Sobota 25. listopadu 1865

Stenographischer Bericht

über die

II. Sitzung der vierten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

25. November 1865.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Anton Graf Lažansky und der k. k. Statthaltereirath Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 22 Min.

Stenografická zpráva

o

II. sezení ètvrtého roèního zasedání snìmu

èeského od roku 1861, dne

25. listopadu 1865.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dastateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího Antonín hrabì Lažanský a c. k. rada místodržitelství Neubauer.

Poèátek sezení o 10 hod. 22 minut.

Oberstlandmarschall Graf Rothkirch-Panthen: (läutet dreimal). Die Versammlung ,st beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung. Die Land-tags-Kurien haben sich nachstehend konstituirt. In der Kurie des Großgrundbesitzes wurde gewählt: zum Obmann Se. Em. Kardinal Fürsterzbischof Schwarzenberg, zum Obmannstellvertreter Se. Durchl. Fürst Max Fürstenberg; zum Schriftführer Dr. Daubek und August Ritter v. Eisenstein; in der Kurie der Städte und Industrieorte und Handelskammern: zum Obmann Dr. Ritter von Hasner, zum Obmannstellvertreter JUDr. Bìlský; zum Schriftführer Prof. Seidel und Dr. Anton Mayer; in der Kurie der Landgemeinden zum Obmann: Dr. Rieger; Obmannstellvertreter Graf Franz Thun; zum Schriftführer Dr. Jeøábek und David Kuh.

Als Verifikatoren wurden gewählt, aus der Kurie des Großgrundbesitzes: Dr. Obst, Kalina, Ritter von Jüthenstein, Graf Wratislaw; aus der Kurie der Städte: Dr. Forster, Bibus und Wokoun; aus der Kurie der Landgemeinden der Ab-geordnete Benoni, P. Jindra u. Seidel Wzl.

Es sind einige Urlaubsgesuche eingelangt, ich bitte sie vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Hoher Landtag!

Gesundheitsrücksichten haben mich bestimmt, meine Gattin nach dem klimatischen Kurorte Meran zu begleiten. Es wird der erlauchten Einsicht Er. Er,, unter gegebenen Umständen nicht entgehen, daß meine Gattin bei dem vorgerückten Alter eine so beschwerliche Reise in der gegenwärtigen rauhen Jah-reszeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit nicht aNein unternehmen kann. Ich erlaube mir daher das ergebenste Gesuch, mir für die gegenwärtige Landtags-session einen 6wöchentl. Urlaub vom hohen Landtage hochgeneigt erwirken zu wollen. Leop. Gf. Thun.

Oberstlandmarschall Graf Rothkirch Panthen: Bewilligt das hohe Haus diesen Urlaub? Bitte diejenigen Herrn, welche dafür sind, die Hände aufzuheben. (Angenommen.) Der Urlaub ist bewilligt.

Landtagssekretär Schmidt (liest), Graf Taaffe ersucht um einen 5wöchentlichen Urlaub.

"Da der Salzburger Landtag, bei welchem ich als Regierungskommissär zu fungiren habe, auch am 23. November 1865 seine Thätigkeit beginnen wird, ist es mir unmöglich meinen Sitz als Landtagsab-geordneter des Großgrundbesitzes im böhmischen Landtage mit Beginn der Session einzunehmen. Ich erlaube mir um Ertheilung eines 5wöchentlichen Urlaubs die ergebene Bitte zu stellen. Graf Taaffe.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das hohe Haus diesen 5wöchentlichen Urlaub?

Zeithammer. Prosím! — Odvolávaje se k tomu, že byl pøípad podobný, ba stejný v lonském zasedání týkající se svob. pána z Kel-lerspergu, který též odvolával se k úøednímu zamìstnání, navrhuji, aby tato vìc jako v lonském zasedání odevzdána byla zpravodajné komisi.

Oberstlandmarschall: Der Abgeordnete H. Zeithammer stellt den Antrag, es solle dieses Urlaubsgesuch einer Kommission wie im vorigen Jahre zur Berathung und Antragstellung übergeben werden.

Wird dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt. —

Wünscht Jemand das Wort? —

Da das nicht der Fall ist, werde ich über diesen Antrag zur Abstimmung schreiten. Bitte diejenigen Herren, welche dem gestellten. Antrag zustimmen, aufzustehen,

(Centrum erhebt sich). Der Antrag ist in der Minorität. Bitte daher über die Bestätigung dieses 5wöchentlichen Urlaubs abzustimmen.

1


2

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

Bitte diejenigen Herren, welche zustimmen wollen, aufzustehen. — Es ist die Majorität.

(Centrum: Gegenprobe.)

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche gegen den Antrag sind, aufzustehen. (Centrum und ein Theil der Rechten erhebt sich.) —

Es ist sehr zweifelhaft. (Heiterkeit.) Es bleibt also nichts übrig, als zur namentlichen Abstimmung zu schreiten. Ich bitte die Herrn Veriftkatoren, die heute in Funktion find, sich Hieher zu verfügen zur Kontrollirung der Abstimmung.

Oberstlandmarschall: (Unterbrechung von 4 Minuten.) Für die Ertheilung des Urlaubes bitte ich mit Ja, gegen die Ertheilung mit Nein zu stimmen.

Žádám pány, aby hlasovali pro dovolenou slovem: Ano proti tomu slovem: Ne.

Landtagssekretär Schmidt: Verliest die Namen zur Abstimmung, welche vor sich geht, laut der sub /. anliegenden Abstimmungsliste.

Abstimmungsliste über Anträge. (Mit Namensaufruf.)

Namen der Herrn:

Fürst-Erzbischof zu Prag. Nein.

Bischof zu Budweis.

Bischof zu Köniagrätz.

Bischof zu Leitmeritz.

Rector Magnificus der Prager Universität.

Adam Hermann.

Aehrenthal Johann, Freiherr.

Althan Michael Karl, Graf. Ja.

Auersperg Karl, Fürst.

Bachofen von Echt, Klemens. Ja.

Becher Franz. Ja.

Beer Jakob, Kreuzherrnordens-General. Ja.

Bìlský Wenzel, JUDr., Bürgermeister, Ne.

Benoni Joseph. Ne.

Berger Maximilian. Ne.

Bethmann Alexander, Freiherr.

Bibus Peter. Ja.

Bohusch v. Ottoschütz Wenzel, Ritter v. Ja.

Brauner Franz. Ne.

Brinz Alois. Ja.

Clam-Martinitz Heinrich, Graf. Nein.

Claudi Eduard.

Conrath August. Ja.

Èernin Jaromir, Graf.

Èernín Ottokar, Graf. Nein.

Èížek Anton. Ne.

Èupr Franz. Ano.

Daneš Franz. Ne.

Desfours-Walderode Franz, Graf. Nein.

Daubek Eduard. Ja.

Dotzauer Richard. Ja.

Dwoøák Simon. Ne.

Eisenstein August, Ritter von. Nein.

Eisenstein Wenzel, Ritter von. Nein.

Esop Josef.

Eyssert Adalbert. Ja.

Faber Karl.

Fingerhut Adalbert. Ne.

Fleilcher Alexander.

Forster Eman. Ja.

Friè Joseph, Ne.

Fürstenberg Emil. Fürst. ,

Fürstenberg Maximilian, Fürst.

Fürstl Rudolf. Nein.

Fürth J. W.

Gabriel Joseph. Ne.

Görner Anton.

Göttl Hugo.

Götzel Josef.

Greger Eduard. Ne.

Grohmann Virgil. Ja.

Groß Rob. Ja.

Grüner Ignaz.

Grünwald Wendelin. Ne.

Gschier Anton. Ja.

Haas Eusebius.

Hamernik Joseph. Ne.

Hanisch Julius. Ja.

Hardtmuth Karl.

Harrach Franz, Graf. Nein.

Hartig Edmund, Graf. Ja.

Hasner Leopold, Ritter v. Artha. Ja.

Haßmann Theodor.

Hauschild Ignaz. Ja.

Hawelka Mathias. Ne.

Heinl Marian. Ja.

Herbst Eduard. Ja.

Herrmann Franz. Ja.

Hille Wolfgang.

Hoffmann Gustav. Ja.

Hödl Joh. Ne.

Hösler Konstantin. Ja.

Jaksch Anton.

Jelinek Karl.

Jeøábek Johann. Ne.

Jindra Jakob.

Kalina Mathias. Ja.

Klaudy Leopold. Ne.

Klawik Franz. Ne.

Klier Franz. Ja.

Klimesch Joseph. Ne.

Kodým Filip Stanislaus. Ne.

Kopetz Heinrich, Ritter von. Ja.

Korb v. Weidenheim Franz, Freiherr.

Körb u. Weidenheim Karl, Ritter. Ja.

Kordina August, Ne.

Kral Josef. Ne.

Kralert Franz. Ne.

Kratochwile Johann.

Kratochwyl Wenzel. Ne.

Krause Ignaz. Ja.

Krejèí Peter Franz. Ne.

Krejèi Johann. Ne.

Kreuziger Vincenz. Ja.

Køiwanek Eduard. Nein.


3

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865.

Krouský Johann. Ne.

Kuh David. Ja.

Lambl Joh. B. Ne.

Laufberger Franz. Ja.

Ledebour Adolf, Graf. Ja.

Leeder Friedrich. Ja.

Lill v. Lilienbach Alois. Ja.

Limbek Johann, Ritter von. Ja.

Limbek Karl.! Ritter von. Ja.

Lischmann Josef. Ja.

Lobkowitz Moriz, Fürst.

Lumbe Josef. Ja.

Macháèek Josef. Ne.

Maiersbach Adolf, Ritter von. Ne.

Mallowetz Ernst, Freiherr. Nein.

Maresch Anton. Nein.

Maresch Johann. Ja.

Matouschowsky Alois. Ne.

Mayer Anton. Ne.

Mayer Ernst. Ja.

Miesl Johann v. Zeileisen. Ja.

Mladota von Soldpisk Franz, Freiherr. Ja.

Morzin Rudolph, Graf. Ja.

Neradt Franz.

Neumann Wenzel. Ja.

Neupauer Karl, Ritter von.

Nostiz Albert. Graf. Ja.

Nostitz Erwein, Graf. Ja.

Nostitz Joseph, Graf.

Obst Gustav Nein.

Oliva Alois. Ne.

Palacký Franz. Ne.

Palme Joseph. Ja.

Pankratz Franz. Ja.

Peche Joseph Karl, Ritter von. Ja.

Pfeiffer Josef. Ja.

Platzer Wilhelm. Ne. -

Plener Ignaz, Edler von,

Podlipský Joseph. Ne.

Pollach Stephan. Ne.

Porak Anton. Nein.

Pour Wenzel. Ne.

Prachenský Joseph. Ne.

Ptacovský Karl. Ne.

Purkynì Johann. Ne.

Redlhammer Eduard. Ja.

Rieger Franz Ladislaw. Ne.

Riese-Stallburg Friedrich, Freiherr. Ja.

Rößler Anton. Ja.

Rosenauer Wenzel.

Roth Hieronymus. Ja.

Roth Karl. Ne.

Rothkirch-Panthen Karl, Graf.

Rotter Johann. Abt Nein.

Øezáè Franz. Ne.

Sadil Ligor. Ja.

Salm-Reifferscheid Franz, Altgraf.

Sandtner Johann. Ja.

Schowanek Anton. Ne.

Seidl Emanuel. Ja.

Seidl Wenzel. Ne. Seifert Wenzel. Ja. Seitl Franz. Siegmund Frz. Ja. Sladkowský Karl. Ne. Slawík Joseph Ne. Škarda Jakob. Ne. Stamm Ferdinand. Ja. Stanìk Johann B. Ne. Stangler Joseph. Stark Johann Ant., Edler u. Steffens Peter. Ne. Sternberg Jaroslaw, Graf. Stickl Sigmund, Ja. Stöhr Anton. Ja. Stradal Franz. Ja., Stäruwitz Adolph. Ja. Suida Franz. Ja. Swatek Laurenz. Sandern Mncenz. Schary Johann Michael. Šembera Alois. Ne. Šicha Joseph, Ne, Šlechta Anton. Ne. Schlöcht Johann. Ja, Schmatz Heinrich. Schmeykal Franz. Ja. -Schmerling Anton, Ritter von. Schöder Ant. Ja. Schönborn Erwein, Graf. Schrott Joseph. Ja. Schwarzenberg Adolph, Fürst. Nein. Schwarzenberg Johann Adolf, Fürst. Ja. Schwestka Franz. Ne. Schubert Eduard, JUDr. Ja. Taaffe Eduard. Tachezy Ad. Ja. . Taschek Franz. Ja. Tedesco Ludwig. Ja. Tetzner Gustav. Theumer Emil. Ja. Thomas Leopold.

Thun-Hohenstein Franz, Graf, Sohn. Nein. Thun-Hohenstein Leo, Graf. Nein. Thun-Hohenstein Leopold, Graf. Thun-Hohenstein Theodor, Graf. Nein. Thun-Hohenstein Oswald, Graf. Thurn-Taxis Hugo, Fürst, Nein. Tomek Wenzel. Ne. Tomíèek Karl. Ne. Tonner Emanuel. Ne. Trenkler Anton Gustav. Ja. Trojan Prawoslaw. Ne. Urbanek Ferd. Ne. Voith Ferdinand, Freiherr. Nein. Volkelt Johann. Ja. Waclawik Alois. Ne. Waidele Ernst. Ja. Waldstein Ernst, Graf. Ja. Wanka Wenzel. Edler v. Nein.

1*


4

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Wenisch Johann. Ritter. Ja.

Wenzig Joseph. Ne.

Wiener Fried. Ja.

Wojáèek Anton. Ne.

Wokaun Franz. Ja.

Wolfrum Karl. Ja.

Wollenstein Karl, Graf.

Worowka Wenzel. Ja.

Wratislaw Joseph, Graf. Ja.

Wucherer Peter, Freiherr. Ja.

Zap Karl Wl. Ne.

Zatka Ignaz. Ne.

Zedtwih Karl M., Graf. Ja.

Zedtwitz Kurt, Graf. Nein.

Zeidler Hieron, Freiherr. Ja.

Zeithammer Ottokar. Ne.

Zelený Wenzel. Ne.

Zeßner Vincenz, Freiherr. Ne.

Zikmund Joseph. Ne.

Žák Johann. Ne.

Oberstlandmarschall (läutet): Der angesuchte Urlaub ist mit 91 gegen 90 Stimmen verweigert; 90 mit Ja, 91 mit Nein. (läutet). Seine Durchlaucht Fürst Moritz Lobkowitz bittet gleichfalls um Urlaub; ich bitte das Gesuch vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Euer Excellenz!

Ich ersuche dem hohen Landtag meine Bitte um Ertheilung eines vierwöchentlichen Urlaubs, den ich wegen Familienangelegenheiten zu fordern genöthigt bin, zu unterbreiten. Aus dieser Ursache wollen Euer Excellenz auch mein Ausbleiben in der 1. Sitzung gütigst entschuldigen.

Moritz Fürst Lobkowitz.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das hohe Haus diesen Urlaub? ich bitte darüber abzustimmen. Es wird abgestimmt). Der Urlaub ist ertheilt.

Dem Herrn Abgeordneten Johann Adam und P. Jakob Jindra habe ich über ihr Ansuchen einen achttägigen Urlaub ertheilt, da sie durch dringende Geschäfte verhindert waren, der ersten Landtagssizzung beizuwohnen. Von Seite der hohen Regierung sind 2 Eingaben vorgekommen, ich bitte dieselben vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Hochgeborener Herr Graf!

Ich habe die Ehre, Euer Excellenz mitfolgendes Verzeichniß über die zu Gunsten mehrerer Gemeinden in der Zwischenzeit seit dem Schluße der letzten Session bis jetzt bei obwalten, der Dringlichkeit auf Grund dießfälliger Anträge des böhm. Lan-desausschußes durch allerhöchste Entscheidung.in Vertretung eines Landgesetzes bewilligten Gemeindezuschlage zu direkten oder indirekten Steuern mit dem Ersuchen zu übermitteln, diesen Fall gefälligst zur Kenntnißnahme dem demnächst zusammentretenden Landtag bringen zu wollen.

Graf Lažanský.

Oberstlandmarschall: Das Verzeichniß liegt auf dem Tische des Hauses zur Einsicht auf.

Schmidt (liest): Ich habe die Ehre Euerer Excellenz im Anschluße den Entwurf der einer neuen Organisirung der politischen Behörden zu Grunde gelegten neuen Bezirkseintheilung des Königreiches Böhmen mit dem Ersuchen zu übermitteln, denselben als Regierungsvorlage nach §. 19 ad 2 der Landesordnung vom 26. Februar 1861 der gutachtlichen Behandlung im Landtage zu unterziehen. Bei Verfassung dieses Entwurfes war die Rücksicht auf die durchzuführende Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung, auf die gebotene äußerste Sparsamkeit im Haushalt, dann auf die Wünsche und die thunlichste Befriedigung der Interessen der Bevölkerung maßgebend. Übrigens ist die Regierung bereit, dem Ausschuß, welcher mit der Vorberathung dieser Vorlage betraut wird, alle Auskünfte und statistischen Daten und Hieher einschlä-gigen Eingaben der Gemeindevertretungen zur Verfügung zu stellen. (Im Centrum Bravo!)

Oberstlandmarschall Graf Rothkirch-Panthen: Ich habe die Drucklegung sowohl dieser Zuschrift, als dieses Entwurfes der neuen Gebiets-Eintheilung veranlaßt und sobald dieß vollzogen sein wird, wird sie aufgelegt und der geschäftsordnungs-mäßigen Behandlung unterzogen werden: Ich ersuche die gestern gewählten Herren Verifikatoren, sich Nachmittag, nach Schluß der Sitzung bei mir einzufin-den, da gestern nicht alle Herren sich bei mir versammelt haben und es doch nothwendig ist, bezüglich der Uebernahme ihrer Funkzionen die Eintheilung zu treffen.

Von Herrn Doktor Herbst wurde mir ein Antrag auf Erlassung einer Adresse aus Anlaß der in der ersten Sitzung von Seite der k. k. Regierung gemachten Mittheilungen des allerhöchst. Diploms und des allerhöchst. Handschreibens vom 20. Sep-tember mit zahlreichen Unterschriften unterstützt übergeben; ich werde denselben in Druck legen und vertheilen lassen. Ferner wurden nachstehende Druck-sorten vertheilt; Bericht des Landesausschußes betreffend die Restaurirung der Burg Karlstein; Bericht des Landesausschußes über die Eingabe der Gemeinde Krakanitz um Nachsicht des Strassenbau-vorschußes; d. Regierungsvorlage, betr. die Aenderung d. §. 81 und 101 der Gemeindeordnung für die Landeshauptstadt Prag und betreffend §. 73 und 100 der Gemeindeordnung für die Stadt Rei-chenberg und des §. 88 der Bauordnung.

Der Antrag des Herrn Abgeordneten Grafen Adalbert Nostitz und Genossen wegen Ueberreichung einer Adresse an Se. k. k. Apostoliche Majestät aus Anlaß der dem Landtage bei seiner Eröffnung erlassenen Mittheilung. Ferner sind vom Herrn Grafen Franz Thun 200 Exemplare der Broschüre über die Burg Karlstein und deren Restaurirung, dann vom Landesbeforstungs-Comité 260 Exemplare über die Wirksamkeit der Direktion zur Vertheilung ge-langt.


5

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Bezüglich der Wahl des Petitions-Ausschußes erlaube ich mir, dem hohen Landtage den Vorschlag zu machen, den Petitions-Ausschuß in derselben Weise wie im vori-gen Jahre und zwar durch Kurien und aus dem ganzen Landtage zu wählen u. z. in der Anzahl von 9 Mitgliedern.

Navrhuji, aby každá kurie volila tri èleny z celého snìmu do petièní komise.

Dr. Prachienský: Jak zkušenost uèí, bývá petièní výbor každoroènì pracemi tak zasypán, že se zdá, že poèet 9 èlenù nepostaèí a dovoluji si z tìchto dùvodù èinit návrh, aby zvolen byl výbor z 15 èlenù sestávající, totiž z každé kurie po 5 èlenech.

Oberstlandmarschall: Dr. Prachnský stellt den Antrag, es möge die Petitions-Kommission aus 15 Mitgliedern bestehen, in welche dann aus jeder Kurie 5 Mitglieder aus dem ganzen Landtage gewählt werden. Wird der Antrag unterstützt? Ist hinreichend unterstützt. Wenn weiter Niemand das Wort wünscht, so werde ich über den Antrag des Dr. Prachenský zur Abstim-mung schreiten.

Dr. Trojan: Já podporuji návrh dra. Pra-chenského také, protože do petièního výboru pøijdou ty nejrozmanitìjší záležitosti, je tedy zapotøebí, aby všestrannost byla co možná nejlépe zastoupena.

OberstlandmarschaIl: Wenn nichts mehr errinnert wird, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte also diejenigen Herren, welche dem Antrag des Herrn Dr Prachenský, nämlich die Petitions-Ko-mission aus 15 Mitgliedern zu bestehen habe, von denen je 5 aus jeder Kurie zu wählen sind, zustimmen, die Hand aufzuheben. Ich bitte aufzustehen. Es ist entschiedene Majorität.

Nachdem keine Wahlberichte vorliegen, so ersuche ich den Herrn Dr. Schmeykal bezüglich des Landesbudgets.

Dr. Schmeykal: Der Landesausschuß legt dem hohen Landtage das Präliminare für das Jahr 1866 sammt dem einschlägigen Specialvoranschlage vor und erlaubt sich den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle zur Prüfung des Voranschlages eine Komission ans 21 Mitgliedern, deren je 7 von jeder Kurie aus dem Gesammtlandtage zu wählen wären, einsehen. Das vorgelegte Präliminare weist ein Erforderniß von 2,081.902 fl. und eine kurrente Bedeckung von 581.521 fl. aus, so daß sich nach Entgegenhaltung beider Summen ein unbedeckter Abgang von 1.500.381 fl. herausstellt. Von Seite des Landesausschußes wird beantragt, die Bedeckung hiefür mit 86.490 fl. und mit 60.000 fl. aus dem Kapitalienbestande des Landesfondes zu finden, dagegen zur Bedeckung des übrigen Abganges von 1,371.891 einen Steuerzuschlag von 9 kr. eintreten zu lassen.

Der Steuerzuschlag von 9. kr. läßt eine Einnahme von 1.450.708 voraussehen, so daß sich ein

Überschuß von 43.817 fl. 19 kr. ergeben würde. Eines dringenden Falles und einer dringenden Frage muß ich noch erwähnen, welche die zu wählende Kommission zu lösen haben wird, und das ist die Frage, ob nicht bei dem Umstande, als die Zeit des Jahres sehr weit vorgerückt ist und nicht zu erwarten steht, daß die Budget-Kommission noch rechtzeitig die Behandlung des Budgets geschlossen haben wird, eine provisorische Verfügung rücksichtlich der Aus-schreibung der Umlage für das Jahr 1866 zu treffen wäre, eine Frage, welche der Landesausschuß selbst zu erledigen sich nicht für berufen fühlte, nachdem die Einberufung des Landtages für dieses Jahr bestimmt war; eine Frage, die er dem hohen Landtage zuzuführen für pftichtmäßig gehalten hat. Ich wiederhole im Namen des Landesausschusses den Antrag auf die Niedersetzung einer Kommission zur Prüfung und Behandlung des Landes-Voranschlages von 21 Mitgliedern, deren je 7 für jede, Kurie von dem ganzen Landtage zu wählen wären.

Zemský sekretáø Schmidt ète: Zemský výbor èiní ohlednì rozpoètu na rok 1866 návrh: Slavný snìm raèiž ustanoviti ku prozkoumání rozpoètu pro rok 1866 komisi z 21 èlenù zvolenou po 7 èlenech z každé kurie celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) — Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich diejenigen Herrn, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Das nächste Präliminar über den Grundentlastungs-Fondvoranschlag. Ich glaube, der Landtag wird damit einverstanden sein, falls dieses Prälimi-nare der bestellten Budget-Kommission übergeben wird. Für den Fall als dagegen nichts erinnert wird, betrachte ich es als angenommen.

Der nächste Gegenstand ist die Regierungsvorlage den Entwurf einer Grundbuchsordnung betreffend sammt dem aus der letzten Session erstatteten Kommissionsberichte.

Herr Dr. Schmeykal hat sich hiezu das Wort rbeten.

