Úterý 31. května 1864

Stenografická zpráva

XLVII. sezení třetího zasedání sněmu Českého od roku 1861, dne 31. května 1864.

XIVII. Sitzung der dritten Jahres-Session

Předseda: Nejvyšší maršálek zemsky Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Richard hrabě Belcredi.

Počátek sezení o 10. hod. 50. min.

Stenografischer Bericht

über dieVorsitzender:

des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 31. Mai 1864.

Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschal-Stellvertreter, Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 50 Minuten.

Oberstlandmarschall. Die Versammlung ist beschlußfähig; ich eröffne die Sitzung.

Die Geschäftsprotokolle der 44. und 45. Sitzung sind durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagslanzlei zur Einsicht aufgelegen. Wünscht Jemand eine Bemerkung zu diesen Protokollen zu machen? (Niemand erhebt sich.) Da das nicht der Fall ist, erkläre ich die Protokolle für agnoszirt.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen, indem ich mich in dieser Beziehung auf meine gestern gemachte Bemerkung bezüglich der Behandlung dieser Petitionen berufe.

Ldg. Sekret. Schmidt (liest). Abgeordneter Dr. Wenisch überreicht eine Petition der Gemeinde Labant, damit es bezüglich, des Kontributionsgetreideť geldfondes von der Durchführung des Landesgesetzes vom 9. Juli 1863 abkomme.

Poslanec Dr. Wenisch podává žádost obce Labukské, aby stranu kont. obilního fondu sešlo s provedení zemského zákona, daného dne 9. července 1863.

Poslanec Dr. Rieger podává žádost obce Zlato-Olešnickó se strany Navarovské za rozdělení obce Olešnické na 2 samostatné od sebe nezávislé obce.

Abgeordneter Dr. Rieger überreicht ein Gesuch der Gemeinde Woleschnic, Nawarower Theiles, um Trennung dieser Gemeinde in zwei selbstständige Gemeinden.

Poslanec Dr. Wiese podává žádost obce Volavec a Václavi, v okr. Turnovském, za vyloučení z obce Lestkovské a ustanoveni místní obce Kolavce pro osady Volavec a Václavi.

Abgeordneter Dr. Wiese überreicht ein Gesuch der Gemeinde Wolawec und Wáclaví, Bezirk Turnau, um Ausscheidung aus der Gemeinde Leskow und Vereinigung derselben in eine Ortsgemeinde Wolawec.

Poslanec svob. pán Voith podává žádost domkárů obce Smrdova v okr. Haberském strany zamezeni dělení obecních pozemků.

Abgeordneter Baron Voith überreicht ein Gesuch der Häusler der Gemeinde Smrdow, Bezirk Habern, um Hintanhaltung der Theilung von Gemeindegrundstücken.

Poslanec Staněk podává žádost obce Soutické, v okr. Vlašimském, o povolení příspěvků pr. 1500 zl. z kont. peněžného fondu Soutického k ukrytí nákladu za rozšíření chrámu Páné v této obci.

Abgeordneter Staněk überreicht ein Gesuch der Gemeinde Sautic, Bezirk Wlaschim, um Bewilligung einer Subvention per 1500 Gulden aus dem Sauticer Kontributionsgeldfonde zum Behufe der Deckung der Auslagen für Erweiterung der Kirche in dieser Gemeinde.

Poslanec Dr. Šícha podává žádost obce Kateřinské, v okr. Kutnohorském, aby jí spolu účastenství na užitcích z bývalé obecní pastviny přiřknuto bylo.

Abgeordneter Dr. Šícha überreicht ein Gesuch der Gemeinde Katerinka, Bezirk Kuttenberg, um Erwirkung der Theilnahme am Nutzgenusse der ehemaligen Gemeindehutweiden.

Abgeordneter Dr. Hanisch überreicht eine Petition der Gemeinde Kreschitz, Bezirk Leitmeritz, um Veranlassung zur Versicherung der Elbe oberhalb und bei Krzeschitz anläßlich des von den Hochwässern, Eisstößen oc. bedrohten Dorftheiles.

Poslanec Dr. Hanisch podává žádost obce Křešické, v okr. Litoměřickém, v pří-čině upraveni Labe výše Krešic a u Křešic,

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ježto části obce Křešické při povodních, při třenici ledu atd. hrozí nebezpečenstvím.

Abgeordneter Dr. Porák überreicht eine Petition der Stadtgemeinde Trautenau, um Gewährung einer Erleichterung bei der Zurückzahlung des dem Landesfonde schuldigen Vorschusses per 20.000 Gulden.

Poslanec Dr. Porák podává žádost městské obce Trutnovské, o ulehčení při splácení zálohy 20.000 zl. zemskému fondu dlužné.

Oberstlandmarschall: Vertheilt wurde auf die Pulte der Herren Abgeordneten der Antrag des Herrn Abgeordneten Škarda betreffend die Kundmachung der Landesgesetze; ferner ein Antrag des Herrn Abgeordneten Pollach auf Errichtung von Ackerbaukammern; endlich ein Verzeichniß derjenigen Landtags-Eingaben, welche in Druck gelegt, vertheilt in der dritten Session des böhmischen Landtages nicht zur Erledigung gelangten. Ich werde auf dieses Verzeichniß später zurückkommen, um in dieser Beziehung an die Herren Abgeordneten eine Bitte zu stellen.

Es ist bei Beginn der Sitzung mir eine an mich gerichtete Interpellation überreicht worden. Ich bitte dieselbe vorzulesen.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

Interpellace poslance Götzla a soudruhů k Jeho Excellenci nejvyššímu maršálku království českého týkající se polytechnického ústavu zemského.

Usnešení slavného sněmu, jímž zemský polytechnický ústav novým statutem organickým rozšířen a zveleben byl, jakož i nejvyšší stvrzení, jehož statut tento dosáhl, zbudilo po celé vlasti radostné očekávání, že ústav ten pro povznešení vzdělanosti a blahobytu země české tak důležitý v nejkratší době novým svým zřízením v život vstoupí.

Ačkoliv zemský výbor dílem povoláním professorů, dílem vypsáním konkursu o obsazení hlavních stolic učitelských v patřičný čas se postaral, není přece ještě jedné z nejpodstatnějších potřeb vyhověno, od jejíhož opatření možnost závisí, by příštím rokem přednášky v patřičný čas započaly. Potřeba ta jest prozatímně umístnění nově uvedených přednášek.

Posud není ani jediná místnost pro nově stvrzené a vypsané přednášky ustanovena, a přece by upravení nových školních síní i v tom případu, kdyby již teď místnosti tyto ujištěné byly, jen největší pílí do příštího školního roku vykonáno býti mohlo. Nížepsaní dovolují si tedy přodložiti Jeho Excellenci nejvyššímu maršálku následující otázy:

1. Co hodlá zemský výbor učiniti, aby v příštím školním roku nově ustanovené přednášky beze všech závad započaty býti mohly?

2. Zavedl zemský výbor již potřebné přípravy, aby se započalo v definitivní stavbě nového domu pro polytechniku a jmenovitě jak daleko dospělo vyjednávání stran odstoupení kasáren karlovských pro novou stavbu polytechniky?

3 Jest potřebné opatření učiněno, aby v příštím školním roce bibliot heka a učební pírky polytechniky jak stud ujícim tak obecenstvu přístupnými se staly?

Dne 31. května 1864.

Jos. Götzl,

J. U. Dr. Karel Roth,

Vácslav Seidl,

Dr. F. Švestka,

Krouský,

Em. Tonner,

V. Kratochvil,

A. Václavík,

K. Faber, Dr. Kordina,

Platzer,

Jos. Klimeš,

Pollach,

Zelený,

Jak. Jindra,

Dr. Grégr,

Dr. Svatek,

K. Sladkovský,

Dr. Gabriel,

Dr. Šícha,

Dr. Králert,

V. V. Tomek,

Vojta Fingerhut.

Interpellation des Abgeordneten Götzl und Genossen an Se. Excellenz den Oberstlandmaischall, betreffend die polytechnische Landesanstalt.

Der Beschluß des hohen Landtages, in Folge dessen durch ein organisches Statut die politechnische Landesanstalt erweitert wurde, erlebte im ganzen Vaterlande die freudige Erwartung, daß diese für die höhere Bildung und das materielle Wohl Böhmens so wichtige Anstalt, in der kürzesten Zeit mit allen ihren neuen Einrichtungen ins Leben treten werde.

Obwohl der Landesausschuß theils durch Berufung von Lehrkräften, theils durch Konkursausschreibungen die Besetzung der wichtigsten Lehrkanzeln zur gehörigen Zeit sicherstellte, so wurde doch einem der wichtigsten Bedürfnisse, von dessen Abstellung die Möglichkeit abhängt, im künftigen Schuljahre die Vorlesungen ordnungsmäßig zu eröffnen, bisher nicht Rechnung getragen, nämlich der Vorsorge um geeignete Lokalitäten für die neu zu eröffnenden Vorträge. Bisher ist keine einzige Lokalität für die neuen Vorträge bestimmt, obwohl die nöthigen Räume nur durch die größte Beschleunigung adaptirt werden können, wenn die Vorträge am Beginne des Schuljahres eröffnet werden sollen. Die Unterzeichneten erlauben sich demnach Sr. Excellenz folgende Fragen vorzulegen:

1. Welche Maßregeln wirb der Landesausschuß treffen, um die ordnungsmäßige Eröffnung der Vorträge am Polytechnikum im künftigen Schuljahre zu ermöglichen?


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XLVII. sezeni 3. ročního zasedáni 1864.

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2. Welche Vorbereitungen hat der Landesausschuß zu dem definitiven Bau des künftigen Polytechnikum-Gebäudes veranlaßt, und namentlich, wie weit sind die Unterhandlungen, betreffend die Ueberlassung der Karlskaserne, gediehen?

3. Welche Vorkehrungen sind getroffen worden, damit die Bibliothek und die Lehrmittelsammlungen sowohl den Studierenden als dem Publikum zugänglich gemacht werden?

Am 31. Mai 1864.

Götzel und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir, soweit es mir wegen der Kürze der Zeit feit der Ueberreichung dieser Interpellation möglich ist, dieselbe mit Nachstehendem zu beantworten. Die Interpellanten fragen zunächst, welche Maßregeln wird der Landes-Ausschuß treffen, um die ordnungsmäßige Eröffnung der Vorträge am Polytechnikum im künftigen Schuljahre zu ermöglichen? Der Landes-Ausschutz hat in dieser Beziehung auf Grundlage vorangegangener Berathungen mit dem Lehrkörper des Polytechnikums, und mit dem engern von dem Landes-Ausschusse zu diesem Zwecke bestellten Ausschusse die Konkurs-Ausschreibung verfügt in Betreff jener Professoren und Lehrfächer, welche zur vollständigen Aktivirung der Anstalt, wie dieselbe im Statut vorgeschrieben ist, nothwendig sind, insoweitd iese Lehrfächer auch in dem jetzigen Uebergangsstudium sich als nothwendig herausstellen und besetzt werden müssen.

Bezüglich der Lokalitäten für die provisorische Unterbringung der erweiterten Anstalt war der Landes-Ausschuß unausgesetzt bemüht, geeignete Lokalitäten zu akquiriren. Bis jetzt ist ihm dieses noch nicht in vollständigem Maße gelungen, indem die an mehreren Orten angeknüpften Unterhandlungen lein Resultat ergaben; er gibt sich aber der Hoffnung hin, daß es seiner angestrengten und unausgesetzten Bemühung gelingen werde, auch in dieser Beziehung den Anforderungen der Anstalt zu genügen und dieselbe im nächsten Schuljahre im vollen Umfange ins Leben treten lassen zu können.

Bezüglich des zweiten Punktes: welche Vorbereitungen hat der Landes-Ausschuß für den definitiven Bau eines Polytechnikum-Gebäudes veranlaßt, und namentlich, wie weit sind die Unterhandlungen, betreffend die Ueberlassung der Karlskaserne, gediehen? Wie der hohen Versammlung bekannt ist, ist dem Antrage, beziehungsweise dem Ansuchen des Landes-Ausschusses, den untern Theil des Karlsplatzes zur Errichtung eines Polytechnikums zu akquiriren, von Seite der. Prager Stadtgemeinde keine Folge gegeben worden. In Folge dessen war der Landes-Ausschuß bemüßigt, anderweitige Lokalitäten zu akquiriren. Vorläufig find die Verhandlungen wegen der Acquisition der Karlskaserne im Zuge. Ebenso hat der Landes-Ausschuß Vorsorge getroffen, daß ein an die Karlskaserne angränzender Baugrund für denselben vorbehalten werde und hat mit dem Eigenthümer desselben ein derartig verbindliches Abkommen getroffen, daß derselbe verpflichtet ist, noch durch ein Jahr um einen bestimmten Preis für die Ueberlassung des Platzes einzustehen. Ich glaube, die Hoffnung aussprechen zu können, daß es auch in dieser Beziehung gelingen werde, einen geeigneten Platz für den Bau eines Polytechnikums-Gebäudes, welches die ganze Anstalt in sich vereinigt, ausfindig zu machen.

Endlich: welche Vorkehrungen find getroffen, um die Bibliothek und die Lehrmittelsammlung den Studierenden sowohl, als dem Publikum zugänglich zu machen? Diese Vorkehrungen hängen wesentlich von den Lokalitäten ab, welche der Landes-Ausschuß akquirirt, er wird gewiß nicht unterlassen, alles aufzubieten, diese wichtigen Sammlungen sowohl im Interesse der Studierenden, als im Interesse des Publikums soviel als möglich zugänglich zu machen.

Ich kann dem h. Landtage die Versicherung geben, daß der Lanbes-Ausschuß, durchdrungen von der hohen Wichtigkeit dieses großartigen Instituts für die Interessen des Landes, gewiß es als seine heiligste Pflicht betrachten wird, dieses als Vorbild für die ganze daste Monarchie nach den Grundsätzen des Statnts hende Institut so vollständig und schnell als mö glich in kürzester Zeit in Wirksamkeit zu setzen. (Výborně.)

Statt Halter Graf Belcredi: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz der der Herr Statthalter.

Místodržící hrabě Belcredi: Jeho Excellenci pan nejvyšší maršálek zemský ve včerejším sezeni dodal mně interpellací poslance Václava Seidla a 21 soudruhů.

Tato interpellace zní: Jest tomu několik měsíců, že se dostala do veřejnosti zpráva o rozkazu vysokého c. kr. ministeria justičního, jímž c. kr. soudům nařízeno, aby vydávaly rozsudky, pokud se českých stran týkají, jazykem českým. Zdálo se vůbec, že tento rozkaz jest prvním krokem ku provedení rovnoprávnosti v úřadech; avšak nezdá se, že tento rozkaz vešel v úplný skutek, neb před krátkým časem stál opět německý rozsudek v českém listu "Hlase," v němž z povinnosti odtisknut být musil.

Z té příčiny, a poněvadž provedení rovnoprávnosti vůbec, a v úřadech zvlášť, není předmětem pouze soukromého práva, aniž jakýchkoli tajných instrukcí úředních, nýbrž předmětem práva veřejného a národního: tudíž sobě dovoluje nížepsaný tázati se vysoké vlády, zdali skutečně rozkaz c. kr. ministeria justičního, o vydávání rozsudkův českých stranám českým, vydán byl, a zdali by se nevidělo slavné vládě, sděliti tento rozkaz v úplném znění sněmu českému.

V Praze dne 30 května 1864.

