Středa 13. dubna 1864

Stenografická zpráva

XVII. sezení třetího ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 13. dubna 1864.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Richard hrabě Belcredi a c. k. rada místodržitelství Karel Neubauer.

Počátek sezení o 10. hod. 35 min.

Stenographischer Bericht

über die

XVII. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 13. April 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi und der k. k. Statthaltereirath Karl Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig. Ich eröffne die Sitzung. Vertheilt wurde heute der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Porák und Genossen betreffend die Betreibung des Ausbaues der Reichenberg- Pardubitzer Bahn, respektive der Schwadowitzer über Trautenau nach Schatzlar und den weiteren Anschluß mit dem benachbarten Preußen und zwar dahingehend, sich an die k. k. Regierung zu verwenden. Ich stelle an den Herrn Antragsteller die Frage, wann er diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen wünscht?

Dr. Porák: Ich bitte ihn bald möglichst auf die Tagesordnung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Ich werde nach Zulaß der Berathungsgegenstände ihn auf eine der nächsten Tagesordnungen sehen.

Ich habe dem Herrn Landtagsabgeordneten Freiherrn von Korb wegen dringenden Geschäften einen Urlaub von 8 Tagen ertheilt.

Ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen. Die Petitionskommission hat bereits eine größere Anzahl von Berichten, von denen einige auch Dringlichkeit in Anspruch nehmen, dem Landtagspräsidium vorgelegt. Ich werde von nun an den Bericht dieser Kommission als stabilen Artikel auf die Tagesordnung aufnehmen und nach Zulaß der Zeit immer 1/2 oder 1 Stunde für den Vortrag dieser Petitionskommission bestimmen.

Ich bitte die eingelaufenen Petitionen vorzulesen.

Sněm. sekr. Schrnidt čte: Poslanec Jos. Slavík podává žádost obci Morašic, Lažan, Ujezdec, Tržek, Řikovic, Nového Sídla a Malélého Sedlíště, okr. Litomyšlského, za odloučení ze svazku nynějšího spojeni obce Mírašické ještě před vstoupením do života nového obecního zákona o zřízení samostatných obcí.

Abgeordneter Jos. Slawík überreicht eine Petition der Gemeinden Moraschis, Lažan, Uujezd, Tržek, Řikowic, Neusiedl und Klein-Sedlischt, Bez. Leitomyschl um Ausscheidung aus dem gegenwärtigen Verbande mit der vereinigten Gemeinde Moraschic noch vor Ginführung des neuen Gemeindegesetzes über Errichtung von selbstständigen Gemeinden.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Laufberger überreicht eine Petition der Leinen- und Baumwollwaaren-Industriellen des Bezirkes Starkenbach um Intervention bei der hohen Regierung gegen die mit den zum Zollvereine gehörigen Regierungen beabsichtigte Zolleinigung durch Herabsetzung des Gingangszolles.

Poslanec Laufberger: žádost průmyslníků zboží přezného a bavlněného okresu Jilemnického, aby se zakročilo u slavné vlády proti zamýšlenému spojení celnímu s vládami k celní jednotě příslušnými snížením příchodního cla.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Sněm. sekr. Schmidt: čte: Posl. Platzer, žádost zastupitelstva města Strymilova ve jmenu veškerých občanů o udělení svobodné dílnosti tamních pozemků.

Abgeordneter Platzer überreicht eine Petition der Stadtrepräsentanz von Tremles im Namen sämmtlicher Bürger um Bewilligung der freien Theilbarkeit der dortigen Gründe.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Grundzertheilung.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. V. Tomek, žádost účastníků kontr. obilního fondu Lnářské-ho sestávajíc z 34 obcí a 675 podílníků, o ponechání obilního fondu.

Abgeordneter W. W. Tomek überreicht eine


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XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Petition der Kontributions-Getreidefonds-Theilhaber zu Schlüsselburg (34 Gemeinden mit 675 Theilhabern umfassend) um Belassung des Kontributionsgetreidefondes.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schinidt čte: Posl. V. Seidl, žádost 133 měšťanů, obchodníků z Klatova, aby krajina Klatovská a obzvláště město Klatov v železničné spojení s Plzní a Prahou pojaty byly.

Abgeordneter W. Seidl überreicht eine Petition 133 Bürger-, Handels- und Gewerbsleute von Klartau um Einbeziehung der Klattauer Gegend, insbesondere aber der Stadt Klattau in die Eisenbahnverbindung mit Pilsen und Prag.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Eisenbahnen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Haßmann überreicht eine Petition mehrer Insassen der Gemeinde Wohlau um Ablösung der jährlichen Naturalleistung von 18 Strich Korn und 18 Strich Hafer an die Pfarrei Sonnenberg.

Posl. Dr. Hassmann: žádost některých občanů Volyňských o vykoupení z každoročního sypání 18ti korců žita a 18ti korců ovsa ku faře Suníperské.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Grundentlaftung.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. dr. Rie-ger, žádost představenstva obce Roztocké okr. Jilemnického, za příspěvek 6000 zl. r. č. k dostavění silnice od Martinic na hranice okr. Novopackého.

Abgeordneter Dr. Rieger überreicht eine Petition des Gemeindevorstandes von Rostock, Bezirk Starkenbach, um eine Subvention von 6000 fl. öftr. W. zum Ausbau der Straße von Martinic bis an die Grenze des Neupaka'er Bezirkes.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. dr. Podlipský, žádost městečka Křinče okr. Nymburského o vybavení farní dávky a o povolení dělitelnosti pozemků.

Abgeordneter Dr. Podlipský überreicht eine Petition des Städtchens Křinec, Bez. Nymburg, um Ablösung. des Pfarrzehents und um Bewilligung der Theilbarkeit der Gründe.

Oberstlandmarschall:An die Kommission für Grundentlastung.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Posl. dr. Frant. Palacký, žádost presbyterstva evangelické obce náboženské v Těšíně v Slezku o subvenci ku stavbě seminiště bohosloveckého.

Abgeordneter Dr. F. Palacký überreicht eine Petition des Presbyteriums der evang. Kirchengemeinde zu Teschen um eine Subvention zum Aufbau des Alumnalgebäudes.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter I. M. Schary überreicht eine Petition mehrer Spirituserzeuger des Patzauer Finanzbezirkes, um Erwirkung der Aufrechterhaltung des Gesetzes vom 17. Juli 1862 betreffend die Art der Besteuerung der Brantweinerzeugung und Aufhebung der durch die Ergänzungs - Vorschrift vom 16. Feber 1864 das Gewerbe drückenden Maßregeln.

Posl. J. M. Šáry, žádost některých vyráběčů lihovin z finančního okresu Pacovského, aby se vymohlo zachování zákona ze dne 17. července 1862 o spůsobu ukládání daně na vinopalnictví a aby se zrušila opatření doplňovacím nařízením ze dne 16. února 1864 učiněná, řečenou živnost tížící.

Oberstlandmarschall: An die Petitons-Kommission.

Wir übergehen zur Tagesordnung.

Ich ersuche den Herrn Referenten. Ritter von Peche: Ich beehre mich, dem hohen Hause den Antrag zu stellen, die in beiden letzten Sitzungen berathenen und beschlossenen Grundzüge für die landwirthschaftlichen Fachschulen heute in 3. Lesung gefälligst annehmen zu wollen, und zwar der Zeitersparniß wegen, mit Umgangnahme von der Vorlesung selbst.

Oberstlandmarschall: Ich werde das h. Haus befragen, ob der Antrag angenommen wird Ich bitte die Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Ich stelle demnach die Frage an das h. Haus, ob die m den beiden letzten Sitzungen beschlossenen Grundsätze für die Einrichtung der landwirthschaft-lichen Fachschulen in Böhmen, welche als Landesanstalten zu gelten haben, in 3. Lesung im Ganzen angenommen werden.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ich muß bitten aufzustehen, es ist zweifelhaft. (Geschieht.) Ist angenommen.

Wir übergehen zu dem Antrage, den der Landesausschuß in seinem Bericht ad 2 gestellt hat. Ich bitte den Antrag des Landesausschusses vorzulesen.

Ritter von Peche liest: Der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen und ermächtigen :

a) den Entwurf eines Statuts für die nach §. 16 der vorliegenden Instruktion als Landesanstalt zu errichtende landwirthschaftliche Hochschule nebst den eventuellen weiteren Durchführungs-anträgen in einer der nächsten Sessionen dem hohen Landtage vorzulegen;

b) behufs Sicherstellung des Bestandes zweier landwirthschaftlichen oder landwirthschaftüch-industriellen Lehranstalten, welche den sprachlichen Bedürfnissen- beider Nationalitäten Rechnung zu tragen hätten, die geeignete Verhandlung einzuleiten, bezüglich der zu gewährenden Subventionen aber das Erforderniß im Budget des


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Landesfondes ziffermäßig einzutragen und zu begründen;

c) behufs der Anregung und Förderung der landwirthschaftlichen Kenntnisse in der Volksschule und der auf dieselben beschränkten Kreise eine Preisausschreibung für ein diesem Zwecke entsprechendes landwirthschaftliches Volkslesebuch, in beiden Landessprachen abgesondert, zu veranlassen und zu diesem Behufe ein Erforder-niß von 2000 fl. in das nächstjährige Landesfondsbudget einzustellen.

3) Der hohe Landtag wolle die Regierung zur geeigneten Verfügung auffordern, damit im Sinne der vorliegenden Instruktion auch in der Volksschule, dort wo nöthig, die Elemente der Landwirthschaft gelehrt und zu diesem Ende für eine entsprechende Vorbildung der Lehrer an den Lehrerbildungsanstalten (Präparandien) Sorge getragen werde.

Slavný sněm račiž zemskému výboru dáti nařízení i plnomocenství:

a) aby v jednom z nejbližších zasedání slavného sněmu předložil osnovu statutu pro vysoké učení hospodářské, jež se má dle §. 16. předložené intrukce zříditi, jakož i aby předložil, pokud třeba bude, dálší návrhy, jak by se vše provésti mohlo;

b) aby slušné vyjednávání předsevzal v příčině zabezpečení trvání dvou hospodářských neb hospodářskoprůmyslných učilišť, kteráž by zadost činila jazykovým potřebám obou národností; co se pak týče subvencí, jež mají býti uděleny, aby požadavek ten ciframi navrhl v budžetu ze zemského fondu a odůvodnil;

c) aby se v příčině povzbuzení a podporování hospodářských vědomostí ve škole národní a v kruzích, na tuto školu obmezených, postaral o vypsání ceny na národní čitánku hospodářskou, tomuto účeli hovící a sice pro každý z obou domácích jazyků zvlášť, a aby k tomu účeli položil 2000 zl. do budžetu zemského fondu na rok nejblíže příští. 3. Slavný sněme račiž vyzvati vládu k slušnému nařízení, aby se ve smyslu přiložené instrukcí v národní škole, kde by toho třeba bylo, učilo základům hospodářství a aby se k tomu cíli vedla péče, aby dosáhli učitelé již v ústavech pro vzdělání učitelů (v preparandiích) příslušného vzdělání přípravného.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Excellenz Graf Albert Nostitz.

Graf Noslitz: Ich habe meinen Antrag Sr. Excellenz dem Grafen Nothluch bereits übergeben.

Oberstlandmarschall: Ja, wird gleich vorgelesen werden. Er wird noch eben überseht.

Graf Nostitz: Ich werde mir das Wort erbitten, um meinen Antrag zu unterstützen, wenn er verlesen ist.

Oberstlandmarschall: Ich werde ihn vorläufig deutsch verlesen. Der Graf Nostitz beantragt, den zweiten Punkt der Schlußanträge des Landes-ausschußberichtes in nachfolgender abgeänderter Fassung zu formuliren und zu beschließen: "Dem Landesausschuh werden die gefaßten Beschlüsse zur Darnachachtung hinausgegeben und derselbe wird beauftragt und ermächtigt:

a) den Entwurf eines Statuts für eine als Landesanstalt in Prag zu errichtende Hochschule nebst den eventuellen weiteren Durchführungsanträgen in einer der nächsten Sessionen dem hohen Landtage vorzulegen;

d) behufs Sicherstellung des Bestandes zweier landwirthschaftlichen oder landwirthschaftlichindustriellen Lehranstalten, welche den sprachlichen Bedürfnissen beider Nationalitäten Rechnung zu tragen hätten, die geeigneten Verhandlungen einzuleiten; bezüglich der zu gewährenden Subventionen das beiläufige Erforderniß bei der Budgetkommission zur Einstellung in das Präliminar pro 1865 ziffermäßig zu beantragen;

c) behufs Anregung und Förderung der land-wirthschaftlichen Kenntnisse in der Volksschule und der auf dieselben beschränkten Kreise eine Preisausschreibung für ein diesem Zwecke entsprechendes Volkslesebuch, welches selbstverständlich in der einen oder andern Landesprache versaßt werden kann, zu veranlassen und zu diesem Behufe das Erforderniß zur Einstellung desselben in das Präliminar pro 1865 bei der Budgetkommission zu beantragen.

Graf Nostitz: Wie die Herren nach Vernehmung dieser Anträge sich überzeugt haben werden, differiren sie eigentlich im Wesentlichen und in der Sache selbst nicht bedeutend von jenen des Landesausschusses, und haben nur den Zweck, diesen Absatz 2 der Landesausschußanträge in vollkommene Uebereinstimmung zu bringen mit dem bereits vom hohen Hause in dieser Angelegenheit gefaßten Beschlüssen, und zwar dadurch, daß erstens gesagt wird, daß diese Beschlüsse, die bis jetzt vom hohen Hause bereits gefaßt worden sind, dem Landesausschusse zur Darnachachtung hinausgegeben werden, daß also der Landesausschuh bei Behandlung aller jener Angelegenheiten, die die landwirthschaftlichen Anstalten betreffen, sich daran als Richtschnur, Instruktion zu halten hat. Im Absatz 2 ist die wesentliche Abänderung zwischen meinem Antrage und dem des Landesausschusses darin, daß ich eingefügt habe, daß der Organisationsplan eine landwirtschaftliche Hochschule betreffen soll, wie sie in Prag errichtet werden kann. Ich halte es für wesentlich nothwendig, daß das beigesetzt werde, weil ein solcher Organisationsplan ganz anders sein müßte, wenn sie auf dem Lande errichtet werden müßte, und ganz anders sein wird, wenn sie in Prag errichtet wird, wo eben durch die bereits bestehende Universität und durch die bestehende Polytechnik in sehr vielen Punkten dem Bedürfnisse einer landwirthschaftlichen Hochschule

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bereits entsprochen ist und sie sich in mehreren Beziehungen an diese bereits in der Hauptstadt bestehenden Anstalten anschließen kann.

Das ist die Ursache, warum ich im Absatze a) beantrage, daß die Abänderung beigefügt werde, die Landesanstalt in Prag zu errichten. Im Absatze b) schließe ,ich mich in der Wesenheit ganz dem Antrage, wie ihn der Landesausschuß gestellt hat, an, nur das glaube ich, ist nothwendig, weil der Entwurf des Budgets pro 1865 bereits der Budget-Kommission übergeben ist, daß es in diesem Falle nothwendig erscheint, den Landesausschuh zu beauftragen, er möge wegen Ginschiebung eines solchen nachträglichen beiläufigen Erfordernisses mit der Budget-Kommission sich ins Einvernehmen setzen, weil ein bloßer Auftrag an den Landesausschuß, wie er hier beauftragt wurde, ein solches Erforderniß einzustellen gegenwärtig, wo die Sache der Budget-Kommission übergeben ist, nicht mehr ausreichen würde.

Im Absatze c) liegt die wesentlichste Verschiedenheit zwischen meinem und dem Antrage des Landesausschusses ; nämlich der Landesausschuß beantragt im Absatze c) daß durch eine Preisausschreibung ein Volkslesebuch, welches hauptsächlich zur Benützung in der Volksschule für den landwirthschaftlichen Unterricht geeignet sein solle, verfaßt werde. Er beantragt aber eine solche Preisausschreibung für ein deutsches und böhmisches derlei Lesebuch zu machen, und zwar so, daß die Hälfte des Preises dem besten deutschen und die Hälfte des Preises, so verstehe ich es wenigstens, einem derlei in böhmischer Sprache verfaßten Lesebuche zugeschrieben werden soll; nun muß ich offen gestehen, daß nach meiner Ansicht es kaum möglich ist, daß, wenn in dieser Form der Preis ausgeschrieben wird, wird nothwendiger Weise der Fall eintreten, daß von den eingereichten Lesebüchern nur in einer der beiden Sprachen eines als preiswürdig erkannt würde, in der zweiten Sprache dagegen seines als preiswürdig erkannt würde; dann könnte man doch einen Preis nicht in der Art vertheilen, daß man sagte, in der einen Sprache ist das Lesebuch nach seinem inneren Werthe das beste von allen Eingereichten, hier wird der Preis vertheilt, in der zweiten Sprache ist es nicht das Beste; es ist mangelhaft, aber unter den in dieser Sprache Eingereichten sind alle Anderen noch mangelhafter, aber deßwegen werden wir es prämiiren.

