölkerung dieses Landes gleich gefühlt, gleich hoch gehalten wird.

Man hat uns gesagt, es hätten die Gesetze, welche von dem Reichsrathe gegeben wurden, sich in das Rechtsbewußtsein eingelebt.

Meine Herren! Ich gestehe, nur ungern beantworte ich die Frage, (Heiterkeit links), aber beantworten muß ich sie, weil sie den thatsächlichen Verhältnissen widerspricht.

Wenn man sagt, es haben sich die Gesetze der Letztzeit in das Rechtsbewußtsein eingelebt, da hat man Unrecht.

Wenn man aber sagt, es habe sich in das Bewußtsein eingelebt, dann hat man Recht; denn keiner von uns hat diejenigen Akte vergessen, die nothwendig waren, um einen Zustand zu halten, der eben ein unnatürlicher Zustand war.

Und, meine Herren! die Masse der Verfolgungen der Presse, die Masse Einkerkerungen — ist sie in diesem Provisorium vorgekommen, auf welches heute hingewiesen wurde? (Bravo im Centrum.)

Mir scheint aber, daß eine Verfassung — nennen wir den 26. Februar so — welche nur durch solche Mittel gehalten weiden kann, (links Oho!) welche nur durch Auferlegen des Stillschweigens der Presse der Opposition gegen dieselbe sich vor Widerspruch schützt, daß eine Verfassung, welche es noth. wendig hat, daß in einem großen Theile des Reiches der Belagerungszustand proklamirt ward, das gerade entgegengesetzt von dem ist, auf was mein Freund Rieger hingewiesen hat; einer Verfassung, welche durch die Liebe und Achtung der Bevölkerung geschützt wird.

Man hat auch darauf hingewiesen, daß der Kredit des Landes und Reiches gefährdet, sei.


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Meine Herren! ob das heutige Ministerium dieses verschuldet hat oder nicht, darüber lasse ich sie selbst urtheilen. (Bravo! im Centrum.)

Ich glaube, es ist eine unglückliche Erbschaft aus der früheren Zeit. (Bravo! im Centrum.)

Meine Herren! wir wissen alle, daß das konstitutionelle System eben kein wohlfeiles ist, aber etwas stark theuer ist die Geschichte in den letzten Jahren doch gewesen! (Bravo! im Centrum.)

Man hat gesagt, das Februarpatent sei ein Versuch gewesen, es sei nur zu bedauern, daß man diesen Versuch nicht fortgesetzt hat.

Meine Herren! wenn man diesen Versuch noch länger fortgesetzt hätte, so wären wir dahin gekommen, daß man gar nichts mehr zu versuchen gehabt hätte und es ist eine Frage, wohin uns diese fortgesetzten Versuche geführt hätten, es ist eine Frage ob man dabei — wenn man schon auf das letzte Anlehen hingewiesen hat — in der Lage gewesen wäre, überhaupt ein Anlehen zu bekommen. (Bravo im Centrum, Oho! links.)

Aber, meine Herren! Man hat gesagt, es ist nicht gewiß, ob ein anderer Versuch glücken werde.

Gewiß es liegt in der Hand der Vorsehung, aber etwas werde ich ihnen doch zu bedenken geben. Mir scheint, daß ein Versuch in jener Richtung immer ein glücklicher genannt werden muß, der den Erfahrungen der Geschichte entspricht, und da möchte ich mir doch erlauben, darauf hinzuweisen, daß schon zu Zeiten, wo noch kein 26. Feber auf der Welt war, wie wir alle nur aus der Geschichte wissen, gerade die Königreiche Böhmen und Ungarn ihre Züsammengehöngkeit anerkannt haben, und ich möchte in dieser Beziehung nur darauf hinweisen, daß Kaiser Ferdinand I. in Ungarn, wie wir aus dem Landtagsbeschlusse kennen lernen, deßhalb gegen den aufgestellten Gegenkönig zum König von Ungarn gewählt worden ist, weil die Stände des Königreiches Ungarn gesagt haben, er wäre der mächtige König von Böhmen, (bravo! im Centrum), und wenn ich noch weiter gehe und sie erinnere an die Periode der Re. gierung Wladislav's oder Ludwig's, finden sie auch beide Königreiche beisammen, obwohl die Zustände nicht trostvoll waren und die Regierung keine starkzentralisirte Hand hatte; die natürlichen Bedürfnisse, die natürlichen Interessen haben zu einander geführt. Wenn man daher an der Hand der Geschichte geleitet von der Erfahrung, daß schon damals die ähnlichen oder gleichen Interessen zu einem Bunde geführt haben, heute auch versucht, die Verständigung auf diesem Wege zu erzielen, dann glaube ich, ist dieser Versuch wenigstens ein gerechtfertigter, gerechtfertigter jedenfalls als der Versuch, der mit Vergewaltigung beginnt und mit Gewalt aufhört. (Bravo!)

Man hat uns gesagt, das legitime Recht sei der 26. Februar.

Meine Herren! ich habe einen anderen Begriff vom legitimen Recht, mir scheint, daß das legitime Recht tiefer wurzelt und weiter hinausreicht als bis zum 26. Febr.

Mir scheint, daß die Beziehungen zwischen dem allerhöchsten Kaiserhause, Seiner Majestät dem König von Böhmen und dem Königreiche Böhmen auf viel älteren, aber auch viel gewichtigeren Grundlagen beruht, als es der 26. Februar ist. (Bravo! Lachen.)

Mir kömmt vor, daß wenn man sich bemüht alte historische Rechte und Entwicklungen zu ignoriren, wenn man sich bemüht die Theorie der Rechtsverwirkungen der Kontumazirungen im politischen Leben zur Geltung zu bringen, man nicht umhin kann auch den Gegensatz davon zur Geltung zu bringen: Die Rechtsverwirkung, also die Restitution des verwirkt sein sollenden Rechtes, und das. meine Herren, ist eine sehr gefährliche Theorie; denn sie stellt das Recht nicht auf das Gesetz, sondern sie macht die Gewalt zum Recht und rechtfertigt die Revolution.

Man hat uns gesagt:

"Ja damals am oder nach dem 20. Oktober, waren nicht dieselben Interessen hier und drüben jenseits und dießseits der Leitha! Meine Herren, ein Königreich Eisleithanien habe ich bisher nicht kennen gelernt, ich habe aber auch kein Königreich Transleithanien kennen gelernt, und mir kommt es vor, daß man prüfen muß: was ist das "jenseits und dießseits der Leitha."

Daß Diehseits und Jenseits der Leitha scheint mir ein beliebter Ausdruck derjenigen Herren, welche sei es nun unter dem Gewande des Dualismus oder unter einem anderen Gewande, eben doch centralisi-ren wollen, und wenn sie nicht groß centralisiren können, wenigstens klein centralisiren möchten; ich sage das nicht ohne Grund, meine Herren! denn ein verehrter Kollega aus dem Jahre 1848 ist, wie mir scheint, der Erfinder des Dießseits und Jenseits der Leitha, er hat es zu Tage gefördert bei den Verhandlungen über die staatsrechtliche Stellung der einzelnen Königreiche und Länder.

Wenn wir aber auf das schon eingehen, so ist eben die staatsrechtliche Frage jenseits der Leitha nicht minder schwierig zu lösen, wenn man überhaupt eine Schwierigkeit darin sieht, wo der gute Wille entgegen kommt, als es dießseits der Leitha ist; denn auch dort gibt es nicht nur ein Volk, wenn gleich verschiedene Völker unter der Krone des hl. Stefan vereinigt leben, ihr Geschick dort theilen, und daher wieder dazu kommen weiden einzusehen, daß es vor allem nothwendig ist, sich selbst zu stärken und zu kräftigen, damit man auch andern gegenüber kräftig sei.

Das sollte uns aber auch dahin führen, meine Herren, daß auch wir auf unsere eigene Kraft bedacht sind und daß auch wir hieben und drüben uns daran erinnern, daß es nöthig ist, kräftig das Königreich Böhmen mit gleicher Ueberzeugung zu vertreten, die staatsrechtliche Stellung dieses unseres Vaterlandes jedem gegenüber zu vertreten und zu wahren, und sich gegenwärtig zu halten, daß es sich bei der Lösung der staatsrechtlichen Fragen zunächst


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nur darum handeln werde, was muß nach dem Willen und den Grundsätzen, die Se. Majestät uns vorgelegt haben, an das Reich abgegeben werden, damit die Machtstellung des Reiches nicht leide, damit aber auch nicht die Uniformirung wieder hergestellt werde, die sich seit sie versucht wurde, nur als Unheil für uns alle sich erwiesen hat.

Man hat meine Herren! insbesondere auch darauf hingewiesen, daß wir zu einer Lösung nicht kommen werden, weil auf einer Seite Oktobermänner sind, auf der anderen Seite Männer, die vom Okto-ber nichts wissen wollen, aber das ist eben falsch und beruht auf einer falschen Subposition.

Wer wird als diese Nichtoktobermänner gekennzeichnet ?

Das folgert man aus der Adresse des ungarischen Landtages.

Aber auch diese Adresse, welche als Grund hingestellt wird, daß Ungarn vom Oktoberdiplom nichts wissen will, hat anerkannt, daß es gemeinsame Angelegenheiten für das ganze Reich gibt; wenn man aber den Grundsatz anerkannt hat, daß es überhaupt gemeinsame Angelegenheiten des Reiches gebe, so muß man auch zugestehen, daß diese gemeinsamen Angelegenheiten auch gemeinsam behandelt werden müssen, und dann wird es nicht schwer sein, Formen dafür zu finden, unter welchen diese gemeinsamen Angelegenheiten gemeinsam sollen behandelt werden.

Deßhalb scheint mir, entspricht die Adresse der Situation, in der wir uns befinden, den Interessen unseres Landes und der hohe Landtag kann mit aller Beruhigung und muß für die Adresse stimmen. (Unruhe.)

Fürst Taxis. Ich beantrage den Schluß der Debatte.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben.

Bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind aufzustehen.

(Unentschieden.)

Bitte um die Gegenprobe.

Der Antrag ist verworfen.

Ritter v. Plener: Wenn ich das Ergebniß der bisherigen Verhandlung überblicke, so stellt sich heraus, daß in Bezug auf den von dem Adreßentwurf empfohlenen Ausdruck der Loyalität und des ehrfurchtsvollsten Vertrauens in die allerhöchste Person S. M. des Kaisers und Königes unter allen Mitgliedern dieses hohen Landtages die vollständige Uebereinstimmung herrscht (Bravo), eine Meinungs-Verschiedenheit in dieser Beziehung gar nicht gedacht werden kann.

Insoweit aber in dem Inhalt des allerhöchsten Manifestes vom 20. September Politische Anschauungen angeknüpft werden, so hat schon die in der 4, Sitzung dieses hohen Hauses erfolgte Abstimmung über einen damals in erster Lesung bestandenen Antrag, und auch der Verlauf der heutigen Debatte die größte Verschiedenheit, ja den geraden, Gegensatz der politischen Ueberzeugungen dargelegt, welche in dieser hohen Versammlung einander gegenüber stehen und dieselbe in zwei, nahe zu gleiche Theile spalten.

Während auf der einen Seite der in Folge des allerhöchsten Manifestes vom 20. September betretene Weg als ein solcher begrüßt wird, welcher zur dauernden Rechtsgestaltung des Reiches und seiner Bestandtheile führen wird, bestehen auf der andern Seite tief empfundene Besorgnisse über die Rückwirkung, welche die Sistirung des Grundgesetzes über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861 in politischer, finanzieller und volkswirthschaftlicher Beziehung üben wird.

Ich enthalte mich in dem gegenwärtigen Stadium der Verhandlung noch gänzlich jeder Aeußerung meiner persönlichen Meinung über die eine oder die andere Anschauung.

Ich konstatire nur objektiv den Bestand, die Thatsache der Entschiedensten Gegensätze in den politischen Anschauungen dieses hohen Hauses.

Diese Gegensätze werden aber in der weiteren Fortsetzung der Generaldebatte und später in der Specialdebatte über einzelne Punkte des uns vorliegenden Adreßentwurfes in noch schärferer Weise zum Ausdrucke kommen und die Spaltung der Gemüther in diesem hohen Hause noch offener darlegen.

Ich frage nun, was wird das Resultat? was wird das Ergebniß der ganzen Verhandlung sein? Vielleicht die Adresse nach dem uns vorliegenden Entwürfe, aber hervorgegangen aus dem Kampfe der entschiedentsten, widerstreitendsten Meinungsge-gensätze, zu Stande gebracht mit einer geringen Mehrheit von vielleicht nur wenigen Stimmen, als eine Adresse der etwas größeren einen Hälfte des hohen Landtages, aus welchem sie als Schriftstück an die Stufen des allerh. Thrones gelangen wird, neben welchem aber die gerade entgegengesetzten politi-schen Anschauungen derandern Hälfte, welche während der Verhandlung kund geworden sind, ebenso laut sprechen und den nämlichen Weg finden werden. (Bewegung im Centrum) (sehr gut! links).

Hat nun eine solche Adresse einen wirklichen, einen wahren Werth?

Kann sie irgend wo befriedigen? Entspricht sie ihrer Bestimmung bei der erhabenen Person, an welche sie gerichtet ist, als voller Ausdruck der po-litischen Ueberzeugungen einer Körperschaft zu gelten, von welcher sie ausging?

Eine Adresse, welche so hoch wichtige politische Beziehungen berührt, eine Adresse, unmittelbar an die allerhöchste Person unseres erhabenen Monarchen gerichtet, darf in Bezug auf ihre Zustandebringung, nicht an das allgemeine Maß der Behandlung gewöhnlicher legislativer oder administrativer Landtags vorlagen gehalten werden, zu deren Zustandebrin-gung eine noch so geringe Majorität hinreicht. Eine Adresse an den erhabenen Monarchen hat eine höhere Weihe, an sie werden höhere Ansprüche gestellt, sie muß unter anderen Bedingungen gefaßt werden, da führt uns gerade die ehrfutchtvolle Rücksicht an

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die allerhöchste Person, an welche sie gerichtet ward, zur Betrachtung, daß nur dann eine Adresse zur Unterbreitung geignet erscheint, wenn sie der einmüthige Ausdruck der Körperschaft ist und übereinstimmend, politische Ueberzeugungen ausspicht (Centrum oho! Bravo links) (Präsident läutet), und wenn sie auch in Bezug auf die politischen Anschauungen, so wie es der Ausschußbericht ganz richtig betont, die deutlich erkennbaren Sinne des ganzen Königreiches vertritt.

Dieses wird die vorliegende Adresse, wenn sie aus der Verhandlung dieses hohen Landtages hervorgegangen sein wird, nicht sein. Die thatsächlich gegebenen Verhältnisse, der unläugbare Gegensatz der politischen Anschauungen, die Rücksicht der Ehrfurcht und Loyalität für die allerhöchste Person Seiner Majestät, dieses sind die Gründe, denen es am besten zusagt, wenn der Kampf, der nur zur gesteigerten Entzweiung der Gemüther führt, nicht fortgesetzt wird, und es von der Erstattung der vorliegend entworfenen Adresse das Abkommen erhält. (Oho im Centrum).

Das jetzige Unterbleiben einer Adresse wird uns im Königreiche Böhmen nicht hindern, in jenem Momente, wo der Ruf unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn erfolgen wird, Ihm bei Ausführung Seiner allergnädigsten Absichten mit aller Kraft u. Hingebung zur Seite zu stehen, und im Zeitpunkte des Handelns, unsere Treue und Loyalität am wirksamsten durch die That selbst zu beweisen, (Bravo links). In diesem Momente — dessen bin ich innig überzeugt — wird es keine Meinungsverschiedenheit mehr geben, da wird die vollste Uibereinstimmung nur dem edlen Wetteifer in Erfüllung des kaiserlichen Vertrauens einen Raum gönnen, (Bravo links). Und das Königreich Böhmen wird, wenn auch aus dem hohen Landtage jetzt keine Adresse ausgeht, allen übrigen Ländern, welche eine Adresse erstattet haben, zu keiner Zeit an Loyalität und Treue nachstehen. Ich erlaube mir daher nachstehenden Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen: In Erwägung, daß eine Adresse aus Anlaß der Mittheilung des allerhöchsten Manifestes vom 20. Sept. zur allerunterthänigsten Unterbreitung an die erhabene Person Seiner Majestät unseres alle, gnädigsten Kaisers und Königs nur dann als geeignet erscheint, wenn sie neben dem einmüthigen Ausdruck der Loyalität auch in den darin aufgenommenen politischen Anschauungen die übereinstimmende Uiberzeugung des hohen Landtages enthält, in Erwägung, daß nach Verlauf der bisherigen Verhandlungen über den vorliegenden Adreßentwurf, eine solche Uibereinstimmung nicht zu erzielen sein wird, geht derselbe über den vorliegenden Adressenentwurf zur Tagesordnung über.

Sladkovský: Slavný sněme! Chtěje hlasovati pro adresu, navrženou našemu nejmilostivějšímu králi za příčinou manifestu od 20. září, mám především za povinnost svou, prohlásiti příčiny, pro které tak budu hlasovati. Ty záleží v tom, že jest mé upřímné přesvědčení, jak již více p. p. řečníků přede mnou řeklo, že podobného činu vznešeného, jakým jest císařský manifest ze dne 20. září, v dějepisu ústavních států snad se ani nenalézá. — Byly již ústavodárné sněmy svolány a však ústavodárný sněm za okolností takových, jako právě na základě císařského manifestu má býti svolán, z úplné nepochybně svobodné vůle samého mocnáře našeho, by ústavu národové sami vypracovali, takového zákonodárného sněmu ještě v dějepisu neznáme. — A proto mohu říci, že veškeré ty pochybnosti, které se zde proti adrese projevily za příčinou tou, jako by císařský manifest od 20. září, který já pokládám za pravý pramen svobody, byl právě porušením svobody naší, že veškeré pochybnosti tyto, pánové, se mně zdají býti mylné a ničemné. Já, pánové, bych si dovolil učiniti návrh k mírnému narovnání této věci, neboť jsem přesvědčen, že ovšem důvody, jež se pronášejí z jedné i z druhé strany, nepřesvědčí ani jednu ani druhou stranu. — A však mám za to, že jest nade všechnu pochybnost, že uznáváme všichni, že Angličané nejlepší jsou znalci ústavnosti a svobody.

Nuže, pánové, při té otázce, jednáme-li při schválení cis. manifestu ze dne 20. září ústavně neb protiústavně, při této otázce odvolávám a podrobuji se rozsudku soudců neb jakési jury anglických znalců ústavnosti. Předložme jim všechny listy od 20. října 1860 počínaje, pak přijaté únorové zákony a manifest, a když jury těch anglických znalců nevysloví, že ti, kdož hájí císařský manifest, chtějí pravou nepřerušenou ústavnost, pak, pánové, jsem povolen říci, že moje náhledy byly chybné, avšak já jsem přesvědčen, že kdyby výrok takové anglické jury nad našimi poměry byl vynesen, že by onen pán v jiném sněmu, který uznal za dobré císařskému manifestu od 20. září propůjčovati fíkový list, že by onen list sám potřeboval, není-li vůbec zvyklý, za všech okolností bez takového listu se obejíti (výborně! v centrum). Co se týče zvláštních důvodů, které se uvádějí proto, jako by manifestem od 20. září porušena byla ústavnost, tak hlavně jeden z nejdůkladnějších řečníků odvolával se k diplomu pravě, že dle diplomu skutečně nemohlo se ani jinak jednat a že musil na diplom následovat patent únorový; onen řečník odvolává se zejména k článku 1. diplomu říjnového, kde se praví: že právo zákony dávat a měnit budoucně mocnář vykonávati má jen spolupůsobením zemských sněmů a vzhledem k jistým záležitostem říšské rady.

Nuže, pánové! ptám se, kdo je dříve jmenován, říšská rada anebo zemští sněmové? Císař pán v říjnovém diplomu zřejmě odvolává se dříve ke sněmům, na které, kdyby skutečně nebyly bývaly na jiném základě svolány, veškeré


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země již z dřívější doby měly právo, pročež dá se skutečně soudit, že co se týče říšské rady zákon o říšské radě měl spolupůsobením zemských, sněmů býti vypracován, či "spolupůsobením národů", jak na jiném místě diplom říjnový praví. (Právo! ve středu). Co se týče 2. důvodu že to není pravda, že v článku 6. za ústavu říšskou se prohlašuje soubor veškerých již dříve panujících ústav, a nyní nově vydaných zákonů že tomu není tak, to myslím že bychom musili proti zřejmému znění zákon vykládat, a kdyby nic se nedalo vyvodit, nedá se upříti, že jakmile vydán byl diplom říjnový, ústava únorová o zastupitelstvě říšském, nemohla se v zemi uherské zajisté nikdy více považovati za zákon ústavní, poněvadž sněm uherský, jenž nejen co do práva, nýbrž i co do skutečnosti měl pevný základ, ústavu únorovou neschválil.

A já pánové! dovoluji si na to upozorniti, když se poukazovalo k obtížím, které na nynější cestě urovnání" Rakouska zejména z příčiny Uher stávaly, že hlavní příčinu, ne jen jedinou, ale hlavní, že patenty únorové nevedly k smíření s Uhry, bylo to, že se právě s těmi zákony nezacházelo tak, jako s předlohami královskými, ale že se hned předkládaly k úplnému přijetí bez všeho schválení a uznání. K tomu ovšem Pánové! uherský sněm nemohl přivoliti se svého dřívějšího stanoviska.

To bylo první, nebylo ale jedinou příčinou, že diplom říjnový tam se potkal s takovou odpovědí. Nechci zapírati, že také co do obsahu diplomu říjnového sem a tam zástupcové zemí koruny uherské si budou přáti některé změny. Avšak, pánové, kdyby se to skutečně mělo státi a kdyby skutečně mocnář k tomu chtěl svoliti, nevidím panové, že bychom byli oprávněni k tomu, od vůle císaře odstupovat, aneb vůbec proto se snad diplomu zříkat. Mám za to, že možno, že císař svou obezřetností nalezne ještě některé předměty v diplomu říjnovém, v kterých snad, co se týče zemí koruny uherské, učiní zvláštní koncesí. Kdyby se to mělo státi, pánové, pak z toho nenásleduje, žeby jednota a mohutnost říše byla v nebezpečenství, poněvadž, já alespoň jsem toho mínění, že co se týče mohutnosti a jednoty říše, o tom můžeme pokojně nechat mocnáře samého bdít, a když on v některé věci ukazuje se povolným pro země koruny uherské, mám za to, že my nepotřebujeme být v obávání, že by tím mocnář sám říši vydal v nebezpečí. Pravilo se k obhájení toho, že ústava únorová skutečně mohla vésti k cíli, a že nebyla pouhým jenom nějakým výmyslem doktrinářským, alebrž že byla skutečně dílem politickým; pravilo se, že prý byla kompromisem, ne sice kompromisem subjektivním, totiž že sice nebyla vypracována na základě srozumění veškerých národů a zástupců jejich, alebrž že prý bylá kompromisem objektivním, a ten pojem kompromisu objektivního se nám vysvětloval v ten způsob, že je nějakým středem mezi centralisací, federací a dualismem.

Avšak, pánové, táži se, kdoby byl ten neomylný pán, který by ten pravý střed mezi těmi třemi způsoby, o které se jedná při zřízení Rakouska, který by ten pravý střed nalezl. Právě to, pánové, jest doktrinářství, když jednotlivec se domýšlí, že v takových záležitostech, které se týkají milionů, které se týkají tolik a tolik národův, se dopátrá pouhým bádáním a vlastním svým rozumem onoho středu, v kterém veškeří národové, v kterém 36 milionů obyvatelů se budou shodovat. To jest doktrinářství a tak mám za to, že jsem dokázal, že skutečně ústava únorová byla doktrinářská. Za tou příčinou nevešla nikdy v život a krev obyvatelstva rakouského (výborně). Co do námitek, které se činí proti císařskému manifestu od 20. září za příčinou touže tím poměry naše byly jaksi zvyklány, chci především odpovědíti na jednu vtipnou poznámku, která se zde učinila, když se pravilo, že prý beztoho vše kolisá se sem tam co do valuty našich peněz, a že prý následkem císařského manifestu od 20. září se kolisá také právní náš poměr a právní naše valuta.

Nuže, pánové, mám za to, že právě ústava únorová byla nucenou valutou státo právní, a že právě tak, jak následkem nucené valuty ve světě peněžném nastane vždy krise, tak také nyní následkem této nucené valuty v státoprávních poměrech našich nastala nynější krise, která ale bohdá tou cestou, kterou nyní jíti máme, štastně bude odstraněna, tak že nebude mít oněch následků, které by na každý způsob jinak míti musela (výborně).

Pravilo se dále, že prý, když se jedná o narovnání se zeměmi uherské koruny, neb jak pánové obyčejně mluviti si libují, s druhou polovicí říše, že prý proto nemusilo se pustiti právní stanovisko druhé naší polovice čili našich zemí, a však pánové; kde pak se vlastně pustila právní a ústavní stanoviska u nás? Kdyby se bylo skutečně pustilo od ústavního stanoviska v naší polovici, pánové, jakým způsobem bychom zde byli pohromadě, jakým způsobem mohli bychom dnes pronášeti svá mínění o tom, jak vlastně každý z nás soudí o císařském manifestu" od 20 září. Není to že jsme zde pohromadě ten nejpatrnější důkaz, že naše právní a ústavní stanovisko není nikterak zrušeno a že jsme povoláni, abychom na základě tom, který je nepochybný, totiž na sněmu zemského vypracovali si sami zákon, dle kterého také budeme moci rokovati o záležitostech říšských na sněmu nějakém, čili zastupitelstvu říšském? Nepustili jsme tedy císařským manifestem od 20. září naše stanovisko ústavní, alebrž nabyli jsme stanovisko zpět, které

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jsme dříve ústavou; únorovou na čas byli pozbyli. Může se ovšem říci, a pravilo se také, že prý se mělo tak jednat, když se vyjednávalo s druhou polovicí, že měla zůstat rada říšská pohromadě a s tou se mělo vyjednávati, totiž mezi ní a sněmem uherským, a však pánové, kdyby skutečně byli bývali zastoupeni v tak zvané úplné říšské radě veškeří národové naší polovice říše, veškeří národové tak zvaných českoslovanských zemí v Rakousku, možná pánové, že by se bylo mohlo něco takového dít, a že by to bylo vedlo k cíli, a však, jak říšská rada, tak zvaná úplná říšská rada vypadala v poslední době, pánové, kde tam nebylo zastoupeno z naší polovice než 6 mil. a 8 mil. obyvatelstva bylo nezastoupeno, tak, pánové, jsem přesvědčen, že národ maďarský a zastupitelstva jeho, co staří obhájcové ústavnosti, nikdy s takovým tělesem, s takovým zastupitelstvem nebyli by se pustili do vyjednávání. Pánové, nemůže se věděti, kdyby s takovým tělesem bylo se něco vyjednávalo, co by se mohlo v jistých okolnostech od rádců všelijakých, jakých jsme dosti měli, způsobiti; ba nemůžeme vědět, jest-li by se nebylo řeklo: Ta smlouva, která se tenkráte učinila s tím zastupitelstvem zemí mimo-uherských, ta smlova nemá žádné vážnosti, poněvadž tam více, nežli polovice totiž 8 milionů obyvatelstva nebyla zastoupena, a to, pánové, Maďaři vědí velmi dobře, ti vědí, že jen taková smlouva bude míti pro všechnu budoucnost nepochybnou a nezvratnou platnost, která bude u-činěna mezi nimi z jedné strany a mezi zastupitelstvem veškerého obyvatelstva těchto zemí z druhé strany.

A proto, pánové, mám za to a jsem toho přesvědčení, že vyjednáváním s tak zvanou úplnou říšskou radou, jak jsme ji viděli před císařským manifestem od 20. září, nikdy by se nebylo něco vyřídilo.

Pravilo se, že předce není možné, aby to, co bylo císařským zákonem vydáno, bylo vydáno jen co výminečný zákon; proti tomu ale jeden řečník právě z té strany také velmi dobře poukázal sám na několik míst onoho zákona, která byla jen výminečná i v smyslu ústavy únorové. Tím je dokázáno, že mohou býti zákony pod jistou výminkou dány; a však třeba nebyla ústava únorová zákonem daným pod výminkami, mohu říci, že byla aspoň zákonem, který by pod žádnou výminkou nebyl vešel v platnost. Tolik zkušenosti máme. Chci také ještě odpovědít na jednu poznámku jednoho z nejvýmluvnějších řečníků přede mnou, která se mi zdá býti jakýmsi úsměškem. Pravil totiž onen pan řečník, či odpověděl na otázku, je-li otázka ústavní v Rakousku skutečně ústavní otázkou říšskou, že je to otázka uherská, poněvadž kdyby prý se byl diplom říjnový a ústava únorová od sněmu v Uhřích a Záhřebe přijala, nebyla by žádná pochybnost, a ústavnost byla by vyřízena.

Z čeho následuje, jak se musí doplnit, že by veškerých ostatních národů, kteří by se byli cítili zkráceni ústavou únorovou, nikdo byl se neptal. Tomu rádi věříme, ale to je právě to "kdyby," a to že to "kdyby" zde je, vede k tomu, Že nyní skutečně ta otázka, třeba by jinak byla nebývala otázkou říšskou, je otázkou říšskou. Těšíme se tomu, a můžeme tolik odpověditi, že v opačném případě, kdybychom byli v těch poměrech, v kterých je strana, ku které náleží řečník, o němž jsem se zmínil, bychom nikdy nebyli jednali tak, jak on k tomu poukázal, proto že si přejem, ne aby se otázka ústavní vyřídila v říši nad hlavou toho neb onoho národu, nýbrž že si přejem, aby se vyřídila rukou v ruce a pomocí všech národů. Konečně se ještě upozornilo zde z jedné strany k tomu, že prý adresa v takových okolnostech přijatá, kde z jedné i z druhé strany tak sporné panují náhledy, že prý adresa taká pozbývá veškeré váhy.

Já bych onomu pánu chtěl udat příčiny, a zároveň také prostředky, jak by se to velmi snadno dalo docílit, že by ta většina , kterou adresa bude přijata, byla větší. Kdyby dříve, když byl v ministerstvu, k tomu byl hleděl, aby se opravoval volební řád, byl by skutečně neměl příčiny, ačkoli se ještě neví jakou většinou bude přijata, se obávat, že většina nebude velká; ale nechť si je velká neb ne, musí se hledět k tomu, mnoho-li většina zastupuje obyvatelstva, vzhledem k tomu, mnoho-li ho zastupuje menšina. Tu musím poukázati, co hned na počátku praveno bylo, že prý největší část naší vlasti přeje si, aby byla zavedena ústavnost na základě ústavy únorové.

To zajisté jest, pánové! výrok, který kdyby to přišlo k veřejnému hlasování, zůstal by nejen třetinou, nýbrž třemi čtvrtinami v menšině.

Také se poukazuje k tomu, že v tolika a tolika sněmích se podaly protivné adresy. Připomínám tu jen tolik, že sněm, který uzavírá 11 hlasy proti 10, neb 6 proti 5, že adresa vyšlá ze sněmu takového nemůže se rovnati oné, kterou podal sněm, kde hlasuje 241 členův, a který zastupuje 5 milionův obyvatelstva. Mám tedy za to, že není zapotřebí, jak onen p. řečník pravil, aby adresa, která se podati má Jeho Vel. císaři, byla vždy jednohlasně přijata, a následkem jednohlasného usnesení podána. Tím způsobem přišli bychom, pánové! ještě k tomu výsledku, že by menšina nesměla se dovolávati ani práva svého u císaře, a že následkem toho by tedy menšina byla na věky odsouzena k bezpráví.

Z toho myslím pánové! že nejzřejměji vidět lze, mnoho-li váhy sluší klásti na ten výrok, že adresa taková musí býti přijata jednohlasně.


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Co se týče ještě jedné věci, která zde uvedena byla, a sice z té příčiny se uvedla k řeči, jako bychom my zde na této straně byli osvědčili menší ochotnost a spravedlnost k straně protivné, než jakou ona jindy k nám byla dokázala, tož dovoluji sobě jen několika slovy odpovědíti; poněvadž bych sobě nepřál, abychom v tom světle zůstali státi, v kterém nás řečník přede mnou byl vylíčil.

Když se jednalo o onom návrhu, na změnu volebního řádu, muselo se sejíti z návrhu, aby předmět ten, totiž oprava volebního řádu byla odevzdaná zvláštní komisi, která by o tom návrhu přímo pojednala.

To byla první změna, ale hlavní rozdíl mezi tehdejším návrhem a nynějším předmětem našeho jednání je ten: kdyby se tenkráte nebyla přijmula ani možnost uvážení, má-li návrh býti komisi odevzdán, tak by se byla vůbec zastupitelství toho království odejmula možnost, své přání a stížnost projeviti, a tu by se mohlo říci, že by to bylo bývalo nespravedlivé, neb konečně to bylo pořade na vůli tehdejší většiny, chce-li návrh přijmouti čili nic.

Zde ale při dnešním jednání, pánové, nestala se žádnému žádná křivda, nebyla nikomu ujmuta možnost, aby se vyslovil, náhledy své pronesl, jak se i stalo, a tím se nemůže ospravedlnit, jak se učinit chtělo, že se učinil návrh, aby se přešlo k dennímu pořádku.

Neboť, pánové, byla ještě druhá možnost. Ti pánové, kteří byli v menšině, mohli podat minoritní votum a mohli podat zvláštní nějakou adresu, která by byla v jejich smyslu. Nejméně ale, jak jsem pravil, může se nám vytýkati nešetrnost neb nespravedlnost, nikomu jsme nevzali slova, nikomu jsme nečinili nemožno pronésti náhledů svých a více nebylo nám také povoleno.

Mám tedy za to, že jak veškeré námitky, které se činily proti tomu, že ta strana, která podává adresu, hájí práva, ústavnosti, jsou také všecky jiné důvody proti adrese liché, a že z toho nyní pro každého z nás musí následovati přesvědčení, že nejen s dobrým svědomím může, ale i z povinnosti musí hlasovati pro to, by Jeho Veličenstvu císaři a králi našemu podána byla adresa, tak jak navržena jest a proto i já pro ni hlasuji. — (Výborně.)

Hassmann: Ich stelle den Antrag auf Schluß der Debatte.

Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß der Debatte beantragt. Ich bitte die Herren, die für den Schluß der Debatte sind, aufzustehen.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Es sind nunmehr für den Antrag der Adreß-Kommission eingetragen die Herren Trojan, gegen den Antrag Herr Hofrath Taschek und Herr Prof. Schrott. Ich bitte also beide Herren, den Herrn Prof. Schrott und Herrn Hofrath Taschek sich zu vereinigen, wer das Wort haben soll. (Läutet. Nach einer Pause.) Nach der getroffenen Vereinbarung wird Herr Hofrath Taschek das Wort ergreifen.

Hofrath Taschek: Von den Rednern auf dieser Seite des Hauses für die Adresse ist dem auf der anderen Seite gegenüber gestellten Antrage schon in Vorhinein der Vorwurf gemacht worden, daß derselbe den Zeitumständen und Verhältnissen nicht entsprechend erscheint. Es hat ein beredter Redner von dem Gegenstande nach meinem Dafürhalten nachgewiesen, und durch den Beschluß des h. Hauses mit 101 gegen 105 Stimmen dargethan, daß das hohe Haus mit den in der Adresse ausgedrückten Anschauungen nicht einverstanden sei.

Es bleibt also kein anderer Weg übrig, als einfach sich gegen dieselbe auszusprechen. Bei dieser Sachlage kann daher, nach meinem Ermessen von einer nicht entsprechenden Form des Antrages keine Rede sein. Wenn ich aber in den Verhandlungen des hohen Landtages zurückgehe, so finde ich in der Sitzung vom 16. April 1861 einen Fall, der mit dem gegenwärtigen immerhin in Analogie steht. Es ist damals eine mit zahlreichen Unterschriften von dieser Seite des Hauses versehene Verwahrung gegen die durch das Patent vom 26. Februar 1861 erfolgte neue Gestaltung der Dinge eingebracht worden. Ich muß für meine Person gestehen, daß ich den Grund dieser Verwahrung einsehe, denn es hat sich um Rechte gehandelt, die wenn auch nicht durch das Februarpatent, sondern bereits durch die Reichsverfassung behoben waren, doch immer ohne Zustimmung der Berechtigten aufgehoben worden sind.