Mám čest, na tuto interpellací odpověděti, že pokud mi známo, nařízeno bylo od ministerstva práv rozkazem daným dne 10. ledna b. r. vrchnímu soudu zemskému, že má, když v první instancí řízeno bylo v jiné řeči, než

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německé, rozhodnutí svá vydati nejen v německé, ale také v té řeči, v které řízení před se šlo v první instancí; dále, že mu náleží příčiny rozhodující, kdykoliv se mají stranám dáti z povinnosti úřední, vydávati v obou jazycích, že však, když příčiny rozhodující jen předchozímu ohlášení se stran, se jim vydávají, a když strana žádá, aby se jí vydaly v jedné toliko řeči, žádosti té se vyhověti má; konečně pak, co se týče výměrů na spisy podané v jiné řeči, než německé, tyto výměry se mají vydávati v jazyku, v němž sepsán byl podaný spis. Nyni právě jedná se, aby vrchnímu soudu zemskému opatřeny byly prostředky ku provedeni toho nařízení.

Toto vyjednávání ještě ukončeno není.

Oberstlandmarschall: Wir übergehen zur Tagesordnung. Der erste Programmspunkt ist die Fortsetzung der gestrigen Verhandlung über die provisorische Instruktion des Landesausschusses.

Berichterstatter Baron Voith: In der gestrigen Sitzung wurde die Berathung des Instruktionsentwurfes für den Landesausschuß bis incl. §. 12 durchgeführt. §. 13 wurde unverändert beibehalten. Die Vorlesung dürfte nicht nothwendig erscheinen.

Oberstlandmarschall: §. 13 ist unverändert beibehalten worden. Verlangt jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da das nicht der Fall ist, so ersuche ich die Herren, die dem §. 13 zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Baron Voith. §. 14, welcher von der Provisionirung und Pensionirung der Beamten und der Diener handelt, wurde nur ein Beisatz bezüglich der Witwen aufgenommen und dann die Beziehung auf die im §. 11 enthaltene Bestimmung, nämlich Beziehung auf die zu erlassende Beamtenpragmatik. §. 14 wird dahin lauten:

§. 14.

Der Landesausschuß verfügt die Penfionirung, Quieszirung, so wie die Provisionirung der Landesbeamten und Diener und deren Witwen, dann die Betheilung ihrer Kinder mit den systemisirten Erziehungsbeiträgen innerhalb der für Staatsbeamte bestehenden Direktiven, und zwar nach diesen nur in so lange, als nicht durch die vom Landtage zu erlassende Dienstpragmatik (§. 11) besondere abweichende Bestimmungen getroffen werden.

§. 14.

Výboru zemskému přísluší dávati na odpočinutí (na pensi nebo do kviescence) úředníky zemské a udělovati provisi služebníkům, jakož i udělovati pense vdovám po úřednících a provise vdovám po služebnících, pak systemisované příspěvky vychovací dětem po těchto úřednících a služebnících, podle předpisů vydaných pro úředníky státní a sice podle předpis těchto jenom do té doby, pokud nebudou dána řádem služebním, jejž sněm vydá (§. 11.), zvláštní ustanovení odchylná.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da das nicht, der Fall ist, so bitte ich über den Antrag abzustimmen. Ich bitte diejenigen Herren, die dem §. 14 zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Berichterstatter Baron Voith: H. 15 wurde unverändert beibehalten.

Oberstlandmarschall: Ich stelle die Frage, ob derselbe angenommen wird. Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Berichterstatter Baron Voith: §. 16 handelt von der Disziplinarbehandlung der Beamten und Diener. Hier fand es die Kommission für nöthig, die Berufung für jene Beamten, gegen welche eine Disziplinarerkenntniß gefällt wurde, an den Landtag, einzubeziehen. Die Kommission fand es ebenso für nothwendig, anstatt des Ausdruckes, der im ursprünglichen Instruktionsentwurf vorkommt: "Landesfonde" überhaupt die Fonde allgemeiner zu bezeichnen, weil, wie bekannt, überhaupt der Verwaltung der Landesvertretung beziehungsweise dem Lanbesausschusse, nicht bloß der Landesfond allein, sondern auch andere Fonde unterstehen. Der §. würde also nachstehende Textirung haben:

§. 16.

Der Landesausschuß hat die Disziplinarverhandlungen gegen die aus den seiner Verwaltung unterstehenden Fonden dotirten Beamten und Diener zu führen, Suspensionen und Entlassungen derselben, in so lange der Landtag nichts Anderes bestimmt, nach den für Staatsbeamte bestehenden Normen und gegen Freilassung der Berufung an den Landtag zu verfügen.

§. 16.

Výboru zemskému přísluší předsebráti řízení disciplinární proti úředníkům a služebníkům, placeným z fondů, v příčině jichž vede správu, suspendovati je od úřadů a platů a propouštěti je ze služby, pokud sněm nic jiného neustanoví, podle předpisů vydaných pro úředníky státní a zůstaviv při vůli jejich, odvolati se ze suspense této nebo z propuštění tohoto ke sněmu.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da das nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Baron Voith: Im §. 17, welcher von der Vertheilung der Geschäfte an einzelne Landesausschuß-Beisitzer handelt, und in welchem auch bestimmt ist, unter welcher Bedingung und unter welchen Verhältnissen Ersatzmänner einberufen werden sollten, wurde nur "wo möglich gleichmäßig" bezüglich der Vertheilung beigesetzt, um jeder Ueberbürdung der


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einzelnen Departements vorzubeugen. Ferner wurde noch ein Absatz gemacht, wo die Gründe ersichtlich gemacht wurden, welche es veranlassen können, daß sich der Landesausschußbeisitzer der Abstimmung enthält und für ihn ein Ersatzmann einberufen werden mußte. §. 17 hat demnach zu lauten:

§. 17.

Der Oberstlandmarschall vertheilt die Geschäfte möglichst gleichmäßig an die einzelnen Landes-ausschußbeisitzer, eventuell an die Ersatzmänner, und ist verpflichtet, einen Ersatzmann einzuberufen:

a) wenn ein Landesausschußbeisitzer bis oder über 4 Wochen verhindert ist, das Geschäft zu führen;

b) wenn es sich selbst bei einer kürzeren Verhinderung eines Landesausschußbeisitzers um die Beschlußfähigkeit des Gremiums, oder um die Berathung eines besonders wichtigen Gegenstandes handelt;

c) wenn es sich um die Berathung oder Schlußfassung über solche Gegenstände handelt, bei welchen die privatrechtlichen Interessen eines Landesausschußbeisitzers oder seiner Gattin, seiner Verwandten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade betheiligt sind.

§. 17.

Nejvyšší maršálek zemský má právo, přidělovati co možná stejnou měrou práce jednomu každému přísedícímu výboru zemského, dle případností náměstníkům, a jest povinen povolati náměstníka;

a) zašla-li by některému přísedícímu výboru zemského nějaká překážka, spravovati práce své po čtyry neděle nebo déle;

b) bylo-li by, i když zajde nějaká kratší překážka některému přísedícímu výboru zemského, o to činiti, aby zůstalo gremium spů-sobno k činění usnešení, anebo měla-li by se vzíti v poradu nějaká věc zvláště důležitá;

c) činily-li by se porada nebo usnešení o věcech takových, ježto se dotýkají soukromých práv některého přísedícího výboru zemského, nebo soukromých práv jeho manželky, jeho příbuzných aneb osob sešvakřených až do druhého kolena.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da es nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, wollen die Hand aufheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Baron Voith: Die §§. 18, 19 und 20 wurden unverändert beibehalten.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort zu den §§. 18, 19 und 20, welche von Seite der Kommission unverändert beibehalten wurden? (Niemand meldet sich.)

Da das nicht der Fall ist, bitte ich über die erwähnten §§. 18, 19 und 20 abzustimmen. Diejenigen Herren, welche zustimmen, wollen die Hand aufheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Baron Voith: Bei §. 21 erachtete die Kommission (Präsident läutet) bloß für nothwendig, das nach der Landesordnung und zwar nach §. 42 dem Oberstlandmarschall eingeräumte Veto einzubeziehen, demnach wurde dieser §. von der Kommission nachstehend beantragt:

§. 21.

Zur Giltigkeit eines Beschlusses ist die Anwesenheit von wenigstens fünf Landesausschußbeisitzern erforderlich.

Der Oberstlandmarschall ist, wenn er einen Beschluß des Landesausschusses mit dem öffentlichen Wohle oder den bestehenden Gesetzen zuwiderlaufend ansieht, berechtigt und verpflichtet, die Ausführung zu sistiren und die Angelegenheit unverzüglich der Allerhöchsten Schlußfassung im Wege des Statthat-ters zu unterziehen (§. 42 L.-O.). Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende durch seinen Beitritt.

§. 21.

Aby usnešení bylo platné, potřebí, aby alespoň pět přísedících výboru zemského bylo pospolu.

Shledal-li by nejvyšší maršálek zemský, že usnešení výboru zemského se příčí obecnému dobrému nebo zákonům, má právo a jest po-vinen učiniti, aby nebylo vykonáno, a má to neprodleně prostředkem místodržícího na Nejvyšším místě oznámiti, aby Jeho Veličen-ství v tom rozhodnul. (§. 42. zř. z.)

Jsou-li hlasy mezi dvěma míněními stejně rozděleny, rozhodne předsedící hlasem svým, které z nich se má státi usnešením.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich,)

Da es nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand aufheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Baron Voith: Bei §. 22, welcher von der Protokollführung bei Sitzungen des Landesausschusses und von der Art der Stimmenabgabe handelt, fand die Kommission für nochwendig, bloß das Stimmenverhältniß näher bezeichnen zu lassen, nämlich obdie einzelnen Beschlüsse des Landes-ausschusses einhellig oder mit welcher Majorität ge-faßt wurden, und nachdem man die Wahrnehmung gemacht hat, daß es in speziellen Fällen, namentlich bei Verhandlungen im Landtage von Wichtigkeit war zu wissen, ob die einzelnen Beschlüsse einhellig oder mit großer oder geringer Majorität gefaßt wurden. Demnach wird dieser §. folgendermaßen lauten: §. 22.

Ueber die Sitzungen sind Protokolle zu führen, welche die Anträge und die gefaßten Beschlüsse, so wie die vota, separata jener Landesausschußbeisitzer zu enthalten haben, welche deren Aufnahme verlangen.

Zur Protokollsführung bestimmt der Oberstland-marschall Konzeptsbeamte des Landesausschusses.


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In den Berichten an den Landtag über Landesausschußbeschlüsse ist stets anzuführen, ob selbe einhellig oder mit welcher Stimmenmehrheit gefaßt worden sind.

§. 22.

O každém sezení budiž sepsán protokol, jenž má obsahovati činěné návrhy a učiněná usnešení, jakož i vota a separata oněch přísedících výboru zemského, kteří žádali, aby se zapsala vota tato.

Nejvyšší maršálek zemský ustanoví, kteří konceptní úředníci výboru zemského mají protokol psáti.

Ve zprávách, které činí výbor zemský ke sněmu o usnešeních svých, budiž vždy uvedeno, jsou-li usnešení tato učiněná jedno-hlasně, anebo jakou většinou hlasů.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da das nicht der Fall ist, so bitte ich zur Abstimmung zu schreiten. Diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand aufheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Baron Voith: In §. 23 und 24 wurde keine Aenderung vorgenommen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort zu den §§. 23 und 24? ES ist dieß nicht der Fall. Ich schreite zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche den §§. 23 und 24, welche in Uebereinstimmung sind mit der Vorlage des Landesausschusses, zustimmen, wollen die Hand aufheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Baron Voith: Nachdem die Berathung durchgegangen worden ist, erlaube ich mir, dem hohen Hause den Vorschlag zu machen und die Bitte zu stellen, dieses Gesetz auch zugleich in dritter Lesung annehmen zu wollen, und für den Fall, als dieser Antrag vom hohen Hause genehmigt werden sollte, würde ich den Antrag der Kommission vorlesen, der dahin tautet, der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die vorliegende modifizirte Instruktion für den Landesausschuß wird definitin genehmigt.

1. Předložená instrukce pro výbor zemský schvaluje se definitivně podle návrhu komise.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter trägt an, sogleich in die dritte Lesung einzugchen und zugleich Umgang zu nehmen von der Borlesung der bereits durchberathenen §§. Stimmt das hohe Haus diesem Antrage zu?

(Es erhebt sich die Majorität.)

Er ist angenommen.

Ich stelle daher die Anfrage, ob die eben vor-gelesene Instruktion, welche 24 §§. enthält, im Ganzen angenommen wird? Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist in dritter Lesung angenommen.

Berichterstatter Baron Voith: Im §. 11 wurde bereits die Andeutung gemacht, dass es nothwendig erscheine, eine Dienstpragmatik verfassen zu, lassen und dem Landesausschusse in dieser Beziehung näheren Auftrag zu ertheilen. Die Kommission hat sich demnach dahin geeinigt, zu dem ersten Absatze des zu formulirenden Beschlusses, der so eben angenommen wurde, noch einen weiteren Beisatz bezüglich des an den Landesausschuß in dieser Richtung namentlich bezüglich der Verfassung einer Dienst-Pragmatik aufzunehmen.

Weiter hat die Kommission für nothwendig er-, achtet, daß für die Zwischenzeit, eher diese Dienst-Pragmatik ins Leben tritt, eine provisorische Bestimmung bezüglich der Aufnahme der Beamten in das Konzeptfach getroffen werde, und zwar aus dem Grunde, weil in dieser Richtung bisher keine bestimmten Normen bestehen. Bezüglich der Buchhaltung und Kassa dürfte dieß weniger nothwendig sein, weil bei diesen Aemtern bereits Praktikanten bestehen und Praktikanten bei Erledigung der Dienststellen ohnehin in die erledigten Dienstposten eingestellt werden. Dieß ist jedoch beim Landesausschusse nicht der Fall, weil dort, wie bekannt, keine Praktikanten sind und in dieser Richtung hat die Kommission für nothwendig gefunden, den Antrag zu stellen, damit bis zur Verfassung einer, vom hohen Landtage zu genehmigenden Dienstpragmatik bei Besetzung der Beamtenstellen im Konzeptfache der Grundsatz festzuhalten sei, daß von allen Bewerbern im Kon-. zeptfache nebst den allgemeinen, bei den Konzeptstellen überhaupt vorgeschriebenen Eigenschaften, nebst der vollkommenen Kenntniß beider Landessprachen, auch eine mehrjährige Praxis im gerichtlichen oder admi-nistrativen Fache nachgewiesen werde.

Ueber diese beiden Anträge lauten die zu formulirenden Beschlüsse folgendermaßen.

2. Der Landesausschuß wird beauftragt:

a) Eine das Verhältniß der Landesbeamten und Diener, deren Rechte und Pflichten, deren Anstellung, Pensionirung, Provisionirung und Disziplinarbehandlung normirende Dienstpragmatik sogleich in Berathung zu nehmen, und den dießfälligen Entwurf dem Landtage in der Session zur Genehmigung vorzulegen.

Hier ist ein Druckfehler: anstatt "zu nehmen" ist in dem Belichte "zu entnehmen"

b) Bis zur Erlassung dieser vom Landtage zu genehmigenden Beamtenpragmatik bei Besetzung der Landesbeamtenstellen im Konzeptfache strenge an dem Grundsatze festzuhalten, daß jeder Bewerber um einen solchen Dienstposten, nebst der vollkommenen Kenntniß beider Landessprachen, und der allgemeinen, für den gerichtlichen oder administrativen Konzeptionsdienst vorgeschriebenen Eigenschaften, auch noch eine im Königreiche Böhmen genossene mehrjährige Praxis im gerichtlichen oder administrativen Fache nachzuweisen habe.

