Støeda 18. kvìtna 1864

Stenographischer Bericht

über die

XXXVIII. Sitzung der dritten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

18. Mai 1864.

Stenografická zpráva

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XXXVIII. sezení tøetího roèního zasedání

snìmu Èeského od roku 1861, dne

18. kvìtna 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Gra Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stelluel,-treter, Dr. W. Bìlsky und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statt-Halterei-Leiter Richard Graf Belcredi, und der k. k. Statthaltereirath Ernst Weber.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího Richard hrabì Belcredi, a c. k. rada místodržitelství Arnošt Weber.

Poèátek sezení o 10. hod. 45 min.

Oberstlandmarschall: (läutet). Ich bitte die Plätze einzunehmen, meine Herren, um die Beschlußfähigkeit konstatiren zu können. (Nach der Zählung).

Die Versammlung ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.

Die GeschäftZprotokolle von der 34. 35. 36. und 37 Sitzung sind durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagskanzlei zur Einsicht ausgelegen.

Wünscht Jemand eine Bemerkung zu machen? Da das nicht der Fall ist, so erkläre ich die Protokolle für agnoscirt.

Der Herr Abgeordnete Hardmuth hat aus Anlaß des ihn betreffenden Unglücksfalles, des Brandes seiner Fabrik in Budweis, die dringende Bitte gestellt, ihm einen 14 tägigen Urlaub zu ertheilen.

Ich stelle die Frage an das hohe Haus, ob dieser Urlaub bewilligt wird. (Das Haus erhebt sich) Ist bewilligt.

Herr Dr. Wanka bittet in Familienangelegenheiten um einen 6tägigen Urlaub, den ich ihm ertheilt habe.

Die Abgeordneten Fürst Vinzenz Auersperg und Zikmund sind erkrankt, und können deshalb im Hause nicht erscheinen.

Laut eingelangter Mittheilung der hohen k. k. Statthaltern hat Se. k. k, apostolische Majestät mit allenhöchster Entschließung vom 2. Mai dieses Jahres die Landtagsbeschlüsse, betreffend die Stadtge-meinden Klattau und Strakonitz, und zwar der ersten bis Ende des Jahres 1868 mit 40 Kreuzer per Eimer, der letzteren für die Zeit vom 1. Jäner 1864 bis letzten Dezember 1873 mit 28 Kreuzer pr. Eimer zu bewilligenden Bierzuschlags allergnädigst zu genehmigen geruht. Ich bringe das dem hohen Hause zur Kenntniß.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzulesen.

Snìmovní sekr. Schmidt ète: Poslanec P. Daneš podává žádost faráøe Jos. Dobicera z Kounové strany vytknutí farního práva mezi patronem a osadníky obce Kounovské a Velhotské.

Abgeordneter P. Daneš überreicht ein Gesuch des Josef Dobicer um Sicherstellung der der dortigen Pfarre zustehenden Holzvezugsrechte.

Oberstlandmarschall: An die Patitions-kommission.

Snìmovní sekr. Schinidt ète: Poslanec dr. Šícha podává žádost obce Pabénické v okr. Kutnohorském, o vyvážení a vykoupení desátku k faøe a škole v Tøebonínì.

Abgeordneter Dr. Sicha überreicht ein Gesuch der Gemeinde Pabenic, im Bezirk Kuttenberg, um Entlastung des Zehents zur Pfarre und Schule Trebonin.

Oberstlandmarschall: An die Grundentlastungskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Grüner überreicht eine Petition des Franz Swoboda, exponirten Unterlehrers in Chmelna, um Erwirkung eines bereits bestättigten und in der Fassion ausgewiesenen Gehaltsbeitrages per 57 fl. 84 kr.

Poslanec Grüner podava žádost Františka Svobody, poduèitele na filiálce ve Chmelné o vymožení pøíspìvku 57 zl. 84 kr. k služnému platu, — kterýž pøíspìvek jest již potvrzen a v pøiznacím listu vykázán.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìmovní sekr. S ch m i d t ète: Poslanec dr. Král podává žádost obèanù Kolvinských, v okr. Rokycanském, za oddìlení od obce Skoøické.

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Abgeordneter Dr. Kral überreicht ein Gesuch der Gemeindeinfassen von Kolwin, Bezirk Rokycan, um Ausscheidung aus der Gemeinde Skoøic.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìmovní sekr. Schrnidt ète: Poslanec dr. Èupr podává žádost Fr. Drahoše, mlynáøe v Èeské Rybné, o vylouèení pozemkù è. pare. 485 a 1139 z katast. archù obce Miøetinské a vložení takových do jeho katast. archù.

Abgeordneter Dr. Èupr überreicht ein Gesuch des Franz Drahoš, Müllers in Böhmisch-Rybna, um Ausscheidung der Grundstücke Parc. Nr. 485 und 1139 aus den Katastralbögen der Gemeinde Miøetin und Einbeziehung derselben in den Katastralauszugsbogen über seinen Besitz.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec dr. Èupr podává žádost obcí Záleše, Vraèovic, Orlova a Noøína, okr. Vysoko-Mýtský, aby jim odevzdán byl kostelní patronát k dalšímu vedení.

Abgeordneter Dr. Èupr ° überreicht ein Gesuch der Gemeinden Zálesch, Wraèowic, Worlow und Noøin, Bezirk Hohenmauth, damit an sie das Kirchenpatronat zur weiteren Ausübung des Rechtes übergeben werde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Ldtgsekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Grohmann überreicht eine Petition der Gemeinde Kronstadt mit Schwarzenbach und Frankenhammer, um Gewährung eines Vorschusses per 600 fl. ö. W. aus dem Landesfonde für die Gemeinde Schwarzenbach, zur Berichtigung ihrer in der Rechtssache gegen mehrere Naturalbesitzer des Gemeindegrundes daselbst erwachsenen Proceßkosten.

Poslanec dr. Grohmann podává žádost obcí Kronstadtské, Schwarzenbašské a Frankenkam-merské za udìlení pùjèky 600 zl. r. è. z fondu zemského pro obec Schwarzenbach, aby mohla zapraviti útraty, které jí vzešly v právní pøi s nìkolika držitely tamních pozemkù obecních.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-kommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec dr. Hamerník podává žádost Jana Vondráka zahradníka na øece Lužnici, aby pøi úpravì bøehu na øece Lužnici, na bøeh jeho zahrady zøetel vzat byl. j

Abgeordneter Dr. Hammernik überreicht ein Gesuch des Johanu Wondrák, Gärtners am Fluße Lužnic, damit bei der Userregulirung, des Lužnic-Flusses auch auf die Regulirung des Users bei seinem Garten Rücksicht genommen werde.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-kommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec dr. Král podává žádost výboru Kont. sýpky býv. panství Hradištì v okr. Blovickém o povolení k pùjèování kont. obilí chudým obyvatelùm.

Abgeordneter Dr. Kral überreicht ein Gesuch des Kont. Getreidefond-Ausschusses der ehem. Herrschaft Hradischt, Bez. Blowitz, um Bewilligung zur Darleihung des Kont. Getreides an arme Insassen.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Freiherr von Kellersperg überreicht eine Petition der Gemeinde Sct. Mara Bez. Winterberg und der Gemeinde Malenic, Bez. Wolin, um Belassung des Kontributionsgetreidefondes in bisherigem Bestände

Poslanec baton Kellersperg podává žádost obce sv. Maøí, v okr. Vimberském pak obce Ma-lenic v okr. Volínském, o ponechání kont. obilních sýpek v pøedešlém spùsobu.

Oberstlandmarschall: In Folge des gefaßten Landtagsbeschlusses wäre die Petition im Sinne desselben zu erledigen.

Ldtsetretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Wiese überreicht eine Petition der Gemeinden Klein-rohozec, Wasowec und Mokøín, Bez. Turnau, um Ausscheidung aus der Gemeinde Bukowina und um Konstituirung zu selbstständigen Gemeinden.

Poslanec dr. Wiese podává žádost obcí Malého Rohožce, Vasovce a Mokøina v okr. Turnovském, za vylouèení z obce Bukoviny a utvoøení samostatné správy pro tyto obce.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Vertheilt wurde der Bericht der Budgetkommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1865, und wird noch zur Vertheilung gelangen der Kommissionsbericht, betreffend die definitive Feststellung des Beamterstatus.

Die Kommission zur Borberathung des Statuts für die Hypothekenbank wird für heute 1/2 6 Uhr Abends, zu einer Sitzung eingeladen. Die Kommission für Organisirung des Beamtenstatus wird für morgen 9 1/2 Uhr Vormittags zu einer Sitzung eingeladen; Tagesordnung: Verlesung des Berichtes über die Instruktion für den Landesausschuß.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Der erste Programmspunkt ist der Bericht des Landesausschußes, betreffend die Feststellung des Unterrichts-geldes für das polytechnische Institut.

Dr. Görner: Hober Landtag! In dem, in der vorjährigen Sitzung hier beschlossenen, von Seiner Majestät allerhöchst genehmigten Statute für das polytechnische Landes-Institut heißt es in §. 11: "Die das polytechnische Institut des Königreiches Böhmen besuchenden Hörer haben für den Unterricht ein Unterrichtsgeld zu bezahlen, dessen ziffermäßige Höhe über Vorschlag des Landesausschuhes vom Landtage festgesetzt wird." Der Landes-Ausschuß erlaubt sich demnach in Anbetracht, daß die Durchführung dieses Statutes im künftigen Schuljahre in Aussicht steht, wenigstens insoweit in Aussicht steht, als es eben die Möglichkeit gestattet, welche theilweise durch Vorbereitung der gegenwärtigen Hörer gegeben wird, theilweise aber auch in


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der Localitäten gelegen ist. den Antrag zu stellen: der hohe Landtag wolle die Höhe des Unterrichts-geldes der Hörer am technischen Institute mit jährlich 50 fl. festsetzen.

Der Betrag, welcher gegenwärtig bezahlt wird ist 15 fl. 75 kr., welcher jedenfalls sich so darstellt, daß es in keinem Verhältnisse steht zu dem, was das Institut für die Zukunft zu leisten berufen ist, und zu den Ansprüchen, welche die Hörer cm dasselbe zu stellen berechtigt sein werden. Ich erlaube mir mitzutheilen, wie sich das Unterrichtsgeld in den einzelnen polytechnischen Schulen im Auslande darstellt. Das Geringste besteht in Stuttgart mit 15 fl. rheinischer Währung, soll jedoch in Erhöhung begriffen sein; hierauf folgt Zürich mit 50 Francs, ist ebenfalls die Erhöhung auf 100 Francs angetragen; dann kömmt Hannover mit 24—36 Thaler, dann Berlin und Dresden mit 40 Thaler blos für Inländer, da die Ausländer 61 Thaler zahlen, endlich Karlsruhe mit 66 fl. rheinisch. Die theuerste Schule technischer Richtung ist die école centrale in Paris, wo ein jährliches Unterlichtsgeld von 800 Francs gezahlt wird.

Oberstlandmarschall. Gegen den Antrag hat sich Professor Zeithammer eintragen lassen. Prof. Zeithammer. Meine Herrn! ich will gegen den Antrag des Landes - Ausschuhes sprechen. Sie weiden sich erinnern, daß bereits in der vorjährigen Session diese Frage in diesem hohen Hause zur Behandlung gekommen ist, allerdings nur rücksichtlich der formellen Behandlung derselben; nichtsdestoweniger ging man bereits damals auf das Me-ritorische dieser Sache wenigstens theilweise ein, denn wenn mich mein Gedächtniß nicht täuscht, so war es namentlich Seine Excellenz der Herr Graf Leo Thun, der in dieser Richtung die Angelegenheit bereits besprochen. Er hat damals 2 Gesichtspunkte geltend gemacht, nämlich erstens, daß wir in Oesterreich überhaupt an ein zu niedriges Unterrichtsgeld gewöhnt sind, fürs zweite sprach er den Wunsch aus, daß das Unterrichtsgeld namentlich an den höheren Lehranstalten möglichst hoch sei. Ich glaube, daß das Gründe sind, die Jeder anführen würde, der für den Antrag des Ausschuhes sprechen möchte, denn die Summe von 50 Gulden ist eben keine geringe.

Was speziell den ersten Gesichtspunkt betrifft, daß wir nämlich in Oesterreich an ein vechältnißmäßig geringes Unterrichtsgeld gewöhnt sind, so gebe ich das vollkommen zu, das ist eingesehen worden, indem an den Mittelschulen, beispielsweise den Gymnasien im verflossenen Jahre das Unterrichtsgeld erhöht wurde, und ich glaube dieses Verhältniß wird noch für künftige Zeiten währen, das also ist ganz gewiß unbestreitbar, und unter diesen Gesichtspunkt fällt auch der Umstand, daß bisher an der Technik bloß 15 fl. Unterrichtsgeld, also zu wenig bezahlt wurde.

Was den zweiten Punkt betrifft, der angeführt wurde, nämlich daß namentlich an den höheren Lehranstalten das Unterrichtsgeld möglichst hoch angesetzt werde, so ist gegen diesen Grundsatz wieder wenig einzuwenden, denn wenn man auf der einen Seite trachten muß, daß der Volksunterricht mit möglichst geringen Kosten allen Staatsbürgern zugänglich sein soll, so treten bei den höheren Lehranstalten allerdings Verhältnisse ein, die es wünschenswerth ja nothwendig machen, daß das Unterrichtsgeld höher gestellt werde.

Der Herr Graf Thun hat in der vorigen Session namentlich darauf hingewiesen, daß es wohl ungerecht ist, wenn der arme Bauer für den Sohn des Millionärs, der an der Technik studirt. durch den Landeszuschlag, der ihm aufgewälzt wird, die Tragung der Lasten bei dem Unterrichtsgelde erleichtern soll. M. H., wenn man diese zwei Extreme, den armen Bauer auf der einen Seite, auf der anderen Seite den Millionär aufstellt, so sind das eben Extreme, und ich möchte eben wissen, wie viele Söhne von Millionären an der hiesigen technischen Lehranstalt studiren werden.

Wir müssen wohl darauf sehen, sagte man, daß Stipendien begründet weiden. Das wäre der richtige Weg, um die armen Studirenden an der Technik zu unterstützen. Nun ist es eine bekannte Thatsache, daß 1. die Zahl der Stipendien an dem technischen Institut gegenüber der Universitität in einem großen Mißverhältnisse steht. Weiter wird wohl bekannt sein, daß die neueste Zeit gerade in Begründung neuer Stipendien nicht so außerordentlich liberal sei. Es wird auf Frankreich hingewiesen, auf das hohe Unterrichtsgeld an der école centrale, wo 800 Franks Unterichtsgeld bezahlt werden; es wird darauf hingewiesen, daß hier Staatsstipendien bestehen, welche es den Aermeren möglich machen, sich in diesem Institute auszubilden. Wollte man analog schließen, wer wollte denn, da Private nicht dazu zu zwingen sind, und die Tendenz dieser Zeit nicht darnach ist, wer sollte da Stipendien begründen? wol das Land? Auf wen fällt dann wieder die Auslage; ich glaube, sie wird wieder auf den armen Bauer zurückfallen, ebenso wie früher, der die Steuerumlage zu dem Zwecke wird tragen müssen, damit ein Landesstipendium begründet werde, Ich glaube also, daß das ein Trostmittel ist, das etwas gar zu hoch gehängt wird, und auf welches wir nicht sonderlich reflektiren können. Wir müssen eben auf die hiesigen Verhältnisse Rücksicht nehmen, und wenn Sie die hiesigen Verhältnisse kennen, so werden Sie sehen, daß durchschnittlich der größere Theil derjenigen Hörer, welche die Technik besuchen, der ärmere Theil ist, und daß wohl der Sprung von 15 fl. auf 50 fl. ein gar zu rascher ist.

Die Ausschußvorlage weift wol darauf hin, daß ja eben bereits im nächsten Schuljahre die Technik nach ihrem im vorigen Jahre beschlossenen Plane ausgeführt wird; sie fügt aber doch das Weitere "soweit als möglich" hinzu, so daß, wenn man diesen Grund als geltend anführen sollte, derselbe auf das richtige Maß zurückgeführt weiden muß. Wenn der

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Herr Berichterstatter des Landesausschusses auf die auswärtigen Institute hinwies, so wies er eben auf bereits lange bestehende großartige Institute hin, die allerdings auch weit größere Mittel zu bieten im Stande sind, als es bei der Prager Technik der Fall ist. Damit will ich nicht ausgeschlossen wissen, daß vielleicht für die nachfolgende Zeit, wo das Prager technische Institut in seiner Vollkommenheit nach dem ursprünglichen Plane dastehen wird, das Un-terrichtsgeld erhöht werde.

Ich weise auf die Lücke hin, die der Antrag ohnedieß hat.

Es wird sich, glaube ich, wenigstens mit der Zeit, ohnehin die Nothwendigkeit herausstellen, daß für die Hörer der Chemie irgend eine Summa festgesetzt werde, welche sie zu zahlen haben, denn das ist an vielen auswärtigen Lehranstalten eben auch der Fall; so ist es beispielsweise der Fall in Berlin und Dresden, wo 50 Thaler von den Hörern der Chemie zugezahlt werden, weil die Chemikalien eben theuer sind; in Zürich sind 40 Franks von den Hörern der Chemie zu zahlen. Aber für die eben bestehenden, für die faktischen Verhältnisse steht die Sachlage so, daß der Betrag von 50 fl. ein zu hoher ist, namentlich mit Rücksicht darauf, daß durch Stipendien für arme Hörer nicht gesorgt ist.

Beschließen Sie meine Herren, etwas derartiges, so schließen Sie eben eine ganze, große Reihe armer Schüler faktisch aus, und daß das eben nicht wünschenswerth ist, das zeigt wohl die Geschichte der Erfindungen und Entdeckungen gerade auf technischem Gebiete zur Genüge, und ich erlaube mir deshalb den Antrag zu stellen: Es habe das, was der Landesausschuß vorgeschlagen hat, folgendermaßen geändert zu werden:

"Der hohe Landtag wolle die Höhe des Unterrichtsgeldes für die Hörer des Prager technischen Institutes mit jährlichen 30 fl. festsetzen."

Ich habe diese Summe darum gewählt, weil, so weit mich mein Gedächtniß nicht trügt, die Enqustekommission, welche zur Ausarbeitung des Lehrplanes für die Prager Technik berufen wurde, eben diese Summe als Unterrichtsgeld vorschlug, und well Professoren der Technik, mit denen ich über diese Angelegenheit sprach, selbst erklärten, die Summe von 50 fl. sei bei den bestehenden Verhältnissen wohl eine zu hoch gegriffene, und die Summe von 30 fl. dürfte für die hiesigen Verhältnisse angemessener sein. Diesen Antrag erlaube ich mir dem h. Landtage zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Herr Stanìk!

Prof. Stanìk. Pánové! Já jsem zpoèátku také chtìl býti pøímo proti návrhu zemského výboru, ale když jsem tu vìc uvážil, nestavila se mi tak pøed oèí hrozná, jak ji jeden z mých p. kollegù pøedstavil.

50 zl. školního platu je arci u nás v Rakousku vìcí neslýchanou (Nahlas!); ale musím pøipomenouti, že i státní ústavy zpovolna se školním platem postupují do výšky, ku pø. na realkách vyšších, kterýž mezi 12 zl. a nìkolika krejcary se pohyboval, vystoupil až na 20 zl. Mì ale by nic neupokojilo, kdybych nevìdìl, že je v statutu pro techn. ústav §., který tu vìc mírní tak, že nemám obavy. Já jsem nabyl v tom ponìkud zkušenosti pánové i co se týèe chudých žákù a jejich osvobození od školního platu.

§. (11) statutu povídá, že stojí svobodnì k návrhu professorù technických u výboru zemského žádati ozmírnìní, totiž o osvobození bud do polovièky a nebo na prosto. Zkušenost nám ukazuje pánové, že dnes ze všech žákù, které na technice studují, jest skoro polovic od školního platu osvobozeno. Jest jisto, pánové, že když vìc spoèívá v rukou uèitelù samých, že se žákùm tak snadno neublíží.

Co pan prof. Zeitbammer stran luèby povídal, jest arci ponìkud pravda, totiž žáci, kteøí chtìjí pracovati v laboratorium, musejí pøispívati na chemikálie zvláštì; ale pravda je, že pøi všech laboratoriich, nevyjma ani zdejší technický, jsou zvláštní stipendia, a nebo alespoò pøíspìvky od výboru zemského, hospodáøských spoleèností atd., které èiní možno, že žáci, kteøí výteèní sami sebou byli, také se mohli Chemii jak patøí vycvièit.

Kdyby toho nebylo, že by se celá vìc uložila v ruce uèitelù, kteøí — a toho doufám nyní i pro budoucnost —budou míti srdce pro žáka, který výteèným svým chováním a pilností i schopností sám sebou nutí vynucuje soucit pøi vzdìlaným èlovìku: tak bych já hlasoval proti tomu, abyse naprosto 50 zl. nepovolilo. Návrh pana prof. Zeithammra má jednu dobrou stránku, a ta jest, že žáci, kteøí vstoupili na technický ústav s tím oèekáváním jistého školního platu a nalézají se v druhém neb tøetím roèníku, budou velmi tìžce postiženi, jest-li se nenalezne výminka, a jest-li se nenaleznou cesty, aby se to tìm, co jaksi s oèekáváním nastoupili, možná uèinilo pro budoucnost. Hlasoval bych tedy pro návrh pana prof. Zeithammra.

Myslím, že i ve výboru zemském a hlavnì v profesorském kolegium bude náhledu dosti, aby takovým pøípadnostem, pro které se zvláštní výminky a zvláštní paragrafy i ustanovení dìlati nedají, vyhovìlo.

Oberstlandmarschall: Hr. Rector Magnificus!

Rector Magnificus Dr. Löwe: Ich bin auch der Meinung, daß die in dem Antrage von Seiten des Landesausschußes fixirte Summe etwas zu hoch gegriffen sei, insonderheit wenn ich die Summe mit dem vergleiche, was ein Studirender an der Universität in der Regel per Semester zu zahlen hat.

Nach dem Ministerialerlasse vom 2. Oktober 1855 hat der Hörer der Rechte in jedem Semester


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mit Ausnahme des 5. und 8. wöchentlich 20 Stunden zu frequentiren, und es würde nach der bezüglich Kollegiengeldes bestehenden Norm dasselbe 20 Gulden per Semester, also 40 Gulden jährlich betragen.

Allein der Studirende ist in der Regel zugleich in der Lage, nicht gerade eine so hohe Summe zahlen zu müssen, da an der Universität fortwährend sogenannte Publica gelesen weiden, das sind Vorträge, welche unentgeltlich frequentirt werden, für die er sich inskribiren kann; dadurch werden die Auslagen auch noch um Etwas per Semester verringert. Vergleicht man also die Unkosten des Studiums am Polytechnikum, wie sie sich nach dem Antrage des Landesausschusses belaufen würden, mit demjenigen, was der Studirende an der Universität zu entrichten hat, so findet man. daß die Auslage für das Polytechnikum bedeutend höher angesetzt ist. Wenn man etwa unsere Anstalten mit denen des Auslands vergleicht, so glaube ich, daß dieser Vergleich nicht ganz berechtigt ist, da die Verhältnisse nicht dieselben sind. Es ist auch an den deutschen Universitäten das Kollegiengeld viel höher angesetzt. Aber es würde kaum angehn das Kollegiengeld an unseren Universitäten auf dieselbe Höhe zu bringen, aus welcher es sich da draußen befindet. Ich meine deßhalb, daß in demselben Verhältnisse auch das Unterrichtsgeld jährlich nur auf 40 Gulden festzusetzen sei.

Oberstlandmarschall: Es ist Niemand mehr vorgemerkt.

Hr. Prof. Jelinek!

Prof. Jelinek: Ich muß sagen, daß ich mit einigen Gründen, die der Herr Prof. Zeithammer vorgebracht hat, einverstanden bin, so wie auch mit dem was Hr. Prof. Stanìk geäußert. Für diejenigen Studirenden nämlich, die sich gegenwärtig bereits an dem Institute befinden und die bis jetzt ein sehr geringes Unterrichtsgeld zu zahlen haben, deren Eltern vielleicht bloß unter der Voraussezzung sich entschlossen haben, ihre Söhne an das technische Institut zu senden, weil daselbst ein geringes Unterrichtsgeld gezahlt wird, liegt eine Härte dann, wenn das Unterrichtsgeld von 15 Gulden, aber nicht bloß von 15 Gulden, sondern bei den außer-ordentlichen Hörern von 8 st. 40 kr. auf 50 st. erhöht würde.

Ich würde mich daher gleichfalls der Ansicht anschließen, daß für die Uebergangsperiode, solange nämlich noch nicht alle Einrichtungen nach dem Organisationsplane in Wirksamkeit getreten sind, man sich mit einem mittleren Betrage des Unterrichtsgeldes begnügen möge. Nach dieser Zeit jedoch, wenn das Institut vollständig organisirt sein wird, finde ich den Betrag von 50 fl. nicht zu hoch gegriffen.

Es ist allerdings wahr, daß ein großer Theil der Studirenden am polytechnischen Institute sehr arm ist; allein es ist schon vorhin hervorgehoben worden, daß die Praxis bei der Befreiung der Studirenden deß technischen Institutes eine außerordentlich milde ist. Ich habe gar keine Sorge, daß ein wirklich befähigter junger Mann bloß aus Grund seiner Armuth verhindert sein werde, seine Studien am technischen Institute fortzusetzen. Im Allgemeinen aber halte ich es für wünschenswerth, daß andere Schichten der Bevölkerung Theil nehmen am polytechnischen Institute, daß das technische Institut Studirende aus anderen Kreisen der Bevölkerung beiziehe.

Gerade jene Kreise, für die das Institut naturgemäß bestimmt sein möchte: Söhne von Fabrikanten, Industriellen u. s, w. besuchen das Präger Institut nur der Minderzahl nach. Wir haben am technischen Institute hauptsächlich Söhne von Grund-besitzern, um es mit einem Worte zu sagen, von Bauern.

Nun finde ich ein solches Verhältniß nicht naturgemäß und kann es nur wünschenswerth finden, wenn vielleicht die Erhöhung des Unterrichtsgeldes zur natürlichen Folge hat, daß andere Schichten der Bevölkerung ihre Söhne an's technische Institut hinsenden werden. Für die jetzige Zeit muß ich offen sagen, wäre eine Uebergangsbestimmung wünschenswerth schon aus dem Grunde, weil, solange kein neues Haus, kein neues Gebäude für das technische Institut hergestellt ist, die Räumlichkeiten derart beengt sind, daß der Unterricht sich niemals in vollem Maße, wie es wünschenswert!) wäre, wird ertheilen lassen.

Aber in anderer Beziehung hätte ich zum Antrage des Landesausschusses noch einen Zusahantrag hinzuzufügen oder Wünsche auszusprechen, nämlich im Antrage des Landesausschusses sind die außerordentlichen Hörer meines Erachtens nicht aufgeführt worden. Ich glaube, man sollte ausdrücklich aussprechen, daß die außerordentlichen Hörer ebenso behandelt werden mögen, wie die ordentlichen Hörer.

Meines Erachtens besteht in dieser Beziehung kein Grund für sie eine Ausnahme zu machen. Im Gegentheil die Dualifikation der außerordentlichen Hörer ist eine solche, daß wir sie nicht besser behandeln sollten, als die ordentlichen.

Dann 2. möchte ich wünschen, daß der Modus bei der Ginhebung des Unterrichtsgeldes sich dem an Universitäten üblichen anschließen möchte; nämlich, daß das Unterrichtsgeld immer im Vorhinein gezahlt werden möge, und daß eine gewisse Sanktion damit verbunden werde, wenn das Unterrichtsgeld nicht im Vorhinein gezahlt wird. Gegenwärtig besteht nur zum Theile eine solche Praxis. Bei der eisten Aufnahme in's Institut muß das halbjährige Unterrichtsgeld im Vorhinein erlegt werden. Aber bei Hörern der Technik im 2. oder 3. Jahre ihrer Studien besteht diese Praxis nicht, sondern das Unterrichtsgeld wird nach Ablauf eines halben Jahres eingehoben und die Praxis ist so milde, daß, wenn es nach Ablauf eines halben Jahres nicht gezahlt wird, es nach Ablauf eines ganzen Jahres gezahlt werde kann und wenn es da nicht gezahlt wird, so zahlt


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es der Hörer vielleicht im nächsten Jahre, vielleicht auch gar nicht.

Ein solcher Zustand der Dinge ist nicht der, wie er bei den Zuständen der Finanzen des Landes wünschenswerth erscheint.

Ich glaube es ist im Interesse des Domestikalfondes und es ist zugleich im Interesse der Eltern wünschenswerth, daß in dieser Beziehung eine strenge Ordnung gehalten werde, denn wir dürfen nicht glauben, daß, wenn wir nachwarten mit der Zahlung des Unterrichtsgeldes, diese Schonung den Eltern der Betreffenden größtentheils zu Gute kommen werde; in der Regel ist damit eine doppelte Belastung der Eltern verbunden, die Eltern haben den Betreffenden das Unterrichtsgeld zu Anfang des Kurses mitgegeben und sie haben es eben nach Ablauf des eisten Semesters oder des ganzen Jahres zum zweiten Male zu zahlen. Aber m. H. ich wünsche, daß eine Sanktion damit verbunden würde, die nicht gar zu harter Natur wäre; nämlich nicht etwa die Sanktion, daß wenn das Unterrichtsgeld nicht binnen 8 oder 14 Tagen gezahlt wird, der Betreffende gelöscht werde aus den Matrikeln, daß er kein Techniker mehr sei. Eine allzustrenge Fassung einer Verordnung oder eines Gesetzes hat immer die Folge, daß es in der Praxis allzu lax gehandhabt wird.

Einen zweiten Wunsch hätte ich in Beziehung auf die Bedingungen, unter denen die Befreiung von der Entrichtung des Unterrichtsgeldes zu erfolgen hätte. Bis nun wurden die Bedingungen von der Staatsverwaltung von dem ehemaligen Unterrichtsministerium festgestellt; ich muß offen sagen, daß ich mit diesen Bedingungen mich nicht einverstanden erklären kann. Nämlich es ist an den Genuß der Befreiung von der Entrichtung des Unterrichtsgeldes die Bedingung geknüpft, daß der betreffende Techniker aus allen Lehrgegenständen, in welche er sich zu Anfang des Jahres einschreiben läßt, gehalten ist, eine Prüfung abzulegen. Nun sind aber die Gegenstände, die am technischen Institute gehört werden, verschiedener Art. Es gibt Gegenstände, die bis zu 10 Stunden in der Woche und Gegenstände, die 2, 3 Stunden der Woche in Anspruch nehmen. Zwischen diesen wird kein Unter-, schied gemacht. Ein Techniker, der z. B. 2 Gegenstände hört, die ihn wöchentlich mit 3 Stunden, im Ganzen genommen 6 Stunden in Anspruch nehmen, kann zu Folge des Ministerialerlasses befreit werden.

Umgekehrt ein Techniker, der seine Kräfte über-schätzt hat, sich in 4, 5 Lehrgegenstände einschreiben ließ und es mit vielem Fleiße dahin bringt, aus 4 Gegenständen eine Prüfung mit gutem Erfolge abzulegen, aus dem 5. sich nicht fähig fühlt, eine Prüfung abzulegen oder aber, wie es leicht möglich ist, eine ungünstige Note erhält, der soll die Befreiung verlieren.

Bei solchen Verhältnissen ist eine ungleiche Behandlung der Studirenden die unausbleibliche Folg-. Ich glaube, daß, wenn das Land alle Mittel für die Erhaltung der Anstalt aufbringt, es naturgemäß auch in der Kompetenz des Landtages oder besser des Landesausschusses liegen müsse, die Bedingungen festzustellen, unter denen eine Befreiung von der Entrichtung des Unterrichtsgeldes stattzufinden habe oder nicht, und in dieser Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen: "Der L.-A. werde beauftragt, die Modalitäten der Einhebung des Unterrichtsgeldes am polytechnischen Institute und die Bedingungen festzustellen, unter welchen die Befreiung von der Entrichtung desselben zur Gänze oder zur Hälfte einzutreten habe." (Redner überreicht dem Oberstlandmarschall den Antrag schriftlich.)

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Herr Direktor Lumbe.

Direktor Lumbe: Ich will mich nicht in eine nähere Erörterung über die Art der EinHebung des Unterrichtsgeldes einlassen (Rufe: Laut), das find Gegenstände der Administration und ich glaube, daß der Landesausschutz gewiß diese Uebelstände all-mälig beheben werde. Gegenstand der Frage ist doch eigentlich die Höhe des Unterrichtsgeldes. Allerdings ist der Sprung von 15 auf 50 fl. etwas groß; allein es ist gewiß, daß dieser höhere Betrag in wenigen Fällen drückend erscheinen werde, weil er nur jene Studirende betrifft, welche, obwohl sie mittellos sind, dennoch ihre Schuldigkeit nicht thun, also die Prüfungen entweder gar nicht oder schlecht machen und deshalb die Befreiung vom Unterrichtsgelde nicht erlangen, oder, wenn sie sie erlangt haben, wieder verlieren und in dieser Richtung muß ich offen gestehen, daß, da ich die Verhältnisse genau kenne, ich diese Verfügung als zweckmäßig begrüßen muß, weil sie uns von einer großen Zahl solcher mittelmäßiger oder schlechter Individuen befreit, die nicht das Talent oder den Fleiß haben, aber auch nicht die Mittel besitzen, um ihre Studien mit Erfolg fortsetzen zu können. Ich bitte die Herren zu bedenken, daß die Zahl unserer Studi-renden an unserer Anstalt eine übermäßig große ist — zwischen 8 und 900 Individuen — eine Zahl, welche mit der Zahl der Zuhörerschaft an den Instituten im Auslande gar nicht im Vergleiche steht.

Was, m. H., Professor Jelinek angeführt hat, ist allerdings sehr richtig, indem er sagte, daß manche Studirende, welche schlechten Fortgang machen, d. h. weil sie sich in vielen Gegenstanden einschreiben lassen und dann auch das Schulgeld bezahlen müssen, weil sie auch aus dem einen oder dem anderen Gegenstand keine Prüfung gemacht haben. Aber es ist in der Praxis auch eine Erleichterung in der Art geschehen, daß man zu Ende des Kurses diejenigen, welche nicht alle Prüfungen ablegen konnten, aus diesem Gegenstande wieder ausgestrichen hat, wodurch es doch dem Fleißigen möglich ist, die Befreiung vom Unterrichtsgelde zu behalten. Also nur diejenigen, welche wirklich wohlhabend sind, deren Eltern also das Unterrichtsgeld zahlen können, oder diejenigen, welche einen schlechten Fortgang machen, werden zur Zahlung Unterrichtsgeldes


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verhalten werden, und in diesem Falle wird es, wie gesagt, für die Anstalt kein Nachtheil sein. Im Uebrigen hat der L.-A. immer die Praxis beobachtet, daß diejenigen, welche ein Mittellosigkeitszeugniß beibringen von der Zahlung des Unterrichtsgeldes ohne alle Umstände befreit werden. Daher ist auch die Anzahl der das Unterrichtsgeld Zahlenden sehr gering und würde noch viel geringer sein, wenn die Stu-direnden ihren Verpflichtungen nachkommen würden. Die Meisten, die einen schlechten Fortgang machen und 2. Klasse im Fortgang bekommen, werden dann zur Zahlung des Unterrichtsgeldes verhalten.

Was die Parallele betrifft zwischen der Höhe des Unterrichtsgeldes an der Unversität und dem technischen Institute, so ist eben der Umstand, daß an der Universität nur wenige befreit werden, während an der Technik es leichter ist, und man also mehr Rücksicht auf die Mittellosen nimmt, so läßt sich diese Parallele nicht vollkommen anwenden.

Und wenn wir eine Paralelle ziehen mit den auswärtigen technischen Instituten, so zeigt es sich, daß die Summe von 50 Gulden nicht zu hoch gegriffen ist.

Ich würde daher dem hohen Landtage empfehlen, den Antrag des Landesausschusses ohne alles Bedenken anzunehmen, von der Ueberzeugung ausgehend, daß er Niemandem schwer fallen wird, und daß es so jedem möglich ist, auch ohne das Unterrichtsgeld zahlen zu müssen, seine Studien fortzusetzen, wenn er auch das Vermögen dazu nicht besitzt, aber tüchtig ist und Talente besitzt, um den Anforderungen, die die Studien an ihn stellen, zu entsprechen.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Wolfrum.

Abgeordneter Wolfrum: Ich wäre ebenfalls für den Antrag des Landesausschusses, das Unterrichtsgeld bei dem Polytechnicum auf 50 Gulden festzusetzen. Ich glaube, daß es doch einiger Maßen ein Verhältniß sein soll, in welchem das Unterrichtsgeld zu dem Aufwande, welchen die Schule verursacht, stehen muß.

Ich will meine Beispiele nicht aus dem Auslande herholen, obgleich ich glaube, daß Diejenigen, die der Herr Referent angeführt hat, schlagend genug darthun, daß wir ebenfalls das Unterrichtsgeld hier erhöhen können. Ich will meine Beispiele aus dem Inlande nehmen. Ich sehe ab von den landwirthschaftlichen Lehranstalten, wo das Unterrichtsgeld auf 52 Gulden 50 Kreuzer gesetzt ist und wo gewiß der Aufwand für landwirthschaftliche Lehranstalten in keinem Vergleiche ist mit dem Aufwande, welchen das Polytechnicum dem Lande verursacht. Ich will speziell im Auge behalten das Schulgeld, das bei den Realschulen eingeführt ist, und welches namentlich bei der Realschule, welche der Domestikalfond unterhält, gezahlt wird. Dort beträgt das Schulgeld 20 Gulden. Wenn wir nun das Verhältniß von 20 Gulden zu 15 Gulden 75 Kreuzer vergleichen, so muß man zugeben, daß das außer allem Verhältnisse ist, daß vielmehr jetzt schon das Unterrichtsgeld bei dem Polytechnicum 30 Gulden hätte sein sollen. Betrachte ich nun den seitherigen Aufwand des Polytechnikums, so bestand derselbe in 48.000 Gulden, welche überhaupt das Land dafür auszugeben hatte, sehe ich hingegen wieder diejenige Summe an, die schon dieses Jahr in Folge der theilweisen Organisirung hat aufgewendet werden müssen, so ist dieselbe über 90.000 Gulden und im nächsten Jahre, wo die Organisirung vielleicht weiter fortgeschritten sein wird, wird sie über 100.000 Gulden betragen. Meine Herrn! Da glaube ich doch, daß es ganz billig ist, daß das Land verlangen kann, daß diejenigen, welche dieses so theuere Institut benutzen, auch einiger Maßen beitragen, um die Landeskosten, die durch die Steuer aufgebracht werden, einiger Maßen zu ermäßigen. Und wenn ich von der Voraussetzung ausging, daß 30 Gulden schon seither hätten sein sollen, so muß ich zur Schlußfolgerung kommen, daß künftighin 50 Gulden ganz sicher nicht zu hoch sein werden.

Ich fürchte nun nicht, daß bei 50 Gulden talentvolle, arme Schüler von dieser Anstalt werden ausgeschlossen werden, wenn ich sehe, was seither an Schulgeld beim Polytechnikum einkam: Bei einer Anzahl von 6, 8 bis 900 Hörern, war dasselbe 6400 Gulden im Jahre 1862. Es ist das im Durchschnitt 7 bis 8 Gulden Schulgeld gewesen, ein Schulgeld, welches nirgends in der Welt so niedrig gestellt ist, und welches, glaube ich zu nidrig war. Die Ursache des geringen Schulgeldes waren eben Befreiungen für Aermere, und ich bin der Ansicht, daß auch der Landesausschuß für künftighin solche Befreiungen wird eintreten lassen, wie dieß im Organisationsstatut vorgesehen ist.

Ich bin also da der Meinung, daß wenn auch 50 fl. werden festgesetzt werden, es trotzdem in der Macht des Landesausschußes liegen wird, arme, talentvolle Schüler vielleicht ganz oder halb zu befreien, so daß es ihnen mögleich wird, dennoch. die Anstalt zu besuchen.

Uibrigens möchte ich bemerken, daß das Schulgeld am Polytechnikum das allerwenigste ist, was ins Gewicht fällt. Das Studium ist ein derartiges, daß nicht allein das Schulgeld dasselbe kostspielig macht. Will der Schüler ein tüchtiger Polytechniker werden, so sind ganz andere, viel kostspieligere Gegenstände nothwendig, die, wenn derselbe sich dieselben nicht anschaffen kann. es ihm überhaupt nicht ermöglichen, das polytechnische Studium fortzusetzen. Diese paar Gulden, die er für Schulgeld ausgeben wird, werden ihn ganz sicher nicht abhalten, um so mehr nicht abhalten, wenn der Landesausschuß befreien kann.

Deßwegen stimme ich für ein Schulgeld von 50 fl., wie es der Landesausschuß beantragt hat.

Dr. Klaudy: Žádam o slovo!

Nejv. marš. zemský: Herr Dr. Klaudy

Dr. Klaudy: Já právì ze stanoviska toho,


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kterého se dotknul múj pan pøedmluvèí, musím zastávati návrh pana prof. Zeithammra.

Øeditel technického ústavu poukázal k tomu, že osvobozen mùže býti jen ten, kdo se vykáže, že je chudým.

Rektor university naši, jak se mi zdá, dobøe poukázal k tomu, že se nesmí hledìti k pomìrùm cizozemským, nýbrž k pomìrùm našim a poukázal zvláštì na to, že i platy na universitì naši se nedaji porovnati s platy na universitách cizých, právì proto, že naše pomìry ná-rodm jsou docela jiné; u nás výloha taková zemi uèinìna, slouží opìt zemi a národu, a má a musí se uèiniti nìco docela vydatnìjšího, než za hranicemi, kde nežije hlavnì obyvatelstvo, které se neživí pouze rolnictvím, jako u nás, kde industrie jest na vyšším stupni, kde zámož-nìjší je lid, který také snadnìji platí.

Avšak táži se, zdali máme zaruèeno, jak daleko to má jiti, a kdo má právì za chudého se považovati a kdo tedy na základì nìjakého vysvìdèení má býti sproštìn toho školního platu.

Podlé skušenosti se mi zdá, že žádný úøad, ani žádný starosta obecní nedá vysvìdèení chudiny majiteli chalupnické živnosti, živnosti, která má 30—40 mìøic polí.

Podlé naších pomìrù má majitel takové usedlostí èistého užitku, poèítejme mìøici na 15 zl., což zajisté pøi našich pomìrech èistý užitek, který by si mohl každý pøáti, má na nejvýše roènì 600 zl. èistých pøíjmù.

Z toho má vyživiti celou rodinu a má dát uèit dìti a má se starati o to, aby dostali byt, když jsou v Praze, a obživu.

Zdá se mne, že by to byla pøíliš velká obì pro takového èlovìka, kdyby musel mimo všech tìch platu, na které poukázal pan poslanec Wolfram, ještì školného platit 50 zl., nehledì k tomu, že právì ústav technický je takový, na kterém vyoèování žádá, aby žák mìl jiných prostøedkù,' aby mohl se sám tam pokusiti o všelikých vìcech.

Jelikož se porovnává ten ústav s universitou, zdá se mi, že skuteènì jakési porovnání v té vìci musí býti.

Universita vychovává uèence anebo úøedníky; pøi takovém úèelu snadno jest, hledìti k tomu, aby pøistonpil jen ten k takovému vyššímu stupni vyuèování, kdo má také dosti prostøedkù k tomu.

Úèel technického ústavu jest ale zvelebování hmotných zájmù, a hmotné zájmy, ty se týkají všech; a právì proto zdá se mi, že má tento ústav býti co možná všeobecuì pøístupným, a že vynaloží-li zemì na takový ústav nìco, že tím nic nemámí, nýbrž že vynaloží na vìc takovou, z které táhne užitek tím, že právì hmotné zájmy získají; spoøit na tom místì, zrovna by se muselo znamenat tím, že se nespoøí, nýbrž že se vyhazuje, ponìvadž se obmezuje vzdìlání lidu ku zvelebení hmotných zájmù.

Ovšem se poukazovalo k tomu, že máme všelijaké školy pro jisté odbory, avšak takových škol posud máme na øidku, a není snadno, jich tak všeobecnì použíti, a pokud jich nemáme, nezbývá nic jiného nežli pro vzdìlání ve vìcech, které se týkají hmotných zájmù — a jsou rolnické nebo prùmyslové — použíti ústav technický; když se pøihlédne k tomu, co p. posl. Wolfrum pravil, že pøi vyuèování takovém jest mnoho výloh zapotøebí, nemùže ještì také školní plat býti tak vysoký, jak zemský výbor navrhuje; také pøíklady, na které zem. výbor se odvolával, samy návrhu zem. výboru odporují, nebo jestli se platí ku pøi, jak pravil p. zpravodaj, 15 zlatých rýnských, pak jest to nìco více ménì nežli 21 zl. r. 5.; jestli se platí 24 tolarù, je to 36 zl., a jestli 40 tolarù, tak jest to právì ten nejvyšší plat, který se platí v Prusku, a to jest 60 zl. r. è., myslím, že vzhledem k naším domácím pomìrùm skuteènì postaèí, abychom žádali 30 zl., mùžeme býti i ubezpeèeni, že není majitel chálupnické živnosti sto, aby se vykázal vysvìdèením chudoby, a že by tedy musel jeho syn platit školní plat, ponìvadž by osvobozen nebyl. Ostatnì jest to slovo chudý neb nemajetný velmi relativní. Také samých výteèných žákù od jak živa nebylo, není a nebude a skuteènost uèí, že žák, který v studiích není výborným, v pozdìjším èase stane se výborným v tom oboru, který si zvolil, a tak tedy se nedá i mìøítka toho použíti, aby se øeklo, žé jen výteèníci v studiích mají býti osvobozeni, nehledì k tomu, že také víme, že studující všichni jsou mladí a mladí lidé èasto musejí být pohnání k tomu, aby studovali, jedným slovem, že jsou mladíci a že mají ctnosti i nectnosti mladých lidí.

Oberstlandmarschall: Rector Magni-ficus :

Rector Magnificus Dr. Löwe: Ich möchte mir nur erlauben,

(Rufe: Schluß.)

die Bemerkungen des Herrn Direktors Lumbe, betreffs der Befreiung an der Universität zu berichtigen. Die Zahl der Befreiten an der Universität ist keineswegs, wie Herr Direktor Lumbe meint, außer-ordentlich gering, vielmehr sehr bedeutend, und überdieß jährlich im Zunehmen.

Direktor Lumbe: Ich möchte mir erlauben. (Rufe: Schluß.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte einen Augenblick. Ich werde über den Schluß der Debatte abstimmen lassen. Ich bitte diejenigen Herrn, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Der Herr Abgeordnete Stanìk ist früher vorgemerkt. Die beiden Herren Direktor Lumbe und Professor Stanìk haben noch das Wort.

Direktor Lumbe: Ich will mir nur erlauben Einiges auf die Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Klaudy zu erwidern. Er hat gemeint, daß


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nur Arme befreit werden, es ist aber zu unterscheiden zwischen Armen und Mittellosen; nicht die Mittellosen, welche also die Mittel nicht besitzen, die Studien aus eigenen Mittel fortsetzen zu können, daher auch Häusler und Bauernsöhnen werden, wenn sie nachweisen können, daß ihre Eltern kein hinreichendes Vermögen besitzen, um ihre Söhne in Studien unterstützen zu können, wird die Befreiung vom Unterichtsgelde gegeben; also in der Richtung möchte ich den Herrn Vorredner berichtigen.

Was die Höhe der Zahlung anbelangt, so kommt sie bei uns nur für diejenigen in Rücksicht, welche wirklich zahlen können. Denn Mittellose und Tallentvolle werden ja befreit und auch hier wird kein hervorragendes Talent voransgesetzt.

Da nur der Ausweis der ersten Klasse verlangt wird, und wenn ein junger Mensch auch in dieser Richtung nicht entspricht, so glaube ich, ist es nicht angezeigt, daß man ihn auffordere, die höchste Ausbildung im technischen Wissen zu erlangen, denn für die große Menge, wie der Herr Abgeordnete Klaudy gemeint hat, sind ja die Oberrcalschulen, in denen die jungen Leute von den Gewerben und Künsten auch so viel erlernen, als sie dazu brauchen. Das technische Institut soll nun nach seiner gegenwärtigen Organisation eine Hochschule in der Wissenschaft sein, und da darf nicht einmal die Anzahl der Studirendcn so groß sein. Also will Jemand die techu. Studien absolviren, so muß er entweder Vermögen dazu besitzen, oder, wenn er mittellos ist ein entsprechendes Talent und Fleiß haben; dann. wird auch das Institut sicher gedeihen.

Oberstlandmarschall: Abgeordneter Stanìk

Prof. Stanìk: Nebudu sl. shromáždìní dlouho obtìžovati, já jen chci nìkolik èísel proti p. poslancovi Wolfrumovi uvésti. (Nahlas!) Pan posl. Wolfrum uvedl, že školní plat na technickém ústavu v roku 1862 obnášel 6200 zl. a poèet žákù na tom ústavu obnášel 800.

Já na to pozorna èiním, že pøi revisi, která se vynalezla pro žáky po pøijímací zkoušce atd. do techniky, se zmenší poèet žákù, tak že tedy bude 400 žákù místo 800 budoucnì, a když by platili po 30 zl. obnášel by školní plat 12.000 zl., totiž výnos, kdežto roku 1862 obnášel 6.200 zl. Kdyby se zvýšila cena na 50 zl., bude školní plat za 1 rok 20.000 zl., po všem osvobození školního platu, ponìvadž v tom poètu jest èistý výnos školního platu. Já bych myslel, když náklad na technický ústav obnášel døivé 40 a nìkolik tisíc a když by mìl dle výpoètu p. poslance Wolfruma obnášeti 80.000 zl., že stejnou mhou vystoupí školní plat.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen. Ich werde nun die Unterstützungsfrage für die gestellten Anträge stellen.

Der Abgeordnete Zeithammer trägt an: Der h. Landtag wolle die Höhe des Unterrichtsgeldes der Hörer des technischen Instituts mit jährlichen 30 fl. festsetzen.

Slavný snìm ráèiž uèebné posluchaèù na technickém ústavu ustanoviti na 30 zl.

Prof. Zeithammer. Já jsem udal výslovnì, že to míním jenom pro pøíští, nejdøíve pøíští dobu.

Oberstlandmarschall: Da bitte ich, es mir schriftlich zu überreichen.

Abgeordneter Zeithammer: Ich werde es sogleich übergeben.

Oberstlandmarschall: Prof. Jelinek hat einen Zusatzantrag gestellt: "Der Landesausschuß wird beauftragt, die Modalitäten der EinHebung des Unterrichtsgeldes an dem polytechnischen Landes-Institute und die Bedingungen festzustellen, unter welchen die Befreiung von der Entrichtung desselben zur Gänze oder zur Hälfte einzutreten hat.

zemskému výboru se naøizuje, aby ustanovil spùsob, jakým se na polytechnickám ústavu uèebné vybírati má, a též ustanovil výminky, pod kterými by se mìlo osvobození od celého neb polovièného platu povoliti.

Ich bitte diejenigen Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht)

Er ist hinreichend unterstützt. Der Äntraq des H. Prof. Zeithammer.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Slavný snìm raèiž uèebné posluchaèù na zdejším polytechnickém ústavu ustanoviti pro nejbližší pøíští dobu roèní sumou 30 zl. r. è.

slavný snìme raèiz ucebne posluchaèù na zdejším polytechnickém ústavu ustanoviti roèní sumou 40 zl. r. è.

Der h. Landtag wolle die Hohe des Unterrichtsgeldes der Hörer des technischen Institutes für die nächste Uebergangsperiode mit jährlichen 30 fl. Ö. W. festsetzen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist hinreichend unterstützt.

Der H. Rektor Magnificus trägt an, es möge 40 fl. betragen in der Form. . .

Rektor Magnificus Dr. Löwe: Wie es der L.-A. anträgt.

Oberstlandmarschall: "Der h. Landtag wolle die Höhe des Unterrichtsgeldes der Hörer des technischen Institutes mit jährlichen 40 fl. festsetzen."

Ich bitte diejenigen Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Er ist hinreichend unterstützt.

H. Berichterstatter!

Berichterstatter Dr. Görner: Der L.-A. hat, indem er seinen Beschluß gefaßt hat, vor Allem berücksichtiget, daß es sich hier nicht um eine Unterrichtsanstalt handelt, welche Gegenstände lehrt, die Jedermann zu seiner allgemeinen Bildung überhaupt nothwendig erscheinen; es handelt sich eben hier um

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eine Fachschule, es handelt sich also um eine Schule, welche nur von denjenigen besucht wird, die eine bestimmte Lebensrichtung einschlagen, welche sich sonach die Mittel verschaffen wollen, um ihre Zukunft und ihren zukünftigen Lebensunterhalt zu sichern; daß für solche Mittel, welche hier geboten werden, auch ein höheres Angeld gefordert werden muß, als bei den übrigen, glaube ich versteht sich von selbst, weil man wohl streben soll, daß die allgemeine Bildung und der allgemeine Unterricht nicht irgend Jemandem erschwert werde, daß jedoch derjenige, welcher sich auf eine bestimmte Richtung vorbereitet, welcher dadurch seine Existenz verbessern will, für diese Mittel und für diese Ausbildung auch dasjenige zahlt, was dafür gefordert wird. Er macht sich dadurch fähiger, er legt gleichsam ein Kapital an, dessen Zinsen er seiner Zeit durch die Befähigung, welche er auf dem Institut erhalten hat, wieder hereinbringen kann.

In einer Richtung ist es wohl richtig, daß die Hochschule für den technischen Unterricht mit der Universität ziemlich gleich ist, allein einen Unterschied möchte ich mir doch erlauben hervorzuheben und das ist derjenige, daß namentlich bei der Einrichtung unseres Institutes dahin gestrebt wird, daß diejenigen Hörer, welche dasselbe vollständig in den Fachschulen absolviren, auch derartig praktisch bereits befähigt sind, sogleich in irgend eine gewisse rentable Lebensstellung einzutreten, was, wie bekannt, bei unserer Universität nicht der Fall ist und das ist auch der Grund, weshalb die Verhältnisse der Universität und des technischen Institutes nicht gleichmäßig sind.

Wenn ich auf die einzelnen Einwendungen übergehe, so scheint mir die Haupteinwendung darin zu liegen, daß man eben durch ein zu hohes Unterrichtsgeld die Armen von der Anstalt ausschließen möchte und daß überhaupt die Zahl der Besucher herabgemindert werde. M. H.! Der H. Abg. Direktor Lumbe hat bereits hingewiesen und auch der H. Abg. Dr. Jelinek, daß es kein Nachtheil sein wird, wenn die Summe der Studirenden nicht eine so hohe ist, wie sie gegenwärtig existirt. Das hat sich bei der gegenwärtigen Einrichtung gezeigt, daß der Unter-richt nicht mit Vortheil gegeben werden kann, wenn eine solche Menge Hörer in den einzelnen Jahrgängen vorsindig ist. Was aber den Ginwurf anbelangt, daß eine gewisse Klasse gänzlich ausgeschlossen wird, so ist der L.-A. allerdings nicht der Meinung gewesen, daß er Schichten der Bevölkerung, wie angedeutet wurde, ausschließen wolle, daß er also das Institut lediglich für eine Klasse, nämlich die Söhne der Industriellen einrichten wolle; es haben alle Klassen der Bevölkerung theilzunehmen, jedoch unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen. Wenn aber Einer wegen Mittellosigkeit, wegen Armuth lediglich bei einem sonstigen Talent das Institut nicht besuchen könnte, so wird es wegen des Schul-gelbes, m. H., gewiß nicht der Fall sein; er wird sich gewiß umsehen müssen um andere Unterstützungen, weil eben, wie bereits auch im h. Hause erwähnt worden ist, die übrigen Mittel nicht unbedeutend sind, welche zu einem tüchtigen und erfolgreichen Studium an dem technischen Institute nothwendig sind. Das Unterrichtsgeld wird gewiß bei ihm die wenigsten Skrupel machen, wenn er die Anordnungen kennt, welche ebenfalls im §. 11, im 2. Absah des Statutes enthalten sind, nämlich: dem L.-A. wird das stecht vorbehalten, über Vorschlag des Lehrkörpers bei nachgewiesener Mittellosigkeit und gutem Fortgang entweder ganz oder zur Hälfte für die Dauer dieser Verhältnisse vom Unterrichtsgelde zu befreien.

Allein das ist nicht so zu verstehen, daß diejenigen in einer Fachschule nicht alle Gegenstände hören werden, sondern man hat nach dem bereits vorgelegten Lehrplane des Professoren-Collegiums und nach der gehörten Fachkommission, welche über Anregung des hohen Landtages der L. A. über diesen Gegenstand zusammengesetzt hat, und nach dem Beschlusse des L. Ä. diejenigen Fachabtheilungen, welche überhaupt im Uibergangsstadium eingeführt werden, vollständig eingeführt; daß also derjenige, der gegenwärtig am Institute seinen Unterricht genießt und seine Ausbildung erhält, so vollständig seine Ausbildung erhalten werde, wie sie für die Zukunft möglich sein wird; daher scheint mir diese Bestimmung bezüglich des Uibergangsstadiums gänzlich überflüssig.

Was die Erwähnung betrifft, daß die Hörer der Chemie dan andern Orten mehr zu zahlen verpflichtet sind, so ist das allerdings richtig. Es find nämlich für die Uibung im chemischen Laboratorium in Zürich 40 Franks, in Karlsruhe 44 fl. und in Berlin 50 Thaler festgesetzt. Bei uns ist in dieser Richtung nichts festgestellt worden, weil die Hörer der Chemie für ihre Ingredienzien und alles, was sie zu Versuchen nöthig haben, ohnehin selbst sorgen müssen. Wenn das Institut diese Sorge einmal übernehmen wird, so wird ein bestimmter Betrag festgestellt werden müssen, der gezahlt wird. Nur einzelne Kleinigkeiten habe sie für diejenigen Gegenstände zu zahlen, die sie nicht beischaffen können, z. B. für die Gasbeleuchtung, welche sie jetzt brauchen an Stelle des Weingeistes, der früher gebraucht wurde. Das sind übrigens unbedeutende Kleinigkeiten.

Was den Antrag des Abgeordneten Dr. Jelinek anbelangt, daß nämlich die außerordentlichen Hörer den ordentlichen gleich zu halten sind, so ist das im Antrage des L. A. bereits berücksichtigt, webhalb auch kein Unterschied zwischen ordentlichen u. außerordentlichen Hörern gemacht worden ist. Es heißt allgemein blos "die Hörer."

Was die Einhebung des Unterrichtsgeldes im Vorhinein anbelangt, so glaube ich, besteht gegenwärtig schon in dieser Richtung die Einrichtung u. es ist Sache der Durchführung, daß sie strenge gehandhabt werde.

Zweckmäßig erscheint jedenfalls der Antrag von Seiten des Herrn Prof. Jelinek, weil dadurch nicht blos dem Institute, sondern auch den Eltern der Studirenden wirklich ein Nutzen geschafft wird.


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Was die Bedingungen anbelangt, welche der 3. A. feststellen soll bezüglich der Befreiungen, so ist bereits im §. 11 diesem Antrage Rechnung getragen, wo es nähmlich heißt: "Bei nachgewiesener Mittellosigkeit und gutem Fortgang," Es würde sich nur darum handeln, auszulegen, was Mittellosigkeit und was guter Fortgang ist.

' Ich glaube, m. H., der 1. Punkt der Mittellosigkeit Iaßt sich nur von Fall zu Fall beurtheilen und muß dem Antrage des Lehrkörpers und dem Ermessen des L. A. vorbehalten werden.

Und was den guten Fortgang anbelangt, so sind darunter nicht, wie schon der H. Abg. Dr. Lumbe angeführt hat, Vorzugsklassen zu verstehen, sondern, was man im gewöhnlichen Leben bei den 'Studirenden an den einzelnen Anstalten unter gutem Fortgange gegenüber von einem schlechten oder mittelmäßigen Fortgange versteht. In der Richtung ist immer die Praxis geübt worden.

Ich empfehle ihnen daher unter Ablehnung sämmtlicher gestellten Amendements den Antrag des Landes-Ausschusses.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den Antrag des H. Abg. Zeithamuer, das Unterrichtsgeld auf 30 fl. zu beschränken, zur Abstimmung bringen. Dann für den Fall, als der erste Antrag verworfen würde, den Antrag des Herrn Rector magnificus Dr. Löwe auf 40 fl.dann den L. A.Antrag und zuletzt den Zusatzantrag des Herrn Abg. Prof. Jelinek. Der Antrag des H. Abg. Zeithammer lautet:

Snìmovní sekr. Schmidt ète: Slavný snìme raèiž uèebné posluchaèù na zdejším technickém ústavù ustanoviti pro nejbližší pøíští dobu roèní sumou 30 zl. r. è.

Der h. Landtag wolle die Höhe des Unterrichtsgeldes für Hörer des polytechnischen Institutes für die nächste Uebergangsperiode mit einem Jahresbetrage von 30 fl. ÖW. festsetzen.

Oberstlandmarsch all: Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, aufzustehen. (Ein Theil des Hauses erhebt sich.)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Es erhebt sich die Majorität.)

Der Antrag ist verworfen.

Nun kommt der Antrag des Herrn Rector magnificus Dr. Löwe.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Der hohe Landtag wolle die Höhe des Unterrichtsgeldes für die Hörer am polytechnischen Institute mit jährlichen 40 fl. festsetzen.

Snìmovní sekr. Schmidt ète: Slávny snìme raèiž uèebné posluchaèù na zdejším techni-ckém ústavu ustanoviti roèní sumou 40 zl. r. è.

Oberstlandmarsch all: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Er ist in der Minorität.

Nun kommt der Antrag des Landesausschusses.

Snìmovní sekr. Schmidt ète: Slavný snìme raèiž uèebné posluchaèù na zdejším technickém ústavu ustanoviti roèní sumou 40 zl. r. è.

Oberstlandmarsch all: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Er ist in der Minorität.

Nun kommt der Antrag des Landesausschusses.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Der h. Landtag wolle die Höhe des Unterrichtsgeldes für die Hörer am polytechnischen Institute mit jährlichen 50 fl. festsetzen.

Slávný snìme raèiž uèebné posluchaèùv na zdejším technickém ústavu ustanoviti roèní su-mou 50 zI. r. è.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen. (Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen mit Majorität.

Nun kommt der Zusahantrag des Herrn Prof. Jelinek.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Der h. Landtag wolle beschließen: der Landesausschuß werde beauftragt, die Modalitäten der EinHebung des Unterrichtsgeldes am polytechnischen Institute, sowie die Bedingungen festzustellen, unter welchen eine Befreiung von der Entrichtung desselben zur Gänze oder zur Hälfte einzutreten habe.

Zemskému výboru se naøizuje, aby ustanovil zpùsob, jakým se má na politechnickém zemském ústavu uèebné vybírati, a též aby ustanovil podmínky, pod kterými by se mìlo osvobození od celého a nebo od polovièky školního platu povoliti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, aufzustehen. (Geschieht.)

Er ist angenommen.

Wir übergehen nun zur Berathung über das Landesbudget fürs Jahr 1864 über.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Der Landesvoranschlag fürs Jahr 1864, sowie der hierüber erstattete Bericht ist bereits durch längere Zeit in der Hand der Mitglieder des h. Hauses. Im Interesse der schnelleren Berathung dürfte es entsprechend sein, blos jene Posten, bei welchen von Seiten der Kommission Bemerkungen und Anstände erhoben worden sind, oder welche von Seite des h. Hauses unmittelbar beanständet weiden sollten, einer umständlichen Prüfung und Erörterung zu unterziehen; diejenigen Posten aber, bei denen kein Anstand erhoben worden ist, nicht speziell, sondern nur in der Gesammtsumme des betreffenden Fondes zur Abstimmung zu bringen. Selbstverständlich kann bei der Berathung des Entwurfes über die Erledigung erst nach Beendigung derjenigen Artikel, die von den einzelnen Bestimmungen und Fonden handeln, zur Berathung der ersten drei Artikel geschritten werden, weil solche das Resultat der übrigen Antrüge in sich fassen.

Ich erlaube mir mit den Ausgaben, u. z. mit dem Domestikalfonde zu beginnen. Der Landesausschuß hat den Voranschlag mit 242.023 fl. gemacht, die Budgetkommission ist ihm dieser Ziffer nach beigetreten und hat sich nur Bemerkungen erlaubt bezüglich einzelner Posten, ohne die Ziffer zu ändern. In dieser Beziehung fällt zuerst der Posten auf, die 12.000 fl., welche durch die vorläufige Einfüh-

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rung der Bezüge der bei dein Polytechnikum angestellten Professoren, Adjunkten. Beamten und Diener vom I. Jänner t, I. auf die in dem genehmigten neuen Organisirungsstatute festgesetzten Beträge veranschlagt worden sind. Die Kommissson trägt an, solche mit dem zu bewilligen, daß aus der Zuwendung von Bezügen aus dieser Summe, insofern nicht von Seite des Landesausschusses den Betheiligten bereits eine Stelle auf Grund des neuen polytechnischen Statuts verliehen worden ist, oder verliehen weiden wird, kein Anspruch bezüglich der etwaigen ferneren Belastung dieser Zulagen oder durch seinerzeitige Pensionirung abgeleitet weiden könne, und daß keinem Angestellten hiedurch mehr zugewendet werden dürfe, als ihm nach dem neuen Statut gebühren würde.

Die Budgetkommission sah sich zum Antrag veranlaßt in Betrachtung der Unistände, daß in Folge des vom h. Landtage bei Verhandlung des neuen Statutes gefaßten Beschlusses dem Landesausschusse die Macht eingeräumt wurde, dasselbe so bald als thunlich auch ins Leben treten zu lassen. Es hängt daher vom jedesmaligen Ermessen des Landesaus-schusses ab, einen oder den andern, oder sämmtliche Professoren gleich definitiv beim neuen Institute anzustellen, und ihnen die Bezüge systemmäßig zuzuweisen. Da aber, wo der Landesausschuß aus Rücksicht, die der Dienst oder die künftige Besetzung mit sich bringt, mit einer definitiven Anstellung nicht vorgehen sollte, aber doch den betreffenden Beamten oder Professoren einen Bezug zuweisen sollte, wurde der Antrag angenommen, um dem Landesausschuh dadurch keine Präjudiz in Betreff der Behandlung für die Zukunft zu schaffen.

In dieser Beziehung würde ich glauben, könnte Se. Excel, den §. I des Artikels I V. zur Abstimmung bringen.

Prof. Jelinek: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarsch all: Ich bitte den Antrag vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Ausgaben.

Art. IV. Böhm. Domestikalfond.

§. 1.

Die zur vorläufigen Einführung der Bezüge der bei dem Polytechnikum angestellten Professoren, Adjunkten, Beamten, Diener oc. vom 1. Jänner I. I. auf die in dem neuen Organisationsstatute festgesetzten Beträge, pag. 15 aufgenommenen 12000 fl. werden mit dem bewilligt, daß aus der Zuwendung von Beträgen aus dieser Summe, in so ferne nicht von Seiten des Landesausschusses den Betheilten bereits eine Stelle auf Grund des neuen polytechnischen Statuts wirklich verliehen worden ist, oder verliehen werden wird, kein Anspruch bezüglich der etwaigen feinem Belassung dieser Zulagen, oder der seinerzeitigen Pensionirung abgeleitet werden könne und keinem Angestellten hiedurch mehr zugewendet, werden dürfe, als ihm nach dem neuen Statute gebühren würde.

Výdaje.

Èlánek IV.

Èeský fond domestikální.

§• 1.

Suma 12.000 zl., která jest v rozpoètu na stránce 15. položena proto, ponìvadž se dle nového organického statutu od prvního ledna b. r. zvýší prozatím platy ustanoveným na polytechnice professorùm, adjunktùm, úøedníkùm a sluhùm, povoluje se s tím doložením, že se z tohoto zvýšení platù, — pokud zemský výbor tìm, kterým se tyto platy zvýší, neudìlil ještì skuteènì nìjaké místo na základì nového polytechnického statutu, nebo pøíštì jim nìjaké neudìlí, — nemùže odvozovati nárok, aby tyto pøídavky byly jim snad ponechány i nadále, nebo aby se k nim bral zøetel, když se ten aneb onen zøízenec téhož ústavu dávati bude do výslužby ; též že se nesmí žádnému zøízenci plat zvýšiti o víc, než by mu dle nového statutu pøíslušelo.

Oberstlandmarschall: Ehe ich die Debatte eröffne, erlaube ich mir noch eine mir eben zugekommene Kommissionsleidung dem Hause bekannt zu machen:

Heute Abends um 6 Uhr werden die Mitglieder der Grundzertheilungskomnnssion zu einer Sitzung eingeladen.

Professor Jelinek hat das Wort.

Prof. Jelínek:

Meine Herren!!

Ich weiß den Werth der uns zugemessenen Zeit sehr zu schätzen und will mich daher nicht ausführ-lich über die Vorlage der Budgetkommission so wie des Landesausschusses verbreiten, obgleich dazu mehr als ein Anlaß vorhanden ist; (der Oberstlandmarschall verläßt den Saal und der Oberstlandmarschall-Stellvertreter nimmt den Platz desselben ein) aber ich glaube, ohne Debatte sollten wir einen solchen Antrag nicht vorübergehen lassen, wo es, auf Seite 4 des Berichtes heißt, daß ein Mehrbetrag von 35,216 fl, eigentlich implicite durch unseren heutigen Beschluß votirt wird, und zwar ein Betrag, der nicht blos einmal ausgegeben wird, denn wir kennen ja bereits die bestehende Praxis: Wenn ein Präcedenzfall eintritt, so wird der Betrag auch im folgenden Jahre votirt.

Ich muß offen sagen, ich hätte sowohl im Antrage der Budgetkommission, als in dem des Lan-desausschusses, in dem Landesvoranschlage etwas mehr Klarheit gewünscht. In der Vorlage des Landesausschusses erscheinen die Bezüge und Auslagen für das technische Institut ganz noch nach den alten Verhältnissen, gerade so. als hätten wir gar nicht das Organisationsstatut des technischen Institutes berathen, und als wäre dieses nicht von Sr. Majestät genehmigt worden. Für Jemanden, der nicht sehr bekannt ist mit den Verhältnissen des polytechnisch en Institutes, wird es wirklich sehr schwie-


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rig, sich durch dieses Labyrinth verschiedener Posten hindurch zu winden; er wird sehr schwer im Stande sein, zu ermitteln, was für Bezüge den einzelnen Persönlichkeiten zukommen. Weit klarer und der Sache entsprechender hätte es mir geschienen, wenn dieser Voranschlag, der für das Jahr 1864 aufgenommen worden ist, ganz weggelassen und an seiner Stelle diejenigen Beträge eingesetzt worden wären, wie sie in Folge des neuen Statuts einzutreten haben werden. Jetzt natürlich in der Spezialdebatte über das Budget ist eine solche Aenderung nicht mehr möglich und ich kann mich daher nur an die Vorlage halten. Da bin ich so frei zurückzugehen auf die Vorlage des Landesausschusses, auf das Präli-menar des k. böhmischen Landesdomestikalfondes für das Jahr 1864 und ich finde in der ersten Post, Besoldung eine Unterpost 15: "ein zu bestellender Bibliotheksskriptor" mit 600 fl. festgesetzt. Nun aus den Zeitungen ist uns bekannt, daß der Landes ausschuß beschlossen hat, einen Institutsverwalter, der die ökonomische Leitung zu besorgen hat, anzustellen mit 1000 fl. Gehalt, ferner mit freier Wohnung, und ich glaube, noch mit einem Holz-und Kohlendeputate. Wenn ich die Obliegenheiten der beiden Persönlichkeiten gegen einander abwäge, des ökonomischen Verwalters oder Institutsverwal-ters und des Bibliothekskriptors, so glaube ich, steht zwischen den Bezügen kein richtiges Verhältniß. Der Bibliotheksskriptor, dem allein die Obsorge für die gesammte Bibliothek faktisch obliegen wird, der von Früh bis Abends im Institute anwesend sein soll, soll nur 600 fl. beziehen, während der Institutsverwalter, dessen Geschäfte, wenn ich mich nicht sehr täusche, in einer Stunde abgethan sein werden, einen weit höheren Gehalt zu beziehen haben wird.

Wir haben ferner einen anderen Punkt, nämlich den Punkt 20 auf derselben Seite 15 des Landesvoranschlages: "behufs Ergänzung des Lehrkörpers, der Anstellung eines Museums- und Kanzlei-personales, sollen 10.000 fl. votirt werden." Ich möchte doch, m. H., meine Stimme noch einmal erheben und bitten, daß. ehe an die Anstellung des Museumspersonales eingegangen wird, man mit Fachleuten Rücksprache nehme, ob die Sache wirklich durchführbar sei, und wenn unter allen Fachmännern, die darüber vernommen werden, einer oder zwei für die Möglichkeit der Sache sich aussprechen, so will ich gegen die Anstellung eines Museumspersonales keine Einwendung erheben. Aber so weit meine Kenntniß reicht, und so weit ich Rücksprache genommen habe, mit Männern, die die Verhältnisse kennen, so hält man die Einrichtung eines solchen Museums, in welchem sämmtliche Sammlungen des technischen Institutes so verschieden an Umfang, so verschieden an Natur und Zweck zusammengeworfen werden sollen, für ein Unding, eine Unmöglichkeit. Der Kustos eines solchen Museums müßte ein Universalgenie sein, um in allen Fächern der Naturwissenschaften, in Mechanik, Botanik, Zoologie, Architektur u. s. w. zu Hause sein. Außerdem wird die Praxis dazu führen, daß nachdem den Professoren im Landtage Handkabinete votirt worden sind, statt der augehofften Ersparniß, indem man nicht zwei Kabinete bewilligen wollte, drei Kabinett entstehen würden, nämlich eine große Sammlung, das Museum, und zwei andere Kabinete, indem jeder der beiden Professoren sein eigenes Kabmet, seine eigene Sammlung beanspruchen wird. Also obgleich ich keinen speziellen Antrag mir zu stellen erlaube, möchte ick doch die Mitglieder des h. Landesausschusses selbst ersuchen, bevor sie an die Anstellung dieses Museumspersonales gehen, welches dem Lande wieder sehr bedeutende Kosten verursachen wird, daß Sie sich doch erkundigen und Rücksprache nehmen mögen, ob die Sache ausführbar sei oder nicht.

Der Antrag der Kommission, der sich Haupt sächlich auf den Punkt 19 Seite 15 des Voranschlagse bezieht, auf die 12.000 fl., die an Gehaltserhöhung votirt werden sollen, dieser Antrag scheint mir etwas zu unbestimmt und unklar gehalten. Es ist bei Gelegenheit der Debatte über die Organisation des technischen Institutes hervorgehoben worden, daß es ein sehr bedenklicher Zustand der Dinge sei, wenn die Anstalt sich fortwährend in einem Durchgangsstadium befindet, wo nichts fest in ihr ist, wo fortwährend an den geltenden Einrichtungen in ihr gerüttelt wird. Ich möchte mir erlauben hervorzuheben, daß es ein gleichfalls bedenklicher Zustand der Dinge ist, wenn die an einer Anstalt angestellten Professoren nicht wissen, woran Sie sind. Der Antrag der Budgetkommission sagt, daß zu vorläufiger Einführung der Bezüge u. s. w. 2000 fl. bewilligt weiden gegen dem, daß daraus kein Anspruch, bezüglich der etwaigen ferneren Belassung dieser Zulage oder der seinerzeitigen, Pensionirung abgeleitet werden könne.

Meine Herren! Ich glaube, was die Behandlung der dermal angestellten Professoren am polytechnischen Institute anbelangt, gibt es nur zwei Wege, die wir einschlagen können; entweder wir sagen: Ihr Herren! Ihr seid eingetreten unter den alten Verhältnissen, Ihr habt die Stelle angenommen gegen die Bezüge, wie sie in der Konkursausschreibung enthalten waren; Ihr habt keinen Anspruch auf Verbesserungen, die in Folge des neuen Statutes ins Leben zu treten haben, und das wäre wenigstens offen gesprochen: oder aber wir müssen sagen: Wir finden es billig, daß die Wohlthat, die durch das neue Statut den neu anzustellenden Professoren zugewendet wird, daß diese Wohlthat sich auch erstrecken möge auf die bisher Angestellten und dann, m. H.! müssen wir offen sagen; von diesem oder jenem Zeitpunkte an treten die Professoren des technischen Institutes in die Bezüge ein, die ihnen durch das neue Statut zugewiesen werden. Einen der beiden Anträge hätte die Budgetkommission stellen sollen. Die Budgetkommiision hat weder das Eine noch das Andere gethan; sie hat gesagt, wir geben zu, daß diese höheren Bezüge den alten früher angestellten Professoren zukommen, ob sie sie


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später bekommen werden oder nicht, ob sie daraus das Recht in Beziehung auf eine künftige Pensionirung ableiten können oder nicht, das lassen wir dahin gestellt sein.

Meine Herren, das hat zur Folge, daß in den Reihen der Professoren eine Entmuthigung, ich möchte sagen, eine gewisse Antipathie gegen die ganze Anstalt, an welcher sie wirken, entsteht; das hat zur Folge, daß Professoren, die durch das neue Statut besser gestellt werden als anderswo, daß solche Professoren auf minder dotirte Stellen reflektiren und diese ohne Weiteres annehmen werden, weil sie gewiß wissen, welche Bezüge an andern Anstalten ihnen zugewiesen werden.

Ich erlaube mir daher in dieser Beziehung einen bestimmten Antrag zu stellen und zwar dahin gehend: "Die vom Landesausschusse Post 19 beantragten 12000 fl. werden bewilligt und sind zunächst zu Gehaltserhöhungen für die gegenwärtig schon angestellten ordentlichen Professoren, welche vom 1. Januar 1864 in die nach dem Organisationsstatut bestimmten Bezüge zu treten haben, in zweiter Reihe zur Regelung der Gehalte der Assistenten, Lehrer und des Kanzleipersonals, der Bezüge der Werkmeister und der Dienerschaft zu verwenden, wobei in der Regel die bisher bestandenen Gehalts- und Theuerungszulagen, die Quartiergelder und Remunerationen wegzufallen haben."

Die Budgetkommission hat einen Zusatz beigefügt, der mir ganz zweckmäßig erscheint, nämlich den Zusatz, daß durch die Votirung der Summe von 12.000 fl. keinem Angestellten mehr zugewendet werden dürfe, als ihm nach dem neuen Statute gebühren wird. Ich habe gegen diesen Passus nichts einzuwenden, halte ihn aber für überflüssig. Wenn mein bestimmtlautender Antrag angenommen wird. so tritt der ordentliche Professor ohne Weiteres in den neuen Gehalt ein; außerordentliche Professoren haben wir am Institute noch gar keine. Die Dotirung oder die Bestimmung der Gehalte der Assistenten, Werkmeister, des Kanzleipersonales ist vom h. Landtage dem Landesausschuße anheim gestellt worden, ist also durch das neue Statut gar nicht normirt worden, es ist also der Passus ganz überflüssig.

Ich möchte dein, Hause empfehlen, meinen Antrag anzunehmen, weil eben dadurch in eine Sache, in welcher bisher große Unklarheit herrscht, und wo durch die unbestimmte Formulirung bei den Betreffenden gegründete Befürchtungen erregt worden sind, Klarheit hineingebracht werden könnte und diese Befürchtungen zerstreut werden. Nur möchte ich mir erlauben, ausdrücklich zu erwähnen, daß ich unter den gegenwärtig schon angestellten ordentlichen Professoren, auch drei Professoren meine, die durch den Landesausschuß ihr Dekret erhalten haben, obgleich sie von Sr. Majestät noch nicht bestätigt worden sind.

Ohne einen bestimmten Antrag zu stellen, erlaube ich mir in Beziehung auf einige andere Punkte des Landesvoranschlages noch einige Bemerkungen zu machen, nämlich auf Seite 18 des Landesvoranschlages: Domestikalfond, 7. Punkt, Schulerfordernisse, 6. Unterpunkt, Pauschalien, wird für sämmtliche Kabinetseinrichtungen ein Beitrag von 3196 fl. beantragt.

Meine Herren! wenn wir die Gesammtsumme votiren, so votiren wir diesen Theilbetrag von 2196 fl. ebenfalls. Ich will mir aber, wenn ich dafür stimme, doch nicht die Verantwortung aufbürden, daß ich nicht offen, erklärt habe, daß die Dotationen höchst ungleich vertheilt sind. Während für einige unlängst gegründete Lehrfächer Dotationer von 800 fl. bewilligt worden sind, beziehen ältere, sehr wichtige Lehrfächer eine Dotation von 50 Gulden z. B. hat das Lehrfach der praktischen Geometrie, welches zu den praktischen Uebungen kostbare Instrumente braucht, Theodolither, wo einer 400 bis 600 fl. kostet, dieses Lehrfach eine jährliche Dotation von 50 fl, und das Lehrfach der Architektur oder eigentlich der Baukunst, wo jetzt gemeinschaftlich Hochbau, Strassen- und Wasserbau vereinigt sind, wo ein einziges Modell oft 300—500 fl. kostet, hat eine Dotation von 50 fl. Wenn wir also die Gesammtsumme von 3196 fl. votiren, so glaube ich, dürften wir dem Landesausschuße keinen Vorwurf machen, wenn er bis zum nächsten Zusammentritte des Landtags dort, wo die schreiendsten Ungleichheiten vorkommen, Abhilfe trifft nämlich bei den Lehrfächern der praktischen Geometrie und der Baukunst.

Auf Seite 22 des Landesvoranschlages kommen eine große Anzahl von Remunerationen vor; wir lesen da: Remunerationen der Lehrer der böhmischen, der italienischen, der französischen Sprache. Der Lehrer der englischen Sprache ist dabei übergangen worden; und der Grund davon ist einfach der, daß während seine Kollegen, die Lehrer der italienischen und französischen Sprache seit mehreren Jahren Remunerationen beziehen, der Lehrer der englischen Sprache mit seinem ähnlichen Petitum immer abgewieen wurde. Ich glaube, daß die Billigkeit, ebenso wie sie für die Lehrer der italienischen und französischen Sprache spricht, auch für den Lehrer der englischen Sprache gelte und zwar vielleicht noch mehr, weil, wenn irgend Sprachkenntnisse dem Techniker zu seiner Ausbildung unentbehrlich sind, die Kenntniß der englischen Sprache es ist, und insbesondere, da der betreffende Lehrer wirklich ein sehr tüchtiger und ausgezeichneter Lehrer ist. M. H., ich habe zwar die Ehre, diesen Lehrer näher zu kennen, aber ich habe mit ihm keine Rücksprache genommen, ich habe ihn sogar gar nicht gesehen in diesem Jahre, mein Antrag, oder besser mein Wunsch, der Landesausschuß möge diese schreiende Ungleichheit beseitigen, dieser Wunsch ist ein ganz spontaner, und ich glaube, Jedermann in dem h. Hause wird ihn gerechtfertigt finden.

Im nächsten Budget, glaube ich, daß die Or-ganisirung des Instituts bereits so weit durchge-


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führt sein werde, daß die Uebersicht eine deutlichere sein wird, und der Landtag mit größerer Beruhigung die einzelnen Posten wird votiren können, während wir jetzt faktisch doch darauf angewiesen sind, Posten, wie 12.000 fl., und 10.000 fl. zu votiren, ohne eigentlich zu wissen, was in diesen Posten alles enthalten ist.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte, mir Ihren Antrag schriftlich zu formuliren.—

Ich erlaube mir, den Herrn noch eine Einladung Sr. Emin, des H. Kardinals Schwarzenberg zu einer Kommissionssitzung bekannt zu geben, und zwar werden die H. Mitglieder der Grundentla-stungsdurchführungs-Kommission zu einer Sitzung auf Donnerstag den 19. Mai 8 Uhr Abends eingeladen.

Es hat H. Dr. Görner das Wort.

Dr. Görner: Ich habe mir das Wort erbeten, um auf die Andeutungen des H, Prof. Jelinek, wo er dem L.-A. sowie der Budget-Kommission vorwirft, daß der Antrag sowohl des L.-A. als der Budget-Kommission ein nicht deutlicher sei, den Landesausschuh zu vertheidigen.

Vor Allem muß ich des Umstandes erwähnen, daß das Budget vom L. A. zu einer Zeit verfaßt worden ist, als das neue Statut die Allerhöchste Sanktion noch nicht erhalten hatte. Dieser einzige Umstand dürfte jedenfalls zur Aufklärung dessen dienen, daß der L. A. die Positionen nicht einzeln anführen konnte, daß derselbe dem technischen Lehrpersonale, mehrseitig angegangen, die Zusicherung ertheilte, daß im nächsten Budget bereits mit Rücksicht auf das neue, dann wohl sanktionirte Statut die Einsätze zu machen vielmehr entschloß, nur den Gesammtbetrag von 12.000 fl. einzusehen.

Es war nämlich damals, wie erwähnt, das Statut noch nicht sanktionirt und herabgelangt. Dadurch war der Landesausschuß nicht in der Lage die einzelnen Petitionen anzusehen, wie leicht aus den Bestimmungen des Statutes hervorgeht, denn das Personale der Assistenten, der Lehrer, das Kanzleiund das übrige Personale, welche nicht Professoren sind, für welche die einzelnen Gehaltsklassen in dem Statute festgesetzt wurden, hatte der Landesausschuß erst zu bestimmen. Der Landesausschuh konnte nicht früher in die Beschlußfassung der einzelnen Gehalte für alle diese Kategorien eingehen, bevor er nicht die Sanktion dieses Statutes in der Hand hatte, da er nicht wußte, ob das Statut sanktionirt sein wird oder nicht. Das glaube ich entschuldigt den Landesausschuh in allen Richtungen vollständig.

Wenn der Herr Abg. Dr. Jelinek anführt, daß der Bibliotheksskriptor mit 600 fl. eingesetzt ist, mährend für den Verwalter ein Gehalt von 1000 st. votirt ist, so ist das allerdings richtig, allein dasjenige, was der Herr Abgeordnete Dr. Jelinek anführte, beruht nicht auf derselben Richtigkeit, denn der Skriptor hat nicht die Bibliothek unter sich, dafür ist nach dem neuen Statute ein Bibliothekar bestimmt. Er ist lediglich über Andringen des Lehrkörpers zu dem Behufe gestellt worden, um die Leitung des Lesezimmers, das in dem Institute eingerichtet wird, zu übernehmen und daselbst zu überwachen, daß die Studirenden, die in dem Lesezimmer ihre Studien machen und die Bücher der Bibliothek benützen, nicht etwas thun, was gegen die Institutsdisciplin und gegen Anstand u. s. w. ist. Der Verwalter dürfte nicht, wie der Herr Abg. Professor Jelinek meint, in einer Stunde seine Geschäfte verrichten, wenn man bedenkt, daß der Verwalter die Aufsicht im sämmtlichen Institute hat, daß er das Oekonomicum des Institutes, welches gegenwärtig von Verschiedenen geleitet worden ist, zu leiten hat! wenn er ferner die EinHebung des Unterrichtsgeldes für die Zukunft zu besorgen haben wird. wenn er bei Acquinrung von Lokalitäten, bei Herstellung derselben und bei Ueberwachung allfälliger Neubauten im Institut beschäftigt sein soll; so dürfte er in einer Stunde, wenn er gewissenhaft seine Pflichten erfüllen wird, kaum je Ende kommen. Uebrigens sind die Vervalterstellen bei allen Landesiustituten mit 1000 Gulden festgesetzt worden, wobei ich bemerke, daß derselbe vorläufig kein Quartier bezieht, sondern ihm nach Zulaß des Raumes eines in dem Institute zugesagt worden ist. Ihm unterstehen die Schuldiener und alle die im Institute beschäftigt sind, kurz er hat für die ökonomische Seite des Institutes zu sorgen, wie der §. 21 des Statutes, das durchgeführt werden soll, voraussetzt und anordnet.

Was die 12000 Gulden speciell anbelangt, so habe ich bei der Berathung des Voranschlages auch der Ansicht gehuldigt und habe nach dem Versprechen, welches den Professoren gegeben worden ist in der Voraussicht, daß jedenfalls das Statut genehmigt wird, die Einstellung nach den einzelnen speciellen Posten im Landesausschusse beantragt. Der Landesausschuß ging auf diesen Beschluß ein. Ich wurde beauftragt gemeinschaftlich mit dem Buchhaltungsreferenten die Einstellung der einzelnen Posten auszuarbeiten und dem Landesausschusse vorzulegen. Jedoch dabei zeigt sich die Schwierigkeit, auf die bereits aufmerksam zu machen ich mir die Ehre gegeben habe. Wir hatten nämlich keinen Beschluß darüber, was in den einzelnen niederen Kategorien eingesetzt werden sollte und es mußte deßhalb, weil hierüber noch kein Beschluß gefaßt werden konnte, indem das Statut noch nicht herabgelangt war. die Berathung ausgegeben und eine approximative Summe eingesetzt werden, woraus dem L. A. nachher die Mittel geboten würden, um den einzelnen Ansprüchen, welche die Professoren und einzelnen Angestellten des Instituts machen konnten, nicht gerecht werden zu können.

Ich glaube nicht, daß dieß der Grund ist, wenn ein Professor darum minder dotirt ist, daß er einen andern Posten mit geringerer Dotirung annehmen müsse, weil er hier keine bestimmte, keine sichere Anstellung habe, das ist einmal nicht der


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Fall, denn nach der Zusicherung, welche das Professorenkollegium vom Landesausschusse in der Hand hat, dürfte es keinem Zweifel unterliegen, wenn der h. Landtag die Zustimmung gibt, daß sie u. zwar, wie es im Antrage des L. A. und im Antrage der Budgetkommission heißt, schon vom ersten Jäner dieses Jahres ihre Bezüge nach dem neuen Statute erhalten sollen.

Das ist ganz richtig, daß 3 Professoren vorläufig ohne Bestätigung Sr. Majestät angestellt sind. Das hat aber seinen Grund in Folgendem:

Als der Landesausschuß seine Funktion übernahm, ward ohne Bestätigung Sr. Majestät provisorisch der Prof. Kessels angestellt, als prov. Professor der Technologie. Es wurde später der Antrag von Seiten des Lehrkörpers gestellt für die Physik in böhm. Sprache und für die Mathematik in böhmischer Sprache 2 Lehrkräfte zu acquiriren, was auch nur provisorisch geschah, in der Berücksichtigung, daß eben das ganze Institut in der Organisation begriffen war. Dieselben wurden einfach angestellt und es wurde von Seiten des Lehrkörpers d. h. von Seiten des Direktors hiervon dem Ministerium die Anzeige gemacht, um sie zu befähigen in wissenschaftlicher Beziehung, weil das Institut in dieser Richtung dem Ministerium untersteht. In Folge dieser Anzeige kam vom Ministerium an den L, A, der Auftrag herab, daß dieser Antrag: die Professoren zur Bestätigung Sr. Majestät zu bringen gestellt werden möge. Der Landesausschuß rechtfertigte sich damit, daß er auf einen frühern Erlaß betreffs des Prof. Kessels hinwies, der, obgleich dem Ministerium der Antrag vorlag, die B stätiaMa, nicht erhallen hatte, weil es eben nur eine provisorische Anstellung war.

Das Ministerium hat in Folge dieser Rechtfertigung diesen Gegenstand einfach zur Kenntniß genommen mit dem, daß, nachdem das gegenwärtige Statut von Sr. Majestät genehmigt sei, dieser Antrag nunmehr erwartet wird.

Der Landesausschuß hat auch bereits den Beschluß gefaßt in dieser Richtung, und zwar mit dem, daß die Professoren definitiv anzustellen beantragt werden mit dem, daß die Zeit, welche sie provisorisch am Institute zugebracht haben, welche sie in lobenswerther Weise am Institute zugebracht haben, daß diese in die Dienstzeit derselben eingerechnet werde. Ich glaube, m. H., daß der Landesausschuß was die Rücksicht für die Professoren und für das Institut anbelagt, hier durchaus keinen Vorwurf verdient.

Wenn Prof. Jelinek S. 18 den Voranschlag beanständet, daß unter den Pauschalien geringe Beträge ausgesetzt sind, so ist das richtig.

Allein es ist doch gewiß nicht möglich, von Seiten des L.-A. zu einer Zeit Aenderungen einzubringen, wenn gerade die Organisation im Zuge ist. Nun erwähnte ich aber, daß dieser Voranschlag erstattet wurde, bevor noch das neue Statut genehmigt war, daß man also bei der Durchführung der Organisation in dieser Richtung Rücksicht darauf nehmen werde. Ferner muß ich erwähnen, daß so fürchterlich es sich anhört, daß eine Lehrkanzel blos 50 fl. in dieser Beziehung bezieht als Pauschale für die Anschaffung der Instrumente, doch etwas anderes berücksichtigt werden muß. Die Inskriptionsgelder werden nämlich zur Vermehrung der Pauschalien verwendet, wodurch namentlich jene höher dotirt werden, welche durch die systemisirte Dotation einen geringern Beitrag haben. Ich glaube daher in dieser Beziehung wäre der L.-A. auch gerechtfertigt.

Was die Remuneration des englischen Lehrers anbelangt, so gilt eben dasselbe, was ick bereits erwähnt habe, daß bei der Organisation für die Lehrer ohnehin bestimmte Beträge an Gehalt festzusetzen sein werden, die wieder dem L.-A, zustehen. Warum der Lehrer der englischen Sprache keine Remuneration bezogen habe, so liegt das in Folgendem: Die Lehrer der französischen und italienischen Sprache sind bereits seit längerer Zeit am Institute und haben daselbst eine Remuneration bezo-gen, sie ist jährlich in das Budget eingesetzt, vom Landtage genehmigt und von Seite des L.-Ä. ausgefolgt worden; — was aber den Lehrer der englischen Sprache anbelangt, so geschah, wenn ich nicht irre, vor 2 Jahren die Aenderung, daß der frühere Lehrer den Dienst aufgab und ein neuer Lehrer sich meldete. Dieser Lehrer ist Lehrer an der höheren Handelslehranstalt und wurde damals ausdrücklich mit dem angestellt, daß ihm keine Remuneration bewilligt wurde, sondern ihm gestattet werde, von den Schülern pro Semester einen fl. zu beziehen. Das war der Grund, warum feine Remuneration bewilligt wurde, und nachdem er später wiederholt eingeschritten war, wurde er auf die Organisation verwiesen. Diese kommt jetzt zur Durchführung und auch in dieser Beziehung wird ihm wie den übrigen Lehrern gleiche Rechnung getragen werden.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht noch Jemand das Wort?

Dr. Jelinek: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß ich dem L.-A. keine Vorwürfe machen wollte, namentlich in der Richtung nicht, daß er das Interesse der Professoren nicht gehörig gewürdigt habe; am allerwenigsten kaun mich der Vorwurf treffen in Beziehung auf die 3 Professoren, für welche die allerhöchste Bestätigung noch nicht herabgelangt ist. Wenn ich diese Professoren erwähnt habe, so ist es blos deshalb geschehen, weil bei Anwendung der allfälligen Beschlüsse es hätte zweifelhaft erscheinen können, ob diese 3 Professoren als wirklich angestellt zu betrachten seien oder nicht, weil sie eben die allerhöchste Bestätigung noch nicht erhalten haben, ich es jedoch billig finde, daß, nachdem diese Männer bereits mehrere Jahre am Institute gewirkt haben, sie ebenso behandelt werden, wie ihre Kollegen.

In Beziehung auf die ungleiche Dotation der verschiedenen Lehrfächer, in Beziehung des Lehrers


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der englischen Sprache habe ich ebenfalls keinen Vorwurf erhoben, sondern blos gemeint, wenn wir das Budget in Bausch und Bogen votiren, wie es einmal der Fall ist, der L.-A. auf die bestehenden Ungleichheiten billige Rücksicht nehmen möge. Da nun nicht ein Antrag auf eine Rüge durch den Landtag, nicht einmal ein bestimmter Antrag zur Abhilfe der betreffenden Uebelstände durch mich erfolgt ist, sondern ich es dem Ermessen des L,-A. anheimgegeben habe, in dieser Beziehung Abhilfe zu treffen, so glaube ich, ich habe durchaus keinen Vorwurf erhoben.

Daß eine Inskriptionsgebühr am Institute bestehe und verwendet werde zur Dotation einzelner - Lehrfächer, ist mir ebenfalls bekannt. Aber die Vertheilung dieser Inskriptionsgebühr ist nicht immer gerade diejenige, daß die Lehrfächer, die eine geringe Dotation haben, in ausgiebigster Weise unterstützt werden können. Der gesammte Betrag der Inskriptionsgebühr beträgt etwa 900 oder 1000 fl. Wenn nun die Technologie 800 fl. jährlich, die Physik 800 fl. jährlich bezicht, das sind 1600 fl., so können wir dem gegenüber mit 900 oder 1000 st. für 3 Lehrfächer nicht ausreichen, umsoweniger, wenn die anderen Fächer auch Ansprüche erheben.

Was den Lehrer der englischen Sprache betrifft, so muß ich auf die Geschichte der Anstalt zurückgreifen und erwähnen, daß der Lehrer der englischen Sprache derjenige war, für den zuerst eine Remuneration ausgeworfen worden ist. Nachdem der Lehrer der englischen Sprache durch mehre Jahre bereits die Remuneration bezogen hatte, wurde ein Lehrer der französischen und italienischen Sprache angestellt mit der Verpflichtung unentgeltlich Unterricht zu ertheilen. Diese Herren haben später um eine Remuneration gebeten, die Remuneration ist ihnen bewilligt worden. Der Lehrer der englischen Sprache ist abgegangen, an dessen Stelle ein anderer getreten, gleichfalls mit der Verpflichtung, unentgeltlich Unterricht zu ertheilen; er hat, wie seine Vorgänger, um Bewilligung einer Remuneration gebeten und ich glaube, daß die Verhältnisse für ihn ebenso sprechen, wie für seine übrigen Kollegen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht noch Jemand das Wort? (Es geschieht nicht.) So erkläre ich die Debatte für geschlossen. Ich werde rücksichtlich des Antrages des H. Prof. Jelinek die Unterstützungsfrage stellen.

Der Antrag lautet (Stimme: Wir sind nicht beschlußfähig.) Ich glaube bis wir zur Abstimmung kommen werden, werde ich konstatiren, ob wir beschlußfähig sind; zur Unterstützungsfrage ist dies nicht nothwendig.

Der Antrag lautet: die vom L. A. Posten 19 beantragten 12000 st. werden bewilligt und sind zunächst zur Gehaltserhöhung für die gegenwärtig schon angestellten ordentlichen Professoren, welche vom 1. Jänner 1864 in die nach dem Organisations-statute bestimmten Bezüge zu treten haben, in zweiter Reihe zur Regelung der Gehalte der Assistenten, Lehrer, Werkmeister und des Kanzleiversonales, der Bezüge der Dienerschaft zu verwenden, wobei in der Regel die bisher bestandenen Gehalte und Theuerungszulagen, Quartiergelder und Remunerationen wegzufallen haben.

Suma 12.000 zl. navržená zemským výborem povoluje se, a budiž vynaložena:

pøednì na zvýšení platù, již nyní ustanovených øádných professorù, kteøí ony platy, jenž jsou statutem organisaèním ustanoveny, poèínajíc od 1. ledna 1864 obdržeti mají,

dále k upravení platù assistentù, uèitelùv, hotovitelù díl a pomocných úøedníkù a potom platù sluhùv.

Pro ten pøípad a pravidlem odpadnou posud stávající pøídavky k služnému a drahotni a pøíbyteèní pøídavky a odmìny.

Ich bitte diejenigen Herren, welchen, diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. —

Ich werde dem Berichterstatter noch das Wort geben und dann, ehe wir zur Abstimmung schreiten, werde ich die Beschlußfähigkeit des Hauses konstatiren.

Berichterstatter Hofrath Taschek. Mit Rücksicht auf die wenigen Sitzungstage, die der Wirksamkeit des h. Hauses noch vergönnt sind, werde ich mir erlauben über alle jene Bemerkungen, welche mit keinem Antrag, der zur Abstimmung gebracht werden soll, verknüpft sind, hinüber zu gehen; blos also gegenüber demjenigen Antrage, der entgegen dem Antrage der Budgetkommission gestellt ist, muß ich bemerken, daß vorerst die Frage zur Entscheidung kommt, ob, wie es von Seite des Antragstellers angenommen werden will, durch die Bewilligung der Systemisirung sämtlichen bereits bei dem alten Institute Angestellten ein Recht auf die neuen Bezüge erwachsen ist oder nicht. Ich glaube diese Frage verneinen zu müssen, denn es handelt sich um ein neues Institut, bei welchem nach den Statuten dem L. A. die Anstellung der Professoren und überhaupt die Ernennung aller Angestellten und die Zuweisung der damit verbundenen Bezüge vorbehalten werden soll. So lange also die Zuweisung nicht erfolgt ist, kann Niemand aus dem Umstände, daß er bei der früheren Anstalt bedienstet war, auf die Gebühr, die beim neuen Institute bemessen ist, einen rechtlichen Anspruch erheben, weil er bei dem neuen Institute eben noch nicht angestellt ist.

Aus den Antrag: das hohe Haus wolle bestimmen: die Professoren, die bei der neuen Anstalt angestellt sein sollen, mit ihren Bezügen zu benennen, konnte nicht eingegangen werden, weil dadurch in das Recht der L. A., der die Anstellung der Professoren statutenmäßig auf sich hat, eingegriffen worden wäre. Um jedoch allen Anstanden zu begegnen wurde von Seite der Kommission die ausdrückliche Bestimmung aufgenommen, daß denjenigen, welchen bereis eine Stellung auf Grund des neuen polytechnischen

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Institutes wirklich verliehen worden ist oder noch verliehen werden wird, dadurch der volle Anspruch zustehe.

Es hängt daher von dem Ermessen des Landesausschußes ab, jeden Augenblick diejenigen der bereits angestellten Beamten, bezüglich welcher es im Interesse der Landesanstalt wünschenswerth wird, mit Bezug auf das neue Statut, definitiv anzustellen. Die Mittel hiezu sind dem Landesausschuße in der beantragten Summe geboten.

Der Schlußsatz, der beanständet worden ist, daß keinem Angestellten mehr zugewendet werden dürfe, als ihm nach dem Statut gebührt, schien der Kommission deswegen gerathen, weil der Voranschlag noch die alten Bezüge, die in verschiedene Kathegorien und Rubriken spezisizirt sind, aufgeführt hat, und es da immerhin möglich wäre, daß wenn diese Bezüge vom Landtage bewilligt worden sind, und mittlerweile eine Ernennung erfolgt, ein Anspruch auf den Bezug beider Gebühren, sowohl nach dem alten, als auch nach dem neuen gestellt werden könnte, welchem im Interresse der Steuerpflichtigen vorgebeugt werden soll. Ich glaube daher dem hohen Landtage die Ablehnung des Amendements und Annahme des Entwurfs der Kommission anempfehlen zu müssen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Der hohe Landtag ist im gegenwärtigen Momente nicht beschlußfähig.

Ich werde, um die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses genau zu konstatiren, die Namen sämmtlicher Herren Abgeordneten vorlesen lassen. Die Herren, die hier sind, bitte ich, sich zu melden.

Ich vermehme so eben, daß eine bedeutende Anzahl von Herren in der Restauration sind. Ich werde mir erlauben, durch den Landtagssekretär die Herren in meinem Namen zu ersuchen, hereinzukommen. (Unruhe).

Jetzt ist das Haus beschlußfähig. Ich werde zur Abstimmung schreiten und werde sofort über den Antrag des Herrn Dr. Jelinek als Amendement abstimmen lassen; wenn derselbe nicht angenommen wird, über den Antrag der Budgetkommission. Der Antrag des Herrn Dr. Jelinek lautet:

Landtagssekretär Schmidt (liest.)

Die von dem Landesausschuße beantragten 12.000 fl. werden bewilligt und sind zunächst zur Gehaltserhöhung der gegenwärtig schon angestellten ordentlichen Professoren, welche vom 1. Januar 1864 an in die nach dem Organisationsstatut bestimmten Bezüge zu treten haben, in zweiter Reihe zur Regelung der Gehalte der Assistenten, Werkmeister und des Kanzleipersonales, dann der Bezüge der Dienerschaft zu verwenden, wobei in der Regel die bisher bestandenen Gehalts- und Theuerungszulagen, Quartiergel-der und Remunerationen wegzufallen haben.

Suma 12.000 zl. navržena zemským výborem povoluje se a budiž vynaložena: pøednì na zvýšení platù již nyní ustanovených øádných profesorù, kteøí ony platy, jenž jsou statutem organisaèným ustanoveny, poèínajíc od 1. ledna 1864 obdržeti mají, dále k upravení platù assistentù, uèitelùv, hotovitelù díl a pomocných ouøadníkù a potom platù sluhùv. Pro ten pøípad a pravidlem odpadnou posud stávající pøídavky k služnému a drahotní a pøíbyteèní pøídavky i odmìny.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag des Herrn Professor Jelinek sind, aufzustehen. (Geschieht.) Der Antrag ist verworfen. Ich werde über den Antrag der Budget ° Kommission abstimmen lassen.

Landtagssekr. Schmidt (liest).

§. 1.

Die zur vorläufigen Einführung der Bezüge der bei dem Polytechnikum angestellten Professoren, Adjunkten, Beamten, Diener ic. vom 1. Jänner l. J. auf die in dem neuen Organisationsstatute festgesetzten Beträge, aufgenommen 12000 fl. werden mit dem bewilligt, daß aus der Zuwendung von Beträgen aus dieser Summe, in so ferne nicht von Seiten des Landesausschusses den Betheilten bereits eine Stelle auf Grund des neuen polytechnischen Statuts wirklich verliehen worden ist, oder der seinerzeitigen Pensionirung abgeleitet werden könne und keinen Angestellten hiedurch mehr zugewendet werden dürfe, als ihm nach dem neuen Statute gebühren würde.

§ 1.

Suma 12000 zl., která jest v rozpoètu na stránce 15. položena proto, ponìvadž se dle nového organického statutu od prvního ledna b. r. zvýší prozatím platy ustanoveným na polytechnice professorùm, adjunktùm, úøedníkùm a sluhùm, povoluje se s tím doložením, že z toho zvýšení platù, — pokud zemský výbor tìm, kterým se tyto platy zvýší, neudìlil ještì skuteènì nìjaké místo na základì nového polytechnického statutu, nebo pøíštì jim nìjaké neudìlí, — nemùže odvozovati nárok, aby tyto pøídavky byly jim snad ponechány i na dále, nebo aby se k nim bral zøetel, když se ten neb onen zøízenec téhož ústavu dávati bude do výslužby; též se nesmí žádnému zøízenci plat zvýšiti o víc, než by mu dle nového statutu pøíslušelo.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte diejenigen Herrn, die für den Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Für den pensionirten Schuldiener und Hausmeister am technischen Institute Adalbert Barta hat der L. A. eine Pension von jährl. 400 fl. beantragt, weil derselbe mit Einrechnung seiner Militärdienstzeit von 10 Jahren und 7 Monaten bereits mehr als 44 Jahre diente und 74 Jahre alt ist. Der Gehalt desselben beträgt 189 fl. und die anderweitigen Bezüge werden mit 222 fl. 55 kr. berechnet.

Diese Gründe scheinen wohl der Budget-Kom-


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mission dafür zu sprechen, daß demselben eine günstigere Behandlung zu Theil weiden soll als es nach den Normal-Vorschriften der Fall sein wird; aber 8 schien der Antrag von 400 Gulden doch zu hoch, zumal ein Schuldiener ebenfalls bei der Technik nur mit dem Gehalte von 189 Gulden pensionirt worden ist. Die Budget-Kommission erlaubt sich daher den Antrag zu stellen

§. 2.

Dem pensionirten Schuldienst und Hausmeister am technischen Institute Abalbert Barta wird zu seinem Gehalte von 189 fl. eine jährliche Zulage von 171 fl. somit im Ganzen eine jährliche Pension von 360 fl. öft. Währ. bewilligt.

Snìmov. sekr. Schmidt ète:

§ 2

Školnímu sluhovi a podomkovi na technickém ústavu Vojtìchu Bártovi povoluje se k jeho platu 189 zl. roèní pøídavek 171 zl., tedy v celku roèní výslužné 360 zl. r. è.

Námìstek maršálkùv: Pøeje si nìkdo slovo?

Ich werde daher zur Abstimmung Metten, und ich bitte diejenigen Herren, die für den §. 2 sind, wie ihn die Budget-Kommission beantragt hat, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen-

Berichterstatter Hofrath Taschek: Der Herr Prof. Skuherský ist am 9. Oktober 1863 verstorben und hat eine Witwe mit einer unmündigen Tochter, geboren am 22. Juni 1862 hinterlassen; ihm fehlen zur Pensionsfähigkeit noch 11 Tage; er hat aber bereits vom Jahre 52 an bis 54 als provisorischer Professor gedient, stets entsprechend und erfolgreich. In Folge dessen, da der Gehalt desselben 1050 Gulden betragen hat, wurde vom Landesausschusse in dem der Kommission zugewiesenen Berichte der Antrag gestellt, ausnahmsweise eine Pension von 420 fl. zu bewilligen. Die Kommission, die Richtigkeit dieser Gründe anerkennend, erlaubt sich den Antrag zu stellen.

§. 3.

Der nach dem am 9. Oktober 1863 verstorbenen Professor am technischen Institute Rudolph Skuhersky Hinterbliebenen Wittwe Angelika Skuhersky wird ausnahmsweise eine Pension von jährlichen 420 fl. pst. Währ. bewilligt.

Snìmovní sekr. Schmidt ète: §. 3.

Angelice Skuherské, vdovì po professoru na technickém ústavu, Rudolfovi Skuherskému, jenž zemøel dne 9. øijna 1863, povoluje se vyjímkou výslužné roèních 420 zl. r. è.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte diejenigen Herrn, die für den Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Nach dem vorliegenden Ausweise ist der Domestikalfond noch für Vorschüsse der Nationalbank die Summe von 172.800 Gulden und der Sparkassa die Summe von 31.500 Gulden schuldig. Diese Vorschüsse werden mit 5% verzinst und da die Gebühren derselben vierteljährlich prolongirt werden müssen, so beträgt das im Jahre 687 Gulden. Von seinen disponiblen Kapitalien bezieht der Landesfond im Durchschnitt höchstens 5 Pct.; es schien daher der Budget-Kommission gerathen, für den Fall, als es in der Gebarung keine Störung hervorbringen sollte diese Vorschüsse aus dem disponiblen Fonde rückzuzahlen und seiner Zeit diesfalls den Antrag wegender Ausgleichung der Fonde unter einander zu stellen, und in Folge dessen erlaubt sie sich den Antrage zu stellen:

§ 4.

Der Landesausschuß wird beauftragt, die hin ter dem Domestikalfonde aushaftenden Borschüss der Nationalbank pr. 172.800 st. und der Sparkassa pr. 31.500 fl. für den Fall, als keine besondere. Anstünde unterwalten, und hiedurch auch in der Gesammtgebahrung keine Beirrung herbeigeführt wird aus den vorhandenen Kapitalien zurückzuerstatten und hierüber wie auch über die Art und Weise der seinerzeitigen Ausgleichung zwischen den betreffenden Fonden in der nächsten Session Bericht zu erstatten.

Snìmov. sekr. Schmidt ète:

§ 4.

Zemskému výboru se ukládá, aby pùjèku 172.800 zl., kterou má národní bank za fondem domestikálním, a pùjèku 31.500 zl., kterou má spoøitelna za tímže fondem, splatil z kapitálù vydajných, aè nestává-li zvláštních pøekážek a nespùsobila-li by se tímto splacením v úèetní zprávì nižádná mýlka. O splacení tomto, jakož i o tom, jak se stane svým èasem vyrovnání mezi pøíslušnými fondy, podejž zemský výbor v nejblíže pøíštím zasedání zprávu.

Oberst landmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort?

Ich bitte die Herrn, die für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Taschek: Es wird daher beantragt, die Ausgaben des böhm. Domestitalfondes für das Jahr 1864 in 21 Rubriken zusammen mit 242.023 fi. zu bewilligen.

Oberstlandmarschall -Stellvertreter: Wünscht über diesen Antrag Jemand das Wort?

Ponavrhuje se, aby se povolilo 242.023 zI. co výloha domestikálního fondu na rok 1864.

Ich bitte die Herrn, die für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Taschek: Beim Bubenèer Fonde hat der Voranschlag im vorigen Jahre 11.331 fl. betragen, im Jahre 1864 werden 11.287 fl. also 44 fl. weniger gefordert. Wie es dem h. Hause erinnerlich sein wird, wurde im Vorjahre

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bezüglich des Schlosses zu Bubenè und der Glashäuser ein Antrag gestellt. Dieser Antrag ist von Seite des allerh. Aerars abgelehnt worden und es wurde über die Modalitäten dieser Ablehnung von Seite des Landesausschusses dem h. Hause Bericht erstattet, und dieser Bericht der Budget-Kommission überwiesen. Die Budgetkommission hat die in diesem Bericht geltend gemachten Gründe gewürdigt, und auf Grund derselben sich erlaubt, den Antrag in §. 1 beim Bubenèer Fonde zu stellen.

Landtags-Sekret. Schmidt liest:

Bubenèer Fond.

Art. V.

§.1.

Es wird in warmer Anerkennung der großmüthigen Widmung des Bubenèer Baum- und Thiergartens zu einem öffentlichen Belustigungsorte für das Publikum der Landeshauptstadt und entgegenkommend dem in der vorliegenden a. h. Entschließung durchscheinenden Wunsche Sr. k. k. apost. Maiestät mit der allerhöchst demselben schuldigen Ehrfurcht und Loyalität die Bereitwilligkeit ausgesprochen, den Bubenèer Baum- und Thiergarten in seiner Gesammtheit auch fernerhin in der Verwaltung der Landesvertretung und beziehungsweise des Landesausschusses zu belassen, und von dem weitern Anbringen auf die Rückübernahme des Schlosses sammt Appertinentien in die Regie des k. k. Hofärars abgegangen.

Es ist daher, wie dieses bis zum J. 1863 der Fall war, die Bestreitung der Kosten für die Erhaltung des Schloßgebäudes und der zu demselben gehörigen reservirten Gartentheile und Glashäuser auch fernerhin auf die Erträgnisse des Bubenèer Fondes eventuell auf den Landesfond zu übernehmen, und der Landesausschuß wird demgemäß beauftragt, in den jährlich zu verfassenden Voranschlägen d,eser Fonde hierauf auch fernerhin Bedacht zu nehmen, den im Schlosse befindlichen dem Lande gehörigen fundus instructus aber dem nächsten Bewohner des Schlosses zur käuflichen Uebernahme um den Schätzungswerth anzubieten.

Fond Bubeneèský.

Èlánek V.

§.1.

Vøele se uznává velikomyslné urèení Stromovky a zvìøince Bubeneèského za místo k veøejné zábavì pro obecenstvo hlavního mìsta, a za pøíèinou pøáni Jeho c. k. apoštolského Velièenstva, jež se jeví v nejvyšším rozhodnutí, u vìci této vydaném, vyslovuje se s úctou a vìrnomyslností, nejvyššímu pøání povinnou, ochotnost, ponechati Bubeneèskou Stromovku a zvìøinec v jich celosti také nadále ve správì zastupitelstva zemského a potahmo ve správì výboru zemského; i ustupuje se od dalšího na to naléhání, aby zámek i s pøíslušnostmi pøešly opìt v režii c. k. eráru dvorského.

Náklad na udržování budovy zámecké a vy-hraženýeh èástí zahradních, k ní pøíslušných, jakož i na udržování sklenníkù, má se tedy, jako to bylo až do roku 1863, i nadále zapravo-vati z dùchodù fondu bubeneèského, pøípadnì z fondu zemského, — a zemskému výboru se tudíž ukládá, aby v rozpoètech fondù tìchto, které se každoroènì zdìlávají, i dále také bral na to zøetel; hospodáøské pøíslušenství, které se v zániku nachází a zemi náleží, má však zemský výbor ke koupi za cenu odhadní nabídnouti tomu, kdo nejblíže pøíštì bude zámek ten obývati. Oberstlandmarschall-Stellvertreter:: Pøeje si nìkdo slovo? Wünscht Jemand das Wort?

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht),

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Bei dem Umbau der Bergstraße in Bubenè im Jahre 1860 ist der Tagarbeiter Josef Kolos ohne sein Verschulden durch einen Erdsturz um das Leben gekommen. Derselbe hat ein 4jähriges Kind hinterlassen und selbiges ist gänzlich mittellos. In Folge eines Einschreitens der Witwe und des Vormundes spricht sich der L.-A. aus Billigkeitsrücksichten dahin aus, diesem Kinde als Gnadengabe bis zum 16. Lebensjahre jährlich 20 fl. ÖW. als Erziehungsbeitrag zu gewähren. In Berücksichtigung der Billigkeitsrücksichen ist auch die Budget-Kommission dem Antrage beigetreten und erlaubt sich im, §. 2 diesen Antrag zu stellen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

§. 2.

Dem nach Josef Kolos, welcher im Jahre 1860 bei dem Umbau der Bergstraße im Bubenèer Parke durch einen Erdsturz um das Leben kam, Hinterbliebenen vierjährigen Kinde wird bis zur Erreichung des 16. Lebensjahres eine Gnadengabe von jährlichen 20 fl. OW. bewilligt und zu diesem Behufe die Post Nr. 23 "Pensionen und Gnadengaben" auf 73 fl. erhöht.§. 2.

Ètyøletému dítìti, pozùstalému po Josefu Kolosovi, jenž roku 1860, když se pøestavovala návršní silnice v parku Bubeneèském sesutím zemì pøišel o život, povoluje se až do 16. roku jeho vìku dar z milosti roèních 20 zl. rak. è., proèež se položka èísl. 23 "výslužné a dary z milosti" zvyšuje na 73 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Will Jemand über diesen Antrag sprechen? (Niemand meldet sich).

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind. die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Taschek: Die Auslagen für die Erhaltung der Anlagen in Bubenè schienen dem L.-A, von ziemlicher Bedeutung, besonders da, so viel derselbe aus den Vorakten ersehen hat, dem


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Gärtner aus der Benutzung des Parkes bedeutende Emolumente zu Gebote stehen. Es schien jedoch der Kommission nicht möglich unmittelbar selbst in dieser Richtung den Antrag dem hohen Hause vorzulegen, da es ihr theilweise hierzu an Zeit mangelt, theilweise auch, weil sie nicht die nöthigen Vorkenntnisse besaß, um ihre Erwägungen mit voller Verläßlichkeit empfehlen zu können. Um nun in dieser Richtung so viel als möglich seinerzeit Ersparnisse zu erzielen, ohne die Erhaltung jener öffentlichen Belustigungsorte zu gefährden, erlaubt sich die Kommission den diesfälligen Antrag zu §. 3 dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

§.3.

Dem Landesausschusse wird aufgetragen, den eigentlichen Werth beziehungsweife Ertrag der dem Bubenèer Parkgärtner überlassenen Benutzung des Parkes durch Verkauf der gezogenen Pflanzen, Gesträuche, Bäume, des Grases, Laubes, Holzes oc. zu erheben, sofort durch Verhandlung mit demselben oder einem andern Gärtner zu ermitteln, ob eine Verminderung des bisherigen Aufwandes für die Instandhaltung des Parkes nicht ermöglicht werden könnte und hierüber in der nächsten Session Bericht zu erstatten.

§. 3.

Zemskému výboru se ukládá, aby vyšetøil pravou cenu, potahmo užitek z parku Bubeneèského, ponechaného tamnímu zahradníkovi, jemuž jest dovoleno prodávati tam dochované rostliny, køoví, stromky, trávu, listí, døíví atd,; i má zemský výbor vyjednáváním s tímto nebo s jiným zahradníkem vyšetøiti, zdaž by se posavadní náklad na chování parku v dobrém spùsobu nedal zmenšiti, i má o tom v nejblíže pøíštím zasedání snìmu podati zprávu.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand darüber zu sprechen?

Ich bitte die Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Taschek: Für die Reiseauslagen und Diäten wurden 124 fl. eingesetzt. Aber gegen das Jahr 1862, wo solche nur 51 fl. 95 kr. betrugen, erschien der Kommission, nachdem die Höhe im Jahre 1863 damit erklärt worden ist, daß wegen bedeutenden Umgestaltungen im Park ein öfteres Nachsehen nothwendig geworden ist, daß dieser Grund des Betrages für das Jahr 1864 entfallen ist. und man es nicht mehr nothwendig hat jene Summe zu bewilligen. Dieselbe erlaubt sich daher wieder auf den früheren Durschnitt zurückzugehen und trägt demnach an, die Reiseauslagen und Diäten Post 28 werden auf 60 fl. herabgesetzt.

Landtagssekretär Schmidt liest:

§. 4.

Die Reiseauslagen und Diäten Post Nr. 28 werden auf 60 fl. herabgesetzt.

§. 4.

Cestovné a diety, položka, èís. 28, snižuji se na 60 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Ist angenommen.

Taschek: Die gesammten Auslagen für den Bubenèer Pack für 1864 werden daher 11,287 fl. betragen.

Snìmov. sekr. Schmidt ète: Výdaje fondu Bubeneèského obnášejí tedy pro rok 1864 — 11.287 zI.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte die Herren, welche die Summe für den Bubenèer Fond bewilligen, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Die Auslagen des Landesfondes werden mit 1.181,058 fl. veranschlagt. Der Gesammtantrag ist also um 10,385 fl. höher. Der Grund wird bei den einzelnen Absähen, wo die Aenderung eingetreten ist, dem hohen Hause vorgelegt weiden.

Es hat zuerst der L.-A. beantragt, dem Zim-merportier Johann Gebauer, den derselbe pensionirt hat, eine Pension von 600 fl. zu bewilligen. Die Bezüge desselben bestanden im Ganzen aus dem Gehalte von 283 fl. 50 kr. und mit den übrigen Genüssen würde es die Summe von 690 fl. 57 1/2 kr. ausmachen. Derselbe ist 76 Jahre alt und hat mit Einrechnungseiner Militärdienstzeit 20 1/2 Jahre im Ganzen 56 Jahre 8 Monate und 6 Tage gedient.

Die Hilfsämterdirektion hatte auf eine Pensionirung von 500 fl. angetragen. Die Länge der Dienstzeit und die entsprechende Verwendung schien der Budgetkommission einen hinlänglichen Anlaß zu bieten, um demselben eine günstigere Behandlung als die normalmäßige gewesen wäre, angedeihen zu lassen. Es schien jedoch die Summe von 600 fl. zu hoch. sie hat daher den Antrag dahin beschlossen und erlaubt sich denselben dem h. Hause zur Annahme zu empfehlen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

§.1.

Dem am 1. April in den Ruhestand versetzten Zimmerportier Johann Gebauer wird eine jährliche Zulage von 216 fl. 50 kr. W. zu seiner normalmäßigen Pension von 283 fl. 50 kr. mithin im Ganzen eine Pension von jährlichen 500 fl. bewilligt und demzufolge die Post 33 "Pensionen für Beamte und Diener" auf 2,320 fl. erhöbt.

§.1.

Dveønému Janu Gebaurovi, danému do výslužby dne 1. dubna 1864, povoluje se k jeho pravidelnému výslužnémo 283 zl. 50 kr. roèní pøirážka 216 zl. 50 kr. r. è. tudíž v celku výslužné roèních 500 zl., proto se položka è. 33


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"výslužné úìdníkùm a sluhùm" zvyšuje na 2320 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Hat Jemand eine Bemerkung zu machen? Ich bitt die Herren, die für den Antrag sind, die Hand aufe zu Heben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Nach dem am 25. Oktober 1863 verstorbenen Landesbuchhaltungsrechnungsrathe Wernhardt sind 3 Töchter hinter blieben, die gar kein Vermögen besitzen, welches ihnen dermal eine Rente, einen Ertrag abgäbe. Es ist ihnen zwar im Erbwege nach dem Besitzer der Podskaler Uebelfuhr dieselbe zugefallen, jedoch der Fruchtgenuß derselben der Gattin des Erblassers vorbehalten worden. Wenn diese auch bereits hoch in Jahren sein soll, so schien doch dem Landesausschuß entsprechend für die Zeit, bis ihnen der Genuß zufallen werde, eine Gnadengabe in Berücksichtigung des Umstandes, daß dieselben gar kein Vermögen besitzen, zu bewilligen. Die Kommission ist gleichfalls auf diese Anschauung eingegangen, und um die Ueberwachung zu erleichtern, schlägt sie vor, einen Termin festzusetzen und erlaubt sich in dieser Beziehung als §. 2 den Antrag zu stellen:

§. 2.

Jeder der drei nach dem am 25. Oktober 1863 verstorbenen jubilirten Landesbuchhaltungsrechnungs-rathe Franz Wernhardt Hinterbliebenen Töchter Mathilde, Hermine und Albertine wird eine Gnadengabe von jährlichen 60 fl. vom 1. November 1863 bis Ende Dezember 1866 bewilligt, und dem zu Folge die Post 35 "Erziehungsbeiträge" auf 586 fl. erhöht.

Snìmovní sekr.Schmidt ète:

§• 2.

Dcerám Mathildì, Hermínì a Albertinì, pozùstalým po vysloužilém úèetním radovi Františkovi Wernhardtovi, jenž dne 25. øíjna 1863 zemøel, povoluje se každé od 1. list. 1863 až do konce prosince 1866 dar z milosti roèních 60 zl. r. è., a proto zvyšuje se položka èís. 35 "pøíspìvky vychovací" na 586 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte die Herren, die für den Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Er ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Der Budgetkommission wurde auch die Petition Z. 79 zugewiesen, um Jahresbeiträge zum Zwecke der Wiederherstellung des Ausbaues der Prager Domkirche. Die Kommission hält dafür, daß es nicht nothwendig sein dürfte, die Gründe, aus welchen auf die Willfahrung einzugehen sei, dem h. Hause auseinanderzulegen. Sie bedauert nur, daß ihr die schuldige Rücksicht auf die Steuerlast des Landes nicht gestattet den Antrag in dem Umfang zu stellen, wie sie ihn sonst gestellt haben würde, sie empfiehlt daher dem h. Hause die Annahme des §. 3.

§. 3.

Für den Prager Dombauverein wird zum Zwecke der Wiederherstellung der Prager Domkirche ein Betrag von 10.000 st. ö. W. bewilligt, und zu diesem Behufe die Post Nr. 41 auf 27.397 fl. erhöht.

Snìmovní sekr. Schmidt ète:

§. 3.

Jednotì sv. Víta v Praze povoluje se k dostavìní hlavního chrámu na Hradèanech 10.000 zl. r. è., a proto se zvyšuje položka èís. 41 na 27.397 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort?

Ich bitte die Herren, die für den Antrag sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Taschek: Es stellt daher die Budgetkommission den Antrag, den Landesfond in seinen 20 Posten mit 1,191.643 Gulden zu bewilligen.

Nám. marš. Dr. Bìlský: Budžetní komise èiní návrh, aby se povolilo pro fond zemský na rok 1864 1,191.643 zl.

Pøeje si nìkdo slovo? (Nehlásí se žádný.)

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist angenommen.

(Geschieht.)

Berichterstatter Dr. Taschek: Für den Gebärfond wird von Seite der Kommission mit 965 fl. weniger zur Bewilligung beantragt, als der Voranschlag lautet Bei der Verwaltung des Gebär- und Findelfondes wurde im Vorjahre die Verrechnung, die sehr beschwerlich war, gerügt. Um eine Vereinfachung zu erzielen, wurde der L. A. angewiesen, Vorschlage zu erstatten, nämlich die Quote festzustellen, in welcher der Gebär- und Findelfond zu den einzelnen Auslagen beizutragen hätten. In Verfolg dieses Antrages, der der Kommission ganz entsprechend schien, weil er die Verhältnisse, sowie sie früher bestanden haben, genau berücksichtigt hat, erlaubt sich dieselbe den sub §. 1 gestellten Antrag dem h. Hause zur Annahme zu empfehlen.

Landtagssekretär Schmidt (liest.)

Gebärfond,

Art. VII.

§.1.

Die bisherige getrennte Verrechnungsweise des Gebär- und Findelfondes ist auch noch ferner beizubehalten, die gemeinschaftlichen Verwaltungsauslagen sind aber m der Regel in der Art zu vertheilen, daß hievon der Gebärfond ein Drittel, der Findelfond zwei Drittel zu tragen habe. In allen Fällen jedoch, wo die Gebärhauskliniken als beitragspflichtig eintreten, ist die frühere Vertheilung, wor-


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nach der Gebärfond zwei Drittel und der Findelfond ein Drittes zu leisten hat, beizubehalten.

Fond porodnice.

Èlánek VII.

§. 1.

Posavádní oddìlené úètování pøi fondu porodnice a fondu nalezencù má se i nadále podržeti. Spoleèné výlohy správní mají se ale vùbec tak rozdìliti, že tøetiny jich má zapravovati fond porodnice, a dvì tøetiny fond nalezencù. Ve všech pøípadech však, v nichž kliniky porodnice povinny jsou pøispívati, zùstati se má pøi døívìjším rozdìlení, dle nìhož zapravovati mìl dvì tøetiny fond porodnice a fond nalezencù jednu tøetinu.

Nám. marš. Dr. Bìlský: Pøeje si nìkdo slovo?

(Žádný se nehlásí).

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Angenommen.

Berichterstatter Dr. Taschek:

In dem der Budgetkommission zugewiesenen Berichte des Landesausschusses Z. 37 wird die Anstellung eines Materialrechnungsführers bei der Verwaltung der Gebär- und Findelanstalt beantragt.

Die Budgetkommission erkennt wohl die Wichtigkeit der von dem Landesausschusse angeführten Gründe und die Nothwendigkeit einer Vermehrung des Verwaltungspersonals in der ersten Zeit der Uebernahme der Anstalten in die eigene Regie, glaubt jedoch, daß über die dauernde und bleibende Nothwendigkeit dieses Dienstpostens erst die Erfahrung einen vollkommen sichern Maßstab zur Beur-theilung liefern werde. Es steht auch der Neubau einer zweiten Anstalt in Aussicht, wo sich alsdann das Bedürfniß einer neuerlichen Organisirung geltend machen dürfte, welcher vorzugreifen nicht räthlich erscheint. Es wurde daher bloß auf eine pro-visorische Kreirung dieses Dienst-Postens angelragen.

Die Bezüge, nämlich 420 fl. Gehalt und eine Naturalwohnung oder ein Aequivalent von 148 fl. erschienen derselben nicht übermäßig; dieselbe erlaubt sich demnach den sub §. 2 gestellten Antrag dem h. Hause zur Annahme zu empfehlen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

§. 2.

Die provisorische Bestellung eines Materialrechnungsführers bei der Gebär- und Findelanstaltsverwaltung mit dem Range zwischen dem Kontrollor und dem Amtsschreiber und mit folgenden Bezügen für das Jahr:

an Gehalt.............420 fl.

ein Naturalwohnung oder Aequivalent . . 148 fl.

vier Klafter harten Holzes und vier und zwanzig Pfund Unschlittkerzen wird bewilligt und dem zufolge die Post Nr. 51 "Besoldungen und Zulagen der Beamten" auf 2210 fl.; die Post Nr. 53 "Quartiergelder" mit Rücksicht auf den für die zweite Hälfte des Jahres entfallenden Quartiergeldbeitrag des Verwalters auf 133 fl. und die Post Nr. 54 "Entschädigungen für Emolumente" auf 189 fl. festgestellt.

§. 2.

Položka èís. 72 "pøíbyteèné úøedníkùm a sluhùm" ustanovuje se tím, že pøibude pro za-tímného úèetního materiálu 49 zl. 32 kr., a že odpadne v druhém pùlletí správcùv pøíspìvek ku pøíbyteènému, jenž èiní 87 zl. 50 kr., na 266 zl.; a položka èís. 73 "náhrada za pøípadky" zvýší se tím, že pøibude 25 zl. za døíví a za svìtlo prozatímnému úèetnímu materiálií, na 330 zl.

Oberstlandmarschallstellvertreter: Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek. Beim Gebärfonde sind Baulichkeiten vorgenommen, welche mit 1457 fl. veranschlagt worden sind. Der Uiberschlag, wie ein solcher diesen Posten zu Grunde gelegt worden ist, hat der Kommission keine näheren Anhaltspunkte gegeben, um daraus ermitteln zu können, ob diese Bauten in dem Betrage und in dem Umfange nothwendig sein sollten.

Nach der Mittheilung des Herrn Landesausschußreferenten besteht für derlei Auslagen die Uibung, daß behufs der Einstellung in den Landesvoranschlag von dem Artchitekten eine Summe im Allgemeinen angegeben, im Frühjahre die betreffenden Objekte unter Intervention des Landesausschußreferenten besichtigt, sodan erst von dem Architekten ein Detailvoranschlag verfaßt und auf Grundlage desselben die nothwendig befundenen Herstellungen ausgeführt werden.

Wenn nun auch anzunehmen ist, daß der Landesausschuß vor gänzlicher Auszahlung. der Kosten die beendeten Herstellungen ordnungsmäßig übernehmen, und erst nach befundener, dem Detailplane ganz entsprechender Herstellung die Zahlungen leisten lassen werde: so kann doch ein solcher Vorgang nicht als entsprechend angesehen werden, weil dem hohen Landtage zur Prüfung der diesfalls zur Einstellung beantragten Summen alle Anhaltspunkte mangeln, und hochselbem doch nicht zugemuthet werden kann, den ganz allgemein gehaltenen Angaben des Architekten unbedingt vollen Glauben zu schenken, zumal es Letzterem durch eine spätere Spezificirung seiner Angaben möglich wäre, jeder auf den allgemeinen Ansatz begründeten Beurtheilung zu begegnen.

Da es bei der bereits vorgerückten Zeit der Kommission nicht mehr thunlich erschien, die Entscheidung über die ganze Post von der Vorlage einer detaillirten Kostenberechnung abhängig zu machen, so beauftragte dieselbe zwei ihrer Mitglieder, (welchen ihrer Stellung und eigenen Erfahrung nach mit vollem Grund eine entsprechende Beurtheilung dieser Ausgaben zugetraut werden kann), die betreffenden Gebäude des Irrenfondes, sowie auch jene


XXXVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

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XXXVIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

des Gebär- und Findelfondes, bei welchen der ganz gleiche Fall eintritt, in Augenschein zu nehmen und die Resultate ihres Befundes der Kommission vorzulegen.

Die beiden Kommissionsmitglieder haben sich dieser lästigen Aufgabe mit der größten Bereitwilligkeit unterzogen.

Sie haben nicht nur jene Objekte, welche in dem Projekte des Architekten wenn auch nur im Allgemeinen angedeutet worden sind, sondern auch noch alle weiteren Herstellungen, welche von den einvernommenen Vorstehern für das Jahr 1864 als nothwendig bezeichnet wurden, in Augenschein ge-nommen: die Kosten in der Regel um einen namhaften Theil höher als die ortsüblichen Preise angenommen, auch mögliche Eventualitäten berücksichtigt und sind doch zu — der Ziffern nach — weit geringeren Resultaten gelangt.

In Folge dieses Antrages, und weil dann bei dem Ireenhausfonde dem Landesausschusse vorbehalten wurde, für den Fall, als er mit diesem geringen Betrage sein Auskommen zu finden nicht erachten sollte, unter Vorlegung detaillirter Kostenübelschläge, um Bewilligung eines Mehrbetrages ein-zutreten, beantragt die Kommission:

§. 3.

Für die Konservationsherstellungen an den Gebäuden der Gebäranstalt pag. 101 werden nur 300 fl. bewilligt, und demnach die Post Nr. 60 "Erhaltung bestehender Gebäude" auf 450 fl. herabgesetzt.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

§. 3.

Na zachování budov porodnice str. 101 povoluje se jenom 300 zl. a proto se položka èís. 60 "zachovaní budov" snižuje na 450 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Wünscht Jemand etwas zu bemerken über diesen Posten?

Ich bitte die Herren, die für diesen Antrag sind die Hand aufzuheben.

(Geschieht)

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Am 15. Feber ist der Verwalter der Gebär- und Findelanstalt Philipp Behaghel von Flammerdinghe gestorben; nach ihm ist die Wittwe Johanna hinterblieben. Die ihr gebührende normalmäßige Pension fängt mit 1. März zu laufen an. Da im Voranschlag, der bedeutend früher verfaßt wurde, darauf nicht vorgedacht wurde, so stellt die Budgetkommission den Antrag:

Ldtgssekretär Schmidt liest:

§. 4.

Die Post Nr. 64 "Pensionen der Beamten und Dienerswittwen" wird durch Einbeziehung des für die Verwalterswittwe Johanna Behaghel von Flammerdinghe entfallenden Betrags von 78 fl. 66 kr. auf 534 fl. erhöht.

§. 4.

Položka èís. 64 "vyslužné vdovám úøedníkù a sluhù" zvýší se tím, že pøibude vyslužné 78 zl. 66 kr. pro Johannu Behaghelovou z Flam-merdinghe, vdovu po .správci, na 534 zl.

Oberstlandmarschall -Stellvertreter: Ick bitte die Herren, die dafür sind, die Hand auf-zuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Nach diesem Verwalter ist eine Tochter, 10 Jahre alt, hinterblieben. Der Landesausschuß hat in seinem Berichte Z. 173, der der Budgetkommission zugewiesen wurde, auf einen Gnaden-Waisenerziehungsbeitrag von 100 st. angetragen, weil der vorgenannte Verwalter durch 30 Jahre, darunter mehr als 24 Jahre bei Huma-nitätsanstalten mit hingebendem Gifer, rastloser Thätigkeit, treu und redlich zum Besten dieser Anstalt gewirkt hat und derselbe gar kein Vermögen hinterlassen hat.

Die normalmäßige Pension der Wittwe beträgt nur 283 fl. und die Waise ist nach den vorgelegten Zeugnissen fortwährend kränklich.

Die Gewichtigkeit dieser Gründe anerkennend, erlaubt sich die Budgetkommission den §. 5 zur Annahme dem h. Hause empfehlen zu können.

Ldtgssekretär Schmidt liest: §. 5.

Der nach dem am 15. Febr. d. I. verstorbenen Verwalter der Gebär- und Findelanstalt Philipp Behaghel von Flammerdinghe Hinterbliebenen zehnjährigen Tochter Philippine wird vom Todestage des Vaters bis zur Erreichung des Normalalters oder etwa früher erlangten Versorgung ein gnadenweiser Erziehungsbeitrag von 100 fl. öft. W. jährlich aus dem Gebär- und Findelfonde bewilligt, und zu diesem Behufe die Post Nr. 65 "Erziehungbeiträge" auf 81 fl. erhöht.

§. 5.

Desítileté dceøí Filipínì, pozùstalé po Filipu Behagheloví z Flaramerdinghe, správci porodnice a ústavu nálezencù, jenž zemøel dne 15. února b. r, povoluje se z milosti ode dne úmrtí otcova pøíspìvek vychovací 100 zl. r. è. roènì z fondu porodnice a z fondu nálezencù, a to až do toho èasu, kdy dosáhne stáøí normálního nebo když snad døíve dojde nìjakého zaopatøení. Proto se položka èís. 65 "pøíspìvky vychovací" zvvšuie na 81 zl.

Oberstlandmaischall-Stellvertreter: Wünscht noch Jemand das Wort?

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Die nach dem am 13. September 1855 verstorbenen Verwalter der Gebär- und Findelanstalt Johann Melzer Hinterbliebene Tochter Anna hat am 14. Febr. d. I.


XXXVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

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XXXVIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

das 18. Lebensjahr erreicht, und demnach den Anspruch auf die bisher genossene Gnadengabe von 39 fl. 52 kr. verloren.

In dem der Budgetkommission zugewiesenen Berichte Ltg. Z. 118 trägt der Landesausschuh auf die fernere Belastung dieser Gnadengabe in Berücksichtigung der 28jährigen ersprießlichen Dienstleistung des Vaters und der wahrhaft elenden Lage der Wittwe, welche eine Familie von sieben Kindern und darunter drei ganz erwerbsunfähige hat, an.

Die Kommission, die Wichtigkeit der Grunde anerkennend, erlaubt sich den Antrag zu stellen:

Der nach dem am 13. September 1855 verstorbenen Verwalter der Gebär- und Findelanstalt Johann Melzer Hinterbliebenen Waise Anna Melzer wird der Fortbezug der bisherigen.Gnadengabe von jährlichen 39 fl. 52 kr. ö. W. bis zur Erlangung der Erwerbsfähigkeit oder einer anderweitigen Versorgung bewilligt.

§. 6.

Annì Melzerové, pozùstalému sirotkovi po správci porodnice a ústavu nalezencù, Janu Melzerovi, jenž zemøel dne 13 záøí 1855, povoluje se dále posavádní dar z milosti roèních 39 zl. 52 kr. r. è., dokud se nestane schopnou k výdìlku nebo dokud jinaèe nebude zaopatøena.

Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen An-

trag sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Es wird daher beantragt für den Gebärfond in seinen 19 Rubriken eine Summe von 34.561 fl. zu bewilligen.

Nám. marš. dr. Bìlský: Budžetní komise ponavrhuje, aby se povolilo 34.561 zI. co výIohy fondu porodnice na rok 1864.

Pøeje si nìkdo slovo? (Žádný se nehlási.)

Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Bei dem Findelfonde, zu dem wir nunmehr gelangen, dürfte es, da in Konsequenz des früher Gesagten die Beträge, die bei dem Gebärfonde bewilligt worden sind, k hier nunmehr mit zwei Drittel, beziehungsweise mit: ein Drittel eingestellt werden, da bereits dort das Drittel bewilligt worden ist, keinen Anstand unterliegen und nur die bei §. 4 angeführte abgeänderte Post, beziehungsweise Antrag, dürfte eine abgefon- derte Begründung erheischen.

Dieser Post wurde der dreijährige Durchschnitt s zu Grunde gelegt, bei den Kindern der ersten Le- benskategorie aber von dem Durchschnitte pr. 123.918 t Verpflegstage noch ein Abzug von 23.918 Tagen gemacht und bloß eine runde Summe von 100.000 Tagen angenommen.

Durch die wieder eingeführte rechtzeitige Hinaus- gäbe der Säuglinge an Pflegeparteien auf dem Lande wird jedoch die in den früheren Jahren eingerissene große Sterblichkeit hintangehalten, und da für die Folge noch ein günstigeres Resultat in Aussicht steht, so steigt das Erforderniß für diese Kategorie zusehends. Der wirkliche Erfolg des Jahres 1863 beläuft sich auf 153.773 Tage. Es ist daher nicht räthlich, ein um mehr als die Hälfte geringeres Erforderniß für das Jahr 1864 anzunehmen, da der Fond jedenfalls in Verlegenheit gerathen wird.

Demzufolge hat die Kommission 150.000 Verpflegungstage als das mindeste Erforderniß für das Jahr 1864 angenommen und erlaubt sich daher den in §. 4 bezifferten Antrag zu stellen. Ich werde daher bitten die Anträge 1, 2, 3, 5 und 6, die nur Konsequenzen der bereits gefaßten Beschlüsse sind, abzulesen.

Oberstlandmarschall -Stellvertreter: Ich werde. m. H., über alle diese sechs Absähe unter einem abstimmen lassen, weil diese Anträge größtentheils Konsequenzen der früher gefaßten Beschlüsse sind, um die Berathung abzukürzen.

Ldtgssekretär Kuchinka liest:

§.1.

Die Post Nr. 70 "Besoldungen und Zulagen der Beamten" wird durch Einbeziehung des für die neue provisorische Materialrechnungsführersstelle entfallenden Betrags von 187 fl, und der für die zweite Jahreshälfte eintretenden Hälfte der Gehalte der beiden Findelaufseher pr. 367 fl. 50 kr. auf 3158 fl. erhöht.

§. 1.

Položka èís. 70 "služné a pøídavky úøedníkùm" zvýší se tím, že pro nové prozatímné místo úèetního materialií pøibude 187 zl., pak že v druhém pùlletí pøibude polovice platù obìma dozorcùm nad nalezenci sumou 367 zl. 50 kr. na 3158 zl.

§• 2.

Položka Èís. 72 "pøíbyteèné úøedníkùm a sluhùm" ustanovuje se tím, že pøibude pro za-tímného úèetního materialií 49 zl. 32 kr., a že odpadne v druhém pùlletí správcùv pøíspìvek, ku pøíbyteènému, jenž èiní 87 zl. 50 kr., na 266 zl.; a položka èís. 73 "náhrada za pøípadky" zvýší se tím, že pøibude 25 zl. za døíví a za svìtlo prozatímnému úèetnímu materialií, na 330 zl.

§. 2.

Die Post Nr. 72 "Quartiergelder für Beamten und Diener" wird durch die Einbeziehung der für den provisorischen Materialrechnungssührer entfallenden Quote von 49 st. 32 kr. und nach Ausscheidung der Quote von 87 fl. 50 kr. des für die zweite Jahreshälfte entfallenden Quartiergeldbeitrages des Verwalters auf 266 fl. festgesetzt, und die Post Nr. 73 "Entschädigung für Emolumente" durch Einbeziehung der für den prov. Materialrechnungsführer entfallenden Quote für Holz und Licht pr. 25 fl. auf 330 fl. erhöht.

§. 3

Fur die Konservationsherstellungen an den Ge-

4


XXXVlll. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

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XXXVIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

bänden der Findelanstalt werden nur 200 st. bewilligt und demnach die Post Nr. 79 "Erhaltung bestehender Gebäude" auf 380 fl. herabgesetzt.

§.3.

K záchovním správkám na budovách ústavu nalezencù povoluje se jenom 200 zl., a proto se snižuje položka èís. 79 "záchova budov" na 380 zl.

§.4.

Bei der Post Nr. 82 ,,Verpflegskosten für Findlinge außer dem Hause" wird die durchschnittliche Zahl der Verpflegstage für Findlinge in der ersten Lebenskategorie mit 150.000 angenommen, und die Post sofort abgerundet auf 100.000 fl. erhöht.

§. 4.

Pøi položce èís. 82 "ošetøovné za nalezence mimo ústav" ustanovuje se prùmìrný poèet dnù, v kterých se nalezenci v první tøídì životní ošetøují, na 150-000 dnù; položka byla tedy zaokrouhlenì zvýšena na 100.000 zl.

§ 5.

Die Post Nr. 84 "Pensionen für Beamtensund Dieneiswittwen" wird durch Einbeziehung der für die Verwalterswittwe Johanna Behaghel von Flammerdinghe entfallenden Quote von 157 fl. auf 804 fl. erhöht.

§.5.

Položka èís. 84 "výslužné vdovám úøedníkù a sluhù" zvýší se tím, že pøibude 157 zl. co výslužné Johanny Behaghelové z Flammerdinghe, vdovy po správci, na 804 zl.

§.6.

Die Post Nr. 85 "Erziehungsbeiträge" wird durch Einbeziehung der auf den Erziehungsbeitrag für Philippine Behaghel von Flammerdinghe mit 56 fl. entfallenden Quote auf 109 fl. erhöht.

§. 6.

Položka èís. 85 "pøíspìvky vychovací" zvýší se tím, že pøibude 56 zl. co pøíspìvek vychovací pro Filipínu Behaghelovou z Flammerdinghe, na 109 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand über die vorgelesenen sechs Absätze das Wort?

Da das nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, die die vorgelesenen Absätze annehmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek. Der Findelfond wäre daher für das Jahr 1864 mit 125.566 fl. zu bewilligen.

Nám. marš. dr. Bìlský: Budžetní komise ponavrhuje, aby se povolilo na fond nalezencù na rok 1864 125.566 zl. Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.)

Ich bitte die Herren, die dafür sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Bezüglich der Baulichkeiten bei dem Irrenfonde sind bereits die Gründe, welche die Kommission vermocht haben, die Anträge herabzusetzen, dem h. Hause von mir dargelegt worden, wie ich auch beantrage, daß man auch den etwaigen dennoch eintretenden Bedürfnissen begegnen sollte. Ich erlaube mir daher den

Paragraph 1.,

ohne in die Wiederholung desselben einzugehen, dem Hause zur Annahme zu empfehlen.

Ldt.-Aktuar Kuchinka liest: Irrenfond.

Art. IX.

§. 1.

Die pag. 163 für Konservationsauslagen sub

a) veranschlagten 6980 fl. werden auf 1600 fl. und jene 8ub b) von 3000 fl. auf 2100 fl., und sofort die Post Nr. 98 für Erhaltung und Adaptirung der bestehenden Gebäude auf 9855 fl. herabgesetzt, dem Landesausschusse jedoch vorbehalten, für den Fall, als nach seinem Dafürhalten mit den herabgesetzten Beträgen von 1600 und 2100 fl., dann mit den ähnlichen bei dem Gebär- und Findelfonde ermäßigten Summen das Auslangen nicht gefunden werden könnte, unter Vorlegung gehörig detaillirter Kosten-Überschläge um die nachträgliche Bewilligung der nothwendigen Mehrbeträge anzusuchen.

Uebrigens wird dem Landesausschusse aufgetragen, die in Hinkunft für solche Bau- und Kon-servationsherstellungen angesprochenen Summen stets nur auf Grundlage ordnundsmäßiger und detaillirter Kostenüberschläge in dem Landesvoranschlage einzustellen und letztere in den Akten zur Einsicht bereit zu halten.

Èlánek IX.

§. 3.

Suma 6980 zl., rozpoètená sub a) na str. 163 na výlohy záchovní, snižuje se na 1600 zl., a suma 3000 zl. tamtéž sub b) rozpoètìná snižuje se na 2100 zl., a tudiž se položka èís. 98 "záchova budov" snižuje na 9855 zl. Zemskému výboru se však vyhražuje, pro ten pøípad, že by dle jeho náhledu snížené sumy 1600 zl. a 2100 zl., pak podobné, pøi fondu nalezencù snížené sumy byly nepostaèitelny, žádati za potomní povolení potøebných sum vìtších, pøi èemž má pøedložiti patøièné dopodrobné rozpoèty nákladu.

Ostatnì se výboru zemskému ukládá, aby budoucnì sumy, jichž na takovouto záchovu budov požaduje, položil do zemského rozpoètu vždycky jenom na základì øádných a dopodrob-ných rozpoètù nákladu, jež má ve spisech chovati pohotovì k nahlédnutí.


XXXVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

2

XXXVIII. sezení 3. roèního zasedání1864.

Námìstek maršalkùv: Pøeje si nìkdo slovo?

(Nikdo se nehlásí).

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen §. 1. sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek:

Zu §. 2.

An veränderlichen Reisekosten und Diäten waren im Jahre 1861 nur 17 fl. 15 1/2 kr. ausgegeben. Wie Diäten innerhalb der Mauern der Stadt eintreten können, ist nicht wohl abzusehen. Eben so nicht, wie wegen Nachsicht bei einzelnen Objekten wiederholt Fahrgelegenheiten für drei und vier Stunden nothwendig sein sollten. Die Kommission ist der Ansicht gewesen, daß zu diesem Ende der Betrag von 50 st. vollkommen hinreichen werde, und hat daher die Herabsetzung der diesfalls angesetzten 120 fl. auf 50 fl. beantragt.

§. 2.

Die veränderlichen Reisekosten und Diäten pag. 165 werden von 120 st. auf 50 fl. und demnach die ganze Post. Nr. 100. "Reisekosten und Diäten" auf 86 fl. herabgesetzt.

Snìmovní aktuar Kuchynka ète:

§. 2.

Promìnné cestovné a diety, str. 165, snižují se ze 120 zl. na 50 zl., a tudíž snižuje se celá položka èíslo 100 "cestovné a diety" na 86 zlatých.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand zu sprechen?

(Es meldet sich Niemand.)

Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, bitte ich die Hand zu erheben. (Geschieht.)

Per Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hosrath Taschek:

Zu §. 3.

Unter den Regiekösten wird sub a) für Kostvergütung der Betrag von 124.000 fl. angesetzt.

Dieser Betrag erscheint ungewöhnlich hoch und es fällt auf, wienach der Berechnung ein Preis von 45 kr. pr. Kopf zu Grunde gelegt werden konnte, wo doch eine volle Portion der zweiten Klasse für das laufende Jahr nur mit 43 kr. berechnet wird, die Preise der Lebensmittel, insbesondere des Brodes nicht unbedeutend gefallen sind, und die Gebahrung mit den außerordentlichen Kostzulagen sicherlich eine nicht ganz entsprechende war und vielleicht noch immer ist.

Nach der Erklärung eines Kommissionsmitgliedes, welches auch Mitglied jener Sachverständigen-Kommission für die Irrenanstalt gewesen, dürfte unter obigen Verhältnissen aus den über den Befund dieser Sachverständigen-Kommission ergangenen Weisungen und zwar ohne die mindeste Benachchei-lung der Verpflegten ein jährliches Ersparniß von 15000 fl. zu gewärtigen sein. Da jedoch bereits vier Monate des Jahres verstrichen sind, die Wirkungen jener Verfügungen vollständig auch erst nach Durchführung sämmtlicher Verbesserungen eintreten dürften, so erschien es der Budgetkommission gerathen, um möglichen Anständen zu begegnen, für das lausende Jahr bloß einen Abstrich von 4000 fl. zu beantragen.

Unter der Post "Medikamente und ärztliche Erfordernisse" pr. 4000 fl. ist für Tabak ein Betrag von 2500 fl. enthalten

Eine Herabsetzung des Aufwandes für diesen Artikel auf 2000 fl. erschien der Kommission mit gar keiner Gefahr verbunden, zumal auch Seitens des Militärärars in dieser Richtung pr. Kopf monatlich nur 70 kr. bewilligt werden.

Demzufolge erlaubt sich die Kommission folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen:

§. 3.

Die unter den Regiekosten erscheinenden Beträge sub a) von 124000 fl. für Kostvergütung werden auf 120.000 fl., sub b) von 4000 fl. für Medikamente und ärztliche Erfordernisse beziehungsweise in Betreff des hierunter enthaltenen Tabaks auf 3500 fl. und sub f) von 4200 fl. für Beleuch-tung auf 4000 fl. somit die ganze Post. Nr. 101. "Regiekosten" auf 167.050 fl. herabgesetzt.

Der Preis des Beleuchtungsöls war in den frühern Jahren 34 fl., während solcher dermal nur 28 bis 30 fl. pr. Centner beträgt. Dessenungeachtet ist der Voranschlag, ohne daß eine Vermehrung der Beleuchtung selbst ausgewiesen worden wäre, mit jenem für das Jahr 1863 gleich geblieben und gegen jenen des Jahres 1862 sogar um 45 st. 40 1/2 kr. gestiegen.

Da jedoch mit dieser Summe auch ein wenn gleich unbedeutender Bedarf an Unschlittkerzen zu bestreiten kömmt, der Bedarf an Oel mehr als 100 Centner beträgt, so wurde nicht einmal die Hälfte jener Preisdifferenz als ein zu erzielendes Ersparniß angenommen, und daher bloß eine Ab-minderung von 200 st. beantragt.

Snìna. akt. Kuchyòka ète:

§. 3.

V rubrice "náklad na režii" položené sumy se snižují, totiž sub a) "náhrada za stravu" 124.000 zl. snižuje se na 120.000 zl., suma 4000zl. sub b) na léky a lékaøské potøeby, za pøíèinou tabáku v tom obsaženého, snižuje se na 3500 zl., a náklad 4200 zl. sub f) na svìtlo snižuje se na 4000 zl. Celá položka èís. 101 "náklady na režii " snižuje se tedy na 167.050 zl.

Obersllandmarschall-Stellvertleter: Wünscht Jemand das Wort?

(Es meldet sich Niemand.) Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

4.(Es meldet sich Niemand.) Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

4.


XXXVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

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XXXVIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

Berichterstatter Hofrath Taschek (liest:)

Zu §. 4.

Für die Errichtung eines Filials in gemietheten Lokalitäten wird nach dem Befunde der Enquetkommission an Adaptirungskosten und zwar mit Zustimmung des L. A.- Referenten ein Aufwand von vier bis fünf Tausend, und an Miethzins von 15 bis 16.000 fl. nothwendig werden.

Da jedoch die Errichtung desselben erst in die zweite Hälfte des Jahres fallen kann, so wird der Aufwand an Miethe für die erste Hälfte des Jahres jedenfalls entbehrlich, weshalb auch ein Abstrich von 8000 fl. bei dieser Post beantragt wurde.

§. 4.

Die Post Nr. 105 "Außerordentliche Ausgaben" wird auf 12,000 fl. herabgesetzt.

Snìm. aktuáø Kuchynka ète:

§. 4.

Položka èís. 105 "mimoøádné výdaje" snižuje se na 12.000 zl.

Nám. marš. Dr. Bìlský: Pøeje si nìkdo slovo ? (Nikdo se nehlásí).

Ich bitte die Herren, die für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Der Irrenfond wäre daher in seiner Ausgabe für das 1.1864 auf 218.822 Gulden festzusetzen.

Nám. maršálkùv: Budžetní komise pona-vrhuje, aby na výlohy fondu bláznice na rok 1864 bylo povoleno 218.822 zl.

Wünscht Jemand das Wort darüber? Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen

Berichterstatter Dr, T a s ch e k: Bei dem Zwangsar-beitsfonde. Aus Anlaß der vorjährigen Budgeterledi-gung wurde dem Landesausschusse aufgetragen, die Verwaltung der Prager Zwangsarbeitsanstalt vorläufig noch nicht zur Gänze zu übernehmen, sondern die gegenwärtigen Verwaltungsverhältnisse für das laufende Jahr noch fortbestehen zu lassen und im Einvernehmen mit der k. k. Regierung die Frage in Erwägung zu ziehen, ob und unter welchen Modalitäten für die Unterbringung männlicher und weiblicher Korrigenden von der Landesvertretung noch fernerhin Sorge zu tragen, und ob insbesondere zu diesem Ende die dermalige Prager Zwangsarbeits-anstatt aufrecht zu halten sei und hierüber bei Be-ginn der nächsten Session Bericht zu erstatten.

Nach dem vertheilten Gestionsberichte hat sich der Landesausschuß diesfalls unterm 16. September 1863 Z. 14.144 an die k. k. Statthaltern gewendet, jedoch bis jetzt noch keine Auskunft erhalten.

Wenn es nun auch unangenehm auffällt, daß der am 16. April 1863 gefaßte Landtagsbeschluß erst am 16. September 1863 befolgt, und die dies-fällige Requisition bisher noch nicht betrieben wurde, so erübrigt doch in Konsequenz des vorjährigen Beschlusses nichts anderes, als auf die baldige Erledigung dieser Frage anzudringen, indem eine Aende-rung der einzelnen Positionen bei der noch immer getheilten Verwaltung in den meisten Fällen nicht wohl möglich ist.

Dem zu Folge stellt die Kommission den Antrrag:

§.1.

Der Landesausschuß wird beauftragt, im Sinne des im Vorjahre gefaßten Beschlusses auf die beschleunigte Erledigung der Frage wegen vollständiger Uebernahme der Prager Zwangsarbeitshausanstalt ernstlich anzudringen.

Snìm. sekretáø ète:

§. 1.

Zemskému výboru se ukládá, aby ve smyslu usnešení, lonského roku uèinìného, vážnì naléhal na rychlé vyøízení otázky, co se týèe úplného pøejmutí ve správu zemskou káznice Pražské.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter:

Wünscht Jemand das Wort?

Statthaltereileiter G. Belcredi: Ich bitte ums Wort. Ich erlaube mir hier einige Aufklärungen zu geben, nach dem im Ausschuhberichte der Tadel ausgesprochen wurde, daß die am 16, Sept. 1863 an die Statthaltern gerichtete Anfrage noch immer keine definitive Beantwortung bekommen hat. Es würde Niemand sehnlicher als die Regierung selbst es wünschen, diesen Gegenstand vollständig geordnet zu sehen. Dazu gehört jedoch vor Allem die Beistellung geeigneter Lokalitäten. Diese finden sich nur in dem dem Religionsfonde gehörigen Kasernengebäude am Karlsplatze, welches jedoch von Seiten der Stadtgemeinde noch bis Galli 1865 gemiethet ist. Es sind schon vorlängst zwischen der Regierung und der Stadtgemeinde wegen der Abtretung dieses Miethsrechtes Verhandlungen im Zuge, die jedoch bis zum heutigen Tage noch zu keinem günstigen Resultate geführt haben, ja deren Abschluß ungeachtet der frühern von Seiten der Stadtgemeinde ertheilten, allerdings bedingungsweisen Zusicherung, gegenwärtig noch mehr wieder in die Ferne gerückt wurde, da die Stadtgemeinde zuletzt die Erklärung abgab, daß, nachdem der Landesausschuß dieselbe Lokalität für Zwecke des Unterrichts, nämlich als Lehrsäle des polytechnischen Instituts, benutzen will, die Stadtgemeinde dermalen geneigt sei, ihr Miethsrecht zu diesem Zwecke an die Landesvertretung zu überlassen.

Die Regierung muß mit Ernst darauf beharren, daß diese Localitäten jenem Zwecke zugeführt werden, für welchen sie zunächst geeignet sind und auch zunächst bestimmt waren, und in welcher Richtung bereits eine Zusicherung von der Stadtgemeinde abgegeben worden ist, die bloß an eine Bedingung militärischer Natur geknüpft wurde, eine Bedingung übrigens die auch heute noch nicht vollständig erfüllt ist, die daher der Abtretung des Miethsrechtes wenn diese Zusicherung überhaupt von dieser Bedingung abhängig gemacht werden soll, eben so die Abtretung an den L. A. hindern mühte, als sie der Abtretung gegenüber der Regierung hinderlich sein könnte. Das find die Gründe, aus welchen eine


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X XXVIII. sezení 3 roèního zasedání 1864.

definitive Antwort bisher nicht ertheilt werden konnte.

Die Verhandlungen werden unausgesetzt fortgeführt, und es ist erst in den letzten Tagen in Folge einer ausdrücklichen Ministerialweisung abermals eine Aufforderung an die Prager Stadtgemeinde ergangen, um endlich zu einem definitiven Resultate zu kommen.

Uebrigens erlaube ich mir zu bemerken, daß nicht allem der Landes-Ausschuß die Erledigung wirklich betrieben habe, indem eine Requisition von Seiten des L. A. unter dem 3. März an die Statt-halterei gelangte, sondern daß auch die Statthalterei in Folge dieser Betreibung eine Antwort, allerdings nur in der Weise ertheilt habe, daß eben bis zum heutigen Tage eine definitive Regelung dieser Frage zum eigenen Bedauern der Statthaltern noch nicht möglich sei.

Námnestek maršalkùv: P. Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Meine Herren! Ich bin der Ansicht, daß die Unterbringung der Sträflinge ohne Unterschied, ob sie männlichen der weiblichen Geschlechtes, vorzugsweise Aufgabe des Staates ist. Denn wenn es wahr ist, daß der Zweck der Sicherung der wesentlichste unter den Zwecken des Staatswesens ist, so kann es gewiß keinem Zweifel unterliegen, daß der Staat vollkommen dafür sorgen soll, daß die Sträflinge in gehöriger Weise unterbracht und bewahrt werden. In dieser Beziehung ist hier bei uns ein offenbarer Mangel.

Unsere Strafanstalten sind unzureichend, auch in sanitärer Beziehung nicht vollkommen entsprechend. Ich kann nicht hier, so gern im möchte, mich der Ansicht des H. Statthaltereileiters anschließen, daß für die Unterbringung der weiblichen Sträflinge in Prag keine Lokalität geeignet sein sollte, als die, welche sich im Gebäude des Religionsfondes vorfindet, nämlich in der sogenannten Zdaraser-Gasse. Ich bin sogar der gegentheiligen Ansicht. Ich glaube es ist ein großer Verstoß, daß man die Sträflinge in einer solchen Weise, ich möchte sagen, centralisirt und accumulirt, wie es hier in Prag der Fall ist, daß man gerade in der Landeshauptstadt eine solche Masse von Sträflingen zusammenzubringen sucht und in ein einziges Gebäude, wie es kaum irgendwo der Fall ist.

Nun handelt es sich darum, eine 2. Abtheilung für die Sträflinge, eine weibliche Abtheilung zu errichten; und diese soll sich, wie die Statthalterei meint, am zweckmäßigsten an die bestehende Anstalt für die männlichen Sträflinge anschließen.

Nun es mag das in administrativer Beziehung seine Vortheile haben, aber ich muß mich entschieden dafür aussprechen, daß das in sanitärer Beziehung, in sozialer, in politischer Beziehung durchaus nicht zweckmäßig ist. Ich glaube, es wäre viel besser, wenn man für Unterbringung der weiblichen Sträflinge irgend wo in, Lande eine zweckmäßige Lokalität zu acquiriren und zu adaptiren suchen würde.

Dadurch würde man den weiblichen Sträflingen eine viel gesündere Ubikation schaffen, würde ihnen einen billigeren Lebensunterhalt bieten können, weil hier die Beschaffung der Lebensmittel für die Sträflinge in der Hauptstadt immer theuererzu stehen kommt, und man könnte mit einer solchen Anstalt vielleicht doch eine Art Korrektionsanftalt verbinden, was hier in der Stadt nicht so leicht möglich ist.

Aber vor Allem glaube ich. ist es immer ein Unglück, wenn in der Landeshauptstadt so viele Sträflinge auf einem Punkte zusammengebracht werden und dadurch die Gesundheit der ganzen Stadt so zu sagen, gefährdet wird. Denn denken wir uns, daß eine Epidemie in einem solchen Hause ausbricht, so ist das natürlich für die ganze Umgebung eine große Gefahr. Dann ist ja auch das zu erwägen, daß, wenn z. B. eine Unruhe, ein Kra-vall in der Stadt entstehen sollte, was doch immer im Bereiche der Möglichkeit liegt, daß es so leicht wäre, diese schwache Wache, die da ist, zu überrumpeln und die gefährlichen Individuen, die da bewacht werden hinauszulassen, wodurch die ganze Stadt in ihrer Sicherheit gefährdet würde.

Ich halte es also für eine ganz verfehlte Richtung, die die Regierung einhält, indem sie fort und fort Strafanstalten in der Hauptstadt zu centrali-siren sucht. Ich glaube in sanitärer Beziehung, in Beziehung auf die Moral, auf die bessere Verwahrung und Sicherheit der Sträflinge wäre es immer besser, für die weibliche Strafanstalt eine Lokalität irgendwo am Lande ausfindig zu machen und dadurch wäre zugleich einem andern gewiß nützlichen Zwecke gedient, daß diese Anstalt, die sich so vorzugsweise eignet für die Benützung des technischen Institutes wenigstens in provisorischer Weise, so lange die technische Austalt nicht gebildet ist, zu die sem Zwecke verwendet werden könnte.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort? (Es meldet sich Niemand).

Ich werde also zur Abstimmung schreiten.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht). Ich bitte die Herren, welche für den Antrag sind, aufzustehen. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: So hart es der Kommission fiel, aus den angedeuteten Gründen, wo der Voranschlag von der k. k. Staatsbuchhaltung verfaßt wird, in eine Prüfung einzugehen, so hat sie doch 2 Posten gefunden, wo dieselbe Anträge stellt und das ist wieder bei den Baulichkeiten. Die Staatsbuchhaltung überschlug auf Grundlage ihres Ueberschlages eine Summe von 522 fl.; nichts destoweniger hat unsere Buchhaltung auf Grundlage eines Ueberschlages des Architekten diesen Kostenüberschlag auf 980 fl. erhöht. Es mußte der Kommission auffallen, da die Staatsbuchhaltung gewiß alles, was erforderlich ist, zumal es aus Landesmitteln gezahlt wird, aufgenommen hat, wienach die Summe so namhaft erhöht wird.


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XXXVIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

Sie hat also ihre zwei Kommissionsmitglieder auch für dießmal in Anspruch genommen. Beide Herren haben auch die Güte gehabt, das Zwangs-arbeitshaus in Augenschein zu nehmen, und sind dort zur Ueberzeugung gekommen, daß nach ihrem Dafürhalten 350 fl. hinreichen würden, was jedoch der Kommission nicht thunlich erschien, einen von der landesfürstlichen Baubehörde vorgelegten Ueberschlag selbst herabzusehen.

Sie trägt demnach an:

§. 2.

Die Post-Nr. 115 "Gewöhnliche Baulichkeiten" wird auf 522 fl. herabgesetzt.

Snìm. aktuáø Kuchynka ète:

§. 2.

Položka èís. 115 ,,obyèejné stavby" snižuje se na, 522 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort? (Es meldet sich Niemand).

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, die Hände aufzuheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Unter den Pensionen kommt auch die für den Oberaufseher Christian Zieglei vor. Nach Einsicht der Akten ist derselbe bereits am 16. Juni 1863 gestorben, mithin seine Pension erloschen. Es wird hiemit beantragt:

§. 3.

Der Aufwand für die Post-Nr. 117 "Pensionen für Diener" hat in Folge des bereits im I.

1863 eingetretenen Todesfalles des Pensionisten zu enfallen.

Snìm. aktuáø Kuchynka ète:

§. 3.

Náklad, uvedený v položce èíslo 117 "výslužne sluhùm" odpadne, protože pensista zemøel již r. 1863.

Pøeje si nìkdo slova? (Nikdo se nehlási).

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Der Zwangsarbeitshausfond wird daher mit 29.063 fl. pro ao.

1864 präliminirt.

Námìstek maršalkùv: Ponavrhuje se, aby se pro fond kaznice povolilo pro rok 1864 —29063 zl. r. è.

Pøeje si nìkdo slovo? (Nikdo se nehlásí).

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Nun gelangen wir zu den Einnahmen. —

Der von dem Landesausschusse pag. 47 eingestellte Betrag der Restüberschüsse der Landesgüter pr. 22.695 fl. 48 1/2 kr. beruht auf einem dreijährigen Durchschnitte, wobei jedoch übersehen wurde, daß in den Jahren 1861 und 1862 Rentreste, welche mehrere Tausend Gulden ausmachten, einbringlich gemacht worden sind; und im gegenwärtigen Jahre mehrere Bauten insbesondere bei Patronatsgebäuden eintreten.

Die Wirthschaftsdirektion hat aus diesem Anlasse, jedoch erst nach Drucklegung des Voranschlags, ein Präliminar für das Jahr 1864 angebracht, in welchem der zu gewärtigende Ertrag nur mit 17.006 fl. 85 kr. angegeben wurde.

Allein auch dieser erschien der Kommission nicht verläßlich, weil der größte Theil der Pachtschillings sich nach den jeweiligen Getreidepreisen richtet, die Wirthschaftsdirektion ihrer Berechnung die Durch-schnitts-Getreidepreise der Vorjahre zu Grunde gelegt hat, welche bedeutend höher als jene des lausenden Jahres sind und eine Steigerung derselben mit Grund nicht wohl in Aussicht genommen werden kann.

Ferner werden auch Bauherstellungen und Reparaturen bei der Hostiwaøer Kirche vorgenommen werden, die gleichfalls einen bedeutenden Aufwand verursachen werden.

Da es nun ganz unzweckmäßig ist, in einem Voranschlage Einnahmen aufzunehmen, welche nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge unter den obwaltenden Verhältnissen durchaus nicht zu erwarten sind, so hat die Kommission den betreffenden Herrn Landesausschußreferenten beigezogen und im Einverständnisse mit demselben den für das laufende Jahr zu gewärtigenden Ertrag mit 11.261 st. 9 1/2 kr. ausgemittelt und solchen in den Voranschlag aufgenommen.

§. 1.

Der pag. 47 mit 22695 fl. 48 1/2 kr. angenommene Betrag der Rentüberschüsse wird auf 11.261 fl. 9 1/2 kr. herabgesetzt.

Snìmovní aktuár p. Kuchynka ète:

§. 1.

Pøebytek dùchodù uvedený na stránce 47 sumou 22.685 2I. 48 1/2 krejcaru snižuje se na 11,261 2l. 9 1/2 kr.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Meldet sich Niemand zum Worte? Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Taschek:

§. 2.

Der bei dem Ertrage der Realitäten und nutzbaren Rechte pag. 47 mit 3716 fl. 56 kr. und 402 fl. 80 1/2 kr. angenommene Ertrag der Grundentlastungsobligationen wird auf 5240 st. 46 kr. erhöht, und sonach die Einnahmspost Nr. 2 "Ertrag von Realitäten und nutzbaren Rechten" mit 17.006 fl. 35 1/2 kr. festgesetzt.

Diese Erhöhung wurde dadurch herbeigeführt, daß einerseits im Jahre 1862 die Interessen der Grundentlastungsobligationen von der Güterverwal-


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tung nur für dreiviertel Jahr bezogen und verrechnet worden sind, und daß auf der anderen Seite ein Zuwachs an Grundentlastungsobligationen durch die Ablösung der Servitut auf dem lippiner Wald entstanden ist.

Snìm. akt. Kuchynka ète:

§. 2.

V rubrice "užitek z nemovitostí a prav požiteèných" na str. 47 sumami 3716 zl. 56 kr. a 402 zl. 80 1/2 kr. uvedený užitek z vyvažovaèích dlužních úpisù zvyšuje se na 5240 zl. 46 kr. Pøíjmová položka èís. 2 "užitek z nemovitostí a práv požiteèných" ustanovuje se tedy sumou 17.006 zl. 35 V, kr.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand etwas zu bemerken? Ich bitte die Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Bei Erledigung des Wirthschaftspräliminares sind der Kommission von Seite eines Referenten in ökonomischer Beziehung mehrere Bedenken vorgetragen und Anträge daran geknüpft worden, die für eine Beurtheilung sowohl der künftigen Bewirthschaftung derselben als auch in Beziehung auf den Ertrag mehr Sicherheit erzielen sollen. In Beachtung dieser Gründe, wo die Anträge die Begründung in sich selbst enthalten und die Nothwendigkeit derselben ersichtlich machen, hat die Kommission sich erlaubt zu §. 3. die diesfälligen Anträge dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen.

Landtagsaktuar Kuchynka liest:

§. 3.

Der Landesausschuh wird beauftragt:

a) Bei dem successiven Ablauf der verschiedenen Pachtungen die kontraktlich festgesetzten Kautionen nach einer gleichmäßigen Basis dahin zu regeln, daß in Hinkunft die Kautionen bei allen Pachtobjekten der Höhe eines ganzjährigen Pachtzinses gleichkommen.

b) Das Flächenausmaß der zu sämmtlichen Landesgütern gehörigen Grundstücke ist auf Grundlage der neuen Katasterkarten und Parzellenprotokolle sicherzustellen und das bezügliche Elaborat vereinigt mit einer gründlichen Darstellung des Bauzustandes der auf diesen Gütern befindlichen Gebäude bei der nächsten Session zur Einsicht bereit zu halten.

c) Bei den Wirthschaftsrechnungen der Landes-güter vom J. 1865 an, die bisherige sogenannte Stückrechnung zu beseitigen und ein den Erfahrungen der Neuzeit mehr entsprechendes Verrechnungssystem einzuführen.

§• 3.

Zemskému výboru se ukládá :

a) Pøi rozlièných nájmech, jak mile postupnì dojdou ke konci, budltež kauce, dle smlouvy ustanovené upraveny na základì jisté stejné míry, tak aby pøíštì kauce pøi všech pronáj-mech byly tak velké jako celoroèní nájemné. b) Plošní míra pozemkù, k veškerým zemským statkùm náležejících, budiž na jisto postavena na základì nových map katastrálních a protokolli parcelních. Tento elaborát spolu s dùkladným vylíèením stavu budov na tìchto statcích se nacházejících budiž pak pøipraven pro nejblíže pøísti zasedání k nahlédnutí.

c) rokem 1865 poèínajíc, budiž pøi hospodáøských úètech, zemských statkù se týkajících, posavadní tak zvané úètování po èástkách odstranìno a v platnost uveden budiž takový systém úètování, který více jest pøimìøen zkušenostem nové doby.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort? — Ich bitte die Herren, die für diesen §. 3. im Ganzen sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Unter den verschiedenen Einnahmen erscheint auch eine Post mit 583 fl. als Agio-Gewinn, nämlich von den Koupons der Nationalanlehensobligationen. Der Landesausschuß ist offenbar bei der veranschlagten Summe von derselben Annahme ausgegangen, wie der Finanzminister beim Reichsbudget pro anno 1864. wo der Kurs pro anno 1864 mit 5% ver-anschlagt war, beziehungsweise der zur Deckung des Kursverlustes erforderlichen Summe diese Annahme zu Grunde gelegt wurde. Leider aber bewährte die Erfahrung diese Hoffnung nicht. Abgesehen von dem Stande, wie derselbe in den ersten Monaten des Jahres war, ist derselbe gegenwärtig noch immer an 14%. In dieser Beziehung hielt es die Kommission für gerathen, wenigstens 10 % einzustellen und beantragt:

Der pag. 52 als Einnahmspost mit 583 fl. berechnete Agiogewinn wird auf 1166 fl. verdoppelt und sonach die Einnahmspost Nr. 9 "Verschiedene Einnahmen" auf 1371 fl. 9 kr. erhöht.

Snìm. aktuáø Kuchynka:

§. 4.

Zisk z ažia, vypoètìný na stránce 52. co pøíjmová položka sumou 583 zl., zdvojnásobuje se, èiní tedy 1166 zl.; proto se pøíjmová položka èíslo 9 "rozlièné pøíjmy" zvyšuje na 1371 zl. 9 kr.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen §. sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Taschek: Die Einnahmen des böhmischen Domestikalfondes werden daher für das Jahr 1864 mit 258,638 fl. beantragt.

Nám. marš. Dr. Bìlský: Pøijmy fondu domestikálního na rok 1864 ponavrhuje se na 258.638 zl.

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XXXVIll. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

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XXXVIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

Ich bitte diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht). Er ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Die Zinnahmen des Bubenèer Fondes werden in der veranschlagten Summe von 6327 fl. angenommen.

Nám. marš. Dr. Bìlský:

Na fond Bubenèský se ponavrhuje pøíjmù 6.327 zl.

Kdo souhlasí a vyzdvihne ruku.

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Ebenso findet die Budgetkommission bei der Einnahme des Landesfondes keine Hinderung zu beantragen und stellt daher den Antrag, die Summe, sowie sie der Landesausschuß beantragt hat, mit 118.570 fl. ins Budget pro anno 1864 einzustellen.

Nám. marš. Dr. Bìlský: Pøijmy zem-ského fondu na rok 1864 ponavrhuji se na 118.570 zl.

Wünscht Jemand das Wort?

Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Beim Landesfonde hat sich ergeben, daß ungeachtet im Vorjahre eine Summe von 57,000 fl. dem Kapitalienstande entnommen worden ist, dessen ungeachtet der Kapitalienstand, wenn diese Summe abgeschlagen worden wäre, sich im Laufe dieses Jahres nicht verringert hat. Das ist nur dadurch entstanden, daß der Landesausschuß mittlerweile eingegangene Gelder nicht todt liegen ließ, sondern sie fruchtbringend angelegt, und die Zinsen in Empfang nahm, und so das Einkommen vermehrte.

Nachdem es aber jedenfalls wünschenswerth ist, daß der hohe Landtag über den jeweiligen Stand seiner disponibeln Kapitalien Auskunft erhalte, damit er auch darüber Beschluß fassen kann, so sah sich die Budgetkommission veranlaßt, den Antrag zu stellen:

Bei der Post Nr. 16 "Aktivinteressen" ist in Hinkunft die in dem Kapitalienstande des Landesfonds gegen das Vorjahr eingetretene Veränderung in einer Anmerkung exsichtlich zu machen.

Snìm. akt. Kuchynka ète:

Fond zemský. Èl. XII. Pøi položce èís. 16. "úroky aktivní" má se budoucnì v "poznamenání'- vykázati zmìna, která v porovnání s rokem pøedešlým v stavu kapitálu fondu zemského se objevila.

Oberstlandmarschall- Stellvertreter: Will Jemand etwas Bemerken?

Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Das Einkommen des Gebärfondes wird nach dem Antrage des Landesausschusses mit 6580 fl. zur Einstellung beantragt.

Nám. marš. Dr. Bìlský: Pøíjmy fondu porodnice na rok 1864 navrhují se na 6.580 zl. Pøeje si nìkdo slovo ? (Nikdo se nehlásí).

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Das Einkommen des Findelfondes wird nach dem Antrage des Landesausschusses mit 29,804 fl. zur Einstellung beantragt.

Nám. marš. Dr. Bìlský: Pøíjmy fondu nalezencù na r. 1864 ponavrhují se na 29.804 zl. Pøeje si nìkdo slovo? (Nikdo se nehlásí).

Ich bitte diejenigen Herren, die für den An-trag find, die Hand zu erheben. , (Geschieht.)

Angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Das Einkommen des Irrenfondes wird ebenfalls nach dem Antrage des Landesausschusses mit 58.512 fl. zur Einstellung beantragt.

Nám. marš. dr. Bì1ský: Pro fond blázince navrhují se pøíjmy na rok 1864 na 58.512 zl. Pøeje si nìkdo slovo? (Nikdo se nehlásí.)

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek:

Bei dem Zwangsarbeitshaus wird der Ertrag der Realitäten mit 757 Gulden angegeben. Die Kommission hat Einsicht genommen in die Zinssteuerfassion und die Ansicht entnommen, das wirklich der Ertrag pro 1858—1864 mit 857 Gulden veranschlagt worden, und daß im Laufe des Jahres nach der mündlichen Aufklärung eine Steigerung eintreten dürfte. Die Kommission stellt den Antrag den Posten Nr. 40 "Ertrag der Realitäten" auf 857 fl. zu erhöhen und demzufolge das Einkommen des Zwangsarbeitshausfondes mit 10.254 Gulden einzustellen.

mm. marš. dr. Bìlký: Budgetní komise navrhuje pro fond káznice na rok 1864 pøíjmù 10.254 zl. Položka èís. 40 "užitek z nemovitosti" zvyšuje se na 857 zl.

Pøeje si nìkdo slovo.

Ich bitte diejenigen Herren, die für beide Anträge sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.) Angenommen. Berichterstatter Hofrath Taschek: Nun keh-


XXXVIII. Sitzung der 3. Jahres Session 1864.

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XXXVIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

ren wir zum Artikel I. zurück. In Folge der gefaßten Beschlüsse werden die Landesausgaben des Königreiches Böhmen für das Jahr 1864 auf 1,852.965 fl. festgesetzt, wovon die in dem nachfolgenden Voranschlage angeführten Beträge auf die einzelnen Fonde und deren Rubriken entfallen.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Èl. I. Zemské výdaje království èeského na rok 1864 ustanovují se summou 1.852,965 zl. èehož èásteèné sumy v následujícím rozpoètu uvedené pøipadají na jednotlivé fondy a jejich rubriky.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort?

Ich bitte jene Herren, die für den Artikel I. sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek:

Art. II.

Durch die in diesen Voranschlage bei den Rubriken der einzelnen Fonde aufgeführten Einnahmen wird ein Betrag von 488.685 Gulden bedeckt.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Èl. II. Pøíjmy uvedenými v tomto rozpoètu pøi rubrikách jednotlivých fondù, uhražují se výdaje sumou 488.685 zl.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort?

Ich bitte diejenigen Herren, die für Artikel 2. sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Art. III.

Zur Deckung des Abgangs pr. 1,364.280 fl. wird ein Betrag von 75624 fi. aus den disponiblen Kapitalien und die Umlage eines Zuschlags von acht und einem halben Kreuzer von jedem Gulden der direkten Steuer ohne außerordentlichen Zuschlag in dem angenommenen Ertrage 1,315.489 fl. bewilligt, beziehungsweise die eventuell bereits mit Erlaß der k. k. Statthaltern vom 15. Dezember 1863. Z. 72.708 veranlaßte Ausschreibung des Zuschlages von 8 1/2 Kreuzer für das I. 1864 nachträglich genehmigt.

Von dieser Summe wurde der Betrag von 65.624 fl. abgeschlagen, beziehungsweise aus den vorhandenen Kapitalien zur Bedeckung eingetragen; es sind nämlich 25.000 fi. zur Erwerbung eines Bauplatzes für die Technik und 15.424 fl. die im Laufe des Jahres 1864 fällig werdenden Raten für die auf dem Windberge erkauften Realitäten. Die von der Statthalterei, verfügte Ausschreibung des Zuschlages von 8 1/2 kr. dürfte nach der Berechnung des Landesausschusses eine Einnahme von 1,315.489 Gulden ergeben, unter der Voraussetzung, daß die Einnahmen verläßlich eingehen, bei den Steuern keine Rückstände eintreten, und daß die Ausgaben mit den beschlossenen Beträgen bestritten werden könnten. Der Ueberschuß schien der Kommission viel zu unbedeutend, um in dieser Beziehung Aenderungen eintreten zu lassen.

Snìm. sekr. Schmidt ète:

Èlánek III.

K uhrazení schodku 1,364.280 zl. povoluje se, užiti z kapitálù vydajných sumy 75.624., pak se povoluje rozvrhnouti pøirážku pùl devátá krejcarù z každého zlatého pøímých daní, mimoøádnou pøirážku vyjímajíc, èímž se nabude 1,315.489 zl. — respektive schvaluje se potomnì rozvržení pøirážky pùl devátá krejcarù, jež eventuelnì uèinilo již c. k. místodržitelství na rok 1864 naøízením, vydaným dne 15. prosince 1863 èís. 72.708.

Námìstek maršálkùv Dr. Bìlský: Pan Dr. Rieger má slovo.

Dr. Rieger: AIs die Post Nr, 46 zur Sprache kam, habe ich es unterlassen, einen Antrag zu stellen, weil ich durch einen solchen Antrag nicht die ganze Berechnung der Budgetkommission beirren wollte und allenfalls sie in die Nothwendigkeit ver-setzen wollte, eine höhere Landesumlage zu beantragen. Nachdem, wie aus dem Berichte des Berichterstatters hervorgeht, bei der Umlage von 8 1/2 kr. ein Ueberschuh von 26.913 fl. anzuhoffen ist, so erlaube ich mir auf ein in dieser Budgetvorlage ununbedecktes Bedürfniß hinzuweisen, welches ich der Berücksichtigung des h. Landtages empfehle. Die Dotation für den Straßenbau ist nämlich bloß mit 70.000 fl. angenommen worden.

Es ist dieß auf Grundlage des Landesausschußantrages geschehen, welcher 70.000 fl. für die Straßen beantragt. Indessen glaube ich nicht, daß das die Meinung des Landesausschuhes war, daß damit alle Bedürfnisse des Straßenbaues nach allen Richtungen hin gedeckt werden sollen, denn es wurde gleichzeitig vorausgesetzt, daß die Nothstandsstraßen, welche der Landtag in der vorigen Sitzung beschlossen hat, welche bis auf diesen Augenblick noch nicht bis zu Ende geführt worden sind, nachdem sie aus dem stabilen Vermögen, resp. aus dem angesammelten Vermögen ihre Bedeckung gefunden haben, auch im heurigen Jahre der Vollendung mit ähnlichen Mitteln werden zugeführt werden können.

Die Dotation von 70.000 fl. ist eine so geringe, daß damit eine Menge von wichtigen Straßenprojekten ganz unbeachtet fallen gelassen werden muß, welchen schon halb und halb, möchte ich sagen, eine Unterstützung aus Landesmitteln in Aussicht gestellt wurde.

Ich führe nur an: die Straße von Bürgstein über Lindenan nach Brims; die Straße im Auscha'er Bezirk von Lewin gegen Aussig oder von Pleißwedel gegen Wegstädtl. den Ausbau des Intervalls von Klattau im Zuge der Bischof-Teinitzer Straße, den Ausbau der Straße von Humpoletz gegen die Ledetscher Grenze, den Ausbau des Intervalls bei der Stadt Gratzen gegen Wittingau, von Lichtenau über Wichstädtl, Studenih bis an die Aerarialftraße,

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XXXVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

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die von Petrowitz nach Kamalk und die von Brenndorf nach Prußdorf im Wildsteiner Bezirke.

Ich bemerke ferner, daß die in der heurigen Landtags-Session eingelangten Petitionen gänzlich unberücksichtigt bleiben mühten bei einer bloßen Annahme von 70.000 fl. an Subventionen. Die Subventionen, welche die an den Landesausschuß und an den Landtag gelangten Petitionen in Anspruch nehmen, betragen 140.000 fl. und an Vorschüssen 80.000 fl,; alle diese Petitionen müßten Jahr unbeachtet bleiben.

Es sind noch andere wichtige Straßenbauten, Bezirksbauten, die gleichfalls eine Unterstützung beansprucht haben und die gleichfalls für das heurige Jahr unbeachtet bleiben mühten.

Aber ich möchte mir erlauben, die Aufmerksamkeit des h. Hauses auf zwei Gegenstände hinzulenken, nämlich auf diejenigen Rothstandstraßen, welche bercits im vorigen Jahre begonnen worden sind und die aus Mangel an weiteren Baumitteln sistirt werden mußten; es sind auch einige darunter, wo sick der L. N. in der Nothwendigkeit sah, eine Mehrbewilligung als Subvention den betreffenden Bezirken zu gestatten, weil ansonst die edle Intention des h. Landtages, den betreffenden Bezirken unter die Arme zu greifen und Arbeit zu verschaffen, nicht hätte erfüllt werden können.

Es hat nämlich der h. Landtag für einzelne Bezirke eine bestimmte Summe als Subvention votirt, zugleich aber daran die Bedingung geknüpft, daß sich die Bezirke, bezüglich die Bezirkskonkurrenz verpflichten müssen, den Rest der Straßen auch auszubauen, weil gewöhnlich nur ein Drittheil der Kosten bewilligt wurde. Nun war das in einzelnen Bezirken, wenn die Sache streng genommen wird, nicht einmal eine Wohlthat für den Bezirk, weil ihnen 1/3 bewilligt wurde und sie trotz der Nothlage, in welcher sie sich befanden, noch 2/3 durch Umlagen bestreiten muhten. Es hat sich in den Bezirken eine solche Opposition gegen die Uebernahme dieser Umlage heraus gestellt, daß, wenn überhaupt mit diesen Straßenbauten begonnen werden sollte, und wenn der nothleidenden Bevölkerung eine Beschäftigung zugewendet werden sollte, der L. A. sich bemüssigt sah, noch mehre Konzessionen zu machen über Antrag der h. Statthalterei, welche derlei Vorlagen und Bitten der betreffenden Bezirke beim L. A. unterstützt hat.

Diese Mehrbewilligungen, welche von dem L.-A. vorbehaltlich der Genehmigung des h. Landtages den betreffenden Bezirken in Anhoffung gestellt wurden, betragen 31.000 fl.; diese Mehranforde-rung ist jedoch auf 3 Jahre vertheilt, so daß sich für das Jahr 1864 nur eine Subvention von 13.420 fl. herausstellt. Also ich wollte das hohe Haus bitten, daß der L. A. ermächtigt werde, den in Ersparniß gebrachten Betrag, welcher Wenigsteno anzuhoffen ist und welcher sich auf 26.000 fl. belänst, für diesen Zweck verwenden zu dürfen. Das wären also 14.420 fl. 87 kr.

Der 2. Gegenstand ist die Pøesnitzer Brücke. Im Zuge der "Nepomuk-Pøesnitzer Aerarialstraße befindet sich eine Furt unmittelbar bei der Stadt Pøesnitz. ES ist das eine wichtige Straße, die von Pisek und Pøesnitz gegen Pilsen führt und gegenwärtig als Aeraialstraße besteht. Indessen befindet sich über dem Angelstuß bei Pøesnitz keine Brücke, so daß das mitunter schwere Fuhrwerk, namentlich Kohlenfuhrwerk, welches die Straße passirt, sich bemüssigt sieht, diese Furt zu benutzen. Dieser Uebelstand wurde schon sehr lange empfunden. Bereits im I. 1859 hat das Ministerium beschlossen, daß da mit Hilfe der Bezirkskonkurrenz eine stabile Brücke errichtet werden solle, und damals beschloß man die Kosten dieser Brücke oder wenigstens einen Theil dieser Kosten auf den Landesfond zu wälzen. Dieses ist der Bezirkskonkurrenz damals zugesagt worden. Indessen haben sich die Verhandlungen über diese Brücke durch mehrere Jahre hingezogen, weil es sich namentlich um die Wahl der Straße gehandelt hat, über die man nicht einig werden konnte. So ist die Sache bis auf den gegenwärtigen Augenblick gekommen. Es war bereits, bevor der gegenwärtige L. A. seine Wirksamkeit angetreten hat, zu diesem Zwecke in das Landespräliminare wiederholt der Betrag von 1500 fl. eingestellt worden, und es war somit in Perception gekommen und wurde bei Eintritt der Amtswirksamkeit des gegenwärtigen L. A. als Ersparniß aus de frühern Präliminar - Periode übergeben. Da aber dieser früher präliminirte Betrag nicht bis zur Verausgabung gekommen war, hat der L. A. über Aufforderung der Statthaltern erklärt bereits unter dem 18. März 1862, daß er seinerseits keinen Anstand nehme und sich verpflichtet halte, diesen Betrag flüssig zu machen, sobald die Brücke zur Ausführung gebracht werde. Dieser Gegenstand wurde auch bereits in frühern Berichten dem h. Landtage zur Kenntniß gebracht, mit der nothwendigen Rechtfertigung und es wurde auch gelegentlich zur Kenntniß gebracht. Indessen ist es bis heute nicht zur Verausgabung dieser Summe von 15000 Gulden oder 14500 Gulden, wie sie hier abgemindert wurde vom Ministerium, gekommen und es dürfte, nachdem sich die Bezirkskonkurenz dafür entschieden hat statt der präliminirten hölzernen Brücke eine stabile steinerne Brücke zu bauen, hier die Sache zur Erledigung kommen. Nachdem der Gegenstand bereits früher vom Ministerium und dem Landtage genehmigt worden war, aber bisher diese Summe nicht zur Verausgabung qekommen ist, wäre es nothwendig in der heurigen Budgetbedeckung es einzusehen und da erlaube ich mir gleichfalls auf die anzuhoffende Ersparniß hinzuweisen. Ich glaube also, daß diese 2 Beträge von 14500 Gulden für die Brücke und 13400 Gulden für die Rothstandsstraßen für die nächststehende Bewilligung ungefähr diese Summe von 26900 fl. aufzehren dürften, und nachdem in dieser Weise dem Lande keine Mehrumlage aufgebürdet würde, erlaube ich mir den An-


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trag, das h. Haus wolle beschließen, daß der L. A. ermächtigt werde das anzuhoffende Ersparniß von 26900 fl. für diese zwei Zwecke, nämlich den Ausbau der Pøesnitzer Brücke und die nothwendige Weiterherstellung eines Nothstand-Straßenbaues zu verwenden.

Námestek maršálkùv Dr. Bìlský:

Prosím raète mi podat ten návrh písemnì.

Wünscht noch Jemand das Wort?

Herr Dr. Schmeykal!

Dr. Schmeykal: Ich glaube, daß nach der Geschäftsordnung eine Discussion und weitere Verhandlung über die von Herrn Dr. Rieger gestellten Anträge nicht möglich ist. Es sind offenbare Zusätze zu dem bereits beschlossenen Posten 46 des Präliminare.

Deshalb glaube ich, daß hierauf nicht weiter eingegangen werden könne.

Wenn darauf hingewiesen wird, daß der Antrag vielleicht blos eine Verwendung der anzuhof-fenden Ersparnisse erzielt, wäre die Wiederaufnahme der Verhandlung nicht genügend zu rechtfertigen, weil man dann aus gleichen Gründen für die Reasummirung der Verhandlung über jede Post des Budgets sprechen würde, welche bereits zum Beschlusse erhoben worden ist.

Dr. Rieger: Ich glaube es handelt sich hier um einen Antrag bezüglich der Verwendung der von dem Herrn Berichterstatter und der Kommission ausgewiesenen Ersparnisse von 26,900 st. und es kann der hohe Landtag gewiß dem L.-A, einen Auftrag geben, in welcher Weise er die anzuhoffende Ersparniß verwenden soll, und verwenden darf. Ich glaube also nicht, daß in der Geschäftsordnung diesem ersten Antrage ein Hinderniß entgegensteht.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich sehe nach gefaßtem Beschlusse kein Hinderniß, diesen Antrag in Verhandlung zu nehmen.

Dr. Herbst: Wenn es sich nicht handelt um die Erledigung der einzelnen Posten des Budgets, wie der frühere Redner gemeint hat, sondern um die Verwendung eines bisher natürlich blos auf dem Papiere bestehenden Uebelschusses, so glaube ich, daß man, bevor man weih. oder bevor man daran geht, wie man ihn verwenden soll, erst zu konstatiren hat, daß er wirklich bestehen wird. Die Kommission hat nicht den Ueberschuß als etwas hingestellt, was unter allen Umständen stattfinden werde. Das ist nach der Natur des Budgets nicht möglich, sondern als Reservefond, in welchen sich etwaige Ausfälle bei der Einnahme und etwaige nothwendige Ueberschreitungen bei der Auslage, nachdem sie großentheils Auslagen für eine Krankenanstalt sind, sehr leicht eintreten könnten. Also dazu hat die Kommission ihren Uebelschuß bestimmt oder eigentlich, sie hat ihn nicht dazu bestimmt, sie hat vielmehr gesagt, es ist möglich, daß ein Ueberschuh bleibt, aber es ist Grund genug vorhanden, dashalb nicht unter 8 's, kr. die Zuschläge herabzusetzen, weil es dann möglich ist, daß die Einnahmen so gering sind, und die Ausgaben größer werden. Mir scheint daher heuer, und bevor das Verwaltungsjahr 1864 zu Ende ist, kann man nicht sagen, ob ein solcher Ueberschuh vorhanden sein wird, und ich glaube daher, daß die Eile, gleich jetzt zu beschließen, wie im Laufe des Jahres 1864 dieser Ueberschuß, der möglicher Weise erst nach Ablauf desselben vorhanden sein wird, verwendet werden soll, nicht am Platze ist.

Etwas anderes wäre es, wenn es sich um eine Abänderung des zur Post 46 gefaßten Beschlusses handelte, was allerdings geschaftsordnungsmäßig nicht möglich ist. Da würde man eben bedenken müssen, wenn man den ganzen Ueberschuß absorbirt, der sich ergibt, daß man für andere Ausfälle auf eine andere Art eine Reserve schaffen müßte. Aber das ist nicht beabsichtigt, sondern es soll blos die Verwendung des möglichen Uebelschusses jetzt im Laufe des Jahres bestimmt werden und das scheint mir mit der Natur einer ordentlichen Gebahrung nicht vereinbar zu sein. Deshalb würde ich mich materiell nicht für den Antrag erklären.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht noch Jemand das Wort?

Ich glaube der Artikel 3 steht für sich da und es könnte darüber abgestimmt werden, unbeschadet des Antrages des Hrn. Dr. Rieger, welcher wahrscheinlich nur als ein Zusatz zu diesem Artikel betrachtet wird ...

Dr. Rieger: Ja wohl!

Oberstlandmarschäll-Stellvertreter: Ich werde also, um die Zeit nicht zu verlieren, über Artikel 3 abstimmen lassen.

Wünscht Jemand darüber das Wort?

Ich bitte die Herren, die für den Artikel der Budgetkommission sind, die Hand zu erheben (Geschieht).

Ist angenommen.

Der Zusatzantrag des Herrn Doktor Rieger lautet:

"Der L. A. wird ermächtigt, das anzuhoffende Ersparniß von 26913 fl. mit 13000 fl. für die Vollendung der Nothstandsstraßen und mit 13913 fl. für Subvention der Pøesticer Brücke zu verwenden."

Výboru zemskému se dává moc, pøebytek 26.913 zl. jehož se lze nadíti, se 13000 na dokonèení silnice, z dùvodu nouze stavìné, a 13.913 zl. na dostavení Pøeštického mostu upotøebiti.

Ich werde rücksichtlich dieses Zusatzantrages zu Art. III. die Unterstützungsfrage stellen.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen Antrag des Hrn. Dr. Nieger unterstütze n. die Hand aufzuheben.

(Geschieht,) ,

Der Antrag ist unterstützt. Da Niemand weiter das Wort......

Wolfrum: Ich bitte ums Wort.

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Oberstlandmarschallstellvertreter: Herr Wolfrum!

Wolfrum: Die beiden Herren Vorredner haben schon auf das Bedenkliche aufmerksam gemacht, über eine Summe zu verfügen, die eigentlich gar nicht existirt.

Der Herr Landesausschuß-Beisitzer Rieger ist in der betreffenden Kommissionssitzung gewesen, als die Position mit 70000 fl. genehmigt wurde, er hat diese beiden Projekte, so viel mir erinnerlich ist, damals nicht betont, die jetzt dazu kommen sollen. Er war vielmehr nicht entgegen, daß nicht mehr als 70000 fl. eingestellt wurden nach dem Antrage des Landesausschußes.

Ich mache bemerklich, daß neben den 70000 fl. für die heurigen Straßenzwecke weitere 23000 fl., welche aus der gebildeten Vorschußkassa resultiren, zu Gebote stehen.

Nun ist es aber doch, wenn im offenen Hause plötzlich ein Projekt als wichtig dargestellt wird, über welches sich keine Kommission geäußert hat, ist es gewiß etwas schwierig, darüber mit Beruhigung abzuurtheilen.

Der Herr Landesausschuß-Beisitzer Rieger hat gesagt, daß die Bevölkerung sich gegen gewisse Nothstandsstraßen gestemmt hat, in Folge dessen die ihr zukommenden Zuschläge zur Besteuerung nicht leisten wollte, und daß der L. A. bemüßigt war, größere Subventionen eintreten zu lassen.

Wenn dies der Fall ist, so muß ich doch sagen, das kann keine wirkliche Nothstandsstraße gewesen sein, wenn sich die Bevölkerung soviel dagegen stemmte.

Und darum sind jetzt 13000 fl. nothwendig?

Das nämliche ist auch mit der Brücke in Pøestic der Fall.

Ich muß gestehen, daß ich, obwohl ich alle diese Vorlagen aufmerksam geprüft habe, von der Nothwendigkeit dieser Brücke heute das erstemal höre.

Wenn nun dieser Antrag ausdrücklich darauf hinausläuft, daß mit 13000 fl. Nothstandstraßen gebaut werden sollen, und für 12000 fl. die Pøesticer Brücke, so könnte das ein gewisses Präjudiz des h. Landtages hervorrufen, daß eben diese 2 Objekte nöthig sind.

Und wenn nun das Geld nicht übrig bleibt, wie es wahrscheinlich sein wird, wenn man auch bei einzelnen Zweigen etwas auf dem Papiere herausgerechnet hat, so werden beiden übrigen andern Zweigen gewiß in Wirklichkeit die Voranschläge überschritten werden; wenn also nun das Geld nicht wird übrig bleiben, so besteht der Beschluß des h. Landtages doch aufrecht, daß beide Objekte gebaut werden sollen, und das Geld muß geschafft werden. Der h. Landtag hat dann etwas bewilligt, was nicht gehörig geprüft worden ist. In dieser Hinsicht muß ich mir erlauben, um ein Präjudiz zu vermeiden,, gegen den Antrag zu stimmen.

Prof. Brinz: Ich bitte auch um das Wort.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Herr Prof. Brinz.

Prof. Brinz: Ich erlaube mir nur kurz auf den Usus einiger benachbarter konstitutionellen Länder hinzuweisen. Im Königreich Baiern wird z. B. seit mehreren Jahren alljährlich über einige Millionen Ueberschuß disponirt, es geschieht das immer erst nach Ablauf des betreffenden Finanzjahres. Würden wir den entgegengesetzten Weg einschlagen, so würden wir jetzt schon auf die Zelt über die nächsten Jahre hinaus, über die Nothwendigkeit, über die Subvention von gewissen Bedürfnissen uns entscheiden müssen, ohne vorauszusehen, ob nicht binnen dieser Zeit Bedürfnisse auftauchen, die vielleicht die Unterstützung noch dringender begründen, als die angeregten. Ich glaube darum, daß wirklich in keiner Beziehung da rauf eingegangen werden kann.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Herr Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Ich muß mir erlauben zur faktischen Berichtigung dem H. Abg. Wolfrum zu erwidern, daß ich bei der Verhandlung, zu der ich die Ehre hatte zugezogen zu werden, als Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit allerdings geltend gemacht habe, daß die Summe von 70.000 fl. nicht hinreichen werde, daß ich gleichzeitig hingewiesen habe auf die besondere Dotation und den besonderen Ausweis über die Nothstandstraßenbauten, daß ich sogar in Detail das Erforderniß über alle diese Straßen vorgelegt habe. Es ist also im Belichte der Kommission ein Irrthum, wenn es heißt, die Landstraßenbauten, zu deren Herstellung die veranschlagten 70.000 fl. verwendet werden sollen, in der Vorlage nicht näher bezeichnet sind in der an den Landtag gelangten Vorlage, allerdings; vom Laudesausschuß ist aber ein Detailpostenausweis über die Nothstandstraßenbauten vorgelegt worden, über die Straßenbauten und über die Wasserbauten. Dadurch war die Kommission in die Lage gesetzt, über alle die Sachen sich gründlich zu unterrichten. Es ist also der Herr Abg. Wolfrum im Irrthum, wenn er sagte: ich hätte mich mit diesen Ansätzen zufrieden gestellt. Dabei bemerke ich noch, daß es zufällig geschah, daß in dem Augenblick, wo ich eben in der Kommission daran war, Bericht zu erstatten, zu dem nebenan tagenden Landesausschuh berufen wurde, um an der Abstimmung theilzunehmen, die eben einen wichtigen Gegenstand betraf und woran ich theilnehmen sollte. Als ich aus der Landesausschußsitzung in das Nebenzimmer zurückkam, war die Position im Sturmschritt genommen gewesen, und es war nicht mehr in meiner Macht gelegen, etwas zu ändern. Was die Nothstandstraßen betrifft, so mögen die Ansichten im h. Landtage darüber verschieden sein. Es ist aber heute nicht mehr Gegenstand der Erwägung und ich bitte nur die Lage, in welche der Landesausschuß in dieser Beziehung gekommen ist, in Erwägung zu ziehen. Es ist der Landesausschuh beauftragt worden, diese Nothstandstraßenbauten zu unterstützen, also diesen


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Landtagsbeschluß durchzuführen; bei der Durchführung, wie das bei allen Dingen in der Welt geschieht, haben sich einzelne Hindernisse gezeigt, die zu beseitigen der Landesausschuß bemüßigt war. Die Statthaltern, gleichfalls von der edlen Absicht ausgehend, den betreffenden Bezirken Beschäftigung zuzuwenden, konnte nichts anders, als auf den Landesausschuß einzudringen, er möchte das und jenes, was sich noch als unausweichlich nothwendig zeigt, bewilligen, um den Lantagsbeschluß zur Durchführung zu bringen.

Der Landesausschuß hatte in dieser Beziehung kein anderes Mittel, als entweder zu sagen: Nein, wir bewilligen keinen Heller mehr, als der Landtag bewilligt hat; und dann wäre er in der Lage gewesen, wichtige Straßen nicht zum Ansbau zu brin-gen, resp. die edle Absicht des h. Landtags zu vereiteln, und einer ganzen Gegend, die nach Beschäftigung rief, keine Beschäftigung zu geben, oder er war gezwungen, dem Antrage der Statthaltern nachzugeben und das, was nicht zu vermeiden war, nachher zu bewilligen.

M. H.! Das ist ein Gegenstand, der bei allen Bauten in der Welt sich herausstellt, daß nämlich der Voranschlag etwas überschritten wird. Da ist es bei dem besten Willen und bei der besten Absicht zu sparen und den Intentionen des h. Landtages möglichst gerecht zu weiden, nicht möglich gewesen und konnte der Landesausschuß nicht anders vorgehen, als den Bitten der Statthaltern nachzukommen. Und er hat sich in die Nothwendigkeit verseht gesehen, um überhaupt gewisse Bauten zu Stande zu bringen, diese Mehrbewilligung zu machen.

Was H. Abg. Wolfrum sagt, daß die Bezirke, welche bestrebt sind, solche Bauten aufzuführen, daß diese keine Nothstandsbezirke sein könnten, das zu unterscheiden, war nicht Sache des Landesausschusses. Er hat nur in einem einzelnen Falle das gethan, wo ihm wirklich die Notiz zukam, daß ein Bezirk, wo es sich um einen Ausbau der Straße gehandelt hat, wirklich kein Nothstandsbezirk war, wo er den Beschluß des Landtages sistirt hat. In allen anderen Fällen, wo diese Nothstandsstraßen bereits vom Landtage dotirt worden waren und von der Statthalterei die Unterstützung befürwortet war, da war es nicht Sache des Landesausschusses zu sagen: Diese Bezirke sind keine Nothstandsbezirke. Auch ist dies kein Kriterium, wenn der Bezirk sich weigert, die Umlage sich gefallen zu lassen. Es ist damit nicht gesagt, daß er kein Nothstandsbezirk sei, im Gegentheil, weil er ein Nothstandsbezirk ist, fällt ihm vielleicht diese Umlage schwerer, als einem anderen Bezirke, der wohlhabend ist. Aber, m. H., die Leute, die die Steuern zahlen, und die sich diese Umlage gefallen lassen müssen, sind zunächst nicht die, die Arbeit suchen. Die am meisten Arbeitsbedürftigen, die Weber zahlen gar keine, oder sehr wenig Steuern, die hätten es gerne gesehen und gewünscht, daß die Straßen zur Ausführung gebracht werden, aber die Wohlhabenderen haben es nicht gewünscht und wollten sich die Umlagen nicht gefallen lassen.

Statthattereileiter Graf Belcredi: Ich bitte ums Wort. Ich will an das anknüpfen, was Herr Dr. Rieger bezüglich der Nothstandsstraßen erwähnt hat. Die Statthaltern hat sich allerdings veranlaßt gesehen, den Landesausschuß anzugehen, in einzelnen Fällen Subventionen zu bewilligen, um das, was der hohe Landtag in der frühern Session in hochherziger Weise dotirt hat, überhaupt möglich zu machen. Ich weise nur auf zwei Straßenzüge hin, die, wenn diese Subvention weiterhin nicht stattfände, wirklich ihren Zweck nicht erreichen würden; ja sie würden eher ein Hinderniß des Verkehrs als ein Besörderungsmittel desselben sein, indem sie blos als Stückwerk zurückbleiben. Es ist dies die Straße Arnau-Slemeno und die Eisenstadt-Lomnitzer Straße. Beide haben für das Gebirge einen wohlthätigen und wichtigen, und zwar einen bleibenden Zweck: die Beförderung der Lebensmittel aus dem Flachlande in die Gebirgsgegend zu erleichtern. Beide sind wohl in Angriff genommen und als Nothstandsstraßen erklärt worden, allein die Mittel reichen nicht hin, um sie zu vollenden. Es kann bei diesen Stratzenzügen durchaus nicht bemerkt werden, daß von Seite der Kontribuenten ein Widerwillen dagegen geäußert worden wäre, im Gegentheil, namentlich von einzelnen Gemeinden, so z. B. von der Stadt Arnau und ebenso von Eisenstadt und von anderen Landgemeinden, sind theils große Opfer bereits gebracht, theils noch große Opfer in Aussicht gestellt worden.

So führe ich namentlich bei der Arnau-Slemenoer Straße an, daß 5 Gemeinden des Neupakaer Bezirkes sich bereit erklärt haben, ein Objekt im Werthe von 12.000 fl. herzustellen, indem sie nur die Bitte stellten, anderseits sublevirt zu werden bei der Konkurrenz der Neupaka-Lomnitzer Straße. Die Statthalterei hat sich unter diesen Verhältnissen gezwungen gesehen, bei dem Landesausschusse dieses Ersuchen zu stellen, und ich würde angelegentlichst bitten, daß es wenigstens in der von Dr. Rieger angeregten Weise, eventuell, sonach wenn wirklich eine Ersparniß sich ergibt, möglich gemacht würde, diese zwei sehr wichtigen und ich wiederhole es, für das Gebirge bleibend wichtigen Straßenzüge zum Ausbau zu bringen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht noch Jemand das Wort?

Abg. Wolfrum: Ich bitte ums Wort.

Der etwas langen faktischen Bemerkung des Dr. Nieger erlaube ich mir, auch eine faktische Berichtigung entgegen zu setzen, daß nämlich in dem, Budgetberichte, was über die 70.000 fl. für Landesstraßenbauten gesagt ist, kein Irrthum sei. Die Vorlagen, auf die Dr. Rieger sich bezicht, find der Budgetkommission erst nach der Berathung des Budgets für 1864 nach und nach zugekommen; für die Budgetberathung für 1865, da sind ihr alle Vorlagen, die Hr. Dr. Rieger erwähnt hat, vorgelegen,


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für 1864 nicht, wenigstens nicht in dem Maße, wie Hr. Dr. Rieger glaubt, und Hr. Dr. Nieger war bei dieser Berathung recht wohl gegenwärtig und hat sich durchaus nicht dagegen ausgesprochen, wenn die Kommission keine höhere Summe als 70.000 fl. eingestellt hat. Ich mache das h. Haus auf das Bedenkliche noch einmal aufmerksam, daß eine Summe, die der Berathung des Landesausschusses unterlag, von der Budgetkommission ebenfalls geprüft wurde, jetzt nachträglich für zwei solche, doch immer nicht unbedeutende Posten, ganz ohne alle Vorberathung erhöht werden soll.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Verlangt noch Jemand das Wort?

Dr. Klaudy: Ich glaube, daß der Abgeordnete Wolfrum sich in einem Irrthum befindet, wenn er glaubt, daß es sich darum handelt, eine Bestimmung zu treffen über etwas, was möglicherweise ist oder nicht sein wird, sondern der Antrag des Dr. Nieger geht doch nur dahin, im Falle eine solche Ersparniß, eine solche Summe zur Verwendung da wäre — man kann es nicht einmal eine Ersparniß nennen, sondern es ist eine Summe, deren Verwendung durch die Ausgabsposten des Budgets nicht bestimmt ist — für diesen Fall dem Landesaußschuß eine Art Indemnität zu geben, daß er diese Summe zur Vervollständigung eines vom h. Landtage im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses verwenden dürfe. Weiter scheint mir der Antrag nicht zu gehen.

Prof. Herbst: Ich werde natürlich, obschon ich erst zum zweiten Mal spreche, die Geduld des h. Hauses nicht länger als eine Minute in Anspruch nehmen. Wie es möglich ist, daß man im Jahre 1864 einen Betrag ausgibt, der am Schlusse des Jahres 1864 sich als Resultat ergeben wird, scheint mir nicht begreiflich. Jetzt handelt es sich um die Erledigung des Voranschlags für 1864, um Einnahmen und Ausgaben, die im Jahre 1864 stattfinden werden; ob am Schlusse 1864 ein Ueberschuß, und zwar im Betrage von 26.000 st. sich ergeben werde, kann man erst, wenn das Jahr 1864 vorüber ist, sagen; es handelt sich also um eine Ausgabe, die in das Budget für 1865 gehört, die auch da nur eventuell, wenn im Jahre 1864 der gedachte Ueberschuh sich ergeben haben wird, zu bestreiten sein wird. Daher gehört es ganz entschieden nicht hierher, und jedenfalls würde ich es sonderbar finden, wenn dieser Zusah zu Artikel 3 gemacht würde. Gerade was Hr. Dr. Klaudy angeführt hat, bestätigt, daß man über einen Ueberschuß verfügt, den man nicht hat und wahrscheinlich, wie ich glaube, auch nicht haben wird.

Oberstlandmarschallstellvertreter:

Wenn sonst Niemand das Wort wünscht . . (Rufe: Schluß, Schluß!)

Ich werde dem Herrn Berichterstatter noch das Schluhwort geben.

Berichterstatter Hofrath Dr. Taschek: Vor Allem muß ich die Budget-Kommission gegen den Vorwurf des Herrn Dr. Rieger verwahren, als wenn wir auf diese Verzeichnisse keine Rücksicht genommen hätten. In dem gedruckten Voranschlage sind sie nicht enthalten, die Kommission war bereits mit dem Berichte fertig, als ihr die Verzeichnisse zugekommen sind, und es ist die Budget-Kommission durchaus nicht in der Lage, auf alle diese in manchen Fällen verspäteten Eingaben Rücksicht zu nehmen, und den Bericht wieder umzuarbeiten, das würde bei der Zeit, welche die Drucklegung beansprucht, zum Resultate führen, daß man nie zum Abschlusse käme.

Ich will aber nur für meine Person sprechen, und nicht im Namen der Kommission.

Was jetzt Herr Prof. Herbst hervorgehoben, und auch bereits Herr Prof. Brinz angedeutet hat, scheint wir wirklich etwas bedenklicher Art zu sein, weil die eventuelle Verwendung etwas ist. was noch nicht konstatirt ist, es würde denn sein Mißliches haben, und man würde gewissermaßen den Landtag zwingen, es nachträglich zu genehmigen, ich aber, nach meinem Dafürhalten, würde mir einen Ausweg vorzuschlagen erlauben.

Es ist bereits die Rechnung pro anno 1863 eingebracht und an den betreffenden Referenten vertheilt worden; ich bin nicht mehr in der Lage, sagen zu können, was das Resultat der ganzen Rechnung war, ich habe dazu keine Veranlassung gehabt, und habe mich bloß beim Domestikalfond darum gekümmert.

Dort hat sich ein Ueberschuß von ca. 45000 fl. ergeben, 5000 fl. sind im Jänner und Februar zu den laufenden Ausgaben verwendet worden, 40000 fl. sind disponibel vorhanden, und die haben wir, wie das h. Haus aus dem heute vertheilten Berichte entnimmt, berücksichtigt bei den Ausgaben pro anno 1865.

Sollte, was immer möglich ist, das in anderweitiger Rechnung einen Uebelschuß pro anno 1863 ergeben, so wäre eine Verfügung darüber leicht möglich; ich bin aber nicht in der Lage, es aus meiner Wissenschaft bestätigen zu können.

Ich habe auf dem kurzen Wege, vom Sitze hier Erkundigungen eingezogen, welche aber zu , keinem bestimmten Resultate geführt haben. Keinem der Herren war es erinnerlich, wie viel allenfällige Ueberschüsse das ausmachte, ich würde mir daher den Vorschlag erlauben, bis morgen zuzuwarten, wo wir durch den betreffenden Referenten in der Lage sind, bestimmt anzuführen, wie hoch der allfällige Ueberschuß pro 1863 sich herausstellt mit Ausschluß desjenigen, der bei dem Domestikalfonde bereits einer anderweitigen Verwendung zugeführt wurde.

Dann dürfte die Erledigung der Frage we-niger Schwierigkeiten unterliegen, als sie gegenwärtig unterliegt.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Stellen Sie einen bestimmten Antrag?

Berichterstatter Dr. Taschek: Ich würde den Antrag stellen, mit der Erledigung des gestell-


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ten Antrages zuzuwarten, bis von Seite der Budgetkommission, ohne Vorbehalt der Prüfung das Resultat der Rechnung pro 1863 dem hohen Hause mitgetheilt werden kann, soweit solches nicht bereits durch das Budget pro anno 1865 in Anspruch genommen ist.

Prof. Herbst: Wenn das angenommen werden sollte, würde ich den Antrag stellen, daß der ganze Gegenstand an die Budget - Kommission verwiesen werde.

(Oho!)

Oberstlandmarschallstellvertreter: Es sind mehrere Anträge vorhanden, welche vertagend find.

Der Herr Berichterstatter Dr. Taschek beantragt, daß mit der Abstimmung, überhaupt mit der Entscheidung über den Antrag des Hrn. Dr. Rieger abgewartet werden möchte, bis das Resultat der Rechnung für das Jahr 1863 vorli gt, woraus zu ersehen sein wird, ob vielleicht der Ueberschuß aus dem Jahre 1863 für die beabsichtigten Zwecke verwendet werden könnte; Herr Prof. Herbst, daß überhaupt...

Prof. Herbst: Nein, mein Antrag ist nur eventuell, wenn der Antrag des Herrn Berichterstatters auf Zuwartung angenommen werden sollte.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: So werde ich den Antrag des H. Berichterstatters Dr. Taschek zur Unterstützungsfrage stellen. Ich bitte die Herren, welche den Antrag des Herrn Berichterstatters unterstützen, die Hand zu erheben. (Geschieht.)

Er ist hinreichend unterstützt. Ich werde ihn also auch zur Abstimmung bringen.

Prof. Herbst; Da stelle ich wieder den eventuellen Antrag, daß der Gegenstand....

Berichterstatter Dr. Taschek: Da möchte ich mir die Bitte erlauben, die Budgetkommission anzuweisen,, in diesem Falle den Bericht mündlich zu erstatten ohne die Drucklegung. Ich würde auch dem H. Prof. Herbst vorschlagen, beide Anträge zu vereinigen, nämlich: Der Antrag des H. Dr. Rieger sei der Kommission zuzuweisen, sie habe darüber, mit Umgang der Drucklegung, mit Rücksicht auf die Resultate des Jahres 1863 in einer der nächsten Sitzungen Bericht zu erstatten.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Sind Sie einverstanden? Vereinigen Sie sich mit diesem Antrage?

Prof. Herbst: Würde der Antrag, den der H. Berichterstatter gestellt hat, angenommen werden, so scheint es mir natürlich, daß die Budgetkommission sich schon darum äußert, weil an und für sich ein Zusammenhang zwischen dem Ueberschuß des Jahres 1863—64 im Entferntesten nicht vorhanden ist.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Der Berichterstatter Dr. Taschek stellt den Antrag, es möchte der Antrag des Dr. Rieger der Budgetkommission zur Vorberathung überwiesen werden mit dem Auftrage, daß sie dem h. Landtade demnächst Bericht zu erstatten hätte und daß dieser Belicht nicht nothwendig in Druck gelegt werden solle.

Pan zpravodaj Tašek ponavrhuje, aby návrh pana dr. Riegra byl pøikázán budžetní komisí, aby se o nìm dala co nejdøíve zpráva, a aby tato zpráva nemusela býti tištìna.

Ich bitte diejenigen Herren, die für diesen Antrag des 5). Berichterstatters Dr. Taschek sind, die Hand zu erbeben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Die Anträge des H. Prof. Herbst und Dr. Rieger entfallen also dadurch.

Wir haben also die Vorlage der Budgetkommission erledigt und es wird sich darum handeln, um die gefaßten Beschlüsse in dritter Lesung anzunehmen.

(Rufe: Nein!)

Berichterstatter Hofrath Taschek: Ich würde mir erlauben bei der Dringlichkeit und bei der vorgerückten Zeit das h. Haus zu bitten, mit der dritten Lesung der gefaßten Beschlüsse, wie sie heute stattgefunden haben, vorzvaehen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.)

Er ist unterstützt.

Graf Clam-Martinitz: Ich möchte mir erlauben, zu bemerken, daß es vielleicht keinem Anstand unterliegen dürfte, mit Rücksicht auf den gefaßten Beschluß einen noch im Zusammenhange da mit stehenden Antrag an die Budgetkommission zurück zu verweisen, vielleicht heute schon in dritter Lesung anzunehmen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich glaube, daß dieser Antrag des H. Dr. Rieger zu einer selbstständigen Berathung geeignet ist und daß er nicht nothwendig mit den heute gefaßten Beschlüssen im Zusammenhange steht. Es wird beantragt, in dritter Lesung die heute gefaßten Beschlüsse über den Voranschlag für das Jahr 1864 anzunehmen.

Soll die dritte Lesung vorgenommen werden?

Es ist gar keine Änderung an den Anträgen der Budgetkommission vorgenommen worden, so daß ich glaube, daß die Vorlesung nicht nothwendig sein wird; eine Rectificirung ist nicht vorgenommen worden.

Graf Clam-Martinitz: Ich bitte das h. Haus zu befragen, ob es in dritter Lesung angenommen wird.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte die Herren, die dafür sind, daß die heute gefaßten Beschlüsse über den Landesvoranschlag für das Jahr 1864 in dritter Lesung angenommen weiden sollen, ob darüber abgestimmt werden soll, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.


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Ich bitte die Herrn, welche überhaupt die gefaßten Beschlüsse über den Landesvoranschlag für das Jahr 1864 in 3. Lesung annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.)

Ist angenommen.

Berichterstatter Hofrath Taschek: Es ist nur noch eine Petition zu erledigen. Es ist der Budget-Kommission die Petition der Gemeindevorsteher des Preßnitzer Amtsbezirkes um rechtzeitige Ausschreibung des Landeszuschlags zugewiesen worden und die Budgetkommission glaubt, daß in dem gefaßten Beschlusse die Erledigung zugleich enthalten sei, und daß dieselbe von Se,te des h. Landtags mit Grund zu erwarten stehe. Die Budgetkommission trägt daher an, die Petition, Zahl 41 der gedachten Gemeindevorsteher hiedurch für erledigt zu erklären.

Oberftlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Iemand das Wort darüber? (Niemand meldet sich.)

Ist der h. Landtag für den Antrag der Budget-Kommission, wegen Erledigung dieser Petition? Ich bitte diejenigen Herrn, die dafür sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Der Antrag ist angenommen.

Es sind noch einige Petitionen (Rufe: Schluß! Schluß!) Weil aber der Wunsch vorherrscht, daß die Sitzung geschlossen werde, werden die übrigen Petitionen auf die morgige Tagesordnung gesetzt werden.

Ich erlaube mir noch die Mittheilung über die nächste Sitzung zu machen.

Die nächste Sitzung ist morgen um 10 Uhr. Auf der Tagesordnung sind: Die heute nicht erledigten Petitionen wegen des Voranschlages; dann der Bericht der Budget-Kommission über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1865 und nach gepflogener Rücksprache mit Sr. Exc. dem H. Oberstlandmarschall wird nun eingeschoben die Vorlage über das Strassenkonkurrenzgesetz als Regierungsvorlage und nach Erledigung dieses Gegenstandes sofort: der Kommissionsbericht über den Gesetzentwurf des L. A. wegen Durchführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen im Schulunterrichte.

Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 3 Uhr 45 Min.)

Carl Ritter v. Neupauer,

Verificator.

Dr. Joh. Rotter,

Verificator.

Alois Matoušovský,

Verificator.


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