Sobota 9. dubna 1864

Stenografická zpráva

XV. sezeni tøetího roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 9. dubna 1.864.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

'Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího Richard hrabì Belcredi a c. k. rada místodržitelství Vilém rytíø z Bachu.

Poèátek sezení o 10. hod. 45 min.

Stenographischer Bericht

über die

XV. Sitzung der dritten Jahres - Session desböhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

9. April 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi und der k. k. Statthaltereirath Wilhelm Ritter von Bach. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

Oberstlandmarsch all: Die Versammlung ist beschlußfähig. Ich eröffne die Sitzung. Das Geschäftsprotokoll der 13. Sitzung vom 5. April ist durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtags-kanzlei zur Einsicht aufgelegen.

Wünsch Jemand dagegen eine Erinnerung vorzubringen? Da das nicht der Fall ist, so erkläre ich das Protokoll für agnoscirt.

Die Eingabe des Landesausschußes, mit der Bitte der Direktion des Vereins zum Wohle entlassener Zöglinge um eine jährliche Subvention aus dem Landesfonde, welche vor den hohen Landtag gebracht wurde, habe ich an die Budgetkommission geleitet; ich bitte das hohe Haus, das zur Kenntniß zu nehmen. Ich bitte die eingelaufenen Petitionen zu verlesen.

Snìm. sekretáø Schmidt ète: Poslanec Dr. Schovánek podává žádost mìstské rady z Nového Bydžova za povolení vybírání poplatku 40 kr. r. è. z každého tam spotøebovaného vìdra piva na èas šesti rokù.

Abgeordneter Dr. Schowánek überreicht eine Petition des Stadtrathes von Neubydžow um Bewilligung zur Einhebung von 40 kr. östr. W. von jedem dort verbrauchten Eimer Bier auf 6 Jahre.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Snìm. sekretáø Schmidt ète: Poslanec Dr. Èupr podává žádost obce Boru a Lhoty, okres Vys. Mýtský za odlouèení od obce Chrou-stovické a utvoøení samostatné kat. obce v Boru.

Abgeordneter Dr. Èupr überreicht eine Petition der Gemeinde Bor und Lhota, Hohenmauther Bezirkes, um Ausscheidung aus dem Verbande mit der Gemeinde Chroustowitz und um Konstituirung der selbstständigen Katastralgemeinde Bor.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm sekretáø Schmidt ète: Poslanec Dr. Esop podává žádost výboru kont. obilního fondu Polièanského v okresu Hoøicském stranu vyøízení zákona o hospodáøských záložnách.

Abgeordneter Dr. Esop überreicht eine Petition des Ausschußes des Kontributionsgetreidefondes zu Polièan, Bez. Hoøic, betreffend die Erledigung des Gesetzes über landwirthschaftliche Vorschußkassen.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Graf Clam - Martinitz überreicht eine Petition der Präsidien der k, k. Patriot, ökon. Gesellschaft und des Museums des Königreichs Böhmen, um eine Subvention aus Landesmitteln für die durch beide Gesellschaften gemeinschaftlich unternomme wissenschaftliche Durchforschung des Königreichs Böhmen.

Poslanec hrabì Clam-Martinic podává žádost pøedsednictva c. k. vlastenecské spoleènosti hospodaøské a musea království Èeského o podporu z dùchodù zemských pro spoleènì od obou spolkù podniknuté vìdecké proskoumání králo-vství èeského.

Oberstlandmarschall: An die Budgetkommission.

Snìm. sekretáø Schmidt ète: Poslanec J. Stanìk podává žádost úèastníkù kont. fondù v okresu Vlašímském stranu zaøízení hospodáøských záložen.

Abgeordneter Joh. Stanìk überreicht eine Petition der Kontributions-Fonds-Theilhaber im Bez. Wlaschim betreffend die Errichtung von landwirthschaftlichen Vorschußkassen.

Oberstlandmarschall: An die Kommis-sion für Vorschußkassen.

Landtagsseketär Schmidt liest: Ageordneter

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XV. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Dr. Wenzel von Wanka überreicht eine Petition mehrer Milleschauer Gemeindemitglieder gegen die vorzunehmende Veräußerung von 55 Joch 1040 Q.-Klft. Gemeindegründen aus freier Hand.

Poslanec dr. Václav šl. Wanka podává petici nìkterých obèanù Milešovských proti zaprodání 55 jit. 1040 ètv. sáhu obecních pozemkù z volné ruky.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekretáø Schmidt ète: Poslanec dr. Klaudy podává žádost obce Tatobyt a Žlábek okr. Lomnický kraje Jièínského, za pøímluvu u vysoké vlády, aby se stavba silnice z Dolního Žlábku pøes Tatobyta k Turnovským hranicím ještì bìhem roku 1864 pøedsevzala.

Abgeordneter Dr. Klaudy überreicht eine Petition der Gemeinden Tatobyt und Žlábek, Bezirk Lomnitz, Jièíner Kreises, um Fürsprache bei der hohen Regierung, damit der Straßenbau von Ober-Žlábek über Tatobyt zur Turnauer Grenze noch im Jahre 1864 in Angriff genommen werde.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Snìm. sekretáø Schmidt ète: Poslanec dr. Klaudy podává žádost pøedstavenstva obce Nemièovské v okresu Jièínském za povolení k odprodání obecního pozemku.

Abgeordneter Dr. Klaudy überreicht eine Petition des Gemeindevorstandes von Nemièowes, Bezirk Jièín, um Bewilligung zum Verkaufe eines Gemeindegrundes.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Snìm. sekretáø Schmidt ète: Poslanec dr. Klaudy podává žádost obcí Zásada, Zbytky, Záhoø, Proseè s 41ti jinými obcemi, aby se silnice z Železného Brodu a Jabloné do Tan-waldu vedla pøes Zásadu.

Abgeordneter Dr. Klaudy überreicht eine Petition der Gemeinden Zásada, Zbytky, Záhoø, Proseè mit noch anderen 41 Gemeinden betreffend die Leitung der Eisenbrod-Gabel-Tannwalder Straße über Zásada.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Snìm. sekretáø Schmidt ète: Poslanec dr. Klaudy podává žádost obèanù ze Záhoøe, Proseèe a Pipice okr. Železnobrodského za vyvazení desátku sýpného a penìžitého, tak zvaného letníku.

Abgeordneter Dr. Klaudy überreicht eine Petition der Gemeindemitglieder von Záhoø, Proseè und Pipitz, Bez. Eisenbrod, um Ablösung des Getreide- und Geldzehents.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Grundentlastung.

Snìm. sekretáø Schmidt ète: Poslanec dr. Klaudy podává žádost obcí Voseka, Libošošovic, Lhoty Rytíøové, Dobšic s 10ti jinými obcemi okr. Soboteckého stranu zaøízení záložen z kontr. obilních fondù.

Abgeordneter Dr. Klaudy überreicht eine Petition der Gemeinden Wosek, Libošowic, Lhota rytíøowa, Dobšíc mit noch 10 andern Gemeinden, Bezirk Sobotka, betreffend die Errichtung von Vorschußkassen aus Kontributions-Getreide-Fonden.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Vertheilt wurde der Landesausschußgericht betreffend die Bewilligung von Vorschüssen zum Straßenbau, Landesausschußbericht über den Antrag des Herrn Dr. Gréger auf Errichtung eines Thierarznei-Institutes aus Landesmitteln: ferner das bereits angekündigte Amendement des Landtagsmitgliedes Herrn Grafen Nostitz betreffend die Errichtung und Erhaltung landwirthschaftlicher Lehranstalten.

Der Herr Landtagsabgeordnete Maximilian Berger entschuldigt sein Ausbleiben aus der heutigen Sitzung, weil er als Mitglied der Grundlastenablösung- und Regulierungs-Landeskommission einer Sitzung dieser Kommission beiwohnen muß. Ich bitte dieses zur Kenntniß zu nehmen.

Der Landtagsabgeordnete Leopold Ritter von Hasner bittet um Ertheilung eines dreiwöchentlichen Urlaubs. Ich bitte das Gesuch vorzulesen,

Landtagssekretär Schmidt liest: Hoher Landtag!

Durch die Aufgabe meiner Amtsstellung bin ich im heurigen Jahre in die Nothwendigkeit versetzt, die Nachsicht des hohen Landtags in Beziehung auf die Erfüllung meiner Pflicht als Abgeordneter desselben wiederholt in Anspruch zu nehmen. Indem ich mich der Hoffnung hingebe, daß meiner vorübergehenden exceptionellen Lage eine billige Würdigung zu Theil wurde, stelle ich die Bitte: Ein hoher Landtag wolle mir einen vom 12. l. M. laufenden dreiwöchentlichen Urlaub gütigst ertheilen.

Dr. Hasner.

Oberstlandmarschall: Ertheilt der hohe Landtag diesen Urlaub? Ich bitte abzustimmen. (Geschieht). Er ist ertheilt.

Abgeordneter Dr. Pankratz hat den in der letzten Sitzung angekündigten Protest mir in der vorigen Sitzung übergeben. Ich werde denselben vorlesen lassen und werde ihn dann dem Protokolle beischließen.

Landtagssekretär Schmidt liest:

Hohes Landtagspräsidium!

In ihrem über die Regierungsvorlage des Gesetzes betreffend die Bezirksvertretung erstatteten Berichte, hat die Kommission mehrere gesonderte Anträge gestellt. Ueber den zu §. 2 gestellten Kommissionsantrag wurde in der Sitzung vom 5. April 1864 nur nach dessen einzelnen Theilen abgestimmt; bezüglich der Abstimmung über das Ganze des Antrages hat der hohe Landtag in jener Sitzung nichts beschlossen. Die Majoritäten waren nicht groß. In der nächsten Landtagssitzung vom 7. April 1864 wurde meine dahin lautender Antrag: "der in der


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XV. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Landtagssitzung vom 5. April I. I. vorgenommenen Abstimmung über die einzelnen Theile möge die namentliche Abstimmung über den ganzen zu §. 2 des Gesetzes für die Bezirksvertretungen gestellten Kommissionsantrag erfolgen" als geschäftsordnungswidrig zurückgewiesen.

In derselben Sitzung habe ich den Protest gegen diesen Vorgang anzukündigen für meine Pflicht gehalten. Da nun in den früheren Landtagssessionen wiederholt der Fall eingetreten ist, daß über einzelne Theile von Haupt- oder Nebenanträgen oder über einzelne Theile der §§. einer größeren Vorlage, und hierauf über das Ganze des betreffenden Antrags oder Paragraphes abgestimmt wurde; da ferner nach §. 46 der G.-O., wenn der Landtag nichts anderes beschließt, die Abstimmung über das Ganze am nächsten Sitzungstage stattfinden soll, da ferner die allgemein lautende Stylisirung der Norm des §. 46 der G.-O. "daß der Abstimmung über die einzelnen Theile des Antrages jedesmal die Abstimmung über das Ganze folge" einzig und allein die 3. Lesung des ganzen Gesetzentwurfes oder sonstigen ganzen Elaborats nicht andeutet, sondern kraft ihrer Allgemeinheit von jedem Ganzen, das behufs der Abstimmung in Theile zerlegt wurde, von jedem Antrage (Haupt-, Zusatz- und Amendirungs-Antrag ec.) gilt;da ferner die ratio Iegis auch bei einer, behufs der Abstimmung erfolgten Zerlegung kleiner Anträge oder des kleinen Ganzen in Theile, welche den Zweck hat jedem Votanten die Abstimmung für einen Theil und gegen den anderen Theil zu ermöglichen, eintritt, indem das Ganze, welches eben getheilt wurde durch die Abstimmung über die einzelnen Theile möglicherweise eine ganz andere Bedeutung und Wesenheit annimmt, als die Votanten erzielen wollten; da es ferner sogar natürlicher sein kann, wegen nicht entsprechender Resultate der Abstimmung über die einzelnen Theile eines Antrages oder eines Parapraphen den ganzen zu diesem §. gestellten Antrag oder den ganzen §. zu verwerfen, als wegen den Mängeln eines §. den ganzen in zweiter Lesung durchgegangenen Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen; da ferner §. 46 der G.-O, bei der Abstimmung über das Ganze keine Nebenanträge und keine Debatte gestattet, außer wenn die einzelnen Theile in Folge beschlossener Aenderungen nicht harmoniren, in welchem Falle Berichtigung beantragt werden kann, und es gewiß unzweckmäßig wäre, diese Disposition insbesondere bei großen Vorlagen nur auf den Zeitpunkt der sogenannten 3. Lesung der ganzen großen Vorlage beziehen zu wollen, es vielmehr sachgemäß ist mit der Berathung fortzufahren und jenen Antrag oder §., in welchem sich bei der Abstimmung über das Ganze desselben wegen Widerspruches der einzeln beschlossenen Theile desselben die Berichtigung als nöthig herausstellt zur Aenderung allenfalls an die Kommissioon zu leiten; so dürfte es aus allen diesen Gründen gerechtfertigt erscheinen, daß ick die aus dem Titel der Geschäftsordnungswidrigkeit erfolgte Zurückweisung meines am 7. April 1864 gestellten Antrages mit dem Inhalte der Geschäftsordnung und der bisherigen Praxis des hohen Landtages zu vereinigen nicht vermag, vielmehr im Sinne des §. 74 der Geschäftsordnung diesen angemeldeten Protest in Ehrfurcht überreiche, damit ein Präzedens zu Recht nicht erwachse.

Prag am 9. April 1864.

JUDr. Pankraz.

Oberstlandmarschall: Der Protest wird dem Protokolle beigeschlossen.

Graf Zettwitz hat das Wort zu einer persönlichen Bemerkung.

Graf Zettwitz: Meine Herren! Meine in der letzten Sitzung abgegebene Aeußerung läßt eine so vielfache Deutung, ich möchte sagen, eine so vielfache Mißdeutung zu, daß ich mir erlauben möchte, einiges derselben beizufügen.

Bei dem innigen Zusammenhange zwischen dem Gesetze über die Bezirksvertretung und dem Gemeindegesetz, konnte ich nicht wohl über das Eine abstimmen, ohne das Andere im Auge zu haben.

Wäre das Gemeindegesetz mir als ein entsprechendes erschienen, hätte es namentlich den gerechten Ansprüchen des Großgrundbesitzes billigere Rechnung getragen, so würde ich um so lieber für die Regierungsvorlage gestimmt haben, als es mir unzweifelhaft scheint, daß ich z. B. eine Entscheidung der Statthalterei, die gewissermaßen ein Ausfluß meines angeborenen Kaisers und Herrn ist, lieber entgegen nehmen würde, als die von was immer für einer Körperschaft. Aber trotzdem und trotzdem ich den Regierungsorganen einen so viel größern Einfluß wünsche, je weniger ein Gesetz mir zweckmäßig erscheint, würde ich bei dem dermaligen Gemeinde-Gesetze jedenfalls gegen die Regierungsvorlage gestimmt haben, mit der Hoffnung demselben dadurch die Allerhöchste Sanktion vorzuenthalten. Aus dem-selben Grunde habe ich konsequent beim Gesetze über die Bezirksvertretung mich der Abstimmung enthalten.

Oberstlandmarschall: Nachstehende Kommissionseinläufe bitte ich zur Kenntniß zu nehmen. Die Kommission zur Berathung der Grundbuchsordnung wird morgen Vormittags 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen. Die Kommission betreffs der Vorschußkassen wird morgen 5 Uhr Abends zur Sitzung eingeladen.

Wir übergehn zur Tagesordnung. Ich bitte den Herrn Berichterstatter

Doktor Grünwald: Ich bitte um's Wort. Wir behalten uns vor gegen den Protest des Herrn Pankraz eine Gegenerklärung einzubringen und zwar in der nächsten Sitzung in Gemäßheit des §. 75 der Geschäftsordnung. (Links Heiterkeit.)

Oberstlandmarschall: Die Generaldebatte über die Vorlage des Landesausschusses ist in der letzten Sitzung geschlossen worden. Ich habe dem Herrn Berichterstatter den Schlußbericht vorbehalten.

Ritter von Peche: Die Generaldebatte über

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XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

die Gesetzesvorlage zur Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichtes fand warme Freunde und Unterstützer, aber auch gewichtige Gegner. Doch hat sich allenthalben die regste Theilnahme für die Förderung der landwirthschaftlichen Interessen im hohen Hause manifestirt und zwar der Art, daß ich mit Fug und Recht mir erlauben kann, auch die Gegner der heutigen Vorlage wahre Freunde zu nennen. (Bravo)

Ich sehe also der Erreichung des Zweckes, den die Vorlage anstrebt, mit voller Beruhigung entgegen. In der Generaldebatte haben sich formale sowohl als im Wesen der Sache liegende, ich möchte sagen, meritorische Bedenken und Anstände rege gemacht. Die formalen Bedenken sind zunächst gerichtet gegen die Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichts im legislativen Wege überhaupt, gegen die Aufnahme von Grundsätzen für die einzelnen Fachschulen in den geschlichen Theil der Vorlage und endlich gegen die Kompetenz der Landesvertretung zu dieser Legislation.

Ich werde mir erlauben vor der Hand diese formalen Bedenken näher zu würdigen. Belangend die Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichts im legislativen Wege wurde von sehr kompetenter Seite für die freie Entwickelung des landwirthschaftlichen Unterrichts-Weges plaidirt und gegen den gesetzlichen Zwang und die Einengung gesprochen.

Nun, da muß ich mir erlauben, auf die Entstehungsart der heutigen Gesetzesvorlage etwas näher zurückzukommen. Es wird dem hohen Hause nicht entgangen sein, daß, wie der Eingang des Ausschuß-Berichtes beinhaltet, ursprünglich von dem Herrn Antragsteller Herrn Dr. Lambel in der ersten Session ein Antrag gestellt wurde:

"1. es sollen im Königreich Böhmen Specialschulen für die Landwirthschaft und landwirthschaftliche Industrie in genügender Anzahl und Ausstattung errichtet werden."

"2. es möge eine Kommission von Fachmännern zusammengesetzt werden, die diesen Antrag weiter ausarbeitet."

Nun, meine Herren, dieser Antrag wurde dem Landesausschusse zur verfassungsmäßigen Behandlung zugewiesen, und was ist aus ihm geworden? Er hat sich in einen Gesetzentwurf eskamotirt, der durchaus nicht im Wortlaute des Antrages begründet erschien.

Bei der eben erwähnten Behandlung des Antrages ist zunächst der Landesausschuh von der Ansicht ausgegangen, daß es nothwendig erscheine, eine Kommission von Fachmännern zur Vorberathung desselben zusammenzuberufen. Dies geschah und die Namen jener Fachmänner sind gleichfalls im Landesausschußberichte enthalten. Es waren — das hohe Haus wird mir die namentliche Aufzählung gestatten — der Herr Antragsteller Dr. Lambl, Herr Franz Xaver Assenbaum, Generalsekretär bei der patriotischökonomischen Gesellschaft, Herr Emanuel Hanuš, Oekonomiedirektor in Münchengräz, zugleich Direktor der Ackerbauschule in Rabin, Herr Kutschera, Oekonomiedirektor in Postelberg, Herr Franz Lemsch, Oekonomiedirektor und Vicedirektor des landwirthschaftlichen Filialvereines in Karolinenthal, Dr. Karl Balling, Professor am Landespolytechnikum; ferner Herr Franz Smoler, Forstrath; die Wirthschaftsräthe und Gutsbesitzer Herr Franz Horsky von Horskýsfeld und Herr Karl Komers, Präsident des Böhmisch-Laipaer landwirthschaftlichen Filialvereines, zugleich Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für Leitmeritz; Herr Stanislaus Kodým; Direktor Lumbe und endlich Se. Durchlaucht Fürst Karl Schwarzenberg — sämmtlich, wie mir das hohe Haus gerne zugeben wird, Celebritäten in der landwirthschaftlichen Theorie sowol als in der Praxis. Als nun die Punkte der Verhandlung, welche dem Komité mit einem kleinen Leitfaden des Landesausschusses mitgetheilt wurden, dahin lautend, daß der Landesausschuß es als angemessen erachtet, daß nur gewisse höhere Lehranstalten aus dem Landesfond subventionirt würden, wogegen die Errichtung und Erhaltung der andern landwirthschaftlichen Fachschulen den einzelnen Interessentenkreisen vorbehalten werden soll; als diese Programmspunkte dem Komité zur Berathung vorgelegt wurden, erklärte das Komité nach eindringlicher Erwägung einstimmig, daß es zwar den Werth der Subventionirung und Erhaltung von landwirthschaftlichen Fachschulen hoch halte und nicht verkenne, aber daß es als dringend-stes Erforderniß, als die nothwendigste Abhilfe der Kalamität in der Landwirthschaft und landwirthschaftlichen Industrie erscheine, den Unterricht zu regeln, und in den landwirthschaftlichen Unterricht eine gewisse bestimmte Ordnung zu bringen. In keinem Zweige des Wissens herrscht eine solche Planlosigkeit, eine solche Freiheit, ich möchte fast sagen, eine so freie Wirthschaft, als eben in der Landwirthschaft. Es wird häufig gelehrt und gelernt ohne Plan, ohne Prinzip, es ist zumeist eine Praxis ohne Theorie, eine Theorie ohne Praxis. Die genannten Fachmänner haben einstimmig gebeten um Erlassung der prinzipiellen Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichts und horibile dictu sie haben erklärt, daß sie auf die ihnen gestellte Aufgabe nicht eingehen können, so ehrenvoll es sonst für sie erschiene, wenn nicht auch die Regelung und zwar die gesetzliche Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichts in Angriff genommen wird.

Diesen Petitionen, unterstützt durch vielfache dem Landesausschusse zugekommene, derartige Anregungen von Privaten und von Vereinen, konnte sich der Landesausschuß nicht verschließen. Auf Basis des aus dem Schooße des Komités hervorgegangenen Entwurfes entstand die heutige Vorlage. Nun, meine Herren, wenn so gewichtige Stimmen um eine gesetzliche Regelung ihres Standes im Lehr-und Lernfache bitten, so glaube ich ist dies keine ungeeignete Bevormundung oder Einschränkung. Es mag sein, daß Gesetze, wo sie nicht gewünscht werden, wo sie etwa überflüssig sind, auch nicht am


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XV. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Platze sind. Da aber wo die gewichtigsten Autoritäten und Fachmänner, ich möchte sagen, um Gotteswillen um ein Gesetz bitten, da kann man nicht sagen, das Gesetz ist nicht am Orte.

Ein weiteres formales Bedenken hat stattgefunden gegen die Aufnahme der Grundsätze für die einzelnen Fachschulen im gesetzlichen Theile der Vorlage. Nun es ist wahr, daß gewisse Grundsätze, die mehr in einen Lehrplan, mehr in ein organisches Statut gehören, strikte nicht am Orte eines Gesetzes stehen sollen.

Doch wenn man ins Auge faßt, bah die dem h. Landtage unterbreiteten Grundsätze eben solche und, welche mit dem Gesetzentwurfe in einem so innigen Zusammenhange stehen, daß dieselben ohne Beobachtung und ohne Feststellung dieser Grundsätze wirkungslos wären, ich möchte sagen, in nichts zerfallen würden, so dürfte man wohl gegen die Einbeziehung dieser Grundsätze in das Gesetz keine weitern Bedenken tragen. Ich erlaube mir nur auf den in der Generaldebatte hervorgehobenen Umstand hinzuweisen, daß in den Grundsätzen aufgefährt erscheint die Maximalzahl der Schüler für Ackerbauschulen, die Maximalzahl derselben für die beantragten höhern Lehranstalten, die sogenannten Mittelschulen, bei den ersteren mit 24, bei den letztern mit 30. Freilich leiden die Bestimmungen dieser Zahlen an jenen Uebeln, die jeder Census mit sich bringt, wo man immer fragen kann, warum nicht 1 weniger, warum nicht 1 mehr, warum gerade diese Zahl. Es ist selbstverständlich, daß gerade diese Bestimmungen und Zahlen im wohlverstandenen In-teresse des Gedeihens der Lehranstalt, die sie betreffen, aufgenommen worden sind, deßhalb weil nach dem Zwecke der Ackerbauschulen es wünschenswerth erscheint, daß ausschließlich alle Ackerbauschulen Beschäftigung und Verwendung finden bei der manuellen Arbeit an der Schule, daß also mit dieser Zahl nur angedeutet ist, daß die Schule, welche ein größeres Kontingent von Schülern umfaßt, ihren Zweck nicht erreicht. Es ist damit der Maßstab für das Gedeihen gegeben. Ebenso ist es auch mit der fixirten Zahl für die Mittelschulen, well es selbstverständlich ist, daß eine Lehranstalt, welche die Theorie mit der Praxis so eng verbindet, nicht einen zu ausgedehnten Kreis von Schülern beherbergen darf, eben auch im Interesse des Bestandes dieser Anstalt.

Dasselbe gilt von der in der Generaldebatte hervorgehobenen Bestimmung, daß den Ackerbauschülern der Lohn vorzuschreiben sei. Auch diese Bestimmung hängt mit dem Gesetze nothwendig zusammen, weil das Gesetz beabsichtigt, daß derlei Schulen möglichst allen, ob reich oder arm, zugänglich gemacht werden sollen, und weil, wenn die Be-stimmung nicht aufgenommen wäre, leicht in dieser Beziehung ein Mißververhältniß entstehen könnte.

Endlich muß ich mir erlauben, darauf hinzuweisen, daß freilich die Aufnahme solcher Bestimmungen in das Gesetz nicht gewöhnlich ist. Die Gesetze sind bis jetzt meist von der hohen Regierung erlassen worden, und was in einem Gesetze allen-falls gefehlt hat, was in einem Gesetze zu erläutern war, ist in der Folge der Zeit kompletirt worden durch irgend eine hohe Ministerialverordnung, und zwar häufig auf eine recht gedeihliche Art. Ich erlaube mir nur hinzuweisen auf die Ministerialverordnungen, welche bezüglich des Organismus der Gymnasien und Realschulen erflossen sind, ich glaube vom Jahre 1851 und 1854 her, die ihre sehr gedeihliche Wirkung dadurch manifestirt haben, daß das im Keime befindliche Streben nach Errichtung und Schaffung solcher Schulen dann Ausdruck, dann Frucht gefunden hat, sobald eben der Plan erlassen war. Nun, meine Herren, bei der Landesvertretung und dem Landesausschusse tritt das besonders ein, und daß weder die eine noch die andere Körperschaft sich durch eine Ministerialverordnung helfen kann. Es muß also dasjenige, was in einem nothwendigen innigem Zusammenhang mit dem Gesetze steht, mit in das Landesgesetz genommen werden.

Der dritte formelle Anstand betrifft die Kompetenz der Landesvertretung zu dieser Legislative. Nun in dieser Hinsicht darf ich mir erlauben die Versicherung zu geben, daß der Landesausschuß die Kompetenz in den Bestimmungen der §§. 18 und 19 der Landesordnung ersehen habe. Die Kompetenz in dieser Sache ist, wie wir schon in der Generaldebatte gehört haben, gesetzlich nicht näher determinirt; sie ist etwas Ungreifbares und ich würde mich recht gerne der Anschauungsweise des Herrn Abgeordneten Dr. Rieger anschließen, daß wir eben so weit gehen können, bis wir eine Grenze finden, až do nìjaké meze vrazíme.

Was den Landesausschuß und die Anschauung des Landesausschusses in dieser Beziehung betrifft, darf ich erklären, daß es dem Landesausschusse nur um die Erreichung des guten Zweckes zu thun war. Sollte es sich in der Folge zeigen, daß die Erreichung dieses Zweckes auf Kompetenzhindernisse stoßen würde; so wird man dieses durchaus zu keiner Kardinalfrage machen, wenn nur der Zweck selbst erreicht wird.

Außer diesen formalen Bedenken wurden aber auch schon bei der Generaldebatte im Wesen der Sache liegende Bedenken hervorgehoben und zwar zunächst gegen die Äutorisirung und Oeffentlichkeitserklärung der Hochschulen, gegen die Gliederung des landwirthschaftlichen Lehrorganismus und endlich insbesondere gegen den Antrag des Landesausschusses auf prinzipielle Konzessionsertheilung für eine Hochschule ohne vorherige Vorlage eines Planes.

Was die Autorisirung und Oeffentlichkeitserklärung der landwirthschaftlichen Schulen anbelangt, so glaube ich mich darüber eines Weiteren nicht auslassen zu müssen und nur in Kurzem andeuten zu sollen, daß der Werth, welchen eine solche Autorisirung und Oeffentlichkeitserklärung für eine Schule überhaupt, also insbesondere auch für eine landwirthschaftliche Hochschule habe, ein nicht geringerer ist. Für die Schule überhaupt liegt der Werth in der


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XV. sezení 3. roèního zasedání 1864.

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Sicherung des Bestandes derselben; für die Schüler ist er gelegen in dem Erhalte von allgemein giltgen Zeugnissen. Insbesondere tritt aber hier der Werth hervor, den diese Autorisirung und Oeffent-lichkeitserklärung für die Lehrer au der Schule hat. Eine Schule ohne gute Lehrer ist wenig nutz; sie ist oft schlechter als nichts. - Die Autorisirung und Oeffentlichkeitserklärung gibt den Lehrern an der Schule erst eine feste Stellung, erleichtert ihnen den Uebertritt von einer Lehranstalt an die andere, allenfalls mit Zurechnung ihrer bereits zurückgelegten Dienstjahre, und ist eine nothwendige Bedingung für die Sicherung vollkommen geeigneter Lehrkräfte.

Ein weiteres formales Bedenken war gegen die Gliederung des landwirthschaftlichen Organismus gerichtet. Es wurde aber auch von sehr kompetenter Seite hervorgehoben, daß diese Gliederung zu sehr doktrinär erschiene und zwar nach dem Muster der Dreigliederung des allgemeinen Schulwesens. Dem erlaube ich mir entgegenzutreten. Die Gliederung, welche in dem vorgelegten Plane Aufnahme fand (es ist diese nämlich eine Viergliederung) ist den vorhandenen und konstatirten Bedürfnissen der landwirthschaftlichen Bevölkerung entsprechend, ja sie ist eine Nothwendigkeit; und jene Fachmänner, welche darüber berathen haben, haben eben diese Gliederung zum Kardinalpunkte des Ganzen gestempelt. Was das hohe Haus schon aus dem Berichte entnommen haben wird. so ist dieß eine Gliederung, welche einen innern Konnex unter sich nicht hat, sondern die Glieder stehen selbstständig für sich da. Es ist ein Uebertritt weder aus der Volksschule in die Ackerbauschule bedingt, noch aus der Ackerbauschule in die höhere Lehranstalt, noch aus der höheren Lehranstalt an die Hochschule. Die Gliederung hat sich gerichtet nach den gegebenen, ich möchte sagen, Schichten der landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich - industriellen Bevölkerung. Sie hat gar keine Aehnlichkeit mit der Drei- oder Viergliederung des allgemeinen Schulwesens, z. B. die oberste Schule in einem Studienzweige, nämlich die Fakultät, kann nicht bestehen, ohne die unteren Faktoren und diese finden wieder in Ersterer ihren Endpunkt, — was bei der Hochschule und den Hochschulen für Landwirthschaft nicht der Fall ist. — Die beiden Mittelglieder, nämlich die Ackerbauschule und die höhere landwirtschaftliche Lehranstalt als Mittelschulen, haben im hohen Hause keine Gegner gefunden. Anders war es mit dem angestrebten Hinwirken auf Ertheilung des landwirthschaftlichen Unterrichtes in der Volksschule und mit der Hochschule. Was die Hochschule anbelangt, so ist die Gründung einer Hochschule bereits vor langen Jahren angestrebt worden von der vormaligen Landesrepräsentanz, sie ist angestrebt von den gewichtigsten Fachmännern, und zwar aus der Ursache, weil es sich zunächst handelt um die Pflege der Wissenschaft, welche die Praxis in so vieler Hinsicht und in großem Umfange zu unterstützen und zu fördern berufen ist, weil es sich handelt um die vollständige Ausbildung von Leitern großer Wirthschaftskörper, um die Bildung von Lehrern. Die Anstrebung des Unterrichts in der Volksschule betreffend, ist eine solche von dem Fachkomité zur conditio sine qua, non gemacht wurden.

Es wurde allenthalben konstatirt, und ist auch selbstverständlich, daß eine namhafte Zahl der landwirthschaftlichen Bevölkerung mit der Volksschule den Abschluß ihres Unterrichtes findet, namentlich wurde hier auch hingewiesen, auf den Umstand, daß der landwirthschaftliche Unterricht für den weiblichen Theil der landwirthschaftlichen Bevölkerung berechnet sein soll, der dann später in seiner Sphäre, in welcher er doch vorzüglich berufen ist als gewichtiger Faktor einzutreten, keinen Unterricht mehr findet. In dieser Hinsicht wurde namentlich auf die Zustände in andern Ländern, in Würtemberg und Baden z. B. hingewiesen, wo die Hausfrau des kleinen Grundbesitzers in der Regel durch Tauben-Zucht, Hühnerwirthschaft ce. so viel verdient, daß sie damit die Steuern und Abgaben des Hauswirthes bestreiten kann. In unserm Vaterlande sind wir von solchen Zuständen noch weit entfernt, und wenn auch neulich der Herr Abgeordnete Dr. Rieger darauf hingewiesen hat, daß die Bäuerinnen sich eines künst-lichen Mittels bedienen, um das Legen und Blüten der Hühner zu fördern, so kann man wohl nicht sagen, daß viele der Frauen unserer Klein/Grundbesitzer so viel erwerben, um die Lasten ihrer Gatten an Steuern und Giebigkeiten mittragen zu helfen. Gerade sin diese ist der Volksunterricht zunächst bestimmt und nothwendig. Wenn eingewendet wurde, daß ja diesfalls eine Ministerialverordnung besteht, welche den Volksunterricht in der Landwirthschaft normirt, glaube ich wirklich nicht zu irren, wenn ich sage, daß diese in der letzten Sitzung vorgelesene Ministerialverordnung nicht reel wirke, weil sie eben nicht vollständig bindend ist und nicht beobachtet wird. Was endlich den Umstand belangt, daß der Landes-ausschuß sich den Antrag an das hohe Haus, auf die Ermächtigung zur Vorlage eines Entwurfes für eine landwirthschaftliche Hochschule, nebst den hinzugehörigen Durchführungs-Vorschriften, ohne noch einen bestimmten Plan hiefür dem hohen Hause unterbreitet zu haben, zu stellen erlaubte, so ist das zunächst deshalb geschehen, weil erstens der Landesausschuß in vollkommener Uebereinstimmung mit dem Fach-Komité erkannt hat, daß der Bestand und die Durchführung des landwirthschaftlichen Unterrichts in Volksschulen, Ackerbauschulen und in höheren Lehranstalten zunächst das wichtigste und nothwendigste sei, die Errichtung einer Hochschule aber, wie im Berichte angedeutet wurde, wenngleich wesentlich erforderlich und von nicht minderem Werthe, doch nicht so dringend sei.

Deshalb hat der Landesausschuß den Antrag sich erlaubt, den dießfälligen Organisationsentwurf erst in einer der nächsten Sessionen vorzulegen.

Gin zweiter formaler Grund war auch der, daß es sich bei dem Bewußtsein, daß die Hochschule im


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XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Prinzipe von kompetenter Seite konsentirt ist, leichter an dem Statute und an dem Organisations-Plane arbeiten läßt, der doch selbstverständlich auch wieder zur Vorberathung einem Komité von Fachmännern überwiesen werden muß. Ich erlaube mir nur noch am Schluße meiner Berichterstattung den Entwurf des Landesausschußes über die Gesetzesvorlage zur Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichts der geeigneten Würdigung des hohen Hauses anzuempfehlen, und ich bin dessen gewiß, daß, wenn solcher auch nicht vollständig und zur Gänze in der vorgelegten Art Genehmigung fände, so doch jedenfalls der Zweck und die Tendenz desselben erreicht werden wird.

Oberstlandmarschall: Wir übergehen zur Spezial-Debatte des vorgelegten Gesetzentwurfes.

Statthaltereivicepräsident Graf Belcredi: Ich bitte ums Wort. Wenn ich in dieser Angelegenheit das Wort ergreife, so geschieht es nicht deßhalb, um zu den vielen Bedenken, welche bereits geäußert wurden, noch neue hinzuzufügen. Ich will mir nur erlauben, kurz diese Bedenken zu erörtern. Sie wurden geltend gemacht 1) vom Standpunkte der Kompetenz, und 2) aus Gründen der Zweckmäßigkeit. Was nun die erste Rücksicht anbelangt, so bin ich der Ansicht, daß hier die beiden Bestimmungen des §. 18 der Landesordnung, nämlich jene, welche von den Landeskulturangelegenheiten spricht, und jene, welche die Schulangelegenheiten berührt, vereint maßgebend sind, daß sonach es sich hier um Fachschulen handelt, welche einzig und allein der Förderung der Landeskulturinteressen dienen, und ich glaube daher keinen Anlaß zu haben, die Kompetenz dieser hohen Versammlung irgendwie in dieser Beziehung in Zwei-fel zu ziehen, allerdings jedoch mit Beachtung der bestehenden allgemeinen Gesetze.

A když pan poslanec Dr. Rieger v posledním sezení podotknul, že takový všeobecný zákon nezná, a že žádný všeobecný zákon neobmezuje èinnost a pùsobnost zemského zákonodárství, tak bych na to upozornil, že císaøské naøízení od 27. èervna r. 1850 také má platnost pro školství toho znamenaného druhu.

Ich würde nur beifügen, daß die Bestimmung im §. 2, welche die Volksschulen berührt, einige Bedenken gegen sich erregen würde, indem es wohl nicht die Aufgabe eines Landesgesetzes sein kann, in das allgemeine Unterrichtssystem einzugreifen und aus Anlaß von Bestimmungen über landwirthschaftliche Institute gleichzeitig gesetzliche Bestimmungen über den Unterricht in Volksschulen aufzunehmen. Es ist übrigens bereits in der letzten Sizzung hervorgehoben worden, daß nach dieser Stylisirung eigentlich Artikel 2 nur einen Wunsch ausspricht und für Wünsche ist das Gesetz wohl nicht der gehörige Ort. Wenn man aber auch diese Form ändern würde und von den andern Bedenken, welche ich geäußert habe, absehen wollte, so ist schon dagegen geltend gemacht worden, daß mit einer solchen Bestimmung nichts Neues gejagt ist, denn diese ist schon viel ausführlicher in der Ministerial-Verordnung vom 23. März 1854 enthalten und unter den Unterrichtsgegenständen, welche für die Lehrerbildungsanstalten vorgeschrieben sind, kommt die Landwirthschaftskunde ausdrücklich vor.

Belangend den 2. Standpunkt, den der Zweckmäßigkeit, muß ich wohl bekennen, daß es vom praktischen Gesichtspunkte vorzuziehen ist wenn man den Privaten, Gemeinden und Vereinen jenen freien Spielraum, welcher ihnen das allgemeine Gesetz gewährt, nicht durch Zwang verkümmert, so daß sie gebunden wären, diejenigen Institute, die sie aus eigenen Mitteln ins Leben rufen wollen, einzig und allein nach den Bestimmungen dieses Entwurfes einzurichten. (Bravo!) Se. Excellenz Graf Leo Thun hat sehr richtig hervorgehoben, daß es ganz gewiß im Interesse jedes solchen Begründers liegt, wenn aus den Mitteln des Landes gleichfalls landwirthschaftliche Institute ins Leben gerufen werden, auch seinem Institute solche Einrichtungen zu geben, daß die nothwendige Verbindung mit der Landesanstalt gesichert werde.

Dieses dürfte viel praktischer im Wege der freien Vereinbarung, als auf dem des gesetzlichen Zwanges zu erreichen sein. (Sehr gut! Bravo.)

Graf Albert Nostitz: Dürfte ich um das Wort bitten?

Oberstlandmarschall: Exc. Graf Albert Nostitz hat bereits in der letzten Sitzung ein Amendement eingebracht, welches lithographirt und vertheilt wurde.

Ich ertheile ihm nun das Wort zur Begründung dieses Amendements.

Graf Albert Nostitz: Ich werde meinen Abänderungsantrag nur mit wenigen Worten begründen, da im Wesentlichen die Begründung schon bei der Generaldebatte sowohl von Sr. Excellenz dem Grafen Leo Thun, als auch von mir, der ich mich in dieser Beziehung der Richtung Sr. Excellenz angeschlossen habe, geführt wurde.

Vor Allem bemerke ich, daß gleich im I. Absahe entweder ein Lithographiefehler oder ein Fehler von mir bei der gestrigen Aussetzung der Anträge stattgefunden hat, indem es gleich im eisten Absatze heißen soll: "Errichtung oder Erhaltung landwirthschaftlicher Lehranstalten" nicht wie es hier heißt: "landwirthschaftlicher Anstalten." Was die Begründung betrifft, so liegt sie wesentlich darin, daß ich mich auch der Ansicht angeschlossen habe, daß es zweckmäßiger wäre, wenn der Landtag die Form eines Gesetzes verliehe und den Gegenstand, der vorliegt, durch einfache Beschlüsse seiner Regelung zuführe.

Abgesehen von der Form des Gesetzes, unterscheidet sich mein Antrag im Wesentlichen von dem des Landesausschusses seinem Inhalte nach darin, daß der Art. I und der Art. II des vom L. A. vorgeschlagenen Gesetzes aufgelassen wurden.

Ich habe den Art. I aus dem Grunde aufge-lassen, weil nach meiner Uiberzeugung eine solche


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XV. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Definirung der einzelnen landwirtschaftlichen Lehranstalten, mir von keinem eigentlichen praktischen Nutzen erscheint, insofern nicht unmittelbar darauf der Beschluß folgt, daß der Landtag diese Anstalten selbst in's Leben rufen wird.

Diese Definirung wäre vollkommen am Platze, wenn im nächsten §. der Landtag sagte: "Ich werde solche Anstalten in's Leben rufen;" wenn aber der Landtag sagt: "Ich überlasse die Errichtung solcher Anstalten gänzlich den Interessentenkreisen und behalte mir nur eine Alt Einflußnahme durch Subventionen und Aufsicht vor," so glaube ich, ist es nicht passend auf der andern Seite die Interessentenkreise durch diesen I. Beschluß zu binden und ihnen da etwas vorzuschreiben, was nicht in der Macht des Landtages ist, durchzuführen.

Denn wenn in diesen Interessentenkreisen eine Schule errichtet wird, die diesen Kategorien nicht unbedingt entspricht, sondern vielleicht eine Mischung von 2 Kategonen ist, so würde der Landtag, auch wenn er Beschluß gefaßt hätte, es sollen diese drei Kategorien bestehen, doch nicht in der Lage sein, den betreffenden Interessentenkreis von dieser Errich-tung abzuhalten, wenn derselbe die Errichtung aus eigenen Mitteln und ohne die Subvention des Landtages in Anspruch zu nehmen, beschlossen hat.

Ich halte dafür, daß diese Benennung der Kategorien der Schulen, für die ich auch unbedingt nach meiner persönlichen Ueberzeugung bin — denn es ist eine Bezeichnung und Gintheilung des Unterlichtes, die sowohl durch die Praxis sich vollkommen bewährt hat, als auch nach langen Kämpfen in ökonomischen Fachschriften so ziemlich sich die Anerkennung aller Fachmänner erworben hat. Aber so sehr ich auch diese Eintheilung als zweckmäßig anerkenne, glaube ich, wird ihr Platz doch eigentlich nur in den Grundsätzen sein und zwar in den Grundsätzen, welche der Landtag im Allgemeinen als Richtschnur ausspricht für jene Schulen, welche auf eine Subvention des Landes Anspruch machen können. Wo der Landtag mit einer Subventionirung der Schule unter die Arme greift, ist er auch vollkommen berechtigt zu sagen: nach meiner Ueberzeugung und nach der gegenwärtigen Erfahrung sind diese Gattungen von Schulen die zweckmäßigsten und ich werde auch nur solche subventioniren, welche nach diesem Reglement errichtet sind. Das sind die Gründe, warum ich auf die Auflassung der Bestimmung des ersten Artikels antrage oder vielmehr, warum ich die erste Bestimmung in meiner Abänderung nicht aufgenommen habe.

Was die zweite Bestimmung über den Unterricht in der Volksschule betrifft, hat das Se. Excellenz der Herr Statthaltereileiter bereits ausgesprochen, was auch meine volle Ueberzeugung ist. Die Regelung des Volksschulwesens steht dem Landtage innerhalb der bestehenden Reichsgesetze zu. Nun besteht aber darüber bereits ein Gesetz. Der land-wirtschaftliche Unterricht soll in der Volksschule gegeben werden. Es handelt sich also nur darum, darauf hinzuwirken, daß das bereits bestehende, und bis jetzt nicht in der gehörigen Art und Weise durchgeführte Gesetz zur Ausübung gelange. Ich glaube zu diesem Zwecke reicht der vom Landesausschusse beantragte Beschluß die Regierung anzugehen, daß dem Gesetze gemäß dieser Unterricht auch wirklich in der Volksschule eingeführt werde und der weitere Beschluß zum Zwecke dieses Unterrichtes mit Rücksicht auf die speciellen Landesverhältnisse eine Preisausschreibung zu veranlassen, damit ein zweckmäßiges Unterrichtsbuch verfaßt werde. Ich glaube dieser Bericht reicht vollkommen zu. Es ist nicht nothwendig noch einmal in der bloßen Form eines Wunsches ihn zu wiederholen.

Was den dritten Punkt betrifft, so ist im wesentlichen meine Ansicht mit dem Antrage des Landesausschusses ihrem Inhalte nach gleichlautend, mit der einzigen Abänderung, wo im Antrag des Landesausschusses im dritten Punkte steht Errichtung und Erhaltung der Ackerbauschulen. Ich habe hier landwirthschaftliche Anstalten im Allgemeinen gesagt oder landwirtschaftliche Lehranstalt, und zwar aus dem Grunde, weil, wenn auch der Landtag die Unterstützung von wenigstens zwei oder auch mehreren höheren Fachschulen übernimmt, er dadurch doch keinem Interessentenkreise das Recht nimmt, seinerseits auch andere Ackerbauschulen oder höhere Lehranstalten zu errichten. Aus diesem Grunde habe ich in meinem Antrage statt Ackerbauschulen den Ausdruck landwirthschaftliche Lehranstalten gewählt.

Den Schluß des 3. Absatzes des Landesausschußantrages "wird die Errichtung einer landwirthschaftlichen Hochschule als Landessache erklärt," habe ich in meinem Antrage weggelassen und zwar aus dem Grunde, weil ich glaube, daß es nicht möglich ist, die gegenwärtige Versammlung von dem Begriffe einer Hochschule vollständig zu überzeugen und sie von der Nothwendigkeit einer solchen früher zu überzeugen, bevor nicht der Organisationsplan vorliegt. Das ist das einzige Mittel und ich bin der Ueberzeugung, daß wenn wir so vorgehen, die Versammlung die Nothwendigkeit einer solchen Schule anerkennen wird. Ich glaube, daß es unmöglich ist im Vorhinein die Versammlung dazu nöthigen zu wollen, hier schon einen principiellen Beschluß zu fassen, hervor sie nicht über die Organisation dieser Hochschule sich die begründete Ueberzeugung verschafft hat, daß die Errichtung einer Hochschule eine Nothwendigkeit ist und daß es Pflicht des Landes ist, und daß nur vom Lande aus es möglich ist, eine Hochschule zu errichten. Eben deswegen habe ich den Absatz in meinem Antrage ausgelassen.

Was den 4. Absah betrifft, so hat im 4. Absatz der Landesausschuß die Oeffentlichkeitserklärung der Schulen an die Spitze gestellt. Eine solche Oeffentlichkeitserklärung. glaube ich brauchen wir in so fern, als wir sie wirklich später bei einzelnen subventionirten Lehranstalten nothwendig finden würden, nicht im Vorhinein zu bestimmen; wir werden es in dem Wege durchsetzen können, daß wir den


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diesfallsigen Beschluß im hohen Landtage fassen und der allerhöchsten Sanktion vorlegen. Aber etwas, was vollkommen zu beschließen wir berechtigt sind und was nothwendige Folge der früheren Beschlüsse ist, ist eine Lehranstalt in so fern im wesentlichen zu unterstützen, in so fern sie ein Wesen vom Lande mit enthalten wird und in so fern sie nach den von uns gut geheißenen Grundsätzen eingerichtet ist, endlich in so fern wir die Oberaufsicht darüber führen, und in so fern wir sie mit vollem Fug und Recht als eine Landesanstalt erklären und ihr dadurch schon einen öffentlichen Charakter geben und seiner Zeit nach ihrer Oeffentlichkeitserklärung vielleicht im geeigneten Wege im Einvernehmen mit der Regierung hinwirken. Aus diesem Grunde habe ich den Art. IV in der Weise verändert und lautet mein Antrag dahin, "daß eine solche Schule, welche nach den vom Landesausschusse zu seiner Damachachtung im Allgemeinen gegebenen Reglements oder Grundsätzen im Wesen ihrer Einrichtung übereinstimmt, in so fern sie vom Lande subventionirt und beaufsichtigt würde, als Landesanstalt erklärt wird." Was endlich den letzten Punkt betrifft, so ist mein Antrag vollkommen kongruent mit jenem des Landesausschusses, daß natürlich, wenn der Landtrag aus seinem Fonde eine Subvention einer Schule gibt, er auch die Oberaufsicht in einer solchen Weise führt, um sich zu überzeugen, daß die Subvention in zweckmäßiger Weise zum Wohle und Interesse der Landwirthschaft benutzt werde. Eben so natürlich ist es auch, daß durch die Oberaufsicht des Landtages die im allgemeinen Gesetze begründete Aufsicht der Regierungsbehörden nicht beirrt werde.

Nach meiner Ansicht wäre die Behandlung des Gegenstands nun in der Art einzuleiten, daß mein Antrag als Abänderungsantrag zum Titel und den ersten 5. Absätzen des Landesausschußantrags behandelt würde. Er ist ein Abänderungsantrag, welcher sich bezieht auf den Titel des L.-A.-Antrags und die ersten 5 Absätze. Dann würde die Beschluß-assung folgen über die Berichtsanträge des L.-A. für den Fall, daß mein Antrag angenommen würde, Und endlich mühte die Beschlußfassung jedenfalls folgen über die Grundsätze, welche der Landtag aufstellt und nach welchen jene Schulen im Wesentlichen eingerichtet fein müssen, um auf eine Subvention von Seite des Landtages Anspruch zu machen. Natürlich würde ich dann bei Berathung der Grundsätze konsequent mit meiner Ansicht, auf die ich mich hier bezogen habe, rücksichtlich der letzten Alinea des Art. III auch für Weglassung des §. 16 stimmen müssen, worin wiederholt die landwirthschaftliche Hochschule als Landessache erklärt wird. Ich glaube, daß in diesem Falle der Antrag des L.-A. vollkommen genügen würde, nämlich den L.-A. zu beauftragen mit der Vorlage des Organisationsplanes einer solchen Fachanstalt, so daß auf Grundlage dieses Organisationsplanes der Landtag sich erst die Entscheidung vorbehält, ob diese Schule als Landessache erklärt werden soll.

Oberstland marsch all: Ich muß den Antrag zuerst zur Unterstützungsfrage bringen. Ich bitte den Antrag vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt: (liest) Der hohe Landtag möge beschließen:

1. Die Errichtung und Erhaltung der landwirthschaftl. Anstalten wird der Thätigkeit der Interessentenkreise (Privaten, Gemeinden, Bezirken und Vereinen) anheimgestellt.

Der Bestand von mindestens 2 landwirthschaftlichen oder landwirthschaftlichindustriellen Lehranstalten mit Rücksicht auf beide Landessprachen wird durch Subventionen aus Landesmitteln gesichert.

2. Solche landwirthschaftliche Lehranstalten, deren Einrichtung den, von dem Landesausschusse zur allgemeinen Richtschnur hinausgegebenen Grundsätzen entspricht und die eine Unterstützung aus dem Landesfonde erhalten haben, werden als Landesanstalten erklärt.

3. Die Oberaufsicht der Landesvertretung über die vom Lande subventionirten Fachschulen wird unbeschadet des Aufsichtsrechtes der Regierung vom Landesausschusse durch hiezu bestellte Fachorgane geführt.

Nun würden die Berichtsanträge des Landesausschusses folgen.

Slavný snìm raèiž uzavøíti:

1. Zøizování a vydržování hospodáøských ústavù (Dr. Karl Roth: uèiliš; pan hrabì Nostiz to zmìnil) uèiliš zùstavuje se pùsobnosti onìch kruhù, jejich prospìch toho vyhledává (osobám soukromým, obcím, okresùm a spolkùm).

Trvání alespoò dvou hospodáøských aneb hospodáøskoprùmyslových uèiliš, prohlížejíc k obìma jazykùm domácím, pojištuje se podporováním z dùchodù zemských.

2. Taková hospodáøská uèilištì, jejichž uspoøádání je pøimìøené zásadám, zemskému výboru za všeobecné mìøítko vydaným, a která dostávají podpory z fondu zemského, prohlašují se za ústavy zemské.

3. Vrchní dozorství zástupitelstva zemského nad pøedmìtovými školami, podporou z dùchodù zemských podìlenými, vykonává, pokud to není dozorèímu právu vlády na ujmu, zemský výbor zøízenými orgány znaleckými. —

Naèež nasledùjtež návrhy ze zprávy výboru zemského.

Albert hrabì Nostic v. r.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Es haben sich zu diesem Antrage mehrere Redner vormerken lassen, und zwar H. Dr. Èupr, Dr. Lambl, Se. Excellenz Graf Thun, wie ich glaube, hat auch das Wort verlangt. Ferner haben die Herren Abg. Zeithammer und Noth Amendements zur ersten Alinea des ersten Absatzes gestellt. Herr Abg. Prof. Jelinek hat gleichfalls ein Amendement gestellt zur 2. Alinea des 1. Absatzes und zum 2. Absatze. Ich ertheile dem Hr. Dr. Èupr das Wort.

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XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Dr. Èupr: Der Alltrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Albert Nostiz, der uns soeben lithographirt vorgelegt worden ist, unterscheidet sich meiner Ansicht nach, und wie man auf den ersten Blick sehen kann, durch Nachstehendes vom Antrage des Landesausschusses.

Zunächst ist der Artikel I u. II weggelassen worden, von der Hoschule geschieht weiter keine Erwähnung und endlich wurde die Oeffentlichkeitserklärung solcher Lehranstalten, die unserem Programme entsprechen werde, dahin modifizirt, daß nur solche Anstalten als öffentlich erklärt werden sollen, die subventionirt werden. Auf diesen dritten Punkt lege ich besonderen Nachdruck.

Was nun den ersten Artikel anbelangt, wie ihn der Landesausschuß vorlegt, so ist bereits in der Generaldebatte die Aeußerung gefallen, daß er doktrinärer Natur und deßhalb überflüssig sei. Meine Herren ich halte den Artikel I nicht für doktrinär und folglich auch nicht für überflüssig; ich halte ihn vielmehr für die Anerkennung beziehungsweise Sanktionirung eines thatsächlichen Bedürfniss, eines Organisationsentwurfes, auf dem weiter gebaut werden soll in dieser Schulangelegenheit. Und folglich halte lch ihn auch nicht für überflüssig. Wir brauchen Schulen für den Bauernstand, für die kleinen Landwirthe im Allgemeinen, dann brauchen wir andere Schulen für die leitenden Beamten auf größeren Gütern und Gutskomplexen, und endlich brauchen wir Schulen, wo höhere Beamte und die Gutsbesitzer selbst die höchste Bildung, die in diesem Fache überhaupt geboten weiden kann, erlangen sollen; wir brauchen aber nicht bloß solche Schulen, sondern es sind bereits Anfänge zu einem solchen Schulorganismus in Böhmen bereits vorhanden. Wir haben in Böhmen Schulen, die für die Bildung des kleinen Landwirthes bestimmt sind, und Schulen, die eine höhere Bildung geben, wo man Unterrealschulen oder Untergymnasien wenigstens als Vorbildung voraussetzt. Eine solche Schule ist die in Liebwerd, ich bin selbst Inhaber und Leiter einer solchen, gleichfalls vom Staate akkreditirten Lehranstalt, die ausschließlich ihre Zöglinge aus dem Untergymnasium und der Unterrealschule rekrutirt.

Wir können eben Niemandem verwehren, nachdem er die ganze Oberrealschule oder das ganze Gymnasium absolvirt hatte, erst eine höhere landwirthschaftliche Bildung anzustreben. Sollten nun künftighin solche Zöglinge unseres Landes, die eine solche höhere Bildung nach absolvirter Oberrealschule oder Obergymnasium beanspruchen, immer nur nach Altenburg in Ungarn gewiesen werden? Ich wünschte, daß wir eine solche höchste Lehranstalt der Landwirthschaft auch in Böhmen (wenn auch in Verbindung mit der Universität oder der Technik) je eher je lieber hätten, wenigstens sollte die Errichtung einer solchen Akademie im Prinzipe ausgesprochen werden. Ich glaube, daß übrigens die Gintheilung, wie sie im Art. I vorkommt, in der That nicht eine doktrinäre Natur hat und daß sie ganz gut in ein Gesetz paßt. Dafür haben wir bereits einen Präcedenzfall z. B. in der Gemeindeordnung §. 27, wo es, wenn ich nicht irre, heißt: "Es gibt einen selbstständigen und einen übertragenen Wirkungskreis." Warum sollte man nicht in diesem Gesetze sagen können: Es gibt solche und solche Lehranstal-ten, ich glaube, daß hier eine vollständige Analogie stattfindet.

Was den 2. Artikel anbelangt, so würde ich hierin in der That der Meinung der ehrenwerthen Mitglieder beitreten, die geäußert haben, daß er nicht hierher gehöre. Ich glaube, daß diese Bestimmung in dem Lehrplan für die Volksschulen und in die "politische Schulverfassung" gehört. Sollte man es aber für gut finden, daß ein solcher Wunsch im Gesetze ausgesprochen werde, so würde ich mir erlauben später einen Zusatzantrag diesfalls zu stellen. Ich glaube jedoch, daß man davon abgehen kann. Was den 3. Punkt, die Modifikation des Art. III, wie er von Sr. Excellenz angetragen wird, betrifft, so bitte ich Sie, meine Herren, wohl zu bedenken, daß es doch ganz unbillig wäre, wenn landwirthschaftliche Privatanstalten, die sich ganz getreu nach dem Programme, das wir hier als Instruktion für den Landesausschuß entwerfen, einrichten und die sich alle Mühe geben, diesen Anforderungen zu entsprechen, dafür nicht einmal eine Anerkennung vom Landtage bekommen sollten in der Form, daß er sie dafür im Interesse der guten Sache, die sie vertreten, für öffentliche Lehranstalten erklärt; unbillig wäre es, sage ich, wenn Lehranstalten, blos deßwegen, weil sie vom Landtage Etwas verlangen, von ihm subven-tionirt werden, den Vorzug haben sollen, als öffentliche Lehranstalten erklärt zu werden. Liegt hier das Gewicht in der Subvention? Ich glaube, das Gewicht liegt in der guten und verläßlichen Einrichtung. Es sind immerhin Lehranstalten möglich, die nicht brauchen subventionirt zu werden, die es nicht in ihrem Interesse finden, ja die es verschmähen Subventionen anzusprechen. Sollte man solche Lehranstalten nicht für öffentliche erklären, wenn sie ganz dem fraglichen Programme entsprechen? Meine Herren! Was die Subvention weiter anbelangt, so wäre ich ganz gegen diesen Antrag und selbst theilweise gegen den Antrag des Landesausschusses. Ich glaube, wenn Subventionen gegeben werden sollen, so gebe man sie lieber den niedern Ackerbauschulen, jenen Schulen, wo der Bauernstand im Großen erzogen werden soll, und der am meisten durch Steuern zu dem Landesfonde beiträgt. Wir sollen hier zwei höhere landwirthschaftliche Lehranstalten unterstützen? Was sind das für Anstalten? Es sind dies Anstalten, welche Wirthschaftsbeamte für die Großgrundbesitzer liefern sollen? Ich glaube, solche Anstalten zahlen sich gewissermaßen durch sich selbst aus. Jemand, der eine höhere Bildung anstrebt, soll dafür Etwas geben, das ist recht und billig; für den Unterricht des kleinen Grundbesitzes, des Bauernstandes sollte durch Subventionirung gesorgt werden.

Und so bin ich im Allgemeinen gegen den An-


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XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

trag des Herrn Grafen A. Nostitz schon darum, weil er als Resolution angenommen werden soll, als eine Resolution des Landtages und nicht als Gesetz.

Ich glaube meine Herren, wir dürften später bedauern, wenn wir diese Gelegenheit vorübergehen lassen, ohne den vorliegenden Anträgen des Landesausschusses das Gepräge eines Gesetzes aufzulegen. Vor allem bemerke ich, wie der Herr Berichterstatter schon berührt hat, daß, wenn wir tüchtige Lehrkräfte für solche Schulen haben wollen, wir ihnen die Möglichkeit geben müssen, daß ihnen die Zukunft gesichert wird. Solche Anstalten aber werden ihnen die Zukunft nicht sichern, wenn nicht das Gesetz ausdrücklich bestimmt, das, der Uebergang von einer solchen öffentlichen Lehranstalt an eine andere öffentliche Mittelschule so betrachtet werde, wie es bereits im Gesetzentwurfe für die Gymnasien und Realschulen besteht. Wenn man nämlich von einer öffentlichen Lehranstalt an eine Staatsanstalt oder an eine andere öffentliche Anstalt übertritt, so können die Dienstjahre so gezählt werden, als wenn man sie dorten zugebracht hätte. — Das glaube ich können wir nur im Wege eines Gesetzes proponiren.

Ich glaube für den Fall, als die Vorlage als Gesetz angenommen wird, nach Analogie des Gesetzes für Gymnasien ein Amendement zu stellen. Das Gesetz sagt hier (lieft): "Wenn ordentliche Lehrer öffentlicher Gymnasien, (Organisat. Entwurf! §. 106) welche nicht Staatsgymnasien sind, an Staatsgymnasien übertreten, so werden ihnen die an jenen geleisteten Dienste so angerechnet, als wären sie an diesen geleistet worden."

Es wird für das Gedeihen der landwirthschaftlichen Lehranstalten im hohen Grade erforderlich sein, anzurathen, daß man den nämlichen Grundsatz anerkenne und gesetzlich ausspreche. — Ich würde nun, im Falle die bezüglichen Anträge des Landesausschußes angenommen werden sollten, als einen besonderen Artikel des Gesetzes beantragen, daß diese, Bestimmung für die landwirthschaftlichen Lehranstalten gleichfalls angenommen werden möchte. Wenn für den künftigen Lehrstand dieser landwirthschaftlichen Lehranstalten auf diese Weise durch ein Gesetz vorgesorgt wird, dann können Sie überzeugt sein, daß wir die besten Kräfte bekommen werden, um dem landwirthschaftlichen Unterrichte zu entsprechen, daß wir dann, um landwirthschaftlich zu sprechen, gleichsam einen Schmeten dieser Kräfte bekommen, wo wir uns sonst nur mit magerer Milch diesfalls begnügen mühten.

Ich will weiter noch berühren, daß es sehr richtig bemerkt ist von Sr. Excellenz dem Herrn Regierungsvertreter, daß aus der ganzen Vorlage, um so weniger aus dem Antrage Sr. Excellenz des Grafen Nostitz nicht zu entnehmen ist. wer eigentlich berechtigt ist, dergleichen Lehranstalten zu gründen und sie verantwortlich zu leiten.

Ich glaube, daß das ganze Gesetz, wenn es Gesetz werden soll und nicht bloß eine Resolution, angelehnt werden muß nach der Ansicht des Herrn Regierungsvertreters an das wichtige Gesetz vom 27. Juni 1850 über den Privatunterricht im Allgemeinen. — Meine Herren! dieses Gesetz ist nach meiner Ueberzeugung, wenn nicht gerade das beste, so doch das liberalste, was das Ministerium Thun überhaupt herausgegeben hat. Dieses Gesetz sagt: "Jedermann ist befugt, Lehranstalten zu gründen, wenn er sich ausweist, daß er 1) dieselbe Befähigung hat, wie die Lehrer an gleichartigen oder analogen öffentlichen Anstalten, 2) wenn er ein österreichischer Staatsbürger ist, 3) einen unbescholtenen Lebenswandel führt." Das ist gewiß liberal. Ein solcher Unternehmer braucht keine Bewilligung, sondern er zeigt nur der Statthalterei an, daß er eine solche Anstalt in 3 Monaten eröffnen wolle. An ein solches allgemeines Gesetz können wir unsere gesetzlichen Bestimmungen immerhin anlehnen.

Nun aus dem Ganzen geht hervor, daß ich sehr gerne dafür wäre, wenn es nur durchginge, daß hier ein, wie es eben der Landesausschuß beantragt, Gesetz votirt wird. Sollte es nicht durchgehen und dem h. Landtage eine bloße Resolution belieben, dann müßte ich ein Amendement zu Art. II des Antrages des Grafen Nostitz mir erlauben, nämlich ein Amendement zu diesem Artikel, um jene schreiende Unbilligkeiten zu beheben, von denen ich früher sprach. Das Amendement geht dahin, daß in Art. 2 folgende Worte eingereiht weiden. Nach den Worten "Grundsätze entspricht" die Worte einzufügen: "werden vom Landtag für öffentliche Lehranstalten erklärt" und nach den Worten: "und die" das Wort "zugleich." Es würde dann der Artikel so lauten: "Solche landwirthschaftliche Lehranstalten, deren Einrichtung den von dem Landesausschuße zur allgemeinen Richtschnur hinausgegebenen Grundsätzen entspricht, werden von dem Landtage für öffentliche Lehranstalten, und die zugleich eine Unterstützung aus dem Landesfond erhalten, werden als Landesanstalten erklärt." Ich erlaube mir dieses Amendement auf den Tisch des h. Hauses niederzulegen und ich bitte das-selbe möglichst zu berücksichtigen. Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dr. Lambl. Ich werde nur eine Bemer-kung vorausschicken über die beabsichtigte Behandlung dieses Amendements. Ich werde es dann bei der Abstimmung bei dem Titel "Gesetz" zur Abstimmung bringen, weil das das wesentliche ist. Es handelt sich darum, ob eine Resolution oder ein Gesetz gegeben werden soll. Dr Lambl: Ich glaube, daß ich der guten Sache den besten Dienst erweise, wenn ich den Antrag, welchen Se. Excellenz Graf Albert Nostitz gestellt hat, unterstütze, (Bravo), aus dem einfachen Grunde, weil es der kürzeste Weg ist, der zur Erreichung des Zieles führt, das wir alle anstreben, wie ich in der letzten Sitzung von allen Seiten zu vernehmen die Ehre hatte. Ich glaube aber, daß Alinea 1 eines Amendements bedürfen dürfte. Und dieses zu stellen, nehme ich mir die Freiheit.

Bevor ich es jedoch ausspreche, erlaube ich mir

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XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

eine Bitte an das hohe Haus zu stellen, eine Bitte um Entschuldigung. Es handelt sich um einen Gegenstand von so sehr specieller Natur, daß gewiß ein Jeder, der nicht selbst Landwirth und Fachmann ist, nicht ein so lebhaftes Interresse für die Sache fühlen wird, und nicht mit dem Interesse unserer Erörterung zuhören wird, wie ich es wünsche. Hierzu gesellt sich ein zweiter Uebelstand, daß ich nicht begabt bin mit der Kunst, die Herren zu persuadiren. Ich bitte daher um Entschuldigung dieser zwei Uebelstände und um die Nachsicht, namentlich jener Seite des h. Hauses, zu welcher meine Stimme hinzureichen nicht im Stande ist.

Mein Amendement betrifft, wie gesagt, Alinea 1. Der Kernpunkt dieser Alinea ist offenbar, namentlich im zweiten Absatz: "Der Bestand soll gesichert werden." Meine Herren, ich bitte wohl den Unterschied zu machen, daß es sich hier darum handelt, den Bestand zu sichern, und nicht etwa eine Schule zu errichten. Das ist ein großer Unterschied. Wenn eine Schule, wie sie proponirt und gewünscht wird, errichtet weiden soll durch Subvention aus Landesmitteln, so wäre dieses eine ziemlich bedeutende Summe, und obzwar die Landwirthschaft einer solchen Ausgabe werth wäre, so zweifle ich doch, daß das h. Haus bereit wäre, diese Summe zu votiren, wenn sie ausgesprochen wird. Diese Summe würde sich für ein Institut mindestens auf 100.000 fl. belaufen (und die jährliche Subvention auf 20—30000 fl.). Das find Ziffern, die zwar nicht allzu groß sind, nach meinem Erachten aber zu groß vielleicht für die Bereitwilligkeit des h. Hauses. Es handelt sich hier, wie gesagt, nicht um die Errichtung, sondern um die Sicherung des Bestandes. Was will man damit sagen? Man will damit sagen, daß einzelne Privatunternehmer oder Kommunen oder vielleicht auch Vereine, wenn sie sich herbeilassen, ein Institut in diesem Umfange zu errichten, subventionirt werden sollen in dem Maße, daß sie bestehen können. Sehr viel werden sie dazu beitragen können aus eigenen Mitteln, denn wenn es z. B. eine Kommune ist, die in ihrem Schoße ein solches Institut errichtet, so seht sie diese in die angenehme Lage, bedeutende Einkünfte an sich zu ziehen, die sich unter die Bevölkerung vertheilen. Ich erwähne als solches Beispiel die Stadt Tetschen, deren Vertreter auch in unserem Hause sitzt. Die Stadt Tetschen besitzt den Vortheil, daß in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft ein solches Institut besteht; für dieses weiden alljährlich, so viel mir bekannt ist, bei 60.000 fl. lediglich durch die Post expedirt, und diese Summe wird vertheilt unter die Erwerbsklassen der Stadt, unter jene, die sich von den Zöglingen ernähren. Das ist ein Lockungsmittel, und darauf kann man gefaßt sein, daß es keine Noth geben wird, Unternehmer zu finden, welche in Rücksicht auf diese Vortheile sich bereit finden werden, ein landwirthschaftliches Institut zu gründen, und das Möglichste, was die Verhältnisse erlauben, zu thun.

Allein ein Umstand ist bei der Sache wohl zu erwägen. Zum Bestände eines Institutes gehören nicht allein, ich möchte sagen, die todten Mittel sondern auch die lebenden, und das ist der Lehrkörper. Ich erlaube mir meine Herren per parenthes im eine Bemerkung zu machen. Wenn ich die Ehre gehabt hätte, in der vorjährigen Session oder vor zwei Jahren, als ich die Ehre hatte meinen Antrag zu stellen, über diesen Punkt zu sprechen, da wäre ,ch sehr befangen gewesen; ich selbst war damals Mitglied eines solchen Lehrkörpers, um den es sich handelt; es hätte mir wie ein Bleigewicht auf der Zunge gelegen, zu sprechen, wo es sich darum gehandelt hätte für daß Interesse der Lehrer einzustehen, zu denen ich selbst gehörte. Heute bin ich nicht mehr in dieser Lage, ich spreche vom objektiven Standpunkte; erlauben Sie mir darum, daß ich mich mit jener Wärme des Lehrkörpers dieser Anstalten annehme, die er verdient. Eine Stadt, eine Kommune, ein Verein, wenn er auch noch so sehr bereit ist, eine Anstalt zu begründen, nimmt doch immer noch ein Bedenken dabei, nämlich es frägt sich, welche Last wird mir da für die Zukunft auserlegt? Wenn eine solche Unternehmung (eine Kommune, ein Verein oder wer immer), wenn eine solche Unternehmung eine Anstalt gründen, und zugleich den ganzen Lehrkörper besolden, ihm diejenigen Emolumente bieten soll, die gleichgestellte Lehrer z. B. in Staatsdiensten haben, so ist das eine bedenkliche Sache. Dazu läßt sich die Gemeinde oder überhaupt die Unternehmung ungern herbei. Da nun ist es, wo wir von Rechtswegen eingreifen sollen, hier handelt es sich um die Hilfe, welche das Land bieten soll. Ich glaube, wenn die Lehrer dasjenige thun, was man ihnen vorschreibt, so sind sie wahrhaftig Diener des Landes, und das Land wird Recht thun, wenn es um sie sorgt und ihre Existenz sichert und die Existenz derjenigen, welche sie vielleicht hinterlassen, wenn der Eifer des Amtes sie zu Grunde richtet, was gar nicht so selten vorkömmt.