Dr. Schmeykal: Ich möchte mir den Antrag erlauben, über diese Regierungsvorlage eine Kom-mission niederzusetzen, welche zu bestehen hätte aus 9 Mitgliedern, von denen je 3 von jeder Kurie aus dem ganzen Landtage zu wählen wären. Es ist richtig, daß in der letzten Session dem Landtage bereits ein Landtagskommissionsbericht in dieser Richtung vorlag. Es ist auch richtig, daß in der letzten Sitzung der Beschluß gefasst worden ist, die nicht zur Erledigung gelangten Kommissionsberichte wieder zu reproduziren; allein ich glaube, daß diese Gründe doch nicht triftig genug seien, um das Eingehen in die sofortige volle Berathung der Regierungsvorlage rechtfertigen zu können, und zwar deshalb nicht, weil der oben erwähnte Beschluß der letzten Landtagssitzung auf den vorliegenden Fall doch nicht zur Gänze anwendbar erscheint. Dieser Beschluß ging nähmlich dahin, daß


6

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

der Landesausschuß angewiesen werde, die Berichte des Landesausschuhes und der Landtagskommission, welche nicht zur Erledigung gelangt find, in der nächsten Session zur Vorlage zu bringen. Hier aber liegt ein anderer Fall vor. Denn der Bericht der Landtagskommission, welche mit der Angelegenheit der Grundbuchsordnung betraut war, hat in gewisser Beziehung wenigstens thatsächliche Erledigung gefunden. Was heute vorliegt, ist gewiß nicht dasselbe, was damals am Schluße des Landtags zurückgeblieben ist. Es ist eine Regierungsvorlage über einen bereits erledigten Landesbericht; daher ein novum, dessen Identität sogar mit der früheren Vorlage zuvor bestätigt weiden müßte, welche Bestätigung wieder nur durch eine Kommission erfolgen könnte. Wenn dieser Gegenstand sofort in Vollberathung genommen weiden sollte, so wäre der Nächstliegende Grund wohl in dem Streben nach Beschleunigung zu finden; allein dieser Zweck wird dadurch gewiß nicht erzielt, denn so viel mir aus den Verhandlungen des letzten Landtages noch erinnerlich ist, sprachen sich damals gewichtige Stimmen und Bedenken gegen den Kommissionsbericht aus, und zwar mit dem Hintergrunde, es wünschenswerth zu finden, diesen Bericht an die Kommission zurückgeleitet zu wissen; das schon sollte uns bestimmen, diese Regierungssorge heute der Kommission zuzuweisen, weil, wenn wir in die Vollbe-rathung eintreten, immerhin zu besorgen ist, daß wir vielleicht nach 14 Tagen oder 3 Wochen uns in der Lage sehen werden, den Beschluß zu fassen, diesen Bericht wieder einer Kommission zuzuführen. Das aber wird zur Beschleunigung gewiß nicht führen. Ich erlaube mir daher den Antrag auf die Nieder-setzung einer Kommission dem hohen Hause zu empfehlen.

Sttathaltereirath Graf Lažanský: Ich erlaube mir an die Mittheilung des Herrn Dr. Schmeykal die Bemerkung zu knüpfen, daß es immer im Interesse der Regierung sein dürfte, diese Vorlage seh, gründlich berathen und sonach dieselbe an die Kom-mission gewiesen zu wissen. Ich erlaube mir an dies Begründung des Hr. Dr. Schmeykal anzuknüpfent hinzufügen, daß die hohe Regierung mich ermächtig hat, dem hohen Landtage zu erinnern, daß durck diese Vorlage die Landtafeln und die Bestandtheil derselben unberührt bleiben sollen. Also es dürft auch wichtig sein, diese Erwägungen bei der Beur-theilung der Grundbuchsordnung eintreten zu lassen (Bravo!)

Dr. Trojan: Já jsem mìl èest, býti spoluúdem lonské komise, a musím pøedce podporovat Dr. Schmeykala. Pánové! raète znáti, jak rozsáhlý je pøedmìt ten, o kterém se jednalo vloni v komisi pro knihy veøejné a o kterém se nyní jedná zde.

To budiž nám omluvou, že jsme v poslední chvíli, když jsme vedle jiných prací dokonèili porady a zprávu v této záležitosti, nebyli s to, všemu zadost uèiniti tak, jako jsme chtìli a mìli; zejmena nìco doplniti, co vláda mìla vlastnì

uèiniti ale zanedbala. Vláda nám totiž pravý øád èili øád vedení knìh pøedložila jen v øeèi nìmecké. My v komisi, aè jsme byli všickni právníci a snad všichni obou øeèí mocni, aspoò zajisté mocni øeèi nìmecké, vidìli jsme pøedce záhodno ano zapotøebí, abychom si opatøili pøeklad, ale pro úsporu a urychlení opatøili jsme si èeský ten pøeklad z Moravy od snìmu Moravského. To bylo ale jen nìkolik exempláøù. My máme zásadu, že každá zpráva k snìmu podati se má v obou øeèích zemských; rozumí se samo sebou, že tedy také základ má býti v obou øeèích, o nìmž se má jednati, totiž ten pravý øád. My ho ale nemáme, a v poslední chvíli mìli jsme, jak víte a zajisté slavné prae-sidium dosvìdèí, co èinit, abychom se zprávou naší byli hotovi; nebylo možná, abychom pøeklad celé vládní pøedlohy opatøili a dali do tisku. Dle toho je povinností komise lonské, bude-li letos pokraèovati, aneb nové, aby to doplnila. Proèež je patrno, že není vìc pøipravena, jak by mìla býti, aby mohla vzíti se do hlavní plné porady snìmu celého. Schází nám pøedloha v obou øeèích, a sice hlavní pøedloha, o které máme jednat; a proto musí býti ještì komise: Podporuju tedy návrh pana dra Schmeykala.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? Dr. Schmeykal stellt den Antrag, es sei die Regierungsvorlage und der Bericht der vorjäh-rigen Kommission an einen Ausschuß bestehend aus 9 Mitgliedern zu leiten zur vorläufigen Berathung und Berichterstattung, in welchen Ausschuß jede Kurie 3 Mitalieder aus dem qanzen Landtage zu wählen hat.

Dr. Schmeykal navrhuje, aby vládní pøedloha a zpráva výboru dodána byla komisi devíti èlenù, do které každá kurie má voliti 3 èleny z celého snìmu.

Wild dieser Antrag unterstützt? — Er ist hinreichend unterstützt. Bitte darüber abzustimmen. Diejenigen Herrn, die zustimmen wollen, bitte ich aufzustehen. — (Majorität). Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschuß-bericht über die im Jahre 1864 eingelaufenen Pe-

titionen.

Berichterstatter Ritter v. Peche: Die Gemeinde Zbonin im Mirowitzer Bezirk hat in der letzten Landtagssession durch Abg. Herrn Tomek eine Petition eingebracht, worin sie sich über die Wildschäden aus den Wäldern Seiner Durchlaucht des Herrn Fürsten Karl Schwarzenberg auf Worlik, dann Verkürzungen ihrer Jagdpachtrechte beschwert.

Ueber diese Petition wurde vom hohen Landtag nach dem Antrage der Petitionskommission beschlossen, dieselbe der k. k. Statthalterei zur kompetenten Erhebung und Erledigung zu übergeben, wozu noch der von Se. Excellenz Herrn Grafen Heinrich Clam-Martinitz gestellte und vom Berichterstatter acceptirte Zusatzantrag angenommen ward, die k. k. Statthat-


7

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

terei zu ersuchen, das Ergebniß der Erhebung dem hohen Landtag bekannt zu geben. Mit der Note vom 5. Jänner 1865 hat nun die k. k. Statthat-terei unter Rückschluß der Petition eine Abschrift der vom Mirowitzer Bezirksamte in dieser Angele-genheit erflossenen Entscheidung vom 24. November 1864 mit dem Bemerken mitgetheilt, daß nach dem weiter eingelangten Berichte des genannten Bezirksamtes vom 28. Dezember 1864 die Gemeinde gegen diese abweisende Entscheidung eine weitere Berufung weder anmeldete noch einbrachte, daher dieselbe in Rechtskraft erwachsen sei. Da hienach kein Anlaß zur weiteren Abhandlung vorliegt, beehrt sich der Landesausschuß diese Erledigung dem hohen Land-tage mit dem Antrage auf geneigte Kenntnisnahme zu unterbreiten.

Nemaje tedy dùvodù k dalšímu jednání pøedkládá zemský výbor vyøízení toto slavnému snìmu a navrhuje: Slavný snìm raèiž toto vyøízení k vìdomosti vzíti.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? Da das nicht der Fall ist, bitte ich über den Antrag abzustimmen. Ich bitte diejenigen Herrn, welche zustimmen, die Hand aufzuheben. (Es wird abgestimmt)

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über den Antrag des Abg. Leeder betreffend die Revision der Dienstbotenordnung.

Berichterstatter Ritter v. Peche: Der Abg. Friedrich Leeder hat mit 36 Genossen in der Session vom Jahre 1863 folgenden Antrag eingebracht.

Der hohe Landtag wolle beschließen: "Die provisorische Diestbotenordnung für das Königreich Böhmen mit Ausschluß der Landeshauptstadt Prag ddto. 13. Jänner 1857 in ein definitives Landesgesetz umzuwandeln; es ist dieselbe zu diesem Behufe durch eine von den 3 Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählende Kommission einer eingehenden Revision zu unterziehen und hiebei der §. 19 lücksichtlich der Lohnentrichtung für landwirtschaftliche Arbeiten dabin festzustellen, daß die Zahlung des Dienstlohnes im Verhältnisse zur Arbeit und Tageslänge geregelt und die Versallzeit monatlich bestimmt wird."

Diesen Antrag begründete Abgeordneter Leeder in der 17. Sitzung der letztverwichenen Session vom 13. April 1864, worauf die Wahl der Kommission beschlossen und vorgenommen wurde.

In dieselbe wurden gewählt:

Aus der Kurie des Großgrundbesitzes die Abgeordneten: Køivánek, Schlöcht und Freiherr Mallowetz, aus der Kurie der Städte und Industrialorte die Abgeordneten Leeder, Rößler und Neumann, endlich aus der Gruppe der Landgemeinden die Abgeordneten: Žák, Slavík und Faber.

Da die Kommissionsverhandlungen in der letzten Session noch nicht bis zur Erstattung des Berichtes gediehen find. so sieht sich der Landesausschuß bemüssigt, den vorliegenden Antrag behufs abermaliger Wahl einer von den 3 Kurien und dem ganzen

Landtage zu wählenden Kommission von 9 Mitgliedern zur Berichterstattung über denselben dem hohen Landtage ehrerbietig vorzulegen.

Komise nedokonèila za posledního zasedání porady své a nebyla tudíž posud zpráva podána Z pøíèiny té zemský výbor povinna se cítí, návrh, tento slavnému snìmu opìt pøedložiti, by opìt ustanoviti ráèil komisi 9 údù, jež by volily 3 kurie z celého snìmu, a jíž by se uložila proprava návrhu.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? Es ist dieß nicht der Fall, ich schreite zur Abstimmung, Ich bitte diejenigen Herrn, welche dem Antrage des Landesausschusses zustimmen, die Hand aufzuheben. (Es wird abgestimmt.) Der Antrag ist angenommen.

O. L..M. G. Rothkirch-Panthen. Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission über die Organisirung des böhmischen Landes- archivs und ein Vorschlag zur Erweiterung desselben. Dieser Kommissionsbericht ist gleichfalls ein Rücklaß der vorjährigen Session. Nachdem der hohe Landtag in seiner vorjährigen letzten Sitzung den Beschluß gefaßt hat, es solle dieser Bericht abermals als Vorlage des künftigen Landtages behandelt und von der Drucklegung desselben Umgang genommen werden, glaube ich zu der Annahme berechtiget zu sein, daß darin ein Beschluß lieget, auf diesen Kommissionsbericht, wenn nicht besondere Umstände demselben entgegentreten, einzugehen. Es wird vielleicht der Herr Berichterstatter der vorjährigen Kommission die Güte haben, die Berichterstattung hinsichtlich dieses Berichtes dem hohen Landtag gegenüber zu übernehmen. Wird in dieser Beziehung irgend ein Antrag gestellt?

Ich selbst würde den Antrag stellen, der höhe Landtag wolle auf die Berathung dieses Kommissionsantrages eingehen und den Herrn Berichterstatter Doktor Volkelt ersuchen, die Berichterstattung hierüber zu übernehmen.

Prof. Höfler. Es ist schon von Seiten des Landesausschußes der Antrag gestellt worden, es möge der hohe Landtag beschließen, daß zwei Adjunkten beim Landesarchive mit dem Jahresgehalte von 700 und 600 Gulden und beide mit Dezennal-Zulagen von je 100 Gulden angestellt werden.

O.L. M. G.Rothkirch.Panthen. Dieser Bericht ist aber noch nicht an der Tagesordnung, das ist erst der folgende Bericht.

Prof. Höfler. Man hört leider in den letzten Bänken so schlecht, daß ich glaubte, es sei hie-von die Rede.

O. L. M. G. Rothkirch-Panthen. Es betrifft den Kommissionsbericht vom vorigen Jahre betreffend die Organisirung des böhmischen Landes-archives.

Prof. Höfler. Ich bitte um Entschuldigung, ich habe es, so verstanden und werde mir daher dann erst das Wort ausbitten.


8

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

O. L. Marschall. Es muß sich der hohe Landtag entschließen, ob er die Vorberathung vornehmen und den Herrn Berichterstatter vom vorigen Jahre ersuchen will, darüber Bericht zu erstatten. Wenn niemand das Wort verlangt, so bitte ich über meinen, Antrag abzustimmen.

Diejenigen Herren welche dem Antrag zustimmen, bitte ich die Hände aufzuheben (geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Dr. Volkelt verliest den Bericht 2/2 in deutscher Sprache, die Anträge auch in böhmischer Sprache.

Hoher Landtag!

Der Landesausschuß hat einem hohen Landtage in der Session des Jahres 1863 unter G. Z. 572 Landtag den Bericht dto. Prag am 22. Februar 1863 über die Organisirung des böhm. Landesarchivs und Vorschläge zu dessen Erweiterung unterbreitet.

Dieser Bericht wurde in der Landtagssession des Jahres 1863 nicht mehr der Verhandlung unterzogen und demnach im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 18. April 1863 Z. 1172 dem Landesausschusse zur Wiedervorlage in der Sitzungs-Periode des Jahres 1864 zugewiesen.

Diese Wiedervorlage erfolgte durch den Landesausschuß mit Bericht dto. Prag 14. Dezember 1863 Z. 27 Landtag.

Der Landesausschuß hat in seiner Sitzung am 29. Juli 1862 den Beschluß gefaßt, diejenige Abtheilung der Registratur der Landesvertretung, welche in keinem Bezug zum gegenwärtigen Geschäftsgange steht, jedoch auf historischen Werth Anspruch erheben kann, von der Registratur abzutrennen und als Archiv einem eigenen Archivar anzuvertrauen. In derselben Sitzung wurde vom Landesausschusse beschlössen, den durch seine historischen Arbeiten rühmlichst bekannten und mit dem Archivwesen auf das Genaueste vertrauten Dr. Gindely, Professor an der Karl-Ferdinandeischen Universität in Prag, zum Landesarchivar zu berufen.

Der Landesausschuß hat ferner am 9. Dezember 1862 den Beschluß gefaßt, dem Archivar die Aufnahme eines Adjunkten zu gestatten, welcher dem Erstern in der Ordnung des Archivs und in der Erweiterung desselben hilfreich zur Seite stehen soll.

In dem Belichte dto. Prag 14. Februar 1863 über den Organisationsplan des den Bedürfnissen der Neuzeit entsprechenden Beamtenstatus der Landesvertretung, welcher dem h. Landtage unter Z. 665 zur Prüfung und Beschlußfassung unterbreitet wurde, hat der Landesausschuß auf die Kreirung des Dienstpostens eines Archivars angetragen.

Ueber Antrag der Budget-Kommission in der Sitzung der Landtagsperiode des Jahres 1863 hat ein h. Landtag über den vorerwähnten Bericht des Landesausschusses beschlossen:

1. den Aufwand für den vom Landesausschusse projektirten Beamtenstatus zu genehmigen.

2. Wurde der Landesausschuß augewiesen, den

Organisirungsbericht mit den durch die mittlerweile gewonnenen Erfahrungen gebotenen Veränderungen beim Beginn der nächsten Session zu dem Zwecke wieder vorzulegen, damit eine Kommission zur genauen Prüfung und Beurtheilung des vorgeschlagenen Beamtenstatus niedergesetzt werde, über deren Anträge sich der h. Landtag vorbehalten hat, seine Beschlüsse über die Systemisirung der Dienst Posten zu fassen: gleichzeitig wurden die provisorisch angestellten Beamten für definitiv angestellt an erkannt.

In dem Voranschlage für das Landesfonds-Budget für das Verwaltungsjahr 1863 Ausgabs-hauptheil. X. hat der Landesausschuß zur Bestreitung der Kosten für das Landesarchiv und die Bibliothek angetragen:

1. an Gehalt des Landesarchivars 1000 fl.

2. an Taggeldern, Entlohnung des Hilfspersonals, dann für Anschaffung

von Archivs- und Bibliotheksgegenständen2800fl.

mithin zusammen 3800 fl. zu bewilligen, welcher Betrag von einem h. Landtage auch bewilligt wurde.

In dem mit Bericht vom 7. Dezember 1863 Z. 20 Landtag, einem h. Landtage unterbreiteten Voranschlag des Landes-Budgets für das Solarjahr 1864 hat der Landesausschuß unter lit. C. Hauptrubrik VII. an Kosten für das Landesarchiv und die Bibliothek u. z.

als Gehalt des Landesarchivars .... 1000 fl. als Gehalt des provisorischen Adjunkten Entlohnung des Hilfspersonals, für Anschaffung von Archivs- und Bibliotheksgegenständen den Betrag von.....2800 fl.

mithin zusammen die Summe von 3800 ft. zur hohen Genehmigung angetragen.

Der mit Bericht vom 14. Dezember 1862 Landtag-Z. 27 einem hohen Landtage wieder vorgelegte Bericht des Landesausschusses vom 22. Febr. 1863, welcher der gefertigten Kommission zur Vor-berathung und Antragstellung zugemittelt wurde, trägt zwar die Ueberschrift "Bericht über die Organisirung des Landesarchivs und Vorschläge zu dessen Erweiterung;" die am Schlusse dieses Berichts gestellten Anträge haben jedoch mit Uebergehung der im ersten Theile der Ueberschrift berührten Organi-sirung ausschließend die Vorschläge zur Erweiterung des Landesarchivs zum Zwecke.

Die gefertigte Kommission glaubte jedoch in den Bereich ihrer Berathung. Belchlußfassung und Antragstellung auch ziehen zu sollen, ob überhaupt ein Landesarchiv errichtet und wenn dieses beschlossen werden sollte, in welchem Umfange dasselbe kreirt und organisirt werden solle, u. z. umsomehr, als der Landesausschuß in seinem Berichte vom 14. Feber 1863 Z. 665 wieder vorgelegt mit dem Berichte vom 15. Feber 1864 Z. 63 über den Organisationsplan der Beamten der Landesvertretung ledig-


9

II. Sitzung der 4. Jahres-session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

lich am Schlusse des Berichtes die Bemerkung ein fliehen lieh, "daß es der Landesausschuß für seine-Pflicht halte, dem h. Landtage zu berichten, daß die Sorge für die würdige Einrichtung und Verwaltung des sowohl durch die Vereinigung des staats-rechtliche Urkunden historischen Werthes enthaltenden Skt. Wenzelsarchivs mit dem bei der kön. Landtafel in Verwahrung befindlichen stand. Archive, als auch durch die Zuweisung aller auf die neueste Verfassungsbildung und überhaupt auf die Geschichte des Landes Bezug nehmenden Dokumente denselben bestimmte, die provisorische Bestellung eines Landes archives zu beschließen mit der weitern Absicht, mit dem Amte des Landesarchivars die Stellung eines Landeshistoriografen in Verbindung zu bringen."

Die Kommission wurde bei der Behandlung der Frage, ob die Begründung und Organisirung eines Landesarchivs zu befürworten und in Antrag zu bringen sei, von den Erwägungen geleitet:

Daß die Urkunden, welche auf das öffentliche Recht des Königreichs, sowie auf das Eigenthum desselben Bezug haben, in der dem laufenden Geschäfte gewidmeten Registratur nicht jene Aufbewahrung finden, welche die hohe Wichtigkeit und der Werth dieser Urkunden fordert;

daß diese Urkunden in der Registratur für das laufende Geschäft jenen Faszikeln beigebunden werden müssen, zu welchen dieselben naturgemäß gehören;

das; mithin eine nach Principien der Wissenschaft und mit Rücksicht auf die Geschichte des Landes, welche doch theilweise in derselben niedergelegt ist, einzuleitende Ordnung und Einreihung dieser Urkunden nicht stattfinden könne.

Die Kommission hat in Erwägung dieser Gründe einstimmig den Beschluß gefaßt: Es hat ein Landesarchiv zu bestehen.

Der Landesausschuß hat in seinem Berichte vom 22. Feber 1863, Zahl 572 Lndtg. wieder vorgelegt mit dem Belichte vom 14. Dezember 1863. Zahl 27 die Aufgabe, deren Lösung dem Archivar aufgelegt wurde, mithin den Zweck des von demselben zu leitenden Archivs nachstehend bezeichnet:

1. Ordnung des in Besitz der Landesvertretung bereits befindlichen Archivs.

2. Reklamation aller von Rechtswegen ins Eigenthum der böhmischen Landesvertretung gehörigen aber bei verschiedenen kaisl. Aemtern zerstreuten Archivalien.

3. Systematisches Vorgehen, um alle außer dem Landesarchive befindlichen wichtigen Schriftstücke für dasselbe zu erwerben, oder wenigstens in einer genauen Abschrift daselbst zu deponiren.

Das von dem Landesausschusse hiebei ins Auge gesaßte, Ziel konnte wohl kein anderes sein, als ein-mal anlehnend an die bereits im Besitze der Landes-vertretung. befindlichen Archivalien ein eigentliches Amtsarchiv zu begründen, in welches alle im Besitze der Landesvertretung befindlichen oder später in den Besitz derselben gelangenden auf das öffentliche stecht des Landes oder dessen Eigenthum Bezug nehmenden Urkunden und Dokumente sicher verwahrt

und nach wissenschaftlichen Principien in einer solchen Art geordnet werden, daß nicht nur durch die Verwahrung die möglichen Garantien für die Erhaltung dieser Urkunden und Dokumente gegeben, sondern auch durch die nach den Principien der Wissenschaft veranlaßte Einreihung derselben die leichteste Uebersicht und Verwendbarkeit dieser Urkunden und Dokumente ermöglicht werde, andererseits durch die Sammlung von außer dem Landesarchive befindlichen wichtigen, auf die Geschichte des Landes in allen ihren Unterabteilungen bezüglichen Urkunden we-nigstens in genauer Abschrift das zugängliche historische Materiale für die Geschichte des Landes zu sammeln.

Wenn nun auch vom Landesausschusse die Aufgabe des Archivs nach drei Richtungen, wie vorerwähnt, aufgefaßt wurde, so liegt denn doch, weil die unter 1 und 2 berührten Aufgaben, nämlich:

Ordnung des vorhandenen Materials und Erwerbung des verstreuten Materiales zusammen fallen, das Ziel vor, ein eigentliches Landesarchiv als Amts-archiv zu begründen, und mit demselben eine weitere speziell den historischen Theil betreffende Abtheilung zu verbinden.

Es ist eine bekannte Thatsache, daß die Materialien zu einer urkundenmäßigen Geschichte des Landes dermalen noch so vielfältig zerstreut, und daß ein großer Theil vom vorhandenen Materiale entweder gar nicht bekannt, oder dem Geschichtsforscher so schwer oder gar nicht zugänglich ist, daß die Idee des Landesausschusses, dein Landesarchive eine historische Abtheilung einzuverleiben, von jedem wahren Vaterlands- und Geschichtsfreunde mit ungeheuchelter Freude begrüßt werden muß.

Es ist nämlich eine nicht wegzuläugnende Thatsache, daß die Kraft einzelner Persönlichkeiten kaum zureichen dürfte, um aus zerstreuten Materialien die urkundenmäßigen Belege für die große thatenreiche und in die Geschicke des ganzen Welttheils tief ein greifende Geschichte unseres Vaterlandes insbesondere, wenn es sich um die Geschichte größerer Perioden handelt, zu sammeln.

Es ist feiner eine ebenso daliegende Thatsache, daß die materiellen Mittel einzelner Privatpersonen zu einer erschöpfenden Aufsuchung, Erforschung und Wiedergabe der urkundlichen Belege unseres Vaterlandes wohl kaum ureichen dürften.

Dort wo die Kraft des Einzelnen nicht aus-reicht, um Großes und Gediegenes zu schaffen, um uns und der Nachwelt dokumentirtes Zeugniß über die Thaten unserer Vorfahren zu geben, ist es eine unabweisbare Pflicht jedes wahren Vaterlandsfreundes, dahin zu wirken, daß durch Zuthun der Gesammtheit das Materiale vereinigt werde, aus welchem der Forschungsfleiß ein mit den Dokumenten belegtes wahres Bild der Vergangenheit vorzuführen im Stande ist.

In Erwägung dieser Gründe hat die Kommission den einstimmigen Beschluß gefaßt, den Zweck des Landesarchivs dahin festzustellen:

2


10

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

Der Zweck des Landesarchivs ist einmal als Amtsarchiv, die dem Lande gehörigen und auf das öffentliche Recht desselben, die staatsrechtlichen Verhältnisse sowie auch das Eigenthum des Landes bezüglichen Urkunden sicher und nach den Grundsätzen der Wissenschaft geordnet, aufzubewahren, anderer seits aber auch das gesammte zugängliche urkundliche Materiale für die Geschichte des Landes zu sammeln, welcher Zweck in von einander getrennten von demselben Personale zu verwaltenden Abtheilungen zu verfolgen ist.

In Betreff der als Amtsarchiv bezeichneten Abtheilung des Landesarchives hat die Einrichtung des-selben durch den Landesausschuß bereits begonnen, indem der Landesausschuß diesem Archive alle im Besitz der Landesvertretung befindlichen aus der Registratur desselben ausgeschiedenen Urkunden und Dokumente zur Aufbewahrung bereits zugewiesen hat, und zwar:

1. Die Originale der dem böhm. Landesausschusse von der h. Regierung überschickten Verfassungs-Urkunden.

2. Das sogenannte Wunschwitz'sche Adelsarchiv.

3. Die Protokolle der Landtagsverhandlungen . und der Berathungen der Landesausschüsse seit dem

J. 1790 bis zum I. 1849.

4. Die sogenannte alte Registratur, d. i. der Theil der Registratur, welcher von früheren Zeiten bis zum I, 1785 reicht.

5. Eine Anzahl von Urkunden und Handschriften, welche bisher in der Bibliothek aufbewahrt und als zum Archiv gehörig ausgeschieden wurden.

In wiefern die sämmtlichen von dem Landes-ausschusse dem Archiv dermal zugewiesenen vorstehend näher bezeichneten Urkunden in den als Amtsarchiv bezeichneten Theil des Landesarchiv gehören und in wiefern einzelne dieser Urkunden dem historischen Theile des Archivs zugewiesen werden sollen kann nur nach genauer Prüfung der fraglichen Urkunden festgestellt werden.

Die Kommission hat sich daher zu dem einhelligen Beschlusse geeinigt, dem Landesausschusse wäre aufzutragen, von dem Archivar ein begründetes Gutachten in dieser Richtung abzuverlangen, und die Einreihung der Urkunden und Dokumente in diejenige Abtheilung des Archivs, wohin dieselben ihrer Natur nach und nach ihrer innern und äußern Eigenschaften gehören, anzuordnen.

Der Landesausschuß war jedoch auch bedacht, das Landesarchiv zu bereichern und zu erweitern und hat in dieser Richtung die Anträge gestellt:

1. Das sogenannte ständische kleinere Archiv, welches gegenwärtig bei der Landtafel aufbewahrt wird, muß als Eigenthum der früheren Stände von der gegenwärtigen Landesvertretung reklamirt werden.

2. in gleicher Weise muß auch das sogenannte Skt. Wenzels-Archiv für das Landesarchiv reklamirt werden.

Die Kommission glaubte sich in die Erörterung der Eigenthumsfrage insbesondere mit Rücksicht auf

die einzuschlagenden Wege, auf welchen die Erwerbung der vorstehend näher bezeichneten Archivalien für das Landesarchiv angestrebt werden solle, vorderhand nicht einlassen zu sollen. Zur Rechtfertigung des von der Kommission in Antrag gebrachten Vorgehens um diese Archivalien dem Landesarchiv zuzuwenden, glaubt dieselbe in Betreff jeder Partie derselben eine kurze historische Ausführung vorausschicken zu sollen, wodurch der Standpunkt, auf welchem sich die Frage wegen Zuwendung dieser Archivalien dermal befindet, klar werden dürfte.

ad 1. Dem allh. Patente vom 23. April 1794, mittelst welchem eine neue Landtafelordnung für das Königreich Böhmen und das Markgrafenthum Mähren erschien, durch welches die königl. Landtafel als reines Hypothekar-Institut konstituirt wurde, waren weitläufige Verhandlungen zwischen der h. Regierung und den böhm. Ständen vorausgegangen, bei welchen es sich sowohl darum handelte, ob die früher bestandene Landtafelbehörde und die bei dieser Landtafelbehörde in Uebung gewesene Manipulation bei-behalten, oder die Landtafel nach der dermal eingeführten neuen Gerichtsorganisation geführt werden solle, sowie auch, ob die sämmtlichen bei der früher bestandenen Landtafelbehörde geführten Bücher der neu zu errichtenden Landtafelbehörde übergeben werden, oder ob ein Theil dieser Bücher ausgeschieden weiden solle. —

Hiebei wurde insbesondere hervorgehoben, daß bei der königl. böhm. Landtafel als Archiv des Königreichs verschiedene Quaternen geführt wurden, welche eigentlich Bestandtheile des Archivi regni ausmachen, und Geschäfte und Aufzeichnungen enthalten, die mit der Landtafel als reinem Hypothekar-Institute bildenden Quaternen abgesondert werden sollten.

Nach Abschluß dieser Verhandlungen und Abgabe des von der b. Regierung den böhm. Ständen abgeforderten Gutachtens erfloß mit ah. Patente vom 22. April 1794 die neue Landtafelordnung für das Königreich Böhmen und das Markgrafthum Mähren, welche im §..42 folgende Verfügung enthält:

"Gleichfalls wird in Böhmen und Mähren das Archiv von der Landtafel dergestalt abgesondert, daß im Königreiche Böhmen zwar jene Quaterne, welche eigentlich die Bestandtheile eines königl. Archiv ausmachen, noch ferner von dem landtäflichen Personale geführt werden, jedoch da die darin angeführten Gegenstände unmittelbar in den Wirkungskreis der Landesstelle einschlagen, die Eintragung dergleichen Urkunden in die Quaternen ohne ausdrückliche Einwilligung des Guberniums nicht vorgenommen, noch von dem bereits eingetragenen eine Abschrift ausge-folgt werden könne.

Hingegen in dem Markgrafthum Mähren bleibt das Archiv den Ständen überlassen, und man hat sich daher in Rücksicht solcher Urkunden an dieselben zu wenden.

In Mähren war nämlich bereits vor Erlassung des Landtafelpatents vom 22. April 1794 die Aus


11

II. Sitzung in 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

scheidung des Archivs aus der Landtafel erfolgt und den mährischen Ständen die Ertheilung der Abschriften aus diesem Archive bewilligt worden.

Aus den bei der Landesvertretung erliegenden Akten geht hervor, daß die böhmischen Stände nach Erlassung des allerh. Patents vom 22. April 1794 über die neue Landtafelordnung eine allerunterthä-nigste Vorstellung Sr. k. k. Apost. Majestät unterbreitet haben, in welcher sie unter Hinweisung darauf, daß die in dem von der Landtafel abgesonderten, jedoch daselbst noch verwahrten Archive enthaltenen Eintragungen zum großen Theile Urkunden in sich schließen, welche in den damals bestandenen Wirkungskreis der Herren Stande fallen, die allerunterthänigste Bitte um Gleichstellung mit den Herren Ständen des Markarafthums Mähren gerichtet haben.

In Folge dessen erfloß ein Intimat des k. k. Landesguberniums an den böhm. Landesausschuß vom 13. Juli 1795 des Inhalts:

"Gemäß höchsten Hofdekretes vom 20. (Juni) v. Mts. haben Se. k. k. Apost. Majestät zu entschließen geruht, daß die böhmischen Stände aller-dings den mährischen gleichzuhalten sind, folglich ihnen zuzugestehen sei, sowie vorher zur Ertheilung der Abschriften aus dem bei der Landtafel befindlichen ständischen Archiv und zur Eintragung in dasselbe die Bewilligung zu ertheilen,

Unterm 5. Dezember 1795 sine Nr. wurde dem königl. böhm. Landesausschusse vom k. k. Land rechte, nachdem demselben mitgetheilt worden war, daß die zur Ausscheidung des ständischen Archivs aus der Landtafel bestimmten Quaternen bereits verzeichnet seien, die Mittheilung der ausgeschiedenen Aktenstücke und Quaternen gemacht und derselbe zur Uebernahme dieser Quaternen und Aktenstücke aufgefordert.

Mit Rücksicht auf den durch die vorerwähnte allerhöchste Entschließung so eng begrenzten Wirkungskreis der böhmischen Stände wurde von Seite des böhmischen Landesausschusses unterm 18. Jänner 1798, Z. 4490 das Ansuchen gestellt, das ständische Archiv unter der Leitung der böhmischen Landtafel und bei dem bisherigen Stande und Verfassung zu belassen, welcher Aufforderung auch entsprochen wurde.

Mit Note vom 21. Dezember 1824 sine Nr. sehte das k. k. Landrecht Se. Excellenz den damaligen Herrn Oberstburggrafen Grafen von Kolowrat-Liebsteinsky in Kenntniß, daß das bei der königl. Landtafel befindliche ständische Archiv den Bedürfnissen des k. k. Landrechts entsprechend vollkommen indicirt sei und nicht anstehen werde, dem königlichen böhmischen ständischen Landesausschusse auf Verlangen Abschriften von den Inhaltsverzeichnissen zu übermitteln, um hieraus zu ersehen, ob dieselben den Zwecken und Bedürfnissen des böhmischen ständischen Ausschusses entsprechen.

Diese Abschriften wurden vom böhmischen ständischen Landesausschusse beansprucht und auch ertheilt; wann dieselben jedoch dem Landesausfchusse zugekommen find, ist ans den Akten nicht ersichtlich.

In diesem Stadium blieb diese Angelegenheit bis zum Jahre 1832.

Mit hoher Präsidial-Erinnerung des k. k. böhmischen Landesguberniums vom 9. Dezember 1832, Z. 6699, wurde der Landesausschuß aufgefordert, die Aeußerung abzugeben, ob in Gemäßheit des abschriftlich mitfolgenden Dekretes der obersten Ju-stizstelle vom 10. Juli 1795 die anbefohlene Ueber gabe des ständischen Archivs an die Herren Stände bereits stattgefunden habe, und in welchem Umfange, um darüber im geheimen Wege ohne alles Aufsehen' bald möglich Auskunft zu erstatten.

Durch eine dieser hohen Präsidial-Erinnerung beigelegte amtliche Abschrift wurde dem Landesausschusse das hohe Dekret der obersten Justizstelle vom 10. Juli 1795 bekannt, des Inhalts:

,,Demnach Se. k. k. Apost. Majestät die kön. böhm. Stände auf derselben Anlangen in Rücksicht des Landesarchivs jenen des Markgrafthums Mäh-rens ganz gleichzuhalten befunden und diesem zufolge gleichwie in einem so andern dieser Länder vermöge höchsten Patents vom 22. April 1794 das Archiv von der Landtafel bereits abgesondert ist, also auch gedachten Ständen des Königreichs Böheim von nun an für die Zukunft das Archiv überlassen und zu verordnen befunden worden, in Rücksicht aller auf sothanes Archiv sich beziehenden Urkunden daher sich nicht mehr an das Landesgubernium, sondern an erwähnte königl. böhm. Stände unmittelbar zu wenden sei.

So wird diese höchste Entschließung ihm k. Appellationsgerichte zu seiner nachrichtlichen Wissen-schaft, dann weiteren Verfügung an Behörde hiemit bedeutet.

Per imperatorem

Wien den 10. Juli 1795." "An das königl. böhm. Appellationsgericht." Mit den hohen Präsidial-Erlässen vom 26. Dezember 1832 Z. 7062 und 12. Jänner 1833 Z. 178 wurden dem böhm. Landesausschusse 2 schriftliche Aeußerungen Sr. Excellenz des H. Landrechts-präsidenten über das ständ. Archiv, in welchen Se. Excellenz der H. Landrechtspräsident den Bestand und die Existenz eines ständ. Archivs bei der könig. b. Landtafel direkt bestreitet, zum erschöpfenden Gutachten übermittelt.

Vor Erstattung dieser Gutachten wurde vom böhm. Landesausschusse die Mittheilung über die Verhältnisse des ständ. Archivs in Mähren von mähr. Landesausschusse eingeholt und nach Einlangen dieser Mittheilung am 15. April 1833 beschlossen, das hohe k. k. Landespräsidium zu ersuchen, zur Beilegung aller diesfälligen Differenzen und Erzielung eines festen Verhältnisses eine kommissionelle Zusammentretung bestehend aus Abgeordneten des königl. Landrechtes und des stand. Landesausschuffes eintreten zu lassen, um auf diesem Wege die verschiedenen Rücksichten und Interessen vorläufig genau zu erheben und sodann einer bestimmten Schlußfassung


12

II. Sitzung der 4. Jahres- Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

und nach Umständen der allerh. Entscheidung zu unterlegen.

Mit Präsidialerinnerung vom 16. Mai 1834 Z. 2993 wurde dem böhm. Landesausschusse vom k. k. Landespräsidium die Mittheilung gemacht, daß in Folge herabgelangten h. Hofkanzleidekretes die zur Sprache gebrachte Kommission zur Durchsicht der bei den Landrechten und der Landtafel vorfindlichen Akten keinem Anstande unterliege.

Unter einem wurden in dieser Präsidial-Erin-nerung die Ansichten Sr. Excellenz des damaligen H. Oberstburggrafen Gfn. von Chotek die kommissi-onelle Behandlung dieser Angelegenheit betreffend ausgedrückt.

Nach einer dem böhm. Landesausschusse vom h. böhm. Landesgubernium zugegangenen Präsidial-erinnerung vom 3. März 1835 Nr. 1104 wurden in Folge h. Hofkanzleidekrets vom 20. Jänner 1835 3. 1825 die von diesem Landesgubernium gestellten Anträge sowohl in Betreff der Art und Weise der Uebergabe und der zu übergebenden Akten, letztere insbesondere dahin genehmigt, "daß da Se. k. k. Apost. Majestät die könig. böhm. H. Stände vollkommen gleich mit den mährischen behandelt wissen wollen, bei dieser Kommission sich darauf zu beschränken sein würde, daß den königl. böhm H. Ständen alles dasjenige erfolgt würde, was laut der abschriftlich beiliegenden Note des mähr. Landesausschusses vom 18. März 1833 Z. 815 sich in dem Archive der mähr. Stände befindet, und was ver-fassungsmäßig auch Hierlands als in das Bereich der ständ. Angelegenheiten gehörig vorhanden ist, und was ohne die Grundfeste der Landtafel, beziehungsweise das das Hypothekenwesen begründende Hauptbuch zu erschüttern, an die königl. böhm. H. Stände sogleich unbeanständet erfolgt werden könne, nämlich die den königl. böhm. H. Ständen eigenthümlich gehörigen Freih. von Wunschwitz'schen genealogisch-heraldischen Dokumente, sowie auch die in dem Kasten bei der königl. böhm. Landtafel verwahrten, das Königreich Böhmen betreffenden staatsrechtlichen Urkunden, Privilegienbücher, Majestäts-briefe, Diplome, Reverse, das älteste Reichsinsiegel-Inkolatsverleihungen, das Repertorium über das Skt. Wenzels-Archiv, welch letzteres jedoch in soweit es nach dem Berichte der k. k. Gubernialregistraturs-direktion vom 22. Juni 1834 Z. 522. 15.16. und 17. Absatz, noch wirklich besteht, den königl. böhm. H. Ständen doch unter ausdrücklichem Vorbehalte und Verwahrung der landesfürstl. Gerechtsame, die etwa dem allh. Landesfürsten auf ein oder das andere Uebergabsobjekt zustehen dürfte, ohne weiters zu übergehen, vor der Hand aber, ehe diese Uebergabe beziehungsweise Kommissionszusammentretung erfolgt, die Vorsicht zu treffen sei. daß die Reper-torien, mittelst welcher die Uebergabe der fraglichen Objekte zu geschehen hat, revidirt, geordnet und sofort zur Uebergabe gehörig vorbereitet würden. Dagegen hätten die in der Note des k. k. Appellations-präsidium vom 8. Oktober 1834 Z. 235 sud a,

d et, f bemerkten Instrumentenbücher und Urkunden in solange sie nicht vollständig indicirt und über selbe ordentl. Materienregister verfaßt'sind, noch fortan in der landtäflichen Verwahrung zu verbleiben, da nur nach vollkommen hergestellter Ordnung und Ue-bersicht sich bestimmen lasse, was den königl. b. Ständen und was der Landesstelle unbeschadet des landtäfl. Hauptbuches zu übergeben sei, und was bei dem königl. Landrechte beziehungsweise der Land-tafel zu verbleiben haben wird."

Nachdem mit Präsidialermnerung des hohen böhmischen Landesguberniums vom 13. April 1837 der Vorsitzende dieser genehmigten Uebergabs-Kom-mission ernannt worden war, trat dieselbe am 24. April 1837 zusammen, und es wurde an diesem Tage dem Abgeordneten des böhm. Landesausschusses die Freih. v. Wunschwitz'sche Sammlung übergeben und auch von demselben übernommen. Es trat nun ein längerer Stillstand ein, worauf im Jahre 1842 die Verhandlungen neu aufgenommen wurden.

Vom 18. April 1842 anfangend berieth die Kommission in mehreren Sitzungen, in denen die Mitglieder derselben ihre Ansicht, über das Eigenthumsrecht des bei der Landtafel befindlichen ständischen Archivs und anderer ebendaselbst verwahrten Urkunden protokollarisch niederlegten. Die Ansichten über das Eigenthum gingen hiebei aus einander. Der als Kronanwalt in Folge h. Landesgubernial-dekretes vom 5. März 1837, Z. 1104 fungirende Kammerprokurator legte gegen jede Uebergabe der in der Landtafel befindlichen staatsrechtlichen und die Rechte der Krone berührenden Urkunden Verwahrung ein und verlangte, daß dieselben, wofern sie nicht auch fernerhin in der Landtafel aufbewahrt würden, in Zukunft im sogenannten Sct, Wenzelsarchiv reponirt werden sollten. Dagegen hat der ständische Abgeordnete die Eigentumsrechte der Stände nicht nur in Bezug auf die dem Wenzelsarchiv einzuver-leibenden, sondern auch fernerhin bei der Landtafel aufzubewahrenden Urkunden und Archivalien gewahrt. Namentlich geschah dies bezüglich der 63 die Landtagsbeschlüsse enthaltenden Quaternen, deren Belas-sung der landesfürstliche Kommissär bei der Land-tafel verlangte, wogegen sie der ständische Repräsen-tant als ständisches Eigenthum requirirte. Schließlich lehnte der letztere die Uebernahme jener Archivalien ab, zu deren Abtretung der Vertreter der h. Regierung bereit war, weil damit den Ansprüchen der Stände zu wenig genügt werde. Hiemit endeten die Verhandlungen.

Diese protokollarisch niedergelegten Verhandlungen wurden durch den Vorsitzenden der Kommission dem hohen k. k. Landesgubernium unterbreitet.

Auf dem böhmischen Landtage berichtete in der Sitzung vom 5. Mai 1846 unter Gegenstandsnummer XII. der Landesausschuß über die obwaltenden Verhältnisse und Anstände hinsichtlich des ständischen Archivs mit dem Bemerken, daß gegen die vom k. k. Landrechte verweigerte Ausfolgung von 3 Privilegien-büchern an das in Betreff des allh. Vorbehalts ein-


13

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

gesetzte Wahrungs Komite mittelst der Landesstelle eine Beschwerde allerhöchsten Orts anhängig gemacht, resp. erneuert worden sei, und es nahm der h. Landtag die vom Landesausschusse in dieser Richtung getroffenen und angezeigten, Verfügungen zur Kenntniß.

Da die vorerwähnten protokollarisch niedergelegten und von dem Vorsitzenden der bestandenen Kommission einer hohen k. k. Landesstelle unterbreiteten Verhandlungen keine Erledigung gefunden hatten, so wurde von dem dermaligen Landesausschusse in Folge eines am 6. Juli 1861 gefaßten Beschlusses an Se. Excellenz den damaligen Herrn Statthalter ehrerbietigst die dringende Bitte gerichtet, seinen Einfluß dahin zu verwenden, daß im kürzesten Wege jene Einleitungen getroffen würden,- um die definitive Uebergabe des in Frage stehenden Archivs, der gesichteten Adelsakten, so wie der diesbezüglich verfaßten Indices und Repertorien zu bewirken.

Ueber eine weitere Zuschrift des dermaligen Landesausschusses vom 27. Juli 1862, Z. 9415 wurde mit Note der k. k. Statthalterei vom 2. Dezbr. 1862. Z. 40509, der Landesausschuß angegangen, einen präcisen Antrag zur Abthuung dieser schwebenden Angelegenheit an die hohe k. k. Statthalterei mitzutheilen.

In Folge dieser Eröffnung hat der Landesausschuß den in seinem am 14. Dezbr. 1863, Z. 27 Lndtg. wieder vorgelegten Berichte vom 22. Feber 1863 enthaltenen ersten Schlußantrag gestellt.

Die Kommission — von der Thatsache ausgehend, daß bei den kommissionellen Verhandlungen des 1837 und flg. sämmtliche Theilnehmer derselben sowohl die Vertreter der h. Regierung wie die der Stände eine Anzahl von den dermal bei der k. b. Landtafel in Verwahrung befindlichen Urkunden und Dokumente als geeignet zur sogleichen Uebergabe an die böhm. Stände als Vertretung des Königreichs Böhmen anerkannt haben, und daß nur in Betreff einer andern Anzahl dieser Dokumente zwischen den Kommissionsmitgliedern eine Meinungsverschiedenheit herrschte — glaubte an die bereits stattgehabten Verhandlungen anknüpfen und dem gemäß auf die sofortige Uebernahme der als zur Uebergabe geeignet anerkannten Dokumente und Urkunden antragen zu sollen.

Mit Rücksicht auf die veränderten Zeitverhältnisse, insbesondere aber auf die der Landesvertretung mit der allh. gnädigst verliehenen Landesordnung vom 26 Februar 1861 verliehenen Rechte und den derselben eingeräumten Wirkungskreis glaubte die Kom-mmission sich der Ansicht hingeben zu sollen, daß manches, was vor Verleihung der Landesordnung der Uebergabe des ständ, bei der k. Landtafel verwahrten Archivs und der in demselben enthaltenen staatsrechtl. Urkunden als Hinderniß entgegengestanden hat. dermal ausgehört hat, ein solches zu sein.

Um das durch die frühern mühevollen und so

lang, andauernden kommissionellen Verhandlungen geschaffene werthvolle Materiale nicht unbenutzt zulassen und in Erwägung, daß die in dieser Angelegenheit erflossene allerh. und hohe Entschließung den Umfang desjenigen, was die Landesvertretung aus dem stand. Archive zugewendet erhalten wünscht und erhalten soll, genau feststellen, glaubte die Kom-mission den Weg weiterer Verhandlung als den zur Erzielung eines allseitig befriedigenden Resultates ge-eignetsten bevorworten zu sollen.

Da jedoch die von der Kommission ins Auge gefaßten auf Grund der vorerwähnten allh. und boh. in dieser Angelegenheit erflossenen Entschließungen basirten, weitern Verhandlungen nicht vom h. Landtage oder einer aus dessen Mitte gewählten Kommission geführt weiden können, so glaubte die Kommission beantragen zu sollen: den Landesausschuß zu beauftragen u. zu ermächtigen, zur Erzielung eines Einverständnisses sich mit der h. Regierung ins Einvernehmen zu sehen, um im kommisstonellen Wege durch von der h. l. k. Regierung und dem Landesausschusse zu bestimmende Kommissäre, diese so lange schwebende Angelegenheit einer befriedigenden Lösung zuzuführen.

Da indessen die definitive Ordnung dieser Angelegenheit selbst bei einem beschleunigten Vorgange eine geraume Zeit in Anspruch nehmen dürfte, wäh-rend der Zeit aber die Benützung des reichen in der Landtafel aufbewahrten, für die Geschichte des Landes so überaus werthvollen Materiales bedeutenden Schwierigkeiten unterliegt, da ferner die Bereicherung der mit dem Landesarchive verbundenen historischen Abtheilung dringend wünschenswerth ist, so glaubte die Kommission auch einen geeigneten Antrag unterbreiten zu müssen, um für jetzt und in Zukunft dem Landesarchiv die Anfertigung von Kopien solcher Urkunden, die im Besitz k. t. Behörden und gegenwärtig vor allem in dem der Landtafel sich befinden, auf einfache und rasche Weise zu ermöglichen.

Die Kommission hat deshalb einhellig den Beschluß gefaßt:

a) Der Landesausschuß wird ermächtiget und beauftragt, sich mit der h. k. k. Regierung ins Einvernehmen zu sehen, um aus dem bei der k. Landtafel in Verwahrung befindlichen sogenannten kleinen ständischen Archive diejenigen Urkunden, Akten und sonstigen Gegenstände, welche bei der bis zum Jahre 1842 bestandenen gemischten Uebergabs-Kom-mission als zur Uebergabe an die böhm, Stände als Vertretung des Königreichs Böhmen unbedingt geeignet anerkannt wurden, zu Handen der dermaligen Vertretung des Königreichs Böhmen zu übernehmen, ferner

b) in Betreff jener Objekte, bezüglich deren Uebergabe an die böhm. Stände als Vertreter des Königreiches Böhmen sich bei der erwähnten Kommission Meinungsverschiedenheiten äußerten, mit der h. k. k. Regierung durch eine einerseits von der h. k. k. Regierung andererseits vom Landesausschusse zu ernennende Kommission zum Behufe der Er-


II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

14 II. sezení 4. roèního zasedání 1865.

zielung einer Einigung in weitere Verhand-lung zu treten, hierbei die in dieser Angelegenheit erflossenen a. h. und h. Entschließungen zum Grunde zu legen und über den Erfolg dieser Verhandlungen dem h. Landtage in der nächsten Sitzungsperiode Bericht zu erstatten;

c) dahin zu wirken, daß bis diese Verhandlungen ein definitives Resultat ergeben, die bei den k. k. Behörden in Verwahrung befind-lichen historischen Aktenstücke und einzelnen älteren Quaterne insoferne leichter zugänglich gemacht werden, daß dem Landesausschusse über einfaches Ansuchen einzelne dieser Ak-tenstücke und Quaterne zur Kopirung für das Landesarchiv geliehen werden mögen, ad 2. Die Kommission glaubt auch in Betreff des St. Wenzels-Archiv eine kleine historische Grör-terung vorausschicken zu sollen.

Von Kaiser Karl IV. wurde ein Reichsarchiv, wenn auch nicht angelegt, so doch bedeutend erweitert und als Aufbewahrungsort der Landesprinile-gien bestimmt.

Dieses Archiv wurde bis zum Jahre 1622, dem Zeitpunkte, wo Kaiser Ferdinand II. das Karl-steiner Burggrafenamt, mit welchem die Bewachung und Bewahrung der Landesprivilegien verbunden war. aufhob, in Karlstein verwahrt.

Der Zeitpunkt der Uebertragung dieses Archivs in das Gewölbe der St. Wenzelskapelle bei der prager Domkirche wurde dazumal als Staatsgeheim, niß behandelt, und es ist der Zeitpunkt der Uebertragung nicht mit Genauigkeit festzustellen.

Mit höchster Wahrscheinlichkeit erfolgte diese Uebertragung jedoch vor dem Jahre 1625, weil, als die Burg Karlstein am 16. Oktober 1626 an Johann von Øièan verpfändet wurde, bei der am 8. Juli 1628 durch eine kaiserliche Kommission stattgehabten Inventur der dortigen Fahrnisse die Reichskleinodien und Landesprivilegien nicht mehr vorhanden waren.

In Folge Hofdekrets vom 5. Juli 1687 wurden die in dem Gewölbe der St. Wenzelskapelle befindlich gewesenen Urkunden zu der k. Landtafel übertragen, nm dieselben, da sie bisher ungeordnet waren, zu ordnen, zu inventarisiren und vor Ver-derben zu bewahren.

In Folge eines am 7. Oktober 1712 ergangenen allerh. Reskriptes wurden aus dem bei der Landtafel befindlichen Archive des Königreichs die Originaldiplome erhoben, daraus ein geheimes Archiv eingerichtet und in wohlverwahrten Kästen in dem bei der St. Wenzelskapelle der prager Domkirche befindlichen mittlerweile geeignet hergestellten Gewölbe aufbewahrt.

Von dieser Zeit an wurde dieses Archiv gewöhnlich als das St. Wenzelsarchiv bezeichnet.

Als die Kaiserin Maria Theresia den Plan faßte, in Wien ein eigenes k. k. geheimes Staatsarchiv zu gründen, wurde der k. k. geheime Staats-

archivar Taulow v. Rosenthal im a. h. Auftrage nach Prag gesendet, um die im St. Wenzelsarchiv verwahrten Urkunden zu untersuchen und diejenigen, die für den hohen k. k. Hof und für die Staatsre-gierung von Interesse wären, nach Wien zu übertragen. Die böhm. Stände erhielten von Ihrer kais, kön. Majestät die a. h. Zusicherung, daß alle nach Wien übertragenen Urkunden seinerzeit entweder im Originale oder in vidimirten Abschriften zurückgestellt werden würden.

Die erfolgte Aushebung dieser Urkunden aus dem St. Wenzelsarchiv wurde in einem Verzeichnisse in 6 Abtheilungen den böhm. Ständen bestätigt.

Von denjenigen Urkunden, von welchen das Original doppelt vorhanden war, ist das eine Pare im St. Wenzelsarchiv zurückgelassen worden.

Von diesen in das k. k. Haus- Hof- und Staatsarchiv zu Wien aus dem St. Wenzelsarchiv übertragenen Urkunden wurden den böhm. Ständen am 8. Juni 1754 6 Kisten mit vidimirten Abschriften zugemittelt, wobei zu erwähnen ist, daß ein Theil dieser Vidimirung oder Wiederausfertigung der Urkunden durch ihre k. k. apostol. Majestät unter besonderen Solenitäten und unter Beidrückung des großen Staatssiegels veranlaßt wurde, während ein anderer Theil dieser Abschriften die Vidimirung des k- k. Haus-Hof- und Staatsarchivs trägt.

Diese 6 Kisten wurden bei der Landtafel in dem daselbst befindlichen Archiv aufbewahrt, wegen Kriegsgefahr im I. 1757 mit der Landtafel uneröffnet nach Linz überführt und im I. 1758 wieder in diesem Archive reponirt.

Bei einer im Jahre 1771 vorgenommenen Untersuchung dieser aus Wien zurückgesendeten Urkun-den ergab sich, daß von diesen Urkunden noch eine bedeutende Anzahl rückständig war.

Die böhmischen Stände beschlossen in Folge dessen bei der am 1. Oktober 1771 abgehaltenen Landtagssitzung um Zusendung des Fehlenden anzu-suchen.

Diesem Ansuchen wurde jedoch laut Reskript vom 20. März 1772 aus dem Grunde nicht stattgegeben, weil den böhm. Ständen von den in den Verzeichnissen 1, 2 und 3 namhaft gemachten Urkunden bereits entweder die Dupplikate der Origina-lien oder aber vidimirte Abschriften übergeben worden sein, die in den Verzeichnissen 4, 5 und 6 namhaft gemachte Urkunden niemals die Bestandtheile des Kronarchivs gebildet hätten."

Im Jahre 1838 wurde dieses Archiv, weil der bisherige Aufbewahrungsort desselben nicht in jenem Bauzustande war, welcher eine vor Schaden gesicherte Bewahrung desselben ermöglicht hatte, aus dem Gewölbe bei der St. Wenzelskapelle erhoben. Die Urkunden, welche zum Theil vermodert waren, wurden in den ständ. Sitzungssaal gebracht, getrocknet, neu geordnet und sodann nach den Grundsätzen, welche bei dem k. k. geheimen Haus-Hof und Staatsarchiv beobachtet werden, verwahrt und in den ehemaligen


15

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Lokalitäten der k. böhm. Landtafel auf dem Prager Schlosse untergebracht.

In verschiedenen Zeiträumen wurden die in die, sem Archive verwahrten Urkunden verzeichnet und zwar immer unter Intervention von ständischen Kom-missionen.

Die älteste bekannte Revision dieses Archivs fand am 14. September 1437 statt, eine zweite viel eingehendere im Jahre 1466, ferner eine im Jahre 1501, dann wieder im Jahre 1547, eine von 13 Mitgliedern des Herren- und Ritterstandes vorgenommene in Folge des Landtagsschlusses im I. 1498, dann eine in Folge Hofentschließung vom 5. Juni 1687. Ferner im I. 1706, in den Jahren 1712 und 1719 in Folge des am 7. Oktober 1712 ein-gegangenen allh. Reskriptes, gemäß welchem die da-mals bei der Landtafel ausbewahrten in dieses Archiv gehörigen Originaldiplome erhoben und daraus ein geheimes Archiv eingerichtet werden sollte.

Aus Anlaß der Uebertragung einer Anzahl der bis dahin in diesem Archive verwahrten Urkunden an das geheime Haus-Hof>und Staatsarchiv in Wien fand die Verzeichnung dieser Urkunden in 6 Abtheilungen statt und endlich wurde am 18. Aug. 1804 nach komnnssioneller Untersuchung und Revision der Urkunden des St. Wenzelsarchivs ein neues In-ventar der dahin gehörigen böhmisch-deutschen und lateinischen Urkunden errichtet. Die letzte Verzeich-nung dieser Urkunden fand im Jahre 1838 aus An-laß der Uebertragung derselben in den damaligen Verwahrungsort auf dem Prager Schlosse statt und es wurde eine vollkommen nach archivarischen Grundsätzen eingerichtete genaue und nach jeder Richtung erschöpfende Katalogisirung dieser Urkunden durch den böhm. stand. Landeshistoriografen Hrn. Dr. Pa-lacký errichtet.

So lange das Wenzelsarchiv mit den Reichs-kleinodien zugleich in dem bei der k. Wenzelskapelle der Prager Domkirche befindlichen Gewölbe verwahrt wurde, war dessen Sperre denselben Persönlichkeiten anvertraut, welchen die Verwahrung der Reichskleinodien zustand, mithin unter 7facher Sperre. Nach Uebertragung dieses Archivs an seinen dermaligen Aufbewahrungsort wurde dasselbe unter fünffacher Sperre gehalten und die dermalige provisorisch ein-geleitete Kontrollsperre dieses Archivs wird derart ausgeübt, daß ein Schlüssel sich in den Händen des Hrn. Landeschefs, einer in den Händen des Hrn. Fürsterzbischofs von Prag, einer in denen des Domkapitels zu St. Veit, einer in denen des Bürger-meisters von Prag und einer in den Händen des Hrn. Oberstlandmarschalls des Königreichs Böhmen befindet.

Ein weiterer 6. Schlüssel zu dem eigentlichen Aktenschranken des Archivs befindet sich beim Lan-desausschusse.

Die in dem Archive bewahrten Urkunden, in-sofern dieselben im Originale vorbanden sind. haben wohl eine sehr hohe Bedeutung für das öffentliche Recht des Königreiches, jedoch in einer schon sehr

weit hinter der Jetztzeit zurückliegenden Periode, da seit dem Jahre 1750 diesem Archive keine neuen Urkunden zugeführt wurden. In den in diesem Ar-chive in Abschrift erliegenden Urkunden ist jedoch das reichste Materiale für die Geschichte des Landes enthalten.

Die bisher bestandene aus früheren Zeiten herrührende Verwahrungtzart und komplicirte Sperre hat jedoch diesen historischen Schätzen schon vielfach den empfindlichsten Schaden zugefügt. Die Nothwendigkeit, daß bei der Eröffnung dieses Archivs immer eine so bedeutende Anzahl von Persönlichkeiten mitwirken mußte, hatte zur Folge, daß nur sehr selten eine Eröffnung desselben stattfand. Die aus mehreren Jahrhunderten herrührenden Inventarien weisen nach, daß die Anzahl der Urkunden, welche durch die Un-bill der Zeit gelitten hat. sich mehrte und es stellt sich heraus, daß mitunter die ältesten Urkunden entweder theilweise oder ganz zu Grunde gingen und daß dadurch historische Dokumente gerade aus jenen Zeiten durch die strengen Formen der Verwahrung dem Verderben zugeführt wurden, aus welchen wir nur spärliche historische Dokumente besitzen.

Bei der letzten Revisions-Kommission im J. 1861 wurde zwar gegen die seitherige Verwahrungsart und gegen den Zustand des Archivs sowie der darin bewahrten Urkunden kein Bedenken erhoben. Die Zeit, welche jedoch seit der setzten Revision im I. 1838 bis zum J. 1861 verflossen ist, ist eine Verhältniß-mäßig geringe und es dürfte dieselbe nicht maßgebend sein, ob nicht bei längeren Fristen die Zeit ihr Zerstörungswerk an diesen historischen Schätzen fortsetzen würde, andererseits dürften die verhältnißmäßig geringeren Spuren der durch die Zeit bewirkten Schäden dem Umstande zuzuschreiben sein, daß die innere Verwahrung der Urkunden im Archive eine vollkommen zweckmäßige ist.

Um nun dieses Archiv in seiner früheren Voll-ständigkeit für historische Forschungen wieder herzu-stellen, glaubt die Kommission darauf antragen zu ollen, daß eine Ergänzung dieses Archivs in Betreff derjenigen Urkunden, welche demselben im I. 1750 entnommen worden und von denen bis jetzt noch keine vidimirten Abschriften in dasselbe gelangten, allenfalls durch Einlegung von vidimirten Abschriften dieser Urkunden angestrebt weiden möge.

Die Kommission glaubt aber auch mit Rücksicht darauf, daß selbst die größten und geheimsten Staatsarchive dermal nicht mehr bloß unter Schloß und Riegel gehalten, sondern unter der Leitung von hiezu eigens bestellten Archivaren durch sorgfältige Pflege der Nachwelt erhalten werden, in Betreff des St. Wenzelsarchivs ebenfalls eine andere Verwahrungs-Art anregen zu sollen.

Aus den vorentwickelten Gründen hat sich die Kommission zu dem Beschluße geeinigt, einem hohen Landtage anzuempfehlen, durch den Landesausschuß mit der h. Regierung sich ins Einvernehmen zu fetzen zur Erzielung einer. Vereinbarung dahin:

a) daß eine Ergänzung des St. Wenzelarchivs,


16

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

insofern als demselben im Jahre 1750 infolge a. h. Weisungen Urkunden für das k. k. geheime Haus-Hof-und Staatsarchiv in Wien entnommen wurden, im geeigneten Wege bewerkstelliget werde, daß

b) eine zeit und fachgemäße Verwahrung des St. Wenzelsarchivs als besondere untheilbare Abthei-lung des Landesarchivs ermöglicht werde.

Der Landesausschuß hat in seinem unter §. 27 Landtag des heurigen Jahres wieder vorgelegten Berichte vom 22. Feb. 1863 darauf hingewiesen, daß eine Bereicherung und Erweiterung des Landesarchivs in seinem historischen Theile dadurch ermöglicht werde,

daß.

k) durch Freunde der vaterländischen Geschichte Originalurkunden, welche auf die Geschichte des Landes Bezug haben, im Schenkungswege für dieses Archiv erworben werden mögen;

d) daß Originalurkunden von nicht gewöhnlicher Wichtigkeit für die vaterländische Geschichte von dem Archive durch Ankauf aus Landesmitteln demselben einverleibt werden mögen, und

c) daß diejenigen Urkunden, welche auf die vaterländische Geschichte Bezug nehmen und die im Originale für daß Landesarchiv in keinem Wege erwogen werden können, zum Mindesten demselben in verläßlichen Kopien einverleibt werden mögen.

In Betreff der Bereicherung des Archivs auf letzterem Wege bezeichnet der Landesausschuh zweierlei Bahnen, auf denen dieses Ziel angestrebt und mit möglichster Berücksichtigung der vorhandenen und zu diesem Zwecke gewidmeten Mitteln im Laufe einer längeren Reihe von Jahren erreicht werden könne, so zwar: daß der historische Theil zu einem wahren historischen Zentralarchiv von Böhmen erweitert werden könne. Der Landesausschuß schlägt in dieser Richtung hin vor. die zerstreuten Freunde Heimatlicher Geschichte zu konzentriren, indem dieselben zu Archivskorrespondenten ernannt werden. Der Landesausschuß schlägt ferner vor, die Kopirung von jenen Aktenstücken, welche im Originale nicht erworben werden können, entweder dadurch zu bewerkstelligen, daß auf Grund der dem Landesarchive aus Landes-zugewiesenen Dotation geeignete Persönlichkeiten aus dem dem Landesarchive beigegebenen Hilfspersonale in die einzelnen Privatarchive ausgesendet werden mögen, um daselbst verläßliche, zur Kompletirung des historischen Theils des Landesarchivs dienende Kopien solcher Urkunden zu verfassen; oder aber für den Fall, daß die Regierung nie an Ort und Stelle befindlichen und verläßlichen Personen vorsehen werden kann, die letzteren damit zu betrauen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß ein großes historisches Materiale in einzelnen Urkunden sowohl bei einzelnen Gemeinde-Korporationen als auch bei Privatpersonen, sowol in-als auch außerhalb des Landes zerstreut liegen mag. Die Erwerbung desselben oder einzelner Stücke in originali in dem Wege, daß Freunde der vaterländischen Geschichte diese Urkunden in originali dem Landesarchive zuwenden, erscheint im höchsten Grade wünschenswerth. Es unterliegt wohl keinem Anstande,

daß die Archivsbeamten sich mit solchen Freunden vaterländischer Geschichte in Verbindung setzen, um solche Urkunden im Wege der freiwilligen unentgeltlichen Ueberlassung für dieses Archiv zu erwerben.

Hiebei ist ein Moment noch ins Auge zu fassen, daß die Verwahrung von solchen Urkunden für einzelne Persönlichkeiten und Korporationen mitunter nicht frei von Gefahren verschiedener Art ist, während die Verwahrung im Landesarchive die möglichste Sicherung gegen Gefahren aller Art bietet und hiebei die Originale solcher Dokumente für die dermaligen Besitzer desselben auch für die Zukunft erhalten bleiben.

Was die käufliche Erwerbung solcher Origina-lien anbelangt, erlaubt sich die Kommission auf die weiter unten folgenden Anträge über die Verwendung der von der Landesvertretung für das Landesarchiv bewilligten Dotation hinzuweisen. Die vom Landesausschusse in seinem Berichte im Prinzip an genommene Ernennung von Archivs-Korrespondenten anbelangend, glaubt die Kommission sich mit der Ansicht des Landesausschusses nicht einverstanden erklären zu sollen. Das Landesarchiv als solches hat in seiner. Wesenheit einen amtlichen Charakter; in dieser Eigenschaft dürste weder dasselbe noch der Landesausschuß zur Ernennung von Archivs-Korrespondenten geeignet befunden werden.

Insoferne dem Landesarchive ein historischer Theil als abgesonderte Abtheilung gewissermaßen als Kristalisationspunkt eines historischen Zentralarchivs eingefügt wird, dürfte diese historische Abtheilung, welche denn doch nicht den wesentlichen Zweck des Landesarchivs erschöpft, umsoweniger geeignet sein den Anknüpfungspunkt für Bestellung von Archivs-korrespondenten, denen durch eine Ernennung von Seite des Landesausschusses gewissermaßen ein amt-licher Charakter beigegeben werden würde, abzuge-ben. Dem steht nicht entgegen, daß ein durch eminente historische Leistungen ausgezeichnetes Beamten-personale des Archivs mit Gesellschaften, die sich historische Forschungen zum Zwecke gestellt haben, sowie mit einzelnen durch historische Leistungen ausgezeichneten Privatpersonen in unausgesetzter Berüh-rung sich erhalte und auf diese Weise dem historischen Theile des Landesarchivs eine Bereicherung zuführe. Daß die für solche Bereicherungen verwen-deten Korrespondenz- und Kopirkosten aus der dem Archive von der Landesvertretung zugewiesenen Dotation bestlitten werden können, steht außer aller Frage. Diese Dotation selbst betreffend glaubte die Kommission von der Ansicht ausgehen zu sollen, daß derjenige Betrag, welcher nach Bestreitung der Besoldungen des Archivars und seines provisorischen Adjunkten erübrigt, wird in einer verhältnißmäßig leichteren und wo möglich nach den Anträgen des Archivars zu verausgebenden Weise verwendet wer-den dürfte, Die Kommission war der Ansicht, daß der geeignete Weg der Verwendung der Dotation sowohl bei Erwerbung der Originalien für das Archiv, als auch bei Anschaffung von Kopien der sein


17

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

dürfte wenn der Landesausschuß dem Archivar in dieser Richtung ein begründetes Gutachten abfordern würde um demselben sodann eine nach genauer Würdigung dieses Gutachtens verfaßte Instruktion zu

ertheilen.

Die Kommission, welche nach mit vielen Mü-hen verbundener Beischaffung des zu ihrer Bera-thung und Beschlußfassung erforderlichen Materiales in 5 Sitzungen den ihrer Vorberathung und An-tragstellung zugewiesenen Gegenstand einer eindring-lichen Erörterung unterzogen hat, glaubt einem h. Landtage nachstehende Anträge zur geneigten Schluß-fassung unterbreiten zu sollen:

1. Es hat ein Landesarchiv zu bestehen.

2. Der Zweck dieses Landesarchives ist einmal als Amtsarchiv die dem Lande gehörigen auf das öffentliche Recht desselben, auf die staatsrechtlichen Verhältnisse, sowie auf das Eigenthum des Landes bezugnehmenden Urkunden aufzubewahren anderseits aber auch das gesammte zugängliche urkundenmässige Material zur Geschichte des Landes zu sammeln, welcher Zweck in von einander getrennten Abtheilungen durch das beim Landesarchive bestellte Archivs-personale zu verfolgen ist.

3. Dem Landesarchive sind die im Besitz der Landesvertretung befindlichen demselben vom Landes ausschusse bereits zugewiesenen Urkunden und Dokumente einzuverleiben, bei dieser Einverleibung ist jedoch auf die Eigenschaft des Landesarchivs als Amtsarchiv und als historisches Sammelarchiv Bedacht zu nehmen.

4. Zur Vermehrung und Erweiterung dieses Landesarchivs wird der Landesausschuß ermächtigt und beauftragt:

a) sich mit der h. Regierung ins Einvernehmen zu setzen, um aus dem bei der k. Landtafel in Verwahrung befindlichen sogenannten kleineren ständischen Archive diejenigen Urkunden, Akten und sonstigen Gegenstände, welche bei der bis zum Jahre 1842 bestandenen gemischten Uebergabskommission als zur Uebergabe an die böhmischen Stände als Vertre-tung des Königreichs Böhmen unbedingt geeignet anerkannt werden zu Handen der dermaligen Vertretung des Königreichs Böhmen zu übernehmen;

d) ferner bezüglich jener Objekte, in Betreff deren Uebergabe an die böhmischen Stände als Vertretung des Königreiches Böhmen sich bei der vorerwähnten Uebergabskommission Meinungsverschiedenheiten äußerten, mit der h. k. k. Regierung durch einerseits von der h. k. k. Regierung und anderseits durch den Landesausschuß zu ernennende Kommission zum Behufe der Erzielung einer Einigung in weitere Verhandlungen zu treten, hiebei die aus Anlaß dieser Angelegenheit erflossenen allerh. und hohen Entschliehungen zum Grunde zu legen und über den Erfolg dieser Verhandlungen dem h. Land-

tage am Anfang der nächsten Session Bericht zu erstatten;

c) dahin zu wirken, daß bis diese Verhandlungen ein definitives Resultat ergeben, die bei den k. k. Behörden verwahrten historischen Aktenstücke, insbesondere die bei der Landtafel verwahrten älteren Quaterne insofern leichter zugänglich gemacht werden mögen, daß dem Landesausschusse über dessen einfaches Ansuchen einzelne von diesen Aktenstücken und den vorerwähnten Quaternen zur Kopirung durch das Landesarchiv dargeliehen werden mögen.

5. Der Landesausschuß wird beauftragt und ermächtigt sich mit der h. k. k. Regierung zum Behufe der Erzielung eine Vereinbarung ins Einvernehmen zu sehen dahin:

a) daß eine Ergänzung des Skt. Wenzelsar chivs, insoferne als demselben im Jahre 1750 über allerh. Weisungen einer Anzahl von bis dahin bei diesem .Skt. Wenzelarchive verwahrten Urkunden und Akten für das k. k. Haus-Hof- und Staatsarchiv in Wien entnommen werden waren, im geeigneten Wege bewerkstelligt werden möge;

d) daß eine zeit- und fachgemäße Verwahrung und Behandlung dieses Skt. Wenzelsarchivs als besondere untheilbare Abtheilung des Landesarchivs ermöglicht werde.

6. Auf die von dem Landesausschusse im Prinzipe angenommene Ernennung von Archivs Korrespondenten, insbesondere insoferne denselben durch die Ernennung von Seite des Landesausschusses ein amtlicher Charakter beigelegt werden wollte nicht einzugehen, endlich

7. in Betreff der Verwendung der Dotation, welche von der Landesvertretung zur Bestreitung der Kosten des Archivswesens bewilligt worden, insoferne dieselbe die systemirten fixen Bezüge des Landesar-chivars und seines Adjunkten übersteigt, dem Lan-desausschusse aufzutragen, über ein vom Landesar-chivare zu erstattendes Gutachten demselben eine um fassende Instruktion zu ertheilen, wobei einerseits die vom Lande für das Archiv ausgemessene Do-tation ungeschmälert für Archivszwecke erhalten bleiben soll, anderseits die Verwendung derselben mit möglichster Leichtigkeit zu den vom Archivare in Vorschlag gebrachten Verwendungsarten gewidmet werden soll.

1. V zemi èeské budiž archiv zemský.

2. Úèelem archivu zemského jest zajedno, aby co úøední archiv choval v sobì listiny zemi náležející a k veøejným právùm zemì, k státoprávním pomìrùm jakož i k majetku jejímu se vztahující, za druhé pak aby se do nìj veškerý pøístupný materiál listin k dìjinám zemì se vztahujících sbíral, v kterémžto smìru mají pùsobiti v oborech od sebe oddìlených osoby u zemského archivu ustanovené.

3. Do archivu zemského se mají pøivtìliti

3


18

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865.

listiny a spisy v majetnosti zemského zastupitelstva se nacházející a do archivu od výboru zemského již odevzdané, pøi kterémžo pøivtélování se ale šetøiž vlastnosti archivu zemského, že jest archivem úøedním a též historickým oddìlením toho archivu zemského.

4. Za pøíèinou rozmnožení a obohacení tohoto archivu zemského se výboru zemskému dává naøízení i plnomocenství;

a) aby se s slavnou vládou dorozumìl, aby pøevzíti mohl k rukoum nynìjšího zastupitelstva království Èeského z tak zvaného menšího stavovského archivu pøi král. deskách zemských chovaného, ony listiny, spisy a jinaèí pøedmìty, které byly od smíšené odevzdací komise, jež až do r. 1842 byla trvala, bez vší výminky za vhodné uznány, aby se vydaly èeským stavùm jakožto zastupitelstvu království Èeského;

b) aby co do onìch pøedmìtù, o nichž se v uvedené komisi odevzdací objevily rozlièné náhledy, zdali mají býti vydány èeským stavùm jakožto zastupitelstvu království Èeského, vyjednával se sl. c. k. vládou prostøednictvím komise, do níž by s jedné strany c. k. vláda a s druhé strany výbor zemský èleny poslali, aby se tím docílilo žádoucího dorozumìní; pøi tomto pak vyjednávání aby vzal za základ ona nejvyšší i slavná rozhodnutí, jež u vìci této vydána byla, a aby o výsledku vyjednávání tohoto slavnému snìmu na poèátku nejblíže pøíštího zasedání zprávu podal;

c) aby v tom smìru pùsobil, aby než toto vyjednávání dosáhne definitivního výsledku, historické listiny pøi c. k. úøadech, a starší kva-terny, pøi kr. zemských deskách chované, potud se staly snadnìji pøístupnými, aby se zemskému výboru na pouhé jeho požádání jednotlivé tyto listiny a uvedené svrchu kvaterny k opisování v archivu zemském propùjèovaly.

5. Zemskému výboru se dává naøízení i plnomocenství, aby se za pøíèinou docílení nìjakého usjednocení dorozumìl s sl. c k. vládou v tom smìru:

a) aby se zjednalo a provedlo spùsobem slušným doplnìní archivu Svatovácslavského, po-kudž mu roku 1750 k nejvyššímu naøízení odòaty byly listiny i spisy pro c. k. tajný domácí dvorský i státní archiv ve Vídni.

b) aby se zjednalo èasu i vìci pøimìøené uchování i opatrování tohoto Svatovácslavského archivu, jakožto zvláštního nerozdílného oddìlení archivu zemského.

6. Nebudiž svoleno k jmenování dopisovatelù, od výboru zemského co do podstaty již pøijatému, zvláštì v té pøíèinì, že by se jim, jelikož by od výboru zemského jmenováni byli, pøikládati mìla úøednická hodnost; a koneènì

7. co se týèe nakládání s dotací, do zemského zastupitelstva k zapravení nákladu na archiv povolenou pokud pøesahuje tato dotace systemisovaný stálý plat zemského archiváøe a jeho adjunkta, budiž výboru zemskému naøízeno, aby žádal na zemském archiváøi v té vìci dobré jeho zdání, a aby na tomto základì spracoval i urèil mu zevrubnì instrukci, dle kteréž by za jedno dotace od zemì archivu udìlená bez všeho skrácení ponechána byla úèelùm archivu, za druhé pak aby se s tou sumou naložilo spùsobem nejsnadnìjším, od archiváøe navrženým.

Ich glaube dem Kommisionsberichte nichts Besonderes mehr zusehen zu sollen, weil derselbe ohnedieß so ausführlich gehalten ist, daß er dem hohen Hause über die einzelnen Vorgänge, die im Laufe der langen Reihe von Jahren vorgefallen sind, vollkommene Erklärung gibt. Besondere Aenderungen sind in letzter Zeit, so weit mir bekannt, nicht vorgekommen u. es ist der Gegenstand der Verhandlung in demselben Zustande, wie er zur Zeit des Kommissionsberichtes war.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Verlangt Jemand das Wort?

Palacký: Prosím! Já velice lituji, že jsem ani tušení nemìl jda dnes do tohoto shromáždìní, že o této vìci se jednati bude dnes. Já mnìl, že jednání o archivu bude to, které také pan prof. Höfler se domníval, totiž: Návrh poslední od zemského výboru. O této velmi dùležité zprávì loòské komise ani jsem bohužel nevìdìl, že tištìna jest. Jest to bezpochyby má chyba; je koneènì pøedce ale, chyba ta, že já nevìda, že dnes o té vìci se jednati bude, naprosto jsem se nepøipravil, aèkoliv bych mìl mnoho na srdci, co bych slavnému snìmu øekl.

Snad ale toho ani není potøeba; dostaèí snad jen vyjádøení z mé strany, že jako úd komise jsem se súèastnil v poradách jejich, že všechna usnesení komise, jak je pan referent uvedl, jednohlasnì se stala. Tedy já také k nìmu docela pøistoupil hned z poèátku a pøistupuji, a prosím slavné shromáždìní, aby ráèilo návrh od komise uèinìný zrovna jen pøijmout.

Prof. Höfler: Darf ich bitten? Ich muh vor allem, wenn ich vor dem h. Landtage das Wort in dieser Sache ergreife, die Bemerkung voraussenden, daß es mir nicht zu thun ist in dieser, meiner Ueberzeugung nach wichtigen und weitgreifenden Angelegenheit etwa dem Kommissionsberichte und denjenigen Männern Schwierigkeiten in den Weg zu legen, die durch die ausgedehnte mühevolle Vorlage hinlänglich gezeigt haben, wie ernst es ihnen mit dieser Sache gewesen ist. Wenn ich das Wort ergreife, so geschieht es zunächst nur aus dem Grunde, weil ich mir selbst, da ich mehr als 4 Jahre lang Vorstand eines ausgedehnten Archivs gewesen bin, ein gewißes Recht zu trauen darf, über diesen Gegenstand zu sprechen, und wenn ich das Wort ergreife, um einige Amendements zu machen, so habe ich auch hiebei keine andere Absicht, als eben die allein, hier für eine Sache einzutreten, welche meiner Ueberzeugung nach die gemeinsa-men Interessen tief berührt und die meiner


19

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865.

Ueberzeugung nach, wenn sie recht angegriffen wild, zur Wolfahrt und zur Ehre unseres theueren Vaterlandes dienen wird und dienen kann. Ich wiederhole, daß es mir nur darum zu thun ist, einige Bemerkungen in Form von Amendements zu kleiden, von denen ich glaube, daß sie in dieser Art, wie ich sie aufsaße, vielleicht besser zum Ziele führen könnten.

Die erste Bemerkung ist verhältnißmäßig un-bedeutend; sie scheint mir aber doch wesentlich zu fein, wenn sie auch nur in ein Paar Worten besteht.

Es heißt auf Seite 22 Absah 1. in dem An trage, welcher von der Kommission gestellt wurde, es habe ein Landesarchiv zu bestehen. Ich möchte nur zwei Worte hinzufügen, mit denen gewiß jedweder von den Anwesenden übereinstimmen wird. "es hat ein Landesarchiv in Prag zu bestehen," das versteht sich wohl von sich selbst, sie dürfen aber wie mir scheint nicht ausgelassen werden, anderswo ....

Oberstlandmarschall: Ich bitte nur für einen Augenblick .... diese Anträge dürften wohl bei der Spezialdebatte vorgebracht werden; ich muß erst die Generaldebatte schließen, dann werden wir auf die einzelnen Punkte übergehen und der H. Prof. dürfte dann die geeignete Zeit haben, seine Amen-dements vorzubringen.

Höfler: Habe ich mich, Excellenz! nicht an die einzelnen Vorlagen zu halten?

Oberstlandmarschall: Die kommen erst nach der Generaldebatte zur Berathung und bei dieser Gelegenheit dürfte es besser sein, ihre Amendements vorzubringen, aber nicht in der Generaldebatte.

Höfler: Aber es ist mir dann wohl gestat-tet, mich in Bezug auf das Prinzipielle auszu-sprechen.

Oberstlandmarschall: Ich werde Ihnen das Wort bei der Spezialdebatte geben.

Höfler: Dann erbitte ich mir die Freiheit, jetzt meine prinzipielle Ansicht mitzutheilen. Es han-delt sich hoher Landtag um Sachen, die nicht etwa nur verschlossen werden könnten in dem Raume des Archives, sondern es sind in mehreren Punkten des Kommissionsberichtes höchst wichtige Sähe enthalten, die das ganze geistige Leben in Böhmen selbst zu berühren vermögen. Es ist dieß eine alte Sache, die oft gesagt worden und immer wahr gewesen ist und immer wahr bleiben wird, daß die Liebe zum Va-terlande auf das innigste zusammenhängt mit der Kenntniß seiner Geschichte und in dem Maße, in welchem die Kenntniß der Geschichte zunimmt, in dem Maße wird auch die Liebe zum Vaterlande erstarken, und in demselben Maße, ich zweifle nicht daran, werden auch die gemeinsamen Interessen klarer und klarer hervortreten.

Es handelt sich hier um eine neue Schöpfung, die in das Leben gerufen worden ist, und wobei zuerst ins Auge gefaßt werden muß, daß vor Allem

der praktische Dienst in gehöriger Weise gepflegt werde. Es schlicht sich aber an diese Aufgabe noch eine andere an; denn man kann in unseren Tagen ein Archiv, namentlich in Verbindung mit dem Landtage nicht begründen, ohne daß nicht auch zu-gleich der Versuch gemacht werde, dem neu zu begründenden Institute jene Tragweite zu geben, die ihm in wissenschaftlicher Beziehung zukommt. An und für sich mag es vielen Anwesenden auf den ersten Augenblick von geringer Tragweite erscheinen, was für Urkunden in das Archiv kommen und in welcher Art sie realstrirt und repertorisirt werden.

(Auf den ersten Anblick erscheint es nur von geringer Tragweite, was denn für Urkunden in ein Archiv kommen und in welcher Art diese registrirt und repertorisirt werden). Gestatten sie mir denn, hoch ansehnliche Herren, in dieser Beziehung Einiges zu erwähnen. Es ist das absolut nicht geringfügig in keiner Art und Weise. Man glaubt gar nicht, was oft in diesen Dingen auf ein einziges Wort ankömmt, das irrig repertorisirt wird und wie oft von einem einzigen Worte das ganze Wohl und Wehe einer Familie abhängt. Ich möchte mir erlaubm, ein Beispiel anzuführen, bis zu welchem Punkte es nothwendig ist, die Repertorisirung durchzuführen. Wenn schon einmal vom Archiv gesprochen wird und dessen Anlage durchgeführt werden soll, so ist auch in Kürze der Umfang zu erwähnen, in welchem die Repertorisirung auszudehnen ist. Diese muß nämlich selbst in Bezug auf ungewöhnliche und schwierige Worte, nicht blos in Bezug auf Thatfachen, nicht blos in Bezug auf Rechte, nicht blos in Bezug auf Güter u. dgl. stattfinden. Ich erinnere mich des Falles genau, daß Jemand zu mir gekommen ist und mich ersuchte, ich möchte ihm sagen, wie der Begriff "altväterlich" in den Urkunden vorkomme.

Es war ein Doctor juris.

Es war ihm nämlich von der obersten Justiz stelle der Beweis auferlegt worden, er solle nach weisen, daß in der That urkundlich dieser Ausdruck so zu verstehen sei und nicht anders als — er der Anwalt ihn in seinem Referate — gebraucht hatte und in der Bedeutung, welche er ihm zulegte. Wie sollte er dies? Es handelte sich um einen Prozeß von vielen tausend Gulden; wo wollte er Auskunft finden? Nur im Archive. Aber welches Archiv kann von sich sagen, daß es bis zu diesem Punkte reper-torisirt ist, daß es bis aus diese einzelnen Bedeutungen eingehe und doch muß es geschehen. Es handelt sich also bei der Repertorisirung nicht um gleich giltige Dinge, noch ist die Art der Repertorisirung gleichgiltig, sondern es handelt sich, wenn wir auch nur bei diesem einzigen Beispiele bleiben wollen, hiebei um Sachen von großer Tragweite, die auf das Wohl und Wehe vieler Familien großen Einfluß gewinnen. Abgesehen von der Bedeutung des Archives als Amtsarchiv handelt es sich hier noch um etwas Anderes, wie ausdrücklich in dem Entwurfe hervorgehoben worden ist, nämlich auch um die wissen-schaftliche Seite. Es soll die Landesgeschichte in

3'


20

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865.

Verbindung mit dem Archive gebracht werden. Wollen wir das eine, wollen wir das andere, dann dürfen wir aber auch vor den Mitteln nicht zurückbeben, die nothwendig ergriffen weiden müssen, um zu diesem Zwecke zu gelangen. Die Mittel hiebei sind aber nicht bloß pekuniärer Art, sondern bestehen auch in anderen Dingen, in einer systematischen Auffassung der ganzen Sache. Ich würde es, meine Herren, geradezu bedauern, wenn in dem Augenblicke, in welchem es sich um ein neues Centrum hier in unserem Vaterlande handelt, um ein Centrum in wissenschaftlichen Dingen, um ein Centrum für die Geschichte, um ein Centrum, man kann sagen, für die Belebung gemeinsamer Interessen, wenn man da nur daran denken würde, ein Archiv in gewöhnlicher Art und Weise aufzustellen. Ich möchte es für eine außerordentlich nothwendige Sache erachten, jene Erfahrungen nicht von der Hand zu weisen, welche in Bezug auf diesen wichtigen Gegenstand an anderen Orten gemacht worden sind.

Zuerst und vor Allem muß, wie wir hörten, das Archiv, von dem die Rede ist, ein Landesarchiv sein. Eben deshalb muß von Seite des Personales dafür Sorge getragen werden, daß alle diejenigen Dinge, welche sich auf das Amt beziehen, in der umfaßendsten und promptesten Weise dem Landesausschusse zur Verfügung gestellt werden. Das allein verlangt bereits ein ziemlich ausgedehntes Personal. Es verlangt noch etwas Anderes. Ein eigens herangebildetes Personale, ein Personal, das man nicht herausnehmen kann, so oder so, aus dem Topfe von denjenigen, Wenigen oder Vielen, die sich zufälliger Weise melden. Wenn das Archiv, von dem die Rede ist, seinem Zwecke nachkommen soll, muß dafür Sorge getragen werden, daß die ordentliche Heranbildung von Archivbeamten ermöglichst werde. Das ist aber eine Sache von der äußersten Wichtigkeit, nicht blos unmittelbar für das Archiv, sondern auch selbst für das ganze Land.

Ja meine Herren! Ich glaube, Sie erinnern zu dürfen, wie viel ist nicht in Böhmen allein und nicht blos hier in Böhmen verloren gegangen an kostbaren Schätzen der Wissenschaft, der Kunst, der Sprache — lediglich dadurch, daß es keine geschulten Archivbeamten gab, daß man Archive Personen anvertraute, die gar kein Interesse für die Sache hatten, der sie vorgesetzt waren, die diese Sache nicht kannten, nicht verstanden, die den materiellen Werth, den formellen Werth, den wissenschaftlichen Werth von Dingen, die ihnen übergeben worden sind, nicht begriffen. Wenn die Archivbeamten nur dazu wären und sich ihre Thätigkeit nur darauf erstrecken sollte, wenn Urkunden vorkommen, die ein Verlöbniß, Ehepakte, oder was immer in sich schließen, dieselben sub. 120, 121 oder 122 zu bezeichnen und so das Ganze zu repertorisiren, dann gäbe es mehr Archiv-beamte, als Pilze in irgend einem großen Walde. Das aber ist nicht die rechte Art und Weise. Ohne Schule gewinnt man im Leben nichts, ohne Schule

gewinnt der Staat nichts; ohne Schule gewinnt man auch in Bezug auf solche Dinge nichts.

In dem Augenblicke, in welchem von der Begründung eines Archivs die Rede ist, müssen meiner Ueberzeugung nach alle Mittel aufgeboten werden, die zu diesem Zwecke führen; damit man nicht etwa in späterer Zeit sagt: Wir haben Einiges verabsäumt; wir besitzen zwar sehr Vieles, aber das ist nicht genügend repertorisirt; wir haben zu wenig Personale gehabt.

Wir können der Sache absolut nicht habhaft werden, wir sind bereits überflügelt von der Masse der Archivalien, und wir wissen gar nicht, wie wir desselben Herr werden sollten. Vom ersten Augenblicke bitte ich, auf diesen Punkt einen hohen Werth zu legen, um was es sich vor allem handelt? — um die ganze Tragweite dieser Sache; um Begrün-düng einer Archivsschule. Nach dem Kommissionsbe-richte handelt es sich nun ferner noch mm Gewin-nung eines wissenschaftlichen Mittelpunktes. Auch dafür bin ich in jeder Beziehung, aber zuerst und zunächst muß dafür Sorge getragen, daß wo möglich von uns in Böhmen errungen wird, was bei allen und allen größeren Archiven der gesummten Welt bereits als eine unabweisbare Nothwendigkeit hervortritt und angeführt worden ist. Wer hat nicht von der École.des chartes gehört, wer weiß nicht, daß bei größeren Archiven sammt und sonders als eine Hauptbedingung des Gedeihens die Thatsache hervortritt, daß eben Schule und Unterricht mit Begründung, Entstehung und gedeihlicher Fortführung des Archivs gemeinsam gehen müssen.

Wenn daher bereits nach dem Kommissionsberichte ein guter Anfang gemacht wurde, wie er hier vorliegt, so fühle ich mich verpflichtet, dafür öffentlich den Dank auszusprechen; wenn aber aus dieser Basis weiter vorgegangen weiden soll, so muß auch da systematisch vorangegangen werden. Was würde es nun nicht in ganz Böhmen für einen Vortheil gewähren, wenn wir im Stande wären zu sagen: Wir besitzen ein Archiv, das fort und fort durch die Thätigkeit des Archivars, durch die Mittel, welche der hohe Landtag darbietet, vermehrt und allmählig auch, obwohl von kleinen Anfängen ausgehend, mehr und mehr sich emporschwingt, nach allen Seiten zu wirken im Stande ist, von einem Centrum aus Ordnung in zahllose Privatarchive bringen könnte. Ich möchte aber, daß man sich schon bei dieser Gelegenheit dahin ausspreche, daß diejenigen, welche künftighin bei dem Archiv anzustellen sind, zuerst sich in Bezug auf ihre speziellen historischen Kenntnisse auszuweisen haben, daß sie versehen mit Zeugnissen als absolvirte Lehramtskandidaten der Ge-schichte kommen und zuerst darthun, daß sie in dieser Beziehung bereits das Ihrige vollständig gethan haben.

Aber auch das genügt noch nicht — um auf eine archivalische Verwendung Anspruch haben zu können.

Hier scheint mir, muß von Seite des Archivars noch etwas geschehen, wozu er selbst bereit ist, und


21

II. Sitzung der 4. Jahres Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedání 1865.

wobei nichts anderes verlangt wird, als moralische Unterstützung von Seite des hohen Landtages. Es muß durch Vorträge, die regelmäßig gehalten wer-den, der Anfang zu einer école des chartes gemacht werden. Sie brauchen nur von Zeit zu Zeit, nicht jährlich gehalten zu werden; es muß nicht nothwendig alle zwei, vielleicht nur alle drei Jahre, sein, daß ein derartiger Kursus eröffnet werde. Er muß aber zuerst darauf hinausgehen, diejenigen, die in der geschichtlichen Beziehung sich bereits herangebildet haben, auch einzuführen in die schwere Entzifferung von Urkunden früherer Jahrhunderte, in ein Studium, das die, wie Jedermann weih, große und bedeutende Schwierigkeiten hat. Fürs zweite müssen sie auch eingeführt werden in den Dienst, in den praktischen archivalischen Dienst. Das Eine muß mit dem Andern Hand in Hand gehen, und erst wenn in dieser Beziehung Sorge getragen ist, kann man sagen, es ist das Archiv nach seinen Außensei-ten wie nach dem Innern dahin gebracht, daß man es ihm selbst überlassen kann, sich weiter zu entwickeln. Wenn dann, wie wiederholt Seite 19 und 20 in dem Berichte hingewiesen wird, auf die Möglichkeit einer ausgedehnten wissenschaftlichen Thätigkeit und auf die wissenschaftliche Bedeutung des Archives Nachdruck gelegt wird, dann kann man nicht anders sagen, als es ist das mit großem Danke aufznehmen. Möge ein derartiges Archiv in der That der Mittelpunkt für wissenschaftliche Forschungen in der Landesgeschichte werden und wie der Same, der da ausgestreut wird durch Heranbildung von jugendlichen Archivaren, im ganzen Lande ohne Unterschied wesentliche Förderung historischer Inter-essen zu erwecken im Stande ist, so möge auch in wissenschaftlicher Beziehung Gleiches geschehen. Aber auch da muß systematisch vorgegangen weiden; auch da darf wie nirgends in der Welt. wo etwas ge-deihen soll, etwas dem Zufall überlassen werden, sondern mit voller Berücksichtigung der innern Verhältnisse systematisch vorgegangen werden. Wenn nun der Wille des hohen Landtages es ist auf diesen Punkt einzugehen, dann darf man nicht zuruckschrekken, das andere Wort auszusprechen. Es dürfte nothwendig sein, ganz offen sich auszusprechen. Wir haben ein großes Beispiel nachzuahmen, wie es außen in einem Lande gegeben worden ist, das in wenigen Jahren in wissenschaftlicher Beziehung sich so gewaltig aufgeschwungen hat. Suchen wir eine historische Kommission zu begründen, welche in unmittelbarer Beziehung zum Landesarchiv stehend, Hand in Hand mit dem Archivar gehend, die bedeutendsten historischen Schätze des Auslandes für Böhmen zu gewinnen sucht, aber nicht bloß sie auf-zuspeichern, sondern auch sie zu verwerthen trachtet. Es ist aber die geistige Verwerthung außerordentlich leicht, wenn eben in dieser Beziehung systematisch zu Werke gegangen wird.

Diese Verwerthung besteht einfach darin, daß man Anstalten trifft, mittelst einer historischen Kommission systematisch unsere alten Urkunden, unsere

reichhaltigen historischen Materialien herauszugeben, daß Böhmen in dieser Beziehung nicht nachbleibe hinter irgend einem Lande, nicht bei der großen Thätigkeit, die gerade in Bezug auf die böh-mische Geschichte in der letzten Zeit in Baiern, Schlesien entwickelt wird, selbst in Hannover in Göttingen zumal, daß wir da nicht zurückbleiben, nicht überflügelt werden, sondern das äußerste thun, um die Ehre des Landes zu retten. Suchen wir auch in dieser Beziehung das Gefühl für die Wohl-fahrt, für die Ehre des Landes zu erwecken? Das ist, was ich mir die Freiheit nehmen wollte, dem hohen Landtage sowohl in Betreff des Archives als Dienstarchiv. ,wie in Bezug auf dasselbe als eine Archivschule, endlich in Betreff der Zusammenfassung der wissenschaftlichen Thätigkeit durch Begründung einer historischen Kommission vorzutragen.

Ich kann es sagen, es ist eine Herzenssache für mich, ich wünsche Böhmen groß, blühend und schön in jeder Beziehung zu sehen und vor allem, mein Schärflein beitragen zu können, so viel ich in meiner Sphäre beizutragen vermag, daß es in wissenschaftlicher Beziehung gleichfalls dasteht jedem anderen Lande gegenüber als gleichberechtigt. Ich wünsche, daß es durch wissenschaftliche Thaten be-weisen möge. daß es neben jedem anderen seinen Platz nehmen darf.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort in der Generaldebatte? Da das nicht der Fall ist, erkläre ich die Generaldebatte.....

Palacký: Co profesor Höfler mluví, to všecko velmi dobré a hezké jest, ale mnì se zdá, že to nenáleží nutnì k naší dnešní debatì, ponìvadž se tu jedná o nìce jiného nežli o zøízení archivu, je to zøízení historické komise. O této ale se nemá jednati; o zpùsobu školním v pomìru k archivu se nemá také jednati. To až se bude o studijním plánu jednati, pak ovšem to bude na svém místì; myslím, ze se nyní jen o archivu samém má jednati. Co pan profesor øekl, že nevyhnutedlnì potøebí jest, aby kdokoliv k archivu pøistoupí, s vysvìdèeními tìmi a onìmi se vykázal, pomyslím si pøitom, Bože milý, že já bych nesmìl k žádnému archivu pøistoupit, ponìvadž takových vysvìdèení nemám a ani nikdy nemìl. —

Já se nemohu žádným vysvìdèením vykázat, že umím staré listiny èíst. Tedy myslím, že v této vìci není zapotøebí, abychom kvapili a mé zdání jest, abychom se jen drželi toho, co skuteènì návrh obsahuje. —

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so erkläre ich die Generaldebatte als geschlossen und wir übergehen zur Spezialdebatte.

Prof. Höfler: Ich glaube eine persönliche Berichtigung wäre noch zuläßig.

Oberstlandmarschall: O ja.

Prof. Höfler: Wie man mir sagte, ist vom Herrn Vorredner gesagt worden (ich bin der Sprache


22

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865.

nicht soweit mächtig um es vollkommen verstehen zu können), daß von ihm die Furcht ausgesprochen wurde, daß durch meinen Vorschlag ein so bedeu-tender Historiker, dessen Verdienste wir ja doch Alle anerkennen, zum Archiv nicht zugelassen werden wird, weil er sich mit keinen Zeugnissen auszuweisen vermag. Ich weiß nicht ob ich so recht verstanden (Rufe: Nein); ich habe nur davon gesprochen, daß .ich wünsche daß eine Ìcole des chartes begründet werde, und daß die künftigen Archivsbeamten, die sich um einen öffentlichen Dienst beim Archiv melden, mit einem derartigen Zeugnisse von dem vom hohen Landtage ernannten Landesarchivar versehen werden; — das ist das, was ich bemerken wollte.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Herrn Berichterstatter den eisten Absah zu lesen.

Dr. Volkelt (liest): die Fassung des Antrages ist folgende:

1. Es hat ein Landesarchiv zu bestehen;

V zemi èeské budiž archiv èeský.

Oberstlandmaischall: Verlangt Jemand das Wort zu dieser Frage?

Prof. Höfler: Ich erlaube mir also dem hohen Landtag in Bezug auf den Bericht, der verlesen worden ist, Seite 22, I. eine Anzahl von Amen-dements zu stellen und zwar, es heißt so: die Kommission, welche nach mit vielen Mühen verbundener Beischaffung des zu ihrer Berathung und Beschluß-fassung erforderlichen Materiales in 5 Sitzungen den ihrer Vorberathung und Antragstellung zugewiesenen Gegenstand einer eindringlichen Erörterung unterzogen hat, glaubt einem h. Landtage nachstehende Anträge zur geneigten Beschlußfassung unterbreiten zu sollen:

1. "Es hat ein Landesarchiv zu bestehen."

Da erlaube ich mir folgendes Amendement: es hat ein Landesarchiv in Prag zu bestehen; es versteht sich zwar von selbst, ich glaube nur, daß diese Präzisirung erwünscht wäre.

Dr. Volkelt: Wenn mir die Ehre erwiesen worden ist, den betreffenden Bericht zu erstatten, so kann ich dermal doch nur meine persönliche Meinung hier vertreten. Ich glaube übrigens, daß dieses Amendement von Seite des H. Prof. Höfter nur zur Erläuterung und Aufklärung des Ganzen bei trägt und schließe mich demselben vollkommen an.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort über den Antrag 1?

Posl. Dr. Rieger. Ja jsem chtìl podotknout, že by mínìní p. prof. Höflera mohlo pøivésti k bludu tomu, že v každé dobì bude záležet na snìmu zemském samém, kde a v kterém místì bude chtít umístit archiv.

Myslím, že vìc se rozumí sama sebou, že se položí archiv tam, kde je k nìmu nejvìtší, pøístup, kde na tom záleží, toho archivu užiti, tak že sotva nìkomu napadne, jej pøeložiti do Budìjovic nebo do Kladna, kde by byl zbyteèný. Však kdyby se mohlo státi, že by zemský snìm ustanovil zøíditi zvláštní dùstojné stavení na

pøíklad na Vyšehradì; Vyšehrad ale nepatøí ku Praze, ponìvadž nepatøí ku pražské obci, tu by pak bylo znìní toto založení tomuto na pøekážku, ponìvadž jak praveno, nikam jinam postaviti se nemá, než do Prahy; a proto myslím, že není potøeba dokladu toho a že má návrh zùstati tak, jak pùvodnì znìl. —

Prof. Höfler. Ich glaube zur thatsächlichen Berichtigung berechtigt zu sein und ergreife das Wort. Wenn ich recht verstanden habe, und wenn mir recht gesagt worden ist, so hat, der H. Vorredner befürchtet: es möchte das Landesarchiv eben in Prag nicht unmittelbar bleiben, es könnte nach Kladno oder Pilsen verlegt werden und es sei deshalb nicht nothwendig, daß man den Art. 1 so formulire, wie ich ihn als Amendement beantragt habe. Ich muß hiebei erörtern, daß, wenn ich mir die Freiheit nehme, über den Gegenstand zu sprechen, ich als früherer Archivar spreche und als solchem ist mir nur Eines bekannt, daß es zwar im Mittelalter wandernde Archive gab, daß aber mit dem wissenschaftlichen und ächten Begriff eines Archivs verbunden ist ein fester und bestimmter Ort u. z. in der Art und Weise, daß, wenn z. B. — ich bitte mir es zu gestatten — der h. Landtag einstimmig außerhalb meiner Meinung beschließen würde, daß das sogenannte Sct. Wenzelsarchiv in ein anderes Lokal die Genehmigung Sr. Majestät vorausgesetzt, zu übertragen sei. in ein Lokal, welches nicht eben so feuerfest ist, wie jenes oben, welches nicht eiserne Thüren, eiserne Läden hat und welches nicht in jeder Beziehung der Aufbewahrung eines Archivs in allen seinen Theilen entsprechend eingerichtet ist. so würde ich mir die Freiheit nehmen, dem ganzen hohen Landtage gegenüber zu sagen, ich könne nicht beistimmen, das sei die Art und Weise wie man mit Archiven umgeht.

Man hat aber in der vorliegenden Sache besonders die Frage ins Auge zu fassen, wie werden die kostbarsten Denkmäler Böhmens am besten konservirt, in Sicherheit gebracht, und vor allen möglichen Zufällen gerettet? Das ist die erste Pflicht des Archivars; und im Schoße der Archivare würde, wenn man nicht auf diesen Punkt besonderen Nach-druck legen würde, eine Einwendung gegenüber wie die eben gehörte, in einer Sache, welche doch jedenfalls archivalische Kenntnisse verlangt, gewiß bemerkt werden:

Das ist eine bloße Meinung; aber Hieher ge-hört sie absolut nicht, sie ist nicht berechtigt, auf diesem Punkte gehört zu weiden.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.) —

Da dies nicht der Fall ist,- erkläre ich die Debatte über den Artikel 1. für geschlossen und schreite nun zur Abstimmung.

Ich werde zuerst den Antrag, wie er vorliegt, zur Abstimmung bringen, und behalte mir vor, den Antrag des H. Professor Höfler als Zusatzantrag


223

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865.

später zur Abstimmung zu bringen. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage der Kommission zustimmen, es habe ein Landesarchiv zu bestehen, "v zemi èeské budiž archiv zemský" aufzustehen. (Geschieht). Er ist angenommen.

Der Zusahantrag des Herrn Professor Höfler

lautet:

Es habe in Prag ein Archiv zu bestehen, "v zemi èeské budiž v Praze archiv zemský." Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Zusatzantrag stimmen, aufzustehen. (Geschieht). Es ist ent-schiedene Majorität für diesen Zusahantrag.

Dr. Volkelt liest den Absatz 2. deutsch und böhmisch, (vide Beil. 2/2 — pag. 22.)

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Prof. Höfler: Ich erlaube mir, gerade in Bezug auf diesen 2. Punkt ein Amendement zu stellen und zwar soll dasselbe lauten: Der Zweck des Landesarchives ist

1. als Amtsarchiv zu dienen.

Zu diesem Zwecke sind alle auf das öffentliche Recht des Landes, auf die staatsrechtlichen Verhältnisse, auf das Eigenthum des Landes und seiner einzelnen Theile, bezüglichen Urkunden :c. zu sammeln und für den öffentlichen Dienst auf das Zweck-mäßigste zu repertorisiren.

2. Soll das Landesarchiv Mittelpunkt zur Heranbildung von Archivbeamten unmittelbar werden, (école des chartes.)

3. Zweck des Landesarchivs ist ferner, soviel als möglich der Mittelpunkt für die wissenschaftliche Durchforschung und Herausgabe der Quellen unserer Landesgeschichte zu werden.

Oberstlandmarschall: Bitte, mir die Anträge schriftlich zu übergeben.

Graf Clam-Martinitz. Ich habe die Bedeutung dieser Anträge nicht recht ermessen können und werde den Herrn Antragsteller bitten, zu erklären, was er unter dem Ausdrucke verstanden hat, wenn ich die Worte richtig vernommen habe, "auf das Eigenthum des Landes oder seiner einzelnen Theile"; wir können uns wohl ein Eigenthum des Landes des Königreiches Böhmen denken, ich kann mir aber nicht denken, wie von Urkunden, welche auf das Eigenthumsrecht einzelner Theile des Königreichs Bezug haben sollen, die Rede sein kann.

Höfler. Ich habe nichts anderes gesagt als gerade dasjenige, was mir aus meiner Kenntniß des Skt. Wenzelsarchives erinnerlich ist. Das Skt. Wen-zelsarchiv besteht aus zwei Theilen, es besteht erstens einmal aus den staatsrechtlichen Urkunden, deren un-gefähr 840 sind, aus den Diplomen unserer Könige u. s. w. und dann aus dem zweiten Theile, welcher vorzugsweise auf Adelsurkunden sich bezieht, auf verschiedene Besitzungen, somit auf einzelne Theile, oder vielmehr es bezieht sich auf den Stand des Besitzes der einzelnen Theile des Landes. In dieser Art und Weise habe ich die Sache aufgefaßt; die

eine Abtheilung, die großen Diplome unserer Kaiser und Könige beziehen sich auf das Ganze und die andere Abtheilung des Skt. Wenzelsarchives, so viel mir bekannt ist, bezicht sich vorzugsweise auf die Theile, auf die Herrschaften, Güter und Lehen u. f. w. und in dieser Weise habe ich die Sache gemeint. Wenn aber Excellenz meinen, daß darin eine Un-klarheit liegt, so bitte ich dies anders fassen zu wollen und ich werde, von dem Besseren überzeugt, Ihnen augenblicklich beipflichten.

Graf Clam-Martinitz. Nachdem mir Herr Prof. die Aufklärung, die ich mir erbeten habe, ge-geben hat, glaube ich, daß aus dieser Fassung des Antrages bedenkliche Irrungen oder falsche Auslegungen entstehen könnten. Hier wird von einem Eigenthum des Landes gesprochen; daß Land ist hier das Subjekt des Rechtes. Nach der Ausführung, die eben Herr Prof. Höflei gegeben hat, kann ich mich nicht überzeugt halten, daß es angemessen sein sollte, in diesem Antrage dem Eigenthum des Landes gegenüber zu stellen den Ausdruck "Eigenthum einzelner Theile," — das Eigenthum von einzelnen Theilen könnte nur Eigenthum von einzelnen Theilen des Landes sein. Etwas anderes ist es aber die Urkunden, welche auf die speziellen Rechtsverhältnisse Bezug haben, in diesen Sah und die Stylisi-rung einzubeziehen: Oeffentliche Urkunden, welche das Eigenthum des Landes oder seiner Theile betreffen.

Gegen diese Stylisirung müßte ich mich mit Rückficht auf die abgegebene Erklärung, die mich nicht befriedigt hat, aussprechen; übrigens muß ich mir erlauben zu bemerken, daß so weit ich den An-trag vernommen habe, ich mich anschließe an das, was in der Generaldebatte gegen ihn erwähnt worden ist, daß diese Anträge über den Zweck der Kom-missionsvorlage hinausgehende Anträge sind. Ich möchte zweitens in Hinsicht auf den ersten Punkt, den Antrag auf die Hinweglassung dieses Zusatz-antrages stellen; im Uebrigen mich aber auf die Beibehaltung des KommissionsAntrages aussprechen.

Prof. Tomek: V návrhu pana prof, Hoflera je obsaženo, aby se v archivu zemském staralo prvné o prostøedky k vychovávání úøaduíkù schopných k úèelùm archivním, jak to komise vyslovila, a za druhé, aby se archiv zemský zároveò pokud možná stal nutným støedištém k vydávání archivního materiálu pro dìjepis èeský. To jsou, jak pan øeèník pøede mnou povìdìl, vìci, které daleko pøesahují úkol návrhù, s kterými komise pøedešlého snìmu mìla èiniti. Komise nemìla pøíležitosti, o takových vìcech se vysloviti a myslím, že by velmi tìžko bylo, bychom v plné poradì o tìchto vìcech se vysloviti mìli.

Dovoluji si tedy navrhnouti, aby návrhy pana prof. Höflera, aè jestliby návrh pana hrab. Martinice nebyl pøijat, odevzdány byly zvláštní komisi k novému uvážení.

Palacký: Ich habe nur dem Hrn. Prof.


24

ll. Sitzung der 4. Jahres Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865. ;

Höfler mittheilen wollen — er scheint es weniger zu wissen: ich habe das Skt. Wenzelsarchiv selbst katalogisirt oder inventarisirt, und muß sagen, daß auf Privatbesitzungen kein Bezug zu finden ist in den Urkunden des Skt. Wenzelsarchivs. Die Privat-besitzungen und Privatrechte wurden alle von jeher in die böhmische Landtafel eingetragen. Die böh-mische Landtafel war der Ort, wo einzelne Besitzungen eingetragen wurden. Daher wäre ich auch der Meinung, daß dieser Ausdruck wirklich unzweckmäßig wäre, wenn darunter nicht etwa die Länder der Krone Böhmens verstanden würden.

Das wäre etwas anderes, denn im St. Wenzelsarchive gibt es eine Menge Urkunden, welche auf das Verhältniß von Böhmen zu Währen, zu Schlesien und den beiden Lausitzen Bezug nehmen. Wenn solche Urkunden damit gemeint sein sollten, dann hat der Herr Antragsteller vollkommen recht — aber einzelne Theile des Landes Böhmen in specie sind in dem Archive nicht vertreten. (Rufe links: Eger! Asch!) Uebrigens muß ich mich dem Antrage des Prof. Tomek anschließen. Ich bin nicht in merito gegen die Sache, Prof. Höfler meint es gewiß gut und spricht auch mit Einsicht von der Sache, aber ich glaube, meine Herren, wir dürfen, da dieser Gegenstand bei der Kommission nicht berathen worden ist — da sich die Kommission lediglich und streng nur auf die Errichtung eines Landesarchivs beschränkt hat, nicht gleichsam durch Ueberstürzung einen Beschluß faßen, der in seinen Folgen noch weiter führen könnte, als ursprünglich vielleicht beabsichtigt war. Jedenfalls wäre es gut, wie Prof. Tomek meint, diese Sache ale res nova einer Kom-mission, sei es der alten oder einer neuzusammenzusetzenden vorzulegen.

Höfler: Ich erlaube mir auf das soeben Gehörte eine sachliche Erklärung abzugeben. Ich bin nicht so glücklich gewesen, in das Lokal einzudringen, das mit sieben Siegeln verschloßen ist. Natürlich, das war mir nicht möglich gewesen; ich kenne das St. Wenzelsarchiv nur nach genauen indices, die gemacht worden sind unter Anleitung des verehrten Herrn Vorredners, und die habe ich mir unter dem früheren Vorstande des Archivs abschreiben lassen, da habe ich selbst gesehen, daß 840 Urkunden, ich sage eine runde Zahl, darin sind, die sich auf das Land Böhmen beziehen. Das übrige, was ich mir nicht abschreiben ließ, das ist eine große Anzahl von Urkunden und da hat mir der damalige Archivar gesagt, daß sie sich auf Lehensverhältniß beziehen und so viel und so viel Hundert an Zahl start sein sollen. Ich citire hier meine Autorität, mehr weiß ich nicht und kann darüber nicht mehr sagen.

In Betreff dessen, was noch berührt worden, des Ausdruckes einzelner Theile, so versteht es sich von selbst, daß ich, nachdem ich jetzt die Ehre habe, Böhme zu sein, nicht anders diesen Ausdruck "das Land Böhmens und die Krone Böhmens" verstehen kann, als wie man ihn in den verschiedenen Zeiten der böhmischen Geschichte verstanden hat. Von selbst

versteht es sich, daß ich nicht etwa irgend eine Schmälerung von Rechten Böhmens und dergleichen im Auge habe, noch haben kann.

Wenn Böhmen in früheren Zeiten größer wart, als im gegenwärtigen Augenblicke, dann versteht es sich von selbst, daß auch alle Urkunden, die auf dasjenige, was man staats rechtlich früher Böhmen ge-nannt hat, von Seite des Archivs und des Archi-vars streng berücksichtigt werden müssen, das scheint mir in dem Verhältnisse zu liegen.

Uebrigens, wenn der Ausdruck unklar sein sollte, ich habe mich seiner nur bedient im Gegensatze zu dem, was in Nummero 2 steht "die auf das Eigenthum des Landes bezüglichen Urkunden", und da schien mir dieser Ausdruck nicht vollständig erschöpfend zu sein, nachdem, was mir vorschwebt von dem Inhalte des St. Wenzels-Archiv; wenn aber im Mindesten in dieser Beziehung eine Kontroverse obwalten sollte, so bin ich der erste, der diesen Streit behebt. Ich lege keinen' Werth darauf, ich glaube nur, daß es an und für sich deutlich sei. —

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Abg. Weidele von Willingen: Ich erlaube mir an den Herrn Antragssteller die Bitte zu richten, seinen Antrag noch nicht sogleich zu verstümmeln. Ich glaube, er hat Recht gehabt, wenn er von staatsrechtlichen Urkunden gesprochen hat, welche sich auf das Eigenthum einzelner Theile von Böhmen beziehen.

Es gibt wirklich einzelne Theile von Böhmen, welche eigene Schicksale gehabt haben. Ich erwähne nur des Schicksals des Gebiethes von Eger, des Ländchens Asch. Sind dies keine Bestandtheile und zwar staatsrechtlich mit Böhmen verbundene? Ist das Obereigenthum der Lehensherrschaft der königlichen Lehen kein Bestandtheil des Eigenthums der königlichen Krone? Nun, meine Herren, mit welchem Recht könnte man sagen, daß dieß etwas Unsinniges, ganz Unverständliches ist?

Ich glaube, es hat einen richtigen innern Sinn, und einen wohlberechtigten. Es wäre sehr vorzeitig, von Bestandtheilen zu schweigen. Im Ganzen glaube ich, ist im Interesse der Sache vom Herrn Prof. Höfler hervorgehoben worden, es möge detaillirt und klar werden, wozu das Institut des Archivs bestehen soll, damit man von Allem weiß, welchen Umfang es für die Zukunft haben soll. Ich erkenne in den Amendements des Herrn Prof. Höfter ein wohlberechtigtes, für das Land wohlmeinendes Bestreben, welches eher unterstützt, als geschmälert werden sollte. Ich wäre somit dafür, daß auch dieses Amendement angenommen werde. Wenn man jedoch glaubt, daß es besser, der Sache förderlicher ist,, es einer Kommission zu übergeben, um es zu beurtheilen, so bin ich nicht dagegen und überzeugt, es wird aus der Kommission eher vermehrt als vermindert hervorgehen.

Oberstlandmarschall: Ich habe zur Rechtfertigung der frühern Herrn Redner zu bemerken,


25

II. Sitzung der 4. Jahres- Session 1865.

II. sezoní 4. roèního zasedáni 1865.

daß in Bezug ans diesen Antrag, von keinem das Wort "unsinnig" gebraucht worden ist. (Bravo! lm Centrum.)

Dr. Rieger. Když se ponejprv o této vìci vedla debata, pøipadla mi právì ta samá myšlénka, kterou nyní vyslovil øeèník pøede mnou, že mluví-li se o èástech království Èeského, nemùže býti o nièem jiném øeè, leda o krajinì Chebské.

Ta jediná má skuteènì a mìla nìkdy zvláštní státoprávní postavení, ponìvadž tato krajina je-dinì èinila èás nìmecké øíše, kdežto, jak známo, celé ostatní království neèinilo èásè nìmecké øíše. Ale, pánové, z druhé strany podotknul již pan hrabì Clam-Martinic, že se jedná o osobu, která má právo a vlastnictví; tedy království èeské má vlastnictví a má práva; že by ale krajina chebská ještì posud mìla nìjaké vlastnictví, toho nevím, a nemá-li žádné a nemìla-li tedy, nemùže ani v archivu býti o nìm øeè, ponìvadž se zde mluví o krajinách a èástech království Èeského co subjektu práva a ne co objektu práva. Jestli že tedy to, co pan profesor Höfler navrhuje, má mít podstaty, smyslu, muselo by se mluviti, jakož on sám povídal, o korunì èeské a èástech jiných anebo o korunì èeské a zemích k ní pøíslušících, pak by to mìlo dobrý smysl a výraz. Ale jinak, vyjina právì krajinu chebskou, nebylo království èeské rozdìleno nikdy v èásti a není posud. Jest-li že by pan prof. Höfler chtìl reformovati svùj návrh v ten smysl, že by se pravilo "o vlastnictví a právech koruny èeské a jejich zemích," pak bych proti tomu nièeho nenamítal; ale jiná vìc je, že pan profesor Höfer èiní tak øka mimochodem dva veledùležité návrhy. On praví totiž, že se má zøíditi pøi archivu èeském tak øeèená škola des chartes, totiž škola, kde se mladí uèenci mají vychovávati pro vìdu historickou a kde se mají uèiti èísti staré listiny. Rozumí se samo sebou, pánové, že budeme-li chtíti takovou školu zøíditi, musíme jí dáti zvláštní dotaci, a to myslím, že by se nemìlo tak vysloviti, bez slyšení zvláštní komise, bez jejich porad o tak dùležitém návrhu. —

A tedy myslím též, jakož již pan prof. Tomek pøedemnou navrhoval, jestli slavný snìm chce o té vìci, která by jinak byla dobrá, potøebná a záslužná a kterou bych sám podporoval, rokovati, nebudu mít nièeho proti tomu; ale myslím také že by se to mìlo dát døíve k uvážení komisi. — Též podobnì návrh prof. Höflera druhý, to jest ten: aby se od archivu vydávaly spolu prameny, èeské listiny historické. A k tomu, pánové, opìt tøeba dotace. Oba tyto návrhy nesouvisí nevyhnutelnì a podstatnì s návrhem, který pøedložila komise, nýbrž jsou to návrhy docela nové, návrhy na zavedení dvou nových a myslím i potøebných institucí; — ale ponìvadž to jsou návrhy nové, nemá se dnes o nich debatovat nýbrž se mají dle našeho jednacího øádu odkázat komisi, která by se o nich uradila. —

Oberstlandmaischall: Graf Thun hat das Wort.

Graf Leo Thun: Es ist meines Erachtens nichtsmehr zu bedauern als wenn die Zeit durch weitläufige Verhandlungen vergeudet wird, welche aus bloßen Mißverständnissen hervorgehen. Es ist dies um somehr zu bedauern, wenn solche Diskussionen noch dazu einen gereizten Ton annehmen, dies scheint mir ist der vorliegende Fall in Bezug auf den ersten Theil, desjenigen, was Prof. Höfler beantragt hat. Herr Prof. Hofier stellt den Antrag, die bezügliche Stelle sollte lauten: "So wie aus das Eigenthum des Landes als auch seiner Theile." Diese Worte sind von dem ersten Redner, der sich dagegen ausgesprochen hat, dahin verstanden worden: Herr Prof. Höfler wolle sagen: "auf Eigenthum des Landes oder auf Eigenthum von Theilen des Landes." Ich glaube nicht nach der Erläuterung, die Prof. Höfler gegeben hat, daß dies seine Absicht war, ich glaube, daß der beabsichtigte Sinn ist — wenigstens kann er es offenbar ebenso gut sein —: auf Theile des Landes oder auf Theile des Landeseigenthums; in diesem Falle würden allerdings alle Einwendungen entfallen, welche von der ersten Auffassung des Zusatzes ausgehen. Unter allen Umständen mühte ich gegen den Antrag des Prof. Hofier schon deshalb stimmen, weil der beantragte Zusatz nicht klar ist und ich würde sehr wünschen, daß Herr Prof. Höfler entweder selbst diesen Absatz fallen lasse, oder klarer stylisire. Insofern es sich um Urkunden handelt, welche sich nicht auf das Eigenthum des Landes sondern auf einzelne Theile des Tandes beziehen, oder aber auch auf Theile des Landes-Eigenthums, so kann offenbar darüber, daß auch solche Urkunden in das Archiv gehören, gar kein Zweifel sein; allein man wolle doch berücksichtigen, daß schon nach den vorhergehenden Worten des Kommissions-Antrages Alles, was auf die staatsrechtlichen Verhältnisse des Landes Bezug hat, ins Archiv gehöre, und das also in Bezug auf Urkunden über Lehenverhältnisse kein Zweifel obwalten kann, ob sie ins Archiv gehören.

Darüber ist kein Streit. Es fragt sich nur, ob der beantragte Zusatz "seiner Theile" richtig gewählt und nothwendig ist. Was die übrigen Anträge des Prof. Dr. Höfler anbelangt, so verkenne ich eben so wenig, wie die Herrn Vorredner, daß sie gewiß in der wohlmeinendsten Absicht gestellt sind und hervorgehen aus genauer Sachkenntniß, aus der Kenntniß der Bedürfnisse eines Archivs und semer zweckmäßigen Verwaltung. Ich würde mich aber dem Antrage des Hr. Prof. Tomek anschließen, daß wenn der h. Landtag überhaupt beachsichtigt, in dieser Beziehung Bestimmungen zu treffen, es rath-sam sei dasjenige, was darüber gesagt werden soll, vorerst in einer Kommission zu erwägen.

4


26

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Trojan. Prof. Zeithammer: Navrhuje konec de-

Dr. Trojan: Ich wollte nur aufmerksam machen, daß auch in dem zur Begründung, des Antrages des Prof. Höfler vorgebrachten Beispiele mir kein Zweifel darüber obzuwalten scheint, daß solche Sa-chen resp. Urkunden nicht wegen eines speziellen Objektes im Landesarchive sind und dahin gehören, fondern vielmehr wegen des gemeinsamen Interesses oder vielmehr wegen des öffentlichen Interesses des ganzen Königreiches. Dann ist es immer das Eigenthum, Interessen oder Recht des ganzen Landes. Dann aber paßt der fragliche Beisatz im Antrage des H. Prof. Höfter offenbar nicht m die Vorlage.

Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß der Debatte beantragt worden. Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Majorität). Angenommen.

(Ruf: Ich bitte ums Wort!) Der H. Dr. Palacký hat sich früher gemeldet.

Dr. Palacký: Es scheint, als hätte sich in dieser Versammlung irgend ein Anstand erhoben gegen den Ausdruck "Krone Böhmens." Ich wollte nur das in Erinnerung bringen, daß von jeher, seit dem das Archiv, das man jetzt Skt. Wenzelsarchiv nennt, besteht, es immer in amtlichem Wege das böhmische Kronarchiv hieß, weil es das Archiv der böhmischen Krone wirklich war und weil die meisten Urkunden dieses Archivs auch auf die Rechte der böhmischen Krone außerhalb Böhmens Bezug nahmen; nämlich in Mähren, Schlesien, den beiden Lauschen und in einer großen Menge von Lehen der böhmischen Krone innerhalb Deutschland. — Daher möchte ich bitten, daß man den Ausdruck "Kronarchiv oder Archiv der böhmischen Krone" nicht perhorrescire (Bewegung links).

Dr. Volkelt: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß Absah 1 des Antrages bereits angenommen ist; und dieser lautet: Es hat ein Landesarchiv zu bestehen. Mit Rücksicht auf diese Bezeichnung ist auch der Zweck im 2. Absatz spezialisirt. Gegen das, was von einigen der Herren Vorredner namentlich vom H. Prof. Höfter rücksichtlich der Stylisirung dieses Absatzes durch eine andere Umschreibung dieses Zweckes angestrebt wird, erlaube ich mir zu bemerken, daß in dem Kom-missionsantrage alles enthalten ist, was H. Prof. Höflei in dem anders stylisirten ersten Absatze seines Antrages speziell normirt haben will. Es wird der Zweck als Amtsarchiv hervorgehoben. Dahin gehören alle auf die staatsrechtlichen Verhältnisse und auf das Land bezüglichen Urkunden.

Da dieses Amtsarchiv zu ämtlichen Zwecken zu verwenden ist, so müssen die Akten in die Repertorien eingetragen und nach Schlagworten geordnet werden, wie dieß im Antrage des Hrn. Prof. Höfler ausdrücklich erwähnt ist. Ich glaube aber, daß gerade die Stylisirung des Kommissionsantrages in

dieser Beziehung allgemeiner und umfassender ist, als die von H. Prof. Höfler proponirte Stylisirung.

Was den zweiten Absah des Hrn. Prof. Höfler anbelangt, daß mit dem Archive selbst eine École des Chartes verbunden werden soll, so glaube ich, es gehört dieses zu einem andern Absatze des Kommissionsantrages. Es ist dieß ein Antrag, der eigentlich über den Hauptzweck und den Wirkungskreis des Archivs als solchen hinaus geht. Wenn auch nicht zu läugnen ist, daß es wünschenswerth wäre, wenn der weitere Zweck des Archivs, wirklich ein historisches Archiv zu bilden, leichter erreicht werden könnte, wenn jene Persönlichkeiten in solchem geschickt wären, was nothwendig ist zur Entzifferung alter Urkunden, so ist das doch nicht der eigentliche Zweck des Archivs mit solchen und es wäre meiner Ansicht nach das ein spezieller Antrag, der bei der Dotirung des Archivs angebracht werden könnte, um mit der Dotirung dafür Vorsorge treffen zu können:

Daß in einer oder der andern Weise Vorlesungen gehalten werden, um junge, bestrebsame Kandidaten mit diesen Eigenschaften ausrüsten zu können, damit sie später wirtsam in das Archiv eintreten könnten. So viel mir bekannt ist, existirt bereits gegenwärtig etwas Aehnliches.

Herr Prof. Gindely, welcher Archivar und zugleich Prof. der hiesigen Universität ist, hielt innerhalb eines Zeitraumes von 2 oder 3 Jahren regelmäßig Vorlesungen über Diplomatik so, daß junge Kandidaten des Lehramtsfaches in die Lage kommen, sich jene Eigenschaften so weit anzueignen, die sie zum Verständnisse der Urkunden brauchen; deßwegen glaube ich, von meinem Standpunkte aus sei es angemessen, bei der Fassung der Anträge der Kommission selbst zu bleiben.

Den dritten Theil des Antrages des Prof. Höfler betreffend, nämlich den Absah: "der Zweck des Landesarchivs ist: so viel als möglich ein Mittelpunkt für wissenschaftliche Durchforschungen und Herausgabe der Quellen der Landesgeschichte zu wer-den." Es ist meiner Ansicht nach auch nicht Etwas spezielles, was mit dem Archive als solchen verbunden sein muß. Das Archiv kann sehr gut bestehen, ohne daß es gerade diesen Mittelpunkt bildet; daß es aber für geschichtliche Durchforschungen sehr zweckmäßig ist, wenn ein Verein oder was immer für eine Societät hiezu ins Leben gerufen wird, ist klar. Ich würde daher darauf antragen, der hohe Landtag wolle die Anträge der Kommission, wie sie hier gestellt sind, annehmen.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Unterstützungsfrage stellen zu dem Antrage des Prof. Höfter. Der Antrag lautet: Der Zweck des Landesarchivs ist:

1. als Amtsarchiv zu dienen. Zu diesem Zwecke sind alle auf das öffentliche Recht des Landes, auf die staatsrechtlichen Verhältnisse, auf das Eigenthum des Landes und seine einzelnen Theile bezüglichen Urkunden zu sammeln, und für den öffentlichen Dienst auf das zweckmäßigste zu repertorisnen.


27

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865.

2. Es soll das Landesarchiv der Mittelpunkt zur Heranbildung von Archivsbeamten in unmittel-barer Weise werden, "École des chartes"

3. Der Zweck des Landesarchivs ist ferner, so viel als möglich der Mittelpunkt für wissenschaftliche Durchforschungen und Herausgabe der Quellen unserer Landesgeschichte zu weiden.

Sekret. Schmidt ète. Úèel archivu zemského jest:

1. aby sloužil co úøední archiv; k tomu úèeli se mají sbírat veškeré listiny, které se vztahují k veøejnému právu, k státoprávním pomìrùm, jakož i k majetkùm zemì a jejich dílùm, a mají pro potøeby úøední co nejbedlivìji reper-torisovány býti.

2. Má bezprostøednì sloužiti zemský archiv co støed k vychování úøadníkù archivu, (école des chartes.)

3. Úèelem zemského archivu též je, aby byl co možná støedem vìdeckého prozkoumání a bádání pramenù naší historie zemské.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. . Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Abgeordneter Tomek hat den Antrag gestellt, es möchte dieser Antrag des Hrn. Prof. Höfter einer Kommission zugewiesen weiden.

Prof. Tomek: Navrhuji, aby byla složena jako v loni komise ze 3 èlenù z každé kurie. Každá kurie volí z celého snìmu.

Nejvyšší maršálek zemský:

Pro celý návrh pana prof. Höflera?

Prof. Tomek: Komise, na celý návrh se vztahující.

Oberstlandmarschall: Der Herr Prof. Tomek stellt den Antrag, es sei der Antrag des Herrn Prof. Höfler derselben Kommission zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen, die früher bestanden hat, d. h. einer Kommission bestehend aus denselben Mitgliedern.

Prof. Tomek. Nenavrhuju, aby byli ti samí údové, kteøí byli v loni.

Nejvyšší maršálek zemský. Ale komise 9 èlenù.

Prof. Tomek. Aby byla komise složena z 9 èlenù po 3 od každé kurie z celého snìmu volených.

Oberstlandmarschall: Der Antrag des H. Prof. Höfler ist einer Kommission von 9 Mitgliedern zuzuweisen zur vorläufigen Berathung und Antragstellung, in welche jede Kurie 3 Mitglieder aus dem ganzen Landtag zu wählen hat. Wird dieser An-trag unterstützt?

Dr. Rieger. Ten samý návrh èiním vzhledem k 2. a 3. punktu návrhu pana pr. Höflera, ponìvadž se mi zdá, že o prvním mùžeme dnes hlasovat. Neobsahuje nic nového, než co øeèeno bylo. Ale 2. a 3. jsou noví a mají se dle našeho jednacího øádu odevzdati komisi, protož navrhuju, aby se hlasovalo o tom zvláš.

Prof. Tomek. Pøistupuju k návrhu pana Dra. Riegra.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den 1. Absatz des Antrages des Prof. Höfler zur Abstimmung bringen und bezüglich der zwei anderen Anträge dann den Antrag des Prof. Tomek vorausgehen lassen, welcher dahin geht, diese beiden Anträge einer Kommission zu überweisen. Ist dagegen etwas zu erinnern?

Prof. Höfler: Es scheint mir, daß man diese Anträge eigentlich nicht trennen kann, sie bilden ein Ganzes; wenigstens so habe ich die ganze Sache aufgefasst. Eine Trennung ist logisch selbst nicht recht denkbar, das Archiv hat meiner Überzeugung nach eine dreifache Bestimmung. Was im Organismus zusammengehört, und dessen eizelne Theile nur Unterabtheilungen des Ganzen bilden, kann nicht getrennt werden, sondern muß als Ganzes behandelt werden, die einzelnen Theile können nur in Verbindung mit dem Ganzen nicht aber aus dem zusammenhange heraußgerißen, vereinzelt für sich behandelt werden. Ich möchte den 1. Antrag des Herrn Pros. Tomek aufnehmen, daß die ganze Sache, die drei Anträge, wie sie von meiner Seite aus gestellt worden sind, einer neuen Kommission zugewiesen werden.

Oberstlandmarschall: Es handelt sich um die formelle Behandlung dieser Anträge. In dieser Beziehung kann ich die Debatte noch nicht als geschlossen betrachten und muß daher auch den Antrag des Herrn Prof. Höfter aufnehmen, der den ursprünglichen Antrag des Abg. Herrn Tomek aufnimmt und wünscht, daß der ganze Antrag an die Kommission verwiesen werde.

Aby celý ten návrh byl dodán té samé komisi 9 èlenù.

Ich bitte diejenigen, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. Er ist hinreichend unterstützt. Ich muß zuerst den Antrag des Herrn Abg. Höfler bezüglich der formellen Behandlung seines eigenen Antrages zur Abstimmung bringen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, daß der ganze Antrag des Herrn Prof. Höfler einer Kommission von durch die Kurien gewählten 9 Mitgliedern zugewiesen werde, die Hand aufzuheben. Das Resultat ist unsicher. Ich bitte aufzustehen. (Majorität erhebt sich.) Die Majorität hat sich dafür entschieden. Es bleibt also der Absah 2 einstweilen in suspenso. Wir müssen zum 3. Absatz schreiten.

Dr. Rieger: Aber über den zweiten Absatz ist noch nicht abgestimmt.

Oberstlandmarschall: O ja, es ist eben beschlossen, daß der Antrag des Herrn Prof. Höfler der Kommission übergeben werden soll.

Dr. Rieger: Ist die Majorität dafür gewesen?

Oberstlandmarschall: Ja.

(Dr. Volkelt liest den 3. Absatz.)

(3.) Dem Landesarchive sind die im Besitz der Landesvertretung befindlichen demselben vom Landes-ausschusse bereits zugewiesenen Urkunden und Doku-

4*


28

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865,

mente einzuverleiben, bei dieser Einverleibung ist jedoch auf die Eigenschaft des Landesarchivs als Amts-archiv und als historisches Sammelarchiv Bedacht zu nehmen.

Do archivu zemského se mají pøivtìliti listiny a spisy v majetnosti zemského zastupitelstva se nacházející a do archivu od výboru zemského již odevzdané, pøi kterémžto pøivtìlování se ale šetøiž vlastnosti archivu zemského, že jest archivem úøedním a též historickým oddìlením toho archivu zemského.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde

ich zur Abstimmung schreiten und bitte diejenigen

Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand

aufzuheben.

Der Antrag ist angenommen.

(Dr. Volkelt liest den vierten Absatz:)

(4): Zur Vermehrung und Erweiterung dieses

Landarchivs wird der Landesausschuh ermächtigt und

beauftragt:

a) sich mit der h. Regierung ins Einvernehmen zu setzen, um aus dem bei der k. Landtafel in Verwahrung befindlichen sogenannten kleineren ständischen Archive diejenigen Urkunden, Akten und sonstigen Gegenstände, welche bei der bis zum Jahre 1842 bestandenen, gemischten Üebergabskommission als zur Uebergabe an die böhmischen Stände als Ver-tretung des Königreiches Böhmen unbedingt geeignet anerkannt werden, zu Handen der damaligen Vertretung des Königreiches Böhmen zu übernehmen;

d) ferner bezüglich jener Objekte, in Betreff deren Uebergabe an die böhmischen Stände als Vertretung des Königreiches Böhmen sich bei der vorerwähnten Uebergabs-Kommission Meinungsverschiedenheiten äußerten, mit der h. k. k. Regierung durch einerseits von der h. k. k. Regierung und anderseits, durch den Landesausschuß zu ernennende Kommission zum Behufe der Erzielung einer Einigung in weitere Verhandlungen zu treten, hiebei die aus Anlaß dieser Angelegenheit erslossenen allerh. und hohen Entschließungen zum Grunde zu legen und über den Erfolg dieser Verhandlungen dem h. Landtage am Anfang der nächsten Session Bericht zu erstatten;

c) dahin zu wirken, daß biß diese Verhandlungen ein definitives Resultat ergeben, die bei den k. k. Behörden verwahrten historischen Aktenstücke, insbesondere die bei der Landtafel verwahrten älteren Quaterne insofern leichter zugänglich gemacht werden mögen, daß dem Landesausschusse über dessen einfaches Ansuchen einzelne von diesen Aktenstük-ken und den vorerwähnten Quaternen zur

Kopirung durch das Landesarchiv dargeliehen werden mögen.

Za pøíèinou rozmnožení a obohacení tohoto archivu zemského se výboru zemskému dává naøízení i plnomocenství:

a) aby se s slavnou vládou dorozumìl, abý pøevzíti mohl k rukoum nynìjšího zastupitelstva království Èeského z tak zvaného menšího stavovského a archivu pøi král. deskách zemských chovaného, ony listiny, spisy a jinaèí pøedmìty, které byly od smíšené odevzdací komise, jež až do r. 1842 byla trvala, bez vší výminky za vhodné uznány, ahy se vydaly èeským stavùm jakožto zastupitelstvu království Èeského;

b) aby co do onìch pøedmìtù, o nichž se v uvedené komisi odevzdací objevily rozlièné náhledy, zdali mají býti vydány èeským stavùm jakožto zastupitelstvu království Èeského, vyjednával se sl. c. k. vládou prostøednictvím komise, do níž by s jedné strany c. k. vláda, s druhé strany výbor zemský èleny poslali, aby se tím docílilo žádoucího dorozumìní; pøi tomto pak vyjednávání aby vzal za základ' ona nejvyšší i slavná rozhodnutí, jež u vìci této vydána byla a aby o výsledku vyjednávání tohoto slavnému snìmu na poèátku nejblíže pøíštího zasedání zprávu podal;

c) aby v tomto smìru pùsobil, aby než toto vyjednávání dosáhne definitivního výsledku historické listiny pøi c. k. úøadech, a starší kvaterny pøi kr. zemských deskách chované, potud se staly snadnìji pøístupnými, aby se zemskému výboru na pouhé jeho požádání jednotlivé tyto listiny a uvedené svrchu kvaterny k opisování v archivu zemském propùjèovaly.

Oberstlandmarschall: Zu Absatz c. dieses Paragrafes hat H. Hofrath Taschek das Wort.

Taschek: Die letzte Bestimmung ad c. enthält eine Vorschrift, welche mit den gegenwärtigen Manipulations - Bestimmungen nicht wohl verein-barlich ist, es ist der Grundbuchsbehörde nicht gestattet, aus der Kanzlei eine Quaterne an Personen oder Behörden zu geben, aber derselbe beabsichtigte Zweck kann durch eine kleine Aenderung erreicht werden und ist auch bereits früher erreicht worden und wird immer erreicht werden, wenn nämlich der Behörde oder hier dem Landesausschuß gestattet wird, durch seine abgeordneten Abschreiber Auszüge oder Abschriften in den Lokalitäten der Landtafel selbst vorzunehmen, das unterliegt nicht dem mindesten Anstande. Um also alle möglichen Beirrungen zu beheben, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, die letzten 3, 4 Zeilen des Absatzes c) dahin zu textiren. daß dem Landesausschuß über dessen einsaches An-suchen einstweilen die Kopirung solcher Aktenstücke


29

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedání 1865,

und Quaternen in den Lokalitäten der königl. böhmischen Landtafel und der betreffenden k. k. Behör-den gestattet werden möge.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, mir den Antrag zu geben.

Graf Clam-Martinitz: Ich bin wohl mit den Anträgen sub 4 einverstanden, aber es handelt sich mir doch um einen Zusatz zu denselben und nachdem derselbe ganz im Geiste der Anträge der Kommission liegt und nur eine Ergänzung derselben ist, so glaube ich, daß auch die Kommission demselben nicht entgegen treten wird.

Es wird nämlich ad a) beantragt, daß jener Theil der Urkunden, welcher bei der bis zum Jahre 1842 bestandenen Uebergabskommission als zur Uebergabe an die böhmischen Stände unbedingt geeignet erkannt worden ist, welche aber im J. 1842 nicht übernommen worden find, respective deren Uebernähme verweigert oder vielmehr vertagt wurde, weil in der Uebernahme des Theiles ein Präjudiz für das Ganze, beziehungsweise für den Ueberrest hätte gesehen weiden können, nunmehr anstandlos übernommen werden. Ich bin nun zwar keineswegs gewillt gegen diese Uebernahme zu sprechen, glaube aber sie dürfte nur unter der Verwahrung der Ansprüche auf den Ueberrest erfolgen, namentlich darum, weil es sich um wichtige Urkunden und reiche Schätze handelt und wir es hier mit einem Schatze zu thun haben um dessen Bewahrung für das Königreich die Depositäre dieses Rechtes, die böhmischen Stände als Vertreter des König-reiches so besorgt waren, daß sie eben damals aus Besorgniß eines Präjudizes für die Rechte des Landes die bloße Uebernahme eines Theiles desselben verweigert haben bevor nicht über das Ganze entschieden wurde. Ich glaube daher, daß es zweckmäßig und angemessen sein dürfte, diesem Absatze beizufügen "unter Verwahrung der Eigenthumsansprüche auf die übrigen noch nicht zur Uebernahme gelangten Urkunden."

Navrhuji, aby k èlánku 4. návrhu komise bylo dodáno: Avšak s vyhrazením práva vlastnictví k ostatním posud neodevzdaným listinám.

Ich glaube, daß von Seiten der Kommission gegen diesen Zusatz keine Einwendung erhoben werden dürfte. Es liegt im Geiste der Kommissionsan-trage, daß den Rechten des Königreiches Böhmen nichts vergeben werde. Weil aber in denselben darauf hingewiesen wird, es möchte eine Verhandlung mit der Regierung über diese nicht übergebenen Urkunden eingeleitet werden, so halte ich es für nothwendig, daß mit Rücksicht auf die von mir früher angedeuteten Umstände die Verwahrung eingelegt werde, welche schon einmal eingelegt wurde und jetzt erneuert werden soll, weil die Richteinlegung der Verwahrung das Vergeben des früheren Standpunktes involviren würde, oder wenigstens so gedeutet weiden könnte. Ich empfehle Ihnen daher mein Amendement zu diesem Paragraphe.

Prof. Höfler: In Betreff des eisten Amendements, welches von dem Sr. Excellenz des Herrn Grafen Martinis eingebracht worden ist, erlaube ich mir, wenn ich es recht verstanden habe. darauf aufmerksam zu machen, daß eine Aufklärung bereits im Berichte bezüglich der Organisirung des königl. böhmischen Landesarchivs bereits enthalten ist, indem der Hr. Archivar in diesem Berichte hingewiesen hat, daß bereits seit anderthalb Jahren die Kopirung der Landtafel begonnen worden ist und mit geübten Archivisten mit entsprechendem Erfolge weiter fortgesetzt werden kann. Es scheint mir, daß diese Sache schon dadurch erledigt worden ist, indem die Thätigkeit auf Seite des Archivars ganz besonders darauf gerichtet ist, gerade die wichtigen Aufschlüsse, welche sich im Archive der Landtafel befinden, in Form von genauen Kopien zu gewinnen.

Prof. Tomek: Ja pøisvédèuji k tomu, co nyní vážený pan kolega Höfler povìdìl,l, že v deskách zemských se pokraèovati má v. pøepisování starých kvatern tím spùsobem, jakož se to dìje; ale komise mìla právì to pøed oèima, jak by se to ulehèilo, aby nebylo potøeba jen v úøedních hodinách do desk zemských choditi, nebo to je každému jinému také volno a mùsí dosvìdèiti, že v tom dost velká liberalnos panuje, tak že každému se pøístup do desk poskytuje a propùjèuje, kdo toho chce užiti. Ale kdo skuteènì má v deskách nìjakou práci, ví, jaký je to rozdíl, jestli se mùže do úøadovny archivu choditi jen v úøedních hodinách aneb jestli jest možno i v jiných hodinách tam choditi neb dovolí-li se vypùjèiti si nìco domù.

Komise mìla za to , že aèkoliv s nynìjším normálem se nesrovnává a schvalovati nikdy se nemùže, aby každému komukoliv se kvaterny domù pùjèovaly, že pøece zem, výbor zemský v tom zvláštní ušetøení zasluhuje a že mùže snìm doufati, že taková výjimka stranu užívání desk zemských od úøadníkù archivu zemského se výboru zemskému propùjèí, když ji žádati bude a tedy si dovoluji zastávati v tom ohledu návrh komise v jeho posavadním znìní.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Abgeordneter Weidete von Willingen: Ich erlaube mir nur eine faktische Berichtigung. Es han-delt sich hier nämlich um einen Theil des sogenannten kleinen Archivs; auf dieses bezicht sich keineswegs die Erlaubniß, daß das Publikum allgemeinen Zutritt zu ihm habe, wohl aber ist dies in Folge der Verhandlungen zwischen dem Standeausschusse, dann dem jetzigen Landesausschusse mit den Behörden dahin gekommen, daß der Archivar allerdings die Gestattung hat, dort Abschriften zu nehmen. Es ist dieses nur ein Theil der Urkunden-Schätze, er bezicht sich vorzüglich auf 60 Quaternen der ehemaligen alten Land-tafel, welche eben zu diesem kleinen Archiv gehören. Davon sind 23 Qnaternen der allgemeinen Land-taasbeschlüsse, 3, welche sich auf Kammerschulden be-ziehen; 2 Quaternen beziehen sich auf Amtsanstände


30

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865.

und 2 auf landrechtliche Sitzungen; einer bezieht sich auf die Standeserhebungen, einer auf die Abschätzungen und endlich 4 Kauf-Quaternen u. f. w. Bei dieser Gelegenheit mache ich darauf aufmerksam, wie sehr dabei das, was Hr. Höfler erwähnt, in Frage tritt. — Wenn solche Massen von Privat-Urkunden, welche nicht staatsrechtlicher Natur sind, in das Archiv kommen, werden sie auch repertorisirt werden, und indicirt werden müssen, ebenso gut wie Theile des Wenzels-archivs, die nicht blos staatsrechtlicher Natur sind, auch gewiß in die Indices eingetragen wurden. —

Ich wollte ferner in dieser Angelegenheit nur darauf aufmerksam machen, daß dasjenige, was der Hr. Abgeordnete Dr. Taschek angeführt hat, aller-dings der Sache förderlich ist, weil dadurch eine Schwierigkeit behoben wird, die vielleicht doch ein-mal geltend gemacht werden folglich hemmen könnte.

Dr. Palacký: Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß die Kommission nur um das Darleihen von älteren Quaternen für das Landesarchiv ersucht hat. — Nun darüber möchte ich mich etwas näher erklären. Diese älteren Quaternen kennt in dieser h. Versammlung außer mir vielleicht Niemand, weil sie außer einem rein historischen, gar kein weiteres Interesse mehr bieten. Dieses ist namentlich mit der alten Hoflehentafel, nicht Landtafel, der Fall. Da sind Quaternen aus dem 14. und 15. Jahrh, sehr häufig vorhanden, die sehr schwierig zu lesen sind; Quaternen, von denen kein Mensch außer dem Geschichtsforscher Kenntniß nimmt, und doch ist die Arbeit in diesen ziemlich mühsam. Ich glaube daher, daß den älteren Normalien durchaus nicht geschadet nicht präjudicirt wird, wenn solche Quaternen, die nimmermehr bei der Landtafel und deren Manipulation in Verwendung kommen können, als Darlehen in das Lokal des Landesarchives von Seiten des Landtages angesucht werden. Man sorgt ja so für diese ältere Quartenen. Es kommt nun bei der Direk-tion der Landtafel darauf an, wie weit sie die alten und ältesten Quartenen ausleihen will, und so denke ich, könnten wir es immer bei dem Antrage der Kommission belassen, und halte diese meine Ansicht auch dem Antrage des Hrn. Abgeordneten Dr. Taschek gegenüber aufrecht.

O. L. Marschall. Wünscht nicht noch Jemand das Wort?

WeideIe: Ich will nur bemerken, daß, wenn auch noch so alte Urkunden von den Parteien nach gesucht werden, und zum Besten der Parteien nachgesucht weiden, sie doch deswegen nicht den Landtafelinteressen entzogen werden können, weil der größte Theil des sonstigen Inhaltes in diesem Buche einen blos historischen Werth hat. Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß in den alten Quaternen, von denen eben die Rede ist, ein wichtiger Behelf erst in neuerer Zeit für das Eigenthum der Krone gefunden wurde. Es hat sich um historische Nachweisung des Eigenthums des königlichen Thiergartens von Bubenc, von Baumgarten gehandelt und da wurden die ursprünglichen Titel eben

nur in einem dieser alten Quaterne gefunden. Es sind eine Reihe von Quaternen, die ich nur beispielsweise erwähnt habe, allerdings solcher Natur, daß sie ein historisch staatsrechtliches Interesse allein darbieten wie z. B. die 23 alten Quaternen unter den 60, die das kleine Archiv ausmachen. Diese enthalten blos allgemeine Landtagsschlüsse, gehören also zu denjenigen, die blos staatsrechtliches Älteresse darbieten. Andere sind aber wieder gemischt oder rein privatrechtlicher Natur und können daher der Landtafel nicht wohl entzogen werden, da sie als Urkundenbücher mit der Landtafel im innigsten Zusammenhange stehen. So sind z. B. unter den 60 Quaternen, die von mir erwähnten 4 Kaufquaternen; diese enthalten privatrechtliche Akte. Die Mehrzahl solcher wird von Einzelnen wohl nicht mehr gesucht, und nicht nachgeschlagen, sie können aber gesucht und nachgeschlagen werden; denn es beruht auf ihnen die Devolution des Eigenthums in der Landtafel.

Das ist der Grund, warum sich Schwierigkeiten darbieten, solange sie von der Landtafel nicht ganz abgetrennt sind, wenn man sie herausgeben würde. Ich will nicht damit für meinen Theil befürworten, daß man diesem Antrage der Kommission entgegentreten solle. Ich will nur befürworten, daß man dasjenige, was die Kommission erreichen will. auf jenem Wege wahrscheinlicher und leichter erreichen wird, den der Abgeordnete Dr. Taschek beantragt hat als auf dem Wege der Kommission.

O. L. Marschall: Wünscht noch Jemand das Wort.

Posl. prof. Tomek: Po tom, co nyní praveno o tìžkostech pøi této vìci, sluší ještì doložiti, že tìžkosti tyto pøece nebudou docela nepøemožitelné.

Je to uznaná vìc od p. øeèníkù pøede mnou, že jen málo kdy jest tìch starých knìh zapotøebí, o kterých se jedná. V takových pøípadnostech, kde by jich úøad nevyhnutelnì potøeboval v tu chvíli, ovšem nedá je z rukou, to si je na ten èas podrží. Z druhé strany zase není v tom žádné nebezpeèenství, když jich potøeba není, dáti je do jiných rukou, když se o takové ruce jedná, o kterých zde øeè jest; myslím totiž, že správce archivu zemského, muž, který bude vždy znatel dìjepisu, bude si snad tìch knìch ještì více aneb alespoò tolik vážit, jako svìdomitý úøedník, který za praktickými potøebami ty knihy chová; a tak myslím, že není pøíèiny, proè bychom od návrhu komise v tom ohledu upouštìli.

O. L. Marschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Palacký: Ich müßte doch, wenn es zur Abstimmung käme, darum bitten, daß, — es ist von H. Abgeordneten Weidele nur von der Landtafel gesprochen worden, — wenn es in dieser Beziehung bei dem Antrage des H. Abg. Taschek bleiben sollte, ich wenigstens dahin meinen Wunsch äußern mühte, daß die alten Lehen-Quaterne, wenigstens ins Lan-


31

II. Sitzung der 4. Jahres- Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedáni 1865.

desarchiv geliehen weiden könnten und daß sich der Landtag dafür auch durch seine Beschlußfassung verwende. —

Diese alten Lehentafelquaterne sind zu gar keinem andern Gebrauch als zu historischem. Ich kann es sagen, ich habe sie außerhalb des ehemaligen Lehenarchives kennen gelernt vor 40 Jahren bei dem Oberstlandkämmerer von damals, Grafen Franz Sternberg; konnten sie damals dem Oberst-Land-Kämmerer geliehen werden — ich weiß nicht auf welche Weise — ohne Schaden zu leiden, so wird es auch ferner der Fall sein, und ich glaube, die Regierung ist in dieser Beziehung in der neuesten Zeit bei weitem liberaler geworden als sie es vor 40 Jahren oder in früherer Zeit gewesen ist.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag vorzulesen. Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, werde ich ihn dann zur Abstimmung bringen.

Abg. Weidelev. Willingen: Nur blos zur formellen Behandlung erlaube ich mir zu bemerken, daß es am zweckmäßigsten wäre, alle Anträge einer Kommission zu verweisen. (Im Centrum: Oho!)

Ich glaube nämlich, daß man in der Eile leicht Manches beantragt, was man später vielleicht im Interesse der Sache wieder zurück zu nehmen wünschte. Es mögen diese Anträge an dieselbe Kommission gewiesen werden, die schon wegen §. 2, Absah 2 gewählt wird.

Oberstlandmarschall: Es sind also 2 Anträge gestellt:

1) der Antrag des H. Abg. Taschek: Der Schluß des Absatzes 4 ad c hätte zu lauten in der 4. Zeile, daß dem Landesausschusse über dessen einfaches Ansuchen einstweilen die Kopirung der Akten-Stücke und der Quaterne in dem Amtslokale der böhmischen Landtafeln gestattet werden möchte.

Místo poslední 3. øádky v 3. odstavci stùj:, aby se zemskému výboru na pouhé jeho požádání prozatím povolil opis tìchto listù a kva-tern dát sobì zhotoviti v místnostech královských èeských desk zemských, neb v místnostech cis. kr. úøadù.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? Bitte diejenigen Heeren, welche den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. — Er ist hinreichend unterstützt. —

Nun kommt der Antrag Se. Excellenz des Grafen Clam-Martinitz. Bitte ihn vorzulesen. (Derselbe ist nicht schriftlich übergeben worden.) — Also sie haben ihn nicht schriftlich übergeben?

Zu dem Punkte 4, lit. a des Kommissionsantrages sei beizufügen am Schluße "jedoch unter der Verwahrung der Eigenthumsansprüche auf die übrigen, noch nicht zur Uebergabe gelangten Urkunden.

V èlánku ètvrtém lit. a navrhuje komise

budiž dodáno; "a však s ohrazením nárokù na právo vlastnictví vzhledem k ostatním, až posud neodevzdaným listinám.

Wild dieser Antrag unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Dr. VolkeIt: Es sind zum Absatze 4 betreffend die Anträge der Kommission zwei Amende-ments gestellt worden und zwar zum Absatz a vom Graf. Clam-Martinitz, daß der Absatz so bleiben soll. wie er gegenwärtig ist, und daß noch beigesetzt werden soll: "Jedoch unter der Verwahrung der Eigenthumsansprüche auf die übrigen, noch nicht zur Uebergabe gelangten Urkunden.

Die Kommission ist weit entfernt gewesen, irgend wie ein Recht des Landes auf was immer für ein Objekt aufgeben zu wollen. Man hat im Gegentheil sehr ängstlich im Verlaufe der Kommission sich bemüht, alle Ansprüche, die etwa vorhanden sind, wirklich zu wahren; weil aber, wie ich bereits früher auseinander gesetzt und mitgetheilt habe, bei den Verhandlungen, die zwischen der Regierung und der den böhmischen Landständen durch die gemischte Kommission stattgefunden haben, bereits von Seite der Vertreter der böhm. h. Stände eine spezielle Verwahrung eingelegt worden ist, und weil im Absatze b desselben Antrages darauf hingewiesen wird, daß in Betreff derjenigen Objekte, wegen deren Ueber-gabe an die Herren Stände als Vertretung des Kö-nigreiches Böhmen Meinungsverschiedenheit einge-treten ist, mit der Regierung in Verhandlungen ein-zutreten ist, so hat die Kommission geglaubt, daß eben diese Verhandlungen aufgenommen werden sollen auf demselben Standpunkte, auf dem sie gelassen wurden zur Zeit des Abbruches. Damals wurde aber eine Verwahrung eingelegt, und alle Rechte, welche die Vertretung des Landes auf die Urkunden haben konnte, wurden hierdurch ausdrücklich verwahrt. Im übrigen superflua non nocent. Ich persönlich von meinem Standpunkte aus, schließe mich dem Antrage des Grf. Clam-Martinitz an, und bin dafür, daß diese Verwahrung noch zum Absatze a des Artikel 4 zugesetzt werde. Ein weiteres Amendement ist gestellt vom Hofrath Taschek.

Es geht dahin, daß es im Absah o dort, wo es am Schluße heißt: "daß dem Landesausschusse über dessen einfaches Ansuchen einzelne von diesen Aktenstücken und die vorerwähnten Quaternen zur Kopirung durch das Landesarchiv dargeliehen werden mögen" das soll weggelassen werden und es soll statt dessen der Absah lauten: "Die Kopirung dieser Quaternen in den Lokalen der Landtafeln geschehe." Ich glaube da ist man zu ängstlich gewesen und hat in diesem Antrage, beziehungsweise Absatze viel mehr gesucht, als darin liegt. Es ist lediglich ein Auftrag an den Landesausschuß, er möge dahin wirken, daß eine derartige Gestattung von Seite der Regierung gegeben werde, daß diese Quaternen her-ausgegeben und dann zur Kopirung verwendet wer-


32

II. Sitzung der 4. Jahres Session 1865..

II. sezení 4. roèního zasedání 1865.

den. Man greift ja damit gar nicht vor im übrigen, nachdem erwähnt worden ist, daß Normalien bestehen, welche die Herausgebung von derartigen Quaternen verbieten. —

Diese können aber wieder auch aufgehoben werden, umsomehr. als es sich hier nicht um Privatpersonen handelt, denen diese Dokumente dargeliehen werden sollen, sondern der Landesvertretung zu ganz bestimmten Zwecken. Es ist ganz richtig, was der Herr Abgeordnete v. Weidele gesagt hat, und es ist gar nicht zu unterschätzen, daß derartige Urkunden in den hiezu bestimmten Lokalen aufbewahrt bleiben müssen, wenn nicht von irgend einer Seite, mag es auch in noch so geringfügiger Weise sein, ein Mangel an der Glaubwürdigkeit dieser Urkunden gesunden werden will.

Insofern wäre ich dafür, daß es der eingehend sten Prüfung vorbehalten bleibe, ob auf die Heraus-gabe solcher Dokumente eingegangen werde. Aber eben dieses ist der Entscheidung der Regierung vorbehalten, ob sie es zuläßt, oder nicht, daß die fraglichen Dokumente außerhalb der amtlichen Aufbewahrungsorte zur Kopirung benützt werden können. Deswegen glaube ich kann dieser Absah unangesochten stehen bleiben.

Vielleicht wäre es noch ersprießlicher, wenn der hohe Landtag diesen Absatz annehmen wollte, wie er angetragen wird und hinzufügen: "oder daß die Kovirung dieser Dokumente im Lokale der k Landtafel stattfinden könne.

Oberstlandmarschall: Es hat der H. Abgeordnete Weidele über die formelle Behandlung,einen weiteren Antrag gestellt; es sollen diese Anträge der>selben Kommission zur Berathung überwiesen werden, die bereits beschlossen ist und gewählt wird. Wir werden daher diesen Antrag des H. Abg. Weidele zur Abstimmung bringen, der dahin geht, diesen Zusahantrag zur Berathung derselben Kommission zu übergeben.

Bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hände aufzuheben.

Es ist die Minorität.

Ich schreite nun zur Abstimmung über das Einzelne. Ich glaube die neuerliche Vorlesung der einzelnen Absähe dürfte mir die Versammlung erlassen. Es wird abgestimmt über den Absatz 4:

"Zur Vermehrung und Erweiterung wird der Landesausschuh beauftragt u. s. w."

Nun kommt der erste Absah.

Bitte diejenigen Herren, die diesem Antrag des Landesausschusses zustimmen d. h. zu 4 a beistimmen, die Hände aufzuheben.

Angenommen.

Nun kommt hinzu der Zusahantrag des Herrn Grafen Clam>Martinitz, dahin lautend:

"Jedoch unter Verwahrung der Eigenthumansprüche auf die übrigen, noch nicht zur Uebergabe gelangten Urkunden."

"S vyhražením nárokù na právo vlastnictví vzhledem k ostatním až posud neodevzdaným listinám."

Bitte diejenigen Herren, die diesem Antrag bei-stimmen, die Hand aufzuheben.

Angenommen.

Bezüglich Absatzes b) sind keine Bemerkungen gemacht worden und keine Anträge gestellt.

Bitte die Herren, welche dem Absah des Co-mitéberichtes zustimmen, die Hände aufzuheben.

Angenommen.

Zum Antrage c ist ein Zusahantrag gemacht worden. Ich werde natürlich den Artikel c, wie er nach dem Zusatzantrage des Herrn Abg. Taschek lautet, vorlesen:

o, "dahinzuwirken, daß bis diese Verhandlungen definitive Resultate ergeben, die bei den k. k. Behörden verwahrten historischen Aktenstücke, insbesondere die bei der Landtafel verwahrten älteren Quateruen, insofern leichter zugängig gemacht werden mögen, daß dem Landesausschusse über sein einfaches Ansuchen einstweilen die Kopirung solcher Aktenstücke und Quaternen in den Lokalitäten der böhmischen Landtafel oder der betreffenden Katastralbe-hörden gestattet werde.

Zemský sekretáø S c h m i d t ète:

Aby bylo v tom smìru pùsobeno, aby než toto vyjednávání dosáhlo definitivního výsledku historické listiny pøi c. k. úøadech a starší kvaterny pøi král. zemských, deskách chované potud se staly snadnìji pøístupnými, aby se zemskému výboru na jeho požádání jednotlivé listiny a uvedené svrchu kvaterny prozatím k opisování v archivu zemském neb v místnostech katastrálního zemského úøadu propùjèovaly.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Artikel c mit dem Zusahantrage des Herrn Hofrath Taschek zustimmen, die Hand aufzuheben. (Das Resultat ist unsicher. Ich bitte aufzustehen. Noch keine Sicherheit.)

Ich bitte um die Gegenprobe.

Es sind 88 für und 96 dagegen. Ich muß aufrichtig gestehen, ich bin nicht ganz sicher. Ich werde bitten, noch einmal aufzustehen, daß wir die dafür sprechenden genauer abzählen können. (Man zählt). Der Antrag ist durch Majorität verworfen. Ich bitte nun über den Antrag, wie ihn die Kommission gestellt hat, abzustimmen. Die dafür sind, wollen die Hand aufheben. (Fragen: Wie? was?) Der Antrag, wie ihn die Kommiision gestellt hat.

Ich muß bitten abermals aufzustehen. Der Antrag ist per majora angenommen.

Wenn über die übrigen Absähe keine wichtigen Amendements gestellt werden, könnten wir noch heute damit fertig werden.

Sollte etwa beabsichtigt werden, noch weitere


33

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedání 1865.

Amendements zu denselben stellen, müßte ich wohl ür heute abbrechen.

Graf Clam-Martinitz: Ich habe ein ganz kurzes Amendement. (Rufe: Schluß.)

Oberstlandmarschall: Also wird fortge-fahren.

Ich muß um Vergebung bitten, ich habe mich ausgesprochen, daß weiter fortgefahren werde.

Berichterstatter Dr. Volkelt liest:

Absatz V. der Landesausschuß wird beauftragt und ermächtigt, sich mit der k. k. Regierung zum Behufe der Erzielung einer Vereinbarung ins Ein-ernehmen zu setzen dahin:

a) daß eine Ergänzung des Skt. Wenzelsarchivs, insoferne als demselben im Jahre 1750 über allerh. Weisungen eine Anzahl von bis dahin bei diesem Skt. Wenzelsarchive verwahrten Urkunden und Akten für das k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien entnommen worden war, im geeigneten Wege bewerkstelligt werden möge.

b) daß eine zeit- und fachgemäße Verwahrung und Behandlung dieses Skt. Wenzelsarchivs als besondere untheilbare Abtheilung des Landesarchivs ermöglicht werde.

5. Zemskému výboru se dává naøízení, aby se za pøíèinou docílení nìjakého usjednocení dorozumìl s sl. c k. vládou v tom smìru:

a) aby se zjednalo a provedlo spùsobem slušným doplnìní archivu Svatovácslavského, pokudž mu roku 1750 k nejvyššímu naøízení odòaty byly listiny i spisy pro c. k. tajný domácí dvorský i státní archiv ve Vídni;

b) aby se zjednalo èasu i vìci pøimìøené u-chovaní i opatrování tohoto Svatovácslavského archivu, jakožto zvláštního nerozdílného oddìlení archivu zemského.

Graf Clam-Martinitz: Zu diesem §. erlaube ich mir einen Zusatzantrag zu stellen nämlich, daß der Landesausschuß beauftragt werde, die Ergebnisse der Vereinbarung, der Landesvertretung zur Beschlußfassung vorzulegen.

Výsledek tohoto vyjednávání budiž od zemského výboru zastupitelstvu zemskému pøedložen, aby o nìm vlastní usnešení uèiniti mohlo.

Ich glaube das dürfte wohl selbstverständlich sein, daß über eine so wichtige Frage nur die Lan desvertretung entscheiden kann; ich glaube aber nicht, daß es sich aus den Worten des Komnnssionsanträges von selbst folgern ließe, wenn man vergl. §. 4 ad b und 5: in pcto. 4, d ist ausdrücklich gesagt, daß am Anfange der nächsten Session Bericht zu erstatten sei; hier hingegen wird der Landesaus-schuß autorisirt und bevollmächtigt zur Verhandlung, aber nicht gesagt, daß das Einvernehmen dem Landtage vorzulegen sei. Gleichwohl handelt es sich nicht

blos darum, daß Bericht erstattet werde, sondern die Entscheidung muß der Landesvertretung des König-reiches Böhmen vorbehalten sein, und deswegen glaube ich, daß es nothwendig ist, ausdrücklich hinzuzusetzen: "das Ergebniß ist der Landesvertretung zur Beschlußfassung vorzulegen." Ich glaube, daß die Annahme dieses Zusatzes keinem Anstande unter-liegen werde.

Oberstlandmarschall: Ist dieser eben vorgetragene Antrag unterstützt? — Er ist hinreichend unterstützt. Verlangt noch Jemand das Wort,? Wenn dieß nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herrn, welche den Zusahantrag..

Berichterstatter Dr. Volkelt: Ich habe speziell gegen den Antrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Clam-Martinitz nichts zu erinnern, weil es nur eine Einschränkung der vom Landtage dem Landesausschusse zu ertheilenden Vollmacht ist; es ist dieß eine klarere präcisirtere Fassung, als die von der Kommission vorgeschlagene. Ich bin mit diesem Zusahantrage um somehr einverstanden, als in einem andern Absatze der Anträge der Kommission speziell darauf hingewiesen wird, daß der Landesausschuß Bericht zu erstatten habe, obzwar sich dieses auf der anderen Seite von selbst versteht, da der Landesaus-schuß nur im Auftrage des Landtages handelt. Ich erkläre mich mit dem Antrage einverstanden, daß von Seite des hohen Landtages darauf eingegangen werde, die Ermächtigung des Landesaußschusses zu restrin-giren und denselben nur zur Leitung der Verhandlung zu bevollmächtigen, dagegen die definitive Beschlußfassung dem Landtage vorzubehalten. Insoferne habe ich gegen einen derartigen Zusahantrag von meinem Standpunkte aus nichts einzuwenden.

Oberstlandmarschall: Ich bitte daher über den vorgetragenen Antrag der Kommission ab zustimmen. Ich bitte diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. Der Zusatz-antrag des Hrn. Grafen Clam-Martinitz lautet: "Das Ergebniß der Vereinbarung wird der Landesausschuß beauftragt der Landesvertretung zur Beschlußfassung vorzulegen.

Výsledek tohoto vyjednávání budiž od zemského výboru zastupitelstvu zemskému pøedložen, aby o nìm usnešení èiniti mohlo.

Ich bitte diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Der Antrag wird angenommen.)

Berichterstatter Dr. VolkeIt liest: 6. Auf die von dem Landesausschusse im Prinzipe angenommene Ernennung von Archivskorrespondenten, insbesondere insoferne denselben durch die Ernennung von Seite des Landesausschusses ein amtlicher Charakter beigelegt werden wollte, nicht einzugchen.

6. Nebudiž svoleno k jmenování dopisovatelù, od výboru zemského co do podstaty již pøijatému, zvláštì v té pøíèinì, že by se jim,

5


34

II. Sitzung der 4. Jahres-Session 1865.

II. sezení 4. roèního zasedání 1865.

jelikož by od výboru zemského jmenováni byli, pøikládati mìla úøednická hodnost.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? Da dieß nicht der Fall, ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Der Antrag wird angenommen)

Berichterstatter Dr. Volkelt liest: 7. In Be-treff der Verwendung der Dotation, welche von der Landesvertretung zur Bestreitung der Kosten des Archivwesens bewilligt worden, insoferne dieselbe die systemisirten fixen Bezüge des Landesarchivars und seines Adjunkten übersteigt, dem Landesausschusse auf-zutragen, über ein vom Landesarchivar zu erstatten-des Gutachten, demselben eine umfassende Instruktion zu ertheilen, wobei einerseits die vom Lande für das Archiv ausgemessene Dotation ungeschmälert für Archivszwecke erhalten bleiben soll, andererseits die Ver-wendung derselben mit möglichster Leichtigkeit zu den vom Archivare in Vorschlag gebrachten Verwendungsarten gewidmet werden soll.

7. Co se týèe nakládání s dotací, od zemského zastupitelstva k zapravení nákladu na archiv povolenou, pokud pøesahuje tato dotace systemisovaný stálý plat zemského archiváøe a jeho adjunkta, budiž výboru zemskému naøízeno, aby žádal na zemském archiváøi v té vìci dobré jeho zdání, a aby na tomto základì spracoval i urèil mu zevrubnì instrukci, dle kteréž by za jedno dotace od zemì archivu udìlena bez všeho skrácení ponechána byla úèelùm archivu, za druhé pak, aby se s tou sumou naložilo spù-sobem nejsnadnìjším, od archiváøe navrženým.

Oberstlandmarschall: Herr Hofrath Taschek hat einen Antrag.

Hofrath Taschek: Es ist von verschiedenen Seiten auf die Wichtigkeit des Archivdienstes und des Vorganges dabei hingewiesen worden. Auch ich erkenne bereitwilligst dieselbe an, aber in Verfolgung derselben, da selbst heute im hohen Hause verschie-dene Ansichten darüber geltend gemacht worden find, scheint es mir gerathen, daß die Instruktion schließlich der Genehmigung des Landtages vorbehalten werde und für den Fall, daß sie nicht entsprechen sollte, eine Aenderung ermöglicht werde. Ich würde mir also erlauben anzutragen, nach dem Worte In-struktion in die Zeile den Zusah einzuschließen: Unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung des Landtages.

Oberstlandmarschall: Wird der so eben gehörte Antrag in der 7. Zeile nach dem Worte ,,Instruktion" die Worte zu setzen: "Unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung des Landtages," "s vyhražením pozdejšího schválení snìmu" un-terstützt? (wird unterstützt). Wird hinreichend unterstützt! Verlangt noch Jemand das Wort?

Volkelt: Dieser Zusahantrag von Herrn Dctr. Taschek ist wieder eine Einschränkung der Vollmacht, welche von Seite des hohen Landtages dem Landes-ausschuß zu ertheilen ist, insofern der hohe Landtag darauf eingeht. Ich glaube aber, daß nachdem vom hohen Landtage dem Landesausschusse so viele wichtige Geschäfte übertragen worden sind, Geschäfte, die viel umfangreicher und tief eingehender sind als die Anstellung eines Archivars, und die Aufstellung einer Instruktion für denselben, daß von diesem Zusatzantrage Umgang genommen werden könnte.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den Kommissionsantrag zur Abstimmung bringen, und dann den Zwischensatz des Abgeordneten Hofrath Taschek.

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage der Kommission zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen. Nun bitte ich sich darüber auszusprechen, ob nach Vorschlag des Herrn Dctr. Taschek die Worte: ,,mit Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung des Landtages" einzuschalten seien. Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Ich bitte aufzustehen. (Geschieht). Der Antrag ist ange-nommen.

Die Zeit ist soweit vorgerückt, daß wir die heutige Tagesordnung nicht vollständig erschöpfen können. Ich bitte daher zuerst die Kurien nach Schluß der Sitzung zusammenzutreten, und die Wahlen vorzunehmen, die heute beschlossen worden sind. Zuerst die Wahl des Petitionsausschusses bestehend aus 15 Mitgliedern; jede Kurie wird 5 Mitglieder wählen. Die Wahl der Budgetkommission bestehend aus 21 Mitgliedern; jede Kurie hat 7 Mitglieder zu wählen. Die Wahl der Kommission über Antrag des Abgeordneten Leeder betreffend die Revision der Dienstbotenordnung, und zwar 9 Mitglieder, von jeder Kurie 3 Mitglieder zu wählen. Dann ist die Kommission, welcher der Antrag des Herrn Prof. Höfler zu übergeben sein wird, zu wählen, bestehend aus 9 Mitgliedern; von jeder Kurie sind 3 Mitglieder zu wählen. Endlich die Kommission für die Grundbuchs-Ordnung, bestehend gleichfalls aus 9 Mitgliedern, je 3 Mitglieder von einer Kurie; dann ist der Antrag des Herrn Grafen Albert Nostitz heute vertheilt worden. Ich stelle die Frage, wann er wünscht, daß derselbe zur ersten Lesung gebracht werde.

Graf Albert Nostitz: Ich glaube für die nächste Sitzung.

Oberstlandmarschall: Ich werde also den Antrag am Dienstag zuerst auf die Tagesordnung setzen. Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag

1. betreffend die Regierungsvorlage über Aenderung der Paragraphe 81 u. 101 der Gemeindeordnung für die Landeshauptstadt Prag, und be-


35

II. Sitzung der 4. Jahres-Sesston 1865.

II. sezeni 4. roèního zasedáni 1865.

treffend der §§. 73 und 100 der Gemeindeordnung für die Stadt Reichenberg und des §. 88 der Bauordnung bezüglich der polizeilichen Baubewilligung;

2. Gewährung einer Subvention von 4410 GId. öst. W. für das Taubstummeninstitut für Prag.

3. Gesuch der Gemeinde des ehemaligen Do-miniums Krukanitz um Nachsicht des noch rückzu-zahlenden Strassenbau-Vorschusses pr. 2800 Gld. öst. Whrg.

4. Landesausschußbericht betreffend die Voreinleitung für die Restaurirung der Burg Karlstein und der Landesausschußbericht mit dem Entwurfe eines Almengesetzes, der auch aus dem vorigen Jahre herstammt; selbstverständlich auch noch die Fortsez-zung der heutigen Tagesordnung.

Nächste Sitzung Dienstag 10 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Ende Sitzung 2 Uhr, 15 Minuten.

Ritter Kalina.

Verifikator.

Peter Franz Bibus,

Verifikator.

Josef Benoni,

Verifikator.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP