Støeda 30. bøezna 1864

Stenographischer Bericht

über die

X. Sitzung der dritten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am

30. März 1864.

Vorsitzender: Oberstlandmaischall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellver-treter, Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statt-halterei-Leiter Richard Graf Belcredi und der k. k. Statthaltereirath Karl Ritter von Bach.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Min.

Stenografická zpráva

X. sezení tøetího roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 30. bøezna 1864.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího Richard hrabì Belcredi a c. k. rada místodržitelství Karel rytíø z Bachu.

Poèátek sezení o 10. hod. 30 min.

Oberstlandmarschall: Nachdem die zur Beschlußfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern vorhanden ist, erkläre ich die Sitzung für eröffnet.

Die Geschäftsprotokolle der 8. und 9. Sitzung vom 16. und 18. März find durch die geschäftsordnungsmäßige Zeit in der, Landtagskanzlei aufgelegen. Ich stelle die Anfrage, ob in Bezug auf diese Protokolle etwas zu erinnern sei? Da das nicht der Fall ist, erkläre ich diese Protokolle für agnoscirt.

Die Kommission für die Vervollständigung des Eisenbahnnetzes im Königreiche Böhmen hat sich konstituirt, und zu ihrem Obmann gewählt: Seine Durchlaucht Fürsten Johann Adolf Schwarzenberg sen., zum Obmannstellvertreter den Herrn IUD. Bìlský, zu Schriftführern: die Herren Abgeordneten Kratochvile und Steffens. Das Versammlungslokale für die Kommission ist der Sitzungssaal im Statt-haltereigebände. Von den im Einlaufe bezeichneten Eingaben wurde der Landesausschuß-Bericht über das Gesuch der Wittwe nach dem Gebär- und Findelhaus-Verwalter Melzer um Verleihung einer Gna-dengabe, ferner das Ansuchen der Vormundschaft der Waisen nach dem Rechnungsrathe Wernhardt um Verleihung einer Gnadengabe, endlich der Landes-ausschußbericht über die von der h. Statthalterei eingelegten Nachtrags-Dotationsausweise für die Grundentlastungs- Ablösungs- und Regulirungskom-mission in Prag zu dem Grundentlastungspräliminare für das Jahr 1864 an die Budget-Kommission geleitet. Endlich wurde eine vom Landesausschuß überreichte Petition der Stadt Hohenmaut in Schul-und Kirchenpatronatsangelegenheiten der Kommission für Schulpatronate übergeben. Ich bitte, dies zur Kenntiß nehmen zu wollen. Von Seite des k. k. Statthaltereipräsidiums ist die Mittheilung gemacht worden, daß Seine k. l. Apostolische Majestät die Ihm vorgelegten Verhandlungen des böhmischen Landtages vom Jahre 1863 zur allerhöchsten Kenntniß zu nehmen geruht habe. Ich bitte diese Mittheilung vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest deutsch: Laut A. h. Entschließung vom 12. d. M. haben Seine k. k. Apostolische Majestät die in der vorjährigen Session gepflogenen, Allerhöchst denselben vorgelegten Verhandlungen des böhmischen Landtages mit dem Beifügen allergnädigst zur Kenntniß zu nehmen geruht, daß über die der A. h. Genehmigung bedürfenden Beschlüsse die A. h. Schlußfassung, so weit selbe noch nicht erflossen ist, nachfolgen werde. -Zufolge Erlasses des k. k. Staatsministeriums vom 16. d. M. Z. 1834 St. M. I. ersuche ich Eure Exzellenz diese A. h. Entschließung zur Kenntniß der hohen Landesvertretung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Ich habe ferner dem hohen Hause eine an den Landesausschuß gelangte Regierungseröffnung mitzutheilen, womit der vom Abgeordneten Eduard Køivánek in der ersten Landtagssession eingebrachte Antrag, betreffend die zeitliche Befreiung der Frequentanten landwirthschaftli-cher Schulen von der Militärpflicht Erledigung findet. Der Landesausschuß hat sich diesfalls an die hohe k. k. Statthalterei gewendet und das Ersuchen gestellt, damit bis zur Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichtes in Böhmen, wenigstens den Fre-quentanten der schon jetzt im Lande bestehenden landwirthschaftlichen Lehranstalten, namentlich der aus dem Landesfonde subventionirten Ackerbauschulen in Libwerda und Rabin, so wie den Frequentanten der höheren landwirthschaftlichen Schule in Libwerda die möglichste Begünstigung hinsichtlich der Militärpflicht zugestanden werde. Die hohe k. k. Statthalterei hat nunmehr folgende Mittheilung an den Landesaus-schuß gelangen lassen:

Laut Staatsministerialerlasses vom 23. Februar 1864 Z. 3589 hat das h. Kriegsministerium über


2

X. Sitzung der 3. Jahres- Session 1864.

X. sezení 3. roèního zasedáni 1864.

Einrathen des h. Staatsministeriums bewilligt, daß die bei der diesjährigen Heeresergänzung zum Militär gestellten Zöglinge der Ackerbauschulm zu Rabin und Tetschen-Libwerda, insofern nicht bejonders dringende Verhältnisse ihre frühere Einberufung nothwendig machen, bis zur Beendigung des laufenden Lehrkurses in diesen Lehranstalten beurlaubt belassen werden dürfen.

In den Urlaubspässen ist der Zeitpunkt der Beendigung des betreffenden Lehrkurses genau anzusetzen.

Jede weitere Ausdehnung eines solchen Urlaubes hat das h. Kriegsministerium seiner Entscheidung vorbehalten, und nur jenen Zöglingen, welche sich durch hervorragenden Fleiß und tadelloses Verhalten auszeichnen, die Beurlaubung bis zur Beendigung der Studien bei friedlichen Verhältnissen in Aussicht gestellt, wenn von den Direktionen der erwähnten Lehranstalten das begründete, mit den Studienzeugnissen belegte Urlaubsgesuch in jedem einzelnen Falle im Wege des h. Staatsministeriums an das h. Kriegsministerium geleitet werden wird.

Hiervon hat man die Ehre den hochlöblichen Landesausschuh in Erledigung der schätzbaren Note vom 12. Jeder 1864 Z. 2606 dienstfreundlichst in die Kenntniß zu setzen.

Prag am 4. März 1864.

Der Vicepräsident

Belcredi m. p.

Oberstlandmarschall: Zur Vertheilung gelangten folgende Drucksorten: Außer dem stenographischen Berichte der 9. Sitzung und dem Ge-schäftsprotokolle der 1. bis inklusive der 5. Sitzung wurde, und zwar schon am 28. d. M. in der Landtagskanzlei aufgelegt: der Laudesausschußbericht betreffend die nicht erledigten Anträge aus der ersten Landtagssession, und der Landesausschußbericht wegen Subventionirung der Steinschönauer Modellir-schule und der Landesausschußbericht betreffend die von der hohen Regierung vom Jahre 1865 an ver-fügte Ginstellung des Viehausschlagsaequivalentes, welcher sich auf der heutigen Tagesordnung befindet, ferner Landesausschußbericht betreffend die Eisenbahnen in Böhmen. Dieser Bericht wird der bereits eingesetzten Kommission als Gegenstand und Vorlage für ihre Berathungen zu dienen haben; Landesaus-schußbericht betreffs des landwirthschaftlichen Unterrichtes in Böhmen; die Gemeindeordnung, Gemeindewahlordnung und Bezirksvertretung; der Kommissionsbericht zu den eben erwähnten Regie-rungsvorlagen; endlich der Gestionsbericht des Lan-desausschusses sammt den dazu gehörigen Beilagen. Dieser Bericht wurde vor der Hand bloß in deut-scher Sprache aufgelegt, weil der Druck des böhmischen Exemplares noch nicht vollendet ist. Sobald er vollendet sein wird, wird er auf den Tisch des Hauses aufgelegt werden.

Ich bitte die eingelanaten Petitionen zu verlesen:

Snìm. sekretáø Schrnidt ète: Poslanec Dr. Brauner podává žádost pøedstavených v obcích Pøešticích, Merklínì, Sobìkurách, Klou-šovì, Otìšicích a. t. d. v okresu Pøestickém stranu zøízení záložen.

Ldtgsekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Brauner überreicht ein Gesuch der Gemeindevorsteher von Pøestic, Merklin, Sobìkur, Klouschow, Wojtìschic, im Bezirke Pøestic, um Errichtung von Vorschußkassen.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für die Vorschußkassen.

Ldtg. Sekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. I. Lumbe überreicht Petition des Äusschußes der Freitischstiftung am Prager Polytechnikum um eine Unterstützung aus Landesmitteln.

Poslanec Ïr. Jos. Lumbe podává žádost výboru pro udìlování obìdù zdarma studentùm na Pražské polytechnice za podporu z dùchodù zemských.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec Dr. Podlipský podává žádost obcí Bezna, Nemyslo-vic, Borèe, Dobravic, Rokytovce a Strenic okr. Mladoboleslavského o zapravení penìz bonifikaèních.

Abgeordneter Dr. Podlipský überreicht das Gesuch der Gemeinden Bezno, Nemyslowice, Borec, Dobrawic, Nokytowec und Strenic, Bez. Jungbunzlau, um Berichtigung der Bonifikationsgelder.

Oberstlandmarschall: An die Petitions-kommission geleitet.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Poslanec Jan Krouský podává žádost zastupitelstva obce Klá-šterské, okr. Mnichovo Hradištì o zøízení katast. obce Klášterské, potahmo o vylouèení z místní obce Bukovinské.

Abgeordneter Johann Krouský überreicht das Gesuch der Gemeindevertretung Kloster, Bez. Mün-chengrätz, um Bildung einer eigenen Katastralge-meinde Kloster, bezüglich um Ausscheidung aus der Ortsgemeinde Bukowin.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Smidt ète: Poslanec Vojta Fingerhut podává žádost pøedstavenstva mìsta Nové Paky, aby ustanovení stran zøízení okr. zastupitelstva zùstalo v platnosti jak sl. snìm dne 9. dubna 1863 byl uzavøel.

Abgeordneter Adalbert Fingerhut überreicht das Gesuch des Stadtvorstandes Neupaka um Einführung des Gesetzes, betreffend die Bezirksvertretung, nach dem in der Landtagssitzung vom 9. April 1863 beschlossenen Wortlaute.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Gemcindeordnung.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Dr. Grohmann überreicht die Petition des Konstantin von Nowicki, Bergwerkbesitzers, um Galan-tieübernahme für das Prioritätsanlehen, welches in Theilschuldverschreibungen zur Förderung des Gras-litzer Kupferbergbaues bewilligt wurde.


3

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1884.

X. sezení 3. roèního zasedání 1864.

Snìm. sekr. Šmidt ète: Poslanec Dr. Grohmann podává žádost majitele dolù, Konstantina Novického, aby zem vzala na se ruko-jemství za prioritní pùjèku, povolenou v èásteèných dlužních úpisech ku prospìchu mìdného hornictví Kraslického.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Šmidt ète: Poslanec Dr. Jos. Šicha podává stížnost obce Horky kraje Èáslavského, ohlednì pronajmutí práva honebního.

Abgeordneter Dr. J. Schicha: Beschwerde der Gemeinde Horkau im Èaslauer Kreise, wegen der Verpachtung der Jagdbarkeit.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Smidt ète: Poslanec JUC. Skrejšovský podává žádost obce Raèické s 24 jinými obcemi, ohlednì opatøení majetku z kont. sýpek povstalého.

Gesuch der Gemeinde Raèic und noch 24 anderer Gemeinden wegen Verwendung der Kontributionsgetreidegelder.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Snìm. sekr. Šmidt ète: Poslanec JUC. Skrejšovský podává žádost zastupitelstva mìsta Smiøic, o povolení k výmìnì dílcù obecních pozemkù.

Ageordneter JUC. Skrejšowský überreicht das Gesuch der Vertretung der Stadtgemeinde Smiøic um Bewilligung zum Austausche von Gemeindeparzellen.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Snìm. sekr. Šmidt ète: Poslanec Em. Tonner podává žádost podílníkù kont. obilního fondu Kunratického, aby se obilní fondy nesluèovaly v okresní hospodáøské záložny.

Abgeordneter Gm. Tonner überreicht das Gesuch der Kunraticer Kontributionsgetreidefonds-Theilhaber, gerichtet gegen die Vereinigung der Getreidesonde zu landwirthschaftlichen Bezirksvorschußkassen.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für die Vorschußkassen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Tr. Seidel überreicht die Petition der Gemeinde Schwarzenthal-Neudorf, im Jièiner Kreise, um eine Subvention resp. einen Gnadenbeitrag aus Landesmitteln zum Straßenbau.

Poslanec Dr. Seidl podává žádost obcí Schwarzenthalu a Nové Vsi v Jièínském kraji, aby jim ku stavbì silnice udìlena byla z dùchodù zemských podpora nebo pøíspìvek z milosti.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Landtagssekretär Schmidt: Abgeordneter Dr. Schmeykal überreicht eine Petition des Ausschußes des Kontributionsgetreidesonbes zu Widhostitz, wo-mit Gemeindevorschußkassen oder Geldsonde aus den Kontributionsgetreidesonden in der Art gebildet werden, wie gegenwärtig dieselben bestehen.

Poslanec Dr. Šmeykal žádost výboru kon-tribuèenského fondu obilního ve Vidhosticích, aby zøízeny byly z kontribuèenských fondùv obilních záložny obecní nebo fondy penìžní tak, jak nyní jsou.

Oberstlaudmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Abgeordneter Herr Johann Adolf Fürst zu Schwarzenborg über-reicht Petition mehrer Domainen-, Bergwerks- und Fabriksbesitzer um Herstellung einer Eisenbahn in der Richtung von Budweis, Strakonitz, Schütten-hofen Klattau, Neugedein und Taus.

Poslanec pan Jan Adolf kníže ze Schwar-zenbergù podává žádost nìkterých držitelù panství, dolù a továren, aby zøízena byla železná dráha smìrem z Budìjovic pøes Strakonice, Sušici, Klatovy, Novou Kdýni ná Domažlice.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Eisenbahnen.

Der Herr Baron Bethmann hat sein Ausblei-ben aus der heutigen Sitzung durch Krankheit entschuldigt.

Dem Herrn Dr. Obst habe ich einen viertägigen Urlaub ertheilt, weil derselbe am heutigen Tage als Vorsitzender eines Landwirthschaftlichen Vereines verhindert ist, in die Landtagssitzung einzutreten. Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Der Herr Abgeordnete Franz Schmidt ist um einen vierwöchentlichen Urlaub eingekommen. Ich bitte das Gesuch vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest.) Eure Ex-cellenz! Unabweisbare, wichtige Geschäftsangelegenheiten zwingen den ergebenst Gefertigten, Abgeordneten der Reichenberger Handelskammer, um einen vierwöchentlichen Urlaub zu bitten. Mit tiefster Ergebenheit

Franz Schmidt

in Böhmisch-Aicha.

Oberstlandmarschall: Ertheilt das hohe Haus den Urlaub? Ich bitte darüber abzustimmen. (geschieht). Er ist ertheilt.

Die Mitglieder der Budgetkommission werden eingeladen sich behufs Zuweisung mehrerer Referate nach der Landtagssitzung zu versammeln.

Die Kommission für das Straßengesetz hält morgen um 10 Uhr Früh eine Sitzung, wozu die Mitglieder eingeladen werden.

Die Kommission für Organisirung des Beamtenstatus wird eingeladen, sich nach dem Schluß der heutigen Sitzung zu einer Besprechung im Departement Nr. 2. im 2. Stock zu versammeln.

Die Kommission für Grundbuchsordnung wird Donnerstag um 10 Uhr Vormittag zu einer Sitzung eingeladen.

Die Kommission für Kirchenkonkurrenz hält

1*


4

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

X. sezeni 3. roèního zasedáni 1864.

beute Abend um halb 7 Uhr eine Sitzung, wozu die Mitglieder eingeladen werden.

Die Herren Landesausschußbeisitzer lade ich für Morgen 10 Uhr zu einer Sitzung ein. Gegenstand der Tagesordnung wird sein das Resultat der Endie quete-Kommission über die Regelung der Irrenanstalt.

Wir übergehen zur Tagesordnung.

Der erste Gegenstand ist der Bericht des Lan-desausschusses in Betreff des Entwurfes für eine israelitische Kultusgemeinde-Ordnung.