Es wäre daher das Amendement, welches ich zu stellen beabsichtige fürs Erste: Die Subvention zu präcisiren. Da ich nun weih, daß bei der Bewilligung von Subventionen man nicht gern in bianco bewilligt, und ich doch nicht in der Lage bin, die Summe genau zu nennen, welche nothwendig ist, so erlaube ich mir annäherungsweise etwas zu bezeichnen, was das hohe Haus zufrieden stellen dürfte. Ich wollte das Amendement stellen, daß es nach den Worten im Antrage Sr. Excellenz des Herrn Grafen Nostitz "wird durch Subventionen aus dem Landesfonde gesichert," daß es nach diesen Worten heißen möge, "welche jeder Anstalt wenigstens die Gehalte des Lehrkörpers und einen jährlichen Beitrag von 2000 Gulden für Lehrmittel deckt." Diese 20N0 Gulden sind bereits klar ausgesprochen, die Gehalte des Lehrkörpers wäre nur dasjenige, worüber ich noch nähern Aufschluß zu geben hätte. Ich erlaube mir da auf einige Akademien und Anstalten dieser Art im Auslande


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XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

hinzuweisen, um den Herren einen Begriff beizubringen, welche Subvention und welche Gehalte dort bewilligt, werden um sie zu erhalten. Ich bleibe mit den Anforderungen, die ich in meinem Amendement stellen werde, weit unter der Linie dieser Summen, welche ausländische Anstalten beziehen. Es gibt Anstalten in ganz Deutschland, in Belgien, in Frankreich, welche sämmtlich in ihren Einnahmen außerordentlich gut gestellt find.

Ich nenne hier z. B. die belgische. Diese bekam bei ihrer Gründung 94,000 Franks und die jährliche Erhaltung beträgt für den Lehrkörper 29500 Franks, nehmen wir die Hälfte als Gulden an, so sind es 15.000 fl. und 39.000 fl. für den Rest, d. h. für die Erhaltung des Mobilars, Instandhaltung des Gebäudes u. s. w. Dabei wollen sie, meine Herren, noch erwägen, daß das Gut, welches als Substrat der Anstalt diente, nicht gekauft, sondern nur gepachet wurde. Das könnte auch bei der Anstalt, die hier subventionirt werden soll, der Fall sein, daß das Objekt gepachtet, oder auch nicht einmal gepachtet wird, sondern daß mit dem Eigenthümer blos ein Kontrakt geschlossen wird, daß er durch eine Reihe von Jahren der Anstalt sein Gut als Lehrmittel zu Gebote stelle.

Als zweite Anstalt nenne ich die von Eldena. Diese ist besonders reich dotirt. Sie bekömmt das ganze Erträgniß einer Domäne, welche der Universität zu Greifswalde gehört, und außerdem noch 4000 Thaler. Der gesammte Lehrkörper ist so gehalten, wie die Professoren der Universität Greifswalde, welche wohl die reichste Universität in ganz Deutschland, wo nicht in Europa ist.

Es wird nun mein Amendement zunächst dahin gehen, diese Subvention bezüglich des Gehaltes der Lehrer zu präzisiren und 2000 Gulden für Lehrmittel für jede Anstalt vorzuschlagen.

Es dürfte nun die Frage entstehen, was mit diesen gewissen Lehrmitteln gemeint ist.

Meine Herren! an solchen Lehranstalten, welche den Unterricht in der Weise zu ertheilen haben, wie er heutzutage von der rationellen Landwirthschaft gefordert wird, bedarf es wissenschaftlicher Behelfe, Sammlungen für den Unterricht, in den Naturwissenschaften, mathematische Gegenstände und selbst Modelle von guten landwirthschaftlichen Geräthen; ich sage "Modell", nicht Geräthschaften, nicht etwa selbst Geräthe, mit denen man arbeitet, oder gar Thiere, die man züchtet, diese würden als Bestandtheile des Objektes zu betrachten sein, und ihre Erhaltung Demjenigen zugewiesen werden, dem das Objekt gehört. Lehrmittel sind Gegenstände, welche den Zweck haben, lediglich zum Unterricht verwendet zu werden, aus denen man sonst in keiner Weise einen Nutzen ziehen kann, welche also im strengsten Sinne des Wortes Lehrmittel sind. Und zur Erhaltung dieser Lehrmittel habe ich mir erlaubt, die Summe von 2000 Gulden jährlich als Beitrag vorzuschlagen, weil ich aus meiner eigenen Erfahrung weiß, daß das ca. die Hälfte dessen ist, was eine wohl dotirte Anstalt fordern kann. Wie hoch würde sich nun voraussichtlich diese Subvention belaufen? Nach dem, wie ich die Berechnung angestellt habe, mit den Kosten der Unterhaltung des ganzen Lehrkörpers bei Gehalten, wie sie gegenwärtig die k. k. Lehrer der Oberrealschulen oder Obergymnasien in den Hauptstädten beziehen, würde die Erhaltung des ganzen Lehrkörpers ca. 10.000 fl. betragen, dazu 2000 fl. Subvention für die Lehrmittel, so betrüge es im Ganzen 12.000 st. für eine Schule, und wenn der hohe Landtag das Prinzip von zwei Schulen genehmigt, so würde dieß eine voraussichtliche Auslage von 24.000 fl. jährlich aus dem Landesfonde betragen.

Das zweite Amendement, welches ich mir zu stellen erlaube, betrifft die dritte Zeile in diesem Absatze, wo es heißt "mit Rücksicht auf beide Landessprachen." Diese Zeilen meine Herren! sind zwar für mich deutlich genug, denn ich hatte die Ehre, in der Enquetekommission mitzusitzen, und habe die Bedeutung derselben zehn- bis zwanzigmal ventiliren hören, und weiß, was die Kommission damit gemeint hat. Sie hat einfach die gerechteste Berechtigung beider Landessprachen damit gemeint, die sich nur denken läßt.

Es sind aber doch von einigen Seiten Bedenken dagegen ausgesprochen worden. Es soll Klarheit über die Bedeutung dieser Worte im hohen Hause verbreitet sein, und daher erlaube ich mir, anstatt dieser Worte vorzuschlagen, daß es heißen möge: "der Bestand von mindestens zwei landwirthschaftlichen Lehranstalten, einer mit deutscher und einer mit böhmischer Unterrichtssprache wird durch Subvention u. s. w."

Das ist mein zweites Amendement und ich empfehle es der gefälligen Berücksichtigung des hohen Hauses.

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz Graf Leo Thun.

Graf Leo Thun: Ich habe gestern meine Geneigtheit ausgesprochen, einen Antrag zu stellen, daß die Vorlage des Landesausschusses, insoweit sie als Gesetzentwurf eingebracht wurde, an den Ausschuß zur formellen Aenderung zurückgewiesen werde. Der eine Zweck, den ich dabei vor Augen hatte, war der, daß der Landtag sich sofort darüber ausspreche, daß er nicht gesonnen sei, den Gegenstand im Wege eines legislativen Aktes zu erledigen. Ein anderer Zweck war der, daß, wenn dieser Beschluß angenommen würde, dem Landtage für die weitere Berathung des Gegenstandes ein klarer Text vorliege.

Seine Excellenz der Herr Graf Nostitz hat im Wege eines Amendements einen solchen Text vorgeschlagen und ich kann nur dankbar anerkennen, daß die Verhandlung durch seinen Antrag gefördert worden ist und jener, wenn auch, wie ich glaube, nur kurze Zeitraum, welcher für den Landesausschuß erforderlich gewesen wäre, einen ähnlichen Antrag zu stellen, erspart wird.


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Jedoch möchte ich auf einen Umstand aufmerksam zu machen mir erlauben, daß nämlich dadurch der andere Zweck, der mir vor Augen schwebt, und der wesentlich zur Erleichterung der Berathungen des h. Hauses beigetragen haben würde, nicht erreicht worden ist. Wenn nämlich der Landtag die Vorlage an den L. A. zurückgewiesen hätte, um eine neue Vorlage vom L. A. zu erhalten, so wäre die gegenwärtig in unseren Händen befindliche gedruckte Vorlage bereits beseitigt.

Das ist heute nicht der Fall.

Wir haben nunmehr vorliegen den gedruckten Antrag des Landesausschußes und ein Amendement Sr. Excellenz des Herrn Grafen Nostitz, zu dem bereits mehre Subamendements angekündigt worden sind. Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall hat bereits vorhin eine Schwierigkeit angedeutet, welche für die Behandlung daraus hervorgeht und es scheint mir bereits in der Versammlung selbst, wenigstens bei den Herren Rednern, welche heute das Wort ergriffen haben, einige Unklarheit darüber zu bestehen, was eigentlich gegenwärtig der Gegenstand der Vorlage ist.

(Rufe: ganz richtig.) Ich glaube, daß in formeller Richtung immer noch der Antrag des Ladesausschußes die eigentliche Vorlage bildet.

Wir haben zunächst über den eisten Antrag des Landesausschußes zu verhandeln nur mit dem Unterschiede, daß uns gleichzeitig schon eine Reihe von Amendements vorliegt und es den Rednern unbenommen ist, über die verschiedensten Punkte, welche in den Amendements enthalten sind, sich zu verbreiten. Ich glaube, daß dadurch die Verhandlung wesentlich leidet und daß es wünschenswerth wäre, irgend einen Modus zu finden, in dem, wenn der Landtag den Beschluß gefaßt haben wird, den Antrag des Landesausschußes nicht anzunehmen, nämlich den Antrag, daß ein Gesetz über die Sache zu erlassen sei, doch die Debatte noch nicht abgeschnitten würde über die einzelnen Punkte des Amendements des Herrn Grafen Albert Nostitz. Wie die Dinge liegen, wäre aber geschäftsordnungsmäßig der Vorgang eigentlich der, daß die Debatte über alle Punkte des Amendements durchgeführt würde und erst nach dieser Durchführung der Debatte zu den Abstimmungen geschritten würde, folglich die Berathung niemals fixirt würde auf die einzelnen Punkte des Antrages. Im Uibrigen bin ich jedoch keineswegs gesonnen, die Absicht, die ich gestern ausgesprochen habe, zur Ausführung zu bringen. Ich werde jetzt, wo wir einen klaren Text in dem Amendement des Herrn Grafen Nostitz vor uns haben, den Antrag nicht stellen, den Gegenstand noch einmal an die Kommission zurückzuweisen, um so mehr als ich meinerseits auch mit dem Meritorischen der Anträge Sr. Excellenz des Herrn Grafen Nostitz einverstanden bin. Nur in formeller Beziehung möchte ich auf einen Umstand aufmerksam machen. Der Schlußsatz des Amendements sagt: "Nun würden die Berichtsanträge des Landesausschußes folgen." Das ist offenbar nicht ganz richtig. Das Amendement ist zunächst ein Abänderungsantrag zum ersten Berichtsantrag des Landesausschußes. Insofern wäre schon durch die Annahme des ersten Punktes des Amendements der erste Berichtsantrag des Landesausschußes beseitigt. Es ist aber auch in das Amendement, wenn ich es richtig auffasse, bereits der Punkt II, d des Landesausschusses aufgenommen, auch der würde bereits entfallen fein. Mir scheint also, wenn der Landtag sofort das Amendement annehmen würde, ist dadurch bereits Antrag I und II sub b des Landesausschußes beseitigt und bleiben nur noch die Anträge II a und II c und der Antrag III des Landesausschußes zur Berathung.

Oberstlandmarsch all: Dr. Noth!

Dr. Karel Roth: Uvítal jsem s radostí návrh od Jeho Excellence, hrabìte Nostitze, podaný, a souhlasím s ním docela i co do obsabu i co do formy. Avšak ohlednì subvence, kterou Jeho Excellenci v návrhu vyslovil, nesouhlasím s ním a domnívám se, že návrh ten jest ponìkud neroveò a nedím nespravedliv. Myslím že nebude tøeba dokazovati, jak dùležité jest hospodáøství pro náš státní život a jak dùležitým èinitelem státního života jest; nebo zde v sezení od výmluvných øeèníkù dokázáno, že Èechy ano celé Rakousko jsou státy výhradnì rolnické, a že výživa naše vlastnì se zakládá buï ve vyrábìní hospodáøských plodin a nebo alespoò v prùmyslném jich upravení a zpenìžování, a že vyšší prùmysl se zanáší zpenìžováním hospodáøských výrobkùv, o èemž svìdèí naše pøádelny na len a naše koželužství a tak dále. Z toho patrno, že v zemích tìchto hmotný a duševný blahobyt hlavnì závisí od stupnì vývinu hospodáøství a že tedy blahobyt tento dennì bude pøibývati, jakmile vyššího stupnì hospodáøství dosáhne. Blahobyt tento dosáhnouti mùžeme tím, když zøídíme výborné školy a mnoho škol hospodáøských, ponìvadž právì vyuèováním hospodáøství na takový stupeò se dostane jak žádoucnì jest. Tu však se obávám, že, kdyby zásada, která vyslovena jest v prvním èlánku od Jeho Excellenci pana hrabìte Nostice, pøijata byla, že by takových škol dostateènì nepovstalo; nebo dle zásady této zùstavuje se zøizování, vydržování hospodáøských uèiliš jen pùsobnosti onìch kruhù, jichž prospìch to vyhledává a jen co výminka zásady je udáno, že trvání alespoò dvou hospodáøských uèiliš zaruèiti se má z dùchodù zem-ských.

Zde zase tedy platí, že mimo tyto dvì školy nemají žádné jiné dostati podpory od zemského výboru. To ale právì zdá se mi býti velmi nebezpeèné ; nebo dovoluji si otázku, kdo vlastnì takových škol nejvíce potøebuje? Myslím, že potøeba ta nejvìtší je tam, kde hospodáøství jest na nejnižším stupni a kde jen dle starých obyèejù hospodáøství se provozuje. V takových kra-


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jinách ale není mysl pro pokrok hospodáøský tak probuzena, aby jednotlivci pøinášeli takových obìtí, jakých vyžaduje zaøízení hospodáøských škol. Tu se právì obávám, že kdybychom dle této zásady jednali, že by pak právì v tìch krajinách, kde nejvíce škol hospodáøských zapotøebí jest, školy takové ani nepovstaly, a že by takové krajiny po delší èas postrádati musely pokroku hospodáøského. Myslím, že dùvod tento jest velmi dùležitý, a pokládám to tedy, ponìvadž hospodáøství jest mocným èinitelem v státním životì, za záležitost zemskou a za úlohu zemì, aby všude tam, kde èinnost jednotlivcù nedostaèí, aby všude tam, kde takové èinnosti nestává, zemì sama vìci té se uchopila a sama školy takové zaøídila. Myslím, že se také takových podpor nemusíme ani obávati, že by zemské dùchody jimi byly velice obtíženy. Kdyby se vyslovilo, že jen v pøípadu nutnosti uznané, má podpora se dáti na zøízení aneb vydržování takových ústavù hospodáøských, mùselo by se pro každý pøípad, když taková škola zaøíditi neb vydržovati by se chtìla, o podporu zemského výboru žádati, a v každém pøípadu pøišla by záležitost ta k rokování ve snìmu.

Zdá se mi, žeby sl. snìm pøi své opatrnosti pøi poskytování podpor takových neplýtval jmìním zemským tak, aby to snad bylo na škodu zemi, a žeby podporoval jen takové školy, kde by to nejnutnìjší potøeba vyžadovala, a koneèné také, kdybychom jakousi subvenci vícero tisíc zl. takovým školám mìli dávati, jak pan posl. Lambl navrhuje, — praví: 24.000 zl. a budiž i 50.000 zl.; mnoholi by bylo potøeba pøirážky k dani, aby subvence taková kryta byla? Tu by asi 1 kr. na 2 zl. pøišel, a tedy ani 1/2 % by nepøišlo; a z této pøirážky platili by 82% jen hospodáøi, ponìvadž naše orba a hospodáøství platí asi 82% veškerých daní, a tu myslím, že právì nejvìtší èást tohož bøemena by nesli ti, kteøí z toho nejvìtší užitek mají, a tìch ostatních 18 % do další summy mùžeme my øádi platit, zejména to mùže prùmysl èinit, ponìvadž vìtší èást prùmyslu bere syroviny právì z hospodáøství, a ponìvadž také hospodáø, rolník a velkostatkáø prùmysl náš hojnì podporuje, co jsme v krátkém zasedání seznat mnohdy pøíležitost mìli, a že skuteènì toho zasluhuje hospodáøstvi, aby celá zemì k tomu pøispívala, kde toho vyžaduje prospìch. Z té pøíèiny a z obávání toho, že by snad tou zásadou byla vylouèena možnost dání subvence školám, kde toho nutnost žádá, dovolím si podati amendement, a sice v tom smìru, aby se pøi odstavci prvním èlánku dodalo: "podnikatelùm budiž ale pro pøípad nutnosti k zaøízení aneb vydržování poskytnuta ze semských dùchodù pøimìøená podpora." Dovoluji si tento návrh odporuèiti slavnému snìmu.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Zeithammer hat das Wort.

Poslanec prof. Zeithammer: Pánové! Myslím, že zdravá a pravá zásada národního hospodáøství, ku které se po dlouhém boji pøišlo, je ta: co dovede jednotlivec, necha provede jednotlivec. Co není možná prospìšného a dùležitého provesti jednotlivci, necha se toho chopí korporace, a kde spolky a jednoty nejsou již s to, aby co dùležitého jest provedly, necha se to chopí vyšší faktor, zemì a koneènì øíše. Myslím, že jest to pravé stanovisko, proto schvaluji docela, že bylo i v návrhu zemského výboru, i v amendementu, které nám podal hrabì Nostic, vysloveno, že se zaøízení takových škol ponechá interessentùm. A však, pánové, hleïme k tomu, co doposud se u nás právì pro takové potøeby stalo. Již v posledním zasedání pan hrabì Nostic k tomu poukázal, jakým spùsobem právì v rakouských státech k hospodáøství hledìno bylo.

Já bych si dovolil to dokázati nìkolika èísly, i uvedu tu na pøíklad Prusko, které vìnovalo hospodáøským potøebám v jednom roku 368.000 tolarù, a vedle toho Bavorsko 134.000 tolarù a t. d. a Rakousko toliko 18.027 tolarù. Já to pøevádím všecko na tolary, ponìvadž suma, kterou vydalo Prusko v tom roce mnì tak imponovala, že jsem k pøehledu takovým spùsobem to chtìl uvésti.

Tedy, pánové, 18.027 tolarù v jednom roce obìtovalo Rakousko, aby podporovalo hospodáøství polní, a z toho vlastnì pøipadla vìtší èást spolkùm a nikoliv státu samému.

Pøihlédnemeli k tomu, co v obvodu zemì naší pro hospodáøství polní až posud uèinìno bylo, tož myslím, že to tuze imponovati nebude. Poukazuji k oné èásti budžetní, která v tom ohledu dosti zøejmì mluví, a již v loòském zasedání bylo k tomu poukázáno, že se podpora velmi malá poskytuje, a bylo udáno, nemýlímli se 10.000 zl., které byly urèeny pro zaøízení takových škol. Ale právì proto, že tenkrát to na denním poøádku nebylo, sešlo z toho, a navrhovalo se ze strany doktora Lambla a z mé vlastní strany, aby tìch 10.000 bylo obìtováno jiným potøebám. Tenkráte Jeho Excellenci pan hrabì Clam-Martinic uvedl, že by ze zásady nebyl proti podpoøe hospodáøství polního, ale že jest to mlhovité, že neví, ke kterému úèelu by bylo tenkráte urèeno. Já myslím, že nyní pøišel takový okamžik, kde by se mohla taková a vìtší suma opìt vrátiti, a zde bych odpovìdìl Jeho Excellenci hrabìti Martinicu, že máme takový pøedmìt, a to myslím právì, že by byly naše rolnické školy, Pøidávám se v tom ohledu docela k návrhu, který byl podán panem øeèníkem pøede mnou, aèkoliv stylisace se rozchází v amendementu mém. Pánové, bude se mi namítati, že øeèním proti zásadì, kterou z poèátku jsem sám vyslovil, že jednotlivci a korporace


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se mají toho chopiti. Pravda, pøipouštím, že korporace a spolky také takové rolnické školy dovedou zaøíditi a však ne snad v takové míøe a v takovém spùsobu, který by právì prospìšný byl. Potøebu toho dokázati nepotøebuji.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Rede an mich zu richten.

Námìstek marš. Dr. Bìlský: Pane Zeithammer !

Prof. Zeithammer: (dále.) K zøízení takové školy jest zapotøeby zajisté mnoho; jest k tomu zapotøeby zvláštní hospodáøství, jest k tomu zapotøeby, aby byl zvláštní fond pro uèitelstvo. Bude se ovšem krýti z nejvìtší èásti z výnosu hospodáøství samého a z práce chovancù samých. Nic ménì zbyde ještì dosti znaèná suma, které by bylo zapotøeby k zvelebení takové školy. Zaøíditi tedy myslím dovedou také korporace, a však bylo by možná, že se nedostává dostateènì prostøedkù vyuèovacích, kterých právì pøi rolnických školách zapotøebí jest. Právì z ohledu toho, že takové podpory by potøebovala, nechtìl bych aspoò ze zásady vylouèiti podporu takových škol, abychom docela takovým podporám zadost uèinili

Proè by se mìla vynaložiti právì na støední školy a proè ne rolnickému stavu, který kromì toho nemá pøílišného pøímého užitku z toho, co on odvádí; nech se vrátí zase ze zemských dùchodù jistá èást oného zdroje, který právì poskytuje v tak hojné míøe. Bude se mi dále namítati, že tenkrát, když zásada vysloví subvenci, že by jako houby vyrostly takové školy ze zemì.

Pánové, tomu není tak, nebo k zaøízení takové školy jest právì velký náklad zapotøeby, a nebude každá korporace nebo mìsto mít zøetel na to, hned školu zaøíditi a když to nepùjde, a sama málo získá, obrátí se k zemskému snìmu: buïte tak ochotni, dejte nám subvenci. Subvontionování toto bude zùstaveno slavnému snìmu, který by si ponechal v každém jednot-livém pøípadì takovou subvenci povoliti, na zøeteli maje hlavní nutnost a potøebu. Právì z toho ohledu, abychom obrátili, jak jsem pravil, z dùchodù zemských také jakousi èást onomu stavu, který v hojné míøe a mozoly svými pøi-spívá, podporuji návrh, který uèinìn byl panem poslancem Rothem. Ovšem podal jej ve znìní povšechnìjším, a nevím na èem se slavný snìm usnese. Upozoròuji jenom k tomu, že v zásadì nerozhazují se od sebe. Podporování nižších èili rolnických škol z dùchodù zemských v zásadì nevyluèuje, se pakli zaøízení jejích pøi-mìøené jest základním pravidlùm od zemského zastupitelslva pøijatým. Zemský snìm povoluje podpory takové v jednotlivých pádech. To je amendement mùj, který jsem podal k prvnímu nebo druhému odstavci, ponìvadž buï k tomu neb onomu vøaditi se mùže.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Dr. Jelinek.

Dr. Jelinek: Ich habe mir erlaubt, gleich im Anfange der Debatte ein Amendement zu überreichen, welches im Verlaufe der Debatte vom Herrn Professor Lambl aufgenommen und selbstständig gestellt worden ist. Es dient dies zur Beseitigung gewisser Besorgnisse, die in gewissen Kreisen der Bevölkerung rege geworden sind, nämlich eine präzisere Fassung jener Stellen, welche sich auf die Unterrichtssprache beziehen.

Namentlich sollte durch die präcisere Fassung, wie sie auch Herr Professor Lambl vorgeschlagen hat, der Besorgniß gesteuert weiden, es möchten diese Schulen auf dem Prinzip des Utraquismus begründet werden. Der Utraquismus erfreut sich bei einem Theile der Bevölkerung und vielleicht auch bei dem anderen keiner großen Beliebtheit. Es ist das eine Thatsache, die ich mir blos vorbehalte zu konstatiren, ich will den Grund derselben nicht näher erörtern. Uns allen meine Herren, schwebt beim Antrage des Landesausschusses und auch beim Antrage, den Se. Excellenz der Herr Graf Nostitz gestellt hat, die Rücksicht vor auf 2 bestehende Schulen, obgleich in einem Gesetzentwurf nicht wohl diese Schulen namentlich genannt werden konnten, die Ackerbauschule zu Rabin und die landwirthschaftliche Lehranstalt auch verbunden mit einer Ackerbauschule zu Tetschen-Liebwerd. Wenn ich für den Antrag Sr. Excellenz des Grafen Nostitz stimmen werde, so thue ich das in der Voraussetzung, daß die Schule zu Rabin naturgemäß, in einer rein böhmischen Gegend gelegen, zu einer landwirthschaftlichen Lehranstalt mit böhmischer Unterrichtssprache entwickelt werde, daß dafür die in einer rein deutschen Gegend gelegene Lehranstalt zu Tetschen-Liebwerd auch eine Lehranstalt mit rein deutscher Unterrichtssprache werde.

Es hat das eine praktische Bedeutung nicht sowohl den Schülern als den Lehrern gegenüber. Bei der Lehranstalt, wo die deutsche Unterrichtssprache maßgebend ist, ist der Kreis, aus welchem man die Lehrkräfte wählen kann, ein weit ausgedehnterer und ich sehe wirklich nicht ein, warum wir uns dieses Vortheiles in dieser Beziehung begeben sollen. Wir können tüchtige Lehrkräfte aus Hohenheim, solche, die sich in Ungarisch-Altenburg gebildet haben, an diese Lehranstalt recht leicht heranziehen. Wie gesagt, mein Amendement ist dasselbe, wie das des Herrn Professors Lambl. Ich erlaube daher mich ihm anzuschließen.

Gin 2. Amandement habe ich mir erlaubt zu überreichen zum 2. Punkte des Antrags Sr. Exzellenz des Herrn Grafen Nostitz. In diesem Punkte heißt es, daß solche landwirthschaftliche Lehranstalten, deren Einrichtungen den vom L. A. zur allgemeinen Richtschnur herausgegebenen Grundsätzen entsprechen und die eine Unterstützung aus dem Landesfonde erhalten haben, als Landesanstalten erklärt werden. Nun die Grundsätze, die uns vom Landesausschuße zur Berathung und gemissermaßen zur Be-


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schlußfassung übergeben worden sind, enthalten eine Fülle vom Detail. Ich glaube gerade die Rücksicht auf die freie Bewegung der Individuen auf die freie Bewegung der Korporationen, Bezirke und dergleichen, welche solche Schulen ins Leben zu rufen beabsichtigen, macht es wünschenswerth, diese Individuen oder Korporationen nicht mehr zu beschränken, nicht mehr zu binden, als es der Zweck unumgäng-lich mit sich bringt.

Ich glaube, daß man recht wohl in der einen oder anderen Detailbestimmung abweichen kann von den Grundsätzen, welche vom Landesausschuße uns zugekommen sind, ohne daß man deßwegen sagen könnte, die entsprechende Schule verdient keine Subvention. Ich wünsche daher, es möchte in diesem Punkte 2 der Beisatz gemacht weiden "im Wesentlichen." Es ist genügend, wenn die Einrichtung einer solchen Schule sich im wesentlichen anschließt den Grundsätzen, die uns übergeben worden sind, um sie einer Subvention aus Landesmitteln würdig zu erachten. Es wird in jedem einzelnen Falle Sache des Landesausschußes und Sache einer Expertkommission, einer Enquetekommission sein, zu beurtheilen, ob die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen so bedeutend sind, um die Verweigerung der Subvention zu rechtfertigen oder ob diese Abweichungen der Art sind, daß die gesteckten Zielpunkte sich damit vereinigen lassen.

Außerdem erlaube ich mir zu bemerken, daß zwischen dem drutschen und böhmischen Texte ein kleiner Unterschied ist, und zwar halte ich den böhmischen Text für richtig. In diesem heißt es nämlich: ,A které dostávají podporu z fondu zemského", d. h. diejenigen, welche eine Unterstützung erhalten in der gegenwärtigen Zeit, werden als Landesanstalten erklärt. Im deutschem Texte kommt das Perfektum vor "welche eine Unterstützung erhalten haben." Das halte ich nicht für zweckmäßig, denn es wäre der Fall möglich, daß eine Anstalt in Folge der überreichten Statuten eine Subvention erhalten hat, daß eine Subvention votirt ist für eine solche Schule, daß gewiße Unordnungen sich in der Schule eingeschlichen haben, in Folge deren man die Subvention ihr wieder entziehet. Nach dem deutschen Texte würde diese Anstalt Landesanstalt bleiben. Ich glaube, wenn man ihr die Subvention entzieht, hat auch die Anstalt aufgehört Landesanstalt zu sein.

Im Uebrigen bin ich vollkommen einverstanden mit dem Antrage Sr. Excellenz des Grafen Nostitz, nur muß ich offen sagen, es hat mir einer der früheren Herren Redner einige Bedenken eingeflößt bezüglich des Ausdruckes Landesanstalt. Ich habe den Ausdruck Landesanstalt offen gesagt für einen ganz unverfänglichen gehalten, ich dachte, es sei eine Ehrenauszeichnung für die Schule und zu gleicher Zeit, da die Schule unter die Aufsicht der vom Landesausschuße bestellten Fachorgane gestellt ist, ist die Garantie gegeben, daß die Schule wirklich ihrem Zwecke entspricht. Nun scheint es mir aber. daß man mit dem Worte Landesanstalt den Begriff verbindet, als sollte das Land gewissermaßen eine Haftung, als sollte das Land gewissermaßen eine Garantie auch für die an der Schule angestellten Persönlichkeiten übernehmen, als sollte das Land, im Falle eine solche Persönlichkeit aus der Schule austritt, aus gewissen Gründen für eine Pensionirung oder sonstige Versorgung einstehen, Ich glaube, so weit können wir den Begriff Landesanstalt nicht ausdehnen.

Es wird nicht nothwendig sein einen darauf bezüglichen Antrag zu stellen; aber ich erkläre, daß wenn ich und ein großer Theil des h. Hauses für diesen Antrag stimmen, wir damit nichts anderes als eine Ehrenauszeichnung der betreffenden Anstalten im Auge haben. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Lumbe hat das Wort.

Abgeordneter Direktor Lumbe: Hoher Landtag! Ich erlaube mir die Aufmerksamkeit auf eine kurze Zeit in Anspruch zu nehmen, von der Ueberzeugung geleitet, daß es meine Pflicht ist, die Erfahrungen, die ich seit einer langen Reihe meines Lehramtes gesammelt habe, hier zum allgemeinen Nutzen zu verwerthen.

Vor allen muß ich mir noch die Bemerkung erlauben, daß die Grundsätze, welche hier für den landwirthschaftlichen Unterricht aufgestellt worden sind, nicht vielleicht doktrinärer Natur sind. Sie sind der Erfahrung entnommen und es sind jene Grundsätze, welche sich an den Lehranstalten unseres Vaterlandes, die durch die Thätigkeit von Vereinen, durch die Großmuth von einzelnen Besitzern landwirthschaftlicher Realitäten ins Leben gerufen worden sind, die sich als solche Grundsätze bewährt haben. Es sind die Verhandlungen über die landwirthschaftliche Unterrichtsfrage nun feit einer Reihe von mehr als 20 Jahren ununterbrochen fortgesetzt worden, und wenn man näher auf die Sache eingeht, wenn man insbesondere in das Wesen des landwirthschaftlichen Betriebes eine Einsicht hat, so muß man gestehen, daß diese Gesetze, ich mächte sagen, unumstößlich sind und daß nur die Art der Anwendung derselben in den einzelnen Fällen eine andere fein kann. Ich habe aus den Verhandlungen, die in der letzten Session gleich Eingangs über diesen Gegenstand gepflogen worden sind, wohl ersehen, daß mancher der Herren Redner über das Wesen des landwirthschaftlichen Betriebes nicht im Klaren gewesen ist.

Der landwirthschaftliche Betrieb hat sehr viel Eigenthümliches. Es ist nämlich die Landwirthschaft zunächst ein Gewerbe. Es wird also ein Gewerbe betrieben und die Ackerbauschulen, die hier in Antrag gebracht worden, sind eigentlich nichts anderes als Gewerbeschulen. Nun, meine Herren, dieses Gewerbe hat aber einen grrßen Umfang, eine große Bedeutung für das nationale Wohl.

Die kleinen Grundbesitzer, welche die Landwirthschaft blos durch ihre Händekraft betreiben, diese kleinen Grundbesitzer haben mehr als die Hälfte der Oberfläche unseres Vaterlandes inne, und es ist eine der ersten Anforderung einer richtigen National-

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ökonomie, daß man auch hier einen Fortschritt anbahne. Das kann aber nur dadurch geschehen, wenn Ackerbauschulen, und zwar in der Art und in genügender Menge errichtet werden.

Anders ist es mit den landwirthschaftlichen Lehranstalten. Es wollen junge Leute von besserer Erziehung, die eine Vorbildung genossen haben, sich der Landwirthschaft widmen, um als Pächter oder als Beamte einer Wirthschaft vorzustehen, dieselbe zu leiten. Hier wird nicht blos durch die Händearbeit die Landwirthschaft betreiben, hier müh eine mehr geistige Thätigkeit, eine höhere Intelligenz vorhanden sein; die Landwirthschaft muß gewissermaßen kunstmäßig betrieben weiden. Es müssen die Grundsätze gegeben sein, die eine Erklärung in der Naturwissenschaft gefunden haben, wenn man mit Erfolg wirthschaften will; für diese Kategorien, meine Herren, sind die landwirthschaftlichen Lehranstalten.

Und nun endlich muß ich Sie aufmerksam machen auf die riesigen Fortschritte, welche die Naturwissenschaft besonders in Beziehung auf ihre Anwendung aufs praktische Leben in jüngster Zeit gemacht hat, und hier hat sich die Nothwendigkeit von landwirthschaftlichen Akademien überall herausgestellt. Es scheint mir nicht zweckmäßig, wenn man die hochtrabenden Namen "Hochschulen" anstrebt. Es wurde aber dieser Ausdruck nur gewählt, um anzuzeigen, daß es auch die Aufgabe dieser Schule sein soll, die Wissenschaft, die Landwirthschaft zu fördern, und daß eine solche Anstalt die Spitze der landwirthschaftlichen Entwicklung bilden soll, wenn es sich nämlich darum handelt, die Landwirthschaft wissenschaftlich zu betrieben, und, meine Herren, aus meiner Erfahrung weiß ich wie viele Individuen auch eine solche höhere Bildung anstreben und anstreben können. Darum ist diese Gliederung keineswegs nach der Chablone anderer Unterrichtsanstalten gewählt, sondern den Bedürfnissen und Erfahrungen entnommen.

Der Antrag, welchen Se. Excellenz Graf Albert Nostitz gestellt hat, ist ein derartiger, daß ich ihn aus allen Kräften unterstützen möchte. Eine Erwägung ist aber noch besonders wichtig. Es handelt sich nämlich, meine Herren, nicht darum etwas ganz Neues zu schaffen, es handelt sich darum das bestehende Gute zu erhalten und zu vervollständigen. Wir haben landwirthschaftliche Lehranstalten, welche die Munificenz großer Grundbesitze zuerst ins Leben gerufen hat, nachdem die Anregung dazu von der landwirthschaftlichen Gesellschaft ausgegangen ist und von derselben geistig und materiell unterstützt und erhalten werden. Meine Herren, wir können auf diese landwirthschaftlichen Lehranstalten mit einiger Befriedigung hinweisen; sie haben Tüchtiges geleistet und Anerkennung im In- und Auslande gefunden. Wenn wir aber nun durch ein Gesetz den Unterricht regeln wollen, so war es vorzüglich in unserer Absicht gelegen, diesen Anstalten, die sich so bewährt haben, eine sichere Grundlage zu geben. Ihr Bestand ist ein prekärer und der Wichtigkeit des Gegenstandes und der Würde der Landesvertretung nicht angemessen, eine solche Anstalt verkümmern zu lassen.

Daher meine Herren, empfehle ich Ihnen den Antrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Albert Nostitz, indem Sie sich der Uiberzeugung hingeben können, daß sie nur das bestehende Gute erhalten und soviel möglich noch vervollständigen werden.

Oberst land marsch all: Se. Excellenz Hr. Graf Clam.

Graf Clam-Martinitz: Es ist vorhin erwähnt worden, daß eigentlich der Bericht und Antrag des Landesausschuhes die Grundlage unserer heutigen Berathung ausmacht. Nun formell ist das wohl ganz richtig. Aber ich möchte sagen, nach dem Gange der Debatte und der Uibereinstimmung, mit welcher alle Redner sich gewissermaßen auf die Grundlage des neuen Antrages Sr. Excellenz des Grafen Albert Nostitz gestellt haben, ist es vielleicht erlaubt, es gleichsam als eine Rechtsfiktion zu bezeichnen, daß der Landesausschußantrag die Grundlage der Berathung bildet. Er ist es vielleicht gerade soviel und in solchem Maße, als z. B. das Londoner Protokoll die Grundlage der künftigen Londoner Konferenzen sein wird. Der status quo ist der Antrag des Herrn Grafen Albert Nostitz.

Ich möchte mir daher erlauben, zunächst nicht einzugehen auf die Einwendungen, welche auf die Allgemeinheit des Gegenstandes sich beziehen, sondern zunächst die Einwendungen zu betrachten, welche gegen das Amendement des Grafen Nostitz vorgebracht worden sind. Zunächst ist hervorgehoben worden, es sei bedauerlich, daß der erste Absatz dieses Gesetzes, wie es der Landesausschuh beantragt nämlich die Gliederung, das Schema, nicht dann aufgenommen worden ist. Es wurde betont, diese Schulen seien nothwendig, es sei dieser Artikel nur die Anerkennung eines Bedürfnisses. Nun, meine Herren, wenn wir dadurch, daß wir dieses Schema hinstellen, schon auch die Schulen hätten, dann würde ich mich mit diesem Argumente vereinigen; aber durch diesen §. 1 werden wir an und für sich die Schulen nicht erlangen. Daß sie nothwendig sind, darüber ist kein Zweifel in diesem h. Hause laut geworden. Die Grundsähe selbst, die weiter vorgeschlagen werden, enthalten selbst in praktischer Anwendung eben dieses Schema. Aber dasselbe doktrinär an die Spitze dieser Resolutionen zu stellen, ist an und für sich überflüssig und kaun zu verschiedenen Mißdeutungen und Irrungen Anlaß geben. Deßwegen glaube ich, ist es zweckmäßig, diese Auslassung hier vorzunehmen. In Bezug auf den ersten Punkt des Antrages des Herrn Grafen Nostitz wurde zunächst von einer Seite angeführt, es sei wünschenswerth, die Summe der Dotation festzustellen und hier schon Vorkehrungen zu treffen, daß sowohl für die Lehrmittel etwas Bestimmtes gegeben werde, als daß die lebendigen Lehrmittel durch das Land selbst gesichert werden.

Ich glaube, das ist nicht nothwendig, etwas Gewisses auszusetzen, ja es kann sogar dem Zwecke


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abträglich werden. Es kann sein, daß mehr als die 2000 fl. für Lehrmittel nothwendig ist, es kann selbst in einem oder dem andern Falle nothwendig werden, für ein Gebäude in irgend einer Weise Vorsorge zu treffen, kurz weitere Beiträge zu leisten, welche in den 2000 fl. für die Lehrmittel und in der Bestreitung der Kosten für das Lehrpersonal nicht eingeschlossen sind. Durch den Antrag des Herrn Dr. Lambl würde die Subvention gewissermaßen beschränkt, während der Antrag des Grafen Nostitz einfach dahin geht, daß der Bestand dieser Anstalten durch Subventionen garantirt, gewähr-leistet werde, folglich auch alles dasjenige was zum Bestande nothwendig ist und in demjenigen Maße, in welchem es von den betreffenden Interessentenkreisen nicht herbei geschafft wird. Ich glaube, das ist die gründlichste und ausreichendste Garantie und halte deßhalb dafür, daß die allgemeine Fassung den Vorzug vor jener beschränkten verdiene.

Ebenso glaube ich, daß die Bedenken, die von anderer Seite hervorgehoben worden sind, rücksichtlich der Nichtaufnahme der niedereren Ackerbauschulen in diese Garantie, nicht vollkommen begründet sind, ebenso wie die Bedenken, daß man sich nur auf 2 landwirtschaftliche Lehranstalten beschränkt. Es ist hier nur gesagt mindestens 2; mindestens 2 landwirthschaftliche und landwirthschaftlich- industrielle Anstalten, Anstalten, die ohne Subvention des Landes in diesem Maße, wie sie gefordert werden, kaum durch Privatkreise zustandekommen. Bei der Ackerbauschule, als dem niedersten Gliede dieser Organisation ist vielfach vorauszusehen und Thatsachen lehren es, daß sie durch Private, durch die Interessentenkreise errichtet und erhalten werden können. Können sie es nicht und sind sie Bedürfniß, dann liegt es in dem Sinn, in dem Geiste und dem Wortlaute dieser beantragten Resolution, daß eine Subvention des Landes von Fall zu Fall eintrete.

Ich bitte nur den Punkt 2 zu betrachten. Hier heißt es nicht "solche landwirthschaltliche Lehranstalten zweiter Kategorie", sondern überhaupt "landwirthschaftliche Lehranstalten, die nach diesen Grundsätzen eingerichtet sind und eine Subvention genießen." Es ist also vorausgesehen, daß auch Anstalten der 3. Kategorie überhaupt eine Subvention genießen können; übrigens ist diese Bestimmung von Fall zu Fall dem hohen Landtage vorbehalten, sie ist durch diese Resolutionen weder ausgeschlossen, noch anticipirt. Mag es so oder so stehen, der Landtag wird jedesmal, je nachdem er es nothwendig findet oder nicht, zu beschließen in der Lage sein und beschließen müssen, ob eine Subvention gewährt werde oder nicht. Ein Bedenken, glaube ich, waltet hier nicht ob.

Die Bereitwilligkeit, die sich in dem h. Hause zeigt, dieses dringendste Bedürfniß des Landes, der Urproduktion und diesem großen und mächtigen Faktor des Landes gerecht zu werden, diese Bereitwilligkeit ist Bürgschaft genug, daß dort, wo ein Bedürfniß für Ackerbauschulen und eine Subventionirung für dieselben eintritt, man keine kleinlichen Mäckeleien eintreten lassen wird.

Was das Amendement hinsichtlich der Sprachfrage betrifft, so glaube ich, daß es vollkommen begründet ist, Ich glaube, es dürfte allen Ansprüchen genügen und jeden Zweifel beseitigen. Daher wird vielleicht der Herr Antragsteller auch nichts gegen dieses Amendement einzuwenden haben.

Was aber den Antrag betrifft, daß statt des Ausdruckes Landesanstalt oder neben dem Ausdrucke Landesanstalt auch noch das Wort "öffentlich" beigefügt oder der Begriff der Oeffentlichkeitserklärung hinzugefügt wird, so muß ich darauf zurückkommen, was in der frühern Sitzung betont worden ist, daß die Oeffentlichkeitserklärung für die landwirthschaftlichen Lehranstalten eigentlich ein unklarer, ein nicht passender Ausdruck ist, der keine praktischen Folgen hat; die daraus entspringenden Folgen lassen sich nicht gesetzlich darstellen. Bei der juridischen Fakultät oder überhaupt bei der Uiversität sind die Folgen der Oeffentlichkeitserklärung vollkommen greisbar; um das Doktorat oder die Staatsdienerschaft zu erlangen, ist dieses (Erfordernis notwendig. Was aber die Folgen der Oeffentlichkeits - Erklärung an landwirthschaftlichen Anstalten sind, ist nicht abzusehen und es ist vollkommen richtig, wenn gesagt worden ist, daß der Ruf einer Anstalt die bette Oeffentlichkeits-Erklärung derselben ist. Was endlich die Einfügung des Wortes "Im wesentlichen" betrifft, so halte ich sie für überflüssig; es heißt ja überhaupt, es soll den Grundsätzen entsprochen werden. Grundsätze, das versteht sich von sebst, beziehen sich nur auf Wesenstliches und der Landtag selbst ist immer berufen, zu beurtheilen, ob der Lehrplan dieser Lehranstalten hinreichend entsprechend ist oder nicht. Wenn man gewissermaßen anticipirt und jetzt schon sagt "im wesentlichen" so zeigt man schon jetzt den Zweifel, ob diese Grundsätze praktisch, ob sie gut oder nicht gut sind. Man provocirt damit einen Ausnahmsfall; Ausnahmen zu statuiren überlasse man aber der Entscheidung des hohen Hauses von Fall zu Fall; jetzt stelle man die Grundsätze hin, wie sie nach reiflicher Berathung in der Enquete-Kommission beschlossen wurden und wie sie auch die Zustimmung des hohen Hauses verdienen.

Ich wiederhole, daß ich auf die sonstigen allgemeinen Fragen, somit auch auf die nahe liegende Frage bezüglich der Akademie, für welche ich gerne eine Lanze brechen möchte, in diesem Augenblicke nicht eingehe; sondern weil es sich in diesem Augenblicke wenigstens meiner Ueberzeugung nach, nur um die Frage handelt, ob man in den Weg einlenken wolle, welchen der Antrag Sr. Excellenz des Grafen Nostitz eröffnet hat. oder in die Bahn des Landesausschutzberichtes, mir vorbehalte, sollte sich der Fall ergeben, daß in die einzelnen Bestimmungen der Paragraphe eingegangen wird, seiner Zeit das zu sagen, was ich unter den Umständen für nöthig halte. Sonst aber empfehle ich dem hohen Hause

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den Antrag Sr. Excellenz des Grafen Nostitz an, und würde meinerseits auch beitreten dem Amendement, das Herr Dr. Lambl in Bezug auf die Sprachenfrage in den Lehranstalten gestellt hat. (Rufe: Schluß!)

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, bitte ich die Hand aufzuheben. — (Geschieht.) — Ist angenommen.

Dr. Lambl: Es wäre mir sehr leid, wenn eine Autorität, wie Se. Excellenz Graf Clam-Martinitz mein Amendement nicht unterstützen würde, was die Subvention anbelangt. Se. Excellenz hat sich in einer Weise geäußert, welche erwarten läßt, daß die Subventionen, welche aus dem Landesfonde den landwirthschaftlichen Lehranstalten zukommen, eher größer als kleiner sein werden, und hat sich auch auf die gute Meinung und Gesinnung des hohen Hauses berufen, welche für diesen Gegenstand so klar und deutlich gesprochen hat. Das ist wahr, aber ich erlaube mir zu bemerken, daß ich in meinem Amendement das Wörtchen "wenigstens" eingefügt habe, und daß dieses Wörtchen "wenigstens" gerade Dasjenige bezweckt, was Se. Excellenz hat bezwecken wollen: Das Amendement lautet dahin, daß diese Subvention aus dem Landesfonde gesichert werde, welche jenen Anstalten wenigstens die Besoldung für das Lehrerpersonale bietet und ein jährlicher Beitrag von 2000 fl. für die Lehrmittel; ich denke, es ist jedenfalls der Munificenz des h. Hauses keine Schranke gesetzt, ich glaube daher, das Amendement ist nicht eben am unrechten Orte, und ich denke superflua non nocent.

Poznamenati si dovolím jen nìkolik slov, která pøátelé mojí páni poslancové pro Manetín a Chrudim, pronesli stran škol rolnických. Pravda je, pánové, že v pøedloze, již Jeho Excellenc pan hrabì Nostic podal, se nevzal ten ohled na školy rolnické, jak pravili tí dva pánové, i pøejí, a upøímnì musím pøiznati, že, kdyby Jeho Excellenci pan hrabì Nostic návrh uèinil, aby rolnické školy dostaly z penìz zemských též podpory, já nejprvé bych to podporoval, a to z té pøíèiny, ponìvadž se držím za tlumoèníka oné enketní komise, která o té vìci se radila, a právì co se škol rolnických týká, s dùrazem se o to zasazovala, aby se školám rolnickým podpory z penìž zemských taktéž dostalo. Avšak tu byl jeden hlas, pro nás velmi kompetentní, jeden z pánù údù výboru zemského, který pravil, pánové, tak daleko nemùžeme jiti! zemské peníze mohou jen podporovati když se jedná o vìci, které mùžeme považovati za povšechnì zemské; pro jiné závody však dlužno se ohlížeti po pramenech jiných, jako jsou nebo budou fondy krajské, okresní, obecní nebo i spokovu hospodáøských, a nebo koneènì prostøedky krokù samých interessentù, jako snad na pø. nìjaký sbor velkostatkáøù.

Z této pøíèiny jsme my museli v enketní komisi od toho ustoupiti, ale musím zde slavnì se vyjádøiti, že komise si vøele pøála, by takové penìžité podpory též školám rolnickým se dostalo. Jestli Jeho Exc. pan hrabì Nostic by mìl úmysl takové amendement položiti, tu bych ho z plného srdce podporoval.

Oberstlandmarschall: Wünscht der Antragsteller noch das Wort?

Statthaltereileiter Graf Belcredi: Ich bitte noch ums Wort. Ich werde bei Absah 3 auf einige Umstände aufmerksam machen. Es heißt im Absatz 3: "Die Oberaufsicht der Landesvertretung über die vom Lande subventionirten Fachschulen wird unbeschadet des Aufsichtsrechtes der Regierung vom Landesausschusse durch hiezu bestellte Fachorgane geführt." Nun sagt bereits das Reichsgesetz §. 12, daß der Staatsverwaltung ein Oberaufsichtsrecht gebührt; das ist der Ausdruck des Reichsgesetzes, es kämen dann zwei Oberaufsichtsführungen vor, was doch nicht wohl angeht. Ich möchte mir daher erlauben, anzutragen, und ich glaube Se. Excellenz Graf Nostitz wird damit einverstanden sein, daß man sagt: Die Aufsicht der Landesvertretung über die vom Lande subventionirten Fachschulen, würde unbeschadet des Oberaufsichtsrechtes der Regierung vom Landesausschusse durch hiezu bestellte Fachorgane geübt.

Endlich muß ich einen Umstand erwähnen, der vom Abgeordneten Dr. Èupr berührt worden ist, nämlich was die Oeffentlichkeitserklärung der Schulen anbelangt, will ich doch zur näheren Aufklärung hier verlesen, was das Reichsgesetz §.14 bezüglich der Folgen dieser Oeffentlichkeitserklärung bestimmt: Es sagt nämlich: "Keine Privatlehranstalt ist berechtigt, ihren Schülern staatsgiltige, d. i. solche Zeugnisse auszustellen, denen der Staat Giltigkeit zuerkennt, wenn es sich für die Schüler derselben um den Eintritt in eine Staatsschule, in einen Staatsdienst, oder um ein anderes vom Staate zu machendes Zugeständnitz handelt."

Wenn der Herr Abg. Dr. Èupr meint, daß mit der Erklärung der Oeffentlichkeit ein Vortheil inso-fern verbunden sei, als die Lehrer, welche in solchen öffentlichen Anstalten wirken, beim Uebertritt in eine Staatsanstalt den Vortheil der Anrechenbarkeit ihrer früheren Dienstbarkeit genießen, so muß ich doch bemerken, daß der §, welchen der Abg. Dr. Èupr citirt hat, allerdings in den allgemeinen organischen Bestimmungen über den Unterricht vorkommt, daß aber gerade dieser §. die allerhöchste Sanktion nicht erhalten hat; die allerhöchste Sanktion hat das 4. und 5. Hauptstück dieses Organisationsentwurfes allerdings, jedoch mit Ausschluß dieses §. erhalten, welchen Herr Dr. Èupr angeführt hat. Es soll nach den gegenwärtig geltenden Weisungen immer erst von Fall zu Fall beurtheilt werden, ob die Dienstjahre, eingerechnet werden sollen oder nicht.

Dr. Èupr: Ich bitte um das Wort zu einer thatsächlichen Bemerkung.

Ich habe gesagt, daß ich diesfalls erst einen Antrag einbringen würde, falls der hohe Landtag


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hier auf die Gesetzvorlage eingehen würde, den Antrag nämlich, daß man nach Analogie dieses §, gleichgiltig, ob er die allerhöchste Sanktion erhalten hat oder nicht, erst einen Artikel in dieses Gesetz aufnehmen möchte. Geht man darauf nicht ein, wird man bloß eine Resolution beschließen, so entfällt das Ganze von selbst.

Oberstlandmarsch all: Se. Excellenz der Herr Graf Nostitz.

Graf Albert Nostitz: Nach der gründlichen Erörterung, die die Sache bis jetzt gefunden hat, bleiben mir nur wenige Worte zu sprechen übrig, und ich gebe den Herren die Versicherung, daß, wenn ich mit dem Ausdrucke beginne, daß ich Ihre Zeit nicht lange in Anspruch nehmen werde, ich die Versicherung streng und gewissenhaft einhalten werde.

Ich beschränke mich darauf, diejenigen Amende-ments anzuführen, mit denen ich mich vollkommen einverstanden erkläre, wodurch vielleicht auch die Ab-stimmung erleichtert wird, und zwar erkläre ich mich vollkommen einverstanden mit dem Amendement, welches beantragt, daß der 2. Alinea des 1. Absatzes beigefügt werde: "eine mit deutscher, die andere mit böh-mischer Unterrichtssprache." Mit diesem Amendement bin ich vollkommen einverstanden und nehme es in meinen Antrag vollkommen auf, wenn derselbe zur Abstimmung gelangen sollte.

Ebenso bin ich vollkommen einverstanden mit dem zum 2. Absatze gestellten Amendement, wo beigefügt werden soll "die den hinausgegebenen Grundsätzen im Wesentlichen entsprechen;" gegen diesen Beisatz habe ich hier nichts auszusehen, denn ich glaube, die Ansicht bei Feststellung dieser Grund-sätze ist auch dahin gegangen, daß, wenn unbedeutend von den Principien abgewichen werden sollte, deswegen eine doch vollkommen gute und zweckmäßige Lehranstalt nicht von der Subvention ausgeschlossen werden soll.

Endlich bin ich auch noch mit der Anficht Sr. Excellenz des Herrn Leiters der Statthaltern vollkommen einverstanden und nehme ich in dem dritten Punkte diese Berichtigung vor und bitte den dritten Punkt in der berichtigten Fassung zur Abstimmung zu bringen, da es heißt, die Aufsicht der Landesver-tretung über die vom Lande subventionirten Fachschulen wird unbeschadet dem Oberaufsichtsrechte der Regierung vom Landesausschusse durch hierzu bestellte Fachorgane bewirkt.

Oberstlandmarschall: Ick werde übrigens noch vorher die verschiedenen Amendements zur Unterstützungsfrage vorlesen lassen und zwar in der Reihenfolge, wie sie sich an die verschiedenen Absähe des Antrags Sr. Excellenz des Herrn Grafen Nostitz anschließen. Das Erste ist des Amendement des Herrn Abgeordneten Dr. Karl Roth.

Poslanec Dr. Karel Roth: Prosím, návrh pánì Zeithammrùv jest totážný s mým návrhem. Je ale co do stylizace mnohem praeciznìjší a já tedy docela souhlasím s návrhem pánì Zeithammrovým, pøidávaje se k nìmu.

Oberstlandmarschall: Sie ziehen ihn also zurück.

Dr. Karl Roth: Ich konformire mich mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Zeithammer. Ich bitte also den Antrag des Herrn Abgeordneten Zeithammer vorzulesen. Er ist gestellt zur Alinea des ersten Absatzes.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Podpora nižších èili rolnických škol z dùchodù zemských v zásadì nevyluèuje se, pakli zaøízení jest pøi-mìøené základním pravidlùm od zemského zástupitelstva pøijatým. Zemský snìm povoluje podpory takové v jednotlivých nádech.

Die Unterstützung der niedern oder Ackerbauschulen aus Landesmitteln wird grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn die Einrichtung der Schule den von der Landesvertretung angenommenen Grundsätzen entspricht. In einzelnen Fällen bewilligt derlei Unterstützungen der Landtag.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt?

Professor Zeithammer: Ich bitte betreffs der Fassung dünkte mir besser zu sein "der Landtag bewilligt derartige Subventionen von Fall zu Fall." Das ist der Sinn.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, ich muß ihn so vortragen lassen, wie er aufgeschrieben ist.

Professor Zeithammer: Aber er ist überseht.

Landtagssekretär Schmidt: (ändert ab) Also derlei Unterstützungen bewilligt der Landtag von Fall zu Fall.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt. (Geschieht). Er ist hinreichend unterstützt.

Zur zweiten Alinea des ersten Absatzes hat Herr Abgeordneter Jelinek einen Antrag gestellt.

Prof. Jelinek: Ich bitte, er ist identisch mit dem des Herrn Prof. Lambl.

Oberstlandmarschall: Der Antrag des Herrn Professor Lambl umfaßt zwei Absätze, die sich nicht gut trennen lassen.

Graf Albert Nostitz: Ich habe ausdrücklich erklärt, daß ich mit diesem Amendement in diesem Absatze...

Oberstlandmarschall: Ich glaube. . .

Landtagssekretär Schmidt: (liest) Der Bestand von mindestens zwei landwirthschaftlichen oder landwirthschaftlichindustriellen Lehranstalten und zwar einer mit böhmischer einer mit deutscher Unterrichtssprache wird durch Subventionen aus Landesmitteln qesichert.

Trvání alespoò dvou hospodáøských aneb hospodáøskoprùmyslových uèiliš, a sice jedno s vyuèováním èeským a druhé s vyuèováním nìmeckým pojištuje se podporováním z dùchodù zemských.

Doktor Rieger: Das ist ja bereits....

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand


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aufzuheben; (geschieht) der Antrag des Herrn Professor Lambl. . .

Landtagssekretär Schmidt: Der Bestand von mindestens zwei landwirthschaftlichen oder landwirthschaftlichindustriellen Lehranstalten, eine mit deutscher eine mit böhmischer Unterrichtssprache, wird durch Subvention aus Landesmitteln gesichert, welche jeder Anstalt wenigstens die Gehalte des Lehrkörpers und einen jährlichen Beitrag von 2000 Gulden für Lehrmittel decken.

Trvání alespoò dvou hospodáøských anebo hospodáøskoprùmyslových- uèiliš a sice jedno s vyuèováním èeským, a druhé s vyuèováním nìmeckým, pojišují se podporováním z duchodù zemských, které mají uhradit každé škole alespoò plat uèitelstva, a øeèený pøíspìvek 2000 zlatých r. è. na prostøedky uèebné.

Oberstlandmarschall: Dem 2. Antrage des Abgeordneten Dr. Jelinek hat sich der Antragsteller konformirt. nämlich im 2. Absatz, daß "im wesentlichen zugesetzt werde." Ich werde ihn daher nicht besonders zur Abstimmung bringen.

Dr. Èupr hat seinem 2. Absatz einen (unterbricht sich) Ich werde erst die Unterstützungsfrage stellen. Diejenigen Herren, welche den Antrag des Herrn Dr. Lambl unterstützen, bitte ich die Hände aufzuheben. (Geschieht). Er ist nicht unterstützt. Zu dem 2. Absatze des Antrages hat Dr. Èupr einen Antrag gestellt.

Landtagssekretär Schmidt liest: In dem Absatze II. des Antrages Sr. Excellenz des Grafen Nostitz werden nachstehende Worte hinzugefügt, und zwar nach den Worten "den Grundsätzen entsprechend" die Worte "werden vom Landtage für öffentliche Lehranstalten" und nach den Worten "und die" das Wort "zugleich."

Slavný snìm raèiž uzavøíti: V odstavci druhém návrhu Jeho Excellenci hrabìtem Nosticem uèinìného následující slova se pøidaji, sice po slovech "mìøítko vydaným" slova: "prohlásí se od snìmu za veøejná uèilištì," a po slovech: "a které" slova "zároveò."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hände aufzuheben. Ist nicht hinreichend unterstützt.

Mit dem Antrage Sr. Excellenz des Herrn Statthaltereileiters hat sich der Herr Antragsteller auch vereinigt und zwar, daß es im 3. Absatze anstatt Oberaufsicht heißt: "Aufsicht", dagegen bei der Regierungsaufsicht "die Oberaufsicht." Ich bitte, Herr Antragsteller, in dem Antrage des Herrn Abgeordneten Jelinek ist auch in dem 2. Absatze das Wort "haben" gestrichen. Herr Antragsteller haben sich lediglich damit einverstanden erklärt, den Beisatz "im Wesentlichen" beizufügen, nicht aber gegen! die Weglassung des Wortes "haben."

Graf Albert Nostitz: Ich bin vollkommen einverstanden. Es ist keine Frage, daß, wenn sie diese Subvention schon einmal bekommen haben, sie dieselbe fortgenießen; daß in dem Augenblick, wo ihnen die Subvention entzogen wird, ihnen auch die Vortheile entfallen. Mit dem erkläre ich mich vollkommen für einverstanden.

Dr. Rieger: Mir scheint es, daß hier Zweifel darüber obwalten, wie der Absah 2 zu verstehen ist. Es heißt nämlich im Absatze 2: "Solche landwirthschaftliche Lehranstalten, deren Einrichtung den, dem Landesausschusse zur allgemeinen Richtschnur hinausgegebenen Grundsätzen entspricht und die eine Unterstützung aus dem Landesfonde erhalten haben." Sollte das nun so verstanden werden, daß eine Anstalt, die als Landesanstalt erklärt werden soll, beides haben muß, nämlich, nicht blos den Grundsätzen entsprechend, sondern auch eine Subvention zu beziehen (Rufe: Beides) Wenn das die Meinung des hohen Hauses ist, dann wäre es in der Ordnung gewesen, den Antrag des Herrn Abgeordneten Èupr anzunehmen, weil er die Sache klarer macht, während mir selbst der Zweifel obwaltet, ob das so zu verstehen ist, daß vielleicht eines genügen kann. (Rufe: nein.)

Es können also Anstalten als öffentliche respektive in dem Sinne als öffentliche Landesanstalten erklärt werden, wenn sie auch keine Subvention bekommen, sondern wenn nur dieses Erforderniß erfüllt werde.

Also da würde ich, wenn das die Meinung des h. Hauses ist, daß die Subvention nothwendig ist, um die Schule als Landesanstalt zu erklären (Stimmen: Ja wohl, ja wohl), da würde ich bitten noch einmal den Antrag des Hm. Dr. Èupr anzunehmen, nämlich das Wort "zugleich."

Oberstlandmarschall: Es ist die Unterstützungsfrage gestellt worden, er ist gefallen und die Debatte ist bereits geschlossen.

Dr. Rieger: Ich dachte nur, weil man die Tragweite des Wortes nicht verstanden hat.

Graf Albert Nostitz: Ich erlaube mir nur als Antragsteller zu bemerken, daß ich glaubte, daß dadurch, daß ich das Wort "und" und nicht das Wort "oder" gebraucht habe, die Sache ganz deutlich und ein Mißverständniß unmöglich sei. Wenn ich sage: Wenn Jemand diese und diese Bedingungen erfüllt, so kommt ihm dieser Vortheil zu Statten; so kann wohl nicht verstanden sein, daß, wenn er nur eine dieser Bedingungen erfüllt, er auch zu demselben Vortheile gelangt. Das ist vom Anfang der Debatte dem ganzen Hause klar gewesen und konnte doch nicht mißverstanden werden! (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Der Hr. Berichterstatter.

Ritter von Peche: Nachdem ich bereits früher zu bemerken die Ehre hatte, daß es mir nicht um die Form, sondern nur um die Sache zu thun ist, und ich aus dem Ergebniß der heutigen Verhandlung zur Genüge entnehmen konnte, daß so viel als möglich, den durch die Vorlage angestrebten guten Zweck zu erreichen, durch das später modifizirte Amendement Sr. Exzellenz des Herrn Grafen Albert Nostitz angebahnt wird und in Aussicht steht; so


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nehme ich keinen Anstand dem Amendement, welchem sich eben auch das bezüglich der Abstimmung ganz praktische Amendement Sr. Excellenz des Hm. Grafen Leo Thun anreihet, im Namen des L.-A. zur Gänze beizustimmen und die freilich sehr bedeutend modifizirte Vorlage auch in dieser sehr veränderter Form dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen. (Bravo.)

Oberstlandmarschall: Als Hüter der Form in diesem Hause muß ich dem Antrage Sr. Exc. des Grafen Albert Nostitz in formeller Beziehung eine bestimmte Stelle zuweisen. Die Grundlage unserer Berathung ist der Antrag des L.-A., und der erste Theil dieses Antrages ist der Titel. Ich werde zum Titel dieses Antrages den Antrag Sr. Exc. des Grafen Nostitz zur Abstimmung bringen.

Dieser Antrag besteht aus mehren Theilen und zu den einzelnen Theilen sind mehre Amendements gestellt worden. Ich werde daher diesen Antrag absatzweise zur Abstimmung bringen und zu den betreffenden Absähen dann die gestellten Amendements; da er aber in solcher Beziehung als ein Nebenantrag quasi zu betrachten ist und aus mehren Absätzen besteht, nach vollendeter Abstimmung über die einzelnen Anträge noch die Abstimmung im Ganzen nachfolgen lassen. Würde bei dieser Abstimmung über das Ganze vielleicht das Gesetz fallen, so tritt wieder die Vorlage des L. A. als Gegenstand in die Berathung ein. Ist gegen diese Fragestellung etwas zu bemerken? Wenn das nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte den ersten Absah vorzulesen und zwar den Eingang des Antrages Sr. Excellenz des Grafen Nostiz "das hohe Haus möge beschließen."....

Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen 1. die Errichtung und Er-haltung der landwirthschaftlichen Lehranstalten wird der Thätigkeit der Intressenkreise (Privaten, Gemeinden, Bezirken und Vereinen) anheimgestellt.

Oberstlandmarsch all: Hiezu ist kein Amendement gestellt. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Nun kommt der Zusatzantrag des H. Abg. Zeithammer.

Snìm. sekret. Schmidt ète: Podporování nižších, èili rolnických škol z dùchodù zemských v zásadì nevyluèuje se, pakli zaøízení jejich pøimìøené jest základním pravidlùm od zemského zastupitelstva pøijatým. Zemský snìm povoluje podpory takové v jednotlivých pádech.

Die Unterstützung der niedern oder Ackerbauschulen aus Landesmitteln wird grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn die Einrichtung der Schulen den von der Landes Vertretung angenommen Grundsätzen entspricht. Derlei Unterstützungen bewilligt der Landtag von Fall zu Fall.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche für das Amendement sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist nicht angenommen.

Nun kommt der zweite Absatz in der Form, wie der Antragsteller sich vereinigt hat mit dem H. Dr. Jelinek.

Landtagssekretär Schmidt liest: Der Bestand von mindestens zwei landwirthschaftlichen oder landwirthschaftlichindustriellen Lehranstalten und zwar einer mit böhmischer, einer mit deutscher Unterrichtssprache wird durch Subventionen aus Landesmitteln gesichert.

Trvaní alespoò dvou hospodáøských anebo hospodáøskoprùmyslových uèiliš, a sice jedno s vyuèovacím jazykem èeským, a jedno s vyuèovacím jazykem nìmeckým, pojišuje se podporováním z dùchodù zemských.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Absatz 2 mit den Aenderungen: Solche landwirthschaftliche Lehranstalten, deren Einrichtungen im wesentlichen den vom Landesausschuße zur allgemeinen Richtschnur hinausgegebenen Grundsätzen entsprechen und eine Unterstützung aus dem Landesfonde genießen, werden als Landesanstalten erklärt.

Taková hospodáøská uèilištì, jejichž uspoøádání v podstatì své jest pøimìøené zásadám zemskému výboru za všeobecné mìøítko vydaným, a která dostávají podporu z fondu zemského, prohlašují se za ústavy zemské.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Angenommen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Absatz 3 mit den Änderungen: Die Aufsicht der Landesvertretung über die von dem Lande subventionirten Fachschulen wird, unbeschadet des Oberaussichtsrechts der Regierung, vom Landesausschuße durch dazu aufgestellte Fachorgane geführt.

Dozorství zastupitelstva zemského nad pøedmìtnými školami podporou z dùchodù zemských podìlenými, vykonává, pokud to není na ujmu právu vlády k vrchnímu dozorství, — zemský výbor zøízenými orgány znaleckými.

Rieger ruft: Fachschulen,

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben! (Geschieht.) Ist angenommen.

Wenn von Seite des Landtags dagegen nichts erinnert wird, so werde ich nun diesen Antrag im Ganzen zur Abstimmung bringen. Ich glaube es ist nicht nothwendig noch die einzelnen Theile vorzulesen.

Dr. Trojan: Ich bitte um das Wort zu einer Bemerkung, ehe über das Ganze abgestimmt wird. Im I. Amendement scheint etwas weggelassen worden zu sein; statt "Errichtung von Anstalten" soll es heißen "Lehranstalten" (allgemeine Heiterkeit).

Graf Nostitz: Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß nach meiner Ansicht die Abstimmung


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XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

über die Amendements am Schlusse des Landesausschußberichtes stattfinden und dann die Gesammtabsttmmung über das Ganze am Schlusse sämmtli-cher Punkte erfolgen soll. Nach meiner Ansicht ist nachdem wir 3 Beschlüsse gefaßt haben, jetzt der

4. Beschluß zu fassen. Nachdem der erste Antrag des Landesausschuh-Berichtes von selbst gefallen ist, käme der 2. Antrag des Landesausschußberichtes, als

5. Beschluß der 3. Antrag u. s. f. Denn es wäre zweckmäßiger, wenn wir über diese Beschlüsse abstimmen und dann über das Ganze, ich werde mir erlauben, auch ein Amendement zum 2. Antrage des Landesausschusses zu stellen.

Oberstlandmarschall: Herr Antragsteller meinen, es soll zum Antrage des Berichtes Übergängen werden.

Graf Albert Nostitz: Zum Schlußantrage des Berichtes des Ausschusses mit Ausnahme des Antrages I., der von selbst gefallen ist, weil die Gesetzesform nicht angenommen worden ist.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß es durchaus nicht beirren würde, wenn wir jetzt über den Antrag im Ganzen abstimmen.

Graf Clam-Martinitz: Ich glaube, daß die Abstimmung allerdings im Ganzen dann einzutreten habe, wenn der Antrag aus mehreren Theilen besteht; aber nach der klaren Bestimmung der Geschäftsordnung bezicht sich das auf die Totalität des verhandelten Gegenstandes. Der Hinweis, daß diese Abstimmung in der nächsten Sitzung stattfinden soll, beweist, daß diese Bestimmung auf Anträge nicht verwendbar ist, welche nur ein Theil des verhandelten Gegenstandes sind. Ich glaube deswegen, daß allerdings die Abstimmung über das Ganze dann erst erfolgen solle, wenn wir auch die Punkte 2 und 3 erledigt haben werden. Ich mache mit Rücksicht auf das, was der Herr Antragsteller hervorgehoben hat, darauf aufmerksam, daß auch für die Grundsätze eine Stelle in der Reihe unserer Beschlußfassungen aufgenommen werden muß, derart daß diese Grundsätze dem Landesausschusse mitgetheilt werden. Sie sollen nach dessen Antrage ein Theil des Gesetzes sein; da die Gesetzesform gefallen ist, stehen sie außer dem Verbande. Ich behalte mir vor, wenn es der Herr Antragsteller nicht selbst thut, am Schlusse auch einen formellen Antrag in dieser Beziehung zu stellen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Nieger.

Dr. Nieger: Ich möchte mich der Ansicht des hohen Hauses anschließen, daß dieses Prinzip im Ganzen angenommen werden könne und solle, weil sie zusammen eine Resolution bilden, während das, was nachfolgt, gegenwärtig Grundsätze sind, nach denen sich der Landesausschuß zu richten haben wird, wenn eine Schule als Landesanstalt erklärt werden solle. Dann verstehe ich das so, nachdem der Antrag bereits angenommen worden ist, wo es heißt: "Wird als Landesanstalt erklärt," wird diese Erklärung einer Schule als Landesanstalt der hohe Landtag in Person vornehmen, oder wird es der Landesausschuß zu thun haben?

Der Landesausschuß müßte nach meiner Ansicht das vollführen, weil er sich dann nach den Instruktionen zu benehmen haben wird, die nachfolgen. Wenn die Schule vom Lande subventionirt wird und allen Bedingungen entsprochen wird, die in diesen nächstfolgenden Grundsätzen vorkommen, dann kann sie vom Landesausschusse als Landeslehranstalt erklärt werden. Ich sehe darin einen logischen Unterschied der zwei Theile dieser vorliegenden Beschlußfassung, und glaube, daß die Abstimmung allerdings so vorgenommen werden kann.

Dr. von Hafner: Ich bitte um das Wort. Ich möchte auch den Antrag Sr. Excellenz des Oberstlandmarschalls unterstützen aus folgenden Gründen. Die Geschäftsordnung enthält die Bestimmung "der Vorsitzende hat über das Ganze abstimmen zu lassen, wenn der Antrag im Ganzen aus mehreren Theilen besteht." Dann muß der Vorsitzende dieses thun. Gestattet muß ihm aber auch nach demselben Grundsatze sein, nach den einzelnen Theilen vorzugehen. — Und dieses hat auch viel für sich; denn es kann bei einem Antrage, der aus mehreren Theilen bestehet, für jeden einzelnen Theil sich eine andere Majorität bilden. Jede Minorität, weil in einzelnen Fällen geworfen, kann gegen den ganzen Absatz als solchen sein, nämlich gegen einen §., der aus mehreren Abtheilungen bestehet. Daher halte ich den Vorgang für zweckmäßig und den Herrn Vorsitzenden für berechtigt, darnach vorzugehen. Verpflichtet ist er dazu in keinem Falle und da ist von der Verletzung der Geschäftsordnung keine Rede.

Oberstlandmarschall: Ich werde, nachdem dafür und dagegen Stimmen sich erhoben haben, die Meinung des hohen Hauses einholen. Ich bitte die Herren, die dafür sind, daß nach dem Antrage des Landtagspräsidiums vorgegangen und über das Ganze des Artikels abgestimmt werde, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Ich stelle die Frage an das hohe Haus, ob diese einzelnen vorgetragenen Artikel im Ganzen angenommen werden? Bitte böhmisch zu verlesen. (Geschieht; Unruhe.) Ich bitte noch einmal die Herren, die den Artikel im Ganzen annehmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht,) Ist angenommen.

Es wäre nun zu übergehen auf die eigentlichen Grundsätze, nach denen solche Anstalten zu regeln sind. Ich glaube daher, es ist dieses nun vorzunehmen.

Abg. Graf Nostitz: Wenn auf die einzelnen Grundsätze übergangen wird, so möchte ich beantragen die en bloc/Annahme derselben mit Ausschluß des §. 16

Abgeordneter Dr. Èupr: Ich bin gegen diesen Antrag. Ich bin überzeugt, daß bei einer etwas genaueren Durchsicht dieser Grundsätze sich mitunter Widersprüche finden dürften. Es sprechen auch für diese Vornahme sehr wichtige Gründe welche die Pädagogik im Allgemeinen, und Gründe des landwirthschaftlichen Unterrichts insbesondere; so daß ich glau-


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be, es wird besser sein, genauer darauf einzugehen Ich mache beispielweise darauf aufmerksam, daß § 11 verlangt, daß an den höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten von den Lehrern dieselbe Befähigung gefordert wird, wie von Lehrern an den Obergymnasien und Oberrealschulen. Dieser Grundsatz ist durchaus zu billigen. Wenn ich nicht irre, steht im §. 4 bei den Ackerbauschulen dagegen gar nichts von dieser Befähigung. Ich glaube, daß die Lehrer der niederen Ackerbauschulen diejenige Befähigung nachweisen sollten, welche die Lehrer der öffentlichen Unterrealschulen haben müssen. Ich mache darauf ferner aufmerksam, daß hier die Rede davon ist, daß die Zöglinge in den Ackerbauschulen zu arbeiten haben und zwar gegen eine Entlohnung, gleichsam als Taglöhner. Ich halte es für unwürdig des Begriffes einer Schule, daß man für die Arbeiten der Zöglinge kreuzerweise zu zahlen habe, und ich glaube, daß dadurch der Unterricht selbst gefährdet wird, wenn die Zöglinge die meiste Zeit zur Arbeit bloß deßwegen verwenden müssen, um die Auslagen zu decken. Und so sind noch mehrere solche Bestimmungen, nämlich auch die, daß die Zöglinge der Ackerbauschulen herangebildet werden mehr zu bloßen Dienstorganen, zu niederen Bedienstungen der größeren Güter, zu blos manipulirenden Arbeitern, als zu selbstständigen Verwaltern eigener kleiner Grundwirthschaften. Ich glaube auch, daß in jedem Unterrichte eine Einheit herrschen müsse: in dem §. 1. ist aber keine Einheit des Unterrichtszweckes vorhanden.

Aus diesen und aus mehreren andern Gründen beantrage ich, daß wir, wenn nicht heute, so doch in der nächsten Sitzung auf diese Grundsätze näher eingehen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Já podporují návrh Jeho Excellenci hrabìte Nostice, a sice z té pøíèiny, ponìvadž zákon, jak již jeden øeèník povidal, byl pøijat poradou témìø veškerých hospodáøských autorit Èech, aspoò nejpøednìjších, a opìtnì v poradu vzat od zemského výboru, tak že myslím, že se nic dùležitého na nìm zmìniti nedá. Já bych si jenom sám pøál, aby v titulu se stala zmìna, aby se položilo po slovech "v Èechách," — "ježto chtìjí býti považovány za ústavy zemské." Pravilo se totiž, že bychom tím naøízením nebo tou instrukcí chtìli obmeziti svobodu onoho kruhu, nebo okresu, a podobných spoleèností, kteréž by chtìly zakládati hospodáøské školy, a že se to uèiní jiným spùsobem, než tuto naøízeno. Já pak pánové myslím, že nemáme úèelu, abychom se v tom obmezovali; že jiným necháme na vùli, a uèiní, jak koliv se jím líbí, pakli na to obìtují peníze. Ale na tom záleží, aby jsme dali instrukci pro ty školy, které chtìjí býti nazvány zemskými ústavy, a proto dovoluji si tento pøívìšek.

Ich trage an, daß hier am Titel beigefügt werde: "für Errichtung landwirthschaftlicher Fachschulen in Böhmen, welche als Landesanstalten erklärt werden sollen." weil wir jene Anstalten, welche mit Privatmitteln errichtet weiden, nicht beschränken wollen in ihrer Errichtungsweise.

Dr. Èupr: Ich erlaube mir noch einen Antrag einzubringen. Für den Fall, daß man nicht eingehen sollte auf die Debatte der Grundsätze, werde ich doch ersuchen, § Eins und Vier in die Debatte einzubeziehen.

Dr. Lambl: Prosím o slovo.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Lambl.

Dr. Lambl: Ich habe mir die Freiheit nehmen wollen, den Antrag auf en bloc-Annahme zu unterstützen, mit dem Beisatze, daß der Zusatz, den der Abgeordnete Dr. Rieger gemacht hat, angenommen werde, und zwar unterstütze ich den Antrag aus dem Grunde, weil wenn die en bloc-Annahme nicht stattfindet, wenn wir im Gegentheil in die Berathung dieser 16 oder beziehungsweise 15 Paragrafe eingehen, wir eigentlich eine Kommissionsarbeit vor uns haben. Meine Herren, wer über einen so speziellen Gegenstand nur ein Bischen unterrichtet ist, der weih, was für Schwierigkeiten es macht, einen so fachlichen Gegenstand in einer Kommission von nur 9 Mitgliedern durchzuberathen; nun möge man sich eine Vorstellung machen, welche unendliche Debatte entstehen wird, wenn wir auf Einzelberathung eingehen sollten. Nachdem, wie Dr. Rieger bemerkt hat, dies das Elaborat von so mühsamen, zwei Jahre langen Berathungen einer Fachkommission ist, und einer Fachkommission, die wirklich Vertrauen verdienen dürfte, so stelle ich den Antrag, auf den Antrag des Dr. Èupr nicht einzugehen, sondern die Vorlage en bloc anzunehmen mit Ausschluß des §. 16.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Brauner.

Dr. Brauner: Jest tomu malá chvilka, co Jeho Excellenc pan hrabì Nostic vyøknul návrh, aby se pøijalo vše šmahem, èi jak se øiká, en bloc. Dva páni podporovali návrh ten, a však jeden každý z nich pøidal ještì nìco k tomu, a øekl jaksi: chci, aby se to pøijalo en bloc, ale aby bylo i pøijato to a to. Pánové, já jsem pøíliš velký pøítel rovnosti a stejnosti v parlamentárním poèínání, a mám za to, že k. pø. tak dobøe jako ti dva páni, kteøí podporují návrh Jeho Excellenci pana hrabìte z Nostic, a však s jakou si výhradou, mìl i pan dr. Èupr pøíèinu, žádati, aby jeho amendement byl pøijat, ostatnì ale aby vše bylo pøijato šmahem.

Jsem dokonce proti autoritám, a nemyslím, abychom se spravovali podlé toho; jsem zvláštì v tom pøípadì proti tomu, aby výboru zemskému jak si nebyly budoucnì pøíliš vázané ruce nìèím, co by zde jaksi bez velké rozvahy se pøijalo.

Nebude to státi tak mnoho èasu, abychom tu vìc i s možnými amendementy vyøidili; pro-

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èež podporují návrh, aby se pøešlo do debatty zevrubní.

Dr. Karel Roth: Dovolím si uèiniti sprostøedkující návrh.

Oberstlandmarschall: Es ist der Schluß der Debatte verlangt worden, ich bitte die Herren, welche dafür sind, die Hände zu erheben (geschieht.)

Dr. Karl Roth: Ich will einen Vermittlunasantrag stellen, und zwar in der Richtung, wie es im vorigen Jahre mit der Bauordnung gemacht wurde. Ich glaube, dieser Vorgang war sehr praktisch. Es wurde die ganze Bauordnung en bloc angenommen, mit Ausnahme der §§.. zu welchen Amendements gestellt worden sind. Möge dem hohen Landtage dieser Vorgang auch jetzt belieben. Wir würden dann diejenigen Paragraphe, zu welchen keine Amendements gestellt worden sind, nicht in Berathung ziehen, und en bloc annehmen. Möge jeder der Herren, welcher ein Amendement zu einem Paragraphen wünscht, es vorbringen, es würden dann blos jene §§. in Berathung gezogen werden, zu welchen Amendements gestellt worden sind. (Unruhe.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte mir den Antrag schriftlich zu übergeben.

Gras Leo Thun: Ich habe dieselbe Bemerkung machen wollen, die Dr. Roth gemacht hat. Ich glaube, der Landtag hat nicht das Recht, irgend einem Mitgliede zu verwehren, daß es zu einer Vorlage einen Antrag stelle. Ich wünschte so sehr als irgend ein Mitglied dieses Hauses, die Debatte über den vorliegenden Gegenstand möge ohne unnöthige Weitläufigkeit abgethan werden. Wer ich glaube, der Anspruch ist gegründet, daß wenn auch der Landtag nicht in eine Spezialdebatte aller einzelnen Paragraphe eingehen will, doch jedes Mitglied, welches einen Antrag zu einem Paragraphen stellen will, diesen Antrag, vorbringen, und nicht von der Debatte ausgeschlossen werden könne.

Oberstlandmarschall: Vielleicht wird der Herr Antragsteller sich mit dieser Bemerkung vereinigen.

Graf Albert Nostitz: Ich muß gestehen, daß dann mein Antrag fällt. Wenn wir in die Berathung auf jene Paragraphe, zu welchen Amendements gestellt worden sind, eingehen, so haben wir die en bloc-Annahme verworfen. Die en bloc-Annähme ist aber eine solche Annahme, wo es unmöglich ist, über einzelne Absätze Abänderungsanträge zu stellen. Ich muß also meinen Antrag aufrecht erhalten, weil seine Wesenheit alterirt würde, wenn wir in die Debatte über die einzelnen Anträge eingehen.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Unterstützungsfrage stellen über den Antrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Nostitz, diese Grundzüge en bloc anzunehmen inclusive den §. 15, also mit Ausschluß des §. 16.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Jeho Exc. pan hr. Nostic èiní návrh, aby se zemským výborem navržená základní pravidla u zøízení hospodáø-ských škol v Èechách pøijala en bloc, vyjma 8. 16tého.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. — Der Abgeordnete Dr. Roth trägt an: essollen jene Paragraphe in die Specialberathung gezogen werden, zu welchen Amendements gestellt wurden; alle übrigen mögen en bloc angenommen weiden.

Prof. Herbst: Mit Ausnahme des §. 16.

Oberstlandmarschall: Schließen sie sich dem Antrage an?

Dr. Roth: Ja!

Nám. marš. Dr. Bìlský: Pan Dr. Roth ponavrhuje, aby se jen ony èlánky vzaly do speciální porady, ku kterým se budou èiniti opravovací návrhy; všecky ostatní èlánky, vyjma èl. 16tého se mají bez speciální debaty pøijmouti šmahem.

Oberstlandmarschall: Es sollen nur jene Paragraphe in die Sezialberathung gezogen werden, zu welchen Amendements gestellt wurden, mit Aus-nahme des §. 16; alle übrigen Paragraphe mit Ausnahme des §.16 sollen ohne Spezialdebatte angenommen werden.

Dr. Rieger: Prosím, já bych hlasoval pro návrh pana hr. Nostice, na pøijmutí v totalitì en bloc. Jestli se pøijme návrh pana Dr Rotha, aby se vùbec mohly dìlati amendementy, pak budu státi na tom, aby se rokovalo též o èl. 16tém, ponìvádž ho chci hájit.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist bereits geschlossen. Ich werde nun die Unterstützungsfrage stellen. Es handelt sich nur um die Unterstützungsfrage. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hände aufzuheben. (Geschieht). Er ist auch unterstützt.

Dr. Rieger tragt an, bloß den Tittel (Rufe: Schluß) zu ändern.

Po slovech "hospodáøských škol v Èechách" má se pøidati: "ježto chtìjí býti prohlášeny za ústavy zemské."

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Der Antrag des Dr. Èupr ist eigentlich enthalten in dem Antrage des Abgeordneten Dr. Roth. Wenn darauf eingegangen wird. . .

Dr. Èupr: Ich bemerkt blos, daß die Paragraphe bedeutend zusammenhängen, und daß die Konsequenzen etwaiger Aenderungen einer Kommission wieder übergeben werden müssen.

Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den Antrag des Dr. Roch zur Abstimmung bringen, der dahin geht, daß mit Ausnahme derjenigen Paragraphe, zu welchen Amendements gestellt wurden, die Paragraphe der Vorlage en bloc angenommen werden mit Ausnahme des §. 16. Ich bitte den Antrag des Abgeordneten Dr. Roth noch einmal zu lesen. (Rufe: Nein, Nein!) Ich bitte die Herren,


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die dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Rufe: welchen Antrag.)

Ldtgsekretär Schmidt liest: Es sollen nur jene Paragraphe in die Specialberathung gezogen werden, zu welchen Amendements gestellt wurden, alle übrigen Paragraphe aber sollen ohne Debatte angenommen werden, mit Ausnahme des §. 16.

Graf Albert Nostitz: Ich glaube, daß mein Antrag zuerst zur Abstimmung kommen solle; er ist der allgemeinste, am weitesten von der Spezialdebatte sich entfernend. Mein Antrag auf en bloc-Annahme derjenige, welcher sich von der Detailbera-thung am weitesten entfernt, muß zuerst zur Abstimmung gebracht werden.

Oberstlandmarschall: Es ist allerdings richtig, daß er in diesem Sinne der weiteste ist, aber der Antrag des Abg. Roth ist in dieser Bezie-hung präjudiziell; ich glaube, wenn dieser Antrag fällt, würde natürlich dann der Antrag auf en bloc-Annahme zur Abstimmung kommen; wenn die en bloc - Annahme fällt, bleibt den Herren noch die Möglichkeit, für eine theilweise Debatte oder für eine vollständige Debatte zu stimmen.

Gras Albert Nostitz: Ich glaube, die Anträge müssen so formulirt werden: en bloc Annahme; wenn diese fällt, theilweise Debatte, und wenn die fällt, endlich Spezialdebatte. (Dr. Rieger: ganz richtig.)

Oberstlandmarschall: Es ist ein Antrag gestellt worden auf Abänderung der Fragestellung, ich bleibe bei meiner Ansicht, daß der Antrag des Herrn Abg. Roth vorher zur Abstimmung gebracht werden solle. Se. Exc. wünscht aber seinen allgemeinern Antrag früher zur Abstimmung zu bringen Ich bitte diejenigen Herren, welche wünschen, daß über diesen allgemeinen Antrag abgestimmt werden solle, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Ist angenommen Also es handelt sich nun um den Antrag Sr. Exc. des Grafen Nostitz, die Vorlage en bloc mit Ausnahme des §. 16 anzunehmen.

Diejenigen Herren, die dafür sind, bitte ich die Hände aufzuheben. (Geschieht.) Er ist in der Minorität. (Rufe: Gegenprobe.)

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag sind, aufzustehen.

(Ein Theil der Versammlung erhebt sich.) Ich bitte um die Gegenprobe.

(Der andere Theil der Versammlung erhebt sich.)

Er ist in der Minorität. Er ist abgelehnt.

Ich bitte den Antrag des Herrn Abg. Roth zur Abstimmung zu bringen, der jedoch wieder den §. 16 ausnimmt.

Dr. Karl Roth: Ich verbleibet bei meiner ursprünglichen Fassung.

Oberstlandmarschall: Ich bitte noch einmal die ursprüngliche Fassung vorzulesen.

Ldtg. Sekretär Schmidt liest: Es sollen nur jene §§. in Spezialberathung gezogen werden, zu welchen Amendements gestellt wurden; alle übrigen §§. sollen ohne Spezialdebatte en bloc angenommen werden.

Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, die diesem Antrage beistimmen, bitte ich die Hand aufzuheben. (Unruhe im Saale.)

Ich bitte die Herren, die für den Antrag sind, aufzustehen. (Geschieht.) Ist mit Majorität angenommen.

(Rufe: Gegenprobe.)

Also ich bitte um die Gegenprobe. (Der andere Theil der Versammlung erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen mit beiläufig 100 Stimmen gegen 70.

Dr. Brauner: Excellenz, ich bitte jetzt um die Stattgebung irgend einer Frist bezüglich der Amendements, die eingebracht werden sollen; denn der Beschluß ist eben gefaßt, daß jene Paragraphe nur enbloc anzunehmen sind, zu welchen nicht Amendements vorliegen. Das kann nur datiren vom Augenblicke des Beschlusses, daß Amendements eingebracht werden können bezüglich jener Paragraphe, über welche man speciell debattiren will.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Nummern der Paragraphe der Reihenfolge nach vorlesen und fragen, ob zu diesen Paragraphen Amendements gestellt werden oder nicht.

Steffens: Ich bitte . . .

Dr. Rieger: Ich glaube, Jeder, der ein Amendement zu einem Antrag zu stellen hat, soll es vorbringen in der Ordnung, wie die Paragraphe selbst zur Abstimmung gebracht werden. Wenn Niemand ein Amendement vorbringt, ist das Ganze dann en bloc angenommen. Jeder Abgeordnete hatte Zeit genug, wenn er an dem Gegenstande Interesse nimmt, die Sache zu Hause durchzugehen, und die Amendements zu stellen (Bravo).

Oberstlandmarschall: Es liegt bereits ein Amendement des Dr. Rieger vor zu dem Titel. Ich werde die Nummern der Paragraphe vorlesen lassen und bei jedem Paragraphe die Frage stellen, ob dazu ein Amendement gestellt wird oder nicht. Es ist derselbe Vorgang, den wir bei der Bauordnung in der letzten Session beobachtet haben.

Steffens: Ich stimme dem bei, was Herr Dr. Brauner gesagt hat, und bitte uns eine Frist zu geben und zwar bis zur nächsten Sitzung (Allgemeine Heiterkeit).

Oberstlandmarschall: Stellen der Herr Abgeordnete den Vertagungsantrag?

Steffens: Zu dienen.

Oberstlandmarschall: In diesem Falle muß ich ihn zur Abstimmung bringen.

Dr. Rieger: Das ist ein verkappter Antrag auf Schluß der Sitzung.

Steffens: Ja! Ich würde bitten, ihn zur Abstimmung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Steffens stellt den Vertagungsantrag, die Debatte bis zur nächsten Sitzung zu verschieben. Ich bitte jene Herren, die den Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben (Geschieht. Der größte Theil der Lin-

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ken und einige Abgeordneten rechts und im Centrum erhebt sich zur Unterstützung). Der Antrag ist somit hinreichend unterstützt. Wünscht Jemand über den Antrag das Wort!

Ritter von Peche: Ich würde im Interesse der Sache und dieses Gegenstandes mir erlauben, zu beantragen, von diesem Antrage Umgang zu nehmen. Denn erstens: sind wir in der Feit so pressirt, daß wir heute thun sollen, was wir heute thun können (Bravo, výbornì) und was wir heute thun können, nicht auf morgen verschieben dürfen. Zweitens: Ich spreche es ungern aus, muß es jedoch sagen, bin ich überzeugt, daß am nächsten Montag wir von Amendements überfluthet werden, und daß dadurch der Zweck nicht erreicht wird, der eigentlich beabsichtigt wird (Bravo, výbornì).

Oberstlandmarschall: Ich werde also jetzt abstimmen über den Antrag des Herrn Abgeordneten Steffens auf Vertagung der Berathung bis zur nächsten Sitzung, Ich bitte jene Herren, die dem Antrag beistimmen, wollen sich erheben. (Es erhebt sich ein großer Theil der Linken und wenige Abgeordnete aus dem Centrum und rechts). Ich bitte um die Gegenprobe. (Es erhebt sich das Centrum, großer Theil der Großgrundbesitzer und ein Theil der Linken). Die Majorität hat sich somit für die Fortsehung ausgesprochen.

Dr. Èupr: Ich bitte ums Wort. Ich stelle den Antrag auf Schluß der Sitzung (Anhaltende Heiterkeit).

Oberstlandmarschall: Ich muß hier bemerken, daß ich von meinem Rechte Gebrauch machen könnte, die Sitzung zu schließen; doch will ich mir nicht erlauben, die Sitzung zu schließen, nachdem die Versammlung sich dafür ausgesprochen hat, die Verhandlung fortzusetzen. Ich bitte das Amendement des Abgeordneten Dr. Rieger zu verlesen.

Dr. Rieger: Ich habe schon dort. . .

Landtagssekretär Schmidt liest: Der Titel soll lauten: Grundsätze für die Einrichtung der landwirthschaftlichen Fachschulen in Böhmen, welche als Landesanstalten erklärt werden sollen (Rufe: wollen). Erklärt werden wollen.

Základní pravidla zaøízeni hospodáøských škol v Èechách, ježto chtìjí býti prohlášeny za ústavy zemské.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht). Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn es nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben (Geschieht). Ist angenommen.

Zu §.1 ist kein Amendement gestellt.

Dr. Èupr: Ich möchte mir erlauben, hier den Antrag zu stellen, daß die Worte "oder zum Dienste als Hilfsorgane der Verwaltung größerer Besitzungen" wegbleiben und ebenso auch die Worte, "insbesonders aber". Ich muß mir erlauben zur Begründung dieses Antrages, weil er ein principielles und sehr praktisches Anliegen des landwirthschaftlichen Unterrichtes betrifft, etwas auszuholen und zwar möchte ich gern geschichtlich Mit wenigen Worten nachweisen, wie eigentlich die Ackerbauschulen entstanden sind. Die landwirthschaftliche Unterrichtstendenz lag schon im vorigen Jahrhundert in den Schulen der sogenannten Philantropisten und es läßt sich nachweisen, daß Fellenberg zunächst von Basedow und Pestalozzi angeregt, der. Erste eine landwirthschaftliche Lehranstalt in Hofwyl gegründet hatte, deren Zweck vor allein war, durch die Landwirthschaft arme Kinder zu erziehen und nur zu erziehen. Er hat nach dem Vorbilde von Pestalozzi seine Zöglinge häufig von den Straßen hergeholt. Diese Zöglinge mußten ihm für seine pädagogische Mühe tüchtig in der Wirthschaft arbeiten.

Und als unter diesen Umständen die Anlagen um Hofwyl sich zu einer wahren Musterwirthschaft emporgeschwungen hatten, als wohlhabende Großgrundbesitzer aus allen Theilen Europas diese An-stalt besucht und Studienhalber sich daselbst aufzuhalten begonnen hatten, gründete Fellenberg ein höheres landwirtschaftliches Lehrinstitut und übergab sodann seine armen, wie gesagt häufig von der Straße hergeholten Zöglinge der ausschließlichen Ob. sorge seines übrigens vortrefflichen Lehrers Wehrli. Und nun diese, wie man sie so nannte, Wehrlikinder waren historisch genommen die veranlassende Ursache der Errichtung der niederen Ackerbauschulen neben und in der Regel in Verbindung mit höheren landwirthschaftlichen Lehrinstituten. Leider hat der Militarismus dieses Jahrhunderts die rein erziehliche, auf das Allgemeine gerichtete Tendenz der Wehrlischule ganz verrückt.

Ich sage leider ist dies so geschehen, weil ich der Ansicht bin, die niedere Ackerbauschule solle nicht für einzelne Kategorie niederer landwirthschaftlicher Dienste bei großen Gütern, sondern für das Allgemeine, für den Bauernstand, und den kleinen Grundbesitzer im großen Ganzen sorgen.

Die Macht dieses kulturhistorischen Ereignisses, möchte ich sagen, war so groß, daß man noch jetzt in unserem Vaterlande eine so unnatürliche Verbindung in doppelter Beziehung findet und daß sogar diese Verbindung in unserer Vorlage sich wiederspiegelt. Ich will hier nur mit einigen Worten gegen den Abgeordneten Lambl bemerken, daß ich nicht dagegen bin, daß Zöglinge, die die Ackerbauschule gehört, dort sich ausgebildet haben, Schaffner, Hofaufseher, oder Oberdrescher, werden; dagegen habe ich nichts einzuwenden. Ich achte zu sehr diese Beschäftigungen, aber nach der Schablone künftiger Schaffner und Oberdrescher den ganzen Ackerbaustand bilden zu wollen, das ist pädadogisch nicht richtig; a priori fit Nominativ. Ich glaube, daß jene Bestimmung des §. 1 ein besonderes Gewicht auf die Bildung jener Dienstkategorien legt und dies scheint mir, daß es in die Grundsätze des Unterrichtes nicht gehört. Ich weise ferner auf den Dualismus hin, der sich in diesem Paragraph eben deßwegen findet. Die Ackerbauschule soll Schaffner und kleine Grund-


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besitzer zugleich bilden. Die Schaffner sollen arbeiten wie Tagelöhner, denn sie bekommen Tageoder Stundenlohn. Nun ich glaube nicht, daß ein Vater, ein wohlhabender Grundbesitzer sich kaum entschließen wird, seinen Sohn nach absolvirter Volksschule in eine solche Anstalt zu geben, die für ihn als künftigen selbstständigen Besitzer eines kleinen Gutes nicht paßt, weil sie sich nicht organisch an seine bereits genossene Bildung anschließt. Ein zweiter Dualismus liegt darin, wenn diese Anstalten in Verbindung mit höhern Lehranstalten gebracht werden. Doch von diesen will ich weiter nicht sprechen. Nur im Interesse der Einheit des Unterrichts, im Interesse der vorangegangenen Bildung, in Erwägung, daß man die jungen Leute, die längst vergessen, was sie in der Volksschule gelernt, nicht erst im 17., 18. Jahre in die Ackerbauschule aufzunehmen und mit jüngern Zöglingen, die besser vorgebildet sind. nicht kumuliren sollte, im Interesse der Schule als solcher bitte ich mein Amendement anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Zu §. 1 hat der Abgeordnete Dr. Èupr ein Amendement eingebracht. Ich bitte dasselbe vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen, in §. 1 der Grundsätze für landwirthschaftliche Fachschulen werden nachstehende Worte weggelassen: "oder zum Dienste als Hilfsorgane der Verwaltung größerer Besitzungen." Desgleichen wird anstatt der Worte "insbesondere aber" das Wörtchen "und" gesetzt.

Slavný snìm raèiž uzavøíti: v §. 1. základních pravidel u zøízení hospodáøských škol mají se následující slova vypustiti: "aneb k službì za výpomocné orgány pøi správì vìtších statkùv," taktéž na místì slov: "zvláštì ale" má se postaviti slùvko: "a."

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn es nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten.

Dr. Èupr: Ich bitte vielleicht eine Theilung vorzunehmen, weil es 2 Anträge sind.

Oberstlandmarschall: Theilung?

Die Debatte ist geschlossen, der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Ritter von Peche: Die Auslassungen des Herren Vorredners sind blos theoretischer Natur gewesen, der Antrag würde aber grade das Praktische, was in dem §. liegt, sehr bedeutend alteriren. Ich muß gestehen, daß ich gar keinen Unterschied finde in den 2 Kategorien derjenigen Lernbeflissenen, welche für Ackerbauschulen bestimmt sind, nämlich je-nen, denen der Beruf vorgezeichnet ist, kleinere Grundwirthschaften selbst zu bewirthschaften, und denjenigen, welche als Hilfsorgane auch größerer Wirthschaften dienen sollen. Auch letztere entstammen der landwirthschaftlichen Bevölkerunng, und auch ihr Wirken kommt der landwirthschaftlichen Bevölkerung zu Gute. Das beste Mittel die Landwirthschaft zu heben ist das Beispiel, und wenn der Schaffer der Knecht, der Hilfsarbeiter eines größeren Objektes sich durch seine Arbeit auszeichnet, und wirklich Gutes leistet, erregt er die Aufmerksamkeit auch kleinerer Grundwirthe, und diese weiden sich dann darnach richten. (Bravo.) Ich glaube, daß eine Kollision dieser beiden Kategorien nicht eintritt.

Was aber die Gleichberechtigung dieser beiden Kategorien an der Ackerbauschule selbst betrifft, welche von dem Herrn Vorredner ebenfalls beanständet worden ist, indem er gesagt hat, "der Sohn eines reichen Bauers wird sich nicht hergeben dieselben Arbeiten zu leisten an der Anstalt, als wie der welcher bestimmt ist einen Dienstposten einzunehmen" so muß ich gleichfalls widersprechen: Ich glaube die Aberbauschule ist dazu bestimmt, daß ihre Schüler alle gleich tüchtig arbeiten lernen, ohne Unterschied der Person, und daß sie soviel der Theorie in sich auffassen, wie viel sie überhaupt vertragen. (Bravo!)

Oberstlandmaischall: Ich bitte den Antrag des Herrn Abgeordneten Èupr im Konterte vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: §. 1. Zweck der Ackerbauschule ist, Jünglinge, die der Volksschule entwachsen sind und sich zur Bewirthschaftung kleinerer Grundbesitzungen, Bauerwirthschaften vorbereiten, unter Förderung ihrer allgemeinen Fortbildung mit den zum Verständniß ihres künftigen Berufes erforderlichen theoretischen Kenntnissen und mit allen praktischen Fertigkeiten auszurüsten, welche zur Ausübung desselben nothwendig sind.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Úèelem rolnických škol jest, aby se mladíkùm, národní škole odrostlým, kteøí se pøipravují k hospodaøení na menších statcích (selských hospodáøstvích) pøi pøispívání k jejich všeobecnému vzdìlání theoretické vìdomosti k pochopení pøíštího jejich povolání potøebné, všecky ty praktické zbìhlosti, kterých je k vykonávání toho povolání zapotøebí.

Oberstlandmarschall: Ich werde über dieses Amendement nunmehr abstimmen lassen. Ich bitte diejenigen Herren, welche dasselbe annehmen, die Hände aufzuheben. (---------) Es ist gefallen. Es kommt hiemit die Vorlage zur Abstimmung. Ich glaube nicht, daß es nothwendig ist sie noch einmal vorzulesen. (Rufe: Nein!) Ich bitte die Herren, welche für den Antrag der Vorlage sind, die Hände aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Zu §. 2. hat der Herr Abgeordnete Sadil einen Antrag gestellt. (Unruhe, Rufe: Schluß!)

Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen der §. 2 Absatz b habe in letzter Alinea zu lauten: Dieselbe ist in dem Maße zu gewähren, daß die Zöglinge alle landwirchschaftlichen Verrichtungen taddellos vollführen und die Hilfsgewerbe mit Fertigkeit ausüben können.


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XV. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Snìm. Sekr. Schmidt ète: Slavný snìm a ráèí uzavøíti, že §. 2. èlánek b v posledním alinea zniti má:

Pouèení toho má se udìleti takovou mìrou, aby se chovanec nauèil, všecky hospodáøské práce bez vady vykonávati, pomocná øemesla hbitì konati.

Oberstlandmarschall: Der Herr Antragsteller.

Abgeordneter Sadil: Im §. 2, wie er angenommen worden ist in Verbindung mit dem §. 7 ist ein allgemeiner Verstoß gegen alle pädagogischen Grundsätze begangen worden. Es heißt nämlich in diesem §.: "Dieselbe, nämlich die Unterweisung in allen Zweigen der landwirtschaftlichen Arbeiten, in dem Maße zu gewähren, daß die Zöglinge nicht nur alle landwirthschaftlichen Verrichtungen tadellos vollführen und die Hilfsgewerbe mit Fertigkeit ausüben lernen, sondern auch hiermit soviel Lohn erwerben, um die Kosten ihres Aufenthaltes in der Ackerbauschule möglichst zu decken."

In Verbindung mit diesem lautet der §. 7 in seinem Schlußsätze: Der Lohn für geleistete Arbeiten wird jedem Zöglinge gut geschrieben, und gegenüber den Auslagen für seine Erhaltung in Rechnung gebracht. Mir kommt es vor, als wenn durch die Bestimmungen dieser §§. die Zöglinge gleichsam zu Taglöhnern der Anstalt degradirt würden. Die erste pädagogische Pflicht ist in jeder Schule, daß man das Ehrgefühl weckt, um durch dieses auf die Zöglinge einzuwirken. Die Zöglinge einer Schule sind belohnt durch den Unterricht und dadurch, daß sie eine höhere Bildung erlangen. Wenn er noch einen Tagelohn für seine täglichen Beschäftigungen bezieht; so wird dieser materielle Vortheil sich in den Vordergrund drängen und das Bessere bleibt hintangesetzt. Alles, was die Schüler durch ihre Arbeit für die Anstalt gewinnen, soll der Schule bleiben, dagegen kann man armen Schülern, die als solche bekannt sind, entweder, indem man sie vom Schulgeld befreit, oder durch Stipendien belohnen; aber täglich sie zu bezahlen für ihre Arbeiten finde ich in mehr als in einer Hinsicht bedenklich.

Denn erstens, habe ich gesagt, es werde das Ehrgefühl darunter leiden; das Zweite ist dieß: Welchen Maßstab hat man denn, um die Arbeiten genau zu taxiren, und in Geld zu veranschlagen? Nothwendig öffnet man allen Mißbräuchen Haus und Thor. Derjenige, welcher die Arbeit ertheilen, oder die Aufsicht führen soll, kann den Einen begünstigt haben, und wird Einem Arbeiten zutheilen, die mehr werth sind in Geld, als die eines Andern. Die Arbeit des Einen wird mehr gelobt, die des Andern um so weniger; darnach richtet sich aber auch der Geldlohn. Es wird dadurch Mißtrauen gegen die Lehrer entstehen, Neid und Mißgunst; es wird überhaupt die Disciplin gelockert werden. Ich glaube, alle diese Fehler sollen wenigstens in der Schule nicht groß gezogen werden. Das ist der Grund, warum ich mir erlaubt habe, diese anstößigen Worte wegzulassen.

Oberstlandmarschall: Herr Fürstl hat das Wort.

Fürstl: Ich werde mir erlauben, das h. Haus auf etwas aufmerksam zu machen. Ein großer Theil des hohen Hauses (Rufe: Laut!) wird es wohl bedauert haben, daß man wieder in die Debatte eingegangen ist. Da man für die en bloc- Annahme gestimmt hat, möchte ich mir erlauben, eine Art Kompromiß vorzuschlagen. Nach §. 48 der Geschäftsordnung ist es möglich, daß eine Ausnahme stattfindet bei den sich bloß auf die formelle Geschäftsbehandlung beziehenden Anträgen, insofern dieselben nicht schriftlich überreicht zu werden brauchen und von dem Oberstlandmarschall auch ohne Debatte sogleich zur Abstimmung und Schlußfassung gebracht werden können. Es wäre also möglich, daß wohl Amendements beigebracht würden, bei den einzelnen §§. aber keine weitere Debatte für zulässig erklärt werden würde.

Oberstlandmarschall: Ich glaube nur, daß wenn wir uns in diesen Antrag einlassen, wir vielleicht wieder eine Nebendebatte hervorrufen, die viel-leicht noch länger dauern würde, als das Lesen der einzelnen Anträge. Stellt der Herr Abgeordnete also den Antrag, so bitte ich mir ihn schriftlich zu geben, damit ich ihn formuliren kann. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Graf Clam-Martinitz: Darf ich ums Wort zu dem Amendement bitten. Ich möchte doch, nachdem der Wunsch vorzuwalten scheint, möglichst ohne Amendirung alle Paragraphen en bloc anzunehmen, hier ein Wort verlieren und das hohe Haus aufmerksam machen zu sollen, daß hier noch etwas Wichtiges in dem Amendement liegt und es vielleicht angemessen wäre, die zwei letzten Zeilen des §. wegzulassen. Es scheint mir das eine zu weit gehende Anforderung zu sein, die selbst mit dem Unterrichtszwecke nicht vereinbar ist, daß die Gesammtkosten des Aufenthaltes durch die Arbeit von Jünglingen, die mit 16 Jahren hinkommen, gedeckt werden. (Rufe: Möglichst!) Es ist im §. 7 ohnehin darauf hingewiesen, daß sie arbeiten müssen, daß ihr Lohn von den Auslagen abzuziehen sei; es aber in dieser Allgemeinheit hinzustellen, wie es hier der Fall ist, das scheint mir eine Anforderung zu sein, die über die Kräfte eines 16jährigen jungen Menschen hinausgeht und auch mit den Ünterrichts-zwecken nicht vereinbar ist. (Rufe: Schluß! Schluß !) Ich kann mich durch die Rufe nach Schluß während meiner Rede nicht beiuflußen lassen. Das Haus hat das Recht den Schluß der Debatte, aber nicht den Schluß einer Rede zu begehren. Jedes Mitglied hat die Redefreiheit und ,ch glaube, wir sind hier, um alle Argumente zu prüfen und nicht nach der Stimmung des Augenblicks zu beschließen (Bravo, Bravo.) Das erlaube ich mir in Bezug auf die Unterbrechung nicht meiner Rede — es ist wie ich glaube, heute


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XV. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

bei mehreren Rednern geschehen — zu bemerken, es war mir ein Bedürfniß es einmal zu sagen, daß die Unterbrechung eines Redners mit dem Rufe nach Schluß in diesem h. Haufe wirklich nicht angemessen ist. (Bravo, Bravo.)

Oberstlandmarschall: Herr Direktor Lumbe.

Direktor Lumbe: Hoher Landtag! Ich muß mich gerade gegen die Meinung des geehrten Hrn. Vorredners aussprechen, denn die Erfahrungen der besten Ackerbauschulen haben gezeigt, daß diese Einrichtung sich vollkommen bewährt hat. Es han-delt sich darum, daß die Ackerbauschulen tüchtige Arbeiter heranbilden. Wenn der Herr Sadil sagt, daß das Ehrgefühl des Ackerbauschülers verletzt wird, wenn sie zur Arbeit angehalten werden, so muß ich gestehen, daß der Herr Sadil keine richtige Vorstellung von einer Ackerbauschule zu haben scheint. Die Ackerbauschule ist dazu bestimmt tüchtige Ar-beiter heranzubilden, (Sehr gut) nicht Leute, die im Frack herumgehen, sondern Leute die vom frühen Morgen bis zum späten Abend arbeiten lernen und eben darin liegt das zweckmäßige der Einrichtung dieser Schule, daß die Schüler zu arbeiten angehalten weiden. Es heißt aber auch in dem Zusatz, daß es nicht absolut nothwendig sei, daß durch die Arbeiten die Kosten vollständig gedeckt werden, sie sollen nur so viel als möglich gedeckt weiden. Da ist die Möglichkeit gegeben, daß der theoretische Unter-richt vollständig getheilt werden könne. Ich bitte das hohe Haus diesem Schluß satzbeizustimmen. (Bravo; Bravo).

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Sadil.

Abg. Sadil: Der Herr, der vor mir gesprochen hat, scheint dem gemeinen Volke jedes Ehrgefühl abzusprechen. Gerade bei diesen Leuten soll man aufs Ehrgefühl wirken, weil es eben diese Klasse am meisten braucht. Wenn die Schüler in die Schule eintreten, so treten sie ein, um sich unterrichten zu lassen und wenn sie mitarbeiten, so ist das allerdings auch Zweck der Ackerbauschule. Sie müssen alle arbeiten lernen, deswegen sind sie nicht Taglöhner; was sie durch die Arbeit erlangen, das soll der Schule zu Gute kommen. Diejenigen, die es nothwendig haben, sollen durch Nachlaß des Schulgeldes oder Stipendien belohnt werden.

Der zweite Uebelstand ist noch ärger; wer soll taxiren und auf welche Weise soll bestimmt werden, daß diese Arbeit so viel gelte. Dieses würde zu tausend Mißbräuchen und Bevorzugungen Anlaß geben, um den guten Geist der Schule zu stören und deßhalb verbleibe ich bei meinem Amendement.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Ritter v. Peche als Berichterstatter: Ich glaube nicht zu fehlen, wenn ich anknüpfend an die letzten Worte meine Meinung dahin äußere, daß für die Taxation schon Mittel geschaffen werden; es wird schon Organe geben, vielleicht die Leitung der Anstalt oder andere. Ich pflichte dem Herrn Vorredner bei, daß in jeder Klasse der Menschheit, also auch in jener der landwirthschaftlichen Bevölkerung, die die Ackerbauschulen besucht, das Ehrgefühl gepflegt werden muß. Solche Anstalten denke ich mir allgemein zugänglich; die Leute, die an diese Anstalt kommen, sind Leute von verschiedenen Vermögensverhältnissen; die Reicheren würden den Lohn nicht nehmen, die Aermeren, die sich selbst erhalten müssen, müssen ihn nehmen; wessen Ehrgefühl ist da verletzt? Wenn eine solche Ungleichheit stattfindet, wird wohl da3 Ehrgefühl dessen verletzt, der Lohn nehmen muß und sich dadurch als Armer stempelt, und nicht das Ehrgefühl desjenigen, der den Lohn nicht braucht, mit dem man aber der nothwendigen Gleichheit wegen gleich verfährt.

Eine zweite Anschauung hat namentlich das Fach-Komité, welches die Vorberathungen gepflogen hat, zur Aufnahme dieser Bestimmung bewogen, wie sie sich eben in der Praxis an Ackerbauschulen bewährt hat, nämlich, daß häufig Söhnlein vermögender Bauern hinkommen, um eben etwas abzugeben, um Ackerbauschüler zu sein und nicht, um ernsthaft zu arbeiten. Diese Elemente mit den Elementen vermischt, die arbeitbeflissen sind, thun nicht gut. Gleichmäßige Behandlung zu gutem Zwecke und auch mit Erwerb verbunden, ist keine Schande und kein Schade. Daß nicht für alle Anstalten diese Bestimmung oktroyirt wird, versteht sich von selbst, weil wir ohnedem Grundsätze festsetzen für jene Anstalten, die als Landesanstalten gelten sollen und daß sie nicht eine Ordonanz ist, die erdrückt und belastet und die Ackerbauschüler zu Taglöhnern stempelt. Dagegen ist wohl schon durch das Wörtchen "möglichst" vorgebeugt. Ich muß also in dieser Hinsicht namentlich auf Annahme des §. 2, wie ihn der Entwurf vorlegt, beharren.

Oberstlandmarschall: Bevor ich zur Abstimmung schreite, muß ich mir erlauben eine Bemerkung des Herrn Grafen Clam/Martinitz zu berichtigen, die wahrscheinlich eine andere Deutung haben könnte. Se. Excellenz hat erwähnt, daß Redner bereits durch Rufe nach Schluß der Debatte unterbrochen und gehindert worden wären. Das ist ein Vorwurf gegen mich; faktisch hat dieses nicht stattgefunden.

Graf Clam-Martinitz: Excellenz! Es war nicht so gemeint, ich habe blos gesagt, daß während Redner sprachen, es heute wiederholt vorgekommen ist, daß einzelne Stimmen während der Rede: "Schluß der Rede" gerufen haben.

Oberstlandmarschall: Dann habe ich schlecht verstanden.

Ich werde jetzt zur Abstimmung schreiten. Ich bitte das Amendement vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt: (liest) "Dieselbe ist in dem Maße zu gewähren, daß die Zöglinge


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XV. sezení 3. roèního zasedání 1864.

XV. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

nicht nur alle landwirthschaftlichen Verrichtungen tadellos vollführen und die Hilfsgewerbe mit Fertigkeit ausüben lernen."

Pouèeni toho má se udìliti takovou mìrou, aby se chovanec nejen nauèil všecky hospodáøské práce bez vady vykonávati, a pomocná øemesla hbitì konati.

Oberstlandmarschall: Der Herr Antragsteller ist mit dem ersten Absatze einverstanden, und hat bloß diesen Antrag gestellt. Ich werde zur Abstimmung schreiten. Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrag beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Ist in der Minorität.

Die Stunde ist bereits sehr vorgerückt und es ist keine Aussicht vorhanden, daß der Gesetzentwurf heute erledigt wird.

Dr. Rieger: Also wird über den Paragraphen nicht abgestimmt?

Oberstlandmarschall: Ich glaube, das ist nicht nothwendig. Es ist angenommen die en bloc Annahme; mit Ablehnung des Amendements ist zugleich der Paragraph angenommen.

Nächste Sitzung Dienstag Vormittag 10 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen.

Ich habe noch einige Kommissionseinladungen zur Kenntniß zu bringen.

Die Mitglieder der Kommission zur Durchführung der Grundentlastung werden Montags um 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Montag um 10 Uhr findet auch eine Ausschußsitzung für Kirchenkonkurrenz statt.

Ich erkläre die Sitzung für geschloffen.

Schluß der Sitzung 3 Uhr.

Dr. Julius Hanisch,

Verifikator.

Dr. Joh. Ign. Rotter,

Verifikator.

Dr. August Kordina,

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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