Sobota 16. dubna 1864

Stenografická zpráva

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XIX. sezení třetího ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 16. dubna 1864.

Stenografischer Bericht

über die

XIX. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages, vom Jahre 1861, am 16. April 1864.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Richard hrabě Belcredi a c k. rada místodržitelství Karel Neubauer.

Počátek sezení o 10. hod. 45 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Belský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi und der k. k. Statthaltereirath Karl Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig. Ich eröffne die Sitzung.

In die Kommission wegen Durchführung der Gleichberechtigung der Sprachen in der Schule sind gewählt worden:

durch die Kurie der Großgrundbesitzer: Se. Excellenz Graf Hartig, Se. Excellenz Graf Albert Nostitz, Se. Excellenz Graf Leo Thun, der Herr Rektor Magnificus, Se. Excellenz Graf Taaffe;

durch die Kurie der Städte: die Herren Abgeordneten Herbst, Herrmann, Schulrath Maresch, Dr. Grohmann, Direktor Jelinek;

durch die Kurie der Landgemeinden: die Herren Abgeordneten: Schulrath Wenzig, Prof. Zelený, P. Řezáč, Prof. Zeithammer, Prof. Krejči. Ich bitte die gewählten Herren, sich nach Schluß der heutigen Sitzung zu versammeln und zwar im Sitzungssaale des Landesausschusses, und sich zu konstituiren, und mir das Ergebniß der Konstituirung bekannt geben zu wollen.

Als Kommissionslokale für diese Kommission weise ich den Sitzungssaal des Landesausschußes an.

Die Kommission für Regelung der Dienstbotenordnung hat sich konstituirt, und hat zum Obmann den Herrn Abgeordneten Freiherrn von Mallowetz, zum Schriftführer Herrn Dr. Žák gewählt. Ein Obmannstellvertreter wurde nicht gewählt. Das Kommissionslokale ist das Bureau des Herrn Dr. Schmeykal.

Die Herren Abgeordneten Fürth und Haßmann haben mich um einen achttägigen Urlaub wegen dringenden Geschäften gebeten und zwar von Montag beginnend. Ich Habe den Urlaub ertheilt, und bitte das Hohe Haus, davon Kenntniß nehmen zu wollen.

Von den eingelaufenen Eingaben ist der Landesausschußbericht. betreffend die Pensionirung des Prof. im polytechnischen Institut, Karl Wiesenfeld, ferner Bericht, betreffend die Pensionirung. der Findel- und Gebärhaus- Verwalters- Wittwe Johanna Behaghel von Flamerdinghe, und endlich die Gebahrungsübersicht des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1863 an die Budget-Kommission geleitet.

Die Petition des landwirthschaftlichen Filial-Vereines des Saazer Kreises um Subventionirung aus Landesmitteln für die Ackerbauschule in Kaaden, der Gemeinde Chrudim um Subventionirung der landwirthschaftlichen Schule in Chrudim; Petition der patriotisch - ökonomischen Gesellschaft um ein dreiprozentiges in Annuitäten rückzahlbares Darlehen zu Baulichkeiten der landwirthschaftlichen Schule in Tetschen- Liebwerda, an den Landesausschuß in Folge des letztgefaßten Beschlußes des Landtages geleitet.

Ich bitte dieses zur Kenntniß zu nehmen. Ich ersuche die eingelaufenen Petitionen zu verlesen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Jos. Klimeš podává žádost zastupitelstva obcí Vorla, Kunčí, Slatinan, Škrovat, Sobětuch a Lhoty, okr. Chrudimského o upravení honebního zákona na základě samosprávy obcí.

Abgeordneter Josef Klime`s, Gesuch der Gemeindevertretungen von Worel, Kunči, Slatinan, Skrowad, Sobčtuch und Lhota, Bez. Chrudim, um Regelung des Jagdgesetzes auf Grund der Autonomie der Gemeinden.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Jos. Klimeš podává žádost zastupitelstva města Seče o vystavení silnice ze Seče k Javorce a o udělení peněžité podpory, aneb půjčky okresnímu fondu k témuž cíli.

Abgeordneter Jos. Klimeš, Gesuch der Stadtvertretung von Setsch um Ausbau der Straße von Setsch gegen Jaworka, sowie um Verleihung einer

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XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

Subvention oder eines Vorschusses an den Bezirksfond zu selbem Zwecke.

Oberstlandmarsch all- An den Landesausschuß.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Ritter von Meyersbach überreicht Petition des Ant. Křeček, ehem. Gastwirthes zu Nadoschowitz um Wiedererlangung der Gasthauskonzession.

Poslanec rytíř Mayersbach žádost Antonína Křečka býv. hospodského v Radošovicícb, aby mu byla opět propujčena koncese k provozování živnosti hospodské.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Landtagssekretär Schmidt liest:Abgeordneter Seifert überreicht Petition des Gemeindeausschußes der Stadt Staab um Erwirkung der Bewilligung zur freien Theilbarkeit der der Stadt gehörigen 39 Lehenhöfe.

Poslanec Seifert podává žádost obecního výboru města Stodu za vymožení povolení k dělitelnosti 39 lenních dvorů, městu tomu náležejících.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Theilbarkeit der Gründe.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Ad. rytíř z Mayersbachu podává žádost podílníků kont. obilního fondu býv. panství Štiřinského o ponechání kont. obilního fondu v předešlém spůsobu.

Abg. Ad. Ritter v. Meyersbach: Gesuch der Theilhaber des Kon. Getreidefondes der ehemal. Herrschaft Stiřin um Belassung des Kon. Getreidefondes in seinem früheren Bestände.

Oberstlandmarsch all: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. dr. Svatek podává žádost dlužníků Bavorovského obilního fondu kont. za odepsání náměrků z obilního dluhu.

Abg. Dr. Swatek: Gesuch der Schuldner des Barauer Kontr. Getreidefondes um Abschreibung der Zumaßen von dem schuldigen Getreidequantum.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. dr. Svatek podává žádost obcí Vrcovic, Vojníkova, Držova, Novosedel a Tuklek, okr. Písecký o zřízení zvláštní záložny pro tyto obce z kont. obilních fondů.

Abg. Dr. Swatek: Gesuch der Gemeinden Wrcowitz, Wonikow, Drzow, Neusattel und Tuklek, Bez. Pisek, um Errichtung einer eigenen Vorschußkassa für diese Gemeinden aus den Kontr. Getreidefonden.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. dr. Prachenský podává žádost obcí Horních a Dolních Chvatlin, Pučer a Podous, aby kont. obilní fond jejich od býv. panství odloučen a jim do samosprávy odevzdán byl.

Abg. Dr. Prachenský: Gesuch der Gemeinden Ober- und Unter-Chwatlin, Putscher und Padaus, damit ihr Kontr. Getreidefond von der ehemal. Herrschaft getrennt und ihnen in Selbstverwaltung übergeben werde.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. dr. Kralert podává žádost účastníků obilního fondu Novocerekvického v okresu Pelhřimovském o ponechání polovice kont. obilí v naturálním užívání.

Abg. Dr. Kralert: Gesuch der Theilhaber des Neu-Cerekwer Getreidefondes, Bez. Pilgram, um Belassung des Hälfte des Kontributionsgetreides im Naturalgenuße.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Ageordneter Dr. Stamm überreicht Petition des Verwaltungsausschusses der Kont. Fonde der ehemal. Herrschaft Pomeisl um Belassung des Kontributionsgetreidefondes behufs Bildung gesetzlicher Geldfonde, um Veitheilung des kumulativen Getreidefondes und um Umwandlung dieser Getreidefonde in fünf abgesonderte Vorschußkassen.

Poslanec dr. Stamm: žádost správního výboru kontribučenských fondů někdejšího panství Nepomyšlského o ponechání kontribučenského fondu obilního ku zřízení zákonních fondů peněžných, o rozdělení hromadního fondu obilního a o proměnění těchto obilních fondů v patero zvláštních záložen.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschusskassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec V. V. Tomek podává žádost městské obce Sedlecké, okres Blatenský, o propuštění a vyloučení ze spojení sýpek bývalého panství Drhovelského a odevzdání peněžitých a obilních podílů do jejich samosprávy ku zařízení domácí záložny.

Abgeordneter W. W. Tomek: Gesuch der Stadtgemeinde Sedlic, Bez. Blattna, um Ausscheidung aus dem Schüttbodenverbande der ehemaligen Herrschaft Drhowel und Uibergabe der betreffenden Geld- und Getreideantheile in ihre Selbstverwaltung zum Behufe der Errichtung einer Gemeindevorschußcassa.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. Kratochvíle podává žádost občanů z Hamru, aby jim pozemky, od bývalé vrchností panství Třeboňského odejmuté, byly navráceny.

Abgeordneter Kratochwile: Gesuch der Gemeinbeinsassen von Hammer um Zurückstellung bei ihnen, von der ehemaligen Herrschaft Wittingau abgenommenen Grundstücke.


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XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest: Dr. v. Waidele überreicht Petition der Gemeinde Chotimiř mit den zugetheilten Katastralgemeinden Přiwosten und Franzdorf Bez. Bischofteinitz wegen Gestattung zweier Schützen zur Ausübung der gepachteten Jagd bei 3 Gemeinden.

Poslanec dr. Waidele: žádost obce Chotiměřské s přidělenými katastrálními obcemi Přívozcem a Franzdorfem, okr. Horšov-Týnského, o povolení dvou myslivců ku provozování najaté honby ve třech obcích.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. v. Waidele: Petition der Gemeinde Wránowa Bez. Bischofteinitz, wegen Errichtung fahrbarer Wege, Schutz gegen Einsturz einiger Grundstücke und um Ersatz von den Unternehmern der k. k. priv. böhm. Westbahn.

Poslanec dr. šl. Waidele: žádost obce Vráňova, okr. Horšov-Týnského, o upravení jízdných cest, o ochranu proti sesutí se několika pozemků a o náhradu od podnikatelstva c. k. privileg. české západní dráhy.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Abgeordneter Dr. Kralert: Gesuch der Stadtgemeinde Počatek um zinsfreien, in 10 gleichen Jahresraten rückzahlbaren Vorschuß von 10.000 sl. ö. W., behufs Errichtung eines Schulgebäudes.

Sněm, sekret Schmidt čte: Poslanec Dr. Kralert podává žádost městské rady Počátecké, o bezúroční zálohu 10.000 zl. r. m. ze zemského fondu v 10ti stejných ročních lhůtách splatitelnou, ku vystavění školní budovy.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskomnission.

Sněm sekret. Schmidt čte: Poslanec Dr. Esop podává žádost zástupců kont. fondů v Miletíně, Hořicích, Holovousích, Cerekvicích a Velkých Jeřicích, v okr. Hořickém, stranu zřízení hospodářských záložen.

Abgeordneter Dr. Esop: Gesuch der Kont. Fondsvertreter von Miletin, Hořic, Holowous, Cerekwitz und Groß-Jeřic. Bez, Hořic, wegen Errichtung landwirthschaftlicher Vorschußkassen.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr. Purkyně podává žádost zastupitelstva obce Libochovické stranu vybírání přirážky 1 zl. 60 kr r. m. z každého sudu piva v této obci vyčepeného na čas 12ti roků.

Abgeordneter Dr. Purkyně: Gesuch der Gemeindevertretung Libochowic um Bewilligung zur Einhebung eines Zuschlages pr. 1 sl. 60 kr. ö. W. von jedem, in dieser Gemeinde ausgeschenkten Faß Biere auf die Zeit von zwölf Jahren.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Sněm. sekret. Schmidt čte: Posl. JUC. Skrejšovský podává žádost rolníků z Brzic, okr. Králodvorský, o vybavení potažní práce k faře Chvalkovské konané.

Abgeordneter JUC. Skrejšowský: Gesuch der Insassen von Brzíc, Bez. Königinhof, um Ablösung der Zugarbeit zur Pfarre Chwalkau.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Grundentlastung.

Sněm. sekret. Schmidt čte: Poslanec Dr. Gabriel podává žádost výboru a podílníků kont. obilní sýpky Přečinské, okr. Vimberský, aby kont. sýpku a z ní zřízenou záložnu sami spravovati mohli.

Abgeordneter Dr. Gabriel: Gesuch des Ausschußes und der Theilhaber des Kontributionsgetreide-Schüttbodens von Přečin, Bez. Winterberg, um Selbstverwaltung dieses Schüttbodens und der an seiner Stelle errichtet werdenden Vorschußkassa.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekret. Schmidt čte: Posl. Vácsl. rytíř z Eisensteinu podává žádost zástupitelstva obce Voděradské společně s majitelem velkostatku Voděradského, aby místo Voděrady z okr. Kouřimského vyloučeno, a k okresu Kolínskému přiděleno bylo.

Abgeordneter Wenzel Ritter von Eisenstein: Gesuch der Gemeindevertretung Woděrad gemeinschaftlich mit dem Woděrader Großgrundbesitzer um Ausscheidung der Gemeinde Wodčrad aus dem Bezirk Kauřim, und Zuweisung zum Bez. Kolin.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Wiese, Petition der Gemeinde Swětla und Jaworník mit den zugetheilten Ortschaften, Bezirk Böhm. Aicha, um eine Subvention aus dem Landesfonde zum Neubau des Swětlaer Straßenzuges.

Poslanec Dr. Wiese ždost obci Světlé a Javorníka spolu s obcemi přidělenými, okr. Česko-Dubského, o subvenci z fondu zemského ku stavbě nové silnice

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß!.

Sněm. sekret. Schmidt čte: Poslanec Dr. Trojan podává žádost král. města Příbrami, městysů Lochovic, Jinec a Zdic, pak obcí: Chodouně, Libomyšle, Čenkova, Hluboše, Rejkovic a Dušniků o brzké dostavění již dávno započaté silnice od Rejkovic do Lochovic, odkud jde přímo silnice k nádraží Zdickému.

Abg. Dr. Trojan: Gesuch der königl. Stadt Přibram, der Marktflecken Lochowitz, Jinec und Zdic, dand der Gemeinden: Chodoun, Libomischl, Čenkau, Hlubosch, Reikowic und Duschník, um baldigen Ausbau der schon lang begonnenen Straße

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XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

von Nejkowic nach Lochowic, von wo aus schon eine gerade Straße zum Bahnhofe in Zdic führt.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß. Ich habe noch eine Anzeige zur Kenntniß des hohen Landtages zu bringen von Sr. Exc. Baron Kellersperg, liest:

Auf das geschätzte Schreiben vom 3. d. Mts. Z. 26, bin ich so frei, Eu. Excellenz mitzutheilen, daß gegenwärtig die Verhältnisse hier es mir absolut unmöglich machen, mich auf längere Zeit von Triest zu entfernen. Sobald mir gegönnt sein wird, will ich gewiß nicht ermangeln, den Sitzungen des hohen böhmischen Landtages beizuwohnen.

Ich bitte Eu. Exc. hievon der hohen Landes-Vertretung Kenntniß zu geben.

Wenn nichts dagegen erinnert wird, so muß ich annehmen, daß der hohe Landtag dies zur Kenntniß nimmt.

Die Mitglieder der Kommission bezüglich der Aufhebung politischer Ghekonsense werden eingeladen, unmittelbar nach der heutigen Sitzung in diesem Saale zu einer kurzen Besprechung zusammenzutreten.

Die Eisenbahnkommissions-Mitglieder werden eingeladen, morgen um 10 Uhr zu einer Sitzung.

Brosche: Wo?

Oberstlandmarschall: Im Statthaltereigebäude, dem gewöhnlichen Kommissionslokale.

Abgeord. Skrejšowsky hat nur eine Anzeige übergeben, welche ich dem hohen Hause zur Kenntniß bringe: Das k. k. Oberlandesgericht in Prag hat mich wegen Aufnahme eines Toastes in das von mir redigirte Journal "Politik" des Vergehens nach §. 305 des Strafgesetzbuches mit schuldig erkannt, und zu einem Monat Arrest sowie zu einem zweifachen Kautionsverfalle verurtheilt.

Der k. k. oberste Gerichtshof in Wien verwarf dieses oberlandesgerichtliche Urtheil zur Gänze, erkannte lediglich auf eine Ordnungsstrafe von 50 sl., und verfügte die Freisprechung wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel.

Dieses Urtheil wurde mir bisher nicht zugestellt. Das k. k. Landesgericht in Prag beschloß Kraft des Immunitätsgesetzes den Sachverhalt dem hohen Landtage mitzutheilen, und die Einwilligung desselben zur Zustellung des Urtheils einzuholen. Zur Kenntniß des Inhaltes gelangte ich daher nur in Folge der Zustellung einer Urtheilsabschrift an ein Redaktionsmitglied.

Gegen diesen Beschluß des k. k. Landesgerichtes, das die Zustellung eines Urtheiles an einen Abgeordneten im Laufe der Session für unzulässig erkannte, rekurirte der k. k. Staatsanwalt an das Oberlandesgericht, die sogleiche Zustellung des Urtheiles ohne Zustimmung des Landtages verlangend, und in Folge dessen erschien in meiner Wohnung am gestrigen Tage ein Gerichtsdiener, der den Auftrag hatte, mir das Urtheil zuzustellen.

In Erwägung, daß der §. 2 des Immunitätsgesetzes anordnet, daß "kein Mitglied des Reichsrathes oder der Landtage während der Dauer der Session — den Fall der Ergreifung auf frischer That ausgenommen — ohne Zustimmung des Hauses wegen einer strafbaren Handlung gerichtlich verfolgt werden darf;"

in Erwägung, daß die Zustellung eines UrtheiIes den wesentlichsten Theil einer gerichtlichen Verfolgung bildet, zumal von ihr alle Rechtsfolgen und alle weitern gerichtlichen Schritte abhängen;

in Erwägung, daß das Immunitätsgesetz nur den Zweck haben kann, zu verhindern, daß die Abgeordneten nicht nach Belieben dieses oder jenes Organes ohne Wissen des Vertretungskörpers, dem sie angehören, ihrem Berufe entzogen werden;

in Erwägung, daß es sich hier nicht um meine Person, die von keiner Freiheitsstrafe bedroht ist, sondern um ein Prinzip, um die Würde der Landtagsabgeordneten und um ein wichtiges konstitutionelles Recht der Landesvertretung handelt, in das einzugreifen das k. k. Oberlandesgericht in Prag keinen Anstand nahm; in Erwägung aller dieser Umstände und des weiteren Umstands, daß es dem k. k, Staatsanwalte und Gerichte allem Anscheine nach darum zu thun ist, an meiner Person für künftige Fälle zu experimentiren, — habe ich es abgelehnt, das Urtheil des Gerichtes anzunehmen.

Nachdem ich jedoch gewärtigen muß, daß das Gericht, welches bereits einen Schritt gegen das Immunitätsgesetz unternommen, auch keinen Anstand nehmen dürfte, mir das Urtheil an die Thüre meiner Wohnung anzunageln, wie es die Konsequenz des einmal gefaßten gesetzwidrigen Beschlusses erheischt; und nachdem auf diese Art das Mandat eines jeden mißliebigen Landtagsabgeordneten trotz des Immunitätsgesetzes in die Diskretion eines Staatsanwaltes oder eines Gerichtes gelegt wird, so nehme ich mir die Freiheit, im Interesse der Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte dieses hohen Landtages Eu. Excellenz zu bitten, den Fall der eingetretenen Verletzung des Immunitätsgesetzes dem hohen Landtage wegen Gefahr am Verzuge mit thunlichster Beschleunigung zur Kenntniß zu bringen, das Recht des hohen Landtages zur Entscheidung über die Zulässigkeit einer gerichtlichen Verfolgung seiner Mitglieder zu wahren, und dem Gesetze über die Unverletzlichkeit derselben Geltung zu verschaffen.

Es ist dies die Anzeige über eine vom Hrn. Abg. Skrejšovský behauptete Verletzung des Immunitätsgesetzes, und ich glaube, es muß diese Anzeige in gehörige Verhandlung genommen werden. Dieser Weg wäre eigentlich, diese Anzeige einer Kommission zu überweisen, welche über die Behandlung dieses Falles zu berathen und die hierauf begründeten Anträge an den Landtag zu stellen hätte.

Wird in dieser Beziehung ein Antrag gestellt?

Hofrath Taschek: Ich möchte mir Eu. Exc. den Antrag erlauben, diese Anze,ge der bereits in einer ähnlichen Richtung bestellten Kommission zur Berichterstattung und zwar zu einer mündlichen Be-


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richterstattung in der nächsten Sitzung ohne Drucklegung zu übergeben.

Oberstlandmarschall: Der Hr. Abg. Hofrath Taschek trägt an, daß die Anzeige der bereits bestehenden Immunitätskommission mit der Weisung übergeben werde, in der nächsten Sitzung Bericht darüber zu erstatten, abgesehen von einer Drucklegung.

Sladkovský: Ich bitte Excellenz, ich würde mir erlauben hinzuzufügen, daß der Kommission der Bericht als dringlich anempfohlen werde.

Oberstlandmarschall: Es ist bereits der Antrag gestellt worden, in der nächsten Sitzung darüber Bericht zu erstatten.

Nám. nej. marš. Dr. Bělský: Pan posl. Taschek ponavrhuje, aby se podání pana posl. Skrejšovského odevzdalo ku proskoumání oné komisi právnické, která již sestavená jest, a aby se jí uložilo zprávu o tomto podání v příštím zasedání sněmu předložiti, a sice, by ústně zpráva ta podána byla, aniž by byla tištěna.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht). Er ist hinreichend unterstützt.

Wünscht Jemand noch das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben (Geschieht). Er ist angenommen.

Graf Leo Thun: Ich bitte um das Wort.

Oberstlandmarschall: Ich werde der Kommission nebst dieser Anzeige auch die an mich gelangten Zuschriften des Landesgerichtes in Prag, der Staatsanwaltschaft, sowie des Oberlandesgerichtes gleichfalls mittheilen. Se. Exc. Graf Thun!

Graf Leo Thun: Euere Excellenz haben erklärt, daß, wenn über die Anzeige des Baron Kellersperg kein Antrag gestellt, oder darüber nichts bemerkt wird, E. Exc. annehmen, daß wir die Anzeige zur Kenntniß nehmen. Nachdem eine Frist zu einer Bemerkung über den Gegenstand nicht gesetzt worden und der Gegenstand uns unerwartet gekommen ist, so glaube ich, wird es nicht geschäftsordnungswidrig sein, wenn ich jetzt noch den Antrag stelle, daß die Sache einer Kommission zu übergeben sei, welche gewählt werde durch die Kurien aus dem ganzen Landtage, bestehend aus 9 Mitgliedern.

Oberstlandmarschall: Se. Exc. Graf Thun trägt an, daß diese von mir vorgelesene Anzeige an eine Kommission von 9 Mitgliedern, und zwar aus jeder Kurie 3 Mitglieder, zur Berichterstattung zugewiesen werde.

Ich werde nur den Antrag zur Unterstützungsfrage bringen.

Pan posl. Jeho Exc. hrabě Lev Thun navrhuje, aby se oznámeni dodala komisi 9ti členů, do které každá jednotlivá kurie má voliti 3 členy.

Ich bitte, wird der Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt.

Prof. Zeithammer: Ich wollte nur einige unterstützende Worte betreffs des Antrags an das h. Haus lichten, da derartige Fälle, wo ein längeres Ausbleiben und oft über die ganze Session blos aus Dienstesrücksichten erfolgt, sehr häufig sich zeigen. Es ist gewiß die Pflicht, welche dem Staate zu leisten ist. in Parallele zu stellen mit jener, welche der Landtagsabgeordnete auf sich nimmt, wenn er das Mandat angenommen hat. Ich glaube in dieser Rücksicht wäre es in der That sehr nothwendig, daß endlich einmal irgend eine fixe Norm aufgestellt werde, wie der hohe Landtag solche Fälle aufnehmen will.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort.

Prof. Dr. Herbst: Ich habe um das Wort gebeten. Ich habe den Antrag unterstützt und werde sin denselben stimmen. Mich hat dazu die folgende Rücksicht bestimmt. In der mitgetheilten Anzeige wird erklärt, daß es dem Herrn Statthalter Baron Kellersperg gegenwärtig nicht möglich ist hier zu erscheinen. Nun glaube ich, ist das kein Urlaubsgesuch, daher auch kein Urlaub bewilligt worden. Um so weniger, da Se. Excellenz blos die Aufforderung gestellt hat, das; man die Sache zur Kenntniß nehme. Da durch ein bloßes zur Kenntnißnehmen kein Urlaub bewilligt worden ist, so würde da Se. Excellenz der Herr Baron Kellersperg in der Lage sein ohne Urlaub abwesend sein zu müssen, und was für Folgen dieses der Verfassung gemäß nach sich ziehen würde, ist ja bekannt. Darum scheint mir schlechterdings nothwendig, nachdem eine Urlaubsbewilligung nicht stattgefunden hat, daß in der Sache nebst der bloßen zur Kenntnißnahme noch etwas weiter geschehe, darum bin ich mit dem Antrage Sr. Excellenz des Herrn Grafen Thun einverstanden.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Der Herr Abgeordnete Kuh hat das Wort.

Abgeordneter Kuh: Während wir die Verfassung des Staates weiter aufbauen, beruft man sich außerordentlich häufig auf England, wo 700 Abgeordnete ins Unterhaus berufen sind, und wo oft nur 40 Parlamentsmitglieder anwesend und beschlußfähig sind. Da weiß man es. daß auf einzelne Mitglieder nicht leicht verzichtet werden soll. Da Fragen vorkommen, wo Einer, der in 3 Jahren einmal anwesend ist, oft so viel Werth hat, als mancher andere bei weit öfterer Anwesenheit. Ich glaube, wenn wir die Freiheit Anderer zu sichern berufen sind, sollen wir auch dahin trachten, die Freiheit der Mitglieder des Landtages zu sichern. Mit der Pflicht kann man leicht in Kollision kommen, das ist wohl wahr. Es ist leicht möglich, daß die Stellung eine derartige ist, daß man die Pflicht eines Landtagsabgeordneten und die Pflicht eines Statthalters nicht gut vereinigen kann. Das muß aber glaube ich, demjenigen überlassen werden, der gewissenhaft glaubt ein Mandat übernehmen zu


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können und wohl in dem Moment, wo er glaubt für eine Sache einstehen zu müssen, wo seine Anwesenheit hier nothwendig wird, auch wirklich erscheint. Ich ergreife nicht das Wort für den Herrn Baron Kellersperg und glaube auch nicht, daß dieß von dieser Seite des Hauses eine Bedeutung hätte, weil von dieser Seite die Abgeordneten leider weit öfter und zahlreicher fehlen, als auf der anderen Seite. Es liegt dieß in dem Umstände, daß hier nicht so viel Beamte, wie behauptet wird, sondern weit mehr auch Industrielle sitzen, Geschäftsleute, wie wir es z. B. bei dem Abgeordneten Strache erleben, wo freilich ein Umstand vorherrscht, der freilich weniger beachtenswerth ist, als beim Herrn Baron Kellersberg, der in dem Momente, wo Se. mexikanische Maj. der Herr Erzherzog nach Mexiko reisen wollte, in Trieft bleiben mußte. Daß man unter solchen Umständen nicht so rigoros verfahren sollte und nicht so scharf zu sein braucht, weil die Schärfe, wenn man sie derart nach außen ausübt, auch manchem tüchtigen Industriellen den Sitz hier verpönen würde. Daher trage ich darauf an, daß die Sache nicht einer Kommission überwiesen werde. Ich glaube wir überlassen es dem Gewissen des Herrn Abgeordneten Kellersperg. Kann er seiner Verpflichtung hier durchaus nicht nachkommen, so hoffe ich von seiner Ehre, daß er dann sein Mandat niederlegen werde.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Herbst.

Abg. Prof. Herbst: Ich muß nur, nachdem die Bemerkung Anklang zu finden scheint, daß man keine Censur über die Abgeordneten ausüben solle, doch noch, einiges dagegen erwidern. Mir scheint, die englische Verfassung dürfte denn doch dort nicht schlechterdings als Muster angeführt werden, wo der Buchstabe der Verfassung ganz klar zu Tage liegt, und das ist bei dieser Frage der Fall. Denn es haben die Zusahartikel zur Landesordnung, welche deshalb einen integrirenden Theil der Verfassung ausmacht, die Frage entschieden, um die es sich handelt, die Frage, daß es nicht dem Ermessen des einzelnen Abgeordneten anheimgestellt ist, ob er den Sitzungen des Landtages beiwohnen wolle oder nicht, sondern daß es die Pflicht desselben sei, eine Pflicht, welche er auch beim Eintritte in den Landtag angelobt hat, indem er sich verpflichtete den Gesehen gehorsam zu sein, und das erste Gesetz ist die Verfassung. Daher möchte ich gegen jene laxe Doktrinen, welche es mit den übernommenen Pflichten, mit den den Wählern und dem Lande gegenüber übernommenen Pflichten so lax zu nehmen scheint, wie es in England der Fall ist, dieser Auffassung entgegentreten. Weil ich aber gewohnt bin mich immer an den Buchstaben zu halten, wo derselbe klar ist, — und das ist bei dieser Frage der Fall, — so scheint mir der Antrag Sr. Excellenz des Grafen Thun deshalb korrekt, weil durch die einfache zur Kenntnißnahme der gemachten Anzeige der betreffende Abgeordnete nach dem Wortlaute der Verfassung in eine ungünstigere Lage kommt, als bei einer wirklich zugestandenen Urlaubsbewilligung, welche nicht stattgefunden hat.

Wenn übrigens der Herr Abgeordnete Kuh noch einige andere Namen genannt hat, so scheint es gerade nicht zur Unterstützung der Sache zu dienen, die er vertheidigt hat (Bravo), denn wir wissen, daß die Aufforderung Sr. Excellenz des Oberstlandmarschalls an einen Abgeordneten fruchtlos geblieben ist, und daß selbst die in der letzten Sitzung gemachte telegraphische Mittheilung heute durch den Erfolg desavouirt erscheint, wonach es wohl klar ist, was der Landtag in dieser Sache zu thun hat.

Oberstlandmarsch all: Herr Dr. Hauschild.

Abg. Dr. Hauschild: Ich erlaube mir zu bemerken, daß dieses ein Gegenstand ist, der bereits abgethan ist, und daß es nicht wohl angehet, einen bereits abgethanen Gegenstand noch einmal in Verhandlung zu bringen. Es ist nicht nur von Seiten Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmarschalls die Frage gestellt worden, ob Jemand eine Bemerkung oder einen Antrag zu stellen habe, worauf sich Niemand gemeldet hat; sondern es sind seither noch weitere Gegenstände erledigt worden, und da scheint es mir doch etwas zu stark gegen die Geschäftsordnung zu verstoßen, daß auf einmal der Antrag gestellt wird, diesen Gegenstand, der bereits abgethan ist, neu aufzufassen und zum Gegenstand der Kontroverse machen zu wollen. Was übrigens den meritorischen Theil des Gegenstandes betrifft oder das Bemerken, daß Se. Excellenz Baron Kellersperg durch eine soartige Abthuung der Sache in eine noch ärgere Stellung komme, scheint beides nicht der Fall zu sein. Was nun den meritorischen Theil betrifft, so unterliegt es keinem Zweifel, daß Se. Excellenz Baron Kellersperg wirklich abgehalten sei. Es liegt dieses einerseits in der unserem Lande bekannten ehrenhaften Gesinnung Sr. Excellenz; andererseits auch in den politischen Verhältnissen, welche wohl jedem Mitgliede des Hauses aus den Journalen hinlänglich bekannt sind. Diese Sachlage wurde auch von dem h. Hause dadurch anerkannt, daß über den Vortrag und die Anfrage Sr. Excellenz des Oberstlandmarschalls sich Niemand gemeldet hat. — Wäre das Ausbleiben des Herrn Baron Kellersperg unbegründet und auffallend, so würde sich gewiß gleich Jemand gemeldet haben, und es würde nicht dazu gekommen sein, daß erst eine Viertelstunde später der Gegenstand aufgefaßt werden will. Was endlich die Stellung des Gesuchsstellers anbelangt, so würde sie dadurch keineswegs schlimmer, denn §. 19 verlangt nichts weiter als daß der Abgeordnete, welcher nicht erschienen ist, auf die an ihn gestellte Aufforderung sein Ausbleiben rechtfertige, und das hat Baron Kellersperg gethan. Er hat sein Ausbleiben durch Geschäfte gerechtfertiget. Das h. Haus hat diese Rechtfertigung genehmiget, und dadurch ist, glaube ich, dem Inhalte des §. 19 vollkommen Genüge gethan und kein Grund vorhanden


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XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

von der Geschäftsordnung abzuweichen und diesen Gegenstand noch einmal zum Substrate einer Erhebung machen zu wollen.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Kuh. (Rufe: Schluß).

Abgeordneter Kuh: Ich muß um Entschuldigung bitten, daß ich noch einmal das Wort ergreife; aber es handelt sich um eine Prinzipienfrage. Ich habe das Schreiben des Herrn Abgeordneten Baron Kellersperg als ein Entschuldigungsschreiben aufgefaßt und wenn ich den Abgeordneten Strache erwähnt habe, so geschah, dieß deshalb, weil heute in den Zeitungen die Nachricht enthalten ist, daß derselbe sein Mandat niedergelegt hat und da muß ich sagen, es können wirklich Fälle vorkommen, wo es uns allen leid thäte, wenn wir durch eine so streng ausgeübte Censur auf Kräfte verzichten müßten, auf welche zu verzichten, wie ich glaube nicht angezeigt wäre, wenigstens für gewisse Fragen nicht.

Dr. Rieger: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Zeithammer.

Abgeordneter Zeithammer: Der Abgeordnete Kuh hat auf England hingewiesen und hat einen Unterschied aufgestellt zwischen bedeutenderen und minder bedeutenderen Mitgliedern des Hauses, sei es des Ober- oder Unterhauses.

Nun meine Herren, ich weiß nicht, welchen Maßstab der Abgeordnete Kuh rücksichtlich der Wichtigkeit und Bedeutung der einzelnen Landtagsabgeordneten im böhmischen Landtage aufstellt. Jedenfalls glaube ich, daß die Wähler des Bezirkes Winterberg-Wolin sich mit der Zeit bedanken werden, bedeutendere Mitglieder in den Landtag gewählt zu haben, wenn sie deshalb darauf verzichten sollen, innerhalb einer ganzen Session leinen Vertreter hier im Hause zu haben.

Was Dr. Hauschild erwähnt hat, daß nämlich das Ausbleiben durch Geschäfte entschuldigt sei, so glaube ich, derartige Geschäfte können doch den Wählern gegenüber nicht als Entschuldigung dienen. Hier ist eine Kollision in den Pflichten und wenn eine solche Kollision eintritt, steht es dem Herrn Baron Kellersperg frei, sein Mandat niederzulegen. Das wäre Pflichterfüllung.

Oberstlandmarschall: Se. Exc. Gf. Thun.

Graf Leo Thun: Es ist meinem Antrage die Bemerkung entgegengesetzt worden, daß die Sache bereits abgethan sei. In dieser Beziehung ist meine Ansicht die, daß wenn ein Gegenstand in einer Sitzung vorgebracht wird und darüber nicht ausdrücklich Beschluß gefaßt wird, in derselben Sitzung immer noch Beschluß gefaßt werden könne.

Im Uibrigen, die Sache selbst betreffend, ist meine Absicht nicht gewesen, irgend eine Ansicht über das Meritorische der Frage auszusprechen oder durch meinen Antrag auch nur anzudeuten, und ich würde es bedauern, wenn die Anregung dieses Gegenstandes wieder dazu dienen sollte, daß in einer formellen Verhandlung meritorische Punkte berührt werden. Mir ist nichts anderes vorgeschwebt als die einfache Lage der Sache. Ein Abgeordneter hat einen Urlaub angesucht, der Landtag hat den Urlaub abgelehnt, der Abgeordnete zeigt an, daß er demungeachtet nicht erscheinen werde. Mir scheint, das ist eine Präcedens, das stillschweigend hinzunehmen der Würde des Landtages nicht wohl entsprechen und die ganze Bedeutung der Urlaubsertheilung vereiteln würde. (Bravo). Lediglich von diesem Standpunkte bin ich der Meinung, daß der Landtag irgend eine Ansicht über den Fall konstatiren muß, und deßhalb habe ich meinen Antrag gestellt. Was meritorisch in Berücksichtigung der speciellen Verhältnisse des Falles zu beschließen sei, das ist mein es Erachtens heute nicht zu erörtern.

Fürst Karl Auersperg: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir eine kleine thatsächliche Berichtigung. Se. Excellenz hat nicht bloß angezeigt, daß er nicht erscheinen könne, sondern er hat gleichzeitig versichert, daß er, sobald es ihm möglich sein werde, nicht ermangeln werde, in den Sitzungen des Hauses zu erscheinen.

Herr Dr. Rieger!

Fürst Karl Auersperg: Excellenz! Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Ich werde Euerer Excellenz später das Wort ertheilen.

Dr. Rieger: Ich wollte ebenfalls der Ansicht des Herrn Abgeordneten Hauschild entgegentreten, welcher glaubt, daß mit einer bloßen Anzeige und wegen des Umstandes, daß sich Niemand dagegen erhoben hat, das Haus einen Beschluß gefaßt habe.

Ich glaube etwas zur Kenntniß nehmen, heißt nichts Anderes, als es zur Wissenschaft nehmen.

Ich weiß jetzt, daß der Herr Abg. Kellersperg nicht erscheinen will oder nicht erscheinen kann; es muß mir jetzt erlaubt sein, darüber zu beschließen, was in Folge dieser Anzeige zu machen sei. Ich habe dieselbe zur Kenntniß genommen, weil sie eben zur Kenntniß gebracht wurde. Daß es in derselben Sitzung nicht möglich wäre, darüber irgend einen Beschluß anzubahnen oder vorzubereiten, das, glaube ich, widerspricht aller Logik. Der Antrag Sr. Excellenz des Grafen Thun ist vollkommen im Rechte begründet, der Antrag, daß eine Kommission darüber zu entscheiden oder einen Antrag zu stellen habe, was in Folge dieser Anzeige des Herrn Baron Kellersperg zu geschehen habe.

In merito ist damit noch gar nichts entschieden. Der Grund, den Herr Abgeordneter Kuh vorgebracht hat für die Wichtigkeit des Herrn Baron Kellersperg, daß er bei unserer Berathung vielleicht wichtiger ist als 20 oder 30 andere Abgeordnete; die Gründe sind vielleicht wichtig, obschon sie nicht schmeichelhaft sind für die 30 andern Abgeordneten, die als dumm erklärt werden. (Heiterkeit). Die Gründe, die der Herr Abgeordnete Hauschild vorgebracht hat von der Ehrenhaftigkeit des Herrn Bar. Kellersperg, so hat darüber Niemand einen Zweifel


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erhoben; wir haben uns auch nicht erlaubt, die Ehrenhaftigkeit des Herrn Abgeordneten Strache zu bezweifeln, aber daraus folgt nicht, daß, wenn ein Abgeordneter ehrenhaft ist, man ihm einen Urlaub geben muß. (Heiterkeit.) Das, meine Herren! ist die Frage, ist das Hans berechtigt Urlaube zu geben oder zu verweigern? Von diesem Standpunkte hat der Herr Abgeordnete Herbst die Sache aufgefaßt und nach meiner Ansicht vollkommen richtig. Im §. 18 der Geschäftsordnung heißt es: "Die Abgeordneten haben die Verpflichtung an den Verhandlungen und Arbeiten des Landtages ununterbrochen Theil zu nehmen. Zur Entfernung vom Sitze des Landtages bedürfen sie, wenn die Abwesenheit nicht länger als 8 Tage dauert, die Bewilligung des Oberstlandmarschalls, welcher den Landtag hievon in Kenntniß zu setzen hat; Urlaube von längerer Dauer kann nur der Landtag ertheilen. In Erkrankungsfällen bedarf es keines Urlaubsansuchens, sondern einer bescheinigten Anzeige an den Oberstlandmarschall." Meine Herren! das ist der einzige Fall, den unsere Geschäftsordnung vorgesehen hat, wo eine Urlaubsertheilung überflüßig ist, nämlich in dem Falle der Erkrankung. Die geschäftliche oder ämtliche Verhinderung ist in unserer Geschäftsordnung nicht vorgesehen; der Herr Statthalter von Trieft muß, wenn er durch Geschäfte verhindert ist, einen Urlaub vom hohen Hause erhalten, wenn er verfassungsmäßig und geschäftsmäßig abwesend sein will; und aus diesem Grunde, weil, wenn wir nicht auf den Vorgang, den seine Excellenz der Herr Graf Thun vorgeschlagen hat, eingehen, das Urlaubsertheilungsrecht des Hauses in Zweifel und Frage gesetzt würde, aus diesem Grunde stimme ich für den Antrag, da es sich übrigens auch von selbst versteht, daß die meritorische Frage erst dann zur Entscheidung kommen wird, wenn die Kommission beantragt, ihm den Urlaub weiter zu ertheilen auf unbestimmte oder bestimmte Frist, und dann werden die Gründe, welche der Herr Abgeordnete Kuh u. Hauschild vorgebracht haben, an der Tagesordnung sein, erst dann werden sie sie vorbringen können.

Oberstlandmarschall: Seine Durchlaucht der Fürst Auersperg.

Fürst Karl Auersperg: Der Herr Baron Kellersperg hat angezeigt, daß er in diesem Augenblicke nicht erscheinen könne und die Versicherung gegeben, daß er sobald erscheinen wird, als es seine Verhältnisse zulassen; er hat gebeten, der Landtag möge dieses zur Kenntniß nehmen. Seine Excellenz der Herr Vorsitzende hat darauf dem Landtage dieses zu Kenntniß gebracht und gesagt, wenn nichts dagegen erwidert wird, so nimmt er an, daß das hohe Haus dieses einfach zur Kenntniß nehme. Das bedeutet soviel, als daß dieses unförmliche Urlaubsgesuch von, hohen Landtage genehmigt wird (Rufe: Oho!), d. h., daß der Ausgang des Urlaubes und der Eintritt in den hiesigen Landtag Sr. Exc. dem Herrn Baron Kellersperg überlassen bleibt. So muß die Anzeige angesehen werden, er ersuchte von dringenden Geschäften Kenntniß zu nehmen, ebenso wie sich Jemand damit entschuldigt, dringender Familienverhältnisse wegen nicht in den Landtag eintreten zu können.

Das hohe Haus hat es zur Kenntniß genommen, ohne Gegenrede hat es daher das Urlaubsgesuch, dieses unförmliche, ich wiederhole es noch einmal, dieses unförmliche Gesuch genehmigt. Wenn nun dem Antrage Folge gegeben werden wollte, eine Kommission zu wählen, so dürfte diese Kommission nichts anderes zu berathen haben, als die Tragweite des Beschlußes, den der hohe Landtag bereits gefaßt hat, denn es liegt einer vor, und ich würde es bedauern, wenn ein Landtagsabgeordneter, der ein so guter Erinnerung im Lande steht, wie Baron Kellersperg, so rigoros behandelt werden sollte, daß man ihm nicht gönnt, selbst zu bestimmen, wann er seiner Pflicht hier und wann er ihr dort genügen will. Ich bin überzeugt, daß Bar. Kellersperg die Rücksicht, hier einzutreffen, unbedingt ebenso hoch halten wird, als die, die er seinem Dienste schuldet, und daß er sicher der Mann ist, um zu wissen, daß er Beides vereinigen müsse.

Dr. Trojan: Ich bitte ums Wort. Ich bitte einfach zu bedenken, ob über die Frage früher abgestimmt wurde; wo nicht, ob es einen Beschluß ohne Abstimmung gibt.

Abg. Sladkowský: Ich bitte ums Wort. (Rufe: Schluß der Debatte!).

Oberstlandmarschall: Es ist Schluß der Debatte beantragt worden; ich bitte diejenigen Herren, welche für den Schluß sind, die Hand aufzuheben.

Dr. Hanisch hat sich auch um das Wort gemeldet.

Dr. Hauschild: Ich erlaube mir, hier der geistreichen Rede des Dr. Rieger gegenüber zu bemerken, daß er mich des Mangels an Logik nicht überführet hat, denn Dr. Rieger hat den kleinen Fehler begangen, daß er bei §. 18 der Geschäftsordnung stehen geblieben und nicht zu §. 19 übergangen ist; und dieser Fehler macht es, daß vielmehr seine Argumentation nicht logisch ist. §. 19 spricht von dem Falle, wo Jemand ohne Urlaub ausbleibt. Dieser Fall ist sowohl da vorhanden, wo Jemand kein Urlaubsgesuch überreicht, als auch da, wo ein Urlaub nicht ertheilt wird. In beiden Fällen ist er ohne Urlaub abwesend. In einem solchen Falle hat er entweder zu erscheinen, oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen. Baron Kellersperg hat dasjenige gethan, was in §. 19 begründet ist, und was er allein thun konnte. Er hat seine Abwesenheit gerechtfertigt, da seine Geschäfte als Statthalter eines Kronlandes von Oesterreich seine Abwesenheit von dort ihm nicht gestatten und ihm den Eintritt hierher unmöglich machen. Diese seine Rechtfertigung ist vom hohen Hause genehmiget worden. Anders kann man dieß nicht ansehen und alles andere ist ein bloßes Wortgefecht. Denn Niemand von den Herren wird behaupten, daß, wenn Se. Excellenz


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die Anfrage gestellt hat, ob Jemand Etwas zu bemerken habe, mit dem Beisatze, daß außerdem diese Rechtfertigung oder Zustimmung zur Kenntniß genommen werde, dies Etwas Anderes zu bedeuten habe, als daß Baron Kellersperg weiter vom Landtage ausbleiben könne, und daß sein Ausbleiben als gerechtfertigt anzusehen sei. Alles Uibrige sind Worte, und es kömmt hier nur auf die Sache an; über die Sache aber ist gewiß Jeder im Reinen. — Uiberdieß ergibt sich diese Sachlage auch aus dem 2. Sahe des §. 19, welcher sagt, daß im widrigen Falle der Säumige für ausgetreten zu erklären ist. Nun hat Se. Excellenz einen solchen Antrag nicht gestellt, Jemand Anderer auch nicht; damit war die Sache erledigt. Alles, was später vorgebracht wurde, ist nichts weiter, als ein Aufwärmen einer abgethanen Sache, gegen welches ich von meiner Seite Verwahrung einlege.

Oberstland marschall: Dr. Sladkovský.

Dr. Sladkovský: Ich muß vorerst mein Bedauern aussprechen, daß sich über einen formellen Gegenstand eine so lange Debatte entsponnen hat, um so mehr, da die Sache so klar ist, daß es schwer ist, zu begreifen, wie Zweifel darin entstehen können. Wenn es wahr wäre, daß, sobald einen Gegenstand das hohe Haus zur Kenntniß genommen hat, über diesen Gegenstand kein Antrag gestellt werden darf; so dürften wir in vielen andern Sachen, da wir wirklich später einen Gegenstand noch zur Verhandlung bringen wollen, und es wichtig sein wird, ihn zur Verhandlung zu nehmen, so dürften wir niemals mehr über diesen Gegenstand sprechen. Ebenso ist es hier in diesem Falle ein merkwürdiger Schluß, zu sagen: Wenn es wahr ist, daß das hohe Haus das Rechtfertigungsschreiben deß Baron Kellersperg zur Kenntniß genommen hat, so darf darüber niemals mehr ein Antrag gestellt werden. Ich glaube, es ist dies eine Folgerung, die doch zu weit geht. Auch das, was angeführt wurde bezüglich des §. 19, scheint durchhaus nicht die Unstatthaftigkeit eines später gestellten Antrages zu begründen; denn in §. 19 heißt es: "Wenn ein Abgeordneter seinen Eintritt in den Landtag über 8 Tage verzögert hat, hat er unter Feststellung einer Frist zu erscheinen oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen."

Es ist nun die Frage, ob wirklich die Abwesenheit in der Art und Weise, wie wir gehört haben, gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt ist, und darüber einen Antrag zu stellen, ob das hohe Haus die Abwesenheit für gerechtfertigt anerkenne, stand jedem Mitglied des hohen Hauses frei, einen Antrag auch morgen oder übermorgen einzubringen. Wenn auch heute die Rechtfertigung zur Kenntniß genommen wurde, so ist noch nicht damit anerkannt und nicht gesagt, daß das hohe Haus die Rechtfertigung für hinreichend und giltig anerkennen werde. Darüber eben muß eine Kommission, glaube ich, am zweckmäßigsten entscheiden, weil eine solche Entscheidung in Vollberathung zu nehmen, eben nicht am geeignetesten wäre, und deswegen alaube ich wirklich, daß es ganz richtig ist, daß selbst im Interesse derjenigen Persönlichkeit, die es betrifft, daß im Interesse dieser Persönlichkeit eine Kommission zu ernennen sei, und daß derjenige, der den Antrag gestellt hat, weit mehr im Interesse dieser Persönlichkeit gehandelt habe. als diejenigen, welche darüber eine so weitläufige Debatte entsponnen haben.

Prof. Brinz: Ich bitte auch ums Wort.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen.

Dr. Hanisch: Ich habe noch das Wort; ich habe mich früher gemeldet.

Oberstlandmarschall: Früher gemeldet? Ich bitte, ich habe das nicht gewußt, aber der Herr Stellvertreter bestätigt, daß der Hr. Dr. sich früher gemeldet haben. (Rufe: Ja!)

Dr. Hanisch: Ich bitte, mir nur zu erlauben, auch meine Ansicht in dieser Beziehung, wie gewohnt, mit kurzen Worten auszusprechen. Ich halte allerdings dafür, daß bei Bekanntgabe des Schreibens die Frage vielleicht hätte gestellt werden sollen: "Erkennt das hohe Haus die Abwesenheit des Baron Kellersperg für gerechtfertigt oder nicht?" Allein wenn sie auch nicht in der Art gestellt wurde, so kann man doch der Frage, wie sie gestellt wurde, keinen andern Sinn beilegen, und ich selbst habe sie so aufgefaßt, daß der hohe Landtag durch sein Schweigen, dadurch, daß Niemand das Wort verlangte, wirklich die Rechtfertigung des Baron Kellersperg zur Kenntniß genommen hat. Ich würde mich dadurch, und auch durch den 2. Absah des §.19 würde ich mich bestimmen lassen, die Rechtfertigung anzunehmen, weil dieser §. 19 ausdrücklich davon spricht: wenn die Aufforderung fruchtlos bleibt, hat der Oberstlandmarschall die Anzeige hievon an den Landtag zu machen und dieser hat den Säumigen für ausgetreten zu erklären. Die Aufforderung ist aber nicht fruchtlos geblieben; Baron Kellersperg hat sein Ausbleiben gerechtfertigt und in Folge dessen hatte der hohe Landtag auch nichts Anderes zu thun, als die Anzeige davon zur Kenntniß zu nehmen.

Um jedoch vielleicht der Debatte ein erquicklicheres Ende zu verschaffen, erlaube ich mir, ganz einfach zu beantragen, nachdem über die begründete Abwesenheit des Baron Kellersperg, namentlich im jetzigen Momente, kein Zweifel im Hause bestehen dürfte, ihm einen 14tägigen Urlaub von heute an zu ertheilen. (Heiterkeit.)

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen. Ich glaube, daß die Kenntnißnahme von Seite des hohen Hauses über die Anzeige des Herrn Baron Kellersperg nicht ausschließen kann, daß in dieser Beziehung noch ein Antrag gestellt werde.

Ich glaube, daß die Bestimmung der Geschäftsordnung dem Antrage Sr. Excell. des Grafen Thun nicht entgegen steht und daß ich ihn daher zur Abstimmung bringen kann.

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Aber in gleicher Weise muß ich auch den Antrag des Abg. Dr. Hanisch zur Abstimmung bringen, weil endlich die Zulassung des einen wie des andern auf denselben Gründen beruht.

Dr. Hanisch: Ich bitte, die Unterstützungsfrage zu stellen.

Dr. Rieger: Ich wünsche eventuell einen Antrag zu stellen, nämlich den, daß, wenn diese Kommission gewählt wird, der Antrag des Abg. Dr. Hanisch dieser Kommission zur Berichterstattung übergeben werde. (Heiterkeit.)

Nám. marš. Dr. Bělský: P. Posl. Hanisch činí návrh, aby Jeho Excellencí panu baronu Kellerspergovi od dnešního dne byla povolena dovolená na 14 dní.

Oberstland marschall: Ich werde den Antrag des Herrn Abgeordneten Hanisch zuerst zur Unterstützungsfrage bringen. Der Herr Abgeordnete Hanisch trägt an, daß dem Herrn Abgeordneten Kellersperg ein I4tägigcr Urlaub gestellt werde. Ich werde die Herren, welche den Antrag unterstützen, bitten, die Hände aufzuheben (Zählt). Er ist unterstützt. Nachdem ein eventueller Antrag gestellt worden ist für den Fall, daß der Urlaub bewilligt würde, ihn an eine Kommission zu weisen, muß ich vor Allem den Antrag des Herrn Abgeordneten Hanisch zur Abstimmung bringen (Rufe: nein).

Dr. Nieger: Ich glaube, daß der Antrag Seiner Excellenz zuerst zur Abstimmung kommt, weil er früher gestellt worden ist.

Oberstlandmarschall: Der Zeitpunkt macht doch keinen Unterschied. Ich glaube mit Rücksicht auf die Sache selbst ist der Antrag des Herrn Abgeorddneten Hanisch viel bestimmter und decidirter, als der des Herrn Abgeordneten Grafen Thun. Das ist eigentlich ein verschiebender. Ich werde zuerst den Antrag des Herrn Hanisch zur Abstimmung bringen. Ich bitte die Herren, welche dafür sind, die Hände aufzuheben (Geschieht). Er ist in der Minorität. Ich bringe nun den Antrag Sr. Excellenz des Grafen Leo Thun zur Abstimmung: Es möge eine Kommission von 9 Mitgliedern und zwar zu drei Mitgliedern aus jeder Kurie gewählt werden. Es ist bereits böhmisch bekannt gemacht worden. Ich werde also darüber abstimmen lassen. Ich bitte die Herren, welche dafür sind, die Hände zu erheben (Zweifelhaft). — Ich muß schon bitten aufzustehen (Geschieht). Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist außerordentlich unentschieden. — Ich bitte noch einmal die Herren aufzustehen, die für den Antrag sind (Oberstlandmarschall und Dr. Bielsky zählen).

Der Antrag ist mit 85 gegen 82 Stimmen angenommen, nach genauer Zählung.

Ich werde demnach die Kurien bitten, sich nach der heutigen Sitzung zu versammeln und diese Kommission zu wählen. Ich habe soeben eine Anzeige des Herrn Abgeordneten Strache bekommen, liest:

Eure Excellenz!

Ich war am 14. in der Lage, Eurer Excellenz telegraphisch die Gründe meiner seitherigen Abwesenheit vom böhmischen Landtag darzulegen und für Samstag mein Erscheinen zuzusichern.

Gestern haben wegen einer längern Abwesenheit von dem mir durch das hohe Staatsministerium anvertrauten Posten eines Direktors der k. k. priv. allg. österreichischen Boden-Kreditanstalt Verhandlungen mit dem Gouverneur und den Gründern stattgehabt, welche die Unzulässigkeit einer solchen im gegenwärtigen Stadium der ersten Organisation der Anstalt herausstellte. Da ich nun nach anderen Vorgängen nicht erwarten kann, daß der hohe Landtag mir aus diesem Grunde einen 14tägigen Urlaub gewähren wird, so sehe ich mich zu meinem Bedauern gezwungen auf meine Stelle im Landtage Verzicht zu leisten und Euere Excellenz um die schleunige Ausschreibung einer Neuwahl zu bitten.

(Bravo, Bravo).

Ich bitte Se. Excellenz den Herrn Statthalterei-Vice-Präsidenten.

Die Budgetkommission wird heute Abend um 5 1/2 Uhr zu einer Sitzung eingeladen. Gegenstand ist der Domestikalfond.

Wir übergehen zur Tagesordnung.

Abgeordneter Sadil: Ich bitte ums Wort. Ich habe bereits im April 1861 den Autrag auf Erlassung eines Gesetzes eingebracht, welches die freie Theilbarkeit der Grundstücke in Böhmen aussprechen soll. Dieser Antrag hat mehrere Phasen durchlaufen und wurde gegenwärtig in der Sitzung vom 11. März an eine neue Kommission zur nochmaligen Vorberathung gewiesen. Diese Kommission hat sich am 15. März konstituirt. Daß dieser Antrag, seitdem er so zu sagen, an die Tagesordnung der öffentlichen Meinung gekommen ist, in allen Gesellschaften, Journalen, Büchern und Brochuren allseitig besprochen und beleuchtet wurde, daß er auch, während er bei dem Landesausschuß zur Vorberathung war, dort gehörig diskutirt und die Gründe für und dagegen auseinander gesetzt wurden, das ist bekannt. Es ist also auch demnach anzunehmen, daß die Kommission, die gegenwärtig niedergesetzt wurde, sich ihre Ansicht bereits über den Gegenstand gebildet haben konnte; und da ich von mehreren Seiten mit Anfragen bestürmt werde, wie weit die Sache gekommen ist, und mir gewissermaßen Schuld daran gelegt wird, daß es so lange nicht zur Entscheidung kommt, so erlaube ich mir an S. Durchlaucht, den Herrn Obmann jener Kommission die Anfrage zu stellen, wie weit die Kommission mit ihrer Aufgabe gediehen ist, und wann sie ihren Bericht zu erstatten gedenkt?

Fürst Karl Auersperg: Ich bin bereit die Interpellation zu beantworten.

Oberstlandmarschall: Ich kann das als keine Interpellation betrachten, sondern nur als eine einfache Anfrage. Als Interpellation trägt sie nicht den geschäftsordnungsmäßigen Charakter.

Fürst Karl Auersperg: Der Herr Antragsteller wird wohl selbst in der Lage sein zu ermessen, daß der Gegenstand ein sehr wichtiger ist und


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nicht so leicht zu behandeln sei. Die Kommission geht wie natürlich sehr gründlich in die Berathung des Gegenstandes ein; in Folge dessen waren die ersten 4 Sitzungen wie durch Protokolle nachgewiesen werden kann, der Generaldebatte gewidmet und ist man erst in der 5. Sitzung daran gegangen in die Specialdebatte einzugehen. Auf diesem Standpunkte befindet sich gegenwärtig der Verhandlungsgegenstand. Ich glaube also mit dieser Hinweisung dargethan zu haben, daß bisher von Seite der Kommission nichts versäumt worden ist, und glaube ferner, daß es nicht Sache dieser Kommission ist, schnell zu arbeiten, vielmehr gründlich zu arbeiten.

Oberstlandmarschall: Wir übergehen zur Tagesordnung. Es ist der Bericht der Budgetkommission über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1864. Ich ersuche den H. Berichterstatter sich hieher zu verfügen.

Prof. Schrott: Ich glaube dem Vorgange in der vorjährigen Session folgen und von der Ablesung des Kommissionsberichtes Umgang nehmen, dagegen sogleich auf die einzelnen Positionen des Voranschlags eingehen zu sollen. Der Voranschlag, wie er vom L. A. vorgelegt worden ist, enthält zuerst das Erforderniß und ist in demselben die erste Rubrik "Regiekosten" in 3 Unterabteilungen getheilt.

Die erste Unterabtheilung enthält die allgemeinen Regiekosten in der Gesammtsumme von 33.940 st. Es ist darunter der Beitrag des Grundentlastungsfondes an den Landesfond mit 17% der allgemeinen Regiekosten mit 31.260 sl. um 2000 sl. beiläufig höher als im Vorjahre. Das ist daß Ergebniß der perzentualen Berechnung aus den im Landesfonde selbst eingestellten Verwaltungskosten, daher dagegen nichts zu erwähnen ist.

Die übrigen Theilpositionen dieser Summe sind Durchschnittsberechnungen. Die Budgetkommission hat daher gegen diesen Artikel nichts einzuwenden gefunden und die Summe von 33.940 sl. dem h. Landtage zur Genehmigung beantragt.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreisen? Wenn das nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte den Artikel vorzulesen. (Nach einer Pause:) Es wird der Antrag gestellt: Für allgemeine Regieauslagen 33.940 sl. zu genehmigen: — Všeobecných výloh obecních 33.940 zI. — Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ich bitte aufzustehen. (Geschieht.) Ist angenommen.

Prof. Schrott: Die zweite Unterabtheilung betrifft die Kosten für die Grundlastenablösungs und Regulirungskommission mit der Erfordernißsumme von 7173 sl. 60 kr. Die einzelnen Positionen, aus welchen diese Gesammtsumme besteht, beruhen auf von der h. k. k. Statthalterei eingebrachten Erfordernißansätzen auf Grundlage des Personal- und Arbeitsstandes entworfen und an welchen etwas zu ändern die Budgetkommission nicht in der Lage war.

Ich muß noch bemerken, daß zu dieser Unterrubrik der Budgetkommission nach der Drucklegung ihres Berichtes ein Gesuch zugewiesen wurde und zwar um eine Remuneration von 50 Gulden für den bei der dortigen Landeskommission bestellten Diurnisten Benesch, wo auf eine Remuneration angetragen wurde aus Rücksicht auf seine über das bloße Mundirungsgeschäft hinausreichende, das ganze Expedit umfassende Dienstleistung. Da aber in dem Budget selbst unter der Position 4 auf Seite 3 bereits ein Betrag von 150 sl. für Remuneration in Anschlag genommen worden ist, so ist dies Gesuch wegen einer Ziffererhöhung nicht nöthig, indem der Landesausschuß aus der präliminirten Summe von 150 sl. diese hier beanspruchte Remuneration zu bezahlen in der Lage ist. Es ändert den Ansah in dem Budget nicht; es wird demnach von der Budgetkommission die Genehmigung der ganzen Summe für die Landeskommission im Betrage von 7173 sl. 60 kr. zur Genehmigung beantragt.

Nejvyšší maršálek: Pro zemskou komisí, jež se zanáší vyvazením pozemků a jich upravením 7.173 zl. 60 kr.

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen-

Prof. Dr. Schrott: Die 3. Unterabtheilung ist die Grundentlastungs- u. Regulirungslokalkommission. Sie zeigt in dem vorgelegten Voranschlag die Summe von 10.653 sl. 60 kr. Es ist diese Summe gleichfalls wie jene für die Landeskommission aus dem Erfordernißansatz, der von der h. k. k. Stathalterei bestimmt wurde, aufgenommen worden. Diese Position erleidet aber nun durch die Nachtragsforderung bezüglich der Lokal-Kommission N. 1 eine Aenderung in der Art, daß in den verschiedenen einzelnen Positionszahlen zusammen genommen eine Erhöhung von 1231 sl. 10 kr. Ö. W., dagegen bei dem Posten 8 Seite 6 eine Verminderung von 400 sl. eintritt, wodurch sich die Gesammtsumme statt auf 10653 sl. 60 kr. auf 11.484 sl. 70 kr. richtig stellt. Die Ursache davon liegt darin, daß die ursprünglich blos auf 8 Monate beantragte Lokal-Kommission in Prag nachträglich aufrecht erhalten blieb durch's ganze Sonnenjahr 1864. Es ist allerdings die Budgetkommission nicht in der Lage von dem beanspruchten Ziffersah Abstriche zu beantragen, allein ein auffallender Umstand muß doch zur Kenntniß des h. Hauses gebracht werden, namentlich war bei der ursprünglichen Verfassung des Budgets für 1863 diese Lokalkommission am Smichov im vorigen Jahre beantragt bis Ende Juli 1863. Im Verlaufe der Budgetberathung traf eine Nachtragsforderung ein dahin diese Kommission nicht blos bis Ende Juli sondern bis zum Schlusse des Verwaltungsjahres 1863 ausdehnen zu lassen, so wurde dann im Budget für 1863 die Aufrechthaltung der Kommission fürs ganze Jahr mit den nöthigen Kosten beantragt. Dessenungeachtet hat die Kommission nicht blos bis Ende des Verwaltungsjahres 1863, sondern auch bis Ende Dezember 1863 angedauert, und nun wurde abermals eine Verlängerung auf 8 Monate beansprucht.

Diese Verlängerung auf 8 Monate erscheint

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deshalb auffällig, weil die Kommission für Prag selbst in einem Berichte vom 19. Juli 1863 nachweist , daß der Geschäftsstand ein solcher sei, nach welchem dieselbe in zuversichtlicher Voraussicht mit Ende Dezember 1863 nur 40 Verhandlungen im Zuge haben wird. — Für diese 40 Verhandlungen nun wurde die weitere Dauer der Kommission auf 6—8 Monate beansprucht. Wenn man die Kosten, welche die Kommission verursacht, mit den 40 Verhandlungen veraleicht, so zeigt sich, daß auf Eine Verhandlung beiläufig 70 st. kommen. Das schien der Budgetkommission werth, zur Kenntniß des h. Landtags deshalb gebracht zu werden, um die h. k. k. Statthalterei zu veranlassen, auf eine schnellere Abwickelung der Geschäfte daselbst zu dringen. Nun muß ich bemerken, daß aber seither, und zwar bei der Vorlage des Erforderißansatzes für das Jahr 1865 die h. Statthalterei selbst bereits diesem hier ausgesprochenen Wunsch so entgegen gekommen ist, daß dieselbe erklärt, sie gebe die Versicherung, daß sie nun auf einen möglichst schnellen Fortgang der Geschäfte andringen werde, und daß sie nicht anstehen werde, diesfalls die thunlichst möglichste Erleichterung des Landesfonds durch frühere Auflösung einer oder der andern Kommission im Auge zu behalten und dieses nach Thunlichkeit eintreten zu lassen. Diese Versicherung ist der Budgetkommission damals noch nicht vorgelegen. Die Kommission beantragt demnach, die rektifizirte Summe unter der Rubrik 3 für die Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungs - Lokalkommission mit 11.484 sl. 70 kr. zu genehmigen.

Nejvyšší maršálek: Prosím, český!

Sněm. sekr. Schmidt čte: Pro místní komisi, jež se zanáší též vyvazením pozemků a jich upravením, navrhuje komise 11.484 zl. 70 kr.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so bitte ich abzustimmen.

Statthalter: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz hat das Wort.

Statthalter: Es ist von Seite des Referenten ausgesprochen worden, daß ungeachtet der im Jahre 1863 von der Statthalterei selbst zur Sprache gebrachten Aussichten auf die baldige Beendigung der Arbeiten der prager Lokalkommission noch im Jahre 1864 und noch zum Theile im Jahre 1865 der Anspruch auf Remuneration derselben gestellt wird. Die Statthalterei hat im vergangenen Jahre, allerdings diese Erwartung ausgesprochen, und muß bedauern, daß es nicht möglich war, diesen Erwartungen gerecht zu werden. Allein der Grund liegt nicht in der minder angestrengten Thätigkeit der Kommission, sondern er ist einestheils allgemeiner und anderntheils spezieller Natur, und ich muß mir erlauben, diese Gründe näher darzulegen. Zunächst muß ich aufmerksam machen, daß bei allen Verhandlungen es nicht allein auf die Zahl der Anmeldungen, sondern auch auf deren Beschaffenheit ankommt, daß ferner häufig während der Verhandlungen Vorfragen geltend gemacht werden, welche erst im Entscheidungswege von beiden Instanzen ausgetragen werden müssen, bevor die Lokalkommission überhaupt in der Lage ist, ihre Verhandlungen weiter fortzusetzen und daß auch sonstige Incidenzfälle hindernd eintreten, sowie die Kommission auch verpflichtet ist, in jedem Stadium der Verhandlung auf Abschluß eines Vergleiches hinzuwirken, und in der Natur der Sache selbst viele Anlässe zu Verzögerungen liegen, die sich bei Berechnung der Zeitť dauer unmöglich vorher genau bestimmen lassen.

Ich muß, was den speziellen Grund der Verzögerung anbelangt, zunächst die Geschäftsverhältnisse der Pisek-Pilsener Kommission naher beleuchten, weil diese im innigen Zusammenhange mit den Anforderungen stehen, welche gegenwärtig bezüglich einer weltern Dotation für die Prager Kommission gestellt werden. Die Piseker Kommission, welcher nach der gänzlichen Durchführung von 1004 Ablösungen und Regulirungs-Operaten noch 357 Stück zur Bearbeitung vorliegen, hat bereits 266 Stück (dieser 357) in Verhandlung genommen und 91 Stück dieser Anmeldungen und Provokationen sind erst noch in Verhandlung zu nehmen. Wenn nun der günstigste Fall angenommen würde, daß nämlich alle diese Verhandlungen ohne irgend eine Schwierigkeit im Vergleichswege abgethan werden, so müßte eine Arbeitszeit für jede derselben von mindestens 3 Tagen angenommen werden, nämlich mit Ginrechnung der vorbereitenden Schritte, der Reisen der Kommission, der eigentlichen Verhandlungen selbst und dann der nachträglichen Schritte, als Abgrenzungen, Vermarkungen, Berichterstattung u. dergl. Wenn nur 3 Tage der Bemessung zu Grunde gelegt werden, so würde sich herausstellen, daß eine Arbeitszeit von 3 Jahren nothwendig wäre, oder nachdem die Piseker Kommission über 2 Arbeitskräfte zu verfügen hat, eine Arbeitszeit von anderthalb Jahren.

Nun sind aber die Verhandlungen in diesem Bezirke der Lokalkommission II leider nicht der Art, daß dieser von mir eben bezeichnete günstige Fall eintritt, sie sind im Gegentheil sehr schwieriger Natur ; sie betreffen größtentheils Wald-Servitutsrechte, welche theilweise auch auswärtige Staatsangehörige berühren, und mit dem Bestiftungsverhältnisse der dortigen Ansiedelungen in so innigem Zusammenhange stehen, daß es äußerst schwierig, ja in den meisten Fällen kaum möglich ist, dieselben im Wege der Ablösung ganz zu beheben. Dieser innige Zusammenhang mit dem Hauptwirthschaftsbetriebe bringt mit sich, daß von Seite der Berechtigten alle möglichen Schwierigkeiten der Kommission in den Weg gelegt werden, daß dieselben einen passiven, ja leider nicht selten einen aktiven Widerstand der Kommission entgegensehen, und auf keinen andern Vergleich eingehen wollen, als jenen, welcher ihnen alle bisherigen Bezüge vollkommen sicherstellen würde. Ebenso erklärlich ist es auch, daß auf Seite der Verpflichteten, bei der großen Last, welche auf ihrem Besitze


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XIX. sezení 3.ročního zasedáni 1864

XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

ruht, alles angewendet wird, um diesen sehr hoch gespannten Ansprüchen der Berechtigten entgegenzutreten. daß von Seite der Verpflichteten sich auf §. 4 des kaiserlichen Patentes vom 5. Juli 1853 gestützt, und dahin gewirkt wird, von diesen Lasten im Wege der Ablösung frei zu werden, und alles wieder in der Richtung geschieht, um eine Entscheidung auf den Fortbestand dieser Bezugsrechte von Seite der Behörden zu verhindern. Die natürliche Folge dieses Verhältnisses ist, daß die Kommission in jedem Falle genöthigt ist, sich alle nöthigen Behelfe selbst zu verschaffen, daß sie unzählige Erhebungen an Ort und Stelle vornehmen muß und sich bei jedem Schritt aufgehalten und gehindert sieht.

Wird nun nebst den großen Schwierigkeiten dieser Verhandlung auch noch die übergroße Anzahl in Betracht gezogen, dann ist es wohl natürlich, daß man den von mir früher erwähnten günstigsten Fall, nämlich den einer 3tägigen Arbeitszeit nur für die geringste Zahl der der Kommission zugewiesenen Arbeiten ins Auge fassen kann. Die Statthalterei hat, um möglichst sicher zu gehen, eine Berechnung vorgenommen. Es können von 357 Anmeldungen der Pisek-Pilsener Kommission höchstens 1/2, daher 119 als so geartet betrachtet werden, daß für diese wirklich eine 3tägige Arbeitszeit hinreicht; bei dem größern Theile (2/3) ist jedenfalls eine größere und zwar eine bedeutend größere Arbeitszeit nothwendig, und die Statthalterei hat bei ihrer Berechnung angenommen, daß von diesen 2/3 die Hälfte beiläufig 5 Tage für jede Anmeldung, die zweite Hälfte dieser 2/3 7 Tage erfordern wird; daraus ergibt sich eine Arbeitszeit von 1785 Tagen oder auf zwei Arbeitskräfte vertheilt, von 892 Tagen, also zwei Jahren, 5 Monaten und 12 Tagen. Wird nun der Beginn dieser Arbeitszeit auf den 11. März gesetzt, weil an diesem Tage die letzten ämtlichen Ausweise über den Stand der Geschäfte datiren, so würde diese Kommission noch über das Jahr 65, und zwar 7 Monate und 12 Tage über dasselbe hinaus sich erstrecken. Dieses Verhältniß macht es klar, daß es unbedingt nothwendig sei, der Kommission in ihren Arbeiten irgend eine Erleichterung zu verschaffen, damit auch sie so früh als thunlich ihren Abschluß finde.

Bei der Prager Kommission treten folgende Verhältnisse ein. Mit Schluß des Jahres 63 waren von den der Kommission zugewiesenen 1268 Anmeldungen und Provokationen 76 noch nicht abgethan. 66 im Zuge der Verhandlung, 10 noch nicht in Verhandlung genommen. Seitdem sind 4 neue Anmeldungen zugewachsen, und ich muß bei dieser Gelegenheit bemerken, daß ein gewichtiger Grund, welcher das Fixiren einer Zeitgrenze hindert, eben der ist, daß das Einbringen neuer Anmeldungen und Provokationen durch das Gesetz nicht gehindert ist, und nicht blos die Zahl neuer Anmeldungen, sondern noch weit mehr die Beschaffenheit der Anmeldungsgegenstände entscheidet. Da nun seit diesem letzten Ausweise, der mit letztem Dezember 1863 schließt, wieder 11 Verhandlungen definitiv abgethan wurden, so liegen der Lokalkommission nach den neuesten Ausweisen noch 69 Verhandlungen zur Durchführung vor, wovon 61 bereits begonnen, 8 noch nicht begonnen wurden. Ich muß ferner hier bemerken, daß auch bei der Prager Kommission einige dieser Verhandlungen, derart waren, daß sie besonders viel Zeitaufwand in Anspruch genommen haben. Ich will nur unter mehrern Fällen einen herausnehmen, nämlich die sogenannten Prečar Waldgründe auf der Herrschaft Pürglitz, welche über 3000 Joch betragen und worüber bereits seit einem Jahrhunderte Streitigkeiten anhängig sind. Hier ist es aber der Kommission nach sehr langer und mühevoller Arbeit gelungen, alle diese Anmeldungen bis auf 4 Fälle im Wege des Vergleiches zum Abschlüsse zu bringen und auch von diesen 4 Fällen, welche noch anhängig sind, werden zwei im Entscheidungswege, zwei voraussichtlich gleichfalls im Vergleichswege abgethan werden.

Ich habe früher, als ich das Verhältniß der Pisek - Pilsner Kommission beleuchtet, bemerkt, daß es unumgänglich nothwendig ist, daß hier irgend eine Abhilfe geschafft werde, und muß dies um so mehr, als eben nach den geographischen Verhältnissen der Pisek-Pilsener Kommission auch noch im südwestlichen Theil des Egerer Kreises die Arbeiten zugewiesen werden müssen, welche die frühere Saaz-Egerer Kommission zu behandeln hatte, die aber in der Auflösung begriffen ist. Bei der Prager Kommission, deren Verhandlungen sich großentheils ihrer Natur nach allerdings als leichter zu behandeln darstellen, als bei der Piseker, hat die Statthalterei nach demselben Maßstabe eine Berechnung über die noch nothwendige Zeitdauer vorgenommen. Es läßt sich annehmen, daß zwei Dritttheile jener Anmeldungen wohl im Vergleichungswege werden abgethan werden können und daher für diese nur eine Arbeitszeit von 3 Tagen und nur für das letzte Dritttheil eine höhere Arbeitszeit von etwa 5 Tagen in Anspruch genommen werden dürfte. Demnach würde sich für die Prager Kommission nach dem gegenwärtigen Arbeitsstande noch d:e Dauer von 253 Tagen oder 8 Monaten 13 Tagen als nothwendig ergeben. Es ist dabei auch noch ein anderer Umstand zu berücksichtigen, nämlich der, daß dann nach dieser eben von mir angegebenen Zeitdauer, welche auch vom Monat März zu rechnen wäre, anzunehmen ist, daß die Prager Kommission bis zum Monat Oktober mit ihren Arbeiten so ziemlich zu Ende kommen könnte, wenn dieser Lokalkommission in der letzten Zeit nunmehr nur wenige Verhandlungen zur Arbeit vorliegen werden, sie daher ununterbrochen dann nicht mehr beschäftigt sein wird, indem bei manchen Verhandlungen erst Vorfragen beantragt werden müssen, und zwar durch die Entscheidung in beiden Instanzen. Hierdurch wird die Lokalkommission in dem weiteren Vorschreiten gehemmt und muß erst die Beantwortung der Vorfrage abwarten. Es tritt der weitere Umstand Ťin,


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XIX. sezení 3.ročního zasedáni 1864.

XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

daß häufig, wenn die Lokalkommission ihre Arbeit geschlossen und der Entscheidung der Behörde vorgelegt hat, diese, sei es nun in erster oder in zweiter Instanz sich bestimmt findet, die Lokalkommission mit neuen ergänzenden Erhebungen zu beantragen.

Sollte nun die betreffende Lokalkommission inzwischen aufgelöst und die Verhandlungen einer anderen Kommission zugewiesen werden, so wäre der Zeitaufwand für die letztere, um sich mit so umfassenden Verhandlungen überhaupt erst vertraut zu machen, ein sehr aroher und sehr kostspieliger.

Aus diesen Rücksichten nun, hat sich die Statthalterei bestimmt gefunden, der Prager Lokalkommission jene Verhandlungen zuzuweisen, welche die Domäne Rožmital betreffen und dieß um so mehr, als die Geschäfte, welche die Prager Kommission noch vorzunehmen hat, größtentheils den Prager Kreis und in großer Anzahl den Příbramer Bezirk betreffen und die Domäne Rožmital eben an den Bezirk Příbram angrenzt, so daß die Entfernung von Prag, Pisek und Pilsen nach Rožmital ziemlich gleich ist. Nun sind aber die Anmeldungen, welche die Domäne Rožmital betreffen, solcher Art, daß sie allerdings einen bedeutenden Kraft- und Zeitaufwand werden in Anspruch nehmen müssen; es handelt sich dort um die Ablösungs- oder Regulirungsverhandlung bezüglich der auf der Domäne Rožmital lastenden Holzbezugs- und anderer Einforstungsrechte von 226 Anfassen.

Die Statthalterei hat bei solchen Verhandlungen bereits genügende Erfahrungen gewonnen, namentlich bei den ähnliche Gegenstände betreffenden Verhandlungen in Grafenried, Außergefield und Gratzen ec. und kann beurtheilen, welcher Kraft- und Zeitaufwand bei diesen sowohl nach der Zahl der Berechtigten, als nach der Natur des Gegenstandes ziemlich schwierigen Arbeiten erforderlich sein wird. Wird nun dieses Geschäft der Piseker und Pilsner Kommission abgenommen, so erfährt diese eine bedeutende Erleichterung; die Prager Kommission aber wird schon zu der Zeit, wo ihre Verhandlungen noch nicht vollständig abgethan sind, sie aber, wie ich früher bemerkte, bei den wenigen Verhandlungen nicht mehr ununterbrochen thätig sein kann, die Maße haben, sich mit den Anmeldungen der Domäne Rožmital zu beschäftigen, voraussichtlich aber wird sie im Laufe des J.1864 nicht vollständig abschließen können, sondern sich noch einen Theil des Jahres 1865 mit den Ablösungs- und Regulirungsverhandlungen der Domäne Rožmital beschäftigen müssen. Die Statthalterei glaubte nun im Interesse des Fondes gehandelt zu haben, wenn sie der Prager Kommission diese Verhandlungen zuwies.

Sollte im Verlaufe der Zeit es sich möglich zeigen, die Abwicklung der Geschäfte noch rascher zu Stande zu bringen, so kann die h. Versammlung versichert sein, daß die Statthalterei es gewiß nicht an dem nöthigen Nachdrucke werde fehlen lassen. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Es ist jetzt über die Positionen. . .

Prof. Schrott: (in's Wort fallend) Aus den Worten Sr. Exc. des Herrn Statthalterei-Leiters ist zu entnehmen, daß die Bemerkung der Budget-Kommission über die Lokalkommission Nr. 1 zu Prag hinsichtlich der Ausdehnung ihrer Geschäftsführung wegen 80 Verhandlungen vom Juli 1863 bis Ende August 1864 vollkommen die richtige war, denn nach der Berechnung Sr. Exc. selbst würde sich für diese 80 Verhandlungen ein Zeitraum von beiläufig 10 Monaten ergeben, während doch für diese Verhandlungen allein von der Kommission die Zeit bis Ende August 1864, also noch 8 Monate des I. 1864 in Anspruch genommen worden sind. Ein Anderes hat die Budget-Kommission nicht beanständet, namentlich nicht die Zuweisung der Geschäfte der Piseker Kommission, die gewiß ganz zweckmäßig war.

Die wiederholt gegebene Versicherung der Statthalterei, daß auf thunlichste Beschleunigung der Verhandlungen das Augenmerk gerichtet sein werde, berechtigt um so mehr, die Annahme der Position im Ziffersatze zu beantragen, und es wird von Seite der Budgetkommission beantragt, daß der Betrag, wie er für die Lokal-Kommission eingestellt worden ist, nämlich in der verbesserten Ziffer von 11.484 sl. 70 kr. genehmigt werde.

Sněm aktuár Kuchynka čte: Pro místní komisi, jež se zanáší též vyvazením pozemků a jich upravením navrhuje komise 11.484 zlatých 70 krejcarů.

Oberstlandmarschall: Ich bitte über den Antrag abzustimmen. Jene Herren, die dafür sind, bitte ich die Hände aufzuheben.

Professor Schrott: Die zweite Erfordernißrubrik enthält Kapitalsrückzahlungen an die Berechtigten und zwar in Folge der Verlosung mit 655.200 sl. und börsenmäßiger Obligations - Einlösung mit 900.000 sl. und der Bezahlung von Ausgleichungsbeträgen 852 sl. zusammen also 1,556.052 sl.

Der erste Posten beruht auf den im Landesregierungsblatte 1854 veröffentlichten und allerhöchst sanktionirter Tilgungsplane. Der zweite Betrag ist das Ergebniß einer einfachen Durchschnittsberechnung des wirklichen Erfordernisses, und die zur börsenmäßigen Einlösung beantragten 900.000 sl. berechnen sich dadurch, weil der wirkliche Empfang, das heißt, die wirkliche Bedeckung gegen den Bedarf, der sich aus den übrigen Rubriken des Grundentlastungsfondes ergibt, um 900.000 sl. und noch circa 90.000 sl. höher ist, daher dieser Betrag zur Erleichterung der Obligationsbesitzer, beziehungsweise zur Obligations - Einlösung verwendet werden kann und daher in derselben Ziffer beantragt ist, wie im vorigen Jahre. Die Budgetkommission findet an der ganzen Position nichts zu ändern und sie dem hohen Landtage in der Summe von 1,556.052 sl. zur Genehmigung zu beantragen.


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XIX. sezení 3.ročního zasedáni 1864.

XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

Sněm. aktuár Kuchynka čte: II. Splacení jistin těm, kdož právo na splacení mají, 1,556.052

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort. Da dieß nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte abzustimmen.

Die Herren, welche dafür sind. wollen aufstehen (Geschieht). Ist angenommen.

Dr. Schrott: Die dritte Erfordernißrubrik enthält Renten und Zinsen an die Berechtigten in der Gesammtsumme von 2,128.187 sl. Es sind die einfach berechneten Interessen, die theils von den Obligationen hinausgegeben worden sind an die Berechtigten, theils von jenen Kapitalien, die noch aushaften, ohne mit Obligationen gedeckt zu sein. Da es nichts anderes als eine einfache Zifferrechchnung ist, die von der Kommission richtig gefunden und nachgerechnet wurde, wird die Genehmigung beantragt.

Sněm. akt. Kuchynka čte: III. Důchodů a úroků oprávněným: 2,128.186 zl.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort. Da dieses nicht der Fall ist, bitte ich abzustimmen. Diejenigen Herren, welche für den Posten sind, wollen die Hände aufheben. Geschieht. Ist angenommen.

Prof. Schrott: In der vierten Rubrik sind enthalten die Passivzinsen an den Staat. Es hat der Landesausschuß 50694 sl. als Erforderniß beantragt. Die Budgetkommission erhöht den Betrag auf 65902 sl. Die Gründe dafür sind folgende: Es haftet auf dem böhmischen Grundentlastungsfonde ein Vorschußrest von 608.330 sl. aus Anlaß der Uebernahme des Fondes in die Landesverwaltung. Dieser Vorschuß soll nach dem Beschluße des Landtages in der vorigen Session mit einer Hauptforderung des Landesfondes an das Aerar kompensirt werden. Der Vorschuß wurde vom Aerar verzinslich gegeben.

Es wurde aber die Zinsenzahlung, die Berichtigung der Zinsen in Folge der eingeleiteten Verhandlung bereits im Mai 1862 sistirt bis zur endlichen Ausgleichung des Betrages. Der Landesausschuß ist nun der Meinung, es dürfen die Zinsen vom I. Mai 1862 an bis Ende Dezember 1863 in das Erforderniß aufgenommen werden, weil im I. 1863 gewiß noch nicht die Abrechnung geschehen würde, wie es sich auch in der That bisher gezeigt hat.

Er war der Meinung, daß vielleicht im Anfange des Jahres 1864 die Kompensirung eintreten könnte, und folglich wäre nicht mehr zu bezahlen als aushaftet vom 1. Mai 1862 bis Ende Dezember 1863.

Inzwischen sind aber auch nahezu vier Monate des laufenden Jahres vergangen, und wir können mit Sicherheit wissen, daß die Kompensirung im Monate Mai und Juni noch nicht stattfinden werde, und es werden die Zinsen nothwendiger Weise auch wenigstens noch für das erste Semester 1864 auflaufen. Daß sie nicht weiter erwachsen werden, dafür haben wir die Versicherung in jenen neuen Propositionen zur Regelung der Schuld des Staates an den böhmischen Grundentlastungsfond, welche vor wenigen Tagen im hohen Hause vertheilt worden sind.

Die hohe Regierung hat, wie wir daraus erkennen, unter die neuen Propositionen auch die aufgenommen, daß die vom böhmischen Landtage gewünschte Kompensation ohne diese Vorschüsse stattfinden werde, und folglich wird, sobald hierüber eine Entscheidung getroffen wird, was noch diesen Monat geschehen wird, jedenfalls die Kompensirung eintreten, damit die Verzinsung aufhören und die Zinsen für nicht länger als für das erste Semester dieses Jahres noch fällig werden.

Aus diesen Gründen hat die Budgetkommission die Zinsenberechnung bis Ende Juni ergänzt und das gibt einerseits 50694 sl.. andererseits 65902 sl., was hier dem hohen Landtage zur Genehmigung beantragt wird.

Sněm. aktuar Kuchynka čte: rubrika IV. úroků z dluhů, Jeź stát pohledává 65.902 zI.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte die Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Dr. Schrott. Hiermit wäre die Rubrik des Erfordernisses beendigt.

Unter der Bedeckung auf Seite 11 erscheint die V. Rubrik:

"Kapitalien von den Verpflichteten."

Die Kapitalszahlungen bestehen nach dem ursprünglichen Zahlungsmodus im Betrage von 3257 sl., welches beiläufig die Berechnung nach dem Stande der Vormerkung bei der Landesbuchhaltung ist; und es ergibt sich

a) die Kapitalseinzahlungen mittelst 20jähr. Kapitalsraten per 1061329 sl. und

b) die Kapitalszahlungen mittelst Annuitäten per 152380 sl.

Aber diese Annuitäten von 152.380 sl. sind Fondverschreibungen, wie es aus dem Kontobuche der Buchhaltung in Evidenz gehalten ist, an denen bisher nichts geändert ist.

Demnach wird im Ganzen die Summe von 1.216.966 st. zu genehmigen beantragt.

Sněmovní aktuar Kuchynka: rubrika V. splacením jistiny od těch, kdož jsou tím zavázáni. 1,216.966 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, die für die Proposition sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Dr. Schrott: Die Rubrik VI. Renten und Zinsen von den Verpflichteten enthält nichts anderes, als das Ergebniß der Renten nach dem ursprünglichen Zahlungsmodus mit 538 sl., der Zinsen nach dem neuen Zahlungsmodus mit 504.463 st. und der Verzugszinsen mit 9570 sl. Es wird demnach


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XIX. sezení 3.ročního zasedáni 1864.

XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

beantragt, die Summe von 514.571 sl. zu genehmigen.

Sněm. aktuar Kuchynka: rubr. VI. důchodky, úroky a ŕoky z prodlení 514.571 zI.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten.

Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Dr. Schrott: Die 7. Rubrik enthält geringe Beträge, welche durchwegs auf der Durchschnittsberechnung des Ergebnisses der letzten drei Jahre beruhen.

Es wird die Summe von 360 sl. zu genehmigen beantragt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für die Position sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Dr. Schrott: Die 8. Rubrik enthält das sogenannte Landesdrittel unter der Uiberschrift:

"Kapitalien und Renten vom Lande."

Von dem Landesausschusse sind eingestellt worden als Bedeckung 1,005.000 sl. Die Budgetkommission beantragt die Summe von 1,016.000 sl.

Der Grund liegt darin. Die Schuldigkeit des Landes an Grundentlastungskapital hat mit Ende Dezember in runder Summe 16,600.000 sl. betragen. Diese müssen durch das Landesdrittel, durch den Zuschlag zu den direkten Steuern für den Grundentlastungsfond gedeckt werden.

Es ist die Abwicklung des ganzen Geschäftes und die Zahlung des Landesdrittels auf einen Plan von 40jähriger Zahlung basirt, und es ist im Gesetze erklärt: Das Land kann diese Zahlungen binnen 40 Jahren erst abtragen.

Liegt nun ein Zeitraum von 40 Jahren zu Grunde, so hätte bei gleichen Jahreszahlungen (bei Annuitäten) eine Schuld von 16 Mill. sl. in den jetzt noch übrigen 27 Jahren des Planes eine Annuität von 1,133.645 sl. erfordert.

Darnach soll also der Grundentlastungsfondsbeitrag, beziehungsweise der Zuschlag zur direkten Steuer eingerichtet werden. Wenn man 6 1/2 kr. als Grundentlastungsfondzuschlag nimmt, und dabei die Steuerausschreibuna für das Jahr 1864 zu Grunde legt, wie es hier im Berichte, in der Anmerkung angegeben ist; so erhält mau eine Tilgungsquote in runder Summe von 1,016,000 sl., die von der Budgetkommission eingestellt worden ist. Nun sehen wir zwar, daß auch diese höhere Tilgungsquote die noch eigentlich erforderliche Annuität von 1,133,000 sl. nicht erreicht; dessenungeachtet glaube! ich eine Erhöhung des Grundentlastungsfondsbeitrages nicht beantragen zu sollen, weil l. bestimmt auch mit der etwas geringeren Annuität der Fond eine vollkommen ausreichende Deckung findet und 2. selbst diese Annuität von 6 1/2 kr. sich von Jahr zu Jahr immer etwas steigert, indem die direkte Steuer mit dem Zuwachs der Steuerobjekte von Jahr zu Jahr sich etwas erhöht, wodurch auch der Grundentlastungsfondbeitrag erhöht wird.

Daß diese Kalkulation wichtig ist, beweist der Unterschied zwischen dem Vorjahre und dem heutigen. Der L.-A. hat seiner Berechnung des Landesdrittels mit 1,005,000 sl. die Steuerausschreibung für das Jahr 1863 zu Grunde gelegt, weil damals die Steuerausschreibung pr. 1864 ihm noch nicht bekannt war. Der Budgetkommission aber war die Steuerausschreibung pro 1864 bereits bekannt, mitgetheilt von der Finanzlandesdirektion. Daraus ergibt sich denn, daß die vorjährige Steuerausschreibung um beiläufig 600,000 sl. geringer war, als die pro 1864. Das gibt einen Unterschied, mit 6 1/2 kr. berechnet auf den Grundentlastungsfondsbeitrag, von ungefähr 11.000 sl. Also durch den natürlichen Zuwachs der direkten Steuern ist bei gleichen Grundentlastungsfondzuschlag-Prozenten die Annuität um ungefähr 11,000 sl. gegen das Vorjahr gewachsen; wenn auch nicht in demselben Grade, so doch ähnlich wird sie von Jahr zu Jahr steigen und somit ist kein Grund vorhanden, den Beitrag zum Grundentlastungsfonde von 6 1/2 kr. zu erhöhen und es wird daher beantragt, bei diesem Steuerausmaße zu verbleiben und die daraus sich berechnende Bedeckungssumme mit 1,016,000 sl. zu genehmigen.

Sněm. aktuár Kuchynka: Rubrika VIII:

Zemskou třetinou: 1,016.000 zl.

Oberstlandmaischall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte jene Herren, welche für die Position sind, die Hand aufzuheben (Geschieht). Ist angenommen.

Prof. Schrott: In der Rubrik IX. "zurückerhaltene Aktiv-Kapitalien und Aktiv-Interessen vom Staate" hat der L.-A. beantragt als Bedeckungssumme 1,138,145 sl.

Die Budgetkommission stellt als Bedeckung 1,029,340 sl. auf, das ist im Ganzen um 108,131 st. weniger als der Landesausschuß. Der Grund davon liegt wieder darin, daß der Landesausschuß sein Budget beschlossen hat am 16. November 1863 und in der Zwischenzeit eine faktische Einzahlung von Seite des Aerars an den böhmischen Grundentlastungsfond eingetreten ist, welche der Landesausschuß vorauszusehen nicht im Stande war.

Es ist nämlich laut Eröffnung der Statthalterei vom 18. Mai 1863 durch eine Vereinbarung zwischen dem k. k. Staatsministerium und dem Finanzministerium für das Jahr 1864 abermals eine Annuitätenzahlung auf die Schuld des Staates an den Grundentlastungsfond beantragt und auch in das Reichsbudget eingestellt worden und zwar derart, daß wie aus dem Reichsbudget zu ersehen ist, für die Periode des Verwaltungsjahres 1864, das ist vom 1. November l863 bis letzten Oktober 1864 an Zinsen 819,494, an Kapital 217,662 sl. zusammen 1,037,156 sl. an den böhmischen Grundentlastungsfond gezahlt werden sollen. Das ist dieselbe Annuität, welche die hohe Regierung in ihrer


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XIX. sezení 3.ročního zasedáni 1864.

XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

Proposition an den Landtag in der vorigen Session als 33jährige Annuität angeboten und wovon die auf das Vorjahr 1863 entfallende Annuität vom hohen Landtag angenommen worden ist. Weil nun aber im Jahre 1864 der Uebergang des Verwaltungsjahres in das Solarjahr ist, hat die Regierung weiter für die Monate November und December im Reichsvoranschlage noch 103,164 sl. an Zinsen 1,111,613 sl. an Kapitalrückzahlung in Anschlag gebracht. Hiervon wurde der Landesausschuß verständigt und der Landesausschuß hat, sowie der Landtag im vorigen Jahre für das Jahr 1863 die angebotene Annuität angenommen hat, gleichmäßig die ihm für das Jahr 1864 angebotene Annuität ebenso auch angenommen. In Folge dessen ist inzwischen und zwar noch am 15. December 1863 die eine Hälfte der Kapitalsrückzahlung auf das Jahr 1864 mit 108,831 sl. faktisch gezahlt worden. Da nun dieser Betrag, der im Laufe des Jahres 1864 eingerechnet ist, wirklich bereits in der Rechnung des Jahres 1863 genannt ist, ist er natürlich in der Rechnung des Jahres 1864 nicht zum zweiten male zu erwarten und muß in Abzug gebracht werden. Das bildet die Differenz zwischen dem Antrag der Budgetkommission und dem des Landesausschusses.

Es wird demnach beantragt vom hohen Landtag sei die Einstellung der Position des zurückerhaltenen aktiven Kapitals und Interessen vom Staate mit 1,029,314 st. zu genehmigen.

Sněm. sekr. Schmidt čte:

IX. a) zaplacenými od státu jistinami

220.444 zl.

b) aktivními úroky od státu

808.880 zl.

celkem:

1,029.314 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen. Da dieses nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte die Herren, welche für die Position sind, die Hand aufzuheben (Geschieht). Ist angenommen.

Abgeordneter Schrott: Die letzte Position: Aktivzinsen von zeitweilig angelegten disponiblen Kassageldern schließt sich an die Erfolge des Vorjahres an. Es ist nichts dagegen zu erwähnen. Von der Budgetkommission wird die Bewilligung dieser Summe beantragt, es sind 45,000 sl.

Sněm. sekret. Schmidt čte: X. akt. úroky z vydajných peněz pokladničních, jež se na čas též zúročují 45.000 zl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, welche für die Position sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Ist angenommen.

Abgeordneter Dr. Schrott: Es erübrigt nur noch zur Erledigung des Voranschlages zu schreiten. Die Erledigung ist in dem Berichte auf Seite 4 und 5 gegeben, in 4 Artikeln. Der 1. Artikel enthält nichts anderes als die Zusammenstellung der einzelnen Positionen, wie sie vom h. Landtage im eben Vorausgegangenen wirklich angenommen worden sind. Ich glaube daher von der nochmaligen Ablesung aller Ziffern Umgang nehmen zu dürfen und den H. Landtag zu bitten, daß er den Artikel I. in Uebereinstimmung mit dem soeben gefaßten Beschlusse genehmige.

Oberstlandmarschall: Diese einzelnen Positionen sind bereits alle genehmigt und die Hieraus sich ergebenden Gesammtsummen sind selbstverständlich das Resultat einer ziffermäßigen Addirung. Ich stelle somit die Frage, ob das h. Haus den Artikel I., wie die Kommission ihn vorgeschlagen Hat, annimmt? Ich bitte die Herren, welche dafür sind, die Hände aufzuheben (geschieht), Ist angenommen.

Dr. Schrott: Artikel II. Zur Deckung des gesetzlich auf die Steuerpflichtigen des Landes entfallenden Drittels der Entschädigungsforderungen für die Grundentlastung wird die Umlage (hier ist ein Druckfehler, soll heißen: "wird die Umlage") eines Zuschlages von 6 1/2 Kreuzern von jedem Gulden der direkten Steuern — ohne außerordentlichen Zuschlag — bewilligt. Der Artikel gründet sich auf die Auseinandersetzung, die bei Rubrik VIII über das Landesdrittel gemacht und von dem h. Landtage gebilligt worden ist.

Sněm. sekr. Schmidt čte:

Článek II.

Na uhražení oné třetiny, která zákonem připadá na obyvatelstvo země daním podrobené jakožto náhrada za vyvazení pozemků, povoluje se šest a půl kr. přirážky ku každému zlatému přímých daní — bez mimořádné přirážky.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Da dieses nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Die Herren, welche für den Artikel sind, bitte ich die Hände aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Abgeordneter Dr. Schrott: Artikel III. stellt sich als Folge dessen Heraus, was zur Bedeckungsrubrik IX "Zurückerhaltene Kapitalien vom Staate" und "Aktivzinsen vom Staate", erörtert worden ist und die Position vom H. Landtage angenommen wurde. Es ist eine Differenz darin, daß in der Rubrik IX die vom H. Landtage bewilligte Summe von 1,029.314 sl. enthalten ist, und hier im Artikel III zur Genehmigung beantragt wird die von der Regierung angebotene Zahlung mit 1.251,933 sl. anzunehmen; das kommt daher, wie ich bereits zu erwähnen die Ehre hatte, daß von der ganzen, von der Regierung angebotenen Summe im Jahre 1863 noch ein Theil, nämlich 108.837 sl. gezahlt worden sind. Der hohe Landtag wird die ganze angebotene Summe annehmen oder verwerfen, aber in das Budget einstellen kann er von der ganzen angebotenen Summe nur das, was bisher noch nicht gezahlt wurde, daher erklärt sich die scheinbare Differenz.

Prof. Schrott: (liest): Der Artikel III lautet:

Die mit dem Erlasse des H. k. k. Staatsministerium vom 15. Mai 1863 Z. 5762 in Aussicht gestellte baare Abschlagszahlung auf die Schuld des Staates an den böhmischen Grundentlastungs-

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XIX. sezení 3.ročního zasedáni 1864.

XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

fond, u. z. im Verwaltungsjahre 1864 mit

1,037.156 sl

und in den Monaten November und Dezember 1864 mit

103.164 "

an Zinsen, und

111.613 "

an Kapital, zusammen mit

1,251,933 sl.

wird angenommen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Vynešením sl. c. k. ministeria státního ze dne 15. května 1863, č. 5762 připovězené hotové splácení dluhů, jejž český fond vyvazovací pohledává za státem, se přijímá a sice úroků v správním roku 1864

1,037.156 zl.

a úroků za listopad a prosinec

1864 103.164 zl.

jakož i jistiny

111.613 zl.

dohromady

1,251.933 zl.

Oberstlandmarsch all: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn das nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Angenommen.

Prof. Schrott: Der 4. Artikel zeigt sich als Ergebniß der Bemerkungen zu Rubrik 1 Regieauslagen sub C. Lokalkommissionen.

Der Artikel lautet:

Der Landesausschuß wird beauftragt, die h. k. k. Statthalterei zu ersuchen, auf eine raschere Erledigung der Geschäfte bei der Grundlastenablösungs- und Regulirungs-Lokalkommission Nr. I. (Prag) zu dringen, damit die bereits für Ende Oktober 1863 in Aussicht genommene Auflösung dieser Lokalkommission im Laufe des Jahres 1864 erfolge, oder die unterwaltenden Umstände bekannt gegeben werden.

Sněm. sekr. Schmidt čte:

Článek IV.

Zemskému výboru se ukládá, aby c. k. místodržitelství požádal, aby naléhalo na rychlejší vyřízení prací při místní komisi c. 1. (v Praze) jež se zanáší vyvazením pozemků i jich upravením, aby ta komise, jež měla být již koncem října 1863 rozpuštěna, zrušena byla alespoň v průběhu r. 1864 aneb jinak aby se ve známost daly závady, které v tom překážejí.

Oberstlandmarschall: Der Herr Dr. Trojan hat das Wort.

Poslanec Dr. Trojan: Máme zajisté právo i povinnost, přihlížeti k tomu, aby orgány ze zemských důchodů placené konaly svou povinnost. Máme zároveň ale také dvojnásobnou povinnost, střežit se, aby se nestala nikomu od nás křivda, abychom nikomu ani neublížili, zvláště kdo koná svou povinnost, a koná ji poctivě. V tom směru mám za to, že každý z nás má přispěti k tomu, aby se střežilo shromáždění, tak vznešené, aby nepřišlo v nebezpečenství, někomu ukřivditi. Za tou příčinou chci přispětí k objasnění tohoto článku, a nemohu radit, tím méně sám hlasovat pro tento článek, tak jak jest navržen. My zde máme uzavřít, aby se požádala vláda, aby naléhala na rychlejší vyřízení prácí zvláštně při místní komisi čísla 1ho, totiž v Praze; máme stále uzavříti, aby ta komise zrušena byla, alespoň v průběhu roku 1864.

Co se poslednější části toho článku návrhu výboru dotýče, podotknul již vládní pan komisař, že stává zákonu, dle kterého ještě možno pořád nové opovědí a vyzvání činiti v příčině takového řízení o upravení aneb vykoupení všelikých služebnosti lesních atd. Jak tedy můžeme věděti, jak nyní v té hodině stojí některá komise a jeji řízení, a jak můžeme žádat, aby se určilo tedy zrušení komise dotčené pokud nebude lhůta vyměřena k ukončení všech opovědí a všech provokací; jak můžeme dříve žádat, aby se ukončila činnost těchto komisí. Za tou příčinou, aby se mohlo jednou přec ukončiti, navrhuji tu jiné vyzvání k vládě, aby se vyměřil ústavní cestou konečně termín, lhůta k novým opovědim a provokacím v takových záležitostech.

Co se pak přední části toho článku dotýče, totiž, aby se naléhalo na rychlejší vyřízení práce, právě při komisi první, tu pánové, mám ze svého povolání plné přesvědčení, že bysme ukřivdili právě muži, který dle mého přesvědčení konal bedlivě, vytrvale a poctivě povinnost svou. Pan náměstek co zástupce vlády nám povídal, že pozůstává komise pro plzeňsko-píseckou krajinu, že má dva úřadníky konceptní a má jen tuším dva neb tři kraje, má mnohem více restů, dle zprávy právě udělené tolik restů, že pro oba úředníky bude co činit asi skoro plné tři roky a že tedy tam není možná ani ještě předpovídati, kdy se ukončí. Pánové tato komise pražská, číslo I. má obor činnosti své přes více, než polovici Čech, ona má totiž pražský kraj, ona má celý čáslavský, chrudimský, králohradecký, jičínský, boleslavský a litoměřický kraj, část táborského a část píseckého, jak právě pan vládní zástupce podotknul. Mně jest náhodou známo, že právě tyto dny má býti řízený až u sněžky v Krkonoších. Myslite pánové, že jsou to řízení takové, jako soudni, kde se to jedním stáním odbyde?

Pan náměstek již napověděl, že by se zde opravdu mělo každé číslo spíše vážiti než počítat. Já také ze své zkušenosti ještě krátce mohu naznačiti, jaké jsou to řízení. Jeden řád (řehole) také v našem domě zastoupený, co vrchnost podal k. p. opovéď proti jedné vesnici, která obsahuje plných 18 archův jedním z prvních advokátův zde sepsaných; 1/2 knihy, 1/3 aspoň jsou samé číslice, totiž udání všelikých parcelních čísel a jmen, s kterými se má všecko vyříditi a to vše dohromady počitá se za jediné řízení. Zde, v pražském kraji zmínil se dále pan zástupce vládní, že jmenovitě velmi


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mnoho obtíží se dělalo bývalému křivoklatskému panství. Pánové, já měl právě v těch věcech ve třech okresách co činiti, a tu mohu dosvědčiti, že lesy tam se dotýkají snad sto obcí, s každou, do které zasahuje, jest řízení a sice obyčejně s celou obcí.

Všecko to vyjednávání a na jisto postavení práv, objemu spůsobu a jakosti, tedy to všecko je jeden předmět, to vše počítá se za jedno řízení. Mezi těmi obcemi nejsou vyjmuta ani města, jako jmenovitě královské město Rakovník kteréž po dalším vyjednávání obdrželo náhradu přes 29.000 zl. Jedno právo jmenovitě Králových Dvorů, právě na braní dříví za jisté ceny konečně vyřízeno jest ustanovením náhrady z křivoklátského panství, kterou totiž držitel statků těch má spláceti na 300.000 zl: O té věci byl přes 10 roka soud právní, a konečně vyřídilo se to vyvazovací komisí a to vše počítalo se také za jeden předmět, za jedno řízení. Když takové věci uvážíme, nemůžeme říci, nikdo, že z těch posledních 40 předmětův každý je snad příliš drahý, když přijde jeden ještě na 70 zl. ani že to příliž dlouho trvá, když to celé vyřízení trvá ještě několik měsíců. Mně jsou krom toho případy známy právě za poslední doby, že, když to prošlo skrz všecky instance, a když o spůsobu uebo objemu práva konečně stalo se smíření neb jiné vyřízení, kdež také ono mírné vyrovnání předpokládá pracné vyšetřování práva a závazků, aby konečně uznaly obě strany, že to a ono je slušné, když vyřídilo se to s celou obci, totiž se všemi gruntovníky, jichž usedlosti byly třeba sejména, uvedených v listinách starých za oprávněné v tom místě a věc byla potvrzena i od náměstnictví, tu když to vše vešlo již v pravou moc, přihlásili se na jednou domkáři, že to není věcí usedlíků, nýbrž záležitosti celé obce. Šlo to na horu. Ministerstvo zrušilo celé náměstnictvím již potvrzené jednání a nařídilo jednání nové, právě v posledních měsících měl jsem v ruce něco podobného, kde zdejší zemský výbor tlačí na to, aby se nápodobně obnovilo jedno řízení pro to, poněvadž se přihlásili domkáři jako účastníci obce, aby se vzala věc ta již dávno spořádáná za věc obce, v opětné řízení. Tu komise za takové protahování nemůže. Já byl přítomen mnohému řízení, kde so dlouhu přes obyčejní úředné hodiny jednalo nepřetrženě a úsilně, tak až si lid stěžoval,- že v zimní době pozdě v noci teprv musel domu jíti. Kde se tedy s takovou vytrvalosti a svědomitostí jedná, máme to spíše uznati, nikoli pochybnost projeviti ; neb tím zrovna dáti důtku kdybychom ustanovili, že má komise právě jen ta č. I. rychleji jednati. Musili bychom býti přesvědčeni, že může rychleji jednati, totiž že nejedná dosti rychle.

Mám to přesvědčení, že komise ta zde nestojí za žádnou jinou. Ukončení celého jednání u všech komisí není dříve možno, pokud nebude zákonní cestou ustanovená konečná lhůta k opověděna a provokacím. Za tou příčinou navrhuji na místo čl. 4 ho celého, aby se usneslo: výbor zemský požádejž cis. vládu, aby se ústavní cestou přičinila k tomu, aby zákonní upravení pozemních břemen a služebností v království českém dle patentu od 5. července 1853 všemožně se ukončilo ustanovením konečné lhůty k novým opověděm a provokacím v příčině takovéhoto řízení.

Statt des letzten Absatzes des Art. 4 stelle ich den Antrag, zu beschließen: "Der L. A, wird beauftragt, die k. k. Regierung zu ersuchen, verfassungsgemäß dahin wirken zu wollen, daß zum Abschluß der vorschriftsmäßigen Grundentlastungsablösungen und Regulirungen im Königreich Böhmen nach dem kaiserl. Patente vom 5. Juli 1853 ein Präklusivtermin für neue Anmeldungen und Provokationen festgesetzt werde.

Mám za to, že bylo času dosti, komu na tom záleželo, své závazky opověděti neb k zrušení jich vyzvati, a kdo toho neučinil, míním toho že to netíží; pročež jsem toho mínění, že by to teď bylo na čase, abychom vyzvali vládu, aby pomyslela na konec, arciť ústavní cestou.

Oberstlandmarschall: Die h. Versammlung hat aber den Antrag gehört. Ich werde die Unterstützungsfrage stellen.

Die Herren, welche den Antrag unterstützen, bitte ich, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist hinreichend unterstützt. Herr Pollach.

Abg. Pollach: Ich erlaube mir, gegen diesen Antrag zu sprechen, u. z. aus dem Grunde, weil eben aus einem andern Anlasse dem h. Hause Hier über den Antrag des Herrn Ritter v. Limbek und Leeder ein Gegenstand vorliegt, wo gerade das Gegentheil dem h. Hause beantragt wurde. Es wurde nämlich gesagt, es sei kein Grund vorhanden, die früheren Ablösungen, die noch nicht zu Stande gebracht worden sind, zu sistiren, weil ein solcher Präklusivtermin keine gesetzliche Geltung Haben könne. Hier aber will man das Gegentheil einführen, hier soll es nicht freistehen, hier noch Provokationsrechte oder was für immer Rechte geltend zu machen; es soll ein Praeklusivtermin eingeführt werden, dort aber soll der schon durch das Gesetz ausgesprochene Praeklusivtermin behoben werden. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, gegen den Antrag zu sprechen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Trojan!

Dr. Trojan: Wo es sich um die Ablösung der verschiedenen Giebigkeiten an Schule und Kirche bandelte, war ein Präklusivtermin, aber so kurz, daß innerhalb desselben viele nicht einmal zur Kenntniß dessen gelangt sind, geschweige, daß es ihnen möglich wurde, davon Gebrauch zu machen. Das ist der Anlaß, warum man neuerlich einen neuen Termin in jener Richtung anstrebt. Aber, m. H., hier handelt es sich um jene Grundentlastungs-Ablösungen und Regulirungen im Königreiche Böhmen, wo-

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für das Patent vom 11. Juli 1853 gar keine Frist festgesetzt hat, wo aber seit zehn Jahren alle jene Zeit genug hatten, denen daran lag, davon Gebrauch machen zu wollen. Es war ohnehin eigenthümlich, daß zur Durchführung des Patentes die Einführungskommission und Durchführungsvorschriften erst fünf Jahre später erfolgten; die Durchführungsmaßregeln, namentlich die Lokalkommissionen wurden eingeführt erst im Anfange des J. 1858, also 5 Jahre später. Allerdings war insofern eine Frist, daß es rücksichtlich der Provokationen heißt: Diejenigen Parteien, welche sie versäumen, haben allenfalls die Verhandlungskosten zu tragen, wenn sie später Provokationen einbringen; aber es sind sehr viele, namentlich Anmeldungen, wo keine solche Beschränkung, auch keine solche belastende Folge ausgesprochen ist; da konnte Jeder ungenirt bisher die Anmeldung thun bezüglich aller jener Lasten, die ihn drückten; der Herr Regierungskommissär hat ausdrücklich erklärt, es geschieht fortan wohl bis jetzt, aber so wenig, daß es vielleicht angezeigt ist, anzunehmen, daß so ziemlich das Geschäft durchgeführt ist; wollen also die Herren auf Auflösung der Kommission, auf Beendigung des Geschäftes im Interesse des Landesfondes überhaupt dringen, dann finde ich keinen andern Ausweg als den, daß man früher eine Praeklusivfrist für solche neue Anmeldungen und Provokationen festsetzt, sonst könne man von der Auflösung der Kommission nicht reden. Ich glaube, es ist weder im Widerspruch mit dem andern Beschlusse, noch wird da überhaupt Jemandem Eintrag gethan, besonders da ich sage, daß es im verfassungsmäßigen, also gesetzlichen Wege geschehen soll, wo mit aller Umsicht vorgegangen und eben eine Frist zur Einbringung der letzten Anmeldungen bestimmt werden würde. Jeder wird davon Kenntniß erhalten und noch immer Zeit haben von dieser Gesetzeswohlthat Gebrauch machen zu können.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn es nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Herr Berichterstatter!

Professor Schrott: Ueber den Antrag des Herrn Dr. Trojan bin ich nicht in der Lage im Namen der Budgetkommission sprechen zu können, weil dieser Gegenstand in der Budgetkommission nicht zur Sprache gekommen ist.. Ich kann daher nur für meine Person meine Meinung darüber aussprechen, und hätte allerdings gegen einen Zusatz in dieser Richtung, namentlich von Seite des Grundentlastungsfondes aus nichts einzuwenden, wenn es auf verfassungsmäßigem Wege gelingt, einen kürzeren Termin zu stellen, wo die Beschäftigung der Lokalkommission endlich ihrem Ende zugeführt wird. So entfällt dem Fonde eine nicht unbedeutende Verwaltungslast. Von diesem Standpunkte aus könnte ich mich dem Antrage des Herrn Doktor Trojan nur anschließen, aber wie gesagt, im Namen der Budgetkommission zu sprechen, bin ich nicht in der Lage.

Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung. Ich werde das Amendement des Herrn Doktor Trojan noch einmal vorlesen lassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Výbor zemský požaduje cís. vládu, aby se ústavní cestou přičinila k tomu, aby zákonní upravení pozemních břemen a služebností v království českém dle patentu od 4. července 1849 — (dr. Trojan padne do řeči: dle patentu od 5. července 1853) — od 5. července 1853 všemožně se ukončilo ustanovením konečné lhůty k novým odpověděm a provokacím v příčině takových zřízení.

Statt Artikel 4 ist dieser Antrag gestellt: Der Landesausschuß wird beauftragt, die hohe Regierung zu ersuchen, verfassungsgemäß dahin wirken zu wollen, daß die zu dem Ende abgeschlossene vorschriftsmäßige Grundlastenablösung und Regulirung im Königreiche Böhmen nach Patent vom 5. Juli 1853 eine Präklusivfrist für neue Anmeldungen und Provokationen festgesetzt werde.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, aufzustehen. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht.) Der Antrag ist in der Minorität.

Dr. Trojan: Dann bitte ich. wenn über den Kommissions-Antrag abgestimmt wird, ihn nach zwei verschiedenen Bestandtheilen zu trennen, die Rüge und das Andrängen auf raschere Thätigkeit der Kommission Numero 1 besonders zur Abstimmung zu bringen, und dann erst das Weitere.

Oberstlandmarschall: Es ist schwer, die Absätze zu trennen. Ich werde erst folgenden Passus zur Abstimmung bringen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, die hohe k. k. Statthalterei dahin zu ersuchen." Das wäre der erste Absah, und dann müßte es getrennt werden, "sie wolle auf raschere Erledigung der Geschäfte bei der Grundentlastungsund Regulirungslokalkommission Nr. 1 dringen."

Ich bitte den ersten Absatz vorzulesen.

Artikel 4. Der Landesausschuß wird beauftragt, die hohe k. k. Statthalterei zu ersuchen, auf laschere Erledigung der Geschäfte bei der Grundentlastungs-Ablösungs- und Regulirungslokalkommission Nr. 1 (Prag) zu dringen."

Dr. Trojan: Ja!

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag böhmisch zu verlesen.

Sněm. sekr. Schmidt čte:

Článek IV.

Zemskému výboru se ukladá, aby c. k. místodrźitelství požádal, aby naléhalo na rychlejší vyřízení prácí při místní komisí č. I., jež se zanáší vyvazením pozemků a jich upravením.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist nicht angenommen, Minorität. Ich bitte den 2. Absah.

Landtagssekretär Schmidt liest: Der Landesausschuß wird beauftragt, die hohe k. k. Statthat-


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XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

terei zu ersuchen, damit die bereits für Ende Oktober 1863 in Aussicht genommene Auflösung dieser Lokalkommission Nr. 1 in Prag im Laufe des Jahres 1864 erfolge oder die obwaltenden Umstände...

Oberstlandmarschall: Es müßte so lauten: "Der Landesausschuß wird beauftragt, die h. k. k. Statthalterei zu ersuchen, darauf zu dringen, damit die bereits...

Dr. Schrott: Der zweite Theil würde dann so lauten: "Der Landesausschuß wird beauftragt, die h. k. k. Statthalterei zu ersuchen, darauf zu dringen, daß die bereits für Ende Oktober 1863 in Aussicht genommene Auslösung der Lokalkommission Nr. 1 in Prag im Laufe des Jahres 1864 erfolge oder die obwaltenden Anstände (es heißt nicht Umstände, es ist hier ein Druckfehler) bekannt gegeben würden."

Sněm. sekr. Schmidt čte: Zemskému výboru se ukládá, aby c. k. místodržitelství požádal, aby ta komise číslo I. v Praze, jež se zanáší vyvazením pozemků a jich upravením, a jež měla být již koncem řijna 1863 rozpuštěna, zrušena byla v průběhu roku 1864 aneb jinák, aby se v známost daly závady, které v tom překážejí.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Absatze zustimmen, die Hand aufzuheben. Er ist verworfen. Es ist somit der ganze Artikel IV abgelehnt.

Es wird vielleicht gewünscht sein, über den Artikel im Ganzen abzustimmen. Ich werde deshalb die Frage stellen, ob der Artikel IV im Ganzen angenommen wird.

Ich bitte die Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben. Er ist abgelehnt.

Dr. Schrott: Jetzt bitte ich den h. Landtag, gleich die 3. Lesung des ganzen Entwurfes, natürlich mit Weglassung des Artikels IV vorzunehmen, zur Abkürzung des Geschäftes, damit nicht in der nächsten Sitzung wieder dasselbe vorgenommen werden müsse.

Oberstlandmarschall: Der Hr. Berichterstatter trägt an, daß die aus drei Artikeln bestehende Erledigung des Voranschlages des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1864 im Ganzen zur Abstimmung gelange.

Wird der Antrag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt. Eine nochmalige Vorlesung dieses Antrages dürfte wohl nicht erforderlich sein. Ich werde daher die Frage stellen, ob die Erledigung im Ganzen angenommen wird. Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend den Bubenčer Park. Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter, sich Hierher zu verfügen.

Graf Franz Thun liest:

Hoher Landtag!

Aus Anlaß des am 4. März 1863, Z. 2773, in der vorigen Landtagssession vom Landesausschusse erstatteten Berichtes hat der hohe Landtag in der Sitzung vom 14. April v. I. die von dem Landesausschusse in Folge a. H. Entschließung vom 17. Februar 1863 getroffene Verfügung zur ordnungsmäßigen Uebergabe des Bubenčer Jagdschlosses sammt den, dem Genuße des jeweiligen Bewohners desselben gewidmeten Gartentheilen und Glashäusern an das k. k. Hofärar nachträglich zu genehmigen, dem Landesausschusse aber zugleich die Weisung zu ertheilen beschlossen, alle auf die zu übergebenden Objekte und deren Instandhaltung Bezug nehmenden, in dem genehmigten Voranschlage des Bubenčer Fondes pro 1863 mit aufgeführten Auslagen, so weit dieß mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit noch möglich sei, einzustellen, das Erträgniß des Bubenčer Fondes zur Erhaltung des übrigen Theils dieser Gärten in der bisherigen Weise und inner-Halb des Prälimenars zu verwenden, den sich allenfalls herausstellenden Ueberrest aber dem k. k. Hofärar zur Disposition zu stellen, und in dem Voranschlage für das nächste Verwaltungsjahr auf diese eingetretene Veränderung bereits die entsprechende Rücksicht zu nehmen.

Ueber wiederholtes Einschreiten, die zu der gehörigen Uebergabe des Bubenčer Jagdschlosses sammt dazu gehörigen Gartentheilen und Glashäusern in die Hofregie erforderliche Kommission anzuordnen, ist nunmehr die in der Nebenlage abschriftlich mitfolgende Präsidialnote der k. k. Statthalterei herabgelangt. Aus dieser Präsidialnote erhellt, daß Se. t. k. apost. Majestät mit a. H. Entschließung vom 9. März l. I. allergnädigst zu bestimmen geruht haben, daß die Rücknahme des Bubenčer Schlosses sammt Gartenantheilen und Glashäusern in die Hofärarische Verwaltung abzulehnen, mit dieser Ablehnung aber zugleich der böhmischen Landesvertretung zu erklären sei, daß falls dieselbe bei ihrem diesfälligen Einschreiten wegen Rücknahme des genannten Schlosses sammt Zugehör beharre, mit a. h. Genehmigung der ganze Bubenčer Park unter ausdrücklicher Aufrechthaltung seiner bisherigen großmüthigen Widmung zu einem öffentlichen Belustigungsorte für das Publikum in die Hofärarische Verwaltung werde zurückgenommen werden.

Indem der Landesausschuß diese a. H. Entschließung hohem Landtage pflichtmäßig zur Kenntniß bringt, glaubt er in Anbetracht, daß die in derselben deutlich ausgesprochene a. h. Willensmeinung jede Aussicht auf die Uebernahme des Schlosses sammt Appertinentien allein in die Regie des Hofärars ausschließt, — in Anbetracht, daß die Kosten der Erhaltung dieser Objekte im Verhältniß zu den für die anderen Theile des Baumgartens jährlich erforderlichen Auslagen doch nur unbedeutend sind, und daß, wenn die Rückübernahme des Schlosses, der Gartenantheile und Glashäuser in Hofärarische Regie bewilligt worden wäre, dem Bubenčer Parkgärtner der ihm jetzt in partem salarii und zur theilweisen Erhaltung der Gärten zugestandene Blu-


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XIX. sezení 3.ročního zasedáni 1864.

XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

menverkauf hätte eingestellt, und deshalb aller Wahrscheinlichkeit nach der Gehalt hätte erhöht werden muffen; in Anbetracht ferner, daß von Seite des hohen Hofärars schon wegen der Entfernung der eigentlich entscheidenden Instanz von Prag, im Falle der Rücknahme des ganzen Bubenčer Parkes denn doch kaum dieselbe Berücksichtigung und Fürsorge für die Interessen des Prager Publikums zu erwarten sein dürfte, die der Landesausschuß des Königreiches Böhmen denselben zuwendet und stets augenblicklich zuzuwenden auch wirklich in der Lage ist; — in Anbetracht endlich, daß durch eine solche Rücknahme des ganzen Bubenčer Parkes jede Möglichkeit einer von der Landesvertretung später etwa zu beabsichtigenden Erweiterung und Verschönerung der Parkanlagen oder der Nutzbarmachung der zwar zu dem Komplexe des Bubenčer Parkes gehörigen, bisher aber verpachteten Area in einer andern für Zwecke der Landeskultur vortheilhaften Weise bleibend und für alle Zukunft verloren wäre, — den Antrag zu stellen:

Hoher Landtag wolle beschließen:

1. Es sei in warmer Anerkennung der großmüthigen Widmung des Bubenčer Baum- und Thiergartens zu einem öffentlichen Belustigungsorte für das Publikum der Landeshauptstadt, und entgegenkommend dem in der vorliegenden a. h. Entschließung durchscheinenden Wunsche Sr. k. k. apost. Majestät mit der allerhöchst demselben schuldigen Ehrfurcht und Loyalität die Bereitwilligkeit auszusprechen, den Bubenčer Baum- und Thiergarten in seiner Gesammtheit auch fernerhin in der Verwaltung der hohen Landesvertretung und beziehungsweise des Landesausschusses zu belassen; daher von einem weiteren Andringen auf die Rückübernahme des Schlosses sammt Appertinentien in die Regie des Hofärars abzustehen;

2. daher, wie dies bis zum Jahre 1863 der Fall war, die Bestreitung der Kosten für die Erhaltung des Schloßgebäudes und der zu demselben gehörigen reservirten Gartenantheile und Glashäuser auch fernerhin auf die Erträgnisse des Bubenčer, eventuell auf den Landesfond zu übernehmen und den Landesausschuß demgemäß zu beauftragen, in den jährlich zu verfassenden Voranschlägen dieser Fonde hierauf auch fernerhin Bedacht zu nehmen, den im Schlosse befindlichen, dem Lande gehörigen fundus instructus an Möbeln ec. dagegen der a. h. Hofhaltung oder eventuell dem nächsten Bewohner des Schlosses zur käuflichen Uebernahme um den Schätzungswerth anzubieten.

Slavný sněm račiž uzavříti:

1) aby se v úplném uznání vysokomyslného určení Bubenečské Stromovky a obory, jež sloužiti má za místo veřejné zábavy obyvatelstva hlavního města Českého, a ochotném vyhovění přání Jeho cís. král. Apoštolského Veličenstva, jakž z předloženého nejv. rozhodnutí vysvítá, — s pokornou úctou a odevzdanosti Jeho Veličenství povinovanou učinilo vyjádření, že zemské zastupitelstvo Bubenečskou Stromovku a oboru v celé její rozsáhlosti i na dále ponechá ve správě své či vlastně svého zemského výboru; pročež z té pak příčiny aby se od dalšího naléhání na přejmutí letohradu s příslušenstvím do správy dvorního eráru upustilo;

2) aby se tedy, jakž se stávalo až do roku 1863, převzalo zapravování nákladu na udržování letohradu a příslušných k němu vyhražených oudělů zahradních a sklenníků i na dále z důchodů fondu Bubenečského a v jistém smyslu fondu zemského, v kterémžto pak smyslu aby se dalo výboru zemskému nařízení, aby v rozpočtech těchto fondů, jež se ročně sestavují, i dále měl zřetel k tomu opatření, naproti tomu ale aby nabídl nejvyšší dvorské správě neb podle poměru tomu, kdo nejdříve v letohradě tom obývat bude, aby za odhadní cenu koupil fundum instructum, jenž se v letohradu nachází, zemi náleží a z nábytku a p. věci záleží.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Dr. Taschek: Ich möchte um das Wort bitten. Der Gegenstand hängt mit dem Voranschlage in enger Verbindung zusammen. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, diesen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.

Oberstlandmarschall: Es wird der Antrag gestellt den Bericht der Budgetkommission zuzuweisen, aby se ten návrh dodal budgetní komisi.

Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben (geschieht). Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Graf Franz Thun: Ich glaube im Namen des Landesausschusses gegen diesen Antrag durchaus keine Einwendung machen zu sollen.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag des Herrn Abgeordneten Taschek zur Abstimmung bringen. Er ist dem h. Hause bekannt, ich habe nicht nöthig, ihn noch einmal zu wiederholen. Ich bitte jene Herren, die dafür sind, die Hand aufzuheben (geschieht), Ist die Majorität.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht betreffend die Bewilligung von Vorschüssen zu Straßenbauten.

Zprávodaj dr. Fr. Lad. Rieger čte: Slavný sněme! Z tak mnohých výloh, jimiž se obtěžuje fond zemský, jest již zajisté jen málo, které se odměňují v té míře, které tak velmi zúrodňují bohatství obyvatelstva země, jako podpory, které bývají udíleny ku prospěchu stavění silnic.

Podpory tyto nelze nazývati vlastně ani obětmi, ony se dají porovnati spíše s nadlepšením, kterého poskytuje hospodář zemi k tomu konci, aby úrodnost její úsilně zvýšil a by tak od ní v krátkém čase kapitál i s úroky nazpět obdržel.


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XIX. sezení 3.ročního zasedáni 1864.

XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

Nedá-li se příliš úzkostlivé odvažování takového nákladu omluviti ani při soukromníkovi, jenž chce ještě během svého krátkého života kliditi ovoce svého vzdělávání půdy, lze to tím méně omluviti při celém národu a jeho zastupitelstvu, jejichž život trvá století.

Těmito náhledy veden, byl by zemský výbor slavnému sněmu ponavrhl mnohem větší náklad na stavění silnic a na upravení řek, nežli skutečně učinil; netajíc sobě toho, že suma, jejiž vydání v rozpočtu zemském na počatý rok finanční pro komunikace zemské navrhl , jest příliš malá v porovnání s velkými potřebami, ktere se vyskytují při silnicích zemských.

Ač jest silnic v Čechách v poměru dosti hojně, nebude snad přece nikoho mezi ctěnými členy této slavné sněmovny, jenž by nebyl s to, z vlastní zkušenosti naznačiti v nejbližším okolí svého bydliště velmi dotklivé nedostatky našich silnic, co se týče jich rozsáhlosti, zřízení a zachování.

Kdyby se měly nedostatky ty, byť i jen postupně, odstraniti, muselo by se bezvýminečně ustanoviti pro silnice mnohem větší roční dotace.

Při tom třeba ještě uvážiti, že se nemůže naše vlast s tím uspokojiti, pakli její silnice co do jakosti i co do mnohosti stojí pouze na rovni se silnicemi zemi sousedních.

Poněvadž je silněji zalidněna nežli všecky ostatní země mocnářství, poněvadž sousedí se zeměmi, z nichž některé jsou z části málo zalidněné, ale přece velmi úrodné a na obilí bohaté, tudiž jim k výměně může nabízeti výrobky všeho druhu spíše než obilí: jest odkázána k tomu, uhražovati potřeby svého četného obyvatelstva vsažností a rozmanitostí svých výrobků, tedy průmyslem, a to jak v hospodářství, tak též i v hornictví, v obchodu a v řemeslech.

Průmysl však ve všech směrech, jakož i laciné uhražení všech potřeb obyvatelstva vymáhají již sami sebou především dobrých a všestranných prostředků komunikačnich, vyžadují laciného rozvážení zboží.

Z těchto národně hospodářských poměru dá se zajisté vším právem zavírati, že by naše silně zalidněná, průmyslná zem ku povznešení svých komunikací přinášeti měla větších obětí nežli její země sousední.

Při všem tom navrhl zemský výbor v letošním ročním rozpočtu přec jenom menší dotací pro stavby silničné, než by dle jeho uznání potřeba žádala, menší než byla sama dotace na upravení silnic a řek za dřívějšího systemu vládního a to jenom z té příčiny, poněvadž nechtěl zemský výbor v tomto zlém čase poplatníkům stížiti ještě více břemeno, beztoho již příliš veliké, ano sotva snesitelné, poněvadž nechtěl zemský výbor zvýšiti přirážku zemskou až na 10 % daně řížské.

Kromě zvýšení přirážky zemské ku prospěchu komunikací naskytl se však zemskému výboru prostředek jiný, byť mnohém méně účinný a výdatný, přece nic méně velmi užitečný ku prospěchu stavění silnic v zemi, aniž by se muselo na poplatníky břémě větší uvaliti.

Po několik let udíleny byly, a to za dřívějšího vládního systemu ministerstvem, potom pak výborem zemským nebo sl. sněmem samým, — (mnohém obcím a okresům) na stavění silnic dílem úročné a dílem neúročné půjčky.

Ku stavbám silničným, navrženým k tomu konci, aby se tkadlcům v horách následkem krise v příčině bavlny nouzi trpícím přispělo k pomoci, povolil sl. snem ještě ve svém posledním zasedání mnohým okresám a obcím značné půjčky z fondu zemského, kteréžto půjčky dílem již jsou vydány, dílem pak během nejblíže příštích let budou vydány.

Tyto ze zemského fondu jednotlivým obcím a okresům poskytnuté půjčky ku stavbám silničným činí, jak z výkazu zemskou účtárnou sestaveného a zde na stole presidiálním ctěným pánům sněmovníkům k nahlednutí vyloženého, vysyítá, — úhrnkem . . 274.593 zl. 15 kr.

Z toho vypadá na půjčky, letech dřívějších udělené, suma . . . 169.007 zl. 15 kr. kdežto půjčky, které povolil sl. sněm v minulém zasedání ku stavbám silničním, navrženým za příčinou přispění ku pomoci nůzným činí......... . 63.000 zl. a půjčky, které udělil zemský výbor z dotace na silnice, za rok 1863 sumou 70.000 zl. ustanovené, činí 26.586 zl.

Ve výše přivedené úhrnkové sumě poskytnutých půjček zahrnuta je spolu také záloha 16.000 zl., již povolil lonského roku sl. sněm ku zapraveni všelikých nezaplatků za příčinou stavby silnice v Krkonoších.

Lhůty ku splácení těchto půjček vyměřeny jsou na 23 let, a částky každoročně zplatné jsou různé, totiž 23.378 zl. 62 kr. a 19.559 zl. 63 kr. v roku letošním a v roku nejprvé příštím — a 262 zl. 50 kr. ročně v posledních letech dotčené doby.

Tyto ku splácení vyměřené roční částky jsou sice jenom velmi malé v poměru k velkému účelu, jenž každého roku v celé zemi mnohem většího nákladu vymáhá.

Proto pro všecko jest zemský výbor přesvědčen, že se dá tímto nákladem ku prospěchu staveb silničných v zemi mnoho vykonati, když se totiž náklad ten co kapitál v půjčkách ku stavbám silničným ustavičně v oběhu ponechá a používá

Tento blahý účinek mohl by se, jak se samo sebou rozumí, ještě mnoho zvýšiti, kdyby se kapitál ten ještě o značnou sumu rozmnožil;


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prozatím se však i s malými sumami, kterých má zemský fond nabývati ročně z nynějších zadržalostí, skoro tolikéž prospěšného spůsobí jako s podporami skutečnými; ano dle posavádních zkušeností vyplývá z podporování prostředkem půjček o něco větších výhod, než z podporování prostředkem subvencí.

Na větším díle bývá jenom nedostatek nashromážděné úspory, kapitálu, tohoto v národním hospodářství tak mocného činitele překážkou, že se nemůže ku stavbě silnic větších přikročiti, poněvadž není obcím přispívajícím možná, sehnati v jednom až v třech letech tak velké sumy, jakož vystavění silnice vyžaduje.

Při postupném, asi na 10—15 roků vyměřeném, stavěni silnic naskytuje se tolik nedostatku, i spojeno jest s tím stavěním tolik jiných ztrát, i co se týče stavby samé i též za příčinou toho, že kapitál k stavění silnic zůstává ležet ladem, tak že toto postupné stavění jest vůbec nepraktické.

Za to však jest vždycky možná stavbu samou v jednom nebo ve dvou letech provésti, břemeno zaplacení nákladu však obcím přispívajícím učiniti snesitelně tím, když se náklad ten rozvrhne na 19 až 15 roků.

To se však může státi právě jen tenkrát, půjčí-li se obcím ku stavbě bud celý kapitál nebo velká jeho část, a když se jim zároveň napřed povolí, že mohou půjčku splatiti teprva během několika let.

Podpora tato zachrání poplatníky od příštího ztížení v jednotlivých letech, kteréžto ztížení již tak často zavdalo obyvatelům příčinu k zpurnosti; ano obyvatelé budou se tím viděti pobídnuti, aby samy podnikali velké stavby silničné, kterých se nyní pro nedostatek kapitálu ku stavbě potřebného lekají, ač potřebu jeho k obchodu svému dobře nahlížejí. Břémě na mnoha leta rozvržené přestane býti břemeném nesnesitelným, a půjčka prokáže se co nejčastěji býti neméně mocná i dobročinná jako subvence.

Tím poskytnuta jest možnost, dáti pod úroky velké jistiny ve prospěch výroby země, aniž by se zmenšil kapitál země této povznesti mocně jmění zemské, totiž bohatství národní, aniž by se k účelu tomu přinésti musela oběť z jmění zemského, to jest z konkrétního fondu zemského, leč že by se obětovaly úroky, pokud by se totiž poskytovaly půjčky takovéto bezúročně.

O tom po uvážení všech poměrů obcí přispívajících rozhodovati, jakož i půjčky samé povolovati, mohlo by se snad výboru zemskému ponechati, poněvadž obce s takovými žádostmi a prosbami často náhle a neočekávaně vystupují a poněvadž — má-li se času k stavění silnic příhodného a okamžité ochotnotnosti obcí a okresů, které se stavbou mají souhlasiti, pokaždé užíti a v pravé době poskytnutou půjčkou povzbuditi — nemůže se snad s jich vyřízením odkládati, až se sejde sněm, jehož svolání bývá vždycky nejisté a jejž očekávají beztoho vždycky jiné důležitější předlohy.

Tímto náhledem a přesvědčením veden dovoluje si zemský výbor učiniti návrh, jak následuje.

Slavný sněm račiž uzavříti: Zemskému výboru se dává moc:

1. aby půjčky, které jsou z fondu zemského ku stavbám silničným již povoleny, nebo které v letošním zasedání budou ještě povoleny, vynakládal dle jich splácení opět na půjčky k témuž účelu, a to, jak se mu viděti bude, buď pod úroky nebo bez úroků.

2. Zemskému výboru se ukládá, aby choval půjčky tyto ve stálém výkazu, aby přihlížel k tomu, by se částky zplatné v pravý čas zapravovaly, k čemuž, bude-li potřebí, pohledávati má pomoci na místodržitelství.

3. Stihnou-li obce nebo okresy k splácení povinné takové nehody, které zvláštního zřetele zasluhují, může zemský výbor povoliti prodloužení lhůt ku splácení ustanovených; splácení takovéto půjčky prominouti se však může jenom uzavřením sněmovním.

4. Mnoho-li se ročně splatí a mnoho-li nových půjček se povolí, o tom má zemský výbor v každém zasedání podati sněmu zprávu.

Der Landesausschuß beantragt, daß der Hohe Landtag seine Zustimmung ertheile, daß die bisher für Strassen verausgabten Vorschüsse, sei es, daß sie bereits verausgabt worden sind früher vom Ministerium aus dem Landesfonde, sei es, daß sie verausgabt worden sind von dem Hohen Landtage selbst, oder aber in der bisherigen Funktionsdauer des Landesausschußes; daß sie nach Maßgabe ihrer Rückzahlung in den Landesfond neuerdings für denselben Zweck, nämlich zur Unterstützung von neuen Strassenbauten verwendet werden dürfen.

Der Landesausschuß ging von der Uiberzeugung aus, daß durch dieses Kapital der Strassenbau im Lande außerordentlich gefördert werden kann, weil in den meisten Fällen nicht so sehr die Dürftigkeit der Bevölkerung, welcher die Pflicht die Straßen zu bauen aufgelegt werden soll, das Hinderniß bildet für die Inangriffnahme eines Baues, sondern der wesentliche Umstand, daß hier die Mittel, auf einmal eine sehr große Auslage zu machen, welche in einer Zeit von 2, höchstens 3 Jahren an den Bauunternehmer eingezahlt werden muß, fehlen; wenn aber diesen Konkurrenten der verschiedenen Bezirke dadurch unter die Arme gegriffen wird, daß ihnen die Mittel vorgeschossen werden und Jenen die Möglichkeit gegeben wird dieses Kapital, welches in zwei bis drei Jahren konsumirt wird für den Straßenbau, in der Zeit von 10, 12, bis 15 Jahren zurückzuzahlen, werden sich viele Gemeinden u. viele Bezirke an den Bau großer Straßen wagen und wir können hoffen, daß dadurch der Straßenbau


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wesentlich gefördert werde, und doch ist dabei streng genommen, kein Opfer aus dem Landesfonde gebracht, es wäre denn das Opfer der Zinsen, da dieser Vorschuß voraussichtlich in einer Zeit von 10 bis 12 Jahren wieder zurückgezahlt wird. Der Landesausschuß glaubt diesen Antrag im Interesse des ganzen Landes gestellt zu haben und stellt auch den Antrag, daß er sogleich in Vollberathung genommen werde. Der Antrag ist in folgende Punkte formulirt:

1. Die aus dem Landesfonde zu Strassenbauten bereits bewilligten oder in der heutigen Session noch zu bewilligenden Vorschüsse nach Maßgabe ihrer Rückzahlung neuerdings zu Vorschüssen für denselben Zweck, u. z. nach seinem Erachten in verzinslicher oder unverzinslicher Weise zu verwenden.

2. Der Landesausschuß wird beauftragt, diese Vorschüsse in steter Evidenz zu halten, und die Rückzahlung der fälligen Raten rechtzeitig zu betreiben, und zu diesem Zwecke nöthigenfalls die Hilfe der Statthalterei in Anspruch zu nehmen.

3. Bei besonders rücksichtswürdigen Unfällen, welche die zahlungspflichtigen Gemeinden oder Bezirke treffen, kann der Landesausschuß eine Ausdehnung der Rückzahlungstermine bewilligen; ein Nachlaß eines solchen Vorschusses ist jedoch nur mittelst Landtagsbeschlusses zulässig.

4. Die jährlich eingegangenen Rückzahlungen und die bewilligten neuen Vorschüsse hat der Landesausschuß in seinem Rechenschaftsberichte dem Landtage in jeder Session zur Kenntniß zu bringen.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn das nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten.

Hofrath Taschek: Ich bitte, Eure Excellenz! ich habe dafür gehalten, es habe der Berichterstatter blos den Antrag gestellt, in die Generaldebatte einzugehen, aber für die Spezialdebatte würde ich mir erlauben, zu einem Amendement das Wort zu ergreifen.

Oberstlandmarschall: Wir gehen über zur Spezialdebatte. Die einzelnen Artikel und Absätze ....

Laufberger: Ich bin mit dem Antrage des Herrn Doktor Rieger oder vielmehr des Landesausschuhes vollkommen einverstanden hinsichtlich seiner Motivirung und habe da auch gar nichts beizufügen; nur was den 4. Punkt betrifft, würde ich mir eine ausgebreitetere Fassung erlauben. Ich habe in dieser Beziehung einen Antrag ausgearbeitet, den ich vorzutragen die Ehre haben werde. Wenn er aber einer Kommission zugewiesen würde. . .

Oberstlandmarschall: Es ist kein Antrag auf Zuweisung an eine Kommission gestellt worden.

Laufberger: Ich glaubte, daß es an die Budgetkommission überwiesen wird; ich glaube, er könnte sogleich in die Vollberathung genommen werden. (Heiterkeit).

Oberstlandmarschall: Wir befinden uns bereits in der Debatte über das Meritorische des Antrages.

Laufberger: So werde ich meinen Antrag vorlesen.

Der hohe Landtag wolle beschließen:

§. 1. Die bei einzelnen Bezirken oder Gemeinden gegenwärtig ausstehenden Vorschüsse auf Strassenbauten im Gesammtbetrage von 274,593 sl. 15 kr. werden nach ihrer Einzahlung zu einem Landesvorschußfonde auf Straßenbauten gewidmet.

§. 2. Dieser Fond wird durch einen jährlichen Zuschuß von 35.000 sl. in solange vermehrt, als der Landtag diesen besondern Zuschuß nicht einstellt oder anders bestimmt.

§. 3. Die Baarschaften dieses Fondes hat der Landesausschuß zu theils verzinslichen theils unverzinslichen Vorschüssen auf Straßenbauten an einzelne Baukonkurrenten öffentlicher Straßen zu verwenden und hiebei nachstehende Normen zu beachten :

a) Die Vorschüsse können nur auf Grundlage solcher Bauelaborate bewilligt werden, welche vom Landesingenieur oder von landedfürstlichen Baubehörden adjustirt sind,

b) Die Vorschüsse sind nur in solchen Fällen zu bewilligen, wenn ohne den Vorschuß der beabsichtigte Straßenbau gar nicht realisirt oder auf lange Zeit hinaus verschoben würde und sind dieselben nicht bis zur ganzen Höhe des adjustirten Aufwandes, sondern höchstens bis zur Hälfte desselben und nur dann zu bewilligen, wenn der restliche Aufwand durch die Konkurrenz gesichert erscheint.

c) Unverzinslich sind die Vorschüsse in zwei Fällen zu bewilligen, wenn die Baukonkurrenz zur Wiedererstattung desselben im Gesammtbetrage eine größere Umlage machen muß, als die halbjährige Steuer beträgt. Wenn keine längeren als fünfjahrigen Termine von der Baukonkurrenz angesprochen werden, sind Zinsen nicht zu bedingen.

d) Die Zinsen sind mit 5 % anzunehmen.

e) Zur Rückzahlung kann der Landesausschuß Terminzahlungen bis auf 15 Jahre gestatten.

f) Bei allen Vorschußleistungen ist behufs der Sicherung der Rückzahlung die Nachweisung der legalen Zustimmung der Gemeinde- oder Bezirksvertretung, der Konkurrenten, Fondsberechtigten usw. zu liefern.

g) Bei allen Vorschüßen an Bezirke oder Gemeinden ist, wenn auch die Rückzahlung aus andern Quellen erfolgen soll, jubjidiarisch die Umlage nach der Steuer mit dem Rechte zu verlangen, daß die Terminzahlungen sowie landesfürstliche einzutreiben seien.

h) Ein Vorschuß an eine einzelne Baukonkurrenz hat die Summe von 20.000 sl. nicht zu übersteigen.

§. 4. Bewilligungen, welche über die Bestim-

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mungen des §. 3 hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Landtages

§. 5. Wenn die Baukonkurrenz nach übereinstimmender Erkenntniß des Landesausschutzes und der Statthalterei in Wesenheit vom Bauelaborat abweicht, so daß die angestrebte Verbindung vereitelt wird, oder ohne Grund den Bau nicht beginnt oder übermäßig unterbricht, oder die Vollendung verzögert, haben die Terminalzahlungen zu verfallen, welches als Bedingung der Bewilligung zu stipuliren ist.

§. 6. Die jährliche Rechnung über die Gebahrung mit dem Vorschußfonde ist dem Landtag zur Prüfung und Genehmhaltung vorzulegen.

§. 7. Subventionen zu Straßenbauten sollen nicht aus diesem Fonde entnommen werden und sind abgesondert mittelst eines Landtagsbeschlußes zu bewilligen.

Ich glaube nur dadurch specieller angedeutet zu haben, weil ich glaube, daß die Herren wünschen werden, gewisse Normen festgesetzt zu sehen.

Würde es zur Specialdebatte kommen, so würde ich mir erlauben, zur Motivirung der einzelnen Punkte zu schreiten.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, der Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger ist so umfassend, daß er sich fast als selbstständiger Antrag darstellt, und vielleicht würde es angemessen sein, wenn der Herr Abgeordnete ihn als selbstständigen Antrag stellen würde, und man erst später in die Debatte darüber eingehen würde.

Abg. Sladkovský: Ich bitte Excellenz! Ich glaube, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger etwas ganz Verschiedenes, d. h. nicht dem Wesen nach, aber doch der Form und Gliederung nach Verschiedenes ist von dem Antrage des Landesausschusses.

Der Antrag des Landesausschusses ist nämlich einfach Prinzip und es ist das Prinzip, daß die bisher auf Unterstützung des Straßenbaues verwendeten Gelder aus dem Landesfonde quasi als eigener Fond zur Unterstützung des Straßenbaues für fernerhin angewiesen und verrechnet werden.

Das ist ein Princip und über dieses Prinzip kann der hohe Landtag beschließen.

Der Antrag des Abgeordneten Laufberger ist aber eine Instruktion, scheint mir wenigstens, für den Landesausschuß, also ein Inbegriff der Normen, nach welchen der Landesausschuß bei Gebahrung mit diesem einmal gegründeten Fonde vorzugehen habe.

Ueber diese Instruktion steht auch dem hohen Hause das Recht zu beschließen, aber ich glaube, daß wir über diesen weitläufigen Antrag nicht sogleich eingehen können, und es wäre hier sogar am Orte, über diesen Antrag früher die bereits bestehende Straßenbaukommission zu vernehmen und ihr Gutachten darüber einzuholen.

Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß diese zwei Anträge von einander gesondert behandelt werden, nämlich daß der Antrag des Landes-Ausschußes für sich der Vollberathung und vielleicht der Beschlußfassung des h. Landtages unterzogen werde, während ich zweitens beantrage, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger der bereits bestehenden Kommission zur Erstattung eines eigenen Berichtes überwiesen werde.

Abg. Laufberger: Das würde doch nicht ganz gehen, daß über den Antrag des L. A. schon jetzt abgesprochen und mein Antrag der Kommission erst zur Berathung zugewiesen würde; denn nur im §. 3 enthält dieser Antrag eine Instruktion für den Landesausschuß, die anderen Paragraphe statuiren die Widmung dieses Fondes, der begründet werden soll, und fallen mit den Anträgen des Landesausschußes theils zusammen, theils find sie abändernd.

Ich glaube also, es müßten entweder beide Anträge in Vollberathung genommen oder beide einer Kommission zugewiesen werden.

Uibrigens ist es meine Ansicht, daß, wenn dieselben einer Kommission zugewiesen würden, diese in ganz kurzer Zeit im Stande ist, vielleicht in wenigen Tagen ihren Bericht zu erstatten.

Abg. Sladkovský: Ich wüßte wirklich nicht, in welchen Punkten — und ich glaube dem Antrag des Hrn. Abg. Laufberger aufmerksam zugehört zu haben — in welchen Punkten er sich im Wesen und im Prinzipe von dem Antrage des Landesausschußes unterscheiden würde; es wäre denn in dem, daß der Herr Abgeordnete Laufberger beantragt, daß noch jährlich nebst dem bereits ausstehenden Kapital in Straßenbau 30.000 oder 34.000 sl. (Stimmen: 35.000) hinzugeschlagen würden.

Das ist aber auch wieder ein solcher Antrag, der namentlich der Begutachtung der Straßenbaukommission unterliegt, die dann dem hohen Landtage Bericht zu erstatten hätte, ob das bereits verwendete Kapital für Straßenbau für künftighin, für die nächste Zukunft hinreicht, oder einer Vermehrung bedarf. Das Prinzip, glaube ich, ist dasjenige, daß die bereits im Straßenbaue verwendeten Gelder für die Zukunft separirt in Berrechnung für den Straßenbau zu verwenden sind; ich glaube nicht zu irren, daß das der Antrag des L. A. ist und über diesen Antrag, über diese Prinzipien, glaube ich, kann der h. Landtag heute schon Beschlüsse fassen.

Ich glaube über die Zweckmäßigkeit desselben nicht des Weiteren mich erklären zu müssen.

Als Mitglied der Budgetkommission, in welcher dieser Antrag auch zur Rede kam, glaube ich bemerken zu müssen, daß selbst zur Verrechnung und Rechnungsführung es ungemein behilflich sein würde, wenn diese Prinzipien festgehalten würden; denn, wie dem h. Landtage bekannt ist, so sind namentlich die Beiträge zu Straßenbauten bisher immer oder wenigstens in der Regel aus dem "sogenannten" Stammkapital des Landesfonds bewilligt worden; so ist es in der Regel gehalten worden. Der Landesfond ist freilich durchaus aus Steuerzuschlägen entstanden; aber es gibt einen gewissen Fond, ein Stammkapital, welches der Landesausschuß schon von


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der Regierung übernommen hat, etwa 1 Million und 100.000 oder 200.000 Gulden; dieses wird nun in der Regel bisher das Stammkapital genannt und alle Beträge, welche für Straßenbauten bewilligt worden sind, sind nicht in die jährliche Zuschreibung der Steuern eingerechnet und nicht aus den Steuerzuschlägen jährlich bewilligt worden, sondern man hat sie immer aus den schon vorhandenen, aus frühern Jahren eingestellten Kapitalien bewilligt und in dieser Weise sind sie in die Rechnung aufgenommen worden, obwohl dich im Budget selbst nicht ersichtlich gemacht worden ist. Wenn nun diese Rechnung separat geführt würde, so ist die Verrechnung eine einfachere und es würde im Budget eine größere Ersichtlichkeit sein, weil dann diese Gelder, wie sie zurückfließen, in der Verrechnung des Straßenfondes ersichtlich sein sollen, während sie jetzt im Budgetvoranschlage nicht ersichtlich sind und bloß in der Rechnung ersichtlich gemacht werden.

Also in dieser Richtung wäre es für die Rechnungsführung wirklich ein großer Vortheil und in der Sache selbst wird nichts geändert. Es handelt sich hier um das Prinzip der Rechnungsführung.

Uibrigens, wie ich schon bemerkt habe, sind das, was der Abgeordnete Laufberger beantragt, lauter Angelegenheiten, welche nur eine theilweise Ausführung dieses Prinzips und eine theilweise Erweiterung dieses Prinzips bezwecken. Darüber glaube ich, kann das Gutachten der Straßenbaukommission eingeholt und angehört werden. Uiber das Prinzip selbst läßt sich sehr gut jetzt entscheiden und absprechen, ohne daß das Weitere hier selbst zur Verhandlung gebracht werden müßte.

Laufberger: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Da wir uns in der Vorfrage über die formelle Behandlung befinden, so möchte ich dem hohen Hause im Interesse der Zeitersparniß den Vorschlag machen, sowohl den Bericht des Landesausschußes als den Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger an die Kommission zu weisen. So dringend ist die Sache, die vom Landesausschuße beantragt wird, auch nicht, und es wird damit Zeit erspart, wenn wir uns in diesem Beschluße einigen könnten. Es wird der Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger inzwischen in Druck gelegt und vertheilt werden.

Dr. Rieger: Ich muß mir erlauben, über den Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger als Berichterstatter meine Meinung zu formuliren. Ich glaube, der Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger zerfällt in 3 Theile. Der eine sagt das, was der Antrag des Landesausschusses besagt, er ist so zu sagen eine stilistische Veränderung oder besser gesagt eine Stilisirungsvariation. Es kommt nicht darauf an, ob dieselbe mit diesen oder jenen Worten gesagt wird.

Der zweite Theil enthält Dinge, die in dem Antrage vollkommen entbehrt werden können, weil sie nothwendig selbstverständlich sind, wie zum Beispiele die Bestimmung, daß die Vorschüsse nur immer auf Grundlage eines vollkommen ausgearbeiteten Elaborats, das entweder von Ingenieuren der Statthalterei oder von Ingenieuren des Landesausschusses adjustirt worden ist, zu verleihen seien. Es ist selbstverständlich, weil der Landesausschuß jeder Zeit darnach praktizirt. Er wird niemals Vorschüsse geben, für eine Straße die noch ein Embryo ist, von der weder die Richtung noch die Trace, noch der Kostenüberschlag festgestellt ist. So lange nicht festgestellt ist, welche Trace gewählt wird, mit welchen Kosten der Straßenbau verbunden ist, welche Konkurrenz sich zeigt, wird der Landesausschuß keinen Vorschuß geben, weil der Vorschuß auf Grundlage des Bedarfes bemessen werden muß. So lange ein Plan nicht vorhanden ist, ist der Bedarf auch im Entfernten nicht sichergestellt, und der Landesausschuß kann daher den Vorschuß nicht bewilligen, so lange er nicht weiß, wie groß der Bedarf sein wird. Das sind Instruktionen, nach denen sich der Landesausschuß, wenn er vernünftig ist, ohnehin halten wird und ich glaube, das Kompliment können Sie dem aus Ihrer Mitte gewählten und durch ihr Vertrauen berufenen Ausschuße machen, daß er vernünftig vorgehen wird. Sie können ihm eine solche Instruktion ersparen, da er sie sich ohnehin von Haus aus zur Richtschnur macht.

Schließlich enthält der Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger eine neue Vorschrift, daß für diesen Straßenbaufond, um dessen Begründung es sich handelt, eine jährliche Dotation festgesetzt werde. Meine Herren! ich bin nicht in der Lage, die Meinung des Landesausschusses vertheidigen zu können. Ich glaube, daß er dieser Ansicht beizutreten gern bereit sein wird, weil dadurch dieses nützliche Institut — und ein solches ist es — nach Dafürhalten des Landesausschusses, gekräftigt würde.

Indeß, wenn der Herr Abgeordnete Laufberger das hier vorschlagen will, so kann das als Zusatz zum Antrag des Landesausschusses recht gut in kurzen Worten gesagt werden. Daß aber ein so langer und ausgedehnter Antrag, wie er vom Abgeordneten Laufberger gestellt wird, nicht eine Nothwendigkeit ist, und daß die wenigen Worte, die der Landesausschuß für nöthig gefunden hat, diesen Gesetzesentwurf vorzulegen, hinreichen dürften, glaube ich, dürften die meisten Herren anerkennen.

Es ist dieser Gegenstand auch in der Budgetkommission zur Sprache gekommen, und ich habe die Ehre gehabt, die Sache auseinanderzusetzen, und es hat sich die Budgetkommission dafür ausgesprochen, daß die Sache dem Wesen nach wenigstens so unterstützt werden soll von der Budgetkommission, wie sie vom Landesausschuß beantragt worden ist.

Ich bin der Ansicht, daß es nicht nothwendig wäre, die Sache erst an die Kommission zu weisen, sondern daß in der heutigen Sitzung, wo ohnehin schon soviel durch Formeln verloren gegangen ist, diese Frage zu erledigen sei, und ich bitte, das hohe


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Haus wolle in der Vollberathung darin fortfahren, und, wenn es die Anträge des Abgeordneten Laufberger zum Antrage des Landesausschusses zu stellen für nothwendig findet, in Verhandlung nehmen.

Oberstlandmarschall: Sr. Excellenz Graf Thun.

Graf Leo Thun: Der Gegenstand ist in der Budgetkommission allerdings besprochen worden, und die Budgetkommission kann keinen Anstand nehmen unbedingt dem Antrage, ohne daß eine bindende Abstimmung stattgefunden hat, beizustimmen, welchen der Landesausschuß erstattet hat. Mir hat dabei vorgeschwebt, daß der wesentliche Punkt des Antrages darauf hinausgeht, daß aus diesen Vorschüssen abgesonderte Unterstützungsfonde gebildet werden sollen. Die Frage, in wie weit der hohe Landtag dem Landesausschusse die Gebahrung über die Funde gestatten wolle, ist eine solche, über die meines Erachtens es nicht die Aufgabe der Budgetkommission war, eine bestimmte Meinung auszusprechen, und die dem Ermessen des hohen Landtages anheim gestellt werden müsse. Wenn man in der heutigen Sitzung in dieser Beziehung Anstände erhoben hat, ist es meinem Erachten nach angemessen, daß diese Frage in kommissioneller Weise berathen werde, und ich würde den Antrag mir zu stellen erlauben, daß heute die Anträge, welche der Landesausschuß stellt, angenommen würden mit nur geringen Modifikationen, so daß das Endresultat das wäre, daß der Bestand eines solchen speziellen Fondes, wie er hier angetragen ist, vom Landtage beschlossen werde, und daß einer Kommission, vielleicht der Budgetkommission allenfalls, wenn es Ihnen beliebt, im Einvernehmen mit der Kommission über Straßenwesen der Auftrag gegeben werde, im Landtage einen bestimmten Antrag über die Frage zu stellen, welche Instruktion hinsichtlich der Vollmachten des Landesausschusses bezüglich der Gebahrung mit diesen Fonden im Landtage in Antrag zu bringen sei.

Die Modifikationen, welche ich vorschlagen würde, würden dahin gehen: Der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die aus dem Landesfonde zu Straßenbauten bereits bewilligten oder in einer der nächsten Sessionen noch zu bewilligenden Vorschüsse seien nach Maßgabe der Rückzahlung neuerdings zu Vorschüssen für denselben Zweck in verzinslicher oder unverzinslicher Weise zu verwenden.

Der 2. 3. und 4. Punkt hätten zu bleiben, wie sie angetragen worden, und als 5. Punkt würde dazu kommen: "Die Budgetkommission wird beauftragt dem Landtage einen Antrag zu stellen in Beziehung auf die Instruktion."

Es würde sich natürlich von selbst verstehen, daß die weitern meritorischen Anträge, namentlich der Antrag des Hrn. Laufberger, gleichfalls der Kommission zugewiesen und Gegenstand kommissioneller Berathung sein würden.

Oberstlandmarschall: Hr. Hofr. Taschek.

Hofrath Taschek: Ich muß mich der Anficht des Hrn. Berichterstatters anschließen, daß ich eine eigene Instruktion für diese zu bildenden Fonde für gegenwärtig nicht nothwendig finde. Der Fond besteht nur aus Vorschüssen, die bereits gegeben worden sind; jede Vermehrung ist nach dem Antrage ausdrücklich an die Zustimmung des Landtages gebunden und da qenügen mir vor der Hand vollständig die Vorsichten, die der Berichterstatter selbst in Antrag bringt. Es sind dies 2, nämlich 1. daß die Nachsicht eines Vorschusses ohne Zustimmung des h. Landtages nicht eintreten dürfe, und 2. die Vorsicht, daß in jeder Landtagssession ein Rechenschaftsbericht und Ausweis über die Gebahrung mit diesem Fonde vorgelegt werde, und aus letzterm Ausweise wird der Landtag entnehmen, was im Laufe des Jahres geschehen ist, und er kann jederzeit einen Beschluß fassen, je nachdem er des Dafürhaltens ist, daß der Landesausschuß die gegebene Vollmacht entweder zum Nachtheile des Landes ausgeübt hat oder zu weit gegangen ist. Ich würde daher in dieser Richtung die Vorsichtsmaßregeln nur durch 2 Bestimmungen ergänzen, durch die Bestimmung nämlich der Höhe der Vorschüsse und die Zahl der Jahre, auf welche ein rückzahlbares Darlehen verliehen wird. Wenn auch in dieser Beziehung eine Grenze gezogen wird, können wir mit voller Beruhigung, da bei dem nächsten Ausweise es ganz im Ermessen des Landtages gelegen sein wird, etwas Anderes oder dem Entsprechendes zu beschließen, für das erste Jahr dem Landesausschusse das Vertrauen und die Macht, nach diesen Grundsätzen vorzugehen, einräumen.

In dieser Beziehung würde ich glauben, wenn wir die Vorschüsse für ein Banobjekt auf 10.000 sl. und die Zahl der Jahre, für welche der Landesausschuß die Rückzahlung ohne Zustimmung des Landtags bewilligen könne, auf 10 Jahre festsetzen, würde allen Bedenken begegnet werden. Eine eigene Instruktion, wie sie der Hr. Redner mir gegenüber beantragt hat, ist mit Weitläufigkeiten verbunden und würde den Landesausschuß gerade in jenen Punkten, wo Schnelligkeit wünschenswerth ist, hemmen, wogegen die Rechnungslegung gegen eine eventuelle Gefahr vollständig sichert. Ich würde mir daher erlauben, zu §. 1 und §. 3 diese Amendements in der Richtung zu stellen, daß es bei §. 1 heißen soll, als Zusatz: Zu Vorschüssen, "welche für ein Bauobjekt 10.000 sl. übersteigen oder in einem mehr als 10jährigen Termine rückzahlbar sein sollen, ist die Zustimmung des h. Landtages erforderlich." Und daß zu §. 3, wo davon gesprochen wird, deß der h. Landtag zu einem gänzlichen Nachlasse der Vorschüsse einvernommen werden solle, die Worte eingefügt werden: "sowie zur Ausdehnung des Rückzahlungstermines über 10 Jahre."

Dadurch, glaube ich, ist eine volle Garantie gegeben, und wenn sie nicht hinlänglich gefunden


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werden sollte, so kann sie im nächsten Jahre auf Grundlage des Verzeichnisses genügend ergänzt werden

Abg. Laufberger: Ich erlaube mir dem Antrage, den Se. Exc. Graf Leo Thun gestellt hat, beizutreten, mit der Beschränkung, daß noch nicht heute über das Prinzip abgesprochen werde, sondern daß beide Anträge an die Budgetkommission, allenfalls mit Einvernehmung der Straßenkommission, überwiesen werden, und jetzt glaube ich gar, diesen Antrag stellen zu müssen, um so mehr, als Hofrath Taschek Amendements zum Antrage des Landesausschusses gemacht hat.

Nur mein Antrag enthält mehre Amendements zu diesem, und ich glaube, es würde die Vollberathung zu sehr in das Weite spielen und hiedurch um so mehr Zeit versplittert; es wäre daher zweckmäßiger, die betreffende ganze Sache an die Budgetkommission zu überweisen.

Graf Clam-Martinitz: Darf ich mir einige Worte erlauben? Wenn ich mich auch prinzipiell eigentlich nicht zu der Ansicht bekennen kann, daß es zweckmäßig. ist, aus einem Fonde, welcher wesentlich aus Steuerzuschlägen entstanden ist und entsteht, bleibende Fonde zu errichten und Kapitalisirungen vorzunehmen, wenn ich auch prinzipiell dieser Ansicht nicht beitreten kann, so sind doch in diesem Falle die Gründe schwerwiegend und andererseits die jährliche Summe, um die es sich handelt, nicht so bedeutend, daß ich dem Antrage entgegentreten würde.

Aber ich möchte mich der Ansicht des Hrn. Hofrath Taschek anschlichen, daß es nothwendig ist, sowol in Bezug auf die Summe als die Rückzahlung, die Bedingungen festzusetzen, welche verhindern, daß nicht zum Nachtheil der übrigen Belastung des Landesfondes für Straßenbau Gebrauch von diesem Fonde gemacht wird. Ich glaube, daß in dieser Beziehung die Grenzen selbst, welche Hr. Hofrath Taschek beantragt hat, mit 10.000 sl. noch zu hoch angenommen seien, und es scheint mir. daß auch dadurch noch der größte Theil des Fondes erschöpft würde, und ich glaube, daß das Amendement des Hrn. Hofrath Taschek mit dem Subamendement ergänzet werden möge. daß zur Grenze 5000 sl. angenommen werden.

Bis 5000 sl. soll der Landesausschuß das Recht haben; über 5000 fl. nur mit Bewilligung des Landtags. Ist der Betrag einmal so groß, daß der Vorschuß, den das Land geben soll, 10.000 sl. beträgt, so ist es auch ein Objekt, das nicht von heute auf morgen zu bauen ist; es ist dann nicht so dringlich und unvermuthet, daß die Zeit nicht hinreicht, es dem hohen Landtag vorzulegen. Ich wiederhole es, es ist nicht nothwendig, in dieser Beziehung die Grenze nicht zu weit zu ziehen, weil hier, wenn der Separatfond will, er immer die Steuerumlage des Landes zu verwalten und sie zu verantworten hat.

Dr. Rieger als Berichterstatter.

Oberstlandmarschall: Wollen Sie sich zum Schluße das Wort vorbehalten!

Abg. Steffens: Eu. Excellenz! Ich würde um das Wort bitten. Es sind so viel Amendements schon in dieser Sache gestellt worden, daß es gerathen erscheint, die Vorlage des L. A. an die Straßenbaukommission zu verweisen.

Es dürfte sehr schwer sein, sich aus diesem Labyrinthe von Amendements stante pede heraus zu finden. Ich würde daher den förmlichen Antrag stellen, den Se. Excellenz vorgeschlagen hatten, nämlich, daß die Anträge des Landesausschusses sowohl als die hier im Hause gestellten Amendements dem Ausschuße für Straßenbau zugewiesen werden.

Dr. Rieger: Meine Herren! Ich muß gestehen, daß ich glaube, das hohe Hans sollte aus den bisherigen Verhandlungen schon die Lehre gezogen haben, daß es nicht immer gut thut, Alles und Jedes Kommissionen zuzuweisen.

Eine Debatte ist bei der Vollberathung auch nicht zu vermeiden. Wenn auch die Sache heute an eine Kommission gewiesen würde, wenn diese Bericht erstattet, werden dann ebenfalls Amendements gestellt werden, so wie es heute der Fall ist. Ich sehe übrigens das Labyrinth der Amendements, die gestellt worden sind, nicht so groß.

Worauf reduziren sich diese Amendements? Das was der Herr Abg. Laufberger vorgeschlagen bat, ist eine Instruktion, wie sich der Landesausschuß bei der Vorausbezahlung solcher Vorschüsse benehmen soll. Ist es dem h. Hause gefällig, solche

Instruktionen dem Landesausschusse zu geben, so kann ich von meinem Standpunkte als L. A, Beisitzer nichts anders als beistimmen. Wir werden uns jeder Zeit bereitwillig allem und jedem fügen, was das hohe Haus zu beschließen für gut findet, und wenn es unsere Dispositionen in dieser Beziehung beschränken will, so muß ich der erste sein, der in dieser Beziehung für eine Beschränkung stimmt. Wenn also das hohe Haus diese Beschränkung für gut hält, was ich nicht für nothwendig halte, weil sie selbstverständlich ist, so glaube ich, wird es das zweckmäßigste sein, den Antrag Sr. Exc. des Hrn. Grafen Thun anzunehmen, daß diese Instruktion von der Budgetkommission vorberathen und an den Landesausschuß hinausgegeben werde.

Was die übrigen Anträge betrifft, so sehe ich darin keine wesentliche Umänderung des Antrags des Landesausschusses. Der Antrag des Hrn. Grafen Thun bezieht sich nur auf den §. 1, und ändert eigentlich nichts am Paragraph, als daß darin die Worte: "Der Landesausschuß wird ermächtigt, die aus dem Landesfonde verausgabten Vorschüße wieder zu verwenden," dahin geändert sind, daß er sagt: Die aus dem Landesfonde verausgabten Vorschüsse sind zu verwenden, und das ist wohl im Wesen dasselbe.

Was nun den Antrag des Herrn Abgeordneten


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Taschek betrifft, so bezieht er sich auf 2 Beschränkungen, die dem Landesausschutz gegeben werden sollen, nämlich daß er für ein Objekt nicht mehr als 10.000 sl. vorausgaben soll, und daß er die Ausdehnug der Rückzahlungstermine nicht über 10 Jahre hinausdehnen soll. Mit diesen beiden Anträgen kann ich mich im Namen des Landesausschußes vollkommen einverstanden erklären, und glaube es ist kein Anstand vorhanden, es gerade so, wie es Herr Taschek vorgebracht hat, in den Antrag des Landesausschußes hineinzufügen.

Was den Antrag Sr. Excellenz des Grafen Clam-Martinitz betrifft, daß diese Vorschüsse auf 5000 sl. reduzirt werden, so muß ich mich dagegen aussprechen. Nach dem Antrage des Herrn Abgeordneten Taschek soll dieser Vorschuß für ein Objekt nicht mehr als 10,000 sl. betragen; aber es kommt darauf an, um was für ein Objekt es sich handelt. Wenn es sich um eine Straße bandelt, die durch mehrere Bezirke gehet, die 2, 3, ja 4 Bezirke zugleich interessirt und berührt, wo alle diese Bezirke dazu beizutragen hätten; so wird der Vorschuß von 10000 sl. wenn er auf 3 Bezirke vertheilt ist, nicht groß sein. — Und da glaube ich, meine Herren, können Sie versichert sein, daß der Landesausschuß hierin mit aller möglichen Vorsicht und Umsicht vorgehen und das Landesvermögen in der Beziehung nicht verschleudern werde, worum es sich hier nicht handelt, da ja die Vorschüsse doch zurückgezahlt werden müssen. Er wird aber jeder Zeit im Auge behalten, daß, wenn er für einen Bezirk zu viel verausgabt, ihm nichts übrig bleibt für den anderen, er wird also selbst Maaß halten müssen und da ist die Maximalsumme von 10000 sl. vollkommen hinreichend. Ich schließe mich daher als Berichterstatter dem Amendement des Abgeordneten Taschek an, während ich mich den übrigen entgegenstelle.

Abgeordneter Sladkowský: Ich bitte, Exc., ich wollte noch eine ganz kurze Bemerkung machen Mein Antrag ist im Wesen ganz derselbe, wie der Antrag Sr. Excellenz des Grafen Leo Thun, nur glaube ich darauf bestehen zu müssen, daß wenn schon der Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger einer Kommission, wie es mein Antrag ist, zugewiesen wird, es doch die Straßenbaukommission wäre. Ich glaube, daß die Budgetkommission nicht in der Lage ist, Instruktionen, wie sich der Landesausschuß bei Vertheilung von Vorschüssen zu verhalten habe, zu ertheilen.

Und ich glaube, da ist die Straßenbaukommission das eigentliche Forum dazu; denn der Budgetkommission könnte dann höchstens eine Bemängelung bezüglich der Höhe des Betrages zustehen, der nicht mit den Gesammteinnahmen des Landesfondes übereinstimmen würde. In der Sache selbst ist die Straßenbaukommission die kompetenteste Kommission. Ich bitte in dieser Beziehung meinen Antrag festzuhalten, daß die Zuweisung an die Straßenbaukommission beliebt werde und nicht an die Budgetkommission.

Bezüglich des Wesens hat die Budgetkommission zu bestimmen, daß diese zu Vorschüssen verwendeten Gelder als eigener Fond verwendet werden; wie sie verwendet werden, darüber hat die Straßenbaukommission ihr Gutachten abzugeben.

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir den Antrag schriftlich zu übergeben. Wünscht nach Jemand das Wort zu ergreifen? (Niemand meldet sich). So werde ich zuerst die Unterstützungsfrage zu den verschiedenen Anträgen stellen müssen. Der Herr Abgeordnete Laufberger hat den Antrag gestellt, daß sowohl der Antrag, den er gestellt hat, wie die übrigen angemeldeten und eingebrachten Anträge sammt den Berichten des Landesausschusses an die Budgetkommission zur Vorberathung gewiesen werden.

Abgeordneter Laufberger: Nicht an die Budgetkommission. Ich konformire mich allenfalls mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Sladkovský.

Oberstlandmarschall: Es ist dies nur in einer Beziehung. Herr Sladkovský will nur den Antrag des Herrn Abgeordneten Laufberger an die Kommission verweisen.

Sladkovský: Da brauche ich keinen eigenen Antrag mehr zu stellen. Ich stimme damit überein, daß der Antrag an die Straßenbaukommission übergeben werde.

Oberstlandmarschall: Feiner hat Herr, Abgeordneter Laufberger einen Antrag eingebracht den er eigentlich in die Specialdebatte bringen wollte. Ich muß diesen Antrag, der dem Antrage zu Grunde liegt, die verschiedenen Amendements einer Kommission zuzuweisen, auch zur Unterstützungsfrage bringen, Ins Böhmische ist er noch nicht übersetzt worden, weil die Zeit zu kurz war. Ich bitte den Antrag des Herrn Laufberger vorzulesen. (Rufe: Nein! Das ist nicht nothwendig! Wir kennen ihn ja!) Ich muß ihn jedenfalls vorlesen lassen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen:

§. 1.

Die bei einzelnen Bezirken oder Gemeinden gegenwärtig ausstehenden Vorschüsse auf Straßenbauten im Gesammtbetrage von 274,593 sl. 15 kr. werden nach ihrer Einzahlung zu einem "Landesvorschußfonde auf Straßenbauten" gewidmet.

§. 2.

Dieser Fond wird durch einen jährlichen Zuschuß von 30000 sl. in solange vermehrt, als der Landtag diesen besonderen Zuschuß nicht einstellt oder anders bestimmt.

§ 3.

Die Baarschaften dieses Fondes hat der L.-A. zu theils verzinslichen, theils unverzinslichen Vorschüssen auf Straßenbauten an einzelne Baukonkurrenzen öffentlicher Straßen zu verwenden und hierbei nachstehende Normen zu beachten,

a) Die Vorschüsse können nur auf Grundlage solcher Bauelaborate bewilligt werden, welche von


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Landesingenieuren oder landesfürstlichen Baubehörden adjustirt sind.

b) Die Vorschüsse sind um in solchen Fällen zu bewilligen, wenn ohne den Vorschuß der beabsichtigte Straßenbau gar nicht realisirt oder auf lange Zeit hinausverschoben würde und dieselben nicht bis zur ganzen Hohe des adjustirten Aufwandes, sondern höchstens bis zur Hälfte desselben und nur dann zu bewilligen, wenn der restliche Aufwand durch die Konkurrenz gesichert erscheint.

c) Unverzinslich sind die Vorschüsse in zwei Fällen zu bewilligen, wenn die Baukonkurrenz zur Wiedererstattung desselben im Gesammtbetrage eine größere Umlage machen muß, als die halbjährige Steuer beträgt. Wenn keine längeren als 5jährigen Termine von der Baukonkurrenz angesprochen werden, sind Zinsen nicht zu bedingen.

d) Die Zinsen sind mit 5% anzunehmen, e) Zur Rückzahlung kann der Landesausschuß Terminzahlungen bis auf 15 Jahre gestatten.

f) Bei allen Vorschußleistungen ist behufs der Sicherung der Rückzahlung, die Nachweisung der legalen Zustimmung der Gemeinde oder Bezirksvertretung, der Konkurrenten, Fondsberechtigten u. s. w. zu liefern.

g) Bei allen Vorschüssen an Bezirke, oder Gemeinden ist, wenn auch die Rückzahlung aus anderen Quellen erfolgen soll, subsidiarisch die Umlage nach der Steuer mit dem Rechte zu verlangen, daß die Terminzahlungen so wie landesfürstliche einzutreiben seien.

h) Ein Vorschuß an eine einzelne Baukonkurrenz hat die Summe von 20000 Gulden nicht zu übersteigen.

§. 4.

Bewilligungen, welche über die Bestimmungen des §. 3 hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Landtages.

§. 5.

Wenn die Baukonkurrenz nach übereinstimmender Erkenntniß des Landesausschusses und der Statthalterei in Wesenheit vom Bau-Elobarat abweicht, so daß die angestrebte Verbindung vereitelt wird oder ohne Grund den Bau nicht beginnt oder übermäßig unterbricht oder die Vollendung verzögert, haben die Terminalzahlungen zu verfallen, welches als Bedingung der Bewilligung zu stipuliren ist.

§. 6.

Die jährliche Rechnung über die Gebahrung mit dem Vorschußfonde ist dem Landtage zur Prüfung und Genehmhaltung vorzulegen.

§. 7.

Subventionen zu Straßenbauten sollen nicht aus diesem Fonde entnommen werden und sind abgesondert mittelst eines Landtagsbeschlusses zu bewilligen.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? Ich bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben (blos Abgeordneter Leeder erhebt sich) somit entfällt derselbe. Zieht der Herr Antragsteller seinen Antrag zurück? (Rufe: er ist ja gefallen.) Der Antrag ist nicht unterstützt worden, es entfällt daher die Frage, ob er an eine Kommission zu leiten sei. Der Herr Abgeordnete haben aber nicht blos Ihren Antrag, sondern auch den des Landesausschußes an eine Kommission überweisen wollen. Bezüglich dieses zweiten Antrages frägt es sich, ob Sie ihn zurückziehen.

Laufberger: Ich ziehe ihn zurück.

Oberstlandmarschall: Zieht Herr Abgeordneter Sladkowský) seinen Antrag auch zurück?

Sladkowský: Nachdem der Antrag nicht unterstützt ist, so entfällt er. (Heiterkeit.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag des Herrn Grafen Thun vorzulesen.

Dr. Rieger: Meine Herren, wie ich eben vernehme, basirt der Antrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Leo Thun darauf, oder ist in seinem Wesen der, daß aus dem Antrage des Landesausschusses die Worte "nach seinem Grachten" ausgelassen werden, weil er beantragt, daß über die Art und Weise der Verwendung eine besondere Instruktion dem Landesausschuße gegeben werde; mit anderen Worten, daß er nicht nach seinem Erachten vorgehen soll, sondern nach der Instruktion, die ihm die Budget-Kommission entwerfen wird. In dieser Beziehung enthalte ich mich jeder Meinungsäußerung.

Graf Leo Thun: Ich bitte um das Wort.

Dr. Rieger: Der Antrag des Herrn Grafen Thun ist eigentlich ein Zusahamendement zu den 4 Anträgen der Kommission. Die Budget-Kommission wird beauftragt, dem Landtage geeignete Anträge über die dem Landesausschuße bezüglich der Verwendung dieser Fonde zu ertheilende Instruktion in Vorschlag zu bringen.

Graf Leo Thun: Es würde sich zuerst um die Veränderung handeln, die ich bezüglich des Absatzes I vorgeschlagen habe.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst die Unterstützungsfrage stellen bezüglich des Amendements.

Graf Leo Thun: Ich bitte mir die Bemerkung zu erlauben, ich stelle meinen Antrag eventuell, wenn der hohe Landtag auf das Amendement des Herrn Abgeordneten Taschek nicht eingeht und in der heutigen Sitzung schon die Aenderungen treffen will, so habe ich keine Ursache zu wünschen, daß die Sache an eine Kommission gewiesen werde, nur wenn das Amendement des Herrn Abgeordneten Taschek, heute schon meritorische Beschlusse zu fassen, nicht angenommen wird, bitte ich, auf meineť Antrag zurückzukommen. Ich stelle das Amendement bezüglich des Absatzes 1 nur eventuell.

Oberstlandmarschall: Zu §. 1 hat Dr. Taschek einen Antrag gestellt, es ist dies also ein Zusatzantrag zu §. 1. Der hohe Landtag wolle be-


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schließen, zu Absah 1 ist der Zusatz aufzunehmen: "zu Vorschüßen, welche für ein Bauobjekt die Summe von 10.000 sl. übersteigen, oder welche in mehr als 10jährigen Terminen zurückzahlbar sein sollen, ist jedoch die Zustimmung des Landtags erforderlich.

Dr. Rieger: Poslanec Taschek navrhuje přídavek k paragrafu 1. návrhu podaného výborem zemským tato slova: K zálohám, kteréž pro jeden stavební objekt převyšují 10000 zl. aneb ve více než 10 letých lhůtách se plácet mají, je zapotřebí svolení sněmu zemského.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt. Zu Absatz III trägt Abgeordneter Taschek an, ist nach den Worten in der 4. Zeile "eines solchen Vorschußes" einzuschalten "sowie die Ausdehnung des Rückzahlungstermines über 10 Jahre."

Dr. Rieger: K odstávce 3. navrhuje posl. Taschek, aby se po slovech "půjčky prominouti" vložilo Jakož i povoliti prodloužení lhůty splácení přes 10 let,"

Oberstlandmarschall: Ich werde mm zur Abstimmung schreiten (Rufe: zur Unterstützungsfrage), eigentlich zur Uuterstützungsfrage. Ich bitte diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist hinlänglich unterstützt.

Außer diesem Antrage ist ein eventueller Antrag des Grafen Thun vorhanden. Ich werde denselben zur Abstimmung bringen, wenn dieser eventuelle Fall eintritt, oder erst die Unterstützungsfrage stellen.

Graf Leo Thun: Nach der zahlreichen Unterstützung des Antrags scheint es nicht zweifelhaft zu sein, daß der Antrag des Dr. Taschek angenommen werden wird, und ich ziehe meinen Antrag zurück.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? (Es meldet sich Niemand.) Ich erkläre die Debatte für geschlossen. Ich bitte den Absatz I vorzulesen nach dem Landesausschußantrag.

Dr. Rieger: Slavný sněm račiž uzavříti: Zemskému výboru se dává moc:

1. aby půjčky, které jsou z fondu zemského ku stavbám silničným již povoleny nebo které v letošním zasedání budou ještě povoleny, vynakládál dle jich splácení opět na půjčky k témuž účelu, a to jak se mu viděti bude, buď pod úroky nebo bez úroků.

Der Landesausschuß wird ermächtigt, die aus dem Landesfonde zu Straßenbauten bewilligten oder noch zu bewilligenden Vorschüsse nach Maßgabe der Rückzahlung neuerdings zu Vorschüßen für denselben Zweck in verzinslicher oder unverzinslicher Weise zu verwenden.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Nun kommt der Zusatzantrag des Hrn. Abg. Taschek zur Abstimmung.

'Dr. Rieger: "Zu Vorschüssen, welche für ein Bauobjekt die Summe von 10.000 sl. übersteigen und in einem mehr als l0jährigen Termine rückzahlbar sein sollen, ist jedoch die Zustimmung des h,. Landtags erforderlich."

K zálohám, ježto by pro jeden stavební objekt převyšovaly 10.000 zl. aneb k jejichž zplácení měla by se dáti delší lhůta, než desítiletá, jest zapotřebí svolení sněmu.

Oberstlandmarschall: Der Hr. Abgeordn, Clam-Martinitz haben in dieser Beziehung seinen Antrag nicht vorgelegt.

Graf Clam-Martinitz: Weil es, wie ich glaube, nicht nothwendig ist, da einfach eine Ziffer zu ändern ist. Uebrigens entfällt der Antrag durch Annahme des Taschek'schen Antrags.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Zusatzantrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Zu §. 2 ist kein Antrag gestellt.

Dr. Rieger čte. Zemskému výboru se ukládá, aby choval půjčky tyto ve stálém výkazu, aby přihlížel k tomu, by se částky zplatné v pravý čas zapravovaly, k čemuž, bude-li potřebi. Dohledávati má pomoci na místodržitelství.

Der Landesausschuß wird beauftragt, diese Vorschüsse in steter Evidenz zu halten, und die Rückzahlung der fälligen Raten rechtzeitig zu betreiben, und zu diesem Zwecke nöthigenfalls die Hilfe der Statthalterei in Anspruch zu nehmen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dein Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Nun gelangen wir zu Absatz 3.

Dr. Rieger: Zu Absatz 3 ist ein Antrag; da müßte zuerst der ganze Passus mit dem Zusatzantrag vorgelesen werden.

Bei sehr rücksichtswürdigen Unfällen, welche die zahlungspflichtigen Gemeinden oder Bezirke treffen, kann der Landesausschuß eine Ausdehnung der Rückzahlungstermine bewilligen. Ein Nachlaß eines solchen Vorschusses, sowie die Ausdehnung des Rückzahlungstermines über 10 Jahre ist jedoch nur mittelst Landtagsbeschluß zulässig.

Stíhnou-li obce neb okresy, k zplácení povinné, nehody, které zvláštního zřetele zasluhují, může zemský výbor povoliti prodloužení lhůt ku zplácení ustanovených. Zplácení půjček prominouti nebo lhůtu ku zplácení prodloužiti na déle, než 10 let, může se jenom státi s uzavřením sněmovním.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Absatz 4.

Dr. Rieger: Zu Absatz 4 ist kein Amendement angemeldet.


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XIX. sezení 3.ročního zasedáni 1864.

XIX. Sitzung der 3. Jahressession 1864.

"Mnoho-li se ročně zplatí a mnoho-li nových půjček se povolí, o tom má zemský výbor v každém zasedání podati sněmu zprávu."

"Die jährlich eingegangenen Rückzahlungen und die bewilligten neuen Vorschüsse Hat der Landesausschuß in seinem Rechenschaftsberichte dem Landtage in jeder Session zur Kenntniß zu bringen."

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen. (Rufe: Dritte Lesung.)

Dr. Rieger: Ich stelle den Antrag, daß dieser Beschluß Zugleich in dieser Gänze in dritter Lesung zum Beschluß erhoben werde.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrag beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Es sind noch zwei Berichte in Straßenangelegenheiten auf der Tagesordnung, die ohne Zweifel einer Kommission zugewiesen werden.

Dr. Rieger: Der Landesausschuß selbst trägt an, diese zwei Berichte, von denen der eine der Landesausschußbelicht über die noch erforderlichen Zuschüsse zur gänzlichen Durchführung der in der zweiten Session des H. Landtags im Jahre 1863 als Nothstandsbauten erklärten und aus den vorräthigen Landesfondsgeldern unterstützten Straßenanlagen, und der andere Landesausschußbericht über das Erforderniß des Landesstraßenwesens pro 1864 ist, an die Budgetkommission zu weisen, weil er von der Ansicht ausging, daß die Budgetkommission mit sich erst zu Rathe gehen soll, wie groß die Summe fei, welche der Landtag für Zwecke des Straßenwesens, für Straßen überhaupt und Nothstandsstraßen insbesondere bewilligen kann.

Wenn das h. Haus dieselbe Ansicht theilt, wäre die Sache sehr einfach.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand in dieser Richtung das Wort zu ergreifen?

Es ist der Antrag, beide auf der Tagesordnung stehende Landesausschußberichte: über die im Jahre 1863 als Nothstandsbauten erklärten Straßen, so wie über das Erforderniß des Landesstraßen Wesens pro 1864 an die Budgetkommission zu weisen.

Dr. Rieger: Navrhuje se, aby zprava zemského výboru o nákladu potřebném pro silnice zemské na rok 1864 jakož i druhá zpráva zemského výboru o dalších příspěvcích na stavbu silnic na. zjednání výdělku chudému obyvatelstvu, aby se odkázala komisí budžetní.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrag zustimmen, die Hand aufzuheben. Er ist angenommen.

Die Zeit ist weit vorgerückt und ich werde zum Schluß der Sitzung schreiten. Noch wird die Immunitätskommission für Morgen Sonntag Vormittags um 11 Uhr zu einer Sitzung, eingeladen. Die Mitglieder der Petitionskommission werden eingeladen, am Montag um 9 Uhr vor der Landtagssitzung sich zu versammeln. Die nächste Sitzung ist Montag um 10 Uhr, die Tagesordnung: Entgegennahme des Berichtes der Immunitätskommission, Bericht über die Steuergeldfonde, Bericht der Budgetkommission über die Tilgung der Schuld des Staates an den böhmischen Grundentlastungsfond und der Landesausschußbericht über die Regulirung der Landesflüsse und betreffs der Uibertragung der auf der Režarka und Luschnitz dermalen bestehenden Wassermauth nach Kaladau.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung um 3 Uhr.

Carl Ritter V. Neupauer,

Verifikator.

Peter Steffens,

Verifikator.

Alois Matoušovský,

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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