Úterý 12. dubna 1864

Stenographischer Bericht

über die

XVI. Sitzung der dritten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 12. April 1864.

Stenografická zpráva

o

XVI. sezení třetího ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 12. dubna 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. M Bělský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi und der k. k. Statthaltereirath Wilhelm Ritter von Bach.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Min.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Richard hrabě Belcredi a c. k. rada místodržitelství Vilém rytíř z Bachu.

Počátek sezení o 10. hod. 30 min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig. Ich eröffne die Sitzung.

Das Geschäftsprotokoll der 14. Sitzung vom 7. April ist durch die vorgeschriebene 3eit in der Landtagskanzlei zur Einsicht aufgelegen. Wünscht Jemand eine Erinnerung in dieser Beziehung zu machen? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich das Protokoll für agnoscirt.

Se. Durchlauch Fürst Adolph Schwarzenberg (junior) ist um einen Urlaub von 3 Wochen eingeschritten. Ich bitte das Gesuch zu verlesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Euere Excellenz! Von dem patriotischen Damenvereine mit der Abholung von Verwundeten betraut, begebe ich mich heute auf den Kriegsschauplatz und ersuche Euere Excellenz mir zu diesem Behufe einen dreiwöchentlichen Urlaub beim hohen Landtag geneigt zu erwirken.

Oberstland marschall: Ertheilt das hohe Haus diesen Urlaub? Ich bitte darüber abzustimmen (geschieht.) Er ist ertheilt.

Graf Josef Oswald Thun bittet um einen vierwöchentlichen Urlaub. Ich bitte das Gesuch vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Euere Excellenz haben mich mit der hochgeschätzten Einladung vom 31. März l. I. Nr. 24 beehrt, wodurch ich aufgefordert werde, zufolge meines Mandates als Abgeordneter in dem hohen Landtage des Königreiches Böhmen zu erscheinen. Ich nehme mir die Freiheit, mein bisheriges Ausbleiben mit dem Umstände zu entschuldigen, daß ich schon vor Publicirung, des bezüglichen a. h. Einberufungs-Patentes mich zu der in Schleswig operirenden k. k. Armee mit dem Vorsatze begeben hatte, dort Verwundete der beiden Kavallerie-Regimenter zu übernehmen und in meinem Schlosse zu Sehuschitz zur Pflege zu unterbringen; am Kriegsschauplätze angelangt, wo jene Regimenter noch keine Verwundeten Hatten, konnte ich als k. k. Offizier nicht umhin für Oesterreichs Waffenruhm auch in jener weiten Ferne nach meinen geringen Kräften mitzuwirken; da nun dieser Krieg noch nicht beendet ist, ich füglich auch meine gegenwärtige Stellung nicht sofort verlassen kann; so erlaube ich mir unter gleichzeitiger Anrufung der gütigen Intervention Euerer Excellenz an den hohen Landtag die ehrfurchtsvolle Bitte zu richten, mir einen Urlaub von vier Wochen hochgeneigt zu ertheilen.

Genehmigen Euere Excellenz den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung, mit welcher ich verharre

Euer Excellenz

ganz ergebener Diener

Josef Graf Thun.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das hohe Haus diesen Urlaub? Ich bitte darüber abzustimmen. (Geschieht.) Er ist ertheilt.

Graf Jaromir Černin bittet um einen vierwöchentlichen Urlaub, Ich bitte das Gesuch vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Hohes Landtagspräsidium! Der Gefertigte bittet ihm in dringenden Familienangelegenheiten einen vierwöchentlichen Urlaub gütigst bewilligen zu wollen.

Jaromir Graf Cernin.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das hohe Haus diesen Urlaub? Ich bitte darüber abzustimmen. (Geschieht.) Er ist ertheilt.

Der Abgeordnete Šembera entschuldigt sein Ausbleiben aus der heutigen Sitzung durch Unwohlsein.

Ich bitte dieß zur Kenntniß zu nehmen.

Von den an den hohen Landtag gelangten Eingaben ist die Zahl 155 der Landesausschußbericht über das Gesuch der Gemeindevorsteher des Pracha-


2

XVI. Sitzung der 8. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

titzer Bezirkes um eine Subvention von 10.000 sl. zum Baue der Prachatitzer Straße, ferner der Landesausschußbericht, betreffend das Gesuch der Gemeinde Schemmel um Verleihung eines unverzinslichen Vorschußes von 1500 sl. zum Ausbau der Dittersbach-Tetschner Straße und der Landesausschußbericht betreffend die Pensionirung des Schuldieners Barta am polytechnischen Institute an die Budgetkommission geleitet worden.

Vertheilt wurden die Geschäftsprotokolle der achten und neunten Sitzung, der Bericht der Komission für Steuergeldfonde, ferner eine Kopie der Zuschrift des Finanzministers, betreffend die Regelung der Schulden des Staates an den böhmischen Grundentlastungsfond.

Ich habe geglaubt, den hohen Landtage von dieser an den Landesausschuß gelangten Zuschrift des Finanzministers in Kenntniß setzen zu sollen, weil in dem vorjährigen Beschlusse der Landesausschuß angewiesen worden ist, in dieser Angelegenheit sich mit dem Finanzministerium in's Einvernehmen zu sehen und namentlich auf eine Verminderung der Zahl der Rückzahlungsraten hinzuwirken.

Ich werde diese Zuschrift verlesen lassen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Um die Regelung der Schuld des Staates an den unter der Verwaltung der Landesvertretung und beziehungsweise des löblichen Landesausschußes stehenden Grundentlastungsfondes anzubahnen, beehre ich mich, von Sr. k. k. Apostolischen Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 22. d. M. ermächtigt, dem löblichen Landesausschuße nachfolgende Tilgungs-Modalitäten in Antrag zu bringen.

l. Die nach Abzug des im Verwaltungs- und Solarjahre 1864 zur Rückzahlung gelangten Betrages noch aushaftenden Uiberschüsse des Grundentlastungsfondes sammt den von demselben laufenden Zinsen vom Jahre 1865 angefangen, in zwanzig Jahren in gleichen, am 1. Mai und 1. November fälligen Raten zurückzuzahlen.

Mit diesen Terminen hört jede weitere Verzinsung der zur Rückzahlung fälligen Kapitalsquoten auf.

2. Kann der Entlastungsfond im VerwaltungsJahre 1864 mit seinen Ginnahmen das Auslangen nicht finden, wird der Abgang durch eine außerordentliche Kapitalsückzahlung gedeckt werden.

3. Der Rest der bis jetzt noch nicht berichtigten älteren, von den Reichsfinanzen erfolgten verzinslichen Vorschüsse wird als Kapitalsrückzahlung behandelt werden.

Das Finanzministerium ist bereit auf Grund dieser Modalitäten die Verhandlung mit dem löbl. Landesausschuße anzuknüpfen und sieht der diesfälligen schätzbaren Eröffnung entgegen.

Wien, am 29. März 1864.

Plener m. p.

Oberstlandmarschall: Ich bitte von dieser den Wünschen der Landesvertretung entgegenkommenden Zuschrift des Finanzministeriums vorläufig Kenntniß zu nehmen, indem der Landesausschuß hierüber weitere Verhandlung pflegen und seiner Zeit hierüber dem hohen Landtag Bericht erstatten wird.

Ferner wurde vertheilt eine vom Herrn Abgeordneten Dr. Gabriel überreichte Broschüre, welche das Wald-Hwozd-Gebiet betrifft.

Ich bitte die eingelangten Petitionen zu verlesen.

Sněm, sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr. Čupr podává žádost katastrální obce Brdce, okr. Vysoko-Mýtského, o vyloučení z místní obce Vanic a zařízení samostatné obce.

Abgeordneter Dr. Čupr überreicht eine Petition der Katastralgemeinde Brč, Bez. Hohenmauth, um Ausscheidung aus der Ortsgemeinde Wanic und um Errichtung einer selbstständigen Gemeinde.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-Kommission.

Sněm. sekretář Schmidt: Poslanec Dr. Kralert podává žádost obce Nové Cerekve o ponechání kontribučenské obilní sýpky v předešlém spůsobu.

Abgeordneter Dr. Kralert überreicht eine Petition der Gemeinde Neu-Cerekwe um Belassung des Kontributionsgetreidefondes im bisherigen Bestände.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr. Kralert podává žádost rustikálních gruntovníkův obce Mnichu, okr. Kamenického, o zářízení správy nad obecním jměním na základě §. 26. obecního zákona od 17. března 1849 a odloučení jmění rustikalistů a emfiteutů od jmění obecního.

Abgeordneter Dr. Kralert überreicht eine Petition der Rustikalgrundbesitzer aus der Gemeinde Mnich, Bez. Kamenic a. d. Linde, um Einführung einer Gemeindevermögensverwaltung auf Grundlage des §. 26 der Gemeinde-Ordnung vom 17. März 1849 und um Ausscheidung des Vermögens des Rustikal- und empfiteutischen Grundbesitzes aus dem Gemeindevermögen.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr. Ších a podává žádost výborů kont. sýpek v Chrasti a Březové a jiných v okresu Kutnohorském stranu zařízeni záložen z kont. sýpek.

Abgeordneter Dr. Šícha, Petition des Kont. Getreidefonds-Ausschußes von Chrast, Březowá und Anderen im kuttenberger Bezirke in Angelegenheit der Errichtung von Vorschußkassen aus den bestehenden Getreidefonden.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr. Šícha podává žádost výboru spojených kont. obilních sýpek býv. panství Zehušického, aby


3

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

záložny z těchto kont. obilních sýpek jejich samosprávě ponechány byly.

Abgeordneter Dr. Sicha, Petition des Ausschußes der vereinigten Kont. Getreidefonde der gewesenen Herrschaft Sehuschitz, damit die aus diesen Kont.-Getreidefonden errichteten Vorschußkassen ihrer selbstständigen Verwaltung überlassen bleiben.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr, Šícha podává žádost výboru kont. obilní sýpky Zbraslavické okr. Kutnohorského, aby budoucí peněžitá záložna v jejich samosprávě ponechána byla.

Abgeordneter Dr. Šicha, Petition des Kont. Getreidefondsausschußes von Zbraslawitz, Bez. Kuttenberg, es möge die seinerzeitige Vorschußkassa in seiner Selbstverwaltung belassen werden.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Landtagssekretär Schmidt (liest:) Abgeordneter Excel. Graf Nostitz überreicht Petition der patriot.-ökonom. Gesellschaft, um Bewilligung und Anweisung eines 3% Darlehens gegen Annuitäten-Rückzahlung mit 6% des ursprünglichen Kapitalbetrages zur Herstellung der dringend nothwendigen Baulichkeiten an der höheren Lehrabtheilung in Tetschen-Liebwerd.

Posl. Exc. hr. Albert Nostic podává žádost vlastenské hospodářské společnosti, o dovoleni a vykázání 3 percentní půjčky, jež by se ve lhůtách ročních splácela se 6 percenty původní jistiny, za příčinou nevyhnutelných výstavností při vyšším oddělení hospodářské školy v Libverdě u Děcína.

Oberstlandmarschall: Die Zuweisung dieser Petition wird dem Zeitpunkte vorbehalten, bis der heute auf der Tagesordnung stehende Berathungsgegenstand seine Erledigung gefunden hat.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Em. Tonner podává žádost zastupitelstva kont. sýsky Ohrazenické v okresu Strakonickém o ponechání posavádního ústavu kont. sýpek.

Abgeordneter Em. Tonner, Gesuch der Vertretung des Kont. Getreideschüttbodens zu Wohrazenic, Bez. Strakonic, um Belassung des gegenwärtigen Kont. Schüttbodens im bisherigen Bestande.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Poslanec Dr. Purkyně podává žádost obecního zastupitelstva obce Vraňské v okr. Slanském, o ponechání kont. obilní sýpky v tom stavu a spůsobu, jak až doposud bývala.

Abgeordneter Dr. Purkyne: Gesuch der Gemeindevertretung Wranna Bez. Schlan, um Belassung des Kontributionsgetreide-Schüttbodens in seinem gegenwärtigen Bestande.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Der Herr Abgeordnete Dr. Grünwald hat in der letzten Sitzung einen Gegenprotest gegen den vom Abgeordneten Dr. Pankratz eingebrachten Protest angekündigt und auch in der heutigen Sitzung eingebracht. Ich bitte denselben vorzulesen:

Landtagssekretär Schmidt liest: Eure Excellenz! Die Gefertigten erlauben sich die, gegen den von dem Landtagsabgeordneten Herrn Dr. Pankratz in der am 6. April 1864 abgehaltenen Landtagssitzung eingebrachten Protest, — sofort angekündigte

Gegenerklärung

im Nachstehenden zu überreichen:

Die Zurückweisung des von dem Abgeordneten Herrn Dr. Pankratz in der Landtagssitzung vom 7. April 1864 gestellten Antrags:

"Der in der Landtagssitzung vom 5. April l. I. vorgenommenen Abstimmung über die einzelnen Absätze des zu tz. 2. des Gesetzes für Bezirksvertretungen gestellten Kommissionsantrages möge jetzt die namentliche Abstimmung über den ganzen zu §. 2 des Gesetzes für Bezirksvertretungen gestellten Antrags folgen" ist in der Geschäftsordnung des böhmischen Landtags vollkommen begründet, denn 1. sollte auch die Behauptung des Protestes richtig sein, daß in den früheren Landtagssessionen der Fall wiederholt eingetreten ist, daß über einzelne Theile von Haupt- und Nebenanträgen und hierauf über das Ganze des betreffenden Antrags abgestimmt wurde: so geschahen diese Abstimmungen nicht im Grunde des §. 46 der Geschäftsordnung, nicht im Grunde einer Verpflichtung des Vorsitzenden. Derselbe ließ aber die Abstimmung über das Ganze eines einzelnen Antrags sogleich nach der Abstimmung über die Theile vornehmen. — Herr Dr. Pankratz beantragte aber die Abstimmung über das Ganze des §. 2 der Gesetzvorlage über Bezirksvertretungen erst in der nächsten Sitzung, nachdem in der vorangehenden Sitzung nebst den Theilen des §. 2 auch die §§. 5 und 8 derselben Vorlage angenommen waren. Hätte Se. Excellenz der Oberstlandmarschall dem Antrage des Herrn Dr. Pankratz Folge gegeben, und wäre nach der Intention des Antragstellers der §. 2 als Ganzes abgelehnt worden, dann hätten auch die nachfolgenden bereits angenommenen §§. 5 und 8 gleichfalls verworfen werden müssen, und es würde somit durch die Gestattung eines solchen Zurückgreifens auf frühere Beschlüße der Möglichkeit Raum gegeben, die Resultate tagelanger Berathungen zu vereiteln.

2) Wie ungegründet aber die weitere Behauptung des Protestes ist, daß die Norm des §. 46 der G. O. über die Abstimmung sich wegen ihrer allgemein lautenden Stylisirung nicht allein auf die dritte Lesung des, ganzen Entwurfes deuten läßt, sondern von jedem Haupt-, Zusatz- und Abänderungsantrage gilt, welcher behufs der Abstimmung in Theile zerlegt worden ist — ergibt sich am Klarsten aus der weiteren Bestimmung des §. 46, daß die Abstimmung über das Ganze erst in der näch-

1*


4

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

sten Sitzung Statt zu finden hat. Demgemäß mühte, wenn irgend ein Paragraph einer Vorlage aus mehreren Absähen besteht und über dieselben abgesondert abgestimmt worden ist, die Verhandlung abgebrochen und die Abstimmung über denselben Paragraphen als Ganzes auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.

Da nun beispielsweise die Gemeinde- und Wahlordnung Ein Hundert Paragraphen enthält, welche aus mehreren Absätzen bestehen, so würde zur Abstimmung über dieselben in ihren Theilen und in ihrer Totalität bei der Anwendung des §. 46 der Geschäftsordnung im Sinne des Hrn. Dr. Pankratz eine sechsmonatliche Landtagssession sicherlich nicht ausreichen.

Es mag die Richtigkeit der im Proteste geltend gemachten Ansicht dahin gestellt bleiben, daß die ratio Iegis betreffend die dritte Lesung eines ganzen Gesetzentwurfes dafür spreche, daß bereits bei der zweiten Lesung in dem Falle, wenn über die Theile eines Paragraphen abgesondert abgestimmt worden ist, auch über denselben Paragraphen als Ganzes abgestimmt werde.

Diese ratio legis läßt sich jedoch nur als ein Argument de lege ferenda, keineswegs aber als eine Berechtigung zum Proteste geltend machen.

Ein solcher Protest vermag somit die Ordnungsmäßigkeit der Zurückweisung des Eingangs erwähnten Antrages nicht im Mindesten, die Giltigkeit der mit eminenter Majorität erfolgten Annahme des Gesetzentwurfes über die Bezirksvertretungen aber um so weniger zu alteriren, als in der bei der dritten Lesung erfolgten Abstimmung über den ganzen Entwurf auch die Abstimmung über den §. 2 desselben Entwurfes als über ein Ganzes inbegriffen war.

Prag am 11. April 1864.

Kroušký.

Dr. Wendel. Grünwald.

Matoušowský.

Dr. Taschek.

Zátka.

Dr. Frant. Šwestka.

Dr. Gabriel.

Dr. Skarda.

JUDr. Karel Roth.

Kratochwile.

Jan Krejči.

W. Seidl.

Dr. Eduard Grégr.

K. Faber.

Dr. Šicha.

Dr. Porak.

Dwořák.

Dr. Limbeck.

Gf. Clam-Martinitz.

Vojta Fingerhut.

Platzer.

Joseph Klimeš.

Dr. Joseph Podlipský.

Pollach.

Dr. Obst.

Dr. Kordina.

Oberstlandmarschall: Die Gegenerklärung wird dem Protokoll beigeschlossen. Ich habe nachstehende Einladungen zur Kenntniß zu bringen:

Die Budgetkommission wird eingeladen, sich heute Abend 5 Uhr zu einer Sitzung zu versammeln. Die Kommission zur Berathung der Grundbuchordnung wird für heute Abend um 5 1/2 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Die Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfes über Vorschußkassen wird heute um 6 1/2 Uhr Abends zu einer Sitzung eingeladen. Wir übergehen zur Tagesordnung.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter sich hieť her zu verfügen.

Die Berathung ist bis zum §. 3 der Grundsätze gelangt, zu diesem §. hat Herr Abgeordneter Dr. Eupr ein Amendement gestellt.

Dr. Čupr: Ich habe mich bemüht, im Verlaufe der vorangegangenen Debatte den Gang des landwirthschaftlichen Unterrichtes in Böhmen in ein wie ich glaube, richtiges Geleise zu bringen, und ich habe zu diesem Behufe hauptsächlich die Ansicht ausgesprochen, daß die sogenannten niederen Ackerbauschulen in didaktisch-pädagogischer Beziehung mit den Unter-Realschulen und den niederen Gewerbschulen auf gleicher Höhe stehen sollen. Ich bin auch jetzt noch der Ansicht, gleichwohl der h. Landtag anders beschlossen hat, daß die Ackerbauschulen und die landwirthschaftlichen Anstalten im Allgemeinen die Einsicht in die landwirthschaftliche Arbeit zu fördern, nicht aber tüchtige Arbeiter schlechthin zu liefern haben. Nachdem nun aber die landwirthschaftlichen Albeiterschulen schlechthin durch das Ansehen und die Autorität der Landesvertretung anerkannt und gleichsam garantirt worden sind, hege ich freilich wenig Hoffnung, daß auch mein diesbezügliches Amendement werde angenommen werden. Indeß meiner Gewissenspflicht folgend, wage ich es doch, dieses Amendement vorzubringen, welches dahin geht, daß im 3. §. nach dem Worte "Wirthschaft" die Worte gesetzt werden: "und wo möglich mit einer Unter-Realschule in Verbindung stehen."

Ich thue dieß schon aus dem Grunde, weil es auf diese Weise mancher Gemeinde erleichtert werden würde, eine niedere Ackerbauschule zu errichten, weil man, wie jeder Schulmann weiß, so manche Gegenstände, namentlich die Naturwissenschaften, in beiden Schulen, sowohl in der Unterreal-, als in der niedern Ackerbauschule kombiniren könnte; ich thue es auch aus der Rücksicht weil nur auf diese Weise eine organische Verbindung der niederen Ackerbauschulen und höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten möglich ist, und empfehle somit mein Amendement der Berücksichtigung des hohen Hauses.

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Amendement noch einmal vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen, in dem §. 3 der Grundsätze für die Errichtung der landwirthschaftlichen Schulen in der 2. Zeile nach dem Worte "Wirthschaft" seien die Worte: "und wo möglich mit einer Unterrealschule" zu setzen.

Slavný sněm račiž uzavříti: §. 3. v základních pravidel ku zřízení hospodářských škol a sice v 2. řádce maji po slovech "dobře upraveným" postaviti se slova "a když možná, zároveň s nižší reální školou.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?


5

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

Dr. Lambl: Ich glaube, der Antrag des Dr, Čupr beruht auf einem Mißverständnisse. Es heißt im §. 6 derselben Grundsätze, daß es zur Aufnahme in die Schulen, um welche es sich hier handelt, unter Anderem erforderlich ist, die erworbenen Volksschulkenntnisse durch Zeugnisse oder durch eine Aufnahmsprüfung nachzuweisen. Es handelt sich hier um solche Schüler, die nicht mehr als eben die Volksschule absolvirt haben, denn das sind eben jene, die für die Ackerbauschule paffen. Wenn Dr. Čupr diesen §. auch berücksichtigt und dabei erwogen hätte daß dieß ein Ganzes bilden muß, so glaube ich würde er als Pädagog eingesehen haben, daß es nicht möglich ist, mit der Ackerbauschule in diesem Sinne eine Realschule in Verbindung zu bringen. Es handelt sich darum, ob der Herr Dr. nicht eine andere Ackerbauschule im Sinne hat. als diese Grundsätze sie haben wollen, und ich mache das h. Haus darauf aufmerksam, daß es eine Art Inkonsequenz wäre, in diesen Nahmen hier auch noch eine Realschule einfassen zu wollen, und bin deshalb gegen das Amendement.

Dr. Čupr: Ich bitte ums Wort. §. 6 dieses Statuts ist mir wohl bekannt, und ich habe ihn nicht blos durchgesehen, sondern auch durchdacht. In die Ackerbauschule, wie sie hier vorgeschlagen wird, und in die Ackerbauschule, wie ich sie vorschlage, kommen Zöglinge eben aus den Volksschulen, damit ist genug gesagt. Wenn später im §. 16 gesagt wird, die Zöglinge sollen 15, 16, 18 Jahre alt sein, als Schaffer oder Knechte früher gearbeitet haben, so ist es eben das, was ich bestreite und vom pädagogischen Standpunkte nicht für ein Bildungselement der Jugend halte.

Oberstlandmarschall:' Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Red. Kuh: Nach zwei Richtungen hin erscheint der Entwurf von eigenthümlicher Natur. Nach der höheren Richtung, nach der es ursprünglich lautet, daß eine Ackerbauhochschule für die Landwirthschaft gebildet werden solle, sind wir Deutschland gegenüber entweder um 20 Jahre voraus oder zurück, da Liebig vor 20 I. die Sache verworfen hat. Jedoch was die andern landwirthschaftlichen Schulen betrifft, sind wir wieder jedesfalls bedeutend zurück, denn Drescherschulen oder Pflugschulen oder einfache Bewirthschaftungsschulen niederer Sorte, die Hilfsarbeiter heranbilden, solche, glaube ich, sind bisher nicht eingeführt, ohne mit einer weitern Bildungs-Schule enger verbunden zu sein. Welcher Bürger, welcher unabhängige Landwirth soll denn seine Söhne in eine Schule geben, wo sie zumeist dreschen und ackern lernen, wenn sie zu Hause unter guter Leitung dasselbe lernen können? Ich glaube, daß die niederen Ackerbauschulen entweder mit einer Mittelschule, einer Unterrealschule wenigstens, verbunden sein müssen oder selbständig so eingerichtet werden, daß die allgemeine Bildung Hand in Hand mit der engeren Praxis gehen soll. Es ist um so nöthiger, daß eine Mittelschule mit der Ackerbauschule verbunden sei, als man sonst sowohl nach dem Ton als der Richtung derartiger engerer Schulen blos Hilfsarbeiter schaffen mühte, die einerseits glauben, daß sie etwas sind, anderseits aber nicht in die Lage kommen, etwas Besonderes zu werden (Heiterkeit) da man eine solche Schule absolvirt haben könnte, ohne die nöthigen allgemeinern Erfolge aufweisen zu können. Deshalb bin ich für das Amendement des Hrn. Dr. Čupr.

Oberstlandmarschall: Herr Schulrath Maresch:

Schulrath Maresch: Ich glaube, es muß hier vor Allem ein Unterschied zwischen Schule mit ackerbaulichem Unterrichte gemacht werden und zwischen Ackerbauschulen. In der Vorlage wird gesprochen von Ackerbauschulen, aber nicht von Schulen mit ackerbaulichem Unterricht. Diese sollen nicht Volksschulen sein und solche Anstalten, die von landwirthschaftlichen Kreis- oder von landwirthschaftlichen Bezirksvereinen ins Leben gerufen werden. Ich denke, wenn solche Schulen mit den Realschulen verbunden würden, müßten ununterbrochene Kollisionen zwischen den Direktionen daraus hervorgehen. Diese Schulen würden nämlich 2 Direktionen haben, die eine würde der Verein bilden, welche die Schule erhält, die andere würde die vom Staate aufgestellte sein. Wer könnte nämlich bezweifeln, daß der Verein, welcher eine Anstalt erhält, auch einen Einfluß auf die Leitung der Schulen werde haben wollen. Die vom Staate bestellte Direktion der Realschule hätte eine vom Kreisvereine unabhängige Stellung. Ein weiterer Uibelstand würde sich daraus ergeben, daß in Bezug auf die Eintheilung der Unterrichtsstunden sich manche Schwierigkeiten ergeben werden, wenn die Schüler der Ackerbauschule mit den Schülern der Realschulen in unterrichtliche Verbindung treten sollen. Bei ackerbaulichen Schulen bleibt nichts anderes übrig, als daß die jungen Menschen, welche dieselbe besuchen, an den Feldarbeiten sich betheiligen, damit sie die verschiedenen Berufs-Arbeiten kennen lernen, welche die Landwirthschaft erheischt. Der Ackerbauschüler soll sich praktisch ausbilden, er soll das üben können, was er theoretisch gelernt hat, um dadurch ein vollkommener Landwirth zu werden. Ich selbst gab mich früher der Meinung hin, es könne eine solche Verbindung der Ackerbau- mit der Realschule statt finden; allein die jüngsten Verhandlungen mit dem ackerbaulichen Kreisvereine in Saaz haben mich eines anderen belehrt. Dieser Verein hat die Organisation der in Kaden bereits ins Leben getretenen Schule, welche mit der dortigen Realschule in Verbindung stand, nicht gut geheißen, und hat die Subvention für diese Schule von der Bedingung abhängig gemacht, daß sie von der Direktion der Realschule getrennt und als selbstständige Anstalt hergestellt würde. Ich glaube, man hat daran gut gethan und ich habe dem beigestimmt, obgleich ich ursprünglich, wie gesagt, über die Stellung beider Arten von Schulen eine ganz andere Ansicht hatte. Es ist ja ein vollständiger Wirthschaftsbetrieb, mit


6

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

solchen Schulen nothwendig zu verbinden, wenn sie ihren Zweck erreichen sollen. Die Schüler der Ackerbauschule müssen in ihrer Kleidung viel einfacher und schlichter erscheinen; sie müssen arbeiten lernen; sie dürfen sich keiner landwirthschaftlichen Arbeit schämen ; in dieser Einrichtung besteht meinem Erachten nach die Wesenheit der niederen ackerbaulichen Fachschulen. - Etwas Anderes ist es, wenn der ackerbauliche Unterricht an der Realschule ertheilt wird; da kann nach meinem Erachten im dritten Jahrgange der Realschule ein theoretischer landwirthschaftlicher Unterricht ertheilt und eine ackerbauliche Unterweisung ebenso gegeben werden, wie anderseits der gewerbliche Unterricht in dergleichen Anstalten ertheilt wird. Man würde die Jugend, die sich dort befindet, unterweisen in der Theorie der Landwirthschaft, nebstbei auch im Gartenbau und in der Obstbaum- und Seidenzucht; in die eigentlichen Arbeiten des Ackerbaues aber kann man sie nicht einführen. Würde an den Unterrealschulen eine Theorie der Landwirthschaft ertheilt und die Jugend auf den Eintritt in die höhere Ackerbauschule vorbereitet, würde eine solche Unterweisung immerhin sehr nützlich wirken. Aber ackerbauliche Fachschulen, wie sie der vorliegende Lehrplan im Auge hat, können meiner Ansicht nach mit den Unterrealschulen nicht in Verbindung kommen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Herr Berichterstatter!

Ritter von Peche: Ich glaube, das h. Haus werde den richtigen Begriff von den Ackerbauschulen sich bereits geschaffen haben, so daß ich nicht für nothwendig halte, über den Zweck der Ackerbauschulen und den Unterschied zwischen den Ackerbauschulen und den bereits bestehenden Realschulen viele Worte zu verlieren.

Im Ganzen muß ich der eben gehörten Anschauung des Herrn Abg. Schulrath Maresch beitreten, dem Herrn Antragsteller Dr. Čupr aber muß ich mir erlauben zu erwidern, daß die Ackerbauschule dazu bestimmt ist, die künftigen Landwirthe vorzugsweise in der Praxis, in der praktischen, manuellen Durchführung ihrer Berufsarbeit zu unterrichten und ihnen nur so viel Theorie zu bieten, als eben zum richtigen Verständnisse dieser praktischen Arbeiten erforderlich ist. Es sollen an der Ackerbauschule tüchtige Arbeiter in der Landwirthschaft erzogen werden, aber mit dem richtigen Verständnisse ihrer Arbeit. Dies kann nur dann geschehen, wenn die Ackerbauschule sich wirklich im Terrain der Landwirthschaft, nämlich am Lande befindet. Die Realschulen sind in der Stadt, es dürfte bei den Realschulen also die technische Arbeit, welche der vorzugsweise Beruf für die Ackerbauschüler ist, lediglich sekundär vorkommen können, keineswegs aber das praktische Element, nämlich die Unterweisung in den manuellen Arbeiten der verschiedenen Verrichtungen der Landwirthschaft. Ich muß mir daher die Bitte erlauben, daß §. 3 in seiner vorliegenden Fassung angenommen werde und nicht nach dem Amendement des Herrn Abg. Dr. Čupr.

Oberstlandmarschall: Das Amendement des Herrn Abg. Dr. Čupr bezieht sich auf den ersten Sah des §. 3. Ich werde zur Abstimmung schreiten. Ich bitte dieses Amendement vorzulesen und zwar im Zusammenhange mit dem Texte.

Landtagssekretär Kuchinka liest: Jede Ackerbauschule hat mit einer wohl instruirten Wirthschaft und womöglich mit einer Unterrealschule in Verbindung zu stehen.

Sněm. Aktuar Kuchynka čte: Každá rolnická škola má státi ve spojení s hospodařstvím dobře upraveným, a když možno, zároveň s nižší reální školou.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Amendement zustimmen, die Hand aufzuheben (Geschieht). Es ist in Minorität. Hiermit ist nach dem letztgefaßten Beschlusse, da kein weiteres Amendement zu diesem §. gestellt wurde, derselbe angenommen.

Zu §. 4 hat sich der Herr Abg. Bischof Jirsik und Herr Dr. Čupr gemeldet.

Ich bitte den Herrn Bischof Jirsik.

Posl. biskup Jirsík: Já bych žádal, aby poslední alinea byla poněkud změněna, a změna ta nebude tak veliká.

Mám za to, že sl. komise sama tomu nechtěla, aby vyučování v náboženství se obmezovalo toliko na opakování. Do takové školy rolnické mají býti přijmuti jinoši 161et nejméně staří. Takoví mladíci potřebují důkladnějšího, zevrubnějšího vyučování, nežli to jest, kterého nabyli v národních školách a které se jim tam poskytuje. Zejména jest potřeba a nutná potřeba, aby se jim tam předkládaly ty články věro-a mravouky, kteréž směřují k jejich budoucímu povolání. A protož myslím, že by pouhé opakování toho, čeho nabyli v národních školách, nepostačovalo, a dovoluji si tedy žádati sl. sněm, aby ta poslední řádka takto zněla: ,,o vyučování náboženské musí ovšem, jak zákon velí, postáráno býti."

Für den gesetzlichen Religionsunterricht muß jedenfalls gesorgt werden.

Změna je velmi nepatrná a přece potřebná.

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Amendement noch einmal vorzulesen.

Landtagsaktuar Kuchinka (liest): Die letzte Alinea des §. 4 möge lauten: "Für den gesetzlichen Religionsunterricht muß jedenfalls gesorgt sein."

O vyučování náboženství musí ovšem, jak zákon velí, postaráno býti.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dieses Amendement unterstützen, die Hand aufzuheben (Geschieht). Ist unterstützt.

Herr Dr. Čupr.

Dr. Čupr: In Konsequenz des §. 11 erlaube ich mir hier einen Antrag dahingehend zu stellen, daß die Lehrer, welche an den niedern Ackerbauschu-


7

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

len angestellt werden, diejenige wissenschaftliche Befähigung ausweisen sollen, wie die Lehrer an den Unterrealschulen. In §. 11 wird diese Anforderung blos an Lehrer höherer landwirthschaftlicher Lehranstalten gestellt und zwar hat er dort eine Befähigung nachzuweisen, wie der Lehrer an einer öffentlichen Oberrealschule oder Obergymnasium. Ich will diesen Antrag nicht weiter motiviren, sondern berufe mich blos auf das Gesetz vom 27. Juli 1850, von dem eben neulich Se. Excellenz der Herr Regierungsvertreter behauptet hat, daß nur im Nahmen desselben die Verordnung stehen kann. Dieses Gesetz unterscheidet nämlich zwischen Anstalten, die reiner privater Natur find und Anstalten, die den Rang der öffentlichen Anstalten erringen wollen, nämlich Anstalten, welche im Range den Staatsund Landesanstalten gleichstehen.

Bei einer Anstalt, die privater Natur ist, hat blos der Vorgesetzte, der verantwortliche Leiter oder Direktor dieselbe Befähigung aufzuweisen, wie Lehrer bei analogen Anstalten, dle öffentlich sind. Will eine Anstalt Anspruch machen, im Range gleich zu stehen mit einer Staats- oder Landesanstalt, so müssen auch sämmtliche Lehrer diese Befähigung nachweisen. Ich glaube, das ist hier der Fall. Das Gesetz schreibt vor, daß der Lehrer diese Befähigung nachzuweisen habe, und in diesem Sinne bitte ich um Unterstützung meines Antrags.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag vorzulesen,

Landtagsaktuar Kuchinka liest: Der h. Landtag wolle beschließen zu §. 4 der Grundsätze für landwirthschaftliche Fachschulen, wird nachstehendes hinzugefügt: "Lehrer, von welchen Einer zugleich Direktor der Anstalt ist, haben nebst ihrer Befähigung auch diejenige Befähigung nachzuweisen, welche fürs Lehramt der Unterrealschulen, insofern sie Volksschule ist, gefordert wird.

Sněm. aktuár Kuchinka čte: Slavný sněm ráčíž uzavříti: k §. 4. základních pravidel ku zařízení hospodářských škol se přidá následující: Učitelové, z nichž jeden zároveň jest ředitelem ústavu, maji se vykázati mimo vzdělaní předmětové tou spůsobnosti, ježto se žádá k úřadu učitelskému na nižší reální škole, pokuď náleží ku školám národním.

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Ist nicht hinreichend unterstützt.

Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen.

Bischof Jirsík: Euer Excellenz! Ich möchte statt der Worte "für einen gesetzmäßigen Religionsunterricht wird gesorgt" lieber den Ausdruck wählen "für einen angemessenen Religionsunterricht". Ich habe dafür meine Gründe.

Es ist daraus aufmerksam gemacht worden von Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Clam-Martinitz, daß eine eigentliche strikte Verpflichtung nicht obwalte, auch in einer solchen Schule den Religionsunterricht zu ertheilen. Ich wünsche daher, daß statt der Worte für einen gesetzmäßigen Religionsunterricht gesetzt werde "für einen angemessenen Religionsunterricht muß jedenfalls gesorgt werden." Es wird nur ein einziges Wort in diesem meinem Amendement geändert werden.

Oberstlandmarschall: Mit dieser Berichtigung werde ich es dann zur Abstimmung bringen.

Professor Lambl: Ich habe mir einige Worte erlauben wollen zur Entkräftung der Einwürfe des Herrn Dr. Čupr. Nachdem aber der Antrag nicht unterstützt worden. . . (Wird unterbrochen durch Rufe: der Antrag ist nicht unterstützt).

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen. Da das nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Ritter von Peche: Es wird wohl Niemand im hohen Hause der Ansicht sein können, daß der Landesausschuß sich gegen einen angemessenen Religionsunterricht überhaupt aussprechen könne. Es hat jedoch das Fachkomité, welches zur Vorberathung der heutigen Vorlage zusammenberufen war und mit ihm übereinstimmend der Landesausschuß sich der Ansicht hingegeben, daß die Ackerbauschulen eben Fachschulen sind und nicht Unterrichtsanstalten als wie z. B. die Realschulen und Gymnasien. Man hat in richtigem Verständnisse, daß der Landwirth nicht blos manuell gebildet sein soll, sondern daß seine geistige, ich möchte sagen seine Gemüthsausbildung auch viel beiträgt, zur Erreichung des Zweckes, des Unterrichtes, den Religionsunterricht nicht beiseite geschoben, und nicht für überflüssig gehalten, trotzdem, daß dieser Religionsunterricht nach unseren gegenwärtig bestehenden Gesehen bei jungen Leuten, welche das 16. Jahr bereits überschritten haben, und sich einem bestimmten Berufszwecke zuwenden, nicht normirt und vorgeschrieben ist. Es hat demnach der Landesausschuß gedacht, daß mit einem Wiederholungsunterrichte in der Religion, der etwa auch in der Hand des Geistlichen, der den Religionsunterricht vornimmt, gelegen ist, dessen Ausdehnung oder Beschränkung eben auch von dem Priester abhängt, der ihn leitet und gibt, dem Zwecke genüge gethan und entsprochen sein würde. Ein zweites Moment war noch der Umstand, daß wenn in dem §. 4 die Bestimmung aufgenommen würde, sei für einen entsprechenden Religionsunterricht Sorge zu tragen, einer jeden solchen Äckerbauschule voraussichtlich auch die Last der Zahlung des betreffenden Religionslehrers aufgebürdet würde, was doch nicht eben auch nach dem früher Erwähnten in der Tendenz der Ackerbauschule gelegen sein kann. Wenn aber der Herr Antragsteller Se. bischöflichen Gnaden unter dem entsprechenden Unterrichte dasjenige verstehet, daß der Geistliche des Ortes den Ackerbauschülern in Mußestunden, namentlich an Sonn- und Feiertagen, in einer Weise, wie derselbe ihrer Auffassungsgabe und ihren Jahren entsprechend erscheint, also vielleicht etwas hinausgehend über den


8

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

gewöhnlichen Wiederholungsunterricht, aber unentgeldlich ertheilen solle; so müßte ich mich von meinem Standpunkte aus vollständig damit konformiren. Das müßte aber präzisirter aufgenommen werden in die Bestimmung des Paragraphs, damit der Schule keine neue pekuniäre Last aufgebürdet würde.

Oberstlandmarschall: Das Amendement des hochwürdigsten Bischofs Iirsik tritt an die Stelle der letzten Alinea des §. 4. — Ich bitte dieselbe vorzulesen mit der vom Herrn Antragsteller selbst gewünschten Abänderung.

Landtagssekretär Kuchinka (liest.) Für einen angemessenen Religionsunterricht muß jedenfalls gesorgt sein.

O přiměřené vyučování v náboženství musí postaráno býti.

Oberstlandmaischall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Amendement zustimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Es ist in der Minorität. (Rufe: Gegenprobe.) Es wird die Gegenprobe gewünscht. Ich bitte diejenigen Herren, welche gegen das Amendement sind, aufzustehen. (Es erhebt sich die Majorität).

Das Amendement ist in der Minorität geblieben, es ist verworfen.

Damit ist §. 4 in der vom Landesausschuß angetragenen Form angenommen.

Zu §. 5. ist kein Amendement angemeldet. Da auch im hohen Hause Niemand dagegen das Wort ergreift, so erkläre ich den §. 5 nach dem Antrage des Landesausschußes als angenommen.

Zu §. 6 ist gleichfalls kein Amendement angemeldet. Da Niemand zum Worte sich meldet, so ist §. 6. . .

P. Jindra. Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Ich bitte um Vergebung.

Farář Jindra: Zde se mi zdá rádno, aby slavný sněm ne jak navrženo 16tý, nýbrž 15tý rok uzavřel; nebo ze skutečnosti vím, že otcové na venku již 14letých svých synků k hospodářským i sebe těžším prácím přidržují, a tudy, jestli v těch letech od 14. do 15. roků chybným manipulacím v hospodářských pracích uvyknou, s tíži pak se těm pravidelným vyučí; dále činím slavný sněm na to pozorný, že 15tým rokem vystupuje mládež z hodin opakovacích, tudy žeby jinoch ten, jenž by chtěl do školy hospodářské přijat býti, rok jeden ztratil, jelikož ho třeba v nečinnosti ztráví. Na základě důvodů těch opakuji návrh, by ne 16tý nýbrž 15tý rok věku byl přijat co zákonnitý pro přijetí na ústav hospodářský.

Oberstlandmarschall. Ich bitte mir das Amendement zu übergeben. Der Herr Abgeordnete P. Jindra trägt an, daß in dem 2. Alinea ad 1. gesagt werde: "ein Alter von wenigstens 15 Jahren."

Nejméně 15. roků věku. Wird dieses Amendement unterstützt. (Geschieht.) Es ist unterstützt.

Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Herr Berichterstatter! Die Debatte ist geschlossen.

Direktor Lumbe. Ich wollte mir die Bemerkung (Rufe: Laut, von der linken Seite) erlauben, daß bei einer solchen Lehranstalt, wo es sich darum Handelt, (Laut!) daß die Ackerbauschulen mit der besseren Art der Ausführung der Arbeit, mit besseren Maschinen und mit den Gründen, warum man so und nicht anders verfahre, vertraut gemacht werden sollen, doch schon eine gewisse Reife des Verstandes vorausgesetzt wird, daß ferner die Ackerbauschüler schon die gewöhnliche Art des Betriebes kennen sollen. Eine gewisse Praxis ist als Grundbedingung vorausgesetzt worden. Da es auch zugleich wünschenswerth ist, daß die Schüler, wo möglich, sich in gleichem Alter befinden; so ist es für zweckmäßig erachtet worden, ein Alter von 16 Jahren festzusetzen.

Ich möchte mir erlauben, diesen Antrag wie er hier aus den eben genannten Gründen gestellt wurde, zu unterstützen, weil ich glaube, daß die Gründe, welche der Herr Vorredner angeführt hat, daß nämlich, wenn Jemand eine fehlerhafte Arbeit erlernt hat, er deßhalb schwer wieder eine andere, bessere Art der Arbeit sich aneignen würde, daß ich diese Gründe nicht für stichhältig erachte.

Nun ich glaube, wenn junge Menschen mit der landwirthschaftlichen Arbeit schon vertraut sind, wenn sie ihre Kräfte geübt Haben und kräftig sind, wenn man ihnen dann ein besseres Verfahren anweist und sie in der Ackerbauschule tüchtig arbeiten sollen, sie mit 16 Jahren geeigneter sein werden, als wenn sie in frühem Jugendalter ohne Erfahrung zur Arbeit kommen. Ich möchte mir also erlauben den Antrag, wie er hier steht, zu unterstützen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen?

Prof. Zeithammer: Já bych podporoval návrh pana posl. Jindry, a to z těchže důvodů, které uvedl pan ředitel Lumbe. Já myslím, že nepředpokládám nic jiného;, nežli, aby takoví žácí, kteří přistoupí k rolnickým školám, byli odbyli národní školy a opakovací hodiny. Opakovací hodiny končí se patnáctým rokem, a zajisté každý z rolníků mi přisvědči, že již před 15tým rokem syny přidržovali k tomu, aby v hospodářství vypomáhali. Poukazují dále k tomu, že velká část rolnických škol zahraničných, na př. švýcarských, má udaný při tom 14tý rok a školy takové se předce osvědčily. Nenahlížím tedy, proč bychom my se měli obmeziti na tom, aby byl vyžadován právě 16tý rok. Jsem tedy úplně proto, aby se přijal návrh pana poslance Jindry.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist. erkläre ich die Debatte für geschlossen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter. . .

Ritter von Peche: Ich muß dem hohen Hause offen gestehen, daß die Aufnahme der Bedingung


9

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

eines Alters von 16 Jahren, auf der Anschauung beruht, welche Fachmänner, die namentlich mit der Ackerbauschule sehr vertraut sind, in dieser Hinsicht geltend gemacht haben. Es ist im §. 6 enthalten, daß bei der Aufnahme in die Anstalt auf möglichste Gleichheit die Vorbildung der Zöglinge zu sehen und bedeutende Unterschiede nur in unvermeidlichen Fällen zu gestatten sind. Diese Bestimmung hat wohl auch ihre Geltung bei der körperlichen Beschaffenheit; wenn es auch Ausnahmen gibt, daß junge Leute schon im 15. Jahre, ja sogar im 14. Jahre sich mit der Landwirthschaft befassen und tüchtig sind, um gewisse Arbeiten zu verrichten, so sind diese Fälle nur Ausnahmen und es ist die Regel, daß die Fähigkeit für die landwirthschaftlichen Arbeiten, wie sie namentlich in den Ackerbauschulen und zwar mit Konsequenz betrieben werden, wo sich Arbeitstag an Tag, Arbeitswoche an Arbeitswoche reihen, nicht gefunden wird bei Jünglingen von früherem Alter. Zudem haben Experte sich dahin ausgesprochen, daß auch schon deshalb eine Vereinigung von Ackerbauschülern verschiedenen Alters namentlich von jugendlicheren mit reiferen weniger statthaft wäre, weil die jüngeren, wenn sie sich mit ihren Genossen an derselben Anstalt befinden, leicht Gewohnheiten annehmen, die noch nicht für ihr Alter taugen, wenn sie auch gleichwohl für reifere natürlich und unschädlich sind.

Es ist nämlich unter Anderen hingewiesen worden auf das Cigarrenrauchen und andere Vorkommnisse. Ich bitte um Entschuldigung, daß ich mir erlaube, darauf hinzuweisen; es ist nur beispielsweise und ich werde deshalb Nachsicht finden. Aus diesen Ursachen erlaube ich mir, die Fassung des §. 6 zu vertreten.

Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung. Ich bitte das Amendement des Abgeordneten Jindra noch einmal zu verlesen.

Landtagssecretär Schmidt liest: Zur Aufnahme in die Ackerbauschule werden nachstehende Bedingungen festgestellt: 1. Ein Alter von wenigstens 15 Jahren.

O přijmutí na školách rolnických kldaou se následující podmínky:

1. stáří nejméně 15ti roků věku.

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, welche dem Amendement beistimmen, wollen aufstehen (Geschieht). Ist angenommen. Zu den übrigen Absätzen des §. ist kein Amendement gestellt, folglich ist er nach dem gefaßten Beschlusse als angenommen zu betrachten.

§. 7. Es ist Niemand zu diesem §. vorgemerkt. Da Niemand das Wort ergreift, erkläre ich den §.7 für angenommen. Zu §. 8.

Abgeordneter Dr. Čupr: Ich wage es, noch mit einem und zwar mit dem letzten Antrage vor das hohe Haus zu treten. Der Antrag betrifft abermals eine heikliche Frage; die Frage des übertriebenen Praxicismus der jetzigen landwirthschaftlichen Lehranstalten. Ich weiß zwar, daß ich beinahe das ganze Haus in dieser Angelegenheit gegen mich habe, aber ich weiß auch, daß ich mich aus einen Gewährsmann berufen kann, dessen Namen in dieser hohen Versammlung gefallen ist, nämlich auf den großen Agrikultur-Chemiker Liebig, dessen Stimme, wenn sie etwa in einer andern Versammlung als hier in diesem Fache abgegeben werden sollte, man wol wägen und nicht blos zählen dürfte.

Meine Herren! wenn Zöglinge einer niederen Ackerbauschule in der Regel nur Eine Stunde unterrichtet, nämlich zeitlich früh von 4 bis 5 oder von 5 bis 6 Uhr unterrichtet werden, dann aber den ganzen Tag ackern müssen und dies durch drei volle Jahre fortgesetzt wird, dann frage ich Sie, was liegt darin für ein schulmäßiges Bildungselement? Ich meinestheils habe das Pflügen ziemlich korrekt in 3 Stunden erlernt. Warum sollen junge Menschen 3 Jahre an der Anstalt sich rackern und dann erst glauben, daß sie etwas erlernt haben? Nun, man mag über diese Praxis während der Dauer dieser Lehranstalten so denken oder anders, so viel ist aber gewiß, daß eine vorangegangene Praxis beinahe unnütz ist, besonders wenn wir wissen, wie leicht man ein bezügliches Zeugniß von irgend einem obskuren Verwalter erwarten kann, wenn wir weiter wissen, daß die Schüler aus der Schulatmosphäre herauskommen, und ein Jahr in der sogenannten Vorpraxis gar nichts machen. Es wäre beinahe, ich traue es mich zu sagen, lächerlich, wenn man sagen wollte: Wenn du ein Mediciner sein willst, so mußt du früher ein Jahr ins Spital gehen, dort kuriren, und erst dann, nachdem du ein Jahr dort gewesen, kannst du Anatomie und Physiologie, Pathologie, Therapie u. s. w. hören. Nun, wie gesagt, um mich ganz kurz zu fassen, bin ich dafür, daß hier im §. 8 anstatt der Worte "eine theoretische und praktische Vorbildung" gesetzt werde das Wort "wissenschaftliche Vorbildung, wo in Folge dessen im §.13 nämlich "mindestens eines praktischen Vorbereitungsjahres" wegbleiben würde. Ich empfehle noch einmal diesen Antrag meine Herren! Und dixi et salvavi animam meam.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen, im §. 8 der Grundsätze für die Einrichtung landwirthschaftlicher Fachschulen, werde in der 3. Zeile anstatt der Worte "theoretische und praktische" das Wort "wissenschaftliche" gesetzt.

Slavný sněm račiž uzavříti, v §, 8. základních pravidel ku zřízení hospodářský škol postaví se v třetí řádce na místo slov "theoretického i praktického," slovo "vědeckého."

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, welche dieses Amendement unterstützen, wollen die Hand aufheben. (Geschieht.) Es ist nicht hinreichend unterstützt.

2


10

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

Wünscht sonst Jemand noch das Wort zu ergreifen?

Wenn es nicht der Fall ist und kein Amendement zur Abstimmung gelangt, so erkläre ich den §. 8 für angenommen. Zu §. 9 hat Niemand ein Amendement angemeldet.

Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Da e3 nicht der Fall ist, so erkläre ich §. 9 als angenommen.

Zu §. 10 hat sich gleichfalls Niemand gemeldet. Da auch im h. Hause Niemand dagegen das Wort ergreift, so erkläre ich §. 10 als angenommen,

Derselbe Fall ist bei §.11.

Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Herr Dr. Lambl!

Dr. Lambl! Ich muß mir hier in Vertretung der Enquete-Kommission, welche die Vorlage auszuarbeiten hatte, erlauben zu bemerken, daß es mir scheint, es wäre hier ein kleiner Fehler unterlaufen. Die Enquete-Kommission hat sich dafür entschieden, daß der Lehrkörper aus 5, und nicht aus 4 ordentlichen Lehrern, und so vielen Hilfslehrern bestehen solle. Ich weiß nicht, welche Gründe der L.-A. haben dürfte, die Zahl von 5 auf 4 herabzusetzen, und ich werde daher, ohne mich in eine weitere Motivirung einzulassen, bloß den Antrag stellen, daß es statt 4, 5 beiße.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete stellt den Antrag, §. 11 hätte zu lauten: "Zur Ertheilung des Unterrichtes in den im §. 5 bezeichneten Gegenständen der Fachbildung, müssen an jeder solchen Lehranstalt für die Hauptfächer wenigstens 5 ordentliche Lehrer bestellt sein."

Sněm. sekř. Schmidt čte: K vyučování předmětů v §. 9. uvedených a právě předmětového vzdělání poskytujících musí na každém ústavu ustanoveno býti pro hlavní předměty nejméně 5řádných učitelův.

Oberstlandmarschall: Wird dieses Amendement unterstützt?

Es ist nicht hinreichend unterstützt.

Da Niemand sonst ein weiteres Amendement zu diesem §. stellt, ist §. 11 als angenommen zu betrachten.

Zu §. 12 hat Niemand ein Amendement eingebracht.

Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Da dieses nicht der Fall ist, so erkläre ich §. 12 als angenommen.

Zu §. 13 hat Se. Exc. Graf Clam-Martinitz ein Amendement angemeldet.

Graf Clam-Martinitz: Wir haben bereits wiederholt gehört, daß irgend Etwas in der Luft hängt; in jeder Sitzung allerdings etwas Anderes. Heute scheint mir das große Sterblichkeitsverhältniß der Amendements in der Luft zu hangen. Nichts desto weniger möchte ich mir erlauben, eine kleine Bemerkung bezüglich des §. 13 zu machen. Es wird dort gesagt: Es wird verlangt "der Nachweis, wenigstens die Unterrealschule oder das Untergymnasium mit gutem Erfolge absolvirt zu haben, oder der Nachweis dergleichen Vorbildung mittelst einer Aufnahmsprüfung."

Hier drängt sich mir schon zunächst in formeller Beziehung die Bemerkung auf, daß der Hinweis auf eine gleiche Vorbildung bei 2 ungleichen Lehranstalten kein klarer, präziser Gesetz-Text sein kann. Wenn es heißt: "die gleiche Vorbildung": soll es die der Unterrealschule gleiche, oder die dem Untergymnasium gleiche sein? Beides zugleich kann nicht gemeint sein, da sie verschieden sind; es müßte daher auf eine der Lehranstalten bezogen weiden.

In der Sache selbst erlaube ich mir zu bemerken, daß nach meiner Ansicht die Unterrealschule die gehörige Vorbildung für die Fachschule bietet, nicht aber in demselben Maße das Untergymnasium, Es werden von der Unterrealschule in bedeutend größerem Umfange und mit größerer Gründlichkeit die Naturwissenschaften, die Chemie, die Physik, gelehrt. Auch in Bezug auf die Geometrie wird in der Unterrealschule mehr gelehrt, als im Untergymnasium. Dagegen allerdings hat das Untergymnasium die todten Sprachen, die lateinische und griechische; aber als Vorbildung für einen künftigen Landmann ist Cornelius Nepos und die Conjugation des ????? ??????? von geringerer Wichtigkeit, als die Kenntnisse, die er aus der Unterrealschule mitbringt, die die wichtigste und eigentliche Grundlage für sein Fach bilden. Ich will damit die Untergymnasien gar nicht ausschließen. Hat ein Jüngling an einem Untergymnasium seine Vorbildung genossen und will in eine Ackerbausche, eine Fachschule, übertreten, so möge er sich einer Aufnahmsprüfung unterziehen, welche jene Vorbildung nachweisen soll, wie die Unterrealschule.

Mein Amendement lautet daher in dieser Weise: Es mögen die Worte: "oder das Untergymnasium" ausgelassen werden. Es würde daher der Punkt lauten: "Der Nachweis wenigstens die Unterrealschule mit gutem Erfolge absolvirt zu haben oder der Nachweis der gleichen Vorbildung mittelst einer Aufnahmsprüfung." Es ist damit Niemandem der Weg verschlossen, aber als regelmäßige Vorbildung wird die Unterrealschule bezeichnet und es ist zugleich dem Lehrkörper ein sicherer Maßstab gegeben, diese Vorbildung zu verlangen und nicht jene des Untergymnasiums. Dieses sind die Gründe, welche mich zur Stellung des Amendements bewogen haben, und ich bitte die Herren, diesem Amendement vielleicht ein günstigeres Schicksal zu bereiten, als seinen Vorgängern.

Oberstlandmarschall: Das Amendement lautet:

Landtagssekretär Schmidt: (liest) In §, 13 Punkt 3 sollen die Worte "oder das Untergymnasium" weggelassen werden.

V §. 13. v odstávci III. mají býti vynechána slova "nebo nižší gymnasium.''

Oberstlandmarschall: Wird das Amen-


11

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

dement unterstützt? (Geschieht.) Es ist hinreichend unterstützt.

Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Da es nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Herr Berichterstatter Ritter v. Peche: Ich möchte aus den materiellen Gründen, welche der Herr Antragsteller angeführt hat, das hohe Haus ersuchen, den Herrn Antragsteller zu überzeugen, daß er sich geirrt habe bezüglich der Gefahr, welche dem Amendement bevorsteht und das hohe Haus bitten, das Amendement anzunehmen. (Heiterkeit.)

Oberstlandmarschall: Ich werde zur Abstimmung schreiten.

Ich bitte diesen Absatz 3 vorzulesen, im Ganzen mit dem Amendement Sr. Excellenz mit Hinweglassung dieser Worte.

Landtagssekretär Schmidt liest: §. 13 Punkt 3: "Der Nachweis, wenigstens die Unterrealschule mit gutem Erfolge absolvirt zu haben, oder der Nachweis der gleichen Vorbildung mittelst einer Aufnahmsprüfung."

V §. 13. v odstavci III. musí es vykázati. že odbyl a1espoň nižší reálku s prospěchem dobrým, aneb musí osvědčiti podobné vzdělání přípravní složením skoušky přijímací.

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, welche diesem Amendement beistimmen, wollen die Hände aufheben. (Geschieht). Es ist angenommen. Zu den übrigen Absätzen des §. 13 sind keine Amendements gestellt worden.

Wenn Niemand das Wort ergreift, so erkläre ich dieselben für angenommen.

Zu §. 14 wurde kein Amendement gestellt. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Da es nicht der Fall ist, erkläre ich den §.14 für angenommen.

Zu §. 15 ist ebenfalls kein Amendement gestellt worden. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Da dieß nicht der Fall ist, so wird der §. 15 als angenommen zu betrachten sein.

Zu §. 16 haben sich mehre Herren Abgeordnete als Redner gemeldet: Se. Excellenz Graf Leo Thun, Herr Direktor Lumbe, Herr Prof. Zeithammer und Dr. Hanisch.

Se. Excellenz Graf Leo Thun hat das Wort.

Graf Leo Thun: Ich habe mir erlaubt, dem Herrn Oberstlandmarschall mein Amendement zu übergeben

Oberstlandmarschall: Ich werde es vielleicht gleich vorlesen lassen. Ich bitte das Amendement vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen, §.16 hat zu lauten:

Die landwirthschaftliche Hochschule, Akademie bat den Zweck die Wissenschaft in den Gebieten der Land- und Forstwirthschaft zu Pflegen und in dieser Richtung jene höchste wissenschaftliche Ausbildung zu bieten, welche weder an landwirthschaftlichen Fachschulen noch an Universitäten und polytechnischen Instituten erlangt werden kann.

Slavný sněm račiž uzavřití, aby §. 16. zněl: Vysoké učení hospodářské (akademie) má ze, fičel, aby vědy v oboru hospodářství a lesnictví vzdělávalo a tímto směrem onoho vědeckého vzdělání poskytovalo, kterého nelze nabýti ani na hospodářských školách předmětových, ani na universitách neb na polytechnických ústavech.

Graf Leo Thun: Aus dem Vorgelesenen ist ersichtlich, daß der Zweck meines Amendements dahin geht, den letzten Absatz des §. wegzulassen. Ich glaube, ?s ist das eine natürliche Konsequenz der Veränderung, welche der Hohe Landtag bereits beschlossen hat in Beziehung auf die Form der Grundsätze. Sie sind uns vorgelegt worden als Bestandtheile eines Gesetzes und insofern war die letzte Alinea darin begründet. Gegenwärtig, wo sie die Form eines Gesetzes nicht haben sollen, wäre es nicht angemessen, in diesen Grundsätzen auszusprechen, "die Organisation ist einem Landesgesetze vorbehalten." Es ist also ein formeller Wunsch, welchen ich durch mein Amendement auszusprechen mir erlaube.

Gegen den ersten Absatz des §. habe ich keine Einwendung, weil ich die Andeutung über dasjenige was der Landtag in Betreff der Akademie und des Zweckes derselben vor Augen hat, für zweckmäßig halte.

Oberstlandmarschall: Das Amendement ist soeben vorgelesen worden; wird dasselbe unterstützt? Es ist hinreichend unterstützt. Direktor Lumbe hat das Wort.

Direk. Lumbe: Hoher Landtag! (Rufe: laut.) In die Besorgniß, daß der landwirthschaftliche wissenschaftliche Unterricht in der dießjährigen Session nicht berathen werde, glaube ich den hohen Landtag auf den Umstand aufmerksam machen zu müssen, daß eine Vorsorge für einen wissenschaftlich also höheren Unterricht in der dießjährigen Session wenigstens angebahnt werden solle. Das technische Institut hat eine Lehrkanzel der Landwirthschaft und diese Lehrkanzel ist eine der ältesten, die in Oesterreich oder selbst sogar in Europa bestehen.

Sie rührt von der großen Kaiserin Maria Theresia Her und diese Lehrkanzel war den damaligen Bedürfnissen vollkommen entsprechend und es ist wirklich erfreulich durch die Berichte Hierüber zu erfahren, welch eine große Zahl von Landwirthen durch diese Lehrkanzel ihre Fachbildung gewonnen haben; es ist eine große Menge von Patriotismen Landwirthen, die keine andere Vorbildung als diese genossen.

Diese Lehrkanzel wurde bei den Fortschritten der Naturwissenschaft und der Landwirthschaft im Verlaufe der Zeit nicht genügend. Man hat das Bedürfniß gefühlt, diese Unterrichtsanstalten zu vervollständigen und deßhalb hat man angestrebt den ganzen landwirthschaftlichen Unterricht zu Heben und ein Statut, welches für das technische Institut be-

2*


12

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

rathen worden ist, hat daher den landwirthschaftlichen Unterricht ganz ausgeschlossen.

Nun ist es aber gewiß, daß eine große Anzahl Derjenigen, welche am technischen Institute ihre Vorbildung erlangen wollen, in der landwirthschaftlichen Beschäftigung, namentlich bei landwirthschaftlichen Gewerben, Zuckerfabriken, Brennereien u. dgl. ihr Unterkommen finden.

Nun kann man annehmen, daß beiläufig der vierte Theil der Jünglinge, welche in unserem technischen Institute sich ausbildeten, diese Richtung einschlagen. Wenn für den landwirthschaftlichen Unterricht nun in der nächsten Zeit nicht gesorgt würde, so würde im Unterrichte eine große Lücke entstehen, umsomehr als ja die Landwirthschaft gewiß das wichtigste Fundament für den Nationalreichthum unseres Vaterlandes ist. Es ist durch das neue Statut der Technik wirklich auf eine so großartige Weise für die Industrie vom hohen Hause gesorgt worden. Wir haben zu dem Zweck eigene Fachschulen errichtet; für den Landbau, für Wasser- und Strassenbau, für die Mechanik, für chemische und technische Gewerbe. Nur für den landwirthschaftlichen Unterricht wurde nicht gesorgt, eben weil man schon damals bedacht darauf war, zugleich die selbstständige Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichtes anzubahnen.

Diese Regelung sollte nun jetzt erfolgen, und wenn für die nächste Zeit keine Vorsorge getroffen wird, so würde der landwirthschaftliche Unterricht am technischen Institute nur encyklopädische Vorträge haben, und der studirenden Jugend ein wichtiges Mittel entzogen werden, um sich für ihren künftigen Beruf, für ihr Brodstudium vorzubereiten.

Es ist auch klar, daß die landwirthschaftlichen Lehranstalten die Mittelschule, wie wir sie hier projektirt haben, eine höhere wissenschaftliche Bildung nicht anstreben können, und, meine Herren, Jünglinge von 17 Jahren, die die Unterrealschule absolvirt haben, und die sich gleich ihrem Fachstudium widmen, können wohl eine wirklich tüchtige wissenschaftliche Bildung nicht erreichen. Dagegen ist hier in der Haupstadt der ganze Apparat vorhanden, welcher nothwendig ist, um gediegene wissenschaftliche Kenntnisse zu verschaffen. Es sind alle Grund- und Hilfswissenschaften der Landwirthschaft am technischen Institute oder an der Universität vollkommen vertreten und mit allen Behelfen versehen. Es sind tüchtige Lehrer angestellt, wie dies bei einer landwirthschaftlichen Akademie, die selbstständig besteht und außerhalb der Hauptstadt ist, niemals erreicht werden kann. Das ist unmöglich, weil der Aufwand zu groß wäre, und die Kosten den Studirenden beinahe unerschwinglich würden.

Die Erfahrung nun zeigt auch, daß so viele tüchtig gebildete Leute durch ihre Lebensverhältnisse oder inneren Beruf sich der Landwirthschaft widmen wollen; von denen kann man doch nicht verlangen, daß sie an eine Mittelschule hinausgehen und mit großen Kosten eine Bildung erreichen sollen, die ihrer Vorbildung nicht entspricht und ihrem Streben nicht genügt.

Meine Herren! Die Landwirthschaft und ihre Wissenschaft, gegründet auf die riesigen Fortschritte der Naturwissenschaften, hat für uns in der Gegenwart die größte Bedeutung.

In allen gebildeten deutschen Staaten und auch, man kann sagen, in ganz Europa ist man daran gegangen, landwirthschaftliche Akademien in Verbindung mit den Universitäten und technischen Instituten zu gründen. In Steiermark ist dem h. Landtage eine Vorlage gemacht worden, daß die land- und forstwirtschaftliche Bildung eine eigene Abtheilung ausmachen solle, also gleichfalls eine Fachschule bilde. Und welche Bedeutung hat die Landwirthschaft in Steiermark im Vergleiche mit der Bedeutung der Landwirthschaft in unserm Vaterlande?

Es würde wie gesagt in unserm Studienwesen eine große Lücke entstehen, die sich dadurch zeigt, daß ja diejenigen, welche landwirthschaftliche Bildung suchen, sehr zahlreich sind; denn die Kollegien über Landwirthschaft gehören zu den besuchtesten.

Ich berufe mich auf viele Herren hier im h. Hause, welche au diesem Unterrichte Theil genommen haben und ersuche sie, diesen Unterricht in Schuh zu nehmen und zu vertreten.

Es sind aber auch meine Herren noch andere Momente. Die Wissenschaft der Landwirthschaft ist in der Entwicklung begriffen. Ueberall bestehen landwirthschaftliche Versuchsstationen, wo Versuche über Fütterung und Düngung, Bodenbereitung gemacht und die neuesten Erfahrungen, die so zahlreich auftauchen, wiederholt und geprüft werden. Die ökonomisch-patriotische Gesellschaft hat auch eine solche Versuchsstation ins Leben gerufen; aber es mangeln diesen Stationen die gehörigen Mittel. Es ist kein Grund und Boden, kein Stall vorhanden, kein entsprechendes Laboratorium, wo man vergleichende Versuche mit Erfolg machen könnte. Hier thut Fortschritt Noth. Wir würden also, wenn wir hierin keine Vorsorge treffen, wirklich im Unterrichte eine große Lücke lassen; deßhalb erlaube ich mir das h. Haus zu bitten, wenigstens die Regelung dieses höhern landwirthschaftlichen Unterrichtes anzubahnen, und zu erlauben, daß ein solcher Plan ausgearbeitet werde und in der nächsten Session oder sobald als möglich zur h. Berathung und Beschlußfassung vorgelegt werde. Ich erlaube mir nachstehenden Antrag zu stellen. . (Nach einer Pause.)

Schließlich bitte ich das h. Haus, sich vom Namen "landwirthschaftliche Hochschule" nicht abschrekken zu lassen, es liegt nichts daran, daß man es gerade eine landwirthschaftliche Hochschule nenne. Möge die Einrichtung eine bescheidene sein, möge dieses Institut an das technische Institut angelehnt werden, wo ja die Mittel so reich gegeben sind; es dürfte einen unbedeutenden Aufwand verlangen. Wenn vielleicht zu den bestehenden Lehrkanzeln 1 oder 2 Professuren errichtet würden, wenn ein entsprechendes Areal von geringem Umfange, wie es allenfalls


13

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

im Baumgarten besteht, geboten würde, so wäre diesem dringenden Bedürfnisse Rechnung getragen und ich empfehle daher dem hohen Hause mein Amendement.

Oberstlandmarschall: Ich muß nur bemerken, das das Amendement eigentlich nicht zum §. 16 gehört, sondern sich an die dann weiter zu fassenden Beschlüsse anreihen würde. Ich werde dasselbe erst an diesem Orte zur Unterstützungsfrage bringen.

Dr. Lumbe: Wie es Excellenz gefällig ist.

Oberstlandmarschall: Herr Prof. Zeit-Hammer hat das Wort!

Zeithammer: Meine Herren! Ich habe mich einschreiben lassen, um gegen §. 16 zu sprechen. Meine Herren! Seit jener Zeit, wo überhaupt landwirthschaftliche Lehranstalten begründet wurden, bat sich eine doppelte Gliederung derselben gestaltet, die Gliederung in niedere oder in Ackerbauschulen und in höhere, welche letzteren man auch mit dem Nať men landwirthschaftliche Akademien bezeichnet hat. Zwischen diesen beiden Gruppen besteht ganz gewiß kein anderer Zusammenhang als der, daß beide landwirthschaftliche Fachschulen sind, sonst stehen sie aber einander rücksichtlich ihrer letzten Ziele fern. Die Ackerbauschulen stehen zu den höhern landwirthschaftlichen Anstalten gewiß nicht in dem Verhältnisse, in der Kontinuität wie die Elementarschulen zu den Mittelschulen, oder wie die Mittelschulen zu den Universitäten. Es ist eine derartige Verbindung bei ihnen nicht vorhanden, ihre Lehrziele sind vielmehr verschieden. Die Ackerbauschulen haben nicht für die höheren landwirthschaftlichen Anstalten vorzubereiten und die Akademie nimmt ihre Schüler nicht nur aus den unteren, nicht aus den Ackerbauschulen, sondern sie nimmt ihre Zuhörer auch aus verschiedenen sozialen Kreisen. So lange in der Wirthschaft ein doppelter Betrieb sein wird, nämlich der Betrieb der kleinen und großen Wirthschaft, wird es zwei solche Gruppen geben. Es ist ganz gewiß wahr, daß die Einen oder Anderen sich nicht an ein starres System halten werden, so wie vorauszusehen ist, daß wenn landwirthschaftliche Ackerbauschulen und Mittelschulen bei uns in Böhmen entstehen werden, dieselben mehr oder weniger, und zwar innerhalb weiter Extreme sich von jenen Grundsätzen entfernen werden, die hier in der Instruktion angeführt sind. So wird es sich gestalten und so hat es sich auch bisher gestaltet, daß Ackerbauschulen, die da und dort gegründet wurden, mit der Zeit oft verschiedene weiter ausgedehntere Lehrpläne angenommen haben.

Wir haben sprechende Beweise für eine derartige Entwickelung bei den preußischen Ackerbauschulen, wo je nach dem Grade der Wohlhabenheit, nach dem Grade der Entwicklung und nach den verschiedenen örtlichen Verhältnissen in dem westlichen Theile Preußens die Ackerbauschulen schon lange den ursprünglichen Unterrichtsplan überschritten haben, während sie in der östlichen Gegend weit hinter dem Unterrichtsplane zurück geblieben sind. Es ist eben diese ganze Sache in Fluß gerathen und hält sich nicht innerhalb des strengen Systems.

So lange, sage ich, der landwirthschaftliche Betrieb sich in jene beiden großen Gruppen in Kleinť und Großbetrieb theilen wird, so lange wird er zwei natürliche Gruppen innerhalb der landwirthschaftlichen Lehranstalten bilden, die Eine wird immer auf die elementare Bildung und mehr auf die Anhaltung zur Arbeitsamkeit, auf technische Fertigkeit und auf das Maaß der theoretischen Kenntnisse hinzusehen haben, das für den Kleinwirth nothwendig ist um dieselben zu erhalten, und zu wecken und zu fördern haben. Der Zweck der Akademie wird jeder Zeit dann die wissenschaftliche Begründung der Erscheinungen im landwirthschaftlichen Betriebe nach den Lehren der Naturwissenschaft und Nationalökonomie u. s. w. anzustreben haben. Wenn das richtig ist, daß zwei derartige Gruppen sich in der Natur der Dinge begründen, so frage ich: Wo soll da noch ein drittes Glied herkommen? Wo soll zwischen diesen beiden noch ein eigenes System einer dritten Gruppe bestehen? Das sehe ich nicht ein. Ich frage, was sollen derartige mittlere Lehranstalten sein? Entweder sie reichen über den Kreis der Ackerbauschulen hinaus, sie vervollkommnen den Plan und erweitem ihn, dann sage ich, das ist nicht eine separirte Gruppe, sondern eben eine vervollkommnete Ackerbauschule.

Ich deutete schon früher an, daß die Praxis in anderen Ländern es zeigt, daß die Sache in Fluß gerathen ist, und daß sich etwas derartiges ausgebildet hat, daß die Ackerbauschule etwas größer und ausgebreiteter wurde. Sollen also die Mittelschulen eine vervollkommnete Ackerbauschule sein, so haben sie offenbar nicht die Berechtigung eine eigene Existenz als Gruppe für sich in Anspruch zu nehmen.

Sollen diese Mittelschulen auf der zweiten Seite hin ein Vorbereitungskurs etwa für höhere landwirthschaftliche Lehranstalten sein; so sehe ich nicht ein, wie die Existenz derselben berechtigt wäre. Ueberall zeigt es sich in den Berichten über die landwirthschaftlichen Akademien, z. B. in den Berichten, die über den Stand der 4 preußischen Akademien abgeliefert wurden, daß es Noth thue, daß die Schüler, mit der nöthigen Vorbereitung ausgerüstet, an die Akademien kommen; und warum die Akademien nicht das geleistet haben, was sie leisten sollten, hatte seinen Grund bisher darin, daß die Zöglinge nicht mit den nöthigen Vorkenntnissen ausgerüstet an die Akademien kamen, und dieses namentlich nach der praktischen. Richtung hin.

Nun könnte man sagen: sollen die Mittelschulen nur praktische Vorbereitungsschulen für die Akademien sein. so haben diese wieder keine Berechtigung für sich; denn blos nach diesen praktischen Richtungen hin weiden wir solche Mittelschulen nicht begründen wollen; und da glaube ich, daß die Existenz derartiger Mittelanstalten zwischen höheren und niederen Schulen im Prinzip nicht berechtigt ist. Sollen die Mittelschulen etwas derartiges liefern, daß


14

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

sie ein Bischen Chemie, ein Bischen Physik geben, so würde der landwirthschaftlichen Halbwisserei Thür und Thor geöffnet, und das wird wol Niemand fordern. Nun ist wol eine richtige Ansicht die: "Begründet ordentliche Ackerbauschulen, welche lebensfähig sind, die nach und nach den Fortschritten und Bedürfnissen der Bevölkerung gemäß erweitert und gefördert werden, und begründet ordentliche höhere Lehranstalten, mögen sie nun so oder so heißen, Akademien oder nicht."

Man wird mir nun einwenden, daß ich gegen das Prinzip spreche, das hier im hohen Hause bereits angenommen wurde: z. B. gegen die Lehranstalt in Liebweid und gegen eine noch zu begründende zweite (die Rabiner Schule ist ja nicht Mittelschule, wie es hier aufgefaßt wurde); man wird mir einwenden, daß ich gegen sie bin. — Nun, meine Herren, ich habe schon darauf hingedeutet, daß es mir gleichgiltig erscheint, wie solche höhere Lehranstalten benannt werden, ob sie Akademien benannt werden oder Mittelschulen. — Ich zweifle keinen Moment, daß die Schule in Liebwerd, welche bereits sehr Tüchtiges geleistet hat, welche lebenskräftig und lebensfähig ist, welche tüchtige Resultate erzielt hat, sich mit der Zeit auch werde erweitern und vergrößern können; und sehen wir nun auch auf den Lehrplan hin, der hier in einem §. bei der Instruktion für solche Schulen verlangt worden ist, so sehen wir eine solche Vollständigkeit, daß man kaum etwas anderes wünschen wird. Nehmen Sie den Plan von Altenburg in Betracht, so werden Sie sehen, daß dasjenige, was an derartigen Lehranstalten gelehrt wird, auch unter die Lehrgegenstände in einer derartigen höhern Lehranstalt nach diesem Prinzipe aufgenommen ist.

Man wird mir auch einwenden, daß solche Mittelschulen in Belgien bestehen, da gibt es 8 derartige écoles moyennes agricuIture; dort werden sie aber an die llnterrealschulen und Untergymnasien angeknüpft, etwas derartiges, wie Dr. Čupr schon angedeutet hat. — Man hat hier gesagt: Damit sei das ganze System des Unterrichts nicht erschöpft, und man muß weiter denken; namentlich hat man darauf zu sehen, daß die Wissenschaft als solche an irgend einem Institute gepflegt werde und zweitens daß diese Anstalten auch die Aufgabe von Lehrer´seminarien zu erfüllen hätten. — Nun, meine Herren, die Wissenschaft an und für sich zu fördern, das werden die Akademien, wenn wir dieselben begründen, nicht herbeiführen, so wie die Gründung von Universitäten an und für sich nicht schon die Pflege der Wissenschaft an und für sich begründet. Denn außerhalb dem Kreise der Universität gehet das eben in einem breiten Flusse vor sich und ist immer so vor sich gegangen. Wenn sich die Nothwendigkeit erweist, insbesondere auf dieses Moment Gewicht zu legen, so weise ich darauf hin, daß sehr gut bei Polytechnischen Lehranstalten das Maaß des Unterrichts in landwirthschaftlicher Beziehung erweitert weiden kann und daß an dieses dann eine Versuchsstation ganz gut geknüpft werden kann, wie es im hohen Hause bezeichnet worden ist. Aber das glaube ich, gehört mehr in den Plan des polytechnischen Instituts und nicht in den Plan einer erst zu errichtenden Akademie, von der wir nicht wissen, was hinter ihr eigentlich steckt. Wollen wir nach dieser Richtung hin die Landwirthschaft fördern, so wollen wir den Plan, den Unterrichtsplan für das polytechnische Institut nach dieser Richtung hin erweitern und vervollkommnen, und werden ganz gewiß dasselbe, aber auf einem billigeren Wege, herbeiführen. (Bravo.) Wir haben der Landesanstalten schon genug, und ich glaube, es wird sich die Nothwendigkeit zeigen, daß noch manche nothwendigere errichtet werden wird. Sorgen Sie, meine Herren, vor allem für die Entwickelung des Bauernstandes, der in vielfacher Beziehung durch die Umstände zurück geblieben ist, sorgen Sie für die höhere Entwickelung von sogenannten Mittelschulen nach unserm Plane, daß sie sich nach und nach zu Akademien entwickeln. Aber daß wir ein Institut begründen, von dem wir eigentlich nicht wissen, was hinter demselben steckt, das glaube ich, können wir nicht anratheu. Ich bin also dafür, daß von §. 16 in dieser Vorlage gänzlich abgesehen werde, und daß das hohe Haus über diesen §. zur Tagsordnung übergehe. (Lebhaftes Bravo.)

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Hanisch

Dr. Hanisch: Ich habe mich zum Worte gemeldet, weil ich den §. 16. nach den Beschlüssen, welche das h. Haus gefaßt hat, für unmöglich halte. Ich habe mich zum Worte gemeldet, um denselben Antrag zu stellen, welchen eben Herr Zeithammer angedeutet hat, nämlich über diesen §. und dessen Uiberschrift zur Tagesordnung überzugehen. Der §. ist zur Verhandlung gekommen und sobald er m Verhandlung genommen ist, ist der Antrag auf Tagesordnung geschäftsordnungsmäßig zulässig, und ich erachte ihn daher geschäftsordnungsmäßig vollkommen begründet. Es sei mir nur gestattet nachzuweisen, daß §. 16 nach den gefaßten Beschlüssen unmöglich ist. Wir sind in einer Materie, welche überschrieben ist: "Grundsätze für die Einrichtung der landwirthschaftlichen Fachschulen in Böhmen", und welche nach dem Antrag des Dr. Rieger in dieser Uiberschrift den Zusah erhalten hat "welche als Landeslehranstalten erklärt werden wollen", weiden sodann behandelt als solche: A) Ackerbauschulen, B) höhere landwirtschaftliche Lehranstalten. Von diesen beiden Kategorien können wir denken, daß sie von Privaten, Vereinen, Korporationen allerdings begründet werden, aber es ist nicht leicht möglich zu denken, daß eine landwirthschaftliche Hochschule, deren Aufwand sich nicht auf Hunderttausende, sondern höher belaufen würde, von Privaten, Vereinen, Korporationen werde begründet werden.

Von dem uns vorgelegten Gesetze und seinem Inhalte ist so zu sagen ganz Umgang genommen worden, an die Stelle des Gesetzes auch seinem Inhalte nach ist der Antrag Seiner Excellenz des Grafen


15

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

Nostitz getreten und dieser Antrag enthält in dem maßgebenden zweiten Punkte die Bedingung, daß die Subvention erfolge, und daß die Lehranstalt sich den hinausgegebenen Grundzügen gemäß einrichtet. Es ist also meiner Ansicht nach unmöglich, das sich irgend eine Lehranstalt als Hochschule diesen für .Ackerbauschulen und höhere landwirthschaftliche Lehranstalten hinausgegebenen Statuten gemäß einrichten werde und daß die Lehranstalt als eine solche sich jemals um eine Subvention bewerben werde. Wir können also hiernach nicht sagen, es werde eine landť wirthschaftliche Hochschule (Akademie) errichtet und wir können diesen Absatz C) und §. 16 meiner Ansicht nach unmöglich annehmen. Aus diesem Grunde beantrage ich über diesen Absah "C) Landwirthschaftliche Hochschulen (Akademien) und den §. 16 der Grundzüge, welche da hinausgegeben werden für die Einrichtung der landwirthschaftlichen Fachschulen in Böhmen, die als Landesanstalten erklärt werden wollen, einfach zur Tagesordnung überzugehen.

Oberstlandmarschall: Der Herr Professor Zeithammer und Dr. Hanisch haben denselben Antrag gestellt; ich werde die Unterstützungsfrage stellen, nämlich über den §. 16 zur Tagesordnung überzugehen.

Námestek marš. Dr. Bělský: Páni poslanci Zeithammer a Hanisch činili návrh, aby se přes článek 16. přešIo k dennímu pořádku.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Seine Excellenz der Herr Graf Clam-Martinitz haben das Wort.

Graf Clam-Martinitz: Ich möchte zuerst die formale Seite des Antrags etwas näher beleuchten. Wir haben in der vorigen Sitzung auf Antrag des Herrn Abgeordneten Roth beschlossen, daß diejenigen §§. dieses Gesetzes angenommen werden und angenommen sind, zu welchen kein Amendement gestellt wurde, demnach scheint mir formal die Sache so zu stehen, daß wenn zu §. 16 kein Amendement gestellt wird, derselbe, wie es bei frühern Paragraphen der Fall war, als angenommen zu betrachten ist. Ob nun ein Antrag auf Uibergang zur Tagesordnung als Amendement zu dem sonst angenommenen Paragraph betrachtet werden kann, ist eine Frage, welche ich dem hohen Präsidium, beziehungsweise dem hohen Hause zur Entscheidung überlasse. Ich glaube an und für sich, daß der Uibergang zur Tagesordnung über einzelne Paragraphe überhaupt nicht ein Vorgang ist, der mit der Geschäftsordnung sich vereinbaren läßt, indem es dasselbe wäre, wie der durch die Geschäftsordnung ausgeschlossene Antrag auf einfache Ablehnung. Durch den Uibergang zur Tagesordnung kann man die ganze Berathung des Gegenstandes beseitigen, nicht aber den einen Paragraphen, denn kein einzelner Paragraph steht auf der Tagesordnung. Es ist also meine Ansicht vom formalen Standpunkte, daß über den einzelnen Paragraph nicht wohl zur Tagesordnung übergegangen werden kann.

Ein weiterer Punkt von formaler Seite ist daß die Gründe, welche sich auf die Kosten der Anstalt beziehen, daß diese beim §. 16. nicht ins Gewicht fallen. Hier handelt es sich nicht um die Frage: Wollen wir diese Akademie in diesem oder jenem Jahre, mit dieser oder jener Einrichtung gründen? Nicht einmal bei Punkt 2 des Landesausschußberichts ad a) würde diese Frage in die Waagschale fallen, denn da heißt es, es möge der Entwurf eines Statutes vorgelegt werden, und der Landesausschuß hat die Aufgabe ein solches Statut vorzulegen. Zu diesem Punkte 2 ad a) weiden wir erst kommen, und wir würden bei jenem Punkte in der Lage sein zu fragen: Wie können wir diesen Beschluß fassen, wenn wir den §. 16 beseitigen?

Diese zwei Punkte stehen in folgender Verbindung: Punkt 2 des Landesausschußberichtes ad a) soll den Auftrag enthalten an den Landesausschuß, ein Statut zu entwerfen für eine Anstalt, welche jenen Zwecken entspricht, welche ihr nach §. 16 der Organisationsgrundsätze zugewiesen worden sind. Es handelt sich nur darum, den Platz zu bezeichnen für diese Akademie. Hiermit übergehe ich auf die eigentliche Frage selbst. In dieser Beziehung ist eben wiederholt schon in den früheren Sitzungen u. heute gesagt worden, "was soll der Zweck einer solchen Anstalt sein? Es ist uns nicht klar, wir können ihn uns nicht vorstellen." Es ziemt mir als Adept im Gebiete der Wissenschaft vielleicht nicht, hier eine nähere Definition zu geben, indessen glaube ich doch, mit einigen Worten dazu beitragen zu können, dies klarer zu machen. Es ist von einem geehrten Herrn Vorredner der entgegengesetzten Seite des Hauses in der Besprechung des Gegenstandes in der vorigen Sitzung, allerdings in einem gegen den §.16 gerichteten Sinne gesagt worden: "Sollen sie etwa die Wissenschaft um ihrer selbst willen pflegen?" Ich glaube, daß in diesem Worte sehr viel gelegen ist, und daß das allerdings einer der hervorragendsten Zwecke einer Akademie ist, die Wissenschaft um ihrer selbstwillen zu pflegen, insofern sie m Beziehung stehet zur Landwirthschaft, insofern sie die Grundlage einer rationellen Landwirthschaft ist. Sie soll den geistigen Mittelpunkt des gesammten Strebens auf dem Gebiete der Wissenschaft, sie soll den geistigen Mittelpunkt zwischen den verschiedenen Fachschulen des Landes abgeben, welche selbst von dem Herrn Vorredner gewissermaßen als Hochschulen bezeichnet worden sind, sie soll den Regulator, den Balancier auf diesem großen Getriebe machen. Dieses scheint eben um so wichtiger, als gerade, wie einer der früheren Herrn Vorredner hervorgehoben hat, diejenige Wissenschaften, welche hier vorzüglich zu berücksichtigen sind, als: Naturwissenschaften, namentlich Agrikulturchemie, Thierphysiologie, u. s. w. in einem Prozeße des Werdens u. z. in einem sehr raschen begriffen sind, noch aber nicht den Zustand der Volkommenheit erreicht haben. In einem solchen Zeitpunkte ist, wenn man mehrere mit in ihrer Aufgabe sehr hoch gegriffene Schulen, in dem Lande vertheilt, die Gefahr nahe, daß diese Schulen, ich


16

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

sage es offen, auch auf Abwege gerathen in ihrer Isolierung, daß bei dem hypothetischen Standpunkte fast aller Lehrsätze, sie zu entschiedene, eine vielleicht excentrische Richtung einschlagen und dadurch, ich wiederhole es, auf Abwege gerathen, wenn sie nicht den geistigen Mittelpunkt in der Akademie finden. Es ist endlich auch sehr zu berücksichtigen, daß wenn wir einen solchen geistigen Mittelpunkt nicht haben und wir ihn nicht bilden, wir immer in die Lage kommen werden, in der wir leider in diesem Augenblicke sind, daß, wenn es sich um die Besetzung von Lehrerstellen für diese Fachschulen handeln wird, nämlich in der Lage leiden zu müssen, daß wir hinauszugreifen gezwungen sind über die Grenzen des Vaterlandes. Für jene, welche diese Wissenschaft in ihrer praktischen Richtung, in der unmittelbaren Anwendung auf das Leben hinaustragen sollen in das ganze Land, muß die Pflanzschule die Akademie sein. Man kann sagen: "vielleicht ist es genug, eine Fachschule in Prag z. B. zu errichten, damit diese Fachschule auch noch die Schätze, die hier in wissenschaftlichen Sammlungen niedergelegt sind, oder die geistigen Schätze, welche auf der Universität und der Technik produktiv sind, zu benützen in der Lage sei.

Das wäre eine Hybridität, und eine solche Anstalt wird niemals zum Zwecke führen. Eine Akademie, wie ich sie zu bezeichnen mir erlaubt habe, kann nicht zugleich den Zweck haben, praktisch zu bilden, in praktischer Beziehung das zu leisten, was durch die früheren §§. 9 u. s. w. als der Zweck der Fachschulen, der Mittelschulen gegeben ist. Es ist eben darum auch, weil es sich nicht um eine unmittelbare praktische Anleitung, sondern wesentlich um Pflege der Wissenschaften handelt, ganz irrig, wenn man hier von ungeheuren Kosten, wie sie im Schwunge der Phantasie über 100.000 sl. hinaufgesteigert worden sind, spricht.

Es ist in Prag eine Universität, ein technisches Institut vorhanden. An diesen beiden Lehranstalten werden gewisse Doktrinen gelehrt, welche in das Gebiet der Akademie gehören; sie werden aber nicht gerade in der speziellen Richtung, wie sie für die Akademie nothwendig ist, gelehrt; die Kräfte sind aber vorhanden. ES wird darum in den meisten Fällen nicht nothwendig sein, neue Lehrkräfte herbeizuziehen, sondern nur, ich möchte sagen, ihnen die Plätze anzuweisen und die Richtungen, in welchen sie diese Doktrinen zu Nutz und Frommen der Landwirthschaft zu behandeln haben; es wird sich höchstens darum handeln, das Ganze in einen bestimmten Lehrplan, in ein Lehrsystem zu bringen und dann bin ich überzeugt, werden die Kosten für eine solche Anstalt daraus nicht von so großer Bedeutung und auf keinen Fall derart sein, daß sie das Gegengewicht halten, den nach meiner Ueberzeugung überwiegenden Gründen der Nützlichkeit für die Agricultur, für die Hebung und den steten Fortschritt der Landwirthschaft; und dafür Opfer zu bringen dürfte das Land berufen und bereit sein.

Ich wiederhole es, es handelt sich in diesem Augenblicke nicht darum, zu beschließen: es sollen diese Opfer gebracht werden; es handelt sich nur darum, einen Platz zu lassen in dem Schema der Organisation für jene Akademie, welche wir in der künftigen Session zu errichten in der Lage sein dürften, und darum, weil es sich in diesem Augenblicke noch nicht um einen praktisch wichtigen Beschluß handelt, sondern nur um das Offenlassen einer Möglichkeit; darum, meine Herren, glaube ich, sollten Sie zum Mindesten diese Möglichkeit nicht abschneiden und darum den §. 16 in dem Organisationsstatut mit Weglassung der zweiten Alinea, wie dieß vom Grafen Thun beantragt worden ist, belassen.

Oberstlandmarschall: Herr Prof. Herbst.

Prof. Herbst: Ich werde mir natürlich nicht anmaßen, in dieser Sache, wo Fachmänner ein kompetentes Urtheil abgegeben haben, ein meritorisches Eingehen vorzunehmen. Allein ich glaube wohl, daß durch die vielen Reden, die gehalten wurden, auch für den Laien die Berechtigung begründet ist, die Sache als eine sehr zweifelhafte ansehen zu können; und zugleich bietet sich ein formelles Moment dar, welches mir einer eingehenderen Beleuchtung würdig erscheint. Ich für meine Person erkläre von vornhinein, daß ich mich ganz der Ansicht, welche Herr Professor Zeithammer ausgesprochen hat, aufschließen würde, und bereit bin, für den von ihm und auch von H. Dr. Hanisch gestellten Antrag zu stimmen. Eventuell aber, für den Fall, daß entweder die Ansicht des verehrten Herrn Vorsprechers, der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, als nicht zulässig betrachtet, oder von der Majorität nicht beschlossen würde, erlaube ich mir den Antrag zu stellen: "§. 16 habe zu lauten: Die Frage, ob eine landwirthschaftliche Hochschule oder Akademie u. z. als Landesanstalt zu errichten und zu erhalten sei, bleibt späterer Entschließung vorbehalten."

Diesen Antrag erlaube ich mir in Folgendem zu begründen:

Der §. 16, den der verehrte Herr Vorredner befürwortet hat, ist, so wie er lautet, nicht annehmbar, weil er im Widerspruch mit dem bereits gefaßten Beschluß steht. Die zweite Alinea desselben sagt; "Die Organisation der landwirthschaftlichen Hochschulen wird einem besonderen Gesetze vorbehalten." Wenn man von einem besondern Landesgesetz spricht, so seht man ein allgemeines Landesgesetz voraus, und dieses allgemeine Landesgesetz war auch nach der Vorlage des Landesausschusses das Gesetz zur Regelung des landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich-industriellen Unterrichts in Böhmen. Deswegen ist der zweite Absatz nicht mehr möglich, weil eben in den Berathungen das allgemeine Gesetz abgelehnt wurde und wahrscheinlich- deshalb wurde vom Herrn Grafen Thun das Amendement gestellt, den ersten Absah des §. 16 anzunehmen, den zweiten wegzulassen. Allein es scheint, daß auch dies nicht möglich ist, u. z. aus dem Grunde, der vom Herrn Dr. Hanisch bereits angedeutet wurde und durch den Antrag des


17

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

Abgeordneten Herrn: Grafen von Nostiz. den er in der vorigen Sitzung gestellt hat und der ohne Abänderung in dieser Beziehung von dem hohen Landtag angenommen worden ist, nicht nur der Wegfall des Entwurfes im allgemeinen Landesgesetze herbeigeführt worden, sondern es wurde auch herbeigeführt, daß das in der Materie beschränkt werden solle. Es macht nämlich der Antrag des Herrn Grafen Nostiz weder von der Volksschule noch von der landwirthschaftlichen Hochschule oder der Akademie irgend eine Erwähnung, und wie aus der wiederholten Begründung des Herrn Grafen hervorging, geschah dies nicht zufällig, sondern in der Absicht den Gegenstand auf die sogenannte Ackerbauschule oder auf die mittlere Schule zu beschränken. Diesem Antrag ist nun der hohe Landtag beigetreten und hat seine Absicht ausgesprochen in den jetzt zu fassenden Beschlüssen sich auf die 2 eben erwähnten Gegenstände zu beschränken. Daß das so aufgefaßt wurde, erlaube ich mir auf den weitern Antrag hinzuweisen, den der Herr Graf Nostitz in der vorigen Sitzung gestellt hat, wo er den Antrag auf en bloc-Annahme dieser Grundzüge mit Ausschluß des §. 16 stellte, weil er diesen als durch die früher gefaßten Beschlüsse für beseitigt erachtet. Von dieser Ansicht ging auch der 2. Antragsteller, Herr Dr. Karl Roth aus, weil er beantragte jene Paragraphe nur der Berathung zu unterziehen, zu welchen Amendements gestellt werden; gleichfalls mit Ausnahme des §. 16. Seine ursprüngliche Anficht war offenbar die, wie es auch in der Natur der Sache gelegen ist, daß mit den gefaßten Beschlüssen der §.16 nicht vereinbar wäre. Erst bei der Abstimmung wurde dieser Beisatz von dem Antragsteller zurückgenommen und dadurch die Nothwendigkeit, herbeigeführt in die Berathung des §. 16, die früher als durch die gefaßten Beschlüsse beseitigt angesehen wurde, einzugehen. Wenn also dadurch diese Nothwendigkeit herbeigeführt worden ist, so glaube ich, daß auch der erste Absatz nicht angenommen werden sollte, dessen Beibehaltung Herr Graf Thun beantragt hat und zwar aus folgenden Gründen.

Nach diesem Antrag würde der Zweck und das Wesen dieser landwirthschaftlichen Hochschule oder Akademie bereits ausgesprochen und fixirt sein.

Nun kann aber darüber gar kein Zweifel sein, daß über die Frage des Zweckes einer solchen Hochť schule, ob derselbe durch sie zu erreichen sei, die größtmöglichen Meinungsverschiedenheiten bestehen, und diese auch von Fachmännern ausgesprochen werden. Ich erlaube mir nur darauf hinzuweisen, was der Abgeordnete Dr. Lumbe schon früher ausgesprochen hat, welcher sagte, es würden zu einer solchen Hochschule ein oder zwei Professoren genügen; und, meine Herren, eine solche Hochschule ist eine contradictio in terminis (Heiterkeit), und diese Ansicht ist auch von Fachmännern ausgesprochen worden. Wenn solche wesentliche Zweifel unter verschiedenen Fachmännern bestehen, so muß man die Sache als nicht spruchreif ansehen, und deshalb ist es nicht zweckmäßig, wenn der hohe Landtag, gewissermaßen als Areopag stehend über diesen verschiedenen Ansichten von Fachmännern, sagen würde: Was ist das Ideal einer Hochschule des landwirthschaftlichen Unterrichtes? und würde durch Annahme des §. 16 in der Weise, wie er von Sr. Excellenz Grafen Thun beantragt wurde, dies nicht thun, denn es knüpft sich an diesen Antrag nichts anderes, als: Der Zweck der landwirthschaftlichen Hochschule ist dieser und jener; und gerade nach der scharfsinnigen Ausführung der genannten Herren Abgeordneten, welche sich gegen den bloßen Ausspruch von theoretischen Sätzen richtet, hätte man geglaubt, daß er sich nicht für die Aufnahme dieser bloßen und reinen theoretischen Sätze einverstanden erklärte; es ist dies blos ein theoretischer Satz, und es knüpft sich an ihn nichts.

Nachdem Landesausschußberichte ist gesagt: Die Einrichtung der Hochschule wird durch bloße Landesgesetze erfolgen, und sagt nichts was bezüglich dieser Hochschule gelten solle. Noch mehr ist dies im thatsächlichen Widersprüche mit demjenigen, was als Absatz zwei in dem Antrage Sr. Exc. Grafen Nostitz bereits angenommen wurde. Dort wird nämlich von zwei Kategorien landwirthschaftlicher Lehranstalten, die nach ihm beibehalten werden sollen, gesprochen. Von landwirthschaftlichen Hochschulen wird nicht gesprochen, und die Grundzüge, über welche wir jetzt berathen, sollen nichts anderes sein, als eine Instruktion für den Landesausschuß, nach dem er sich bei der Frage zu benehmen hat, ob eine Lehranstalt vom Lande subventionirt und mit dem Charakter einer Landeslehranstalt bezeichnet werden soll. Wie paßt dies in die Grundzüge hinein, was der Zweck der landwirthschaftlichen Hochschule ist? Freilich heißt es: Die landwirthschaftliche Hochschule hat einen Zweck, aber ich frage welchen? Früher wurde beschlossen, verschiedene Mittelschulen zu errichten; dort kommt nichts davon vor; im ganzen Systeme kommt auch nichts davon vor. Der Paragraph des Gesetzentwurfes, welcher sagt: im Königreiche Böhmen bestehen die und die landwirthschaftliche Schute, ist nicht angenommen. Wie kommt man dazu im §. 16 zu sprechen, nicht blos von einer, sondern von der landwirthschaftlichen Hochschule, von welcher früher gar keine Rede war. Dazu kommt allerdings noch die Ueberschrift, welche nach dem Antrage, den Dr. Rieger gestellt, letzthin angenommen wurde, und welcher um so unlogischer erscheint, wenn als drittes Glied auf einmal von der landwirthschaftlichen Hochschule gesprochen wird, wie die Ueberschrift zeigt, die gar nicht paßt. —

Dies ist das, was im Widersprüche mit dem früher gefaßten Beschlusse steht, und es wird dort der theoretische Satz aufgestellt über die Fragen, bezüglich welcher die Meinungen der Fachmänner auseinandergehen ; es wird kein praktischer Zweck erreicht, indem man die Grundzüge fixirt. Was den Zweck anbelangt, so hat man keinen erreicht, es wird aber


18

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

dem Landtage die Möglichkeit geboten, sich später der andern Ansicht anzuschließen. So scheint es allerdings am zweckmäßigsten zu sein, diesen Absatz wegzulassen und für diejenigen, die wollen, man olle in dieser Frage wenigstens nicht für die Zukunft praejudiciren, wieder durch Annahme des genannten Amendements diese Bedenken behoben. Unter diesen Umständen ist es mir am zweckmäßigsten geschienen, die Frage in suspenso zu lassen, und die Entscheidung nicht zu übereilen. Dies dürfte immerhin richtiger sein, dort wo die Frage einerseits nicht spruchreif ist, andererseits kein Bedürfniß dazu vorhanden ist. Ich empfehle daher eventuell, für den Fall, als nicht die vollständige Ablehnung des Paragraphen beschlossen werden sollte, diesen Antrag umsomehr, weil ich mit Gewißheit sagen kann, in der vorigen Sitzung war die Annahme eine Allgemeine, daß durch den schon gefaßten Beschluß das Schicksal des §. 16 schon besiegelt worden war, und durch einen formellen Antrag, wie er letzthin gestellt wurde, dieses Schicksal kein anderes werden kann.

Graf Clam-Martinitz: Darf ich mir eine thatsächliche Bemerkung erlauben:

Oberstlandmarschall: Ich bitte!

Graf Clam-Martinitz: Nur eine thatsächliche Bemerkung wollte ich mir erlauben in Bezug auf den gefaßten Beschluß über den Antrag des Herrn Grafen Nostitz.

Es ist gesagt worden, durch den Antrag des Herrn Grafen Nostitz sei eine weitere Frage der Akademie beseitigt. Das muß ich vollkommen bestreiten aus folgendem Grunde: Es hat mich der Graf Nostitz, der heute verhindert ist, in der Sitzung zu erscheinen, beauftragt, den weitern Inhalt seines Amendements bezüglich des Punktes 2. heute in der Sitzung zu vertreten und gerade dieses bezieht sich ad a. auf den Entwurf eines Statuts für eine in Prag zu errichtende landwirthschaftliche Hochschule, und Graf Nostitz wird doch der beste Interpret seines eigenen Antrages sein. Er hat also durchaus nicht durch seinen Antrag zum ersten Punkte irgend etwas hineinzunehmen beabsichtigt, was die Hochschule als solche ausschließen würde. Sein Antrag bezieht sich lediglich auf den Punkt 1 des L.-A.-Antrages; Punkt 2 ist noch ganz unberührt. Das wollte ich nur zur faktischen Aufklärung mir zu bemerken erlauben.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag des Prof. Herbst zur Unterstützungsfrage bringen. Der Antrag des Prof. Herbst lautet:

Landtagssekretär Schmidt liest: Die Frage, ob eine landwirthschaftliche Hochschule, eine Akademie und zwar als Landesanstalt zu errichten und zu erhalten sei, bleibt einer spätern Entscheidung vorbehalten.

Otázka, má-li se zaříditi a co zemský ústav vydržovati vyšší hospodářské učiliště nebo akademie, pozůstaví se dálšímu rozhodnutí.

Oberstlandmarschall: Soll dieser Antrag als §.16 gelten?

Prof. Herbst: Ja, Excellenz, aber nur für den Fall. als der Uebergang zur Tagesordnung nicht beschlossen würde.

Oberstlandmarschall: Also eventuell als §. 16. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben (Geschieht). Er ist hinreichend unterstützt. Herr Dr, Nieger hat das Wort.

Dr. Rieger: Pánové, já jsem již v předešlém shromáždění se vyjádřil, že chci zastávati §. 16. a činím tedy jakousi povinnost, ačkoliv přede mnou o té věci byla pronesená jmenovitě od pana hraběte Clama-Martinice slova důležitá a velmi vážná. Já přede vším dovoluji si promluvit o tom, co vážný pan kollega Zeithammer pronesl o té věci. Zdá se mi, že věc nepojal z pravého stanoviska. On praví totiž, že hospodářství se dělí na hospodářství malé a na hospodářství velké, že tedy spůsob hospodářství jest malý a velký, a podle toho že mají býti školy zřízeny. Já myslím; to není pravý princip rozdělení těchto škol, nýbrž že se jedná o to, jaké lidi chceme vzdělati těmi školami. Školy hospodářské mají. jak již vysloveno v §. přijatém, ten účel, vzdělávati nižší hospodáře, kteří mají malý obor hospodářský, anebo kteří jsou určeni sloužiti za orgány podřízené, podřízené jiným vyšším a vzdělanějším mužům.

Školy střední mají vychovati větší samostatné hospodáře, nájemníky dvorů, úřadníky a tomu podobné, kteří mají hospodařiti na větším komplexu hospodářském, a jejich závody nationálního hospodářství mají dáti příklad užitečný menším hospodářům, jak již známe ze skušenosti, že naše hospodářství v Čechách právě příklad hospodáře většího nejvýce povznesl a naň působil, poněvádž živý příklad více působí, a poněvadž dává větší úplnost přesvědčení, než pouhá slova.

Třetí spůsob škol, o kterém se právě jedná, je právě škola vědecká. Ta má za účel, jakž bylo praveno, vzdělávati vědu právě v oboru hospodářství, vědu samu co takovou.

Pánové, nemyslete, že ta věc je zbytečná. Jeho Excell. pan hrabě Clam-Martinic již přede mnou ukázal, jak mnoho na tom záleží, aby všecko vzdělání hospodářské v zemi se soustředilo, v jakémsi středu a vrchu, kde by vyšší intelligence vládla, která by nedopustila, aby se zakořenily sem a tam předsůdky, a aby hospodářství naše praktické nepřišlo na dráhu zcestní, nepravou a to se může státi jen na vyšším ústavu. Dále pěstování vědy samé je jenom na takovém ústavě možno, kde jsou mužové vědecky vzděláni, kteří mají času i prostředků, věnovati se docela pěstování vědy samé. Pánové, toho od ústavu středního očekávati nemůžeme; pomysleme na to, jak m3jí vlastně střední školy zřízeny býti, asi tak, jako školy realní. Táži se, pánové, či z vás někdo realní školy, jakkoli mají


19

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

vzdělané učitelé pokládati bude za ústavy, které mají za účel vědu samu rozšiřovati? Učitel na realních školách, který má 800 zl. platu, nemůže sobě koupiti drahých děl vědeckých, kterými by vědomosti své rozšiřoval, on se musí uspokojiti tím, když má co je, abych tak řekl, denní chleba jeho učení. Pánové, člověk který musí před škamny každý týden 16—18 až 24 hodin sedět, jako učitel na reálních školách, který, když 24 hodin přednášel přijde domu utrmácen, nemá více již chuti k tomu, aby znova k psacímu stolku se posadil a vědecká díla studoval, aby dělal experimenty vědecké. Chcete-li vědu samu a vědu hospodářskou pěstovati, musíte k tomu ustanoviti může, kteří mohou celý svůj čas jí věnovati, kteří přednášejí jen 6—8 hodin týdně a celý čas svůj jen vědě věnovati mohou; musíte ustanoviti muže, kteří mají 2 3 až 4 tisíce platu jako na technickém ústavě, aby z toho mohli sobě poříditi díla vědecká. Díla anglická, francouzká a od jiných národů vydaná v tom oboru jsou velmi drahá a takových sobě poříditi učitel nemůže.

Tak jestli tedy, pánové, smýšlíte upřímně o tom, aby se věda hospodářská u nás povznesla, abychom největší kapacity a nejvyšší intelligenci nemuseli bráti z ciziny, musíte se vyjádřit aspoň v principu pro to, aby takový vyšší ústav i pro nás byl zřízen. Bylo dříve na to poukázáno, že ne toliko pro vzdělání hospodářského stavu, pro vzdělání takových hospodářů, kteří jsou majetníky, anebo kteří mají s vyšší intelligencí řídit celé panství a rozsáhlé dvory, že pro takové jest potřeba znáti i celé stanovisko vědecké, a toho člověk na realní škole v té míře dosáhnouti nemůže. Pak třeba uvážiti i to, že ten, který má přednášeti na některé škole, musí býti, abych tak řekl, o jeden stupeň výš, než ten, kterému přednáší.

Proto věc žádá, a slušně žádá, aby učitel, který přednáší na škole národní, odbyl hlavní školu, aby učitel, který přednáší na škole reální, dělal klasická studia, aneb aby odbyl techniku, a taktéž musíme žádat, aby profesorové na středních školách hospodářských měli vyšší vědecký kurs, vyšší vědecké vzdělání, aby stáli na vyšším stanovisku; jinak by člověk, který odbyl realku, hned druhý rok mohl býti profesorem na realce, a to přece býti nemůže. Též podobně zde řečeno bylo, že člověk, který dobře odbyl střední hospodářskou školu, může býti profesorem na škole té, a to přec též býti nemůže; on přece musí míti vyšší vzdělání hospodářské, t. j. vzdělání, které může toliko nabýti na vyšších hospodářských školách. Pánové! já bych se ptal v praktickém životě, kdybyste měli takové muže v zemi, jako jest v agrikulturní chemii Liebig, nebo Stöckhardt, nebo Papst, kam byste je postavili? snad na střední školy s 800 zl. platu? Ti by se čistě poděkovali! (Veselost)

Pánové, jsou-li lidé takoví v životě prospěšní, je-li pravda, že mužové takoví hospodářství celé země chvalně povznésti mohou, musíte jim dáti stanovisko, na něž by se důstojně postaviti mohli. Pánové, jiné země menší nám v té věci příkladem následování hodným předešly. V německé zemi máme ve Würtemberku školu Hohenheimskou a Sasko malá to země s 2 mil. obyvatelů, dovedla si zříditi akademii hospodářsko-lesnickou v Tarantě. A pánové, velmi dobře ta škola působí, a důkaz že dobré její působení i u nás se uznává, jest ten, od nás mnoho mladých pánů tam chodi učiti se hospodářství. Kdybychom tedy měli podobnou školu v Čechách, nebyla by naše škola na prázdno, nýbrž našli by se lidé, kteří by ji navštěvovali.

Byly, pánové, ještě jiné námitky. Já jsem pravil co p. Zeithatnmer pověděl o rozdělení na ty dřídy, že to není rozhodné při posuzování této záležitosti. Toho důkaz máme, když vezmeme příklad od průmyslu. I průmysl jest malý a velký a může se provozovat v malém i velkém. Ačkoliv máme také střední školy, na kterých se přednáší chemie a mechanika, přece jsme uznali, že vedlé středních a řemeslnických škol našich jest zapotřebí i vyšší školy technické, akademie technické. Pánové, my jsme v loni dosti dlouho se radily o statutu pro technický ústav zemský, my jsme ho obdařili takovou munificencí, že nás vydržování jeho státi bude přes 100.000 zl. ročně, to by dalo kapitál větší než jeden milion zlatých. Pánové, když jsme tedy v té jedné větvi, když se jednalo o podporování průmyslu, se nezdráhali vydati na zemský náklad 100.000 zl; ročně, poněvadž nám na tom záleží, abychom průmysl povznesli, mělibychom se pánové, rozpakovat na hospodářství v zemi darovat 10.000 zl. ročně. Když bylo řečeno, že hospodářství naše nese přes 80 % daně zemské, když přes 80 % přirážky zemské nese naše hospodářství, a my všechen ten příjem bychom obrátili na průmysl, tak bychom toho nelitovali, ale na hospodářství, kteréž i zde ve slavném sněmu jest zastoupeno dvěma kuriemi, na to bychom nevážili nákladu, kterého jest zapotřebí?

Já myslím, že by to nebylo ani stejné ani spravedlivé rozdělení těch darů, které země do naších rukou k našemu rozdělení a k naší disposicí vzdala. Tedy jestliže chceme rovněji spravedlivěji se chovat k hospodářství, a nechcemeli z něho učiniti popelku v zemi, která je nejvýnosnější, tedy musíte podporovati hospodářské školy vyšší s tou samou munificencí, jako techniku. Pánové, já doufám, že v té míře nebude potřeba, aby jsme tak velkých obětí přinesli. Bylo sice mluveno jaksi s posměchem o tom, a ředitel technického ústavu pronesl, že by se ustanovením jednoho neb dvou profesorů na technickém ústavu věci dalo za dost učiniti. Pánové, to není docela bez rozumu, co pravil;

3*


20

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

neboť pánové, zde se jedná o to, že by se mohla věc tím spůsobem provésti, aby se hospodářský ústav spojil s technikou, a aby technická akademie byla technicko-hospodářskou. Když bude takovou, pak poslouchači hospodářských škol budou moci slyšeti od toho samého profesora mathematiku, mechaniku, přírodopis a jiné podobné věci. A těch profesorů, kteří budou míti pro sebe, a kteří budou jen jim přednášeti, bude něco málo; profesor agriculturní chemie, profesor skotolečnictví a těch podobných předmětu při specielném hospodářství; a pak bude bez toho praktických hospodářů, kteří by demonstrativně poukázali někde blíže Prahy, jak se rostliny pěstují. Tedy je skutečně pravda, že by se takovým spojením této školy, nebo těch několik profesorů na našem polytechnickém ústavu věc lacině pořídit dala, a že by nestála velkých obětí, a těch by jsme mnoho litovat neměli.

Tedy pánové, pan profesor Zeithammer, který v principu té škole odporoval, přiznal též, že by takovým spůsobem se učiniti mohlo, že by mohlo býti některých profesorů na technickém ústavu, kteří by tytéž předměty přednášeti mohli, kterými se vzdělává kandidát pro jiné střední školy.

To je důkaz, že uznává, že pro některé odbory je takových profesorů potřeba. Ostatně myslím, že by sl. sněm neměl v dnešním posezení tu otázku do konce rozhodnouti, že by ji mohl nechat na rozhodnutí pro příští zasedání chceli školu udělat samostatnou, nebo přiděliti technickému ústavu. To se nežádá. Zemský výbor, který činí ten návrh, činí ho v tom spůsobu, aby se nejprvé přijal ten statut, a nebo ta osnova zákona a opravení hospodářských ústavů 2) aby se to odložilo na jedno z nejbližších zasedání (to může býti za rok, 2, 3, 4 léta) kde zemský výbor předloží osnovu statutu, a pánové, bude na vás záležeti, budete-li chtít tenkráte hned věc vzíti v poradu, a nebo předložiti ji na příštím rokování a budete-li ochotně návrh, jak ze zemského výboru přijde, chtíti přijmouti a nebo odložiti, aby se přepracoval. Vidíte, že se nejedná nikomu o to, aby ta škola letos se zřídila, aby se letos 100.000 zl. vydalo na školy podobně jako na techniku, nýbrž že chceme ve věci pokračovoti krokem rozumným, a že chceme nechat na rozmýšlenou, jak školy zařídit. Ale o vyslovený princip se jedná, pakli vůbec škola má býti udržena podporou země nebo jestliže, jak se pravilo při jiné příležitosti, stát takové školy má říditi, a ukažouli se zbytečné, pak může návrh zemského výboru se hodit pod stůl. Konečně, co se týče formálních námitek proti tomu, ty byly větším dílem vyvráceny, a myslím, že se toho mohu vzdáti, dále o nich mluviti. Když přijat byl návrh pana poslance Rotha a i návrh pana hraběte Nostice, když byl postaven, tedy se nerozuměl, a také neměl se rozuměti tak, jako by §. 16. ipso facto byl vyloučen. Když se pravilo, že má býti všecko přijato, vyjma §. 16., neznamenalo to tolik, že §. 16. má býti zavržen, nýbrž že o §. 16. se dovoluje jednati, kdežto o těch ostatních se nemá jednati. Pak ale, jak pan Roth to stilisoval, mohla by povstati pochybnost o tom, a proto jsem se toho chopil, a proti tomu vyjádřil. Tato věc byla tak pronešena, jako by byla věc pochybná, zdali ústav jest potřebný a užitečný. Myslím, že od znalcův hospodářských málo bylo takových pochybností vysloveno, a kdyby byly, tak proto říci nesmíme, že nemá býti škola zřízena, a přiznávám se, že bych se raději konformoval s návrhem pana poslance Herbsta, kdyby jiné pomoci nebylo, ačkoliv by to mně bylo milejší, kdy bychom vyslovili, že svým časem sněm takovou školu zřídí. Co se týče theoremu, který se právě zde vyslovil, tu připomínám, že podobně se učinilo v těch ostatních paragrafech. Tady praví se v §. 1. "účelem rolnické školy jest;" o školách středních se praví: "účelem těchto škol jest — a zde v §. 16. zase ten samý theorem: "účel vyšších škol jest." Tedy když jsme podobně mohli dvakrát tento theorem vysloviti, můžeme ho i zde vysloviti. Tedy já myslím, že pánové mohou směle přijmout to, co zemský výbor navrhoval, aby se totiž sněm aspoň v principu pro zřízení takové hospodářské školy vyslovil, a poněvadž návrh pana hraběte Lva Thuna v té věci nepraejudikuje, nýbrž princip tento uznává, tedy hlasuji pro tento návrh. (Výborně!)

Oberstland marschall: Se. Excellenz Herr Graf Leo Thun hat das Wort. (Rufe Schluß). Es ist Schluß der Debatte beantragt. Ich werde darüber abstimmen lassen. Ich bitte jene Herren, die für Schluß der Debatte sind, die Hand zu erheben (Geschieht). Ist nicht angenommen. (Rufe: O ja!). Also bitte ich aufzustehen (Geschieht). Es hat sich die Majorität für den Antrag erhoben. Excellenz Graf Leo Thun hat früher noch das Wort.

Graf Leo Thun: Der Herr Professor Herbst hat die Ansicht aufgestellt, daß durch den Beschluß, welchen der Landtag über den Antrag des Grafen Albert Nostitz gefaßt hat, der §. 16 der Grundsätze bereits beseitigt worden sei. Graf Clam-Martinitz hat es uns erklärt, daß es jedenfalls nicht die Absicht des Grafen Albert Nostitz gewesen war, durch seinen Antrag über den Gedanken der landwirthschaftlichen Akademie den Stab zu brechen. Daraus würde allerdings noch nicht hervorgehen, daß der hohe Landtag durch die Annahme jenes Antrags nicht wirklich den §. 16 habe beseitigen wollen; ich zweifle gar nicht, daß Herr Professor Herbst der Meinung war, daß der gefaßte Beschluß diese Bedeutung habe, wahrscheinlich werden auch mehrere seiner Freunde dieselbe Meinung gehabt haben; allein andere Mitglieder dieses hohen Hauses haben


21

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

diese Meinung gewiß nicht gehabt; ich habe sie nicht und viele andere Mitglieder des hohen Hauses auch nicht. Jedenfalls liegt also eine res judicata in dieser Beziehung nicht vor. Herr Professor Herbst hat mir allerdings eingewendet, daß es im Widerspruch sei, wenn ich mich jetzt für §. 16 aussprechen wollte, nachdem ich früher Einwendungen gegen blos theoretische Sähe, welche sich in der Vorlage des Landesausschusses finden, erhoben habe, allein ich glaube, daß diese Einwendung des Herrn Professor Herbst nicht treffend ist; ich habe mich blos gegen den theoretischen Inhalt von Gesetzartikeln ausgesprochen, jetzt handelt es sich aber nicht um Gesehartikel; und daß in den Grundsätzen, die der Landtag aufstellt, nur ein Bild von der Einrichtung, die er für den landwirthschaftlichen Unterricht in Böhmen für zweckmäßig hält, derlei theoretische Sätze vorkommen, ist eine natürliche selbstverständliche und nothwendige Sache.

Herr Professor Herbst hat erwähnt, daß der §. 16 keine praktische Bedeutung habe, weil nach dem Antrage des Herrn Grafen Albert Nostitz es sich nur darum handelt dem Landesausschusse eine Instruktion zu geben, die für ihn als Leitfaden zu dienen haben wird bei der Verhandlung um Subvention von landwirthschaftlichen Fachschulen; allein auch mit dieser Bemerkung scheint mir die Frage noch nicht gelöst.

Wenn dem Landesausschusse ein solcher Leitfaden gegeben werden soll. so ist nothwendig, daß er ein klares Bild gebe von dem, was man sich unter diesen Fachschulen denken soll. Nicht nur eine positive, sondern auch eine negative Begränzung liegt darin, daß der Landtag den Grundsatz ausspreche, daß in Beziehung auf den landwirthschaftlichen Unterricht ein weiteres Bedürfniß vorhanden ist, welches einer besonderen Obsorge bedarf und nicht durch diese Mittelschulen befriedigt werden kann. Das ist die praktische Bedeutung, welche dieser §. in den vorliegenden Grundsätzen hat, und auf welche Se. Excellenz Graf Clam-Martinitz bereits sehr treffend hingewiesen hat. Es ist nothwendig, daß im §. 16 darin stehe, damit sich einst bei der Leitung der landwirthschaftlichen Mittelschulen das Bestreben nach einem zu weit gehenden Unterrichte geltend mache. Es scheint mir also, die Frage, die zur Entscheidung vorliegt, ist wesentlich die, ob der Landtag der Meinung ist, daß auch nach Errichtung der landwirthschaftlichen Fachschulen noch das Bedürfniß nach einem höhern wissenschaftlichen Unterricht bestehe, für welchen speciell gesorgt werden muß. Diese Frage muß wohl bejaht werden. Das Bedürfniß nach einer solchen Einrichtung ist nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Ländern hervorgetreten.

Ich erlaube mir Herrn Prof. Herbst hinzuweisen auf die ihm ohne Zweifel wohlbekannte Thatsache, daß man an manchen deutschen Universitäten, um diesem Bedürfnisse zu genügen zur Gründung von staatswirthschaftlichen Fakultäten geschritten ist. Man hat an Universitäten die specielle Einrichtung getroffen, welche diesen Bedürfnissen abhelfen soll. Es ist unzweifelhaft, daß bei dem jetzigen Zustande der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Wissenschaften ein solches Bedürfniß besteht, für Personen, welche nicht unmittelbar mit materieller Arbeit die Landwirthschaft betreiben wollen, welche aber dennoch die Landwirthschaft zu ihrem Berufe gemacht haben, sei es in Bezug auf die Leitung landwirthschaftlicher Unternehmungen, sei es in Bezug auf das Lehramt, also ein Bedürfniß für Personen von wissenschaftlicher Vorbildung, welche sich speciell wissenschaftlich mit der Landwirthschaft beschäftigen, ohne praktisch die Landwirthschaft zu betreiben. Für diese können die landwirthschaftlichen Fachschulen nicht der Ort sein, an dem sie ihre Bildung erhalten sollen. Es kann nur die Frage sein, ob es rathsam und zweckmäßig ist für diesen Zweck eigene Anstalten zu gründen, oder ob man sich damit begnügen soll, solchen Personen es zu überlassen ihre Bildung zu suchen an den bereits bestehenden hochwissenschaftlichen Anstalten, an der Technik, oder Universität. Ich glaube es ist kein Zweifel, daß eine große Zahl der speciellen Unterrichtszweige, welche für die Ausbildung solcher Personen erforderlich ist, zu finden ist an der Universität und dem technischen Institute, d. h., daß die Universitäten in der Einrichtung, in welcher sie nun auch bei uns bestehen, basirt auf dem Principe der Lehrfreiheit, die Möglichkeit bietet, daß auch über solche Gegenstände die erforderlichen Vortrage an der Universität gehalten werden, aber mehr bietet die Universität nicht, als eben diese Möglichkeit, eine Vorkehrung, daß solche Vorträge wirklich gehalten werden, und zwar nach einem Lehrplane, welcher die verschiedenen Seiten des Unterrichtes, welche erforderlich sind, um eine solche wissenschaftliche Ausbildung auf dem Gebiete der Land- und Forstwirthschaft zu geben, daß solche Vorträge in einem gewissen inneren Zusammenhange gehalten werden, eine solche Vorkehrung bieten die Universitäten nicht. Diese Vorkehrung zu treffen war ohne Zweifel einer der Gründe, welche an manchen deutschen Universitäten zur Bildung von staatswirthschaftlichen Fakultäten geführt haben; aber auch die Frage, ob es zweckmäßig sei, die benöthigte Einrichtung ganz einer Universität zu inkorporiren, ist gewiß eine sehr disputable.

Ich nach meiner Ueberzeugung möchte sie negativ beantworten, einfach deßhalb, weil man sich klar machen muß, daß die große Mehrzahl der Schüler für solche Gruppen von Lehrvorträgen einer andern Richtung angehören, und zum großen Theile eine andere Vorbildung erhalten haben, als diejenigen, welche an den übrigen Fakultäten der Universität sich befinden und deßhalb meines Erachtens diese Gruppe von Schülern an der Universität immer ein fremdartiges Element bilden würden, abgesehen davon, daß es für die Universitäten selbst kein Gewinn sein dürfte, eine Ausdehnung in Beziehung auf die Anzahl der Fakultäten in solcher Weise zu erhalten.


22

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

Es scheint also bei genauer Beobachtung des Gegenstandes könne nicht in Abrede gestellt werden

1. daß auch nach Errichtung der landwirthschaftlichen Fachschulen, von welchen wir früher gehandelt haben, ein wirkliches Bedürfniß besteht nach einer speziellen Vorkehrung für Ertheilung eines höhern wissenschaftlichen Unterrichtes auf dem Gebiete der Land- und Forstwirtschaft, für die Gruppe von Schülern, welchen es nicht entsprechen kann, ihren Unterricht an den landwirthschaftlichen Fachschulen zu suchen;

2. daß es wünschenswerth ist, daß die hiefür erforderliche spezielle Vorsorge sich nicht darauf beschränkt, diese Aufgabe lediglich einem bereits bestehenden Institute, sei es das technische, fei es die Universität, aufzuerlegen. Das wird nicht ausschließen, wie bereits von anderen Seiten erwähnt worden ist, daß zur Erreichung dieses Zweckes in mancher Beziehung Lehrkräfte von einem oder dem andern dieser Institute werden mitbenutzt weiden können, aber die spezielle Vorsorge, die Leitung des Ganzen, die erforderlich ist, sollte meines Erachtens abgesondert sein. Jedenfalls scheint mir, daß bezüglich der Grundsätze, welche wir aufgestellt haben, das Bedürfniß besteht, in dem Schlußparagraphe die Ansicht des Landtages niederzulegen, daß die landwirthschaftlichen Fachschulen den höchsten wissenschaftlichen Unterricht im Gebiete der Land- und Forstwirthschaft nicht ertheilen können; ich erlaube mir auf den Umstand aufmerksam zu machen, daß es sich hier nicht bloß um die Landwirthschaft, sondern auch um die Forstwirthschaft handelt, welche bei den landwirthschaftlichen Fachschulen nicht berücksichtigt ist. Ich glaube, daß in diesen Grundsätzen auszusprechen sei, daß ein Bedürfniß nach einer speziellen Vorsorge für diese Art des Unterrichtes vorhanden ist, daß dieser Ausspruch um so mehr nothwendig ist, und auch seine praktische Bedeutung darin findet, um dadurch die negative Abgrenzung der landwirthschaftlichen Mittelschulen zu bezeichnen und zu verhüten, daß sie über die ihnen gesetzte Aufgabe hinausgehen.

Wenn der Herr Prof. Herbst sein Amendement dahin gestellt hätte, daß die Nothwendigkeit der Vorsorge anerkannt würde und nur allenfalls die Frage als zweifelhaft bezeichnet würde, ob eine eigene Anstalt errichtet werden soll, oder ob es genüge, diese Aufgabe einer der bestehenden Anstalten der Technik oder der Universität zuzuweisen, möchte ich allenfalls gegen seinen Antrag keine Einwendung erheben, allein m der Form, wie er ihn gestellt hat, wornach es auch in Frage gestellt wäre, ob überhaupt eine specielle Vorsorge nothwendig ist, in dieser Form muß ich mich dagegen aussprechen. Ich glaube es verschlägt gar nichts, wenn mir den §. in der Textirung annehmen, wie ihn der erste Absah gibt. Wie von anderer Seite hervorgehoben worden ist, liegt uns die praktische Durchführung der Frage, ob wir das Institut gründen sollen, heute noch nicht vor. Sie wird erst zur Sprache kommen, nachdem der L. A. seine Aufgabe gelöst haben wird, ein Statut darüber zu entwerfen. Es ist also unschädlich, wenn der §. so stehen bleibt, wie er von dem L. A. in dem ersten Absätze beantragt wurde.

Oberstlandmarschall: Vorgemerkt sind noch die Herren: Dr. Hanisch, Direktor Lumbe und Prof. Zeithammer; ich bitte die Herren, sind sie für oder gegen den Antrag des L. A,

Dr. Hanisch: Ich bin gegen den L. A.-Antrag.

Prof. Zeithammer. Ich verzichte aufs Wort.

Oberstlandmarschall: Also es sind nur 2 Herren Redner.

Herr Dr. Hanisch hat das Wort.

Dr. Hanisch: Ich bitte mir zu gestatten, (Unruhe; Oberstlandmarschall läutet), daß ich wenige Worte insbesondere auf die Einwendungen entgegne, welche Se. Excellenz Graf Clam gegen meinen Antrag und gegen die Begründung desselben gemacht haben. Ich hätte gewünscht, daß der Herr Graf Clam-Martinitz seinen bewährten Scharfsinn auf die Lösung des logischen Räthsels verwendet hätte, welches zwischen dem 2. Punkt des angenommenen Nostitz´schen Antrages und dem Titel der vorstehenden Materie einerseits, dann dem §. 16 und seiner Ueberschrift anderseits zweifellos obwaltet. Daß der Herr Graf Clam sich statt dessen auf den Kostenpunkt geworfen hat, wundert mich, denn er kann unmöglich im Zweifel sein, in welcher Richtung ich auf diesen Kostenpunkt zurückgekommen bin. Wenn nun Se. Exc. Gras Clam sagt, durch Annahme des Nostitz'schen Antrag sei der §. 16 durchaus nicht beseitigt worden, so will ich das vorläufig zugestehen; allein eben, daß Graf Clam-Martinitz erklärte, beauftragt zu sein, diesen Antrag auf Errichtung von Hochschulen als 2. Punkt des Nostizschen Antrages zu stellen, also gewissermaßen an die Stelle der L. A.-Anträge zu sehen, deren Berathung jetzt an die Reihe kommt, beweist, daß Herr Graf Nostiz den §. 16 eben für unmöglich gehalten hat in der Materie, welche wir eben behandeln, nämlich in den Grundzügen, welche wir an den L. A. hinausgeben.

Wenn wir zur Behandlung dieser weiteren Anträge kommen, des Landesausschusses nämlich, welche Anträge nunmehr an die Reihe kommen, dann kann ein Antrag bezüglich der Errichtung einer Hochschule allenfalls Platz finden, dorthin gehört auch der Antrag des Herrn Professors Herbst; in diese Materie, in den §. 16 derjenigen Grundzüge, welche an den Landesausschuß hinaus gegeben werden sollen, gehört er nicht. Der §. ist dann eine logische Unmöglichkeit, mit diesen Grundsätzen unvereinbar. Die wesentlichste Einwendung ist aber gegen die formelle Behandlung gerichtet, und zwar in der Richtung, ob mein Antrag auf Uibergang zur Tagesordnung zulässig sei nach der Geschäftsordnung. Da hat der Herr Graf Clam die Frage aufgeworfen, ob mein Antrag ein Amendement ist. Ich will nicht erwähnen, daß Herr Dr. Rieger zugegeben hat, der Sinn des Landtagsbeschlusses gehe dahin, überhaupt einen


23

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

§. zur Verhandlung zu bringen, nicht dahin, daß wenn ein Amendement nicht angenommen werde, der §., zu dem es gestellt wurde, eo ipso angenommen sein müsse.

Ich könnte sagen, mein Antrag ändert den §. 16 radikal ab, und ist deshalb ein Aenderungsantrag; allein ich brauche das nicht; ich kann es dahin gestellt sein lassen. Ich habe den §. 16 nicht zur Verhandlung gebracht, ist er aber einmal in Verhandlung, so ist es nach §. 42, Absatz 3, der Geschäftsordnung zulässig, jedesmal den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung zu stellen. Der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung sollte keinen Sinn haben, soll ein verkappter Antrag auf Ablehnung sein? Das begreife ich nicht. Der Uebergang zur Tagesordnung hat immer nur den Sinn, daß man auf den zunächst stehenden Gegenstand übergeht. Nur diesen parlamentarischen Sinn hat der Antrag und keinen andern. Damit wäre beantragt, daß wir übergehen zum nächsten Gegenstände, und wir kommen an die Landesausschuß-Anträge, und damit wäre meines Erachtens der geschäftsordnungsmäßige Zweifel wol gelöst. Gin Antrag auf Ablehnung ist jeder Antrag auf Tagesordnung, nur daß dieser zulässig, jener unzulässig ist. Ich beharre daher darauf, daß mein Antrag ein geschäftsordnungsmäßiger sei und bitte ihn zur Abstimmung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Hr. Direktor Lumbe!

Dr. Lumbe: Ich bin nicht in der Lage, auf die formelle Behandlung der Frage (Rufe: laut) einzugehen.

Nur muß ich bemerken, daß wirklich der §. 16 nicht von der Debatte ausgeschlossen worden ist, sondern von der en bloc-Annahme, und dieselbe Meinung ist auch jene des Herrn Abgeordneten Dr. Roth. Ich will nur kurz erwähnen, daß ich überdies kein persönliches Interesse an der Sache habe, auch nicht haben kann. Wenn man beinahe 40 Jahre dem Lehramte seine Kraft gewidmet hat, so kann man auf ein weiteres Fortschreiten im Lehramte naturgemäß keine Hoffnung stützen. Ich bitte die Ueberzeugung hinzunehmen, daß ich blos für die gute Sache einstehe und namentlich, daß ich in Erwägung ziehen lassen will, was ich durch eine langjährige Erfahrung weiß. Es ist dies insbesondere das Bedürfniß der Bildung suchenden Jugend. Wir haben nämlich eine große Anzahl von jungen Männern, welche einer solchen höhern wissenschaftlichen Bildung bedürfen, und, meine Herren! sollen unsere jungen Leute immer angewiesen sein, ins Ausland zu wandern? (Bravo.) Oder auch nach Ungarisch-Altenburg!! Noch erlaube ich mir eine Bemerkung des Hm. Prof. Herbst, wodurch er einige Lacher auf seine Seite gebracht hat, zu erwidern, nämlich jene: daß ich von einer Hochschule spreche, die nur 1 oder 2 Lehrkanzeln bedürfe, was ihm doch keine Hochschule scheine; das ist aber, wer die Verhandlung aufmerksam verfolgt hat, unrichtig. Denn ich habe gleich in der letzten Versammlung gesagt, daß ich eine landwirthschaftliche Hochschule nicht in dem Sinne gemeint habe, daß sie abgeschlossen für sich mit allen Grund - und Hilfswissenschaften der Landwirthschaft vollständig ausgerüstet bestehen soll. Mein Antrag, den ich viel früher eingebracht habe, als Hr. Prof. Herbst sprach, wird zeigen, daß ich gerade nur so viele Opfer für die gute Sache verlange, als unbedingt nöthig sind. Wenn eine landwirthschaftliche höhere Lehranstalt bestehen soll, so müssen hierin die Hilfswissenschaften vollständig vorgetragen werden, und das geschieht durch den Anschluß an die technische Lehranstalt, welche mit so großer Munificenz ausgerüstet ist. Es bedarf also nur noch wenig hinzuzufügen und wir haben die landwirthschaftliche Hochschule in dem Sinne, wie ich sie mir gedacht habe; aber keineswegs, daß 2 Männer, die angestellt werden sollen, die ganze Hochschule ausmachen. Das war nie mein Gedanke, und deshalb muß ich bitten, daß man die Lacher nicht mir gegenüber stelle; ich habe in der ganzen Frage eine rein praktische Tendenz.

Sehen wir ins Ausland, und wer immer mit den Fortschritten der Naturwissenschaft bekannt ist, wird wissen, was, wenn er sich auch nicht mit Landwirthschaft beschäftigt, ein Liebig, Stöckhardt und andere hervorragende Männer leisten; und diese neuen wissenschaftlichen Grundsätze müssen geprüft und unsern Verhältnissen gemäß angewendet werden. Das kann nun hier in der Hauptstadt, wo wir so viele Mittel haben, auf sehr einfache Weise geschehen, und würde geschehen sein, meine Herren, wenn man diese Frage zugleich mit dem neuen technischen Statut in Erörterung gebracht hätte.

Da aber die technische Frage zuerst erledigt worden ist und man dabei dachte, daß der landwirthschaftliche Unterricht später ohnehin selbstständig geregelt werden wird, so ist er dort nicht berathen worden und wenn wir jetzt in dieser Sache nichts thun, so entsteht eine große Lücke im technischen Unterricht und im landwirthschaftlichen insbesonders. Ich empfehle also vor allem die Annahme des §. nach der L. A.-Vorlage. Sollte die nicht angenommen werden, so habe ich ein eigenes Amendement eingebracht des Inhalts, es sollten an dem technischen Institute jene einfachen Vorkehrungen getroffen werden, um denselben Zweck zu erreichen und mit diesem Antrage ist so ziemlich der Antrag des Herrn Prof. Zeithammer zusammenfallend und erst in dritter Linie, wo diese Einrichtung am weitesten, ich möchte sagen, in die blaue Ferne gerückt ist, würde ich dann für den Antrag des Herrn Prof. Herbst stimmen.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen. Herr Berichterstatter!

Ritter v. Peche: Zur Sache vermag ich nichts weiter beizutragen, nachdem die Herrn Vorredner für den §. 16, den Gegenstand in so erschöpfender und wohl auch praktischer Weise behandelt haben. In formaler Richtung erlaube ich mir nur zu erwähnen, daß es mir scheint, als ob durch die An°


24

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

nahme des Antrages des H. Abg. Roth der Uebergang zur Tagesordnung über den §. 16 ausgeschlossen wäre.

Der Antrag des H. Abg. Roth auf en bloc-Annahme hat den §.16 mitaufgenommen, dieser Antrag wurde vom h. Hause genehmigt, und hatte zur Folge, daß nur über jene §§. eine Verhandlung eingeleitet wurde, bezüglich welcher Amendements gestellt wurden. Es wird also über das Amendement abgestimmt u. fällt das, Amendement, der §. angenommen und umgekehrt. Nun liegt zu §.16 das Amendement des H. Abg. Prof. Herbst vor. Es dürfte daher derselbe Vorgang einzutreten haben. Wenn der Antrag des Herrn Abg. Prof. Herbst angenommen wird, ist eo ipso der §.16 gefallen u. umgekehrt. Dies wollte ich mir nur einfach zu erwähnen erlauben.

Oberstlandmarschall: Ich werde zur Abstimmung schreiten. Es ist der Antrag gestellt worden auf Uebergang zur Tagesordnung. Nach meiner Anficht und Ueberzeugung ist im vorliegenden Falle dieser Antrag nach der Geschäftsordnung nicht zulässig und zwar im Zusammenhalte der §§. 42 und 45 der Geschäftsordnung, Es handelt sich hier nicht um einen Hauptantrag, der durch einen Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung eigentlich von der Spezialdebatte ausgeschlossen werden soll, sondern wir sind bereits in der Spezialdebatte darin, nachdem eben nach Antrag des H. Abg. Roth dieser §. gleichfalls zu denen gehört, die der Schlußfassung insofern unterliegen, als darüber Amendements gestellt worden sind. Es wird auch der Zweck der Antragsteller vollkommen dadurch erreicht, wenn gegen den §. gestimmt und folglich derselbe verworfen wird. Ich halte bei der Spezialdebatte den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung nach unserer Geschäftsordnung wenigstens nicht für zulässig; ich glaube daher denselben auch nicht zur Abstimmung bringen zu können. Ebenso ist eigentlich der Antrag Sr. Erz. des H. Grafen Thun ein ablehnender. Ich könnte daher nur folgenden Vorgang einleiten:

Den §. 16 in seinen beiden Abtheilungen abgesondert und zwar zuerst die I. Abtheilung zur Abstimmung bringen und dann den Nachsah. Wird der erste Absatz angenommen, so ist ihm natürlich entsprochen und dem Antrage des Grafen Thun wird vollkommen entsprochen, wenn der zweite Absatz abgelehnt wird. Wird der erste Absah abgelehnt, so tritt eventuell der Antrag des H. Prof. Herbst ein, der eigentlich eventuell für den Fall gestellt morden ist, daß nicht zur Tagesordnung übergegangen wird.

Prof. Herbst: Ich bitte sehr, Excellenz, dann könnte mein Antrag erst zur Abstimmung kommen, wenn über den Kommissionsantrag bereits abgestimmt ist. Das kann nicht gemeint sein. Ich muhte annehmen, daß Excellenz den Übergang zur Tagesordnung für zulässig hielten, weil Sie nichts desgleichen sagten und die Unterstützungsfrage stellten. Wenn die Unterstützungsfrage bei einem. Antrage gestellt wird, muß man annehmen, daß der Antrag zulässig sei. Ich hatte also vollkommen recht, meinen Antrag eventuell zu diesem Antrage zu stellen, weil ich voraussehte, daß er zur Abstimmung kommen werde. Ich habe in meiner Rede ausdrücklich gesagt: Ich stelle meinen Antrag eventuell für den Fall, als der Antrag des Herrn Dr. Hanisch nicht für zulässig erklärt oder abgelehnt wird. Da aber Euer Excellenz den Antrag des Dr. Hanisch nicht für zulässig halten, so muß mein Antrag zuerst zur Abstimmung kommen. Das scheint mir in der Natur der Sache gelegen zu sein, weil mein Antrag am weitesten von dem des Ausschuhes abgeht. Ich bitte ihn daher zuerst zur Abstimmung zu bringen.

Direktor Lumbe: Ich möchte bitten, daß mein Antrag, der am wenigsten verlangt, zur Abstimmung gebracht werde. (Unruhe.)

Oberstlandmarschall: Ich habe schon erklärt, daß der Antrag des Herrn Direktor Lumbe nicht Hieher gehört. Ich werde ihn vorlesen. Der Antrag geht dahin, daß im Falle der Ablehnung der Errichtung einer landwirthschaftlichen Lehranstalt in Prag der landwirthschaftliche Unterricht in der technischen Anstalt eine vollständigere Einrichtung als bisher erhalten solle. Es stellt der Abgeordnete Lumbe den Antrag, den Landesausschuß zu beauftragen, eine zweckmäßige Einrichtung für diesen Unterricht zu berathen und zur weiteren Beschlußfassung bald thunlichst vorzulegen. Ich glaube, dieser Antrag gehört zu den Beschlüsser, die das Haus später fassen wird und kann nicht als Grundsatz an die Stelle des §. 16 treten.

Graf Leo Thun: Was mein Amendement anbelangt, so halte ich die von Sr. Excellenz ausgesprochene Ansicht, daß dasselbe lediglich negativ sei, nicht für richtig. Die Geschäftsordnung schreibt vor: jeder Antrag ist zur Abstimmung zu bringen, wie er gestellt ist. Wenn mein Antrag in dieser Weise zur Abstimmung gebracht wird, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß er kein lediglich negativer sei. Die Frage, ob jemand, der von einem vorliegenden Antrag einen Theil ausgeschieden wissen will, sein Amendement in positiver oder negativer Form zu stellen habe, glaube ich, ist dem Antragsteller überlassen und es ist sehr wohl bekannt, welche Gründe ihn bewegen können, die eine oder die andere Form zu wählen. Beide Formen find zulässig und wenn er die positive Form wählt, so kann man nicht sagen, daß sein Antrag ein lediglich negativer sei. In dem vorliegenden Falle lege ich keinen Werth auf die Sache und wenn Euer Excellenz meinen Antrag nicht in der gestellten Form behandeln wollen, sondern in der Weise, daß der §. in Absätzen zur Abstimmung gebracht werde, so werde ich dagegen keine Einwendung erheben; nur gegen die prinzipielle Aufstellung dieser Anschauung fühle ich mich veranlaßt, Einsprache zu erheben.

Graf Clam-Martinitz: Ich bitte um Vergebung wenn auch ick in formeller Beziehung etwas bemerke. Ich kann nur darauf zurückkommen, daß


25

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

meine Ansicht unbedingt dahin lautet, daß nach Annahme des Roth'schen Antrages durch die Ablehnung sämmtlicher Amendements zu §. 16 der,§. 16 ipso facto angenommen ist, wie es Se. Excellenz bei allen früheren §§. erklärt haben. §.16 macht davon keine Ausnahme. So wie Se. Excellenz bei allen frühern §§. gesagt haben "nachdem das Amendement abgelehnt ist, erkläre ich den §. für angenommen," so müßte auch hier vorgegangen werden. Ich stimme mit dem Hrn. Professor Herbst überein, daß zuerst über sein Amendement und dann über das des Hrn. Grafen Thun abgestimmt werde; wenn aber diese Amendements fallen, dann ist der §. ipso laeto angenommen.

Oberstlandmarschall: Ich werde mich, nachdem Hr. Professor Herbst den Antrag gestellt hat, sein Amendement früher zur Abstimmung zu bringen, diesem Antrage fügen und das Amendement des Professor Herbst und das Amendement Sr. Exc. Grafen Thun in der Form, wie er es gestellt hat, zur Abstimmung bringen. Ich bitte das Amendement des Hrn. Prof. Herbst vorzulesen.

Landtags-Sekretär Schmidt liest: §. 16 habe zu lauten: Die Frage, ob eine landwirthschaftliche Hochschule, eine Akademie und zwar als Landesanstalt zu errichten und zu erhalten sei, bleibt einer späteren Entscheidung vorbehalten.

Otázka, máli se co zemský ústav zaříditi a vydržovati vysoké hospodářské učení (akademie,) pozůstavuje se dalšímu rozhodnutí.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, die diesem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich werde bitten aufzustehen. (Es erhebt sich die Linke, ein großer Theil der Großgrundbesitzer und einige Abgeordnete im Centrum.) Ich bitte um die Gegenprobe. Es ist die Majorität sehr unentschieden, ich muß um die namentliche Abstimmung bitten. Beide Zahlen schwanken zwischen 91 und 92. (Rufe: Namentliche Abstimmung. Unruhe. Oberstlandmarschall läutet.)

Ich werde den Antrag Herbst noch einmal vorlesen lassen. (Rufe: Nein.)

Also bitte ich die Herren, welche für den Antrag des Dr. Herbst sind, mit "Ja", die dagegen sind mit "Nein" zu stimmen.

Prosim pánové, kteři jsou pro návrh p. prof. Herbsta, aby hlasovali s "ano" a kteří jsou proti tomu, s "ne."

Ich bitte die "Ja" und "Nein" recht deutlich zu sagen, damit die Herren am grünen Tische es deutlich vernehmen.

Mit "Ja" stimmten die Herren:

Rector Magnificus,

Freiherr von Aehrenthal,

Graf Althan,

Fürst Karl Auersperg,

Bachofen von Echt,

Becher,

Beer,

Freiherr v. Beethmann,

Brinz.

Claudi,

Graf Dessours-Walderode,

Daubek,

Dotzauer,

Ehrlich,

Eyssert.

Fleischer,

Görner,

Grohmann,

Grüner,

Gschier,

Abt Hainl,

Hanisch,

Hardmuth,

Graf Hartig,

Haßmann,

Herbst,

Herrmann,

Hille,

Hoffmann,

Husch er,

Jelínek,

Ritter v. Kopetz,

Freiherr Franz Korb v. Weidenheim,

Karl Ritter Korb v. Weidenheim,

Kreuziger,

Kuh,

Laufberger, .

Graf Ledebour,

Leeder,

Leidl.

Liebig,

Johann Ritter von Limbek,

Karl Ritter v. Limbek.

Maresch Johann,

Mayer Ernst,

Miesel von Zeileisen.

Franz Freiherr Mladota von Solopisk,

Graf Morzin,

Neradt,

Neumann,

Graf Joseph Nostitz,

Obst.

Palme,

Pankratz,

Pfeiffer,

Pinkas,

Pour,

Redlhammer,

Rößler,

Rosenauer,

Sadil,

Altgraf Salm-Reisserscheid,

Sandtner,

Seidl Emanuel,

Seifert,

Johann Edler von Stark,

Stickl.

Stöhr,

4


26

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

Stradal,

Sträruwitz,

Suida.

Swoboda,

Schary,

Schindler,

Schlöcht,

Schmatz,

Schmeykal,

Schöder,

Schrott,

Graf Taasse.

Taschek.

Tedesco,

Tetzner,

Theumer,

Graf Thun-Hohenstein Franz,

Graf Thun-Hohenstein Leopold,

Waidele,

Graf Waldstein.

Ritter v. Wenisch,

Wokaun,

Wolfrum,

Worowka,

Freiherr Wucherer,

Freiherr Zeidler,

Zeithammer.

Mit "Nein" stimmten die Herren:

Fürsterzbischof zu Prag,

Bischof zu Budweis,

Bělský,

Graf Belcredi.

Benoni,

Berger,

Brauner,

Graf Clam-Martinitz,

Graf Černin Ottokar,

Čupr,

Daneš.

Dvořák,

Ritter von Eisenstein August,

Ritter von Eisenstein Wenzel,

Esop,

Faber,

Fingelhut,

Frič,

Fürst Fürstenberg, Emil,

Fürst Fürstenberg, Maximilian,

Fürstl,

Gabriel.

Grégr,

Grünwald,

Götzl.

Haas,

Hamrnik,

Hawelka,

Jeřabek.

Iindra,

Ritter von Kalina,

Klimesch,

Kodým,

Kordina,

Král.

Krása,

Kratochwíle Johann,

Krejčí Peter Franz,

Krejčí Johann,

Křiwanek,

Krouský,

Lambl,

Fürst Lobkowitz,

Lumbe,

Machacek,

Ritter von Maiersbach,

Freiherr von Mallowetz,

Matouschowsky,

Mayer Anton.

Ritter von Neupauer,

Graf Nostitz Erwin,

Palacký,

Ritter von Peche,

Platzer,

Podlipský.

Pollach,

Porak,

Prachenský,

Ptačowský,

Purkyně,

Rieger,

Roth. Karl,

Rotter,

Rezač,

Schowanek,

Seidl Wenzel,

Seitl Franz,

Sladkowský,

Slawik,

Skarda,

Skrejšowský,

Staněk,

Stanglei,

Swatek,

Schicha,

Graf Schönborn,

Dr. Schwestka,

Graf Thun Hohenstein, Leo,

Graf Thun Hohenstein, Theodor,

Tomek,

Tomiček,

Tonner,

Trojan,

Freiherr Voith,

Waclawik,

Graf Wallis,

Wenzig.

Wiese,

Wojáček,

Graf Wollenstein,


27

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

Graf Wratislav,

Zap,

Zatka,

Zelený,

Freiherr Zeßner,

Graf Zettwitz,

Zikmund,

Žák.

Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: Mit "Ja" haben gestimmt 95, mit "Nein" 98. Der Antrag ist also abgelehnt. Es kommt nun das Amendement des Grafen Thun zur Abstimmung. Ich bitte dasselbe noch einmal zu verlieren.

Landtagssekretär Schmidt liest: Derr ohe Landtag wolle beschließen: § 16 habe zu lauten: "Die landwirthschaftliche Hochschule, die Akademie hat den Zweck, die Wissenschaft im Gebiete der Land- und Forstwirthschaft zu pflegen und in dieser Richtung jene höchste wissenschaftliche Ausbildung zu bieten, welche weder an den landwirtschaftlichen Fachschulen, noch an Universitäten, an polytechnischen Instituten erlangt werden kann.

Vysoké učení hospodářské (akademie) má za účel, aby vědu v oboru hospodářství a lesnictví vzdělávalo a tímto směrem onoho vědeckého vzdělání poskytovalo, kterého nelze nabýti ani na hospodářských školách a předmětových, ani na universitách neb na polytechnických ústavech.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, aufzustehen. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht.) Für den Antrag haben gestimmt etwas über 90 und gegen den Antrag über 80. Er ist also angenommen.

Dr. Herbst: Ich bitte um Namensaufruf, es ist dieselbe Majorität, wie früher.

Oberstlandmarschall: Es ist ein größerer Unterschied. (Rufe: namentliche Abstimmung.) Wenn es verlangt wird, so werde ich zur namentlichen Abstimmung schreiten. Ich bitte für den Antrag des Grafen Thun mit "Ja", gegen den Antrag mit "Nein" zu stimmen.

Pro tento návrh hlasůjte: Ano! a proti němu Ne!

Mit Ja stimmten:

Herr Fürsterzbischof zu Prag,

" Bischof zu Budweis,

" Rector magnificus,

" Bělský,

" Belcredi, Graf,

" Benoni Josef,

" Berger,

" Brauner,

" Clam-Martinitz Graf,

" Černin Ottokar Graf,

" Čupr,

" Daneš,

" Desfours-Walderode Graf,

" Dwořák,

Herr Eisenstein August, Ritter,

" Eisenstein Wenzel Ritter,

" Esop,

" Faber,

" Fingerhut,

" Frič,

" Fürstenberg Emil, Fürst,

" Fürstenberg Max, Fürst,

" Gabriel,

" Grégr,

" Günwald,

" Götzl,

" Haas,

" Hainl,

" Hawelka,

" Jeřábek,

" Jindra,

" Klimesch,

" Kodým,

" Kordina,

" Král,

" Kratochwile Johann,

" Krejčí Peter,

" Krejčí Johann,

" Křiwanek,

" Krouský,

" Lambl,

" Lobkowitz Moritz, Fürst,

" Lumbe,

" Macháček,

" Maiersbach, Ritter,

" Mallowetz, Freiherr,

" Matoušowský,

" Maier Anton,

" Neupauer Karl, Ritter,

" Nostitz Erwein, Graf,

" Nostitz Josef, Graf,

" Palacký,

" Peche Josef, Ritter,

" Pinkas,

" Platzer,

" Podlipský,

" Pollach,

" Porak,

" Pour,

" Prachenský,

" Ptačowský,

" Purkyně,

" Rieger,

" Roth Karl,

" Rotter, Abt,

" Řezáč,

" Sadil,

" Schowanek,

" Seidl Wenzel,

" Seitl Franz,

" Sladkowský,

" Slawík,

" Štarda,

4*


28

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

Herr Skrejšowsky,

" Staněk.

" Stangler,

" Swatek.

" Šicha,

" Schönborn Erwein, Graf,

" Schwestka,

" Thun Hohenstein Franz, Graf, Sohn,

" Thun Hohenstein Leo, Graf,

" Thun Hohenstein Theodor, Graf,

" Tomek,

" Tomíček,

" Tonner,

" Trojan,

" Voith, Freiher,

" Wáclawik,

" Wallis Friedr. Graf.

" Wenzig

" Wiese,

" Wojáček,

" Wolkenstein Karl. Graf

" Wratislaw Josef, Graf,

" Zap.

" Zátka,

" Zeidler Hieron. Freiherr

" Zehner, Freiherr,

" Zedwitz, Graf,

" Zikmund,

" Žák

Mit Nein stimmten:

Herr Aehrenthal, Freiherr,

" Althan, Graf,

" Auersperg Karl, Fürst.

" Bachofen v. Echt,

" Becher.

" Beer.

" Bethmann.

" Brinz,

" Claudi,

" Daubeck,

" Dotzauer,

" Ehrlich.

" Eyßert.

" Fleischer,

" Fürftl,

" Fürth,

" Görner,

" Grohmann,

" Grüner,

" Gschier,

" Hanisch,

" Hardtmuth,

" Hartig, Graf,

" Haßmann,

" Herbst,

" Herrmann,

" Hille.

" Hoffmann,

Herr Huscher,

" Jelinek,

" Kalina, Ritter,

" Kopetz, Ritter,

" Korb v. Weidenheim, Ritter,

" Kreuziger.

" Laufberger,

" Ledebour, Graf,

" Leeder,

" Seidl.

" Liebig,

" v. Limbek Johann, Ritter,

" Limbek Karl, Ritter,

" Maresch Johann,

" Mayer Ernst,

" Miesl v. Zeileisen,

" Mladota v. Solopist, Freiherr,

" Morzin, Graf,

" Neradt,

" Neumann,

" Obst.

" Palme.

" Pankratz.

" Pfeiffer.

" Redlhammer,

" Rößler,

" Rosenauer,

" Salm-Reisserscheid, Altgraf,

" Sandtner,

" Seidl Emanuel,

" Seifert,

" Stark Edler von,

" Stickl.

" Stöhr,

" Stradal,

" Sträruwitz,

" Suida,

" Swoboda,

" Schindler,

" Schlöcht.

" Schmatz,

" Schmeykal,

" Schöder,

" Schrott,

" Taaffe. Graf,

" Taschek.

" Tedesco,

" Tetzner,

" Theumer,

" Thun-Hohenstein, Leopold. Graf.

" Waidele,

" Waldstein, Graf,

" Wenisch. Ritter.

" Wokaun,

" Wolfrum,

" Worowka,

" Wucherer, Freiherr.


29

XVI. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

XVI. sezení 3. ročního zasedáni 1864.

Oberstlandmarschall: Für das Amendement des Grafen Thun haben gestimmt 103, dagegen 86; es ist mit Majorität angenommen. Sie Zeit ist bereits weit vorgeschritten; es sind noch mehrere Amendements gestellt; ich glaube kaum, daß wir in der Lage wären, den Gegenstand in der heutigen Sitzung zu beendigen. Ich werde daher die Sitzung schließen und die nächste Sitzung auf Morgen 10 Uhr anberaumen.

Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung 2 1/2 Uhr.

Carl Ritter v. Neupauer,

Verifikator.

Dr. Julius Hanisch,

Verifikator.

Alois Matoušovský,

Verifikator.

Berichtigung

In dem stenografischen Berichte der 10. Sitzung ist bei dem L. A. Berichte Zl. 108 unter den Anträgen sub. IV—7. a. b. c. Der Herr Abgeordnete Herr Sadil irrthümlich als Antragsteller angeführt, er hat jedoch diesen Antrag der abgeordnete Herr Slavik gestellt.

Ebenso ist in dem stenografischen BerichtŤ der XI. Sitzung statt dem Herrn Abgeordneten Slavik irrthümlich der Herr Abgeordnete Slavik als Urlaubsbewerber angeführt.

AuŤ der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP