Ètvrtek 30. listopadu 1865

Stenografischer Bericht

über die

IV. Sitzung der 4. Jahressession des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 30. November 1865.

Stenografická zpráva

IV. sezení ètvrtého roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 30. listopadu 1865.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Carl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall - Stellvertreter Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei - Leiter Anton Graf Lažanzky, und der k. k. Statthalterei-Rath Wilhelm Ritter v. Bach. Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Min.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský, Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. p. V. Bìlský, a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího, Antonín hrabì Lažanzky, a c. kr. rada místodržitelství, Vilém rytíø Bach.

Poèátek sezení o 10. hodinì 30 minut.

Oberstlandmarschall: (Läutet 2mal) Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung. Die Geschäftsprotokolle der 2. Sitzung sind durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagslanzlei aufgelegt gewesen. Ich stelle die Umfrage, ob zu diesen Protokollen irgend eine Bemerkung gemacht wird. Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Protokolle für agnoscirt. In Bezug auf die den Kommissionen zugewiesenen Lokalitäten habe ich, über Ansuchen der betreffenden Obmänner eine Veränderung getroffen u. z. wird der Kommission für die Grundbuchsordnung die Lokalität im Statthaltereigebäude im 2. Stock neben dem Bureau des Statthaltereirathes Adda zugewiesen, der Petitionskommission wird als Lokalität das Bureau des Hrn. Dr. Görner zugewiesen, weil es gerämiger als das ursprünglich bestimmte ist. Ferner ersuche ich die Herren Obmänner der betreffenden Kommissionen, die sowohl jetzt als die in Folge ernannt werden, die Abhaltung der Sitzungen jedesmal der Landtagskanzlei zur Kenntniß zu bringen, damit für die gehörige Instandsetzung der betreffenden Lokalitäten Sorge getragen werden könne. Die am 25. November gewählten Kommissionen haben sich in folgender Weise constituirt:

In die Kommission für die Grundbuchordnung wurden gewählt als Obmann Se. Exc. Graf Leo Thun, als Obmann-Stellvertreter Wenzel Ritter von Eisenstein, als Schriftführer Karl Ritter von Limbek und Wenzel Seidl.

In den Petitionsausschuß als Obmann Se. Durchlaucht Fürst Schwarzenberg sen., als Obmann-Stellvertreter Ritter v. Wenisch, als Schriftführer die Hrn. Abgeordneten Fürstl, Dr. Èížek, Dr. Seidl.

In die Budgetkommission als Obmann Se. Exc. Albert Graf Nostitz, als Obmann-Stellvertreter Herr Taschek, als Schriftführer die Abgeordneten Dwoøák und Rödelhammer.

In die Kommission für die Revision der Dienstbotenordnung als Obmann Freiherr v. Mallowetz, als Schriftführer Dr. Žák.

In die Kommission für Dr. Höfler's Antrag zur Organisirung des Landesarchivs als Obmann Abt Freiherr v. Zeidler, als Obmann-Stellvertreter Herr Palacký, als Schriftführer Dr. Volkelt.

Das Resultat der am 26. Novbr. beschlossenen Kommissionswahlen ist folgendes:

In die Kommission für die von Sr. Exc. dem Grafen Albert Rostitz beantragte Adresse an Se. k. k. Apost. Majestät wurden gewählt:

Von der Kurie des Großgrundbesitzes Se. Exc. Albert Graf Nostitz, Leo Graf Thun und Graf Clam-Martinic, von der Kurie der Städte die Abgeordneten Dr. Herbst, Dr. Hafner Ritter v. Artha, Dr. Brinz; von der Kurie der Landgemeinden die Herren Dr. Rieger, Dr. Palacký und Herr Sladkowský.

Für diese Kommission bestimme ich als Versammlungslokalität das Bureau des Herrn Dr. Schmeykal. In die Kommission für die Regierungsvorlage wegen Umänderung der prager und reichenberger Gemeindeordnung und eines §. der Bauordnung wurden gewählt von der Kurie des Großgrundbesitzes Herr Abgeordnete Dr. Daubek, Herr Schlöcht und Se. Durchlaucht der Fürst Lobkowitz; von der Kurie der Städte die Abgeordneten Dr. Herbst, Dr. Wiener, Dr. Groß; von der Kurie der Landgemeinden Dr. Fritsch, Herr Bürgermeister Dr. Bìlský und Dr. Prachenský.

Seine Durchlaucht Fürst Emil Fürstenberg hat seine Erkrankung angezeigt, die ihn verhindert, den Verhandlungen des Landtages beizuwohnen. Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Se. Exc. Ritter von Schmerling bittet um einen vierwöchentlichen Urlaub, ich bitte das Gesuch vorzulesen.

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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Landtagssekretär Schmied liest: Euere Excellenz! Die Pflichten meines Amtes als Präsidenten des oberste Gerichtshofes und die Verpflichtung, den Verhandlungen des niederösterreichischen Landtages, dessen Mitglied ich bin, beizuwohnen, machen es mir nicht möglich, bei den Sitzungen des böhmischen Landtages anwesend zu sein. Indem ich daher die zeitweise Abwesenheit durch die angeführten Verhältnisse entschuldigt erachte, halte ich mich verpflichtet, an Euere Excellenz das ergebene Ersuchen zurichten, mir bei dem hohen Landtage die Bewilligung eines 4wöchentlichen Urlaubes erwirken zu wollen, nach dessen Ablauf ich meinen Sitz in dem h. Landtage einzunehmen besorgt sein werde.

Anton Ritter v. Schmerling.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das hohe Haus diesen Urlaub? Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen 4wöchentlichen Urlaub sind, die Hand aufzuheben. (Die Majorität ist unbestimmt.) Ich bitte aufzustehen. (Majorität.) Der Urlaub ist ertheilt.

Ich bitte, die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Landtags - Sekretär Schmied (liest): Petice došlé 22. listopadu r. 1866.

Die von 22. November 1866 eingelangten Petitionen.

Poslanec Dr. Brauner podává žádost uèitelstva Strašicko-Volyòského o pøijmutí návrhu stran doplnìní èlánku 11. zákonu o školním patronátì z 13. záøí r. 1864.

Abg. Dr. Brauner überreicht ein Gesuch der Lehrer des Voliner Vicariates, betreffend die Ergänzung des §.11 des Gesetzes über das Schulpatronat vom Jahre 1864.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Zemský sekretáø Schmied (ète): Poslanec Dr. Gabriel podal žádost okresního zastupitelstva Sušicského, aby nová okresní silnice z Eisen-steinu do Nýrska za zemskou byla prohlášena.

Abgeordneter Dr. Gabriel überreicht ein Gesuch der Bezirksvertretung Schüttenhofen, damit die neue Bezirksstrasse von Eisenstein nach Neuern zu einer Landesstrasse erhoben werde.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Zemský sekretáø Schmied (ète): Poslanec Zeithammer podává žádost uèitelstva vikuriatu Královicského o vydání zákona stranu vybírání platù uèitelských.

Abgeordneter Zelthammer überreicht ein Gesuch der Schullehrer des Kralowicer Vicariates um Erlassung eines Gesetzes über die EinHebung der Schullehrergehalte.

Oberstlandmarschall: Diese Petition glaube ich einstweilen noch zurück behalten zu müssen, bis der Bericht des Landesausschusses über die Verbesserung der Schullehrergehalte dem hohen Landtage vorgelegt sein wird. Der Bericht ist bereits im Druck und wird nächstens vorgelegt werben.

Zemský sekretáø Schmied (ète): Poslanec

Matoušovský podává žádost okresního zastupitel-stva Nýøského, aby silnice z Nýøska do Eisensteinu pøišla pod zprávu zemskou.

Abgeordneter Matoušowský überreicht ein Gesuch der Bezirksvertretung Neuern um Uebernahme der Strasse von Neuern nach Eisenstein in die Landesverwaltung.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Zemský sekretáø Schmied (ète): Dr. Rieger podává petici pražského študentstva v pøíèinì provedení rovnoprávnosti na vysokých školách Pražských.

Abgeordneter Dr. Rieger überreicht eine Petition der Prager Studentenschaft wegen Durchführung der Gleichberechtigung an der Prager Hochschule.

Oberstlandmarschall: An den Petititonsausschuß.

Zemský sekretáø Schmied (ète): Poslanec Dr. Gabriel podává žádost okresního zastupitelstva Sušièského o subvenci na okresní silnici.

Abgeordneter Dr. Gabriel überreicht ein Gesuch der Bezirksvertretung Schüttenhofen um eine Subvention für eine Bezirksstrasse.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Zemský sekretáø Schmied (ète): Poslanec Dr. Klaudy podává žádost uèitelstva Jièínského o zastoupení národního uèitelstva na snìmu èeském.

Abgeordneter Dr. Klaudy überreicht ein Gesuch der Lehrer des Jitschiner Vicariates, in Betreff der Vertretung der Voltsschullehrer im Landtage.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Zemský sekretáø Schmied (ète): Poslanec p. Dr. Klaudy: Žádost uèitelstva školního okresu Jièínského o pøijmutí návrhu na zmìnu zákona o patronátu školním, zvláštì co se týká obsazování míst uèitelských.

Abgeordneter Dr. Klaudy überreicht ein Gesuch der Lehrer des Jièiner Schulbezirkes wegen Genehmigung des Antrages um Aenderung des Gesetzes über das Schulpatronat insbesondere betreffend die Besetzung der Schullehrerstellen.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtags - Sekretär Schmied: Abgeordneter Dwoøak überreicht das Gesuch des Franz Guttenberger, pens. Assistenten am polytechnischen Institute um Bewilligung eines Relutums für das selbst genossene Naturalquartier und Beheitzung.

Poslanec pan Dvoøák podává žádost Frant. Guttenbergra, pens. assistenta na polytechnickém ústavu, o náhradu za byt a palivo, jehož tam v skuteèné službì užíval.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Ich muß noch nachtragen, baß ich für die Kommission wegen Umänderung der Gemeindeord-


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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

nung von Prag und Reichenberg und der Bauordnung für Böhmen, das Bureau des Herrn Weihbischof Krejèí als Versammlungsort bestimme.

Der Herr Hofrath Taschek, als Berichterstatter der Budgetkommission wünscht dem hohen Hause einen Antrag zu stellen, und ich glaube denselben noch vor dem Beginne der Tagesordnung vornehmen zu sollen.

Hofrath Taschek: Bei der Ueberreichung des Voranschlags für 1866 wurde von Seite des Landesausschusses darauf hingewiesen, es wäre gerathen, ja geradezu nothwendig, noch vor vollständiger Erledigung des Voranschlags selbst bezüglich der Ausschreibung der Landeszuschläge einen Antrag zu stellen, damit solche rechtzeitig erfolgen könnten. Die Budget-kommission hat diese Anschauung für richtig erkannt und mich ermächtigt und beauftragt, das hohe Haus zu bitten, auf Grundlage des §. 47 der Geschäftsordnung zu gestatten, baß von der Drucklegung des dießfälligen Antrages Umgang genommen und es gestattet werden möge, den Gegenstand heute auf die Tagesordnung zu bringen und in Berücksich-tigung der obwaltenden Dringlichkeit den Antrag mündlich dem hohen Hause vortragen zu dürfen.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter stellt einen Dringlichkeitsantrag. Ich bitte das hohe Haus, sich darüber auszusprechen. Eine Unterstützungsfrage dürfte nicht nothwendig sein, weil bei Kommissionsanträgen solche nicht vorgeschrieben ist; ich bitte daher diejenigen Herren, welche für die Dringlichkeit dieses Antrages sind, die Hand aufzuheben. (Es wird abgestimmt.) Der Antrag ist angenommen.

Hofrath Taschek liest:

Hoher Landtag! In dem für das Jahr 1866 eingebrachten Landes-Budget werden die Gesammtausgaben mit

2,081.902 fl. — kr.

die Einnahmen mit

581.521 fl. — kr.

veranschlagt. Zur Bedeckung des sich sonach mit

1,500.381 fl. — kr.

ergebenden Abgangs, wird von dem Landesausschusse angetragen, einen Betrag von

128.490 fl. — kr.

aus dem Kapitalienstande zu entnehmen, für den noch verbleibenden Rest von

1,371.891 fl. — kr.

aber einen Steuerzuschlag von 9 kr. auf den Gulden, mit dem anzuhoffenden Ertrage von

1,415.708 fl. 19 kr.

auszuschreiben, wonach ein Überschuß von

43.817 fl. 19 kr.

verbleiben würde.

Bei der Einbringung des Landes-Budgets wurde in der Sitzung am 25. November von dem Landesausschusse bemerkt, wie wünschenswerth, ja nothwendig es sein dürfte, in Betreff dieses Steuerzuschlages noch vor der vollständigen Erledigung des Landes-Budgets eine Vorkehrung zu treffen, weil sonst die Ausschreibung desselben mit Rücksicht auf die vorgerückte Zeit kaum vor dem Beginne des Steuerjahres 1866 möglich wäre. Die Richtigkeit dieser Anschauung läßt sich mit Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen nicht verkennen, und auch nicht bestreiten, wie wichtig es für den Steuerträger sei, noch vor dem Eintritte des Steuerjahres den Umfang seiner diesfälligen Verbindlichkeit zu kennen, der vielen Unzukömmlichkeiten bei einer nachträglichen Ausschreibung gar nickt zu gedenken. Die Höhe des vorgeschlagenen Steuerzuschlages stimmt mit dem für das Jahr 1865 bewilligten überein.

Eine auch nur namenswerthe Steigerung in den angenommenen Einnahmen ist nicht zu erwarten. Eine erhebliche Abminderung der projektirten Ausgaben dürfte ohne Nachtheil kaum ausführbar sein. Ein stärkerer Eingriff in den Kapitalienstand, welcher nach dem Protokolle der 9. Sitzung vom 29. Jänner 1863 pag. 227 ohne Einrechnung der Obligationen 1,180.000 fl. betragen hat und bereits auf 953.700 fl. herabgesunken ist, erscheint durchaus nicht gerathen.

Hiezu kömmt noch, baß der bezifferte Ertrag des projektirten Steuerzuschlages nur ein angehoffter ist, in Hinblick auf die bedrückten Zeitverhältnisse aber hiebei leider eher ein Ausfall als eine Steigerung zu gewärtigen steht.

Der von dem Landesausschusse angenommene Uiberschuß von 43.817 fl. 19 kr. ist zu unbedeutend, um in der Ziffer des vorgeschlagenen Steuerzuschlages eine Aenderung eintreten zu lassen, zumal es sicherlich nicht vom Nachtheil sein dürfte, wenn dieser Uiberschuß sich auch um einige Tausend Gulden erhöhen sollte.

Für das Jahr 1865 hatte sich bei dem Domestikalfonde ein disponibler Kassarest von 40.000 st. ergeben. Nach der im kurzen Wege bei der Landesbuchhaltung eingeholten Auskunft dürfte für das Jahr 1866 bei allen Fonden zusammen ein disponibler Kassarest von 49.000 st. zu gewärtigen sein.

Ich will in dieser Beziehung nur auf einige Posten aufmerksam machen. Es ist für die Land-tagsauslagen für das Jahr 1865 z. B. ein Betrag von 139.000 fl. bewilligt worden. Da nun der Landtag im Jahre 1865 nicht mehr als 5 Wochen ausfüllen wirb, dürfte da wohl ein Ersparniß eintreten, aber die Krankenkosten-Auslagen, bei welchen ein Uiberschuß durchaus nicht möglich ist, haben das Präliminare bedeutend überstiegen, so daß, was auf dieser Seite eingegangen, aus jener Seite wieder ausgegangen ist. Es dürfte kaum zu erwarten sein, daß der Uiberrest, beziehungsweise die verbleibende Kassabarschaft mehr als 19,000 fl. betrage; es ist daher auch in dieser Richtung kein zureichender Grund vorhanden, auf die Herabsetzung des beantragten Zuschlages einzugehen. Ein ähnliches Verhältniß tritt auch bei dem übereingekommenen Voranschlage

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des böhmischen Grundentlastungs - Fondes für das Jahr 1886 ein.

Es ist daher auch in dieser Richtung kein zureichender Grund vorhanden, in eine Herabsetzung des beantragten Zuschlages einzugehen. Ein ähnliches Verhältniß tritt auch bei dem überreichten Voranschlage des böhmischen Grundentlastungsfondes für das Jahr 1866 ein. Die Gesammtsumme des Erfordernisses ist mit 3,825.754 fl.— kr.

angegeben.

Die Einnahmen an Kapitalseinzahlungen von den Verpflichteten an Renten, Zinsen und Verzugszinsen, an verschiedenen Einnahmen, an vom Staate zurückzuerstattenden Aktivkapitalien, an Zinsen, und endlich an Erträgnissen von zeitweilig an-gelegten disponiblen Kassageldern werben mit

2,807.024 fl. - kr.

veranschlagt, so daß sich für das Jahr 1866 ein noch zu bedeckender Uiberrest von

1,018.730 fl. — kr. herausstellt.

Zur Deckung desselben wird der vorjährige Steuerzuschlag von 61/2 kr. mit einem angehofften Ertrage in runder Summe von

1,022.000 fl. — kr.

beantragt, wornach sich ein Uiberschuß von

3.270 fl.— kr.

ergeben dürfte.

Ganz ziffergemäß wurde der Ertrag des Steuerzuschlages um

455 fl. 911 1/2kr.

mehr, somit der zu gewärtigende Uiberschuß eigentlich

3.725 fl. 91 1/2 kr. ausmachen; welcher jedoch viel zu gering ist, um hierauf gestützt eine Abminderung des vorgeschlagenen Zuschlages pr. 61/2 kr. vom Steuergulden beantragen zu können. Wenn auch bei der näheren Prüfung des Voranschlages bei den einzelnen Ansätzen immerhin möglicher Weise Aenderungen in der Ziffer derselben eintreten sollten, so ist doch durchaus kein Anhaltspunkt zu der Voraussetzung vorhanden, daß dieselben so beträchtlich sein werden, um die Ausschreibung eines geringeren Steuerzuschlages als die beantragten 61/2 kr. zu ermöglichen; zumal wie bereits früher angedeutet worden, unter den gegenwärtigen Verhältnissen das Erträgniß des Steuerzuschlages leicht unter der ziffermäßigen Berechnung bleiben kann. Für eine geregelte Gebahrung nach einem bestimmten Voranschlage ist es von erheblicher Wichtigkeit, wenn sich eher ein kleiner Uiberschuß als ein Abgang ergibt. Bei den früher angedeuteten Verhältnissen ist es daher auch bezüglich des für den Grundentlastungsfond im Jahre 1866 erforderlichen Steuerzuschlages angezeigt, schon dermal mit der Bewilligung desselben vorzugehen.

Die Budget-Commission erlaubt sich daher den Antrag:

Ein hoher Landtag wolle beschließen:

Artikel l.

Zur Bestreitung der Landesausgaben des Königreiches Böhmen wird für das Jahr 1866 ein Zuschlag von neun Kreuzern von jedem Gulden der direkten Steuern ohne außerordentlichen Zuschlag bewilliget.

Artikel II.

Zur Bedeckung der Ausgaben des königlich böhmischen Grundentlastungsfondes wird für das Jahr 1866 ein Zuschlag von sechs und einem hal-ben Kreuzer von jedem Gulden der direkten Steuern ohne außerordentlichen Zuschlag bewilliget.

Artikel IIl.

Mit den Einleitungen zu der Ausschreibung und Einbringung dieser beiden Zuschläge wird der Handesausschuß beauftragt.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Verlangt Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Bitte es noch böhmisch vorzulesen.

Landtagsekretär Schmidt (liest). Budžetní komise tudíž navrhuje:

Slavný snìme raèiž uzavøíti:

Èlánek I.

Na zapravení výloh zemských v království Èeském, povoluje se na rok 1866 pøirážka devíti krejcarù na každý zlatý pøímých daní bez mimoøádné pøirážky.

Èlánek II.

Na uhražení vydání král. èesk. vyvazovacího fondu povoluje se na rok 1866 pøirážka šesti a pùl krejcaru na každý zlatý pøímých daní bez mimoøádné pøirážky.

Èlánek III.

Ukládá se výboru zemskému, aby zaøídil, co tøeba k vypsáni a vybírání obou tìchto pøirážek.

Oberstlandmarschall. Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Taschek. Bei der von dem hohen Hause bereits anerkannten Dringlichkeit, erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, die dritte Lesung sogleich vorzunehmen.

Oberstlandmarschall. Bitte Diejenigen, welche diese eben vernommenen Anträge in der dritten Lesung annehmen, die Hand aufzuheben. (Angenommen.) Herr Dr. Wiener ist in der Versammlung erschienen und hat noch das Gelöbniß abzule-gen. Ersuche denselben, vorzutreten,

Sekretär Schmidt. Sie werden als Landesabgeordneter in die Hände Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmarschall an Eidesstatt geloben, Er. Majestät dem Kaiser, Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung der Pflichten.


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IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Dr. Wiener. Ick gelobe.

Oberstlandmarschall. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag des Prof. Herbst, und ich bitte den Herrn Antragsteller, zur Begründung seines Antrages zu schreiten.

Prof. Herbst. Nach §. 19 der Landesordnung ist der Landtag berufen, zu berathen, und Anträge zu stellen "über allgemein kundgemachte Gesetze und Einrichtungen, bezüglich ihrer besonderen Rückwirkung auf das Wohl des Landes." Hiedurch ist un-zweifelhaft, die Kompetenz dieses hohen Landtages, sich mit dem k. Patent vom 20. September 1865 in der angedeuteten Richtung zu beschäftigen, begründet. Nicht minder unzweifelhaft aber ist bei der außerordentlichen Wichtigkeit dieses Gesetzes das Recht, ja ich möchte sagen, die Pflicht jedes Landtagsmitgliedes, die sich darbietende Gelegenheit zu benutzen, um seine Ansicht in Betreff der Rückwirkung dieses Gesetzes auf die besonderen Verhältnisse des Königreiches, als eines Theiles des Reiches auszusprechen und mir scheint, nachdem es unvermeidlich geworden ist, baß Jedermann seine Meinung darüber ausspreche, daß die Gelegenheit den Gegenstand zur Berathung und damit zum Aus-tausche der sich entgegenstehenden Meinungen, zur Klärung und Einigung herbeizuführen, nicht unbenützt gelassen werben dürfe, und daß hiermit das Recht, den Gegenstand zur Sprache zu bringen, auch für die einzelnen Mitglieder dieses hohen Hauses begründet sei. Eben deshalb sollte nach meiner Ansicht die Gelegenheit dazu nicht benommen werden, und würde jede etwaige Pression auf die freie Meinungsäußerung, auf die Geltendmachung besonnener und das Wohl des Reiches bezweckender Ansichten, den erhabenen Intentionen unseres Monarchen gewiß nicht entsprechen. (Bravo links.)

Daß aber unausweichlich geboten sei, sich mit dem Patente in den, durch die Landesordnung gegebenen Grenzen zu beschäftigen, das folgte unzweifelhaft aus der unendlichen Wichtigkeit und Tragweite dieses Gesetzes. Durch das gedachte Gesetz wird nähmlich das Grundgesetz über die Reichsvertretung ausdrücklich sistirt; allein nicht minder (und dies kann keinem Denkenden entgangen sein) sind auch die, durch das k. Diplom vom 20. Oktober 1860 festgestellten Grundsätze durch dasselbe in Frage gestellt. (Oho! im Centrum und auf der Rechten.) Das ergibt sich zur Evidenz für Jeden richtig Denkenden, aus den Erwägungen, auf welchen das Patent vom 20. September nach seiner ausdrücklichen Erklärung beruht. Es wird mir wohl gestattet sein, diese Erwägungen durch Vorlesen derselben noch einmal kurz in's Gedächtniß zurückzurufen.

Diese Erwägungen bestehen, wie das Patent selbst erklärt, in der Erwägung der "Nothwendigkeit der translaithanischen Landtagen, das Diplom vom 20. Oktober 1860 und das mit dem Patente vom 26. Feber 1861 kundgemachte Gesetz über die Reichsvertretung zur Annahme vorzulegen", und in der weiteren Erwägung, daß eine gleichzeitige Behandlung dieser Urkunden, — also nicht allein des Gesetzes über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861, sondern ganz ebenso der anderen Urkunde, das a. h. Diplom vom 20. Oktober 1860, "in der Erwägung, daß die gleichzeitige Behandlung dieser Urkunden als ein allgemein bindendes Reichsgesetz hiedurch ausgeschlossen wird."

Diese Worte sind so klar und so unwiederleglich, daß die Behauptung, die ich früher die Ehre hatte vorzubringen, in denselben ihre volle Begründung findet. Allerdings wird in diesen beiden Erwägungen gesagt, die Wirksamkeit des Grundgesetzes über die Reichsvertretung werbe mit dem Vorbehalt sistirt, daß die Resultate der Verhandlungen des ungarischen und kroatischen Landtages, falls sie eine mit dem einheitlichen Bestande und der Machtstellung des Reiches vereinbarte Modification der erwähnten Gesetze — nicht des letzterwähnten Gesetzes — in sich schließen würden, den legale Vertretungen vorzulegen seien.

Die unerbittliche logische Consequenz müßte von der Erwägung, daß die Behandlung jener beiden Gesetze, als allgemein giltiger Reichsgesehe mit der Vorlage derselben an die translaithanischen Landtage unvereinbar ist, zu der Consequenz führen, daß das Eine wie das Ändere derselben sistirt ist; und es wurde in den offiziösen Komentaren diesen Consequenzen nur entgegengehalten, daß das Diplom vom 20. Oktober 1860 lediglich Grundsätze enthalte und diese nicht sistirt zu werben brauchen, weil sie nicht sofort in's Leben treten können, ohne eine Form erhalten zu haben. Das wurde als Grund erklärt, warum das, was aus jener Erwägung mit Nothwendigkeit fließt, nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde.

Wer möchte sich aber auch heutzutage und un-ter den gegebenen unläugbaren und von Niemand in Abrede zu stellenden Verhältnissen der Hoffnung hingeben, daß an die Annahme, an die unveränderte Annahme eines jener beiden Gesetze zu denken sei. Wer möchte sich der Hoffnung, der Erwartung, wer möchte sich der Selbsttäuschung hingeben, daß, wie die Verhältnisse thatsächlich liegen und in kürzester Zeit sich offenbaren werden, an eine unveränderte Annahme der im Art. 2 des a. h. Diploms vom 20. Oktober 1860 gegebenen Definition der gemeinsamen Angelegenheiten zu denken sei, oder daran, es werde die im Art. 1 jenes Diploms festgesetzte Art der Erledigung der gemeinsamen Angelegenheiten sich unverändert der Zustimmung jener Landtage erfreuen.

Man kann sich also einer Selbsttäuschung nicht hingeben. Mit der Vorlage eines Grundgesetzes zur Annahme an die gedachten Landtage ist die Möglichkeit, ja unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Gewißheit gegeben, daß die unveränderte Annahme derselben nicht erfolgen wird. Somit sind auch die durch das a. h. Diplom vom 20. Oktober 1860 über die Gestaltung des Reiches festgestellten Grundsätze heutzutage in Frage gestellt. Es ist ferner über allen Zweifel erhaben, daß während einer gar nicht


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zu bestimmenden Zeitdauer nicht diejenige Art der Erledigung der gemeinsamen Reichsangelegenheiten, welche der Artikl 1. des Oktoberdiploms feststellt, stattfinden werde, sowie daß für eine vorläufig gar nicht abzusehende Zeitdauer die Gesetzgebung in Bezug auf die gemeinschaftlichen Angelegenheiten nicht in der Weise ausgeübt werde, wie es der Artikel 1. des Oktoberdiploms feststellt, daß vielmehr diese Gesetze und darunter Akte von weittragender und das Interesse aller Länder, und ganz besonders unseres Landes in tiefster Weise berührenden Bedeutung während langer Zeit im absoluten Wege werden erlassen werden. Dadurch ist die Gewißheit hergestellt, daß wir uns wieder in einem Verfassungs- und Gesetzgebungsprovisorium befinden, einem jener leidigen Zustände, welche schon so oft für das Reich nichts weniger als erfreulich gewesen sind, einem Zustande, von dem gewiß alle wünschen muffen, daß wir möglichst bald über denselben hinauskommen mögen; einem Zustande, der gerade wegen der Ungewißheit der künftigen Gestaltung des Vaterlandes, über welche in Oesterreich heute wohl Alles in Ungewißkeit ist, so peinlich ist, einem Zustande, der bewirkt, baß es für die künftige Gestaltung des Vaterlandes immer mehr an jedem Anhaltspunkte gebricht, so daß diese Unsicherheit auch auf das Land, welches ja ein Theil des Reiches ist, und sich von den Zuständen des Reiches nickt trennen kann, von wesentlichster Rückwirkung sein muß.

Und diese Rückwirkung ist um so beklagenswerther, weil die finanziellen und wirthschaftlichen Zustände des Reiches und des Königreiches von Tag zu Tag eine traurigere und bedrohlichere Ge-staltung annehmen.

Unter solchen Verhältnissen, ist es wohl berechtigt, wenn von dem hohen Landtage die Rückwirkung jenes allgemein kundgemachten Patentes auf die besonderen Verhältnisse des Landes einer Prüfung unterzogen wird. Der Anlaß dazu ist fast unabweislich durch den in der letzten Sitzung von diesem hohen Landtage gefaßten Beschluß eine ehrfurchtsvolle Adresse an Se. Majestät aus Anlaß der Eröffnung des kaiserlichen Patentes vom 20. September 1865 zu richten, gegeben; denn gewiß wird es Pflicht sein, sich bei diesem Anlasse nicht darauf zu beschränken, die Gefühle der Loyalität und Treue Sr. Majestät zu Füßen zu legen, sondern auch die Ansicht dieses hohen Landtages und seiner Mitglieder über die politische Lage kund zu geben.

Das ist der Grund, aus welchem ich im Namen zahlreicher Mitunterzeichner den Antrag, dessen Begründung heute oblag, stellte. Wir hielten es für unsere Pflicht, der Ueberzeugung, welche in den Kreisen unserer Mandanten herrscht, Ausdruck zu geben, und erfüllten diese Pflicht um so bereitwilliger, weil wir diese Ueberzeugung in den gemäßigsten, besonnensten, einer Verständigung nicht ausschließenden Ausdrücken zur Sprache brachten, weil wir dabei in dem freudigen Bewußtsein handelten, daß wir an Loyalität, Treue und Hingebung für Kaiser und Reich hinter Niemandem zurückstehen (links: Bravo.)

Auf diese wenigen Worte will ich mich zur Begründung unseres Antrages beschränken, da es sich ja heute nur darum handeln kann, daß derselbe überhaupt an einen Ausschuß gelange, welcher sich mit der Frage, ob und was in dieser Beziehung zu beschließen sei, zu beschäftigen hat.

Mir scheint daher, was die geschäftliche Seite betrifft, daß hier der §, 42 der Geschäftsordnung Anwendung habe, da es sich um einen solchen Antrag handelt, welcher zu einem bereits an einen Ausschluß gewiesenen Antrage in einer nahen und un-verkennbaren Beziehung steht, weil er einen Gegenstand zur Sprache bringt, welchen zu behandeln sich der gedachte Ausschuß gar nicht entschlagen kann.

Da nun unser Antrag eine so sehr zahlreiche Unterstützung bereits gefunden hat, bin ich der Meinung, daß nach diesem §. 42 der Geschäftsordnung derselbe an die mit der Vorberathung über den Antrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Albert Nostitz bestellte Kommission zu weisen wäre.

Letzteres hatte, wenn Se. Exc. der Herr Oberst-landmarschall die wie mir scheint in der Geschäftsordnung gegründete Ansicht theilen sollte, geschäftsordnungsmäßig zu geschehen. (Bravo links).

Oberstlandmarschall: Der Abgeordnete Dr. Herbst ist der Ansicht, daß sein Antrag nach §. 42 der Geschäftsordnung zu behandeln sei, und zwar als Abänderungsantrag, weil der §. 42 lautet: "Abänderungen oder Zusatzanträge zu einem in die Vorberathung gewiesenen Antrage können bis zum Schluße der Verhandlung gestellt und begründet werden und sind im Falle hinreichender Unterstützung an die mit der Vorberathung über den Hauptantrag bettaute Kommission zu überweisen, sofern der Bericht noch nicht erstattet ist. Ich muß aufrichtig gestehen, nach meiner Ansicht kann ich diesen Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Herbst nicht unter §. 42 subsumiren. Er ist weder ein Abänderungsantrag, noch ein Zusatzantrag. Es sind gar keine Abänderungen ; der Auttag des Herrn Abgeordneten Grafen Nostitz ist so allgemein gestellt, daß man nicht sagen kann, es seien die Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Herbst Abänderungen und ebenso wenig Zusatzanträge; denn ich glaube ein bestimmter Antrag liegt nicht vor. Ich glaube daher, daß der Antrag des Herrn Prof. Herbst nach §. 39 zu behandeln wäre, und es sei sein Antrag in der Art aufzufassen, daß er dieser bereits bestellten Kommission zur Berathung und Berichterstattung zugewiesen werde.

Abgeordneter Prof. Herbst: Ich habe früher ausdrücklich erklärt, daß wenn Se. Excellenz die von mir zuerst ausgesprochene Ansicht nicht theilen sollte, ick bitte in der Weise vorzugehen.

Prof. Brinz: Ich erlaube mir doch eine, der Ansicht Sr. Excellenz in Bezug auf den §. 42 entgegengesetzte Ansicht auszusprechen und zu vertreten. Beide Anträge, sowohl derjenige Sr. Exc. des Herrn Grafen Albert Nostitz, als derjenige des Herrn Prof.


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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Herbst betreffen einen und denselben Gegenstand, (oho! v centrum) sie haben einen und denselben Anlaß in einer Mittheilung der l. k. Regierung, in einer von Seite der kaiserlichen Regierung am 20. September getroffenen Maßregel; es ist also für den Begriff eines Hauptantrages und eines Abänderungsantrages, die dazu nothwendige Einheit und Iden-tität der Sache, um die es sich handelt, meines Erachtens unzweifelhaft vorhanden.

Daß es an Abänderung, im Gegensatze zu dem Nostitz'schen Antrage, in dem Antrage des Prof. Herbst nicht fehlt, liegt auch vor den Augen; indem anstatt der Form der Adresse die Form der Resolution (Unruhe im Centrum) beantragt ist, und im Uebrigen auch an Motiven wohl ein Unterschied zu finden ist.

Oberstlandmarschall: Nachdem mir die Handhabung der Geschäftsordnung obliegt, so muß ich bei der ursprünglichen Ansicht um so mehr ver-harren, da ich selbst im Interesse des gestellten An-trages ihn nicht als Abänderungsantrag bezüglich der Wesenheit bettachten kann, weil endlich der Antrag des Herrn Grafen Nostitz ein Antrag der Loyalität und des Entgegenkommens ist, was endlich auch im Sinne und in den Anträgen der Herren Antragsteller liegt (ja! links), ich werbe daher nach dem §. 39. vorgehen.

Der Antrag geht dahin, es sei der vom Prof. Herbst und Genossen eingebrachte Antrag an dieselbe Kommission zu verweisen, welche für den Antrag Sr. Excel. des Grafen Nostitz bestimmt ist.

Pan poslanec prof. Herbst navrhuje, aby jeho návrh byl odkázán tétéž komisi, která byla ustanovena pro pøípravní porady a podáni zprávy o návrhu Jeho Ex. pana hrabìte Nostitze.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage an die Verweisung an jene Kommission zustimmen, aufzustehen. Ich glaube, wir sind in dem-selben Falle, wie in der früheren Session, ich werde zur namentlichen Abstimmung schreiten.

Für den Antrag des Hern, Prof. Dr. Herbst, denselben an die bereits bestehende Adreßcommission zu verweisen, bitte ich mit Ja, gegen den Antrag mit Neinzu stimmen.

Pro návrh pana prof. Herbsta, aby byl odkázán adresní komisi, raète hlasovat slovem Ano. Proti tomu návrhu Ne.

Ich bitte wiederholt, das Ja und Nein recht deutlich auszusprechen.

Prosím slovo Ano neb Ne jasnì vysloviti.

Es erfolgt die namentliche Abstimmung.

Hlasuje se vyvovláním jmen.

Der Landtags - Secretär Schmied verliest die Namen zur Abstimmung:

Fürst-Erzbischof zu Prag. Nein.

Bischof zu Budweis. Ne.

Bischof zu Königgrätz.

Bischof zu Leitmeritz.

Rector Magnificus der Prager Universität. Ne.

Adam Hermann. Ja.

Aehrenthal Johann, Freiherr.

Althan Michael Karl, Graf. Ja.

Auersperg Karl, Fürst.

Bachofen von Echt, Klemens. Ja.

Becher Franz. Ja.

Beer Jakob, Kreuzherrnordens-General. Ja.

Bìlský Wenzel, JUDr., Bürgermeister. Ne.

Benoni Joseph. Ne.

Berger Maximilian. Nein.

Bethmann Alexander, Freiherr. Ja.

Bibus Peter. Ja.

Bohusch v. Ottoschütz Wenzel, Ritter v. Ja.

Brauner Franz. Ne.

Brinz Alois. Ja.

Clam-Martinitz Heinrich, Graf. Nein.

Claudi Eduard. Ja.

Conrath August. Ja.

Cernin Jaromir, Graf. Nein.

Èernin Ottokar, Graf. Nein.

Èižek Anton. Ne.

Èupr Franz. Ne.

Daneš Franz. Ne.

Desfours-Walderode Franz, Graf. Ja.

Daubek Eduard. Ja.

Dotzauer Richard. Ja.

Dwoøák Simon. Ne.

Eisenstein August, Ritter von. Nein.

Eisenstein Wenzel, Ritter von. Nein

Esop Josef.

Eyssert Adalbert. Ja.

Faber Karl. Ne.

Fingerhut Adalbert. Ne.

Fleischer Alexander. Ja.

Forster Emanuel. Ja.

Friè Josef. Ne.

Fürstenberg Emil, Fürst.

Fürstenberg Maximilian, Fürst. Nein.

Fürstl Rudolf. Ja.

Fürth I. W. Ja.

Gabriel Joseph, Ne.

Görner Anton. Ja.

Göttel Hugo. Ja.

Götzel Joseph. Ne.

Gréger Eduard. Ne.

Grohmann Virgil. Ja.

Groß Robert. Ja.

Grüner Ignaz. Ja.

Grünwald Wendelin, No.

Gschier Anton. Ja.

Haas Eusebius.

Hamernik Josef. Ne.

Hanisch Julius. Ja.

Hardtmuth Karl. Ja.

Harrach Franz, Graf. Nein.

Harrach Johann, Graf. Ne.

Hartig Edmund, Graf. Ja.

Hasner Leopold, Ritter von Artha. Ja.

Haßmann Theodor. Ja.

Hauschild Ignaz.

Hawelka Mathias. Ne.


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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Heinl Marian. Ja.

Herbst Eduard. Ja.

Herrmann Franz. Ja.

Hille Wolfgang. Ja.

Hoffmann Gustav. Ja.

Hödl Johann. Ne.

Hösler Konstantin. Ja.

Jaksch Anton. Ja.

Jelinek Karl. Ja.

Jeøabek Johann. Ne.

Jindra Jakob. Ne.

Kalina Mathias. Ja.

Klaudy Leopold, Ne.

Klawik Franz. Ne.

Klier Franz. Ja.

Klimesch Joseph. Ne.

Kodým Filip Stanislaus. Ne.

Kopetz Heinrich, Ritter von. Ja.

Korb v. Weidenheim Franz, Freiherr. Ja.

Korb v. Weidenheim Karl, Ritter. Ja.

Kordina August. Ne.

Král Josef. Ne.

Kralert Franz. Ne.

Kratochwile Johann. Ne.

Kratochwil Wenzel. Ne.

Krause Ignaz. Ja.

Krejèí Peter Franz. Ne.

Krejèí Johann. Ne.

Kreuziger Vinzenz. Ja.

Køiwanek Eduard. Ja.

Krouský Johann. Ne.

Kuh Dawid. Ja.

Lambl Joh. B. Ne.

Laufberger Franz. Ja.

Ledebour Adolph, Graf. Nein.

Leeder Friedrich. Ja.

Lill v. Lilienbach Alois. Ja.

Limbek Johann, Ritter von. Ja.

Limbek Karl, Ritter von. Ja.

Lippmann Josef. Ja.

Lobkowitz Georg, Fürst, Nein.

Lobkowitz Moritz, Fürst.

Lumbe Josef. Ja.

Machacek Josef. Ne.

Maieisbach Adolf. Ritter v. Ne.

Mallowetz Ernst, Freiherr. Nein.

Maresch Anton. Ne.

Maresch Johann. Ja.

Matouschowsky Alois. Ne.

Mayer Anton. Ne.

Mayer Ernst. Ja.

Miesl Johann v. Zeileisen. Ja.

Mladota von Solopisk Franz, Freiherr. Ja.

Morzin Rudolf, Graf.

Neradt Franz. Ja.

Neumann Wenzel. Ja.

Neupauer Karl, Ritter von. Nein.

Nostitz Albert, Graf. Nein.

Nostitz Erwein, Graf. Nein.

Nostitz Joseph, Graf. Nein.

Obst Gustav. Nein.

Oliva Alois. Ne.

Palacký Franz. Ne.

Palme Joseph. Ja.

Pankratz Franz. Ja.

Peche Joseph Karl, Ritter von. Ja.

Pfeiffer Joseph. Ja.

Platzer Wilhelm. Ne.

Plener Ignaz, Edler von. Nein.

Podlipský Joseph, Ne.

Pollach Stephan. Ne.

Porak Anton. Ne.

Pour Wenzel. Ne.

Prachenský Joseph, Ne.

Ptaèovský Karl. Ne.

Purkynì Johann. Ne.

Redlhammer Eduard. Ja.

Rieger Franz Ladislav. Ne.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr. Ja.

Rößler Anton. Ja.

Rosenaner Wenzel.

Roth Hieronymus. Ja.

Roth Karl. Ne.

Rothkirch-Panthen Karl, Graf.

Rotter Johann, Abt. Nein.

Øezáè Franz. Ne.

Sadil Ligor. Ja.

Salm-Reifferscheid Franz, Altgraf. Ja.

Sandtner Johann. Ja.

Schowanek Anton. Ne.

Seidl Emanuel. Ja.

Seidl Wenzel. Ne.

Seifert Wenzel. Ja.

Seitl Franz. Ne.

Siegmund Franz. Ja.

Sladkowský Karl. Ne.

Slawik Joseph. Ne.

Škarda Jakob. Ne.

Stamm Ferdinand. Ja.

Stanìk Johann B. Ne.

Stangler Joseph.

Stark Johann Ant., Edler v. Ja.

Steffens Peter. Ja.

Sternberg Jaroslaw, Graf. Nein.

Stickl Sigmund. Ja.

Stöhr Anton. Ja.

Stradal Franz. Ja.

Sträruwitz Adolph. Ja.

Suida Franz. Ja.

Swatek Laurenz. Ne.

Schary Johann Michael.

Šembera Alois. Ne.

Šicha Joseph. Ne.

Šlechta Anton. Ne.

Schlöcht Johann. Ja.

Schmatz Heinrich. Ja.

Schmeykal Franz. Ja.

Schmerling Anton, Ritter von.

Schöder Anton. Ja.

Schönborn Erwein, Graf. Nein.


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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Schrott Josef. Ja.

Schwarzenberg Adolph, Fürst. Nein.

Schwarzenberg Johann Adolph, Fürst. Nein.

Schwarzenberg Karl, Fürst. Nein.

Schwestka Franz. Ne.

Schubert Ed. JUDr. Ja.

Taasse Eduard.

Tachezy Ad. Ja.

Taschek Franz. Ja.

Tedesco Ludwig. Ja.

Tetzner Gustav. Ja.

Theumer Emil. Ja.

Thomas Leopold. Ja.

Thun-Hohenstein Franz, Graf, Sohn. Nein.

Thun-Hohenstein Leo, Graf. Nein.

Thun-Hohenstein Leopold, Graf.

Thun-Hohenstein Theodor, Graf. Nein.

Thun-Hohenstein Oswald, Graf.

Thurn-Taxis Hugo, Fürst. Nein.

Tomek Wenzel. Ne.

Tomièek Karl. Ne.

Tonner Emanuel. Ne.

Trenkler Anton Gustav. Ja.

Trojan Prawoslav. Ne.

Urbanek Ferdinand. Ne.

Voith Ferdinand, Freiherr. Nein.

Volkelt Johann. Ja.

Waclawik Alois. Ne.

Waidele Ernst. Ja.

Waldstein Ernst, Graf.

Wanka Wenzel, Edler von.

Wenisch Johann, Ritter. Ja.

Wenzig Joseph. Ne.

Wiener Friedrich. Ja.

Wojáèek Anton. Ne.

Wokoun Franz. Ja.

Wolfrum Karl. Ja.

Wolkenstein Karl, Graf. Nein.

Worowka Wenzel. Ja.

Wratislaw Josef, Graf. Nein.

Wucherer Peter, Freiherr. Ja.

Zap Karl W. Ne.

Zatka Ignaz, Ne.

Zedtwitz Karl M., Graf. Ja.

Zedtwitz Kurt, Graf. Nein.

Zeidler Hieron. Freiherr. Ja.

Zeithammer Ottokar. Ne.

Zelený Wenzel. Ne.

Zeßner Vinzenz, Freiherr.

Zikmund Joseph. Ne.

Žák Johann. Ne.

Oberstlandmarschall. Das Ergebniß der Abstimmung ist folgendes:

Mit Ja 105, mit Nein 111, daher der Antrag der Zuweisung an die Kommission abgelehnt. Nach den Bestimmungen des §. 31 müßte ich die weitere Frage stellen, ob dieser Antrag an die Abtheilung zu verweisen wäre, oder wenn das fällt, au den Landesausschuß.

Dr. Rieger. Es ist kein Antrag da.

Oberstlandmarschall. Diese Anträge müssen ex officio geschehen. Ich stelle daher die Frage: Soll dieser Antrag an eine Abtheilung überwiesen weiden? Diejenigen Herren, welche dafür sind, mögen die Hand erheben. — (Minorität.) Soll der Antrag an eine erst zu wählende Kommission überwiesen werden?

Má návrh odkázán býti komisí, která teprv má býti volena ?

Bitte aufzustehen.

Bitte um die Gegenprobe.

Der Antrag ist in der Minorität. 114 haben dagegen, 96 dafür gestimmt.

Ich stelle endlich den Antrag, ihn an den Landesausschuß zu verweisen.

Dr. Herbst. Ich bitte Euer Exc., ich verzichte darauf, nachdem man die Absicht hat, ihn nicht zur Sprache zu bringen.

Oberstlandmaischall. Wir übergehen zum zweiten Punkte der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Herrn Graf Thun bezüglich des Entwurfes eines Almengesetzes. Es war dieser Bericht auch schon bereits in der vorjährigen Session an der Tagesordnung, und es ist über dessen Behandlung damals längere Zeit debattirt und endlich der Beschluß gefaßt worden, es sei dieser Bericht von der Tagesordnung dermalen abzusetzen und sobald das Gesetz über die Gemeindeordnung berathen und beschlossen sei, sei dieser dringliche Gegenstand wo möglich an die Tagesordnung zu bringen. Da es in der vorigen Session nicht möglich war, wird er heute neu vorgelegt.

Graf Franz Thun. Ich glaube nicht mir erlauben zu sollen, das hohe Haus mit den von dem Landesausschuß erstatteten zwei Einbegleitungsberichten noch einmal zu belästigen. Es dürfte aber vielleicht nicht überflüßig sein, im Kurzen wenigstens den Gang zu rekapituliren, den der Landesausschuß bei der Vorberathung dieses Gesetzentwurfes einzuschlagen sich verpflichtet gefühlt hat. In der ersten Session des Landtages im Jahre 1862 wurde bekanntlich eine Masse einzelner Anträge eingebracht, und mit Beschluß vom 21. April sind alle Anträge, die nicht zur Erledigung gekommen waren, den Landesausschuß zur möglichsten Bearbeitung zugewiesen worden. Unter diesen Anträgen befanden sich zwei fast ganz gleichlautende, nämlich einer von dem damaligen Abgeordneten Seidel auf den Entwurf einer Regelung des Armenwesens in Böhmen und ein zweiter, von dem Abgeordneten von Waidele und Genossen unterschrieben auf Stellung von Anträgen zur Regelung des Armenwesens in Böhmen. Der Landesausschuß hat die Bearbeitung dieser zwei Anträge als dringlich anerkannt. Es waren dem Landesausschuße schon damals zahlreiche Klagen aus allen Gegenden Böhmens, wegen Zunahme der Bettelei zugekommen. Die Bettelei hatte selbst in jenen Gegenden zugenommen, wo vor dem Jahre 1848 ein Vollkommen gegliedertes Armenwesen mit

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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

eigenen Bettelvögten und dgl. bestand (Unruhe, Präsident läutet), weil in Folge der Auflösung des Patrimonialverbandes eben dieser Organismus aufgelöst worden war, ohne daß an seine Stelle noch eine neue organische Einrichtung getreten wäre. Der Landesausschuß glaubte also eine Kodifizirung der vielen einzeln zerstreuten Gesetze, Gubernialverordnungen u. s. w. über das Armenwesen sowohl, als auch die Vervollständigung dieser Verordnungen und Vorschriften auf Grundlage der im Lande selbst, als auch in Nachbarländern gesammelten Erfahrungen und mit Benützung der in diesen letztern bestehenden Gesetze und Vorschriften bewerkstelligen zu sollen, dies ließ sich nun nur durch Zusammenstellung eines vollständigen Armengesetzes zu Stande bringen. Der Landesausschuß glaubte zu diesem Zwecke vor allem eine Kommission von Fachmännern berufen zu sollen und sehte diese Kommission unter meinem, als des Referenten, dem seine Anträge zugewiesen worden waren, Vorsitze, aus dem Antragsteller Herrn Leidel, der sich zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes, wie das Armenwesen durchgeführt werben solle, bereitwilligst erboten hatte, ferner aus dem damaligen Oberdirektor des Armeninstitutes in Prag, Herrn von Helly, Wirthschaftsrath Komers, als Vorstand der ehemaligen Herrschaft Tetschner Ar meninstitutes, endlich aus dem JUDr. und Landesausschußbeisitzer Rieger, Professor Jonak und Herrn Salamon Przibram, welch' letzterer sich bekanntlich sehr viel mit socialen Studien befaßt hat. Herr Przibram hat die Berufung in die Kommission aus Gesundheisrücksichten abgelehnt, die anderen Herren haben sie jedoch angenommen und sind mit solchem Eifer ihren Arbeiten obgelegen, daß dieselben schon in der Zeit vom 17.—21. Oktober vollendet waren. Dies wurde wesentlich durch das ausführliche und auch bereits geordnete Material, das Herr Leidel zu der Sitzung vorbereitet hatte, ermöglicht. Es gebührt ihm also wie nicht minder auch den übrigen Comitémitgliedern sowohl der Dank des Landesausschußes, als auch jener des hohen Landtages. Der Landesausschuß hat hierauf ohne Verzug diesen Gesetzentwurf, der in den Comitesitzungen zu Stande gekommen war, seiner eigenen Verhandlung untergezogen und ist am 8.— 10. Jänner 1860 mit dieser Arbeit fertig geworden, die allerdings sehr wichtige und wesentliche Modifikationen des Comitéentwurfes zur Folge hatte, indem der Landesausschuß an diesem Entwurfe theils Auslassungen, theils Zusätze und Vervollständigungen vornahm. Die Schlußredaktion wurde sodann den beiden Landesausschußbeisitzern, dem Grafen Franz Thun und Doktor Schmeykal anvertraut, und am 27. und 30. Dezember 1862 wurde diese Schlußredaktion noch einmal im Landesausschuße geprüft und auch bei dieser Prüfung wurde abermals in die Berathung des ganzen Gesetzes eingegangen, wobei wieder verschiedene nicht unwesentliche Verbesserungen vorgenommen wurden. Im Anfang war der Landesausschuß der Ansicht, den Gesetzentwurf in so lange liegen zu lassen, bis das Gesetz über die neue Gemeindeverfassung berathen sei. Nachdem jedoch die Vorlage des Gemeindegesetzes von der Regierung herabgelangt war, und ausdrücklich die Armenfürsorge den Gemeinden zugewiesen hatte, glaubte der Landesausschuß auch den Gesetzentwurf über das Armengesetz ohne Anstand schon zur Vorlage bringen zu können, was auch mit Bericht vom 28. Jänner 1863 geschehen ist.

Bekanntlich kam aber der Gesetzentwurf in der Session des Landtages vom Jahre 1863 gar nicht mehr zur Berathung. Er wurde daher mit einem neuen Einbegleitungsberichte dem hohen Landtage in der Landtagssession von 1864 abermals unterbreitet, nachdem der Landesausschuß in demselben inzwischen noch jene Aenderungen vorgenommen hatte, welche in Folge des bereits a. h. genehmigten neuen Heimathsgesetzes nothwendig geworden waren. Das, was mit dem Gesetzentwurfe in der Session des Jahres 1864 geschehen ist, hat bereits Se. Exzellenz der Herr Oberstandmarschall erwähnt, und der Landesausschuß glaubte demnach den Gesetzentwurf zur Vollberathung im hohen Landtage beantragen zu können.

Oberstlandmarschall. Es durfte sich doch noch um die verschiedenen Meinungen bezüglich der Vorfrage handeln, über die formelle Behandlung dieses Landesausschußberichtes, ob der Landtag beschließt, gleich in die Vollberathung zu gehen oder allenfalls ihn einer Kommission zuzuweisen.

Herr Dr. Stamm.

Dr. Stamm. Der geehrte Herr Vorredner hat schon angedeutet, daß sich der Entwurf eines Armengesetzes, wie er heute auf der Tagesordnung steht, nicht bloß auf die einfachen Bestimmungen über die Armenversorgung überhaupt in den Gemeinden beschränkt, sondern daß er eine größere Anzahl von Bestimmungen aus sehr verschiedenen Gesetzgebungszweigen einbezieht. Das ist auch wirklich der Fall; es und Gesetze darin aufgenommen, aus der Gemeindeordnung, aus dem Gesetze, über die Bezirksvertretung, aus dem Heimathsgesetze, aus sehr verschiedenen Polizeigesetzgebungen, aus dem Strafgesetze, aus dem bürgerlichen Gesehbuche, ja noch mehr, es sind oft eingreifende Bestimmungen davon aufgenommen in andere wesentliche Gesetzgebungszweige, ich weise nur darauf hin, auf die Bestimmungen, welche alterirend auf das Berggesetz sich beziehen, in Bezug auf die Bruderladenanstalten, auf die Gewerbeordnung, in Beziehung der Genossenschaften: unter solchen Umständen, erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, da die Aufgabe nicht einfach, sondern eine sehr komplizirte ist, daß das hohe Haus beschließe, diese Gesetzvorlage zur Vorberathung einem Ausschuße zuzuweisen, und zwar aus neun Mitgliedern, welche durch die Kurien, je zu drei aus dem ganzen Hause gewählt werben sollen.

Nejvyšší zem. maršálek: Pan poslanec Dr. Stamm navrhuje, aby zpráva zemského výboru byla odevzdána komisí devíti èlenù, do které každá kurie má voliti tøi èleny z celého snìmu.


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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist hinrei-chend unterstützt.

Verlangt noch Jemand das Wort?

Graf Clam-Martinitz. Ich möchte den Antrag des Herrn Vorredners noch aus dem speziellen Grunde unterstützen, weil seit der Ausarbeitung dieses Entwurfes das Gemeindegesetz nicht nur erlassen, sondern auch ins Leben getreten ist, eben dasselbe ist auch rücksichtlich des Gesetzes über die Bezirksvertretung der Fall, das Gesetz über die Bezirksvertretungen ist erlassen worden und auch in das Leben getreten. ES scheint mir daher wichtig, daß in beiden Punkten sowohl die Rückwirkungen der Gesetze auf den vorliegenden Entwurf als auch die Erfahrungen benützt werben, welche durch das Walten der neuen Gemeindeorgane und der Bezirksvertre-tungen gewonnen worden sind, ich möchte aus diesem Grunde, ohne die Gründlichkeit zu verkennen, mit welcher das Gesetz von dem Landesausschuße ausgearbeitet worden ist, den Antrag des Herrn Dr. Stamm unterstützen.

Oberstlandmarschall. Verlangt noch Jemand das Wort? Herr Dr. Grünwald.

Dr. Grünwald: Vìc byla již tolikráte v poradì a byla již lonského ruku na denní poøádek položena a vìru bylo by již zapotøebí, aby pøišla ke koneènému vyøízení a to tím spíše, ponìvadž zákon domovský již ustanovil, pokud obec se má o chudé starati a jen naznaèuje, že se má zemské správì ponechati, aby tato starost o chudé se zemským zákonem ulehèila.

Co pravil pan dr. Stamm, že v navrženém pøedmìtu tolik heterogených zákonù je zahrnuto, tu musí se na to ukázati, že se odvoláváním na tyto zákony nièehož na nich nemìní; nemìní se nic na zákonì o živnostech, nic na obecním rádii a také nic na zákonì o okresním zastupitelstvu. Pravda jest, že výbor zemský, když tento zákon, vzal v novou poradu, od té doby, když vyšel domovský zákon, mohl jej lépe opraviti, než se to stalo. Zemský výbor se spokojil, že se na domovský zákon pouze odvolal, ale nepøijal žádných zmìn z domovského zákona, které se na pøed-loze uèiniti musily, již nám výbor zemský pøedložil.

Ponìvadž ale jest pøáni, aby se vìc vzala v novou poradu, nechci býti proti tomu; naproti tomu ale pøál bych si, aby se stalo to, co náš jednací øád dovoluje, aby se komisi vymìøila kratší lhùta, tak aby ještì v tomto roce mìla podati zprávu.

Budeli tedy vìc dána komisi, vyhražuji si uèiniti pak návrh, aby v jistou dobu nám o tom svou zprávu pøedložila.

Oberstlandmarschall. Der Herr Abgeordnete Dr. Grünwald behält sich vor, für den Fall. als der Antrag auf Zuweisung des Berichtes an eine Commission angenommen werden sollte, den Antrag zu stellen, daß der Commission eine bestimmte Frist festzustellen sei, in welcher diese darüber Bericht zu erstatten hätte.

Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Da das nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Berichterstatter Graf Franz Thun: Gegen das Eingehen in die Vollberathung des vorliegenden Gesetzentwurfes und für die Verweisung desselben an eine neue Kommission sind drei Gründe geltend gemacht worden: Einmal, daß das Gesetz überhaupt eine sehr komplicirte Aufgabe behandle; zweitens, daß im Gesetze verschiedene andere Gesetze citirt und theilweise aufgeführt werden, so das Strafgesetz, das bürgerliche Gesetzbuch, das Heimatsgesetz und andere Gesetze mehr und endlich, daß eine Aenderung des Gesetzentwurfes jedenfallls dadurch nothwendig geworden sei, daß seit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes das Gesetz über die Gemeinde- und Bezirksvertretung beschloßen und ins Leben getreten ist und bereits so manche Erfahrungen geliefert hat. Mir scheinen diese Gründe gegen die Vollberathung eigentlich nicht schlagend zu sein, denn jedes neue Gesetz beruft sich auf andere Gesetze; Wie aber der Herr Abgeordnete Dr. Grünwald bereits gesagt hat, bringt der vorliegende Armengesetz-Entwurf aber keine Veränderung weder im Heimat- noch im Gemeindegesehe noch in irgend einem anderen Gesetze in Vorschlag. Eine komplizirte Aufgabe ist das Armengesetz allerdings. Das beweißt aber nur, daß eine gründliche Berathung desselben nothwendig ist. An der Gründlichkeit der Berathung hat es, glaube ich, aber nicht gefehlt. Diese Berathung hat im engeren Comité von Fachmännern mit Gründlichkeit stattgefunden, auch im Landesausschuß— im Landesausschuß, der doch auch ein vom h. Landtage gewählter Ausschuß ist. Das Gesetz, glaube ick, befindet sich in einem solchen Stadium, welches die Vollberathung vollkommen zuläßt. Ja ich gestehe aufrichtig, daß ick mir von der Berathung in einem neuen Comité keine großen Erwartungen und keine Erleichterungen für die Vollberathung im Landtage verspreche. Ich habe allen Vorberathungen bis zum jetzigen Stadium beigewohnt. In jeder Berathung sind immer wieder dieselben prinzipiellen Fragen aufgetaucht und haben immer wieder mit derselben Weitläufigkeit verhandelt werden müssen. Ich bin fest überzeugt, daß diese Fragen auch in der Vollberathung auftauchen werden, auch dann, wenn sie wieder nochmals in einer neuen Commission durch besprochen weiden. Der 3. Grund aber, daß die inzwischen zu Stande gekommenen Gesetze, das Gemeindegesetz und das Bezirksvertretungsgesetz, Veränderungen in dem vorliegenden Entwurfe nothwendig machen dürften, scheint mir auch nicht schlagend zu sein. Denn diese Veränderungen werden so ziemlich blos in der Weglassung einiger eventuell aufgenommenen Ausdrücke, nämlich der eingeschalteten Worte: Gau- oder Kreisgemeinde bestehen. Ich glaube daher den Antrag des Landesausschußes, gleich in die Vollberathung des vorliegenden Gesetzentwurfes einzugehen, aufrecht halten zu sollen.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche den

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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Herrn Dr. Grünwald, seinen eventuellen Antrag zu formuliren.

Graf Clam-Martinitz: Ist über den formellen Antrag auch bereits beschlossen?

Oberstlandmarschall: Nein. Es ist noch nicht beschlossen. Ich behalte daher die Debatte über den Antrag des Herrn Dr. Grünwald vor und werde einstweilen über Antrag des Dr. Stamm den Bericht des Landesausschußes einer Kommission von 9 Mitgliedern zuweisen, in welche Kommission jede Kurie 3 Mitglieder zu wählen hätte. Ich bitte die Herren, welche dem Antrage des Herrn Dr. Stamm zustimmen, die Hand aufzuheben. (Es geschieht, die Majorität ist zweifelhaft). Ich bitte aufzustehen. Es ist die Majorität für den Antrag. Vielleicht dürfte

Jemand von den Herren die Güte haben--------Herr

Dr. Grünwald!

Dr. Grünwald: Já si dovoluji navrhovati, aby komise podala zprávu bìhem 3 nedìl, aby v 3 nedìlích ta zpráva byla podána, což zajisté jest možno, ponìvadž se na tom zákonì málo bude mìnit, za tou pøíèinou, aby ještì pøed svátky zákon pøišel v plnou poradu.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Grünwald trägt an, daß der Kommission die Frist von 3 Wochen zur Erstattung dieses Berichtes gestellt würde. Wird der Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt.

Hrabì Clam-Martinic: Dovoluji si, vysloviti se proti tomu návrhu, aby se ustanovila jistá lhùta k této práci. Tento zákon sahá hluboce v pomìry netoliko obecní, ale i obèanské vùbec i rodinné. Jest zapotøebí, abychom tuto vìc v úvahu vzali sice vroucím srdcem, ale i chladnou myslí. Jest zapotøebí, aby všechny pomìry v úvahu vzaty byly; jsem pøesvìdèen, že každá komise za povinnost uznává vyhotoviti práci tak rychle jak možno, a jak se spojiti dá s dùkladností potøebnou. Jsem jist a pøesvìdèen, že, když se i neudá lhùta komisi, skonèí práci v nejkratší lhùtì. Z té pøíèiny zdá se mi zbyteèno, ustanoviti lhùtu, a nebezpeèno proto, že prílišním kvapením by se stala újma dùkladnosti práce této, a proto navrhuji, aby se zamítnul tento ná-vrh panì Grünwaldùv.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Dr. Tedesco: Ich möchte mich ebenfalls dagegen aussprechen, baß der Kommission eine so kurz bestimmte Frist gestellt werbe, und zwar auch aus dem Grunde, weil in das Gesetz selbst Bestimmungen hineingekommen sind, welche mit den gegenwärtig gesetzlich bestehenden Bestimmungen im geraden Widerspruch stehen, z. B. im §. 14 bei der Besorgung der Kranken-Armen. Die hier angeführten Bestimmungen stehen im Widerspruche mit den gegenwärtig gesetzlich bestehenden Verfügungen, und so dürften sich auch in einigen andern §§. derlei Bestimmungen versteckt finden, die bisher dem Auge entgangen sind. Ich glaube, daß der Gesetzentwurf einer reiflichen Prüfung bedarf, und daß diese Frist von 3 Wochen zu gering wäre, da die verschiedenartigsten Stoffe darin behandelt werden.

Dr. Herbst: Ich bitte auch ums Wort.

Der Antrag geht dahin, den Gegenstand als einen gründlichen zu behandeln und bestehen nach der Geschäftsordnung in dieser Beziehung keine beschränkenden Formen bei Dringlichkeitsanträgen.

Wohl aber heißt es im §. 47 der Geschäftsordnung, der davon handelt, so: "Der Landtag kann in Füllen dringender Eile und minderer Wichtigkeit die Abkürzung der Formen der Geschäftsbehandlung dahin beschließen, a) daß dem Ausschuße zur Bericht-erstattung eine Frist gestellt werde;---------nun ist

freilich der Landtag autonom in Fragen der Geschäfts-Ordnung, aber nachdem die Fälle, in welchen Dringlichkeitsbeschlüsse gefaßt werden sollen, in der Geschäftsordnung, die doch das Haus sich selbst als Gesetz gegeben hat, angegeben sind, so würden wir fragen müssen, ob dringende Eile oder mindere Wichtigkeit in dem angegebenen Falle vorhanden sei, und in der That kann keines von beiden behauptet werden. Auch scheint mir, daß die dringliche Behandlung bei einem Gesetzentwurfe in so großer Tragweite doch sehr ernst sei, da man von eigentlicher Dringlichkeit nicht bei Gesehen von größerer Tragweite und Einwirkung auf die verschiedenartigsten Verhältnisse sprechen könne. Und wenn die Kommission nicht in der Lage ist, in 3 Wochen fertig zu werden, was soll dann geschehen? Der Wunsch, daß sie möglichst bald fertig werde, liegt schon in der stattgehabten Debatte und darin, daß der Gegenstand im vorigen Jahre schon als solcher bezeichnet worden ist, der in dieser Session erledigt werden soll. Ich halte die Frist von 3 Wochen für nicht nothwendig, eine längere Frist für nicht passend, und nach Bestimmung der Geschäftsordnung scheint mir der Fall der minderen Wichtigkeit und dringlichen Eile nicht vorzuliegen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Dr. Grünwald: Je-li ta vìc pilná, musí každý dosvìdèiti, kdo žije na venku, který zkusí, že chudoba se rozmnožuje, a že zemì skoro zaplavena jest tuláky; v tom leží zajisté pilnost, aby se v té vìci uvedl nìjaký poøádek. Je to podivné, že, když zákon domovský prohlášen byl, se velmi málo zachovává, tedy nutnost a pilnost tohoto zákona, ta, mnì se zdá, nedá se popírati; praví-li ale prof. Herbst, že by se s potøebnou dùkladností v té vìci nemohlo pokraèovati, tedy se musím na to odvolati, že již p. poslanec Leidel v roku 1861 sestavil úplný zákon o tom. že pak ten zákon také byl navrhnut od pana pøedsedy Waidele, že dále pracovala zvláštní komise a expertové o tomto návrhu, a koneènì že jej vzal v opìtnou poradu výbor zemský. Já myslím, že dosti pracováno na tomto zákonu, a že nebude nic jiného potøebí, než pøivésti ho v souvislost a srovnalivost se zákony již stávajícími.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand


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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

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das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte über den Antrag des H. Dr. Grünwald für geschlossen. Herr Berichterstatter !

Graf Franz Thun: Ich erlaube mir, den von Dr. Grünwald ausgesprochenen Meinung über die Dringlichkeit allerdings beizutreten. Ich gestehe offen, daß es mir im höchsten Grabe bedauerlich erscheinen würde, wenn der vorliegende Gesetzentwurf auch diesmal, auch in der heurigen Session, über deren Dauer noch Niemand klar ist, nicht zur Vollberathung kommen sollte! Dieß festzustellen, wäre denn doch, glaube ich, sehr wünschenswerth. Vielleicht würde Dr. Grünwald seinen Antrag in der Weise ändern, der zu wählenden Kommission nicht eine bestimmte Frist festzusetzen, sondern ihr nur den Auftrag zu geben, ihren Bericht jedenfalls noch in dieser Session zur Vollberathung zu bringen. Ich glaube übrigens, daß 3 Wochen für die der Kommission bevorstehende Arbeit vollkommen genügen, wenn nicht am Ende die Mitglieder der zu wählenden Kommission vielleicht auch schon Mitglieder aller übrigen bereits gewählten Kommissionen sind; das wäre allerdings ein großes Hinderniß. Ich mache darauf aufmerksam, daß selbst die erste Zusammenstellung des Gesetz-entwurfes von dem dazu berufen gewesenen Comite von Fachmännern, welchem Comite nur ein überaus reiches, aber doch noch durchaus nicht logisch geordnetes Material zu Gebote stand, welches Comité all die schwierigen Fragen zuerst berathen mußte, innerhalb neun Sitzungen fertig war, daß der Landesausschuß mit der ersten Berathung dieses ihm vorgelegten ersten Comite-Gesetzentwurfes, in zwei, allerdings sehr langen Sitzungen, und das zweitemal, nachdem die vollendete Redaktion vorlag und wieder verschiedene wesentliche Abänderungsanträge aufgetaucht waren, abermals in zwei Siz-zungen mit seinen Berathungen fertig geworden ist, Ich glaube also, daß allerdings auch die Kommission in 3 bis 4 Wochen längstens sehr leicht vollkommen fertig werden kann.

Oberstlandmaischall: Der Antrag des Dr. Grünwald lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei der Bericht über die Vollberathung des Armengesetzes binnen 3 Wochen vorzulegen.

Slavný snìme raèiž uzavøíti, aby zpráva o pøedbìžné poradì zákona o zaopatøování chudých byla podána bìhem tøí nedìl.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Der Antrag ist in der Minorität.)

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend die Regulirung des Jagdwesens.

Ritter v. Peche (ließt):

In der eisten Jahres-Session des h. Landtages wurde von dem Abgeordneten Wenzel Kratochwil in Absicht aus neue Regelung des Jagdwesens in Böhmen nachstehender Antrag eingebracht:

a) Es möge eine Kommission mit dem Entwurfe eines neuen Jagdgesetzes betraut werden, welche namentlich den Grundsatz zur Geltung zu bringen hätte, daß die Gemeinde selbst ihre Reviere bloß im Lizitationswege zu verpachten und jeder zur Lizitation Zutritt habe, der sich als unbescholten ausweist und von dem bekannt ist, daß er mit dem Gewehre umgehen kann;

b) bis zur a. h. Sanktion dieses Gesetzes habe das kaiserliche Patent vom 7. März1849 und die Ministerialverordnung vom 15. Dezember 1852 ausschließlich Geltung;

c) die Verträge, welche nicht nach dem Geiste und Inhalte dieser Gesetze abgeschlossen sind, werben als ungiltig erklärt.

Dieser Antrag zerfällt nach seinem Wesen in zwei verschiedene Hauptheile, indem Punkt a) desselben eine, im verfassungsmäßigen Wege durchzuführende Revision der hierlands bestehenden Jagdgesetze anstrebt, die Punkte b und c aber nur die genaue unbeirrte Handhabung der zur Zeit noch in Wirksamkeit stehenden Jagdvorschriften bezwecken.

Dieser Auffassung konform, hatte die in der Session für das Jahr 1863 zur Berathung des Landtagspräsidialberichtes über die dem Landesausschusse zugewiesenen Landtagsvorlagen bestellte Kommission in ihrem Berichte de dato 22. Februar 1863 Z. 418 Ldtg. befürwortet, der hohe Landtag wolle die Theilanträge sub b und c als in das Gebiet der Executive eingreifend der k. k. Statthalterei zur weiteren Erwägung Seitens der hohen Regierung übermitteln.

Der Landesausschuß entsprach diesem Antrage durch die an die k. k. Statthalterei unterm 28. Februar 1864 Z. 3316 gerichtete Note, welche unter Bezugname auf die vom damaligen Herrn Statthaltereileiter in der Sitzung vom 22. Jänner 1863 bezüglich der künftigen Handhabung der Jagdgesetze in Böhmen abgegebene Erklärung zugleich das Ersuchen enthielt, — über die im Sinne jener Erklärungen des Herrn Regierungskommissärs allenfalls getroffenen Verfügungen an den Landesausschuß, eventuell hohen Landtag, Mittheilungen gelangen zu lassen.

Die k. k. Statthalterei hat diese Note mit der an den Landesausschuß gerichteten Eröffnung de dato 10. März 1864 Z. 12483 erwiedert, es sei das k. k. Statthalterei-Präsidium mit Erlaß des h. Staats-Ministeriums ddto. 27. Juni 1862 Z. 19059—601 beauftragt worden, sich in Hinkunft bei Entscheidungen in Jagdangelegenheiten lediglich an das allerhöchste Patent vom 7. März 1849 und die Ministerialverordnung vom 15. Dezember 1852 R. G. Bl. Nr. 257 zu halten. Die k. k. Statthalterei fügte bei, daß sich nach diesem Grundsatze schon früher benommen und auch die unterstehenden, zur Handhabung der über die Ausübung der Jagd bestehen-


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den Gesetze berufenen Organe hiernach angewiesen worden sind.

Bezüglich des Antrages jedoch: es mögen die bestehenden Jagdpachtverträge welche nicht nach dem Geiste und Inhalte obiger zweier Normen abgeschlossen sind, als ungiltig erklärt werden, bemerkte die k. l. Statthaltern, daß dem Eingehen hierauf wesentliche, sowohl privatrechtliche als politische Bedenken entgegenstehen, indem den bestehenden Jagdpächtern ihre durch bereits rechtskräftig gewordene behördliche Entscheidungen erworbenen Privatrechte ohne Verletzung der allgemeinen Rechtsprinzipien nicht entzogen werden können.

Indem der Landesausschuß diese Regierungseröffnung hohem Landtage zur Kenntniß zu bringen die Ehre hat, glaubt er seine Uiberzeugung dahin aussprechen zu müssen, daß, wie einerseits durch diese Erklärungen dem Antrage des Abgeordneten Wenzel Kratochwil ad b) vollkommen entsprochen erscheint, andererseits die zum Antragspunkte c) Seitens der h. Regierung gemachten Bemerkungen in der That so begründet erscheinen, daß eine weitere Fortführung der Verhandlung in dieser Richtung auf sich beruhen dürfte.

Anlangend jedoch den unter Punkt a) gestellten Antrag des Abgeordneten Wenzel Kratochwil, so glaubt der L. A. diesen Antrag, sofern er die Einsetzung einer Kommission behufs Revision der Jagdgesetzgebung bezweckt, der hochgeneigten Würdigung und Annahme Seitens des h. Landtages empfehlen zu müssen.

Die Motivirung des Schlußantrages, den ich die Ehre haben werde, dem hohen Hause vorzutragen, haben die Herren Abgeordneten ohnehin bereits in der Hand. Ich erlaube mir der Kürze der Zeit wegen die Bitte zu stellen, das hohe Haus wolle genehmigen, von der Vorlesung dieser Motivirung Umgang zu nehmen und mir gestatten, sofort auf den Schlußantrag zu übergehen. Der Schlußantrag, gestützt auf die Vorlage des Entwurfes eines Jagdgesetzes des Forstvereins und der Durchführungsvorschrift ist nachstehend:

1. Der hohe Landtag wolle: Zur Revision der für Böhmen bestehenden Jagdgesetze eine Kommission aus 12 Mitgliedern bestellen, von denen je 4 durch die Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen sind, und dieser Kommission den in der ersten Jah-ressession überreichten Antrag des Abgeordneten W. Kratochwil ad a sowie vorliegenden Bericht des L.-A. mit den von dem Forstvereine für Böhmen vorgelegten Entwürfen eines neuen Jagdgesetzes zur Vorberathung und Antragstellung zuzuweisen.

Slavný snìm raèiž k revisí zákonùv honebních, pro Èechy platnost majících, zøíditi komisi 12 èlenùv, kteréž voliti má každá kurie po 4 èlenech z celého snìmu, a raèiž komisi této k pøedbìžné poradì a k uèinìní návrhu pøikázati odstavec a) návrhu, poslancem V. Kratochvílem v prvním výroèním zasedání uèinìného spolu s touto zprávou zemského výboru a s návrhy o novém zákonu honebním lesnickou jednotou v Èechách pøedloženými.

Ich erlaube mir für meine Person dem hohen Hause eine formelle Abweichung von dem Schlußantrage zur geneigten Annahme zu empfehlen, dahin lautend, daß die Zahl der beantragten Kommissionsmitglieder von 12 auf 15 erhöht werde, nachdem die Erfahrung bewiesen, baß in ähnlichen Fällen die ungerade Zahl beliebt ist, und der Wichtigkeit dieses Gegenstandes wegen die Zahl 15 gerecht fertigt erscheint.

2. Ueber die Punkte b) und c) des bezeichneten Antrags des Abgeordneten W. Kratochwil mit Rücksicht auf die durch den Herrn Regierungsvertreter in der vorjährigen Landtagssession abgegebenen Erklärungen und insbesondere auf die mit Note der k. k. Statthalterei ddto. 10. März l. J. Z. 12483 an den Landesausschuß gelangten Eröffnungen zur Tagesordnung übergehen.

2. Strany odstavcù b) i c) dotèeného návrhu poslance V. Kratochvila raèiž sl. snìm, zøetel maje na vysvìtlení podané panem zástupcem vládním v lonském zasedání snìmovním, zvláštì ale na vyjádøení, které uèinilo zemskému výboru c. k. místodržitelství pøípisem ze dne 10. bøezna 1863 è. 12483, pøejíti k dennímu poøádku. Pro svou osobu jsem si dovolil èinit návrh, by sl. snìm ráèil pøijmouti místo ponavrhnutých èlenù 12, do té komise 15.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte.

Hofrath Taschek: In meiner praktischen Erfahrung taun ich bestätigen, daß bezüglich der Fischerei in den verschiedenen Ländern und Königreichen von Seite der Regierung eine verschiedenartige, verschiedene Auslegung erfolgt ist. So kann ich mit Verläßlichkeit bestättigen, daß für das Herzogthum Steiermark aus Norm gerade das Entgegengesetzte bestimmt ist, was in Böhmen gilt. Ich glaube, es wäre möglich, baß bei uns ein Zweifel entstehen könnte. Ich würde daher, um allem Zweifel zu entgehen, wünschenswerth finden, wenn man in den Artikel 1 des von dem Landesausschuß gestellten Antrages die Worte Jagd und Fischerei und am Schluße Jagd und Fischerei aufnehmen würde.

Oberstlandmarschall: Herr Hofrath Dr. Taschek stellt den Antrag, es sei in Artikel 1 beifolgende Stelle noch beizusetzen: Fischerei, nämlich Jagd und Fischerei.

Dr. Bìlský: Poslanec Dr. Taschek ponavrhuje, aby v 1. odstavci se pøidalo k slovùm zákonu honebního též slovo, lovení ryb.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Graf Clam-Martinitz: Ich erlaube mir zu bemerken, daß wir bei der Vorfrage sind, ob eine Kommission bestimmt werben soll. Das scheint mir ein meritorischer Antrag zu sein, der einem neuen Gegenstand zuzuweisen ist. Ich glaube, es ist zweifelhaft, ob wir jetzt die Debatte eröffnen sollen.


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Oberstlandmarschall: Es ist der Antrag des Landesausschußes stilisirt, er heißt: Der hohe Landtag wolle zur Revision der für Böhmen beste-henden Jagdgesetze u. s. w.

Graf Clam-Martinitz: Mit Rücksicht auf das Vorhergesagte scheint es zweifelhaft und ich wollte es eben nur der Erwägung seiner Excellenz selbst anheimstellen, ob es möglich und zulässig ist, in dem Augenblicke, wo es sich um die Frage handelt, ob einer Kommission eine gewisse Frage zugewiesen werden soll, und welcher Kommission ein, in einem Berichte noch nicht zur Berathung gelangte Gegenstand ihr zugetheilt werden kann. Dies scheint mir jedenfalls ein mentaler Antrag zu sein.

Oberstlandmarschall: Ich muß mich dieser Ansicht anschließen und würde den Herrn Ageordneten Taschek ersuchen, diesen seinen Antrag in Form eines selbstständigen Antrages zu stellen.

Taschek: Ich werde mich dieser Ansicht fügen und behalte mir einen besonderen Antrag vor.

Oberstlandmarschall: Herr Taschek hat also seinen Antrag als Zusahantrag zurückgenommen. Verlangt noch Jemand das Wort?

Fürst Karl Schwarzenberg: Ich weiß nicht, welche Gründe den Herrn Berichterstatter dazu bewogen haben, von dem Antrage des Landesausschußes bezüglich einer Kommission von 12 Mitgliedern abzugehen und 15 Mitglieder anzutragen.

Nachdem der Herr Berichterstatter die Motivirung dieses seines neuen Antrages mitgetheilt, würde ich mir erlauben, einen Gegenantrag zu stellen, daß nähmlich in die Kommission statt 12 nur 9 Mitglieder gewählt würden. Es sind ohnedies der Kommissionen bereits ziemlich viele und ich glaube nicht, daß es für die Berathungen einer Kommission förderlich ist, wenn ihre Mitgliederzahl noch erhöhet wird.

Würde mir also erlauben vorzubringen, baß zu diesem Zwecke eine Kommission von nur 9 Mitgliedern gewählt würde.

Nejvyšší zemský maršálek: Kníže pán Schwarzenberg navrhuje, aby se do té komise volilo jen 9 èlenù.

Wird der Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Referent Ritter v. Peche: Hierauf (Rufe: laut!) Ich gebe mir die Ehre zu erklären, daß ich mich mit der beantragten Zahl von 9 Mitgliedern vollkommen einverstanden erkläre und nur aus Opportunitätsgründen, weil eben die Schlußfassung in einer Kommission bei einer ungeraden Zahl von Mitgliedern erfahrungsgemäß erleichtert wird, mich für eine ungleiche Zahl von 15 Mitgliedern, und weil der Gegenstand von weitgreifendem Interesse ist, mich für eine größere Zahl ausgesprochen habe. Aber das Erste, die ungerade Zahl, war mir maßgebend, daher ich mich vollkommen der Zahl 9 konformire.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den Antrag im Allgemeinen zur Abstimmung bringen lassen. Absatz 1, daß diese Angelegenheit einer Kommission zugewiesen werde und später dann erst über die Zahl der Mitglieder.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, daß der Landesausschußbericht einer Kommission zugewiesen werde, die Hände aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

Es sind nun bezüglich der Zahl dieser Kommis-sion 2, respective 3 Anträge auf 12, 15 und 9 Mitglieder, ich glaube den Antrag auf 12 und 15 Mitglieder erst später zur Abstimmung bringen zu sollen und werde daher zuerst über den Antrag auf 9 Mitglieder abstimmen lassen.

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, daß in die Kommission 9 Mitglieder gewählt werden, die Hände aufzuheben (geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Nun käme der 2. Absatz zur Abstimmung und ich bitte ihn nochmals vorzulesen.

Referent Ritter v. Peche liest: Ueber die Punkte b) und c) des bezeichneten Antrags des Abgeordneten W. Kratochwil mit Rücksicht auf die durch den Herrn Regierungsvertreter in der vorjährigen Landtagssession abgegebenen Erklärungen und ins-besondere auf die mit Note der k. k. Statthalterei de dato 10. März l. J. Z. 12483 an den Landesausschuß gelangten Eröffnungen zur Tagesordnung übergehen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben (Majorität).

Der Antrag ist angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht über die Landes-Exerzitienanstalten.

Graf Franz Thun. (Liest.)

Hoher Landtag!

Gelegenheitlich der in der Session des Jahres 1863 stattgefundeneu Berathung über das Landesbudget für das genannte Jahr hat hoher Landtag den Beschluß gefaßt, den Landesausschuß zu beauftragen: "die Frage, ob und unter welchen Bedin-gungen die Landes-Exerzitienanstalten (Landesreit-, Fecht-, Tanz- und Turnanstalt) gänzlich aufgelassen werden könnten, in Erwägung zu nehmen, die erforderlichen Erhebungen zu pflegen, und hierüber dem hohen Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten, beziehungsweise die erforderlichen Anträge zu stellen."

Um diesem hohen Auftrage mit thunlichster Gründlichkeit zu entsprechen, hat der Landesausschuß vor allem an die k. k. Statthalterei das Ersuchen richten zu sollen geglaubt, über diese Frage, insbesondere auch in der Richtung, ob die Auflassung der genannten Exerzitienanstalten unbedingt, oder doch wenigstens gegen Einführung von Stipendien bei nicht vom Lande dotirten und angestellten Lehrern angezeigt wäre, die Professoren-Kollegien, dann die sämmtlichen Studien- und Schuldirektorate in Prag einvernehmen, und bei Vorlage der Gutachten


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derselben auch die eigene Wohlmeinung und Ansicht hierüber bekannt geben zu wollen.

Diesem Ersuchen wurde mit dem Dienstschreiben der k. k. Statthalterei vom 30. Jänner 1864 Z. 74.894 entsprochen. Es erlaubt sich der L.-A. demnach unter Benützung des mit diesem Dienstschreiben anhergelangten Materiales den abgeforderten Bericht in Nachstehendem zu erstatten; — erachtet es jedoch für angezeigt, diesem Berichte die ihm über den Bestand der Exerzitien-Anstalten zu Gebote stehenden historischen Daten vorhergehen zu lassen.

Uiber die eigentliche Begründung oder erste Entstehung der drei Landesexerzitienanstalten für den Reit-, Fecht- und Tanzunterricht ist auch in den ältesten unter den vorhandenen, derselben erwähnenden Vorakten kein Aufschluß zu finden. Aus diesen Vorakten geht jedoch soviel hervor, daß Landesexerziticnmeister für diese 3 Fächer schon vor dem Jahre 1659 bestanden; daß in dem eben bezeichneten Jahre Johann Mundt v. Thunge, als Landesbereiter und Anton Franz de Thouche als Fechtmeister, im Jahre 1662 aber Ignaz von Rungen als Tanzmeister von den damaligen hochl. Hrn. Ständen ernannt wurde, und daß damals der Landesbereiter an Gehalt und Pauschale zur Erhaltung von 6 Schulpferden, 3 Reitknechten und einem Unterbereiter im Ganzen 1166 fl. 40 kr. bezog, der Gehalt des Fechtmeisters dagegen mit 233 fl. und der des Tanzmeisters mit 200 fl. bemessen war.

Die Verpflichtungen dieser 3 Landesexerzitienmeister bestanden damals und bestehen auch gegenwärtig noch in der Ertheilung des unentgeltlichen Unterrichtes an eine gewisse Anzahl von Stiftungen, welche wahrscheinlich schon ursprünglich, wie dies auch dermal noch der Fall ist, für die Reitschule mit je dreien aus dem Herren- und aus dem Ritter-, und mit zweien ans dem Bürgerstandc, für den Tanz- und Fechtunterricht aber mit je zweien ans jedem dieser 3 Stände festgesetzt war, wobei jedoch noch hervorgehoben werden muß, daß auch die in erster Reihe für Angehörige des Herren- und Ritterstandes bestimmten Plätze, wenigstens schon seit einer langen Reihe von Jahren, in Ermanglung geeigneter Kompetenten aus diesen Ständen, an bürgerliche Bewerber vergeben werden, so daß dermal in der Regel alle diese Stiftungsplätze im Genusse bürgerlicher Kompetenten stehen. Außerdem haben diese Exerzitienmeister seit der Systemisirung der gräfl. Straka'schen Handstipendien gegen ein sehr mäßig berechnetes Honorar auch noch für den Un-terricht der gräfl. Straka'schen Stiftlinge zu sorgen, was sich auf den im Testamente des Stifters Peter Grafen Straka ausgesprochenen Willen gründet, daß die jungen Männer, für die er die von ihm eigentlich beabsichtigte Akademie errichtet haben wollte, in dergleichen Exerzitien geübt werden sollen.

Was dagegen die Landesturnanstalt anbelangt, so verdankt diese, da das Turnen selbst erst im, Laufe des gegenwärtigen Jahrhundertes aufkam und systematisch ausgebildet wurde, ihre Entstehung natürlich einer weit späteren Zeit.

Diese Anstalt wurde erst im Jahre 1843 mit Diatalbeschluß der vormaligen Herren Stände Böhmens in's Leben gerufen, und in der ständischen Versammlung vom 1. Juli 1844 der gymnastische Lehrer Stefani als erster ständischer Turnlehrer er-nannt, und zwar mit einem jährl. Gehalte von 400 st. und mit der Verpflichtung, 12 aus der Klasse der zum Volksunterrichte sich heranbildenden Kandidaten zu wählenden Stiftlingen den Unterricht im Turnen zu ertheilen. Die Tendenz der Hrn. Stände ging hierbei, wie sich aus dieser Bestimmung, wie nicht minder aus den betreffenden Verhandlungen ergibt, dahin, für die Heranbildung von Turnlehrern fürzusorgen, welche in ihrem eigentlichen Berufe als Volkslehrer die Turnkunst auf dem stachen Lande zu verbreiten geeignet und gesonnen wären. Den gewesenen Hrn. Stünden Böhmens dürfte also unbestritten das Verdienst zuzuerkennen sein, daß sie jedenfalls mit zu den Ersten gehörten, welche die Wichtigkeit der Turnübungen anerkannten, und daß sie durch die Einführung einer eigenen Turnlehranstalt für Lehramtskandidaten zur Einbürgerung und Verbreitung der Turnfertigkeit in Böhmen und namentlich auf dem Lande wesentlich beigetragen haben.

Der Unterricht im Reiten, Fechten, Tanzen und Turnen wird den Stiftlingen durch die Dauer von 2 Jahren, u, z.: was das Fechten, Tanzen und Turnen betrifft, in von den Lehrmeistern auf ihre eigenen Kosten gemietheten Privatlokalitäten ertheilt und es erhalten nur der Fecht- und Tanzlehrer außer dem Gehalte noch einige Nebenbezüge, u. z.: beide einen Quartierzinsbeitrag von je

31 st. 50 kr.

ferner der Fechtlehrer einen Beheizungsund Beleuchtungsbeitrag von

15 " 75 "

und ein Requisiten-Abnützungspauschale von

42 " — "

der Tanzlehrer aber einen Beheizungsbeitrag von

15 " 75 "

und einen Beleuchtungsbeitrag von

27 " — "

Für den Reitunterricht dagegen besteht eine eigene d. i. dem Lande eigenthümlich angehörige Lokalität, u. z.: in dem von den früheren Herren Ständen im Jahre 1834 eigens zu diesem Zwecke um den Betrag von 10.000 st. erkauften Hause Nr. 911 II. in der Bredauer Casse, in welchem auf Kosteil des Domestikalfondes eine gedeckte Reitschule erbaut wurde. Die Herren Stände hatte sich zu diesem Ankaufe und zu dieser Adaptirung aus der Ursache veranlaßt gefunden, weil sich bei der früheren bloßen Miethe der der prager Stadtgemeinde gehörigen Reitschule am Tummelplatze viele lnkonvenienzen ergeben hatten, eine andere zu vermiethende Privatreitschule aber in ganz Prag nicht zu finden war.

Nach diesem kurzen historischen Rückblicke erlaubt sich der Landesausschuß nunmehr auf den eigentlichen Gegenstand der Frage überzugehen. Wenn auch, wie vorerwähnt, über die eigent-


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liche Entstehung der Reit-, Fecht- und Tanzanstalt altenmäßig nichts Näheres vorliegt, so dürfte es doch kaum einem Zweifel unterliegen, daß dieselbe eben in der von den ehemaligen Herren Ständen erkannten Wichtigkeit der Uebung in diesen Exerzitien für die Gesundheit und körperliche Ausbildung der Jugend ihren Grund hatte.

Waren aber diese körperlichen Uebungen schon in früheren Zeiten, in welchen das wissenschaftliche Studium bei Weitem noch nicht so viele verschiedenartige Zweige umfaßte, und daher auch der Studirende nur in weit niederem Grade zum Schul-und Kollegienbesuche und zu einer sitzenden Lebensweise gezwungen war, als jetzt, schon von so großer Wichtigkeit, daß eben diese Wichtigkeit den Impuls zur Begründung eigener Landesexeizitienanstalten gab, so ist dies in der Gegenwart gewiß noch in viel höherem Maße der Fall. Es ist eine, von allen ge-wiegten Pädagogen anerkannte, durch den bekannten Satz "mens sana in corpore sano" schon von altersher ausgesprochene Wahrheit, daß die körperliche Entwicklung mit der geistigen gleichen Schritt halten muß, wenn nicht mit der körperlichen Gesundheit auch die geistige Thatkraft und Frische leiden soll. Jemehr der studirende Jüngling geistig angestrengt und auf das Kollegium und die Studierstube angewiesen ist, desto mehr bedarf auch sein Körper einer kräftigen, für die Gesundheit geradezu unentbehrlichen Bewegung und Entwicklung. Daß aber systematisch betriebene körperliche Exerzitien, namentlich das Reiten und Turnen, ganz abgesehen davon, baß sie zugleich eine für verschiedene Berufsarten und Lebenszwecke sehr nützliche, für einige derselben sogar nothwendige Vorbereitung bilden, — zur Entwicklung und Kräftigung des Körpers sehr wesentlich beitragen, daß gerade diese Uebungen überdies den Vortheil haben, dem menschlichen Körper eben mit einem weit geringeren Zeitaufwande, als dies sonst leicht erreichbar ist, das erforderliche Maaß der Bewegung und Erfrischung zu verschaffen, daß sie daher gerade für Studirende, die der körperlichen Bewegung nur wenig Zeit zu widmen vermögen, von überaus großem Nutzen sind, dürfte wohl kaum Jemand in Abrede stellen können.

Dies haben denn auch — mit Ausnahme des Direktorats der böhm. Oberrealschule, das sich aus dem Grunde, weil noch nie ein Zögling derselben mit einer Reit-, Fecht-, Tanz- oder Turnstiftung betheilt war, jeder Meinungsäußerung enthielt, — alle Studiendirektorate, welche in dieser Angelegenheit um ihr Gutachten befragt wurden, ausdrücklich anerkannt und hervorgehoben. Das Direktorat der deutschen Oberrealschule weift insbesondere darauf hin, daß in England die wöchentliche Anzahl der Schulstunden nicht über 18 hinausgehe, jede bedeutendere Lehranstalt aber mit einem zu körperlichen Uebungen bestimmten Rasen- oder Spielplatze versehen sei; Hierlands dagegen eine solche Fürsorge für die körperliche Entwicklung gänzlich mangle, die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden aber 35, und für jene, die das Laboratorium besuchen, sogar 41 betrage. Das genannte Direktorat wünscht allerdings eine Reorganisirung der Landesexerzitienanstalten, jedoch nur in dem Sinne, um den Vortheil von Stipendien für körperliche Uebungen einer möglichst großen Zahl von Studirenden zugänglich zu machen, und beantragt zu diesem Zwecke die Konzentrirung des ganzen, für die Landesexerzitienanstalten dermal bestrittenen Aufwandes auf das Turnen allein. Alle andern Studiendirektorate sprechen sich dagegen unbedingt für die Aufrechthaltung aller bisherigen Exerzitienanstalten aus, und wünschen lediglich eine Vermehrung der Stiftungsplätze derart, daß jede Schule jährlich wenigstens über 6 derselben zu verfügen haben, und ihnen auf die Verleihung derselben einiger Einfluß gestaltet werden möge. Von den ein-vernommenen Professoren-Kollegien erklären sich zwar, und wie der Landesausschuß bekennen muß, ihm geradezu unbegreiflicher Weise, das rechts- und staatswissenschaftliche, so wie das philosophische, letzteres aber nur mit Stimmenmehrheit, für die gänzliche Aufhebung der Reit-, Tanz- und Fecht-, sowie der Turnstipendien, weil nach ihrer Angabe diese Stipendien bisher in der Regel ohnehin nur an Solche verliehen worden sein sollen, "die sich diesen Unterricht auf eigene Kosten zu verschaffen in der Lage sind" und weil "zu besorgen sei, daß die Studirenden durch diese Uebungen," "so wünschenswerth dieselben auch seien" "von ihrem eigentlichen Berufe, den Wissenschaften abgezogen werden," oder wie das rechts- und staatswissenschaftliche Professoren-Kollegium, das diese Stiftungen in gewöhnliche Studentenstiftungen umgewandelt zu sehen wünscht, sich ausdrückt: "mehr Zeit auf der Reitbahn und im Pferdestalle als im Kollegium zubringen, das Reiten zur Hauptsache machen, und sich durch ihr Erscheinen im Kollegium mit bespornten Stiefeln nur lächerlich machen." Der Landesausschuß muß jedoch der Richtigkeit beider, von den genannten zwei Professoren-Kollegien angeführten Gründe mit aller Entschie-denheit entgegentreten.

Die sämmtlichen Reit-, Fecht-, Tanz- und Turnstipendien werden von ihm — insoferne es sich nicht etwa um die Strakaschen Stiftlinge handeln sollte, deren Jeder auf den Unterricht in diesen Uebungen Anspruch hat, — jederzeit, soviel er auf Grundlage der ihm vorliegenden Armuthszeugnisse und Vermögensangaben nur immer zu urtheilen vermag, mit voller Gewissenhaftigkeit nur an die dürftigsten unter den Kompetenten verliehen.

Der Unterricht der Stipendisten in allen genannten Uebungen aber ist auf blos 3 Stunden wöchentlich beschränkt. Er kann demnach dem Berufstudium, wenn man für dasselbe nicht ein ununterbrochenes Sitzen fordern will, unmöglich Abbruch thun, während dazu, um das Reiten "zur Hauptsache" zu machen, bekanntlich sehr bedeutende, selbst Wohlhabenden nur selten zu Gebote stehende Mittel gehören würden. Der Landesausschuß vermag daher in den erwähnten beiden Aeußerungen nur ein be-

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bauerliches Unterschätzen der Nothwendigkeit und Wichtigkeit körperlicher Bewegung und Ausbildung, gerade für Studirende, zu erblicken, und ihnen umsoweniger Gewicht beizulegen, als dagegen das medizinische Professoren-Kollegium, dem denn doch in dieser, mit sanitären Rücksichten in so enger Beziehung stehenden Frage eine ganz vorzugsweise Kompetenz nicht abgesprochen werden kann, auf alle diese Uebungen, unter denen es insbesondere auch das Tanzen betont, ein hohes und ganz entschiedenes Gewicht legt, und ausdrücklich den Wunsch ausspricht, daß nicht nur die bereits bestehenden Exerzitienanstalten so vielen Studirenden als nur immer möglich, zugänglich gemacht, sondern auch noch durch Gründung von Schwimmstipendien erweitert werden mögen.

Auch die l. k. Statthalterei spricht sich von ihrem Standpunkte aus entschieden gegen dir unbe-dingte Auflassung dieser Exerzitienanstalten aus, "weil — abgesehen davon, daß durch die mit dem Bestande derselbe verknüpfte Vertheilung von Stif-tungsplätzen an weniger bemittelte Zöglinge, letzteren die Gelegenheit geboten wird, sich in den freien Künsten auszubilden, die ihnen in ihren verschiedenen Lebenslagen von wesentlichem Nutzen sein können, derartige, unter der Aegide des Landes stehenden Anstalten den im Laufe der Zeit "mit dem fortschreitenden Bedürfnisse weiter ins Leben tretenden ähnlichen Privatunternehmungen einerseits als Muster-, andererseits als Pflanzschule der an letztere zu berufenden Lehrindividuen dienen." Besonderes Gewicht aber wird von der k. k. Statthaltern ans den Fortbestand der Fecht- und Reitlehranstalt als Landesanstalt gelegt, und die eventuelle Auflassung dieser Anstalten deshalb als für die Ausbildung dieser beiden, freien Künste von ganz unberechenbarem Nachtheile erklärt, weil sich in Prag schwerlich irgend welche Privatunternehmer vorfinden dürften, welche mit der Fähigkeit zur Bestreitung des erforderlichen Aufwandes für Einrichtung und Lokalitäten eine hinreichende Bürgschaft für genügende Unterrichtserfolge darbieten würden."

Auch die Statthalterei findet eine Vermehrung und zwar wenigstens die Verdoppelung der bisherigen Anzahl von Stiftungsplätzen wünschenswerth. Nach dem Gesagten konnte sich der Landesausschuß der Ueberzeugung nicht entschlagen, daß durch die Errichtung der Exerzitienanstalten von Seite der ehemaligen Herren Stände den unbemittelten in den Genuß der Stiftungen tretenden Studirenden eine wahre Wohlthat erwiesen worden ist, und daß die gegenwärtige hohe Landesvertretung gewiß nicht gewillt sein wird, diese von den gewesenen Herren Ständen den Studirenden zu einer Zeit, wo dies für ihre körperliche Entwicklung ohne Frage, minder nothwendig war als jetzt, zugewendete, bereits seit mehr als zwei Jahrhunderten bestehende Wohl-, that dermal einzustellen; daß sie vielmehr geneigt, sein dürfte, einerseits diese Wohlthat, insofern dies ohne größere Belastung des Landesfondes, daher etwa durch Einfühlung einer sich möglicherweise als billiger darstellenden anderen Unterrichtsmodalität ausführbar ist, einer noch größeren Zahl von Studirenden zugänglich zu machen, anderseits aber, wie dies in dem Gutachten des medizinischen Professoren-Kollegiums angedeutet wurde, auch noch auf bisher unbeachtet gebliebene Exerzitien, namentlich auch auf das der Gesundheit so überaus zuträgliche Schwimmen auszudehnen.

Um nun auch darüber, ob sich vielleicht die Landesexerzitienanstalten in einer für den Landesfond vortheilhafteren Weise und ohne Nachtheil für den Stipendisten durch Handstipendien bei nicht vom Lande angestellten Exerzitienmeistern ersetzen ließen, einem hohen Landtage ein begründetes Urtheil möglich zu machen, hat der Landesausschuß auch die zur vergleichsweisen Darstellung der Kosten beider Modalitäten erforderlichen Erhebungen veranlaßt. Als Resultat dieser Erhebungen stellt sich folgendes heraus. Die Kosten der jetzt bestehenden Exerzitienanstalten betragen, u. z.:

Für die Fechtschule

464 st. 621/2 kr.

für die Tanzschule

344 fl. 621/2 kr.

für die Turnanstalt

525 fl. — kr.

für die Reitschule

2619 fl. 54 kr.

oder nach Abzug der für die vermietheten Wohnungen im Reitschulgebäude entfallende Miethzinse per

233 fl. — kr.

eigentlich bloß

2386 fl. 51 kr.

unter welch letzterem Kostenbetrage sowohl die Be-züge des angestellten Ober- und Unterbereiters, als auch die Pauschalien für die Erhaltung von 6 Schulpferden, für Beheizung der Reitschule und für Unterhaltung der Sandlage in derselben mit inbegriffen sind. Es entfällt demnach bisher bei dem Bestande der Landesexerzitienanstalten und der Anzahl von 3 wöchentlichen Stunden, und 6 (beim Turnen 12) an denselben Theil nehmenden Stipendisten per Stunde und Kopf der Preis von

beim Fechten

611/2 kr.

beim Tanzen

451/2 kr.

beim Turnen

35 kr.

beim Reiten

2 fl. 38 kr.

Laut der von den hier bestehenden Lehrmeistern dieser Fächer auf die an dieselben gestellte Anfrage eingegangenen schriftlichen Antworten würden sich die Preise, im Falle des Aufgebens vom Lande dotirter Exerzitienanstalten und der Ertheilung von Handstipendien, pr. Kopf und Stunde für dieselbe Zahl von Schülern und wöchentlichen Stunden folgender Maßen herausstellen. Für das Reiten:

Bei dem bisherigen Landesbereiter Rost, jedoch nur unter der Bedingung, daß demselben die von ihm bisher benützten Lokalitäten (Reitschule, Stallungen, Geschirr-, Sattel-, Futter-Vorrathskammer u. s. w.) auch noch ferner unentgeltlich zur Disposition gestellt blieben,

mit 1 fl. 50 kr.

bei dem Landesunterbereiter Püner ohne

diese Bedingung

2 " 50 .


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an andere Reitmeister konnte wegen gänzlichen Mangels Solcher eine Anfrage gar nicht gerichtet werden. Für das Fechten laut Eingabe des verstorbenen Landesfechtmeisters Le Gros mit 611/2 kr.

Nach von der k. k. Polizeidirektion erhaltenen Auskunft ist außer dem Landesfechtmeister hier eben auch lein anderer, sich mit Privatunterricht befassender Fechtmeister vorhanden, indem die bei den Turn-vereinen bestehenden Fechtmeister oder Vorfechter den Unterricht eben nur in diesen Vereinen ertheilen.

Für das Tanzen:

bei dem Landes-Tanzmeister Link

43 kr.

bei dem Tanzmeister Pohl

332/3

Für das Turnen: bei dem Landesturnlehrer Malýpetr . . 31

bei dem Turnlehrer Schmidt 20

bei welch letzterem die Stipendisten jedoch dann an dem allgemeinen Unterrichte theilnehmen müssen, an diesem aber um den genannten Preis auch in beliebiger Zahl theilnehmen könnten, während nach den Anträgen der meisten anderer Offerenten (des Fechtlehrers Le Gros, des Tanzlehrers Link und wohl auch des Turnlehrers Malypetr) wenn mehr Zöglinge als sechs zugleich an dem Unterrichte Theil nehmen, der Preis für jeden einzelnen geringer, für die Stunde aber natürlich doch höher werden würde, der Stunden-Preis dagegen beim Tanzmeister Pohl auch in diesem Falle derselbe bliebe.

Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, daß Handstipendien blos beim Tanzen und Turnen u. z. — abgesehen von den Kosten bei ihrer Einführung nöthig werdenden Pensionirung der bisherigen angestellten Lehrer — auch bei diesen Exerzitien nur unbedeutend wohlfeiler, für das Reiten und Fechten dagegen sogar theuerer wären, als die bisherige Ein-richtung, überdieß aber auch daß die regelmäßige Fortdauer des Unterrichtes durch bloße Handstipendien beim Reiten und Fechten durchaus nicht, sondern eben auch nur beim Tanzen und Turnen sicher gestellt werben könnte. Was vorerst das Reiten betrifft, so stellt sich nach dem Anbote des Landesbereiters Rost scheinbar zwar bei Handstipendien für die einzelne Stunde ein geringerer Preis heraus, als der nach den Gesammtkosten seiner bisherigen Bezahlung entfallende. Doch ist dies eben nur scheinbar, weil Rost diesen Stundenpreis an die Bedingung des unentgeltlichen Fortgenußes der ihm bisher zu Gebote stehenden Lokalitäten knüpft, was eigentlich denn doch der Aufrechthaltung der Landesexerzitienanstalt für das Reiten, wenn auch unter veränderten Modalitäten, gleichkäme. Ueberdies aber hegt der Landesausschuß die feste Ueberzeugung, daß ein zweiter, nicht bereits, wie Rost, mit dem fundus instructus und einer größern, den Roßhandel möglich machenden Anzahl von Pferden versehener Stallmeister sich zu dem von Rost angegebenen Stundenpreise nimmermehr herbeilassen könnte, die Annahme der Offerte dieses letzteren daher kaum mehr als ein für die Dauer seines Lebens getroffenes Provisorium wäre.

Eben wegen der sehr bedeutenden Kosten, welche die Anschaffung und Erhaltung eines genügenden fundus instructus an Pferden u. s. w. erfordert, haben sich Privatreitmeister in Prag immer nur zeitweilig und in der Regel nur so lange erhalten, als ihnen die Begünstigung des entgeltlichen Genußes einer der in verschiedenen der hiesigen Privatpalästen befindlichen Privatreitschulen zu Theil wurde; und offenbar hat auch nur der ihm großmüthig zugestandene Genuß einer solchen Begünstigung den Landesunterbereiter Püner in die Möglichkeit verseht, sich zur Ertheilung des Unterrichtes an Stipendisten überhaupt, aber doch nur zu einem Stundenpreise zu erbieten, der den nach den Gesammtkosten der jetzigen Einrichtung entfallenden doch noch immer übersteigt.

Eine miethbare Reitschule existirt in Prag bekanntlich nicht.

Die bloße Systemisirung von Handstipendien würde aber, auch wenn dieselben auf 12 vermehrt werben sollten, ganz gewiß nicht hinreichen, um die Existenz eines Privatstallmeisters sicherzustellen. Das Aufgeben der Landesreitanstalt als solcher hieße also, wie auch die k. k. Statthaltern in ihrem Dienstschreiben vom 30. Jänner l. I. ganz richtig bemerkte, nichts anderes, als den dauernden Bestand eines Reitunterrichtes in Prag überhaupt für die Zukunft gänzlich in Frage stellen, und diesen Unterricht dem bloßen Belieben einzelner Roßmäckler anheimgeben, welche bei dessen eventueller Ertheilung dann ganz gewiß nur den Zweck der thunlichsten Hereinbringung der Futterkosten ihrer Pferde, nicht aber den Zweck der wirklichen Ausbildung ihrer Schüler in der Reitkunst im Auge haben würben. Der Landesausschuß könnte die von der Auflassung der Landesreitschule nach seiner Ueberzeugung untrennbare Wahrscheinlichkeit, baß dann in Prag zeitweilig, und häufig gewiß durch lange Perioden, für alle Jene, die keine Privatreitschule besitzen und sich nicht selbst einen Privatstallmeister halten können, gar kein Unterricht zu erlangen wäre, unmöglich als der Ehre und der Bedeutung des Landes Böhmen und der Hauptstadt Prag entsprechend erachten, und muß sich demnach unbedingt gegen die Auflassung der Landesexerzitienanstalt für das Reiten aussprechen. Haben doch viel kleinere Länder und minder zahlreich besuchtere Universitäten besitzende Städte, wie z. B. Göttingen, ihre eigenen, vom Lande erhaltenen und dotirten Bereiter und Reitanstalten.

Bezüglich des Fechtens gilt ganz dasselbe.

Die Einführung von Handstipendien würde auch hier, wie sich aus den oben angeführten Daten ergibt, wenigstens keine Ersparung herbeiführen, die ununterbrochene Fortdauer des Unterrichtes aber eben auch nicht sicherstellen können.

Dagegen würde die Umwandlung der Landes-Exerzitienanstalten für das Tanzen und Turnen in Handstipendien — von der dann wohl unvermeid-

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lichen Pensionirung der gegenwärtigen Lehrer abge-sehen — allerdings eine, übrigens wie gesagt, nur geringe Ersparung zur Folge haben.

Wie der Landesturnlehrer Malýpetr in seiner Eingabe aber ganz richtig bemerkt hat, würbe diese Umwandlung, was das Turnen betrifft, zugleich ein Aufgeben des von den ehemaligen Herren Ständen bei der Gründung der Landesturnanstalt beabsichtigten Hauptzweckes, des Zweckes, Turnlehrer zu bilden, involviren, indem es dann in dem eigenen Interesse der den Turnunterricht Ertheilenden gelegen wäre, so wenige Konkurrenten als möglich zu haben, solche Konkurrenten daher auch gar nicht heranzuziehen.

Die äußerst geringe, durch die erwähnte Umwandlung zu erzielende Ersparung wäre dann gewiß im Kurzen durch den Nachtheil aufgewogen, daß die für Böhmen nöthigen Turnlehrer gar bald wieder aus dem Auslande berufen, und dann gewiß nicht gering honorirt werden müßten. Ueberdies muß der Landesausschuß aber auch noch hervorheben, wie wichtig gerade sowohl beim Tanzen als beim Turnen die Wahl nicht der Mindestbietenden, sondern die Wahl auch persönlich die erforderliche Garantie gebenden Lehrer in moralischer, und beim Turnen auch in physischer Beziehung ist.

Aus diesen Gründen muß sich der Landesausschuß auch bezüglich dieser Exerzitien gegen die Einführung bloßer Handstipendien, und für die Aufrechthaltung des Unterrichtes durch vom Lande angestellte Lehrer aussprechen. Der Landesausschuß vermag dagegen nicht zu verkennen, daß es allerdings wünschenswerth wäre, die Landesexerzitienanstalten, wie dies von den sämmtlichen Schuldirektoraten und dem medizinischen Professoren-Kollegium angeregt wurde, einer größeren Zahl von Studirenten, als bisher, zugänglich zu machen, b. i. die Zahl der bei denselben bisher bestehende Stipendien zu vermehren. Er glaubt aber, daß dies bei einigen Exerzitien (und was speziell das Turnen betrifft, wenigstens rücksichtlich solcher Zöglinge, die nicht Lehramtskandidaten sind, sich nicht selbst zu Turnlehrern ausbilden wollen) vielleicht ohne Steigerung des Aufwandes, schon durch eine geeignete Verhandlung mit den gegenwärtigen Exerzitienmeistern zu erreichen sein dürfte.

Gewiß würde diese Vermehrung aber nicht groß genug sein, um jeder Schule jährlich eine bestimmte Anzahl solcher Stipendien zuzuweisen, und die Zuerkennung derselben, ihrem Wunsche gemäß, den Schuldirektoraten selbst überlassen oder diesen in dieser Beziehung auch nur eine gewisse Ingerenz zugestehen zu können.

Eben so wenig kann der Landesausschuß den Nutzen verkennen, den die von dem mediz. Professoren-Kollegium angeregte Gründung einer größsren Zahl unentgeltlicher Stipendien für den Schwimmunterricht für die Gesundheit und körperliche Ausbildung und Kräftigung ganz armer Studirender haben würde. Nach seiner Ansicht dürfte das zur Erreichung dieses Zweckes erforderliche Opfer wohl nur ein sehr geringes sein.

In der bereits ausgesprochenen, festen Ueberzeugung, daß die gegenwärtige hohe Landesvertretung die durch die Einrichtung der, was das Reiten, Fechten und Tanzen betrifft, schon seit fast 200 Jahren bestehenden, neuerer Zeit noch durch das Turnen vermehrten Landesexerzitienanstalten von Seite der gewesenen Hochlöblichen Herren Stände der studirenden Jugend zugewendete Wohlthat derselben in der gegenwärtigen Zeit weder zu verweigern, noch auch durch eine minder geeignete und minder zweckmäßige, und doch bloß beim Tanzen und Turnen eine zudem nur sehr unbedeutende Ersparung in Aussicht stellende andere Art der Unterrichtsertheilung zu verkümmern gewillt sein werde; daß die gegenwärtige hohe Landesvertretung vielmehr wohl eher geneigt sein dürfte, diese Wohlthat den Studirenden, insofern dies ohne Ueberbürdung des Landesfondes möglich ist, in einer noch ausgiebigeren Weise zuzuwenden, als dies bisher der Fall war; fühlt sich der Landesausschuß zu dem Antrage verpflichtet:

Hoher Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesexerzitienanstalten für Reiten, Fechten, Tanzen und Turnen haben aufrecht zu bleiben;

2. der Landesausschuß wird beauftragt:

a) zu versuchen, ob die Wohlthat des Unterrichtes in diesen Exerzitien, ober doch in einigen derselben, durch geeignete Verhandlungen mit den Exerzitienmeistern nicht etwa, und vielleicht ohne Vermehrung der Kosten, einer größeren Anzahl von Studirenden, als bisher, zugänglich gemacht werden könnte?

d) darauf Bedacht zu nehmen, ob es nicht zweckmäßig wäre, bei der Durchführung der neuen Organisirung des technischen Instituts die Landesexerzitienanstalten mit diesem Institute in Verbindung zu bringen, und bei dem bevorstehenden Neu-bau der Technik auch für das räumliche Bedürfniß der Landesexerzitienanstalten fürzusorgen?

c) in der nächsten Session darüber Bericht zu erstatten, ob und unter welchen Bedingungen die Gründung einer größeren Zahl von Stipendien für den Schwimmunterricht für ganz arme Studenten bei einer der bestehenden Schwimmschulen möglich wäre?

Oberstlandmarschall. Ich eröffne die Debatte, verlangt Jemand das Wort?

Prof. Höfler. Ich erlaube mir, zu bemerken, daß ich für die Anträge des Landesausschusses bin und nur einige wenige Bemerkungen mir aus dem Grunde in Bezug auf den Bericht zu machen gestatte, weil in der That Mehreres hier vorkommt, das vielleicht einer Berichtigung bedarf. Es ist nem-lich auf Seite 6 ausgesprochen worden, daß es dem hohen Landesausschusse "geradezu unbegreiflich erscheint, daß das rechts- und staatswissenschäftliche, so wie das philosophische Professorenkollegium, letzteres aber nur mit Stimmenmehrheit, für die gänzliche Aufhebung der Reit-, Tanz- und Fecht-, sowie


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der Turnstipendien sich ausgedrückt haben." Ich würde nicht darüber sprechen, wenn nicht der Ausdruck "geradezu unbegreiflich" vor mir gedruckt stünde. Mir ist es im höchsten Grabe begreiflich, daß das philosophische Professorenkollegium in der Art und Weise stimmte, wie es abgestimmt hatte, indem dieses Professorenkollegium nicht einer Fakultät gegenübersteht, wie die übrigen Professorenkollegien, sondern eine particulare Stellung behauptet. Wir ha-ben, um mich in Kürze zu fassen, vorzugsweise nur Lehramtskandidaten zu unseren Zuhörern. Diese sind aber größtentheils in der bittersten Armuth begriffen. Ich bin selbst derjenige, welcher die Verwaltung von unserem Unterstützungsfonde führt und kann aus diesem Grunde um so mehr sagen, warum wir auf den so wohlwollenden Antrag des Landesausschusses nicht eingehen konnten, weil es bei diesen Studierenden heißt, primum est vivere und dann erst reiten und tanzen. Pauper Aristoteles ist leider eine bekannte Sache und hier gilt dieser Ausdruck — leider Gott — im höchsten Grade. Wenn zur Unterstützung der künftigen Lehrer des Landes in dieser Beziehung etwas Tüchtiges geschehen könnte, ja, das würde dem wahrhaft tiefsten, dem geistigen Interesse des Landes entsprechen. Dieß jedoch nur zur sachlichen Berichtigung in Bezug auf S. 6.

Ich möchte aber aus gleichen Gründen, indem ich sonst dem Antrage des Landesausschusses beistimme, noch auf dasjenige hinweisen, was ich auf Seite 10 gelesen habe, daß, wenn darin "gar kein Unterricht zu erlangen wäre, unmöglich es als der Ehre und Bedeutung des Landes Böhmen und der Hauptstadt Prag entsprechend erachtet werden könnte." Weil vorher das philosophische Professorencollegium hier angezogen worden ist, muß ich auch hier Etwas sagen. Ich glaube, daß es in der That uns näher lag, daran zu denken, daß wir unter anderem gar keine Professur in der Geographie, gar kein Antikenkabinet haben, was doch für die Bildung der jungen Leute so wünschenswerth und nothwendig wäre; bei dieser Gelegenheit muß ich aber, wo es sich um die Ehre Böhmens handelt, auch erwähnen, daß so dankbar auch die k. k. böhmische Gesellschaft der Wissenschaften für die Unterstützung ist, die ihr von Seite des Landes-ausschusses durch den Betrag von 1000 fl. zu Theil wurde, doch das Einkommen der königlichböhmischen Gesellschaft der Wissenschaften und ihrer vier Sektionen selbst, soviel ich weiß, zusammen genommen den Betrag nicht erreichen dürfte, der für Tanzen, Reiten, Turnen und Fechten proponirt worden ist und verwendet werden wird, gegen welche Verwendung ich übrigens nichts weiter einzuwenden habe.

Dr. Gregr. Já si dovoluji podporovati návrh zemského výboru a proti panu professoru Höflerovi, proti dùvodùm jeho, které pøednesl proti zemskému výboru, nìkolik slov pøednésti. (Volá se: nahlas.)

Pøede vším zdá se mi býti výraz, který je zde uveden, že zpráva koleje professorù fakulty filosofické jest nepochopitelna, totiž zpráva ta, která zrazuje od zaøízení a udržování takových ústavù, zcela odùvodnìna, neb nepochopitelná jest tato zpráva koleje professorù filosofické fakulty zajisté a to z dùvodù, které uvedla fakulta lekaøská, která také byla požádána o své dobré zdání a vyslovila se z dùvodù co možno obšírnì provedených pro zachování tìchto ústavù zemských. Pan professor Höfler ukazuje na to, že na filosofické fakultì se nalézá velmi mnoho kandidatù uèitelství, kteøí by pro svou chudobu se nemohli ústavù tìchto zúèastniti, ale proti tomu musím podotknouti, že dle zprávy, kterou nám podal zemský výbor, skoro vesmìs všichni stipendisté, kteøí se úèastní, pocházejí ze stavu mìstského a jsou chudí, že jsou ta stipendia pro chudé, ustanovena, tedy by to byl právì dùvod pro udrženi ústavù tìlocvièných. Jest ovšem pravda, že nemáme jiných potøebných ústavù jako antického kabinetu a t. d., myslím, že dùležitìjší bude, když se postaráme o to, aby dobrým vedením k tìlocviku, k èemu smìøují tyto ústavy, tìla mládeže byla vyvinutá, aby podobala se, bych tak øekl antickým formám, než aby jsme tyto mìli jen v sádrových odlitkách.

Já tedy myslím, že zachování ústavù tìlocvièných je na každý pád zapotøebí a to tím více, an suma, která na nì vynaložena býti má, pro toto království èeské je pomìrnì velmi nepatrná.

Nejvýš. zemský maršálek. Pøeje si kdo slova?

Leo Graf Thun. Ich wurde mir erlauben, die Bitte zu stellen, daß auch Unterabtheilungen des Antrages 2 abgesondert zur Abstimmung gebracht würben, indem ich meinerseits mit dem Antrage in seinem 2. Theile nicht einverstanden bin. Es wird darin allerdings der Kommission die Frage vorgelegt, ob es nicht zweckmäßig sei, diese Anstalt mit dem technischen Institute in Verbindung zu bringen und bei der Herstellung der Lokalität sogleich darauf Rücksicht zu nehmen.

Ich habe an und für sich nichts dagegen, daß speziell diese Frage in einer Kommission erhoben werde, wenn sie überhaupt noch zweifelhaft ist. Ich bin entschieden der Meinung, daß es nicht wünschenswerth ist, diese Einrichtung mit dem technischen Institute in Verbindung zu bringen. Ich glaube, daß es damit in keinem inneren Zusammenhange steht. Das Institut ist bereits durch die ihm naturgemäß obliegenden Zweigunterrichte so sehr ausgedehnt, daß es mir nicht wünschenswerth erscheint, in Beziehung auf die disziplinären Verhältnisse, daß ein der Aufgabe des Lehrkörpers und der Leiter dieser Anstalt, doch eigentlich fremdartiger Gegenstand mit aufgenommen werde. Ich bin daher der Meinung, daß es nicht rathsam sei, die Leitung des Institutes noch mit diesen Anstalten zu belästigen und wäre schon heute gegen diesen Antrag. (Bravo.)

Oberstlandmarschall. Verlangt noch Je-


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mand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich —

Dr. Rieger. Já jsem právì zase opaèného mínìní. Já myslím, pánové, že se tylo ústavy tìlocvièné žádným jiným ústavùm tak dobøe pøipojiti nedají, jako ústavu polytechnickému. Pánové, všude v jiných zemích, na všech nìmeckých uni-versitách bývají ustanoveni profesoøi pro všechna tato umìní tìlocvièná a myslím tedy, že s mnohem vìtším právem a abych tak øekl mnohem pøirozenìji se lakové professury tìchto umìní tìlocvièných dají spojili s ústavem polytechnickým, který má právì všechna umìní a ne vždy pøednášel, ledy více vìdy applikované. Já myslím, že pøi takovém množství professorù a žákù nebude to dìlat rozdíl, jetli pøirostou 3 neb 4 uèitelové. Krom toho mámu pro jiné discipliny a nauky uèitele; tedy se to dá velmi dobøe vøadit. Ostatnì myslím, že se pøijetím dnešního návrhu podaného zemským výborem ve vìci samé nièeho nerozhoduje. Právì se to dá k uvážení komisi, aby po uvážení vìci té uèinila návrh, máli se to spojit neb ne. V tom smyslu myslím, že slavný snìm mùže bez pøekážky hlasovat pro návrh, jak od zemského výboru byl podán.

Oberstlandmarschall. Verlangt noch Jemand das Wort?

Dr. Jelinek. Ich möchte der Ansicht Sr. Exc. des Grafen Thun beipflichten, da es in keiner Hinsicht für den Zweck des polytechnischen Institutes wünschenswerth erscheint, ziemlich fremde Elemente, wie diese Exerzitienanstalten, mit demselben zu vereinigen. Es ist allerdings von dem Vorredner Herrn Dr. Rieger hervorgehoben worden, daß an auswärtigen Universitäten ähnliche Exerzitienanstalten in den Unterrichtsplan eingefügt worden sind, indeß sind sie noch immer ziemlich äußerlich der Universität angefügt und man muß die ganz andern Verhältnisse beurtheilen, unter denen die auswärtigen Studirenden namentlich an den deutschen Universitäten leben, gegenüber unseren Studirenden. Dort mag ein solches Institut sich mehr als Bedürfniß herausstellen, oder sich auf historischem Wege entwickelt haben, hier in Prag aber würde ich keinen Grund einsehen, warum die Exerzitienanstalt vorzugsweise mit dem polytechnischen Institute in Verbindung gebracht werden soll, (Bravo! links), da Universitätshörer an derselben Anstalt Antheil nehmen sollen. Ich glaube in disciplinärer Beziehung müssen große Schwierigkeiten hervorgehen, wenn Hörer, die verschiedenen Anstalten angehören, an einem und demselben Unterrichte Theil nehmen. Wenn eine solche Vereinigung stattfinden sollte, würde sie höchstens äußerlich sein.

Es würde die Exerzitienanstalt einige Räumlichkeiten in dem Institute in Anspruch nehmen, und außerdem würde in dem Budget die betreffende Post bei dem Polytechnikum vorkommen; aber einen anderen Zusammenhang kann ich mir nicht vorstellen. In der ersten Beziehung sehe ich aber den Vortheil nicht ein. Nachdem so viele Lehrkanzeln für den Unterricht in beiden Landessprachen existiren, und dieser Unterricht eine sehr große Anzahl von Räumlichkeiten in Anspruch nehmen wird, ist auch kein Bedürfniß vorhanden, noch mehr solcher Räumlichkeiten zu beanspruchen. Im Gegentheil würde das den Ban des neuen Gebäudes zu kompliziren geeignet sein. Wenn Herr Dr. Rieger bemerkt, daß es nicht schaden kann, wenn 3 oder 4 Lehrer mehr dem Institute angefügt werden, so glaube ich, es hat selten eine Lehranstalt so viele Lehrer aufzuweisen, als unser polytechnisches Institut, und zwar in der Richtung, weil es für das Bedürfniß beider Landessprachen zu sorgen berufen ist. Das Wiener Institut, welches in der neuesten Zeit die Sanktion zur Organisirung erhalten hat, wird eine bei weitem geringere Anzahl von Lehrern aufzuweisen haben. Wenn mm unser Institut bereits so viele Lehrer in, sich vereinigt, so soll man diesen Körper nicht noch schwerfälliger machen, indem man so viele verschiedenartige heterogene Elemente hinzufügt. Aus diesen Gründen würde ich mich dem Antrage Sr. Exc. anschließen.

Oberstlandmarschall. Verlangt noch Jemand das Wort?

Prof. Lumbe. Ich erlaube mir auch, mich dem Antrage des Herrn Grafen Thun anzuschließen, (Ruf: laut, na hlas!) weil zwischen diesem Unterricht der bloßen körperlichen Ausbildung, und dem technischen Unterrichte kein wesentlicher Zusammenhang ist, und es gewiß nicht thunlich ist, wenn Lehranstalten, die andere Zwecke verfolgen, mit anderen in künstlichen Zusammenhang gebracht werden. Es ist schön erwähnt worden, daß die übrigen Anstalten, die hier in Prag sind, mit ihrer Schülerzahl auch Anspruch auf diesen Unterricht machen werden, und daß deshalb noch mehr Schwierigkeiten entstehen würden, wenn Schüler verschiedener Anstalten an diesem Unterrichte unter derselben Leitung theilnehmen würben. Ich glaube, es wäre zweckmäßiger, diese Anstalten, Exerzitienanstalten für sich bestehen zu lassen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort? Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Berichterstatter Herr Graf Franz Thun: Ich glaube, daß die verschiedenen Meinungen, die ausgesprochen worden sind, wirklich auf einem Mißverständnisse des vom Landesausschusse gestellten Antrages beruhen. Es ist dem Landesausschusse gar nicht eingefallen, irgendwie in Aussicht zu stellen, daß die Exerzitienanstalten für die Zukunft gewissermaßen einen integrirenden Bestandtheil des polytechnischen Institutes bilden sollen, so daß etwa alle Techniker an diesen Exerzitienanstalten theilnehmen müssten, oder die Exerzitienanstalten auch nur dem Direktorate des polytechnischen Institutes untergeordnet sein sollten. Die Idee des Landesausschusses ist einzig und allein aus der Erwägung hervorgegangen, daß eine gänzliche Erneuerung des technischen Institutes bevorstehe, daß diese Erneuerung den Bau


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eines neuen polytechnischen Institutes auf sehr großen Räumlichkeiten zur Folge haben werde, daß es dann vielleicht sehr möglich sein werde, und zwar zum entschiedenen Gewinn des Landes-Budget, die Lokalitäten, die für die einzelnen Exerzitienanstalten, nämlich das Turnen und Reiten nothwendig sind, gelegentlich des Neubaues für die Technik auch mit dort unterzubringen. Die Landes-Reitschule ist jetzt in der Bredauer Gasse untergebracht, in einem Theile der Stadt, wo die Lokalitäten und die Häuser bedeutende Preise haben, Preise, die sich wahrscheinlich mit der Zeit in diesem Stadttheile bedeutend vermehren werden. Es ist immer daran gedacht worden, die Technik wo möglich auf einem Platze oder in einem Stadt-Theile zu bauen, wo das weniger der Fall sein wird. Es ist dann möglich, daß mau vielleicht die Landesreitschule auch dort sehr gut und mit geringen Kosten wird unterbringen, das alte Reitschulgebäude aber sehr gut wird verwerthen können.

Ich erlaube mir das hohe Haus darauf aufmerksam zu machen, daß an geeigneten Turnlokali-täten wirklich ein schreiender Mangel ist. Die zweckmäßige Lokalität, die der Turnlehrer Herr Malýpetr durch privatweise Miethe errungen hatte, ist ihm gekündigt worden, und er hat mir, als Referenten dieses Faches, vor wenigen Tagen erklärt, daß er in größter Verlegenheit ist; daß namentlich die für die Studenten ihm ämtlich zugewiesene Lokalität unter aller Kritik und so enge sei, daß man sich darin so gut, wie gar nicht üben könne. Nebenbei läßt sich doch nicht verkennen, daß unter allen Studierenden vielleicht gerade die Techniker diejenigen sind, für deren künftigen Beruf eine tüchtige körperliche Entwickelung vielleicht am allernothwendigsten ist. Das sind die Rücksichten, die den Ausschuß bewogen haben, in ganz allgemeiner Fassung diesen Antrag in den Bericht hineinzunehmen, eigentlich nur mit Rücksicht auf die wünschenswerthe Schaffung genügender und zweckmäßiger Lokalitäten für das Reiten und Turnen, das wird auch die Hauptsache sein, um die sich die Erwägungen des Landesausschusses drehen würden. In den Organismus des technischen Institutes, da gehört die Turnanstalt nicht hinein, und kann nicht hineinkommen, nachdem dieser Organismus ja bereits genehmigt und festbeschlossen ist; aber eine lose Verbindung mit dem technischen Institute, so daß auch die Meister der technischen Exercitienanstalten keineswegs unter dem technischen Direktorate stehen, aber die Lokalität wenigstens in dem neu zu errichtenden Gebäude oder doch auf dem für dieses Gebäude zu acquirirenden Platze mit errichtet werden solle, scheint mir doch ganz unverfänglich und ganz zweckmäßig und ich glaube als Vertreter des Landesausschusses den Antrag desselben, daß der Landesausschuß beauftragt werde, die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer solcher Einrichtung zu erwägen, aufrecht erhalten zu sollen.

Oberstlandmarschall: Die Generaldebatte hat sich schon größtentheils auf das Gebiet der speziellen Debatte ausgedehnt. Es dürfte die Abstimmung wohl ohne weitere Debatte erfolgen können. Ich werde absatzweise abstimmen lassen, ohne jedoch natürlich bei den einzelnen Absätzen zu hindern, daß irgend ein Antrag gestellt oder die Debatte eröffnet werde. Ich bitte den ersten Absah vorzulesen. Graf Franz Thun (liest den ersten Absatz): "Die Landesexerzitienanstalten für Reiten, Fechten, Tanzen und Turnen haben aufrecht zu bleiben.

"Aby se zemské tìlocvièné ústavy pro jezdìní, šermování, tanèení a turnování zachovaly.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? Da es nicht der Fall ist, so bitte ich darüber abzustimmen. Bitte diejenigen Herrn, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Graf F. Thun. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt:

a) zu versuchen, ob die Wohlthat des Unterrichtes in diesen Exertitien oder doch in einigen derselben, durch geeignete Verhandlungeil mit den Exerzitienmeistern nicht etwa, und vielleicht ohne Vermehrung der Kosten, einer größern Anzahl von Studirenden, als bisher, zugänglich gemacht werden könnte?

2. aby se zemskému výboru naøídilo:

a) aby skoumal, zdali by blahodatné vyuèování v tìchto zpùsobech tìlocviku, aneb alespoò v nìkterých z nich, nemohlo pøimìøeným vyjednáváním s cvièebními mistry se snad docela beze všeho rozmnožení nákladu uèiniti vìtšímu poètu chovancù, než do posud byl, pøístupným.

Oberstlandmarschall. Wenn Niemand das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung. Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Angenommen.)

Graf F. Thun: b) darauf Bedacht zu nehmen, ob es nicht zweckmäßig wäre, bei der Durchführung der neuen Organisirung des technischen Institutes die Landesexertitienanstalten mit diesem Institute in Verbindung zu bringen und bei dem bevorstehenden Neubau der Technik auch für das räumliche Bedürfniß der Landes-Exertitienanstalten fürzusorgen.

b) aby vzal v úvahu, zdali by nebylo úèeli pøimìøeno, aby se pøi provedení nové organisace ústavu technického pøivedly zemské ústavy tìlocvièné s tímto ústavem ve spojeni a zdali by, až se bude stavìti nová budova pro techniku, nemohlo být tam postaráno zároveò o místnosti tìchto zemských tìlocvièných ústavu.

Oberstlandmarschall. Verlangt Jemand das Wort?

Graf Leo Thun. Die Absicht, die ich gehabt habe bei der Bemerkung, die ich zu machen mir erlaubt habe, ist nur dahin gegangen, nicht die Leitung des technischen Institutes noch zu erschweren durch Zuweisung von andern Aufgaben. Wenn der Zweck des Absatzes hauptsachlich dahin gerichtet ist, in Bezug auf die Nämnlichkeit Einleitungen zu treffen und


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es dem Landesausschuß zweckmäßig erscheint, so habe ich nicht die Absicht, hinderlich in den Weg zu treten. Ich erlaube mir den Antrag zu stellen: der zweite Absatz habe zu lauten: darauf Bedacht zu nehmen, ob es nicht zweckmäßig sei, bei dem bevorstehenden Neubau der Technik auch für das räumliche Bedürfniß der Landes-Exertitienanstalten Fürsorge zu treffen.

Jelinek. Nachdem Se. Excellenz den ursprünglichen Antrag modifizirt hat, erlaube ich mir seinen ursprünglichen Antrag wieder aufzunehmen. Ich möchte mich mit dieser Modifikation nicht einverstanden erklären. Es ist in der Debatte wiederholt Rücksicht genommen worden auf die Einführung des Reitunterrichtes. Bitte die Herren sich lebhaft zu vergegenwärtigen, wenn in einem Hofe des polytechnischen Instituts Reitunterricht ertheilt wird, von was für Vortheil es für die Versammlungen und Übungen, die im Hause stattfinden, begleitet ist; selbst das Turnen wird keineswegs ohne eine Störung im Unterricht ablaufen können. Vom Tanzunterricht will ich ganz schweigen. Ich glaube dieses wird hinreichen, um den Antrag Sr. Exc. des H. Grafen Thun aufrecht zu erhalten.

Oberstlandmarschall: Der H. Graf Thun hat sich nur gegen die Ablehnung oder Auslassung dieses Absatzes ausgesprochen. Verlangt Jemand das Wort? Der Antrag des H. Grafen Leo Thun geht dahin, der Artikel b) hätte dahin zu lauten, darauf Rücksicht zu nehmen, ob es nicht zweckmäßig wäre, bei dem bevorstehenden Neubau der Technik auch für das räumliche Bedürfniß der Landesexerzitien-Anstalten fürzusorgen.

Aby se vzalo v úvahu, zdali by nebylo úèeli pøimìøeno, aby, až se bude stavìt nová budova pro techniku, postaráno bylo o místo tìchto tìlocvièných ústavù.

Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt. Verlangt Jemand das Wort?

Dr. Görner: Ich möchte zur Constatirung der Angelegenheit bezüglich der Erwerbung eines Platzes für das polytechnische Institut auf die Schwierigkeiten hinweisen, welche ohnehin eingetreten sind, einen solchen geräumigen Platz zu bekommen, um dem Bedürfniß des polytechnischen Institutes vollkommen zu entsprechen. Diese Schwierigkeiten werden vermehrt werden, wenn dem Landesausschusse der Auftrag zukommen, wird, auch bezüglich der Akquirirung der Räumlichkeit für die Landesexerzitienanstalten diese Vorsorge zu treffen. Wiewohl dieser Antrag nicht definitiv hier gestellt ist, und wiewohl ich glaube, daß der Landesausschuß selbst in die Lage kommen wirb, seiner Zeit einen ablehnenden Beschluß zu fassen, wollte ich nur auf diesen Umstand hier schon aufmerksam machen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Dr. Rieger: Der Antrag geht nur darauf hin, daß der Landesausschuß Bedacht nehmen solle bei der Akquirirung des Bauplatzes, ob sich eine geeignete Lokalität für die Turnübungen oder gymnastischen Uebungen akquiriren ließe. Mit der Reit-schule dürfte das allerdings jederzeit seine Schwierigkeiten haben, aber das wird der Landesausschuß dann in Bedacht nehmen, daß er nichts Unmögliches und Unschickliches vornehme. Am wenigsten wird er aber Reitübungen im Hofe des Polytechnikums vornehmen lassen, was meines Wissens nirgends gontirt werden dürfte. Also meine Herren, alle Be-denken in dieser Richtung scheinen mir sehr überflüssig und sie können sich darauf verlassen, daß der Landesausschuß in dieser Beziehung nichts Unmögliches und Unschickliches beantragen wirb, und selbst dann, wenn er es beantragen würde, ist ja der hohe Landtag da, um es zurückzuweisen. Der Antrag geht nur dahin, daß der Landesausschuß bei der Akquirirung des Bauplatzes auf solche passende Lokalitäten Rücksicht nehmen solle.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Prof. Höfler: Es heißt aber hier, der Landesausschuß habe bei dem bevorstehenden Neubau des Polytechnikums auch für die Bedürfnisse der Landes-Exercitienanstalten zu sorgen. Das heißt, wenn ich recht verstanden, es soll auch beim Neubaue der Technik dafür gesorgt werden, daß man darin turnen, reiten, tanzen und fechten kann.

Dr. Èižek: Konec debaty.

Graf Franz Thun: Es heißt ja doch Eingangs des Absatzes nur: der Landesausschuß wird beauftragt, Brdacht darauf zu nehmen, ob es nicht zweckmäßig wäre, beim Neubau des technischen Institutes auch auf das räumliche Bedürfniß der Landes-Exercitienanstalten Rücksicht zu nehmen, also einen direkten Auftrag sehe ich da nicht, sondern nur eben einen Auftrag zu Erwägungen über die Zweckmäßigkeit. (Rufe: Schluß.)

Oberstlandmarschall: Da Niemand mehr das Wort ergreift, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Graf Franz Thun: Ich glaube im Namen des Landesausschusses mich dem vom Grafen Thun zuletzt gestellten Antrag anschließen zu sollen.

Wie Dr. Rieger hervorgehoben, so lautet dieser Antrag noch entschiedener, als jener des Landesaus-schusses dahin, daß der Landesausschuß erwägen möge, ob sich eine zweckmäßige Lokalität für die Exercitienanstalten, besonders für die Reit- und Turnschule bei der Neubaut des Polytechnikums ermitteln ließe, ob es dann zweckmäßig wäre, auch diese Exercitienanstalt räumlich dort zu unterbringen. Das scheint mir nun ein ganz unvorgreiflicher Antrag zu sein. Daß es möglich wäre, für die Exercitienanstalten beim Baue des neuen technischen Institutes gleichzeitig mit fürzusorgen, ohne der Zweckmäßigkeit des Unterrichtes an der Technik selbst dadurch zu schaben, das scheint mir gar keiner Frage unterworfen zu sein. Ich bitte nun zu bedenken, daß das Theresianum in Wien in seinem Innern auch eine Turnanstalt und eine Reitschule besitzt, ohne daß dadurch der wissenschaftliche Unterricht irgendwie ge-


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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

stört wird. Ich bitte zu bedenken, daß man ja nicht in offenen Höfen reiten lernt, sondern in einer gesperrten Reitschule, in deren angränzenden Lokalitäten man schon von einem Lärm nichts mehr vernimmt. Es wirb eben Sorge des Landesausschusses sein, zu erwägen, ob eine solche Unterbringung möglich und zweckmäßig sein wird. Durch den Absatz, wie ihn Se. Exc. Graf Leo Thun stilisirt hat, wird überdieß der definitiven Entscheidung des Landtages für die Folge durchaus nicht präjudicirt.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den Antrag Seiner Excellenz des Grafen Thun zur Abstimmung bringen, der darauf hingeht, der Landesausschuß werde beauftragt, zu erörtern, ob es nicht zweckmäßig wäre, beim vorstehenden Neubau des Polytechnikum auch für die räumlichen Bedürfnisse der Landesexercitienanstalten Sorge zu tragen.

Aby se vzalo v úvahu, zdali by nebylo úèeli pøimìøeno, aby, až se bude stavìli nová budova pro techniku, postaráno bylo o potøebné místnosti k tìlocviku, na tomto zemském ústavu.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben, (Geschieht.) Ich bitte aufzustehen. (Geschieht.) Ich bitte um di,e Gegenprobe. (Allgemeine Heiterkeit.) Es sind wieder 98 gegen 99 Stimmen, es bleibt wieder nichts an-deres übrig als die namentliche Abstimmung. Bitte die Herren . . . (läutet 3mal) Bitte die Herren, welche für den Antrag des Grafen Thun sind, mit "ja", die gegen den Antrag sind, mit "Nein" zu stimmen.

Pro návrh pana hrabìte Thuna raète hlasovat slovem "ano", proti návrhu slovem "ne." (Zvoní.)

Wir schreiten zur Abstimmung.

(Jmenovité hlasování.)

Fürst-Erzbischof zu Prag. Ne.

Bischof zu Budweis. Ano.

Bischof zu Königgrätz.

Bischof zu Leitmeritz.

Rector Magnificus der Prager Universität.

Adam Hermann. Ne.

Aehrenthal Johann, Freiherr.

Althan Michael Karl, Graf. Nein.

Auersperg Karl, Fürst.

Bachofen von Echt, Klemens. Nein.

Becher Franz. Ja.

Beer Jakob, Kreuzherrnordens-General. Ja.

Bìlský Wenzel, JUDr., Bürgermeister. Ano.

Benoni Joseph, Ano.

Berger Maximilian. Ano.

Bethmann Alexander, Freiherr. Nein.

Bibus Peter.

Bohusch v. Ottoschütz Wenzel, Ritter v. Nein.

Brauner Franz. Ano.

Brinz Alois. Nein.

Clam-Martinitz Heinrich, Graf. Ano.

Claudi Eduard. Nein.

Conrath August. Nein.

Èernin Jaromir, Graf. Ja.

Èernin Ottokar, Graf. Ano.

Èižek Anton. Ano.

Èupr Franz. Ano.

Daneš Franz. Ano.

Desfours-Walderode Franz, Graf. Ja.

Daubek Eduard. Ja.

Dotzauer Richard. Nein.

Dwoøák Simon. Ano.

Eisenstein August, Ritter von. Ano.

Eisenstein Wenzel, Ritter von. Ano.

Esop Josef.

Eyssert Adalbert. Nein.

Faber Karl. Ano.

Fingerhut Adalbert. Ano.

Fleischer Alexander. Nein.

Forster Emanuel. Nein.

Friè Josef. Ano.

Fürstenberg Emil, Fürst.

Fürstenberg Maximilian, Fürst. Ne.

Fürstl Rudolf. Nein.

Fürth I, W. Nein.

Gabriel Joseph. Ano.

Görner Anton. Nein.

Göttel Hugo. Nein.

Götzel Joseph.

Gréger Eduard. Ano.

Grohmann Virgil.

Groß Robert. Nein.

Grüner Ignaz. Ne.

Grünwald Wendelin, Ano.

Gschier Anton. Nein.

Haas Eusebius. Hamernik Josef. Ano.

Hanisch Julius. Nein.

Hardtmuth Karl. Nein.

Harrach Franz, Graf. Ano.

Harrach Johann, Graf. Ano.

Hartig Edmund, Graf. Ne.

Hasner Leopold, Ritter von Artha. Nein.

Haßmann Theodor. Ne.

Hauschild Ignaz. Hawelka Mathias. Ano.

Heinl Marian. Nein.

Herbst Eduard. Nein.

Herrmann Franz. Nein.

Hille Wolfgang. Nein.

Hoffmann Gustav. Nein.

Hödl Johann. Ne.

Höfter Konstantin. Nein.

Jaksch Anton. Nein.

Jelinek Karl. Nein.

Jerabek Johann. Ano.

Jindra Jakob. Ano.

Kalina Mathias. Nein.

Klaudy Leopold. Ano.

Klawik Franz. Ano.

Klier Franz. Nein.

Klimesch Joseph. Ano.

Kodým Filip Stanislaus. Ano.

Kopetz Heinrich, Ritter von. Ne.

Korb v. Weidenheim Franz, Freiherr. Nein.

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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Korb v. Weidenheim Karl, Ritter. Nein.

Kordina August. Ano.

Král Josef. Ano.

Kralert Franz. Ano.

Kratochwile Johann, Ano.

Kratochwil Wenzel. Ano.

Kraust Ignaz. Nein.

Krejèí Peter Franz. Ano.

Krejèí Johann. Ano.

Kreuziger Vinzenz. Nein.

Køiwanek Eduard. Nein.

Krouský Johann. Ano.

Kuh Dawid. Nein.

Lambl Joh. B. Ano.

Laufberger Franz. Ne.

Ledebour Adolph, Graf. Ja.

Leeder Friedrich. Nein.

Lill v. Lilienbach Alois. Nein.

Limbek Johann, Ritter von. Nein.

Limbek Karl, Ritter von. Nein.

Lippmann Josef. Nein.

Lobkowitz Georg, Fürst, Ano.

Lobkowitz Moriz, Fürst.

Lumbe Josef. Ja.

Machacek Josef. Ano.

Maiersbach Adolf. Ritter v. Ano.

Mallowetz Ernst, Freiherr. Ja.

Maresch Anton. Ano.

Maresch Johann. Nein.

Matouschowsky Alois. Ano.

Mayer Anton. Ano.

Mayer Ernst. Nein.

Miesl Johann v. Zeileisen. Nein.

Mladota von Solopisk Franz, Freiherr. Nein.

Morzin Rudolf, Graf.

Neradt Franz. Nein.

Neumann Wenzel. Ne.

Neupauer Karl, Ritter von. Ja.

Nostitz Albert, Graf.

Nostitz Erwein, Graf. Nein.

Nostitz Joseph, Graf. Ja.

Obst Gustav. Ja.

Oliva Alois. Ja.

Palacký Franz. Ano.

Palme Joseph. Nein.

Pankratz Franz.

Peche Joseph Karl, Ritter von. Nein.

Pfeiffer Joseph. Nein.

Platzer Wilhelm. Ano.

Plener Ignaz, Edler von. Nein.

Podlipský Joseph. Ano.

Pollach Stephan. Ano.

Porak Anton. Ja.

Pour Wenzel. Ja.

Prachenský Joseph, Ano.

Ptaèovský Karl. Ano.

Purkynì Johann, Ano.

Redlhammer Eduard. Nein.

Rieger Franz Ladislav. Ano.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr. Nein.

Rößler Anton. Nein.

Rosenauer Wenzel.

Roth Hieronymus. Nein.

Roth Karl. Ano.

Rothkirch-Panthen Karl, Graf.

Rotter Johann, Abt. Ano.

Øezáè Franz.. Ano.

Sadil Ligor. Nein.

Salm-Reifferscheid Franz, Altgraf. Nein.

Sandtner Johann. Nein.

Schowanek Anton. Ano.

Seidl Emanuel. Nein.

Seidl Wenzel. Ano.

Seifert Wenzel. Nein.

Seitl Franz. Ja.

Siegmund Franz. Nein.

Sladkowský Karl. Ano.

Slawík Joseph. Ano.

Škarda Jakob. Ano.

Stamm Ferdinand. Nein.

Stanìk Johann B. Ano.

Stangler Joseph.

Stark Johann Ant., Edler v. Nein.

Steffens Peter., Ne.

Sternberg Jaroslaw, Graf. Nein.

Stickl Sigmund. Nein.

Stöhr Anton. Nein.

Stradal Franz. Nein.

Sträruwitz Adolph. Nein.

Suida Franz. Ne.

Swatek Laurenz. Ano.

Schary Johann Michael.

Šembera Alois. Ano.

Šicha Joseph. Ano.

Šlechta Anton. Ano.

Schlöcht Johann. Nein.

Schmatz Heinrich. Nein.

Schmeykal Franz. Nein.

Schmerling Anton, Ritter von.

Schöder Anton. Nein.

Schönborn Erwein, Graf. Ja.

Schrott Josef. Nein.

Schwarzenberg Adolph, Fürst. Ja.

Schwarzenberg Johann Adolph, Fürst. Nein.

Schwarzenberg Karl, Fürst. Ja.

Schwestka Franz. Ano.

Schubert Ed. Nein.

Taasse Eduard.

Tachezy Adolf. Nein.

Taschek Franz. Nein.

Tedesco Ludwig. Nein.

Tetzner Gustav. Nein.

Theumer Emil. Nein.

Thomas Leopold. Nein.

Thun-Hohenstein Franz, Graf, Sohn. Ja.

Thun-Hohenstein Leo, Graf. Ja.

Thun-Hohenstein Leopold, Graf.

Thun-Hohenstein Theodor, Graf. Ano.

Thun-Hohenstein Oswald, Graf.

Thurn-Taxis Hugo, Fürst. Ja.


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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Tomek Wenzel. Ano.

Tomièek Karl. Ano.

Tonner Emanuel. Ano.

Trenkler Anton Gustav. Nein.

Trojan Prawoslav. Ano.

Urbanek Ferdinand. Ano.

Voith Ferdinand, Freiherr. Ja.

Volkelt Johann. Nein.

Waclawik Alois. Ano.

Waidele Ernst. Nein.

Waldstein Ernst, Graf.

Wanka Wenzel, Edler von.

Wenisch Johann, Ritter. Nein.

Wenzig Joseph. Ano.

Wiener Friedrich. Nein.

Wojáèek Anton. Ja.

Wokoun Franz. Nein.

Wolfrum Karl. Nein.

Wolkenstein Karl, Graf. Ja.

Worowka Wenzel, Nein.

Wratislaw Josef, Graf. Nein.

Wucherer Peter, Freiherr. Nein.

Zap Karl W. Ano. Zatka Ignaz. Ano.

Zedtwitz Karl Moritz, Graf. Nein.

Zedtwitz Kurt, Graf. Ja.

Zeidler Hieron. Freiherr. Nein.

Zeithammer Ottokar. Ano.

Zelený Wenzel, Ano.

Zeßner Vinzenz, Freiherr.

Zikmund Joseph. Ja.

Žák Johann. Ano.

Oberstlandmarschall (läutet): Das Re-sultat der Abstimmung ist: 105 Stimmen waren für, 105 Stimmen gegen den Antrag. Es ist daher der Artrag als abgelehnt zu betrachten. (Läutet.)

Ich bitte nun über den Antrag des Ausschusses ad b abzustimmen, er ist bereits vorgelesen werden, Bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage, wie ihn der Ausschuß ad b gestellt hat, zustimmen die Hand aufzuheben. (Geschieht). Der Antrag ist in der Minorität, folglich abgelehnt. Der Antrag ad c.

Graf Franz Thun liest: "In der nächsten Session darüber Bericht zu erstatten, ob und unter welchen Bedingungen die Gründung einer größeren Zahl von Stipendien für den Schwimmunterricht für ganz arme Studenten bei einer der bestehenden Schwimmschulen möglich wäre."

"Aby podal o tom v nejblíže pøíštím zasedání zprávu, zdaž a s jakými výminkami by bylo možno aby se pøi nìkteré již zaøízené plovárnì zøídilo znaènìjší množství nadací pro vyuèování zcela chudých študujících v plování "

Oberstlandmarschall: Bitte die Herren, welche dem Antrage des Landesausschußes zustimmen, die Hand aufzuheben (geschieht). Der Antrag ist angenommen. Ich glaube, daß wir auch gleichzeitig in der heutigen Sitzung die dritte Lesung vornehmen können; Falls der hohe Landtag keine Einwendung erhebt, so bitte ich darüber abzustimmen, ob diese Artikel im Ganzen angenommen werden. (Angenommen). Ich habe an den hohen Landtag noch einige Mittheilungen zu machen. Die Budgetkommission wird auf Morgen, das ist den 1. Dezember um 10 Uhr früh zur Sitzung eingeladen. Tagesordnung: Vertheilung der Referate. Während der Sitzung ist mir eine Zuschrift von Dr. Hanschild zugekommen, in welcher er sein Mandat als Landtagsabgeordneter für die Städte Königgrätz, Josefstadt und Jaromìø niederlegt.

Ich werde diese Mandatsniederlegung dem hohen Landespräsidium mittheilen. Die Herren Mitglieder, die für die AdreßCommission und für die Gemeindeordnungs-Commission bestellt wurden, ersuche ich, nach der Sitzung sich zu constituiren. Ich wiederhole nochmals, baß ich für die Adreß-Commission das Bureau des Herrn Dr. Schmeykal und für die Commission zur Berathung der Reichenberger und Prager Gemeindeordnung, sowie der Bauordnung das Bureau des Herrn Weihbischof Krejèí bestimmt habe.— Ich ersuche die Curien nach Schluß der Sitzung sich zu versammeln und zur Wahl der heute beschlossenen 2 Commissionen zu schreiten; und zwar die Commission zur Berathung des Armengesetzes, bestehend ans 9 Mitgliedern und dann jener über die Regelung des Jagd-Wesens, welche gleichfalls aus 9 Mitgliedern besteht und in welche jede Curie 3 Mitglieder aus dem ganzen Landtage zu wählen hat. — Da die Zeit bereits so weit vorgeschritten ist, so werde ich den nächsten Gegenstand, der für heute bestimmt war, für die künstige Tagesordnung vorbehalten. Ich werde auf die künftige Tagesordnung die Wahl eines Bankdirektors, und zwar aus der Curie der Landgemeinden, als ersten Gegenstand setzen, dessen Wahl dann nach Schluß der Sitzung vorgenommen werden kann; dann den Bericht des Landesausschusses bezüglich des Thierarznei-Institutes; dann den Landesausschußbericht über die Reorganisirung der Landesirren-Anstalt, ferner den Landes-Ausschuß- und Commissionsbericht über den Gesetzentwurf bezüglich der Theilung der Grundstücke und den Commissionsbericht über die Berathung eines Gesetzentwurfes der weiteren Durchführung der Grundentlastung. Die nächste Sitzung bestimme ich mit Rücksicht darauf, daß mehre Commissionen bestellt sind und ihre Arbeiten in Angriff nehmen werden, für Montag, Stunde 10 Uhr. — Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung 2 Uhr 30 Minuten.

Dr. Emanuel Forster,

Verifikator.

B. Seidl,

Verifikator.

Josef Graf Wratislaw,

Verifikator.


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IV. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

IV. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Einlauf

vom 28. November 1865.

Nr. 53. Landesausschußbericht zu dem Wahlakte des Landgemeinden - Wahlbezirkes Joachimsthal-Platten. Abgeordneter Herr Hugo Göttl aus Karlsbad.

Nr. 54. Desgleichen mit dem Wahlakte des nichtfideikommissarischen Großgrundbesitzes. Abgeordnete: Die Herren Johann Graf Harrach, Georg Fürst Lobkowitz, Karl Fürst Schwarzenberg.

Nr. 55. Desgleichen des Stadt-Wahlbezirkes Prag-Josefstadt. Abgeordneter Herr Dr. Friedrich Wiener.

Nr. 56. Landesausschußbericht mit den Rechnungs-Abschlüssen des Domestikal-, Bubenèer-, Landes-, Gebär-, Findel-, Irren- und Zwangsarbeitshaus-Fondes für das Jahr 1863.

29. November 1865.

Nr. 57. Der Abgeordnete Herr Bischof Joh. Val. Jirsik ersucht um 14tägigen Urlaub.

Petitionen.

6. Pet.-Nr. Abgeordneter Hr. Dr. Gabriel überreicht das Gesuch der Bezirksvertretung Schüttenhofen um Subvention für die Bezirksstrasse.

7. Abgeordneter Herr Dr. Klaudi: Gesuch der Lehrer des jièiner Vikariates in Betreff der Vertretung der Volksschullehrer am Landtage.

8. Abgeordneter Herr Dr. Klaudi: Gesuch der Lehrer des jièiner Schulbezirkes wegen Genehmigung eines Antrages Betreff des Schulpa-tronates.

9. Abgeordneter Herr Dwoøák: Gesuch des Franz Guttenberger, pens. Assissenten des polytechnischen Institutes, um ein Relutum für daselbst genossenes Naturalquartier und Beheizung.

Spisy došlé

dne 28. listopadu 1865.

Èís. 53. Zpráva zemského výboru o volbì pana Hugona Göltla z Karlových Varù za poslance venkovských obcí volebního okresu Jáchimovsko-Blatenského.

Èís. 54. Taktéž o volbì velkostatkáøù nesvìøen-ských. Poslanci: pp. Jan hrabì Harrach, Jiøí kníže Lobkovic a Karel kníže Schwarzenberg.

Èís. 55. Taktéž o volbì pana dr. Bedø. Wienera, v josefovském volebním okresu hlavního mìsta Prahy.

èís. 56. Zpráva zemského výboru s úèetními závìry fondu domestikálního, Bubeneèského, zemského, fondu porodnice, fondu nalezencù, fondu blázince a fondu káznice za rok 1863.

29. listopadu 1865.

èís. 57. Poslanec pan biskup J. V. Jirsik žádá za dovolenou na 14 dní.

Petice.

6. Poslanec pan Dr. Gabriel: .žádost okr. zastupitelstva Sušického o subvenci na okresní silnici.

7. Poslanec pan Dr. Klaudi: žádost uèitelstva støídnictví jièínského o zastoupení národního uèitelstva na snìmu zemském.

8. Poslanec pan Dr. Klaudi: žádost uèitelstva školního okresu jièínského o pøijmutí návrhu k školnímu patronátu.

9. Poslanec pan Dvoøák podáva žádost Františka Guttenbergra, pens. assistenta polytechnického ústavu o náhradu za byt a za pa-livo, jehož tam ve skuteèné službì užíval.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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