Pondìlí 9. kvìtna 1864

Stenografická zpráva

XXXIII. sezení tøetího roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 9. kvìtna 1864.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího Richard hrabì Belcredi, a c. k. rada místodržitelství Eugen šlechtic Adda.

Poèátek sezení o 10. hod. 20 min.

Stenographischer Bericht

über die

XXXIII. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 9. Mai 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi, und der k. k. Statthaltereirath Eugen Edler von Adda. Beginn der Sitzung 10 Uhr 20 Min.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Sitzung der beschlußfähigen Versammlung.

Das Geschäftsprotokoll der 30. Sitzung v. 4. Mai ist durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagskanzlei zur Einsicht aufgelegt. Wünscht Jemand eine Bewerkung zu diesem Protokolle zu machen? Da dieses nicht der Fall ist, so erkläre ich das Protokoll für agnoszirt.

An die Stelle Sr. Excellenz des Grafen Wol-kenstein, der beurlaubt wurde, wurde durch die Ku-rie des Großgrundbesitzes gewählt in die Kommis-sion für die Organisirung des Landesarchivs Se. Excellenz Graf Leopold Thun, und in die Kommission wegen Einführung einer neuen Grundbuchsordnung Abgeordneter Eduard Claudi.

Die Kommission für das Hypothekenbankstatut hat sich konstituirt und zum Obmann Se. Excellenz Grafen Clam-Martinitz, zum Obmann-Stellvertreter Prof. Herbst, zum Schriftführer Abgeordneten Jos. Fürth gewählt. Das Kommissionslokale ist, wie be-reits erwähnt, das Bureau des Dr. Brauner.

Dem Herren Abgeordneten Dr. Görner habe ich dringender Geschäfte wegen einen 5tägigen, dem Dr. Klier einen 3tägigen Urlaub ertheilt. Ich bitte das zur Kenntniß zu nehmen.

Von den Einläufen ist die Zahl 227 und zwar der vom Landesausschusse überreichte Rechnungsabschluß für das Jahr 1863 sammt den zum Landesvermögen gehörigen Spezialrechnungsabschlüßen und Totalübersicht über die Landesvermögensgebahrung an die Budgetkommission geleitet.

Ich ersuche die eingelangten Petitionen vorzu-lesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Edler v. Stark überreicht eine Petition mehrerer Industriellen, betreffend die Zoll- und Handelsangelegenheiten.

Poslanec šl. Stark podává petici nìkterých prùmyslníkù v záležitostech celních a obchodných.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec Dr. Svátek podává žádost obce Dobevské v jmenu ostatních okolních obcí, aby byla silnice nyní okresní, vedoucí do Strakonic, Klatov, Horaž-dovic atd. prohlášena za zemskou silnici.

Abgeordneter Dr. Swátek überreicht eine Petition der Gemeinde Dobew, im Ramen der übrigen nachbarlichen Gemeinden, daß die von Strakonic nach Klattau, Horaždowitz und weiterhin führende Bezirksstrasse für eine Landesstrasse erklärt werde.

Oberstlandmarsch all: An den Landes-ausschuß.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec V.

Tomek podává žádost rolníkù obce Chlumské v okresu Blatenském, aby tato obec byla vylouèena z obce Hajenské a uznána za samostatnou obec místní, pak aby byl vylouèen les "luhy" nazvaný z katastr. obce Paštik a pøivtìlen obci Chlumské.

Abgeordneter W Tomek überreicht eine Petition der Gemeidemitglieder von Chlum, Bezirk Blatna um Ausscheidung dieser Gemeinde aus dem Verbande mit der Gemeinde Hajan und um Konstituirung dieser Gemeinde zu einer selbstständigen Gemeinde, sowie um Ausscheidung des Waldes "Luhy" aus der Katastralgemeinde Paschtik und Zutheilung desselben zur Gemeinde Chlum.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec Dr. Tomièek podává žádost pøedstavených 13ti

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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

obcí bývalého panství Jilemnického strany pronajímání honby a lovení ryb v øece Jizeøe.

Abg. Dr. Tomièek überreicht eine Petition von 13 Gemeindevorstehern auf der ehemaligen Herrschaft Starkenbach, betreffend die Verpachtung von Jagden und des Fischfanges in dem Iserfluße.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm sekr. Schmidt ète: Poslanec Krouský podává žádost obce Horno-Stakovské o vylouèení z katastrální obce Kosmanoské a o prohlášení za obec samostatnou.

Abgeordneter Krouský überreicht eine Petition der Gemeinde Ober-Stakow, um Ausscheidung aus der Katastralgemeinde Kosmanos und um Konstituirung zu einer selbstständigen Gemeinde.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec Klimeš podává žádost obèanù Smrèeckých v okre sù Nasavrckém o vylouèení z obce Žumberecké a zøízení samostatné obce Smrèku.

Abgeordneter Klimeš überreicht die Petition der Gemeindemitglieder von Smrèek Bezirk Nassaberg um Ausscheidung aus der Gemeinde Zumberg und um Konstituirung der Gemeinde Smrèek zu einer selbstständigen.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Hanisch überreicht eine Petition der Kontributionsgetreide-Fondvertretungen im Lobositzer Bezirke um Belassung der Fonde in ihrer Selbstverwaltung und gegen Umwandlung in Sparkassen.

Poslanec Dr. Hanísch podává žádost zastupitelstev kont. fondù obilních okresu Lovosického, aby jim ponechány byly ty fondy ve vlastní správì a aby nebyly promìnìny v spoøitelny.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec Dvoøák podává žádost zastupitelstva mìsta Hoøovic, o povolení k vystøídìní èástky 21000 zl. r. è. a úrokù za rok 1862 z Hoøovicko-Jineckého kont. obilního fondu, jenž na stavbu domu okresního v Hoøovicích urèena jest, pak o povolení k této stavbì.

Abgeordneter Dwoøák überreicht Petition der Stadtvertretung von Hoøowic um Bewilligung zur Ausfolgung der Summe pr. 21.000 fl. ö. Währg. sammt den Zinsen für das I. 1862 aus dem Hoøowic-Jinecer Kont Getreidefonde, welche Summe zum Ausbau eines Bezirksgebäudes in Hoøowic bestimmt ist, ferner um Bewilligung dieses Baues selbst.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec Macháèek podává žádost spravního výboru kont. obilního fondu býv. panství Chøašanského o ponechání samosprávy každému jednotlivému oddìlení dotèeho fondu penìžném.

Abgeordneter Machacek überreicht eine Petition des Verwaltungsausschusses des Kont. Getreidefondes auf der ehemaligen Herrschaft Chraštan, damit jeder einzelnen Abtheilung dieses Fondes die Selbstverwaltung des Geldfondes gerade so, wie es bei dem Getreidefonde der Fall wäre, überlassen bleibe.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Prof. Herbst überreicht eine Petition des Jos. Lammer, Papierfabriksbesitzers zu Rosenberg, damit der Bau der Eisenbahn zwischen Wien, Budweis, Pilsen und Prag dem Konsortium Fürst Schwarzenberg ec., nicht aber der Nordbahngesellschaft übertragen werde.

Poslanec prof. Herbst podává žádost Josefa Lammera, majetníka papírny v Rožemberku, aby se stavba železnice z Vídnì pøes Budìjovice a Plzeò do Prahy svìøila knížeti Schwarzenberkovi a spoleèníkùm, nikoliv ale spoleènosti severní dráhy.

Oberstlandmarschall: An die Kommis-sionen für Eisenbahnen.

Bezüglich dieser Petition habe ich zu bemerken, daß derselben auch 50 Exemplare eines Promemorias in Betreff dieser Angelegenheit beigeschlossen waren, mit der Bitte, dieselben wo möglich an die Herren Abgeordneten des südlichen Böhmens zu vertheilen.

Ich habe davon 21 Exemplare für die Eisenbahnkommission ausgeschieden und den Ueberrest auf den Tisch des Hauses niedergelegt, damit die betreffenden Herren Abgeordneten sich dieselben erheben können. Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Wir übergehen zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses betreffend die Petition der Prager Stadtgemeinde um Bewilligung zur Aufnahme einer Anleihe von 1,000.000 fl. ö. W.

Zpravodaj Dr. Rieger ète:

Slavný snìme!

Aby se za pravé uèinilo dùležitým zájmùm obecním, uložilo si nynìjší obecní zastupitelstvo královského hlavního mìsta Prahy, provésti dva návrhy, jimiž se má vyhovìti potøebì všeobecnì vyslovené, jichž provedení také zastupitelstvo obecní jednohlasnì uznalo za prospìšné a potøebné a o nichž se proneslo totéž zastupitelstvo, že si dle jeho pøesvìdèení pøeje jich provedení znaèná vìtšina obyvatelstva thoto hlavního mìsta.

Jest to zøízení obecní plynárny a vystavìní tøetího mostu pøes Vltavu v Praze. —

Nenáleží to sem, chtíti zde líèiti neshody a spory, beztoho veøejnì známé, které od nì-kolika let panují mezi zastupitelstvem mìsta Prahy a mezi posavádním zdejším ústavem


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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

pro osvìtlování plynem. Záhodno snad jenom bude vytknouti zde, že všecky tyto spory týkaly se jakosti èili dobroty plynu a jeho cen pøi spotøebì soukromé, a že vyjednávání posud o tom konaná nevypadla tak, jak by si toho zastupitelstvo obecní pøálo. Proto zastupitelstvo toto, chtìjíc od zájmùv obecních a soukromých odvrátiti škody, nevìdìlo jinak pomoci, než usnésti se o to, aby se nákladem obecním zøídila obecní plynárna. Sbor obecních starších uzavøel pak v sezení dne 20. listopadu 1863 jednohlasné, aby se tato plynárna skuteènì vystavìla.

Vìcí pro mnohonásobné zájmy král. hlavního mìsta Prahy neménì dùležitou vidí se obecnímu zastupitelstvu vystavìní tøetího mostu pøes Vltavu z Trubní ulice k belvederu èili k Letné; nebo jest prý zjevno, že mostem tímto dá pøíštì podnìt k potøebnému rozšíøení mìsta na levém bøehu Vltavy, totiž na rovinì Holešovické, že se tím usnadní zøízení nového nábøeží na pravém bøehu Vltavy od nového mostu až ke kamennému mostu, èímž se v prostøed ležicí zanedbaná èást mìsta znovu povznese, — též že se vystavìním toho mostu otevrou prùmyslu a živnostem nové cesty.

O tyto dùvody se opíraje uèinil sbor obecních starších ve svém sezení dne 29. øíjna 1863 témìø jednohlasnì usnešení, že se má tento tøetí most pøes Vltavu nákledem obecním zøíditi. — Nákladem na zøízení obecní plynárny pøi-blížmo rozpoèten somou 800.000 zl. náklad na tøetí most pøes Vltavu nejménì na 500.000 zl.

Obecnímu zastupitelstvu nemohlo sice býti tajno, že náklad tento nelze zapraviti z bìžných pøíjmù obecních, ponìvadž pøíjmy tyto postaèují právì jenom k uhrazení nejpotøebnìjších øádných výloh obecních; témuž zastupitelstvu nemohlo však také ujíti, že spíše budoucnosti než pøítomnosti dostane se prospìchu z obou tìchto podniknutí, že prý to tedy jest jenom vìc slušná i spravedlivá, ztížiti èástkou nákladù také hudoucnost. Proto uèinil sbor obecních starších v sezení dne 29. øíjna 1863 u pøítomnosti více než dvou tøetin èlenù jednohlasné uzavøení, že k tomu konci, aby se oba tyto vysoce dùležité návrhy mohly provesti, uèiní obci k ruce pùjèku jednoho milionu zl. rak. è., kterážto obec za tu pùjèku dostateènì ruèí svým aktivním jmìním 3,661.599 zl. 117/10 kr. rak. Èís

Jak z dalších usnešení, která sbor obecních starších v sezení dne 21. bøezna 1864 uèinil a kteráž v petici, mìstskou radou k slav. snìmu dne 1. dubna 1864 (è. 83) podané obšírnìji jsou vyložena, vysvítá, má se pùjèka tato uzavøíti vydáním èásteèných dlužných listù 6procentových, s odmìnou 10% vylosováním v 60 letech splatných, ukazateli svìdèících, a to vydáním 800 dlužních listù po 500 zl. a 6000 dlužních listù po 100 zl.

Aby mohla zdejší mìstská obec uzavøíti tuto pùjèku, jejíž suma daleko pøevýšuje roèní pøíjmy mìstské obce Pražské, èinící asi 592.947 zl. r. è. k tomu jest dle §. 107. obecního statutu mìsta Prahy ze dne 27. dubna 1850 potøebí povolení zvláštním zákonem zemským; o to tedy se obecní zastupitelstvo u sl. snìmu uchází.

V uvážení, že úèely, k nimž se smìøuje, uznány byly od veškerého obecního zastupitelstva hlavního mìsta Prahy za zvláštì dùležité a k obecnímu blahu potøebné, dovoluje si zemský výbor pøedložiti návrh: Slavný snìme raèiž se — s vyhražením nejvyššího schválení — usnesti o návrh zákona, jenž se tuto klade.

Seit langen Jahren wird in Prag von Seite der Bevölkerung geklagt über die Qualität des Gases und über du Theurung desselben namentlich für den Privatverbrauch. Die Gemeinde, welche in früheren Jahren an einen leider nicht mit der nöthigen Vorsicht und der nöthigen Kautel abgeschlossenen Vertrag gebunden war, hat in dieser Beziehung wiederholt Versuche gemacht mit der Gasbeleuchtungsgesellschaft sich abzufinden, einen Vergleich zu schlichen, wodurch es möglich wäre der Stadt ebensowohl ein gutes als auch billiges Gas zu sichern. Alle diese Verhandlungen haben leider nicht zum gewünschten Resultate geführt, und so hat sich denn die Prager Stadtvertretung zuletzt gezwungen gesehen den ein-zigen noch übrig bleibenden Weg zu suchen, nämlich den Beschluß zu fassen, eine Gasbeleuchtungs-anstalt auf eigene Kosten zu errichten. Dieser Beschluß ist von der Prager Stadtvertretung in einer sehr zahlreich besuchten Sitzung und zwar am 20. Oktober 1863 einstimmig gefaßt worden.

In einer spätern Sitzung vom 29. November 1863 hat sich das Stadtverordneten-Kollegium für den Antrag des Stadtrathes entschieden, eine dritte Moldaubrücke in Prag von der Röhrengasse gegen das Belvedere zu errichten, eine Unternehmung, welche ebenfalls von der Bevölkerung und von der Stadtvertretung als eine sehr nützliche und für die Stadt nothwendige anerkannt wurde, — als sehr nützlich, weil man voraussetzt, daß die Brücke sehr wohl die Rente tragen kann von dem Kapital, das auf sie verwendet werden dürfte, andererseits aber sehr nützlich, weil sie eine kürzere Verbindung mit den jenseitsliegenden Ortschaften, woraus die Stadt einen großen Theil ihrer Approvisionirung bezieht, zu vermitteln. Die Verbindung mit dem Baumgarten, welcher der wichtigste Erholungsort für die Bewohner der Stadt ist; und weil diese Brücke die Möglichkeit bietet, die Stadt nach dieser Seite hin aus-zudehnen und ein wichtiges Kommunikationsmittel zu schaffen, welches besonders aus Rücksicht für die Kohlenverfrachtung für das Bedürfniß der Stadt vom Bruskaer Bahnhofe von großer Bedeutung ist. Auch dieser Antrag wurde im Stadtverordnetenkollegium mit fast einstimmiger Zustimmung angenommen, und ebenso wurde in dieser Sitzung fast ein-stimmig der Antrag angenommen, daß die Stadtge-

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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

meinde zum Zwecke der Bedeckung dieser zwei Unternehmungen ein Anlehen von einer Million kontrahire.

Die Stadt glaubt für diese zwei im Gemeindeinteresse und im Interesse der ganzen Bevölkerung, von der Stadtvertretung einstimmig als nothwendig erkannten Lasten die hinreichende Garantie in ihrem Vermögen, welches 3,661.000 fl. als Aktivvermögen beträgt, die hinreichende Garantie bieten zu können und glaubt, daß also kein Anstand obwalte, ein solches Anlehen zu kontrahiren, welches in Form von 6perzentigen mit einer Prämie von 6pCt. versehenen Partial-Obligationen, welche binnen 60 Jahren durch Verlosung zur Rückzahlung gebracht würden, herausgegeben werden soll, und es sollen 800 Schuldscheine a 500 fl. und 6000 Schuldscheine a 100 fl. ausgegeben werden.

Zur Bewilligung zur Aufnahme dieses Anlehens, dessen Betrag das jährliche Einkommen der Prager Stadtgemeinde von beiläufig 592.000 fl. um ein sehr Namhaftes übersteigt, ist laut §. 7 des Prager Gemeindestatutes vom 27. April 1850 ein Landesgesetz erforderlich und es wird daher von Seite der Gemeinderepräsentanz diese Bewilligung vom Landtage erbeten.

In Würdigung des Umstandes, daß der angestrebte Zweck von der gesammten Gemeinderepräsentanz der Landeshauptstadt als besonders wichtig und für das Gemeindewohl nothwendig anerkannt ist, erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen:

Der h. Landtag wolle vorbehaltlich der allerhöchsten Sanktion folgenden Gesetzentwurf votiren:

Gesetz

von

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend ein, in auf den Ueberbringer lautenden Schuldscheinen auszugebendes Anlehen der k. Hauptstadt Prag.

1. Der Stadtgemeinde Prag wird behufs der Errichtung einer Gemeindegasanstalt u. einer 3. Moldaubrücke in Prag die Bewilligung zur Kontrahirung eines Anlehens ertheilt.

2. Dieses Anlehen kann bis zur Höhe einer Mill. Gulden ö. W. aufgenommen werden.

3. Zu diesem Zwecke können nach den beiliegenden Formularien 800 lit. A. Schuldscheine a 500 fl. — in Summa für 400.000 fl. u. 6000 lit. B. Schuldscheine a 100 fl. in Summa 600.000 Gulden ö. W. sämmtlich auf den Ueberbringer lautend, für den Gläubiger unkündbar und mit 6pCt. Zinsen-Koupons versehen ausgegeben weiden, welche Zinsen/Koupos vom Zeitpunkte ihrer Fälligkeit bei der Stadthauptkassa in Prag baar zu bezahlen sind.

4. Sie Rückzahlung dieses Anlehens soll nach Vorschrift des beiliegenden Planes dieser Anleihe, welcher hiemit gleichzeitig bestätiget wird, mittelst jährlicher Verlosung bis einschließig zum J. 1927 beendet sein.

5. Die Besitzer der Schuldscheine verlieren mit dem Zeitpunkte ihrer Verlosung jeden Anspruch auf eine weitere Verzinsung derselben und verlieren nach §. 1499 des a. b. G. B. das Recht auf Rückzahlung der nicht erhobenen Kapitalien in 30 Jahren vom Zeitpunkte ihrer Fälligkeit.

6. Bezüglich der Amortisation dieser Schuldscheine finden die wegen verloren gegangener Staatspapiere getroffenen Bestimmungen ihre analoge Anwendung und ist dieselbe bei dem k. k. Landesgerichte oder der etwa künftig an dessen Stelle tretenden Gerichtsbehörde anzusuchen.

7. Die Haupstadtgemeinde Prag hat für Kapital und Zinsen dieses Anlehens mit ihrem gesammten Vermögen und den ihr gesetzmäßig zustehenden Einkünften zu haften.

Zákon

daný dne

pro království Èeské,

jímžto se povoluje královskému hlavnímu mìstu Praze uzavøíti pùjèku vydáním dlužních listu,

svìdèících ukazateli.

1. Za pøíèinou zøízeni obecní plynárny a vystavìní tøetího mostu pøes Vltavu v Praze povoluje se mìstské obci Pražské, uèiniti pùjèku.

2. Pùjèka tato mùže se uzavøíti až do jednoho milionu zlatých rak. èísla.

3. K tomu úèelu mùže obec Pražská dle pøiloženého formuláøe vydati osm set dlužních listù lit. A. po 500 zl. sumou za 400.000 zl, a šest tisíc dlužních listù lit. B. po 100 zl. sumou za 600.000 zl.; všecky tyto dlužní listy, které svìdci ukazateli a jejichž dlužní sumy nemùže vìøitel vypovìdìti, opatøeny jsou kupony 6procentními, za kteréž se budou hotovì platiti u hlavní pokladny mìstské v Praze úroky od èasu, kterého dospìjí k vyplacení.

4. Splacení této pùjèky prostøedkem roèního vylosování podlé pøedpisu pøiloženého rozvrhu, jenž se tímto zároveò stvrzuje, skonèiti se má roku 1927, rok tento v to pojímajíc.

5. Majitelé dlužních listù pozbývají od toho èasu, kdy jejich dlužní listy byly vylosovány, všeho práva k dalším úrokùm a podlé §. 1499 obè. zák. pozbudou práva ke kapitálùm, které nebyly vyzdviženy, po uplynutí tøiceti let od èasu poèítajíc, kdy mìly býti vyplaceny.

6. V pøíèinì umoøování tìchto dlužních listù platnost mají podobná opatøení jako v pøíèinì ztracených listù státních, a má se o to žádati u c. k. zemského soudu nebo u soudu, který snad budoucnì na jeho místo nastoupí.

7. Obec hlavního mìsta Prahy ruèiti má za kapitál i za úroky této pùjèky veškerým jmìním svým i zákonními pøíjmy svými.

Oberstlandmarschall: Ehe ich die Debatte


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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

eröffne, muß ich einige Kommissionseinladungen zur Kenntniß bringen.

Die Budgetkommission wird auf heute Abend 51/2 Uhr zu einer Sitzung eingeladen. Tagesordnung: Gebär- und Findelhausfond und Grundentlastungsfond.

Die Herren Mitglieder der Kommission zur Berathung der israelitischen Kultusgemeindeordnung werden zu einer Sitzung auf morgen Dienstag 10. Mai 6 Uhr Abends eingeladen.

Es haben sich folgende Herren Redner gemeldet: Für den Antrag Herr Bürgelmeister Bìlsky, gegen den Antrag die Hrn. Ab. Dotzauer, Stradal, Pankraß.

Ich ertheile dem Hm. Dotzauer das Wort.

Dotzauer: Aus der Vorlage des L. A. Be-richtes und auch aus der Rede des Hrn. Berichterstatters geht hervor, daß jahrelange Differenzen zwischen der Prager Stadtgemeinde und den Besitzern der Karolinenthaler Gasanstalt stattgefunden haben, und daß diese trotz der vielseitigen Unterhandlungen dennoch zu keinem endgiltigen Resultate geführt haben.

Es wurde ferner betont, daß am 20. Novemb. 1863 vom Prager Stadtverordneten-Kollegium einstimmig der Beschluß gefaßt wurde, sowohl eine Brücke als eine städtische Gasbeleuchtungs-Anstalt zu errichten.

Ich selbst habe die Ehre, dem Stadtverordneten-Kollegium anzugehören, und als solcher erlaube ich mir hier einige Aufklärungen über die früheren Vorgänge mitzutheilen.

Vor ungefähr zwei Jahren sind die Besitzer der Karolinenthaler Gasbeleuchtungs-Anstalt bei dem Prager Stadtrathe eingekommen, um den am 31. August 1867 zu Ende gehenden Kontrakt auf weitere 20 Jahre zu erneuern.

Sie machten im Allgemeinen Propositionen, die von den jetzt bestehenden und den hohen Preisen wenige Abänderung fanden.

Das Prager Stadtverordneten-Kollegium glaubte mit vollem Recht, diese neuen Propositionen seien nicht annehmbar, und die Stadt könne auf eine solche lange Zeitdauer von zwanzig Jahren sich nicht binden.

In Folge dessen wurde auch der Beschluß gefaßt, man möge dem Prager Stadtrathe auftragen, die Einleitungen zur Errichtung einer städtischen Gasanstalt zu treffen.

Ich selbst sprach mich gegen einen neuen Kon-trakt, obwol ich sonst gewohnt bin, meine Gedanken nie zu verhehlen und mich immer so zu benehmen, wie ich denke — allein ich muß doch, wenn ich die Hand ans Herz lege, mir sagen — ich habe deßhalb gegen die Erneuerung eines Kontraktes ge-stimmt und mich dagegen ausgesprochen, weil ich mit meinen Gesinnungsgenossen glaubte, wir wer-den, wenn ein solcher Beschluß gefaßt wird, daß die Stadt Prag eine selbstständige Gasbeleuchtugnsanstalt errichtet, wir dadurch die Preisforderung der Inhaber der Gasbeleuchtung herabdrücken.

Uns war nicht darum zu thun, eine selbstständige Gasbeleuchtungsanstalt auf Gemeindeunkosten zu errichten.

Aber abgesehen von dem hat sich seit der Zeit Vieles geändert.

Im Mai 1863, nachdem die Inhaber der Karolinenthaler Gasbeleuchtungs-Anstalt gesehen, daß die Prager Gemeinde mit ihnen keinen Kontrakt abschließen wolle, haben sie die Gasbeleuchtungs-Anstalt von Karolinenthal an eine belgische Gesellschaft verkauft.

Es wird von mancher Seite allerdings behauptet, dieser Kauf sei nur ein Scheinkauf. Die Gasbeleuchtungs-Anstalt gehöre nach wie vor den früheren Inhabern.

Ich glaube aber, das faktisch bezweifeln zu müssen, denn ich glaube Beweise zu besitzen, daß der Kauf wirklich stattgefunden hat.

Diese belgische Gesellschaft hat vom ersten Augenblick an sich Mühe gegeben, mit der Prager Stadtgemeinde einen neuen Kontrakt zu ermöglichen. Sie hat im Monate Februar Dfferte eingebracht, welche dahin lauteten, dass sie die offentliche Beleuchtung mit 2 fl. 20 kr. und für die Privatkonsumenten mit 4 fl. 1000 Kubikfuß Gas liefern wolle. Jetzt aber, und bis zum 31. August 1867, den Abschlußtermin des Kontraktes zahlte die Prager Stadtgemeinde für 1000 Kubikf. Gas 2 fl. 70 kr. und die Privatkonsumenten 5 fl. 75 kr.

Ferner hat die belg. Gesellschaft größeren Konsumenten einen Perzentual-Nachlaß je nach der Größe des Verbrauches bis zu 15pCt. zu bewilligen in Aussicht gestellt.

Ferner hat die belg. Gesellschaft in ihem Offerte gesagt: Sie umgehe das Recht, die jetzigen hohen Preise bis zum 31. August 1867 also drei Jahre zu benützen, sondern sie wolle die billigeren Preise nämlich für die Privatkonsumenten anstatt mit 5 st. 75 kr. mit 4 fl. , diese Begünstigung sofort nach Abschluß des neuen Kontraktes eintreten lassen.

Durch diese Vergünstigung macht sowohl die Stadt als die Privatkonsumenten eine Ersparnitz von mehr als 300.000 fl.

Als die Bevollmächtigten der belgischen Gas-beleuchtungsgesellschaft ihr Offert dem prager Stadtrath überreichten, wurden sie gefragt, ob diese Anerbietung aber auch das Aeußerste sei, ob sie nicht weitere Vortheile bieten könne? Die Antwort lau-tete, ja das sind unsere äußersten Bedingnisse. Man hat auf dieses hin, daß die Bedingnisse die äußersten, die Preise die billigsten seien, mit der belgischen Gesellschaft gar keine weiteren Verhandlungen gepflogen. Man hat das Offert bei Seite gelegt.

Der am 20. November 1863 gefaßte Beschluß zur Errichtung einer städtischen Gasanstalt wurde insofern zur Ausführung gebracht, daß durch eine mittlerweile zusammengestellte Kommission sowohl,


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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

als durch den Stadtrath alle Einleitungen zur Errichtung einer städtischen Gasanstalt getroffen wurden. Ich selbst hatte die Ehre vor einigen Monaten und Wochen einer solchen Kommission beizuwohnen. Ich habe kein Hehl daraus gemacht, wie ich schon vorhin erwähnte, daß ich deßwegen gegen Erneuerung eines zwanzigjährigen Kontraktes gesprochen und gestimmt habe, um die Inhaber der Gasbeleuchtungsgesellschaft zu billigeren Preisen zu veranlassen, und ich habe auch frei und offen die Erklärung abgegeben, daß eine städtische Gasanstalt durchaus nicht im Interesse der Stadt Prag sein könne. Ich habe darauf hingewiesen, man solle, nachdem die Vorlagen, Kostenüberschlage und Kalkulationen, welcher dieser Kommission vorliegen, nur von einzelnen Personen, nur von einem einzigen Fachmann verfaßt, den Beschluß fassen, die prager Stadtgemeinde möge eine Kommission aus Fachmännern einberufen, man solle die Präliminarien, die Kalkulation von diesen Fachmännern prüfen lassen. Die prager Stadtgemeinde-Repräsentanz möge sich an jene Kommunen wenden, wo schon Gemeindegasanstalten bestehen, man möge dorthin reisen lassen, und soll sich überzeugen, wie die Rentabilität von Gasanstalten in solchen Städten ist, wo sie auf Gemeindekosten geführt werden. Aber diese Proposition fand leider keinen Anklang. Die Repräsentanz der prager Stadtgemeinde hat den Konkurs ausgeschrieben über Lieferungsgegenstände, welche zu dieser Gemeindegasanstalt erforderlich sind. Ob der Stadtrath dazu das Recht hat, bezweifle ich. Wenn auch früher der Beschluß gefaßt wurde, so ist diese Frage doch dem Stadtverordnetenkollegium nicht vorgelegt worden und man hat die Opposition im Stadtverordneten-Kollegium nicht gehört. Ich will nämlich sagen, und ich muß es betonen, in Betreff des Offertes, welches von der belgischen Gasbeleuchtungsgesellschaft eingereicht wurde, und welches man, wie es scheint, ad acta, gelegt hat, hätte man dem Stadtverordnetenkollegium eine Vorlage machen sollen, und weil dieß unterblieben, ist man zu selbstständig vorgegangen.

Ich habe ferner gehört, daß die belgische Gasbeleuchtungsgesellschaft ein neues Offert einbrachte, sie hat ihre Preise abermals wesentlich erniedrigt; sie hat die Preise von 4 fl. für Privatkonsumenten auf 3 fl. 50 kr. ermäßigt. Wenigstens weiß ich positiv, daß sie die 1000 Kubikfuß Gas mit 3 fl. 50 kr. ganz sicher liefern wolle.

Ferner hörte ich, daß ein Offert eingebracht worden sein soll, die öffentliche Beleuchtung mit 2 fl. zu besorgen. Bis jetzt zahlt die Gemeinde 2 fl. 70 kr., ein Preisunterschied, der im Interesse der prager Stadtgemeinde in die Wagschale fällt.

Die Gemeinde machte sich allerdings große Auslagen durch die Vorarbeiten. Sie hat auch einen Platz gekauft, wo die Gasanstalt errichtet werden soll. Allein das Alles ist vollkommen zu billigen; das was wir bezweckten, nämlich billigere Preise des Leuchtgases, ist erreicht, und ich glaube, man sollte auch die jetzigen Offerte in Gefahr und Risiko eine eigene selbstständige städtische Gasbeleuchtungsanstalt zu errichten, annehmen und Unterhandlungen aufnehmen.

Man sagt ein neuer Kontrakt mit der belgischen Gesellschaft muß unter allen Umständen zurückgewiesen werden, denn die belgische Gesellschaft beute uns nur aus; der gegen die Errichtung einer städtischen Gasanstalt ist, begehe einen förmlichen Verrath an der Landeshauptstadt. Nun, ich tröste mich einen solchen Verrath an der Stadt zu begehen. Ich glaube, daß ein Monopol bei solchen Preisen, wie sie jetzt die belgische Gesellschaft gestellt hat, nicht sehr drückend ist, und daß man ein solches Monopol ertragen könnte. Ferner sagte man: Wir haben ein schlechtes Gas, die schlechte Qualität lasse viel zu wünschen übrig, und dadurch schon sei das Gas zu 1000 Kubikfuß um einen Gulden vertheuert. Man macht sich große Versprechungen auf eine gute Rente, welche der Stadt durch die Errichtung einer Gasanstalt zufließen werde, man glaubt mit der Zeit werden sich dadurch die Gemeindeumlagen verringern, und alles das zusammengenommen musse man sich von der belgischen Gesellschaft unter allen Umständen lossagen, umsomehr, weil mit dieser Gesellschaft eine Konkurrenz sehr leicht zu bestehen sein wird, denn die belgische Gesellschaft hat ja die Karolinenthaler Gasanstalt um 11/2 Million käuflich an sich gebracht, hat also die städtische Gasanstalt weit und weit überzahlt. In Anbetracht eines so großen Kapitals und in Anbetracht einer so hohen Regie, der guten Gehalte wegen, welche die belgi-sche Gesellschaft an ihre Bevollmächtigten zahle, werde man die Konkurrenz mit dieser Gesellschaft sehr leicht aushalten können. Aber ich glaube m. H., diese Anschauung ist nicht ganz richtig. In Belgien besteht billiges Kapital, der Zinsfuß ist dort 31/2— 4 pCt., bei uns aber sind theures Kapital und hohe Zinsen. Wenn die Anleihe der Stadt Prag zu Stande kommt, so kostet uns das Geld mindestens 61/4 pCt., vielleicht noch etwas mehr. Die belgische Gesellschaft kaufte einen bis jetzt bestehenden Kontrakt mit; dieser Kontrakt dauert bis zum 31. August 1867, bis dorthin hat die belgische Gesellschaft das Recht, die jetzigen hohen Preise einzuheben, und da-durch macht sie einen Gewinn von 300.000 fl. und mehr, vielleicht 350.000 fl.

Mit diesem Gewinne amortisirt sie ja schon einen Theil der 11/2 Millionen, es bleiben also 1,200,000 fl. übrig. Die belgische Gesellschaft hat die Gasanstalt in österrischer Währung gekauft. Bekanntlich haben wir ein Agio, das Agio aber kam der belgischen Gesellschaft zu Gute, also sammt und sonders, das Agio abgerechnet mit wenigstens 15 pCt., kann man annehmen, kostet die Gasbeleuchtungsanstalt der belgischen Gesellschaft nichts mehr als allerhöchstens 900,000 fl. und meine Herren, dieselbe Summe wird der Prager Stadtgemeinde die neue Leuchtgasanstalt ebenfalls, wenn nicht mehr kosten. Die belgische Gesellschaft ist somit durch billigeres


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Kapital und durch raschere und leichtere Geschäftsverwaltung jedenfalls im Vortheil, denn täuschen wir uns nicht, meine Herren, die Verwaltung einer Kommune und einer so großen Kommune wie Prag, ist nie so billig, wenigstens nicht billiger, als die Verwaltung von Privatunternehmungen. Man sehe auf die Staatsindustrie hin, man sehe auf die Aktiengesellschaften, auf große Gesellschaften hin, wie theuer, wie schwerfällig diese Verwaltung, diese Administrationen sind, und ich glaube, die prager Stadtgemeinde wird in Betreff der Regie gegen die der belgischen Gesellschaft gewiß nicht im Vortheil sein Diese 11/2 Millionen, dieser höhere Ankauf und die billigere Regie beruhen also auf bloßer Täuschung.

Gegen schlechte Qualität des Leuchtgases, glaube ich, könnte man sich verwahren. Hierfür sprechen 17jährige Erfahrungen, welche die Prager Stadtgemeinde bereits gemacht hat. Zu dem ist die Wissenschaft auch so weit fortgeschritten, daß man das Gas in seinem Leuchtstoffe, in seiner faktischen Konsumtion oder in der Ausgiebigkeit, der Reinheit des Leeuchtstoffes vollkommen kontrolliren kann. Wenn die Prager Stadtgemeinde einen Fachmann anstellt, der die Beleuchtungsgesellschaft kontrollirt, oder das Interesse der Gaskonsumenten überwacht, so wird sie, glaube ich, sich vor Uebervertheilungen sehr gut schützen können. Die große Rente, welche sich der Prager Stadtgemeinde in Aussicht stellt, glaube ich ebenfalls bezweifeln zu müssen. Jetzt haben wir eine einzige Gasbeleuchtungsanstalt. Errichtet die Prager Stadtgemeinde noch eine zweite, so werden statt 1 Million 2 Millionen zu verzinsen sein. Es werden von zwei Anstalten Regieauslagen bestehen, von zwei Anstalten müßte das Kapital amortisirt werden. Ob in dieser Beziehung die Gaskonsumtion eben so zunimmt, das glaube ich ebenfalls bezweifeln zu müssen. Das kann wohl mit der Zeit eintreten, aber in den nächsten Jahren gewiß nicht. Diese beiden Kapitalien müssen sich verzinsen, beide Kapitalien respektive Anstalten wollen einen Gewinn machen. Im Anfange wird gegenseitiges Herabdrücken der Preise, was wird aber später die Folge sein? Es weiden Kompromisse geschlossen, man wird gegenseitig sagen: Auf diese Weise geht es nicht, Ihr verdient hier nichts und wir verdienen auch nichts, darum stipuliren wir die Preise und das Ende vom Liede wird sein, daß die Gaskonsu-menten theuereres Gas werden bezahlen müssen als jetzt geboten wird. Macht die Prager Gemeindegasanstalt keinen Gewinn, sondern einen Ausfall, so wird er durch die Steuerumlagen gedeckt werden müssen. Ich glaube, dadurch wird die Zufriedenheit der Einwohner eben auch nicht erhöht werden.

Zu dem baut man eine Gasanstalt nicht auf 10 und 20 Jahre. Nach unserer kleinlichen und menschlichen Anschauung sagt man, man baut sie auf ewige Zeiten. Nun, was kann aber mittler-weile in 10 und 20 Jahren und in diesen sogenann-ten ewigen Zeiten alles stattfinden? Welche Aenderungen können sich ergeben! Man sehe hin auf das Petroleum, welches wir seit 1, 2 Jahren erst als Beleuchtungsstoff eingeführt haben. In der jetzigen Zeit, heuer im Frühjahre, jetzt noch bescheert uns Gott Fröste, unser Raps leidet auf den Feldern, wir haben schlechte Rapsernten zu erwarten. Wenn das in früheren Jahren, ehe man das Petro-leum gekannt, stattgefunden hätte, wie wäre die Spekulation in Raps und Oel wach geworden, und das einfache Petroleum, das aus fremden Ländern in Masse von fremden Welttheilen uns zugeführt wird, hält unsere Raps- und Oelspekulation in Schach.

Und wie dann, meine Herren, wenn auch das Leuchtgas in jetzigen Preisen hoch sein wird, wenn man hier auch eine andere Brennmethode erfunden haben wird? Mas macht dann die ganze Stadtgemeinde mit ihrer theuern Tausende kostenden Gasbeleuchtungsanstalt ? Wir werden theureren Brennstoff haben, und haben altes Eisen unter der Erde.

Ich glaube ferner, es hat diese städtische Gasbeleuchtungsanstalt wenige Sympathien unter der höchst besteuerten Volksklasse unserer Stadt. Ich habe mich vielseitig erkundigt und allgemein sagt man, mit der Errichtung einer Gasanstalt könne man sich durchaus nicht zufrieden stellen, es wäre besser sicher zu gehen und einen Vertrag mit der belgischen Gasbeleuchtungsgesellschaft einzugehen, zu dem sind ja die Gaskonsumenten der geringere Theil der Einwohner, die Mehrzahl steht einer solchen Anlage fern. Man sollte doch von Seite der Gemeinde keine bewegte industrielle Unternehmung einleiten und sie nicht unter allen Umständen ausführen wollen. Man sollte hierin vorsichtig sein und der Gemeinde im ungünstigen Falle nicht etwa eine neue Last aufbürden.

Eine andere Sache aber, meine Herren, ist es mit dem Bau der dritten Moldaubrücke. Die dritte Moldaubrücke ist schon ein Projekt seit dem Jahre 1804. Schon damals wollte man eine dritte Moldaubrücke oder eigentlich eine zweite Moldaubrücke von der Röhrgasse über die Moldau nach dem Belvedere führen. Dieses Projekt hat in der Bevölkerung Prags großen Anklang gefunden. Es hat sich der h. Adel, die Kaufmannschaft, die Industriellen an einer Subskription betheiligt, welche ein Erträgniß von 108,000 fl. hatte. Im Jahre 1808 jedoch, in den traurigen Kriegszeiten, wurde dieses Kapital zu Wohlthätigkeits-, zu Unterstützungszwecken verwendet und nur ein geringer Theil wurde an die Subskribenten zurückerstattet. Im Jahre 1828 hat Herr Oberstburggraf Chotek dieses Projekt einer zweiten Kettenbrücke in Prag neuerdings ans Tageslicht gezogen. Aber zuletzt hat man sich entschlossen, die jetzt bestehende Brücke zu bauen und die dritte, von der heute die Sprache ist, einer späteren Zeit vorbehalten. Im Jahre 1861 hat unser jetziger Bürgermeister Herr Dr. Bìlsky dieses Projekt neuerdings in Erwägung gezogen. Es wurde ein Komité eingesetzt, Vorarbeiten gepflogen, es wurde endlich dem Stadtverordnetenkollegium zur


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Genehmigung vorgelegt. Dieses hat seine Zustimmung gegeben. Es haben Konkursausschreibungen stattgefunden, und es sind Brückenzeichnungen und Modelle eingelaufen in sehr erfreulicher Weise, Wenn auch der Gemeinde die Pflicht obliegt, für die Komunikation, für die Erweiterung derselben Sorge zu tragen, so ist dies um so mehr gerechtfertigt, daß man die Inangriffnahme der Moldaubrücke befürwortet, weil es für die untere Neustadt und für Karolinenthal sowie für den Handelsverkehr zur unumgänglichen Nothwendigkeit geworden ist.

Die Landesprodukte, Baumaterialien, Steinkohlen, welche jetzt durch einen Umweg durch das Sandthor, die Kleinseite, Altstadt auf die untere Neustadt und Karolinenthal zugeführt werden, würden in der Folge die direkte Zufuhr und Abladung über die neue Brücke in die untere Neustadt und Karolinenthal erhalten können. In Bubna soll zwischen der Buštìhader Staatsbahn ein Verbindungsbahnhof errichtet werden, es wird dort ein neuer Stapelplatz für Kohle, Landesprodukte und Waaren, welche von Buštìhrad und Kladno kommen, entstehen, es werden in der Ebene von Holeschowitz in der Nähe von Bubna gewiß neue Fabriken gebaut, nach dort wird die Stadt ihre Ausdehnung finden, und das alles zusammengenommen wird der Stadt durch die dritte Moldaubrücke eine sichere Rente abwerfen. Wenn diese Rente auch anfänglich kleiner sein wird, als man sich sie denkt, mit der Zeit aber wird sie zunehmen. Man blicke nur auf die bestehende Kettenbrücke, der Pachtschilling betrug hier im Anfange 12—15000 Gulden, gegenwärtig beträgt er 580U0 Gulden, eine Ziffer und Betrag, welche ebenfalls für das neue Bauprojekt sprechen. Zu dem wird diese Brücke durch eine Verbindungsbahn mit der Kleinseite verbunden werden, wodurch auch der Verkehr der Kleinseite mit der untern Neustadt und Karolinenthal hergestellt und belebt werden wird.

Aber meine Herren in der Landesausschußvorlage beträgt der Kostenüberschlag dieser neuen Moldaubrücke bis 500.000 Gulden. Ich glaube der Betrag ist ein viel zu niedriger, die Brücke allein kostet 500.000 Gulden; allem wo sind dann die Kosten für die Straßenzüge auf beiden Ufern? Was wird die Erdandämmung, was wird die nothwendige Einlösung der Realitäten kosten? Wenn auch für die Einlösung der Realitäten für den Wiederverkauf derselben später wieder ein Rückersatz zufließt, ein Ausfall wird jedenfalls entstehen; ich glaube, daß der Kostenbetrag mit den Straßenzügen, Dämmungen, dem Ankaufe der Realitäten und der Errichtung der Brücke sammt und sonders einen Betrag von zwischen 800000 bis 900.000 erfordern wird, und wenn die Prager Stadtgemeinde zur Anlegung des neuen Quai gehet, wie projektirt ist, so dürfte eine Million erforderlich sein.

Die Gasanstalt und die Brücke zusammen ist für die Prager Stadtgemeinde eine zu große Aufgabe. Ich glaube, daß mit diesem Betrage, mit einer Million nämlich, nicht ausgereicht werden dürfte. Wenn beide Projette in Angriff genommen werden und das Geld nicht ausreicht, dann frägt es sich, woher dann das Geld nehmen? soll ein neues Anlehen stattfinden? Ich glaube das ist sehr zu berücksichtigen; daher bin ich, der Ansicht, ein hoher Landtag wolle die Bewilligung nur zur Errichtung der Brücke geben, nur zu diesem Behufe das Anlehen von einer Million bewilligen.

Oberstlandmarschall: Herr Bürgermeister Dr. Bìlsky.

Dr. Bìlsky: Auch ich erlaube mir Ihnen einige Aufklärungen zu geben (Rufe: na hlas; laut!) über die beiden Unternehmungen, für welche die Prager Stadtgemeinde das Anlehen von einer Million aufnimmt.

Ich muß in dieser Beziehung vor Allem konstatiren, daß alle 3 Beschlüsse, um die es sich handelt, sowol der Beschluß des Prager Stadtverordnetenkollegiums wegen Errichtung einer besonderen Gasanstalt, als auch der Beschluß über die Errichtung einer 3. Brücke und endlich der Beschluß über das Anlehen von 1,000.000 st. und die dazu gehörigen Modalitäten, daß alle diese 3 Beschlüsse von dem Prager Stadtverordnetencollegium einstimmig und ohne Widerspruch gefaßt worden sind, und daß alle darauf bezüglichen Verhältnisse nach allen Seiten, nach allen Richtungen hin reiflich er-wogen wurden.

Was die Gasanstalt anbelangt, so haben die bitteren Erfahrungen der letzten 17 Jahre, welche die Prager Gemeinde mit der bestehenden Gasanstalt gemacht, das Prager Stadtverordnetenkollegium zu dem Beschlusse geführt, die Gasbeleuchtung der Stadt selbst in die Hand zu nehmen. Dieser Beschluß des Prager Stadtverordnetenkollegiums fand, ich muß es konstatiren, in der Bevölkerung die lebhafteste Zustimmung. Die Bevölkerung ist erfüllt mit dem größten Mißtrauen gegen jede weitere Transaktion mit der gegenwärtigen Gesellschaft und sie verlangt mit lauter Stimme, daß die Gemeinde endlich aus der Abhängigkeit befreit werde, in welcher sie bisher zur gegenwärtigen Anstalt stand, und daß hierdurch auch das Monopol beseitigt werde, welches bisher auf dem Privatgaskonsumenten gelastet. Meine Herren! ich glaube im Prinzipe läßt sich dagegen nichts einwenden, daß die Prager Stadtgemeinde die Wasserwerke in ihrer eigenen Hand hat, und dieselben leitet, so sollte sie auch die Beleuchtung in eigener Regie führen, und sie wird dabei jedesmal den Bedürfnissen Rechnung tragen können. Wir haben in dieser Beziehung hier zahlreiche Beispiele; die Pra-ger Stadtgemeinde ist nicht die erste Gemeinde, welche eine eigene Gasanstalt errichten will, in Deutschland gibt es 70 Städte, welche ihre eigene Gasanstalt besitzen und ich bitte meine Herren! fragen Sie alle diese Städte, ob nur eine einzige darunter ist, welche es bedauert, einen solchen Entschluß gefaßt zu haben; alle schätzen sich glücklich,


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daß sie in dieser Beziehung sich unabhängig gemacht haben. Ich glaube, was in andern Städten gut und nützlich ist, wirb auch bei uns nützlich sein.

Was die Rentabilität der Anstalt anbelangt, o ist darüber ungeheuer viel gesprochen und geschrieben worden, vieles pro und contra ist angeführt worden.

Ich muß, meine Herren! hier hervorheben, daß die meisten Darstellungen, die in den öffentlichen Blättern gelesen wurden, zur Reklame der gegenwärtigen belgischen Gasbeleuchtungsgesellschaft gehören, und es ist ganz natürlich, daß diese Gesellschaft durch eine neue Gasanstalt in ihrer Existenz sich bedroht sieht, und daß sie daher alles anwendet, um die Prager Stadtgemeinde von dem allein richtigen Wege: die Gasbeleuchtungsanstalt in eigene Hand zu nehmen, abzuleiten.

Um Ihnen, meine Herren, zu zeigen, daß die Prager Stadtgemeinde gar keine Gefahr läuft, wenn sie eine eigene Gasanstalt errichtet und daß die Prager Stadtrenten durchaus keine Gefahr laufen, irgend einen großen Zuschuß zu leisten, erlaube ich mir, Ihnen nur 3 oder 4 wesentlichste Momente hervorzuheben. Herr Dotzauer hat bereits darauf hingewiesen, daß die belgische Gesellschaft ein Anlagskapital von 1,600,000 fl. hat. Die Prager Stadtgemeinde wird eine Anstalt, welche auf dieselbe Produktion eingerichtet ist, wie die Karolinenthaler, mit einem Betrage von 800,000 fl. herstellen. Meine Herren! diese Summe ist nicht bloß auf dem Papier, diese Summe ist reiflich geprüft und ich muß dem Herrn Dotzauer widersprechen, daß die diesfälligen Berechnungen nur von Einem Manne ausgehen. Meine Herren, das kön-nen Sie der Prager Stadtgemeinde wohl zumuthen, daß wenn sie an eine so große Unternehmung geht, sie in dieser Beziehung reiflich Alles erwägt, über Alles bei Fachmännern sich genau erkundigt. Diese 800,000 fl. werden hinreichen, um eine Gasanstalt in einem solchen Maßstabe herzurichten, wie die Karolinenthaler ist.

Meine Herren! Die Prager Stadtgemeinde zahlt für ihre Beleuchtung, für die öffentliche Beleuchtung allein jährlich 70,000 fl. Ich frage Sie, kann sie dabei im Nachtheile sein, wenn sie den Beleuchtungsstoff, den sie jährlich mit 70,000 fl. bezahlt, wenn sie sich diesen Beleuchtungsstoff selbst erzeugt?

Ich weise ferner darauf hin, daß bisher nur die Hälfte der Stadt durch Gas beleuchtet ist; in den übrigen Theilen der Stadt ist noch Oelbeleuchtung. Wenn die Gemeinde ihre eigene Anstalt errichtet, so wird sie wohl, so vernünftig sein und wird in der anderen Hälfte der Stadt, wo die Gasbeleuchtung eingeführt weiden soll, sich das Vorrecht vorbehalten, dort keine Konkurrenz zuzulassen; sie wird das Monopol nicht nur für die öffentliche Beleuchtung, sondern auch für die Privatkonsumtion haben und nur in den übrigen Theilen, wo schon jetzt Gasbeleuchtung ist, wird sie mit der Karolinenthaier konkurriren müssen. Aber ein wichtiger Faktor, der für die Prager Gemeinde spricht, ist noch der, daß in der Stadt der größte Gemeinsinn in dieser Beziehung herrscht und daß dieser Gemeinsinn gewiß der zukünftigen Anstalt eine reiche Kundschaft zuführen wird, so daß nicht zu fürchten ist, daß irgend ein Nachtheil für die Gemeinderenten daraus entstehen wird.

Meine Herren! nicht um das handelt es sich, ob die Prager Gemeinde einige Tausend fl. erspart, einige Tausend fl. weniger oder mehr einnimmt, sondern darum, daß sie in einer der wichtigsten Gemeindeangelegenheiten sich unabhängig stellt, daß sie in der Beleuchtungsfrage unabhängig wird, daß sie für ewige Zeit alle Verhältnisse so regeln kann, daß den Bedürfnissen nach allen Seiten Rechnung getragen werden kaun.

Man hat auch gesagt, die Prager Gemeinde soll die Karolinenthaler Anstalt kaufen und soll das Monopol für die Stadt sichern.

Nun, meine Herren, das ist eben der Anstand. Die Karolinenthaler Anstatt ist um 1,600,000 fl. gekauft worden; die Prager Gemeinde kann eine solche Anstalt, welche auf eine gleiche Produktion eingerichtet ist, um 800,000 fl. herstellen; wie kann man der Karolinenthaler Anstalt zumutheu, daß sie dee Prager Gemeinde um beiläufig 800,000 st. die Anstalt hergibt.

Uebrigens ist noch hervorzuheben, daß ja die Karolinenthater Anstalt für die gegenwärtige Konsumtion schon einigermaßen beengt ist, und wenn ihr mittelst eines neuen Kontraktes aufgetragen werden sollte, die Gasbeleuchtung, die öffentliche und Privatbeleuchtung, auch in den übrigen Stadttheilen, wo jetzt noch Oelbeleuchtung ist, einzuführen, sie es mit ihren gegenwärtigen Kräften und Einrichtungen nicht wird können.

Sie muß sich bedeutend ausdehnen oder muß selbst eine eigene Anstalt errichten; also selbst wenn die Stadtgemeinde wieder mit ihr einen Kontrakt eingeht, wird eine zweite Anstalt nicht erspart.

Es ist vom Herrn Dotzauer Einiges berichtet worden, auf das ich noch zurückkomme. Herr Dotzauer hat dem Prager Stadtverordnetenkollegium vorgeworfen, daß, obwohl die belgische Gesellschaft Anträge machte und in Unterhandlungen treten wollte, daß es dennoch Offerten ausgeschrieben und dadurch seinen Wirkungskreis überschritten hat.

Meine Herren! Ich glaube, das ist durchaus nicht der Fall. Das Prager Stadtverordnetenkollegium hat den Beschluß, den einstimmigen Beschluß gefaßt, daß eine städtische Gasanstalt gebaut werden soll. Es wurden also in Folge dieser Beschlüsse alle Anstalten getroffen, um so bald als möglich zur Errichtung dieser Anstalt zu schreiten, denn es ist in dieser Beziehung nicht viel Zeit zu verlieren. Meine Herren! mit dem Jahre 1867 geht der Kontrakt der Karolinenthaler Gasbeleuchtungsgesellschaft zu Ende. Wenn die Prager Stadtgemeinde bis dahin nicht mit der neuen Anstalt fertig ist, ist es nicht

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mehr möglich, in Zukunft eine neue Anstalt zu errichten. Es müßte also an die nöthigen Vorbereitungen mit der größten Energie gegangen werden. Wenn die Prager Stadtgemeinde bisher alle Vorbereitungen getroffen hat, so müßte ich doch kon-statiren, daß bisher noch keine rechtsverbindliche Verpflichtung eingegangen worden ist, daß zwar Offerte ausgeschrieben, daß sie auch überreicht worden sind, daß aber die Prager Stadtgemeinde noch kein Offert angenommen hat und die Annahme derselben erst einem Beschluß des Stadtverordnetenkollegiums vorbehalten ist.

Man hat den Zweifel ausgesprochen, daß die Anstalt mehr als den präliminirten Betrag von 800,000 fl. kosten wird und daß die diesfälligen Berechnungen nicht genau sind.

Nun, meine Herren, in dieser Beziehung kann ich Ihnen die Mittheilung machen, daß dies nicht richtig ist. In den Offerten, die wir ausgeschrieben haben, haben wir bedeutend geringere Preise erzielt, als in dem Ueberschlage praliminirt worden sind. Schon in jenen Theilen der Lieferungen, welche für heuer ausgeschrieben sind, macht sich ein Ersparniß gegen den Ueberschlag von 20 — 30.000 Gulden geltend.

In gleichem Verhältniß wird dies auch wahrscheinlich in Zukunft stattfinden,

Herr Dotzauer hat erwähnt, daß die belg. Anstalt billiges Geld habe, und daß unser Geld 6% kosten wird. Ich glaube aber, meine Herren, daß dies nicht ganz richtig ist. Die belg. Gesellschaft, wenn sie sich auch so nennt, arbeitet nicht ausschließlich mit belg. Gelde. Ihre Aktien sind auch hier in Prag vertreten und in andern Theilen der österreichischen Monarchie. Sie wird also nicht viel billigeres Geld haben als die Prager Stadtgemeinde. Man hat gesagt, daß die belg. Gesellschaft bis 1867, bis wohin ihr Monopol noch dauert, einen bedeutenden Theil ihres Kapitals amortisiren kann. Das ist allerdings richtig, aber nach allen Berchnungen ist konstatirt, daß der Betrag, den sie durch das Monopol gewinnt, daß dieser höchstens 300.000 Gulden betragen wird, daher wenn der alte Kontrakt ausgegangen ist, das Anlagekapital höchstens um 300.000 Gulden geringer wird, d. h. 1,200.000 beträgt, und noch bedeutend größer ist, als das Kapital der Prager Stadtgemeinde.

Herr Dotzauer hat ferner gesagt, daß die Verwaltung der Prager Stadtgemeinde schwierig ist, um eine gute und billige Verwaltung zu führen.

Nun, meine Herren, ich glaube, daß dies nicht der Fall ist: Was ist für ein Unterschied unter der Prager Stadtgemeinde und einer Aktiengesellschaft? Die Prager Stadtgemeinde ist eine juridische Person und eine Aktiengesellschaft ist es ebenfalls. Beide müssen eine solche Verwaltung durch angestellte Beamte versehen lassen. In dieser Beziehung muß man der Prager Stadtgemeinde ebenfalls zumuthen, daß sie eben so billig und zweckmäßig administriren kann, wie eine Aktiengesellschaft. Ich glaube, die Prager Stadtgemeinde kann es umsomehr, als in der Stadtgemeindevertretung eine Anzahl von 90 erfahrenen Männern ist, die in dieser Beziehung mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen den Verwaltungsorganen zur Seite stehen können.

Uebrigens ist hier ein großer Unterschied zwischen der Verwaltung einer Gasanstalt und einer Fabrik. Eine Fabrik, welche Produkte erzeugt, für welche erst Absah gesucht werden muß; eine Fabrik, die alle ihre Waaren verborgen muß in der ganzen Welt, ist freilich schwierig zu leiten, und es sind die Chancen eines Verlustes größer. Das ist aber bei einer Gasanstalt nicht der Fall. Eine Gasanstalt ist eine ganz einfache Fabrik, die einfachste von der Welt. Die Produkte der Gasanstalt laufen selbst unter der Erde den Abnehmern in die Hände.

Die Zahlung ist ebenfalls bar, und bei Nichtzahlung kann ja sofort die Gasbeleuchtung verweigert werden; es ist in dieser Beziehung durchaus keine Schwierigkeit vorhanden. Man kann also eine Gasanstalt mit einer gewöhnlichen Fabrik nicht vergleichen.

Herr Dotzauer hat gesagt, daß man sich auch gegen schlechte Qualität des Gases durch einen Kontrollapparat verwahren kann. Nun, meine Herren, darin liegt die größte Schwierigkeit. Wenn uns die Karolinenthaler Gasanstalt einen noch so günstigen Kontrakt abschließt, wenn sie uns noch so günstigere Kontrollmaßregeln in Vorschlag bringt, so werde ich nach meiner Erfahrung und nach den Erfahrungen anderer Männer des praktischen Lebens überzeugt sein, daß der größte Theil dieser Kontrollmaßregeln nur auf dem Papiere bleibe. Diese Kontrolle muß von Jemandem vorgenommen werden, und darin liegt eben die Schwierigkeit. Wenn wir die Kontrolle noch so gut bezahlen, so ist es wahrscheinlich, daß diejenige Anstalt, welche kontrollirt werden soll, diese Organe noch besser bezahlt, und dann ist die Kontrolle wieder nichts.

H. Dotzauer meint, daß die Errichtung einer städtischen Anstalt eine gewagte Unternehmung ist. Ich frage Sie, m. H., ob eine Gasbeleuchtungsanstalt für eine Gemeinde eine gewagte Unternehmung sein kann; Nichts liegt ihr näher, auf Nichts hat sie so großes Gewicht zu legen, als auf die Beleuchtung und auf das Wasser; da sind ihre eigensten Objekte, die sollte sie nie aus der Hand geben. Das sind keine gewagten Unternehmungen, darauf bezieht sich ihre eigenste Verpflichtung als Gemeinde, für ein so wichtiges Gemeindebedürfniß zu sorgen. Ich bin überzeugt, daß durch die Errichtung einer neuen Gasanstalt der Prager Gemeinde durchaus keine Gefahr drohe; aber anderseits bin ich überzeugt, daß die Bürgerschaft und die Nachkommen es der Prager Stadtvertretung Dank wissen werden, wenn sie endlich und für ewige Zeiten von Monopolen frei werden und wenn die Gemeinde in dieser Frage sich unabhängig stellt. Denn auch die Privatkonsumenten haben ein Recht darauf, daß die Prager Stadtgemeinde sich ihrer annimmmt. Sie


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zahlen ihre Abgaben an die Gemeinde; sie können also verlangen, daß die Gemeinde auch für sie eine gute und billige Beleuchtung besorgt.

Was nun das 2. Projekt anbelangt, für welches die Prager Stadtgemeinde das Anlehen von einer Million aufnehmen will, so muß ich, meine Herren, gestehen, daß darauf meine eigenste Ueberzeugung und meine beßten Hoffnungen für die Zukunft der Haupstadt dieses Landes basirt sind. Der Hauptgedanke, der mir dabei vorschwebt, und welchen auch der H. Berichterstatter und H. Dotzauer angeführt hat, ist, daß es nöthig erscheint, dafür zu sorgen, daß die Stadt Prag nach einer Richtung sich ausdehnen kann.

Die Bevölkerung wächst von Tag zu Tag und die Industrie verbreitet sich in immer größerem Maße in der Stadt und deren Umgebung. In der Stadt selbst gibt es sehr wenig Terrain mehr, das zur Verfügung steht, in Karolinenthal ebenfalls; Karolinenthal und Smichov sind zu sehr eingeengt, auf der einen Seite vom Wasser auf der andern Seite von Bergen. Die Industrie hat also keinen hinreichenden Raum, um sich hier niederzulassen.

Darum ist es nothwendig dafür zu sorgen, daß nach irgend einer bequemen Richtung die Stadt sich ausdehnen kann, und das ist der Fall, wenn wir, m. H., die Moldaubrücke von der Röhrgasse gegen Bubna bauen.

Dort erreichen wir ein Terrain, ein großes ebenes Terrain, welches sich für industrielle Etablissements, für industrielle Ansiedelungen sehr gut eignet.

Es ist von einer Eisenbahn durchschnitten, es ist von der Moldau bespült, und ich bin überzeugt, daß in kurzer Zeit die Industrie dort ihren Hauptsitz aufschlagen wird. Es ist ja dasselbe Terrain, auf welches schon Kaiser Karl sein Augenmerk gerichtet hat. Schon er hat dort einen eigenen Stadt-theil errichten wollen, weil er diese Gegend für sehr geeignet dazu erkannte.

Also wie gesagt, dies ist der Hauptgesichtspunkt für die neue Brücke, aber auch noch mehre andere. Ein wesentlicher Beweggrund eine dritte Brücke zu bauen, ist die Rücksicht auf unsere alte steinerne Brücke. Meine Herren, Sie können jeden Tag sehen, wie großartig dieses alte Bauwerk belastet ist durch schwere Fuhrwerke und wie unbequem die Passage auf derselben ist. Dies wird nun durch die dritte Brücke anders werden. In Folge dieser dritten Brücke wird das schwere Fuhrwerk vom Bruskaer und Strahöfer Thore der neuen Brücke zugeführt werden; dadurch wird die steinerne Brücke entlastet und für eine weitere Dauer in ihrer Stabilität erhalten weiden. Es ist dadurch auch der große Vortheil für die Stadtgemeinde erreicht, daß das Pflaster nicht zu sehr ruinirt wird, welches eben durch das schwere Fuhrwerk, welches über die Kleinseite durch die ganze Stadt zieht, in außerordentlicher Weise abgenützt wird. Eine dritte Rücksicht in Betreff der Errichtung der dritten Brücke ist die Verschönerung der Stadt und die Belebung der Baugewerbe. M. H., durch die dritte Brücke erreichen wir auf dem kürzesten und bequemsten Wege das herrliche Belvedere und den beliebten Baumgarten. In Folge der dritten Brücke wird ganz gewiß, wie H. Dotzauer schon angedeutet hat, ein neues Quai weiden von der Röhrgasse gegen den Tummelplatz, und wie die Herren wissen hat die prager Stadtgemeinde mit bedeutenden Opfern 2 Häuser angekauft, um die Verbindung mit dem alten Quai und die Auffahrt zum Tummelplatze, somit die Auffahrt zum neuen Quai herzustellen.

In Folge der dritten Brücke wird auf dem linken Moldauufer von der Brücke gegen die Kleinseite eine Straße hergestellt weiden, was für die Kleinseite ein großer Vortheil sein wird. Es wird dieß der einzige Punkt sein, nach welchem die Kleinseite sich ausdehnen kann. Daß durch alle diese großartigen Umgestaltungen, welche eine Folge der dritten Brücke sein werden, unsere Baugewerbe sich sehr heben werden, versteht sich von selbst. M. H., es ist aber auch nothwendig. Unsere Baugewerbe liegen ganz darnieder. Wenn ich von Baugewerben spreche, so spreche ich von der Masse unseres Gewerbstandes. Die Masse unseres Gewerbstandes besteht aus Baugewerben. Diese liegen sehr darnieder, sie verkümmern, sie gehen zu Grunde.

Durch alle diese großartigen Umgestaltungen, die sich an die Errichtung der dritten Brücke knüpfen, bin ich überzeugt, wird eine erhöhte Erwerbsthätigkeit in dieser Branche, für die arbeitende Bevölkerung überhaupt eintreten, was wir, meine Herren, wünschen müssen.

Was nun das Erträgniß der Brücke anbelangt, so bin ich da ganz außer Sorge. Man hat auch Bedenken getragen, wie die Kettenbrücke gebaut werden sollte, dieselben Bedenken, Zweifel, Schwierigkeiten wurden gemacht. Man hat damals gesagt: die Brücke trägt nichts, und sie sehen, m. H., was für ein hohes Erträgniß diese Brücke nun den Aktionären bietet. Auch auf jenem Theil der Stadt wird dies der Fall sein, wenn die schweren Fuhrwerke vom Bruskathore und Strahöferthore der neuen Brücke zugeführt werden, wenn diese Frequenz des Belvedere und des Baumgartens sich verzehn-, ja vielleicht verzwanzigfachen wird, und wenn auf der Holleschowitzer Ebene ein neuer Stadttheil entstehen wird, wenn die Buštìhrader Bahn wie vorausgesetzt wird und Alles dafür spricht, einen Bahnhof in der Gegend von Bubna errichten wird, und wenn andere Bahnen, die in der Zukunft in Prag ausmünden werden, dort ihre Bahnhöfe errichten, wozu die dortige Gegend sich sehr eignet. Dann ist kein Zweifel, daß die Brücke ein großes Erträgniß abwerfen wird.

Nun, m. H., noch in Betreff des Anlehens einige Worte. Es wird für die Gasanstalt erforderlich sein ein Betrag von 800.000 fl. und für die Brücke allein 500.000 fl. Vom Anleihen soll für die Gasanstalt nur ein Betrag von 500.000 fl. verwendet werden. Die noch fehlenden 300.000 fl.

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kann die prager Stadtgemeinde aus den anderweitigen ihr zu Gebote stehenden Mitteln bestreiten. Es wird also für die Brücke eine halbe Million erübrigt, nun wird freilich diese halbe Million knapp ausreichen, um die Brücke herzustellen. Unter den Projekten, welche bisher übergeben wurden, ist eins, welches so ziemlich die meiste Aussicht hat angenommen zu werden, und dieses Projekt würde etwas mehr als eine halbe Million kosten. Was die Straßenregulirung anbelangt, die nothwendig ist, so glaube ich, daß die Kosten derselben, wenn nicht etwas Großartiges und Außerordentliches aus Schönheitsrücksichten unternommen wird, nicht sehr bedeutend sein werden. Wenn wir eine eiserne Brücke bauen, — und alle Aussicht ist dazu vorhanden, denn eine steinerne Brücke ist in jener Gegend fast unmög-lich, so wird die Auffahrt nicht so hoch fein und die Regulirung der Straßen nicht in einem so großen Maßstab unternommen werden müssen. Was die Straßenzüge anbelangt, die jenseits auf dem Belvedere errichtet werden sollen, so glaube ich, daß in dieser Beziehung noch manche andere Quellen werden eröffnet werden. Uebrigens kann ich, m. H., bemerken, daß die prager Stadtgemeinde, wenn sie die dritte Brücke errichtet, aus dem Belvedere, aus den Gründen, die dort zur Disposition stehen und gegenwärtig zu Parkanlagen nicht verwendet werden, einen bedeutenden Betrag erzielen kann, und daß vielleicht dieser Betrag 50 — 100.000 fl. betragen kann, die zur Anlage der Straßenzüge verwendet werden können, deren Bau nothwendig sein wird. Uebrigens glaube ich, ist es nicht nothwendig, alle Straßenzüge, welche angetragen sind, auf einmal zu bauen; sie können nach und nach aufgeführt werden. Die Geldmittel, die dazu nothwendig sind, müssen nicht auf einmal beschafft werden; die Gemeinde wird auch in der Lage sein, aus ihren kurrenten Mitteln dazu beizutragen.

Was die Modalitäten des neuen Anlehens anbelangt, so bat sich die prager Stadtgemeinde mit den gewiegtesten Finanzmännern berathen, und dieselben haben einstimmig anerkannt, daß die beantragten Modalitäten zweckmäßig sind, und daß unter denselben eine Anleihe aI pari sicher zu Stande kommen werde.

Aber eine 6%ge Verzinsung und eine Prämie von 10% bei der Auslösung von Schuldverschrei-bungen haben die Finanzmänner als Minimum der Bedingungen bezeichnet, unter welchen der Betrag im Subskriptionswege eingebracht werden kann. Die prager Stadtgemeinde beantragt Schuldverschreibungen, die nicht versichert fein und au porteur lauten sollen. Ich hoffe, die kaiserliche Regierung wird diesem Antrage keine Schwierigkeiten entgegenstellen und zwar deshalb, weil ähnliche Begünstigungen in früherer Zeit anderen Stadtgemeinden zugestanden wurden. Ich nenne hier blos Trieft und Ofen, welchen beiden Städten sogar Lotterieanlehen bewilligt wurden. In der neuesten Zeit aber wurde der Stadt Karlsbad ein Anlehen bewilligt, welches in derselben Form, wie die prager Stadtgemeinde es beantragt' herausgegeben weiden soll. Ich glaube also der gegründeten Hoffnung mich hingeben zu können, daß die hohe Staatsverwaltung die Prager Stadtgemeinde nicht ungünstiger behandeln wird als andere Städte.

Was die Art der Aufbringung des Anlehens anbelangt, so ist nach der großen Vorliebe, welche hier in der Stadt herrscht für beide Unternehmungen, welche die Prager Stadtgemeinde vor hat, nicht zu zweifeln, daß der Betrag von 1 Million, bis er zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt werden wird, auch gezeichnet werden wird.

Ich erlaube mir noch etwas zu bemerken in Betreff der Verzinsung. Diese Verzinsung und die Annuitätenzurückzahlung des Darlehens wird das Prager Gemeindebudget höchstens mit einem Betrage von 65000 Gulden jährlich belasten.

Ich glaube, daß die Belastung nur eine formale sein wird. Es muß mit Grund angenommen weiden, daß beide Unternehmungen, wenn die Prager Stadtgemeinde sie ausführt, so viel Erträgniß abwerfen werden, um die Zinsen und Annuitäten im Betrage von 65000 Gulden zu decken. Wenn aber in den ersten Jahren dieses, bei der einen oder anderen Unternehmung nicht der Fall sein sollte, und ein Zuschuß von ein paar taufend Gulden nothwendig wäre, so kann das nach meiner Uiberzeugung bei der Prager Stadtgemeinde von keinem großen Gewichte sein, wo es sich um eine jährliche Verrechnung von 1 Million Einnahmen und Ausgaben handelt.

Nun, meine Herren, ich empfehle Ihnen aus allen diesen Gründen die Annahme der Anträge des Landesausschusses.

Ich darf mit Grund wohl voraussehen, daß auf allen Seiten dieses hohen Hauses eine lebhafte Sympathie vorherrscht für die Hauptstadt unseres Landes, Es ist dieses auch natürlich, meine Herren, denn sie ist ja der Sitz der edelsten Elemente beider Nationalitäten, sie ist der Zeuge und das Denkmal unserer tausendjährigen gemeinsamen Geschichte.

Ick darf mich also der Hoffnung hingeben, daß durch die Bewilligung des Darlehens beiden Unternehmungen der Prager Stadtgemeinde die Sanktion ertheilt wird, Unternehmungen, welche bestimmt sind, das Wohl der Gemeinde, ihre Verschönerung, ihr Emporblühen im hohen Grade zu fördern (Bravo, Výbornì.)

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Stradal!

Dr. Stradal: Indem ich mich in dieser wichtigen Angelegenheit zum Worte gemeldet habe, habe ich mich hauptsächlich dadurch bestimmt gefunden, weil ich glaube in dieser Sache vielleicht einen richtigeren Blick als mancher Andere in diesem Hause zu haben (Oho).

Ich habe selbst eine Gasanstalt unternommen, betreibe sie selbst (Unruhe), und glaube die Sache von einem andern Standpunkte ansehen zu dürfen. Die Sache ist höchst wichtig, und ich muß bekennen, daß ich vor Allem vermieden wissen will, womit in


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der Sache ein übereilter Beschluß von Seite des hohen Hauses gefaßt würde. Ich halte die Sache nicht für vollkommenn spruchreif.

Der Ausschußbericht ist so kurz gefaßt und betont, hauptsächlich, so wie Herr Dr. Bìlsky später noch betont hat, daß die Stadtgemeinde Prag einstimmig beschlossen hat eine neue Gasanstalt zu bauen, ferner einstimmig beschlossen hat, eine dritte Brücke zu bauen und endlich einstimmig beschlossen hat, eine Million dazu aufzunehmen.

Ich ehre die Autonomie der Gemeinde, aber ich glaube, nachdem der Landtag verfassungsmäßig das Recht hat (Präsident läutet) eine solche Anleihe zu genehmigen, so hat der Landtag auch die Pflicht, die Gründe und Zwecke zu prüfen und wenn er diese Zwecke nicht für gerechtfertigt erkennt, auch die (Genehmigung dazu zu versagen. Ich halte den Fall für identisch mit dem einer kuratelbehördlichen Bewilligung, wo das Vermögen des Kuranden veräußert oder verschuldet werden soll. (Oho!)

Ich muß betonen, daß in allen Fällen, wo Gemeindevermögen veräußert werden sollte, auch hier im h. Hause dieser Grundsatz anerkannt würde. In den Ausschußberichten wurde stets insbesondere hervorgehoben, zu welchem Zwecke die Veräußerung oder Belastung des Gemeindevermögens geschieht und in welcher Weise der Verlust erseht wird.

Nun muß ich eben, meine Herren, Sie aufmerksam machen auf 3 wichtige Bedenken, welche mir in dieser Sache entgegenstehen.

Das erste Bedenken ist ein formelles, in Bezug auf die Form der Anleihe. Eine 6pCt. Anleihe, wodurch die Stadtgemeinde Prag ihr Vermögen, welches nach den Ausschußberichten ungefähr 31/2 Millionen beträgt, mit 1,000.000 Schulden belastet, wobei dieses ganze Vermögen verhaftet wird; ein solches Anleihen scheint mir schon bei unserem gegenwärtigen Geld-, oder richtiger gesagt, Papiermarkte, ein sehr gefährliches. Doch will ich von dieser Frage absehen und vielmehr den Zweck beleuchten, wodurch ich glaube, dem h. Hause einige Aufklärungen geben zu können.

Ich erkenne ganz die Wichtigkeit einer dritten Brücke. Ich glaube auch, daß dieses Unternehmen seiner Zeit rentabel wird; indessen gibt es für dieses Unternehmen auch einen andern Ausweg, nämlich den Ausweg der Privatspekulation, wenn diese von der Stadtgemeinde subventionirt wird. Wir haben ein Beispiel an der oberen Kettenbrücke, die ebenso entstanden ist und sich rentirt und seiner Zeit in das Eigenthum der Gemeinde übergeht.

Was aber die Gasanstalt betrifft, so spreche ich ganz offen und unumwunden aus, daß die darauf zu verwendenden 800.000 fl. oder was ich glaube, die ganze Million, welche offenbar dazu nothwendig sein wird, als ein im Vorhinein verlorenes Kapital betrachte. Es ist meine Herren, eine ganz andere Sache, wenn in einer Stadt eine Gasanstalt noch gar nicht besteht, dort ist es ein sehr großer Mißgriff, den die Gemeindevertretung macht, wenn sie da die Sache nicht selbst in die Hand nimmt. Sie kann durch zweckmäßige Regelungen der Gaspreise successive zu äußerst niedrigen Preisen gelangen, das Kapital dadurch amortisiren und dadurch den Bürgern das möglichst billigste Gas liefern, ohne das Gemeindevermögen zu belasten.

Aber die Frage wird ganz anders, wenn irgend eine Gasanstalt, namentlich gehörig einer Gesellschaft, welche über ein großes Kapital verfügt, bereits besteht, und wenn eine Gemeindeanstalt mit dieser in Konkurrenz treten will. Das ist, m. H., ein ganz anderer Standpunkt. Man weift nur fruchtlos hin auf andere Städte, wo Privatunternehmungen bestehen gegenüber einer städtischen Gasanstalt. Glauben Sie mir, m, H., ehe ich eine Gasanstalt gebaut habe, habe ich mich auch um diese Sachen bekümmert, und weiß, daß z. B. in Beilitt zwischen der städtischen und englischen Gasanstalt ein Kom-promiß getroffen wurde.

Dort haben sich beide Unternehmungen in ein bestimmtes Terrain getheilt; dort machen sie sich keine Konkurrenz. Ich mache darauf nur aufmerksam, warum hat denn die Stadtgemeinde noch nicht den Versuch gemacht, einen Konkurs für Privatunternehmungen auszuschreiben, worin die Bedingung gestellt wird, daß das Gas für die Stadtgemeinde für 2 fl., für Private für 3 fl. 50 kr. geliefert werde? Glauben Sie, es wird sich dafür eine Unternehmung finden? Gewiß nicht; nun glaubt sich die Stadtgemeinde berufen, in diese Konkurrenz einzutreten. Ich bitte, m. H., zu erwägen, daß die Unternehmung, welche gegenwärtig besteht, allerdings durch die neue projektirte Gasanstalt in ihrer Existenz für hier bedroht ist. Sie wird daher unbedingt alle Anstrengungen machen, um die Gasanstalt zu betreiben, wenn sie ihr auch nur 1/4 Prozent tragen wird, ;a wenn sie ihr selbst gar nichts trägt. Da danke ich, wenn die Stadtgemeinde bei ihrer Gasanstalt auch auf diesen Standpunkt käme, woher sollen die Zinsen des Anlehens und die Amortisation kommen, welche 65.000 st. betragen weiden? Ich mache darauf aufmerksam, daß, so viel ich weiß, die Zinssteuer in Prag eine Million, die andere Steuer eine halbe Million ungefähr betragen. Es würde daher die Verzinsung und Amortisation auf diese Steuern umgelegt werden müssen, so daß ungefähr 41/2 kr. auf den Gulden Umlagen kommen, wenn die Gasanstalt selbst nichts trägt. Es trifft eine solche Umlage nach meiner Anschauung am allermeisten die Zinssteuer, und damit gerade die Miethparteien in letzter Reihe, von denen man sagen kann, daß 9/10 eigentlich an der Wohlthat des Gases keinen andern Theil haben, als den der öffentlichen Straßenbeleuchtung.

Es ist leider diese Angelegenheit, wie ich sie verfolgt habe, in ein Stadium getreten, daß man versucht werden könnte zu sagen: es fei eine Parteisache geworden. Es ist nicht zu wundern, meine Herren, die früheren Besitzer der Anstalt haben auf der einen Seite Alles gethan, um den Wünschen des Publikums nicht gerecht zu werden, das Gas war thatsächlich schlecht, und wenn sie auf der an-


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dern Seite dann ganz ungenirt ein großes Einkommen zur Schau trugen, so mußte das Bitterkeit er-regen, welche natürlich zum jetzigen Standpunkte geführt hat.

Daran knüpfen sich nach meiner Meinung auch noch manche Hoffnungen von jenen, welche die neue Sache unternehmen, dabei durch Lieferungen, durch Anstellungen u. s. w. Gewinn und Versorgung finden wollen. Wenn ich alle diese Faktoren zusammenrechne, glaube ich, ist es erklärlich, daß diese Frage hier eine große Partei gefunden hat. Aber ich war auch selbst nicht müßig, ich habe hin und wieder bei kompetenten Leuten Anfrage gehalten, und kann es versichern, daß ich fast allenthalben entschiedene Ansichten gegen die Errichtung der Anstalt gehört habe.

Nun wollte ich eben nur betonen, wie leicht es kommen kann, wie leicht es selbst werden wird, daß die von der Stadt zu errichtende Gasanstalt nichts tragen werde, und daß man sich gegenwärtig täuscht, wenn man glaubt, sie werde prosperiren. Ich muß hervorheben, welche Mittel die belgische Gesellschaft hat, um der künftigen städtischen Gasanstalt fast den Lebensfaden abzuschneiden. Ich erlaube mir da nur. den Herren eine faktische Thatsache vorzuführen. Die Leitmeritzer Bierbraugesellschaft besitzt zwei große Etablissements in Prag, welche ungefähr ein Gaskonsum von 5000 fl. jährlich haben. Dieser Gesellschaft ist von der belgischen Gesellschaft bereits der Antrag gemacht, das Gas schon jetzt um 4 fl. anstatt 5 fl. 75 kr. zu liefern bis zum 31. August 1867, und auch dann noch weiter zu jenem Preise, und sogar billigerm Preise, als die Stadtgemeinde das Gas geben wird. Dies macht für die Leitmeritzer Bierbraugesellschaft eine Differenz von mehr denn 6000 fl. Glaubt man, daß die Leitmeritzer Bierbraugesellschaft einen Grund haben wird, diese 6000 fl. zu refüsiren und sich nicht zu binden für die Zukunft? Glauben Sie, meine Herren, daß dies nicht in unzähligen Fällen, und namentlich bei großen Etablissements in Prag, gleiches geschehen wird? Die belgische Gesellschaft wird sich jedenfalls mit ihnen zu vereinigen bemühen und die großen Gaskonsumenten, welche die ergiebigste Quelle für eine Gasanstalt sind, anziehen.

Ich hätte geglaubt, daß die Unterhandlungen mit der belgischen Gesellschaft auf einen richtigeren Standpunkt geführt werden könnten. So viel Einsicht ich in das Gaswesen habe, so glaube ich, wenn man der belgischen Gesellschaft, welche sich wirklich in einer gefährlichen Situation faktisch befinden muß — und welche dies ganz gewiß auch einsehen muß — wenn man ihr Gelegenheit böte, ihr Kapital wo möglich zu amortisiren unter der Bedingung, daß sie dann die Gasanstalt nach einer Reihe von vielleicht 20 Jahren der Stadtgemeinde unentgeltlich abtritt, so glaube ich, käme die Stadtgemeinde billiger zu einer Gasanstalt, als auf diesem Wege. und auf gerechterem Wege. Es würde da die Gasanstalt von denjenigen errichtet, welche Gas beziehen, ohne daß jene konkurriren, welche kein Gas brauchen. So viel ich mir Berechnungen gemacht habe, kann die belgische Gesellschaft selbst bei einem Gaspreis von 3 fl. 50 kr. für die Privatkonsumtion und bei einem Gaspreis von 2 fl. für die städtische Beleuchtung nach meiner Ansicht einen solchen Ver-trag eingehen, und da, glaube ich, hat die Stadtgemeinde nur gewonnen. Man spielt hier ein gefährliches Spiel, indem man eine Unternehmung hervorrufen will, von der, ich wiederhole es, das Kapital nimmermehr hereingebracht werden wird. Glauben Sie, m. H., daß ich für die Hauptstadt Prag gewiß Sympathien habe, es ist ja die Hauptstadt meines Geburtslandes, auf die ich stolz bin und an die ich meine schönsten Jugenderinnerungen knüpfe, und daß ich es nimmermehr mit meinem Gewissen verantworten könnte, wenn ich Etwas in dieser Angelegenheit in dem h. Hause sprechen würde oder hintertreiben wollte, was dieser Stadt von Nutzen ist, und ich halte es um so mehr für meine Pflicht, Ihnen, was das Resultat meiner Erfahrun-gen ist, in diesem hohen Hause vorzulegen, um zu warnen vor übereilten Beschlüssen.

Ich muß noch eine weitere Thatsache hervorheben. Herr Dr. Bìlský sagt, der Ueberschlag, würde sich ungefähr auf 800.000 fl. belaufen. So viel ich aus den Brochuren, welche pro und contra gewechselt wurden, entnommen habe, ist ein weiterer Betrag von 50.000 fl. als Betriebsfond angenom-men worden. Ich glaube, daß in diesem hohen Hause wohl der Satz anerkannt wird, daß die Gemeinden und der Staat noch nie unter den Ueberschlägen etwas gebaut haben.

Speziell aber erlaube ich mir doch eine Thatsache hervorzuheben. Ich habe hier in der Hand den vom H. Direktor Iahn mir verfaßten Ueberschlag für meine Teplitzer Anstalt; dieser Ueberschlag steht zu Jedermanns Einsicht bereit, und lautet auf 51.628 st. mit dem Bemerken, daß darin einige Positionen hoch gegriffen sind. Ich habe dann späterhin mit einer andern Unternehmung diese Gasanstalt gebaut und ich kann den Herren die Versicherung geben, daß diese weit über das Doppelte zu stehen kam, daher wird mir ein billiger Zweifel an dem Voranschlage, wie er vorliegt, immer erlaubt sein, und wenn der Voranschlag 800.000 beträgt, so kann man schon annehmen, daß Eine Million nothwendig ist, daß daher die projectirte Gasanstalt die ganze Million absorbiren wird, und ich schließe noch weiter: Wenn daher aber die Gasanstalt nicht nothwendig ist, dann ist auch das Anlehen dazu nicht nothwendig.

Ich bin übrigens weit davon entfernt, meine Ansicht hier als unumstößlich und als allein maßgebend auszusprechen; ich erlaube mir deshalb dem h. Landtage meinen Antrag zu empfehlen, der dahin geht, die Sache noch früher durch eine Kommission des h. Hauses zu berathen. Es bezweckt dieser mein Antrag durchaus keine Verschleppung der Sache; denn ich beantrage zugleich, daß wo möglich in kür-


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zester Frist und noch im Laufe dieser Session der Kommissionsbericht erstattet werde. Es geht meine Antrag dahin: "Der L. A. Bericht betreffend das Gesuch des prager Stadtrathes um Bewilligung zur Ausnahme einer Anleihe von 1 Million fl. wird einer Kommission aus 9 Mitgliedern, von denen jede Kurie 3 aus dem ganzen Landtag zu wählen hat, zur schleunigsten Begutachtung und Antragstellung noch während dieser Landtagssession zugewiesen."

Oberstlandmarschall: Graf Clam.

Graf Clam-Martinitz: Ich habe mich zum Worte gemeldet, weil mich bedünken will, daß die Debatte, und zwar die Debatte, sowohl von Seite der Redner für als gegen nach meiner Ansicht wesentlich auf einem Gebiete sich bewegt, das nicht der Kernpunkt der Frage in sich schließt, um die es sich uns gegenüber eigentlich handelt. Ich muß aber hiezu noch beifügen, daß dieß mir hervorgerufen zu sein scheint schon durch den Bericht selbst, und namentlich durch den §. 1 des vorgelegten Gesetzentwurfes, rücksichtlich dessen ich mir ein Amendement zu stellen erlauben werde. Es wurde immer bisher davon gesprochen, ob und in welchem Maße die projectirten 2 Unternehmungen für die Gemeinde nützlich sind oder nicht; es werden die Chancen dieser Unternehmungen von beiden Seiten erwogen, von der einen Seite der Nutzen betont, von der anderen bestritten. Aber meine Herren, ich glaube, daß das wirtlich nicht der Standpunkt ist, von dem wir das vorliegende Gesuch zu beurtheilen haben. Wohin kämen wir, wenn wir in allen den Fällen, wo von den verschiedenen Gemeinden des Landes auf Grundlage des Gemeindegesetzes Beschlüsse, die unserer Sanktion bedürfen, an uns gelangen, überall in die Zweckmäßigkeit und Opportunität der einzelnen Unternehmungen eingehen wollten. (Bravo). Wenn man bestreitet, es sei der Gemeinderath geeignet, solche Unternehmungen gründlich zu berathen, weil er schon eine zu große Versammlung ist, meine Herren, wie viel mehr mühte dies der Fall sein bei einer diesem Interesse weiterstehenden h. Versammlung, wie es der h. Landtag ist? Und endlich, wir müssen doch vor Allem prüfen; was ist eigentlich jene Aufgabe, welche uns Kraft des Gemeindegesetzes gegenüber den autonomen Gemeinden zusteht.

Ich glaube, unsere Aufgabe gegenüber den Gemeinden ist in Bezug auf Verwaltung des Gemeindevermögens die, zunächst darüber zu wachen, daß nicht in einzelnen Fällen das Stammvermögen der Gemeinden verwüstet und aufgezehrt wird und zweitens die, daß die Konkurrenten, daß die Steuerpflichtigen, daß die Gemeindemitglieder nicht in einer ihren Wohlstand bedrohenden Weise belastet werden.

Dieser Punkt scheint mir nun allerdings weder in dem Berichte noch in der Debatte bisher wesentlich betont worden zu sein. Ich habe mir daher erlaubt und habe mir die Mühe genommen ein wenig in das Präliminar der Stadt Prag einen Einblick zu nehmen. Nun meine Herren, ich habe daraus entnommen, daß die Aktiva 3,600,000 fl. betragen, die Schulden, die Passiva cirka 400,000, also ein reines Aktivvermögen von 3,200,000 fl. erübrigt, daß also eine Belastung von 1/3 durch diese Million entstehen wird. Dadurch ist also das Stammvermögen nicht gefährdet und somit die eine Rücksicht, die für uns maßgebend sein könnte, diesem Beschluß der Gemeinde entgegenzutreten, behoben. Die Steuer, die den Steuerzuschlägen zu Grunde liegt, macht 940,000 also cirka eine Million fl. aus, und die Zuschläge von den oben erwähnten Steuern per 270,000 fl. und von den Miethzinsen per 180,000 fl., machen zusammen 350,000 fl., Wird man selbst die ganze Summe des Erfordernisses, welche wie sie in dem Plan der Verloosung aufgenommen ist, in keinem Jahre 65,000, somit die Rückzahlung überschreiten, aus die Zuschläge im Ganzen repartiren, so würde es sich ungefähr um 15 pCt. handeln, aber nicht um 15 pCt. der bestehenden Steuern, sondern 15 pCt. der Zuschläge. So kann man übrigens die Sache offenbar nicht auffassen, denn es ist jedenfalls in Abschlag zu bringen, was dermalen die Stadt für die Konsumtion des Gases zu zahlen hat und selbst wenn man annehmen will, daß ein namhafter Geschäftsverluft noch eintritt, so wird dieser doch 20—30000 fI. nicht überschritten, und folglich höchstens ein pCt. Ein Procent, sage ich, der Steuer betragen, auf welche sich die Umlage bezieht. Nun meine Her-ren, ich glaube, daß Sie somit auch in der zweiten Rücksicht durchaus kein Bedenken haben werden, daß die Steuerfähigkeit und der Wohlstand der Gemeindemitglieder irgendwie bedroht würde. Bedenken Sie meine Herren, unter welchen Umständen wir den verschiedenen Gemeinden auf dem Lande bereits Steuerzuschläge bewilligt haben, und welche Höhe diese Steuerzuschläge erreicht haben, und wo am Ende der Wohlstand nicht die Stufe erreicht, wie in der Hauptstadt des Landes.

Nachdem also, wie ich erwähnt habe, diese beiden Rücksichten, welche uns abhalten könnten, die Beschlüsse zu sanktioniren, nicht eintreten, glaube ich, daß, insoweit es sich um die Bewilligung der Kontrahirung eines Anlehens von einer Million handelt, von unserer Seite kein Anstand obwaltet. Allerdings aber kann man einen Anstand dagegen erheben, den §. 1 des vorgeschlagenen Gesetzes zu sanktioniren. worin die Bewilligung ausdrücklich ertheilt wird "zur Errichtung einer Gasanstalt und zum Bau der Moldaubrücke". Das ist eben die Ursache, daß wir mit der Debatte in diese Rich-tung gelangt sind. Das würde gewissermaßen eine Sanktionirung dieser beiden Unternehmungen enthalten. Das ist nicht unser Zweck, nicht unsere Aufgabe. Wir find nicht eine Rekurs-Instanz des Stadtverordnetenkollegiums und wir sollen nicht die Debatte aus dem Stadtverordnetenkollegium in die zweite Instanz, in dies h. Haus verlegen (Bravo!) und deswegen meine Herren, beantrage ich den §. 1 folgendermaßen umzuändern:


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Das h. Haus wolle beschließen §. 1 des Gesetzes laute: "Der Stadtgemeinde Prag wird die Bewilligung zur Kontrahirung eines Anlehens ertheilt". Das Weitere ist dann in den weiteren §. ausgesprochen.

Povoluje se mìstské obci Pražské uèiniti pùjèku. —

Das scheint mir eben dasjenige zu sein, was die Stadtgemeinde Prag von uns zu erbitten hat, und was wir, nach dem, was ich zu erklären die Ehre hatte, unbedingt bewilligen können. Ich glaube meine Herren, das Gemeindegesetz hat die Gemeinden des Landes mündig gesprochen (Bravo); wir werden doch nicht wollen dieses Gesetz damit inauguriren, daß wir die Hauptstadt des Landes unter unsere Kuratel setzen, in einer Angelegenheit, welche durch das zur Vertretung der Stadt beru-fene Kollegium wiederholt einstimmig beschlossen und für die Gemeinde als zweckmäßig erachtet worden ist, daher genehmigen Sie meine Herren, den Antrag in der Form, wie ich ihn zu befürworten mir erlaubte.

Steffens: Ich beantrage den Schluß der Debatte.

Oberstlandmarschall: Es ist Schluß der Debatte beantragt worden. Ich bitte diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht).

Ist angenommen.

Es sind noch zwei Redner vorgemerkt, der Herr Dr. Pankraß gegen, und der Abgeordnete Kuh für den Antrag. Ich bitte Herr Dr. Pankratz.

Dr. Pankratz: Es ist mir schwer, nach den Beifallsbezeigungen, die dem geehrten Redner vor mir zu Theil geworden sind, auf diese Frage wieder zurückzukommen; gleichwohl fühle ich mich verpflichtet meinen Gesichtspunkt dem h. Landtage vor-zutragen.

Ich glaube zunächst, so lange die Gemeinde mit disponibeln Mitteln handelt, so lange sie eine höhre Genehmigung der vorgesetzten Obergemeinden zu einer Ausgabspost, zur Verschaffung des Fondes zu einer Ausgabspost nicht benöthigt, ist allerdings die höhere Gemeinde nicht berechtigt, in die Beurtheilung der Art der Ausgaben einzugehen. Aber ich glaube, daß, sowie der h. Reichsrath, wenn ein Finanzminister Ausgaben machen will, und dazu die Bewilligung zur Ausnahme dieses Darlehens ansucht, ihn doch fragen wird, ob die Ausgaben zweckmäßig sind, so wird es auch hier der Fall sein. Ich glaube es läßt sich vernünftiger Weise nicht denken, daß man eine Körperschaft wie der h. Landtag ist, blos dazu berufe zu einem Darlehen von einer Million "In" zu sagen, weil die Verausgabung dieser Million schon von der Gemeinde beschlossen wurde. Ich kann mir das nicht denken; und zwar schon deshalb, weil möglicherweise durch solche Ausgaben Leute betroffen werden, welche zur Deckung des Abganges zusteuern müssen, und möglicheweise auch von der Verwendung gar keinen Nutzen haben. Denken Sie z. B. hier in Prag die sämmtlichen Miethzinsgroschen-Steuer/Tragenden, welchen Vortheil werden diese von der Gasanstalt haben? Ist es da nicht billig zu fragen: Soll zur Tragung der Lasten eines Anlehens die Möglichkeit der Besteuerung, um es verzinsen zu können, herbeigeführt werden, ohne zu fragen, wozu es verwendet wird? Ich glaube also, wenn der h. Landtag berufen ist, eine Anleihe zu genehmigen, oder durch ein Gesetz dazu beizutragen, so muß er auch berechtigt sein, den Zweck dieser Anleihe zu erwägen; um den Zweck dieser Anleihe zu erwägen, dazu hat uns der Bericht wie er vorliegt, nicht in die Lage gesetzt. Es ist mir nicht leicht möglich, einen so mageren Bericht, bei einer so hochwichtigen Sache zu finden, auch nur zu denken. Ich schließe mich daher unbedingt dem Antrage des H. Dr. Stradal an, daß über diese Sache noch eine Kommission bestellt werden soll, welche den Gegenstand reiflich zu erwägen und uns einen Bericht vorzulegen haben wird, über welchen wir eigentlich auch etwas werden erwägen können, durch den wir etwas erfahren werden. Durch den gegenwärtigen Bericht haben wir nur erfahren, die Gemeinde habe beschlossen, eine Brücke zu bauen, eine Gasanstalt zu bauen. Die Gemeinde sagt, beides sei nützlich und nothwendig.

Auf der 2. Seite des Berichtes heißt es aber: Gleichwol sagt die Gemeinde, daß sie keinen Nutzen daran haben werde, sondern daß dieser erst in zukünftigen Menschenaltern eintreten werde.

Also auf diese Urtheile der Kommissson, die gar keine Fakta anführen, die eine Erwägung zuließen, auf diese Urtheile der Kommission, welche mit sich selbst im Widerspruche sind, auf die, glaube ich, können wir den Gegenstand nicht recht erwägen, also formell glaube ich, sind wir in vollem Rechte und präjudiziren der materiellen Sache gar nicht, wenn wir den Gegenstand einer reiflichen Erwägung noch zuführen.

Da jedoch bisher von den meisten Vorrednern in die Sache selbst eingegangen wurde, so möchte ich mir doch auch erlauben, einige Bemerkungen in dieser Beziehung zu machen, welche eben zeigen werden, daß die Erwägung der Sache nothwendig ist.

Der Herr Bürgermeister legt zum Theil die Hoffnung des Gedeihens der Gasanstalt in den Gemeinsinn der Bewohner Prags. Ich verkenne nicht, daß gewiß sehr viel Gemeinsinn hier herrscht, aber ich glaube, wo es sich um die Frage handelt, ob man billigeres Gas oder vortheilhafteres Gas bekommt, wo es sich um das Bezahlen einer Waare handelt, da wird denn doch jeder Einzelne darauf sehen, wo die Sache billiger kommt und die Gemeinde wird nie in der Lage sein, auf Grundlage des Gemeinsinnes schlechteres Gas um denselben Preis, oder eben solches Gas um einen theurern, Preis zu verkaufen, als der Konkurrent.

Nun aber steht die Sache so, der Konkurrent ist einmal mit seinem angewendeten Kapital da, der


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Konkurrent kann das Kapital nicht todt lassen, er kann es nicht aus der Anstalt herausziehen; er ist nur resolut: trage die Sache, was sie tragen wolle, wenn sie nur etwas trägt, wenn sie nur benutzt wird.

Unter diesen Umständen, glaube ich, soll die Stadtgemeinde nicht konkurriren, denn die Stadtgemeinde macht ein Anlehen von 6 Prozent und eine Prämie von 10 Prozent, und auf diese Aussicht sich in ein Geschäft einzulassen, scheint mir, wäre nicht richtig. Wenn die Gemeinde im Voraus zweifelt, ob unter den Umständen sie diesen Nutzen herausschlägt, der genügen sollte zu den Auslagen, die sie macht, zur Verzinsung und zu der Prämie, dann soll sie das Geschäft unterlassen, denn sie macht eben ein nachtheiliges Geschäft aus einem fremden Vermögen.

Aber es ist noch ein anderer Gesichtspunkt: Wenn die Gemeinde ein unvortheilhaftes Geschäft macht, so belastet sie die Gesammtheit der Steuertragenden und nur zum Vortheile jener, die das Gas genießen, nur zum Vortheile der Konsumenten.

Die Gemeinde hofft ein gutes Geschäft zu machen, weil ein ganzer Stadttheil noch nicht beleuchtet sei. Nun, meine Herren, dieser Stadttheil ist deshalb nicht beleuchtet, weil ihn eben die Gasgesselschaft nicht beleuchten wollte und sich ausdrücklich ausbedungen hat, daß man sie dazu nicht zwingen dürfe, außer wenn man vorher weiß, daß sie dort ihre Rechnung je finden könnte.

Also der Vorbehalt des bisher nicht beleuchteten Stadttheiles ist durch die Lage der Sachen und dem bisherigen Kontrakt der bestehenden Gas-Anstalt sehr leicht widerlegt.

Es wurde ferner behauptet, daß alle in der Sache vorkommenden Broschüren und Schriften blos Retlame der ringenden Gesellschaft seien. M. H.! ich habe hier eine von diesen Broschüren, weil ich aus Anlaß meiner eigenen Angelegenheiten mich um Gasgeschäfte kümmere. Ich glaube, daß jemehr Gasanstalten, desto besser für Kohlenbergwerke. (Heiterkeit.)

Ich habe hier eine Broschüre des Hrn. Jahn vom Jahre 1864, der eben die Ueberschläge der Gemeinde gemacht hat. Ich lese Ihnen eine Stelle, Seite 17, vor, welche Ihnen beweisen wird, wie unverläßlich diese Ueberschläge vom Verfasser selbst angegeben werden.

Oberstlandmarschall: Gestattet das hohe Haus die Vorlesung?

(Rufe: Ja! Nein!)

Ich muß also bitten abzustimmen. Diejeni-gen Herren, welche diese Vorlesung gestatten, wollen aufstehen.

(Geschieht.)

Ist die Majorität.

Dr. Pankratz (liest): Nach dem ersten über die Gemeindegasanstalt entworfenen Kostenanschlag ergab sich ein so geringer Kostenausweis des Gases, daß an der Richtigkeit der Berechnung gezweifelt wurde, namentlich hatte der selige Herr Bürgermeister Pstroß große Bedenken, indem er sich ins-besondere auf die Ansicht fußte, daß der Preis des Leuchtgases in Prag gewiß langst reduzirt und im Interesse der Gasanstalt ein größerer Bedarf dadurch herbeigeführt sein würde, wenn überhaupt möglich wäre, es billiger zu produziren.

In der späteren, beziehungsweise nach erfolgter Wahl des Bauplatzes nothwendig gewordenen Umarbeitung der Kostenanschläge wurden mir daher ebensowohl gewisse Materialpreise sehr hoch angegeben, als auch speziell der Wunsch ausgesprochen, die Betriebskostenüberschläge möglichst hoch zu berechnen, weil sie dadurch an Glaubwürdigkeit gewinnen.

(Hört! Hört!)

Auf Seite 18 sagt der Herr Verfasser: "Unter den gegenwärtig obwaltenden Verhältnissen, beziehungsweise um die Anbote der belgischen Gesellschaft richtig bemessen zu können, erscheint es aber nothwendig, den eingenommenen Standpunkt zu verlassen und genauer zu erörtern."

Meine Herren! Wenn ein Ueberschlag dreimal verfaßt wird, das erste Mal zu niedrig, das zweite Mal zu hoch ist, und man sagt, um die Eingabe des Offertes jetzt zu beurtheilen, muß ich einen niedrigen Kostenüberschlag machen, da entfällt, glaube ich, nach meiner Ansicht, jedes Vertrauen in die Kostenanschläge (Bravo!) und ich halte eben deshalb es für nothwendig, daß der Gegenstand noch einmal geprüft werde, denn es ist hier klar ausgesprochen, daß die Reduzirung der Kostenüberschläge nur zu dem Zwecke erfolgte, um die Offerte der belgischen Gasgesellschaft richtig bemessen zu können, und die Unrichtigkeit der früheren Ueberschläge wird dem Herrn Bürgermeister Pstroß in die Schuhe geschoben.

Meine Herren! Ich bezweifle sehr, daß das richtig wäre, daß der Herr Bürgermeister Pstroß je den Auftrag gegeben hätte, unrichtige Ueberschläge zu verfassen.

Ich muß aber auch noch das bemerken, in London, so viel mir bekannt ist, bestehen mehrere Gasgesellschaften.

Wenn man sie alle einander Konkurrenz zu machen in der Lage gelassen hätte, so wären die sämmtlichen Gassen in London durchwühlt.

Man hat also in London die Quartiere eingetheilt, und die Gesellschaften haben sich in die einzelnen Stadtquartiere getheilt.

In Paris bestehen ebenfalls mehrere Gasgesellschaften, und sind in der neuern Zeit mit der Zustimmung der Regierung in eine einzige vereinigt.

In der Hauptstadt Baierns, in München war durch mehrere Jahre Streit zwischen der Gasgesellschaft, welche unter der Direktion eines der ausgezeichnetsten Fachmänner war, des H. Schilling

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besteht und zwischen der Stadtgemeinde. Es waren viele Beschwerden, ungefähr so wie in Prag.

Die Stadtgemeinde in München hat bereits einen großen Theil von Röhren gelegt, und nun ist am 8. Juni 1863 ein Vertrag zwischen der Residenzstadt München und der bestehenden Gasanstalt geschlossen worden, wodurch der Kontrakt auf weitere 20 Jahre verlängert, und die zur Errichtung der neuen städtischen Gasanstalt bereits theilweise gelegten Röhren der bestehenden Gesellschaft überlassen wurden.

Meine Herren! Wenn das so gar unzweckmäßig wäre, Privatgesellschaften bestehen zu lassen und ihnen nicht Konkurrenz zu machen, so würden vielleicht die Städte London, Paris und München diese Unzweckmäßigkeit nicht gemacht haben.

Ich verkenne nicht, daß Prag schlecht daran war, aber der Fehler war eben nur in einem schlechten Kontrakt. Prag hat mit der vorigen Gasgesellschaft einen Kontrakt gemacht, worin es die Flamme ungefähr in der Art beschrieben hat: Sie muß eine Fledermausflamme sein, so viel Zoll breit. Ja, wenn man die Größe der Flamme auf eine solche Weise normirt, wenn man einfach nur sagt: Das Gas muß gut sein, so fehlt aller Maßstab.

Aber gegenwärtig sind Maßstäbe erfunden, und sind namentlich auch im Münchner Kontrakt, der mir vorliegt, im Gasjournale enthalten, mit dem ich sie aber nicht ermüden will.

(Bravo).

Auch darin sind diese Ansichten angegeben.

Ich glaube daher, daß es sehr gerechtfertigt erscheint, bei der anerkannten Unrichtigkeit der nach einander abwechselnd übergebenen Ueberschläge, bei der Erklärung, die der Verfasser derselben selbst bekannt und gedruckt durch eine Broschure in die Welt geschickt hat, bei diesem Umstande muß es doch gerechtfertigt sein, wenn wir in die Lage gesetzt werden sollen, einen umständlicheren Bericht zu bekommen, als er uns heute zur Verhandlung vorliegt.

Was die Brücke anbelangt, so verkenne ich nicht die Vortheilhaftigkeit derselben, aber es dürfte vielleicht auch ein Umstand eingetreten sein, der zur Erwägung kommen könnte.

Wenn die Zeitungen richtig berichten, so ist bereits in Karolinenthal beim Bezirksamt ein Gesuch mit den gehörigen Plänen vorgelegt um Erbauung einer Uebergangsbrücke von der Hetzinsel nach Klein- Bubna. Das wäre vielleicht auch ein Umstand, der bei dieser Gelegenheit von der Kommission gewürdigt weiden könnte.

Was nun die Form des Anlehens anbelangt, so glaube ich, ist auch das von der Kommission zu erwägen, welchen Einfluß auf den Privatkredit, auf den Zinsfuß die Sache in Prag und in Böhmen haben kann.

Wenn eine Stadt, wie Prag, bei einem Vermögen von 3.000.000 und so und so viel Hunderttausenden ein Anlehen mit 6prz. Zinsen u. einer 10prz. Prämie stipulirt, glaubt man, daß den Hypothekenbesitzern dadurch genutzt sein wird? Glaubt man, daß das auf, die Höhe des Zinsfußes überhaupt keinen Einfluß haben wird?

Auch das glaube ich, wird ein Gegenstand der Erwägung in der Kommission bilden. Ich kann mich also für heute gegen den Antrag de materia nicht aussprechen, auch nicht dafür.

Ich würde nur wünschen, daß der Antrag des Hm. Dr. Stradal angenommen werden würde, um eine Sache näher zu erwägen, die im Berichte sehr kurz und mager behandelt wurde, und gegen welche in der Oeffentlichkeit so viele Anstände vorliegen.

(Bravo).

Oberstlandmarschall: Herr Kuh.

Kuh: Wir befinden uns hier nicht im Prager Stadtverordneten - Kollegin, sondern im hohen Landtage, und ich glaube auch deshalb, daß wir die minutiöse Sorge für das Einkommen der Stadt Prag und ihrer Finanzen dem Stadtverordneten-Kollegium überlassen sollten.

Ich glaube auch, daß dasjenige, was dagegen von Seite eines Mitgliedes dieses Stadtverordnetenkollegiums hier vorgebracht wurde, auch dort hätte vorgebracht weiden sollen.

Die Frage ist einfach die:

Soll die Anleihe einer Million , welche die Stadt aufnehmen will, bewilligt werden oder nicht? Da glaube ich, die Anleihe wird sicher bewilligt. Man hat bei den bedenklichen, in volkswirthschaftlicher und sozialer Beziehung bedenklichen Bierkreuzern rasch bewilligt. Man hat die Anleihe der Stadt Karlsbad, welche ein Darlehen von 300.000 st. aufgenommen hat, rasch bewilligt. Man wird bei der Hauptstadt, bei der autonomen Hauptstadt des Landes 1 Million zu bewilligen sich um so weniger bedenken, als wahrlich eine Stadt, welche 1 Mill. von Privaten geborgt bekommt, auch ganz sicher mit ihrem Vermögen für diese Million gut stehen kann, ohne bedeutende Einbuße in ihrem Vermögen zu erleiden.

Es kümmert mich daher nicht, ob der Kommissionsbericht mager oder fett ist.

Ich glaube auch nicht, daß wir uns hier in der Stellung des Reichsrathes dem Finanzminister gegenüber befinden. Wenn der Finanzminister eine Vorlage bringt, handelt es sich um Steuern des Landes, des Staates, um unser Geld. Hier handelt es sich darum, daß eine Stadt eine Peti-tion, eine Vorlage macht, um die Bewilligung zu erlangen, mit ihrem eigenen Gelde zu schalten.

Da glaube ich, sollen wir uns die Stellung nicht wahren, wie sie Herr Abg. Pankratz angedeutet hat.

Man hat statistische Daten gegen die Bewilligung angeführt. Da haben wir von einem Abgeordneten bei einer anderen Gelegenheit schon einmal vernommen, daß man mit statistischen Daten


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machen kann was man will, man muß nur das geeignete Herausareifen,

Ich z. B. hätte mich nicht auf München und Paris berufen, aber ich hätte mich aus das bereits einmal genannte Berlin berufen.

Berlin hat im verflossenen Jahre 68.000 Thl Rente aus seiner Gasbeleuchtungs-Anstalt bezogen, aus der eigenen städtischen Gasbeleuchtungs - Anstalt.

Deshalb glaube ich, werden uns Vorlesungen über die Rentabilität nicht irre machen in der Bewilligung der Anleihe von 1 Mill. Gulden. Wenn man sagt, nur mit disponiblen Mitteln kann man eine Industrie-Anstalt schaffen, so ist das wohl höchstens für das Privatleben geltend.

Aber arohe Industrie-Anstalten sind fast immer noch mit fremdem Gelde gebaut worden. Wenn man 6pCt. zahlt und z. B. 7pCt. sicher einnimmt, so kann man das Unternehmen immerhin wagen. Wenn man sagt, daß die Anstalt nur wenigen Ein-wohnern zu statten kommt, so ließe sich das sogar von allen großen Landesanstalten sagen, ebenso gut von der Ackerbauschule, wie von einem Gymnasium, wie von einer Universität.

Wenn die Prager Stadt eine Gasanstalt nothwendig findet und es gut findet, mehr Licht zu verbreiten, so wird man ihr doch nicht entgegentreten wollen.

Aber Eines habe ich vernommen, gegen das ich mich gerne verwahren möchte.

Es wurde vom Herrn Bürgermeister der Hauptstadt Prag betont, daß für die belgische Gasbeleuchtungs - Gesellschaft die Journale nur Reklame gebracht hätten.

Nun, wie man auch immer gewöhnt sein mag, die Journalistik von dieser oder jener Stelle für vogelfrei zu betrachten oder manchmal sie vogelfrei zu wünschen, wie abgehärtet unsereins auch gegen solche Gesinnungen sein mag, in diesem hohen Hause würde ich es doch außerordentlich ungern, vernehmen, zumal von jener Seite und von jenen Männern nicht vernehmen, welche durch die Oeffentlichkeit an ihre Stellen getragen worden sind. Deshalb erlaube ich mir einfach zu bemerken, daß die Prager Journalistik im Großen und Ganzen genommen, von einzelnen Journal-Mäklern spreche ich nicht, beiden Ansichten, sowohl die Ansicht des H. Iahn für Errichtung der städtischen Gasanstalt, als auch die Ansicht anderer Herren für die belgische Gasanstalt, in objektiver Weise gerecht geworden ist, und zumeist um dieses zu erklären, habe ich mich zum Worte gemeldet, um dieses zum Ausdrucke zu bringen, damit über die Journalistik, deren Beruf ich meine Herren für so edel wie nur immer einen andern anerkenne, vom Präsidententisch uns der Vorwurf nicht ferner herübergeworfen werde, die Journale haben nur Reklame gemacht (Bravo, links).

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dotzauer hat zu einer faktischen Berichtigung das Wort erbeten.

Dotzauer: Es hat vorhin der H. Bürgermeister erwähnt: ich hätte gesagt, in der Prager Stadtgemeinde bestehe keine billige Regie, oder ich kann mir eine billigere Regie nicht denken. Ich wollte nur zur Berichtigung angeben, daß ich gesagt habe, daß die Regie großer Städte, Kommunen und bei Aktiengesellschaften in der Regel schwerfälliger und kaum so billig ist, wie die Regie der Privaten.

Oberstlandmarschall: Es ist vom Herrn Abg. Dr. Stradal folgender Antrag gestellt worden: Der Landesausschußbericht betreffs des Gesuches des Prager Stadtrathes um Bewilligung der Aufnahme eines Änlehens von einer Million Gulden wird einer Kommission von 9 Mitgliedern, wovon jede Kurie aus dem ganzen Landtage 3 zu wählen hat, zur schleunigen Begutachtung und Antragstellung noch während dieser Session zugewiesen.

Pan doktor Stradal navrhuje:

"Zpráva zemského výboru o žádosti mìstské rady král. hlavního mìsta Prahy za povolení k uzavøení vypùjèky až do 1 millionu zlatých budiž odkázána komisí 9 údù, kterých by každá kurie 3 z celého snìmu zvolila, aby co nejrychleji a sice ještì v tomto zasedání podala o té žádosti své dobré zdání a uèinila pøíslušný návrh."

Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht). Er ist hinreichend unterstützt. Den Antrag Sr. Exc. des Grafen Clam werde ich erst bei §. 1 zur Unterstützungsfrage bringen. Ich bitte den Doktor Rieger.

Berichterstatter Dr. Rieger: Meine Herren! Es ist dem Landesausschuß der Vorwurf gemacht worden, daß er in dieser Angelegenheit einen magern Bericht erstattet hat. Meine Herren! Hätte er etwa eine lange Abhandlung über die Gasfrage, über die Vorzüglichkeit dieser oder jener Kohle, über die Gaserzeugung, über die Kosten einer Gasanstalt, und ich weiß nicht, was alles, noch bringen sollen. Ich glaube, das war offenbar nicht der Zweck dieses Antrages. Der Landesausschuß glaubte die Frage nur von dem Standpunkte erwägen zu müssen, ob dieser Beschluß von der Stadtvertretung in legaler Form, in einer vollzähligen Versammlung und mit der gehörigen Stimmenmehrheit gefaßt worden ist, das ist im Berichte konstatirt, es mußte darauf hingewiesen werden, ob die Stadtgemeinde ein Bankvermögen und ein Einkommen habe, womit sie in der Lage wäre, für das kontrahiren wollende Anlehen Garantie zu bieten; das hat er in dem Berichte gethan.

Meine Herren! das sind wesentlich Umstände, auf die, wie ich glaube, die Landesvertretung in dieser Frage Rücksicht zu nehmen habe: ob ein Beschluß von Seite der autonomen Gemeinde legal gefaßt worden ist, ob die Gemeinde, die die Schuld kontrahirt, in der Lage ist, sie zu tragen, und ob die Steuerleistenden nicht überlastet weiden.

Wenn der Landesausschuß ja einen Fehler gemacht hat, so ist es vielleicht der, daß er im §. 1

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die Worte aufgenommen hat: der Stadtgemeinde wird behufs der Errichtung einer Gemeindegasanstalt und einer 3. Moldaubrücke in Prag die Bewilligung zur Kontrahirung eines Anlehens ertheilt. Die Worte "behufs der Errichtung einer Gemeinde-gasanstalt und behufs der Errichtung einer dritten Moldaubrücke in Prag" hätten füglich wegbleiben können, und wir hätten die langen Reden über die Gasanstalt nicht hören müssen. Also zu diesem Fehler bekenne ich mich. der, Landesausschuß wird hier auch diesen Fehler einsehen.

Es ist schon von einem andern H. Redner hier treffend bemerkt worden, daß wir uns hier nicht im Stadtverordnetenkollegium Prags befinden, sondern im h. Landtage, und diese Bemerkung hätte ich gern insbesondere dem Hrn. Abgeordneten gegenüber gemacht, welcher zuerst gegen diese Frage das Wort ergriffen hat. M. H., derselbe Herr Abgeordnete hätte die Gründe, die er heute gegen die Errichtung einer Gasanstalt vorgebracht hat, an dem Tage vorbringen sollen, wo im Stadtverordneten-Kollegium dieser Gegenstand zur Sprache kam. Damals hat er sich dafür ausgesprochen, dafür gestimmt, nur sagte er allerdings mit einer reservatio mentalis; er hatte nicht die Absicht gehabt, eine Gas-anstalt zu errichten, er habe nur so gethan, um so die belgische Gesellschaft ins Bockshorn zu jagen. Das hätte er aber dem Stadtrathe sagen sollen; denn dieser konnte nicht wissen, welche reservatio mentalis der Abgeordnete damals gehabt habe. Er hat auf Treu und Glauben hingenommen, daß der Beschluß von allen Abgeordneten in dem Sinne gefaßt worden ist, daß die Gasanstalt wirklich errichtet werden soll. er hat einen Platz dazu angekauft, Offerte ausgeschrieben, und verschiedene Einkäufe gemacht; wenn er gewußt hätte, daß der H. Abgeord. nur für den Schreckensberger gestimmt habe, so hätte er der Stadtgemeinde die Unkosten erspart und somit hat der Hr. Abgeordnete, welcher sich so ausgesprochen hat, die Stadtverordneten hinters Licht geführt, um nicht zu sagen, hinters Gas geführt.

Es ist hier auseinander gesetzt worden, ob die belgische Gesellschaft ein gutes Geschäft gemacht habe mit dem Ankaufe oder ein schlechtes, und wie sie sich weiter benehmen wird, und was sie thun wird. M. H., das sind Dinge, die nicht in den Landtag gehören, sondern in den Verwaltungsrath der betreffenden Gesellschaft. Ich weiß nicht, ob Jemand von den Herren hier Mitglied der Gesellschaft ist. Ich glaube, daß keiner von denjenigen Mitglied der Gesellschaft ist, welche für diese Frage das Wort ergriffen haben, sonst würde ich voraussehen, daß Sie Delikatesse genug gehabt hätten, darüber nicht zu sprechen.

Aber das steht fest, daß in der Stadt viel Aktien unter der hiesigen Bevölkerung vorhanden sind, und es ist ganz begreiflich, daß für diese Frage sich Parteien bilden. Natürlich sind diejenigen, welche Aktien haben, bei diesem Unternehmen der gegenwärtigen Gasanstalt sehr interessirt, daß die städtische Gasanstalt nicht zu Stande kommt, und wenn sich die öffentliche Meinung darüber ausspricht, so mühte man eigentlich fragen, ob der Betreffende keine Wien hat.

Meine Herren! Man hat uns gesagt, was wird die Stadt thun, wenn das Gas abkommt? Ja, m. H., dasselbe läßt sich auch der belgischen Gesellschaft gegenüber fragen, was wird sie thun, wenn überhaupt die Beleuchtung mit Gas abkömmt, und ein anderes Beleuchtungsmittel aufkömmt? Aber m. H., das ist kein Grund, nehmen Sie nur an, es ist möglich, daß eine Kunst erfunden wird, in der Luft zu fliegen, — der Gegenstand wird eifrig debattirt — dann werden wir die Eisenbahnen auch entbehren können. Werden wir uns vom Eisenbahnbau enthalten? Ich glaube, Dr. Stradal wird es am wenigsten befürworten wollen.

Man hat weiter gesagt, m. H., wenn zwei Gas-anstalten entstehen, so werden diese beiden schlechte Geschäfte machen und zuletzt wird ihnen nichts übrig bleiben, als zusammen eine Art Konsortium, ein Komplott zu bilden gegen die Privatkonsumenten. M. H., wenn man das von zwei Privaten voraussehen kann, ich glaube von einer großen Gemeinde, wie Prag es ist, kann man nicht voraussehen, daß sie sich zum Nachtheile der Privatkonsumenten in einen solchen Vergleich mit der belgischen Gesellschaft einlassen wird. Ich glaube, was die Stadtgemeinde thut, thut sie in öffentlicher Sitzung, und wenn ein solches Manöver bevorwortet werden sollte, würde sich die öffentliche Indignation dagegen aussprechen. (Oho!)

Ich glaube das Intresse der Gaskonsumenten, daß ein solches Manöver nicht stattfinden werde, ist genügend gewahrt durch die Oeffentlichkeit, und wir brauchen nicht zu besorgen, daß die Stadtgemeinde auf einen solchen Weg gerathen werde.

Man hat gesagt, was die Sympathie für oder gegen die Gasanstalt betrifft, so ist dieß eine sehr fragliche Sache. M. H., wenn hier bemerkt wurde, daß hie und da, und in gewissen Kreisen, sich Stimmen gegen die Gasanstalt aussprechen, so könnte ich aus meiner Privatkenntniß wieder das Gegentheil behaupten, daß nämlich die Zahl der Stimmen, welche sich für die Gasanstalt aussprechen, eine viel größere ist und ich glaube, m. H., wenn wir da eine Umfrage halten würden bei den Gaskonsumenten in Prag, namentlich bei den Kaufleuten, Gastwirthen, so würden sie sich sämmtlich unisono dafür aus-sprechen, daß die Gemeinde eine Gasanstalt errichte; und insbesondere ist es die ganze mittlere und ärmere Bevölkerung, die sich sehr dafür ausspricht, obschon die nicht am meisten Gas konsumirt, denn das wird mir Herr Dotzauer wohl zugeben, daß die Frage gerade in den untern Volksklassen, die nicht direkt Gaskonsumenten sind. sehr populär ist, weil sie in vielen Kreisen als ein Andenken an den ver-storbenen Bürgermeister Pstroß betrachtet und geehrt wird, der diese Frage auch angeregt hat; und der Herr Abgeordnete Dotzauer, der den verstorbe-


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nen Bürgermeister seinen Freund genannt hat, wird zugeben, daß das ein praktischer Mann war, und die Sachen und Angelegenheiten des Stadtgemeinde nicht leichtsinnig behandelt hat, und daß auch diese Frage nicht leichtsinnig behandelt worden ist, hat auch der gegenwärtige Herr Bürgermeister erklärt. Gerade der Umstand, auf den H. Pankratz hingewiesen hat, daß bereits drei Ueberschläge über die Gasanstalt vorliegen, beweist, daß man nicht leichtsinnig vorgegangen ist, sondern die Sache wohl erwogen hat.

Es ist, m. H., hier beantragt worden, daß eine Kommission aus dem Hause gewählt werden möchte, um die Frage zu berathen. Aber, m. H., was könnte diese Kommission eben in Erwägung ziehen? Soll sie etwa die Frage in Erwägung ziehen, ob die prager Stadtgemeinde damit ein gutes oder schlech-tes Geschäft machen wird, ob die prager Stadtgemeinde in der Lage sein wird, besseres oder billigeres Gas zu erzeugen, als gegenwärtig die belgische Gasanstalt? Ja m. H., dazu sind wir nicht kompetent und wenn sich zwar zwei Herren gefunden haben, die sich als Fachmänner genannt haben, so muß ich mir doch erlauben zu bezweifeln, ob sie so vollkommen kompetent sind. Das, was der Herr Abgeordnete Pankratz gesagt hat, ist vielleicht eben so sehr dem Zweifel unterworfen und vielleicht mehr, als das, was der H. Kommerzienrath Iahn in seiner Broschüre gefasst hat. Denn bei aller Achtung, die ich für den H. Abgeordneten Pankratz hege, glaube ich doch, daß der H. Kommerzienrath Iahn ein tüchtigerer Gasmann ist, als er. Das, m. H., kann offenbar Gegenstand der Kommission nicht sein.

Soll etwa die Kommission chemische Versuche anstellen mit den verschiedenen Kohlen des Landes? Soll sie etwa erwägen, ob mit diesem oder jenem Beleuchtungßmaterial ein billigeres oder besseres Gas geschaffen weiden kann? ob vielleicht wirklich die Stadtgemeinde durch Anwendung anderer Kohlen oder anderer Materialien ein besseres Gas erzeugen würde? Das aber sind ja Fragen, die nicht hierher gehören. Meine Herrn, das kommt mir grade so vor, als wenn z. B. die prager Stadtgemeinde einen großartigen Kauf eines Steinbruches in Angriff nehmen wollte, um sich die nöthigen Pflastersteine und Würfeln z. B. in billiger Weise zu erzielen. Ja, wird man denn hier nachrechnen, ob man damit gute Geschäfte mache? Wird man hier auch nachrechnen, um welchen Preis sie die Würfel erzeugen und wie lange ein besondrer Würfel dauern kann in der Verwendung als Pflasterstein? Oder ebenso wenn mau mit dem Plan umginge, das gesammte Kanalisationssystem umzuändern, die Kanäle der Stadt umzubauen; wird man da fragen, ob das neue vorgeschlagene System zweckmäßiger sei? ob man nicht vielleicht mit einem andern System besser fahren würde? oder wenn es sich darum handeln würde, um die Verwendung der Abfälle in den städtischen Kanälen? Wer en wir da chemische Versuche anstellen wollen, ob das auf diese oder jene Art besser verwendet werden könne? M. H., wenn wir über dieß alles physikalische und chemische Abhandlungen halten wollten, namentlich über diese letztere Frage, so mühte ich jedem der Herren Abgeordneten zuvor rathen, sich auch ein Riechfläschen mitzubringen (Murren).

Es ist ferner darauf hingewiesen worden, daß es sich darum handelt, eine Vorlage zu machen für die Stadt, und daß hier der Landtag gerade berechtigt ist mitzustimmen, wie der Reichsrath, wenn ihm der Finanzminister eine Vorlage macht. Aber der Herr Finanzminister macht eben Vorlagen, die Umlagen für das Reich bestimmen sollen, und da ist der Reichsrath kompetent. Wenn der H. Abg. Pankratz es über sich nehmen wollte, hier den Vorschlag zu machen, daß der Landtag der prager Stadtgemeinde eine Million umlege, damit sie damit eine Gasanstalt errichte oder eine Brücke, dann wäre er vollkommen im Recht. Das hat ja aber die prager Stadtgemeinde nicht verlangt, daß der Landtag diese Million umlege. Sie will nur, daß man ihr erlaube sie sich selber umzulegen. Da kann nur Eine Frage sein im öffentlichen Interesse, ob die Steuer-zahlenden in Prag dadurch nicht überlastet werden. Es ist, m. H., die Frage, ob Konsument oder Nichtkonsument dabei interessirt sind. schwer zu ermitteln. Jeder Bewohner der Stadt und wir selbst, die wir hier fitzen, auch nur zeitweilig hier sitzen, sind Gaskonsumenten in Prag, wenigstens mittelbar, und wenn die Stadt nicht gutes und billiges Gas hätte, würden wir alle darunter leiden. Wir konsumiren es auf der Gasse, im Theater, in den Gasthäusern und wo wir sonst immer hinkommen, und auch hier in diesem Landtagssaale selbst.

Man spricht über die Qualität des Gases hier, und das, meine Herren, ist eine wichtige Frage. Es ist darauf hingewiesen worden, daß das Gas schlecht war. Es ist im Augenblicke kein besseres, ich glaube, man muß den abgetretenen Direktoren dieser Gesellschaft das Zeugniß geben, daß das Gas seit ihrem Abtreten nicht besser geworden ist, im Gegentheile hat man seit dieser Zeit sich häufig, zu beklagen über trübes und übelriechendes Gas, wie wir es namentlich im Theater sehr bemerkt haben. In dieser Beziehung aber ist bereits darauf hingewiesen worden, daß überhaupt keine Garantie gegeben werden kann für eine gute Qualität des Gases, wenn die prage, Stadtgemeinde die Sache nicht selbst in die Hand nimmt, weil eine Kontrolle in dieser Beziehung nicht möglich ist, und das ist meine Herren ein wichtiger Punkt, indem wir der prager Stadtgemeinde eben kein Hinderniß in den Weg legen sollten, wenn sie glaubt, — wie es auch nicht zu läugnen ist, — daß nur auf diese Art sie sich ein Gas von guter Qualität verschaffen kann, das auch nicht sani-tätswidrig ist.

Meine Herren, es kommt aber hier eine an-dere Frage noch in Erwägung zu ziehen; nicht blos das Geschäftliche, ob die Stadt ein gutes oder schlechtes Geschäft macht; das glaube ich sollten wir füglich den Vätern der Stadt überlassen, und sich nicht.


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hineinmischen. Aber das müssen wir erwägen, daß wenn wir der Stadtgemeinde die Möglichkeit abstreiten wollten, sich eine Gasanstalt zu errichten und das würden wir, wenn wir ihr die Concession zur Kontrahirung des Darlehens verweigern würden, so würden wir dadurch die Stadtgemeinde abhängig machen von einer Privatgesellschaft; wir würden sie verdammen zur Abhängigkeit für alle Zukunft, denn dasselbe Verhältniß würde sich in 20 Jahren wiederhohen; die Stadtgemeinde würde in 20 Jahren, bis ein neuer Kontrakt allenfalls zu Ende gegangen wäre. in derselben Lage sein. Sie würde wieder von der Gnade und Ungnade der Gesellschaft abhängen; nur das, meine Herren, ist ein wichtiges Moment für die Stadt. Und selbst, wenn sie dieses Moment der Freiheit und Unabhängigkeit mit einigen Opfern erkaufen sollte, so ist es vielleicht nicht zu theuer erlauft. Meine Herren, ich gehöre durchaus nicht zu den Gasfanatikern, deren es in Prag auch viele gibt, sondern ich bin der Ansicht, daß das eine Geschäftsfrage ist, und daß die prager Stadtgemeinde, wenn sie wirklich von der Gesellschaft so billige und günstige Bedingungen erhält, wie es auch mit Recht verlangt werden kann, daß man allenfalls auch mit der Gesellschaft kontrahiren könnte und sollte, wenn sie nämlich billigere Bedingungen und größere Vortheile erhielte durch den Vertrag, als sie durch eigene Errichtung der Gasanstalt erzielen könnte. Aber wenn wir das wünschen, — und ich hoffe, daß das die meisten Herren in diesem Hause wünschen, — so müssen wir die prager Stadtgemeinde in dieser Beziehung nicht beschränken; denn wenn wir heute aussprechen, daß die Stadtgemeinde das Anlehen nicht kontrahiren kann, dann haben wir sie an Füssen und Händen gebunden der belgischen Gesellschaft überliefert, (Bravo! Bravo!) und die Gesellschaft kann die Bedingungen vorschreiben, denn sie weiß von vornhinein, es kann keine Gemeindegasanstalt errichtet weiden. Meine Herren, wenn wir aber der Stadt die Concession geben, so kann sie ja morgen davon abgehen, wenn die Gesellschaft günstigere Bedingungen bietet, und unter solche Bedingungen würde ich namentlich die rechnen, daß endlich die Stadtgemeinde die Aussicht hat, nach einer Reihe, nehmen wir an von 20 Jahren in den Besitz der Gasanstalt zu gelangen. Bis dahin könnte die gegenwärtige Gesellschaft ihr Kapital vollkommen amortisirt und die Zinsen in der Zeit bezogen haben.

Also meine Herren, ich komme darauf zurück, ich glaube alle diese Fragen hätten streng genommen von der Erwägung des h. Hauses ausgeschlossen werden können; wir hätten uns an den Standpunkt halten sollen, den der Landtag darin einzunehmen hat; und dieser Standpunkt ist: Ist der Beschluß legal gefaßt worden? Wird die Stadtbevölkerung dadurch überlastet, und kontrahirt die Stadt eine Last, die sie wird bestreiten können? Wird sie ihren Verpflichtungen nachkommen können?

Was die erste Frage betrifft, so ist der Beweis darüber geliefert, es wird von Niemand bezweifelt.

Wird die Stadtbevölkerung überlastet? In dieser Beziehung würde ich darauf hinweisen, daß das durchaus nicht der Fall ist, denn auf die Hauszinssteuer wird gegenwärtig nur eine Umlage von 8% auf die Einkommensteuer von 5% für die Erwerbsteuer 10% zu Handen der Gemeinde ausgeschrieben; das ist offenbar für eine große Gemeinde keine allzugroße Belastung und ich glaube also, daß in dieser Beziehung wir, was allenfalls zuwachsen würde auf die Umlage in Folge des Anlehens und seiner Verzinsung, das ruhig das Stadtgemeinde überlassen können. —

Was nun die Fähigkeit der Stadtgemeinde zur Bestreitung und Rückzahlung des Anlehens betrifft, so glaube ich, wird sie auch nicht in Zweifel gezogen werden können.

Die Schulden der Stadtgemeinde Prag betragen heutzutage circa 300.000 fl. etwas Weniges darüber. Das Aktivvermögen, wie ich aus guter Quelle weiß: (wir haben es mit 3,600.000 fl. angenommen), aber es ist bereits gegen 4,000.000. Wenn eine Stadtgemeinde, welche nach Abzug aller Passiva 4,000.000 und über 4,000.000 Aktivvermögen besitzt, eine Schuld kontrahiren will, die sie in 70 Jahren zurückzahlt, so kann man offenbar nicht sagen, daß sie da eine Last entrirt, die unerschwinglich wäre für die Gemeinde, und daß sie sich mit einer Verpflichtung belasten würde, der nachzukommen sie nicht im Stande wäre.

Also m. H. ich glaube wir haben keinen Grund, der Prager Stadtgemeinde diese Bewilligung zu verweigern, wenn wir es überhaupt mit der Autonomie ernst nehmen. Wenn wir es mit der Autonomie ernst nehmen, so kann man am allerwenigsten Anstände erheben bei einer großen, bei einer Hauptstadtgemeinde, die gewiß Intelligenz und Vorsicht genug hat, um eine solche Frage selbst wohl zu erwägen und einer Bevormundung nicht zu bedürfen. Ich erkläre wich daher gegen den Antrag des H. Abg. Stradal als einen vollkommen überflüssigen, konformire mich aber mit dem Antrage Sr. Exc. des Grafen Clam-Martinitz, welcher eigentlich im Wesen beantragt, daß die Worte "auf die Errichtung einer Gasanstalt und einer 3. Moldaubrücke" gestrichen werden.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag des H. Dr. Stradal zur Abstimmung bringen. Wünscht das h. Haus ihn noch einmal zu hören (Rufe: Nein. nein!). Der H. Abg. trägt an, den Bericht einer Kommission zu überweisen.

Ich bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht.)

Er ist in der Minorität.

Wir übergehen also zur Spezialdebatte,

Ich glaube mit Rücksicht auf ein mir mitgetheiltes Amendement zum §. 3 vor der Hand den Titel noch nicht zur Abstimmung bringen zu sollen und gleich mit §. 1 anzufangen. Zu §. 1 ist ein Amendement Sr. Exc. des Grafen


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gestellt worden dahin gehend, der h. Landtag wolle beschließen, §. 1 dieses Gesetzes hat zu lauten: der Stadtgemeinde Prag wird die Bewilligung zur Kontrahirung, eines Anlehens ertheilt.

Jeho Exc. pan hrabì Clam-Martinic navrhuje: Slavný snìm ráèiž uzavøíti, aby §. 1. takto znìl:

Povoluje se mìstské obci Pražské uèiniti pùjèku.

Wild dieser Antrag unterstützt?

(Geschieht.)

Er ist hinreichend unterstützt.

Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Da das nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten.

Herr Berichterstatter.

Berichterstatter Dr. Rieger: Ich habe mich bereits konformirt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die dem eben vorgelesenen Antrage Sr. Exc. des Grafen Clam-Martinitz zustimmen, auf-zustehen.

(Geschieht.)

Er ist angenommen. §. 2.

Berichterstatter Dr. Rieger liest:

2) Dieses Anlehen kann bis zur Höhe einer Million Gulden Ö. Whrg. aufgenommen werden.

Pùjèka tato mùže se uzavøíti až na výšku 1,000.000 zlatých rak. cis.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu diesem Paragraph? Da das nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Zu §. 3 hat der Herr Bürgermeister Dr. Bìlský sich das Wort erbeten.

Bürgermeister Dr. Bìlský: Meine Herren! In den Punkten 3; 4, 5, 6. 7 werden die Modalitäten des Darlehens auseinandergesetzt, sie sollen eben einen Bestandtheil des Gesetzes bilden. Nun in Betreff der Modalitäten wäre es immer möglich, daß das h. Finanzministerium irgend eine Modifikation wünschen würde. Für diesen Fall würde der Gesetzentwurf die Sanktion Sr. Maj. des Kaisers nicht erlangen, er würde in nächster Session wieder vorgelegt werden. Um das zu vermeiden, erlaube ich mir, statt der Punkte 3, 4, 5, 6, 7 ein Amendement zu stellen u. z. in folgender Art lautend:

"Statt der Punkte 3, 4, 5, 6, 7 des Gesetzentwurfes soll ein drittel Absatz aufgenommen werden, lautend:

Na místì èl. 3., 4., 5., 6. a 7. návrhu zákona budiž co èlánek 3tí ustanoveno:

"Uskuteènìní této pujèky ve zpùsobu úvìrního podniku ponechá se úmluvì pražské obce se státní správou. Pøi této úmluvì však má se ustanoviti, že se pùjèka ta nejdéle v 60

tiletech splatí. Roèní úmoøní èástka s úroky nemá více než 70.000 zl. vynášeti.

"Die Durchführung des Anlehens in Form einer Kreditoperation wird der Vereinbarung der Prager Stadtgemeinde mit der Staatsverwaltung überlassen. Hierbei ist jedoch zu bedingen, daß das Anlehen in 60 Jahren rückzuzahlen sei und die jährliche Tilgungsquote inklusive Verzinsung den Betrag von 70.000 fl. ÖW. nicht übersteigen soll."

Diesen 2. Absatz würde ich mir erlauben deßhalb zu stellen, weil ich wünsche, daß der Bemerkung Sr. Exc. des Herrn Grafen Clam Rechnung getragen werde, es soll nämlich festgestellt werden, daß das Darlehen in einer längeren Reihe von Jahren zurückzuzahlen sei und daß die Tilgungsquote inklusive der Zinsen keine bedeutende Summe erreiche, um die Steuerpflichtigen nicht so sehr jährlich zu belasten. Deßhalb ist die Beschränkung aufgenommen, daß binnen 60 Jahren die Rückzahlung geschehen muß, und daß die jährliche Tilgungsquote sammt Verzinsung 70,000 fl. nicht übersteigen soll; diese beiden Ziffern entsprechen auch dem Antrage der Prager Stadtgemeinde.

Es würden, wenn dieser Antrag angenommen wird, die andern Punkte vom 3. bis zu Ende entfallen, und als Folge auch das nothwendig werden, daß der Titel des Gesetzes geändert werde. Der Titel lautet nämlich: "Gesetz, wirksam für's Kö-nigreich Böhmen betreffend ein in, auf den Ueberbringer lautenden Schuldscheinen auszugebendes Anlehen der kõn. Hauptstadt Prag." Dieser Titel würde abgeändert werden, so daß die Worte "in auf den Ueberbringer lautenden Schuldscheinen" weg-zufallen hätten, weil das eine Modalität des Anehens ist. Ich würde mir erlauben zu beantragen, daß, wenn dieser Antrag angenommen wird, der Titel des Gesetzes in der besagten Art abgeändert werde.

Oberstlandmarschall: Die hohe Versammlung hat den Antrag gehört.

Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht). Ist unterstützt.

Dr. Rieger: Ich kann mich diesem Antrage als Berichterstatter nur konformiren, da er der Stadtgemeinde die Sicherheit gewährt, daß sie in kurzer Zeit zum Darlehen gelangen kann und dabei auch der h. Landtag seine Rechnung findet, indem er ihm Zeit erspart.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Da das nicht der Fall ist, werde ich über den Antrag des Dr. Bìlský zur Abstimmung schreiten.

Soll er noch einmal verlesen werden? (Rufe: Nein!) Also bitte ich jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Ist angenommen.

Der Herr Abgeordnete Bìlský trägt auch an, in Konformität mit dem gefaßten Beschlusse in dem Titel die Worte wegzulassen "in auf den Ueberbringer lautenden Schuldscheinen."


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XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Dr. Rieger: Da wären nur die Worte auszulassen vor "Anlehen der tön. Hauptstadt Prag."

Oberstlandmaischall: Gesetz, wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend ein Anlehen der kön. Hauptstadt Prag: und im Böhmischen:

Zpravodaj Dr. Rieger: Zákon daný pro království Èeské, jímžto se povoluje královskému hlavnímu mìstu Praze uzavøíti pujèku.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt. (Geschieht). Er ist hinreichend unterstützt.

Ich bitte über die Annahme abzustimmen. (Geschieht). Ist angenommen.

Zpravodaj Dr. Rieger: Já navrhuji, aby se tento zákon pøijal hned v tøetím ètení.

Ich beantrage, daß dieser Gesetzentwurf gleich in dritter Lesung angenommen werde.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? Ich bitte darüber abzustimmen, ob der Antrag in dritter Lesung angenommen wird.

Dr. Rieger: Soll er noch einmal vorgelesen werden? (Rufe: Nein) (Die Majorität des Hauses erhebt sich).

Oberstlandmarschall: Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.

Der, zweite Gegenstand ist: Landesausschußbericht über die Petition der Prager Stadtgemeinde um Regelung der daselbst bestehenden Pflastermauth.

Ich ersuche den Herrn Referenten.

Zpravodaj Dr. Rieger ète: Žpráva zemského výboru o žádosti hlav. mìsta

Prahy o upravení mýta dlažebního.

Slavný snìme!

Žádostí duem 1. dubna 1884 è. pet 84 slavnému snìmn zaslanou žádá obecní zastupitelstvo král. hlav. mìsta Prahy o vydání zákona zemského na upravení dlažebního mýta v Praze platného.

Na základì dekretu dvorní kanceláøe daného dne 26. záøí 1822 è. 16068 vybírá obec ze všeho kupeckého zboží, které se do Prahy dováží, 10 kr. konv. mce. (nyní 17 1/2 kr. r. è.) dlažebního mýta z každého kusu tažného dobytka. Vozy se stavivem, potravními plodinami a jinými výrobky jsou od placení dlažebního mýta osvobozeny, kteréž poslední již proto, po-nìvadž se musí obci z nich platit pøirážka k dani potravní. Tato dávka se vysvìtluje, že se zhusta potøebuje a tím opotøebuje dlažba v mìstì nákladními povozy.

Blíže/li se ale pøihlíží k tomuto dekretu dvorské kanceláøe, zdá se býti nápadno, že se dekretem tím mnohé povozy nezavazují k placení mýta dlažebního, aèkoliv by se to šetøením dùchodù obecních a principu stejného i spravedlivého rozvrhování danì nejen ospravedlòovalo ale i pøímo pøikazovalo.

Jak po železné dráze tak po vodì pøibude množství zboží, které se z nádraží státní dráhy neb z prístavu na Vejtoni do všech úhlù mìsta rozváží a prováží a dlažby v ulicích mnohdy velmi rozsáhle potøebuje, pøece ale mýtu dlažebnímu nepodléhá, ponìvadž nebylo tažným dobytkem do Prahy pøiveženo.

Že se nevybíráním dlažebního mýta ve všech tìchto pøeèetných pøípadnostech, aèkoliv tìmi nákladními povozy dlažba v ulicích nejvìtší zkázu béøe, dùchody obce znamenitì zkracují a tím bøímì obecních dávek, jichž je na udržování dlažby v dobrém zpùsobu zapotøebí, uvaluje s tìch, kdož ponejvíce té dlažby používají a z toho živnosti své napomáhají, na ony èleny obce, kteøí toho zaøízení v takové míøe nepoužívají a snad žádného aneb aspoò nikterak primìøeného prospìchu nemají, jest vìcí, která nepotøebuje žádného bližšího rozkládání.

Obec vybírá sice pøi vyvážení nekupeckého zboží, potravní dani nepodrobeného, obecní pøirážku k této dani, a chce, aby pøivážení staviva k stavbám v mìstì samém z pøíèin rozlièných zùstalo sprostìno vší dávky z dlažby; neshledává ale žádného dostateèného dùvodu, proè by ostatní valné množství veváženého zboží, jež nepøísluší ku zboží kupeckému aniž dani potravní podléhá, zároveò ouèastno bylo tohoto osvobození.

Ještì citelnìjší nedostateènosti u vybíráni mýta dlažebního nacházejí se pøi prùvozním zboží. Toto zboží veze se obyèejnì po dlažbì mìsta z jednoho konce až na druhý, v rozmìru tedy nejrožsáhlejším, aniž by se z nìho nìco platilo na dlažbu, proèež obec ztrácí i ten dùchod, jaký dostává obecní pøirážkou k dani potravní, pokud jí jest prùvozní zboží podøízeno.

Obecni zastupitelstvo mìlo k této nedostateènosti mìøítka pøi ukládání danì dlažební již pøed lety svùj zøetel, aniž by vyjednávání v tomto zpùsobn s vládou podniknuté bylo k jakému pøíznivému výsledku vedlo, proèež obec teï ku slavnému snìmu prosbu svou vznáší, aby slavný snìm laskavì pøièinil se o upravení mìstské dávky dlažební v ten rozum:

1. aby se z každého kusu potahu, jímž se zboží dani potravní nepodléhající do Prahy dováží — vyjímajíc jen stavivo — vybíralo jako posud dlažebního mýta 171/2 kr. r. è.;

2. aby se rovnìž taková èástka vybírala z každého kusu dobytka tažného, jímž se zboží jaké koliv i samo stavivo i zboží dani potravní podléhající prováží skrze Prahu, a

3. aby se ze všeho po státní dráze pøiváženého neb na bøezích uvnitø mìsta pøistálého a na bøeh vynešeného, dani potravní nepodrobeného, pøedce za zboží prùvozní ohlášeného zboží vybíralo dlažební dávky 1 krejcar r. è. z každého celního centnýøe, z kteréžto dávky by se vylouèilo jen to zboží, které na železnici ležet zùstane a po dráze dále veženo bude.

Sazba v odstavci 3. uvedená rozpoèítána je pøimìøenì k dávce z odstavce 1., ponìvadž se


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XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.náklad dvojspøežního povozu mùže považovati obyèejnì za takový, že obnáší zhruba 35 centnýøù: a aèkoliv dlažební dávka v odstavci 3. vyznaèená byla vynešením c. k. ministeria vnitra ze dne 7. kvìtna 1856 è. 9160 po vùli i poradìní c. k. ministerstev financí a obchodu zavr-žena, jakoby vadila prospìchùm státu a veøejného obchodu, pøedce se teï už nebude od slavné vlády proti ní snad nic namítati, aniž snad vùbec lze co namítati, ponìvadž kupecké zboží, které se po mezi tím vystavìné západní dráze pøiváží, když se ze západního nádraží do mìsta pøiváží, bez námitek mýtu dlažebnímu podléhá a praktický dùvod, proè by co do pøiváženého zboží mìla panovati na obou zdejších nádražích taková nesrovnalost, stìží by se snad nalezl.

Mnoho-li se tímto vyžadovaným upravením mýta dlažebního vytìží, nelze napøed urèiti, ponìvadž se pøíslušných dát k tomu nedostává, beze vší pochybnosti by se ale tím dùchody obce ne nepodstatnì rozmnožily a mohlo by se na drahný èas upustiti od toho, co by jinak nevyhnutelnì nastati muselo, a co by schopnost k placení danì v nebezpeèenství uvádìlo, — totiž od zvýšení obecních pøirážek k daním.

Spùsob, jak by se uvádìná dávka vybírala, mohl by se zajisté zùstaviti samosprávnému uznáni i uvážení obecního zastupitelstva, jakož by se mu také mohlo nechati na vùli, aby provedení toho buï pøevzalo do vlastní správy aneb aby se o nì pokusilo cestou vybírání té dávky úhrnkem neboli spíše pøimìøeným pronajmutím aneb koneènì aby se o tom pøimìøenì a slušnì dorozumìlo se zemským úøadem finanèním. Uváživ, kterak spravedliva, slušna a potøebna jest mìstská pøirážka dlažební, uvedeným svrchu zpùsobem upravená, neváhá zemský výbor, aby pøíslušnou žádost ve sboru obecních starších Pražských, dne 21. bøezna 1864 skoro jednohlasnì schválenou, poruèil slavnému snìmu na uváženou a aby za pøíèinou zavedení této místní dávky navrhl následující návrh zákona:

"Po slyšení a po návrhu snìmu Našeho království èeského usnesli jsme se a naøizujeme:

Obci královského hlavního mìsta Prahy se udìluje povolení:

1. aby z každého kusu tažního dobytka, jímž se do Prahy pøiváží zboží dani potravní nepodrobené — vyjímajíc jen povozy se stavivem — vybírala jako doposusd po 171/2 kr. r. è. dlažebního mýta;

2. aby rovnìž takovou èástku dlažebního mýta vybírala z každého kusu dobytka tažného, jímž se zboží jakékoliv i samo stavivo i zboží dani potravní podrobené skrz Prahu prováží;

3. aby ze všeho po státní dráze neb po jiné do mìsta Prahy vbíhající železnici doveženého, aneb na bøezích u vnitø mìsta pøistálého a na bøeh vynešeného zboží, jež potravní dani není podrobeno, ohlášeno bylo co zboží prùvozní, vybírala 1 kr. dlažebního poplatku z každého centnýøe, z kteréhožto poplatku se vyluèuje jen to na železnici složené zboží, jež dráhou dále veženo bude,"

Das Stadtverordneten-Kollegium Prags hat in seiner Sitzung vom 21. März 1864 fast einstimmig ein Gesuch an den h. Landtag votirt, welches dahin geht, daß der Stadtgemeinde Prag die Bewilligung ertheilt werde, eine Gemeindeumlage in der Weise zu machen, daß alle Fuhren, welche das städtische Pflaster benutzen, mit einer Abgabe belastet werden.

Die Abgabe, welche von der Benützung der, Pflastermauth erhoben werden soll, ist im Folgenden skizzirt.

Ich bemerke nur noch im Kurzen, daß die Stadt dieses Recht bereits besitzt aus früherer Zeit in Folge eines alten Privilegiums, welches sich ohne Zweifel auf dem Umstande basirt, daß die Stadtgemeinde die Straßen innerhalb des städtischen Territoriums, und es ist bekanntlich ein sehr großes Territorium, sämmtlich erhält, es liegt also in der Natur der Sache, daß ihr für die Instandhaltung der Straßen, wofern anderwärts keine Mauth gezahlt wird ein entsprechendes Aequivalent in Form einer Pflastermauth gestattet werde. Diese Pflastermauth wird nach diesem alten Privilegium von jedem Fuhrwerke bezogen, welches die Stadtthore passirt, mit einziger Ausnahme jener Fuhrwerke, welche Viktualien zu Markte bringen, weil diese anderwärts belastet werden zum Vortheile der Gemeinde, indem sie einen Zuschlag zur Verzehrungssteuer zahlen, und in Betreff des Baumaterials für die Stadt, welches davon eximirt ist.

Gegenwärtig aber besteht der anomale Zustand, daß jene Waaren, welche gleichfalls das städtische Pflaster, und zwar in großer Ausdehnung benutzen, zum Theile davon befreit sind; so ist also die Ungleichförmigkeit, daß jene Waaren, welche mit der böhmischen Westbahn nach Prag kommen und also auf dem Smichower Bahnhofe abgeladen werden, wenn sie nach der Stadt geführt werden, diese Pflastermauth bezahlen müssen, dagegen jene, welche mit der Staatsbahn, sei es von der Wiener Seite, sei es von der Dresdner Seite ankommen, also bereits in der Stadt selbst abgeladen werden, nicht in die Lage kommen, ein Thor zu passiren, von dieser Mauth faktisch befreit sind, obschon sie gleichfalls in der Stadt verführt werden, gleichfalls Pflastermauth billigerweise bezahlen sollten, weil sie das Pflaster abnützen.

Dieser Ungleichförmigkeit wünscht die Stadt zu begegnen und wünscht auch natürlich, daß sie von diesen Waaren, welche gleichfalls ebensogut wie die mit der Westbahn ankommenden das Prager Pflaster benutzen und abnützen, daß auch diese Waaren einen entsprechenden Beitrag zur Pflastermauth zahlen, und der Landesausschuß hat die Gründe als berechtigt gefunden und ihre Billigkeit und Gerechtigkeit

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eingesehen und stellt den Antrag "der hohe Landtag wolle folgenden Gesetzentwurf annehmen:

"Nach Einvernehmung und über Antrag des Landtages Unseres Königreiches Böhmen haben wir beschlossen und verordnen:

Der Gemeinde der königl. Hauptstadt Prag wird die Bewilligung ertheilt:

1. Von jedem Stücke Zugvieh, womit der Verzehrungssteuer nicht unterliegende Güter nach Prag eingeführt werden — Fuhren mit Baumaterialien ausgenommen — wie bisher einen Betrag von 171/2 kr. östr. W. an Pflastermauth zu erheben.

2. Einen gleichen Betrag an Pflastermauth von jedem Stück Zugvieh zu erheben, womit was immer für Güter, einschließlich der Baumaterialien und der der Verzehrungssteuer unterliegenden Güter durch Prag durchgeführt werden.

3. Von allen auf der Staatseisenbahn oder auf einer andern in der Stadt Prag einmündenden Eisenbahn anlangenden oder an den Ufern innerhalb der Stadt ausgelandeten, der Verzehrungssteuer nicht unterliegenden oder wenn gleich dieser Steuer unterworfenen, jedoch als Transit angemel-deten Gütern, mit Ausnahme der auf der Eisenbahn liegen bleibenden und auf derselben weiter beförderten Einen Kreuzer östr. W. pr. Zollzentner als Pflasterabgabe zu erheben."

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte.

Graf Belcredi: Ich bitte um das Wort.

Ich erlaube mir eine Frage anzuregen, die meiner Anficht nach im Ausschuhberichte noch nicht zur Genüge erörtert worden ist. Es ist eine Frage formeller Natur und es dürfte doch wichtig sein, sie ihrer Lösung in der Berathung näher zu brin-gen. Bei der Entscheidung dieser für die Hauptstadt Prag sehr wichtigen Angelegenheit handelt es sich um Feststellung eines Mauthbezugsrechtes oder vielmehr um die Erweiterung eines bereits bestehenden.

Das Privilegium, auf welches der Herr Berichterstatter sich bezogen hat, ist aus dem Jahre 1338, spricht zwar nur von der kleineren Stadt, von der Kleinseite, allein es wird sich darin auch auf ein ähnliches Privilegium in der Altstadt bezogen, daher wohl kein Zweifel vorhanden ist, daß auch damals schon ein solches Recht in der Altstadt in Ausübung war.

Das gegenwärtige Verhältniß gründet sich aber auf eine allerh. Bestimmung vom Jahre 1806, wo verordnet wurden, daß 10 kr. pr. Zugvieh von denjenigen Frachtwagen, die Kaufmannsgüter nach Prag bringen, abzunehmen sei. Ich muß nun zunächst hier erwähnen, daß die Mauth seit jeher und bis auf den heutigen Tag als Regale behandelt wird, und zwar steht nach den bestehenden Mauthdirektiven die Bewilligung zur Errichtung od. Erweiterung einer Mauth Sr. Majestät und infolge der Allerh. Entschließung vom 15. December 1809, welche noch in Geltung ist, derjenigen Centralstelle zu, in deren Ressort die ser Gegenstand eben einschlägt. So ist bis auf den heutigen Tag vorgegangen worden, und ich weife nur auf die Verhandlungen hin, welche im Jahre 1863 einen Abschluß gefunden haben, wo es sich um die Bewilligung einer Pflastermauth für Rumburg und Königinhof gehandelt hat, und die Entscheidungen eben auch von Seite der Centralstelle erfolgt sind. Es wäre dennoch zu erwägen, ob denn dieser Gegenstand im Wege der Landesgesetzgebung geordnet werden könne, bevor überhaupt im gesetzlichen Wege ausgesprochen ist, daß die Errichtung von Mauthen oder die Erweiterung von Mauthen eben Gegenstand der Landesgesetzgebung sei.

Ich muß ferner bemerken, daß wenn im Berichte auf einen Erlaß des Ministeriums des Innerr vom 5. Mai 1856 bezogen und bemerkt wird, daß der Stadt die Bewilligung dieser Pflastermauthen damals verweigert wurde, dieses auf einem Irrthume beruhen muß. Dieser Originalerlaß liegt mir vor. Es ist damals der Stadt durchaus nicht die Abnahme der Pflastermauth verweigert worden, sondern es handelte sich darum, zu Gunsten der Stadt von der ärarischen Wegmauth einen 50%tigen Zuschlag zu erheben.

Darüber ist nun dieser im Berichte des Landesausschusses bezogene Ministerialerlaß erslossen, der durchaus nicht entschieden negativ gelautet hat, sondern die Stadtgemeinde aufforderte, noch weitere Erhebungen diesfalls zu pflegen, und sich zu äußern, ob denn dieser Wegmauthszuschlag neben der bereits bestehenden Pflastermauth einzuheben wäre.

Wie die Akten darthun, hat der Magistrat hierüber gar keinen weiteren Bericht erstattet, so daß die Sache auf sich beruhen blieb.

Es ist jedoch, was diejenigen Kaufmanswaaren anbelangt, welche im Wejton landen, und in die Stadt eingeführt oder durch dieselbe durchgeführt werden, bereits im Jahre 1834 eine Verhandlung gepflogen worden, indem der Magistrat der Hauptstadt Prag der Ansicht war, daß für diese Fuhren der Stadt schon privilegienmäßig das Bezugsrecht der Pflastermauth zukomme.

Es sind nun sehr ausgedehnte Erhebungen darüber vorgenommen worden; das Resultat war eine abweisliche Erledigung der Sache.

Die Motive erlaube ich mir vorzulesen: "Dieses Ansuchen wird aus dem Grunde zurückgewiesen, nämlich die am Vejtoò anlangenden Kaufmannsgüter mit der Plastermauth zu belegen, weil dies als eine ganz neue Auflage erscheinen würde, wozu der Magistrat kein Recht hat, und gegen deren Einführung auch sonst wichtige Gründe sprechen; denn eine solche Auflage würde diese Güter, von welchen schon die Wassermauth und die Zölle zu entrichten kommen, doppelt belasten und würde dieselben, da solche vom Wasser aus nicht auf den schweren Frachtwägen, hinsichtlich welcher eigentlich das Verhältniß der Pflastermauth ausgemittelt ist, sondern auf kleinen schlecht beladenen Fuhren transportirt werden, unge-


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mein vertheuern und die Kauflleute zwingen, solche Güter, wo es zulässig ist, als Transito zu erklären, und in Karolinenthal zu landen, wodurch die einheimischen Vekturanten und bei der Ueberladung beschäftigte Personen unnöthigerweise und ohne besonderen Vortheil für die in ihrem Einkommen ohnehin gesicherte Stadtgemeinde ihren geringen Erwerb gänzlich entziehen."

Das waren die Gründe, aus welchen im I. 1834 die Bitte der Prager Stadtgemeinde abweislich erledigt wurde. Allerdings tritt jetzt ein wesentlicher Umstand insofern ein, als nicht proponirt ist, die Pflastermauth bezüglich der vom Vejtoò eigeführten Waaren nach der Bespannung zu bemessen, sondern von dem Zoll-Centner eine bestimmte Gebühr einzuheben; das würde einen Theil dieser Gründe entkräften; allein der Verkehr wird meiner Ansicht nach nicht allein durch den Tarifsatz belastet, sondern es ist noch ein weiterer Umstand, der doch auch in Erwägung zu ziehen wäre, das ist die Art der Kontrolle. Diese ist, glaube ich eher erschwert, wenn man von dem bisherigen Grundsatz abgeht, die Gebühr nach den Anzahl der Stücke der Bespannung zu bemessen und sie auf das Gewicht umlegt. Dadurch dürfte die Kontrolle einigermaßen erschwert werden. Es erscheint also angezeigt, sich hierüber in der Berathung näher auszusprechen, damit der Verkehr nicht von dieser Seite aus vielleicht sehr lästigen Vexationen unterworfen würde.

Oberstlandmachall: Es sind die nachstehenden Redner vorgemerkt: für den Antrag: Dr. Bìlský; gegen den Antrag die Herren: Dotzauer, Fürth und Dr. Pankratz.

Ich ertheile dem Herrn Dotzauerr das Wort.

Abg. Dotzauer: Um mich von einem vom Herrn Berichterstatter erhobenen Vorwurfe zu befreien, ebenso von einem eines Vorredners in dem früheren Programmspunkte, daß das, was ich spreche, m das Stadtverordnetenkollegium, weniger in den h. Landtag gehört, so erlaube ich mir im vorhinein zu erwähnen, daß ich, als dieser jetzige Programmspunkt im Stadtverordnetenkollegium berathen wurde, in Prag nicht anwesend war, daß ich, wenn ich das Wort dagegen ergreife, dazu bemüßigt bin und mich dazu verpflichtet fühle, weil bereits in der Handelssektion der Prager Handelskammer der Beschluß gefaßt worden ist, gegen den Beschluß des Prager Stadtverordnetenkollegiums bei der hohen Statt-halterei Protest einzulegen.

Das Hofdekret, welches in dem Landesausschußberichte angezogen ist, lautet vom 26. Sept. 1822. Seine Exe. der H. Statthalteileiter Graf Belcredi hat nun gesagt, daß ein früheres Privilegium bestehe; ich will also auf diesen Punkt nicht weiter eingehen, ich will bloß die neue Einführung der Pflastermaut von jenen Waaren, welche mit der nördl. Staatsbahn anlangen, und welche von dem hiesigen Bahnhofe und ebenso vom Vejtoò aus in die Stadt verfrachtet werden, im Auge behalten.

Ich erlaube mir zu diesem Behufe mitzutheilen, auf welche Weise der Prager Bahnhof der nördlichen Staatsbahn entstanden ist.

Im I. 1844 hat die Staatsregierung beschlossen, den Bahnhof für die Staatsbahn in Karolinenthal zu gründen. Die Prager Bürgerschaft, die Stadtrepräsentanz und Prager Kaufmannschaft haben alle möglichen Schritte gemacht, um diesen Bahnhof in Karolinenthal hintanzuhalten und ihn in die innere Stadt, recht nahe in die Stadt und zwar in den Verzehrungssteuerrayon hereinzubringen. Sie haben zu diesem Behufe freiwillige Subskriptions-Beiträge geleistet, die Stadt hat ihren Grundkomplex, welchen sie besessen, freiwillig hergegeben, und es wurden von Seiten des Staates Ankäufe von Realitäten gemacht, um diesen Bahnhof herein nach Prag zu bringen; auch dazu gab die Stadt eine bedeutende Subvention. Damals hat man eben auch von der Pflastermauth gesprochen und gesagt: "Wird der Bahnhof in Karolinenthal sein, so wird die Stadt eine hohe Pflastermauth beziehen. Wird der Bahnhof in der Stadt sein, so wird ein großer Betrag für die Pflastermauth entfallen und die Stadtrevenuen natürlich darunter leiden." Zu diesem Behufe und zur Deckung der Unkosten der sowohl angekauften als geschenkten Realitäten und Grundplätze als auch zur Subvention der Bauführung wurde auf die Hausbesitzer der Prager Bürgerschaft eine Steuer umgelegt, wenn ich mich recht entsinne, 5 Jahre lang eingehoben. Die Prager Kaufmannschaft hat zu diesem Bahnhofe theilweise freiwillige Beiträge, geleistet, theilweise als die Höchstbesteuerten und Hausbesitzer auch zu diesem Bahnhofe die Steuer bezahlt. Sie haben das deswegen gethan, damit dadurch der Handel gefördert werde. Die frühere Stadtrepräsentanz hat in richtiger Voraussicht und Beurtheilung gesagt, daß die indirekten Vortheile weit größer seien als der Verlust, welcher durch die Pflastermauth entsteht. Nun dieses Prinzip hat die jetzige Stadtrepräsentanz nicht, und will die Kollomauth im Bahnhofe einführen. Sie nennt die Einführung dieser Mauth sogar Regulirung, sie ist aber weder eine Regulirung, noch andererseits gerecht. Wenn man fragt, hat die Verlegung des Bahnhofes in den Verzehrungssteuerrayon der Stadt Prag nicht außerordentlichen Vortheil gebracht? so wird Jeder, der früher Prag gekannt hat und es jetzt kennt, mit "Ja" antworten müssen. Handel und Industrie Prags haben einen unendlichen Aufschwung genommen. Wo früher der Handel klein und unbedeutend war. ist er heute groß. In der Nähe des Bahnhofes sind große Gebäude, neue Häuserreihen entstanden. Die Realitäten, die Häuser in der untern Neustadt sind in ihrem Werthe doppelt gestiegen, ebenso die Steuerkraft, insbesondere die der Neustadt, wo jetzt ein großer Handel sein Obdach aufgeschlagen hat, wo der Verkehr staunend zugenommen hat. Gerade dies Seite dort prosperirt, und insbesondere deswegen, weil der Bahnhof im Innern der Stadt besteht. Jeder also, der Prag frü-

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her gekannt hat und jetzt kennt, muß sagen, daß seit 15 Jahren aus Prag eine andere Stadt geworden ist.

Nun frage ich aber, was ist aus Karolinenthal geworden?

Karolinenthal, unsere Schwesterstadt, hat früher in kurzer Zeit prosperirt. Mit dem Verlegen des Bahnhofes in den Verzehrungssteuerrayon der Stadt hat Karolinenthal einen Schlag bekommen, von dem es sich lange nicht erholen konnte. Karolinenthal blieb Jahre lang auf demselben Standpunkte stehen. Erst in neuerer Zeit bekommt Karolinenthal durch Errichtung neuer Fabriken ein neues Leben, und es scheint, als ob es jetzt erst wieder vorwärts ginge. Es konnte jetzt auch nicht anders sein. Konsumtionsartikel, Getreide, Feuerung und Kohlen, Alles, wenigstens Vieles, was Karolinenthal bedarf, muß zum großen Theil erst aus Prag zugeführt werden, was mit Kosten verbunden ist, und sollte unsere Schwesterstadt aufs Neue belastet werden?

Und was Karolinenthal in der Folge beziehen würde an Getreide, an Kohlen, an Landesprodukten, Alles müßte es mit 1 kr. pr. Zollzentner versteuern, Und, m. H., ich frage: Wäre das Karolinenthal gegenüber gerecht? Karolinenthal, welches an unsere Thore grenzt, welches die Waaren und Produkte einführt, durch die Florenzgasse, eine Strecke von 1000 Schritten, das sollte jeden Zollzentner mit einem Kreuzer versteuern. Es besteht dort eine große Industrie, ein großer Bedarf; die Kohle würde außerordentlich vertheuert; ein Artikel, der an der Grube 5 kr. kostet, dessen Werth hauptsäch-lich in der Fracht besteht, diesen sollte man mit 1 kr. pr. Zollzentner vertheuern?

Nun besteht von Karolinenthal aus die Ausfuhr von unsern Landesprodukten. Von Karolinenthal wird Getreide, Raps, viele Natur-, und Industrieprodukte unseres Landes verfrachtet. Für so viele Güter, welche über Karolinenthal zur Ausfuhr durch die Schifffahrt auf der Moldau und Elbe abgeführt werden, mühte also das ganze Land mit 1 kr. pr. Zollzentner beitragen? Ich glaube, das wäre eine dem Lande gegenüber ungerechte Steuer. (Bravo, výbornì.)

Nun komme ich auf die Schifffahrt der oberen Moldau, auf den Vejton; in was besteht denn eigentlich diese Zufuhr auf der obern Moldau? Sie besteht in Salz, in Bau- und Brennholz, in Eisen, Graphit, in Falbwaaren. Diese Schifffahrt auf der obern Moldau ist in der That leider noch unbedeutend; und schon seit Jahren wird immer davon gesprochen, und Alles bemüht sich, unsere obere Moldau schiffbar zu machen. Man hat von großen Projekten gesprochen, welche ein paar Millionen kosten sollte, damit wir eine Dampfschifffahrt bis an die Ufer nach Prag bekommen.

Also hier auf einer Seite das Projekt der Unterstützung zur Schiffahrt und auf der andern Seite eine neue Belastung! Auch der Hr. Referent hat kürzlich in der Budgetkommission geäußert: es müsse für die Regelung unserer Flußschifffahrt etwas geschehen. Man müsse dahin zielen, daß Dampfschiffe bis an die Ufer von Prag gelangen.

Nun, m. H., durch diese Gesetzesvorlage und durch die Petition der Gemeinderepräsentanz würden wir unsere Dampfschifffahrt im Vornhinein belasten, eine Dampfschifffahrt, die wir noch nicht haben, die wir erst schaffen sollen, wie verträgt sich das mit dem, Widerspruch, wenn es heißt: Alle an die Ufer Prags einlangenden Güter, welche das Prager Stadtpflaster berühren, sollen der Pflastersteuer Prags unterworfen werden.

Wir würden uns eine Verbindlichkeit auflasten schon für die Zukunft und zudem wäre das ja eine doppelte Ungerechtigkeit, vom Weyton aus eine Steuer einzuführen, wo auch Baumaterialien und Kohlen, welche sonst vom Thore aus frei sind, hier besteuert weiden mühten und, m. H., für Kohlen ist ein Kreuzer eine große Steuer! Die Kohle von der Steuer zu befreien, ist eben so wichtig, als Baumaterialien zu befreien. Warum hat die frühere Gesetzgebung das Baumaterial von dieser Steuer befreit? Sie konnte keinen andern Grund haben, als die Erwerbsthätigkeit, das Baugewerbe zu heben; die Kohle ist aber ein eben so wichtiger Faktor, wie das Baumaterial; die Kohle braucht die Groß- und Kleinindustrie, das Gewerbe und auch der Arme; sie ist ein nothwendiges Bedürfniß und nur dort, wo billige Kohle ist, kann die Industrie und das Gewerbe blühen.

Nun sagt man: Transitogüter, die wären gar schädlich für das Prager Stadtpstaster; von dem einen Thore kommen sie und zu dem andern gehen sie wieder hinaus, die verderben das Prager Pflaster am meisten.

Ich gebe zu, von diesen Transitogütern hat die Stadt allerdings keinen direkten Nutzen, allein der indirekte Nutzen, der von den Transitogütern zurückbleibt, ist doch auch in Erwägung zu ziehen. Mancher Fuhrenhälter, der an die Gemeinde seine Steuer bezahlt, könnte vielleicht die Steuer nicht bezahlen, wenn er die Transitogüter nicht zu führen hätte; wenigstens werden diese zu seiner Steuerfähigkeit nicht mit beitragen. Man sagt: es bestehe die Ungerechtigkeit auch darin, daß vom Westbahnhof die Pflastermauth für alle Waaren eingehoben werde, welche von dort nach Prag eingeführt werden; sonach mühte auch für jene Waaren die Pflastermauth eingehoben werden, welche vom nörd-lichen Staatsbahnhofe ausgeführt werden.

Meine Herren! das scheint mir kein triftiger Grund zu sein. Wir haben nur zu beklagen, daß der Westbahnhof so weit von der Stadt entfernt ist. Ich glaube, wenn wir den Westbahnhof innerhalb des Verzehrungs - Steuer - Rayons von Prag hätten, so wäre uns sehr zu gratuliren. Wir wür-den keine so hohen Platzspesen haben und würden einen weit größeren indirekten Nutzen haben, als die Stadt direkten Nutzen von der Pflastermauth einnimmt.


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Nun frage ich, worin besteht die Gerechtigkeit dieser neuen Steuer? An den Thoren muß für Pferde oder ein Stück Zugvieh 171/2 kr., also für 2 Stück 35 kr. für Pflastermauth gezahlt werden. Die Beladung auf 2 Stück Zugvieh ist mit 35 kr. berechnet; nun ist doch bekannt, daß die Fuhrleute in der Regel auf ihren Wagen weit mehr als 35 Wiener Zentner aufladen.

Also das steht in keinem Verhältnisse, wenn pr. Zollzentner, 89 Pfund, 1 kr. vom Bahnhofe und am Weyton gezahlt werden müßte. Das wäre eine Ungleichmäßigkeit und eine Vertheuerung von II Prozent für jeden Zentner. Zudem soll jeder Bruchtheil des Gewichtes, alles, was unter einem Zentner ist, als ein Zentner versteuert werden. Jedes Pfund, jedes Packet, Alles was mit der Eisenbahn ankommt, mühte der Pflastermauth unterworfen werden.

Wenn eine Maschinenfabrik einen Eisenbahn-Waggon oder einen Dampfkessel durch die Stadt führt, der 150, 180 Zentner wiegt, so wird für die 4 oder 6 Pferde, die vorgespannt, pr. Paar Pferde 35 kr. eingehoben und faktisch ziehen ein Paar Pferde hier doch weit mehr als 35 Zentner.

Solche Lasten, meine Herren, verderben das Pflaster am allermeisten. Diese Besteuerung hier pr. Zugvieh und dort pr. Zollzentner wäre eine neue Ungleichmäßigkeit in der Besteuerung. Zudem sind durch die Thore die Baumaterialien frei, die Kohle frei; also Alles, was der Verzehrungssteuer unterliegt, ist frei von der Pflastermauth.

Dort aber im Bahnhose sollten als Verzehrungssteuer-Gegenstände (da muß ich bitten, das ist auch frei), blos was Transito geht, soll auch, wenn es der Verzehrangssteuer unterworfen ist, der Pflastermauth unterliegen.

Nun erlauben Sie mir, meine Herren, von dem Wesen der Pflastermauth sprechen zu dürfen. Vielen Herren dürften die Zustände der Pflastermauth nicht bekannt sein. Die Pflastermauth besteht für alle Waaren, welche der Verzehrungssteuer nicht unterliegen und auf Wagen eingeführt werden. Ob nun auf dem Wagen 36 oder 50 bis 60 Ztr. sind, oder auch nur 3 Zentner, es wird immer für das Stück Zugvieh die Pflastermauth eingehoben.

Nun sind die Kauf- und Geschäftsleute allerdings nicht so gewissenhaft und verschwenderisch, ein Paar Zentner, welche sie von außerhalb des Thors einführen wollen, durch ein Paar Pferde oder überhaupt durch Zugvieh einzuführen. Sie lassen also Handwagen benutzen; daher werden Sie sehr häufig gefunden haben, wie die armen Lehrknaben, die kaum in die Lehre getreten sind, 10 bis 11jährige Knaben an Wägen ziehen und sich abmühen, daß einem das Herz blutet, und der Grund davon besteht mit in der Pflastermauth.

(Hört!)

Das ist fastisch und die Pflastermauth wäre eigentlich von Rechts wegen in dieser Beziehung zu reguliren, um so mehr, da sie kollidirt mit der bestehenden Verzehrungssteuer.

Die Geschäftsleute, welche mit Konsumtions-Artikeln handeln, müssen ein Transitolager in der Vorstadt haben. Nun bekommt Einer die Weisung, eine Kleinigkeit irgend wo anders hinzuschicken. Er muß also die Waare hereinbeziehen und deshalb schickt er in der Regel die Lehrknaben, welche die Zufuhr leisten müssen.

Es kommt auch vor, daß an die bestehenden Wagen, wo ein Paar Zugthiere angespannt sind, die Handwagen angehängt werden.

Man fährt bis zum Thore, führt die belasteten Handwagen durch das Thor, und wenn sie innerhalb dem Weichbilde der Stadt sind, hängen sie die Handwagen wieder an die Wagen und umgehen somit die Pflastermauth.

Das kaun beim Bahnhofe nicht geschehen, und jede direkte höhere Besteuerung wäre abermals nach meiner Meinung keine Regelung, sondern eine neue Vertheuerung der Güter.

Dann frage ich, m. H., ist auch die Pflastermauth nothwendig?

Ich glaube kaum; ich bezweifle das. Die Pachteinnahme betrug im Jahre 1863 24.500 fl. für die acht Thore, wo die Pflastermauth eingehoben wird, die Auslagen fürs Pflaster inklusive der Konalbauten betrugen in demselben I 20.000 fl., die Prager Stadtgemeinde hatte somit einen Ueberschuß von 4500 fl., wie das mir vorliegende Präliminar ausweist. Ob der faktische Erfolg so war, kann ich nicht behaupten, aber das Prälinar weist es so aus.

Im Bahnhofe sind im vorigen Jahre bei einem überaus schlechten Geschäftsverkehr 3 Mill. Zentner angekommen. Von diesen 3 Mill. Ztr. gingen 250.000 Ztr. als Mauthgüter in die Mauth, die in der Regel der Verzehrungssteuer unterworfen sind, wonach somit die Pflastermauth entfällt.

Es bleiben also zur Versteuerung der übrigen 2.750.000 Ztr., welche zu einem Kreuzer berechnet 27.500 fl. betragen würden. Nun nehme ich die Zufuhr von Veyton hinzu, wo ich kein Zufuhrquantum angeben kann, so stellt sich heraus, daß die Prager Stadtrepräsentanz durch Einhebung dieser neuen Pflastermauth, ich möchte sagen auf Kosten es Handels eine Spekulation ausführen möchte; ich kann keine andere Benennung dafür finden und ich glaube, ein solches Gebahren wäre in unserem civilisirten Lande, wo wir Handel und Industrie zu heben stieben, für eine Landeshauptstadt nicht am rechten Platze.

Als das Gesetz, die früheren Privilegien nämlich gegeben worden sind, war Oesterreich in der schönsten Blüthe der Prohibition. Seit dieser Zeit, seit dem Jahre 1851 sind die Zollschranken in Oesterreich theilweise gefallen, es werden jetzt Ver-handlungen gepflogen, um einen Anschluß an den Zollverein zu ermöglichen.

Sonst waren Oesterreichs Handel und Indu-


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strie und unser Gewerbe in ihrer Kindheit, also damals war die kleinliche Anschauung, Pflastermauthen einzuführen vielleicht, gerechtfertiget, heute aber bewegen wir uns in einer andern Zeit, heute will der Handel eine freie Bewegung haben.

Beschränkungen jeder Art ziehen den Handel ab, führen ihn auf neue Bahnen und Stätten.

(Sehr gut!)

Blicken wir auf die noch vor wenigen Jahren bestandenen Staderzölle, Sundzölle, auf die Belastung der Donau, auf die Belastung des Rheins, auf die Belastung der Elbe.

Alle diese Flüsse sind befreit von ihren Fesseln zum größten Theil und Zölle beseitigt worden, und zwar mit großen Opfern von Seite der Staaten und Lander.

Man sehe manche der alten ehemaligen Handelsstädte an, die ihrer Zeit zum großen Welthandel der Hansa gehörten. Durch verfehlte Zolleinrichtung und durch verfehlte Bestimmungen ist der Handel verfallen.

Auf den Straßen zwischen den Pflastersteinen wächst Gras und mit dem Grase zwischen den Pflastersteinen verfällt der Wohlstand, zerfallen die Städte.

(Sehr gut.)

Man sagt, die Pflastermauth sei eine kleine Steuer, aber in der Gesammtziffer, wenn sie solche berücksichtigen, ist sie nicht so klein, sie ist dann bedeutend.

Prag theilweise berühmt, theilweise berüchtigt wegen seines schlechten Pflasters; jetzt durch Einführung dieser neuen Pflastermauth könnte es auch berühmt werden wegen seines theuern Pflasters!

In Baiern, m. H., sind von Seite des Staates alle Straßen frei. Es wird an keiner Straße eine Mauth eingehoben, aber die Städte und Städtchen, wo ein Pflaster besteht, die haben eine Pflastermauth eingehoben, und ich glaube, wenn wir heute den Beschluß fassen, daß wir auf die Petition der Prager Stadtgemeinde eingehen, so geben wir für viele Städte unseres Landes, wo eben auch Bahnhöfe entstanden find, ein gefährliches Beispiel der Nachahmung, und ich glaube, das soll uns doch warnen, wir würden in dieselben Fälle kommen, wo alle Städte und Städtchen ihre Pflastermauth einziehen.

(Sehr gut.)

Ich glaube, daß die bestehenden Pflastermauthen nicht mehr zeitgemäß sind, am allerwenigsten aber möchte ich sie erweitert wissen. Ich will also bezüglich der bestehenden Pflastermauthen keinen neuen Antrag stellen, aber wegen Einführung der Erweiterung der Pflastermauthen erlaube ich mir folgenden Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle über die Petition der Prager Stadtgemeinde über Regelung der in der Stadt bestehenden Pflastermauth zur Tagesordnung übergehen.

(Bravo.)

Oberstlandmarschall: Dr. Bìlský hat das Wort.

Bürgermeister Dr. Bìlský: Es ist bereits her-vorgehoben worden, daß es sich hier in diesem Falle nicht um die Einführung einer neuen Abgabe handelt, sondern nur um eine gleichere Vertheilung derselben. Der Herr Berichterstatter hat bereits er-wähnt, daß die Stadt Prag bereits ein Privilegium schon in dem 14. Jahrhundert vom Könige Johann v. Luxemburg erhielt, kraft dessen die Pflasterabgabe in Prag besteht. Ich glaube also, daß, wenn es sich nicht um die Einführung einer neuen Abgabe, sondern um die Zerechte Vertheilung dieser Abgabe nach dem Zeitbedurfnisse handelt, daß man in die-ser Beziehung einen ganz andern Maßstab anlegen müßte als Herr Dotzauer beantragt.

Was ist die Pflasterabgabe? Die Pflastermauth ist eine Abgabe für die Benutzung des Pflasters, umgelegt am diejenigen, welche das Pflaster in einem höheren Grade benutzen und abnutzen.

Meine Herren, wenn Sie diesen einfachen Grundsatz nur im Auge behalten, werden die Anträge, welche die prager Stadtgemeinde stellt, Ihnen nicht unbillig erscheinen. Alle diese Grundsätze, welche die prager Stadtgemeinde zur Ausführung beantragt, sind auf diesen Hauptgrundsatz basirt, daß das prager Pflaster durch das schwere Fuhrwerk zu sehr abgenutzt wird und es sei gewiß gerecht und billig, daß derjenige, welcher es benutzt, etwas dafür leistet. Die wesentlichste Aenderung der bisherigen Abgabe ist namentlich die, daß die Güter, welche vom Staatsbahnhofe hereinkommen, der Pflastermauth unterzogen werden, was bisher nicht der Fall war. Der Herr Dotzauer hat namentlich auf diesen Grundsatz sich verlegt und da die Schädlichkeit der Ausdehnung der Pflastermauth auseinander gesetzt. Nun meine Herren, frage ich Sie, liegt da etwas Ungerechtes darin, wenn die Güter, welche vom Westbahnhofe hereinkommen und durch das Aujezder Thor hereingeführt werden, die Pflastermauth bezahlen müssen, jene Güter, welche vom Staatsbahnhofe hereinkommen, befreit fein sollen? Weil der Staatsbahnhof zufällig nach Prag verlegt wurde, sollen diese Güter frei sein von der Abgabe. Wäre der Bahnhof, wie es ursprünglich beabsichtigt war, nach Karolinen-thal verlegt worden, so hätte es niemand unnatürlich gefunden, daß die Güter, welche vom Karolinenthaler Bahnhof durch das Poøitscher Thor oder Neuthor hereinkommen, die Pflastermauth hätten zahlen müssen.

Derr Herr Dotzauer hat selbst darauf hingewiesen, daß die prager Stadtgemeinde eben aus dem Grunde, um den Verkehr zu erleichtern, um für diesen etwas zu thun, was Hauptsächlich dem Handelsstande zu gute kommt, ein Opfer von 150.000 fl. gebracht hat, um den Bahnhof herein zu bekommen. Gewiß hat sie damals, meine Herren, nicht geahnt, daß das Opfer, was sie bringt, so sehr zu ihrem Nachtheil ausfallen werde. Wer hat nicht später ermessen, daß die Güter, welche bisher der


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Pflastermauth unterliegen, dann keine Pflastermauth zahlen werden. Hätte sie dies gleich geahnt meine Herren, gewiß hätte sie dieses Opfer nicht gebracht, es war nur im allgemeinen Interesse des Verkehrs.

Herr Dotzauer hat hingewiesen auf Karolinenthal und hat hervorgehoben, daß Karolinenthal durch die Verlegung des Bahnhafes nach Prag einen Nachtheil erlitten hat. Ich frage Sie aber meine Herren, hat Karolinenthal ein Vorrecht, ein Privilegium darauf, daß der Bahnhof dorthin verlegt werden mühte. Ich glaube die Hauptstadt Prag hat mehr das Recht und verdient es mehr, daß der Bahnhof in die Hauptstadt kommt. Uebrigens fürchte ich nicht, daß die Karolinenthaler, wenn die Pflastermauth von den Gütern im Bahnhofe er-hoben wird, dazu beitragen werden. Meine Herren Sie wissen, daß der Staatsbahnhof eigentlich nur zum Theil in der Stadt ist, zum Theil liegt er in, Karolinenthal. Die Karolinenthaler werden schon dafür sorgen, und die Direktion der Staatseifenbahn ebenfalls, daß sie für Karolinenthal rückwärts ein Thor öffnen, und daß die Güter, die sonst beim Eingang in die Stadt die Pflastermauth bezahlen müssen, durch das rückwärtige Thor passiren können, damit sie der Abgabe entgehen. Der Herr Dotzauer hat darauf hingewiesen, daß betreffs Karolinenthal bei der Kohle, beim Transprt der Kohle diese eben-falls der Pflastermauth unterzogen werden solle.

Ich glaube, dagegen läßt sich nichts einreden. Wenn die Kohle, wie sie in die Stadt kommt mit 21/2 Kreuzer per Centner bezahlen muß an Verzehrungssteuer, das müssen die Prager Fabrikanten zahlen, wenn sie Kohlen haben wollen, und die Karolinenthaler Fabrikanten sollen davon befreit sein, wenn sie das Pflaster von einem Ende der Stadt bis zum anderen benützen? Ich glaube es ist das nicht gerecht. Wenn man das Pflaster benützt, so ist angemessen, daß man auch von der Kohle einen Beitrag leistet.

Die Stadtgemeinde hat den Antrag gestellt, daß die Güter, welche mit dem Bahnhofe ankommen, nach dem Zoll-Centner mit der Pflastermauth belegt weiden sollen. Ich glaube meine Herren, das ist ganz natürlich. Im Bahnhofe wird die Fracht nach Zoll-Zentner bemessen. Man hat also deswegen diesen Frachtsatz angenommen, weil zu erwarten steht, daß wenn die Pflastermauth nach dem Zoll-Centner gemessen wird, eine große Erleichterung bei der Einhebung zu Stande gebracht wird. Die Bahnbeamten werden, wenn sie die Fracht bemessen, auch die Pflastermauth in Anrechnung bringen, und wahrscheinlich wird darüber mit der Gemeinde ein Uebereinkommen getroffen werden, daß die Bahnbeamten für diese Mühewaltung eine Provision bekommen, wie dies jetzt der Fall ist oder wenigstens früher der Fall war bei der Pflastermauth am Thore; da zahlt ein Paar Zugvieh 35 Kreuzer; ich möchte glauben, daß das gerade entspricht einer mittleren Belastung eines Wagens von 35 Zentnern; es liegt also gar nichts unbilliges darin, wenn von einem Zollzentner 1 kr. beantragt wird. Ich frage Sie meine Herren, wie ließe sich das mit dem Grundsatze der Gerechtigkeit, Billigkeit vereinbaren, daß der arme Fuhrmann, der arme Bauer, der zum Thore herein kommt mit seiner Waare, daß er die Pflastermauth bezahlen muß? Der Kaufmann, der reiche Großhändler, der durch einen blühenden Handel sich bedeutende Kapitalien erworben hat, daß er diese ungerechte Sublevirung genießen solle? Die Güter der Staatsbahn benützen das Pflaster in großartiger Weise, die Spediteure ziehen mit ungeheueren Wagen durch die gange Stadt; sie laden auf und ab, ruiniren das Pflaster der Stadt in bedeutender Art. Ich glaube also, daß wenn der Fuhrmann, der Bauer am Thore die Mauth zahlen muß, es auch gerecht ist, daß der Kaufmann, der Spediteur sie zahle.

Herr Dotzauer hat darauf hingewiesen, daß diese Mauth zu einem Mißbrauche geführt hat, daß Knaben auf Handwagen die Waaren in die Stadt Hineintransportiren, damit sie die Pflastermauth ersparen. Ich glaube, daß das nicht der prager Stadt-gemeinde zur Last gelegt werden kann, wenn die Kaufleute ihre 10 oder 11jährigen Lehrknaben zu solchen thierischen Verrichtungen heranziehen. (Výbornì).

Her Dotzauer hat darauf hingewiesen, daß die prager Stadtgemeinde bisher einen Ertrag von 24.000 Gulden von der Pflastermauth hat, und daß die Herstellung des Pflasters auch nicht mehr koste. Wenn die Erweiterung der Pflastermauth bewilligt werden würde, so sagt er, würde die Gemeinde ein Geschäft, eine Spekulation machen, da sie fürs Pflaster mehr nimmt als ausgibt.

Meine Herren! Es wird mit Recht geklagt über das prager Pflaster, es ist in dieser Beziehung noch viel zu wünschen übrig; es ist nicht Alles geschehen und daß bisher nicht alles geschehen konnte liegt darin, weil der Stadtgemeinde Prag die Mittel gefehlt haben, die dazu nothwendig sind. Bei den hohen Preisen des Stein-Materiales und Taglöhne erfordert das Pflaster einen enormen Aufwand und ich bin der Ueberzeugung, wenn sie meine Herren durch die Befürwortung dieser Eingabe der prager Stadtgemeinde eine größere Einnahme auf das Pflaster bewilligen oder erwirken, daß die prager Stadtgemeinde das Geld nicht einstecken wird, sondern sie wird das Pflaster so herstellen, wie es die Verkehrsverhältnisse und überhaupt der Komfort in einer Hauptstadt erfordert.

Meine Herren! Herr Dotzauer hat darauf hingewiesen, daß man den Verkehr unterstützen solle, daß der Verkehr Wohlstand bringt und Kapital schafft. Ich bin auch dafür mit Leib und Seele, daß der Verkehr blüht, und jemehr er blüht, desto besser ist es für die Stadt Prag. Aber wenn es dem Kaufmanne in Folge des blühenden Verkehrs gut geht, so frage ich. ob es nicht unpatriotisch ist von ihm, wenn er nicht der prager Stadtgemeinde einen kleinen Beitrag leistet nach Gerechtigkeit, um


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ihn verwenden zu können auf solche Gemeindeanstalten, von welchen der Kaufmann den größten Gebrauch macht. Ich erlaube mir daher, die Anträge des Ausschusses zu befürworten.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Furch.

Abg. Fürth: Herr Dotzauer hat wol schon in ausführlicher Weise sich über einige Verhältnisse ausgesprochen, so daß ich mich wohl darauf beschranken kann, nur Einiges weniges hier beizufügen. Herr Bürgermeister Dr. Bìlský hat hervorgehoben und definirt, was eigentlich die Pflastermaut wäre. Nachdem wir wissen, war der Pflastermaut sei, nämlich ein Entgeld für die stärkere Benutzung und Abnutzung des Stadtpflasters, so bin ich überzeugt, daß der Bürgermeister Bìlský keinen größeren Ersatz verlangt, als den Schaden, den die Stadt hierdurch erleidet. Ist dieß sicher gestellt, und ich finde diese Argumentation im Landesausschußberichte auch, so fallt mir doch auf, warum finden wir denn nirgends konstatirt die Höhe des Schadens, welchen die Stadtgemeinde durch die Frachtfuhrwerke erleidet. Wohl aber finde ich eine neue Steuer, denn anders kann ich sie nicht nennen, und auf Seite 2 des Berichtes ist zu lesen: Das hierzu erforderliche Erträgniß läßt sich bei Abgang der hierzu erforderlichen Daten nicht praeliminiren.

Ich bin, meine Herrn! kein Jurist, aber soviel glaube ich doch sagen zu dürfen, daß wenn man von Jemand einen Ersatz anspricht, so muß man sich erst klar werden, wie hoch dieser Ersatz ist, und dann muß man sich klar werden, wie hoch ist der Ersah, den sich jenen zumuthen darf. Hier im Bericht ist von allem diesem nicht die Rede, es ist ganz einfach der Ersatz für die Pflastermaut angesprochen und gleich die Steuer auferlegt. Von der Höhe des Erträgnisses dieser Umlage spricht man nicht, und vielleicht wol weislich aus dem Grunde, weil sie eben bedeutender ist, als man sich zugestehen will. Es scheint hier mir daher schon in formeller Beziehung ein großer Fehler zu sein, und da eben diese Daten fehlen, welche einen genauen Anhaltspunkt zur Beurtheilung dieser Frage geben sollten, so dürften wir kaum in der Lage sein, eingehend die ganze Vorlage zu beurtheilen und dieses wäre schon Grund genug für mich, um gegen dieselbe zu stimmen. Es ist weiter die Rede gewesen, daß es sich hier um eine Abgabe handelt, die die Stadt zunächst u. namentlich die Kaufleute der Stadt betrifft. Meine Herren, gerade vor wenigen Minuten wurde für eine Steuer gestimmt — die sich die Stadt Prag selbst aufgelegt hat. Dießmal handelt es sich um eine Umlage, die nicht die Stadt allein, vielmehr nur das ganze Land trifft, und damit dürfte die Kompetenz dieser Frage erledigt sein. Wir können über diese Frage umsomehr abstimmen, denn in die Kompetenz des Landtags gehört wol eine Steuer, die den Handel und die Industrie und die Landwirthschaft des Landes trifft.

Abg. Herr Dotzauer hat schon ausgeführt, wie sehr durch diese Pflastermaut das Getreide, das Holz und alle möglichen Landesprodukte besteuert werden dafür, daß sie die Florenzgasse benutzen dürfen, daß die Steuer ferner dafür gezahlt wird, daß am Wejton die Güter ausgeladen werden, trotzdem daß eine Masse von Menschen dadurch ihren Lebensunterhalt gewinnen. Ich glaube, das sind Umstände, die auch die Stadt berücksichtigen soll; denn eine Pflastermaut, die vielleicht wie Abg. Dotzauer bemerkte mehr als 27000 Gulden einträgt, und deren Ertrag dennoch weit über den Kostenbetrag des Pflasters hinausgeht, kann wohl hinreichend sein.

Ein weiteres wichtiges Moment scheint mir wohl auch zu sein (Rufe: laut!). Gin weiteres wichtiges Moment scheint mir wohl auch zu sein, daß wirklich das Erträgniß der Steuer ein größeres ist, als man vielleicht glaubt. Die Staatsbahn hat im Monate Dezember z. B. in einem Momente, wo die Schiffahrt geschlossen war und somit die Getreidezufuhr, der Getreideexport nicht existirte, in diesem Momente betrug die Einfuhr nach Prag 440.000 Ctr. Ich will annehmen, weil ich es im-mer liebe, mit kleinen Ziffern zu rechnen, daß die Vertheilung gleichmäßig für alle Monate des Jahres ist, so würde das der Stadt ein Erträgniß von 50,000 fl. geben, blos für die Güter, welche von der Staatsbahn kommen.

Nehmen wir die an den Ufern der Stadt ankommenden Güter, so weiß ich, daß von Budweis allein 250.000 Ctr. Güter kommen, die hier aus-gelandet werden. Nehmen wir hierzu von allen Ufern der Moldau Güter, Holz u. s. w. kommen, so glaube ich nicht zu viel behauptet zu haben, wenn ich nach Millionen Centnern rechnen kann, und ich glaube, das gerade Bauholz, Getreide lauter Artikel sind, die eben ins Gewicht gehen, und so dürfte in dieser Richtung eine neue Einnahme von 20.000, 30.000 Gulden hier sehr leicht erzielt werden.

Gin Weiteres ist die Schwierigkeit, die man dem Exporthandel in den Weg legt.

Nehmen wir an, es wird an den Ufern im Wejton Getreide ausgelandet, welches eine Zeit hier bleit und wird wieder für den Export verkauft; für diese Durchfuhr muß diese Steuer von 1 Kreuzer entrichtet werden.

Nehmen wir ferner an, daß Güter, die für den Export bestimmt sind und eben die Moldau hinabgehen; wegen kleinen Wasserstandes hier ausgelandet werden müssen und nach Karolinenthal durchgehen (und der kleine Wasserstand ist etwas, was leider viel zu häusig ist, und die Operation wiederholt sich viel zu häufig) so entfällt hier eine neue Steuer auf diese Durchfuhr von Gegenständen, die sonst bei günstigem Wasserstande ganz ruhig durchfahren können, und diese Steuer, die beim Getreide, Raps, vielleicht unbedeutend scheint, wer wird diese tragen? Weder der Händler, noch der Konsument, tragen wird sie lediglich der Bauer.

Die Calculation, die man beim Einkaufe macht,


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ist die: Wenn sich die Artikel mit Bezug auf einen Exportpunkt rentiren, wird man nicht kalkuliren, daß die Fracht der Artikel um 2, 3 Kreuzer niedriger zu stellen ist, sondern man wird trachten, daß es dem Produzenten abgedrückt werde.

Man tröstet sich gewöhnlich: das hat der Konsument zu zahlen, nein der Produzent wird es zahlen. Aus dieser Rücksicht (ich will nicht länger Ihre kostbare Zeit in Anspruch nehmen) aus dieser Rücksicht kann ich nur den Antrag des H. Dotzauer unterstützen.

Oberstlandmarschall: Hr. Prof. Tonner.

Poslanec Tonner: Já velmi lituji, že nìkteøí páni, kteøí sobì ostatnì slova velmi vá-ženého pana státního ministra velmi berou k srdci, také si neberou na úvahu lépe nìco jiného, co se øíkalo, a sice dnes v tomto slavném snìmu. Za posledních èasù nás napomínali páni pøátelé, abychom byli ve snìmu všemožnì šetrnými se slovy, a pøál bych si, aby páni ta jak možná zachovávali; a ještì více pøeji, aby sme byli co možná šetrnými v øíšské radì, když se bude jednati o daních a pøirážkách. Chci a tom ohledu zachovaje se podle napomenutí pana státního ministra, slovo promluviti, jelikož nám nic nemá býti tak drahé, jako èas.

Pan Fürth není právníkem a já také né, jemuž jde o to, aby se nestalo žádné bezpráví, když mìsto Praha za užití dlažby žádá náhradu.

Pan Fürth by tøeba dovolil tuto náhradu, kdyby se jen dalo dokázati, co kdo a zaè to má nahraditi.

Dle tìch slov by se nesmìla žádná mýta vybírati, ponìvadž i pøi silnicích, kde mýtu jsme všickni podrobeni, když ku pø. jedeme na koèáøích, se nedá dokázati, mnoho-li kdo zkazil, a mnoho-li k napravení má pøispìti. Ten dùvod, který pan Fürth uvedl je docela bezpodstatný a na opak, co zde mluvil, jak p. zpravodaj Dr. Rieger tak i purkmistr Pražský Dr. Bìlský, ty dùvody jsou tak podstatné, že skuteènì myslím, že bychom mìli se vším dálším rozbíráním dáti pokoj, aby již jednou záležitost ta byla vyøízena, jak slušnost žádá.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Pankratz.

(Rufe: Schluß!)

Es wird Schluß der Debatte beantragt. Ich bitte die Herren, die für den Schluß sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Es sind noch zwei Redner vorgemerkt, Herr Dr. Pankratz hat bereits das Wort gehabt. Außerdem noch Herr Wolfrum! Herr Dr. Pankratz.

Dr. Pankratz: Es ist vielleicht kein bloßer Zufall, daß nach dem vorigen Gegenstand der gegenwärtige an demselben Tage und unter demselben Referenten vorliegt. Die Gemeinde hat eben eine große Ausgabe beschlossen und braucht dazu Geld (Heiterkeit). Das ist der Grund des gegenwärtigen Antrages. Wenn die Gemeinde das Geld nur auch aus sich selbst umgelegt hätte, so wäre das am Ende gar nicht übel, aber die Gemeinde will ein Transit besteuern, also die Fremden.

Die bisher bestehenden Abgaben gründen sich, wie wir gehört haben, auf ein Privilegium vom Jahre 1338. Es ist ein allbekannter Sah, daß Privilegien aufs Strengste ausgelegt werden müssen, daß der heutige Antrag eine strenge Auslegung des Privilegiums sei, kann ich ihm eben nicht nachsagen (Heiterkeit).

Das Privilegium hat von den Kaufmannsgütern gesprochen, welche in der Stadt Prag eingeführt werden. Das können wir nicht anders, das Privilegium hat die Stadtgemeinde; darein wäre wieder nichts zu reden, wenn die Gemeinde einfach dabei geblieben wäre. Allein die Gemeinde will dieses Privilegium regeln und wie sie sagt im §. 1 ihres Gesetzentwurfes, es soll bleiben wie bisher, nur sollen noch Güter, welche in Prag eingeführt werden, eine Pflasterabgabe bezahlen.

Zwischen Kaufmannsgüter und Güter, m. H., dürfte denn doch ein Unterschied sein. Nach dem Privilegiun sollen die Kaufmannsgüter bei der Einfuhr Steuer zahlen und zwar per Pferd 10 kr., jetzt 171/2 kr. und nach dem Wunsche der regelnden Gemeinde Einfahrsgüter, folglich alle möglichen Güter und das ist ein wesentlicher Unterschied, und es läßt sich jetzt die Sache nicht mehr bloß auf Kaufleute beziehen, sondern auf Alle, welche heute nach Prag was immer für Güter einführen. Weil aber das Privilegium streng ausgelegt werden müsse, glaube ich, daß darüber, was die Gemeinde als Privilegium anspricht, gar nichts zu entscheiden wäre, und daß in dieser Beziehung der Antrag überflüssig war. Wenn aber die Stadtgemeinde neue Abgaben einführen will, so haben wir von Sr. Excel. dem H. Statthaltereileiter gehört, daß das als Maut der Vollzugsbehörde zugewiesen wäre, und daß wir kaum dazu befugt sein dürften, darüber zu entscheiden.

Ich erlaube mir noch auf andre Gesichtspunkte hinzuweisen, ausgehend davon, daß das Privilegium auf Kaufmannsgüter beschränkt ist, und daß wir also von Kaufmannsgütern zu handlen haben. Nun frage ich, ob die Auflage einer Transitogebühr auf Kaufmannsgüter nicht Zoll- oder Handelssache sei, und eben über Handelssachen ist der böhmische Land-tag leider nicht kompetent.

Ich glaube also, daß auch neben dem Gesichts-punkt der Maut, welchen Se. Excellenz hervorgehoben haben, auch die Eigenschaft der Handelssachen zu betonen sein wird.

Was nun die Angemessenheit der Sache überhaupt anbelangt, so hätte ich von der autonomen Gemeinde der Stadt Prag erwartet, daß sie in Würdigung der Nachtheile von derlei Abgaben sie abgeschafft hätte, so weit sie bestehen, nicht aber ausgedehnt (Bravo).

Darüber sind alle Gelehrten einig, daß durch solche Belästigungen des Verkehrs die Stadt in ihrem

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Wohlstand, im Ganzen genommen, nicht gewinnt (sehr gut!); solche Belästigungen des Verkehrs haben von jeher dazu geführt, daß der Verkehr, so weit es möglich war, trachtete Umwege zu finden, um diesen Plackereien und Belästigungen zu entgehen. (Sehr gut!)

Es ist aber noch ein anderer Gesichtspunkt hier: Wenn wir der prager Stadtgemeinde eine solche Belästigung des Verkehrs erlauben, wo werden wir den Muth haben, der Gemeinde Bìchowitz, auf der andern Seite Beraun, Žebrak, dort wieder Kolin und Czaslau ec., kurz allen möglichen Stadtgemeinden sie zu verweigern?

Thun wir dann das nicht, messen wir für alle nach gleichem Maße, so steuern wir mit allen Segeln — zwar nicht ins Mittelmeer, aher ins Mittelalter (Bravo, Bravo! Heiterkeit), und wir haben da unser Land mit Rücksicht auf die gräulichen Zu-stände, welche in Betreff des Handels im Mittelalter bestanden, bedeutend germanisirt (Heiterkeit, Bravo!) und dafür kann ich von meinem Standpunkte auch nicht aussprechen (Heiterkeit).

Ich glaube also in der Generaldebatte überhaupt nur sagen zu können: was in Betreff der Kaufmannsgüter bisher Recht war. das bleibt Recht.

Zur Ausdehnung dieser Rechte auf andere Fälle — sollen wir es als einen Mautzoll oder Handelssache betrachten— sind wir nicht kompetent, zu einer Belastung des Transitogeschäftes am allerwenigsten. Wo es sich aber blos um eine Belastung der prager Stadtgemeinde für ihren eigenen Konsum handelt, da könnte ich allerdings nicht dagegen sprechen, wenn die prager Gemeinde das, was in der Stadt Prag allein eingeführt wird und hier auch konsumirt wird, sich besteuert, und ich glaube das könnten wir sogar von Seiten des Landtages ohne Weiteres genehmigen. (Bravo! Heiterkeit.) Aber nur gegen die Transitogebühr muß ich mich besonders verwahren.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Wolfrum hat das Wort.

Wolfrum: Ich glaubte, ich habe das Wort schon abgetreten an H. Dr. Pankratz, nachdem die Debatte geschlossen war.

Der gründlichen Erörterung des Dr. Pankratz, H. Dotzauer und des H. Fürth habe ich nichts weiter beizufügen und muß mich einverstanden erklären mit dem Uebergang auf Tagesordnung über diesen Gesetzentwurf.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung zur Unterstützungsfrage vorlesen: Der H. Abg. Dotzauer trägt an, der h. Landtag wolle über die Petition der prager Stadtgemeinde um Regulirung der daselbst bestehen-den Pflastermaut zur Tagesordnung übergehen.

Sl. snìm raèiž pøes žádost hlavního mìsta Prahy " o upravení mýta dlažebního" pøijeti k dennímu poøádku.

Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht).

Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Berichterstatter!

Dr. Rieger: Meine Herren, es ist über diese Frage viel verhandelt worden und namentlich ist die Gerechtigkeit dieser Auftage bestritten worden.

Meine Herren, was ist gerecht? Gerecht ist, daß Jeder, der von eines Anderen Leistungen Vortheile ziehen will. ihm dafür entsprechendes Entgelt leistet; und gerecht ist, daß Niemand von dem Nachtheile eines Anderen Vortheile zieht. Wenn also die Prager Stadtgemeinde mit enormen Opfern auf einer Strecke von einer guten Stunde, einer Meile fast, kann man sagen, das Pflaster erhält, so ist es gerecht und billig, daß Jeder, der von diesem Pflaster Gebrauch machen will, einen Entgelt leistet und umgekehrt, daß Jemand Gehrauch machen will, der es nicht entgilt. Damit glaube ich, ist die Gerichtigkeit erledigt.

Meine Herren, die Abgabe, um die es sich han-delt, die besteht faktisch und hat faktisch bestanden. Sie besteht auf Grundlage der alten Privilegien, besteht auf Grundlage des eben citirten Hofkanzlei-Dekrets vom 26. September 1822.

Bisher wurden alle Güter, die in Prag eingeführt wurden, dieser Abgabe unterzogen.

Aber meine Herren, es handelt sich jetzt, so zusagen, um die Sanktionirung einer Exemption von diesem Privilegium. Denn die Güter, die mit der Westbahn nach Prag kommen, müssen diese Abgabe zahlen; das ist gerecht, meine Herren. Aber die Güter, die im Prager Bahnhof ankommen, zahlen sie nicht, sprechen die Exemptionen an, obschon das gar nicht gerecht ist.

Denn, meine Herren, soll die Prager Stadtgemeinde, die mit großen Opfern den Bahnhof hier in Prag errichtet hat, soll die dafür gestraft werden, daß sie von den Gütern, die in den von ihr errichteten Bahnhof kommen, keine Mauth bekommt, wohl aber von den Gütern, die auf jenen Bahnhof kommen, zu dem sie gar nichts beigetragen hat? Also, m. H., das ist vielmehr ungerecht.

Meine Herren, es hat Herr Abg. Dotzauer darauf hingewiesen, daß die Prager Handelskammer dagegen protestirt. Nun, m. H., daß ist nach meiner Ansicht kein entscheidendes Moment. Es ist ganz begreiflich. Die Prager Handelskammer besteht zumeist aus Fabrikanten und Kaufleuten; die finden es nicht in ihrem Interesse, wenn sie Colli-Mauth, Pflastermauth zahlen sollen.

Aber, m. H., wir haben dieselbe Erscheinung; die Bierwirthe protestiren in allen Fällen einmüthig gegen die Bierkreuzer und wir haben deßhalb doch die Bierkreuzer bewilligt, und sind damit ins Mittelalter hineingekommen, wie der Herr Abgeordnete Pankratz behauptet. (Heiterkeit).

Meine Herren, die Prager Stadtgemeinde ist bei der Erhebung dieser Pflastermauth an einen Umstand gebunden, nämlich, daß sie es nur bei den Thoren ein Heben darf.

Wenn also die Prager Stadtgemeinde in der Lage wäre, zwischen dem Bahnhofe und der Stadt noch ein Thor zu errichten, so wäre sie vollkommen


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in der Lage, diese Mauth zu erheben und m. H. warum sollte sie das nicht. Das kommt nur auf sie an. Sie braucht nicht ein gewaltiges Thor für Fortifikationszwecke zu errichten. Sie braucht es nur so zu machen, wie man es in Paris gemacht hat, wo man Octroy-Mauern und Fortifikationsmauern hat. Das sind ganz verschiedene Dinge. Wenn die Stadtgemeinde es in ihrem Interesse findet die Konsumtion in der Stadt mittelst Octroy zu belasten und zu diesem Zwecke eine Mauer von einem halben Ziegel aufführt, so ist das vollkommen hinreichend, sie kann überwachen, daß Niemand die Mauer überspringt. Sie wird in der Lage sein, bei diesem Thore Mauth zu erheben.

Es ist auch zu bemerken, daß der hiesige Bahn-Hof nicht innerhalb des Verzehrungssteuerrayon liegt. Er liegt außerhalb des Verzehrungssteuerrayons, denn nur derjenige, der aus dem Bahnhofe in die Stadt gehen will, muß die Vezehrungssteuer zahlen, wer sich aber etwas in den Bahnhof einführt z. B. von Karolinenthal, der zahlt keine Verzehrungssteuer wenn er von der Karolinenthaler Seite kommt.

Es ist hingewiesen worden auf die großen Vortheile, welche die Bahn der Stadt gebracht hat. Ja m. H. das ist ein Gegenstand, der nicht zur Sache gehört, daß Straßen gebaut worden sind, davon hat die Stadt große Vortheile gehabt, auch der Westbahnhof hat große Vortheile gebracht, und doch bezieht die Stadt die Mauth von den Gütern, die mit der Westbahn herein kommen. Aber als ein besonders wichtiger Grund ist hervorgehoben worden, daß Waaren, die für den Gebrauch von Karolinenthal in Prag eingeführt werden und die kurze Strecke durch die, Florenzgasse das Prager Pflaster benutzen, trotzdem dieser großen Auflage unterliegen. Das ist die geringste Besorgniß. Sie können sicher sein, daß vom Augenblicke an, wie diese Pflastermauth eingeführt wird, die Direktion der Eisenbahngesellschaft dafür Sorge tragen wird, daß ein Thor beim Bahnhofe für Karolinenthal errichtet werde und die Güter auf dem Bahnhofe die für den Gebrauch Karolinenthals und einen außer Prag liegenden Gebrauch gebracht, werden, aus dem Karolinenthaler Thore hinausgehen und das Prager Pflaster nicht abnutzen. Wenn sie aber das Pflaster nicht abnützen, so wird die Prager Stadtgemeinde nicht so unbescheiden sein, ein Entgelt anzusprechen. Das ist ihr auch nicht eingefallen. Man hat gesagt, es wäre ganz und gar unbillig die Waare, die z. B. am Vejton oder an einem andern Ufer abgelagert wird, dieser Abgabe zu unterwerfen. Aber m. H. was ist der Grund der Abgabe? Kein anderer als die Abnutzung des Pflasters und das entsprechende Entgelt dafür. Sind die Güter, die am Wejton abgelagert werden, in der Lage, das Pflaster abzunutzen und zu gebrauchen, so sollen sie dafür ein Entgeld leisten; aber glauben die Herren etwa, daß diese Güter das Pflaster weniger in Anspruch nehmen, daß schwere Güter, die müssen verflachtet werden, das Pflaster unbeschädigt benützen? Nein, meine Herren, die verderben das Pflaster am meisten und machen die großen Lücken im Pflaster, wo sich dann Pfüßen bilden; wir könnten dahin kommen, die Prager Gassen wirklich schiffbar zu machen, wenn wir da-für nicht ein anderes Entgeld bekämen. (Heiterkeit.) Man hat gesagt, es ist ungerecht den Transito der Kohle oder des Baumaterials zu besteuern. Ja, meine Herren, die Kohle und die Baumaterialien, die nicht in Prag konsumirt werden, müssen ja Prag nicht passiren. Der Herr Abgeordnete Pankraz hat in Aussicht gestellt, daß in Karolinenthal eine neue Brücke errichtet werden wird, die sollen dann ruhig um die Stadt herumfahren und die Prager Stadtgemeinde wird sie nicht bitten durchzugehen. Sie werden das Pflaster nicht abnutzen und werden nicht in die Lage kommen, etwas dafür zu zahlen.

Aber daß man gesagt hat, daß auch wieder von dem Transit der Kohlen und Baumaterialien so viel abfällt, was wieder etwas werth ist, das muß ich in Zweifel ziehen; denn was von Steinen, die durchgeführt werden, und Kühlen in Prag abfällt, ist Schmutz und Koth, und dieses ist ein Unglück für die Prager Stadtgemeinde.

Abgeordneter Dotzauer hat gesagt, wir würden keine Spedition zahlen müssen, wenn der Bahnhof in Prag wäre, und es ist für den Kaufmann eine Belastung, wenn er die Güter vom Schmichover Bahnhofe wieder überladen muß auf einen Wagen und in die Stadt führen.

Das ist richtig raisonirt vom Stadpunkte des Kaufmanns, nicht aber von dem des Stadtverordnetenkollegiums.

Pas Stadtverordnetenkollegium hat vor Allem die Interessen der Stadt zu wahren, dafür zu sorgen, daß das Pflaster in gutem Stande erhalten werde, und daß diejenigen, die von ihm einen wesentlichen Vortheil ziehen wollen, dafür das ensprechende Entgeld zahlen. Abgeordneter Dotzauer wünscht aber das Gegentheil. Er wünscht, daß Diejenigen, welche das Pflaster am meisten gebrauchen und benützen, daß diese nichts zahlen sollen, und die Stadtgemeinde in die traurige Lage käme das Pflaster auf andere Leute umzulegen, die nicht davon Gebrauch machen oder nur wenig Vortheil davon haben.

Er hat darauf hingewiesen, daß eben durch den Umstand, daß der Bahnhof am Smichov ist, daß dadurch sich der Nebelstand herausstelle, daß oft Lehrknaben verhalten werden, die Waaren in klemm Wagen fortzuschaffen, wo kein Pferd vorgespannt ist.

Meine Herren! liegt das im Privilegium der Stadtgemeinde? Nein. Der Grund liegt darin, daß die Kaufheim das Recht der Gemeinde illusorisch machen wollen, und die Mauth umgehen wollen; das ist eine Unredlichkeit der Prager Stadtangehörigen, die obschon sie der Gemeinde angehören, doch den Gemeindefond bevortheilen wollen. Das ist eine Unredlichkeit der Prager Kaufleute, und eine Un-

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XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

barmherzigkeit (oho) von ihrer Seite, daß sie die Lehrknaben verpflichten, die Lasten zu schleppen. Aber das ist kein Gegenstand, weßhalb der Landtag der Stadt eine solche Umlage verweigern sollte. Wenn solche Uebelstände vorkommen, so wäre es Sache des Handelsgremiums in moralischem Wege dahinzuwirken, daß dieser Skandal nicht vorkomme, oder wo er vorkommt, daß die Polizei einschreite und nicht zulasse, daß eine Quälerei der Lehrjungen stattfinde.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, der Herr Berichterstatter hat den Ausdruck Unredlichkeit der Prager Kaufleute gebraucht . . . (unterbrochen von)

Dr. Rieger: Ja, ja! Versteht sich von selbst, derjenigen Kaufleute, die diese Mittel anwenden, welche ich weder human noch redlich finden kann.

Meine Herren! Es ist weiter hingewiesen worden, es sei das Ganze nur eine Spekulation der Prager Gemeinde, die damit ein größeres Einkommen erzielen will.

Ja, meine Herren, das ist natürlich. Sie denkt daran, ihr Einkommen zu erhöhen. Das thut sie ja mit allen ihren Umlagen, das alles sind ja Spekulationen, aber die Frage ist, ob die Umlage, auf die sie spekulirt, eine gerechte sei, und den Beweis, daß diese hier eine ungerechte sei, sind die Herren schuldig geblieben.

Nun der Herr Abg. Pankratz wendet sich vorzugsweise gegen die Abgabe, die dem Transit zugemuthet wird und er meint, er würde dafür stimmen, wenn es sich bloß darum handeln würde, diejenigen Güter zu belasten, welche in der Stadt konsumirt werden.

Aber, meine Herren, das ist ein sonderbarer Rechtsgrund.

Diejenigen Güter, die in der Stadt konsumirt werden, benutzen das Pflaster vielleicht nur zur Hälfte, dann sind sie in der Stadt schon, am Bestimmungsort angelangt. Diejenigen, die Transit gehen, benutzen sie in der ganzen Länge, sie sollen also mehr zahlen.

Nun sollen diejenigen, die in der Stadt leben und diese Güter konsumiren, dadurch getroffen werden und obendrein das Pflaster auch noch erhalten durch die Umlage. Diejenigen, die von keiner Umlage getroffen werden und das Pflaster benützen, wären von der Mauth befreit. Das ist doch offenbar ungerecht.

Man hat darauf hingewiesen, daß wenn Prag diese Ausnahme für sich in Anspruch nimmt, auch andere Städte das mit gleichem Rechte thun werden. Aber, m. H., der Fall kann so leicht nicht vorkommen,

(Heiterkeit),

d. h. vorkommen kann es, daß vielleicht die eine oder die andere Stadt es verlangt, aber daß sie ihr Verlangen mit so schlagenden Gründen wie die Prager Stadtgemeinde begründen könne, das negire ich. (Heiterkeit).

Es gibt keine zweite Stadt in Böhmen, die in der Lage ist, ein Pflaster auf Stundenlange zu erhalten, weil es eben keine zweite so große Stadt in Böhmen gibt und keine Stadt, die m der traurigen Nothwendigkeit wäre, eine so enorme Summe zu verausgaben für die Pflastererhaltung, als eben die Stadt Prag.

Hier ist es klar, daß das Bedürfniß der Herstellung des Pflasters größer in dem Maße als auch die Abnützung eine größere ist.

Man hat auf die Kompetenzfrage hingewiesen. Herr Abg. Pankratz hat sich sogar dahin ausgesprochen, daß in Zoll- und Handelsfragen der Landtag leider nicht kompetent sei, wie er sich da ausdrückte.

Ich, m. H., werde zu den Föderalisten gezählt und bin nicht der Meinung, daß er leider nicht kompetent sei, denn ich gestehe vollkommen gern ein, daß er in der Zoll- und Handelsfrage nicht kompetent sei und nicht sein soll, weil ich diese im-mer als eine Reichssache behandelt habe.

Das hindert aber nickt, daß er in Sachen des Kommunikationswesens und betreffend der diesfälligen Umlagen kompetent sein könne, und wir haben einen Beweis dafür darin, daß die Regierung in Straßenwesen eine Vorlage gemacht hat, und daß soeben im n. öfter. Landtage das Mauthwesen ge-regelt worden ist, daß sie also dort die Kompetenz des Landtages in Mauth- und Straßensachen anerkannt hat.

Wenn es dort möglich ist, so können wohl wir uns auch diese Kompetenz anmaßen und konnten über Mauthangelegenheiten, Straßen-Kommunikationswesen Beschluß fassen.

Nun aber der letzte Grund, den der H. Abg. Pankratz vorgebracht hat, ist der; er meint, daß alle Gelehrten einig sind darüber, daß derlei Abgaben eine Belastung des Verkehrs seien.

Ja, m. H., alle Gelehrten sind der Ansicht, daß jede Steuer eine Last sei, und auch die Ungelehrten zahlen ungerne, so wie die Gelehrten.

Ich glaube also, daß der Landtag vollkommen in der Lage ist, das Gesetz gut zu heißen, und daß die Anforderung der Prager Stadtgemeinde, indem sie sich auf ein ohnehin bestehendes Recht, um dessen Ergänzung es sich namentlich handelt und wo es sich darum handelt, daß gewisse Güter, die gegenwärtig durch eine Anomalie eines Privilegiums genießen, daß die dessen künftig nicht mehr theiltheilhaftig sein sollen, sondern daß alle Güter, die in Prag eingehen und das Straßenpflaster benützen, gleichmäßig belastet werden sollen, daß diese Bitte der Stadtgemeinde gerechtfertigt und billig sei.

Ich bitte den hohen Landtag darüber zu entscheiden.

Oberstlandmarschall: Abgeord. Dotzauer trägt an:

Es sei über die Petition der Prager Stadtgemeinde um Regelung der daselbst bestehenden Pflastermauth zur Tagesordnung überzugehen.


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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Sl. snìm raèiž pøes žádost hlavního mìsta Prahy "o upravení mýta dlažebního" pøejíti k dennímu poøádku.

Ich muß diesen Vertagungsantrag am Schluße der Debatte zur Abstimmung bringen.

Ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Geschieht).

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Geschieht).

Der Antrag ist entschieden in der Minorität. Wir gehen zu den einzelnen Punkten des Antrages über.

Dr. Rieger (liest):

Der Gemeinde der königl. Hauptstadt Prag wird die Bewilligung ertheilt:

1. Von jedem Stücke Zugvieh, womit der Verzehrungssteuer nicht unterliegende Güter nach Prag eingeführt werden — Fuhren mit Baumateriale ausgenommen — wie bisher einen Betrag von 171/2 kr. österr. Währung an Pflastermauth zu er-heben.

Obci královského hlavního mìsta Prahy se udìlaje povolení:

1. aby z každého kusu tažního dobytka, jimž se do Prahy pøiváží zboží daní potravní nepodrobené—vyjímajíc jen povozy se stavivem—vybí-rala jako doposud po 171/2 kr. r. è. dlažebního mýta.

Ich glaube eigentlich streng genommen ...

Oberstlandmarschall: (unterbricht.) Nach Einvernehmung und über Antrag.

Dr. Rieger: Die Formel ist wie gewöhnlich. Nach Einvernehmung und über Antrag des Landta- ges unseres Königreiches Böhmen haben Wir beschlossen zu verordnen:

Po slyšení a po návrhu snìmu Našeho království èeského usnesli jsme se a naøizujeme:

Ich bemerke, daß streng genommen dieser §. eigentlich der Bewilligung nicht mehr bedarf, weil er faktisch besteht. Er hat nur deshalb hier Platz gefunden, weil es sich darum handelt, diese ganze Angelegenheit für die Zukunft durch eine einheitliche Verordnung zu regeln, damit sich die betreffenden Parteien nicht immer erst auf alte Hofdekrete und Privilegien beziehen müssen. Es handelt sich also hier nur um die Bestätigung eines bereits Vorhandenen.

Oberstlandmarschall: H. Dr. Pankratz: Dr. Pankratz: Es ist nicht gleichgiltig, ob die Angelegenheit durch ein Privilegium gegeben ist, oder durch ein Gesetz, welches allgemein lautet. Eben well es ein Privilegium ist, darf es nicht ausdehnend ausgelegt werden, und es könnte auch zu Exemplificationen führen, welche auf die anderen Gemeinden nicht angewendet werden sollen. Darum muß ich mich gegen diesen Absah aussprechen. Denn findet ihn selbst der Herr Berichterstatter nicht nothwendig zur Erweisung und Erhärtung des Rechts der Prager Stadtgemeinde, und zeigt er sich dann andererseits nachtheilig im Allgemeinen, so ist wahrhaftig kein Grund vorhanden, warum wir diesen Absatz annehmen sollten.

So wie er steht, widerspricht er sich sogar dem Privilegium; denn es ist bereits bemerkt worden, daß in dem Privilegium von Kaufmannsgütern die Rede ist, hier nur von Gütern.

Er enthält aber noch einen zweiten Widerspruch, weil er sagt .wie bisher", und bisher waren es gerade nur Kaufmannsgüter. Wenn er also Güter belasten will und nicht Kaufmannsgüter, so ist es nicht wahr "wie bisher." Es ist also der Absatz an sich unnöthig, und zu unnützen Exemplifikationen für andere Gemeinden geeignet und in sich selbst wider-sprechend. Ich werde daher gegen den Absatz stimmen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand daß Wort?

Dr. Rieger: Ich muß hier bemerken, daß die Sähe durch einen Gedankenstrich getrennt sind, woraus hervorgeht, daß das Wort "wie bisher" sich auf 17 kr. bezieht, daß also kein Widerspruch darin liegt.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift. . .

Dr. Schmeykal: Ich würde nur H. Berichterstatter bitten, vielleicht den Eingang des gestellten Antrags stylistisch dahin zu ändern, daß die Eingangsworte "nach Einvernehmung und" wegbleiben; denn das Wort "nach Einvernehmung" würde voraussetzen lassen, daß von Seite der Regierung die Initiative in dieser Richtung getroffen worden sei, was nicht der Fall ist.

Dr. Rieger: Ich konformire mich dem, es ist dieß eine Form. wie sie gewöhnlich vorkömmt, die man deßhalb abgeschrieben hat. Es ist ganz richtig, wie Herr Dr. Schmeykal gesagt hat.

Statthaltereileiter. Sf. Belcredi: Es hat der Antrag die Form eines Gesetzes, und deßhalb mag wohl auch der Landesausschuß diese Einleitungsworte beibehalten haben. Das ist aber derjenige Umstand, gegen den ich mir erlaubt habe, einige Bedenken zu äußern, mich auf die noch fortan in Kraft stehende Mauthdirektive zu berufen, nach welcher bis in die neueste Zeit bezüglich anderer Städte, wo es sich auch um Einführung neuer Pflastermauthen handelte, wie ich beispielweise Rumburg und Königinhos nannte, vorgegangen worden ist.

Wenn der H. Berichterstatter sich darauf berufen hat, daß in der Regierungsvorlage betreffend das Straßenwesen, eine Bestimmung vorkomme, welche die Mauth berührt, so ist das allerdings der Fall. Dort heißt es, daß eben die landesfürstliche Behörde bei der Errichtung von Mauthen vorzugehen habe und zwar nach der geltenden Direktive.

Was die Hinweisung auf Niederösterreich anbelangt, so ist es allerdings auch richtig, daß das erwähnte Gesetz sanktionirt wurde, allein darin wird erst der Grundsatz ausgesprochen, daß in Zukufnt zur Errichtung von Mauthen auf einzelnen Strassen-Strecken ein Landesgesetz erforderlich sei.


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Dort ist es demnach in ganz verfassungsmäßigem Wege festgestellt worden, daß in Zukunft diese einzelnen Mautherrichtungen im Wege der Landesgesetzgebung auf den Straßen zu geschehen hat. Dieß ist aber hier noch nicht der Fall. Dieß wollte ich nur bemerken.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Prof. Herbst: Ich bitte ums Wort. Ich würde mich der Ansicht, die der H. Berichterstatter früher ausgesprochen hat, um so mehr ausschIießen, weil zum Zustandekommen eines Gesetzes ja die Sanktion Sr. Majestät des Kaisers erforderlich ist, und weil es mir scheint, daß das, was die landesfürstliche Behörde thun kann, umsomehr Se. Majestät als der höchste Gesetzgeber auch thun könne.

Dr. Rieger: Das ist auch meine Ansicht gewesen; ich glaube selbst, wenn man die Mauth als eine bloße Regel, welche ein Ausfluß von Sr. Majestät Rechten wäre, betrachtet, so wird ohnehin das Gesetz, welches wir berathen, der Sanktion Sr. Ma-jestät vorgelegt werden und Se. Majestät wird da-her in die Lage kommen, sein Recht zu üben und allenfalls auch die Sanktion zu verweigern.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte über §. 1 für geschlossen.

Ich bitte den Antrag, wie er nun lautet, noch einmal vorzulesen.

Dr. Rieger liest:

Ueber Antrag des Landtags Unseres Königreiches Böhmen haben Wir beschlossen und ver-ordnen:

Der Gemeinde der königlichen Hauptstadt Prag wird die Bewilligung ertheilt:

1. Von jedem Stücke Zugvieh, womit der Ver-zehrungssteuer nicht unterliegende Güter nach Prag eingeführt werden — Fuhren mit Baumaterialien ausgenommen — wie bisher einen Betrag von 171/2 kr. ÖW. an Pflastermauth zu erheben.

Po návrhu snìmu Našeho, království Èeského usnesli jsme se a naøizujeme:

Obci královského hlavního mìsta Prahy se udìluje povolení:

1. aby z každého kusu tažního dobytka, jímž se do Prahy pøiváží zboží dani potravní nepodrobené — vyjímajíc jen povozy se stavivem — vybírala jako doposud po 171/2 kr. r. è. dlažebního mýta;

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen.

(Ein Theil der Versammlung erhebt sich).

Ich bitte um die Gegenprobe. (Der andere Theil der Versammlung erhebt sich).

Der Antrag ist angenommen; 77 dagegen. 86 dafür.

Dr. Rieger liest:

2. Einen gleichen Betrag an Pflastermauth von jedem Stück Zugvieh zu erheben, womit was immer, für Güter, einschließlich der Baumaterialien und der der Verzehrungssteuer unterliegenden Güter durch Prag durchgeführt werden.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Herr Dr. Pankratz.

Dr. Pankratz: Ich muß jeder Gemeinde das Recht bestreiten, Transitogebühren aufzulegen. Ich kann der Gemeinde vermöge ihrer Autonomie nur das Recht zuerkennen, Lasten für sich aufzulegen, nicht aber für den Verkehr und sogar fur den Weltverkehr. Aus diesem Grunde muß ich ganz gegen den Absatz 2 mich aussprechen und werde dagegen stimmen (Bravo).

Dr. Rieger: Wenn aber die Stadtgemeinde eine Brücke errichten wollte und sie würde um Bewilligung einkommen, eine Brückenmauth einzuheben, so würde das der Herr Abgeordnete nicht gegen die Autonomie der Gemeinde finden; das ist offenbar ein ganz analoger Fall. Es handelt sich um die Benutzung eines Objektes, welches die Stadt hergestellt hat, und von dem sie ein entsprechendes Entgelt haben will. Ob das eine Brückenmauth ist oder eine Pflastermauth, das ist ganz gleichgiltig.

Es handelt sich darum, ihr mittelst eines Landesgesetzes die Pflastermauth zu bewilligen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Pankratz!

Dr. Pankratz: Es handelt sich hier um die Ausdehnung eines Privilegiums, welches der Stadt-gemeinde zustand zur Belastung der Kaufmannsgüter, welche in Prag eingeführt wurden. Der Bericht des Landesausschusses spricht von Einfuhrgütern und von Durchfuhrgütern. Dieser zweite Absatz will eben das Privilegium, welches die Stadt-Gemeinde bezüglich der Einfuhrgüter hatte, auf Durchfuhrgüter ausdehnen und das ist eine förmliche Transitoabgabe. Diese Transitoabgabe ist sogar in ihrem Betrage viel höher als jede Brückenmauth.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

(Es meldet sich gleichzeitig Graf Clam Martinitz und Dr. Stamm).

Herr Dr. Stamm.

Graf Clam-Martinitz: Ich habe mich zum Worte gemeldet.

Oberstlandmarschall: Ich weiß nicht wer sich früher gemeldet hat. Ich habe beide Herren gleichzeitig gesehen.

Wollen Herr Dr. für den Antrag oder gegen den Antrag sprechen?

Dr. Stamm: Gegen den Antrag.

Oberstlandmarschall: H. Graf?

Clam-Martinitz: Für den Antrag.

Oberstlandmarschall: Graf Clam-Martinitz hat das Wort, nachdem ein Redner gegen den Antrag so eben gesprochen hat.

Graf Clam-Martinitz: Ich wollte eigent-lich eine ganz kurze Bemerkung machen und mich nicht in die Gründe für und wider einlassen, nicht in die Frage, ob die Pflastermauth eine mittelalterliche oder eine der Neuzeit angehörende Institution


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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

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ist. Ich wollte nur auf das Argument des Dr. Pankraz erwidern, daß jede Mauth eigentlich eine Transitgebühr ist für die Benutzung der Strecke, auf welcher sie aufgelegt ist, und eben so die Pflastermauth eine Transitogebühr ist für die Abnutzung des Pflasters. In die Frage, ob sie zweckmäßig ist oder nicht, will ich mich nicht einlassen; ich wollte nur auf dieses Argument erwidern.

Oerstlandmarschall: Dr. Stamm.

Dr. Stamm: So viel mir bekannt, wird in kleineren Städten — und ich glaube, eine Analogie besteht doch, wenn es sich um den Weltverkehr handelt — unterschieden zwischen denjenigen Gütern, welche auf der eigentlichen Straße bleiben, wo man die Stadt oder den Ort eben nicht umgehen kann, und von denen wird die Pflastermauth nicht erhoben, selbst wo sie nach dem Gesetz erhoben werden sollte. Daß denjenigen, welche das Pflaster in so fern benutzen, als sie, ich möchte sagen, eine Lokalität des Ortes, z. B. den daselbst befindlichen Markt, benutzen.

Ich möchte hier darauf aufmerksam machen, ob es kleinen oder großen Orten erlaubt sein kann, abgesehen von der langen oder kurzen Strecke, eine solche Zwischenmauth einzuführen. Wenn wir an-nehmen, daß es erlaubt ist, dann muß dafür gesorgt werden im öffentlichen Interesse des Verkehrs. Es muß dafür gesorgt werden, daß man wenigstens die Wahl hat, einer solchen Mauth zu entgehen, was wieder in manchen einzelnen Orten nicht der Fall ist, wo man die Wahl nicht hat, z. B. wo Pässe, Engpässe u. dgl. sind. Da ist es wirklich eine allgemeine Angelegenheit, und darf Einzelnen nicht er-laubt sein, Mauthschranken aufzurichten. Die Folge davon, daß man die Mauth umgehen kann, ist, daß sich neue Verkehrswege bilden.

Es handelt sich freilich um einen Kreuzer blos. Die Eisenbahnen haben uns gelehrt, daß auch ein Kreuzer von der Straße ablenkt. Solche alte Maß-regeln — und alte Maßregeln find es ja doch aus der Zeit der Engpässe her — sind dort am läng-sten aufrecht erhalten worden, wo eben Zwangsverhältnisse da waren.

Ich glaube, es liegt wirklich nicht im Interesse der Stadt, hier den Durchzug, wenn auch nur im Anfang unbemerklich abzulenken, und ich glaube, es liegt im Interesse des ganzen Landes, darauf zu bestehen, daß durch den Durchzug von Prag keine solche Mauth geschaffen werde, die man eben nicht als Pflastermauth ansehen kann, sondern als eine Partie der öffentlichen durchziehenden Landstraße. (Rufe: Sehr wohl!)

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Graf Leo Thun: Ich glaube, daß die B-merkungen des Hrn. Dr. Stamm zu keinem andern Resultate führen als dem selbstverständlichen, daß die Stadt Prag nicht ohne gesetzliche Ermächtigung die Erweiterung ihrer Pflastermauth einführen kann. Was die weiteren Bemerkungen betrifft, so möchte ich mit erlauben, auf den Umstand aufmerksam zu machen, daß, wenn die Stadt Prag das Pflaster recht schlecht werden läßt, diejenigen, welche Güter durch Prag führen, statt 2, 4 Pferde anspannen müssen. Ich weiß nicht, ob ihnen damit mehr gedient sein wird, als wenn sie eine Pflastermauth entrichten. Daß die Pflastermauth nicht ein Durchfuhrszoll, sondern eine Vergütung für das Pflaster, für die Erleichterung des Verkehrs durch ein gutes Pflaster ist, scheint mir, liegt auf der Hand.

Dr. Stamm: Ich bitte um's Wort. Dieser Fall müßte natürlich allgemein angewendet werden können. Man müßte nämlich einwenden, daß eine allgemeine und Reichsstraße, wie wir sie haben, an einer Stelle absichtlich verdorben werden könnte oder zu Grunde gehen gelassen werde, um hier einen Vorspann oder sonst etwas zu veranlassen. Wenn dieser Fall eintreten sollte, dann dürfte er Veranlassung sein, daß aus Reichsmitteln die Reichsstraße an diesen defektiven Sellen verbessert wird.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Bitte Hr. Berichterstatter!

Berichterstatter Dr. Rieger: Ich glaube, die prager Stadtgemeinde wurde dem Hm. Abgeordne-ten Stamm eine Dankadresse votiren, wenn er der Mann wäre, der es im Reichsrathe durchsehen würde, daß die Erhaltung des prager Pflasters aus dem Staatsschatze übernommen wird. (Heiterkeit.) Ich muß gestehen, daß ich die Hoffnung nicht habe.

Um ein Privilegium oder die Ausdehnung desselben handelt es sich nicht, sondern darum, der Gemeinde Prag die Pflastermauth zu bewilligen mittelst eines Landesgesetzes, welches die Sanktion Sr. Majestät erhalten soll.

Meine Herren! Man hat gesagt, daß an solchen Orten, wo ein Paß ist, eine solche Umlage am wenigsten aufgelegt werden kann, weil es hier nicht möglich ist, den Einhebungsort zu umgehen. Aber, meine Herren, wir sehen es faktisch, wie in allen Grenzpässen überall Mauthen sind, und an allen Orten, wo auf eine lange Strecke hin keine Brücke besteht, auf eine Brücke, die gerade da ist, eine Mauth gelegt ist, und das ist auch eine Art Paß.

Man muß ja über die Brücke, und wenn Je-mand mit Gewalt der Prager Pflastermauth entgehen will, so kann er ja auch einen Umweg von 2 Meilen machen, und ich bemerke, daß es in der That viele Fuhrwerke gibt, welche das Prager Pflaster vermeiden, z. B. die Fuhren, die von Vršovitz kommen, gehen ganz ruhig längs dem Roßthor gegen das Neuthor, und die Prager Stadt-gemeinde war nie so unbescheiden, von ihnen Etwas für die Abnutzung des Pflasters zu verlangen.

Oberstlandmarschall: Der zweck Absatz lautet:

Berichterstatter Dr. Rieger (liest): 2. Einen gleichen Betrag an Pflastermauth von jedem Stück


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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Zugvieh zu erheben, womit was immer für Güter, einschließlich der Baumaterialien und der der Verzehrungssteuer unterliegenden Güter durch Prag durchgeführt werden.

2. aby rovnìž takovou èástku dlažebního mýta vybírala z každého kusu dobytka tažebného, jimž se zboží jakékoliv, i samo stavivo i zboží jakékoliv dani potravné podrobené, skrz Prahu prováží.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag sind, aufzustehen.

(Geschieht.)

Er ist angenommen.

Es ist dasselbe Verhältniß, wie früher.

Berichterstatter Dr. Rieger: 3. Von allen auf der Staatseisenbahn oder auf einer andern in der Stadt einmündenden Eisenbahn anlangenden oder an den Ufern innerhalb der Stadt ausgelandeten, der Verzehrungssteuer nicht unterliegenden, oder wenngleich dieser Steuer unterworfenen, jedoch als Transit angemeldeten Gütern, mit Ausnahme der auf der Eisenbahn liegen bleibenden und auf derselben weiter beförderten Einen Kreuzer ö. W. pr. Zollcentner als Pflasterabgabe zu erheben."

3. aby ze všeho po státní dráze neb po jiné do mìsta Prahy vbíhající železnici doveženého, aneb na bøezích u vnitø mìsta pøistálého a na bøeh vynešeného zboží, jež potravní dani není podrobeno aneb by i bylo té dani podrobeno, ohlášeno bylo co zboží prùvozní, vybíralo 1 kr. r. è. dlažebního poplatku z každého centnýøe, z kteréhožto poplatku se vyluèuje jen to na želežnici složené zboží, jež dráhou dále veženo bude."

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Wolfrum: Ich glaube, daß die in Rede stehende Pflasterabgabe durch den §. 3 vollständig ihren Charakter verliert und nur zu einer gewöhnlichen Auflage, nenne man sie Kollimauth oder sonstwie, wird, wenn auch als letztes Wort in diesem Paragraphen das Wort Pflasterabgabe steht.

Meine Herren, ich will mir erlauben, Ihnen diesen Paragraphen, der ganz eigenthümlich stylisirt ist, vorzulesen; es wird das zum bessern Verständniß dienen.

3) "Von allen auf der Staatseisenbahn oder auf einer andern in der Stadt Prag einmündenden Eisenbahn anlangenden oder an den Ufern innerhalb der Stadt ausgelandeten, der Verzehrungssteuer nicht unterliegenden, oder wenngleich dieser Steuer unterworfenen, jedoch als Transit angemeldeten Gütern, mit Ausnahme der auf der Eisenbahn liegen bleibenden und auf derselben weiter beförderten Einen Kreuzer ö. W. pr. Zollcentner als Pflasterabgabe zu erheben." (Während des Vorlesens wiederholte Heiterkeit.)

Es wird ein eigenes Studium erforderlich sein für die Finanzwächter, um alle diese werdenden und liegenden Güter herauszufinden. Eines aber ist mir klar, daß von einer Pflasterabgabe hier keine Rede sein kann; denn ich will doch nicht hoffen, daß eine Pflasterabgabe von einem Fußgänger, der ein Päckchen unter dem Arme hat, wird erhoben werden sollen.

In dem vorhergehenden Paragraphen ist doch immer noch die Rede von einem Stück Zugvieh, hier aber wird jeder Zollcentner, der auf der Eisenbahn oder in Weyton unten ankommt, mit 1 kr. besteuert und wenn ich auf dem Bahnhofe einen Centner oder einen halben Centner auf den Rücken nehme und heraustrage, so muß ich einen Kreuzer zahlen.

Das ändert den Charakter der ganzen Pflastermauth, wenngleich das Wort Pflasterabgabe unten vorkommt, ganz. Das ist eine Abgabe auf ein Gut und in dieser Beziehung widerspricht es den bestehenden Gesetzen.

Außerdem heißt es in diesem Paragraphen, daß diejenigen Güter, die an den Ufern innerhalb der Stadt ausgelandet werden, zu 1 kr. pr. Zollcentner verhalten sind, selbst dann, wenn dieselben demnach das Pflaster nicht berühren, müssen sie ebenfalls einen Kreuzer zahlen, denn es ist hier durchaus nichts gesagt.

Wenn z. B. von Budweis ein Gut hier an den Ufern von Prag ausgeladen wird, einige Tage liegen bleibt und acht Tage später wieder auf einen Kahn verladen wird, so muß pr. Ctr. 1 kr. gezahlt werden.

(Bravo.)

Das ist ein Umschlags-, ein Stapelrecht (sehr gut) und dieses widerspricht den bestehenden Verträgen. Ich werde mir erlauben, den Handels- und Zollvertrag in zwei Absätzen, wenn Se. Excellenz es zugeben, vorzulesen, den Oesterreich und Preußen am 19. Februar 1853 abgeschlossen haben und der bis zum 31. Dezember 1865 in Kraft bleibt.

Oberstlandmarschall: Wenn das h. Haus dagegen nichts einwendet (Rufe: Nein!), dann bitte ich es vorzulesen.

Wolfrum: Im Artikel 9 dieses Vertrages heißt es im 2. Alinea: Von allen Erzeugnissen, die nach der dem Art. 3 angeschlossenen Anlage I. aus dem einen Staate in den andern zu ermäßigten Zollsätzen eingehen, und von welchen zollordnungsmäßig dargethan wird, daß sie als ausländisches Eingangsgut die zollämtliche Behandlung bei einer Erhebungsbehörde der letzteren bestanden haben oder derselben noch unterliegen, darf keine weitere Abgabe irgend einer Art, sei es für Rechnung des Staates, oder für Rechnung von Kommunen oder Korporationen erhoben werden.

Meine Herren, nach diesem klaren Wortlaute des Artikels bin ich der Ansicht, daß diese Zollmauth, wenn man sie auch Pflasterabgabe nennen will, von den auf der Eisenbahn anlangenden Gütern in dem Falle nicht genommen werden dürfe, wenn es ein ausländises Gut ist, von welchem dargethan wird, daß es einer Zollbehandlung unterzogen wurde. Wollen


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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Sie dann, meine Herren, die Ungerechtigkeit annehmen, daß ein inländisches Gut mit 1 kr. pr. Zoll-centner zu besteuern sei, während das Ausländische frei hereingehen muß. (Bravo.)

Weiter lautet Artikel 11 dieses Vertrages: Stapel- und Umschlagsrechte sind in dem Staate der kontrahirenden Theile unzulässig. Das ist ganz bestimmt und positin. Ich glaube auch nachgewiesen zu haben, daß nach dem Wortlaute dieses Parapraphen diejenigen Güter, die zu Schiffe hier ankommen und dann wieder zu Schiffe fortgehen, mit einem Kreuzer belastet werden, das ist ein Stapel-oder Umschlagsrecht und widerspricht dem Art. 11 des Vertrages. Ob unter diesen Umständen Aussicht sein kann, die Sanktion von Sr. Majestät zu erlangen, da bestehende Verträge nach meiner Anficht direkt verletzt werden, das stelle ich dem h. Hause anheim. Ich werde mir aber erlauben gegen den Art. 3 zu stimmen.

Abg. Brosche: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Brosche.

Abg. Brosche: Als Anfang zu dem, was mein Freund Herr Wolfrum so eben gesagt hat. will ich nur einen faktischen Fall hinzufügen. Es ist bekannt, daß mein Etablissement an der Moldau liege. Wenn nun ein Schiff ankömmt und die Waare aus dem Schiffe weggenommen und auf dem Rücken in's Magazin getragen wird, so ist da keine Pflastermauth mehr, und das bestätiget nur das, was Hr. Wolfrum gesagt hat, aber ein Kreuzer mühte dennoch bezahlt werden nach dem Wortlaute.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Dr. Rieger: Ich glaube versichern zu können, daß die Stadtgemeinde gewiß nicht die Absicht gehabt habe, solche Güter zu belasten, welche das Pflaster nicht benützen (Unruhe).

Aber, m. H., die Fälle, die hier erwähnt worden sind, sind gewiß solche, die im praktischen Leben nicht vorkommen (Oho). Ich weih nicht, ob es in Aussig üblich ist, daß man Güter, die centnerweise anlangen, in einem Päckchen unter den Arm nimmt und damit fortgeht; denn es haben die Güter erst Mauth zu zahlen, wenn sie 1 Centner betragen, und den pflegt man doch nicht in der Tasche fortzutragen, das wird in der Regel nur mit Fuhwerk verfahren.

Ebenso ist ferner gewiß nicht beabsichtigt worden, daß ein Gut, das auf einem Schiffe anlangt und ausgelandet wird, daß das dann belastet weiden soll, wenn es wieder mit dem Schiffe weiter geführt wird. Meine Herren! dann aber ist diese Manipu-lation auch sehr unpraktisch, es wird kein Mensch die Güter erst auslanden und dann wieder auf das Schiff laden (Oho!), sondern er wird in der Regel das andere Schiff, auf welches überladen wird, Bord an Bord stellen und überladen. Indessen, m. H., da diese Bedenken rege geworden sind, bin ich ganz einverstanden, und ich glaube, ich würde auch im Namen der Prager Stadtgemeinde so sprechen dürfen, daß ein Amendement vorgeschlagen werde, welches diesen Fall ausschließt. Das ist ja in 2 Minuten geschehen.

Dr. Bìlský: Ich würde mir erlauben in dieser Beziehung ein Amendement zu stellen; nach dem Worte "ausgelandeten" würde ich beantragen, um den Fall auszuschließen, den Herr Wolfrum bemerkt hat, daß die Worte gesetzt werden ausgelan-deten, — "und in die Stadt durch Fuhrwerk verführten."

Dr. Rieger: Mit diesem Amendement bin ich vollkommen einverstanden als Referent, weil es alle Bedenken beseitigt, die einzig und allein gegen den Paragraph vorgebracht wurden, andere sind nicht vorgebracht worden.

Dr. Bìlský: Po slovech "na bøech vynešeného" budiž postaveno "a do mìsta povozem veženého."

Abgeordneter Steffens: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Ich werde nur die Unterstützungsfrage stellen. Nach dem Worten vynešeného sind einzufügen die Worte: do mìsta povozem veženého."

Wird dieser Antrag unterstützt: (Geschieht). Er ist hinreichend unterstützt.

Abgeordneter Steffens: Ich würde mir nur über ein Bedenken die Frage an den Herrn Berichterstatter erlauben, wie es namentlich mit den zu Wasser ankommenden Bauhölzern zu halten sei, die doch auch in die Stadt geführt werden.

Wie sollen sie abgewogen werden, wenn Zentnerweise gezahlt werden soll? (Heiterkeit). Der Herr Berichterstatter wird wahrscheinlich diesen Anstand zu beheben wissen.

Dr. Bìlský. Ich glaube, was solche ausnahmsweise Fälle anbelangt, so würde, wenn das Gesetz angenommen wird, mit der Staatsverwaltung ein Entwurf vereinbart werden, wo alle diese Verhältnisse erwogen werden, und der Stadtgemeinde eine Instruktion gegeben wird, wie sie sich in solchen Fällen zu benehmen habe.

Es hat die Stadtgemeinde gebeten, daß bei der Durchführung die weiteren Vorschriften mit Genehmigung der Staatsverwaltung erlassen werden.

Dr. Rieger: Es ist bereits im Berichte gesagt worden, daß es geeignet sein dürfte, die Art und Weise der Durchführung dem Einvernehmen der Stadtgemeinde mit der Finanzbehörde vorzubehalten. Diese werden gewiß den Weg finden, auf welchem das zweckmäßig erhoben werden kann, ohne Jemanden zu belasten.

Was das Holz betrifft, so wird sich leicht ein Pauschalbetrag nach dem Ausmaße finden.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und schreite zur Abstimmung.

Berichterstatter Dr. Rieger liest: Von allen auf der Staatseisenbahn oder auf einer andern in

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XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

der Stadt Prag einmündenden Eisenbahn anlangender oder an der Ufern innerhalb der Stadt ausgelandeten und mittelst Fuhrwerken in die Stadt verführten, der Verzehrungssteuer nicht unterliegenden oder wenn gleich dieser Steuer unterworfenen, jedoch als Transit angemeldeten Gütern mit Ausnahme auf der Eisenbahn liegen bleibenden und auf derselben weiter beförderten l Kreuzer ö. W. per Zollzentner als Pflasterabgabe zu erheben sei.

3. aby ze všeho po statní dráze neb po jiné do mìsta Prahy vbíhající železnici doveženého, aneb na bøezích u vnitø mìsta pøistálého, na bøeh vynešeného a do mìsta povozem veženého zboží, jež potravní dani není podrobeno, ohlášeno bylo co zboží prùvozní, vybírala 1 kr. r. è. dlažebního poplatku z každého centnýøe, z kteréhožto poplatku se vyluèuje jen to na železnici složené zboží, jež dráhou dále veženo bude.

(Oberstlandmarschall wendet sich gegen den Berichterstatter: Ist das aber auch wichtig?)

Dr. Rieger: Wenn die Herren es wünschen.

Es ist allerdings nicht schön stylisirt, der Lan-desausschuß hat diese Stylisirung so vom Stadtrathe bekommen (Heiterkeit) und hat es dabei gelassen.

Ich glaube, man könnte den deutschen Text nach dem böhmischen, der etwas einfacher und klarer ist, umändern.

Man kann da das so ändern: "Von allen in der Stadt anlangenden oder ausgelandeten, welche mittelst Fuhrwerk in der Stadt verführt werden und der Verzehrungssteuer nicht unterliegen, oder wenngleich sie dieser Steuer unterliegen, als Transito angemeldet sind, den Fall ausgenommen, daß die Güter auf der Eisenbahn liegen bleiben oder mittelst derselben weiter verführt weiden." Das "einen Kreuzer" mühte dann vorauszestellt werden.

Oberstlandmarschall: Ich bitte das gehörig zu stylisiren, sonst kann man nicht abstimmen.

Graf Leo Thun: Jetzt nachdem der Einschub gemacht ist, "mittelst Fuhrwerk in die Stadt verführten", scheint mir der Nachsah, der sich auf die auf der Bahn bleibenden Güter bezieht, vollkommen unnöthig zu sein (Heiterkeit).

Oberstlandmarschall: Ich bin der Ansicht, das wir zur Abstimmung schreiten nach der Vorlage. Bei der allenfalls zu bestimmenden dritten Lesung können dann die stylistischen Aenderungen vorgenommen werden, damit mir nicht zu lange Zeit mit der Redaktion zubringen. Ich werde den Absatz 3 mit Vorbehalt der stylistischen Aenderungen für die dritte Lesung zur Abstimmung bringen. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des Ausschusses zustimmen, aufzustehen.

(Ein Theil der Versammlung erhebt sich).

Ich bitte um die Gegenprobe.

Der Antrag ist mit 87 gegen 75 Stimmen verworfen.

(Bravo links.)

Dr. Rieger: Es besteht somit das Gesetz nur aus den 2 Paragraphen. Ich trage also an, daß die bereits votirten 2 Paragraphen in dritter Lesung angenommen werden.

Oberstlandmarschall: Beschließt das hohe Haus sogleich in die dritte Lesung einzugehen?

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben.

(Geschieht.)

Ist angenommen.

Ich stelle die Frage ....

Dr. Pankratz: (ihn unterbrechend) Kann ich mir erlauben eine Bemerkung zu machen? Das Gesetz sowie es jetzt besteht, enthält einen der groß-artigsten Widersprüche. Es ist....

Oberstlandmarschall: (unterbrechend) Ich bitte über das Meritorische zu sprechen ist bei der dritten Lesung nicht möglich ....

Dr. Pankratz: Ich habe eben gefragt, ob ich die Bemerkung machen kann. Ich wollte nur sagen, daß es zweckmäßig wäre, wenigstens die Abstimmung auf morgen zu verschieben, damit man es überlegt. Wenn der Widerspruch in 3. Lesung durchgehen sollte, würde ich uns bedauern. (Heiterkeit.)

Dr. Rieger: Das sehe ich nicht ein.

Oberstlandmarschall: Das Haus hat sich durch Majorität dafür entschieden, daß in die dritte Lesung eingegangen werden soll. Ich kann keine weitere Debatte zulassen. Ich muß die Frage stellen, ob der hohe Landtag die beiden Paragraphe des Gesetzentwurfes im Ganzen annimmt. Ich bitte diejenigen Herren, die für die Annahme dieses Gesetzes im Ganzen sind aufzustehen.

(Geschieht.)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Geschieht.)

Es ist sehr unentschieden. Ich muß die namentliche Abstimmung vornehmen.

(Bravo.)

Berichterstatter Dr. Rieger: Ueber Antrag des Landtags Unseres Königreiches Böhmen haben Wir beschlossen und verordnen:

Der Gemeinde der königlichen Hauptstadt Prag wird die Bewilligung ertheilt:

1. Von jedem Stücke Zugvieh, womit der Ver-zehrungssteuer nicht unterliegende Güter nach Prag eingeführt werden — Fuhren mit Baumaterialien ausgenommen — wie bisher einen Betrag von 171/2 kr. ÖW. an Pflastermaut zu erheben.

2. Einen gleichen Betrag an Pflastermaut von jedem Stück Zugvieh zu erheben, womit was immer für Güter, einschließlich der Baumaterialien und der der Verzehrungssteuer unterliegenden Güter durch Prag durchgeführt werden.

Ich glaube, das Gesetz hat in dieser Fassung einen Werth für die Prager Stadtgemeinde und ich bleibe daher bei dieser Fassung.

Dr. Trojan. Èesky?

Zprávodaj Dr. Rieger: "Po návrhu snìmu Našeho království Èeského usnesli jsme se a naøizujeme:


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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Obci královského hlavního mìsta Prahy se udìluje povolení:

1. aby z každého kusu tažního dobytka, jímž se do Prahy pøiváží zboží dani potravní nepodrobené — vyjímajíc jen povozy se stavivem — vybírala jako doposud po l71/2 kr. r. è. dlažebního mýta;

2. aby rovnìž takovou èástku dlažebního mýta vybírala z každého kusu dobytka tažného, jímž se zboží jakékoliv i samo stavivo i zboží dani potravní podrobené skrz Prahu prováží.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die dem Antrage beistimmen, mit "Ja", die gegen den Antrag sind, mit "Nein" zu stimmen.

Pánové, kteøí se pøidáte k zákonu, hlasujtež "ano" a proti tomu "ne".

Mit "Ja" haben gestimmt.

Bischof zu Budweis.

Beer,

Bìlský,

Benoni,

Berger,

Brauner,

Clam-Martinitz, Graf,

Èupr,

Daneš,

Desfours-Walderode, Graf,

Dvoøák,

Ehrlich,

Eisenstein, August, Ritter v.,

Esop,

Fingerhut,

Grégr,

Grünwald.

Hamerník,

Hauschild,

Jindra,

Klawík.

Kodym,

Kordina.

Král,

Kralert,

Kratochwíle,

Kratochwyl, Krejèí Joh.,

Krejèí Peter Franz,

Krouský,

Lambl,

Limbeck Johann, Ritter v.,

Lobkowitz, Fürst,

Macháèek,

Maresch Anton.

Matouschowsky,

Mayer Ernst,

Neradt.

Palacký,

Platzer,

Podlipský,

Porak,

Pour,

43

Ptaèowský

Rieger,

Roth Karl

Rotter,

Øezaè,

Sadil,

Schowánek,

Seidl Wenzel,

Seitl,

Sladkovský,

Slavik,

Škarda,

Svátek.

Šembera,

Šícha,

Slechta,

Schönborn, Graf,

Schrott,

Schwarzenberg Johann Ad., Fürst,

Švestka,

Thun-Hohenstein Leo, Graf.

Thurn-Taxis, Fürst,

Tomek,

Tomíèek,

Tonner,

Trojan,

Voith, Freih.,

Wáclawik,

Wenzig,

Wich,

3ap.

Zatka,

Zeithammer,

Zelený,

Zehner, Freiherr,

Zettwitz, Graf,

Zikmund.

Mit "Nein" haben gestimmt die Herren:

Adam,

Althan, Graf,

Belcredi, Graf,

Brinz,

Brosche,

Claudi Eduard,

Daubek,

Dotzauer,

Eyssert.

Fleischer,

Fürstl,

Fürth,

Grüner,

Gschier,

Hainl,

Hanisch,

Hardtmuth,

Harrach, Graf,

Herrmann,

Hille.

Hoffmann,

Huscher,

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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Jaksch.

Jelinek,

Kalina, von Jäthenstein, Ritter,

Kopetz, Ritter v.,

Korb Franz, Freiherr v. Weidenheim,

Korb Karl, Ritter v. Weidenheim,

Laufberger,

Ledebour, Graf,

Leeder,

Leidl,

Lill von Lilienbach, Freiherr,

Limbeck Karl, Ritter v.,

Lumbe,

Malowetz, Freiherr,

Maresch Johann,

Mayer, Ernst.

Miesel von Zeileisen.

Mladota von Solopisk, Freiherr,

Neumann,

Nostitz Erwin, Graf,

Obst,

Palme,

Pankratz,

Peche, Ritter v.,

Pfeiffer,

Pinkas,

Redlhammer,

Rößler,

Rosenauer,

Roth Hieronymus,

Sandtner,

Seidl Emanuel,

Seiffert,

Stamm,

Steffens,

Sternberg, Graf,

Stradal,

Sträruwitz,

Suida,

Schary,

Schmatz,

Schmitt,

Schöder,

Taschek,

Tetzner,

Theumer,

Thun-Hohenstein Leopold, Graf,

Volkelt,

Waidele,

Wenisch, Ritter,

Wokaun,

Wolfrum,

Worowka,

Wucherer. Freih.,

Zeidler, Freih.

Oberstlandmarschall: Für den Antrag haben gestimmt 80, gegen denselben 77.

Es ist also das Gesetz in 3. Lesung angenommen. (Rufe: mit 3 Stimmen). Ich werde auch den H. Abg. Schary auffordern, seinen Antrag zu begründen. Es dürfte nur kurze Zeit in Anspruch nehmen. (Rufe: Schluß. Der Präsident läutet wiederholt.)

Ich werde noch einige Kommissionseinladungen bekannt geben.

Die H. Mitglieder der Kommission für Regelung der Sprachenfrage im Unterrichte werden zu einer Sitzung eingeladen auf heute 7 Uhr Abends.

Die Mitglieder der Kommission für Landesarchive werden zu einer Sitzung für Morgen Abends Punkt 6 Uhr eingeladen.

Die Mitglieder der Grundzertheilungskommission werden für Morgen um 6 Uhr Nachmittag zu einer Sitzung eingeladen (Rufe: Schluß!) .

Abg. Schary: Hoher Landtag.

Oberstlandmarschall: Es ist die Unruhe schon zu groß. Doch es würden nur einige Minuten in Anspruch genommen und die Sache an den L. A. gewiesen.

Abg. Schary: Ich werde bitten.

Oberstlandmarschall: Ich habe dem H. Abg. Schary das Wort gegeben. (Er läutet.)

Abg. Schary: Hoher Landtag! In 4 Jahren wird das wissenschaftliche Institut unseres Landes, das Museum des Königreiches Böhmen sein halbhundertjähriges Jubiläum begehe.

Die Schätze, die in den einzelnen Abtheilungen dieses Institutes seit dessen Gründung sich angehäuft haben, und die wissenschaftliche Thätigkeit, die die Gesellschaft während dieser Periode entwickelt hat, sie beide geben glänzendes Zeugniß, daß Bedeutendes, ja Großes zu Stande kam. Es liegt mir fern, der h. Versammlung den Reichthum der einzelnen Sammlungen eingehend schildern zu wollen — ich will sie nur berühren. Die zahlreichen Kostbarkeiten, die die mineralogischen Säle aufweisen, den Reichthum, den die Sternbergische paläontologische Abtheilung einschließt, diese älteste Kollektion auf dem Erdball, die zuerst das Bild der vorweltlichen Flora zur Anschauung brachte und von europäischen und außereuropäischen Naturforschern ersten Ranges, mit Pietät sorgfältige Betrachtung unterzogen wird, die kostbaren Herbarien eines Hänke von den Philippinen und von Amerika, die prätiosen entomologischen Sammlungen eines Helfert von Indien, die Seltenheiten der zoologischen Abtheilungen, die an äußerst werthvollen Objekten reiche archäologische Sammlung, die Schätze von Urkunden, Manuskripten, seltenen Druckwerken, die vor Kurzem eben von diesem h. Hause mit neuen Cimelien ahnsehnlich vermehrt wurden, die weltberühmten, einzig dastehenden Miniaturen des achtzehnten und 14. Jahrh, und die äußerst kostbare was Bohemica anbelangt mit keiner zweiten vergleichbare Münzsammlung.

Diese Andeutungen mögen der hohen Versammlusg die Mannigfaltigkeit und den Umfang der Museensammlungen in Erinnerung bringen.

Eben so genüge, was die wissenschaftliche Thätigkeit der Gesellschaft anbelangt, nur einzelnes Hervorvorragende anzuführen.

Vor Allem das epochemachende Fundamental-


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XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

werk des unsterblichen Gründers des Museums Kaspar Grafen von Steinberg "die vorweltliche Flora", die großartige Edition der Reliquiae Haenkeanae, die naturwissenschaftlichen Arbeiten eines Corda, Zippe und Pressel, die historischen eines Palacký, die kritischphilologischen eines Dobrovský und Safáøík, das Riesenwerk Jungmann's, das systeme siturieu du centre de la Boheme des weltberühmten Geologen und Paläontologen Joachim Barrande, des unermüdlichen Reuß äußerst zahlreiche, naturwissenschaftliche Schriften, namentlich die mit großer Aufopferung ausgeführten klassischen Forschungen über die fossilen Forminiseren, zahlreiche naturwissenschaftliche Schriften, namentlich die mit großer Aufopferung Wocel's archäologische, Hanka's numismatische Publikationen, Krejèí's Leistungen im Gebiete der Geologie, Geognosie und Mineralogie und die Anzahl anderer jüngerer Arbeiten.

Alle diese Werke der Wissenschaft hochbegabter Geister sind entweder ausschließlich oder vorwiegend auf Grundlage der Sammlungen des böhmischen Museums, oder mit Benützung der daselbst verwahrten Hilfsquellen vollendet worden.

Es ist nach dieser Betrachtung gerechtfertiget, daß jeder des Wesens dieses InMutes bewußte Bewohner Böhmens mit gehobenem Gefühle des Schatzes gedenkt, den sein Vaterland an dem böh-mischen Museum besitzt.

Meine Herren! Sie Alle theilen wohl dieses so begründete Gefühl eines bewußten Stolzes, aber in demselben Momente, wo ich mich bemühe, das-selbe rege zu machen, bitte ich auch Ihren Blick in Gedanken dem Behältnisse zuzuwenden, in welchem alle diese wissenschaftlichen Schätze aufgehoben sind.

Ich erlaube mir in Kürze den Zustand des Museumgebäudes zu schildern.

Das gegenwärtige Museumgebäude ist wie bekannt, nicht ursprünglich für die Zwecke des Museums, sondern nur so viel als möglich hiezu adaptirt worden.

Diesem leidigen Umbau ist es zuzuschreiben, daß mit Ausnahme des Erdgeschosses, die beiden Stockwerke durchgehends ungewölbt, der Mittelraum, der Bibliotheksaal in demselben Flügel des zweiten Stockwerkes erst nachträglich mittelst Dachfenstern beleuchtet, das werthvolle Münzkabinet in einem nicht feuerfesten 3 Q.-K. großen Lokale, die prätiosen botanischen Sammlungen in den Lokalitäten der ehemaligen herrschaftlichen Küche und in den Speisekammern, die Doubletten-Bibliothek nebst vielen anderen werthvollen Objekten in der einstigen Pferdestallung untergebracht sind. Lauter Abnormitäten, denen man sonst bei anderen Museen nicht zu begegnen pflegt. Die Unsicherheit, die für die kostbaren Sammlungen aus dem Mangel feuerfester Wölbungen entspringt, steigert sich im hohen Grade durch die Nachbarschaft des Museums selbst.

Das Museumsgebäude sieht nämlich mit doppelter dichter Fensterreihe dem nur durch das schmale Nekazankagäßchen von ihm geschiedenen ebenfalls mit Fenstern versehenen Nachbarhause entgegen, in welchem diverse Vorräthe aufgespeichert liegen, so, daß bei einem Feuerausbruch im Nachbachause die Gefahr für das Museum um so schrecklicher wäre, als im zweiten Stockwerke dieses Flügels die in Alkohol aufbewahrten Reptilien - und Fischsammlungen aufgestellt sind.

Neben dem Mangel an Feuerfestigkeit von Innen und an Feuersicherheit von Außen, leidet aber das Museumsgebäude in hohem Grade an Gebrechlichkeit des Baues selbst, wie es die Risse an der äußern, noch mehr aber an der innern Mauer vom Scheitel bis zur Grundfeste sich erstrecken und fast alle Wölbungen des Erdgeschosses durchziehen; namentlich in dem Bibliotheksaale des zweiten Stockwerkes, die auf mehrere Zolle von dem Hauptgebäude abklassende Vordermauer schreiend bezeugen.

An dieser innern Gebrechlichkeit ist vor Allem das Alter des Gebäudes, dann aber auch der Umstand schuld, daß bei Erhebung des Oberbaues die Tragfähigkeit des ersten Stockes blos nach der Last des zweiten Stockwerkes berechnet, die enorme Last der aufzustellenden Sammlungen gar nicht in Anschlag gebracht, noch weniger aber zu der permanenten Belastung die temporäre hinzugefügt wurde, die aus dem massenhaften, damals nicht geahnten Besuche des Publikums in Sommermonaten erwächst, nmentlich zu Johannes und Wenzeslai, wo 14000 bis 16000 Personen durch zwei Tage in dichten Wogen die Säle füllen, die häufigen Wagen, mitunter sehr schwere Frachtenfahrt, jüngster Zeit die Kolowratstraße hindurch, mag das Ihrige beitragen, daß die Risse sichtlicher werden.

In dem unzweckmäßigen feuergefährlichen und gebrechlichen Gebäude wild es endlich bei der steten, namentlich in den letzten 3 Jahren so großartigen Zunahme aller Sammlungen schon in der nächsten Zeit an allem und jedem Raume fehlen, wie es an einem bequemen, der Anstalt würdigen Lesesaale von jeher gefehlt hatte und zur Stunde fehlt. Dieser Mangel an Raum ist zugleich Ursache, daß von den kostbarsten Sammlungen nur ein äußerst geringer Theil, von manchen aber gar nichts zur Ansicht der Besucher exponirt ist, und daß an allgemeinen be-lehrenden Expositionen, wie sie im Wesen des Institutes und den Intentionen seiner ersten Gründer lag, vor der Hand nicht zu denken ist (Bravo.)

M. H.! aus der Zusammfassung der angeführten Gebrechen ersehen Sie, welche Bewandtniß es um die Aufstellung und Verwahrung der Schätze hat, die der edle Wetteifer von nahe 5 Decennien zusammengebracht, und zu deren Vermehrung und Erhaltung auch die jeweilige Landesvertretung so oft es Noth that, und auch schon diese h. Versammlung einigemal hilfreiche Hand geboten hat. Daheim und in der Fremde, in und außer Europa kennt man die Schätze, die der schlechte Bau in der Kolowratstraße birgt.


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XXXIII. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XXXIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Geister erster Größe, maßgebende Autoritäten auf den Gebieten einschlagender Wissenschaften, ein Bercelius, Brown, Cuvier, Buckland, Alexander von Humboldt, Göthe, Martius, Owen, die als Mitglieder der Gesellschaft unseres Museums anzugehören zu hoher Ehre sich anrechneten, und andere Celebritäten, sie haben sie gewürdigt.

Mit jedem Jahre steigt die Zahl einheimischer Besucher, wächst der Pilgerzug auswärtiger Jünger und Meister, die im Dienste der Wissenschaft kommen, aus allen Ländern, sie zu sehen, zu benutzen. Sie alle nehmen die Erinnerung an ihren hohen wissenschaftlichen Werth, aber auch den Eindruck des gefahrvollen unwürdigen Behältnisses mit, das sie umschließt.

Und wem gehören alle diese Schätze von Kunst-, literarischen und Naturprodukten an? Sie sind statutenmäßig unveräußerlich und sind Landeseigenthum des Königreichs Böhmen.

Meine Herren! an Ihnen liegt es, es nicht länger dabei bewenden zu lassen, daß diese wissenschaftlichen, landeseigenthümlichen Schätze noch länger an gefährlicher Stätte in unwürdiger Weise verwahrt werden; es bedarf Ihres Willens und die bange Besorgniß vor drohendem Untergang wird schwinden und Vieles, was bis jetzt in dunkeln Ver-hältnissen mumienartig eingesargt daliegt, wird ans Licht treten und Leben gewinnen und nutzenbringend wirken im Reiche geistigen Forschens und Schaffens.

Das Jahr 1868 naht heran, in welchem unser vaterländisches Museum seinen halbhundertjährigen Bestand fein wild. Lassen Sie es ein Jubeljahr werden im vollen Sinne des Wortes, damit bis dahin ein lichter, trockener, weitum gefahrloser Neubau freudig die kostbaren, wissenschaftlichen Schätze unseres Vaterlandes aufnehme zu Böhmens Ehre für immerdar, das wir Alle mit gleicher Liebe umschließen.

Und so bitte ich denn im Namen der Wissenschaft und Kunst, die die Nationen zu einem einzigen Volke der Menschheit und die Länder zu einem einzigen Staate der Erde vereinen und zur Wahrung der Ehre unseres Vaterlandes: der hohe Landtag möge über diesen meinen Antrag Beschluß, fassen.

(Bravo ! Výbornì!)

Tož prosím ve jménu vìdy a umìní, jenž lidstvo a zemì v státy spojí a v péèi o zachování cti naši vlasti, by slavný snìm tento mùj návrh blahosklonnì pøijal. (bravo, výbornì).

Oberstlandmarschall: Wir sind nicht mehr beschlußfähig; ich werde daher den Gegenstand auf die morgige Tagesordnung sehen, die Beschlußfassung über die formelle Behandlung des Antrages.

Nächste Sitzung morgen um 10 Uhr.

Tagesordnung:

Beschlußfassung über den Schary'schen Antrag und Bericht der Kommission über die Konkurrenz für Kirchenbauten und Paramenten-Beschaffung.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluß der Sitzung 41/2 Uhr.)

Eduard Claudy,

Verifikator.

Peter Steffens,

Verifikator.

Alois Matoušovský,

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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