Úterý 5. dubna 1864

Stenografická zpráva

XIII. sezení třetího ročního zasedání sněmu českého od roku 1861, dne 5. dubna 1864.

Předseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabě Rothkirch-Panthen.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bělský a poslanci v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Od vlády: C. kr. náměstek místodržícího Richard hrabě Belcredi a c. k. rada místodržitelství Karel rytíř z Bachu.

Počátek sezení o 10. hod. 35 min.

Stenographischer Bericht

über die

XIII. Sitzung der dritten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

5. April 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bělský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalterei-Leiter Richard Graf Belcredi und der k. k. Statthaltereirath Karl Ritter von Bach.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min.

Oberstlandmarschall: Die Versammlung ist beschlußfähig. Ich eröffne die Sitzung. Die Geschäftsprotokolle der 10. und 11. Sitzung vom 30. März und 1. April sind durch die vorgeschriebene Zeit in der Landtagstanzlei aufgelegen und ich stelle die Umfrage, ob in dieser Beziehung Jemand etwas zu erinnern findet; wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich die Protokolle für agnoscirt. Die Immunitäts-Kommission hat sich constituirt, und zu ihrem Obmann den Herrn Doktor Ritter von We-nisch, zum Obmann-Stellvertreter Herrn Josef Grafen Nostiz, zu Schriftführern die Doktoren Hiero-nymus Roth und Haßmann gewählt. Der Herr Landtags-Abgeordnete Thomas ist erkrankt und entschuldigt hiemit sein Ausbleiben aus der Sitzung. Ich bitte den hohen Landtag dieses zur Kenntniß zu nehmen.

Za příčinou nemoce prosí pan poslanec Kratochvíle slavný sněm, by mu dovolenou na 14 dni prodloužil. Slavný sněm račíž vzíti u vědomost tuto překážku.

Vertheilt wird im Verlaufe der heutigen Sitzung noch werden: Der Bericht der Budget-Kommission, betreffend den Rechnungs-Abschluß für das Jahr 1862, Landesausschußbericht betreffend die Gleichberechtigung beider Landessprachen im Schulunterricht. Ich bitte die eingelaufenen Petitionen zu verlesen.

Sněm. sekret. Schmidt čte: Poslanec p. Platzer podává žádost zastupitelstva města Strymilova, okr. Jind. Hradeckého, o povolení k vybírání pivního krejcaru na čas 6 roků, z přivezeného cizého piva do Strymilova.

Abgeordneter P. Picher überreicht Eingabe der Stadtgemeindevertretung von Tremles, Bez. Neuhaus um Bewilligung zur Einhebung einer Umlage von dem in die genannte Stadt eingeführten fremden Biere auf die Dauer von 6 Jahren.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Jos. Palme überreicht Petition der Gemeinde Grafenstein um Enthebung von der Zahlung der für Alojsia Nesvadba im Reichenberger Krankenhause erwachsenen Verpflegskosten pr. 50 fl. 92 1/2 kr.

Poslanec Jos. Palme podává peticí obce Grafensteinské za osvobození od náhrady výloh léčebních pr. 50 zl. 92'/s kr. jež nemocnice Liberecká žádá za léčení Aloisie Nesvadbové.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Poslanec p. Dr. Kralert podává žádost podílníka obilního fondu býv. statku Pavlovického, aby jim obilní fond byl ponechán.

Abgeordneter Kraleri überreicht Eingabe der Theilhaber an dem Kontributionsfonde des ehem. Gutes Pawlowitz, damit ihnen dieser Fond wieder weiter belassen bleibe.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Poslanec Dr. Kralert podává žádost obecních představených okr. Poličského, aby v okresu Poličském kontribučenské sýpky zrušenv nebyly.

Abgeordneter Dr. Kralert überreicht Eingabe der Gemeindevorsteher des Poličkaer Bezirkes, um weitere Belassung der Kontributionsgetreideschütt-böden in ihrem gegenwärtigen Stande.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassm.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Poslanec p. P. Platzer podává žádost obce Střižovické, okr. Jind. Hradeckého, o odloučení tamní ruční zá-šubky obilní od kont. sýpek obilních a o ponechání jí v předešlém způsobu.

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XIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Abgeordneter P. Platzer übergibt Eingabe der Gemeinde Drossowitz, Bez. Neuhaus. um Trennung ibres Getreidefondschüttbodens von den Kontribu-tionsschüttböden und Belassung desselben in seinem gegenwärtigen Stande.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Poslanec p. Dr. J. Šícha podává žádost občanů okresu Kutnohorského o brzké předsevzetí a vyřízeni zrušení práva propinačního.

Abgeordneter Dr. Schicha überreicht Eingabe der Gemeindealieder des Kuttenberger Bezirkes um baldige Durchführung der Aufhebung des Propina-tionsrechies.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Poslanec p., Dr. Kralert podává žádost podílníků obilního fondu byv. statku Proseče-Vobořištského, aby jim obilní fond byl ponechán.

Abgeordneter Dr. Kralert Petition der Getreide-fondstheilhaber der gewesenen Domäne Prosec-Vo-boiist um Belassung des Getreidefondes.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschuhkassen.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Poslanec Dr. Kralert podává žádost účastníků obilního ústavu Pelhřimovského, o ponechání jim obilního ústavu v naturálním užívání.

Abgeordneter Dr. Kralert Petition der Theil-nehmer des Kontr. Getreidefondes zu Pilgram um Belassung desselben im gegenwärtigen Stande.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Poslanec Dr. Kralert podává žádost podílníků obilního ústavu v Lipkové Vodé, o ponechání jedné třetiny obilního ústavu v naturálním užívání.

Abgeordneter Dr. Kralert: Petition der Getreidefondstheilhaber zu Lipkowawoda, um Belassung eines Drittels jenes Getreidefondes in der Naturalbenützung.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Sněm. sekretář Schrnidt čte: Posl. Dr. Kratochvíle podává žádost učitelů táborského skoldozorství, aby dávky za služby kostelní, ve služné jejich zahrnovány nebyly.

Abgeordneter Dr. Kratochwile, Petition der Lehrer des taborer Schulinspectoratssprengels, damit ihre Kirchendienstgebühren in die Schullehrergehalte nicht einbezogen werden.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Posl. H. Zátka podává žádost domkářů Františka Vališe z Chrášťan, Josefa Syrovátky z Koloměřic a Vojt. Svobody z Malé Doubravy, o připuštění ku koupi obecních pozemků.

Abgeordneter H. Zátka, Petition der Häusler Franz Wališ aus Chrastan, Jos. Syrovátka aus Koloměřic und Abalbert Swoboda aus Kl. Dau-brava um Zulassung zum Ankaufe von Gemeindegründen.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Posl. Dr. Lambl podává žádost představenstva města Vamberka, o slevení placení výloh za stravu bývalého kárance Ferdinanda Bráunlicha, syna po zemřelém Bohumilu Bräunlichu c. k. trafikantovi ve Vamberce.

Abgeordneter Dr. Lambl, Petition des Vorstandes der Stadt Wamberg um Nachlaß der Verpflegskostenvergütung des Ferd. Bräunlich, eines Sohnes nach dem k. k. Trafikanten Gottlieb Bräunlich zu Wamberg.

Oberstlandmarschall: An die Petitions, kommission.

Sněm. sekretář Schmidt čte: Posl. Al. Šembera podává žádost představenstva městské obce Skučské o povolení k vybírání cla, k udržování silnice městem vedoucí.

Abgeordneter A. Sembera, Petition des Vorstandes der Stadtgemeinde Skuč um Bewilligung einer Mantheinhebung behufs Erhaltung der durch die Stadt führenden Straße.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nachstehende Kommissionseinladungen zur Kenntniß zu nehmen.

Die Kommission zur Begutachtung der Frage über die Aufhebung der politischen Ehekonsense wird eingeladen, sich morgen um 11 Uhr Vormittags zu versammeln.

Das Eisenbahnkomite wird auf Morgen 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen im Sitzungssaale des Starthaltereigebäudes.

Die Kommission für die Organisirung des Beamtenstatus wird eingeladen, sich heute Abends (wendet sich an den Obmann: Um wie viel Uhr, Herr Obmann? Dr. Taschek ruft: Um 6 Uhr) um 6 Uhr zu einer Sitzung im Departement 2 im zweiten Stock zu versammeln. Tagesordnung ist: Status der Konzepts- und Baubeamten.

Die Kirchenkonkurrenzkommission hält heute Abends 6 1/2 Uhr Sitzung.

Die Kommission für Straßenkonkurrenz hält morgen um 10 Uhr Sitzung.

Der Obmann der Immunitätskommission ladet die Mitglieder für morgen 11 Uhr Vormittags zu einer Sitzung ein; da jedoch zugleich der Landesausschuß auch morgen Sitzung hält, so werde ich der Kommission das Bureau des Grafen Thun zur Versammlung zuweisen.

Die Mitglieder der Kommission zur Vorberathung der Durchführung der Grundentlastung wer-


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XIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

den morgen um 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Die Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Kontributionsfonds- und Vorschußtassen wird auf morgen 1/2 7 Uhr Abends zu einer Sitzung eingeladen.

Die Kommission zur Berathung der Grundbuchsordnung wird für morgen 10 Uhr Vormittags zu einer Sitzung eingeladen.

Wir übergehen zur Tagesordnung.

Ich bitte den Herrn Referenten das Wort zu ergreifen.

Dr. Taschek: Im Verfolge des bezüglich der Gemeindeordnung, der Gemeindewahlordnung ge-faßten Beschlusses erlaubt sich die Kommission, auch bezüglich des Gesetzes über die Bezirksvertretung diejenigen Paragraphe der Regierungsvorlage, welche mit den im Vorjahre im hohen Landtage gefaßten Beschlüssen wörtlich übereinstimmen, dem hohen Landtage zur Annahme zu empfehlen Sie stellt demnach einstimmig den Antrag, die §§. 1, 3, 4, 6, 7, 9, 10, 12 —47, 49 —61, 67, 70—77, die zweite und dritte Alinea des §. 79 und den §. 80 nach der Regierungsvorlage als mit dem in der 44. Sitzung der Jahressession am 11. April 1863 in der dritten Lesung gefaßten Beschlusse wörtlich übereinstimmend anzunehmen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Co se týče zastupitelstva okresního v království Českém, navrhuje komise přijmouti články 1. §§. 1, 3, 4, 6, 7, 9, 10,12—47, 49—61, 67, 70-77, druhou a třetí odstávku §. 79 a §. 80 dle vládní předlohy, poněvadž doslovně souhlasí s usnešením učiněným v 44. sezení druhého zasedání ročního dne 11. dubna 1863 při třetím čtení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Niemand das Wort zu ergreifen?

Poslanec Dr. Rieger: Já, pánové, bych chtěl učiniti návrh, který v sobě není důležitý, co do jádra věci, však ale co do formy zasluhuje snad uvážení. Víte, pánové, všickni, že terminologie konstitučuí a terminologie těles volebních je jiná, než terminologie bureaukracie; to by bylo zajisté podivné, kdyby se ku příkladu okresní představený od vlády jmenovaný, kdyby se jmenoval "starosta" anebo po němečku "Obmann"; na opak zdá se mi nepříslušné, když muž, který jest z výboru občanstva na své místo postaven, nosí titul takový, jako přísluší úředníkovi od vády jmenovanému. Myslím, pánové, že o té věci třeba hleděti na to, že budou z toho nedorozumnění a pletky, bude-li představený okresní, to jest úředník vládní jmenován "okresním představeným" "Bezirksvorsteher", a bude-li starosta výboru okresního také se jmenovati "představeným okresním", poněvadž pak budou dva představení okresní "Bezirksvorsteher und Bezirksvertretungsvorsteher". Já bych navrhoval, poněvadž to leží, abych tak řekl, v povaze konštituční terminologie a v povaze samé věci, a abychom se takovým nedorozumněním vyhnuli, aby se dal přednostovi výboru okresního, jiný titul, a přivádím to nyní k řeči, poněvadž se o to jedná, aby se všecky §§. při-jmuly šmahem. Jest-li sl. sněm k návrhu mému přistoupí, musel by ustanoviti jednou na pořád a pro celý zákon, aby kdekoliv jméno "představený" přichází, toto se v jiné proměnilo, a tudíž navrhuji, aby se jmenoval představený okresního výboru "starosta" a po německu "Obmann".

Ich trage an, daß zur Unterscheidung der Vorstand der Bezirksvertretung "Obmann" heiße, um ihn zu unterscheiden von dem Bezirksvorsteher, der ein Beamter ist, daß demgemäß diese Veränderung in allen §§. vorgenommen werde.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, mir den Antrag schriftlich zu übergeben. Die Herren haben den Antrag vernommen; ich werde die Unterstützungsfrage stellen.

Wird der Antrag unterstützt? (Geschieht.) Ist hinreichend unterstützt.

Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort zu ergreifen?

Hofrath Taschek: Ich kann, da der Antrag in der Kommission nicht zur Sprache gekommen ist, nur in meinem, nicht im Namen der Kommission das Wort ergreifen. So viel muß ich bemerken, daß man bereits im Vorjahre den gerügten Uebelstand gefühlt und sich bemüht hat, ein Wort zu finden, welches die Verschiedenheit beider Stellungen, schon dem bloßen Wortlaute nach, zweckmäßiger ausdrücken würde. Man ist damals zu keinem Be-schluße gekommen. Ich für meinen Theil habe nicht den mindesten Anstand, mich dem Antrage des Herrn Dr. Nieger zu fügen, und ich würde, da zuerst im §. 41 vom Vorsteher der Bezirksvertretung die Rede ist, mich dem Antrage dahin vollständig fügen, daß es dort heißen würde: Die Bezirksvertretung wählt für die Dauer der dreijährigen Wahlperiode aus ihrer Mitte ihren Obmann und ihren Ausschuß. Die Wahl des Obmannes bedarf der kaiserlichen Bestätigung. In Folge dessen würde überall, wie auch Dr. Nieger beantragt, statt "Vorsteher" im deutschen Texte "Obmann" im böhmischen "starosta" gesetzt werden.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen. Ich werde zur Abstimmung schreiten. Ich bitte den Antrag vorzulesen.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Slávny sněm ráčiž uzavříti, v celem zákonu má se proměniti název "představeného výboru okresního" v název ,starosta."

Sekretär Schmidt (liest): In allen Stellen des Gesetzes ist der Ausdruck Vorsteher des Bezirksausschusses in Obman des Bezirksausschusses umzuwandeln.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

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XIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Es ist der Antrag der Kommission von dem Herrn Berichterstatter gestellt worden, die eben vorgelesenen Paragraphe, in welchen die Kommission der Regierungsvorlage beigetreten ist, en bloc anzunehmen. Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist, werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte ihn noch einmal vorzulesen.

Sekretär Schmidt (liest): Die §§. 1, 3, 4. 6. 7, 9. 10. 12-47, 49 — 61. 67. 70 — 77, die zweite und dritte Alinea des §. 79 und §. 80 nach der Regierungsvorlage als mit dem in der 44. Sitzung der 2. Jahressession am 11. April 1863 in drittel Lesung wörtlich übereinstimmend anzunehmen.

Dr. Taschek: Ich werde bitten, hier muß eingeschaltet werden, mit Verwahrung des soeben gefaßten Beschlusses, bezüglich der Benennung des Vorstehers. —

Sněm. sekr. Schmidt čte: Přijmouti článek 1., 3., 4., 6., 7., 9., 10., 12. až 47., 49.-61., 67., 70.—77., druhou a třetí odstávku §. 79 a §. 80 dle vládní předlohy, poněvadž doslovně souhlasí s usnešením učiněným v 44. sezení druhého zasedání ročního dne 11. dubna 1863 při třetím čtení.

Oberstlandmarschall: Jene Herren, welche, selbstverständlich mit dem Vorbehalte des angenommenen Antrages des Dr. Rieger, diesem Kommissionsantrage beistimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Dr. Taschek: Der erste §., bei welchem eine Aenderung mit dem im vorigen Jahre gefaßten Beschlusse eingetreten ist, ist §. 2. Liest:

§. 2.

Die neue Regierungsvorlage weicht ganz von dem Landtagsbeschlusse ab, und kehrt zu der ersten Regierungsvorlage, d. i. ist der zweiten Alinea des §. 1 derselben zurück.

Die Gründe, welche einen hohen Landtag zu dem beanständeten Beschlusse bestimmt haben, sind in der Verhandlung der vorjährigen Session umständlich und eingehend erörtert worden. Zur Ver-meidung von Wiederholungen wird sich hier auf dieselben bezogen. Eine Aenderung in den Verhältnissen, welche zu einer Entkräftung oder Widerlegung dieser Gründe dienen könnte, hat nicht stattgefunden. Vielmehr haben die in den vorjährigen Verhandlungen des Ausschusses an den Tag getretenen entgegengesetzten Anschauungen sich behoben, indem dermal sämmtliche 15 Kommissionsmitglieder zu der Ueberzeugung gelangten, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen Bezirksvertretungen nur in der in dem Landtagsbeschlusse bezeichneten Ausdehnung von einem praktischen Nutzen sein werden, da sich in den bereits durch eine längere Zeit bestehenden Bezirken bereits viele gemeinsame Interessen gebildet haben, die durch die Bildung größerer überdieß auch nur provisorischer Bezirke wieder gestört werden würden.

Sollte eine Vergrößerung des Gebietes einzelner Bezirksvertretungen sich in der Folge als entsprechend herausstellen, so ist durch den Landtagsbeschluß hiefür vorgesorgt, indem die freiwillige Vereinigung zweier oder mehrerer Bezirke ausdrücklich für zulässig erklärt ist, und nur eine auf diesem Wege herbeigeführte Vereinigung wird von gutem Erfolg und Nutzen sein.

Die in der Regierungsvorlage für Bezirksver-tretungen bezeichneten Gebiete würden zuverlässig wieder zu den zu Anfang der fünfziger Jahre bestandenen Bezirkshauptmannschaften führen. Einer Institution und politischen Organisirung, welche nach der übereinstimmenden Erfahrung sämmtlicher Kom-missionsmitglieder nicht befriedigt hat. und mit vielen und drückenden Mißständen und Unzukömmlichkeiten verbunden war.

Eine so tief eingreifende Einrichtung, wie die Bezirksvertretungen für das Gemeindewesen sind, auf Grundlage einer und zwar mit Recht so unbeliebten Institution wie die ehemaligen Bezirkshauptmannschaften einzuführen, würde daher schon im Vorhinein auf ein großes Mißtrauen stoßen und jede Wirkung des für das Gemeindewesen im Königreiche Böhmen bei der bedeutenden Ausdehnung desselben so wichtigen Institutes der Bezirksvertretungen vereiteln.

Die Kommission hat daher einstimmig beschlossen, das Beharren auf dem fühern Landtagsbeschluß zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Zu diesem Paragraphen haben sich folgende Redner vormerken lassen:

Für den Antrag der Kommission: Hr. Dr. Herbst, Dr. Trojan, Dr. Gabriel, Baron Wucherer, Prof. Zeithammer.

Gegen den Antrag: HH. Dr. Pankratz. Prof. Schrott und Sadil.

Ich ertheile Hrn. Dr. Pankratz das Wort.

Dr. Pankratz: Wenn die Kommission von 15 Mitgliedern. (Rufe: laut, laut). — Wenn die Kommission von 15 Mitgliedern einstimmig für den Antrag ist, so verkenne ich allerdings die Schwierigkeit meiner Lage nicht. Gleichwol kann ich nicht unterlassen, meine Bedenken gegen den Kommissionsantrag vorzubringen. Zunächst fällt es mir aus dem Berichte auf, daß der scheinbar wichtigste Grund, warum die Kommission gegen die Bezirke, wie sie die Regierungsvorlage vorschlägt, sich ausspricht, darin liege, daß man befürchtete, es würde aus der Annahme des provisorischen Bezirksvertretungsrayons die offenbare Billigung und Annahme der ehemaligen Bezirkshauptmannschaften folgen. Ich finde allerdings nicht, daß die Frage, wie die Bezirkshauptmannschaften oder überhaupt politische Bezirksbehör-den zu organisiren wären, heute vorliege; ich glaube, es ist bereits dafür vorgesorgt, daß die Organisirung der politischen Bezirksbehörden nickt anders als im verfassungsmäßigen Wege zu Stande kommen kann. Das sagt ja die Regierungsvorlage selbst. Ich glaube also, wenn heute entschieden wird über die Bezirks-


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XIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Vertretungen, daß hiermit der verfassungsmäßige Beschluß über politische Bezirksbehörden nicht gefaßt und mithin im Formellen nicht präjudizirt wird.

Wenn aber die Kommission der Ansicht ist, es könne eine gewisse materielle Präjudikation hierin liegen, weil man vielleicht implicite zugestehen würde, daß man erwarte, es dürften die politischen Bezirke so eingetheilt werden, wie sie es ehemals waren, damit ja die Bezirksvertretungsbezirke, welche zwar auch nur provisorisch sein sollen, damit die nicht eitle Arbeit seien; so beruht diese Furcht der Kommission auf der ausgesprochenen Behauptung, daß nach der übereinstimmenden Erfahrung sämmtlicher Kommissionsglieder die ehemaligen Bezirkshaupt-mannschaften ein nicht lobenswerthes Institut waren oder wenigstens Niemanden zufriedengestellt hätten, und daß man für die Bezirksvertretungen im Vorhinein eine gewisse Abneigung erregen würde, wenn man nur so viele Bezirksvertretungen macht, als früher Bezirkshauptmannschaften waren.

Zunächst glaube ich nun, daß ein Gegenstand, je seltener er ist, desto mehr Werth hat. Heiterkeit.) Wenn man 200 Bezirksvertretungen macht, so werden sie schon nach der allgemeinen Erfahrung weniger rar (Heiterkeit), weniger respektabel sein, als wenn man weniger macht. Allein ich glaube, daß das Urtheil, welches die Kommission über Bezirkshauptmannschaften gefällt hat, ein nicht ganz richtiges oder vielmehr im Vergleiche mit den jetzigen Bezirksämtern ein unrichtiges ist. Der Vergleich zwischen den ehemaligen Bezirkshauptmannschaften und zwischen den gegenwärtigen Bezirksämtern fällt gewiß nicht zu Ungunsten der Bezirkshauptmannschaften aus. Man kann mir vielleicht einwenden, und es ist mir im Privatwege bereits bemerkt worden: Ja die Bezirkshauptmannschaften waren allerdings ziemlich gut oder vielleicht recht gut, aber die Ursache liegt darin, weil sie weniger zu thun hatten, weil sie mit der Justiz nicht beschäftigt waren und weil die gegenwärtigen Bezirksämter durch die Mischung mit der Justiz, durch die Vereinigung der Administration mit derselben so viel zu thun haben, daß sie eigentlich nicht wissen, welches zuerst anzupacken, und darum können allerdings die Bezirks-, ämter nicht das leisten, was die Bezirkshauptmann-schaften leisten konnten, weil sie ja nichts anderes zu thun hatten, als eben das politische Fach.

Nun ich glaube, daß das ein Vortheil ist, den wir alle sehnlichst von der Organisirung der Behör-den erwarten, daß die Separation der Administra-tion von der Justiz wieder durchgeführt werde. Wir werden also jedenfalls so viel erzielen, daß diejenigen Behörden, welche damals mit der Administration allein aufgekommen sind, gegenwärtig, sobald ihnen die Justiz entzogen wird, wieder damit aufkommen werden, und daß es einst nothwendig sein wird, deßhalb bei der Regulirung der Bezirksvertretungen die ehemaligen großem Bezirke der politischen Bezirks-behörden zu perhorresziren, ja ich glaube weiter, daß selbst die ehemaligen 79 Bezirke der Bezirkshauptmannschaften bei der zukünftigen Organisirung der politischen Bezirksbehörden zu viel sein werden, und zwar aus dem Grunde, weil die politischen Bezirksbehörden, so lange sie Bezirkshauptmannschaften waren und mit der Justiz nichts zu thun hatten, aufgekommen sind.

Damals aber bestand noch nicht das freie Gewerbe, damals bestand die etwas verwickelte Instrui-rung der Judenehekonsense, damals waren noch nicht die Grundentlastungsgeschäfte ganz durchgeführt und haben die politischen Behörden, wenn auch separate Grundentlastungskommissionen bestanden, viel mit der Grundentlastung, damit verbundenen Erhebungen und Ausweisen zu thun gehabt. Damals war gerade die Uebernahme der Amtsgeschäfte von so vielen zerstreuten Dominien; die Sachen waren nicht in der besten Ordnung und das alles gab viel zu thun.

Es handelte sich damals um Waisenkassen, Steuerkassen, Kontributionsgelderkassen, ja sogar um Koutributionsschüttböden, es handelte sich darum, entweder zu übernehmen oder an die betreffenden Organe zu übergeben. Das waren lauter Geschäfte, welche der Bezirkshauptmanuschaft viel zu thun machten und doch genügten damals 79 Bezirke. Ich glaube gegenwärtig, nachdem das alles entfallen ist, nachdem die Gemeindeordnung den Gemeindebehörden so viel zuweist, was damals auch noch die Bezirks-hauptmaunschaften hatten; ich glaube, daß nach allem dem gegenwärtig die politischen Bezirksbehör-den nicht so viel und überhaupt nicht viel zu thun haben werden, so daß beinahe die Wirksamkeit der politischen Bezirksbehörde auf, ich möchte sagen die eigentliche Regierungspolitik reduzirt würde, mit alleiniger Ausnahme von gewissen Geschäften, welche man den Gemeinden nicht hat zutheilen können, weil sie in ihr strenges Gebiet nicht einschlagen. Ich will hiermit gesagt haben, daß wir dadurch, daß wir 200 Bezirksvertretungsbezirke einführen, es nicht verhindern werden, daß die Regierung auf 79 politische Bezirke zurückkomme oder vielleicht auf noch weniger.

Indeß zur eigentlichen Frage trägt es nur insofern bei, als ich habe zeigen wollen, daß das Bemühen der Kommission durch die Organisirung der Bezirksvertretungen, eine gewisse Absicht der Regie-rung zur Reduzirung der politischen Bezirksbehörden zu vereiteln, nicht durchführbar sei und keinen Erfolg haben werde und wie gesagt in dem Punkte, daß die politischen Bezirkshauptmannschaften lobenswerth waren, in diesem Punkte muß ich auf meiner Ansicht beharren, da ich vielfach Gelegenheit hatte in meinem Aufenthalte und in meiner Beschäftigung auf dem Lande vielseitige Erfahrung in dieser Beziehung mir zu holen und sie auch mit dem gegenwärtigen und mit dem vor den Hauptmanuschaften bestandenem, früheren Zustande zu vergleichen.

Ohne hiermit vielleicht ein laudator temporis peracti überhaupt sein zu wollen, muß ich doch be-


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XIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

haupten, daß zwischen diesen 3 Perioden die mittlere Periode die glücklichste war.

Wenn ich nun weiter auf die eigentliche Frage des heutigen Gegenstandes übergehe, so muß ich mir zunächst die Sache praktisch vorstellen. Wir haben so und so viel Ortsgemeindevertretungen, wir haben einen Landesausschuß, wenn ich nicht irre, mit acht Mitgliedern, und wir sollen zwischen diese zwei Körper in die Mitte hinein gewissermaßen als zweite Instanz 200 Bezirksvertretungen einschieben. Der Landesausschuß soll diese 200 Bezirksvertretun-gen überwachen; wie viele Referenten werden wir dem Landesausschusse zutheilen müssen, oder welche Ueberwachung können wir uns vom Landesausschusse nur als möglich denken?

Diese 200 Bezirksvertretungen mit einem Ausschusse von einem Vorsteher und 6 Ausschußmitgliedern, geben netto 1400 Mann (Heiterkeit) und diese 1400 Männer, die Herz und Kopf und zugleich auch den ernsten Willen und die Zeit haben, um sich den öffentlichen Geschäften nach Erforderniß zu widmen, ich glaube, die werden dann doch mit einiger Schwierigkeit aufgefunden werden, (Eine Stimme: Oho) um so mehr, als diese Männer in den Bezirken selbst sein müssen, und — was ich im Interesse der Zahlenden wünsche, auch wenigstens die Mehrzahl dieser Männer, dasjenige was sie beschlie-ßen, auch mit zahlen. Ich glaube nicht, daß dem Großgrundbesitze, oder der Industrie — und diese gehören auch in die Klasse der Vertretenen — ich glaube nicht, daß dem Landwirthe mehr damit gedient wäre, wenn statt aller der Leute, die mit zahlen, nur lauter Leute in die Bezirksvertretungen beziehungsweise in den Ausschuß hineinkommen müßten, die blos beschließen und andere zahlen lassen (Sehr gut). Welche Schwierigkeit es aber haben werde, 1400 Männer der materiellen Beschäftigung zu entziehen, um sie zu diesen Bezirksvertretungs-ausschüssen zu installiren, das dürfte die Praxis zeigen, wenn es ja dazu kommt. Es scheint mir eine Verschwendung an Zeit, an Kraft, und, wie ich dazu gleich kommen werde, auch an Geld zu sein, wenn man so viele Bezirksvertretungen machen wollte, denn mit diesen 1400 Ausschüssen wird es noch nicht abgethan sein. Jedem Ausschusse wird man müssen auch ein Koncepts - und ein Manipulations-personal, einen Amtsdiener wenigstens zugeben, und Kanzeleilokalitäten beischaffen.

Vielleicht bekommt man auch von den politi-tischen Bezirkbehörden eine alte Registratur mit in Verwahrung (Heiterkeit). Man wird also müssen darauf Rücksicht nehmen und größere Lokalitäten bestimmen. Das alles wird Geld kosten. Warum soll man etwas, was mit 79 Zahlen abgethan werden kann, mit 200 abthun wollen? Man sagte freilich: Ja die Sache ist nur provisorisch; nun ich glaube, es sei höchst unzweckmäßig, provisorisch um 121 Bezirksvertretungen mehr errichten zu wollen in der Voraussicht, weil man am Ende glaubt, es werde ohnehin nicht lange dauern (Heiterkeit).

Ich möchte die Bezirksvertretungen aber so eingerichtet wissen, daß sie möglichst lange dauern, ich möchte daher sie so stellen, daß wenn auch vielleicht bei der einstigen verfassungsmäßigen Organi-sirung der politischen Bezirksbehörden einige entfallen, wenn die Erfahrung zeigt, daß einige überflüssig sind, oder daß bei einem oder dem andern die Lokalaleintheilung nicht ganz richtig ist, ich möchte bezüglich der Bezirksvertretungen gerne sagen, daß wir die Aussicht haben, wenn alle Bezirke nicht bestehen werden, so werden doch die meisten zu definitiven erwachsen, ohne daß man eine Aenderung diesfalls nöthtg hat.

Denjenigen Herren, welche in der vorigen Sitzung der Meinung waren, man müsse bei §. 56 der Gemeindeordnung eine spanische Wand zwischen Gemeinde und Bezirksamt stellen, denjenigen, die von der Ansicht ausgegangen sind, der Bürgermeister ist nicht bastant genug, um fest und selbstständig zu stehen, diesen möchte ich insbesondere sagen, woher nehmen bastante Bezirksausschüsse in so großer Anzahl? Die müssen mehr Selbstständigkeit haben, als die erste Instanz und die Bürgermeister.

Ich glaube also, daß wir sowohl rücksichtlich der Personalien, als rücksichtlich des Aufwandes, eine große Verschwendung üben würden, wenn wir statt 79, 200 Bezirksvertretungen kreiren würden. Daß nun so viel Bezirksvertretungen nicht nothwendig sind, das glaube ich, wird einem jeden Mitgliede des hohen Landtages einleuchten, insbesondere wenn die so eben angenommenen Paragraphe der Regierungsvorlage über die Bezirksvertretung in Betracht gezogen werden; denn nach diesen angenommenen Paragraphen hat die Bezirksvertretung zunächst ihr eigenes Vermögen zu verwalten. Nun, meine Herren, das Vermögen der Bezirksvertretung zu verwalten, dazu genügt sehr wenig Mannschaft (Heiterkeit), denn die Bezirksvertretung wird nicht sobald in Gefahr sein, ein großes Vermögen zu haben (Bravo).

Die Bezirksvertretung soll ferner Steuern auflegen, das ist ihr Beruf (Heiterkeit) 10% Zuschlag zu den bestehenden direkten Steuern, wenn ich nicht irre, ohne hohe Bewilligung. Sie können Darlehen aufnehmen bis zum Betrag von 5% der direkten Steuern. Diese zwei Geschäfte könnten allerdings manche Beschäftigung verschaffen, (Heiterkeit) aber eine den Vertretungen sehr unangenehme. Ich glaube, wir würden füglich besser thun, die Körperschaften, die sich mit dieser Beschäftigung befassen sollen, nicht sehr zu vermehren, weil die Vermehrung selbst ebenschon diese Beschäftigungen mit vermehrt, denn weil die Bezirksvertretungen kein Geld haben, kein Vermögen haben, so müssen sie uns besteuern, damit sie leben können (Heiterkeit). Das, glaube ich, wird das Justitut wenig empfehlen, im Publikum wird die Vermehrung uns wenig Dank verschaffen. Es haben aber die Bezirksvertretungen würdige, achtbare Geschäfte vor sich, sie sollen nämlich die


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im Bezirke nützlichen Anstalten hervorrufen und verwalten.

Meine Herren! Gerade dieser Zweck, wegen welchem ich wünsche, daß die Bezirksvertretung wirklich zu Stande komme, fordert es, daß wir wenig Bezirksvertretungen machen, mit wenig Kraft können gemeinschaftliche Anstalten nicht hervorgerufen werden.

In einem großen Bezirke läßt sich aber Großes erzielen, ohne daß man die Beitragspflicht der einzelnen Individuen zu sehr anspannt. Das ist, meine Herren! der wichtigste Grund, warum ich die Regierungsvorlage dem Antrage der Kommission vorziehe; denn nur dann, wenn wir große Bezirke haben, werden Bezirksstraßen a priori und wenigstens in diesem großen Bezirke ein System bilden. Machen wir aber viele Bezirksvertretungen, so wird es äußerst schwer sein verschiedene Bezirksvertretungs-körper unter einen Hut zu bringen, damit eine etwas weitergehende Straße zustande komme, oder vollends Spitäler und dergleichen Wohlthätigkeits-anstalten, vielleicht Irrenhäuser bringen wir nicht im Bezirke zustande, welcher spannenlang ist. Ich glaube also, daß sich aus allen diesen Gründen mit ruhigem Gewissen die Regierungsvorlage als vorzüglich vor dem Kommissionsantrage empfehlen läßt, und ich stelle den Antrag auf Annahme des §. 2 nach der Regierungsvorlage.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Herbst hat das Wort.

Dr. Herbst: Ich habe mich in der letzten Sitzung auch für die Annahme des Paragraphen nach der Regierungsvorlage ausgesprochen und ich werde heute mit gleicher Entschiedenheit dafür sprechen, daß dem einstimmig gefaßten Beschlusse des Ausschusses beigetreten und die Regierungsvorlage nicht angenommen werden möge. Ich komme mit meinen letzthin gesprochenen Worten ganz und gar nicht in Widerspruch, weil die Frage, mit der wir uns heute beschäftigen, ihrer Natur nach ganz verschieden ist, von derjenigen, welche uns letzthin in Anspruch nahm. In der vorigen Sitzung handelte es sich um eine Frage, welche von Seiten der Regierung als, ich möchte sagen, eine Machtfrage, als eine das Recht und die Prärogative der Krone berührende angesehen, und bezüglich welcher die Ansicht aufgestellt wurde, daß die vorjährigen Beschlüsse des Landtages nicht wohl mit der Bestimmung des Gesetzes vom 5. März 1862 in Einklang zu bringen seien. Bei dieser Auffassung war eine Nachgiebigkeit so schien es mir angezeigt, und aus dem Grunde gerechtfertigt, weil, w,e ich heute noch überzeugt bin, und letzthin dargethan zu haben glaube, die Sache von keiner praktischen Bedeutung ist, besonders nach den Bestimmungen, welche ohnehin von dem Landtage angenommen wurden.

In beiden Beziehungen verhält es sich ganz anders bei der Frage, mit der wir es heute zu thun haben. Hier handelt es sich nicht um eine Macht-frage der Regierung, nicht um eine Frage, wobei in die Prärogative derselben eingegriffen weiden könnte; hier handelt es sich rein um eine Frage der Zweckmäßigkeit, und bei solchen Fragen der Zweckmäßigkeit gilt es ohne weitere Rücksicht dasjenige auszusprechen, was die Vertreter für dem Lande frommend halten.

Und wir müssen auch annehmen, daß das, was wir in dieser Richtung aussprechen, bei der Regierung Berücksichtigung finden würde; denn selbst im absoluten Staate, selbst in jener Zeit, wo die Theorie des beschränkten Unterthanenverstandes maßgebend war, selbst in dieser Zeit hat man bei solchen Fragen für gut befunden, Vertrauensmänner beizuziehen, selbst damals hielt man dafür, daß die Wünsche und Anschauungen des Volkes Berücksichtigung finden müssen, und es dazu nicht genug sei, bloß einseitig die Männer des Bureaus zu vernehmen. Wenn dies nun selbst zur Zeit der absoluten Regierung der Fall war, so müssen wir um so mehr annehmen, daß jetzt, wo Versammlungen das Land vertreten, mit nicht bloß berathender, sondern auch bei Gesetzesfragen mit entscheidender Stimme, daß eben bei solchen Fragen reiner Zweckmäßigkeit das Votum der Landesvertretung entschieden in's Gewicht fallen wird.

Ich habe noch einen weiteren Grund dieses anzunehmen. Von Seite der Regierung wurde dem Abgeordnetenhause des Reichsrathes in der letzten Session ein Gesetzentwurf für die politische Orga-nisirung vorgelegt. Ich weiß den Verlauf und das Schicksal dieses Entwurfes darum genau, weil ich Mitglied des betreffenden Ausschusses war und von demselben als Berichterstatter gewählt wurde, und weil ich auch den betreffenden Bericht wirklich verfaßt habe. Dieser Bericht ging auf Grund eines einstimmig gefaßten Beschlusses und ich darf hinzusehen, Mit Zustimmung der Vertretung der Regierung dahin, "es sei dem hohen Hause zu empfehlen, in die Berathung des Entwurfes nicht einzugehen" und nebst den vielen anderen Motiven, welche allerdings den Anschauungen des Dr. Pankratz gerade entgegengesetzt waren, nebst andern Motiven sage ich, ist auch hauptsächlich das betont, damit den Ländern Gelegenheit gegeben werde, durch das Organ ihrer Landtage sich über die künftige Bildung der Bezirke aussprechen zu können.

Wenn dies der Fall war, so halte ich dafür, um so entschiedener die Gelegenheit ergreifen zu müssen, und daß auch der Landtag um so entschiedener verpflichtet sei, seine dießfälligen Ansichten ohne alle Rücksichten auszusprechen, und ich glaube nicht, daß durch diesen Beschluß, er mag wie immer ausfallen, das Schicksal des Gesetzes irgendwie gefährdet werden könnte.

Freilich wenn ich die Ansicht des Dr. Pankratz, die Grundansicht, welche durch seinen Vortrag durchschimmert, theilen würde, so wäre allerdings jede weitere Berathung überflüssig.

Dr. Pankratz scheint nämlich unter den Worten: "bis die Organisirung der politischen Behörden im verfassungsmäßigen Wege erfolgt" zu verstehen,


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daß unter allen Umständen die Bezirkshauptmannschaften wieder eingeführt werden müßten. Diese Bestimmung der Verfassung ist mir nicht bekannt, und daß das nicht der verfassungsmäßige Weg sei, wenn etwas absolut geschehen muß, das scheint mir klar. Weiter scheint mir auch zweierlei aus der Rede des Dr. Pankratz hervorzugehen. Er sah den Hauptberuf der Bezirksvertretungen darin, daß sie eine Umlage von 10pCt. ohne höhere Bewilligung ausschreiben, und daß sie Anleihen von 5pCt. machen können. Wenn der Hauptberuf der Bezirksvertretun-gen der wäre, so glaube ich, würde es allerdings nicht werth sein, die Bezirksvertretung ins Leben zu rufen, und wenn man darin den Hauptberuf der Bezirksvertretung findet, so scheint man überhaupt für dieselben nicht besonders eingenommen zu sein. (Bravo.) Wenn aber Jemand, der die Bezirksvertretung nicht will, für die große Bezirksvertretung ist, so muß ich aufrichtig bekennen, finde ich darin einen Grund mehr gegen die großen Bezirke; denn mir sind bei der Frage, welche Bezirke sind zweckmäßig, nicht diejenigen, die eine Bezirksvertretung nicht haben wollen, sondern die, welche sie haben wollen, maßgebend.

Ich bin also aus allen diesen Gründen vorläufig der Ansicht, daß wir keinen Grund haben, von Vornherein und ohne näheres Eingehen in die Sache an der Regierungsvorlage festzuhalten, und von unsern vorjährig gefaßten Beschlüssen abzugehen.

Wenn ich nun aber die innern Gründe, welche für den vorjährigen Beschluß sprechen, auseinandersetzen will, so muß ich vorläufig auf 2 Bemerkungen besonderes Gewicht legen. Es handelt sich nicht um die Bildung der politischen Behörden, sondern um die Bildung der Bezirksvertretungen, und daß darf nicht aus dem Auge gelassen werden. Es handelt sich 2. nicht um etwas, was immer gelten soll. sondern um ein Provisorium, welches gelten soll, bis die Bildung der politischen Behörden in verfassungsmäßigem Wege erfolgt ist. Diese beiden Gesichtspunkte bitte ich im Auge zu behalten, und sich nicht durch Vermengung von Verschiedenem, den klaren Einblick in die Sache trüben zu lassen. Wenn es sich um die Bildung von Bezirksvertretungen und um ein Provisorium handelt, welches gelten soll, so lange bis die Bildung der politischen Behörden verfassungsmäßig erfolgt ist, so erscheint mir ein Gesichtspunkt als von entscheidendem Gewichte, ein Gesichtspunkt, den ja auch der Landtag beim Gemeindegesetz im Auge behalten hat, nämlich es muß an Bestehendes angeknüpft werden, nicht an Etwas, was nicht besteht und was auch viel zu kurze Zeit je bestanden bat, um ihm die Bedeutung von etwas historisch Gewordenem beilegen zu können, und zwar um so weniger, wenn die Ent-stehung desselben, und das ist bei den bezirkshaupt-mannschaftlichen Bezirken der Fall. etwas durch und durch willkührliches und nicht in einer innern Nothwendigkeit Begründetes war.

Es ist den Herren die Geschichte der politischen und Justiz-Organisirug aus dem Jahr 1849 gewi noch recht wohl erinnerlich, es ist ihnen bekannt, au innern Gründen wurden nur die Gerichtsbezirke ge-bildet; bei den Gerichtsbezirken nahm man Rücksicht freilich nicht durchgreifend, aber doch einigermaßen auf die frühem Gutsgebiete, nahm dabei Rücksicht auf das, daß der Bezirkssitz das natürliche Centrum des Verkehrs sei, Rücksicht auf die Verbindung mit diesem Bezirkssitze, Rücksicht auch auf ein Moment, dem wir nicht jede Bedeutung absprechen können, auf die Sprach-Grenzen. Man nahm darauf Rücksicht, daß soweit immer möglich eine einheitliche Nationalität in den Gerichtsbezirken bestehe, und das war gewiß auch eine nickt unwichtige Rücksicht.

Wie wurde aber die politische Bezirksorganisi-rung im I. 1849, deren Bildung nachfolgte, vorgenommen? Es ist allen Herren bekannt, dadurch, daß man ein paar Gerichtsbezirke nahm und zusammenlegte, ohne alle weiteren Gründe u. zw. daß man zusammenlegte, in einem Falle einen einzigen Gerichtsbezirke, das ist nämlich der Fall beim Bezirke Friedland; in 43 Fällen legte man 2 Gerichts-bezirke zusammen, in 22 Fallen 3 Gerichtsbezlike, in 10 Fällen 4, in 1 Falle 5 Gerichtsbezirke, und das ist der politische Bezirk Budweis, ja in einem Falle legte man 6 Gerichtsbezirke zusammen, und das ist der Bezirk Saaz. Was aber daraus herausgekommen ist, bei dieser Zusammenlegung, dazu möchte ich die Herren ersuchen, eine Landkarte anzusehen ; eine merkwürdigere geometrische Configuration als den Bezirk Saaz (Heiterkeit) wird man schwerlich finden; dieser erstreckt sich vom Erzgebirge und dem Bezirke Sebastiansberg durch den Saazer Kreis in einem halbmondförmigen Bogen bis zum Bezirke Jechnitz und von dem äußersten Ende der einen Seite zum äußersten Ende der andern Seite hatte man die Luftlinie, und diese namentlich im Gebirge viel kürzer, als die Linie, die man auf dem wirklichen Wege zurückzulegen hat, eine Entfernung von mehr als zehn geographischen Meilen. Ob nun je einer vom Bezirke Sebastiansberg eine besondere Veranlassung haben wird, einen im Bezirk Jechnitz unten zu besuchen, und ob die Mitglieder der Be-zirksvertretung sich kennen gelernt haben, das überlasse ich dem Ermessen der Herren.

Noch merkwürdiger ist der politische Bezirk Budweis, obwohl er nur aus 5 Gerichtsbezirken zusammengelegt wurde, aber doch die respektable Größe von mehr as 26 Ouabratmeilen hat. Bom Gerichtsbezirke Moldautem auf der einen Seite bis zum Bezirke Schweinitz auf der andern Seite ist eine Entfernung, die einem Landbewohner wahrscheinlich ein paar Tagereisen kosten würde, wenn er dieselbe zurücklegen wollte.

Anderwärts hat man wieder oben (Rumburg) nur 2 zusammengelegt und diese 2 Bezirke haben zusammen eine Ausdehnung von 2 1/2 Ouabratmeilen. Wir haben namentlich in den politischen Bezirken — und es ist nicht unwichtig, weil es zeigt, daß von vornherein die zweckmäßige Bildung von Bezirksver-


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tretungen nach diesem nicht möglich ist — wir haben aber die verschiedensten Größen, der kleinste ist 2'83, der größte 26 5. Also in geographischer Aus-dehnung eine Differenz von l bis beinahe 10. Daß solche Bezirke nicht naturgemäß gebildet sind, — auf die Bevölkerung werde ich später zurückzukommen die Ehre haben, da sind die Differenzen noch viel größer — daß solche nicht zweckmäßig sind, daß die Be-zirkssitze auch nicht die natürlichen Centren des Verkehrs für solche abnorme Bezirke waren und sein konnten, dafür liefert die politische Organisirung einen schlagenden Beweis, weil man es nothwendig fand Ex-posituren zu geben. Warum fand man es nothwendig Exposituren zu geben? Weil die Bezirke entweder zu groß waren oder weil der Sitz der Be-zirkshauptmannschaften an dem einen Ende des Be-zirkes lag, oder weil zwischen den verschiedenen zusammengewürfelten Bezirken kein Zusammenhang bestand, so daß man den Leuten in dem einen Bezirke nicht zumuthen konnte, sie sollen sich in die Bezirkshauptmannschaftssitze begeben, um ihre Geschäfte zu verrichten. Den Herren werden diese Bezirke ohnedies bekannt sein. Ich mache nur aufmerksam auf den Bezirke Smichow, der nach der letzten Volkszählung über 100.000 Einwohner zählt und aus 4 Bezirken zusammengestellt worden ist, wo man eine Expositur nothwendig fand, weil der Bezirk unmöglich die Administration auch für die vom Bezirkssitze entfernten Orte zu leiten im Stande war.

Wie aber für die Bezirksvertretungen dieses möglich sein soll, scheint mir denn doch eine schwierige Frage. Das sind also die Bezirkshauptmann-schaften. Sie haben bestanden in den I. 1850— 1854, sie konnten sich natürlich nicht einleben, weil sie zu kurz bestanden, überdies das, was noch eine einigende Kraft hätte haben können, nämlich die Be-zirksvertretungen nicht eingefühlt wurden; und diese Bezirkshauptmannschaften sollen nun, ich möchte sagen ins Leben gerufen weiden, um ein Scheinleben fortzuführen, um ein Experiment zu machen, welches Experiment doch nur provisorisch sein soll.

Wie ist es nun bezüglich der andern Bezirke, der Gerichtsbezirke, der jetzigen politischen Bezirke? Bezüglich derer habe ich nachgewiesen, daß sie auf viel naturgemäßerem Wege entstanden sind, wenn auch manches sich einwenden und verbessern liehe, welche Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist. Aber während der 14 Jahre, wo sie nun bestehen, hat sich eine Gemeinschaftlichkeit entwickelt, namentlich auch eine Gemeinschaftlichkeit in den Zahlungen entwickelt, und ich will dann auf eins aufmerksam machen, was nicht uninteressant ist. Die Bezirksumlagen sind höchst ungleich in den verschiedenen Bezirken. Dr. Brauner hat im J.1861 in der ersten Session, wie er den Antrag auf Aktivirung der Bezirksgemeinde nach dem Gemeindegesetze vom I. 1849 stellte, interessante statistische Daten dießfalls vorgebracht. Um die genannte Ungleichheit der Bezirsumlagen nachzuweisen, will ich nur einige von diesen Daten hervorheben. 2 Bezirke gehören zu jenen, wo die Umlagen am höchsten und am drückendsten sind, das sind 2 politische Bezirke, welche zusammen eine Bezirkshauptmannschaft ausmachten.

Der eine davon zahlte damals 15% zu den direkten Steuern der Bezirksumlagen; der andere 29%, es ist beides sehr hoch. Denken wir uns aber beide Bezirke werden in einen bezirkshaupt-mannschaftlichen zusammengelegt, so hat der eine das Gute, daß er statt 29%, höchst wahrscheinlich nur 23% zahlt. Der andere aber muß diese Vortheile des andern damit erkaufen, daß ihm jetzt statt 15 %

23%, zu zahlen obliegt, so daß es mir scheint, daß es eine absonderliche justitia distributiva ist, den einen dadurch zu erleichtern, daß man ihm einen Leidensgenossen beigibt, sie zahlen beide den Durchschnitt, aber der bis jetzt für seine Bedürfnisse, nur 15% zahlte, muß jetzt 23% zahlen. Da möchte ich doch fragen, wo dabei das Recht ist, und ich glaube das Recht ist doch etwas, was man nicht aus den Augen lassen darf.

Aber wenn ferner die Umlagen nicht überall eine so horrende Ungleichheit zeigen, kommt doch der Fall häufig vor, daß der eine Bezirk sich viele Mühe gegeben hat, um seine Bezirksstraßen in guten Stand zu bringen, hat eine Menge GeId dafür ausgegeben, hatte deßwegen hohe Bezirksumlagen, und jetzt war er mit der Herstellung der Straßen fertig, und hat vielleicht mit Selbstbewußtsein auf seinen Nachbarbezirk gesehen, der nicht so viel für Strassen ausgegeben und nicht so hohe Bezirksum-lagen gehabt. Jetzt, denkt der erste,jetzt bin ich fertig, jetzt kommt die Reihe an den Nachbarbezirk. Nun kommt aber der Paragraph der Regierungsvorlage dazwischen, diese beiden Bezirke werden ein Vertretungsbezirk, und jetzt hat der erste Bezirk für die Opfer, die er auf seine Strassen verwendet hat, das Vergnügen auch dem andern Strassen zu bauen. (Sehr gut.) Ich frage ob das ein populäres Institut kein kann? Das sind eben keine idealen Fälle. Jeder der Herren wird im eigenen Wahlbezirke ähnliche Fälle erlebt haben, darum empfiehlt es sich also am Bestehenden festzuhalten, und dies sind die jetzigen Bezirke.

Freilich wenn man sagt, wie der Herr Dr. Pan-kratz : "es sind aber der großen Bezirke weniger, und der kleineren sind mehr," so kann man daraus die weitere Schlußfolgerung ziehen: Die Größern sind größer, die Kleinern kleiner- Die Bezirkshauptmann-schaften sind die größern und die politischen Verwaltungsbezirke find die kleinern.

Das ist aber doch nicht ganz richtig; die geographische Ausdehnung ist es nicht, was die Bezirks-hauptmannschaften empfehlen kann, wie ich bereits früher zu zeigen die Ehre hatte; wenn man 19 Meilen weit zu gehen hat, um in den Sitz zu kommen, so empfiehlt sich der Bezirk nicht.

Das aber, was für die Größern sprechen würde, wäre die höhere Steuerzahlung und die größere Einwohnerzahl; denn diese beiden sind Umstände, welche

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im Sinne des Herrn Vorredners die Bezirke lebensfähiger machen sollen, weil sie mehr Geld haben, und mehr persönliche Kraft. Nun ist es na-türlich, daß wenn man die Gesammtbevölkerung und die Gesammtsteuerzahlung Böhmens in79 Theile theilt, der Duozient größer ist, als wenn man sie in 200 Theile theilt, so sieht er auch im Durchschnitte die bezirkshauptmannschaftlichen Bezirke größer, als im Durchschnitte die jetzigen politischen Bezirke.

Aber in der Wirklichkeit gibt es keine DurchŤ schnittsbezirke, sondern nur reelle Bezirke. Man kann einen Bezirk, der größer ist, als eine Bezirkshaupt-mannschaft, nicht deshalb für nicht lebensfähig erklären, weil die bezirkshauptmannschaftlichen Bezirke im Durchschnitt größer sind; es kommt immer nur auf den individuellen Bezirk an, und da zeigt sich die ungeheure Verschiedenheit, da zeigt es sich, daß es eine ganze Reihe von jetzigen politischen Bezirken gibt, die viel mehr Einwohner haben, als ein be-zirkshauptmannschaftlicher, und die viel mehr Steuern zahlen. Ich will nur einen anführen, nämlich den jetzigen politischen Bezirk Karolmenthal. Dieser hat 55000 Einwohner, und zahlt nach dem offiziellen Aus-weis, welcher im Jahre 1861 dem Landesausschuß geliefert wurde, 203 000 fl. Steuern. Diese 55000 Einwohner sind mehr, als die von 43 bezirkshaupt-mannschaftlichen Bezirken und er zahlt mehr Steuern, als 66 von den bezirkshauptmannschaftlichen Bezirken, mehr Steuern, als fast alle, und der Bezirk Karolinenthal soll nicht lebensfähig sein und soll erst lebensfähig sein, wenn man ihm den Bezirk Brandeis zuschlägt? Und der Bezirk Brandeis hat wieder mehr Einwohner als mehrere bezirkshauptmann-schaftliche Bezirke und zahlt mehr Steuern, als sehr viele derselben. Diese müssen erst zusammenkommen, um lebensfähig zu sein. Die anderen sind aber an und für sich lebensfähig, nicht weil sie größere Steuern zahlen, oder mehr Einwohner haben, sondern weil die Durchschnittszahl der bezirkshauptmannschaftlichen Bezirke an Einwohnern und Steuern größer ist, als ob die Durchschnittszahl den einen lebensfähiger machte, als ob deßhalb, weil durchschnittlich das Lebensalter des Menschen 33 Jahre ist, man einen Einzelnen, der im 18. Jahre stirbt, damit trösten könnte "durchschnittlich hast du doch 33 Jahre gelebt" (Heiterkeit).

Dieses Beispiel aber von Karolinenthal ist meine Herren, durchaus nicht vereinzelt, und wenn ich statistische Daten anführe, so bitte ich dies damit zu entschuldigen, daß ich den Beweis liefern will, ich habe das Jahr benutzt und mich gründlich und eingehend mit der Sache sowohl aus den Materialien, Äs durch mündlichen Verkehr mit vielen Personen beschäftigt. Es ist dies nicht vereinzeint, weil vielmehr die Fälle sehr häusig sind von kleinen bezirkshauptmannschaftlichen Bezirken einerseits und von großen politischen Bezirken andererseits. Es hat näm-lich der kleinste bezirkshauptmannschaftliche Bezirk 21000 Einwohner, es ist der Bezirk Joachimsthal; der größte 100,300 Einwohner, nämlich der Bezirk Smichow. Es zahlt der kleinste bezirkshauptmann-schaftliche Bezirk 38000 fl. Steuern, der größte, d. h. der höchstbesteuerte Bezirk 404,000 fl. daher betragen die Differenzen zwischen den bezirkshaupt-mannschaftlichen Bezirken in der geografischen Ausdehnung 1:10, Rumburg und Audweis. In der Einwohnerzahl 21000 und andererseits 103,000, Joachimsthal und Smichow. In der Steuerzahlung, wie ich anführte 38000 und 404,000 und dazwischen in allen Abstufungen. Es ist eine Thatsache, daß in 18 bezirkshauptmannschaftlichen Bezirken weniger Steuern gezahlt werden, als 100,000 st. und in 21 politischen Bezirken mehr Steuern als 100,000 fl. Vielleicht dürfte dies zur Illustration beitragen, wo mehr Kraft ist, wo mehr geleistet weiden kann und so ist manchmal in politischen Bezirken mehr Kraft. So viel also in Bezug, aus Statistik, in Bezug auf die Behauptung, daß die bezirkshauptmannschaftlichen Bezirke größer sind, mehr Steuern zahlen, mehr Einwohner haben. Ich glaube, alle diese Argumente beweisen nichts, weil sie nicht auf jene bezirkshaupt-mannschaftlichen Bezirke passen, die eben weniger Steuern zahlen und weniger Einwohner haben, als politische Bezirke.

Aber was wurde angeführt für die Lebensfähigkeit der Großen und gegen die Lebensfähigkeit der Kleinen? Es wurde einmal von Dr. Pankraz angeführt: "nach dem Ausschuhantrage braucht man 1400 Mitglieder von Bezirksausschüssen und nach der Regierungsvorlage braucht man weniger, — 1400 solche Männer aber, wie sie gebraucht werden, wird man im ganzen Lande nicht finden."

Wenn ich diese Ueberzeugung hätte, hätte ich gegen die Gemeindeordnung gestimmt. Wenn nach der Gemeindeordnung vielleicht 10000 Gemeinden im Lande bestehen werden, und wenn diese durchschnittlich 15 Ausschuhmitglieder haben, wenn sie jedenfalls 10000 Bürgermeister haben werden, wenn sie die entsprechende Zahl von Gemeinderäthen haben werden, so muß ich für meine Person bekennen, ein Land das nicht 1400 Bezirksausschüsse liefern kann, kann auch nicht 10000 Bürgermeister auffinden. (Bravo!) Dann ist die ganze Gemeindeordnung unmöglich, man hätte gleich in jedem Bezirke nur eine Gemeinde schaffen sollen und Bürgermeister ist der Bezirksvorsteher. (Bravo!) Dann hätte man auch keine Schwierigkeiten mit der Gemeindeordnung gehabt.

Aber ich habe eine andere Meinung von unserm Lande, eine andere Meinung von den Bezirks-vertretungen. Ich glaube ehrliche, tüchtige, für das Gemeinwohl besorgte Männer braucht man, große Politiker braucht man nicht im Bezirksausschusse. Das wäre vielmehr ein Unglück,

Warum sollen aber kleinere Bezirke an sich weniger lebensfähig sein? denken wir uns, was haben die Bezirksvertretungen lücksichtlich Bezirksausschuß zu thun? Zweierlei Sachen. Kommunalsachen, wobei sie einen überwachenden Wirkungskreis haben, und


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dann haben sie auch noch für die Anstalten, die in dem Bezirke liegen, zu sorgen. In Kommunalsachen, fragen wir wohl mit Recht, wer versteht die Kommunalsachen besser als jene, welche den Verhältnissen am nächsten stehen? z. B., um bei dem Bezirke Saaz stehen zu bleiben. Wird der Gebirgsbewohner aus dem Bezirke Sebastianberg mehr verstehen von dem Bezirke Jechnitz als der Bezirksvertreter von Jechnitz selbst versteht. Wird der Vertreter des Bezirkes, der rein industrielle Bevölkerung hat, geeig-neter sein, für einen agrikolen Bezirk, der jenem beigegeben ist, wird nicht der geeigneter sein, um dessen Verhältnisse es sich handelt, der sie wenigstens einmal gesehen hat, als jener, der sie, gar nicht ge-sehen bat? Warum legt man Gemeindeangelegenheiten der Gemeinde näher, als in der Ueberzeugung, daß es besser ist, wenn dieselben nicht vom grünen Tisch und Personen, die die betreffenden Verhältnisse nicht kennen, beurtheilt werden und wann kann man aber diese Kenntnisse von den Gemeindeverhältnissen und mitunter von den Persönlichkeiten, um die es sich handelt, besser haben, als wenn man der Gemeinde näher steht, oder wenn man Paar Tagreisen entfernt von ihr ist?

Wir scheint grade, daß in Kommunalsachen die kleinere Bezirksvertretung entsprechender ist, und sie muß dazu befähigt sein, da sie dieselben Sachen in der Gemeinde zu besorgen haben, nur hier für einen größeren Kreis.

Was die gemeinschaftlichen Anstalten betrifft, so schwinge ich mich nicht zu jenem Phantasiegebilde, welches den geehrten Herrn Vorredner bestimmt hat in den Bezirken, wenn sie auch Bezirkshauptmann-schaften sind, oder noch größer sind, Irrenanstalten und andere ähnliche Anstalten entstehen zu lassen; so reich wird der Bezirk nicht sein. Was wirklich die gemeinschaftlichen Anstalten sind und fein werden, sind zunächst die Bezirksstraßen, es werden wohl auch noch andere Kommunalgeschäfte hinzukommen. Vielleicht daß wir auch beschließen, daß die Kontributions- oder Getreideschüttböden und die ans ihnen entstehenden Fonde und Vorschußkassen Bezirksanftalten sein werden, auch vielleicht in der Folge Sparkassen oder ähnliche Institute gegründet werden.

Ich kann aber die Ansicht nicht theilen, daß Leute sich zur Begründung solcher Anstalten herbeilassen werden, wenn ihnen nicht die Früchte zugute kommen werden, und die Früchte kommen ihnen nicht zugute, wenn der Drt, an dem sich diese Anstalt befindet, sehr weit ist. Das ist im vorigen Jahre auch bei einer gleichen Debatte über die Gymnasien und Fachschulen hervorgehoben worden. Diese gründeten bisher die Stadtgemeinden, weil diese den nächsten Vortheil haben; daß aber weiter entfernt liegende Landgemeinden bereit sein werden, viel beizutragen, das anzunehmen ist eine Chimäre. Sie haben nichts davon. Wenn sie die Kinder zu 5 bis 6 Meilen entfernten Gymnasien schicken können, zu denen sie beitragen müssen, so können sie sie auch zu 5 bis 6 Meilen entfernten Gymnasien schicken. zu welchen sie nichts beitragen. Solche Anstalten sind eben Gemeindeanstalten, sie zu, Bezirksanftalten machen zu wollen, heißt die Schwierigkeiten in geographischer Ausdehnung verkennen.

Es ist gesagt worden, in größeren Bezirken hat man eine größere Auswahl von geeigneten Personen, und deshalb müsse man für größere Bezirke stimmen. Ich muß bekennen, diese Argumentation ist mir unbegreiflich; denn in kleineren Bezirken ist es möglich, daß Jeder theilnehme an der Bezirksvertretung und dem Bezirksausschusse, weil er nahe zu dem Octe hat. wo der Bezirksausschuß sich befindet. Wenn aber der Bezirksausschuß viele Meilen weit vom Wohnorte des Einzelnen entfernt ist, so kann sich letzterer nicht an dem Bezirksausschusse betheiligen. Es ist nur dann möglich, wenn entweder sehr reiche Leute, oder und hauptsächlsch solche Leute es thun, die an dem Bezirksausschußsitze wohnen. Dann ist auch die Auswahl viel geringer; denn wenn wir zwei Bezirke haben a und b. so wird, wenn sie für sich eine Bezirksverketung bilden, die Wahl der ge-eigneten Personen aus dem Bezirke a und aus dem Bezirke b in die Bezirksvertretung leichter sein, als die Wahl nur aus solchen Personen, die am Sitze des Bezirksausschusses a wohnen; da meine ich ist die Wahl viel beschränkter, als wenn man für beide Bezirksvertretungen aus beiden Bezirken wählen kann, wozu noch kömmt, daß wenn die Bezirke klein sind, die Zahl der Mitglieder gleichfalls kleiner ist.

Noch mehr aber, die Gefahren einer Bureaukratie in den Bezirken, welche der geehrte Herr Vorredner geschildert hat, treten gerade nur bei den großen Bezirken ein, bei der kleineren nicht, weil der Geschäfte nicht so viele sein werden, daß sie von den Einzelnen nicht bewältigt werden sollten. Je mehr Geschäfte, desto größer ist die Nothwendigkeit von Beamten, und wie die große Ortsgemeinde ohne Beamten nicht bestehen kann, so können es auch die großen Bezirksgemeinden nicht. Ist sie in ihren natürlichen Grenzen, so wird sie die nöthige Anzahl Von unabhängigen, selbstständi-und patriotischen Männern finden, welche die nicht allzugroßen Geschäfte besorgen werden, und damit allen die Besorgnisse der Kosten weg. Daß aber der Bezirksbehörde große Akten übergeben werden, glaube ich nicht, denn von den Geschäften der Be-hörden geht nichts an die Bezirksvertretung über, sondern an die Ortsgemeinde. Das sind die Gründe, welche vom Standpunkte der Bezirksvertretung als solche für den Antrag sprechen.

Das was dagegen geltend gemacht wurde, sind mehr Rücksichten aus die Administration und auf die Verwaltungsbehörden, aber nicht Rücksichten auf die Bezirksvertretung selbst, und mir scheint doch, das Verhältniß müßte ganz umgekehrt sein. Es mag in dieser Beziehung erlaubt sein eine sehr interessante Stelle aus dem Vortrage anzuführen, welcher, von dem Minister Bach aus Anlaß der Organisation der politischen Behörden in Böhmen am 31. Juli 1849 an S. Majestät schattet wurde, Hessen Auf-

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fassung, welche eine ungleich günstigere für das Ge-meindeleben ist und für die selbstständige Bedeutung desselben im Staate, obschon von einem Minister ausgehend, als derjenige von Männern, welche um der Administration willen die Bezirksvertretung unnatürlich gestalten wollen.

"Der Wunsch nach einer bequemen und weniger komplizirten Administration muß den in erster Linie zu beachtenden Rücksichten auf den wirksamen Beruf der Bezirks- und Kreisrepräsentanz und auf die wahren Bedürfnisse des Volkes nachstehen, und es erscheint als eine der wichtigsten Aufgaben der administrativen Organisation, trotz jener Joconvenienzen, das harmonische Ineinandergreifen des ganzen Räderwerkes der Staatsgewalt zu vernichten."

Es ist dies eine sehr zu beherzigende Wahrheit, eine Wahrheit, von der ich meine, daß man sie zwar den Behörden, aber nicht den Volksvertretern ans Herz zu legen braucht, denn für diese ist der Standpukt ohnehin gegeben; hier aber wurde diese von dem Chef der politischen Administration in Oesterreich selbst bezeichnet.

Allein wenn ich auch auf das eingehen will, was für die politische Administration zweckmäßig ist, so muß man da unterscheiden für die Zukunft und für die Gegenwart während des Provisoriums. So lange die jetzige politische Organisation fortdauern wird, kann ich wohl, ohne unbescheiden zu sein, bemerken, wäre die Einführung der Bezirksvertretung, innerhalb der Grenzen der Bezirkshauptmannschaften entschieden unzweckmäßig. Denken Sie nur, wenn die Bezirksvertretung 4 oder 6 politische Bezirke in sich begreift und nur an dem Sitze der Bezirksvertretung der dortige Bezirksvorsteher Rechte in Bezug auf dieselbe hat, so erstreckt sich offenbar seine Macht auch auf die Bezirke, welche andere Bezirksvolsteher haben. Denken Sie z. B. ein Bezirks-Vorsteher eines Bezirkes habe einen Beschluß siftirt; in seinem politischen Bezirke habe er das Recht dazu. Hat nicht dieses Recht blos derjenige Bezirks-vorsteher, welcher am Sitze der Bezirksvertretung residirt?

Oder denken wir uns, ein Bezirksvorsteher am Sitze der Bezirksvertretung sistirt einen Beschluß der letzteren, einen Beschluß aber, welcher sich auf einen anderen Bezirk bezieht, als auf denjenigen, in welchem er Bezirksvorsteher ist. Wird da nicht ein be-ständiger Hader zwischen den einzelnen Bezirksvorstehern entstehen müssen, deren einer Uibergriffe in den Bezirk des anderen macht?

Aber noch mehr. Es besteht bei uns nicht nur eine Bezirks-, sondem auch eine Kreiseintheilung, und ist der Fall nicht selten, daß ein bezirkshauptmannschaftlicher Bezirk Bezirke umfaßt, die in verschiedenen Kreisen liegen. So ist es der Fall beim Bezirke Bilin, der im Saatzer Kreise liegt, aber zur Bezirksvertretung Teplitz im Leitmeritzer Kreise gehören würde; so ist es auch bei Laun, Wegstadt und bei anderen. Da würde sich dieser Streit also nicht blos zwischen den Bezirksvorstehern, sondern auch zwischen den Kreisvorstehern beider Kreise herausstellen, in deren Kreise verschiedene Bezirke liegen, und wie das auf die Administration zweckmäßig sein soll, wäre doch zu erwägen.

Aber für d,e Zukunft, obschon wir jetzt noch nicht Bezirksvertretungen für die Zukunft, sondern für die Gegenwart beschließen, da wird immer gesagt, und ist auch von meinem verehrten Herrn Vorredner gesagt worden,- die Bezirkshauptmannschaften wären so beliebt, daß man sie um jeden Preis wieder einführen muß, und wären so wohlfeil, daß dadurch erspart wird, und darum muß man sie aus diesen beiden Gründen wieder einführen. Beides scheint mir nicht im ganzen Umfang wahr. Man erinnert sich mit Freude an die Zeit der Bezirkshauptmannschaften, aber daß es die Bezirkshauptmannschaften waren, die man um jeden Preis wieder haben will, das glaube ich liegt dem Volke sehr fern. Die Zeit, wo die Bezirkshauptmannschaften in's Leben traten, war eine Zeit des frischen, freien Lebens in Oesterreich; der Geist des Fortschrittes hatte sich der Legislation bemächtigt, und auf allen Gebieten der Administration zeigte sich ein freudiges Wirken und Schaffen, wie wir es seither nicht wieder erlebt haben. Das ist der Grund, warum man mit Freuden an jene Zeit zurückdenkt, und hätte man das geistvolle Werk, welches damals auf dem Gebiete der Verwaltung geschaffen wurde, mit der Freiheit gekrönt, so wäre Oesterreich glücklich geworden. (Lebhaftes Bravo), darum ist es sehr wohl begreiflich daß man sich mit Webmuth an jene Zeit zurückerinnert, auch an die Bezirkshauptmannschaften, darum, weil sie unendlich besser waren, als das, was voranging und unendlich besser, als das, was nachfolgte. Wenn sie aber besser waren, als beides, so folgt nicht, daß sie das beste gewesen sind, daß sie unter den jetzigen Verhältnissen wieder eingeführt werden müssen.

Es mag mir erlaubt sein, auf etwas anderes, ähnliches auf diesem Gebiete zu erinnern. Welcher österreichische Jurist denkt nicht mit Befriedigung an die Zeit der Herrschaft der Strafproceßordnung des Jahres 1850 zurück, an die Zeit, wo wir kein Verfassungsleben hatten, aber Schwurgerichte in Oesterreich bestanden? Wer muß nicht dem jetzigen Zustande der Gesetze gegenüber jenen Zustand als unvergleichlich besser bezeichnen? (výborně). Aber ebenso aufrichtig muß ich sagen, die unveränderte Einführung der Strafproceßordnung des Jahres 1850 ist nicht anstrebenswerth. Wissenschaft und die Erfahrung in denjenigen Ländern, welche sich eines ungeschmälerten Fortbestandes dieser Justizeinrich-tungen zu erfreuen hatten, haben auf neue Fortschritte geführt, die die jetzige Gesetzgebung nicht unberücksichtigt lassen darf. So ist es auch hier. Es wäre anerkannt besser gewesen, die Bezirkshauptmannschaften wären geblieben und man hätte nicht das Zwitterding der Beimengung der Administration und Justiz an ihre. Stelle gesetzt, es wäre besser gewesen, man hätte den Beamten und insbesondere den Justizbe-.


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amten jene selbstständige und unabhängige Stellung gelassen, deren sie sich damals erfreuten, es wäre derselbe Geist bei der Bestellung der Beamten durch die ganze Zeit aufrecht geblieben, (Bravo) wie beim Beginn der Organisirung.

Aber daß man deshalb die Bezirkshauptmannschaften wieder einführen muß, ist ein unrichtiger Schluß. Man muß das einführen, was den geänderten jetzigen Verhältnissen am meisten entspricht. Auch in jener Kommission in Wien, welche die politische Organisirung zu berathen halte, und worin Abgeordnete aus Böhmen, Mähren, Galizien, Steiermark, Krain und Tyrol sich befanden, hat sich kein ähnlicher Dithyrambus für die Bezirkshauptmannschaften erhoben. Sie waren vielmehr einstimmig der Ansicht, daß in den betreffenden Gesetzentwurf nicht eingegangen werden solle.

Was aber die angebliche Wohlfeilheit betrifft, so erlaube ich mir darauf noch etwas zu sagen. Im Jahre 1862 wurde dem Reichsrathe mit dem Budget ein Entwurf vorgelegt, wie viel die wieder eingeführten Bezirkshauptmannschaften, denn man schien das schon als etwas Feststehendes zu betrachten, kosten werden; allerdings kosten sie viel weniger als die Bezirksämter, aber dadurch, daß auf den Etat des Staatsministeriums weniger Ausgaben stehen, stehen auf dem Etat des Justizministeriums mehr. Dadurch mag der betreffende Minister befriedigt sein, um dessen Etat es sich handelt, aber das Volk ist dadurch nicht befriedigt. (Heiterkeit.) Von Wohlfeilheit kann da um so weniger die Rede fein, weil wir alle wissen, daß der Hauptgrund für die Aufhebung der Organisirung des Jahres 1850 eben in der Kostspieligkeit derselben bestand. Aber wenn das wahr wäre, ist doch eines klar, je größer der Bezirk, desto größer die Diäten und nicht blos die Diäten, welche das Aerar zahlt, sondern auch die Diäten, welche die Parteien zahlen müssen; auf dem Staatsbudget erscheinen solche Diätenausgaben nicht, aber für den, der sie zahlen muß, sind sie nichtsdestoweniger eine Ausgabe; und auf diese Art Ersparungen herbeizuführen, daß man, was das Reich zahlen soll, auf das Land wälzt, was das Land zahlen soll auf den Bezirk, was die Gemeinde zahlen soll auf den Einzelnen, ist doch wahrhaftig nur eine scheinbare Ersparung; das kommt mir vor, wie wenn man die meisten Geschäfte der Justiz durch Notare besorgen läßt, das ist für den Staat wohlfeiler, aber die Partei kann von dieser Wohlfeilheit blutwenig prositiren. So verhält es sich auch hier, es ist nicht richtig, daß das weniger kostet; wenn es aber weniger kostet, würde es nur weniger dem Staate kosten, aber die Staatsbürger, welche den Staat ausmachen, kostet es nichts weniger. Auch bezüglich der angeblichen Beliebtheit muß ich noch ein Faktum konstatiren, einerseits diejenigen, welche sagen, man sehnt sich nach den Bezirkshaupt-mannschaften, sollten ehrlich mit sich ins Gewissen gehen, ob nicht der Umstand, daß sie an dem Sitze einer ehemaligen Bezirkshauptmannschaft, wohnen, ihren Blick etwas trübt, ob sie nicht vom Stand-punkte derjenigen Bürger, welche in den Bezirks-sitzen wohnen, sprechen; die haben nichts zu verlieren, sie können dadurch, daß die Bezirkshauptmann-schaft und Bezirksvertretung einen großen Bezirk haben, daß sie gewissermaßen die Hauptstadt eines kleinen Landes werden, nur gewinnen. Anders reden diejenigen, welche dort wohnen, wo das Bezirksamt seinen Sitz hat, und fürchten, daß sie annektirt werden an andere Bezirke, früher Bezirkshauptmann-schaften. Daß das richtig ist, beweist folgendes: Ich habe mir die Mühe genommen, sorgfältig das Verzeichniß aller Petitionen, welche im vorigen Jahre bei dem hohen Landtage eingegangen sind, und derjenigen, weche heuer eingingen, durchzugehen, denn Petitionen sind doch auch ein Zeichen der Stimmung. Es ist nun eine ganze Reihe von Petitionen gewöhnlich von den Vorstehern des Bezirks-amtssitzes und sämmtlicher Vorstehungen des Bezirkes eingegangen, daß in dem Bezirke, wo jetzt das Bezirksamt ťst, auch künftig die Bezirksvertretung sein soll; ich darf wohl die Namen anführen: Vom Stadtrath in Raudnitz und sämmtlichen Gemeinden des Bezirkes find Petitionen eingebracht worden, mit der Bitte, daß die Bezirksvertretung dort blei-ben möge; von der Gemeinde Wegstadtl gemeinschaftlich mit allen Gemeinden des Bezirkes, von Pribislau, vom Gemeinderach der Stadt Polna, und diesen Eingaben sind dann in weitern Eingaben zur Seite zuerst 12 Gemeinden des Bezirkes Polna, dann 5 Gemeinden und dann 1 Gemeinde beigetreten, den Eingaben von Hlinsko, Blattna. von Neupaka, und wenn ich nicht irre, wird nächstens ein kleiner Bezirk, welcher weniger als 10000 Einwohner hat, seine Stimme erheben, man möchte auch ihn am Leben lassen.

Aber eine Eingabe, daß es zu den Bezirks-hauptmannschaften kommen möge, habe ich unter den Petitionen, welche beim hohen Landtage eingelaufen sind, vergebens gesucht; das beweist doch auch etwas. Wenn die Beliebtheit gar so groß wäre, so hätte man doch auch eine Eingabe machen können, die Bezirkshauptmannschaften betreffend. Die Herren Abgeordneten hätten sich der Mühe gewiß gern unterzogen, die Eingabe vorzulegen.

Ich komme nun zum Schlusse, indem ich bemerke, eine Besorgniß, welche geäußert wurde, scheint mir grundlos. Man besorgte nämlich, es könne das Gesetz über die Gemeindeordnung allein sanktionirt werden, das über die Bezirksvertretung aber nicht, wenn man diese Beschlüsse faßt, weil schon Art. 4 für die Einführung des Gesetzes Vorsorge trifft, was für den Fall und die Zwischenzeit zu geschehen habe, bis die Bezirksvertretungen gewählt worden sind; daß bis dort die Geschäfte der Bezirksvertretung vom Landesausschusse besorgt werden.

Ich muß aufrichtig bekennen, ich theile diese Besorgniß nickt, ich halte sie für eine nicht gerechtfertigte Zumuthung, welche man der Staatsverwaltung macht Der Artikel hat, um den Zweck, um


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für die Zwischenzeit während der Vornahme der Wahl, nicht Anarchie eintreten zu lassen, weil nach Einführung des Gesetzes der Gemeindeordnung der erste und der zweite Abschnitt der Gemeindeordnung sofort ins Leben treten soll, welcher auch die Inge-renz des Bezirksausschusses voraussetzt. Nun aber wird die neue Gemeindevertretung erst gewählt, und erst dann, nachdem diese gewählt ist, sollen die Be-zirksvertretungen gewählt werden, mittlerweile exifti-ren sie also nicht, und um für diesen Fall vorzu-sorgen, ist eben der Art. 4 gemacht worden. Aber daß diese Uebertragung an den Landesausschuß lange dauern soll, ist nicht möglich. Die Geschäfte des Landesausschusses würden dadurch einerseits ins Unendliche wachsen, und andererseits verträgt es sich nicht mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Ich will die Herren auf folgenden Fall aufmerksam machen: Nach der Gemeindeordnung nach §. 56 eben, und vorzüglich nach §. 102, kann der Bezirks-vorsteher den Beschluß der Gemeinde, nach §. 79 des Gesetzes über die Bezirksvertretung jenen der letzteren sistiren und auch nach §. 102 kann der Beschluß der Bezirksvertretung sistirt werden, ja soll der Bezirksvorsteher auch das Recht haben, Beschlüsse des Landesausschusses zu sistiren? Soll der Landesausschuß in allen Fällen, wo es dem Bezirksausschusse vorgeschrieben ist, sich mit dem Bezirks-vorsteher ins Einvernehmen setzen? Würde dadurch der Geschäftsgang nicht so unendlich schleppend, daß er auf lange nicht möglich wäre? Der Landesausschuh kann wol entscheiden, wo der Bezirksausschuß und die Bezirksvertretung entscheiden soll, aber er kann nicht alle die Geschäfte machen, die sie machen sollen. Das kann nur auf kurze Zeit dauern. Er kann nicht die Bezirksstraßen bauen, nicht die Kon-tributionsfonde übernehmen. Das Aushilfsmittel ist nur für eine kurze Zeit berechnet, aber schließt die Möglichkeit der Fortdauer bis zur Erledigung der politischen Organisirung aus.

Aus diesen Gründen glaube ich daher, den Antrag des Ausschusses zur Annahme empfehlen zu müssen. Ich habe die aufrichtige Besorgniß, daß, wenn wir nicht bei demselben beharren, wir dieses Institut von Vornhinein zu einem verhaßten machen würden bei dem größten Theile der Bevölkerung des Landes.

Es handelt sich um ein Experiment. Wenn man aber ein Experiment macht, so muß man dasselbe nicht erschweren. Wenn man Bezirksvertretungen einführen will, so muß man in den BezirksŤ Vertretungen nicht etwas suchen, was nicht hineinŤ gelegt werden soll, nicht einen Körper, der eine höhere politische Bedeutung hat. Das würden sie nur, wenn man sie groß macht.

Wenn man Bezirke hat, die an Einwohnerzahl ganzen Ländern der österreichischen Monarchie gleichkommen, wo die Bezirksvertretung von eben so vielen Leuten gewählt wird, wie ein Landtag, dann ist es begreiflich, daß die Mitglieder sich leicht be-rufen. fühlen könnten, .Landtag zu spielen; wenn sie den Kommunen nahe stehen, dann wird diese Be-sorgniß nicht eintreten.

Nach oben und unten sehe ich also in großen Bezirken eine Gefahr für die Bezirksvertretungen; nach unten dadurch, daß sie unpopulär werden könnten, nach oben, daß ein Uiberschreiten ihres Wirkungskreises leichter möglich ist.

Wenn man ein solches junges Institut einführen will, so möge man es bewahren vor diesen Gefahren nach unten und oben, und das geschieht durch den Antrag des Ausschusses. (Allseitiges Bravo).

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Schrott!

Dr. Schrott: Darüber, ob die größeren oder die kleineren Vertretungsbezirke dem Wohle des Volkes zuträglicher seien, darüber glaube ich, wird sich wohl jeder Abgeordnete durch sorgfältige Abwägung der Gründe seine feste Meinung bereits gebildet haben, und ich weiß nicht, ob es selbst der ebenso beredten, wie scharfsinnigen Vertheidigung der kleinen Bezirke, die wir so eben vernommen haben, gelungen ist, auch nur einen Anhänger der Gegenansicht jetzt noch hinüber zu ziehen; um so weniger kann es meine Absicht sein, über die Vorzüge der größern Bezirke, die sie nach meiner Ansicht haben, mich auszulassen. Auf dieser Ansicht basirt auch die Regierungsvorlage, daher diese Ansicht, namentlich in Beziehung auf die Verhältnisse zu den politischen Bezirken wohl vom Regierungstische aus mit wirksameren Mitteln vertheidigt werden wird, als sie mir zu Gebote stehen. Ich will mich daher darauf beschränken, nur wenige Worte gegen einige der Vorwürfe zu richten, welche gegen die größeren Bezirksť Vertretungen erhoben worden sind. Es wurde unter anderem gesagt, es sei nicht der Größendurchschnitt, sondern die Bezirke, wie sie in der Wirklichkeit bestehen, was ins Auge gefaßt werden muß; da zeige sich eine bedeutende Verschiedenheit bei den Landtags-Wahlbezirken, welche auch als Vertretungsbe-zirke genommen werden sollen; nämlich es ist nachgewiesen worden, daß die Größe derselben wechsle und zwar durch alle Zwischenstufender räumlichen Ausdehnung im Verhältnisse von 1:10, der Bevölkerung von 1:5, der Steuerleistung von 1:12. Ja wir haben aber in der vorjährigen Session bei einer andern Gelegenheit gehört, daß es ein eigenes Ding um die Statistik sei, man könne stets jene Daten herausgreifen, die eben dem vorliegenden Ziele sich anpassen. Und so will auch ich mir einen Griff erlauben in diese so vielseitig brauchbare Statistik, will aber natürlich meinem Zweck anpassend in dieser Richtung auf die kleinen, auf die politischen Amtsbezirke greifen. Da finde ich denn, daß auch hier die Größendifferenzen ebenso bedeutend sind. wie bei den Landtagswahlbezirken. Ich finde beispielsweise den kleinsten politischen Bezirk mit 1. 4 Quadrat-meilen, den größten mit 9 Quadratmeilen und auch hier wechselnd die Größenverhältnisse in allen Abstufungen der Dezimalzahlen der Duadratmeilen.

Nach der Bevölkerung finde ich den kleinsten


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Bezirk, der selbst nach dem Antrage der Kommission noch bestehen soll, weil er mehr als 10000 Einwohner hat, mit 10500 Einwohnern, den größten mit 55000. Die Bezirke, die nicht mehr als 11 oder wenigstens nicht mehr als 12000 Einwohner haben nehmen eine lange Reihe ein, so finden wir:

Lischau mit 10.500 Einwohnern,

Tuschkau mit 10.600 Einwohnern,

Oberplan mit 11.500 Einwohnern u. s. w. es wechselt also auch bei den kleinen politischen Amtsbezirken, welche man als Bezirksvertretungsbezirke einführen will, die Größe ebenso in Beziehung aufs Flächenmaß von 1—6 1/2 und in der Bevölkerungs-zahl von 1—5, gerade so wie bei den Landtagswahlbezirken.

Wenn also in diesen abgestuften Unterschieden des Flachenraumes und der Bevölkerungszahl etwas unzuträgliches liegt, was einen Vorwurf verdient, so trifft dieser Vorwurf gewiß nicht in geringerem Maße die von der Kommission beantragten kleineren Amtsbezirke, wie die von der Regierungsvorlage beantragten größeren Landtagswahlbezirke.

Es ist weiter ein großes Gewicht darauf gelegt worden, daß die großen Wahlbezirke dem Willen des Volkes widerstreben. Man hat gesagt, es sei keine Reigung im Volke vorhanden, die Lasten mehrerer Amtsbezirke zusammenzulegen, sie gemeinsam , zu tragen, es sei keine Neigung zur Bestreitung von Auslagen zu großen, gemeinsamen Zwecken. Ich will diese Behauptung nicht direkt bestreikn, obwohl ich nicht leugnen kann, daß ich bei sehr häufig fortgesetzten Umfragen mit vielen Personen, die in der Mitte des Volkes leben, auch entgegengesetzte Stimmen gehört habe.

Aber angenommen, die Behauptung sei wenigstens insoweit richtig, als die Mehrzahl der Bevölkerung ihr zustimmt, so führen sie, wenn wir auf die gemeinsamen Zwecke der Bezirksvertretungen Rücksicht nehmen, doch am Ende nur zu dem Satze: die großen Bezirksvertretungen wollen nicht und die kleinen können nicht. Aber das spricht selbst noch für die größern Bezirke, denn der Wille bessert sich rasch mit besserer Einsicht, aber wo die Mittel des Schaffens fehlen, wie dies in den kleineren Bezirken der Fall ist, da nützt auch die Erkenntniß des Bessern nichts oder nur wenig.

Erlauben mir übrigens Excellenz, in dieser Beziehung noch an Eins zu erinnern. Als es sich in der vorjährigen Session des Landtages um das Beisammenhalten der Ortschaften in den Katastralge-meinden handelte, wurde nach den stenographischen Berichten der damaligen Sitzung folgendermaßen argumentirt: Wenn man die Gemeinde jetzt fragt, so tritt nach den Gesetzen der menschlichen Natur nothwendig das ein, daß sie antwortet, ich will nur möglichst selbstständig sein, das ist eine Erscheinung auf größerem und kleinerem Gebiete, die sich im öffentlichen Leben überall wiederholt. Wonach soll das Zusammenlegen beurtheilt werden. Nach dem Wirkungskreise? Den kennt die Gemeinde noch nicht. Sie könnte ein gesundes Urtheil nicht geben. Meine Herren, es liegt in dieser Argumentation eine psychologische Wahrheit, die ihren praktischen Werth hat. Aber eben darum, meine ich, sollte man diese Wahrheit jetzt, wo es sich um größere Bezirke, um Bezirksvertretungen handelt, nicht unbeachtet bei Seite liegen lassen.

Es wurde ein anderer Vorwurf gegen die großen Vertretungskörper angefühlt, nämlich der, daß sie es seien, welche Beamte zur Seite des Vertre-tungskörpers nothwendig machten.

Allein ich glaube man würde sehr bald enttäuscht sein, wenn man meinte, daß man bei kleinen Bezirksvertretungen ohne Beamte wegkomme, wenn man glauben würde, daß der Bezirksausschuß sämmtliche Geschäfte selbst und ohne Beihilfe von Beamten besorgen würde. Das ist ja, wie selbst mein unmittelbarer Vorredner zugegeben hat, nicht einmal in größeren städtischen Bezirken oder Gemeinden der Fall, noch viel weniger wird es der Fall sein bei Bezirksvertretungen und da glaube ich, daß 200 kleine Bezirksvertretungen leicht mehr Beamte, also Kosten fordern dürften als 79 größere, wenn sie nach den Landtagswahlbezirken konsntuirt wecken sollten. Ein anderer Punkt auch steht so als Vogelscheuche auf dem Felde der großen Bezirksvertretungen, nämlich die Prärogative der Einzelnen. Es ist gesagt worden, in größere Bezirke können nur solche gewählt werden, die entweder im Sitze der Bezirksvertretung wohnen, oder deren Vermögensverhält-nisse es zulassen, daß sie häufig in die Bezirksvertretung kommen.

Daraus nun ergäbe sich nothwendig eine Prärogative für diejenigen Personen, die der begüterten Klasse angehören. Nun, wenn auch die begüterten Klassen der großen Industrie und des Großgrundbesitzes in größern Bezirken leichter zur Geltung kommen, so glaube ich, daß das auf diesem Gebiete eher etwas wünschenswerther ist, als das Gegentheil. Sie kommen hier zur Geltung nicht kraft einer ihnen durch das Gesetz zuerkannten Sonderstellung, gegen welche ich mich bei jeder Gelegen, heit erklärt habe, und sie kommen zur Geltung auf einem Gebiete, wo es sich ausschließlich um die Wahrnehmung jener materiellen Interessen handelt, welche durch das Wohl des Bezirkes bedingt sind. Wenn nun auf diesem Gebiete diese Klassen häusiger zur Vertretung und Mitwirkung berufen wer-den, so kann ich hierin keine ungesunde Wahl erkennen, ich wenigstens lebe der Ueberzeugung, unsre große Industrie und unser Großgrundbesitz denken auch groß genug und unser Adel fühlt auch edel genug, um die Macht seiner Intelligenz und seines Besitzes zum Wohle des Bezirkes zu gebrauchen und nicht zum Nachtheil desselben. Endlich ist ganz zuletzt das Schreckgespenst erst aufgetaucht, das sich wie ein Drache hinstellt vor die Großgrundbezirks-vertretung, um den Eingang zu wehren. Man hat hingewiesen auf die Gefahr, die aus großen Bezirksvertretungen für den Staat hervorgehen sollen.


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Meine Herren! Unser Gesetz gibt ja aber der Bezirksvertretung ganz und gar keinen politischen Wirkungskreis, aus dem etwa bedenkliche Uebergriffe hervorgehen könnten. Mir scheint, unsere so unschuldigen Bezirksvertretungen mit ihrem auf das Domestikum beschränkten, zwar edlen aber bescheidenen Wirkungskreise, die können doch wahrlich keine Gefahr für den Staat in sich bergen. Die Regie-rung selbst fürchtet in dieser Beziehung die großen Bezirtsvertretungen nicht und wir haben wahrlich keine Ursache, den Mangel an Furcht der Regierung etwa unserseits durch einen Ueberfluß von Furcht zu suppliren, die kleinen Bezirksvertretungen, d. h. diejenigen, welche in allen Richtungen weit kleiner sind als die kleinsten Landtagswahlbezirke zei-gen auffallende Erscheinungen.

Es sind im Ganzen etwa 106 Bezirke, welche weniger als 20000 Einwohner zählen; ein großer Theil davon selbst unter 15,000 Einwohner. Daß solche Bezirke für größere Zwecke eines gemeinsamen Zusammenwirkens nicht ausreichen können, das scheint mir unwiderlegbar. Und .darum schließe ich mich dem Antrage des Dr. Pankratz an.

Oberstlandmarschall: Dr. Trojan hat das Wort.

Dr. Trojan: Die beiden Vorredner für die Regierungsvorlage verrücken wesentlich unsern Standpunkt, indem sie in das Wesen der Vortheile und Nachtheile größerer und kleinerer Bezirke eingehen, als ob es sich darum handelte, solche Einrichtungen fest zu begründen für alle Zukunft. Sowohl nach der Regierungsvorlage als nach unserem vorjährigen Landesbeschlusse und daher auch nach dem vorliegenden Antrage der Kommission handelt es sich aber nur um eine zeitweilige, vorübergehende Bestimmung der Bezirksausdehnung. §. 2 trägt das bloße Pro-visorium auf seiner Stirn; denn aus dem Eingange des Paragraphen ist zu ersehen, daß diese Bestimmung nur so lange zu gelten habe bis eine neue Organisirung der politischen Behörden erfolgt; diese ist daher allerdings von der Regierung selbst in Aussicht gestellt.

Aus diesem Eingange des §- 2 geht weiter zugleich hervor, daß die Regierung einen Werth darauf lege, daß die Eintheilung der politischen Bezirke mit unsern Bezirksvertretungen übereinstimme. Die-en beiden Rücksichten dürfte unser Antrag wohl zu-agen, zja besser zusagen, als die Regierungsvorlage selbst. Es handelt sich also um ein Provisorium, ist es da nicht natürlich zunächst darauf zu sehen, ob denn nicht ein Substrat bereits gegeben ist, welches einstweilen für eine so kurze Zeit benutzt werden kann? Wir haben jetzt politische Bezirke, welche die Regierung selbst für wichtig genug erachtet, um darnach ihre Verwaltungsorgane, sowohl für die politische Administration, als auch für die Gerichte, und wenigstens hinsichtlich der direkten Besteuerung auch für die Finanzen einzurichten und seit Jahren fortan aufrecht zu erhalten. Nun, so möge die Regierung diesen Bezirken auch die Möglichkeit und das Recht nicht länger vorenthalten, daß sie auch sich selbst vertreten, daß sie sich Organe schaffen können, durch welche sie ihren Wünschen verfassungsmäßigen Ausdruck geben, worin sie endlich auch ihre eigenen Interessen wahren können. Wenn etwas an den kleinen und großen Bezirken auszusetzen ist, wie es nach den gehörten Vorträgen keinem Zweifel unterliegt, meine Herren, auf welcher Seite liegt da die größere Gefahr. Es ist natürlich, daß die kleineren Bezirke, wenn sie zu klein sind, viel besser und leichter zusammengelegt weiden können, als es angeht, große, wenn man sie gezwungen hat, sich gemeinsame Interessen künstlich zu schaffen, hinterher aus einander zu reißen. Ich bitte da nur die §§. 50 —65 unseres Gesetzentwurfs über Bezirksvertretungen nachzusehen und zu vergleichen. Was in dieser Hinsicht die Aufsicht über die Gemeinde im Bezirke betrifft, so hat mein geehrter Herr Vorredner für Schluckenau-Hainsbach gewiß erschöpfend dargethan, daß es im Interesse der Gemeinden liegt, kleinere Bezirke zu haben, diese wenigstens für eine kurze Zeit eher noch fortleben zu lassen. Ich bitte aber auch die weitem Wirkungkreise der Bezirksvertretungen zu beachten, wo es sich um gemeinsame Interessen des ganzen Bezirkes handelt. Es ist auf verschiedene gemeinsame Anstalten angespielt worden; entweder werden dann, wenn man die Bezirke gleich groß macht, die Bezirksvertretungen in Voraussicht, daß sie nicht lange beisammen bleiben werden, nichts thun, keine solchen gemeinsamen Anstalten ins Leben rufen und dann sind sie in dieser Hinsicht nutzlos oder sie werden dazu gezwungen, gemeinsame Einrichtungen auf gemeinsame Kosten zu errichten, und da ist wohl zu bedenken: wie werden sie diese auseinander sehen, wenn sich die Bezirke demnächst wieder trennen sollten oder wollten ? Die gegenwärtigen Bezirke zu erhalten, ist weit minder gefährlich. Abgesehen davon, daß nach der frühern Darstellung des geehrten Herrn Vorredners für Schluckenau und Hainsbach, gerade die kleineren Gerichtsbezirke viel bedachtsamer, emsiger zusammengelegt worden sind, so daß kaum zu besorgen steht, daß diese in sich getrennt werden sollten; ich sage davon abgesehen, und angenommen, daß auch hier noch dereinste Abgrenzungsveränderungen einzuführen wären, bei der definitiven Regelung; dann haben wir die gemeinsamen Interessen dieser kleinen bisherigen Bezirke nicht erst neugeschaffen, sie sind bereits jedenfalls vorhanden. Wir sehen uns nicht dem Vorwurfe aus, zu neuen Vereinigungen und gemeinsamen Einrichtungen unnützer Weise gezwun-gen zu haben. Der Herr Abgeordnete von Pilsen hat unter andern der Kommission den Vorwurf gemacht, als ob sie sich hauptsächlich von Befürchtungen hätte leiten lassen, daß wir sonst die Eintheilung des Landes nach den ehemaligen Bezirkshauptmannschaften für die Folge zu billigen schienen, als ob w,r fürchteten ein Präjudiz zu schaffen. Diese Zumuthung muß ich zurückweisen. Meine Herren! Es ist uns nicht so sehr um ein Präjudiz zu thun,


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als vielmehr um Vermeidung unnützer, ja offenbar schädlicher Neuerungen, um nicht diese in der sicheren Voraussicht einzuführen, daß sie eben nur kurze Zeit bestehen sollen, um gleich wieder zu Grunde zu gehen. Aus dem früher angedeuteten Grunde gehe ich nicht ein auf die Besprechung der Zweckmäßigkeit kleineren oder größerer Bezirke. Wenn wir noch keine Bezirke hätten, oder wenn es sich um die neue Organisirung schon handelte, würde ich sagen, daß von vornherein bei Einführung ganz neuer Institutionen es immerhin gerathener scheine, im Zweifel lieber kleinere Bezirke zu wählen als größere, weil es Anfängern leichter ist, die Verhältnisse eines kleineren Bezirkes zu übersehen, die gemeinsamen Interessen von den speziellen zu abstrahiren und so den gemeinsamen Zweck zu berücksichtigen und zu befördern — viel leichter als Alles in größeren zu übersehen. Wenn der Herr Abgeordnete für Pilsen uns empfahl die Bezirke so einzurichten, daß sie "rar" seien; da kommen wir freilich in den Resultaten nicht zusammen, weil wir im Gegentheile wünschen müssen, daß die Theilnahme möglichst allgemein und populär werde, und nicht rar. Wenn der Herr Abgeordnete für Pilsen weiter behauptet, daß die Kommission bemüht war, der Zukunft vorzugreifen, und die Regierung in der künftigen Orgamsirung ihrer Behörden zu hindern, muß ich dem aufs Entschiedenste widersprechen; ich bitte eben nur die Anfangsworte des §. 2 zu berücksichtigen, wo übereinstimmend mit der Regierungsvorlage unser vorjährige Beschluß und heuriger Antrag keinem Zweifel Raum gibt, daß wir die definitive Regelung der Bezirke und auch ihrer Vertretungen anpassend wieder aufnehmen wollen, wenn die definitive politische Organisirung vollzogen werden wird.

Eben wir wollen nicht der Zukunft vorgreifen, wir wollen den faktischen Zustand, wie er eben ist, benützen für die Uebergangsperiode. Aber eben darum hat sich wohl auch die Regierung nicht zu beschweren. Wie ich sonach vorhin sagte, wenn sie ihre eigenen Verwaltungs-, Justiz und selbst Finanzbehörden nach den jetzigen Bezirken noch fort zu erhalten für gut findet; so kann sie es uns nicht verargen, wenn wir neben den politischen Behörden auch unsere Bezirksvertretungen vorläufig in derselben Ausdehnung bestehen lassen wollen. Wenn der Herr Abgeordnete für Pilsen den Wunsch ausspricht, die Bezirksvertretungen möchte er am liebsten so errichtet sehen, daß sie möglichst lange bleiben, so ist es klar nach den frühern Erörterungen, daß es nach den Bezirkshauptmannschaften auf keine Weise gehen wird. Weder die jetzige politische Bezirkseintheilung noch die ehemaligen Bezirkshauptmannschaften werden sich für die Folge bei einer gründlichen, der Sache angemessenen Reorganisation ungeändert erhalten. Aber eben darum, wenn wir das voraussehen, ist es zweckmäßig, vorläufig wenigstens lein neues Provisorium zu schaffen, sondern es beim alten Bestande vorläufig noch zu belassen. Wenn aber der Herr Abgeordnete für Pilsen auf den Kostenpunkt hinwies, nun, meine Herren, da antworte ich: müssen die jetzigen Bezirke das zahlreiche Apparat der Regierung selbst bezahlen, so möge man es ihnen überlassen und nicht zweifeln, daß sie sich selbst auch erhalten werden, und das um so leichter, als die Funktion der Bezirksvertreter unentgeldlich geschehen soll. Ich glaube also, wenn wir auf alle Rücksichten der Regierung und die Bezirke, auf ihre eigenen Organe und aus den Zweck des Gesetzes Bedacht nehmen, daß die Regierung keinen Grund haben wird auch hierin die wohlbegründeten Wünsche und Anforderungen des Landes zu überhören, unberück-sichtiget zu lassen, ich stimme daher für den Antrag der Kommission; übrigens auch aus jenen Gründen, wie ihn Professor Herbst befürwortet hat.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Sadil hat das Wort (Rufe: Schluß).

Es wird der Schluß der Debatte beantragt. Ich bitte darüber abzustimmen. Ich bin nur in Zweifel, ob wir beschlußfähig sind. Ich habe unter-deß dem Herrn Abgeordneten Sadil das Wort gegeben, ich werde Sie, wenn Sie erlauben, einen Augenblick unterbrechen, um über den Schluß der Debatte abzustimmen.

Ich bitte nur zu sprechen.

Sadil: Wenn ich mich diesmal für die Regierungsvorlage gegen den Komnnssionsbericht und Antrag entscheide, so ist es der finanzielle Gesichtspunkt, den ich vornehmlich im Auge habe und den wir bei jeder Gelegenheit bei unserer Finanznoth stets berücksichtigen müssen. Bekanntlich haben die Steuern bereits eine solche Höhe erreicht, daß sie fast unerschwinglich sind und dennoch haben wir noch mit Sicherheit zu erwarten, daß der nächste Reichsť rath bei seinem Zusammentritt die nicht sehr benei-denswerthe Aufgabe haben wird zu den 4 1/2 Milliarden Schulden, die wir haben, auch noch der Abrundung wegen eine halbe Milliarde zuzufügen, um die Kosten eines Krieges zu bestreiten, von dem vor. läusig Niemand klar werden kann, warum er geführt wird und den 60 Meilen von seinen Grenzen aufzusuchen die österreichische Regierung sich verleiten ließ, ungeachtet sie um und innerhalb der Grenzen Anlaß genug hätte, auf der Hut zu sein und alle Kräfte beisammenzuhalten, um möglichen Eventualitäten zu begegnen.

Solche unglückliche Verhältnisse sind eine ernste Mahnung für uns, nicht nur die Regierung bei jeder Gelegenheit darauf aufmerksam zu machen, sondern auch selbst, wo sich ein Anlaß dazu findet, auf die größte Sparsamkeit im Haushalte hinzuwirken. Zwei Heere sind es, welche reducirt oder reoraanisirt werden müssen, wenn unsere unglückliche Finanzlage nicht alle Hilfsquellen des Staates bis zum Versiegen erschöpfen und endlich eine Reduzirung der Staatsschuld, was ein milderer Ausdruck für Staatsban-kcrott ist, herbeiführen soll. Diese zwei Heere sind das Soldaten- und das Beamtenheer. Rücksichtlich des Soldatenheeres erlaube ich mir —

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Oberstlandmarschall: Ich bitte den Herrn Redner sich an die Sache zu halten.

Sadil: Ich bitte, das gehört zu meinen Konklusionen und ich habe nur wenige Worte darüber zu sagen. Es wäre dem Ministerium mehr Nachahmungsgabe in der Kunst, große Heere mit möglichst geringen Kosten zu erhalten, zu wünschen. Preußen z. B. — ich führe ungern Preußen als Beispiel an, daß es in manchen wichtigen Beziehungen, um mich eines Ausdruckes eines geehrten Redners von neulich zu bedienen, ein exemplum odiosum ist — aber Preußen hat verhältnißmäßig ein stärkeres Heer, und dennoch sind die Kosten viel geringer, betragen wirklich v,el weniger.

Beim Beamtenheere erwarten wir mit Sehnsucht von einer neuen politischen Organisation eine namhafte Abminderung und es scheint mir, daß wir gegenwärtig, wenn wir den Kommissionsantrag annehmen, die Regierung gewissermaßen nöthigen, nicht eine Abminderung zu veranlassen, sondern den Stand zu lassen, wie er gegenwärtig ist; freilich nur provisorisch, aber was das Wort "provisorisch" in Oesterreich bedeutet, das wissen wir recht gut. In iedem Versammlungsorte der Bezirksvertretung, und ich glaube eben nur an solchen Versammlungsorten, wird die Regierung ein Bezirksamt haben wollen, um ihre staatliche Aufsicht zu üben, dagegen ist nichts einzuwenden. Nun es sind gegenwärtig 211, wenn ich nicht irre, Bezirksämter, die Regierung verlangt aber nur, ich glaube 77, nach der Landtagswahlordnung. Es ist also eine Ersparniß von 134 Be-zirksämtern, und wenn wir das Bezirksamt, ich habe keine statistische Daten darüber, aufs Aeußerste ökonomisch eingerichtet, mit dem geringsten Personal, auf 3000 fl. anschlagen, so macht das eine Ersparniß von 402.000 fl. in Böhmen allein, im ganzen Reiche also gewiß wenigstens 6,000.000 fl. Dich Ersparniß in Verbindung mit dem, was erspart wird an den Auslagen für den Bezirksausschuß selbst, wird gewiß jedes Mitglied der Bezirksvertretung bestimmen, recht gern 2 bis 3 Meilen oder zweimal des Jahres weiter zu gehen, als gegenwärtig der Fall ist. Es ist allerdings wahr, daß diese Ersparniß noch längere Zeit bloß am Papier bleiben wird; denn die überflüssig gewordenen Beamten und Diener können nicht vor die Thüre gesetzt werden. Männer, die sich dem Staatsdienste unter anderen Verhältnissen gewidmet haben, können, wenn diese Verhältnisse sich ändern, was ganz ohne ihr Verschulden ist, nicht ohne Pension, ohne Unterstützung, die zu ihrer Existenz nothwendig, nicht belassen werden, aber für das Land ist das schon ein großer Gewinn, wenn sie nur aus dem aktiven Stande kommen, bei den Pensionisten und sonstigen Unterstützten sorgt für ihre Verminderung und endliche Erlöschung schon die Natur, die hier ohne Nachsicht ist. Ich finde also die Regierungsvorlage zum allgemeinen Besten weit vortheil-hafter als den Kommissionsantrag und glaube, daß die Kommission bei ihren Ausstellungen gegen die Bezirkshauptmannschaften übersehen hat, daß bei dem gänzlichen Abfalle vieler Geschäfte, die sonst den politischen Aemtern zugewiesen war und bei der Menge der Geschäfte, die jetzt der Autonomie der Gemeinde zugewiesen werden, das Publikum seltener in der Lage sein werde, die Hilfe der politischen Aemter anzusuchen.

Oberstlandmarsch all: Der Schluß der Debatte ist verlangt worden. Ich bitte die Herren sich auf die Plätze zu verfügen und darüber abzustimmen. Ich bitte jene Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, aufzustehen. (Geschieht.) Ist angenommen. Noch folgende Herren Redner sind vorgemerkt für den Kommissonsantrag: die Herren Abgeordneten Gabriel, Baron Wucherei, Prof. Zeithammer und Graf Clam-Martinitz, gegen den Antrag Dr. Rieger und Dr. Pankratz. Nach der Geschäftsordnung bitte ich die gemeinschaftlichen Berichterstatter zu wählen, und zu diesem Zweck werde ich die Sitzung auf 5 Minuten unterbrechen.

Nach der Unterbrechung:

Oberstlandmarschall: Nach der getroffenen Vereinbarung wird für den Kommissionsantrag Se. Excellenz der Graf Clam-Martinitz, gegen den Kommissionsantrag Dr. Rieger sprechen.

Von dem Herrn Baron Wucherei ist ein Amen-dement eingebracht worden, und hat derselbe gebeten, in kurzen Worten das Amendement begründen zu dürfen. Ich glaube, der h. Landtag wird nichts dagegen haben. Für den Fall, als kein Einwand dagegen erhoben wird, so werde ich dem Herrn Baron Wucherer zur Begründung seines Amendements das Wort ertheilen. Ich bitte seinen Antrag vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt: §. 2 des Gesetzes über die Bezirksvertretungen hätte zu lauten: "Bis die Organisirung der politischen Behörden im verfassungsmäßigen Wege erfolgt, sind die dermaligen politischen Bezirke auch Gebiete für die Vertretungs-Bezirke." (Rufe: Nicht verstanden.)

Nejvyšší zemský maršálek: Pokud nebudou úřady političtí spůsobem ústavním zřízený, budou nynější politické okresy zároveň také okršky zastupitelství okresního.

Rufe: deutsch noch einmal lesen.

Oberstlandmarschall: "Bis die Organi-sirung der politischen Behörden im verfassungsmäßigen Wege erfolgt, sind die dermaligen politischen Bezirke auch Gebiete für die Vertretungsbezirke."

Es ist dieß der erste Absah des vorjährigen Landtagsbeschlußes.

Baron Wucherei: Wenn mir erlaubt ist, dieses Amendement kurz zu begründen, so werde ich gewiß bemüht sein Ihre Zeit nicht lange in Anspruch zu nehmen. Nach meinem Erachten handelt es sich bloß um eine provisorische Maßregel; es ist bloß bestimmt für einen Zeitpunkt, wo die Bezirks-vertretungen ins Leben treten werden, und wo die gegenwärtige politische Gintheilung noch besteht, bis zu einem Zeitpunkte, wo die neue Organisirung der politischen Behörden ins Leben treten wird. Mir


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scheint nun sehr wichtig zu sein, dieß zu konstati-ren, daß es sich hier nicht um eine bleibende Einrichtung, sondern um eine provisorische Verfügung bandelt: allein ich glaube, und es scheint mir, daß die hohe Regierung, indem sie dem Landtage den Vorschlag machte, eine provisorische Verfügung anzunehmen, die sich dem gegenwärtigen Zustand nicht anreiht, daß die hohe Regierung nebst dem, daß jetzt ein Provisorium geschaffen werden soll, noch eine andere Nebenabsicht haben müsse. Wenn die hohe Regierung erstens sich der Gefahr aussetzte, von dem allgemeinen Grundsatze abzugehen, demzufolge immer neben einer Bezirksvertretung auch eine politische Behörde am Platz sein muß, und die Bezirksvertretung ihren Sitz im Amtsorte oder in der Bezirksvertretung haben muß, wenn, sage ich, für den Uebergang, der ohnedem mit Schwierigkeiten verbunden ist, eine so unzweckmäßige Verfügung getroffen werden soll, eine Verfügung, die wie schon nachgewiesen wurde, ohne Umstände und ohne Verwirrung, ohne Konflikte zwischen den politischen Behörden kaum sich anbinden lassen würde, wenn eine solche Verfügung für ein Provisorium beantragt wird, so glaube ich, muß eine andere Absicht dabei im Spiele sein und diese Absicht erblicke ich darin, daß die h. Regierung durch den gegenwärtigen Beschluß gleich eine Grundlage für die künftige Organisirung der Bezirkshauptmannschaften und der größeren Bezirke zu erreichen sucht, und deßwegen scheint mir die Abstimmung von besonderer Wichtigkeit, weil, wenn heute d,e Regierungsvorlage angenommen werden sollte, wir vor einer vollendeten Thatsache stehen würden und wir gewiß sein könnten, daß die Bezirkshauptmannschaften, wie sie durch den jetzigen Vorschlag angedeutet sind, wieder ins Leben treten würden. Nun ich glaube, daß diejenigen Herren, welche ganz vollkommen mit sich einig sind, daß die grüßern Bezirke, die Bezirks-hauptmannschaften zweckmäßiger und nützlicher sind, mit voller Beruhigung für den Regierungsantrag stimmen können; allein, diejenigen Herren, welche nicht diese volle, beruhigende Ueberzeugung haben, diejenigen Herren, welchen es zunächst nur darum zu thun ist, das Provisorium zu schaffen, diejenigen Herren, welche vielleicht kleinere Bezirke als vortheilhafter und nützlicher im Interesse der Bevölkerung, die sie vertreten, anerkennen sollten, diejenigen Herren endlich, welche sich bloß auf das Provisorium beschränken und sich nicht die Hände binden lassen wollen durch den heutigen Beschluß, nämlich dahin die Hände binden lassen wollen, daß ihr heutiger Beschluß so angesehen würde, als wenn sie für die Bezirkshauptmannschaften stimmen wollten, diejenigen Herren, glaube ich, sollten für den Kommissionsantrag stimmen, und namentlich für den 1. Absatz dieses Kommissionsantrages, daß so lange, bis die Organisirung der politlschen Behörden im verfassungsmäßigen Wege erfolgt, die dermaligen politischen Bezirke auch die Gebiete der Vertretungs-bezirke sein sollen; aber um die provisorische Eigenschaft dieses Beschlusses noch deutlicher auszudrücken, und um dieses mehr zu wahren, wäre ich der Ansicht, daß man sich auf diese 1. Alinea des vorjährigen Landtagsbeschlusses beschränken und die weiteren Zusätze weglassen sollte. Diese weitem Zusähe sind: Erreicht der politische Bezirk nicht eine Be-völkerungszahl von 10.000 Seelen, so sei derselbe behufs der Bezirksvertretung mit einem benachbarten Bezirke zu vereinigen. Ich glaube, daß dieser Beisatz für eine provisorische Maßregel ebenfalls nicht geeignet wäre; es handelt sich bloß um ein Provisorium und hoffentlich nur für kurze Zeit; hier soll es beim faktisch Bestehenden bleiben, hier soll selbst ein kleinerer Bezirk, der unter 10.000 Seelen hat, nicht mit einem größeren zwangsweise vereinigt werden, und da die anderen Bestimmungen in Betreff der freiwilligen Vereinigung der politischen Bezirke während dieses Provisoriums mir ebenfalls praktisch nicht vollkommen anwendbar scheinen, so geht mein Antrag dahin, jetzt diese 3 späteren Alinea's wegzulassen und sich bloß auf die erste Alinea des vorjährigen Antrages zu beschränken. Uebrigens glaube ich nur noch beifügen zu sollen, es ist hier sehr viel gesprochen worden für die Vortheile größerer und kleinerer Bezirke, ich glaube meine Herren, wir sind nicht da, um das Interesse der h. Landesbehörde und des Landesausschusses, bezüglich eines leichteren Verkehrs mit den Bezirksvertretungen zu vertheidigen, wir sind aber da die Interessen unserer Committenten zu vertheidigen, und in dieser Beziehung glaube ich, daß namentlich die Herren Vertreter der Landgemeinden gewiß überzeugt sein werden, daß die größere Anzahl der Landgemeinden ein wesentliches Interesse daran hat, daß die jetzigen kleineren Bezirke fortbestehen. (Ja wohl.) Ich will nur auf ein uns nahe liegendes Beispiel....

Oberstlandmarschall: (ihn unterbrechend) Ich bitte, es greift schon etwas in die Generaldebatte über, es geht über die Begründung des Amendements, wie mir scheint, hinaus.

Baron Wucherer: Ich wollte nur noch das kurz anfühlen; wenn Eu. Excellenz aber glauben, daß es zu weit geht, so bescheide ich mich.

Oberstlandmarschall: Ich werde das Amendement auch nicht zur Unterstützungsfrage bringen, werde ihm aber dadurch gereckt werden, daß ich über die einzelnen Absätze des betreffenden §. abstimmen lasse. Es ist eigentlich bloß der 1. Absah.

Excellenz Graf Clam hat als Generalredner das Wort.

Graf Clam-Martinic: Nach dem glänzenden Plaidoyer, durch welches die Ansicht des Ausschusses vertheidigt wurde, kann ich mich auf Weniges beschränken, muß mir aber doch erlauben, das Wort zu ergreifen, um namentlich auf 2 Momente hinzuweisen, von welchen das Eine, wie mir scheint, von den Rednern nur in 2. Linie erwähnt worden ist, während es für mich in erster Linie steht, das 2. aber gar nicht betont wurde.

Das erste Moment ist das, daß nach meiner

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Ansicht die Frage heute nicht so sehr fest steht, welche Bezirke sind besser, die größeren oder die kleineren, welche sind lebensfähiger, sondern welche Bezirke haben wir. Die Regierungsvorlage stellt gewissermaßen diese Bezirke durch ihre Definition zwischen Vergangenheit und Zukunft, verweist sie auf die gewesenen Bezirkshauptmannschaften und auf die zukünftige Bezirkseintheilung.

Der erste Theil des 5. 2 ist eine Verweisung auf die Zukunft, der 2. Theil eine Verweisung auf die Vergangenheit. Das scheint mir bei einer für die Gegenwart nothwendigen Definition kein angemessener Vorgang. Die gewesenen Bezirke haben sich, wie es allgemein anerkannt worden ist, als administrative Einheiten nicht vollständig bewährt, aber auch als Wahlbezirkseinheiten haben sie mannigfaltige Anfechtungen erfahren.

Gerade auf diese im Leben nicht befindlichen, nicht lebenskräftigen Einheiten zurückzuweisen, scheint mir ein verfehlter Weg, scheint um so verfehlter, als es sich um eine neue Institution handelt und es hier vor Allem nothwendig ist, möglichst an Gegebenes anzuknüpfen. Dieses Gegebene sind die der-maligen Bezirke mit allen den Beziehungen, die sich durch jahrelangen Bestand an dieselben geknüpft haben.

Das 2. Moment ist das Verhältniß der Bestimmungen, die wir in diesem Paragraphe treffen sollen zu den zukünftigen Bestimmungen der Abgrenzung der Bezirke, sowohl in administrativer Beziehung, als auch in Beziehung auf die Bezirksvertretung. — Durch den Paragraph, wie wir ihn im vorigen Jahre beschlossen haben und wie ihn auch diesmal der Ausschuß beantragt, ist dafür Vorsorge getroffen, sowohl daß die Bezirksvertretungen sich an die dermaligen Bezirke anschließen, als daß auch die Bestimmung des Umfanges der künftigen Bezirke bei ihrer Qrganisirung nur unter Mitwirkung des Landtages durch die Landesgesetzgebung erfolgen könne. Das scheint mir ein hervorragendes Moment. Man wird mir einwenden, daß auch im §. 2 der Regierungsvorlage wenigstens nicht das Gegentheil davon gesagt ist, indem es heißt: "bis die Organisirung der politischen Behörden im verfassungsmäßigen Wege erfolgt." Es ist auf den "verfassungsmäßigen Weg" hingewiesen.

Das ist ein viel allgemeinerer Ausspruch und jedenfalls in mehrfacher Beziehung zweifelhaft, ob es durch die Landesgesetzgebung erfolgen muß. Wo es sich aber um so naheliegende Interessen des Landes handelt, scheint mir die Versicherung, daß nur unter "Mitwirkung der Landesgesetzgebung" eine Aenderung der Bezirkseintheilung erfolgen kann, vom arohen Gewicht, von genügendem Gewicht, um für sich allein für die Fassung des Ausschusses zu entscheiden.

Wenn ich also für Beibehaltung der dermaligen Bezirke als Grundlage der Bezirkseintheilung bei der Bezirksvertretung spreche, will ich mich nicht als unbedingten Anwalt der jetzigen Bezirkseintheilung auswerfen.

Ich kann auch nicht anerkennen, daß alle Vorzüge, welche der Herr Prof. Herbst in Bezug auf dieselbe angedeutet hat, wirklich den Bezirken zu Gute kommen.

Ich glaube, daß bei der Frage, ob sie mit mehr oder weniger Einverständniß der betreffenden Bevölkerung zu Stande gekommen sind, als die Bezirkshauptmannschaften, der Unterschied sich auf ein geringeres Maß reduziren werde. Andererseits hat die Argumentation und die Kritik, welche der geehrte, eben genannte Herr Vorredner in anderer Beziehung, namentlich rücksichtlich der Bildung künftiger größerer Bezirke, uns vorgeführt hat, bei mir einerseits ein Bedauern für die Vergangenheit, anderseits eine Hoffnung für die Zukunft erweckt. Das Bedauern für die Vergangenheit, daß nicht dieselbe Achtung des Rechts einzelner bestehender Individualitäten nicht dieselbe Anerkennung, was darin Bedrückendes liegt, wenn sie zusammengedrängt werden in einen Verband, in dem sie nicht waren, wenn sie gezwungen werden Theil zu nehmen an Lasten, an denen sie bisher nicht Teil genommen haben, namentlich zum Beispiel an der Herstellung der schlechten Wege der Anderen, nachdem die ihrigen bisher in Ordnung gehalten waren, nicht auch bei einem andern Anlaß mit derselben Entschiedenheit eingetreten.

Andererseits setze ich eine Hoffnung für die Zukunft. Denn, nachdem Prof. Herbst mit so schlagenden Argumenten mit auf ein tiefes Studium zeigenden Gründen die Unzweckmäßigkeit der Eintheilung der ehemaligen Bezirkshauptmannschaften dargethan und nachgewiesen hat, daß sie sowohl was Steuerzahlung, als Bevölkerungszahl, als Ausdehnung betrifft, so ungleich sind, daß sie nicht als neben einanderstehende Einheiten benutzt werden können, so hoffe ich, daß er dies auch auf einem andern Gebiete gelten lassen wird, wo dieselben Fragen mit noch bedeutenderem Gewichte in die Wagschale fallen. (Bravo).

Wenn ich nun, wie ich schon gesagt habe, mich nicht für den Anwalt der jetzigen Bezirksvertretung auswerfen will, so kann ich doch auch nicht umhin das Gewicht der inneren Gründe einigermaßen anzuerkennen, welche für die kleineren Bezirke gegenüber den größern sprechen.

In dieser Beziehung will ich mir nur wenige Worte erlauben. Ich habe schon früher betont, daß es eben eine neue Institution ist. Mir scheint es nun in der That sehr wünschenswerth und für die Institution sehr heilsam, wenn zunächst die sich nahestehenden Elemente zu einem gemeinschaftlichen Wirken in Verbindung gebracht werden. In einem kleineren Bezirke, wie sie bisher bestehen, sind die Elemente einander näher, kennen sich, sind bisher in Berührungen gestanden und werden sich leichter verstehen, zurecht finden und in ihrem bisherigen Beisammensein manchen Anhaltspunkt und manche


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Anregung für die Zukunft haben. Es wird die Schule für diese neue Institution bestimmt besser sich gestalten, wenn sie in kleinere Bezirke verlegt wird, wie sie dermalen bestehen, in Bezirke, wie sie sich faktisch erhalten haben. Sollte es sich zeigen, daß die Bezirke in dieser Zusammenfassung nicht zufrieden stellen, und daß sie selbst den Wunsch fühlen, sich in größere Bezirke umzugestalten dann gibt auch unser Organismus, wie wir ihn beantragen, ihnen vollkommene Freiheit; er verhindert aber, daß nicht mit einem schneidenden in verschiedenen Beziehungen tief eingreifenden Imperativ eine solche neue bisher unbekannte Institution amputirt werde, der jedenfalls eine Abneigung gegen dasselbe in Vorhinein erwecken kann.

Ich möchte noch zu Gunsten der nicht allzugroßen Bezirke aufführen, daß ein regeres Leben, welches sich in demselben entwickelt, die Möglichkeit häufigerer Bezirkssitzungen bietet. Wir sind im Ausschusse bei der Berathung darauf gekommen, daß die Regierungsvorlage die Bezirkssitzungen auf einmal des Jahres beschränkt hat, während wir Quartalsitzungen beantragen, was auch der Landtag im vorigen Jahre beschlossen hat. Meine Herren! ich glaube, daß bei dieser neuen Institution es nothť wendig ist, häufige Berührung möglich zu machen und zu statuiren und nicht die ganze Thätigkeit der Bezirksvertretung einerseits in den Bezirksausschuß zu verlegen gewissermaßen in das Bureau der Bezirksvertretung, andererseits die Versammlung der Bezirksvertretung nur zur Parade einmal des Jahres eintreten zu lassen. Soll wirklich in der Bezirksvertretung gelebt und gewebt werden für den Bezirk, so ist gut, wenn wir die Möglichkeit, sich häusig in solchen Versammlungen zu finden, kennen zu lernen und gegenseitig zu verständigen, nahe legen.

Die Zumuthung, diese ich möchte fast sagen, unser Land verunglimpfende Zumuthung, daß man nicht 1400 Männer, die diesem Amte, diesem Berufe genügen, fände, hat bereits H. Prof. Herbst genügend widerlegt und zurecht gewiesen. Ich möchte nur auf Eines noch aufmerksam machen. Es wurde von der entgegengesetzten Seite hingeworfen, es sei gerade für die Vertreter des Großgrundbesitzes vielleicht zuträglicher, wenn größere Bezirke gebildet werden; da würden sie die natürlich Berufe-nen sein, daselbst ihre Steuern zu erheben und eine selbstständigere Stellung zu behaupten. Nun meine Herren, für mich kann dieses Argument als Köder nicht dienen; ich suche nur die natürliche Begründung unserer Stellung und die gerade suche ich dort, wo wir in intimeren unmittelbareren, ans dem Leben gegriffenen Beziehungen stehen und ich glaube, je näher sich an die bisherigen Verhältnisse in dieser Beziehung, in ihrer Darstellung im Bezirke angeschlossen wird, destomehr werden die natürlichen Autoritäten zu ihrem natürlichen Gewichte und ihrer natürlichen Geltung kommen.

Wenn ich alle diese Gründe für und wider abwäge, so neigt sich nach meiner Ansicht unbedingt die Wagschale zum Beharren bei unserem im vorigen Jahre gefaßten und heuer abermals vom AusŤ schuße beantragten Beschluße und dies umsomehr, als, was wohl nicht zu übersehen ist, diese Frage im vorigen Jahre im Ausschuße eine sehr bestrit-tene und der Beschluß ein nur mit geringer Majorität gefaßter war, während sie heuer das Ergebniß einer einstimmigen Beschlußfassung ist, und somit immerhin anzunehmen ist, daß ein reiferes Studium, und manche gewonnene Erfahrung einen großen Theil des Ausschusses und wie ich hoffe, auch einen grüßen Theil des h. Hauses bestimmt hat, dieser Ansicht beizustimmen.

Dennoch könnte diesen Argumenten das eine schwere Argument gegenüberstehn "es werde di e Negierung das Gesetz vielleicht nicht sanktioniren." Nun hätte ich allerdings gern die Gründe gewußt, wa-rum die Regierung diesen §. zu beanständen fand, warum denn die Regierung in diesem §. Anlaß gefunden hat, auf Richtsanktionirung anzurathen. Diese Gründe werden wir erst vernehmen. Es ist schwer denselben gegenüber zu argumentiren; ich müßte mich bloß auf eine Konjettural-Polemik einlassen. Ich kann daher nur die Ueberzeugung aussprechen, daß nachdem es sich hier wirklich um eine Frage handelt, wo die Verhältnisse des Landes und seine Bedürfnisse in erster Linie in die Wagschale fallen und wo, wie bereits hervorgehoben worden ist, es sich nicht um eine Frage der Politik, nicht um eine Frage der Macht, nicht um eine Frage des Einflußes der Regierung handelt: hier die Regierung gegenüber 2 möglichst einmüthig von den Vertretern dieses Landes gefaßten Beschlüßen nicht auf einem §. bestehen werde, welcher, wie ich bereits erwähnt habe, für sie von so entschiedendem Belange nicht ist.

Sollte sie es dennoch, nun meine Herren, so kann mich dies wirklich nicht bestimmen, von meiner Ansicht abzuweichen; ich kann nur denken fais ce que dois advieune que pourca. Ich bin der Ueberzeugung, daß wir das Prinzip der Bezirksvertretung für die Zukunft nicht auf das Spiel stellen. Ich bin überzeugt, daß es sich Bahn brechen wird und Bahn brechen muß. Das Prinzip der Bezirks-vertretung ist durch das Gemeindegesetz selbst zur Nothwendigkeit, zur Grundlage für die Entwickelung unseres öffentlichen Lebens in der Zukunft geworden. Deswegen bin ich fest überzeugt, daß dieses Prinzip sich Bahn brechen wird und muß, wenn auch vielleicht nicht im Laufe dieses Jahres. Ein Jahr ist endlich eine kurze Zeit im Leben der Völker. So wird es jedenfalls besser fein, wenn wir diese Institution auf einer guten und dauerhaften Grundlage bauen, als um einer Konzession willen, um sie früher zu haben, auf einer nicht zusagenden Grundlage. Deßwegen, meine Herren, empfehle ich Ihnen, bei dem Antrage Ihres Ausschuhes zu verharren. (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Rieger hat das Wort.


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XIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Dr. Fr. Lad. Rieger: Pánové! já se divim spravedlivé, že důvody oportunity, které v předešlém sezení, když se jednalo o §. 56. s výmluvnosti takřka zlatou byly pronešeny, dnes dokonce žádné váhy nemají, a že ani jeden řečník těch důvodů oportunity nepoužil. Předešle jeden z pánův poslancův pravil: Pánové, nemyslete, že jsem já pro návrh vlády, poněvadž pro néj hlasuji, já hlasuji pro něj jen proto, poněvadž myslím, že, nepříjmeme-li to tak, jak vláda chce, vůbec žádný zákon obecní nedostaneme. Pánové! kdybych tak já se postavil dnes na toto stanovisko a řekl: já chci hlasovat pro návrh vlády, poněvadž myslím, že, jestli nepřijmeme takové zastupitelstvo, vůbec žádné nedostaneme. Já myslím, žeby tato má argumentace byla dnes právě tak oprávněná jak předešle onéch pánův řečníkův. Já pánové, ale nejsem ten člověk, který by se rád řídil podlé důvodův o-portunity. Dle mého zdání mají důvody oportunity jen tenkráte rozhodovati, kde se nejedná o nějaký princip; kdekoli však se jedná o princip nějaký právní neb mravní, nebo politický, tam já, pánové, budu v každém ohledu státi za | princip, a nebudu se ohlížeti na důvody opor-' tunity. Však ale ptám se pánové: jak jest to právě v této záležitosti? Jedná se zde o princip, anebo jest to jen věc, abych tak řekl, pouhé oportunity neníližto pouhá modalita administrativní, nejdeli tu jen pouze o spůsob rozdělení okresů. Pánové, myslím, že v tom není žádný princip, v nebezpečí, jestli se okres, ve kterém se zastupitelstvo okresní zříditi má, učiní o něco menší nebo větší; to právě musí se rozhodnouti podlé oportunity. Avšak, pánové, zde jest ještě jiná okolnost, na uváženou: vždyť my zde nejednáme o zřízení nějaké trvalé instituce, a to pánové jest věc, na kterou, prosím, abyste především ohled brali; zde se jedná jak dle návrhu vlády, tak dle návrhu komise, aby se učinilo něco, co má trvati snad na jeden rok; nebo v obojím návrhu čteme takto; v návrhu komise: "pokud nebudou úřadové političtí způsobem ústavním zřízeni, budou nynější politické okresy zároveň také okršlkem zastupitelství o-kresniho;" a v návrhu vlády: "až do uspořádání úřadů politických způsobem ústavním budou volební okresové v §. 7. řádu volení do sněmu jmenování spolu okršlku zastupiteství okresních." Pánové! hle tu je patrno, že se celá věc jen pro tu krátkou dobu tvoří, než se nová organisace provede; tu ale nemám ani té nejmenší pochybnosti, že nynější organisace nemůže trvati déle než jeden rok; že vláda, jak mile' zákon obecní bude přijat, musí i hned přistoupiti k nové organisací okresů politických, a pak bude příležitost, rozhodnuti se, v jakém způsobu a rozsahu mají býti organisovány obce okresní, nebo zastupitelstva okresní. Pánové že to vláda nemůže učiniti libovolně, v tom máme garancii, poněvadž zde jmenovitě v návrhu komise naší výslovně se praví, že rozdělení okresů politických smí se státi toliko zákonním způsobem a sice zákonem zemským. Pánové! až zde budeme rokovati o rozdělení okresů politických pro novou organisaci, pak budou důvody na svém místě, které pan prof. Herbst tak důkladně a řádně vyslovil.

Ale kde se jedná o instituci, která má právě jen trvati na jeden rok, nevím proč tak důkladné jsme pokračovali. Myslím, Pánové, že, jestli řízeni obcí je nutné a důležité, je též neméně důležité řízení okresů. Pánové, ze starého zákona obecního vstoupila jen jedna část do života, to jest zákon obecní; ale druhá část, která se týče zastupitelstva okresního, dokonce nevstoupila do života, neb okresních obcí doposud dokonce nemáme. Pánové, připomínám vám na to, že když sl. sněm ponejprve se sešel, tehdáž vážený můj pan kollega Dr. Brauner učinil návrh, aby se vláda žádala, aby se i hned zavedlo v život okresní zastupitelstvo podle starého zákona, poněvadž viděl, že je toho nutná, neodkladná potřeba; a ten návrh byl tehdáž přijat jednohlasně od celého sněmu. Ano tedy, Pánové, na tom nám především záleží, aby vůbec okresní zastupitelstvo nějaké bylo, ať je již takové nebo takové. Na tom nám všem záleží, aby páni okresní nehospodařili s jměním svých podřízených podlé svévole, aby byli pod kontrolou občanstva, aby zástupci okresní mohli se sejíti a říci: tolik a tolik má se okresu přirážky uložiti, tolik a tolik silnic má se stavěti. Kdežto nyní to dělají páni okresní sami a budou dělat až do té doby, kde okresní zastupitelstvo bude zavedeno.

Myslím, Pánové, že žádným způsobem nestratíme, když přijmeme návrh vlády, jak po-navrhuji. Pánové, myslím, že jak v každé větší věci bývá, i zde jsou důvody platné na obojí straně. Neboť zajisté když se jedná o zákon a jsou dvě velké strany v sněmu, toť každá mívá své důvody vážné, a nemůžeme říci, že by jedna by byla nemoudrá a na prosto chybná, aniž říci, že by druhá byla jediná moudrá; zde se jedná o to, co z těch dvou věcí má více důvodů, co je v celku výhodnější; já pak pravím, pánové, především mít zastupitelstvo okresní !

Jak ho mít, jest druhá otázka, ale přede vším ho mít. A tento důvod je pro mne aspoň rozhodný.

Já tedy nepopírám, že ovšem jsou dobré důvody pro to, aby se nechali okresy, jak jsou, poněvadž jsou menší, a obyvatelstvu přístupnější: jest tudíž pro ně snadnější se účastnéní se ve schůzkách, a co jiných důvodů více. Na druhé straně, nedá se zapírati, že důvody, které p Dr. Pankratz provedl, jsou téměř ve skrze pravdivé; nebude se snad zapírati, že okresy, když budou větší, budou míti více síly a více moci provésti


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XIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

takové závody dobročinnosti, užitečnosti obcí a obecního vzdělání, kteréž se dají jen spojením větších sil docíliti, a ku kterým malé okresy, jaké jsou nyní, nestačí.

Pan poslanec Pankratz, kterýž mě právě slovo postoupil, klade váhu ze svého stanoviska zvláště na to, že na př. nynější obchodní komory, ačkoliv jich okresy dosti jsou velké, přece proto velmi dobře působiti nemohou. Jsou tu dále i revíry horní, kteréž se v novější době zřídily, které však jsou příliš malé a proto pravě nemohli přijíti k platné činnosti, poněvadž jsou příliš malé. Já pak pánové, mám ještě jeden důvod pro větší okresy. Myslím že ve velkém okresu bude autonomie obce více garantována a před tlakem ubezpečena, nežli v okresu malém. Budouli okresy malé, budeme míti již proto velké množství úředníků a páni okresní budou nad to abych tak řekl každému představenému obce seděti s ferulí takřka za zády, tak že se nebude moci volně pohybovati.

Kdežto když hejtman okresní bude vzdálenější, tu si přivykne obecní představený sa-mostatněji se pohybovati, a pak se konečně stane autonomie obce pravdou a skutkem.

Já, pánové, pravil jsem, že, měl-li bych se pro to neb pro ono rozhodnouti, učinil bych to zde hlavně z ohledů oportutiity, a protož mě nemálo na tom záleží, aby v té věci pan místodržitel náš co representant vlády se vyslovil zřetelně, co můžeme očekávati, co můžeme doufati, který z oněch dvou návrhů vláda chce potvrditi, a který rozhodně nechce. Kdybych byl, pánové, přesvědčen, že vláda nám malé okresy nepotvrdí, pak bych bez rozpaků jenom pro velké okresy hlasoval.

Kdybych zase věděl, že vláda raději chce malé okresy, tedy bych hlasoval i pro malé okresy, poněvadž mně přede vším jen na tom záleží, aby o jmění okresů nerozhodovali dále už jen páni okresní, nýbrž toliko občané sami.

Pánové, netajím toho že v té věci ve mně povstalo při nynějším rokování velmi mnoho pochybnosti. Já vidím, že, pánové, kteří obyčejně a vždy a ve všem s vládou hlasují, tenkráte proti vládě hlasovati hodlají, ano i proti vládě mluví. Pánové! náš konstituční život není tak starý, aby takové úkazy byly tak všední, a aby ve mně nevzbuzovali jakousi pochybnost a jakési spory. Pánové, já se pamatuji na to, kterak pan ministr Lasser, v říšské radě jednou dosti zřetelně pověděl, že vláda nemůže dovolovat úředníkům, aby hlasovali tak, jak se jim líbí, nad to, kdež se jedná o politické otázky, když pak na vzdor tomu si páni úředníci troufají, v té věci proti vládě mluviti, tak 'neví, co vlastně vláda chce (Veselost).

Pánové, my máme v té věci smutnou sku-šenost, že vláda kde ji na věci záleží, takovou opposici dobře pamatuje; víme, ku příkladu i sami advokáti, ač jsou v oboru svém výteční a již mnoho let advokáty, nemohli se dostati na jiné místo, ku příkladu do Prahy, když hlasují opposičně; poněvadž vláda raději dává přednost jiným, mnohem mladším, a tak se stává, že musí advokát, jinak velmi vážený člověk, seděti na venkovském stanovisku, kdežto jiní, kteří před ním na školních škamnech sedávali a jeho žáky bývali, do Prahy za advokáty přicházejí.

Pánové, když takto vidíme, kterak vládě naší i postupnost v advokacii slouží za politickou páku, víme, že se tak též děje, a zvláště při votacích politických u pánů úředníkův. Já tedy v takových poměrech rád přiznávám, pánové, že jak mile úředník některý proti vládě hlasuje, vždy ve mě jakási pochybnost povstává, jest-li vláda sama neobrací, a proto bych rád v této věci znal jasné mínění vlády.

Pánové, předešle mluvil jeden velice výmluvný poslanec, že prý takového v povětří visí. Já, pánové, slyším, že i tenkráte něco takového v povětří visí. Bylo mě doneseno, jakoby vláda vůbec žádných okresů nechtěla, ani velkých, ani malých.

Pánové! jest-li tomu jest tak, pak musím říci, že je to smutná věc; neboť bych musel říci rozhodně, že by to bylo jednání vlády nedůstojné a nehodná hra, aby nám činila návrhy zákonů, a předce tajně proti nim byla; ba tajně proti nim hlasovati dala.

Již nejednou, a v říšské radě, vyslovilo se, že celý ten konstitutionalismus nynější v Rakousku je jen jako na oko. Pánové! mám říci, že i naše legislace a jmenovitě legislace sněmu jen také je na oko; mám věřiti, že vláda nám dává předlohy, o kterých nechce, aby přišly do skutečnosti?

Pánové! není to věru bez příčiny, že tuto pochybnost zvedám. Podobné věci děly se, tak; ku příkladu vláda učinila návrh o vyloučení velkých statků, a representant vlády hlasoval proti tomu návrhu vlády. Vím, že ku příkladu učinila vláda návrh, aby se zavedly v zemi zemské silnice; ale vím také, že vládní representant a mnozí úředníci vlády vyslovili se proti návrhu. A jak pravím, něco je v povětří, co mi praví, že by to mohlo také zde tak býti. Nechci takové podezření tak zřejmě vysloviti, ani niu zúplna věřiti, ale to by mi připadalo, jako by to vláda naše dělala s námi tak, jak to dělají naše moudré hospodynč se slepicemi, ony jim totiž kladou do kukaně vejce smůlou vyplněné, aby slepice pokojně seděly a hodně nosily, ale aby nic nevylíhly. My ale, pánové, jest-li máme sedět, chceme, aby se něco vylíhlo, aby to mohlo skákat v životě, a se pohybovat vesele. (Veselost.) Pánové, vy se smějete mému porovnání; ale já přiznávám se, že v tom vidím úkaz smutný, že musím takové pochybnosti proti vládě pronášeti a se domýšleti, že by vláda mohla s námi


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pokračovati takovým nedůstojným a neupřímným spůsobem, v této důležité době, kdežto je věru již čas, aby nám podala pravý konstitutionalis-mus a živé ovoce pravdy a svobody, nejen plané formy. Kdyby tomu bylo tak, pak ze všeho našeho snažení nebude nic a společenstvo naše přijde snad nešťastným spůsobem na takové dráhy, na kterých bych si přál aby se nikdy neoctlo, co se zejména této otázky týče, mám za to, že vláda v té věci může přijmouti a k sankci předložiti i jeden i druhý návrh, až bude od sněmu přijat, poněvadž žádný neškodí, a neprae-judikuje ještě, a oba jsou jen provisoria asi na rok. Jest-li by ale u vlády jako se v jiných věcech již stalo nejspasitelnější, nejdůležitější a nejnutnější zákony se odstrkovaly na léta pro pouhé maličkosti, pak věru bych musel zoufati nad veškerým vyvinutí konstitutionalismu v Rakousku. Já nechci, jak se říká, malovati ďábla na stěnu; ale i konečně může ďábel přijíti i nepovolaný. Jak mile obecenstvo naše s námi a veškerý národ v čechách, — pravím to bez ohledu na národnost českou i německou, — přijde k přesvědčení, že vláda nepokračuje s námi upřímně, a že jenom pro malichernosti všecky nejdůležitější reformy a instituce odstrkuje, pak pozbyde konečně celý tento národ důvěry, že poměry jeho se vyvinou cestou zákona, na kteréž si přeju, aby věčně kráčeti mohl a kráčel. (Výborně.)

Oberstlandmarschall: Seme Excellenz der Herr Statthalterei-Vice-Präsident haben das Wort.

Statthalterei-Vicepräsident Graf Velcredi: Ich kann meinem unmittelbaren Herrn Vorredner selbstverständlich nicht auf das Gebiet der hohen Politik folgen, allein meine Aufgabe, die darin besteht ganz objektiv die Gründe hinzustellen, welche die kaiserliche Regierung veranlaßt haben, die neuerliche Vorlage cm das hohe Haus zu bringen, wird auch meinen Herrn Vorredner im wesentlichen ziemlich zufrieden stellen. Die Frage, welche hier Gegenstand der Debatte ist, ist gewiß keine der politischen Macht, am allerwenigsten dann, wenn der ursprüngliche Antrag der hohen Versammlung und jener der Kommission beliebt würde. Es ist nichts destoweniger eine Frage von hoher praktischer Bedeutung, welche nicht allein das Kommunalleben innigst berührt, sondern auch viel weiter reicht, eine Frage, welche namentlich dann von Bedeutung erscheint, wenn die Bezirksvertretung dasjenige leistet, was sie nach den klaren Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 2. März 1862 und nach den betreffenden §. 50 und 51 des Bezirksvertretungsentwurfs leisten soll, und was meiner Ansicht nach weit über eine eigentliche Kommu-nalwirksamkeit, wie von einem der früheren Herren Vorredner namentlich betont wurde, hinaus geht. Es ist sonach vor allem die Frage, welche Bedingungen zu erfüllen sind, damit die Aufgabe, welche das Gesetz bereits, nämlich das Reichsgesetz einer Bezirksvertre-tung zu leisten auferlegt, gelöst werde. Hier sind nun der kaiserlichen Regierung Bedenken erwacht und ich glaube Bedenken ziemlich gegründeter Art, daß die kleineren Amtsbezirke, wie sie jetzt bestehen, nicht die nöthige Kraft besitzen, um eine solche gesetzlich gedeihliche Wirksamkeit zu entfalten.

Ich werde mir erlauben, auf diesen Gegenstand wieder zurückzukommen, wenn ich über die Argumente, welche in der vorjährigen Session als auch jetzt ziemlich gleich lautend vorgebracht wurden, sprechen werde. Es ist auch der Kostenpunkt, der hier hervorgehoben zu weiden verdient, und der nach dem Erachten der Regierung kaum im Verhältniß zu der geringeren Leistungsfähigkeit so kleiner Bezirke steht. Man spricht so häufig von den bedeutenden Kosten, welche in großen Bezirken erwachsen, und hat dabei immer die Vertretung der allgemeinen Versammlungen im Auge. Diese Kosten werden gewiß die allergeringsten sein, indem die Vertretungen nur einmal, zweimal oder viermal im Jahre zusammenkommen. Das kann im Kostenpunkte im Vergleiche zu dem Bezirke nur einen geringen Unterschied machen, was aber Kosten verursacht, sind die Beistellung der Lokalität für den Bezirksausschuß, die Einrichtung und Erhaltung und Bestellung von Hilfsorganen, kurz die ganze Regie, ohne welche der Ausschuß kaum seine Aufgabe wird erreichen können und die bei 200 Bezirken gewiß größer sein wird, als bei 79, weil ein größerer Bezirk so ziemlich bei demselben Aufwand dasselbe leisten wird, was der kleinere Bezirk zu erreichen bemüht sein wird, ohne sein Ziel zu erreichen. Es ist wohl der Ausgangspunkt der ganzen Argumentation gegen den Antrag der Regierung kein anderer, als offen gesprochen, ein Mißtrauensvotum gegen die Bezirkshauptmannschaft. Man sagt "der Kommissionsentwurf hebt es ganz klar hervor, man würde damit ein Präjudiz schaffen, daß bei der neuen politischen Organisation die Bezirkshauptmannschaften in's Leben treten können." Meine Herren! die Bezirkshauptmannschaften mögen Mängel gehabt haben, daß aber ihre geographischen Grenzen daran die wesentlichste Schuld getragen, muß man doch bezweifeln. Es waren zwei Grundfähe, welche bei der Einführung der Bezirkshauptmannschaften als maßgebend erschienen. Erstens die Trennung der Justiz von der Verwaltung und zweitens die Autonomie der Gemeinde. Nachdem ja die Gemeindeordnung, vom Jahre 1849 bekanntlich sehr unvollständig durchgeführt wurde, nachdem den Bezirkshauptmannschaften gleich nach ihrer Bildung immer vermehrte Funktionen zugewiesen wurden, so war es ganz natürlich., daß sie unter diesen Verhältnissen in den erweiterten Grenzen ihrer Aufgabe nicht in allen Beziehungen entsprechen konnten. Die Grenzbestimmungen, die von Vornherein stattfanden, waren nicht Schuld daran, ebenso wenig, als sich behaupten läßt, daß in den gegenwärtigen Bezirken eine Folgerung dieser Mängel gelegen sei. Wenn ferner vorgeworfen wurde, "man habe diese Grenzen der Bezirkshauptmannschaften vom grünen Tisch l aus bestimmt," so ist man im großen Irrthum. Bei


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der Grenzbestimmung im Jahre 1849 wurde sehr sorgfältig vorgegangen, es wurden nicht allein die Wunsche der Gemeinden gehört, die zahlreich vorlagen, die Akten zeigen es, man hat auch Vertrauenspersonen, einzelne auch, wie ich glaube, aus unserer Mitte nach Wien berufen, welche namentlich bei der Bestimmung der Grenzen einen sehr wichtigen Einfluß geltend gemacht haben. Wenn man den Vor-wurf erhebt, die bezirkshauptmannschaftlichen Grenzen sind ohne Berücksichtigung der Bevölkerung festgesetzt worden, dann bitte ich doch um Erwägung, wie schwierig es ist, diese Wünsche, die so häufig, ich bin beinahe berechtigt es zu sagen, in der Regel bei diesem Anlaß sich diametral entgegenstehen, alle zu befriedigen. (Bravo!)

Wenn man gegen die Begrenzung der Bezirks-hauptmannschaften eifert, so ist doch wohl auch zu bedenken, daß dieß noch keineswegs eine geschlossene Frage ist; es liegt darüber noch kein bindender Beschluß vor. Alles, was in dieser Richtung gesprochen und geschrieben wurde, beschränkt sich nur darauf, daß von Seite der Regierung ein Entwurf über die politische Organisation vorbereitet, bei dem Reichsrath übergeben und dort vom Ausschuß verhandelt wurde, ohne zur Debatte im Abgeordnetenhause selbst zu kommen.

In diesem Entwürfe wird nun ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Juni 1849 festgesetzte Grenze der Bezirkshauptmannschaften, je nach der örtlichen Lage, je nach dem Bevölkerungs - und Verkehrsver-hältniß eine Aenderung erleiden könne und so viel ich mich erinnere, ist dabei ausdrücklich auf die In-gerenz der Landesansschüsse hingewiesen worden. Die Regierungsvorlage greift ein Moment heraus, es ist das der Wahlbezirke und, meine Herren, ich glaube, das ist eben ein Moment von mehr als blos geographischer Bedeutung. Die Bezirksvertretung muß nicht allein mit der Gemeinde, sie muß auch mit der Landesvertretung in eine nahe geordnete innige Wechselbeziehung gebracht werden. Es läßt sich nicht verkennen, daß durch die gemeinsame Thätigkeit der Vertreter der verschiedenen Interessengruppen die Anschauungen geklärt, die Bedürfnisse des Bezirkes, und die Männer, welche nach Kraft und Willen geeignet sind, von einem höhern Standpunkte der Auffassung diese Bedürfnisse zu würdigen, erkannt und hierdurch für den hochwichtigen Akt der Wahl der Landesvertreter ein sehr praktischer und heilsamer Ver-einigungs^ und Richtpunkt geboten wird. Dieser Vortheilfällt namentlich für die Landesvertretung selbst, wie ich glaube, sehr ins Gewicht. Man hat, und zwar ist dieses heute namentlich geschehen, angeführt , daß man ja bei der Abgrenzung der Bezirkshauptmannschaften ziemlich willkührlich vorgegangen sei; einmal sei es 1 jetziger Bezirk, dann 2, dann 3, 4, 5 und 6. Ja, meine Herren, ich glaube, mit solchen Argumenten sagt man sehr wenig; denn wäre wohl mehr mit einer geometrischen Figur gedient? Sind die Verhältnisse verschieden, muß auch die Form der Abgrenzung verschieden fein. Daß hier und da Mängel vorgekommen sind, das würde sich beheben, aber damit das Ganze zu verurtheilen, dazu, glaube ich, liegt sehr wenig Berechtigung vor. Ich bitte, nur zu bedenken, daß, wenn man ,immer die Verhältnisse der Bezirkshauptmannschaften hervorhebt, man auch wohl die kleinen Amtsbezirke berücksichtigen sollte, wie z. B. die Bevölkerungsgrenze zwischen 8000 und 50000 hin- und herschwantt. Ich glaube, hier wären genug Anhaltepunkte zu sagen: warum ist der eine Bezirk mit 50000 Einwohnern gleichgestellt dem mit 8000? Ich würde ferner fragen: Warum soll gerade die Zahl von 10000 Seelen, wie es im Antrage liegt, ihn lebensfähig machen? Warum denn nicht 8000, warum nicht 9000 und einige Hundert; um so mehr, als die gemeinsamen Interessen, welche sich in den Amtsbezirken gebildet haben, besonders betont wurden. Gemeinsame Interessen haben sich auch in kleineren Bezirken von 9900 gebildet. Warum sollen die 8 Bezirke, welche jetzt weniger als 10000 Einwohner haben, warum sollen diese ohne Weiteres zwangsweise zu anderen Bezirken zugeschlagen werden. Ich führe das an, weil das Argumente sind, die man eben so gegen diesen Antrag anführen kann, als sie gegen die Grenzen der Wahlbezirke angefühlt wurden. Ich will nur namentlich alle Argumente der Reihe nach durchgehen, welche gegen den Regierungs-entwurf geltend gemacht wurden. Vor Allem sagt man, man müsse sich dabei an etwas Bestehendes halten, man muß nicht hier, wo es sich ohnehin um einen provisorischen Zustand handelt, ein neues Provisorium schaffen. Nur begreife ich nicht, warum der politische Amtsbezirk etwas weniger Bestehendes ist, als der Wahlkreis. Das ist ebenfalls etwas Bestehendes, daher eben so wenig ein neues Provisorium hinzugefügt würde, als wenn die Bezirksvertretungen nach politischen Amtsbezirken eingetheilt werden sollten.

Man sagt ferner: Wenn man sich in Mitte der Bevölkerung bewegt, so hört man immer Wünsche, es mögen die kleineren Bezirke bleiben; diese seien wünschenswerth, diese seien nothwendig; wenn man etwas Neues schaffe, möge man die Wünsche der Bevölkerung akzeptiren. Ich gebe zu, daß diese Wünsche sehr häusig ausgesprochen werden; allein eine Frage ist, die ich mir dabei erlauben möchte, ob diese Wünsche auch bei klarem Bewußtsein über die Aufgabe der künftigen Bezirksvertretungen ausgesprochen würden. Das muß ich mir erlauben zu bezweifeln. Ich glaube, man muß diese Wünsche auf ihr richtiges Maß zurückführen. Auch bei den Gemeinden wird der Wunsch ausgesprochen, selbstständig zu bleiben, kleine, ja sehr kleine Gemeinden zu bilden. Es ist bekannt, daß alle jene Gemein-den, die seit dem Gesetze von 1849 vereinigt wurden, fortwährend ihr Anliegen geltend machen, wieder getrennt zu werden. Nun wird Niemand behaupten wollen, daß diese getrennten kleinen Gemeinden, wenn man die Anforderungen des neuen

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Gemeindegesetzes berücksichtigt, ebenso geeignet sind, allen Ansprüchen zu genügen, als größere Gemeinden, die über reiche Kräfte gebieten. Wenn auch bei Gemeinden, welche etwas natürlicher, gegebener sind, es eine Pflicht der Gesetzgebung ist, hierauf Rücksicht zu nehmen, so glaube ich, daß bei der Bezirksvertretung, welche als eine Neubildung betrachtet werden muß, andererseits wieder Aufgabe der Gesetzgebung ist, von Vornhinein derselben eine solche Gestaltung nach Umfang und Inhalt zu geben, daß dieselbe voraussichtlich ihre Ausgabe erfüllen könne. Man sagt, auch ein kleiner Bezirk ist lebensfähig. Ja, meine Herren! lebensfähig ist hier aber ein sehr relativer Begriff. Auch die kleinste Gemeinde ist lebensfähig, sie existirt. Aber innerhalb welcher Thätigkeitsgrenze? Fragen wir uns aber, welche Forderungen das Gesetz an die kleineren Gemeinden stellt, so werden wir zu dem Resultate kommen, welches ich früher bezeichnet habe und welches die wahre Lebensfähigkeit ziemlich zweifelhaft erscheinen lassen wird. Es ist weiter angeführt worden, vor Allem komme es bei der Bezirksvertre-tung darauf an, die Verhältnisse des Bezirkes genau zu kennen. Deshalb muß die Vertretung in der Nähe der Gemeinde gelegen sein und das einzelne Mitglied der Vertretung müsse die Verhältnisse in der Gemeinde genau kennen. Ich gebe zu, daß die Vertretung erreichbar sein muß. Das wird sie eben auch seia im größern Gebiete, das von der Regierung angetragen wird, und einer von den Herren Vorrednern hat richtig hier bemerkt, daß es für die Autonomie der Gemeinde nicht gar zu vortheilhaft ist, wenn die Bezirksvertretung allzu nahe ist. Was die Vertrautheit mit den Verhältnisen anbelangt, so wird auch in großem Gebieten unschwer dies Ziel erreicht. Allerdings wird es nicht möglich sein, sie so weit zu treiben, daß jedes Mitglied der Bezirks-vertretung, sowie in der vorjährigen Verhandlung namentlich als Beispiel angeführt wurde, die Grundstücke aller Gemeinden kennt, damit, wenn es zum Verkauf dieser Grundstücke kommt, er aus eigener Anschauung darüber urtheilen könne. Das wird in kleineren Bezirken eben so wenig der Fall sein, weil es eben unmöglich ist. Aus jeder Gemeinde Ver-treter abzusenden, ist übrigens nicht nothwendig; wo der lokale Augenschein nothwendig ist, dort wird er einfacherer genommen. Viel wichtiger, als die Grundstücke der einzelnen Gemeinden zu kennen, ist es, daß die Aufgabe der Bezirksverwaltung richtig erfaßt, daß die Bedürfnisse des Bezirkes sowohl in moralischer als in materieller Beziehung erkannt werden, und die Mittel glücklich gewählt werden, welche sowohl für die Gemeinde in dem Bezirk, als dem Lande zum heilsamen Ziele führen und, meine Herren! diese erste und wesentlichste Bedingung kann meines Erachtens erst dann erfüllt werden, wenn Sie die Grenzen erweitern. In kleineren Gebieten wird es größtentheils an geistigen Kräften fehlen, ja es wird auch an materiellen Kräften fehlen, um das durchzuführen, was man für gut, für nothwendig erkennt. Man hat namentlich darauf hingewiesen, daß eben gemeinsame Interessen in den gegenwärtigen Bezirken sich bereits gebildet haben, daß man dies beachten müsse. Ich muß sagen, ich bezweifle, daß das Bewußtsein dieser gemeinsamen Interessen wirklich so lebendig ist, daß es als fester Grundsatz zu einem dauernden Neubau dienen könnte. Namentlich jener Herr Redner, der auf dieses Gesammt-interesse Gewicht legte, hat mich darin sehr zweifelhaft gemacht. Er hat nicht allein heute, sondern auch in der vorjährigen Session angeführt, daß wenn man immer die Wichtigkeit gemeinsamer Anstalten des Bezirkes betont, man fehl gehe. Wenn man die Bevölkerung, frage, so sage sie, eine solche gemeinsame Anstalt, wie z. B. die Schule, sei Sache der Stadt, das berühre sie nicht, die Stadt habe davon materielle Vortheile, und könne sie errichten. Nun, meine Herren, wenn diese Bezirksbevölkerung so urtheilt, dann glaube ich, liegt das Bewußtsein der gemeinsamen Interessen noch in sehr tiefem Schlummer. Wenn man den Werth der Schulanstalten nur nach dem Wohnungszins und nach dem Kostgeld beurtheilt, dann ist man noch nicht auf dem Standpunkte, wo von wichtigen gemeinsamen Interessen die Rede sein kann. Allerdings haben viele Städte Opfer dargebracht, welche die materiellen Mittel dazu hatten.

Warum haben sie diese Opfer dargebracht? Warum haben sie nicht die größten Opfer gescheut? Nicht wegen den materiellen Interessen, sondern weil sie die hohe Wichtigkeit der Zwecke der Anstalten allgemein erkannt haben.

Man weift auf Straßen hin und sagt: Da haben wir den Beweis, daß sich in einzelnen Bezirken schon Rechtsverhältnisse gebildet Haben, die, bei der Zusammenschlagung mehrerer Bezirke gestört würden und wo man gerade zu Ungerechtigkeiten kommen würde.

Man hat hingewiesen, daß in dem einen Be-zirke die Auftheilung von 15% in einem andern von 27% statt findet, was also den Durchschnitt von 23% gibt. Da muß ich nun bemerken, daß diese beiden Fälle eigentlich nur einer und derselbe sind. Denn es kommt im Bezirke keine andere Auftheilung vor, als für die Straßen, als eigentliche Bezirksumlagen, daher die Auftheilung von 15 und 27% wahrscheinlich eine solche für die Straßen ist. Nun bitte ich doch zu berücksichtigen, daß wo solche Rechtsverhältnisse sich bereits herausgestellt haben, wo ein Bezirk für das Straßenwesen schon vieles ge-leistet hat, während ein Nachbarbezirk nichts geleistet hat, dies nicht das mindeste Hinderniß gegen eine Vereinigung zeigt, well im Straßengesetz dafür ohnehin vorgesehen ist, indem hier eigene Konkurrenz-Rayons eröffnet weiden, was in der Natur der Sache liegt und wo man diesem Anspruch vollkommen gerecht wird. Darin liegt also kein Bedenken, und ich bitte, wenn schon von Seiten eines Herrn Redners darauf aufmerksam gemacht wurde, mir zu erlauben, hieran eine andere Erwägung zu knüpfen.

Bei den gegenwärtigen kleinen Bezirken kom.


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men wahrhaft sehr wenige Fälle vor, wo. wenn es sich um Straßenbau handelt, der Landesfond nicht angesprochen wird, eine Subvention zu ertheilen; ich glaube darin liegt der klare Beweis, wie gering verhältnihmäßig die materiellen Kräfte sind, die in diesen kleineren Bezirken ruhen. Diese Argumente sprechen gegen die Bildung kleinerer Bezirke, nicht aber dafür. Es sei mir nun auch erlaubt, einige, und zwar nur wenige statistische Daten anzuführen. Einige Redner haben schon darauf hingewiesen. Ich muß vor allem bemerken, daß von 79 Bezirkshauptmannschaften ohnehin mehr als die Hälfte, nämlich 43 nur 2 Bezirke umfaßt haben, und nicht von so außerordentlichem Umfange waren. Nur Friedland besteht auch jetzt noch als selbständiger Bezirk. Die durchschnittliche Bevölkerung der Bezirkshauptmann-schaften war nach der damaligen Aufnahme 55,605; mehr als die Hälfte, 55 Bezirkshauptmannschaften, stand unter diesen im Durchschnitte mit 23,000 Seelen. Der Flächenraum der Bezirkshauptmannschaften betrug im Durchschnitte 1 l Quadratmeilen, 40 Bezirkshauptmannschaften waren unter dieser Durchschnittszahl, bis zu 2.8 Quadratmeilen herab; und nur 8 Bezirkshauptmannschaften hatten einen allerdings jene Durchschnittszahl bedeutend übersteigenden Umfang und bedeutend übersteigende Uebervölkerung. Diese aber waren von 79 nur 8.

Wenn man die Bestimmungen sowohl nach dem Kommissionsantrage, als nach der Regierungsvorlage auf die vorhandenen Verhältnisse anwendet, um zu sehen, wie dann die Vertretung sich gestaltet, so ergibt sich hierbei folgendes: Bei den Gruppen der Stadtund Landgemeinden ist das Verhältniß so ziemlich dasselbe. Bei dem Großgrundbesitze ergibt sich, wenn man die jetzt bestehenden politischen Amtsbezirke festhält, eine numerisch stärkere Vertretung; dieser Vortheil ist aber meines Erachtens ein ziemlich zweifelhafter, weil dann wieder dasselbe Objekt, derselbe Besitz in mehrere Bezirke getheilt wird, und daher der Besitzer sein Interesse von einem und demselben Objekte in mehreren Vertretungen wahrnehmen muß. Die Höchstbesteuerten der Industrie und des Handels kommen viel weniger günstig bei den kleineren politischen Amtsbezirken, als bei denjenigen heraus, die die Regierung beantragt. Es zeigt sich nämlich, daß bei den 200 Bezirken, wie der Antrag der Kommission lautet, die Höchstbesteuerten der Industrie und des Handels nur in 43, also weniger als in einem Viertheile vertreten wären, während bei dem Antrage der Regierung in den 79 Vertretungen sie in 25, also saft in einem Drittheile vertreten sind. Der Grund liegt in der Bestimmung des §. 9 des Gesetzentwurfes über Bezirksvertretungen, welcher sagt, daß die Höchstbesteuerten der Industrie und des Handels nur dann ein Recht zur selbstständigen Vertretung haben, wenn die auf sie entfallende Steuerquote gleichkommt 2/3 jener Steuerziffer, welche sich ergibt, wenn man die Gesammtsumme der direkten Steuern im Bezirke durch die Zahl der Mitglieder der Bezirksvertretung dividirt. Nachdem nun §. 9 im Ubsaß 5 sagt, daß die auf jede der 2 ersten Interessengruppen, daher den Großgrundbesitz entfallende Zahl von Vertretern niemals größer sein könne, als der 4. Theil, wenn aber eine oder die andere Interessengruppe gar nicht vorhanden wäre, als der 3. Theil und bei Erhaltung kleinerer Bezirke eine Interessengruppe, nämlich die Höchstbesteuerten der Industrie in zahlreichen Fällen entfällt, so muß dadurch die Vertretung des Großgrundbesitzes numerisch stärker werden.

Nachdem ich nun diese Gründe ganz objektiv entwickelt habe und man, ich glaube, ihnen doch einiges Gewicht beimessen kann; erlaube ich mir nun offen auf die Nothwendigkeit hinzuweisen, ein geeignetes und wahrhaft lebensfähiges Mittelorgan zu schaffen. Würde dies nicht eintreten, so müßte der Landesausschuß auf Grund des Einleitungsparagra-phen der Gemeindeordnung diese Funktionen übernehmen, er müßte sonach gleich nach Durchführung der Gemeindeordnung mit mehr als 8000 Gemeinden in unmittelbaren Verkehr treten, mit Gemeinden, die größentheils für den schriftlichen Verkehr ein sehr schwaches Verständniß haben; es müßten sich daraus Schwierigkeiten ergeben, die ich praktisch kaum für lösbar halte und die Agenda des Landesausschusses müßte in einer Weise anschwellen, daß der gegenwärtige Geschäftsumfang desselben dagegen verschwin-dend erscheinen würde. (Lebhaftes Bravo.)

Hofrath Tafchek: Im Gesetzentwurf, so wie in den Reden sämmtlicher Herren Redner ist das Wort provisorisch sehr viel gebraucht worden; von allen Seiten ist betont worden, es handle sich um provisorische Bezirke; nun, meine Herren, in der Richtung glaube ich doch die Sache einer näheren Beleuchtung unterziehen zu sollen. Die Regierungsvorlage erkennt an, daß die Organisirung der politischen Bezirke im verfassungsmäßigen Wege zu erfolgen habe. Die Kommission ist gar nicht zweifelhaft gewesen, daß der Ausdruck verfassungsmäßig mit " landesverfassungsmäßig " gleichbedeutend sei. Um dieß gegen jeden Zweifel zu sichern, hat sie sich bestimmt gefunden in der ersten Alinea des Absatzes 2. dieses ausdrücklich aufzunehmen, indem sie sagte: "den Umfang der Bezirksvertretung bestimmt das Landesgesetz und er kann nur durchs Landesgesetz bestimmt werden." Mit Bedauern muß ich sagen: in der verehrten Rede Sr. Exzellenz des Herrn Vertreters der Regierung scheint eine andere Ansicht zu walten. Es ist hier nämlich gesagt worden, daß das Ministerium, beziehungsweise die Regierung mit der Bestimmung der Größe der Ver-tretungsbezirke nur mit dem Landesausschusse ein Einvernehmen pflegen wird. Das ist...

Statthaltereileiter Graf Belcredi (unterbricht den Redner) das steht ja in dem Entwürfe, der dem Reichsrathe vorgelegt wurde.

Hofrath Taschek: Das ist nun eine nach meinem Dafürhalten sehr bedenkliche Sacke. Gin Einvernehmen ist auch dann, wenn ich den Einzuvernehmenden um seine Ansicht frage, dann aber etwas

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anderes thue als wofür sich derselbe aussprach. Ein Landesgesetz kann aber nur mit Zustimmung der Landesvertretung, zu Stande kommen. Es muß also da eine Einwilligung sein. Die Folge würde sich, wenn wir nach der Regierungsvorlage unsere Bezirksvertretung beziehungsweise den Umfang derselben bestimmen, möglicher Weise bereits als etwas herausstellen, was dann trotz allen Einflusses und Wünsche von Seiten der Landesvertretung nicht mehr geändert werden könnte.

Es wäre etwas Bestehendes, und etwas bestehendes könnte nur wieder mittelst eines Gesetzes geändert werden; und die Regierung braucht allen Beschlüssen der Landesvertretung nur ihre Zustimmung zu versagen, und es müßten alle Bezirke wie sie jetzt sind und nach Annahme der Regierung sein sollen, für alle kommenden Zeiten bleiben. In dieser Beziehung glaube ich, waren daher diejenigen Redner, die ungeachtet der provisorischen Eigenschaft der jetzt zu beschließenden Wahlbezirke in ihren Reden auf die Vor- und Nachtheile derselben eingegangen sind, ganz in ihrem Rechte. Denn wie beinahe von Niemandem geleugnet worden ist, sind die gegenwärtigen Wahlbezirke als Bezirksvertretung mit so vielen Unzukömmlichkeiten verbunden. Würden wir durch einen Beschluß uns die Möglichkeit nehmen, solche in Zukunft zu ändern, so würde das jedenfalls nach meinem Dafürhalten etwas sehr schädliches sein. Es braucht ja dann nur jedem Beschluß, der von Seite des Landtages gefaßt wird, die Zustimmung versagt zu werden, und es müßten für lange vielleicht, für alle kommenden Zeiten diese Grenzen eingehalten werden. In dieser Richtung glaube ich daher hat man mit vollem Rechte diesen Unzukömmlichkeiten, die daraus entstehen würden, Rechnung getragen; und die Kommission hat einstimmig beschlossen, die gegenwärtigen Bezirke zur Annahme zu empfehlen.

Die Vortheile, die aus größeren und besser arrondirten Bezirken hervorgehen würden, denen hat sich die Kommission nicht verschlossen, sie hat aber geglaubt, ein solcher Vortheil werde nur dann von wirklichem Nutzen sein, wenn die Zustimmung der Interessenten vorliegt, und in dieser Richtung hat sie im §. 2, den sie einstimmig zur Annahme empfiehlt, ausdrücklich die Bestimmung aufgenommen, daß mit Zustimmung der Interessenten die Vereinigung der Vertretungen in 2, 3 oder mehren Bezirken erfolgen könne. Allen Uibelständen also, wenn sie von den Interessenten wirklich gefühlt werden und als solche erachtet werden sollten, könne durch ihren freien Willen abgeholfen werden.

Das Gewicht, das darauf gelegt worden ist, daß in den gegenwärtigen Bezirken noch nicht so ein bedeutendes gemeinsames Interesse entstanden sei, glaube ich, verdient viel weniger die Berücksichtigung als die Behauptung, die gesagt hat, daß in den Wahlbezirken gemeinsame Interessen entstanden seien. Ich glaube, meine Herren, in den Wahlbezirken ist bis jetzt ein gemeinsames materielles Interesse gar nicht entstanden, die Wähler hängen ja nicht unter einander zusammen und es kommen nur die Wahlmänner zusammen. Wie aus solch einer Zusammenkunft, wie sie sich 1- oder 2mal im Jahre wiederholt, ein gemeinsames Interesse für die Wahlbezirke sich herausstellen sollte, vermag ich nicht einzugehen. Gegen den Vorwurf, der möglicher Weise auch der Kommission gemacht worden ist, daß dieselbe ihren Beschluß in der möglichen Aussicht, daß hiedurch das Zusammenkommen von Bezirksvertretungen überhaupt vereitelt werden könne, gefaßt hat, davon, glaube ich werde ich nicht nöthig haben, eine Verwahrung von Seite der Kommission einzuholen. (Bravo).

Die Kommission hat nach ihrem besten Dafürhalten sich für Bezirke ausgesprochen, wie sie unter den gegenwärtigen Verhältnissen von praktischem Nutzen und ausführbar erscheinen, und hat zugleich den Weg offen gelassen, daß man für die Zukunft auf richtigem Wegenach freiwilligem Einverständniß nach Belieben sie vergrößern kann. Unter den vielen Nachtheilen, die aus den gegenwärtigen Wahlbezirken, beziehungsweise den alten Bezirkshauptmannschaften erfolgen können, will ich nur auf einen hin-weisen. Es ist gesagt worden, durch die Nähe der Bezirksvertretung wird der Gemeindevorsteher in seinem Walten beschrankt und zu abhängig gemacht. Meine Herren! denken wir uns auf die andere Seite, wenn in einem so großen Bezirke jede einzelne Gemeinde in allen den zahllosen Fällen, die nach unserer Gemeindeordnung der betreffenden politischen Behörde Einfluß und Raum gestatten, immer sich an die politische Behörde in dem Sitz der Bezirks-hauptmannschaft wenden muß, so werden mit einem ungeheueren Zeitaufwande große Kosten verbunden sein. Die Kommission ist von der Anschauung ausgegangen, daß in den größeren Bezirken die Ge-schäfte, welche immer nur den organischen Wirkungskreis der Gemeinde betreffen, sich wohl so hausen werden, daß zu ihrer Besorgung ein Beamter nothwendig sein wird; in den kleineren Bezirken werden dieselben aber voraussichtlich viel geringer sein, und sie hat sich der Hoffnung hingegeben, daß bei diesen kleineren Bezirken es möglich sein wird, solche ohne den Bezirk selbst mit Verwaltungskosten zu belasten, zu bestreiten und zu besorgen.

Sollte sich diese Hoffnung nicht bewähren, so ist es immer dem Belieben der betreffenden Bezirke anheim gestellt, durch Zusammenlegen sich zu vergrößern und eine Erleichterung der Kosten zu ver-schaffen. Was den Umstand anbelangt, daß bei der Bildung unserer Bezirkshauptmannschaften mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse vorgegangen worden sei; so kann ich wohl aus eigener Er-fahrung das Gegegentheil behaupten, denn bekanntlich hatte ich die Ehre ein Mitglied der Einfüh-rungskommission im Jahre 49 zu sein. Es wurden zuerst die Gerichtsbezirke ohne Rücksicht auf die politische Verwaltung gebildet. Erst dann. als die Ge-richtsbezirke gebildet worden waren, ist man zur


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Bildung der politischen Bezirke geschritten, nur dadurch, daß man 2 oder mehrere Gerichtsbezirke zusammenfaßte. Von einer besonderen Berücksichtigung der politischen Lage und Verhältnisse kaun daher wohl keine Rede sein. Ich kann im Gegentheil aus Erfahrung bestätigen, daß die Repräsentanten der politischen Behörden in den meisten Fällen dem Ansuchen einzelner Gemeinden, die eine Auskreisung aus einem Bezirke in einen anderen begehrt haben, entgegengetreten sind. Ich kann also nicht annehmen, daß die Bezirkshauptmannschaften den Wünschen der Bevölkerung im Großen und Ganzen entsprochen haben, im Gegentheil ist von Seite Sr. Excellenz des Herren Regierungsvertreters ausdrücklich anerkannt worden, daß gegenwärtig die Wünsche der Bevölkerung in ihrer überwiegenden Mehrzahl gegen große Vertretung sind, und sich auf die vorhandenen kleineren beschränken wollten, weil sie erst dann durch eigene Erfahrung zu beurtheilen im Stande sein werden, ob und in wie ferne es ihnen zusage, sich durch freiwillige Zusammenlegung die Hasten, die damit verbunden sind zu erleichtern, und die Vortheile leichter zu verschaffen. Daß seitens der hohen Regierung aus dein Grunde, daß der Antrag der Kommission zum Beschluß erhoben würde, dem Gesetze selbst die Zustimmung versagt werden sollte; auf diese Gefahr glaube ich, sollen wir bei der Beschlußfassung wohl dermalen kein besonderes Gewicht legen. Einerseits scheint es mir eine principielle Frage zu sein, anderseits handelt es sich um ein Provisorium, welches durch späteres Einver-ständniß immer geändert werden kann, und viel leichter durch Zusammenlegung von größeren in kleinere. Ich glaube daher mich der festen Hoffnung hingeben zu dürfen, wie sich auch die Kommission derselben hingegeben hat, daß der von derselben dem hohen Landtag zur Annahme empfohlene Antrag kein Anlaß sein werde, allerhöchsten Orts die Sanktion zu verweigern. In der Richtung erlaube ich mir im Namen der Kommission, den Beschluß derselben dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung.

Ich muß bezüglich des von dem Herrn Abgeordneten Baron Wucherer gestellten Amendements meine frühere Ansicht berichtigen. Ich habe übersehen, daß §. 2 , wie ihn die Kommission in Antrag brachte, noch einen Absah hat, der dem vom Herrn Baron Wucherer vorgeschlagenen Absah vorangeht. Dieses Amendement muß ich gesondert zur Abstimmung bringen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Bis die Organisirung der politischen Behörden im verfassungsmäßigen Wege erfolgt ist, sind dermalen die politischen Bezirke auch das Gebiet für die Bezirksvertretung.

Poklid nebudou úřady politické spůsobem ústavním zařízeny, budou nynější politické okresy zároveň také okršlky zastupitelstva okresního.

Graf Clam-Martinitz: Ich bitte um das Wort zur Abstimmung.

Oberstland marsch all: Ich werde erst die Unterstützungsfrage bezüglich des Ämendements stellen.

Jene Herren, welche den Antrag unterstützen, bitte ich die Hände zu erheben (Geschieht.) Ist nicht hinreichend unterstützt.

Graf Clam-Martinitz: Somit entfällt das, was ich sagen wollte.

Dr. Rieger: Ich bitte um das Wort zur Abstimmung. Ich bitte, daß die Abstimmung getrennt vorgenommen werde, so daß der Schlußsatz abgesondert zur Abstimmung gebracht wird.

Landtagssekretär Schmidt liest: (Dr. Pan-kratz fällt ihm ins Wort.)

Dr. Pankratz: Ich bitte ums Wort zur Abstimmung. Ich halte dafür, daß mein Antrag auf Annahme der Regierungsvorlage zuerst zur Abstimmung komme (Rufe: Nein! nein!) als Amendement.

Oberstlandmarschall: Ich betrachte die Regierungsvorlage nicht als ein Amendement, wenn der Antrag der Kommission verworfen wird, so wird selbstverständlich die Regierungsvorlage zur Abstimmung kommen. (Rufe: richtig, sehr wahr). Ich bitte, wenn das Haus diese Ansicht theilt, mir es durch Handaufheben verstehen zu geben. (Geschieht).

Graf Clam-Martinitz: Was ist abzustimmen ?

Oberstlandmarschall: Ich kann die Regierungsvorlage nicht als Amendement betrachten, wie Dr. Pankratz beantragt, so daß die Regierungsvorlage zuerst zur Abstimmung käme; ich glaube, es muß der Kommissionsantrag zuerst zur Abstimmung kommen und wenn dieser verworfen würde, dann käme die Regierungsvorlage (Rufe: Ja wohl).

Graf Clam- Martinitz: Ich glaube, das ist nur insofern richtig, wenn es nicht Gegenstand eines eigenen Amendements wäre.

Wenn es nicht Gegenstand eines eigenen Amen-dements wäre, müßte zuerst über den Ausschußantrag abgestimmt werden, und wenn der verworfen würde, müßte die Regierungsvorlage vorgenommen werden.

Wenn der Herr Abgeordnete Pankratz den Wortlaut der Regierungsvorlage in sein Amendement aufgenommen hat, ist es ein selbstständiges Amendement, wenn er blos ein Amendement gestellt hat, ohne zum Texte der Regierungsvorlage zurückzukehren, dann entfällt das Amendement. Wenn er den positiven Text aufgenommen hat, so ist es als ein Amendement zu betrachten, ohne Rücksicht darauf, ob es mit der Regierungsvorlage übereinstimmt.

Dr. Rieger: Damit wäre es Jedem in die Hand gegeben, mit diesem Manöver die Regierungsvorlage zuerst zur Abstimmung zu bringen. Das kann nicht sein. Es muß der Antrag der Kommission früher zur Abstimmung kommen und eventuell erst die Regierungsvorlage. (Rufe: Zur Abstimmung).


30

XIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete hat kein schriftliches Amendement eingebracht, sondern den Antrag gestellt, den Text der Regie-rungsvorlage anzunehmen. Ich bin der Ansicht, daß über den Kommissionsantrag vorerst abgestimmt werde.

Dr. Rieger: Aber mit Trennug.

Oberstlandmarschalll: Mit der Trennung. Ich bitte jene Herren, die dafür sind, daß der §., wie ihn die Kommission beantragt hat, zuerst zur Abstimmung gelange, die Hand zu erheben (Geschieht). Ist angenommen. Ich lasse jetzt absatzweise abstimmen.

Landtagssekretär Schmidt liest: §.2. Das Gebiet der Bezirksvertretungen.

Den Umfang der Vertretungsbezirke bestimmen die Landesgesetze, und es kann derselbe nur durch Landesgesetze geändert werden.

Jaký jest okršlek zastupitelstva okresního. Jak velké budou okresy zastupitelství, ustanoví se zákonem zemským, a okresy tyto budou se moci zase jen zákonem zemským změniti.

Oberstlandmarsch all: Ich bitte jene Herren, die diesem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht). (Rufe: Gegenprobe.)

Steffens: Ich bitte um die Gegenprobe.

Oberstlandmarschall: Ich bitte also die Gegenprobe vorzunehmen. Ich bitte jene Herren, die gegen diesen Antrag sind, aufzustehen. (Es erhebt sich der größte Theil der linken und rechten Seite. Die vorgenommene Zählung der Abgeordneten ergibt kein sicheres Resultat.) Ich bitte die Herren sich niederzusetzen, und die Herren, die für den Antrag sind, nochmals aufzustehen. (Rufe: namentliche Abstimmung. Es erhebt sich das Centrum und einige Abgeordnete rechts.)

Es ist offenbar eine Majorität von beiläufig 30 Stimmen.

Der erste Absah ist also angenommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Zweiter Absatz: Bis die Organisirung der politischen Behörden im verfassungsmäßigen Wege erfolgt, sind die dermaligen politischen Bezirke auch Gebiete für die Vertretungsbezirke.

Pokud nebudou úřady politické spůsobem ústavním zařízeny, budou nynější politické okresy zároveň také okršlky zastupitelstva okresního.

Oderstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, aufzustehen. (Geschieht. — Nach der Zählung): Es ist die Majorität. —

Ist angenommen. —

(Bravo!)

Landtagssekretär Schmidt (liest): Erreicht ein politischer Bezirk nicht die Bevölkerungszahl von 10000 Seelen, so ist er behufs der Bezirksvertretung mit einem benachbarten Bezirke zu vereinigen.

Oberstlandmarschall: Vielleicht auch den folgenden dazu.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Den Aus-spruch hierüber und die Entscheidung, mit welchem Bezirk er zu vereinen ist, steht nach der Einvernehmung der Gemeindevorsteher des einzuverleibenden Bezirkes der Statthaltern einverständlich mit dem Landesausschuß zu.

Nemáli některý politický okres 10.000 obyvatelů, tak se má z příčiny zastupitelstva okresního s jiným sousedním spojit, a výroky o tom, jakož i rozhodnutí, jak se okresy spojiti mají, náleží po vyslechnutí obecních představených okresů, které se spojit mají, c. k. místodržitelství po umluvení s výborem zemským.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, aufzustehen. — Ist mit Majorität angenommen.

Landtagssekretär Schmidt: Wenn zwei oder mehre Bezirksvertretungen ihre Vereinigung zu einer Bezirksvertretung beschließen, so kann, insofern diese im Laufe des ersten Jahres nach der Konstituirung erfolgt, diese Vereinigung durch die Statthalterei im Verein mit dem Landesausschuh, weiterhin aber nur durch ein Landesgesetz ausgesprochen werden.

Usnesouli se dvě neb více zastupitelství okresních, aby se spojila v jedno zastupitelství okresní, vyřknouti se to může, staneli se to během jednoho roku po jich sestavení, c. k. místodržitelstvím po umluvení se zemským výborem, později však může se to učiniti toliko zemským zákonem.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejeni-gen Herren, welche dem Antrage beistimmen, aufzustehen. (Geschieht.)

Ist angenommen.

(Rufe nach Schluß.)

Hofrath Taschek liest:

§. 5.

Die neue Regierungsvorlage greift hier wörtlich auf die Bestimmungen des §. 4 der ersten Regierungsvorlage zurück. Da dieses Zurückgreifen nur in Folge des bei §. 2 angetragenen Rückgriffes, sowie der Beschluß des Landtags nur eine Folge des Landtagsbeschlusses bei §. 2 ist, so wird aus denselben Gründen einstimmig auf das Beharren bei dem Landtagsbeschlusse angetragen.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Wenn es nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Landtagssekretär Schmidt liest:

§. 5.

Sitz der Bezirksvertretung.

Bis zu dem im §. 2 gedachten Zeitpunkte ist der Amtsort des politischen Bezirkes zugleich der Sitz der Bezirksvertretung und des Ausschusses derselben.

Bei vereinigten Bezirken (§. 2), wenn die Vereinigung kraft des Gesetzes eintritt, ist es der Amtsort des volksreicheren Bezirkes, sonst ist derselbe durch die Vereinbarung zu bestimmen.


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XIII. sezení 3. ročního zasedání 1864.

XIII. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Sněm sekr. Schmidt čte: §.5. Kde jest sídlo zastupitelstva okresního. Až do času v §. 2. připomenutého bude místo, v kterém jest politický úřad okresní, zároveň sídlem zastupitelstva okresního a jeho výboru.

Jsou-li okresy spojeny a stane-li se to mocí zákona, jest sídlem zastupitelstva okresního úředního místa okresu lidnatějšího, jinak se to má ustanoviti společným umluvením.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, erkläre ich die Debatte für geschlossen und werde zur Abstimmung schreiten. Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Ist angenommen.

(Rufe: Schluß.)

Hofrath Taschek liest:

§. 8.

Ist ganz derselbe Fall wie bei dem vorhergehenden §. Die angetragene Abänderung stimmt mit §. 7 der ersten Regierungsvorlage überein.

Es wurde daher ebenfalls einstimmig beschlossen, auf das Beharren bei dem früheren Landtagsbeschlusse einzurathen

Ldtgs. Sekret. Schmidt licht: Zahl der Mitglieder der Bezirksvertretung. Die Bezirksvertretung besteht in Bezirken, deren einheimische Bevölkerung 20.000 nicht übersteigt, aus 18, in Bezirken von mehr als 20000 bis einschließlich 30.000 Seelen aus 24, von mehr als 30.000 bis einschließlich 40.000 aus 30, von mehr als 40.000 Seelen aus 36 Mitgliedern.

Sněm. sekr. Scbmidt čte: Z kolika údu skládá se zastupitelstvo okresní.

Zastupitelstvo okresní skládá se v okresích, v kterých není domácího obyvatelstva výše 20,000 duší, z 18 údů; v okresích, výše 20.000 až do 30,000 duší ze 24, od více než 30,000 až do 40.000 duší z 30, a v okresích, kde jest výše 40.000 duší ze 36 údů.

Oberstlandmarschall: Wenn sich darüber keine Debatte entspinnt, so schreite ich Zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht). Ist angenommen. (Rufe: Schluß). Ich höre wiederholte Rufe nach Schluß der Sitzung; es sind für heute auch noch Kommissionssitzungen bestimmt. Die Zeit ist weit vorgerückt und ich schließe daher heute die Sitzung um so mehr als wir nicht den ganzen Entwurf zu Ende bringen können. Nächste Sitzung Donnerstag 10 Uhr. Tagesordnung Fortsetzung der heutigen Tagesordnung und überdieß noch Bericht der Budget-Kommission betreffend die Rechnungsabschlüsse der Landesvermögensverwaltung des Königreichs Böhmen für das V. I. 1862. Ich habe noch eine Kommissionseinladung zur Kenntniß zu bringen. Die Herren Mitglieder der Kommission zur Berathung der israelitischen Kultusgemeinde-Ordnung werden auf Morgen 10 Uhr Vormittag zu einer Sitzung einzuladen.

Die Sitzung des Eisenbahn-Comites würde collidiren mit der Sitzung für Straßenbau-Concur-renz. Se. Durchlaucht der Obmann des Ausschusses hat daher die Eisenbahn-Comitésitzung vertagt und wird sie an dem nächsten freien Sitzungstage anberaumen. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung: 2 Uhr, 55 Minuten.

Carl Ritter v. Neupauer,

Verificator.

Peter Steffens,

Verifikator.

Alois Matoušovský,

Verifikator.


Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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