Pondělí 4. prosince 1865

Stenografischer Bericht

über die

V. Sitzung der vierten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 4. Dezember 1865.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bělský und die beschlutzfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei - Leiter Anton Graf Lažansky, der k. k. Statthaltereirath I. Neubauer und der k. k. Landes-Medizinalrath Škoda.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Min.

Stenografická zpráva

V. sezení čtvrtého ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 4. prosince 1865.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dastatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Antonín hrabě Lažanský, c. k. rada místodržitelství J. Neubauer a c. k. zemský medicinální rada Škoda.

Počátek sezení o 10 hod. 30 minut.

Oberstlandmarschall: (läutet). Die Versammlung ist beschlußfähig; ich eröffne die Sitzung. Die Geschäftsprotokolle der 3. und 4. Sitzung vom 28. u. 30. Nov. sind durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagskanzlei zur Einsicht aufgelegen. Ich stelle die Umfrage, ob Jemand zu diesen Protokollen eine Bemerkung zu machen hat.

(Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Protokolle für agnoscirt. Die Kommission zur Berathung des von Sr. Exc. dem Gr. Albert Nostitz gestellten Antrags, eine Adresse an Se. Majestät zu richten, hat sich konstituirt, und zu ihrem Obmanne Se. Exc. den Grafen Nostitz, zum Obmannstellvertreter den Gr. Leo Thun, zu Schriftführern die H. Sladkowský und Prof. Brinz gewählt.

In die Kommission für die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung der Prager und Reichenberger Gemeindeordnung und Bauordnung wurden gewählt zum Obmann der Bürgermeister Dr. Bělský, zum Obmannstellvertreter Se. Durchlaucht Georg Fürst Lobkovicz, zum Schriftführer Dr. Prachenský.

Die am 30. Nov. vorgenommene Kommissionswahl ergab folgendes Resultat:

In die Kommission in Betreff des Entwurfes eines Armengesetzes wurden gewählt von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 52 Stimmzetteln Se. E. Gr. Clam-Martinitz mit 42 Stimmen; Freiherr MIadota v. Solovisk 42 Stimmen; Gr. Franz Thun mit 40 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 70 Stimmzetteln H. Wolfrum mit 50 Stimmen; Herr Miesel v. Zeil-eisen mit 50 Stimmen; H. Dr. Pankratz mit 41 stimmen; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 43 Stimmzetteln:

Dr. Rieger mit 47 Stimmen; Dr. Čížek mit 47; Prof. Zeithammer mit 46.

Für die Konstituirung der Kommission bestim me ich das Bureau des Gr. Fr. Thun, und ersuche die Gewählten sich nach der heutigen Sitzung zu versammeln und zu konstituiren.

In die Kommission für die Revision des Jagdgesetzes wurden gewählt von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 52 Stimmzetteln Se. Durchlaucht Fürst Karl Shwarzenberg mit 51 Stimmen; Fürst Hugo Taxis mit 50 Stimmen; Ritter von Neubauer mit 29 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 70 Stimmzetteln: Ritter von Ströruwitz mit 51 Stimmen; H. Seifert mit 59 Stimmen; Ritter Karl v. Limbeck mit 36 Stimmen. Von der Kurie der Landgemeinden:

Hr. Dr. Gréger mit 50 Stimmen; Hr. Kratochwil mit 51 Stimmen; Hr. Pour mit 47 St.

Ich ersuche die gewählten Herren gleich nach Schluß der heutigen Sitzung sich zu versammeln und zu konstituiren, und zwar im Bureau des Hrn. Ritter von Bohusch.

Der Landtagsabg. H. August Haas ersucht um einen 14tägigen Urlaub. Ich bitte das Gesuch vorzulesen.

L. Sek. Schmidt (liest): "Euere Exc.! Nachdem ich durch Unwohlsein verhindert bin, im Landtage zu erscheinen, so bringe ich dieß mit der Bitte zur hohen Kenntniß, mir zur Herstellung meiner Gesundheit einen 14tägigen Urlaub zu ertheilen. August Eusebius Haas."

Oberstlandmarschall: Ertheilt der hohe Landtag diesen Urlaub?

(Es geschieht.)

Der Urlaub ist ertheilt.

Dem Herrn Abte Rotter habe ich über seine Bitte aus Anlaß einer kirchlichen Funktion, welche seine Anwesenheit nothwendig macht, einen achttägi-

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gen Urlaub ertheilt; also bis zum 12. Dezember. Ich bringe dieses dem hohen Hause zur Kenntniß.

Die Abgeordneten Graf Morzin und Ritter v. Kopetz sind erkrankt, und entschuldigen ihr Ausbleiben aus der Sitzung.

Ich bitte dieses zur Kenntniß zu nehmen.

Nachfolgende an den hohen Landtag gelangte Eingaben habe ich der Budgetkommission zur Behandlung zugewiesen und bringe dieses dem hohen Landtag zur Kenntniß und zur Genehmigung:

Landesausschußbericht auf Gewährung einer Remuneration von 100 st. für den Kontrollor und 80 fl. für den Assistenten der Gebär- und Findelanstatt;

Landesausschußbericht mit dem Rechnungsabschluß für 1864 des Fondes zur Errichtung von Freiwilligenkorps in Böhmen und Unterstützung von Freiwilligen-Invaliden;

Landesausschußbericht mit Vorlagen der Gebährungs-Uebersicht des Geistner - Stiftungsfondes für 1864;

Landesausschußvorlage der Rechnungsabschlüsse des Kaiser Leopoldinischen Stiftungsfondes für das Jahr 1864;

Landesausschußvorlage des Rechnungsabschlusses des Graf Straka'ischen Stiftungsfondes für 1864;

Landesausschußvorlage des Gesuches der Direktion des Konnte für wissenschaftliche Durchforschung Böhmens und Subventionirung dieses Unternehmens;

Landesausschußvorlage der Rechnungsabschlüsse der Landesdomestikal- Bubentscher- Gebär-, Findel-, Irren- und Zwangarbeitsfondes für 1864;

Landesausschußbericht mit Vorlage des Rech-nungsabschlusses der eben genannten Fonde für das Jahr 1863;

Landesausschußbericht über den Rechnungsabschluß und Gebährungs-Uebersicht des Grundentlastungsfondes für 1864;

Landesausschußbericht betreffend die Tilgung der Schuld des Staates an den böhmischen Grundentlastungsfond.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen zur Kenntniß des hohen Hauses zu nehmen.

Landtagssekretär Schmidt lieft: Herr Abg. Dr. Stöhr überreicht das Gesuch des Anton Nickerl, Gastwirths zu Theising, Bezirk Petschau, betreffend die Regelung des Propinationsrechtes.

Poslanec Stöhr podává žádost Antonína Nickerla, hostinského v Tezíně, v okresu Pečovském, za brzké upravení práva propinačního.

Oberstlandmarschall: Die Erhebungen bezüglich des Propinationsrechtes sind von Seite des Landesausschusses eingeleitet und sind im Zuge; ich werde diese Petition dem Landesausschusse zuweisen.

Landtagssekretär. Schmidt liest: Poslanec p. Alois Šembera podává žádost okresního zastupitelstva Hlinského o navržení zákona stran úplného vyzdvižení desátku a jiných dávek posud nevykoupených.

Abg. Herr Alois Šembera überreicht das Gesuch der Bezirksvertretung Hlinsko um Entwurf eines Gesetzes auf Aufhebung des Zehents und anderer bisher nicht abgelösten Giebigkeiten.

Oberstlandmarschall: Diese Petition steht mit dem auf die heutige Tagesordnung befindlichen Gegenstande in unmittelbarer wesentlicher Verbindung, und es kann erst über dieselbe verfügt werden, bis über diesen Gegenstand der hohe Landtag einen Beschluß gefasst haben wird.

Landtagssekretär Schmidt list: Poslanec Alois Šembera podává žádost okresního zastupitelstva Hlinského o navržení zákona, jímž by nemovitosti obecní při vkladu do kněh pozemských sprostěny byly poplatku vkladního.

Abg. Alois Šembera überreicht das Gesuch der Bezirksvertretung Hlinsko um Beantragung eines Gesetzes wegen Befreiung der Gemeinderealitäten bei grundbücherlichen Eintragungen vom Zahlen der Einverleibungsgebühr.

Oberstlandmarschall: Wird an die Petitions-Kommission gewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Poslanec Kratochvíl podává žádost rolnické školy v Hracholuskách za udělení podpory této škole.

Abg. Kratochwil überreicht das Gesuch des Verwaltungsausschusses der landwirthschaftl. Schule zu Hracholusk um Subventionirung für dieselbe.

Oberstlandmarschall: An den Landes-ausschuß!

Landtagssekretär Schmidt: Der Landesausschuß übergibt dem Landtagspräsidium das Gesuch des Bezirksausschusses Königswart um Gewährung von Vorschüssen für die Königswärter Abbrändler.

Zemský výbor podává prostředkem sněmovního praesidia žádost okresního výboru Kynžvartského za udělení zálohy pohořelcům Kynžvartským.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission!

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Hofrath Taschek hat mir einen Antrag übergeben, der gehörig unterstützt ist, bezüglich einer gesetzlichen Bestimmung rücksichtlich des Fischereirechtes.

Ich werde diesen Antrag in Druck legen, dann vertheilen lassen und geschäftsmäßig behandeln. —

Wir schreiten zur Tagesordnung. Den ersten Punkt werde ich noch einstweilen zurückbehalten und gehe zum zweiten Punkte über, nämlich dem Landesausschuß-Berichte über den Antrag des Herrn Dr. Gréger auf die Errichtung eines Thierarzneiinstitutes.

Ritter von Peche: Ich werde mir vor allem erlauben, dem hohen Hause eine Erwähnung zu machen, dahin gehend, daß die Drucklegung des vorstehenden Landesausschußberichtes bereits im Jahre 1863 erfolgte, zu einer Zeit, wo die Beschlüsse des hohen Landtages bezüglich der Errichtung oder Subventionirung höherer landwirthschaftlicher Lehranstalten, und ebenso bezüglich der Vermehrung der im


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Thierarzneiinstitute zu Wien bisher bestehenden Stipendien von zwei auf sechs nicht gefaßt waren.

Ich erlaube mir daher, die dießjällige Stelle des Berichtes jenen Beschlüssen konform zu korrigiren. (Liest:)

In der 26. Sitzung der II. Jahressession am 7. März 1863 wurde ein vom Abgeordneten Dr. Eduard Grégr eingebrachter Antrag, dahin lautend: "Der hohe Landtag wollebeschließen, daß ein Thierarzneiinstitut aus Landesmitteln in Prag errichtet werde" — dem Landesausschusse zur Berathung und Beschlußfassung zugewiesen.

Früher schon war bereits, laut der in der XI. Sitzung des h. Landtags vom 5. Feber 1863 gemachten Präsidialmittheilung Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmarschalls eine vom damaligen Universitätsrektor überreichte Landtagspetition der hiesigen medizinischen Fakultät, womit dieselbe die Errichtung eines Thierarzneiinstitutes dringend befürwortet, cm den Landesausschuß geleitet worden.

Diese Petition bezog sich insbesondere auf die, in dieser Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen, aus denen zur Kennzeichnung der Sachlage folgende Momente hervorgehoben werden mögen:

Die Stände Böhmens haben das Bedürfniß eines thielärztlichen Studiums bereits in einer Zeit anerkannt, wo außer Wien in der Monarchie noch keine Thierarzneischule bestand, auch kein Veterinärunterricht ertheilt wurde. Schon im Jahre 1781 wurde nähmlich der Med. Dr. Johann Knobloch auf Kosten des Domestikums an die damalige Thierarzneischule in Wien entsendet, nach absolvirtem Kurse zum Ankaufe der nöthigen Lehrmittel (Instrumente und Bücher) ermächtigt, bei seiner Rückkehr sodann als Lehrer der Thierarzneikunde an der Prager Universität präsentirt und aus dem Domestikalfonde besoldet.

In solcher Art wurde für diese Lehrkanzel an der hiesigen Hochschule vorgesorgt, bis in Folge a. h. Entschließung vom 6. Dezember 1836 in Rücksicht, daß der Professor der Thierarzneikunde Mitglied des öffentlichen Lehrkörpers sei, die bis dahin aus dem böhmischen Domestikalfonde bestrittene Besoldung desselben vom I. 1837 angefangen auf den Studienfond übernommen wurde.

Seit dieser Zeit erscheint das thierärztliche Studium auch rücksichtlich der Personalfrage als ein integrirender Bestandtheil der k. k. Universität.

Die Verhandlungen wegen zeitgemäßer Erweiterung desselben, insbesondere wegen Errichtung eines eigenen Thierarzneiinstitutes stehen seit dem I. 1829 an der Tagesordnung. In jenem Jahre erfolgte die erste Anregung hiezu durch die k. k. patriotisch-ökonomische Gesellschaft, worauf namentlich in der Zeit vom I. 1841 an hauptsächlich und vorwiegend medizinische Autoritäten diese Idee verfolgten. Der k. k. Professor und Med. Dr. Kahlert entwarf den ersten vollständigen Plan eines solchen Instituts, zu welchem er in den Jahren 1842 und 1844 weitere Nachträge lieferte.

Diese Projekte bildeten den Gegenstand mehrfacher Vergutachtungen, deren Resultat schließlich in den Anträgen des k. k. medizinisch.chirurgischen Studiendirektorates vom 24. Oktober 1844 niederlegt ward.

Das hierauf gegründete Operat, welches die Errichtung eines Thierarzneiinstitutes als eine durch die seitherige Entwicklung der Wissenschaft bedingte Ergänzung der medizinischen Fakultät in Antrag brachte, wurde von dem bestandenen Gubernium unterm 10. Juli 1845 Z. 29599 an die Landes-vertretung mit dem Antrage geleitet, die Herren Stände möchten die Errichtung und Erhaltung dieses Instituts aus Landesmitteln beschließen.

Bei der am 15. Dezember 1845 dießfalls gepflogenen Diätalverhandlung drang jedoch nach eingänglicher prinzipieller Debatte die Ansicht durch, daß auf eine abgesonderte, mit keiner landwirthschaftlichen Schule in Verbindung stehende und ledig-lich auf die Hauptstadt beschränkte Thierarzneischule nicht einzugehen sei, weil von einer solchen Anstalt durchaus kein praktischer Nutzen für die Landwirthschaft zu erwarten wäre.

Weiteres wurde geltend gemacht, daß, nachdem es sich laut jenes Projektes zunächst um eine Erweiterung der medizinischen Studien, um die Bildung von Thierärzten aus der Klasse der graduirten Arzte und Wundärzte handelte, die Konkurrenz des Landesdomestikalfondes zu diesem Unternehmen aus Landeskulturrücksichten nicht wohl gerechtfertigt wäre und jedenfalls vorerst die künftige Stellung der H. H. Stände und deren Einflußname auf das künftige, der k. k. Universität einzuverleibende Institut sixirt sein müßte.

