Ètvrtek 19. kvìtna 1864

Stenografická zpráva

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XXXIX. sezení tøetího roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 19. kvìtna 1864.

Stenographischer Bericht

über die

XXXIX. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 19. Mai 1864.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího Richard hrabì Belcredi, a c. k. rada místodržitelství Arnošt Weber.

Poèátek sezení o 10. hod. 40 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Gra Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Belský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi, und der k. k. Statthaltereiratb Ernst Weber.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 40 Min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig; ich eröffne die Sitzung.

Die Herren Abgeordneten Sträruwitz und Zikmund sind erkrankt, und entschuldigen damit ihr Ausbleiben aus der heutigen Sitzung, ich bitte das zur Kenntniß zu nehmen. Ebenso habe ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Klaudy über sein Einschreiten einen achttägigen Urlaub in dringenden Geschäften ertheilt.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Theumer überreicht eine Petition der Gemeinde Gässing, Bezirk Duppau, um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande mit Mekl und Konstituirung zu einer selbstständigen Gemeinde.

Poslanec Dr. Theumer podává žádost obce Jeseni, okr. Doupovského o vylouèení z obce Mìtikalova a zaøízení obce samostatné.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec V. V. Tomek podává žádost gruntovníkù z Dolního Ostrovce o vykoupení z dávek, jež odvádìjí faøe a škole v Radobytcích.

Abgeordneter W. W, Tomek überreicht eine Petition der Grundbesitzer von Unter-Wostrowec, um Ablösung der zur Nadobicer Pfarre und Schule zu leistenden Giebigkeiten.

Oberstlandmarschall: An die Grundentlastungskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec V. V. Tomek podává žádost gruntovníkù z Horního Ostrovce, o vykoupení z dávek, jež odvádìjí faøe a škole v Radobytcích.

Abgeordneter W. W. Tomek überreicht eine Petition der Grundbesitzer von Ober-Wostrowec, um Ablösung der zur Pfarre und Schule zu Radobic zu leistenden Giebigkeiten.

Oberstlandmarschall: An die Grundentlastungskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec V. V. Tomek podává žádost obce Uzenické, okr. Bøeznický, a podílníkù sýpky Drahenické, aby jim byl z této sýpky díl obilí na nì vypadající vydán, k cíli zøízení penìžné záložny.

Abgeordneter W. W. Tomek überreicht eine Petition der Gemeinde Uzenic, Bezirk Bøeznic, und Theilhaber des Drahenicer Kontributions-Getreidefondes um Ausfolgung des auf dieselben entfallenden Getreideantheiles aus diesem Schüttboden, behufs der Errichtung einer Geldvorschußkassa.

Oberstlandmarschall: Erledigt sich durch den Landtagsbeschluß, durch welchen das Gesetz bezüglich der Kontributionsfonde angenommen wurde, und wären in diesem Sinne die Petenten zu bescheiden.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec Dr. Èupr podává žádost zastupitelstva obce Srbecké, okr. Vysoko-Mýtského, o vylouèení z obce Voletické a utvoøení obce samostatné.

Abgeordneter Dr. Cupr überreicht eine Petition des Gemeindevorstandes von Srbec um Ausscheidung aus dem Verbande mit Wolletitz, behufs Errichtung einer selbstständigen Gemeinde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec Dr. Èupr podává žádost zastupitelstva obce Pìšické, okr. Vysoko-Mýtskýho, o vylouèení z kat. obce Štìnecké a utvoøení samostatné místní obce.

Abgeordneter Dr. Èupr überreicht eine Petition des Gemeindevorstandes von Pìschic, Bezirk Hohenmauth um Ausscheidung aus der Katastral-

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XXXIX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

gemeinde Stìnic und Errichtung einer selbstständigen Gemeinde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìmovní sekr. Schmidt ète: Poslanec Stanìk podává žádost obce Všechlap, v okresu Vlašímském o vylouèení z katast. obce Mìchnìjovské a utvoøení obce samostatné.

Abgeordneter Stanìk überreicht eine Petition der Gemeinde Wschechlap, Bez. Wlaschim um Ausscheidung aus der Katastralgemeinde Mnìchnov und Errichtung einer selbstständigen Gemeinde.

Oberstlandmaischall: An die Petitionskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Abgeordneter Dr. Lambl überreicht eine Petition der Gemeindeinsassen von Lupenic, Bez. Reichenau, betreffend die unentgeldliche Benützung der Brücke von Wamberg.

Poslanec Dr. Lambl podává žádost osadníkù obce Lupenické v okr. Rychnovském strany bezplatného užívání mostu ve Vamberku.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec P. Platzer podává žádost mìstské obce Jindøichova Hradce, aby se jí zákonem zemským povolilo vybírání mýta z dlažby za rozlièné hospodáøské plodiny do mìsta pøivážené.

Abgeordneter P. Platzer überreicht eine Petition der Stadtgemeinde Neuhaus um Bewilligung kraft eines Landesgesetzes zur Einhebung von Pflastergebühren bei der Einfuhr verschiedener landwirthschaftlicher Erzeugnisse.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec A Václavík podává žádost domkáøù obce Pøedhradské okr. Podìbradského, o rozhodnutí ohlednì obecních pastvin jim odejmutých.

Abgeordneter A. Waclawik überreicht eine Petition der Häusler von Pøehrad, Bez. Podìbrad um Entscheidung in Betreff der ihnen entzogenen Gemeindehutwerden.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Oberstlandmarschall: Vertheilt wurde heute das Geschäftsprotokoll der 16. Sitzung und das stenographische Protokoll der 34. Sitzung.

Die Budgetkommission wird heute 6 Uhr Abends zu einer Sitzung eingeladen. Tagesordnung: "Anforderung der Prokuratur über die Vertretung von Fonden, Bericht über die Uebernahme von Fonden und Antrag des Dr. Rieger auf Verwendung von 26.900 für die Nothstandsstraßen."

Es ist mir eine Interpellation übergeben worden, ich bitte sie vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

"Interpellation des Abgeordneteten Zeithammer und Genossen."

Der Abgeordnete Herr v. Plener hatte in der Sitzung vom 4. März l. I. um einen vierwöchentlichen Urlaub angesucht; derselbe wurde ihm ertheilt. Seit Ablauf dieses Urlaubes verflossen seither nahezu 2 Monate, ohne daß um eine Urlaubsverlängerung von Seite des genannten Herrn Abgeordneten angesucht worden wäre. Die Herren Abgeordneten Ringhoffer und Schandera sind seit Eröffnung des Landtages in den Sitzungen nicht gesehen worden.

Die Gefertigten richten demnach an Se. Excellenz den Herrn Oberstlandmarschall die Anfrage:

Ist Sr. Excellenz von Seiten der genannten Abgeordneten etwa die Erklärung zugekommen, sie hätten ihr Mandat niedergelegt, oder haben dieselben im Sinne des §. 19 der Geschäftsordnung eine Rechtfertigung ihrer Abwesenheit eingesendet?

Prag, 19. Mai 1864.

Interpelace

posl. Otok. Zeithammera a soudruhù.

Poslanec pan Plener žádal v sezení z 4. bøezna b. r. o dovolenou na 4 nedìle, ježto se mu udìlilo. Po vypršení této lhùty uplynuly témìø dva mìsíce, aniž-by nadzmínìný p. poslanec o prodloužení dovolené se byl ucházel. P. p. poslanec Ringhoffer a Šandera nedostavili se z doby zahájení snìmu zemského.

Podepsaní obrací se tedy k Jeho Excellenc-p. maršálkovi a táží se: "zdali došlo J. Excellenci snad vyjádøení onìch pp. poslancù, že složili mandát svùj, a nebo zdali títo pp. poslanci podlé ustanovení §. 19 jednacího øádu zaslali pøipis, v nìmž by z nepøítomnosti své se byli ospravedlnili ?

V Praze dne 19. kvìtna 1864.

Otakar Zeithammer,

Dr. Grünwald,

Dr. K. Tomíèek,

Dr. Gabriel,

Krouský,

V. Kratochvíl,

Dr. Kordina,

Vojta Fingerhut,

K. Sladkovský,

Dr. Kodým,

Ant. Majer,

Mayersbach,

Král,

Slavík,

P. Z. Daneš,

J. Wenzig,

Dr. Jeøábek,

Tonner,

Zelený,

Ptaèovský.

Oberstlandmarschall: Was die beiden Abgeordneten Herren Ringhoffer und Schandera betrifft; so haben diese gleich bei Beginn der Sitzung


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XXXIX. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

ihre Erkrankung angezeigt und ich habe diese Erkrankung zur Kenntniß des h. Hauses gebracht. Seit der Zeit ist mir von denselben keine weitere Anzeige zugekommen, und mir ist nur bekannt vom Abgeordneten Ringhoffer, daß er fortwährend noch krank ist.

Bezüglich des Abgeordneten Sr. Excellenz des Finanzministers ist es dem h. Hause bekannt, daß derselbe gerade in der jetzigen Periode mit dem Abschlüsse einer Anleihe bedeutend in Anspruch genommen ist, und ich habe dieses als einen genügenden Grund angesehen, welcher ihn von dem Nichterscheinen im Landtage entschuldigt.

Von Sr. Exc. dem Hrn. Obmann des Ausschusses, der zur Prüfung der Regierungsmittheilung über die Hypothekenbank bestellt war, ist mir nachstehende Zuschrift zugekommen:

Die Kommission zur Vorberathung der Regierungsmittheilung über das Statut der Hypothekenbank des Königreichs Böhmen hat ihre Arbeiten geschlossen und das Kommissionsmitglied Dr. Ritter v. Limbeck zum Berichterstatter gewählt, welcher im Sinne des vom h. Landtage in der 31. Sitzung gefaßten Beschlusses, den Bericht der Kommission vorzutragen bereit ist, sobald der Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt sein wird.

Graf Clam-Martinitz: Darf ich bitten?

Oberstlandmarschall: Ich bitte.

Graf Clam-Martinitz: In Rücksicht auf die Dringlichkeit des Gegenstandes und mit Rücksicht auf den Umstand: wie aus dem Berichte des Berichterstatters hervorgehen wird, daß die Kommission sich noch Anträge zu erstatten erlaubt, welche eine weitere Erledigung noch im Laufe der heurigen Session erfordern würden, erlaube ich mir die Bitte an Eu. Excellenz, wenn es möglich sein wird, diesen Gegenstand noch wo möglich, auf die heutige Tagesordnung zu bringen, ohne Unterbrechung eines Gegenstandes, wo möglich noch vor dem Gegenstande, der eine längere Debatte hervorrufen dürfte, nämlich vor dem Straßenkonkurrenzgesetz.

Oberstlandmarschall: Bei der Wichtigkeit und Dringlichkeit des Gegenstandes und in Erwägung des Umstandes, daß nach Mittheilung des Obmannes auch eine Vorfrage in dieser Beziehung zur Sprache kommt, die noch im Laufe der heutigen Session erledigt werden muß, nehme ich keinen Anstand, diesen Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen und bin überzeugt, hiermit nur den Wünschen der h. Versammlung entgegenzukommen, und werde ihn gleich als eisten Gegenstand behandeln.

Ich ersuche den Berichterstatter Dr. Limbek.

(Berichterstatter Dr. Limbeck begibt sich auf die Tribüne.)

Es wird mir soeben mitgetheilt, daß die Antrage noch in Ueversetzung sind.

Ich werde daher den ersten Programmspunkt vornehmen, der auf der Tagesordnung steht, und dann den Herrn Berichterstatter bitten.

(Dr. Limbek verläßt die Tribüne.)

Das ist der Bericht der Budget-Kommission über einige Petitionen.

Herr Abg. Wolfrum!

(Heiterkeit.)

Abgeordneter Wolfrum begibt sich auf die Tribüne.

Berichterstatter Abg. WoIfrum:

Hoher Landtag!

In der am 6. April 1864 Z. 116 vom Hrn. Abg. Worowka dem hohen Landtage überreichten Eingabe des Hrn. Georg von Hippmann, bittet Letzterer:

Der hohe Landtag möge ihm den Fortbezug des seit 1. Dezember 1862, dem Tage seiner Pensionirung, eingestellten Theuerungsbeitrag bewilligen oder wenn diese Bitte unzulässig anerkannt werden sollte, ihm eine jährliche Pensionszulage verleihen wolle.

Aus den diesem Gesuche beigelegten Zeugnissen und Dekreten geht hervor, daß Herrn Georg v. u. Hippmann am 12. Juni 1828 eine Praktitantenstelle verliehen wurde, er am 16. April 1833 bei dem ständischen Sekretär als zugetheilt in Verwendung trat, am 16. Dezember 1841eine Adjunktenstelle beim ständischen Einreichungsprotokolle mit 600 sl. CM. Gehalt erhielt, dann am 9. Februar 1850 mit 900 sl. CM. zum Konzipienten vorrückte, und endlich nach 36jähr. Dienstzeit mit seinem vollen Gehalte pensionirt wurde.

Nachdem der Landesausschuß bei dieser Pensionirung ohnedies über das Pensionsnormale hinausging, findet die Budget-Kommission keinen Anlaß auf Gewährung dieses Gesuches einzurathen und beantragt:

Hoher Landtag wolle Herrn Georg v. Hippmann mit seiner Bitte um Fortbezug des Theuerungsbeitrages oder Ertheilung einer Zulage zu seiner gewährten Pension abweisen.

Nejvyšší maršálek zemský: SIavný snìm raèíž žádost Jiøího Hippmanna za dálši povolení pøispìvku drahotní aneb za povoleni pr¥idavku k jeho výslužnému zamítnouti.

Verlangt Jemand das Wort?

Niemand meldet sich.

Da das nicht der Fall ist schreite ist, zur Abstimmung.

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage der Kommission zustimmen, die Hand aufzubeben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Mg. Wolfrum: In einer von der Direktion des Vereines zum Wohle entlassener Züchtlinge an den Landesausschuß gerichteten Eingabe praes. 19. März 1864. Z. 109, bittet diese Direction, der Landesausschuß geruhe dem genannten Vereine eine jährliche Subvention aus dem Landesfonde zu bewilligen.

Die Gründe dieser Bitte sind in der Eingabe und in einem beigegebenen Rechnungsabschluß, der

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die Jahre 1852 — 1861 umfaßt, weitläufig dargelegt und wurden beide Aktenstücke unterm 8. April Zahl 152 der Budgetkommission zur Behandlung zugewiesen.

Die Budgetkommission verkennt nicht das edle, humane Ziel, welches sich der genannte Verein gestellt hat. Der Landesfond ist aber ein durch Steuern gebildetes öffentliches Vermögen und legt deßwegen der Landesvertretung die Pflicht auf, alle Belastungen desselben fern zu halten, welche nicht streng auf das Allgemeine Bezug haben, nicht dringend geboten sind und von den Privaten, Gemeinden oder Bezirken nicht ausgeführt werden können.

Die Unterstützung des in Rede stehenden Vereines muß aber nach dem Erachten der überwiegenden Mehrheit der Budgetkommission, der Privatwohlthätigkeit und dem Eifer von Menschenfreunden überlassen bleiben z zu einer Subvention aus Landesmitteln eignet er sich nicht, und beantragt deshalb die Budget-Kommission:

Hoher Landtag wolle auf das Gesuch des Vereines zum Wohle entlassener Züchtlinge um eine Subvention aus dem Landesfonde nicht eingehen.

Nejm. marš. zemský: Slavný snìm raèiž žádost jednoty ve prospìch propuštìných kárancù, aby se jí poskytla subvence z dùchodù zemských, zamítnouti.

Verlangt noch Jemand das Wort?

Niemand meldet sich.

Da das nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung.

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage der Kommission beistimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Ich bitte den Hrn. Mg. Dr. Tomek.

Zprávodaj prof. Tomek:

Vdova po krajském kasírovi Spáleném zadala žádost o pensí a zároveò o vychovací pøíspìvek pro dceru svou jménem Ludmilu.

Žádost tato byla již jednou ve snìmu pøedložena a potom budgetní komisi odkázána, ponìvadž se nìkteré námitky proti ní zdvihly. Pense náležející této vdovì (280 zl.) byla od výboru zemského povolena, ponìvadž jí pøísluší dle normalií; co se však vychovacího pøíspìvku týèe na dceru její Ludmilu, ukázalo se, že námitky tehdáž ve snìmu pøedložené v pravdì se nacházejí. Dle normálu není pøíspìvek ten vymìøen, než udìluje se toliko z milosti.

Vdova ta však, jak se ukázalo, mìla v Budìjovicích tøi usedlosti, z nichž jedna minulého roku byla prodána za 16.000, druhá za 6000, a tøetí má cenu odhadní 8000 zlatých, což ukazuje na jmìní dohromady 30.000 zl. Komise budgetní neuznala za potøebí právì úøední cestou pátrati po tìch vìcech, spokojila se zprávami o tom nabytými soukromým zpùsobem, a to z té pøíèiny, že vdova sama ve svém podání žádného dùkazu chudoby své nepodala, nýbrž v žádosti jen jednoduše praví, že okolnosti její jsou nedostateèny; ale v pøílohách žádných výkazù na to se nenachází.

Z té pøíèiny tedy budžetní komise navrhuje, aby vdova po zemøelém kasírovi Antonínu Spáleném, Terezia Spálená, se žádosti svou o pøíspìvek vychovací na svou dceru odmrštìna byla.

Die Budgetkommission stellt den Antrag, daß die Witwe Theresia Spaleny, nach dem verstorbenen Budweiser Kreiskassier Anton Spaleny, mit ihrem Gesuch um einen Erziehungsbeitrag für ihre unmündige Tochter Ludmilla Spaleny abgewiesen werde.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich.

Da das nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung.

Ich ersuche die Herren, die dem Antrage der Kommission zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Herr Professor Schrott!

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1865.

Professor Schrott:

Im Voranschlage des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1865 sind gegen den Voranschlag für das Jahr 1864 einige bedeutende Aenderungen eingetreten.

Die bedeutendste Aenderung in den Voranschlagsätzen betrifft die Bedeckungsrubrik VIII. "zurückerhaltene Kapitalien vom Staate und Aktivzinsen vom Staate", welche im Voranschlag für 1865 mit der Summe von 1,535.570 sl. eingestellt worden sind, und welche Einstellung sich auf den bereits gefaßten Beschluß des H. Landtages in der 24sten Sitzung der gegenwärtigen Session gründet.

Es ist das der größere Betrag, welcher von Seite des Aerars auf die Tilgung seiner Schuld an den Grundentlastungsfond vom Jahre 1865 an bezahlt wird.

In Folge dessen kaun der Grundentlastungsfond auf dem Geldmarkte mit einer nahe um eine Halbe Million größeren Kapitalkraft auftreten, um im börsenmäßigen Wege Obligationen einzulösen. Konsequenz dessen ist, daß auch bei der Erfordernißrubrik II. "Kapitalsrückzahlungen an die Berechtigten" sich der Ziffersah gegen das Vorjahr um nahe eine halbe Million erhöht.

Eine weitere Hiermit in Verbindung stehende Aenderung ist der vom Jahre 1865 an eintretende gänzliche Wegfall der Erforderniß-Rubrik "Passivzinsen an den Staat."

Da nämlich eben in Folge der geänderten Bedingungen der Rückzahlung der Staatsschuld an den böhm. Grundentlastungsfond auch die Abrechnung eines Vorschusses eintritt, von welchem bisher der


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XXXIX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Grundentlastungsfond Passivzinsen zu zahlen hatte. Da diese Kompensation im Jahre 1865 stattfinden wird, so entfällt die Nothwendigkeit, für Passivzinsen in Zukunft einen Ziffersatz m das Präliminare einzustellen.

Die dritte Aenderung findet sich in der Regiekostenrubrik; sie macht ungefähr gegen 2000 sl. weniger an Erforderniß als im Vorjahre. Der Grund dieses Mindererfordernisses liegt einmal darin, daß in den früheren Jahren noch ein Erforderniß von circa 1500 sl. für Obligationenblanquets aufgenommen war, welches Erforderniß naturgemäß in den folgenden Jahren nicht abermals erscheint.

Eine weitere bleibende Verminderung der Lasten besteht darin, daß die Grundlastenablösungs- und Regulirungslokalkommission in Prag, für welche bisher das Erforderniß für den ganzjährigen Bestand derselben aufgenommen werden mußte, nunmehr nur noch bis Ende Juni 1865 präliminirt wird, nachdem die k. k. Statthalterei erklärt hat, diese Grundentlastungslokalkommission mit Ende des ersten Semesters 1865 auflösen zu können.

Alle übrigen Aenderungen bestehen in entsprechenden Verminderungen der Rubriken, sowol bei dem Erforderniß der Rückzahlung an Kapitalien und der darauf entfallenden Zinsen und Renten, sowie andererseits an Zuflüssen und Bedeckungen wieder aus Kapitalien der Verpflichteten und den von ihnen zu entrichtenden Zinsen und Renten. Da ist eine kontinuirliche Abnahme von Jahr zu Jahr in der Natur des Fondes liegend. Es werden die Kapitalien der Berechtigten vermindert, theils durch Obligationseinlösung, theils durch Verlosung; und umgekehrt werden die Kapitalseinzahlungen der Verpflichteten vermindert, theils durch 20 jährige Rückzahlung, theils durch die periodischen Annuitäten, und konsequenterweise vermindern sich die Aktiv- u. Passivzinsen. Ans diesen sämmtlichen Aenderungen, ergeben sich die im Berichte sub art. I. angesetzten Zifferbetrage. Es stellt demnach die Budgetkommission den Antrag: Der hohe Landtag wolle als Erledigung des Voranschlages des Grundentlastungsfondes beschließen:

Art. I.

Der Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1865 ist in seinem Erfordernisse an:

I. Regieauslagen u. z.

a) allgemeine Regieauslagen

32532 sl.

b) für die Grundlastenablösungs- und Regulirungs-Landeskommission

7169 "

c) für die Grundlastenablösungs- u. Regulirungslokalkommission

9826 "

zusammen

49527 sl.

II. Kapitalrückzahlung an die Berechtigten

2110283 sl,

III. Reuten und Zinsen an die Berechtigten

2047812 sl.

und in der Summe von

4207622 sl.

ferner in seiner Bedeckung durch

IV. Kapitaleinzahlungen der Verpflichteten mit

1194193 sl.

V. Renten und Zinsen der Verpflichteten mit

436858 sl.

VI. verschiedene Einnahmen mit

300 sl.

VII. Landesdrittel

1016000 sl.

VIII. a) Zurückerhaltene Kapitalien vom Staate

772614 sl.

d) Aktivzinsen vom Staate

762956 sl.

zusammen

1535570 sl.

IX. Aktivzinsen von zeitweilig disponibeln Kassageldern mit

45000 sl.

und in der Summe von

4227921 sl.

welche im Vergleiche mit der Erfordernißsumme von

4207622 sl.

einen Ueberschuß von

20299 sl.

gibt, genehmiget.

Art. II.

Zur Deckung des gesetzlich auf die Steuerpflichtigen des Landes entfallenden Drittels der Entschädigungsforderungen für die Grundentlastung wird die Umlage eines Zuschlages von 6 1/2 kr. (sechs und einen halben Kreuzer) von jedem Gulden der direkten Steuern ohne außerordentlichen Zuschlag bewilliget.

Snìm. aktuár Kuchynka ète:

Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìm raèiž se usnésti o vyøízení tohoto rozpoètu takto:

Èlánek I.

Rozpoèet vyvazovacího fondu na rok 1865 schvaluje se, jak následuje.

Co do potøeby:

I. Výlohy režijní, totiž:

a) všeobecné výlohy režijní

32532 zl.

b) na zemskou komisi pro vyvazení a upravení bøemen pozemních

7169 "

c) na místní komise pro vyvazení a upravení bøemen pozemních

9826 "

úhrnem

49527 zl.

II. Splácení kapitálù oprávnìncùm

2110283 zl.

III. Dùchody a úroky oprávnìncùm

2047812 "

tedy sumou

4207622 zl.

Co do uhražení:

IV. Splácení kapitálù se strany povinníkù

1194193 zl.

V. Dùchody a úroky od povinníkù

436858 "

VI. Rozlièné pøíjmy

300 "

VII. Zemská tøetina

1016000 "

VIII. a) nazpìt obdržené kapitály od státu

772614 zl.

b) aktivní úroky od státu

762956 "

úhrnem

1535570 "

IX. Aktivní úroky z vydajných penìz kasovních, zatím pod úroky uložených

45000 "

tedy sumou

4227921 zl.


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XXXIX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Když se s touto sumou porovná potøeba

4207622 zl.

vyjde na jevo pøebytek

20299 zl.

Èlánek II.

K uhražení tøetiny, kterou k náhradì potøeby na vyvazení pozemkù poplatníci v zemi dle zákona povinni jsou platiti, povoluje se rozvrhnouti pøirážku pùl sedma krejcaru z každého zlatého pøímých daní — mimoøádnou pøirážku vyjímajíc.

Verlangt Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich).

Da das nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Ist angenommen.

Ich bitte Herr Dr. Ritter von Limbeck!

Berichterstatter Ritter v. Limbeck:

(von der Tribüne).

Hoher Landtag! Das im Jahre 1863 vom böhmischen Landtag votirte und Sr. k. k. apost. Majestät zur allerh. Sanction vorgelegte Statut einer Landeshypothekenbank gelangte mit der Zuschrift des Statthaltereipräsidiums vom 4. Mai 1864 an den böhmischen Landtag mit der Eröffnung zurück, daß Se. k. k. Majestät die Geneigtheit auszusprechen geruhte, diesem Statute seine Genehmigung zu ertheilen. Diese Genehmigung jedoch erstens an die Bedingung einiger Aenderungen, zweitens an gewisse Vorbehalte geknüpft habe. Die Kommission konnte in dem Umstände, daß Se. k. k. Majestät die allerh. Genehmigung schon jetzt auszusprechen geruhte, obwohl einige Bestimmungen als hierzu nicht geeignet erschienen nur einen Ausdruck des allerh. Wohlwollens für das Streben des böhmischen Landtages ein selbstständiges Hypothekeninstitut zu gründen um so dankbarer erkennen, als das Bankstatut nicht als ein Ausfluß des legislatorischen Wirkungskreises des Landtages angesehen werden kann, sondern einen das ganze Land umfassenden Kreditverein begründen soll, dessen Organisirung der Landtag beschloß, daher der Ausspruch einer bedingenden Genehmigung der Landesordnung nicht widersprechend erscheint.

Die Kommission erachtet demnach, daß diese Zuschrift des Statthaltereipräsidiums den Gegenstand der Berathung bildet und da dieselbe den Mitgliedern gedruckt vorliegt, so beantragt dieselbe von der Lesung Umgang zu nehmen.

Oberstlandmarschall: Der H. Berichterstatter stellt die Vorfrage, ob von der Lesung der Vorlage Umgang zu nehmen sei. Sie ist gedruckt in den Händen der Abgeordneten. Ich glaube es wird dagegen kein Anstand erhoben werden.

Berichterstatter Dr. Ritter v. Limbek: Die Modifikationen selbst, deren Annahme als Bedingung der kaiserlichen Genehmigung des Bank-Statutes gestellt werden, sind im Allgemeinen weder den Prinzipien des Bankstatutes widersprechend noch gefährden sie das Gedeihen des Institutes, daher der Ausschuß deren vollständige Annahme empfehlen zu können erachtete.

Wenn der Ausschuß aber doch einige dieser Modifikationen gleich zum Ausgangspunkte einer vom Landesausschusse anzuregenden spätern Aenderung nahm, so glaubte er damit nur jener wohlwollenden Anschauung, welche diese Modifikationen hervorrief, zu entsprechen, keineswegs aber die Bedeutung der Annahme dieser Modifikationen hierdurch einzuschränken.

Diese verlangten Modifikationen bestehen in Folgendem:

Im §. 6, welcher von der Bestimmung des Reservefondes handelt und selbst festsetzt, daß, wenn der Reservefond bis zu einer Million gebildet ist, alle bisherigen Einnahmen desselben zur Prämiirung der zu verloosenden Pfandbriefe zu verwenden seien, wird der Zusatz verlangt: "Die Verloosungsplane, welche bei der Verloosung der Prämien in Anwendung gebracht werden sollen, sind der Genehmigung der Staatsverwaltung zu unterziehen", und demgemäß wäre auch im §. 23 zum 1. Alinea beizufügen: "vorbehaltlich der staatlichen Genehmigung der Prämienverloosungspläne." Diese Modifikation dürfte auf einem Mißverständniß beruhen, da das Statut nicht von der Verloosung der Prämien, sondern von der Prämiirung der zur Verloosung gelangenden Pfandbriefe spricht, daher auch in dem Statut kein förmlicher Verloosungsplan, sondern nur allein im §. 53 diese Feststellung dieses Vorganges bei der Verloosung der Pfandbriefe in Aussicht gestellt worden ist.

Dieses Mißverständniß dürfte darauf beruhen, daß im §. 4, wenn man ihn nicht mit §. 6 in Verbindung bringt, bestimmt wird, die Prämien dürfen 10 pCt, des zu verloosenden Nominalwerthes nicht übersteigen, wodurch die Auslegung angeregt werden könnte, die Vertheilung dieser 10 pCt. auf die zu verloosenden Pfandbriefe könnte auch eine ungleichartige, nach Art der Lotteriegewinnste werden.

Da sich dieses Mißverständniß jedoch seiner Zeit, wenn der Landesausschuß den Vorgang bei der Verloosung regelt und nach §. 6 die Prämiirung, d. H. die gleiche Betheilung der zu verloosenden Pfandbriefe mit Prämien feststellen wird, lösen muß, so hat der Ausschuß erachtet, dieses formelle Bedenken nur in so sein anzuregen, daß der Landesausschuß beauftragt werde, bei einer später allenfalls nöthig erscheinenden Statutenänderung dasselbe zu berücksichtigen.

In der Sache selbst findet der Ausschuß kein Bedenken, dem H. Landtage die Annahme dieser Modifikation zu empfehlen, da die Prüfung dieses Verloosungsplanes richtiger des Vorganges bei der Verloosung und Prämiirung der Pfandbriefe bei den nicht beanständeten Bestimmungen der §§. 6 und 7, daß nämlich alle frühern Einnahmen des Reservefondes auf die Prämiirung zu verwenden sind und


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daß diese 10 pCt. des Nominalbetrages der Pfandbriefe nicht übersteigen könne, zu einer Förmlichkeit herabsinkt, welche wohl nur bei der ersten Verlossung einige Verzögerung verursachen könnte.

2) Ferner soll im §. 11 statt der Worte:

"und kann (der Zinsfuß der Pfandbriefe) nur durch ein Landesgesetz geändert werden",

ein Zusatzalinea angenommen worden, welches lautet:

"Aenderungen des Zinsfußes bleiben dem Landtage vorbehalten."

Durch diese Modifikation wird die Bestimmung des Zinsfußes der Pfandbriefe und daher auch der Bautdarlehen einem keiner Genehmigung bedürfenden Landtagsbeschlusse anheimgestellt, während der Landtag hierzu die Nothwendigkeit eines zu sanktionirenden Landtagsgesetzes voraussetzte. Selbstverständlich erscheint daher die Annahme dieser Modifikation im eigensten Interesse des Landes.

In dem zweiten Alinea des §. 11 wird die Umwandlung der passive Stylform in die aktive verlangt, sodaß dieses Alinea nun lauten soll:

"dieselben können jedoch auf bereits hinaus gegebene Pfandbriefe nicht ausgedehnt werden."

Diese Modifikation ist unwesentlich und der Sache angemessen, daher ihrer Annahme kein Bedenken entgegen steht.

Die in §. 36 im vierten Alinea beantragte Aenderung, daß die Normirung der Darlehen auf Bergwerke, anstatt durch ein Landesgesetz, wie der h. Landtag beschloß, durch einen der allerhöchsten Genehmigung zu unterziehenden Landtagsbeschluß stattzufinden habe, stimmt mit dem Beschlusse des h. Landtags, daß auch die allgemeine Norm für die Hypothekenbank nicht als Landesgesetz, sondern als ein Bankstatut zu erlassen sei, überein, und bietet daher keinen Anlaß zu einem Bedenken.

Daß der Titel des §. 39. "Besondere Bestimmungen der Bank" lautet, beruht auf einem Fehler des stenographischen Protokolls, welcher bei der 3. Lesung übersehen wurde, da die vom Landtage berathene Vorlage mit der nun verlangten Modifikation statt des Wortes "Bestimmungen" das Wort "Begünstigungen" zu setzen übereinstimmt und diesfalls keine Aenderung beschlossen wurde, weshalb die Berichtigung ganz fachgemäß erscheint.

Im §. 39 wird die Modifikation verlangt, daß der 4. Absatz, der die Eintreibung der Zinsen, Kosten und Annuitäten durch die Steuerexekution gestatten sollte, wegzulassen sei.

Dieses Recht erschien dem Ausschusse in einem Lande, wo eine geordnete Rechtspflege besteht, nicht von so hoher Bedeutung, daß durch dessen Wegfall das Gedeihen des Institutes als gefährdet erschiene; ja der Ausschuß erachtete, daß dasselbe, falls es in einem größern Umfang angewendet werden sollte, sogar zu einer nicht gerechtfertigten Bedrückung des Schuldners führen könnte, weshalb der Ausschuß keinen Anstand nahm, dem h. Landtage die Verzichtleistung auf diesen Rechtsanspruch und demzufolge die Weglassung des §. 47. die Worte: "entweder die Steuern exekutiren oder", in §. 30 der Durchführungsvorschrift, wie verlangt wird, zu beantragen. Ebenso soll in §. 39 die im 5. Absatz enthaltene Bestimmung über die Stempel, Einkommensteuer- und Portobefreiungen der Bank aus dem St,atute weggelassen werden. Hier handelt es sich nur allein um die Frage der Weglassung der Begünstigung, wogegen das, was an dessen Stelle treten soll, später bei der Berathung der von Sr. k. k. apostolischen Majestät gemachten Vorbehalte zur Sprache kommen wird.

Ich kann nicht leugnen, daß die Geschäfte, welche die Bank machen soll, zu den Steuerobjekten für die Reichsfinanzen gehören.

Ebenso richtig ist, daß die Reichsgesetzgebung ein Recht hat, mitzusprechen, wenn ihr solche Objekte der Besteuerung und daher Einnahmsquellen des Reichsbudgets verschlossen werden sollen. Es wäre daher allerdings nicht wünschenswerth, wenn einzelne Bestimmungen des Statutes als noch nicht definitiv festgestellt angesehen werden sollten, oder wenn wegen dieser Bestimmungen die Statutsgenehmigung zurück gehalten werden mühte, und deshalb erschien es dem Ausschusse als dem Zustandekommen der Baut nur förderlich, daß der h. Landtag dieser Weglassung des 5. Absatzes §. 39 zustimme.

Gegen die im 6. Absatze des §. 39 verlangte Modifikation, daß die von der Bank erwirkten richterlichen Erlässe, deren Zustellung auch an einen Inhaber oder Verwalter der Hypothek giltig erfolgen kann, in Beziehung auf rückständige Forderungen stehen müssen, ist nichts einzuwenden, da sie nur eine Verdeutlichung bezweckt, welche mit der durch die Beziehung aus die Hypothek ausgedrückten Abficht des h. Landtags vollkommen übereinstimmt.

Im 8. Absatze des §. 39 soll dadurch, daß dieses Alinea nun lauten soll:

"Fällt der Schuldner oder der Besitzer der Hypothek in Konkurs, so wird der Bank die Möglichkeit gewährt, das Liquidationsurtheil noch vor Ablauf der Ediktalfrist und die Feilbietung des hypothezirten Gutes sogleich, nachdem das Liquidationsurtheil rechtskräftig geworden ist, zu erwirken,"

die Bank nunmehr verpflichtet sein, gegen eine Konkursmassa ein Urtheil zu erwirken, was sie außerdem gegen den Schuldner nicht bedürfte.

Diese Aenderung entspricht dem Standpunkte, welchen nach dem neuen Entwürfe der Konkursordnung jeder Hypothekalgläubiger gegen eine Konkursmasse einnehmen soll, und da diese ausnahmsweise Urtheilserwirkung mit Rücksicht auf die Beweiskraft der Buchauszüge leine wesentliche Verzögerung und keinen Kostenverlust herbeiführen kann, so erscheint diese Modifikation und dem zufolge auch die neue Stylisirung des §. 47 vollkommen annehmbar, welche nach der Regierungsvorlage lauten soll: "Wird über das Vermögen des Schuldners oder des Besitzers des hypothecirten Gutes der Konkurs eröffnet, so muß zwar die Bank ihre Forderung binnen der


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Ediktalfrist bei der Konkursinstanz anmelden, jedoch ist hier über selbst vor Ablauf der Ediktalfrist und Ernennung des Kreditorenausschusses ohne Aufschub mündlich zu verhandeln und der Massavertreter bloß anzuweisen den Kreditorenausschuß, oder wenn dieser noch nicht ernannt wäre, die ihm bekannten im Gelichtsorte wohnenden Gläubiger zu vernehmen."

"In dem Liquidationsurtheile, welches mit thunlichster Beschleunigung zu schöpfen ist, muß auch über das der Bank zuständige Recht erkannt werden."

Die Auslassung des Vergleichsverfahrens aus diesen Bestimmungen erklärt sich daraus, daß durch das inzwischen kundgemachte Gesetz über das Ausgleichsverfahren, dieses Verfahren die Geltendmachung des Pfandrechtes nicht hemmt, somit das festsetzt, was in dieser Beziehung im §. 39 sub 8 bestimmt werden wollte.

Die Weglassung der in dein §. 39 sub 9 gewünschten Begünstigung, daß der Tabularrichter die Bank von jeder Besitzeränderung in Kenntniß zu sehen habe, welche ebenfalls als eine Modifikation des Statutes bedungen wird, erschien dem Ausschuh deßhalb als nicht wesentlich, weil mit dieser Begünstigung keine Sanktion verbunden war und demnach ohnedem leicht außer Nebung gelangen konnte.

9. Dagegen gewährte Se. k. k. Majestät als Absah 6 des §. 39 die von dem Landtage nicht beantragte Begünstigung:

"Die Bank wird von den die Höhe des Zinsfußes beschränkenden gesetzlichen Verfügungen losgezählt."

Da durch diese Begünstigungen es möglich wurde die Bestimmung des Zinsfußes der Pfandbriefe und Bankdarlehen dem Landtage zu überlassen, so ist die Annahme dieser Modifikation selbstverständlich empfehlenswerth.

10. Durch die Weglassung der 3. Alinea im im §. 43, welche ebenfalls eine der verlangten Modifikationen bildet, soll dem von der Bank bestellten exekutiven Sequester das Verwaltungsrecht der Hypothek nicht ausdrücklich eingeräumt werden.

Da jedoch die Sequestration als das gelindere Zwangsmittel mehr im Interesse des Bankschuldners liegt, die Bank daher, falls dem bestellten Sequester durch den Schuldner die Einhebung der Früchte erschwert werden wollte, zur exekutiven Feilbietung der Hypothek schreiten kann, die Ueberwachung der Hypothek gegen Devastirung dagegen auch von einem Sequester, der das Verwaltungsrecht nicht hat, geübt werden kann, so erachtet den Ausschuß, daß diese Modifikation umsoweniger das Gedeihen der Bank gefährden könne, als die in Aussicht stehende Reform des gerichtlichen Verfahrens die dermal bestehende unsichere Gerichtspraxis wohl regeln dürfte.

11. Aus gleichem Grunde erscheint die Annahme der weiteren Modifikation, daß die §§. 45 und 46 wegzulassen seien, wodurch die Bank bei Veitheilung des für die exekutiv veräußerte Hypothek erzielten Meistbotes den allgemeinen Gesetzen unterworfen bleibt, annehmbar, umsomehr als die Bank wohl in der Lage sein wird, durch die Formulirung der Feilbietungsbedingnisse den Uebelständen bei der Vertheilung der Kaufschillinge im Exekutionswege größtentheils vorzubeugen.

Um dieß der Bank zu ermöglichen wird in den verlangten Modifikationen der Bank im §. 45 der neuen Stylisirung die Begünstigung gewährt, daß ihr jederzeit freistehe, die Feilbietungsbesingnisse zu entwerfen oder zu modificiren selbst dann, wenn die exekutive Feilbietung von einem anderen Exequenten angesucht wurde.

Im §. 45 soll es nämlich lauten: "Wenn die exekutive Feilbietung eines mit einer Hypothekar-Forderung der Bank belasteten Gutes von der Bank selbst angesucht wird, so hat das Gericht die von der Bank vorgeschlagenen Feilbietungsbedingnisse nach Einvernehmung der etwa vorausgehenden Gläubiger zu prüfen und wenn kein Bedenken obwaltet, ohne weiters zu genehmigen."

"Wenn die exekutive Feilbietung eines Gutes, worauf eine Forderung der Bank bücherlich haftet, von einem andern Gläubiger oder im Zuge der Konkursverhandlung angesucht wird, so ist vor endlicher Erledigung des Feilbietungsgesuches eine Abschrift der von dem Feilbietungswerber vorgeschlagenen Feilbietungsbedingungen der Bank mit der Aufforderung mitzutheilen, daß es ihr freistehe auch ihrerseits Feilbietungsbedingungen zu entwerfen, welche das Gericht nach Einvernehmung der vorausgehenden Gläubiger prüfen und wenn kein Bedenken obwaltet, genehmigen wird, und daß die Anstalt dieses Recht binnen einer den Umständen angemessenen Frist, welche nicht unter 14 Tagen und nicht über 30 Tage festgesetzt und nicht verlängert werden darf, so gewiß auszuüben habe, widrigens auf die von ihr etwa später vorgeschlagenen Feilbietungsbedingungen kein Bedacht genommmen werden würde."

"Die Giltigkeit einer ohne diese Mittheilung vorgenommenen Feilbietung kann jedoch ans diesem Grunde allein nicht bestritten werden."

Bei diesen Bestimmungen des §. 45, welche beinahe gleichlautend sind mit jenen, welche für die Hypothekarabtheilung der Nationalbank und der Bodenkreditsgesellschaft in gleicher Beziehung gewährt wurde, ist der einzige Unterschied auffallend, daß selbst die von der Bank als Exequentin vorgeschlagenen Feilbietungsbedingnisse erst nach Einvernehmung der vorangehenden Tabulargläubiger gerichtlich zu genehmigen seien.

Diese Bestimmung könnte zu mancherlei Verzögerungen der von der Bank eingeleiteten Exekution mißbraucht werden und widerspricht den Bestimmungen der allg. Gerichtsordnung, nach welchen nur der Richter die vorgeschlagenen Feilbietungsbedingnisse zu prüfen hat. Der Ausschuß erachtete daher, daß diese, die Bank über die allg. Gesetze beschränkende Bestimmung lediglich aus Irrthum in einen §. aufgenommen wurde, der eine Begünstigung der Bank beabsichtigte, er erachtete demnach,


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daß die Berichtigung dieser Bestimmungen angestrebt werden müsse und nahm dem zufolge die Hinweisung auf diesen §. auch in den Antrag auf, nach welchem der Landesausschuß beauftragt werden soll, in der nächsten Session allfällige Anträge auf Abänderung des Statuts zu erstatten; glaubte jedoch daß, da Exekutionsführungen der Bank wohl nicht in den ersten Zeitraum ihrer Wirksamkeit fallen weiden, es dermal keinem Anstande unterliege, die-sen §. 45 dem hohen Landtage zur Annahme zu empfehlen.

Der §. 46 soll nach den herabgelangten Mo-difikationen dermal lauten:

§. 46. "Wenn ein anderer Gläubiger das der Bank hypothecirte Gut in Exekution zieht, die dieß-fälligen Schritte aber durch 14 Tage nicht verfolgt, so ist die Bank berechtigt, diese Exekution im eige-nen Namen auf der Grundlage der bereits erfolg-ten Exekutionsschritte fortzusetzen."

Obwohl dieser §. ein in der Anwendung bedenkliches Recht enthält, so erachtete der Ausschuß dennoch, daß dasselbe in den Händen einer Bank, welche keine Erwerbsgesellschaf ist und durch eine von dem Landtage gewählte Direktion geleitet wird, minder bedrohlich sei, u. glaubte daher der Annahme dieses Rechtes kein Bedenken entgegenstellen zu sollen.

12. Im §. 49 wird die Aufnahme der Firmabezeichnung der Hypothekenbank verlangt. Da dieselbe bereits durch die Annahme des Formulars des Pfandbriefes von dem h. Landtage festgestellt wurde, so unterliegt die Aufnahme eines diesfälligen Zusatzes zu dem §. 49 keinem Anstande, daher auch beantragt wird, der h. Landtag geruhe als 2. Alinea zum §. 49 des Statutes zu beschließen:

"Alle Ausfertigungen derselben ergehen unter der Bezeichnung: Von der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen."

13. Im §. 53 II. c. soll statt des Wortes "Gesetzes" das Wort "Statutes" gesetzt werden.

Da die Bezeichnung "Statut" von dem h. Landtage beschlossen wurde, so ist diese Modifikation nur eine zu empfehlende Berichtigung.

14. Zwischen die §§. 54 und 55 wird die Einschaltung eines eigenen §. als §. 55. verlangt, welcher lauten soll:

"Das Aufsichtsrecht der Regierung wird durch einen landesfürstlichen Kommissär ausgeübt"

Wenngleich das dem Landesausschuh im §. 53. zustehende Aufsichtsrecht wohl eine zureichende Garantie für die genaue Einhaltung des Statutes bieten dürfte, so kann doch der Regierung das Aufsichtsrecht im Allgemeinen über alle Landesanstalten nicht abgesprochen werden.

Dieser Paragraph könnte somit nur in einer Beziehung ein Bedenken erregen, wenn er nämlich so ausgelegt werden wollte, daß der landesfürstliche Kommissär auch die Beschlüsse des Landesausschusses, welche dieser nach §. 53. entweder allein oder mit Zuziehung der Direktionsmitglieder zu fassen berufen ist, ebenfalls, zu überwachen, und somit den Sitzungen des Landesausschusses anzuwohnen berechtigt sei. Eine solche Auslegung des Aufsichtsrechtes der Regierung nach dem neuen §. 55. erschien aber der Kommission nicht berechtigt, da der Landesausschuß als Aufsichts- und Kontrollbehörde einen Wirkungskreis neben der Regierungsaufsicht hat, daher nicht auch unter der Regierungsaufsicht stehen kann;

weil ferner die Verfügungen des Landausschusses als Cognitionsbehörde bei den Sitzungen der Direktion dem beiwohnenden landesfürstlichen Kommissär ohnedem bekannt werden müssen, und

weil der Regierung dieses Aufsichtsrecht nur in der Bankstatute, somit nur bezüglich der Bank als Theil ihres Organismus vorbehalten wird, der Landesausschuß aber kein Organ der Bank, sondern ein selbstständiger verfassungsmäßiger Verwaltungskörper ist, dessen Verbindung mit den landesfürstlichen Organen nur allein nach der Landesordnung beurtheilt weiden kann.

Die Kommission erachtete daher auch diesen §. 55. dem hohen Landtage zur Annahme empfehlen zu können.

15. Bei dem Titel X. des Statuts wird die Modifikation verlangt, daß dieselbe zu lauten habe:

"Statutenänderungen und Auflösung der Bank", während er bisher nur lautet: "Von der Auflösung der Bank", Da diese Forderung, sowie die weitere, daß als erste Alinea des §. 55. nunmehr 56. zu sehen sei:

"Aenderungen dieses Statuts können nur durch allerhöchst genehmigte Landtagsbeschlüsse erfolgen."

in nothwendigen Zusammenhange stehen, die letztere Bestimmung nur eine nähere Ausführung dessen ist, was der hohe Landtag bereits im §. 53. II. c. beschloß, daß nämlich der Landesausschuß die Statutsänderungen dem Landtage vorzuschlagen habe, so unterliegt diese Modifikation keinem Bedenken.

Bei diesem Paragraph ergab sich auch ein Redaktionsfehler, indem im deutschen Texte in der Parenthese steht §. 53. II. c. des G. d. h. des Gesetzes, was unrichtig ist, da dieser Paragraph im Statut steht, und auch mit dem böhmischen Texte nicht übereinstimmt. Die Kommission hat daher erachtet, diesen Irrthum dem Landesausschusse zur Verbesserung bei der künftigen Redaktion des Statutes anzudeuten.

16. Im §. 55. nun 56. des Statuts sollen endlich statt der letzten Worte: "welcher durch ein Landesgesetz die Auflösung des Bankinstitutes auszusprechen und die näheren Bestimmungen zu treffen hat" der Satz eingestellt werden:

"welcher darüber zu beschließen und für den Fall der Auflösung zugleich die Art ihrer Durchführung festzusetzen hat. Die bezüglichen Beschlüsse sind der allerhöchsten Genehmigung zu unterziehen."

In dieser Aenderung erkannte der Ausschuß lediglich eine deutliche Formulirung desjenigen, was

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der h. Landtag beschloß, daher die Annahme dieser Modifikation empfohlen werden kann.

17. In dem Formulare des Pfandbriefes fehlt die Unterschrift eines zweiten Direktionsmitgliedes, welcher Abgang in den Herabgelangten Modifikationen hervorgehoben wird. Da dieselbe nach §. 51. auf dem Pfandbriefe sein muß, so unterliegt es keinem Anstande, dieselbe auch auf dem Formulare nach zutragen.

18. In der Durchführungsvolschrift wird der §. 21. beanstandet und verlangt, daß derselbe zu lauten habe:

1. Alinea: "Als der Grund- und Bodenkapitalswerth von landwirthschaftlichen Realitäten wird in der Regel der 100fache Betrag der ordentlichen (einfachen) Grundsteuer ohne Berücksichtigung der Zuschläge angenommen" und die

2. Alinea: "Auf Gebäude, Nebengewerbe, fundus instructus und sonstige Rechte und Accessorien ist keine Rücksicht zu nehmen."

Nach dem Beschluß des Landtages lautete die 1. Alinea:

Bei landwirthschaftlichen Realitäten wird der Werth in der Regel auf Grundlage des durch den stabilen Kataster festgestellten Reinerträgnisses von Grund und Boden ermittelt, und dieses Reinerträgniß mit 20 multiplizirt stellt den Grund und Bodenkapitalswerth dar.

und die 2. Alinea:

Auf Gebäude, Nebengewerbe, fundus instructus und sonstige Rechte und Accessorien ist in der Regel keine Rücksicht zu nehmen, nur bleibt es der Bankdirektion überlassen, in rücksichtswürdigen Fällenzu dem dergestalt erhobenen Grundwerthe noch jenen Betrag zuzuschlagen, um welchen die Voluptuar- und Wirthschaftsgebäude bei einer der vorerwähnten Assekuranz-Anstalten versichert sind.

Es kann nicht bezweifelt werden, daß durch diese Modifikationen die Creditsfähigkeit der landwirthschaftlichen Realitäten eingeschränkt wird, indem durch die Aenderung der ersten Alinea eine Bodenrente, welche behufs der Besteuerung mit 100 sl. ermittelt wurde, doch nur ein Capitals-Werth von 1600 Gulden anstatt 2000 Gulden repräsentiren sollen, um nach Aenderung der zweiten Alinea auch in jenen Ausnahmsfällen, wo nach den Lokalverhältnissen ein assekurirter Gebäudewerth den hauptsächlichen Bestandtheil des Gesammtwerthes der Realität bildet, dieser Gebäudewerth jedenfalls außer Anschlag zu lassen ist, obwohl im Falle einer Abschätzung der Realität nach der 4. Alinea dieses §. der Veranschlagung eines solchen Gebäudewerthes kein Hinderniß entgegensteht.

Allein demungeachtet erachtete der Ausschuß die Annahme dieser Modifikation als dem Gedeihen der Bank nicht abträglich, dem h. Landtage umsomehr anzutragen, als es wohl nicht gerechtfertigt wäre, aus dem Grunde, daß man einzelnen Realitäten eine höhere Kreditfähigkeit sichern will, die Möglichkeit überhaupt einen Kredit gewähren zu können in Frage zu stellen, und es jedem Kreditsuchenden immer anheim gestellt bleibt nach der 4. Alinea des § 21. eine Abschätzung seiner Hypothek zu verlangen.

19. Im §. 41 soll durch die Einschaltung der Worte:

"mit allerhöchster Genehmigung" die Bestimmung getroffen werden, daß auch die Abänderung dieser Durführungsvorschrift nur mit allerhöchster Genehmigung stattfinden könne. Da die von dem h. Landtage berathene Durchführungsvorschrift zur allerh. Genehmigung vorgelegt wurde, so kann wohl dagegen, daß auch bei der Aenderung derselben dieselbe eingeholt werden müsse, kein Einwand erhoben werden.

Nebst diesen zur Bedingung gemachten Modifikationen wird aber die in Aussicht gestellte allerh. Genehmigung noch an gewisse Vorbehalte geknüpft, welche insofern sie die verfassungsmäßige Behandlung der in §§. 1., 6,. 7., 12., 23., 29c., 35. und 41. bis 47. enthaltenen Bestimmungen betreffen, als selbstverständlich keinem Bedenken unterliegen können.

Dagegen erachtete der Ausschuß die Vorbehalte, welche bezüglich einer in Aussicht gestellten gesetzmäßigen Kundmachung betreffs der der Bank einzuräumenden Stempel- Einkommensteuer und Portofreiheit gemacht werden, wodurch der 5. Absatz des §. 39 suplirt werden soll, einer nähern Prüfung unterziehen zu müssen. In dieser Beziehung werden auf Grund einer von Sr. k. k. Majestät ertheilten allerh. Ermächtigung, zwar die später zu besprechenden Bestimmungen zugestanden, jedoch nebst deren verfassungsmäßigen Behandlung noch die Vorbehalte gemacht.

"1. daß Aenderungen derselben im Wege der Reichsgesetzgebung oder in Folge von Statutenänderungen eintreten können und

2. daß dieselben nicht in das Statut aufzunehmen seien, sondern mit den übrigen Begünstigungen der Bank, seinerzeit gesetzlich kundgemacht werden sollen."

Nach diesen Vorbehalten könnte die Besorgniß begründet erscheinen, daß es der Reichsgesetzgebung, selbst wenn das Bankstatut ungeändert bleibt, jederzeit freigestellt bleiben würde, der böhmischen Hypothekenbank die gewährten Steuer- und Abgaben-Befreiungen, auf welche sie ihre Kreditgewährung basirte, wieder zu entziehen, und daß die Nichteinbeziehung dieser Befreiungen in das Statut sowie deren seinerzeitige gesetzliche Kundmachung, welche wieder einen sanktionirten Reichsrathsbeschluß voraussetzt, die Konsequenz nach sich ziehen, daß diese Abgabenfreiheiten, nicht wie jene Begünstigungen, die in das Statut aufgenommen wurden, sogleich nach der allh. Genehmigung dieses Statuts, sondern erst nach der Sanktionirung des Reichsrathsbeschlußes ins Leben treten sollen, daß daher die Bank, falls sie auf Grund der allh. genehmigten Statuten ins


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Leben treten wollte, dies vorläufig mit voller Stempel-, Steuer- und Portopflicht thun mühte.

Da nun solche Konsequenzen dieser, Vorbehalte die Aktivirung der Bank, welche nicht auf Gewinn berechnet ist, sondern nur als Vermittler zwischen dem Realitätenbesitzer und dem Kapitalisten auftritt, daher auch keinen Fond zur Deckung dieser Abgaben besitzt oder bilden soll, die Kreirung der Bank selbst nach den allerh. genehmigten Statuten zur Unmöglichkeit machen würde, so hat der Ausschuß diese Vorbehalte einer sehr eingehenden Prüfung unterzogen, gelangte jedoch mit Rücksicht auf den Umstand, daß ohngeachtet dieser Vorbehalte die bezüglichen Befreiungen der Bank in Folge einer kaiserl. Ermächtigung bereits zugestanden werden, und daß der Inhalt dieser Befreiungen dem Landtage mitgetheilt wird, daher bereits etwas feststehendes sein müsse, zu dem Schluße. daß diese Vorbehalte anstandlos zur Kenntniß zu nehmen seien, daß es jedoch der Offenheit, die Se. k, k Majestät vom Landtage zu fordern berechtigt ist, entspreche, die Gründe auszusprechen, warum der h. Landtag diese Vorbehalte ohne Bedenken zur Kenntniß nehmen zu können glaubt.

In dieser Richtung erlaubt sich daher der Ausschuh dem h. Landtage am Schlusse den bezüglichen Antrag zu stellen.

Betreffend endlich den Umfang der in Aussicht gestellten Abgabenbefreiungen, so ist derselbe zwar nur bezüglich der Einkommensteuerfreiheit der Pfandbriefcoupons mit dem Landtagsbeschlusse vollkommen gleich, wogegen die Stempelbefreiung aller von der Bank ausgehenden Schriften, Eingaben, Quittungen, Coupons, Pfandbriefe und der Abtretungen u. s. w., wie sie der h. Landtag wünschte, einerseits eine Beschränkung erlitt, weil die Schriften, Eingaben und Quittungen der Bank von der Stempelbefreiung ausgeschlossen wurden, andererseits aber eine Ausdehnung erfuhr, weil alle Geschäftsbücher der Bank und auch die von anderen Personen ausgestellten Urkunden, insofern sie lediglich zum Behufe der eingeführten Manipulation ausgestellt worden, als stempelfrei erklärt werden sollen.

Dieser Umfang der Stempelfreiheit erschien dem Ausschusse zwar genügend für das Gedeihen der Bank, jedoch beschloß die Majorität desselben mit Rücksicht darauf, daß die Vergütung der Quittungsstempel von den Schuldnern nach §. 29 d auf Anstände stoßen könnte, dem hohen Landtage in dieser Richtung einen Antrag zur Schlußfassung vorzulegen.

Die Portofreiheit wurde nach der jetzt giltigen Ministerialverordnung vom 3. Jan. 1851, welche den als gemeinnützig anerkannten Anstalten die Portofreiheit in der Korrespondenz mit den landesfürstlichen Behörden einräumt, in Aussicht gestellt und erschien dem Ausschuß als zureichend, da bei den anderen Korrespondenzen ein absoluter Frankirungszwang nicht besteht.

Nachdem somit die Tragweite der als Bedingung der allerh. Genehmigung vorgeschlagenen Modifikationen des Bankstatuts und der Durchführungsvorschrift, sowie, jene der gedachten Vorbehalte von dem Ausschuh erwogen wurde, erlaubt sich derselbe folgende Antrage zur Schlußfassung vorzulegen:

Der h. Landtag wolle beschließen:

1. Das Statut und die Durchführungsvorschrift der Hypothekenbank für das Königreich Böhmen sind nach den, in Folge allerh. Entschließung Sr. k. k. apost. Majestät vom 29. April 1864 dem böhmischen Landtage durch das k. k. Staatsministerium mitgetheilten Modifikationen und Zusätzen in den §§. 6. 11, 23, 39 sub 4, 5, 6, 8, 9, ferner in den §§. 43, 45, 46, 47, 53 sub 2 c., 54 und 55 des Bankstatuts, ferner im Formulare des Pfandbriefes und in den §§. 21, 30 und 41 der Durchführungsvorschrift, abzuändern und es ist hierauf, sowie nach Herstellung der Uebereinstimmung des deutschen Textes mit dem böhmischen im §. 55 das Bankstatut und die Durchführungsvorschrift von dem Landesausschusse alsbald zur Erlangung der definitiven allerh. Genehmigung Sr. k. k. apost. Majestät vorzulegen.

2. Zu §. 49 ist als zweite Alinea zu sehen: Alle Ausfertigungen derselben ergehen unter der Bezeichnung: "Von der Hypothekenbank für das Königreich Böhmen."

3. Der Landesausschuß wird beauftragt in der nächsten Session des Landtages, demselben auf Grund der gewonnenen Erfahrungen etwaige Anträge auf Abänderung des Bankstatuts oder der Durchführungs-vorschrift zu stellen, wobei derselbe insbesondere auf die §§. 6 und 23 beziehungsweise auf die Nichtübereinstimmung der in diesen §§. vorkommenden Ausdrücke "Verloosungsplan und Prämienverloosung" mit der im Geiste des Statuts liegenden gleichen Betheiligung aller geloosten Pfandbriefe mit Prämien, ferner auf die im §. 45 enthaltene Bestimmung, daß auch über die von der Bank als Exequentin entworfenen Feilbietungsbedingnisse die vorgehenden Gläubiger einzuvernehmen seien, und endlich auf den §. 29 d, beziehungsweise darauf, ob die Bankschuldner mit Rücksicht auf die Stempelpflicht der Bankquittungen ausdrücklich zum Ersatz dieser Quittungsstempel zu verpflichten wären, — hingewiesen wird.

Als vierter Antrag endlich:

Der h. Landtag wolle erklären:

In Erwägung, daß Se. k. k. apostol. Majestät in verfassungsmäßiger Feststellung der der Hypothekenbank in Böhmen gewählten Stempel-Einkommensteuer- und Portobefreiungen zuzusichern geruhte;

in Erwägung, daß die Hypothekenbank, falls ihr diese zugesicherte Begünstigung nicht zugestanden worden wäre, ohne Gefahr einer Belastung des Landes nicht wohl ins Leben treten könne;

in fernerer Erwägung, daß diese durch ein spezielles Gesetz zugestandenen Begünstigungen wieder nur durch ein spezielles Gesetz geändert werden können, und in der Zuversicht, daß eine solche

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ohne vorhergegangene Einvernehmung des h. Landtages nicht erfolgen würde, und

in endlicher Erwägung, daß die in Folge der allerhöchsten Ermächtigung an den böhmischen Landtag gelangle Erklärung, diese Abgabenbefreiungen seien der in Böhmen zu gründenden Landeshypothekenbank zugestanden, zu der beruhigenden Annahme berechtige, daß diese Begünstigungen mit dem Tage der allerhöchsten Genehmigung des Bankstatuts der Bank bleibend zu Theil werden:

nimmt der hohe Landtag die Mittheilung über die von Sr. k. k. apost. Majestät der Hypothekenbank für das Königreich Böhmen zugestandenen Befreiungen von der Stempel-, Einkommensteuer- und Portopflicht und die an dieselben geknüpften Vorbehalte ehrfurchtsvoll zur Kenntniß.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Komise navrhuje :

Slavný snìm raèiž uzavøíti:

I. Statut pro hypoteèní banku království èeského a návod, jak se týž statut provesti má, budiž zmìnìn podle zmìn a pøídavkù, které následkem nejvyššího rozhodnutí Jeho c. k. Velièenstva ze dne 29. dubna 1864 oznámeny byly Èeskému snìmu od cís. král. ministerstva státního, kteréž zmìny a pøídavky se vztahují k §§. 6, 11, 23, 39 sub 4, 5, 6, 8, 9, pak k §§. 43, 45, 46, 47, 53, sub 2—c, 54 a 55 statutu pro banku, dále k formuláøi zástavních listù, k §§, 21, 30 a 41 návodu, jak se týž statut má provesti; též má se nìmecký text §. 55 s textem èeským v srovnalost pøivesti. Potom budiž statut pro hypoteèní banku a návod, jak se týž statut provest má, zemským výborem ihned pøedložen Jeho cís. apoštolskému Velièenstvu k definitivnímu nejvyššímu schválení.

II. K §. 49. pøidáno budiž co 2. odstavec tato vìta: "všecky spisy, které banka vydává, budtež znaèeny: "Od hypoteèní banky království Èeského."

III. Zemskému výboru se ukládá, aby v nejblíže pøíštím zasedání pøedložil snìmu na základì nabytých zkušeností pøíslušné návrhy, èelící ku zmìnì statutu pro banku aneb návodu na jeho provedení.

Pøi tom poukazuje se zemský výbor zvláštì k §§. 6 a 23, èili vlastnì k tomu, že výrazy v tìchto §§. pøicházející, totiž "plán zlosovací a zlosování prémií" nesouhlasí se stejným podìlováním všech vylosovaných listù zástavních prémiemi, kteréžto podìlování zakládá se v duchu téhož statutu, dále se poukazuje k ustanovení, obsaženému v §. 45, že se totiž mají vždy slyšeti také vìøitelé pøedcházející o výminkách prodeje exekuèního, bankou co exequentkou navržených; a koneènì poukazuje se k §. 29—d, potahmo k tomu, zdali dlužník bankovní vzhledem k tomu, že kvitance bankovní podléhají kolku, má se výslovnì zavázati, že jest povinnen nahraditi tento kolek na kvitancích. IV. Slavný snìm raèiž osvìdèiti: V uvážení, že Jeho cís. král, apoštolské Velièenství ráèil pøislíbiti, že osvobození od kolku, od danì z pøijmù a od poštovného pojistí se bance cestou ústavní, v uvážení že hypoteèní banka, kdyby ji tato výhoda nebyla poskytnuta, bez zvláštního stížení zemì by nebyla snad mohla v platnost pøijíti; dále v uvážení, že tyto výhody, zvláštním zákonem poskytnuté, opìt jenom zvlášním zákonem mohou býti zmìnìny a v dùvìøe, že by se zákon takový nevydal, aniž by døíve slyšán byl snìm, a koneènì v uvážení, že bylo následkem nejvyššího zmocnìní èeskému snìmu oznámeno, že se pøislibuje, že bude zemská hypoteèní banka, jež se má v Èechách zøíditi, od tìchto dávek osvobozena, že tedy možná oèekávati, že se výhod tìchto trvale dostane bance tím dnem, kdy statut hypoteèní banky bude nejvýše schválen, béøe snìm v plné úctì u vìdomost oznámení, že Jeho cís. král. apoštolské Velièenství ráèil pøislíbiti, že se hypoteèní bance pro království Èeské dostane osvobození od placení danì z pøíjmù, kolkù a poštovného.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte, verlangt Jemand das Wort. Da das nicht der Fall ist, so werde ich über die einzelnen Anträge der Kommission zur Abstimmung schreiten, oder ist vielleicht, nach dem sie bereits vorgelesen worden der H. Versammlung gefällig, über die Gesammtheit der Anträge zur Abstimmung zu schreiten?

(Rufe: Ja,)

Es sind die Anträge soeben vorgelesen worden, ich glaube die wiederholte Vorlesung derselben ist nicht mehr nöthig.

(Rufe: Nein.)

Ich bitte also die Herren, die den Anträgen der Kommission zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Sie sind angenommen.

Graf Clam-Martinitz: Nachdem durch die Annahme der durch die Statthaltereimittheilung eröffneten Bedingungen der Genehmigung von Seiten des I). Hauses nunmehr die sichere Erwartung vorliegt, daß dieses so sehnlich erwartete Institut demnächst die allerhöchste Sanktion erhalten dürfte, so erlaube ich mir im Sinne und im Namen der Kommission, deren Obmann ich zu sein die Ehre hatte, in Anregung zu bringen, daß der H. Landtag Ausdruck geben möge den Gefühlen ehrfurchtsvollsten Dankes für Se. k. k. apost. Majestät, für das allerh. Wohlwollen und die Huld, mit welcher allerh. Dieselben Gehör gebend der Stimme, dem Wunsche und der Bitte des treugehorsamsten Landtages Ihres Königreiches Böhmen die Hypothekenbank ausgerüstet Haben mit solchen Begünstigungen, daß durch dieselben unter dem fortdauernden Walten der allerh. Huld und Gnade dem sichern Bestand und dem Aufblühen dieses von


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dem Lande so sehnlich erwarteten Unternehmens zum Wohle des Landes entgegengesehen werden kann. Ich begnüge mich dies in Anregung gebracht zu haben in der Ueberzeugung, daß es in und außerhalb dieses h. Hauses den lebhaftesten Anklang und Wiederhall finden werde und überlasse es Sr. Excellenz, in welcher Weise dieser Ausdruck des Dankes zu manifestiren und zur allerh. Kenntniß zu bringen sei.

Oberstlandmarschall: Ick bin überzeugt, daß jede Appellation an die loyalen Gesinnungen des h. Hauses den lebhaftesten Anklang finden werde und fordere das h. Haus auf derselben durch ein Hoch auf Se. Majestät, den allergnädigsten Kaiser Ausdruck zu geben.

(3maliges begeistertes Hoch.)

Berichterstatter Ritter von Limbeck: Mit Rücksicht auf den Umstand, daß nachdem der h. Landtag hiermit die Bedingungen, unter welchen die Ertheilung der allerh. Genehmigung des Bankstatutes zugesichert wurde, erfüllt hat, und daher die baldige Ertheilung der allerh. Genehmigung anzuhoffen ist, es aber auch wohl im Wunsche des h. Landtages liegen dürfte, daß die Hypothekenbank alsdann baldigst ins Leben trete, so stellt die Kommission weiter folgende Anträge:

Der h. Landtag wolle beschließen:

1. In Anhoffung auf die schließliche Sanktion des Statutes ist die Wahl der 6 unbesoldeten Direktoren durch die 3 Kurien des Landtages nach dem §. 50 des Statutes noch im Laufe dieser Session vorzunehmen.

2. In gleicher Auffassung ist nach §. 50 dritte Alinea die Wahl jenes Direktors, welcher den Generaldirektor zu vertreten hat, noch in dieser Session vorzunehmen.

3. Der Landesausschuß wird angewiesen a) noch im Laufe dieser Session die entsprechenden Anträge bezüglich der provisorischen Bestellung der besoldeten rechtskundigen Direktoren und jedenfalls bezüglich der denselben zu gewährenden Bezüge an den Landtag zu erstatten und b) nach Herablangung der allerh. Genehmigung des Bankstatutes mit der Bankdirektion, welche unter dem Vorsitze des vom Landtage bestimmten Generaldirektorsstellvertreters in Funktion zu treten haben wird, das Bankinstitut zu activiren.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

Dále èiní komise návrh: Slavný snìm raèiž uzavøíti:

1. V nadìji, že se statutu hypotéèní banky dostane koneèné sankcí, budiž ještì bìhem tohoto zasedání pøedsevzata volba šesti bezplatných øeditelù a to tøemi kuriemi snìmu podle §. 50. sub 3, statutu.

2. v téže nadìji budiž podlé §. 50. odstavce 3. pøedsevzata ještì v tomto zasedání volba onoho øeditele, který má zastávati øeditele hlavního.

3. Zemskému výboru se naøizuje, a) aby ještì za toho zasedání pøimìøené návrhy o prozatímním ustanovení placených v právech znalých øeditelù a ovšem o platech, jež by se udìliti mìly, snìmu pøedložil, a b) aby jakmile nejvyšší schválení statutu banky hypoteèní dojde, spolu s øeditelstvem banky, které za pøedsednictvím námìstka hlavního øeditele od snìmu ustanoveného úøadovat poène, ústav banky v život uvedl.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Verlangt Jemand das Wort? Da das nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Ich bitte die Herren, die dem Antrage des Ausschusses zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.) Er ist angenommen. In Folge der gefaßten Beschlüsse ist demnach die Wahl der Directeren aus den Kurien, von welchen jede 2 zu wählen hat, auf eine der nächsten Tagesordnungen zu sehen. Die Herren werden unterdessen Gelegenheit haben, sich über die vorzunehmenden Wahlen zu besprechen. Zugleich werde ich eine Sitzung des Landesausschusses zu diesem Zwecke berufen, um die Anträge bezüglich der besoldeten Directeren dem h. Landtage zu stellen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission über die Regierungsvorlage des Strassen-Konkurrenzgesetzes. Ich ersuche den Hm. Berichterstatter, Abg. Laufberger.

Heute Abend 6 Uhr findet eine Sitzung der Kommission für die israelitische Cultusgemeindeordnung statt.

Berichterstatter Laufberger (liest).

Hoher Landtag!

Die Kommission für Berathung des Strassenbau-Konkurrenzgesetzes hat die ihr in der 9. Landtagssitzung vom 18. März l. I. zugewiesene Regierungsvorlage in Berathung gezogen, ist aber bei §. 1 dieser Vorlage in einem Punkte von derselben abgewichen.

Schon in der Kommission, welche in der vorjährigen Session des Landtags das Strassenkonkurrenzgesetz zu berathen hatte, hat eine Minorität von drei Mitgliedern die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt das Interesse der Sache und die Entwicklung des Strassenwesens in Böhmen erfordere, die bisher nicht existirende Kategorie von "Landesstrassen" einzuführen, oder aber ob es bei der gegenwärtigen Einrichtung zu belassen wäre, daß alle öffentlichen Strassen, die nicht Reichs- oder Gemeindestrassen sind, Bezirksstrassen sein sollen? und hat diese Minorität in diesem Sinne sich gegen Einführung von "Landesstrassen" erklärt und ein diesfälliges Minoritätsvotum vorgelegt.

(Redner spricht.) Ehe ich mir erlaube, in diesem Berichte weiter fortzufahren, glaube ich der Thätigkeit erwähnen zu sollen, der Enquetekommission, welche der Landesausschuß für das Kommunikationswesen gebildet hat, und welche insbesondere


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das Strassenwesen einer Berathung unterzogen hat. Ich glaube eben die Schilderung dieser Thätigkeit hat einen wesentlichen Einfluß auf diese Frage und wird die ganze Situation derselben besser beleuchten.

Diese Enquete - Kommission trat im Jänner 1862 auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses vom Jahre 1861 zusammen. Sie bestand aus mehreren Experten unter dem Vorsitze eines Landesausschuß-Mitgliedes.

Gleich in der ersten Sitzung, beinahe auf der ersten Seite des Protokolls erscheint das Wort "Landesstrasse." Es wurde nämlich die Frage ventilirt, ob Landesstrassen einzuführen seien, es wurde viel darüber debattirt, endlich wurde ein formeller Antrag gestellt, es sollen solche Strassen eingeführt werden, und es hatte die Enquetekommission ausdrücklich vier Grundsätze anzunehmen geglaubt und zwar:

1. Alle ärarischen Strassen, welche nicht als Reichsstrassen erklärt sind, werden als Landesstrassen angesehen, d. i. so viel wie exkamerirt.

2. Bei Herstellung neuer Strassenzüge bestimmt die Landesvertretung von Fall zu Fall, ob sie als Landesstrassen zu übernehmen seien.

3. Von den bestehenden Bezirksstrassen sind jene als Landesstrassen zu behandeln, wo die Vortheile für die Gesammtheit des Landes im Verhältnisse zu jenen des einzelnen Bezirkes überwiegend sind.

4. Wo dieser Fall nicht eintritt, wo jedoch der Vortheil für den Verkehr ein allgemeiner und namhafter ist, so sind die Strassen zwar als Kreis- oder Bezirksstrassen anzusehen, zu deren Erhaltung jedoch Zuschüsse aus Landesmitteln zu ertheilen.

Bei Fassung dieser Grundsätze wurde ausdrücklich anerkannt, und zwar von dem Vorsitzenden der Kommission, daß der Centralisation überall, wo sie nicht unbedingt nothwendig erscheint, daher auch im gegebenen Falle vorzubeugen sei, und es muß jedem lebensfähigen Organe im Staate eine möglichst freie und naturgemäße Entwicklung gewährt werden, und seine Selbstbestimmung nur dann beschränkt werden, wo ein unabweisbares Bedürfniß vorliegt.

Nun wurde weiter auf Grundlage dieser vier Artikel über die Verwaltung und Bemauthung der Straffen lang und breit debattirt. Mittlerweile hatte sich der Landesausschuß auch an die Behörden gewendet, um eine Zusammenstellung sämmtlicher Strassen des Landes zu verfassen und sich zugleich darüber auszusprechen, welche Strassen als künftige Landesstrassen anzunehmen seien.

Nun die Berichte dieser Behörden laufen nicht dahin hinaus, daß Landesstraßen einzuführen wären, und es haben die Behörden vom Standpunkte de lege lata auch eine erklekliche Anzahl solcher Straßen als Landesstraßen bezeichnet. Ich selbst in meiner amtlichen Stellung unterließ es nicht für den Kreis, dem ich vorzustehen die Ehre habe, eine ziemliche Anzahl von Straßen als Landesstraßen zu beantragen, und ich glaubte in dieser Maßregel das Wohl des Kreises zu ersehen, und darin eine gleichmäßige Vertheilung für die Unterhaltungskosten zu erblicken. Dadurch wurde das Material für die Kommission aufgesammelt, welche aber weiter ging und in Uebel-legung zog, welche Straßen für Landesstraßen zu erklären wären.

Der erste Antrag lautet auf 776 Meilen, durch die weiteren Berathungen der Kommission wurde die Zahl auf 598 verringert, im heurigen Jahre aber auf 614 wieder erhöht. So war die Sache vorbereitet, bis in der vorjährigen Landtagssession die Regierungsvorlage erschien, worin ebenfalls unterschieden wurde zwischen Landes- und Bezirksstraßen. Da die Landtagskommission zusammengetreten war, in welcher ich ebenfalls die Ehre hatte Mitglied zu sein, wurde die Frage, ob Landesstraßen gesetzlich festzustellen sein vom Standpunkte de lege ferenda, in Berathung gezogen, und es hat sich, ich muß es gestehen, die Ueberzeugung hervorgedrängt, daß dennoch hinter dem Glanzenden und Bestechlichen, was in dem Ausdrucke Landesstraßen liegt, doch vielleicht noch etwas anderes liegt. Je mehr in die Verhältnisse eingegangen wurde, überzeugte sich die Minorität, daß es nicht räthlich sei, diese Landesstraßen einzuführen, daß kein so gewichtiger Grund vorliege, um eine Aenderung diesfalls im Lande eintreten zu lassen. Ich glaubte diesen historischen Exkurs vorausschicken zu müssen und fahre nun in der Lesung des Berichtes fort, welchen die Majorität erstattet.

(Redner liest):

In der ersten Sitzung der heurigen Kommission, zu welcher sich 13 Mitglieder eingefunden hatten, haben sich bei Berathung des §. 1 der Regierungsvorlage, in welcher die verschiedenen Arten von Straßen aufgezählt werden, 7 gegen 6 Stimmen für jenes Minoritätsvotum erklärt, weshalb dasselbe heuer bei der Berathung der einzelnen Bestimmungen des Gesetzes zur Grundlage genommen wurde.

Die sechs anderen Kommissionsmitglieder erklärten sich für die Einführung von Landeßstraßen. Ein 14. Mitglied, welches erst in einer spätern Sitzung erschienen war, hat sich der Minorität angeschlossen.

Die Regierungsvorlage enthält keine Begründung, warum beantragt wird, in Böhmen die noch nicht bestehende Kategorie von Landesstraßen einzuführen; weil aber in den andern Kronländern eine gleichartige Vorlage erfolgte, muß die Majorität dafür halten, die h. Regierung habe bei Verfassung ihrer Vorlage den Standpunkt eingenommen, der Berathung der einzelnen Landtage einen möglichst großen Raum zu bieten und es diesen Gesetzgebungskörpern zu überlassen, nach den Verhältnissen ihres Landes das Ersprießlichste zu wählen.

Die Majorität glaubt die Begründung ihrer Erklärung gegen die Einführung von Landesstraßen in Folgendem zusammen zu fassen.

In Böhmen begann man vorerst zumeist mit dem Ausbau der wichtigsten Straßenlinien. Größtentheils sicherte die Regierung die Uebernahme der


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Unterhaltung auf Kosten des Staates für die herzustellenden oder hergestellten Straßen vorhinein oder nach der Hand den Baukonkurrenten zu, welche zumeist aus Domänenbesitzern. Gemeinden und an der Sache interessirten Privaten bestanden.

Se entstanden 558 Meilen Aerarialstraßen, welche auf Staatskosten erhalten werden.

Ueberdies wurde, vornehmlich aber seit den Dreißiger Jahren in Folge des Impulses des damaligen thatkräftigen Oberstburggrafen Grafen Chotek durch die bestandenen Patrimonial- und Kommunalbehörden der Bau von sogenannten "landartigen" Straßen thätigst in Angriff genommen.

Der größte Theil dieser landartigen Straßen, welche meist mit Sturzvflafter kunstmäßig hergestellt wurden, wurde nach Bildung der Verwaltungsbezirke und nach Aktivirung der landesfürstlichen Verwaltungsbehörden im Einvernehmen mit den Gemeinden des Bezirks als Bezirksstraßen erklärt, der weitere Fortbau solcher Straßen seit 1850 auf das thätigste fortgesetzt, so daß sich Böhmen jetzt außer den ärarischen und Gemeindestraßen eines Straßennetzes von 1220 Meilen Bezirksstraßen erfreut, welche in eminenter Mehrzahl, kunstmäßig mit Sturzpflaster hergestellt sind.

Während die Unterhaltung der Gemeindestraßen Pflicht der betreffenden Gemeinden ist, wurde für die Erhaltung der Bezirksstraßen durch die provisorische mit dem Ministerialerlasse vom 5. April 1852 festgestellte Verfügung dahin gesorgt, daß die Bezirksbehörden solche verwalten und deren Konservirung, in so fern der Mautnutzen oder besondere Quellen nicht hinreichen — eine Umlage auf die direkten Steuern des Bezirks beantragen könne, welche in der Regel die Höhe von 5 pCt. nicht übersteigen soll.

Die definitive Bewilligung der Umlage erfolgt gegenwärtig nach Auflösung der Kreisämter, als solchen, von der Statthalterei, nachdem vorerst die Gemeinden des Bezirks über den Voranschlag vernommen wurden und demselben beigestimmt haben.

Im ganzen Königreiche erreichte im Jahre 1861 für 1220.6 Meilen Bezirksstraßen der Aufwand der Erhaltung die Summe von 949.112 sl. 67 kr. oder für eine Meile 777 sl.

Die Umlage von 5 pCt. wurde in jenem Jahre in 105 Bezirken nicht überstiegen, in 90 Bezirken schwankte sie zwischen 5 pCt. bis 10 pCt. und in 15 Bezirken überstieg sie 10 pCt. der direkten Steuern.

Die unmittelbare Aufsicht über den Zustand der Bezirksstraßen und den Einräumet wurde in manchen Bezirken bereits jetzt unter die verschiedenen Gemeindeuorstände, sonst vertrauenswürdige und sachkundige Männer, als Großgrundbesitzer, deren Beamte, Industrielle der Art vertheilt, daß Jedem eine Strecke zur Aufsicht zugewiesen wurde.

Faktisch wurde also in solchen Bezirken die Aufsicht von Organen des Bezirks geübt.

Iusofem ein technisches Gutachten nothwendig wurde, bediente man sich theils einheimischer Bauoder Maurermeister, Privat- und öffentlicher Ingenieure, theils gegen fixe meist geringe Entlohnung, theils gegen Aufrechnung der Kosten.

Wenn hie und da Manches zu wünschen übrig blieb, lag die Ursache ofienbar nicht darin, daß die fragliche Strahe Brzirksstraße war, sondern, insofern nicht in manchen Gemeinden ein wenig taugliches Material einen unbefriedigenden Zustand schon erklärt, — darin, daß

a) der Ginfluß der Organe des Bezirks auf die Verwaltung der Bezirksstraßen gesetzlich nicht festgestellt und geregelt war,

b) daß bisher ein Gesetz über die Art und Weise der Konstruktion, über die Erhaltung und Beaufsichtigung der Straßen abgeht, und

c) die Institutwn der gegenwärtigen gemischten Bezirksämter, auf welchen der Schwerpunkt der Verwaltung ruht, dem Straßenwesen im Allgemeinen nicht förderlich war.

Wenn nun die vorgenannten drei Kategorien von Straßen im Lande, als: ärarische, Bezlrks- und Gemeindestraßen ins Auge gefaßt werden, so drängt es sich von selbst auf, daß es das Bedürfniß des Verkehrs und die Zweckmäßigkeit in der Sorge für denselben waren, welche diese Dreigliederung öffentlicher Straßen für den engen, weitern und weitesten Verkehr in dem doch nicht so sehr umfangreichen Lande schufen, die Einschiebung einer vierten Kategorie von Straßen aber als überflüssig nicht realisirt wurde, ungeachtet hiezu die C'intheilung des Landes im Kreise vor und nach dem Jahre 1850 wohl Gelegenheit geboten hätte —

Nach einem von der Gnquetekommissiou für das Landeskommunikationswesen verfaßten und während der Kommissionssihungen von einem Kommissions- und Landcsausschuhmitgliede vertheilten litographirten Ausweise wird beantragt, von den 1220.6 Meilen gegenwärtiger Bczirksstraßen, welche Böhmen 1861 zählte, die größere Hälfte 614 Meilen aus der Reihe der Bezirlsstraßen auszuscheiden, dieselben zu Landesstraßen zu erklären und aus dem Landesfonde zu unterhalten.

Durch diese Maßregel würde das Verhältniß der einzelnen Bezirke unter sich alterirt. Die Beurtheilung der Wichtigkeit einer Straße dürfte leicht zur Unbilligkeit gegen einen oder den andern Bezirk führen.

Welche Momente sollen es denn sein, welche die Wahl einer Landesstrahe. als solche zwischen den ärarischen und dann den noch verbleibenden Bezirksstraßen bestimmen?

Die Rücksicht auf den Verkehr des Bezirkes ist es nicht, denn manche Bezirke wurden nach der von der Gnquetekommissson veranlaßten Karte über das Netz der proponirten Landesstrahen mit Landesftraßen sehr wenig und erst dann bedacht, als die Minorität der vorjährigen Kommission 22 Bezirke namhaft machte, welche mit gar keiner Bezirksstraße bedacht waren, und doch haben unläugvar alle, somit auch


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diese Bezirke, auch einen Verkehr und höchst unbillig wird es, wenn diese Bezirke außer dem Beitrag zur Unterhaltung von Landesstiahen überdies die Last der Erhaltung der eigenen Bezirkssirahen tragen mühten.

(Redner spricht):

Ich muß mir eine faktische Berichtigung erlauben. Hier steht, daß 22 Bezirke nicht bedacht waren, und erst in Folge der Anregung der Minorität der vorjährigen Kommission bedacht wuroen. Nach den geführten Ausweisen der Gnquetekommis-sion haben sie noch immer nicht 22, sondern 24 Bezirke zur Bedachtnahme mit Landesstraßen ausgeschlossen, und zwar:

Lomniß,

Neichenberg nur 2l5"

Neubiftriß,

Grulich,

Landskron,

Wegstadtl,

Pardubiß,

Blowitz,

Neudek,

Eule,

Liban,

Rican,

Benatek,

Schwarzkostcleh,

Dauba,

Iechnih,

Gabel,

Sebastiansberg,

Münchengräh,

Bmeschau,

Sobotka,

Podebrad.

Weihwasser,

Diese Bezirke würden keine Landesstraßen vor der Hand bekommen, dagegen wurden von nachstehenden Bezirken:

Grazen,

Böhmisch-Aicha,

Schweinitz,

Braunau,

Pnbislau,

Rumburg,

Königsstadtl,

Manetin,

Neupaka,

Netolih,

Schaßlar,

Rakonih,

Semil,

Zbirow,

Selèan.

sämmtliche Bezirksstrahen zu Landesstrahen proponirt.

(Liest:)

Wie schwer ist es, den wichtigen Maßstab zur Beurtheilung des Verkehrs zu finden? In Verkehrsarmen Gegenden im Süden des Landes müssen Straßen mit einem Verkehr, welcher im industriereichen Norden ein geringer genannt würde, als verlehrreich betrachtet werden; wo ist die Grenze, um diesem oder jenem Bezirke nicht ungerecht zu werden oder dessen Last nicht übermäßig zu bebürden?

Diese Betrachtung begründet bei der Majorität die Ueberzeugung, daß im Königreiche Böhmen eine vierte Kategorie von öffentlichen Straßen zu schaffen nicht im Interesse des Landes und der Bezirke liege.

Wenn aber diese Ueberzeugung schon bei Betrachtung der Straßen an sich Platz gegriffen, so glaubt die Majorität ihrer Ansicht nach ungleich mehr begründet, wenn die Wege der Neuzeit, die "Eisenbahnen" mit in Rechnung gebracht werden.

Die Eisenbahnen sind es, welche das in Frage stehende Verhältniß mit aller Macht beherrschen; nicht etwa dahin, daß Straßen überhaupt entbehrlicher, im Großen und Ganzen weniger wichtig werden. Nein! im Gegentheil, die Eisenbahnen bedingen die Vermehrung von Straßen und Fuhrwerken, und können sich ohne beide gedeihlich nicht entwickeln, aber d i e Eisenbahnen verrücken das Verhältniß der einzelnen Stra hen in ihrer Wichtigkeit.

Straßen, welche nahe der Eisenbahn mit ihr parallel laufen, werden nur mehr dem Lokalverkehr dienen, während die Eisenbahnen den Welt- und Landesverkehr an sich ziehen und Straßen, welche vor Bestand der Eisenbahnen wenig befahren wurden oder gar nicht bestanden, werden belebter, wichtiger oder erst angelegt werden.

Im Allgemeinen treten die parallel mit der Eisenbahn laufenden Straßen in Hintergrund und gewinnen jene, welche von beiden Seitender Eisenbahn den Bahnhöfen zueilen.

Die Eisenbahnen sind es, welche als Kommunikationömittel des Landes in die erste Reihe sich drängen, und die Straßen, welcher Kategorie immer, nicht hinsichtlich ihrer Wichtigkeit, aber mit Hinblick auf den Verkehr im Allgemeinen — in die zweite Linie drängen und zugleich sie sich dienstbar machen.

Durch die Eisenbahnen wird demnach der Begriff der Wichtigkeit der einzelnen Straßenveränderlich, und deren Klassifizirung unter verschiedene Konkurrenzkreise behufs der Erhaltung äußerst schwierig und prekär.

Da es sich darum handelt, das Eisenbahnnetz in Böhmin zu vervollständigen, und das Land nach verschiedenen Richtungen mit Eisenbahnen zu durchziehen, so kann die Majorität es nicht für angemessen erachten, vorweg einen großen Theil der Bezirksstraßen für Landesstraßen zu erklären, um vielleicht in kurzer Zeit Gefahr zu laufen, einen Theil dieser Straßen hinwieder als solche auflassen zu müssen.

Wird aber die Verwaltung von projektirten Landesstraßen ins Auge gefaßt, so wäre es der Landesausschuß, welchem diese Verwaltung zuzufallen hätte. Freilich läßt sich in Vorhinein nicht entnehmen, welche Verwaltungsnormen vom hohen Landtag oder vom Landesausschuß getroffen würden.

Dem sei jedoch wie ihm wolle; welcher mögliche Verwaltungsmodus immer für die Landesstraßen beliebt würde, würde er mit jenem für Bezirksstraßen verglichen, so glaubt die Majorität, daß sich Bezirksstraßen eben so gut und bedeutend wohlfeiler verwalten lassen, als Landesstraßen.

Die Regieverwaltung der 558 Meilen ärarischer Straßen erfordert nebst den technischen und Rechnungsbeamten in Prag 28 Bezirksingenieure, denen je ein Assistent zugetheilt ist, und 169 sogenannte Wegmeister nebst den Straßenräumern,

Wollte man 614 Meilen Landesstraßen ebenfalls in Regie verwalten, wird ein ähnlicher Perso-


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nalstatus von Landesbeamten gefordert werden müssen, und man wird gerade dasjenige herbeiführen, was die Verwaltung durch autonome Organe vermeiden will.

Eine Verwaltung durch Privattechniker, Vertrauensmänner aber, für welche die Besorgung der diesfälligen Geschäfte eine Nebenbeschäftigung sein muß, hat im kleinen Verwaltungkreise, dem Bezirke unter den Augen des autonomen Organs, viel Sinnschaft; aber — für das ganze Land unter der Leitung des Landesausschußes organisirt — so viele Schwierigkeiten, welche das Gute eluckiren und weder den guten Zustand der Straßen noch eine Verläßlichkeit und Wohlfeilheit der Verwaltung sichern.

Der Modus einer Verwaltung bietet bei der Ausdehnung des Landes mit den Schwierigkeiten und der Kostspieligkeit der Kontrolle von Prag aus noch mehr Bedenken.

Je mehr der Landesausschuß, als das Vertrauensorgan des Landtags, einen Verwaltungszweig in fremde Hände legen muß, desto mehr entfernt er sich durch Vervielfältigung der Kontrolle von dem Objekte der Verwaltung selbst. Nirgends spricht sich dieses Verhältniß klarer heraus als bei Straßen, wenn man deren Verwaltung dem Bezirke, der sie vor Augen hat, entzieht und auf das Land überträgt.

Wenn in Hinkunkt dem Bezirksausschusse die Verwaltung der Bezirksstraßen als autonomem Organe wird zugewiesen werden, so glaubt die Majorität nur die konsequente Erwartung aussprechen zu müssen, daß diese Organe, welche zweckmäßig als Vertrauensmänner fungirten, in Hinkunft, wenn sie im eigenen Wirkungskreise mit eigener Verantwortung für die Pflege der Straßen Sorge zu tragen haben werden, eine um so ersprießlichere Thätigkeit an den Tag legen werden, weil sie die Bezirksstraßen als ein ihrem Bezirke eigenes Gut mit lebendigem Interesse verwalten werden.

Sie sind an Ort und Stelle, haben das Verwaltungsobjekt vor Augen, benützen es selbst, von ihnen muß mit allem Rechte die entsprechendste Verwaltung erwartet werden, wenn man nicht an der Ersprießlichkeit der Verwaltung durch autonome Organe selbst zweifeln will; sie werden die Thätigkeit der Ginräumer, den jeweiligen Zustand der Straßen überwachen, ungesäumt, wenn es Witterungseinflüsse nothwendig machen, Abhilfe treffen die Erforderniß-Voranschläge zusammenstellen, die Lieferung des Schotters überwachen u. s. f.

Diese Art der Verwaltung erhält durch das beantragte Gesetz über die Ionstruktionsart, Pflege und Aufsicht der Straßen durch die Aufsicht der l. f. Lokalbehörde ihre Einheit, Gleichförmigkeit und Kontrolle, und so stellt sich dieselbe durch Benützung aller Lokalverhältnisse und Unentgeldlichkeit der Aufsicht als die zweckmäßigste und wohlfeilste dar, daher die Majorität nur das praktische Interesse ins Auge gefaßt zu haben glaubt, wenn sie die durch autonome Organe geführte Verwaltung einer Verwaltung vorzieht, welche nur mit langer Hand vom Sitze des Landesausschußes geleitet wird, und wenn sie, die Majorität, es für unvereinbarlich hält, mit der einen Hand die Bezirksvertretungen als autonome Organe zur Verwaltung lokaler Interessen ins Leben zu rufen, und mit der andern ihnen die Verwaltung eines der wichtigsten Objekte lokaler Interessen zu entziehen, sie aber jedenfalls die Kosten der Unterhaltung zahlen zu lassen.

Endlich muß denn die Frage aufgeworfen werden : hat denn der Landesfond die Mittel zur Bedeckung des erforderlichen Aufwandes?

Gegenwärtig wird eine Meile der Bezirksstrassen im Durchschnitte mit 777 sl. und eine Meile ärarischer. Straßen mit 1800 sl. unterhalten. Es ist mit allem Grunde zu erwarten, das Land werde theurer verwaltet, als der Bezirk. Nach der in der Kommission vertheilten Zusammenstellung würde die Erhaltung der proponirten 614 Meilen Landesstrassen einen beiläufigen Aufwand von 608.947 sl. 5 kr. oder pr. Meile 991 sl. 66 kr., also um 214 sl. mehr als bei den Bezirksstraßen betragen.

Schon die für Landesstraßen beantragte Konstruktion erfordert einen erhöhten Aufwand.

Der Mauthnutzen der zu Landstraßen proponirten Bezirksstraßen betrug 103.189 sl.78 kr. Nehme man an, es werde der Mauthnutzen von jenen 608.947 sl. 5 kr. durch Erhöhung der Mauth, Vermehrung der Schranken das Doppelte betragen, also 208.947 sl. 10 kr. bieten, so bleiben 400.000 sl. zur Bedeckung.

Nach §. 22 der Landes - Ordnung kann der Landtag für Landeszwecke zu den direkten Steuern eine Umlage von 10 Prozent mittelst Landtagsbeschlusses verfügen.

Jede höhere Umlage bedarf eines Gesetzes.

Nach dem Voran,chlage für das Jahr 1864 beträgt der Ausfall, welcher durch die Landesumlage bedeckt werden muß, 1,306.420 sl., welcher eine Umlage von 8 1/2 pCt. erfordert.

Eine Umlage der noch restlichen 1 1/2 würde einen Betrag von 241.214 st. ergeben, es würde also von jenem Aufwand von 400.000 sl. ein Betrag von 167.855 sl. unbedeckt bleiben, welcher eines Landesgesetzes erforderte, um durch eine Umlage aufgebracht zu werden.

Ein derartiger oder ähnlicher Betrag würde sich voraussichtlich jährlich wiederholen, und es würde somit durch den Aufwand die ordentliche Einnahme des Landes nicht nur nicht erschöpft, sondern überstiegen werden.

Daß die angenommene Ziffer mit 400.000 sl. nicht zu hoch ist, beweist der Voranschlag für das Jahr 1865, in welchem eventuell, wenn die Landesstraßen akzeptirt werden, für deren Unterhaltung, außer einem Betrage auf Subventionirungen und Vorschüssen zu Straßenbauten pr. 175.000 sl. ein Betrag von 506.000 sl. vom Landesausschuße angesprochen wird.

Da nun aber der h. Landtag gewiß noch viele


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andere Zwecke für das Wohl des Landes mit seinen Mitteln zu erstreben hat, als: die Durchführung der Reorganisirung des Polytechnikums, Dotirung landwirthschaftlicher Schulen, Regulirung der Landesflüsse u. s. w.; die Realisirung solcher Wünsche aber mehr oder weniger das ordentliche Landesbudget regelmäßig belasten werde, so versetzt sich der h. Landtag durch Uebernahme eines so bedeutenden Aufwandes, welchen die Erhaltung von Landesstraßen erfordern wird, in die Lage, für die Befriedigung jener andern Wünsche des Landes nur außerordentliche Einnahmequellen suchen zu müssen, und wird sich auf diese Weife die Hände binden, und die Kraft lähmen, nach weiteren Richtungen für das geistige und materielle Wohl des Volkes seine Wirksamkeit zu entfalten.

Die Majorität will aber keineswegs das Land, bezüglich den h. Landtag aller Sorge und Verpflichtung für das Straßenwesen im Lande loszählen, erachtet es aber im Interesse der Sache für ersprießlicher, diese Sorge und Hilfe des Landes auf jene außerordentlichen Fälle, welche im §.10 der Regierungsvorlage und §. 7 des Kommissionsentwurfs, dann die Amtshandlungen des §. 14 zu beschränken, welche die Herstellung größerer, kostspieliger Bauwerke ermöglichen und dafür sorgen, daß von Bezirken die Rücksichten des allgemeinen Verkehrs nicht verkannt oder hintangesetzt werden; also im Interesse des Landes - Strassenwesens selbst liegt es, daß sich das Land nicht mit einer großen Verwaltungslast bebürde, und vielmehr seine Kräfte zur Schaffung neuer Werke spare.

In Gemähheil dieses Beschlußes d r Majorität wurde die Kategorie der Landesstraßen aus dem §. 1 der Regierungsvorlage ausgelassen und die Kommission beansprucht sonach, der 1. §. dieses Gesetzes habe so zu lauten , wie er in dem Entwürfe der Kommisston erscheint. Für den Fall der Ausscheidung der Landesstraßen wurden in den bezüglichen §§. des Gesetzes die auf Landesstraßen Bezug nehmenden Bestimmungen ausgeschieden, sonst aber nur minder wesentliche Aenderungen vorgenommen und würde das Gesetz nachstehends lauten:

Oberstlandmarschall: Ich glaube, eine Vorlesung des Gesetzes selbst dürfte erst bei der Spezialberathung angezeigt sein.

Berichterstatter Laufberger: Ich werde noch den Antrag böhmisch vorlesen.

Následkem tohoto uzavøeni vìtšiny vynechána z §. 1 vládni pøedlohy tøida zemských silnic. Proto komise navrhuje, aby §. 1 tohoto zákona znìl tak, jak v návrhu komise uveden.

Pro pøípad, žeby se silnice zemské vylouèily, byla ustanoveni, v tìch kterých paragrafech zákona na zamské silnice se táhnouci vynechána, ostatnì však pøedsevzaty zmìny jen ménì podstatné, i èini se tudiž návrh, aby zákon znìl takto:

Oberstlandmarschall: Herr Berichterstatter der Minorität!

Berichterstatter Pollach: Hoher Landtag! Die Minorität, welche über den §. 1 des Strassenkonkurrenzgesetzes sich mit der Ansicht der Majorität nicht vereinigen konnte, ist eigentlich nur eine formelle; denn, wie schon der Herr Berichterstatter der Majorität erwähnt hat, ist nur bei der ersten Abstimmung, weil 2 Mitglieder abwesend waren, eine Majorität von 7 Stimmen für die Bezirksstrassen und von 6 Stimmen für die Landesstraßen gewesen. Nachdem aber noch die 2 fehlenden Mitglieder sich für Landesstraßen erklärten, so ist eigentliche die heurige Minorität nun Majorität, sowie im vorigen Jahre eine Majorität von 12 Stimmen gegen 3.

Nun, was die Behauptung der Majorität betrifft, daß es in Böhmen bisher keine Landesstraßen gegeben habe, so ist es wohl insoweit, als dieser Ausdruck offiziell nicht vorhanden war, richtig, aber der Bedeutung der Sache nach läßt sich wohl nicht läugnen, daß es wirkliche und wahre Landesstraßen gegeben habe; denn sollte das richtig sein, daß nur Bezirksstraßen vorhanden waren, so müßte man auch gleichsam zugeben, daß es leinen Verkehr im ganzen Lande, sondern nur in den Bezirken gebe. Und bis zum Jahre 1852 gab es auch keine Bezirksstrassen, denn die sind erst durch die Eintheilung vom Jahre 1850 in's Leben gerufen worden.

Bei der damaligen politischen Verfassung war es freilich nicht anders möglich, daß eigentliche Landesstraßen nicht vorhanden waren. Es wurden nämlich jene wichtigen Straßenzüge, welche den Verkehr im ganzen Lande zu vermitteln bestimmt waren, in Aerarialrechnung übernommen. Ich bin überzeugt, wenn wir damals eine Landesvertretung gehabt hätten, daß diese Straßen kaum in Aerarialrechnung übernommen worden wären, weil sie eben keine Reichsstraßen sind, denn unter Reichsstraßen kann man wohl nur solche verstehen, welche die Königreiche und Länder mit der Reichshauptstadt und mit dem Auslande verbinden, so wie die Wiener Straße über Èáslau und weiter nach Dresden. Nehmen wir aber die Straße, die vom Westen nach Osten abzweigt, über Tabor, Strakonitz, Horáždowitz und weiter nach Polièka, die ist gebaut worden, um den Verkehr und den leichteren Transport von Salz in Böhmen zu vermitteln; das ist keine Reichsstraße, sondern eine Landesstraße. Auch die behördlichen Anordnungen, die damals über den Bau dieser Strasse ergangen sind, haben ausdrücklich die Wichtigkeit dieser Straßenzüge für den Verkehr des ganzen Landes hervorgehoben, und die chausséartige Herstellung derselben verlangt und in Aussicht gestellt, daß sie in Aerarialregie würde übernommen werden, weil in Böhmen die Obrigkeiten und Unterthanen zum Baue von chausséartigen Straßen niemals verbunden waren, denn die Gubernialverordnung vom 7. Jänner 1832, Z. 4016 der Provinzialgesetzsammlung enthalt eine Verordnung über die landartige Herstellung der Straßen


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und mit Präsidialdekret vom Jahre 1835, Z. 4063 wurde dieselbe republizirt, und sie beruft sich ausdrücklich auf das Patent vom Jahre 1736, §. 5, wo es heißt, daß die Straßen nur landartig mit Benützung einiger Kunstvortheile, nicht mit bloßer Erdaufschüttung, sondern mit festem Pflaster, Seitengräben und Alleen herzustellen sind. Das waren die Straßen, die Böhmen hatte: ärarische, Reichsstraßen und bloße Vicinalwege und Gemeindestraßen.

Wenn also die Straßen im Lande, wie es auch im Majoritätsberichte heißt: "Im Anfange wurden in Böhmen die wichtigsten Straßenlinien gebaut" (und das waren gerade nach meinem Dafürhalten Landesstraßen, deren Herstellung chausseeartig geschehen ist und die in Aerarialregie übernommen worden sind). Wenn die Verhältnisse sich seit der Zeit wesentlich geändert haben, so dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß die Staatsverwaltung, und das ist auch kein Geheimniß mehr, daß es wirklich schon im Zuge ist. vielleicht diese Straßen aus der Aerarialregie dem Lande zur Konservirung, zuweisen werde. Wer soll denn diese Straßen übernehmen? Soll sie den Bezirken zugewiesen werden? Das ist ja doch nicht zu verlanden, daß solche Straßen, deren Erhaltung sehr kostspielig ist, den einzelnen Bezirken, die sie zufällig durchziehen, zur Last fallen. Die Erhaltung dieser Straßen wird dem Lande aufgetragen werden müssen, und ich glaube mich nicht zu irren, daß die h. Negierung gewiß nur wegen der geänderten Verhältnisse und in der Voraussicht, daß diese Straßen in Landesregie kommen, den §. 1 der Regierungsvorlage angenommen habe, daß es in Böhmen auch Landesstraßen zu geben habe, und ich glaube auch, daß die Behauptung der Enquetkommission, daß eine viergliedrige Theilung der Straßen nicht angezeigt fei, nicht richtig sei; wir haben ja in unseren politischen Verhältnissen eine solche Viertheilung, wir haben eine Reichsvertretung, eine Landesvertretung, eine Bezirks- und Gemeindevertretung. So gibt es Reichsstraßen, Landesstraßen, Bezirks- und Gemeindestraßen.

Die Minorität der Kommission wurde wesentlich von dem Streben geleitet, die ungleiche Belastung der einzelnen Bezirke durch zu viele Straßen zu vermeiden. Also von den Principien der Gerechtigkeit und Billigkeit geleitet, hat die Minorität der Kommission den Antrag auf Einführung der Landesstraßen zu stellen sich erlaubt.

Wenn die Majorität der Kommission gesagt hat, daß zu viele Landesstraßen sein werden, so erlaube ich mir in Vorhinein zu bemerken, daß alle Anführungen, die über die vielen Landesstraßen vorgebracht wurden, heute kein Gegenstand der Verhandlung sind. Die Minorität der Kommission hat es für zweckdienlich und räthlich erachtet, dem h. Hause alle von der Enquete-Kommission zusammengestellten Erhebungen und Ausweise zur Einsicht vorzulegen, damit das Haus eine klare Einsicht in alle Verhältnisse erhalte, damit man nicht sage, daß man etwas für begründet halte und einen Beschluß des h. Hauses provociren wollte, der sich vielleicht hinterdrein nicht begründet findet. Was also von den 614 Meilen Landesstraßen geredet worden ist, das sind es noch nicht, m. H,, denn ob die Straße überhaupt als Landesstraße anzunehmen oder eine solche herzustellen oder ob eine bestehende Straße in Landesregie zu übernehmen sei, darüber ist nach §. 14 des von der Minorität vorgeschlagenen Gesetzes von Fall zu Fall erst der Entscheidung des h. Hauses überlassen. Die Enquetekommission hat nun, weil nicht nur die meisten k. k. Bezirksämter sondern auch alle Kreisämter die Landesstraßen befürwortet haben, geglaubt, daß die Stimmen dafür im eigenen Lande als wahr vorhanden sein, und die Enquetekommission hat sich bewogen gefunden in der Hoffnung, daß solche Fragen an der Zeit wären, die Anträge durchzuarbeiten und den Entwurf schon über die künftige Verwaltung zu machen. Aber das alles gehört ja nicht auf die heutige Tagesordnung. Er wurde wie ich bereits früher bemerkt habe dem h. Hause nur mitgetheilt, um ihm eine vollständige Kenntniß und einen Ueberblick über alle in dieser Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen zu verschaffen. Hätten sich die k. k. Bezirksämter und Kreisämter nicht beinahe alle, nur mit Ausnahme des Egerer k. k. Kreisamtes, für Landesstraßen ausgesprochen, so wäre die Enquetekommission nicht soweit gegangen. Aber das ist kein Antrag von Seite der Minorität, daß etwa alle Ausnahme und Anträge der Enquetekommiision heute schon zu irgend einer Berathung und Beschlußfassung kommen sollen, sondern es soll jeder daraus ersehen, wie sich die Sache gestalten würde, wenn ein großer Theil oder ein kleinerer Theil oder gar alle wichtigeren Straßen in Landesregie übernommen werden würden.

Es hat diese Berechnung und dieser Ausweis nur den Zweck, nachzuweisen, daß wenn auch die Landesstraßen, wie vorzüglich bemerkt wurde, etwas theurer zu stehen kommen, da wieder in den Bezirken auf die Bezirksstraßenerhaltung eben so viel entfällt, daß feiner der Grund, warum die Landesstraßen theurer zu stehen kommen, seine natürliche Erklärung gleich darin findet, daß gerade die frequentesten, die breitesten Straßen als Landesstraßen wahrscheinlich dürften übernommen werden, deren Erhaltung am kostspieligsten ist. Daher ist es auch ganz natürlich, daß, wenn solche Straßen in die Landessorge kommen werden, daß weil sie die größere Menge der theuern Objekte bilden, ihre Erhaltung auch etwas theuerer sein muß. Aber würde man es im ganzen Lande zusammenstellen, so wird wieder so viel im Bezirke entfallen, und durch die Annahme der Landesstraßen dürfte ganz ohne allen Zweifel eine gerechte, eine billige Vertheilung der Straßenauslagen im ganzen Lande bewirkt werden.

Die Majorität der Kommission führt als Hauptgrund an einen kostspieligen Apparat, den man etwa beim Landesausschusse zu kreiren beabsichtige. Hätte

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man aber alle die Vorlagen, die die Enquetekommission gemacht hat, und insbesondere den Entwurf, der als Gesetz für die fernere Verwaltung der Landesstraßen angenommen wird, hätte man diesen Entwurf genau durchstudirt, so hätte man gefunden, daß gerade dieser Entwurf durchaus keine Centralisirung des Straßenwesens beabsichtige. Es ist ja auch im letzten Verzeichniß, das vertheilt wurde, ausdrücklich gesagt, daß man im Ganzen nur 8—9 technische Beamte haben und daß man durchaus die Autonomie der Bezirksvertretung nicht beirren will, da ja eigentlich die Erhaltung der Landesstraßen die Vertrauensorgane, also gerade diejenigen, auf welche die Majorität hinweist, mit dem Civilingenieur zu besorgen hätten.

Meine Herren, irgend einen technischen Apparat wird der Landesausschuß immer haben müssen, wenn wir eine Gebär-, eine Irrenanstalt, ein Politechnikum haben, was ja bedeutende Gebäude sind, daß auch Baubeamte beim Landesausschuß sein müssen. Ferner kommen so viele Bitten und Gesuche um Subventionen ein; der Landesausschuß und der h. Landtag kann ja nicht so unbedingt auf diese eingehen und muß erst sich überzeugen. Wir haben erst aus Anlaß der Nothstraßen im vorigen Jahre einen solchen Fall erlebt. Es wurde der Ueberschlag so groß gemacht, daß, wenn man die Hälfte bewilligt hätte, ohne sich von den faktischen Verhältnissen zu überzeugen, die ganze Straße hergestellt worden wäre. Also wenn auch die Subventionsgesuche einlangen, so wird der Landesausschuß genöthigt sein, vorerst die technischen Beamten hinaus zu schicken, um die Verhältnisse dort genau durchzuprüfen, damit der h. Landtag reiflich überlegte und auf wahre Verhältnisse gegründete Anträge stellen könne. Fünf bis sechs Beamte, wenn auch keine Landstraßen übernommen werden, werden beim Landesausschuß dennoch nöthig sein.

Wenn nun die Enquêtekommission beantragt hat, daß im Ganzen 9 Beamte nöthig sind, um die Kontrolle. Aufsicht und Revision über jede Straße, die als Landesstraße angenommen wird, zu pflegen, so kann man das wohl keine Theuerungsstraßen, oder einen Apparat, oder eine zweite Landesbaudirektion nennen.

Daß selbst schon im Jahre 1852 von Landestratzen die Rede war, zeigt ausdrücklich eine Statthereikundmachung vom 19. April 1852, wo es sich handelt um eine provisorische Verfügung hinsichtlich der Erhaltung von nicht ärarischen Straßen; da heißt es am Ende des 1. Absatzes: "Alle übrigen Straßen, die weder Gemeindestraßen, noch ärarische oder Reichsstraßen sind, müssen, da eine weitere Gintheilung der Privatstraßen in Land und Kreisstraßen hier nicht in Betracht gezogen wird, den Bezirksstraßen beigezählt werden."

Wenn damals die h. Statthalterei gesagt hat: in diesem Falle, wo es sich um Privatverfügungen handelte, um die Straßen nicht ihrem Verfalle zuzuführen, könne keine Rede sein, sie in Landes- oder Reichsstraßen einzutheilen, sondern sie sollen nur in Gemeinde- und Bezirksstraßen eingetheilt werden. Daß aber damals schon der h. Regierung im Sinne gelegen hat, daß bei den veränderten Verhältnissen Landesstraßen einzuführen seien, das ist daraus nicht zu bezweifeln.

Es wird ferner von der Majorität der Kommission bezweifelt, ob man denn eine richtige Gränze oder einen richtigen Maßstab der Beurtheilung finden könnte, welche Straßen als Landesstraßen anzusehen seien. Die Wichtigkeit des Verkehrs soll das nicht sein, das alles nicht. Ja aber m. H., wenn von der Statthalterei damals gesagt wurde, "die k. k. Bezirkshauptmannschaften haben gleich nach erhaltener Verordnung die obenerwähnte Eintheilung in Bezirks- und Gemeindestrahen nach Einvernehmung der Gemeindevorstände vorzunehmen, und nach reiflicher Erwägung der Verhältnisse gegen Freilassung des Rekurses sowohl jene Straßen, welche in die Kategorie der Bezirksstraßen aufzunehmen sind, als auch jene, welche künftig Gemeindestraßen zu bleiben haben, zu bezeichnen" — wenn die Bezirksbehörden nach dieser allgemeinen Anordnung es getroffen haben, die Gemeindestraßen von den Bezirksstraßen zu unterscheiden, d. h. zu beurtheilen, welche Straße wegen ihrer Wichtigkeit zur Bezirksstraße und welche auch künftig Gemeindestraße sein solle, so dürfte man auch dem hohen Landtage so viel Intelligenz zutrauen, daß wir zu beurtheilen wissen, daß Straßen, welche einen großen Theil des Landes quer durchschneiden und den Verkehr durch das ganze Land fördern, ob die blos als Bezirksstraßen zu bleiben haben, oder als Landesstraßen anzusehen seien.

(Ganz richtig).

Was die Einwendung betrifft, daß durch die Eisenbahnen das Straßenwesen wesentlich alterirt werde, so gebe ich es vollkommen zu, aber das ist nicht geeignet, meine Ansicht zu entkräften; denn daß sich die Verhältnisse gewisser Straßen ändern, das ist öfter schon geschehen und geschieht gerade jetzt, wo ich erwähnt habe, daß Aerarialstraßen, welche früher wichtig waren, exkamerirt werden, eben weil die Verhältnisse sich geändert haben. Der Fall kann eintreten, daß Landesstraßen seiner Zeit wieder aufgelassen werden, aber gar so leicht ist es nicht möglich, denn, wenn §. 20 des Gesetzentwurfes der Minorität in Betracht gezogen wird, daß zur Auflassung einer Landesstraße ein Landesgesetz nothwendig sei, so ist es nicht so leicht, daß heute eine Straße als Landesstraße erklärt, viel Geld auf sie verwenden werde und man gleich darauf sagt, jetzt geht sie wieder an den Bezirk über, das geht nicht.

Aber ein wesentlicher Umstand ist der, der gerade die Minorität bewogen hat, bei dem Baue von Eisenbahnen, Landesstraßen einzuführen, weil wie heutzutage alles rascher geht, als sonst, es in vielen Fällen sich darum handeln wird, Straßenzüge, die den Verkehr von einer Bahn zur anderen be-


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fördern, schnell zu bewirken; und solche Straßenzüge herzustellen ist nicht leicht. Ich erlaube mir auf einen konkreten Fall aufmerksam zu machen. Es soll eine Eisenbahn über Tabor — so ist es wenigstens im Projekte — gebaut worden. Es ist eine Straße von Tabor über Kamberg, Launowitz, Wlašim, Kacov, Kohljanovic, Kolin gegen Tièin u. weiter projektirt. Es wird seit mehr als 20 Jahren an dieser Straße gearbeitet, viele Theile sind ausgebaut, aber bis jetzt hat man es nicht zu Stande gebracht, daß die Straße vollkommen hergestellt werde und doch würde sie, wenn die Taborer Bahn zu Stande kommt, 3 Eisenbahnen nach allen Seiten verbinden. Es wäre gewiß eine Straße, die nicht den einzelnen Bezirken zur Last fallen könnte, und doch sind die Behörden nicht im Stande, nach 20 Jahren den vollständigen Ausbau zu bewerkstelligen. Ich glaube, wenn wir sie würdig finden, als so wichtig anerkennen würden, sie in Landesobsorge zu nehmen, so könnte die Straße in kürzester Zeit hergestellt werden Ich glaube also, was die, Zustandebringung wichtiger Straßenzüge betrifft, so dürfte die Aufnahme in die Kategorie von Landesstraßen dies eben wesentlich erleichtern.

Was ferner die gleichartige Erhaltung betrifft, so ist es auch eine Frage von großer Wichtigkeit, denn die Straßen werden in I, 2 Bezirken ganz anders erhalten, als in dem 3., und wenn solche wichtige Straßen nicht gleichmäßig erhalten sind. so erschweren sie jedenfalls den Verkehr. Werden sie als Landesstraßen unter eine einheitliche Oberaufsicht gestellt, so glaube ich, ist ihre gleichmäßige Erhaltung mehr gesichert.

Nun der H. Berichterstatter der Majorität hat erwähnt, daß es ihm scheine, als ob etwas anderes dahinter liege, warum man gerade die Landesstrassen einführen will. Ich glaube, es kann nichts dahinter liegen, was nicht klar wäre, allein die Minorität hat alle möglichen Anträge der Enquete-Kommission dem h. Hause vorgelegt. Ich wäre eher versucht etwas anderes zu glauben, daß gerade hinter dem Antrage daß bloß Bezirksstrassen bleiben sollen, etwas dahinter liege, nemlich, sie sollen wie bisher in den Händen der Bezirksämter bleiben. M. H., ich habe keinen Grund einen konkreten Fall anzuführen, aber eines muß ich sagen, die Rechnung über die Strassen. In diese hat man nie eine Einsicht bekommen können. Nur das Bøeznicer Bezirksamt hat hier einen schönen Weg eingeschlagen mittelst einer gedruckten Zirkularrechnung über alle Beiträge, welche geleistet wurden, Rechnung zu legen, anderswo hat man das nicht erreicht.

Ich glaube also, das sind die vorzüglichsten Gründe, die ich für die Annahme der Landesstrassen dem h. Hause vorzutragen die Ehre habe, und ich fühle mich verpflichtet, die Annahme der Landesstrassen eben wegen der gleichmäßigen Vertheilung der Kosten, eben wegen der leichteren Anlagen wichtiger Strassen dem h. Hause zu empfehlen. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Ich eröffne darüber die Debatte. Die Herren Abg. Rosenauer und Dr. Rieger sind eingetragen gegen den Majoritätsantrag

Abg, Rosenauer: Ich habe mich in der Kommission bei der Berathung des Strassenkonkurrenzgesetzes der Meinung derjenigen angeschlossen, welche glaubten, daß durch die Ausscheidung der wichtigsten, dem allgemeinen Verkehre dienenden Strassen als Landesstrassen rücksichtlich deren Erhaltung mehr Gewähr geleistet werde als in der beabsichtigten Zersplitterung in Bezirksstrassen,

Daß es in unserem Vaterlande eine große Menge von Strassen gibt, welche in hervorragender Weise dem Landesverkehr dienlicher sind als den Bezirken, welche sie durchschneiden, werden wohl nicht in Abrede gestellt werden können. Ich erwähne nur beispielsweise jene Strassen, welche die Landeshauptstadt mit den großen Kohlenrevieren, diese wieder mit den Industrial- oder Fabriksorten verbinden. Ich erwähne die Strassen, welche, ohne Reichstrasien zu sein, uns mit den benachbarten Kronländern oder dem Auslande verbinden. Auf diesen Strassen bewegt sich meiner Ansicht nach ein außerbezirklicher Verkehr. In dieser Richtung hätte ich geglaubt, daß sie auch vom ganzen Lande zu erhalten wären. Der Haupteinwurf, der gegen die Landesstrassen erhoben wurden, besteht darin, mau hat gesagt, es gebe viele Bezirke, und ich glaube, der Herr Berichterstatter der Majorität hat deren 20 angeführt — welche ohne selbst Landesstrassen besitzen, doch auf die Erhaltung der übrigen Landesstrassen im Lande beitragen mußten. Ich glaube, m. H., dieser Einwurf ist nicht ganz stichhältig, denn es ist ja noch nicht bewiesen, daß jene 20 Bezirke in Zukunft keine Landesstrassen erhalten werden und werden sie nicht etwa die Landesstrassen benachbarter Bezirke benützen? und abgesehen von der allgemeinen Pflicht der Beitragsleistung für allgemeine Zwecke glaube ich, dielen alleinigen Bezirken entgegenhalten zu müssen, die große Anzahl aller übrigen Bezirke, welche nebst den, ihren bezirklichen Bezirkszwecken dienenden Strassen noch eine große Meilenanzahl solcher Strassen zu erhalten haben werden, welche eben mit dem Bezirksverkehle gar nichts gemein haben.

Dies wird auch zugestanden von der Majorität, welche derlei überlastete Bezirke, abgesehen von dem Mautherträgniß, durch die Subvention aus den Landes mitteln zu Hilfe kommen zu müssen glaubte. I Nun m. H. diese Subventionen sind mir etwas sehr Unsicheres, etwas von mehr oder minder geschickter Begründung in diesem h. Hause, oft von der Stimmung dieses h. Hauses selbst abhängig. Ich möchte dafür etwas Bestimmteres, und das ist die Einstellung ins Landesbudget, substituirt wissen.

Man hat gesagt, die Eisenbahnen würden im wesentlichen die Richtung und Wichtigkeit der Strassenzüge alteriren, dies gestehe ich ebenfalls zu. Manche gegenwärtig mit einer anzuschaffenden Eisenbahn parallel laufende Strasse wird an Bedeutung verlieren, und Strassen, welche gerade auf die Richtung der Eisenbahn diametral hinlaufen, an Wichtigkeit ge-


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winnen, allein in der Wesenheit des Verkehrs scheint mir dieß gerade zu Gunsten der Landesstrasse zu argumentiren.

Denn es wird sich aus weit entfernten Bezirken größtentheils ein außerbezirklicher Verkehr zur Eisenbahn bewegen, und dieser Bezirk wird wieder überlastet sein. Wenn aber der Begriff der Landesstrassen fällt, so werden alle, auch die etwa zu erkamerirenden Reichsstrassen in Zukunft von über 200 Bezirksvertretungen zu erhalten sein.

Nun, meine Herren, wenn man glaubt, daß es im Interesse von guten Kommunikationsmitteln gerathener ist, die Erhaltung oft sehr wichtiger Strassenzüge statt einer einheitlichen Leitung in die Leitung von 200 verschiedenen Vertretungen, die nicht einmal noch bestehen, deren Wirksamkeit sich noch nicht erprobt hat, zu zersplittern, so ist dieses eben eine Ansicht, deren Richtigkeit erst die Zukunft lehren wird, — ich theile diese Ansicht im Allgemeinen nicht.

Allein nach zwei Richtungen hin theile ich jedenfalls auch die Ansicht jener meiner Gesinnungsgenossen auf dieser Seite dieses hohen Hauses, welche etwa gegen die Landesstrassen zu stimmen glauben, und das ist gerade die Geldfrage einerseits, andererseits die Befürchtung vor der Gründung einer noch nicht bestehenden Landesbureaukratie.

Was die Geldfrage anbelangt, so glaube ich, daß dieselbe trotz aller vorgelegten Ausweise, wie wir sie in den letzten Tagen erhalten haben, endlich doch gegen die Landesstrassen zu sprechen scheint. Wenn zugegeben wird, daß die gleiche Meilenanzahl, ob Landesstrassen oder Bezirksstrassen durch dasselbe technische Personale als da sind: Civilingenieure, Privattechniker, Landbau- oder Maurermeister beaufsichtigt werden könne, wenn zugegeben wird, daß die Einstellung der Ziffer für die Erhaltung dieser Strassen nicht auf das Landesbudget zu kommen habe, sondern auf das Bezirksbudget, dann sehe ich wirklich nicht ein, weshalb der Begriff der Landesstrassen aufgestellt werden soll.

Noch eine andere Frage hat sich mir in der letzten Zeit und zwar mit einiger Berechtigung als sehr wichtig aufgedrängt.

Das ist eben aus der Regierungsvorlage selbst zu ersehen.

Ich habe auch darüber nachgedacht, was die h. Regierung bewogen haben mag, das System der Landesstrassen in die Gesetzvorlage aufzunehmen, und bin zu keinem anderen Entschlüsse gelangt, als daß die Regierung das Reichsbudget entlasten will, und sobald die Begriffsaufstellung "Landesstrassen" im Gesetze aufgenommen ist, sofort mit der Excamerirung einer bedeutenden Meilenzahl von Reichsstrassen vorgehen werde. Ich glaube, unser Vaterland Böhmen leistet in ganz ausgiebiger Weise zu den Reichsfinanzen, und zahlt hiedurch indirekt auf die Reichsstrassen weit entfernter Kronländer, und wir sollten uns sehr besinnen, in dem vorliegenden Gesetze eine Bestimmung aufzunehmen, welche offenbar einen bedeutenden Kostenaufwand auf den Landesfond wälzen muß. Wenn es nun auch schließlich der Landtag selbst sein wird, dem die Fixirung des Landesstrassennetzes als auch die Fixirung und Gründung des damit nothwendigen Beamtenstatus in die Hand gegeben ist, wenn man von der h. Weisheit dieser Versammlung hoffen darf und hoffen muß, daß sie nach beiden Richtungen hin die Grenze des absolut Nothwendigen nicht überschreiten werde, so gestehe ich doch ganz offen, daß mich die oben vorgebrachten Gegengründe — ich habe früher nur die Gründe für genannt — bewogen haben, — in der letzten Zeit bewogen haben, mein in der Kommission abgegebenes Votum zu modifiziren.

Was das Majoritätsgutachten selbst anbelangt, so gründet es sich auf das Gesetz der Bezirksvertretung.

Das Gesetz über die Bezirksvertretung hat aber bis jetzt die allerh. Sanktion Sr. Majestät noch nicht erlangt und das Zustandekommen desselben ist vielleicht noch in weite Ferne gerückt. Nun scheint es mir allerdings, wenn der Begriff Landesstraßen entfällt, der Autonomie der Bezirke nicht sehr zu entsprechen, wenn eben die Verwaltung der Strassen in Zukunft, ehe das Gesetz über die Bezirksvertretung besteht, nicht in die Hand der autonomen Bezirke, sondern in der Hand, wie bis jetzt, der politischen Bezirksämter verbliebe.

Und in dieser Beziehung, wenn die Landesstrassen fallen, würde ich mich gegen das Majoritätsgutachten aussprechen müssen, und würde mir erlauben, eventuell einen Antrag einzubringen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr, Rieger.

Abgeordneter Dr. Rieger:

Meine Herren! Wir treten hier an eine Frage welcher, ihrer Wichtigkeit nach für das Wohl des Landes, wenige an die Seite gestellt werden können.

Die guten Kommunikationen in einem Lande sind, ich möchte sagen eine Lebensbedingung für seine Entwickelung nach allen Richtungen, für die Entwicklung seiner Industrie, seiner Agrikultur, seines Handels, ja für die Entwickelung seiner höheren geistigen Interessen, die, ich möchte sagen, in dieser Materie ihre Wurzeln schlagen, und aus ihr ihre Kraft beziehen und ihre schönsten Blüthen entfalten.

Eine solche Frage muß mit aller Umsicht und mit allem Ernste erwogen werden. Denn, meine Herren, die Industrie des Landes ist abgeschnitten, und gehindert in ihrer weiteren Entfaltung, wenn ihr gute Verkehrsmittel nach allen Seiten nicht zu Gebote stehen.

Ebenso ist es mit dem Handel. Die besten Produkte unseres Landes sind, ich möchte sagen, ein Kompositum von Produkten aller Länder der Welt. Um ein gutes Industrieprodukt zu erzeugen, muß der Fabrikant seine Stoffe aus allen Ländern der Welt beziehen, und nur durch die Vereinigung aller dieser Stoffe ist es ihm gegeben, das zu erzeugen, was eben das Bedürfniß unserer Zeit sucht.

Aber alles das sich zu schaffen, ist er wieder nur


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durch gute Verkehrsmittel, die ihm die billige Zufuhr dieser Produkte sichern, im Stande. Die Befriedigung aller unserer socialen Bedürfnisse ist an die guten Verkehrmittel gebunden; denn wie der Mensch heut zu Tage lebt, der civilisirte Mensch insbesondere, so ist keiner, ich möchte sagen in der Lage, die Produkte aller Länder zu entbehren. Jeder von uns konsumirt jeden Tag Artikel aller Welttheile, die zu uns herüberkommen. Das erheischt der Standpunkt unserer Civilisation, die Befriedigung der Bedürfnisse, die wir uns einmal angewöhnt haben.

Meine Herren! Gute Kommunikationsmittel sind vielleicht das beste Merkmal und der beste Maßstab für den Reichthum und für den Wohlstand eines Landes und auch für die Civilisation desselben. Ich glaube also, es ist die Pflicht einer jeden Landesvertretung, einer jeden Legislative, diesem hochwichtigen Interesse sich mit allem Ernste, aller Objektivität und Unparteilichkeit, welche die Sache erheischt, zuzuwenden.

Meine H! Wir haben in unserem Lande Böhmen bereits ein reiches Straßennetz, wir können in dieser Beziehung uns mit manchen Nachbarländern stolz messen, wir haben in dieser Beziehung einem Manne unendlich viel zu verdanken, dessen mit Dank hier zu gedenken Sie mir erlauben mögen: es ist der gewesene Oberstburggraf Graf Chotek (Bravo.) Diesel Mann hat für das Wohl unseres Landes viel mehr gethan, als irgend ein Privatmann, den ich zu nennen im Stande bin. Er hat dem Lande ein Nationalvermögen von vielen Millionen, ein Nationleinkommen von mehreren Millionen jährlich geschaffen, und meine Herren, wir alle ohne Unterschied der Nationalität, ohne Unterschied der Parteistellung, ohne Unterschied des Standes sind verpflichtet ihm dafür zu danken. Ich glaube, wir thun es auch, wenn wir die Sache gehörig erwägen. Ich weise darauf hin, meine Herren, weil ich glaube, daß eben die Angelegenheit der Landesstraßen und des Landeskommunikationswesens eine Frage ist, die auf kein politisches, nationales, überhaupt auf kein Parteigebiet gebracht werden sollte, sondern die mit möglichster Objektivität und Unparteilichkeit erwogen werden sollte, und ich bitte Sie, meine Herren, das auch in dieser Weise zu thun und dabei von aller Parteistellung gänzlich abzusehen.

Es handelt sich im vorliegenden Falle und gerade in der Generaldebatte, an der wir sind: Soll es in Böhmen Landesstraßen geben oder soll es keine geben? Die Majorität oder die vermeintliche Majorität der Kommission ist der Ansicht, daß es überhaupt keine Landesstraßen geben soll; die Minorität der Kommission, die eigentlich, wie bereits der Berichterstatter derselben erwähnt hat, eine Majorität ist, wenn alle Mitglieder, auch die zufällig Abwesenden gezählt werden, die Minorität ist also der Ansicht, daß es Landesstraßen geben soll.

Meine Herren die Frage, wie viel Landesstraßen es geben soll, welche es sein sollen, ist heute durchaus nicht Gegenstand der Abstimmung, in jedem Falle ist das Aufgabe eines Landesgesetzes, das für jede einzelne Straße zu bestimmen hat und Sie werden es sein, die darüber zu entscheiden haben werden, ob eine Straße künftig als Landesstraße erklärt werden soll oder nicht. Meine Herren! an Ihrem Willen einzig und allein wird es liegen, ob Sie 10 Meilen oder 100 Meilen oder 600 Meilen oder auch mehr Landesstraßen kreiren wollen. Was in dieser Beziehung vorgelegt worden ist, ist blos das Resultat der Enquete-Kommission von Sachverständigen, die darüber vernommen worden sind und die diesen Antrag gestellt hat, welcher in keiner Weise nicht im Mindesten für den h. Landtag verbindlich ist, daher auch alles, was der Herr Berichterstatter der Majorität gegen diese Anträge gesagt hat, eigentlich hätte nicht gesagt bleiben können, weil es streng genommen nicht Hieher gehört.

Meine Herren! die Frage ob es Landesstraßen geben soll oder nicht, läßt sich von vielen Gesichtspunkten betrachten.

Erlauben Sie mir, daß ich diese Gesichtspunkte der Reihe nach bespreche.

Der erste, den ich hier der Erwägung untergehen will, ist der der Gerechtigkeit. Ich glaube, meine Herren, es liegt auf der Hand, daß es nicht gerecht ist, wenn ein Bezirk eine Straße erhalten muß, die er nicht oder nur zu einem sehr geringen Theile braucht, wenn er eine Straße erhalten muß, die nicht von Leuten des Bezirkes abgenützt wird, sondern von fremden Leuten, von einem Fuhrwerke, welches sich vielleicht auf 20 Meilen weil durch das ganze Land hinbewegt. Meine Herren! wenn wir uns in die Lage eines jeden einzelnen Bezirkes denken, der sich für seinen eigenen Gebrauch eine Straße gebaut hat und durch eine zufällige Wendung des Verkehrs, wie das öfters vorkömmt, kömmt fremdes Fuhrwerk in einer solchen Menge auf die Straße, daß die Straße außerordentlich abgenützt und in einen schlechten Zustand gebracht ist; ist es nicht, ich möchte sagen, kränkend und verletzend für das Rechtsgefühl des betreffenden Bezirkes, daß das Objekt, das er für sich und seinen Bedarf zunächst gebaut hat, von fremden Leuten ruinirt wird. daß er die Kosten dafür tragen muß? Ich glaube, das muß das Rechtsgefühl eines Jeden verletzen, und meine Herren, solche Fälle kommen mitunter in sehr schreiender Weise vor. Es hat der hohe Landtag bereits in einem praktischen Falle derlei Erwägungen Gehör gegeben; ich erinnere Sie dießfalls nur an die Straße von Jungbunzlau nach Melnik. Diele Straße ist von der Regierung unternommen worden, es sind die Bezirke persuadirt, ich möchte sagen moralisch gezwungen worden, diese Straße zu bauen; man hat ihnen die Inkameration dieser Straße in Aussicht gestellt, man hat ihnen gesagt: Habt Ihr die Straße einmal gebaut, so werdet Ihr Ruhe haben; die Regierung wird sie weiterhin erhalten. Wie die Straße dann zu Stande kam, so wurde die Inkameration nicht vorgenommen


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und der Bezirk ist gegenwärtig in der traurigen Lage, diese ganze Straße erhalten zu müssen.

Nun ist diese Straße zufällig eine wichtige Straße; sie ist eine wichtige Straße für den großen Kohlenverkehr, für den Kohlentransport aus den Kladnoer Kohlenbergwerken, für die Industrie von Jungbunzlau und der dortigen Umgegend. Diese schweren Kohlenfuhren nützen die Straße ab in einer fürchterlichen Weise und die arme Bevölkerung des Bezirkes muß die Straße erhalten, während andere Leute es sind, die davon Vortheil ziehen. M. H.! Das ist offenbar nicht billig. In Anerkennung dieses Umstandes hat bereits der hohe Landtag in der ersten Session den betreffenden Gemeinden, worunter mehre mitunter schrecklich arme sich befinden, die Beiträge, die sie für diese Straßen geleistet haben und wozu sie eine Subvention bekommen haben aus dem Landesfonde, geschenkt.

Meine Herren! Derlei Fälle kommen aber öfters vor. Ich glaube es ist sehr unbillig, wenn ein Bezirk verhalten wird, gezwungen wird, für die Bedürfnisse einer Straße, die von fremdem Fuhrwerk abgenützt und ruinirt wird, große Umlagen zu tragen, es ist sehr unbillig, wenn z. B. ein Bezirk in einer Gebirgsgegend für eine Straße, die er für seinen Bedarf nicht braucht, die aber vorzugsweise dazu dient, das Land mit wichtigen Industrie-Orten des Auslands zu verbinden, eine förmliche Kunststraße mit großem Aufwande bauen muß. Es ist unbillig, wenn Bezirke, die um eine Hauptstadt herumliegen, um einen sonst wichtigen Industrie- oder Handelsplatz herumliegen, wenn diese die Straßen für den ganzen Verkehr, der nach solchen Punkten sich hinbewegt, erhalten müssen. M. H.! mir kommt das so vor, es ist beinahe so, wie wenn ein Landmann, ein Grundbesitzer sich auf seinen Grund und Boden für seinen Bedarf einen Weg gebaut hat und es findet sich nun, daß dieser Weg gerade andern Leuten bequem ist, und so fangen nun diese an, den Weg zu benutzen und abzunützen ; werden Sie nicht zugeben, daß er in seinem Rechte nun verletzt ist? daß ihm nun ein Unrecht geschehen ist, wenn nun ein Anderer das, was er für seinen Bedarf gebaut, ihm benützt und abnützt'? Und ein ähnliches Verhältniß, m. H.! ist es mit den Kommunitätsbezirken oder Gemeinden, wenn ihre Straßen von fremden Fuhrwerken abgenützt werden. Diese Ungerechtigkeit, die darin liegt, kann nicht anders ausgeglichen werden, als indem ein höherer Kreis, ein höherer Körper, der die höheren Interessen des ganzen Landesverkehrs im Auge zu halten hat, die Entwickelung ebensoviel unserer Handelsplätze oder Industrieorte, als der Kohlenwerte zu fördern berufen ist, der nöthigenfalls Opfer zu bringen berufen ist, als wenn der die Erhaltung über sich nimmt und die betreffenden Bezirke entlastet.

M. H.! ein bedeutender Redner dieses h. Hauses hat bei einer andern Gelegenheit gesagt: Es wird dadurch dem Steuerleistenden nicht genützt, und unter die Arme gegriffen, wenn man ihm auf der einen Seite erleichtert und auf der andern Seite größere Lasten zuwälzt. Wenn Sie die Lasten, die die einzelnen Staatsbürger treffen, im Zusammenhange betrachten, so sehen Sie, wenn ihnen auf einer Seite eine Mehrbelastung zukommt, daß ihnen auf der anderen Seite eine Entlastung zugeführt wird, so daß sich die Vortheile und Nachtheile ausgleichen und das, m. H., haben wir in der vorliegenden Frage vorzugsweise im Auge zu behalten. Die Belastung der Bezirke im gegenwärtigen Augenblicke in unserem Lande ist eine sehr ungleichmäßige. Unter 27 Bezirken im Lande sind 22 Bezirke, welche unter 4% der Steuerumlage für die Bezirksstraßen leisten, aber es ist mehr als die Hälfte der Bezirke des Landes, welche eine Steuer von 4—6% zahlen und 68 Bezirke, also ein volles Drittel der Bezirke des Landes steuern zwischen 6 und 16%; es giebt also einzelne Bezirke im Lande, die mitunter bis 16% Umlagen für die Bezirksstraßen haben. Wenn dies der Fall ist, so hat dies wesentlich seinen Grund darin, daß die betreffenden Bezirke mitunter Straßen zu erhalten gezwungen sind, die eigentlich von Rechtswegen der allgemeine Verkehr, resp. also das Land erhalten sollte, und solche Straßen erhalten müssen, die eben wegen ihrer starken Frequenz mehr abgenützt werden, also dem Bezirke größere Kosten verursachen. Wenn nun die Sache so eingeleitet wird, daß ein großer Theil dieser Straßen auf den Landesfond zur Erhaltung übernommen wird, so werden alle diese mehr besteuerten Bezirke entlastet.

Nun, das ist es also, was die Enquetkommission und auch die Minorität der gegenwärtigen Kommission des hohen Hauses wünscht und beantragt.

Im gegenwärtigen Augenblicke ist die durchschnittliche Belastung der Bezirke des Landes 7%, im Jahre 61 war sie noch 6 3/10 %. Wenn also im Ganzen die Belastung bei der Aenderung, wie sie vorgeschlagen wird, durch Adoptirung des Systemes der Landesstraßen, wenn im Ganzen die Belastung nicht über 6, nicht über 7% gesteigert wird für die einzelnen Bezirke, dann ist der Zweck erreicht, den wir Alle im Auge haben müssen, nämlich die gleiche Vertheilung der Lasten. Es wird Keiner über 7% zu zahlen haben, also Keiner übermäßig belastet sein, und auch Keiner zu wenig steuern Aber diese Vertheilung, m. H., läßt sich nur durch die Intervention des Landes erzielen, läßt sich eben nur dadurch erzielen, daß das System der Landesstraßen adoptirt wird und die einzelnen Bezirke das, was über ihren eiqenen Lokalbedarf hinausgeht, an den Landesfond leisten und der Landesfond es wieder über das ganze Land gleichmäßig vertheilt. Wenn das möglich wäre, daß diejenigen Bezirke, welche gegenwärtig wenig leisten und zufällig vielleicht keine wichtigen Straßenzüge in ihrer Mitte zu erhalten haben, zu der gegenwärtigen Leistung einen Mehlbeitrag geben würden und daß sie diesen


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Mehrbeitrag direkt an jene Bezirke abführen könnten, die gegenwärtig überlastet sind durch den Umstand, daß sie eben wichtige Kommerzialstraßenzüge zu erhalten haben, dann wäre eine Ausgleichung auch getroffen, aber Sie werden Alle einsehen, m. H., daß dies faktisch nicht möglich ist.. Es bleibt kein anderes Mittel, als die Vermittelung des Landes in dieser Beziehung in Anspruch zu nehmen und die Lasten in dieser Weise zu vertheilen, daß ein Theil der Straßen von dem Lande übernommen und erhalten werde und nur der Rest den verschiedenen Bezirken verbleibe.

M. H.! die Art und Weise, wie die Enquetkommission und der Landesausschuß diese Reform beantragt hat, ist, wie ich bereits sagte, für den h. Landtag durchaus nicht verbindlich, aber sie werden aus der ihnen gedruckt gegebenen Uebersicht entnommen haben, daß gegenwärtig die Erhaltungskosten 7 %, im Jahre 61 6%, betragen, wahrend, wenn das System, welches von der Enquetkommission beantragt wurde, adoptirt wird und vorausgesetzt wird, daß der Ertrag der Mauthen der gegenwärtige bleibt, also nicht gesteigert wird, die Sache sich so herausstellt, daß die Landesumlage dann im Ganzen also 3 7/10 % und die Umlage für die restlichen Bezirksstraßen 2 3/10 % betragen würde, also zusammen nur 6 %, während die durchschnittliche Erhaltung gegenwärtig sogar eine größere ist.

Wenn ferner aber auf den Umstand Rücksicht genommen wird, daß die Bemauthung im ganzen Lande auf allen Landesstraßen eingeführt werden soll. wenn darauf Rücksicht genommen wird, daß, wie die Enquêtekommission beantragt hat, etwa die Hälfte der Kosten der Erhaltung der einzelnen Landesstraßen durch die Mauth gedeckt werden, so würde sich dieses Verhältniß noch günstiger herausstellen, und es würde sich zeigen, daß die durchschnittliche Umlage für die Landesstraßen nur 22 pCt. und für die Bezirksstraßen 19 pCt. im Ganzen 41 pCt. betragen. Das ist, was ich in Betreff der gleichmäßigen Vertheilung der Lasten zu bemerken habe.

Nun kommt ein weiterer Gesichtspunkt in Erwägung zu ziehen, und das ist der nationalökonomische, die Gebahrung mit den Straßen selbst, und da werden wir wieder auf verschiedene Umstände Rücksicht zu nehmen haben.

Zunächst ist es die gleichmäßige Konstruktion der Straßen, die gewiß ein wichtiges Bedürfniß ist für das Land und für den Verkehr. Allein wenn in jedem Bezirk die Konstruktion der Straßen eine andere ist. so ist das offenbar eine große Beirrung und eine große Unzukömmlichkeit für den Verkehr, weil bei dieser Ungleichmäßigkeit kein Frachter, kein Handelsmann mit Sicherheit wissen kann, wie lange seine Waare auf dem Wege zubringen werde und wie groß die Transportkosten sich herausstellen werden, weil eben im nächsten Bezirke die Konstruktion eine andere, eine schlechtere ist, wodurch sich die Waare auf dem Wege aufhalten kann, sodaß die Transportkosten sich höher herausstellen. Eben so ist es mit dem Steigungsverhältniß. Wenn nickt im ganzen Lande ein gewisses Prinzip in Betreff der Steigung eingehalten wird, so ist das gleichfalls eine große Beirrung für den Verkehr, weil dann natürlich der Frachter gezwungen würde, bald da, bald dort Vorspann zu nehmen, der bei einer gleichmäßigen Einhaltung der Steigung hätte vermieden werden können. Ebenso ist es in Betreff der gleichmäßigen Bemauthungs- und Erhaltungsart. Würde die Sache, wie andererseits beantragt wird, den Bezirken allein überlassen, so werden diese in dieser Beziehung ganz ungleichmäßig und mit sehr ungleichem Eiser vorgehen, und es ist eine Gleichmäßigkeit nur dadurch zu erzielen und zu erreichen, wenn das höhere Organ des Staates darüber wacht und dafür sorgt, daß diese Gleichmäßigkeit in der Konstruktion überall eingehalten werde.

Meine Herren! Wie die Sache gegenwärtig steht, wird Jeder, der die Verhältnisse auf dem Lande kennt, zugeben, daß die Bezirksstraßen in solchem verschiedenen Zustande sich befinden. Es gibt einzelne, welche, was die Konservation betrifft, den besten ärarischen Straßen an die Seite gestellt werden können; es gibt aber auch solche, die eine große Steigung haben, solche, wo man auf dem puren Pflaster zu fahren gezwungen ist, solche, bei denen gar keine technische Aufsicht Statt hat, ja es gibt solche, wo seit Jahren gar kein Schutter verwendet worden ist. Wir könnten aus den statistischen Behelfen, die durch den Landesausschuß uns zugekommen sind, in dieser Beziehung interessante Daten geben. Auch der Aufwand, eben weil die Konservation eine verschiedene, ist in den verschiedenen Bezirken ein verschiedener, da der eine Bezirk mehr, der andere weniger leistet. Ich führe hier den Schweinitzer Bezirk an. Da kostet die Meile sechs Mal so viel, als im benachbarten Moldauteiner Bezirk. Natürlich das hängt dann von den politischen Beamten ab, welche bis zur Gegenwart noch die Sache in Händen haben, und ich weiß nicht, wie lange noch in Händen haben werden. Wo ein redlicher betriebsamer Mann an der Spitze des Bezirkes steht, sind die Straßen in besserem Zustande und oft mit geringeren Kosten. Wo das nicht der Fall ist, find die Straßen schlechter und der Aufwand größer. Es sind im Lande 41 Bezirke, welche blos von Bezirksamtskanzelisten u. s. w. inspizirt werden, also gar keine technische Aufsicht haben, so daß wirklich natürlich der Zustand kein gerade wünschenswerther sein kann. Im Hlinssoer Bezirke kosten 12.350 Klafter 808 Gulden, in Wildenschwert 24.449 Klafter, also ungefähr das Doppelte, 7.380 Gulden. Meine Herren! Das sind Ungleichheiten, die eben so lange bestehen werden, als die Verwaltung rein in den Händen der Bezirke gelegen ist, und die selbst auch beim Gintritte der Bezirksvertretung nicht ganz werden behoben werden, obschon es besser werden wird; weil eben es davon abhängen wird, ob der eine oder der andere Vorstand der,

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Bezirksvertretung sich der Sache mit Eifer annimmt und die Sache versteht oder nicht.

Handelt es sich aber darum im ganzen Lande, wenigstens die wichtigsten Verkehrszüge, diejenigen, welche eine bestimmte Kreisstadt mit der Hauptstadt und die Hauptstadt mit den Hauptstädten der Nachbarländer verbinden, jene Straßenzüge, welche nicht ärarisch sind, aber eine solche Wichtigkeit haben, dann bleibt uns kein anderes Mittel als die Sache eben in Landesregie zu übernehmen. Ebenso ist eine andere sehr wichtige Rücksicht nur dann gehörig im Auge zu behalten möglich, wenn die Sachen in Landesobsorge genommen werden, und das ist die Herstellung von solchen wichtigen Straßenzügen und die Festhaltung ihrer Richtung.

M. H. die Erfahrung hat uns gelehrt, und es hat der Berichterstatter der Minorität eine solche Straße genannt, ich könnte noch einer zweiten gedenken; es ist dies die sog. alte Karlsbader Straße, also eine der ältesten Straßen des Landes, deren Wichtigkeit immer anerkannt worden ist; und doch ist trotz aller Bemühungen der Behörden es nicht gelungen, die Straße neuerdings herzustellen. Es ist in letzter Zeit die Satze durchgesetzt worden, daß diese Straße hergestellt wird, und das lag einzig und allein in dem Umstände, daß einzelne Bezirke, einzelne Gemeinden renitent waren, einzelne Bezirke darauf sich stützen, das sie par force die Straße über einen bestimmten Ort haben wollten, der der richtigen Richtung nicht entspricht, und im localen Interesse des Bezirkes lag. Nun das m. H., werden wir nie vermelden können, wenn wir die wichtigen Straßenzüge nicht von dem höheren Standpunkte im Auge behalten, wenn wir nicht im Allgemeinen den großen Verkehr im Auge behalten, und wenn wir nicht absehen von derlei lokalen Interessen, die ihn beirren, und die die wichtigsten Straßenzüge nach rechts oder links allzuziehen suchen, um ein Paar Wirthen oder Bäckern oder Fleischern größern Absah zu verschaffen. Das m. H. die Erzielung großer und wichtiger Straßenzüge ist nur auf diese Weise zu erreichen möglich. Wir wissen, wie schwer es die Bezirke und mehrere Bezirke trifft, welche die Straßen in einer Richtung verfolgt um mit großen Opfern hergestellt haben, wenn sie an die Bezirksgrenze eines dritten oder vierten treten, und diese Bezirke einmal den Bau werweigern, so daß ihnen alle die Kosten, alle die enormen Auslagen, die sie gebracht haben, von keinem Vortheile sind, weil sie mit dem nächsten Bezirke sich nicht verbinden können.

Eine andere Frage wäre noch zu erwägen, das ist die Billigkeit der Administration.

In dieser Beziehung hat man gegen das System der Landesstraßen wichtige Bedenken erhoben. Man hat gedacht, die Administration der Landesstraßen dürfte im Verhältniß zu jener der Bezirksstraßen ungleich theuer sein.

Aber m. H. nach den übersichtlichen Ausweisen, die Ihnen in dieser Beziehung zugekommen sind, aus diesen werden sie ersehen haben können, daß sich die Sache nicht so verhält. Die Sache würde sich so allerdings verhalten, wenn die Absicht des L. A. und der Minorität der Kommission dahin ginge, eine kostspielige Landesbaudirektion mit einer Masse von Beamten zu schaffen. Das ist aber von vornherein nicht die Absicht der Enquetekommission gewesen, nicht die Absicht des L. A. gewesen und auch nicht die der Minorität der Landtagskommission. Es handelt sich darum, das bureaukratische System, welches in dieser Beziehung bis zum heutigen Tage bestand, vielmehr zu modifiziren und abzuschaffen. Es handelt sich darum diese Arbeiten bei Bezirksstraßen, die technischer und praktischer Natur sind, aus den Händen von Bureaukraten in die Hände von Praktikern zu legen, die dafür entsprechend besoldet würden. Gerade so wie es ein Privatmann thut, wenn er einen Bau vorhat, so sucht er sich eben einen tüchtigen Techniker, der sein Vertrauen besitzt, der ihm den Plan entwirft, läßt von demselben oder einem andern den Bau ausführen und honorirt ihn dann entsprechend. Ganz denselben Gang kann auch ein Land einhalten, wenigstens im Großen und Ganzen einhalten. Und dadurch wird es sich in die Lage sehen, viel billiger zu administriren, als es bisher der Fall war.

Es ist das Institut der Civilingenieure neuerdings in das Leben gerufen worden. Sie sind allerdings noch nicht überall im ganzen Lande stationirt, aber es mehrt sich ihre Zahl von Tag zu Tag und es ist das ein ähnliches Verhältniß, wie mit den Aerzten, die sich auf eigene Faust an einzelnen Orten niederlassen, ohne überall eine fixe Besoldung ,u haben, die aber ihren Erwerb darin suchen, daß sie Private bedienen.

Die Civilingenieure thun daßelbe; wenn nun so ein Ingenieur außerdem für die Beaufsichtigung und Restauration einer bestimmten Straßenstrecke ein bestimmtes Entgeld bekommt, ohne dadurch Beamte zu werden und Pensionsansprüche zu haben, so wird er das gern mitnehmen. Er wird sich der Sache mit allem Eifer hingeben und sobald er es nicht thut, nicht mit dem Fleiße und dem Eifer, den man von ihm erwartet, so wird er eben nicht mehr beschäftigt werden; man nimmt einen andern, der es besser thut, redlicher und eifriger.

Diese Art der Durchführung öffentlicher Bauten mit Hilfe von Privatingenieuren und Privattechnikern wird, glaube ich, am billigsten zu stehen kommen, und doch werden diese Ingenieure, wenn sie sämmtlich an eine Instruktion gebunden sind, die Straffen im ganzen Lande in gleichförmigem Zustande erhalten und die Strassen werden eine gleichmäßige Dotirung erhalten, soweit es möglich ist.

Nun würde es sich darum handeln, derlei Privatingenieure zu beaufsichtigen und für diesen Zweck sind, glaube ich, zwei Mittel sehr zweckmäßig und wenig kostspielig.

Das eine ist die Aufsicht, die von Seite des L. A. als dem von Ihnen bestellten Organ geübt wird. Zu diesem Zwecke genügen einige wenige


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technische Beamte, wie die Enquéte-Kommission von Sachverständigen beantragt hat ca. 6—8 Beamte die im Stande sind. die von Privattechnikern ausgearbeiteten Projekte zu prüfen, die Voranschläge rechnungsmäßig und technisch zu prüfen und nöthigen falls ex currendo dann und wann beim Baue nachzusehen, oder den Plan zu reformiren, wenn er ihnen nicht genug zweckmäßig erscheint; ebenso durch fliegende Kommissionen die Gebahrung der bestellten Privatingenieure zu überwachen.

Ein zweites Aufsichtsorgan ist beantragt von der Enqu?te-Komission in Vertrauensmännern, die von den Bezirksvertretungen gewählt werden für diesen Zweck, damit sie den bestellten Privatingenieur überwachen, daß er seiner Instruktion gemäß handle, daß er die Strassen jederzeit in gutem Stande erhalte und den ganzen Strassendienst gehörig versehe.

Der Ingenieur hätte in Betreff seiner Gebahrung und seiner Leistungen jederzeit Bericht zu erstatten, ebenso in Betreff der Geldanweisungen, und alle diese Akte mühten von dem Vertrauensmanne mit revidirt und mit gefertigt werden. Es würde demselben auch freistehen, wenn er mit der Gebahrung nicht einverstanden ist, einen Separatbericht an den L. A. zu schicken, so daß in allen diesen Organen und in der, ich möchte sagen, Mitaufsicht der ganzen Bezirksvertretung hinreichende Garantie geboten wäre, daß diese Techniker ihre Sache gewissenhaft, redlich und eifrig leisten.

Dieser Apparat wäre ein sehr billiger und es ist mit Sicherheit zu berechnen, daß die Kosten einer solchen Gebahrung sich selbst gegen die gegenwärtige Gebahrung und Verwaltung durch die Bezirksämter billiger stellen würde, wie diese sich nach der Rechnung zeigt. Es stellen sich nämlich bei den Aerarialstraßen die Regie und Administrationskosten gegenwärtig auf 18 1/2 % zu den Erhaltungskosten. Bei den gegenwärtigen Bezirksstraßen stellen sich die Regiekosten, nämlich die Kosten der politischen und technischen Aufsicht mit 6.9 % zu den Erhaltungskosten. Die berechneten Prozente für die Landesstraßen, bei der Annahme des empfohlenen Systemes würden folgende sein: 6.3 Prozent Regiekosten im Verhältniß zu den gesummten Erhaltungskosten. Das also meine Herren was die Billigkeit und Administration betrifft.

Nun ich brauche nicht darauf hinzuweisen, daß die gegenwärtige Verwaltung durch Bezirke, und insbesondere insolange sie in den Händen der Bezirksämter liegt, keine unentgeltliche ist, daß sie nicht einmal billig genannt werden kann, und ich könnte sogar einige Bezirke anführen, in welchen sie theuer ja sogar sehr theuer ist, so daß sie nach der projektirten Weise eine viel billigere wären. Das wären, ich möchte sagen die nationalwirthschaftlichen und praktischen Grunde, die ich dafür anzuführen hätte, daß der hohe Landtag sich für das System der Landesstraßen überhaupt ohne in vornherein festzustellen, welche Anzahl er annehmen werde, oder in welcher Weife sie zu verwalten sein, entscheide.

Ich erlaube mir noch auf einige politische Gründe hinzuweisen. Es ist meine Herren eine sehr auffallende Erscheinung, oder wäre es vielmehr, wenn im Königreiche Böhmen keine Landesstraßen beständen, während sie doch so zu sagen in allen Provinzen über Antrag der Regierung bereits adoptirt sind; wenigstens, in den meisten, und in einzelnen Ländern sind die bezüglichen Gesetze sogar sanktionirt worden. Es wäre für diejenigen Herren, welche eine Gleichmäßigkeit der Gesetzgebung in allen Ländern der öster. Monarchie anstreben und hochhalten, ein Grund das System der Landesstraßen, welches in den Ländern adoptirt worden ist, auch für Böhmen nicht auszuschließen. Ich glaube es hat der Herr Berichterstatter der Majorität auf einige Worte hingewiesen, die ich in der Enquetekommission gesprochen habe. Ich gedenke nichts zurückzunehmen. Meine Herren! Ich glaube es liegt in der Natur der Sache, daß jedes Organ, wie es sich bei uns in dem eigenthümlichen Staatsleben darstellt, seinen Theil thue und seinen Theil tragt. Ich glaube es ist zweckmäßig, daß der Staat die wichtigsten Straßenzüge, die für den ganzen Staat von Wichtigkeit sind, die die Hauptstadt des Landes mit den Hauptstädten der einzelnen Provinzen verbinden, erhalte. Es ist zweckmäßig, daß das Land nicht unthatig bleibe für diesen Zweck Opfer zu bringen, diejenigen Straßen zu erhalten, die vorzugsweise im Interesse des Landes sind. Insbesondere solche Straßenzüge, welche den Verkehr durch das ganze Land vermitteln, solche Straßenzüge, welche bestimmt sind, wichtige Fabriksorte mit Kohlenbergwerken und die Kreisstädte mit der Hauptstadt und diese untereinander zu verbinden, hat das Land zu erhalten, so daß der Bezirk nur jene Straßen zu erhalten hätte, welche vorzugsweise für den Bezirk von Bedeutung sind, und schließlich die Gemeinden nur jene Straßen zu erhalten hätten, welche vorzugsweise für den Bezirk von Bedeutung sind, und schließlich die Gemeinden nur jene Straßen zu erhalten hätten, welche eben nur für das Gemeindebedürfniß bestimmt sind, und so, daß also die Ortsgemeinden. Bezirksgemeinden, Landgemeinden, jede den ihr entsprechenden Theil von den Lasten dieses wichtigen Landesinstituts zu übernehmen hat.

Das, meine Herren, sind glaube ich auch Erwägungen, die der Beachtung würdig sind und die ich mir Ihnen zu empfehlen erlaube. Ich führe dabei auch den Umstand an, daß namentlich bei großen und wichtigen Straßenzügen es sich darum handeln werde, entsprechende Anknüpfungspunkte mit anderen Provinzen des Staates zu bekommen. Ich führe da an, daß in dieser Beziehung selbst beim Landesausschuß Verhandlungen vorgekommen sind, daß die Landesausschüße anderer Länder sich an den böhmischen Landesausschuß gewendet haben wegen Vermittlung bestimmter Anschlüsse.

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Ich führe an, daß der n. ö. Landesausschuß gewisse Straßen für Landesstraßen erklärt hat und eine bestimmte Richtung ihnen zu geben sich entschlossen hat, wo es sich darum handeln wird, auch den Straßen im Lande Böhmen wieder eine entsprechende weiter gehende Richtung zu geben.

Dazu wird eine Verständigung zwischen dem Lande und dem entsprechenden Landesausschuße nöthig sein.

Es ist beim Landesausschuß, um eben diese Frage schneller zu erledigen, und dem h. Landtage die geeigneten Vorlagen machen zu können, eine Enquetekommission zusammengesetzt werden.

Diese Enquetekommission wurde mit Beseitigung aller anderen denkbaren Rücksichten aus Männern vom Fache zusammengesetzt, und es wurden mehrere sehr bekannte und renomirte Techniker im Straßenbaufache beigezogen, und es wurden sämmtliche Handelskammern aufgefordert, Abgeordnete zu dieser Kommission zuschicken, welche in ihrem Schoße die tüchtigsten Fachmänner birgt.

Es wurden der ökonomische Verein und der Forstverein vom Landesausschuße aufgefordert, sich an der Enquêtekommission zu betheiligen.

Diese Enquêtekommission hat einstimmig bis auf eine Stimme sich für das System der Landesstraßen ausgesprochen.

Ein Gleiches hat der Landesausschuß gethan, insofern als er wenigstens in der Majorität die Gutachten der Kommission empfohlen hat.

Ein Gleiches thut die Regierung in der Vorlage, indem sie auch das System der Landesstraßen befürwortet.

Ich habe noch zu erwähnen, daß in dieser Begehung säst alle Behörden des Landes sich fast einstimmig dafür ausgesprochen haben, daß die wichtigsten Straßenzüge des Landes als Landesstraßen erklärt und erhalten werden sollen.

Ich könnte in dieser Beziehung viele Belege vorlegen; aber ich erlaube mir nur in Kurzem auf zwei hinzudeuten, die in der Beziehung sich sehr entschieden aussprechen.

So lesen wir hier in einem Berichte eines Kreisamtes an den Landesausschuß ...

(Wird vom Oberstlandmarschall unterbrochen.)

Oberstlandmarschall: Ich muß das hohe Haus fragen, ob es die Vorlesung desselben wünscht.

Abgeordneter Dr Rieger: Es ist nur ganz kurz.

Oberstland marsch all: Wenn keine Einwendung geschieht?

(Rufe: "Nein!")

Dr. Rieger: "Die große Verschiedenheit der Belastung der Bezirke, welche in anderen Kreisen ebenfalls hervortreten dürfte, rechtfertigt es vollkommen, wenn im Lande Böhmen für die Erhaltung der Bezirksstraßen 207 Konkurrenzkreise bestehen, wenn, da die Konturlenz nach Kreisen oder noch besser, wenn nur ein Konkurrenzkreis, das ganze Land bestände.

Die Vortheile der Kommunikation sind wechselseitig und so innig mit den Interessen aller Gegenden, aller Erwerbszweige verwoben, daß kein Theil den ihm von den Straßen überhaupt zugewandten Vortheil herausrechnen oder behaupten kann, daß ihn eine Straße in einem andern Bezirke des Landes gar nicht betrifft, obwohl die Gegend, durch welche eine Straße führt und die Gemeinden, welche an der Straße selbst liegen, mehr hiebei interessirt erscheinen, als die entlegenen, so liegt doch die Erhaltung der Straßen des ganzen Landes im allgemeinen Interesse desselben.

Deshalb glaubt das gefertigte Kleisamt es als einen höchst wichtigen Schritt der Beförderung des Kommunikationswesens und des Wohles des Landes begrüßen zu müssen, wenn die Erhaltung der Straßen als eine gemeinsame Landessache erklärt wird."

Meine Herren! Es sind noch einige sehr markante Stellen in diesem Bericht, und dieser Bericht ist von dem Berichterstatter Hrn. Abg. Laufberger gefertigt.

(Heiterkeit.)

Sie sehen. m. H., daß der Herr Abgeordnete und Berichterstatter der Majorität in dieser Beziehung von seinen früheren Ansichten etwas abgegangen ist.

Ich will ihm das nicht zum Vorwurfe machen, denn ein Sprichwort sagt: Sapientis est, sententiam mutare.

Gin Aehnliches finden wir in dem Berichte des Prager Kreisamtes.

Es erscheint daher für den Fall, als nicht alle bestehenden Bezirksstraßen als Landesobjekte in die Obsorge der Landesvertretung gelangen würden, nothwendig die Straßen nach der Wichtigkeit zu sichten, und wenigstens alle wichtigen Kommunikationsmittel aus Landesmitteln zu erhalten.

Es erscheint daher auch nach der Ansicht des k. k, Kreisamtes nothwendig, daß die Verwaltung der Straßen eine einheitliche werde, und unabhängige technische Organe angestellt werden, welchen die Verwaltung der bisherigen und der Bau neuer Straßen anzuvertrauen sei.

Es braucht nicht insbesonders hervorgehoben zu werden, daß durch eine geregelte Gebahrung der Zustand der Straßen gehoben und namhafte Kosten erspart würden, während gegenwärtig, wo die Aufsicht zumeist Unkundigen anvertraut werden muß, unnütz Zeit und Geld verschwendet wird.

Schließlich erlaubte es sich die Aufmerksamkeit des hochlöblichen k. böhm. Landesausschußes auf nachstehende Straßenzüge zu lenken, welche ihrer Wichtigkeit wegen unbedingt in die Kategorie jener Kommunikationsmittel gehören, welche in die Obsorge der Landesvertretung zu nehmen und aus Landesmitteln zu erhalten waren.


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Das, m. H., ist das Gutachten des Prager Kreisamtes.

In nämlicher Weise spricht sich das Budweiser Kreisamt dafür aus, daß wenigstens fünf dortige Straßen in Landesregie genommen werden.

M. H.! Sämmtliche Kreisämter des Landes, mit einziger Ausnahme des Egerer, und fast sämmtliche Bezirksämter des Landes haben sich für das System der Landesstraßen ausgesprochen.

M. H. unter solchen Umstanden wäre es wirklich sonderbar, dem L.-A. gewissermaßen, ich weih nicht was für ein "hinter dem Berg halten" oder "versteckte Absicht" zuzumuthen, wenn er dasselbe beantragt bat, was die Enquetekommission, was alle Kreisämter. alle Bezirksämter, was die Regierung auch beantragt hat. Was da für ein versteckter Hinterhalt sein soll, ist wirklich schwer zu begreifen. Es ist, m. H. die Vorlage, um die es sich handelt, und das Prinzip der Landesstraßen von der Regierung aufgestellt worden und die Minorität der Kommission hat nach alle dem, was darüber verhandelt worden ist, keinen Grund gehabt, dieser Ansicht entgegenzutreten.

Man hat gegen die Aufnahme dieses Principes verschiedene Einwendungen erhoben; aber m. Herren, wie bereits in sehr wichtigen Worten in dem Berichte des Taborer Kreisamtes ausgesprochen ist, hat man darauf nicht Rücksicht zu nehmen. Es ist die Landesstraßen-Angelegenheit eine so wichtige und die Interessen aller Bezirke sind dabei so innig verwoben, daß es nicht möglich ist in jedem einzelnen Falle, ich möchte sagen, auf Heller und Pfennig auszurechnen, was der Bezirk dabei profitirt; aber das ist ja aufliegend, daß wenn auch der betreffende Bezirk keine Landesstraßen bekommt, er doch gewiß auch die Landesstraßen benutzen wird; er wird gleichfalls auf derselben Straße seine Waaren beziehen und nur die letzte kleine Strecke auf seiner eigenen Bezirksstraße fahren. Es ist das also kein Grund, das Prinzip der Bezirksstraßen aufzustellen und man muß nur dafür sorgen, und das wird die Aufgabe des hohen Landtages sein, das System so zu stellen, daß wirklich wichtige Straßenzüge, die allen Theilen des Landes gleich nützlich sind, eben als Landesstraßen erklärt werden.

Man hat noch den weiteren Umstand hervorgehoben, das ist die drohende Erkamerirung; es hat mein verehrter Herr Kollege, welcher mit uns in der Kommission für das Princip der Landesstraßen gestimmt hat, sich selbst geäußert, daß er in neuerer Zeit bedenklich geworden ist in dieser Beziehung, weil die Möglichkeit vorliegt, daß ja der Staat eine Masse Straßen exkameriren wird, die dann dem Lande zur Erhaltung überlasten bleiben. Aber m. H., erstens ist das eine Angelegenheit, die von der Reichsvertretung abhängen wird, denn sie hat ihren Einfluß auf das Budget, und es würde dadurch das Budget natürlich wesentlich entlastet werden, wenn eine große Masse von Straßen aus dem Reichsbudget ausgewiesen werden möchte, und es würden die Vertreter unseres Landes im Reichsrathe gewiß Gelegenheit haben, sich dem entgegenzustellen, daß man so wichtige Straßenzüge aus dem Budget ausscheiden und dem Lande zuweisen will. Uebrigens ist das auch von der Beschlußfassung des hohen Landtages abhängig, über jede einzelne Straße wird auch der hohe Landtag zu entscheiden haben, ob er sie in Selbstverwaltung übernehmen will. Aber meine Herren! trotz alledem, wenn es vorkäme, daß die Exkamerirung, von gewissen wichtigen Straßenzügen statt finden sollte, können wir dann diese Straßenzüge den einzelnen Bezirken auslasten; denken Sie sich, wie überlastend das wäre für die Bezirke, wenn die Straßen, die gegenwärtig als Chausseen errichtet sind, mit dieser enormen Breite, ungeheuerer Frequenz und auch Abnützung, wenn er künftig diese allein erhalten mühte; das können wir doch unmöglich thun, wir müssen einsehen, daß solche Straßen wichtiger sind für das Land als für den betreffenden Bezirk und daß es billig ist, daß das Land selbst die Erhaltung solcher Straßen übernehme, als daß man solche Bezirke nicht unmäßig überlaste. Wir werden es also trotz alledem nicht verhindern können, daß gewisse Straßen von der Regierung dem Lande zur Erhaltung zugewiesen werden, und ick glaube, wenn die Regierung in dieser Beziehung nur einigen Ernst zeigt, daß sich wenigstens manche von den Mitgliedern, die gegenwärtig dagegen stimmen, dann sich nicht dagegen erklären werden, wenn sie sehen, daß eigentlich nicht aufzukommen ist gegen die Regierung.

Ich bemerke noch, daß wir übrigens faktisch bereits Landesstraßen haben. Wir haben zwei Straßen, die einzig und allein aus Landesmitteln gebaut worden sind und aus Landesmitteln erhalten werden, und eine solche Straße ist namentlich die Navigationsstraße, die längs der Moldau nach Hohenfurt führt, die rein aus Landesmitteln erhalten werden muß; eine zweite Straße haben wir dem Herrn Berichterstatter der Majorität, dem Herrn Abgeordneten Laufberger zu verdanken, es ist das die Iserthalstraße, die über seinen Antrag vom hohen Landtage genehmigt worden ist, wo der hohe Landtag sämmtliche Kosten zu tragen übernommen hat, also auch die Erhaltung zu tragen. Wie also auch der Beschluß des hohen Landtages ausfallen möge, diese beiden Straßen, wenn sie auch nicht den Namen Landesstraßen haben, bleiben doch Landesstraßen und müssen eben erhalten werden.

Nun ich habe keinen Beruf, möchte ich sagen, die Regierungsvorlage in dieser Beziehung in Schutz zu nehmen, daß man ihr die Grundlosigkeit vorgeworfen hat. Ich kann doch nicht annehmen, daß die Regierung eine solche Vorlage ohne allen Grund gemacht hat oder nur aus dem Grunde gethan hat, um einen Theil der Lasten vom Reichsbudget auf das Landesbudget zu überwälzen, was übrigens selbst dann keine Unbilligkeit wäre. Wenn gegenwärtig die Reichsstrassen in einzelnen Ländern ungleichmäßig vertheilt waren, dann wäre es eine billige Anforde-


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rung, welche an die Regierung zu stellen wäre, daß sie m den Ländern, wo zu viel Reichsstrassen bestehen, einzelne ausscheide und dem Lande überlasse, weil es billig ist, daß alle Provinzen Verhältniß mäßig sich am Staatssäckel und an seinen Vortheilen betheiligen. Ich glaube, der Grund, den die Regierung gehabt hat, ist das öffentliche Interesse der guten und zweckmäßigen Erhaltung größerer und wichtigerer Strassenzüge und die zweckmäßige Vertheilung der dabei nickt zu vermeidenden Lasten.

Es wird zwar darauf hingewiesen, daß dieser Ungleichheit der Belastung, dieser Ungerechtigkeit, die ich bereits im Anfange meiner Rede hervorgehoben, durch Subventionen begegnet werden könne, indem man einzelnen Bezirken Subvention gewährt. Indessen ist, m. H., nicht zu leugnen, daß auch diese Subvention eine sehr bedeutende Last darstellen würde. Es würde sich, wenn nämlich alle Bezirke, welche gegenwärtig mehr als den Durchschnitt leisten müssen, welche gegenwärtig mehr als 6 % leisten müssen, wenn also diese Subvention gegeben würde in entsprechender Weise, so würden sich die Kosten, die Beträge dieser Subvention über 100.000 sl. belaufen, und wenn noch die zu exkamerirenden Reichsstraßen gegenwärtig, sei es in der Anzahl von 60 oder in jener von 80 Meilen, auf das Land übertragen würden, was am Ende auch nicht zu vermeiden sein wird, so würde sich diese Subvention, die man den Bezirken geben müßte, aus circa 170.000 sl. belaufen. Meine Herren! für eine so wichtige Landesausgabe müßte nothwendig auch eine entsprechende Gebahrung eingeführt werden, eine entsprechende Kontrolle. Es würden dazu noch einige verrechnende, einige technische Kräfte nothwendig sein, um sich zu überzeugen, daß die großen Auslagen, die das Land tragen muß, zweckmäßig verwendet werden, und daß damit in praktischer Beziehung redlich gebahrt werde. Das würde ein Paar Beamte in Anspruch nehmen und eine Menge Kommissionskosten verursachen, die nicht zu vermeiden sein würden. Damit wäre jedoch ein anderer Umstand nicht erreicht, nämlich die vollkommene Gleichheit in der Theilung der Lasten und es würde ein Nebelstand hervorgerufen, der sehr unangenehme Folgen haben würde. Es würden sich in jedem Landtag die Debatten über die Subvention, über das plus oder minus einer Subvention wiederholen, und jeder einzelne Abgeordnete würde sich verpflichtet halten, für seinen Bezirk eine Lanze zu brechen, um zu zeigen, daß sein Bezirk zuviel überlastet ist, daß man mehr thun müsse, daß er einer hohem Subvention bedürftig fei, und es würden die nachrückenden Subventionen immer neuerdings zur Sprache gebracht werden müssen; während, wenn das Land dieses System annimmt, gewisse Strassen für Landesstrassen erklärt und die Erhaltung übernimmt, dieses entfällt, nämlich die jährlichen Gesuche um Subventionen für Erhaltung, nicht blos Subventionen für Herstellung, denn eine Subvention für Herstellung ist wieder etwas anderes.

Nun, m. H,, man hat noch mehr derlei Gründe ins Treffen geführt. Aber einer der wichtigsten ist das unbestimmte Etwas, wie ich schon darauf hingewiesen habe. Man glaubt, es wird eine ungeheuere Administration, ein großer Beamtenstatus, e,ne neue Bureaukratie geschaffen, und gestatten Sie mir das Wort eines anderen Abgeordneten zu gebrauchen, man hat die Absicht, ein Landesministerium zu schaffen. Also das, m. H., das ist der große Schrecken, das unbekannte Etwas, mit dem die Gemüther beirrt werden. Meine Herren! ich habe bereits darauf hingewiesen, was eigentlich von der Sache zu halten ist, wie die Enquetekommission, die ja nicht aus lauter, ich möchte sagen Föderalisten zusammengesetzt war, ich glaube nicht, daß ihrer 2 oder 3 darin waren, die gewiß nicht die Absicht gehabt haben, so ein Wesen zu schaffen, wie die Kommission die Sache in ganz anderer Weise ins Leben zu rufen beabsichtigt hat. Ich glaube, m. H., daß, da wir schon einmal auf dem Standpunkte stehen, daß wir uns immer umsehen, nach dem. was in anderen, Provinzen geschieht, so dürfte auch das in dieser Beziehung einige Berücksichtigung verdienen; wenn Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Schlesien, sich nicht vor einem Landesministerium scheuen, so dürften wir diese Furcht ruhig bei Seite liegen lassen.

Meine Herrn! übrigens gesetzt, es würde ein Landesministerium werden, so ist das der Landesausschuß. Meine Herren! den Landesausschuß, den haben Sie in ihrer Macht, er ist ihr Organ, ein Organ, das aus ihrer Mitte hervorgegangen ist. Der Landesausschuß steht mit seinen Mitgliedern in den verschiedenen Parteien des Landtages, er ist kein exzeptioneller Körper, der oberhalb dieses h. Hauses stände. M. H.. es liegt in ihrer Hand, dieses Ministerium mindestens alle 6 Jahre einmal zu ändern abzuschaffen; meine Herren, und der Landesauschuß ist zuletzt kein Körper, der Ihnen ein Paroli bieten der sagen könnte: wir wollen abwarten und derlei Worte mehr. Der Landesausschuß muß ganz fein und bescheiden das thun, was das h. Haus beschließt, und er wird es auch jederzeit für seine Pflicht halten, das zu thun, was das hohe Haus beschlossen hat. Das h. Haus hat den L. A. jederzeit vollkommen in seiner Hand, und wie gesagt, der Landesausschuß ist nicht in der Lage, dem hohen Hause irgend eine Opposition entgegenzustellen. Wennschon das hohe Haus zwischen einem und dem anderen Ministerium zu wählen hat, so wird es jedenfalls mit dem Landesausschuß eine neue Wahl getroffen haben, in der Beziehung, daß es eben die Macht nicht aus seiner Hand gibt. Also das, m. H., habe ich mir für nöthig gehalten, gegen solche rege Befürchtungen auszusprechen.

Ich glaube also, m. H., wenn ich Alles zusammenfasse, nach meiner redlichsten Ueberzeugung mich dahin aussprechen zu müssen, daß der hohe Landtag nicht besser thun kann, für das Interesse der Landeskommunikation nicht besser sorgen kann, als wenn


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er das Prinzip der Landesstrassen annimmt; natürlich die Ausdehnung, die er dem Prinzipe geben wird, die einzelnen Strassen, die er wird ausnehmen, wollen m das System, die Art und Weise, wie er administriren will, bleibt ohnehin der spätern Beschlußfassung vorbehalten.

Aber ich glaube, was die Gerechtigkeit betrifft, die gleichmäßige Vertheilung, so gewährt sie die Möglichkeit, daß künftig wichtige Straßenzüge in zweckmäßiger Weise ausgebeutet werden. Alle diese Interessen haben ihre Garantie nur darin, daß der h. Landtag die Sache in seiner Hand behält und diese wichtigen Straßenzüge selbst zur Erhaltung übernimmt. Er wird dadurch für den Wohlstand des Landes ohne Rücksicht auf die Nationalität der einzelnen Bevölkerung, für die Gemeinden und für die Entwicklung ihrer Zivilisation am besten sorgen.

(Výbornì, Bravo.)

Oberstlandmarschall: H. Prof. Herbst.

Prof. Herbst: Der geehrte H. Vorredner, gegen dessen Ausführungen ich mich zu wenden habe, hat zweierlei Gründe ins Feld geführt und zwar zuerst volkswirthschaftliche und dann politische Gründe. Es ist eine alte Regel für Redner, daß sie mit den stärksten Gründen am liebsten zuletzt kommen und somit sollten jene politischen Gründe die bedeutenderen gewesen sein. Meine Ansicht ist dies nicht. Hier handelt es sich um eine rein volkswirthschaftliche, ich möchte jagen, administrative Frage und dabei scheinen mir politische Gründe von weniger Bedeutung zu sein. Ich werde mir daher erlauben, zuerst jene Gründe zu besprechen

Um der Reihenfolge der Gedanken, welche so vielseitig von dem H. Vorredner entwickelt wurden, zu folgen, beginne ich damit, daß er es als auffallend bezeichnete, wenn das Land Böhmen keine Landesstraßen hätte, nachdem doch in andern Ländern die Einführung von Landesstraßen beschlossen wurde und es sei insbesondere von Seiten derjenigen auffallend, die für die Gleichförmigkeit in der Gesetzgebung einzutreten pflegen. Nun bin ich auch bis zu einer gewissen Grenze für die Gleichförmigkeit in der Gesetzgebung. Aber, ich sehe nicht im Mindesten den Grund ein, warum bei dieser Frage nicht eine Verschiedenheit in den Ländern stattfinden sollte; ja ich bin der Ansicht, daß sie naturgemäß stattfinden müsse. Denn hier handelt es sich nicht einmal um besondere Landesverhältnisse, hier handelt es sich einfach um die größere oder geringere Ausdehnung des Landes. Daß man in Salzburg zum Beispiel blos Landesstraßen und keine Bezirksstraßen hat, scheint mir ganz natürlich, denn das hieße doch den Luxus zu weit treiben, wenn man auch dort solche Straßen hätte.

Ein anderes Land, wo man voriges Jahr die Landesstraßen einführte, möchte heuer sehr gern dieselben wieder los werden, bevor sie noch ins Leben getreten sind. Dasselbe hat jetzt keine Bezirksstraßen. möchte sie aber viel lieber haben, und zwar aus nahe liegenden Gründen. Eines oder das andere, aber daß man Landes- und Bezirksstraßen habe oder einzuführen beabsichtigte, dürfte in keinem einzigen Lande vorkommen. Welches von beiden einzuführen zweckmäßiger ist, richtet sich naturgemäß nach der Größe und Ausdehnung des Landes. Wie man sich in andern Ländern nicht für die Einführung der Bezirksvertretungen entschlossen hat, sondern den L.A. gleich unmittelbar den Gemeinden überordnete, weil die geographische Ausdehnung des Landes, der Umfang der Geschäfte jene nicht nothwendig machte, so scheint es mir ebenso in Böhmen angezeigt, daß der ohnehin schon viel belastete L.-A. nicht mit neuen Geschäften überlastet werde, sondern daß man den Bezirken jene Geschäfte überlasse, die naturgemäß bei ihnen am besten besorgt werden. Aus dem, was andere Länder beschlossen haben, würde ich der Meinung sein, folge naturgemäß, daß man ihrem Beispiel nicht folgen, sondern für Böhmen Bezirksstraßen beschließen soll, da man für Böhmen Bezirksvertretungen beschlossen hat. Die Bezirksvertretungen, die nach meiner Ansicht ein vortreffliches Institut werden können, sollen auch einen Wirkungskreis haben. Sollten sie nicht einmal dazu gut sein, die Bezirksstraßen zu überwachen, so wüßte ich wahrlich nicht, wozu wir uns so viel Mühe gegeben haben, um dieses Institut durchzusehen.

Ich glaube vielmehr, daß es das allernatürlichste sei, wenn sie die Bezirksstraßen in die Hände nehmen und deshalb sollten dieselben ihnen wenigstens nicht zum größeren Theile entzogen werden.

Ich glaube, auch wenn der Landtag beschließt, daß blos Bezirksstraßen im Königreich Böhmen bestehen sollen, so tritt er dadurch in keinen flagranten Widerspruch mit der Regierung. Mir scheint vielmehr der Vorgang bei dieser Vorlage nach der Natur der Sache folgender zu sein. Die Vorlage ist gleichmäßig in allen Landtagen vorgebracht worden. Würde ein so dringendes Regierungsinteresse vorhanden sein, daß sie auch ganz gleichmäßig überall angenommen würde, so wäre das Natürlichste, daß die Regierungsvorlage beim Reichsrathe eingebracht worden wäre; denn daß das Kommunikationswesen überhaupt Gegenstand der Reichs-Gesetzgebung hätte sein können, ist wohl klar. Aber die Regierung hat mit vollem Rechte die obschon gleichlautenden Vorlagen den verschiedenen Landtagen vorgelegt, offenbar nicht in der Absicht, daß alle dieselbe unverändert annehmen, um sie sohin mit absoluter Gleichförmigkeit in allen Ländern einzuführen, sondern damit jedes Land daran die Veränderungen vornehme, welche durch die besonderen Verhältnisse, durch die Ausdehnung des Landes als nothwendig erscheinen werden. Von einem Entgegentreten der Regierung kann daher bei diesem Gesetze auch beim Wegfalle der Landesstraßen nach meiner innigsten Ueberzeugung am allerwenigsten die Rede sein.

Auch mit den Ansichten der Behörden, glaube ich, kommt man nicht in großen Widerspruch; auch


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hier scheint mir, hat sich bei den vorgelesener, Stellen der alte Sah bewahrt: es kommt immer auf die Auslegung an und legt man nicht etwas aus, so legt man etwas unter. Mir scheint, die Bezirksämter und die Kreisbehörden sind von zweierlei Ansichten ausgegangen; einerseits von der, das prinzipiell die Einführung der Landesstraßen bereits feststeht: das ist sehr begreiflich und da haben sie der menschlichen Natur ganz entsprechend das gethan, was man unter solchen Verhältnissen thun muhte nämlich sie haben sich bemüht, möglichst viele Landesstraßen für ihren Bezirk oder Kreis zu erringen was wahrscheinlich auch der traurige Beruf eines jeden einzelnen Abgeordneten sein müßte, wenn das Princip der Landesstrassen durchgehen würde.

Das haben die Bezirksämter und die Kreisbehörden in wohlverstandener Würdigung ihrer Stellung, der zufolge sie für die Bezirks- und Kreisinsassen möglichst viele Vortheile zu erringen wünschten, gethan.

Weiter sich auszusprechen, waren sie nicht in der Lage.

Aber es ist auch, wie es scheint, aus dem Vorgelesenen deutlich hervorgegangen, alle haben gemeint, es wäre am Besten, wenn nur Eine Kategorie von Strassen bestünde. Deshalb haben sie möglichst viel auf das Land zu wälzen gesucht. Denn das ist der Punkt, um den es sich handelt:

Soll man die Bezirks- und Landesstrassen oder blos das Eine oder das Andere haben? und wenigstens die vorgelesenen Stellen scheinen darauf hinzudeuten, daß den Behörden die Annahme nur einer Kategorie entsprechend erschien, wenigstens hat das Prager Kreisamt dies ausdrücklich erklärt. Dies ist dasjenige was, wie mir scheint, überaus berücksichtigt und angestrebt wird. Eine Kategorie bei jenen Strassen, die nicht unter der Staats-, aber auch nicht unter der Gemeindeverwaltung stehen.

Denn ich kann die Ansicht, welcher Dr. Rieger ist, nicht theilen, daß alles sich so nach dem Reiche. Lande, Bezirke, der Gemeinde vertheilen muß, daß alle vor Allem etwas haben müssen, daß das, was das Reich hat, in einer gewissen homoeopatischen Verdünnung auch zustehen muß, der Gemeinde u. s. w., so zwar, daß auf der unteren Stufe stets eine gewisse Reproduction desjenigen eintritt, was in der höheren Gliederung stattfindet.

Einmal gibt es gewisse Sachen, die das Reich hat, die aber weder dem Lande, noch dem Bezirke zu wünschen sind.

Ein Deficit hat leider das Reich auch; wir wollen aber suchen, daß das Deficit nicht auch bei uns sich einbürgere und daher nicht einen vermeintlichen Ueberschuß, der sich auf dem Papier befindet, leichthin verwenden; noch weniger sollen wir dazu kommen, daß wir eine Landesschuld haben, obschon eine Reichsschuld in großem Maßstabe besteht.

Wenn wir aber an dem übernommenen Activvermögen fortzehren, wird dasselbe bald aufgezehrt sein, und es wird vielleicht dann die Reihe des Schuldenmachens beginnen.

Kurz nicht Alles, was durch die Verhältnisse eines großen Staates geboten ist, muß nothwendig oder soll nothwendig bei dem Lande und den Bezirken eintreten.

Aber wir wollen dem Gedanken etwas näher sehen. Ganz gewiß, wenn man sagt, der Staat ist berufen, für die Kommunikationen zu sorgen, ist er auch berufen, für die Eisenbahnen zu sorgen.

Niemand wird das in Abrede stellen, denn die Eisenbahnen sind die wahren Kommunikationsmittel der Jetztzeit, welche getreten sind an die Stelle der Reichsstiassen, wie man sie früher genannt hat. Aber folgt daraus, weil der Staat berufen ist, für die Eisenbahnen etwas zu thun, daß der Staat selbst Eisenbahnen bauen muß? Ist das nicht ein durch und durch veraltetes Prinzip, das man längst aufgegeben hat?

Wenn daher auch das Land berufen ist, für die Straßen im Lande etwas zu thun, folgt daraus, daß sie Landesstrassen sein müssen, und folgt daraus, daß das etwa die zweckmäßige Art ist, wie man für den Bau der Strassen im Lande etwas zu thun vermag?

Ich sehe also die Nothwendigkeit der Folgerung dessen nicht ein, daß was der Staat hat, auch das Land haben muß, eine Folgerung, welche in Bezug auf die Strassen um so unpassender scheint, weil der Staat eben jetzt sich der Strassen entledigen, sie ezkameriren und den Ländern übergeben will, womit auch die Nothwendigkeit der Landesstrassen entfallen mühte, wenn sie sich aus der Premisse ergeben sollte.

Die Nothwendigkeil ist also nicht vorhanden, aber eben so wenig die Nothwendigkeit, daß das, was geschehen soll, in gewisser Richtung immer durch die Uebernahme in die Selbstregie geschieht, denn Decentralisation und Selbstverwaltung, das sind ja die großen, und ich glaube in jeder Hinsicht berechtigten Schlagworte der Zeit. Decentralisirt soll aber, so wie im Reiche, so ganz gewiß auch im Lande werden, und die Selbstverwaltung besteht nicht darin, daß ein selbstgewähltes Organ verwalte, sondern die Selbstverwaltung besteht darin, daß diejenigen verwalten, um deren Interessen es sich handelt, und das ist bei den Strassen im Bezirke der Bezirk und seine Vertretung, nicht der Landesausschuß, etwa deshalb, weil er ein gewähltes Organ ist, so wenig als man die Organe der Reichsvertretung, weil sie gewählt sind, als diejenigen betrachten würde, welche in Bezug auf die Verwaltung der Angelegenheiten der Länder ein entscheidendes Wort zu reden haben.

Ich kann also jene politischen Gründe durchaus nicht als maßgebend betrachten, welche angeführt wurden, aber auch das nicht, daß es sich bei den Strassen, die an den Grenzen sind, um Anknüpfungspunkte mit andern Königreichen und Ländern, welche eben an der Grenze sind, handle. Das tritt


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auch bei den Bezirksstrassen ein, denn dann mühte man jede Strasse, welche an der Grenze des Landes ist, jede solche Gemeinde- und Bezirksstrasse ohne weiteres als Landesstrasse erklären.

Es gibt ja keine Strasse, die an jener idealen Linie, welche die Landesgrenze ausmacht, aufhört, es tritt dasselbe bei jeder Strasse ein, und wenn deshalb die Nothwendigkeit sie als Landesstrasse zu erklären, einträte, so sehe ich nicht ein, wie man dabei einen Unterschied machen könnte.

Wenn ferner darauf hingewiesen wurde, in welche Lage der Landtag käme, wenn er regelmäßig über Subventionen zur Erhaltung oder zum Baue der Bezirksstraßen streiten mußte, möchte ich doch fragen, in welche noch viel bedenklichere Lage der Landtag und rücksichtlich dessen Mitglieder dann kommen, wenn es sich um den beständigen Kampf handelt, zu erringen, daß eine bestimmte Straße als Landesstraße erklärt werde, nicht bloß um eine vorübergehende Subvention, eine Beihilfe, sondern die völlige Abnahme der Last der Erhaltung oder selbst des Baues der Straßen.

Wenn es nicht gelingt, alle möglichen Bezirke und zwar alle gleichmäßig mit Landesstraßen zu bedenken — und das wird nie gelingen — so wird mer das Gefühl der Zurücksetzung und wie ich zeigen werde das Gefühl des verletzten Rechtes bei denjenigen Bezirken eintreten, die eine solche Begünstigung nicht finden und welche Aufgabe wird dann dem Vertreter eines solchen Bezirkes gestellt sein? Wird er nicht beständig aufgefordert werden, dahin zu wirken, daß dies Unrecht wieder aufgehoben wird, in welche Lage kommt da überhaupt die Vertretung? und läuft sie nicht jene große Gefahr, die wir in der französischen Deputirten-Kammer in den vierziger Jahren gesehen haben, die Gefahr nemlich, daß bei der Wahl des Abgeordneten nicht auf dessen sonstige Eigenschaften oder Parteistellung, sondem wesentlich darauf gesehen werden wird, ob von ihm vorausgesetzt werden kann, er werde dem Bezirke eine Landesstrasse verschaffen können; und ist das nicht die größte politische Gefahr, ist das nicht eine Gefahr, die das ganze Wesen der Volksvertretung zu gefährden, ja zu korrumpiren geeignet ist? Vom politischen Standpunkt ist dieser beständige Kampf, der nothwendig herankommen würde, nicht nur nicht zu wünschen, vielmehr außerordentlich gefährlich.

Ich wende mich nun zu denjenigen Gründen, welche als volkswirtschaftlich bezeichnet wurden, obschon sie der verschiedensten Art sind.

So ist gleich der erste aus den Gründen des Rechtes entnommen.

Der Herr Vorredner meinte nämlich, daß das Gerechtigkeitsgefühl im Bezirke sich verletzt finden könnte, wenn der Bezirk deshalb, weil seine Strasse nicht blos von den Angehörigen des Bezirkes, sondern auch von Andern, die denselben Weg wegen feiner Wichtigkeit bedürfen, benutzt wird — für die Erhaltung der Strasse größere Ausgaben habe. Es könne dieß durch zufällige Aenderungen im Verkehre herbeigeführt werden. Es trete dies ein bei Gebirgsstrassen, welche künstlicher gebaut werden müssen, weil sie ein Bedürfniß des großen Verkehrs sind, es trete dies ein bei Strassen in der Nähe größerer Städte. Nun, dagegen läßt sich Verschiedenes bemerken. Einmal glaube ich nicht, daß man es in einem Bezirke als einen großen Nachtheil ansieht, wenn der Verkehr in dem Bezirke groß ist.

Was der Herr Abg. Dr. Rieger angeführt hat, daß es bei Straßen, und nicht bloß bei Gemeinde und Bezirksstraßen, sondern auch bei Reichsstraßen oft vorkomme, daß ein Stück der Straße unzweckmäßig geführt wurde, nur um einem Wirthe oder Bäcker einen Verdienst zu schaffen, das beweist, je größer der Verkehr desto größer ist der Vortheil des Bezirkes, wenn das auch in der Umlage zur Schaltung der Straße seinen unangenehmen Ausdruck findet.

Es wächst auch das Mautherträgniß, welches der Herr Vorredner gar so hoch angenommen hat, wenn der Verkehr wächst.

Aber ich will noch darauf aufmerksam machen, daß ja der Gesetzentwurf, wie er uns vorliegt, in dieser Beziehung eine Abhilfe trifft, indem er im §. 7 sagt:

"Der Bau oder die Erhaltung besonders wichtiger oder kostspieliger Gemeinde- oder Bezirksstraßen kann aus dem Bezirks- oder Landesfonde unterstützt werden, worüber die Bezirks- oder Landesvertretung entscheidet."

Also nicht bloß für den Bau wie bisher, sondern auch für die Erhaltung ist diejenige Vorsorge getroffen worden, die nothwendig und entsprechend ist. Denn daraus, daß Fremde die Straße häufig benutzen, folgt doch meines Erachtens noch nicht, daß die Einheimischen, die sie vorzüglich benutzen werden, gar nichts beizutragen haben, und das würde die Folge sein, wenn man aus diesem Grunde die Straße einfach als Landesstraße erklärt, und den Bezirk von jeder Beitragspflicht zu derselben enthebt.

Mir scheint daher, daß jene Rücksicht auf die Gerechtigkeit nicht eintrete, von welcher gesprochen worden ist, und daß dasjenige, was in dieser Beziehung nothwendig ist, schon durch den Gesetzentwurf geschehen sei.

Umgekehrt aber möchte ich sagen, die entscheidende Rücksicht der Gerechtigkeit spuckt gegen den Vorschlag, denn die Bezirke, die keine einzige Straße haben, die ihnen das Land erhält, sondern welche alle im Bezirke liegenden und oft sehr viele Straßen als Bezirksstraßen fortwährend erhalten sollen, wird eine größere Umlage bloß deshalb ertragen müssen, weil in einem anderen Bezirke die Strassen als Landesstraßen erklärt wurden, und das ist besonders bei entlegenen Bezirken der Fall, die nie in die Lage kommen, als Landesstraßen erklärte Stras-

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sen zu benutzen, und da werden Sie sagen, das ist ein entschiedenes Unrecht.

Das ist gerade so ein Unrecht, wie wenn man die verschiedenen Theile eines und desselben Staates in einen Topf wirft, und die, welche gute Straßen haben, dazu verhält, den Anderen, die nichts gethan haben, Straßen zu bauen.

Was in Bezug auf die einzelnen Theile des Reiches nicht gerecht ist, ist auch in Bezug auf die einzelnen Theile des Landes nicht gerecht; zumal wenn es sich um ein so großes, so ausgedehntes Land, wie Böhmen ist, handelt, und wo dem einen etwas abgenommen wird, der davon gar keinen Vortheil hat, und wo man daher mit aller Bestimmtheit über große und grobe Ungerechtigkeit klagen wird.

Was die gleiche Vertheilung der Lasten betrifft, welche dadurch herbeigeführt werden soll, und welche der Herr Vorredner als einen wesentlichen Vortheil bezeichnete, so kann ich solchen nicht zugeben.

Die gleiche Vertheilung der Last ist etwas Undurchführbares, weil man auch die Vortheile nicht gleich vertheilen kann.

Z. B. In der Stadt wo Gasbeleuchtung ist, da haften größere Lasten auf der Kommune als in denjenigen Gemeinden, wo, wenn nicht Mondschein ist, überhaupt kein Licht bei Nacht ist. Folgt daraus, daß die, welche keine Beleuchtung haben, den anderen etwas zu ihrer Beleuchtung beitragen sollen. Ganz und gar nicht. Wer den größeren Vortheil hat, der hat auch die größere Last, darin beruhet die wahre Gleichheit, nicht aber darin, daß man dem Reicheren etwas nimmt und es einem Aermeren gibt.

Dadurch geschieht die Gleichheit des Unrechtes und nicht die Gleichheit des Rechtes.

Dr. Rieger hat selbst angeführt, es ließe sich die Sache vielleicht so machen, daß die Bezirke, die kleinere Umlagen haben, denjenigen Bezirken abführen, welche größere Umlagen haben, damit sich die Sache ausgleicht.

Aber gerade, daß es auf diese Art geschehen könnte, beweist, daß es ein Unrecht ist. Die Reflexion scheint mir einfach darauf hinauszulaufen: Zahlen sollen Alle gleich viel, ob sie aber von dem Gezahlten einen gleichen Vortheil haben, das ist ihre Sache. Dann werden sie aber sagen: Wenn wir schon mehr zahlen sollen, so wollen wir für uns zahlen, zu was sollen wir in andere die Lasten tragen?

Der wesentlichste Vortheil wäre jener der Billigkeit und Dr. Rieger hat etwas angeführt, was schlagend wäre, daß nämlich die Landesumlage auf die Landes-Strassen vereint mit den Bezirksumlagen, die für die Bezirksstraßen bleiben, nicht mehr als 6% betragen, sollen; während sie bis jetzt 7 betrugen. Ich bin nicht so genau mit den statistischen Daten vertraut, um dieser Berechnung folgen zu können, aber daß das Resultat von Vornherein als etwas Unglaubliches erscheint, das muß ich offen bekennen. Daß die Centralisation der Verwaltung auf einmal ein so bedeutendes Ersparniß herbeiführen sollte, hat die gewöhnlichste Erfahrung gegen sich. Dadurch, daß die wohlfeilere Verwaltung der Bezirke der theueren Verwaltung des Landes weicht, werde eine Ersparniß von 7% erzielt, ist schwer zu begreifen. Aber man darf noch folgendes nicht übersehen, dabei kann nur der Vergleich mit der Verwaltung durch die Bezirksämter gemacht worden sein. An Stelle der Verwaltung durch die Bezirksämter soll jene durch die autonomen Organe, welche und zwar die autonomen Organe, welche an Ort und Stelle sind, nämlich die Bezirksvertretung; und daß die Bezirksvertiefungen spezifisch theuerer verwalten sollten, als der Landesausschuß, dafür mangelt uns wenigstens vorläufig aller Anhaltspunkt. Da somit die Prämissen nicht ganz richtig sind, auf welchen die Rechnung fußt, wenn sie die Fortdauer der bezirksämtlichen Verwaltung vorausseht; so kann ich auf diese Rechnung nichts geben, abgesehen davon daß das Resultat voraussichtlich durch die Erfahrung sehr widerlegt werden wird. Es ist gerade so, wie bei den Voranschlägen für Bauten; diese macht man möglichst gering und schmeichelt sich damit, daß die Verhältnisse nicht die ungünstigsten vielmehr möglichst günstig sein werden, in der Wirklichkeit zeigt sich aber. daß die günstigen Verhältnisse nicht die regelmäßig vorkommenden sind. Der Durchschnitt ist immer ungünstiger als die sanguinischen Voraussetzungen, auf welche sich der Voranschlag gründet. Es kommen dann ganz andere Resultate heraus und daß es auch in unserer Frage so kommen wird, daran habe ich nicht den mindesten Zweifel.

Es wird freilich gesagt, die Civilingenieure werden künftig Verwalter sein, nicht von der Bureaukratie wird die Verwaltung ausgehen. Nun glaube ich einerseits, daß die Bezirksvertretung auch nicht ein Bauamt einrichten würde, um die Bezirksstrasse zu invigiliren.

Ich glaube auch nicht, daß die Inspektion durch Civilingenieure, deren doch nicht soviel noch im Lande sind — so daß bedeutende Diätenaufrechnungen stattfinden müßten, ich glaube auch nicht, daß diese Verwaltung besonders wohlfeil ist. Wenigstens sagt man dem Tarif dieses Institutes nicht nach, daß er besonders billig sei. Aber wenn auch Civilingenieure im Bezirke vorhanden sind, und wenn sie wirtlich wohlfeiler sind, warum sollten die Bezirksvertretungen sich ihrer nicht auch bedienen? Sie würden das ebenso gut thun als es der Landesausschuß im Stande ist.

Man beruft sich darauf, die Bezirksvertretung wirkt unmittelbar mit durch einen Vertrauensmann, den sie beizugeben berechtigt ist. Da ist mir die Bezirksvertretungen Ganzen denn doch lieber als ein einzelnes Mitglied derselben, einmal schon darum, weil er nur an einem Orte domicilirt, die Mitglieder der Bezirksvertretung aber im ganzen Bezirke sind, abgesehen davon, daß mehr Augen besser sehen, besonders auf den Strassen besser


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sehen, weil sie öfter auf die Straffen hinauskommen. Wenn man darauf Gewicht legt, daß solche Organe der Bezirksvertretung jenen des Landesausschußes gewissermaßen, ich weih nicht, ob als Kontrolle, vielleicht aber auch nicht immer ganz in Uebereinstimmung, — denn nicht immer vertragen sich diese 2 Personen — zur Seite stehen werden, so glaube ich, ist dieß kein Vortheil, wenn die Möglichkeit vorhanden wäre, daß die ganze Bezirksvertretung selbst dieß thut, nicht blos einzelne Personen aus der Bezirksvertretung. Von der großen Billigkeit fällt somit ziemlich Alles weg. was gesagt wurde.

Es erübrigt noch die Ungleichförmigkeit, die eintreten konnte, wenn die Wege schlecht sind, wenn die Steigungsverhältnisse verschieden sind, wenn die Bemautungsverhältnisse, wenn die Erhaltungsart verschieden ist, und daß deshalb ein sicheres Organ nothwendig sei, um diese Gleichförmigkeit herbeizuführen. Allein jetzt fehlt es auch nicht an einem höheren Organ dem Bezirksamt ist das Kreisamt und die Statthalterei übergeordnet und diese höheren Organe haben doch nicht die Ungleichförmigkeit zu verhindern vermocht.

Der Grund lag in etwas anderem, nämlich darin, daß keine Vorschriften bestanden, weder über die Konstruirung, noch über die Erhaltung, noch über die Anlegung der Bezirksstrassen. Darin liegt der Grund der Ungleichförmigkeit und die Abhilfe ist ganz wo anders zu suchen, und ist wieder im Gesetzentwurf, im §. 21 gegeben, welcher sagt:

"Die Art und Weise der Konstruktion bei den verschiedenen Straffen und Wegen, ihre Beaufsichtigung, Erhaltung, Bemautung und Verwaltung, sowie deren Bepflanzung und die sonstigen straßenpolizeilichen Bestimmungen bilden den Gegenstand besonderer Landesgesetze."

Wenn eine Vorschrift über die Steigungsverhältnisse besteht, so werden die Steigungsverhältnisse gleichförmig sein. Nicht daß ein Organ besteht, sondern daß eine Vorschrift da ist, ist das entscheidende, und dadurch allein, aber dadurch allerdings, wird der Sache abgeholfen.

Ebenso kann ich auf das kein besonderes Gewicht legen, was gesagt wurde, daß man die Renitenz der Bezirke brechen will, darum müsse man die Strassen als Landesstrassen erklären. Auch dafür hat das Gesetz im §. 14 gesorgt, wo ausdrücklich gesagt wird, was zu geschehen hat, wenn Strassenzüge und Bauobjekte über das Gebiet einer Gemeinde oder eines Bezirkes hinausgehen oder mehreren Gemeinden oder Bezirken gemeinsam sind. Dann hat nämlich die Bezirks- oder Landesvertretung zu entscheiden bei Bezirksstrassen und daß der Beschluß dann exequirt wird, ist die Sache der Behörden, Wenn man vorausseht, daß etwas, was beschlossen ist, nicht exequirt wird, dann wird das ebenso wenig geschehen, wenn es der Landesausschuß, die Landesvertretung beschlossen hat. Also auch dieses Bedenken scheint mir ganz hinfällig zu sein.

Ich glaube daher, meine Ansicht dahin resummiren zu können, es handle sich hier um eine administrative Frage; das ist meine Ueberzeugung, nicht darum, ob gute Straffen für die Volkswirthschaft nöthig sind. Darüber ist heutzutage Niemand in Zweifel.

Es handelt sich um die Frage, wie man am zweckmäßigsten dazu gelangt.

Ist dazu nothwendig, daß man eine Schematisirung durch alle Glieder durchführt? daß man nebst den Reichsstrassen auch Landes- und Bezirksstrassen habe? Ist genug gethan, wenn zwischen den Gemeinden und dem Reiche nur eine Kategorie von Strassen, und zwar jene der Bezirksstrassen besteht.

Mir scheint dieß um so mehr angezeigt, weil dem Einflüsse der Eisenbahn heutzutage auch die künftige Gestaltung der Strassenzüge weit mehr Gewicht beizulegen ist, als ehedem, und weil es heutzutage keine Strassen mehr gibt, von welchen man auf die Länge der Zeit sagen kann, sie haben Wichtigkeit nicht nur für den Bezirk, sondern für die Kommunikation überhaupt.

Es sei erlaubt, auf zwei Beispiele, die von den verehrten Herrn Vorrednern angeführt worden sind, hinzuweisen. Der Herr Berichterstatter der Minorität führt an, daß, sobald die Eisenbahn über Tabor nach Prag gebaut ist, eine Verbindung der Eisenbahnen zwischen Tabor und Kolin durch eine Strasse hergestellt werden muß, damit die Güter, die in Tabor ankommen und nach Kolin bestimmt sind, von Tabor auf dieser Strasse nach Kolin geführt werden können. Ich möchte dem vollkommen widersprechen. Wenn die Eisenbahn zwischen Tabor und Prag hergestellt wird, dann brauchen die Güter zu jenem Zwecke keine Strassen, dann werden sie die Eisenbahn von Tabor über Prag nach Kolin benutzen, es mühten denn die Frachtsätze so hoch sein, daß die Eisenbahn nicht benutzt wird. Dann brauchte man aber die ganze Eisenbahn nicht, dann würden die Güter auf den Strassen von Tabor nach Prag billiger geführt werden. Wenn also die Eisenbahn hergestellt ist, hat man die Landesstrasse zwischen Kolin und Tabor nicht nöthig.

Desgleichen hat der Herr Dr. Rieger als eine besonders wichtige Strasse die von Prag nach Karlsbad bezeichnet.

Wenn wir aber die Eisenbahn von Prag nach Karlsbad haben, so ist es um jeden Kreuzer Schade, den das Land auf die Erbauung dieser Strasse auslegen würde.

Die Zeit geht eben schneller als früher. Früher konnte man 20 Jahre verhandeln, und die projectirte Strasse war noch nicht veraltet; wenn man aber heutzutage ein paar Jahre über einen Strassenzug berathet, so ist er schon durch einen Eisenbahnzug überflüssig geworden.

So denke ich mir die Entwicklung des Eisenbahnnetzes in Böhmen und die scheint mir weit

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wichtiger als die Entwicklung eines Netzes von Landesstrassen. (Bravo.)

Es muß aber nicht Alles centralisirt werden auch nicht alle öffentlichen Anstalten; da haben wir ein klares Beispiel an den Krankenhäusern, die auch als öffentliche Anstalten erklärt sind, und die im ganzen Lande zerstreut sind, und für dir das Land sogar in den Verpflegungskosten Subventionen zahlen muß; auch da könnte man sagen, es wäre viel besser, wenn alle Krankenanstalten nach einem Schema eingerichtet wären, wenn überall die Organisation die nämliche wäre, wenn überall die Gehaltsverhältnisse der Aerzte dieselben wären. Folgt nun daraus, daß man ein Landes-Medizinaldepartement errichten solle, welches dem Landesausschusse beizugeben ist. Dasselbe gilt bezüglich der Unterrichtsanstalten deshalb, weil Etwas öffentliches Landesinteresse ist, ist noch nicht nothwendig, noch nicht entsprechend, die Leitung in Prag zu centralisiren.

Ich muß endlich versichern, daß auch die Besorgniß des Herrn Vorredners, daß ein Landesministerium daraus erwachsen wird, wirklich nicht leitet, es ist schon dafür gesorgt, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen. (Heiterkeit.)

Wenn man die Autonomie des Landes wahrt, und wir unsere Autorität wahren, wenn unsere Beschlüsse im Lande freudig aufgenommen werden, so wird das Land durch seine Vertretung genug des Guten für sich thun können, es braucht dazu kein Landesministerium, es braucht aber auch keine übertriebene Landesbureaukratie (Bravo), die fürchte ich mehr als ein Landesministerium (Bravo, Heiterkeit). Das liegt schon in unserer Natur; wir sind in dem aufgewachsen, in uns Oesterreichern steckt in Jedem mehr oder weniger ein Bureaukrat (Heiterkeit, Bravo), und wenn wir Gelegenheit dazu haben, so entwickelt sich dieser von selbst; man kann uns das nicht zum Vorwürfe machen, denn das liegt in der politischen Erziehung, die wir genossen haben (Allseitiges Bravo), unsere Nachkommen, die in autonomen Gemeinden aufwachsen, werden sich vielleicht freier bewegen (Bravo), wir sind es weniger gewohnt, wir sollen aber eben deshalb nicht in die Gefahr geführt werden, Institute, die einmal nicht bureaukratisch sein sollen, bureaukratisch zu verknöchern (Allseitiges Bravo).

Ich bin gegen die Vermehrung der Geschäfte beim Landesausschusse, gegen Geschäfte, die ihm nicht zukommen, Geschäfte, die rein administrativ sind, und zwar schon deshalb, weil ein unmäßiges Anwachsen von Geschäften zuletzt die Kräfte des Einzelnen erdrückt, und die ganze Sache dann nicht in der Hand der von uns gewählten Mitglieder des Ausschusses, sondern in den Händen der von jenen ernannten Beamten liegt. (Allseitiges Bravo.)

Und darin liegt eigentlich die Gefahr, wir können zum Landesausschuß alles Vertrauen haben; ich habe es und auch meine Genossen haben es. Aber fordern wir von Niemanden Nebermäßiges und Unmögliches, denn dieß ist eine ungerechte Forderung, darum wälze man nicht auf den Landesausschuß das, was besser von andern autonomen Organen besorgt werden kann. Jedem das Seinige; die Verwaltung der Strassen lieber dem Bezirke. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Se. Excell. Graf Clam-Martinitz.

Graf Clam-Martinitz: Bei dem Umfange, welchen diese Generaldebatte angenommen hat, muß ich beinahe befürchten, das; jedem neuen zum Wort kommenden Redner keine sehr günstige Stimmung entgegenkommt. Ich werde mich jedoch kurz fassen und zunächst jene Punkte zu beleuchten trachten, die unmittelbar von praktischem Belang zu sein scheinen, und nur auf einige vernommene Argumente zu antworten mir vorbehalten. Es ist von einem der Herren Vorredner die große Wichtigkeit der Frage betont worden, die Wichtigkeit der Kommunikationen für das Land; die Frage ist aber auch in anderer Beziehung von großer Wichtigkeit, indem eben die Herstellung der Kommunikationen in unmittelbarem Zusammenhange steht mit der Inanspruchnahme der Steuerlasten des Landes und zwar in hohem Grade; und da tritt an uns die ernste Frage heran, ob und in welcher Weise wir die Steuerlasten des Landes in so hohem Maße in Anspruch nehmen sollen, ob und in welcher Weise wir die durch das Land herbeigeschafften Beträge zweckmäßiger und dem Wohle des Landes angemessener anwenden können. Und gerade in dieser Richtung, welche vielfach als Argument gegen die Landesstraßen angewendet wurde, sehe ich einen Grund, welcher mich bestimmt, für das Prinzip der Landesstraßen zu sprechen. Ich möchte die Herren darauf aufmerksam machen, daß die Frage nicht eigentlich so steht, ob wir Landesstraßen haben wollen oder nicht; wir werden sie haben, wir müssen sie haben, ob wir nach der Majorität oder nach der Minorität vorgehen, nur daß es durch das Prinzip der Minorität offen ausgesprochen und anerkannt wird, während die Majorität die Hinterthüre der Subvention den Landesstraßen öffnet. Nun scheint es mir in solchen Dingen besser, den offenen und geraden Weg zu gehen und die Sache beim richtigen Namen zu nennen und es in gehöriger Fassung in den legislativen Apparat zu bringen. Es ist die Hinterthür der Subventionen wirklich eine Hinterthür und es wird uns hier manches durchschlüpfen, was bei dem offenen Vor gange bei dem Prinzipe der Landesstraßen nicht leicht geschehen kann.

Ich erinnere Sie nur an die Debatten im vorigen Jahre, die wir in aller Eile durchmachen mußten bei den Nothstandsstraßenbauten. Ich glaube, daß, wenn wir das Prinzip der Landesstraßen gehabt hätten, manche dieser Straßen nicht wären gebaut worden und es wäre dies zum Vortheil des Landes gewesen, wenn sie nicht gebaut worden wären. Gerade, wenn es sich um Subventionen handelt, dann kömmt das Patrocinium der Abgeordneten, welches Prof. Herbst aus politischen Gründen


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fürchtet, die nach meiner Ansicht nicht in unmittelbarem Zusammenhange stehen mit der Frage zur Haltung und dann ist das Patrocinium gegenüber der Mehrzahl der Abgeordneten, die mit den Verhältnissen eines Bezirks nicht so vertraut sind, sehr leicht einen entscheidenden Einfluß zu üben im Stande.

Bei einer solchen Subventionirung von Fall zu Fall, die in die Kategorie der Berathungsgegenstände fallen wird, wie manche Bitten der Gemeinden um Steuerzuschläge-, Bierkreuzerbewilligungen u. dgl. m., wird eben nicht mit solcher Vorsicht. Aufmerksamkeit und Gründlichkeit vorgegangen und kann auch nicht vorgegangen werden, wie wenn es sich um einen solchen legislativen Akt handelt, wie z. B. die Anlage eines Systems von Landesstraßen. Das, m. H., wird eine Sache sein, die, reiflich erwogen, die Monate längs unserer und des ganzen Landes Erwägung, ich bin überzeugt, in gedruckten Vorlagen vorliegen wird und wo die Stimme des Landes sich darüber wird aussprechen können, und wo wir in der Lage sein werden, nach reiflicher Erwägung ein System aufzustellen, während wir auf gut Glück arbeiten werden, wenn wir von Fall zu Fall die Subventionirung annehmen.

Und, m. H., noch etwas ist zu berücksichtigen: es ist aus der bureaukratischen Praxis entnommen, aber kein Staats- und Dienstgeheimniß, sondern eine einfache praktische Erfahrung. Wenn eine Unterbehörde etwas durchsetzen will, so thut sie es sehr oft so, daß sie es auf eigene Faust anfängt und denkt, sie werde allenfalls eine Rüge bekommen, aber geschehen ist geschehen, die Oberbehörde muß es genehmigen. So würde es mit den subventionirenden Bezirksstraßen gehen; sie werden anfangen zu bauen, Fragmente bauen nach rechts und links und sich darauf verlassen, wenn ein Stück der Straße gebaut ist, muß das Land doch helfen, wenn es sich zeigt, daß es die Kräfte des Bezirkes übersteigt. (Bravo.) Und so werden wir Hunderttausende von Gulden hinauswerfen und Straßenzüge, welche das Land nicht interessiren, welche dem ganzen Lande nicht in der Masse vortheilhaft sind. wie wenn sie dieselbe Summe oder eine noch viel kleinere Summe auf ein wohl überlegtes System, auf ein Netz von Straßen verwenden werden. (Bravo). Dieses fragmentarische Bauen der Bezirke ist es, was ich fürchte und was bei dem Systeme der Subventionen unbedingt eintritt.

Es ist also der Grund, den ich angeführt habe, wesentlich der, daß wir bei der so wichtigen Frage der Verwendung eines namhaften Betrages der Landeseinnahmen auf Kommunikationen bei dem Principe der Landesstraßen es in unseren Händen haben, ob das Geld und in welcher Weise es verwendet werden soll, während wir in dem anderen Fall sehr oft nachgeben müssen und von dem Willen anderer Körperschaften abhängen. Es wäre dieß schon mißlich, wenn wir Bezirksvertretungen hätten. Nun haben wir sie in diesem Augenblicke noch nicht und ich weiß nicht, ob wir mit Sicherheit annehmen können, daß wir sie bis zum nächsten Zusammentritt des Landtages haben werden. Dann, m. H., haben wir die Wahl, ob wir in diesem Zwischenraume, oder vielleicht noch in einem weitern Zwischenraum die Erledigung dieser Frage der Bezirksstraßen immer noch in den Händen der Behörden und ausschließlich in den Händen der Behörden lassen wollen. Da glaube ich meine H. ist es wünschenswerth, zweckmäßig, gut und räthlich, daß wir die Ingerenz des Landtages, die Ingerenz des von ihm gewählten Organs, des Landesausschusses wahren.

Es ist hier in dieser Beziehung vielfach von der einen Seite schon betont worden, es seien in andern Landern auch Landesstraßen beschlossen worden und bereits durch ein Gesetz sanktionirt. Dagegen ist eingewendet worden, daß das lein Argument ist; andere Länder, kleine Länder haben Landesstraßen, ein großes Land braucht sie nicht zu haben. Das scheint mir ein auf die Spitze, auf den Kopf stellen des Argumentes.

Mir scheint, je größer das Land, desto sicherer ist die Nothwendigkeit von Landesstraßen vorhanden. Ich möchte behaupten, wenn ein Land der österreichischen Monarchie Landesstraßen braucht, so ist es gerade das Königreich Böhmen.

Man hat ferner gesagt, es sind in andern Ländern keine Bezirksvertretungen, da sei es nun natürlich, daß sie keine Bezirksstraßen, sondern Landesstraßen haben. Wir haben die Bezirksvertretungen angenommen; daraus wird nun geschlossen, wir brauchen keine Landesstraßen. Ja m. H. das scheint mir ein sophistisches Argument. Weil wir Bezirksvertretungen haben, scheint es mir natürlich, daß wir Bezirksstraßen haben, was andere nicht haben, weil sie keine Bezirksvertretungen haben. Daraus folgt aber nicht, daß wir leine Landesstraßen haben sollen. In derselben Konsequenz würde darausfolgen: weil wir Bezirksvertretungen haben, brauchen wir keinen Landtag. (Bravo! Výbornì. To jest výborné! Oho!) M. H. es liegt vielleicht der Kern der Frage in diesem Argumente, in den. Sinne nämlich, wie es von der Gegenseite angewendet wird; es liegt darin etwas von der Tendenz die Departements höher zu stellen als das Land, (Bravo im Centrum, Oho links), allmählich mehr Gewicht in die Departements zu legen, als in die Einheit deß Landes.

Man hat ferner bei diesem Anlasse gesagt, daß das nicht richtig sei, daß eben bei allen Dingen, also auch bei den Kommunikationen das Reich, das Land, der Bezirk und die Gemeinde irgend einen Theil ihrer Wirkungskreise haben solle; man hat argumentirt, der Staat habe ein Defizit, der Staat habe Schulden, warum sollen wir sie auch haben? Das ist doch eine auffallende Argumentation, daß man die Landesstraßen, die Kommunikation unter die Reihe der öffentlichen Uibel bringt. Die Schulden, das Defizit sind Nebel, die Kommunikationen


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aber sind ein werthvolles Gut. Ick glaube, weil wir keine Schulden, kein Defizit haben, ist noch kein Grund vorhanden, daß wir wünschen sollen keine Straßen zu haben; es würde dieß eigentlich ein Argument sein, welches darauf hinausläuft keine Strassen zu haben.

Ebenso weih ich nicht, nachdem man schon überhaupt die Straßen mit Uebeln vergleichen will, wie man sie auch mit den Krankenanstalten vergucken hat und lagt es sei kein Grund, warum eine Gleichheit in den Straßen gewünscht werde, sonst müßte sie auch in den Krankenanstalten gewünscht werden.

Meine Herren! Ueber die Straßen muß jeder passiren, aber es kommt nicht jeder in die Lage die verschiedenen Krankenhäuser zu passiren, um die Gleichheit und die Ungleichheit in dem Einem und dem Anderen zu probiren. Das ist also kein konkludentes Argument, sondern ein schimmerndes, ein Scheinargument. (Bravo).

Nun möchte ich nur hervorheben, daß neben diesen Gründen, welche mir zu beweisen scheinen, daß das Prinzip der Landesstraßen für das Land und für die Verwendung der Steuerumlagen des Landes zweckmäßig ist, auch noch eine andere Richtung zu berücksichtigen ist und daß auch innere Gründe der Zweckmäßigkeit für die Herstellung von Landeskommunikationen zum Besten der Bezirke und des Landes für dieses Princip sprechen! Ich habe diese Gründe bereits früher angedeutet.

In einer großen Zahl von Fällen ist es sicher, daß Straßen nicht in dem unmittelbaren Vortheil oder wenigstens nicht in hervorragendem Maaße und nicht in erster Linie im Vortheile des Bezirkes liegen, welchen sie durchschneiden, in ihrer größten Linie durchschneiden, sondern daß sie sehr oft und vielfach ja vielleicht in der Mehrheit der Fälle in wesentlichem Interesse desjenigen Bezirkes sind, welcher hinter dem durch diese Straße durchschnittenen Bezirk liegt; sie sind die Verbindung des Hinterlandes mit dem Centrum und den übrigen Verkehrsadern. Es ist nun auf ein Beispiel hinzuweisen, z. B. die Strasse von Kolin nach Iglau, ein Theil der ehemaligen Wien-Prager Reichsstraße, eine der vielen, über welchen die Erkammerirungswolke schwebt. Diese Straße würde z. B. erkammerirt; sie durchschneidet einen großen Theil des Bezirkes von Kolin. Ja, für diesen Bezirk ist sie von keiner großen Wichtigkeit, Kolin hat die Eisenbahn, welche es mitten durchschneidet, aber für die weiteren Bezirke ist sie Wichtig und für das ganze Land, weil sie einen Theil Mährens und Böhmens mit der Eisenbahn verbindet, also für die Belebung des Verkehrs von großer Wichtigkeit ist. Wenn man auf die Aenderungen in der Verkehrsrichtung hingewiesen hat, wie z. B. Herr Prof. Herbst gerade das Argument des Herren Berichterstatters der Minorität umkehren wollte, so muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß, wenn man von Strassen spricht, nicht blos die Endpunkte sondern auch das mitten zwischen denselben liegende Land von Wichtigkeit ist. Wenn einmal von Tabor nach Prag die Eisenbahn gehen wird, wird man da in Tabor, um nach Kolin zu kommen, keine Strasse brauchen; das beweist aber noch nicht, daß dem Stück Landes, welches zwischen Kolin und Tabor, und herseits von Kolin liegt, diese Strasse nicht nützen werde. (Bravo.)

Die Eisenbahnen sind von Wichtigkeit für das Land, sind die Hauptadern des Verkehres, die Strassen aber sind die Verbindung zu den Eisenbahnen, und deßhalb von großer Wichtigkeit, weil sie erst die Eisenbahn fruchtbar machen für das Land.

Weil ich nun schon der Exkammerirung erwähnt habe, so möchte ich sagen, daß gerade in dieser Exkammerirung mir eher ein Grund für das Prinzip der Landesstraßen zu liegen scheint, als dagegen. Diese Erkammerirung droht wie ein Ungewitter am Horizonte; das können wir nicht abwenden, entweder wird es über uns platzen oder nicht, die Entscheidung darüber steht uns nicht zu, Wenn wir es aber nicht abwenden können, so wäre wenigstens eine wechselseitige Assekuranz dagegen am angezeigtesten, und ich möchte die Landesstrassen ein solche wechselseitige Assekuranz dagegen nennen.

Denn es wäre jedenfalls eine nicht zu rechtfertigende Ungerechtigkeit gegen einen Bezirk, in welchem ein Fragment dieser Strassen liegt, wenn man dann dieses Fragment diesem Bezirke zur Erhaltung oder Nichterhaltung zuweisen wollte, und eine nicht erhaltene Strasse ist ärger als gar keine, sie ist ein Hinderniß des Verkehrs.

Nun, m. H., man hat auch gesprochen von verletztem Rechte. Es hat ein Herr Redner vor mir gesagt, es sei eine wirkliche Rechtsverletzung, wenn der Bezirk zu einer Landesstrasse beitragen müßte die nicht unmittelbar durch denselben geht, und so lange nicht jeder Bezirk ein Stück Landesstrasse hat, solange sei das Prinzip nicht zu rechtfertigen.

Ja, meine Herren, dann begreife ich nicht, wie überhaupt zugelassen werden kann, daß noch in einem Lande der Monarchie auf die Reichsstrassen beigetragen wird; die Reichsstraßen durchziehen einen viel kleineren Theil, einen viel geringeren Streifen des Landes, und es müssen alle Bezirke und Gemeinden und alle Individuen in jeder Gemeinde zu diesen Reichsstraßen beitragen. Meine Herren! Da scheint es mir doch, daß man beiderseits in der heutigen Diskussion zu weit gegangen ist, und daß man verkannt hat die Solidarität der Interessen, welche das Wohl des Gesammtstaates fordert, und die Einwohner aller Länder und aller Königreiche verbinden.

So sehr ich mich auf den Standpunkt der Autonomie der einzelnen Königreiche und Länder stelle, so stehe ich doch unbedingt ein für die Gemeinsamkeit der Gesammtinteressen des Reiches; ebensomuß ich aber auch innerhalb des Landes gegen jene Auffassung der Autonomie eintreten, die zur Atomisirung führen mühte, welche das Land in Departements zertheilen würde, und das gemeinsame Land, welches Alle umschlingt


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und die tausendfältigen Fäden, welche eine gemeinsame Geschichte, gemeinsame Entwickelung und gemeinsame national-ökonomische und Verkehrsverhaltnisse um uns geschlungen hat, ignorirt. In dieser Solidarität liegt der Rechtsgrund, warum man zu gemeinsamen Zwecken gemeinsam beitragen muß. Das, meine Herren, muß immer festgehalten werden. Deswegen hat mich auch der Cursus des Herrn Prof. Herbst über Decentralisation durchaus nicht zu einer andern Meinung hinleiten können; hier muß ich schon meine Anciennität in dieser Hinsicht wahren; ich habe mich weit früher zum Prinzip der Decentralisation bekannt. Aber deshalb bin ich nicht für eine Auflösung in Atome. So soll man nicht decentralisiren. Jeder Kreis mag leisten, was er eben leisten kann, aber man soll auch keinem Kreise eine Last, eine Aufgabe aufbürden, die über seine Kräfte geht; hier hat die Gemeinsamkeit einzutreten, und diese ist das Land.

Und deswegen spreche ich mich für das Princip der Landesstrassen aus Gründen der Zweckmäßigkeit und aus Gründen des Rechtes aus. (Bravo!) (Rufe: Schluß der Debatte! Schluß der Sitzung!).

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Trojan!

(Rufe: Schluß der Sitzung!).

Dr. Trojan! Po tom, co se zde...

(Rufe! Schluß der Debatte).

Oberstlandmarschall: Es ist Schluß der Debatte beantragt; ich bitte diejenigen Herren, die für Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Ist angenommen.

Es sind noch vorgemerkt die Herren Dr. Trojan, der schon früher aufgerufen war; außerdem die Herren Abgeordneten Wolfrum und Dr. Rieger, und zwar Herr Wolfrum ist für den Majoritätsantrag, Dr. Rieger für den Minoritätsantrag.

Dr. Rieger: Ich verzichte auf's Wort.

Oberstlandmarschall: Da werde ich dem Herrn Abgeordneten Wolfrum das Wort ertheilen, weil ein Redner "gegen" gesprochen hat.

Uebrigens ist die Zeit soweit vorgerückt, daß ich nicht weiß, ob wir heute die Debatte werden beschließen können, daher werde ich das Wort beiden Rednern und dem Herrn Berichterstatter für Morgen vorbehalten. (Bravo!).

Nächste Sitzung: Morgen 10 Uhr. Tagesordnung : Fortsetzung der Debatte über das Strassenkonkurrenzgesetz, Bericht der Kommission über Gleichberechtigung der beiden Landessprachen, Bericht der Budgetkommission über den Voranschlag für das Jahr 1865 und ein Bericht der Kommission über Festsetzung des Beamtenstatus.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

(Schluß: 3 Uhr 20 Minuten).

Ritter Kalina,

Verifikator.

I. M. Schary

Verifikator.

Josef Benoni,

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


Tiskem státní knìhtiskárny.


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