2. Výboru zemskému ukládá se:

a) vzíti hned v poradu pragmatiku služební, pořádající poměr úřednictva a služebnictva zemského, jeho práva a povinnosti, jeho ustanovováni, dáváni úředníků na odpo-


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XLVII. sezeni 3. ročního zasedáni 1864.

XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

činek, udělování, provise služebníkům, a předložiti, návrh pragmatiky této sněmu v nejblíže příštím zasedáni ku schváleni;

b) až do vydáni takové sněmem schválené pragmatiky úřednické přísně se držeti při obsazováni míst úředníků zemských v oboru konceptním zásady, že má každý, kdo by se ucházel o nějaké místo takové, mimo důkladnou známost obou jazyků zemských a všeobecné vlastnosti předepsané pro konceptní službu soudní nebo administrativní, také ještě se vykázati několikaletou praxí v oboru soudním nebo administrativním, nabytou v království Českém.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Es ist dieß nicht der Fall, ich schreite daher zur Abstimmung. Ich bitte die Herren, die dem Antrage 2 a, b, welchen der Herr Berichterstatter so eben vorgelesen hat, zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung sind Berichte des Landesausschusses über die zu bewilligenden Gemeindeumlagen und Darlehen. Ich er-suche den Herrn Berichterstatter.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Den Gegenstand der Verhandlung bilden jene, Anträge des Lanbesausschusses, welche derselbe an den h. Landtag bringt über die Ansuchen einzelner Gemeinden des Königreiches um Bewilligung zu Umlagen sowohl auf die direkten als indirekten Steuern, sowie um Bewilligung zur Aufnahme von Darlehen. Die von Seite des Landesausschusses gestellten Anträge sind das Resultat der sorgfältigsten Prüfung und Erwägung der aktenmäßig dargestellten Verhältnisse, und es hat der Landesausschuß, um die Erledigung dieser für die Gemeinden hochwichtigen Angelegenheit noch im Laufe dieser Session zu ermöglichen und möglichst Zeit und Kosten zu ersparen, jenen Vorgang eingehalten, welchen der h. Landtag in dieser Frage bereits im vorigen Jahre gutgeheißen hat. Es ist die aktenmäßige Motivirung der gestellten Anträge in einer aufgelegten Tabelle enthalten und nun die Anträge selbst in einer lithographirten Vorlage an die Mitglieder des h. Hauses zur Vertheilung gelangt.

Mit Berufung hierauf erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, daß die einzelnen Absätze des Berichtes, welche die bezügliche Bewilligung für die einzelnen Gemeinden enthalten, zur Abstimmung gebracht werden, und nur in jenen Fällen auf die Motivirung der Tabelle zurückgegangen werde, in welchen entweder ein Anstand sich ergibt, oder eine Aufklärung gewünscht wird.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort über diese Angelegenheit im Allgemeinen? Es ist dieß nicht der Fall, wir schreiten also zur speziellen Berathung.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

Gesess

wirksam für das Königreich Böhmen, womit Gemeinden die Bewilligung zu Umlagen und Darleihen ertheilt wird.

Ueber Antrag des Landtages meines Königreiches Böhmen finde ich, zu bewilligen:

1.

Der Gemeinde Duppau den Fortbezug der ihr mit Entschließung vom 6. Jänner 1864 für die Dauer eines Jahres zugestandenen Umlage von 20 Kreuzer ö. W. von jedem in dieser Gemeinde zur Verzehrung gelangenden Eimer Bier durch weitere zwei Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt (čte):

Zákon

platný pro království České, kterýmž se uděluje obcím povolením k přirážkám a půjčkám: K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mně povoliti:

Obci Doupovské dálší vybírání jí nejvyšším usnešením daným dne 6. ledna 1864 na jeden rok povolené přirážky 20. krejcarův r. č. z každého v této obci spotřebovaného vědra piva na dálší dvě leta.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Da das nicht der Fall ist, bitte ich abzustimmen. Die Herren, die zustimmen, wollen die Hand aufheben. Ich werde vielleicht zur Abkürzung auch wieder denselben Borgang einhalten, wie im Vorjahre, daß ich jene §§., welche vorgelesen werden und zu denen keine Bemerkung gemacht wird, als angenommen erkläre.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

2.

Der Gemeinde Graslitz den Fortbezug der ihr zuletzt mit Entschließung vom 6. Jänner 1864 für die Dauer eines Jahres zugestandenen Umlage von einem Gulden ö. W. von jedem in dieser Gemeinde zur Verzehrung gelangenden Faß Bier durch weitere 5 Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

2.

Obci Kraslické dálší vybírání jí posléz rozhodnutím daným dne 6. ledna 1864 na jeden rok povolené přirážky jednoho zlatého r. č. z každého v této obci spotřebovaného sudu piva na dálších pět let.

Oberstlandmarschall: Perlangt Jemand das Wort? Es ist dieß nicht der Fall, der zweite Absatz ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

3.

Der Gemeinde Machendorf die Einhebung eines Zuschlages von 38% auf sämmtliche direkte Steuern für das Verw.-Jahr 1864.

Sněm. sekretář Schmiedt čte:

3.

Obci Machendorku vybírání přirážky 38%


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XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

na veškeré přímé daně pro správní rok 1864.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, erkläre ich den 3. Absatz für angenommen.

Dr. Schmeykal liest:

4.

Der Gemeinde Kauřim den Fortbezug der ihr zuletzt mit Entschließung vom 24. August 1863 zugestandenen Umlage eines Kreuzers österr. Währ. von jeder in dieser Gemeinde zur Verzehrung gelangenden Maß Bier bis zum Schlusse des Verwaltunasjahres 1869.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

4.

Dálší vybíráni jí posléz rozhodnutím daným dne 24. srpna Í863 povolené přirážky jed-noho krejcarů r. č. z každého mázu v obci této spotřebovaného piva až do konce správního roku 1869.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, erkläre ich den 4. Absatz für angenommen.

Dr. Schmeykal liest: 5.

Der Gemeide Königsberg mit Dobrassen der Fortbezug der ihr mit Entschließung vom 30. Jänner 1864 zugestandenen Umlage eines Kreuzers österr. Währ. don jeder in dieser Gemeinde zur Verzehrung gelangenden Maß Bier durch weitere 15 Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

5.

Obci Kinšperk a Dobrassen dálší vybírání ji rozhodnutím ze dne 30. ledna 1864 povolené přirážky jednoho krejcarů r. č. z každého mázu v této obci spotřebovaného piva na dálších patnáct let.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ....

Graf Clam-Martinitz: Ich möchte mir die Frage erlauben, ob ein Grund vorhanden sein dürfte, daß man auf 15 Jahre sogleich im vorhinein die Genehmigung ertheile. Ich bitte da um Aufklärung.

Dr. Schmeykal: Auf die Anfrage Sr. Excellenz erlaube ich mir zu erwiedern, daß das Erforderniß in einem Betrage von 26.191 fl. 23 kr. besteht als Baufond für ein zu errichtendes Schulgebäude. Diese 26.191 fl. werden aufgebracht durch das Erträgniß des Bierkreuzers in 16 Jahren. Für ein Jahr wurde durch allerhöchste Entschließung die Bierumlage bewilligt. Heute handelt es sich um eine Ausdehnung der auf ein Jahr bewilligten Umlage auf die nöthige Dauer von weiteren 15 Jahren.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Ich bitte über den Absatz der Gemeinde Königsberg zu bewilligende Umlage abzustimmen. Ich bitte diejenigen Herren, die zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Dr. Schmeykal liest:

6.

Der Gemeinde Eule die Umlage eines Guldens auf jedes daselbst zur Verzehrung gelangende Faß Bier für die Dauer von 5 Jahren.

6.

Obci Jilovské přirážku jednoho zl. r. č. z každého sudu tam spotřebovaného piva na pět roků.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich den Absatz 6 für angenommen.

Dr. Schmeykal liest:

7.

Der Gemeinde Pardubitz den Fortbezug der ihr mit Entschließung vom 12. Feber 1864 bis Ende 1864 zugestandene Umlage eines Kreuzers öst. Währ. von jeder in ihrem Rayon zur Verzehrung gelangenden Maß Bier durch weitere 9 Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

7.

Obci Pardubické dálší vybíráni rozhodnutím ze dne 12. února 1864 až do konce roku 1864 povolené ji přirážky 1 kr. r. č. z každého mázu v obvodu mesta vyčepovaného piva na dalších devět rohů.

Oberstlandmarschall: Da Niemand über Absatz 7 das Wort verlangt, erkläre ich den Absatz für angenommen.

Dr. Schmeykal liest:

8.

Der Gemeinde Liebenau die Umlage eines Kreuzers öst. Währ. auf jede daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier für die Dauer von 10 Jahren.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

8.

Obci Hodkovické vybírání přirážky jednoho kr. r. č. z každého mázu tam vyčepovaného piva na dobu desíti roků.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, so erkläre ich den Absatz 8 für angenommen.

Dr. Schmeykal liest:

9.

Der Gemeinde Kratzau, mit Ober- und Unter-Kratzau, die Umlage eines Kreuzers öst. Währ. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier für die Dauer von 5 Jahren.

Sněrn. sekretář Schmidt čte:

9.

Obci Chrastavské, s hořejší i dolejší Chrastavou, vybíráni přirážky jednoho kr. r. č. z každého tam spotřebovaného mázu piva na dobu pěti let.


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XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich Absatz 9 als angenommen.

Dr. Schmeykal liest:

10.

Der Gemeinde Hohenelbe die EinHebung eines 18% Zuschlages auf die direkten Steuern für die Zeit vom 1. November 1863 bis Ende Dezember 1864.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

10.

Obci Vrchlabské k vybírání 18% přirážky k daním přímým na dobu od 1. listopadu 1863 až do konce prosince r. 1864.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich Absatz 10 für angenommen.

Dr. Schmeykal lieft:

11.

Der Gemeinde Tachau:

a) den Fortbezug der ihr mit Entschließung vom 2. Jänner 1864 für ein Jahr zugestandenen Umlage eines Kreuzers öst. Währ. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier durch weitere 9 Jahre,

b) die Aufnahme eines mit 5% verzinslichen, in 9 gleichen mit 1. Feber 1865 beginnenden Jahresraten von je 1000 fl. öst. W. rückzahlbaren Darlehens von 9000 fl. öst. W.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

11.

Obci Tachovské.

a) na dálších devět roků vybírání přirážky 1 kr. r. č. z každého mázu piva tam vytočeného, kterážto přirážka rozhodnutím ze dne 2. ledna 1864 na jeden rok povolena;

b) smluvení půjčky 9000 zl. r. č. na 5% úročné a v 9 stejných, 1. únorem 1865 počínajících ročních lhůtách po 1000 zl. splatitelné.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt ....

Graf Clam-Martinitz: Auch hier möchte ich mir die Anfrage an den Herrn Berichterstatter erlauben, welches die Auslage ist, zu welcher die Gemeinde diese namhafte Belastung beansprucht, und 2. möchte ich fragen, ob im Präliminare der Gemeinde Tachau auch Rücksicht genommen ist auf die Rückzahlung dieser 1000 fl. in der Richtung, daß die Rückzahlung dieser. 1000 fl. nicht abermals eine Belastung der Gemeindeinsassen wird herbeiführen müssen.

Dr. Schmeykal: Die Gründe, welche die Gemeindevertretung beziehungsweise die Wählerschaft der Gemeinde Tachau dazu brachten, diese Umlage, sowie ein Darlehn von 9000 fl. von Seite der Landes-Vertretung zu begehren, liegen darin, daß die Gemeinde zu dem Bau eines Bezirksamtsgebäudes den Betrag von 1420 fl. beigetragen hat, sowie vom Jahre 1850-1860 1848 fl. an Miethzins beigetragen hat. Es stieg hiedurch das Defizit vom Jahre 1862 an auf einen Betrag von 224? fl. und mußte sich für das künftige Jahr deßhalb höher herausstellen, da bedeutende Herstellungen an sämmtlichen Gemeindehäusern, an Kanal- und Straßenbauten vorzunehmen sind. Weiter kommt dazu noch, daß eine dritte Klasse an der Hauptschule errichtet werden mußte, was einen jährlichen Mehrbetrag von 700 fl. öst. Währ. veranlaßt hat. Das Präliminare von 1864 weist ein Defizit von 5336 fl. 66 kr. nach. Weiter ist der Hauptschulfond, welcher ?(XX) st. beträgt, durchaus nicht hinreichend, die Mehreristenz der Lehranstalten in Tachau zu decken, und was endlich die Frage anbelangt, ob nicht wegen der Rückzahlung von 1000 fl. eine weitere Belastung eintreten wird, so bemerke ich, daß die Auf-nahme dieses Darlehens mit der Gewährung der Umlage im untrennbaren Konnexe steht. Der Ertrag der Umlage durch 9 Jahre bietet die Mittel, Darlehen in 9 Jahresraten zurückzuzahlen und es wird so am Schnellsten und Sichersten die Ordnung im Haushalte von Tachau hergestellt werden.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da das nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, die dem Absatz 11, die Gemeinde Tachau betreffend, zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

12.

Der Gemeinde Brandeis a. d. E. die Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier für die Dauer von 10 Jahren.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

12.

Obci Brandejsu nad Labem vybíráni přirážky jednoho krejcarů r. č. z každého tam vytočeného mázu piva po čas 10 let.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

13.

Der Gemeinde Altbunzlau die Umlage eines Kreuzers öst. Währ. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier auf die Dauer von 10 Jahren.

Sněm. sekretář Schrnidt čte:

13.

Obci St. Boleslavi vybírání přirážky jednoho krejcarů r. č. z každého mázu piva, které se tam vytočí, na deset roků.

Oberstlandmarschal: Na Niemand das Wort verlangt, ist Absatz 13 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

14.

Der Gemeinde Zwirolic, Bezirk Selčan, die Einhebung eines 17 13/20 % Zuschlages auf sämmtliche Steuern für 4 Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

14.

Obci Zvirotické v okresu Sedlčanském vy-

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XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

bíráni přirážky 1713/20 % ke všem přímým daním na čtyry roky.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, ist der Absatz 14 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

15.

Der Gemeinde Grünwald die Einhebung eines 20% Zuschlages auf sämmtliche direkten Steuern für 2 Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

15.

Obci Grünwaldu vybírání 20% přirážky ke všem přímým daním na dva roky.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt zum Absatz 15, ist derselbe angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

16.

Der Gemeinde Neuötting die Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier für die Dauer von 10 Jahren.

Sněm. sekretář Schrnidt čte:

16.

Obci Novému Etinku na deset roků vy-bírání 1 kr. r. č. z každého mázu piva, které se tam vytočí.

Oberstlandmarschall: Niemand verlangt das Wort; Absatz 16 ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

17.

Der Gemeinde Beraun die Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung kommenden Maß Bier auf die Dauer von 10 Jahren.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

17.

Obci Berounské vybírání 1 kr. r. č. z každého mázu piva, které se tam vytočí, na deset roků.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

18.

Der Gemeinde Hořowic den Fortbezug der ihr bereits mit Entschließung vom 4. Feber 1864 zugestandenen Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier durch weitere fünf Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

18.

Obci Hořovické na dálších pět let vybíráni pivního krejcaru z každého mázu piva, jež se tam vytočí; kterážto přirážka byla té obci povolena rozhodnutím ze dne 4. února 1864.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, Absatz 18 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

19.

Der Gemeinde Jungwoschitz die Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung

gelangenden Maß Bier auf die Dauer von 10 Jahren.

Sněm. sekretář Schrnidt čte:

19.

Obci Mlado-Vožické vybírání pivního krejcaru z každého mázu piva, které se tam vytočí, na deset roků.

Oberstlandmarschall: Da zum Absatze 19 Niemand das Wort verlangt, so ist derselbe angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

20.

Der Gemeinde Schönlinde die Umlage von: a) 1 fl. 60 kr. öst. W. von jedem daselbst zur

Verzehrung gelangenden Faß Bier; d) 1 fl. öst. W. von jedem daselbst zur Verzehrung kommenden Eimer Weines und Branntweines auf die Dauer dreier Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

20.

Obci Krásné Lípě vybírání přirážky:

a) 1 zl. 60 kr. r. č. z každého sudu piva tam vytočeného;

b) 1 zl. r. č. z každého vědra vína a kořalky, které se tam vytočí — oboje na tři roky.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

21.

Der Gemeinde Jičin der Fortbezug der ihr bereits mit Entschließung vom 8. Juni 1863 bis Ende 1868 bewilligten Umlage von 1/2 kr. öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier bis Ende 1870 und zwar vom 1. Jänner 1865 an in dem erhöhten Betrage von 1 kr. öst. W.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

21.

Obci Jičínské, které již rozhodnutím ze dne 8. června 1863 povoleno bylo až do konce roku 1868 vybírati 1/2 kr. r. č. z každého mázu piva tam vytočeného, dálší vybírání této přirážky až do konce roku 1870 a to od 1. ledna 1865 počínajíc, zvýšené přirážky jednoho krejcaru z každého mázu.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

22.

Der Gemeinde Tabor die Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier auf die Dauer von 5 Jahren.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

22.

Obci Táborské vybírání přirážky jednoho kr. r. č. z každého mázu piva, tam vytočeného na pět roků.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, ist Matz 22 angenommen.


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XLVII. sezeni 3. ročního zasedáni 1864.

XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

23.

Der Gemeinde Polna:

a) die Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier vom 1. Jänner 1865 an bis Ende 1875.

b) die EinHebung eines 10% Zuschlages auf sämmtliche direkten Steuern für das Jahr 1864.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

23.

Obci Polné vybírání:

a) přirážky 1 kr. r. č. z každého mázu piva, které se tam vytočí, od 1. ledna 1866 až do konce roku 1875;

b) přirážky 90% ke všem přímým daním na rok 1864.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, — Absatz 23 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

24.

Der Gemeinde Neuhaus der Fortbezug der ihr mit Entschließung vom 8. Juni 1863 bis Ende 1868 bewilligten Umlage von 1 fl. 5 kr. öst. W. auf jedes daselbst zur Verzehrung gelangende Faß Bier in dem erhöhten Betrage von 1 fl. 60 kr. öst. W. durch 6 Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

24.

Obci Jindřichohradecké, jížto rozhodnutím ze dne 8. června 1863 povoleno bylo až do konce roku 1868 vybírati přirážku 1 zl. 5 kr. r. č., — vybírání zvýšeného poplatku 1 zl. 60 kr. r. č. z každého sudu vyčepovaného tam piva na 6 roků.

Oberstlandmarschall. Wenn Niemand das Wort begehrt, so ist Absatz 24 angenommen.

25.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

Der Gemeinde Kohljanowitz:

a) die EinHebung der Umlage eines Kreuzers von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier und jedem daselbst zur Verzehrung gelangenden Seidel Branntwein durch acht Jahre —

b) die Aufnahme eines 5%, verzinslichen in acht gleichen Jahresraten rückzahlbaren Darlehens von 10.000 fl. öfter. Währ.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

25.

Obci Uhlířským Janovicům:

a) vybírání 1 kr. r. č. z každého mázu piva a z každého žejdlíku kořalky, jež se tam prodá — na osm roků;

b) smluvní půjčky 10.000 zl. r. č. na 5% uročité a v osmi stejných ročních lhůtách, spla-titelné.

Oberstlandmarschall. Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Da dieß nicht der Fall ist, so ist der Absatz 25 angenommen.

26.

Berichterstatter Schmeykal liest: Der Gemeinde Smichow-Košiř die Einhe-

11 XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

bung eines 17 % Zuschlages auf sämmtliche direkte Steuern für das Verw.-Jahr 1864.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

26.

Obci Smíchovu-Košířům vybírání přirážky 17% k veškerým přímým daním na správní rok 1864.

Oberstlandmarschall. Da Niemand das Wort verlangt, so ist Absatz 26 angenommen.

27.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest: Der Gemeinde Böhm. Kamnitz der Fortbezug der ihr mit Entschließung von 15. März 1864 für ein Jahr zugestandenen Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier durch weitere 4 Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

27.

Obci České Kamenici vybírání i kr. r. č. z každého mázu piva, jež se tam vytočí, kterážto přirážka rozhodnutím ze dne 15. března 1864 na rok povolena — po další 4 roky.

Oberstlandmarschall. Da Niemand das Wort verlangt, so ist Absatz 2? angenommen.

28.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest: Der Gemeinde Sonnenberg der Fortbezug der ihr mit Entschließung vom 15. März 1864 für ein Jahr zugestandenen Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier durch weitere 9 Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte.

28.

Obci Suniperské vybírání přirážky 1 kr. r. č. z každého tam vytočeného mázu piva. kterážto přirážka této obci povolena byla roz-hodnutím ze dne 15. března 1864 na jeden rok, na dálších devět roků.

Oberstlandmarschall. Da Niemand das Wort verlangt, so ist Absatz 28 angenommen.

29.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest: Der Gemeinde Arnau die EinHebung eines 30% Zuschlages auf sämmtliche direkte Steuern für das Verw-Jahr 1864.

Sněm. sekretář Schrnidt čte:

29.

Obci Hostinnému na správní rok 1864 vybírání 30% přirážky k veškerým přímým daním.

Graf Clam-Martinic. Die Ziffer von 30% eines Zuschlages auf sämmtliche Steuern ist zu hoch, als daß es nicht gerechtfertigt erscheinen sollte und es dürfte sich das nicht als eine müßige Sache zeigen, wenn ich bei diesen Punkten, sowie bei den Punkten 29, 32, 33, 35 und 37 das Ersuchen an den H. Berichterstatter stellte, die Gründe auseinander zu setzen, welche eine so hohe, im Zusammenhange nur zu fühlbare, Steuerbelastung des Landes rechtfertigen. Es ist doch immerhin eine bedenkliche Höhe der Steuerumlage, und ich will da nur bemerken, daß namentlich bei Absatz 37 481/2 %

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XLVII. sezeni 3. ročního zasedáni 1864.

XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Zuschläge zur Steuerumlage vorliegt. Ich wiederhole also meine Bitte, daß bei den Punkten 29 (Arnau), 32 (Groß-Herrendorf), 33 (Neudeck), 35 (Rostock), 3? (Groß- und Klein-Mergenthal) u. s. w. bei denen allen mehr als 30% Zuschlag beantragt wird, immer die Gründe angegeben werden, welche dieß veranlassen, damit wir in der Lage find, über eine so hohe Belastung Beschluß zu fassen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Ich würde Excellenz gebeten haben um die Wiederholung der Ziffern.

Graf Clam-Martinic (liest): Nr. 29, 32, 33, 35 und 37.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Was zunächst die Gemeinde Arnau anlangt, so weist das in allen Punkten gerechtfertigte Präliminare derselben an Einnahme 7126 fl. öst. W. und an Ausgaben fl. 8920 401/2 kr. öst. W. nach, also einen Abgang von 1794 fl. 401/2 kr. Die Gesammtsteuern der Gemeinde betragen fl. 6630-63 und es entfällt sonach auf den Zuschlag ein Prozentsatz von 30% der direkten Steuern.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Graf Clam-Martinic. Ich möchte nur die Ursache wissen.

Dr. Schmeykal. Bitte, Excellenz, ich werde das Präliminare lesen.; die Ausgabsrubriken sind zumeist solche, welche ordentliche genannt werden können. Nur die eine weist nach, baß es sich auch um die Rückzahlung von Passivkapitalien handelt, und ich bemerke, daß bereits vom h. Landtag der Gemeinde Arnau ein Darlehen in ziemlich namhaftem Betrag, der mir ziffemäßig nicht genau im Gedächtniß vorschwebt, bewilligt worden ist. Es kommen ferner im Präliminare vor: Exegenzen für Pflaster und Kanalbauten, und es dürfte nach all´ dem der Zuschlag von 30% vollkommen gerechtfertigt sein und zwar um so mehr, als von 191 Wählern 112 an der Abstimmung sich betheiligten und von diesen 112 111 für die Bewilligung der Umlage stimmten; ein Beweis, daß das Präliminare sowohl, wie die Ziffer der Umlage von 30% wohl begründet ist.

Oberstlandmarschall. Verlangt noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Da dieß nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung, die Gemeinde Arnau mit einem 30 perzentigen Zuschlage zu den direkten Steuern betreffend. Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

30.

Der Gemeinde Lauterbach die Umlage eines Kreuzers öst. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier auf die Dauer dreier Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

30.

Obci Lauterbachu na tři roky vybírání jednoho krejcaru z každého tam vytočeného mázu piva.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, ist Absatz 30 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

31.

Der Gemeinde Chrudim:

a) die EinHebung eines 25% Zuschlages auf sämmtliche direkte Steuern für das Verw. Jahr 1864,

b) die Umlage eines Kreuzers öst. W. auf jede daselbst zur Verzehrung gelangende Maß Bier und von 3 Kreuzern öst. W. auf jede daselbst zur Verzehrung gelangenden Eimer Branntwein durch 10 Jahre vom 1. Jänner 1865 an.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

31.

Obci Chrudimské:

a) vybírání 25% přirážky ke všem přímým daním na správní rok 1864;

b) vybírání jednoho krejcaru r. č. z každého tam vytočeného mázu piva a 3 kr. r. č. z každého tam prodaného vědra kořalky — vše to na 10 roků, od 1. ledna 1865 počínajíc.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, ist Absatz 31 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

Der Gemeinde Großherrndorf die EinHebung eines 35% Zuschlages auf sämmtliche direkte Steuern für das V.-Jahr 1864.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

32.

Obci Kněževsi vybírání 35%-ní přirážky ke všem přímým daním na správní rok 1864.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Die Einnah-men der Gemeinde Großherrendorf betragen 24 fl. 46 kr., die Ausgaben 1411 fl. 2 1/2, kr., daher sich ein Defizit von 1186 fl. 561/2 kr. herausstellt. Der Grund dieses Ausfalls im Gemeindehaushalte ist zu finden in den außerordentlichen Auslagen, welche nothwendig wurden für den Neubau eines Schulhauses und für welche andere Bedeckungsquellen fehlen. Die Gemeinde beschloß daher den Ausfall durch eine Umlage auf die direckte Steuer zu deken. Die gesammte direkte Steuer beträgt 3297 fl., wornach eine Umlage von 35% erforderlich ist. Es sind also Auslagen für den Neubau des Schulhauses, welche diese Erhöhung, aber nur für dieses Jahr, durch Zuschlag auf die direkte Steuer nothwendig machen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand daŤ Wort? (Niemand meldet sich.) Da dieß nicht der Fall ist, bitte ich über Absatz 32 abzustimmen. Diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand aufheben. (Geschieht.) Angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

33.

Der Gemeinde Neudek:

a) die Einhebung eines Zuschlages von 30% auf sämmtliche direkte Steuern,

b) der Fortbezug der ihr bereits mit Entschließung v. 14. April 1863 bis Ende 1863 zugestandenen Umlage von 25 kr. öst. W. auf jeden daselbst zur


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XLVII. sezeni 3. ročního zasedáni 1864.

XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Verzehrung gelangenden Eimer Bier für die Verw. Jahre 1864, 1865 und 1866.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

33.

Obci Neydecké:

a) vybíráni přirážky 30% k veškerým přímým daním;

b) další vybírání přirážky 25 kr. r. č. z každého tam vytočeného vědra piva, kterážto přirážka rozhodnutím ze dne 14. dubna 1863 byla již povalena, až do konce roku 1864, — na správní rok 1864 až l866.

Berichterstatter Nr. Schmeykal: Der Grund zu dieser Umlage und insbesondere der Ziffer von 30% auf sämmtliche direkte Steuern liegt darin, daß die Gemeinde nothwendige und ziemlich beträchtliche Opfer für den Bau eines Schulhauses bringen mußte, in Folge dessen im Präliminar pro 1864 die Ausgaben mit 3590 fl. 77 1/2 kr. beziffert sind. Die Einahmen betragen 1067 fl. 97 kr., das Defizit somit 2522 fl. 801/2 kr., welches gedeckt wird 1) durch das Erträgniß der 30verzentigen Umlage mit circa, 1350 fl. und 2) das Erträgniß des Bierzuschlages mit 1187 fl. Es ist jedoch nach der Vorlage deutlich, daß in den nachfolgenden Jahren eine Besserung im Haushalte dieser Gemeinde eintreten werde.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, so bitte ich über den Absatz 33 abzustimmen. Diejenigen Herren, welche dem zustimmen, wollen die Hand aufheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest Absatz 34:

34.

Der Gemeinde Bilek die EinHebung eines 20% Zuschlages auf sämmtliche direkten Steuern für das Verwaltungs-Jahr 1864.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

34.

Obci Bílecké vybírání 20% přirážky ke všem přímým daním na rok 1864.

Oberstlandmarschall: Da Niemand mehr das Wort verlangt, so ist der Absatz 34 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest Absatz 35:

35.

Der Gemeinde Rostock (Bezirk Starkenbach) die EinHebung eines Zuschlages von 32% auf sämmtliche direkte Steuern für das Verwaltungs-Jahr 1864.

Sněm. sekretář Schrnidt čte:

35.

Obci Roztocké, okr. Jilemnického, vybí-ráni přirážky 32% k veškerým přímým daním na správní rok 1864.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Der Grund des Defizits der Gemeinde Rostock liegt darin, daß sie die Ausführung der durch Rostock an die Nupakergränze führenden Straße im Kostenbetrage von 2700 fl. übernommen hat, von welchem Betrag im Jahre 1864 ein Theil von 1022 fl. 24 kr. zu tilgen ist. Wenn dieser Betrag in das Gemeindepräliminare einbezogen wird, beträgt die Gesammtausgabe 1504 fi. 97 kr., welcher hohen Summe der Betrag von 341 fl. als Einnahme gegenüber steht, so daß sich der Abgang barstellt mit 1140 fl. 17 kr. Die Gesammtsteuer beträgt 3067 fl., daher mit Rücksicht darauf der Zuschlag 32% vollkommen gerechtfertigt ist.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Da dieß nicht der Fall ist, so bitte ich über den Absatz 35 abzustimmen. Diejenigen Herren, welche zustimmen, wollen die Hand aufheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest Absatz 36:

36.

Der Gemeinde Lomnitz (Jičiner Kreises) die EinHebung einer Umlage von 1 kr. ö. W. von jeder daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier für 10 Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

36.

Obci Lomnické, kraje Jičínského, vybírání 1 kr. r. č. z každého mázu piva tam vytočeného na deset roků.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt zu Absatz 36, so ist derselbe angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest Absatz 37:

37.

Den Gemeinden Groß- und Klein-Mergenthal, Hoffnung und Juliusthal die EinHebung einer Umlage von 481/2 % auf sämmtliche direkte Steuern für das Verwaltungs-Jahr 1864.

Sněm. sekretář Schmidt čte.

37.

Obcím Mergentálu Velkému i Malému, Hoffnungu a Juliusthálu vybírání přirážky 48 1/2 % ke všem přímým daním na správní rok 1864.

Berichterstatter Dr. Schmeykal. Die nach Großmergenthal eingeschulten Gemeinden Groß-und Klein-Mergenthal, Hoffnung und Juliusthal haben im Jahre 1859 den Bau eines neuen Schulhauses unternommen. Der Gesammtauswand hiefür betrug 11649 fl. 66 kr. Von dem den genannten Gemeinden zur Last fallenden Betrage dieser Kosten haftet ein Rückstand von 1389 fl. 301/2 kr. aus, dessen Berichtigung nur auf dem Wege einer Umlegung von 481/2 % auf sämmtliche direkte Steuern für das Jahr 1864 erfolgen kann. Zu bemerken ist, daß der größte Theil dieser Umlage bereits eingezahlt ist, und daß die Auftheilung auf mehrere Jahre nicht thunlich erscheint, weil bereits das nächste Jahr bedeutende neue Erfordernisse an die Gemeinde herantreten, wie der Beitrag zum Kirchen- und Straßenbau. Von den 145 erschienenen Wählern haben 120 dafür, 25 dagegen gestimmt.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Abgeordneter Graf Leo Thun: Ich möchte mir erlauben, um Aufklärung zu bitten, was es für


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XLVII. sezeni 3. ročního zasedáni 1864.

XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

ein Bewandtniß hat; indem von 3 Gemeinden gesprochen wird. Ist das Verhältniß so, daß der Beschluß von 3 verschiedenen Gemeinden gefaßt wurde oder handelt es sich um eine Gemeinde, welche 3 Ortschaften in sich schließt?

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Die eigentliche Gemeinde ist Großmergenthal und eingeschult ist Kleinmergenthal, Hoffnung und Juliusthal; aber alle werden von diesem Zuschlage getroffen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Da das nicht der Fall ist, so bitte ich abzustimmen. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustim-men, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

38.

Der Gemeinde Dauba die Ein Hebung einer Umlage von 1 kr. österr. W. auf jede daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier für 10 Jahre.

Sněm. sekretář Sohmidt čte:

38.

Obci Dubé vybírání 1 kr, r. č. z každého tam vytočeného mázu piva na deset roků.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, ist Absatz 38 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

39.

Der Gemeinde Neupaka die EinHebung einer Umlage von 1 kr. österr. W. auf jede daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier und von 2 kr. österr..W. von jeder der daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Branntwein für acht Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

39.

Obci Novopacké vybírání 1 kr. r. č. z každého mázu piva a 2 kr. r. č. z každého mázu kořalky, která se tam prodá, — na osm roků.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, ist Absatz 39 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

40.

Der Gemeinde Mittelgrund (mit Obergrund, Peiperz und Kalmswiese) die, EinHebung einer Umlage von 1 kr. ö. W. auf jede daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier für drei Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

40.

Obci Prostřednímu Gruntu (s Horním Gruntem, Peiperzem a Kalmwiese) vybíráni 1 kr. r. č. z každého tam vytočeného mázu piva na tři roky.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, ist Absatz 40 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

41.

Der Gemeinde Haida die EinHebung einer Umlage von 1 kr. ö. W. auf jede, daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier für sechs Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

41.

Obci Hajdě vybírání 1 kr. r. č. z kaž-

dého mázu vytočeného tam piva, na šest roků. -

Oberstlandmarschall: Da Niemand mehr das Wort verlangt, ist Absatz 41 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

42.

Der Gemeinde Schwarzkosteletz die EinHebung einer Umlage von 1 kr. ö. W. auf jede daselbst zur Verzehnmg gelangenden Maß Bier für fünf Jahre.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

42.

Obci Černému Kostelci vybírání 1 kr. r. č. z každého mázu vytočeného tam piva — na pět roků.

Oberstlandmarschall: Da Niemand mehr das Wort verlangt, ist Absatz 42 angenommen. Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

43.

Der Gemeinde Schönbach die EinHebung einer Umlage von 1 kr. ö . W. auf jede daselbst zur Kerzehrung gelangenden Maß Bier für zehn Jahre.

Sněm sekretář Schmidt čte:

43.

Obci Schönbachu vybíráni 1 kr. r. č.. z každého mázu vytočeného tam piva na deset roků.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, ist Absatz 43 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

44.

Der Gemeinde Budislav die Einhebung einer 33 % Umlage auf sämmtliche direkten Steuern für das Verwaltungs-Jahr 1864.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

44.

Obci Budislavi vybíráni 33% přirážky ke všem přímým daním na správní rok 1864.

Das Defizit der Gemeinde beziffert sich auf den Betrag von 586 fl. 44 kr. und wurde dadurch hervorgerufen, daß durch das Hochwasser eine Brücke beschädigt wurde, welche die Gemeinde wieder herzustellen genöthigt wird. Die gesammte Steuer beträgt 1629 fl. 9? 1/2 kr. Daher, ein Zuschlag von 33%. nöthig ist.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt ist Absatz 44 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest:

45.

Der Gemeinde Friedland der Fortbezug der mit Entschließung, vom 24. August 1863 auf 1 Jahr bewilligten Umlage von, 1 kr. ö. W. auf jede daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier auf weitere neun Jahre.

Vom Landesausschusse des Königreichs Böhmen.

Sněm. sekretář Schmidt čte:

45.

Obci Friedlandu na dálších 9 roků vybírání 1 kr. r. č. z každého mázu piva, jež se tam vytočí, kterážto přirážka byla rozhodnutím z 24. srpna 1863 povolena, na jeden rok.

Z zemského výboru království českého.


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XLVII. sezeni 3. ročního zasedáni 1864.

XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Oberstland marschall: Da Niemand das Wort verlangt, ist Absatz 45 angenommen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Es ist noch nachträglich in die Tabelle einbezogen worden, eine Umlage für die Gemeinde Nepomuk, und ich erlaube mir als Zahl 46 zu beantragen, "der Gemeinde Nepomuk die Einhebung einer Umlage von 1 kr. ö. W. auf jede daselbst zur Verzehrung gelangenden Maß Bier auf die Dauer von sechs Jahren.

Sněm. sekr. Schmidt čte:

Obci Nepomucké k vybírání jednoho krejcaru r. č. z každého tam vytočeného mázu piva na 6 roků.

Berichterstatter Dr. Schmeykal. Gerechtfertigt wird diese Umlage durch den Aufbau einer neuen Schule, zu welchem die Gemeinde als Patronat 8666 fl. 59 kr. ö. W. und die Bürgerschaft als Eingeschulte 14161 fl. 52 kr. ö. W., beizutragen haben.

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort verlangt, angenommen. Ich ersuche den Herrn Dr. Görner.

Berichterstatter Dr. Görner. H. Landtag!

Die Stadtgemeinde Trautenau hat im Jahre 1840 bereits beschlossen. . .

Oberstlandmarschall: (Unterbricht ihn.) Ich muß nur die Bemerkung vorausschicken, daß wegen der Dringlichkeit des Gegenstandes und der Kürze der Zeit es nicht mehr möglich war, diesen Bericht in Druck zu legen und zu vertheilen, und ich mir daher die Ermächtigung erbitte, denselben nach dem Bericht vortragen zu lassen.

Berichterstatter Dr. Görner. Die Stadtgemeinde Trautenau hat im Jahre 1840 bereits zur damaligen Herstellung der Schule und zur Dotirung der Lehrer eine Auflage, und zwar von einem Perzent von den Kaufschillingen aller verkauften und überhaupt veräußerten Realitäten und von allen Verlassenschaften, welche 300 fl. übersteigen, eingehoben. Diese EinHebung geschieht auf Grund eines Beschlusses der Bürgerschaft und des damaligen Magistrates. Es wurde von Seite der h. Behörden ebenfalls genehmigt und zwar im Jahre 1844 unter dem 17. November von Seite des damaligen Kronamtes.

Ebenso wurde später durch Beschluß des Magistrates eine weitere Perzentualgebühr von denselben Objekten beschlossen und zwar zur Dotirung und Sublimirung des Armenfondes 1/2 Perzent, zum Beleuchtungsfonde 1/5 % und zum Feuerlöschfonde 1/6 %

sonach an Summe 1 13/15 %. Wie erwähnt ist diese EinHebung und diese Umlage bereits im Jahre 1844 von Seite der h. Behörden genehmigt worden. Im Jahre 1850, als die neue Jurisdiktionsvorm eingeführt wurde und die Jurisdiktion der Stadtgemeinde dem damaligen Magistrate abgenommen und den kaiserlichen Behörden zugetheilt wurde, in diesem Jahre hat die Stadtgemeinde das Ansuchen gestellt, die Behörden mögen alle Akten behufs der Bemessung dieser Perzentual-Gebühren dem Magistrate Trautenau mittheilen. Darauf ist nach einer vorliegenden Zuschrift und Erledigung der damaligen Bezirkshauptmannschaft die Stadtgemeinde abgewiesen worden, weil, wie sie erwähnte, es nicht nöthig erachtet wurde, alle Akten dem Magistrate mitzutheilen. Es wurde jedoch von Seite der Bezirkshauptmannschaft die Mittheilung gemacht, daß ja ohnehin das Steueramt die Akten bekommt zur Bemessung der Abgaben und Gebühren, welche dem Staate zu zahlen sind, daß also in Folge dessen einfach das Ansuchen von Seite des Stadtrathes von Trautenau an das Steueramt zu stellen ist um Bekanntgabe dieser Gebührenbemessung statt des zu Grunde gelegten Werthes. Das geschah auch, und seit dieser Zeit hat die Stadtgemeinde Trautenau diese Perzentual-Gebühr ohne Anstand bis zum Jahre 1860 bemessen und eingehoben. Im Jahre 1860 traten einige Käufer, welche von auswärts in die Stadt gekommen waren und sich dort angesiedelt hatten, gegen diese Bemessung auf, protestirten dagegen, und brachten ihre Beschwerde bei der Behörde ein. Trotzdem, daß in früherer Zeit die Behörden ihre Zustimmung gegeben hatten, wurde dennoch der Beschwerde stattgegeben und der Rekurs, welchen die Stadt-Gemeinde im Jahre 1862 an das Staats-Ministerium einbrachte, wurde abgewiesen mit dem, daß der Stadtgemeinde vorbehalten wird, die Frage wegen EinHebung der fraglichen Gebühren in Erwägung zu ziehen und den Beschluß dem hohen Landtage zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen.

In Folge dieser Entscheidung des hohen Staatsministeriums hat nun die Vertretung der Stadtgemeinde Trautenau in der am 28. Juli 1863 abgehaltenen Ausschußsitzung einstimmig beschlossen, die bis dahin übliche Perzentualgebühr aufrecht zu erhalten, behufs der Bestättigung dieses Beschlusses sämmtliche Wahlberechtigte zur Abgabe ihrer Willensmeinung einzuladen, um das Ganze, so instruirt, dem hohen Landtage zur verfassungsmäßigen Einführung dieser Steuer durch ein Landes-Gesetz vorlegen zu können. An der ordnungsmäßig eingeleiteten Abstimmung haben sich von 632 Stimmberechtigten nur 192 betheiligt, von denen aber 188 sich mit dem Beschlusse der Stadtgemeindevertretung vollständig einverstanden erklärten, nur 4 gaben ihre Stimmen dagegen ab.

Auf Grundlage dieser Zustimmung der Wahlberechtigten stellt nun der Stadtrath von Trautenau die Bitte, es möge dieser Stadtgemeinde der Fortbezug der Perzentual-Gebühr, welche bei, in einem Zeitraume von weniger als 8 Jahren stattfindenden Besitzveränderungen nur zur Hälfte eingehoben werden soll, bis Ende 1874 Kraft eines Landesgesetzes bewilligt werden, und begründet dieses Ansuchen damit, daß sich, abgesehen von den außerordentlichen Ausgaben, bei den ordentlichen Einnahmen im Verhältnisse zu den kurrenten Auslagen ein jährliches Defizit von nahezu 4000 fl. ö. W. herausstelle, — daß bei Entgang dieser Gebübren im durchschnittlichen Jah-resertrage von 1600 fl. ö. W. dieser ganze Ausfall durch Umlagen auf die nur 15.148 Gulden 49 kr. ö. W. betragenden Steuern aufgebracht werden müßte.


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XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

und dermalen ein Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben umsoweniger zu erwarten stehe, als das die Stadtgemeinde Trautenau betroffene Brandunglück auf eine Reihe von Jahren einen erhöhten Aufwand sowohl von Seite der Gemeinde als der einzelnen Kontribuenten erheische und die Nothwendigkeit herbeiführte, zur möglichsten Schonung der Steuerpflichtigen ein in mehreren Jahresraten rückzahlbares Darlehen aufzunehmen, um hiemit die allernothwendigsten und unaufschiebbaren, durch jenes Brandunglück verursachten Auslagen hieraus zubedecken.

Im Hinblicke auf diesen Sachverhalt und in Erwägung, daß die Stadtgemeinde Trautenau die mehrgenannten Perzentualgebühren seit 20 Jahren mit behördlicher Genehmigung bezogen hat, ein Versiegen dieser Einnahmsquelle die ohnehin bedrängte Lage dieser Stadt namhaft verschlimmere, und die Realisirung beabsichtigter, im Interesse der Gemeinde gelegenen Maßregeln verzögere, wenn nicht verhindern würde, — in weiterer Erwägung, daß das allerhöchsten Orts bereits sanktionirte Gemeindegesetz (§. 89) die Einführung von derlei Gebühren durch ein Landesgesetz als zulässig erklärt, und endlich in Erwägung, daß über Antrag des hohen Landtages eine ähnliche Begünstigung der Stadtgemeinde Karolinenthal zu Theil wurde, erlaubt sich der Landesausschuß unter Vorlage sämmtlicher Bezugsakten den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle vorbehaltlich der allerhöchsten Sanktion beschließen:

Der Stadtgemeinde Trautenau wird der Fortbezug der bei Aenderungen im Besitze städtischer Realitäten, dann bei Verlassenschaften, welche 300 fl. ö. W. übersteigen, bisher daselbst eingehobenen Perzentualbeiträge und zwar für den

Schulfond mit

1%

Armenfond

1/2 %

Beleuchtungsfond

1/5 %

und den Feuerlöschfond

1/6 %

zusammen mit

1 13/15 %

des behufs Bemessung der an das Aerar zu leistenden Gebühren ermittelten Werthes bis Ende 1874 mit der Einschränkung gestattet, daß bei Besitzveränderungen, welche vor Verlauf von 3 Jahren stattfinden, diese Gebühren nur zur Hälfte abzuverlangen sind.

Sněm. sekr. Schmidt čte:

Slavný sněm račiž s vyhražením nejvyššího schválení uzavříti.

Městské obci Trutnovské dává se povolení, aby směla i na dále, a sice až do konce roku 1874 vybírati percentuální dávky, které se při změnách v držení městských nemovitostí, pak při pozůstalostech, když pozůstalé jmění převyšuje 300 zl. r. č. až posud tam vybíraly, a to pro fond školní s

1 %

" " k osvícení

1/5 %

a " " hasící

1/6 %

úhrnkem

113/15 %

z ceny pro vyměření poplatků státních najisto postavené.

Stane-li se však změna v držení dříve, než po uplynutí tří roků, mají se výš uvedené dávky jenom v poloviční částce žádati.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da das nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses, daß im Wege eines Landesgesetzes diese Anträge in Geltung kommen, zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Herr Dr. Schmeykal.

Berichterstatter Dr. Schmeykal:

Der hohe Landtag hat in seiner 50. Sitzung v. 18. April 1863 dem Landesausschusse die Ermächtigung ertheilt, die nicht erledigten Eingaben über Veräußerungen von Stammvermögen der Gemeinden, so wie der in dieser Richtung nach dem Schlusse der Landtagssession bis zur Wirksamkeit des neuen Gemeindegesetzes weiter anlangenden Eingaben gegen nachträgliche rechtfertigende Vorlage an den h. Landtag zu erledigen.

Bei der Erfüllung dieses Auftrages hat der Landesausschuß sich die Bestimmungen des Gemeindegesetzes sowie überhaupt jene Grundsätze vor Augen gehalten, welche er in seinem Berichte von 10. Jän. 1863, Zahl 393, dem h. Landtage darlegte u. welche vom h. Landtage selbst genehmigt worden sind.

Die Resultate dieser Gestion in Gemeindeangelegenheiten hat der Landesausschuß in 2 vorgelegten Tabellen, ähnlich wie dieses im Vorjahre geschehen ist, niedergelegt, und mit Berufung darauf erlaube ich mir den Antrag zu stellen:

Der h. Landtag wolle diese vom Landesausschusse seit dem Landtagsbeschlusse vom 18. April 1863 bis zum 13. Mai 1864 ertheilten Bewilligungen zur Veräußerung von Gemeinde-Vermögensbestandtheilen zur genehmigenden Kenntniß nehmen.

Vom Landesausschusse des Königreichs Böhmen Prag am 24. Mai 1864.

Sněm. sekr. Schmidt čte:

Slavný sněm račiž odprodeje základního jmění obecního, které zemský výbor od uzavření sněmu dne 18. dubna 1863. až do 13. května 1864 povolené vzíti u vědomost a schváliti.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.)

Ich bitte über den Antrag des Landesausschusses abzustimmen.

Diejenigen Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses zustimmen, bitte ich die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Ich habe noch einige Bemerkungen und Anträge an das h. Haus zu stellen, bEs sind jene Anträge, bezüglich welcher bei Schluß des Landtages die Vorberathung noch nicht begonnen, oder noch nicht beschlossen worden ist, und die laut §. 86 der Geschäftsordnung an dezüglich der Behandlung der nicht erledigten Geschäfte.en Landes-


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XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

ausschuß nach §. 26 der Landesordnung zur Vorberathung zuzuweisen sind.

Es sind folgende: Der Antrag des H. Abg. v. Zeileisen und Genossen, betreffend die Erlassung eines, die Bemauthung der ärarischen Straßen regelnden Gesetzes.

Der Antrag des H. Abg. Leeber und Genossen, auf Umwandlung der prov. Dienstbotenordnung in ein definitives Landesgesetz.

Der Antrag des H. Abg. Porák wegen der Fortsetzung der Schwadowitzer Eisenbahn und Anschluß an die preußische Eisenbahn in Walvenburg.

Der allerdings noch aus der 1861-er Sitzung herrührende Antrag des Abg. Rosenauer wegen Regelung der Entschädigungsansprüche der Mühlen-bescher gegenüber der Schiffahrt und Erlassung einer Strompolizei-Ordnung, welcher der Straßen-Kommission zur Vorberathung überwiesen worden ist.

Ferner der Antrag des H. Abg. Rieger betreffend die Beauftragung des Landesausschusses, in eine Erörterung der Revision der Wahlordnung einzugehen.

Dann die Anträge der Herren Abg. Dr. Slad-kowský und Genossen, Dr, Rieger und Genossen, Dr. Grünwald und Genossen, Prof. Zeithammer und Genossen, Dr. Swatek und Genossen, Prof. Tomek und Genossen, Dr. Prachenský und Genossen, Dr. Klaudy und Genossen und des H. Prof. Zeithammer und Genossen, betreffend theils die Berichtigung theils die Abänderung einiger bezeichneter §§. und Bestimmungen der Wahlordnung. —

Der Antrag des H. Dr. Škarda und Genossen, betreffend die Kundmachung der Gesetze in Böhmen.

Der Antrag des H. Pollach und Genossen, betreffend die Errichtung von Ackerbau-Kammern.

Anknüpfend an diese Mittheilung habe ich noch folgende Anträge an den h. Landtag zu stellen in Bezug auf die Behandlung der nicht erledigten L. A. Berichte sowohl, als wie der Kommissionsberichte. Ich habe über dieselben ein Verzeichniß anfertigen lassen, welches heute auf die Pulte der HH. Abg. niedergelegt worden ist.

Mein Zweck war vorzüglich der, die HH. Abg. auf diese Berichte aufmerksam zu machen und sie zu ersuchen, dieselben aufzubewahren und zwar für die nächste Session, weil ich hier den Antrag stelle, der h. Landtag wolle beschließen:

Der L. A. wird angewiesen, die Berichte des L. A. und der Landtagskommissionen, welche nicht zur Erledigung gelangt sind, in der nächsten Session zur Vorlage zu bringen, von der neuerlichen Drucklegung derjenigen Berichte aber, die bereits in Druck gelegt und an die Abg. vertheilt worden ist, Umgang zu nehmen.

Es scheint mir dieses um so nothwendiger, als die Druckkosten wirklich eine bedeutende Höhe erreichen, und es überflüssig wäre, wie es im heurigen Jahre geschehen mußte, die aus der frühern Session herstammenden Berichte noch einmal in Druck zu legen und zu vertheilen. (Bravo!)

Slavný sněm račiž uzavříti: Zemskému výboru se ukládá, aby zprávy zemského výboru a sněmovních komisi, kterým se nedostalo vyřízení, v zasedáni nejprvé příštím se předložily, avšak se nedaly znovu tisknouti zprávy ty, které již byly tištěny a mezi poslance rozdány.

Verlangt Jemand das Wort bezüglich des Antrages? Herr Sadil!

Abg. Sadil: Ich erlaube mir bloß zu bemerken, daß der Bericht Nr. 282 Kommissionsbericht zur Prüfung des Gesetzantrages über Theilung der Grundbesitzes nicht vertheilt worden ist.

Oberstlandmarschall: Er ist deßhalb nicht vertheilt worden, weil ich ihn erst gestern bekommen habe. Er wird sogleich in Druck gelegt und ich behalte mir vor, den in Druck gelegten Bericht dann mit den nachträglich einlangenden Geschäftsprotokollen und stenographischen Berichten an die HH. Abg. zu vertheilen.

Wenzl Seidl. Der Bericht, welchen der L. A. vorgelegt hat, enthält nichts bezüglich meines Antrages wegen der Durchführung der Gleichberechtigung der Sprachen im Amte. Ich glaube, daß dieser Bericht nicht bloß die Anzeige enthält, sondern auch zur meritorischen Behandlung seinerzeit sich eignen wird. Ich bitte denselben ins Verzeichniß aufzunehmen unter den Gegenständen, welche in der nächsten Sitzung zu verhandeln sein werben.

Oberstlandmarschall. Ich habe geglaubt, ihn in dieses Verzeichniß nicht aufnehmen zu sollen, weil es ein Bericht war, der bloß die Verfügungen des L. A. zur Kenntniß des H.Hauses brachte. Indessen kann eine Zufügung nicht wohl mehr geschehen. Die Bemerkung des H. Abg. Seidl aber dürfte die HH. Abgeordneten bestimmen, diesen Bericht gleichfalls einer besondern Berücksichtigung zu würdigen und sich ihn aufzuheben. Er wird dann in der nächsten Session zur Vorlage kommen.

Ich bitte die HH. Abgeordneten, über die Anträge des Landtags-Präsidiums, die ich eben vorgelesen habe, abzustimmen. Diejenigen Herren, welche zustimmen, wollen die Hand ausheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Der 2. Antrag würde dahin gehen, daß über jene Anträge, welche demselben, nämlich dem L. A. nach Maßgabe der §. 86 der Geschäftsordnung zugewiesen wurden, die Vorberathung gepflogen werde.

Aby o těch návrzích, které se mu, zemskému výboru dle §. 86 ř. jedn. přikážou, konaly prípravné porady.

Es sind die Anträge, die ich im Anfang meiner Bemerkung vorbrachte. Ist dagegen etwas zu erinnern ?

Dr. Hanisch. Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall, H. Dr. Hanisch.

Dr. Hanisch. Wenn ich den Anfang des Vorschlages, den Se. Exc. dem h. Landtage machte, recht verstanden habe, so soll mit diesem Beschlusse, der darauf folgen würde, die erste Lesung dieser Antrage supplirt werden. Es sollen die Anträge, die bis jetzt zur ersten Lesung nicht gelangten, dem L. A. zur Vorberathung zugewiesen werden. So glaube ich des aufgefaßt zu haben, was Se. Exc. dem h.

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Landtag vorschlug. Ich glaube nur, daß diese Ansicht im §. 86 nicht begründet ist. Es heißt darin, jene Anträge, bezüglich welcher im Beschlusse des Landtages die Vorberatung noch nicht begonnen hat. Nun glaube ich, baß darunter nicht jene Anträge begriffen werden können, bezüglich derer die Vorberathung noch nicht geschlossen ist, sondern nur diejenigen, welche zur ersten Lesung, d. h. zur Begründung gelangt und vom Landtage nicht verworfen wurden; also bezüglich der §§. 38 und 39, alle diejenigen, welche bereits entweder dem L. A. oder einer Kommission des Landtages zur Vorberathung zugewiesen worden find, wo jedoch diese Vorberathung noch nicht begonnen hat, oder diese Vorberathung nach dem 2. Theil des §. 86 noch nicht geschlossen worden ist. Ich erachte daher, daß ein Antrag, welcher zur ersten Lesung auf die Tagesordnung noch nicht gesetzt wurde, wohl auf eine nächste Tagesordnung der nächsten Session gestellt werden könne, um zur ersten Lesung zu gelangen, daß er eben, bevor er begründet und bevor er dem L. A. oder einer Landtags-Kommission zugewiesen wurde, nicht an den L. A. gewiesen werden kann, auf Grund des §. 86. Ich müßte mich daher gegen die Ansicht Sr. Excellenz allerdings aussprechen, daß in diesem Falle der Beschluß könne gefaßt werden, diese Anträge, ich weiß nicht, welche sie sind, welche zur ersten Lesung noch nicht gelangt sind, an den L. A. zur Vorberathung zuzuweisen. Es ist nicht sicher, ob diese Anträge, wie das mit dem Antrage bezüglich des Vereinsgesetzes in diesem h. Hause geschah, nicht bei der ersten Lesung verworfen werden. (Oho! im Centrum.)

Oberstlandmarschall. Ich bitte den Antrag zu formuliren. Ich habe mich genöthigt gesehen, als Leiter des Landtages diese Anträge zu stellen) ich habe sie formulirt, das ist ein Gegenantrag, ich werde darüber die Debatte einleiten. —

Graf Clam-Martinic. Ich möchte ums Wort bitten. Ich glaube doch, baß die Ansicht und der Antrag Sr. Exc. des H. Oberstlandmarschalls im §. 86 seine Begründung findet. Denn es steht dort ausdrücklich: "Anträge, bezüglich welcher am Schlüsse des Landtages die Vorberathung noch nicht begonnen hat"; nun hat die Vorberathung noch nicht begonnen. Hätte sie begonnen, so wären sie einer Kommission oder dem L. A. zugewiesen worden. Sie hat aber nicht begonnen; sogleich paßt §. 86 auf die Anträge, von welchen Se. Excellenz Erwähnung gemacht hat, und ich glaube, daß wir gut handeln, wenn wir dem Antrage Sr. Excellenz dem Oberstlandmarschalle beistimmen.

Er wird dadurch gewissermaßen das Stadium der ersten Lesung für diese Session übergangen. Indeß aber glaube ich, daß das für den Landtag selbst keine Folgen hat, indem bei der nächsten Session, wenn der Antrag von Seite der L.-A. an den Landtag gelangt, der Landtag ebenso wieder in der Lage ist, gleich von vornherein diese Angelegenheit abzulehnen oder in Vorberathung zu nehmen, nachden er auch den L.-A. Antrag an eine spezielle Kommission verweisen kann, er also vollkommen noch rem integraml vorfindet, und es könnte nur die Frage sein, ob der L.-A. dadurch in die Lage kommt, über die Anträge Bericht zu erstatten, welche von Seiten des L.-A. bereits in erster Lesung abgelehnt worden waren. Nun aber sind dieß Fälle, die bisher äußerst selten vorgekommen sind, und ich glaube, es dürfte der L.-A. als unser Vertrauensorgan' jedenfalls in der Lage sein zu beurtheilen, ob er,die Anträge für so beschaffen hält, daß ein Bericht über dieselben an den Landtag nicht zu erstatten, oder eine Ablehnung zu beantragen wäre. Ich glaube, daß wir der Thätigkeit des Landtages in der nächsten Session nicht Präjudiziren, und daß der Antrag der Herrn Oberstlandmaischalls in der Geschäftsordnung begründet ist. Ich unterstütze denselben und werde auch für denselben stimmen.

Oberstlandmarschall: H. Dr. Grünwald!

Dr. Grünwald: Ich unterstütze diese Ansicht des Grafen Clam-Martinic auch aus dem §. 26 der Landesordnung, im 2. Absatze heißt es: "Er hat hierüber sowie über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse dem Landtage Rechenschaft zu geben und Anträge in Landesangelegenheiten für den Landtag über Auftrag desselben oder aus eigenem Artriebe vorzuberathen." Nach dem Inhalte dieses Absatzes hat der L.-A., wenn das h. Haus es beschließt, Anträge für den Landtag vorzubereiten. Nun will Se. Excellenz, daß die Anträge, die gestern eingebracht worden sind, dem L.-A. mit dem Auftrag übergeben werden, daß er darüber vorberathe. Ich glaube daher, daß der Antrag Sr. Excellenz ein in der Landes-ordnung begründeter ist.

Prof. Zeithammer. Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarsch all: Prof. Zeithammer!

Fürst Karl Auersberg: Ich bitte gleichfalls ums Wort.

Oberstlandmarschall: Es hat sich zuvor H. Prof. Zeithammer gemeldet.

Prof. Zeithammer: Se. Exc. Graf Clam-Martinic beruft sich auf die Geschäftsordnung, um eben die Korrektheit der Ansicht Sr. Exzellenz des Herrn Oberstlandmarschalls darzuthun, und ebenso Dr. Grünwald auf die §§. der Landesordnung. Ich möchte mich nun auch auf den Usus berufen, auf Präzedenzfälle, die in diesem hohen Hause bereits vorgekommen sind. Ich berufe mich unter anderem auf den Antrag des Herrn Libor. Sadil über die freie Theilbarkeit des Grundbesitzes. Dieses kam auch nicht zur Sprache, nicht zur 1. Lesung und wurde dem Landesausschusse zur Vorberathung übergeben und von diesem wurde der Bericht erstattet. Ich glaube, daß Präzedenzfälle in dieser Beziehung vorliegen, die auf diesen Fall gänzlich passen.

Fürst Auersperg: Ich muß auf das, was der Herr Vorredner unmittelbar vor mir gesagt hat, erwiedern, daß die Geschäftsordnung erst von heuer vom hohen Landtage angenommen ist, und daher vollkommen giltig ist, und in jeder Beziehung fest gehalten werden muß. (Rufe: Im vorigen Jahre!) Erst heuer sind Zusätze ausgelassen worden, welche die Regierung nicht angenommen hat, und es ist


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erst heuer in dieser Art das Gesetz, wie es besteht, vom Hause angenommen worden.

Wenn man von dem Begriffe der Vorberathung spricht, und den zu beurtheilen hat, so muß man ihn dort erfassen, wo er eigentlich den Charakter dessen darstellt, was unter Vorberathung gemeint ist, d. i. im §. 40. Es heißt: die Regierungsvorlagen bedürfen der Unterstützungsfrage nicht, und können ohne Vorberathung nicht abgelehnt werden. Diese Vorberathung heißt nichts Anderes, als es muß im Schoße einer Kommission, oder im Hause, im Landtage in Vorberathung debattirt worden sein. Es ist also nicht allein bloß die erste Lesung bedingt, sondern es ist die Verhandlung bedingt im Landtage selbst in pleno, oder in einer Kommission. Und ich glaube also, nach dieser Analogie kann §. 88 sich auf keine andern Anträge beziehen, als diejenigen, welche vom Landtage in den Schoß einer Kommission gelegt und von dieser nicht beendigt und dem Landtage von der Kommission nicht zurückgestellt worden sind. Die Anträge, welche eine erste Lesung im Hause nicht erfahren haben, können nach Analogie des §. 40 durchaus nicht an den Landesausschuß zur Vor-berathung überwiesen werden.

Dr. Hanisch: Ich bitte, Exzellenz. Oberstlandmarschall: Se. Exc. Gf. Thun hat das Wort.

Graf Leo Thun: Mir scheint, nach dem §. 86 heißt es: "Solche Anträge, über welche die Vorberathung noch nicht begonnen, oder noch nicht geschlossen ist," unterliegt es keinem Zweifel, daß de lege lata auch Anträge, über welche die erste Lesung noch nicht stattgefunden hat, in diese Kategorie zu stellen sind. Ich verkenne nicht, daß gegen diesen Vorgang mancherlei Bedenken sich erheben lassen, allein mir scheint, eine Aenderung desselben wäre nur erreichbar durch eine Aenderung des §. 86. Es würde sich darum handeln, in der nächsten Session bei einer Revision der Geschäftsordnung in dieser Beziehung eine andere Vorkehrung zu treffen. Wie die Sache liegt, kann ich nur der Meinung beistimmen, welche Se, Exc. der Oberstlandmarschall aufgestellt hat.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Hanisch! Dr. Hanisch: Ich kann mich der Anficht, welche von Sr. Exzellenz dem Grafen Clam-Mar-tinic ausgesprocheu wurde, nicht anschließen. Allerdings gehören zu den Anträgen, deren Vorberathung noch nicht begonnen hat, auch jene Anträge, welche noch nicht zur ersten, Lesung kamen. Allein, wenn man davon sprechen will, daß die Vorberathung noch nicht begonnen hat, so muß diese Vorberathung doch beschlossen sein; so lange die Vorberathung nicht beschlossen ist, und der Antrag noch in der Luft schwebt, so lange er noch bei der ersten Lesung verworfen werden kann, kann man nicht sagen, die Vorberathung des Antrages hat noch nicht begonnen, denn damit sie beginne, dazu gehört ein Landtagsbeschluß. Ich glaube, daß diese Interpretation richtig ist und daß mir mit Grund Nichts entgegengesetzt werden kann. Die §§., welche aus der Landes - Ordnung zitirt wurden, sprechen von der Vorberathung, und daß der Landtag Anträge dem Landes-Ausschusse zuweisen kann.

Allein es muß eben ein Beschluß des Landtages vorliegen, und ich verwahre mich dagegen, daß der Landtag einen solchen Beschluß fasse. Ich spreche ja dagegen, daß ein solcher Beschluß gefaßt werde, und ich habe keinen Zweifel darüber, daß, wenn der Landtag diesen Beschluß fassen würde, wenn er sagen würde, alle Anträge, die nicht erledigt sind, werden dem Landes-Ausschusse zur Vorberathung zugewiesen, daß der Landtag damit über die erste Lesung hinweggegangen ist, die die Vorberathung und eine giltige Beschlußfassung bedingt. Die erste Lesung ist Bedingung der Geschäftsordnung. Damit aber über die Geschäftsordnung nicht hinausgegangen werde, deßhalb erlaubte ich mir, das h. Haus auf §. 86, und den wahren Sinn dieses §. mit Rücksicht auf die §§. 38 und 39 der Geschäftsordnung aufmerksam zu machen, und stelle daher den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen, die Anträge, welche eingebracht, aber noch nicht zur ersten Lesung gelangt seien,, auf die Tagesordnung der nächsten Session zur ersten Lesung zu stellen.

Graf Clam-Martinic: Ich bitte ums Wort.

Ich muß denn doch noch einmal Einiges hierauf erwiedern. Zunächst muß ich hervorheben gegenüber einer früher gemachten Bemerkung, daß die Geschäfts-Ordnung nicht in der heurigen Session, sondern in der vorigen Session festgestellt worden ist, mit Ausnahme jener Punkte, welche Gegenstand der Landes-Ordnung sind. Das ist bei §. 86 nicht, und er gehört zu jenen Paragraphen der Geschäftsordnung, welche bereits in der vorigen Session zur Geltung gelangt sind und als Regel im Hause beachtet wurden.

Die zweite Bemerkung, die ich zu machen habe, ist die: Der Wortlaut des §. 86 ist ganz klar: "Jene Anträge, wo die Vorberathung noch nicht begonnen hat." — Sie können doch nicht läugnen, daß der Schluß des Landtages heute eintritt, Sie können doch nicht läugnen, daß es Anträge sind und Sie können nicht läugnen, daß die Vorberathung nicht begonnen hat. Ich glaube also nach allem diesem, was nicht geläugnet werden kann, daß de lege lata bezüglich dieses Antrages die Bemerkung Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmarschall vollkommen paßt; es müßte denn der ganze Paragraph erfunden worden sein für diejenigen möglichen Fälle, daß z. B. am letzten Tage eine Kommission geschlossen worden ist, und diese bis zum heutigen Tage ihre Arbeiten noch nicht begonnen hätte, daß nur der Zeitraum zwischen der Bestellung der Kommission und dem Beginne der Vorberathung gemeint wäre, wie der Herr Abgeordnete Hanisch meint.

Das dritte endlich, was ich zu bemerken habe, ist das, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Hanisch mir ganz unzulässig erscheint. Wir können keinen Beschluß fassen, der auf die nächste Session hinausreicht und noch weniger einen Beschluß fassen

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über Etwas, was auf die Tagesordnung zu setzen ist; denn nach der Geschäftsordnung muß die Tagesordnung der ersten Sitzung der ächsten Session von Seiner Excellenz dem Herrn Oberstlandmarschall festgesetzt werden, das ist nicht Gegenstand des Beschlusses. Jedenfalls aber sjnd in der Vorberathung alle jene Akte begriffen, welche der Finalberathung des Landtages vorhergehen, und diese hat nicht begonnen. Ich glaube daher, daß wir, wenn wir die Geschäftsordnung nicht alteriren wollen, den §. 86 nicht ändern und in diesem Sinne beschließen und vorgehen, wie Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall es angedeutet hat.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Graf Leo Thun: Ich möchte nur noch auf den Umstand aufmerksam machen: Ein gewisser Unterschied muß allerdings bestehen zwischen Fällen, wo der Landtag bereits beschlossen hat. daß ein in erster Lesung gelesener Antrag dem Landesausschusse zur Vorberathung zugewiesen werde, und demjenigen, welchen der Landesausschuß lediglich übernommen hat, bevor die Vorberathung auf Grundlage dieses Paragraphes stattgefunden hat. Im ersten Falle ist der Landesausschuß verpflichtet, über den Gegenstand in der nächsten Session Bericht zu erstatten. Im 2. Falle wird es dem Ermessen des Landesausschusses anheimgestellt sein müssen, was er mit diesem Antrage zu thun für gut findet, es hat bereits Fälle gegeben, wo der Landesausschuß in Beziehung auf diese Vorlage aus der vorigen Session dem Landtage selbst den Antrag gestellt hat, in die Sache nicht näher einzugehen. Das wird ihm ohne Zweifel freistehen, wenn der Beschluß des Landtages, durch welchen nur die Vorberathung beeinträchtigt wird, noch nicht gefaßt ist, aber der Sinn des Para-graphes scheint offenbar der gewesen zu sein, daß alle im Landtage bereits vorgekommenen Anträge, die noch zu keinem weiteren Resultat geführt haben, vom Landesausschuß zu übernehmen sind. Ich wiederhole es, ich habe selbst Bedenken darüber, ob diese Anordnung zweckmäßig ist, allein de lege lata scheint die Sache klar.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt . . .

Hofrach Taschek: Ich bitte um das Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Hofrath Taschek.

Hofrath Taschek: Wenn ich auf den §. 39 Rücksicht nehme, so scheint mir doch, die Vorberathung über den Gegenstand fängt mit dem Beschlusse des Landtages, denselben einer Kommission aus feiner Mitte oder dem Landesausschusse, zuzuwenden, an. Wenn diese Anschauung richtig ist, so kann bezüglich der Gegenstände, bezüglich welcher ein solcher Beschluß noch nicht stattgefunden hat, von Seite des Landesausschusses nach §. 86 kein anderer Antrag erfolgen, als in die Berathung nicht einzugehen oder denselben einer Kommission, die aus der Mitte des h. Hauses zu wählen wäre, oder dem Landesausschusse selbst zur definitiven Behandlung, und Berichterstattung zuzuweisen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Dr. Rieger: Nach den Erklärungen, die eben Hofrach Taschek gegeben hat, ist es klar, daß gewisse Anträge hier vorliegen, bezüglich derer der Antrag gestellt werden müßte, daß diese Anträge von der Tagesordnung resp. der Agenda des Land-tages wegzuweisen sind. Sie sind heute nocht nicht erledigt worden, sie sind noch nicht einmal in Vorberathung genommen. Für Anträge, die noch nicht in Vorherathung genommen wurden, bestehet dieser Paragraph aus der Geschäftsordnung, der eben zitirt wurde. Wäre ein Antrag einmal zur ersten Lesung gekommen, so hätte der h. Landtag einen Beschluß fassen müssen, er hätte ihn entweder verwerfen müssen oder an eine Kommission weisen müssen. Das ist aber mit diesem Antrage nicht geschehen. Es bleibt nichts anderes übrig, als man müßte den Antrag stellen: "Diese Anträge, welche auf der Tagesordnung stehen, sind zu werfen oder an den Lanbesausschuß zur Berichterstattung zuzuweisen. Es hängt vom Landesausschusse ab, wie Se. Excellenz Graf Thun gesagt hat, zu sagen in der nächsten Sitzung." Ich halte diesen Antrag für unzweckmäßig und trage an, daß er verworfen werde, und daß das hohe Haus darüber zur Tagesordnung übergehe. Das kann der Landesausschuß sagen, oder er macht darüber einen Vortrag. Ich glaube, es ist durch diese Beschlußfassung nichts präsudizirt — das liegt in der Natur der Sache. — Uebrigens ist der Paragraph der Landesordnung in dieser Beziehung ganz klar, §. 26 sagt: Der Landesausschuß hat Anträge in Angelegenheiten für den Landtag und in Landesangelegenheiten für den Landtag über Auftrag desselben oder aus eigenem Antriebe vorzubereiten.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da dieses nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Ich bin in der Lage, die Stelle eines Berichterstatters einnehmen zu müssen und ich glaube, der Antrag, den ich gestellt habe, ist der Art, daß er zur Abstimmung gebracht werden kann, abgesehen von dem Antrage des Herrn Dr. Hanisch, denn der sagt nur das, was die Geschäfts-Orgnung im §. 86 sagt. Der Antrag des Herrn Dr. Hanisch ist eine Auslegung dieses §. 86 der Geschäftsordnung und würde daher als Zusatz zu dem von mir gestellten Antrage sich vollkommen eignen. Ich trage nämlich an: "Der Landesausschuß werde angewiesen über jene Anträge, welche demselben nach Maßgabe des §. 86 der Geschäfts-Ordnung zugewiesen werden, die Vorberathung zu pflegen" Das ist, was der §. 86 sagt. Dann käme der Zufatzantrag des Herrn Dr. Hanisch, dahin-lautend: "Anträge, welche eingebracht wurden, aber


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noch nicht zur ersten Lesung gelangt wären, sjnd auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen."

Abgeordneter Dr. Hanisch: Ich bitte mir nur eine faktische Berichtigung zu erlauben. Sr. Excellenz Graf Clam glaubten eine Verletzung des Präsidentenrechtes Euer Excellenz zu sehen in meinem Antrage. Das ist mit Nichten der Fall, das ist nicht der Fall, es stehet nicht auf der Tagesordnung der ersten Sitzung der nächsten Session. Der Antrag sagt einfach, in dieser Session ist es nicht möglich, die Anträge auf die Tagesordnung zu bringen. Diese Anträge sind daher in der nächsten Session auf die Tagesordnung zu bringen, wobei es selbstverständlich Euer Excellenz überlassen bleibt, sie auf die Tagesordnung zu setzen, wie es Euer Excellenz zweckmäßig finden.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag des Dr. Hanisch zur Unterstützungsfrage vorlesen.

Der Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen, Anträge, welche eingebracht wurden, aber noch nicht zur ersten Lesung gelangten, sind auf die Tagesordnung in der nächsten Session zur ersten Lesung zu stellen.

Slavný sněm račiž uzavříti: Návrhy, jež sice podány, ale posad poprvé čteny nebyly, buďtež vřaděny na denní pořádek pro sezení nejblíže příští, k tomu cíli, aby se konalo první jejich čtení.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Ich werde also zuerst den Antrag des Landtags-präsidiums zur Abstimmung bringen, dahingehend, der Landesausschuß werde angewiesen über jene Anträge, welche demselben nach Maßgabe des §. 86 der Geschäftsordnung zugewiesen werden, die Vorberathung zu pflegen.

Aby o těch návrzích, které se mu, zemskému výboru dle §. 86 ř. jedn. přikážou, konaly přípravné porady.

Ich bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.) Er ist angenommen.

Nun kommt der Antrag des Dr. Hanisch zur Abstimmung. Verlangt das hohe Haus die nochmalige Vorlesung desselben? (Rufe: Nein!) Ich bitte die Herren, welche dem Antrage des Dr. Hanisch zustimmen, aufzustehen. (D,e Linke erhebt sich.) Der Antrag ist in der Minorität.

Es kommt nur noch ein dritter Punkt zu besprechen, das sind die Petitionen, welche beim Landtage eingelangt find. Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, der Landesausschuß werde angewiesen, die nicht erledigten Petitionen auf Grund der Anträge der Petitionskommission und nach vorgenommener Berathung zu erledigen.

Aby se nevyřízené petice vyřídily dle návrhu petičního petiční komise, jež se byladřive o nich poradila.

Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da das nicht der Fall ist, bitte ich abzustimmen. Die Herren, welche zustimmen, wollen die Hand aufheben.

Ich habe nur noch einmal die Bitte zu wiederholen, die Verzeichnisse über die bemerkten Berichte wohl aufzuheben und in der nächsten Session für den eventuellen Fall, daß sie zur Vorlage kommen, mitzubringen. Hiemit ist die Tagesordnung der heu-tigen Sitzung erschöpft.

Fürst Karl Auersperg hat das Wort.

Fürst Karl Aueisperg: Mir ist die willkommene Aufgabe zu Theil, den Gefühlen Ausdruck zu geben, welche den Landtag gegen unseren Landeschef beseelen.