Nun, meine Herren! was damals ohne Einwendung von Veite der Landtage geschehen ist, dürfte auch für diejenigen heute entsprechend sein, denen durch die allerhöchste Sistirung der Rechte, die ihnen durch das Februarpatent vom I. 1861 geworden sind, dasselbe begegnete. Die Rechte, um die es sich damals gehandelt hat, sind, wenn wir auf den faktischen Stand, der ihrer Aufhebung in dem I. 1849 vorausgegangen ist, Rücksicht haben, wirklich nicht zu vergleichen mit Jenen, welche durch das Februarpatent vom I. 1861 eingeräumt worden sind, und doch war es dem hohen Landtage genehm, die Verwahrung einzulegen. Heute" handelt es sich nicht um eine Verwahrung.

Durch Beschluß des hohen Landtages sind diejenigen, die sich mit der Adresse nicht im Einklange befinden, nur genöthigt, ein negatives Votum abzugeben, was in der Generaldebatte nur nach unserer Geschäftsordnung geschehen kann. Ich glaube daher, daß die Beschlußfassung, als sei diese Form den Verhältnissen nicht entsprechend, nicht stattfinde, und werde mich daher dem gestellten Antrage auch in dieser Form anschließen.

Trojan: Wenn ich mich heute gegen meinen Vorsah zum Worte gemeldet habe, (Bravo! und Heiterkeit links) so war ich dazu gezwungen durch die wiederholten Rechtsdeduktionen, welche insbeson-


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dere von dieser Seite (links) wiederholt — so stark betont worden sind, und wodurch, wie ich besorge, der eigentliche wahre Standpunkt unseres Staatsrechtes nur verrückt wurde. Ich muhte mich überhaupt bei den Reden der Herren von dieser (linken) Seite und zweier auch jenseits (rechts) wiederholt umsehen, um mich zu überzeugen, ob ich mich denn wirklich im Saale des böhmischen Landtages, im Landtage des Königreiches Böhmen befinde. Es schien mir, als ob auf der einen Seite, hier an Seite der Adreßvertheidiger der Landtag, auf der anderen Seite der Wiener Reichsrath sähe (Bravo! im Centrum). Wenigstens hatten die Herren dort durchaus kein Wort der Erinnerung und mich dünkt auch kein Bewußtsein eines böhmischen Staatsrechtes (Oho! links). — Es bedarf zur Beurtheilung, auf welcher Seite, und namentlich bei welchen Rathgebern Seiner Majestät unseres allergnädigsten Kaisers und Königs ein höherer, ein loyalerer Standpunkt war, einer einfachen Zusammenstellung der Thatsachen aus neuerer Zeit.

Es wurde gesagt: auch das Diplom vom 20. Oktober 1860 sei ein Oktroy. Es ist wahr, aber nur theilweise, denn das Oktoberdiplom erkennt doch einen historischen Boden, also auch schon gegebene Rechtsverhältnisse ausdrücklich an.

Was uns am Diplome bei dessen Proklamirung am meisten beruhigte, das ist eben der 3. Absah der Einleitung und der erste mit dem 3. Punkte der meritorischen Bestimmungen desselben. In der Einleitung und zwar, wenn ich mich recht erinnere, im dritten Absatze derselben wird ausdrücklich durch das kaiserliche Wort allen Völkern Oesterreichs verbürgt die Wahrung ihrer Rechtsanschauungen, die Entwickelung ihrer historischen Rechte; im I. Absatze (mit dem römischen I. bezeichnet unter den meritorischen Bestimmungen des Oktoberdiploms) begibt sich Seine Majestät sofort feierlich des Rechtes, weiterhin Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben ohne Zustimmung ihrer Landtage und beziehungsweise des Reichsrathes.

Im II. Absatze wird sodann speziell verzeichnet und namhaft gemacht, was zur künftigen Kompetenz des Reichsrathes gehören soll, und zwar eines Reichsrathes, wohin alle Königreiche und Länder des ganzen Reiches, also auch die der östlichen Hälfte ihre Vertreter senden sollen, und dann heißt es im III. Absatze: "Alle anderen Gegenstände, welche dieser Gesammtbehandlung nicht ausdrücklich zugewiesen sind, werden der Legislation der Landtage vorbehalten."

Es ist zwar hinterher noch beigefügt, daß es Gegenstände gäbe, welche bisher durch eine lange Reihe von Jahren gemeinsam behandelt wurden, und daß sich Seine Majestät vorbehalte, sie in einem engeren Reichsrathe weiterhin gemeinsam durch die Vertreter der bezüglichen Königreiche und Länder behandeln zu lassen. War etwas im Diplome, was uns mit Besorgniß erfüllte, so war es gerade die Unbestimmtheit dieses letzteren Absatzes; doch schien es uns über alle Zweifel erhaben, daß nach dem ganzen Zusammenhange des Oktober-Diplomes dieser bloße Vorbehalt jedenfalls nur eine Ausnahmsbestimmung von Fall zu Fall enthalte.

Dieses schien uns um so sicherer, als auch in dem Kundmachungspatente zum Oktober-Diplome feierlich erklärt ist, daß Seine Majestät fernerhin die Entwickelung des Grundgesetzes — so wird das Diplom ausdrücklich in jenem Kundmachungs-Patente oder Manifeste genannt, daß Se. Majestät die Entwickelung dieses Grundgesetzes der gereiften Einsicht Ihrer Völker einheimstelle und anvertraue.

Da nun die verfassungsmäßigen Zustände in den Ländern dießseits der Leitha ebensowenig wie im ganzen Reiche Oesterreich gewiß feine solche waren, welche durch eine lange Reihe von Jahren eine gemeinsame Behandlung gefunden hatten, so durften wir beruhigt sein, daß jene Entwickelung des gegebenen Grundgesetzes nur durch die Landtage geschehen könne. Auch das allerhöchste Handschreiben, welches gleichfalls am 20. Oktober 1860 an den damaligen Staatsminister gerichtet war und letzteren , beauftragte, nach diesen Grundsätzen und auf Grundlage derselben, die Landesordnungen auszuarbeiten und Seiner Majestät vorzulegen, konnte uns nicht die Hoffnung benehmen, daß diese Landesordnungen, wie überhaupt die Durchführung der Grundsätze des kaiserl. Diploms, nur im Einvernehmen unter verfassungsmäßiger Mitwirkung, also durch Vereinbarung mit den Landtagen erfolgen könne und werde. Wie groß war unsere Enttäuschung, als Hintenher noch 4 Monate später nach diesem gegebenen, für sich abgeschlossenen Grundgesetze die Februarpatente kundgemacht wurden, und diese als eine vollendete Thatsache auch dem böhmischen Landtage zur einfachen Kenntnißnahme und Darnachachtung übergegeben wurden.

Unsere Enttäuschung war um so herber, als wir Notiz nahmen von ihrem Inhalte, nachdem wir uns überzeugten, wie wenig Rechnung getragen war unserer Rechtsauschauung und unserer Vergangenheit; ja, meine Herren, sämmtliche Februarpatente, die Landesordnungen für alle österreichischen Länder dießseits der Leitha sind so nach einem Leisten zugeschnitten, daß, wenn man den Namen der Länder in ihren Aufschriften wegstrich und natürlich die Wahlordnungen bei Seite legte, dann die Landesordnungen durcheinander mischte, man es kaum erkannt hatte, keinen wesentlichen Unterschied wahrzunehmen vermöchte, wenn man z. B. die Landesordnung für Bukowina oder von Salzburg, Voralberg oder der Stadt Trieft mit der Aufschrift "für das Königreich Böhmen" versehen und uns vorgelegt hätte.

Aber es ist noch etwas anderes bedenklich in den Feberpatenten, daß nämlich in Betreff der Kompetenz zwischen den Landtagen und dem Reichsrathe die Regel gerade zur Ausnahme und die Ausnahme zur Regel gemacht ist, daß also in den Februarpatenten nicht die Grundsätze des Diplomes durchgefühlt, sondern entstellt, geradezu umgekehrt erscheinen. Es ist in einem Paragraphe des Statuts für den Reichsrath, wenn ich nicht irre, §.11, der Grundsatz aus-


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gesprochen, daß nunmehr alles adsjenige der Kompetenz des Reichs rath es anheimfalle, was nicht den Landtagen speziell zugewiesen ist; während im Diplome, wie ich vorhin nachgewiesen, geradezu das Gegentheil vorkömmt.

Wir haben doch bei allen diesen Wahrnehmungen, wie schon von einem anderen Redner bemerkt wurde, uns der Hoffnung nicht verschließen wollen, daß vielleicht das Werk der Verständigung im Reichsrathe zu Wien möglich werden wird.

Wir haben dahin gewählt, und zwar mit dem Vorbehalte, mit ausdrücklicher Rechts-Verwahrung. Welche Erfahrungen wir aber dann im Reichsrathe zu Wien, namentlich im engeren, gemacht haben, das dürften die Herren alle wissen.

Ich mag jetzt nicht die Wunden aufreißen; wir haben nicht bloß gefühlt, sondern uns thatsächlich überzeugt, daß durch die Februarpatente den Grundsätzen des Diploms nahe getreten, daß es keine Durchführung, sondern einseitige Beschränkung und Entstellung des kaiserlichen Diploms vom 20. Oktober 1860 sei.

Wenn nun nach allen Erfahrungen der traurigsten Art die jetzige, Regierung Sr. Majestät den ursprünglichen Weg betritt, der uns durch das kaiserliche Diplom in Aussicht gestellt war. wenn sie durch eine vollständige Restitution auf den ursprünglichen Rechtszustand zurückkehrt und zugleich die allseitige Verständigung ermöglicht feierlich in Aussicht stellt, da glaube ich, ist es allerdings nicht bloß dankeswerth, es ist eben dieser von der gegenwärtigen Regierung eingeschlagene Weg ganz korrekt — loyal — vom Standpunkte des Rechts vollständig gerechtfertigt.

Und wenn im solchen Momente ein verehrtes Mitglied Se. Exc. der ehemalige Minister von Plener anträgt über die Adresse zur Tagesordnung zu übergehen, weil vielleicht die Majorität nicht so eminent ausfallen möchte, als es wünschenswert wäre und Allem nach erwartet werden sollte; wenn auf den theilweisen Widerstand hier hingewiesen wird, und wenn wir auf die anderen Landtage in dieser Beziehung Hinblicken, dann glaube ich, ist es eine um so heiligere Pflicht für uns Se. Majestät über unsere Gesinnung nicht in Zweifel zu lassen, daß wir die manifestirten hochherzigen, edlen Absichten Sr. Majestät anerkennen, dankbar anerkennen und zu fördern bereit sind.

In diesem Sinne glaube ich, sollten wir Alle für die Adresse stimmen.

So fasse ich die vorliegende Adresse auf und werde für dieselbe stimmen.

Oberstlandmarschall: Die Generaldebatte ist hiemit geschlossen.

Die vorgeschrittene Zeit wird mich entschuldigen, wenn ich die Unterstützungsfrage auslasse und die Bitte stelle, diejenigen Herren, welche für den Antrag des Herrn Ritter von Plener sind, aufzustehen.

(Wird unterstützt.)

Statthaltereileiter Graf Lažanský: Meine Herren! Ich bin in der Lage Ihnen vor Allem meine Stellung als Regierungsvertreter klar stellen zu müssen.

Es ist richtig, daß der Regierungsvertreter Instruktionen erhält, natürlich weil er nicht die Regierung ist.

Auch ist es richtig, daß der Regierungsvertreter die Pflicht hat im Sinne der Regierung zu reden, aber er lernt seine Instruktionen nicht auswendig, wenn er ein Regierungsvertreter ist, wie es sich gehört, muß er den Gegenstand über den er sprechen will, namentlich Verfassungsfragen vor Allem vollkommen inne haben.

Das habe ich inne und kann darüber Rechenschaft geben.

Meine Herren, ich bin zufällig in der Lage Sie versichern zu können, daß die Anschauungen des Ministeriums, die ich zu vertheidigen die Ehre habe, vollkommen auch meine Privatanschauungen sind.

Das ist die einzige persönliche Bemerkung, die ich provocirt durch Bemerkungen der Vorredner zu machen habe.

Ich ersuche Sie mich nun als einen vollkommen objektiven Menschen anzusehen, und zu glauben, daß ich nach dieser Bemerkung von ganz objektivem Standpunkte spreche.

Der Schwerpunkt der Verfassung Oesterreichs, die Quelle, aus der unser Verfassungsleben entspringt, der Boden, aus dem die Verfassung herauswächst, sind die Landtage. (Bravo, výborně.)

Das hat nicht nur die dermalige Regierung, dieß hat auch die frühere Regierung anerkannt, indem sie den Bestimmungen des Oktoberdiploms folgend im §. 7 und 11 des Reichsraths-Statutes die Landtage zur Wahl in den Reichsrath berufen, und nicht die Einzelnen der Bevölkerung, sondern die Landtage im Reichsrathe vertreten ließ.

In dieser Beziehung begegnen sich die beiden Anschauungen.

Auf den Rechtspunkt selbst übergehend glaube ich vorausschicken zu müssen, daß, wenn wir die Gesetze auslegen wollen, und namentlich die Grundgesetze und die Verfassungsgesetze, wir das Gesammte, den Gesammtinhalt derselben in's Auge fassen müssen, nicht die einzelnen Paragraphe, nicht die einzelnen Gesetze einzeln für sich, daß also hier das Oktoberdiplom, das Februarpatent, und insbesondere die im Februarpatente ausdrücklich benannte Verfassungen und Gesetze in ihrem inneren Zusammenhange aus- und untereinander in's Auge gefaßt werden müssen.

Aus diesem folgt, daß von einem Reichsrathsstatute als speziellem Verfassungsstatute Oesterreichs durchaus nicht die Rede sein kann, sondern daß die Verfassung Oesterreichs der Inbegriff aller Grundgesetze. aller Statute ist; als Verfassung besteht dieß im Februarpatents Ausdrucke, was hier der §. 6 des Februarpatentes auch als solcher bezeichnete.

Dieß allein wiederlegt genügend, die hier der Regierung gemachten Vorwürfe.


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Auf ein weiteres übergehend, erlaube ich mir zu bemerken, daß die dermalige Regierung gar nicht darüber abgesprochen hat, und auch nicht dazu kommen konnte. über die Giltigkeit eines der Grundgesetze abzusprechen (Bewegung links), sie hat nur das Erstere jener der Grundgesetze sistirt und im legalen Wege in Frage gestellt, dessen Disharmonie mit den übrigen Grundgesetzen eine entschiedene Sache ist, und für dessen Existenz, vielmehr für dessen lebensvolle und rechtliche Thätigkeit die Vorbedingungen noch nicht erfüllt sind.

Es mußte daher jenes Grundgesetz unbedingt und nothwendig sistirt werden, weil es in seiner Gesammtheit eigentlich nicht zu Recht bestand.

Erlauben Sie mir, einen kleinen Rückblick auf die Verfassungsverhältnisse Oesterreichs zu werfen.

Es ist allen Herren bekannt, unter welchen Verhältnissen das Oktoberdiplom erschienen ist.

Es war ein großherziger Akt der freien Ginge-bung Sr. apost. Majestät, er ist mit Jubel von der Bevölkerung aller Königreiche, von Seite des ganzen Reiches aufgenommen worden. (Nein! links.)

Die Verhältnisse, die nach diesem Akte eintraten, waren die Regungen eines jugendlichen, noch , unbestimmten Verfassungslebens.

Alle Leidenschaften wurden rege, Wünsche der manigsachsten und verschiedensten Art, überschwengliche Nationalitäts- und Freiheitbestrebungen wurden rege, es entstand ein wahres Würrsal von Meinungen und Ansprüchen.

Daß die damaligen Räthe der Krone Angesichts dieser Verhältnisse wohl vor dem Gedanken zurückschrecken mußten, diesen Elementen, wie sie sich oben zeigten, eine Bahn zur Konstituirung des Reiches zu gewähren, ist nicht zu verkennen.

Ein Weg, den die dermalige Regierung Sr. Majestät betritt, mußte unter den damals gegebenen Verhältnissen der damaligen Regierung Sr. Majestät gefährlich erscheinen, und die dermalige Regierung Sr. Majestät kann der abgetretenen die Anerkennung nicht versagen, daß loyale Absichten dem Entschluße zu Grunde lagen, durch das Zusammenfassen aller dienenden Kräfte eine Repräsentanz der Einheit der Monarchie herzustellen, dieser auch Leben zu geben, und durch das Mittel vollendeter Thatsachen den decentralistrenden Kräften entgegen zu treten. Dieser Weg einmal betreten, wurde durch Jahre fortgesetzt, ohne die Hoffnung zu erfüllen, daß der Reichsrath durch thatsächlichen Beitritt der Ungarn wirklich ein Gesammtreichsrath wurde.

Ungarischer Seits blieb der Reichsrath unbeschickt. Fußend auf ihre Verfassung, auf das allh: Handschreiben vom 20. Oktober 1860 betrachteten die Bewohner Ungarns den Wiener Reichsrath als für sie nicht existirend; sie hielten sich beharrlich ferne, und wer vermag wohl unter solchen Verhältnissen von einem Gesammtreichsrath als vollendeter Thatsache zu sprechen. Wäre diese eingetreten, könnte das Reichsrathsstatut unmöglich in Frage gestellt werden; die Theile müßten sich längst dem Ganzen fügen. Die dermalige Regierung konnte sich unmöglich Thatsachen und Rechten verschließen, sie konnte unmöglich die früheren Wege wandeln, denn die Versuche waren mißlungen, es ist nicht zu läugnen und auch die Anhänger des Statutes können dieß nicht läugnen, da der Häupter der Lieben im Reichsrathe immer weniger und weniger wurden (Heiterkeit), sie fielen immer mehr ab; es ist eben eine Thatsache, die wir erlebten, aus der ich keinen Vorwurf gegen die frühere Regierung formuliere. Die dermalige Regierung hätte ohne Verlassung der betretenen Bahnen auch keine besseren Resultate erzielt. Ein unläugbares Faktum bleibt es aber, daß der Reichsrath als solcher, als Gesammtreichsrath bisher thatsächlich noch nie bestand (Heiterkeit, výborně, sehr wahr). Es blieb also nichts anderes übrig, als einen anderen Weg zu gehen. Hätte die Regierung (Unruhe, Präsident läutet) den Reichsrath in Wirksamkeit gelassen, so wäre nichts anderes übrig geblieben, als den als weiteren Reichsrath nie bestandenen Reichsrath zum weitern zu oktroyiren, und hiedurch die Kontumazirung der darin nicht vertretenen Völker Oesterreichs durch die dem Reichsrathe oktroyirte Machtvollkommenheit fernerhin zu sanktioniren. Nennen wir die Sache beim wahren Namen.

Nun ist die Kontumacirung im politischen Leben eine sehr gefährliche Sache, man versuche sie nie ohne Noth und nie auf lange. Das Werk, das durch Kontumacirung zu Stande gebrachte Werk ist gewöhnlich von keiner langen Dauer, die kontumazirten Völker erheben sich als tausendköpfige Hydra, welche die kaum gefestigte Stütze des Baues nach allen Seiten beleckt, bis der Einsturz des Baues mit der Zeit unausbleiblich erfolgt, seine Schöpfer, wenn nicht vollkommen verschüttet, so doch ganz sicher bedeutend beschädiget.

Noch gefährlicher ist es, die Kontumazirung fortzusetzen, wenn von dieser ein so bedeutender Theil, man kann sagen, die Hälfte des Reiches getroffen wird. Die Regierung konnte solche Bahnen ohne die größte Verantwortung auf sich zu laden, nicht länger wandeln. Das Einschlagen anderer Bahnen ist vollkommen gerechtfertigt, ist Pflicht der Regierung geworden. Die Regierung hat offen und loyal gehandelt, indem sie dieses Beginnen auch offen kundgab.

Es dürfte, so glaube ich, vollkommen gerechtfertigt sein, daß sie die andere so wichtige Hälfte des Reiches nicht ferner kontumaziren lassen wollte.

Die dermalige Regierung hat, wie gesagt, einen anderen Weg eingeschlagen, und zwar loyal und offen. Sie hat nicht die Machtvollkommenheit Sr. Majestät zu neuen Oktroyirungen angerufen in einem Momente, wo dieß vielleicht zu rechtfertigen gewesen wäre, da ja Se. Majestät der Geber der Verfassung waren, deren ein Theil sich eben bisher nicht lebens-fähig zeigte sie hat nicht diesen Weg gehen wollen, sie hat sich nicht hinter den §. 13 des Reichsgeschstatuts versteckt, nachdem sie gerade über Reichsbeständigkeit dieses Statuts verhandelt, sie hat sich


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nicht in Widersprüche verwickelt, sie hat die Gnade Sr. Majestät veranlaßt, in dem an die Völker Oesterreichs gerichteten Manifeste denselben die Versicherung zu geben, daß das Recht der Völker an der Gesetzgebung und der Finanzgebahrung Theil zu nehmen und zwar beschließend, Theil zu nehmen gewahrt bleibe, sie veranlaßte die Krone zu dem Patente vom 20. September d. J., durch das sie offen die Verantwortung für alle in der Zwischenzeit fallenden Maßregeln auf sich nimmt, sie hat offen und loyal gehandelt, indem sie den ungarischen und die anderen Landtage zur verfassungsmäßigen Thätigkeit einberufen hat.

Indem ich nun weiter in meinem Thema vorgehe, meine Herren! so haben sie das Recht, mich zu fragen: "Was will denn die Regierung? Durch was denkt die Regierung das Glück der Völker zu begründen, wie will sie vorgeben?" Meine Herren! Sie haben mich zwar nicht direkt provocirt, ich bin jedoch ermächtigt, ich fühle mich auch verpflichtet, dem hohen Hause das, was ich weih, zur Klärung der Anschauungen mitzutheilen — und ich glaube, ich weiß so ziemlich viel davon (Heiterkeit links). Die Regierung, meine Herren! will vor allem die Förderung der Autonomie (výborně rechts und im Centrum), die Regierung will die freie Gemeinde, mit der ihr übergeordneten Bezirksvertretung, sie will. daß diese sich frei bewegen, nicht engherzig auf die gewöhnlichen Administrationsfragen der kleinen Gemeinde, auf bloße Gemeindeverwaltungs-Angelegenheiten beschrenkt bleiben; sie will, daß sie wirklich autonome Verwaltungsorgane werden und diesen Organen ein bedeutendes Feld der Administration eröffnen. Sie will einen großen Theil des Schwerpunktes der Administration in die Bezirksvertretungen legen (Bravo, výborně rechts), die Regierung will einen Landtag mit seinem ihm beigeordneten administrativen Organe, nicht bloß um Krankenhäuser und andere Anstalten zu administriren, sie will einen Landtag (Bravo! rechts, výborně!) um das engere Vaterland tüchtig und kräftig machen zu können und damit er am Bau des engeren Vaterlandes Theil nehme, um überhaupt das engere Vaterland zur kräftigen Säule des Ge-sammtstaates zu machen (Bravo! rechts).

Die Regierung will endlich eine Reichsversammlung, meine Herren, von gewählten Vertretern, eine Reichsversammlung, die kräftig genug ist, die großen Interessen des Reiches zu vertreten und die Reichseinheit zu wahren.

Auf dieser auf der Gemeinsamkeit der Interessen besteht sie auch Ungarn, und allen anderen Ländern gegenüber. Sie will aber andererseits keinen Reichsrath, der irgendwie die unbedingt nothť wendig selbstständige Thätigkeit der Landtage beenge. (Stürmisches Výborně u. Bravo!)

Die Regierung, meine Herren, läßt neben diesen autonomen Organen ihre eigenen Organe stehen, sie will ihre Gewalt nicht auf schwächliche, sondern auf kräftige Organe, auf einen gesunden Organismus, stützen, sie will nicht Organe, die sich kleinlich in Administrationsverhältnisse einmischen, sie will Organe bestellen, die wahre und würdige Wächter des Gesetzes sind. (Výborně).

Die Regierung will, wenn, was wohl zu Hoffen ist, in den ungarischen Ländern endlich die Bedingungen des Diploms, nämlich die gemeinsamen Angelegenheiten des Reiches und deren Behandlung mit dem dortigen Landtage vereinbart sind, die Verfassungsfrage dann den legalen Vertretern aller Kronländer zur Beurtheilung vorlegen, sie will den anderen Kronländern keineswegs durch Ungarn Etwas oktroyiren lassen. An eine Oktroyirung durch Beschlüsse des ungarischen Landtages denkt sie nicht, wenn auch dermalen die Entscheidung wesentlicher Fragen von Ungarn abhängt.

Diese legalen Vertretungen, von denen eben ich spreche, sind die Vertreter der Länder in den Landtagen und der Begriff der legalen Vertretung liegt in den Landtagen. (Stürmisches bravo).

Ich konnte mich nach einer so langen und ermüdenden Debatte nur auf eine kurze Darstellung der Rechtsanschauung der Regierung und dessen einlassen, was die Regierung thun will und zu thun beabsichtigt.

Ich glaube, dieser flüchtige Umriß dürfte den Herren das Bild dessen geben, was sie von der Regierung zu erwarten haben. Wenn die Regierung eine solche freie Autonomie schafft, deren Organe mit solcher Kraft und Macht ausrüstet, wie sie es wirklich beabsichtigt, wenn die Regierung diesen Gestalten Leben einhaucht, auf daß sie nicht nur auf dem Papiere bestehen, sondern wirklich leben; (bravo) dann muß eine solche Regierung sich kräftig fühlen, sie muß insbesondere fühlen, daß sie ehrlich ist (výborně). Da eine Regierung, d i e keinen ehrlichen Willen hat, von solchen Organen umgeben, bald gestürzt sein würde. Wenn eine Regierung, meine Herren, mit solchem Vertrauen den Völkern Oesterreichs entgegenkömmt, dann verdient sie wohl auch Vertrauen, (Výborně, bravo) und daher soll man ihr mit Vertrauen entgegen kommen und ihr eine Stütze geben bei Verhandlungen, in die sie in diesem Augenblicke nicht nur im Interesse Ungarns, sondern aller andern Kronländer eintritt.

Es ist an uns meine Herren ein sehr bedeutsamer Tag herangekommen. In dem größten westlichen Kronlande der Monarchie wird heut die Adresse berathen. Es wird mit einem Worte berathen, ob das Königreich Böhmen dem Vorgang des Ministeriums mit Vertrauen entgegenkömmt, ich sage nicht: "schon im Vorhinein alles billigt" sondern vertrauensvoll entgegenkommen will oder nicht (Oho. oho. Výborně, bravo) ob es sie auch in ihren weiteren Schritten unterstützen will oder nicht. In dem Augenblicke, wo die Adresse in dem größten westlichen Kronlande der Monarchie zur Berathung gelangt, sind Seine Majestät in die Hauptstadt des größten östlichen Königreiches eingezogen, und sind vom Jubel der dortigen Bevölkerung umgeben.

Es sollte ein Zeichen für uns sein, es sollte

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vielleicht für den hohen Landtag ein Wink der Vorsehung sein hier im Westen der Monarchie der Krone und der Regierung eine Stütze zu weiden, während im Osten des Reiches über dessen Wohl verhandelt wird.

Ich erlaube mir, diesen gewichtigen Moment den Erwägungen des hohen Landtages vorzuführen, einen Moment, in dem doch nur loyale Beschlüsse die Absichten Sr. Majestät stützen sollen, einem Landtage, in dem unläugbar ein großer Schwerpunkt der künftigen Gestaltung Oesterreichs liegt, zu empfehlen. (Stürmisches anhaltendes Výborně und Bravo -Rufen).

Oberstlandmarschall (läutet): Der Berichterstatter hat das Wort.

Graf Leo Thun: Die Art, wie die Debatte geführt worden ist, die direkten Aufforderungen, die an den Berichterstatter gestelllt wurden, werden mich zwingen die Geduld des h. Hauses etwas länger in Anspruch zu nehmen. Bevor ich in meine eigentliche Aufgabe eingehe, möchte ich mir erlauben, nur eine kurze thatsächliche Bemerkung zu machen. Art 1. des Diploms vom 20. Oktober lautet bekanntlich wie folgt:

"Das Recht Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben wird von Uns und Unseren Nachfolgern nur unter Mitwirkung der gesetzlich versammelten Landtage, beziehungsweise des Reichsrathes ausgeübt werden, zu welchem die Landtage die von Uns festgesetzte Zahl von Mitgliedern zu entsenden haben."

Einer der Herren Redner hat sich auf diese Stelle in dem Sinne bezogen, um dadurch zu rechtfertigen, daß in dem Februarpatente dem Königreiche Ungarn eine bestimmte Anzahl Vertreter für den Reichsrath zugesprochen worden ist. ohne Vereinbarung mit dem ungarischen Landtage.

Obgleich es aber in dem gelesenen Absatze heißt "die festgestellte Zahl von Mitgliedern," so findet sich gleichwohl in dem ganzen Oktoberdiplome keine Feststellung der Zahl; es bezieht sich dieser Passus lediglich auf das gleichzeitig erlassene Handschreiben, in welchem Seine Majestät ausgesprochen hat, der damalige, bereits bestandene ständige Reichsrath werde umgewandelt in den Reichsrath des Diplomes und es haben die Landtage insgesammt 100 Mitglieder in diesen Reichsrath zu wählen; es ist also in dem Diplome absolut nicht festgesetzt worden, wieviel Glieder jeder einzelne Landtag in den Reichsrath zu senden habe, und es ist unmöglich, aus der vorgelesenen Stelle deduciren zu wollen, daß diese Zahl für Ungarn ohne Vereinbarung hat festgesetzt werden können, wenn man das Handschreiben vergleicht, welches ebenfalls am 20. Oktober an den ungarischen Hofkanzler erflossen ist und in welchem ausgesprochen ist, "die definitive Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse des Königreiches Ungarn solle im Sinne der Gesetze durch Erlassung eines Diploms und durch die Krönung besiegelt werden;" d. h. die definitive Stellung des Königreiches Ungarn zu dem Reiche soll besiegelt werden durch ein Krönungsdiplom, welches nach den ungarischen Gesehen nicht ohne Vereinbarung mit dem Landrathe möglich ist. Ich erlaube mir dieß bloß als thatsächliche Aufklärung anzuführen, weil es mir bezeichnend zu sein scheint für die Art, wie diese Frage behandelt worden ist.

Ich habe noch auf einen zweiten Gegenstand einzugehen, der eigentlich nicht zu meiner, des Berichterstatters, Aufgabe gehört; auf die Beschwerden nämlich, welche von Seite desselben Herrn Vorredners darüber geführt worden sind, daß in einer früheren Sitzung des Landtages einem von ihm und seinen Genossen gestellten Antrage gleich in der ersten Lesung nicht zugestimmt wurde; auf die Bemerkung, daß dadurch er und seine Genossen nun todt gemacht wurden und daß sie nicht in der Lage gewesen seien, in der Kommission für die Adreßberathung spezielle Anträge zu stellen.

Meine Herren! daß diese Herren nicht mundtodt gemacht worden sind, das, glaube ich, beweist am besten der heutige Tag, (Bravo im Centrum).

Daß es so kommen mußte, daß sie Gelegenheit haben würden, ihre Ansichten in der Adreßdebatte umständlich auszuführen, das haben wir an jenem Tage, an welchem der Beschluß gefaßt wurde, bereits Alle gewußt.

Wir haben also den Beschluß nicht darum gefaßt, um sie mundtodt zu machen; wie sie aber dadurch gehindert worden sein sollen, spezielle Anträge der Adreß-Kommission zu stellen, ist mir nicht recht verständlich. Es ist auch eine Nebensache. Meines Erachtens — ich spreche als Glied des Hauses und habe keinen Auftrag von der Kommission — ist der bewußte Antrag in erster Lesung gefallen, weil wir Alle wissen, was seit Wochen in allen Zeitungen gesagt wird, wie jener Antrag hervorgegangen ist aus einem gemeinsamen Operationsplane (Oho! links), aus einem gemeinsamen Operationsplane, der mit ähnlichen Anträgen in anderen Landtägen im Zusammenhange steht, und daß der Sinn dieser Anträge kein anderer ist, als die Regierung eines Bruches des Rechtes zu beschuldigen, das hat der böhmische Landtag meines Erachtens durch jene Abstimmung nicht zulassen wollen, auch dann nicht, wenn ihm die Gestalt dieses Antrages lediglich im Schafpelze vorgeführt wird. (Große Unruhe links.)

Dr. Brinz ruft: Wenn von einem Schafpelze die Rede ist —

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Herrn Redner nicht zu unterbrechen.

Berichterstatter Graf Leo Thun: Ich komme zu meiner eigentlichen Aufgabe, zur Besprechung dessen, was über den vorgetragenen Entwurf debattirt wurde. Es sind Vorwürfe vorgebracht worden gegen den Adreßentwurf, zum größeren Theile aber nicht eigentlich gegen den Entwurf als vielmehr Vorwürfe gegen das Manifest vom 20. September.

Was die unmittelbaren Vorwürfe gegen den Entwurf anbelangt, so ist ihm einmal als ein Fehler


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vorgehalten worden, daß in demselben die Zusage der Mitwirkung des Landtages ausgesprochen ist, ei werde damit vorgegriffen späteren Beschlüssen des Landtages.

Ich glaube, diese formale Ausstellung dürfte kaum stichhältig sein. Den meritorischen Beschlüssen des Landtages ist durch den Entwurf in keiner Weist vorgegriffen worden, jenen meritorischen Beschlüssen, welche der Landtag einmal zu fassen haben wird, wenn wirklich staatsrechtliche Fragen ihm zur Begutachtung werden vorgelegt werden; ja es ist absichtlich eine Textirung gewählt worden, welche nicht einmal darüber, ob die Landtage als die legalen Vertreter zu betrachten seien, sich mit Bestimmtheit ausspricht; es ist nichts weiter gesagt worden, als daß, wenn der hohe Landtag dazu aufgefordert werden wird, er mit Bereitwilligkeit der Aufforderung entsprechen werde.

Es ist ferner der Vorwurf gemacht worden, daß in dem Adreßentwurfe kein Bedauern ausgesprechen sei über die Sistirung des Reichsrathsstatutes, und nach einer näheren Andeutung von der anderen Seite insbesondere über die Sistirung des engeren Reichsrathes; daß kein Wunsch nach Einhaltung des verfassungsmäßigen Weges ausgesprochen worden ist, und daß nicht ein Bild der Stimmung des ganzen Landes in der Adresse gegeben sei. Was nun lichteres anbelangt, so ist der Kommission nicht der Auftrag gegeben worden, einen Stimmungsbericht des Landes zu verfassen. (Bravo!)

Ich glaube, was die Stimmung des Landes ist, was die verschiedenen Stimmungen des Landes sind, darüber wird die Regierung im anderen Wege Auskunft erhalten, und insoweit auch der Landtag allerdings den Beruf hat, die Stimmung des Landes zu zeigen, ist die Debatte der geeignete Anlaß, den verschiedenen Stimmungen Ausdruck zu geben. Daß aber eine Adresse verschiedenen, sich widersprechenden Stimmungen Ausdruck geben soll. das scheint mir, wäre ein ungewohnter und wohl auch nicht zu empfehlender Vorgang.

Ein Bedauern über die Sistirung ist allerdings auch nicht ausgesprochen worden, und eben so wenig der Wunsch nach Einhaltung des verfassungsmäßigen Weges. Letzteres nicht aus dem Grunde, weil nach der Anschauung des Ausschusses die Regierung nicht gegen den verfassungsmäßigen Weg verstoßen hat, worüber ich noch weiter mich zu äußern Gelegenheit haben werde; das erstere schon deßhalb nicht, weil die Frage, ob es bedauerlich oder nicht bedauerlich ist, daß der Reichsrath und namentlich der engere Reichsrath sistirt worden ist, eine solche ist, von dem der Ausschuß vorhergewußt hat, daß in dem Landtage die widerstreitendsten Meinungen darüber bestehen, und weil seines Erachtens in eine Adresse nicht das aufgenommen weiden soll, dessen Aufnahme ein Feuerbrand in die Versammlung werfen müßte, sondern nur dasjenige, in dem möglicher Weise auch die Glieder verschiedener politischer Ansichten sich zusammenfinden können.

Die weiteren Vorwürfe, die gegen den Adreßentwurf erhoben worden sind, fallen im Grunde zu-sammen mit denjenigen, welche gegen das allerhöchste Manifest selbst gerichtet wurden.

Der spezielle Vorwurf, daß die Adresse ein Programm sei, und doch auch wieder der Vorwurf, daß die Adresse nicht auf Rechtsprinzipien eingegangen , sei, beruht eben nur darauf, daß die Adresse sich allerdings dem Manifeste anschließt, und in sofern ein Programm ist, als das Manifest selbst ein Programm ist.

Ob es zulässig ist oder nicht, sich an das Manifest anzuschließen, das wird von der Betrachtung der Rechtsfrage abhängen. Der wichtigste Punkt und der schwierigste, der mir obliegt, ist eben die Besprechung dieser Rechtsfrage.

Daß rechtliche Bedenken erhoben worden sind, sehe ich im gewissen Sinne als einen Fortschritt unserer Zustände an. Der Bestand verschiedener rechtlicher Auffassungen ist in unserer Zeit eine selbstverständliche Sache. Wir leben nicht in einer Zeit, wo große sittliche Ueberzeugungen herrschend sind, sondern die Geister sind aus einander gefahren, und eine Spaltung ist in alle sittliche Ueberzeugungen hineingedrungen bis in den Grund, in dem im tiefsten Herzen die Ueberzeugungen wurzeln. Daß diese Spaltungen und die daraus sich ergebende Zerfahrenheit der Anschauungen bei jeder Rechtsfrage zum Vorschein kommen mussen, ist eine selbstverständliche Sache, und daß insbesondere bezüglich der österreichischen Verfassungsfrage diese Meinungsverschiedenheit besteht und auch in diesem Landtage besteht, war uns allen längst bekannt.

Unter diesen Umständen ist meines Erachtens eine ernste und besonnene Diskussion dieser Frage nicht vom Uebel, sondern gefährlich, ja unleidlich ist es nur, wenn bei politischen Fragen die Bedeutung der Rechtsfrage negirt oder wenigstens vollkommen ignorirt wird. Sowie gegen den Gang der jetzigen Regierung rechtliche Bedenken erhoben werden, so sind von unserer Seite bekanntlich gegen den Gang der früheren Regierung politische und auch rechtliche Bedenken erhoben worden.

Vier Jahre lang sind diese Bedenken, wo es immer möglich war, als strafwürdig behandelt worden, und wenn sie aufgetreten sind an Orten, wo sie nicht als strafwürdig behandelt weiden konnten, ist man ohne Diskussion darüber zur Tagesordnung übergangen.

Insofern halte ich es als einen entschiedenen Fortschritt, daß heute wieder die Bedeutung der Rechtsfrage für politische Angelegenheiten anerkannt und ihr durch die Diskussion derselben Zeugniß gegeben wird.

Ich habe daher mit Achtung und großer Theilnähme, namentlich dem ersten Redner gehorcht, welcher die rechtliche Frage einer eingehenden Erörterung unterzogen hat.

Ich achte jede Ansicht, die aus redlicher Ueber-zeugung hervorgeht, auch wenn sie nicht die meine

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ist. Ich kann nicht läugnen, daß die weiteren Auseinandersetzungen auf mich einen minder erfreulichen Eindruck gemacht haben. Es ist eine Theorie aufgestellt worden, die jede Oktroyirung in dem ausgedehntesten Maße rechtfertigt, es ist zugleich die Behauptung aufgestellt worden, daß das Oktoberdiplom eine Oktroyirung, das Februarpatent aber keine Oktroyirung sei.

Es ist von andern späteren Akten, die auch un-ter diese Kategorien gezählt werden müssen, Akte, die bald den Reichsrath für einen gesammten Reichsrath, bald für den engeren erklärt haben, keine Er-wähnung gemacht worden; aber alles dieses wird wohlgefällig aufgenommen bis zum 20. September, wo ein Akt erfloßen ist, der allerdings eine andere Richtung verfolgte.

Meine Herren! Es ist eine längst bekannte Thatsache, daß nicht so sehr durch das Februarpatent, als durch das, was unter der Herrschaft des Februarpatens geschehen ist, eine große Unklarheit in die Rechtszustande Oesterreichs gekommen ist. (Bravo im Centrum). Das ist eine Thatsache, die im Reichsrathe selbst, von einer Stimme anerkannt worden ist, die nicht zu den Gegnern des Februarpatents gehört hat.

Man wird sich erinnern an eine Stimme, die selbst mit Gewissens - Skrupul von diesen Dingen gesprochen hat. Daß man unter solchen Umständen uns heute sagen will, das sei eine klare und einfache Sache, daß man glaubt, mit solchen Darstellungen das Gewissen binden zu können, mit Hin-weisung auf das Angelöbniß, daß es einem Gide gleich komme, und uns am Ende der Gefahr der Erkommunikation aussehe, das ist ein Vorgang, der in mir, und wohl auch in andern Gefühle erregt hat, denen ich keinen Ausdruck gebe, weil ich ihnen keinen parlamentarischen Ausdruck zu geben weiß. (Bravo, výborně!)

Mit solchen Argumenten kann man Gegner, deren Lebensaufgabe es nicht ist, sich Jahr aus, Jahr ein mit Rechtsfragen zu beschäftigen, und in der Dialektik zu üben, in Verlegenheit sehen, aber überzeugen kann man mit solchen Argumenten nicht. (Bravo). Es bleibt wahr, das Februarpatent wird von einem schlichten Verstände niemals für etwas anderes angesehen werden, als für einen. Versuch der Durchführung des Oktoberdiplomes.

Diese Ansicht gilt in Oesterreich und außer Oesterreich, und man mag darüber mit noch so feinen Argumenten disputiren, diese thatsächliche Auffassung beherrscht die Gemüther.

Will man diese Frage mit der Goldwage abwägen, so möge man vorerst die Frage auf die Goldwage legen, die man nie darauf zu legen immer verweigert hat, — ob es wahr ist, daß das Februarpatent vollkommen übereinstimmend ist mit dem Oktoberdiplom, und nur innerhalb desselben sich beweat — (Výborně). Ich kann meine Herren! wie sich von selbst versteht, nicht auf die Gesammtheit der Argumente, oder vielmehr auf das einzelne der Argumentationen, die in dieser Angelegenheit angeführt worden sind, eingehen. Es ist darüber mehr als 2 Stunden gesprochen worden, und wenn ich darauf antworten sollte, so würde das wohl 4 Stunden in Anspruch nehmen und ich zweifle, daß der hohe Landtag mich so lange anhören würde (Rufe links: Nein) es wäre auch ein vergebliches Unternehmen. Nicht Rede und Gegenrede über das Detail der Frage kann in einer solchen Versammlung irgend welche Wirkung haben, was ich aber allerdings nach den sehr ernsten Worten, die hier gesprochen worden sind, für nothwendig erachte, das ist die rechtliche Anschauung auseinanderzusetzen, von der wir in dem Ausschuß ausgegangen sind. Die Wesenheit des Gedankens, welcher dazu führt, das Manifest vom 20. September als unberechtigt anzusehen, welche dazu führt, seine Berechtigung zu messen nach dem Wortinhalte des Februarpatentes, beruht auf dem Gedanken der Rechtskontinuität, welcher Gedanke heute auch von einem Redner auf der rechten Seite des Hauses umständlicher dargestellt worden ist. Allein der Begriff der Rechtskontinuität umfaßt nothwendig nicht nur Zukunft sondern auch Vergangenheit. Wer z. B. eine politische Körperschaft ganz neue Zustände schaffen wollte, wenn sie alles das, womit bisher das Recht in der Vergangenheit festgewurzelt ist. ausreißen, wenn sie Alle, die den neugeschaffenen Zustand nicht anerkennen wollen, einfach ausschließen, und todt machen wollte, und wenn etwa die Versammlung dann sagen oder wenigstens ohne Widerspruch von sich sagen lassen wollte: "wir sind praktische Männer, wir fragen nicht nach dem Rechte, sondern wir handeln!)" dann könnten wohl die Resultate dieses Handelns in verschiedener Weise mit Opportunitätsgründen vertheidiget werden, aber darauf müßte man verzichten, sie mit dem Begriffe der Rechtskontinuität vertheidigen zu dürfen. Die Rechts - Kontinuität bezeichnet vor allem einen Zustand, und zwar den glücklichen Zustand einer langjährigen, friedlichen, rechtlichen und durch keine gewaltsame Einflüsse gestörten Gntwickelung der öffentlichen Verhältnisse, einen Zustand, der vor allem eine lebendige und lang fortgesetzte Rechtsentwicklung vorausseht, eine Rechtsentwicklung, welche durch fortwährende Kompromisse das alte Recht mit den neu entstehenden Bedürfnissen, und mit den mit jedem neuen Tage neueintretenden Thatsachen ins Gleichgewicht setzt, und im Einklang erhält.

Solcher Beschaffenheit sind leider die Zustände in Oesterreich zuverlässig nicht.

Werfen wir einen Blick zurück nur bis zu dem Zeitpunkte, in dem der Akt entstanden ist, auf dem noch heute wesentlich die bisher bestehende Einheit des Reiches beruht, die pragmatische Sanktion. Kaum war sie vereinbart worden mit den sämmtlichen Landtagen des Reiches, als halb Europa anstürmte gegen das Reich und sie nur mit schweren Anstrengungen und nicht ohne schmerzliche Einbüsse faktisch aufrecht erhalten worden konnte.


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Und wenige Jahrzehnte nach diesen Ereignissen schon trat die allgemeine Verwirrung der öffentlichen Verhältnisse ein, welche die aus dem edlen Herzen, aber auch aus der dem Begriffe der Rechtskontinuität diametral entgegengesetzten Geistesrichtung Kaiser Josephs II. entsprungenen Maßregeln veranlaßten.

Diese Verwirrung, sie wurde beigelegt auf den Landtagen vom Jahre 1791 und 1792. Kaum aber war das geschehen, als wieder vieljährige Kriegsdrangsale über die Monarchie hereinbrachen mit allen ihren zerstörenden Folgen.

Endlich hatte das ermattete Europa Frieden geschlossen und die faktische Einheit Oesterreichs war allerdings durch gemeinsame Noth und gemeinsamen Patriotismus gestärkt worden und das Reich hatte durch die Annahme des Kaisertitels einen seiner Stellungwürdigen Namen erhalten.

Von diesem Augenblicke an aber beginnt eine Periode völliger Stagnation in der Rechtsentwicklung, eine Stagnation in Bezug aus die innere Rechtsentwicklung hinsichtlich der Behandlung der höchsten Staatsaufgaben, so wie hinsichtlich der Pro-vinzialrechte. Nur in den Ländern der ungarischen Krone sehen wir ein reges politisches Leben, das aber deßhalb, weil in Beziehung auf die gesammte Monarchie dieses Leben nur ein einseitiges war, nicht dem ganzen Reiche zu Statten kommen konnte. Der Rückschlag jener Stagnation waren die Wirren des I. 1848 und die Wirkung des einseitigen politischen Lebens in Ungarn war die offene Revolution und der blutige Bürgerkrieg in Ungarn und Siebenbürgen.

Und nachdem diese Wirren wieder beigelegt waren, waren die Geister dießseits der Leitha in höheren und niederen Regionen fast ausschließlich gerichtet auf schleunige Durchführung von allerhand neuen Lieblingsgedanken mit Verkeimung des Werthes kontinuirlichen Rechtes und in den Ländern jenseits der Leitha machte sich eine einseitige Auffassung des Begriffes der Rechtskontinuität geltend. Ganz gewiß aber war der Zustand im Gesammt-Oesterreich keiner, den man irgend wie mit dem Namen der Rechtskontinuität bezeichnen kann.

Was that unter diesen Umständen noth? Was war es, was vor Allem geschehen mußte, ehe in Oesterreich von einer Rechtskontinuität nur die Rede sein konnte?

Was uns Noth that, war eine Lösung dieser Wirren, eine Lösung des Widerspruchs zwischen dem alten Rechte und den neuen Bedürfnissen, eine Lösung des Widerspruches vielfach kollidirender Bestrebungen, ein Ausgleich, rechtlich und friedlich nur erreichbar durch Kompromisse, angebahnt durch die Initiative der Krone, und durch ihre endgiltige Sanktion zum Rechte erhoben.

Diese Initiative hat Se. Majestät ergriffen mit dem allerhöchsten Diplom vom 20. Oktober 1860, und die Völker Oesterreichs werden Sr. Majestät ewig dankbar sein für diesen in der Geschichte seltenen und großartigen Akt hoher Weisheit und landesherrlicher Fürsorge.

Daß durch das Diplom vom 20. Oktober diese Initiative ergriffen wurde, das war seine überwältigende Bedeutung, allein damit ist seine Bedeutung noch nicht erschöpft.

Das Diplom hat zwei bestimmte, verschiedene, aber innigst verbundene Zwecke angestrebt, einmal den Zweck einer innigeren, staatsrechtlichen Vereinigung aller Theile des Reiches und sodann den Zweck der Umgestaltung Oesterreichs aus dem Zustande der absoluten Monarchie in den Zustand einer durch beschließende Mitwirkung der Vertreter seiner Völker beschränkte Monarchie. Der erste dieser Zwecke konnte der Natur der Sache nach nicht mit einem Schlage durch einen Machtspruch verwirklicht, er tonnte nur den Völkern als ein anzustrebendes Ziel vorgezeichnet werden.

In Beziehung auf den zweiten Zweck aber hat Se. Majestät sich darauf nicht beschränkt; der Verzicht auf die absolute Gewalt ist nicht nur in Aussicht gestellt, er ist auch nicht nur versprochen, sondern durch ein unwiderrufliches Grundgesetz festgestellt und verwirklicht worden.

Die Völker Oesterreichs haben von jenem Tage an einen rechtsgiltigen Anspruch auf die Mitwirkung bei der Lösung der höchsten Staats-Aufgaben. Allein in dem kais. Verzichte ist zugleich deutlich und bestimmt ausgesprochen, an wen der Verzicht geleistet wird, und das mußte ausgesprochen werden, um des anderen Zweckes Willen, der innigeren Einigung des Reiches, der Erhaltung seiner Einheit, seines Friedens.

Es ist ausgesprochen worden, daß Dasjenige, auf was verzichtet wurde an absoluter Gewalt, übergehe an die Gesammtvertretung sämmtlicher Königreiche und Länder Oesterreichs. Die Königreiche uno Länder und ihre legalen Vertreter haben aus dem Allerhöchsten Diplome einen Rechtsanspruch erworben, sie haben aber nur den Rechtsanspruch erworben, ihre Sitze einzunehmen in dem Senate sämmtlicher Theile des Reiches, sie haben nur den Rechtsanspruch erlangt in dieser Versammlung und in Gemeinsamkeit mit den Vertretern sämmtlicher Königreiche und Länder Funktionen zu üben, die eine rechtliche Bedeutung haben.

Einen Rechtsanspruch auf die Forderung, daß die Rechte der Krone beschränkt werden, durch eine andere Versammlung, durch eine Versammlung, welche nicht die Gesammtvertretung aller Theile des Reiches ist, welche durch ihre Zusammensetzung einen ganz anderen Charakter trägt, einen solchen Rechtsanspruch hat Niemand in Oesterreich weder der Krone gegenüber, noch gegenüber den übrigen Berechtigten. (Bravo!)

Derjenige Herr Vorredner, welcher mich aufge-fordert hat, lch solle ihm sagen, was ich gegen seine Logik einzuwenden habe, wird aus dieser Darstellung mit seinem geehrten Scharfsinn wahrscheinlich selbst entnehmen können, was ich gegen seine Auseinander-


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setzungen zu bemerken habe. Soll ich es in kurzen Worten sagen, so muß ich sagen: sie beruht, wie mir scheint, auf einer petitio principii. Seine Argumentation geht von dem Standpunkte aus, daß die sogenannte Februarverfassung — dieses Wort ist in keiner von unseren Urkunden zu finden — daß diese sogenannte Februarverfassung und der unter ihrer Herrschaft entstandene Reichsrath unbedingt zu Recht bestehe.

Das ist eben die Frage. Das ist die Frage, die gestellt ist in dem Manifeste, und bis zu dieser Frage muß man emporsteigen, wenn man sich verständigen will! Seht man das aber voraus, so kann man allerdings von diesem Standpunkte aus argumentiren, und gegen die Logik einer solchen weitem Argumentation habe ich dann nichts mehr einzuwenden, nur kann sie mich nicht überzeugen.

Das große Ziel, welches Oesterreich in unseren Tagen beschäftigt, ist also meines Erachtens die Herstellung eines wirklichen Gesammtreichsrathes entsprechend den Grundgedanken des Oktoberdiploms. Die Regierung, welche vor wenigen Monaten abgetreten ist, hat ohne Zweifel gehofft, auf dem Wege, den sie uns geführt hat, am schnellsten das Ziel zu erreichen. Gleichwohl sind 4 Jahre verstrichen und trotz der warmen und vielseitigen Unterstützung, welche die Regierung bei ihren Unternehmen gefunden hat, hat sie das Ziel nicht erreicht.

Das ist jedenfalls das mindeste, was man darüber sagen kann; ich glaube auch. das auch kann keinem Widerspruche unterliegen: man hat auch binnen den 4 Jahren sich dem zu erreichenden Ziele nicht genähert. Am Schlusse der 4 Jahre war die Meinung wenigstens allgemein herrschend, und selbst im Reichsrathe herrschend, daß auf dem bis dahin eingehaltenen Wege das Ziel nicht erreicht weiden könne. (Bravo!)

Auf welchem anderen Wege aber? darüber gehen natürlich die Meinungen auseinander. Es mag sein, und ich bin überzeugt, es ist so, daß viele Herren, welche nicht unsere Anschauungen theilen, der Meinung sind, daß allerdings auf einem anderen Wege, als dem der damaligen Regierung, aber doch auf einem Wege, der sich von dem Wege dieser Regierung nicht soweit erfernt hätte, als der jetzt eingeschlagene, Erfolg zu hoffen gewesen wäre.

Es mag sein, aber, wenn man darüber einig ist, daß ein anderer Weg betreten weiden mühte, wem lag es dann ob und wer war berechtigt dazu, die Wahl in dieser Beziehung zu treffen? Niemand wird doch im Stande sein, darauf eine andere Antwort zu geben, als die: der Krone, in deren Händen unter allen Umständen die Initiative liegen und bleiben muß, wenn Oesterreich überhaupt nicht aufhören solle, eine Monarchie zu sein.

Die Regierung hat ihre Wahl getroffen, und hat durch das Manifest von 20. Sept. diese Wahl ihren Völkern kundgethan, und neuerlich diesem Landtage. Der hohe Landtag soll heute darüber entscheiden, ob er erklären wolle, ob er die Regierung auf dem von ihr betretenem Wege unterstützen wolle.

Nach der Auseinandersetzung, die ich zu geben mir erlaubt habe, wird mir gestattet sein zu erwähnen, daß der Ausschuß mit voller Beruhigung dem hohen Landtage die Ueberzeugung aussprechen zu sollen glaubt, daß der hohe Landtag es thun könne mit gutem Gewissen, ohne in irgend einer Weise das Recht zu verletzen (výborně! Bravo!).

Vom politischen Standpunkte ist hauptsächlich entgegnet worden, daß der Weg, der betreten ist, ein hoffnungsloser sei. Die Zukunft liegt nicht in unseren Händen. Wir alle wissen, daß sie von Ereignissen abhängt, die unberechenbar sind. Wenn aber der Weg hoffnungslos genannt wird, dann scheint es,mir doch angezeigt, Einiges anzuführen, was meines Erachtens zu einer minder trostlosen Auffassung der Verhältnisse berechtigt.

Als das Diplom vom 20. Oktober 1860 erlassen wurde, waren die Geister in Oesterreich für den Weg, den es vorzeichnete, für den Weg, die Rechtsanschauungen und die Rechtsansprüche aller Länder und Völker mit den thatsächlichen Verhältnissen ausgleichend zu verbinden, wenig vorbereitet.

In den Ländern der ungarischen Krone herrschte aus bekannten und begreiflichen Gründen eine sehr aufgeregte Stimmung. Dießseits der Leitha waren im großen Maße die Geister gerichtet auf möglichst schleunige Ausführung konstitutioneller Formen und deßhalb wenig geneigt, sich durch Kompromisse aufhalten zu lassen, und den geschichtlichen Rechtanschauungen besonderes Gewicht und Bedeutung beizulegen.

Die vier Jahre, welche wir seitdem erlebt haben, sind eine Periode reicher Erfahrungen, und ich glaube, diese Erfahrungen haben in der einen und der andern Beziehung mancherlei Wirkung geübt und die Geister sind heutzutage mehr vorbereitet, als sie es im I. 1860 waren, auf den Gedanken, eine Verfassung hervorwachsen zu lassen, aus einem Kompromiß mit den berechtigten Trägem der Meinungen und Ansprüche der Königreiche und Länder.

Als das Oktoberdiplom erlassen wurde, lag zuerst seine Ausführung theilweise in den Händen von Männern,.die wie jedermann, der ihre Haltung vor jenem Datum zu beobachten Gelegenheit gehabt hat, weiß, dem Geiste des Ottobeidiploms fremd, ja abhold waren; und Beweis dafür lieferten ihre ersten Akte, die berüchtigten Landesstatuten. Heute liegt die Ausführung in den Händen einer Regierung, die durch die Wiedererweckung des Gedankens des Oktoberdiploms in dem Manifeste vom 20. September und durch die erweiternde Auslegung, welche in diesem Manifeste die Bestimmung über die Mitwirkung der Völker an den höchsten Staatsaufgaben erhalten hat, den vollen Beweis liefert, daß sie durchdrungen ist von dem Geiste des Diploms.

Ist da nicht Grund zu hoffen, daß ihr Bemühen erfolgreicher sein wird, als das der Regierung vom Jahre 1860? Und weil die Regierung von dem Geiste durchdrungen ist, sehen wir wahre Freiheit in einer Weise herrschen, wie seit sehr langer Zeit nicht. (Výborně! im Centrum, Heiterkeit links).


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Nicht nur einer Meinung, sondern allen Meinungen ist der freie Ausdruck gegönnt. Die Verhandlungen, die in diesem Augenblicke in den Landtagen geführt werden, in denselben Landtagen, denen man durch lange Zeit jeden Einfluß auf höhere politische Fragen verweigern wollte, während ihnen gegenwärtig sogar die Kompetenz zu Resolutionen über solche höchste Fragen zugedacht wird (výborně), beweisen, welches Maß von Freiheit in diesem Augenblicke in Oesterreich herrscht. (Rufe: Vaser). Ich glaube statt unter solchen Umständen Mißtrauen,gegen die Tendenz der Regierung zu hegen, mit den Schreckbildern der Gefahr von Reaktion und Absolutismus zu drohen, sollte man sich den Spruch ins Gedächtniß zurückrufen:

Rara temporuni felicitas, ubi sentire, quae velis et quae sentias dicere licet. (Bravo, výborně.)

Eben diese Freiheit der Meinungsäußerung begründet in mir die Hoffnung, daß namentlich die Schwierigkeiten der Verständigung, welche bis jetzt aus unbegründetem Mißtrauen und absichtlicher Verdächtigung hervorgegangen sind, unter diesen Verhältnissen allmälig schwinden werden. Die Gegner der Richtung, die in Oesterreich sich geltend gemacht hat seit dem 26. Februar, sind lange Zeit systematisch verdächtigt worden, daß sie entweder nicht die Einheit des Reiches, die innigere Einigung der Theile Oesterreichs oder nicht eine verfassungsmäßige Gestaltung wollen, welche den Völkern die beschließende Theilnahme an den höchsten Staatsaufgaben sichert. Die Geneigtheit zu solchen Verdächtigungen dürfte noch einige Zeit fortdauern, ja ich habe in der heutigen Sitzung Worte gehört, welche darauf hinzudeuten scheinen, nämlich die Worte: daß die Stärkung von Sonderbestrebungen nicht der Einheit und Kraft des Reiches zu Gute kommen wird.

Der Sah in seiner Allgemeinheit ist einer, den Niemand in Abrede stellen wird, vorausgesetzt, daß man weih, um was für Bestrebungen es sich handelt. Wenn dem hohen Landtage die Aufgabe gestellt werden wird, sich über die künftige Gestaltung der Verfassung meritorisch auszusprechen, so ist es möglich, daß in Anträgen sich Sonderbestrebungen geltend machen werden, denen man mit Grund entgegentreten muß.

Wenn aber heute aus Anlaß der Adresse man sich geneigt findet solche Worte zu sagen, so frage ich, wo ist die Begründung derselben zu finden? Liegt ein Grund dazu etwa darin, daß in der Adresse die Machtstellung Oesterreichs hervorgehoben wird? oder darin, daß das Vertrauen ausgesprochen wird, auf die gleiche a. h. Anerkennung der Rechte aller Königreiche und Länder, deren gleichgewichtigen Ausspruch Se. Majestät vernehmen und würdigen will? (Bravo im Centrum und links).

Ich glaube, die Worte, die die Krone an uns richtet. die dürfen wir mit Vertrauen und loyaler Hingebung annehmen, ohne daß man den Verdacht auszusprechen berechtiget ist, es handle sich um gefährliche Sonderbestrebungen.

Wenn gleichwohl in der Adreßdebatte die Warnung, vor Sonderbestrebungen ausgesprochen worden ist, so ist es wohl ein Zeichen, daß das alte Mißtrauen noch nicht verschwunden ist; dem freien Meinungsaustausche aber wird es allmälig weichen müssen.

Die Regierung hat ihre Wahl getroffen und das Manifest vom 20. September hat sie meines Erachtens in einer Sprache verkündet, die vor allem durch Aufrichtigkeit und Wahrheit einen überaus wohlthätigen Eindruck übt. Die Frage ist nun an den böhmischen Landtag gestellt, ob er auf diese Ansprache eine vertrauensvolle Antwort an den Stu-fen des Thrones niederlegen wolle.

Ich weiß kein Hinderniß, das dem entgegentreten könnte, wenn es nicht die Rechtsfrage ist. Wer noch nach allem, was in der Debatte vorgekommen ist, jetzt noch der Meinung ist, es wiederstreite dem Rechte, au den habe ich kein Wort mehr zu richten. (Heiterkeit links).

Meine Herren! ich habe nicht erwartet, daß dieser Ausspruch in einer Art aufgefaßt werden könnte, die Sie veranlassen würde zu lachen. Ich sage es mit aufrichtigem Herzen: wer da glaubt, daß ein Rechtsbruch in der Adresse enthalten ist, der hat Recht, wenn er für die Adresse nicht rotirt. (Bravo links).

Aber denjenigen, die in dieser Beziehung ihr Gewissen frei fühlen, denen gegenüber glaube ich die Hoffnung aussprechen zu dürfen, das die Gefühle, die in der Adresse ausgesprochen sind, ihren Gefühlen homogen sein werden und daß sie sich dem Entwürfe anschließen werden. (Bravo). Diesem Antrag gegenüber ist ein Antrag gestellt worden zur Tagesordnung zu übergehen.

Es hat schon ein früherer Herr Redner in Vorhinein seine Meinung darüber ausgesprochen. Ich glaube aber, meine Herren, nach dem, was nachher in dieser Debatte gesprochen worden ist, nachdem es in der Debatte in Zweifel gestellt wurde, ob der hohe Landtag nicht ein Unrecht begehe, wenn er den kaiserlichen Worten mit Vertrauen begegne, ob er nicht sündige gegen das Gelöbniß und seinen Eid, ist es eine Ehrensache des Landtages geworden.

Jetzt kann vom Uibergange zur Tagesordnung keine Rede mehr sein, es muß sich entscheiden, ob sich die Majorität des Landtages der einen Meinung anschließe oder der anderen. (Výboruě, stürmisches Bravorufen).

Prof. Brinz: Ich bitte ums Wort. Der Herr Berichterstatter hat meine Bezugnahme auf das Versprechen des §. 9 zur Vorfrage als etwas unparlamentarisches und in dem Grade unparlamentarisch bezeichnet, daß er dafür keinen Ausdruck habe. Ich bedauere Sr, Exc. dem Herrn Berichterstatter nicht glauben zu können, daß in dieser Bezugnahme etwas Unparlamentarilches gelegen sei und bitte darum meiner Beruhigung halber Se. Excellenz um den


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Schiedsspruch, ob ich wirklich gegen den Parlamen-tarismus mich verschuldet habe.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst dem Hr. Berichterstatter das Wort geben.

Graf Leo Thun: Wenn ich von Gefühlen gesprochen habe, denen ich keinen parlamentarischen Ausdruck zu geben weih. so haben sich diese Worte nicht auf die vereinzelte Andeutungen des Hr. Vorredners bezogen, welche uns an das geleistete Gelöbniß gemahnt haben.

Eine bloße Mahnung an das Gelöbniß bin ich weit entfeit, einen unparlamentarischen Ausdruck zu nennen. Die schmerzlichen Gefühle, denen ich keinen Ausdruck zu geben gewußt habe. bezogen sich darauf, daß man auf einer Seite uns vorstellte, die Rechtsfragen, um die es sich handle, seien ganz klar und deßhalb meinte, sie können gelöst werden in der Weise, wie der Hr. Vorredner angedeutet hat.

Oberstlandmarschall: Der Hr Prof. Brinz hat den Ausdruck des Hr. Redners nicht gut aufgenommen, er war auch nicht unglücklich gewählt. Der Hr. Prof. Brinz hat auch durchaus nichts unparlamentarisches begangen, wenigstens nicht so etwas, was mich verpflichtet hätte, ihm eine Rüge zu ertheilen.

Prof. Herbst. Ich bitte Excellenz in einer anderen Angelegenheit. Wir haben kein Recht, den Redner zu unterbrechen, Sr. Exc. dein Hr. Berichterstatter aber hat es beliebt, von einen, Antrage, der von mehr als 100 Mitgliedern unterschrieben war, den Ausdruck "Wolf im Schafspelze" zu gebrauchen. Ich bitte Excellenz! Ich stelle die Frage, ob etwa auch dieser Ausdruck parlamentarisch sei.

(Bravo! links.)

Es hat mehr als 100 Mitglieder dieses h. Hauses verletzt, die sich bestimmt gefunden haben, nach reifer Ueberlegung diesen Antrag zu unterstützen.

(Rufe links: Ja wohl!)

Oberstlandmarschall: Soweit ich mich erinnere, hat der Hr. Berichterstatter durchaus nicht diesen Antrag so genannt. (Rufe links: Ja! Ja!)

Er hat allerdings davon geredet und ich glaube, daß in einer so lebhaften Debatte, wie die heutige, unmöglich die Worte so genau auf die Wagschale gelegt werden. (Bravo! im Centrum.)

Dr. Rieger.- Der Ausdruck "Wolf" ist nicht vorgekommen. (Rufe im Centrum: Nein! links: Ja.)

Oberstlandmarschall: Ich kann nur bestättigen, daß ich mit der möglichsten Aufmerksamkeit der Rede des Hr. Berichterstatters folgte, und, daß wenn wirklich ein Ausdruck vorgekommen wäre, der mir als nicht parlamentarisch erschienen, ich dieß sogleich bemerkt haben würde. Hier ist mir das aber wirklich nicht aufgefallen, und ich kann mich nicht erinnern, daß der Ausdruck "Wolf" vorgekommen ist. Uebrigens wird der Hr. Berichterstatter den besten Aufschluß geben.

Graf Leo Thun: Durch die Bemerkung, die ich mir zu machen erlaubte, habe ich nichts anderes andeuten und bezeichnen wollen, als daß der Antrag, der in einer sehr milden Form vorgelegt worden ist, durch den objektiven Zusammenhang mit den Ereignissen in anderen Ländern eine sehr ernste Bedeutung hat.

Daß diejenigen Herren, welche den Antrag unterschrieben haben, damit etwa eine unaufrichtige Handlung begangen haben, dieß anzudeuten, habe ich nicht die Absicht gehabt, und wenn der Ausdruck in diesem Sinne verstanden worden ist, so ziehe ich ihn zurück, und erkläre, daß ich diesen Sinn nicht habe hinein legen wollen (Bravo! links).

Oberstlandmarschall: Da in der General Debatte der Antrag auf den Uebergang zur Tagesordnung gestellt worden ist, so werde ich denselben nach Schluß der General-Debatte zur Abstimmung bringen. Ich werde den Antrag zuerst nochmals vorlesen lassen (Rufe: Namentliche Abstimmung).

Ich glaube bei der Wichtigkeit des Gegenstandes, ohnedieß zur namentlichen Abstimmung schreiten zu müssen.

Ich werde daher bitten, diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, der jetzt vorgelesen werden wird, mit Ja; diejenigen, welche gegen den Antrag sind, mit Nein abzustimmen.

Prosím pány, kteří cktějí hlasovat pro návrh pana poslance Plenera, aby se vyjádřili slovem ano, proti návrhu slovem ne.

(Liest:) Der hohe Landtag wolle beschließen in Erwägung, daß eine Adresse aus Anlaß der Mittheilung des allerhöchsten Manifestes vom 20. Sept. zur allerunterthänigsten Unterbreitung an die erhabene Person Seiner Majestät unseres Kaisers und Königs nur dann als geeignet erscheint, wenn sie neben dem einmüthigen Ausdruck der Loyalität, auch die darin aufgenommene politische Anschauung als übereinstimmende Ueberzeugung des hohen Landtages enthält; in Erwägung, daß nach dem Verlauf der bisherigen Verhandlung über vorliegenden Adreßentwurf die Uebereinstimmung der politischen Ueberzeugung nicht zu erzielen sein wird, geht derselbe über den vorliegenden Adreßentwurf zur Tagesordnung über.

Slavný sněm račiž uzavřití, přihlížeje k tomu, že jen tehdáž pravidlo bude, aby z příčiny nejvyššího manifestu ze dne 20. září běžícího roku podána byla adressa k nejvznešenější osobě Jeho Vel. našeho císaře a krále, když by také náhledy v ní vyslovené stejné byly a souhlasným přesvědčením slavného sněmu přijata byla, přihlížeje pak k tomu, že dle průběhu dosavadního jednání v této záležitosti nelze očekávati, že by se stala žádoucí" shoda takových náhledů a přesvědčení, přechází sněm přes navrženou osnovu adresy k dennímu pořádku.

Ich bitte wiederholt die Herren, das in und Nein recht laut und deutlich auszudrücken.

Landtaassekretär Schmidt ruft die Namen der einzelnen Abgeordneten auf:

Fürst-Erzbischof zu Prag. Nein. Bischof zu Bndweis. As.


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Bischof zu Königgrätz. Abwesend.

Bischof zu Leitmeritz.

Rector Magnificus der Prager Universität. Ne.

Adam Hermann. Ja.

Aehrenthal Johann, Freiherr. Nein.

Althan Michael Karl. Graf. Ja.

Auersperg Karl, Fürst. Ja.

Bachofen von Echt, Klemens. Ja.

Becher Franz. Ja.

Beer Jakob, Kreuzherrnordeus-General. Abw.

Bělský Wenzel, JUDr., Bürgermeister. Ne.

Benoni Joseph. J. U. C. Ne.

Berger Maximilian. Ne.

Bethmann Alexander, Freiherr. Ja.

Bibus Peter Franz, Kreisgerichtsrath. Ja.

Bohusch v. Ottoschütz Wenzel, Ritter v. Nein.

Brauner Franz, JUDr. Ne.

Brinz Alois, Prof. Ja.