Auf Grund dieser Erwägung wurde beschlossen, vor Allem die dazumal schon schwebende Verhaudlung wegen Errichtung von Ackerbauschulen durchzuführen und mit denselben den praktischen Thierarzneiunterricht zu verbinden.

In diesem Stadium blieb der Gegenstand auf sich beruhend. Dem Bedürfnisse nach Gewinnung ausgebildeter Thierärzte für das Land wurde durch die im I. 1852 erfolgte Sistemisirung 2 Stipendien für hierländige Zöglinge des k. k. Thierarznei-institutes in Wien theilweise Abhilfe zu schaffen gesucht.

Die eigentliche Berhandlungsfrage wurde endlich von der k. k. Statthalterei erneuert, welche mittelst Note vom 7. März 1862 Z. 7588 ein vollständiges Operat auf Errichtung einer Thierarzneischule aus Landesmitteln an den Landesausschuß leitete.

Dieses Operat beruhte auf einem, vom k. k. Professor der Thierheilkunde Dr. Struppi und dem k. k. Landesthierarzte Med. Dr. Johann Maresch entworfenen, in den hierüber bei der k. k. Statthal-terei abgeführten Komitéberathungen nach dem Votum des k. k. Landesmedizinalrathes Dr. Löschner modi-fizirten Projekte, dessen Grundzüge dem a. h. geneh-

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migten Plane für die tierärztlichen Studien vom 16. Juli 1857 entnommen sind und das dahin ab-zielte, ein "mit der k. k. Universität in möglichst organische Verbindung" zu setzendes Institut zu begründen, dem in Absicht auf die Förderung der eigentlichen landwirtschaftlichen Interessen eine Erweiterung in der Richtung zu geben war, daß auch Vorträge über die Landwirthschaftslehre und einzelne landwirtschaftliche (namentlich auf Viehzucht bezugnehmende) Lehrgegenstände, weiters auch populäre Vorträge über die verschiedenen Zweige der Hygiene u. s. w. abgehalten werden sollten.

Nach dem Projekte wären drei Kategorien von Hörern zugelassen: a) Studirende der medizinischen Fakultät, graduirte Arzte und Wundärzte; b) ordentliche Hörer des thierärztlichen Lehrkurses, welche behufs ihrer Aufnahme das Untergymnasium oder die Unterrealschule absolvirt haben müssen. — Aus diesen beiden Kategorien (a et b) sollten die eigentlichen Thierärzte hervorgehen. —

c) Außerordentliche Hörer für einzelne Kurse.

Mit dem Institute sollte außerdem einThierspital und eine Hufbeschlaglehranstalt als eine Art Musterschmiede in Verbindung stehen. Zum Eintritte in letztere sollte die mit gutem Erfolge absolvirte Volksschule genügen.

Der Kostenaufwand für die Errichtung dieses Instituts wurde nach summarischen Voranschlägen auf 154.745 fl., der jährliche Besoldungsstatus auf etwas über 8000 fl. beziffert.

Dieses Operat wurde vom Landesausschusse dem, dazumal zur Berathung der landwirtschaftlichen Unterrichtsfrage eben einberufenen Konnte, in welchem die in der Landwirthschaft hervorragendsten Fachmänner Böhmens fungirten, zur Begutachtung übergeben.

Das Komité hatte sich in seiner Schlußsitzung einhellig dahin ausgesprochen, daß vorläufig vor Allem die Vermehrung der Stipendien für hierländige Zöglinge an dem k. k. Thierarzneiinstitute in Wien zu befürworten sei, daß doch im Uibrigen, bei aller unläugbarer Wichtigkeit eines Thierarzneiinstitutes, gleichwohl im Hinblick auf die gesteigerten und dringenderen Erigenzen, welche an die Landesvertretung vom Staudpunkte der Landeskultur namentlich für eine vollständige Organisirung der landwirtschaftlichen Fachschulen zugewiesen sind, vorerst die Durchführung des beantragten Unterrichtsorganismus empfohlen werden müsse.

Der Landesausschuß hat seiner Seits den Abschluß dieser Enquete abwarten zu sollen geglaubt, indem erst nach Feststellung der Berathungsresultate, wie selbe nunmehr in dem neuerdings redigirten "Gesetzentwurfe zur Regelung des landwirtschaftlichen Unterrichtswesens inBöhmen" dem h. Landtage unterbreitet worden sind, ersichtlich geworden, in welcher Weise und bis zu welchem Grade, im Falle h. Genehmhaltung dieser Vorlage, die Thielheilkunde im Sisteme des theoretischen und praktischen landwirtschaftlichen Unterrichts an niederen und höheren Fachschulen vertreten, und weil sonach erst dann es dem Landesausschusse möglich sein wird zu beurtheilen, welche weiteren Maßnahmen dießfalls vom Standpunkte des vorgeschlagenen Sistems dem h. Landtage allenfalls noch zu empfehlen wären.

Es ist selbstverständlich, daß die in dieser Beziehung noch weiters zu erstattenden Anträge, namentlich sofern die Errichtung eines Thierarzneiinstitutes als Landesanstalt befürwortet werden wollte, durch überwiegendes Landesinteresse und beziehungsweise, nach der Natur des Gegenstandes, durch die hieraus zu gewärtigende und auf anderem Wege nicht zu erzielende Förderung der Landeskultur begründet werden müßten.

So sehr nun auch der Landesausschuh die dießfalls für das Projekt der k. k. Statthaltern und in weiterer Linie ebenso für den Antrag des Abgeordneten Dr. E. Gréger geltend zu machenden Rücksichten der Landeskultur zu würdigen weiß, so könnte demselben bei genauerer Erörterung des Gegenstandes doch nicht entgehen, daß ein Landes-Thierarzneiinstitut, wenn es überhaupt den Charakter einer thielärztlichen Hochschule nicht von vornherein aufgeben und auf das Niveau eines niederen, zweckmäßiger unmittelbar mit landwithschaftlichen Lehranstalten zu verbindenden praktischen Kurses herabgdrückt werden soll, eine streng wissenschaftlichet Richtung verfolgen, und als integriren der Bestandheil der medizinischen Fakultätsstudien organisirt werden muß.

Die Begründung, welche der Herr Antragsteller in der Sitzung vom 7. März 1863 im ersten Theile seiner Auseinandersetzung dem h. Landtage vorgetragen hat, die Motive, welche für die Organisirung eines dem gegenwärtigen Standpunkte der Wissenschaft entsprechenden Instituts dieser Art in den vielfachen Vergutachtungen und den diesen Gegenstand betreffenden Eingaben ärztlicher Autoritäten entwickelt worden sind, lassen kaum einen Zweifel zu, daß die Errichtung eines Thierarzneiinstitutes, wenn auch nicht ausschließlich, so doch in primärer und wesentlicher Richtung als ein dringendes Postulat zunächst der medizinischen Fakultätsstudien auftritt.

Dieß ins Auge fassend und im weiteren Hinblick darauf, daß für eine, auf wissenschaftlicher Grundlage sich bewegende Unterweisung in der Thierarzneii, soweit sie für den Landwirth angestrebt werden kann, in dem Organisirungsentwurfe der höheren landwirthschaftlichen Anstalten sorgsam Bedacht genommen worden ist, und dieß unter Voraussetzung zum Wenigsten einer Vorbildung, wie sie auch für die Thierarzneischule des bei der k. k. Statthaltern ausgearbeiteten Projektes vorausgesetzt wird; in Erwägung endlich, daß es bei den außerordentlichen Erigenzen, welche bei Begründung und Förderung so vielfacher, höchst dringender Bildungsanstalten an das Land treten, geboten erscheint, Landesmittel nicht über das Maß der nächsten Widmung hinaus behufs Gründung und Dotirung von Instituten zu verwenden, deren Erhaltung, bei aller Vorzüglichkeit und Ersprießlichkeit der Leistung zunächst doch aus anderweitigen Mitteln erť


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möglicht ist, hat sich der Landesausschuh über den Antrag der k. k. Statthaltern mit entsprechender Motivirung in der Richtung ausgesprochen, daß die Begründung des Thierarzneiinstitutes zunächst durch Erwirkung der nöthigen Dotazion aus dem hiezu berufenen k. k. Studienfonde erwirkt werden wolle, wobei eine weitere Verhandlung behufs allenfälliger Konkurrenz des Landes zur Errichtung oder Erhaltung dieser Anstalt mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der zu begründenden landwirthschaftlichen Hochschule in Aussicht gestellt ward.

Wie nämlich aus dem Gesetzentwurfe zur Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichtes, wie solcher dem h. Landtage zur Prüfung und Genehmigung vorliegt, ersichtlich, hat das Sistem der zu santtionirenden landwirthschaftlichen Fachschule durch eine landwirthschaftliche Hochschule seinen Abschluß zu finden, welcher auf Grundlage einer bereits erworbenen gründlichen theoretischpraktischen Vorbildung in der Landwirthschaft die höchste wissenschaftliche Ausbildung auf diesem Gebiete gewähren soll.

Es läßt sich nun nicht verkennen, daß in dem Cyklus der Studienfächer und Lehrmittel einer solchen Anstalt ein auf streng wissenschaftlicher Grundlage beruhendes thierärztliches Studium, in Verbindung mit einem Thierspital nicht wird vermißt werden können.

Für den Fall nun, als h. Landtag diesem prinzipiellen Antrage, beziehungsweise dem vorgeschlagenen Sisteme der landwirthschaftlichen Fachschulen die Zustimmung ertheilen sollte, wird es auf Grundť lage der über den Zweck und die Einrichtung der landwirthschaftlichen Hochschule gefaßten Landtagsbeschlusses und nach Maßgabe der Ansprüche, welche diese Landesanstalt zur Förderung ihrer speziellen Zwecke an die Einrichtungen des thierärztlichen Fakultätsstudium zu stellen veranlaßt sein wird, auch möglich sein, über eine eventuelle Konkurrenz des Landes zu den BegründungsŤ oder Erhaltungskösten des Thierarzneiinstitutes als eines Theiles der k. k. Universität mit der h. Regierung in Verhandlung zu treten.

Bis zur Austragung desselben wurden die im Wiener k. k. Thierarzneiinstitute sistemisirten Stipendien für hierländige Zöglinge gegen Uebernahme der üblichen Verpflichtungen von den bisherigen 2 auf 6 erhöht, in welcher Beziehung die Anträge im Budget des Landesfondes pro 1865 aufgenommen sind.

Der Landesausschuß beehrt sich nunmehr den Antrag zu stellen:

Hoher Landtag geruhe den bisherigen Vorgang seines Ausschusses in Absicht auf die Begründung eines Thierarzneiinstitutes zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen und denselben ermächtigen, bezüglich des vom Abgeordneten Dr. Eduard Grégr, gestellten Eingangs bezogenen Antrags im Sinne der vorangelassenen Darstellung nach Maßgabe der fortschreitenden Verhandlung über die Errichtung der landwirthschaftlichen Hochschule vorzugehen, eventuell die weiteren Schlußanträge behufs thunlichster Beschleunigung der Errichtung eines Thierarznei-Institutes für Böhmen zu erstatten.

Zemský výbor dovoluje si tedy učiniti návrh:

Slavný sněm račiž u vědomost vzíti a schváliti opatření, která učinil výbor zemský v příčině založení ústavu pro dobytčí lékařství, a račiž týž výbor zmocniti, aby strany návrhu poslancem Dr. Grégrem učiněného, na začátku této zprávy připomenutého počínal sobě dle vylíčení v této zprávě přednešeného a dle toho, jak toho postupující vyjednávání o zřízení vysoké školy hospodářské připustí, případně aby další konečné návrhy učinil k tomu konci, aby se co nejrychleji možná zříditi mohl v Čechách ústav pro dobytčí lékařství.

O. L. Marschall: Zu dieser Vorlage haben sich als Redner gemeldet: Der Abgeordnete H. Dr. Grégr. Dr. Hamerník, Pf. Seidel, Dr. Schröder, M. Dr. Meyer.

Ich ertheile dem H. Dr. Gréqer das Wort.

Dr. Gréger: Slavný sněme! Nebudu rubrikami dokazovat znova důležitost a nutnost tohoto návrhu a nebudu nové rozbírat důvody o potřebě zřízení ústavu skotoléčitelského. Právě jsem slyšel zprávu, kterou nám podal zemský výbor, a v které je takřka obsažena stoletá skoro historie marného snažení a usilování o zaražení takovéhoto ústavu v Čechách.

Stavové bývalí, lékařská fakulta, jednoty hospodářské a jednotlivé autority atd. podávali žádost a celý plán, který ukazuje nutnost takového ústavu. Jenom na jeden důvod bych si dovolil upozornit slavný sněm, a sice z té příčiny, poněvadž pochází vlastně z usnešení sněmu samého. V organisačním piána o hospodářské škole stojí mezi předměty, kterým se vyučovat má na hospodářské škole, také ten, že se má vyučovat léčení zvířat a chovaní jejich, tedy to je přijato, a školy také dílem se zařídily, dílem se zařizují. Aby ale možno bylo, přednášky odbývati, zapotřebí učitelů. Jak slavný sněm se usnesl, mají býti školy německé i České; na školách českých hospodářských bude zapotřebí učitelů českých pro vyučování skotolékařství. Takých není, a není v celém světě příležitosti, aby se mohli učitelé v jazyku českém pro tento předmět vyučovat. To tedy je také jeden důvod, který si dovoluju ještě připomenout.

Je ovšem pravda, že v Praze na lékařské fakultě se vyučuje tomuto předmětu; vyučují se medikové a jsem přesvědčen, že profesor, jemuž toto vyučování je svěřeno, je ve vědě na slovo vzatý muž, že dostojí svému povolání. Ale nejnutnější věc, aby prospěch mělo vyučování jeho, mu schází, nemá žádný špitál dobytčí, vyučuje pouze theoreticky. Každý přizná, že kdyby někdo se učil lékařství z kněh i z nejlepších, bez praktického navedení, že_se nestane z něho lékař.


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Takého praktického ponavedení nemůže se podat žákům. Chce-li ale skotolékař na pražské universitě ukázat žákům nějaký dobytek zdravý neb chorý, musí běžet s 15 neb 20 posluchači na Pankrác nebo do Vršovic a musí prosit sedláka, aby mu dovolil, by směl celé kollegium do maštale přivesti. To jsou poměry velmi trudné. Z toho stanoviska zdá se mi, že je nutno, by se něco stalo.

Povstává ovšem otázka, z jakých peněz se má takový ústav zařídit, kdo ho má zařídit.

Zařídit ho má ten, kdo ho potřebuje, komu nějaký prospěch z něho vyplývá. To jest především zem a za druhé universita. Zemi zapotřebí ústavu toho z ohledu na chov dobytka atd.

Ale universitě jest ho též nevyhnutelně zapotřebí, neb vyučování dobytčímu lékařství jest obligátním předmětem pro mediky, oni ho musí poslouchat. Bude to ještě dlouhou dobu trvat, že lékaři na venkově budou muset sami intervenovat, budou na to poukázáni, při všech pádech vyšetřovat, kdykoliv se nějaká nemoc vyskytne a podávat o takových nemocech zprávy. Tehdy hlavně pro mediky jest takový ústav nevyhnutelně potřebný, tvoří jaksi integrující čásť university; a také nynější profesor dobytčího lékařství jest členem university a jest placen ze studijního fondu, podobně jako i v jiných zemích.

Já tehdy úplně souhlasím s náhledy zemského výboru, že má též universita, respektivně universitní fond přispívat k zařízení takového ústavu, to ovšem posud není v rukou zemské správy.

Myslím ale, že posud daleko do té doby, kde universita přijde do rukou zemské správy, prozatím to ale ještě není. Myslím tedy, že jest zapotřebí, by se v tom ohledu vyjednávalo s vládou, mnoho-li chce ona k zařízení takového ústavu přispěti.

Zemský výbor odkazuje celou tu záležitost na tu dobu, až se jednat bude o zařízení hospodářské akademie; já, pánové, myslím, že to jest odročení, jak se říká, "na uherský měsíc."

Myslím, že žádný z nás nemá naděje, že hospodářská akademie vstoupí v krátké době do života.

Dovoluji si, pánové, upamatovat Vás na to, že se to nesetkalo s velkými simpatiemi, když se o tom debatovalo. Jen tedy v tom ohledu dovoluji si změnit návrh zemského výboru, aby se to totiž neodkládalo až na tu dobu, kdy hospodářská akademie zařízena bude. Myslím, že stavíme věž od křížku; neb na takové hospodářské akademii se má též vyučovat, k tomu však musí býti učitelů, není ale za takové posud žádný ustanoven. Tedy jen v tom ohledu, ač ostatně úplně souhlasím s návrhem zemského výboru, dovoluji si následující modifikací:

"Slavný sněm račiž zemskému výboru naříditi, aby co nejdříve začal vyjednávati s vládou stran ústavu pro léčení chorého dobytka v Praze."

Myslím totiž, že nemůžeme dříve v té věci ničeho podniknout, dokud nebudeme vidět, mnoho-li ze studijního fondu na ten ústav povoleno bude.

Pak myslím, že budeme nedostávající se čásť ze zemských peněz doplniti moci, až budeme totiž vědět, mnoho-li se nám přispěje.

Oberstlandmaischall: Hr. Dr. Hamerník!

Dr. Hamerník: Hohe Versammlung! Bei der Verhandlung über die Errichtung einer Landesgebäranstalt wurden einige pathologische Fragen im kontagionistischen Sinne beantwortet. Bei der Errichtung eines Thierarzneiinstitutes ist die Frage gleichfalls früher zu beantworten, wie sich die Krankheiten in Rücksicht der sogenannten Kontagiosität und in Epidemien verhalten, weil sonst ein Institut dieser Art: das auf die Theorie der Kontagiosität basirt ist, vielmehr eine Plage des Landes genannt werden könnte und nicht viel mehr leistet, als daß es den Verkehr und die Viehzucht hemmt und das Rind mit der Keule vermindert. Aus diesem Grunde halte ich es für zweckmäßig. Einiges über epidemische und über ansteckende Krankheiten vorzubringen. Seit den ältesten Zeiten bis heute weiden die Krankheiten in Rücksicht ihrer Veranlassung und in Rücksicht ihrer Häufigkeit in sporadische, nämlich einzeln vorkommende, und in epidemische oder in Gruppen vorkommende eingetheilt. Viele der sonst einzeln oder sporadisch vorkommenden Krankheiten herrschen zeitweise auch epidemisch z. B. das Wochenbett-Fieber. Typhus, Catarrhe u. dgl. Die Veranlassungen der sporadischen Krankheiten sind uns häufig ersichtlich, was jedoch von epidemischen Krankheiten nicht behauptet werden kann, so kann z. B. das so genannte Wochenbettsieber, besonders bei blutarmen, schwächlichen Personen, nach einer jeden schweren Entbindung vorkommen, während das epidemische Wochenbettfieber unter allen Verhältnissen vorkommen kann. Einige der sporadisch vorkommenden Krankheiten sind ansteckend und können sich auf diese Weise vermehren; dasselbe kann jedoch von epidemischen Krankheiten nicht behauptet werden, wie dieß später ersichtlich werden dürfte. Daß einige Krankheiten sich durch Ansteckung anderen mittheilen können, dieß ist eine uralte Erfahrung; anders verhält es sich jedoch mit den Ansichten über den Vorgang oder den Mechanismus der Ansteckung. Seit den ältesten Zeiten wurde der Vorgang der Ansteckung auf mittelbare und unmittelbare Berührungen bezogen, woher auch die Bezeichnung Kontagium und der Kontagiosität herrühren dürfte von tango, contingo. Diese Ansicht ist auch gegenwärtig besonders unter den Thierärzten verbreitet, sie ist auch der Grund der unheilvollen Praxis derselben.

Daß eine einfache Berührung mit gesunden Händen von was immer von Kranken oder ihren


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Effekten oder Kleidungsstücken nicht anstecke oder die Krankheit nicht verbreiten könne, dürfte die Er-fahrung bald beweisen. Wenn man z. B. einwenden wollte, daß eine gewiße Hautkrankheit (Krätze) durch einfache Berührung mitgetheilt werden könne, oder daß z. B. eine gewiße pflanzliche, am Körper vorkommende, Bildung (Kopfgrind, Schwämmchen) durch einfache Berührung verbreitet werden können, so will ich hierüber nur bemerken, daß dieß keine innere Krankheiten sind, daß die genannte Hautkrankheit auf dem Vorhandensein einer kleinen Milbe begründet ist; das Uebertragen dieser Milbe bildet die Ansteckung, sowie das Vernichten oder das Abfangen oder Abtödten dieser Milbe die Heilung dieser Kränkeit bildet. Ich habe wiederholt an der sogenannten Hundswuth erkrankte Personen untersucht, d. h. mit den bloßen Händen sie an verschiedenen Stellen ihres entblößten Körpers betastet und auch mit andern Sinnesorganen untersucht. Dasselbe habe ich bei Leichenöffnungen derselben gethan. Ich habe die meisten ihrer Organe mit bloßen Händen angegriffen, dasselbe thaten mehrere der anwesenden Kollegen, und es hatte dieß keine nachtheiligen Folgen. Dasselbe kann man in noch höherem Grade von der sogenannten Syphilis behaupten, weil sie häusiger vorkommt. Dasselbe muß von einer jeden Krankheit behauptet werden, weil in Hinsicht der Ansteckbarkeit die 2 genannten Krankheiten keiner anderen nachgehen. Die Ansteckung ist nur möglich durch Vermischen der Flüßigkeit des Kranken mit den Gesunden, oder durch sogenannte Einimpfung — Inoculation — des Blutes, des Speichels oder anderer Stoffe des Kranken auf den Gesunden. Diese Einimpfung ist auch das einzige Mittel, um mit Sicherheit zu erfahren, ob eine Krankheit ansteckend sei; denn wo die Inokulation des Blutes oder des Speichels oder einer anderen Flüßigkeit die Krankheit nicht weiter verbreitet, da kann man gewiß sein, daß sie nicht anstekkend ist.

In Rücksicht der Ansteckbarkeit zeigt die größte Vielfältigkeit die bekannte Pockenkrankheit; es kann nämlich dieselbe nicht bloß durch Inokulation des Blutes, sondern auch des Speichels, des Schweisses oder anderer Flüßigkeiten, aber auch bereits vor dem Ausbruche der Blattern andern mitgetheilt werden. Viel schwieliger ist es, den Begriff der sogenannten Epidemien faßlich darzustellen.

Wir können nämlich nur einige Eigenschaften dieses Begriffes und einige negative Bestimmungen Desselben. Epidemische Krankheiten herrschen nämlich immer nur durch eine gewisse Zeit; vor und nach dieser ist keine Spur derselben zu finden. Epidemische Krankheiten herrschen immer in einem begränzten Bezirke: außerhalb desselben darf keine Spur

derselben gesunden werden, es kann jedoch im Verlaufe einer Epidemie der genannte Bezirk durchbrochen werden, die Epidemie schreitet weiter, indem sie sich in demselben Maße weiter verbreitet, als sich der ursprüngliche Kreis verengert, und dieß kann sich sogar mehrmals wiederholen. Sonach gehört zum Begriffe einer Epidemie, daß innerhalb eines bestimmten Kreises und Zeitabschnittes mehrere gleichartige Erkrankungen von einer verschiedenen Entwicklungsstufe und Schwere, unabhängig eine von der anderen vorkommen. Die Bestimmung, daß eine unabhängig von der anderen vorkommt, oder daß sich eine Krankheit durch Ansteckung nicht mittheilen kann, ist von größter Wichtigkeit; wenn z. B. innerhalb des Bezirkes einer Stadt 20 oder 30 Individuen zur selben Zeit an denselben Zufällen und eines unabhängig von dem anderen erkranken; so wird von demselben Augenblicke an die Krankheit nicht für epidemisch gehalten, wenn man erfahren wird, daß diese Personen durch eine arsenhältige Milch vergiftet worden find, oder wenn man erfahren wird, daß Dieselben Speisen genossen haben aus einer Küche, wo dieselben mit Kupfer vergiftet wurden. In der neuesten Zeit sind viele Erkrankungen mit Trichinen bekannt geworden; man hat sogar vorgegeben, daß in einem Dorfe bei Magdeburg ein ganzes Dorf an Trichinen ausgestorben ist und nannte es eine Epidemie.

Aus dem berührten Begriffe der Epidemie er gibt sich von selbst, daß es keine Epidemie war; vielmehr eine der Vergiftung ähnliche Krankheit.

Die Cholera ist eine der verbreitetsten, großartigsten Epidemien, die bis jetzt bekannt sind. An den Ufern des Ganges entstanden, berührte sie die Hochebene Asiens und verbreitete sich durch alle Klimaten der Erde, durch Egypten, Italien, Schweden nach Moskau und Archangel.

Nachdem die Cholera in allen Erdstrichen der Erde mit derselben Heftigkeit und Beibehaltung desselben Charakters wütete, und nachdem sie sich in den verschiedenen Gegenden der Erde trotz Verschiedenheit der Beschäftigung, der Lebensweise und des Charakters der Einwohner kundgab, so ergibt sich daraus von selbst, daß in den genannten Verhält-nissen die Quelle ihrer Entstehung nicht liegen könne.

Die Cholera nimmt in großen Städten und am Lande denselben Verlauf, woraus sich ergibt, daß eine verschiedene Reinlichkeit, Kanalisation, daß verschiedene Wasser und verschiedene Quellen nicht Ursache derselben seien. Man muß auch bemerken, daß alle diese Verhältnisse nicht streng mit der Cholera zusammenfallen; insbesondere muß man angeben, daß die Reinlichkeitsverhältnisse einer großen Stadt nach dem Erlöschen der Cholera ganz gewiß sich nicht besser verhalten, wie vor dem Entstehen derselben, und daß man in dieser Beziehung nicht viel auf die Abhängigkeit derselben von solchen Theorien geben könne (Stimme links: zur Sache.). Wenn schlechtes Wasser oder schlechte Kanalisation in irgend einem Bezirke irgend welche Krankheiten bewirken sollten, so würde man sie auch nicht epidemisch nennen. Es entsteht die Frage, wie verbreiten sich die epidemischen Kranheiten oder wie vermehrt sich die Zahl derselben?

Meine frühere Angabe, daß eine epidemische Er-krankung von der andern in ihrer Entstehung unab-


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hängig sei, zeigt auch gleichzeitig, daß die Ansteckung zur Verbreitung derselben nicht viel beitragen könne. Dieses war auch das Ergebniß der Beobachtung der alten Mediziner. Die alten Aerzte, besonders die griechischen, hatten nämlich verschiedene irrige Anrichten und Gedanken über die Entstehung der Epidemie. Sie hatten alle einen Anstrich mehr oder weniger von ihrer herrschenden philosophischen oder religiösen Ansicht; daß aber Epidemien durch sogenannte Ansteckung entstehen und unterhalten werden sollten, das wußten dieselben noch nicht. Diese Lehre stammt erst aus dem 16. Jahrhunderte, vom Girolamo Fracastoro aus Verona und wurde bei einer weltgeschichtlichen Begebenheit, nämlich zur Zeit des Tridentinischen Konsiliums inaugurirt.

Im Jahre 1547 herrschte nämlich in Trient eine epidemische Krankheit; der damalige Papst forderte Fracastoro auf, ein Gutachten über diese, Krankheit zu geben. Fracastoro hat sich über die Ansteckbarkeit dieser Krankheit ausgesprochen, und es wurde in Folge dessen die Verlegung des Konsiliums nach Bologna bewirkt. Die Verlegung des Konsiliums war ganz korrekt, jedoch nicht aus der Motivirung, daß die Gesunden Gefahr liefen, von den Krankheiten angesteckt zu werden, sondern aus dem einfachen Eirunde, weil man vor den Gefahren einer Epidemie einzig und allein damit sich sichern kann, daß man den Bezirk auf die Zeit verlässt, wo die Epidemie herrscht.

Die uns bis jetzt unbekannten Veranlassungen der Entstehung einer Epidemie hören natürlich mit den ersten Erkrankungen nicht auf; sie währen so lange, als die Epidemie dauert. Die Annahme eines Kontagiums erklärt die ersten Erkrankungen nicht, und es ist nicht zu begreifen, wie eine Epidemie aufhören könnte, wenn nach der Lehre von Fracastoro bereits die ersten zerstreuten und sparsamen Erkrankungen ein Kontaguim erzeugen würden.

So ist es nicht zu begreifen, warum ein Kontagium, nachdem die Zahl der Erkrankungen die höchste Ziffer erreicht hat, abnimmt und endlich die Epidemie erlischt. Wir sind eigentlich nicht verpflichtet, auf die Wiederlegung des Kontagiums einzugehen; die Kontagionisten sollen dasselbe begründen. Bei einer Epidemie kommen im Anfange zerstreute oder gruppirte Erkrankungen vor. In großen Städten kommen die ersten Erkrankungen in der Regel in dicht bevölkerten Häusern, in Waisen- und Erziehungshäusern. Gefängnißabtheilungen u. s. w. vor.

Die eisten Erkrankungen kommen in der Regel in nicht angrenzenden Bezirken vor.

Endlich nehmen die Erkrankungen zu und es werden insbesondere einige Häuser oder Familien hart hergenommen, sogar vernichtet und auf der höchsten Ziffer der Erkrankung angelangt hört die Epidemie plötzlich auf, oder aber durchbricht ihren Kreis und schreitet weiter. Dieser Vorgang findet ebenso gut bei Thieren wie bei Menschen statt. Frocastoro's Anhänger erklären dieß durch Ansteckung; dieß erkläret jedoch weder den Anfang noch das Erlöschen der Epidemie. —

Die Anhänger Fracastoro's werden Kontagionisten genannt; ihre beständige Befürchtungen sind Ansteckung, Verschleppung, und, obwohl ihnen dieses Wort nicht klar ist, wird es doch immer von den selben angewendet. Bei den Kontagionisten findet man verschiedene und über die einfachsten Sachen wiedersprechende Urtheile; es wird eine und dieselbe Krankheit von diesen bald für ansteckend, von anderen wieder für nicht ansteckend gehalten. Die Kontagionisten haben auch theilweise Schuld daran, daß man auf ärztliche Gutachten sehr wenig Gewicht legt. Die Kontagionisten sind der Grund der Schiecken vor den epidemischen Krankheiten und haben hiedurch fast ebenso viel Unglück angerichtet, wie so manche Epidemie (Heiterkeit); was sie übrigens für einen Schaden durch Unterbrechung des Handels und Wandels angerichtet haben, dürfte allgemein bekannt sein und bezieht sich insbesondere auf die schwankenden Theorien der Thierärzte. Die Kontagionisten erdachten sich zwei Medien, aus welchen die Epidemien entstehen und sich verbreiten.

Es ist das Miasma und das Contagium. Beide diese Medien sind bloß theoretische Annahmen, sie sind durch nichts begründet, insbesondere nicht durch chemischphysikalische Untersuchungen und man sollte sich somit mit ihrer Widerlegung gar nicht befassen. Das Miasma wird von den betreffenden Kontagionisten (vom griechischen Worte ľ????sau-len) auf die Ausdünstungen faulender Pflanzen- oder Thierstoffe oder auf die todte Natur bezogen. Das Kontagium kommt von Kranken. Das Kontagium spielt somit eine äußerst räthselhafte Rolle; es ist das Produkt einer Epidemie, und kann somit nicht Ursache derselben sein.

Wählend nämlich bei einer Epidemie die Bevölkerung in einer großen Stadt zu 2 bis 5 Prozent, mehr oder weniger mitgenommen wird, verschwindet dasselbe mit der Epidemie.

Was das Kontagium sei und wie es von den Kranken auf Gesunde übergeht, wird von den Kontagionisten nicht beanwortet. Sie lassen jedoch das Kontagium von Kranken auf Gesunde übergehen, sie lassen das Kontagium auf die Wäsche der Kranken übergehen und auf andere Gegenstände, die von den Kranken berührt worden sind, ja sogar auf Leichen der Verstorbenen als Häute, Wolle, Hörner u. s. w. obwohl die Existenz der Kontagiosität nicht nachgewiesen ist. und es viel mehr zweifelhaft bleibt, daß in dieser Weise Epidemien vorkommen. Daher haben die Kontagionisten die Errichtung von Kordonen, Quarataine-Anstalten und Sperrung der Grän-zen angetragen und haben daraus die Theorie der sogenannten Einschleppbarkeit epidemischer Krankheiten gebildet.

Es lassen sich jedoch nur sporadische, in der angegebenen Weise ansteckende Krankheiten verschleppen; Epidemien lassen sich in keiner Weise einschleppen.


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Oberstlandmarschall: So interessant und gelehrt der Vortrag des Hr. Redners ist, bin ich als Präsident verpflichtet, ihn zu ersuchen, zum Gegenstande der heutigen Tagesordnung zu übergehen.

Dr. Hamerník: Ich werde sogleich darauf zurückkommen. Um einige Beispiele des Unbegründeten und Inkonsequenten der Lehre von der Einschleppung von Krankheiten zu geben, erlaube ich mir einige konkrete Fälle anzuführen. In neuester Zeit wird z. B. die Cholera von Prof. Griesinger aus Zürich für ansteckend erklärt; das Kontagium wird da als Choleragift bezeichnet, es soll das Kontagium oder dieses Gift besonders den Ausleerungen anhängen, und wenn die Kranken überall hin-reisen können, sollen sie auf diese Weife in weite Länderstrecken die Cholera zerstreuen und vertragen. Wenn man aber bedenkt, daß auf der Höhe einer solchen Epidemie von solchen Stoffen, die größte Menge vorhanden sein müsse und daß diese auch so bleiben müssen beim Erlöschen der Epidemie; daß diese Stoffe nach einer Epidemie eben so gut und brauchbar sind, wie vor derselben, so wird diese ganze Theorie sehr zweifelhaft.

Die Kontagionisten nehmen an, daß die anstekkenden Krankheiten durch die Wäsche der Kranken und Verstorbenen verschleppt werden; nun muß ich in dieser Beziehung dasselbe bemerken.

Es hatte schon Facio der erste Gegner des Kontagionisten Fracastoro (und der Gründer der Antikontagionisten) nachgewiesen, daß Kleider und Wäsche von an Pest erkrankten und verstorbenen Individuen ohne Schaden getragen und gebraucht werden können und daß entgegensetzte Beobachtungen auf andere Weise gedeutet werden können. Dasselbe muß man auch bemerken, daß am Schlusse der Epidemie eine Menge solcher Kleider, selbst schmutzige Wäsche z. B. gestohlen und anderweitig vergetragen worden sind, und daß die Epidemie dennoch erloschen ist. Was die Rinderpest betrifft, so behaupten die Thierärzte, daß dieselbe aus Bessarabien eingeschleppt worden sei; wenn sie auch in Bessarabien nicht vorkommt, so weiden doch in allen Zwischenstationen die härtesten Maßregeln herrschen und die Keule arbeitet Tag und Nacht. Die Kuhpockenimpfung sucht auch ihre größte Stütze in der Theorie der Verschleppbarkeit von epidemischen Krankheiten, so z. B. ist in der Stadt Frankfurt am Main und im Kanton Zürich die Impfung vollständig durchgeführt, die Blattern hörten aber doch nicht auf, sondern werden in den letzten Jahren noch häufiger. Da ließen sich die intelligenten Behörden dieser Bezirke von den betreffenden ärztlichen Kollegien der Art irre leiten, daß man die vorhandenen Blattern auf Handwerksburschen, Reisende, Arbeiter und dergleichen Leute schob und die intelligenten Herren haben sich soweit verleiten lassen, daß sie alle möglichen Verationen gegen jene Personen eintreten ließen und die Kuhpockenimpfung weiter treiben lassen.

Die Krankheiten haften somit nicht an Kranken, sonst wäre weder der Anfang noch das Ende der epidemischen Krankheiten zu erklären.

Soweit die geschichtlichen Quellen reichen, herrschen epidemische Krankheiten seit den ältesten Zeiten; in früheren Zeiten waren sie sogar mörderischer und größlicher, in neueren Zeiten kommen große Epidemien selten vor und einige epidemische Krankheiten sind sogar gänzlich verschwunden. Die orientalische Pest war die größte Plage des Menschengeschlechtes und diese ist seit mehreren Jahren verschwunden, selbst in Egypten findet man nur wenige Aerzte, welche Pestkranke behandelt haben.

Wenn irgend ein Spekulant oder Phantast vor dieser Zeit irgend ein Mittel in Schwung zu sehen gewußt hätte, man hätte ihm in der That Monumente gebaut mit mehr Recht, wie Eduard Jenner, der die Blattern, die m neuerer Zeit häufiger und bösartiger werden, mit der Kuhpockenimpsung zu bekämpfen glaubte.

Es entsteht die Frage über das Seltener — und Milderwerden der Epidemien.

Dieß ist begründet in der wachsenden Kultur der Erde und in der Wohlhabenheit.

In früheren Zeiten, besonders im Mittelalter waren die Epidemien unbeschreiblich häufiger und ärger als jetzt. Mit der Zelt sind sie besser geworden, und seit dem Anfang dieses Jahrhunderts ist eine auffallende Veränderung der Sterblichkeit während der Epidemien vorgekommen und sie haben namentlich an ihrem bösartigen Charakter eingebüßt. Wenn man über die Veranlassung dessen in den ältesten Zeiten nachforscht, so kommt man auf gewisse soziale und politische Verhältnisse als Ursachen derselben und es ergibt sich daraus, daß überhaupt das Wohlergehen der Menschen und die Blüthe der materiellen Verhältnisse von einer günstigen Koustellazion der politischen Verhältnisse nicht zu trennen ist.

Es gibt natürlich nur Eine Naturwissenschaft und nur eine Medizin; die Pathologie befaßt sich mit den Krankheiten der Menschen so wie mit den Krankheiten der Thiere, und sie muß ihre Ersahrung von beiden kompletiren.

Obwohl die Medizin des Menschen noch sehr viel zu wünschen übrig läßt, denn solange z. B. noch immer Blutentziehungen vorgenommen werden, so lange man mit Blutegeln und Impfstoffen Handel treibt, welcher Handel an Seite des Sklaven-Handels zu stellen ist, so lange mit Abführungsmitteln, (Heiterkeit), Heilquellen und klimatischen Kurorten Mißbrauch getrieben wird, solange die Impfung besteht und die meisten Aerzte Kontagionisten sind, solange muß man in der That sagen, daß die Medizin noch sehr viel zu wünschen übrig läßt; dessenungeachtet muß man aber gestehen, daß die Thierarzneikunde auf einer noch viel tieferen Stufe steht.

Man kann nämlich sagen, daß in irgend einem Bezirke oder Lande die Menschen und Thiere an

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denselben Krankheiten leiden; wie verschieden ist jedoch die betreffende Behandlung?

Wenn die Keule, wenn das Quarantaine-, das Kordon-System bei den Thieren zweckmäßig ist, warum führt man sie nicht auch bei den Menschen ein? (Anhaltende Heiterkeit).

Sind diese Vorgänge jedoch bei dem Menschen unanwendbar, so können sie auch bei den Thieren nicht gut sein. Das Menschengeschlecht prosperirt trotz dieser Uebelstände in der ärztlichen Kunst. Und man muß gestehen, daß die Pflege des Menschen im Allgemeinen nicht so gut ist, wie die Pflege unserer Rinder und Schafe (Bravo!) und dennoch nimmt die Population zu und wir bedürfen nicht solcher Mittel wie das Arbeiten mit der Keule, oder das Sperren der Gränzen für Handel und Wandel.

Ja man muß gestehen, daß, wenn man mit ganz einfachen Thierhändlern, Fleischhauern und Landleuten zur Zeit einer Epidemie, wo die Behörden die fürchterlichsten Maßregeln in Gang setzen, wenn man mit solchen Leuten spricht, so wird man mehr befriedigt, wie von einem Thierarzte.

Ich halte somit nach diesen Bedenken für angezeigt, einige Vorschläge dem hohen Landtage, insbesondere aber dem hohen Landesausschusse zu rekommandiren:

1) Das Medizinalwesen werde als eine Landesangelegenheit erklärt;

2) der Protomedikus und andere öffentlich fungirende Aerzte sind als Landesbeamte vom Landesausschusse zu wählen, zu dotiren, mit Instruktion zu versehen usw.;

3) der Landesansschuß habe dafür zu sorgen, daß alle Gesetze, welche sich aus den willkührlichen Theorien der Kontagisten ergeben, aufgehoben werden. (Heiterkeit). Bei der Behandlung der Thiere mühen dieselben Grundsätze beobachtet weiden, wie beim Menschen.

Es darf ohne Wissen und Wollen des Eigenthümers der Thiere sich kein Mensch um den Gefundheitszustand derselben kümmern, seinen Stall betreten oder gar die Keule anwenden. (Heiterkeit. Oho!)

Es darf im Königreiche Niemand den Handel und Wandel mit Thieren erschweren, oder gar durch Kordonen vernichten. Es sollte von nun an der Landesausschuß keine derartigen Maßregeln zulassen, und ohne sein Wissen dürfte im Lande nichts ähnliches geschehen. Ich werde ersuchen dieß dem Landesausschusse zu übergeben, damit derselbe nach seiner über-legten und weisen Einsicht es zu bewirken trachte. Ich möchte ferner eine kleine Bitte noch erwähnen, nämlich daß man diese Vorschläge keinem ärztlichen Kollegium zur Begutachtung vorlegen solle. (Heiterkeit, Bravo!) Es scheint mir nämlich, daß es dasselbe wäre, als wenn man z. B. zur Mendirung der Bureaukratie eine Kommission von Beamten erwählen wollte, (Bravo!) da würde ganz dasselbe herauskommen. Die ärztlichen Verhältnisse sind so einfach und einem jeden klar denkenden so verstandlich, daß nicht bloß Aerzte, sondern auch jeder andere darüber zu urtheilen, wie ich glaube, im Stande ist. Es kann nun der Landesausschuß bei verschiedenen Angelegenheiten hin und wieder verschiedene Leute fragen; er muß deshalb aber nicht das machen, was sie rathen, weil eine reifliche Ueberlegung bei einer manigfaltigen Berathung immer das herausfindet, was zweckmäßig und wahrheitsgemäß ist.

Oberstlandmarschall: Ich muß den Hrn. Redner ersuchen, sich nicht zu bemühen, diese Anträge herzugeben, denn es sind lauter selbstständige Anträge, und jede Verhandlung muß auf dem gechäftsmäßigen Wege vor sich gehen und dieser ist, daß sie schriftlich vor Eröffnung einer Sitzung mit der entsprechenden Zahl von Unterschriften versehen, vorgelegt werden.

Herr Abg. Dr. Rieger: Ich bitte ums Wort. Ich glaube, daß die Anträge allerdings selbstständige Anträge sind, es hat aber auch der H: Antragsteller nichts verlangt, als die Zuweisung an eine Kommission, respektive in diesem Falle an den Landes-ausschuß. Ich glaube daher, daß sie allerdings in Verhandlung genommen werden können.

Oberstlandmarschall (liest): "Selbstständige, sich nicht auf eine Vorlage der Regierung oder einer Kommission beziehende Anträge einzelner Mitglieder muffen dem Oberstlandmarschall schriftlich überreicht und als Einlauf in der nächsten Sitzung bekannt gegeben weiden."

"Ist der Antrag wenigstens von 20 Mitgliedern unterzeichnet, so ist vom Oberstlandmarschall dessen Drucklegung sogleich zu veranlassen."

Diese Vorschrift ist so deutlich, daß sie keine andere Auslegung zuläßt.

Herr Abg. Prof. Seidel hat das Wort.

Prof. Seidel: Der hohe Landtag ist durch die eben eröffnete Debatte an die Erledigung eines Gegenstandes getreten, der bereits zu wiederholtenmalen, und zwar in 3 auf einander folgenden Sizzungen an der Tagesordnung gestanden, dessen Wichtigkeit und Begründung schon in das verflossene Jahrhundert zurückgreift und dessen Erledigung seit mehr als einem halben Decennium vom Lande erwartet wird. Es ist dieß die Errichtung einer Anstalt zur Pflege des Veterinärwesens. Unser Vaterland, ein Land, welches auf den Ackerbau gewiesen ist, mit ungefähr 943 Quadrat. Meilen, besitzt einen Viehstand von 3 1/4 Millionen Stück und hat zur Pflege des Veterinärwesens eine theoretische Lehrkanzel in Verbindung mit der Univeisität, welche aber bar aller praktischen Behelfe ist, während viel kleinere Länder, wie z. B. Steiermark, welches nur 407? Meilen enthält, und einen Viehstand von kaum an derthalb Millionen Stück aufzuweisen hat, während Kärnten, welches kaum 181 Quad.-M. in sich faßt, und den gelingen Viehstand von 444000 Stück ausweist, feit Jahren bereits diesem Bedürfnisse entsprechende Lehr- und Heilanstalten für das Veterinär wesen besitzt, und doch ist eine kraftvolle Pflege des Veterinärwesens überhaupt eine der Hauptbedingun-


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gen zur Veredlung der Viehzucht, und die Viehzucht, meine Herren, ist eine der integrirenden wichtigsten Theile des Nationalvermögens.

Wir wissen, daß an die Fortschritte der Vieh. zucht vorzüglich die Veredlung der Bodenkultur gebunden ist, wir wissen, daß die Viehzucht insbesondere Produkte liefert für die einheimische Industrie, ferner auch Ausfuhrartikeln, welche das Nationalvermögen zu erhöhen vermögen, wir wissen, daß die Viehzucht die unersetzlichen Nahrungsmittel für die Bevölkerung liefert, von deren Güte, von deren Menge die Kraft und Gesundheit der Bevölkerung abhängt, von deren angemessenen Preisen aber auch die Leistungsfähigkeit des Einzelnen und eben auch der Taglohn dieser Kraft abhängt; wir wissen verner, daß die Viehzucht uns die Zugkraft verleiht zum Ackerbau, für Industrie und Handel, für Klein-und Großgewerbe.

Die Viehzucht hat also Kraft dem Boden zu verleihen, hat den Zweck zunächst die Produkte desselben quantitativ und qualitativ zu bereichern. Durch alle diese Momente ist es festgestellt, daß die Viehzucht die Steuerkraft des Landes erhöht, indirekt aber auch die Steuern zu vermindern im Stande ist. Wer wollte es in Zweifel ziehen, daß von der Viehzucht zunächst die Preise der Nahrungsmittel für das stehende Heer und zunächst auch die Kosten der Bespannung und die Erhöhung des Kriegsbudget abhängt, welches im geeigneten Wege gewiß bei vorgeschritenen Kultur der Viehzucht geringer würde. Was für Gefahren aber für die Pflege der Viehzucht durch den Mangel der Kenntniß der Hygiäinischen Pflege derselben und durch den Mangel an geeigneten wissenschaftlich theoretisch und praktisch ausgebildeten Thierärzten für den Viehbestand entstehen, lehrt die tägliche Erfahrung; und es wäre der Beweis herzustellen, ob die Tausende von Rindern, welche durch die epidemischen Krankheiten, seien diese contagiös oder nicht contagiös, als Opfer fallen durch eine Theorie über Ansteckungsfähigkeit oder Nichtansteckungsfähigkeit fixer oder volatiler Contagien und Miasmen erhalten weiden könnten.

Ich sollte glauben, daß ein solcher Zweig der Nationalökonomie, welcher zunächst sowohl auf die Gesundheit der Bevölkerung, als auf die Steuerkraft derselben, auf Industrie und Handel einen wesentlichen Einfluß hat, wohl genug Anhaltspunkte biete, um die Gründung eines Institutes, welches eben zur Pflege dieses Zweiges, zunächst des Veterinärwesens diente, zu rechtfertigen, allein es sind noch andere wichtige Gründe, welche für die Pflege und Errichtung eines solchen Institutes sprechen und dieses ist besonders die Handhabung der thierärztlichen Sanitätspolizei und jene der thierärztlichgerichtlichen Verhandlungen.

Es ist uns Allen bekannt, daß sowohl Private als öffentliche Behörden, insofern sie Kunst. Gutachten in der Thierarzneikunst brauchen, aus, Mangel an gebildeten Thierärzten die Hilfe von Kurpfuschern, Viehhändlern. Fleischhackern in Anspruch nehmen, und ich muß es der gebildeten Welt anheimstellen, ob die Meinungen derselben der Wissenschaft und Praris besser entsprechen, als jene der graduirten Arzte. Die Erfahrung lehrt, daß Thiere, welche zur gerichtlichen Beobachtung über eine ansteckende und nickt anstekkende Krankheit vorliegen, aus Mangel eines Thierspitals oft beim Wasenmeister untergebracht werden műssen, um durch die jedenfalls unzweckmäßige Behandlung und Pflege entweder als Krüppel zurückzukehren, oder dem Meister zuletzt als Kadaver zur weiteren Perwerthung zu dienen; also auch von sanitätspolizeilicher Richtung wäre absolut für die Errichtung eines solchen Institutes zu sprechen.

Endlich ist es die reine Wissenschaft, die Naturwissenschaft überhaupt, und jene der Medizin insbesondere, welche an uns das dringende Bedürfniß nach der Errichtung eines solchen Institutes stellt. Es ist ganz richtig, daß es noch viele Mängel sowohl in der menschlichen Arzneikunde, als in der Thierheilkunde gibt; es ist aber auch die Pflicht jedes gebildeten Arztes dafür zu sorgen, daß diese Mängel soviel als möglich behoben werden, und es ist seine Pflicht Theorien, welche sich einer allgemeinen Würdigung nicht rühmen können und welche durchaus keine allgemeine Berechtigung auf Auname haben, als die seinen zurückzuhalten, bis sie erwiesen sind.

Der Menschenarzt ist in seinen Versuchen und Beobachtungen nicht allein an das Menschenkrankenbett angewiesen, er muß an thierische Kranke hin und wieder appelliren, er muß in ihnen Behelfe zu jenen Versuchen theils fisiologischen theils farmakologischen suchen, welche er am menschlichen Organismus zu üben nicht berechtigt ist.

Der Menschenarzt darf auch durchaus nicht in die Praxis hinaustreten ohne einen praktischen Unterricht auch in der Thierarzneikunde errungen zu haben, und zwar deswegen nicht, weil er vielleicht ebenso häufig zu Begutachten und zur Abhilfe für erkrankte Thiere gerufen wird.

Ueber die Nothwendigkeit der Errichtung eines ähnlichen Institutes aus den 3 genannten, theils aus national-ökonomischen, theils Sanitäts- und Polizeirüssichten, endlich von Seite der Wissenschaft dürfte kein Zweifel sein. Es handelt sich jetzt darum, welchen Umfang eine solche Lehranstalt, die zugleich Heilanstalt sein soll, erfordert; ob es möglich ist, alle diese Erfordernisse vorzüglich mit jener Summe, welche in dem Berichte des Landesausschusses angeführt ist, zu errichten. Es ist durchaus nicht zu zweifeln, daß der Umfang eines solchen Institutes derartig ist, daß die darin ausgesprochene Summe bei Weitem zu gering wäre. Gin solches Institut, wenn es in der vollkommensten Form sein will. muß dieselben Lehrgegenstände und Vertreter derselben haben, wie es an der medizinischchirurgischen Fakultät der Fall ist. Dieses würde durchaus nicht zu empfehlen sein und ich würde mich dem Antrage des geehrten Vorredners des H. Dr. Grégr anschließen, daß vor der Hand wenigstens ein Thierspital

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und eine Hufbeschlaganstalt errichtet werde, welche als integrirende Theile eines Institutes zur Pflege der Veterinärkunde unentbehrlich nothwendig sind, und an die man dann als Erweiterung die weiter zu begründende eigentliche Hochschule für das Thierarzneiwesen anknüpfen könnte. Was die Verleihung der Stipendien, die Vermehrung derselben von 2 auf 6 anbelangt, kann ich nicht umhin auszusprechen, daß das ein Mittel ist, welches durchaus nicht den zeitlichen Verhältnissen entspricht. Ich will nicht erwähnen, daß statt 12 präliminirten Stellen nur 6 kreirt wurden. Ich will nur erwähnen, daß durch die Absendung von 3 bis 6 Individuen an das Thierarznei-Institut in Wien nur eine geringe Anzahl Thierärzte gewonnen wird, daß aber dieselben sich immer auf eine Nationalität beschränken, weil der Unterricht ausschließlich in einer Sprache gehandhabt wird, und daß zweitens durch die verschiedenen eigenthümlichen Lokalen-Verhältnisse in Wien zunächst, in der Regel nur die Hälfte der Zöglinge, die hingesendet werden, zurückkehrt einerseits aus Mangel an Fortschritt, indem sie nicht als geeignet zur Graduirung befunden werden, während die anderen durch sociale Verhältnisse an der Beendigung ihrer Studien gehindert werden. Selbst, wenn sie in das Land zurückkehren, sind sie nicht genügend! Böhmen hat auf 71? Meilen einen Thierarzt, während Preußen auf 11/2 ?M. einen Thierarzt bereits angestellt hat. Ich muß es dem Beschlusse des hohen Hauses überlassen, ob es auf der Mudifizirung des Antrages des Landesausschusses einzugehen geruht, nämlich, daß derselbe zuerst beauftragt werde, für Errichtung des Thierspitals und der Husbeschlag-anstalt die geeigneten Maßregeln u. z. in der Ärt, wie mein geehrter Vorredner erwähnt hatte, im Einverständnisse mit der Universität, neben auch aber mit der Gemeinde Prag Verhandlungen eröffnen wolle zur Errichtung eines vollständigen Institutes, beziehungsweise einer Hufbeschlaganstalt und eines Thierspitals. (Bravo).

Oberstland marschall: Herr Dr. Schröder hat das Wort.

Dr. Schröder: Hoher Landtag! Um die Nützlichkeit, Wichtigkeit, Nothwendigkeit und Dringlichkeit der Errichtung einer Thierheilanstalt einzusehen, muß man wirklicher Augenzeuge der Verlegenheiten und Unzukömlichkeiten, muß man Kommissär gewesen sein, wenn auf dem Flachlande eine verheerende Thierkrankheit ausgebrochen war.

Es war in den letzten Monaten des Jahres 1859 und zu Anfang des, Jahres 1860, als die Rinderpest in einige Kreise Böhmens eindrang, und den Viehstand sowie den darauf beruhenden Wohlstand einiger Gegenden gänzlich zu vernichten drohte. Der einzelne Mensch, das einzelne Individium denkt ebenso wenig in Tagen des Glückes an das Unglück, wie die hohe Regierung. Was man längst hätte voraussehen können, das geschah; es trat vollständiger Mangel an Thierärzten zu Tage. Außer dem Laudesthierarzte Dr. Joh. Maresch, dessen damalige Thätigkeit hier öffentlich erwähnt zu werden verdient, war in dem ganzen Kreise stein einziger Tierarzt zu sehen. Auch die hohe Regierung konnte nicht über die Nacht 4 Thierärzte aus der Erde zaubern. Es muhten nun Menschenärzte mit bösem oder gutem Willen Funktionen der Thierärzte übernehmen. Sie bewegten sich hier auf einem ihnen nicht ganz entsprechendem Gebiete und bei aller Gelehrsamkeit waren sie nicht im Stande, das Versäumte einzuholen. Zum Glück und gleichsam wie zur Ironie, erlosch die Seuche nach Verlauf einiger Monate eben in dem Augenblicke und Zeitmomente, als ein neues Werk über die Thierseuche, dessen Ausgabe ein schweres Geld gekostet haben mag. im Druck erschien. Aber nicht bloß bei den Epidemien, sondern auch bei den Endemien und bei den sporadischen Fällen ist die Beihilfe und der Rath eines rationell gebildeten Thierarztes von höchster Wichtigkeit, wenn man bedenkt, daß Milionen Kapital in dem Viehť stande Böhmen hinterlegt sind, wenn man weiß, daß der Landmann sein ganzes bewegliches Kapital in den Viehstand anlegt, welchen er gleichsam als Reservefond aufbewahret zur Zeit der Noth. Ich glaube nicht zu irren und in einen Wiederspruch zu gerathen, daß gegenwärtig vor allem die Vorfälle in Galizien eine Hauptursache der häufig wiederkehrenden Viehseuchen sind. Mancher Großgrundbesitzer würde nicht muthwillig um den Viehstand ganzer Meierhöfe gekommen sein, wenn ihm rechtzeitig der Rath eines wissenschaftlich gebildeten Thierarztes zugänglich gewesen wäre, wenn der Meierhofsverwalter, statt Stück für Stück zu Grunde gehen zu lassen, die Thiere, so lange der Genuß ihres Fleisches der menschlichen Gesellschaft, der menschlichen Gesundheit noch unschädlich war, diese Thiere verwertet hätte, dadurch hätte der größte Theil des Kapitals gerettet werden können.

Ich würde den h. Landtag nicht mit dem Detail langweilen, obwol mir hier in dieser Beziehung zahlreiche schlagende Thatsachen zu Gebote stehen. Diese Angelegenheit ist von höchster Wichtigkeit. Es ist keine Gemüthssache, es ist eine Geldsache für den Landesfond, weil nähmlich der Schadenersaz für die der Keule unterzogenen Thiere aus dem Landesfonde, so viel mir bekannt ist, geleistet wird. Was die Behandlung der Thiere bei einer Rinderpest durch die Keule anbelangt, so gründet sie sich auf positive Vorschriften, auf gesetzliche Vorschriften. Die Aerzte können nicht dafür, daß ein Gesetz gegeben ist.

Es ist eben keine angenehme Sache, die Anwendung der Keule zu dekretiren und verlangt z.B. die Verhütung einer nur mäßigen Rinderpestepidemie die Keulung von 1000 Stück Rindern und rechnet man nur mäßig den Betrag von 80 fl. für das Stück, so kommt uns schon der charmente Betrag von 80000 zum Verschein.

Diese Fälle können sich wiederholen. Auf diese Weise wird der Landsäckel geleert und wir haben noch immer kein Thierarzneiiustitut. Auch muß bezüglich der Beurtheilung der Frage, ob die Anordnung der Keule


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statt haben soll oder nicht, unsere Aufmerksamkeit in Anspruch genommen werden. Diese Beurtheilung kann keineswegs einem Kurschmiede, dem ersten Besten oder einem jungen Landwirthe anvertraut werden, sie fordert vielmehr einen ganzen Mann, und setzt gediegene wissenschaftliche Kenntnisse vorraus, weil eben in einem solchen Verfahren eine große Geldsumme liegt.

Jedoch wir können nicht dafür, wenn vielleicht irgend, ein Sah der Wissenschaft falsch ist. Es ist eben Sache der Wissenschaft, die Falschheit solcher Sähe zu wiederlegen, damit nicht muthwillig Gelder verschwendet werden und Thiere leiden. Aus allem diesen dürfte die Nothwendigkeit der Errichtung eines Thierarzneiinstitutes im Prinzipe hervorgehoben sein. Der 2. Punkt ist der finanzielle Punkt das h. der Antrag des Dr. Grégr "der hohe Landtag wolle beschließen, daß ein Thierarzneiinstitut aus Landesmitteln in Prag errichtet werde."

Bei der hohen national- ökonomischen Wichtigkeit wird der h. Landtag mit den Mitteln des Landes nicht kargen, allein auch die Landesmittel haben eine gewisse Grenze und sind auch leichter zu erschöpfen. Wenn man nun annimmt, wenn man bedenkt, daß dieses Institut nicht nur ein nationalökonomisches, sondern auch ein hohes wissenschaftliches Interesse hat, daß es ein Bestandtheil, eine Fortsetzung und Integrirung der medizinischen Fakultätswissenschaft und der landwirthschaftlichen Hochschule ist. so könnte wohl eine Dotation aus dem k. k. Studienfonde beantragt werden. Endlich das kann nicht übersehen werden, daß die niederösterreichische Landesanstalt wahrscheinlich nicht durch Mittel des niederösterreichischen Landtages allein begründet wurde und erhalten wird; daß daher auch das, was einem recht ist, auch für andere billig sein muß, daß daher auch Reichsfinanzen in Anspruch genommen werden können.

Bezüglich desjenigen Vorschlages, was bis zur Austragung dieses Gegenstandes zu geschehen habe, schließe ich mich dem Antrage des Landesausschusses an, daß dieß durch Vermehrung der Stipendisten von 2 auf 6 geschehe.

Dr. Meyer: Nach den vielen und ausgiebigen wissenschaftlichen Erörterungen des Gegenstandes bleibt mir Nichts übrig, als sich auf den rein praktischen Boden, auf die materielle Seite der Sache zurückzuziehen. Ich theile ganz vollkommen den Wunsch meiner Herrn Kollegen nach einem Thierarzneiinstitute und würdige auch vollkommen die Gründe, die sie für die Errichtung desselben vorgebracht haben, damit auch endlich diese Lücke in unserem sonst so hervorragendem Studienwesen ausgefüllt werde, allein bei den gegenwärtigen schlechten Zeiten können wir nach meinem Dafürhalten die Verhandlung über die Errichtung eines vollkommenen Thierarzneiinstitutes ganz ruhig unseren Nachfolgern auf diesen Sitzen überlassen. Ich denke in dieser Angelegenheit so: der hohe Landtag hat bei der Errichtung des Polytechnikums dem Grundsatze gehuldigt, wenn wir Etwas schaffen wollen, so weiden wir es so herstellen, daß es dem Zwecke entspreche und dem Lande Ehre mache. Konsequent muß ich diesen Grundsatz auf das Zukunststhierarzneiinstitut anwenden.

Ich habe eine schwache Idee von einem zweckmäßigen Thierarzneiinstitute und jeder, der auch eine Idee von demselben hat, wird mir zustimmen, daß die vorangeschlagenen Ziffern, wie Dr. Seidl erklärte, von 154745 fl. zur Errichtung und 8000 fl. zur Erhaltung viel zu gering sind.

Ich will dem h. Landtage nur bekannt machen, daß das Thierarzneiinstitut in Wien viel über 500000 fl. kostete und dem Hörensagen nach noch nicht vollkommen dem Zwecke entspricht. Vor drei Jahren mußte im wiener Thierarzneiinstitute ein Nothstall gebaut werden, der allein 60.000 fl. gekostet hat. Man kann mir einwenden, wir weiden sehr menagirlich zu Werke gehen und nur die nöthigsten Gebäude für das Thierarzneiinstitut errichten. So will ich mich noch begnügen.

Was die Summe von 8000 fl. zur Erhaltung eines vollständigen thierärztlichen Unterrichtes anbelangt, so muß ich bekennen, daß sie allzumedrig ist. Nach meiner Meinung müssen wenigstens 6 Lehrer und eine Direktorstelle errichtet werden. Jedem dieser Professoren muß im Thierarzneiinstitute ein Korrepetitor beigegeben werden, welche mit den Schülern des niederen Kurses die Gegenstände wegen ihrer geringen Vorbildung wiederholen, bis sie sie erlernt haben.

Das Wärterpersonale ist im Thierarzneiinstitute viel größer, als in einem anderen Spitale. Außerdem muß der Gleichberechtigung beider Landessprachen im Thierarzneiinstitute vollkommen Rechnung getragen werden.

Wenn ich das zusammenfasse, so übertreibe ich nicht, wenn ich sage, daß die doppelte Summe von 8000 st. kaum hinreichen wird, um sämmtliche Lehrkräfte im Thierarzneiinstitute standesgemäß zu erhalten. Aus diesem Grunde bin ich der Ansicht, daß weder das Reich, nämlich der Studienfond, noch das Land, das ist der Landesfond, gegenwärtig in der Lage ist, dieses Thierarzneiinstitut in einer solchen Art zu errichten, daß es dem Zwecke vollkommen entspricht, und auch dem Lande Ehre macht. Anders verhält sich die Sache bezüglich der Errichtung eines Thierspitales und einer Hufbeschlaglehrschmiede. Hier habe ich außer den vom Herrn Dr. Seidl angeführten Gründen noch einen materiellen, das ist der, daß sich das Thierspital selbst erhalte, indem für jedes kranke Pferd, welches ins Spital gebracht wird, gezahlt werden muß. Hier gibt es keine Armuths-zeugnisse für Pferde. Der Werth des Pferdes deckt die Verpflegskosten.

Wir haben ein Beispiel dieser Art in Laibach, dort wurde das Thierspital dem dortigen Landthierarzte in eigene Regie übergeben, und er hat dasselbe ohne Schaden in einem sehr anständigen und zweckmäßigen Zustande erhalten.


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Wenn nun ein solches Thierspital dem Prof. an der Universität als Lehrmittel zu seinem theoretischen Unterrichte über die Seuchenlehre zur Seite steht, so werden unsere graduirten Aerzte schon so viel erlernen, daß die graffen Uebelstände, wie sie vom Herrn Dr. Seidl bezeichnet wurden, in der thierärztlichen Praxis nicht mehr vorkommen werden. Es wurden Gründe geltend gemacht für die Errichtung einer Hufbeschlagschmiede; ich muß vorausschicken, daß gewiß ein jeder Oekonom und jeder Pferdehälter die Erfahrung gemacht haben wird, welch´ einen Schaden ein schlechter Schmied bei einem guten Pferde durch einen schlechten Hufbeschlag hervorbringen kann. Pferde mit der besten Gangart werden durch einen schlechten Huffchlag verdorben, durch das Raspeln des Hufes und das Vernageln, das schlechte Auflegen des Eisens werden Hufkrankheiten, kurz eine Menge von Nebelständen durch einen schlechten Schmied hervorgebracht. Im Gegentheile kann ein guter Schmied ein Pferd, welches nicht von der besten Gangart war, durch einen regelmäßigen Hufbeschlag ganz umstalten und selbst bei verschiedenen Krankheiten, wie bei der Hornkluft, bei Steingallen kann ein Pferd so beschlagen werden, daß es von der Beschlagstätte ganz korrekt und ohne zu hinken weggeführt werden kann, während es von einem anderen schlechten Schmiede beschlagen oft Monate lang dienstesuntauglich ist. Und zur Er-lernung aller dieser Kunstgriffe haben wir in Böhmen und selbst in der Hauptstadt Prag nicht die geringste Gelegenheit. Wird so eine Thierbeschlagschmiede mit einem Thiersvitale in Verbindung gesetzt und die Führung dieser Schmiede dem Lehr-schmiede überlassen, wie es in Laibach der Fall ist, wo der Lehrschmied sie für sein eigenes Geld erhält und doch dabei ein wohlhabender Mann wird, so hat das Land keine vielen Auslagen und kommt zu dem nöthigsten Bedürfnisse.

Bezüglich des Thieraizneiinstitutes würde ich daher meinen Antrag dahin stellen, daß die Verhandlungen zur Errichtung eines vollkommenen Thierarzneiinstitutes vertagt werden, daß aber der hohe Landesausschuß beauftragt werde, die Pläne für ein Thiersvital und Lehrschmiede durch kunstverständige Beurtheilung prüfen zu lassen und sie in der nächsten Landtagssitzung dem hohen Landtage vorzulegen, das heißt, daß bezüglich der Errichtung eines Thier-spitales und der damit zu verbindenden Hufbeschlagschmiede die Anträge von dem Landesausschusse durch eine Enquete-Kommission beurtheilet und dem Landtage in der nächsten Landtagssession vorgelegt werden.

Dr. Lambl: Budu prositi sl. sněm o malou chvilku strpení, abych doložil něco k tomu, co řečník přede mnou pan poslanec Dr. Meyer o kování koňů pravil. On řekl totiž, že nemáme v Čechách příležitosti, aby se kovář naučil řádně koně kovat; tu musím doložiti, že příležitosti k tomu sice jest v Čechách, že ale není vydatná; takovou příležitost máme u c. k. štace remontní v Nymburce; tam se vyučujou nejen kováři vojenští v kování koňů jízdných a tažných, nýbrž jest i možnost poskytnuta, že se mohou civilní kováři vyučovat v kování, a tento cis. úřad byl v posledních letech tak laskav, že vydal provolání na všecky hospodářské spolky, aby zaslali mladé kováře svou podporou do Nymburka, by se tito tam řádnému kování koní naučili. Nepovídám to jen proto, abych uvedl, že takového místa máme, ale podotýkám to proto, že jest nedostačitedlné, protože království České velmi velké jest, koňů v něm velmi mnoho, a že není každému kováři možno, aby do Nymburka šel, naučiti se tam kování koňů, třeba by kurs trval toliko čtyry neb šest neděl. Já jsem si chtěl dovoliti slavnému sněmu učiniti návrh, ne sice, co se týče ústavu skotoléčitelského vůbec, poněvadž myslím, že ten skutečně ze všech důvodů, které jsme dnes slyšeli brzo nemůže býti do života uveden, za to ale pro kování koňů, které je zajisté velmi důležité a které jmenovitě nám hospodářům na srdci ležeti musí. Myslím, že by se dalo učiniti opatření způsobem následujícím: my máme v Čechách několik hospodářských a rolnických škol; na těchto se vyučuje podle vyučovacího plánu i skotoléčitelství, a sice učitely, kteří jsou zkoušení skotoléčitelé; pokuď já jich znám, jsou to mužové, kteří ve Vídni študovali a kteří na těchto hospodářských školách vyučují též kování koňů.

Nůže tedy pánové, toto učení je velmi užitečné, avšak posud se ho dostává jen chovancům hospodářských škol, kteří arci mají tomu též rozuměti, kteří však sami nikdy koně kovati nebudou a nemohou. Ja mám za to, pakli vůbec kování koňů považujeme za věc užitečnou, a pakli se tomu má řádně vyučovat, že bychom mohli k tomu použiti prostředků, které v Čechách již máme, totiž v Čechách již stávajících škol rolnických a hospodářských; těchto je 6 neb 8.

Tuším, že 5 neb 6 má skutečně dotýčné vyučovací síly, sbírky kopyt, podkov a hřebíků, a vše čeho je třeba. Jsem tedy toho náhledu, že by slavný sněm se mohl naklonit tomu, by zmocněn byl zemský výbor, o to postarati se, aby na všech školách hospodářských a rolnických, které v Čechách máme, připouštěli se na jednotlivé kursy tak též kovářové, a aby se školám těmto nějaká remunerace ze zemského fondu za to udělila; proto činím následující návrh: Slavný sněm račiž uzavříti: "Výbor zemský je poukázán a zmocněn, postarati se, aby na školách hospodářských a rolnických v Čechách stávajících, za přiměřené odměny udělováno bylo kovářům praktické vyučování o rozumném kování kopyt v kursech periodických, K tomuto cíli do rozpočtu na r. 1866 přiměřená summa postavena budiž."

"Der Landesausschuß wird beauftragt und er-


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mächtigt dafür zu sorgen, daß an den in Böhmen bestehenden Ackerbau- u. landwirthschaftlichen Schulen gegen angemessene Remunerazionen ein praktischer Unterricht im razionellen Husbeschlage in periodischen Kursen für Hufschmiede ertheilt werde, zu welchem Zwecke in das Budget für das I. 1866 eine entsprechende Summe einzusehen ist."

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Dr. Čupr: Mám za to, že takový ustav léčení dobytka bude zajisté netoliko ústav vyučování, nýbrž i ústav veskrze praktický, totiž takový, který bude ve spojení s klinikou hospodářskou; tedy se špitálem. Tím však bude bezprostředně takový ústav užitečný i pro lid, poněvadž právě pro lid dobytek bude léčiti; nemyslím však jako pan Dr. Meyer, že tím se vyplácí ústav ten.

Pánové! za dobytek se neplatí tak jako za člověka, poněvadž je to docela rozdílné, neb víme, že hospodář raději kus zabije neb prodá, než aby dluh k placení měl odváděti.

Já myslím, že ústav takový, jak jej pan Dr. Grégr ponavrhuje, přece udržel by se sám sebou jinakým způsobem, totiž tím, kdyby pojišťování proti padání s tím se spojilo. Ústav takový pojišťovací posud v Čechách není a dal by se věru dobře spojiti s ústavem tím. Jestli by vláda chtěla k tomu snad přispěti, o tom nechci rozhodovati. Připojuji se k Dr. Grégrovi a myslím, aby jsme věc dobrou neodkládali, nýbrž i hned se toho uchopili, poněvadž by ústav takový, kdyby spojiti se měl s vysokou školou hospodářskou čili akademií, jak tomu chce slavný výbor zemský, zajisté byl v podruží a kvésti by nemohl při úloze tak vážné a obšírné a nedal se spojiti s tak rozličnými odvětvími. Závod ku kování koňů může se co samostatný ústav, jenž by kvésti a užitek nésti mohl, zříditi. Přál bych si sám, kdyby ustanovena byla komise zvláštní; poněvadž ale nemyslím, že by se to stalo, a poněvadž návrh pana Dr. Grégra již konečně k tomu čelí, aby budoucně komise taková ustanovena byla a nejprvé o tom jednala, aby vláda tázána byla, zdali by podporu nějakou dáti chtěla, srovnávám se s návrhem Dr. Grégra.

Dr. Seidl: Ich habe nur eine kurze Bemer-lung in Beziehung auf den Antrag des Herrn Dr. Lambl. Ich erlaube mir die Aufmerksamkeit des hohen Hauses dahin zu lenken, daß nämlich in den landwirthschastlichen Instituten die Errichtung einer Hufbeschlaganstalt nicht jenen Vortheil bieten könnte, wie sie ihn eben in einer größeren Stadt bieten würde z. B. in Prag, und daß nicht allein die Zahl der Zöglinge und Schüler eine geringere wäre, son-dern ich glaube auch, daß das Material zum Hufbeschlagen am Lande fehlen dürfte.

Oberstlandmarschall: Her Dr. Grégr.

Dr. Grégr: Návrh pana Dr. Meyra rozpadá se na dvě částky — první částka je ta, že navrhuje, aby se odročilo zřízení velkého ústavu skotoléčitelského a druhá část je ta, aby se slavný sněm usneslo zřízení špitálu pro dobytek. Co se týče první části, myslím, že by nebylo dobře, abychom to odročili vůbec na čas co možná dlouhý a sice ze všech důvodů, které zde byly v hojné míře přednešeny, a z kterých ze všech vysvítá veliká potřeba a nutnost toho ústavu.

Když jsem v roku 1863tém si dovolil tento návrh učiniti, tu ovšem byla kasa zemská ještě plnější než dnes, a také věc se ukázala v jiném světle, než-li právě nyní; já ale myslím proto, že bychom předce neměli vůbec celý ten návrh zamítnouti, a že jest důležité, abychom zvěděli, mnoho-li vláda takovému ústavu chce vskutku přispěti.

Co nám to uškodí, když zemský výbor stran toho návrhu bude vyjednávati, a když nám v příštím zasedání řekne, vláda jest ochotna takovémuto velkému ústavu tolik přispěti, budeme míti jistou cifru, a na základě této cifry můžeme dále jednati. Co se druhého návrhu doktora Meyera na zřízení dobytčího špitálu týče, to bych ovšem si přál, aby to bylo co možná brzy, nebo, když nemůžeme míti všechno, a v tak veliké míře, jak si přejem, alespoň kdybychom to, co nutně potřebujem, měli, a abychom prozatím to, co se dá vůbec docíliti, měli, proto bych v druhé části si dovolil přidat se k návrhu doktora Meyera. (Rufe:Schluß!)

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.)

Diejenigen, welche für den Schluß sind, bitte ich die Hand aufzuheben.

Es ist ohnedies kein Redner mehr vorgemerkt, ich werde bezüglich der gestellten Anträge die Unterstützungsfrage stellen.

Dr. Grégr trägt an:

Slavný sněme račiž naříditi zemskému výboru, aby co nejdříve počal vyjednávati s vysokou vládou stran zřízení ústavu skotoléčitelského v Praze, a aby výsledek tohoto vyjednávání v nejblíže příštím zasedání sněmu předložil.

Der Hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, daß er sobald als möglich mit der hohen Regierung die Verhandlung wegen Errichtung eines Thierarzneiinstitutes in Prag einleite und das Resultat dieser Verhandlung dem hohen Landtage in der nächsten Session zur Kenntniß bringe.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Dr. Ernst Meyer stellt den Antrag

Erstens: die Verhandlungen über die Errich tung eines vollkommenen Thierarzneiinstitutes werden vertagt;

zweitens: Es wird ein Thierspital in Verbindung mit einer Hufbeschlagschmiede errichtet.

drittens: Der Landesausschuß wird beaus-


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tragt sich allseitig über die Anträge mit Zuziehung von Kunstverständigen zu berathen und dem hohen Landtage in der nächsten Session vorzulegen.

Návrh doktora Meyera zní:

1. Projednávání o zřízení dokonalého ústavu skotoléčitelského budiž odročeno;

2. Má se zaříditi špitál pro dobytek a kovárna pro kování koní;

3. Výboru zemskému se dává rozkaz, aby všestranné návrhy znalci dal prozkoumati a výsledek sněmu v nejblíže příštím zasedání předložil.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Dr. Grégr: Prosím, aby se to oddělilo, každý návrh o sobě!

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Dr. Čížek: Prosím, aby se to rozdělilo, aby se oba návrhy od sebe rozdělily.

Oberstlandmarschall: Bittte, wird der Antrag unterstütztt? Er ist hinreichend unterstützt.

H. Prof. Lambl stellt den Antrag:

Slavný sněme račiž uzavříti:

Výbor zemský je poukázán a zmocněn, postarati se, aby na školách rolnických a hospodářských v Cechách stávajících za přiměřenou odměnu udělováno bylo kovářům praktické vyučování o rozumném kování kopyt v kursech periodních. K tomuto cíli do rozpočtu na rok 1866 přiměřená suma postavena budiž.

Der Landesausschuß wird beauftragt und ermächtigt, dafür zu sorgen, daß an den in Böhmen bestehenden Ackerbau- und landwirthschaftlichen Schulen gegen angemessene Remuneration praktischer Unterricht in rationellem Hufbeschlag in periodischen Kursen für die Hufschmiede ertheilt werde, zu welchem Zwecke in das Budget für das Jahr 1866 eine entsprechende Summe einzusehen ist.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Ich habe erwähnt, daß der Antrag des H. Dr. Hamernik. als selbständig behandelt werden muß; ich werde daher den mir schriftlich übergebenen Antrag als einen Einlauf in der nächsten Sitzung behandeln und dann bezüglich dieses Antrages die Unter-stützunasfrage stellen.

Ritter v. Peche: Der vorliegende der Behandlung unterzogene Antrag hat jedenfalls eine zweisache Tendenz.

(Laut!) erstens: die Pflege der Wissenschaft im Fache der Veterinärkunde und als Fortsetzung und als Ergänzung des medizinischen Studiums; und

zweitens: jene Tendenz, den Anforderungen der Landwirthschaft in Böhmen, insbesondere der Thier-zucht zu entsprechen. Der Antrag des Landesausschusses hierüber ist nicht ein ablehnender, sondern ein dilatorischer auf weitere Behandlung des Gegenstandes nach Maßgabe des Fortschrittes der zur Hebung und Förderung der Landeskultur aus Landes-mitteln einzuführenden Institutionen gerichtet.

Die Anforderungen des Antrages des H. Dr. Grégr, soweit derselbe die Pflege der Wissenschaft im Fache der Veterinärkunde und die Heranbildung von Thierärzten auf Grund streng medizinischer Vorbildung, resp. die Komplettirung der medizinischen Studien, bezweckt, fallen, wie bereits gezeigt wurde, in die Kompetenz der hohen Regierung, und könnte nur eine entsprechende Beitragleistung aus Landesmitteln Platz greifen, auf welche der Landesausschuß in seinem Berichte hinzuweisen die Ehre hatte und welchen Umstand der Landesausschuß bereits in den in dieser Hinsicht mit der k. k. Statthaltern gepsto-genen Verhandlungen ganz besonders betont hat. Es hat nümlich der Landesausschuß in Beantwortung der mit der Vorlage des Operates über die Errichtung eines Thierarzneiinstitutes von der k. k. Statthaltern an ihr gestellten Anträge und in Hin-Weisung auf die in diesem Falle der hohen Regierung zukommende Kompetenz seine volle Bereitwil-ligkeit erklärt, dahin zu wirken, daß Beiträge aus Landesmitteln seitens des hohen Landtages zu diesem Zwecke erzielt werden.

Soweit es sich um das Landesinteresse handelt, ist dem Antrage des Herren Dr. Grégr wenigstens zum großen Theil bereits Genüge gethan. Durch den Lehrkurs der Veterinärkunde auf den beiden demnächst als Landesanstalten zu aktivirenden höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten wird gewiß schon wegen der Bestimmung dieser Anstalten, die Theorie mit der Praxis gleichmäßig zur Geltung zu bringen, auch für den Anschauung- und praktischen Unterricht in diesem Zweige Sorge getragen werden, wobei noch in Betracht kommt, daß für diese Anstalten dieselbe Vorbildung normirt ist, daher die gleiche Konceptionsfähigkeit, als sie nach dem vorliegenden Projekt für die den medizinischen Studien nicht angehörenden Hörer vorgeschrieben erscheint.

Eine Hufbeschlaglehranstalt und, wenn ich so sagen soll, ein Thierspital im Kleinen dürfte wohl an keiner dieser Anstalten fehlen. Dadurch und durch die von 2 auf 6 erhöhten Stipendien in dem Thierarzeneiinstitute in Wien, dürfte dem Bedürf-nisse des Landes in dieser Richtung wesentlich entsprochen worden sein.

Ich werde mir nur noch erlauben zu erwähnen, daß dem Bedenken des Herren Antragstellers Dr. Grégr, daß für diese Anstalt Lehrer nicht zu gewinnen wären, wenn nicht ein Thierarzeneiinstitut vorerst errichtet würde, kein so großes Gewicht beigelegt werden wolle, weil ja die praktischen Ersahrungen in ähnlicher Hinsicht das Gegentheil erwie-sen haben.

So z. B. bei der Technik, wo ich überzeugt bin, daß ungeachtet früher eine Technik mit böhmischer Unterrichtsprache im Lande nicht bestanden hat, dennoch ausgezeichnete Lehrer mit hervorragenden Leistungen für den Unterricht in böhmischer Sprache gefunden und aktivirt worden sind.

Belangend das Bedenken des Abgeordneten


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Seidel wegen Unzulänglichkeit der Stipendien an wiener Thierarzeneiinstitut, so möge das hohe Haus die Versicherung entgegennehmen, daß der Landes: ausschuß, sowohl was die Nationalitäts- und sprachlichen Verhältnisse als auch, was die Eignung für das Fach und die Ausfüllung der zukünftigen Bestimmung anbelangt, die möglichste Fürsorge getroffen hat, und daß in möglichst beruhigender Weis bei Besetzung dieser Stipendien vorgegangen wird, Es kommt noch der große Kostenaufwand, der dem Landesfonde in nächster Zukunft bevorsteht, in Betracht, und der große Auswand, der erforderlich wäre zu der Errichtung und Aktivirung des bean-tragten Thierarzeneiinstitutes aus Landesmitteln, in welcher Hinsicht ich mit dem H. Abgeordneten Dr. Meyer, was die Ziffer und die Höhe des Aufwandes anbelangt, vollkommen einverstanden bin. Da auch die im Berichte des Landesausschusses genannte Höhe der Ziffer nur eine approximative und lediglich dem Projekte der hohen Regierung entnommene ist, so erscheint meiner unvorgreiflichen Ansicht nach, der Antrag des Landesausschusses zur Genüge gerechtfertigt, namentlich schon deshalb, weil er ja die Errichtung eines Thierarzeneiinstitutes nicht aus-schließt, vielmehr dieselbe als von großem Vortheile für das Land jedenfalls befürwortet, aber nur einer späteren Zeit vorzubehalten gedenkt. — Anlangend den Antrag des H. Abgeordneten Meyer wegen Errichtung eines Thielspitales und einer Hufbeschlagsanstalt aus Landesmitteln ist dieser Gegenstand nicht in eine Berathung im Schoße des Landesausschusses gezogen worden, weil ein hierauf abzielender Antrag nicht vorlag.

Ich darf daher meine unvorgreiflche Ansicht darüber aussprechen dahin lautend, daß ein Thierspital für sich allein ohne Verbindung mit systematischen medizinischen Fachstudien, Lehrgegenständen und Lehrmitteln im Wesentlichen nicht viel nützen werde.

Ich selbst habe während meiner langjährigen Aufenthaltes in Illirien in dieser Hinsicht zu Klagenfurt und Laibach, freilich schon vor 10 Jahren, wo diese Anstalten dort bestanden, die dafür sprechenden praktischen Erfahrungen gemacht. Was aber die Hufbeschlags-Lehranstalt anbelangt, so stimme ich vollkommen mit der Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer solchen Anftalt, eines solchen Etablissements überein.

Gleichwol bin ich der Ansicht, daß dieselbe nicht aus Landesmitteln allein zu kreiren, sondern vielmehr sich zu beschränken wäre auf eine Subvention, deren Zulässigkeit je nach Einrichtung vom h. Landtage genehmigt würde, zumal jedenfalls auch, wie ich schon früher die Ehre hatte zu erwähnen. Hufbeschlaglehranstalten in Verbindung mit den zu aktivirenden Landesanstalten im landwirtschaftlichen Lehrsache nicht fehlen dürfen.

Anlangend endlich den Antrag des H. Abgeordneten Dr. Lambl auf Subvention der landwirthschaftlichen Lehranstalten, beziehungsweise Ackerbauschulen zum Behufe der Errichtung von solchen Hufbeschlaglehranstalten, so verkenne ich durchaus nicht die bereits wiederholt betonte Ersprießlichkeit dieser Anstalten; ich muß aber dem h. Hause den prinzipiellen Beschluß des hohen Landtages in Erinnerung, bringen, wornach die Aktivirung und Erhaltung solcher Ackerbauschulen aus Landesmitteln nicht acceptirt, sondern der Thätigkeit der Interessenten-Kreise: der Privaten, Gemeinden, Bezirke überlassen würde, daß somit auch die Förderung solcher Ackerbauschulen in dieser Richtung in diese Thätigkeit falle, muß ferner Erwähnen, daß sich der h. Landtag prinzipiell gegen eine Subventionirung einer solchen Anstalt von Fall zu Fall nicht ausgesprochen, vielmehr eine dießfällige Position in das Landesbudget einzustellen bewilligt hat, und daß der Landesausschuß jedenfalls in Vollzug des Austrages des hohen Landtages derjenigen landwirthschaftlichen Lehranstalt bei der Zuweisung einer solchen Subvention Vorzug geben wird, welche sich mit dem Willen zur Errichtung einer solchen Hufbeschlag-Lehranstalt oder mit der wirklich erfolgten Errichtung ausgewiesen haben wird.

Oberstlandmarschall: Die vorliegenden Anträge mit Ausnahme des 1. Punktes, des Antrages des H. Abgeord. Meyer, schließen einander eigentlich nicht aus, sondern es sind im Grunde Zusatzanträge, die alle eine successive Abstimmung und Annahme zulassen.

Ich beabsichtige daher, den ersten Absah des Antrags des Abgeordneten H. Dr. Meyer nähmlich "die Verhandlung über Errichtung eines vollkommenen Thierarznei- Institutes werde vertagt" als Vertagungsantrag zur Abstimmung zu bringen

Hierauf werde ich den Antrag des Hr. Mg. Dr. Gréger zur Abstimmung bringen, der eigentlich eine Fortsetzung der Verhandlung über Errichtung eines Thierarzneiinstitutes, jedoch in einer anderen Weise, als wie es der Landesausschuß beantragt hat, in Antrag stellt, dann den Absatz 2 und 3 des Antrages des Hr. Abg. Dr. Meyer, und endlich den Antrag des Herrn Abg. Lambl zur Abstimmung bringen.

Wird über die Reihenfolge dieser Abstimmung eine Erinnerung gemacht? (Niemand meldet sich.) Da dich nicht der Fall, so werde ich darnach vorgehen. Ich werde daher zuerst den Antrag des Hr. Dr. Meyer noch einmal vorlesen. Er lautet: "Der h. Landtag wolle beschließen: die Verhandlungen über die Errichtung eines vollkommenen Thierarznei-Institutes weiden vertagt."

Slavný sněm račiž uzavříti: "Pojednávaní o zařízení dokonalého ústavu skotoléčitelského budiž odročeno."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herrn, die mit dem Antrage einverstanden sind. die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ich bitte aufzustehen. (Geschieht). Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht.) Der Antrag ist gefallen.

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Nun kommt der Antrag des Hr. Abg. Dr. Gréger:

Slavný sněm račiž naříditi zemskému výboru, aby co nejdříve počal vyjednávati s vysokou vládou stran zařízení ústavu skotoléčitel-ského v Praze, a aby výsledek toho vyjednávání v nejblíže příštím zasedání sněmu předložil.

Der h. Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, daß er so bald als möglich mit der h. Regierung die Verhandlungen wegen Errichtung eines Thierarzneiinstitutes in Prag einleite und die Resultate dieser Verhandlungen dem h. Landtage in der nächsten Session zur Kenntniß bringe.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen. Die Majorität — der Antrag ist angenommen.

Nun käme der Antrag des Hrn. Abgeordneten Dr. Meyer, nämlich die Punkte 2 und 3, die ich absatzweise zur Abstimmung bringen werde oder sie dürften wohl auch zusammengenommen weiden können.

2. Es sei ein Thierspital in Verbindung mit einer Hufbeschlaglehrschmiede zu errichten und der Landesausschuß zu beauftragen, die allseitigen Pläne mit Zuziehung von Kunstverständigen zu berathen und dem h. Landtage in der nächsten Session vorzulegen.

Má se zříditi dobytčí špitál spolu s kovárnou na vyučování v kování koní a výboru zemskému naříditi, aby všestranné návrhy dal znalci zkoumati a výsledek toho v příštím sezení sněmu předložil.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

Der Antrag ist mit Majorität angenommen. Nun käme der Antrag des Hrn. Abgeordneten Dr. LambI als Zusatzantrag:

Slavný sněm račiž uzavřití: výbor zemský jest poukázán a zmocněn postarati se o to, aby na školách rolnických a hospodářských v Čechách stávajících za přiměřenou odměnu udělováno bylo vyučování v kování praktickém v kursech periodických a k účelu tomu do prelimináře na 1866 přiměřená summa postavena byla.

Der Landesausschuß hat dafür zu sorgen, daß in den in Böhmen bestehenden Ackerbau- und Landwirthschaftlichen Schulen gegen eine angemessene Remuneration praktischer Unterricht im rationellen Hufbeschlag ertheilt werde, zu welchem Zwecke in das Budget für das Jahr 1866 eine entsprechende Summe einzusetzen ist.

Ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ich ersuche nun die Kurie der Landgemeinden mit Rücksicht auf den ersten Programmspunkt zur Wahl eines Hypothekenbankdirektors zu schreiten und sich zu diesem Ende in den Sitzungssaal des Landesausschusses zu verfügen und nach vollzogener Wahl das Resultat bekannt zu geben. Zu diesem Ende unterbreche ich die Sitzung auf 10 Minuten. (Nach Ablauf von 10 Minuten.)

Nejvyšší zemský maršálek: Výsledek volby právě konané jest tento: odevzdáno bylo 65 hlasovacích lístků. Naprostá většina hlasů záleží tudíž v 33 hlasích. Tuto dostal pan poslanec zemský Urbánek Ferdinand obdržev 45 hlasů. Kromě toho obdržel pan Josef Lippmann 20 hlasů. Tedy jest pan Urbánek Ferdinand zvolen za direktora banky.

Wir übergehen zum nächsten Gegenstande der Tagesordnung: der Irrenanstalt.

Berichterstatter Dr. Görner: Hoher Landtag! Als dieser Gegenstand in der verstoßenen Session des vorigen Jahres an der Tagesordnung stand, hat das hohe Haus von einer Vorlesung des bereits längere Zeit in den Händen der H. Abgeordneten befindlichen Berichtes abgesehen und ich glaube um so mehr auch jetzt annehmen zu können, daß von dem Vorlesen des Berichtes auch dießmal abgesehen werden könnte, und daß die Vorlesung desselben nicht nöthig sei. Wenn das hohe Haus damit einverstanden ist, so würde ich mir nur erlauben zu resummiren, was im vorigen Jahre über diesen Bericht beschlossen worden ist. Mit Ausschlusse des das Interimmistikum eines Filiales betreffenden Passus des Berichts, wurde der übrige Bericht einer Kommission von 9 Mitgliedern, gewählt von den 3 Kurien zu je drei, übergeben. Bezüglich des Filiales wird von Seite des Landesausschusses über die dießfalls eingeleiteten Schritte ein separater Bericht vorgelegt, welcher seiner Zeit auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.

Die Gründe, weßhalb in der vorjährigen Session der hohe Landtag den Gegenstand einer Kommission übergab, waren vorzüglich die Wichtigkeit der ganzen Angelegenheit, welche zur Vollberathung des hohen Hauses nicht geeignet schien; dann waren es die Konsequenzen, welche namentlich in finanzieller Beziehung aus der Durchführung solchen Antrages erwachsen. Und diese Gründe haben sich seit der Zeit nicht geändert.

Der Landesausschuß hat diesen Bericht nach dem Beschlusse des vorigen Jahres auf die heutige Tagesordnung wieder gebracht und hat während der Zeit noch mehrere Behelfe dazu gesammelt. Insbesondere wurde die im vorigen Jahre von Seite der Enquete-Kommission proponirte Irrenzählung des Landes vorgenommen, und die Akten darüber liegen nach einer buchhalterischen Zusammenstellung ebenť falls vor. Es hat sich mit Ausschluß von Prag und Reichenberg im Lande eine Summe von 5732 Geisteskranken ergeben, während in Reichenberg sich die Summe von 19 Geisteskranken herausstellte. In Prag selbst wurde keine Zählung vorgenommen, sondern es wurden bloß diejenigen gezählt, welche von Prag aus bereits in der Irrenanstalt sich be-


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V. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

V. sezeni 4. ročního zasedáni 1865.

finden und es stellt sich die Zahl derselben mit 78 heraus.

Diese Daten dürften wesentlich auch die Anträge des Landesausschusses, welcher diese Anträge gestützt auf die Berathungen eine Enquete-Kommission gestellt hat, unterstützen.

Ich selbst habe in dieser Angelegenheit zur genauem Informierung die sachsische Anstalt in Sonnenstein und die königl. bairische Anstalt in München bei Gelegenheit einer Reise dahin besucht und habe von dort aus die nöthigen Instruktionen, die Statuten und Satzungen, wie sie daselbst bestehen, sowohl über die Einrichtung der Anstalten als auch die Hausordnung und über die Bedingungen der Aufnahme und die Manipulation gesammelt, und erlaube mir ebenfalls dieselben dem hohen Hause vorzulegen. Der Antrag, den ich mir im Namen des Landesausschusses auf Grund dieses kurzen Resummes zu stellen erlaube, ist, diesen Bericht einer Kommission von 9 Mitgliedern wieder zu übergeben, da die vorjährige Kommission in dieser Angelegenheit, weil die Session des Landtages kurze Zeit nach deren Wahl geschlossen wurde, nicht mehr Bericht erstatten konnte. Wie mir aber mitgetheilt worden ist, so hat diese Kommission die Referate unter sich vertheilt und haben die einzelnen H. Referenten theilweise ihre Referate bereits ausgearbeitet.

Es wäre daher wünschenswerth, wenn wieder dieselben Herren, welche in der vorigen Jahressession diese Kommission bildeten, auch diese neue Kommission bilden würden, weil auf diese Art die Arbeit leibst wesentlich abgekürzt würde und dem h. Hause die Gelegenheit gegeben werden könnte, in die Sache selbst einzugehen.

Die im vorigen Jahre in dieser Kommission befindlichen Herren erlaube ich mir daher mitzutheilen:

Aus der Kurie der Großgrundbesitzer Dr. Jaksch, Freiherr v. Mladota, Graf Ledebour; aus der Kurie der Städte und Industrialorte: Dr. Seidl, Tedesco und Jelinek; aus der Kurie der Landgemeinden: Dr. Grégr, Dr. Podlipský und Schicha.

Nejvyšší zemský maršálek:

Zemský výbor navrhuje, aby jeho zpráva o upravení blázince odkázána byla komisi 9 členů, do které každá kurie má voliti 3 členy.

Ich eröffne die Debatte

Verlangt Jemand das Wort?

Dr. Grégr: Já dovolím si podporovat návrh zemského výboru, aby zvolena byla komise tatáž, která vloni zvolena byla. Příčiny toho jsou jednoduché a leží na bíledni, poněvadž komise ta nedostála vloze té, která jí byla odkázána, pro krátkost času. Jsouc ku konci zasedání zvolena, nemohla tedy práce své vykonati. Všecky příčiny, pro které tehdy komise byla zvolena, stávají až podnes a myslím, že musíme konsekventně tak jednat jako dříve.

Dr. Rieger: Já jenom připomínám, že se to nemůže uzavřít a že se to nemůže státi usnešením sněmu. Slavný sněm musel by říci, že se má stará komise obnoviti, reaktivirovati; jestli že se nestane tak a řekne-li se, že se má před se vzíti nová volba, musí zůstati každému volícímu sboru právo, voliti koho chce, neb možno, že ten samý změnil od lonska své mínění o schopnostech toho neb onoho poslance a jest také možno, že jsou jiní poslancové na tom místě, než kteří vloni volili, tedy jestli se to vůbec odkáže, tak aby tito sborové naši volili novou komisi, musí každý míti svobodu voliti, koho mu libo.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschloffen.

Abgeordneter Dr. Grégr hat eigentlich den Antrag gestellt, es möge die vorjährige Kommission ....

Dr. Grégr: Nein, ich bitte, Euere Excellenz, bloß, daß eine gewählt werde, aber nicht, daß dieselben gewählt werden.

Dr, Rieger: Ich machte die Bemerkung bloß als einen Rath.

Berichterstatter Dr. Görner: Ich habe natürlich die Bitte, welche dem Antrage des Landesausfchusses angeschlossen war, eben nur als eine solche genommen. Es konnte kein Antrag sein, weil ich glaube, daß es nicht geschäftsordnungsmäßig ist, daß eine Kommission aus einer Session in der nächsten wieder aufleben kann; ich glaube, es muß das Recht des Landtages ausrecht erhalten werden, eine neue Kommission zu wählen, wobei aber eben dieselben Mitglieder aus der Wahl hervorgehen können. Das letztere war, wie erwähnt, lediglich eine Bitte.

Die Gründe waren die, weil diese Herren dm Bericht bereits in Arbeit genommen und an die Referenten vertheilt haben und weil diese Referenten ihre Arbeit bereits begonnen hatten, als der Schluß des Landtages kam.

Oberstlandmarschall: Ich werde zur Abstimmung schreiten und bitte die Herren, die dem Antrag des Landesausschuß beistimmen, die Hand aufzuheben. (Es wird abgestimmt.) Der Antrag ist angenommen.

Die Zeit ist soweit vorgerückt, daß es füglich nicht angemessen wäre, auf die Erörterung der wei-teren Gegenstände des Programmes einzugehen.

Die Adressenkommission wird eingeladen für Morgen 10 Uhr Vormittag zu einer Sitzung.

Die Mitglieder des Landesausschusses lade ich für den Mittwoch zu einer Sitzung ein.

Nächste Sitzung ist Donnerstag 10 Uhr.

An die Tagesordnung kommt Fortsetzung der heutigen und eventuell der Bericht der Kommission vom vorigen Jahre über das Eisenbahnwesen.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung 1 Uhr 55 Minuten.

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V. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

V. sezeni 4. ročního zasedáni 1865.

Einlauf

vom 30. November 1865.

Nr. 58. Abgeordneter Hr. Anton Ritter v Schmerling bittet um vierwöchentlichen Urlaub.

Nr. 59. Bericht der Budgetkommission, betreffend die Bewilligung zur Ausschreibung der Steuer-zuschlage für den Landes- und Grundentlastungsfond Pro 1866.

Nr. 60. Bericht des Landesausschusses mit dem Rechnungsabschlusse u. der Gebarungsnachweisung des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1864.

Nr. 61. J. U. Dr. Ignaz Hauschild Iegt sein Mandat als Landtags-Abgeordneter für die Städte Königgrätz, Josefstadt und Jaroměř nieder.

Vom 2. Dezember 1865.

Nr. 62. Bericht des Landesausschusses über die Tilgung der Schuld des Staates an den böhmischen Grundentlastungsfond.

Nr. 63. Bericht des Landtagsausschusses, betreffend den Fortbezug der Jahres-Subvention pr. 2000 fl. bis Ende September 1869 für den Verein zur Ermunterung des Gewerbegeistes in Böhmen.

Nr. 64. Abgeordneter Hr. Aug. Euseb. Haas ersucht krankheitshalber um 14tägigen Urlaub.

Vom 3. Dezember.

Nr. 65. Landesausschuß legt vor ein Gesuch des Forstvereines um Berücksichtigung des Wald-komplexes bei Berathung des Gesetzes, betreffend die Theilbarkeit des Grundbesitzes.

Petitionen.

10. Abgeordneter Hr. Dr. Stöhr: Gesuch des Anton Nickerl, Gaftwirthes in Theusing, Bez. Petschau, um baldige Regelung des Propinationsrechtes.

11. Abgeord. Hr. Alois Šembera: Gesuch der Bezirksvertretung Hlinsko um Entwerfung eines Gesetzes, betreffend die vollständige Aufhebung des Zehents und andern bisher nicht abgelösten Giebig leiten.

Spisy došlé

dne 30. listopadu 1865.

Číslo 58. Poslanec pan Antonín rytíř Schmerling žádá za dovolenou na 4 neděle.

číslo 59. Zpráva budžetní komise strany povolení k rozepsání přirážek k daním pro fond zemský a vyvazovaci na rok 1866.

Číslo 60. Zpráva zemského výboru s účetní závěrou a s výkazem o hospodaření vy-vazovacím fondem za rok 1864.

Číslo 61. J. U. Dr. Ignác Hauschild skládá svůj mandát co poslanec měst Králové Hradce, Josefova a Jaroměře.

Dne 2. prosince:

Číslo 62. Zpráva zemského výboru o splácení státního dluhu vyvazovacímu fondu českému.

Číslo 63. Zpráva zemského výboru strany dalšího udílení roční subvence 2000 zl. české průmyslové jednotě až do konce září 1869.

Číslo 64. Poslanec p. Aug. Evseb Haas žádá za příčinou nemoce za dovolenou na 14 dní.

Dne 3. prosince:

Číslo 65. Zemský výbor podává žádost lesnické jednoty, aby se vzal ohled na lesy při poradě o zákonu, týkajícím se dělitelnosti pozemků.

Petice.

10. Poslanec pan Dr. Stöhr: žádost Ant. Nickerla, hostinského v Toužími v okr. Bečovském, za brzké upravení práva propinačního.

11. Posl. p. Alois Šembera: žádost okr. zastupitelstva Hlinského o navržení zákona strany úplného vyzdvižení desátku a jiných dávek posud nevykoupených.


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V. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

V. sezeni 4. ročního zasedáni 1865.

12. Abgeord. Hr. Alois Šembera: Gesuch der Bezirksvertretung Hlinsko um Beantragung eines Gesetzes wegen Befreiung der Gemeinderealitäten bei grundbücherlichen Eintragungen vom Zahlen der Einverleibungsgebühren.

13. Abgeord. Hr. W. Kratochwíl: Gesuch des Verwaltungsausschusses d. landwirtschaftlichen Schule zu Hracholusk um eine Subvention für dieselbe.

14. Landesausschuß übergibt durch das Landtagspräsidium das Gesuch des Bezirksausschusses Königswart um Gewährung von Vorschüssen für die Königswarter Abbrändler.

12. Posl. p. Alois Šembera: žádost okres. zastupitelstva Hlinského o navržení zákona, jímž by nemovitosti obecní při vkladu do kněh po-zemkových sproštěny byly poplatku vkladního.

13. Posl. p. V. Kratochvíl: žádost výboru rolnické školy v Hracholuskách za udělení podpory této škole.

14. Zemský výbor podává prostředkem sněmovního presidia žádost okresního výboru Kynžvartského za udělení záloh pohořelcům Kynžvartským.

Ritter Kalina,

Verifikator.

Peter Franz Bibus,

Verifikator.

Josef Benoni,

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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