Als Se. Excellenz diesen Saal betrat, da war ihm bereits ein allgemein günstiges Urtheil vorangeeilt, über den unermüdlichen Eifer und die unparteiische Kraft des Pflichtgefühls, mit welchem er sein Amt handelt; und als er sich an den Verhandlungen dieser hohen Versammlung betheiligte, steigerte sich die Befriedigung über sein Wirken zur Bewunderung über die reiche Fülle von Wissen und Fähigkeiten, welche er zu Gunsten unserer Landesinteressen entfaltete (Bravo! výborně!), und der ausgezeichneten Begabung, mit welcher er seine Stellung ausschmückte und beherrschte.

Seine lichtvollen Auseinandersetzungen, sowie sein fachgemäßes Eingreifen in die Debatte haben jederzeit die patriotischen Bestrebungen unsere Berathungen wohlmeinend und wesentlich gefördert.

Der Landtag fühlt die angenehme Pflicht, dieß im vollsten Maße anzuerkennen, und hat die Genugthuung, dieß nunmehr dem Statthalter des Königreiches gegenüber aussprechen zu können. (Bravo! výborně!) Die Vertreter des Landes werden, in ihre heimischen Kreise zurückgekehrt, dem Lande Kunde geben von dem hellen Geiste und dem edlen Streben des Mannes, welchem das Wohl unseres theueren Vaterlandes anvertraut ist. (Bravo! výborně!) Und vor dem Scheiden werden sie freudig einstimmen in den Ruf: Sr. Excellenz unserem Statthalter ein dankbares Hoch! (Die Versammlung erhebt sich und bricht in dreimalige Hoch- und Sláva- Rufe aus.)

Statthalter Graf Belcredi: Meine Herren! Ich kann wohl für mich nichts anderes, als die einfache Pflichterfüllung und das redliche Wollen in An-spruch nehmen, unter steter strenger Festhaltung des objektiven Standpunktes, zur Lösung der ernsten und wichtigen Fragen etwas beizutragen, welche in dieser Session die einsichtsvolle patriotische Thätigkeit dieser, so viele reiche Kräfte vereinigenden Versammlung beschäftigten.

Wenn ich in dieser für mich so ehrenvollen Kundgebung die Bekräftigung erblicken darf, daß dieses mein Bewußtsein ein nicht ganz unberechtigtes ist, so fühle ich mich zum tiefgefühlten Danke verpflichtet, und bitte den Ausspruch desselben freundlichst entgegen zu nehmen. Diese Kundgebung muß mich um so freudiger in dem Momente berühren, wo mir das allerhöchste Vertrauen Seiner Majestät


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XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

einen bleibenden Wirkungskreis in diesem schönen Lande anweist. (Bravo! výborně!) Mein Streben, für das Wohl des Landes thätig zu sein, wird stets nur an dem mir zugetheilten Maße der Kräfte eine Gränze finden, und ich werde es zu den ehrenvollsten Pflichten meines Amtes zählen, mit jenen hochachtbaren Männern, welche das Vertrauen des Landes umgibt, in fördernder Gemeinsamkeit jenem hohen Ziele entgegenzustreben, welches der erhabene Monarch, welches das Gesetz unserem beiderseitigen Wirken gesteckt hat. (Bravo! výborně!)

Oberstlandmarschall: Ehe ich den Schluß des Landtages ausspreche, gestatten Sie mir, meine Herren! einen kurzen Rückblick auf die dritte Session des böhmischen Landtages, die am 2. März dieses Jahres eröffnet wurde, und mit dem heutigen Tage ihren Abschluß findet. Auf 63 Tage, welche nach Abschlag der Sonn- und Feiertage und der zu Ostern und Pfingsten nothwendig gewordenen Unterbrechung erübrigen, entfallen 4? Sitzungen des hohen Landtages. 23 Kommissionen mit einer Gesammtzahl von 261 Mitgliedern widmeten während dieser Feit der Lösung der ihnen gestellten Aufgaben, die größtentheils umfangreich und schwierig waren, die angestrengteste Thätigkeit, und so kam es, daß sehr viele Mitglieder der hohen Versammlung in mehreren Kommissionen gleichzeitig in der angestrengtesten Weise beschäftigt waren. Ich kann mir nicht versagen, bei diesem Anlasse auch der Mühewaltung der Herren Verifikatoren zu gedenken, die durch die ganze Dauer der Session diesem mühevollen und vielleicht weniger dankbaren Geschäfte mit anerkennenswerthem Eifer oblagen. Eine Reihe hochwichtiger Gesetze und Beschlüsse ist aus den Berathungen des hohen Hauses hervorgegangen; ich erlaube mir hinzuweisen auf die bereits allerhöchst sanktionirte Gemeindeordnung, auf das Gesetz über die Bezirksvertretung,, auf die Regulirung des Schulpatronates und das Straßenbaukonkurrenzgesetz, die Gesetzentwürfe über die Steuergeldfonde und über die Bildung der Vorschußkassen, die Landtagsbeschlüsse über die Regelung des landwirtschaftlichen Unterrichtes und die Begründung landwirthschaftlicher und landwirthschaftlich-industrieller-Lehranstalten, die der wissenschaftlichen Durchforschung Böhmens zugesicherte namhafte Unterstützung, die Dotirung und Sicherung des Bestandes der Stein-Schönauer Zeichen- und Modellier-Schule, das ernste Andringen des Landtages, jene Uebelstände, welche sich bezüglich der Steuernentrichtung gewisser Altienunternehmungen geltend gemacht haben, zu beheben, die für das ins Leben Treten des polytechnischen Institutes auf Grundlage des allerhöchst sanktionirten Statutes getroffenen Verfügungen und die demselben gewidmeten namhaften Summen. Endlich die einleitenden Vorkehrungen, um die Aktivirung der Landeshypothekenbank in möglichst kurzer Zeit zu verwirklichen und ermöglichen, bezeichnen wohl genügend die vorsorgliche Thätigkeit des Landtages, um den lautgewordenen Wünschen des Landsvoltes und 'den Interessen der Landwirthschaft und Industrie gerecht zu werden, und den geistigen und materiellen Aufschwung des Landes kräftigst zu fördern. Von nicht minderer Bedeutung waren die gepflogenen Verhandlungen, und die hierauf gefaßten Beschlüsse bezüglich der Gleichberechtigung beider Landessprachen im Unterrichte, bezüglich der Abänderung des §. 18 der Wahlordnung, sowie die in Bezug auf die politischen Ehekonsense und die Regelung des Grundbuchwesens erstatteten Anträge. Die speziellen Interessen der Landeshauptstadt Prag haben in den Debatten über das beabsichtigte Anlehen, über die Regulirung der Pflastermauth und die Begleichung veralteter Anforderungen des Landesfondes an die Gemeinde gewiß eine eingehende, die Gemeindeinteressen förderlichste Würdigung gefunden. Der als Landeseigenthum erworbene literarische Nachlaß Schafařik's hat eine würdige Stätte gefunden, in welcher er der Benützung der gelehrten Welt zugänglich wurde. Die Verhandlungen über den Ausbau und Neubau eines Gebärhauses, über die Reorganisation der Irrenanstalt, und die zu diesem Zwecke gewidmeten namhaften Summen sichern diesen wichtigen Landesanstalten für die Zukunft eine den Anforderungen der Humanität und der Wissenschaft entsprechende gedeihliche Wirksamkeit. Wenn endlich erwogen wird, daß der Landtag in dieser Session die Voranschläge des Grundentlastungs- und sämmtlicher übrigen Fonde für das Jahr 1864 und 1865, somit für 2 Jahre festzustellen hatte, daß den eben aufgezählten Verhandlungen eine nicht unbedeutende Zahl administrativer Verfügungen, vorbeschiedener Petitionen und Beschlüsse, wichtiger Beschlüsse in Gemeindeangelegenheiten sich anreihen, so dürften wohl die erzielten Resultate im richtigen Verhältnisse zu der Zeit stehen, welche eine so große parlamentarische Körperschaft, wie der böhmische Landtag ist, auf dieselben verwendete. Wenn es uns auch nicht möglich war, des uns gebotenen reichen Materiales vollständig Herr zu werden und nach allen Richtungen hin die Wüsche und Bedürfnisse des Landes in den Bereich unserer Wirksamkeit zu ziehen, so können wir doch mit der Beruhigung diesen Saal verlassen, unsere Pflicht aufopfernd erfüllt, und in dem oft lebhaften Kampfe widerstreitender Ansichten und Meinungen doch stets nur einem und demselbem Ziele entgegengewirkt und dasselbe verfolgt zu haben: jenes Ziel, welches ich mir bei Eröffnung dieses Landtages mit den Worten zu bezeichnen erlaubte: "Die Befestigung und Entwicklung unseres Verfassungs-lebens, die Wohlfahrt und das Gedeihen unseres theueren schönen Vaterlandes, im innigsten unauflöslichen Verein mit einem großen einigen, an Ruhm und Ehre reichen Oesterreich." (Bravo! Výborně!)

Náměstek maršálkův Dr. Bělský:

Jak již Jeho Excelenci nejvyšší pan maršálek vypočítal, vyřídili jsme v letošním zasedání sněmovním vícero záležitostí a zákonů zemi a národa našemu velmi důležitých a užitečných.

V tomto ohledu můžeme s dobrým svědomím spomínati letošního zasedání.

Nade všecko nás však těšiti musí, že v


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XLVII. sezeni 3. ročního zasedáni 1864.

XLVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

tomto slavném shromáždění naše tužby, naše právo národní ode dne ke dni vždy většího nabývají uznání.

Bravo, Výborně!)

Že i nynějši nejvyšší správce země naší, a že nejvyšší pan maršálek spravedlivě si všímali citů vlasteneckých (Výborně!), a že se prokázali spravedlivými k národnosti české, čemuž zajisté budeme vždy povděčni. (Výborně !)

Konečně jsme nabyli přesvědčení, že možno jest o záležitostech, o nichž jindy nebylo téměř radno promluviti, že možno jest, o nich bez vášně, duchem mírným a smířlivým, se zástupci druhé národnosti rokovati.

My, Čechové, pánové! zajisté nežádáme nižádné nadvlády, my toužíme jen po rovném právu. Naší největší tužbou a naší pílí jest, že chceme, aby obě národnosti co synové jedné, společné vlasti se snášely a vzájemně se podporovaly, poněvadž jen takto pravý základ pro trvalý blahobyt země české bude položen. (Výborně!)

Pánové! směle můžeme se kojiti tou nadějí, že takovýmto způsobem čím dále, tím skvělejších nabudeme výsledků. Buďmež jen svorni, pánové! počínejmež si vždy mírně a důstojně, rozšiřujmež tyto zásady po vlasti naší.a poučujme lid náš: že jen cestou zákonní, — jsouce věrni jak posud nejvyššímu císaři a králi našemu, — docílíme jistý a blahodárný pokrok! (Výborně!)

S tváří jasnou a srdcem spokojeným můžeme posvátnou síň tuto opustiti, neb pracovali jsme svědomitě a upřímně dle sil svých o blahobytu vlasti naší, kteréžto , — jist jsa vroucího souhlasu v srdci Vašem, — provolávám třikráte "Sláva, Sláva, Sláva!!!

(Hlučné: Sláva, Sláva, Sláva !!!)

Oberstlandmarschall: Se. Eminenz der Kardinal Fürst-Erzbischof.

Kardinal Fürst Erzbischof. Als ich am Schlusse der vorjährigen Session im Namen des Landtages Sr. Exc. unserem damaligen Oberstlandmarschall Grafen Nostitz den Dank dargebracht hatte, wurde mir nachträglich eine Bemerkung gemacht, die Bemerkung, ich hätte zu wenig gesagt; diese Bemerkung enthält einen Vorwurf für mich.

Glauben Sie vielleicht, m. H., ich will mich über diesen Vorwurf rechtfertigen ober denselben zurückweisen? Keineswegs, ich weise ihn nicht zurück; ich rechtfertige mich nicht darüber.

Ja, gerne erkläre ich ihn selbst als gegründet und richtig. (Výborně!)

Aber eben derselbe, der ich diesen Nachruf Sr. Exc. unserem einstmaligen Landtagsmarschall sprach, eben derselbe ergreife gern das Wort, um Er. Exc. unseren nunmehrigen Landesmarschall den Dank des Landtags am Schlusse der Session darzubringen, (výborně.) Denn in demselben Augenblicke, als die Kunde erging, daß S. Exc. Graf Nostitz das Amt eines Oberstlandmarschalls niederlegen wolle, in demselben Augenblicke verlautete auch der Wunsch, Se. Majestät möge Er. Excellenz das wichtige Amt des Landesmarschalls für das Königreich Böhmen anvertrauen, dieser Wunsch war allenthalben.

Er. Exc. sind in theuerem Andenken in allen jenen Kreisen des Landes, die einst Ihrer Leitung anvertraut waren, und die Vertreter des Landes erinnern sich wohl mit Dank auf die Leistungen Er. Exc. in den ersten zwei Sessionen dieses Landtages, und uns allen ist wohl bekannt, welches Streben nach Vermittlung, zugleich aber auch welche Selbstständigkeit und welche Unabhängigkeit Er. Exc. in Kommissionen und Abstimmungen stets bewahrt und behauptet haben.

Durchdrungen sind wir daher insgesammt von ehrerbietigem Danke gegen Se. Majestät den Kaiser, daß er Er. Excellenz das Amt des Maischalls in Böhmen anvertraut hat, durchdrungen sind wir vom Danke gegen Er. Excellenz, daß Sie dieses wichtige verantwortungsvolle Amt übernommen haben, durchdrungen von innigem Danke für den Gleichmuth, die Ruhe und die Umsicht, mit welcher Sie uns, die Vertreter des Königreiches Böhmen, in dieser Session geleitet haben.

(Bravo, výborně, Sláva und Hochrufe im ganzen Hause.)

Oberstlandmarschall: Gestatten Sie mir, meine Herren, noch einige Worte auf die wohlwollende Ansprache Sr. Eminenz des Herren Kardinal Fürst-Erzbischofes zu erwiedern. Es war gewiß mein ernstes redliches Streben, den Anforderungen meines Amtes, und meiner Stellung, so weit meine schwachen Kräfte reichen, zu genügen. Ist mir dieses auch nur annähernd gelungen, so verdanke ich es wohl zumeist auch der freundlichen loyalen Unterstützung, die Sie, meine Herren, mir gewährten; ich erfülle eine angenehme Pflicht, indem ich Ihnen hiefür meinen warmen, tiefgefühlten Dank ausspreche. Zugleich erlaube ich mir aber auch einer Bitte in dem Wunsche Ausdruck zu geben, es möge mir vergönnt sein, demselben freundlichen Wohlwollen zu begegnen, wenn wir uns wieder in diesem Saale versammeln. (Bravo.) In Folge des erhaltenen Auftrages Sr. k. k. apostolischen Majestät schließe ich demnach die dritte Session des böhmischen Landtages, schließe sie mit dem Rufe, der aus vollem, begeisterten Herzen bei Eröffnung des Landtages ertönte, mit dem Rufe: Hoch! Sr. Majestät unserem allergnädigsten Kaiser und König! (Die Versammlung bricht in ein dreimaliges begeistertes Hoch aus. — Schuß der Sitzung 1 Uhr 25 Min.)

Franz Wokoun,

Verifikator.

I. M. Schary,

Verifikator.

Dr. Franz Čupr,

Verifikator.


Aus der StatthaIterei-Buchdruckerei.


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