Clam'Martinih Heinrich, Graf. Nein.

Claudi Eduard. Ja.

Conrath August. Ja.

Cernin Jaromir, Graf. Nein.

Černin Ottokar, Graf. Ne.

Čizek Anton. JUDr. Ne.

Čupr Franz, Dr. Phil. Ne. ,

Daneš Franz, Pfarrer. Ne.

Desfours-Walderode Franz, Graf. Abwesend.

Daubek Eduard. J. U. Dr. Ja.

Dotzauer Richard. Ja.

Dwořák Simon, k. k. Bergkommissär. Ne.

Eisenstein August, Ritter von. Nein.

Eisenstein Wenzel, Ritter von. Nein.

Esop Josef, Med. Dr. Ne.

Eyssert Adalbert. Ja.

Faber Karl. Ne.

Finaerhut Adalbert. Ne.

Fleischer Alexander, Med. Dr. Ja.

Forster Eman., J. U. Dr. Ja.

Frič Joseph. Ne.

Fürstenberg Emil, Fürst. Krank.

Fürstenberg Maximilian, Fürst. Nein.

Fürstl Rudolf. Ja.

Fürth J. W. Ja. .

Gabriel Joseph. J.U. Dr. Ne.

Görner Anton, J. U. Dr. Ja.

Göttl Hugo. Ja.

Götzel Josef. Ne.

Greger Eduard, Med. Dr. Ne.

Grohmann Virgil, Phil. Dr. Ja.

Groß Robert, Phil. Dr. Ja.

Grüner Ignaz. k. k. Statth..Rath. Abwesend.

Grünwald Wendelm. J. U. Dr. Ne

Gschier Anton, J, U. Dr. Ja.

Haas Eusebius. Beurlaubt.

Hamernik Joseph, Med. Dr. Ne.

Hanisch Julius, J. U. Dr. Ja.

Hardtmuch Karl. Ja.

Harrach Franz, Graf. Nein.

Harrach Johann, Graf. Ne.

Hartig Edmund, Graf. Ja.

Hasner Leopold, Ritter v. Artha. Ja.

Haßmann Theodor, JU Dr. Ja.

Hawelka Mathias, k. k. L.-G.-Rath. Ne.

Heinl Marian, Abt. Nein.

Herbst Eduard, JUDr. Prof. Ja.

Herrmann Franz, Realschullehrer. Ja.

Hille Wolfgang. Ja.

Hoffmann Gustav. Ja.

Hödl Ich. Ne.

Höfler Konstantin, Dr. Ja.

Jaksch Anton. Med. Dr. Ja.

Jelinek Karl. k. k. Direktor der Sternwarte. Ja.

Jeřábek Johann. JUDr. Ne.

Jindra Jakob. Pfarrer. Ne.

Kalina Mathias, Ritter von Jächenstein. Ja.

Klaudy Leopold, JUDr. Ne.

Klawik Franz. Ne.

Klier Franz. JUDr. Ja.

Klimesch Joseph. Ne.

Kodým Filip Stanislaus, Dr. Ne.

Kopetz Heinrich, Ritter von. Ja.

Korb v. Weidenheim Franz, Freiherr. Ja.

Korb v. Weidenheim Karl, Ritter. Abwesend.

Kordina August, Med. Dr. Ne.

Kral Josef. Med. Dr. Ne.

Kralert Franz, Med. Dr. Ne.

Kratochwile Johann, J.U.C. Ne.

Kratochwyl Wenzel. Ne.

Krause Ignaz. Ja.

Kreici Peter Franz, Weihbischof. Ne.

Krejčí Johann. Prof. Ne.

Kreuziger Vincenz. Ja.

Křiwanek Eduard. Ja.

Krouský Johann. Ne.

Kuh David. Ja.

Lambl Joh. B.. Prof. Ne.

Laufberger Franz. k. k. Statth.-Rath. Abwes.

Ledebour Adolf. Graf. Nein.

Leeder Friedrich, k. k. Bezirks-Vorsteher. Ja.

Lill v. Wenbach Alois, k. k. Ministerialrath. Ja.

Limbek Johann, Ritter von, J. U. Dr. Ja.

Limbek Karl. Ritter von, k. k. L.-G.-Rath. Ja.

Lippmann Josef. Ja.

Lobkowitz Georg, Fürst. Nein.

Lobkowitz Moriz, Fürst. Nein.

Lumbe Josef, Dr. Ja.

Machaček Josef. Ne.

Maiersbach Adolf, Ritter von. Ne.

Mallowetz Ernst, Freiherr. New.

Maresch Anton, k. k. Bezirks-Vorsteher. Ne.

Maresch Johann, k. k. Schulrath. Ja.

Matouschowfky Alois, Pfarrer. Ne.

Mayer Anton, Dr. und Prof. Ne.

Mayer Ernst, Med. Dr. Ja.

Miesl Johann v. Zeileisen, k. k. Bez.-Vorst. Ja.

Mladota von Solopist Franz, Frecherr. Ja.

Morzin Rudolph, Graf.

Neradt Franz. Ja.

Neummm Wenzel. Ja.

Neupauer Karl, Ritter von. Nein.

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VIII. sezení 4. ročního zasedáni 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Nostiz Albert, Graf. Nein.

Nostiz Erwein, Graf. Nein.

Nostitz Joseph, Graf. Nein.

Obst Gustav, J. U. Dr. Nein.

Oliva Alois. Ne.

Palacký Franz, Dr. Ne.

Palme Joseph. Ja.

Pankratz Franz. J. U. Dr. Ja.

Peche Joseph Karl, Ritter von. Ja.

Pfeiffer Josef. Ja.

Platzer Wilhelm, Pfarrer. Ne.

Plener Ignaz, Edler von. Ja.

Podlipský Joseph. Med. Dr. Ne.

Pollach Stephan, f. e. Rath. Ne.

Porak Anton, Med. Dr. Nein.

Pour Wenzel. Ne.

Prachenský Joseph, J. U. Dr. Ne.

Ptačovský Karl. Ne.

Purkyně Johann, Dr., Prof. Ne.

Redlhammer Eduard. Ja.

Rieger Franz Ladislaw, J. U.Dr. Ne.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr. Ja.

Rößler Anton. Ja.

Rosmauer Wenzel. Krank.

Roth Hieronymus, J. U. Dr. Ja.

Roth Karl. J. U. Dr. Ne.

Rothkirch-Panthen Karl, Graf.

Rotter Johann, Abt. Nein.

Řezáč Franz, P. Ne.

Sadil Libor. Ja.

Salm-Reisferscheid Franz, Altgraf. Ja.

Sandtner Johann, k. k. Bez.-Vorsteher. Abw.

Schowanek Anton, J. U. Dr., k. k. Notar. Ne.

Seidl Emanuel, Med. Dr k. k. Prof. Ja.

Seidl Wenzel, k. k. Bez.-Gerichts-Adjunkt. Ne.

Seifert Wenzel. Ja.

Seitl Franz. k. k. O.-L.-G.-Rach. Nein.

Siegmund Frz. Ja.

Sladkowiský Karl, J. U. D. Ne.

Slawít Joseph, Ne.

Škarda Jakob. J. U. Dr. Ne.

Stamm Ferdinand, J. U. Dr. Ja.

Staněk Johann B., Prof. Ne.

Stanaler Joseph. Nein.

Stark Johann Ant., Edler v. Ja.

Steffens Peter. Ja.

Sternberg Jaroslaw, Graf. Nein.

Stickl Sigmund, J. U. Dr. Ja.

Stöhr Anton, J. U. Dr. Ja.

Stradal Franz, J. U. Dr. Ja.

Stäruwitz Adolph Ritter v. Ja.

Suida Franz. Ja.

Swatek Laurenz, J. U. Dr. Ne.

Schary Johann Michael. Nein.

Sembera Alois, Prof. Ne.

Šicha Joseph, Med. Dr. Ne.

Šlechta Anton. J. U. Dr. Ne.

Schlöcht Johann. Ja.

Schmatz Heinrich, J. U. C. Ja.

Schmeykal Franz, J. U. Dr. Ja,

Schmerling Anton, Ritter von. Beurlaubt.

Schöber Ant., Med. Dr. Ja.

Schönborn Erwein, Graf. Nein.

Schrott Joseph, Dr. und Prof. Ja.

Schubert Eduard, J. U. Dr. Ja.

Schwarzenberg Adolph, Fürst. Nein.

Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst. Ne.

Schwarzenberg Karl, Fürst. Nein.

Schwestka Franz, J. U. Dr. Ne.

Taaffe Eduard, Graf. Beurlaubt.

Tachezy Ad. Ja.

Taschek Franz, k. k. Hofrath. Ja.

Tedesco Ludwig, Med. Dr. Ja.

Tetzner Gustav. Ja.

Theumer Emil. J. U. Dr. Ja.

Thomas Leopold. Ja.

Tyun-Hohenstein Franz, Graf, Nein.

Thun-Hohenftein Leo, Graf. Nein.

Thun-Hohenstein Leopold, Graf. Beurlaubt.

Thun-Hobenstein Theodor, Graf. Nein.

Thun-Hoyenstein Oswald, Gras.

Thurn-Taxis Hugo, Fürst. Nein.

Tomek Wenzel, Prof. Ne.

Tomiček Karl. J. U. Dr. Ne.

Tonner Emanuel, Prof. Ne.

Trenkler Anton Gustav. Ja.

Trojan Prawoslaw. J. U. Dr. Ne.

Urbanek Ferd. Ne.

Voith Ferd., Freiherr, k. k. Statth.-Rath. Nein.

Volkelt Johann, J. U. Dr. Ja.

Waclawik.Alois. Ne.

Waidele Ernst, Edler von Willingen. Ja.

Waldstein Ernst, Graf.

Wanka Wenzel. Edler v.

Wenisch Johann, Ritter. Ja.

Wenzig Joseph, Schulrath. Ne.

Wiener Fried.. Dr. Ja.

Woiáček Anton. k. k. Sts.-Anw.-Subst. Ne.

Wokaun Franz, k. k. Landesgerichtsrath. Abw.

Wolftum Karl. Ja.

Wolkenstein Karl, Graf. Nein.

Worowka Wenzel. J. U. Dr.

Wratislaw Joseph, Graf. Nein.

Wucherer Peter, Freiherr, k. l. Hofrath. Ja.

Zap Karl. WI., Prof. Ne.

Zatka Ignaz. Ne.

Zedtwitz Karl M., Graf. Ja.

Zedtwitz Kurt, Graf. Nein.

Zeidler. Hieron.. Freih.. Abt. Ja. (Bravo links).

Zeithammer Ottokar, Prof. Ne.

Zelený Wenzel, Prof. Ne.

Zehner Vincenz, Frechen. Nein.

Zikmund Joseph. Ne.

Zák Johann., J. U. Dr. Ne.

Das Resultat der Abstimmung ist: mit Ja haben gestimmt 97. mit Nein 118, der Antrag ist daher verworfen. (Rufe: Schluß!)

Oberstlandmarschall: Ich glaube, die Zeit sei so weit vorgerückt, daß wir in die Specialdebatte


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VIIl. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

des Adreßentwurfs nicht mehr eingehen können, ohne die Mitglieder aufs äußerste zu ermüden.

Fürst Karl Schwarhenberg: Ich bitte ums Wort. —

§. 45. Der Geschäftsordnung besagt zwar, daß wenn der Antrag aus mehreren Punkten besteht, in die Specialdebatte einzugehen sei; es kann jedoch dieser Paragraf auf die Vorlage keine Anwendung finden, nachdem dieselbe aus einzelnen Alineas besteht, die aber nicht als einzelne Theile betrachtet werden können. Ich glaube meine Ansicht dahin aussprechen zu müßen, daß die Adresse als ein Ganzes angesehen und daher auch nur über das Ganze abgestimmt werden könne. Ich stelle den Antrags es möge die Adresse en bloc ohne Eingehen in die Specialdebatte angenommen werden.

Dr. Bělský: Jeho Jasnost kníže Švarcenberg činí návrh, aby adresa k Jeho Veličenstvu císaři a králi přijmuta byla šmahem, v celku bez speciální debaty.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt. (Geschieht). Er ist hinreichend unterstützt.

Kuh: Wenn nach solcher Debatte, nach einer Abstimmung mit 118 gegen 97 Stimmen, eine Adresse beschlossen ist, glaube ich nicht, daß man die Specialdebatte übergehen darf. Das sieht dann wirklich so aus, als ob man die Specialdebatte und die dabei ausgesprochene Meinung der Anderen scheuen würde, zumal es sich um einzelne Punkte handeln wird, die in der General-Debatte gar nicht berührt worden sind und die. um den Ausdruck zu gebrauchen, staatsrechtlich festgesetzt werden sollen, als ob man Erörterungen zu scheuen Ursache hätte, was doch sicherlich nicht der Fall ist.

Deßhalb glaube ich, daß, nachdem der Minorität, wie bereits Graf Leo Thun erklärt hat, das Wort nicht abgeschnitten ist, wir in der Debatte weiter fortfahren sollen. Dieß habe ich nur bemerken wollen.

Ich glaube nämlich, daß in der Spezialdebatte sich einzelne Punkte ergeben werden, die der Landesinteressen wegen erörtert weiden sollen, betreffs der es fraglich sein wird, ob nach den Außerungen der Regierungsvertreter gegen den Willen der Majorität eine Auslegung der Minorität, zu erwarten sein wird. Wollen Sie aber weiter der Minorität in der Weise das Wort abschneiden, so werden wir uns hoffentlich gerne fügen.

Fürst Karl Schwärzenberg.: Weit entfernt durch meinen Antrag irgend eine Pression auf der entgegengesetzten Seite des hohen Hauses ausgeübt haben zu wollen, ziehe ich meinen Antrag, nach den von jener Seite gemachten Bemerkungen, zurück. (Bravo rechts).

Oberstlandmarschall: Wir müssen zur Spezialdebatte übergehen (Rufe: Schluß der Sitzung). Ich erlaube mir, dem hohen Hause den Vorschlag zu machen, in die Spezialdebatte einzugehen, es wird sich zeigen, ob sich wirklich eine Spezialdebatte daraus entspinnt; sollte es der Fall sein, so würde ich zum Schluß der Sitzung schreiten, weil wirklich die Zeit schon sehr vorgeschritten ist. Ich bitte den Herrn Berichterstatter die einzelnen Absähe vorzulesen.

Graf Leo Thun: (Liest.) Allerdurchlauchtigster Kaiser und König!

Allergnädigster Herr!

Nejasneší císaři a králi!

Nejmilostivější pane!

Die Aufschrift dürfte wohl zu keinem Bedenken Anlaß geben und nicht der Gegenstand einer Abstimmung zu sein brauchen (liest: Alinea 1 deutsch und böhmisch.)

Erhabene und ergreifende Worte haben Euer kaiserlich königliche Apostolische Majestät in dem allerhöchsten Manifeste vom 20. September dieses Jahres an ihre getreuen Völker, und neuerlich auch noch insbesondere an den treugehorsamsten Landtag des Königreiches Böhmen zu richten geruht.

Vznešená i dojímavá slova ráčilo Vaše cis. král. apošt. Veličenstvo promluviti nejvyšším manifestem 20. září b. r. k věrným národům svým a nověji také zvláště k věrně poslušnému sněmu království Českého.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Es ist dieß nicht der Fall, ich bitte abzustimmen.

Diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, wollen aufstehen. (Zählt.)

Es ist per majora angenommen.

Graf Leo Thun: (liest Alinea 2. deutsch und böhmisch).

Wir haben sie mit schuldiger Ehrfurcht vernommen, und, wie es ihre Wichtigkeit erheischt, reiflich erwogen, und fühlen uns gedrungen, vor Allem für das allerhöchste Vertrauen, welches sich in denselben ausspricht, unseren tiefgefühlten Dank an den Stufen des Thrones allerunterthänigst niederzulegen.

My naslouchavše jim s povinnou učtou a uvažujíce je zrale, jak důležitost jejich žádá, vidíme se pohnuty, především složiti u trůnu Vašeho Veličenstva své ponížené nejvřelejší díky za nejvyšší důvěru, která v nich se vyslovuje.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da es nicht der Fall ist, so bitte ich über den Antrag abzustimmen.

Diejenigen Herren, die diesem Absatze zustimmen, wollen aufstehen. — Majorität.

Graf Leo Thun: (liest Alinea 3. deutsch und böhmisch).

In dem Entschlusse Euerer Majestät, den Weg der Verständigung mit Ihren Völkern einzuschlagen, bekundet sich neuerdings der Ernst des kaiserlichen Willens, die durch die Bedürfnisse der Gegenwart geforderte Verfassungsentwicklung Oesterreichs aus Anen überkommenen Rechtsgrundlagen hervorwachsen zu lassen, welche durch das allerhöchste Diplom vom 20. Oktober 1860 anerkannt und unwiderruflich festgestellt worden sind.

V úmyslu Vašeho Veličenstva, dáti se na cestu dorozumění s národy svými, jeví se opět

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VIII. sezení 4. ročního zasedáni 1865

VIII. Sitzung der 4. Jahres- Session 1865.

opravdovost vůle císařské, aby ústavné upravení Rakouska, kteréhož žádají potřeby našeho věku, vyrostlo a vyvinulo se z oněch nás došlých základův práva, kteříž uznáni byvše nejvyšším diplomem 20. října 1860 nabyli pevnosti neodvolatelné.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Herr Dr. Brinz.

Dr. Brinz: Ich erlaube mir nur eine ganz einfache Bemerkung, daß sonst Verfassungen nicht von selber werden, daß also der Ausdruck des Adreßentwurfes: "die Verfassungsentwickelung Oesterreichs aus irgend Etwas hervorwachsen zu lassen," nichts ist, was mit dem in Uebereinstimmung ist, was sonst auf dem Gebiete der Verfassungsentwickelung geschieht.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter stellt also einen Antrag?

Dr. Brinz: Keinen Antrag.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Ich erkläre die Debatte für geschlossen, und schreite zur Abstimmung.

Bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, aufzustehen.

Per majora angenommen.

Graf Leo Thun: (liest Alinea 4).

Wir theilen die Ueberzeugung, daß diese verfassungsmäßige Rechtsgestaltung erzielt, durch das freie Zusammenwirken aller Völker Oesterreichs, in der freien Theilnahme Aller ihre volle Kraft und Bedeutung und die sicherste Gewähr ihrer Dauer finden wird.

I my účastníme se v přesvědčení, že toto upravení ústavního práva, jehož dosíci se má svobodným spolupůsobením všech národů v Rakouských, dojde ve svobodném účastenství všech plného dostatku moci a vážnosti a nejjistější záruky svého trvání.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da es nicht der Fall ist, so bitte ich darüber abzustimmen.

Bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben. Angenommen.

Graf Leo Thun: (liest Alinea 5).

Darum nehmen wir mit ehrfurchtsvollem Danke die allerhöchste Ausicherung entgegen, daß Euere Majestät die Ergebnisse der Verhandlungen, welche zunächst mit dem ungarischen und dem kroatischen Landtage eingeleitet werden muhten, vor der allerhöchsten Schlußfassung den legalen Vertretern der übrigen Königreiche und Länder vorlegen wollen, und daß Allerhöchstdieselben deren . Ausspruch zu vernehmen und als gleichgewichtig zu würdigen allergnädigst beabsichtigen. —

Protož s úctyplnými díkami přijímáme nejvyšší ujištění, že Vaše Veličenstvo výsledky oněch vyjednávání, která dříve zavedena býti musila se sněmy Uherským a Chítrvátským, před nejvyšším uzavřením ráčí předložiti zákonným zástupcům ostatních království a zemí, a že zamýšlí nejmilostivěji slyšeti výpovědi jejich i přikládati jim stejnou váhu.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Herr Dr. Hanisch.

Dr. Hanisch: Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich der legalen Vertreter willen das Wort ergreife.

Es könnte für die Zukunft einmal interessant sein zu wissen, daß es in dieser h. Versammlung gesagt wurde, nicht wir, die gegenwärtige Landtagsversammlung seien darunter verstanden. (Oho!)

Erlauben Sie mir, dieses zu begründen und anzuführen, daß das nicht seit heute erst meine Ueberzeugung geworden ist, sondern daß heute meine bereits am 21. September bestandene und auch schriftlich mitgetheilte Ueberzeugung durch den Herrn Berichterstatter nur bestätigt worden ist.

Recht gut habe ich vernommen, was der Herr Berichterstatter einwand, es sei nicht in der Adresse enthalten, daß wir uns als die legalen Vertreter betrachten.

Das ist darin allerdings nicht enthalten. Das wünsche ich an die Herren vom Centrum besonders gerichtet zu haben, daß allerdings in der Tendenz der Adresse es nicht liegt, daß die legalen Vertreter z. B. des Königreichs Böhmen die Landtagsversammlung auf Grund der Landes- und Wahlordnung vom 26. Februar ist.

Das Wort "legale Vertreter" kam zum erstenmale vor in der unter den Auspicien des gegenwärtigen Ministeriums bereits gehaltenen Thronrede bei dem Schlusse der letzten Session des Reichsrathes. Es hieß dort: es sei nothwendig, die "legalen Vertreter der östlichen Hälfte der Monarchie" zu ihrer verfassungsmäßigen Thätigkeit einzuberufen. Mir siel das Wort bereits in der Thronrede auf.

Was die Terminologie des Ministeriums Belcredi-Mailath unter "legaler Vertretung" verstand, wurde mir klar, als das Einberufungsschreiben bezüglich des siebenbürgischen Landtages erschien. Da wurde der verfassungsmäßige Landtag nach Klausenburg einberufen; der andere, also, der nicht verfassungsmäßig war nach der Ansicht der jetzigen Regierung, wurde aufgelöst. Da war mir klar, was die "legalen Vertreter" sind.

Wenn nun abermals in dem Akte vom 20. September das Wort "legale Vertreter" vorkommt, so wird man mir doch gestatten, daß ich nun weiter schließe:

Was sind dann die legalen Vertreter der Länder dießseits der Leitha, nachdem man unter den legalen Vertretern der Länder jenseits der, Leitha an-


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

dere verstanden hat, als diejenigen, welche in letzter Zeit über, tagten? Da komme ich zu dem Schlusse, daß diese Landtagsversammlung unter den legalen Vertretern nicht verstanden ist, ich komme zu dem Schlusse, daß unter den "legalen Vertretern," welchen die Resultate der Verhandlungen mit den ungarischen Ländern vorgelegt werden sollen, die Land-tage vor dem Jahre 1848 nach der Intention der gegenwärtigen Regierung gemeint sind. Das wollte ich bloß sagen und mehr nicht.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Kuh: Es ist der Regierung gelungen, manche Centralisten in Dualisten zu verwandeln und die heutige Debatte hat es bewirkt, daß ich mich der Ansicht des Herrn Dr. Nieger, die er Jahre lang getheilt hat, anschließe. Es heißt hier, daß Allerhöchst dieselben den Ausspruch der Landtage zu vernehmen und als gleichgewichtig zu würdigen wollen.

Ja und Nein und wiederum ja und nein geben noch kein Votum. Sehr richtig hat H. Dr. Rieger trotz aller föderalistischer Tendenz einmal bemerkt, daß man doch nicht dahin trachten werde, eine Majorisirung der Majorität durch die Minorität vorzunehmen, daß man, nämlich nicht die verschiedenen kleinen Landtage, die ein Votum abgeben, durch die großen Landtage werde neutralisiren wollen. Klarheit muß doch wenigstens in einer Adresse sein, wenn man mit Sr. Majestät spricht, muß man sagen: das und das will ich, das und das ist meine Meinung; die Meinung aber, die kleinen Landtage majorisiren zu wollen, ist nicht die Meinung dieses hohen Hauses. Es soll deßhalb ehrlich und offen hier gesagt sein, wie versteht man das gleichgewichtige Votum der Landtage dießseits der Leitha? Ist das nicht geschehen, so ist es hier eine Phrase, die die wahren Gedanken verhüllt, oder vielmehr gar nichts beweift.

An mir ist es nicht, einen Antrag zu stellen (Heiterkeit).

Entschuldigen Sie, Meine Herren! das Lachen ist eigentlich an meiner Seite! Ich reproduzire bloß föderalistische Ansichten und schlage Sie mit Ihren Waffen, und wissen Sie einen Antrag, so stellen Sie ihn (Unruhe — Präsident, läutet), er muß aber der Würde des Landtages entsprechen; deßhalb habe ich den Antrag nur in Anregung gebracht und nicht gestellt.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand noch das Wort?

(Niemand meldet sich).

Berichterstatter Se. Excell. Graf Leo Thun:

Es ist lein Antrag gestellt worden und ich brauche daher keinen zu widerlegen; nur darauf möchte ich noch in Kurzem zurückkommen, was ich schon in meiner Einleitung gesagt habe; der Ausschuß habe sich zur Aufgabe gestellt, in staatsrecht-liche Fragen nicht weiter einzugehen, als das Di-plom selbst und sich so eng als möglich an die Worte des Diploms anzuschließen. In dem vorlie genden Absatz ist der Frage bezüglich der legalen Vertreter absichtlich keine Anslegung gegeben worden, weil es eben nicht der Zweck der Adresse ist, staatsrechtliche Fragen zu lösen, sondern nur Sr. Majestät die Gefühle auszudrücken, welche der hohe Landtag aus Anlaß des allh. Manifestes hegt. (Bravo! — Výborně!)

Oberstlandmarschall: Ich schreite nun zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrag zustimmen, die Hände aufzuheben.

(Geschieht). Der Antrag ist angenommen. —

Berichterstatter Graf Leo Thun: (Liest: Alinea 6 deutsch und böhmisch).

In dieser allerhöchsten Zusicherung erblicken wir einen neuen Beweis der huldvollen Gesinnung Euerer Majestät, auf welcher unsere Zuversicht beruht, daß alle Völker des Reiches Allerhöchst Ihrem landesväterlichen Heizen gleich nahe stehen, und daß jedes der Königreiche und Länder der gleichen Anerkennung seiner Rechte und desgleichen Allerhöchsten Schuhes derselben gewärtig sein kann.

V tomto nejvyšším ujištění spatřujeme nový důkaz nejmilostivějšího smýšlení Vašeho Veličenstva, na němž zakládá se důvěra naše, že všickni národové v říši stejně blízcí jsou otcovského srdce Vašeho a že každé království i každá země nadíti se muže stejného uznání práv svých a stejné nejvyšší jejich ochrany.

Oberstland marschall: Verlangt Jemand das Wort?

Es ist dieß nicht der Fall, und ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

B. Graf Leo Thun: (Liest Alinea 7 deutsch u. böhmisch).

Der treugehorsamste Landtag wird der Allerhöchsten Afforderung, seiner Zeit über die Ergebnisse der nun anhängigen Verhandlungen sich auszusprechen, mit freudiger Bereitwilligkeit und loyaler Hingebung Folge leisten.

Věrně" poslušný sněm Český s radostnou ochotností a loyální oddaností půjde za vyzváním Vašeho Veličenstva, aby vyslovil se časem svým o výsledcích zavedeného nyní vyjednávání.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hände aufzuheben.

(Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Graf Leo Thun: (Liest Alinea 8 deutsch und böhmisch).

Frei ist die Bahn, welche Euere Majestät zu allseitiger Verständigung Ihren getreuen Völkern eröffnet haben.

Svobodná jest dráha, kterou otevřelo vaše Veličenstvo vérným svým národům ke všestrannému srozumění se.


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da sich Niemand meldet, bitte ich diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hände aufzuheben.

(Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Grf. Leo Thun: (Liest Alinea 9 deutsch und böhmisch).

Wir halten fest an der Hoffnung, keines derselben werde die schwere Verantwortung auf sich laden wollen, diese Bahn den Brudervölkern mit unübersteiglichen Hindernissen zu verschließen. Ihnen allen hoffen wir im gemeinsamen Streben nach dem von Euerer Majestät bezeichneten unverückbaren Ziele zu begegnen, denn daß das Ziel erreicht werde, ist ein gemeinsames Bedürfniß aller Theile des Reiches.

Držíme se té naděje pevně, že nižádný z nich nebude chtíti uvaliti na se těžkou odpovědnost za to, že by dráhu tu pobratřeným národům zahradil překážkami nepřekonatelnými.

Doufáme setkati se s nimi se všemi ve společném snažení k nepohnutému od Vašeho Veličenstva vytknutému cíli: neboť aby k cíli tomu došlo se, jest společná všech částí říše potřeba.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da dich nicht der Fall ist, bitte ich diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hände aufzuheben).

(Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Graf Leo Thun: (Liest Alinea 10 deutsch und böhmisch).

Dieses Ziel, — es ist eine erneuerte Bekräftigung und zeitgemäße Ausbildung der pragmatischen Sanktion, auf daß die Machtstellung der Monarchie durch eine gemeinsame Behandlung der höchsten Staatsaufgaben gewahrt, und die Einheit des Reiches in der Beachtung der Mannigfaltigkeit seiner Bestandtheile und ihrer geschichtlichen Rechtsentwicklung gesickert werde.

Tento cíl jest obnovené upevnění a věku našemu přiměřené vzdělání pragmatické sankce, aby za chovalo semocnostnípostavení státu společným opatřováním nejvyš-šíchjeho úloh a jednota říše aby pojištěna byla šetřením rozmanitosti částí, ze kterýchž záleží, adějinného vyvinutí práv jejich.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da sich Niemand meldet, so bitte ich diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hände aufzuheben. (Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Graf Leo Thun: (Liest Alinea 11 deutsch u. böhmisch.)

Schwierig ist der Weg, der dazu führt, und er wird vielleicht ein langwieriger sein; um so treuer wollen wir, beseelt von dem Geiste, der sich in den kaiserlichen Worten ausspricht, auf demselben aus-harren,— mit opferfähiger Versöhnlichkeit und gewissenhafter Beachtung des legitimen Rechtes.

Nesnadná jest cesta k tomu vedoucí a bude snad idlouhá: pročež nadchnuti jsouce duchem vanoucím ze slov císařských chceme tím věrněji držeti se jí, s obětavou smířlivostí a svědomitým šetřením legitimního práva.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da sich Niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrag zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Graf Leo Thun: (Liest Alinea 12 deutsch u. böhmisch.)

In solchem Geiste geführt werden die Verhandlungen, welchen Eure Majestät den Weg gebahnt haben, Klarheit und Festigkeit des öffentlichen Rechtes in Angelegenheiten des Gesammtreiches wie des Königreiches Böhmen wieder herstellen.

Budouce v takovém duchu vedena vyjednávání, kterýmž Vaše Veličenstvo cestu připraviti ráčilo, obnoví zase jasnost i pevnost veřejného práva v záležitostech jak celku říšského tak i Českého království.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrag zustimmen, die Hände zu erheben, da sich Niemand zum Worte gemeldet hat. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Graf Leo Thun: (Liest Alinea 13 deutsch u. böhmisch).

Das glückverheißende Zeichen aber der gelungenen Wiederherstellung wird uns Böhmen die Krönung sein, von altersher in diesem Königreiche der symbolische Ausdruck, die gegenseitige Bürgschaft und die höchste Weihe des gesicherten Rechtszustandes.

Blahověstným pak znamením zdařilé obnovy té bude nám Čechům korunování, odvěké to v království našem symbolické zjevení, vzájemné rukojemství a nejvyšší zasvěcení ubezpečeného stavu právního.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da sich Niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche dem Antrag zustimmen, die Hände aufzuheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Graf Leo Thun: (Liest Alinea 14 deutsch u. böhmisch.)

Darum sieht der treugehorsamste Ländtag mit Sehnsucht dem Freudentage entgegen, an welchem die altehrwürdige Krone Böhmens auf dem gesalbten Haupte Franz Josef des Eisten ruhen wird.

Gott erhalte, schütze und segne Euere kaiserlich königliche Apostolische Majestät!


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VIII. sezení 4. ročního zasedáni 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Protož tužebně hledí věrně poslušný sněm radostnému dni tomu vstříc, kde spočívati bude staroslavná koruna Česká na posvěcené hlavě Františka Josefa Prvního.

Bůh zachovej, chraň a žehnej Vaše císařsko-královské apoštolské Veličenství.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Da sich Niemand meldet, so bitte ich diejenigen Herren, welche dem Antrag zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Graf Leo Thun: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß das h. Haus sogleich zur dritten Lesung schreite.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren, die diesem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Der Alitrag ist per majora angenommen.

Dr. Rieger: Die Adresse ist soeben vorgelesen worden und man könnte nun von einer neuerlichen Lesung abgehen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die für die Annahme im Ganzen sind, aufzustehen.

(Geschieht mit eminenter Majorität. Stürmi-sches 6maliges sláva und Hoch, Präsident läutet.)

Graf Albert Nostic: Ich stelle den Antrag, es möge beschlossen werden, daß Se. Exc. der Herr Oberstlandmarschall aufgefordert werde, die Adresse im geeigneten Wege zu Füßen des Thrones niederzulegen.

Oberstlandmarschall: Der Antrag ist formal, ich werde die Unterstützungsfraqe stellen.

(Er ist unterstützt.)

Ich bitte sogleich darüber abzustimmen. Wenn Niemand das Wort ergreift, so bitte ich die Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben.

Er ist angenommen.

Nach der gegenwärtig sehr lange dauernden Sitzung dürfte es nicht angemessen sein, Morgen eine Sitzung abzuhalten, ich werde daher die nächste Sitzung auf Donnerstag bestimmen.

Nachdem heute bereits die Billets zur morgigen Sitzung vertheilt worden sind, so werde ich die Verfügung treffen, daß die heutigen Billets für die nächste Sitzung in Geltung bleiben.

Die Tagesordnung der nächsten Sitzung wird, sein: Fortsetzung des Landesausschußberichtes über die Durchführung der Grundentlastung, dann die beiden Regierungsvorlagen bezüglich der politischen Eintheilung des Landes und über die Kirchenkonkurrenz, und ferner der Landesausschußbericht bezüglich der Errichtung von Eisenbahnen in Böhmen.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. (Läutet).

Fürst Taxis ladet die Herren Mitglieder des Ausschusses für das Jagdgesetz auf Morgen um 10 Uhr zur Sitzung ein.

(Schluß der Sitzung 6 Uhr, 30 Min.


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VIII. sezení 4. ročního zasedání 1865.

VIII. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

Spisy došlé

dne 9. prosince 1865.

Číslo 82. Jednací protokol 5. sezení sněmu dne 4. prosince 1865.

dne 11. prosince 1865.

Číslo 83. Návrh poslance Dra. Trojana na zvolení komise za příčinou neodkladného odstranění posavadních zákonních obmezení v záležitosti nabývání, spojování a užívání pozemností.

Petice.

28) Poslanec p. Miesl z Zeileisenu: žádost okresního výboru loketského za prominutí splacení sumy 3150 zl. r. č. co zálohy, z fondu zemského poskytnuté ku stavbě okresní silnice neydeksko-chodovské.

29) Poslanec p. P. Daneš: žádost městské rady Lounské, aby Louny zůstaly sídlem politického okresu.

Einlauf

vom 9. Dezember 1865.

Nr. 82. Geschäftsprotokoll der 5. Sitzung des böhmischen Landtages vom 4. Dezember 1865.

vom11I. Dezember 1865.

Nr. 83. Antrag des Abgeordneten Dr. Tro-jan auf Zusammensetzung einer Kommission zur unverzüglichen Beseitigung der noch bestehenden gesetzlichen Beschränkungen in Erwerbung, Vereinigung und Benützung des Grundbesitzes.

Petitionen.

28) Abgeordneter Herr Miesl von Zeileisen: Gesuch des elbogner Bez.-Ausschusses um Nachsicht der Rückzahlung des aus dem Landesfonde zum Baue der Neudeck-Chodauer Bezirksstrasse vorgeschossenen Betrages von 3150 fl. östr. Währ.

29) Abgeordneter Hr. k. Daneš: Gesuch des Launer Stadtrathes, damit diese Stadt der Sitz eines Polit. Bezirkes verbleibe.

Ritter v. Kalina,

Verifikator.

Peter Franz Bibus,

Verifikator.

Josef Benoni,

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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