Čtvrtek 14. dubna 1864

Stenographischer Bericht

über die

XVIII. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 14. April 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statt-halterei-Leiter Richard Graf Belcredi und der k. k. Statthaltereirath Karl Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min.

Stenografická zpráva

XVIII. sezení třetího ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 14. dubna 1864.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Richard hrabě Belcredi a c. k. rada místodržitelství Karel Neubauer.

Počátek sezení o 10. hod. 35 min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig; ich eröffne die Sitzung.

In die Kommission für Dienstbotenordnung wurden gewählt, durch die Kurie des Großgrundbesitzes die Herren Abgeordneten Křiwanek, Schlöcht und Mallowetz, durch die Kurie der Städte und Industrialorte die Abgeordneten Leeder, Rößler und Neumann, durch die Kurie der Landgemeinden die Abgeordneten Žák, Slavík und Faber. Ich ersuche diese in die Kommission gewählten Herren nach dem Schlusse der Sitzung sich in dem Lokale zwischen dem Stenographenbureau und dem Lesezimmer zu versammeln, sich daselbst zu konstituiren und mir das Resultat der Konstituirung bekannt geben zu wollen.

Der Herr Abgeordnete Ottokar Graf Czernín hat um einen I4tägigen Urlaub gebeten. Ich bitte das Gesuch vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Hohes Landtags-Präsidium!

Mein Sohn Joseph, Oberlieutenant bei Windischgrätz-Dragoner, ist, wie bekannt, in der Schlacht bei Veile gefangen und schwer verwundet nach Kopenhagen gebracht worden,

Ich beabsichtige daher, ihn zu besuchen, um mich persönlich von seinem Befinden zu überzeugen und denselben, sobald es sein Befinden erlaubt, zu seiner schnellern Herstellung nach Böhmen zu bringen, und bitte ein hohes Landtags - Präsidium mir zu diesem Zwecke einen Urlaub von 14 Tagen er-wirken zu wollen.

Prag, 13. April 1864.

Ottokar Graf Czernín,

Landtagsabgeordneter.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das hohe Haus diesen Urlaub? Ich bitte abzustimmen. (Geschieht.) Ist bewilligt.

Der Herr Abgeordnete Schreiter hat um einen 5tägigen Urlaub wegen dringender Geschäfte gebeten. Ich habe ihm denselben ertheilt. Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Nach den Bestimmungen des §. 19 der Geschäftsordnung habe ich an den Herrn Abgeordneten Strache die Aufforderung ergehen lassen, zu erscheinen. (Bravo.) Ich habe hierüber nachstehendes Telegramm von ihm erhalten: "Die Arbeiten zur Konstituirung der Bodenkreditanstalt, dann aber Krankheit in meiner Familie haben mich länger von der Erfüllung meiner Pflichten als Abgeordneter abgehalten, als ich vorausgesehen. Ich bitte dies zu entschuldigen. Samstag den 16. treffe ich bestimmt in Prag ein," — Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Der Herr Abgeordnete Lämmel hat mir eine Zuschrift zugehen laufen. Ich habe demselben einen 8tägigen Urlaub wegen Krankheit ertheilt. Er zeigte mir an, daß er noch immer trank sei und nach ärztlichem Ausspruch nicht ausgehen kann und bittet um Verlängerung des Urlaubs. Da es lediglich eine Krankheitsanzeige ist. so bitte ich dies zur Kenntniß nehmen zu wollen. Eben so hat der Herr Abgeordnete von Stark wegen Krankheit sich entschuldigt. Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Von den Eingaben an den hohen Landtag ist der Landesausschußbericht über den Nachweis der vom Landesbauinspektor Brust geführten Baugeschäfte und der Entlohnung der Hilfsarbeiter an die Kommission für die Prüfung des Landesbeamtenstatus geleitet worden. Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Ich bitte die eingelangten Petitionen zur Kenntniß zu bringen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr. Esop podává žádost veškerých baráčníků z obce Domoslavic, okr. Hořického, aby v této obci byly

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XVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

obecní pozemky dle §. 73. obecního zákona prodavány veřejnou dražbou.

Abgeordneter Dr. Esop, Petition sämmtlicher Häusler der Gemeinde Domoslavic, Bez. Hořic. damit die Gemeindegründe dieser Gemeinde nach §. 73 der Gemeindeordnung im öffentlichen Lizitationswege verkauft werden.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Franz Leidl überreicht Petition der Stadtgemeinde Gottesgab um Bewilligung zum Verkaufe von 24 Parzellen Gemeindegründe.

Poslanec Frant. Leidl podává žádost měst-ské obce Gottesgabu, okr. Jachymovského, o dovolení ku prodeji 24 částic obecních pozemků.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschutz.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr. Obst podává žádost obcí Katovice, Dražejov, Dolopoříčí, Střelohostice, Lhota, Sedlo atd. o ponechání společné obilní sýpky v Střelohosti-cích v jejím původním stavu.

Abgeordneter Dr. Obst, Petition der Gemeinden Katovic, Dražejov, Strahl-Hoschtic, Lhota, Sedlo u. A. um Belassung des gemeinschaftlichen Getreidefondes in Strahl-Hoschtic im ursprünglichen Bestände.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Wenisch überreicht Petition der Stadtgemeinde Tachau, um Bewilligung zum Fortbczuge der bereits bestehenden Bierkreuzer und zur Aufnahme eines in 9 Jahresraten rückzahlbaren Darlehens pr. 9000 fl. öst. W.

Poslanec Dr. Wenisch podává žádost městské obce Tachovské o povolení k dalšímu vybírání zavedeného již pivního krejcaru a k vypůjčení 9000 zl. r. č. jež by v 9 lhůtách ročních splaceno bylo.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Hier. Roth überreicht Petition sämmtlicher Gemeindevorsteher der Landgemeinden des Bez. Arnau, betreffend die Aufhebung der politischen Ehekonsense.

Poslanec Dr. Jerom. Roth podává žádost veškerých představených obecních z venkovských obcí okresu Hostinského o zrušení politických povolení k sňatkům manželským.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für politische Ehekonsense.

Sněm. sekret. Schmidt čte: Posl. Karel Faber podává žádost městské rady Bechyňské, o zařízení silničního spojeni od Bechyně přes Březnici a Bzí do Vitína, ve prospěch obchodu a obecenstva.

Abgeordneter Karl Faber, Petition des Stadtrathes von Bechin, um Errichtung einer Straßenverbindung von Bechin über Březnic und Bsi nach Witina im Interesse des Handels und des Publikums.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschutz.

Die Kominission für Berathung der Grundbuchsordnung wird für morgen 10 Uhr Vormittags zur Sitzung eingeladen.

Die, Mitglieder der Kommission für das Straßenkonkurrenzgesetz werden für morgen 101/2 Uhr zur Sitzung eingeladen.

Die Kommission zur Vorberathung des Gesetzes über Vorschußkassen wird heute um 1/27 Uhr Abends zu einer Sitzung eingeladen.

Die Mitglieder der Budgetkommission weiden für morgen 10 Uhr Vormittags zur Berathung über den Domestikalfond pro 1864 eingeladen.

Die Herren Beisitzer des Landesausschusses werden eingeladen für morgen 5. Uhr Nachmittags zu einer Sitzung.

Wir übergehen nun zur Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter sich hierher zu verfügen.

Zpravodaj Dr. Brauner:

Slavný sněme!

Přítomná zpráva, která se týká provedení rovného práva obou jazyků v království českém, již lonského roku tištěna byla a rozdána pp. členům tohoto sněmu. Nepřišla k vyřízení a opět letos vytiskla se podruhé, a dejž Bůh, aby snad i potřetí tisknouti a rozdávati se nemusela (hlasové v Centrum: Dejž Bůh!). Letošní zpráva liší se poněkud od lonské svou rozsáhlostí; totiž: Lonského roku nebyla ještě komise znalců ustanovena, nýbrž činil se návrh teprv k zařízení jí. Letošního roku již ta komise se radila a na základě usnešení jejího zemský výbor obral sobě tuto věc znovu a v tom se liší zpráva letošní od zprávy lonské.

Míním, abych ušetřil času slavnému sněmu, jemu bez toho snad krátce vyměřeného, a abych tedy obešel zevrubná čtení celé této zprávy a přikročil jen k návrhům samým. Měl jsem Čest předešlého měsíce, když se jednalo o návrzích školství se týkajících, podaných panem doktorem Hanischem již tenkráte vysloviti se, kterak komise pokračovala, kterak rozdělila návrh pana Wenziga ve svém odstavci prvním a oddělení druhém, a přikročila k oddělení prvnímu, jelikož oddělení 1. nikterak nezávisí od otázek ještě nerozluštěných. To obsaženo jest v odůvodnění návrhu samého.

Návrh zemského výboru dělí se na dvě částky: předně návrh zákonů o rovnoprávnosti a za druhé návrh o provedení rovného práva podle čl. 19. z. ř.

První návrh zní:

1. K provedení rovného práva obou jazyků zemských ve školách království českého uzavírá slavný sněm v následujícím

zákoně zemském.


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XVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

§. 1.

Oba jazyky zemské v království Českém mají rovné, právo ve školách jakožto jazyky vy-učovací.

§. 2.

Vyučovací jazyk veřejných škol v Cechách má pravidlem jen jeden z obou zemských jazyků býti. (§. 6.)

§. 3.

Do německé školy mají jen ti žáci se přijímati, kteří schopni jazykem německým — a do české školy zase jen ti, kteří schopni jsou jazykem českým vyučováni býti.

§. 4.

Při školách o 4 třídách (hlavních) má se, ustanoví-li tak dotýčná obec, také druhému zem-skému jazyku učiti; a však smí se tak díti teprv ve 3. a 4. třídě a pouze v mimořádných školních hodinách a počet všech tydenních hodin řádných a mimořádných nemá čísla 24 přesahovati.

§. 5.

Ve středních školách (gymnasiích a realkách) s českým jazykem vyučovacím jest jazyk německý a v týchž německých školách jazyk český povinným předmětem.

Od povinného učení se druhému zemskému jazyku může k žádosti rodičů neb poručníků a to jen ve zvláštních případech a z obzvláště důležitých příčin jedině školní zemský úřad osvoboditi.

§.6.

Na středních školách, při nichž mnoho žá-ků se nalézá, kteří jen tím zemským jazykem, který není vyučovacím jazykem toho ústavu, mohou býti vyučváni, mají se zříditi třídy paralelní s jich jazykem.

§. 7.

Posavádní školní zákony, ježto těmto pravidlem odporují, pozbývají platnosti.

§. 8.

Zákon tento provesti mému státnímu misterium se nařizuje.

II.

V souhlasu s uzavřením zemského sněmu o výše zmíněné zákonné předloze, dotýkající se provedení rovného práva zemských jazyků ve školách království Českého, uzavírá zemský sněm dle §. 19. I. a, zemského zřízení: aby se vysoké vládě k provedení předložily návrhy tyto:

Čl. 1.

Všecka gymnasia v království českém jsou dle vyučovacího jazyka buď česká neb něme-cká aneb gymnasia s paralelními třídami v obou jazycích zemských (paritetická.)

Česká gymnasia jsou:

Vyšší gymnasia:

Staroměstské v Praze,

Jičínské,

Kralohradecké,

Jindřichohradecké,

Písecké,

Klatovské; pak

Nižší gymnasia

Benešovské,

Slanské,

Mladoboleslavské,

Rychnovské,

Německobrodské.

Německá gymnasia jsou:

Vyšší gymnasia

Novoměstské v Praze,

Chebské,

Chomútovské,

Mostecké,

Českolipské,

Žatecké; pak

Nižší gymnasia:

Broumovské,

Ostrovské.

Gymnasia s německými a českými paralelkami mají býti:

Vyšší gymnasia:

Malostranské v Praze,

Litoměřické,

Plzenské,

Budějovické,

Litomyšlské.

Čl. 2.

Nová gymnasia mají se zříditi: a) české vyšší gymnasium na Novém městě v Praze, b) české vyšší gymnasium v Roudnici. Až toto zřízeno bude, stane se vyšší gymnasium v Litoměřicích německým. Čl. 3.

Nižši gymnasia v Mladé Boleslavi a v Německém Brodě mají se na vyšší rozšířiti.

Čl. 4.

Způsobilosti k učitelsví na všech gymnasiích v Čechách nelze jinak nežli náležitou konkursní, zkouškou dosáhnouti.

Při tom článku musím připomenouti, že nedopatřením jakýsi zastaralý název, totiž "konkursní zkouška" se vloudil; to ať se opraví v ten smysl, jak nynější terminologie zákonní toho žádá, která v německém zní: "Lehramtsbefähigungsprüfung" tedy zkouška státní pro veřejné učitelství.

Hoher Landtag!

Nach dem das Wesen dieses Berichtes bereits in der Vorlage vom vorigen Jahre enthalten ist, glaube ich zur Ersparung der uns kurz zugemessenen Zeit Umgang nehmen zu dürfen von der ausführlichen Vorlesung des Berichtes, der schon zum zweitenmal dem h. Hause vorliegt, und von dem ich nichts sehnlicher Wunsche, als daß er nicht noch ein drittes Mal gedruckt und vertheilt werden müßte. Ich hatte die Ehre in einer der ersten Sitzungen des vorigen

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XVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

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Monats auseinander zu sehen, wie die Enquetekommission, die über den Antrag von Herrn Wenzig und Genossen zur Vorberathung einberufen worden ist, verfahren sei und in welcher Weise der Landesausschuß das Substrat dieser Enquetekommission für diese Vorlage benützt habe; darin unterscheidet sich die heurige Vorlage von jener des vorigen Jahres, daß in der ersteren zugleich das Ergebniß der Berathung der Enquetekommission mit aufgenommen ist als Substrat des Antrages des Landesausschusses. In dieser Richtung ist die heurige Vorlage größer, als die vom vorigen Jahre. Ich glaube aber selbst von der Vorlesung dieses plus abstehen zu dürfen und übergehe sofort zur Vorlesung der beiden Entwürfe, deren einer ein Landesgesetz ist nach §. 18 der Landesordnung, der andere Anträge an die hohe Regierung nach §. 19 1. lit. a. enthält.

Der Gesetzentwurf lautet:

I.

Zur Durchführung der gleichen Berechtigung beider Landessprachen im Königreiche Böhmen im Schulunterrichte beschließe der Landtag das nachstehende

Landesgesetz.

§. 1.

Beide Landessprachen im Königreiche Böhmen sind gleichberechtigt in den Schulen als Unterrichtssprache zu dienen.

§. 2.

Unterrichtssprache an der öffentlichen Schulen in Böhmen soll in der Regn nur eine der beiden Landessprachen sein (§. 6).

§. 3.

In eine deutsche Schule sind nur solche Schüler aufzunehmen, welche fähig sind, mittelst der deutschen Sprache — und in eine böhmische Schule nur solche, welche fähig sind mittelst der böhmischen Sprache den Unterricht zu empfangen. §. 4.

An Volksschulen mit 4 Klassen (Hauptschulen) ist über Beschluß der betreffenden Gemeinde auch die zweite Landessprache zu lehren, doch soll dieses erst in der 3. und 4. Klasse und nur in außerordentlichen Lehrstunden in der Woche die Zahl von vierundzwanzig nicht übersteigen.

§. 5.

In den Mittelschulen (Gymnasien und Realschulen) mit böhmischer Unterrichtssprache ist die deutsche Sprache — und in derlei deutschen Schulen die böhmische Sprache ein obligater Lehrgegenstand. Dispensen von der obligaten Erlernung der anderen Landessprache tonnen über Einschreiten der Aeltern oder Vormünder nur für einzelne Fälle, aus besonders erheblichen Ursachen und nur von der Landesschulbehörde ertheilt weiden.

§. 6.

An Mittelschulen, wo viele Schüler vorkommen, die nur mittelst jener Landessprache den Unterricht zu empfangen fähig sind, welche nicht die Unterrichtssprache der Anstalt ist, sind Parallelklassen in deren Sprache zu errichten.

§. 7.

Die über das Unterrichtswesen bisher bestehenden Gesetze werden, insoferne sie diesen Normen widersprechen, außer Kraft gesetzt.

§. 8.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes wird mein Staassministerium beauftragt.

Der zweite Theil, der beantragt wird, lautet:

II.

In Uebereinstimmung mit dem Landtagsbeschlusse über die vorstehende Gesetzesvorlage. betreffend die Durchführung der gleichen Berechtigung beider Landessprachen Böhmens im Schulunterrichte, beschließt der Landtag nach Maßgabe des §. 19, 1 a. der Landesordnung folgende Anträge der hohen Regierung zur Durchführung vorzuschlagen:

Art. 1.

Die im Königreiche Böhmen bestehenden Gymnasien sind nach der Unterrichtssprache entweder böhmische oder deutsche oder Gymnasien mit Parallelklassen in beiden Landessprachen (paritätische).

Böhmische Gymnasien sind:

Die Ober-Gymnasien:

auf der Altstadt Prag,

in Jičín,

in Königgrätz,

in Neuhaus,

in Pisek,

in Klattau; ferner

die Unter-Gymnasien:

in Beneschau,

in Schlan,

in Jungbunzlau,

in Reichenau,

in Deutschbrod.

Deutsche Gymnasien sind:

die Ober-Gymnasien:

auf der Neustadt Prag.

in Eger,

in Komotau,

in Brüx,

in Böhmisch-Leipa,

in Saaz, dann

die Unter-Gymnasien:

in Braunau,

in Schlackenwerth.

Als Gymnasien mit deutschen und mit böhmischen Parallelklassen haben zu bestehen:

Die Ober Gymnasien:

auf der Kleinseite Prag.

in Leitmeritz,

in Pilsen,

in Budweis,

in Leitomischl,

Art. 2.

Neue Gymnasien sind zur errichten:.


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XVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

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2) ein böhmisches Ober-Gymnasium auf der Neustadt Prag,

d) ein böhmisches Ober-Gymnasium in Raudnitz. Sobald dieses errichtet ist, wird das Ober-Gymnasium in Leitmeritz ein deutsches.

Art. 3.

Die Unter-Gymnasien in Jungbunzlau und Deutschbrod sind zu Ober-Gymnasien zu erheben.

Art. 4.

Die Befähigung zum Lehramt an allen Gymnasien Böhmens kann nur durch die entsprechend abgelegte Konkurs-Prüfung erlangt werden.

In diesem Artikel hat sich ein veralteter Ausdruck eingeschlichen, nämlich "Kontursprüfung." Nachdem gegenwärtig ein neuer Ausdruck besteht, erlaube ich mir de plano ohne formelle Antragsteilung die Verbesserung gleich beizufügen; nämlich, "Lehramtsbefähigungs-Prüfung."

Nun gestatten Sie mir, m. H., daß ich diesen in seiner Wesenheit hochwichtigen Antrag noch von einem Standpunkte beleuchte und begründe, welchen der Landesausschuß in seinem Berichte nur angedeutet, nicht aber näher ausgeführt hat.

Es tritt in dieser Vorlage ein Interesse vor, die Schranken der h. Landesvertretung, welches Interesse ein Gemeingut eines nach Millionen zählenden Volksstammes ist; dieses Interesse spricht nicht eine Sonderstellung, nicht eine Begünstigung, sondern eine Gleichstellung an, eine Gleichstellung, wie sie der Menschenwürde entspricht, wie sie das ewige Gesetz der Vernunft vorschreibt, eine Gleichstellung, deren Nothwendigkeit so manche Periode älterer und neuerer Finsterniß verkennen, deren Ausführung so manche Maßregel der Willkühr beeinträchtigen und beirren, deren Berechtigung aber Niemand hinwegzuläugnen vermochte, sondern sie erkennen mußte, dem Recht und Menschenwürde heilige Ideen sind. Die Gleichstellung, welche hier angestrebt wird, betrifft die Sprache als Medium des öffentlichen Unterrichts und die hierdurch bedingte Pflege der Wissenschaft und allgemeinen Kultur. Die Sprache ist wohl das edelste Merkmal der äußeren Menschennatur, und an ihrer Berechtigung zu zweifeln, wäre ein Zweifel daran, ob dieses Mittel, welches Gott und die Natur dem Menschen am nächsten gelegt, nicht soll verwendet werden zur Erreichung der höchsten Zwecke des Menschen.

Diese Gleichstellung, m. H. wird angestrebt in dem socialen Verhältnisse zweier Volksstämme, welche nicht nur in diesem Lande, sondern auch in mehreren Nachbar- und Schwesterländern mit einander zusammen wohnen, welche seit nahezu einem Jahrtausend gleiche Schicksale getheilt, zur Erhaltung des Staates gleiche Opfer gebracht und oft unter einer und derselben Fahne auf dem Felde der Ehre mit einander geblutet haben. Diese zwei Volksstämme sind nach ihrer Verwandtschaft und Lage beide geeignet und dazu berufen, die Fortschritte der geistigen Bildung und Wissenschaft auch außerhalb der Grenzen des Vaterlandes, jeder nach einer anderen Richtung hin, zu fördern und zu vermitteln.

Es gab eine Zeitperiode, wo weder der eine noch der andere dieser Volksstämme vor seiner Abstimmung im öffentlichen Leben Gebrauch machen könnte, weil eben beide von der absoluten Staatsgewalt bis in die neueste Zeit bevormundet worden sind. Dies hatte ein eigenes Mißverhältniß bezüglich des Gebrauches der Sprache des einen Stammes in der Schule und im Amte, überhaupt im öffentlichen Leben zur Folge, ohne eben der Schuld des andern. Der eine Stamm war der Paria, der andere der Begünstigte; aus zufälligen Umständen, weil es der Regierung so beliebte und ihr dieses als eine zweckentsprechende Regierungsmaßregel erschien. Während dieser Zeitperiode, deren Ende kaum vor 15 Jahren eingetreten ist, war es dem beeinträchtigten Volksstamme nicht möglich, seine Stimme laut nach gleicher Berechtigung seiner Sprache zu erheben. Es hätte auch eine solche Stimmenerhebung zu keinem Zwecke geführt; obwohl auch während dieser Periode ein bis dahin geltendes Staatsgrundgesetz, nämlich die erneuerte Landesordnung Kaiser Ferdinand II. vom Jahre 1627 die volle Gleichberechtigung beider Landessprachen in Böhmen in Schule und Amt als Grundsatz aussprach. Erst als Morgenroth für die Freiheit der Völker Oesterreichs und ihre Gleichstellung vor dem Gesetze hereinbrach, erst als Kaiser Ferdinand I. als König von Ungarn und Böhmen der V., mit Recht der Gütige genannt, den Grundsatz aussprach: Oesterreich soll nunmehr verfassungsmäßig regiert werden, alle Völker und Stände in demselben seien gleich vor dem Gesetze, erst da trat die Restitution auch bezüglich des Gebrauches der Sprache des bisher beeinträchtigten Volksstammes in Böhmen ein. Es wurde davon Gebrauch gemacht, es wurde der Grundsatz der Gleichberechtigung beider Landsprachen oft und häufig bei feierlichen Gelegenheiten ausgesprochen und meines Wissens fand derselbe keinen, wenigstens keinen lauten Widerspruch! Dieser Periode folgte ein Decennium der Stagnation nach, welche manchen Rückschritt in dem öffentlichen Leben zur Folge hatte; aber auch diese Periode, meine Herren, hielt diesen aus der ersten überkommenen Grundsatz aufrecht und hat ihn keineswegs geleugnet; im Gegentheil es geschah so manches zu seiner Durchführung, obwohl das "Wie" nicht ein glückliches war und zu keinem befriedigenden Resultate führte.

Ueber dieses "Wie" habe ich mir erlaubt im vorliegenden Berichte eine Nebeneinanderstellung des wörtlichen Inhaltes der betreffenden Verordnungen zu geben.

Die neue Aera für Oesterreichs verfassungsmäßiges Leben, welche mit dem k. Diplome vom 20. Oktober 1860 unter der Regierung S. M. unseres gegenwärtigen Kaisers und Königs anbrach, hat den merkwürdigen und inhaltsschweren Grundsatz als obersten Staatsgrundsatz ausgesprochen, "daß nur


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solche Institutionen und Rechtszustände die Macht-stellung der österreichischen Monarchie verbürgen können, welche dem geschichtlichen Rechtsbewußtsein, der bestehenden Verschiedenheit der Königreiche und Länder und den Anforderungen ihres untheilbaren und kräftigen Verbandes gleichmäßig entsprechen."

Nun, meine Herren, ich glaube wol die Frage nicht erst als eine zu lösende aufstellen zu müssen, ob einer von derlei Rechtszuständen die Gleichberechtigung der Sprachen zweier in einem Lande wohnenden genügend zahlreichen und lebenskräftigen Volksstämme sei.

Indem ich vorhin angedeutet habe, daß diese beiden Volksstämme, deren Interesse hier zur Sprache kommt, nach ihrer Bildung, nach ihrer geographischen Lage geeignet sind, die Fortschritte geistiger Bildung und Pflege der Wissenschaft, auch außerhalb der Grenzen des Vaterlandes zu fördern und zu vermitteln, sei diese Rücksicht blos angedeutet und ich bleibe bei dieser Andeutung stehen, ohne daraus Kapital zu machen für das vorliegende Thema.

Unser Vaterland, der Großstaat Oesterreich, ist in seiner Ausdehnung und Eigenthümlichkeit eben der dankbarste Boden für die Erörterung der Frage der Gleichberechtigung der Volkssprachen in der Schule und im Amte. Aber selbst auch dieser Stand-punkt mag immerhin noch für eine Landtagsvorlage als ein zu weiter erscheinen! Bleiben wir daher innerhalb der engsten Grenzen, innerhalb der Grenzen unsers speciellen Vaterlandes Böhmen, welches wir hier vertreten, und auf welches sich der Landesausschuß in seiner Erwägung beschränkt hat, diese Angelegenheit als eine Landessache auffassend. Nur von dem zunächst vorerwähnten Standpunkte Gesammtöfterreichs erlaube ich mir noch die Bemerkung, daß die Frage, über welche wir hier verhandeln, wirklich Gemeingut mehrer Völker Oesterreichs sei, und ich glaube es aussprechen zu können, der Zahl nach der meisten.

Von dem strengsten Standpunkte nun, nämlich innerhalb der Grenzen Böhmens aufgefaßt, tritt diese Frage hervor im Momente des Rechts, im Momente der Konkurrenz-Fähigkeit der Sprache und endlich im Momente der Nützlichkeit oder Opportunität.

Was die Rechtsfrage betrifft, so erachte ich daß man der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eben kein Kompliment machen würde, wenn man über die Frage als Rechtsfrage noch disputiren wollte, ob ein Volk berechtigt sei, seine Sprache in Schule und Amt zu gebrauchen und darauf zu be-stehen, daß diesem Rechte durch die Regierung Eingang verschafft werde. —

Was die Frage der Konkurrenzfähigkeit betrifft, m. H., so ist wohl hier nicht der Ort, und ich bin auch nicht Fachmann dafür, um Ihnen philologische oder literaturhistorische Vorlesungen zu halten, und auf diesem Felde die schwebende Frage zu erörtern. Nur von dem Standpunkte allgemeiner Bildung, als Laie in der Sache, erlaube ich mir, darauf hinzudeuten, daß einem Jeden, der sich um die Verhältnisse der böhmischen Nation auch nur als statistisches Moment bekümmert hat, einleuchten dürfte, daß die Sprache des böhmischen Volksstammes nicht erst ein Kind der neuen Zeit ist, sondern daß sie eine Ausbildung aus dem grauen Alterthum herübergebracht hat, die sie mit jeder Weltsprache im öffentlichen Leben konkurrenzfähig macht. Auch die Anstrengung edler Kräfte, wenn auch nicht unter günstigen Verhältnissen, haben es seit 40 Jahren dahingebracht, daß eine Literatur in allen Zweigen des menschlichen Wissens vorhanden ist, welche von Jahr zu Jahr im Wachsen begriffen ist, und ich glaube, daß nach dem Grundsatze "um gut schwimmen zu können, muß; man Wasser haben, und zwar ein Wasser genug tief, um darin schwimmen zu können", daß nach diesem Grundsatze erst zu erwarten ist, daß alle etwaigen Mängel, die noch bestehen mögen, in kurzer Zeit behoben sein werden, sobald die Sprache im öffentlichen Schulunterrichte als vollbeberechtigt eingeführt wird.

Erlauben Sie mir auch auf die Ergebnisse der letzten Zeit hinzuweisen, was die Konkurrenzfähigkeit, der böhmischen Sprache betrifft. Wer irgend Gelegenheit hatte, in der kurzen Periode, als wir öffentliches Gerichtsverfahren, als wir Geschwornengerichte hatten, es zu beobachten, wer den Fortschritt der Sprache nicht nur in der Literatur, sondern auch in der Schule beobachtete und wer endlich seit 3 Jahren unserer parlamentarischen Thätigkeit, die Sache unbefangen angesehen hat, der wird doch Erfahrungen genug gesammelt haben, um einzugestehen, daß bezüglich der Konkurrenzfähigkeit der böhm. Sprache für den Schulunterricht, wenigstens in den Mittelschulen gar kein Zweifel obwalte. Uebrigens haben sie zuerst im vorigen Jahre diese Wahrheit anerkannt, als Sie mit großer Majorität das Statut für die Polytechnik als für eine Hochschule in der Richtung der Gleichberechtigung beider Landessprachen beschlossen haben, welches auch bereits die Sanktion Sr. Majestät erhielt, daher auch in dieser Richtung vom h. Rathe Sr. Majestät auf-merksam geprüft war, da hat man denn doch finden müssen, daß die Konkurrenzfähigkeit der böhmischen Sprache für die strenge Wissenschaft eine ausgemachte Sache sei.

Was nun, meine Herren! die Opportunität- oder Nützlichkeit betrifft, so ist das eben auch eine solche Frage, die ich mir kaum als eine Streitfrage aufzufassen erlaube. Würden wir, meine Herren, in dieser Beziehung von einem Mittel Gebrauch machen können, welches außerhalb unseres Vaterlandes im Westen ein modernes geworden ist, nämlich von einer "sufrage universelle", ich bin meine Herren, überzeugt, daß die deutsche Bevölkerung Böhmens mit ihrem praktischen gesunden Sinne sich zu Gunsten unserer Auffassung aussprechen würde. (Unruhe). Aber meine Herren, mit der Frage der Opportunität hängt auch die Frage des Rechtes zusammen und zwar eines wechselseitigen Rechtes, be-


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XVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

dingt durch das Miteinanderbestehen, Miteinander-wohnen in einem und demselben Ganzen, in einem Lande. Nun, meine Herren, so ant der Deutsche das Recht hat in der Schule, bei Gericht, im Amte in der Seelsorge, in den Anstalten, welche die Pflege seiner Gesundheit betreffen, zu fordern, daß ihm m und mit seiner Sprache die Wohlthaten dieser Anstalten zugänglich werden, ebensogut meine Herren, soll der Böhme in der Lage sein. in dieser, Beziehung nicht irgend einen Theil oder Winkel Böhmens als nicht sein Vaterland, als Ausland betrachten zu müssen. Wir sind es daher schuldig, der Jugend Böhmens nicht nur die Gelegenheit zugeben, sondern sind es den sozialen Verhältnissen beider Völkerstamme schuldig, einen imperativen Impuls dazuzugeben, daß sowol die böhmische Jugend die deutsche, als auch die deutsche Jugend die böhmische Sprache sich eigen mache, um im öffentlichen Leben sei, es als Beamter, sei es als Lehrer, sei es als Seelsorger, sei es als Arzt den Bedürfnissen beider Voltsstämme überall und vollkommen gerecht zu werden: und dieß Maß meine Herren, dieses gerechte und bescheidene Maß spricht die Vorlage an.

Gehen sie nun meine Herren, in Gottes Namen an das große Werk des Friedens! (Bravo, Bravo.)

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dr. Fleischer hat in Bezug auf die formelle Behandlung des vorliegenden Berichtes des Landesausschusses einen Antrag gestellt. Ich werde vor Allem diesen Antrag zur Kenntniß des hohen Hauses bringen. Er lautet: "Es möge der Beschluß gefaßt werden: Der Landesausschußbericht über den Antrag von Josef Wenzig und Genossen auf Durchführung der gleichen Berechtigung beider Landessprachen im Schulunterrichte sei einer durch 3 Ku-:ien aus dem gesammten Landtage zu wählenden, aus 15 Mitglieder bestehenden Kommission zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen."

Zprava zemského výboru o návrhu Josefa Wenziga a jeho druhů, ježto se týká provedení rovného práva obou jazyků zemských ve školách budiž přikázána k předběžné poradě a ku podání zprávy komise 15ti údů, kuriemi z celého sněmu zvolených.

Ich werde beginnen mit der Frage zur Unterstützung dieses Antrages.

Ich bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben (Geschieht). Er ist hinreichend unterstützt.

Ich glaube daher zur Benützung der Zeit vor Allem die Berathung über diese Vorfrage eröffnen zu müssen, und muß die Herren bitten, auf diese Vorfrage sich zu beschränken (wird unterbrochen).

Graf Leo Thun: Ich erlaube mir den Antrag, daß das Haus zur Vollberathung des Gegenstandes übergehe, diesem Antrage des Abgeordneten Fleischer gegenüber zu stellen.

Dr. Fleischer: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: (gegen den Regierungstisch gewendet) Excellenz haben das Wort. Der Antrag Sr. Excellenz des Grafen Thun ist eigentlich auch der des Landesausschusses.

Statthaltereileiter Graf Belcredi: Ueber den gewiß hochwichtigen Gegenstand der Vorlage, durch welchen, so viel ich denselben auffassen zu müssen glaube, dem nationalsprachlichen Moment eine den Unterrichtszweck fördernde Geltung im Or-ganismus des Unterrichtswesens gegeben werden soll, kann ich mich gegenwärtig, wo es sich nur um die Vorfrage handelt, ob derselbe sogleich in die Voll- oder Vorberathung einer Kommission gezogen werden soll, in meritorischer Beziehung weiter nicht aussprechen. Ich sichle mich aber veranlaßt, schon dermalen auf einen Punkt hinzuweisen, der mir selbst durch den Landesausschußbericht nicht ganz klar gestellt worden zu sein scheint. Es ist nämlich die Frage der formellen kompetenzmäßigen Behandlung dieses Gegenstandes. Es heißt im Landesausschußbericht, daß gar kein Zweifel obwalte, nach §. 17 und 18 der Landesordnung diesen Gegenstand, auch soweit er Gymnasien und Realschulen betrifft, als eine reine Landesangelegenheit zu betrachten. Es wird aber gleichzeitig in dem 2. Theile des Antrags des Landesausschusses, welcher nach §. 19. der Landesordnung behandelt werden soll, im Artikel 1 ganz dasselbe bestimmt, was der §. 2 und §. 6 des Gesehentwurfes besagt, daher mir die Sache selbst nach der Darstellung des Landesausschusses schon etwas zweifelhaft erschien. Denn wird der erste Theil zum Gesetz, dann ist die Durchführung eine Pflicht und es bedarf keiner Anträge nach §. 19 an die Regierung. Der Landesausschuß ist bei der Angabe, daß §. 17 und 18 die Sache deutlich als in die Kompetenz des Landtages auch bezüglich der Mittelschulen gehörig bezeichne, gewiß von der Ansicht ausgegangen: hier sei der Ausdruck "Schule", sowie er im gewöhnlichen Sprachgebrauche aufgefaßt wird, maßgebend, und die Bestimmung des §. 18 der Landesordnung, wo es heißt: "Kirchen- und Schulangelegenheiten" hiernach auszulegen.

Der Begriff Schulen im gewöhnlichen Sprachgebrauche ist bekanntlich ein äußerst schwankender und dieser Begriff wird bald im engeren bald im weiteren Sinne genommen, und im weitesten Sinne umsaht er alle Einrichtungen, welche zu Unterrichts- und Bildungszwecken dienen. Ich bin jedoch der Ansicht, daß man auf einer solchen schwankenden Grundlage nicht bauen kann, daß zunächst gefragt werden müsse, welche Terminologie in den Gesehen, in diesem Fache, eine Anwendung fand, und daß diese Terminologie hier zunächst entscheidend sein müsse. Ich werde mich nur bemühen darzuthun, daß diese Terminologie jederzeit eine solche war, daß jederzeit die Schul- und Studienangelegenheiten unterschieden wurden und zwar werde ich bei meiner Argumentation den gesetzlichen Boden nicht verlassen.

Ich muß zurückgehen auf die ersten umfassenden gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Schulwesens. Es ist dies die Schulordnung— so ist


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sie bezeichnet —vom 6. Sept. 1774. §. 1 sagt, daß diese Schulordnung den Zweck hat, das gestimmte Schulwesen in eine Ordnung zu bringen, und §. 2 sagt, die gesammten Schulen sollen von dreierlei Art sein, nämlich Normal-, Haupt- und Trivialschulen. In Normalschulen müssen nach §. 5 dieses Gesetzes auch Lehrgegenstände vorgetragen werden, welche als Vorbereitung zum Studiren, so lautet der Ausdruck in diesem Gesetz, dienen. Im Jahre 91, und zwar mit Hofverordnung vom 5. Februar 1791, wurde bekannt gegeben, daß Se. Majestät zu beschlossen geruht haben, es seien zur Verbesserung der Schul- und Studieneinrichtungen neue Bestimmungen zu treffen, welche sich sowohl auf die Universitäten und Gymnasien, als auf die Stadt-und Landschulen zu erstrecken haben. Diese haben nur, wie der Ausdruck des Gesetzes lautet, die innere Schul- und Studienfassung zum Gegenstande und nach denselben weiden Universitäten und Gymnasien zu den Studienanstalten, dagegen die Schulen, nämlich Normal-, Haupt- und Trivialschulen zu den Schulanstalten gezählt.

Weiter ist mit Hofdekret vom 29. April 1802 hieran und zwar abermals auf Grundlage einer allerhöchsten Entschließung eine Aenderung dafür getroffen worden, daß den Fakultäts- und Gymnasialdirektoren, welche bereits vor dem Jahre 1791 bestanden, jedoch nach der eben bezogenen Verordnung vom Jahre 91 aufgehoben und die Direktionen sowohl des Studien- als des Schulwesens in jedem Lande vereinigt worden waren, daß sonach nach dieser Verordnung die Direktionen der Universitäten und Gymnasien wieder hergestellt werden, und zwar wurden diese Direktoren, Studiendirektoren genannt.

Dagegen wurden die Stadt- und Landschulen unter die unmittelbare Aufsicht der Konsistorien gestellt und bei denselben eigene Schuloberaufseher angestellt. Diese oben bezogenen Bestimmungen fanden einen näheren Ausdruck in der mit allerhöchster Entschließung vom 11. August 1805 publizirten politischen Schulverfassung, während für die Gymnasien damals ein eigener Kodex erschien, welcher den Tittel führt: Sammlung der Verordnungen und Vorschriften über die Verfassung und Einrichtung der Gymnasien. Nach den Bestimmungen der politischen Schulverfassung ist nun der Begriff der Schule auch keineswegs als gemeinsam für sämmtliche Unterrichtsinstitute hergestellt, vielmehr ist ausdrücklich der Begriff "LehranstaIt" als der gemeinsame bezeichnet.

Es geht sehr deutlich schon aus den ersten Abschnitten der Schulverfassung hervor, daß man unter Schulen, eben nur Normal- Haupt und Trivialschulen verstanden hat. Dieses zeigt der erste Abschnitt, der von der Aufsicht und Leitung des Schulwesens handelt; dieses zeigt zweitens aber auch der zweite Abschnitt, der den Titel führt "Allen der Schulen." Unter diesen Schulen wird angeführt Trivial- Haupt- und Realschulen. Hier muß ich bemerken, daß die Realschulen damals eine ganz andere Gestaltung und Bedeutung hatten als jetzt, indem einerseits die 4. Klassen der Hauptschule in 2 Jahrgänge getheilt und einige Gegenstände dort vorgetragen wurden, die für Gewerbsmänner und Künstler von Bedeutung sind, anderseits auch selbstsändige Realschulen, wie in Reichenberg und Strakonitz bestanden, die sich aber in den Lehrgegenständen, so weit sie für alle Schüler vorgetragen wurden, auch nur auf jene beschränkten, die ohnehin in der Hauptschule vorkamen, mit einziger Ausnahme der Geschichte, welche noch neu hinzu kam, und daß nur für eine besondere Klaffe von Schülern, nämlich für jene, die sich dem Kaufmannsstande widmen oder Landwirthe werden wollten, noch spezielle Gegenstände vorgeschrieben waren.

Was das Realschulwesen anbelangt, so werde ich später darauf zurückkommen, indem sie in der neuen Zeit eine andere Gestaltung genommen haben,

Es ist ferner noch bezeichnend der Abschnitt 6. der politischen Schulverfassung, der von der Verbindung ber Schulen unter sich und mit den höheren Lehranstalten handelt. Es hat hiernach bei der Tri-vialschule der Nebertritt aus der dritten Klasse statt-zufinden; aus dieser Klasse übertraten auch die Schüler, die sich dem "Gymnasialstudium" widmen wollen, in das Gymnasium. Ebenso lautet der früher bezogene Kodex über den Gymnasialschulunterricht schon im eisten Abschnitte dahin, daß der Gymnasialunterricht als ein Studium anzusehen sei, und ich will nur im Vorbeigehen bemerken, daß damit auch die allgemeine Vorschrift vom 11. März 1820 im Einklänge steht, welche die Studiendirektoren ausdrücklich anweist, bei der Verleihung von Stipendien, die für Studenten bestimmt sind, ihre Aufmerksamkeit dahin zu richten, daß sie auf Schüler von Normal- oder Hauptschulen dabei keine Rücksicht zu nehmen haben.

Belangend nun die Realschulen, ist der Organismus bekanntlich im Jahre 1849 entworfen und durch die Ministerial-Verordnung vom 13. August 1851 naher festgestellt werden. Die von mir früher erwähnten in der politischen Schulverfassung angeführten Realschulen wurden immer als ein Theil des Voltsschulunterrichts behandelt. Nach der neuen Or-ganisation unterscheidet man zwischen selbstständigen Unter- und Oberrealschulen und unselbstständigen, mit der Hauptschule verbundenen Realschulen, die entweder vollständig oder unvollständig sind, je nachdem sie zwei oder 3 Jahrgänge umfassen. Hier ist ausdrücklich nach der gegenwärtigen geltenden Bestimmung als Norm vorgezeichnet, daß selbstständige Realschulen, Unter- und Oberrealschulen, den Gymnasien gleichgesetzt seien und daß sie daher, wenn sie aus einem öffentlichen Fonde zu dotiren sind, sie aus dem Studienfonde und nicht aus dem Normalschulfonde zu dotiren seien.

Belangend die zweite Kategorie, nämlich die unselbstständigen Realschulen, mögen sie vollständig sein, oder nicht, so gehören sie auch dermalen zum


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Volksunterricht, indem sie in Verbindung mit den Hauptschulen sind. Auch hier ist angeordnet, daß bei denjenigen Hauptschulen, wo eine Dotation aus öffentlichen Fonden zu erfolgen hat, diese aus dem Normalschulfonde und nicht aus dem Studienfonde zu ertheilen ist.

Die Gliederung der Lehranstalten — dies ist der allgemeine gesetzliche Begriff — ist eine gleichmäßig durchgeführte, indem es sowohl bei den Volksschulen niedere und höhere Kategorien gibt, (die niedern sind die Trivialschulen, die höheren sind die Normal- und Normalhauptschulen), als auch bei den Studienanstalten die Scheidung zwischen niederen und höheren getroffen ist, indem unter den niederen die Gymnasien und Realschulen und unter den höheren die Universität und die polytechnische Lehranstalt gezählt werden. Ich glaube, daß diese Argumente gewichtig genug sind, um in Erwägung zu ziehen, ob hier nicht eine Scheidung einzutreten hätte, und diejenigen Bestimmungen, welche die Gym-nasien, sowie die selbstständigen Realschulen betreffen, nicht nach §. 18, sondern nach § 19 der Landesordnung zu behandeln wären.

Oberstlandmarschall: Wie ich bereits zu erwähnen die Ehre hatte, ist die Vorfrage über die formelle Behandlung des Landesausschußberichtes Gegenstand der Debatte.

Außer dem Herrn Antragsteller Dr. Fleischer hat sich für die Zuweisung an eine Kommission Herr Dr. Schmeykal, Herr Dr. Grohmann, Herr Professor Herbst vormerken lassen; für die Vollberathung Abgeordneter Prof. Tonner, Abg. Zeithammer, Dr. Rieger, Schulrath Wenzig und Se. Excellenz Graf Leo Thun.

Ich ertheile dem Herrn Antragsteller Dr. Fleischer das Wort.

Dr. Fleischer: Der Herr Berichterstatter Dr. Brauner hat selbst die Wichtigkeit der heutigen Vorlage hervorgehoben, Se. Excellenz der Herr Statthalterei-Vicepräsident hat nicht minder so Manches erwähnt und hinzugefügt, was einer näheren Beurtheilung und einer näheren Erwägung nothwendig wäre.

Die erst gestern vollendete Verhandlung über die Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichts in Böhmen hat dem hohen Landtage von der ihm zugemessenen kostbaren Zeit eine volle Woche geraubt und nur dadurch, weil eben, dieser Gegenstand und die Vorlage durch keine Vorberathung vorbereitet war. Wir haben im Verlaufe der heurigen Session, meine Herren, sehr viele Gegenstände minderer Wichtigkeit an Kommissionen verwiesen. Dr. Brauner aber sagt, wir sollen mit Gottes Hilfe in die Vollberathung dieser so wichtigen Angelegenheit eingehen. Er gesteht selbst, daß dieser Gegenstand so wichtig ist, und dennoch sollte er keiner Vorberathung überwiesen werden?

Die hentige Angelegenheit betrifft das Wohl und die Zufriedenheit zweier Nationen, welche das Land Böhmen bewohnen.

Die Enquete-Kommission, die anfangs aus 6 Mitgliedern, und in Abwesenheit von zwei derselben, sogar nur aus 4 Mitgliedern bestanden, und in welcher hinterdrein erst zwei nachträglich gewählt werden muhten, bestand doch nur aus Mitgliedern, welche ihren Wohnsitz in Prag haben.

Ich will dem Urtheile dieser Herren nicht nahe treten; allein ich muß doch annehmen, daß dieselben doch nur die Bedürfnisse der Hauptstadt Prag zu würdigen im Stande waren, und wie ich in der Vorlage sehe, so ist die Hauptstadt Prag im Gesetzentwurfe und selbst in der Vorlage, welche als Vorschlag an die h. Regierung gelangen soll, durch-aus nicht stiefmütterlich behandelt. Aber vom Lande, dort wo die Millionen wohnen, konnten die Herren Kommissionsmitglieder durchaus keine Kenntniß hahaben. (Oho! Heiterkeit im Centrum und auf der Linken.)

Der L. A. hat in Berücksichtigung derselben Angelegenheit schon im vorigen Jahre in dem Berichte vom 13. März 1863, eine Kommission von 12 Mitgliedern beantragt; allein diese Kommission konnte wegen der damaligen Kürze der Zeit nicht mehr gewählt werden. Um also mehreren Mitgliedern aus dem h. Hause Gelegenheit zu geben, ihre Ansichten vorher zu berathen und zu klären, hatte ich mir die Freiheit genommen, den Antrag zu stellen, daß ein Ausschuß gewählt werde durch die Kurien aus dem h. Hause, welchem dieser Gegenstand zur Vorberathung und Berichterstattung mitgetheilt werde.

Oberstlandmaischall: Der Herr Abgeordnete Tonner.

Posl. Tonner: Přihlížeje k tomu, ze se náš sněm nachází v takových poměrech, že každá chvíle jest nám drahá, majícím ještě tolik důležitých záležitostí vyříditi, zajisté nemám úmyslu, aby trpělivosti slavného sněmu po dlouhý čas nadužíval. Máme před sebou zprávu zem. výboru o návrhu muže, kterýžto v pedagogických záležitostech ve školní službě sešedivěl a sobě dobyl zajisté znamenitých zásluh. Návrh ten již tři leta stár jest, ano již tři léta minula, co návrh učiněn byl a až do dneška ještě se nic nestalo. Nyní nám zpráva podána a do rukou našich vložena jest, abychom rozhodli v teto věci veledůležité, ano věci posvátné. Jest to již dosti smutné, že v druhé polovici 19ho století o rovnoprávnost svou musí se hlásiti národ v zemi, kdež se může honositi historií mnoha století. Ale i mnohem smutnější by to bylo, kdyby ani slavný sněm tohoto království, do jehožto rukou vyřízení toto položeno jest, neměl míti buďto času, aneb co horší jest, ani chuti, ani vůle tuto věc vyříditi. Byl učiněn návrh, aby věc ta, která se již táhne tři leta, ještě jednou byla odkázána komisí. Já myslím, že se proti tomu jak nejvíce musíme postaviti a všemožně se vynasnažiti, aby věc ta již dnes vzata byla v poradu. Důvody mé jsou tyto a sice nejprvé, nikdo mi nebude od-

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pírati, že ta věc by nebyla tak důležitá jak jiné věci, do kterých jsme se hned pustili a je hned vyřídili. Myslím, že to nade všecko důležitější, když se jedná o to, aby se konečně někomu dostalo práva, kteréž mu náleží, a myslim, že jest to tím důležitější, když se jedná o národu, když se jedná o to, aby se konečně národu dostalo práva již dle přírody mu patřícího. Dále myslím, že jest to zcela zbytečné, aby se věc tato ještě jednou odevzdala komisí. Dále, jak jsme zde slyšeli, jest návrh ten vy-pracován od mužů, kteří požívají ve vlasti naší co školníci znamenité pověsti; mnoho z těch pánů zasedá ve sněmu, a jsem přesvědčen, že titéž páni, kdyby to skutečně ku komisí přišlo, do té komise by zvoleni byli. Nač tedy ještě jednou jim dávati práci, když ji již vykonali.

Za druhé, co pravil pan poslanec Fleischer, že ta komise se skládala jenom ze samých členů, kteří v Praze bydlí, a že také nebyli povoláni pánové z venkova do toho, rad bych věděl, jak bychom to měli považovat za důvod toho, co pan poslanec Fleischer docíliti chtěl. Mně se zdá, že ti páni, kteří jsou zde Pražští, dříve na učilištích venkovských působili, a znají poměry venkovského vyučování jako zdejší. Ostatně bych rád chtěl vědět, jaký rozdíl jest mezi rovnoprávnosti v Praze a na venkově. Měl by se snad udělat jeden statut pro rovnoprávnost na venkovu, a jeden pro rovnoprávnost v Praze. Když pan poslanec Fleischer dále upírá pánům, kteří jsou Pražští, právo, aby rozhodovali v záležitostech, které se netýkají Prahy, rád bych věděl, jak pan Fleischer zejmena také může rozhodnouti o záležitostech, které se netýkají Litoměřicí. Podle toho by pan Pleischer měl rozhodnouti jen o záležitostech Litoměřických.

Já tedy myslím, abychom netratili času, a podle svědomí se pustili v úplnou poradu. Ještě zbývá jedna věc, co Jeho Excellence vládní komisař pronesl: co se týká kompetence sněmu. Já mohl bych říci, že jsem se této námitky obával, jako vůbec v sněmu nemůžeme se s jistotou do ničeho pustit, abychom se ne- museli báti, že se ukáže strašidlo kompetence. Hned v prvním zasedání jsme se pustili v poradu o záležitosti opatření raněných vojínův ve Šlesvíku a udělili jsme jim 10.000 zl. ze zemského fondu a mohlo se nám říci, že nejsme kompetentní, jelikož se věc týká vojáka a vojenství nenáleží do kompetenci sněmův. Jeho Excellence p. vládní komisař poukázal v §. 17. z. ř., kde se skutečně kompetenci sněmu přikazují záležitosti školní (Schulangelegenheiten) a Jeho Excellence pravil, že je něco jiného záležitosti škol národních, tak zvaných normálních, hlavních, triviálních, to jsou "Schulangelegenheiten," a něco jiného záležitosti gymnasií areálek, které nejsou zahrnuty do řečeného paragrafu.

Jest to jistá pravda, jak jsme my studovali gymnasium, tak to bylo studium. My když jsme chodili do gymnasium, byli jsme studenti, a kdo učil, ten byl professorem; i požívali žáci a učitelé toho samého titulu, co na universitě. Ale to nyní už není, věc ta se značně změnila; kterého roku se to sralo, nevím, ale stalo se to za ministrování Jeho Excellenci pana hraběte Lva Thuna, že gymnasium přestalo býti studium, a gymnasialní student není více studentem, on je "Schuler", žák, a professor není professorem, on je "Lehrer," a ten, který nad gymnasiemi má dohlídku, jmenuje se "Schulrath;" jak na gymnasium, tak na realce, se věc nyní má jínák, než bývalo a že nyní gymnasia a realky jsou školami (Schulen) a náleží do naší kompetence a tudiž i proti vyslovené pochybnosti o kompetencí smíme tu věc vzíti v poradu. Po tomto ještě i to je na uváženou, když nám bylo dovoleno se raditi o techniku a když konečně nám bylo dovoleno, se usnésti na tom, aby se zřídily vysoké školy rolnické a hospodářské, myslím, že bychom přece s nejlepším svědomím přes všecky pochybnosti o kompetencí i tuto věc vyříditi mohli. Jsem přesvědčen, že ani jeden z pánů poslancův, kterého důvěra českých voličů byla jsem povolala, nezapomene to, co mu káže čest a svědomí, a doufám, že také i na jiných stranách slav-ného sněmu návrh náš a spravedlivá věc dojde takového souhlasu a podpory, a že s velkou radostí a spokojeností dnes vyjdeme z tohoto shromáždění. Kdyby ale přes všecko očekávání státi se mělo, že by to, oč se vynasnažujeine, nemělo se docíliti, a přece ještě jedna komise byla zvolena, tedy myslím, aby nebylo zase ctihodnému návrhu: "requiescat in aeternum," a tudíž aby se komisí položila jistá lhůta, do které svou práci zhotovila, abychom pak jak pronesl Jeho Excellenci pan maršálek, abychom pak tu věc ještě v tom zasedání přivedli na denní pořádek. (Výborně).

Oberstlandmarschall: Wollen Sie ein eventuelles Amendement bezüglich der Frist stellen?

Tonner: Ja wohl; dann würde ich es eventuell stellen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr.Schmeykal.

Dr. Schmeykal: Wenn ich für den gestellten Antrag, in dieser Angelegenheit, zunächst eine Kommission niederzusetzen, das Wort ergreife, so kann ich es gegenüber den warmen, aus reiner Liebe für die Nation empfundenen und von mir gewiß tief mitgefühlten Worten meines verehrten Kollegen Dr. Brauner nicht thun, ohne die Versicherung auszusprechen, daß ich das Wort ergreifen und führen werde ohne Rückhalt im Gemüthe, in ritterlicher, offener und ehrlicher Weise, im Geiste des uns alle


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beseeligenden Wunsches, unserem gemeinsamen Va-terlande Heil und Friden zu schaffen. (Bravo!)

Ich will zunächst dem Einwande begegnen, daß der von dem L. A. vorgelegte Gesetzentwurf ein dringlicher sei, keinen Aufschub erleiden und deßhalb ohne vorangegangene Kommissionsberathung sofort in Vollberathung genommen werden muß. Nun m. H., ich gestehe mit aufrichtigem Herzen zu, daß der gegenwärtige Stand der Dinge in der Schule, und zwar in sprachlicher Richtung, ein für alle Theile unerquicklicher, unbehaglicher ja vielleicht bedenklicher sei, und daß es für alle Theile noth thut, diesem Zu-stande der Halbheit und den sich durchkreuzenden Ordonanzen eine gründliche und zwar gesetzliche Ab-hilfe — eine Abhilfe durch Intervention der Landes-Gesetzgebung zu schaffen.

Allein trotz allendem scheint mir doch diese Angelegenheit nicht so dringlich zu sein, um der geschäftsordnungsmäßigen Vorsichten und Bürgschaften einer kommissionellen Vorberathung entbehren zu dürfen. Die Dringlichkeit scheint mir nicht darin zu liegen, ein Gesetz überhaupt, ein Gesetz um jeden Preis zu haben, mir liegt die Dringlichkeit in der Güte und Zweckmäßigkeit des Gesetzes. Diese Rücksicht muß vor allen stehen und um dieser Güte und Zweckmäßigkeit des zu schaffenden Gesetzes sicher zu sein, können wir uns von dem geschäftsordnungsmäßigen Wege kommissioneller Berathlina nicht abwenden. Ohne dem Regulator einer solchen vorangegangenen kommissionellen Prüfung scheint mir je-des wichtigere Gesetz sowohl seinem Schicksale nach als seinem innerlichen Gehalte und innerem Werthe nach mehr oder weniger dem Zufalle anheimgegeben, und es ist der gegenwärtige Fall wahrlich nicht darnach angethan, um den Einsatz zu einem solchen Hazardspiel zu bilden. (Bravo!) Wir können und dürfen es uns nicht verleugnen und verschweigen — und ich berufe mich diesfalls auf die eigene Ausführung meines geehrten Kollegen Dr. Brauner — daß die Frage, der gegenüber wir uns befinden, von höchster Wichtigkeit ist. Ist es überhaupt gestattet, zwischen heterogenen Gesetzen eine Parallele zu ziehen, so darf ich die Behauptung wagen, daß dieses Gesetz eben so wichtig, ja vielleicht noch wichtiger ist, als das von uns berathene und beschlossene Gemeindegesetz. Nicht die zarten Beziehungen zwischen beiden Nationalitäten allein find es, die hier ihre friedliche und eine allseitig zufriedenstellende Erledigung finden sollen; mit ihnen zugleich, denke ich, stehen die Interessen der Erziehung beider Volksstämme, die Rechte der Gemeinden, die geheiligten Rechte der Familien auf der Tagesordnung. (Lebhaftes Bravo.) Und daß, m. H., mit diesen Faktoren gewiß wohl die Zukunft unseres Vaterlandes in einem untrennbaren Zusammenhange steht, dafür, glaube ich, wird das hohe Haus mir den Beweis erlassen. (Sehr wahr.) Für alle diese in die Entscheidung einfließenden Momente, meine Herren, eine glückliche Lösung zu finden, das gehört gewiß zu den schwierigsten legislativen Arbeiten,uns ist doch mindestens einer Untersuchung werth, ob denn die Resultate der Expertenkommission und die Verhandlungen des Landsausschusses wirklich zu einer solchen glücklichen Lösung geführt haben, da mir wenigstens die Prämissen noch nicht klar vorzuliegen scheinen um eine solche Frage ohne weiterer Untersuchung und absolut bejahen zu kön-nen. Was zunächst die vielbesprochene Expertenkommission anbelangt, so wurde dieselbe aus 7 Mitgliedern unter einem Vorsitzenden niedergesetzt. Schon diese Zahl scheint mir für das Gewicht des Falles karg bemessen; allein sie schmolz noch mehr herab dadurch, daß gleich bei Beginn der Verhandlungen 2 Mitglieder verhindert waren an denselben und den Berathungen der Expertenkommission Theil zu nehmen.

Und so kam es, daß gewichtige Beschlüsse dieser Expertkommission unter Intervention von nur 5 Votanten gefaßt wurden. Erst im Zuge der Verhandlungen wurde von Seite des L. A. dazu geschritten, zwei Ersatzmänner zu wählen. Diese traten mitten im Zuge der Verhandlungen in die Berathung und nahmen die Stelle der verhinderten Mitglieder ein. Später, als diese ursprünglichen verhinderten Mitglieder an der Berathung Theil nehmen konten, blieben auch die erwählten Ersatzmänner bei der Expertkommission, und so wechselte die Zahl der Votanten von fünf auf sieben und von sieben auf neun, im Wechsel der Dinge, welche, meine Herren, dem einheitlichen Charakter der Verhandlungen u. dem Resultate derselben kaum förderlich gewesen sein dürfte. Die wichtigsten Beschlüsse der Expertkommision wurden mit sehr geringer Majorität gefaßt, viele nur dadurch, daß bei gleicher Stimmenzahl der Referent Herr Dr. Brauner sich einer oder der andern Meinung anschloß.

Was die Verhandlungen im L.-A. selbst belangt, so wurde diese Angelegenheit in zwei Sitzungen desselben erledigt. Der ersten dieser Sitzungen und zwar gerade jener, in welcher der prinzipielle Theil des vorliegenden Entwurfes zum Beschluße erhoben wurde, wohnten nicht sämmtliche L. A.-Mitglieder bei, und ich bemerke insbesondere, daß die Vertreter der Kurie der Städte und Industrialorte in entschuldbarer und unverschiedlicher Weise an derselben Theil zu nehmen verhindert waren. Aus allen diesen Gründen, abgesehen von den erhobenen Kompetenzbedenken, würde ich mir erlauben den auf die Niedersetzung einer Komission gestellten Antrag der Würdigung und Annahme des hohen Hauses zu empfehlen, damit jeder im Lande die Beruhigung gewinne, daß der hohe Landtag es selbst sei, welcher diese Frag e, und zwar nicht im Stadium der Vollberathung, sondern vom Beginne der Berathung in die Hand genommen hat. (Bravo! links)

Oberstlandmarschall: Professor Zeithammer!

Prof. Zeithammer: Panové! S velikým zajisté potěšením naslouchali jsme slovům, která v té věci důležité pronesl vážený pan doktor

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Brauner. Neb byla to slova vážná a důtklivá. S menším již potěšením — u mne aspoň — potkal se návrh, který byl učiněn ze strany, ku které já nenáležím, návrh totiž, aby věc vyřízena byla zvláštní komisí. S nejmenším potěšením potkalo se u mne to, co znělo od stolu vlády. Pánové! osud, s jakým potkal se návrh o provedení rovnopravnosti ve školách království Českého, osud tento podobá se jaksi osudu věčného žida, ku kterému někdy volal Spasitel: "Putuj! putuj;" Již roku 1861 zajisté stav, v jakém školství v tom ohledu se nacházelo, byl téměř nesnesitelný, a pánové, z tě doby se mnoho v tom nezměnilo. Tenkrát r. 1861 pro přílišnou krátkost sněmování nebylo možno, aby byla věc ta vzata v plnou poradu, a byla tudíž odkázána zemskému výboru. Domnívali jsme se, že tento návrh se vrátí v r. 1862, avšak, pánove, nebylo to možno, jelikož sněm zemský v roku 1862 náhodou se ani nenarodil, tedy odkázán zemskému výboru, který se o tom radil a sněmu 1863. Pánové! to vím, že naše sněmy jsou jaksi chorobné, neb doposud každé zasedání, zemřelo náhlou a předčasnou smrtí, a tak aspoň se podobá, že i letos se stane. Zemský výbor vzal věc tu v plnou poradu, zajisté dříve, než se o tom radil v poslední době.

Byla vyvolena enketní komise, která ve velmi četných sezeních se o tom radila a nikdy nebylo popíráno, že komise by nebyla sestavená ze znalců. Nyní opět předloha se nám vrátila a učiněn jest návrh, abychom ji odká-zali komisi.

Pánové! již v několika zasedáních bylo v této sněmovně vysloveno, že všecky návrhy, které od některého času se odkázaly komisi, jsou ztracené pro toto zasedání A já sám, pánové, byl jsem ten, který vyslovil, že nad námi visí něco, Damoklův meč, nad existenci naší; a alespoň úřední orgány v tom dementi, ačkoli jsme si ho přáli, nepodaly. Já jsem pilně přesvědčen, že tenkrát, když se věc odkáže komisi, v tomto zasedání více k vyřízení nepřijde. Tomu dodávám, že, kdyby na přes rok věc přišla již v poradu, — ačkoliv možná, že se bude i tenkráte říkati, ještě věc probrána není, zase ji odkážeme komisí — zasedání bude snad krátké, a jak hrabě Nostitz ondy v sněmovně pověděl, "Roß und Reiter sah man niemals wieder,'" je dost možná, že s takovým osudem se potká předloha ta. A nesnesitelný stav trvá podnes.

Neb to, co učiněno roku 1864, rozdělení stran učilišt na tré, totiž české, německé, a utraquistické, nikterak nevyhovuje požadavkům a spravedlivosti, nebude to pravé a spravedlivé, opakuji to. Když by cizinec přišel na gymnasium, které vykřičené jest co ultračeské, na staroměstské, podivil by se tomu. Pánové, pojďte a podívejte se tam, které předměty na onom gymnasium dolením se přednáší v české řeči; avšak na vyšším je to podle pravidla přísně zakázáno, a školní rada, když přijde inspicirovat, nehledí k tomu, když se stane přechmat v německý smysl hledí k tomu, aby se nestal ve vyučování v jazyku českém přechmat. Nikdo by tomu nevěřil, že to gymnasium má býti české. Táži se, co pak bylo německé gym-nasium? Pánové, zajisté dokázáno, že věc nevyhnutelná a důležitá, a obava jest tu dosti opravněná, že tenkrát, kdyby se z toho zasedání věc ztratila, mohla by se ztratit i na podále. Pánové, zajisté nechcete, abychom se domáhali rovnoprávnosti mocí, chceme, aby se vyřídila na cestě ústavní, zakonní, Toho všickni chceme, a popřejte nám také řádné příležitosti, abysme tak učinili, a to i hned, a to v tom českém sněmu, nebo jsme se bohužel odvykli dlouho tomu, abychom hleděli v takových záležitostech stran práva a spravedlnosti k břehům Dunajským, k vládnoucí Vídni.

Pánové, co se týká těch slov, které nám pronesl zde Jeho Excellenci pan vládní komisař, tož skutečně se mi na první pohled zdálo, jakoby nebyly jaksi pronešeny od srdce.

Bylo poukázáno k zákonům velmi starodávním, k zákonům z minulého století, a jak v nich užíváno bylo slovo: "Schule." Sám pan místodržící uznal, že v běhu času tyto poměry se změnily, a uvedl konkrétní příklad v tom, že reálka stará není již řeálka nová.

Bylo to věčné vlnění a věčné vyvinutí a nemůže se tedy odvolávati k starým takovým dobám, které již co do podstaty a významu byly pominuly.

Ale že i to není pravda, že by gymnasium a reálka, kdy byly od vlády samé se považovaly za ústavy studijné, to myslím nikdo mi nebude popírati.

Velmi trefně již řečník předemnou, vážený kollega můj, pan Tonner k tomu poukázal, a zajisté, kdyby nyní učitelové na. příklad gymnasialní se obrátiti k místodržícímu, aby udělil jim titul professor, žeby je odmrštil. Také i tenkrát, když nynější instrukce, ke kterým Jeho Excellenci se odvolával, když byly v plné platnosti, tak nikterak nebývalo to považováno. Já se zde odvolávám k přítomnému —

Oberstlandmarschall: Ich möchte nur den Herrn Redner aufmerksam machen, daß die Kompetenzfrage eigentlich nicht in die Debatte zu ziehen wäre, da sich nur um die Vorfrage handelt, um die formelle Behandlung.

Já se podávám tomu, co Jeho Excellenci žádá, ale chtěl jsem jenom podotknouti ku konci, že jest to velmi trapné a bolestné, když na konec od vlády český sněm bude považován snad jenom co nějaký enquetní sbor, když i takové věci budou mu odejmuty, a dlouho již očekával jsem dobu, kde bych vyslovil, co je vesměs v Čechách přesvědčením, že vláda čes-


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XVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

kému snemu a snemum vubec nepreje. (Výborne!) (Oho!)

Oberstlandmarschall: Herr Prof. Grohmann.

Prof. Grohmann: Das hohe Haus wolle mir zuvor eine persönliche Bemerkung erlauben.

Ich bin Mitglied jener Enquętekommission gewesen, welche der Landesauschuß im vorigen Jahre zur Berathung des Wenzig'schen Antrags zusammenberufen hat. Allein der Herr Berichterstatter hat schon bei einer früheren Gelegenheit hervorgehoben, daß ich durch längere Zeit verhindert war, an der Berathung in dieser Kommission theilzunehmen. Gerade während dieser meiner Abwesenheit sind jene Beschlüsse gefaßt worden, welche in der heutigen Vorlage als Gesetzentwurf zur Gleichberechtigung beider Landessprachen im Schulunterrichte figuriren.

Als ich am 19. März des vergangenen Jahres das erste Mal wieder den Sitzungen beiwohnte, war bereits die dritte Lesung des Gesetzentwurfes auf der Tagesordnung und konnten daher nur stylistische Abänderungen getroffen worden. Ich habe mir da-her am Schlusse der Sitzung die Freiheit vorbehal-ten, seinerzeit gegen die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes zu sprechen, soweit sie mit meinen Prinzipien und Erfahrungen nicht übereinstimmen. Ich werde jedoch jetzt, wo es sich bloß um die formelle Behandlung des Gegenstandes handelt, von diesem Vorbehalte keinen ausgedehnten Gebrauch machen.

Ich werde auch alle Prinzipienfragen, wie das bei der formellen Frage gerechtfertigt erscheint, bei Seite lassen, und mich einzig und allein auf jene Punkte beschränken, welche es nachweisen, daß die Ueberweisung an eine Kommission nicht nur wün-schenswerth, sondern auch nothwendig ist.

Die Enquęte-Kommission hat bekanntlich für gut befunden in eine Gliederung der Gymnasien nach der Unterrichtssprache einzugehen; es sollte dadurch gleichsam die Probe gemacht werden, ob das vorausbeschlossene Gesetz in den einzelnen Fallen wirklich durchführbar sich erweise oder nicht. Der Landesausschuß hat diesen Gedanken aufgenommen und heute eine solche Gliederung der Gymnasien zur Vorlage gebracht; allein offen gestanden, ich kann in diesem Antrage des Landesausschuhes die Arbeit der Enquęte - Kommission kaum wieder erkennen, nicht etwa, daß ein oder das andere Gymnasium als ein deutsches erklärt worden wäre, welches die Enquęte-Kommission als böhmisches bezeichnet hatte, das wäre kein Unglück; allein es ist ein ganz falscher und nebelhafter Begriff in die Gliederung hinein gekommen, ein Begriff, der jedenfalls nicht geeignet ist, die vorhandenen Schwierigkeiten zu lösen, sondern eher darnach angethan ist neue Bewickelungen und nationale Reibungen hervorzurufen. Ich meine die Gymnasien mit deutschen und böhmischen Parallelklassen.

Ich erinnere mich wohl, daß eine solche Stylisirung bereits in der Enquęte-Kommission versucht wurde, aber es ist nach kurzer Debatte zurückgewiesen worden und um somehr befremdet es mich, diese Stylisirung in der Vorlage des Landesausschußes wieder zu finden. Der Landesausschuß theilt die Gymnasien in böhmische, deutsche und in die Gymnasien mit deutschen und böhmischen Parallelklassen. Ja was heißt denn das eigentlich Gymnasien mit deutschen und böhmischen Parallelklassen. Wenn das Wort überhaupt einen Sinn hat. . .

Oberstlandmarschall: Mir scheint doch, der Herr Sprecher weiche von der selbst angedeuteten Sache ab und übergehe auf ein fremdes Gebiet.

Dr. Grohmann: Ich will beweisen, daß es jetzt noch nicht möglich ist in die Vollberathung einzugehen und zu diesem Zwecke muß ich nachweisen, daß die Vorlage des Landesausschuhes eine Ueberweisung an eine Kommission zur Nothwendigkeit macht; ich muß nachweisen, daß es z. B. unmöglich ist, heute schon in diese Gliederung der Gymnasien einzugehen, nachdem der Landesausschuh einen solchen falschen Begriff in diese Gliederung hineingebracht hat, ich glaube also meine Darstellung gehört ganz zu diesen meinen Konklusionen. Ich werde daher bitten, mich in meiner Begründung weiter fortfahren zu lassen.

Wenn dieser Ausdruck überhaupt einen Sinn haben soll, so kann man nichts Anderes darunter verstehen, als Gymnasien, an welchen jede Klasse doppelt vorhanden ist, einmal mit deutscher, das anderemal mit böhmischer Uerrichtssprache. Das wären also eigentlich Doppelgymnasien, solche Gymnasien sind aber von der Enquęte - Kommission geradezu als eine Unmöglichkeit bezeichnet worden und zwar insbesondere von sämmtlichen Direktoren, die in derselben saften, weil sie aus administrativen Gründen nicht durchführbar sind. Es werden dar-unter also nur solche Gymnasien gemeint sein, wie wir ein Exemplar an dem Prager Kleinseitner Gymnasium besitzen, als Gymnasien, an welchem die eine Landessprache Unterrichtssprache ist, in denen es aber gestattet ist, im Untergymnasium eine einzelne Parallelklasse in der zweiten Landessprache zu errichten. Wenn aber der Landesausschuh solche Gymnasien gemeint hat, dann tritt doch als erste Frage die vor Augen, welche ist denn an den 5 Gymnasien, die genannt wurden, eigentliche Unterrichtssprache? Sind es Gymnasien mit deutscher Unterichtssprache und böhmischen Parallelklassen, oder böhmische Gymnasien mit deutschen Parallelklassen.

Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied. (Unruhe).

Das Kleinseitner Gymnasium ist gegenwärtig

Oberstlandmarschall: Ich muß den Hrn. Redner doch unterbrechen. Ich glaube, die Ausführung ist für den speziellen Zweck der Berathung zu weit gehend. Die Hinweisung auf die verschiedenen Ansichten der Enquęte - Kommission dürfte hinreichend sein, den Antrag zu motiviren.

Dr. Grohmann: Ich denke also, wenn wir heute diese falschen und fehlerhaften Begriffe aus


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der Vorlage hinausbringen wollten, müßten wir heute schon in die Vertheilung dieser Gymnasien eingehen. Das ist nach der gegenwärtigen Vorlage geradezu unmöglich, denn dazu fehlen uns heute noch alle und jede Behelfe. Ich hätte allerdings erwartet, daß der Landesausschuß in seinem Berichte uns jenes Materiale geboten hätte, welches die ein-zelnen Abgeordneten in den Stand gesetzt hätte, sich über die sprachlichen Verhältnisse in den einzelnen Gymnasien zu unterrichten, denn gerade bei dieser Frage ist eine genaue Kenntniß aller Verhältnisse und Umstände nothwendig. Wenn wir in die Vertheilung der Gymnasien eingehen sollen, müssen wir doch zuvor wissen, wie viele deutsche und böhmische Schüler an den Gymnasien studiren, welches die sprachlichen Verhältnisse in jenen Gegenden sind, welche an bestimmte Gymnasien gleichsam angewie-sen sind, wir müssen endlich auch über jene Personen unterichtet sein, welche die Gymnasien dotiren; damit wir durch voreilige Beschlüsse Privatrechte nicht verletzen oder eingreifen in den selbstständigen Wirkungskreis der Gemeinden, denen ja nach dem neuen Gemeindegesetz gerade in dieser Beziehung Einfluß auf die von ihnen erhaltenen Mittelschulen gewährleistet ist.

Das sind Vorfragen, welche wir einer sehr gründlichen und eindringlichen Erörterung unterziehen müssen.

Für alle diese Vorfragen bietet uns der heutige Bericht des Landesausschußes nicht das geringste Material. Er unterscheidet nicht einmal Staatsgymnasien von den Gymnasien geistlicher Korporationen.

Er bietet nichts als bloße Namen und auf bloße Namen hin können wir keinen bindenden Beschluß fassen. Der heutige Gesetzentwurf, den wir in Vollberathung nehmen sollen, berührt Fragen, die schon seit Jahren Streitfragen in der pädagogischen Welt geworden sind, ohne daß sie bisher eine Lösung gefunden hätten. Ich erinnere nur an die nationalen Parallel - Klassen im §. 6 des Gesetzentwurfes. Gegen solche nationale Parallelklassen hat sich bereits Šafarik im Jahre 1848 ausgesprochen, und da glaube ich denn doch, wenn sich eine solche hohe nationale Autorität gegen dieselben ausgesprochen hat, daß auch jene Seite des Hauses Ursache haben wird, sich die Sache noch einmal zu überlegen.

Aber gesetzt, es hätte die Enquęte-Kommission in allen pädagogischen Fragen das Richtige getroffen; so ist es ihr doch nicht in den Sinn gekommen, auch die politische Seite des heutigen Gesetzentwur-fes in Berathung zu ziehen. Diejenigen Herren, die in der Enquęte - Kommission gesessen sind, sind doch als Schulmänner, als Fachmänner in dieselbe berufen worden und haben ihr Votum einzig und allein vom Stundpunkte der Schule ausgegeben.

Die Frage ist aber nicht eine bloße Schulfrage, sie hat eine hohe politische Bedeutung; deswegen glaube ich, ist es nicht nur wünschenswerth, sondern auch nothwendig, daß nun, nachdem die Schulmänner gesprochen haben, die Sache auch von ihren politischen Seiten durch eine Kommission des hohen Hauses gewürdigt werde. Ich wünsche jedenfalls ebenso, wie irgend Jemand die Gleichberechtigung beider Landessprachen, ich würde aber dazu beigetragen haben das große Werk des Friedens, wie es Herr Dr. Brauner genannt hat, nach meinen Kräften zu fördern, aber ich wünsche eine Gleichberechtigung, welche auf den Prinzipien der persönlichen Freiheit und der Frei-heit der Gemeinden basirt ist und ich bin der festen Uiberzeugung, daß nur ein solches Gleichberechtigungs-Gesetz beide Nationalitäten des Landes befriedigen werde; darum stimme ich für Uiberweisung an eine Kommission, damit diese Kommission untersuche, ob der gegenwärtige Gesetzentwurf diesen Prinzipien entsprechend sei. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Dr. Rieger!

Stradal: Ich beantrage Schluß der Debatte. (Unruhe.)

Oberstlandmarschall: Es ist Schluß der Debatte beantragt. Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen. (Niemand erhebt sich.) Er ist nicht angenommen. (Gelächter. Präsident lautet.)

Dr. Rieger: Ein hochgeehrtes Mitglied dieses h. Hauses hat aus Anlaß der Debatte über die Ackerbauschulen in diesem Hause den Ausdruck gebraucht, daß ein Gesetzentwurf, welcher heute noch an eine Kommission verwiesen wird, so gut als wie vertagt zu betrachten sei.

Wenn also, meine Herren, der Antrag, welcher hier gestellt worden ist, diesen Gesetzentwurf an eine Kommission zu weisen, die Bedeutung haben soll, daß dieser Gegenstand vertagt werden soll, so mühte ich das sehr bedauern. Meine Herren, mein sehr werther Kollege Herr Mg. Schmeykal, hat eben gesagt, daß hier eine hochwichtige Frage, das Recht von 2 Nationalitäten des Landes auf der Tagesordnung stehen; ja! ich hoffe, Sie werden über eine solche Frage nicht zur Tagesordnung übergehen wollen.

Ich hoffe, Sie werden diese Frage auch nicht ad calendas graecas vertagen wollen. (Rufe: Nein.) Wenn es sich darum handelt, ob ein Gegenstand sogleich in Vollberathung genommen, oder erst an eine Kommission zugewiesen werden solle, so ist, glaube ich, das entscheidende Moment dabei, ob der Gegenstand schon hinreichend klar geworden ist, um darüber beschließen zu können. Die größere oder geringere Wichtigkeit des Gegenstandes, ist hiebei nicht das entscheidende Moment, denn sobald ein Gegenstand mir völlig klar geworden ist, möge er auch noch so wichtig sein, so kann ich über ihn sogleich entscheiden; aber wenn er mir nicht klar ist, dann muß ich ihn allerdings noch einmal erwägen. Nun hätten wir uns also hier zu fragen, ob dieser Gegenstand hinreichend erwogen ist, und ich glaube, das ist im vollsten Maße der Fall. Der Gegenstand steht seit der Existenz, dieses h. Hauses


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auf der Tagesordnung, er ist in jeder Sitzung dieses h. Hauses reproduzirt worden und hat alle erdenklichen Stadien der Vorberathung bereits durchgemacht. Es ist, meine Herren, eine Kommission darüber zu Rathe gesessen, eine Kommission, zusam-mengesetzt aus anerkannten Fachmännern, aus Fachmännern beider Nationalitäten, welche der Landesausschuß, ich möchte sagen der Halbscheid nach zu diesem Zwecke zusammenberufen hat. Sie hat die Frage mit aller Umsicht in Erwägung gezogen. In der Kommission ist nicht etwa die böhmische Nationalität, um deren Recht es sichs hier vorzugsweise handelt, nicht in der Ueberzahl vertreten gewesen, vielmehr so zu sagen in einer Minorität; wenigstens waren hier die Elemente, welche das böhmische Moment zu vertreten hatten, durchaus nicht solche, daß man von ihnen irgend eine allzu entschiedene oder gar extreme Anschauung hätte besorgen sollen. Es ist, meine Herren, diese Sache von einer Kommission berathen worden, welche in ihrer Mitte auch mehrere Mitglieder dieses hohen Hauses zählte. Es ist allergings von einem Abgeordneten und Kommissionsmitgliede hier erklärt worden, daß er bei einigen Sitzungen nicht zugegen war, aber, meine Herren, das ist ein Ereigniß, das sich bei allen Sitzungen und Kommissionen wiederholt. Wir aber, die in einer oder der andern Kommission zu sitzen Gelegenheit hatten, wissen auch, daß nicht bei jeder Sitzung alle Mitglieder erscheinen, und wenn man jede Kommission und die Resultate jeder Kommission deshalb anzweifeln und als unreif erklären wollte, weil die Sitzung nicht komplet war, dann käme man überhaupt nie dazu, über etwas zur Vollberathung überzugehen. Es ist z. B. Herr Prof. Grohmann in mehreren Sitzungen nicht zugegen gewesen. Zufällig war aber in denselben Sitzungen auch Hr. Prof. Krejčí krankheitshalber nicht zugegen, so daß das Stimmenverhältniß sich ungefähr gleich blieb. Wenn die Beschlüsse nicht mit eminenten Majoritäten gefaßt worden sind, so geht das aus der Zusammensetzung der Kommission hervor. Hier hat es sich so zu sagen um die Abwägung der Rechte beider Natironalitäten im Schulwesen gehandelt, und da beide Nationalitäten gleich vertreten waren und am Ende keine Nationalität so leicht und gutwillig der andern mehr zugesteht, als sie eben muß, so ist es begreiflich, daß die Majoritäten eben keine großen und eminenten waren. Aber daraus kann man keinen Schluß ziehen, daß die Berathung unvollständig oder unreif gewesen wäre. Eben so ist die Sache, meine Herren, beim Landesausschuh durch zwei Sitzungen in sehr reife Berathung gezogen worden, und wenn auch eines oder das andere der Mitglieder nicht bei einer Sitzung erschien, so kann das das Resultat der ganzen Abstimmung deshalb eben auch nicht in Zweifel ziehen, weil diese Frage im Landesausschuß durch mehrere Sitzungen zuvor auf der Tagesordnung stand und der Hr. Referent Dr. Brauner fort und fort darauf drängte, daß die Sache in Verhandlung genommen werde. Es war also den betreffenden Herren Mitgliedern bekannt, daß die Sache demnächst auf die Tagesordnung kommen werde, und wenn sie nicht etwa unabweislich verhindert waren, so waren sie in der Lage, daran Theil zu nehmen. Uebrigens sind, so viel ich mich erinnere, die Beschlüsse des Landesausschusses über diese Fragen, namentlich über die prinzipiellen Fragen, meist mit bedeutenden Majoritäten gefaßt worden. Was nun die Einwendungen, welche vom Regierungstisch vorgebracht wurden, betrifft, so beziehen sie sich auf die Frage der Kompetenz. Ich werde, meine Herren, diese Frage, weil sie eben eine meritorische ist, heute nicht in Verhandlung nehmen, kann aber nicht umhin, zu bemerken, daß mir die Gründe, welche Se. Excellenz unser Landeschef dafür vorgebracht hat, durchaus nicht überzeugend erschienen.

Streng genommen reduziren sie sich nur auf einen obendrein irrelevanten Grund, nämlich auf den alten Sprachgebrauch, den bereits abgeschafften Sprachgebrauch, wonach Gymnasien Studien sind und keine Schulen. Der neue Sprachgebrauch, der heute geltende Sprachgebrauch hingegen erklärt die Gymnasien für Schulen. Da wir uns aber nach dem gegenwärtigen Sprachgebrauch halten müssen, so glaube ich, ist der Landtag vollkommen kompetent, wenn er es auch aus anderen Gründen nicht wäre, in die Frage einzugehen.

Indeß, meine Herren, handelt es sich hier nebenbei in dem Antrage auch um die Durchführung des Gesetzes, um Anträge, welche an die Regierung gestellt werden, um die Art und Weise, das Gesetz durchzuführen. Se. Excellenz hat allerdings gesagt, daß, sobald ein Gesetz erlassen wird, wird die Regierung ohnehin die Pflicht haben, es durchzuführen.

Aber, meine Herren, das ist eine bekannte Thatsache: es ist ein großer Unterschied, wer die Justitia distributiva in Händen hat. Meine Herren! glauben Sie mir, wenn heute ein ganz slavisches Ministerium in Wien säße, würde ich nicht besorgt sein, daß uns das gehörige Maß von Gleichberechtigung in den Schulen zukommen werde. Insolange aber ein absolut deutsches Ministerium uns die Gerechtigkeit zumessen soll und das Gesetz in Betreff der Gleichberechtigung durchzuführen haben wird, so erlauben Sie mir, in meinem Herzen einige Zweifel über das volle Maß der Gerechtigkeit zu hegen. (Oho! links, výborně! im Centrum.) Ich glaube daher, unter diesen Umständen müssen wir allerdings Anträge stellen, welche dem Ministerium so zu sagen den Punkt aufs i setzen, damit das Ministerium nicht zweifle, daß das Land die Durchführung in dieser und nicht in anderer Weise wünsche. Meine Herren, ich glaube also, die Frage selbst ist vollkommen erörtert worden durch die Kommission und ist somit vollkommen spruchreif; das Haus ist vollkommen in der Lage, über die Sache zur Berathung überzugehen, und selbst, wenn die Frage der Kompetenz eine zweifelhafte sein sollte, und wenn man


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dahin kommen sollte, daß die Kompetenz des hohen Landtages im Punkte der Gymnasien von ihm selbst abgelehnt würde, so würde nichts anderes zu thun übrig bleiben, als die §§. 5 und 6 der Gesetzesvorlage als §. 5 und §. 6 in den Antrag hinüber zu tragen.

Aber ich hoffe fest, daß dies nicht der Fall sein wird. Nun aber glaube ich, m. H., mich an den Edelmuth derjenigen Mitglieder des hohen Hauses wenden zu können, welche eben deutscher Nationalität sind. M. H., die Verhandlungen über diese Frage schleppen sich seit Jahren hin. Sie ist für uns eine dringende, sie ist, ich möchte sagen das Herzensbedürfniß des ganzen böhmischen Volkes. (Výborně im Centrum.) Durch die Wahlordnung, die, sie mögen davon sagen, was sie wollen, von uns immer und immer als ungerecht bestritten werden wird, sind die Mitglieder der deutschen Natio-nalität in der Majorität in diesem hohen Hause. (Rufe: Nicht wahr!) Es hängt nun von Ihnen ab, wie Sie dem größern, zahlreichern Volksstamme des Landes gegenüber vorgehen, in welcher Weise Sie ihm Gerechtigkeit üben wollen.

Ich bitte, m. H., daß Sie dies mit möglichst gutem Willen und mit der größtmöglichen Schnelligkeit thun. M. H., jede Wohlthat, die man gern und schnell reicht, wird doppelt anerkannt und um so dankbarer angenommen; wenn man aber diese Frage immer und immer vertagen wollte, durch eine bloße Formfrage, dann würde das friedliche Einvernehmen, worauf schon zwei Mitglieder des h. Hauses heute hingewiesen haben, unter den beiden Nationalitäten kaum begründet werden. M. H., man sagt von klugen Leuten, daß sie, wenn sie gewisse Dinge thun müssen, die sie nicht gern thun, wenig-stens äußerlich einen guten Willen zeigen, also wie man sagt: gute Miene zum bösen Spiele machen. Hier gilt es nicht, gute Miene zu einem bösen Spiele zu machen, sondern gute Miene zu einer rechtschaffenen That, zu einer That der Gerechtigkeit.

Oberstlandmarschall; Herr Prof. Herbst.

Prof. Herbst: Die Herren werden wohl ent-schuldigen, wenn ich mich nach der Natur des Gegenstandes, der in diesem Augenblicke uns beschäftigt und welcher ein rein formeller Gegenstand, nämlich die Frage der formellen Behandlung des vorliegenden Gesetzentwurfes ist, nicht auf das höhere politi-sche Gebiet und auch nicht auf das Gebiet des Gefühls begebe, denn mir scheint, das ist eben heute, wo man sich auf die formelle Frage zu beschränken hat, nicht am Platze. Die formelle Frage ist höchst prosaisch und ich werde mich daher ganz prosaisch dieselbe in das richtige Licht zu bringen bemühen.

Mein sehr geehrter Herr Vorredner hat im Eingange seiner Rede darauf hingewiesen, daß von einem andern geehrten Mitgliede des h. Hauses vor wenig Tagen gesagt worden sei, die Verweisung des Antrages an einen Ausschuß sei gleich zu achten einer Verwerfung oder resp. Vertagung des Antrages für diese Session. Ich glaube wohl, daß dieser Ausspruch damals mit dazu beigetragen hat, daß der Gegenstand sofort in Vollberathung genommen wurde, um den es sich handelte. Ob es aber nicht vielleicht doch besser gewesen wäre, im Interesse der Zeitsparung wenigstens besser, wenn vorläufig eine Kommission dasjenige gethan hätte, was dann jenes verehrliche Mitglied selbst thun mußte, nämlich die gänzliche Umgestaltung des Antrages, ist eine andere Frage.

Aber wenn ich auch davon absehen will, so dürfte es doch wohl zweckmäßig sein, auf die Geschichte des Antrages zurückzukommen, auf die äußere Geschichte nämlich, welche sich in verschiedenen Daten ausspricht; und dann dürfte wenigstens so viel klar sein, daß wenn diese Sache lange verzögert wurde, der h. Landtag daran nicht Schuld trägt, sondern daß die Schuld ganz wo anders zu suchen ist.

Am 12. April 1861 (ich führe blos Daten an, welche in dem vorgelegten Berichte selbst ent-halten sind) hat der Abg. Wenzig mit 36 Genossen den Antrag eingebracht, am 12. April 1861, daß also damals der h. Landtag über diesen Antrag nichts mehr zu thun in der Lage war, ist selbst klar. Der Antrag theilte das Schicksal vieler anderer Anträge, er wurde an den L. A. überwiesen. Der Schluß des Landtages war bekanntlich am 21. April. An diesem Tage, am 21. April 1861 wurde dieser Antrag vom L. A. überwiesen. Im Jahre 1861 scheint nichts geschehen zu sein, im Jahre 1862 abermals nichts, denn am 24. Dez. 1862, also 1 Jahr und 8 Monate später, faßte der Landesausschuß einhellig folgenden Beschluß: Es ist vom hohen Landtage zu beantragen, daß zur Vorberathung und Instruirung dieses, Gegenstandes eine Kommission bestehend aus 12 Mitgliedern aus dem gesammten Landtage gewählt werde. Zu diesem Beschlusse scheinen also 1 Jahr und 8 Monate nothwendig gewesen zu sein, und es scheint nicht, daß man diese Zeit auch nur zur Instruirung benutzt hat, denn es wurde der Antrag gestellt, dem h. Landtage zu beantragen, daß zur Berathung und Instruirung dieses Gegenstandes eine Kommission niedergesetzt werde. Also es scheint von jener Seite keine Vorsorge für Instruirung des Gegenstandes getroffen zu sein, und doch dürften jenes Jahr und 8 Mo-nate Zeit genug geboten haben, um wenigstens schon damals eine Enquete-Kommission niederzusetzen.

Aber auch das ist noch nicht genug. Dieser Beschluß wurde gefaßt wenige Tage vor dem Zu-sammentritte der 2. Landtagssession, welche, wie bekannt, im Jänner 1863 erfolgte. Dieser einfache Beschluß des L. A., wozu das Referat vorgelegen sein muß, wäre daher wohl sofort bei dem Zusammentritt des hohen Landtages dem letzteren vorzulegen gewesen. Wann ist aber der betreffende Bericht gemacht worden? Am 9. März 1863, also einerseits wieder beinahe 3 Monate nach gefaßtem Beschluße, andererseits nachdem der Landtag bereits


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zwei Monate beisammen war und endlich und schließlich zu einer Zeit, wo das Ende der Landtags-Session bereits wieder so nahe war, daß von Seite des Landtags unmöglich etwas in dieser Sache be-schlossen werden konnte.

So gelangte der Beschluß abermals an den Landesausschuh, und wenn von einer Verzögerung gesprochen wird, so kann man wahrhaftig dieser Seite des hohen Hauses eben so wenig, als dem hohen Landtage selbst einen Vorwurf machen. Viel-mehr hätte die Sache ganz anders wo beschleuniget werden sollen. Wenn nun aber von anderer Seite die Sache durch einen bald 3 Jahre langen Zeitraum nicht beschleunigt worden ist, so soll nun auf einmal jetzt der Landtag nicht einmal das Recht haben, — widrigenfalls ihm so schwere Vorwürfe treffen würden, wie die eben gemachten — daß er durch eine Kommission den Gegenstand vorberathen lasse? Das kann man dem hohen Landtage nicht zumuthen, daß er den Bericht nicht ergänzen lasse, welcher offenbar und nach allen Richtungen hin unvollständig ist, wie ich sogleich die Ehre haben werde, auseinander zu sehen.

Der Herr Abgeordnete Dr. Rieger sagt, es komme nicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes, sondern darauf an, ob derselbe bereits hinlänglich klar gestellt ist. Hierin gebe ich ihm vollkommen Recht, aber zu dieser Klarstellung wäre doch vor allem mit Rücksicht darauf, daß die Enquete-Kommission niedergesetzt wurde, nothwendig, daß wenn wir in die Vollberathung eingehen sollen, doch wenigstens gesagt worden wäre, was die Enquęte-Kommission beschlossen hat. Davon aber enthält der Bericht kein Wort, der Bericht enthält überhaupt von der Enquęte-Kommission blos auf Seite 7 etwas, und nicht einmal diese ganze Seite beschäftigt sich damit. Es heißt nämlich bloß, daß die Enquete-Kommission aus diesen und diesen Personen bestand, daß einige manchmal verhindert waren zu erscheinen, daß deshalb andere Personen beigezogen wurden, daß die Enquęte-Kommission in der Zeit vom 4. November bis 20. Februar 12 Plenarsitzungen gehalten hat und dann ist die ganze Sache zu Ende (Heiterkeit), dann kommt weiter, daß der Landesausschuh die Sache in neuerliche Berathung genommen und in der Sitzung am 21. März bereits die entsprechenden Beschlüsse gefaßt hat. Der Bericht theilt uns also nicht nur nicht die Arbeiten der Kommission mit, sondern auch nicht einmal die Beschlüsse derselben. Es muß daher der Bericht schon in dieser Beziehung durch und durch als unvollständig und durch und durch ungeeignet angesehen werden, sofort als Substrat der Vollberathung benützt werden zu können.

Wenn es nicht zweckmäßig erschien, die Protokolle der Enquete-Kommission drucken zu lassen, wird es um so nothwendiger sein, daß der niederzusetzende Ausschuß sich Kenntniß von dem verschaffe, was die Enquęte-Kommission beschlossen hat, umsomehr, nachdem wir aus dem Munde eines der Mitglieder der Enquęte-Kommission erfahren haben, daß der Landesausschuß sich in seinen Anträgen denen der Enquęte-Kommission keineswegs angeschlossen hat, und daß es darum um so nothwendiger gewesen wäre, daß der Landesaußschuß gesagt hätte, was von einer Enquęte-Kommission beschlossen wurde, daß er ferner etwes anderes zu beantragen findet, so wie die Gründe dieser Abweichung; denn ich weih wahrlich nicht, zu was eine Kommission von Fachmännern zusammengesetzt worden wäre, als zur Instruirung des h. Hauses und dazu war es vor allem nothwendig, daß das h. Haus etwas davon erfahre. (Bravo.)

Wenn also der Bericht, rein praktisch genom-men, an so auffallender Unvollstandigkeit leidet, dann ist es schlechterdings nothwendig, daß eine Kommis-sion niedergesetzt werde, welche sich vollständig mit dem Gegenstande beschäftigt.

Ich muß dabei überhaupt auf einen Unterschied aufmerksam machen, der nicht aus dem Auge gelassen werden sollte. Es unterliegt gar keinem Zweifel, der Landesausschuß ist aus Vertrauensmännern des h. Hauses hervorgegangen, die Mitglieder desselben sind wahre Vertrauensmänner des Landtages, das wird niemand irgend wie bestreiten wollen; aber deshalb kann der Landesausschuß, was die Berathungen von Gesetzesvorlagen betrifft, nicht auf eine Linie gestellt werden mit Kommissionen, welche speziell zur Berathung einer bestimmten Gesetzesvorlage niedergesetzt werden, denn welch hohe Meinung man auch von den Mitgliedern des Landesausschusses mit Recht habe, das kann man ihnen doch unmöglich zumuthen, daß sie durchaus als die kompetentesten Mitglieder, bezüglich der unendlich vielen und verschiedenen Fragen anzusehen sind, welche dem Landesausschuh zur Vorarbeit zugewiesen wurden. Eine solche Vielseitigkeit ist überhaupt nicht möglich; daß dieselbe aber allen acht Mitgliedern des Landesausschusses sämmtlich im gleichen Maße inne wohnen soll, daran ist gar nicht zu denken. Es ist daher ein wesentlicher innerer Unterschied, wenn von dem hohen Hause eine spezielle Kommission aus seiner Mitte für eine Frage niedergesetzt würde, wo dann das h. Haus auf die besondere Eignung für die einzelne Frage Rücksicht zu nehmen in der Lage ist, gegenüber den Berathungen, die aus dem Schooße des Landesausschusses selbst hervorgegangen sind. Deshalb ist es erklärlich, daß der Landesausschuß Enqueten zu veranstalten bemüßigt ist, weil er Fachkenntniß sucht, und sie dort suchen muß, wo diese blos zu finden sind. Deswegen kann ein Bericht des Landesausschusses über eine Gesetzesvorlage meines Erachtens nicht dem Berichte, welcher von einer ad hunc actum niedergesetzten Kommission erstattet wird, gleich geachtet werden. Die Berichte des Landesausschusses sind, soweit sie Gesetzesvorlagen enthalten, vielmehr ähnlich den Regierungsvorlagen. Auch die Regierungsvorlagen sind auf Grund vielfacher, ja manchmal zu vielfacher kommissioneller Berathungen hervorgegangen, wie der Umstand zeigt, daß immer, wenn Regierungsvorlagen erwartet wer-den und nicht kommen, sie sich in dem Stadium

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irgend welcher kommissionellen Berathungen befinden. Der Umstand also, daß eine Vorlage aus kollegialen Berathungen hervorgegangen ist, ist kein Grund, weshalb das h. Haus, welches über die Vorlage einen Beschluß zu fassen hat, nicht einen Ausschuß aus seiner Mitte mit der vorläufigen Berathung dieses Gegenstandes beauftragen sollte.

Dazu kommt aber auch noch etwas Anderes. Wenn das h. Haus aus seiner Mitte einen Ausschuß niedersetzt, und in demselben die Meinungen verschieden sind, wie dieses bei so wichtigen Fragen, und ich betone damit nicht blos die nationale, son-dern auch die anderen Seiten des Gegenstandes, wie dies bei so wichtigen Fragen nicht anders möglich ist, so kommt ein Majoritätsvotum und ein Minoritätsvotum vor das Haus. Beide werden motivirt und aus dem Gegensatze beider Voten wird jeder Unbefangene in der Lage sein, sich über die Sache ein selbstständiges Urtheil zu bilden. Das ist bei Belichten des Landesausschusseß nach der Natur der Sache nicht möglich, und schon darum können Landesausschußberichte nicht mit den Berichten anderer Ausschüsse auf eine Linie gestellt werden. Sie bieten nicht das vollständige und zum sofortigen Eingehen in die Berathung geeignete Material, immer vorausgesetzt, daß es sich nicht um einen Gesetzent-wurf handelt; anders ist es allerdings, wenn es sich um administrative Fragen handelt.

Aus diesen inneren Gründen nun, ohne irgend Jemandem zu nahe treten zu wollen, und am allerwenigsten einer Nationalität, die im Lande wohnt, kann ich mit voller aufrichtiger Ueberzeugung sagen, daß wenn man gewissenhafte Männer wählt, sie allerdings zu rechter Zeit Bericht zu erstatten im Stande sein werden. Dafür möchte ich sogar bürgen, wenn man die rechten Männer dazu nimmt.

Ist das der Fall, so ist ferner nicht zu verkennen, daß der Bericht Lücken enthält, welche geradezu die Vorberathung in einer Kommission nothwendig erscheinen lassen, weil solche Berathungen, welche das ganze Gesetz berühren, nur in Kommis-sionen, welche ruhig berathen, nicht aber im ganzen Hause vorgenommen werden können, weil sich solche Lücken nicht im vollen Hause hinweg amendiren lassen.

Eine solche Lücke ist ganz entschieden die, daß auf das Recht der Gemeinden ganz und gar keine Rücksicht genommen worden ist, und das ist, wie bereits Prf. Grohmann hervorgehoben hat, jetzt positives Recht.

Das Gemeindegesetz vom 5. März 1862 erklärt dort, wo es vom natürlichen Wirkungskreise der Gemeinde handelt, daß zu diesem natürlichen Wirkungskreise gehört: "der durch das Gesetz zu regelnde Einfluß auf die Volksschule und die von der Gemeinde zu erhaltenden Mittelschulen." Ich weiß diese Bestimmung deshalb noch ganz genau, weil ich die Ehre hatte, dieselbe im Abgeordnetenhause des Reichsrathes im Wege der Amendirung vorzuschlagen, und es ist mir auch wohl bewußt, womit ich diese Aufnahme begründet habe, sowie der für mich erfreuliche Umstand, daß derselbe eine einhellige Annahme im Abgeordnetenhause fand. Als Hauptgrund aber, womit ich dieselbe zu begründen die Ehre hatte und als die hauptsächlichste Richtung, in welche der Gemeinde eine Einflußnahme auf die von ihr zu erhaltenden Schulen eingeräumt werden sollte, wurde von mir hervorgehoben die Frage der Unterrichtssprache, und wurde schon damals von mir die Ueberzeugung ausgesprochen, daß die wahre Freiheit in dieser Richtung in der Freiheit der Gemeinde liege, und auf diesen Grund hin erfolgte dann die einhellige Annahme jenes Antrages.

Eben dieser Beisatz ist dann, wie es sich von selbst versteht, in das von uns berathene und beschlossene Gemeindegesetz für das Königreich Böhmen aufgenommen worden. Und nun sehen wir nicht im Berichte, noch weniger in dem Gesetzantrage irgend wie eine Rücksichtnahme auf die Gemeinde, obschon doch bekanntlich der größte Theil der Mittelschulen, welche in der neuesten Zeit errichtet wurden, namentlich der selbstständigen Realschulen von den Gemeinden erhalten wird, denen daher nach dem Gesetze das Recht zustehen soll, einen Einfluß auf dieselben zu üben.

Welchen Einfluß hat aber die Gemeinde, wenn ihr in dieser Beziehung auch nicht einmal ein Votum zusteht? Das ist entschieden eine Lücke, welche der Landesausschußantrag enthält, und welche es, da sie sich aus das ganze Gesetz bezieht, unmöglich macht, daß man Paragraph für Paragraph vorgeht und dann, wenn man das ganze Gesetz durchgegangen hat, keinen Platz hat, wo diese Lücke ergänzt werden könnte.

Eine andere Lücke ist allerdings auch die, daß eine große Zahl der Gymnasien von geistlichen Korporationen erhalten wird, und daß die doch auch ein Recht haben mitzureden, vorausgesetzt, daß die Anstalten auf ihre eigene Kosten und nicht auf Kosten des Staates ganz oder doch theilweise erhalten werden; das ist klar. Mir scheint es, wenn man dekretirt und sagt, dieses oder jenes Gymnasium soll diese oder jene Unterrichtssprache haben oder es ist gehalten nebst dem Gymnasium noch Parallelklassen zu haben, und wenn derjenige, auf dessen Kosten es erhalten wird, sagt, das will ich nicht, ich bin dazu nicht verpflichtet; mir scheint, wenn man dekretirt, ohne daß man den fragt, der zahlt, und nicht verpflichtet ist zu zahlen; da ist es leicht möglich, daß man die Rechnung ohne den Wirth gemacht hat.

Es wird daher eine Lücke im Gesetz bleiben, wenn nicht untersucht wird, einerseits von wem werden die Gymnasien oder die Mittelschulen überhaupt erhalten, andererseits wie weit ein imperatives Vorgehen, insbesondere bezüglich der Parallelklassen dabei stattzufinden hätte.

In einer anderen Beziehung übrigens, welche von Seiten Sr. Excellenz des Herrn Statthaltereileiters angeführt worden ist, würde ich eine Lücke am Berichte nicht finden. Denn ich muß aufrichtig


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bekennen, eine Interpretation der Verfassung, die sich auf die Schulordnung vom Jahre 1774 und ähnliche Gesetze gründet, scheint mir immerhin bedenklich zu sein, und wenn alle die Gesetze, in welchen die Gymnasien den Schulen entgegengesetzt werden, als Beweis angeführt weiden wollen, daß unter den Schulangelegenheiten im Sinne der Verfassung die Gymnasialangelegenheiten nicht begriffen sind; so glaube ich kaum in Verlegenheit zu kommen, wenn mir die Aufgabe gestellt würde, eine ganze Reihe von Gesetzen anzuführen, wo wieder das Wort: "Schulen", in ganz anderem Sinne genommen wird. Ich erlaube mir nur darauf aufmerksam zu machen, wie häufig in Statuten über Auszeichnungen, mei-nes Wissens auch bei Orden vorkömmt, "wegen Verdiensten um Kirche und Schule". Daß da unter Kirche und Schule nicht blos die Trivialschule zu verstehen ist, beweist wohl der Umstand, daß sehr viele Männer an höheren Lehranstalten für Verdienst um die Schule Auszeichnungen erhielten.

Es gibt also entschieden einen Sprachgebrauch, wo der Begriff Schule nicht in jenem Sinne vorkommt, sondern in jenem, wie er bei Verfassungsurkunden gewöhnlich ist (Výborně).

Es scheint mir übrigens natürlich, daß es auch schwer wäre, jene neue Kategorie von Mittelschulen nämlich die Realschulen nicht unter die Schulen einzureihen, da wir ja keinen anderen Namen als den von Schulen für sie hätten.

Ebenso erlaube ich mir zu bemerken, daß auch in früherer Zeit vor dem Jahre 1848 die Wiener Realschule mit dem polytechnischen Institute verbunden war, und auch die hiesige von den Ständen erhaltene Realschule unter der Direktion des polytechnischen Institutes gestanden ist.

Aus solchen Argumentationen scheint mir doch bedenklich die Verfassung interpretiren zu wollen; denn dann würde der Interpret der österreichischen Verfassung in ein ganzes Chaos alter politischer Gesetze eingehen müssen (Výborně).

Selbst wenn es aber richtig wäre, so ist doch die Ueberzeugung, daß die Frage über die Unterrichtssprache kaum wird anders als im Lande entschieden werden können, sehr natürlich. Der Reichsrath wird z. B. sehr schwer in der Lage sein, zu entscheiden, ob in einem Theil von Dalmatien die serbische oder die italienische Sprache die zweckmäßige Unterrichtssprache sei. Wenn daher auch die Kompetenz nicht nach dem §. 18 überhaupt begründet wäre, so würde doch jene Bestimmung des §. 18 die Anwendung finden müssen, welche sagt: Die Anordnungen über sonstige die Wohlfahrt oder das Bedürfniß des Landes betreffende Gegenstände, welche durch besondere Verfügungen der Landesvertretung zugewiesen werden.

Wenn also von Seite der Reichsregierung die Ansicht aufgestellt weiden sollte, ein solches Gesetz zu beschließen sei nicht Sache der Landesgesetzgebung, so wäre immerhin die Möglichkeit für das Ministerium Seiner Majestät vorhanden, sich von dem Kaiser und Herrn die Genehmigung zu erwirken, daß dieser Gegenstand speziell der Landesvertretung zugewiesen und zu diesem Beschlusse die Genehmigung, soweit sie erforderlich ist, ertheilt werde. Wir haben ja schon einen ähnlichen Fall gehabt, wo es sich um die Besitzfähigkeit der Israeliten in Černovitz handelte; es war die Entscheidung auch als über die Kompetenz des Bukowinaer Landtages hinausgehend erachtet worden, das hatte aber nicht die Verwerfung der Gemeindeordnung für Černovitz zur Folge, sondern die Regierung brachte einen Gesetzentwurf ein, wodurch der Reichsrath die mangelnde Sanktion ertheilte.

So wichtig wie die Besitzfähigkeit der Israeliten in Černovitz dürfte aber die befriedigende Durchführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen in Böhmen denn doch auch sein. Ich meine aber, daß schon die Gründe, die ich dargestellt habe, genügend sein dürften, um die Ueberzeugung zu verschaffen, daß wir durch ein sofortiges Eingehen in die Vollberathung weder an Zeit gewinnen, noch sich dabei ein gedeihliches Resultat in Aussicht stellen läßt; und daß die Arbeit gedeihlich sei, ist viel zu wichtig, als daß man nicht noch nach zweijähriger dauernder Verzögerung des Gesetzes noch einige Zeit warten könnte.

Oberstlandmarschall: Herr Schulrath Wenzig.

Schulrath Wenzig: Ich trete mein Wort an den Herrn Professor Zelený ab.

Prof. Zelený: Mam za to, že mnoho z těch slov, která jsme zde slyšeli, by mohlo odpadnout, kdyby si byl sl. sněm býval vědom rozdílu, který jest mezi 1ním a 2hým návrhem zemského výboru.

První návrh zemského výboru podává se nám jakožto návrh zákona. V tomto lním návrhu zem. výboru vyslovují se jenom jisté všeobecné zásady. V 2hém návrhu zem. výboru podává se nám právě jenom jakási žádost k vládě, která by mohla vyhověti potřebám obou národností, co se týče škol, a jmenovitě škol gymnasialních. Co se týče prvního návrhu zem. výboru, jest mé pevné přesvědčení, že, kdyby se podlé návrhu pana Fleischera volila komise 15ti údů, a kdyby tato komise seděla na tomto návrhu celý čas, po který se rokovati bude, že právě dojde tam, kam došel zemský výbor, to jest, že musí vyřknouti jisté zásady. Zásady nejsou vynalezeny od zemského výboru, ony jsou velmi staré. O zásadách těch dlouho se mluvilo, psalo i rokovalo veřejně i soukromě, o těch zásadách má každý úd slavného sněmu své přesvědčení, a kdyby se rokovalo několik neděl a mluvilo jazykem andělským, bude zajisté každý úd tohoto sněmu právě tam, kde jest dnes. Za touto příčinou nevidím naprosto žádného důvodu aby se návrh první zemského výboru podal ještě ně-jaké komisi. Zemský výbor pracoval na základě kterého lepší býti nemůže, to jest na základě

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komise znalců. Proti této namítal ovšem pí posl. Fleischer, že byli v ní muži, kteří znaji toliko poměry pražské; avšak to je velký omyl. Všickni pánové, kteří byli v této komisi, znají též venkovské poměry a jsou z větší části zvoleni do sněmu, a sedí zde jakožto zástupcové venkovských okresů, a nemůže se jim namítat, že znají pouze poměry pražské. Jestli p. posl. Fleischer míní, že v tom návrhu jest strannost prokázána Praze a že důkazem toho jest, že byli v ní mužové, kteří znají jen poměry pražské, tož se mýlí velice. Jestli se navrhuje zřízení jednoho gymnasia v Praze, jest to úplně odůvodněno tím, že počet žáků na gymnasiích pražských obsahuje celou čtvrtinu všech žáků na gymnasiích v Čechách. Máme v Čechách 24 gymna-sií, měla by jich tedy míti Praha šest, a když zemský výbor navrhuje 4, tak to není zajisté přílišné. Co se týče druhého návrhu výboru zemského, totiž žádosti, kterou má sněm podati mi-nisterstvu, o tom by se dalo velmi mnoho mluvit, a však zdá se mi, že jenom jedna část je vlastně ta, která připouští námitky, a sice ta, které se dotknul p. dr. Grohmann; jest to ona část, která nařizuje, aby se zřídily na některých místech gymnasia s parallelními třídami. O všech ostatních gymnasiích se může říci: mají-li býti české, nebo německé, poněvadž je tam velmi rozhodná většina, buď jedné buď druhé národnosti. Na těch místech, kde žáci obou národnosti jsou v rovnováze. Zdá se zemskému vý-boru, že by se mělo oboum národnostem vyhověti, a to je zajisté zdání oprávněné, poněvadž jsou místa, kde obě národnosti se stýkají, kde vždy velká část přichází, a kdě obě národnosti mají právo, aby se jim vyhovělo. Jestli by se to mělo učinit takovým spůsobem, jako zemský výbor to navrhuje, a nebo vyhověti tak potřebám, aby v oněch místech se zřídilo gymnasium nové, to je otázka, o které se může vésti spor; že se musí vyhověti v takových místech potřebám obou národů, o tom nemůže býti sporu. I já mám za to, že se můžeme spustit do porady plné bez prodlení; jsem o tom přesvědčen proto, poněvadž, jak jsem pravil, ona čásť návrhu, která se nám podává jakožto návrh zákona, neobdrží naprosto ani nejmenšího osvětleni a objasněni, ať zemský výbor zasedá, jak dlouho chce. Co se týče druhé části, jest to pouhé přání.

Pánové, ten muž, který tam stojí, pan ministr Schmerling, zajisté se dostatečně o to postará, aby německé národnosti se nestala křivda, že se dostatečně o to postará, aby německá národnost menší části nedostala, než jí náleží.

Proto podporuji návrh Jeho Excellenci hraběte Thuna, aby sněm se hned pustil v plnou poradu v té věci (Dobře!)

Rufe: Schluß. Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß, der Debatte beantragt worden. Ich bitte die Herren welche für Schluß der Debatte sind, aufzustehen (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht.) Der Antrag ist abgelehnt. Herr Prof. Brinz!

Prof. Brinz: Wenn man mich fragt, ob ich eine Vertagung der Berathung über die Vorlage für immer, oder auch nur für diese Session wünsche, so sage ich mit aller Bestimmtheit und Wahrhaftigkeit: Nein! wenn man mir aber die Wahl läßt, dieses Gesetz entweder für immer zu vertagen, oder es so anzunehmen, wie es vorliegt, meine Herren! dann gehe ich darüber zur Tagesordnung über. (Einzelne Bravo.) Daraus entspringt mein Wunsch, daß dieses Gesetz, so wie es liegt, nicht angenommen werde, und um dafür eine möglichste Garantie zu haben, wünsche ich die Niedersetzung einer Kommission. Ich werde mich so kurz als möglich fassen, um Ihnen die Gründe auszusprechen, aus denen ich für meine Person wenigstens die Gesetzesvorlage so wie sie liegt, nun und nimmermehr angenommen wissen möchte.

Oberstlandmarschall: Ich werde aber doch bitten, sich dabei auf die Vorfrage zu beschränken, ob es an die Kommission zu verweisen ist oder nicht, weil die meritorische Frage jetzt noch nicht zur Berathung kommt.

Prof. Brinz: Erlauben mir Excellenz, so wie ich es versprochen habe, kurz die Punkte zu bezeichnen, die ich für derart wesentlich halte, daß darnach die Vorlage nicht angenommen werden kann, und daß es im höchsten Interesse wenigstens eines großen Theiles der Versammlung liegt, alles dafür zu thun, daß sie so nicht angenommen werde.

Oberstlandmarschall: Ich glaube nur, daß dieses zur Generaldebatte gehören würde, wenn in die Vollberathung eingegangen würde, nicht aber wo es sich um eine beschränkte Frage handelt.

Prof. Brinz: Es ist nicht das erstemal, daß die Entscheidung über eine Formfrage vom materiellen Gesichtspunkte abhängt, ich überlasse es ganz Sr. Exc. dem Präsidenten darüber zu entscheiden, ob bei Berathung über Formfragen auf irgend einen materiellen Punkt oder Grund Rücksicht genommen werden darf oder nicht. Je nachdem die Entscheidung ausfällt, werde ich natürlich auf mein Wort verzichten oder nicht.

Oberstlandmarschall: Ich kann es nicht absolut verneinen, denn diese Gründe haben auch Einfluß darauf, ob die Sache sogleich in Vollberathung zu nehmen ist oder nicht; ich muß nur an die Diskretion des Herrn Redners appelliren die uns so karg zugemessene Zeit zu berücksichtigen und sich in dieser Beziehung möglichst kurz zu fassen. Ich bitte!

Prof. Brinz: Es handelt sich in diesem Gesetze nicht um die Durchführung bloß der Gleichberechtigung, wie etwa im §. 1, sondern wesentlich, um Uebergriffe, sowohl in die eine wie die andere Nationalität.

Um möglichst kurz zu sein, ist der erste Punkt der, daß es sich darum handelt, ob die Angehörigen


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einer oder der andern Nationalität gezwungen werden sollen, die andere Landessprache zu lernen. Das ist etwas, was in aller Welt über das Recht und darum auch über die Gleichberechtigung hinausgreift, was die Freiheit alterirt. (Rufe: Sehr gut!) Der zweite Punkt ist der, daß die Menschenwürde, von welcher Herr Dr. Brauner spricht, darin bestände, daß ein Familienvater z. B. ich, es dem sehr geehrten Herrn Schulrath Wenzig anheim geben soll, darüber, ob das Kind, weil es jetzt in der hiesigen Volksschule böhmisch lernt, zu entscheiden, ob es ein Čeche sei oder ein Deutscher. (Oho! im Centrum.) Das war der zweite Punkt, der nothwendig zur Vorlage kommen muß. Aus diesen 2 Gründen bin ich gegen dieses Gesetz, und um es wo möglich, wie es jetzt liegt, nicht zuzulassen, für die Niedersetzung einer Kommission.

Oberstlandmarschall: Se. Exc. Graf Leo Thun hat das Wort.

Graf Leo Thun: Der Umstand, daß beinahe alle Herren Vorredner meines Erachtens sich nicht auf die formelle Frage beschränkt, sondern Vieles vorgebracht haben, was meritorisch ist, selbst solche Redner, vor deren parlamentischer Gewandtheit ich alle Achtung habe, enthält eine große Versuchung für jeden nachfolgenden Redner ihrem Beispiel zu folgen; wenn wir über wichtige, einmal angeregte Gedanken auch eine entschiedene Meinung haben, für den ist es ein sehr unangenehmes Gefühl nicht antworten zu können auf die Ansichten, welche bereits in diesem h. Hause ausgesprochen worden sind. Allein ich bin der entschiedenen Meinung, daß wir jetzt auf die formelle Frage uns beschränken müssen und ich werde redlich bestrebt sein mich darnach zu benehmen.

Die formelle Frage hat in dem heutigen Falle meines Erachtens die größte Aehnlichkeit mit derjenigen, welche vorgekommen ist bei der Vorlage über den landwirtschaftlichen Unterricht. Die Gründe, aus welchen damals die Vollberathung dem hohen Hause empfohlen wurde, waren die, daß es sich um einen Gegenstand handle, der bereits seit zwei Jahren in dem Landtage anhängig sei, einen Gegenstand, der geschäftsordnungsmäßig vorbereitet ist und unter Umständen, wo eine Verweisung desselben an eine Kommission für diese Session einer Vertagung gleich komme. Ich glaube alle diese drei Gründe passen genau auf den vorliegenden Gegenstand. Daß auch er durch 2 Jahre, vielleicht richtiger gesagt durch 3 Jahre im hohen Landtage anhängig ist, ist unzweifelhaft. Daß auch er geschäftsordnungsmäßig vorbereitet ist, läßt sich nicht in Abrede stellen. Herr Prof. Herbst scheint zwar im Allgemeinen der Ansicht zu sein, daß die Vorberathung der Gesetzesvorlage durch den L.-A. niemals die Nothwendigkeit einer kommissionellen Vorberathung entheben könne, allein der Wortlaut unserer Geschäftsordnung und die Praxis dieses hohen Hauses stehen offenbar dieser Meinung entgegen. Ich glaube also, daß das Hausberechtigtist in die Vollberathung einzugehen, kann nicht in Abrede gestellt werden. Lediglich darum würde es sich handeln, ob es zweckmäßig wäre. Ich erkenne die Gründe, welche vom Herrn Prof. Herbst im Allgemeinen geführt worden sind, als solche an, die in den meisten Fällen volle Geltung haben. Ich glaube auch und gebe es auch gern zu, daß vieles, was in Beziehung auf diesen speciellen Gegenstand vorgebracht worden ist, alle Beachtung verdient; namentlich unterscheidet sich die vorliegende Angelegenheit in dieser Beziehung von der vorerwähnten dadurch, daß wenn in beiden Fällen Enquete-Verhandlungen stattgefunden haben, auf deren Grundlage der L.-A. seine Anträge gestellt hat, in dem vorliegenden Falle die Behandlung der Enquete-Kommission in entschiedener Weise angegriffen worden ist, was in der früheren Angelegenheit nicht geschehen ist. Allein das hindert doch nicht darin, daß wir berechtigt sind in Vollberathung einzugehen und daß die Frage, ob es opportun sei, dem Ermessen jedes Mitgliedes anheimgestellt sein muß mit Berücksichtigung aller Umstände, welche darauf Bezug haben. In dieser Hinsicht scheint mir der wichtigste Umstand der dritte zu sein. Es scheint mir, was Herr Dr. Rieger bereits hervorgehoben hat, daß auch im vorliegenden Falle, wenn wir unmittelbar über den Antrag des L.-A. in die Vollberathung nicht eingehen, Niemand mit einiger Wahrscheinlichkeit erwarten kann, daß noch über den Gegenstand eine Vollberathung in dem h. Hause im Laufe dieser Session stattfinden werde. Es scheint zwar diese Behauptung des Herrn Dr. Rieger nach Aeußerungen, die unmittelbar darauf von verschiedenen Seiten des h. Hauses zu vernehmen waren, in Zweifel gezogen zu werden; allein mir kommt doch vor, wenn wir die Sache näher betrachten, läßt sich auch diese Behauptung nicht in Abrede stellen. Der Herr Abgeordnete Tonner hat sogar den eventuellen Antrag gestellt, wenn der Ge-genstand an eine Kommission verwiesen wird, so soll der Kommission eine Frist gesetzt werden, binnen welcher sie ihren Bericht zu erstatten habe. Es ist meines Erachtens eine reine Unmöglichkeit.

Wenn ein Gegenstand von solcher Wichtigkeit und, ich füge hinzu, von solcher Schwierigkeit, wie der vorliegende, an eine Komission neuerdings gewiesen wird, so ist es die Pflicht der Kommission, ihn mit großer Gründlichkeit zu behandeln. Das soll geschehen von einer aus 15 Mitgliedern bestehenden Kommission in dem Augenblicke, wo eine Reihe von Gesetzesvorlagen bereits in kommissioneller Behandlung stehen, und ohne allem Zweifel die Mitglieder, die in diese Kommission gewählt werden, gleichzeitig auch in andern über nicht minder wichtige Gegenstände berathenden Kommissionen beschäftigt sein werden. Da kann man nicht voraussetzen, und am allerwenigsten durch Bestimmung einer Frist erzwingen, daß die Kommission binnen einer gewissen Zeit Bericht erstatte. Ich glaube nicht, daß es möglich sein wird, ihn zu einer Zeit


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zu erstatten, wo die Vollberathung im Hause noch wird statt finden können.

Wenn uns diese Angelegenheit vorgelegen wäre in den eisten Tagen dieser Landtagssession, so würde ich selbst mich der Ansicht derjenigen angeschlossen haben, welche sie an eine Kommission verweisen wollen. Je gründlicher die Vorberathung von solchen Gegenständen ist, desto mehr wird die Vollberathung gefördert werden, und ich selbst bin der Uiberzeugung, daß der Gesetzentwurf, so wie er ist, weder aus der Vollberathung des Hauses, noch aus der Vorberathung einer Kommission hervorgehen wird. Ich nehme keinen Anstand zu erklären, und ich glaube damit nicht die Grenze der formellen Debatte zu überschreiten, daß auch ich nicht ein Anhänger des Gesetzentwurfes bin; umsomehr aber wünsche ich mit Entschiedenheit, daß wir baldigst in die Vollberathung darüber eingehen. Die Berathung der formellen Vorträge, die uns beschäftigt, soll eine ganz prosaische sein, sie soll es sein; allein niemand kann hindern, daß wenn sie sich auf einen Gegenstand bezieht, der die Gemüther tief bewegt, diese Bewegung doch auch an der formellen Behandlung schon ihren Ausdruck findet; und wahrlich dasjenige, dessen Zeugen wir heute gewesen sind, hat es hinlänglich bewiesen. Wenn es wahr ist, und ich glaube es nachgewiesen zu haben, daß die Zu-rückweisung des Antrages eine Vertagung über diese Session hinaus ist, dann möge man sich nicht wundem, daß diese formelle Frage nicht als eine prosaische in dem Hause behandelt werden kann. Mir ist viel mehr daran gelegen, daß noch in dieser Session dieser Gegenstand zur Vollberathung ge-lange, als daß diese Vollberathung legislative Resultate habe. Daß sie zur Vollberathung komme, ist meines Erachtens eine Sache, die für den Frieden der Gemüther im Lande von hoher Bedeutung ist. Wenn eine Frage, die seit zwei Fahren im Lande besprochen, und mit großer Erregung der Gemüther besprochen wird, immer nur hinausgeschoben wird in eine unbestimmte Zukunft, so kann ich mich nicht wundern, daß die Erregung der Gemüther nicht absondern zunimmt. Es ist bekannt, daß die nächste Reichsrath - Session im Herbste stattfinden soll. Wie lange sie aber dauern wird, kann niemand voraus wissen; und niemand kann sagen, wann die nächste Session des Landtages beginnen würde. Wenn also der Gegenstand m dieser Session nicht zur Berathung kommt, so ist unbestreitbar die Gelegenheit für eine ganz unbestimmte Frist entzogen, über diese Frage eine Verständigung der Gemüther herbeizuführen. Eine solche Verständigung aber ist meines Erachtens die Grundlage für die wirkliche Lösung der Frage; das find nicht Fragen, bezüglich deren es wesentlich darauf ankömmt, ob die Paragraphe der Vorlage technisch zweckmäßig sind oder nicht. Wenn aber in den Gemüthern eine gemeinsame Uiberzeugung hergestellt werden kann, dann werden wir uns über den Gegenstand verständigen. (Bravo). Deßhalb bin ich der Meinung: gehen wir in die Vollberathung ein und sehen wir, ob es nicht möglich ist, wie es sich auch in andern Fragen erwiesen hat, daß die Berathungen im Landtage die Schärfen der verschiedenen Meinungen abglätten und eine Annäherung der Gemüther herbeizuführen vermögen. Geschieht das, so mag es immerhin fein, daß die Schwierigkeiten, die sowohl in formeller als in meritorischer Beziehung bereits hervorgetreten find, so groß seien, daß wir zu einem legislativen Resultate nicht in dem Maße wie es vorgeschlagen ist. gelangen weiden. Ich könnte aber darin keinen Nachtheil erblicken, weil mir eben diese legislative Ausdehnung ohnehin nicht zusagt. Aber dazu vielleicht werden wir wenigstens kommen, daß in dieser Beziehung die praktischen Bedürfnisse anerkannt werden, daß die bei dem jetzt bestehenden Zustande in praktischer Beziehung hervorgerufenen Beschwerden sich geltend machen, und daß in einer oder der andern Form ein Schritt geschieht, um zunächst dafür eine gewisse Abhilfe zu schaffen. Das wird mehr Werth haben, als eine vollständige legislative Lösung der Frage. Wenn wir nicht in die Vollberathung eingehen, wenn wie es voraussichtlich ist, die Verweisung an eine Kommission das Resultat hat, daß der Gegenstand in dieser Landtags-Session nicht mehr zur Sprache kommt, so bleibt der Zustand fortbestehen, gerade wie er jetzt ist. Wenn der Gegenstand in Vollberathung gezogen wird und man auch über den Gesetzentwurf in der Form, wie er vorliegt, sich nicht verständiget, so scheint mir doch die Möglichkeit nicht abgeschnitten, daß irgend ein anderer Weg in der Berathung gefunden werde, um einen Anstoß zu geben, daß, wenn auch nicht definitiv, so dech provisorisch, für die nächste Zukunft etwas geschehe, um die praktischen Beschwerden zu beseitigen. Das wird der zweite Gewinn sein und auch dazu beitragen den Frieden im Lande zu erhalten. (Výborně).

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Hanisch.

Dr. Hanisch: Ich trete das Wort an Herrn Prof. Herbst ab.

Oberstlandmarschall: Hr. Prof. Herbst.

Prof. Herbst: Nachdem ich früher über die Sache ausführlich gesprochen habe, bleibt mir nur noch Weniges zu bemerken, wozu die Erörterungen des Grafen Thun mir einen nähern Anlaß geben. Herr Graf Thun hat die Anficht ausgesprochen, es sei weniger daran gelegen, daß ein legislatives Resultat aus unfern Berathungen hervorgehe, vielmehr sei es wichtiger, wenn nur der Gegenstand in Vollberathung kommt. Das ist nun eine wichtige Prinzipienfrage, eine Prinzipienfrage darum, weil sie zusammenhängt damit, was denn die Aufgabe des Landtages ist.

Der Ansicht, daß die Aufgabe des Landtages darin liegt, resultatlose Debatten hervorzurufen, mühte ich vollständig entgegentreten.

Unsere Aufgabe ist die legislative Thätigkeit und zu einer legislativen Thätigkeit mit der Voraussicht, daß daraus kein legislatives Resultat her-


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vorgehe, sondern, daß bloß Debatten hervorgerufen würden, haben wir nach meiner Meinung nicht die Zeit im Landtage, dazu haben uns unsere Wähler wahrlich nicht Hieher geschickt.

Es harren unserer eine Menge wichtiger Aufgaben, bei denen wir hoffen können, daß unsere Berathungen legislative Resultate herbeiführen werden. Um Reden zu halten, dazu find wir nicht hier. und etwas anderes kann ich mir nicht denken, unter einer Berathung, welche wahrscheinlich zu keinem legislativen Resultate führen wird. Das würde einem Kollegium von Schulmännern ziemen oder einer Volksversammlung; aber ein Parlament darf das meines Erachtens nicht thun, am allerwenigsten in Oesterreich, wo uns die Zeit ohnehin drängt, und am allerwenigsten in Böhmen bei einer so großen Versammlung, wo wir ohnehin schon in diesem Landtage leider nur zu viel Zeit verloren haben.

Allerdings hebt Herr Graf Thun hervor "vielleicht führen die Berathungen zu einem Provisorium."

Nun auch da muß ich, und ich bin Schulmann, bekennen, wir haben leider der Provisorien auf dem Gebiete des Unterrichtes nur zu viele gehabt und haben wir leider auch in der Sprachenfrage zu viele Provisorien. Wenn wir jetzt wieder Etwas schaffen, von dem wir kein befriedigendes, kein wünschenswerthes Resultat erwarten, aber wieder auf 1 Fahr ein Provisorium hervorrufen, dann glaube ich, soll man es lieber bei dem vorhandenen Alten bewenden lassen, als daß wir heuer eine Debatte hervorrufen, die zu einem Provisorium führt, welches uns in der nächsten Session abermals das Vergnügen einer solchen Debatte verschafft.

Das wäre nicht gut. Wenn man nicht etwas zu schaffen vermag, was auf Dauer Anspruch machen kann, sondern etwas, was nicht befriedigt und nur provisorisch gilt, was von seinen Urhebern selbst verurtheilt wird, wie soll das diejenigen befriedigen, die auf eine definitive Lösung mit Sehnsucht harren? Am allergefährlichsten ist dieß auf dem Gebiete des Unterrichts. Denn Provisorien auf dem Gebiete des Unterrichts richten uns die Jugend zu Grunde (Bravo!) Auf andern Gebieten kann man das wieder gut machen, auf dem Gebiete des Unterrichtes nicht mehr, darum schaffen wir kein Provisorium. Unsere Aufgabe ist etwas Definitives zu schaffen, und auf Grundlage des vorgelegten Entwurfes ist im Wege der Vollberathung etwas Definitives nicht zu schaffen.

Der Herr Graf Thun hat selbst bekannt, daß er kein Anhänger des vorliegenden Entwurfes sei, daß aber vielleicht aus der Vollberathung ein anderer Entwurf hervorgehen könne. Nun, meine Herren, da muß ich ausdrücklich erklären, daß das gegen alle parlamentarische Erfahrung ist. Die Berathung, aus welcher ein Entwurf hervorgehen soll, muß in der Stille des Berathungszimmers und zurückgezogen stattfinden, vor dem Publikum im offenen Hause oft mit gereizter Stimmung bringt man einen Gesetzesentwurf, der zweckentsprechend ist, nicht zu Stande. Gerade deshalb verweist man die Sachen an eine Kommission und das wird auch in diesem Falle das entschieden Zweckmäßige sein. Einen andern Weg, auf welchem man zu einem Definitivum kommen soll, kann ich mir nicht denken.

Wenn auf den Vorgang bei der landwirthschaftlichen Schule hingewiesen wurde, so ist die enorme Verschiedenheit der Fälle vollständig übersehen worden. Beide Fälle lassen sich nicht auf eine Linie stellen. Die landwirthschaftlichen Schulen und ihre Einrichtung sind reine Fachfragen, da sind die Mitglieder der Enqueten-Kommission vollständig und allein zur Entscheidung berufen und darum wäre es nach meiner Ueberzeugung das Beste gewesen, wenn man ohne alle Debatte die Grundzüge der Organisirung angenommen hätte. Da kann nicht mehr Sachverständigkeit im Landtage gefunden werden. Damals war also die Sache anders. Der Landesausschuß legte die Resultate der Enquetekommission vor, und diese bildeten die Grundlage der Berathung.

Hier hat zwar eine Enquete-Kommission stattgefunden, aber von den Resultaten dieser Enquete-Kommission wissen wir nur dasjenige, was davon in die Zeitungen transspirirt hat. Von einer aktenmäßigen Darstellung wissen wir nichts. Die Re-sultate der Enquętekommission sind für uns nicht vorhanden und jene magere Begründung, welche der Landesausschuh für seine einzelnen Bestimmungen gegeben hat, welche eine Frage von solcher Tragweite, wie die über die Möglichkeit zweier Unterrichtssprachen an einer Anstalt ist, unter dem Titel von Parallelklassen mit ein paar Worten erschöpft, wird doch nicht als instruirend betrachtet werden wollen. Die Parallele mit den Ackerbauschulen muß ich daher entschieden perhorresciren.

Mich und meine Gesinnungsgenossen muß ich aber davor verwahren, daß, wenn wir die Verweisung an eine Kommission als das unter den vorhandenen Umständen für allein zweckmäßige halten, als dasjenige, was nach unserer Uiberzeugung bei gewissenhafter Pflichterfüllung immer noch die Berathung in dieser Session möglich macht, aber die scharfen Gegensätze allein auszugleichen vermag, daß wir die Absicht hätten in dieser Session nicht in die Vollberathung eingehen zu wollen (Bravo).

Das heißt den Standpunkt verkennen.

Nicht bloß die Angehörigen einer Nationalität haben ein Interesse daran, daß die Sache zur Entscheidung kommt; es ist ein Interesse des ganzen Landes und für's Interesse des ganzen Landes stehe ich immer und jederzeit ein und insbesondere, wenn der Friede dadurch herbeigeführt zu werden vermag. Wahrlich die Mitglieder beider Nationalitäten haben ein gleiches Interesse, daß Friede und Eintracht im Lande herrschen (Bravo links.)

ES sollen nur durchaus Männer in den Ausschuß gewählt werden, die nicht mit übermäßigen


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Kommissionsarbeiten überhäuft sind, die den rechten Willen und die rechte Arbeitskraft haben, und ich glaube, daß sie viel schneller zu Stande kommen und Bericht erstatten werde, als es der Landesaus-schuß gethan hat.

Wir sind nicht daran schuld, daß die Sache sich verzögert hat, wir haben ihr nicht die mindesten Hindernisse in den Weg gelegt. Das ist von einer andern Seite geschehen, was der Grund davon war, will ich nicht erörtern — wir haben es nicht verschuldet, daß die Sache nicht früher zur Erörterung kam und auch nicht das Land. Das Land verschuldete es nicht und soll es daher nicht dadurch büßen, daß ein schlechtes, unverdautes, unreifes Gesetz aus unserer Berathung hervorgeht.

Und weil es das Land nicht büßen soll, darum, glaube ich, muß man, ohne einen Hintergedanken damit zu verbinden, für die Verweisung an einen Ausschuß stimmen.

Graf Leo Thun: Es freut mich, daß von dieser Seite mit aller Entschiedenheit erklärt wird . . . (wird unterbrochen vom)

Oberstlandmarschall: Dr. Trojan hat das Wort. Ich bitte, Excellenz, es ist Herr Dr. Trojan vorgemerkt, ich werde Ihnen später das Wort geben.

Dr. Trojan: Es scheint mir, daß die meisten Einwendungen und Bedenken derjenigen Herren, welche für die Verweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes an eine Kommission sprachen, eigentlich nur einen Theil, hauptsächlich nur den 2. Theil der Vorlage betreffen, daß sie aber weniger den 1. Theil berühren, der ja nur wenige einfache Grundsätze enthält, die an und für sich so klar sind, daß es gleichgiltig ist, von wem sie herrühren, oder wer sie befürwortet. Ich glaube also, daß wohl den meisten Bedenken entsprochen würde, wenn man nur den 2. Theil an eine Komission verwiese, über den ersten aber sogleich rückhaltslos sich ausspräche und einige. In dieser Beziehung trete nach all dem heute hier Vorgebrachten auch ich der Ansicht eines der frühern Vorredner bei, daß, man mag die Vorlage an welche Kommission immer verweisen, Meinungsansichten und Verschiedenheiten zum Vorschein kommen werden, die doch nur im Hause selbst richtig gestellt weiden müssen.

Meine Herren! was den ersten Theil, die Durchführung des Grundsatzes der Gleichberechtigung anbelangt, bitte ich zu bedenken, daß seit Jahren, ja seit Jahrhunderten Böhmen die Gleichberechtigung seiner Nazionalitäten am Papiere habe, daß aber für deren Verwirklichung bisher noch sehr wenig gethan ist. Insbesondere seit dem Zusammentritte unseres Landtages harrt das böhmische Volk mit seiner alten Forderung der endlichen Gewährung seines guten, natürlichen und verbrieften Rechtes, also nicht blos einer Wohlthat. Die böhmische Nation ist also hierin ein Gläubiger, dessen Forderung einerseits, wie die ihr korrespondierende Schuld anderseits, längst fällig ist. Was würde man von einem Schuldner sagen, der seinen alten Gläubiger mit dessen fälliger Schuldforderung von einem Tage zum andern, ja von einem Jahre zum andern verweiset? Leicht ist es jenen Herren, die in Fülle und Hülle sitzen, den Harrenden auf das Wiederkommen zu vertrösten. Dem Harrenden ist in der Regel die Zeit zu lange und bange. Ich habe gehofft, daß alle Seiten dieses Hauses diese Gelegenheit benützen werden, um gerade in einer solchen Prinzipienfrage ihren guten Willen, ihre Bereitwilligkeit zu bethätigen. Ich lege aber großen Werth darauf, daß im freundschaftlichen Einvernehmen beider Seiten, ja aller Theile dieses Hauses das Rechte geschehe, was da zu Stande kommen soll; und gewiß wird das einen wohlthätigen oder einen beklagenswerthen Nachhall im Lande haben, was diesfalls in diesem Hause beschlossen wird und wie es zu Stande kömmt. Es tröstet mich einigermaßen, daß alle die Herren Redner auf der Seite (auf die Linke hinweisend) an ihre Worte die Versicherung zu knüpfen nicht unterließen, daß auch sie es nicht verschleppen, sondern in dieser Session noch erledigen wollen und würdig erledigen zu können glauben. In diesem Sinne habe ich mir daher even-tuell einen Antrag zu stellen erlaubt, den in nach den gemachten Wahrnehmungen früher vorbereitete, bevor noch H. Tonner eine ähnliche Erwähnung that, nämlich für den Fall, wenn es beliebt würde, eine Kommission über die ganze Vorlage zu beschließen; dieser Antrag lautet, daß die Kommission beauftragt werde, ihren Bericht und Antrag über diese ganze Vorlage des Landesausschußes mit möglichster Beschleunigung (Rufe links: ja!) zum Mindesten aber über den ersten Theil, das ist, über den vorliegenden Gesetzentwurf, jedenfalls noch in dieser heurigen Session dem Landtage vorzulegen. (Rufe links: ja!)

(bude-li komise zvolena) aby se této komisi uložilo, v tom návrhu co nejdříve sněmu předložiti zprávu se svým návrhem, na každý způsob ale aby se to alespoň v prvním oddělení onoho návrhu, totiž o návrhovaném zákonu, stalo ještě před ukončením letoního zasedání.

Oberstlandmaischall: Ich werde gleich die Unterstützungsfrage zu diesem Antrage stellen. Ich bitte diejenigen Herren, welche ihn unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt.

Dr. Trojan: Ich habe noch etwas hinzuzufügen. Hier ist der Antrag. (Er übergibt dem Oberstlandmarschall den Antrag.) Inwiefern die Worte des Herrn Regierungskommissärs den Entschluß des hohen Hauses beeinflussen könnten, daß etwa wegen der angeregten Kompetenzfrage eine kommissionale Verhandlung unseren Beschlüssen. vorangehen sollte, so muß ich mir auch einige ebenfalls nur formelle Bemerkungen erlauben. Der Hr. Regierungskommissär gestand zu, daß der Begriff "Schulwesen, Schulangelegenheiten" verschiedene Aus-


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legungen zulassen, und da glaubte die Regierung einseitig uns auf den engsten Begriff beschränken zu können. Wie einer der Herren Vorredner schon hervorgehoben, hat der Hr. Regierungskommissär für diese seine Anficht hauptsächlich die Nomenklatur, die Terminologie aus alten Gesehen, namentlich aus der ersten, ältesten Schulordnung vom Jahre 1774, dann vom Jahre 1791, ja aus der politischen Schulverfassung hergeholt, als ob dieses die Hilfsquellen zur Auslegung unserer Verfassung vom Jahre 1860 sein sollten. Allein wir hätten schon den allgemeinen Sprachgebrauch für uns, welcher den Ausdruck "Schule" offenbar allgemein nimmt, wonach alle Schulen in 3 Kategonen eingetheilt werden: Volksschulen, Mittelschulen und Hochschulen. In welche Kategorie kann man da die Gymnasien nehmen, wenn nicht in die Mittelschulen? Aber, m. H., was die Kompetenz zunächst und geradezu betrifft, so mache ich die hohe Regierung, wie das hohe Haus aufmerksam auf die Terminologie und ausdrückliche Bestimmung der neuesten konstitutionellen Gesetzgebung, nämlich auf das Gemeindegesetz. Da hat die hohe Regierung beantragt und der hohe Landtag angenommen, und zwar — nach unserer Fassung, wenn ich nicht irre im §. 28 — Absatz 10: daß der Gemeinde ein Einfluß gewahrt werden soll nicht blos auf die Volksschulen, sondern auch auf Mittelschulen. Es wäre traurig, wenn man das Recht, welches man der untersten Gemeinde gewährt, gesetzlich schon zugestanden und zugesichert hat, daß man das dem autonomen Landtage des Königreichs Böhmen streitig machen wollte. Daraus ist zugleich ersichtlich, daß man die Mittelschulen von den Volksschulen wohl unterscheidet, und daß Man die Gymnasien ganz gewiß nicht aus der Gesetzgebung des Landtags ausscheiden kann. Die Gleichberechtigung der Landesbevölkerung insbesondere, um die es sich hier handelt, ist gewiß kein Landesanliegen, sie betrifft das Land Böhmen allein und nicht das ganze Reich, weil es sich eben nur um die Durchführung der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung beider Nationalitäten im Königreiche Böhmen handelt, und da könnte ich gar nicht begreifen, wie man irgend ein Bedenken haben könnte, daß wir hier dafür kompetent sind.

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Hanisch.

Dr. Hanisch: Ich verzichte auf das Wort. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Hr. Abgeordneter Sladkovský.

Abgeordn. Sladkovský: Nachdem ich vollen Grund habe, zu glauben, daß der Antrag des Abg. Trojan den gewünschten Erfolg im hohen Hause erzielen werde, verzichte ich auf das Wort. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Se. Excell. Graf Thun.

Graf Leo Thun: Nur wenige Worte auf die letzte Ansprache des Professor Herbst zu erwidern, möge mir erlaubt sein.

Es freut mich, daß von jener Seite des Hauses, welche für Verweisung des Gegenstandes an eine Kommission sprach, mit aller Entschiedenheit die Absicht in Abrede gestellt wird, dadurch den Gegenstand verschleppen zu wollen. Aber man möge mir auch die Gerechtigkeit zugestehen, daß ich eine solche Absicht jenen Herren nicht unterschoben habe, und ich habe einen solchen Verdacht auch nicht im Herzen gehabt. (Bravo.) Aber nicht auf die Absicht kommt es an, sondern auf die Wirkung, und daß der Beschluß die Wirkung haben würde, die Meinung ist mir durch die Gegenbemerkungen nicht genommen worden.. Es ist eingewendet worden, daß, was ich im Sinne habe, auf die Abhaltung resultatloser Reden hinauszugehen scheint.

Dagegen muß ich mich strenge verwahren; der Landtag ist zur Gesetzgebung ermächtigt und theilweise berufen, aber daß wir nur zur Gesetzgebung von unseren Wählern hieher gesendet seien, kann ich nicht zugeben. Ich glaube, daß wir hieher gesendet sind, das Wohl des Landes zu fördern, und dazu gibt es noch andere Mittel als der Weg der Gesetzgebung, und wie das Wohl des Landes gefördert wird, möge man in jedem einzelnen Falle nach den gesammten Umständen beurtheilen, und nicht blos die Gesetzgebung allein im Auge haben. Der Fall ist wohl unmöglich, daß es sich eben bei der Diskussion des Gegenstandes herausstellen wird, daß nicht der Weg der Gesetzgebung, wenigstens nicht in dem Maße, als es die Vorlage bezweckt, der geeignete den bestehenden Uebelständen abzuhelfen, und wenn wir uns darüber verständigen sollten, und dann, wie es ganz geschäftsordnungsmaßig geschehen kann, den Gegenstand an eine Kommission verwiesen, so würden wahrscheinlich bessere Resultate erzielt werden, als wenn die Verweisung an die Kommission geschieht, bevor in diesem hohen Hause selbst auch nur über die Richtung der Versammlung irgend eine Verständigung erfolgt ist. Nicht auf ein resultatloses Redehalten ziele ich ab, sondern darauf, den Zweck zu erreichen, daß die Gemüther beruhigt werden, und zugleich den Zweck, den praktischen Weg zu finden, der wirklich zu einem Erfolge führen kann. (Bravo).

Oberstlandmarschall: Es ist kein Redner mehr vorgemerkt; wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Dr. Brauner: Meine Herren! Von dem rein formellen Standpunkte, auf welchem die Frage gegenwärtig steht, habe ich nach dem, was gewichtige Redner für und gegen über den Gegenstand gesprochen haben, nichts zu bemerken, wohl aber vom Standpunkte der Vertheidigung und zwar des Lan-desausschusses und auch meiner Stellung in demselben, habe ich einigen Rednern etwas zu erwidern. Mein verehrter Kollega Dr. Schmeykal hat zur Begründung seiner Ansicht darauf hingewiesen, daß gewisse Schwankungen in der Enquęte-Kommission stattgefunden haben, indem nach dem Berichte anfangs 5 Mitglieder, dann 7 Mitglieder und end-

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lich 9 Mitglieder an der Enquete-Kommission betheiligt waren.

Es ist wahr, die Enquete-Kommission wurde ursprünglich aus 7 Mitgliedern zusammengesetzt, und so viel ich mich erinnere, war bei diesem einhelligen Beschlusse des L.-A. auch Herr Dr. Schmeykal anwesend gewesen. Sieben Mitglieder wurden, wie ich mich gut erinnere, aus dem Grunde beliebt, weil es hieß, 15 Mitglieder machen eine Kommission zu unbeweglich, ja schwerfällig und man blieb daher bei 7; nun die 7 Herren wurden eingeladen; daß Einer erkrankte und der Andere von Prag abwesend war, meine Herren, das liegt nicht im Verschulden des Landesausschusses, nicht im Verschulden der Majorität jener Kommission und es wäre traurig, wenn eine Kommission von 7 Mitgliedern, nachdem zwei Mitglieder zufällig nicht anwesend wären, sagen müßte: wir sind nicht fähig den Gegenstand weiter zu berathen. — Bei der Beantwortung der Einwendungen des Herren Dr. Grohmann muß ich noch auf eine kurze geschichtliche Darstellung des Verfahrens der Kommission zurückkommen. Herr Dr. Grohmann weist eben auch darauf hin, daß die Kommission im Anfange nicht vollzählig war, und daß namentlich außer seiner Anwesenheit wichtige grund sätzliche Beschlüsse in der Kommission gefaßt wurden. Da erlaube ich mir mit Anhandnahme der Protokolle über die Sitzungen der Enquete-Kommission Nachstehendes mitzutheilen. Die 1. Sitzung wurde am 1. November, die zweite am 21., die 3. am 28. November, die 4. am 5. Dezember abgehalten, alle diese ohne Anwesenheit der beiden Herren Mitglieder Krejči wegen Krankheit und Grohmann wegen seiner Abwesenheit von Prag. Wäre nun dem derrn Dr. Grohmann, der uns allerdings eine sehr schätzenswerthe Kraft in der Enquete-Kommission gewesen ist, viel daran gelegen gewesen mittelbar oder unmittelbar daran Theil zu nehmen, oder seine Kraft durch einen Andern ersetzt zu sehen, so war es nur seine Sache anzuzeigen, er sei für längere Zeit verhindert, man wähle statt seiner einen An-Hern. In der 5. Sitzung am 11. Dezember, da waren schon die beiden Ersatzmänner Herr Prof. Chevalier und Prof. Sťastný anwesend, weil es eben nicht bekannt war, wann die verhinderten Herren einrücken werden.

An der sechsten Sitzung am 19. Dezember waren bereits die Herren Dr. Grohmann und Prof. Krejčí betheiligt, und in Erwägung, daß wirklich zwei Herren mehr der Kommission von Nutzen sein werden, hat der Landes-Ausschuß beschlossen, die zwei Herren nicht als bloße Ersatzmänner, sondern als Verstärkung der Enquete-Kommission beizubehalten. Von da an begann erst recht die wichtige Arbeit der Kommission, nämlich ihre Theilung ,n Sektionen, die eine für die Volksschulen, die andere für die Gymnasien und die dritte für die Realschulen. Dann folgten noch sechs Plenarsitzungen. In der sechsten Sitzung wurden die allgemeinen Grundsätze, wie sie aus den 5 vorhergegangenen Sitzungen hervorgegangen sind, zwar noch nicht als Beschlüsse, sondern aber als formulirte Grundsätze abgefaßt, lithographirt und unter die sämmtlichen Kommissionsmitglieder vertheilt; und nicht nur unter die sämmtlichen Kommissionsmitglieder kamen sie, sondern man hat sie (ohne mein Zuthun) schon am nächsten Tage durch die Tagespresse veröffent-licht gefunden. Nachdem diese allgemeinen Grundsätze den Kommissionsmitgliedern vorgelegen waren, wurde bei einer der späteren Sitzungen, inzwischen welchen die Details in den Sektionen berathen wurden, eine Zusammenstellung der gefaßten Beschlüsse veranlaßt und dieselben lithographirt wieder vertheilt.

Herr Prof. Grohmann sagt mit Bedauern, daß er vergleichend die Anträge des Landesausschusses mit den Vorlagen der Enquetekommission, die letzteren gar nicht erkenne.

Meine Herren! gegen eine solche Zumuthung werden Sie mir doch erlauben, daß ich wenige Mi-nuten Sie damit aufhalte, und Ihnen den Wortlaut der gefaßten Kommissionsbeschlüsse mittheile.

Sie lauten:

1. Beide Landessprachen sind gleichberechtigt, in den Schulen als Unterrichtssprache zu dienen.

Ich bitte was ich lese mit der Vorlage zu vergleichen.

2. Es haben nur Schulen mit deutscher und nur Schulen mit böhmischer Unterrichtssprache zu bestehen.

3. In eine deutsche Schule sollen nur solche Schüler aufgenommen werden, welche befähigt sind, mittelst der deutschen Sprache, und in eine böhmische Schule nur solche, welche befähigt sind, mittelst der böhmischen Sprache den Unterricht zu empfangen.

Hierüber haben die Lehrer und Schulvorstände zu wachen.

4. Wo an vierklassigen Volksschulen (Hauptschulen) der Unterricht in der zweiten Landessprache gewünscht wird, ist er in der dritten und vierten Klasse in außerordentlichen Schulstunden zu ertheilen. Doch soll die Summe der ordentlichen und außerordentlichen Lehrstunden in der Woche die Zahl 24 nicht übersteigen.

5. In den Mittelschulen mit böhmischer Unterrichtssprache ist die deutsche und umgekehrt die böhmische Sprache ein obligater Lehrgegenstand. Dispensen sind nur in besonders wichtigen Fällen für einzelne Schüler von der Landesbehörde zu ertheilen.

6. In Ortschaften, wo Schüler in beträchtlicher Anzahl zusammenkommen, welche nur mittelst der deutschen oder nur mittelst der böhmischen Sprache den Unterricht zu empfangen fähig sind, sollen Mit-telschulen mit deutscher und böhmischer Unterrichtssprache in genügender Anzahl errichtet werden. Wo dieß nicht thunlich ist, und die Schüler nicht an benachbarten Anstalten unterbracht werden können, können Parallelklassen mit deutschen und Parallel-


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klassen mit böhmischer Unterrichtssprache errichtet werden.

Nun kommen noch einige Gegenstände, welche den Unteericht in der lateinischen und griechischen Sprache betreffen. Dieß ist Hier nicht von Interesse und im Zwecke der Erwiderung gelegen.

Nun folgt weiter die Eintheilung der Gymnasien, wie sie in Folge der Durchführung der gefaßten Beschlüsse zweckmäßig oder nothwendig erscheint.

Diese lautet:

A. Vollständige Gymnasien:

a) Eger — deutsch.

b) Jičín — böhmisch.

c) Königgrätz — böhmisch.

d) Písek - böhmisch.

e) Neuhaus — böhmisch.

f) Budweis — ?

Hier war eine Meinungsverschiedenheit.

g) Leitmeritz — Das Leitmeritzer Gymnasium hat den deutschen Charakter zu behalten, jedenfalls aber ist entweder das Jungbunzlauer Untergymnasium zu einem böhmischen Obergymnasium zu erheben, oder aber in Raudnitz ein vollständiges böhmisches Obergymnasium mit einer Subvention aus dem Studienfonde zu errichten.

h) Pilsen. Der Antrag des Herrn Direktor Rečásek: Das Pilsner Gymnasium sei böhmisch mit deutschen Parallelklassen, wurde mit 5 gegen 4 Stimmen angenommen, der Antrag des Herrn Dr. Grohmann, das Pilsner Gymnasium sei deutsch mit böh-mischen Parallelklassen, mit 5 gegen 4 Stimmen verworfen.

i) Leitomyschl — böhmisch mit deutschen Parallelklassen.

k) Prag-Altstadt — böhmisch. Gleichzeitig wurde die Nothwendigkeit der Errichtung eines 4. (beziehungsweise 2. böhm.) Gymnasiums ausgesprochen. Insolange dieß nicht der Fall ist, soll

ß) Neustadt deutsch mit böhmischen Parallelklassen und

j) Kleinseite ebenfalls deutsch mit böhm. Parallelklassen bestehen.

Separatvotum des Herrn Dr. Grohmann: dem Kleinseitner Gymnasium werde der deutsche Charakter gewahrt.

I) Komotau — deutsch.

m) Brüx — deutsch.

n) Böhm. Leipa — deutsch

o) Saaz — deutsch

p) Klattau — böhmisch.

B) Untergymnasien:

a) Reichenau — böhmisch

b) Braunau — deutsch

c) Beneschau — böhmisch

d) Schlan — böhmisch

e) Jungbunzlau — böhmisch

f) Schlackenwerth — deutsch

g) Deutschbrodböhmisch.

Meine Herren, vergleichen Sie, ob die Anträge, wie sie Ihnen der Landesausschuß vorgelegt, mit den Grundsätzen der Kommission übereinstimmen, oder ob die eine von der andern so abweichen, wie dem Herrn Dr. Grohmann zu sagen beliebte, daß er kaum wieder die Arbeit der Enquete-Kommission zu erkennen vermag. (Bravo!)

M. H. Mit einer eigenen Gründlichkeit hat Herr Dr. Grohmann den Wunsch ausgesprochen, es möge früher jene Kommission, welche zu berathen hat über die Gliederung der Gymnasien, vertraut gemacht werden mit allen Details bezüglich der Erhaltung der Gymnasien, bezüglich der Anzahl der Schüler, bezüglich ihrer Nationalität. M. H.. das Vertrauen hatte man sowohl zu dem guten Willen, als auch zur Fähigkeit der berufenen Enquete-Kommission, und man hat sich wahrlich in keiner Richtung darin getäuscht, daß die Herren als Fachmän-ner diese Detail-Kenntnisse mitbringen werden und sie haben sie auch wirklich in die Kommission mitgebracht; darüber ist gar kein Zweifel! Nun m. H. sollten alle Details der Berathungen einer Enquete-Kommission bei dem Berichte des L. A., der auf Grundlage der Enquete seine Berathung vornahm, besonders abgedruckt werden? dann m. H. gehörte ich nicht unter diejenigen, die die Kosten und die Zeit einer solchen Drucklegung verantworten wollen.

Herr Prof. Herbst hat eine, ich bin es überzeugt, nicht persönlich gemeinte, sondern nur objektiv gegebene, aber immerhin schwere Beschuldigung des Saumsals dem L. A. gegenüber ausgesprochen. Nun ich appellire m. H. an Ihre Detailkenntniß der Vorgänge im Landtage aus der l. Session und auf Ihre, wenn nicht Gerechtigkeit, so doch Billigkeit. Es ist bekannt, daß in der I. Landtags-Session, welche eigentlich nur eine Wahlversammlung für den Reichsrath gewesen ist, es in den wenigen Tagen einen wahren Sturm von Anträgen der verschiedensten Art gegeben hat, bezüglich welcher ich mich einmal, unter dem Beifall des hohen Hauses von dieser Stelle dahin ausgesprochen habe, daß ihre Tragweite im verkehrten Verhältnisse mit ihrer Kürze gestanden. Run der L. A. wurde eben auch in diesem Jahre gewählt und zusammengesetzt, in dem I. Jahre unserer parlamentarischer Thätigkeit. Der L. A. übernahm eine ihm fremdartige und in vielen Beziehungen ganz neue Agende, in welcher eben auch der vorliegende Gegenstand inbegriffen ist.

In Folge dessen hat sich die Sichtung der verschiedenen aus der 1. Session herrührenden Anträge bis in das heurige Jahr hinein verzogen, und erst wenige Wochen vor Eintritt der gegenwärtigen Landtagssession sind bezüglich der Verhandlung oder Vertagung solcher Antrage im L.-A. Erwägungen und Verhandlungen gepflogen worden. Das war eben eine Zeit des Dranges und des Sturmes, und diese hat immer anfangs eine Ueberstürzung und hinterher eine nothwendige Verzögerung zur Folge.

Was aber die Verzögerung vom vorigen Jahre betrifft, so thut es mir Kid hinweisen zu müssen

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auf mein vorjähriges, dem hohen Hause bekanntes langwieriges und schweres Leiden. Wäre ich meine Herren, durch Gottes Hilfe im Besitze meiner vol-len Gesundheit, wie ich jetzt in demselben bin, schon in der Hälfte des vorigen Jahres gewesen, so hätte ich, seien Sie dessen gewiß, zu allererst die Enquetekommission schon damals beantragt. Doch die Enquetekommission bestand aus Schulmännern und es ist nicht lange her nach der Eröffnung des neuen Schulkurses gewesen, als eben jene Herren zu ihrer Betheiligung eingeladen worden sind. In dieser Beziehung kann ich den Herrn Dr. Herbst darüber beruhigen, daß die Verzögerung keineswegs absichtlich oder sonst verschuldet war.

Ich muß noch einige Worte dem Abgeordneten Herrn Dr. Brinz erwidern. Herr Dr. Brinz hat es eigentlich rund und unumwunden gesagt, warum ihm die Vollberathung nicht genehm sei. Er sieht in den Anträgen des L.-A. einen Uebergriff in die Sphäre der deutschen Bevölkerung, sogar einen Eingriff in das Recht des deutschen Hausvaters und meine Herren, von diesem Standpunkte sagt er: "mir ist die Sache überhaupt nicht recht!" Nun gegen Glauben und Gusto ist nicht zu disputiren. Doch alle Ehre einer solchen offenen und aufrichtigen Agrumentation! — —

Oberstlandmarschall: Herr Professor Grohmann hat zu einer faktischen Berichtigung das Wort verlangt.

Prof. Grohmann: Wenn ich in meiner Rede gesagt habe, daß ich in den Anträgen des Landesausschusses die Anträge der Enquetekommission nicht wieder erkenne, so deutet ja das Wort Antrag schon darauf hin, daß ich mich nur auf zwei Theile des Ausschuhberichtes bezogen habe. Hätte Se. Excellenz mir die Fortsetzung meiner Rede gestattet, so hätte ich jedenfalls nachgewiesen, wie groß der Unterschied zwischen den Anträgen der Enquetekommission und den Anträgen des L.-A. sei. Uebrigens habe ich in meiner Rede bereits angedeutet, daß ich den wesentlichen Unterschied darin finde, daß der L.-A. einen ganz falschen und unrichtigen Begriff in die Eintheilung und Gliederung der Gymnasien gebracht hat. nämlich den ganz zweideutigen Begriff von Gymnasien mit deutschen und böhmischen Parallelklassen, unter denen man sich eigentlich gar nichts denken kann. Das wollte ich zur faktischen Berichtigung vorbringen.

Dr. Herbst: Excellenz, ich möchte mir eine ganz kurze Bemerkung erlauben. Betreffs der Andeutung, die Herr Dr. Brauner machte, möchte ich sagen, daß seine Voraussetzung richtig war, daß, was ich sagte, ganz objektiv, und daß ich weit entfernt war, ihm, dem ich schon mehrmals meine Hochachtung ausgesprochen habe, einen Vorwurf machen zu wollen (Heiterkeit).

Oberstlandmarschall: Zum Antrage des Herrn Dr. Fleischer ist eventuell der Antrag vom Abgeordneten Tonner und des Herrn Abgeordneten Dr. Trojan gestellt. Der Antrag des Abgeordneten Trojan ist bereits unterstützt. Bezüglich des Antrages des Herrn Tonner werde ich die Unterstützungsfrage stellen. Ich werde ihn vorlesen lassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Pro případ, kdyby se slavný sněm na tom měl usnésti, aby zpráva o návrhu pana Wenziga odevzdána byla komisi, navrhuje p. posl. Tonner, aby komise ta práci svou provedla ve lhůtě 10ti dnů, tak aby Jeho Exc. nejv. marš. zemský ještě v tomto zasedání záložitost tu na denní pořádek přivésti a sněm jí vyříditi mohl.

Für den Fall, daß der hohe Landtag den L.-A. Bericht über den Wenzig'schen Antrag an eine Kommission überweisen würde, werde ich beantragen, der hohe Landtag möge beschließen, die Kommission hat ihre Aufgabe innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu beenden, damit Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall diese Angelegenheit noch während dieser Landtagssession auf die Tagesordnung bringen und der hohe Landtag hierüber beschließen könnte.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren , die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben (Geschieht.) Ist unterstützt.

Ich beabsichtige zuerst den Antrag des Dr. Fleischer zur Abstimmung zu bringen. Würde derselbe angenommen, so würden sich daran die beiden eventuellen Anträge schließen, und zwar glaube ich den Antrag des Dr. Trojan früher zur Abstimmung bringen zu müssen, weil er derjenige ist, welcher sich weniger weit von dem Antrage des Dr. Fleischer entfernt.

Er trägt an der Kommission aufzutragen: "mit möglichster Beschleunigung wenigstens aber über den eisten Theil, über den vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Session dem Landtage Bericht zu erstatten," während der Antrag des Abg. Tonner dahin geht, dem Ausschuß eine Frist von zehn Tagen zu bestimmen.

J. U. C. Kratochvíle: Ohledně hlasování dovolím si prositi za slovo. Návrh dr. Fleischera je zajisté tak důležitý, že je ospravedlněné přání, aby se hlasovalo o něm zejména. Činím tedy návrh na hlasování zejména:

Oberstlandmarschalll Wird dieser Antrag unterstützt? (Es erheben sich mehrere Abgeordnete.) Es ist nicht die zureichende Anzahl.

(Rufe: Deutsch!)

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Herr Abg. Kratochwile stellt den Antrag, daß namentlich abgestimmt werde über den Antrag des Dr. Fleischer.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht).

Ich werde bitten aufzustehen; es muß die Zahl von 50 konstatirt sein. (Es erheben sich mehr als 50 Abgeordnete).

Er ist angenommen. Ich bitte, den Antrag noch einmal zu verlesen.

Landtags-Sekretär Schmidt liest: Dr. Flei-


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scher stellt den Antrag, es möge der Beschluß ge-faßt werden, der Landesausschußbericht über den An-rag von Josef Wenzig und Genossen auf Durchführung der Gleichberechtigung beider Landessprachen im Schulunterrichte sei einer durch die Kurien aus dem gesammten Landtage zu wählenden, aus 15 Mitgliedern bestehenden Kommission zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen.

Poslanec Fleiseher navrhuje, slavný sněm račiž uzavříti: zpráva zemského výboru o návrhu pana Josefa Wenziga a jeho soudruhů, ježto se týká provedení rovnoprávnosti obou jazyků ve školách, budiž přikázána poradě komisí 15 členů kuriemi celého sněmu zvolených

Oberstlandmarschall: Ich bitte für den Antrag mit "Ja" gegen den Antrag mit "Nein" zu stimmen.

Pro ten návrh hlasujtež "ano" proti návrhu "ne".

Mit "Ja" stimmten die Herren:

Rector Magnificus,

Adam,

Freiherr von Aehrenthal,

Graf Althan.

Fürst Karl Auersperg,

Bachofen von Echt,

Becher,

Kreuzherrnordens-General Beer,

Graf Belcredi,

Freiherr v. Beethmann,

Ritter Bohusch v. Ottoschütz,

Brinz,

Brosche,

Claudi,

Conrath,

Graf Ottokar Černin,

Daubek,

Dotzauer,

Ehrlich,

Eyssert.

Fleischer.

Fürst Fürstenberg, Emil,

Fürst Fürstenberg, Maximilian,

Fürstl,

Fürth,

Görner,

Grohmann,

Grüner,

Gschier,

Haas,

Abt Hainl,

Hanisch,

Hardmuth,

Graf Hartig,

Herbst,

Herrmann,

Hille.

Hoffmann,

Jaksch,

Jelínek,

Kalina v. Jäthenstein,

Klier,

Ritter v. Kopetz,

Ritter Korb v. Weidenheim,

Křiwanek,

Kuh,

Laufberger,

Graf Ledebour,

Leeder,

Leidl,

Lill v. Lilienbach,

Johann Ritter von Limbek,

Karl Ritter v. Limbek.

Lumbe,

Schulrath Maresch,

Mayer Ernst,

Miesel von Zeileisen.

Franz Freiherr Mladota von Solopisk,

Graf Morzin,

Neradt,

Neumann,

Graf Nostitz Albert,

Graf Nostitz Erwin,

Obst.

Palme,

Pankraß,

Ritter von Peche,

Pfeiffer,

Redlhammer,

Rößler,

Rosenauer,

Roth,

Altgraf Salm-Reifferscheid,

Sandtner,

Seifert,

Stamm,

Stangler,

Stickl,

Stöhr,

Stradal,

Ritter v. Sträruwitz,

Suida,

Swoboda,

Schary,

Schindler,

Schlöcht,

Schmatz,

Schmeykal,

Schöder,

Schrott,

Graf Taasse,

Taschek.

Tedesco,

Tetzner,

Theumer,

Graf Thun-Hohenstein Leopold,

Graf Thun Hohenstein, Theodor,

Fürst Thurn Taxis,

v. Waidele,


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XVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

Graf Waldstein,

Graf Wallis,

Wanka,

Ritter v. Wenisch,

Wokaun.

Wolfrum,

Worowka,

Graf Wratislav,

Freiherr Wucherer,

Freiherr Zeidler,

Graf Zettwitz.

Mit "Nein" stimmten die Herren:

Fürsterzbischof zu Prag,

Bischof zu Budweis,

Bělský,

Benoni,

Berger,

Brauner,

Graf Clam-Martinitz,

Čupr,

Daneš.

Dvořák,

Ritter von Eisenstein August,

Ritter von Eisenstein Wenzel,

Esop,

Faber,

Fingerhut,

Gabriel,

Götzl,

Grégr,

Grünwald,

Hawelka,

Jeřabek.

Jindra,

Klimesch,

Kodým,

Kordina,

Král,

Kralert,

Krása,

Kratochwile,

Krejčí Peter Franz,

Krejčí Johann,

Lambl.

Lobkowitz, Fürst,

Machaček,

Maiersbach, Ritter von,

Mallowetz, Freiherr von,

Maresch Anton.

Matouschowsky,

Mayer Anton,

Palach,

Pinkas,

Platzer,

Podlipský.

Pollach,

Porak,

Pour,

Prachenský,

Ptačowský,

Purkyně,

Rieger,

Roth, Karl,

Rotter Abt,

Řezač,

Sadil,

Schowanek,

Seidl Wenzel,

Seitl

Sladkowský,

Slawik,

Škarda,

Skrejšowský,

Staněk,

Swatek,

Šembera,

Schicha,

Schönborn, Graf,

Schwestka, Dr.,

Thun Hohenstein, Leo, Graf,

Tomek,

Tomiček,

Tonner,

Trojan,

Voith, Baron,

Waclawik.

Wenzig.

Wiese,

Wojáček,

Zap,

Zatka,

Zeithammer.

Zelený,

Zikmund,

Žák.

Oberstlandmarschall: Mit Ja haben gestimmt 111, mit Nein 83. Der Antrag ist angenommen. Es kommt nun der eventuellgestellte Zusatzantrag des Herrn Dr. Trojan zur Abstimmung; ich bitte denselben vorzulesen.

Abg. Tonner: Ich bitte, daß mein Antrag früher zur Abstimmung komme, weil er restringirend ist.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete trägt an, daß eine Frist von 10 Tagen festgesetzt werde.

Abg. Tonner: Ja wohl, von 10 Tagen. Mein Antrag schließt den des Dr. Trojan nicht aus. Oberstlandmarschall: Der Antrag des Herrn Dr. Trojan entfernt sich allerdings weniger vom ursprünglichen Antrage, weil er eine weitere Frist gestattet in dieser Beziehung.

Dr, Trojan: Mir ist es gleich, ob über diesen oder meinen Antrag früher abgestimmt wird.

Oberstlandmarsch all: Da würde ich allerdings dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Tonner entsprechen. Ich bitte den Antrag desselben vorzulesen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Slavný sněm račiž uzavříti, aby komise ta práci svou pro-


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XVIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

vedla v lhůtě desíti dnů tak, aby Jeho Excellenci nejvyšší pan maršálek ještě v tomto zasedání sněmu na denní pořádek záležitost přivésti mohl a sněm ji skončil.

Der h. Landtag wolle beschließen, die Kommis-sion habe ihre Aufgabe innerhalb 10 Tagen zu beendigen, damit Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall diese Angelegenheit noch während dieser Landtagssession auf die Tagesordnung bringe und der h. Landtag darüber beschließen könne.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Er ist in der Minorität. — Ich bitte nun den Antrag des Herrn Abgeordneten Trojan zu verlesen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Aby se této komisi uložilo, o tom návrhu co nejdříve sněmu předložiti zprávu se svým návrhem, na každý spůsob ale aby se to alespoň o prvním odělení onoho návrhu, totiž o návrhu zákona, stalo ještě před ukončením letošního zasedání.

Die Kommission wird beauftragt, ihren Berichtsantrag über diese ganze Vorlage des Landesausschusses mit möglichster Beschleunigung zum mindesten aber über den ersten Theil d. i. über den vorliegenden Gesetzentwurf, jedenfalls noch in dieser heurigen Session dem Landtage vorzulegen.

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, welche diesen Antrag annehmen, bitte ick die Hand aufzuheben (Geschieht). Er ist durch die Majorität angenommen.

Ich werde daher die Kurien ersuchen, nach Schluß der heutigen Sitzung zur Vornahme der Wahl von 5 Mitgliedern in die eben beschlossene Kommission sich in ihren Lokalen zu versammeln.

Die Tageszeit ist bereits so weit vorgerückt, daß ich zum Schlusse der Sitzung schreiten muß.

Die nächste Sitzung ist Samstag um 10 Uhr.

Die Tagesordnung: 1. Fortsetzung der heutigen Tagesordnung,

2. nebstdem Bericht der Kommission über die Steuergeldfonde.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung 2 Uhr 50 Minuten.

Dr. Joh. Ign. Rotter,

Verifikator.

Dr. Julius Hanisch

Verifikator.

Dr. August Kordina,

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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