Dr. Schmeykal: Der Herr Abgeordnete David Kuh hat dem hohen Landtage in der letzten Session des Jahres 1863 einen Entwurf einer Kultusgemeinde-Ordnung für die Israeliten Böhmens überreicht.

Zur Vorberathung dieses Entwurses wurde mit Beschluß vom 19ten März 1863 eine Kommission niedergesetzt und gewählt, welche jedoch der Kürze der Zeit halber nicht in der Lage war, den ihr vorgelegten und mitgetheilten Entwurf ein-gehend zu prüfen, wohl aber hat sie anerkannt, daß der Dringlichkeit des Gegenstandes halber und mit weiterer Beziehung daraus, daß der fragliche aus 82 Paragraphen bestehende Entwurf von 162 Vertretern der israelitischen Kultusgemeinden Böhmens berathen und einhellig zum Beschlusse erhoben wurde und in weiterer Erwägung, daß die israelitischen Kultusgemeinden einer nothwendigen gesetzlichen Regelung entbehren, dem hohen Landtage dieser Entwurf zur Verhandlung in einer der ersten Sitzungen dieser Session vorzulegen sei. Der Landesausschuß erlaubt sich, diesen Entwurf einer Kultusgemeinde-Ordnung dem hohen Landtage vorzulegen und knüpft daran auch den Antrag, es wolle dem hohen Landtage gefallen, den vorgelegten Entwurf einer Kultus-gemeinde-Ordnung für die Israeliten Böhmens zur Vorberathung einer Kommission von 9 Mitgliedern zuzuweisen, von welchen je 3 aus den drei Kurien des Landtages zu wählen wären.

Snìm: sekretáø Schmidt ète: Zemský výbor èiní návrh, aby se osnova øádu nábožen-ského pro židovské obce v Èechách pøikázala k pøedbìžné poradì komisí devíti údù kuriemi po tøech z celého snìmu zvolených.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Se. Eminenz Kardinal-Erzbischos: Es liegt nicht in meinem Charakter mich den Ange-legenheiten der Verhandlung und der Abstimmung des Landtages zu entziehen, doch das Gesetz über die Kultusregelung der Israeliten ist der Art, daß ich mich schon bei der vorjährigen Berathung desselben der Berathung entzogen habe und ich glaube, es wird Niemandem aussallen, wenn ich in meiner Stellung auch diesmal erkläre, daß ich mich der Abstimmung über diesen Gegenstand enthalten werde. Ich finde nicht blos die meisten Paragraphe dieses Gesetzes nicht dem Landtage zustehend, sondern es sind auch die dem Landtage zustehenden wieder der Art, daß ich mich nicht bei der Berathung und Abstimmung betheiligen werde. Ich bitte also Euere Excellenz mein Nichtausstehen so zu zählen, als ob ich nicht da wäre.

Abt Rotter: Euere Excellenz! Ich schließe mich dem Votum Seiner Eminenz vollkommen cm und werde mich ebenfalls der Berathung enthalten.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Pater Matoušovský: Právì z tìch pøíèin, z jakých Jeho Eminencí pan kardinál se vyjádøil, že se zdržeti hodlá hlasování, i já se vzdávám hlasu, mám ale ještì jiný dùvod, totiž domnívám se, že pøi ustanovení øádu náboženského náleží samospráva jedinì té náboženské spoleènosti, která jej potøebuje a nikoliv snìmu zemskému.

Graf Belcredi, Statthalterei-Leiter: Ich halte mich verpflichtet, die Anschauung der kaiserlichen Regierung bezüglich dieses Gegenstandes darzulegen.

Nach der Auffassung der kaiserlichen Regierung gehört der Gegenstand, wenn er als Gesetz behandelt wird, nicht zur Kompetenz des hohen Landtages; wenn sich jedoch die hohe Versammlung be-stimmt sinden sollte, denselben in Gemäßheit des 19 der Landes-Ordnung als Gutachten zu be-deln, so würde die kaiserliche Regierung jeden-alls auf ihr Gutachten bei der Behandlung des Gegenstandes und bei der allgemeinen Regelung der israelitischen Kultusgemeinde-Verhältnisse großes Gewicht legen.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Tedesco hat das Wort.

Dr. Tedesco: Die sehr gewichtige und ziemliche unerwartet kommende Erklärung Sr. Excellenz des Herrn Statthaltereileiters scheint mir umsomehr die Nothwendigkeit zu begründen, daß ein Ausschuß gewählt werde nach dem Antrage des Landesausschußes (sich verbessernd), daß eine Kommission gewählt werde, nach dem Antrage des Landesausschuhes, die eben nicht nur das Gesetz selbst, sondern auch die Erklärung Sr. Excellenz des Herrn Statt-halterei-Vicepräsidenten ganz reiflich in Erwägung zu nehmen und dann die weitere Vorlage dem h. Hause zu unterbreiten hätte

Ich erlaube mir daher den Antrag des hohen Landesausschußes auf die Wahl einer Kommission dem hohen Hause dringend zur Annahme zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Kuh.

Redakteur Kuh: Ich muß darauf aufmerksam machen, und ich glaube, daß diese Ueberzeugung getheilt wird, daß der vorliegende Gegenstand vollkommen innerhalb der Kompetenz des Landtages liege, und zwar nach §. 18 ad 2. Es handelt sich nämlich hier um ein Gesetz oder eine Anordnung innerhalb der allgemeinen Gesetze, einmal innerhalb der Gemeindeangelegenheiten und dann andererseits in Betreff der Kirchen- und Schulangelegenheiten,


5

X. Sitzung der 8. Jahres-Session 1864.

X. sezeni 3. roèního zasedání 1864.

und deßhalb glaube ich, wird der Antrag wohl in Berathung zu ziehen sein, er liegt also in der Kompetenz des hohen Landtages.

Graf Leo Thun: Ich erlaube mir den Antrag des Herrn Dr. Tedesco zu unterstützen.

Ich verkenne gar nicht die verschiedenen Bedenken, die in Beziehung der Kompetenzfrage erhoben worden find; ich habe sie theilweife im vorigen Jahre, wo ich die Ehre hatte Mitglied der Kommission zu fein, getheilt; allein gegenwärtig liegt meines Erachtens die Angelegenheit wieder vor in dem Stadium der ersten Stellung des Antrages. Nuch die formellen Fragen, welche sich daran knüpfen, können meines Erachtens vom hohen Landtage nicht durch einen Beschluß erledigt weiden ohne Vor-berathung und deßhalb scheint mir, daß der Gegenstand, insofern er überhaupt in Berathung genommen werden soll, nothwendig an eine Kommission gewiesen weiden muß.

Allerdings steht dem Landtage die Berechtigung zu, diesen Gegenstand, wie jeden anderen, vollkom-men fallen zu lassen. Das kann sich aber nur in der Form herausstellen, daß kein Antrag über die Art der Vorberathung die Majorität des Landtages erlangt. Vorläufig aber muß die Frage in dieser Weise gelöst werden und ich erlaube mir den Antrag des Herrn Abgeordneten Tedesco zu unterstützen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ich werde zur Abstimmung schrei-ten. Ich bitte den Antrag noch einmal vorzulesen.

Der Antrag geht dahin, zur Vorberathung dieser Vorlage eine Kommission von 9 Mitgliedern zu bestellen, in welche jede Kurie 3 Mitglieder zu wählen hätte.

Dr. Schmeykal: Im Namen des Landes-ausschußes glaube ich den in Rücksicht auf die formelle Behandlung gestellten Antrag aufrecht halten zu sollen und knüpfe an die Bemerkungen derjenigen Herren Abgeordneten, welche den Antrag des Lan-desausschußes unterstützten, den Zusatz, daß gerade die rege gemachten Bedenken der Kompetenz es rechtfertigen müssen, den Gegenstand einer reiflichen und eingehenden Prüfung zu unterziehen, wie solches nur in einer Kommission möglich ist.

Snìm. sekretáø Schmidt: Zemský výbor èiní návrh, aby se osnova øádu náboženského pro židovské obce v Cechách pøikázala k pøedbìžné poradì komisí 9ti údùv kuriemi po tøech z celého snìmu zvolených.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.) — Ist angenommen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag des Herrn Abgeordneten von Zeileisen bezüglich der Regulirung des Mautsystems. Ich ertheile dem Herrn Antragsteller das Wort zur Begründung des Antrages.

Abgeordneter Miesl von Zeileifen: Wenn ich die Aufmerksamkeit und Einflußnahme des hoh. Landtages für den vorliegenden Gegenstand in Anspruch nehme, so bin ich von der Ueberzeugung geleitet, daß viele Gemeinden des Landes durch die gegenwärtigen Mauteinrichtungen hart getroffen sind, und daß es deßhalb nothwendig sei, eine Abhilfe zu schaffen.

Nach dem gegenwärtigen Mauthsysteme find zwei Mauthen, nämlich Wegmauthen und Brücken-mauthen. Die Wegmauth ist für die verschiedenen Gattungen des Zug- und Treibviehes nach einer bestimmten Wegstrecke mit seiner gleichbleibenden Gebühr bemessen. Gegen dieses, die gleichmäßige Vertheilung der Mauthlast auf sämmtliche Straßen des Landes bezweckende Prinzip wäre meiner Ansicht nach nichts einzuwenden, denn demselben gemäß sollte man fur die Benützung einer Wegstrecke von 1 Meile überall dieselbe Gebühr zahlen. In der Praxis jedoch wird diesem Grundsatze nicht überall gleich entsprochen; denn es wird bei der Aufstellung der Mauthschranken nicht so sehr darauf gesehen, daß dieselben in einer möglichst gleichen Entfernung zu stehen kommen, sondern man errichtet dieselben gewöhnlich am Eingange einer Stadt oder einer größeren Ortschaft, so daß es beinahe den Anschein gewinnt, als wollte man nicht die Benützung der Straße als Mauthobjektes, sondern den Eingang in solche Orte bemauthen oder man stellt Mauth-schranken an den Einmündungsstellen mehrer Wege und Straßen ohne Rücksichtsnahme, ob die dort oft gleich mit 2 oder 3 Meilen zu zahlende Gebühr mit der Benützung der Mauthstrecken in irgend einem Verhältnisse stehe.

Durch diese ungleichmäßige, mehr nur die Vermehrung des Gefälles, beziehungsweise die Verminderung der Regiekosten bezweckende Aufstellung der Mlluthschranken entsteht nun die Folge, daß an vielen Einhebungspunkten die Gebühr für 2—3 Meilen bezahlt wird, während die Entfernung von dem Mauthschranken noch lange nicht so viel beträgt; daß ferner der Verkehr zwischen 2 so entfernt stehenden Mauthschranken ganz unbemauthet bleibt während man andererseits für ein verhältnißmäßig kurzes Stück Weges — von oft nur einigen 100 Klaftern — gleich die Gebühr für 2—3 Meilen zu zahlen hat. Dieses trifft insbesondere jene Ortschaften hart, welche in unmittelbarer Nähe vom Mauthorte liegen, und deren Verkehr mit dem Mauthorte sehr lebhaft ist. So geschieht es, daß die Insassen solcher Orte Tag für Tag die Mauthgebühr für mehrere Meilen bezahlen müssen, während sie in der That die Straße nur einige 100 Klafter weit benutzen. Gleichwohl würde ich diese blos durch eine, ich möchte sagen unrichtige Praxis entstandenen Mißverhältnisse nicht für einen genügenden Anlaß gehalten haben, einen Antrag vor den hohen Landtag zu bringen. Es liegt aber im gegenwärtigen Mauthsystem noch eine andere, für viele Gegenden des Landes weit drückendere Last, durch die abgesonderte Bemauthung der im Zuge der Straßen liegenden Brücken. Bekanntlich sind nicht blos die


6

X. Sittzung der 3. Jahres-Session 1864.

X. sezeni 3. roèního zasedání 1864.

gegenwärtig in Aerarialregie befindlichen Straßen, sondern auch die im Zuge solcher Straßen liegenden Brücken durch die Natural- oder Geldkonkurrenz je-ner Gegenden entstanden, durch welche sie führen, zu deren unmittelbarer Verbindung sie dienen. Diese Konkurrenz wurde aber gewöhnlich in der Voraussicht zugestanden und geleistet, daß die künftige Erhaltung der von ihnen hergestellten Objekte nicht wieder dem Konkurrenzrayon zur Last fallen, sondern vom Staate bestritten werde. Soll nun diese Voraussetzung gerechtfertigt werden, so kann unmögrich der Konkurrenzrayon zur Erhaltung der Brü-cken wieder mit einer so hohen Mauthgebühr in Anspruch genommen weiden, daß nicht bloß die Erhaltungskosten des Objektes dadurch vollkommen gedeckt werden, sondern sich noch außerdem Ucberschüsse ergeben. Das beispielsweise in Baiern bestehende Princip der gänzlichen Mauthfreiheit der öffentlichen Straßen, hat mit Rücksicht auf die Erleichterung des Handels und Verkehrs allerdings viel für sich, dennoch kann ich mich mit demselben nicht ganz einverstanden erklären; denn mir scheint es noch angemessener, daß die Erhaltungskoften der Straßen nicht in ihrem vollen Betrage auf die Steuersumme des Landes übernommen, zur Gänze vom Staate be-stritten werden, sondern daß jene Personen zu den Erhaltungskosten der Straßen besondere Beiträge leisten, die die Straßen benutzen und von denselben unmittelbar Vortheil ziehen. Deshalb ist es nicht in meiner Absicht gelegen, das Mautherträgniß des Landes in irgeud einer Weise zu schmälern, zumal das Mautherträgniß ohnehin nicht hinreicht, die Erhaltungskosten der Straßen zu decken. Alles was ich wünsche ist einfach, daß die Beiträge zum Mauth-fonde, damit sie eben einzelne Gegenden nicht zu hart treffen, und den Verkehr solcher Gegenden nicht beeinträchtigen, nach einem gerechten Maßstabe vertheilt werden.

Dem Princip einer gerechten Vertheilung der Mauth entspricht es aber nicht, wenn die Brücken einer abgesonderten Bemauthung unterzogen werden. Bei der Wegmauth macht man, wie ich bereits angedeutet habe, keinen Unterschied, ob der Bau oder die Erhaltung dieser, Straße mehr oder weniger kostet, ob die Straße in der Ebene, oder ob sie über steile Berge führt, ob im Zuge dieser Straße viele Schläuche, Kanäle und Parapetmauern u. s. w. vorkommen. Ueberall wird für eine Wegstrecke von einer Meile die gleiche Gebühr gezahlt oder soll wenigstens gezahlt weiden. Mit diesem Grundsatz ist es nicht in Einklang zu bringen, daß gerade bei Brücken, die 10 Klafter oder darüber lang sind, eine Ausnahme bestehen soll. Die Brücken von 10 Klafter sind zur ununterbrochenen Benützung einer Straße ebenso nothwendig, als Kanäle oder Schläuche oder Brücken in Länge von I, 2, 9 Klaftern. Wenn man die Straße benutzen will, kann man die Brücken nicht umgehen; sie sind ebenso wie Kanäle oder Schläuche ein integrirender Bestandtheil der Straße. Und doch ist die Mauthgebühr für Brücken ungleich höher als die Mauthgebühr für Straßen. Während man für eine Wegstrecke von 4009 Klafter für ein Zugvieh in der Bespannung 2 kr. zahlt, zahlt man für eine Brücke von 10 Klafter Länge 2 kr., von 20 Klaftern 4 kr. und über 20 Klafter 6 kr. und dann muß man doch zugestehen, daß die Erhaltung mehrerer Brücken in der Länge von I, 6, 7 Klafter mehr kostet, als die Erhaltung einer Brücke von 10 Klaftern Länge. Es ist reiner Zufall, daß in irgend einer Gegend eine Brücke von 10 Klaftern Lange besteht. Man sagt zwar zur Rechtfertigung der bestehenden Brückenmauth, daß die Erhaltung der Brücken ungleich mehr koste, als die Erhaltung einer Straße; allein dem ist nicht so. Ich kann versichern, daß die Erhaltung einer kurrenten Wegstrecke von 4000 Klaftern mehr kostet als die zumal gemauerter Brücken, die keinen Fußpfeiler haben, wo also außer der Erhaltung der Parapetmauern in der Regel keine Kosten sind. Zur Veranschau-lichung der durch die abgesonderte Bemauthung der Brücken eintretenden ungleichmäßigen Belastung des Verkehrs, erlaube ich mir nur die Mauthstation Karlsbad einer näheren Besprechung zu unterziehen. In Karlsbad wird eine dreifache Gebühr bezahlt, nämlich für ein Stück Zugvieh in Bespannung für die gleich mit 2 Meilen veranschlagte Wegmauth 4 kr., für die Brückenmauth über die Tepl 4 kr. und für die Brückenmauth über die Eger 6 kr. Gin 2 spänniger Wagen aus dem nahen Dorfe Zettlitz, der die Straße, das eigentliche Mauthobjekt kaum 800 Klafter benutzt, zahlt auf dem Hinweg nach Karlsbad 28 kr. und auf dem Rückweg auch 28 kr., mithin 56 kr. Nun muß man berücksichtigen, daß der Verkehr der naheliegenden Gemeinde mit der Stadt ein sehr lebhafter ist Es kommt sehr häufig vor, daß Fuhrwerk aus so naheliegenden Ort-schaften z. B. mit Ziegeln oder sonstigem Baumaterial oft 3 Mal den Mauthschranken passirt. Dieses Fuhrwerk muß daher 3 mal 56 kr. bezahlen, mithin täglich einen Gulden 68 Kreuzer und ist in der That nur vielleicht 3000 Klafter weit auf der Straße gefahren, wofür es nach dem Wegmauth-Tarif höchstens 4 kr. zu zahlen hätte. Das ist nun ein bedeutender Unterschied. Wenn man den lebhaften Verkehr bei Karlsbad und die hohe Brücken-mauthgebühr betrachtet, kann es nicht auffallen, daß die Station Karlsbad mit 12000 Gulden jährlich verpachtet ist. Von diesen 12000 Gulden kommen nach dem Tarif auf die Wegstrecke 3400, auf die Teplbrücke 3400 und auf die Egerbrücke 5100 Gulden.

Zur Widerlegung der Einwendung, daß die Erhaltung der Brücken mehr koste, als die Erhaltung der Straßen, erlaube ich mir zu bemerken, daß die Erhaltung der Teplbrücke. die in einem Bogen ge-spannt ist und keinen Flußpfeiler hat, nach zehnjährigem Durchschnitt kaum 50 fl. kostet und von 3400 st. 3350 fl. reiner Ueberschuß bleibt und bei der Egerbrücke, die in der Erhaltung eine der kost-pieligsten ist, wenn man die hohen Holzpreise und


7

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

X. sezeni 3. roèního zasedání 1864.

den lebhaften Verkehr in Anschlag bringt, machen die jährlichen Erhaltungskosten gleichwohl nur 1100 sl. Das Mautherträgniß aber beläuft sich auf 5100 fl. Von den Mautherträgnissen der Tepl- und Eger-brücke bleibt also ein Ueberschuß von 7000 fl. und dieser wird eingezahlt von Karlsbad und der nächsten Umgebung.

Dieser Ueberschuß würde für die lange Reihe von Jahren, seit welchen die Brückenmauth besteht, wenn wir ihn summirten, ein Kapital ergeben, durch dessen Zinsen die Brückenerhaltung für alle Zukunft bestritten werden könnte. Wollte man analog dem Mauthsystem auch bei den Eisenbahnen Rücksicht nehmen auf die verschiedenartigen Bau- und Erhaltungskosten der verschiedenen Strecken, und Bedacht nehmen, daß in keiner Strecke kein Objekt vorkommt, während in andern Dämme, Viadukte, Tunnels, Kanäle, Brücken u. s. w. einen außerordentlichen Aufwand machen, so würde in den Fahrpreisen der verschiedenen Strecken eine ungeheure Differenz herauskommen.

Man könnte z. B. von Florisdorf bis Brünn kaum so viel zahlen, als für die nächste kurze Strecke durch Adamsthat, wo sich Tunnel an Tunnel reiht; und eine Fahrt über den Semmering, wo man aus den Objekten gar nicht herauskommt, würde für Viele gradezu unerschwinglich sein; und doch muß man bei Eisenbahnen nicht blos auf die Erhaltungs-kosten, sondern auch auf die Verzinsung des Baukapitals und auf die Betriebskosten bei den verschiedenen Strecken Bedacht nehmen. Was nun bei den Eisenbahnen durch die Gerechtigkeit und das Interesse des Allgemeinen geboten erscheint, das wird hoffentlich im Geiste der Neuzeit durch die Revision und entsprechende Abänderung der ohnehin schon ein halbes Jahrhundert alten Mauthvorschriften auch bei den Straßen Anwendung und Geltung finden. Ich erlaube mir daher an das hohe Haus den Antrag zu stellen:

"Es sei in Gemäßheit des §. 19 ad 1 lit. b der Landesordnung bei der kaiserlichen Negierung der Antrag auf Erlassung eines neuen Mauthgesetzes zu stellen, wo abweichend vom gegenwärtigen System, an dem Grundsatze festzuhalten wäre, daß die im Zuge der Straßen liegenden Brücken einer abgesonderten Bemauthung nicht zu unterziehen seien und daß bei allen Mauthstationen möglichst dieselben Gebühren eingehoben werden. Zugleich möchte ich das h. Haus bitten, diesen Antrag einer durch die Kurien aus dem ganzen Landtag zu wählenden Kommission von 9 Mitgliedern zur Vorberathung zuzuweisen. Die Aufgabe der Kommission wird keine langwierige sein, denn die Uebelstände, um deren Beseitigung es sich handelt, liegen klar zu Tage, und was neu festgesetzt werden soll, ist auch nicht schwer zu finden.

Dr. Frt, Lad. Rieger: Já, panové! nena-hlížím proè by se pro tuto záležitost mìla voliti zvláštní komise. Jest vùbec vìdomo slavnému snìmu, že jsme za posledního zasedání v posledních dnech volili takové množství komisí, že již témìø jedna pro drahou zasedati nemùže, ponìvadž se èasto stýkají, a není témìø ani pøíhodné místnosti.

Jest též známo slavnému snìmu, že vyvolil pro záležitost silnic zvláštní komisi a sice velmi èetnou, sestávající z 15 èlenùv.

Nenahlížím, proè by tatéž komise nemohla vìc tuto uvážiti, a vzíti v poradu tento návrh pana šlechtice z Zeileisenu, ponìvadž jest docela sourodý s tím, oè tato komise se raditi bude. Pøipomínám též i to, že v té samé komisi již v loni uèinìn byl návrh, aby to samé pravidlo, o jehož zavedení pan navrhovatel žádá vzhledem silnic erárních a øíšských, též platilo pro silnice zemské a všecky silnice v království Èeském; aby mosty nebyly obtíženy zvláštním mýtem, nýbrž aby toto bylo obsaženo v mýtì na silnice. Myslím že není pochybnosti, že tato komise, která se vyslovila vzhledem silnic zemských, se též vysloví, pokud se to týèe silnic øíšských a že se tedy tak stane po žádosti pana navrhovatele. Protož opakuji tento návrh, aby ta záležitost byla odkázána komisi, která jest zøízena pro silnice.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dr. Rieger trägt an, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten von Zeileisen der Kommission zur Vorberathung zugewiesen werde, welche bereits über das Straßenbaukonkurrenzgesetz besteht. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht,) Er ist unterstützt.

Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Abgeordneter u. Zeileisen: Ich bitte, Excel-lenz, ich habe gegen den Antrag des Herrn Dr. Rieger gar nichts einzuwenden; wenn die Sache überhaupt in Berathung gezogen wird, ist es mir gleichgiltig, ob dieß durch eine eigene Kommission geschieht, oder durch eine Kommission, die bereits für das Straßeubaukonturrenzgesetz gewählt ist. Bezüglich der formellen Behandlung konformiere ich mich daher mit dem Antrage des Herrn Dr. Rieger.

Oberstlandmarschall: Vor der Hand muß ich bemerken, daß die Kommission lediglich bestellt ist zur Vorberathung der Regierungsvorlage, betreffend das Straßenbau - Konkurrenzgesetz. Nachdem der Herr Antragsteller sich mit dem Antrage des Herrn, Abgeordneten Dr. Rieger vereinigt hat, werde ich den Antrag zur Abstimmung bringen. Ich glaube nicht nöthig zu haben, den Antrag noch einmal zu wiederholen. Ich bitte die Herren, welche dem Antrage beistimmen, daß der Antrag des Abgeordneten von Zeileisen an die Straßenbaukonkurrenz-Kommission verwiesen werde, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschuß-bericht betreffend die nicht erledigten Anträge aus der eisten Session. Ich ersuche den Herrn Bericht-erstatter das Wort zu ergreifen.


8

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

X. sezení 3. roèního zasedání 1864.

Ich bitte noch einige Kommissionseinladungen zur Kenntniß zu nehmen; die Mitglieder der Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfes übel Kontributionsfonde wird aus morgen Donnerstag 1/2 7 Uhr Abends eingeladen, ferner der Obmann der Kommission für den Herbst'schen Antrag über Einhebung der Einkommen- und Erwerbsteuer von Aktienunternehmungen erlaubt sich zu einer Sitzung einzuladen für heute, unmittelber nach der Landtags-sitzung respektive nach Vornahme der Kommissionswahlen.

Graf Franz Thun: Bei der großen Anzahl von Anträgen, auf welche sich der Bericht der im vorigen Jahre gewählt gewesenen Kommission bezog, auf welche sich also auch der Bericht des Landes-ausschusses bezieht, halte ich es für gut, um die gesammten Anträge den Mitgliedern ins Gedächtniß zurückzurufen, den Bericht wirklich vorzulesen.

(Liest.)

Hoher Landtag!

Mit dem Landtagsbeschlusse vom 18. April 1863 wurde — nebst allen andern, in der letzten Landtagssession nicht mehr zum Vortrage gelangten Kom-missionsberichten — auch der Bericht der in dieser Session bestandenen "Kommission zur Beurtheilung des Standes der Verhandlungen ürer die dem Lan-desausschusse mit Landtagsbeschluß vom 21. April 1861 zugewiesenen Antrage, über welche in dem Berichte des Landesausschuß-Präsidiums vom 10. Januar 1863 (§. 4. Absah 1—4) von einer eingehenden Vorlage abgesehen worden war," dem Lan-desausschusse zur Vorbereitung für die nächste Session überwiesen.

Der Landesausschuß hat die Ehre, dem ihm durch diese Ueberweisung gewordenen Auftrage in Nachstehendem zu entsprechen.

Der genannte Kommissionsbericht hatte die erwähnten Anträge, je nach der für dieselben beantragten Behandlungsweise, unter folgende vier Gruppen zusammengesaßt:

I. Antrage, für welche auf Bildung eines eigenen aus neun,durch die Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählenden Mitgliedern zusammenzusetzenden Spezialausschusses oder auf Verweisung an einen schon bestehenden derartigen Ausschuß beantragt wird, u. z.:

1. Antrag des Herrn Abgeordneten Rosenauer auf:

a) Regelung der Entschädigungsansprüche der

Mühlenbesitzer gegenüber der Schissfahrt, b) Revision der Strompolizeiordnung;

2. Antrag des Herrn Abgeordneten Seifert auf Geftattung der nachträglichen Ablösbarkeit der noch bestehenden Pfarr- und Schulzehente im Sinne des Grundentlastungsgesetzes vom 4. März 1849 und der Ministerialverordnung vom 27. Juni 1849.

3. Antrag des H. Abgeordneten Dr. Grünwald

— resp. Petition der Bürgerschaft von Wittingau

— auf Revision der die Ablösung und Regulirung der Servituten betreffenden Anordnungen und auf Siftirung der dermaligen Ablösung und Regulirung;

4. Antrag des H. Abgeordneten von Waidele auf Förderung der Gründung von Gewerbefachschulen ;

5. Antrag der Herren Angeordneten Èupr, Loimann, Rotter und Tonner — resp. Petition des Klattau - Planitzer Wahlbezirks — auf Aufhebung des Propinationsrechtes.

II. Anträge, die an den Landesausschuß rückzuweisen oder an die Staatsbehörden zu übermitteln wären, u. z.:

1. Antrag der Herren Abgeordneten Brosche und Tempsky auf a) Entschädigung der bis zum Erlasse der Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859 bestandenen, mit dem Rechte der Ausschließlichkeit begünstigten Realgewerbe und b) kommissionelle Ermittlung der Zahl der Entschädigungsberechtigten und des Betrages und der Art der Entschädigung;

2. Anträge der Herren Abgeordneten Jerie und Rotter — resp- vom H. Abgeordneten Matoušowský unterstützte Petition des Bezirkes Planic — auf Revision des stabilen Grundsteuerkatasters;

4. recte 3. Antrag des H. Abgeordneten v. Waidele auf Errichtung von Kreisarbeitshäusern und der speziell auf Errichtung von Zwangsarbeits-häusern gehende Antrag des H. Abgeordneten Rotter;

5. recte 4. Antrag des Herrn Abgeordneten Wenzel Kratochwil auf Regelung des Jagdrechtes und zwar: auf a) Entwurf eines neuen Jagdge-setzes, b) interimistische ausschließliche Geltung des kais. Patentes vom 7. März 1849 und der Mini-sterialverordnung vom I. 1852, c) Angiltigkeitserklärung der diesen Gesetzen widersprechenden Verträge;

6. recte 5. Antrag des H. Abgeordneten Zap auf Uebergabe des Normalschul-, Religions- und Milesimoschen Stiftungsfondes an den Landesausschuß.

III. Anträge, bezüglich welcher die Vertagung des Berichtes des Landesausschusses genehmigend zur Kenntniß zu nehmen wäre, u. z.:

1. Antrag des H. Landtagsabgeordneten Görner wegen erbetener Ausscheidung der Gemeinde Buggaus aus der Gemeinde Meinetschlag;

2. Antrag des H. Abgeordneten Slawik auf Aufhebung der Institute der Kontributions- und Gemeindeschuttböden ;

3. Antrag des H. Abgeordneten von Waidele auf Revision der Bauordnung;

4. Antrag des H. Abgeordneten Tempsky auf Bestellung einer Kommission zur wissenschaftlichen Durchforschung Böhmens und Eröffnung eines Kredits von 2500 fl. ö. W. zu diesem Zwecke;

5. Antrag des H. Abgeordneten Leidl auf Ermittlung der zur bleibenden Behebung des Nothstandes in dem Erz- und Riesengebirge erforderlichen Maßregeln.

6. Antrag der Herren Landtagsabgeordneten Køiwanek und Trojan auf Kommassation der Gründe und Drainage;


9

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

X. sezeni 3. roèního zasedání 1864.

7. Antrag des Herrn Abgeordneten v. Waidele und Genossen auf Errichtung landwirrhschaftlicher Anstalten, Gestattung des Tabakbaues und Revision des Feldpolizeigesetzes;

8. Antrag des Herrn Abgeordneten Rotter auf Regelung des Stolapatentes;

9. Die in dem Landesausschußberichte nicht erwähnten Anträge:

a) des H. Abgeordneten Bischof Jirsik auf Bewilligung einer jährlichen Subvention aus Landesmitteln für den prager Dombauverein, d) der H. Abgeordneten Tempsky und Krejèi auf Regelung der Musealangelegenheit.

IV. Anträge, bezüglich welcher lediglich zur Tagesordnung überzugehen wäre, und zwar:

1. Antrag des H. Abgeordneten Rotter wegen Abschaffung der Paßkarten und Aufhebung oder Vereinfachung der Finanzkontrolle.

2. Antrag des Herrn Abgeordneten Jordan und Genossen wegen Beschleunigung des Bahnhof-baues in Bodenbach;

3. Antrag des H. Abgeordneten Rotter wegen Abschaffung der Einkommensteuer;

4. Antrag des H. Abgeordneten Suida auf Revision des Gemeindegesetzes in Verbindung mit dem Antrage des H. Dr. Rieger und Antrag des H. Abgeordneten v. Waidele wegen Aufhebung der beschränkenden Ausnahmsstellung in der Autonomie der Kurorte;

5. Antrag des H. Abgeordneten v. Waidele auf Errichtung von Arbeitelwohnungen;

6. Antrag des H. Abgeordneten v. Waidele auf Erhebung der Landeswohlthätigkeitsanstalten und Zu-sammenstellung eines Tableau derselben;

7. Antrag des Hrn. Abgeordneten Sadil auf Einführung von Erleichterungen bei EinHebung der Steuern u. z,: a) Aufhebung des weitläufigen Dr. ganismus in der Vorschreibung, Abschreibung und Kontirung der Einzelnposten bei den k. k. Steuerämtern; b) Einführung einer billigeren und bequemeren Weise der Abfuhr der Steuern und Gaben Seitens der Gemeinden mittelst Abfuhr von Ge-sammtposten; c) Aufhebung der Steuerämter in der gegenwärtigen komplicirten Form;

8. die vom Landesausschusse nicht erwähnten Anträge des H. Abgeordneten von Waidele:

a) auf zweckmäßige Anlegung des Landesfondes ;

b) auf Regelung des Marktwesens;

c) auf Gründung von Bezirksvorschußkassen für den Gewerbestand.

Der Landesausschuß glaubt demnach, auch der ihm durch den Landtagsbeschluß vom 18. April 1863 aufgetragenen Aeußerung diese Gruppeneintheilung zu Grunde legen zu sollen.

Den Anträgen der Kommission:

"Die Vertagung des Berichtes des Landesaus schusses über die in der Gruppe III. aufgeführten Anträge genehmigend zur Kenntniß zu nehmen", und: "über die in der Gruppe IV. zusammengefaßten Anträge zur Tagesordnung zu übergehen", kann sich der Landesausschuh aus voller Aiberzeu-gung nur zur Gänze anschließen.

Ebenso glaubt er die Entscheidung: ob für die in der Gruppe I enthaltenen Anträge 1, 2, 3 und 5 dem Kommissionsantrage gemäß: "Spezialaus-schüsse, und zwar jeder derselben aus neun von den Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählenden Mitgliedern bestehend, zu konstituiren sein werden", lediglich hohem Landtage selbst überlassen zu sollen. Dagegen kann er mit Bezug auf den in dieser Gruppe sub. 4 erscheinenden Antrag des H. Abgeordneten von Waidele "auf Förderung der Gründung von Gewerbefachschulen", — welcher Antrag die Kommission, bei Verwandtschaft des Inhaltes, dem in der letzten Session über den Antrag des H. Abgeordneten Majer "auf Gründung einer Landesgewerbeschule" eingesetzt gewesenen Ausschusse zugewiesen haben wollte, — dermal nur den Aibergang zur Tagesordnung beantragen, weil dieser Ausschuß seine Thätigkeit noch während der letzten Landtagssession abgeschlossen hat und dermal nicht mehr besteht, jener Antrag aber in seiner unbestimmten allgemeinen Fassung, da die Förderung der Gründung von Ge-werbesachschuten, wenn hoher Landtag überhaupt auf das Princip derselben eingehen sollte, doch immer nur von Fall zu Fall stattfinden könnte, wohl kaum zur Behandlung durch eine für diesen Zweck allein zu wählende Kommission sich eignen dürfte.

Der Landesausschuß erlaubt sich übrigens, die Gruppe 1 betreffend, noch zu bemerken, daß er der Thätigkeit des über den Antrag 5 der Herrn Abgeordneten Èupr, Loimann, Rotter und Tonner zu wählenden Ausschusses, falls sich hoher Landtag anders für eine solche Wahl entscheiden sollte, durch Herbei-schaffung des erforderlichen Materiales inzwischen wenigstens thunlichst vorzuarbeiten bestrebt war, und in dieser Absicht einmal die Drucksorten über die Art und Weise, in welcher diese verwickelte Frage durch die Legislation anderer Staaten gelöst wurde, beigeschafft, andererseits aber die k. k. Statthaltern ersucht hat, die für die Lösung derselben in unserem Vaterlande wesentlichen statistischen Daten durch eine mittelst der Bezirks- und Finanzbehörden einzuleitenden Enquete zu erniren und sicherzustellen. Der Landesausschuß wird nicht ermangeln, über den Abschluß dieser Enquete, sobald ihm derselbe bekannt geworden sein wird, Bericht zu erstatten, damit so-dann sofort zur Wahl der Kommission geschritten werden könne. Wenn sich der Landesausschuß aber auch bezüglich der von der Kommission unter den Gruppen I, lll und IV zusammengestellten Anträge begnügen zu sollen glaubt, im Allgemeinen und mit einziger Ausnahme des Antrags 4 der Gruppe I, lediglich dem für jede dieser Gruppen gestellten Kommissionsantrage beizupflichten, so hält er es dagegen allerdings für seine Pflicht, die in der Gruppe II aufgeführten Anträge, rücksichtlich welcher der Kommissionsbericht "die Rückweisung an den Landesaus-schuß selbst" oder "die Uebennittelung an die Staats-

2


10

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

X. sezení 3. roèního zasedání 1864.

behörden" beantragt hatte, einer andern Behandlungs-weise zu unterziehen und auf jeden derselben einzeln und mit thunlichster Ausführlichkeit einzugehen.

Er erlaubt sich demgemäß über das bezüglich jedes dieser Anträge Verfügte nachstehend einzeln Belicht zu erstatten, u. z.:

ad 1) Antrag der HH. Abgeordneten Brosche und Tempský, dahin gehend a) die in Böhmen bei Erlaß der Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859 bestandenen, mit dem Rechte der Ausschließlichkeit begünstigten Realgewerbe haben Anspruch auf eine billige Entschädigung; d) über die Zahl der zu solcher Entschädigung Berechtigten, über den Betrag dieser Entschädigung und über die Art und Weise, in welcher sie zu leisten wäre, hat eine besondere Kommission Bericht zu erstatten.

Dem Landesausschusse liegen nebst diesem Antrage auch noch einige, in dieselbe Richtung gesende, an den hohen Landtag während dessen letzter Session gelangte Petitionen vor. Da aber im Laufe der von demselben dicsfalls gepflogenen Verhandlungen aus einer, Eine dieser Petitionen betreffenden Zuschrift des Herrn Bürgermeisters von Prag hervorkam, daß die k. k. Statthalterei mit Bezug auf die vorliegende Frage bereits Erhebungen eingeleitet und Daten ge-sammelt habe, hielt es der Landesausschuß für seine Pflicht, sich vor Allem an die genannte Behörde mit der Bitte um die Mittheilung zu wenden, ob die h. Regierung über diese Frage selbst die Initiative zu ergreifen gedenke, oder im entgegengesetzten Falle etwa geneigt wäre, die gesammelten Daten dem Landesausschusse zur Benützung abzutreten. Von der Erledigung dieser Anfrage muß natürlich die fernere Thätigkeit des Landesausschusses, was den Antrag 1 betrifft, zur Gänze abhängen.

ad 2) Anträge der Herren Abgeordneten Jerie und Rotter wegen Revision des stabilen Grundsteuer-katasters, auf welche auch eine vom H. Abgeordneten Matousowský unterstützte Petiton des Bezirkes Planic abzielt, sammt den von den Herren Abgeordneten Jerie und Matousowský über Aufforderung des Lan-desausschusses in dieser Richtung abgegebenen weitern Gutachten.

Der Landesausschuß hat diese sämmtlichen Vorlagen, dem zu denselben gestellten Kommissionsantrage gemäß, an das k. k. Ministerium zur geeigneten Benützung bei der Gesetzvorlage über die Reform der direkten Besteuerung geleitet.

ad 4. recte 3) Antrag des Herrn Abgeordneten von Waidele auf Errichtung von Kreisarbeits-häusern, und der speziell auf Errichtung von Zwangs-arbeitshäusern gerichtete Antrag des H. Abgeordneten Rotter.

Nach wiederholter eingehender und gründlicher Berathung hat der Landesausschuß einstimmig zu dem Antrag sich geeinigt:

"Hoher Landtag wolle über diese beiden Anträge, vorläufig wenigstens, zur Tagesordnung übergehen," und diesen Antrag in einem ausführlichen Spezial-berichte motivirt, welchen er sub A, der geneigten Erwägung und Beschlußfassung zu unterbreiten die Ehre hat.

ad 5. recte 4) Antrag des H. Abgeordneten Wenzel Kratochwil auf Regelung des Jagdrechtes, zerfallend in folgende drei, ihrem wesentlichen Inhalte nach dahin gehende Theilanträge: a) es möge eine Kommission mit dem Entwurfe eines neuen Jagd-gesetzes betraut werden, welche namentlich den Grundsatz zur Geltung zu bringen hätte, daß die Gemeinde selbst ihre Reviere blos im Lizitationswege zu verpachten, und Jeder zur Lizitation Zutritt habe, der sich als unbescholten ausweist und von dem bekannt ist, daß er mit dem Gewehre umgehen kann; d) bis zur Sanktion dieses Gesetzes haben das kaiserl. Patent vom 7. März 1849 und die Ministerialverordnung vom Jahre 1852 ausschließliche Geltung; o) die Verträge, welche nicht nach dem Geiste und Inhalte dieser Gesetze abgeschlossen sind, werden als ungiltig erklärt.

Die beiden Theilanträge b) und c) wurden dem Antrage der Kommission gemäß, als in das Gebiet der Exekutive eingreifend, der k. k. Statthaltern zu weiterer Erwägung Seitens der Regierung übermittelt.

Dem rücksichtlich des Theilantrages a) gestellten Antrage der Kommission, denselben dem Landesaus-schusse zur Prüfung und Begutachtung zuzuweisen aber, erlaubt sich der Landesausschuß durch den sub B beiliegenden Spezialbericht zu entsprechen.

(Spricht:)

Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß der sub B bezeichnete Spezialbericht bereits in der Drucklegung begriffen ist, aber nicht bald genug fertig geworden ist, um wirklich dem gegenwärtigen Belichte beigegeben zu werden; daß er demnach als selbstständiger Bericht des Landesausschusses zur Vorlage kommen wird.

(Liest weiter:)

Ad 6 recte 5. Antrag des Herrn Abgeordneten Zap auf Uebergabe des Normalschul-, Religions-, und Milesimo'schen Stiftungssondes an den Landesausschuß.

Diese Frage ist von der in der vorjährigen Landtagssession bestandenen Budgetkommission im Berichte derselben über die Fondsübernahme ebenfalls in Anregung gebracht worden, und wird dieselbe in dem hierüber zu erstattenden Berichte zur Erledigung gelangen.

Der Antrag des Landesausschusses umfaßt eben so wie der Antrag der Kommission im vorigen Jahre umfaßt hatte, eine Masse einzelner Anträge. Es wird also nichts übrig bleiben, als wenn man den Bericht einer geschäftsmäßigen Behandlung und Erledigung unterziehen will, eben auf die einzelnen Antrage zurück zu kommen, und ich werde mir daher erlauben, nach den Rubriken, die bereits in dem Kommissionsberichte aufgeführt waren, die zu jeder Rubrik gehörigen Anträge einzeln vorzulesen, und dazu die von der Kommission, meistens eben auch vom Landesausschusse entworfenen Anträge zur Ab-


11

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864. 11

X. sezeni 3. roèního zasedání 1864.

stimmung zu bringen. Das ist die einzige Möglichkeit, um mit dieser komplizirten Vorlage zur geschäftsmäßigen Behandlung zu gelangen. Ich werde mir erlauben, die Ordnung der Gruppen so aufeinander folgen zu lassen, wie sie in dem Berichte des Landesausschusses nach und nach aufgenommen sind, und daher mit den Anträgen beginnen, die unter der Gesammtrubrik 4. das ist, wo der Uebergang zur Tagesordnung beantragt wird, enthalten sind.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Herrn Referenten, ich werde, ehe zur Abstimmung geschritten wird, die Debatte eröffnen lassen über die Art und Weise der Abstimmung, die sich vielleicht dann aus der Debatte ergeben wird. Wünscht Niemand daß Wort zu ergreifen? Da Niemand das Wort ergreift, so werde ich zur Abstimmung bei den einzelnen Punkten schreiten.

Graf Franz Thun: Unter der Gruppe des Kommissionsberichts, bezüglich welcher der Neber-gang zur Tagesordnung angetragen wurde, befinden sich folgende Anträge: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Rotter, wegen Abschaffung der Paßkarten und Aufhebung oder Vereinfachung der Finanz-kontrolle. Die Kommission hat beantragt, daß der Landtag, in Erwägung, daß der Antrag aus Kompetenzgründen zur Erledigung nicht geeignet ist, aber auch der Formulirung wegen im Sinne des §.19 der Landesordnung sich nicht empfiehlt, über denselben zur Tagesordnung überzugehen. Der Landes-ausschuß schließt sich diesem Antrage vollkommen an.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, es wird möglich sein, über alle diese Anträge...

Graf Franz Thun: Soll ich sämmtliche An-träge und ihre Motivirung verlesen?

Oberstlandmaischall: Jawohl.

Graf Franz Thun (liest weiter): 2) Der Antrag des Herrn Abgeordneten Jordan und Genossen wegen Beschleunigung des Bahnhofbaues in Bodenbach. Die Kommission beantragt: Der Landtag wolle beschließen, daß er das Begründete an dem Jordanischen Antrage anerkenne und die zuversichtliche Erwartung hege, daß die Regierung endlich einmal diese Angelegenheit zu befriedigender Lösung bringen werde, doch deshalb über denselben zur Tagesordnung überzugehen, weil der Landtag, als gesetzgebendes Organ, wohl die Petition Einzelner bei der Regierung bevorworten kann, aber es kaum angemessen erscheint, daß von ihm selbst Ansuchen in solchen Fällen an die Regierung gestellt werden, wobei noch zu erwähnen ist, daß diese Angelegenheit seither direkt bei der Regierung sowohl im privaten Wege als auch durch den Landesaus-schuß in Anregung gebracht worden ist, welch Letzterer unterm 8. April 1862 an die k. k. Statthal-terei das dringende Ansuchen gestellt hat, die Staats-Eisenbahn- Gesellschaft unter Anwendung der der Statthalterei zustehenden oder beim k. k. Ministerium zu erbittenden Exekutivmaßregeln zum sofortigen Baue des definitiven Bahnhofgebäudes zu verhalten. Der Landesausschuß muß sich dieser Begründung des Antrags der Kommission nur vollkommen anschließen und glaubt auch hier ihrem Antrage beistimmen zu sollen.

3. Antrag des Herrn Rotter wegen Abschaffung der Einkommensteuer. Der Uebergang zur Tages-ordnung ist einfach in der Inkompetenz des Landtags begründet.

4. Antrag des Abgeordneten Herrn Suida auf Revision des Gemeindegesetzes in Verbindung mit dem Antrage des Herrn Dr. Rieger und Antrag des Herrn v. Weidele wegen Aufhebung der beschränkenden Ausnahmsstellung in der Autonomie der Kurorte.

Die Kommission beantragt, der hohe Landtag wolle beschließen: In Erwägung, daß ein neues Ge-meindegesetz auf Grundlage einer Regierungsvorlage eben berathen wird, über diese Antrage zur Tagesordnung überzugehen, nachdem der Gegenstand ohne-dies in der Regierungsvorlage seine Erledigung finden wird.

Die allgemeine Fassung des Antrages und der Umstand, daß dieser Gegenstand in dem Systeme der Volkswirthschafts - oder Armenpflege immerhin einen entfernteren Platz einnimmt, als daß er so vielen unmittelbar dringenden Aufgaben vorangestellt werden könnte, bestimmte die Kommission zu dem Antrage auf Uebergang zur Tagesordnung, was auch einstimmig im Jahre 1861 der Landesausschuß beschlossen hat.

6. Antrag des Herrn Abgeordneten v. Waidele auf Erhebung der Landeswoblthätigkeitsanstalten und Zusammenstellung eines Tableaur derselben.

Die Kommission war der Ansicht, daß bei dem weitgreisenden Begriffe einer Lanceswohlthätigkeits-anstalt der zu diesem Behuse nothwendige Zeit- und Kraftauswand kaum durch den Vortheil aufgewogen würde, namentlich da eine statistische Enquete wesentlich nur dann von mehrer Bedeutung ist, wenn sie sogleich als Grundlage eines vorgesteckten Zieles dienen soll, welches hier nicht vorliegt.

Deshalb beantragt die Kommission Uebergang zur Tagesordnung.

Denselben Antrag hat auch der Landesausschuß aus denselben Gründen im Jahre 1861 zu stellen beschlossen.

7. Antrag des Abgeordneten Herrn Sadil auf Einführung von Erleichterungen bei EinHebung der Steuern.

Die wesentlichen Punkte desselben gehen

a) auf Aufhebung des weitläufigen Organismus in der Vorschreibung, Abschreibung und Contirung der Einzelnposten bei den k. t. Steuerämtern;

b) auf Einführung einer billigen und bequemen Weise der Abfuhr der Steuern und Abgaben seitens der Gemeinden mittelst Abfuhr von Gesammlposten;

c) Aufhebung der Steuerämter in der gegenwärtig komplizirten Form. —

Die Kommission beantragt, der hohe Landtag

1*


12

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

X. sezení 3. roèního zasedání 1864.

wolle beschließen: In Erwägung, daß sich dieser Antrag aus Kompetenzgründen zur legislativen Erledigung nicht eignet, aber auch zum Behufe der Antragsstellung nach §.19 der Landesordnung deshalb gegenwvärtig nicht in Behandlung genommen werden kann, weil dieselbe jedenfalls durch die definitive Organisation des Gemeindewesens bedingt wäre, zudem mit der Reform unseres gesammten Steuer-wesens, welche ebenfalls in Aussicht steht, auf's innigste zusammenhängt, geht der Landtag über diesen Antrag zur Tagesordnung über.

Aus denselben Gründen muß sich der Landes-ausschuß diesem Antrage anschließen.

8. In gleicher Weise zu erledigen wären folgende im Berichte des Laudesausfchusses nicht erwähnte Anträge:

a) ein Antrag des Herrn Abgeordneten v. Weidele auf zweckmäßige Anlegung des Landesfondes. Der Landesausschuß hat laut der Verhandlungsakten diesen Antrag deshalb nicht weiter in Behandlung genommen, weil der Landesfond nichts anderes repräsentirt, als die im Wege des Steuerzuschlages allmälig hereinzubringende Landesexistenz, also ein anzulegendes Fondsvermögen eigentlich nicht besteht noch bestehen soll, und die wirklich vorhandene Dis-ponibilität eine nur in der Durchführung suspendirte Widmung hat. —

Da der vorliegende Antrag in seiner Allgemeinheit diesen Erwägungen gegenüber gestellt, in der That eine geeignete Grundlage für weitere Vorschläge nicht bietet, beantragt die Kommission den Uebergang zur Tagesordnung.

Dem Landesausschusse ist auch vollkommen bekannt, daß eigentlich ein bleibender als Kapital reservirter Landesfond nicht besteht, noch bestehen soll. —

d) Dasselbe beantragt die Kommission rücksicht-lich des Antrags des Herrn Abgeordneten von Weidele auf Regelung des Marktwesens, weil sie auch hier der bereits im Eingange dieses Berichtes im Allgemeinen entwickelten Ansicht ist, daß so allgemein gefaßte Anträge, welche dem Landesausschusse nicht einmal eine prinzipielle Grundlage für seine Aufgaben bieten, demselben füglich abgenommen werden sollten.

c) Endlich beantragt die Kommission den Uebergang zur Tagesordnung lücksichtlich des Antrages des Herrn von Waidele auf Gründung von Bezirksvorschußkassen für den Gewerbestand, einmal abermals wegen der allgemeinen Fassung des Antrages, sodann weil sie des Erachtens ist, daß die Initiative zur Errichtung dieses allerdings nützlichen Instituts von den Privaten oder den Genossenschaften auszugehen und das Land sich denselben gegenüber wesentlich nur unterstützend zu verhalten habe.

In beiden diesen Beziehungen kann der Landesausschuß den Bericht der Kommission nur zur Annahme empfehlen.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, bezüglich der im Berichte Absah 4, sub 1 —8 angeführten Anträge, trägt der Landesausschuh in Konformität mit dem Antrag der Kommission darauf an, über diesen Antrag zur Tagesordnung überzugehen. Ich glaube, eine nochmalige Vorlesung dieser einzelnen Anträge dürfte wohl entbehrlich sein. — Wünscht Jemand das Wort?

Abgeordneter Sadil: Ich werde hier unter 7 angeführt als Antragsteller, rücksichtlich der Erleichterung bei der EinHebung der Steuern. Ich habe bereits im vorigen Jahre gegen die Vaterschaft dieses Antrages protestirt, ich habe keinen solchen eingebracht; der damalige Oberstlandmarschall hat mir versprochen, Erkundigungen darüber einzuziehen. Wenn sich Niemand Anderer meldet, so bitte ich den Antrag als nicht eingebracht zu behandeln, weil ich einen solchen nicht vorgebracht habe. Dagegen vermisse ich in dem ganzen Berichte die Erwähnung meines Antrages auf Erlassung eines Gesetzes zum Schuhe des Associationswesens. Se. Excellenz der Oberstlandmarschall hat neulich erwähnt, daß der Antrag durch den Landesausschuh an das Ministerium geschickt wurde, hat mich aber rücksichtlich der Gründe dieses Verfahrens vertröstet auf den Bericht, den der Landesausschuh über die ihm zugewiesenen Anträge erstatten werde. Ich vermisse aber die Erwähnung.

Oberstlandmarsch all: Dieser Antrag ist nicht aus dem Jahre 1861 bezüglich des Associations-wesens, sondern aus der Session 1863. Wenn der Herr Abgeordnete die Güte haben wollen, die Beilage des Gestionsberichtes und zwar Beilage Nr. 5 durchzulesen, so werden Sie darin finden, was über diesen Antrag verfügt worden ist. Ich glaube, es ist darin enthalten, daß er an das Ministerium geleitet wurde. Hier aber handelt es sich bloß um jene Anträge, die im Jahre 1861, in der ersten Session gestellt wurden. Ich werde die Abstimmungs-frage daher in der Art richten, ob der h. Landtag über die im Abiatz 4 des Landesausschußberichtes sub 1—8 aufgezählten Anträge nach dem Antrage der Kommission zur Tagesordnung übergeht. Ich bitte folgendes böhmisch zu sagen:

Der h. Landtag wolle beschließen, über die im Landesausschußberichte, Absatz 4, sub 1-8 angeführten Anträge zur Tagesordnung überzugehen.

Namìstek maršálkùv Dr. Bìlský: zemsky výbor èiní návrh, aby slavný snìm po návr. zích pod odstavcem 4. pøešel k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Graf Franz Thun: Die zweite oder nach dem Kommissionsbericht die dritte Rubrik begreift alle jene Anträge in sich, rücksichtlich welcher die Kommission den Antrag stellt: Der h. Landtag möge die Vertagung des Berichtes des Landesaus-schusses genehmigend zur Kenntniß nehmen.


13

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864. I

X. sezeni 3. roèního zasedání 1864.

Diese Anträge sind folgende:

1. Der Antrag des Herrn Dr. Görner wegen erbetener Ausscheidung der Gemeinde Buggau aus der Gemeinde Meinetschlag.

Der Landesausschuß hat diesen Gegenstand, wie aus den Verhandlungsakten hervorgeht, deshalb vertagt, weil durch die Grundzüge zur Regulirung des Gemeindewesens vom 5. März 1862 den Gememden das Recht eingeräumt worden ist, sich zu trennen, und möglicherweise der Landtag in der Gemeinde-ordnung bestimmen wird, daß jede Ortschaft als Gemeinde anzusehen sei, womit die Petition erledigt wäre, während im entgegengesetzten Falle die Ausscheidung nur in Folge eines besonderen Landesge-setzes möglich wäre.

Der Landesausschuß theilt die Ansicht, daß der Antrag nach Feststellung des Gemeindegesetzes erledigt werden könne.

2. Der Antrag des Abgeordneten Herrn Slawik auf Aufhebung der Institute der Kontributions- und Gemeinde-Schüttböden.

Die Kommission beantragt, diesen vertagenden Bericht des Landesausschusses zur Kenntniß zu nehmen, weil ohnedieß eine eigene Gesetzesvorlage über diesen Gegenstand in Berathung ist. Dieser Gesetz-vorschlag ist jetzt dem Landtage bereits erstattet und einer Kommission zugewiesen; es findet also der Antrag durch die Gesetzesvorlage seine Erledigung.

3. Der Antrag des Abgeordneten Herrn Waidele auf Revision der Bauordnung.

Hier ist gerade derselbe Fall; der Antrag wird durch die Regierungsvorlage, einen definitiven Beschluß des hohen Landtags und die zu erwartende Sankti-onirung der h. Regierung, wodurch die neue Bauordnung festgesetzt werden soll, vollkommen erledigt.

4. Der Antrag des Herrn Tempsky, im Wesentlichen dahin gehend:

a) es sei eine Kommission zur wissenschaftlichen Durchforschung Böhmens durch den Landesausschuß zu bestellen;

d) deren Sammlungen seien im vaterländischen Museum zu hinterlegen;

c) die Kommissionsmitglieder haben lediglich Anspruch auf Vergütung ihrer als solche gehabten Auslagen;

d) zu deren Deckung wird ein Kredit von 2500 fl. öfterr. W. eröffnet.

Obschon in der Kommission einige Bedenken rege wurden, ob überhaupt die in dem Antrage be-regte Aufgabe der Stellung des Landes-Ausschußes entsprechen und bei der geringen Dotation irgend ersprießliche Erfolge in Aussicht stellen möchte, hat dieselbe doch, die Löblichkeit der Intention nicht verkennend, einen definitiv ablehnenden Antrag nicht stellen wollen. Wohl aber glaubte sie den Antrag stellen zu sollen, der hohe Landtag wolle bei der jedenfalls mindern Dringlichkeit des Antrags den Bericht des Landes-Ausschusses einfach zur Kenntniß nehmen; ein Antrag, dem der Landes-Ausschuß sich vollkommen anschließen muß, nachdem er durch Arbeiten so sehr in Anspruch genommen ist, daß er einer so umfangreichen Arbeit mit den bestehenden Kräften nicht genügen könnte.

5. Der Antrag des Herrn Abg. Leidl auf Ermittlung der für die bleibende Behebung des Nothstandes im Erz- und Riesengebirge erforderlichen Maßregeln.

Die Kommission hat den vertagenden Bericht des Landes-Ausschusses deßhalb nur zur Kenntniß zu nehmen vorgeschlagen, weil alle Einleitungen, diese Anträge einer definitiven Erledigung zuzuführen getroffen waren, wie auch in dieser Session erwähnt worden ist, fortwährend noch getroffen werden ; das definitive Projekt, das die Kommission an den hohen Landtag geleitet hat, jetzt der Erwägung unterliegt und der Antrag so bald als möglich erledigt werden wird.

6. Antrag des Herrn Køiwánek und Dr. Trojan auf Kommassation der Gründe und Drainage.

Die Kommission hat diesen Antrag und eben auch vorläufig die weitern Arbeiten vertagen zu sollen geglaubt; weil jedoch die Verhandlung über Kommassation und Drainage wesentlich das Zustandekommen eines Gemeinde-Gesetzes voraussehen und es vielleicht zweckmäßiger sein wird, erst nach Erlaß eines Gemeindegesetzes dazu zu schreiten.

7. "Antrag des Herrn Abgeordneten von Wai-dele und Genossen auf Errichtung landwirthschaftli-cher Musteranstalten, auf Gestattung des Tabakbaues und auf Revision des Feldpolizei-Gesetzes. Die Kommission war der Ansicht, daß bei der Masse dringender und primärer Aufgaben die susvendirte Erledigung der vorliegenden Anträge um so mehr als gerechtfertigt erscheine, als über Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichts ohnedieß eine Vorlage des Landesausschusses bereits augekündigt ist, weßhalb dessen Bericht einfach zur Kenntniß zu nehmen wäre"

Die Vorlage ist bereits eingereicht, und der Landes-Ausschuß muß sich um so mehr diesem Antrage der Kommission anschließen.

8. "Antrag des Herrn Abgeordneten Rotter auf Regelung des Stolapatentes. Bei dem Umstände, daß dieser Gegenstand keinesfalls dringlich ist, wird beantragt, den Bericht des Landes-Ausschusses einfach zur Kenntniß zu nehmen. Auch in dieser Richtung hat der Landes-Ausschuß keinen Antrag gestellt.

9. Von den im Berichte des Landes-Ausschusses nicht erwähnten Anträgen findet

a) derjenige des Abgeordneten Herrn Bischof Jirsik wegen Widmung eines Theiles der Landeseinkünfte zu Gunsten der Restaurirung des Prager Domes, welcher laut Vorakten dem Landespräliminare beitiegt, daselbst seine Erledigung."

Ist im vorigen Jahre von der Budget-Kommission behandelt worden und wird m diesem ebenfalls von der Budgetkommission behandelt werden.


14

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864. 1

X. sezení 3. roèního zasedání 1864.

b) Der Antrag des Herrn Tempsky und Mg. Krejèí auf Regelung der Museumsangelegen-heit findet, soweit es sich um momentane Unterstützung handelt, seine Erledigung am geeignetsten bei derjenigen des Landesbudgets; was aber die definitive Regelung der Verhältnisse dieses Museums anbelangt, so schweben bisher noch die Verhandlungen zwischen dem Ausschusse des letzteren und dem Landes-Ausschusse.

Auch in dieser Beziehung hat sich der Landes-Ausschuß dem Antrage der Kommission angeschlossen.

Oberstlandmarschall: Bezüglich der unter 3 angeführten Anträge, wünscht da Jemand das Wort zu ergreifen?

Dr. Trojan. Žádám o slovo. Zde jsou nám uvedené záležitosti, o kterých má se teprv podati zpráva, kterou tedy máme oèekávati, jakoby nebyly ještì dosti zralé k uvážení; nacházím ale mezi vìcmi tìmi v odstavci 2. záležitost již odbytou, totiž zrušení sýpek kontribuèenských a obecních. Zdá se mi býti zbyteèné, abychom to odkazovali na budoucnost.

Mánie již zákon od 9. èervence 1863, kterým je ta vìc úplnì odbyta, definitivnì vyøízena; proèež navrhuji, abychom tento 2. odstavec co odbytý vylouèili z tìch, o kterých má ještì býti jednáno.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir nur zu bemerken, der Antrag geht dahin, der hohe Landtag wolle zur Kenntniß nehmen die Darlegung des Landes-Ausschusses, warum diese Gegenstände dermalen noch nicht zur Erledigung gekommen sind.

Graf Thun: Die schon im vorigen Jahre hätten zur Darstellung kommen sollen.

Oberstlandmaischall: Es handelt sich nicht um den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, sondern um die Kenntnißnahme der Darlegung der Gründe, warum in die Verhandlung noch nicht eingegangen werden konnte, und bezüglich der Kontributions-Schüttböden behebt sich das von selbst durch den Erlaß des Gesetzes.

Graf Clam-Martinitz: Ich bin an sich auch mit diesen Anträgen einverstanden und ich erlaube mir nur einige Worte zu erwähnen in Bezug auf den Punkt 4, damit nicht durch das in der Begründung gewählte Wort "die mindere Wichtig keit des Antrages" ein Präjudiz für diese Angelegenheit erwachse, welche doch zur Berathung des hohen Landtages gelangen wird. Es ist die Minder-Wichtigkeit allerdings nicht zu bestreiten, in der Richtung in welcher sie ursprünglich vom Landes-Ausschusse selbst angewendet worden ist, nämlich gegenüber den unmittelbar dringenden Aufgaben des Landes-Ausschusses und in der Richtung, wenn diese Angelegenheit vom Landes-Ausschusse selbst in die Hände genommen werden sollte. Seitdem aber hat die Angelegenheit Fortschritte gemacht; sie ist in die richtige Bahn geleitet worden und es wurde die Initiative nicht vom Landes-Ausschusse erwartet, sondern von den zunächst dazu berufenen Kreisen ergriffen, von den Gesellschaften des Museums und der patriotisch-ökonomischen Gesellschaft. Sie haben ein gemeinsames Komité ins Leben gerufen, welches in dieser Angelegenheit Beschlüsse gefaßt hat, und mit der Bitte um Unterstützung vor den Landtag treten wird.

Es ist dadurch, wie ich erwähnt habe, die Sache in das richtige Geleise geleitet worden, nämlich nicht als unmittelbar vom Lande zu begründende und zu leitende Unternehmung, sondern nur als eine allerdings wichtige, in manchen Beziehungen das Land berührende Angelegenheit, welche von den zunächst berufenen Kreisen ausgeführt werden soll. Es ist dieselbe aber jedenfalls wichtig für das Land und nur in dieser Richtung wollte ich einige Worte erwähnen gegen die Begründung, nur um nicht ein Präjudiz daraus erwachsen zu lassen für die, wie ich hoffe, günstige Erledigung derjenigen Bitte, welche demnächst dem Landtage unterbreitet werden wird. Nachdem der Landes-Ausschuß, wie Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall erwähnt hat. in dieser Beziehung nicht einen Antrag zum Uebergang auf Tagesordnung stellt, sondern einfach zur Kenntniß-nahme des Berichtes, so enthalte ich mich der Stellung eines eigenen Antrages.

Graf Franz Thun: Ich erlaube mir noch zu bemerken, bezüglich des Ausdruckes ,,mindere Dringlichkeit" in der Motivirung der Kommission, weß-halb sie den Antrag gestellt hat, lediglich zur Kenntniß zu nehmen, daß in dem Berichte der Kommission diese Motivirung enthalten ist und daß der Landes-Ausschuß auch die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Antrags nicht verkennend nur insofern zugestimmt hat, als sie eine für seinen Geschäftskreis weniger dringliche ist.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift —

Sadil (unterbrechend) Ich bitte ums Wort. Ich habe das Verzeichniß eingesehen und sah hier blos die Erledigung kurz berührt, daß sie dem hohen Staatsministerium vorgelegt wurde.

Es ist dieß mein Antrag wegen Regelung des Vereinsrechtes.

Oberstlandmarsch all: Ich bitte, das gehört vielleicht nicht zum Gegenstande der Verhandlung ; es betrifft einen andern Gegenstand. Vielleicht wollen Sie später eine Interpellation an mich stellen. Ich bitte daher die Verhandlung nicht durch einen fremden Gegenstand zu unterbrechen.

Graf Franz Thun: Es gehört nicht hierher, insofern es ein Antrag ist, der nicht im Jahre 1861 gestellt wurde, und nicht in den Anträgen begriffen ist, in welchen ich jetzt als Berichterstatter Bericht zu erstatten habe.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Frage stellen, ob das hohe Haus die eben im Rechenschafts-berichte des Landesausschusses bezüglich des Art. III. sub 1—9 angefühlten Gegenstände zur Kenntniß


15

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864. 1

X. sezeni 3. roèního zasedání 1864.n

immt. Diejenigen Herren, welche den Gegenstand zur Kenntniß nehmen, bitte ich die Hand zu erheben (Geschieht). Er ist zur Kenntniß genommen.

Graf Franz Thun: Ich erlaube mir jetzt auf die unter Rubrik I des Kommissionsberichtes aufgeführten Anträge überzugehen, nämlich auf diejenigen Anträge, bezüglich welcher auf Bildung eines eigenen oder auf Ueberweisung an einen schon bestehenden Specialausschuß angetragen wird; und ich werde bei jedem einzelnen Punkte mir anzuführen erlauben, ob der Landesausschuß sich diesem Antrage anschließt oder nicht. Hierher gehören:

a) der Antrag des Abgeordneten Rosenauer dahin lautend, daß die Regelung der Entschädigungsansprüche der Mühlbesitzer an schiff- und flößbaren Flüssen gegenüber der Schifffahrt und b) die Revision der Strompolizei-Ordnung vorgenommen werde. Der Landesausschuh hat diesen Antrag nicht zur Erledigung gebracht, weil laut des obgedachten Präsidialberichtes eine Regierungsvorlage im Sinne des Antrags in Aussicht steht. Nun ist zwar nach Aussage des Herrn Referenten des Landesausschusses mittlerweile der Entwurf eines Wasserrechrsgesetzes, welches zugleich strompolizeiliche Bestimmungen enthält, dem Landesausschuß zur Begutachtung mitgetheilt worden. Da aber der Gegenstand als überaus wichtig und durch vielfach erhobene Beschwerden als einer Regelung dringend bedürftig erscheint, war die Kommission des Erachtens, daß die Initiative des h. Landtages in Beziehung auf denselben geboten sei, weshalb sie beantragt: der h. Landtag wolle beschließen, eine aus neun Mitgliedern bestehende, durch die Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählende Kommission werde mit der Berichterstattung über den obigen Antrag beauftragt.

Der Landesausschuß hat gegen diesen Antrag keine Einwendung zu erheben.

Rosenauer: Ich bitte Exzellenz um das Wort. Mein in der ersten Jahressession dieses h. Hauses gestellter Antrag beabsichtigt einen, wie nur scheint, höchst unbilligen Uebelstand, welcher an den schiffbaren Flüssen Böhmens Seitens der Mühlbe-sitzer gegenüber der Schifffahrt obwaltet, abzustellen. Es wird wohl nicht geleugnet werden können, daß bei der Ablösung, wodurch die Wehren in die alleinige Erhaltung der Mühlenbesitzer übergingen, diese dabei ziemlich schlecht weggekommen sind. Man hat es hier mit den Elementen zu thun, einige unglückliche Eisgänge, verbunden mit einer öftern Zerstörung der Wehren haben manchen Mühlenbesitzer ruinirt. Es wurden im öffentlichen, allgemeinen Interesse die Flüsse Böhmens bis hoch hinauf an ihren Ursprung schiffbar und namentlich flößbar gemacht. Allein es kann nicht geleugnet werden, daß in demselben Maße, als der Wasserreichthum im obern Flußgebiete abnimmt, der Mühlenbesitzer durch das Offenhalten der Schleußen für die Schiffe und Flöße empfindlicher als in den untern Flußgebieten getroffen wird. Endlich aber wurde noch den Müh-lenbesitzern die Hälfte der Erhaltungskosten der Durchlässe aufgebürdet und in dieser Beziehung scheint mir die größte Unbilligkeit obzuwalten, und es scheint mir ein Gebot der Gerechtigkeit zu fordern, daß ein Objekt, welches in hervorragender Weise einem öffentlichen Interesse, namentlich der Navigation dient, auch entweder ganz aus dem Navigationsfonde erhalten, oder aber die Leistungen doch in billiger Weise vertheilt werden.

Was den zweiten Theil meines Antrages anbelangt, nämlich die Revision der Strompolizei-ordnung, so dürfte sich dieser schon aus der angedeuteten Erweiterung der Flößerei und Schifffahrt auf den flößbaren und schiffbaren Flüssen, ferner aus einem einfachen Hinblick in den §. 8 der Strom-polizeiordnung, worin die Vorschriften über das Offenhalten der Durchlässe enthalten find, welche aber bei einigermaßen gesteigertem Verkehr der Flößerei in den obern Flußtheilen gar nicht befolgt werden, und die meisten Klagen und Beschwerden von Seite der Flößer und Müller veranlassen, und endlich aus den gänzlich geänderten Verhältnissen rücksichtlich der Holzschwemme sich ergeben. Ich habe meinen Antrag absichtlich ganz allgemein gehalten, weil die Verhältnisse in den verschiedenen Flußgebieten verschiedenartiger Natur sind, und ich glaube nicht, daß sie sich immer innerhalb desselben werden erledigen lassen. Ich bitte den h. Landtag meinen Antrag vielleicht ebenfalls derjenigen Kommission zu überweisen, welche für das Straßen-bau-Konkurrenzgesetz bereits eingesetzt ist, und von der Bildung eines Spezialausschusses Umgang zu nehmen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen?

Rosenauer: Ich beantrage meinen Antrag an die Kommission zuzuweisen, welche bereits für das Straßenbau-Konkurrenzgesetz besteht.

Nám. maršál. Dr. Bìlský: Pan poslanec Rosenauer èiní návrh, aby jeho návrh stran náhrady majitelùm mlýnù na øekách splavných pøíslušící a stran zøízení policie øièní byl odevzdán k proskoumání oné komisí, která jest sestavena pro záležitost zemských silnic.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?

Graf Franz Thun: Ich erlaube mir im Namen des Landesausschusses zu erklären, daß er sich dem Antrage des Herrn Abgeordneten Rosenauer anschließt.

Ob erstland marschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so werde ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Rosenauer zur Abstimmung bringen, daß dieser Antrag der Straßenkommission zugewiesen werde. Ich bitte jene Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Graf Franz Thun: 2. der Antrag des Herrn Abgeordneten Wenzel Seifert lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen, daß die noch bestehenden Pfarr-und Schulzehnte im Sinne des Grundentlastungs -


16

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864. 1

X. sezení 3. roèního zasedání 1864.

gesetzes vom 4. März 1849 und der Minst.-Ver-ordnung vom 27. Juni 1849 abgelöst werden können.

Die in dem Antrage gestellte Forderung wird damit begründet, daß die unveränderlichen Natural-giebigkeiten an Kirchen, Pfarren, u. s. s., da sie im §. 6 des Patentes vom 4. März 1849 und im §. 49 der Minist.-Verordnung vom 27. Juni 1849 unbedingt und ohne jede Beschränkung für ablösbar erklärt worden sind, durch die Anordnung des Minist.-Erlasses vom 2. Februar 1850 Z.2358, welche die Ablösung von der innerhalb eines bestimmten Termins erfolgten Anmeldung abhängig macht, rechtlich nicht als berührt erscheinen, sondern von Amtswegen hätten abgelöst weiden sollen.

Die Kommission war des Dafürhaltens, daß, auch wenn die oben aufgestellte Behauptung als unrichtig bezeichnet weiden wollte, bei der unleugbaren politischen und wirthschaftlichen Wichtigkeit des vorliegenden Verhältnisses und bei dem Umstande, daß eine strenge Geltendmachung des oben gedachten Präklusiv-Termins gegenüber den oft unerfahrenen Ablösungsberechtigten in manchen Fällen in der That als hart erscheinen möchte, doch mindestens die Frage um die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Ablösungsoperates einer eingehenden Würdigung als bedürftig erscheine.

Die Kommission hat deshalb die Zuweisung dieses Antrages an eine eben aus 9 Mitgliedern aus den Kurien des ganzen Landtags zu wählende Kommission beantragt, der Landesausschuh hat in seinem Berichte dem Antrage beigestimmt; fühlt sich aber jetzt bewogen, nachdem über den ganzen Gegenstand bereits eine Kommission gewählt wurde, und in Thätigkeit besteht, seinen Antrag dabin zu modifizi-ren, daß dieser Antrag der über den Antrag des Herrn Ritter von Limbek und Leeder gewählten Kommission zugewiesen werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand noch das Wort zu ergreifen; wenn nicht, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte den Antrag böhmisch zu wiederholen.

Námìstek maršálkùv Dr. Bìlský: Zemský výbor ponavrhuje, aby návrh tento pana Sejferta byl k proskoumání odevzdán oné komisí, která pozùstává stran návrhu pana rytíøe Limbecka a pana poslance Leedera.

Oberstlandmarschall: Ich bitte abzustimmen. Diejenigen Herren, die dem Antrage beistimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.

Graf Franz Thun: Die Petition der Bürgerschaft Wittingau um Revision der die Ablösung und Regulirung der Servituten betreffenden Anordnungen und um Siftirung der dermaligen Ablösung und Regulirung.

Bei den vielseitigen in dieser Richtung erhobenen Klagen und der wenig günstigen Kritik, welche das Servitutsablösungsgesetz von Sachkundigen erfahren hat, sowie wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes in land- und vorstwirthschaftlicher Beziehung hat die Kommission den Antrag gestellt, auch diesen Antrag einer aus 9 Mitgliedern bestehenden von den Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählenden Kommission zuzuweisen. Der Landesausschuh schließt sich diesem Antrage an.

Dr. Grünwald: Prosím o slovo. Zdá se mi, že tento návrh již jest opoždìn. On byl r. 1861 udìlán, jak ještì komisí vyvazovací ve svých pracích nebyly tak pokroèily; nicménì ale pøedce míním, že by nebylo na škodu, aby se revise zákona o vykoupení služebností pøedsevzala, ponìvadž z vlastní zkušenosti vím, že mnoho pøípadù vyvazovacích tohoto druhu ještì není dokonèeno a nebude snad žádnému neznámo že se vidìla vláda aneb vlastnì zákonodárství pohnuto, dotèený zákon zmìniti ze zvláštního ohledu na Solnohrady, a že v letošním zasedání v Hoøejším Rakousku se od tamnìjšího snìmu podala prosba na zákonní moc, aby promìny, které se staly ve Solnohradì, se rozšíøily na Hoøejší Rakousko.

I my máme zvláštní pomìry, které to žádají, aby tento zákon, jako všeobecný pro celou øíši vydán, byl ponìkud zmìnìn. Já vím ne z jedné pøípadnosti, že zvláštì nesou tìžce ti, kterým se práva služebnostná vykupují, tu okolnost, že se výkup dìje s penìzy. Zvláštì k tomu èelí mùj návrh, aby se to nedìlo, nýbrž aby se vykupovala práva služebnosti vìcmi, a protož prosím, aby slavný snìm pøijal návrh od zemského výboru uèinìný, aby se pøedmìt tento pøidìlil komisí 9 údù zvolených skrze kurie z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen. Somit ist die Debatte geschlossen. Ich werde zur Abstimmung schrei-ten. Der Antrag des Landesausschusses geht dahin, daß zur Vorberathung über diesen Antrag eine Kommission von 9 Mitgliedern gewählt werde, in welche jede Kurie 3 Mitglieder zu wählen hat.

Námìstek maršálkùv Dr. Bì1sky: Zemsky výbor èiní návrh aby návrh, poslance pana doktora Grünwalda byl odevzdán k proskoumání komisi skládající se z 9 údù, které má voliti každá kurie po tøech a sice z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hände aufzuheben. (Geschieht). Ist in der Minorität. (Ge-murmel.) Ich bitte die Herren, welche mit dem Antrag einverstanden sind, aufzustehen. Ruf: Wir wissen nicht, um was es sich handelt. (Geschieht.) Minorität.

Graf Franz Thun: Die Herren wissen nicht, worum es sich handelt es handelt; sich um den Antrag des Landesausschusses, resp. der im vorigen Jahre bestandenen Kommission, den Antrag des Abgeordneten Grünwald auf Revision der die Ablösung und Regelung der Servituten betreffenden Anordnungen, einer Kommission von 9 Mitgliedern,


17

X. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

X. sezení 3. roèního zasedání 1864.

ie aus dem ganzen Landtage durch die Kurien zu wählen sei, zu überweisen.

Dr. Brauner: Der Herr Berichterstatter hat ausgelassen "auf Sistirung"

Graf Franz Thun: Ja, die Kommission ist zu wählen zum Zwecke der Revision der die Ab-lösung und Regelung der Servituten und Sistirung der damaligen Ablösung betreffenden Anordnungen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich glaube es ist entschieden die Minorität.

Graf Franz Thun: Der 4. Antrag ist der des Abgeordneten Waidele. auf Förderung der Gründung von Gewerbefachschulen. Die Kommission hat im vorigen Jahre in dem Berichte beantragt, diesen Antrag, der über den Antrag des Abgeordneten Mayer auf Gründung der Landesgewerbsschulen eingesetzten Kommission mit zu überweisen. Der Kom-missionsbericht ist nicht mehr zur Vorlage gekommen; inzwischen hat die über den Antrag des Abgeordneten Mayer erwählte Kommission ihre Thätigkeit vollkommen abgeschlossen, Bericht erstattet und es ist in Folge dessen die Subvention der Präger Ge-werbeschule beschlossen worden. Es kann sich der Landesausschuß dem Antrage der Kommission nicht anschlichen und glaubt den Antrag stellen zu müssen über den Antrag des Abgeordneten Waidele zur Tagesordnung überzugehen, und zwar aus dem Grunde, weil einmal der Antrag sehr allgemein lautet; zweitens, weil nach der innigen Ueberzeugung des Landesausschusses m solchen Fällen die allgemeine Förderung der Gründung der Gewerbefachschulen nicht Sache der Initiative des Landesausschusses und des Landtages ist und von diesem nur von Fall zu Fall entschieden weiden kann; ferner weil dem Antrage durch die Erledigung des Antrages des Abgeordneten Mayer im vorigen Jahre bezüglich einer Gewerbeschule entsprochen worden ist und wenn ein Anlaß durch die Initiative von anderer Seite sich ergiebt, im einzelnen Falle, andererseits wieder entsprochen werden kann. Der Landesausschuß glaubt nicht die Wahl einer neuen Kommission zur Beurtheilung dieses Antrages über die allenfalls zu kreirenden oder zu unterstützenden Gewerbeschulen in Antrag bringen zu sollen, sondern stellt den Antrag auf Uebelgang zur Tagesordnung.

Abgeordneter von Waidele: Ich bitte ums Wort. Alle die heute schon wiederholt unter meinem Namen gestellten Anträge sind Kollektivanträge, welche ich mit unterschrieben habe u. z. der Erste; daher gehen sie alle unter meinem Namen. Allein bisher hat weder in der Verhandlung des Vorjahres, noch in der des heutigen Tages nicht Einer von ihnen einen Vater gefunden, der das Wort ergriffen hätte, um sich zu diesem Antrage zu bekennen und sie zu unterstützen. (Heiterkeit.) Ich als Pathe sehe mich auch nicht verpflichtet weiter einzutreten und werde das Schicksal über mich ergehen lassen, daß die unter meinem Namen genannten Anträge der Tagesordnung überwiesen werden.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Der Antrag geht dahin, über den Antrag des Abgeordneten Waidele auf Förderung oder Gründung von Gewerbefachschulen zur Tagesordnung überzugehen.

Nám. marš. Dr. Bìlsky: Zemsky výbor èiní návrh, aby pøes návrh pana poslance z Wei-dele, aby se totiž podporovalo zakládání pøedmìtových škol prùmyslových, se pøešlo k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Ich bite über die-sen Antrag durch Aufheben der Hände abzustimmen. — (Geschieht) Ist angenommen.

Graf Franz Thun: Der letzte Antrag dieser Gruppe ist von den Herren Abgeordneten Èupr, Rotter, Neumann und Tonner gestellt. Der Antrag auf Aufhebung des Propinationsrechtes, um welche in der Petition des Klattauer Bezirkes gebeten war.

Die Kommission hatte die Wahl eines Ausschusses von 9 Mitgliedern eben auch durch die Kurien aus dem ganzen Landtag beantragt. Der Landesausschuß schließt sich im Prinzipe vollkommen dem Antrage an. Ich glaube aber vorläufig die Vertagung dieser Wahlen vorschlagen zu sollen, und zwar aus dem Grunde, weil der Landesausschuß, wie ich in dem Berichte desselben, den ich vorzulesen die Ehre gehabt habe, erwähnt habe, wenigstens bemüht war, das nöthige Material für die Arbeiten der Kommission herbeizuschaffen, also eigentlich Aufschluß über die Art und Weise, wie die Frage in anderen Staaten gelöst worden ist, beigeschafft hat; er sich überdies mit der Bitte an die hohe Statthalterei gewendet hat, sie möge eine En-quete einleiten und durch dieselbe die für die Beurtheilung dieser Frage nach allen Seiten erforderlichen Daten beischaffen. Der Landesausschuß behält sich vor, sobald ihm das Resultat der Enquete bekannt geworden ist und das ganze Material, was zur Verarbeitung der Frage nothwendig ist, ihm wirklich zu Gebote steht, dann sogleich den Gegenstand zu rekapituliren und die Wahl einer Kommission wirklich zu beantragen; vorläufig, glaube ich, dürfte die Wahl einer Kommission vorzeitig sein. Es wird die Herbeischaffung des Materials bedeutende Zeit in Anspruch nehmen, und dürfte diese vielleicht vom Landesausschuß bereits genügend eingeleitet sein.

Dr. Èupr: Žádám o slovo.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dr. Èupr hat das Wort.

Dr. Èupr: Dovolil bych si ponavrhnouti, aby se již dnes zvláštní komise vyvolila k tomuto pøedmìtu, a sice komise sestávající z 9 údùv z celého snému od kurií zvolených, a pod-poruju. návrh tento tím, že pøedmìt tento již 3 léta se nachází v rukou výboru zemského, a že

3


18

X. Sitzung der 3. Jahres- Session 1864.

X. sezení 3. roèního zasedání 1864.

nemùže nikterak vyniknout ze stadium prvního ètení.

Myslím, když dùležitou vìc tuto do rukou vezme zvláštní komise, že vydatnìji bude moci pùsobiti.

O dùležitosti tohoto pøedmìtu, který v ú-plném odporu stojí s nynìjším zákonodárstvím, a který jest pouhý zbytek patentù robotních, myslím, že netøeba slov dále šíøiti.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeord-nete Èupr trägt an: Es soll für diesen Gegenstand sogleich zur Wahl einer Kommission aus 9 Mitgliedern geschritten werden, in welche jede Kurie 3 Mitglieder zu wählen hat. Der Landesausschuß trägt an, es soll die Wahl dieser Kommission jenem Zeitpunkt vorbehalten werden, bis er in der Lage ist, das Resultat der eingeleiteten Enquete- Kommission dem hohen Landtage vorzulegen. Ich werde die Unterstützungsfrage für den Antrag des Abgeordneten Èupr, wegen sogleicher Einsetzung der Kommission stellen. Ich bitte die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn nicht, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich glaube doch zuerst den Antrag des Landesausschusses als einen vertagenden vorausschicken zu müssen, und ich werde zuerst den Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung bringen, der dahin geht, die Zusammensetzung einer Kommission zur Berathung des Antrages des Abgeordneten Èupr und Genossen wegen Aufhebung des Propinationsrechtes zu vertagen, bis der Lan-desausschuß in der Lage sein wird, das Ergebniß der hierüber eingeleiteten Kommission und der Erhebung der statistischen Daten dem hohen Landtag vorzulegen.

Námìstek marš. Dr. Bìlský: Zemský výbor èiní návrh, aby volba zvláštní komise pro zkoumání návrhu o zrušení práva propinaèního byla odroèena, až zemský výbor o tom dálší zprávu uèiní.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben, (geschicht.) Ist angenommen. Hiermit entfällt der Antrag des Abgeordneten Èupr.

Graf Franz thun: Ich gehe auf die letzte, der in dem Berichte der Kommission aufgefuhrten Gruppe uber, auf die Gruppe derjenigen Untrage bezuglich melchen die Ruckveisung an den Landesansschuß oder die Nebermittlung an die Staatsbe hörden durch den Landesausschuh beantragt wurde.

Ich habe bereits im Berichte des Landesaus-schußes erwähnt, daß der Landesausschuß die Pflicht hat, diese Anträge in ganz anderer Weise zu behandeln und bezüglich jedes Einzelnen das aufzuführen, was er bereits gethan hat oder zu thun für nothwendig hält. Der erste hieher gehörige Antrag ist der Antrag der Herren Brosche und Tempský, dahin gehend:

a) die in Böhmen bei Erlaß der Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859 bestandenen, mit dem Rechte der Ausschließlichkeit begünstigten Real-gewerbe haben Anspruch auf eine billige Entschädigung;

d) über die Zahl der zu solcher Entschädigung Berechtigten, über den Betrag dieser Entschädigung und über die Art und Weise, in welcher sie zu leisten wäre, hat eine besondere Kommission Bericht zu erstatten.

In dem vorgetragenen Landesausschußberichte habe ich bereits aufgeführt, daß der Landesausschuß in die Behandlung dieser Frage eingegangen ist, daß jedoch bei den betreffenden Verhandlungen hervorgegangen ist, daß die hohe Regierung bezüglich dieser Frage allem Anscheine nach bereits eine En-quete, mehrere Erhebungen eingeleitet hat, daß es der Landesausschuß für seine Pflicht erachtet hat, vorerst die Anfrage an die hohe Regierung zu richten, ob sie in Bezug auf diese Entscheidung der Besitzer der Realgewerbe selbst die Initiative zu ergreifen gedenkt, oder wenn dieß nicht der Fall wäre, bereit wäre, dem Landesausschuß die auf Grundlage der Enquete gesammelten Daten seiner Zeit abzutreten.

Bisher ist die Verhandlung mit dem Herrn Referenten.....

Oberstlandmarschall: Der Herr Referent wird vielleicht.......

Dr. Görner: Ich erlaube mir dem hohen Landtage die Mittheilung zu inachen, daß die Regierung mit aller Bereitwilligkeit diejenigen Vorerhebungen, welche dort im Protokolle niedergelegt worden sind, mitgetheilt hat, daß in Folge dessen auch mitgetheilt wurde, daß die hohe Regierung nicht gewillt wäre, selbst irgendwie die Initiative in dieser Frage zu ergreifen. Von Seiten des Lan-desausschußes ist nach dieser Mittheilung sogleich die Angelegenheit wieder in Angriff genommen worden.

Es wurden die Handelskammern ihre Gutachten diesbezüglich abzugeben aufgefordert. Von diesen Gutachten ist bisher lediglich das der Bud-weiser Handelskammer eingelangt. Ich hoffe, daß in der nächsten Zeit auch die übrigen einlangen werden, worauf der Landesausschuß nicht unterlassen wird, wo möglich noch in dieser Session, wo nicht so in der nächsten, die Vorlage au den Landtag zu machen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den hohen Landtag, diese Anzeige zur Kenntniß zu nehmen; falls keine Einwendung dagegen erhoben wird, so glaube ich es als angenommen betrachten zu können.

Graf Franz Thun: Die Anträge der Herren Abgeordneten Jerie und Rotter wegen Revision des stabilen Grundsteuerkatasters, auf welchen auch eine vom Abgeordneten Matoušowský gerichtete Petition des Bezirkes Planic abzielt.

Diese sämmtlichen Vorlagen wurden ganz nach


19

X. Sitzung der 3. Jahres Session 1864.

X. sezení 3. roèního zasedání 1864.

dem Antrage der Kommission dem kaiserlichen Ministerium zur geeigneten Benützung, bei der Gesetzes-vorlage über die Form der direkten Besteuerung, welche ohnedies dem hohen Reichsrathe zugesagt worden ist, übergeben. Es dürfte da der Laudes-ausschuß Alles gethan haben, was in seiner Macht stand.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den ho-hen Landtag diese Anzeige zur Kenntniß zu neh-men. Wenn nichts dagegen eingewendet wird, so nehme ich an, daß sie zur Kenntniß genommen worden ist.

Graf Franz Thun: Der 4. Antrag recte 3. des Abgeordneten Herrn von Waidele auf Errichtung, von Kreis-Arbeitshäusern und der speciell auf Errichtung von Zwangsarbeitshäusern gerichtete Antrag des Herrn Abgeordneten Rotter.

Der Landesausschuß hat diese beiden Anträge in ausführliche Bearbeitung genommen und einen eigenen als Beilage beim Landtagsberichte liegenden Bericht erstattet, in welchem er auf Uebergang zur Tagesordnung vorläufig bezüglich beider Anträge anträgt.

Wenn das hohe Haus die Motivirung dieses Antrages wünscht, so werde ich mir erlauben, den Beilagsbericht vorzulesen. — (Rufe: Nein!)

Oberstlandmarschall: Der Bericht ist gedruckt in den Händen des hohen Hauses; vielleicht würde das hohe Haus sich bestimmt finden, von dem Vorlesen des Berichtes Umgang zu nehmen. — Wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, so nehme ich es als angenommen an und ich bitte blos den Schluß des Antrages zu lesen.

Graf Franz Thun: Der Schluß des Antrages geht dahin, der hohe Landtag wolle über beide Anträge vorläufig wenigstens zur Tagesordnung übergehen.

Snìm. sekr. Schmidt: Slavný snìm raèiž stran obou tìchto návrhù prozatím aspoò pøejít k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreist, so schreite ich zur Abstimmung. Ich bitte diesenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hände zu erheben. Er ist angenommen.

Graf Franz Thun: 5. recte 4. Antrag des Herrn Abgeordneten Wenzel Kratochwil auf Regelung des Jagdrechtes, zerfallend in die 3 bereits mehrmals erwähnten Anträge, von denen der erste Antrag auf den Entwurf eines neuen Jagdgesetzes geht, der zweite eine andministrative zeitweilige Maßregel beabsichtigt.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir zur Kenntniß zu bringen, daß darüber bereits ein abgesonderter Bericht des Landesausschußes erstattet ist, demnächst in Druck gelegt, vertheilt, und auf die Tagesordnung gesetzt werden wird, womit sich dieser Punkt beheben wird.

Graf Franz Thun: 6tens eigentlich 5tens endlich der Antrag des Herrn Abgeordneten Zap auf Uebergabe des Normalschul-, Religions- und Milesimo-Stiftungsfondes an den Landesausschuß. Wie ich bereits vorgelesen habe, ist diese Frage auch von der Budgetkommission im vorigen Jahre rege gemacht worden, und wird heute in dem der Budgetkommis-sion vorliegenden Berichte über das Budget des Jahres 1864 ohnedies wieder zur Verhandlung kommen, es dürfte also nicht nothwendig sein sie extra einer Verhandlung zu unterziehen.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts dagegen erinnert wird, so nehme ich an, daß der hohe Handtag diese Anzeige des Landesausschußes zur Kenntniß nimmt.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht über die Subventionirung der Stein-schönauer Modellirschule. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den Bericht vorzutragen.

Ritter v. Peche liest:

Hoher Landtag!

Mit a. h. Entschließung vom 13. Jänner 1855 haben Se. k. k. Apostolische Majestät der Gemeinde Steinschönau im Bezirke Böhmisch-Kamniß zur Bestreitung der Kosten eines Lehrers für den höheren Zeichen- und Modellirunterricht behufs besserer artistischer Ausbildung der Glasschneider und Glasschleiser aus Staatsmitteln eine Subvention jährlicher 500 fl. (5. M. auf die Dauer von 5 Jahren mit dem Beisatze allergnädigst zu bewilligen geruht, "falls die Gemeinde nicht früher in die Lage käme, diese Auslage ganz oder theilweise aus eigenen Mitteln zu bestreiten."

Diese fünfjährige Subventionsfrist ging mit Schluß des Monates März 1861 zu Ende, worauf sich die Gemeinde bei den Staatsbehörden um weitere Gewährung dieser Vergünstigung verwendete. Dos hohe Staatsministerium lehnte jedoch mit Erlaß vom 11. Feber 1861 die fernere Subventioni-rung aus Staatsmitteln ab, erklärte sich jedoch bereit, dieselbe aus dem böhmischen Domestikalsonde in dem Falle zu bewilligen, wenn die Herren Stände hiezu ihre Einwilligung ertheilen würden.

Auf diese Art und nachdem inzwischen die gegenwärtige Landesvertretung aktivirt worden war, gelangte diese Angelegenheit vor den nun bestehenden Landesausschuß, welcher die angesuchte Subvention pr. 525 st. ö. W. mit Gremialbeschluß vom 28. Mai 1861 Z. 3337 für die Jahresperiode vom I. April 1861 bis Ietzten März 1862 und einen gleichen Betrag für die Zeit vom 1. April 1862 bis letzten März 1863 aus dem Domestikalsonde flüssig machte und hiezu in der vorjährigen Session unter Rechtfertigung seines Vorganges für diese Verausgabungen die Genehmhaltung des hohen Landtages erwirkte.

In dem für die Veiwaltungsperiode vom 1. November 1862 bis letzten Dezember 1863 von dem hohen Landtage genehmigten Landesbudgete ist diese Subvention mit dem Betrage pr. 525 fl. ö. W. im Landesfonde eingestellt, und hierauf solche nach Genehmigung des hohen Landtages der Gemeinde für die Zeitperiode vom 1. April 1863 bis Ende März 1864 flüssig gemacht worden.

3*


20

X. Sitzung du 3. Jahres-Session 1864.

X. sezení 3. roèního zasedáni 1864.

Es handelt sich nun um die fernere Subven-tionirung dieser Schule vom 1. April l. I. angefangen.

In dieser Beziehung hatte die Gemeinde Stein-schönau, gemeinschaftlich mit den Gemeinden Meistersdorf, Ullrichthal, Parchen, Falkenau, Preschkau, Ober-Kamnitz, Böymisch-Kamnitz und Nieder-Kamnitz bereits in der vorjährigen Landtagssessien eine durch den Abgeordneten Dr. Klier überreichte Petition bei dem hohen Landtage eingebracht, worin um Erstrek-kung der Subvention aus 5 Jahre, beziehungsweise vom 1. April 1864 an gerechnet auf 4 Jahre, mithin bis Ende März 1868 gebeten wird.

Aus den in der Petition und deren Beilagen niedergelegten Daten geht hervor, daß diese Schule bis jetzt eine sehr ersprießliche Wirksamkeit bethätiget hat, die Verbreitung besseren Geschmackes, Anwen-dund richtiger Formen und gefälliger Dekorirung und die hiedurch bedingte bessere Absahfähigkeit der Produkte der Glasindustrie werden als jetzt schon wahrnehmbare Erfolge dieser Schule dargestellt und die vermehrte Nachfrage nach Industrieerzeugungen jener Gattung, welche vordem die Konkurrenz mit der an Invention und Geschmack ver Ausführung vorzüglicheren Waare des Auslandes namentlich Frank-reichs nicht bestehen konnte, als Beleg hiefür angeführt. Die Richtigkeit dieser Angaben wird auch von Seiten des diesfalls einvernommenen k. k. Bezirksamtes Böhmisch-Kamnitz vollkommen bestätigt, welches über Requisition des Landesausschusses weiters auch die nöthigen Rachweisungen über die Vermögenslage der an der Erhaltung der Steinschönauer Gewerbs-schule theilnehmenden Gemeinden einsendete, aus welchen die Unzulänglichkeit der Gemeindekonkurrenz zweifellos hervorgeht. Steinschönau selbst ist bereits mit einem 50% Kommaunalzuschlage zur direkten landesfürstl. Steuer belastet. Unter diesen Umständen und in Erwägung dessen, daß die Erhaltung dieser Lehranstalt eine Lebensfrage für die Glasindustrie des nordwestlichen Böhmens bildet, und daß in einer entsprechenden Förderung dieses Industriezweiges füglich nicht ein blos lokales Interesse erblickt werden kann, hat der Landesausschuß nicht Anstand genommen den bisherigen Subventionsbetrag jährlicher 525 fl. ö. W. auch bereits in den Voranschlag des Landesfondes auf das Jahr 1864 einzustellen, wor-nach im Genehmigungsfalle die Exigenz dieser Schule für die Jeit vom 1. April 1864 bis Ende März 1865 bedeckt sein würde und erlaubt sich in weiterer Erwägung des Umstandes, daß das erfolgreiche Gedeihen jener Schule nur dann als gesichert zu betrachten ist, wenn der Gehalt ihres allseitig als eminent geschilderten dermaligen Zeichen- und Modellir-Lehrers Johann Dwoøaèek auf mehrere Jahre hinaus gedeckt, unter Zuschluß der Verhandlungsakten in %' überdieß den Antrag zu stellen:

Hoher Landtag wolle der Gemeinde Steinschönau als Beitrag zur Erhaltung der dortigen Zeichen-und Modellirschule eine Subvention mit dem Betrage jährlicher 525 fl. ö. W. auf 3 Jahre vom 1. April 1865 angefangen bewilligen.

Slavný snìm raèiž obci Šenovu Kamenickému povoliti na vydržování tamní kreslíøské a vzorkovací školy 525 zl. r. è. roèní subvence na dobu tøí let, 1. dubnem 1865 poèínajíc.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Herr Dr. Klier.

Dr. Klier: Es liegt zwar die Idee sehr nahe, diesen Antrag der Budgetkommission zuzuweisen; allein ich glaube doch den Antrag des Landesaus-schußes sehr befürworten zu sollen, indem es sich hier um eine an und für sich sehr einfache Sache handelt, indem diese Sache durch den hohen Landesausschuh schon sehr eindringend gut motivirt worden ist und es sich hier um die Unterstützung einer Schule handelt, von welcher, ich möchte sagen, ein Industriezweig in seiner Zukunft ahhängig ist; denn eben die ausländische Konkurrenz war de Ursache, welche zuerst dahin drängte, von Seite der Gemeinde Steinschönau die Bitte zu stellen, daß eine solche Schule dort ins Leben gerufen werde, welche den Arbeiter befähigt, eine solche Arbeit zu leisten, welche eben die Konkurrenz bestehen macht. Es betrifft einen Industriezweig, der, ich möchte sagen, den Ruhm Böhmens durch die ganze Welt verbreitet hat, es gibt einen Industriezweig, welcher den Wohl-stand des Landes dadurch fördert, indem er eben feine Haupterzeugnisse nach außenhin verbreitet und einer äußerst zahlreichen Arbeiterbevölkerung einen lohnenden Verdienst gibt. Ich erlaube mir aus diesen Gründen also den Antrag des Landesausschußes zu unterstützen, damit der hohe Landtag gleich beschließe, der Steinschönauer Schule eine jährliche Subvention von 525 fl. auf 3 Jahre zu genehmigen.

Graf Franz Thun: Ich erlaube mir den Worten des Redners vor mir einige Worte der Unterstützung beizufügen. Die Schule von Steinschönau befindet sich auch in meinem Wahlbezirk. Ich habe mich von dem vortrefflichen Gedeihen der Schule, von der ausgezeichneten Eignung des Lehrers derselben, von dem massenhaften Besuche der Schule persönlich überzeugt. Ich erlaube mir hervorzuheben, daß die Schule größtentheils von Glasarbeitern besucht wird, daß die Lehrlinge dieser Schule mitunter aus stundenweit von Steinschönau entlegenen Dörfern sind, daß trotzdem der Schulbesuch ein zahlreicher, selbst den ganzen Winter über ein außerordentlicher ist, daß die Knaben stunden-weit selbst im Winter der Schule zueilen, und daß der wirkliche Erfolg der Schule wegen der allgemeinen Verbreitung des Unterrichts und der Wirksamkeit desselben bedeutend ist. Ich muß dem Antrage des Redners vor mir im vollen Maße beistimmen wegen der Wichtigkeit des Industriezweiges, um den es sich handelt, und wegen der Wichtigkeit


21

X. Sitzung der 3. Jahres- Session 1864.

X. sezeni 3. roèního zasedání 1864.

des Einflußes der Kunst gerade auf diesen Industriezweig. Ich habe diese nicht näher berühren zu sollen geglaubt. Es ist eben einer der Fälle, wo In-dustrialschulen bei von anderen Seiten vorkommender Anregung und Initiative von Seite des Landtags vielleicht am zweckmäßigsten unterstützt werden.

Oberstlandmarsch all: Herr Abgeordneter Stanìk!

Dr. Stanìk: Nemám nikoliv v úmyslu, abych mluvil proti Škole samé, nemám ani pomyšlení na to; ale když se škola ta dost již od r. 1855 podporuje, a když prùmysl i industrie skelní je tak rozsáhlá, tu se musím diviti, že se škola posud tak nevyvinula, aby sama o sobì se vydržela. Ty dùvody nepohnou mì k tomu, abych pro to hlasoval, nýbrž jen, jeli jakého dùvodu, tak jest to ten, aby to, co teï tak dùležitého se stalo, se okamžitì nezarazilo. Myslím, že by bylo pro budoucnost záhodno, aby škola, která tak rozsáhlou industrii, jak byl pøedmluvèí mùj povìdìl, podporuje, takovou stavbu malou zvláštì si upravila.

Oberstlandmarschall: Herr Doktor Schmeykal!

Dr. Schmeykal: Wenn darauf hingewiesen wird, daß die Gemeinde Steinschönau oder die dortigen Glasindustriellen den Betrag von 525 fl. für diese Schule aufbringen und weitere Subventionen für dieselbe leisten sollen, so erlaube ich mir, was übrigens in dem Berichte schon hervorgehoben worden ist, zu bemerken, daß die Steuerkräfte der Gemeinde Steinschönau bis zum Neußersten gespannt sind. Die ordentlichen Einkünfte sind so gering, daß beinahe Alles durch Umlagen gedeckt werden muß. Die gewöhnliche Jahres-Umlage auf die direkten Steuern erreicht die Höhe von 50pCt. und in dem heurigen Jahre ist die Gemeinde Stein-schönau auf den Punkt gelangt, daß sie zu einer Umlage von 100pCt. greifen muß. Was die Industriellen insbesondere anlangt, kann ich konstatiren, daß dieselben für die Schule Unendliches leisten. Sie haben ein Gebäude für diese Schule adaptirt und hergestellt, und Lehrmittel in weitem Umfange für die Schule zur Verfügung gebracht. Allein endlich haben alle Opfer ihre Grenzen und sehr müßte ich bedauern, wenn der hohe Landtag die Subvention von 525 fl. ablehnen würde. Meine Herren! Es sind an der Glasindustrie und an dem Glashandel der Sünden genug begangen worden. Ich müßte beklagen, wenn zu diesen Sünden noch eine neue gehäuft würde, die um so empfindlicher wäre, als sie eben von der Landesvertretung ausginge. (Bravo.)

Oberstlandmaischall: Wünscht Jemand noch das Wort?

Prof. Krejèí: Dovoluji si vysloviti se v tomtéž smyslu, v jakém se vyslovil posl. Schmey-kal. Považuji také podporování prùmyslových škol za nejvydatnìjší podporu školství, nech jest to již kdekoliv, a myslím, kdyby byly dùvody pravdivé- a uznávám pravdivost dütvodü od pana Schmeykala uvedených — že tím ménì máme otálet s poskytnutím podpory. Považuji podporu tuto za šastnou initiativu podporován í prùmyslového školství vùbec, a vždy budu hlasovati pro to, kdykoliv se bude jednat, aby se prùmyslové školství podporovalo, a proto se pøiznávám k dùvodùm, které pan øeèník pøede mnou vyslovil. (Bravo! — na levici.)

Oberstlandmarschall: Da Niemand das Wort ergreift, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Zpravodaj rytíø Peche: Co pan pøedøeè-ník Schmeykal podotknul, to jsem já jakožto zpravodaj sám chtìl potvrdit. Jest totiž to, že škola ta nejenom z té subvence 525 zlatých se udržuje, nýbrž že obce samy a také jednotlivci znamenitou pomocí pøispívají. Já jsem toho mínìní, že slavný snìm v té vìci na každý pád k prosbì uèinìné svolí, a se již ta vìc poukáže na zvláštní komisí, aneb se urèitì skonèí v dnešním sezení; a ponìvadž nemáme pøed sebou pouze nìjaký experiment, jestli se skuteènì ten pokus provede, k èemuž by bylo zapotøebí te-prv dálších zkušeností a pokrokù a dálších dotazù, nýbrž ponìvadž už máme pøed sebou skutek, to jest dobrý výsledek, který ona škola již poukázala; proto se musím vyslovit pro návrh zemského výboru.

Ich wollte mir erlauben darauf hinzuweisen, daß das hohe Haus über den Gegenstand auf keinen Fall ablehnend hinweggehen werde.

Er werde entweder einer Kommission zur nochmaligen Berathung und Antragstellung zugewiesen oder in dem h. Hause selbst heute der Beschlußfassung unterzogen, nachdem es sich hier nicht um ein Experiment handelt, um einen Versuch, welcher zum Vortheil für die Landeszwecke gemacht werden soll, und auf welchen ein Aufwand anzusehen ist, sondern nachdem wir es hier schon mit Thatsachen und zwar mit allseitig bekannten und anerkannten Thatsachen zu thun haben. Die Zuweisung dieses Gegenstandes an irgend eine Kommission müßte man nur für einen überflußigen Ballast derselben mit Geschäften halten und man muß daher den Antrag des L. A. nochmals der h. Genehmigung empfehlen, das Haus wolle gleich definitiv und zwar genehmigend in den selben eingehen.

Oberstlandmarschall: Es ist kein Gegenantrag gestellt worden, ich bitte den Antrag noch einmal vorzulesen.

Snìm. sekr. Schmidt ète: Slavný snìm raèiž obci Šenovu Kamenickému povoliti na vydržování tamní kreslíøské a vzorkovací školy 525 zl. r. è. roèní subvence na dobu tøí let, 1. dubnem 1865 poèínajíc.

Der hohe Landtag wolle der Gemeinde Stein-schönau als Beitrag zur Erhaltung. der dortigen Zeichen- und Modellirschule eine Subvention von


22

X. Sitzung der 3. Jahres -Session 1864.

X. sezeni 3. roèního zasedání 1864.

jährlich 525 fl. ö. W. auf 3 Jahre vom 1 April 1865 angefangen bewilligen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diesenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hände zu erheben. (Geschieht). Er ist angenommen. —

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung ist die Mitheilung bezüglich der Einstellung das Vieh-aufschlags-Aequivalentes.

Dr. Pinkas liest:

Hoher Landtag!

Der Landesausschutz hat die Ehre hohem Landtage zu berichten, daß das k. k. Finanzministerium mit Resolution vom 18. Feber 1864 Z. 4383 anliegend sig.% dem böhmischen Domestikalsonde den demselben von Wailand Ihrer Majestät Kaiserin Maria Theresia mit höchstem Reskript vom 16. August 1775 zur theilweisen Deckung der Landesbedürfnisse zugesicherten Bezug des Viehausschlags-Aequivalentes, welches seither mit jährlichen 64414 fl. ö. W. in den Domestitalsond einsloß, unter Hin-weisung auf die dermal geänderten Steuereinhebungs-Verhältnisse, im Verordnungswege für die mit l. Jänner 1863 beginnende Finanzperiode zu entziehen und einzustellen befunden habe.

Der Landesausschuß hat sich verpflichtet erachtet, gegen diese, von dem Besteben einer Landesver-tretung, wie der durch die Reichsverfassung in keiner Weise alterirten Rechtsintegrität des Königreiches Böhmen Umgang nehmende Verfügung des k.k. Finanz-Ministeriums Protest einzulegen, welcher sub :": zur Kenntnißnahme hohen Landtages unterbreitet wird.

Um diese für das Königreich Böhmen und dessen Domestikalsond hochwichtige Frage, deren Tragweite im Hinblicke auf die übrigen Aequivalentbe-züge des Domestikalsondes, welche gleichmäßig einer ähnlichen Maßregel ausgesetzt erscheinen könnten, auf die Regelung des Budgets tief eingehend zurückzuwirken drohet, dem verfassungsmäßigen Austrage zuzuführen, wird hohem Landtage der Antrag unterbreitet :

Hochselber wolle beschließen, es sei die vorliegende Angelegenheit der Budgetkommission zur weiteren Prüfung und Antragstellung zuzuleiten.

Snìm. sekr. hchmidt ète: Zemsky výbor èiní návrh: Slavný snìm raèiž uzavøíti, že se má tato záležitast komisi o rozpoètu odevzdati k dálšímu skoumání a návrhu.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn das nicht der Fall ist, so werde ich zur Abstimmung schreiten.

Der Antrag ist eben verlesen worden, und geht dahin, diesen Gegenstand an die Budgetkommission zu leiten. Ich bitte die Herren, die dem Antrage des Landesausschusses beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Er ist angenommen.

Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Ich habe Ihnen noch eine Mittheilung zu machen. Die Mitglieder der Kommission zur Vorbereitung des Gesetzentwurfes über die Grundzertheilung werden zu einer Sitzung eingeladen, am Donnerstag den 31. März 10 Uhr Vormittags im Bureau des Landesausschuß-Beisitzers von Peche. Ich habe ferner mitzutheilen und zu wiederholen, daß ich der Kommission für die Kirchenbaukonkurrenz ein anderes Lokal zuzuweisen bemüssigt war, nämlich das Vureau des Dr. stieger, — Die nächste Sitzung ist Freitag um 10 Uhr. Tagesordnung: 1. Der Kommissionsbericht über die Gemeindeordnung, Gemeinde-wahlordnung und die Bezirksvertretung, und even-tuell 2. der Landesausschußbericht bezüglich der Re-gelung des landwirthschaftlichen Unterrichts. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Ich bitte die Kurien sich im gewöhnlichen Lokale zu versammeln, um die heute beschlossene Kommisision von 9 Mitgliedern, 3 Mitglieder aus jeder Kurie, für die Berathung eines Gesetzes über die Regelung der Kultusgemeindeordnung vorzunehmen. Der Herr Obmann der Budgetkommission ersucht mich noch, in Erinnerung zu bringen, daß nach Beendigung der Wahlen (Kurienwahlen) die Mitglieder der Budgetkommission sich sogleich versammeln möchten, um einige Referate zu vernehmen.

Schluß der Sitzung 1 Uhr.

Carl Ritter v. Renpaner,

Verifikator.

I. M. Schary,

Verifikator.

Alois Matoušovský,

Verifikator.


Aus der Statthallerei-Buchdruckerei in Prag.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP