Pátek 20. května 1864

Stenographischer Bericht

über die

XL. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 20. Mai 1864.

Stenografická zpráva

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XL. sezení třetího ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 20. května 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi, und der k. k. Statthaltereirath Ernst Weber.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 3b Min.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Richard hrabě Belcredi, a c. k. rada místodržitelství Arnošt Weber.

Počátek sezení o 10. hod. 35 min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Der Herr Abg. Dr. Šlechta hat ddo. Turnau am 17. d. M. einen Urlaub vom 18.—23. d. M. angesucht, den ich ihm ertheilt habe.

Der Herr Abg. Brosche bittet wegen dringenden Berufsgeschäften um einen Urlaub von drei Tagen. Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest:)

Abg. Dr. Theumer überreicht eine Petition der Gemeinden Dürmaul, Dörfles und Promuth, im Bezirke Duppau, um Ablösung der an den Lehrer und Kantor in Duppau zu leistenden Giebigkeiten.

Poslanec Dr. 'Iheumer podává žádost obcí Dürmaul, Dörfles a Prachomety v okr. Doupovském o vyvazené dávek učiteli a kantorovi Doupovskému.

Oberstlandmarschall: An die Grundentlastungskommission.

Landtagssekretär Schmidt (liest:)

Abgeordneter Dr. Theumer überreicht eine Petition der Gemeinde Dürmaul im Bezirke Duppau, um Ausscheidung aus der Ortsgemeinde Rednitz und um Konstituirung, als selbstständige Gemeinde.

Poslanec Dr. Theumer podává žádost obce Dürmaulské v okresu Doupovském za vyloučení z místní obce Řednícké a ustanovení za obec samostatnou.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr. Šícha podáva žádost obce Senetína v okr. Kutnohorském za vyloučení od obce Oujezdské a prohlášení za obec samostatnou.

Abgeordneter Dr. Šicha überreicht ein Gesuch der Gemeinde Senetin, Bezirk Kuttenberg, um Ausscheidung aus der Gemeinde Aujezd und Konstituirung als selbstständige Gemeinde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Klimeš podává žádost zastupitelstva města Chrastě, aby toto město od vesnic, jenž na kontribuentním obilním a peněžném fondu bývalého panství Chrastě podíl berou, odděleno a čásť jak v zrní tak i v hotových penězích na město Chrast vypadjící městské obcí k samostatnému užívání vydána byla.

Abg. Klimeš überreicht ein Gesuch der Vertretung der Stadtgemeinde Chrast, damit dieselbe von den am Kont. Getreide und Geldfonde der ehem. Herrschaft Chrast theilhabenden Ortschaften getrennt und der auf die Stadt Chrast sowohl in natura als auch im Gelde entfallende Fondsantheil der Stadtgemeinde zur selbstständigen Verwendung ausgefolgt werde.

Oberstlandmarschall: Erledigt sich durch den inzwischen beschlossenen Gesetzentwurf.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Klimeš podává žádost obce Topolské v okr. Chrudimském za vyloučení od obce Kotčí a utvoření obce samostatné.

Abg. Klimeš überreicht ein Gesuch der Gemeinde Topol, Bezirk Chrudim, um Ausscheidung aus der Gemeinde Kotčí und Konstituirung als selbstständige Gemeinde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Klimeš podává žádost obce Bezděkovské, okr. Chrudimský za vyloučení z obce Hrochové Tejnice a utvoření obce samostatné.

Abg. Klimes überreicht ein Gesuch der Ge-

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meinde Bezděťau, Bezirk Chrudim, um Ausscheidung aus der Gemeinde Hrochowteinitz und Konstituirung als selbstständige Gemeinde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Abg. Rößler überreicht eine Petition der Gemeinde Zalesel, Bezirk Aussig, um Ausscheidung der seit unvordenklichen Zeiten bei der Gemeinde Zalesel gewesenen, den Gemeindemitgliedern gehörigen, bei der letzten Katastral-Vermessung der Gemeinde Qualen zugemessenen Rustikal- und Domestikalgrundstücke, und um Einbeziehung und Zutheilung derselben wieder in die Gemeinde Zalesel.

Poslanec Rössler podává žádost obce Zalezelské, okr. Ústský nad Labem, za vyloučení pozemků rustikálních a dominikálních, při posledním katastrálním vyměřování k obci Chvalovské přiměřených, od nepamětných času však do obce Zalezelské náleževších a tamním občanům patřicích, jakož i o přidělení pozemků těch opět do obce Zálezelské.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec V. Fingerhut podává žádost řemeslnické jednoty, aby v místnostech Pražské průmyslové školy večerní co její doplněk zařízena byla denní škola řemeslnická.

Abg. Ad. Fingerhut überreicht ein Gesuch des Hiesigen Handwerkervereins, damit in den Lokalitäten der Prager Abendschule für Handwerker als Ergänzung eine Tagschule errichtet werde,

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec V. V. Tomek podává žádost účastníků kont. obilního fondů Cerhonic - Vostroveckého o ponechání kont. sýpek v nynějším stavu zúplna a neb alespoň částečné.

Abgeordneter W. W. Tomek überreicht das Gesuch des Cerhowitz-Wostrowetzer Kont. - Getreidefondes um gänzliche oder theilweise Belassung der Kontributions-Getreidefonde m ihrem gegenwärtigen Stande.

Oberstlandmarschall: Erledigt durch den inzwischen beschlossenen Gesetzesentwurf.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec V. V. Tomek podává žádost účastníků kont. obilního fondu Lučkovického, o ponechání obilní sýpky v nynějším stavu buď zúplna a neb alespoň částečně.

Abg. W. W. Tomek überreicht das Gesuch der. Theilhaber des Kont.- Getreidefondes zu Lučkowitz, um gänzliche oder theilweise Belassung des Getreidefondes im gegenwärtigen Bestände.

Oberstlandmarschall: Erledigt sich durch den inzwischen beschlossenen Gesetzesentwurf.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Abg. Dr. Schreiter überreicht die Petition der Stadtgemeinde Weipert um Bewilligung eines Bieraufschlages von 1 kr. ö. W. von jeder daselbst ausgeschenkten Maß Bier zur Bestreitung zweier neuen Schulgebäude.

Posl. Dr. Schreiter podává zadost městské obce Vejprtské, aby jí za příčinou nákladu na stavbu dvou nových škol povolena byla pivní přirážka 1 krejcaru r. č. z každého tam vyčepovaného mázu piva.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Abg. Dr. Schreiter überreicht die Beschwerde der Vertreter der Braubürgerschaft von Weipert, wegen des von dieser Gemeinde angesuchten Bieraufschlages.

Posl. dr. Schreiter podává stížnost zástupců pivovárečníků Vejprtských proti žádosti této obce za povolení pivní přirážky.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. V. Václavík podává žádost občanů z Lustdorfu a Malých-Opolan o vyloučení ze spojení s obcí Odřepes v okr. Poděbradském.

Abg. W. Waclawik überreicht das Gesuch der Gemeindeinsassen von Lustdorf und Klein-Opolan, um Ausscheidung aus dem Verbande mit der Gemeinde Odřepes, Bezirk Poděbrab.

Oberstlandmaischall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. dr. Rieger podává žádost občanů Zlato-Olešnických strany Semilské a Navarovské, aby obec Zlato-Olešnická na dvě katast. od sebe nezavislé obce rozdělena byla.

Abg. Dr. Rieger überreicht das Gesuch der Gemeindeinsassen von Woleschnitz, Semiler und Nawarower Theiles, um Trennung derselben in zwei von einander unabhängige Katastral-Gemeinden.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. Dr. J. Purkyně podává žádost ob. Kokovické v okr. Slanském o vyloučení z obce Klobucké a Kobylnické a utvoření obce samostatné.

Abg. Dr. Purkyně überreicht das Gesuch der Gemeinde Kokowitz, Bezirk Schlan, um Ausscheidung aus der Gemeinde Klobuk und Kobelnik und Konstituirung einer selbstständigen Gemeinde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. Havelka podává žádost učitelského sboru gymnasia Piseckého o přímluvu u vys. c. k. státního ministerstva, aby učiliště toto za ústav druhé třídy prohlášeno bylo.

Abg. Hawelka überreicht ein Gesuch des Lehrkörpers des Piseker Gymnasiums, um Fürsprache beim hohen k. k. Staatsministerium, damit dies


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Lehranstalt zum Gymnasium zweiter Klasse erhoben werde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Abgeordneter Freih. v. Wucherer überreicht die Petition der Vertreter des ehemaligen Herrschaft Tepler Kontributions-Getreidefondes, um Bewilligung zur gemeindeweisen Theilung des Kontributionsgetreide- und Getreidegeldfondes des ehemaligen Dominiums Tepl.

Posl. baron Wucherer podává žádost zastupitelstva kont. obil. fondu někdejšího panství Teplského za povolení, aby se kont. fond obilní a obilní fond peněžný rozdělil mezi obce někdejšího panství Teplského.

Oberstlandmarschall: Erledigt sich durch den inzwischen beschlossenen Gesetzentwurf.

Vertheilt wurden die stenografischen Berichte der 35. Sitzung.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Nachdem der Schluß der Generaldebatte ausgesprochen wurde, sind noch die beiden Herren Abgeordneten Wolfrum und Dr. Trojan vorgemerkt.

Ich ertheile dem Herrn Abgeordneten Wolfrum das Wort.

Abgeordneter Wolfrum: Meine Herren! die Wichtigkeit des in der Verhandlung befindlichen Gegenstandes wird mir die Nachsicht des hohen Hauses verschaffen, wenn ich einige Augenblicke in Anspruch nehme. Die Wichtigkeit wird nach meiner Ansicht noch erhöht, wenn ich bedenke, daß in das Budget für daß Jahr 1865, im Falle sich das hohe Haus für die Landesstrassen erklären würde, eine Nachtragsforderung von 506000 Gulden gestellt werden würden, die auf den Steuergulden umgelegt, eine Umlage von 31/2 machen würden. (Hört, hört! Dr. Rieger: Ist nicht wahr.)

Ich fühle mich ebenfalls verpflichtet, das Wort zu ergreifen, weil ich gestern indirect von einem von mir verehrten Redner genannt wurde, denn ich bin derjenige, der in den—in den verschiedenen Ausweisen der oft genannten Enquetekommission allein in der ersten Sitzung, gegen die Landesstraßen stimmte.

Bevor ich jedoch die Gründe darzulegen suche, die mich zu diesem Votum bestimmt Haben, erlauben Sie mir eine allgemeine Betrachtung. Der nämliche hochverehrte Redner hat gestern unter dem Beifalle des hohen Hauses Worte der Anerkennung für den Mann ausgesprochen, dem unser Land Böhmen hinsichtlich der Kommunikation vieles verdankt. Ich stimme dieser Anerkennung vollkommen bei; aber, meine Herren, ich nehme diese Anerkennung in weit höherem Maße in Anspruch für Jemanden, der seit 14 Jahren unendlich größeres geleistet Hat. Wenn wir dasjenige betrachten, was seit 14 Jahren hinsichtlich der Kommunikation geleistet wurde, so müssen wir sagen: es bleibt wenig zu wünschen übrig. Meine Herren! Die Bezirke haben dieses geleistet, die Bezirke unter der Aufsicht und Führung der kaiserlichen Behörden, die Bezirke unter der Führung der kaiserlichen Behörden nehmen die Anerkennung in doppeltem Matze in Anspruch, die gestern unter dem Beifalle des Hauses einem einzelnen Manne, wenn auch in gerechter Weise gezollt wurde. Wenn man die Verfechter des Landesstraßenwesens Hört, da sollte man glauben, daß das Kommunikationswesen in unserem herrlichen Lande der Art beschaffen wäre, daß überhaupt die Straßen noch nicht existiren, wenigstens noch nicht existiren so, wie es in einem halbweg civilisirten Lande erwartet wird. Ja, meine Herren, zwei der Herren Redner in der gestrigen Sitzung haben sogar von einer Kommunikation, von einer quasi fehlenden Kommunikation gesprochen, die zwischen Tabor und Kolin eintreten würde, wenn eine Eisenbahn von Tabor über Prag nach Kolin gehen würde. Meine Herren! Ich habe hier die von dem Herrn Referenten mitgetheilte Karte in der Hand. Diese Straßen existiren schon, auch eine Straße von Tabor nach Kolin existiren, und diese Straßen sind von unseren Bezirken gebaut und erhalten worden. Wenn ich nun auf die Gründe zurückkomme, die mich bestimmt haben, gegen das Landesstrassenwesen schon in der Enquetkommission zu stimmen und mich auch bestimmen werden, in diesem Hohen Hause dagegen zu stimmen, so habe ich mich bei Beurtheilung dieser Gründe gefragt: Ist denn eine so dringende Nothwendigkeit vorhanden, daß wir den jetzt eingeschlagenen und beobachteten und als vortrefflich sich bewährt habenden Weg verlassen müssen, um plötzlich eine Landesbureaukratie zu begründen, um dieses Landesstrassenwesen in Flor zu bringen?

Und auf der anderen Seite Habe ich mich gefragt: Wenn ich zu einer Verneinung der ersten Frage gekommen bin, ist dann die Unterhaltung durch eine Landesbureaukratie um so viel billiger, als die zeither eingeschlagene Weise durch die Bezirke?

Ich werde mir nun erlauben, einige dieser Gründe, die auf die vorliegende Frage vorgebracht wurde, in der Kommission, vor dem H. Hause zu beleuchten, und, wie ich hoffe, zu entkräften.

Es wurde gestern gesagt, daß es aus Zweckmäßigkeitsgründen hinsichtlich der Strassen nothwendig wäre, daß eine Konzentration in einer Hand, in der Mitte des Landes vereinigt werde, denn die Bezirke treffen die richtige Strassenlinie nicht so, wie es wünschenswerth ist. Das wurde von einem hochverehrten Redner gesagt.

Nun, meine Herren, wenn ich diese Zweckmäßigkeit beurtheilen soll, so erlaube ich mir, den Weg zu beleuchten, der bei der Enquetekommission und überhaupt in einem Bureau eingeschlagen wird, gegenüber demjenigen Wege, welchen die Bezirke bis jetzt eingeschlagen haben. Da wird mir wohl gestattet sein, einen Rückblick auf die Enquetekommission zu werfen, welcher ich beizuwohnen die Ehre

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hatte. Ich schicke voraus, daß diese Enquetekommission aus Männern bestand, die voll Eifer, voll guten Willens und meine geringe Person ausgenommen, auch von hoher Einsicht gewesen sind, das Beste aufzustelle n, welches man hinsichtlich der bestehenden Frage aufstellen kann.

Aber, meine Herren, bei jeder solchen Sache muß man auch die Möglichkeit berücksichtigen. Ich will mir erlauben darzustellen, wie es gekommen ist, daß die Enquetekommission den Vorschlag der Landesstrassen gemacht hat.

Man hat uns eine große Karte vorgelegt. Diese Karte ist wahrscheinlich sehr vortrefflich hinsichtlich der eingezeichneten Strassen. Allein bei Beurtheilung der Strassen ist nicht nothwendig, daß man die gerade Linie von einem Ende des Landes bis zu dem anderen hinaufzieht, sondern man muß auch das Gebirgs-, Fluß- und Bachsystem berücksichtigen ; das war auf dieser Karte nicht der Fall. es war überhaupt eine glatte Basis Papier, und wir haben uns trotz unseres Strebens und trotz dem, daß wir die ungeheuere Tragweite gesehen haben, und nicht an diese sehr schwere Arbeit gehen wollten, doch zuletzt veranlaßt gefunden, während zweier Tage voll Eifer zu bestimmen, welche Landesstrassen sein sollen, und welche nicht.

Ich glaube, daß die meisten Herren überzeugt waren, daß diese Aufstellung nicht eine untaugliche Aufstellung sei.

Ich glaube vielmehr, daß die trotz vielen Eifers hergestellte Arbeit einer großen Verbesserung noch fähig sei, und mir wenigstens ist es nicht eingefallen, daß von dem Resultate der Enquetekommission ein solcher intensiver Gebrauch gemacht werde, wie er in den verschiedenen Vorlagen, die uns seit acht Tagen beinahe überfluthet haben, rücksichtlich des Strassenwesens stattgefunden hat.

Nun wenn die Enquetekommission so vorgeht, so kann meines Erachtens einer, der im Bureau sitzt, bei der Bestimmung einer Strassenlinie auch nicht anders vorgehen, er nimmt höchstens noch eine General-Stabskarte her und sieht, wo Gebirge und Flüsse sind, zieht aber doch in der Regel eine gerade Linie.

Nun, meine Herren, wie geht es bei den Bezirken?

Ehe die Bestimmung getroffen wird, ob eine Strasse gebaut werden soll, geht in der Regel ein jahrelanges Diskutiren und Erwägen aller Umstände voraus.

Wenn sich endlich die Nothwendigkeit der Strassen herausgestellt hat, dann geht man mit Zuhilfenahme aller Sachverständigen an die Entwerfung der Linie, und hat man die Linie in idealer Weise festgestellt, dann nimmt man den topographischen Augenschein her, und nun bin ich der Meinung, daß die letztere Methode unbedingt den Vorzug verdiene, und daß also hinsichtlich der Zweckmäßigkeit keine Nothwendigkeit vorliege, daß man den Bezirken die Linien aus der Hand nehme, um es in Prag oder überhaupt zu koncentriren.

es wurde hervorgehoben, daß das jetzige System ein ungerechtes sei, daß es vorkomme, daß die Bezirksstrassen, die die Bezirks-Inwohner für sich gebaut hätten, von Fremden benutzt werden, daß die Bezirks-Inwohner sich zu Gunsten Fremder müssen besteuern.

Nun, meine Herren! diese Ungerechtigkeit sehe ich nicht ein, denn eine Strasse wird blos dann gebaut, wenn sie der Bezirk baut, wo der Verkehr ist; wenn ein Verkehr da ist, so schafft der Verkehr die Mittel zum Leben; das ist eine Wohlthat für das Land, wahrend diejenige Strasse, wo das Gras darauf wächst, ein Schaden ist.

Da ist nun von keiner Ungerechtigkeit die Rede, aber ungerecht möchte ich in entgegengesetzter Hinsicht das System des Landesstrassenwesens nennen, wie man es jetzt beabsichtigt.

Denn, meine Herren, wie gestern ein sehr verehrter Freund von mir sagte, wenn Sie nicht die sämmtlichen Bezirksstrassen zu Landesstrassen machen, so begehen Sie eine Ungerechtigkeit. es wird der Schrei gegen die Ungerechtigkeit in der Beziehung nicht auslöschen, solange noch eine einzige Bezirksstrasse existirt, denn jeder Bezirk wird geltend machen, daß der oder jener Bezirk besser daran ist, daß er bevorzugt wird, und so lange Sie nicht sämmtliche Strassen als Landesstrassen erklärt haben, so lange wird der Schrei gegen die Ungerechtigkeit nicht aufhören.

Ich muß da noch einmal auf die Enquete-Kommission zurückkommen, wenn in dem Berichte, in dem Majoritätsberichte ihr der Vorwurf gemacht worden ist, daß gegen 20 oder 22 Bezirke nicht vertreten worden sind hinsichtlich der Aufnahme als Landesstraßen. Nun, m. H., ich habe schon vorhin geäußert, daß die Enquetekommission ohne Ausnahme voll Eifer, voll Pflichtgefühl an ihre Arbeit ging, aber auf dieser Karte war die Bezirkseintheilung nicht ausdrücklich bemerkt und wir haben wirklich gar nicht daran gedacht, wenigstens ich nicht, daß jeder Bezirk ausgetheilt werden soll. Ich finde aber, daß es gerechter Weise sein sollte, aber eben das kömmt davon her, wenn man am Bureautische durch Enquetekommissionen etwas bestimmen will, was in der Natur liegt, daß es von den Betheiligten in der Natur geregelt werde.

Es wurde insofern als zweiter Grund die Nothwendigkeit geltend gemacht, daß eine Gleichförmigkeit in der Konstruktion, eine Gleichförmigkeit in der Unterhaltung und Aufsicht stattfinden müsse, das könne bei den Bezirken niemals der Fall sein. Nun ich halte als erstes Erforderniß einer Straße, daß sie gut ist, erst in zweiter Linie frage ich darnach, wie sie unterhalten und wie sie konstruirt wird und ich bin durchaus nicht der Meinung, daß diese gleichförmigen Bestimmungen über die Konstruktion und Erhaltung der Straßen unter allen Umständen etwas Gutes sei.


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Ich bin vielmehr der Meinung, daß wenn den Bezirken in dieser Beziehung freie Hand gelassen wird, nach der Qualität des Schottermaterials, nach der ganzen Beschaffenheit des Bodens, nach der Windrichtung — denn der Schneefall hat hier auch seinen Einfluß — wenn den Bezirken dieses überlassen bleibt, es viel besser sein werde, als wenn wir hier vom grünen Tische aus befehlen, man solle im November schottern. Man soll schottern, wenn es nothwendig ist und es den Bezirken überlassen, ich glaube das wird viel besser sein, ich sehe aber durchaus die Nothwendigkeit nicht ein, wegen der Gleichförmigkeit das Landesstrassenwesen zu errichten. —

Wegen der Aufsicht möchte ich bemerken, meine Herren, eine Aufsicht ist bis jetzt auch über die Bezirksstrassen gewesen; die Aufsicht bestand in dem pflichtvollen Eifer der k. k. Behörden, und ich bin gedrungen dieses Zeugniß noch einmal zu wiederholen. Das Strassenwesen hat ungeheuer viel den k. k. Behörden zu danken während der letzten 14 Jahre, (Bravo) und in dieser Richtung werden gewiß die k. k. Behörden so wie stets auch ferner ihre Pflicht thun. Will man aber vielleicht, wenn das Landesstrassenwesen existirt, die kaiserlichen Behörden ganz auf die Seite schieben? Das glaube ich nicht, denn auch das Landesstrassenwesen unterliegt den allgemeinen Gesehen.

Es sind das so ziemlich die Gründe, welche gestern für die Nothwendigkeit der Landesstrassen sind geltend gemacht und vorgebracht worden, denn ich hätte beinahe an das vergessen, was in dem Berichte der Minorität und auch in den Reden als Grund, ich möchte sagen, non plus ultra dargestellt worden ist, wir hätten nämlich schon Landesstraßen. Da wurde aufgeführt die Poličkaer-, Pilgramer-, Iserthalstrasse und die drohende Exkammerirung der Strassen, da sollen 54 Meilen, der Bericht sagt aber 80 Meilen, exkammerirt werden. Diese 80 Meilen weiß man nicht, wo man sie hinthun soll. Da muß man eine Landbureaukratie errichten, um dieselben zu erhalten. Meine Herrn! Der Bericht und alle Data bekräftigen, daß 1200 Meilen Bezirksstrassen existiren, welche die Bezirke gebaut haben, sie haben sie aber nicht allein erbaut, sondern sie haben sie auch allein erhalten, und erhalten sie noch bis jetzt. Ich glaube, wo 1200 Meilen erhalten werden, werden die 80 zu exkammerirenden, die als Landesstrassen erklärt werden sollen, auch untergebracht werden. Man übergebe den Bezirken die 80 Meilen und gebe alles dasjenige, was in diesem Verzeichnisse ausgemittelt worden ist als Unterhaltungskosten für eine Meile, man ziehe die Administrationskosten ab und noch 25 % ab an den Erhaltungskosten, und ich bin sicher, kein Bezirk wird sich weigern, diese 80 Meilen zu übernehmen.

Wir werden wegen dieser 80 Meilen nicht erst nöthig haben, große Landesbauämter zu errichten.

Sind nun mit diesem so ziemlich die Gründe, die vorgebracht wurden hinsichtlich der Nothwendigkeit, wie ich glaube, widerlegt, so kommt die Frage dran, ob denn das Landesstraßenwesen so ungemein viel billiger sei, als das Bezirksstraßenwesen und in dieser Hinsicht muß ich gestehen, daß alle diese Belege, die uns in so ausreichender Weise in den letzten 8 Tagen geliefert wurden, größtentheils den Zweck hatten zu beweisen, daß wenn es in einer Hand konzentrirt wird, es billiger zu stehen komme, als wenn es die Bezirke hätten.

Nun, m. H., ich bin nicht der Meinung; denn Sie werden sich durch den Augenschein, wenn Sie dieses Verzeichniß, welches die Zusammenfassung der tabellarischen Uebersicht ist, näher ansehen, überzeugen, daß sie auf vielen Voraussetzungen beruht und daß alle diese Voraussetzungen, alle diese "Wenn und Aber" eintreten müssen, wenn es wirklich so sein sollte. Unwillkürlich habe ich bei Lesung dieses Berichtes an das Sprüchwort gedacht: "der Mann, der das Wenn und das Aber erdacht, hat sicherlich aus Häkerling Gold schon gemacht". Ich glaube nicht, daß es so sein wird, denn als eine Voraussetzung nimmt der Verfasser dieses Verzeichnisses an, daß durch das Mautherträgniß bei den Landesstraßen die Hälfte und bei den Bezirksstraßen ein Viertel der Erhaltungskosten gedeckt wird.

es ist ganz richtig, in der Enquetekommission wird der Wunsch ausgesprochen, aber es ist ein bedeutender Unterschied zwischen Aussprechen des Wunsches und Erreichen. Erreicht schon das ReichsŤ straßenwesen die durchschnittliche Höhe des Mautherträgnisses zur Hälfte der Erhaltungskosten nicht, so ist dieses bei den Landesstraßen auch nicht der Fall. Denn, m. H., man muß bei dem Mautherträgniß berücksichtigen, daß allemal der Mauthner unterhalten werden muß und namentlich bei den Bezirksstraßen würde manchmal das Mautherträgniß kaum hinreichen oder nicht viel übersteigen die Kosten, die der Mauthner haben muß, um leben zu können. Deswegen ist man von den Manchen auch abgekommen. Bei den Bezirksstraßen hat man solche Mauthen mit 100—200 sl. verpachtet, wo der Pachter auf 300 sl. für sein Leben gerechnet hat; 500 sl. sind eingekommen, 300 sl. wurden für den Pächter gerechnet und 200 sl. sind eingekommen. Deswegen ist es eine verkehrte volkswirtschaftliche Maßregel, eine Mauth einzurichten, wo eine Mauth bloß dazu da ist, damit der Pächter leben kann; deswegen kann man bei den Bezirksstraßen den vierten Theil des Mautherträgnisses nicht erreichen.

Das Nämliche tritt auch bei Landesstraßen ein, wenn die Erträgnisse auch größer sind. Ich selbst kenne eine Straße in meiner unmittelbaren Nähe, die trägt nicht nur so viel, als die Unterhaltungskosten betragen, sondern sogar noch mehr als das Mauterträgniß. Das ist aber ein ganz extra -ordinairer Fall, der vielleicht nicht zweimal im ganzen Lande vorkommt, das ist eine Industrialstraße. die ungeheuer befahren wird, wo Jedermann gezwungen ist, der eben mit Kohlen handelt, darauf zu fahren.


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Aber das werden Sie bei andern Landesstraßen nie erreichen, es ist gar nicht möglich, Sie werden zufrieden sein, wenn Sie nur den vierten Theil der Unterhaltungskosten als Mauterträgniß haben, nämlich bei den Landesstraßen.

Fällt nun die Voraussetzung bei den Landesstraßen weg, so sehe ich nicht ein, warum sie noch billiger werden sollen; billiger kann es gar nicht werden, es bleibt gerade so wie es jetzt ist.

Nun sagt der Bericht weiter, daß die Gehalte der technischen Beamten 10.500 sl. betragen würden für das ganze Straßennetz von 600 Meilen, die als Landesstraßen sollten erklärt werden, daß die Reisekosten und Diäten beiläufig 4.000 sl. sind und daß die 50 Civil-Ingenieure, denen man das ganze Landesstraßenwesen draußen übergeben wird, 21.500 Gulden kosten. Ich habe nun gar keine Kenntniß hinsichtlich der Kosten des Landesbauamtes; ich möchte aber bemerken, daß mir hier die 10.500 sl. viel zu niedrig erscheinen. Ueber die Reisekosten und Diäten bin ich schon besser unterrichtet; ich habe hier nämlich ein Verzeichniß derjenigen Kosten für Land- und Bezirks - Nothstandsstrassen, die vom Landesfonde gezahlt wurden während des I. 1863. Nun, jeder wird zugestehen müssen, daß dieses Strassenwesen, das im Vorjahre zu bereisen war, in keinem Verhältnisse steht zu den 600 Meilen, die, wenn einmal Landesstrassen eingeführt werden und Landesingenieure da sind. Im vorigen Jahre ist aber laut des Verzeichnisses 3.546 sl. 41 Kr. an Diäten und Reisekosten gezahlt worden, (Hört! Hört) und da sind als Diurnen für den Aushilfsreferenten 900 sl. dabei. Der Aushilfsreferent wird wahrscheinlich auch nicht wegfallen und die 900 sl. werden auch nicht fehlen, aber selbst wenn die 900 st. fehlen, so bleiben noch 2.400 sl. bei der kurzen Strassenstrecke. Ich glaube also, daß die Aufstellung mit 4000 sl. bei einer Strassenstrecke von 600 Meilen viel zu gering ist. Nun kommt das Institut der Civilingenieure. Das ist ein ganz neuer Vorschlag, der sich allerdings auf die Begutachtung der Enquete-Kommission gründet.

Ich muß mir nur erlauben, die Aufmerksamkeit des h. Hauses wieder einige Augenblicke länger in Anspruch zu nehmen, um eine beinahe ganz ähnliche Sache zum Vortrag zu bringen. Das Institut der Civil-Ingenieure wurde nämlich in der zweiten Sitzung der Enquete-Kommision angenommen und zwar speziell auf eine Eingabe der Reichenberger Handelskammer hin, deren Mandatar ich war, und welche meine Uebereinstimmung vollkommen billigte, in Folge dessen eine Eingabe an den h. L. A. machte und darauf antrug, kein Landesbauamt zu errichten. Bei der Discussion dieser Eingabe der Reichenberger Handelskammer sind die Mitglieder der Enquete Kommission von der strengen Bestimmung eines Landesbauamtes insoweit abgegangen, daß sie das Institut der Civil-Ingenieure empfahlen; bei den meisten Mitgliedern der Enquete-Kommission nämlich war die Furcht vor einem Ueberschwemmtwerden mit Bureaukratie ebenfalls vorhanden, und man hat nun geglaubt, durch die Civil - Ingenieure diese Gefahr zu beseitigen. M. H. wenn ich mir aber ein Urtheil erlauben darf hinsichtlich des Institutes der Civil - Ingenieure, so muß ich gestehen, daß wenn das Landesstrassenwesen eingeführt wird, dieses Institut sich nicht bewähren wird, sich nicht bewahren kann.

Eine Sache muß schwarz oder weiß sein, ein Mittelding gibt es nicht in dieser Frage. Errichten Sie Landesstraßen und stellen Sie hier ein Landesbauamt auf, so müssen wir zur Unterhaltung und Konstruirung der Landstraßen auf dem Lande ein Landesbezirksamt errichten.

Das Institut der Civilingenieure paßt nicht fürs Landesbauamt. denn, m. H., das Sprichwort ist wahr: "Wo das Auge des Herrn nicht nachsieht, da gehen die Geschäfte schlecht." Der Herr wird aber in diesem Falle der Landesausschuß sein, und der sitzt hier in Prag, und man kann nicht verlangen, daß er beständig dem Civilinginieure nachsieht, ob er es recht mache. Das Institut der Civilingenieure kann sich bloß bewähren, wenn der Bezirk baut. Da ist ein Auge der Herren, das diesem beständig zur Seite steht. (Bravo! auf der Linken.) Man hat nun geglaubt, diesem Uebelstande, den man wohl fühlte, dadurch zu begegnen, daß man bestimmte, es solle ein Vertrauensmann dazu eingesetzt werden. Diesen Vertrauensmann zu wählen hat man allenfalls die Bezirksvertretung für kompetent erachtet. Bei dem ganzen Landesstraßenwesen soll die Bezirksvertretung nur noch dazu gut sein den Vertrauensmann zu wählen. Ich habe dazumal gleich in der Enquetekommission mich dagegen ausgesprochen. Denn, m. Herren, wollen Sie nur überlegen, wie bei der Wahl eines solchen Vertrauensmannes vorgegangen wird. Ein solcher Vertrauensposten ist nicht ein bloßer Ehrenposten, denn er ist mit sehr viel Mühseligkeit verbunden. Ich mache nur darauf aufmerksam, bei dem Landesstrassenwesen muß er dabei sein, wenn der Schotter hinaus geführt wird, abgesehen von der beständigen Mühewaltung des Vertrauensmannes, wenn er seinen Posten erfüllen will, bei Neubauten das kann doch nicht ein bloßer Ehrenposten sein, und deshalb muß er besoldet werden, denn sonst, glaube ich, würden sich keine Leute dazu finden, so viel ehrliche Menschen es auch ganz gewiß im Bezirke gibt, aber zu diesem Posten werden sich nicht alle hergeben. Man müßte ihn besolden und dadurch hört er auf eine Vertrauens-person zu sein, und ich würde fürchten, daß eher ein Einverständniß zwischen dem Civilingenieur, so rechtlich er auch sein mag, und zwischen dem Vertrauensmann eintreten würde, wodurch die ganze Controlle, die man durch die Beigabe eines Vertrauensmannes beabsichtigt hat, rein illusorisch wurde.

Nun hat das Verzeichniß auch hervorgehoben, daß durch diese Landesstrassen, und wenn eine allgemeine Landesumlage gemacht wird, eine Erleichterung für die jetzt überbürdeten Bezirke eintreten wird.


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Dieser Bericht hebt nämlich hervor und deduzirt, wenn auch für das Landesstrassenwesen 3 1/2 Kr., ich wiederhole es so viel steht im Budget 506.00a sl. sind präliminirt, das macht 3 1/2 Kr. aus, umgelegt wird, so hat der Bezirk diese 3 1/2 Kr. weniger zu zahlen, und es ist alles Gins, ob ihn das Land zahlt oder der Bezirk. Ich habe die verschiedenen Verzeichnisse durchgegangen; natürlich kenne ich bloß denjenigen Bezirk, den zu vertreten ich die Ehre habe, etwas näher. Aus diesem Verzeichnisse geht hervor, daß der Bezirk im I. 1861 11% dem Lande zahlte. Nun stimmt aber diese Rechnung, die hier im Verzeichnisse ist, nicht bei uns, da, wenn 3 1/2 Kr. Landesumlage gemacht wird, 7 1/2 Kr. Bezirksumlage bei uns kommen würde. Bei unserem Bezirke ist der eigenthümliche Fall eingetreten, daß als Landesstrassen jene Strassen erklärt wurden, die sich eben durch ihre Maut selbst erhalten, wie ich schon vorhin erwähnte. Zu diesen Straßen hat nämlich der Bezirk keinen Kreuzer zur Erhaltung beigetragen, er hat sie bloß gebaut. Uns Bezirksbewohnern bleibt also die ganze Last der andern Bezirksstrassen, für die wir jetzt 11% gezahlt haben, — und wir bekommen also jedenfalls 3 1/2 % noch dazu. Die Rechnung ist also nach den Verhältnissen bei uns nicht richtig. Wir würden nach der Einführung des Landesstrassenwesens 14 1/2 % zahlen. Ob das noch bei mehreren andern Bezirken der Fall ist, kann ich nicht sagen. (Rufe: ja, ja!) Aber ich möchte die Landeshauptstadt Prag anführen; ich glaube da braucht man gar kein großer Rechnenmeister zu sein; sie wird ebenfalls die 3 1/2 % mehr zahlen. Nun, ohne Zweifel wird sie es gerne thun; für Prag habe ich nicht zu reden. (Heiterkeit.)

Der Bericht fühlt nun in mancher Hinsicht das Nichtstichhältige der Gründe; denn er kommt im weiteren Verlaufe der ganzen Deduktion zum Schlüsse, daß wenn statt der von der Enquęte-Commission beantragten 600 Meilen 900 Meilen in Landesobsorge genommen werden, die Administration sich gar nicht wesentlich würde erhöhen, daß also 900 Meilen noch verhältnißmäßig billiger kommen als 600. (Heiterkeit.) es ist die Natur der Sache, daß ein Beamter seinen Wirkungskreis immer mehr auszudehnen strebt; er wird immer lieber 900 Meilen zu verwalten haben als 600. es ist in der Natur der Sache begründet und ich will dagegen nichts sagen.

Aber ich will nur das bemerklich machen, daß selbst der Bericht von der Billigkeit des Landesstrassen. wesens nicht überzeugt ist. Nun kommt aber der Bericht zu einem sonderbaren Schluße: Wenn das Land 900 Meilen übernimmt, dann bleiben blos 350 Meilen übrig; denn 1250 Meilen sind in Böhmen Bezirksstrassen. Da fühlt er wol auch, daß die Thätigkeit der Bezirksvertretung nicht genügend sein wird. Er kommt nun zum Schlüsse, man soll 350 Meilen den Gemeinden übergeben. Aber ich weih nicht, was die Gemeinden dazu sagen werden; die Bezirksstrassen sollen sie jetzt aus Gemeindekosten erhalten. Meine Herren, ich glaube nicht, daß wir da die Gemeinde zufriedener machen werden; und billiger? billiger könnte es wohl sein. Aber das allgemeine Landesstrassenwesen ist nicht billiger.

Der Bericht kommt auch noch zu einem ganz sonderbaren Vorschlage, um das Theure des Landesstrassenwesens im Lande nicht so fühlbar zu machen. Er schlägt nämlich vor auf S. 7, daß, da wenn eine Mehrbesteuerung eintritt, diese Mehrbesteuerung doch nur scheinbar sei, könnte man, um es nicht zu sehr fühlbar zu machen, man könnte zu dem Auskunftsmittel greifen, diese Landesstrassenumlagen unter einem andern Titel einzuheben, nämlich als Bezirksumlagen. Er glaubt, daß nachher, wenn sie einen andern Namen haben, die Steuerzahlenden sie nicht so drückend finden werden. Wir hätten freilich nachher wieder eine Kategorie Steuern mehr: Gemeindesteuern, Bezirkssteuern, Landesbezirksumlagen und Landesumlagen. Aber billiger würde es doch gewiß nicht werden, wenn die Steuern unter andern Namen eingehoben werden.

Nun kommt der Bericht endlich auch zu demjenigen Mittel, welches ich als allein zweckmäßig erachte, nämlich zu den Subventionen. Auch gestern sind die Subventionen als etwas ganz verwerfliches und ebenso für die einzelnen Abgeordneten etwas, ich möchte sagen, Demoralisirendes, bezeichnet worden, wenn eine Subvention in Anspruch genommen würde. Nun der Bericht sagt, Subventionen müßten gleich bei denjenigen Bezirken eintreten, welche blos 5 % Bezirksumlage haben. Ich bestreite ganz entschieden, daß schon bei solchen gerinnen Belastungen eine Subvention von Seite des Landes eintreten mühte; ich würde 10 % nicht für zu hoch halten, ehe das Land mit der Subvention eintritt. Wenn Sie selbst 10 % der Bezirksumlagen festhalten als dasjenige Maß, über welches hinaus erst das Land mit der Subvention eintritt, dann m. H. werden Sie sehr wenige Bezirke haben, die nothwendig haben, eine Subvention des Landes anzusprechen; es wird daher viel billiger sein, wenigstens leine 500.000 sl. betragen, wenn Sie Subventionen geben, als wenn Sie es selbst direkt in die Hand nehmen. Freilich dürfte man da bei diesen Subventionen nicht vielleicht Aufforderungen erlassen und sagen: welche Straßen wollet ihr, daß das Land in Subvention nehme, oder in Obsorge? Denn wenn man auf diese Weise vergeht, dann geht das hervor, was gestern ein hochverehrter Redner gerügt hat: Wir werden überall die Antwort erhalten: "Alles Mögliche soll in Landesobsorge genommen werden." Denn es ist eine merkwürdige Eigenschaft der Steuerzahler, daß sie glauben, wenn sie nur nicht direkt in die Bezirkskassa zu zahlen haben, daß es da nichts zu bedeuten habe, wenn es aus dem Landessäckel geht; sie bedenken nicht, daß es ebenfalls aus ihrer Tasche geht.

Ich glaube nun mit diesem Wenigen und meinen schwachen Kräften widerlegt zu haben, was hinsichtlich der Nothwendigkeit und hinsichtlich der Bil-


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ligkeit der Landesstraßen vorgebracht worden ist. Gestatten Sie mir aber mit einer allgemeinen Bemerkung zu schließen.

Seit 6 Jahren durchschallt das Reich und das Land der Ruf nach Autonomie. Ich verstehe diese Autonomie nicht blos für das Land, ich verstehe sie für die Gemeinden und für die Bezirke. Die h. Regierung ist diesem Rufe bereitwillig nachgekommen durch die Vorlage des Gemeindegesetzes, durch die Vorlage eines Gesetzes über Bezirksvertretungen.

Meine Herren, wenn Sie aber jetzt ein Landesbauamt mit einem großen Apparate von Beamten gründen (der Apparat wird aber eintreten, wenn er auch im Anfange jetzt nicht beabsichtigt ist), wo bleibt da die Autonomie der Bezirke und Gemeinden? Ich finde doch in der jetzt beabsichtigten Zusammensetzung der Bezirksvertretungen alle Elemente, wo die Bezirksvertretung nur Ersprießliches, nur Wohlthätiges hinsichtlich des Straßenwesens äußern und wirken kann.

Der Großgrundbesitz in Verbindung mit den Landgemeinden und Städten, den Handels- und Industrialvertretern ist ganz gewiß die geeignetste Persönlichkeit, das Kommunikationswesen in die Hand zu nehmen, und zu leiten. Diese 4 Faktoren der sämmtlichen Bevölkerung werden es viel billiger einzurichten wissen, wenn die Zufuhr zu geschehen habe, sie werden die Jahreszeit dazu einrichten, den Schotter, das ganze Baumaterial zuzuführen ohne erst warten zu müssen, bis der Befehl von der Zentralstelle kommt.

Wenn Sie aber diesem Faktor das eigentliche Lebens-Element nehmen, was bleibt da übrig für die Bezirksvertretung? Das Ueberwachen der Gemeinden und allenfalls die Einrichtung von Spitälern und sonstigen Humanitätsanstalten. Aber m. H. das Kommunikationswesen ist zwar eine Last für die Bezirke, aber es ist eine große Wohlthat und ein Glück, daß unsere Bevölkerung es eingesehen hat; unsere Bevölkerung wünscht das Kommunikationswesen in eigener Hand zu behalten, sie wünscht nicht, daß dasselbe centralisirt werde. Nehmen Sie diese Thätigkeit den Bezirksvertretungen, dann m. H. nach meiner Meinung wäre es besser, die Bezirksvertretungen würden gar nicht ins Leben treten. Doch ich vertraue der Weisheit des hohen Hauses. (Lebhaftes Bravo).

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Trojan.

Dr. Trojan: Já především vítám nového přítele a zástupce okresních zastupitelstev právě z onoho tábora!

Stal se tu opravdu ze Šavla Pavel, neboť právě ten pan spoluposlanec, který se v loni prohlásil veřejně, když se jednalo o zastupitelstvu okresním, že je mu milejši jeden okresní než celé zastupitelstvo — (veselost) — tentýž pán leká se dnes bureaukratie a objímá v horlivé lásce zastupitelstva okresní tak, až se bojím, že by je udusil (výborně).

Prozatím odpovím panu poslanci Wolfrumovi, jen ze stanoviska zkutečnosti všeobecné, když odkazuji k tomu, co vše pro silnice učinily okresy v posledních 14 letech.

Pan poslanec obchodní komory je s tím spokojen; ptejme se ale jednotlivých okresů, které musely takové břímě nésti ve prospěch obchodu vesměs; tuším, že uslyšíme jiné hlasy, nářky a stesky, i přání snažné, aby to nebylo na vždy tak.

Z nouze musí mnohý chuďas chodit třeba po dřevěných nohách, ale na vlastních to jde předce lépe.

Na ostatní tvrzení pana poslance Wolfruma přijdu později.

Hlavní rozdíl návrhů majority a menšiny výboru záleží patrně v tom: máme-li přijmouti návrh vlády a některé silnice za zemské čili nic.

Kromě toho se rozchází také návrhy majority a minority v tom, že minorita přeje trochu více autonomii zemské než majorita.

Já přenechám poslednější předmět podrobné debatě a držím se nyní jako dřívější všickni páni řečníci, jen hlavního onoho rozdílu v té první otázce, zdali máme princip vyřknout, že chceme míti také zemské silnice, čili ne.

Přiznávám se, že důvody minority zdají se mi býti i podstatnější i důslednější, než majority.

Důležitost, na kterou všickni páni řečníci ukázali, nutí mne do podrobna vejít a na příklady některá ukázati, kam vede jeden i druhý návrh, zvláště na důvody majority, zdali a jak dalece vyplívá z nich, co nám navrhují.

Pan referent minority ukázal dobře na to, že v minulosti měli jsme z většího dílu vlastně všecky silnice co zemské, které jsou nyní u nás erárními čili říšskými.

O tom nebude nikdo pochybovat, když uvážíme, že jsme mělí za doby minulé větší samostatnost naši země než je nyní, i také co do financí, povolování daní a vynakládání jich, ježto u nás nebylo ještě tolik centralisace, jako v poslední době; to též patrno jest, když na zvláštní polohu naší země se podíváme, kde jest největší díl silnic zemských patrně takových, že slouží jen vnitřnímu obchodu vlasti naší. Ale na jednu neúplnost či chybu v důvodech většiny komise neukázal ani pan referent minority, ani někdo jiný. Osměluji se tedy já upozorniti na to, že chybně tvrdí majorita naší komise, praví-li uprostřed str. 5. svého referátu, že přiřadění ještě jedné mimo tři uvedené, totiž čtvrté kategorie silnic se nestalo proto, že bylo zbytečné, ač prý k tomu rozdělení země na kraje před r. 1850 bylo poskytovalo dosti příležitosti. Já ale vim, že skutečně bylo krajských silnic aspoň dle skutečnosti neli dle jmena. Je tomu asi čtvrt století, když tehdejší Slanský krajský — mohu jej jmenovat, neslouží mu to k necti —


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Fortwängler, hejtman kraje Rakovnického viděl, že ten spůsob, jakým se stavělo dříve, obyčejně nevede k žádoucímu cíli. Stavělo se totiž od zámku k zámku čili od jednoho panství k druhému, ode dvoru ke dvoru, málo kdy také alespoň od města k městu. Tu chtěl tedy poskytnouti pomoci vydatnější, spolu v řádný souměr to uvedsti, a rozepsal neb chtěl rozepsati daně na celý kraj, aby se skutečně krajské silnice mezi důležitějšími městy na všechny strany v kraji vystavěly.

Proti tomu samomocnému nucení opřeli se někteří mužové hlavně někteří velkostatkáři, jichž hlas byl ještě mocnější, nežli hlas tehdejšího krajského, a donutili jej k tomu, že se muselo vyjednávat s jednotlivými panstvími a městy v kraji se nacházejícími. Po dlouhém a obtížném jednání ukázal se takový partikularismus na ujmu většího celku.

Každý chtěl dělat jen ve svůj nejbližší prospěch, a stalo se konečně jakési usnesení, že aspoň největší díl kraje, neli celý kraj zavázal se pravidelní celoroční daň — pokud se pamatuji — v 10 lhůtách složiti k cíli tomu, že se vystavějí silnice, jak to bylo po dlouhém vyjednávání usneseno.

Města některá podala, i skutečně dala kolikeronásobní daň, jen aby to šlo také skrz to neb ono město.

Tak stala se silnice od Loun k Rakovníku, a měla se stavěti dále k Plzni krajskou konkurencí, kde se ale nedokončila. Tak stala se i silnice Karlovarská, na kterouž pan dr. Rieger poukázal — právě z tétéž konkurence. Přijdu později ještě na ni, až budu mluviti o užitečnosti toho, co navrženo od obou stran. Silnice od Slaného k Velvarům a k Mělníku stala se toutéž konkurencí. Tuším tedy, že jsem vyvrátil, poukázav k tomu, že se potřeba skutečně ukázala i dle krajů, tedy na každý způsob pro větší objem, pro větší krajiny, nežli jsou naše okresy, stavěti silnice ze společné konkurence.

Myslím, že bude podobných úkazů i v jiných krajinách, a slyšel jsem skutečně, že něco podobného jest jmenovitě také v Budějovicku. Tím tedy, tuším, že se nevyvrací potřeba silnic větších důležitějších, než okresních, ani že se tím neodůvodní návrh a tvrdění majority, jako by vždy a všady postačovaly okresní silnice.

Dále musím poopraviti ústní přednesení pana referenta majority, že by na přiklad v okresu Rakovnickém byly všecky silnice zemskými. Já tam bydlím a mohu ubezpečit pana referenta, že tam bude ještě dosti silnic, které by zůstaly k okresu k vydržování, které nejsou v návrhu co silnice zemské. Nemáme však rozhodovati dnes, které silnice zejmena měly by silnicemi zemskými se státi; bude to ještě záležeti na sněmu, které by pak přijal, a které by neuznal za silnice zemské.

Já jsem se již zmínil o Karlovarské silnici a dovolte pánové abychom se tu pozastavili trochu a skoumali, zda-li by postačilo a jak posloužilo zanechati úplně okresu stavení, řízení i vydržování všech silnic. Důležitost této silnice pro obchod daleko sahající dále než okres jeden a druhý, kterými jde, je uznána jmenovitě tím, že obchodní komory, zejmena Pražská i Chebská a také zdejší průmyslová jednota na to tlačily, aby se konečně silnice dostavila takovým způsobem, aby se mohlo po ní i těžkým nákladem i poštou jezdit. Ta silnice jest zajisté započata již před dvacíti roky, ale hned na počátku vázlo to na mnohých místech: tak jmenovitě se jednalo dlouho o tom, má-li jíti na rovno a nebo stranou v levo přes Únošť; dále pak má-li jíti v pravo přes Strašecí, aneb v levo na Rakovník nebo mezí oběma městy přes Lišany, Chrašťany, Kněžoves atd. Tu se stalo, že z předu město Ounošť raději stavělo na vlastní outraty velký díl silnice, arci zahýbající od rovné čáry na levo. Úřad krajský uznal, že by taková velká zacházka či zajižka zmařila účel aspoň částečně, že by se tím málo získalo, ohledy veřejné nasvědčovoly tomu, že se silnice musí stavět na rovno minouc to postranní město. Konečně tedy vystavěly se obě: jedna přes Ounošť tímto městem, druhou pak na rovno stavěla krajská konkurrence. Pánové tak tedy se táži: míníte, že by se Únoštský okres náležitě o to staral, aby ta silnice, která jde rovně a slouží obchodu vesměs, nejen ona, jenž jde městem a zahýbá se od rovné čáry, aby tedy obě vždy byly v dobrém stavu vydržovány?

Jděme dále v pozorování: Tato silnice jest užívána asi 3 míle daleko od povozů, kterými se vozí uhlí z Kladna, a to se děje tak silně, že někdy jede deset i více vozův za sebou. Když jest mokro, rozjedou se tím velkým nákladem silnic tak, že pak stojí voda v kolejích, až tam těžko jest projeti. I nastala tím skutečná potřeba, že zemský fond musil přispěti, silnici tu nechat spraviti dílem štět znovu dát položiti, aby se zcela nezkazila, aby se tam mohlo volně jezdit. Co pak by řekl Únoštský okres, kdybychom mu na žádost jeho byli odpověděli: Ty to nepotřebuješ aneb nemůžem ti pomoci, my uznáváme tu silnici tam zapotřebí pro zem a obchod všeobecný, ty musíš stavět a také platit. Když tou silnici jede dále, přijede se do Strašického okresu; tam se bránil celý okres Strašický až do roku 1861 tak silně, že as 1700 sáhů se nikdy nedostavilo až do lonska, a že byl přetržena silnice ta na rovno k Rakovníku, a že nebylo možna, dobře použíti ani té části silnice, kterou za tím Rakovník velkým nákladem bývalé panství Krušovické dostavil až konec lesa, sem nedaleko k Budě, která je blísko u Strašecí. Teprva jsme si to u bývalého p. místodržitele museli vymoci, že se zlomil odpor i okresního

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úřadu Strašického a že se skutečně dostavila silnice tato aspoň po čtvrt století, na niž konkurenti všickni dávno své daně zaplatili, město Rakovník tři neb čtyrykrát. Pánové, já jsem se bál, když jsem se dozvěděl, že krajský úřad Pražský posléze přece zas přenechal dostavení tohoto dílu silnice arci jedině v tom okresu ležícího — tamního ač v přísné podřízenosti stojícímu okresnímu úřadu, jelikož i ten patrně spíše přeje silnici stranou k městu Strašecímu se odchylující.

A co míníte, pánové, jak by to tam vypadalo, kdyby se okresu tamnímu mělo vydržování té silnice zcela přenechati bez dohlídky a bez váhy vyšší?

My tam máme v okresu Rakovnickém ještě jednu silnici, totiž silnici směrem od Loun, Postoloprt a t. d. přes Rakovník na druhé straně k Zbírovu, k Rokycanům a t. d. Tu nechtěl okres Rakovnický ani 1/3 přispívati, poněvadž on skutečně na tu stranu méně jede; ale zdá se že vzdálenější okresy toho potřebují. Byloby to spravedlivé, kdyby proti své vůli a potřebě okresu vnucovalo se jemu stavěti silnice, aby pak sám na ně musel platit a je vydržovat? Zdá se tedy, že potřeba sama žádá, aby rukojemství pro šetření zájmů všeobecných bylo někde jinde, než jedině v okresu; a tomu napomáhá a navrhuje spíše minorita.

Já dovoluji si tady indirektně pro ten samý návrh upozorniti, že je majorita ve svém odůvodnění sama se sebou v kolikerém odporu.

Právě v onom místě, na které jsem již poukázal, totiž na stránce V. zprávy své praví majorita, že naše "země není příliš rozsáhlá," a tím chce dokázati, že není zapotřebí žádných prostředků mezi říší a okresy; na stránce VII. též skoro u prostřed praví ale správa většiny komise: že by správa a kontrolla z Prahy působila velké nesnáze "při rozsáhlosti země." Tak tedy jak to potřebuje většina, jednou jest jí zem tuze malá a podruhé naopak tůze velká! (Výborně!)

Co se rozsáhlosti týče, připomínám, že dobře pravil pan poslanec hrabě Clam-Martinic včera, jest-li jedna zem, kde zapotřebí jest silnic zemských, tak že jsou to zajisté Čechy. Neboť mezi zemí již a mezí okresy jest velký rozdíl; jest totiž tady rozdíl více než 200., poněvadž jest okresů více než 200 u nás v zemi. Jak velký rozdíl teprv jest, když pomyslíme na naše okresy v poměru k celé říši a tu nebylo by žádného středu mezi říšskými silnicemi a mezi okresními. Ve věci samé musím též upozorniti, jak napověděl včera též pan hrabě Martinic, že majorita jaksi také uznává i navrhuje zemské silnice, jen že je tak nechce jmenovat že nechce v žádný systém uvedst ani principielně vyřknout. Račte, pánové, podívati se na §. 2. "Silnice okresní jsou ty, které byvše pro svou důležitost v příčině obchodu za takové prohlášeny, jsou již zřízeny" a t. d. aneb jež po případu zastupitelstvo zemské za takové prohlásí.

A při vysvětlivkách k tomu přidaných na stránce 15. zprávy majority odůvodňuje se to taktu: "Proto že silnice zemské odpadly, přijato v §. 2. za rozhodný moment, která silnice ustanoviti se má za silnici okresní, nikoliv důležitost silnice některé pro obchod v okresu, nýbrž pro obchod vůbec".

A o tom má rozhodovati zemské zastupitelstvo, potahmo výbor zemský.

Tuším, že by se za to okres poděkoval, kdyby se tak dle majority ustanovilo: proto že ne on něco potřebuje, nobrž zem, má on stavěti, jak zem porouči, má okres to pak i zaplatit.

V §. 5. pak praví se: "Ke stavění, jakož i k udržování silnic okresních má přispívati celý okres."

Já ukázal při §. 2., jaká to je opravdu "contradictio in terminis," že mají býti okresní silnice, když je žádají zemské zájmi čili interessy. V 5. paragrafu navrhuje většina komise, že všecky silnice mimo erarní a pouze obecní — udržovati okres a v prelimináru jeho jeho to má býti pojištěno, okresem opatřeno.

Arci že majorita uznává konečně toho tvrdost; proto navrhuje v §. 4., 7. a 14. předce jakési podpory z důchodův zemských. §. 7. zní totiž:

"Na stavení nebo chování zvláště důležitých nebo nákladních silnic obecních aneb okresních může se dáti pomoc z fondu okresního nebo zemského."

Tu by hlavně byl ten rozdíl, že při pokračování majority nebyl by vyměřen žádný princip a žádný systém, že by libovolně pokuse jen dávala podpora rozličná a tím by se mnohem více prohospodařilo, než-li, když se to dle pevného systému stane.

Dobře tedy pověděl jeden pan řečník včera, jejž jsem již jmenoval, že také majorita skutečně uznává potřebu silnic zemských; neboť kde není zájmů, potřeb zemských, to nebude, tuším, nikdo chtít podporovati ze zemského fondu.

Jsou-li ale některé silnice pro celou zem tak důležité, že mohou býti ze zemských důchodů podporovány, pak jsou vlastně zemské, tu nemůže zastupitelstvo zemské vzdáti se toho práva a té povinnosti, ano musí dříve předepsati ustanovení jak se to má vynaložiti a dohlédnouti, zdali se tak vynaloží, jak bylo usnešeno.

Proto míním ale, že nemusí zem silnice takové na skrze stavěti, ani přímo zcela ve své správě držeti.

Míním, že by se nechalo kombinovati, spo-


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jiti, co dobrého jest v obou náhledech, totiž okresy také na tamní zemské silnice, že mají zvláště přispívat dle potřeby a užitku svého, a při tom by se mohlo i spolupůsobení osobního dobře použiti, kteréž zastupitelstvo okresní může skutečně poskytnouti.

Pánové, já ukážu ještě na jednu okolnost, která též nutí k tomu, aby ze silnic zemských některé důležitější za zamské byly ustanoveny, které totiž hlavně zemi slouží: jedině tím spůsobem přispějí totiž k tomutéž účelu města, která k žádným okresům nenáleží, jako je Praha a Liberec.

V okresních silnicích nebudou přispívati, ač právě jim, jejich potřebám a obchodu velmi mnoho silnice prospívají; naopak ale okresy vedlejší : Karlínský a Smíchovský, ty by velmi mnoho za Prahu platily; hlavně skrze okres Karlínský a Smíchovský jdou skoro všechny silnice z celé země, které se tu do centrum sbíhají, jako žíly do srdce těla; dva a podobné okresy měly by nésti příspěvky na všecky silnice, které nejsou erární a hlavní i jiné po Praze největší obchodní město v zemi nemá připláceti ničeho?

Pan posl. Šluknovský ukázal na okresní zastupitelství, jako by nemělo co činiti silnicemi, kdybychom vyřkli, že jsou také silnice zemské. Naproti tomu připomínám, že by nepochybně ještě velmi mnoho silnic zůstalo silnicemi okresními ; záleží to na sněmu samém, a kromě toho jsem již poukázal, jak by se nechalo použíti spolupůsobení a zájmů okresů při silnicích i zemských. Pan posl. Šluknovský odkázal k železnicím, praviv, že prý to jsou vlastně silnice říšské; ale svědčí spíše pro minoritu, tu tedy měly by obyčejné silnice naskrze býti mohli erární nýbrž zemské; kromě toho nemá porovnání ono míti snad ten smysl, že bychom měli zanechati stavění a vydržování silnic, tak jak u železnic to jest, jen soukromé špekulaci; neboť železnice se nestaví nyní více na útraty zemské neb státní, a tak že by to mělo býti též u všech silnic, to tuším nechtěl tvrditi onen p. poslanec ač by to zároveň plynulo z jeho dotčeného důvodu.

Že pak železné drahý mění důležitost silnic některých, tomu lze vyhověti, když se potom vypustí některá silnice ze zemských, jak mile ztratí důležitost svou, a jiné se tam přijmou, které dříve zemskými nebyly, jakmile nabudou důležitosti větší. Obě strany odvolávají se k spravedlnosti. Spravedlivo zdá se mi zde býti, že každý kdo něco potřebuje má na to poměrně také přispívati. To arci nelze vážiti a ceniti snad dle potřeb jednotlivců, tu přijde na potřeby a zájmy veškerenstva jakož v jiných potřebách veřejných nedbá se na to, zda-li n. p. někdo mnoho nebo málo se soudí neb dokonce nikdy nepotřebuje pomoci soudní, musí předce daní svou přispívati také na soudy a na jiné ústavy veřejné; taktéž přijde i zde hlavně na to, zda-li zastupitelstvo zemské uzná některou silnici za potřebnou pro zem; když to zájmy zemské vyžadují, pak má každý v zemi přispívati; také v okresu neslouží každá silnice každé obci, tím méně každému občanu stejně, a přece musí poměrně každá obec i každý občan stejně přispívati, když to zastupitelství okresní uzná za potřebu okresní. Pan posl. Wolfrum strašil nás hrozným zvýšením budgetu.

On i vypočítal na zlaté a krejcary, mnoho-li to bude obnášeti. Než ale jak se může počítati, když není ustanoveno, mnoho-li silnic bude skutečně zemských a které? Jeho počet jest úplně nepodstatný. Pořád ukazuje se nám tu z jedné strany na hospodaření.

Přílišné a nevčasné hospodaření jest skrblictví a to jest nedůstojné a škodlivé. Někdo již v tomto domě pronesl se, že stavění a udržování silnic užitečných jest vlastně ukládání peněz na velké úroky: to pak není prohospodaření nýbrž dobré hospodářství, vždy musí býti ale arci přiměřeno silám. Když se o tom hospodaření pořád mluví, já bych si to také přál kdyby se opravdu něco přihospodařilo. To je tak jako nynější finanční ministerstvo naše: to zdá se mi — že rádo svaluje výlohy z říše na zem, jako by se tím říše již ušetřila; způsobem tím ale ušetří se to jen říšskému budgetu, zemi nikoliv. Říše pozůstává ze zemí a ty to pak přímo zaplatí. Taktéž činí pánové, kteří ukazují na okresy, tím neušetří zemi, když to uvalí na jednotlivé okresy, které to pak též odnesou jen že obyčejně nestejným podílem a právě proto tím více to tlačí jednotlivé okresy. Přál bych si, aby p. Wolfrum a přivrženci jeho byli v ministerstvu Vídenském, aby tam také se šetřilo, kde se nechá mnohem více ušetřit, jelikož se tam jedná o mnohem více. Přál bych si aby se tam ušetřilo několik millionův a tím více abychom mohli zde vydávati pro dobro obecné zemské; pak bych se nelekal ani 6 ani 16 %, přál bych si abychom mohli vynaložiti raději 50 %; ale tam do říše za to abychom odváděli několik millionů méně. Zde zajisté máme to pevné vědomí, že vynakládáme každý groš jen ve prospěch vlasti; zde skrblíme na zlaté tam ale vydají se milliony s větší lehkostí než jako zde tisíce.

Proto se nesmíme toho tak lekat. Pan Wolfrum počítal také výlohy čestné, mnoho-li se jich úředníkům vydalo; co ale řekne tentýž pán povím-li jemu, že okresy jednotlivé si přály, aby těch výloh bylo více, že totiž žádali některé okresy jako zejména jeden i mnou, aby zemský výbor některého ze svých ingenieurův tam poslal, kterýž by jim udělal lepší rozpočet a návrh, než jsou tam s to; to tedy též není žádná podstatná námitka. Přijde vždy hlavně na to

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když se něco vydává, zdali se to dobře vynakládá na něco užitečného. Na neužitečné a neprospěšné arci nemá se ničeho vynakládati.

Ostatně tuším, že také návrh menšiny se nechá všelijakým způsobem opraviti; tak n. př. v §. 2 poukazuji napřed již na možnost, vyhověti všelikým ohledům a přáním, jelikož se tomu na místě pouhého usnesení sněmu k uspokojení všech pánů, jimž by to nebylo ještě dost bezpečné může říci, jak to bylo ve vládní předloze, že se to má ustanoviti zákonem zemským, tak že bude po každé míti také vláda svého hlasu v té věci—při určování silnic zemských.

Dále míním, že není zapotřebí, naprosto říci jak jest v §. tom, že silnice zemské jsou jen ty, které se dle zákonu zemského neb dle usnesení zemského zcela za zemské zřídily neb ve správu země přijaly.

Míním že se slova: "ve správu země" mohou vynechati a může se nekdy dáti třeba jen částečná podpora okresům, aby okresy také přispívali tam, kde mají více prospěchu a kde užívají více těchto silnic.

Německy zni §. 2.:

"Landesstrassen sind alle jene, welche in Folge Landtagsbeschlußes als solche hergestellt oder in Landesobsorge übernommen worden sind," nemusí tu býti: "in Landesobsorge übernommen." V §. 6. pak může se státi změna, že "náklad na stavění a zachování silnic zemských zapravován bude z fondu zemského" "buď z cela anebo částečně;" a tak se vyhoví poměrům obojím.

To dobré užijmež z obou návrhův a odstraň me, co jest nebezpečné neb zlé.

Vůbec míním tedy, že nemáme příčiny, odchylovati se tu od předlohy vládní a od návrhu minority. (Výborně!)

Oberstlandmarschall: Der H. Berichterstatter der Minorität!

Berichterstatter Pollach.

Obwol ich nicht die Fähigkeit besitze durch einen so logischen Scharfsinn mich auszuzeichnen, wie H. Prof. Herbst, so werde ich doch als Empiriker, dessen Kenntnisse von Straßenwesen auf wirkliche ernste Erfahrungen sich gründen, Einiges gegen die von ihm gemachten Bemerkungen bemerken.

H. Prof. Herbst hat vor allem das kleine Land Salzburg angeführt, daß in einem so kleinen Lande keine Bezirksstrassen sein können. Ich glaube dieser Vergleich paßt nicht auf das Königreich Böhmen und andere Lander, größere Länder wie z. B, Mähren, Niederösterreich haben sich offenbar zu Böhmen im Verhältniß der Größe besser vergleichen lassen und haben das System der Landesstrassen angenommen.

Den Bezirksvertretungen soll daselbst nach den Anträgen der Minorität nicht aller Einfluß genommen werden; ich habe schon gestern in meiner Rede erwähnt, daß, wenn auch mehrere Strassen als Landesstrassen erklärt werden, dennoch die Erhaltung oder unmittelbare Aufficht im Delegationswege den Bezirksvertretungen überlassen werden könne. Auch ist es nicht aktenmäßig richtig, daß alle Behörden nur eine Kategorie von Strassen haben wollen; sie könnten ja füglich das auch nicht aussprechen, denn sie wußten, daß Reichsstraßen und Gemeinde-Strassen bleiben. Aber sie haben doch beinahe einstimmig ausgesagt, daß die wichtigsten Strassen als Landesstrassen zu erklären seien.

es ist feiner gesprochen worden über die Ungerechtigkeit, wenn eine Strasse im Bezirke von gewissen Leuten mehr benutzt werde, als von Andern. Ja, meine Herren, die Ungerechtigkeit besteht nicht darin, daß ein Bezirk mehr zahlt als der andere auf die Strassen. Denn dafür hat er die Wolthat, daß in seinem Bezirke mehr Strassen sind; die Ungerechtigkeit liegt aber darin, wenn mehrere Strassen in seinem Bezirke durchziehen nebst den Bezirksstrassen, die er unterhalten muß, wo der Verkehr in andern Richtungen durchgeht, wenn er Strassen erhalten muß, die nur zum geringsten Theile von ihm, von anderen viel mehr benutzt werden.

Was die Einwendungen des H. Abg, Wolfrum betrifft, so muß ich vor Allem auf meine gestrige Versicherung zurückkommen, daß das, was die Enquete - Kommission vorgeschlagen hat, daß das kein Gegenstand der Diskussion im h. Landtage ist. es handelt sich im vorliegenden Falle nicht im Entferntesten darum, was die Enquete-Kommission beantragt hat, oder nicht, es kann also auch von der Aufnahme irgend einer Ziffer in das Landesbudget diesmal keine Rede sein. Ob überhaupt eine Straße oder 2 Straßen als Landeßstraßen erklärt werden, hängt erst von dem Beschluße des h. Landtages ab; so lange das aber nicht geschehen ist kann von einem Präliminar, von einem Betrage, der in das Landbudget aufgenommen werden soll, gar keine Rede sein.

Ich muß mich weiter verwahren, als ob ich irgend einen Tadel gegen die k. k. Bez. Behörden ausgesprochen hätte. Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ich keine Ursache habe, irgend eine besondere Beschwerde zu führen, sondern ich habe nur gesagt, daß die wünschenswerthe öffentliche Rechnungslegung nicht erzielt würde, und ich habe einen Bezirksvorsteher genannt, der öffentlich seinem ganzen Bezirke mittelst gedruckter Cirkularien Rechnung gelegt hat. Von Andern ist es möglich, daß es in vielen Bezirken der Fall war, mir sind sie aber nicht bekannt.

Wenn ich der Straße von Tabor nach Kolin erwähnte, so habe ich ihrer nicht in dem Sinne erwähnt, den Prof. Herbst gestern berührt hat, und gegen den S. Exc. Gf. Clam-Martinitz eine so scharfe Rechtfertigung vorgetragen hat. Ich habe dieser Straße bei der Gelegenheit erwähnt, wo ich nachweisen wollte, wie schwierig es sei. gewisse wichtige Straßenzüge in kurzer Zelt zu Stande zu bringen, damit sie dem Verkehr übergeben werden kön-


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nen. Die Verhandlungen wegen dieser Straffe dauern bereits über 20 Jahre, und doch ist noch eine Strecke bisher nicht hergestellt. Ich habe also gesagt, wenn die Landesvertretung solche wichtige Straßenzüge als die ihrigen annimmt, so werde die Durchführung solcher Strassenzüge dadurch nicht nur beschleunigt, sondern wirklich viel zweckmäßiger erreicht werden. Diese Strasse besteht freilich, ist aber nicht ganz ausgebaut.

es ist ferner fortwährend von der Bureaukratie des Landes hier gesprochen worden. Darüber muß ich sagen, daß es auffallend ist, daß gerade jene, welche die Bureaukratie vertheidigen, gegen die Bureaukratie sprechen.

H. Abg. Wolfrum hat versichert, daß sehr viele wohlerfahrene Fachmänner in der Enquetekommission vorhanden waren. es ist mir daher nicht begreiflich, wie diese Fachmänner auf die Anträge eingehen konnten, daß sie die Strassen, die auf der berührten Karte bezeichnet sind, zu den ihrigen machen. Auf der Karte sind die Haupt- und Nebenflüße alle markirt. Sie haben also sehen müssen, wie die Strassenzüge genommen werden, daß sie nicht gerade nach der Luftlinie gezogen werden. Um große Straßenzüge anzulegen, hat die Minorität schon im §. 15 (Laut!), hat man gesagt, daß man, wie H. Wolfrum erwähnt hat, daß nicht vom grünen Tisch dekretiren werde. Das ist wohl auch Niemand eingefallen.

Im §. 14 wird ausdrücklich gesagt, allen Beschlüssen, sowohl des Landtags, als, der Bezirksausschüsse, ob eine Strasse als Landes- oder Bezirksstrasse anzulegen sei, sollen Verhandlungen mit den Betheiligten vorausgehen, denn bezüglich der strategischen Rücksichten müssen die landesfürstlichen Behörden und Militärbehörden einvernommen werden. Man wird also kaum vom grünen Tische eine Landesstrasse von Prag durch das ganze Land dekretiren, ohne mit den Betheiligten einschlägige Verhandlungen gepflogen zu haben.

Also den Bezirken soll, wie ich schon sagte, durchaus nicht der Ginstuß auf die Straße genommen werden, denn selbst schon in dem gedruckten Ausweise, welcher mit der Ueberschrift als Verzeichniß aller vertheilten Beilagen benannt ist, steht ausdrücklich, wenn auch viele Straßen als Landesstraßen erklärt werden, würde doch bei diesem System der Autonomie der Bezirksvertretungen nicht nahe getreten werden, da ja die eigentliche Verwaltung der Landesstraßen die gewählten Verwaltungsorgane gemeinschaftlich mit den Civil-Ingenieuren zu besorgen hätten.

Nun, m. H., die Erfahrung lehrt es. Ich habe eine sehr hohe Achtung von der selbstthätigen Verwaltung gewisser Bezirksvertrauensmänner, daß Leute die bezahlt sind, unter der Aufsicht solcher Organe größere Bürgschaft leisten, daß die Straßen gut erhalten werden. Daß man die Behörden ganz bei Seite schieben wollte, darüber muß ich mich verwundern.

Hätte der Herr Mg. Wolfrum den §. 21 gelesen, wo es heißt:

Die politischen Behörden sind berechtigt und verpflichtet, darauf zu dringen, daß die öffentlichen Straßen im gesetzlich vorgeschriebenen Zustande erhalten werden, und daß die Benützung derselben für Jedermann ungehindert bleibe. es liegt ihnen ob, in Fällen, wo durch das vorgefundene Straßengebrechen die Kommunikation gehemmt oder die Sicherheit der Person oder des Eigenthums gefährdet ist, die erforderliche Abhilfe von den hiezu verpflichteten Organen in Anspruch zu nehmen und bei Gefahr am Verzüge oder wenn die Abhilfe nicht rechtzeitig geleistet wird, dieselbe unmittelbar auf Kosten der Verpflichteten zu treffen, und die letzteren hievon ohne Verzug zu verständigen; — so glaube ich, daß er aus diesem Paragraph des beantragten Gesetzes durchaus nicht behaupten kann, daß der gehörige und gebührende Einfluß der kais, Behörden auf die Erhaltung der Straßen nicht genügend gewahrt sei.

Was bezüglich der Subvention gesagt wurde, meint der Herr Abg. Wolfrum, daß, wenn, wie es auch im Gesetze der Fall ist, wichtige Straßenbauten beantragt werden, ja die Subvention aus Landesmitteln gegeben werden könne.

Ich finde das sonderbar, soll der Einfluß der Landesvertretung sich einzig und allein darauf beschränken, Subvention den Bezirken zu jenen Straßen, die sie für wichtig halten, zugeben?

Wie ich schon in meiner gestrigen Rede erwähnt habe, muß sich in einem solchen Falle der L. A. durch seine Organe von den praktischen Verhältnissen überzeugen, er muß erheben lassen, ob die Straße von der Art sei, daß sie eine Subvention aus Landesmitteln verdiene.

Durch die vorgelegten vielen Ausweise wollte die Minorität, wie ich auch schon gestern sagte, nichts anderes erzielen, als dem h. Hause ein klares Bild von dem zu geben, was die Enquęte-Komission, die, wie hier versichert wurde, aus wohlerfahrenen Fachmännern bestand, in dieser Hinsicht für Ansichten gehabt, und welche Anträge sie gestellt hat.

Ueber diese Anträge haben wir nicht zu beschließen, sie sind kein Gegenstand der Verhandlung, und folglich werde ich auch nicht darauf eingehen.

es wurde auch vom Herrn Wolfrum bezüglich der Diäten, die so bedeutend sein sollen, eine Erwähnung gemacht.

Mir ist aber bekannt, daß diese Diäten größtentheils von technischen Bezirksbeamten bezogen werden, und nur 114 Tage Diäten für die Landesingenieure aufgerechnet sind;

(links: Hört, hört!)

das Uebrige wird meistens für die Aufficht und Leitung der Neubauten sogenannter Nothstraßen verrechnet.

Dieser Vorwurf ist somit ganz unbegründet.


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Was insbesondere von der Hauptstadt Prag erwähnt wurde, daß sie das zahlen muß, bin ich gerade in der Lage, als Vertreter der Stadt auch hier im Landtage zu sitzen.

Nichtsdestoweniger traue ich mir zu, den Antrag der Minorität zu verfechten; denn es ist bekannt , meine Herren, daß der Verkehr im Lande meistens der Hauptstadt zuströmt.

Wenn also die Kommunikationsmittel im ganzen Lande von der Art sein werden, daß sie den Verkehr auf eine blühende Stufe heben, so dürfte Prag gewiß nicht der letzte Ort sein, der davon einen großen Nutzen ziehen würde.

Ferner haben wir, meine Herren, erst vor kurzer Zeit für Prag eine Aenderung der Pflastermauth votirt.

Ich glaube, diese Pflastermauth wird dadurch, wenn der Verkehr der Hauptstadt zuströmen wird, erhöht werden, und die Zahlung, die die Hauptstadt etwa leisten wird — ich sage etwa, denn es ist ja noch nicht bekannt, ob irgend eine Zahlung geschehen wird — diese Zahlung ist bisher problematisch und hier nicht in Anschlag zu bringen.

Das sind Hauptsachen, die ich erwähnen wollte.

Oberstlandmarschall: Herr Berichterstatter der Majorität.

Berichterstatter Abgeordneter Laufberger: Ich glaube diesen heißen Straßenkampf zu beendigen.

Vor Allem muß ich aber doch auf einige Seitenhiebe hinsehen, die mir galten von jener Seite, und insbesonders, indem man einen Theil meiner Note zum Besten gab und dann die Auslegung derselben Jedermann überließ.

Hätte man aber auch zugleich die Note des Landeßausschusses, den betreffenden Theil wenigstens zum Besten gegeben, und nicht etwas in meiner Note gesehen, was nicht darin ist, so hätte die Sache sich ganz anders dargestellt.

In jener Note des Landesausschusses wurden die Behörden aufgefordert, eine Konskription aller Straßen zusammenzustellen, sich über die Wichtigkeit einzelner Straßen auszusprechen, und dann insbesondere jene anzugeben, welche in ihrer Wichtigkeit hervortreten durfte, weil, wie der Landesausschuß sagte, es in Anregung gekommen ist, bei der Enquete - Kommission gewisse materielle Vortheile durch die Subvention oder eine Berücksichtigung als Landesobjekt diesen besonders zuzuwenden.

Dies ist geschehen.

es erging über diese Note von mir eine Aufforderung an die Bezirksbehörden, und jede Bezirksbehörde verkehrte mit ihren Gemeinden, und das, was die Gemeinde mit der Bezirksbehörde verkehrt hat, wurde von dem Bezirksamte weiter an die Kreisbehörde instradirt.

Das, was ich ferner als Wunsch ausgesprochen habe, es möge eine Gleichförmigkeit im ganzen Lande, was die Kostenfrage betrifft, herbeigeführt werden, das wünschen wir ja Alle; daß es nämlich möglich sei, daß die Lasten gleichmäßig vertheilt werden.

Daraus folgt aber noch nicht, daß ich eine Verwaltung dieser Straßen durch den Landesausschuß beabsichtigt habe.

Nun, meine Herren, das ist Alles, was an der Sache ist.

(Doktor Rieger macht Miene in die Rede einzufallen.)

Ich spreche jetzt nur zum Schluße der Debatte, und wir werden uns nicht mehr weiter in die Sache einlassen, und nicht Privatstreitigkeiten hier zum Besten geben — ich habe in der ganzen Frage nicht die Verwaltung der Straßen durch den Landesausschuß beabsichtigt, sondern nur den Wunsch ausgesprochen, es möge dahin gestrebt werden, die Kosten des Aufwandes gleichmäßig umzulegen.

Nun da war ich nicht der Einzige. Auch der andere Minoritätsvotant hat insbesondere auf eine Straße hingewiesen, ich weiß nicht ob absichtlich, aber eben weil sie in dem Kreise ist, dem ich vorzustehen die Ehre habe, glaubte ich, daß es doch nicht ganz ohne Absicht geschehen ist, und das ist die Kolin-Taborer Straße, die noch nicht ganz hergestellt ist.

Daß die noch nicht hergestellt ist, das ist wahr. es fehlten nämlich vor 4 Jahren noch 2 Lücken auszufüllen, im Bezirke Wlaschim eine im Norden des Bezirkes, und eine Lücke im Süden desselben. Der Wlaschimer Bezirk war thätig im Strassenbau. Er hat eben eine Strasse mit mehr als 40.000 sl. Aufwand gegen Štěpanow gebaut gehabt.

Er hat überdieß, als diese Straße gebaut wurde, eine Subvention von 20.000 sl. und zwar 10.000 sl. der Bezirk, 10.000 sl. die Stadt Wlaschim zum Bau des neuen Bezirksamtsgebäudes subskribirt, welcher in Raten abgetragen wird. Nun, dadurch sind bedeutende Lasten erwachsen und man mußte bei dem Ausbau der Straßen darauf Rücksicht nehmen, daß die Steuerpflichtigen nicht überbürdet werden. Nichts destoweniger gelang es, die südliche Lücke gegen Kamberg vorigen Jahres zu vollenden, und sie ist soeben übernommen worden, und wird auch bald bezahlt sein, mit einem Aufwand von 10.000 sl. Nun schreitet man eben heuer dazu, die zweite Lücke im Norden gegen Kácow in Ausbau zu nehmen und wenn ich nicht irre, so dürfte die Sache bei dem Landesausschusse sein, indem eingeschritten ist um eine Subvention aus dem Landesfonde, und liegt die Sache nicht bei dem Landesausschuße, so läuft es durch die Behörden. (Unruhe im Centrum.) Bei der Lage der Dinge war nichts weiter zu thun, als mit Rücksicht auf die großen Lasten des sehr armen Bezirkes nur successive vorzugehen.

Nun nachdem von dieser Seite des Hauses der Herren Minoritätsvertreter sehr viel geantwortet wurde, habe ich vor allem nur das ins Auge zu fassen, was heute erst vorgekommen ist. Insbesondere hat H. Dr. Trojan hervorgehoben, wir hätten


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eine vierte Kategorie von Straßen bereits schon gehabt, und er hat den ehemaligen Rakonitzer Kreis angeführt. Nun gerade dieser Fall beweist, daß keine vierte Kategorie existirte, denn was der damalige Kreisvorsteher eingeführt hat oder einführen wollte, war eben auf kein Gesetz basirt, und eben hat ja Dr. Trojan erzählt, daß eine Vereinbarung in Folge der vorgekommenen Beschwerden vorerst eingeleitet werden mußte. Das beweist ja eben, daß gar kein Gesetz diesfalls bestand, daß eben erst, um so etwas zu schaffen, eine Vereinbarung stattfinden mußte. Nun im Wege der Vereinbarung können vielleicht noch mehrere Kategorien von Strassen zu Stande kommen. Wenn eine oder mehrere Gemeinden zusammentreten, und gemeinschaftlich ihre Strassen unterhalten oder ausbauen wollen, da kann wieder eine andere Kategorie für einzelne Gemeinden entstehen. Das beweist aber nichts gegen den gesetzlichen Bestand und es handelt sich doch nur um das Gesetzliche. (Trojan ruft: Bezirke.)

Was die Karlsbader Straße betrifft, daß seit 25 Jahren daran gearbeitet wurde und sie nicht zu Stande kommen konnte, beweist eben, daß die Dringlichkeit eines Gesetzes um so nothwendiger ist, aber es beweist auch nicht, daß die Bezirke etwas verschuldet haben, denn die bestanden vor 25 Jahren noch nicht, und am allerwenigsten haben die Bezirksvertretungen etwas diesfalls verschuldet, die noch gar nicht existiren. Bis die Bezirksvertretungen sind, glaube ich die Hoffnung auszusprechen, wird sich die Sache viel rascher abwickeln, weil gegenwärtig, wenn wirklich etwas derartiges zu Stande kommen soll, die Vereinbarung aller Gemeinden durchgeführt werden muß.

Wenn aber einmal die Bezirksvertretungen bestehen, so wird die Bezirksvertretung per majora entscheiden. Die Verfassung der Bezirksgemeinden haben wir ja nicht, weil wir nicht einmal eine Bezirksgemeinde haben. Wir stehen also noch nicht einmal auf einem gesetzlichen Boden in dieser Hinsicht, daher sind die gegenwärtigen Verhandlungen langwierig, indem wirklich eine Uebereinstimmung Aller herbeigeführt werden muß.

Weiter hat Herr Dr. Trojan sich schon in die Debatte, in die Berathung der einzelnen Paragrafe eingelassen; ich glaube, daß das in die Spezialdebatte gehört. Auch soll zwischen der Seite 7 und 9 meines Berichtes ein Widerspruch bestehen, indem ich das Land Böhmen bald als zu klein für eine 4. Kategorie von Strassen fand und hinwieder es auf Seite 9 zu groß finde. Nun ja, für einen Zweck kann das Land sicher zu groß sein, und für einen Anderen kann es zu nein seich das beweist dieses gar nichts; denn es ist auf jeder der zwei Seiten von einem ganz anderen Gegenstande die Rede; es kann das Land zu groß sein, um durch den Landesausschuß eine unmittelbare Verwaltung zu führen. es ist aber das Land wirklich zu klein, um eine 4. Kategorie von Strassen zu etabliren, da finde ich durchaus keinen Widerspruch.

Er hat ferner auf den §. 2 hingewiesen, daß wir im §. 2 das Bedürfniß der Landesstrassen schon anerkannt haben; nun das ist meiner Ansicht nach durchaus nicht der Fall. Ist denn der Bezirk, der einzelne Bezirk, so ganz von den andern Bezirken abgeschlossen, daß nicht gemeinsame Interessen da obwalten zwischen den einzelnen Bezirken? Deshalb aber muß nicht das ganze Land interveniren. Es wäre bedauerlich, wenn jeder Bezirk nur für sich allein in dieser Hinsicht aufzufassen wäre, und eine weitere Verbindung, ein weiteres Bedürfniß gegen die andern Bezirke gar nicht in Anregung kommen sollte; aber eben weil solche wechselseitige Beziehungen bestehen, ist der §. 14 aufgenommen, wo die Landesvertretung darüber zu entscheiden hat, die auf einem andern höhern Standpunkte steht, aber deshalb das Bedürfniß, eine eigene Kategorie zu etabliren und die Strasse als Landesstrasse zu erklären, noch immer nicht vorhanden. Wenn zwischen den Bezirken die Landesvertretung entscheiden soll, ist durch den §. 14 für alle Fälle vollkommen gesorgt.

Was Herr Dr. Trojan und auch die Minoritätsvotanten, wegen der Städte Prag und Reichenberg erwähnt haben, — welche beiden Städte und besonders die Hauptstadt auf das Stadtpstaster namhafte Beträge ausgeben müssen, ist richtig. Insbesondere die Stadt Prag hat bisher eine solche Ausgabe nicht gekannt, die Steuerpflichtigen von Prag haben einen Beitrag auf die Bezirksstrassen nie geleistet. Ich überlade es eben, so wie der Herr Abgeordnete Wolfrum es gethan hat, den Vertretern der Stadt Prag. Jedoch wenn die Vorstädte Smichov und Karolinenthal angeführt wurden, daß sie durch die frequenten Zufuhren zur Hauptstadt besonders leiden, so sehe ich noch weniger ein, warum schon deshalb im ganzen Lande eine vierte Kategorie oder eine eigene Kategorie ins Leben gerufen werden soll. Diese lokalen Bedürfnisse bedürfen vielleicht einer besondern Ausť tragung zwischen der Stadt und den Vorstädten oder aber dem Landesausschusse, wenn eine oder die andere Vorstadt eine Subvention haben muß, aber schon deshalb eine eigene Kategorie von Strassen ins Leben zu rufen, ist ebenso wenig nothwendig.

Von einem Standpunkte aus und zwar von einer untergeordneten Frage der Diäten kommt Dr. Trojan auf die Anführung, daß die Bezirke heute schon Landesingenieure verlangen, weil die einheimischen nicht entsprechen, wenn ich richtig verstanden habe, um die technischen Arbeiten zu leiten. Wo wird man dann die Ingenieure finden, welche die Landesstrassen verwalten sollen? Dann weiß ich in der That nicht, wenn heute schon die Bezirke Landesingenieure zu dem Zwecke verlangen, so wird dann die Nothwendigkeit um so mehr eintreten, daß sie die Landesstrassen verwalten. Das Andere ist ziemlich erschöpft.

Ich erlaube mir nun auf die Verwaltung der Strassen und die vielen Ausweise hinzuweisen, welche der Minoritätsvotant Herr Pollach für besonders


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gründlich und die Sache beleuchtend hält. Ich habe diese Ausweise auch studirt und gehe von der Anficht vor Allem aus, daß man diese Ausweise zu einem wirklichen Zweck liefern wollte, denn man hat mit nicht geringem Aufwand von Zeit und Geld sie erst zu Stande gebracht. Diese Ausweise zeigen vor Allem, daß in der That 24 Bezirke keine Landesstrassen bekommen sollen, dagegen 15 Bezirke alle Bezirksstrassen verlieren, daß also die letzteren Bezirke um namhafte Beiträge erleichtert werden, z. B. der Bezirk Přibislau zahlt 97 % und wird im ersten Jahre nur 73' 7/10 % zahlen, der Bezirk Selčan zahlt jetzt 11 % wird also nur 3 7/10% zahlen. Ich weiß nicht, wie diese Bezirke dazu kommen, daß man sie derart erleichtern soll, und wie auf der andern Seite diejenigen, welche keine Landesstraßen bekommen, die 3/7 % mehr zahlen und ihre Bezirksstrassen überdieß noch erhalten müssen, also zur namhaften Auftage noch eine neue bekommen. es wird große Hoffnung gehegt, daß wirklich, wie Dr. Nieger gestern vorgebracht hat, die Verwaltung der Landesstrassen eine ungleich billigere werden wird, und zwar daß die Umlage bis auf 22 % der Steuer herabsinken wird. Diese Behauptung basirt darauf, daß die Hälfte des Aufwandes bei den Landesstrassen und bei den Bezirksstrassen 1/4 aus dem Mauthnutzen wird aufgebracht werden können. Nun betragen aber die Kosten der Unterhaltung der Landesstrassen, insofern sie adaptirt werden, 608.000 sl. die Mauthen dieser Strassen betragen jetzt 103.000 sl. es soll aber die Hälfte durch die Mauthen bedeckt werden, es müssen also 312.000 sl. durch die Mauthen gedeckt werden, es muß also die Mauth um 20U">, gesteigert werden. Bei den Bezirksstraßen aber wird das noch viel greller, denn die Bezirksstraßen werden nicht einen Concretalstatus im ganzen Lande bilden, sondern jeder Bezirk muß für sich selbst berechnen. es sind aber in sehr vielen Bezirken, wenn man die bemautheten Landesstraßen wegnimmt, gar keine Mauthen; es müßten neue Mauthen eingefühlt werden, die einen enormen Betrag abwerfen mühten, wenn durch sie die Kosten bis auf ein Viertheil aufgebracht werden soll. Ich erlaube mir auf den Kreis Tabor hinzuweisen; der hat 124 Meilen Bezirksstraßen, von denen sollen 60 Meilen Landesstraßen werden, welche einen Aufwand von 40.700 sl. zur Unterhaltung erfordern würden. Der Mauthnutzen dieser Straßen beträgt 1.293 sl., er mühte sich aber steigern, um die Hälfte des Aufwands auszubringen, von 1.293 sl. auf 20.000 sl.; kann man das füglich erwarten? Und die restlichen 64 Meilen Bezirksstraßen, welche mit 26,800 sl. erhalten werden, haben gegenwärtig einen Mauthnutzen von 789 sl.; dieser mühte, wenn der vierte Theil bedeckt werden sollte, bei diesen Straßen auf 6—7000 sl. sich steigern, das ist das 7 oder 8fache.

Wem man aber auf dle einzelnen Bezirke sieht, so ist die Sache noch ungleich greller, weil jeder Bezirk für sich allein berechnet, es kommt ihm der Ueberschuß der andern Bezirke nicht zu Gute. So ist z. B. der Bezirk Raudnitz an der Elbe; dieser hat 8 1/2 Meilen Straßen, die Steuer betrug 93.000 sl., die Umlage 5 % also 4.650 sl.; die Straßenunterhaltungskosten betrugen 4.640 sl., also bei einer Meile 546 sl.; davon sollen 2 1/2 Meilen Landesstraßen, 6 Meilen Bezirksstraßen sein; es würden also, vorausgesetzt, daß sie um denselben Betrag erhalten würden, wie bisher die Landesstraßen 1.370 sl. kosten, die Bezirksstraßen 3.280 sl.; die Hälfte der Mauth müßte 685 sl. ausmachen für die Landesstraßen, weil die Hälfte bedeckt werden soll. es sind aber zur Umlage bestimmt 2 2/10 pCt. für die Zukunft, welche 2.056 sl. machen müßten; es müßte also der Bezirk 1.371 sl. mehr auf die Landesstraßen zahlen, vorausgesetzt, daß die Mauth 685 sl. einträgt. Nun weiß ich nicht, ob im Raudnitzer Bezirke eine Mauth ist. Bei den restlichen Bezirksstraßen ist das noch ungleich greller. Der vierte Theil des Aufwandes, der durch die Mauth zu decken wäre, müßte 820 sl. machen, die andern 3/4 2460 sl. Wer soll also den weitern Ausfall decken, wenn die Mauth wirklich nicht so viel einträgt? Wenn man also die Berechnungen der einzelnen Bezirke und das Mautherträgniß, welches doch als Bedingung dieser wohlfeileren Verwaltung angenommen wird, ins Auge faßt, so zerrinnen alle diese Ausweise und Berechnungen in reine Täuschung. Endlich, wenn von Mauthen die Rede ist, können wir annehmen, daß man die Mauthen auf einmal so erhöhen kann, daß man die Mauthschranken so vervielfältigen, oder die Mauthgebühr so erhöhen kann, daß 200% und bei den restlichen Bezirksstraßen vielleicht gar 1000% mehr herauskämen?

Das kann man doch unmöglich erwarten. So ist es mit allen andern Bezirken. Ich könnte mehrere Bezirke, deren Verhältnisse ich ganz genau berechnet habe, hier zum Besten geben, aber ich glaube, das h. Haus diesfalls nicht zu ermüden.

Ich muß aber auch auf die Verwaltung in anderer Hinsicht eingehen und was die Civilingenieure und die Vertrauensmänner betrifft, Etwas hervorheben, was noch nicht hervorgehoben wurde. es soll nämlich der Civilingenieur das eigentliche exekutive Organ der Verwaltung sein und der Vertrauensmann nur der Kontrollor. Aber von dem Kontrollor verlangt man, daß er eben Zahlungsanweisungen mit fertigt, daß er den Zustand der Straße mit beaufsichtigt, die ganze Amtshandlung der Civilingenieure überwache und im Nothfall seinen Bericht erstatte. Dieser Vertrauensmann soll gänzlich unentgeltlich fein Amt versehen. In dem Voranschläge, den man diesfalls uns machte und wo man die Kosten der Civilingenieure mit einem jährlichen Durchschnittsbetrag von 430 sl. annahm, wurde auf die Reisekosten dieser Vertrauensmänner gar nicht gedacht. Ich weiß nicht, ob man Vertrauensmänner finden wird, die 12, 15, ja 30 Meilen des Jahres einige Mal bereisen werden, ohne


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auf einen Kreuzer Reisekosten Anspruch zu machen, wenn sie auch für ihre Mühewaltung weiter nichts ansprechen. Uebrigens ist in dem Entwürfe, welcher für die künftige Verwaltung ausgearbeitet ist, die Bestimmung, daß dieser Vertrauensmann das Amt unentgeltlich und zwar als Ehrenamt annehmen muß. Ob man Jemand dazu zwingen kann, ein solches Ehrenamt übrigens nicht auf 3 Jahre — denn es ist nicht einmal angegeben, auf wie viel Jahre — zu übernehmen, zweifle ich. Es ist zwar hingewiesen worden, daß auch das Gemeindeamt angenommen werden muß. es ist wohl gesetzlich, daß die Gemeindevertreter oder Ausschuhmänner verpflichtet sind zu den Gemeindeberathungen unentgeltlich zu kommen und da zu berathen und zu votiren. Daß aber die Gemeindeausschüsse 15 bis 30 Meilen in, Jahre einige Mal bereisen werden ohne einen Anspruch auf Ersatz, glaube ich, wird man nicht einen oder wenigstens nicht viele finden. Endlich diesen Verwaltungsmodus, der hier durch Civilingenieure und Vertrauensmänner einzuführen beabsichtigt wird, kann ja die Bezirksvertretung, wenn es blos Bezirksstraßen sind, auch anwenden. Die Bezirksvertretung kann, wenn Bezirksstraßen bestehen, ebenso gut Civilingenieure aufnehmen, sie kann die Straße oder einzelne Strecken der Straße ebenso gut verpachten, wie der L.-A. Aber es tritt ein Umstand da ein, daß, wenn die Bezirksvertretung die Verwaltung hat, es nicht ein einzelner Vertrauensmann, sondern ein ganzes Kollegium der ganze Bezirksausschuß ist, dessen einzelne Mitglieder die Aufsicht nach kurven Strecken die Straße unter sich theilen und dadurch eine sicherere Kontrolle in der Aufsicht herbeiführen, als es bei einem Vertrauensmann der Fall ist. Wenn die Bezirksvertretung verwaltet, so liegt der Schwerpunkt der Aufsicht auf die Straßen in der Bezirksvertretung, und der Civilingenieur ist nur ein herbeigezogener Fachmann; während aber, wenn es Landesstraßen sind und der Civilingenieur das Exekutivorgan ist, liegt der Schwerpunkt in diesem und der Vertrauensmann geht nur mit.

Insbesondere ist es eine sonderbare Zumuthung, wenn man dem Bezirke einen Theil der Straßen abnimmt, nachdem man ihn autonom gemacht hat, ihm nur noch das läßt, daß er den Vertrauensmann allenfalls vorschlägt. es sieht das so aus, daß der Bezirk oder vielmehr die Bezirksvertretung für den Fall, wenn in einem oder andern Bezirke es mit der Verwaltung nicht recht zusammengeht, derjenige ist, dem die Verantwortung in die Schuhe geschoben wird.

Sehen wir auf die Verwaltung in höherer Linie also auf den L,-A. u. auf die beabsichtigte Kontrolssection, die beim L.-A. für das Bau- u. Strassenwesen errichtet werden soll. es wurde hinreichend erörtert, daß uns eine Baudirektion erwachse. Nun, glaube ich, das selbst auch. Die landesfürstliche Baudirektion wurde eben mit der k. t. Statthalterei verewigt u. hat mm als solche aufgehört zu sein. Nicht weit von diesem Statthalterei-Gebäude würde bei dem L.-A. wieder eine neue Baudirektion erwachsen; aber das Wesentliche ist ja, daß die Verwaltung durch den L.-A. vom h. Landtag beansprucht würde. Das einzige Vertrauensorgan ist ja der L.-A. und nicht die Kontrolssection, deshalb hat in der Enquętekommission ganz richtig ein verehrtes Mitglied Herr Wolfrum bemerkt und darauf gedrungen, daß die Kontrolssection nicht eine Verantwortung dem Landtage gegenüber habe, sondern nur dem L.-A. gegenüber, und daß der L.-A. für alle Amtshandlungen dieser" Kontrolssection verantwortlich bleibe, weil eben nach der Landesordnung feststeht, daß nur der L.-A. das Vertrauensorgan des Landtages ist. Gegenwärtig erfreut sich der L.-A. und vielmehr das Kommunikationswesen einer Leitung durch einen Mann, der für die gute Sache brennt. es ist wahr, dem Herrn, der seine Pfeile gegen mich abgefeuert hat, bringe ich ihm gerne das Zeugniß, daß er mit redlichem Eifer für die Sache strebt. Er hat auch ein Verständniß der Sache. Aber nehmen wir den Fall, es wird nach 3 Jahren ein Landesausschuß gewählt, der aus 8 Herren besteht, die das vollkommenste Vertrauen des Landtages verdienen, mackellos dastehen, und denen der künftige Landtag mit vollster Beruhigung die Geschäfte des Landtags in die Hände legt; es ist aber zufällig keiner in demselben, welcher ein Verständniß in dieser Strassensache hat, weil sie zufällig Männer sind von andern Fächern. Denken wir, daß ein solcher Umstand durch 2 Landtagsperioden vor sich geht. Ich frage, wo liegt dann die Verwaltung u. der Schwerpunkt? Liegt er im Landesausschusse, wenn niemand da ist, der ein Verständniß der Sache hat.

Er liegt in der beim L.-A. geschaffenen Behörde u. wir verrücken den Standpunkt, indem wir dann kein Vertrauensorgan für so ein wichtiges Objekt haben.

Dabei muß ich noch bemerken, daß diese Kontrolssection eine autonome wäre; denn über diese gäbe es keine weitere Instanz, während über der landesfürstlichen Baubehörde nach der bestehenden Hierarchie die Statthalterei und das Ministerium ist.

Ich muß noch auch einen Umstand hervorheben, auf den ein besonderes Gewicht gelegt wird und zw. die Exkamerirung. Dieses Wort ist von mehren Seiten ausgesprochen worden.

Ich muß als Berichterstatter der Majorität mir erlauben zu bemerken, daß ich im Namen der Majorität über diese Sache nicht sprechen kann; denn bis jetzt ist an das h. Haus die Extamerirung nicht gelangt. Der h. Landtag weih noch nicht, daß es sich darum handelte ärarische Straffen zu exkameriren; ja wenn ich mich recht entsinne, wurde in der Kommission von dem Kommunicationsreferenten erwähnt, daß der L.-A. nicht einmal eine officielle Mittheilung hat, sondern blos die Enquętekommission verständigt worden sei.

Ja wie die Sache noch nicht an das hohe Haus gelangt ist, so kann auch über die Sache gar nicht weiter berathen und beschlossen werden, das ist viel zu verfrüht. Warum eine Sache in eine

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Debatte hineinziehen, die heute gar nicht dem h. Hause vorliegt und vielleicht in Jahren erst vorgelegt wird oder vielleicht gar nicht kommen wird? Endlich kann ich also nur meine privative Ansicht äußern: Wenn es einmal dazu kommt, so wird ein Comité zusammengesetzt, es wird Alles erwogen werden, was zur Sache gehört, Verhandlungen zwischen der Regierung und dem L. A. werden vor sich gehen, und kurz man wird berathen, was in dieser "Sache zu verfügen sei. Heutzutage davon zu sprechen ist meiner Ansicht nach viel zu früh.

Also ich glaube mich umsomehr für die Beibehaltung bloßer Bezirksstraßen auszusprechen, als wir ja eben das Gesetz über Bezirksvertretungen votirt haben und dasselbe Seiner Majestät zur Sanktion vorgelegt wird. es ist etwas sonderbar (Präsident läutet), wenn wir Bezirksvertretungen votiren, durch ein Landesgesetz ins Leben rufen wollen und ehe sie ins Leben treten, einen der wichtigsten Theile ihrer Funktionen ihnen entziehen. Dazu ist es Zeit, bis die Bezirksvertretungen erst ins Leben getreten sein werden, und bis es sich erst gezeigt haben wird, daß sie zur Verwaltung dieses Objectes nicht fähig sind. Ich glaube, es wäre unserer ganzen Landesgesetzgebung und namentlich mit Hinblick auf das soeben votirte Gesetz würdiger, wenn wir nicht eher Landesstraßen haben, als bis die Bezirksvertretungen wirklich zeigen, daß sie das Objekt, das die jetzt bestehenden Bezirke an sie künftig zu übergeben haben werden, zu verwalten nicht befähigt sei sollten.

Nur Eines will ich noch beifügen. Daß übrigens die Bezirke heute schon recht zweckmäßig ohne eine Bezirksvertretung in eigenem Wirkungskreise und zwar im Einvernehmen mit den Bezirksvorstehern die Strassen zu verwalten verstehen, brauchen wir nur aťf eigene Bezirke hinzusehen, und das sind die Bezirke Lobositz und Raudnitz. Wir haben einen Herrn unter uns, der das vorige Jahr im Komité des Straßenwesens war, und ein Anhänger der Landesstraßen war und sich gegen die Bez.-Straßen erklärte. Dieser Herr hat seitdem aber auf diesem Felde praktische Erfahrungen gemacht.

Im Raudnitzer Bezirke ist die Verwaltung der Bezirksstraßen bereits einem freigewählten Komité übergeben und dieses Komité hat die Verwaltung in die Hände genommen und war bereits so glücklich, die Straßen mit der Hälfte des Aufwandes zu verwalten, als es früher der Fall war. Der Herr ist zwischen uns, vertritt den Raudnitzer Bezirk und kann es jeden Augenblick bestätigen; er betheuerte es mir selbst. Ich bitte also und kann nur meine Ansicht dahin äußern, und dem h. Hause es empfehlen, den Antrag wie ich ihn gestellt habe, anzunehmen und bei §. 1 die Rubrik Landesstraßen auszulassen, so daß er nunmehr zu lauten hat: die öffentlichen Straßen und Wege, deren Bau und Erhaltung nicht aus dem Staatsschätze bestritten wird, sind: 1. die Bezirksstraßen 2. die Gemeindestraßen und Wege.

Veřejné silnice a cesty, které se nestaví a nevydržují nákladem státním, jsou tyty :

1.) silnice okresní;

2.) silnice a cesty obecní.

Statthaltereileiter Graf Belcredi: Ich bitte um das Wort.

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir Eu. Exc. nur eine kurze Bemerkung zu erlauben.

Der Herr Berichterstatter hat sich eines Ausdruckes bedient, der eine gehässige Deutung haben könnte, aber das ist gewiß nicht in seiner Absicht gelegen. Er hat gesagt: Die vorgelegten Ausweise sind eine Täuschung. Das hat er wahrscheinlich nicht gemeint.

Berichterstatter Laufberger: Nicht im geringsten.

Oberstlandmarschall: Ich wollte nur dem Hrn. Berichterstatter Gelegenheit geben. . .

Berichterstatter Laufberger: Wenn es dahin gedeutet wird, so nehme ich es zurück. Die Absicht hatte ich am allerwenigsten.

Oberstlandmarschall: Aber ich glaube, es ist ein irrthümlicher Bericht.

Berichterstatter Laufberger: So habe ich es auch aufgefaßt; ich habe mich selbst verbessert.

Statthaltereileiter Graf Belcredi: Die Regierungsvorlage hat der Kommission nur in einem Punkte Anlaß zu divergirenden Anschauungen gegeben, und der Kommissionsbericht sowohl jener der Majorität als jener der Minorität beschränkt sich einzig und allein darauf, diesen einzigen Punkt zu besprechen und von verschiedenen Seiten zu beleuchten. Auch die Generaldebatte hat sich einzig und allein auf diese Frage, ob Landesstrassen oder nicht beschränkt und endlich dahin zugespitzt, daß die Entscheidung jetzt eigentlich dahin lauten müsse, ob Landesstrassen oder Bezirksstrassen existiren sollen.

Auf diese Weise ist die Generaldebatte wohl faktisch zur Spezialdebatte über den §. 1 geworden, und nachdem einzig und allein die Besorgniß einer allzugroßen Belastung, welche aus der Uebernahme gewisser Strassenzüge in die Erhaltung des Landes hervorgehen könnte, das Motiv des Kampfes sein kann, so hätte ich nur gewünscht, daß diese faktische Spezialdebatte sich auch schon auf den §. 2 der Regierungsvorlage ausgedehnt hätte, indem ich glaube, daß dieser, richtig verstanden, vollkommen geeignet ist, die nöthige Beruhigung zu gewähren, indem ich offen zugestehe, daß die Majorität vollkommen im Rechte ist, dieses Moment der Belastung des Landes insbesondere ins Auge zu fassen.

Die Aufgabe der Generaldebatte, und de jure sind wir noch in derselben, kann aber doch nur die sein, das Wesen und den eigentlichen Grundgedanken des Gesetzes klar zu stellen, um dann von einem gewonnenen richtigen Standpunkt das Gesetz in allen seinen einzelnen Bestimmungen einer zu treffenden Beurtheilung unterziehen zu können.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist kein anderer als der, daß die Strassenzüge in Zukunft in die


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Selbstverwaltung derjenigen zu übergeben seien, welche an denselben ein Interesse haben. Diese sollen die Strassen herstellen, diese sollen sie erhalten, und um die Interessenten gleichsam erreichbar zu machen, wird ein bestimmt begrenztes Konkurrenzgebiet bezeichnet.

es entsteht nun die Frage, wer sind diese Interessenten? und eben die Frage gab den Anlaß, daß im Schooße dieser h. Versammlung sich soweit von einander divergirende Ansichten bemerkbar machten. Die Regierung ist der Ansicht, unter den Interessenten sei die Gemeinde, der Bezirk und das Land zu verstehen. Daß es nämlich Straßenzüge gebe, welche einzig und allein den Gemeinden, welche sie berühren und in Verbindung setzen, dienen, daß es ferner Straßenzüge gebe, welche nur den Verkehrsinteressen in den einzelnen Bezirken Vortheil bringen, und daß es noch eine dritte Kategorie von Strassen gebe, deren Vortheil weit über die Grenze des einzelnen Bezirkes hinausfalle, und für die demnach gleichfalls ein Konkurrenzgebiet, wenn man anders den Forderungen der Gerechtigkeit genügen will, ausgesprochen werden muß, und dies wohl nur im Lande selbst gefunden werden kann; außer man wollte dem an sich richtigen, praktisch aber unausführbaren Grundsatze huldigen, hier gar kein bestimmtes Konkurrenzgebiet, zu bezeichnen, sondern im Allgemeinen zu jagen, für jene Strassen ist nur derjenige leistungspflichtig, der überhaupt ein Interesse daran hat, mittelbar oder unmittelbar davon Nutzen zieht.

Diesen Grundsatz hat man im Jahre 1849 mit dem Ministerialerlaß vom 13. Oktober 1849 auch in die Gesetzgebung einzuführen gesucht, war jedoch genöthigt, ihn schon im Jahre 1852 , nämlich mit dem Ministerialerlaß vom 5. April 1852 wieder zu verlassen, aus dem einfachen Grunde, weil er dahin führt, daß oft die wichtigsten Strassenzüge nicht hergestellt, nicht erhalten werden können, weil, in so lange man diesen Interessenten in einem gewissen Konkurrenzgebiete keinen prägnanten Ausdruck gibt, es ganz unmöglich ist, dieselben zu finden, sie zu erreichen.

Annäherungsweise läßt dann die Last sich nur in so fern gerecht vertheilen, wenn das Land, wenn die Mittel des Landes hiezu herangezogen werden. Den einzelnen Bezirk in solchen Fällen zu belasten, ist ohne offenbare Ungerechtigkeit kaum möglich, namentlich dann, wenn die Bezirke so klein sind, wie jetzt.

es ergeben sich die Fälle nur zu häufig, und ich kann dies aus eigener Erfahrung sagen, daß die Bezirke erklären:

An dieser Strasse haben wir gar keinen Vortheil, und sehen daher nicht ein, wozu wir sie bauen und erhalten sollen. Hat irgend eine entfernte Gegend daran ein Interesse, so möge diese die Kosten, oder es möge sie das Land tragen.

Sehr viele Straßenobjekte scheitern daran, weil die betreffenden Bezirksinsassen den geringsten oder gar keinen Vortheil daraus ziehen und sich entschieden weigern, die Leistungspflicht diesfalls zu übernehmen.

es entscheidet darüber nicht allein die Ausdehnung der Straße, es entscheidet darüber die Wichtigkeit der Verkehrspunkte, welche dadurch in Verbindung geseht werden.

Nehmen wir z. B. an, daß eine nur kurze Strassenstrecke gebaut werden soll, welche ein Kohlenrevier mit einer Eisenbahn verbindet, und dadurch sehr weit entfernten Gegenden zur Bedingung ihres materiellen Aufschwunges und ihrer Wohlhabenheit wird; wie kommt dann ein Bezirk dazu, daß er diese Strasse herstellen soll, wo wohl der Vortheil nur diesen, weit entfernten Gegenden des Landes zukommt?

Das waren die Motive, deren sich die Regierung nicht entschlagen konnte, und die meines Erachtens auch recht klar im §. 2 der Regierungsvorlage ausgesprochen sind, indem es da ausdrücklich heißt, daß Landesstrassen diejenigen sind, welche wegen der Wichtigkeit für den Verkehr des Landes durch ein Landesgesetz als solche erklärt werden.

Daß die Exkamerirung, wie dies von verschiedener Seite erwähnt wurde, das Motiv der Vorlage sei, auf diese Bemerkung, meine Herren, kann ich mit voller Beruhigung versichern, daß die Regierung nach solchen Motiven nicht gesucht hat, um die Gesetzesvorlage an den hohen Landtag zu bringen.

Mag nun dieses Gesetz nach dem Antrage der Majorität, mag es nach dem Antrage der Minorität beschlossen werden, dies allein wird die Exkamerirung weder ermöglichen noch verhindern.

Sollte sich in Zukunft die Nothwendigkeit herausstellen, in diesen Kategorien der Strassen, nämlich der Reichsstrassen eine Aenderung zu treffen, dann ist das Gegenstand einer besonderen Verhandlung, und dann wird geprüft und beurtheilt werden, wer die Kosten der Erhaltung fernerhin zu tragen hat.

es ist der Standpunkt, wie er durch die Regierungsvorlage bezeichnet wurde, ganz einfach der: Im §. 1 soll durch die Bestimmung der Kategorien Strassen nur die rechtliche Möglichkeit hingestellt werden, gewisse Strassenzüge wegen ihrer Wichtigkeit auf Kosten des Landes herzustellen und zu erhalten.

Nachdem aber hierin jedenfalls eine bleibende und bedeutende Belastung des Landes liegt, so wird schon im §. 2 der Regierungsvorlage beigefügt, daß zu jeder solchen Landesstraße ein Landesgesetz erforderlich ist.

Die Nothwendigkeit, das Land gleich mit einem Netz von Landesstraßen zu bedecken , m. H., diese sehe ich gleichfalls nicht ein.

Wenn aber die Bestimmungen der Regierungsvorlage zum Gesetze erwachsen, so wird ja in jedem einzelnen Fall es erst Gegenstand der Prüfung und Würdigung sein, ob diese Strasse nothwendig ist,

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ob sie vortheilhaft, ob die Herstellungskosten vom Bezirke getragen werden können oder nicht, ob sie daher im letzteren Falle vom Lande zu übernehmen seien. Diese Frage wird von Fall zu Fall zu stellen, zu behandeln und der Beschluß der allerhöchsten Sanktion zu unterbreiten sein. Unter diesen Garantien meine Herren glaube ich ist die Besorgniß durchaus nicht begründet, daß das Land plötzlich mit einer neuen unerschwinglichen Last bebürdet würde.

Die Majorität hat in ihrem Berichte dieses eine Moment, und ich glaube es ist gerade das wesentliche, die gerechte Vertheilung der Last in Verbindung mit der Sicherung der nothwendigen Verkehrsmittel, in ihrem Berichte wenigstens, gar nicht berücksichtigt. es wird gegen Landesstrassen nur von anderen Standpunkten geeifert, namentlich von dem Standpunkt, daß es schwierig sei, die Wichtigkeit der einzelnen Straßenzüge richtig zu beurtheilen und daß in den Bezirken die Verwaltung zweckmäßiger und minder kostspielig sei.

Was nun die Beurtheilung der Wichtigkeit der Straßenzüge anbelangt, so wird man sich derselben nie entschlagen können, wenn man sich nicht auf eine einzige Kategorie von Strassen beschränken will, was eine baare Unmöglichkeit ist. Die gerechte Einreihung einer Strasse in die eine oder andere Kategorie ist aber bei der Mannigfaltigkeit der Falle um so schwieriger, je geringer die Anzahl der Kategorien ist. es wird umso schwieriger werden, eine Strasse, welche offenbar die Gemeinde nicht bauen und erhalten kann, mit dem Gefühle, gerecht zu handeln, dem Bezirke zuzuweisen, wenn man dies im offenen Bewußtsein thun muß, daß der Bezirk einen Vortheil von dieser Strasse auch nicht erlangt.

Wenn man sich hiebei auf Subventionen beruft, so will ich nur bemerken, daß erstens hiedurch immer nur ein Theil der Last dem Bezirke abgenommen wird, und daß er den anderen Theil selbst fragen muß und daß diese Aushilfe doch eine sehr prekäre ist. In diesem Jahre wird die Aushilfe vielleicht bedeutend sein, im nächsten Jahre geringer, im dritten ganz aufhören. Das sind alles mögliche Fälle, da die Subvention blos von einem Beschlusse dieser hohen Versammlung abhängt und sich vor allem nach dem finanziellen Stande der Landesmittel richten wird.

Spricht man von der Belastung des Landes, so muß ich, nachdem ich schon von den Subventionen spreche, zunächst erwidern, daß man zu diesem Mittel der Subvention um so reichlicher schreiten muß, wenn überhaupt der Grundsatz angenommen wird, es dürfen nur Bezirksstrassen sein. Da durch diese Subventionen die Landesmittel gewiß in sehr hohem Grade in Anspruch genommen werden, und dieselben in Folge bloßer Landtagsbeschlüße verliehen werden, so glaube ich, ist darin eine geringere Garantie, die Landesmittel zu schonen, als wie wenn ein Landesgesetz, wie es die Regierungsvorlage verlangt, für Landesstrassen erforderlich ist.

es ist aber auch diese sogenannte Entlastung des Landes in ihren Erfolgen noch immer etwas zweifelhaft, gegenüber der Uiberlastung der Bezirke. es ist ja ferner zu erwägen, daß als Regel, nach der Regierungsvorlage, immer die Bezirksstrassen verbleiben. So darf die Frage daher nie gestellt werden: ob Bezirksstrassen oder Landesstrassen? Die Regel bliebe immer die Bezirksstraße und die Ausnahme wäre die Landesstrasse. Nur ausnahmsweise wäre zu prüfen, ob eine einzelne Strassenstrecke bezüglich ihrer Wichtigkeit und ihrer Vortheile gerechter Weise nur von dem Lande hergestellt und erhalten werden oder ob selbe auch ohne weiters dem Bezirke überlassen bleiben könne.

Da ist meiner Ansicht nach der richtig Standpunkt und wird dies festgehalten, dann glaube ich, schwinden die Besorgnisse und man hält sich die rechtliche Möglichkeit offen in solchen Fällen, die doch gewiß eintreten können und eintreten werden, einzelne für das Land hochwichtige Strassenzüge in der zweckmäßigsten und gerechtesten Weise höher zu stellen.

Bei diesen Verhältnissen ist es auch durchaus nicht nothwendig an die Errichtung einer Landesbaudirektion und überhaupt an einen bureaukratischen Apparat zu denken, denn bei diesen einzelnen Strassenzügen wird es eben so gut angehen vertrauungswürdige Organe in den einzelnen Bezirken zur Beaufsichtigung und Mitwirkung aufzufordern, wie bei den Bezirksstrassen. Die Aktion, die ich mir im Centrum denke, wird sich auf die einfache Prüfung der Pläne und der Kosten-Anschläge beschränken und was die Reisen anbelangt, so dürften sie sich auch nicht mehren, denn es werden auch nach dem Majoritätsantrage Subventionen in vielen Fällen und in hohen Beträgen ertheilt werden und es liegt in diesen Subventionen ganz derselbe Anlaß zu Reisen, wie in dem Erklären der einzelnen Strassenzüge zu Landesstrassen.

Das sind die Gesichtspunkte, die ich mir darzulegen erlaubte, das sind die Motive, die die Regierung bestimmen und ich glaube sie sind genau gewürdigt, geprüft, derart, daß wahrhaftig keine Besorgniß gerechtfertigt ist, das Land übermäßig zu belasten; sie sind vielmehr geeignet, für alle Fälle einen gerechten und zweckentsprechenden Vorgang möglich zu machen. (Bravo und výborně im Centrum.)

Oberstlandmarschall: Ehe wir zur Special-Debatte übergehen, habe ich noch eine Einladung mitzutheilen, die Mitglieder der Grundzertheilungs-Kommission werden heute 6 Uhr Abends zu einer Sitzung eingeladen.

Graf Clam-Martinitz: Darf ich um das Wort bitten zu einer formellen Frage über die Behandlung? es hat sich schon mehrmals die Frage ergeben, wenn Majoritäts- und Minoritäts-Vota vorlagen, was am Ende der General-Debatte zu geschehen habe, und bei einem frühern Anlasse ist darüber abgestimmt worden, ob das Eine oder das Andere zur Grundlage zu nehmen ist.

Ich glaube es culminirt die Frage in §. 1. des Majoritätsvotums; diesem gegenüber steht nicht


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blos der §. 1. des Minoritätsvotums, sondern die Paragraphe 1 und 2 desselben; ich möchte deshalb, weil der §. 2 des Minoritätsvotums einen integrirenden Bestandtheil der prinzipiellen Bestimmungen des §. 1 bildet, dem im Majoritätsvotum kein weiterer Paragraph gegenübersteht, den Antrag stellen, die §§. 1 und 2 des Minoritätsvotums bei der Spezial-Debatte zusammenzuziehen.

Oberstlandmarschall: es ist ein formeller Antrag. Der Herr Antragsteller meinen, daß §. 1 und §. 2 des Minoritätsvotums als Grundlage angenommen werde....

Graf Clam-Martinitz: Nicht als Grundlage, Excellenz! sondern daß die Special-Debatte den §. 1 des Majoritätsvotums, beziehungsweise §. 1 und §. 2 des Minoritätsvotums umfassen soll, so daß der §. 2 des Minoritätsvotums zugleich besprochen und mit zur Abstimmung einbezogen werde, well er sonst als Amendement nach geschlossener Debatte zu §. 1 gestellt würde. Viele werden sich bestimmt finden für den §. 1 des Minoritätsvotums zu stimmen, wenn der §. 2 vielleicht in einer veränderten Form oder vielleicht nach der Form der Regierungsvorlage angenommen würde. Alles ist umsomehr motivirt, als die letzte Grundlage immer die Regierungsvorlage bildet, und weil §. 2 der Regierungsvorlage zu §. 1 gehört.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts dagegen eingewendet wird....

Professor Herbst: Ich bitte um das Wort. Mir scheint die Sache ganz einfach, §. 1 des Majoritäts- und Minoritätsvotums entsprechen und decken sich gegenseitig. §. 1 des Majoritätsvotums ist dem Eingange nach mit dem Minoritätsvotum wörtlich gleichlautend; es heißt Straßen sind 1. Bezirksstraßen 2. Gemeindestrahen und Wege. §. 1. des Minoritätsvotums sagt: Landesstraßen, Bezirksstraßen, Gemeindestraßen und Wege. Je nachdem das Eine oder das Andere angenommen wird, ist die Sache von selbst entschieden; wird der §. 1 des Minoritätsvotums angenommen, so wird selbstverständlich die Frage sein, was sind Landesstraßen und dann wird auf Grund des §. 2 des Minoritätsvotums oder der Regierungsvorlage weiter vorgegangen werden.

Wird aber §. 1 des Majoritätsvotums angenommen, so entfällt von selbst der Begriff der Landestraßen und ich sehe den Grund, warum der §. 2 des Minoritätsvotums schon jetzt einbezogen werden soll, durchaus nicht ein.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter.

Berichterstatter Laufberger: Am Schluße des Majoritätsvotumsberichtes steht ausdrücklich der Passus, wo beantragt wird, der §. 1. dieses Gesetzes habe so zu lauten, wie er im Entwürfe der Kommission erscheint. es ist ja der Antrag da, und ich stimme mit der Ansicht des Prof. Herbst überein, daß wenn der §. 1 der Majorität angenommen wird, jener §. 1 der Minorität von selbst wegfällt Oberstlandmarschall: Der Antrag geht eigentlich dahin, die Debatte auch auf §. 2 auszudehnen, weil darin eine Bestimmung enthalten ist, die auf die Beschlußfassung über die Landesstraßen von Einfluß ist.

Graf Clam-Martinitz: Der wesentliche Grund ist der, daß Paragraph 2 der Regierungsvorlage in dem Majoritätsvotum gar nicht vorkommt.

Oberstlandmarschall: Ich werde das h. Haus fragen, ob es dem Antrage Sr. Excellenz beistimmt.

Dr. Rieger: Ich wollte mir nur eine Bemerkung erlauben. Ich glaube, es wäre gleichgültig, ob eine Sache in dieser oder jener Weise verhandelt wird, aber es ist ein Umstand, der erwogen zu werden verdient. es kommt im §. 2 des Minoritätsvotums der Ausspruch vor, daß Landesstraßen jene sind, die in Folge eines Landtagsbeschlusses als solche hergestellt oder in die Landesobsorge genommen worden sind, das ist ein disputabler Gegenstand. In der Regierungsvorlage heißt es, Landesstraßen sind jene Straßen, welche in Folge eines Landesgesetzes als solche erklärt worden sind. Nun ist es möglich, daß einzelne Glieder des h. Hauses für die Landesstraßen stimmen würden, wenn ausgesprochen würde, daß nur auf dem Wege eines Landgesetzes eine Straße zur Landesstraße werden kann, weil sie darin eine Beruhigung finden, daß nicht in übereilter Weise eine Straße dem Lande aufgelastet werden kann; während sie nicht für das Prinzip der Landesstraßen stimmen würden, wenn der §. nach dem Votum der Minorität angenommen würde, wo es heißt, daß blos ein einfacher Landtagsbeschluß dazu hinreicht. Also dieser Grund ist einer, der entscheidende, der dafür spricht, daß zugleich über den 2. §. des Minoritätsvotums gesprochen werden möge. Ich von meinem Standpunkte muß gestehen, daß ich darauf kein Gewicht legen würde und ganz einverstanden wäre, daß in dem Minoritätsvotum abgeändert werde das Wort "Landtagsbeschluß" in "Landesgesetz." weil es formell ein und dasselbe ist. es wird, sobald einmal der Landtag über die 10 %, hinauskommt, ohnehin die Sache als Finanzsache behandelt werden, und also doch ein Landesgesetz sein.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, nun endlich über die formelle Frage hinauszukommen. es ist den betreffenden Rednern nicht verwehrt, bei §. 1 von den Bedingungen des §. 2 zu sprechen. Abgestimmt wird doch nur paragraphenweise und ich glaube, daß wir uns an die Ordnung halten sollen. Se. Excellenz Graf Clam-Martinitz wird sich vielleicht bestimmt fühlen den Antrag zurückzuziehen.

Graf Clam-Martinitz: Excellenz können bestimmen; aber ich kann den Antrag nicht zurückziehen, weil ich finde, daß es zweckmäßiger ist, daß mit Rücksicht auf die Grundlage, die doch die Regierungsvorlage bildet, vorgegangen werden soll, und, es eine Bestimmung gibt, welche in §. 1 nicht ent-


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halten sein kann. Indessen bitte ich, selbst darüber zu verfügen.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte über den §. 1 des Majoritätsvotums. Ich bitte ihn vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest:)

§. 1.

Eintheilung.

Die öffentlichen Strassen und Wege, deren Bau und Erhaltung nicht aus dem Staatsschatze bestritten wird, sind;

1. Bezirksstrassen.

2. Gemeindestrassen und Wege.

§. 1.

Jak se silnice a cesty rozdělují.

Veřejné silnice a cesty, které se nestaví a nevydržují nákladem státním, jsou tyto:

1. silnice okresní;

2. silnice a cesty obecní.

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz Graf

Thun.

Dr. Grünwald: Já míním, že se musí dříve hlasovati o prvním článku návrhu minority, poněvadž článek minority jest jakýsi amendement k článku majority.

Oberstlandmarschall: Der Bericht der Majorität ist stets die Grundlage der Verhandlungen; es müßte ein Beschluß darüber gefaßt sein, daß das Minoritätsgutachten zu Grunde gelegt werde. Da das nicht der Fall ist, so muß ich bei dem Berichte der Majorität verbleiben.

Se. Exc. Graf Thun hat das Wort.

Graf Leo Thun: Wenn auch thätsächlich die Generaldebatte bereits sich als Spezialdebatte über §. 1, beziehungsweise über die Frage der Landesstrassen gestaltet hat, so glaube ich dadurch des Rechtes nicht verlustig geworden zu sein, meine Ansicht über den Gegenstand bei diesem §. auszusprechen; ich habe aber dadurch den Vortheil erlangt, mich sehr kurz fassen zu können.

Unter den Gründen, welche von der Gegenseite gegen die Aufstellung des Begriffes von Landesstrassen vorgebracht worden sind, sind einige enthalten, von denen ich nicht verkenne, daß sie eine ernste Erwägung verdienen; insbesondere scheint mir das von dem Gedanken der Fall zu sein, daß unter den obwaltenden Umständen, nämlich bei dem großen Einflusse, welchen die allmälige Verbreitung des Eisenbahnnetzes auf die Bedeutung der Strassen hat, es seine Schwirigkeiten hatte, ein Urtheil zu fällen über die Wichtigkeit bestimmter Strassenzüge für die Zukunft. es ist nicht zu laugen, daß jene langen Strassenzüge, welche man zunächst im Auge zu haben pflegt, wenn von Landesstrassen die Rede ist, wenigstens in den Fällen, wo sie parallel laufen mit bereits bestehenden Eisenbahnen, oder solchen Eisenbahnen, deren Bau in nächster Zukunft zu erwarten steht, an ihrer Bedeutung verloren haben; allein doch kann man nicht sagen, daß sie dadurch ihrer Bedeutung, selbst ihrer Bedeutung für den großen Verkehr und für eine lange Strecke gänzlich verlustig geworden sein.

es ist eine bekannte Thatsache, daß selbst auf dem langen Wege von Wien nach Trieft, wo die Hauptstrasse parallel läuft mit der Eisenbahn, heute noch ein Theil der schweren Fracht es vorzieht, die Strasse und nicht die Eisenbahn zu benützen.

Ich bin mit den Verhältnissen der Verfrachtung in Böhmen nicht so weit vertraut, um darüber sprechen zu können, ob ein solches auch bei uns vorfällt, (Rufe in Centrum: Ja!) Aber es ist nicht unwahrscheinlich, daß es auch bei uns zum Theile der Fall sein wird.

Daraus geht also jedenfalls so viel hervor, daß selbst Erhaltung paralleler langer Strassenzüge neben der Eisenbahn noch fernerhin Bedürfniß für das Land sein wird, und also auch diese Beziehung des Eisenbahnwesens zu dem Strassenwesen nicht als Entscheidungsgrund gegen die Nothwendigkeit der Landesstrassen aufgeführt werden könne. Um so mehr scheint mir das der Fall, wenn man die Verhältnisse der wiederholt zur Sprache gekommenen Exkamerirung ins Auge faßt.

Der H. Leiter der Statthalterei hat uns zwar die beruhigende Versicherung gegeben, daß die Regierung bei der Aufnahme des Begriffes von Landesstrassen in ihre Vorlage keineswegs eben dieser Fall vor Augen geschwebt hat und daß es eine selbstverständliche Sache sei, im Falle der Exkamerirung müsse immer über die fernere Erhaltung solcher Strassen der Weg der Verhandlung eingeschlagen werden. Allein wenn das noch der Fall ist, wird es sich dabei doch immer darum drehen, ob für diesen Fall der Verhandlung in dem von uns zu beschließenden Gesetze die Existenz von Landesstrassen als möglich anerkannt wird.

Für solche Fälle scheint mir der Begriff der Landesstrassen unentbehrlich zu sein. Solche Strassen, welche zur Exkamerirung bestimmt sein dürften, und von denen ich vollkommen anerkenne, daß diese Exkamerirung eine berechtigte sei, werden jedenfalls eine gewisse Verlegenheit herbeiführen. Sie sind in einer Breite angelegt worden, welche zu ihrer jetzigen Benutzung in keinem angemessenen Verhältniß mehr steht und es liegt in diesem Umstande in nationalökonomischer Beziehung ein doppelter Nachtheil. Einmal in es wirklich eine Verschwendung an Grund und Boden, solche Strassen in der bisherigen Breite beizubehalten, und wenn diese Rücksicht bei der Betrachtung der einzelnen Parzellen, welche auf die angränzenden Grundstücke ausfallen, als gering angesehen werden mag, so läßt sich doch nicht in Abrede stellen, daß bei der Summirung dieser Parzellen im ganzen Lande sie keineswegs als eine unbedeutende zu bezeichnen sei. Noch wichtiger ist der Umstand, daß durch die Breite der Strassen ihre Konservation fürderhin einen unverhältnißmäßigen Aufwand erfordern wird. Das schnelle Fuhrwerk ist von solchen Strassen so ziemlich verschwunden. Das schwere und langsame hat wenigstens in


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bedeutendem Maße abgenommen. es kann keinem Zweifel unterliegen, daß für den jetzigen Bedarf eine geringere Breite ausreicht. Sie dessen ungeachtet in ihrer ganzen Breite zu konserviren, ist eine Kostenverschwendung, welche sich fort und fort auf die Zukunft ausdehnt, und unter solchen Bedingungen die Konservirung solcher Strassen auf die Bezirke legen zu wollen, scheint mir eine so schlagende Ungerechtigkeit, daß wol nicht leicht Jemand dazu rathen dürfte.

Mir scheint, es ist auch keineswegs unmöglich diesem Uebelstande abzuhelfen; die Rekonstruirung oder Umänderung der Strassen in dem Sinne sie schmäler zu machen, scheint mir keineswegs unausführbar und selbst in Beziehung auf den Kostenť Punkt eine keineswegs unzweckmäßige Maßregel. es ist bekannt, namentlich in Beziehung aus ältere Strassen, welche mit einem großen Aufwand von Material in Beziehung auf die Pflasterung gebaut worden sind, daß eine solche Umwandlung durch die Möglichkeit der Benutzung des entbehrlichen Theiles der Pflasterung einen so reichen Vorrath an Schottermaterial bietet, daß damit für einige Zeit dem Bedürfnisse abgeholfen werden kann. Ich erlaube mir diejenigen Herren, welche sich daran erinnern, wie die Strasse von Prag nach Schlan über Strebokluk angelegt wurde, auf den Umstand aufmerksam zu machen, wie aus dem reichen Material in die Grundlage der Strasse für die Unternehmer damals solche Vortheile erwachsen sind, daß die ganze Unternehmung sich als ein sehr Günstiges herausgestellt hat; und ich glaube, daß, wenn wir daran geben würden, solche breite Aerarialstrassen. wenn sie exkamerirt werden sollten, in schmälere umzuwandeln, das in einer Weise geschehen könnte, welche in ökonomischer Beziehung entschiedene Vortheile bieten würde, wenigstens in Hinblick auf den Umstand, daß dadurch in Zukunft die Konservation der Strassen bleibend erleichtert würde. Nach einer solchen Operation würde es vielleicht möglich sein solche Strassen den Bezirken zur weiteren Erhaltung zu übergeben. Allein zur Zeit sei es, daß man die Strassen in ihrer ganzen Breite erhalten, sei es, daß man in die Rekonstruktion derselben eingehen will, wird gewiß kein anderes Mittel zu Gebote stehen, als daß das Land eine Zeitlang wenigstens sich der Strasse annehme und über den Uebergangszustand hinaus helfe.

Abgesehen von so langen Strassenzügen, welche parallel mit entstehenden Eisenbahnen lausen, wird allerdings für die Zukunft das Bedürfniß nach neuen Strassen sich hauptsächlich auf solche beschränken, welche die Verbindung mit Eisenbahnen herstellen, und je mehr sich das Eisenbahnnetz ausdehnt, desto kürzer werden die erforderlichen Verbindungsstrahlen sein, so daß wenn wir in die fernere Zukunft blicken, in eine Zukunft, in welcher hoffentlich das Eisenbahnnetz in Böhmen eine bedeutende Ausdehnung erlangt haben wird, es dann vielleicht möglich sein wird, diese Verbindungsstrassen lediglich als Bezirksstrassen zu behandeln. Allein das ist doch ein Zeitpunkt, der noch in ferner Zukunft liegt, und Niemand kann in Abrede stellen, daß solche Verbindungsstraßen gegenwärtig häufig über den Raum eines Bezirks hinausreichen, und daß bei solchen häufig der Fall eintreten wird, daß eben ein oder der andere Bezirk, durch welchen sie führen, nicht derjenige ist, welcher bei ihrer Herstellung besonders interessirt ist. Am allermeisten und häufigsten wird das der Fall sein, wie Se. Exc. der H. Statthaltereileiter bemerkt hat, bei jenen Strassen, welche auch ein Bedürfniß der neuen Verhältnisse sind, eine Folge des Aufschwungs des Kohlenbaues, bei jenen Strassen, die dazu dienen sollen, das Kohlenmaterial in entferntere Gegenden, in jene Gegenden, in welchen es einer bedeutenden Industrie nothwendig ist, zu führen, daß solche Strassen eben nicht blos als Bezirksstrassen werden behandelt werden können.

Das scheint mir, liegt am Tage.

Nun hat allerdings der Entwurf, wie er uns vorliegt — und der H. Berichterstatter hat auch darauf hingewiesen — die Vereinigung von mehreren Bezirken zur Herstellung solcher Straßen in Aussicht gestellt. Allein einmal wird für die eben erwähnten Fälle dieses Mittel oft nicht anwendbar sein. es ist sehr leicht denkbar, daß eine solche Straße nur durch einen Bezirk führt, der aber den Vortheil davon gar nicht bezieht. Andererseits aber möchte ich mir erlauben zu bemerken, die bloße Möglichkeit, längere Straßenzüge durch Vereinbarung mehrerer Bezirke herzustellen, bietet noch keine Sicherung dafür, daß das auch wirklich geschehen wird. Ich möchte mir erlauben darauf hinzuweisen, daß die meisten längeren Straßen in Böhmen nicht durch freiwillige Vereinbarung von Bezirken entstanden sind, sondern durch Vermittlung der Kreisämter. Wir haben eben damals Behörden gehabt, welche für weitere Räume, als gegenwärtig die Bezirke sind, diese Interessen ins Auge gefaßt haben. Diejenigen H. Kreishauptleute, welche in diesem h. Hause ihren Sitz haben, werden mir wohl beistimmen, daß sehr wenige dieser Straßen, welche durch Einwirkung der Kreisämter zu Stande gekommen sind, zu Stande gekommen wären, lediglich durch eine spontane, freiwillige Vereinbarung der Bezirke. Gegenwärtig sind nun diese Organe der Kreisämter entfallen. Wir haben daher meines Erachtens nichts, was die Lücke, die für Herstellung größerer Verkehrslinien entstanden sind, ersetzen könnte, als die Intervention des Landes.

Allerdings kann es aber mir nicht einfallen und fällt es in der That Niemandem in diesem h. Hause ein, der für die Landesstraßen spricht, die Sache so aufzufassen, als ob wir nur Landesstraßen und keine Bezirksstraßen bekommen sollten. Dieser Gedanke ist lediglich hingeworfen worden von einem der H. Vorredner, von H. Prof. Herbst, der es gleichsam als Axiom aufgestellt hat, daß für das Gesetz nur die Wahl einer Kategorie bestehen solle


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und daß wir uns daher entscheiden sollen, entweder für Landesstraßen oder für Bezirksstraßen. Das war nur eine individuelle Anschauung und ich glaube nicht, daß jemand anderer dem Gedanken nachgeht, in Böhmen lediglich Landesstraßen entstehen zu lassen und von Bezirksstraßen abzusehen.

Ich vereinige mich vollkommen mit dem Gedanken, welchen Se. Exc. der H. Statthaltereileiter ausgesprochen hat, Bezirksstraßen seien die Regel und Landesstraßen die Ausnahme und zwar nach meiner Ueberzeugung eine seltene Ausnahme, eine Ausnahme eben nur in solchen Fällen, in denen konstatirt ist, daß die bloße Thätigkeit der Bezirke nicht zur Herstellung der Straßen führen könne.

Damit fallen nun offenbar alle jene Einwendungen weg, welche von verschiedenen Vorrednern und heute wieder von H. Wolfrum erhoben worden sind, in der Richtung, als ob durch die Annahme des Begriffes von Landesstraßen man die Autonomie der Bezirke und den ganzen Zweck der Einrichtung der Bezirksvertretungen vereitle. M. H., wenn auch der Landtag sich für Landesstraßen im Princip ausspricht, werden wir doch immer hinreichend Bezirksstraßen haben, damit die Bezirksvertretungen für die Errichtung und Konservation der Bezirksstraßen in vollem Maße ihre Thätigkeit entwickeln können. Die Aufstellung des Begriffes von Landesstraßen wird sicherlich dem Gedanken der Autonomie, soweit er sich in den Bezirksvertretungen darstellen soll, keinen Schaden thun.

Von allen Gründen, die gegen die Landesstraßen vorgebracht worden sind, scheint mir daher ein einziger ein gewisses Gewicht zu haben. Das Schreckbild der ungeheuren Kosten und des außerordentlichen administrativen Apparates, welcher dadurch hervorgerufen werden soll. Dieses Schreckbild ist nur, wie mir scheint, lediglich entstanden aus den allerdings etwas exorbitanten Vorschlägen, welche aus den Vorverhandlungen hervorgegangen find und welche das Bild eines Netzes von, ich glaube, 600 Meilen in Böhmen als Landesstraßen aufgestellt haben. Allein das ist ja eben, wie schon wiederholt in dieser h. Versammlung erwähnt worden ist, nur ein nebenbei ausgesprochener Gedanke, der für die heutige Verhandlung gar keine Bedeutung hat. Was wir als Landesstraßen erklären werden, wird nicht von diesen Vorschlägen abhängen, es wird abhängen von den Beschlüssen des h. Landtags selbst und ich meinerseits sehe bei, daß ich wünsche, auch von der allerhöchsten Sanktion.

Ich werde mir jedenfalls die Freiheit nehmen, sowie ich bei dem §. 1 den Antrag stelle, daß er so stylisirt werde, wie er von der Minorität des Ausschusses vorgeschlagen wird, für den §. 2 den Text der Regierungsvorlage aufzunehmen. Wenn der h. Landtag darauf eingeht, so würde allerdings darin für jene, die die enormen Kosten und den Apparat scheuen, noch eine weitere Bürgschaft liegen.

Im allgemeinen mutz ich aber sagen, macht es mir einen gar wunderlichen Eindruck, daß eine Versammlung und zwar eine Versammlung von dem h. Range dieses h. Hauses sich vor ihren eigenen Beschlüssen in dem Maße fürchte, wie es auf der Gegenseite der Fall ist,

(Oho!)

daß man sich selbst die Möglichkeit der Landesstraßen abschneiden will nur deshalb, weil man befürchtet, daß durch die eigenen Beschlüsse des Landtages man einen enormen Kostenaufwand hervorrufen würde. Ich denke, soviel Zutrauen sollte doch die h. Versammlung zu sich selbst haben, daß wenn auch die Möglichkeit der Landesstraßen aufgestellt wird. sie sich dagegen verwahren werde, daß diese Möglichkeit nicht in unzweckmäßiger und das Land unverhältnißmäßig belastender Weise zur Anwendung gebracht werde.

Die Sache steht meines Erachtens einfach so: wenn wir in den §. 1 den Begriff der Landesstraßen nicht aufnehmen, so kann der Landtag anders als durch Subventionen nicht interveniren, er kann dann auch in jenen Fällen, in denen nachgewiesen wird — und ich glaube es heute schon nachgewiesen zu haben und es ist auch von anderen Seiten nachgewiesen Worten, daß für gewisse Fälle doch eine Intervention des Landtages, auch eine administrative Intervention in Beziehung auf die Konservation der Straßen nothwendig ist — der Landtag könnte, wenn man den Begriff der Bezirksstraßen striche, auch in solchen Fällen eine Abhilfe nicht treffen. Nimmt man hingegen den Begriff Landesstraßen auf, so ist es nach wie vor in sein Ermessen, und wenn wir den §. 2 nach dem Antrage der Regierungsvorlage beschließen, überdies in die allerhöchste Sanktion gelegt, zu verhüten, daß davon ein unmäßiger und unzweckmäßiger Gebrauch gemacht werde.

Deshalb glaube ich, daß der h. Landtag jedenfalls vorsichtiger und weiser handelt, wenn er sich nicht die Mittel abschneidet in Fällen, wo ausnahmsweise nothwendig ist Strassen auch für Landesstrassen zu erklären.

Oberstlandmarschall: H. Professor Zeithammer.

Prof. Zeithammer: Das h. Haus hat in der gestrigen Sitzung den Schluß der Generaldebatte anberaumt. Der §. 1 des Majoritäts- und Minoritätsvotum unterscheiden sich blos darin, daß der eine Landesstrassen aufnimmt, der 2. Landesstrassen wegläßt. Ich glaube, daß der Verlauf der Debatte über §. 1 uns eben um nichts weiter bringt, als eine Wiederholung der Generaldebatte, und in Hinblick auf das bereits bekannte Damokles-Schwert, das über uns schwebt, erlaube ich mir den Antrag auf Schluß der Debatte über § 1 zu stellen. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: es ist der Schluß der Debatte über §. 1 beantragt worden. Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, aufzustehen.

(Geschieht.)

Ist nicht angenommen.


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XL. Sitzung der 3. Jahres -Session 1864.

XL. sezení 3. ročního zasedání 1864.

Prof. Herbst: Kann ich sprechen?

Oberstlandmarschall: Se. Excel. Graf Albert Nostitz hat das Wort.

Graf Albert Nostitz: Ich habe den Gang der Generaldebatte, oder, wie hier schon bezeichnet worden ist, eigentlich bereits die Spezialdebatte über §. 1 genau verfolgt und muß offen gestehen, daß, wenn ich alle Reden und Gründe, die von beiden Seiten geltend gemacht worden sind, zusammennehme, ich zur Ueberzeugung gelangt bin, erstens daß wirklich beide Ansichten nicht so widerstrebend sind und soweit aus einander gehen, als es den Anschein hat, zweitens, daß, wir mögen den einen oder den andern der beiden Ansichten zum Beschluß erheben, das eigentliche praktische Resultat in Zukunft ganz gewiß dasselbe sein wird.

Beide Ansichten, die sich in diesem h. Hause gegenüber stehen, sind in folgenden Punkten einig:

Erstens sind sie einig in dem Punkte, daß es Landesstrassen gibt, d. h. daß es Strassen gibt, die ein höheres Interesse in Anspruch nehmen, deren Errichtung und Erhaltung durch ein höheres Interesse diktirt werden, als das Interesse eines Bezirkes ist. Ob es nun Landesstrassen gibt oder nicht, ob man ihnen den Namen gibt Landesstrassen oder nicht, es ist einerlei. Sie sind da, und ich glaube, es gibt kein Mitglied in der hohen Versammlung, das dies läugnen würde.

Der 2. Punkt, in dem die beiden Ansichten übereinstimmen, ist der, daß derlei Strassen endlich, insofern sie da sind, erhalten werden müssen, und insofern sie später noch sich als nothwendig herausstellen, gebaut werden müssen.

Der 3. Punkt, in dem die Ansichten übereinstimmen, ist der, daß es eine offenbare Ungerechtigkeit wäre den Bau und die Erhaltung dieser Strassen allein dem Bezirke zu überlassen. Was soll aber da nun geschehen? Von beiden Seiten ist anerkannt worden, daß es ungerecht und nicht zweckmäßig wäre, den Bau und die Erhaltung unbedingt als Verpflichtung der Bezirke anzuerkennen. Hier natürlich gehen die beiden Ansichten auseinander, die eine Ansicht spricht sich dafür aus, daß bei derlei Strassen der Bau und die Erhaltung auf Kosten des Landes geschehe, die andere Ansicht spricht sich dafür aus, daß in einzelnen Fällen durch eine Subvention von Seite des Landes zu sorgen ist.

Wenn durch Subvention von Seite des Landes für den Bau und die Erhaltung gesorgt werde, was wird dann die Folge sein? Die Folge wird sein, daß der Landtag, der aus den Mitteln des Landes das Geld gibt, sich für jeden Fall vorbehalten wird, die Verwendung dieses Geldes zu überwachen, weil er dafür dem Lande verantwortlich ist. Daraus wird folgen, daß der L.-A. als Organ des Landtages den Bau und die Erhaltung der subventionirten Strassen wird überwachen müssen, daß der Landtag sich einen bestimmten Einfluß auf zweckmäßige Errichtung dieser Strassen, insoferne sie neue Strassen sind, vorbehalten werde zur Geltendmachung dieses Einflußes zur Aussteckung der Strasse, zur Kontrollirung, ob diese Straße solid gebaut wurde, zur Kon-trollirung, ob die Subvention, die der Landtag für die Erhaltung der Straße gegeben hat, wirklich für die Strasse verwendet wird oder nicht, und nicht am Ende von dem Bezirke für andere Auslagen verwendet wird, und so die Straße in Verfall geräth, weil sie nicht im Interesse eines Bezirkes liegt. Zu allen diesen Fällen wird der Landtag Organe brauchen, die die Besichtigung pflegen, und er braucht Organe, die, insoferne es sich um die Prüfung der Rechnungen handelt, im Centrum diese technische Arbeit vornehmen.

es wird also weder in einem noch dem andern Falle das Landesbudget von einer gewissen Last, die durch die Kontrolle und Beaufsichtigung des Strassenwesens, die, sei es in Form einer eigenen Regie, oder in der von Subventionen verlangt werde, von dieser Last befreit werden, und ich bin vollkommen überzeugt, daß, wenn wir heute beschließen, daß wir bloß diese Subventionen geben, daß wir gewiß in wenigen Jahren auf den Punkt kommen werden, daß wir sagen können, wir wollen die Regie in eigener Hand haben.

es wird so viele Zeit mit den Subventionen in Anspruch genommen werden.

Wir werden sehen, daß wir in vielen Fällen mit der Subvention nicht den Zweck erreichen, den man hat damit erreichen wollen, trotz unserer Kontrolle, so daß nach meiner persönlichen Ueberzeugung, nach einem Versuche von I, 2, 3 Jahren von dem System der Subventionirung, daß mehr oder weniger immer ein Stückelwerk in der Herstellung hervorruft, und sogar eine eben so ausführliche und eine eben so große Kontrolle von Seite der Subventionirenden, wenn wir nicht geradeaus Treu und Glauben etwas geben wollen, eine beinahe noch stärkere Kontrolle oder wenigstens eine eben so strenge Kontrolle fordert, als wie die eigene Regie, wir durch die Gewalt der Dinge in kurzer Zeit dahin werden gedrängt werden, daß wir endlich zur Uebernahme der eigentlich wichtigen und im Interesse des Landes liegenden Straßen in die eigene Regie des Landes werden schreiten müssen.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Herbst!

Professor Herbst: Ich habe nur noch einige Bemerkungen zu machen.

Obschon mir die Art, wie die Debatte gegen meine Person geführt wurde, Anlässe genug böte, weitläufig zu sein, was ich aber nicht thue, um die Zeit des hohen Hauses nicht zu viel in Anspruch zu nehmen.

Der Herr Abg. Graf Thun hat bemerkt, daß es eine individuelle, in Böhmen einzig dastehende Ansicht sei, daß es blos Landes- oder bloß Bezirksstraßen geben soll.

Ich kann ihn versichern, daß diese Ansicht nicht vereinzelt dasteht, ich will ihm als Gewährsmänner nur zwei im Hause anwesende Personen, den

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XL. Sitzung der 3. Jahres -Session 1864. 26 XL. sezení 3. ročního zasedání 1864.

Dr Rieger und den Landes-Ingenieur Gallaš, welcher sich an jenem Tische befindet, nennen, die diese ihre Ansichten in einem hier vertheilten gedruckten Operate ausgesprochen haben.

In dem Verzeichnisse der sämmtlichen, das Kommunikationswesen Böhmens betreffenden Verhandlungen und Belege, nebst der weiteren übersichtlichen Darstellung der hieraus erfolgenden Resultate wird nämlich auf Seťte 6, wo es sich um die zweite Alternative handelt, gesagt:

"Für die überrestlichen 320 Meilen Bezirksstrassen, die meistens kurze, unausgebaute, somit isolirte Fragmente bilden, wurde der entfallende Ueberrest der gegenwärtigen Bezirkserhaltungskosten von 139.000 sl. genügen, und diese eine durchschnittliche Bezirksumlage" und jetzt kommt der entscheidende Passus:

"Falls diese Fragmente nicht etwa zweckmäßiger noch als Gemeindestrassen erklärt werden," erfordern u. s. w.

Hier ist die Ansicht ausgesprochen: 900 Meilen sollen Landesstraßen sein, die überrestlichen 320 Meilen Bezirksstraßen, zweckmäßiger noch, Gemeindestraßen, damit bleiben aber faktisch keine Bezirksstraßen übrig, sondern nur Landes- und Gemeindestraßen.

Entschiedener ist dieß noch auf Seite 7 gesagt in der 3. Alinea, wo es heißt: "Wollte man aber die Bezirksstrassen nicht gänzlich fallen lassen," so können zu den überrestlichen 320 Meilen Bezirksstraßen die wichtigeren kunstmäßig angelegten, dermalen bestehenden Gemeindestraßen zugerechnet werden."

Hier sind also zwei Personen der Ansicht, daß es in Böhmen am zweckmäßigsten sei, wenn es nur eine Kategorie von Straßen geben wurde, aber freilich wären das nach ihrer Ansicht die Landesstraßen.

Ueberhaupt muß ich bemerken, daß jetzt auf einmal aus den Landesstraßen etwas anderes geworden ist, als nach der gestrigen Debatte, und den Gründen, welche für das Minoritätsvotum angeführt wurden, und welche offenbar durch die Annahme des Minoritätsvotums Anerkennung finden würden. Heute wird nämlich von den Landesstraßen immer nur als etwas ganz Isolirtem. in einzelnen Fällen auftretendem gesprochen, während die Vorlagen, die uns vertheilt wurden, eine ganz andere Tendenz zeigten, denn darnach sollten 614 oder noch besser 900 Meilen von den Bezirksstraßen als Landesstraßen erklärt werden, und außerdem kommt dazu der Ausweis lit. e, welcher weiter in Aussicht stellt, daß weitere 81 2/8 Meilen als Landesstrassen gebaut werden sollen, 108 3/8 Meilen nicht als Landesstrassen, aber mit Unterstützung des Landes.

Das ist etwas ganz anderes.

Die unschuldigen Landesstraßen, die nur manchmal vor den Landtag treten sollen, und die Verwandlung sämmtlicher Bezirksstraßen oder des größten Theiles derselben in Landesstraßen, die früher in

zahlreich vertheilten, lithographirten und gedruckten Beilagen empfohlen wurden.

Jetzt sind sie auf einmal etwas ganz Unbedeutendes geworden, während sie früher das ganze Land mit einem Netze überziehen sollten.

Man denke ferner an die Gründe, die gestern von dem gewiß sachkundigen und eingeweihten Referenten des Landesausschusses zur Begründung des Minoritätsvotums angeführt wurden, welche Gründe hauptsächlich darin bestanden: es sei eine Forderung der Gerechtigkeit, daß den Bezirken die Bezirksstrassen abgenommen und als Landesstraßen erklärt werden, wenn sie von Mehreren benutzt werden ; es sei dieß nothwendig, damit die Straßen im ganzen Lande gleichmäßig konstruirt, hergestellt und erhalten werden; es sei nothwendig, weil dadurch wohlfeilere Strassen erzielt werden.

Alle diese Gründe und zumal der letzte, auf den ich gleich zu sprechen kommen werde, beziehen sich nicht auf eine oder die andere Landesstraße, sie beziehen sich auf ein Netz von Landesstraßen, nur unter dieser Voraussetzung haben sie einen Sinn und eine Bedeutung.

In dieser Beziehung stimme ich mit dem Hrn. Referenten in dem ganz überein, was er in dem gedruckten Berichte, auf den ich mich bereits bezogen habe, ausführlich und deutlich ausgesprochen hat.

Darin wird sich nämlich wieder auf Seite 6 dagegen verwahrt, daß man statt 614 blos 300 Meilen Bezirksstraßen in Landesregie übernehmen sollte, — es ist von unten die 5. Alinea — u. z. wird gesagt, wenn das geschehen würde, würden die Regie- und die Administrationskosten der Landesstraßen höchst unbedeutend, und zwar es heißt auf 3000, dürfte aber wohl 30.000 sl. heißen, vermindern, weil die technische Agenda des Landesausschusses nur um Weniges kleiner würde, dagegen das Honorar und die Zahl der Landes-Ingenieure wegen der Landesstraßeninspektion erhöht werden müßte.

es mühte aber ferner die Bezirksumlage, heißt es weiter, in einzelnen Bezirken gegenüber dem Antrag von 614 Meilen Landesstraßen weit ungünstiger sich herausstellen.

Alles was gestern zur Begründung des Minoritätsvotums angeführt wurde, tritt nun ein, wenn wenigstens 614, noch besser 900 Meilen Bezirksstraßen sofort als Landesstraßen übernommen, und noch dazu einige 80 Meilen als Landesstraßen gebant werden.

Das ist etwas ganz anderes als dasjenige, von dem heute gesprochen wurde.

Werden hie und da einige Meilen Landesstraßen sein, dann wird die angeführte Theuerung der Regie im allerhöchsten Maße eintreten, denn dann werden die verschiedenen Straßen weit auseinander liegen.

Ich finde daher es allerdings konsequent, das

was gestern zur Vertheidigung des Minoritätsvotums

von den Anhängern desselben gesagt wurde, nämlich

die Gründe der Gerechtigkeit, der gleichförmigen Ver-


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XL. Sitzung der 3. Jahres -Session 1864:

XL. sezení 3. ročního zasedání 1864.

teilung, der gleichförmigen Herstellung der Straßen im ganzen Lande der Billigkeit spricht für 614 Meilen oder noch mehr Meilen, aber es spricht nicht für eine oder die andere Landesstrasse, die hie und da besteht. es ist also das Substrat der Berathung unmerklich ein ganz anderes geworden.

Solche einzelne Landesstrassen, die würden weniger bedenklich erscheinen, aber da fallen auch alle Gründe weg, die für das Minoritätsvotum angefühlt worden sind, dann ist wenigstens von dem, was gestern zur Begründung des Minoritätsvotums gesagt wurde, gar nichts übrig geblieben, dann war die gestrige Debatte eine nicht zur Sache führende, denn es hat sich dabei um etwas ganz anderes gehandelt.

Was aber der Herr Graf Thun sagt, daß der Landtag sich vor seinen eigenen Beschlüssen fürchtet. darum handelt es sich durchaus nicht; es handelt sich' um die Frage eigener Regie oder Regie an Ort und Stelle; eigene Regie ist begreiflich, wenn man eine große Unternehmung hat, welche auf das ganze Land sich ausdehnt, gradezu aber unbegreiflich, wenn es sich um einzelne kleine Strassenfragmente handelt. Dann sprechen nicht nur die Gründe nicht dafür, welche gestern geltend gemacht wurden, sondern es sprechen entschiedene Rücksichten der Erfahrung gradezu dagegen, denn daß man dann ein Bauamt errichtet, und von diesem ist ja die Rede, mit einer großen Anzahl von Personen zur Überwachung von ein paar zerstreuten Strassen, das ist ganz und gar nicht gerechtfertigt. Ich habe mich also nur zum Worte gemeldet, um die unmerkliche Aenderung der Fronte, welche bei der Vertheidigung des Minoritätsvotums seit gestern eingetreten ist, klar zu stellen; was gestern vertheidigt wurde, ist Etwas anderes, als was heute zur Annahme vorgeschlagen wird. Dann können aber auch die Gründe, welche für das gestern Vorgebrachte sprechen, nicht mehr heute geltend gemacht werden, dann sprechen sie vielmehr gradezu gegen dasjenige, was heute geltend gemacht wurde. Ich muß demnach erklären, daß die Gründe, die wir gehört haben für das Minoritätsvotum nicht mehr fassen, wenn auf einmal ein ganz anderes Substrat vorgelegt wird; und ich kann nur empfehlen bei dem Majoritätsvotum zu bleiben (Bravo links.)

Oberstlandmarschall: Seine Excellenz der Herr Graf Clam.

Graf Clam-Martinitz. Ich wollte nur (Rufe: Schluß Schluß; der Schluß der Debatte ist angenommen.)

Oberstlandmarschall: Der Schluß ist beantragt worden, aber nicht angenommen worden. Ich will also den Antrag auf Schluß der Debatte, welcher gestellt worden ist an das hohe Haus bringen und ich bitte die Herrin, von welchen der Schluß der Debatte gewünscht wird, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist in der Minorität.

Graf Clam-Martinitz: Ich wollte nur auf das eine Argument antworten, das wir so eben vernommen haben, daß es sich heute um ein ganz anderes Objekt handle als gestern, und daß dadurch die Argumente in nichts zerfallen, die gestern angeführt wurden. Diese große Aenderung soll darin bestehen, daß nach gewissen Projekten von 600 und 900 Meilen gesprochen worden ist, während nach der Wendung der Debatte am heutigen Tage es sich um Ausnahmsfälle handelt.

Ich glaube, daß das Wesen der Landesstrassen nicht von der Länge derselben abhängt, daß das Wesen der Landesstrassen vielmehr in der principiellen Feststellung in den §§. 1 und 2 liege, daß nämlich das Kriterium des Landesgesetzes das Entscheidende ist, daß dies die principielle Feststellung der Landesstraßen entscheide. Was nun die Hinweisung auf die Länge der Strassen und die Projekte darüber betrifft, so muß ich nur wiederholt bemerken, daß eben diese Projekte nicht Theile der Gesetzesvorlage sind, nicht im integrirenden Zusammenhange mit derselben stehen; sie sind weder von der Regierung noch vom Landesausschuße, noch von der Kommission des Landtages ausgegangen : sie sind kein integrirender Theil der heutigen Berathung, stehen nicht auf der heutigen Tagesordnung, wir haben heute nicht zu beschließen, wie viele Meilen Landesstrassen sein werden.

Was heute zu sagen ist über das Verhältniß der Landesstrassen zu den Bezirksstraßen, beruht wesentlich auf der scharfen präcisen Stellung der Definition, nämlich des Charakters. Was die Straßen zu Landesstrassen macht oder nicht, das ist in thatsächlichen Verhältnissen zu suchen; die Wichtigkeit der Straßen und der formelle Beschluß des Landtages mit der allerh. Sanktion, das stempelt eine Strasse zu einer Landesstrasse. Wie viele Meilen, das ist gleichgültig, und ändert an der Sache nichts.

Deßwegen wollte ich mich dagegen verwahren, daß man uns imputirt, als handelte es sich uns heute um ein anderes Substrat, um einen anderen Gegenstand, als um den, für den wir gestern eingetreten sind. Ich meinerseits stehe heute auf demselben Standpunkte, den ich gestern eingenommen, und deßwegen muß ich dieselben Gründe geltend machen, die ich gestern angeführt habe.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Ich konnte mich vor Erstaunen nicht fassen, daß ein so geschultes Parlamentsmitglied, wie Prof. Herbst, meine Rede zum Gegenstand der Debatte und Abstimmung machen will. Meine Herrn! Diese Ehre mir anzumassen, ist mir nie in den Sinn gekommen. Nicht meine Rede steht auf der Tagesordnung und nicht über meine Rede und meine Anschauungen soll ein Beschluß gefaßt werden, sondern über den Antrag der Kommission und den Antrag der Majorität und Minorität.

Und diese unterscheiden sich in dem einen Punkte, daß die Majorität die Landesstrassen ausschließt, während die Minorität sie zuläßt. Das ist meine Herrn, der Gegenstand der heutigen Debatte, das der Gegenstand der heutigen Beschlußfassung über §. 1. Was für Gründe ich dafür vorgebracht habe, das kommt hier gar nicht in Frage. Herr Prof. Herbst kann vielleicht für Landesstrassen aus einem

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XL. sezení 3. rocního zasedání 1864.

ganz anderen Grunde stimmen, als die sind, aus welchen ich dafür stimme. Das kommt häufig vor im parlamentarischen Leben, daß 2 Mitglieder für denselben §. stimmen aus ganz verschiedenen Gründen und ich kann mich erinnern aus dem parlamentarischen Leben des Herrn Prof. Herbst, daß einmal Prof. Brinz Gründe für einen Gegegenstand angeführt hat und Herr Prof. Herbst dafür aufgestanden ist und gesagt hat: Nicht aus dem Grunde, den Herr Prof. Brinz anführt, der falsch ist, aber aus dem Grunde stimme ich dafür. Meine Herrn! Sie sehen aus Erfahrung, daß das möglich ist. Ich glaube auch, daß dem Herrn Prof. Herbst die Möglichkeit gegeben ist, obschon er mit der Begründung, die ich vorgebracht habe, nicht übereinstimmt, doch für den §. der Minorität und der Regierungsvorlage zu stimmen.

Was Herr Prof. Herbst angeführt hat über die Zusammenstellung, über das Verzeichniß, worauf er sich berufen hat, so muß ich mich ernstlich dagegen verwahren, daß es je meine Ansicht gewesen ist, die Bezirksstrassen zu annuliren, meine am allerwenigsten.

Wie die Sache gekommen ist, werde ich erklären. Ich berufe mich diesfalls auf die vorliegenden Protokolle der Enquętekommission, wo ich mich jederzeit dafür ausgesprochen habe, daß nicht alle Straßen im Lande centralisirt werden sollen, daß ich immer und jeder Zeit gegen die Centralisation bin, daß jedem Kreise das Seine gelassen werden möge, daß nie aus der Gemeinde in den Bezirk übertragen werde, was die Gemeinde leisten kann, und nie aus dem Bezirke in das Land übertragen werde, was der Bezirk leisten kann. Das ist auch der Grund, meine Herren! daß ich nicht will, daß die Bezirke ihrer Straßen beraubt werden. Ich will nur, daß sie entlastet werden in Betreff jener Straßen, welche ihnen aufzulasten unbillig ist, da der Grund ihrer Erhaltung über die Gränze des Bezirkes hinausgeht, da das Interesse ihrer Erhaltung ein allgemeines, ein Landesinteresse ist, und wo ein solches erwiesen ist, da soll auch das Land diese Kosten der Erhaltung tragen; das allein ist für mich der wirkliche. Bestimmungsgrund.

Die Zusammenstellung, die hier geboten worden ist, die ist nicht von mir selbst, sondern über meinen Auftrag vom Landesingenieur Gallas verfaßt worden, und zwar aus dem Grunde, weil eine solche Masse von Vorlagen da ist und ich gewünscht habe, den Herren die Uebersicht zu erleichtern. es hat der Landesingenieur Gallas diese verschiedenen Ansichten, die in der Enquetekommission vorgebracht worden sind, zusammengestellt in dieser Weise.

Mein Wunsch war, und ich habe das da auf dem Concepte, das ich durchgelesen habe, sogar angedeutet, daß diese Partie ausgelassen werden soll, und wäre das geschehen, dann wäre H. Prof. Herbst nicht in der Lage gewesen, diese Bemerkungen zu machen. Ich erkläre es also als einen Irrthum, wenn ich in dieser Beziehung dafür einstehen soll, für diesen Antrag, das ist nur ein Versetzen; ich spreche mich ganz entschieden aus dafür, daß Bezirksstraßen auch weiter bestehen sollen.

Meine Herren das aber, was in diesem Verzeichniß ist, ist eben, wenn es selbst wirklich meine Ansicht ist, nur eine persönliche Ansicht, über die das h. Haus nicht abzusprechen haben wird.

Ich bemerke nur. daß es meine Pflicht war, da mir einmal das Referat in dieser hochwichtigen Angelegenheit anvertraut wurde, der Sache möglichst auf den Grund zu gehen und competente Stimmen zu hören. Ich glaube, ich konnte in dieser Beziehung nicht besser vorgehen, als indem ich dem L. A. den Antrag gestellt habe, eine Enquętekommission von Sachverständigen zusammen zu berufen, eine Equętekommission, zu der bedeutende technische Kräfte beigezogen wurden, Abgeordnete sämmtlicher Handelskammern, eine Kommission, die ich nicht etwa nach meinem persönlichen Belieben zusammengesetzt habe, und, m. H. die Kommission hat diese Vorarbeiten gemacht im Interesse des Landes, um dem Landtage gewisse Vorarbeiten zu liesern.

Der h. Landtag ist in der Beziehung daran gar nicht gebunden; aber die Vorlagen dieser Kommission dem h. Landtage vorzulegen, war meine Pflicht, wie sie aus dem Schoße der Kommission hervorgegangen waren. Diese sind aber für den h. Landtag gar nicht maßgebend, eben so wenig meine persönliche Anschauung wie meine gestrige Rede.

Ich bemerke aber m. H. ausdrücklich, daß ich gestern gesagt habe in meiner Rede, es sei nicht Gegenstand unserer Beschlußfassung, das sei nicht für uns verbindlich und es gehöre nicht in die Debatte, ob nämlich so viel oder so viel Straßen als Landesstraßen erklärt werden sollen. Ich bitte, in dem stenographischen Protokolle nachzusehen, da stehen ausdrücklich die Worte, deren ich mich bedient habe, daß es vom h. Landtage abhänge, ob man 10 oder 100, oder 600 Straßen wird als Landesstraßen erklären. Das steht ausdrücklich in stenographischen Protokolle. Also ich wiederhole, daß das nicht Gegenstand der Abstimmung und Beschlußfassung ist; es wird vom h. Landtag abhängen, was er spater darin thun will; aber ich würde mich verwahren und ich würde nie meine Stimme dazu geben, daß der Bezirksvertretung ihr Einfluß auf die Straßen geraubt werde. In dieser Beziehung ist es meine persönliche Ueberzeugung, daß man jedem Kreise das lassen solle, was ihm naturwichtig angehört, sowie H. Prof. Herbst gesagt: Jedem das Seine. Dem Bezirke das Seine, aber auch dem Lande das Seine.

Nun aber hat H. Abg. Wolfrum heute gesagt, es handle sich darum, den Bezirken ihre Autonomie zu nehmen, indem man ihnen die Straßen nimmt. Aber ich könnte auch sagen, daß man dem Lande seine Autonomie nimmt, weil man ihm die Straßen nehmen will.

Aber m. H. wenn Sie ebenso ernstlich für die Autonomie des Landes eingenommen sind, als für


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XL. Sitzung der 3. Jahres- Session 1864.

XL. sezení 3. ročního zasedání 1864.

die der Bezirke, so dürfen Sie die Landesstraßen nicht ausschließen. Wie viele Sie später als Landesstraßen beschließen, das wird von Ihnen abhängen. (Výborně).

Oberstlandmarschall: H. Prof. Herbst!

Prof. Herbst: Ich habe natürlich nicht gewußt und nicht wissen können, daß ein mit der Namensunterschrift eines L. A. Beisitzers versehenes Referat, welches offiziell vertheilt worden ist, nicht von ihm herrühre, sondern von einer dem Landtage nicht verantwortlichen Person.

Meines Grachters ist das eines der stärksten Argumente dafür, daß man den L. A. nicht übermäßig mit Geschäften überhäufen soll, und daß, was man sehr gern dem L. A. anvertrauen würde, man ihm nun weniger gern anvertrauen wird, wenn bei einem so wichtigen Aktenstücke, wie das vorliegende, die Möglichkeit vorhanden ist, daß die ausdrückliche Weisung des Referenten, einen Theil wegzulassen, nicht befolgt, sondern das Aktenstück doch ungeändert gedruckt und mit der Unterschrift des Referenten versehen an die Mitglieder vertheilt wird. Mir scheint dieß ein bezeichnendes Faktum und es ist mir angenehm, daß ich durch Erwähnung desselben die Gelegenheit zur Berichtigung im h. Hause gegeben habe.

Denn man sollte doch glauben, wenn ein ganzer Pack von theils gedruckten, theils lithographirten Aktenstücken vor der Debatte unter die Mitglieder vertheilt wurde und deshalb, weil er vertheilt wurde, die Berathung über das Straßengesetz aufgeschoben wurde, so sei es sehr natürlich, daß man auf solche Aktenstücke ein großes Gewicht zu legen berechtigt ist. Ist man aber dazu berechtigt, so muß man voraussehen, daß mit jener Umsicht und Sorgfalt von den damit beauftragten Beamten vorgegangen wurde, welche die Rücksicht für den Landtag gebietet.

(Bravo!)

Wenn, ich mich daher auf diese Menstücke gestützt habe, trage ich keine Schuld, falls selbe nicht die wahre Ansicht des Referenten enthalten, sondern die Schuld muß man wo anders suchen. Wenn H. Dr. Rieger gesagt hat, die Berathung und Abstimmung olle nach meiner Meinung über seine gestrige Rede stattfinden, so meine ich doch, daß dies eine Uebertreibung ist; soviel Gewicht ich auch seinen Reden sonst beilege, ist es mir doch nicht beigefallen, daß sie den Gegenstand der Debatte und Abstimmung bilden. Das darf ich aber doch bemerken, daß die Argumente, die von einem so beredten Vertheidiger des Minoritätsvotums geltend gemacht wurden, nur dann passen, wenn sie ein ganzes Straßennetz voraussehen, daß sie nicht passen, wenn sie das nicht voraussehen und daß ich mich berechtigt fühle auf die unmerkliche Wendung, welche die Sache genommen hat — da nicht alle Mitglieder die Debatte so aufmerksam verfolgten, wie dies bei mir der Fall war — sowie darauf aufmerksam zu machen, daß Alles, was H. Dr. Rieger sagte, nicht paßte, sobald es sich blos um einzelne Landesstraßen handelt, sondern nur dann, wenn man ein ganzes Netz über das ganze Land ausgebreitet voraussetzt, wenn dies aber nicht vorausgesetzt wird, gerade das entgegengesetzte daraus folgt.

Uebrigens muß ich mir einem so gewichtigen Parlamentsmann, wie H. Dr. Nieger ist, gegenüber ein kleines Erstaunen erlauben, daß er aus die Argumente, die in der Debatte vorkamen, so wenig Gewicht legt. Wenn die Generaldebatte so gleichgültig ist, wozu hält man sie denn, wenn man nicht berechtigt ist, darauf zurückzukommen?

Wenn ich erkläre, daß die wichtigsten Argumente, welche von einem mit der Sache sehr vertrauten Redner geltend gemacht wurden, nicht mehr passen, sobald man ein anderes Substrat voraussetzt, so beweist dies nur, welches Gewicht ich auf die Rede des H. Dr. Rieger gelegt habe. Mir schien es nothwendig, darauf aufmerksam zu machen, daß die Gründe, die geltend gemacht wurden, nicht passen, sobald ein anderes Objekt als die Landesstraßen, wie sie gestern gefaßt wurden, vorgelegt wird.

Ich muß aber schließlich allerdings bekennen, wenn ich gewußt hätte, daß auf diese Ausweise so wenig Gewicht zu legen ist, so hätte ich meine Zeit sicher nicht darauf verwendet und sie nicht studirt.

(Links: Bravo!)

Oberstlandmarschall: H. Abg. Wolfrum!

Dr. Rieger: Ich bemerke zur faktischen Aufklärung, daß man mir nicht zumuthen kann, daß ich diese Verzeichnisse alle persönlich vornehme. Ich habe sie zwar gelesen und darin die Korrektur vorgenommen, ich wollte namentlich, daß diese Stelle ausgelassen werde. Im Drange der Geschäfte, jetzt während des Landtages, ist es nicht möglich gewesen, mich von der Vornahme der Korrektur zu überzeugen; dadurch erklärt sich dieser Umstand.

Oberstlandmarschall: es ist der Schluß der Debatte wiederholt beantragt. Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben (Geschieht) ist angenommen.

Wolfrum: Ich erlaube mir einige Worte zur faktischen Berichtigung desjenigen was Hr. Dr. Rieger hinsichtlich dieser Verzeichnisse gesagt hat, zu sprechen. So viel ich vernommen habe, sagte er, daß die Ansicht der Enquetekommission darin liege. Ich muß dagegen die bestimmte Versicherung machen, daß die Enquetekommission den Beschluß gefaßt hat, daß vom Lande so wenig als möglich Straßen in Obsorge genommen werden, nicht 968 Meilen.

Dr. Rieger: Das ist ein Mißverständniß.

Oberstlandmarschall: Zu §. 1. hat Se. Exc. Graf Thun ein Amendement gestellt; es ist aber gleichlautend mit dem Amendement des Minoritätsgutachtens und zwar hätte §. 1 zu lauten. Ich bitte ihn vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: § 1. Die öffentlichen Straßen und Wege, deren Bau und Er-


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XL. Sitzung der 3. Jahres -Session 1864.

XL. sezení 3. ročního zasedání 1864.

Haltung nicht aus dem Staatsschätze bestritten wird, sind:

1. Landesstrassen,

2. Bezirksstrassen und

3. Gemeindestrassen und Wege.

§. 1.

Veřejné silnice a cesty, které se nestaví a nevydržují nákladem státním, jsou tyto:

1. silnice zemské;

2. silnice okresní;

3. silnice a cesty obecní.

Oberstlandmarschall: es ist das Minoritätsgutachten und über das bedarf es nicht erst der Unterstützungsfrage.

Dr. Rieger: Ich bitte um namentliche Abstimmung.

Oberstlandmarschall: Ich werde nur dem Berichterstatter der Majorität das Wort geben.

Berichterstatter Laufberger: Ich hätte nur einige Worte beizufügen. Nachdem ausgesprochen wurde, daß die Bezirksstrassen die Regel und die Landesstrassen die Ausnahme sind, so dürfte es gerade angezeigt sein diese Ausnahme lediglich durch Subvention zu decken. Dieser Gedanke wurde schon ausgesprochen; aber ich glaube ihn deßhalb aufzunehmen, weil Se. Exc. Graf Nostiz sich gegen die Subvention aus einer praktischen Ansicht ausgesprochen hat, die ich nicht theile. Die Subvention wird zum größten Theile, beinahe durchaus nur als Pauschale gegeben, als Theil des Kostenaufwandes. es erfordert eine so minutiöse Nachrechnung und kommissionelle Erhebung durchaus nicht, wenn man nur eine Pauschalsumme anweist, daher das System der Subvention nicht wol administrirt werden kann als Ausnahme der Unterstützungen des Landtages. Mehr habe ich nicht zu sagen.

Oberstlandmarschall: es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Diejenigen Herren, die dafür sind, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) es ist angenommen.

Gegenstand der Abstimmung ist der Minoritätsantrag:

(liest)

"Die öffentlichen Strassen und Wege, deren Bau und Erhaltung nicht aus dem Staatsschätze bestritten wird, sind:

1. Landesstrassen,

2. Bezirksstrassen,

3. Gemeindestrassen und Wege".

Sněm. sekr. Schmidt čte:

§. 1. Veřejné silnice a cesty, které se nestaví a nevydržují nákladem státním, jsou tyto:

1.) silnice zemské;

2.) silnice okresní;

3.) silnice a cesty obecní.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag der Minorität sind, mit "Ja." welche gegen den Antrag sind, mit "Nein" zu stimmen.

Pánové, kteří se přidáte k návrhu minority, hlasujtež s "ano," kteří jste proti tomu, s "ne"!

Mit Ja haben gestimmt:

Fürst-Erzbischof zu Prag.

Bělský.

Belcredi, Graf.

Benoni.

Berger.

Bohusch v. Ottoschütz, Ritter v.

Brauner.

Clam-Martinitz, Graf.

Černin Jaromir, Graf.

Černin Ottokar, Graf.

Čupr.

Daneš.

Dessours-Walderode, Graf.

Dwořák.

Eisenstein August, Ritter v.

Fáber.

Fingerhut.

Frič.

Gabriel.

Grégr.

Grünwald.

Hamerník.

Harrach, Graf.

Hauschild.

Havelka.

Jeřábek.

Jindra.

Kalina v. Jäthenstein, Ritter.

Klaudy.

Klavík.

Klimeš.

Kodym.

Kordina.

Kral.

Kralert.

Krása.

Kratochvíle.

Kratochvíl.

Krejčí Peter.

Krejčí Johann.

Lambl.

Lobkowitz, Fürst.

Macháček.

Maiersbach, Ritter v.

Malovetz, Freiherr.

Matoušovský.

Mayer Anton.

Mayer Ernst.

Neupauer Karl, Ritter v.

Nostitz Albert.

Graf.

Nostitz Joseph.

Graf.

Palacký.

Platzer.

Podlipský.


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XL. Sitzung der 3. Jahres -Session 1864.

XL. sezení 3. ročního zasedání 1864.

Pollach.

Porák.

Pour.

Prachenský.

Ptačovský.

Purkýně.

Rieger.

Rotter, Abt.

Řezáč.

Seidel Wenzel.

Seitel.

Sladkovský.

Slavik.

Škarda.

Staněk.

Svatek.

Šembera.

Šicha.

Schönborn Ervin, Graf.

Švestka.

Thun-Hohenstein Franz, Graf, Sohn.

Thun-Hohenstein Leo, Graf.

Thun-Hohenstein Theodor, Graf.

Thurn-Taxis Hugo, Fürst.

Tomek.

Tomíček.

Tonner.

Trojan.

Voith, Freiherr.

Vaclavík.

Wenzig.

Wratislav Joseph, Graf.

Zap Karl.

Zeidler.

Zeithammer.

Zelený.

Zehner, Freiherr.

Zettwitz, Graf.

Žák.

Mitt "Nein" haben gestimmt die Herren:

Adam,

Althan, Graf.

Auersperg, Karl. Fürst.

Bachofen von Echt,

Becher,

Beer, Kreuzherrnordensgeneral,

Brinz.

Conrath,

Daubek,

Dotzauer,

Ehrlich,

Eyssert.

Fleischer,

Fürstl.

Fürth,

Görner,

Grüner,

Gschier,

Hainl, Abt.

Hanisch,

Hartig, Graf,

Herbst,

Hille.

Huscher,

Jaksch,

Jelinek,

Klier,

Kopetz, Ritter von,

Korb v. Weidenheim, Karl, Ritter,

Křiwanek,

Kuh.

Laufberger,

Ledebour, Graf,

Leeder,

Leidl.

Lill v. Lilienbach.

Limbeck, Johann. Ritter v.,

Limbeck, Karl, Ritter v.

Lumbe,

Maresch, Anton,

Maresch, Johann,

Miesl v. Zeileisen,

Mladota v. Solopisk, Freiherr,

Neumann,

Obst.

Pankratz,

Peche, Ritter v.,

Pfeiffer.

Pinkas,

Redlhammer,

Riese-Stallburg, Freiherr,

Rößler,

Rosenauer,

Roch, Hieronymus,

Sadil.

Sandtner,

Seifert,

Stamm,

Stangler,

Stickl,

Stöhr,

Sträruwitz,

Swoboda,

Schlöcht,

Schmatz,

Schmeykal,

Schieiter,

Schöder,

Schrott,

Taschek,

Tedesco,

Theumer,

Thun-Hohenstein, Leopold, Graf.

Trenkler,

Volkelt,

Waidele,

Waldstein, Graf,


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XL. Sitzung der 3. Jahres -Session 1864.

XL. sezení 3. ročního zasedání 1864.

Wenisch, Ritter,

Wokaun,

Wolfrum,

Worowka,

Wucherer,

Freiherr.

Oberstlandmarsch all: Mit "Ja" haben gestimmt 95 mit "Nein" 82, - der Antrag ist also angenommen.

Infolge dieses Beschlusses ändert sich wesentlich die Sachlage; ich glaube, daß nunmehr der Bericht der Minorität als Grundlage der weiteren Berathung anzunehmen ist, nachdem er im Prinzip angenommen wurde.

Da dagegen keine Einwendung erhoben wird, werde ich danach vorgehen.

Se. Exc. der Herr Graf Thun hat den Antrag gestellt, im Falle der Annahme des §. 1 nach dem Antrage der Minorität hätte §. 2 zu lauten:

"Landesstraßen sind jene, welche wegen ihrer Wichtigkeit für den Verkehr des Landes durch ein Landesgesetz als solche erklärt werden."

Sněm. sekr. Schmidt čte: Silnice zemské jsou ty, které za příčinou jejich důležitosti pro obchod země zemským zákonem za takové se prohlásí.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

(Geschieht.)!

Er ist Hinreichend unterstützt.

Berichterstatter der Minorität Pollach: Ich glaube im Namen derjenigen Mitglieder der Kommission, welche mit mir gestimmt haben, die Erklärung abgeben zu können, daß ich mich mit diesem Antrage konformire, daß ich daher nichts dagegen einzuwenden habe, wenn über den §. 2, sowie er in der Regierungsvorlage enthalten ist, abgestimmt werde.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.)

Da das nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten, und nachdem der Herr Berichterstatter der Minorität sich vereiniget hat, zugleich den §. 2 nach der Regierungsvorlage vorlesen lassen. Ich bitte ihn vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

§. 2.

Landesstrassen sind jene Strassen, welche wegen ihrer Wichtigkeit für den Verkehr des Landes durch ein Landesgesetz als solche erklärt werden.

§. 2.

Silnice zemské jsou ty, které za příčinou jejich důležitosti pro obchod zemský zemským zákonem za takové se prohlásí.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen. (Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Pollach liest:

§. 3.

Bezirksstrassen.

Bezirksstrassen sind jene Strassen, welche bereits als solche bestehen oder von der Bezirksvertretung, und im Falle des §.16 von der Landesvertretung als solche erklärt werden.

§. 3.

Které jsou silnice okresní.

Silnice okresní jsou ty, které již za takové zřízeny jsou, anebo kteréž zastupitelstvo okresní, a v případu §. 16. zastupitelstvo zemské za takové prohlásí.

Oberstlandmarschall:Verlangt Jemand das, Wort? Niemand meldet sich.

Da das nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Pollach liest:

§. 4.

Gemeindestrassen und Wege.

Alle dem öffentlichen Verkehre gewidmeten Strassen und Wegen, welche weder in die obengenannten Kategorien gehören noch ein Privateigenthum bilden, sind Gemeindestrassen und Gemeindewege.

§, 4.

Které jsou silnice a cesty obecní.

Všecky silnice a cesty veřejné, které nenáležejí ani k silnicím výše jmenovaným, aniž jsou jměním soukromým, pokládají se za silnice a cesty obecní.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Prof. Šembera: Jest zde chyba tisku. Má býti. přidáno "silnice a cesty veřejné k obecnímu obchodu ustanovené."

Zpravodaj Pollach:

Já bych myslel, pane profesor, že když stojí slova: "všecky silnice a cesty veřejné," že se to juž tím vyznamenává.

Prof. Šembera: To jsou "öffentliche Straßen

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche mit Vorbehalt ber Stylisirung des böhmischen Textes diesem Paragraphe zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Pollach liest:

§. 5.

Brücken und Kunstbauten.

Brücken und andere Kunstbauten sind in der Regel als Theile jener Strassen zu behandeln, in deren Zuge sie liegen. Eine Ausnahme kann mit Rücksicht auf die besondere Wichtigkeit ober Kost-


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XL. Sitzung der 3. Jahres -Session 1864.

XL. sezení 3. ročního zasedání 1864.

spieligkeit eines solchen Objekts bei Gemeindestrassen durch die Bezirksvertretung, bei Bezirksstrassen durch die Landesvertretung bestimmt werden.

§. 5.

Zač se pokládají mosty a staby umělé. Mosty a jiné stavby umělé pokládají se vůbec za část silnice, v jejíž běhu se nacházejí. Něco jiného může, hledíc ke zvláštní důležitosti nebo nákladnosti takových staveb, jsou-li silnice obecní, ustanoviti zastupitelstvo okresní, jsou-li ale silnice okresní, tedy zastupitelstvo zemské.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.)

Da dieß nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte die Herrn, die dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Zpráv. Pollach: Oddělení druhé. Bestreitung der Kosten.

Dr. Brauner: Prosím za slovo! Já bych, sobě dovolil učiniti návrh na ukončení dnešního sezení, a sice dříve nežli se přijde k oddělení druhému, poněvadž to oddělení jest velmi důležité, a zdá se napřed, že budou debaty o něm. Jsou ale jíž 3 hodiny, tak že by se už bez toho neskončilo. Činím tedy návrh na ukončení sezení.

Oberstlandmarschall: Es ist allerdings die Zeit bereits weit fortgeschritten, und ich werde daher auch die heutige Sitzung mit dem zweiten Absätze schließen.

Nächste Sitzung morgen 10 Uhr.

Gegenstand der Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

(Schluß der Sitzung 3 Uhr)

Dr. Joh. Nep. Rotter,

Verifikator

Dr. August Kordina,

Verifikator.

Dr Julius Hanisch,

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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