Čtvrtek 7. prosince 1865

Stenografischer Bericht

über die

VI. Sitzung der vierten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 7. Dezember 1865.

Stenografická zpráva

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VI. sezení čtvrtého ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 7. prosince 1865.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. W. Bělsky und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statt-halterei - Leiter Anton Graf Lažansky, und die k. t. Statthaltereiräthe I. Neubauer und Wilhelm Ritter Bach.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Min.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dastatetném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Antonín hrabě Lažanský, c. k. radové místodržitelství J. Neubauer a Vilém rytíř z Bachů.

Počátek sezení o 10 hod. 30 minut.

Oberstlandmarschall Graf Rothkirch-Panthen: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung. Die Kommission für den Entwurf des Armengesetzes hat sich konstituirt und zwar: zum Obmann wurde gewählt: Herr Graf Clam-Martinitz, zum Obmann-Stellvertreter Herr Dr. Rieger, zum Schriftführer Herr Miesl von Zeileisen. Ueber die Konstituirung der Kommission für die Revision des Jagdgesetzes ist mir bisher noch keine Mittheilung zugekommen.

Die Wahlen in die Kommission, betreffend die Reorganisirung der Irrenanstalt, haben folgendes Resultat ergeben:

Von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 37 Stimmzetteln Herr Dr. Jaksch mit 37 Stimmen, Herr Rektor Magnisikus mit 35 Stimmen, Graf Wratislaw mit 34 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 49 Stimmzetteln Herr Dr. Seidel mit 30, Herr Dr. Tedesco mit 30, Herr Dr. Jelinek mit 28 Stimmen; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 43 Stimmzetteln Dr. Hamernik mit 41. Herr Dr. Schicha mit 41, Herr Dr. Grégr mit 40 Stimmen. Für diese Kommission bestimme ich als Lokal das Bureau des Herrn Dr. Schmeykal, und ersuche die gewählten Herrn sich nach dem Schlusse der heutigen Sitzung zu versammeln und zu konstituiren.

Der Herr Abg. Graf Taasse hat ein neuerliches Gesuch um die Ertheilung des ihm abgeschlagenen Urlaubes eingebracht, bitte dasselbe vorzulesen:

Landtaassekretär Schmidt (liest:) Hochgeborener Graf! Durch das Vertrauen Sr. Majestät des Kaisers zur administrativen Leitung des Herzogthums Salzburg berufen, ist es für mich nicht bloß Pflicht, sondern eine Ehrensache, während der Session des hierländigen Landtages, in welchem ich meiner Stellung zufolge als Regierungs-Kommissär fungire, meinen Ort nicht zu verlassen. Entsprechend dieser meiner Anschauung und getragen von der Ueberzeugung, daß mir bei dem Umstande, als der Salzburger Landtag von allen Landtägen der erste seine Arbeiten zu beenden pflegt, noch ausreichend Gelegenheit geboten sein wird, meinen Verpflichtungen, als Deputirter im Landtage des Königreichs Böhmen nachzukommen, zumal dessen Sessionen immer von langer Dauer sind, habe ich rechtzeitig mein Urlaubsgesuch Euer Excellenz übersendet und mich der angenehmen Hoffnung hingegeben, daß derselbe eine günstige Erledigung von Seite des hohen Landtages erfahren werde. Wie bekannt, ist meine Hoff-nung getäuscht worden, indem der hohe Landtag am 25. vorigen Monats mit 91 gegen 90 Stimmen den angesuchten Urlaub von 5 Wochen verweigert hat, in Folge welchen Beschlusses Euer Excellenz veranlaßt wurde, das geehrte Schreiben de dato vom 25. November laufenden Jahres Zahl 46 an mich zu richten, mittelst welchem die Einladung an mich gekommen ist, im Landtage zu erscheinen, und an dessen Berathungen Theil zu nehmen.

Da ich nun aus dem Eingangs erwähnten Grunde der geehrten Aufforderung nicht sogleich entsprechen kann, übrigens allen Grund habe zu vermuthen, daß der Salzburger Landtag seine Arbeiten in kürzester Frist allemalls bis zum 20. dieses Monates wird beendet haben, so gestatte ich mir das Ersuchen an Euere Excellenz zu stellen, mir für diese kurze Zeit bei dem hohen Landtage einen Urlaub erwirken zu wollen. Gf. Taaffe.

Oberstlandmarschall: Nach dem Inhalt dieses Schreibens bittet Graf Taaffe neuerdings um Verleihung eines Urlaubs bis zum 20. d. M. Verlangt vielleicht Jemand das Wort?

Zeithammer: Ich glaube, daß das hohe Haus sich in dieser Frage nur konsequent bleiben

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muß. Diejenigen Gründe, welche der Mg. Herr Graf Taaffe in seinem letzten Urlaubsgesuche angegeben hat, dauern fort. Es sind keine neuen ange-führt. Es wäre eine ganz eigenthümliche Praxis, daß bei der Verweigerung des Urlaubes nach einigen Tagen wieder ein Gesuch, bei abermaliger Verweigerung vielleicht noch ein Gesuch eintreffen würde.

Ich berufe mich auf dasjenige, was das hohe Haus in gleicher Richtung bereits im Vorjahre betreffend den Baron Kellersperg ausgesprochen hat. Das hohe Haus anerkannte damals den Verhinderungsgrund, den Baron Kellersperg angab; fügte jedoch hinzu, daß es dem Ehrgefühl des H. Abg. überlassen bleiben muß, darnach zu handeln, ob er so zu sagen zweien Herren dienen kann.

Baron Kellersperg antwortete, daß er sein Mandat niederlege. Ich glaube, wenn man an das Ehrgefühl appellirt hat, kann man in dieser Richtung insbesondere appelliren. Ich bin dafür, daß der Urlaub abermals verweigert werde.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir zu bemerken, daß Herr Graf Taaffe früher um einen 5wöchentlichen Urlaub eingeschritten ist, jetzt bittet er um einen Urlaub nur bis zum 20. Dezember. Verlangt Jemand das Wort?

Kuh: Ich glaube, das hohe Hans soll sich durch allgemeine Prinzipien leiten lassen, und glaube, das; dieselben Gründe, welche dafür gesprochen haben, kürzlich Sr. Excellenz Ritter von Schmerling einen Urlaub zu ertheilen, auch sicher dafür sprechen, dem Herrn Graf Taaffe einen Urlaub in derselben Weise zu ertheilen.

Oberstlandmarschall: Da sich Niemand zum Worte meldet, werde ich zur Abstimmung schreiten.

Graf Leo Thun: Ich glaube nicht, daß die Fälle völlig analog sind. Jedenfalls könnten die Motive, wie sie vom Herrn Vorredner augeführt worden sind, für mich nicht bestimmend sein, überhaupt ist es aber ja nicht Sache des Landtages, über Motive abzustimmen. Ich bin der Meinung, daß der Urlaub zu bewilligen wäre, lediglich aus dem Grunde, weil nur eine kurze Zeit in Anspruch genommen wird, und wahrscheinlich die Abwesenheit des Herrn Abg. Taaffe nur auf wenige Sitzungen sich erstrecken wird. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, welche für die Ertheilung des Urlaubs find, aufzustehen. (Der Urlaub ist ertheilt.)

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Sekretär Schmidt: Poslanec pan Jiří kníže Lobkovic podal žádost okresního zastupitelstva Mělnického, aby silnice Mlado-Boleslavsko-Slanská prohlášena byla za silnici zemskou.

Herr Abg. Durchl. Fürst Georg Lobkowitz hat das Gesuch der Bezirksvertretung Melnik überreicht, daß die Iungbunzlauer Schlaner Straße zu einer Landesstraße erhoben werde.

Oberstlandmarschall: An den Landhausschuß. .

Sekretář zemského sněmu Schmidt: Poslanec pan Urbánek podal žádost učitelů školního okresu Jaroměřského, aby presentační právo od obcí nezáviselo a platy učitelů nebyly jako do posud štolou.

Abgeordneter Herr Urbanek überreichte das Gesuch der Schullehrer des Jaroměřer Schulbezirkes um Erwirkung der Unabhängigkeit des Präsentationsrechtes von den Gemeinden, sowie auch, daß die Lehrgehalte nicht mehr wie bisher stolagemäß bestehen sollen.

Oberstlandmarschall: An den Petitionsaußschuß.

Sekretář zemského sněmu Schmidt: Poslanec Dr. Rieger podal žádost měšťanů Novo-Bydžovských na vyřízení žádosti tamního předsednictva týkající se pivního krejcaru.

Abgeordneter Dr. Rieger überreichte ein Gesuch der Bürger von Neu-Bidschow wegen Erledigung des Gesuches der dortigen Gemeindevorstehung in Betreff der Einfärung des Bierkreuzers.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Sekretář zemského sněmu Schmidt: Poslanec p. Fingerhut podal žádost obecního zastupitelstva města Nové Paky, aby při organisací nových okresů i v tamním městě politický úřad pozůstal. .

Abgeordneter Herr Fingeruth überreichte ein Gesuch der Stadt Neu-Paka, damit bei der neuen Eintheilung der Bezirke auch in dieser Stadt der Sitz der politischen Behörde belassen werde.

Oberstlandmarschall: Ich erbitte mir, dieses Gesuch der zu bestellenden Kommission über die diesen Gegenstand betreffende Regierungsvorlage zuzustellen.

Die Kommission zur Vorberathung des Armengesetzes wird auf Morgen Freitag um 12 Uhr Mittaas zu einer Sitzung eingeladen, die Petitionskommission wird auf Montag 9 Uhr zu einer Sitzung eingeladen, ebenso werden die Mitglieder der Grund-buchskommission eingeladen, sich heute um 7 Uhr Abends zu einer Sitzung zu versammeln. Bei dieser Gelegenheit sehe ich die Mitglieder dieser Kommission in Kenntniß, daß anstatt des ursprünglich bestehenden Lokals, durch gütige Vermittlung des Herrn Statthaltereileiters ein anderes mir zur Disposition gestellt wurde, und zwar das Vorzimmer des Präsidialbureaus, nämlich das Vorzimmer im 1. Stock vor dem Präsidialbureau des jeweiligen Herrn Statthalters.

Soeben ist mir die Mittheilung zugekommen, daß die Kommission zur Regelung des Jagdgesetzes sich konstituirt und zu ihrem Obmann seine Durchlaucht den Fürsten Hugo Taxis, zum Obmannstell-Vertreter seine Durchl. Fürsten Karl Schwarzen-


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berg und zu Schriftführern Herrn Dr. Grégr und Ritter Adolph Sträruwitz erwählt hat. Aus Anlaß dieser Kommissionseinladungen erlaube ich mir die Obmänner der übrigen Kommission zu ersuchen, recht bald mit ihren Berathungen zu beginnen, nachdem jetzt doch schon ein längerer Zeitraum abgelaufen ist und es als wünschenswerth erscheint, daß die Kommissionen mit ihren Arbeiten zu Stande kommen, um dem hohen Landtage die nöthige Beschäftigung zu verschaffen.

Die Kommission zur Berathung der Regierungsvorlage rücksichtlich der Aenderung der Gemeinde-ordnungsparagraphe von Reichenberg und Prag, sowie über die Bauordnung wird Montag um 11 Uhr eine Sitzung abgehalten.

Oberstlandmarschallstellvertreter Dr. Bělský: Die Herren haben erklärt, daß es ihnen im Rath-Hause bequemer wäre.

Oberstlandmarschall: Und zwar im altstädter Rathhause im Bureau des Herrn Bürgermeisters. Vertheilt wurden: Bericht des Landesausschusses, betreffend die Regelung der Volksschullehregehalte, Bericht des Landesausschusses wegen Bewilligung der Fortsetzung der Subvention von 2000 st. für die Gewerbeschule. Antrag des Abgeordneten Hofrath Taschek und Genossen auf Revision der über Fischerei bisher bestehenden Gesetze, und endlich der stenographische Bericht der 4. Sitzung und Geschäfts-Protokoll der 3 Sitzung.

Wir übergehen zur Tagesordnung.

Der erste Gegenstand ist der Laudesausschuß und Kommissions-Bericht betreffs der Theilung der Grundbesitzes. Ich ersuche den Berichterstatter Hrn, Dr. Brauner den Bericht vorzutragen.

Dr. Brauner: Slavný sněme! Dříve než přikročím k přednesení zprávy mně uložené, jsem poukázán od Jeho Exc. p. nejvyššího maršálka, abych sdělil slav. sněmu jedno zadání, které na zemský výbor došlo od jednoty lesnické české a které má na každý pád souvislost a důležitost pro zprávu a návrh, který nuí býti mnou přednesen. Přikročím tedy přede vším k sdélení tohoto zadání, které zní následovně:

Hoher Landes-Ausschuß des Königreiches Böhmen!

Die Freitheilbarkeit des Grundes, welche in naher Zeit durch ein Landesgesetz geregelt werden soll, berührt in ihrer Anwendung auf den Wald die National und Forstökoiwmischen Interessen unseres Vaterlandes um so mächtiger, als hierdurch nicht nur der Bestand der Forste Böhmens gefährdet erscheint, sondern mit ihrem Verfalle, der Landeskultur und der Volkswirthschaft, die wesentlichsten Grundlagen ihres Gedeihens entzogen werden.

Von dieser Ueberzeugung durchdrungen, hat der böhmische Forstverein in. seiner Generalversammlung vom 2. August 1864 den Beschluß gefaßt, dieser seiner Anschauung durch eine ehrfurchtsvolle Eingabe an den hohen Landesausschuß Ausdruck zu verleihen, und dieselbe mit nachstehenden Gründen zu unterstützen:

Der Kapitalswerth eines landwirtschaftlichen Grundes besteht in seinem Bodenwerth, jener des Waldes in diesem und dem darauf stockenden Material-Vorrathswerthe, welcher seinen Kulminationspunkt erreicht, wenn eine den Bodenverhältnissen entsprechende gleichmäßige und nachhaltende Jahresnutzung dem Walde entnommen werden kann.

Jede Abänderung des Materialwerthes hat entweder eine Abänderung der gleichmäßig nachhaltigen Jahresnutzung zur Folge, oder letztere übergeht in eine aussetzende oder periodische Nutzung. In beiden Fällen aber wird selbstverständlich der Kapitalswerth des Waldes gemindert. In diesem Zustande der Entwerthung befindet sich faktisch unser kleine oder getheilte Waldbesitz.

Denn ist der Wald so klein, daß die seinem Turnus entsprechenden Jahresholzungen, sei es der Schlagführung — der Wiederaufforstung — des Zuwachsverlustes — der Bringlichkeit, überhaupt der Geringfügigkeit des Objektes wegen, nicht durchgeführt werden können, und muß etwa das Wäldchen mit einemmahle abgetrieben werden, so liegt zwischen hier und der nächsten Holzung also durch die ganze Zeitdauer des Turnuses das Kapital nicht nur todt, sondern mit den laufenden Verwaltungskosten, dem Forstschutze, der Steuer und sonstigen Gaben belastet. Es ist unter solchen Verhältnissen das Waldkapital auf das ungünstigste Ausmaß herabgesunken.

Ist der Wald etwas größer, so daß man allenfalls durch natürliche Turnusherabsetzung eine zwar gleichmäßige, aber den Bodensverhältnissen nicht entsprechende Jahresnutzung gewinnt, oder daß man der Geringfügigkeit des Objektes wegen, mit der Zusammenlegung der Jahreshiebe. daher mit einer periodischaussetzenden Nutzung sich begnügt, so ist wohl das Uebel einigermaßen gemildert, aber erst dann behoben, wenn der Wald eine solche wirthschaftliche Größe erreicht daß eine den gegebenen Bodenverhältnissen entsprechende, gleichmäßig nach-haltige Jahresnutzung demselben entnommen werden kann.

Je größer nun der Waldbesitz ist oder wird, desto möglicher ist die Erreichung des vorstehenden Zieles, — je kleiner derselbe ist oder was ebensoviel bedeutet — je mehr der Wald getheilt wird, desto mehr entfernt man sich von dem Ziele — oder mit anderen Worten, durch die Theilung des Waldbesitzes wird sein Kapitalswerth und in der Gesammtheit das Nationalvermögen des Landes in vorstehender Richtung voraussichtlich gemindert.

Wenn man serner zugeben wollte, was von mancher Seite vielleicht nicht ohne Grund behauptet wird, daß der landwirtschaftliche Besitz durch seine Theilung an intensiver Arbeit und dadurch an Produktivität daher folgerichtig auch an Kapitalswerth gewinnt — wenn man selbst nicht bestreiten wollte, daß durch die Freitheitbarkeit des Grundes das Bo-

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denkapital günstiger vertheilt, somit in der Gesammtheit das Vermögen des Landes gehoben und die Volkswirthschaft begünstiget werden, so muß dagegen mit aller Entschiedenheit und Zuverläßigkeit zugege-ben werden, daß diese erst geschilderten Vortheile nur dem Landwirthschaftlichen, aber keineswegs dem Waldbesitze zukommen können, und zwar schon darum nicht, weil wir so eben im Prinzipe nachgewiesen haben, daß eine jede Theilung des Waldes, seinen Bestand und seinen Werth gefährdet, was eine kleine Rundschau in den Wäldern unseres Vaterlandes, unläugbar bestättigen dürfte.

Der kleine Waldbesitz in den meisten Fällen schlecht bestockt und verwahrloset, entgeht nach seinem Abtriebe, selten einem noch trostloserem Zustande. Die Aussicht erst nach einer langen Reihe von Jahren von demselben eine Nutzung gewärtigen zu können, dazu bis dahin alle Lasten, Steuern und Gaben etc. tragen zu müssen, macht es, daß man den kleinen Wald als eine Art Balast betrachtet, der sich der anderweitigen Wirthschaft anhängt und selbe erdrücket.

Von einer intensiven Arbeit gibt es da keine Spur, im Gegentheile die Wiederaufforstung wird möglichst oberflächlich vorgenommen, oder wohl gar unserem lieben Gott überlassen — der Forstschutz und Forstpftege werden höchst unzureichend ausgeübt — die Produktivität des Bodens wird geschwächt, und es übergeht der Kleinwald in einen unnennbaren Zustand — ein Mittelding zwischen Hutweide — Wald oder Oedung, welches kaum den Steuersatz zu decken vermag. Auf diesem Wege verschwanden in unserem weiten Vaterlande, ungerechnet der bewilligten Rodungen, sei es quantitativ oder qualitativ, manches Wäldchen - mancher Wald, und wenn wir gewissenhaft summiren, schon manche Quadratmeile Waldes, die einen integrirenden Theil des Landesvermögens repräsentirte.

Betrachten wir dagegen den großen Waldbesitz: an die Stelle der Zerstörung tritt die befruchtende Arbeit und Ordnung, an die Stelle der unsicheren Zukunftsrente der sichere und nachhaltige Jahresertrag, an die Stelle des schwankenden Waldvermögens — ein fundirtes Kapital.

Nicht der Dorfgemeinde-Wald, noch weniger der Kleinwald, sondern lediglich der große Privat-Waldbesitz oder mit anderen Worten der landtäfliche Besitz deckt den heimischen Holzbedarf und erübrigt noch Stoff zum nachhaltigen Export, welcher in der Handels-Billance Böhmens einen aktiven Faktor bildet.

Wenn wir nun vom Standpunkte der Nationalökonomie die Freitheilbarkeit des Grundes in ihrer Anwendung auf den Wald zu beleuchten uns bestrebten, sei es annoch gestattet, auch die forstökonomischen Beziehungen in Betracht zu ziehen.

Je kleiner der Wald, desto ungünstiger vertheilen sich die Regie- oder Verwaltungskosten, namentlich in Bezug auf den Forstschuh.

Je kleiner der Waldbesitz, desto schwieriger seine Bewirthschaftung, weil selbe bezüglich der Holzung, Kultur und Bringlichkeit in sich selbst erschwert, und vom Nachbargrund beeinflußt, mitunter sogar unmöglich gemacht wird.

Man denke sich beispielsweise ein aus der Theilung des Waldgrundes nothwendigerweise entstehendes Konglomerat von Waldparzellen wie viele Wind- oder Waldmäntel — wie viele Abfuhrwege werden hiedurch bedingt?

Je kleiner der Wald, desto größer die Versuchung zu schädlichen, der Holzzucht entgegenstehenden Aushilfsmitteln.

Unnatürliche Turnusherabsetzungen, Waldstreu und Viehweide-Nutzungen kommen dann an die Tagesordnung, somit die Produktivität des Waldes geschwächt und sein Kapitalswerth herabgesetzt.

Aus diesen kurzen Andeutungen läßt sich mit Zuversicht schließen, daß auch in forstökonomischer Beziehung die Theilung des Waldes den Keim des Verderbens in sich trage und wenn wir Eingangs dessen bemerkten, daß mit dem Verfalle der Wälder — der Landeskultur und der Volkswirthschaft, die wesentlichsten Grundlagen ihres Gedeihens entzogen werden, so müssen wir nur noch des Einflusses gedenken, den der Wald auf das Klima, die atmosphärischen Niederschlage, auf die Luftströmungen und den Quellenreichthum des Landes nimmt.

Nicht dürfen wir es übersehen, daß dem Walde, mit seiner riesigen Pflanzenwelt, in dem großen Haushalte der Natur, eine sehr mächtige Stellung angewiesen ist.

Jeder gewaltsame Eingriff hat sich thatsächlich gerächt, Beweis dessen der entwaldete Süden Europas, daß einst so mächtige, nun materiell und moralisch versunkene Griechenland, die schwarzen Berge Dalmatiens, welche einst das Schiebholz für stolze Flotten lieferten, jetzt nur kümmerlich einige Ziegenheerden ernähren helfen, der verödete Gebirgszug des Karstes, der sonst mit seinen Wäldern — die dahinter liegende Kultur gegen die Bora schützte — jetzt aber durch deren verheerenden Hauch Meilenweit zur Oede geworden ist.

Und wir selbst, die wir seit einigen Dezennien manchen Wald verschwinden, sahen, müssen uns gestehen, daß Manches vorgegangen ist, was ehedem nicht der Fall war.

Unsere Hauptflüsse sind seit einem halben Jahrhunderte um mehrere Fusse mit ihrem normalen Wasserstande gesunken, die trockenen Jahre kehren häusiger wieder — die Hagelschläge treffen einzelne Lagen des Landes öfters, seit diese oder jene Koppe entwaldet oder wohl eine ganze Gegend vom. Gehölze entblößt wurde.

Es sind dieses Wahrzeichen gewaltiger Natur und wo diese sprechen, müssen kleinliche Rücksichten — oder vorübergehende zu dem oft irrig gedeutete Privatvortheile schweigen, denn es handelt sich um das Wohl und Wehe ganzer Länder und ihrer Völker.

Zu diesen erst berührten privatrechtlichen Vortheilen rechnen die Vertreter der Freitheilbarkeit des


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Grundes, im Gegensatze zur Gebundenheit des Besitzes auch jenen, daß durch den freien Abverkauf einzelner Grundtheile dem Besitzer die Möglichkeit geboten wird, den überrestlichen Besitz zu schützen und zu sichern.

Schon zu Anfang unserer Eingabe erlaubten wir uns auf die Kapitalsbeschaffenheit des Waldes, welche in dem Boden und Materialvorrathswerthe besteht, hinzuweisen.

Diese Eigenthümlichkeit des Waldkapitals bietet daher in sich selbst den möglichen Ausweg, nämlich eine Theilung des Kapitals ohne Zertheilung des Grundes. Sollte aber dieses nicht ausreichen, dann gestatte man im Interesse der Sache selbst — den Abverkauf des Ungetheilten zu einem Besitzstande gehörigen Waldgrundes, was sowohl den nationalökonomischen als auch volkswirthschaftlichen Interessen entsprechen wird.

Da wir nun eines Privatvortheils erwähnten, müssen wir auch im Interesse eines solchen sehr tief eingreifenden Vortheiles — die praktische Frage stellen:

Welcher Wald ist es, zu dem die bedrängte Armuth ihre Zuflucht nimmt? es ist wieder nur der große Wald — denn in dem kleinen Walde gibt es kein Klaub- und Löseholz, da gibt es keine Gräserei für die Armuth, denn der Kleinbesitzer benützet selbe allein oder wenigstens er gestattet selbe nicht.

Indem wir die Nachtheile, welche aus der Theilung des Waldbesitzes entspringen, zu beleuchten uns bestrebten, können wir nicht um hin schließlich eines besonderen Umstandes zu erwähnen, welcher von weitragenden Folgen begleitet ist.

Unser Vaterland wird nämlich in Folge staatsfinanzieller Maßregeln in nicht gar ferner Zeit aller Reichs oder Staatsforste entbehren, da nun zunächst diese und die Gemeindewälder die Aufgabe haben, die allgemeinen Interessen des Landes in forstlicher Hinsicht zu vertreten, so finden wir in dieser Gestaltung der Verhältnisse, das ist in dem gänzlichen Ab-hange der Staatsforste, einen Grund mehr, erstlich den großen Waldbesitz und insbesondere den landtäflichen Waldbesitz, welcher nun mehr, als der geeigneteste berufen ist an die Stelle der Staatswaldungen zu treten — so wie auch zweitens die Gemein-dewälder, und den Waldbesitz im Allgemeinen vor jeder Theilung zu verwahren; von welcher Bestimmung nur ausnahmsweise dann abzugehen wäre, wenn hiedurch Vortheile erzielt werden können, die im Interesse der Sache selbst liegen, oder wenn dieselben durch höhere Rücksichten geboten sind.

Dahin glauben wir rechnen zu müssen, die Serritutsablösung — die Kommassation und die Expropriation, behufs öffentlicher Bauten oder Anlagen.

In Würdigung dieser Sachlage stellen wir demnach den Antrag, ein hoher Landesausschuß geruhe zu befürworten — daß:

1. die landtäslichen Besitzungen, welche in Böhmen als die vorzugsweisen Träger des großen Waldkomplexes zu betrachten sind, in ihrer bisherigen Untheilbarkeit erhalten werden.

2. Daß die Waldungen, welche Gemeinden, Korporationen oder moralischen Personen gehören, für uniheilbar erklärt werden.

3. Daß der zu einem Kleinbesihstande zugehörige Waldbesitz ungetheilt erhalten, und nur als solcher abgetrennt und abverkauft werden könne.

4. Daß der ungetheilt erkaufte Waldbesitz dem neuen Besitzstande zugewiesen und mit dem etwa bestehenden Waldbesitz untrennbar verbunden werde.

5. Daß eine Theilung und Abtrennung des Waldbesitzes überhaupt, sei es daher im Groß- oder Kleinwald — ein Gemeinde oder Korporationswald, nur ausnahmsweise und nur gegen Bewilligung des hohen Landtages dann zu gestatten sei, wenn:

a) hiedurch Wald Servituts-Rechte abgelöst,oder

d) wenn im Tauschwege bestehende Waldbesitze kommassirt und arondiert werden, oder endlich wenn

c) die Theilung in Folge bestehenden Expropriations-Gesetze nothwendig wird.

Oberstlandmarschall: Nachdem es sich mit Rücksicht auf den eben vorgelesenen Bericht vorzüglich darum handeln wird, über die formelle Behandlung dieser Kommissions- und Landesausschußs-Vor-lage einig zu werden, so dürfte vielleicht der hohe Landtag damit einverstanden sein, daß die Lesung des Berichtes der Kommission einstweilen noch unterbleibe.

Wenn nichts dagegen erinnert wird, so werde ich die Debatte eröffnen.

Herr Sadil hat sich als Redner gemeldet.

Sadil: Nachdem mein Antrag zur Anerkennung der freien Theilbarkeit sämmtlicher Gründe in Böhmen bereits seit dem Jahre 1861 anhängig ist, nachdem derselbe durch Zeitungen und Zeitschriften in allen möglichen Vereinen und Kommissionen besprochen und diskutirt und allseitig erläutert wurde, so glaube ich mich nur auf eine möglichst gedrängte Rekapitulation der Gründe für und wider beschränken zu dürfen.

Die Motive, welche mich zu dem Antrage veranlast haben, sind nachfolgende:

Zuerst das bekannte Verhältniß, daß frei trennbare Gründe einen viel höheren Werth haben, als untrennbare oder sogenannte gebundene; dieser Un-terschied erreicht nach Einsicht unserer Grundbücher wenigstens 100 Pct.

Nachdem nun aber diese beiden Kathegorien der Gründe ganz gleiche Lasten haben, so finde ich, daß es dem Grundsatze gleiche Lasten und gleiche Rechte zuwiderlaufe, wenn man den Einen jetzt schon ungerechtfertigter Weise an dem höheren Wer the nicht theilnehmen läßt, obgleich man sie zu gleichen Lasten herbeizieht; zu dem hat das Patent von 7. September 1848 jeden Unterschied zwischen sogenannten Dominikal- und Rustikalbesthungen aufgehoben und es wäre schon dieser ausgesprochenen


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Aufhebung eines jeden Unterschiedes zuwider, wenn man dennoch die eine Kathegorie als untrennbar bezeichnen, dadurch also als niedriger stehend als unfrei erklären wollte.

Oberstlandmarschall: Verzeihen sie. Wir wollten vorläufig über die formelle Geschäftsbehandlung sprechen.

Sadil: Bitte um Entschuldigung . . . ,

Oberstlandmarschall: Für den Fall, daß wir in die Debatte eingehen, wird es ihnen frei stehen, merirische Bedenken geltend zu machen, jetzt bitte ich auf die Frage über die formelle Behandlung des Gegenstandes sich zu beschränken.

Sadil: Ich bin der Meinung, daß dieser Gegenstand seit 4 Jahren, seit denen er anhängig ist, bei so vielen Kommissionen und Berathungen hinreichend erörtert wurde, daß er nicht ferner auf die lange Bank geschleppt weiden wolle, weil es genugsam bekannt ist, daß das ganze Land bereits mit Ungeduld auf eine Entscheidung in dieser Beziehung wartet. (Oho! rechts und im Centrum. Ganz gewiß, ganz richtig links.) Ich bitte meine Herren! Ich bin der Ansicht, daß es heute noch, wie es bereits an der Tagesordnung steht, zur Verhandlung komme, besonders da es aus dem Berichte durchaus nicht ersichtlich ist, welche Gründe die Kommission bewogen haben, ihren Entwurf einzubringen. Es heißt, die Gründe werden entwickelt werden erst bei der Verhandlung. Ich bin also der Ansicht, daß in die Verhandlung heute bereits eingegangen werden solle.

Čupr: Ich werde ....

Oberstlandmarschall: Ich bitte H. Graf Thun ist früher vorgemerkt.

Graf Leo Thun: Wenn ich den H. Vorredner recht verstanden habe, so ist der Zweck seiner Ansprache dahin gegangen, darauf anzutragen, daß in die Vollberathung über den vorliegenden Kommissionsbericht eingegangen werde. Ich theile insoweit die Ansicht des H. Vorredners, daß ich glaube, daß der vorliegende Gegenstand wirtlich von einer ungemein hohen Wichtigkeit ist. und daß allerdings in dem ganzen Lande der endlichen Entscheidung der Frage mit einer gewissen lebhaften Erwartung entgegengesehen wird. Es handelt sich um einen Gegenstand, der meines Erachtens sowohl den Großgrundbesitz, oder vielmehr die socialen, die wirthschaftlichen Verhältnisse, welche sich aus dem Großgrundbesitze ergeben, als noch mehr die Verhältnisse des kleinen Grundbesitzes im hohen Grade berührt, und zwar namentlich die Verhältnisse des kleinen Grundbesitzes nicht nur in wirthschaftlicher, sondern in jedweder politischer und moralischer Beziehung; und ich wünsche angelegentlich, daß der gesammte Landtag und jedes Glied desselben es sich gegenwärtig halte, daß bei jeder, selbst einer bloß formellen Schlußfaßung über die vorliegende Frage wichtige Interessen im Spiele sind, sowohl bei demjenigen, was positiv beschlossen wird, als bei demjenigen, was negativ beschlossen wird, das heißt: was dazu führen kann, den Gegenstand keiner Lösung entgegen zu führen.

Ich gehöre nicht zu denjenigen, die das jetzt herrschende Drängen nach neuen Gesetzen in einem hohen Maaßet heilen. Ich bin der Meinung, daß in unserer Zeit sehr oft eine übereilte Legislation mehr Uebel schasst und geschaffen hat, als es schaffen winde, wenn man eine längere Zeit noch bestehende Zustände fort bestehen ließe, selbst wenn es solche sind, deren Aenderung in mancher Beziehung als wünschenswerth anerkannt ist.

Ich bin weit entfernt behaupten zu wollen, daß eines der vorliegenden Gutachten über diesen Gegenstand gerade das Heilmittel für die Uebelstände, welche heut zu Tage in so großem Maaße den Grundbesitz treffen, in sich enthält.

Ich bin vielmehr der Ueberzeugung, daß. wenn der h. Landtag in die Verhandlung der Vorlage eingehen sollte, es sich herausstellen wird, daß dieser Gegenstand in einem innigen Zusammenhange mit einer ganzen Reihe von anderen Fragen steht, und daß nur die Gesammtheit dieser Fragen darüber maßgebend sein wird, ob wir hoffen können, künftig in Böhmen einen kräftigen Bauernstand zu haben oder nicht. (Bravo! Sehr richtig! rechts und links).

Aber daß, wie die Dinge gegenwärtig stehen, in der That die Gefahr vorhanden ist, es werde der kleine Grundbesitz, beziehungsweise ein stetiger und dem Lande auch in politischer Beziehung wichtiger Bauernstand zu Grunde gehen, darüber kann man sich keine Illusionen machen (Bravo!). Und deshalb wünsche ich, daß diese Session nicht vorübergehe, ohne daß der h. Landtag in die Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfes, welcher diese Frage berührt, eingehe.

Gleichwohl kaun ich nicht wünschen, daß schon heute zur Vollberathung über denselben geschritten werde. Ich bin zwar der unvorgreiflichen Meinung, daß die vorliegenden Anträge, sie mögen im Ganzen genommen oder in den einzelnen Bestimmungen als zweckmäßig oder als nichtzweckmäßig erkannt werden, einen nicht ungeeigneten Leitfaden bieten würden, um in die Diskussion der Sache einzugehen.

Allein der Gegenstand ist so verwickelter Natur, die Vorschläge der Majorität der Kommission sind solche, daß sie reiflich gelesen und überlesen, und durchdacht werden müssen, wenn man einigermaßen vorbereitet für die Verhandlung sein will, und ich glaube, daß die kurze Zeit, während welcher bisher der hohe Landtag versammelt ist, welche Zeit überdieß anderen zum Theile die Aufmerksamkeit sehr in Anspruch nehmenden Gegenständen gewidmet war, sehr wenigen Gliedern dieses hohen Hauses die nöthige Muße gegönnt habe, um einigermaßen vorbereitet, heute zu einer gründlichen Debatte schreiten zu können. Mein Wunsch wäre daher der, daß für heute der Gegenstand nicht in Verhandlung genommen werde, sondern mit Zustimmung des hohen Landtages Seiner Excellenz unser geehrter Herr Oberstlandmarschall den Gegenstand von der heuti-


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gen Tagesordnung absehe, jedoch mit der Zusage, ihn in nicht allzulanger Zeit wieder auf die Tagesordnung zu sehen.

Es liegt uns heute eine Eingabe des böhmischen Forstvereins vor, welche uns soeben vorgetragen worden ist, und es wird vielleicht manchem Mitgliede des hohen Hauses scheinen, daß diese Eingabe einen Anlaß geben dürfte, um die ganze Verhandlung des Gegenstandes und zwar mit Berücksichtigung dieser Eingabe noch einmal an eine Kommission zu verweisen.

Ich besorge aber. jedenfalls — wenigstens schwebt mir die Möglichkeit vor — daß eine solche Zurückweisung des ganzen Gegenstandes an eine Kommission, nachdem nicht mit Bestimmtheit vorauszusehen ist, welche die Eventualitäten einer neuen Kommissionsverhandlung sein werden, möglicherweise zu einer Verschleppung der Sache führen könnte.

Mir scheint auch die Eingabe des Forstvereins nicht einen nöthigenden Anlaß zu einem solchen Beschlusse des Landtages zu enthalten. Insoweit ich die Eingabe verstanden habe, was bei der leidigen Unruhe des h. Hauses während der Vorlesung mir vielleicht nicht vollkommen gelungen ist, so kommt es mir nicht vor, daß dem Wunsche des Forstvereins in dem §. 21 des Majoritätsgutachtens, welcher dafür Vorsorge getroffen hat, daß die Bestimmungen über die Grundzertheilung die Forstkultur nicht beeinträchtigen können, vielleicht schon entsprochen sei. —

Indessen getraue ich mir keineswegs aus dem Zuhören bei einmaliger Vorlesung eine bestimmte Meinung aufzustellen und bin daher der Ansicht, daß es zweckmäßig sein würde, die uns eben vorgelesene Eingabe des böhmischen Forstvereins an eine Kom-mission zu verweisen,

Es würde mir auch wünschenswerth erscheinen, daß in diese Kommission ziemlich dieselben Mitglieder gewählt würden, welche im vorigen Jahre den Ausschuß über die Frage der Grundzertheilung gebildet haben; ich würde demnach wünschen und erlaube mir den Antrag zu stellen, daß der Beschluß dahin ausfälle: es werde zur Vorberathung der Eingabe des Forstvereins eine Kommission von 15 Mitgliedern gewählt mit dem Auftrage, bei der Vorberathung des Gegenstandes auch seine Beziehungen zu dem vorliegenden Berichte zu berücksichtigen.

Ich Klaube, dieß würde genügen, und wenn allenfalls die Kommission durch die anderweitigen na-tional ökonomischen Beziehungen, welche die Eingabe des Forstvereins hervorhebt, veranlaßt sein würde, längere Zeit für ihre Arbeiten in Anspruch zu nehmen, so würde das meines Erachtens den hohen Landtag nicht hindern, doch inzwischen in die Berathung des vorliegenden Berichtes über die Grundzerteilung einzugehen.

Man muß, sich klar machen, daß diese Eingabe des Forstvereins vorerst von keiner Bedeutung ist, insolange der hohe Landtag sich nicht über das Princip entschieden hat über die Frage, ob er die unbedingte Freitheitbarkeit beschließen wolle, und gewisse gesetzliche Bestimmungen bezüglich deren Beschränkung für nothwendig erachte, beziehungsweise darüber, ob er die Anträge der Majorität oder die Anträge der Minorität der Kommisson zum Leitfaden seiner Berathung nehmen wolle. Selbst wenn der hohe Landtag im Prinzip das Majoritätsvotum billigen, und es als Leitfaden der Verhandlungen anerkennen sollte, würde immer noch die Berathung über die Behandlung der Waldungen nicht in den ersten Stadien der Vollberathung des hohen Landtages stattfinden können, da in dem Antrage der Majorität der Paragraph, welcher sich aus diese Frage bezieht, erst im dritten Abschnitte der Gesetz. Vorschläge enthalten ist, und unter allen Umständen die Vollberathung des hohen Landtages sich vorerst wird auf ganz andere Dinge erstrecken und erstrecken müssen, als auf diese spezielle Frage.

Ich schließe also mit dem Wunsche. daß Se. Excellenz der Oberstlandmarschall mit Genehmigung des hohen Hauses, nachdem bereits der Gegenstand auf der heutigen Tagesordnung steht, denselben für heute von der Tagesordnung absetze, jedoch ihn in nicht allzufernem Zeitpunkte abermals auf die Tagesordnung setze. In Bezug auf die Eingabe des Forstvereines aber erlaube ich mir den Antrag?

Das hohe Hans wolle beschließen, diese Vorlage einer Kommission von 15 Mitgliedern, wovon 5 von jeder Kurie zu wählen seien, zur Vorberathung zu-zuweisen, mit dem Auftrage, bei dieser Vorberathung die Beziehung der Eingabe auf den vorliegenden Ausschußbericht mit in Erwägung zu ziehen.

Prof. Tonner: V tom se shodujeme všichni, že věc ta, o které se má jednat nyní, patří k nejdůležitějším a že pro nejdůležitější stav naší vlasti a rolnictva jest to otázka na prosto životná, otázka tak důležitá, že skutečně vedle ní všecky jiné musí stoupiti v pozadí. Věc ta táhne se již od samého počátku sněmu, kde hned roku 1861 v měsíci dutinu byl učiněn návrh na svobodné dělení. Kdyby dnes slavný sněm pustil se v plnou poradu, nemohlo by se mu činiti výčitky, že přistupuje beze vší přípravy k té věci, nebo musíme se domýšleti, že každý poslanec sám se postaral, aby řádně byl poučen v té věci, a musíme také vděčně uznati vše, co slavný výbor v té věci byl podnikl, v jehož zprávě se dočítáme, že se tázal hospodářských spolků o dobré zdání, tak též i obchodní komory, a že konečně znamenití mužové vstávající komise také to probrali, tak že nemůžeme říci, že bychom docela bez přípravy a takřka v nonchalanci přistoupili k věci, kdybychom přistoupili hned do porady. A však račte velevážení pánové si povšimnouti návrhů nám podaných onou komisí, návrhu majority a návrhu minority; člověk měl by se domýšleti, že není možno, aby v tak důležité věci se rozcházely strany podstatně, a přede jsou


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návrhy tyto ve věci docela diametrálně proti sobě, neboť, kdežto většina směřuje k tomu, aby dosavadní zákony, které obmezují a překážejí svobodnému dělení, trvaly dále, nebo, jak dobře praví zpravodaj menšiny, že návrh většiny ještě těžší ukládá překážky, než byl dosavadní zákon, navrhuje minorita, aby se smělo děliti dle libosti neobmezeně. Takáto veliká rozdílnost náhledů slavné komise je mi dostatečným rukojmím, že věc přece není ještě zralá, že nebude vadit, a ještě lépe bude, bychom s tou věcí posečkali, než bychom se měli překvapit k usnesení zákona, který by pak mnohého mrzel, neb celému stavu překážel.

Byly již tázány komory obchodní, taktéž krajské jednoty, ale od toho času přibylo nám velmi znamenitého faktora veřejného života, totiž okresního zastupitelstva, které nyní po celé vlasti započalo, dá Bůh, blahodárnou činnost. Okresní zastupitelstva skládají se ze všech stavů a částí naší vlasti, a můžeme považovat mínění okresních zastupitelstev jako pravý výraz veškerého národa. Myslím, že bych nepochybil, kdybych užil výrazu, že dobré zdání okr. zastupitelstva můžeme považovat jako suffrage universel. Myslím, že neučiníme nic, co by bylo na ujmu věci, nýbrž že podlé řeči, které jsme slyšeli, a slyšeti budem, spíše se věci poslouží, když si dovolím učiniti návrh, aby sl. sněm ráčil snésti na zemský výbor, by ve věci té s rychlostí co nejvíce možnou otázána byla okresní zastupitelstva, a aby do té doby sešlo s rokování o té věci. Myslím, že právě ta věc jakož průmyslovým jednotám tak okresním zastupitelstvům mohla by býti dodána.

Oberstlandmarschall: Der H. Abgeord. Tonner trägt an, es möge der hohe Landtag beschließen, den Landesausschuh zu beauftragen, über vorliegende Frage der Zertheilung früher das Gutachten sämmtlicher Bezirksvertretungen einzuholen.

Dr. Čupr: Pánové, mám za to, že stojíme právě u druhého čtení této předlohy komise o dělení pozemků. Podle §. 45 jednacího řádu je jenerální debata nejen dovolena, nýbrž i nutná, totiž na konci jenerální debaty může se o této věci rozhodnouti vůbec, a pakli se zdá býti nedostatečnou, může se mezi rokováním jenerálním teprv odevzdat komisi nazpět k doplnění neb k ulepšení. Myslím, že debata povšechná na každý způsob by se měla předsevzíti. Ostatně jestli že z příčin nevím jakých odročení by se státi mělo, byl bych pro návrh pana hraběte Thuna spíše, než pro návrh páně Tonnerův, totiž aby se to odročilo jen na několik týdnů, a aby ještě v tomto sezení o věci té se rokovalo; jsem pro návrh pana hraběte Thuna, poněvadž myslím, že tato věc tak na všechny strany je na přetřes vzata, a od takých faktorů, kteří jako zastupitelstva okresní požívají veřejné důvěry. Byly to komory živnostenské a průmyslové, a byly to téměř všecky spolky hospodářské. Pánové! Ti pánové, kteří sedí v okresních zastupitelstvech, jsou též údové těch spolků hospodářských, totiž ti, kteří jsou právě čilejšími údy oněch okresů vůbec, myslím tedy, pakli se předloha tato důležitá odročiti má, aby se spíše návrh p. hraběte Lva Thuna přijal.

Oberstlandmarschall: Se. Ex. Graf Leo Thun hat das Wort.

Graf Leo Thun: Der Herr Vorredner, der unmittelbar nach mir gesprochen hat, hat Seine Ansicht (wenn ich sie richtig aufgefaßt habe) dahin ausgesprochen, daß der vorliegende Gesetzentwurf den Bezirksvertretungen zur Berathung überwiesen werde. Ich bin weit entfernt über das meritorische dieses Antrages jetzt eine Meinung abgeben zu wollen, allein ich muß gestehen, daß mir in dem jetzigen Stadium die Berathung dieses Beschlusses nicht wohl angemessen scheint.

Wir stehen in der formellen Berathung über die Frage, ob der vorliegende Ausschußbericht der Vollberathung dieses Hauses unterzogen werden könne, oder ob der Gegenstand noch neuerdings einer Kommissionsberathung unterzogen werden solle.

Der Antrag, den der Herr Vorredner gestellt hatte, ist ein vertagender und ein solcher kann, wenn mich mein Gedächtniß über die Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht trügt, allerdings jederzeit gestellt weiden.

Allein er ist nicht bloß ein vertagender Antrag, sondern er enthält nebstbei noch die positive Bestimmung, daß der Landesausschuß die Bezirksvertretungen um ihre Gutachten angehe. Dieser Beschluß kann, wie mir scheint, aus formellen Gründen nicht gefaßt werden, ehe in die Generaldebatte über den Ausschuhbericht eingegangen worden ist, und ich möchte mir erlauben, mich auch aus anderen Gründen ge-gen die unverzügliche Annahme dieses Vorschlages auszusprechen.

Meiner Ansicht nach wird sich bei einer gründlichen Erwägung des Gegenstandes soviel heraus-stellen, daß die gegenwärtige Gesetzgebung und die Art wie diese jetzt gehandhabt wird, sehr wesentliche Gefahren in sich birgt und daß es im hohen Grade wünschenswerth sei, wo möglich irgend welche Vorkehrungen zu treffen, damit einer nachtheiligen Handhabung der bisherigen Gesetze Einhalt gethan werde.

Es mag auch ein nützlicher Schritt sein, die Begutachtung der Bezirksvertretungen zu veranlassen. Allein meines Erachtens kann es nicht ohne eine große Verzögerung der legislativen Entscheidung der Angelegenheit, bewerkstelligt werden und ich kann daher nicht umhin meinen entschiedenen Wunsch dem hohen Landtag auszusprechen. daß zwar nicht heute, aber doch in einem nicht sehr entfernten Zeitpunkte vor allem in die Generaldebatte über die Ausschuß anträge eingegangen werde, und daß, wenn aus was immer für Gründen, die Berathungen des hohen Landtages zu einem definitiven Resultate noch nicht


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führen sollten, erst auf Grundlage der Generaldebatte beschlossen werde, welche provisorischen Vorkehrungen etwa zu treffen seien.

Oberstlandmarschall: Dr. Trojan.

Dr. Trojan: Já jsem jen chtěl na některá nutná opatření obrátiti pozornost slav. sněmu, ale jen pod tou výminkou, když by se nevešlo dnes do plné porady, jelikož návrh hraběte Thuna a poslední vyjádření jeho čelí k tomu, aby se jednání jen na krátko odročilo, tedy si zastavuji vyjádření svého mínění na ten čas, když by to přišlo ku generální debatě.

Nejv. maršálek zemský: Pan prof. Zeithammer.

Prof. Zeithammer: Nechci se vyslovit o tom, zdali otázka, která postavena jest na dnešní pořádek, je dosti zralá či je-li ještě nezralá, mně by to nejméně příslušelo, kterému je uloženo, abych zastával minoritní votum, avšak vzhledem k návrhu hraběte Lva Thuna poukázal poslanec dr. čupr k tomu, že návrh tento příčí se ustanovení jednacího řádu.

Myslím, že tomu tak není, neb může slav. sněm odvolat se k praxi, kterou vykonal již letošního roku. Jednalo se o to, zdali zákon o chudině má položen býti z jednoho denního pořádku k jinému a to, pamatuji-li se dobře, k návrhu p. hraběte Alberta Nostice. Tenkrát totiž bylo poukázáno k jednacímu řádu, že se to příčí ustanovení jeho, avšak nic méně slav. sněm uznal, že možno odložit nějaký předmět postavený na denní pořádek k jinému dni. Máme tedy v tomto ohledu precedenci a k tomu se odvolávaje, myslím, že důvod, který nám podává p. Dr. Čupr, není podstatný.

Oberstlandmarschall: H. B.Wucherer hat das Wort.

Baron Wucherer: Ich kann mich mit dem Antrage diese Verhandlung den Bezirksvertretungen zur Aeußerung zuzuweisen, u. insbesondere den Landesausschuß damit zu beauftragen, diese Gutachten einzuholen,nicht für einverstanden erklären. Ich glaube, die Bezirksvertretungen sind in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung nicht geeignet, solche Gutachten abzugeben (Oho, oho! im Centrum).

Es wurde die Sache dadurch auf lange verschoben werden und wenn man diese Materialien hätte, würde der Amfang derselben es nur noch erschweren, sich über diese, Gegenstände wo, die Meinungen so weit auseinandergehen, zu entscheiden. Ich wäre daher eher dafür, diesen ganzen Gegenstand an einen Ausschuß zu verweis en u. z. in der Rücksicht um so mehr, als hier heute ein Gegenstand zur Sprache gekommen ist, nämlich die Aufrechthal-tung der Forste, der einer solchen Kommission zugewiesen werden soll.

Diese Sache steht in einem unmittelbaren nahen Zusammenhange mit unseren Gesetzen, und ich wäre daher, wenn schon dießfalls wieder eine Kommission tagen soll, der Meinung, daß dieser Kommission auch der gegenwärtige Antrag der Majorität und Minorität des vorjährigen Ausschusses zur neuerlichen Begutachtung zugewiesen weiden soll. —

Nun glaube ich aber, daß eine unbedingte Zuweisung an diese Kommission wieder zu dem nämlichen, ich möchte sagen, ungenügenden Resultate führen würde, wie im vorigen Fahre, und daher würde ich glauben, daß der Kommission ihr Wirkungskreis und ihre Aufgabe näher vorzuzeichnen wäre. —

Der vorzüglichste Mangel, ohne in meritorische Erörterung einzugehen, den mir das Gutachten der Majorität an sich zu tragen scheint, ist, daß bei Abfassung derselben auf den gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung, auf den Einfluß der gegenwärtigen Gesetze, auf unsere Agrar-Verhältnisse zu wenig Rück ficht genommen worden ist.

Ich glaube, es sei unerläßlich, wenn man neue Gesetze geben will, sich von dem Stande gegenwärtiger Gesetze zu überzeugen, sich genau davon zu überzeugen, welche Wirkungen die gegenwärtige Gesetzgebung auf die Agrarverhältnisse ausübt, und durch diese Prüfung auf jene Mittel und Wege zu kommen, die nothwendig sind, um allfällige Mangel der Gesetzgebung zu verbessern und zu beseitigen.

Ich glaube nicht, daß man so weit gehen sollte, prinzipiell ein ganz neues Gesetz über die Grund-zertheilung zu verfassen, sondern daß man sich darauf beschränken solle, die gegenwärtigen Gesetze zu verbessern und den vollständig geänderten Umständen anzupassen.

Zu diesem Behufe ist es auch nothwendig in statistischer Beziehung genaue Nachforschungen darüber anzustellen, welche Wirkung diese Gesetze auf die agrarischen Verhältnisse hervorgebracht haben.

Wenn wir die beiden Majoritäts und Minori-täts Voten betrachten, so werden wir eine große Verschiedenheit an ihnen erblicken, und insbesonders eine prinzipielle Verschiedenheit.

Wir finden aber doch in diesen beiden Gutachten und Aeußerungen einige gemeinsame Anknüpfungspunkte, wir finden darin, daß mehrere Punkte, die anscheinend differirende Meinungen enthalten, nicht o weit von einander entfernt waren, als daß man die Hoffnung aufgeben könnte, auf diesem Wege zu einer Einigung über einstweilige Vorkehrungen, die jedenfalls gedeihlicher wären, als die gegenwärtigen Zustände, zu gelangen.

Ich mache darauf aufmerksam, daß auch in dem Majoritätsvotum Abstand genommen wurde von der Festsetzung eines Minimalmasses für neu zu gründende Ansiedlungen.

Dieß ist ein wichtiger Gegenstand, und wenn daß Majoritätsvotum davon Abstand nimmt, so ist die Minorität mit dieser Bestimmung schon einverstanden.

Zweitens ist nach dem Majoritäts-Votum zu lässig ein Drittheil von sämmtlichen Rustikal-Ansässigkeiten ohne Unterschied des Ausmasses abzutücken, es ist also gestattet von denjenigen Ansäßig-

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keiten, welche sich unter dem Ausmasse von 40 Metzen befinden, einen Dritttheil abzutrennen.

Das ist mit Bezug auf die gegenwärtigen Vorschriften, nach welchen eine Ausüigkeiten unter 40 Metzen nicht mehr zertheilt oder abgetrennt werden kann, jedenfalls ein Fortschritt und die Minorität würde sich auch in dieser Beziehung dem Majoritätsvotum anschließen.

Drittens haben beide Anträge der Majorität und Minorität die Aufrechthaltung der besonderen Erbfolge in die Bauerngüter angenommen und festgesetzt; obwohl das Majoritätsvotum mehrere Modalitäten vorgeschlagen hat, so wäre auch in diesem wesentlichsten Punkte in Betreff der Grundtheilungen eine Einigung möglich. Denn, das ist gewiß, daß die Aufrechthaltung der besonderen Erbfolge in die Bauerngüter das wesentlichste Prinzip ist, auf welches unsere Agrarverfassung bisher gegründet war. — Ebenso ist man in Betreff der Aufrechthaltung und Zulassung der Naturalausgedinge einverstanden gewesen. Also es sind Anhaltungspunkte genug, um in dieser Beziehung zu einer Einigung zu gelangen, und ich wäre der Meinung, daß der Gegenstand sammt dem Antrage des Forstvereines an eine neuerliche Kommission von 15 Mitgliedern zu weisen wäre, diese Kommission aber wäre zugleich aufzufordern, eine genaue Durchsicht der gegenwärtigen Grundzertheilungs-Vorschriften vorzunehmen, und auf Grundlage dieser genauen Prüfung diejenigen Abänderungen und Verbesserungen in Antrag zu bringen, welche sowohl durch das Interesse der Landes-Kultur, als durch die seitherige Umgestaltung aller Verhältnisse geboten erscheinen.

Mein Antrag geht also auf Gründung einer Kommission mit einer speziellen genaueren Vorzeichnung der Aufgabe, die Prüfung der bisherigen Gesetze vorzunehmen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir diesen Antrag schriftlich zu geben, weil bezüglich der Instruktion nothwendig ist, den Wortlaut zu haben.

Poslanec p. Em. Tonner: Já jen v krátkosti chci podotknouti, že ctěný pan řečník, který vyslovil pochybnost, zdali mi rozuměl, skutečně mi neporozuměl. Můj návrh nesměřoval k tomu, aby zpráva a návrh komise dodány byly okresním zastupitelstvům. Můj návrh čelí jen k tomu, aby okresní zastupitelstva vůbec byla tázána v této věci a není tedy potřebí, aby se jim dodala ta zpráva. Co se týká návrhu pana barona Wucherera, tu skutečně nevím, jak okresní zastupitelstva zasluhují jakousi nedůvěru. Pan baron Wucherer myslí, kdoví jak dlouho by to trvalo a že třeba okresní zastupitelstvo ani není povoláno, by se o této věci vyjádřilo. Já myslím naopak, že se zde jedná o nejdůležitější věci týkající se právě okr. zastupitelstev a tudy že náleží v obor činností jejich aby o tom podala svá dobrozdání.

Dr. Trojan: Jelikož se opětně naléhá na komise bud v jednom neb v druhém směru, dovoluji si přece napřed obrátit pozornost slavného sněmu k některým věcem.

Zdá se mi, že na každý způsob má zde nalézti platnost německé přísloví: ,Gut Ding braucht gute Weile;" neboť předmět, který již čtvrtý rok táhne se v jednáních našich, má předce zmizeti zas z denního pořádku, má se raditi o něm komise nová. Tolik zdá se mi jisto, má-li se komise voliti, tedy že bylo by záhodno, aby se jí, asi tak jako pan baron Wucherer nedávno pověděl, dal mandát neobmezenější, aby totiž opravila všelicos, co také mně zdá se býti v majoritním votum velmi nápadné a povážlivé se stanoviska právního i se stanoviska politického a sociálního.

Věc ovšem jest důležitá, tak že bych si přál sám, kdybychom byli mívali okresních zastupitelstev dříve v těch 4 letech, po které se věc vleče, abychom byli použili a mezi tím časem slyšeli hlasu z lidu samého, jak pan prof. Tonner v první řeči naznačil; avšak bojím se, že půjdeme-li teprv nyní tou cestou, nedoděláme se letos ani k tomu více, abychom mohli s tím samým zákonem obírati se opět totiž, aby ten samý předmět ještě letos přišel k dennímu pořádku, abychom mohli konečné usnesení v této věci učiniti. Jsou ale věci v poměrech těch, patrné to zbytky poddanství a nevolnictví, o kterých míním, že není příčiny, abychom odkládali odstraněním jich.

Čeho pak lze tu se vůbec obávati? Pan hrabě Lev Thun to vyřknul, jest to stránka sociální.

Mnozí z nás obávají se schodnutí čili hlavně seslabení rolnického stavu. Obava ta může se týkati jen odprodeje; avšak dosavadní to obmezení držebnosti sedlské má také stránku, která nemůže takto v pochybnosti býti, obmezení, jehož odstranění nemůže ke schudnutí vézti, ježto potud patrně jen ke zlému, k nejistotě práva i praxe slouží, a takto zlehčuje postavení zákona samého. Jsou to obmezení, že nejen děliti pozemky sedlské jest nedovoleno, ale i kupovati je.

Z počátku zákonodárství dotyčného za panování Marie Theresie naléhalo se vlastně na rozdělení větších statků, jakožto prostředků k lepšímu jich užití, k zvelebení stavu sědlského a blahobytu jeho. Pak se to ale obrátilo v obmezování prodeje na jisté minimum, a však ihned přivěsilo se také obmezení kupování a tak je tedy potud zakázáno nejedině prodávati, až pod jistou míru, nobrž také kupovati, zejména když se nové usedlosti tvoří; posaváde stává totiž zákaz a v praxi se zachovává: že kdo ještě nemá pozemků, nemůže si koupiti méně, než 40 měr půdy sedlské; tedy domkář, který nemá již pole, ač má již domek, tedy nemovitost, nesmí koupiti si méně, než 40 měr půdy a nebo nesmí nic míti.


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Dále pozůstává doposud zápověd držení dvou neb více usedlostí sedlských. My vidíme: veliké statky čili bývalé panství že může každý míti a nahromaditi ve svém držení tolik, kolik může dostat; ale dva sedlské statky, ty ještě nesmí rolník držeti v jedné ruce a mohl bych vypravovati, jak se v tom směru nestejně i podivně doposavad v našich úřadech, ano i v soudech praktikuje.

Pánové! jest-li pozastavení nějakého, aby se tato obmezení hned zrušila, anebo abychom se k tomu přičinili, jest nejpříhodnější cestou, aby to co nejdříve přestalo. Ovšem ale že při tom nemá se ničeho měniti na všeobecných pravidlech zákonních o schopnosti osobní k držení vůbec, a této podmínky všeobecné pohřešuji také v předloze nám podané.

A však ku podivu při tomto obmezování ve skutečném životě i úřadování někde dost přísném vidíme na jiných stranách v jiných místech, že jednotlivci (továrníci a jiní) skoupili již takřka celé vesnice, a mají je bez překážky ve svém držení. To je zase strana zajisté povážlivá, i dlužno uvážiti, zdali není na Čase a zapotřebí, aby se zákonodárství postaralo o to, aby nahromadění usedlostí v jedné ruce v jednom místě nemohlo jíti tak daleko, že od libovůle jednotlivce záviselo by trvání celých vesnic. Přivil jsem, že ještě zbytky nevolnictví máme dosaváde při některých držebnostech a v úřadování o nich; to je jmenovitě obmezování při jistém užívání usedlostí sedlských, míním jich pachtování. V tom ohledu se vyvinula divná praxis u nás.

Reskripy dvorské roku 1750 a 1853 obmezily užívání usedlostí bývalých poddaných tím způsoben, že zakazovaly všeliké propach-tování, jich :zadlužení, všeliké na dlouho zapisování neb zastavování, prodávání a podobné nakládání se sedlskými statky.

Patent ze dne 1. listopadu r. 1781, kterým bylo nevolnictví zrušeno, odstranil takovéto obmezovaní v užívání a předce nařídila naše zemská vláda 9. ledna 1800, tedy 19 let po vydání onoho patentu o zrušení nevolnictví zas obmezení v pachti odvolávajíc se k onému reskriptu z nevolnictví pocházejícímu od r. 1750 a t. d. vydala totiž nařízení, že pachtování sedlských statků nemá místo leč s povolením vrchnostenským, ačkoliv kancelář dvorská nařízením z r. 1827 výslovně poučovala naši gubernu a tato krajské úřady, že nevolnictví již přestalo, tedy že nemůže o takovém obmezování v užívání sedlských statků býti řeči.

Máme přece ještě ministerské nařízení od roku 1860, tedy nejnovější doby, které zase poukazuje k tomu, že politické úřady mají od případu k případu rozsuzovati a rozhodovati, zdali má pachtování usedlostí poddanných čili kontribačenských míti místa. Tuť tuším, nebude pochybnosti, že není pražádného právního a rozumného důvodu k tomu, bychom nechali dále trvati taková obmezení, z kterých může vycházeti všechněm stranám jen zlé a nikoliv podpora nějaká.

Já tedy navrhuji, pro ten případ, že by se líbilo slavnému sněmu skutečně odkázati věc komisí ale s takovým doložením, jak pan Tonner navrhuje, které by mohlo věc celou přece ještě protáhnouti, totiž že by se nařídilo slyšení také zastupitelstev okresních, pak budiž přece zvolena komise tím způsobem, jak navrhnul pan hrabě Lev Thun s dodatkem p. barona Wucherera. A té komisi budiž uloženo, aby co nejdříve navrhla sněmu, jak by se bez odkladu odstranily alespoň zákony a předpisy, jimiž se obmezuje kupování pozemků a zakazuje držení dvou neb více usedlostí jakýchkoliv v jedné ruce a pronajímání jich šetříce při tom zákonů a pravidel všeobecných, co se týče práva osobnosti k nabývání nemovitého jmění v zemi. Zároveň vezmi komise ta v úvahu, zdali a jak dalece zapotřebí při tom zákoně obmeziti skupování všelikých pozemaostí tak, aby posavádní osady zcela nebo z většího dílu nepřišly do jedné ruky a tak do nebezpečenství, že by ve svém trvání závisely od libovůle jednotlivce.

Das hohe Haus möge beschließen: Es möge die zu wählende Kommission mit der speziellen Aufgabe betraut werden, sogleich zu berathen und dem Landtage vorzuschlagen wie vorher wenigstens die noch bestehenden Beschränkungen in Erwerbung einzelner Grundstücke und deren Ver-einigung zweier oder mehrerer ehedem unterthäniger Ansässigkeiten und dann in Betreff deren Verpachtung ungesäumt zu beheben wären mit Bedachtnahme über gesetzliche Bestimmungen, über die allgemeine Besitzfähigkeit unbeweglicher Güter. Die Kommission möge aber unter einem in Erwägung ziehen und darüber berichten, ob nicht doch auch einer zu großen Besitzanhäufung und in wie ferne Schranken zu sehen wären, damit fernerhin nicht ganze Ortschaften oder deren größere Theile Privatementhum eines Einzelnen und somit von dessen Willkühr sogar in Rücksicht ihres Fortbestandes abhängig würden.

Bude-li jen komise zvolena s tou úlohou, aby vzala věc v poradu bez dalšího obmezení, tedy budiž jí i tento můj návrh odevzdán k uvážení.

FürstI: Der Gegenstand, der heute zur Be-rathung kommen soll, hat eine solche eigenthümliche Eigenschaft, daß es außerordentlich schwer fällt, nicht in die Spezialdebatte zu verfallen.

Ich hatte die Ehre, Mitglied der Kommission, welche im vorigen Jahre für diesen Gegenstand gewählt wurde, zu sein, und habe mich dabei überzeugt, daß der Gegenstand, der in ihr verhandelt wurde, eine so mannigfache Tragweite hat, daß, wenn auch noch drei oder vier Kommissionen zu dessen Berathung gewählt werden, ganz gewiß ein Majo-

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ritäts- und Minoritätsvotum daß Ende der Sache werden müßten.

Es herrschen zu viele Anschauungen im Leben über diese Sache: die Einen hegen den Wunsch, für das allgemeine Beste in allen Beziehungen eine neue Art Kreditsaushilfe zu schaffen.

Der Zweite wünscht die Zersplitterung des bäuerlichen Grund und Bodens zu vermeiden, der Dritte hat andere illusorische Rücksichten, und die Anschauungen sind überhaupt so mannigfach, als es Kommissionsmitglieder gibt.

Ich glaube, für den heutigen Tag behandeln wir vorzüglich die Frage, ob in eine Debatte über die Sache auf der Stelle eingegangen werden solle oder nicht.

Wünschenswerth ist die Entscheidung der Frage allerdings, denn es wird schon Jahre lang darauf gewartet und der Gegenstand ist von einer so großen Wichtigkeit, namentlich für die bäuerliche Bevölkerung, daß es nicht verkannt werden kaun. Ich mag nicht durchaus behaupten, daß die Sache vollkommen reif sei, aber was heute vom volkswirthschaftlichen Standpunkte berücksichtigt weiden sollte, ist bereits aus §. 21 ziemlich deutlich zu ersehen, und es möchte, wenn wirklich nur dieser Paragraf der Kommission übergeben würde, in höchstens zwei Sitzungen der Kommission gänzlich ins Reine gebracht werden können. Ich habe mich mit dem gänzlichen Zurückweisen an die Kommission nicht befreunden können, ich habe mir aber gedacht, daß, wenn die nöthigen Berathungen unbestimmt lange verzögert werden müßten, inzwischen das Herausgeben des Gesetzes einer spätern Zeit überlassen werden könnte, wenn nämlich 3 der wichtigsten Punkte, z. B. 1. die Theilung der außerordentlich großen Domänen, wie z. B. Pardubitz;

2. Die Vereinigung mehrerer bäuerlichen Wirthschaften oder rustikalen Gründe in einer Hand und meinetwegen

3. ein bekannter, minder wichtiger Punkt durch irgend eine gesetzliche Verfügung prohibirt würde.

Ich finde es aber doch wünschenswerth, daß sobald als möglich in diese Berathung durch die Kommission eingegangen werde und möchte mich in dieser Beziehung an den Antrag des H. Grafen Leo Thun anschließen, jedoch mit der Modifikation, daß wenigstens eine ganz bestimmte Frist, vielleicht 14 Tage als Moment angesehen werde, wo die Berathung im vollen Hause, jedenfalls beginnen müßte.

Graf Clam-Martinitz: Meine Herren, mir scheint es denn doch absolut nothwendig, daß wir uns orientiren, in welchem Stadium der Debatte wir sind.

Es ist zum Theil eine Debatte über die formelle Berathung, zum Theil aber ist es Generaldebatte geworden; und ich glaube, dadurch wird weder der Zweck der einen noch der anderen Debatte erreicht, noch auch erleichtert. Ich glaube, wir müssen darauf zurückkommen, daß der Gegenstand, welcher heute an der Tagesordnung ist, nämlich der Bericht der Kommission über die Grundzertheilung, der Kommission, welche im vorigen Jahre gewählt wurde, und uns ihren Bericht erstattet hat daß dieser Gegenstand eigentlich in der heutigen Sitzung noch nicht gelesen worden ist, noch daß ausdrücklich von der Lesung desselben Umgang genommen wurde.

Der H. Oberstlandmarschall hat die Frage zunächst an das h. Haus gestellt, ob in die Vollberathung eingegangen oder eine andere formelle Behandlung des Gegenstandes beliebt wird. Es wurde ferner ein neuer Gegenstand verlesen, der noch nicht auf der Tagesordnung war, noch nicht der Berathung einer Kommission unterzogen wurde. An diesen haben sich verschiedene Anträge geknüpft, und ich glaube im Rechte zu sein, wenn ich sage, daß wir noch nicht in der Generaldebatte, noch nicht bei der zweiten Lesung stehen können, weil der Bericht nicht gelesen wurde und das hohe Haus nicht den Beschluß gefaßt hat, von dieser Formalität abzugehen. Wir sind in dem Stadium, wo wir über die formelle Behandlung abzusprechen haben, was nicht hindert, daß der Beschluß gefaßt werde, sogleich in die Debatte einzugehen. Ich will voraussetzen, daß das h. Haus diese Ansicht theilt, und daher das in dieser Debatte ergriffene Wort nicht als für die Generaldebatte geltend in Rechnung bringen will. Ich will die verschiedenen Anträge nur vom formalen Standpunkte beleuchten. Von diesem aus scheint mir der Antrag des H. Grafen Leo Thun derjenige zu sein, welcher der Sachlage am besten entspricht, am wenigsten Verzögerung hervorruft und die Möglich-keit bietet, im Laufe dieser Session diesen Gegenstand im h. Hause in Berathung zu ziehen, und so weit zu erledigen, als es nach dem Ergebniß der Debatte zweckmäßig erscheinen wird. Die Anträge, welche gestellt wurden von Seite des H. Abgeord. Tonner, würden nach meiner Ansicht allerdings den Gegenstand weit hinausschieben.

Sie würden vielleicht seine Erledigung innerhalb dieser Session unmöglich machen, nachdem im letzterem Falle, wenn die Bezirksvertretungen um ihre Gutachten angegangen werden,. sie diese doch kaum in einer kürzeren Frist, als von 6 Wochen bis 2 Monaten einsenden würden, dadurch aber würde ein massenhaftes Material angehäuft werden, welches überdieß einer Sichtung und Bearbeitung unterzogen werden mühte, wodurch die Arbeiten der Kommission weit hinausgezogen weiden.

Indem ich mich gegen diesen Antrag ausspreche, muß ich mich jedoch dagegen verwahren, als seien die Bezirksvertretungen dazu nicht berufen oder befähiget. Meine Herren! das ist ein Standpunkt, den ich jedoch nicht theilen kann. Ich glaube allerdings, wenn irgend ein Organ berufen ist, sein Gutachten darüber abzugeben, so sind es vor allem die Bezirksvertretungen. Die Interessen derjenigen Kreise — die zunächst dabei betheiligt sind, werden gerade in den Bezirksvertretungen Ausdruck und Würdigung finden.

Gerade die agraren Interessen werden in der


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Bezirksvertretung ihren Ausdruck und ihre Gewähr finden. Ich muß aber gegen die übrigen formellen Anträge, die von Seite des Abgeord. Herrn Baron Wucherer, sowie, wenn ich recht verstanden habe, vom Abg. Herrn Trojan gestellt worden, eben vom formalen Standpunkte meine Bedenken aussprechen.

Der Herr Abg. Wucherer beantragt an die Kommission einen Rath, eine Art Belehrung zu geben, dieß scheint nur an und für sich nicht gerechtfertigt und zuläßig zu sein, die Frage, welche Herr Baron Wucherer angeregt, ist sehr weitgreifond und kann doch nicht so gemeint sein, daß er, nachdem die Debatte unmöglich ist, lediglich auf seine Worte hin die Instruktion dem Ausschuß zu geben vorschlägt, und namentlich, daß man dem Ausschusse gewissermaßen vorwerfe, als ob er nicht in die bisherige Legislation Einsicht genommen, sich nicht hin eingearbeitet, sie nicht vor Augen gehabt hätte. Eine solche Erinnerung könnte nur das bedauerliche Resultat einer langen Debatte sein.

Eben so wenig konnte ich auf den Antrag des Abg. Trojan eingehen, welcher ebenfalls ganz bestimmte Anträge der Kommission zuweist; auch hier würden wir der Sache meiner Ansicht nach vorgreifen, und ich glaube, daß es sehr nothwendig ist, daß wir in diesem Stadium der Sache uns genau an die formelle Behandlung halten.

Meine Herren! ich glaube, daß es sehr wünschenswerth ist, daß wir uns heute nur mit der formellen Behandlung der Sache befassen und über die verschiedenen Standpunkte, welchem der Sache selbst eingenommen werden können, heute nicht näher debatiren; und eben deßhalb schließe ich mich dem Grafen Leo Thun vollkommen an.

Oberstlandmarschall: Pan posl. Sladkovský.

Sladkovský: Mám za to, pánové, že důstojnost tohoto vysokého shromáždění vyžaduje, aby každé usnešení, které se zde stane, bylo také podstatně a co nejpodstatněji odůvodněno.

Vzhledem k tomu potkáváme se nyní s dvěma návrhy, které se činí vzhledem k záležitosti, o které právě řeč.

Co se týče onoho návrhu, že se má ustanovit zvláštní komise zase a že se jí to má odevzdat k opětnému úplně novému uvážení, to věru nevím, k jakému by to vedlo cíli a jaký by to mělo výsledek.

Onen pán, který učinil návrh, cítil sám nepřiměřenost svého návrhu a doložil, že není žádné naděje, aby z komise vyšly nějaké jiné práce, aby byl výsledek jiný než nyní a za tou příčinou doložil, že by se měla dát té nové komisi zvláštní instrukce, v jakém směru by měla dále pracovat k tomu cíli.

Pan řečník přede mnou dobře podotkl, ovšem by to byla nedůvěra, kterou bychom vyřkli dřívější komisi, že totiž si nevšímala stávajícího zákonodárství.

Mně jest ještě více podivno, že takový návrh vychází od pána, který byl sám členem oné komise, (bravo v právo) který je znatelem politického zákonodárství, o kterém můžeme předpokládati, že, když se účastnil v práci oné komise, mu tanulo na mysli veškeré zákonodárství, které se vztahuje k této záležitosti.

Myslím, že k vůli šetrnosti k tomu pánovi, který ten návrh učinil, návrh jeho přijmout nemůžeme, abychom jej odkázali komisi nějaké zvláštní.

Co se týče druhého návrhu, který čelí k tomu, aby se věc odevzdala zvláštní komisi k uvážení, totiž o zprávě lesníků, kterou jsme právě slyšeli, jak dalece z té zprávy vysvítá nutnost nějaké změny, aby se zároveň vyřkla a vznesla žádost k Jeho Exc. nejvyššímu maršálku zemskému, aby záležitost tu co nejdříve postaviti ráčil na denní pořádek, tak tu ovšem návrh ten se mi zdá více odůvodněn, než návrh první, o kterém se mluvilo, a však přece se mi nezdá, že návrh ten bude míti jiný výsledek, než kdybychom se hned usnesli na tom, co navrhuje p. posl. Tonner. Když to přijde také k plné debatě, pánové, mám za to, že dozajista nedocílíme většího urovnání nad míru rozličných těch náhledů, které se značí v předloze, kterou máme v rukou.

Než v komisi bude zase ta samá rozdílnost a ta věc jest, jak se řeklo, pánové, tak důležitá, že při tak velkém rozdílu a rozcházení se náhledů jest na nejvýše zapotřebí a žádoucno, bychom došli sprostředkujícího středu, by se nestalo usnesení na jednu neb druhou stranu, ani dle jedné neb druhé strany.

Jedná se o to, abychom se dopídili středu, který by sblížil odpůrce a proti sobě stojící strany.

Nebylo by žádoucno, pánové, abychom měli tak velkou většinu, která by byla nespokojena s naším usnešením. Také by nebylo žádoucno, abychom se přidali k návrhu většiny komise a nebylo by žádoucno, se přidat k návrhu menšiny. Hledíme-li po nějakém prostředku, abychom se domohli sprostředkujícího středu, nenalézám žádného jiného prostředku a možnosti k žádoucímu cíli dojíti, než abychom se tázali přiměřenou cestou oné třídy obyvatelstva samé nebo jejich povolaných zástupců, kterých se to bezprostředně týká.

A v tomto ohledu mám za to, že není povolanějšího orgánu, který by nám o té věci mohl spíše říci, jak obyvatelstvo smýšlí, než právě okresní zastupitelstvo.

Učinila se z jedné strany námitka, že již byly slyšeny jednoty hospodářské, a že bez toho veškeří členové, kteří jsou v okresních zastupitelstvech a zejména nejpřednější členové z těchto členů zasedají též v jednotách hospodářských.

Ale, pánové! mě se zdá, — neviděl jsem sice výsledek těchto dotazů, které se činily ho-


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spodářským jednotám — a pokud jsem se z veřejných listů dověděl, že dobré zdání toto, které následkem dotazů učiněných jednotám hospodářským došla, nebudou úplná a tak všeobecná, jakých bychom se dodělali, kdybychom se otázali okresních zastupitelstev samých.

V okresních zastupitelstvech jsme jisti, že zasedají přední obhájcové tohoto stavu, o kterém se zde hlavně jedná.

Poněvadž okresní zastupitelstvo je v jiných poměrech a může se skutečně volněji pohybovat, nežli bylo povoleno hospodářským jednotám, můžeme očekávati, že úplnéji a dokonaleji doděláme se mínění okresního zastupitelstva, a tedy mínění veškerého rolnictva, o které se zde jedná; a já nevidím tedy příčiny, proč bychom nemohli hned dnes se usnesti na tom, co navrhuje pan prof. Tonner, a když již nahlížíme, že nelze rozhodnouti a usnesti se o věci samé, proč bychom neměli hned nastoupiti cestu, která povede k tomu, abychom o věci co nejúplněji mohli rozhodovat.

Pravilo se, že jest věc nutná,. že se vleče již 4 léta, a jestli se otážou okresního zastupitelstva, že bezpochyby nebude ještě letos se moci vyříditi, avšak pánové! v takové věci, v které se mínění tak velmi rozcházejí, a která se tak hluboce týká blahobytu nejdůležitější třídy našeho národa, mám za to, že bude lépe, abychom raději o jedno zasedání později přišli, než rozhodnutí učinili na tu neb onu stranu, kterého bychom pak později musili litovati.

Nezdá se mi ani pánové! že bychom se byli prohřešili proti formálnosti.

Jest to ovšem návrh na odročení této záležitosti, a návrh tento může se učiniti v každém okamžení a musí po každé přijíti před všemi jinými návrhy k hlasování.

To, že se činí při tom zároveň návrh, a ukazuje se k tomu, jakou cestu má sl. zemský výbor nastoupiti, když o tom bude jednati, nevadí, a jest tedy požadavkům jednacího řádu vyhověno.

Ostatně ale bez toho návrh ten, jak dříve jsem řekl, musí přijít dříve k hlasování.

Pakli ten návrh nebude přijat, hlasoval bych také pro návrh, který čelí k tomu, aby ještě jednou věc na denní pořádek přišla a přál bych si, aby se času v této věci ušetřilo a dnes nastoupila cesta, která vede k skutečnému vyřízení a nebo alespoň ku přiblížení na tu cestu, kterou se to má vyříditi.

Oberstlandmarschall: Es ist kein Redner mehr vorgemerkt. (Rufe: Schluß!)

Abgeordneter Dr. Trojan: Ich habe mich um's Wort gemeldet.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete hat bereits zweimal gesprochen, ich kann ihm nicht mehr das Wort geben. (Rufe: Schluß!)

Abg. Dr. Hanisch: Excellenz! auch ich hatte mich zum Worte gemeldet.

Dr. Trojan: Ich habe nur einmal in dieser Angelegenheit gesprochen; denn ich habe mir das erstemal eventuell das Wort nur gewahrt und weiter nicht gesprochen.

Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß der Debatte beantragt.

Ich bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

Wenn der Herr Abgeordnete das Wort ergreifen will, muß ich bestätigen, daß sie sich des Wortes vorläufig nur begeben haben, und bitte nun das Wort zu ergreifen.

Dr. Trojan: Poslední pan řečník připomenul nás, abychom vždy hleděli k tomu, aby slavný sněm jednal důstojně, tedy nic nečinil bez důvodů vážných; já bych doložil ještě, abychom nečinili ničeho bez účele, aby naše vynaložení času mělo nějakého výsledku a to užitečného.

Pan hrabě Lev Thun navrhuje komisi a odročení hlavně z toho důvodu, že nejsme informováni.

Pánové! doufám, že jsme aspoň tak informováni, abychom věděli, zdali máme tuto předlohu za dostatečnou, abychom šli s ní v úplnou poradu čili nic.

Není-li to, tedy budiž hned dnes uzavřeno, aby dala se komisi nové v opětné uvážení a želel bych toho, kdybychom teprv po několika dnech neb týdnech k tomu samému stanovisku a výsledku dospěli.

Co se má státi ať se stane hned.

Já jsem ostatně podporoval návrh pana barona Wucherera jen v tom směru, aby se komise neobmezovala, jak chce pan hrabě Lev Thun.

Já jsem neslyšel, že poslanec Wucherer chtěl komisi jakousi dáti instrukci; je-li tomu tak, pak nesouhlasím ani s obmezením takovým dle pana hraběte Thuna ani s návrhem páně Wuchererovým.

Jsem proto, aby se předmět bez obmezení přikázal komisi podobným způsobem sestavené jako v loni.

Co pan hrabě Martinic proti mému návrhu namítal, připomínám, že jsem ten návrh podal jen eventuelně, a sice pro ten případ, kdyby se líbilo, přikázati tu věc okresním zastupitelstvům; pak se věc zajisté na rok zdrží, a tu prosím, abyste pánové uvážili, zdali jest pochybno, že lze v tom směru obmezení zbytku starého nevolnictví hned bez rozmýšlení obzvláštním opatřením odstraniti?

Zdali třeba odkládati na přes rok, co můžeme učiniti letos; a v tom směru račte pánové ! považovat a posuzovat můj návrh.

Oberstlandmarschall: Herr Dr.Hanisch hat das Wort:


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Dr. Hanisch: Wenn ich darauf rechnen könnte, daß mir einen Augenblick noch Gehör geschenkt wird, so würde ich es allerdings unternehmen, da ich mich vor dem Rufe: Schluß! zum Worte gemeldet habe, meine Ansicht in dieser Frage auszusprechen. Darf ich also darauf rechnen, so er-bitte ich mir die Aufmerksamkeit auf wenige Minuten.

Die Betonung der Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes einerseits und der Ausspruch der Befürchtung bezüglich der gegenwärtigen Gesetzgebung und der Art und Weise, wie sie gehandhabt wird, zeigt, daß mir wieder so recht mitten in einer socialen Frage sind, daß es eine sociale, und ich darf wohl beim Bauernstande bleiben, daß es die Häuslerfrage ist, welche an die Thore dieses Landtages klopft.

Es wird von der Behandlung dieses Gegenstandes abhängen, ob diese Häuslerfrage gelöst werden wird, oder ob es in Zukunft einmal zum Durchhauen derselben kommt, denn außer der Häuslerfrage hängt die Lösung dieses Gegenstandes auch noch mit der Frage des ländlichen Proletariats zusammen; es hängt von der Erledigung dieses Gegenstandes ab, ob in Zukunft der erstgeborene Sohn der Herr, ob die nachgeborenen Kinder die Knechte und Mägde ihres Bruders, des Herrn, sein sollen. (Unruhe rechts).

Ich bitte! Diese nar esozis sociale Frage wird zweifellos, wenn sie in diesem hohen Landtage jetzt zur Sprache kommt, gelöst werden-, und ich muß gestehen, daß ich keinen Anstand genommen hätte, dem ersten Theile des Trojanischen Antrages, sowie dem Antrage des Herrn Baron Wucherer beizutreten, wogegen ich mich aber entschieden aussprechen mühte gegen den zweiten Theil des Trojanischen Antrages.

Der Antrag des Herrn Baron Wucherer insbesondere, und ich glaube, auch des Hn. Abgeordneten Dr. Trojan hat wohl nur den Sinn, daß in den Bericht der Kommission aufzunehmen wäre die Darstellung der Gesetzgebung u. s. w. keineswegs aber glaube ich. ist die Ansicht, welche geäußert wurde, richtig, als muthe man der Kommission, die den Bericht erstattet hat zu, sie habe sich nicht in dem Besitz der Materialien befunden, weder der Gesetzgebung noch der statistischen Materialien.

Allein aufgenommen sind diese Materialien nicht und sie gehören zur Instruirung des hohen Landtages.

Das ist die Ansicht wenigstens des Herrn Baron Wucherer, und ich möchte doch den Herrn Baron Wucherei gegen eine Art von Mißdeutung verwahren; es ist also dieses Materiale in den Bericht nicht aufgenommen, ich nehme Akt davon, daß die Kommission sich in dem Besitz aller dieser Materialien befunden hat, und wenn einerseits beantragt wird, man möge die Petition des Forstvereines an eine Kommission weisen und wenn der Wunsch ausgesprochen werden muß, es mögen dieß dieselben Mitglieder sein, aus denen die vorjährige Kommission bestand, so kann es diesen Mitgliedern nicht schwer fallen, das, was in den Bericht nicht aufgenommen wurde, nachträglich zu ergänzen. Diese Ergänzung würde nun lauten wie folgt: Es wäre:

Erstens die Darstellung des Standes der Gesetzgebung und das Resultat der Handhabung dieser Gesetzgebung dem Landtage vorzulegen. Das Resultat der Handhabung dieser Gesetzgebung deshalb, wie Sr. Excellenz Graf Leo Thun richtig bemerkte, oder wenigstens bemerken zu können glaubte (Heiterkeit rechts), weil diese Art der Handhabung eine gefährliche, ich weiß den Ausdruck nicht, oder eine bedenkliche sein soll.

Es wäre zweitens eine Darstellung der faktischen Verhältnisse sowohl bezüglich des bäuerlichen als des städtischen als auch des land- und lehentäflichen Besitzes zu geben. Diese Darstellung der faktischen Verhältnisse fehlt ebenfalls in dem Berichte. Daß sie aber zur Beurtheilung der Frage, ob freie Theilbarkeit oder Boden-Gebundenheit, unumgänglich nothwendig ist, darüber kann kein Zweifel sein und Ersah dafür können die gelehrtesten Excursionen, die gründlichsten Erörterungen einiger Mitglieder in dem Hause selbst nicht bieten, wo der Bericht nicht vorliegt, damit alle Mitglieder sich aus diesem Berichte instruiren können.

Es würde z. B., ich will nur eine Thatsache anführen, sich ergeben durch die Darstellung der faktischen Verhältnisse bezüglich des bäuerlichen Grundbesitzes, daß in irgend einem Kreise Böhmens, ich nenne keinen Namen, in einem Jahre 400 Abverkäufe ohne Rücksicht auf das Maximum, ohne Rücksicht auf das Minimum des Abverkaufes und des bei dem Bestande bleibenden Grundes stattgefunden haben, daß sie mit behördlicher Bewilligung stattgefunden haben; das ist meine Herren gewiß ein statistisches Datum von vielem Interesse und ohne Zweifel sehr gewichtig bezüglich der Beantwortung der Frage, ob man nicht lieber gesetzlich etwas normiren soll, was nach dem bestehenden Gesetze ohne dich bewilligt wird.

Endlich möchte ich doch, ich zweifle durchaus nicht, daß man sich in der Kommission über die Frage klar geworden ist, ob dieses Haus kompetent ist, die Frage zu entscheiden, ich möchte nur die Gründe für die Competenz wissen, und diese soll die Kommission auch darlegen, da ich insbesondere als Jurist dahin gedrängt werde, nicht vielleicht so sehr bezüglich der Frage der Theilbarkeit, als bezüglich der bäuerlichen Erbfolge mich der Ansicht hinzuneigen, es möchte doch dieses Haus inkompetent sein. (Unruhe rechts und im Centrum).

Ich bitte, ich glaube, in dieser Art kann man wohl die Frage moviren, sie ist gewiß auf die anständigste Art movirt. (Heiterkeit rechts). Was ich darüber denke, darüber werden die Herren nicht im Unklaren sein.


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Mein Antrag also wäre:

Wenn der Antrag durchgeht, daß diese Sache an eine Kommission verwiesen wird, so sei die Kommission anzuweisen und das ist Etwas formales, weil ich davon ausgehe, daß die Kommission alle diese Dinge, so zu sagen, in den Akten liegen habe,

1. Die Darstellung des Standes der Gesetzgebung und ihrer Resultate.

2. Die Darstellung der faktischen Verhältnisse der bäuerlichen, städtischen und der land- und lehen-täflichen Grundbesitze,

3. die Darstellung der Kompetenzgründe oder der der Inkompetenz in den Bericht aufzunehmen.

Das ist Etwas ganz formelles und nicht mehr materielles und darauf sind die Gründe des Abgeordneten Gf. Clam-Martinitz gar nicht anzuwenden.

Für den Fall, daß der Antrag des H. Abgeord. Baron Wucherer fallen sollte, und der Antrag des H. Abgeord. Gf. Leo Thun angenommen würde, so bitte ich dieser Kommission den Auftrag zu geben, daß sie die Darstellung dieser Gründe, die ich hier beziffert habe und die in den Akten liegen müssen, ihrem Berichte über die Petition des Forftvereins zu den vorliegenden Gesetzentwürfen einschalte.

Ich werde mir erlauben den Antrag schriftlich zu überreichen.

Oberstlandmarschall: Die Debatte über die formelle Behandlung ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Zpravodaj Dr. Brauner: Jest mně velmi nesnadno, kterak debatu, která se rozpředla a dosti dlouho trvala, jen co do formální strany následovati; mám-li zůstati přísně při formě, od které tato otázka dnes započala, anebo mám-li sledovati pány řečníky v debatě generální o věci samé anebo mám-li některým pánům řečníkům odpovídati na poli debaty speciální, do které tito páni dosti hluboce dnes zajeli? Já však míním, poněvadž zpráva komise a její návrh ještě ani nebyl přečten, tím méně odůvodněn, že mohu a musím zůstati při formální straně dnešního jednání a tu musím upřímně říci, že se zcela srovnávám s návrhem Jeho Exc. pana hraběte Lva Thuna; avšak nezdá se mně, že bych při tom odporoval návrhům, které zastával p. Tonner a p. Sladkovský i sám p. Trojan; neboť bude-li zvolena nebo jmenována komise, která tu věc má znovu uvážiti a o ní slavnému sněmu zprávu podati, mám za to, že té komisi nebude zabráněno, tím méně z předu již za hřích pokládáno, kdyby z ní vyšlo něco, co by hovělo všechněm návrhům dnes předneseným.

Mám za to, že ta komise, která se bude znovu míti raditi o následku dělení pozemků a o následku žádosti jednoty lesnicko, nezůstane nebo nebude museti zůstati jen při tom, co o tom návrhu řeknuto, nýbrž vůbec na zkušenostech a pozorování, jež se od té doby, co se návrh učinil, nabyly, že bude moci podle svého přesvědčení a sice majoritou nebo minoritou opět učiniti návrh, má-li se přikročiti k debatě o tomto návrhu, již jak tady leží, aneb má-li se snad ještě jiných prostředků použiti k objasnění té věci. Zůstávaje tedy při formální straně o-tázky dnešní, musím toliko jen něco odvětiti panu baronovi Wuchererovi.

Ich muß gegen die Zumuthung, die aus der Rede des Herrn Baron Wucherer jedenfalls mir hervorzugehen, scheint als hätte die Kommission sich über den gesetzlichen Stand dieser agrarischen Frage nicht die Einsicht in die bisherigen Gesetze verschafft, die Kommission in Schutz nehmen und muß mich ins-besondere, wie es zwei Herrn Redner vor mir gethan haben, darauf berufen, daß ja Herr Baron Wuche-rer, der zunächst in seiner Amtsstellung berufen ist, die politischen Verhältnisse genau zu kennen, gar keine Unzufriedenheit oder einen Zweifel über den Mangel an Instruktion in der Kommission geäußert hat und daß er von der Gelegenheit, sich über den Gegenstand reiflich auszusprechen, gewiß den gewissenhaftesten Gebrauch in der Kommission gemacht habe, wie es die 13 Protokolle, die hier über das Material vorliegen, darthun. Ich glaube, es wäre ein Mißtrauensvotum, ein unverdientes, der Kommission gegenüber, wollte man ihr jetzt die Aufgabe stellen, sich über den gesetzlichen Stand der bisherigen Grundzertheilungsfrage zu orientiren.

Die Kommission hat es gethan, und bis mir die Gelegenheit gegeben sein wird, in der General- oder Specialdebatte mich des Näheren auszusprechen, werde ich darüber nicht bloß meine Anschauungen und meine Ansichten und Kenntnisse über die dießfalls einschlagenden Gesetze auszusprechen Gelegenheit haben, sondern auch über Erwägungen, welche dem gesetzlichen Stande der Frage die Kommission sowohl in ihrer Majorität als auch Minorität geschenkt hat.

Zunächst muß ich noch die Anträge des Herrn Abgeordneten Hanisch beantworten. Der Herr Abgeordnete Hanisch verlangt Nichts weniger, als daß der Kommission die Aufgabe gestellt würde, eine Darstellung der gesammten Gesetzgebung über diese Frage der Grundzertheilung zu liefern, ferner eine Darstellung der Resultate dieser Gesetzgebung, ferner eine Darstellung über die thatsächlichen Ergebnisse in dieser Frage und endlich eine juridische Erwägung über die Kompetenzfrage.

Meine Herren! wenn es irgend Jemandem darum zu thun ist diese Frage, wo möglich, noch im Laufe dieser Session endlich gelöst zu sehen, so kann er sich unmöglich mit einer solchen Anforderung an die Kommission einverstanden erklären, wenn es überhaupt mit dieser Sache ernstlich genommen werden soll.

Das sind Aufgaben, meine Herren, welche eine gelehrte Abhandlung, einschlagend in die Landwirthschaft, einschlagend in die National-Ökonomie, einschlagend in das strenge Jus und einschlagend in die gesammte politische Administration bieten würde; das sind zugleich Fächer, welche der Kommission gar nicht


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zu Gebote stehen, zum Beispiel: die Resultate der bisherigen Handhabung der Gesetze.

Wo sind diese Resultate, um sie doch einigermaßen fruchtbar darzustellen, um damit ein Material für das hohe Haus in dieser wichtigen Frage zu liefern? Wo soll sie die Kommission hernehmen?

Sie müßte denn die Regierungsbehörden darum ersuchen und auch die Regierungsbehörden dürften kaum in der Lage sein, vor Verlauf einer sehr geraumen Zeit eine solche irgend wie befriedigende Darstellung der Resultate der Handhabung der politischen Gesetze in dieser Beziehung zu liefern.

Meine Herren! Wer soll das Material für diese thatsächlichen Ergebnisse der bisherigen Handhabung der Grundzertheilungs-Vorschriften bieten? Es ist wohl ein Organ im Lande, welches dazu berufen und befähiget wäre, das wäre die patriotischökonomische Gesellschaft, allenfalls mit Zuhilfenahme ihrer Vereine. In dieser Beziehung, meine Herren! so viel als es an der Kommission war und früher am Landesausschusse, resp. an mir als dessen Referenten, haben wir es versucht, ein Material zu sammeln. Wir haben uns an die patriotischökonom. Gesellschaft resp. ihren Sekretär und Geschäftsleiter gewendet, und ich bin in der Lage, einige Zusammenstellungen aus den Kreisen und Bezirken Böhmens über die Gründe und Verhältnisse der Steuerzahlung der ein-zelnen Wirthschaften, von den größten bis zu den kleinsten, bieten zu können. Aber ich muß leider daran die Mittheilung knüpfen, daß in Folge eines Konfliktes, welcher bezüglich der Korrespondenz zwischen den Kommissionen des hohen Landtages und den Regierungsbehörden eine Zeit obgewaltet hat — Sie wissen, meine Herren! es war der Fall unter der Leitung der Statthaltern von Seiten des Herrn Baron von Kelleisperg, daß den Kommissionen die direkten Auskünfte verweigert worden sind von Seite der Regierungsbehörden. Ohne diese konnte sich die patriotischökonom. Gesellschaft nun auch nicht behelfen und diese Auskünfte wurden dann nach einer privativen Mittheilung von der patriotischökonom. Gesellschaft, die uns dieses Material nach und nach geliefert hat, ausgesetzt. Nun, wie gesagt, sollte aber über die thatsächlichen Verhältnisse etwas befriedigendes geliefert werden, dann meine Herren! wird der Weg noch viel länger sein, als mittels Einvernehmens der Bezirksvertretungen.

Was endlich die Kompetenzfrage betrifft, so ist jedenfalls die Sache unzweifelhaft eine Landesangelegenheit. Als solche wurde sie angesehen und es kann sich höchstens von streng juridischer Seite der Sache irgend ein Zweifel über die Kompetenz, ob es eine Kompetenz der Reichsvertretung oder Landes-Vertretung ist, ergeben. Nun, meine Herren! derlei Fragen sind schon bei früheren Verhandlungen vorgefallen und sie hatten das Resultat, daß, wenn sich das hohe Haus darin geeinigt hat. daß in irgend einer Frage die Kompetenz nicht eine derartige sei, daß der hohe Landtag zur Kompetenzschlußfassung berechtigt wäre, gleichzeitig der Weg des Wunsches und der Einvernehmung mit der Regierung beantragt worden; also das kann während der Debatte festgestellt werden.

Es kommt mir, meine Herren, dieser Antrag in seiner Tragweite im Verhältnisse zu seinem Zwecke ebenso vor, wie eine Kritik über eine literarische Behandlung praktischer Gegenstände, die ich einmal gelesen habe. Diese Kritik war aus England und betraf die übergroße Gründlichkeit, die zuweilen der deutschen Literatur von den Engländern ausgestellt wird. Da hat es geheißen, daß wenn nach dieser Art übergroßer Gründlichkeit zum Beispiel ein Buch über Fabrikation guter Messer geschrieben wurde, so wird es anfangen mit einer Einleitung, mit einem Vorworte, wieder einer Einleitung mit der Geschichte über die Verbreitung der Messer, mit der Geschichte der Messerfabrikation, mit Zergliederung der Begriffe, das Messer an sich, das Messer in seinen einzelnen Bestandtheilen. Aber wenn man zur Frage kommt, wie soll man gute Messer fabriziren, ist das dicke Buch zu Ende und man hat die Frage nicht gefunden. Ich schließe mich also dem Antrage Sr. Exc. des Herrn Grafen Leo Thun an und bin dafür, daß der Gegenstand an eine Kommission gewiesen würde. Dem hohen Hause wird es anheimgestellt sein, entweder dieselbe Kommission mit seinem Vertrauen zu beehren oder allenfalls eine neue zu wählen, welche ein reiches Material von der bisherigen zur Disposition erhalten wird.

Oberstlandmarschall: Ich werde bezüglich der verschiedenen gestellten Anträge zuerst die Unterstützungsfrage stellen. Se. Ex. Graf Leo Thun trägt an, es sei der Kommissionsbericht über Zertheilung der Grundstücke von der heutigen Tagesordnung ab-zusetzen und das Landtagspräsidium zu ersuchen, diesen Gegenstand sobald als möglich in. kürzester Frist wieder an die Tagesordnung zu setzen. Inzwischen sei der vom Landesausschusse vorgelegte Bericht des Forstvereins einer Kommission von 15 Mitgliedern, in welche jede Kurie 5 Mitglieder zu wählen hätte, zu dem Ende zu übergeben, um darüber mit Rücksicht auf den bereits in Verhandlung stehenden Gegenstand ihr Gutachten zu erstatten.

So lautet glaube ich der Antrag (zum Oberstlandmarschallstellvertreter gewendet). Ich bitte?

Oberstlandmarschall-Stellvertreier:

Jeho Exc. p. hrabě Lev Thun ponavrhuje, aby zákon stran dělitelnosti pozemků byl vynechán z dnešního denního pořádku a aby Jeho Exc. nejvyšší pan maršálek byl požádán, tento předmět v krátké době zase dát na denní pořádek.

2. Aby žádost lesnické jednoty byla odevzdána k předběžné poradě komisi skládající se z 15 údů, do které každá kurie má voliti 5 údů. Tato komise má o žádosti lesnického spolku podat zprávu až přijde k poradě o zákonu stran dělitelnosti pozemků a sice při příležitosti článku 21., kde se jedná o dělitelnosti lesů.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag

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unterstützt? Ist hinreichend unterstützt. Der Abglord-nete Hr. Tonner stellt den Antrag:

Slavný sněme račiž se usnesti: Zemskému výboru se ukládá, aby príčině dělení pozemků okresní zastupitelstva co možná nejrychleji byla otázána za dobré zdání své, do té pak doby aby další rokování o předloze této zastaveno bylo.

Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde der Landesausschuß beauftragt, damit er in Betreff der Grundzertheilung die Bezirksvertretung möglichst bald befrage um ihre gute Meinung und daß bis zum Eintreffen dieses Gutachtens weitere Verhand-lungen über die Vorlage sistirt weiden. Wird dieser Antrag unterstützt? Ist hinreichend unterstützt.

Der Herr Abgeordnete Baron Wucherer trägt an: Es sei eine Kommission von 15 Mitgliedern durch die Kurien zu erwählen und dieser Kommission sowohl die Vorlage, als auch der Bericht des Forst Vereines zuzuweisen. Dabei sei die Kommission aufzufordern, die bestehenden Grundzertheilungsvorschriften einer genauen Durchsicht zu unterziehen und diejenigen Abänderungen in Vorschlag zu bringen, welche mit Rücksicht auf die Umstaltung der Verhältnisse und Beförderung der Landeskultur sich als wünschenswerth darstellen.

Pan baron Wucherer činí návrh, aby zpráva komise, a také zpráva společnosti lesnické odevzdána byla komisi 15 členů, do které každá kurie má voliti 5 členův, s tím doložením: komisi budiž uloženo, aby stávající zákony o dělení pozemků do podrobná prozkoumala, a ponavrhla takové změny, které by se vzhledem na změněné poměry a požadavky zeměvzdělání za nutné prokázaly.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstähl? (Es geschieht.) Er ist gleichfalls hinreichend unterstützt.

Der Abgeordnete Herr Dr. Hanisch stellt den Antrag als Zusahantrag sowohl zum Antrage des Herrn Baron Wucherer als auch zu jenem Sr. Exc. des Gr. Leo Thun. Der Ausschuß habe in seinen Bericht die Darstellung der Gesetzgebung und ihrer Resultate, die Darstellung der faktischen Verhältnisse, sowohl bezüglich des bäuerlichen als städtischen, als auch des Land- und Lehntäflichen Grundbesitzes und die Erwägung der Kompetenz des h. Landtages sowohl bezüglich der Frage der Grundzertheilung und der Besitzbeschlänkungen, als auch Bauernerbfolge aufzunehmen.

Komise má ve své zprávě také uvesti:

1. Stávající poměry a jich působení vylíčiti.

2. Skutečné poměry stran sedlských a městských pozemků vložených do desk zemských a lénních.

3. Uváží-li otázku, je-li sněm příslušný rozhodovati o obmezení majetku, pak o dé-dičné Doslounnosti při sedlských statcích.

Wird der Antrag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Endlich hat der Abgeordnete Dr. Trojan einen eventuellen Antrag gestellt: Das h. Haus möge be-schließen: Es möge die zu wählende Kommission mit der speziellen Aufgabe betraut werden, sogleich zu berathen und dem Landtage vorzuschlagen, wie vorerst wenigstens die noch bestehenden Beschränkungen in Erwerbung einzelner Grundstücke, und deren Vereinigung zweier oder mehrerer ehedem unterthäniger Anfäßigkeiten, und dann in Betreff deren Verpachtung ungesäumt zu beheben und zwar mit Bedachtnahme auf die gesetzlichen Bestimmungen über die allgemeine Besitzfähigkeit unbeweglicher Güter. Die Kommission möge aber unter einem in Erwägung ziehen und darüber berichten, ob nicht doch auch einer zu großen Besitzanhäufung, und in wiefern Schranken zu setzen wären, damit fernerhin nicht ganze Ortschaften oder deren größere Theile Privateigenthum eines Einzelnen und somit von dessen Willkühr und sogar in Rücksicht ihres Fortbestandes abhängig würden.

Nevezme-li se předloha komise o dělitelnosti pozemků hned v poradu plného sněmu, mají-li o tomto předmětu ještě také zastupitelstva okresní býti slyšána, budiž prozatím komise hned z celého sněmu kuriemi zvolena pro tutéž záležitost a uloženo jí, aby co nejdříve navrhla sněmu, jak by lze bylo bez odkladu odstraniti aspoň zákony a předpisy, jimiž se obmezuje kupování pozemků a držení dvou neb více usedlostí jakýchkoli v jedné ruce a pronajímání jich, šetříc při tom všeobecná zákonní pravidla o schopnosti osobní k nabývání nemovitého jmění v zemi; zároveň vezmiž komise ta v úvahu, zdali a jak dalece zapotřebí při tom předce obmeziti skupování všelikých usedlostí, tak aby dosavadní osady snad z většího dílu nepřišly do jedné ruky a tak do nebezpečenství, že by ve svém trvání závisely od libovůle jednotlivce.

Oberstlandmarschall: Ich habe bereits konstatirt, daß wir uns in der Debatte, über die formale Geschäftsbehandlung dieser Vorlage befinden; ich kann diesen hier gestellten Antrag als aus der bloßen formalen Geschäftsbehandlung der Vorlage hervorgehend nicht betrachten. Sie könnte das Resultat einer General- oder Spezialdebatte sein, aber es wird hier der Kommission ein ganz fremdartiger, in der Vorlage nicht enthaltener Auftrag ertheilt. Ich muß diesen Zusahantrag als einen selbstständigen ansehen, der dann, wenn das hohe Haus darauf eingeht, allerdings an die Kommission verwiesen werden kann, aber vor der Hand als selbstständiger Antrag nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung behandelt weiden muß. Abg. Trojan bittet ums Wort.

Trojan: Ich bitte nur den §. 23 der Vorlage anzusehen.

Oberstlandmarschall: Wir sind noch nicht in die Special- und Generaldebatte eingegangen; die besprochenen sehr wichtigen Gegenstände aber sind so specieller Natur, daß ich glaube, daß es sich bloß


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um die formale Behandlung der Vorlage handelt und dieselben an die Tagesordnung gebracht weiden können.

Dr. Trojan: Es sagt der Antrag nichts anderes, als wenn der übrige Gesetzentwurf noch lange hinausgeschoben werden sollte, möge wenigstens über diesen Theil der Vorlage die baldigste Berathung beschlossen werden.

Oberstlandmarschall: Meine Meinung steht darüber fest, daß er als selbstständiger Antrag behandelt werden muß, daß übrigens gar nicht der Berathung dieses Antrages und seiner weiteren Behandlung entgegengetreten wird; es ist höchstens eine Verschiebung von einigen Tagen damit verbunden. Nach meiner Ueberzeugung kann ich daher nach Bestimmung der Geschäftsordnung den Antrag nur als einen selbstständigen gelten lassen.

Ich werde mir erlauben über diesen Antrag, um ihn geschäftsordnungsmäßig als selbstständigen Antrag zu behandeln, nachdem er noch nicht unterstützt ist, die Unterstüßungsfrage zu stellen, und wenn er hinreichend unterstüßt ist, ihn in Druck legen zu lassen, um ihn dann der Berathung zu unterziehen. Ich bitte die Herren, welche den Antrag des Herrn Dr. Trojan als einen selbstständigen bezeichnet haben und ihn unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Der Antrag ist hinreichend unterstützt,)

Nach dem sich dermal darum handelt, ob in die Vollberathung eingegangen werden soll oder ob eine andere formelle Behandlung der Vorschläge statt zu finden hat, so muß ich alle gestellten Anträge als Vertagungsanträge behandeln und die Reihenfolge darnach bestimmen, je nachdem eine längere Vertagung durch dieselbe in Aussicht gestellt wird. Der Antrag des Herrn Tonner scheint der eben zu sein, der die definitive Beschlußfassung am weitesten hinausschiebt. Zunächst wäre der Antrag des Herrn Baron Wucherer, die beiden Vorlagen an eine Kommission zu verweisen, und sodann der Antrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Leo Thun, diesen Gegenstand vorläufig von der Tagesordnung abzusetzen, aber ihn möglichst bald wieder an die Tagesordnung zu bringen und inzwischen nur die Berathung über den Bericht des Forstvereines einzuleiten.

Der Antrag des Herrn Dr. Hanisch ist ein Zusatzantrag zu jenem des Herrn Baron Wucherer, wenn dieser fallen sollte, zu jenem Sr. Excellenz des Gfn. Leo Thun. Wird gegen diese Ordnung etwas erinnert?

(Niemand meldet sich).

So werde ich also darnach vorgehen. Ich bringe zuerst den Antrag des Herrn Abgeordneten Tonner zur Abstimmung.

Zemskému výboru se ukládá, aby v příčině dělení pozemků okresní zastupitelstva co možná nejrychleji byla otázána o dobré zdání své; do té pak doby další rokování o předloze té budiž zastaveno.

Dem Landesausschufse wird aufgetragen, in Betreff der Vorlagen über die Vertheilung der Grundstücke die Bezirksvertretungen so bald als möglich um ihr Gutachten zu befragen, bis zu diesem Zeitpunkte aber mit den weiteren Verhandlungen über die Vorlage zu sistiren. Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen. Ich bitte um die Gegenprobe. —

Der Antrag ist mit einer entschiedenen Majo-rität angenommen. Hiemit entfallen die weiteren Anträge. — Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Komnnssionsbericht, betreffend den Gesetzentwurf zur weiteren Durchführung der Grund-entlastung in Böhmen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter der früheren Kommission, den Herrn Abgeordneten Leeder —

Leeder (liest): Hoher Landtag!

Die Abgeordneten Fried. Leeder und Karl Ritter von Limbeck haben in der Landtagssession des Jahres 1863 einen Gesetzentwurf zur weiteren Durchführung der Grundentlastung im Königreiche Böhmen eingebracht, welcher in jener Session nicht mehr zur Berathung gelangte und am Schlusse des Landtages dem Landesausschusse übergeben wurde.

Von dem Letzteren mit warmen Worten unterstützt, ist derselbe in der 3. Sitzung der heurigen Session, unterm 5. März 1864, einer aus den 3 Kurien gewählten Kommission von 9 Mitgliedern zur Prüfung übergeben worden, und wird das in 11 Sitzungen gewonnene Resultat derselben dem hohen Landtage hiemit unterbreitet.

Der von der Kommission ausgearbeitete neue Gesetzentwurf ist von dem frühern im wesentlichen nur darin unterschieden, daß er mit den mittlerweile eingelangten Petitionen in Einklang gebracht, mit einer Vollzugsvorschrift versehen und derart eingerichtet wurde, daß eine schleunigere Durchführung des Ablösungsgeschäftes im Interesse beider Theile ermöglicht wird.

Die Begründung des früheren Gesetzentwurfes wird vollständig aufrecht erhalten, es wird die gegenwärtige Ablösung trotz der geänderten Modalitäten ausdrücklich als eine Fortsetzung der früheren erklärt und hervorgehoben, daß die Kompetenz des Landtages im Schoße der Kommission mit 8 Stimmen gegen I anerkannt, und daß die Beschlüsse mit 7 gegen 2 Stimmen gefaßt wurden, unter welch letzteren sich auch der gefertigte Obmann befindet.

Die wesentlichen Aenderungen in dem neuen Gesetzentwurfe sind folgende:

1. Da eine Ablösung von Amtswegen und sonach leichtmöglich gegen den Willen beider Theile nicht gerechtfertiget erscheint, so wurde die Ablösung von dem Begehren des einen oder andern Theiles, und in besonderen Fällen von dem übereinstimmenden Verlangen beider Interessenten abhängig gemacht.

2. Die Bestimmung, daß Zinfungen bei Mühlen und Wirthshäusern nur dann abgelöst werden können, wenn dem Begehren des einen Theiles von


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dem andern binnen 3 Monaten nicht wiedersprochen wird, wird aufgelassen, weil durch die Annahme des gegenwärtigen Äblösungsmodus die Nothwendigkeit der ferneren Belassung dieser Suspensposten entfallen ist.

3. Aus demselben Grunde, und um jedem Ein-wurfe wegen blos einseitiger Durchführung der Grundentlastung zu begegnen, wurde gelegentlich der Ablösung der Mühl und Wirtshauszinse auch die Ablösung oder Regulirung des Wasserbezugsrechtes und die vergleichsweise Behebung des Getränkezwanges für zulässig erklärt.

Eine Minorität von 3 Stimmen hat sich jedoch dafür ausgesprochen, daß die zwangsweise Getränkeabnahme der Schankwirthe (§. 1. lit. E.) über einseitiges Verlangen des Berechtigten oder Verpflichteten abzulösen ist, und hat sich dießfalls ein Minoritätsvotum vorbehalten.

4. Die Zahlung des Kapitals wurde von 20 auf 10 Jahre herabgesetzt und der leichtern Verrechnung wegen die Abrundung desselben binnen Jahresfrist bestimmt.

5. Endlich wurde gestattet, daß im Vergleichswege auch eine Entschädigung durch Abtretung von Grund und Boden stipulirt werden könne. —

Die der Kommission gleichzeitig mit dem Gesetzentwurfe unter der Landtagszahl 87. 172. 177. 190. 200. 207. 236. 217. 243. 246. 250. 253. 279. 282. 298. 301. 306. 314. 315. 322. 335. 337. 347. 350. 356. 367. 370. 376. 377. 387. 389. 390. 391. 395. 393. 399. 429. 430. 438. 440. 445. 463. 467. 473. 474. 476. 490. 491. 492. 502. 503. 522. 524. 527. 532. 547. 548. 521. 558. 560. 561. 563. 573. 597. 598. 600. 605. 631. 638. 640. 644. 645. 647. 662. 669. 673. 677. 684. 686. 689. 693. 695. 696. 697. 702. 703. 704. 706. 707. 709. 710. 721. 72 . 728. 729. 735. 737. 739. 744. 746. 747. 757. 765. 781. 782. 786. 793. 798. 809. 819. 821. 823. 847. 849. 850. 851. 852. 853. 854. 855. 863. 86b. 883. 884. 886. 887. 889. 890. 893. 904. 905. 909. 910. 910'/,. 913. 920. 92l. 925. 927. 931. 932. 941. 946. 948. 963. 965. 967. 972. 973. 974. 975. 979. 980. 981. 982. 991. 994. 996. 999. 1000. 1004. l03I. 1040. 1043. 1051. 1054. 1055. 1058. 1059. 1066. 1067. 1069. 1085. 1092. 1097. 1098. 1106. 1110. 1133. 1139. 1140. und 1151 des Jahres 1863, dann mit der Landtagszahl 46. 64. 127. 108. 143. 145. 171. 253. 315. 326 und 327. des Jahres 1864 zugewiesenen 203 Petitionen betreffen, mit Ausnahme einer einzigen, eben solchen Objekte, welche nunmehr der Ablösung unterzogen werden sollen, und erhalten demgemäß durch die Annahme oder Verwerfung des Gesetz-Entwurfes ihre Erledigung.

Die oben erwähnte besondere Petition betrifft das Ansuchen mehrerer Insassen der Gemeinden Sitzkreis und Chwalkov um eigenthümliche Zuweisung der ihnen von dem Besitzer der Herrschaft Gratzen im Jahre 1836 übergebenen Leiberwirthschaften. Dain dieser Hinsicht der §. 67/d der Minist.-Verordg. vom 27. Juni 1849 noch aufrecht besteht, so stellt sich eine Berücksichtigung des bezeichneten Ansuchens in dem vorstehenden Gesetzentwurfe als nicht erforderlich dar.

Indem die Kommission noch bemerkt, daß bei Annahme des Minoritätsvotums der Buchstabe E. im §. 2. Abs. 1/2 aufzunehmen, und im §. 2. Abs. ll/2 auszulassen wäre, beantragt dieselbe: Der hohe Landtag wolle:

a) in die Berathung des neuen Gesetzentwurfes aus Rücksicht auf die vorwaltende Dringlichkeit mit Beschleunigung eingehen;

b) die oben aufgeführten 203 Petitionen durch diesen Gesetzentwurf als erledigt bezeichnen, und

c) genehmigen, daß das Ansuchen der Insassen von Sitzkreis und Chwalkov, bezüglich der Leiberwirthschaften, der k. k. Statthalterei als Grundentlastungsfondsdirektion zur Amtshand-lung abgetreten werde.

Landtaqssekretär Schmidt (liest):

Když komise ještě poznamenává, že by v tom případe, že by se přijmul návrh menšiny, musila odstavec písmena E v §. 2. do odstavce 1/2 přijmouti a v §. 2. odstavec II/2 vynechati, činí tedy návrh :

Slavný sněme račiž:

a) za příčinou nutnosti nový tento návrh zákona co nejrychleji v poradu vzíti;

b) ustanoviti, že jsou ty 203 petice tímto návrhem vyřízeny, a

c) schváliti, že se má žádost osadníků Čížkrajických a Chvalkovských týkající se doživotních hospodářství odstoupiti c. k. místodržitelství, jakožto ředitelství vyvazovacího fondu, k úřadnímu řízení.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Vorgemerkt sind als Redner P. Matoušovský für, Se. Eminenz der Kardinal-Erzbischof gegen den Antrag, der hochw. Bischof Jirsik gleichfalls gegen den Antrag.

Matoušovský: Přihlásil jsem se k slovu, bych se přimluvil za úplnou poradu návrhu zákona o dalším provedení vyvazení pozemků. Důvody, které mne při tom vedly, budou se snad zdáíi přísnému právnímu nepodstatné, ale dle mého náhledu jsou takové, že zákonodární sbor bez povšimnutí je nechati nemůže. První co mne překvapilo, když jsem zprávu komise, která spracovala návrh zákona, četl, byl kromobyčejný počet petic. Komise udává počet ten na 203; od toho času myslím, že jich ještě mohlo přibýti. Petice tyto musí zajisté míti za předmět vyvazení pozemků anebo na vyvazování pozemků přímo se vztahovati, jinak by nebyly přidány komisí této.

Dále nemohly přijíti z jedné toliko strany, neb taký počet petic přišel dojista z rozličných krajin vlasti naší. Také nepřišly jednou dobou,


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nýbrž od roku 1861. od 1. zasedání našeho českého sněmu. To je mi důvodem, že hojné petice tyto poněvadž z rozličných krajin přišly a v rozdílných dobách, obsahují přání velké části našeho obyvatelstva; a tím myslím, že se dokáže potřeba tohoto zákona. Jest-li že se mi řekne, že petice, tyto jsou z většího dílu od povinnovaných, uznávám to a nemohu proti tomu nic odvětiti, ale je to přirozená věc, že spíše se hlásí ten, kdo stížen je, než ten kdo ze břemene prospěch má.

Ostatně mohu ujistiti sl. sněm, že jsem o této věci, poněvadž se mne týká, neb aspoň toho stavu, kterému náležím, mnoho přemýšlel a také rozmlouval, nejen s povinnovanými, nýbrž i s oprávněnými o této věci.

Tu bych mohl uvesti mnohé, kteří se vyjádřili, že druhé vykoupení je méně bolestné; nežli bylo první z roku 1849, že jsou ochotni, za slušnou náhradu výkupu tomu se podrobiti, jelikož se vybírání dávek z břemen na gruntu lpějících rok od roku nepříjemnějším stává.

Abych to doložil příkladem, dovolím si sl. sněmu uvesti příklad z duchovenských poměrů.

Jak známo, byl to zákon z r. 1849, kterým so výkup farních desátků měl zavesti a zaříditi.

Tenkráte některé obce domnívajíce se, že desátek beze vší náhrady odpadne, ve své opatrnosti nepřihlásily se k výkupu, a podržely povinnost, odváděti dávky naturální; jinde osadníci, poněvadž svého pastýře duchovního milovali, řekli: My jsme dávali desátek tak dlouho, budeme ho ještě dávati. Ale časy se změnily. Ti první se ve své opatrnosti sklamali a viděli, že bez náhrady desátek neodpadne. Ti druzí byli nástupci starších hospodářův, synové, jichž otcové na výminek šli; aneb jich farář milovaný zemřel aneb odešel, a tu obé strany pak litovaly, žé se výkup nestal, zvláště, když nastala doba, že měli naturální dávky odváděti. Tu musím se přiznati, že si mě stěžovali kollegové duchovní, že vybírání naturálních dávek rok od roku stává se nepřiměřenějším, poněvadž ti, kteří odváděti je mají, ohlížejíce se na své sousedy, kteří výkup mají, cítí se býti stížení; a jen s nechutí povinnost svou konají; čímž duchovnímu pastýři nepříjemnosti působí, tak že i blahodárné a blahočinné působení jeho takřka kazí a ruší. A kdeby i neblahých těchto poměru nebylo; vždyť návrh zákona poukazuje, že při takových dávkách, má-li se výkup státi, má se to se svolením obou stran státi, a když farář není povinen v takové vykoupení svoliti, myslím, že se vyhoví i jeho straně.

A dále, ačkoliv nejsem právníkem, přece dle praktického rozumu odporučuji zákon ten se strany spravedlivosti. Podotknulo se, že páni, kteří se musili podrobiti výkupu z roku 1849 se nadějí, že výkup bude méně bolestný; a v skutku nynější návrh zákona nemá nic o nějaké třetině, která by se povinnovaným slevila, a oprávněným nenahradila. Nynější zákon dává celou náhradu oprávněným neskráceně; zákon tento ale je i spravedlivý k povinnovaným, neboť co se týká obilních cen, určuje průměrné 30leté ceny a tu myslím, že nemůže býti velkých vad. On je ale také spravedliv i při takových dávkách, které se musí skrze komisi oceniti, a ustanovuje, aby obé strany komisaře odhadující volily.

Když to tedy povážíme, myslím, že se povinnovaným křivda státi nemůže, a mají dle návrhu zákona i to ulehčení, že mohou summu výkupní v desítiletých lhůtách složiti, čímž se jim velice ulehčí. Dále se mně zdá, že právě nynější doba zákonu tomu je velmi příhodná, neboť zákon tento, bude-li sněmem přijat, a císařem pánem stvrzeni nenajde tak nepřipravený lid, jako zákon z roku 1849. Tenkráte domníval se rolník, že musejí všecka břemena padnouti a se zrušiti zdarma; nyní ale zkušeností poučen a mimo to vyučováním ve svém přemýšlení vytříben, je hotov dáti náhradu slušnou; a to je veřejný ohlas v krajině, kterou zastupovati zde povolán jsem.

Zdá se mně také, že rolníkům neúrodou po dvě léta stíženým měli bychom půdu, která se jim nevyplácí, zprostiti raději břemena, než ji v tom břemenu nechati.

Konečně mám ještě jeden důvod, a ten bych nazval osobním důvodem své vlastní obavy; poněvadž se obávám, že když se bude tak pokračovati o každý návrh zákona, který sebe bedlivěji byl v komisi zpracován, ale v plnou poradu přijíti nemohl, proto že sněm byl odročen: zase v příštím zasedání ku komisi se odkáže, že se mu ta čest může státi třeba dva — až třikrát: tím myslím, že se jednání slavného sněmu prodlouží, a tím ztratí sněm času a zem peníze. Nechci říci, žeby se měly zakony překvapeně dělati; uznávám, že se mají s největší svédomitostí pracovati; ale napadá mi, že lid náš v mnohých otázkách svým prostým praktickým rozumem zcela jinak soudí než my v sněmovně. Já pamatuji se, že v komisí, v které jsem i sám byl, a která pracovala o návrhu k zákonu o peněžitých kontribučenských soudech, že se pracovalo s velikou, až úzkostlivou svědomitostí; ale když jsem přišel ze sněmu domů, co jsem slyšel? Řeklo se: Kdyby jste byli pánové na sněmu, jak vláda předlohu měla, přikázali kontribučenské peněžité fondy co část k obecnímu jmění, byli by jste lépe učinili (jednotlivé brávo), a to mi řekli, pánové, oprávněnci, kteří měli právo na ty fondy.

Pánové, to jsem uvedl, proto že lid náš venkovský přílišným subtilnostem a minuciím není přítelem, a je nemiluje. Jestli zákon, kterého návrh máme v rukou, spočívá na zásadách spravedlivých, a jestli jest provedení jeho snadné,


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není-li s přílišnými obtížemi spojeno, zdá se mi, že by bylo k přání, abychom jej vzali hned do úplné porady, poněvadž by se vedlejší změny potřebné v něm mohly během rokování snadno přidati.

Konečně mám za to, že když slavný sněm v úplnou poradu zákona toho se dá a potřebné změny přičiní, a když zákon potřebného stvrzení dojde, vyplníme přání veliké části obyvatelstva naší vlasti; a splněním toho přání důvěra našeho lidu v zastupitelstvo zemské se povznese ano i důvěra v ústavní zřízení říše. Já tedy z těchto důvodů hlasovati budu pro úplnou poradu o navrženém nám zákonu o dalším provedení vyvazení pozemků.

Oberstlandmarschall: Seine Eminenz.

Se. Em. Kardinal Schwarzenberg: Schon aus dem gedruckten Berichte ist ersichtlich, daß ich, obgleich Obmann der Kommission, mich gegen den Gesetzvorschlag erklärt habe; diese meine Erklärung muß ich heute wiederholen und motiviren.

Die Kirchengesetze und insbesondere die für Oesterreich bestehenden, gestatten den Bischöfen Einfluß zu nehmen auf Umänderung, Onerirung und Alterirung des Vermögens einzelner Kirchen oder Pfründen.

In eine allgemeine Alterirung des Kirchenvermögens oder der Pfründen einzugehen, dazu ihre Zustimmung zu geben, halte ich die Bischöfe, also auch mich, nicht ermächtiget. Ich halte mich für inkompetent, meine Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz Entwurf zu geben.

Man wird mir einwenden, das dermalige Gesetz enthalte gar keine Alterirung, gar keine Aenderung im Kirchen- und Pfründenuermögen, umsoweniger, als der §. 4 des Gesetzes, dem Pfründner, dem Berechtigten, volle Entschädigung der Ansprüche in Aussicht stellt. Ich ehre den Grundsatz dieses §: er macht auf Gerechtigkeit Anspruch, er ist nicht ähnlich anderen Grundentlastuugsvorschriften, die eigentlich eine Anleitung sind, wie man sich alter ehr würdiger, lange zu Recht bestehender Rechtspsflichten auf wohlfeile Art entledigen kaun. (Oho! links)

Es ist hier die volle Entschädigung in Aussicht gestellt und auch beabsichtigt. Ich glaub? aber, es liegt hier doch eine Selbsttäuschung zu Grunde, denn eine Geldrente ist nie ein Ersah für eine Naturalgabe, diese bleibt sich immer gleich, ja ich möchte sagen, sie nimmt sogar mit der Zeit zu, während eine Geldgabe immer vielen Katastrophen, Entwerthungen ausgesetzt ist, also abnimmt. Kapitale haben in unseren Tagen große Entwerthungen erlitten.

Was die Entwerthung des Geldes betrifft, haben wir alle viele Erfahrungen gemacht.

Eine Klafter Holz dagegen gibt nach 50, nach 100 Jahren eben soviel Brennstoff, wie jetzt, und ein Scheffel Korn wird auch noch nach 200 Jahren ebensoviel Nahrungsstoff bieten, als heutzutage, der Geldwerth aber sinkt. Aeltere und neuere Beispiele lehren es.

Es ist wohl bekannt, daß die mütterlich gesinnte Kaiserin Maria Theresia dem Fähnrich 19 Gulden monatlich zugewiesen, damit er als Kavalier leben könne, und dem pensionirten Hauptmann wies Sie einen Ruhe-Gehalt von 600 fl. an. damit der alte Mann nicht zu Fuß zu gehen brauche, damit er fahren könne.

In unseren Tagen wird ein Kavalier mit 19 fl. monatlich nicht einmal einen verläßlichen Bedienten erhalten, und wer auf 600 fl. Renten angewiesen ist, der wird sich selten das Fahren erlauben können.

Indessen das sind alte Beispiele. Neue Beispiele kann sich zwar jeder, der über 30 oder über 20 Jahre alt ist, selbst schon aufzählen.

Doch will ich eines aus dem Leben der Landgeistlichen erwähnen. Lokalisten, die früher mit einer Kongma von 300 fl. angestellt waren, und auf demselben Platze zu Pfarrern erhoben wurden und dem zu Folge nun eine Kongrua von 400 fl. genießen, solche einstmaligen Lokalisten, nunmalige Pfarrer, sind in der traurigen Lage, die wenigen Pfennige, die sie sich als Lokalisten erspart haben, nun als Pfarrer zuzusehen und aufzuzehren, wiewohl sie früher 300 und jetzt 400 fl. Kongrua genießen. — Entwerthung des Geldes! — und so muß auch eine Rente oder ein Kapital gleichfalls in kurzer Zeit sinken.

Ich weiß sehr wohl, der Herr Vorredner hat eine andere Ansicht ausgesprochen, die ich ihm persönlich nicht verübeln kann.

Ich weih es, man wünscht die Ablösung und zweifle auch nicht, daß vielen Personen die Ablösung auch dermalen Vortheil bereiten wird. Ich halte aber diesen Vortheil für vorübergehend, ich als Bischof habe nicht nur die Gegenwart im Auge zu behalten, sondern auch die Zukunft und deßhalb glaube ich nicht den Vorwurf zu verdienen, daß ich zu ängstlich oder ultrakonservativ bin.

Wenn ich schon den vierten §. als Hauptgrundsatz des Gesetzes angegriffen habe, so sind andere Bestimmungen desselben Gesetzes, die mich in meiner Ansicht nur bestärken.

Der zweite §. unterscheidet unter den bestehenden Leistungen, welche einzelne Gemeinden an ihre Seelsorger abzugeben haben, solche, welche auf einer besondern Funktion basirt sind, von jenen, die nicht auf einer besondern Funktion beruhen, können nach §. 2, Abschn. 2 nur über Begehren beider Theile abgelöst werden.

Auch hier spricht sich wieder die Billigkeit, Wohlwollen, beiderseitiges Recht und Gerechtigkeit aus. Doch ist hierhin auch wieder vieles Selbsttäuschung, denn mit dem beiderseitigen Begehren sieht es nicht so glänzend aus.

Wenn einmal die Gemeinde die Ablösung begehrt, so wird der Priester genöthigt, auch seine Zustimmung zu geben, er ist nicht mehr frei. Ich will einen konkreten Fall anführen.

In einer Filialgemeinde ist der Seelsorger verpflichtet, in der von der Pfarre etwas entlegenen Filialkirche, sagen wir einmal im Monate Gottes-


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dienst zu halten und erhält von den Insassen dieser Filialgemeinde jährlich einige Strich Hafer. Die Filialgemeinde wird diese Ablösung anmelden. Gut; sie kann zwar nur geschehen auf Begehren beider Theile. Doch wird der Pfarrer immerfort gedrängt werden, daß er endlich nachgeben muß. Früher, so lange er die Naturalgaben genoß, war er in der Lage, sich noch Pferde zu halten, die vielleicht seine auch Oekonomie erforderte.

Fallen diese einige Strich Hafer weg, so wird er die Pferde wahrscheinlich nicht mehr halten können, die Verpflichtung, seine Funktion zu verrichten, ist aber geblieben, er muß hingehen.

Ich will die Bequemlichkeit der Geistlichen nicht befürworten, aber in unseren großen Gemeinden ist es leine Kleinigkeit, Zeit und Kraft der entfernten Filial-Gemeinde zu widmen. Der Priester muß sie widmen, aber es leidet seine Gesundheit, seine Lebenskraft und Sorge für die übrigen oft größeren Theile der Gemeinde.

Es könnte auch geschehen, daß gerade diese Funktion auf eine andere Leistung basirt ist, z. B. der Pfarrer muß in die Filial-Gemeinde so und so oft hingehen, die Insassen sind aber verpflichtet, ihm eine Gelegenheit zu senden, ihn fahren zu lassen; und diese Verpflichtung ist rechtlich anerkannt. Leicht ist es möglich, daß man in dieser Verpflichtung eine Arbeitsleistung findet, welche auch ablösbar ist, sehr leicht möglich, daß man der Gemeinde sagt, "da müßet ihr roboten, eilet, daß ihr das ablöset;" und wenn auch die beiderseitige Einwilligung dazu erforderlich ist, was wird dann geschehen, wenn die Gemeinde drängt?

Die Ablösung wird zu Stande kommen, und der Pfarrer wird nur ein geringes Geld, um das er sich die Gelegenheit nicht wird schaffen können als Vergütung erhalten, er muß daher zu Fuße gehen.

Die im §. 2 Nr. I. 1. angefühlten Leistungen sind nicht auf einer besonderen Funktion fußend, sondern werden im allgemeinen geleistet, somit ablösbar über Verlangen des Berechtigten oder Verpflichteten. Das sind gerade solche Leistungen, welche die Dotation, die ganze Existenz des Seelsorgers bilden. Ich will nicht den Reichthum, das Wohlleben der Seelsorger in Schuß nehmen, aber der standesmäßige Unterhalt gebührt ihnen doch.

Es ist Thatsache, daß in vielen großen Gemeinden, in denen 4—6 Priester Arbeit hatten, vor der Grundablösung drei oder zwei Priester leben konnten, und jetzt dagegen kaum zwei, kaum einer mehr existiren kann.

Wie groß diese Nachtheile sind, werden diejenigen zu beurtheilen wissen, die auf Lehre, auf Trost, auf die geistlichen Heilmittel Werth legen, die der Seelsorger zu spenden hat. Ich bin weit entfernt wieder den Zehent zurückrufen zu wollen; der Zehent ist einmal gesetzlich abgelöst, und die Ablösung hat gesetzliche Kraft erlangt, sie ist sogar vom heiligen Stuhle aus soviel als genehmigt, aber ich meine, wir sollen nicht weiter gehen, als man bisher schon gegangen ist. Verhehlen wir uns nicht, die imperative Ablösung stammt aus einer sehr bewegten Zeit, Damals musste, um das Schiff zu retten vieles über Bord geworfen werden. Es mussten viele Privat-Rechte aufgegeben werden, um den allgemeinen Rechts zustand nicht in Gefahr zu sehen, und nicht einer Anarchie anheim zu fallen. Jetzt leben wir in ruhigen, geordneten, gesetzlichen Zeiten.

Ja noch mehr, wir haben eine Verfassung! Wenn nun von oben herab, weil wir eine Verfassung haben, kein Absolutismus mehr geübt wird, sollen auch wir ihn nicht üben, Privatrechte schützen und in jenen Grenzen bleiben, in denen bisher die Ablösung geblieben ist.

Es wurde vieler Petitionen erwähnt, die an den Landtag ergangen sind; ihre Zahl ist groß und sie sind nur nicht unbekannt. Ich glaube aber, daß, wenn sie zurückgewiesen würden, die Leute sich auch beruhigen würden; es ist eine alte Erfahrung, wo viel zu bekommen ist, wird recht viel gebeten, und wo entschieden ist, da ist nichts zu haben, hört das Bitten auch auf. Es würde durch Zurückweisung solcher Petitionen das erschütterte Rechtsgefühl wieder gestärkt weiden.

Was ich nun zu Gunsten der Kirchen und Seelsorger gesprochen habe. möchte ich mit derselben Wärme wiederholen für die Lehrer. Die Volksschule ist eine Tochter der Kirche und die Volkslehrer auch Söhne der Kirche; die Lage der Lehrer ist durch die bisherige Ablösung schon eine schlimme geworden, und was noch heute übrig ist, kann durch die kommende Ablösung verloren gehen. Der Familienvater, der viele kleine Kinder hat, wird die Ablösung von Korn, Holz und Schmalz sehr hart empfinden. Meine Pflicht bringt es mit sich, daß ich sehr viele Volksschulen kennen lerne. Ist die Prüfung vorüber, mag dieselbe ausgefallen sein wie immer, befrage ich auch den Lehrer über seine ökonomischen Umstände, und wenn ich frage:

"Nu jak pak se Vám vede? co pak nyní máte? dostáváte plat? máte nějaký deputát?" —

""Jak jsme měli deputát, tenkrát byly lepší časy, ale obec vykoupila, vrchnost vykoupila, nyní nemáme nic, než školní plat. Měli jsme dříví, měli jsme teplo, měli jsme žito, nebyli jsme hladoví.""

"Ale máte teď větší školní plat."

""Ovšem máme větší plat dostat, máme jej sice ve fasí, ale nedostaneme ho do ruky.""

Es ist wahr, das Schulgeld ist bedeutend erhöht, und viele Schullehrer in großen Gemeinden, die das Schulgeld erhalten, können so ziemlich bestehen, vielfältig aber ist das Schulgeld in Frage gestellt. Da ist ein Gemeindevorstand. der mit der Eintreibung des Schulgeldes nicht sehr genau ist, da sind Familien, die von der Gemeindevertretung als befähigt erklärt werden das Schulgeld zu zahlen, sie zahlen es aber doch nicht. Es muß zur Exekution Zuflucht genommen werden; wie es dann mit der


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Liebe zum Lehrer, zur Schule, zum Unterricht aussieht, können wir uns denken.

Besser war die Zeit des Lehrers, als er noch seine Naturalabgaben hatte; da konnte er auch bei geringerem Schulgeld bestehen; darum muß ich jenen Gemeinden und jenen Patronen meinen Dank aufs wärmste hier öffentlich aussprechen, welche von der Ablösung des Jahres 1849 keinen Gebrauch gemacht haben, welche ihre Giebigkeiten an Lehrer, Seelsorger und Kirche als eine heilige Willensäußerung ihrer Vorfahren als Stiftung, als Vermächtniß ihrer Ahnen angesehen haben. Ich möchte darum auch dieselben Gemeinden und Patronen, die von den älteren Ablösungsgesehen keinen Gebrauch gemacht haben, hier ersuchen, wenn was immer für Ablösungsgesehe zu Stande kommen, auch von denselben abermals keinen Gebrauch zu machen. Damit werden sie den Willen ihrer Vorfahren ehren, damit werden sie schützen das alte gute Recht und dadurch wird das Rechtsgefühl, die festeste Basis alles staatlichen Lebens erhöht und befestigt werden.

Damit wird sie schützen das alte gute Recht und damit wird das Rechtsgefühl, die festeste Basis alles staatlichen Lebens erhöht und befestigt werden. (Bravo rechts).

Jeho Eminencí biskup Jirsík: Jeho Eminencí, nejdůstojnější pan kardinál právě teď vytknul dosti zřetelně postavení své, které zaujímá proti přítomné předloze, a důvody, kterými svoje mínění ohradil, v plné míře platí i mně. Protož já se úplně s ním" snáším, ježto zdání moje na těchž důvodech spočívá. Mohl bych tedy ovšem všeho slova se vzdáti, přestávaje na tom, co Jeho Eminencí právě pověděl. Avšak stává jednoho ještě důvodů, který, jak se domnívám, má též, ač ne tak velikou, předce aspoň nějakou váhu.

Pánové moji! Úplné vyvazení pozemností já pravím úplné, jak od mnohých myslí pojato bylo, je věcí zhola nemožnou, a nebude na věky provedeno. Pozemky platily a odváděly po všecky časy jisté dávky naturální aneb peněžní, a budou i budoucně to činiti;

Zejmena budou platit daně, z nichž není a nebude nikdy nižádného vyvazení. Bude tomu několik let, co se zákonem vyvazení pozemků ustanovilo, a z většího dílu se provedlo. Ale tyto pozemky jsou na novo obtíženy břemeny, a obtěžují se pořád a ustavičně.

Stává se totiž, že mnohá celá obec aneb jednotlivci Se dobrovolně podrobují jistým dávkám naturálním neb peněžitým za nějaký bohoslužebný úkon neb za služby školní. Abych jenom jeden příklad toho druhu uvedl, přihází se, Že když nějaká obec zařídí si zvláštní školu, že se musí pojistit vyučování mládeže ve sv. náboženství.

V takové okolnosti bývá vyměřeno, aby pro katechetu, kterému se práce přidělává, a jenž není povinen tam pěšky docházeti, v jisté dny odesílal potah s vozem, aneb aby se něco ovsa faráři na vydržení koní odvedlo aneb něco peněz.

Podobných příkladů v oboru duchovní správy bych mohl více ještě sl. sněmu k uvážení předložiti, kdyby mně bylo o šíření slov. Řeknu toliko, že totéž se děje při nadacích. Mnohdy fundator pojišťuje celou nadací na svém hospodářství, čehož inu nemůže nikdo a žádný zákon zabrániti. Z toho soudím, že úplné pozemků vyvazování nebude nikdy úplně a zcela provedeno.

Proveďte to, pánové, dnes, za rok anebo za několik let budou tytéž pozemky, které jste vybavili, novými břemeny obtížený.

Jedno vyvažování, jenž skvělých výsledků mělo, byl výkup ruční a potažné práce a služby, kterouž konat museli bývalí poddaní své bývalé vrchnosti. Prospěch národního hospodářství zavdal příčinu a příležitost, aby tyto práce a služby přestaly a stalo se tak. Avšak takové výkupy daly se již mnohem dříve, ježto bývalé vrchnosti s velikou ochotností se k tomu propůjčovaly, vzdávajíce se svého práva někdy za dost nepatrný výkup peněžitý. A mám za to, že by se to poznenáhle postupem času bylo provedlo všude a vůbec i bez zvláštního zákona.

Úplné provedení takého úplného vyvazování pozemností, zdá se mi i proto nesnadné, poněvadž dle §. 2. této předlohy toto vybavení při dávkách naturálních, které byly umluveny za jisté úkony posud stávající, závisí od svolení a žádosti obou stran. Jelikož ale tyto dávky na mnoze jsou smluveny a se zakládají na takých službách, pochybuju velice, aby oprávněnec byl vždy hotov k žádosti povinnovaných přistoupiti, a nepřistoupí-li, tedy povstanou z toho roz-míšky, o nichž právě nám byl J. Eminencí vyprávěl.

Ano mám za to, že i povinnovaní dlouho se budou rozmýšleti, nežli žádosť svou zadají. Pan poslanec Matoušovský se odvolával na ten nesmírně veliký počet těch proseb a žádostí, kteréž byly slavnému sněmu předloženy, a z toho chtěl souditi, že potřeba takové věci je obecná a po vší zemi cítěna, aby každý toho břemena byl zbaven a zproštěn. Já se tomu pranic nedivím, že tak mnoho proseb bylo zde zadáno. První vyvazení dělo se za výminkami povinníkům velice příznivými, a protož ovšem by si mnohý žádal, pod těmitéž výminkami břemena toho býti sproštěn. Až by ale uslyšel, jaké výminky se vyměřují v §. 5., 9 a 11. toho nového zákona, domnívám se, že nejeden odstoupí od svého úmyslu a své žádosti, obzvláště když se upamatuje, že všeho má dost, jenom peněz málo a těch že mu den ke dni víc a více ubývá. On dá raději celou hrst obilí než špetku peněz, jichž nemá, a jichž má nutně třeba na jiné věci.


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Za těmi důvody a zvláště za důvody od Jeho Eminencí nejdůstojnějšího p. kardinála uvedenými pokládám to za svou povinnosť, se veřejně prohlásiti, že jsem proti této předloze a zvláště proti těm odstavcům, které se týkají chrámů, far a škol.

Graf Clam Martinitz: Der Gesetzentwurf, welcher vor uns liegt, führt den Titel: "Gesehentwurf zur weiteren Durchführung der Grundentlastung." Ich glaube, daß eigentlich in diesem Titel schon ein Widerspruch in sich und ein Widerspruch in der Sache liegt.

Die Grundentlastung ist eben eine durchgeführte Maßregel, ich glaube daher, daß es sich eigentlich um eine weitere Durchführung nicht handelt, sondern nur um eine Erweiterung derselben oder um eine neue Grundentlastung.

Eine weitere Durchführung kann man es auch deswegen nicht nennen, weil es nicht die Anwendung der Grundsätze des Grundentlastungsgesetzes auf andere Objekte ist, denn es sind andere Grundsätze und andere Modalitäten in Vorschlag gebracht, als in den Grundentlastungsvorschriften, daher ist es nicht die Anwendung derselben Grundsätze auf andere Objekte.

Es könnte also vielleicht die Modifikation derselben Grundsätze bei demselben Objekte sein? aber auch das ist nicht der Fall. Wir haben es mit anderen Objekten zu thun, welche die Antragsteller selbst in ihrer Motivirung als ein neues Objekt bezeichnen, wie dieß auf Seite 8 der Begründung enthalten ist.

Es handelt sich hier um eine Entäußerung des Eigenthumsrechtes bei gewissen Leistungen und Giebigkeiten, welche entweder erstens kraft des Grundentlastungsgesetzes und der dießfälligen Vorschriften der Grundentlastung nicht unterworfen wurden, wie z. B. jene unwandelbaren Naturalgiebigkeiten, welche eben nicht aliquote Theile des Naturalertrages waren, und unveränderliche Geldgiebigkeiten.

Zweitens bei solchen, welche kraft spezieller Entscheidungen der durch die Grundentlastungsvorschriften dazu berufenen Organe und Kommissionen als nicht unter das Grundentlastungsgesetz fallend anerkannt worden sind, wie es bei Mühlzinsen, Wirthshauszinsen, Sackzinsen im Egerlande zum Theile der Fall war, wo aus der speziellen Eigenschaft der Verhältnisse die Entscheidung motivirt wurde, daß diese oder jene Giebigkeit nicht unter das Grundentlastungsgesetz fällt.

Endlich drittens bei solchen Giebigkeiten, deren Entlastung verschoben wurde, wie bei jenen, bei welchen erkannt wurde, daß sie mit der Lösung der Wasserrechtsfrage oder des Propinationsrechtes im Zusammenhange stehen und der Grundentlastung erst dann unterzogen weiden können, wenn beide Verhältnisse ihre Lösung finden.

Es steht also fest und wird auch durch die Motivirung anerkannt, daß es sich um die, Aufhebung, und z. da sie auch auf Begehren des einen Theiles erfolgen soll, um die zwangsweise Aufhebung eines Eigenthumsrechtes auf Leistungen oder Giebigkeiten handelt, welche bisher nicht Gegenstand der Grundentlastung waren.

Es muß sich daher jeder die Frage stellen, worin liegt der Rechtsgrund und allenfalls worin liegen die Uilitätsgründe, um zu dieser Ausdehnung zu schreiten- Meiner Ansicht nach müssen es sehr gewichtige Gründe sein, um dieselbe zu rechtfertigen.

Ich habe nach den Rechtsgründen geforscht in der Begründung, welche uns gegeben worden ist; und da habe ich zunächst den einen Grund gefunden, daß durch die unterlassene Anmeldung während der Präklusivfrist nicht das Recht zu der Entlastung überhaupt, sondern das Recht zur Entlastung nach den Grundentlastungsvorschriften verloren gegangen sei. Es ist dieß aber eine Begründung, die ich kaum begreifen, auf keinen Fall aber theilen kann.

Wenn eine Präklusivfrist gestellt ist, in einem Gesetze und gesagt wird: es wird innerhalb der Präklusivfrift jedem freigestellt, dieses oder jenes Recht anzumelden und dessen Entlastung anzustreben, so ist in dem Begriffe der Präklusivfrist gegeben, daß, wenn diese Frist verstrichen ist, ohne daß davon Gebrauch gemacht worden wäre, das Recht, die Aenderung dieses Verhältnisses zu begehren, überhaupt verloren gegangen ist: es würde denn vorausgesetzt werden, daß es ein oberstes Recht der Entlastung über alle Rechte gebe.

Ich aber glaube, daß. wenn die Präklusivfrist versäumt, und wie hier das Recht zur Grundent-lastung, welches doch nur eine Ausnahme ist, nicht angewendet wird, im Gegentheil das Recht selbst auf die Leistungen und deren Bezug korroborirt wird. —

Ich bin überzeugt, daß es der Fall ist, daß seit jener Zeit, in welcher die Präklusivfrist verflossen und somit die Grundentlastungsvorschriften hinsichtlich dieses Punktes nicht zur Durchführung gekommen sind, auf Grundlage dieses korrodorirten Rechtes neue Rechtsverhältnisse entstanden sind. Jene Motivirung seht überhaupt ein jus quaesitum oder ein absolutes Recht auf die Entlastung voraus: dieses aber glaube ich im Interesse der Sicherheit des Eigenthums nicht als bestehend anerkennen zu können.

Der zweite Grund, welcher in die Sphäre rechtlicher Erwägungen zu gehören scheint, ist der. daß es in dieser Motivirung heißt: es handle sich um dieselben Leistungen; nicht der Titel der Leistung sei entscheidend, sondern die Eigenschaft der Leistung

Meine Herren! es ist das ein Grundsatz, der in weiterer Folge die sonderbarsten Konsequenzen hätte und den ich nicht begreifen kann.

Ich habe nie gehört, daß die Eigenschaft des Objektes das bestimmende sei, hinsichtlich des Rechtsverhältnisses; daß der Titel des Besitzrechtes, daß der Titel des Eigenthumsrechtes überhaupt der Titel des Rechtsverhältnisses gleichgiltig sei. sondern das Objekt entscheiden soll. Wenn es sich zum Beispiel um ein Feld oder einen Garten oder ein Haus han-

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delt, daß das das Bestimmende sei, um über da Rechtsverhältniß, über die privatrechtlichen Bezie hungen zu entscheiden. In dem Objekt, in der Leistung liegt nicht der Grund für die Verurtheilung des Rechts Verhältnisses. Wir aber haben es hier zu thun mit Rechtsverhältnissen, welche von den berufenen Tribunalen bereits analisirt, untersucht und entschieden wurden. Es hat das Tribunal, welches durch di Grundentlastungs-Gesetze bestimmt war, erkannt, daß diese oder jene Leistung eben nicht aus dem Obrigkeitlichen oder einem diesem ähnlichen Rechtsverhältnisse hervorgegangen war. Es wurde erkannt, daß sie nach dem Grundentlastungsgesetze zu beurtheilen sind, nicht zu der Grundentlastung gehören, und nun meine Herren! sollen wir ein Gesetz geben ad actum, um die gesetzlich gegebenen Entscheidungen aufzuheben! Dieß ist glaube ich der Sinn dieser Motiwirung, es ist der Sinn dieser Konsequenzen. Das gilt auch hinsichtlich des Zusammenhanges mit dem Propinations- oder Wasserrechte. Die Motivirung enthält einfach den Ausdruck: "Es hängt nicht mit dem Propinationsrechte, nicht mit dem Wasserrechte zusammen." Meine Herren! dieß ist jedenfalls eine individuelle Meinung, während auf der anderen Seite die positiven Entscheidungen der berufenen Kommissionen sind. Wir haben hier im Punkte B die dem §. 61 des Grundentlastungsgesetzes entnommene Definition, wo es heißt, daß es sich um solche Giebigkeiten handelt, welche die Eigenschaft der Schadloshaltung für eine vom Obereigenthume übernommene Serwitut haben: in der Motivirung aber heißt es, daß sie diese Eigenschaft nicht haben. Es wurde eben erkannt, daß ein Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung, daß ein Zusammenhang zwischen der Zinsung und dem Wasserrechte oder zwischen der Zinsung und dem Propinationsrecht ist. Das wurde durch spezielle Kommissionen, durch spezielle Kommissionsentscheidungen festgestellt. Nun sollen wir wieder durch ein Gesetz erklären: diese Kommission habe sich geirrt: es ist doch nicht im Zusammenhang mit dem Propinations- und nicht im Zusammenhang mit dem Wasserrecht!

Das sind die 3 Erwägungen, die in die Sphäre der Rechtsgründe gehören. Den Motivirenden selbst scheinten dieselben nicht als genügend erschienen zu sein von dem Standpunkte des Rechtes, denn es wurden auch andere Motive vom Standpunkte der Utilität angefühlt. Es wurde z. B. als Motiv gesagt: "der schlichte Mann, dem kann man es nicht verargen, wenn er darin ein Unrecht erblickt." Nun meine Herren! gegen solche Motivirung in einer so wichtigen Frage des Rechtes müßte ich mich entschieden verwahren. Der schlichte Mann hat ein ebenso reges Rechtsgefühl wie der gebildete, nur muß man es nicht verdunkeln, nicht irre führen.

Im vorhergehenden Aliena aber steht mit positiven Worten, es gäbe einen Anspruch darauf, was "anderen unter ganz gleichen Verhältnissen vor 13 Jahren zu Theil wurde."

Das ist aber nicht wahr, daß es unter ganz gleichen Verhältnissen der Fall war, denn da waren andere Verhältnisse, und deswegen haben die Kommissionen anders entschieden, deswegen hat das Gesetz einen Unterschied gemacht. Wie kann man sagen, es seien ganz gleiche Verhältnisse, während in l den unmittelbar vorhergehenden Sähen die Verschie: denheit betont und anerkannt worden ist, daß kein Recht vorhanden ist, die Grundentlastungsvorschriften anzuwenden? Meine Herren, das ist geeignet, das Rechtsgefühl des schlichten Mannes zu verdunkeln oder irre zu führen.

Ein 2. Grund, vom Standpunkte der Utilität.

wird namentlich vom Landesausschusse geltend gemacht, nämlich "der allgemeine Drang," die vielen Petitionen, die eingelangt sind. Hierauf haben bereits die geehrten H. Vorredner hingewiesen. Ich möchte aber doch Einiges hinzufügen.

Es ist ganz natürlich, daß, wenn es sich um eine Verpflichtung und um eine Berechtigung handelt und man in Aussicht stellt, daß man sich jener Verpflichtung entledigen kann, daß dann die Verpflichteten dieses wünschen, daß sie darum auch bitten werden. Es ist auch am Ende durchaus nicht zu verwundern, daß, wenn man die Erfahrungen über die Grundentlastung in Betracht zieht, die Verpflichteten es um so mehr wünschen werden, an diesen Vortheilen zu partizipiren. Wenn man aber das als Faktor der öffentlichen Meinung in solchem Gewichte anführen möchte, daß es bei der Gesetzgebung ein Moment sei, welches als schwer wiegend angenommen weiden sollte, so könnte das meine Herren zu sehr großen Nachtheilen und weiten Konsequenzen führen.

Es ist übrigens durchaus nicht ausgemacht, daß diese Petitionen auch eingelaufen wären, wenn die Modalität dieses Gesetzes schon damals bekannt gewesen wäre, wenn man gewußt hätte, daß sie nicht nach den Vorschriften über die Grundentlastung sondern nach anderen Normen behandelt werden sollen.

Ein dritter Grund wird von den Motivirenden angeführt in einer Weise, um auch die rechtlichen Bedenken zu beseitigen, nämlich die Anrufung des allgemeinen Grundsatzes: Grund und Boden ist zu entlassen. Meine Herren, der Grundsatz: Grund und Boden ist zu entlassen, steht in dem Gesetze vom 7. Sptbr. 1848, er ist ein allgemeiner Grundsatz; aber positives Recht derart, um dennoch Rechtsverhältnisse zu beurtheilen und rechtliche Konsequenzen zu ziehen, ist er nur in soweit, als er durch die Gesetze, die zu dessen Ausführung gegeben sind, praktische Gestaltung erhalten hat. AIs allgemeiner Grundsatz ist er als spezielle Rechtsquelle nicht anwendbar. Als Rechtsquelle,st er nur in sofern zu betrachten, als er in Gesetzesform gegossen ist; nur in soweit kann er als positives Recht und als Entscheidungs-grund gelten. Meine Herren! der Fall könnte uns weiter führen. Es gibt noch andere Grundlasten


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wenn wir uns schon dahin einlassen, unveränderliche Giebigkeiten.

Meine Herren, da ist keine Grenze zu ziehen. Wenn einmal die Grundlast, welche zu entlasten ist, keine Definition hat, dann sind alle Stistungen ebenfalls Grundlasten und können auch trotz des Willens der Stifter und der Verpflichtung, welche der fromme Sinn derselben den Nachfolgern auferlegt hat, aufgehoben werden. Dann ist am Ende auch von Hy-pothekarverpflichtungen gleichfalls, wie von Grundlasten zu reden. Wir haben dann in dem Falle auch noch andere Grundlasten, die Steuern, die nur leider nicht unwandelbar sind, wie wir es alle erfahren haben (Heiterkeit). Jedenfalls sind es aber auch Grundlasten. Wenn man allgemeine Grundsätze in dieser Beziehung annehmen will, mühte man zunächst ausgehen von jenem, der über allen steht: Heiligkeit des Rechtes, Heiligkeit des Eigenthums!

Nach meiner Ueberzeugung — ich glaube darüber dürften alle Rechtsgelehrten mir zustimmen — kann das Eigenthum nur in einem Falle zwangsweise entäußert werden, im Falle der Expropriation. Diese setzt aber dreierlei voraus. Erstens kann sie nur zu öffentlichen Zwecken erfolgen, zweitens kann sie nur gegen vollkommene Entschädigung erfolgen und drittens kann sie nur gegen Entschädigung von der Gesammtheit erfolgen. Alle diese drei Bedingungen treffen in diesem Falle nicht ein.

Es handelt sich hier nicht um öffentliche Rücksichten, nicht um öffentliche Bedürfnisse, denn so weit kann man. meine Herren, in der Auslegung der öffentlichen Bedürfnisse und Rücksichten in Bezug auf die Expropriation nicht gehen, daß man den Vortheil, den man aus der Kapitalisirung einer unwandelbaren Geldgiebigkeit erlangt, als öffentliche Rücksicht gelten läßt. Es handelt sich hier entschieden. nachdem es sich nicht um aliquote Theile der Naturalerträgnisse handelt, wobei die Rücksicht auf die Landeskultur in Anschlag kommen konnte, unbe-dingt nur um Privatrücksichten. Aus Privatrücksichten aber in Eigenthumsrechte einzugreifen, das, meine Herren, ist etwas, was den gesetzlichen Bedingungen der Expropriation nicht entspricht.

Es handelt sich hier auch nicht um die volle Entschädigung; so sehr auch der Grundsatz in §. 4 ausgesprochen ist, so ist demselben die den folgenden §§. Eintrag gethan, wo es heißt, daß, wenn der Verpflichtete das Kapital bis zu einer gewissen Zeit vor dem Ende des I. Ablösungsjahres zur Gänze erlegt, ihm 10% desselben erlassen werden. Das ist, meine Herren, keine volle Entschädigung, sondern es findet ein Abschlag von 10% statt. Es trifft also auch die zweite Bedingung der Expropriation nicht zu.

Und endlich ist diese Entschädigung nicht von der Gesammtheit geleistet, sondern sie muß, wie natürlich, von den Einzelnen geleistet weiden.

Es ist hier also. keine einzige Eigenschaft der Expropriation vorhanden.

Nun, meine Herren, man wird mir vielleicht einwenden, alle diese Gründe sprächen überhaupt gegen die Grundentlastung. Zum Theil haben allerdings in dieser Beziehung auch schon die geehrten Herren Vorredner Einiges gesagt, ich möchte aber doch meinerseits auch noch etwas hinzufügen.

Hie Grundentlastung hat wesentlich ihre Begründung in den Veränderungen des öffentlichen Rechtes gehabt, welche im Jahre 1848 eingetreten waren. Da war es die Macht der Verhältnisse und der Zeit, die eine große Aenderung in dem öffentlichen Rechte hervorrief durch die Aufhebung des Unterthanverhältnisses, und Alles dessen, was daran hing.

Es war dann ein Gebot der Nothwendigkeit, die privatrechtlichen Verhältnisse und Alles, was aus diesem Verhältnisse hervorging, zu regeln. Es war die Grundentlastung in dieser Beziehung eine absolute Nothwendigkeit. Ob damals Alles und Jedes, was geschah, gut und recht geschah, meine Herren! darüber wäre müßig jetzt zu reden. Die Resultate sind einmal fest und zu Recht stehend. Aber, meine Herren, sie müssen dann von jeder Seite als feststehend, als unbeweglich und als solche, an denen nicht gerüttelt werden darf, anerkannt werden.

Wenn Sie, meine Herren, immer wieder durch Gesetz und spezielle Entscheidungen das Gewicht des Resultates der Grundentlastung in Frage stellen, wenn Sie immer wieder die einmal zu Recht erwachsenen Verhältnisse aufheben, und so immer von einer neuen Grundentlastung sprechen wollen, so hat das meine Herren, eine sehr bedenkliche Seite.

Ich sage: die Grundentlastung ist geschlossen, und muß als zu Rechtbestehend betrachtet werden. Aber es ist nach meiner Ueberzeugung für die Rechtssicherheit gefährlich, wenn immerwieder von Neuem Veränderungen hervorgerufen werden, wenn ein als feststehend anerkanntes Recht in Frage gestellt wird.

Ich muß noch bemerken, meine Herren, daß es sehr möglich ist, daß sogar seit Erlaß der Grundentlastung, seit der Entscheidungen, welche hier gefällt worden sind, ähnliche Verpflichtungen, ähnliche unwandelbare Giebigkeiten durch spezielle Titel wiederentstanden sind; denn sie sind ja keine prohibita, generalia.

Es sind seit der Zeit Fälle vorgekommen, wo wieder solche Rechtsverhältnisse begründet worden sind und nun sollen nach kurzer Zeit abermals diese vor wenigen Jahren vielleicht von noch lebenden Personen feierlich eingegangenen Rechtsverhältnisse durch die Dazwischenkunft eines Gesetzes gelöst werden! Ich möchte es selbst vom Standpunkte der öffentlichen Wohlfahrt und vom Standpunkte des materiellen Interesses betonen, daß gerade in diesen Richtungen bei uns die Stabilisirung des Rechtes und die Stabilisirung des Bewußtseins, was Recht und Unrecht ist, des Bewußtseins, daß jeder in seinem Rechte geschützt werde, und jedes Eingriffes sich erwehren könne, in hohem Grade wünschenswerth,

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daß es nothwendig ist, daß diese Sicherheit gestählt werde. (Bravo!)

Aus diesen Gründen, meine Herren, spreche ich mich gegen die zwangsweise aber eben nur gegen die zwangsweise Entäußerung dieser Rechte aus.

Ich verkenne nicht, daß es Gründe gibt, welche sowohl vom Standpunkte des Berechtigten als des Verpflichteten eine Lösung des Verhältnisses unter gewissen Bedingungen wünschenswerth machen kön-nen. Sobald die Zustimmung beider Theile gege-ben ist, dann hört eben die Rechtsverletzung auf. Man wird sagen: dann brauche es keines Gesetzes dazu.

Meine Herren! ich glaube doch, daß es doch eines Gesetzes bedarf, und daß sogar ein Gesetz in dieser Beziehung jedenfalls dazu beitragen wird, diese Ablösung im Wege des Einvernehmens zu erleichtern.

Das Gesetz hat dann die Aufgabe erstens ein Tribunal zu bestimmen, welches diese Abwicklung dieser Verhältnisse vorzunehmen hat; zweitens einen modus procedendi, wie er eben in den verschiedenen §§ enthalten ist, zu bestimmen, und endlich drittens eine sehr wesentliche Begünstigung, nähmlich die Abgabenfreiheit von Stempeln und Gebühren und dgl. zu gewähren. Ich bin überzeugt, daß mit diesen 3 Bedingungen demjenigen Genüge geleistet wird, was man von der Gesetzgebung in dieser Beziehung fordern kann.

Es muß andererseits, wenn man einwendet, daß dann vielleicht die Grundentlastungen sehr schwer oder gar nicht von Statten gehen können, bemerkt werden, es handle sich um ein zweiseitiges Verhältniß. In manchen Fällen wird es im Interesse des Verpflichteten in manchen des Berechtigten sein, diese Ablösung vorzunehmen.

Es versteht sich von selbst, daß, wenn die Umwandlung bestehender Rechtsverhältnisse eintreten soll, derjenige, in dessen Interesse es gelegen ist, ein Opfer zur Erleichterung dieser Transaktion bringen muß. Ist es nun der Berechtigte, so wird er dem Verpflichteten Erleichterungen proponiren-, ist es der Verpflichtete, der sich loskaufen will. so wird er zu rascheren Zahlungen oder zu einer höheren Veranschlagung bereit sein. Das ist aber dann eben eine ganze natürliche Art wie die Lösung zu Stande kommt.

Ich bitte, meine Herren, überhaupt hiebei nicht von der Ansicht auszugehen, daß es eben nur die Berechtigten sind, welchen durch diese Entlastung in den meisten Fällen der größere Schade droht. Es kann sehr oft gerade den Verpflichteten dieser Modus der Entlastung beschwerlich ja verderblich sein. Es kann sein, daß bei Entlastungen von unveränderlichen Giebigkeiten, welche zum Kapital geschlagen werden, namentlich bei der Ablösung von Mühlzins, der Berechtigte einen größeren Vortheil hat; ja daß der Verpflichtete durch die Nothwendigkeit die Kapitalraten in der jetzigen geldarmen, bedrängten Zeit herbeizuschaffen, möglicherweise, ich sage gewiß nicht zu viel, in einzelnen Fällen von Haus und Hof, gebracht wird, gerade dadurch, daß man es in die Hand des Berechtigten legt, in dieser Beziehung die Entlastung zu verlangen.

Also meine Herren! ich spreche durchaus nicht pro domo sua, das ist überhaupt nicht mein Grundsatz: In den Rechtsfragen huldige ich durchaus nicht jenem Spruche, welcher auf einem Hause eines Ge-birgsdorfes zu lesen ist:

"Hl. Florian beschütze mein Haus und zünde das andere an." Ich glaube, daß, wenn ein Haus angezündet wird, die ganze Stadt in Gefahr ist. Das Recht ist aber solidarisch.

Aus diesem Grunde spreche ich gegen die zwangsweise Aufhebung, ich werde aber dafür stimmen, daß die Entlastung durch beiderseitiges Ginverständniß, erleichtert werde. In der Generaldebatte ist nicht der Augenblick spezielle Anträge zu stellen. Ich behalte mir vor diesen Antrag bei der Spezialdebatte bei §. I zu entwickeln.

Statthaltereileiter Graf Lažansky: Mein Herr Vorredner hat den Rechtspunkt so außerordentlich gründlich erörtert, daß ich mich diesen Erörterungen recht gern anschließe. In einem Gesetze, wo es sich um Entäußerungen von Rechten handelt, die ihren Ursprung in Verhältnissen haben, die dermal noch bestehen, sollte die genaueste Erwägung obwalten, ob wirklich öffentliche Rücksichten für eine solche Entäußerung der Rechte oder wie man es nennen könnte, Expropriation sprechen.

Ich erlaube mir die Sache von diesem Standpunkte dem hohen Landtage zur Erörterung zu empfehlen.

Ich glaube, daß in den Fällen, die im §, 1 des gegenwärtigen Gesetzes aufgezählt sind, diese , öffentlichen Rücksichten wirklich nicht in so hohem Grade vorhanden sind. Als nach dem Jahre 1848, wie der sehr geehrte Vorredner richtig bemerkt hat, die Aufhebung der Unterchänigkeit zur Nothwendigkeit wurde, und das ganze staatliche Verhältniß sich geändert hatte, ist es eine natürliche Konsequenz gewesen, daß auch alle Leistungen, die aus diesem Verhältnisse hervorgegangen zur Auflassung und Auflösung gebracht werden mußten.

Eine zweite Art der Ablösung von Lasten trat an uns heran durch das Patent vom 5. Juli 1853, das Servitutenablösungspatent, wodurch es im Wege der Provokation möglich wurde, die Servituten des Weidebodens und der Forsten zu beheben.

Hier waren, wenn ich von dieser Kathegorie der Ablösung von Rechten und Leistungen sprechen darf, große, wirklich wichtige staatsökonomische Erwägungen vorhergegangen. Es waren wirkliche Gründe vorhanden, Leistungen und Rechte in Masse abzuschaffen, die theils die Forstkultur, theils die Kultur des übrigen Grund- und Bodens beengten, die dießfälligen Verhandlungen fördern ihren Ausgang nicht nur in der Ablösung, sondern in der zeitge-


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VI. sezení 4. ročního zasedání 1865.

mäßen Regulirung dieser Leistungen in Regulirungen, die durch den Ausspruch der geschlichen Organe jetzt zu Recht bestehen und aufrecht erhalten werden mühen, und durch die eben auch eine Belastung des Grund und Bodens im gesetzlichen Wege aufrecht erhalten wurde.

Wenn ich nun auf die im §. 1 aufgezählten Leistungen und Rechte zurückkomme, so sehe ich hier durchaus nicht diese große Nothwendigkeit der Aenderung, die an uns herantreten würde. Denn hier sind Leistungen, die gewiß nicht in dem Verhältnise drückend sind, daß öffentliche Rücksichten zur zwangreichen Expropriation drängten, und Leistungen, deren Ablösung nur aufgehoben ist, weil gewisse Vorbedingungen eintreten sollen, bevor die Durchführung der Grundentlastung selbst an sie herantritt. In die erste Kathegorie dieser Leistungen gehören die, welche im Absah a) enthalten sind; dann weiter in die zweite Kathegorie diejenigen, welche im Absatz b) enthalten sind. Ich erlaube zu bemerken, datz, was den Absah a) betrifft: "nämlich Naturalleistungen von Kirchen, Pfarreien und Schulen usw.", diese Leistungen größtentheils nach meiner Erfahrung für die Verpflichteten nicht sehr drückend sein dürften, wenigstens kein großes nationalökonomisches Interesse sich an der Ablösung dieser Leistungen betheiligt, daß endlich durch den Umstand, daß diese Leistungen provokationsfähig waren, und daß der Termin zur Provokation von Seite der Verpflichteten versäumt wurde, jedenfalls auch den Berechtigten eine Art Recht erwachsen sein dürfte, eine künftige Provokation zu negiren, resp. daß sie ein Recht auf Richtablösung erworben haben.

Ich muß weiter bemerken, daß gerade bei der Kathegorie Pfarre, Kirche und Schule eine Frage an uns herantritt, die auch zu erwägen sein dürfte, d. i. die Frage, was mit den Dotationen geschehen soll, die in Folge der Ablösung geschmälert werden. Hier wird gerade das nicht erreicht werden, was erreicht werden will. Es will das Gesetz nähmlich gewisse Beitragpflichtige entlasten, und belastet sie vielleicht auf anderer Seite, denn während wir die Dotation durch Entlastung schmälern, müssen wir in vielen Fällen von denselben Konkurrenten wieder Aufbesserungen der Dotationen hereinbringen. Das sind Momente, die ich wichtig genug erachte, um sie der Erwägung des hohen Landtages bei der Berathung über das Gesetz empfehlen.

Ich behalte mir vor in der Spezial-Debatte namentlich über den §. 1 dort, wo es nothwendig ist zur Wahrung des gesetzlichen Standpunktes noch in einzelnen Momenten zur Klärung der Situation einzutreten.

(Rufe: Schluß der Sitzung).

Oberstlandmarschall: Es ist kein Redner mehr vorgemerkt.

Sladkowský: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Wollen in der Generaldebatte sprechen, da werde ich sie vormerken und werde für heute die Sitzung schließen (läutet).

"Ich habe noch eine Einladung bekannt zumachen an die Mitglieder der Dienstbotenordnung, sie werden zu einer Sitzung für 12ten dieses M. eingeladen um 6 Uhr Abends.

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung ist die Fortsetzung der heutigen, und möchte ich den Antrag des Hofrath Taschek, der heute vertheilt worden ist, vorausschicken und für den Fall als er der Kommission für das Jagdwesen zugewiesen wird.

Dann der Fortsetzung der heutigen Verhandlung und eventuell der Kommiffionsbericht über Organisirung des Beamtenstatutes.

Dann der Landesausschußbericht betreffend die Fortsetzung der Subvention von 2000 fl. für die Gewerbeschule.

Die nächste Sitzung ist Samstag um 10 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Ich habe noch vergessen die Herren aufmerk-sam zu machen, daß die Kurien die Wahlen vorzu-nehmen haben. (Rufe nein! der Antrag ist ja gefallen).

Schluß der Sitzung 2 Uhr 45 Minuten.


Einlauf

vom 4. December 1865.

Nro. 66. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Regelung der Volksschullehrer-Gehalte.

Nro. 67. Geschäftsprotokoll der 3. Sitzung des Landtages am 28. November 1865.

Nro. G8 Desgleichen der 4. Sitzung am 30. November 1865.

Nro. 69. Abgeordneter Herr Dr. Taschek und Genossen überreichen einen Antrag auf Revision der über die Fischerei in Böhmen bestehenden Gesetze und auf Entwurf eines neuen Fischereigesetzes.

vom 5. December.

Nro. 70. Landtagsabgeordneter Herr Graf Taasse sucht wiederholt um Urlaub an.

vom 6. December.

Nro. 71. Bericht des Landesausschusses mit Antrag auf Sistemisirung der Zahl und der Ge-halte des Dienerpersonals bei dem Landesausschusse.

Nro. 72. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Regulirung des technisch-administrativen Landesdienstes.

Nro. 73. Bericht des Landesausschusses mit, der Eingabe des Bezirksausschusses Kauřim wegen Abstellung der Dienstboten-Ferien in der Zelt der Weihnachts-Feiertage und nach dem Neujahrstage.

Nro. 74. Berichtlicher Antrag des Landes-ausschusses. betreffend die Behandlung der von dem-selben vorgelegten Gesetzentwürfe:

a) über die Administration öffentlicher, nicht ärarischer Strassen;

b) über die Bemauthung derlei Strassen.

Spisy došlé

dne 4. prosince 1865.

Číslo 66. Zpráva zemského výboru, co se týče upravení platů učitelův národních škol.

Číslo 67. Jednací protokol 3. sezení sněmu dne 28. listopadu 1865.

Číslo 68. Jednací protokol 4. sezení sně mu dne 30. listopadu 1865.

Číslo 69. Poslanec pan dr. Taschek a soudruhové podávají návrh o provedení revise zákonů o rybolovectví v Čechách a spolu návrh na vypracování nového zákona o rybolovectví.

dne 5. prosince.

Číslo 70. Poslanec p. hrabě Taaffe žádá opětně za dovolenou.

dne 6. prosince.

Číslo 71. Zpráva zemského výboru, co se týče systemisování počtu a platův ůřadních sluhů při zemském výboru.

Číslo 72. Zpráva zemského výboru, co se týče upravení technicko-správní služby zemské.

Číslo 73. Zpráva zemského výboru o žádosti okresního výboru kouřimského, aby se čeledi netrpělo slavení práznin o vánocích a po novém roce.

Číslo 74. Návrh zemského výboru k předloženým návrhům zákona:

a) o správě veřejných silnic, kteréž nejsou erární;

b) o ukládání mýta na takové silnice.

Wokoun.

Verifikator.

Dr. Obst.

Verifikator.

Jak. Jindra.

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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