Der Zweck, welcher durch das Ganze erreicht werden soll, ist doch ein nach seinem innern Werthe vollkommen zweckmäßiges Lesebuch zu erreichen, was diesem Zwecke nicht entsprechen würde. Deshalb habe ich mir erlaubt, die Art zu beantragen, daß der Preis dem Buche in einer oder der andern Sprache gegeben wird, insofern es seinem Werthe und Inhalte nach dem Zwecke, welcher dadurch erreicht werden soll, als am entsprechendsten gefunden wird: es wird selbstverständlich dann die Sorge des Landesausschußes sein, unter Zuziehung des Verfassers seiner Zeit eine vollkommen geeignete und zweckmäßige Uebersetzung des Buches einzuleiten, um dadurch dieses Buch auch den Volksschulen der andern Nationalität zugänglich zu machen. Das ist auch nach meiner Uebezeugung der einzige Weg, um zu bezwecken, daß dasjenige prämiirt werde, was wir haben wollen, wir wollen in einer oder der andern Landessprache ein zweckmäßiges Volksbuch für den landwirthschaftlichen Unterricht; ich glaube, daß wir auch für diejenige Nationalität, in deren Sprache die Prämiirung nicht stattgefunden hat, besser Sorge tragen, wenn wir die Uebersetzung eines zweckmäßigen und seinem inneren Werthe nach den Zweck vollkommen erfüllenden Buches veranlassen, als wenn wir ein Original, das unserm Zwecke nicht entspricht, aber aus Rücksicht, weil es in der zweiten Landessprache verfaßt wurde und kein besseres in dieser Sprache ist. Prämiiren würden.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Unterstützungsfrage stellen. Wünschen die Herren die nochmalige Vorlesung des Antrages? — (Rufe: nein!) — Ich bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. — (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt.

Ich werde jedenfalls über die einzelnen Theile dieses Antrages abstimmen lassen und hierüber die Debatte eröffnen. Ich stelle demnach die Frage, ob zum Eingange dieses Antrages.....(unterbricht sich.)

Der erste Absah lautet: Dem Landesausschuße werden die gefaßten Beschlüsse zur Darnachachtung hinausgegeben.

Zemskému výboru se podává usnešení sněmu, aby se dle něho zachoval.

Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Da dieß nicht der Fall ist, so bitte ich darüber abzustimmen. Diejenigen Herren, welche dafür sind, bitte ich die Hand aufzuheben. — (Geschieht.) — Er ist angenommen. Der zweite Absah lautet... Ich bittŤ ihn vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Derselbe wird beauftragt und ermächtigt, a) den Entwurf eines Statuts für eine als Landesanstalt in Prag zu errichtende landwirtschaftliche Hochschule nebst den eventuellen weiteren Durchführungsanträgen in einer der nächsten Sessionen des hohen Landtages vorzulegen.

Zemskému výboru se dává rozkaz a plnomocenství:

a) aby v jednom z nejbližších zasedání slavnému sněmu předložil osnovu statut pro vyšší učení hospodářské (hlasy: v Praze!), jenž se má dle článku 16. předložené instrukce zříditi jakožto ústav zemský (volání: v Praze!), jakož i aby předložil, pokud třeba bude dálší návrhy, jak by se vše provésti mohlo.

Nejvyšší maršálek: aby v jednom z nejbližších zasedání slavnému sněmu předložil osnovu statutu pro vyšší učení hospodářské

"v Praze."

Ich eröffne die Debatte hierüber. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Da dieses nicht der


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Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage beistimmen, auszustehen. — (Geschieht.) — Er ist angenommen durch Majorität.

Zum 2. Absatz hat der Herr Abg. Lambl ein Amendement eingebracht. Ich bitte, den Absatz noch einmal vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: "Behufs Sicherstellung des Bestandes zweier landwirthschaftlicher oder landwirthschaftlichindustrieller Lehranstalten, welche den sprachlichen Verhältnissen beider Nationalitäten Rechnung, zu tragen hätten, die geeigneten Verhandlungen einzuleiten, bezüglich der zu gewährenden Subventionen das beiläufige Er-fordeinitz bei der Budget-Kommission zur Einstellung in das Praeliminare des J.1865 ziffermäßig zu beantragen."

Aby slušné vyjednávání předsevzal v příčině zabezpečení trvání dvou hospodářských neb hospodářsko-průmyslových učilišť, kteráž by dost činila jazykovým potřebám obou národností ; co se pak týče subvencí, jež mají býti uděleny, aby potřebné požádavky budžetní komisi v rozpočtu pro rok 1865 ciframi navrhl.

Oberstlandmarschall: Zu diesem Antrage hat der Abg. Lambl einen Zusatzantrag gestellt, und zwar: Gs sei zwischen die Worte "Subventionen" und "beiläufig" einzuschalten "für diese so wie für etwaige zu gewährende Gründungsbeiträge für Ackerbauschulen."

Pro tyto, jakož i pro příspěvky, které by mohly k zařízení škol rolnických od pádu k pádu poskytnuty býti.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Lambl!

Dr. Lambl: Mich haben zu meinem Antrage einige Zweifel bewogen, welche ich gefaßt habe seit den Abstimmungen m der vorletzten Sitzung dieses h. Hauses; es hat nämlich das H. Haus in der vorletzten Sitzung den Antrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Nostltz mit einigen Abänderungen in 3 Alinea's angenommen; daraus wurde ein 2. Antrag vom Dr. Rieger angenommen, wo nämlich der Grundsatz mit einem Zusatze angenommen wurde, welcher lautet: "für die Errichtung der landwirthschaftlichen Fachschulen in Böhmen, welche als Landesanstalten erklärt weidensollen." (Rufe: "wollen!") Nun heißt es aber in Alinea 2 des genannten Antrages Sr. Excel. des Grafen Nostitz, daß man unter Landesanstalten solche zu verstehen habe, welche auf Grundlage dieser Grundsätze errichtet sind und Subventionen aus dem Landesfonde erhalten.— Es scheint mir nun auf diese Weise durch diese Grundsätze für die Ackerbauschulen ein Normativ gegeben, ohne daß ihnen zugleich die Aussicht wenigstens eröffnet wurde, daß nemlich die 2. Bedingung auch erfüllt werden werde, welche zum Begriffe einer Landesanstalt gehört.

Ich will durchaus nicht, m. H., einen in einer vorangegangenen Sitzung abgelehnten Antrag noch einmal in das h. Haus bringen; ich weiß. daß das nicht zulässig ist. Es ist auch durchaus nicht meine Absicht, den Antrag, wie man sagt, hineinzuschmuggeln, ich gehe einen offenen Weg und glaube das hohe Haus aufmerksam machen zu müssen, daß durch die Nichtausnahme eines Ausdruckes, der dahin lautet, daß es den Ackerbauschulen Böhmens wenigstens freisteht, Subventionen zu verlangen und daß sie solche erhalten können, eine Art Ungerechtigkeit gegen die Ackerbauschulen, und ich will es geradezu sagen, gegen den Kleingrundbesitz geübt würde; und diese Ungerechtigkeit wird gewiß das h. Haus nicht die Absicht haben zu üben.

Was diese Ackerbauschulen, m. H.. betrifft, so muß ich gestehen, daß bezüglich der Subvention derselben sich zweierlei Ansichten geltend machen.

Von der einen Seite wird behauptet, wenn nur die zwei höheren Schulen und die Hochschule aus dem Landesfonde subventionirt und erhalten werden, so geschehe für den Ackerbau, für den kleinen Grundbesitzer gar nichts; von der anderen Seite wird behauptet, die Ackerbauschule habe das Recht, subventionirt, d. h. errichtet und erhalten zu werden, genau so wie die höheren Schulen und wie die Hochschule. Meiner Ansicht nach m. H., und ich kann sagen, daß es auch die Ansicht der Enquetekommission ist, in welcher ich zu sitzen die Ehre hatte, liegt das Richtige in der Mitte. Es ist wohl die Subvention für Ackerbauschulen und die Subvention für höhere Schulen wohl aus dem Landesfonde zu erwarten, aber für jede Art dieser Schulen in anderer Weise. Während die Hochschule von dem Lande zu errichten und zu erhalten ist, sind die mittleren Schulen bloß in ihrem Bestände aus Landesmitteln zu sichern. Die Ackerbauschulen aber dürften Aussicht haben von Fall zu Fall, wenn sie gegründet werden sollten, eine Subvention nach ihren Bedürfnissen in Anspruch nehmen zu dürfen. Ich glaube zwar, m. H., auch dann, wenn für die Acker bauschule in dieser Weise gar nicht gesorgt werden würde, so wäre doch der Vorwurf ungerecht, daß durch die bewilligte Subvention lediglich der höhe-ren Schulen und der Hochschule für den kleineren Grundbesitzer und seinen Ackerbau nichts geschieht. Dieser Vorwurf, sage ich, wäre ungerecht. Ich habe die Ueberzeugung, wie man sie eben in civilisirten Ländern hat, daß der Fortschritt der Landwirthschaft znnächst von demjenigen ausgeht, der viel hat, und daß derjenige, welcher weniger hat, nachahmt. Meine Herren! Das ist ein Faktum, welchem wir unser Auge nicht verschließen dürfen, außer wir wollten blind sein, wollten absichtlich nicht sehen. Allein bei dem Umstande, daß bei uns in Böhmen die Absicht Ackerbauschulen zu gründen, so hervorragend ist, und daß nicht überall, wo diese Absicht herrscht, es zugleich auch den Ueberfluß von Mitteln gibt, die dazu nothwendig sind. halte ich es für nothwendig, daß das h. Haus in einem solchen Falle mit seinen Mitteln zu Hilfe komme. Ich weiß aus Erfahrung in unserem eigenen Vaterlande, daß mehre Acker-


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bauschulen bereits durch Subvention und Protektion einzelner Unternehmer entstanden sind. Unter dieser Protektion meine ich nicht bloß eine Titularpro-tektion, sondern eine materielle. Solche Ackerbau-schulen verlangen entweder gar keine oder nur eine bescheidene Subvention. In neuester Zeit sind Schulen errichtet worden, die keine verlangt haben und keine verlangen durften, allein nicht überall ist dem so, nicht überall findet sich ein Protektor, der offene Hand hält, um das Institut zu erhalten. Es gibt Kommunen, welche entweder einen kleinen Erhaltungsbeitrag münschen oder wenigstens im allerersten Anfang, wenn es sich um die Errichtung, um die Anschaffung des fundus instructus handelt, eine kleine Hilfe in Anspruch nehmen würden. Ich glaube nach dem, was in der vorigen Sitzung abgestimmt worden ist, ist eine solche Subvention zwar nicht abgelehnt, aber auch nicht in Aussicht gestellt worden. Es ist den Ackerbauschulen nicht die Aussicht eröffnet worden, daß sie solche zu erwarten hätten. Von einigen Seiten sind Bedenken wach geworden, daß eine solche Bewilligung gleichsam eine Provokation wäre, es würden dann gar viele Schulen errichtet werden und alle daher kommen, um Geld zu fordern. Ich glaube, wenn eine solche Provokation wirklich entstünde, so wäre sie für das Land wirklich kein Malheur, denn sie könnte dem Lande nur sehr nützlich sein.

Allein dem ist nicht so. Wie ich eben gesagt habe, sind vor der Hand die Fälle, wo man die Absicht hat, Ackerbauschulen zu gründen, von der Art, daß man nur immer eine kleine Subvention zur Gründung oder zur Erhaltung in Anspruch nehmen wird; ich nenne da eine Schule, welche von der linken Seite des h. Hauses vor kurzer Zeit vertheidigt wurde durch den Herrn Landesschulrath Maresch, nämlich die deutsche Ackerbauschule in Kaaden. Eine ähnliche eristirt in Chrudim, eine dritte wird bei Raudnitz beabsichtigt, und so geht es fort. Ich glaube nun, daß es ganz gerecht wäre, wenn das h. Haus in diesem Punkte, wo es sich darum handelt, den Landesausschuß zu beauftragen, daß er in das Präliminare jene Summen aufnehme, welche das beiläufige Erforderniß darstellen sollen, hinzufüge: "Der Landesausschuß möge auch den beiläufigen Betrag aufnehmen, der hinreichen würde, um den Gesuchen und Bitten um Subvention Rechnung zu tragen." Da es sich hier, m. H., wirklich darum handelt, daß wir mit dem heutigen Beschlusse auch dem kleinen Grundbesitzerstande eine billige Konzession machen, die er verdient, so bitte ich das hohe Haus. meinen Antrag nicht abzulehnen.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Unterstützungsfrage stellen; ich bitte vorzulesen, und zwar den Absatz b, wie er von Sr. Excellenz dem Graten Nostitz beantragt worden ist, mit dem Zusah des Dr. Lambl.

Graf Nostitz: Ich möchte noch einige Worte sagen von meinem Standpunkte als Antragsteller. (Rufe: lauter!) Ich muß gestehen, daß ich mit dem Sinne und mit demjenigen, was das Amendement enthält oder bezwecken soll, vollkommen einverstanden bin. Mir ist nie eingefallen, weder durch meinen ersten Antrag noch gegenwärtig die Subvention blos auf den Bestand und die Sicherung der beiden sog. Fachschulen zu beschränken. Ich habe auch geglaubt, daß das aus dem Sinne sowohl der gefaßten Beschlüsse, als des Absatzes d) deutlich hervorgeht; denn es ist in dem bereits gefaßten Beschlusse durchaus im betreffenden Paragraph, wo davon die Rede ist, daß diejenigen landwirthschaftlichen Lehranstalten, welche eine Subvention beziehen, und diesen Grundsätzen gemäß sich konstituirt haben, als Landesanstalten betrachtet werden, nicht beigefügt, daß es nur Bezug habe auf jene Anstalten, deren Bestand der Landtag unbedingt, übernimmt.

Es ist eben vollkommen im Geiste und im Sinne der bis jetzt gefaßten Beschlüsse ausgesprochen, daß zwei Subventionen sind, die der Landtag gibt; eine — und zu der hat er schon jetzt sich verpflichtet, — nämlich für zwei Lehranstalten, eine deutsch und eine böhmisch, deren Bestand gesichert ist, und nebstdem eine allgemeine Subventionirung der landwirthschaftlichen Lehranstalten, die der Landtag in jedem einzelnen vorliegenden Falle von Fall zu Fall ertheilen wird, und wir werden dieser Entscheidung auch durch das von Dr. Lambl gestellte Amendement nicht vorgreifen können.

Ich hoffe der böhmische Landtag, der ein Land vertritt, das vorzugsweise Ackerbau betreibt, wird, insofern es die Kraft und die Mittel des Landes zulassen, wird immerhin gewillt sein, der Landwirthschaft in allen Richtungen eine Unterstützung angedeihen zu lassen und auf dieser Hoffnung und diesem Vertrauen beruht die Wirksamkeit der bis jetzt gefaßten Beschlüsse für die Zukunft. Denn möge man hineinstellen, was man will, findet jeder einzelne solche Antrag viele Gegner in der Mitte der Versammlung, so wird er nicht durchdringen, obwohl sich Schwierigkeiten hier entgegenstellen.

Das sind die Gründe, die ich anführe, um zu rechtfertigen, daß ich durchaus nicht die Absicht hatte, und nicht voraussehe, daß durch die Stylisirung meiner Anträge ein solcher Zweifel, wie er jetzt behoben werden soll, entstehen könnte.

Ist aber dieser Zweifel entstanden und hat er wirklich Grund und theilen denselben viele Mitglieder dieses h. Hauses, so bin ich unbedingt gar nicht dagegen, daß ein solcher Zusah aufgenommen werde, weil auch dieser Zusatz den h. Landtag für die Zukunft gar nicht bindet, sondern nur dasjenige mit deutlichern Worten ausdrückt, was er in seiner Vorlage hat ausdrücken wollen, daß nämlich beschlossen werde, es sei solchen Lehranstalten, jedenfalls einer für jede Landessprache, der Bestand zu sichern und übrigens vorbehalten, niedern Lehranstalten, die sich nach diesen Grundsähen für die Ackerbauschulen bilden werden, Subventionen in beliebiger Art zu bewilligen. Ich spreche mich also nur dahin aus, daß ich gegen den Antrag gar nichts einzuwenden habe,


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daß ich mich recht gern mit ihm vereinige und daß ich im Sinn dasselbe gewollt habe, was der Herr Vorredner bezweckt hat. Sollte wirklich ein Zweifel möglich sein, daß dieser Sinn meines Antrages so mißverstanden werden könnte, so halte ich es für zweckmäßig, daß ein solcher Zusatz gemacht werde.

Oberstlandmarschall: H. Dr. Ruth,

Dr. Karl Noth: Ich wollte nur das Wort nehmen, um den Antrag des Dr. Lambl warm zu unterstützen. Nachdem aber Se. Erc. Graf Nostitz das Amendement des H. Dr. Lambl aufgenommen hat, bleibt wirklich nichts mehr zu sagen übrig, als nur eine Befürchtung auszusprechen, die ich schon neulich angeregt habe, daß, wenn man die niedern Ackerbauschulen prinzipiell von Subventionen ausschließen möchte, daß dann grade dort, wo die Acker-bauschulen am meisten nothwendig sind, nämlich in solchen Gegenden, wo die Landwirthschaft auf einer niedrigern Stufe steht, keine Ackerbauschulen enstehen könnten. Nun haben der H. Berichterstatter und alle Redner, welche gegen mein und das mit demselben identische Amendement des H. Prof. Zeithammer gesprochen haben, schon in der vorletzten Sitzung den Grundsatz ausgesprochen, es sei die Subvention der niedern Ackerbauschulen prinzipiell nicht ausgeschlossen. Ist dies der Fall, so kann es konkrete Fälle geben, daß gewisse Gemeinden, In-teressenkreise um eine Subvention für niedere Ackerbauschulen ansuchen. Wenn das erscheint, so muß natürlich von Fall zu Fall eine bestimmte Summe firirt werden und es ist also in das Landesbudget nothwendig aufzunehmen, wie viel an solchen Unterstützungen für Ackerbauschulen zu gestatten wäre. Es ist also der Antrag des Prof. Lambl ganz praktisch, daß immer in das Landesersorderniß eine bestimmte Summe aufgenommen würde. Ich unterstütze daher den Antrag des H. Dr. Lambl ans diesem Grunde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Ich muß auf jeden Fall das Amendement des H. Dr. Lambl zur Un-terstühungsfrage bringen; selbst für den Fall, daß H. Graf Albert Nostitz es zu dem seinigen macht, ist es doch ein Zusatz, der noch nicht unterstützt ist. Ich bitte den Antrag noch einmal vorzulesen und zwar so, wie er lautet nach dem Zusätze des Herrn Dr. Lambl.

Schmidt liest: Behufs Sicherstellung des Bestandes zweier -landwirthschaftlichen oder landwirthschaftlich-industriellen Lehranstalten, welche den sprach-lichen Bedürfnissen beider Nationalitäten Rechnung zu tragen hätten, die geeigneten Verhandlungen einzuleiten; bezüglich der zu gewährenden Subventionen aber das beiläufige Erforderniß; für diese, so wie für etwaige von Fall zu Fall zu gewährende Gründungsbeiträge für Ackerbauschulen bei der Budgetkommission zur Einstellung in das Präliminar für 1865 ziffermäßig zu beantragen.

Aby slušné vyjednávání převzal v příčině zabezpečnění trvání dvou hospodářských aneb hospodářsko-průmyslových učilišť, kteráž by dost činila jazykovým potřebám obou národností; co pak se týče subvencí, jenž mají býti uděleny aby požádavek, kterého asi bude potřeba pro tyto jakož i pro příspěvky, kteréž by mohly k zařízení škol rolnických od pádu k pádu poskytnuty býti, budgetní komisi ciframi navrhl, aby do rozpočtu pro rok 1865 příjmut byl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dieses Amendement unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht), Es ist hinreichend unterstützt, Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Herr Berichterstatter.

Ritter von Peche: Ich muß mich den Anschanungen Sr. Exe. des Grafen Albert Nostitz, welcher sich im Wesentlichen auch der Auffassung (Rufe: laut!) des Antragstellers Dr. Lambl akkomodirt hat, zur Gänze anschließen. Ich erlaube mir nur auf den kleinen Umstand hinzuweisen, daß nämlich der Sinn und Geist dieser Anträge mit einem bereits angenommenen Beschluße des h. Hauses einigermaßen kollidiren würde. Das wäre nämlich mit Absatz 2 des Amendemeuts Sr. Exc. des Grafen Nostitz, welcher lautet, daß solche landwirthschaftliche Lehranstalten, deren Einrichtung den Beschlüssen der Instruktion im Wesentlichen entspricht und welche eine Subvention aus Landesmitteln erhalten, als Landesanstalten erklärt werden.

Ich glaube, daß es im Sinne des Herrn An-tragsstellers Dr. Lambl gelegen sein dürfte u. eben auch im Geiste des über die Natur der Ackerbau-schule vielfach Gehörten, wenn einer solchen Ackerbauschule behufs Hervorrufung, behufs Gründung derselben ein Beitrag aus Landesmitteln gewährt werde. Ist die Ackerbauschule dann lebensfähig, so wird sie überhaupt von selbst weiter bestehen und damit dürfte Genüge gethan sein, wenn nur dem Bedürfnisse der Orte und Verhältnisse entsprechend eine hinreichende Zahl von Ackerbauschulen entstehen. Eine Ackerbauschule aber als Landesanstalt zu erklären, welche allenfalls einen Gründungsbeitrag von ein paar Hundert oder 500 Gulden erhalten hat, dürfte, glaube ich, nicht in der Auffassung eines der Herren Antragsteller gelegen sein. Ich wollte mir daher die Ehre geben, nur darauf aufmerksam zu machen, daß dies Amendement allenfalls am Schlusse einen solchen Beisatz erhalten müßte, daß nämlich erklärt werde, "ohne daß diese Ackerbauschule hierdurch den Charakter einer Landesanstalt erhalten würde."

Oberstlandmarschall: Wünschen Euer Excellenz in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen?

Graf Albert Nostitz: Ich muß mir erlauben darauf aufmerksam zu machen, daß der Inhalt gestrichen worden ist und der Absah so lautet "er-halten." Erhalten heißt, daß die Subvention jährlich fortdauert; wenn sie aber ein für allemal erhalten, wenn wir der Ackerbauschule einen Grün-


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dungsbeitrag geben, so würde sie im nächsten Jahre diesen Gründungsbeitrag erhalten haben, aber sie erhält nicht fort und ich glaube, daß die mögliche Befürchtung des Herrn Berichterstatters dadurch unbegründet werde. Eben deßwegen ist in meiner Stylisirung das Wort, welche eine Subvention "erhalten haben", weil der Landtag Gewicht darauf gelegt hat, sie müsse eine dauernde Subvention fort erhalten, wenn sie Landesanstalt sein soll. — Dadurch, daß man der Ackerbanschule einen Gründungsbeitrag ein für allemal gibt, entfällt nach diesem Wortlaut die Geltung des §. für die betreffende Ackerbauschule; ja darüber kann kein Zweifel sein. daß der einmalige Beitrag zur Gründung der Schule ihr nicht das stecht gibt, sich als Landesanstalt zu erklären nach unserem Beschlusse, sondern nur eine fortdauernde Subvention verbunden mit einer fortdauernden Ueberwachung durch den Landesausschuß gibt ihr das Recht einer Landesanstalt.

Ritter von Peche: Die Fassung im eben erwähnten Absatz 2 des Amendements ist eben so allgemein, daß sie mich nothwendig führen muhte zu diesem Zusahantrage, wenn ich aber sehe, daß Se. Excellenz,der Herr Antragsteller und Dr. Lambl die Auffassung theilen, daß hiermit nicht gemeint ist, daß die Anstalt, die einen Gründungsbeitrag erhält, hierdurch zugleich als Landesanstalt erklärt werde, ziehe ich meinen Antrag zurück.

Oberstlandmarschall: Excellenz vereinigt sich also mit dem Amendement?

Graf Albert Nostih: Vollkommen. Nachdem ich sehe, daß Zweifel in dieser Richtung bestehen, so füge ich mich dem Sprichworte: Superflua non nocent. Es ist nach meiner Ansicht nicht strenge nothwendig.

Oberstlandmarschall: Ich werde also den Absah b) in der Fassung, wie er von Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Albert Nostitz beantragt wurde, mit dem Zusatz des Herrn Abgeordneten Lambl zur Abstimmung bringen. Er ist bereits vor-gelesen worden; soll ich ihn noch einmal vorlesen lassen? (Rufe: Ja!) Ich bitte ihn noch einmal vorzulesen.

Ldtgssekretär Schmidt liest: Zur Sicherstellung des Bestandes zweier landwirthschaftlichen oder landwirthschaftlichindustriellen Lehranstalten, welche den sprachlichen Bedürfnissen beider Nationalitäten Rechnung zu tragen hätten, die geeignete Verhandlung einzuleiten, bezüglich der zu gewährenden Subventionen aber das beiläufige Erforderniß für diese, sowie etwaige von Fall zu Fall zu gewährenden Gründungsbeiträge für Ackerbauschulen bei der Budgetkommission zur Einstellung in das Präliminare für das Jahr 1865 ziffermäßig zu beantragen.

Aby slušné vyjednávání předsevzal v příčině zabezpečnění trvání dvou hospodářských neb hospodářsko-průmyslových učilišť, kteráž by dost činila jazykovým potřebám obou národností; co se pak týče subvencí, jež mají býti uděleny, aby požádavek kterého asi bude potřeba pro tyto, jakož i příspěvky, kteréž by mohly k zařízení škol rolnických od pádu k pádu poskytnuty býti, budgetni komisi ciframi navrhl, aby do rozpočtu pro r. 1865 příjmut byl

OberstlandmarschaII:Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag stimmen, aufzustehen (Geschieht). Er ist angenommen. Wünscht Jemand über Absatz c das Wort zu ergreifen. Se. Excellenz Graf Leo Thun.

Graf Leo Thun: Die Bemerkungen, die Se. Excellenz Graf Nostitz gemacht hat, zur Erläuterung des Unterschiedes seines Antrags gegenüber dem Antrage des Landesausschusses in Beziehung auf den Absah o, erkenne ich vollkommen an, nämlich insofern sie sich darauf beziehen, daß nach dem Antrage des Landesausschusses die Sache so gestellt werden sollte, daß von den einlaufenden Lesebüchern jedenfalls sowohl ein deutsches als auch ein böhmisches prämiirt werden soll, während Gras Nostitz auseinander geseht hat, daß es zweckmäßiger sein dürfte, ein Prämium auszusehen für dasjenige Buch, welches seinem Inhalte nach das Beste ist, sei es nun in der einen oder in der andern Sprache geschrieben. Allein es könnte doch, wenn die Sache unbedingt so stehen bleibt, auch der Fall eintreten, daß wirklich 2 Bücher vorliegen, eines deutsch und eines böhmisch, die in Beziehung auf ihren Gehalt gleich gut sind. Es ist nicht zu erwarten, daß irgend ein Lesebuch vollkommen sein werde. Es wird bei der Wahl verschiedener Lesebücher, wenn auch vortreffliche Arbeiten darunter sind, doch wahrscheinlich immer der Fall eintreten, daß das Eine in einer Partie besser ist, das andere in einer andern; und es wäre immerhin möglich, daß zwei Bücher eines deutsch und eines böhmisch vorliegen, von denen man sagen müßte, daß jedes einen gewissen Vorzug vor dem andern habe, aber von keinem sagen könnte, daß es unbedingt besser sei als das andere. Für einen solchen Fall schiene es mir nicht eben rathsam, daß unbedingt nur ein Buch das Prämium erhalte, und daß dadurch ausgesprochen werde, daß für die zweite Landessprache im Wege der Uebersetzung gesorgt werden sollte. Uebersetzungen sind dann doch immer nur Nothbehelfe, in vielen Fällen ganz zweckmäßige Nothbehelfe, allein eine Originalarbeit, wenn der innere Werth ein gleicher ist, hat doch in vieler Beziehung einen Vorzug vor einer Uebersetzung, namentlich wo es sich um ein Buch handelt, welches populär gefaßt sein soll, ein Lesebuch für die unteren Volksklassen. Ich wünschte also doch, daß eine solche Aenderung im Antrag Sr. Excellenz des Grafen Nostitz gemacht werde, daß die Möglichkeit des Falles, zwei Bücher, ein deutsches und ein böhmisches mit zwei Preisen zu betheilen, dadurch nicht ausgeschlossen wäre. Mir schiene es am besten es so einzurichten, daß je nach dem Erfolge der Arbeiten es möglich wäre, nur Eines von den vorgelegten Büchern auszuzeichnen, wenn in Bezug auf den Inhalt das Eine einen ent


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schiedenen Vorzug vor allen anderen hat, daß aber in dem Falle, wo in beiden Sprachen ausgezeichnete Arbeiten vorliegen, so daß es schwer zu entscheiden wäre, ob gerade das Eine einen unbedingten Vorzug vor dem anderen in Bezug auf den Inhalt verdiene, daß in diesem Falle beide Bücher das Prämium erhalten. Ich werde mir erlauben in dieser Richtung ein Subamendement zu stellen, nur muß ich dazu den Text des Amendements des Grafen Nostitz vor Augen haben, deswegen bin ich im Augenblicke nicht in der Lage, dasselbe zu überreichen.

Poslanec Dr. Rieger: Já myslím, že by se tomu, co si pan hrabě Lev Thun žádá, dalo vyhovět takovým spůsobem, aby se vypsala jedna cena a jeden accessit; aby dvě knihy, co do ceny vnitřní byly úplně rovné, to se tuším s tíží stane; větším dílem bude jedna práce aspoň o něco málo lepší, a pak se tomu dá vyhověti, jak jsem pravil, aby nejlepší dostala premium a druhá v ceně accessit. Avšak myslím, že provedení celé té věci by se lépe odevzdalo do rukou zemského výboru, aby se ani suma tak určitě neustanovila, ani spůsob, jakým se vše provede.

Já myslím, že ještě jedna věc se musí uvážiti: bude-li totiž několik kněh podáno, nebude snad žádná v každém ohledu dokonalá, nýbrž že jen v některé partii, v některé stránce, a že zase právě ta partie, která je v jedné knize zanedbána, anebo alespoň slaběji pojednána, že bude v druhé knize dokonaleji pojednána. Myslím, že zemský výbor v lakovém případě, aby vůbec se docílila kniha co možná nejdokonalejší, mohl by zavésti nějaké narovnání a shodnutí se spisovatelů, aby se k dílu spojili tak, aby vzali z jedné knihy nejlepší partie, a z druhé knihy také nejlepší partie, a aby se ty kombinovaly:

Pánové! hospodářská kniha musí obsahovati všecky větve hospodářství, a ne všickni spisovatelé se znají ve všech větvích stejně. Tedy bude nejlepší, vybrati tu cestu k docílení nejlepší knihy, aby se několik spisů a spisovatelů spojilo, aby byla podána jako kompilace nejlepších, spojených prací. Ale poněvadž to všecko se dá sice tak provésti, nikoli však na snemě ustanovili, myslím, že si. sněm učiní nejlépe, když provedení celé věci odevzdá na dobré uznání zemského výboru, kterýž zajisté ničeho nepomine, aby se v té věci poradil s nejlepšími autoritami v zemi a věc k dobrému cítí přivedl.

Oberstlandmarschall: Herr Schulrath Mansch (zu Dr. Nieger gewendet). Ich bitte mir ihren Antrag zu formuliren.

Dr. Rieger: Ich werde sehen.

Schulrath Maresch: Ich vermisse für den Fall, daß der Abschnitt c. sich der Zustimmung des hohen Hauses erfreuen sollte, Bestimmungen, die zum Gelingen der Schaffung eines Lesebuchs wesentlich beitragen würden. Hier heißt es im Allgemeinen "behufs der Anregung und Förderung der landwirthschaftlichen Kenntnisse in den Volksschulen und den auf dieselben begrenzten Kreise." Hier ist nicht ausgesprochen, ob dieses Lesebuch ein Lesebuch für die Volksschule unmitelbar, d. i. für die eigentliche Volksschule sein soll, oder ob dieses Lesebuch für die Wiederholungsschule bestimmt ist; aber doch dünkt mich nach dem verschiedenen Standpunkte oder Schülerarten, daß auch in der Darstellung, die das Buch haben soll. ein Unterschied gemacht werden muß. Die Schreibart wird eine andere sein können, wenn das Buch für die Wiederholungsschüler bestimmt ist; die Schreibart, die Einrichtung und Zusammenstellung des Buches wird eine andere sein müssen, wenn es für die Volksschule bestimmt ist. Täuschen wir uns nicht und nehmen wir nicht an, daß die Volksschule der Boden ist, in welchem ein landwirthschaftliches Lesebuch eingeführt werden kann. und zwar in der Art eingeführt werden kann, daß das Buch sich über die sämmtlichen Zweige des landwirthschaftlichen Unterrichts ausbreitet. Die Volksschule hat meines Erachtens doch eine ganz andere Aufgabe als einzig das Material zu liefern für den praktischen Lebensberuf; sie hat auch eine ethische Aufgabe, sie hat die ganze Bildung des Menschen zu erfassen; sie soll harmonisch sämmtliche Seelenkräfte entwickeln, und darnach muß ein Lesebuch für die Volksschule eingerichtet sein. Betrachten wir unsere gegenwärtigen Lesebücher, und vergleichen wir sie mit denen, die wir vor 15 oder 20 Jahren hatten, so werden wir eingestehen, daß ein gewaltiger Fortschritt seitdem in der Abfassung der Lesebücher bei uns eingetreten ist, daß wir vorwärts geschritten sind in der zweckmäßigen Einrichtung unserer Lesebücher. Wir haben Erzählungen darin zur Bildung des religiösen Sinnes und sittlichen Gefühls; wir haben einen Abschnitt darin zur Beibringung natur-historischer Kenntnisse; wir haben einen weiteren Abschnitt der physikalischen Kenntnisse in der Art und Weise, wie der jugendliche Geist sie aufzufassen vermag; ein anderer Abschnitt geht dabin, die Vaterlandskunde zu lehren, das Kind mit seiner Heimat, seinem großen Gesammt-Vaterlande, mit dem Monarchen und der Verfassung bekannt zu machen, das Herz der Jugend dafür zu erwärmen, damit, wenn der junge Mensch in die Welt hinaustritt, er mit den nöthigen Kenntnissen in dieser Richtung ausgerüstet sei; endlich ist auch auf die Gewerbskenntnisse Rücksicht genommen.

Diese Einrichtung der Lesebücher für die Volksschulen ist in ganz Deutschland in allen Staaten, welche sich einer entwickelten Volksschule erfreuen, gang und gebe geworden. Soll man nebst diesen Lesebüchern noch ein zweites mit landwirthschaftlichen Unterricht in der Volksschule einführen; soll außerdem ein Religionshandbuch oder ein Katechismus, die biblische Geschichte u. s. w. im Gebrauch sein, so kommen wir zu einer ganz anderen Bibliothek von Volksschulbüchern, die in der Hand des Kindes sein sollen.

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Eine solche Ausdehnung des Unterrichtes kann ich nicht für gut halten. Ein landwirthschaftliches Lesebuch, welches ausschließlich für Volksschulen mit Ausschließung eines anderen Lesebuches in Gebrauch zu kommen hätte, würde eine einseitige Bildung des jugendlichen Geistes bezwecken, und nicht auf die Bildung der gesammten Anlagen und Seelenkräfte Rücksicht nehmen, würde demnach eine einseitige Bildung hervorrufen.

Ein Anderes ist es, ob das Lesebuch für den Kreis der Wiederholungsschüler berechnet sein soll. In der Wiederholungsschule wird die allgemeine Schulbildung des Knaben als vollendet angesehen. Die Wiederholungsschule soll eine Fortbildungsschule sein. In ihren Schülern ist eine größere Empfängsichkeit vorhanden für die Aufnahme des landwirth-schaftlichen Unterrichts. Der Volksschule genügt es, wenn das Kind im Allgemeinen bekannt wird mit den Gegenständen der Natur, wenn es die Produkte der Natur mit Bezug auf deren Werth und den künftigen Gebrauch derselben kennen lernt; wenn es die Feinde kennen lernt, welche den Früchten des Feldes und den Bäumen der Gärten schaden, und wenn überhaupt die Lust und Liebe zur landwirthschaftlichen Beschäftigung geweckt wird, und wenn das Kind überdieß in einigen praktischen Verrichtungen, in der Pflanzung von Obstbäumen z. B. unterwiesen wird.

Aber auch dieser letzt bezeichnete Theil des landwirthschaftlichen Unterrichts wird sich mehr beschränken müssen auf die Zeit außer der Schule, auf die Abendstunden des Tages.

Ob nun ein Lesebuch für die Volksschulen bearbeitet, oder ob selbes für die Wiederholungsschulen geschaffen werden soll, ist meines Erachtens nicht gleichgiltig. Es heißt aber in dem Absatze c. der Vorlage weiter, das zu schaffende Lesebuch soll ein Volkslesebuch sein, demnach scheint mir beabsichtigt, das Buch soll nicht für die Wiederholungsschüler, sondern über die Wiederholungsschule hinaus für das Volk eingerichtet werden. Es entsteht demnach die Frage, wird die Ausschreibung eines Preises für ein Lesebuch der Volksschule oder für die Wiederholungsschule, oder ein Lesebuch für das Volk beabsichtigt? Das muß doch genau bestimmt und entschieden werden, welchen Charakter das Lesebuch haben soll.

Ich habe bereits bei der Generaldebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf zu bemerken mir erlaubt, daß die Unternchtsabtheilung des kaiserlichen Staatsministeriums mit dem Zustandebringen eines Lesebuches für die Volksschule sich befasse. Die einzelnen Partien dieses Buches wurden von Fachmännern bearbeitet, und die Manuskripte zur Redaktion einem Schulmann übergeben, der für die Literatur der Volksschulbücher sich bereits große Verdienste erworben hat. Dieses Lesebuch ist zunächst für die obere Klasse der Volksschule bestimmt. Dasselbe wird nicht ausschließlich die landwirth-schaftliche Bildung beabsichtigen, sondern auch die anderweitige Bildung der Schüler bezwecken. Hierť nach würde dem Bedürfnisse der Landschuljugend Rechnung getragen werden, und es dürste dieses Buch bald in die Deffentlichkeit treten. Ob aber der hohe Landtag dermalen beschließt, ein Volksschullesebuch oder ein Lesebuch für die fortgeschrittenen Schüler (Wiederholungsschüler) oder für das Volk zu bestimmen; in jedem Falle, glaube ich, ist es wünschenswerth, daß das vorhandene Manuskript dem Landesausschusse übergeben werde, welcher erst durch Schulmänner erproben lassen wird, ob das Buch in einer dem Bedürfnisse der Jugend entsprechende Schreibweise verfaßt ist, denn nicht jeder Gelehrte ist im Stande populär zu schreiben. Wir haben übrigens keinen Mangel an solchen zweckmäßigen landwirthschaftlichen Lesebüchern. Der Abgeordnete Dr. Stamm hat zwei Bücher in dieser Richtung geschrieben, von denen das eine für die Lehrer, das andere aber unter dem Namen: "Das goldene Buch der Landwirthschaft" mehr für größere Schüler berechnet ist. Wir haben ein derartiges Handbuch von Kodým, welches zwar nicht für die Schule, so doch für die Lehrer brauchbar ist. Aber auch Bücher, welche unmittelbar für die Bildung des Landvolkes bestimmt sind, wie das Buch von Frei u. a. m. sind vorhanden. Es ist also ein reichliches Material zur Benützung da. Sehe ich endlich auf den ausgesetzten Preis, so dünktt mir, daß dieser ein viel zu hoher sei nach dem vorhandenen Materiale. Es ist nämlich nicht bestimmt worden, wem das prämiirte Manuskript ins Eigenthum zugewiesen wird, ob dem Verfasser oder dem Lande. Soll das Buch Eigen-thum des Verfassers bleiben und es bloß anempfohlen werden zur Einführung in jene Kreise, für die es geschrieben ist, dann steigt die Prämie noch um ein bedeutendes. Es sollte daher in vorhinein festgestellt werden, ob dem Verfasser oder aber dem Lande das Verlagsrecht des prämiirten Manuskriptes zustehen soll. Auch in dieser Richtung glaube ich, sei eine nähere Bestimmung dringend erwünschlich. Ich erlaube mir noch auf einen andern Umstand hinzudeuten. Ein Buch ist eine todte Sache, der Buchstabe des Buches gewinnt erst Leben durch den, der ihm das Leben einhaucht. Gin Lesebuch für die Volks- oder für Wiederholungsschule, seht nothwendiger Weise voraus, daß auch der Lehrer, der das Buch bei den Schülern zu behandeln hat, die nöthige Vorbildung habe; das bloße Lesen reicht nicht aus, die Aufnahme bloß theoretischer Wahrheiten ohne Erklärung, ohne das Nahebringen an den jugendlichen Geist, wird von wenig Erfolg sein. Soll der Lehrer aber ein landwirthschaflliches Buch behandeln können, so muß er selbst eine derartige Bildung besitzen. Allerdings hat das Unterrichtsgesetz die Landwirthschaftslehre als einen Nebengegenstand des Unterrichtes in den Lehrerbildungsanstalten bestimmt, aber die Durchführung dieser Bestimmung ist nur unzulänglich in Anwendung gekommen. Trotzdem, daß auch unsere Lehrerbildungs-


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anstalten unter dem Ministerium des Herrn Grafen von Thun einen bedeutenden Fortschritt zum Bessern gemacht haben, demohngeachtet ist in der Lehrerbildung doch noch Manches zu ergänzen und das Schulwesen gleicht einem Baume, es entwickelt sich nur nach und nach und es kann nicht auf einmal vollkommen sein. Es ist die Bildung der Lehrer eine bessere geworden, obgleich die Lehrer, welche den Unterricht den Lehramtszöglingen ertheilen, der Zahl nach unzulänglich sind. Neue Anforderungen treten daher an das Land oder Reich, wenn die Lehrerbildungsanstalten vollkommen zweckmäßig organisirt sein sollen. Der landwirth-schaftliche Unterricht wird also meinem Erachten nach von den Lehrern der Volksschule insolange dermal nicht ertheilt werden können und das ihnen in die Hand gegebene Buch nicht zweckmäßig benutzt werden können, so lange nicht die Vorbildung der Leh-rer auch in dieser Richtung eine erweiterte sein wird. Die Lehrerbildungsanstalten von zwei Jahrgängen liefern uns Lehrer für das ganze Land, demnach für eine Bevölkerung von 4 Millionen Seelen.

Demohngeachtet beträgt der Aufwand für die gesammte Lehrerbildung in Böhmen nicht so viel, als für ein einziges Staatsgymnasium oder eine einzige Staatsrealschule.

Bei der Wichtigkeit der Volksschule ist es also sehr angezeigt, daß die Mittel bewilligt werden zur Erweiterung der Bildung der Lehreranstaltszöglinge, damit sie ihren Berufskreis erweitern und auch bei landwirthschaftlichem Unterricht wirksam sein können. Ich weiß zwar, das hohe Haus werde hierüber augenblicklich keine Beschlüsse fassen und eine Organisation der Lehrerbildungsanstalten vornehmen können; demohngeachtet glaubte ich meine Ansicht über das, was uns noth thut, aussprechen zu dürfen. Aber ein noch weiteres Hinderniß wird der zweckentsprechenden Verwendung eines landwirthschaftlichen Lesebuches entgegen stehen, nämlich der unzulängliche Gehalt so vieler unserer Lehrer. Da glaube ich denn diese Veranlassung benützen und Se. Excell. den Herrn Oberstlandmarschall bitten zu sollen, daß recht bald uns vorgelegt werde der in Aussicht ge-stellte Gesetzentwurf behufs der Regelung der Volksschullehrers-Gehalte. Denn man kann unseren Volks-schullehreren nicht weitere ämtliche Verpflichtungen auflegen, wenn man nicht auch ihre Stellung ver-bessert.

Mein Antrag geht daher dahin, daß vor allem der Herr Antragsteller, Se. Exc. Herr Graf Albert Nostitz, sich bestimmt fühlen wolle zu erklären, welche Bestimmung das landwirthschaftliche Lesebuch, zu dessen Zustandebringen ein Preis ausgeschrieben werden soll, habe, ob es nämlich ein Lesebuch für Volksschulen, oder ein Lesebuch für Fortbildungsschulen, oder aber ein landwirthschaftliches Volkslesebuch sein soll? Zweitens aber, ob beantragt werde, ob das Manuskript das Eigenthum des Verfassers zu bleiben, oder aber Eigenthum desjenigen, der das Buch be-zahlt, zu werden?

Oberstlandmarschall: Ich muß den Herrn Redner erinnern, daß dieser Antrag eigentlich nicht die gehörige Form hat. Es liegt ein Antrag des Landtes - Ausschusses vor, aber den Steller eines Amendements aufzufordern diese Details aufzunehmen, glaube ich würde sich nicht zur Abstimmung eignen. Ich müßte daher den Herrn Antragsteller bitten, den Antrag in die Form zu bringen, daß darüber abgestimmt werden kann (Rufe: Schluß). Es ist Schluß der Debatte beantragt. Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, die Hände auf-zuheben. (Geschieht). Der Schluß der Debatte ist angenommen. Es sind noch folgende Redner vor-gemerkt: Die Herren Dr. Lambl, Direktor Lumbe, P. Matoušovský und P. Řezač. Ich weiß nicht, welche Herren für, und welche gegen den Antrag sind. Ich bitte mir das zu sagen. Herr Dr. LambI sind für, oder gegen den Antrag?

Dr. Lambl: Ich spreche für den Antrag Sr. Exc. des Herrn Grafen Nostitz.

Direktor Lumbe: Für den Antrag des Herrn Grafen Nostitz.

P. Řezač: Ich bin für den Landtags-Ausschuß-Antrag.

P. Matoušovský: Pro návrh zemského výboru.

Oberstlandmarschall: Die Herren P. Matoušovský und P. Řezač haben sich für den Landes-Ausschuß erklärt, die beiden andern Herren für den Nostitz'schen Antrag. Ich bitte die Herren sich zu vereinigen, wer das Wort ergreifen soll. (Kurze Unterbrechung, hernach)

Oberstlandmarschall: Herr Direktor Lumbe.

Direktor Lumbe: Ich werde mit wenigen Worten die Frage auf den richtigen Standpunkt stellen. Die Enquetekommission war die engere und hat die Aufgabe gehabt, den ganzen landwirthschaftlichen Unterricht zu regeln, und da ist auch die Frage entstanden, was für die Volksschulen geschehen kann, und zu dem Zwecke hat sich die Kommission mit Fachschulmännern in Verbindung gesetzt, und namentlich hat Herr Kanonikus Vinařický, der als ausgezeichneter Mann in diesem Fache bekannt ist, diesen Sitzungen beigewohnt. Es hat sich herausgestellt, daß für den Unterricht in der Landwichschaft in den Volksschulen so gut als Nichts geschehen kann, wie auch der Herr Vorredner ganz richtig auseinander gesetzt hat. Uebrigens gehört dieser Gegenstand in das Ressort der hohen Regierung und deshalb hat sich die Enquetekommission dahin vereinigt, ein Volkshandbuch herauszugeben, welches die Grundsätze der Landwirthschaft in ihrer Anwendung auf unser Vaterland speciell enthalten soll.

Es sind dergleichen Bücher, namentlich im fernen Auslande, und wir haben selbst solche Bücher aus Amerika gehabt, welche sehr vollständig sind. ein sehr schätzbares Material haben, mit schönen Illustrationen versehen, und so geeignet sind, daß sie nicht bloß in der Wiederholungsschule, sondern auch den Erwachsenen und endlich auch den alten

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Landwirthen noch immer von Nutzen sein können, und ein solches Buch hat der Enquętekommission vorgeschwebt. Meine Herren! es ist hier nicht der Ort und die Zeit, in solche Details einzugehen, um zu zeigen, welche Ansichten darüber laut geworden sind. Es war da nur die Ansicht, den hohen Land-tag zu bitten, für die Herausgabe eines solchen Bu-ches, welches ohne äußere Hilfsmittel, Geldmittel nicht erscheinen kann, wenn es sehr billig verkauft werden soll, die Geldmittel des Landes in Anspruch zu nehmen, und zu diesem Zwecke also eine bestimmte Summe auszusprechen. Ich muß noch be-merken, daß mit der Prämiirung der Verfassung dieses Buches bei weitem noch nicht alles gethan ist. Das Buch muß aufgelegt, muß vollständig ausgestattet werden, namentlich mit paffenden Illu-strationen versehen sein, es muß um einen sehr bil-ligen Preis gegeben werden. Also auch die Her-ausgabe wird noch Gelder erfordern und deßhalb, weil eben diese Umstände der Art find, so sehr in das Kleinliche, in das Technische der Herausgabe eingehen, so ist es gewiß nicht zweckmäßig, wenn der h. Landtag seine kostbare Zeit damit zubringt, und ich schließe mich daher ganz dem Antrage des Herrn Vorredners Dr. Rieger an, welcher dahin geht, daß Details der Berathung und Schluß-fassung dem Landesausschusse überlassen werden. Der Landes - Ausschuß wird die entsprechenden Fachmänner zuziehen und es wird sich darum handeln, ein Volksbuch für die Landwirthschaft herauszugeben, welches der Art vollständig ist, daß es für die Ver-hältnisse sowohl der jüngern, als der ältern Landwirthe, daß es namentlich für die speziellen landwirthschaftlichen Verhältnisse unseres Vaterlandes be-rechnet ist.

Oberstlandmarschall: Herr. Dr. Lambl.

Dr. Lambl: Ich erlaube mir zu dem, was Hr. Direktor Lumbe soeben vorgetragen hat, einiges hinzuzufügen, in Erinnerung von allem Jenem, was in der Equęte-Kommission geschah. Ich glaube, daß ich es dieser Kommission schuldig bin, das hohe Haus im Allgemeinen, insbesondere aber um den Herrn Redner Schulrath Maresch zu beruhigen. Was die Auffassung der Volksschule und des Wiederholungsunterrichtes betrifft, so ist die Enquęte-Kommission nicht leichten Fußes über diesen Gegenstand hinweggegangen. Sie hat es wohl gefühlt, daß die Volksschule ein Gegenstand ist, den man nicht brevi manu in die Berathungen über den landwirthschaft-lichen Unterricht hineinziehen kann, und daher hat sie sich berathen mit einer bereits genannten und anerkannten Autorität. Es ist dies derselbe Mann, der unter dem frühem Unterrichts-Ministerium zur Verfassung eines Volksschul-Lesebuches berufen wurde, es ist Kanonikus Vinarícký. Dieser Mann sah in der Enquęte-Kommission und hat sein Urtheil daselbst abgegeben über das kleine Lesebuch für Volksschulen, welches, wie der Hr. Schulrath Maresch bemerkt hat, dasjenige ist, worin Artikel über Landwirthchaft vorkommen. Das kleine Lesebuch — malá cítanka. enthält allerdings Artikel, welche geeignet sind auf das jugendliche Gemüth einzuwirken und ihm einigermaßen Begriffe über die Landwirthschaft beizubringen. Allein Kanonikus Vinarický selbst, der Verfasser, der berufene und gleichsam preisgekrönte Verfasser gestand zu, daß das Buch nicht in Allem und Jedem hinreiche zu leisten, was es leisten soll.

Nan aber hat sich das Buch, von welchem in dem Antrage die Rede ist, allerdings auf die Volks-schule zu beziehen; allein H. Landesschulrath Maresch wird mir jedenfalls Recht geben, daß zur Volksschule auch noch der Wiederholungsunterricht gehört, er ist nach den Gesehen, welche wir in der Enquęte-Kommission erwogen haben, ein integrirender Bestandtheil derselben. Was nun die Einwendungen betrifft, daß es noch heißt, es sei ein Volkslesebuch, und daß es nicht gewiß sei, ist es bestimmt für Kinder, ist es bestimmt für Lehrer oder ist es bestimmt für Schüler, welche die Wiederholungsschulen frequentiren, so erwähne ich darauf, daß es jedenfalls nicht für Kinder bestimmt sein wird; daß wir uns auch nicht berufen hielten, ein solches Buch zu proponiren, vielmehr aber ein Buch für diejenigen, welche die Kinder lehren, und ein Buch für Jene, welche bereits aus der Volksschule ausgetreten sind. und nicht in der Lage sind, eine höhere Schule zu besuchen.

Daß es nun nicht Bücher geben kann für Leute, welche z. B. 15 Jahre, und andere Bücher für Leute, die vielleicht 16 und 18 Jahre alt sind, dürfte vielleicht begreiflich sein. Daher glaube ich, daß der Ausdruck Volkslesebuch betreffs der Eignung, die man dem Buche geben wollte — ein Lesebuch für gereifte Leser und nicht für Schulkinder bedeute. Was die vorhandenen Bücher betrifft, welche der Herr Landesschulrath citirt hat, so läßt sich nicht läugnen, daß die Literatur, namentlich die deutsche und auch die böhmische an solchen Büchern nicht arm ist. Aber die Enquęte-Kommission hat gefunden, daß keines von diesen Büchern, die damals, nament-lich vor 2 Jahren existirt haben, hinreichend war, um dem Bedürfnisse Rechnung zu tragen, das hier gefühlt wurde. Solche Bücher gibt es von anerkannten Schriftstellern, aber sie wurden eben von der Enquęte-Kommission nicht für hinreichend anerkannt.

Was den hohen Preis betrifft, der ausgeschrieben weiden soll, so enthalte ich mich jedes Urtheiles; ich weise blos darauf hin, daß die Enquęte-Kommission jenen Betrag von 2000 Gulden, wovon nach dem Worlaute je 1000 fl. für einen Schriftsteller entfiele, nicht zu hoch gefunden hat. Auch möchte ich nur da die Bemerkung erlauben, daß vor kurzer Zeit in Meklenburg ein kleines Büchlein von 3 oder 4 Druckbögen über den Hufbeschlag der Pferde erschienen ist und dieses einen Preis von 100 Dukaten erhalten hat. Meine Herren! wenn für ein solches Buch, das über den Hufbeschlag allein handelt, 100 Dukaten nicht zu hoch waren, so dürfte wol für ein Buch, daß die ganze Landwirthschaft umfassen soll, der Preis von 1000 Gulden nicht zu hoch sein. Ich will weiter nicht bemerken, nachdem


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XVII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

ich den Standpunkt bezeichnet habe, auf welchem sich die Enquete-Kommission befand und den Vorwurf weggewälzt habe, als hatte sie das Volksschulwesen mit Unaufmerksamkeit und Oberflächlichkeit behandelt; im Gegentheil sie ging intensiv m das Wesen der Volksschule ein. Ich unterstütze daher den Antrag Sr. Excellenz des Grafen Nostitz.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist ge-schlossen. Ich bitte den Berichterstatter.

Ritter v. Peche: Es wäre vergeblich nach dem Vielen, was man über den Lasdesausschuß-Antrag gehört habe, in merito noch etwas beizufügen. Es sind mehre Amendements gestellt worden zu dem eben in der Beschlußfassung befindlichen Absatz des Landesausschußantrages. Keiner von den Herren Amendementsstellern hat die Zweckmäßigkeit und das Wünschenswerthe des beantragten Voltslesebuches in Abrede gestellt. Dasselbe fand vielmehr fast allseitig warme Unterstützung. Ich glaube es dürfte ein letztes Amendement, das ich mir als Berichterstatter selbst zu beantragen erlaube, die Nachsicht des hohen Hauses finden. Nachdem nämlich der Landesausschuß in dieser Debatte Gelegenheit gefunden hat, sich von der An-schauung des Hauses genügend zu überzeugen, so dürfte die Durchführung des Beschlusses des hohen Hauses, falls nämlich der Antrag des Landesaus-schusses zum Beschlusse erhoben würde, auch dem Landesausschusse überlassen weiden können.

Deshalb erlaube ich mir das Zusatzamendement zu dem Landesausschußantrage zu stellen: behufs der Anregung und Förderung der landwirthschaftlichen Kenntnisse in der Volksschule und den auf dieselbe beschränkten Kreisen eine Preisausschreibung für ein landwirthschaftliches Lesebuch in beiden Landessprachen zu veranlassen und mit der Durchführung dieses Beschlusses den Landesausschuß zu beauftragen.

Graf Albert Nostitz: Es dürfte vielleicht die Abstimmung vereinfachen, wenn jetzt zur Abstimmung geschritten werden sollte. Nachdem der Antrag Dr. Riegers, wie ich ihn eben angesehen habe, mit dem meinigen im Wesen vollkommen übereinstimmt, und mir in der Richtung es zweckmäßig erscheint, daß Dr. Rieger darin dem Landesausschusse die Ermäch-tigung gibt, falls 2 Werke vorliegen sollten, wovon bei dem einen ein Theil, bei dem andern der andere Theil zweckmäßiger verfaßt ist, mit beiden Verfassern in Verhandlung zu treten, und daraus ein Gesammtwerk zusammenzustellen. Und nachdem der Antrag dahin geht, daß nächst dem Hauptpreise noch ein Accesit aufgestellt werde, daß für den Fall, daß 2 Werke in beiden Landessprachen vorhanden sind, wo das eine vorzüglicher, das andere aber so gut ist, daß es seinen Zweck vollkommen erreicht, auch für diesen Fall vorgesorgt werde, nun beide Werke, das eine mit dem Preise, das andere mit dem Accesit zu betheilen; mit Rücksicht auf diesen Umstand ziehe ich meinen Antrag zurück und schließe mich dem Antrage des Herrn Dr. Rieger an.

Oberstlandmarschall: Es sind mehrere Amendements gestellt worden. Das Amendement des Grafen Nostitz wird zurückgezogen. Ich bitte das Amendement des Grafen Thun vorzulesen, weil ich die Unterstützugsfrage stellen muß.

Landtags-Sekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen: In dem Absatze 2 c) sei nach dem Worte "Volkslesebuch" zu setzen "zu veranlassen in der Weise, daß dasselbe in der einen, wie der andern Landessprache verfaßt sein kann, und der Preis demjenigen Buche, welches seinem Inhalte nach als das beste anerkannt wird, zu ertheilen sei; in dem Falle aber, wenn in beiden Sprachen gleich gelungene Werke vorgelegt werden sollten, daß jedem derselben ein Preis zuerkannt werde. Das Erfordernis; hiefür ist zur Einstellung in das Budget pro 1865 bei der Budgetkommission zu beantragen.

Slavný sněm račiž uzavříti: k odstávce druhé ad c) má se přidati po slovech: "čítanka hospodářská" v tom spůsobu, že může čítanka býti sepsána v jednom neb druhém jazyku zem-ském, a že cena se udělí oné čítance, která dle obsahu co nejlépe uznána byla; v případu ale, že by se podaly stejně zdařilé, aby se obojím cena udělila. Požádavek budiž budgetní komisi v rozpočet navržen."

Graf Leo Thun: Graf Nostitz hat uns eben ein so lobenswerthes Beispiel gegeben, daß ich nichts besseres weiß, als demselben zu folgen, und mein Amendement als schätzbares Material dem Landesausschusse vorzulegen.

Oberstland marschall: Ich bitte das Amendement des Abgeordneten Dr. Nieger zu verlesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Nach dem Worte "Volkslesebuch" sei zu setzen: "zu veranlassen." Zur Konkurrenz um den Preis und ein Ak-cesit sind Arbeiten in beiden Landessprachen gleich zulässig, und es wird dem Ermessen des Landes-ausschusses überlassen, allenfalls auch durch Vermittlung eines Einverständnisses mit mehreren Schriftstellern durch Berathung mit anerkannten Fachmännern diesem Lesebuche die möglichste Vollkommenheit und Zweckmäßigkeit zuzuführen und in beiden Landessprachen zur Veröffentlichung zu bringen.

Po slovech " čitanka tomu účelu hovící" "ke konkurenci o ceně a jednom accessitu připouštějí se spisové v jednom neb druhém jazyku zemském sepsané stejně, a zůstavuje se na uznání výboru zemskému třeba s tím sprostředkováním, aby dorozuměním spisovatelů a poradou uznaných znalců tato čitací kniha se přivedla k dokonalosti, a aby napotom oběma ja-zyky zemskými se uveřejnila."

Qberstlandmarschall:Ich bitte diejenigen Herren, welche dieses Amendement unterstützen, die Hand aufzuheben (geschieht.) Es ist hienreichend unterstützt. Der Herr Schulrath Maresch hat einen Zusahantrag. . .

Schulrath Maresch: Ich bitte, ich ziehe mein Amendement zurück.


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XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Oberstlandmarschall: Es liegt also nur dies so eben vorgelesene Amendement des Dr. Rieger vor. Ich werde es zur Abstimmung bringen. Soll es noch einmal verlesen werden? (Rufe: Nein.)

Ich bitte die Herren, welche dem Antrage beistimmen, aufzustehen (geschieht). Es ist die Majorität, der Antrag also angenommen.

Graf Albert Nostitz: Ich erlaube mir nur noch zu beantragen, daß der Schlußsatz jetzt noch beizufügen kommt, wegen des Antrages des Landesausschußes wegen seiner Anträge bei der Budgetkommission behufs Einstellung der nothwendigen Erfordernisse. Ich glaube, daß der Abgeordnete Dr. Rieger nichts dagegen hat, daß dieser Schlußsatz beigefügt werde, wie es in meinem Antrage vorliegt.

Dr. Rieger: Ja!

Landtagssekretär Schmidt liest: Das Erforderniß hiefür ist zur Einstellung in das Präliminare pro 1865 bei der Budgetkommission zu beantragen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte darüber abzustimmen, und zwar diejenigen Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben (geschieht). Ist angenommen.

Absaß 3.

Ich glaube, Se. Excellenz Graf Albert No-stitz haben sich zu Absatz 3 zum Wort gemeldet.

Graf Albert Nostitz: Zu Absatz 3, ich glaube nicht.

Oberstlandmarschall: Sie haben sich zum Wort gemeldet.

Graf Albert Nostitz: Nun rücksichtlich des Absatzes 3 würde ich diesen Antrag unterstützen und nur noch beantragen, daß er in der Art stylisirt werde, damit er mit den gegenwärtigen Beschlüssen in Uibereinstimmung kommt, nachdem hier in dem Antrage des Landesausschußes ausdrücklich die Berufung auf ein Landesgesetz vorkommt, welches na-türlich jetzt, da wir ein Landesgesetz nicht beschlossen haben, ausgelassen weiden muhte.

Was den Absatz selbst betrifft, so empfehle ich ihn auf das wärmste zur Annahme, nachdem das, was im Schlußabsatze gesagt ist, mir als dasjenige erscheint, was am wirksamsten zur Bereicherung der Kenntnisse im Volksunterichte führen könnte, näm-lich die zweckmäßige Ausbildung des Präparandenunterrichtes in der Landwirthschaft.

Oberstlandmarschall: Der Landesausschuß hat sich ohnedies schon in dieser Beziehung konformirt und diesen Zusatz ausgelassen.

Ritter v. Peche: Die Stylisirung ist folgende: "Die Regierung ist zur geneigten Verfügung aufzufordern, damit auch in der Volksschule nach Maßgabe des örtlichen Bedürfnisses die Elemente der Landwirthschaft erlernt und zu diesem Ende für eine entsprechende Vorbildung der Lehrer an den Lehrerbildungsanstalten Sorge getragen werde."

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Da dies nicht der Fall ist, werde ich über den Antrag des Landesausschußes abstimmen lassen. Ich bitte ihn noch im Böhmischen vorzulesen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Cis. král. vláda budiž vyzvána k slušnému nařízení, aby se dle přiložené instrukcí také v národní škole, kde by toho třeba bylo, učilo základům hospodářským, a aby se k tomu cíli vedla péče, aby dosáhli učitelové v ústavech pro vzdělání učitelův příslušného vzdělání přípravného.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben (geschieht). Er ist angenommen.

Ritter v. Peche: Als Berichterstatter des Landesausschußes beehre ich mich schließlich anzuführen, daß durch die gegenwärtige Vorlage der allgemeine Inhalt des Antrages des Herrn Abgeordneten von Waidele aus der Jahressession 1861 für Errichtung von landwirthschaftlichen Musteranstalten mittelbar seine Erledigung gefunden haben dürfte.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den hohen Landtag dieses zur Kenntniß nehmen zu wollen, und ich glaube hiemit ist der Gegenstand erschöpft. Ich glaube die Lesung des Ganzen ist bei diesen Artikeln nicht erforderlich, weil sie nicht im nothwendigen Zusammenhange find, sondern für sich abgesonderte Beschlüsse darstellen. Wir übergehen zum zweiten Punkte der Tagesordnung, den Bericht der Kommis-sion über den Herbst'schen Antrag und ich bitte den Herrn Referenten. .

Prof. Herbst: Die Kommission, welche vom hohen Landtage über den von mir eingebrachten Antrag niedergesetzt wurde, hat sich zu der Ansicht geeinigt, die ich in meiner Begründungsrede zu entwickeln die Ehre hatte und es ist auf Grundlage dieser Ansicht und zu deren Begründung der Be-richt verfaßt worden, welcher sich schon geraume Zeit in den Händen der Herren Mitglieder des hohen Hauses befindet.

Ich glaube daher bei der kostbaren, so vielfach und so lange durch die einzelnen Gegenstände in Anspruch genommenen Zeit des hohen Landtages, mich der Verlesung des Berichtes enthalten zu können, und auf jede weitere Begründung, weil ich dafür halte, daß bei einer Frage, wo es sich um das Recht und die berechtigten Interessen des Lan-des handelt, wohl keine Meinungsverschiedenheit in diesem hohen Hause bestehen kann, zu verzichten. Ich beschränke mich daher darauf anzuführen, daß bereits mehre Landtage anderer Länder sich im gleichen Sinne ausgesprochen haben oder wenigstens dießfällige Anträge bisher in Verhandlung zogen, insbesondere die Landtage der Länder: Oesterreich ob der Enns, Steiermark, Salzburg, Kärnten und der Bukowina.

Ich will daher nur den Schlußantrag vorlesen, und dem hohen Hause zur Annahme empfehlen, welcher dahin lautet: Es sei auf Grund des §. 19 Z. 1, Lit. a und b der Landesordnung bei der kaiserlichen Regierung der durch die vorangehende Darstellung motivirte dringende Antrag auf baldige


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XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Erlassung eines Gesetzes betreffend die Borschreibung und Einhebung der Erwerb- und Einkommensteuer sammt den Zuschlägen zu denselben bei Aktiengesellschaften, deren Unternehmungen an verschiedenen Plätzen ausgeübt werden, zu stellen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Slavný sněm račiž uzavříti: Na základě §. 19. č. 1. lit. a & b zřízení zemského učiněn budiž u cís. vlády návrh pilný, vylíčením věci v této zprávě náležité odůvodněný, aby v brzce vydala zákon, týkající se předpisování a vybírání daně z výdělku a z příjmů i s přirážkami k daním těmto od společností akcijních, které provozují svá podniknutí na rozličných místech.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte hierüber. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? — Da dieß nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Der Antrag ist soeben vorgelesen worden; ich bitte daher diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, aufzustehen (geschieht). Er ist einstimmig angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Antrag des Herrn Abgeordneten Leeder, der zur Lesung kommt; ich bitte den Herrn Abgeordneten . . .

Leeder: Gute Dienstboten sind bekanntlich (Oberstlandmarschall unterbricht: Ich bitte etwas lauter zu sprechen) eine wesentliche Bedingung für das Gedeihen der Landwirthschaft und jedes größeren Hauswesens,

Die hohe Regierung hat diesen Erfahrungssatz auch anerkannt, indem sie im Jahre 1857 zwei Dienstbotenordnungen für das Königreich Böhmen erließ, und zwar eine für die Landeshauptstadt Prag und eine zweite für das flache Land. Die letztere ist eben der Gegenstand meines Antrages und führt das Datum 13. Jäner 1857. Es läßt sich nicht verkennen, daß viele Bestimmungen dieser Diestbotenordnung von der Bevölkerung mit Anerkennung entgegenommen wurden. Es hat sich beispielsweise die Einführung von Dienstbotenbüchern, namentlich aber die Bestimmung der Dienstzeit für die land-wirthschaftlichen Arbeiten auf ein ganzes Jahr vollständig bewährt; allein es läßt sich dieses nicht von allen Bestimmungen sagen.

Es sind einzelne auch derart, daß man ihnen wesentliche Mängel nachweisen kann und ich erlaube mir beispielsweise nur auf §. 19 hinzuweisen, welcher die wichtige Bestimmung der ganzjährigen Dienstzeit für die landwirthschaftlichen Arbeiten gänzlich in Frage stellt. §. 19 bestimmt nämlich unter Anderem, daß in jenen Fällen, wo bezüglich des Dienstlohnes nicht etwas Besonderes festgesetzt wurde, der ganzjährige Dienstlohn in 4 gleichen Terminen an die Dienstboten zu verabfolgen ist. Der Dienstlohn steht sonach hier in gar keinem Verhältnisse zur Arbeit und zur Tageslänge und ist auch im offenbaren Widerspruch mit dem freien Tageslohn, welcher im Winter weit niedriger, im Sommer weit höher ist. Die Folge davon ist für den Landwirth eine traurige.

So gern die Dienstboten zur Winterszeit im Dienste verbleiben, so suchen sie doch in der Sommerszeit nach Möglichkeit dem Dienste zu entgehen, weil sie der höhere freie Taglohn lockt, und zu dieser kommen auch die meisten Dienstbotenstreitigkeiten vor, und es geschieht häufig, daß der Landmann bei Beginn der schwersten Feldarbeiten der Dienstboten entbehren muß, weil eine zwangsweise Zurück-führung derselben in den Dienst ihm keinen Vortheil bietet.

Die Dienstbotenordnung für das Flachland Böhmens ist selbst von der Regierung als eine provisorische hingestellt worden, offenbar in der Absicht, sie seiner Zeit auf Grundlage der gemachten Erfahrungen in eine definitive zu verwandeln.

Erfahrungen wurden in dieser Hinsicht bei dem siebenjährigen Bestande derselben genug gesammelt, und es dürfte der Zeitpunkt gekommen sein, um zur definitiven Festsetzung eines Gesetzes zu schreiten.

Ich erlaube mir deshalb den Antrag: Der hohe Landtag möge beschließen: "Es sei die provisorische Dienstbotenordnung vom 13. Jänner 1857 für das Königreich Böhmen, mit Ausschluß der Landeshauptstadt, einer eingehenden Revision zu unterziehen und in ein definitives Landesgesetz zu verwandeln und es sei eine Kommission, bestehend aus 9 Mitgliedern nach Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen und mit den Vorarbeiten zu betrauen. Rücksichtlich der Kompetenz begründe ich meinen Antrag durch §. 18, Absatz I der Landesordnung,

Oberstlandmarschall: Der Herr Antragsteller stellt den Antrag, daß sein Antrag einer Kommission von 9 Mitgliedern zur Vorberathung zugewiesen werde, welche von den Kurien aus ihrer Mitte, und zwar je 3 Mitglieder von jeder Kurie zu wählen sind.

Poslanec pan Leeder navrhuje, aby návrh jeho dodán byl komisi 9ti členů volených z kurií.

Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben (Geschieht). Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budget-Kommission bezüglich der Rechnungsabschlüsse der Landesvermögens-Verwaltung für das Jahr 1862.

Berichterstatter Prof. Schrott (von der Tribüne): Ich bitte den hohen Landtag von der Vorlesung des Kommissionsberichtes Umgang nehmen zu dürfen, um so mehr als der Bericht seiner Natur nach eine ziemlich lange Ziffenrreihe enthält, wobei durch das Lesen kaum das Gedächtniß unterstützt wird. Ich stelle also den Antrag, meinen Vortrag mündlich halten zu dürfen. Der Bericht über die Rechnungs-Abschlüsse des Jahres 1862 ist bereits von der Budgetkommission der vorjährigen Session versatzt, aber nicht mehr in Druck gelegt worden, weil bei der bereits damals bekannten Schlußzeit der Session auf ein Eingehen in den Gegenstand im


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XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Landtage selbst nicht mehr zu rechnen war. Die Wahrnehmungen, welche die Kommission in der vorigen Session gemacht hat, sind im gegenwärtigen Berichte unter den Abtheilungen a. Hauptübersicht, d. Verwaltung, und c. Rechnungsform enthalten, und kraft des Beschlusses des Landtages der vorigen Session vom 16. April, ist der im Manuskript zurück gebliebene Bericht dem Landesausschusse zur Verfügung und weiteren Vorbereitung für die gegenwärtige Session übergeben worden.

Die Verfügungen, welche der L.-A. in Folge dieses Beschlusses seither gefaßt hat, sind in dem Berichte sub litera d. aufgenommen. Ich erlaube mir nun, nur die Hauptmomente aus der zuerst vorangeschickten Uebersicht zu geben.

Aus dieser Uebersicht ergibt sich, daß der ganze reelle Aufwand der Landesgebahrung auf 1,592,489 fl. 8 kr. bestimmt ist. Zur Bedeckung desselben waren aus eigenen Kräften des Landesvermögens zur Verfügung: 497,903 fl. 92 kr.; es ergibt sich also ein größeres Erforderniß von 1,094,583 fl. 16 kr., wel-ches durch Umlagen der Zuschläge zu den direkten Steuern gedeckt werden mußte. Ein kleiner Restbetrag von 21,582 fl. mußte, da die Steuerzuschläge nicht reichten, aus dem vorhandenen Kassarest entnommen werden.

Das Aktivvermögen, insoweit dasselbe in Forderungen und Schulden besteht, hat sich im Laufe des Jahres 1862 um 79,723 fl. 47 kr. vermehrt, d. h. es sind um so viel mehr Einnahmsrückstände geblieben, beziehungsweise mehr Ausgabsrückstände getilgt worden. Die Kassabaarschaft hat sich durch diesen Umstand und durch 2 andere Punkte um 119,866 fl. 16 kr. vermindert. Es mußte, wie vorhin erwähnt worden ist, der Abgang, insoweit die Steuerzuschläge nicht hinreichten, mit 21,582 fl. 46 kr. aus dem Kassarest gedeckt werden. Durch den Anwachs an Aktivrückständen ist der Kassarest um 18,560 fl. 23 kr. geschmälert worden und von dem Rückstande wurden 21000 fl. verwendet zum Ankauf von Obligationen.

Es zeigt diese Uebersicht ferner, daß das ge-sammte, gleichsam das Stammvermögen der Landes-verwaltung theils in Kapitalien, theils Staatsobligationen, theils Privatobligationen den Betrag von 2,785,072 fl. 65'', kr. im Nennwerthe erreicht, das Vermögen in Realitäten und nutzbaren Rechten aber auf 5,428,409 Gulden geschätzt ist. Hier ist der einzige Punkt, wo die Budgetkommission des Vorjahres ein Bedenken nachgewiesen hat, nämlich es wurde die Nachweisung über die einzelnen Ob-jekte dieses Vermögens dem Rechnungsabschlusse nicht beigegeben, sondern nur die Summe an-geführt. Da aber inzwischen der L.-A. bereits, wie auf Seite 7 Punkt l zu sehen ist, die Landesbuchhaltung beauftragt hat, dem Rechnungsabschlusse künftig eine Nachweisung der einzelnen Objekte des in Realitäten und nutzbaren Rechten bestehenden Aktivvermögens beizugeben, so ist dermalen eine weitere Verfügung, also weitere Beschlußfassung des hohen Landtages nicht mehr erforderlich.

In Beziehung auf das, was die Budgetkommision bei der Verwaltung der verschiedenen Fondszweige wahrgenommen hat, ist im Berichte auf den Seiten 3, 4 und 5 in den ersten Punkten das Verhältniß, in welchem sich das vorausgegangene Bud-get für 1862 zu dem, was der L.-A. durch seine Verfügungen verwirklicht hat, dargestellt, und da zeigt sich namentlich bei den 3 Verwaltungszweigen, dem Domestikalfonde, Landes- und Irrenfonde, daß das Budget bedeutend durch die wirkliche Gebahrung überschritten worden ist. Worin die Ueberschreitung bestand, ist im Berichte im Detail auseinandergesetzt. Es ergibt sich daraus, daß die Ueberschreitung bei dem Domestikalfonde und Landesfonde durch die Nothwendigkeit, den Personalstand zu vermehren, herbeigeführt worden ist, indem diese Fonde eben aus der Verwaltung der Staatsbehörde in die Verwaltung der Landesbehörde übergegangen sind. Es ist also bei diesen zwei Fonden die zwingende Nothwendigkeit vorhanden gewesen, über das Buget hinauszuschreiten und es ist damit der L.-A. vollständig gerechtfertigt. Bei dem 3. Fonde, wo gegen das Präliminar bedeutende Ueberschreitun-gen vorhanden sind, ist die Sache nicht so unbedingt klar. Das ist bei dem Irrenfonde. Im Irrenfond hat sich der Aufwand im Ganzen um 55,610 fl. höher herausgestellt als vorgeschlagen worden ist. Die Ursache des Mehraufwandes wird vorzugsweise in 2 Punkten gesucht.

In einem Punkt, daß die Anzahl der Ir-ren, welche die Anstalt benutzen, sich bedeutend höher gegen den Voranschlag gestellt hat; es waren nämlich 622 Kranke im Durchschnitt veranschlagt, und der Stand ist auf 736 Kranke, also um 114 gestiegen.

Der 2. Punkt, auf den sich die Ueberschreitung des Präliminars stützt, ist der Umstand, daß der Ausspeisungspächterin ein Nachlaß an Abzugsprozenten gestattet wurde. Das Präliminare ist basirt auf den Abzug an Ausspeisungskosten von 161/4 % während der Landesausschuh ihn auf 10% im raufe dieses Jahres gesetzt hat. Allein selbst dieses da zu Grunde gelegt, erklärt noch durchaus nicht ganz vollständig die bedeutenden Ueberschreitungen. Da jedoch zur Behebung dieses Uebelstandes eine eigene Enquętekommission niedergesetzt wurde, von deren Ergebnissen mit Beruhigung erwartet werden darf, daß in Zukunft eine solche Ueberschreitung ohne vollständige Rechtfertigung nicht zu erwarten sei, findet die Budgetkommission keine Veranlassung, dem Landesausschusse in dieser Richtung weiter Vorwürfe zu machen. Es kommt nun allerdings im Punkte 3 noch der Absah vor, welcher sich auf eine einzelne Rubrik bezieht; da aber hierüber ein besonderer Antrag der Kommission gestellt wird, so werde ich an der geeigneten Stelle darauf zurückkommen. Aus diesen 6 Punkten ergibt sich nach der Meinung der Budgetkommission, daß über die Gebahrung des


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XVII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Landesausschusses Bedenken nicht zu erheben und die Rechnung für gerechtfertigt zu halten sei; und hierauf stützt sich der erste Artikel der Erledigung der Landesrechnung für das Jahr 1862. Die Budgetkommission trägt an: Der hohe Landtag möge genehmigen als Artikel I: die für das Verwaltungsjahr 1862 vorgelegte Rechnung des Landesfondes, des Domestikalfondes, des Bubentscher Fondes, des Gebärfondes, des Irrenfondes, des Zwangsarbeits-hausfondes und des Grundentlastungsfondes wird als richtig anerkannt.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Účty fondu zemského, fondu domestikálního, fondu Bubenečského, fondu porodnice, fondu nalezenců, fondu blázince, fondu káznice a fondu vyvazovacího složené za rok 1862 uznávají se za správné.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Dr. Görner: Ich möchte wir nur erlauben, dem hohen Hause einige Worte der Aufklärung bezüglich der Herabsetzung von 161/4 % auf 10% welche der Ausspeisungspächterin von Seiten des Landesausschusses im Jahre 1862 gestattet wurde, beizufügen: "wiewol die Kommission dem Landesausschusse in dieser Beziehung keinen direkten Vorwurf gemacht hat", wie es dem hohen Hause erinnerlich sein wird, wurden diese Fonde alle der Verwaltung des Landes übergeben mit 1. November des Jahres 1861. sonach mit Beginn des Jahres 1862, über welches der gegenwärtige Kommissionsbericht spricht. Es ist natürlich, daß der Landesausschuß nicht gleich in dem Jahre und in dem Momente, als er von der hohen Regierung die Fonde übernommen, mit der Aufgabe, sie in der bisherigen Weise zu bestimmten Zwecken fortzuführen, große Aenderungen einführen konnte.

Die Statthalterei hat in Anerkennung dessen, daß der Pacht zu einer Zeit abgeschlossen worden ist, wo die Preise der Lebensmittel bedeutend niedriger waren (wenn ich nicht irre, war es das Jahr 1847), diesen Pacht geschlossen, und hat in Anerkennung dessen, daß die Lebensmittelpreise inzwischen gestiegen waren, der Ausspeisungspächterin von 161/4% des Nachlasses, mit welchem sie den Pacht übernommen hatte, auf 10% ermäßigt und ihr sonach 61/4% nachgelassen, nachdem die Staatsbuchhaltung ihren Bericht erstattet hatte, daß dies ein solcher Nachlaß sei, welcher zwar nicht vollständig, o doch annäherungsweise dieser Preiserhöhung entspreche. AIs der Landesausschuh die Verwaltung des Irrenfondes und des Irrenhauses übernommen hatte, wurde durch die Direktion des Irrenhauses das Gesuch, weil die Herabminderung nur von Jahr zu Jahr stattgefunden hatte, der Ausspeisungspächterin, Wittwe Johanna Homolka, vorgelegt, mit dem, daß die Preise der Lebensmittel in d,esem Jahre gegen das Vorjahr sich nicht geändert haben, und daß eine solche Herabsetzung, die von Seiten der Statt-halterei seiner Zeit bewilligt worden wäre, auch in der Billigkeit gelegen sei.

Es wurde dabei voraus mitgetheilt, daß die Ausspeisepächterin zugleich den Pachtvertrag kündigen müßte, wenn der Landesausschutz auf diese in der Billigkeit gelegene Herabsetzung nicht einwilligen wurde. Der Landesausschuß glaubte damals, bei dem Umstande, als, wie bereits erwähnt, die Lebensmittelpreise sich nicht geändert haben, bei dem weitern Umstande, daß bei der seit kurzem erfolgten Uebernahme eine genaue Einsicht in dieser Beziehung noch nicht stattgefunden hatte und daß die sogleiche Pachtkündigung und Ausschreibung eines neuen Pachtes jedenfalls mit Unzukömmlichkeiten verbunden wären, in Konsequenz der Verfügungen der Landesregierung, welche als zweckmäßig anerkannt weiden mußten, ebenfalls die Herabsetzung zugestehen zu sollen. Es wurde die Bedingung festgesetzt, daß erst nach einer Jahresfrist die Kündigung stattfinden sollte, weil dann erst der Landesausschuh und namentlich die Landesbuchhaltung als Kontrollbehörde in der Lage sein würde, sich in dieser Beziehung vollständig zu instruiren. Als aber im Beginne des Jahres 1863 abermals ein Gesuch der Ausspeisepächterin vorgelegt wurde, war der Landesausschuß vollständig informirt und konnte sich in dieser Beziehung auch orientiren. Er hat in Folge dessen auch nicht mehr einen solchen Nachlaß bewilligt, sondern das Gesuch lediglich abgewiesen, es daraus ankommen lassend, ob die Ausspeisepächterin von der gemachten Drohung Gebrauch machen würde, gleich zu kündigen.

Die Kündigung ist nicht erfolgt, und es hat sich dadurch gezeigt, daß der L. A. durch seine In-formation genau unterrichtet und im Stande war die Sache richtig zu beurtheilen.

Das wollte ich nur beifügen zur Rechtfertigung, des L. A. in dieser Angelegenheit.

Oberstlandmaischall: Wünscht Jemand noch das Wort zu ergreifen? Die Debatte ist geschlossen. Ich werde zur Abstimmung schreiten. Ich bitte den Artikel noch einmal vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt: Artikel 1. die für das. . .

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Aufschrift zu lesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Erledigung der Landesrechnungen für das Verwaltungsjahr 1862.

Art 1. Die für das Verwaltungsjahr 1862 vorgelegten Rechnungen des Landesfonds, des Domestikalfonds, des Bubenčer Fonds, des Gebärfonds, des Findelfonds, des Irrenfonds, des Zwangarbeitsfonds und des Grundentlastungsfonds werden als richtig anerkannt.

Vyřízení

zemských účtů za správní rok 1862.

Článek I.

Účty fondu zemského, fondu domestikálního, fondu Bubenečského, fondu porodnice, fondu na-

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XVII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

lezenců, fondu blázince, fondu káznice a fondu vyvazovacího, složené za rok 1862, uznávají se za správné.

Oberstlandmarschall: Ich bitte über den Antrag abzustimmen durch Aufhebung der Hände. Jene Herren, welche dafür sind, wollen die Hand erheben, lGeschieht.) Ist angenommen.

Professor Schrott: Die nächste Bemerkung des Berichtes betrifft die unverhältnißmäßig hohen schließlichen Aktiv-Rückstände; namentlich sind diese Rückstände sehr bedeutend bei dem Landesfonde selbst, wo er über 500.000 fl, steigt, und beim Domestikalfonde, wo nahe an 100.000 Gulden stehen. Ueber diese hohen Rückstände hat der Landesausschuß Verfügungen getroffen und zwar in der Art, daß die. jenigen Rückstände die bloß durch die eigenthümliche Rechnungsmanipulation entstanden sind, beseitigt werden, theils im I, 1863, theils in der nächsten Zukunft durch eine veränderte Rechnungs-Manipulation; rücksichtlich jener andern Rückstände aber, die im Wesen der Sache bestehen, hat der Landesausschuß in Angriff genommen eine Ausgleichung herbeizuführen, und zwar insbesondere, wie auf Seite 7 zu sehen ist, unter Punkt 2: Zur Verminderung von bedeutenden Rückständen ist die Approvisioni-rungsVorschußforderung des Domestikalfondes an die Stadtgemeinde Prag im Betrage von 47.373 fl. 721/2 kr. dem h. Landtage zur Abschreibung angetragen, und ist dieser Antrag durch den Landtags-beschluß vom 8. März I. J. genehmigt worden. Fer-ner hat der L. A. mit dem Auftrage an die Landeskassa vom 26. Okt. 1863 die beim Landesfonde im AktivRückstande und beim Domestikal-Fonde im Passiv-Rückstande geführten Beträge, zusammen von 178.819 fl. 29 kr., welche der letztere Fond in den Jahren 1860 bis 1862 als Subvention aus ersterm erhalten hat, beim Landesfonde in activo, und beim Domestikalfonde in passivo aus dem Grunde einfach in Abschreibung bringen lassen, weil die Forderungen des Landesfonds an den Domestikalfond ohnehin nur mehr formaler Natur sind, seit der letztere gesetzlich seine Ueberschüsse an den Landesfond abzu-liefern hat und daher einen integrirender Bestandtheil des Landesfondes bildet.

Der Landesausschuß ersucht in seinem Berichte ausdrücklich um Genehmigung dieser seiner Vorlage von Seite des hohen Landtages, und die Budget-Kommission glaubt diesen Antrag des Landesausschußes unterstützen zu sollen, und zwar aus dem Grunde, weil in der That, wie der Landesausschuß sich ausdrückt, dieses wechselseitige Forderungs- und Schuldverhältniß eines ist, das bloß formale Natur hat. Werden gegenseitige Forderungen und Schulden der Art nicht abgeschrieben, so ist eben die Folge die, daß wenn es zur Rückvergütung kommen muß, es eben nur im Wege der Rechnung geschieht, daß dann der Domestikalfond den größeren Betrag als Dotation bekommen muß, aus welcher er die Rückvergütung seiner Passiva bestreiten muß, deshalb wird im Artikel 2 der Erledigung beantragt, die vollzogene Ausgleichung und beziehungsweise Abschreibung sei vom Landtage zu genehmigen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Da das nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diesen Artikel vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Art. II. Die vollzogene Ausgleichung und beziehungsweise Abschreibung der bei dem Landesfonde in Vorschreibung gewesenen, dem Domestikalfonde zur Bestreitung des in der neueren Zeit angenommenen Mehraufwandes geleisteten Subvention von 178,819 fl. 29 kr, wird genehmigt.

Schvaluje se vykonané vyrovnání a respective odepsání subvencí 178.819 zl. 29 kr. poskytnutých fondu domestikalnímů k zapravení nákladu většího, v čase novějším vzešlého, kteráž suma předepsána byla u fondu zemského.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hände zu erheben. (Geschieht,) Ist angenommen.

Prof. Schott: Der Artikel III der Erledigung führt zurück auf die besondere Erscheinung einer einzelnen Ueberschreitung beim Irrenhausfonde auf Seite 4. Die Budgetkommission hat gemelkt, daß ein ausfallender Mehraufwand für die Erhaltung bestehender Gebäude vorkommt, welcher gegen den Voranschlag nahezu aufs Doppelte gestiegen ist, von 1700 auf 3153 fl. Darüber macht die Landesbuchhaltung in ihrem Berichte vom 13. August 1863, Z. 6726 die Bemerkung, ein ähnliches Ergebniß sei immer zu befürchten, so lange die Irrenhausdirektion blos in der Höbe der einzelnen Herstellungen und Arbeiten, und nicht auch bei der jährlichen Gesammtsumme derselben an ein nicht zu überschreitendes Maximum gebunden ist und demgemäß die in dieser Rubrik anzusprechende Hauptsumme nicht in einer der Direktion für geringere Arbeiten zur Disposition gestellten und in einen zweiten für bedeutendere Herstellungen bestimmten Betrag getheilt sein wird, über welchen die Disposition nur dem Landesausschusse zusteht. Die Ueberschreitung wird nämlich dadurch herbeigeführt worden sein, daß für dieselben HandŤ werksarbeiten, die Woche für Woche vorkommen, der Irrenhausdirektion eine Beschränkung nur insoweit gegeben ist, daß sie nicht höhere Beträge als 30 fl. anweisen darf; wie oft aber diese 30 Gulden im Jahre angewiesen werden dürfen, da gibt es keine Grenze, wodurch denn auch eine Ueberschreitung sehr leicht möglich wird.

Die Budgetkommission glaubt daher den Artikel III in Antrag bringen zu sollen, welcher dahin lautet, daß ein unüberschreitbares Maximum für die Irrenhausdirektion festgesetzt werde, welches die Direktion ohne Genehmigung des Landesausschusseß nicht überschreiten könne.

Oberstlandmarschall: Die Debatte über diesen Artikel ist eröffnet. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Da dieses nicht der Fall ist,


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XVII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte den Artikel vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Artikel III.

Der Landesausschuß wird beauftragt, künftig der Irrenhausdirektion für die auf die Rubrik "Erhaltung der bestehenden Gebäude" treffenden Erfordernisse an geringeren Arbeiten eine bestimmte Jahressumme als ein von der genannten Direktion ohne ausdrückliche Genehmigung des Landesausschusses nicht zu überschreitendes Maximum festzustellen.

Zemskému výboru se ukládá, aby příště pro ředitelství bláznice, na potřeby menších prací do rubriky, "chování budov v dobrém spůsobu" náležející, ustanovil jistou roční sumu co maximum, jehož řečená direkce bláznice bez výslovného povolení zemského výboru nesmí překročiti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenige: Herren, die dem Artikel beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Ist angenommen.

Professor Schrott: Im Punkte 8 auf Seite 5 kommt die Bemerkung vor, daß im Domestikalfonde unter den Einnahmen auch die Rentenüberschüsse der böhmischen Landesgüter vorkommen, daß darüber bei der Domestikalfondsrechnung keine Aus-kunft gefunden werden könne, weder darüber, worin diese Güter bestehen, noch darüber, wie die Erträge derselben benützt werden, und welches die Regiekosten sind, weßhalb es nothwendig wäre, dem Landtage in Zukunft die Güterrechnungen selbst vorzulegen. Dieser Bemerkung ist jedoch der Landesausschuß bereits zuvorgekommen, indem laut Seite 7, Punkt 3 des vorliegenden Berichtes die Landesbuchhaltung beauftragt wurde, künftig auch die Rechnungsabschlüsse über die böhmischen Landesgüter vorzulegen, und ich kann nur beifügen, daß inzwischen auch diese Rech-nungsabschlüsse der Budgetkommission vorgelegt wurden. Der Landesausschuß ist daher dieser Aufforderung nachgekommen und es ist somit diesfalls ein Landtagsbeschluß nicht nothwendig.

Im Punkte 10 erscheint die Bemerkung, daß eine Reihe von Stiftungssonden in der Verwaltung des Landesausschusses stehen, auf deren Benennung man bei der Untersuchung der Skontrirungsakte gekommen ist, aber welche Rechnungsabschlüße noch dem Landtage nicht vorgelegt worden waren. Die einzelnen Fonde sind in dem Berichte genannt. Der Landesausschuh hat inzwischen erklärt, er werde bezüglich dieser Stiftungsfonde einen abgesonderten Bericht dem Landtage vorlegen und in dieser Richtung den Antrag stellen. Der Bericht liegt vor im Organisirungsentwurfe und es sind die Stiftungsrechnungen für das Jahr 1862 durchgehends und für das Jahr 1863 mit Ausnahme des leopoldinischen Stiftungsfonds bereits vorgelegt. In dieser Beziehung ist also auch ein Landtagsbeschluß nicht erforderlich. Nur kommt in demselben Berichte die Bemerkung vor, daß im Jahre 1862 eine einzige Kassaskontrirung vorgenommen worden sei. Die Budgetkommission hat sich überzeugt, daß im Jahre 1863 zwei Skontrirungen vorgenommen wurden, allein auch das ist eine Zahl, die diesen Verhältnissen noch nicht genug entspricht und die Budgetkommission bleibt bei demselben Antrage, den sie im Vorjahre schriftlich niedergelegt hat, nämlich im Artikel 4 den Landesausschuß zu beauftragen, die unter seiner Verwaltung stehenden Kassen öfter im Jahre und wenigstens dreimal zu skontriren. Es ist das eine Kontrollsmaßregel, die bei den Staatskassen durchgehends gehandhabt wird und bei einer langen Reihe von Kassen auf die Zahl 4 ausgedehnt wurde. Die Budgetkommission glaubt, es würde genug sein, wenn der Landesausschuß beauftragt wird, wenigstens 3 Skontrirungen vorzunehmen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Da dies nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte den Artikel 4 vorzulesen.

Ldtgssekretär Schmidt: "Artikel 4. Der Landesausschuß wird beauftragt die unter seiner Verwaltung stehenden Kassen öfter, und zwar wenigstens 3mal im Jahre zu skontriren."

Článek IV.

Zemskému výboru se ukládá, aby kasy v jeho správě jsoucí, častěji, a to nejméně aspoň třikráte v roce přehlížel.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Ist angenommen. Diese Erledigungen bilden für sich ein geschlossenes Ganzes. Falls keine Ginwendung erhoben wird, werde ich die Frage an den hohen Landtag stellen, schon in dieser Sitzung diese vier Artikel im Ganzen anzunehmen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? (Niemand meldet sich.)

Ich bitte darüber abzustimmen, ob diese vier Artikel im Ganzen angenommen werden sollen. Die-jenigen Herren, die dafür sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Ist angenommen.

Dr. Schrott: Unter lit. C. des Berichtes sind vier Bemerkungen enthalten über die Rech-nungsform und es sind darin Anträge niedergelegt, theils über eine Abkürzung, theils über eine Vereinfachung, theils über eine bessere Klarstellung der Rechnungen. Der Landesausschuß hat diese Anträge der Landeßbuchhaltung zur Begutachtung mit der Frage vorgelegt, ob die beantragten Verbesserungen praktisch durchführbar sind. Die Buchhaltung hat in ihrem Berichte sich dahin erklärt, daß diese Ver-besserungen durchwegs ausführbar seien und sich be-reit erklärt, ihnen nachzukommen. Uiber dieses ist die Buchhaltung von Seite des Landesausschuhes beauftragt worden, alle diese Rechnungsverbesserunen wirklich einzuführen. Es ist daher ein Landtags-eschluß diesfalls nicht weiter erforderlich.

Endlich enthält der Bericht noch auf Seite 5

3*


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XVII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

und 9 eine Bemerkung über die Vertheilung der allgemeinen Regieauslagen, auf welche sich der An-trag der Budgetkommission auf Seite 9 gründet. Es ist bekannt, daß seit der zweiten Hälfte des Jahres 1862 die sämmtlichen allgemeinen Regieauslagen der Landesverwaltung, d. h. diejenigen Auslagen, welche nicht auf eine spezielle Anstalt, nicht für das Interesse eines einzelnen Fondes, sondern in der Art auflaufen, daß ihre Kosten gleichsam durch die Verwaltung aller Fonde zusammen provozirt werden; es ist bekannt, daß diese Kosten durchwegs aus dem Landesfonde bestritten werden. Dadurch kommt es, daß in den Rechnungen der einzelnen Fonde das Erforderniß um so viel geringer ausge-wiesen ist, als in der That Kosten der einzelne Fond provozirt. Um dieses Mißverhältnis; in Darstellung der Sachlage zu vermeiden, dient, wie es auch bei den Staatsbehörden der Fall ist, das Mittel, daß man bei denjenigen Fonden, in deren Interesse Zahlungen aus anderen Fonden bestritten werden, durch Beiträge die Ausgleichung herbeiführt. So beantragt auch die Budgetkommission eine solche Ausgleichung.

Es hat der Landesausschuß in seinem Berichte den Antrag gestellt, diese Ausgleichung, diese Beitragsleistung nicht sogleich vornehmen zu lassen und auf eine günstigere Zeit zu verschieben. Nun in soweit als dies auf ein Verschieben ausgeht, hat die Budgetkommission eben auch nichts anderes gemeint.

Sie beantragt auch jetzt nichts anderes. Es soll dieser Beitragsleistung eine Ausmittelung des Ausgleichsquotienten vorausgehen, wieviel der ein-zelne Fond, der Domestikal-, der Gebär-, der Findelfond ic. an den Landesfond beizutragen hat. Die Ausgleichung soll im I. 1866 vollzogen werden. Der Hauptgrund, der dafür angeführt wird, ist angegeben auf S. 8 des Berichtes. Es heißt nämlich hier: "So lange die Kosten, die der einzelne Fond nicht provozirt, nicht in den betreffenden Fond selbst verrechnet, oder mittelst Beiträgen an einen andern Fond ausgeglichen werden, solange zeigt die Rechnung nicht das volle für seine besonderen Zwecke aufgekommene Erforderniß und enthält somit eine Täuschung. Mittelst der Durchführung der entsprechenden Beitragsleistung kommt das richtige Erforderniß und die volle Wahrheit in der Rechnung zum Ausdruck und wird die Illusion zerstört, die sonst nicht gehoben werden kann." Es hat der L.-A. selbst das Nichtige dieser Ansicht erkannt, indem er bereits im Anfang des I. 1862 zu einer Zeit, wo die Kosten durchwegs vom Domestikalfonde getragen wurden, selbst eine solche Quotientalausmittlung vorgenommen hat. Diese Ausmittlung ist geschehen und ist zur Last des Grundentlastungsfondes bis heute wirklich aufrecht erhalten worden. Es soll nun dasselbe für die Zukunft auch bezüglich der andern Fonde geschehen; es kann das umsomehr geschehen, als von der Störung in dem Haushalte der einzelnen Fonde namentlich im Domestikalfonde dabei ohnehin keine Rede sein kann.

Wenn dadurch die Dotation des Domestikalfon-des größer wird, so verschlägt dieses dem Fonde nichts, indem von einer Rückforderung bei dem Domestikalfonde ebenso wenig die Rede sein kann, als bei andern Fonden, und ich empfehle daher im Namen der Budget-Kommission dem hohen Landtag auch den letzten Antrag auf Seite 9, mit dieser Quotientalausmittelung den Landesausschuß für das Jahr 1864 zu beauftragen, anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand über den Antrag sub 1 des Kommissionsberichtes das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist, so werde ich hierüber zur Abstimmung schreiten.

Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, einen Percentualmaßstab auszumitteln, in welchem der Domestikalfond und die aus dem Landesfonde dotirten Fonde nach Maßgabe ihrer Kosten-Provokation zu den aus dem Landesfonde zu bestreitenden allgemeinen Verwaltungsauslagen jähr-lich beizutragen haben und die hiernach entfallenen Theilbetrage im Budget, für das Jahr 1866 beginnend, bei jedem einzelnen Fonde je in Einem Posten als Beiträge zu den allgemeinen Verwaltungsauslagen im Erfordernisse und beim Landesfonde in der Bedeckung aufzunehmen.

Slavný sněm račiž uzavříti: "Zemskému výboru se ukládá, aby vyšetřil jistou míru percentní, dle které by fond domestkální a fondy, z fondu zemského nadané, dle velikosti svých výloh přispívati měly ročně ku všeobecným výlohám správním, které se mají zapravovati z fondu zemského; — a má zemský výbor peněžité částky, dle toho vypadající, uvésti v rozpočtu — počínajíc rozpočtem na r. 1866 — při každém jednotlivém fondu ve vzláštní položce, jakožto příspěvky k všeobecným výlohám správním v "potřebě" a u fondu zemského v "uhražení."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand aufzuheben (Geschieht). Ist angenommen. Bevor wir zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung schreiten, werde ich Kommissions-Einladungen vorlesen. Die Budget-Kommission wird heute 51/2 Uhr Nachmittags zu einer Sitzung eingeladen, das Eisenbahnkomité für Morgen 4 Uhr Nachmittags. Ich möchte mir die Ermächtigung des hohen Landtages erbitten, einen Gegenstand der Petitionskommission, der mir von einem Abgeordneten als dringend bezeichnet worden ist und der sehr kurz ist vortragen zu lassen. Wenn nichts dagegen eingewende: wird, so bitte ich den Herrn Referenten Zikmund, diesen Gegenstand zum Vortrage zu bringen.

Poslanec Zikmund čte: Obecní rada král. města Německého Brodu prosí za příspěvek z fondu zemského na vydržovaní vyššího gymnasium Německo-Brodského. S 3 přílohami.


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XVII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Vysoký zemský sněme.

Vysoký sněm zemský v 50. zasedání dne 18. dubna 1863 usnesl se o to, aby schválil vysoké vládě žádost města Německého Brodu a měst vůkolních, aby nižší gymnasium Německo-Brodské proměněno bylo v gymnasium vyšší.

Následkem toho usnešení dostalo se uctivě podepsané obecní radě návěští dle přiloženého přepsaného výměru, že vysoké c. k. státní ministerium neshledává ničeho, coby dotčené žádosti bylo na překážku, avšak že zároveň uká záno k tomu, kterak se obec sama postarati musí o potřebný náklad, smluvivši se ovšem s klášterem Želivským, odkud učitelé gymnasiální posud se dostavují, i připomenuto výslovně, že se tomu klášteru pro gymnasium Německo-Brodské nemůže poskytnouti žádné podpory z ústavů veřejných.

Dle přiloženého přepsaného návěští 2/2 výnosem vysokého c. k. místodržitelství, daným dne 25. srpna 1863 čís. 45518 vyměřeny byly všeliké potřeby vyššího gymnasium, pokud se týče místa, učitelů a učebných prostředků, a obecní zastupitelstvo usneslo se vyhověti těmto požadavkům způsobem následujícím:

Co se místa potřebného dotýče, uvoluje se obec Německo-Brodská upraviti svým nákladem posavádní budovu gymnasiální i přistavěti, čeho by bylo potřeba, aneb opatřiti slušného místa v některém jiném domě.

Co se pak týče učitelů a učebných pro-středků, zavázán jest klášter Želivský smlouvami posud platnými dávati na gymnasium Německo-Brodské osm učitelů, kolik jich potřeba bylo na bývalém gymnasium v šesti třídách, a opatřovati jich vším potřebným.

Kolik by se nábytku a učebných prostředků více požadovalo, kdyžby gymnasium na 8 tříd rozšířeno bylo, to všecko hodlá obec opatřiti buď sama, buď sbírkou dobrovolných příspěvků.

Dle dotčeného rozvrhu všelikých potřeb zbývá tedy, aby se ještě uhradily následující roční potřeby:

1. platy dvoum učitelům po 840

zl 1680 zl.

2. platy třem učitelům po 735 zl.

2205 zl.

3. příplatek řediteli

315 zl.

4. příspěvek školnímu služebníkovi

200 zl.

5. náklad na fisikální kabinet

25 zl.

6. náklad na bílení

50 zl.

7. náklad na kancelářské potřeby a

správky

100 zl.

8. na palivo

120 zl.

dohromady

4695 zl.

Potřeby tyto daly by se uhraditi:

1. Přirážkou po 1 krejcaru z každého mázu piva, za kterou, by se k ní svolilo, opět podána byla žádost k veleslavnému zemskému výboru, a kterážto přirážka dle předběžného rozpočtu činila by nejméně

2200 zl.

2. školním platem, jenž dle posavádních zkušeností vynášeti bude nejméně

1200 zl.

3. ročním přístupným, jež platí

žáci na gymnasium přicházející

100 zl.

čož činí

3500 zl.

Odpočte-li se od sumy ročních

potřeb

4695 zl.

summa vyhledané roční úhrady

3500zl.

zbývá ještě neuhražených

1195 zl.

Roční pak vydání na úhradu tohoto schodku nelze nikoli ukládati pokladnici obecní, aniž by to bylo na ujmu mnohým ústavům obecním, na které především jmění obecní obracováno býti má. Poskytuje však obec již naposavádní gymnasium značné příspěvky; odvadíť ze svých důchodu klášteru Želivskému, dle smlouvy dne 22.. června 1814 učiněné, ročně 1000 zl. v. č. čili mince rakouské

420 zl. — kr.

mimo to ročně ještě 60 zl. v. č. čili

25 zl. 20 kr.

dává ročně 50 sáhů paliva, dle

skutečné ceny za

300 zl. — kr.

pak ročně 6 sudů piva za

96 zl. — kr.

což činí sumu

841 zl. 20 kr.

Uváží-li se ještě, že upravení místa a budov pro vyšší gymnasium, zřízení vedlejších světnic, nábytku a učebných prostředků k němu náleži tých spojeno bude se značnými náklady, k nimž se obec obětuje a uvoluje, očekávati může ona zajisté, že se jí dostane spravedlivého toho uznání, kterak na opatření vyššího učiliště přináší všelikých prostředků, seč síly její jsou Od kláštera Želivského konečné nelze se nadíti nižádné větší podpory, než ku které smluvami zavázán jest, jelikož vysoce důstojný opat ve svém přípisu k městské radě 3/3 všelikou obětívost v prospěch vyššího gymnasium rozhodně od kláštera toho odmítá.

Podepsaná obecní rada předkládá tudíž tu uctivou prosbu:

Vysoký sněm, uváživ, kterak již v loňském zasedání uznána byla obecní toho potřeba pro dalekou vůkolní krajinu, aby zdejší nižší gymnasium proměněno bylo v gymuasium vyšší s vyučovací řečí českou, uváživ pak značné příspěvky, ku kterým se obec Německo - Brodská pro zřízení tohoto učiliště zavazuje, — račiž uzavříti, aby se na vydržování vyššího gymna-sium Německo-Brodského poskytoval roční příspěvek aspoň 1000 zl. r. č. z fondu zemského, počínajíc od té doby, kdy úplné vyšší gymnasium v 8 třídách zřízeno bude.

Obecní rada král. města Německého Brodu 10. března 1864.

Wodička m. p.

měšťanosta.


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XVII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Zpráva petičního výboru: V 50tém zasedání sněmu Českého dne 18ho dubna 1863 schválil vysoký sněm žádost mésta Německého Brodu a měst vůkolních, by nižší gymnasium Německo-Brodské proměněno bylo v gymnasium vyšší. Násladkem toho usnešení vyjádřilo se c. k. státní ministerium dekretem od 11. června 1863 č. 4261 v ten smysl, že neshledává ničehož, co by dotčené žádosti bylo na překážku, že ale obec sama se postarati musí o potřebný náklad a žádné podpory očekávati nemůže z ústavů veřejných. C. k. místodržitelství vyměřilo dekretem od 25. srpna 1863 č. 45418 obci Německo-Brodské, jakých výloh a potřeb nastává při provedení žádosti obecné.

Obec Německo-Brodská hodlá těmto požádavkům a potřebám následně vyhověti.

a) Co se dotýče potřebné budovy gymnasiální tak se uvolila obec Brodská svým nákla-dem upraviti posavádní dům gymnasiální a přistavěti, čehož by bylo potřeba.

b) Co se týče učitelů a učebných prostředků, tak jest vázán klášter Želivský smlouvami posud platnými, dosazovati na gymnásium 8 učitelů, kolik jich dříve na 6ti třídovém gymnasium zapotřebí bylo, a jich vším opatřiti. Jelikož při vyšším gymnasium dle usnešení c. k. místodržitelství 13 řádných učitelů, tedy o 5 více zapotřebí jest, na učební prostředky a jiné požadavky se větší náklad vynaložit má, tak se vyjádřila obec, že týkaje se nábytku a učebních prostředků obec sama neb sbírkou dobrovolných příspěvků se o to starati bude.

Co se týče ale ročního platu 5ti novým učitelům, příplatku řediteli, služebníkovi a nákladu na kabinet fisikální, a jiné zrostlé potřeby, což obec vše na roční částku pr. 4695 zl. r. č dle rozpočtu vyměřila, tak udává obec, že i s pivní přirážkou, kdyby ji povolena býti měla, tyto roční výlohy krýti nelze, an k tomu cíli jedině příjmy na 3500 zl. r. č. vypočísti se mohou, pročež zůstává roční částka pr. 1195 zl. nekrytá, ohledně kteréhožto nedostatku obec Brodská žádost klade, by slavný sněm ráčil po-voliti roční příspěvek pr. 1000 zl. r. č. z fondu zemského, počínajíc od té doby, kdy úplné vyšší gymnasium v 8 třídách zřízeno bylo.

Uvážeje, že

a) celá záležitost se zakládá jedině na pouhé žádosti obce Německo-Brodské a příloh jedině v opisu vykázaných, tedy úplné víry nepožívajících;

b) obec celé jmění své pak řádné příjmy a výdaje k posouzení nemožnosti ku placení ročních platů a vydajů pr. 4645 zl. č. r. hodnověrnými dokumenty nevykázala, že

c) petičnímu výboru nepřísluší se vládními úřady neb obecní radou ohledně odůvodnení podané žádosti a vykázání hodnověrných potřebných dokumentů se dorozuměti;

d) že přítomná záležitost všeho povšimnutí a proskoumání zasluhuje, an vysoký sněm v 50tém zasedání dne 18. dubna 1863 nutnost a potřebu proměnění nižšího gymnasia v N. Brodě na vyšší pro jižné Čechy uznal a dotyčnou žádost obce na vysokou vládu schválil, podává petičný výbor návrh:

Slavný sněme račiž uzavříti: Žádost obecní rady města Německého Brodu, poslancem baronem Voithem dne 15. března 1864 pod č. 44 podána za povolení ročního příspěvku z fondu zemského na vydržování vyššího gymnasium Německo - Brodského odkazuje se zemskému výboru ku vyšetření, proskoumání a k podání odůvodněné zprávy sněmu království Českého dle možnosti ještě v letošním zasedání.

V Praze dne 5. dubna 1864.

Jos. Zikmund v. r.

referent.

Der hohe Landtag wolle beschließen, das Gesuch der Vertretung der Stadtgemeinde Deutschbrod um Bewilligung eines jährlichen Beitrages aus dem Landesfonde auf Erhaltung eines höheren Gymnasiums in Deutschbrod, wird dem Landesausschusse zur Erhebung, Prüfung und Erstattung eines begründeten Berichtes an den hohen Landtag, wo möglich noch im Laufe der heurigen Session zugewiesen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Baron Voith: Nachdem der hohe Landtag bereits im vorigen Jahre, in der letzten Session, die Wichtigkeit des Gegenstandes und insbesondere die Nothwendigkeit der Errichtung eines Obergymna-siums in Deutschbrod anerkannte, nachdem aber das Inslebentreten dieses Institutes lediglich von einer Subvention abhängt, so erlaube ich mir nur an Ew. Excellenz die Bitte zu stellen, Ihren Einfluß dahin zu üben, damit die vom Petitionsausschusse beantragte Instruirung bald möglichst vollzogen würde, damit Gelegenheit geboten würde, noch im Laufe der heurigen Landtagssession diesen Gegen-stand zur definitiven Erledigung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, erkläre ich die Debatte für ge-schlossen und schreite zur Abstimmung, Die Herren haben den Antrag des Petitionsausschusses gehört, und es ist nicht nöthig, ihn noch einmal vorlesen zu lassen. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hände aufzuheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Ehe ich zum nächsten Gegenstande schreite, er-laube ich mir zu bemerken, daß nach Schluß der heutigen Sitzung die Kurien die Wahl der Kommission zum Antrage des Herrn Abgeordneten Lee-


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XVII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XVII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

der bezüglich der Umwandlung der provisorischen Dienstbotenordnung in ein Landesgesetz vorzunehmen haben, und zwar durch jede Kurie 3 Mitglieder.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die Wahl eines Ersatzmannes für den Landesausschußbeisitzer aus der Kurie der Städte, Industrialorte, und Abgeordneten der Handels- und Gewerbekammern. Ich werde die Herren aufrufen, und bitte dann ihre Stimmzettel abzugeben.

Es ist mir soeben angezeigt worden, daß die für Morgen angekündigte Sitzung des Eisenbahn-Kommités nicht statt finden wird. Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen. Ich bitte die Namen der Herren Abgeordneten, zu verlesen,

Landtagssekretär Schmidt liest die Namen der Abgeordneten aus der Städte-Kurie zum Behufe der Stimmzettelabgabe.

(Nach Abgabe der Stimmzettel.)

Oberstlandmarsch all: Ich ersuche die Herren Dr. Gschier, Dr. Zikmund und Herrn von Bachofen das Skrutinium vorzunehmen und zwar im Präsidialbureau. (Nach einer Pause): Das Re-sultat der Wahl ist folgendes: Abgegeben wurden 64 Stimmen, die absolute Majorität ist daher 33. Hiervon erhielt 36 Stimmen Herr Mg. Professor Schrott. Herr Rath Hawelka 28; folglich ist Herr Prof. Schrott mit Majorität gewählt.

Die Zeit ist bereits so viel vorgerückt, daß ich die Sitzung schließen werde. Nächste Sitzung Morgen 10 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen mit Hinzufügung der eventuellen Petitionsberichte. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung 1 Uhr 45 Minuten.

Ritter Kalina,

Verifikator.

I. M. Schary,

Verifikator.

Josef Benoni,

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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