Středa 25. května 1864

Stenografická zpráva

XLIII. sezení třetího ročního zasedání sněmu

českého od roku 1861,

dne 25. května 1864.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Richard hrabě Belcredi, a c. k. rada místodrži-telství Josef Klingler.

Počátek sezení o 10. hod. 35 min.

Stenographischer Bericht

über die

XLIII. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

25. Mai 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Belský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi, und der t. k. Statthaltereirath Josef Klingler.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min.

Oberstlandmarsch all: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Ich habe dem Herrn Dr. Trojan in dringenden Geschäftsangelegenheiten einen dreitägigen Urlaub, dem Hm. Abgeordneten Prof. Purkyně einen achttägigen Urlaub ertheilt.

Der Herr Abgeordnete Schindler ist erkrankt und dadurch verhindert, in den Sitzungen zu erscheinen. Ich bitte das h. Haus, dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Ich ersuche edie eingelaufenen Petitionen vorzulesen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec K. Faber podává žádost domkářů obce Komárova, v okr. Bechyňském, aby gruntovníci Komarovští v pozemky obecní se nedělili, nýbrž aby, majíli se prodati, veřejnou dražbou se to stalo.

Abgeord. K. Faber überreicht das Gesuch der Häusler der Gemeinde Komarov, Bezirk Bechin, um Verfügung, damit die Gemeindegrundstücke nicht an dortige Grundbesitzer vertheilt, sondern, im Falle es nothwendig wäre, im öffentlichen Lizitationswege verkauft werden.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommiision.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec K. Faber podává spis obce Přílepova, Sobědraže a Vusí, v okr. Milevském, jimžto odvolává žá-dost Backovskou několika obcemi okr. milevského ohledně poměrů honebních podanou.

Abgeord. K. Faber überreicht ein Gesuch der Gemeinden Prilepov, Sobědraž und Wusi, Bezirk Mühlhausen, womit das von einigen Gemeinden dieses Bezirkes betreff der Jagdverhältnisse überreichte Gesuch von Nackow widerrufen wird.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Sněm. sekr. Schmidt č t e: Poslanec prof. Zeithammer podává žádost výboru obce Najštatské (Dolnobělá) v okr. Manetinském, strany doplňovací volby nového představeného.

Abgeordneter Zeithammer überreicht ein Gesuch des Ausschusses der Gemeinde Neustadt (Unterběla), Bezirk Manetin, in Betreff der Ergänzungswahl eines neuen Gemeindevorstehers.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Abgeord. Krouský überreicht ein Gesuch der Vertretung der Gemeinde Hrdlořez um Ausscheidung aus der Gemeinde Bukowno und Konstituirung als selbstständige Gemeinde.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. Krouský podává žádost zastupitelstva obce Hrdlořezské za vyloučení z obce Rukovské a uznání za obec samostatnou.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Abg. W. Kratochwil überreicht ein Gesuch der Vertretung der Gemeinde Straschkow, Bezirk Raudnitz, um Ausscheidung aus der Gemeinde Wodoched und Konstituirung als selbstständige Gemeinde.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Sněm. sekr. Schrnidt čte: Posl. V. Kratochvíl podává žádost zastupitelstva obce Straš-kovské v okresu Roudnickém, za oddělení od obce Vodochodské a uznání za obec samostatnou.

Vertheilt wurde der Kommissionsbericht zur Begutachtung der Regierungsvorlage des Entwurfes einer Grundbuchordnung und Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die provisorische Bestellung der besoldeten rechtskundigen Direktoren der Landeshypothekenbank.

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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

In Bezug auf den ersten Gegenstand, die Grundbuchordnung, bringe ich dem h. Hause zur Kenntniß, daß ich genöthigt war, den Entwurf der Grundbuchordnung, der von der Regierung bloß in einigen Exemplaren mitgetheilt worden ist, gleich bei Beginn der Session in der Statthaltereidruckerei in der nöthigen Anzahl von Exemplaren drucken zu lassen.

Bezüglich der böhmischen Uebersehung war das im Drange der Umstände nicht möglich; ich habe daher, weil ich wußte, daß in Mähren eine solche Uebersetzung stattgefunden hat, mich an den Landeshauptmann von Mähren gewendet für den Fall, als die nöthige Anzahl von böhm. Exemplaren vorhanden wäre, mir dieselben zur Disposition zu stellen, um beim Drange der Zelt, die Zeit für die Uebersetzung sowohl, zu ersparen, als auch die Druckkosten für die Uebersetzung.

Der Herr Landeshauptmann hat mit vieler Bereitwilligkeit meinem Wunsche entsprochen und eine Anzahl von 50 Exemplaren mir mitgetheilt, die hier auf dem Tische des h. Hauses zur Ansicht und Empfangnahme derjenigen Herren Mitglieder, die dieselben in böhmischer Sprache wünschen, bereit liegen.

Ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Ich habe zugleich diese Gelegenheit benützt, dem Herrn Landeshauptmann den Dank für seine Bereitwilligkeit auszudrücken.

Es ist gestern eine Interpellation an Se. Exc. den Herrn Statthaltereileiter von Hrn. Dr. Trojan übergeben worden.

Ich ersuche den Herrn Rath Schmidt, dieselbe vorzulesen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Interpellací k Jeho Excellenci panu předsedovi c. k. místodr-žitelství co královskému komisaři na sněmu v království Českém!

Mezi četnými stížnostmi, které sobě obyvatelstvo národnosti české tohoto království vede na nešetření a ztenčováni práv národních, dovolávají se po více let spravedlivého slyšení bezpočetné žaloby i na to, že při c. k. rakouských úřadech telegrafických nedochází jazyk český ani v Čechách stejné platnosti s jazykem německým, ba ani s jazyky docela cizými; nejen že úřadové rakouští dosud nepřijímají žádných telegrafických depeší, sepsaných jazykem českým, nobrž i depeše v jazyku tomto z Německa, z Francie neb z Anglicka zaslané, zdráhají se adresátům vydávati.

Tak stalo prý se předešlý týden opět s depeší, zaslanou z ciziny jednomu ze zdejších spolků.

Václav Kratochvíl, zde spolupodepsaný člen tohoto sněmu, cestoval nedávno do Anglie, z Ostende telegrafoval do Londýna zcela po česku, a český telegram jeho byl bez překážky přijat a v Londýně na určenou adressu dodán. Když ale tentýž poslanec chtěl z Londýna do Prahy telegrafovati, nemohl toho taktéž po česku docíliti, a sice ne snad, že by to v Anglii bylo s obtíží se potkalo, nikoli, odpor nalézá se proti tomu jen ve vlasti naší české!

Úřady anglické osvědčily vícekráte, svou ochotnost přijmouti a dopraviti hned telegram český jim odevzdaný, a však c. k. úřad v Ra-kousku a jmenovitě zde v Praze — v hlavním to městě království Českého odepřel dopravení telegramů takových, jelikož prý to zde přímo jest zakázáno. Náš cestující musil tedy k vůli rakouskému telegrafistovi pro Čechy postarati se o překlad francouský a ten byl v Čechách i hned přijat.

Posl. Vojtěch Fingerhut - Náprstek též spolupodepsaný, dosvědčuje zvláště, že Čechové v Americe bez obtíže telegrafují sobě česky po celém severu; když měl ale z Břemenu obdržeti telegram Český, došel tento skutečně celým Ně-meckem až na hranice české, z Podmoklí však odpověděli do Břemen: v Čechách že se nepřijímají telegramy české. Jindy chtěl Vojtěch Náprstek sám dáti z Drážďan po česku telegrafovati do Prahy své matce — pouhé to Češce: telegrafista saský osvědčil se býti v stavu i po hotovu, telegram ten dopraviti do Čech, doložil ale s úsměvem: tam prý to po česku nejde, v Čechách prý se jim to vícekrát již odepřelo, přijmouti telegram český!

Depeše české přijímají se také v Berlíně, v Paříži a jinde v cizině, což patrně nasvědčuje tomu, že telegrafování české není s technickými obtížemi spojeno; totéž dotvrzuje se podivným úkazem u nás doma: Zde přijímají se totiž telegramy třebas částečně české, jen když mají formu německou.

Tak na příklad dobře došel sem dne 16. t. m. telegram následujícího znění: "Humpolec: Löblicher Gesangverein Hlahol — Prag, ben flawischen allen zpěváckým spolkům ein srdečné na zdar und sláva! Národovci v Ledči!"

Slova česká jsou tak správně telegrafována, jako slova německá! —

Ano zdá se to tak snadné, že se toho telagrafický úřad u nás někdy snad ani nepovšimne a vydá telegram český prý "z nedopatření;" jen tak se někdy dostal do Prahy k napotomní mrzutosti úřadní — jako se dostal český telegram zdejšímu měštanu Vinc. Rotovi ze Sheffieldu z Anglicka! —

V takovémto počínání orgánů vládních u telegrafu v Rakousku, nelze jinák, než viděti a poznávati odstrkování — ať nedíme zavrhování české řeči, což uráží cit náš i právo národní a jest patrně i na hmotní ujmu obývatelstva českého, an se takto národ český přímo vylučuje z používání veřejného ústavu tak důležitého.

Pročež poskytujíce slavné c. k. vládě příležitost dokázati skutkem, chce-li opravdu býti stejně spravedlivou ke všem občanům státním


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

bez rozdílu národnosti; tážeme se tuto: zdal má c. k. vláda známost o tomto chování se úřadův telegrafních k jazyku českému a zdali nehodlá jemu také při telegrafování zjednati více šetrnosti a platnosti rovněž takové, jaké tu jazyk německý požívá.

V Pražské sněmovně dne 24. května 1864.

Dr. Prav. Trojan

K. Sladkovský

Dr. Škarda

Dr. Jeřábek

Dr. Zelený

J. Jindra

Dr. Švestka

Dr. Svátek

V. Fingerhut

Fin. Tonner

Dr. Brauner

Dr. Král

Dr. Podlípský

V. Kratochvíl Krouský

Dr. Kordina

J. Kratochvíle

Dr. Grégr

Dr. Klaudy

Dr. Frič

A. O. Zeithammer

Dr. Grůnwald

Pollach

Dr. Rieger

P. Matoušovský

Staněk

Platzer

Klimeš

Faber

J. Götzl

Dr. Šícha

Dr. Králert

Dr. Gabriel

A. V. Šembera

Dr. Tomíček

Jos. Macháček

Purkyně

J. Wenzig

Palacký

Berger

W. W. Tomek

K. Ptačovský

F. Řezáč

Daneš

Dr. Žák

Dr. Wiese

Dr. Prachenský

Mayersbach

Jos. Slavík

Vác. Seidl

Ant. Majer

Dr. Schovánek

Dr. A. Krása

Dr. Kodým

Dr. Esop

Dr. Čupr

Dr. Hamerník

Pour

Sadil

Zap

Oberstlandmarschall: Ich habe die In-terpellation Sr. Exc. dem Hrn. Statthaltereileiter mitgetheilt.

Náměstek místodrži. hr. Belcredi: Jeho Excellenci nejvyšší maršálek zemský již ve včerejším sezení mně dodal právě přečtenou interpelací, a já tedy dnes na ní odpověď dáti mohu.

Tato interpelace týká se předmětu, o kterém se již dříve a zvláště v roku 1862 u místodržitelství a u ministeria obchodu a financí jednalo; a následkem toho jednání vyšel ministeriální rozkaz, na který se za příčinou této interpelací a co odpověď ode mne žádanou odvolati musím.

Tento výměr zní:

Výměr ode dne 12. prosince r. 1862:

Vor zwei Jahren stellten die ungarischen Landes und Zentralbehörden das Ansinnen, daß auch Telegramme in ungarischer Sprache angenommen und befördert werden mögen.

Aus der abschriftlich mitfolgenden Note an den ungarischen Hofkanzler, wollen Eu. Exc. im Wesentlichen die Gründe entnehmen, welche meinen Vorgänger in der Oberleitung der Telegraphenanstalt bestimmten, das Ansinnen als nicht bloß materiell sondern auch prinzipiell unausführbar abzulehnen.

Aus denselben Gründen vermag auch ich, der von Sr. Exc. mit dem geehrten Schreiben vom 21. Nov. 1862, Z. 2286, verwendeten Zulassung der čechischen Idiome in die Telegraphie keine Folge zu geben.

A ten dotčený dopis na uherského dwor-ního kancléře zní:

Der erleuchteten Ginsicht Euer Exc. wird es nicht entgangen sein, daß ein über ganz Europa verzweigtes und zusammenhängendes, ohne Rücksicht auf die Entfernungen und Ländergrenzen augenblicklich wirkendes Institut, wie das des elektromagnetischen Telegraphen, sowie es sich der einfachsten und gleichförmigsten mechanischen Mittel bedient, darauf angewiesen ist, auch in den sprachlichen Elementen seine Mittheilungen möglichst einfach und gleichförmig zu sein.

So ist denn auch in der gesammten europäi-schen und sogar außereuropäischen Telegraphie das Apparat und Signalsystem ein und dasselbe, und durch die Natur der Sache sah man sich dahin gedrängt, auch die Sprachen, in welchen der internationale Telegraphenverkehr statt findet, auf die möglichst geringe Zahl, auf die beiden in Europa am meisten verbreiteten und von der verhältnißmäßig größten Zahl der Gebildeten gekannten Sprachen: Französich

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und deutsch (theilweise englisch und italienisch) zu beschränken.

Dieselben Gründe, welche im internationalen Verkehr zu solcher Beschränkung nöthigten, machen sich auch im internen Verkehre der einzelnen europäischen Länder geltend, am allermeisten im Kaiserthume Oesterreich, wo so viele verschiedene Landessprachen bestehen, und darunter sogar solche, deren Schriftzeichen sich gar nicht durch das allgemeine Telegraphenalphabet wiedergeben lassen.

Wollte aber auch Telegrammen in ungarischer Sprache Statt gegeben werden, so könnte auch dem Begehren in böhmischer, ruthenischer, polnischer, illyrischer, serbischer und rumänischer Sprache zu telegraphiren nicht entgegengetreten weiden.

Die Staatstelegraphen - Anstalt, welche sich glücklich schätzen muß, für ihren Dienst Indi-viduen zu finden, die nebst der deutschen Sprache nur die nothdürftigsten Elementarkenntnisse der französischen besitzen, würden sich felbstverständlich vergebens bemühen, Beamte zu ge-winnen, welche eben dieser Landessprachen kundig wären.

Telegramme aber in einer dem Telegraphi-sten unbekannten Sprache befördern zu lassen, würde, weit entfernt dem Interesse des a. h. Dienstes und des Publikums förderlich zu ein, dasselbe vielmehr in hohem Grade geährden; denn häufige Irrthümer und Depechen-Verstümmelungen wären dabei unvermeidlich.

Durch diese Andeutungen, mit denen ich die geehrte Zuschrift vom 4. Dezember d. J., Z. 404jpraes. zu beantworten mich beehre, dürf-ten Euer Exc. sich bewogen finden, daß von dem Tavernicus von Majlath ansgesprochene Ansinnen, dessen Gewährung aus dem Vorausgeschickten sich als eine unmögliche herausstellt, abzulehnen.

Oberstlandmarschall: Die Budgetkommission wird Freitag Vormittag 9˝, Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Tagesordnung: Bericht in Betreff der Uebergabe mehrerer Fonde.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Graf Leo Thun: Ich bitte ums Wort. Unter den gestern ausgetheilten Berichten befindet sich ein Kommissionsbericht über den geprüften Entwurf einer Instruktion für den Landesausschuß.

Derselbe ist unterschrieben von mir als Obmann.

Aber ich war eben nicht Mitglied dieser Kom-mission. Es ist daher wahrscheinlich nur ein Druck-fehler unterlaufen; es wird wahrscheinlich Se. Exc. Graf Leopold Thun fein.

Ich habe mir diese Erklärung nur erlaubt in Beziehung auf das Mißverständniß.

Oberstlandmarschall: Herr Doktor Gschier hat das Wort zu einer faktischen Bemer-kung.

Dr. Gschier: Es wurde von einem sehr beredten Redner gestern der Stadt Eger und der Sympathien derselben in der Erlernung der böhmischen Sprache in einer Weise erwähnt, die mich verpflichten, die Anerkennung, die dieser Stadt gezollt wurde, durch eine faktische Berichtigung auf das richtige Maß zurückzuführen, da dieses von dem Generalredner, meinem sehr geehrten Freunde, Dok-tor Brinz, nicht ganz in der Weise geschehen ist, wie ich es wünschte.

Ich bin in Eger geboren, seit mehr als 23 Jahren dort insässig, und mir ist von einem Einschreiten der Bewohner Egers um Eröffnung eines böhmischen Lehrkurses in obligater Weise, oder von Opfern, zu welchen die Stadtgemeinde dieserwegen sich bereit erklärt hätte, nie etwas bekannt geworden.

Und wenn ein solches Einschreiten in der That existiren sollte, so ist dies gewiß nickt in die Deffentlichkeit gelangt und sicherlich nicht von einem Organ ausgegangen, welches als der Ausdruck des Willens der Bevölkerung anzuerkennen geeig-net wäre.

Die Stadt Eger und ihre Bewohner wünschen die Gelegenheit geboten, die böhmische Sprache erlernen zu können; aber eben so entschieden hat sie sich von jeher und auch heut zu Tage gegen jede zwangsweise Einführung derselben an den dort bestehenden Lehranstalten ausgesprochen, und ich muß deshalb bestätigen, was Herr Dr. Herbst in dieser Richtung gestern sagte, daß jede Verordnung, welche die obligate Einführung der böhmischen Sprache am Egerer Gymnasium verfügte, von der Bevölkerung eben nicht freudig begrüßt wurde.

Demonstrationen haben freilich nicht statt gefunden; und in dieser Beziehung hat Herr Dr. Brauner vollkommen Recht.

Denn Demonstrationen liegen dem Charakter und den Gewohnheiten Egers ferne.

Aber diese Versicherung bitte ich Herrn Dr. Brauner entgegenzunehmen, daß die Bewohner Essers und namentlich die Gemeinderepräsentanz kein gesetzliches Mittel unversucht gelassen hat, der zwangsweisen Einführung der böhmischen Sprache entgegenzutreten.

Der citirte Ministerialerlaß, auf welchen sich der Herr Berichterstatter berufen hat, gibt eben davon Zeugniß, und ich bin fest überzeugt, daß ich nur im Sinne, im Interesse meiner Wähler handle, wenn ich mich gegen die obligate Einführung der böhmischen Sprache an Gymnasien und Mittelschu-len ausspreche.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter der Minorität.

Wenzig: Es ist schon die dritte Sitzung, m. H., in welcher wir uns mit der gegenwärtigen Gesetzesvorlage beschäftigen, welche doch nur wenige


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eigentlich nur disputable Paragraphe enthält, jedenfalls ein Zeichen, daß diese Paragraphe, so un-scheinbar sie erscheinen, ihre Wichtigkeit haben, daß sie eine Tragweite besitzen, und in das Leben eingreifen.

Gleichwohl will es mich bedünken, daß wir bereits viele Zeit mit der Widerlegung solcher Einwendungen zugebracht haben, die denn eigentlich doch nicht stichhältig sind.

Ich betone nur eine derselben, nämlich diejenige, welche besagt, daß §. 3 und 4 in offenem Widerspruche stehen, indem §. 3 die Freiheit gestattet, §. 4 den Zwang auferlegt. Freiheit und Zwang das waren die Worte, die mit ihrem mächtigen Schalle das h. Hans erfüllten.

Und doch, m. H., bin ich überzeugt, daß bei diesen zwei Paragraphen durchaus nicht die Rücksichten auf Freiheit oder Zwang maßgebend sind, sondern vielmehr die Rücksichten auf das praktische Bedürfniß.

Ich begreife nicht, wie man in Abrede stellen kann, daß hier ein bedeutender Unterschied stattfindet. Bei solchen Schülern, welche blos die Volksschulen besuchen, denen auch die unselbstständigen Unter-Realschulen beigezählt sind, macht sich denn doch in der That das praktische Bedürfniß, die zweite Landessprache zu kennen, nicht so geltend; denn sie gehen dann nicht weiter, sie streben keine höheren Studien an, ihr künftiger Wirkungskreis ist immer ein kleiner.

Ganz anders aber verhält es sich mit solchen Schülern, die in das Gymnasium und die selbstftändigen Realschulen eintreten, die hierauf an die Universität, anderntheils an die Technik gelangen.

Diese sind berufen, einst wichtige Aemter in Hand zu nehmen, wichtige Geschäfte zu betreiben und zu versehen, und der Kreis ihrer Wirksamkeit wird ein bedeutender sein.

Von diesen also, glaube ich, kann man mit vollem Rechte verlangen, daß sie wegen der mannigfachen Berührungen, in welche sie im praktischen Leben gerathen, die Kenntniß der zweiten Landessprache besitzen.

Und eben deßhalb, wenn ich es aufrichtig gestehen soll, scheint mir, daß hinter allen diesen Einwendungen etwas anderes verborgen ist, daß sich hinter allen diesen Einwendungen eigentlich die Besorgniß verbirgt, es könnte dadurch, daß die deut-schen Schüler böhmisch lernen, eine Čechisirung ein-treten ; es scheint aber das Sprichwort vorzuschweben, welches sagt:

"Mit jeder neuen Sprache wird man ein neuer Mensch."

Wenigstens hat Herr Prof. Brinz gerade diese Befürchtung ausgesprochen. In einer früheren Si-tzung rief er ja aus:

"Soll ich meine Kinder vom Schulrath Wenzig čechisiren lassen?"

Und erst gestern äußerte er sich:

"Lassen Sie uns im Gehege unserer Sprache, und bleiben Sie in dem Ihrigen." — Das ist wirklich sonderbar!

Vor nicht langer Zeit wurde ich in allen Zeitschriften angegriffen, daß ich es sei, welcher eine Scheidewand aufrichten wolle zwischen den beiden Volksstämmen in Böhmen, und siehe da, jetzt ist es H. Professor Brinz selbst, der zwischen beiden Volksstämmen eine chinesische Mauer aufführen will.

Was aber die Besorgniß betrifft, daß es könnte mir einfallen, seine Kinder zu čechisiren, so mag er von mir die wahre und aufrichtige Versicherung hin-nehmen , daß ich noch Wichtigeres in diesem Leben zu thun habe, als gerade dieser Aufgabe mich zu unterziehen. Ich werde mich vom Heizen freuen, wenn Herr Prof. Brinz seine Kinder nach seinen besten Ansichten erzieht zu wahren Patrioten und zu ganz tüchtigen österreichischen Staatsbürgern, daran würde ich gewiß den herzlichsten Antheil nehmen.

Freiheit und Zwang, m. H., da ließe sich noch sehr viel sagen, was unter wahrer Freiheit zu verstehen sei und was unter einem verwerflichen, was unter einem annehmbaren Zwange.

Indessen, m. H., die Zeit ist kostbar, und ich sehe ein, daß, wenn ich auch noch viel sagte, ich dennoch nichts ausrichten würde, das Loos des §. 4 ist einmal bestimmt und beschlossen, und ich sage nichts weiter, als, daß ich bei dem Votum der Minorität, das ich zu vertreten die Ehre habe, beharre.

Oberstlandmarschall: Herr Berichterstatter!

Berichterstatter Rector magnificus Dr. Löwe: Als ich gestern die Ehre hatte, von diesem Orte aus das Wort an die h. Versammlung zu richten, da hielt ich es vor Allem für meine Pflicht, die eigenthümliche Lage zu bekennen, in der ich mich befinde, indem ich für den Beschluß einer Majorität einer Kommission einstehen soll, der ich nicht angehöre. Seitdem hat sich aber meine Lage noch viel eigenthümlicher gestaltet, indem in dem Laufe der gestrigen Debatte mit einem Male diese Majorität mir ganz abhanden gekommen ist. (Heiterkeit.) Nun ist allerdings meine Aufgabe eine sonderbare, ich darf das Minoritätsgutachten als Berichterstatter der Kommission und daher seiner Majorität nicht vertreten und die Majorität, die ich vertreten soll, existirt nicht mehr. M. H., Prof. Herbst hat sich mit anerkennenswerther Offenheit über die Vor-gänge in der Kommission ausgesprochen. Er hat belichtet, daß der Antrag, den er und 6 Genossen in der Kommission stellte und den sie nun eben wieder vor das h. Haus brachten, daß dieser Antrag abgelehnt wurde und daß sie in Folge dessen zu den Majoritätsgutachten stimmten, um wenigstens so viel Freiheit als noch möglich ist zu retten. Ich erkenne an, daß Herr Prof. Herbst von seinem Standpunkte aus vollkommen Recht hat; aber mir scheint, daß die Herren auch von ihrem Stand-


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punkte aus sich sagen können, daß sie mittelst jenes Majoritätsbeschlusses mit dem geretteten Rechte der Freiheit auch einen guten Theil der Unfreiheit in jenen Zwang adoptirt haben, den sie so entschieden und energisch perhorreszirten, nun meine ich, wenn man etwas für etwas durchaus nicht zulässiges und schlechthin verwerfliches erklärt, so dürfe man auch das geringste davon nicht acceptiren. Gewiß denken diese Herren auch so, und handeln so, und ich bin überzeugt, daß wenn sie ein Prinzip für ein unbedingt giltiges anerkennen, sie von dem Prinzipe um keinen Preis einen Schritt breit abweichen werden. Nun haben aber diese Herren in der Kommission, den Antrag, um den es sich hier handelt, nicht fest gehalten, sie haben, als er abgelehnt wurde, ihn auch nicht als Minoritätsgutachten angekündigt und vorgemerkt. —

Darin scheint mir ein Beweis zu liegen, daß es sich mit der Furchtbarkeit jenes Zwanges in den Augen dieser Herrn selbst nicht gar so schlimm ver-halten dürfte. Es ist das ein in parlamentarischen Kämpfen sehr übliches und gegenseitig für zulässig erachtetes Verfahren. Man spannt die Saite etwas höher, weil sie schon von selbst etwas nachlassen wird, und weil hohe Töne besser durchschlagen. So erkläre ich mir wenigstens diesen Vorgang und finde darin eine Beruhigung für die Wahrheit meiner Ansicht. Gestärkt durch diesen Trost, wende ich mich nun an die Ginwendungen. Einwürfe meiner Gegner. Was zuerst Herrn Dr. Pankraz betrifft, so hat Herr Dr. Pankraz mich einer petitio principii, das ist einer Erschleichung des Beweiszieles beschuldigt. Ich soll nemlich die Zweckmäßigkeit der Vorschrift, durch welche die andere Landessprache zum obligaten Lehrgegenstand am Gymnasium gemacht werden sollte, ich soll die Zweckmäßigkeit einer solchen Vorschrift aus dem Bestehen derselben abgeleitet und damit begründet haben. Nun aber ist mein Beweis nicht so geführt worden. Ick habe mich bemüht zu zeigen, daß der Staat das Recht habe, eine solche Maßregel zu treffen, und daß er zweckmäßig handle, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht. Erst nachdem ich diesen Beweis aus den objektiven, in der Natur der Sache geschöpften Gründen geführt hatte, erst dann mies ich auf die bestehende Vorschrift, als auf etwas faktisch thatsächlich gegebenes hin, nur um zu zeigen, daß dasjenige, was wir wollen, nicht etwas unerhörtes und noch nie dagewesenes sei. Ich habe mich also keiner Grschleichung des Beweiszieles schuldig gemacht.

Sowie diesen Punkt, so behandelt Herr Dr. Pankraz auch manche andere Punkte meiner Rede. Wo nun solche Mißverständnisse herrschen, da ist ein Einverständniß, eine gegenseitige Verständigung schwer zu hoffen, und die Fortsetzung der Controverse ziemlich unnütz. Wenn aber Herr Dr. Pankraz am Schluß die in Rede stehende Maßregel eine Krücke für Krüppel nannte, so hat er das eben gesagt, aber das Recht, es zu sagen, hat er nicht vewiesen. So lange es also blos ein Gesagtes ist, so kann ich nicht umhin, dieses Gesagte mit dem Dichter zu sprechen, unter jene Rede zu zählen, in denen man der Menschheit Schnitzel kreuselt. (Výborně, Heiterkeit.)

Uebrigens gibt es eine eigene Art den Redner zu bekämpfen, eine gar alte Kunst, in welcher jene Männer zu Athen Meister waren, von denen einer sich nachgerühmt haben soll, daß es ihm gleichviel sei, das Unterste zum Obersten und das Oberste zum Untersten zu beweisen. (Výborně!) Wenn man nun diese Art des Kampfes liebt, dann reißt man von der Rede des Gegners irgend ein beliebiges Stück herunter, und knetet es in seiner Hand zu einem Monstrum, und weist es vor und sagt: seht da diese Monstrosität, diesen Widersinn hat der Mann gesprochen. Was soll man nun einem solchen antworten? Wohl nur dieses: Erkenne in dieser Monstrosität das Werk deiner eigenen Hand. (Výborně!) Nicht ich habe den Widersinn gesagt, du bist es, der es sagt. (Výborně!)

Ich wende mich nun nach dieser nothgedrungenen Abschweifung zu den Einwürfen des Herrn Prof. Herbst. Herr Prof. Herbst hat zuerst Anstoß genommen an einigen, von mir gebrauchten angeblich poetischen Ausdrücken. Nun ich meine, es komme gar nicht darauf an. ob etwas prosaisch oder poetisch gesagt ist. Darauf kommt es an, daß das was gesagt wird, eine Wahrheit fei. (Bravo!) Die trockenste Prosa kann falsches, die Poesie kann die höchste Wahrheit aussprechen. Leider muß ich in der korrekten Prosa des Herrn Prof. Herbst doch einige Unkorrektheiten, in Beziehung auf gewisse Thatsachen, die er anführte, rügen. (Stimme links: "rügen?") rügen. Herr Prof. Herbst, hat zuerst auch meine Rede so aufgefaßt, daß ich als ersten Grund für die Zweckmäßigkeit der obligatorischen Einführung des Unterrichtes in der andern Landessprache am Gymnasium, das Bestehen des Gesetzes der bezüglichen Vorschrift angegeben hätte. Nun auf diesen Vorwurf habe ich soeben geantwortet. Herr Prof. Herbst hat dann auch weiter bezüglich des von mir zitirten h. Ministerialerlasses vom 21. Oktober 1861, wenn ich nicht irre, bemerkt, daß darüber eben sich nicht zu wundern sei, das Staatsministerum könnte nicht anders, es müßte sicher ein Gesetz halten, daß noch nicht aufgehoben ist und es würde wohl wahrscheinlich es ungern gethan haben.

Ich bin allerdings nicht so glücklich, in die innerste Gesinnung Sr. Exc. des H. Staatsministers eingeweiht zu sein; ich muß mich an den Wortlaut des Erlasses halten; dieser aber bestätigt keineswegs die Voraussetzung des H. Prof. Herbst; es wäre ja sehr leicht möglich gewesen, das Gesuch der Stadt Eger unter Hinweisung auf bestehende Vorschriften einfach abschlägig zu bescheiden; das ist aber nicht geschehen, das Reskript geht in eine Motivirung ein, eine ausführliche Motivirung und in dieser Motivirung wild ausdrücklich betont, die


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Zweckmäßigkeit, ja die Nothwendigkeit der von dem früher bestandenen Ministerium erlassenen Vorschriften; dann liegt nichts, was für die Voraussetzung des H. Prof. Herbst spricht, daß das ungern geschehen sein müsse, denn zu dieser Aeußerung war ja das Staatsministerium durchaus nicht gezwungen, H. Prof. Herbst hat 2) angefühlt, daß an dem Gymnasium zu Budweis seit der Einführung des obligaten Unterrichts in der 2. Landessprache die Zahl der deutschen Schüler abgenommen habe; nun ich habe hier vor mir offizielle Daten, welche aus der vom H. Ministerialrath Mozart und Prof. Bo-nitz redigirten österreichischen Gymnasialzeitung entlehnt sind; da sieht die Sache etwas anders aus, als H. Prof. Herbst bemerkt; wahrscheinlich in Folge von Berichten, die er erhielt, die aber nicht der Wahrheit gemäß sind.

Im Jahre 1852 war die Anzahl der deutschen Schüler am Budweiser Gymnasium 127, im J. 1859, also 3 Jahre nach Einführung dieses obligatorischen Unterrichtes betrug sie 223, im I. 1860 240, eine sehr große Anzahl, und wie das schon geht, wenn in einem Jahre eine ungewöhnliche Zahl von Schülern ist, so pflegt im nächsten Jahre darauf dieselbe klein zu sein — im J.1861 die Zahl 185, offenbar vielmehr, als im I. 1852, wo sie nur 127 betrug, im I. 1862 aber stieg sie wieder auf 202, im I. 1863 betrug sie beinahe dasselbe, nämlich 199; während sie im J.1852127 betrug, beläuft sie sich im J.1863 auf 199; da ist wohl keine Abnahme zu bemerken; aber es zeigt sich dieses noch auffallender, wenn man die Zahl der deutschen Schüler an allen Gymnasien mit der Zahl der deutschen Schüler am Budweiser Gymnasium vergleicht und das Wachsthum dieser beiden Zahlen innerhalb dieser Periode von 11 Jah-ren betrachtet. Die Anzahl der deutschen Schüler in allen Gymnasien Böhmens zusammengenommen hat sich innerhalb dieser 11 Jahre um 20 p Ct. vermehrt.

Die Zahl aber der deutschen Schüler am Gymnasium zu Budweis hat innerhalb derselben Periode sich um 57 p Ct. vermehrt,

(Bravo! Hört! Hört!)

dahin ist also diese Angabe zu berichtigen. Endlich möchte ich noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der mir in der Rede des Prof. Herbst aufgefallen ist. Ich habe als das anzustrebende Ziel die Einigung beider Volksstämme Böhmens hingestellt, Prof. Herbst meint, die Einigung wird durch den Sprachenzwang oder Sprachzwang nicht erreicht werden. Ich möchte zuerst bemerken, daß der Ausdruck Sprachzwang doch ein etwas ungenauer ist. Sprachzwang könnte man es nennen, wenn an einem Gymnasium die Schüler genöthigt werden, alle Gegenstände in der andern Sprache, die nicht ihre Muttersprache ist, zu hören; allein, daß man es Sprach-zwang nennen sollte, wenn der Unterricht in der einen Sprache obligat ist, scheint mir zu weit gegangen, um so mehr, als ja dieselben Schüler in allen andern Gegenständen den Unterricht in ihrer Muttersprache empfangen sollen, wenn §. 2 durchgeführt wird; also dieser Ausdruck möchte etwas ungenau sein, allein sei es darum, ich will mich nicht um Worte streiten, ich frage aber nur, wann wird eben die Einführung des obligatorischen Unterrichtes oder die Aufrechterhaltung derselben in Bezug auf die andere Landessprache, wann würde sie dann ein Hinderniß der Einigung sein? Ich kaun mir keinen andern Fall denken, als den, wenn etwa schon ein Vorurtheil und eine Abneigung vorhanden ist. Nun, da gestehe ich, diesen Faktor habe ich in meine Rechnung nicht aufgenommen,

(Výborne)

denn mir war es ja um die Zuneigung zu thun. Die Zuneigung wird auf dem Grunde der Abneigung nicht erwirkt; aber ich meine, das wird eben nicht so sehr der Fall sein; wenn aber irgendwo es doch sporadisch der Fall wäre, so meine ich, wäre es doch unsere Aufgabe durch Zuspruch und Belehrung dahin zu wirken, daß dieses Hinderniß verschwinde.

(Bravo! Výborně!)

Das wäre nun dasjenige, was ich in Bezug auf die Einwürfe des Prof. Herbst zu bemerken habe.

Was nun Prof. Brinz betrifft, so hat derselbe zuvörderst wieder auf die 3 Standpunkte zurückgeblickt und gemeint, wenn wir uns das als Verdienst anrechnen, daß wir diese 3 Standpunkte zu vereinigen gesucht haben, so sei das eben eine Geschmackssache; er ziehe das Einfache vor. Nun, ich meine, das Ginfache ist nicht immer das Bessere und Werthvollere. das Abstrackte, leblose und schlecht-hin lebensunfähige

(Oho!)

kann sehr einfach sein.

Das Lebende. Reale, schließt eine reiche Mannigfaltigkeit in sich; es kann einem Ohr mehr zusagen, wenn ein und derselbe Ton fortwährend angeschlagen wird, aber den meisten gefällt eine volle polyphonische Harmonie besser. (Heiterkeit.) Wir haben uns bemüht, diese 3 Standpunkte wie die Töne, eines Dreiklangs harmonisch zu verbinden; das scheinet nicht gegen unseren guten Geschmack zu zeugen. —

H Prof. Brinz hat aber noch etwas Anderes bemerkt, das allerdings von Bedeutung ist und worauf man sehr aufmerksam sein muß; er sagte, es sei ein Unterschied, ob ein Gegenstand vom pädagogisch-didaktischen, oder von einem andern Ge-sichtspunkte in den Lehrplan des Gymnasiums aufgenommen werde; nun darin hat er vollkommen recht, daß zunächst und zuoberst das Maßgebende für die Feststellung des Lehrplanes am Gymnasium die pädagogisch-didaktische Rücksicht sein wird: allein damit, mit dieser allgemeinen für alle Gymnasien etwa und alle Länder geltenden Rücksicht ist eine spezielle wegen besonderer Verhältnisse eines Landes durchaus nicht ausgeschlossen. Diese Rücksicht nun habe ich geltend gemacht; ich habe auf das prak-


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XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

tische Bedürfniß des Staates hingewiesen, — ich werde mich hier nicht wiederholen — ich möchte nur bemerken, daß wenn der Staat sich veranlaßt findet, gewisse Lehrfächer für den Juristen, der einmal Organ der Staatsgewalt sein soll, vorzuschreiben, sich nicht damit begnügt, sie anzuempfehlen, sondern sie obligat macht, sogar verlangt, daß der Studierende durch Prüfungen die Kenntniß in diesem Fache ausweise und warum? Aus diesem Grunde, weil er sich sicher stellen muß, daß die Organe, deren er sich dann zu bedienen haben wird, auch die nöthigen Kenntnisse mitbringen. Wenn nun der Staat dieses zu thun sich veranlaßt findet, wegen der Sichelstellung der Brauchbarkeit seiner künftigen Organe, so hat er wohl auch Veranlassung, das Studium der andern Landessprache obligat zu machen; da kann er sich auch nicht mit der bloßen Anempfehlung begnügen, er muß sich auch da sicher stellen, daß diese Organe die nothwendigen Bedingungen erfüllen, die er verzeichnen muß für den Dienst (výborně), und das muß er gleich am Gymnasium thun, denn an der Universität ist es zu spät; Sprachen müssen frühzeitig und lange betrieben werden. Das Gymnasium ist nun einmal faktisch der Ort des Lern- und Lehrzwanges und was man auch dagegen sagen will, es ist natur-gemäß dieser Ort. Wenn nun einmal in einem Institut ein solcher Plan besteht, der einen Zwang vorzeichnet für gewisse Lehrfächer, dann hängt das Urtheil über die Bedeutungen eines Lehrgegenstandes davon ab, ob er unter diese obligaten Lehrfächer aufgenommen ist und wenn der Staat selber es kenntlich machen will, wenn er das eben aussprechen will, daß er auf ein gewisses Lehrfach ein besonderes Gewicht lege, daß sein Interesse dabei betheiligt sei, daß dieses Lehrfach betrieben werde, dann muß er es auch unter die obligaten Lehrgegenstände aufnehmen.

Nun komme ich zu einem letzten Punkte, den ich der Erwägung dem h. Hause sehr ernstlich anempfehlen wollte. Wir haben im §. 2 eine Regel aufgestellt; wir haben den Utraquismus gänzlich verbannt, eine vollkommene Scheidung bezüglich der Gymnasien böhmischer und den Gymnasien deutscher Unterrichtssprache vorgenommen. Wenn nun diese Vorschrift so schroff für sich allein stehen bliebe, wenn da nichts anderes hinzukäme, keine Correktur angebracht würde, dann, meine ich, hätten wir nicht etwas Heilsames, dann hätten wir nach meiner Ueberzeugung ein großes Unheil gestiftet, und ich mühte mir selbst Vorwürfe machen, daß ich für diesen § gestimmt und die Annahme desselben befürwortet habe. Denn dadurch würde, wo sie nicht ist, die Spaltung erst hervorgerufen werden, und wo sie etwa wäre ungemein erweitert worden. Denn das ist doch gewiß, m. H.. das ist etwas sehr einleuchtendes, durch Separation einigt man nicht. Darauf nun möchte ich vor allem hinweisen. Die ganze absolut nöthige Correktur für den §. 2 ist eben der §, um den es sich jetzt handelt. Nur dadurch, daß die Erlernung der anderen Landessprache beiderseitig zur Pflicht gemacht wird, wird ein Band befestigt zwischen jenen, die sonst durch diesen § vollkommen auseinandergerissen würden. Daß scheint mir nun die wichtigste, das scheint mir die bedeutendste Rücksicht, und ich glaube, wenn das h. Haus diesen Punkt in freie, vollkommene Erwägung zieht, dann ist an ein günstiges Resultat nicht zu zweifeln.

(Bravo! im Centrum.)

Oberstlandmarschall: Wir schreiten zur Abstimmung. Ich werde zuerst den Antrag des H. Prof. Herbst zur Abstimmung bringen, dann den Antrag der Minorität und zwar absatzweise mit Rücksicht auf das vom H. Abg. Zedtwitz gestellte Amendement. Der H. Berichterstatter wünscht noch über das Amendement des H. Abg. Zedtwitz einige Worte.

Prof. Löwe: Ich habe doch noch zum Schluße meine Ansicht über das Amendement auszusprechen. In der Form, in welcher es hier angegeben ist, könnte ich mich mit diesem Amendement nicht einverstanden erklären. Es wird da, wenn ich nicht irre, gesagt: Ueber einschreitende Eltern oder Vormünder sind die Dispensen von Fall zu Fall von den Landesbehörden zu ertheilen. Wenn ich das ganz nach den Regeln der grammatikalischen Auslegung interpretire, so heißt das: Um die Dispens zu erhalten, bedarf es nichts weiters als des Einschreitens, und das Ertheilen versteht sich von selbst.

So muß ich das wörtlich fassen: sie sind über Einschreiten von der Landesbehörde zu ertheilen.

Nun, das scheint mir dennoch zu wenig zu sein Das würde so viel sagen, als, daß um eine Dispens zu erhalten, es nur eines Stempelbogens bedürfe.

Wenn etwa das Amendement so lautete: Dis-pensen von der Erlernung der andern Landessprache können über Einschreiten der Eltern oder Vormünder von Fall zu Fall von der Landesbehörde ertheilt werden; so wurde ich für meine Person nichts dagegen einwenden.

Im Namen der Kommission bin ich natürlich nicht ermächtigt, das zu sagen, damit mich einverstanden zu erklären und im Namen der Majorität bekanntlich noch weniger.

Ich für meine Person würde dagegen Nichts einwenden, wenn es so hieße: Dispensen können über Ginschreiten der Eltern und Vormünder von Fall zu Fall von der Landesbehörde ertheilt werden; da ist es dem Urtheile der Landesbehörde anheim gestellt, und das scheint nur der Bedeutung des Gegenstandes und der Würde der Behörde, um die es sich hier handelt, angemessen.

Daß etwa Graf Zettwitz die anderen Worte: "aus besonders erheblichen Gründen" wegzulassen wünscht, dagegen ist nichts einzuwenden; es wird Sache der Landesbehörde sein, die Gründe zu prü-


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fen, und nach ihrem Ermessen die Entscheidung zu fällen.

Oberstlandmarschall: Ueber das Mino-ritäts- und das Majoritätsgutachten werde ich, wie bereits erwähnt, zuerst über den Minoritätsantrag bezüglich des ersten Absatzes abstimmen lassen; für den Fall, als der Herbstsche Antrag verworfen würde und daran das Amendement des Grafen Zedt-witz reihen, und würde dieses verworfen, würde der von der Kommission beantragte Text zur Ab-stimmung kommen.

Hofrath Taschek hat seinen Antrag zurückgezogen.

Taschek: Ja.

Oberstlandmarschall: Er kommt also gar nicht zur Abstimmung.

Ich bitte also den Antrag d,es Herrn Abgeord. Herbst vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

An die Stelle des §. 4 sei zu setzen als §. 4: In den Mittelschulen (Gymnasien und selbstständi-gen Realschulen) ist Gelegenheit zu bieten, die 2. Landessprache gründlich und in einer Weise zu er-lernen, daß die Schüler derselben in Sprache und Schrift mächtig weiden.

Na místo §. 4. budiž co §. 4. postaveno: Při školách středních (gymnasiích a samo-statných školách reálních) má se dáti příležitost naučiti se druhému jazyku zemskému důkladně a tou měrou, aby ho žáci slovem i písmem uží-vati uměli.

Oberstlandmarschall: Ich bitte dieje-nigen Herren, welche dem Antrage des Abgeordneten Professor Herbst zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Der andere Theil des Hauses erhebt sich.)

Der Antrag des Hr. Prof. Herbst ist mit 106 gegen 88—89 Stimmen verworfen.

Es käme nun der Antrag der Minorität zur Abstimmung, und zwar der erste Absah.

Schmidt (liest:) In den Mittelschulen, Gym-nasien und Realschulen mit böhmischer Unterrichts- spache ist die deutsche Sprache, und in derlei deutschen Schulen die böhmische Sprache obligater Lehr- gegenstand.

Ve středních školách (gymnasiích a realkách) s českým jazykem vyučovacím jest jazyk německý a v takových též školách německých jazyk český povinným předmětem.

Sladkovský: Ich bitte, Exc., ich beantrage die namentliche Abstimmung. (Auf der Linken: ja, ja. Im Centrum: nein, ne)

Oberstlandmarschall: Es ist die nament-liche Abstimmung verlangt.

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, daß namentlich abgestimmt werde, aufzustehen. (Es erhebt sich der größte Theil der Linken und einige Abgeordnete im Centrum.)

Es haben mehr als 50 die namentliche Abstimmung verlangt; ich muß zur namentlichen Abstimmung schreiten.

Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag der Minorität sind mit "ja," die dagegen sind, mit "nein" zu stimmen über den ersten Absah des MinoritätsantraaeZ.

Pánové! kteří se přidáte k návrhu menšiny, hlasujte s "ano", kteří jste proti tomu, s "ne".

Mit "Ja" haben gestimmt:

Fürst Erzbischof zu Prag,

Rektor Magnifikus Dr. Löwe,

Althan,

Graf,

Beer,

Bělský,

Belcredi,

Graf,

Benoni,

Berger,

Brauner,

Clam-Martinitz,

Graf,

Černín Jaromír,

Graf,

Černín Ottokar,

Graf,

Šupr,

Daneš,

Dvořák,

Eisenstein Aug. Ritter v.,

Esop.,

Faber,

Fingerhut,

Frič,

Fürstenberg Emil. Fürst.

Fürstenberg Max., Fürst,

Gabriel,

Götzl.

Grünwald,

Hamerník.

Hauschild,

Hawelka,

Jeřábek,

Jindra,

Klaudy,

Klavík.

Klimeš,

Kodým,

Kordina,

Kral,

Kralert,

Krása.

Kratochvíle,

Kratochvíl,

Krejčí P.,

biskup,

Krouský,

Lambl,

Lobkovic M.

Fürst,

Machacek.

Mayersbach.

Ritter v.,

Malovetz,

Freiherr.

Maresch Ant.,

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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Matoušovský,

Majer Ant.,

Nostih Alb. Graf.

Nostitz Jos. Graf,

Obst, Palacký,

Pinkas,

Platzer,

Podlipský,

Pollach,

Pour,

Prachenský,

Ptačovsý,

Rieger,

Rotter. Abt.

Řezáč,

Schovánek,

Seidl W.

Seitl.

Sladkovský,

Slavík,

Škarda,

Stančk,

Svátek,

Šembera,

Šícha,

Šlechta,

Schönborn, Graf,

Schwarzenberg Joh. Ad., Fürst,

Švestka,

Thun-Hobenstein Leop., Graf,

Thun-Hohenstein Theod., Graf,

Thurn-Taxis, Fürst,

Tomek,

Tomíček,

Tonner,

Voith,

Freiherr.

Václavík,

Waldstein, Graf,

Wenzig,

Wiese.

Wojáček,

Wokoun,

Wratislav, Graf,

Zap. Zátka.

Zeidler. Freih,

Zeithammer,

Zelený.

Zettwitz, Graf,

Mit Nein haben gestimmt die Herrn:

Adam,

Aehrenthal, Freiherr,

Anersperg, Karl, Fürst,

Bachofen von Echt.

Becher,

Bohusch v. Ottoschütz, Ritter v.,

Brinz,

Conrath,

Defours-Walderode, Graf,

Daubek,

Detzauer,

Ehrlich.

Eissert.

Fleischer,

Fürstl,

Fürth.

Görner.

Grohmann,

Grüner,

Gschier,

Haas.

Hainl, Abt,

Hanisch,

Hartig, Graf,

Herbst,

Hille,

Hoffmann,

Huscher,

Jaksch.

Jelínek,

Kalina v. Jäthenstein, Ritter,

Klier.

Kopetz, Ritter v.

Korb v. Weidenheim, Franz, Freiherr,

Korb v. Weidenheim, Karl, Freiherr,

Kreuziger,

Křivanek,

Kuh.

Laufberger,

Ledebour. Graf,

Leeder,

Leidl,

Lill v. Lilienbach,

Limbek, Johann, Ritter v.,

Ambek. Karl, Ritter v.,

Lumbe,

Maresch, Johann,

Mayer, Grnst,

Miesel v. Zeileisen,

Mladota, Freiherr,

Neradt,

Neumann,

Nostitz, Ervein, Graf,

Pankratz,

Pfeiffer,

Redlhammer,

Riese-Stallburg,

Rößler,

Rosenauer,

Roth, Hyronimus,

Sadil,

Sandtner,

Seidl, Emanuel,

Geifert,

Siegmund,

Stamm,

Steffens,


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Stikl,

Stöhr,

Stradal,

Sträruwitz,

Suida,

Schlöcht,

Schmatz.

Schmeykal,

Schreiter,

Schröder,

Schrott,

Taschek,

Tedesco,

Tehner,

Theumer,

Thomas,

Thun-Hohenstein, Leo, Graf,

Thun-Hohenstein, Oswald, Graf,

Trenkler,

Volkelt,

Waidele,

Wanka,

Wenisch,

Wolfrum,

Worowka,

Wucherer,

Zehner,

Oberstlandmarschall: Mit Ja haben gestimmt 10U mit Nein 94, der Antrag der Minorität ist angenommen.

(Bravo, výborně.)

Es kömmt nun der Antrag des Grafen Zedtwitz zur Abstimmung anstatt des zweiten Absatzes des Minoritätsantrages.

Ich bitte vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): "Dispensen von der Grlernung der andern Sprache sind über Einschreiten der Eltern oder Vormünder von. Fall zu Fall von der Landesbehörde zu ertheilen."

"Osvoboditi od učení se druhému jazyku zemskému náleží k žádosti rodičů aneb poručníků v každém případě k rozhodnutí úřadu zemského."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die dem soeben vorgelesenen Amendement des Grafen Zedtwit zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Ist zweifelhaft.

Ich bitte um die Gegengrobe.

(Geschieht.)

Es ist ein so geringer Unterschied der Stimmen zwischen 4 und 5. daß ich mich nicht getraue aus-zusprechen.

(Rufe: Namentliche Abstimmung.)

Ich werde daher die namentliche Abstimmung einleiten.

Für den Antrag des H. Abg. Grf. Zedtwitz bitte ich mit "Ja", dagegen mit "Nein" zu stimmen.

Pánové, kteří se přidáte k návrhu pana poslance hraběte Zedtwitze, hlasujtež s "ano," kteří jste proti tomu návrhu, s "ne"!

Mit "Ja" haben gestimmt die Herren:

Adam,

Aehrenchal. Freiherr,

Althan, Graf,

Auersperg Karl, Fürst,

Bachofen, von Echt,

Becher,

Bohusch, von Ottoschütz, Ritter v.,

Brinz. Conrath,

Desfours-Walderode, Graf,

Daubek,

Dotzauer,

Ehrlich.

Eyssert.

Fleischer,

Fürstl.

Fürth.

Görner,

Grohmann,

Grüner,

Gschier,

Haas.

Hainl, Abt.

Hanisch.

Hartig, Graf,

Herbst,

Hille,

Hoffmann,

Huscher.

Jaksch.

Jelínek,

Kalina, v. Jäthenstein. Ritter,

Klier,

Kopetz, Ritter von,

Korb von Weidenhelm, Franz, Freiherr,

Korb, von Weidenheim,

Karl, Ritter,

Kreuziger,

Křiwanek,

Kuh.

Laufberger,

Leeder,

Leidl.

Lill von Lilienbach,

Limbek Johann, Ritter von,

Limbek Karl, Ritter von,

Lumbe,

Maresch Johann,

Mayer Ernst,

Miesl von Zeileisen,

Mladota von Solopisk, Freiherr.

Neradt,

Neumann,

Nostit Erwin. Graf, Pankratz.

Peche, Ritter von, Pfeiffer.

2*


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Nedlhammer,

Riese-Stallburg, Freiherr,

Rößler,

Rosenauer,

Roth Hieronymus,

Sandtner,

Seidl Emanuel,

Seifert,

Siegmund,

Stamm,

Steffens,

Sticket,

Stöhr,

Stradal,

Sträruwitz,

Suida,

Schlöcht,

Schmatz,

Schmeykal,

Schreiter,

Schöder,

Schrott,

Taschek.

Tedesco,

Tetzner,

Tleumer,

Thomas,

Trenkler,

Voith, Freiherr,

Volkelt,

Waidele,

Wenisch Peter,

Wokaun,

Wolfrum,

Worowka,

Wucherer, Freiherr,

Zettwitz, Graf,

Mit "Nein" haben gestimmt die Herren:

Fürst Erzbischof.

Rektor Magnificus,

Beer, Kreisheerenordens-General,

Bělský, J. U. D.

Belcredi, Graf,

Benoni,

Berger,

Brauner,

Clam-Martinitz, Graf,

Černin Jaromir, Graf,

Černin Ottokar, Graf,

Čupr,

Daneš

Dwořák

Eisenstein, August, Ritter von.

Esop.

Faber,

Fingerhut,

Frič,

Fürstenberg, Emil, Fürst,

Fürstenberg, Maximilian, Fürst,

Grégr,

Grünwald,

Hamerník,

Hauschild,

Hawelka,

Jeřabek,

Jindra,

Klaudy,

Klawik,

Klimesch,

Kodým,

Kordina,

Kral,

Králert,

Krása

Kratochvile,

Kratochvyl,

Krejčí Peter,

Krouský,

Lambl,

Ledebour, Graf,

Lobkowitz, Fürst,

Machacek

Maiersbach, Ritter v.,

Malowetz, Freiherr,

Maresch. Anton,

Matoušovský,

Majer, Anton.

Nostitz, Albert, Graf,

Nostitz, Josef, Graf,

Obst.

Palacký,

Pinkas,

Platzer,

Podlipský,

Pollach,,

Pour,

Prachenský,

Ptačovký,

Rieger,

Rotter, Abt,

Rezáč

Sadil.

Schowánek,

Seidl, Wenzel,

Seitl,

Sladkovský.

Slavik,

Škarda,

Staněk,

Svatek.

Śembera,

Śícha,

Šlechta,

Schönborn, Graf,

Schwarzenberg, Ich. Adolph, Fürst,

Svestka,

Thun-Hohenstein, Leo, Graf,


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Thun-Hohenstein, Leopold, Graf,

Thun-Hohenstein, Theodor, Graf,

Thurn-Taris, Fürst,

Tomek,

Tomíček,

Tonner,

Wáclawík,

Waldstein, Graf,

Wanka,

Wenzig,

Wiese,

Wojáček,

Wratislaw, Graf,

Zap.

Zátka,

Zeidler, Freih.,

Zeithammer,

Zelený,

Zeßner, Freih.,

Žák,

Oberstlandmarschall: Mit "Ja" haben gestimmt: 93, mit "Nein" 101, der Antrag ist verworfen.

Es kommt nun der Absah 2 des Minoritäts-Antrages zur Abstimmung; ich bitte ihn vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest).

Dispensen von der obligaten Erlernung der andern Landessprache können über Einschreiten der Eltern oder der Vormünder nur für einzelne Fälle und blos aus erheblichen Ursachen und nur von der Landesbehörde ertheilt werden.

Od povinného učení se druhému jazyku zemskému může k žádosti rodičů neb poručníků a to jen ve zvláštních případech a z obzvláště důležitých příčin jedině úřad zemský osvoboditi.

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage der Minorität zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht,)

Es ist die Majorität.

Der Antrag ist angenommen.

Wir übergehen zum nächsten Paragraphe.

Berichterstatter Loewe: §. 6 der Landesausschußvorlage lautete so, daß durchaus gar keine Begränzung darin ersichtlich war, wie weit die Parallelklassen, von denen in diesem §. die Rede ist, sich erstrecken sollen; sowie nun der §. lautete, so wäre es möglich gewesen, ihn auch dahin zu interpretiren, daß die Parallelklassen durch alle 8 Klassen des Gymnasiums, oder weil in diesem §. von den Mittelschulen überhaupt die Rede war, auch durch alle 6 Klassen der Realschule eingeführt werden sollten. Die Kommission konnte sich dabei der Ueberzeugung nicht verschließen, daß eine solche Aus-dehnung der Parallelklassen durch nichts zu rechtfertigen wäre; denn einmal würde man in allen 8 Klassen des Gymnasiums Parallelklassen aufstellen, würde man mit der verschiedenen Unterrichtssprache 2 Gymnasien errichtet haben, aber unter sehr ungünstigen Umständen. Man möchte zwar meinen, daß diese beiden Anstalten wenigstens das Haus gemeinsam haben, dann die Direktion und dann die Benützung gewisser Lehrmittel und Sammlungen; was das Letztere betrifft, so wäre dieses allerdings von einem Vortheile vielleicht, die Benützung dieser Vortheile wird jedoch durch anderweitige Nachtheile, die aus einer solchen Einrichtung entspringen würden, bedeutend aufgehoben; denn, was das Wohnen unter einem Dache betrifft, so ist das nicht immer von Vortheil und was die gemeinsame Direktion betrifft, kann das noch weniger gebilligt werden, denn eine solche "Direktion, die dann etwa 16 Klassen zu überwachen hätte, würde eine viel zu große Aufgabe' erhalten; auch ist es nicht überall nützlich, einen vielköpfigen Lehrkörper aufzustellen, die Geschäftsführung wird dadurch nicht erleichtert und nicht verbessert ; es könnten noch andere Uebelstände sich daran knüpfen.

Aus diesen Gründen also konnte die Kommission sich nicht entschließen, zu beantragen, daß etwa die Parallelklassen durch das ganze Gymnasium oder durch die ganze Realschule aufgestellt werden sollen; überhaupt kam man auch darin von allen Seiten überein, daß die Errichtung von Parallelklassen stets nur ein Nothbehelf sei, welcher in lokalen Bedürfnissen seinen Grund haben könnte und eben nicht über diesen Charakter ausgedehnt werden dürfe, deshalb hat man auch zugleich eingesehen, daß die Errichtung von Parallelklassen an vollständigen Realschulen nicht nothwendig ist; dann gibt es solche Realschulen in unserem Lande genug, so daß für das Bedürfniß beider Landessprachen hinreichend ge-sorgt wird; hier also kann die Nothwendigkeit der Einführung der Parallelklassen nicht ersichtlich werden. Es ist aus diesem Charakter der Parallelklassen oder des Institutes dieser leicht zu ersehen, daß die Pa-rallelklassen jedenfalls mit der untersten Klasse beginnen, aber niemals über das Untergymnasium sich zu erstrecken hätten, denn für das Obergymnasium ist dann kein Bedürfniß mehr vorhanden, sobald nämlich der Unterricht in der andern Landessprache obli-dat ist, so ist anzunehmen, daß innerhalb der vier Jahre des Unterrichts hinreichend Gelegenheit ge-boten worden ist für den Schüler, um sich der Sprache insoweit zu bemächtigen, daß derselbe in den obern Klassen den Unterricht in derjenigen Sprache, die an diesem Institute die Unterrichtssprache ist, empfangen kann.

Es ist daher kein Bedürfniß vorhanden, sie über diese 4 Klassen hinaus zu erstrecken, sie soll überhaupt nur soweit gehen, daß dem Schüler, der derjenigen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, die an dieser Anstalt Unterrichtssprache ist, einstweilen der Unterricht in seiner Muttersprache ertheilt werde, aber nur so lange, bis er Gelegenheit gehabt hat, die andere Landessprache hinreichend in seine Gewalt zu bekommen.

Das waren die Grundsätze, über welche die Kommission einstimmig war.


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XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Aber nun handelt es sich darum, ob dem Be-dürfniß, welches an gewissen Orten von gemischter Bevölkerung entstehen kann, ob diesem Bedürfniß durch Errichtung eines Untergymnasiums mit der andern Landessprache oder durch Errichtung von Abtheilungen in der angegebenen Weise entsprochen werden soll.

Ich habe nur noch zu bemerken, daß es sich eben nur handeln kann um Orte gemischter Bevöl-kerung, an welchen nur ein Gymnasium besteht; denn das wurde auch anerkannt, daß an Orten, wo dieses nicht der Fall ist, gleichfalls aus nicht einzu-sehenden Gründen das Bedürfniß nicht vorhanden, daher es auch nicht angemessen ist, sich eines solchen Nothbehelfs zu bedienen; ich sagte, daß darüber die Ansichten auseinander gehen, ob, wo das in Rede stehende Bedürfniß herrscht, durch Gründung von selbstständigen Untergymnasien in der 2. Landes-sprache als Unterrichtssprache oder durch Errichtung von Parallelklassen in der eben beschriebenen Weise abgeholfen werden soll.

Eine Minorität von 7 Stimmen wollte überall nur durch Errichtung von einem Untergymnasium an einem entsprechend gelegenen Orte etwas wissen und wollten sich nicht mit dem andern Mittel der Errichtung von Abtheilungen, auch wenn sie nur durchs Untergymnasium fortliefen, einverstanden erklären.

Bei der Abstimmung wurde aber durch eine Majorität von 10 Stimmen gegen 5 die alternative Fassung angenommen, daß nämlich an Orten, wo nur ein Gymnasium besteht, das zahlreich besucht wird und wo regelmäßig viele Schüler vorkommen, die nur mit jener Landessprache den Unterricht zu empfangen fähig sind, welche nicht Unterrichtssprache an der Anstalt ist, entweder durch Errichtung eines Untergymnasiums mit der andern Landessprache im Orte selbst oder in dem nächstgelegenen Orte oder vorläufig durch Errichtung von Abtheilungen für den Unterricht mittelst der andern Landessprache besorgt werde, wozu noch der Beisaß gemacht wurde, es müssen diese Abtheilungen von der untersten Ksasse beginnen und dürfen nicht über das Untergymnasium hinaus sich erstrecken.

Das ist nun der §. 5, wie er an die Stelle des §. 6 der Landesausschußvorlage durch die Kommission, nämlich durch die genannte Majorität in der Kommission, von 10 Stimmen gegen 5, formulirt wurde.

Oberstlandmarschall: Gegen den Antrag der Kommission zu §. 5 haben sich einschreiben lassen die H. Abg. Prof. Herbst und Dr. Groh-mann und für den Antrag Prof. Zeithammel.

Ich ertheile dem H. Prof. Herbst das Wort.

Prof. Herbst: Ich halte mich für verpflichtet, gegen diesen §. das Wort zu ergreifen, weil er und der vorhergehende diejenigen waren, bezüglich welcher eine Majorität von nur einer Stimme sich für den betreffenden Antrag erklärt hat, indem sich auch hier 7 Stimmen gegen die übrigen 8, gegen die Bestimmung, so wie sie hier steht, aus verschiedenen Gründen auszusprechen fanden.

Ich halte mich verpflichtet, darüber zu sprechen, wenn auch vielleicht wenig Aussicht auf Erfolg ist, weil es ja der Beruf der Abgeordneten ist, die entschiedene Meinung ihrer Kommittenten zu vertreten und weil ungeachtet dessen, was gestern in diesem hohen Hause bemerkt wurde, wir von den deutschen Bezirken Böhmens gewählte Abgeordnete am besten wissen, was die deutschen Bezirke wollen, weil wir uns vollständig bewußt sind, gerade in dieser Frage im vollständigsten Einklange mit den Wünschen, mit den entschiedenen Wünschen unserer Kommittenten zu stehen.

Ich halte mich verpflichtet, das Wort zu ergreifen und jene Meinung zu vertreten, die wir auch im Ausschusse vertreten haben, selbst auf die Gefahr hin vom H. Berichterstatter eine Rüge dafür (Bravo) zu erhalten, die ich nur seiner jungen parlamentarischen Erfahrung zuschreiben kann (Bravo), die ich nur seiner jungen parlamentarischen Erfahrung zuschreiben kann (Oho im Centrum, links Bravo), da er sich in dem geeirrt hat, daß es hier im Hause nur Einen gibt, der Rügen zu ertheilen berechtigt ist und daß sich alle anderen Mitglieder vollkommen gleich stehen.

Nur Se. Exc. der H. Präsident hat zu rügen, wenn etwas eine Rüge verdienen sollte.

Oberstlandmarschall: Ich muß doch bemerken, wenn ich das Wort "Rüge" in dem Sinne genommen hätte, wie der H. Redner, so hätte ich allerdings Anlaß genommen, es zu rügen; ich konnte aber unmöglich glauben, daß der H. Berichterstatter das Wort "Rüge," das in der deutschen Sprache doch nicht die Bedeutung einer Autorität für sich in Anspruch nimmt, da es nicht immer in Folge einer Autorität geschieht zu rügen, so gemeint hat. Ich glaube, dieses bemerken zu müssen, um den H. Berichterstatter zu vertreten.

Prof. Herbst: Es ist sehr freundlich von Sr. Exc. dem H. Präsidenten, daß er die Ansicht aufstellt, "eine Rüge ertheilen" heiße nicht nothwendig "eine Rüge ertheilen." (Oho im Centrum.) Ich bin dann damit ganz einverstanden.

Rector magnificus:Ich werde mir erlauben zu bemerken, daß das ein Wort ist, welches in der deutschen Sprache ja den Sinn hat; wenn man z, B. sagt, man rüge etwas, so heißt es so viel, man halte es nicht für richtig. (Links: Oho.) Etwas Anderes habe ich nicht gesagt. (Oho!)

Ob man sagt, man tadle etwas oder ob man sagt, man rüge etwas, man habe etwas daran auszusetzen, wird so ziemlich gleich sein. (Links: Nein.) Man pflegt das immer so auszusprechen. Das dürfte, glaube ich, auch bei einer jungen parlamentarischen Kraft und Ohnmacht, ebenso gelten wie bei einer alten,

Prof. Herbst: Nach dieser Unterbrechung durch den Hrn. Berichterstatter erlaube ich mir in dem Worte, welches ich habe, weiter fortzufahren. Mir


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scheint jedoch, die Unterbrechungen vorzunehmen, ist blos der Hr. Präsident und nicht ein Mitglied des Hauses berechtigt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte doch den Hrn. Abgeordneten, mich in dieser Beziehung aus dem Spiele zu lassen. Die Unterbrechung haben der Hr. Abgeordnete selbst hervorgerufen. (Výborně im Centrum.)

Prof. Herbst: Also auf die Gefahr hin, daß der Hr. Berichterstatter sich wieder bestimmt fühlt, mich zu rügen, muß ich erklären, daß wir in doppelter Beziehung nicht mit dem Antrage einverstanden waren. Die erste Beziehung ist mehr untergeordnet, ist Sache reiner Zweckmäßigkeit. In dieser Beziehung aber glaube ich, sollte gar kein Grund vorhanden sein, dem von uns gestellten Antrage entgegen zu treten. Der Gegenstand, um den es sich hier handelt, oder eigentlich die Voraussetzung ist, wenn in einem Orte ein stark besuchtes Gymnasium, aber nur Ein Gymnasium besteht, und wenn sich an diesem Gymnasium zahlreiche Schüler befinden, die der Sprache, in welcher in diesem Gymnasium der Unterricht ertheilt wird, nicht vollkommen mächtig sind. Es ist begreiflich, daß diesfalls jetzt um so mehr eine Vorsorge getroffen werden muß, wo mit dem Utraquismus gebrochen werden soll. Es muß eine Bestimmung getroffen werden, wie diesem Bedürfnisse abzuhelfen sei, natürlich unter der Voraussetzung, daß nicht blos zahlreiche Schüler vorhanden sind, sondern daß diese Schülerzahl eine regelmäßige ist, und daß sich regelmäßig unter den Schülern eine namhafte Zahl solcher befindet, welche der Unterrichtssprache nicht mächtig sind.

Nun waren wir der Ansicht, daß die natürliche Abhilfe darin besteht, daß ein selbstständiges Untergymnasium errichtet werde mit der andern Landessprache als Unterrichtssprache, wohin sich diejenigen Schüler wenden können, welche sonst dem Gymnasium, dessen Unterrichtssprache ihnen nicht geläufig ist, zufließen mühten. Wir waren aber einer andern Ansicht als die Kommissionsmajorität, in so ferne wir es nicht billigen konnten, wenn da-ür gesorgt wird durch die Errichtung eines Gymna-sums mit der andern Landessprache in dem Orte selbst oder in einem nächstgelegenen Orte. Wir halten es für besser, daß im Gesetze gesagt wird, in einem entsprechend gelegenen Orte. Gegen die Errichtung von Untergymnasien im Orte selbst sowol als auch in den nächstgelegenen Orten sprechen nämlich verschiedene Gründe. Gegen die Errichtung eines Untergymnasiums neben einem vollständigen Obergymnasium in einem solchen Orte sprechen einerseits schon pädagogische Nachtheile. Es ist überhaupt kein Vortheil, wenn in kleinern Städ-ten eine Ueberfüllung mit Schülern eintritt, und es ist am allerwenigsten ein Vortheil, wenn eine Ueber-füllung herbeigeführt wird durch zwei neben einan-der bestehende Gymnasien mit Schülern, welche ver-schiedene Unterrichtssprache haben und verschiedenen Nationalitäten angehören. Es ist auch bei der Beschaffenheit derjenigen Städte um die es sich handelt und die regelmäßig ohnehin nebst einem Obergymnasium eine Oberrealschule besitzen, kaum thun-lich, für entsprechende Unterbringung solcher Schü-ler, die in großen Massen zusammensließen, zu sorgen.

Entschieden zweckmäßiger ist es, wenn ein Ab-fluß verschafft wird, und es haben sich gewichtige Stimmen dagegen ausgesprochen, daß die Häufung, von zwei Gymnasien in einer Landstadt stattfindet. Eben so ist es aber auch nicht augemessen, in solchen Fällen Gymnasien an nächst gelegenen Orten zu errichten, und zwar schon darum nicht, weil ja häusig darüber geklagt wird, daß in Böhmen, wo doch eine sehr große Zahl von Gymnasien besteht, diese Gymnasien doch darum nicht entsprechende Dienste leisteten, weil sie sehr unzweckmäßig im Lande vertheilt sind, weil z. B. in dem Verhältniß, mäßig kleinsten Kreise Böhmens eine Zahl, wenn ich nicht irre von 4 Gymnasien — nämlich im Saazer Kreise — besteht, während in andern grö-hern Kreisen nur Ein Gymnasium, selbst nur ein Untergymnasium besteht, und auf weite Stecken hin keine Gymnasien vorhanden sind. Wenn man aber, sobald zur Errichtung neuer Gymnasien geschritten werden soll, diese neuen Gymnasien wieder in die Nähe von bereits bestehenden verlegt, so muß man das entschieden aus dieser Rücksicht unzweckmäßig nennen.

Es tritt auch noch die Rücksicht ein, daß ein Recurriren bei der Errichtung solcher selbstständiger Gymnasien an den Studien-oder Landesfond schwerlich vom Erfolge begleitet fein wird, daß hiebei alles von der Thätigkeit der Gemeinde oder vielleicht eines größeren Kreises abhängig gemacht werden muß.

Nun wird aber die Gemeinde, welche ohnehin scholl ein Gymnasium hat, schwerlich bereit sein, auch für die Errichtung eines zweiten Gymnasiums in derselben Stadt etwas zu verwenden, und auch die dem Gymnasium schon nahe liegenden Städte werden eine gleiche Geneigtheit nicht besitzen.

Dagegen läßt sich aber von entfernteren Gemeinden eher voraussetzen, daß sie etwas thun werden, um ein Gymnasium zu besitzen.

Dies zeigt sich alle Tage bei Begründung von neuen Gymnasien oder Realschulen.

In jeder Hinsicht ist es also zweckmäßiger, wenn man nicht sagt in der nächstgelegenen,, oder derselben Stadt, sondern wenn man vielmehr sagt in entsprechend gelegenen Städten.

Aber auch noch ein anderer Grund ist, der den Entwurf als entschieden unzweckmäßig erscheinen läßt.

Gerade darum wird die ganze Einrichtung projektirt, um dem Bedürfnisse derjenigen, die der betreffenden Sprache nicht mächtig sind, abzuhelfen.

Ein solcher Fall tritt, obschon es in der Kom-mission verhältnißmäßig sehr wenig betont wurde,


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bezüglich der Deutschen im Norden Böhmens, im Bunzlauer und Gitschiner Kreis ein. Der Bunz-lauer Kreis ist zur Hälfte von Deutschen bewohnt; der Gitschiner Kreis hat ein ansehnliches Kontingent deutscher Bevölkerung, und doch ist projektirt, daß im Bunzlauer so wie im Gitschiner Kreise je ein böhmisches Gymnasium bestehen soll, und daß die deutsche Bevölkerung des Bunzlauer Kreises, welche doch die Hälfte des Kreises ausmacht, gar kein und eben so die des Gitschiner Kreises kein deutsches Gymnasium haben soll.

Es wird also der Fall sehr leicht eintreten können, daß, wenn die beiden Gymnasien Bunzlau und Gitschin als Gymnasien mit ausschließend böhmischer Sprache erklärt werden, daß die Angehörigen deutscher Nationalität in den gedachten beiden Kreisen, in jenem Falle sich befinden werden, dem §. 5 abzuhelfen bestimmt ist, und welchem nur durch Errichtung eines sesbstständigen Untergymnasiums mit deutscher Sprache als Unterrichtssprache abgeholfen werden kann.

Wer wird es nun, wenn dazu geschritten werden sollte, für zweckmäßig halten, dieses zweite Untergymnasium mit deutscher Unterrichtssprache in Gitschin oder Bunzlau zu errichten? Würde es nicht offenbar weit zweckmäßiger sein, das Gymnasium in einer deutschen Gegend zu errichten, von welcher aus es seine Besucher erhalten wird?

Aber falls man es in einer rein böhmischen Gegend errichtet, wo eben deshalb ein Gymnasium mit böhmischer Unterrichtssprache besteht, wird ja jenem Bedürfniß entfernt nicht abgeholfen werden, und da zeigt es sich zugleich schlagend, wie unzweckmäßig es ist, in demselben Orte oder in einem nächst gelegenen Orte ein weiteres Gymnasium zu errichten.

Die Aenderung, welche sieben Stimmen der Kommission vorzuschlagen glaubten, und welche reine Zweckmäßigkeitssache ist, denn sie hat ja mit der Nationalität und Sprachenfrage nichts gemein, geht also dahin, daß statt der Worte: im Orte selbst oder dem nächstgelegenen Orte, einfach gesagt wird:

"In entsprechend gelegenen Orten, oder entsprechend gelegenen Städten."

Wir haben diese Aenderung auch der Kommission vorgeschlagen, aber aus nicht bekannten Gründen hat sich die Majorität nicht dafür ausgesprochen.

Die zweite Aenderung aber ist folgende: Es wird in dem Kommissionsberichte angeführt, daß man das Institut der Parallelklassen als nicht entsprechend betrachte. Die Parallelklassen sind ursprünglich entstanden aus der Ueberfüllung der Schulen, Später hat man dem nationalen Bedürfnisse, dem Bedürfnisse nach Durchführung der Gleichberechtigung der Sprachen, freilich in homöopathischer Dosis dadurch abzuhelfen gesucht, daß man den Stammgymnasien mit deutscher Unterrichtssprache Parallelklassen mit böhmischer Unterrichtssprache beifügte. Es wurden also die Parallelklassen zu einem ganz andern Zwecke verwendet, als dem, zu welchem sie ursprünglich begründet waren, sie sollten nicht blos der Ueberfüllung abhelfen, sondern den Gebrauch der anderen Unterrichtssprache ermöglichen. Daß dieser Zweck nicht erreicht werden könne, und daß dies höchst unpassend und unzweckmäßig sei, ist wie in dem Kommissions-berichte gesagt wurde, allgemein anerkannt. Es wird, wenn man dieses Institut den Stammgymnasien beifügt, dadurch eine Vermehrung der Klassen herbeigeführt, sodaß eine Uebersicht, eine Leitung des Direktors nicht möglich ist und es wird durch die zwei Sprachlichkeiten der Haupt- und der Parallelklassen eine ganze Reihe von Uebelständen her-beigeführt, unter welchen ich nur einen doch einigermaßen betonen will, d n nämlich, daß es Jemandem, der nicht befähigt ist, in beiden Sprachen Unterricht zu ertheilen, eigentlich ganz unmöglich wird, an einem solchen Gymasium angestellt zu werden, weil er sonst von der Verwendung in den Parallelklassen ausgeschlossen ist und meines Erachtens jedes Mitglied des Lehrkörpers in was immer für einer Klasse muß verwendet werden können.

Dem Institute von Parallelklassen als sprachlich verschiedenen Klassen neben den Hauptklassen hat Niemand das Wort gesprochen. Richtsdesto weniger hat sich die Majorität der Kommission bewogen gefunden, zu sagen, es solle gesorgt weiden, "vorläufig durch die Errichtung von Abtheilungen für den Unterricht in der andern Landessprache." Ob diese Abtheilungen etwas Anderes sein sollen, als die Parallelklassen, weiß ich nicht, oder vielmehr ich weiß es wohl, in der Kommission ist gesagt worden, sie sollen etwas Anderes sein, und ich glaube ganz korrekt zu sein, wenn ich sage, es sollen die Abtheilungen die Bedeutung haben, daß immer mehr und mehr der Unterricht in denselben ertheilt werde in der Sprache der Hauptklassen des Stammgymnasiums und das soll so lange fortgeführt werden, bis die Schüler fähig sind, in allen Gegenständen in dieser Sprache Unterricht zu empfangen.

Im Kommissionsberichte hat sich der Ausdruck dessen nicht mehr gefunden und in dem Gesetzentwurfe selbst ist davon gar nichts mehr zu bemerken. Aber wenn das Wort "Abtheilung etwas Anderes bedeuten soll, als "Parallelklassen," wenn man den Ausdruck "Parallelklassen," der in dem Landesausschußentwurfe vorkam, weggelassen hat, so kann ich mir nur denken, daß man diese ,,Abtheilungen" sich in der Art gedacht habe, daß sie eigentlich Sprachlehranstalten, Anstalten mit gemischter Unterrichtssprache seien, wobei nämlich immer mehr und mehr die Unterrichtssprache dieselbe wie in den Hauptklassen werde.

Sonst wären sie einfache Parallelklassen, und was gegen die Parallelklassen spricht, würde auch gegen sie sprechen.

Sollen diese Abtheilungen so aufgefaßt werden dann müßte ich aber sagen, dann sind sie noch be-


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denklicher, als die Parallelklassen, denn die Parallelklassen sind eigentlich keine Ausnahme von der Untersagung des Utraquismus, in den Parallelklassen wird eben den Schülern blos in einer Sprache Unterricht ertheilt.

Der Umstand, daß die Parallelklassen Gymnasien mit der andern Unterrichtssprache angehängt weiden, hindert nicht, daß die Schüler blos in je-ner Sprache den Unterricht empfangen, welche für die Parallelklassen eingeführt ist.

Es ist dies in disziplinärer Hinsicht, in der Leitung, in der Bestellungsfähigkeit der Lehrer bedenklich, aber die Schüler empfangen doch den Unterricht ausschließlich in einer Sprache, wenigstens ist das durch den Begriff der Parallelklassen nicht ausgeschlossen.

Wenn es aber bei den Abtheilungen nicht so gemeint sein sollte (und wenn man einen anderen Ausdruck wählt, so glaube ich, muß man auch einen anderen Begriff damit verbinden), dann hat man bei diesen wirklich den Utraquismus, gegen der man sich doch erklärt hat.

Das ist eine wahre Ausnahme von der Regel, die in einem der früheren Paragraphe vorkommt, und dann glaube ich, kann man sich nicht dafür erklären.

Wenigstens sollte man sich nicht in dem Gesetze dafür erklären, welches Gesetz ja konsequent sein soll.

Ich bin weit entfernt zu glauben, daß, wenn der vorliegende Gesetzentwurf die allerh. Sanktion erhalten sollte, daß er deßhalb mit einem Tage ins Leben treten könnte, dieß ist namentlich in Studiensachen nicht möglich, daß man beschließen könnte: So ist es und es muß den anderen Tag ohne weiters so sein.

Dazu gehört eine Uebergangsperiode, sowohl bezüglich der Lehrer, als bezüglich der Schüler.

Man kann nicht mit einem Schüler, welcher z. B. bis zur 6. Klasse nach einem bestimmten Systeme, auch in Bezug auf die Unterrichtssprache seine Studien bereits fortgesetzt hat, plötzlich in der 7. Klasse ein anderes System eintreten lassen. Das Alles kann nur allmälig stattfinden.

Ich bin also überzeugt, daß mancherlei Maß-regeln werden getroffen werden müssen, auch wenn das Gesetz unverändert die allerhöchste Sanktion erhält, für die Uebergangsperiode und eine solche Maßregel mögen allerdings auch die Parallelklassen, oder, wenn man sie so nennen will, die Abtheilungen sein, aber in das Gesetz gehören sie nicht hinein, das Gesetz sagt in §. 7: mit der Durchführung wird das Staatsministerium beauftragt, das ist eben Sache der Durchführung des Gesetzes, und das Gesetz muß nur die Prinzipien enthalten, und das Prinzip für die Abhilfe in solchen Fällen ist die Errichtung neuer selbstständiger Gymnasien. Was, bis diese errichtet sein werden, zu geschehen habe, ist allerdings Sache der Durchführung des Gesetzes.

Unser Antrag geht daher dahin, daß an der Stelle des §. 5 Folgendes gesetzt wird:

"Wenn an einem Orte nur ein Gymnasium besteht, welches zahlreich besucht wird und wo regelmäßig Schüler vorkommen, die nur mittelst einer Landessprache den Unterricht zu empfangen fähig sind, welche nicht die Unterrichtssprache der Anstalt lst, so soll für das Bedürfniß des Unterrichtes durch die Errichtung eines Untergymnasiums mit der anderen Sprache als Unterrichtssprache in einem entsprechend gelegenen Orte Sorge getragen werden."

Nebst der nöthigen grammatischen Aenderung, daß nämlich das Wort "wo" im Eingange, welches zweimal vorkommt, und zwar im verschiedenen Sinne, durch "wenn" ersetzt werde, unterscheidet sich der Antrag einerseits dadurch, daß an einem entsprechend gelegenen Orte gesagt wird, statt in dem Orte selbst oder in einem nächst gelegenen, und daß weiter von der vorläufigen Abhilfe, welche die Sache der Durchführung ist, hier weiter nicht gesprochen wird.

Natürlich entfällt dann auch der Schlußsatz, welcher eben nur auf eine permanente Ginrichtung, nicht aber auf eine vorläufige Abhilfe patzt.

Oberstlandmarschall: Hr. Professor Zeithammer.

Professor Zeithammer: Herr Prof. Herbst hat im Beginne seiner Rede sein Bedauern darüber ausgesprochen, daß der §. 4 nicht in der Fassung angenommen wurde, wie er von ihm und der Seite, der er angehört, gestern vorgeschlagen wurde.

Nun glaube ich, daß wir es bei §. 5 nicht blos mit den Kommittenten deutscher Zunge zu thun haben, sondern namentlich mit solchen Bezirken, die gemischter Nationalität sind und eben eine solche Nothwendigkeit von Parallelklassen bedingt haben.

Meine Herren, mir scheint der §. 5 in seiner Wesenheit und Tragweite weit höher zu stehen und bedeutender zu sein, als der vorangegangene §. 4.

Wenn bei §. 4 die Anforderung des Rechtes angeführt wurde, so tritt dieselbe doch verhältnißmäßig in zweiter Linie, in erste Linie stand die Opportunität.

Hier aber treten wir einer Frage entgegen, wo es sich entschieden um die Rechtsfrage handelt, um die Rechtsfrage für die Nationalität beider Zungen.

Welche ,st die Frage, die uns hier vorliegt? Es ist erstens die, gibt es Mittelschulen, resp. Gymnasien im Königreiche Böhmen, an denen die Schülerzahl seit einer Reihe von Jahren konstant sich so stellt, daß eine bedeutende Zahl von Schülern anderer als der Unterrichtssprache vorkommt oder nicht?

Die zweite Frage ist die, ist es möglich bei diesen konstant vorkommenden Verhältnissen irgend welche Maßnahmen zu treffen, welche nicht die Bestimmung des vorgeschlagenen §. 5 in sich enthält.

Was nun die erste Frage betrifft, ob es solche Mittelschulen (Gymnasien) in Böhmen thatsächlich gibt, so muß ich wohl hinübergreifen schon auf die zweite Abtheilung, die auch bereits gedruckt dem

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hohen Hause vorliegt, und auf die faktischen Verhältnisse hinweisend, erwähne ich da die Gymnasien von Budweis, Pilsen, Leitomischl, wo ein derartiges konstantes Verhältniß sich seit dem Jahre 1852, wo offizielle statistische Daten vorliegen, festgestellt hat, und zwar der Art, daß in Budweis und Leitomischl die Zahl der böhmischen Schüler durchschnittlich überwiegt, währenddem auf dem Pilsner Gymnasium die Zahl so ziemlich sich das Gleichgewicht hält. Wenn nun dem so ist, so stellt sich offenbar die Nothwendigkeit heraus, daß hier Abhilfe geschaffen werde. Es wird häufig erwähnt und eingewendet, wenn man nach solchen Aushilfsmitteln greift, daß ja nicht dargethan ist, ob die Eltern damals, wenn sie ihre Schüler an das deutsche Budweiser Gymnasium z. B. geben, wenn die čechischen Eltern ihre Kinder dahin geben, nicht die Absicht hatten, sie aber deutsch erziehen lassen, an einem deutschen Gvmnasium erziehen zu lassen. Es ist das ein Grund, der in der Kommission häufig berührt und angeregt wurde. Ich möchte aber wohl glauben, daß diesem Pfeile gleich in Vornehinein die Spitze abgebrochen werden kann, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil es den böhmischen Eltern nicht frei stand, zu wählen zwischen deutschen und böhmischen Gymnasien, denn deutsche Gymnasien gab es wohl, aber böhmische Gymnasien, wie Herr Professor Herbst bei den Paralellklassen selbst erwähnte, blos in homöopathischer Dosis. Ich will über dieses Thema nicht weiter reden, ich glaube, es ist männiglich bekannt. Also dieser Einwurf, glaube ich, würde nur dann Platz greifen können, wenn bisher die Verhältnisse so gestellt wären, daß den Eltern that-sächlich die Wahl freigestanden wäre zwischen deutschen und böhmischen Gymnasien. Es wird von der entgegengesetzten Seite dieses hohen Hauses vorgeschlagen, daß thatsächlich eine Aenderung und Abhilfe nothwendig ist, weil man sich auf das Mittel beschränken soll, Gymnasien an den entsprechend gelegenen Orten nur zu errichten. Meine Herren! Die Tendenz unserer Zeit Gymnasien zu errichten, die wurde überflügelt von der Tendenz, Realschulen, Industrieschulen, lanowirthschaftliche Schulen, kurz Fachschulen überhaupt zu begründen. Wer soll neue Gymnasien errichten? Ich bedaure, daß uns Se. Exc. der Herr Finanzminister einen so kurz währenden Besuch abgestattet hat, er hätte uns heute viel-leicht selbst mittheilen können, daß das Reich wohl kaum in der Lage wäre, innerhalb der nächsten Jahre daran zu denken, neue Staatsgymnasien in Böhmen zu errichten. Ob es im Lande so sehr möglich sein wird, nachdem das polytechnische Institut, nachdem landwirthschaftliche Mittelschulen begründet werden sollen, nachdem man sogar auch eine landwirthschaftliche Hochschule ins Auge gefaßt u.s.w., ob es dem Lande möglich sein wird, ein derartiges Versprechen ablegen zu können, das ist auch zweifelhaft, und von den Gemeinden ist es auch in hohem Grade bezweifelt worden.

Ich bin auch vollkommen der Meinung, daß die Zahl der Gymnasien bei der immerwährend wachsenden Zahl der Schüler nicht mehr im richtigen Verhältniß zu derselben steht, daß man in Zukunft wird wohl schließlich nolens — volens dazu greifen müssen.

Allein, wenn wir auf diese Zukunft allein vertröstet würden, dann stände es mit uns schlecht,

M. H.! Nach dem Entwurfe 2 der Vorlage sollen das Budweiser und Pilsener Gymnasium für deutsche erklärt werden. Was wird nun mit der konstant vorhandenen böhmischen Schülerzahl an diesen Orten geschehen?

Sie werden, wenn für dieselben nicht eine Abhilfe in diesen Orten selbst getroffen wird, einfach konsiszirt; denn, m, H., denken sie sich nicht, daß das gar so leicht ist, sich den Ort, wo die Schüler studiren wollen, zu wählen; bedenken sie, berücksich-tigen sie die Armuthsverhältnisse, welche hausig die Eltern dazu drängen und mit Nothwendigkeit drängen, dieselben an irgend einem Orte unterrichten zu lassen und nicht an einem andern, theils, weil sie daselbst Verwandte haben, theils, weil sich dort andere Mittel vorfinden.

Wenn diese Nothwendigkeit vorhanden ist, sollen wir aus diesem Grunde genöthigt sein, sie daselbst studiren zu lassen und dieselben des Rechtes berauben, in ihrer Muttersprache unterrichtet zu werden? Das widerspricht geradezu jenem Prinzip, welches wir in diesem Gesetzentwurf zur Geltung bringen wollen.

Wenn erwähnt wird, daß die Schüler ja vom Budweiser und Pilsener Gymnasium an die nächst gelegenen später als rein böhmisch zu erklärenden Gymnasien übertreten können, so ist das wieder leicht gesagt. Aber außer dem einen Umstand, den ich schon berührt habe, die Erwerbsverhältnisse, die Armuthsverhältnisse, abgesehen davon, ist zu berücksichtigen, daß diese Gymnasien, auf die sie verwiesen werden sollen, ja schon auch eine Ueberfüllung zeigen, welche leicht den Schüler in die Lage bringt, abgewiesen zu werden, wie es von Jahr zu Jahr am prager altstädter Gymnasium in horrentem Maße geschieht.

Wenn man die böhmischen Schüler an das Neuhauser Gymnasium schickt, so würden sie an ein , Gymnasium gewiesen, daß an der 1. Klasse 90 Schüler, in der 3. Klasse 91, in der 4. Klasse 75 Schüler hat.

Bekanntlich ist das Maximum der Schüler, die in einer Klasse sein sollen, auf 60 festgesetzt hier wäre dieses Maximum um 30 überschritten und der Direktor soll es auf sich nehmen, weil für die böhmischen Schüler in Budweis nicht vorgesorgt ist, seine Klasse in Neuhaus noch mehr zu überfüllen? Nahezu so steht es auch mit den Gymnasien von Pisek und Klattau, wo in der 1. Klasse 65 Schüler im vorigen Jahre eingeschrieben waren. Heuer werden es noch mehr sein. Da ist allerdings nicht der Grund anzuführen, daß man auf die Bequemlichkeit der Schüler nicht Rücksicht nehmen kann,


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wenn der Staat nicht die Gelegenheit bietet, die Schüler in der einen oder anderen Unterrichtssprache unterrichten zu lassen, so daß für die thatsächlichen Verhältnisse gesorgt wäre.

Kurz, wir haben es, m. H., hier nicht mit idealen, sondern mit realen Verhältnissen zu thun. Nicht so, wie wir es uns im Geiste denken und nicht so, wie schließlich innerhalb 20 Jahren das Ge-setz wirksam sein wird. Wir haben ein Gesetz zu berathen und zum Beschlusse zu erheben, welches auf festen Grundlagen beruht, das uns aber nicht für eine längere Reihe von Jahren im Stiche lassen darf.

Ich glaube, wenn das Gesetz Lücken zeigen wird oder wenn die vorhandenen Lücken in der Zahl der Lehranstalten bereits ausgefüllt sein werden, dann wird der Landtag an die Aenderung dieses Gesetzes wieder herantreten können, denn Gesetze schafft man nicht für alle Zukunft, sondern für reale Verhältnisse, und ich glaube, genügend dargethan zu haben, daß für die realen Verhältnisse in solchen Bezirken, wo gemischte Bevölkerungen sind, die zu einem hohen Maße auch an jene Orte gebunden sind, nicht vorgesorgt worden ist. Wie kämen beispielsweise die deutschen Schüler in Leitomischl das Ganze hat seine 2 Seiten — dazu, daß sie gedrängt werden, entweder nach Prag, denn das wäre das nächste deutsche Gymnasium oder an ein mährisches Gymnasium zu gehen, daß sie nicht Gelegenheit haben sollten, in Leitomischl Parallelklassen und Abtheilungen zu finden, die ihnen die Gelegenheit bieten würden, welche sie nach allem Rechte beanspruchen können.

Noch gegen eins, was H. Prof. Herbst angeführt hat, möchte ich mich wenden, daß es ihm nicht einsehenswerth erscheint, daß 2 Lehranstalten an einem Orte begründet weiden, in Budweis z. B. ein deutsches und ein böhmisches Gymnasium. Nun, m. H.! ich theile im Großen nicht die Besorgniß, welche der H. Abg. Herbst angeführt hat. nämlich rücksichtlich der Zweisprachigkeit. Wir haben und werden ja auch in Prag zweisprachige Gymnasien haben, in denen nach verschiedenen Sprachen vorgetragen wird, nicht, als ob ich die einzelnen pädagogischen Uebelstände verkennen würde, aber ich glaube, die Uebelstände sind nicht so bedeutend, daß sie durch die Errichtung einer 2ten Lehranstalt neben einer! bereits bestehenden geradezu ausgeschlossenwürde. Wenn H. Pf. Herbst weiter sagt, daß es unpassend sei, von einem "nächstgelegenen" Orte zu sprechen, so stimme ich ihm vollkommen in dieser Beziehung bei und würde der Aenderung des Wortes "nächstgelegen" in "entsprechend" gar keinen Widerstand entgegensehen, ich glaube sogar, daß die Gründe, die der Herr Abg. Herbst angeführt hat, wirklich gewichtig sind, es handelt sich hier thatsächlich um die organische natürliche Vertheilung der Gymnasial-Lehranstalten über das Land nach den ethnographischen Verhältnissen.

Das ist ganz gewiß ein Petitum, welches vom Landtage wohl wird angenommen werden können.

Wenn aber die Abtheilungen im Prinzipe gänzlich ausgeschlossen werden, so wird wohl diese Ansicht gegenüber den realen Verhältnissen in den Hintergrund zurücktreten müssen.

Wenn weiter der Herr Prof. Herbst sagt, er könne diese Abtheilung nicht anders fassen, denn als Sprachanstalten mit gemischter Unterrichtssprache, so zwar. daß vielleicht in den höheren Klassen succesive die Unterrichtssprache des Stamm- oder Uncergymnasiums eingefühlt werde, so glaube ich in meinem Namen als Kommissions-Mitglied sagen zu können, daß dies meine Meinung war, und daß ich mir unter diesen Abtheilungen praktisch in allen diesen Klassen sprachlich getrennte Abtheilungen denke.

Nur auf diese Weise glaube ich wird dem Bedürfnisse, welches angestrebt wird, Rechnung getragen werden, da schießt man also mit derartigen Abtheilungen in die Bestimmung des §. 2 keine Bresche; das ist nicht die Einführung des Untergymnasiums durch eine Gitterthür: wenn Jemand gegen den Utraquismus an den Lehranstalten ist, so bin ich es gewiß und jedweder, der Gelegenheit hatte, in anderweitigen Anstalten selbstthätig zu sein, wird zugeben müssen, daß ein solcher nur von Uebel sei.

Ich berufe mich auf ein Wort Šafaříks, der einmal in der Museumszeitung sich darüber aussprach, und über den Utraquismus den Stab brach.

Ich glaube, und mit mir meine Meinungsgenossen in der Kommission werden ganz gewiß unter den Abtheilungen das nicht gedacht haben, was der Herr Professor Herbst unter diesen Abtheilungen sich denkt.

Ich bin am Schlusse und erwähne nur noch einmal, daß es nothwendig ist, hier die bestehenden Verhältnisse und die realen Faktoren in Anschlag zu bringen, um nicht etwa ein Gesetz zu Wege zu bringen, welches für die Zukunft einmal passend für die gegenwärtige Zeit aber nicht ausreichend wäre, wenn der Antrag des Herrn Abgeordneten Herbst und seiner Genossen angenommen würde. Ich stimme deshalb für den Majoritäts-Antrag.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Grohmann.

Dr. Grohmann: So sehr auch in der Enquete-Kommission und in der Kommission des h. Landtages die Meinungen auseinander gingen in einem Punkte, hat in den beiden Kommissionen stets die größte Uebereinstimmung geherrscht, näm-lich darin, daß die nationalen Parallelklassen vom pädagogischen Standpunkte aus unbedingt zu verwerfen seien; selbst die Vertreter der böhmischen Nationalität in beiden Kommissionen haben die Uebelstände anerkannt, mit welchen die Errichtung solcher Parallelklassen nothwendig verbunden ist.

Und in der That. die traurigen Erfahrungen, welche wir in dem letzten Decennium gerade in

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dieser Beziehung gemacht haben, sprechen zu deut-lich, als daß noch irgend ein einsichtsvoller Schul-mann sich der Wahrheit dieser Dinge verschließen könnte.

Ich werde das hohe Haus nicht mit der Wiederholung aller jener Bedenken behelligen, welche sich gegen die nationalen Parallelklassen vom Standpunkte der Pädagogik vorführen lassen, ich werde mir einfach erlauben, einen Punkt hervorzuheben, welcher mir vom Abg. Herbst wohl angedeutet, jedoch nicht genugsam beleuchtet worden zu sein scheint.

Wenn nämlich der Kommissionsbericht, der den sprachlichen Parallelklassen die Aufgabe gibt, die böhm. Schüler des Untergymnasiums für das deutsche Obergymnasium vorzubereiten, so weih ich auch nach den Gegenreden des Abg. Zeithammer noch immer nicht, wie sich ein solches Institut mit dem Geiste des vorliegenden Gesetzentwurfes ver-einbaren läßt.

Solche böhm. Parallelklassen am Untergymna-sium, auf welche ein deutsches Obergymnasium fol-gen soll, sind doch eigentlich nichts Anderes, als sene utraquistischen Zwitteranstalten, welche in der neuesten Zeit höchstens nur von einigen Wiener Schulmännern befürwortet werden, und die Meinung dieser kann für die böhm. Verhältnisse nicht maßgebend sein.

Es ist das ein Utraquismus nur einer andern Form, nämlich, daß die Unterrichtssprache nicht mehr nach den einzelnen Lehrgegenständen in ein und derselben Klasse, sondern nach den Schulklassen abwechselt, und diese Form des Utraquismus bringt einen nicht geringeren Schaden, als die frühere.

Wenn wir die sprachlichen Parallelklassen nach der Vorlage der Kommission annehmen, so gestatten wir dem Schüler am Untergymnasium z. B. das Griechische nach der böhm. Grammatik zu ler-nen, und zwingen ihn dann, mitten in seinem Lehr-gänge abzubrechen, und am Obergymnasium den Lehrgegenstand nach der deutschen Grammatik von Eurtius fortzusetzen.

Nun ist es eine goldene Regel des Sprachunterrichtes, daß der Schüler nur in einer Grammatik zu Hause sei.

Was wird die Folge einer solchen Methode sein?

Daß der Schüler in der Erlernung des Gegenstandes beirrt und gehindert wird, daß seine Gedanken und Kenntnisse sich verwirren, daß der Schüler zurückbleibt, daß er entmuthigt wird, und daß vielleicht manches schöne Talent, das sonst etwas tüchtiges geleistet hätte, durch diese verkehrte Methode zu Grunde gerichtet würde.

Das sind die Wohlthaten, welche wir, wenn wir dem Abg. Zeithammer folgen würden, den Schülern Lernten würden, daß wir dem Schüler aus sprachlichen Rücksichten seine wissenschaftliche Ausbildung verkümmern.

Die Gymnafialbildung muß von der ersten bis zur letzten Klasse nach einem einheitlichen Plane erfolgen, sonst kann der Zweck des Gymnasiums nicht erreicht werden; das ist ein so feststehender Grundsatz in der pädagogischen Welt, daß man in Oesterreich nie von demselben hätte abweichen sollen.

In dieser Ueberzeugung habe ich in der Kommission für die strenge Scheidung der Schulen nach der Unterrichtssprache gestimmt und in derselben Ueberzeugung werde ich auch bei diesem Paragraph gegen die Parallelklassen stimmen. Der Kommis-sionsbericht hat auch in der That nur einen einzigen Rechtfertigungsgrund vorgebracht für Errichtung von nationalen Parallelklassen; sie sollen ein Nothbehelf, eine provisorische Maßregel für die nächsten Jahre sein, so lange nämlich, bis an solchen Orten wo das Bedürfniß dafür vorhanden ist, selbftständige Untergymnasien errichtet werden. In dieser Beziehung hat bereits Hr. Prof. Herbst richtig her-vorgehoben, daß ein solcher Nothbehelf, eine solche provisorische Maßregel, welche doch eigentlich nur für wenige Jahre Geltung haben soll, doch nicht in ein Gesetz gehört, das gleichsam von den Grundrechten zweier Nationalitäten handelt. Eine solche Uebergangsbestimmung gehört in den Anhang zur zweiten Abtheilung des Kommissionsberichtes, wo von solchen provisorischen Maßregeln die Rede ist. Wenn Sie diese Bestimmung in das Gesetz selbst aufnehmen, so erklären Sie die provisorische Maßregel, den unpädagogischen Nothbehelf in Permanenz und verfallen so in einen ähnlichen Fehler, wie wir ihn an dem frühern System so oft getadelt haben. Der Hr. Abg. Zeithammer hat sich auf die thatsächlichen Verhältnisse berufen und somit ebenfalls anerkannt, daß es sich bei §. 5 nicht sowohl um die Zukunft handelt, sondern um die Gegenwart, für die nächsten Jahre. Für die Zukunft ist der §. 5 allerdings auch nicht berechnet, denn in der Zukunft, wo die strenge Scheidung der Gymnasien nach der Unterrichtssprache bereits vollendet ist, da wird eben eine Aufnahme von böhmischen Schülern, welche der deutschen Unterrichtssprache nicht mächtig find, nicht mehr stattfinden, und es können also solche Schüler an einem deutschen Gymnasium nicht vorkommen. Es handelt sich also, wie der H. Abg. Zeithammer ganz richtig hervorgehoben hat, hier eigentlich blos hauptsächlich um zwei Städte: Pilsen und Budweis. Allein gerade bei diesen zwei Städten, glaube ich, wird man den Zweck, den man durch die Parallelklassen erreichen will, nicht erreichen können. In beiden Städten sind Gymnasien in den Händen von geistlichen Korporationen; das Gymnasium von Budweis in den Händen der Ci-sterzienser von Hohenfurt, und das Gymnasium von Pilsen in den Händen der Prämonstratenser des Stiftes Tepl. Diese geistlichen Orden haben aus eigenen Mitteln diese Gymnasien gestiftet (Rufe Nein!) und dadurch dem Lande eine große Wohl-that erwiesen. Wir können, sie nicht zwingen, aus


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eigenen Mitteln wiederum noch Parallelklassen ihren Gymnasien hinzuzufügen; ein solcher Landtagsbeschluß wäre nach meinem Gefühle ein Eingriff in das Vermögen dieser Orden, und ein solcher Gingriff kann durchaus nicht gerechtfertigt werden.

Es ist in Prag ebenfalls ein 4. Gymnasium nothwendig; wir können aber die Stadt Prag nicht beauftragen, sie soll ein solches 4. Gymnasium errichten. Wir haben nicht einmal das Recht, ohne die Einwilligung der geistlichen Orden die Lehrkräfte derselben und die Gebäude derselben für unsern Zweck in Anspruch zu nehmen; wir müssen die Ausführung der vorgeschlagenen Maßregel einzig und allein dem guten Willen der geistlichen Orden überlassen. Ohne ihre Einwilligung können an ihren Gymnasien nicht Parallelklassen errichtet wer-den. Wenn das nun richtig ist, dann werden wir den Bedürfnissen der Bevölkerung in ihren Gegenden viel rascher und sicherer Rechnung tragen, wenn wir die Errichtung von Untergymnasien in jenen Gegenden befürworten. Wir können den Landesausschuß im Anhange zum 2. Theil beauftragen, sich mit den Städten Pilsen oder Budweis oder den umliegenden Städten ins Einvernehmen zu sehen und in der nächsten Session dem hohen Hause darüber Bericht zu erstatten. Ohne den Landesfond in Mitleidenschaft zu ziehen, dürfte es ebenso schwer sein, sprachliche Parallelklassen, wie selbstständige Untergymnasien in jenen Gegenden zu gewin-nen. Es hat schon der H. Abg. Zeithammer ganz richtig bemerkt, daß bei der gegenwärtigen Finanz-lage Oesterreichs auf Staatsmittel sehr wenig zu rechnen sein wird. Davon aber bin ich sest überzeugt, wenn es die wirkliche Durchführung der Gleichberechtigung erfordern würde, dann würde die Landesvertretung gewiß nicht ermangeln, diesem Be-dürfnisse dadurch abzuhelfen, daß sie die Mittel dazu, in so weit sie von den betreffenden Städten nicht selbst getragen würden, aus dem Landesfonde bewilligen würde.

Meine Herren! als der vorliegende Gesetzent-wurf zum ersten Mal vor dieses h. Haus kam, hat nur der H. Berichterstatter des Landesausschusses aufgefordert, ein Werk des Friedens zu stiften. Die nationalen Parallelklassen haben sich aber seit ihrem 12jährigen Bestande als eine unversiegliche Quelle des nationalen Hasers erwiesen. Ich will nicht darauf hinweisen auf die Zänkereien, die unter dem Lehrkörper und den Schülern daraus erwachsen sind. Solche Dinge können unter andern Verhältnissen ebenso eintreten; aber darauf muß ich doch das h. Haus aufmerksam machen, daß gerade diese natio-nalen Parallelklassen häufig genug zu kleinlichen nationalen Agitationen mißbraucht worden sind, und das ist gerade der Punkt, weshalb sie bei der deut-schen Bevölkerung so sehr in Verruf stehen. Ein eifriger Direktor hat bei der Aufnahme eines Schülers nicht gefragt: Willst du in die deutsche oder in die böhmische Parallelklasse kommen? sondern er hat einfach gefragt, kannst du böhmisch? und wenn der Schüler sich zur böhmischen Sprache bekannte, so wurde er auch gegen seinen Willen, er mochte mollen oder nicht, für die böhmische Parallelklasse assentirt. (Unruhe im Centrum.) Hier in Prag ist es vorgekommen, m. H., daß ein Kind von ganz deutschen Eltern, wider ihr Wissen und wider ihren Willen, in eine böhm. Parallelklasse gesteckt worden ist, und darin so lange bleiben muhte, bis der Schü-ler öffentlich in der Klasse auftrat und sagte: Ich kann dem böhmischen Unterricht nicht länger folgen, ich muß bitten, mich in die deutsche Parallelklasse zu übersehen.

Hier in Prag ist es vorgekommen, daß eine deutsche Mutter bis zum Statthalter laufen mußte, um ihr Kind aus der böhmischen Parallelklasse, wohin es gegen ihren Willen gerathen war, zu befreien.

Das find Vorgänge, m. H., welche nicht ver-einzelt geblieben find, und gerade diese Vorgänge sind es, welche die nationale Erbitterung in jene Kreise getragen haben, welche ohne diese Umstände von derselben nicht berührt worden wären. Nationale Parallelklassen sind also vom pädagogischen Standpunkte unbedingt verwerflich. Sie können nicht sagen, daß sie zur Gleichberechtigung nothwendig sind; sie stehen mit der Durchführung der, Gleichberechtigung in keinem Zusammenhange. Wenn Sie also wirtlich ein Werk des Friedens stiften wol-len, dann, m. H.. entfernen Sie aus dem vorlie-genden Gesetzentwurfe die nationalen Parallelklassen.

Oberstlandmarsckall: Hr. Prof. Zelený.

Prof. Zelený: Uznávám sice, že jest to velmi nesnadné, zastávati věc, proti které se ozvali hlasové sněmovníků tak starých a slavných, jako bývali proti §. 5tému; činímli to předce, stává se to jenom za příčinou tou, poněvadž jsem přesvědčen, že příčina, o kterou zde běží, jest velmi důležitá, a že potřebám našim skutečně vyhoví. Při každém zákonu zdá se býti předně výminka, aby se hledělo k skutečným potřebám, a ne jenom k potřebám možným, o kterých mluvil p. prof. Herbst.

Že skutečná toho potřeba jest, aby se zejména na jednotlivých ústavech stalo opatření nějaké, kterým by se vyhovělo žáctvu českému, to, tuším, dokázáno už jest panem prof. Zeithammrem, který přede mnou mluvil. Máme v Čechách na všech gymnasiích téměř 2 třetiny žáků českých a něco více než 1 třetinu německých, a dle toho, jak gymnasia naše dle návrhu komise jsou rozvrhnuta, měli bychom devět vyšších gymnasií německých a 8 českých, kdežto dle poměru žáctva, mělo by býti 6 německých a 11 českých. Máme-li tedy takovým poměrům, které patrně jsou na ujmu českého žáctva, vyhověti, nemůže se to státi jinák, než když učiníme podobné opatření, jaké se navrhuje v §. 5.

Proti tomuto návrhu ovšem se ozval velmi důtklivě p. prof. Herbst a dokázal nám, že prý, kdybychom přijali ten §. tak, jak se navrhuje,


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že bychom se dopustili veliké nedůslednosti, poněvadž prý §. ten zřejmě odporuje tomu, co jsme uzavřeli v §. 2hém.

Musím se přiznati, že takového odporu nevidím. Česká oddělení, nebo německá oddělení, která mají býti při ústavu, mají býti tak jednojazyčná, jako ostatní ústavy. Že by pak, když by žáci přestoupili z tohoto nižšího oddělení na gymnasium vyšší německé, že by tím přece jakýsi utraquismus, co se týče těch žáků, zaveden byl, to popírám, nebo předně: není zapotřebí, aby žáci přestoupili na vyšší gymnasium německé, nýbrž mohou jíti na české; za druhé: podala se jim na nižším gymnasiu příležitost, aby se naučili jazyku druhému.

Pan Grohmann ovšem má za to, že tyto třídy parallelní jsou veliké neštěstí národní, ano on jim přičítá velikou čásť viny, že prý nyní národnost německá jest tak rozdrážděná. Musím se přiznati, že to nemohu pochopit; předně, nemají třídy parallelní 12tileté dějiny, nýbrž 3 lete, nebo od r. 1850 až do r. 1860 jich vlastně nebylo, tedy o 12tileté zkušenosti nemůže býti řeči, nýbrž jen o 31eté. Že by však ty třídy parallelní byly tolik neštěstí způsobily, o tom jsem se nemohl přesvědčiti. Pan Grohmann vy-pravoval velmi divnou příhodu, kterak chlapec matky německé dostal se do oddělení českého. Příhoda ta ovšem byla divná, ale jenom oné straně, poněvadž všickni naši synové museli choditi do škol německých! (Výborně)

Ostatně muším pana Grohmanna potěšiti, že kdyby ten žák byl i zůstal v té parallelní třídě, že by předce zůstal v německém ústavu, neb na Malé straně jest většina předmětů německá, tak že tedy ani z té strany neštěstí by nebylo veliké. (Výborně!)

Co se týče pak toho, že by se potřebám dalo lépe vyhověti, kdyby na nějakém místě vzdálenějším se zřídilo gymnasium, jak navrhuje p. prof. Herbst, tu není žádné pochybnosti, a já sám se k tomu mínění přiznávám, ale i p. prof. Herbst i všickni ostatní údové komise vyřkli v zasedání a v poradách komise své pevné přesvědčení, že stát nebude žádné gymnasium zřizovati; a nyní se nám radí, aby jsme stáli na tom, aby se zřizovala gymnasia nová.

Zdá se mi býti v tom patrný odpor, a to tím více poněvadž ani země nebude s to, aby vyhověla této potřebě. Jak jsme nedávno viděli, byla žádost Německo - Brodského gymnasia, které žádalo podporu z fondu zemského, tato žádost byla oslyšána, ačkoliv o tom tento slavný sněm uznal jednohlasně potřebu, aby bylo v Brodu Německém vyšší gyymnasium. Nemůžeme od země žádati a očekávati podporu. Jest-li tomu tak, nezbývá zajisté nic jiného, než abychom pro nejbližší potřebu učinili opatření takové, jako se v §. 5. navrhuje. Ovšem se nám praví, že prý takového opatření v zákonu není zapotřebí, že se to může zůstavit správním úřadům, kterým to náleží. Já jsem přesvědčen, že vykonávání všech zákonů náleží úřadům správním, a nechci dokonce do jejich působnosti sahati; a však zdá se mi, že sněmu království českého velmi dobře náleží, aby vládě ukázal, jak má potřebám vyhověti a může se to žádati tím více a máme k tomu potřeby, poněvadž vykonání toho všeho jak známo přikazuje se ministerstvu státnímu. Při státním ministerstvu bohužel nemůžeme se nadíti přílišné podpory. Státní ministerstvo řízeno jest mužem, který ještě před nedávném vyřkl, že v Čechách parithétická gy-mnasia jsou taková, na kterých pravidlo jest, jazyku německému vyučovati. Pánové, kdo právo rovné národu takovým způsobem definovat mohl, jest v provedení toho co sněm nzavře a usta-noví, dosti straným. Máme příčiny, abychom určitě vyřkli, co si žádáme, poněvadž jenom tak můžeme doufati a očekávati, že se poněkud vyhoví potřebám našim.

Co se pak týče námitek p. prof. Grohmanna učiněných proti gymnasiu Budějovickému a Plzeňskému, jmenovitě, že korporace, které činí náklad na gymnasium, by nebyly povinny, aby gymnasium dále vedly i na něj náklad činily, zakládají se z velké části na omylu. Předně není Budějovické gymnasium, obsaženo pouze učiteli piaristskými, a má velkou podporu ze studijního fondu.

Taktéž jest i to v gymnasiu plzenském, kdežto 2/3 nakládají se sice z klštera Teplé a 1/3 však stát a obec tamější, tak že stát patrně má právo, aby o věcech gymnasia plzeňského jakéhosi slova promluvil.

Co se týče toho, že by to bylo nebezpečné, aby se na menších místech zřizovaly parallelní třídy, poněvadž by se nehromadilo příliš mnoho mládeže, tak musím říci, že jest to docela nepodstatné.

Zřídili se v Budějovicích a neb v Plzni parallelní třídy české aneb německé, tak bude skutečně právě tam tolik žáků, jako nyní, jen že se budou moci podlé potřeby žáci v jazyku mateřském, buď v tom neb onom z obou jazy-ků vyučovati.

Sluší mně ještě podotknouti, že nastávají-li školy jakékoliv, že se nezakládají nikdy na příčinách náhody, nýbrž že to souvisí s celou povahou země, a že každý ústav, ať jest to jakýkoliv, má žáky povahy, která zůstává stejná.

Právě za tou příčinou byla slova p. prof. Herbsta, který tvrdil, že by snad Boleslavi a Jičíně bylo zapotřebí zříditi gymnasium německé, na prosto nepodstatná; neboť se neukazuje na těch gymnasiích počet žáků co tak velký. Ano počet žáků na gymnasium Jičínském na prosto mizí.

Poněvadž jest tedy potřeba, která se popírati nedá, potřeba, aby se počet škol, kterých


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žák český by užívati mohl, rozmnožil, a co, možná nejrychleji rozmnožil, a poněvadž účelu toho jinák dosáhnouti nelze, než tím, když se přijme návrh komise: tedy proto hlasuji já za §.5.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Tonner.

Prof. Zeithammer: Ich beantrage Schluß der Debatte.

Oberstlandmarschall: Es ist Schluß der Debatte beantragt. Ich bitte diejenigen Herren, welche für Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Es ist Niemand mehr vorgemerkt. Herr Abgeordneter Tonner bat das Wort.

Poslanec Tonner: Vaší Excellenci, já se vzdávám slova.

Oberstlandmarschall: Bevor ich dem Herrn Berichterstatter das Wort verleihe, werde ich den Antrag des Hrn. Prof. Herbst zur Unterstützungsfrage vorlesen.

(Rufe: Läuten.)

§. 5 hätte zu lauten nach dem Antrage des Herrn Prof. Herbst.

§. 5. ať zní takto:

Stává-li v jistém místě gymnasium, které jest četně navštěvováno a kde pravidelně mnoho žáků bývá, ježto jenom tím jazykem učiti se mohou, který není jazykem vyučovacím školy té, má se na vhodně ležícím místě zříditi nižší gymnasium, na němž by se vyučovalo druhým ja-zykem zemským, aby se tak zadost učinilo po-žadavkům vyučování.

Wenn an einem Orte nur ein Gymnasium besteht, welches zahlreich besucht wird und an welchem regelmäßig Schüler vorkommen, die nur mittelst jener Landessprache den Unterricht zu empfangen fähig sind, welche nicht die Unterrichtssprache der Anstalt ist. so soll für das Bedürfniß des Unterrichtes durch Errichtung eines Untergymnasiums mit anderer Landessprache als Unterrichtssprache in einem entsprechend gelegenen Ort Sorge getragen werden.

Ich bitte die Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Ist hinreichend unterstützt.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter.

Berichterstatter Rector Magnifikus Prof. Löwe: Ich möchte nur vor Allem mir erlauben hervorzuheben, warum denn sich die Nothwendigkeit herausgestellt hat, den §. 5 in das Gesetz aufzunehmen.

§. 5 erscheint ebenfalls als eine nothwendige, wenn ich sagen darf Correktur zu §. 2. Wenn §, 2 heute durchgeführt worden wäre, daß es also Gymnasien gäbe mit böhmischer und Gymnasien mit deutscher Unterrichtssprache und sonst nichts, so wird das allerdings den Bedürfnissen entsprechen in einer Gegend, wo nur die Bevölkerung einer Nationalität sich befindet. Das wird aber dann der Fall sein, in einer Gegend, wo die Bevölkerung gemischt ist z. B. nehmen wir an in Budweis, was soll da die böhmische Bevölkerung machen? Sie haben das Gymnasium vor der Thür, das Gymnasium ist deutsch, die Kinder sind noch nicht in der Lage, an diesem Gymnasium den Unterricht zu erlangen. Soll man jetzt diese Bevölkerung zwingen, ihre Kinder wer weiß wie weit zu schicken? Das scheint doch etwas zu hart zu sein, und es muß doch eine Vorsorge getroffen werden, und diese Vorsorge sollte getroffen werden nach einer Ansicht bloß dadurch, — und das war die erste, die sich geltend machte, — daß Abtheilungen errichtet werden, nach Anderen bloß dadurch, daß selbständige Untergymnasien mit einer andern Landessprache als Unterrichtssprache an den entsprechend gelegenen Orten errichtet werden. Nach einer dritten Ansicht wollte man sich die möglichste Freiheit retten; denn das ist sicher, daß diese Untergymnasien, die errichtet werden sollen, nicht über Nacht entstehen werden. Was soll nun inzwischen geschehen?

Wenn das Gesetz so abgefaßt würde, wie eben der Antrag des Hrn. Prof. Herbst es will, so würde die Ginrichtung der Abtheilungen, wie ich es nenne, die der Paralellklassen, wie andere es nennen, zu gründen, nicht bestehen dürfen: wo sie besteht, müßte sie augenblicklich vom Tage, als das Gesetz promulgirt ist, vorausgesetzt, daß es die allerhöchste Sanktion erhalten hat, diese Paralellklassen aufgelöst weiden. Die Untergymnasien sind aber noch nicht da, was soll nun geschehen? Es ist also doch klar, daß dieser Beisatz höchst wichtig war, nämlich der Beisatz, wo gesagt wurde, daß vorläufig durch Errichtung von Abtheilungen mittelst der andern Landessprache gesorgt werden müsse. Man wendet uns ein, das gehöre nicht Hieher, das gehöre in die Instruktion zur Ausführung des Gesetzes, aber es ist nicht abzusehen, warum nicht das Gesetz selbst die Weisheit haben soll, auf diese Fälle Rücksicht zu nehmen und die nöthigen Vorkehrungen zu treffen, warum es so aufgefaßt werden soll, daß es sich mit den augenblicklichen oder längere Zeit währenden Verhältnissen in absoluten Widerspruch setzt; das ist dasjenige, was ich allgemein beme-rken wollte. Ich will mir nur erlauben, auf einige Bemerkungen des Herrn Vorredners zu antworten ; was die Bemerkung deß Hrn. Prof. Herbst betrifft, so hat derselbe zuvörderst von der Vertheilung der Gymnasien im Lande gesprochen und eben darauf auch die Begründung seines Antrages gestützt und die Abweisung des Ausdruckes "an einem nächstgelegenen Orte." Nun ich meine, daß ja die Vertheilung, die Richtigkeit derselben nicht dadurch erzielt wird, wenn man etwa das Land in eine gewisse Anzahl von Quadraten ein-theilt, von gewisser Breite und Länge und nun sagt: auf so viele Quadrate kommt ein Gymnasium. Das wäre eine nicht richtige Weise. Die Gym-


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nasien müssen vertheilt werden nach dem Bedürfnisse. Es könnte recht gut so sein, wie Herr Prof. Herbst meint, daß das Bedürfniß es eben verlangt, daß es nicht an dem zunächst gelegenen Ort sein müsse, sondern an einem ferner gelegenen. Das ist möglich, es könnte aber auch umgekehrt der Fall sein, daß gerade der Ort selbst der zweckmäßigste wäre. Ich würde nichts dagegen haben, für meine Person, wenn statt des Ausdruckes "an einem nächstgelegenen Orte" gesagt würde "an einem entsprechend gelegenen Orte." !Da würde alles darin aufgenommen, nur mühte das andere, "an dem Orte selbst" nicht unbedingt ausgeschlossen werden.

Herr Prof. Herbst hat ferner gesprochen von den Verhältnissen des Begriffes "Parallelklasse" zu dem Begriffe "Abtheilung," welches Wort hier im Gesetzentwurfe gebraucht wurde und er hat da eine Ansicht erwähnt, die in der Kommission sich geltend gemacht hat, nach welcher diese Abtheilungen eigent-lich in der Art eingerichtet werden sollten, daß die Unterrichtssprache der Anstalt, an welcher die Parallelklasse eben eingefühlt wird, allmälig immer mehr Raum gewinne in dem Unterrichte innerhalb dieser Parallelklasse. Nun er hat sich auch gewundert darüber, daß dieser Ansicht nicht Ausdruck gegeben würde, weder in dem Berichte, noch in dem Gesetze selbst. Ich muß darauf erwidern, daß diese Ansicht eben nur meine war, die ich vorgetragen habe, aber sie wurde nicht acceptirt; sie wurde eben nicht angenommen, es wurde darüber kein Beschluß gefaßt und da es eben nur meine persönliche individuelle Ansicht war, so war ich nicht berechtigt, diese in den Bericht aufzunehmen, oder gar könnte davon in dem Gesetzentwurfe die Rede sein, wo offenbar nur das aufgenommen werden konnte, was von der Kommission beschlossen wurde.

Ich wende mich nun jetzt zu den Bemerkungen des Herrn Prof. Grohmann. Herr Prof. Grohmann hat zuvörderst gesagt, es sei die Errichtung von Abtheilungen ein Utraquismus, nur in einer anderen Form, wo die Unterrichtssprache nach den Schulklassen. aber nicht nach den Fächern abwechselt. Nun, meine Herren, ich habe gemeint, das Wesen des Utraquismus besteht eben darin, daß die Unterrichtssprache eben nach den Fächern abwechselt, (Rufe O nein.) Ich will mich gleich näher erklären, denn wenn man das z. B. Utraquismus nennt, daß der Schüler, wenn er im Untergymnasium in der neuen Sprache unterrichtet worden ist, so lange er der anderen nicht mächtig war und jetzt an das Obergymnasium kommt und in der andern Sprache unterrichtet wird, die Unterrichtssprache der Anstalt ist, wenn man diesen Wechsel Utraquismus nennt, so müßte man das auch Utraquismus nennen, wenn etwa ein Schüler aus einem ganz deutschen Gymnasium in ein anderes ganz böhmisches Gymnasium übergeht, oder umgekehrt. Ich sehe da keinen Unter-schied und doch wird der Utraquismus dadurch beseitigt, daß ganz deutsche und ganz böhmische Gymnasien errichtet weiden.

Darin kann man doch nicht den Utraquismus finden. Es würde nur darin bestehen, wenn an derselben Anstalt in mehreren Sprachen also beiden Landessprachen zugleich unterrichtet würde. Dasselbe muß ich auch einwenden in Bezug auf den Einwurf, daß keine Einheitlichkeit des Planes dann möglich sei, indem der Studirende zuerst nach einem deutschen oder böhmischen Lehrbuche, d. h. einem in deutscher oder böhmischer Sprache abgefaßten Lehrbuche unterrichtet wird, und dann nach einem Lehrbuche, das in der anderen Landessprache abgefaßt ist. Dasselbe wird auch stattfinden beim Uebergange eines Studirenden von einem Gymnasium auf ein anderes, wenn er von einem deutschen in ein böhmisches übertritt oder umgekehrt, was bei Uebersiedlungen oft der Fall ist. Darin sehe ich also keinen stichhaltigen Einwurf. Am wichtigsten scheint mir das, daß der Herr Abgeordnete Grohmann seiner Argumentation überall eine Voraussetzung unterlegt, von welcher erst erwiesen werden muß, daß sie nothwendig gemacht weiden müsse. Er spricht immer von nationelen Parallelklassen, und gerade auf diesen Begriff hat er das meiste Gewicht gelegt, und eben daraus, daß diese Parallelklassen nationele sein sollen, hat er allerdings die Schwierigkeiten entwickelt, welche dieser Institution entgegen stehen sollen. Nun wer hat denn dieses überhaupt schon so festgesetzt, daß diese Parallelklassen diesen Charakter haben müssen? — Das ist keineswegs nothwendig m. H. und ich werde gleich zeigen, daß es nicht nothwendig ist. — Ich kann mir z. B. ein böhmisches Gymnasium denken, an welchem am Untergymnasium Abtheilungen sind, welche von böhmischen Professoren besorgt werden. Das ist sehr leicht möglich, diese Professoren können ja die deutsche Sprache und können darin unterrichten, da haben wir eben nicht dieses, daß ein nationaler Gegensatz zwischen der Parallelklasse und zwischen dem ganzen Institute gegeben sei. Daß Umgekehrte ist aber ebenso mögltch, es ist auch möglich, daß der deutsche Lehrkörper eines Gymnasiums Lehrkräfte besitzt, die auch im Stande find in böhmischer Sprache Unterricht zu ertheilen. Es findet sich das sogar häufig, daß Lehramtscandidaten, die keine Böhmen sind, d. h. nicht böhmischer Nation, ihre Prüfung, auch mit Rücksicht auf die böhmische Unterrichtssprache machen. Jedenfalls wird an einem deutschen Gymnasium, da doch der Unterricht in der böhmischen Sprache obligat sein soll, sich ein deutscher Professor finden können, der das böhmische vollkommen versteht, und wird einige andere Fächer übernehmen können, ein paar andere Professoren oder Lehrer lassen sich auch hiezu denken, es ist ganz und gar nicht ausgemacht, im Gegentheil ist es leicht möglich, daß ein deutsches Gymnasium Parallelklassen hat, welche von deutschen Professoren besorgt werden, und in denen der Unterricht einstweilen und zwar solange in böhmischer Sprache gegeben wird, bis die Kinder oder Schüler einige Kenntniß des deutschen sich er-


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worden haben. Es ist das also ganz unrichtig, daß diese Parallelklassen jenen Charakter haben müssen, und ich muß es auch hervorheben, daß ich mir das so gedacht habe, und daß ich eben deshalb den Ausdruck Abtheilungen wählte, und das ist auch meines Erachtens der wesentlichste Unterschied. Ferner hat der Herr Prof. Grohmann auf Pilsen und Budweis hingewiesen und gesagt: wenn man diese Korporationen, welche diese Gymnasien erhalten zwingen würde, böhmische Parallelklassen zu errichten, so wäre das ein Unrecht und nicht zu rechtfertigen. Das steht ja aber gar nicht in dem §. daß ein solcher Zwang eintreten müsse. —

Es steht dahier, es soll entweder durch Er-richtung eines Untergymnasiums mit der andern Landessprache im Orte selbst oder in einem nächst gelegenen oder vorläusig durch Errichtung von Abtheilungen für den Unterricht in der andern Landes-sprache gesorgt werden. Es soll gesorgt werden, das jetzt nicht voraus, daß diese Korporation genöthigt werden sollte, das selbst zu übernehmen, das kann noch in anderer Weise geschehen, also meine ich diese Ginwendungen ließen sich alle beseitigen, die Hauptsache bleibt das dringendste Bedürfniß, für welches gesorgt werden muß. Das bloße Versprechen, daß Untergymnasien werden errichtet werden, das würde allein die Schwierigkeit nicht beheben, das würde denjenigen Eltern nicht zum Trost gereichen, die nicht wissen, was sie mit ihren Kindern anfangen sollen. Jedenfalls, man möge es gesetzlich koncediren oder nicht, wird es immer nothwendig sein, solche Abtheilungen zu errichten, und dann ist es besser, wenn das Gesetz gleich diese Möglichkeit ins Auge faßt und koncedirt, daher wäre ich für die Beibehaltung dieses §. 5. in der Fassung, wie er vorliegt und muß auch im Namen der Majorität der Kommission dringend darauf anrathen, daß man etwa in der Stylisirung eine Abänderung vornehmen könne und sagen: im Orte selbst oder in einem entsprechend gelegenen Orte, daß es nicht immer müsse der nächst gelegene Ort sein, das gebe ich gern zu.

Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung. Ich werde den Antrag des Herrn Abgeordneten Professor Herbst noch einmal vorlesenlassen. Landtags-Sekretär Schmidt liest:

Wenn an einem Orte nur ein Gymnasium besteht, das zahlreich besucht wird und auf welchem regelmäßig viele Schüler vorkommen, die nur mittelst jener Landessprache den Unterricht zu empfangen fähig sind, welche nicht Unterrichtssprache der Anstalt ist, so soll für das Bedürfniß des Unterrichtes durch Errichtung eines Untergymnasiums mit der andern Landessprache als Unterrichtssprache in einem entsprechend gelegenen Orte Sorge getragen werden.

Stává-li v jistém místě gymnasium, které jest četně navštěvováno a kde pravidelně mnoho žáků bývá, ježto jenom tím jazykem učiti se mohou, který není jazykem vyučovacím školy té: má se na vhodně ležícím místě zříditi nižší gymnasium, na němž by se vyučovalo druhým jazykem zemským, aby se tak zadost učinilo požadavkům vyučování.

Oberstland marschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des Hrn. Abg Herbst zustimmen, aufzustehen. (Geschieht; es erhebt sich der größte Theil der Linken und ein Theil des Großgrundbesitzes.)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Geschieht.)

Der Antrag ist verworfen, 85 waren dafür und 101 dagegen.

Es käme nun der Antrag der Kommission zur Abstimmung, nur hat sich der Herr Berichterstatter konformirt, daß statt dem Worte "in einem nächstgelegenem Orte"

"in einem entsprechend gelegenen Orte" gesetzt werde.

Landtgs.-Sekretär Schmidt liest:

§. 5.

Wo nur ein Gymnasium besteht, das zahlreich besucht wird, und wo regelmäßig viele Schüler vorkommen, die nur mittelst jener Landessprache den Unterricht zu empfangen fähig sind, welche nicht Unterrichtssprache an der Anstalt ist, soll entweder durch Errichtung eines Untergymnasiums mit der anderen Landessprache im Orte selbst oder in einem entsprechend gelegenen Orte, vorläufig durch Errichtung von Abtheilungen für den Unterricht mittelst der anderen Landessprache gesorgt werden. Es müssen jedoch diese Abtheilungen von der untersten Klasse beginnen und dürfen sich nicht über das Untergym-nasium hinaus erstrecken.

Článek 5.

Kde jest jenom jedno gymnasium, které jest četně navštěvováno a kde pravidelně mnoho žákův bývá, ježto jenom tím jazykem zemským učiti se mohou, který není jazykem vyučovacím školy té, má se buď zřízením nižšího gymnasia s druhým jazykem zemským, v místě samém, aneb v některém místě příhodného aneb zatím zřízením zvláštních oddělení o vyučování druhým jazykem zemským pečovati. Tato oddělení však musí od nejnižší třídy počítati a nesmějí sahati dále než do ukončení nižšího gymnasia.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

(Gemurmel.)

Ich bitte doch um die Gegenprobe, um mich zu überzeugen.

(Nach der Zählung.)

Der Antrag ist angenommen mit Majorität, dafür 95—96 und dagegen 86.

Es wäre vielleicht jetzt am Orte, über die Vorbehalte des §. 2 gleich abzusprechen.

Rektor Magnifikus: Nachdem nun der

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§. 5 vom h. Hause in der vorliegenden Fassung angenommen ist, würden jetzt die Worte im §. 2 "in der Regel" und die Einschaltung des §. 5 nach dem Schluß des Paragraphs allerdings nun aufzu-nehmen sein.

Ich beantrage daher, diese Worte aufzunehmen, und den §. 2 so anzunehmen, wie er hier aufge-nommen erscheint.

§. 2.

Unterrichtssprache an den öffentlichen Schulen in Böhmen soll in der Regel nur eine der beiden Landessprachen sein (§. 5).

Sněm. sekr. Schmidt čte:

§. 2. Vyučovací jazyk veřejných škol v Čechách má pravidlem jen jeden z obou zemských jazykův býti — s odvoláním na §. 5. —

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da das nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Die Abstimmung hat sich eigentlich darauf zu beschränken, daß §. 2, der bereits angenommen worden ist, in deutschem Texte noch die Worte "in der Regel," und im §. 5 im böhmischen die Worte "pravidlem" und "§. pátý" einzuschalten seien.

Ich bitte die Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Er ist angenommen.

Berichterstatter Prof. Dr. Löwe: Im §. 8, hier 6 und 7 ist keine Aenderung weiter vorgenommen worden, als daß es im §. 8 des Landesaus-schußentwurfes "Staatsministerium" hieß, während im §. 7 unseres Entwurfes "Staatsminister" gesetzt wurde.

Ich glaube, daß dies offenbar eine Besserung in der Stylisirung ist; ich zweifle daher nicht.

Oberstlandmarschall (unterrbrechend): Wir haben erst den §. 6.

Löwe: Ja so! §. 6 ist ungeändert geblieben.

Sekretär Schmidt liest:

§. 6.

Die über das Unterrichtswesen bisher bestehenden Gesetze werden, insofern sie diesen Normen widersprechen, außer Kraft gesetzt.

§. 6

Posavadní školní zákony, ježto těmto pravidlům odporují, pozbývají platnosti.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Da das nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Diejenigen Herren, welche dem §. zustimmen, wollen die Hand aufheben.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Ich bitte §. 7 vorzulesen.

Sekretär Schmidt:

§. 7.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes wird Mein Staatsminister beauftragt.

§. 7.

Zákon tento provesti nařizuje se Mému ministru státnímu.

Oberstlandmarschall: Da Niemand mehr das Wort verlangt, bitte ich über diesen Antrag abzustimmen.

Ich bitte die Herren, die dem Antrag zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Jetzt bleibt noch der Titel des Gesetzes fest-zustellen.

Berichterstatter Dr. Löwe: In Beziehung auf den Titel des Gesetzes habe ich zu bemerken, daß die Kommission gefunden hat, daß es besser sein würde, anschließend an die übrigen Formen der Ueberschrift der Landtagsvorlagen zu setzen statt "Landesgesetz," "Gesetz vom so und so vielten, wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Durführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen in den Volks und Mittelschulen," und dann die Worte beizufügen.- "über den Antrag des Landtags Meines Königreiches Böhmen finde ich anzuordnen, wie folgt."

Sněm. sekr. Schmidt čte:

Zákon

daný dne pro království České o provedení rovného práva obou jazyků zemských ve školách národních a středních.

Oberstland marschall: Verlangt Jemand das Wort?

Ich bitte zur Abstimmung zu schreiten.

Die Herren, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand aufheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen,

Berichterstatter Rector magnificus Dr. Löwe: Ich erlaube mir zugleich den Antrag auf 3. Lesung zu stellen, in Anbetracht der überaus beschränkten Zeit dieses h. Hauses.

Oberstlandmarschall: Stimmt das hohe Haus diesem Antrage zu, daß gleich in die 3. Lesung eingegangen werde?

Ich bitte die Herren, die zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

(Die Abstimmung ist zweifelhaft.)

Ich muß bitten, aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag auf 3. Lesung ist angenommen.

Nach den Beschlüssen des h. Hauses ist lediglich der §. 4 abgeändert worden und an dessen Stelle ist der Antrag der Minorität angenommen worden. Im §. 5 ist eine stylistische Aenderung angenommen worden, daß statt der Worte "nächst-gelegenen" — "entsprechend gelegenen" eingeschaltet werde. Ich bitte das ganze Gesetz vorzulesen.

Ldtgssekretär Schmidt (liest):


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Gesetz vom

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Durchführung der Gleichberechtigung der beiden Landessprachen in Volks- und Mittelschulen.

Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Zákon

daný dne pro království České o provedení rovného práva obou jazyků zemských ve školách národních a středních.

K návrhu sněmu Mého královstí českého vidí se mi naříditi takto:

Oberstlandmarschall: Ich habe hier ein anderes Wort gehört; hier steht národních, und es soll heißen odecních. Ist das der legale Ausdruck?

Dr. Rieger: Es ist der legale Ausdruck; obecních würde Gemeindeschulen heißen.

Oberstlandmarschall: Das ist nicht übereinstimmend mit "Volks- und Mittelschulen".

Ldtgssekretär Schmidt (liest):

§. 1.

Beide Landessprachen im Königreiche Böhmen sind gleichberechtigt, in der, Schule als Unterrichtssprache zu dienen.

§. 1.

Oba jazyky zemské v království Českém mají rovné právo ve školách jakožto jazyky vyučovací.

§. 2.

Vyučovací jazyk veřejných škol v Čechách má pravidlem jen jeden z obou zemských jazyků býti (§. 5).

§. 2.

Unterrichtssprache an den öffentlichen Schulen in Böhmen soll in der Regel nur eine der beiden Landessprachen sein (§. 5).

§. 3.

An Volksschulen mit 4 Klassen (Hauptschulen) und an den mit solchen vierklassigen Volksschulen verbundenen Unterrealschulen ist über Beschluß derjenigen, die sie erhalten, auch die zweite Landessprache zu lehren: doch soll dieses erst von der dritten Hauptschulklasse anfangen und nur in außerordentlichen (inobligaten) Lehrstunden geschehen.

§. 3.

Po školách národních o čtyrech třídách (školách hlavních) a při školách nižších reálních s takovými čtyrtřídními školami národními spojených má se, ustanoví-li tak ti, kdo na školu náklad činí, také druhému jazyku zemskému učiti; avšak má se to díti teprvé od třetí třídy hlavní školy začínaje a jenom v mimořádných (neobligátních) hodinách školních.

Oberstlandmarschall: Da mußte der Ausdruck noch umgeändert werden, statt "při školách národních" "obecních".

Šembera: "Obecných" ist der gesetzliche Ausdruck. Es heißt "obecných" in allen Gesehen národní školy sind Nationalschulen.

Oberstlandmarschall: Ja eben, statt při školách národních" müßte es heißen: "při školách

Dr. Rieger: Streng genommen müßten wir um das Wort Volksschulen zu übersetzen, übersetzen "Školi pro lid". Das geht im Böhmischen nicht man sagt also in der Regel "školy národní", es ist also gut so.

Sladkovský: Exc., wie kann im §. 4 "obecných" gesagt weiden, nachdem im ersten §. schon angenommen ist "národních?" Es sind dieselbe, Schulen und wir können nicht im §. 4 einen an dern Ausdruck gebrauchen, als im §. 1.

Oberstlandmarschall: Es ist bei der Vorlesung des Titels der Antrag gestellt worden ,,obecných" zu nehmen, statt "národních" Rufe: Nein.)

Graf Clam-Martinitz: Es war ein Miß Verständniß.

Oberstlandmarschall: Also muß ich über diese stylistische Aenderung abstimmen lassen. Die jenigen Herren, welche dafür sind, daß es bei den Ausdrücken des Majoritätsantrages bleibe, wollen aufstehen.

Graf Clam-Martinitz: Ich bitte die Ab änderung zur Abstimmung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Es ist wohl einerlei.

(Große Unruhe.)

Graf Clam-Martinitz: Es ist eine Aenderung; über jede Abänderung muß vorerst abgestimmt werden.

Oberstlandmarschall: Sie haben Recht Es ist eine Abänderung an der Vorlage, aber die Abstimmung, glaube ich, würde auf dasselbe herauskommen.

Ich bitte die Herren, welche dafür sind, das statt "národních" "obecných" im Kontexte gesetzt werde, aufzustehn.

(Niemand erhebt sich.)

Sněm. sekr. Schmidt čte:

§. 4.

Ve středních školách (gymnasiích a realkách) s českým jazykem vyučovacím jest jazyk německý a v týchž německých školách jazyk český povinným předmětem."

"Od povinného učení se druhému jazyku zemskému může k žádosti rodičů neb poručníků a to jen ve zvláštních případech a z obzvláště důležitých příčin jedině úřad zemský osvoboditi."

§. 4.

In den Mittelschulen (Gymnasien und Realschulen) mit böhmischer Unterrichtssprache ist die deutsche Sprache und in derlei deutschen Schulen die böhmische Sprache ein obligater Lehrgegenstand. Dispensen von der obligaten Erlernung der anderen Landessprache tonnen über Einschreiten der Eltern oder Vormünder nur für einzelne Fälle

4*


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

aus besonders erheblichen Ursachen und nur von der Landesbehörde ertheilt werden.

§. 5.

Wo nur ein Gymnasium besteht, das zahlreich besucht wird und wo regelmäßig viele Schüler vorkommen, die nur mittelst jener Landessprache den Unterricht zu empfangen fähig sind, welche nicht Unterrichtssprache an der Anstalt ist, soll entweder durch Errichtung eines Untergymnasiums mit der anderen Landessprache im Orte selbst oder in einem entsprechend gelegenen Orte. oder vorläufig durch Errichtung von Abtheilungen für den Unterricht mittelst der andern Landessprache gesorgt werden. Es müssen jedoch diese Abtheilungen von der unter-sten Klasse beginnen und dürfen sich nicht über das Untergymnasium hinaus erstrecken.

§.5.

Kde jest jenom jedno gymnasium, které jest četně navštěvováno a kde pravidlem mnoho žá-kův bývá, ježto jenom tím jazykem zemským učiti se mohou, který není jazykem vyučovacím školy té, má se bud zřízením nižšího gymnasia s druhým jazykem zemským, v místě samém, aneb v některém místě příhodném aneb zatím zřízením zvláštních oddělení o vyučování druhým jazykem zemským pečovati. Tato oddělení však musí od nejnižší třídy počínati a nesmějí sahati dále než do ukončení nižšího gymnasia.

§.6.

Posavádní školní zákony, ježto těmto pra-vidlům odporují, pozbývají platnosti.

§. 6.

Die über das Unterrichtswesen bisher bestehen-den Gesetze werden, insofern sie diesen Normen widersprechen, außer Kraft gesetzt.

§. 7.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes wird Mein Staatsminister beauftragt.

§. 7.

Zákon tento prověsti nařizuje se Mému ministru státnímu.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche eben das vorgelesene Gesetz im Gan-zen annehmen, aufzustehen (zählt).

Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht.) Das Gesetz ist in 3. Lesung angenommen und zwar mit demselben Verhältnisse 97 gegen 86 Stimmen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die 3. Lesung des Gesetzentwurfes über die Strassenkonkurrenz.

Prof. Zeithammer: Myslím, že druhé oddělení toho návrhu, který předložila též již komise, a který se nachází již druhý den v rukou veškerého shromáždění, je integrující částí toho zákona, a bylo podáno taktéž s prvním oddělením zemskému výboru.

Myslím že přirozeným spůsobem by měla přijít nyní k rokování a mělo se vzít hned v poradu.

Oberstlandmarschall: Der Bericht ist nicht auf der Tagesordnung, er ist erst vorgestern vertheilt worden, ich kann ihn daher nicht jetzt zur Berathung ziehen, weil er ein Gegenstand von großer Wichtigkeit ist und die Herren sich wahrscheinlich erst darüber instruiren wollen.

Prof. Zeithammer: Tedy zajisté vyslovím přání veškeré sněmovny, když prosím, aby co nejdříve toto oddělení na denní pořádek po-loženo bylo.

Oberstlandmarschall: Wir werden sehen, ob es möglich sein wird, es noch auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen, um so mehr, weil der Landtag den Beschluß gefaßt hat, diesen Gegenstand, wenigstens den ersten Theil zur Abstimmung und zur Beschlußfassung zu bringen.

Abgeord. Pollach als Berichterstatter (be-tritt die Rednerbichne):

Es ist zwar das Gesetz nicht sehr lang, ich erlaube mir aber doch, den Antrag zu stellen, daß nur jene §. gelesen werden, die eine Veränderung erlitten haben.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter trägt an, daß von der Vorlesung des Ganzen Umgang genommen werde und man sich nur auf die Vorlesung derjenigen Paragraphe beschränke, welche eine Veränderung erlitten haben. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? (Rufe: Nein.) Da dies nicht der Fall ist, werde ich so vorgehen.

Berichterstatter Pollach: Eine Aenderung ist blos geschehen im §. 2, welcher nach der Regierungsvorlage angenommen worden ist.

§. 2.

"Landesstrassen sind jene Strassen, welche wegen ihrer Wichtigkeit für den Verkehr des Landes durch ein Landesgesetz als solche erklärt werden §. 14)."

Čl. 2.

Které jsou silnice zemské: Silnice zemské jsou ty, které za příčinou jejich důležitosti pro obchod v zemi zákonem zemským za takové se prohlásí (§. 14.)

Im §. 4 ist blos statt "alle dem öffentlichen Verkehr" wegen der Stylisirung gesagt worden: "Alle dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Strassen und Wege, welche weder Bezirksstiassen sind, noch ein Privateigenthum bilden, sind Gemeindestrassen und Gemeindewege,"

Und im Böhmischen §. 4.

Cl. 4.

Které jsou silnice a cesty obecní: Silnice a cesty k obecnímu obchodu ustanovené, které nenáležejí ani k silnicím výše jmenovaným, aniž jsou jměním soukromým, pokládají se za silnice a cesty obecní.

Der §. 6.

Bestreitung der Kosten.

"Die Kosten der Herstellung und Erhaltung der Landesstrassen werden aus dem Landesfonde bestritten. Ob und in welchem Maße die Bezirke, die von diesen Strassen durchschnitten werden, noch insbesondere zu diesen Kosten beizutragen haben, wird


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

bei der Erklärung einer Strasse zur Landesstrasse von Fall zu Fall bestimmt §. 2)."

Ćl. 6.

Náklad na stavění a zachování silnic zemských zapravován buď z fondu zemského.

Zda-li a v jaké míře k tomu nákladu mimořádně přispívati mají okresy, jimiž tyto silnice jdou, ustanoví se v každém případu zvláště, když se prohlásí některá silnice za silnici zemskou. (§. 2.)

Dann ist bei §.11 ein Zusah am Ende. Es lautet also hier.

§ 11.

Die Schneeausschauflung ist auf Landes- und Bezirksstrassen von jenen Gemeinden zu besorgen, deren Gebiet nicht über eine Meile von der Strasse entfernt ist.

Welche Gemeinden hiebei konkurrenzpflichtig sind und welche Entlohnung hiefür zu leisten sei, wird für jede einzelne Strasse und Strassenstrecke, mit Rücksicht auf die örtlichen und sonstigen Verhältnisse von der Bezirksvertretung und im Rekurswege von der Landesvertretung in Vorhinein festgesetzt. Die Schneeausschauflung auf den Landesstraßen innerhalb der Ortschaften, haben dieselben auf eigene Kosten zu besorgen, insofern nicht die Bezirks- oder Landesvertretung aus Rücksicht auf die zu sehr zerstreute Lage einzelner Ortschaften nicht eine Ausnahme festsetzt."

Čl. 11.

Kdo jest povinnen sníh prohazovati.

Prohazovati sníh na silnicích zemských a okresních povinny jsou obce, ježto nejsou přes míli od silnice vzdáleny.

Které obce povinny budou sníh prohazovati a jaká náhrada se za to dá, ustanoví napřed za-stupitelstvo okresní, a v případnostech rekursu zastupitelstvo zemské pro jednu každou silnici a jeden každý kus silnice, hledic k okolnostem místním a jiným. Na silnicích, pokud osadami jdou, povinny jsou tyto osady svým nákladem dáti prohazovati, pokud zastupitelstvo okresní neb zemské z ohledů na příliš roztroušené po-ložení jednotlivých obcí něco jiného neustanoví.

Im §. 12 ist bei der Stylisirung das Wort "Ortsgemeinde" in das Wort "Gemeinde" abgeändert. Es heißt also:

"Jede Gemeinde ist verpflichtet, die Gemeindestrassen und Gemeindewege innerhalb ihres Gebietes herzustellen und zu erhalten. Für die Aufbringung der hierzu erforderlichen Geld- und Arbeitsleistungen sind die Bestimmungen des Gemeindegesetzes maßgebend."

§. 12.

Každá obec místní jest povinna, stavěti a vydržovati obecní silnice a cesty ve svém okršlku. V příčině toho jak se mají sehnati peníze neb práce k tomu potřebné, pravidlem bud to, co vyměřeno v zákoně obecném.

Dann ist im §. 14 statt durch "Landtagsbeschluß," ist gesagt worden "Landesgesetz." §. 14 lautet also:

"Der Neubau einer Landesstrasse, sowie die Uebernahme einer schon bestehenden oder die Zusicherung der Einreihung einer neu anzulegenden Straße als Landesstrasse kann nur durch Landesgesetz erfolgen. Die Erklärung einer nicht bereits als solche bestehender Strasse zur Bezirksstrasse..."

Weiter ist nichts geändert.

§. 14.

Má-li se nějaká nová silnice zemská stavěti, jakož také, má-li se silnice již zřízená za zemskou převzíti a nebo zjištění dáti, že nějaká silnice, která se teprva nově založiti má, mezi silnice zemské se položí, může se ustanoviti jenom zákonem zemským.

In §. 15 ist in der zweiten Zeile statt des Wortes "und" das Wort "beziehungsweise" einbezogen und lautet somit der §:

"Den im §. 14 erwähnten Schlußfassungen über Bezirksstrassen muß durch den Landesausschuß, beziehungsweise durch den Bezirksausschuß die Ver-handlung mit den Betheiligten und in Absicht auf die öffentlichen und militärischen Rücksichten, die Vernehmung und Zustimmung der einschlägigen l. f. Behörden vorangehen.

§. 15.

Prvé než se dle §! 14. učiní usnešení o některou silnici okresní, potřebí aby výbor zemský, ohledně výbor okresní vše vyjednal s těmi, jichž se dotýče, i aby se strany příčin veřejných vo-jenských umluvil a obdržel přivolení těch kterých úřadů zeměpanských.

Der §. 17 lautet nach dem angenommenen Antrag des Abgeordneten Kalina von Jäthenstein also:

"Bei den Landesstrassen gehört die Oberleitung der Baudurchführung sowie die gesammte technische und ökonomische Verwaltung in den Wirkungskreis des Landesausschusses; jedoch ist die unmittelbare Durchführung des Baues, so wie die ökonomische und technische Verwaltung und die unmittelbare Ueberwachung in der Regel an die Bezirksausschüsse zu übertragen. Die Baudurchführung, sowie die gesammte technischökonomische Leitung bei Bezirksstrassen gehört in den Wirkungskreis des Bezirksausschusses, bei Gemeindestrassen in jenen des Gemeindeausschusses."

Článek 17 podlé přijatého návrhu p. posl. Kaliny z Jäthensteinu zní takto: Vrchní ředi-telství u provedení stavby a veškerých technických a ökonomických správ přísluší při silnicích zemských výboru zemskému. Bezprostřední provedení stavby a pak technické a ökonoimické spravování a bezprostřední dohlídka budiž mimo zvláštních případů zůstavena výborům okresním jichž se věc týče.

Ve skutek uváděti stavbu silnic zemských a vésti v příčině jich veškerou správu technickou a ökonomickou, přísluší výboru zemskému, jde-li


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

o silnice okresní, výboru okresnímu, a jde-li o silnice obecní, výboru obecnímu.

Dann im §. 22 ist blos im böhm. Texte statt "úřadem okresním"die Worte...úřadem zeměpan-

ským," které souhlasí s výrazem německým "Landesfürstliche Behörde." Poslední věta článků 22 zní tedy takto: v příčině silnic okresních výbor okresní s císařským úřadem zeměpanským.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche das Gesetz in dritter Lesung annehmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Nächster Programmspunkt ist der Bericht der Budget-Kommission über den Antrag des Hrn. Dr. Rieger, wegen der Verwendung des Ueberschusses des Jahres 1863, zur Subvention für Nothstands-bauten.

Berichterstatter Hofrath Taschek: In der Sitzung vom 18. Mai wurde der Budget-Kommission der Antrag des Hm. Dr. Nieger, für das J. 1863 noch einen weitern Betrag von 27.920 fl. 87 kr. auf Straßenbauten zu bewilligen, beziehungsweise den anzuhoffenden Ueberschuß zu verwenden, zur Berichterstattung mit Rücksicht auf das Resul-tat der sin das Jahr 1863 gelegten Rechnungen, und zwar ohne vorläufige Drucklegung des Berichtes zugewiesen.

Die Ergebnisse der für das Jahr 1863 gelegten Rechnung sind nicht der Art, um einen Anhaltspunkt für die angetragene Mehrbewilligung zu gewähren, weil, so weit die bis jetzt vorgenommene Prüfung zeigt, eine Uebersteigung der Bewilligung um 215.000 fl. statt gefunden hat,

(Hört!)

zu deren Bedeckung 178.000 fl. aus dem Kapitalstande entnommen wurden.

Es dürfte zwar sich ergeben, daß die Uebersteigung verschwinden werde, weil die nachträglich mit 1 1 kr. zu den ursprünglichen 7 kr. ausgeschriebenen Zuschläge im Jahre 1863 noch nicht eingegangen waren.

Es ist der Budgetkommission, da die Rechnung noch nicht richtig gestellt worden ist, nicht möglich zu sagen, wie die Verhältnisse sich eigentlich zustellen haben ; so viel ist aber gewiß, daß ein zu deckendes Defindes zit nicht besteht, weil das nach der vorgelegten Rechnung Geforderte aus den eingelegten Kapitalien bereits genommen wurde.

Diese 27.920 fl. zerfallen nach der Erklärung des Doktor Rieger in zwei Posten, der eine mit 13.420 fl. 87 kr. ist zu Subventionen für Nothstandsstraßen bestimmt, der andere soll zur Deckung der Kosten eines Brückenbaues bei Přestitz über den Angelfluß dienen.

Zu Nothstandsstraßenbauten wurden im Jahre 1863 und zwar

zu Subventionen

249.200 fl.

zu bloßen Vorschüssen

63.000 fl.

zusammen

312.200 fl.

bewilligt und zur Deckung der im Jahre 1863 zur Vorausgabung gelangenden 160.200 st. insbeson-dere jene 230.000 fl. angewiesen, welche von den früher zu Straßenzwecken eingehobenen Umlagen noch nicht vorausgabt, und in den vorhandenen Kapitalien mit inbegriffen sind.

Von diesen Subventionen ist mittlerweile ein Betrag von 12.000 ft. für die Böhmisch Leipa-Grabner Straße entfallen, indem sich herausstellt, daß sie bloß in Folge einer unrichtigen Darstellung der obwaltenden Verhältnisse in die Nothstandsstras-sen aufgenommen wurde.

Nach der vorletzten Rechnung ist aber auf die Nothstandsstraßen im Jahre 1863 nicht die ganze Summe von 160.000 fl. sondern nur 89.000 ft. verausgabt worden.

Die 13.420 fl. 87kr. sind zur Deckung solcher Straßenbauten bestimmt, welche über die ursprüngliche Bestimmung bei den Nothstandsstraßen sich, und zwar in der Rubrik der Subventionen als Mehrerforderniß ergeben hat, und zu deren Zusicherung, nämlich zur Zusicherung der Leistung derselben an die bezüglichen Baukonkurrenzen der Landesausschuß nur über das wiederholte Andringen der Statthaltern und gegen deren Zusage, solche bei dem hohen Landtage mitvertreten zu wollen.

Bei dieser Sachlage und dem Umstande, daß diese Post nur durch einen Verstoß zu dem Voranschlage für das I. 1864 nicht einbezogen wurde, auf Nothstandsstraßen für das I. 1864 bis jetzt auf gar nichts präliminirt und bewilligt ist, kann die Kommission gegen die Bewilligung nicht wohl Einwendungen erheben.

Eine Bestreitung dieses Beitrages aus den für Straßenbauten überhaupt bewilligten 70.000 fl. erschien der Kommission nicht räthlich, weil das ganze System dieser Nothstandsbauten an sich dem allgemeineu Landesinteresse gegenüber nicht ent-spricht, daher letzterem durch Verkürzung jener ohnehin bescheidenen Summe von 70.000 fl. zu nahe getreten würde.

Anders verhält es sich dagegen mit dem Pře-stitzer Brückenbau; solcher gehört unter die allgemeinen Straßenauslagen, und kann daher aus den für diese Zwecke bestandenen Summen um so eher gedeckt werden, als solcher ungeachtet seiner bereits im Jahre 1859—60 erfolgten Aufnahme kaum im Jahre 1864 zur wirklichen Verwendung gelangen dürfte.

Demzufolge wird angetragen:

Ein hoher Landtag wolle im Nachhange zu der im Jahre 1863 erfolgten Bewilligung für Nothstandsstraßenvauten ein sich an Subventionen ergebendes Mehrerforderniß von 13.421 fl. zur Verausgabung im Jahre 1864 bewilligen, bezüglich der Kosten für die Erbauung einer Brücke über den Angelfluß bei Přestitz per 14.500 ft., aber in eine besondere Bewilligung nicht eingehen, sondern dem Landesausschusse überlassen, solche aus den zu allge-


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

meinen Straßenbauten für das Jahr 1864 bewilligten 70.000 fl. oder aus den für das Jahr 1865 beantragten 100.000 fl. zu ent-nehmen.

Hiedurch würden die Ausgaben für 1864 auf 1,866.386 fl. und der zu bedeckende Abgang auf 1,377.701 fl. erhöht, der anzuhof-fende Ueberschuh aber auf 13.492 fl. vermindert weiden.

Snem. sekr. Schmidt čte: Budgetní komise činí návrh: Slavný sněm račiž dodatkem k nákladu roku 1863 povolenému na stavbu silnic v krajinách nouzí sklíčených povoliti ještě na subvence nedostávajících se 13421 zl. jež by se r. 1864 vyplatily; dále však račiž, co se týče stavby mostu přes řeku Bradavku u Přestic s nákladem 14500 zl. pominouti zvláštní nějaké povolení, ovšem ale budiž dáno výboru, zemskému nařízení, aby náklad ten zapravil z oněch 70000 zlatých, jež se vůbec na stavby silnic na r. 1864 a nebo z 100.000 zl. na r. 1865 povolily.

Dr. Rieger: Prosím, aby se korigovalo: přes řeku Uhlavku.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Tím se výdaje na r. 1864 zvyšují na 1,866.866 zl. a schodek, jenž má býti uhražen, na 1,377,700 zl. Naproti tomu se zmenšil očekávaný přebytek na 13492 zl.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte.

Verlangt Jemand das Wort?

Herr Dr. Brauner!

Dr. Brauner: Já bych se tázal pana zpravodaje, kterak se to nachází s těmi 14500 zl. určenými pro vystavení mostu u Přestic, poněvadž jest mi povědomo, že tento výdaj jest povolen r. 1859 nebo 1860, tedy nepodléhá více novému povolení, nýbrž stala se snad chyba tím, že to nebylo do peněz dáno, které již dávno měly býti vydány. Tážu se tedy, zdali pan zpra-vodaj na tenhle případ bere ohled?

Berichterstatter Hofrath Taschek: Aus dem Grunde hat die Kommission keine besondere Ziffer in die Bewilligung aufgenommen und ist in die Prüfung der Nothwendigkeit des Baues nicht eingegangen, weil, wie der geehrte Vorredner es be-merkt, es nach der Bestätigung des betreffenden H. Landesausschuß-Referenten seine volle Richtigkeit hat, daß dieser Bau bereits von Seite des Ministeriums in den Voranschlag von 1859 auf 1860 bewilligt und aufgenommen war; er ist aber nicht ausgeführt worden. Deßwegen hat die Kommission, um die Mittel nicht zu erschöpfen und weil die bereits eingestellte Ziffer für die Verhältnisse ansehn-lich genug schien, den Antrag gestellt, es dem Landesausschusse freizustellen, den Aufwand für diesen Bau entweder aus der für die allgemeinen Strasfenbauten präliminirten Summa für 1864, oder aus dem von der Kommission eingestellten Betrag für 1865 in der Voraussetzung, daß das h. Haus auch die letztere bewilligen werde, zu entnehmen.

Dr. Brauner: Tedy nečiním žádný návrh.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, werde ich zur Abstim-mung schreiten. Ich werde den Antrag noch ein-mal vorlesen lassen.

(Rufe: Nein!)

Wenn es nicht verlangt wird, so bitte ich die Herren, welche dem Antrag der Budget-Kommis-sion zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Die Zeit ist so weit vorgerückt, (Alle erheben sich). Ich bitte m. H., ich werde nur das Budget für 1865 der nächsten Sitzung vorbehalten, sonst aber auf den nächsten Gegenstand der Tagesordnung übergehen.

Dagegen dürften wir den Bericht der Kommission über Antrag des Hrn, Abg. Herbst wegen Abänderung des §. 18 der Landtagswahlordnung vorzunehmen in der Lage sein. Ich bitte Hr. Berichterstatter !

Prof. Herbst: Der Antrag, welcher von mir und Genossen gestellt wurde, geht dahin, §. 18 lit. a der Landtagswahlordnung in zweifacher Richtung abzuändern, nämlich einerseits dahin, daß nicht wegen jeder Verurtheilung wegen Vergehen, sondern nur wegen Verurtheilung für solche Vergehen, die aus Gewinnsucht oder gegen die öffentliche Sicherheit begangen wurden, der Verlust der Wahlfähigkeit eintrete, und anderseits dahin, daß die Freisprechung von der Anklage den Verlust der Wahlfähigkeit nicht nach sich ziehe. Die Kommission hat sich in beiden Beziehungen mit dem gestellten Antrage vereinigt, und da bei erster Lesung desselben in ausführliche Begründung meinerseits eingegangen wurde und ich seitens der Kommission ermächtigt bin, auf diese Begründung mich zu beziehen, so habe ich nur im Namen der Kommission zu beantragen, daß .der h. Landtag den Gesetzentwurf annehmen wolle,- welcher Gesetzentwurf übrigens sehr kurz ist und lautet:

Gesetz vom — in Betreff der Abänderung des §. 18 a) der Lanotagswahlordnung,. Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde ich anzuordnen, wie folgt:

An die Stelle des §. 18 a) der Landtagswahlordnung hat nachstehende Bestimmung zu treten:

a) Personen, welche eines Verbrechens oder eines aus Gewinnsucht oder gegen die öffentliche Sicherheit begangenen Vergehens oder einer solchen Uebertretung schuldig erkannt worden sind.

In erster Alinea würde zu berichtigen sein, statt "nach Antrag" soll es heißen "über Antrag," weil das die gewöhnliche Form ist. "Ueber Antrag des Landtags Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:"

Sněm. Sekr. Schmidt čte:


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Zákon daný dne týkající se zrněny v §. 18. a) volebního řádu sněmovního.

Po návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi naříditi takto:

Na místo §. 18. a) řádu volení do sněmu v království Českém stoupiž následující ustanovení:

a) "Ti, kdož pro nějaký zločin, a neb pro přečin ze žistnosti spáchaný, nebo proti veřejné mravopočestnosti směřující, a neb pro takový přestupek byli vinni nalezeni.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Verlangt Jemand das Wort? Da das nicht der Fall ,st, werde ich zur Abstimmung schreiten. Der Antrag ist soeben vorgelesen worden. Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zu-stimmen, auszustehen.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Es wären also die Wahlberichte vorzunehmen. Hr. Dr. Görner!

Dr. Görner: Hoher Landtag! In Folge Resignation des Hrn. Johann Liebig auf sein Mandat für den Stadtwahlbezirk Reichenberg-Christian-stadt wurde die Neuwahl eines Abgeordneten in diesem Bezirke auf den 14. d. M. angeordnet und auch an diesem Tage vorgenommen. Von den 890 Wahlberechtigten erschienen zur Wahl 173, von denen 167 den Franz Siegmund aus Reichenberg wählten. Nachdem alle geschlichen Vorschriften bei Vornahme dieser Wahl beobachtet erscheinen, stellt der Landesausschuß den Antrag:

Hoher Landtag wolle diese Wahl als giltig anerkennen und den gewählten Franz Siegmund als Abgeordneten für den Stadtwahlbezirk Reichenberg-Christiansstadt zum hohen Landtage zulassen.

Sněmovní sekretář Schmidt čte :

Zemský výbor činí návrh:

Slavný sněm račiž volbu tuto za platnou uznati a Františka Siegmunda co zvoleného poslance okresu volícího města Libertce s Kristianstadtem k sněmu připustiti.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? Da dieß nicht der Fall ist, bitte ich über den Antrag abzustimmen, die Wahl des Herrn Abgeordneten Siegmund als giltig zu erklären.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Hr. Dr. Brauner!

Dr. Brauner: Slavný sněme! Za příčinou vzdání se mandátu pana poslance Skrejšovského byla vypsána nová volba pro okres vo-lební Královedvorský a Jaroměřský na 14. toho měsíce.

Tato volba šla předse, a súčastnilo se při ní z 102 voličů, plné sto, obdržel pak 59 hlasů tedy absolutní většinu, opět pan Jan Skrejšovský

Pan Jan Skrejšovský tedy podle znění volebního řádu a podle předsevzaté volby ve srovnalosti se zákonem byl by ovšem zvolen za poslance. Avšak vysoké presidium c. k. náměstnictví dopisem z dne 16. máje sdělilo výboru zemskému akta té volby se týkající, s tím poznamenáním že pan Jan Skrejšovský rozsudkem nejvyššího soudu ze dne 23. března byl propuštěn z obžaloby pro spoluvinu přečinu naznačeného v §. 305 trest, zák., totiž pro spoluvinu v přečinu, který záleží ve schválení skutku nezákonitého a poněvadž dle čl. 18. lit. a řádu volení pro krá-lovství České jest to překážkou volby, a však podle čl. 1. dodatku k zřízení zemskému z dne 11. června 1863, nemá c. k. náměstnictví odepříti certifikát volby i v takovém pádu, kdyžby volba byla neplatná.

Pročež oznamuje to c. k. místodržitelství slavnému presidium sněmovnímu.

Výbor zemský, uváživ celou věc a proskoumav ji, činí návrh, aby při patrném znění článku 18. řádu volebního pro království české volba Jana Skrejšovského, ačkoliv dyla předsevzata jinak zákonnitě, byla uznána za neplatnou.

Při té příležitosti musí výbor zemský slavnému sněmu oznámiti, že v notě týkající se resignace znova voleného poslance pro okres Rumburský, vyslovilo se c. k. náměstnictví v ten smysl, že nevypíše novou volbu, než až budou volby obecní dle obecního řízení nově sankcionovaného předsevzaty, z té samé příčiny, výbor zemský žádá c. k. místodržitelství aby rovnou volbu pro okres králodvorský a Jaroměřský také až do té doby nepředzevzalo, pokud podle nového obecního zřízení budou volby pro obecní zastupitelstvo vykonány, a aby co možná se to stalo teprv na krátce před, příštím sněmem království českého.

In Folge der Resignation des Abg. Johann Skrejšovský für den Landtagswahlbezirk Jaroměř-Königinhof wurde die Wahl am 14. d. M. im Orte Jaroměř vorgenommen.

Bei der Wahl erschienen von 102 Wählern volle 100, und es erhielt der frühere Abg. H. JUC. Johann Skrejšovský, Journalist in Prag, 59 Stimmen, also die absolute Mehrheit. Was den Wahlakt selbst betrifft, so ist zwar die Wahl formell vor sich gegangen, die h. Statthalterei hat aber mit Zuschrift vom 16. Mai die bezüglichen Wahlakten an den Landesausschuß mit dem Bemerken geleitet, daß, nachdem H. Johann Strejšovský mit Urtheil des obersten Gerichtshofes vom 23. März von der Anklage wegen des im §. 305 des St. G. bezeichneten Vergehens der Anpreisung einer gesetzwidrigen Handlung, blos wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel freigesprochen wurde, seiner Wählbarkeit der Aus-schließungsgrund des §. 18 ad a L. W. D. entgegen steht, Se. Exc. der H. Statthaltereileiter mit Rücksicht auf §. 52 der L. W. D. nicht in der Lage


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

sei, dem Gewählten das Wahlzertifikat auszufertiger und zustellen zu lassen.

Da dem h. Landtage laut Art. I der mit allerhöchster Entschließung vom 11. Juni 1863 geneh-migten Zusatzartikel zur L. D. für das Kömgleich Böhmen, betreffend die Behandlung der Geschäfte des böhmischen Landtages, über die Giltigkeit eineWahl auch dann zu erkennen, wenn dem Gewähl-ten nach §. 18 der L. W. D. ein Ausschließungsgrund entgegen steht und die Ausfertigung des Wahlzertifikats versagt wurde, so unterbreitet der Landesausschuß diesen Wahlakt dem h. Landtage hiermit zur h. Schlußfassung.

Nach dem Wortlaute des §. 18 der L. W. D begründet die Mitschuld an einem Vergehen selbst im Falle der Lossprechung wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel einen Hinderungsgrund der Wählbarkeit zum Landtage. Es kann daher der Landes-ausschuß nicht umhin, den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen: der Wahlakt des H. Johann Strejšovský zum Abg. des Landwahlbezirks JaroměřKöniginhof, vorgenommen am 24. Mai d. J., sei wegen eines dem sonst rechtsförmig Gewählten, nach §. 18 der Landtagswahlordnung entgegen stehenden Hindernisses ungiltig.

Bei dieser Gelegenheit muß dem h. Landtage die Mittheilung gemacht weiden, das h. l. k. Statt-Haltereipräsidium habe aus Anlaß der erfolgten Resignation des neu gewählten Abgeordneten für den Landwahlbezirk Rumburg mit der Note vom 17. Mai dem Landtagspräsidium eröffnet: Es werde die Neuwahl für den Rumburger Bezirk nicht früher ausgeschrieben werden, als bis nach der neuen Gemeindeordnung die Vertreter der Gemeinde werden gewählt sein. Aus diesem Anlaß hat der Landesausschuß auch beschlossen, für den Fall, als der h. Landtag die, Wahl des Abg. Skrejšovský für ungiltig erkennt und die Vornahme einer Neuwahl rothwen-dig erscheinen wird, auch den Zeitpunkt abzuwarten, bis nach dem neuen Gemeindegesehe die Wahlen für die Gemeindevertretung werden vorgenommen worden sein, und dieses der k. k. Statthalterei mit dem Beisatze zu eröffnen, daß es wo möglich nahe vor der nächsten Einberufung des Landtages geschehen möge.

Oberstlandmarschall: H. Professor Zeithammer.

Prof. Zeithammer: M. H., es unterliegt gar keinem Zweifel, daß der Landesausschuß mit diesem seinem Antrage vollkommen nach Bestimmungen der Landtagswahlordnung vorgegangen ist. Al-lein, m. H., gerade in der heutigen Sitzung ist mit einer frappanten Maiorität der Antrag des H. Prof. Herbst auf Abänderung jenes Paragraphen, dessen Schärfe eben den H. Skrejšovský aus dem Landtage verdrängte, angenommen worden, und es ist wohl Hoffnung vorhanden, daß die nächste Session uns bereits die Sanktion dieses Antrages bringen wird. Ich weise darauf hin, m. H., mit welcher großen Majorität der H. Skrejšovský in dem Wahlbezirke, den er früher zu vertreten die Ehre hatte, wieder gewählt wurde, trotzdem, daß die öffentliche Kandidatur nicht wie es üblich ist und zu geschehen pflegt, statt fand, daß er also gewiß das Vertrauen seiner Wähler nicht verloren hat, daß sich im Gegentheil dies Vertrauen wieder manifestirte. Feiner mache ich darauf aufmerksam, daß die abermalige Vornahme der Wahl wohl für die Wähler mit großen Schwierigkeiten verbunden ist; dann berufe ich mich auf Dasjenige, was uns eben heute durch den H. Referenten des Landesausschusses mitgetheilt worden ist, nämlich daß das h. Statthaltereipräsi-dium selbst erklärte, bei einem andern Falle mit der Vornahme der Wahl für Rumburg noch einzuhalten, bis eben die Wahlen auch in der Gemeinde nach dem neuen Gemeindegesetze vorgenommen sein werden.

Aus allen diesen Rücksichten und dann, weil es eben nicht mehr möglich ist, daß der neugewählte Abgeordnete auch in dieser Sitzung seinen Sitz einnehme, erlaube ich mir den Antrag zu stellen: Das h. Haus wolle die Beschlußfassung über die Agnoscirung oder Nicht - Agnoscirung der Wahl des Herrn Skrejšovský für die nächste Session auf-schieben.

Oberstland marschall: Herr Doktor Hanisch.

Dr. Hanisch: Welcher Ansicht ich bezüglich des ab instantia Erkenntnisses bin, habe ich durch die Unterschrift auf den Antrag des Herrn Professor Herbst und die Abgabe meiner Stimme bei der heutigen Verhandlung über diesen Antrag dargethan.

Allein dieser Vertagungsantrag, wie er eben vorliegt, scheint mir kein Remedium für den Verluft des Wahlrechtes, dem Abgeordneter Skrejšovský durch ein ab instantia Erkenntniß verfallen ist.

Denn wenn auch für die nächste Session dieser soeben gefaßte Beschluß des Landtages sanktionirt würde, die Wahlfähigkeit für die vergangene Zeit und insbesondere für den Tag der Wahl vermöchte dieser sanktionirte Beschluß als Gesetz dem Hrn. Skrejšovský doch niemals zu ertheilen, rückwirken kann nämlich ein solches Gesetz nicht, und wir thun daher am besten, wir kassiren sobald als möglich die Wahl, um vielleicht, wenn der Beschluß sanktionirt wird, dem Abg. Skrejšovský für die Zeit die Möglichkeit zu geben, wieder in den Landtag zu kommen.

Würden wir heute die Wahl nicht für ungiltig erklären, und die Vertagung aussprechen, so wäre es möglich, daß wir in die Lage kämen, noch vor dem sanktionirten Beschluß etwa die Ungiltigkeit aus-sprechen zu müssen.

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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

So lange können wir es nicht verschieben, einen Bezirk unvertreten zu sehen, denn es ist nicht ausgesprochen, daß die Sanktionirung überhaupt und vor der nächsten Einberufung des Landtages erfolgen muß, indem in letzter Beziehung wir nicht wissen, ob wir nicht in der nächsten Zeit wieder einberufen weiden.

Die Rehabilitirung, die dazutreten tonnte, hindert auch nicht die Ungiltigkeitserklärung der Wahl, denn der Kandidat muß im Momente der Wahl wählbar sein, und jede nachfolgende Rehabilitirung und jedes spätere Gesetz kann und darf nicht zurückwirken, kann dem Kandidaten die passive Wahlfähigkeit nicht verleihen, und deßhalb muß ich mich gegen den Antrag des Hrn. Prof. Zeit-hammer aussprechen, und im Interesse des Herrn Abgeordneten Skrejšovský mich dagegen aussprechen und erklären, daß ich dem Antrage des Landesausschusses zuzustimmen nicht umhin kann.

Dr. Klaudy: Žádám za slovo.

Oberstlandmarschall: Herr Doktor Klaudy!

Dr. Klaudy: Ačkoliv podle toho, co se právě pravilo, se mi zdá,, že výrok ten nemůže býti jiný, než jak ho přednesl zemský výbor, mám předce za to, že právě tento pád nám ukazuje křiklavou nesrovnalost v zákonu samém a ve volebním řádu; neboť dle rozsudku nejvyššího soudu, který se právě přečetl, byl redaktor Skrejšovský, o jehož volbu se jedná, osvobozen od obžaloby pro přečin v článku 305 trestního řádu naznačený, a pouze nalezen za vinna pro přestoupení. Výrok soudců o vinně tedy, který byl vynešen nesprosťuje p. Skrejšovského práva volenu býti a zmínil se právě přede mnou řečník o tom, že by mohl toho práva nabýti opět tím, že by Jeho Veličenství ráčil uděliti rehabilitaci; a však pánové, právě poukázání na to nutilo mně, abych se jal slova. Žádost o rehabilitaci ať by byla žádost jaká by chtěla v sobě obsahuje i-vyznání, že člověk chybyl, ať by to tedy řekl člověk sám, a nebo za něho někdo jiný.

A však výrok soudce zní tam, že soudce nemohl nalézti obžalovaného za vinného.

Jak tedy by mohl ten, kdo byl propuštěn dle předpisu článku 2. §. 187. pro nedostatek právních důvodů, jak by i ten mohl se přiznati k vinně, když sám soudce nemohl vinnu uznati, a když sám soud vyřkl výrok, že nemohl nalézti na tom člověku žádnou vinnu ?

Proto se mi zdá, že nám není v tom pří-padu, na který se tenkrát nepomyslilos když se volební řád vydal, nic jiného možná, než zůsta-viti hlasování o té věci na jinou dobu, a proto se srovnávám úplně s návrhem p. prof. Zeithammra.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Je-mand das Wort?

(Niemand meldet sich.)

Da es nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Ich bitte, ist der Antrag des Hrn, Abg. Zeit-Hammer da?

Prof. Zeithammer: Es wolle der h. Landtag beschließen, daß die Beschlußfassung über die Agnoscirung der Wahl des Hrn. Skrejšovský der nächsten Session vorbehalten bleibe.

Dr. Brauner: Slavný sněm račiž uzavříti (tak jest návrh pana Zeithammra,), aby zůstalo usnešení o volbě pana Skrejšovského, o platnosti neb neplatnosti její, aby zůstalo ponecháno nejbližšímu příštímu sněmu zemskému.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

(Geschieht.)

Er ist hinreichend unterstützt.

Der Antrag ist soeben gehört worden. Ich werde über den Antrag abstimmen lassen.

Ich bitte die Herren, die dem Antrage des Prof. Zeithammer zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Der Antrag ist in der Minorität.

Es kommt nun der Antrag des Landesaus-schusses zur Abstimmung. Ich bitte ihn noch ein-mal vorzulesen.

Berichterstatter Doktor Brauner : Derselbe lautet:

"Der h. Landtag wolle den Wahlakt des Abg. Skrejšovský für den Wahlbezirk Kömginhof und Jaroměř, vorgenommen am 14 Mai, wegen eines dem Gewählten nach §. 18 der Landtagswahlordnung für Böhmen entgegenstehenden gesetzlichen Hindernisses für ungiltig erklären,"

Slavný sněm račiž volbu p. Jana Skrejšovského pro volící okres Kralodvorský a Jaroměřský, která předsevzatá jest 14. maje tohoto roku, pro příčinu, že proti jeho volení se naskytuje překážka dle čl. 18. řádu volebního pro království České, za neplatnou prohlásiti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die dem Antrage zustimmen, aufzustehen. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Ich ersuche den Hrn. Abgeordneten Sigmund, ich glaube er ist gegenwärtig, zur Angelobung.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Sie werden als Landtagsabgeordneter in die Hand des Herrn Oberstlandmarschall geloben:

"Sr. Majestät dem Kaiser Treue und


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XLIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XLIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Gehorsam, Beachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten."

Abg. Sigmund: Ich gelobe. Oberstlandmarschall: Nächste Sitzung Freitag. Anfang: 10 Uhr.

Tagesordnung:

Der zweite Theil des Gesetzes über die Gleichberechtigung der Sprachen.

Das Budget für das Jahr 1865 und

Der Kommissionsbericht bezüglich der Grundbuchsordnung.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluß der Sitzung: 3 Uhr 20 Minuten.)

Joh. Rep. Rotter,

Verifikator.

Peter Steffens,

Verifikator.

Alois Matoušovský,

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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