Pátek 18. bøezna 1864

Stenografická zpráva

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IX. sezení tøetího roèního zasedání snìmu èeského od roku 1861, dne 18. bøezna 1864.

Stenographischer Bericht

über die

IX. Sitzung der dritten Jahres - Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1861, am 18. März 1864.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Karel hrabì Rothkirch-Panthen.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Dr. pr. V. Bìlský a poslanci v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Od vlády: C. kr. námìstek místodržícího Richard hrabì Belcredi a c. k. rada místodržitelství Jan Neubauer.

Poèátek sezení o 10. hod. 30 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Karl Graf Rothkirch-Panthen.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter, Dr. W. Bìlský und die beschlußfähige Anzahl Abgeordneter.

Am Regierungstische: Der k. k. Statt-Halterei-Leiter Richard Graf Belcredi und der k. k. Statthaltereiratt) Johann Neubauer.Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Min.

Oberstlandmarschall: Die zur Beschlußfassung erforderliche Anzahl Mitglieder ist vorhanden; ich erkläre die Sitzung für eröffnet.

Die Geschäftsprotokolle der 6. und 7. Sitzung sind in der Landtagskanzlei durch die vorgeschriebene Zeit aufgelegen gewesen. Ich stelle die Umfrage, ob in Bezug auf diese Protokolle etwas zu erinnern ist? Da keine Erinnerungen vorgebracht werden, so erkläre ich die Protokolle für richtig.

Die Kommission für die Regierungsvorlage eines Straßengesetzes hat sich konstituirt und zum Obmann den Herrn Grafen Morzin, zum Obmannstellvertreter JUDr. Rieger, zu Schriftführern die Herren Abgeordneten Wenzel Rosenauer und Johann Stanìk gewählt. Das Lokale für diese Kommission ist das Bureau des Herrn Dr. Pinkas. Die Zuweisung dieses Lokales nöthigt mich der Kommission für Kirchenbaukonkurrenz, welcher dasselbe Lokale zugewiesen wurde, und die nur aus 9 Mitgliedern besteht, daher auch ein kleineres Zimmer zu ihren Berathungen benützen kann, das Bureau des Herrn Dr. Rieger zuzuweisen.

Bei der Konstituirung der Kommission für Feststellung des Status der Landesbeamten wurden gewählt: zum Obmann Se. Excellenz Leopold Graf Thun, zum Obmannstellvertreter Dr. Taschek, zum Schriftführer Wenzel Seidl. Als Lokale für die Kommission weise ich das Bureau des Ritter von Bohusch an.

In die Kommission für Vervollständigung des Eisenbannetzes in Böhmen wurden gewählt: Durch die Kurie des Großgrundbesitzes die Herren Abgeordneten Se. Durchlaucht Fürst Maxmilian Fürstenberg, Graf Waldstein, Graf Zedwitz, Se. Durchlaucht Fürst Schwarzenberg senior, Freiherr Niese, Dr. Daubek, Dr. Lumbe; durch die Kurie der Städte die Herren Abgeordneten Dr. Klier, Herr Steffens, Dr. Stradal, Pankratz, Eyßert, Brosche; durch die Kurie der Landgemeinden die Herren Ab-geordneten Dr. Rieger, Pollach, Prf. Krejèi, Dr. Bìlský, Prf. Zap. Kratochwile, Dr. Karl Roth. Ich ersuche die gewählten Mitglieder sich nach der Sitzung zu konstituiren und zwar im Lotale zwischen dem Stenografen-Bureau und dem Lesezimmer. Für die Berathungen dieser Kommission weise ich den Sitzungssaal der Statthalterei an.

Von den Eingaben an den Landtag wurde das Präliminare der Landesgüter für das Jahr 1864, dann die Rechnungsabschlüsse des gräflich Straka'-schen und des kaiserlich leopoldinischen Stistungsfondes für das Jahr 1861 u. 62 an die Budgetkommission gewiesen. Ferner wurde die staatsbuchhalterische Nachweisung betreffend die Steuergeldfonde an die Kommission zur Organisirung von Vorschußkassen geleitet.

Ich bitte dies zur Kenntniß zu nehmen.

Ich bitte die Petitionen vorzulesen.

Snìmov. sekretáø Smidt ète: Poslanec Adolf rytíø z Maiersbachu podává žádost výboru kont. obilního fondu Dolnobøežanského, okr. Jilovský, stranu hospodáøských záložen a váleèných náhrad.

Abgeordneter Adolf Ritter v. Maiersbach: Petition des Kontributionsgetreidefonds-Ausschusses in Unter-Bøežan, Euler Bezirkes, betreffend die land-wirthschaftlichen Vorschußkassen und Vergütung von Kriegsprästazionen.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Snìm. sekretáø ète: Poslanec Dr. Jos. Sí-cha: žádost kontribuentù obilní sýpky v Hostou-licích, okr. Èáslavský, aby záložna se sídlem v Hostoulicích se zøídila a zvoleným výborem se spravovala.

Abgeordneter Dr. Schicha: Petition des Kon-tributionsgetreidesonds-Ausschusses zu Hostoulitz, Èá-

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IX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

flauer Bezirkes, betreffend die Errichtung einer Vorschußkassa in Hostoulitz, die von einem gewählten Ausschusse zu verwalten wäre.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Vorschußkassen.

Snìm. sekretáø Šmidt ète: Poslanec Dr. Sicha: žádost obèanù okolí Kutnohorského, aby zákon o vybírání silniènych mýt byl dokonale a stejnoprávnì uspoøádán.

Abgeordneter Dr. Schicha: Petition der Bewohner der Kuttenberger Gegend betreffend die gründliche und allerseits gerechte Revision des Gesetzes über Straßenmauthen.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für das Straßengesetz.

Snìm. sekretáø Šmidt ète: Poslanec pan Dr. Schreiter: žádost pøedstavených v obcích okresu Pøíseènického za vèasné ustanovení pøirážek k úèelùm zemským.

Abgeordneter Dr. Schreiter: Petition der Gemeindevorsteher des Preßnitzer Bezirkes um rechtzeitige Bestimmung der Zuschläge für Landeszwecke.

Oberstlandmarschall: An die Budgetkommission.

Snìm. sekretáø Šmidt: Poslanec pan Dr. Seidl: žádost zastupitelstev obcí Vrchlabího, Hoøejšího Vrchlabího, Herlíkovic, Ochsengraben, Krouseboudy a Spindelmiihle o další subvenci 8500 zlatých k pokraèování ve stavbì silnice do Spindelmuhle a Polabí.

Abgeordneter Dr. Seidl: Petition der Gemeindevertretung von Hohenelbe, Oberhohenelbe, Hakelsdorf, Ochsengraben, Krausebauden und Spindelmühle um eine weitere Subvention von 8500 Gulden zur Fortsetzung des Straßenbaues im Elbe-thale nach Spindelmühle.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Snìm. sekretáø Smidt: Poslanec pan Dr. Stamm: žádost odboru pro stavby železniènì v Krušných Horách, v Kadani o vystavìní dráhy z Kladna-Lán do Žatce a do Kadanì pohoøím na Suníperk, Mìdìnec, Pøíseèníci a Vejprty.

Abgeordneter Herr Dr. Stamm: Petition des Comite für die Eisenbahnfrage im Erzgebirge zu Kaaden um Ausführung einer Bahn von Kladno-Lahna gegen Saaz und Kaaden, durch das Gebirge über Sonnenberg, Kupferberg, Preßnitz und Weipert.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Eisenbahnen.

Snìm. sekr. Šmidt ète: Poslanec svob pán Voith: žádost obecní rady mìsta Nìmec-kého Brodu, za pøíspìvek z fondu zemského na vydržování vyššího gymnasium Némecko-Brodského.

Abgeordneter Herr Baron Voith: Gesuch des Stadtrathes in Deutschbrod um einen Beitrag au dem Landesfonde zur Erhaltung des dortigen Obergymnasiums.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Snìm. sekr. Smidt: Poslanec pan Dr. Rieger: žádost mìstské rady Jilemnické o povolení k vybírání pivního krejcaru po èas. 10ti let k úèelu zøízení farní hlavní školy.

Abgeordneter Herr Dr. Nieger: Gesuch des Stadraths von Starkenbach um Bewilligung zur Bierkreuzer-Einhebung. auf 10 Jahre behufs Errichtung einer Pfarrhauptschule.

Oberstlandmarschall: An den Landesausschuß.

Snìm. sekretáø Šmidt ète: Poslanec pan Karel Faber podává žádost obèanù Srlinských, okr. Bechinský o vykoupení dávek ku škole Srlinské odvádìných.

Abgeordneter Hr. Karl Faber: Gesuch der Gememdemsassen von Srlin, Bez. Bechin, um Ablösung ihrer Schulgiebigkeiten.

Oberstlandmarschall: An die Kommission für Grundentlastung.

Snìm. sekretáø Smidt ète: Poslanec pan Kratochvíle podává žádost obyvatelù kraje budìjovického a táborského stran vystavìní železné dráhy.

Abgeordneter Herr Kratochwile: Gesuch der Budweiser und Taborer Kreisbewohner um Erlangung einer Eisenbahn.

OberstlandmarschalI: An die Kommission für Eisenbahnen.

Snìm. sekretáø Smidt ète: Poslanec pan Jos. Klimeš podává žádost obcí Krupína, Bra-traùova Švihová, Lipkova, Bojanova atd. okr. Nasavrského, ohlednì upravení kont. sýpek, honebních pomìrù, dìlení pozemkù a vykoupení desátku.

Abgeordneter Hr. Josef Klimesch: Gesuch der Gemeinden Krupín, Bratranow, Swihow, Lipkow, Bojanow, ic. Bez. Nassaberg, betreffend die Regu-lirung der Getreideschüttböden, der Jagdbarkeit, der Theilbarkeit von Grundstücken und der Zehentablösung.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommisson.

Landtagssekretär Schmidt: Abgeordneter Herr K. Noth überreicht die Petition der Schuhmachermeister von Skuè und Lohgerber des Ehrudimer Kreises um Verwendung bei der hohen Staatsverwaltung wegen gebührender Berücksichtigung des Handwerkerstandes bei Militär-Monturslieferungen.

Poslanec pan Dr. K. Roth žádost Skuteè-ských mistrùv ševcovských a koželuhùv kraje Chrudimského za pøímluvu u státní správy, aby se pøi objednávání vojenského odìvu bral náležitý zøetel na stav øemeslnický.

Oberstlandmarschall: An die Petitionskommission.

Die Mitglieder der Kommission für das Schulpatronat werden für heute Nachmittag um 4 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.


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IX. sezení 3. roèního zasedání 1864.

IX. Sitzung der 3. Jahres Session 1864.

Die Mitglieder der Petitions-Kommission werden eingeladen, nach der Sitzung sich zu versammeln.

Ebenso werden die Mitglieder der Kommission für die Gemeindeordnung zu einer Sitzung nach der Landtagssitzung eingeladen.

Wir übergehen nun zur Tagesordnung. Den ersten Punkt bildet der Landesausschußbericht, betreffend den Bau einer neuen Gebäranstalt.

Graf Franz Thun: Der dem hohen Hause vorliegende Bericht in der Gebächausfrage ist rein ein Rechtfertigunasbericht darüber, warum der Landesausschuß den ihm in der letzten Session ertheil-ten Auftrag, "dem hohen Landtag schon in dieser Session das Projekt für den Neubau einer Gebär-anstalt vorzulegen," nicht nachgekommen ist und nicht nachkommen konnte. Der Antrag des Landesausschusses geht lediglich dahin: "Das hohe Haus möge die Rechtfertigung als genügend anerkennen." Der Landesausschuß hat sich aber verpflichtet gefühlt, diesen Rechtfertigungsbericht zugleich dazu zu benutzen, um dem hohen Hause ein anschauliches Bild der ganzen in der Gebärchausfrage bisher vorgekommenen Verhandlungen und aller vom Landesausschusse in dieser Beziehung getroffenen Verfügungen darzulegen, und dieß aus der Ursache, weil der Bericht, der in dieser Beziehung in der letzten Session erstattet worden ist, lediglich eine Beilage des Budgetberichtes war, und daher nur zur Kenntniß der Budgetkommission, aber nicht zur Kenntniß des hohen Landtages selbst gekommen ist. Die Kenntniß der Verhandlungen in einer so überaus wichtigen Frage ist aber gewiß für den hohen Landtag von hohem Interesse und namentlich liegt es im Interesse des Ausschusses nachzuweisen, daß derselbe auch in dieser Frage mit aller nur möglichen Gründlichkeit und Vorsicht vorgegangen sei. Natürlich ist aber durch die Ausnahme dieser Verhandlungen der vorliegende Bericht etwas lang geworden, namentlich wenn man die Beilage desselben.mit in Betracht zieht. Ich werde mir also nach der Weisung Sr. Excellenz des Herrn Oberstlandmarschalls erlauben, wenn das hohe Haus selbst die Vorlesung des Berichtes nicht verlangt, statt desselben in thunlichster Kürze den wesentlichen Inhalt des Berichtes mündlich zu referiren. Mit dem Dienstschreiben vom 15. Jänner 1862 hatte die hohe Statthalterei den Landesausschuh um seine Zustimmung zu dem Neubau einer auf 4000 Geburten jährlich berechneten und auf eine Summe von 377.000 fl. veranschlagten Gebäranstalt und zwar im oberen Theile des Hel-fert'schen Gartens, daher unmittelbar in der Nähe der alten Gebäranstalt ersucht, und im Falle der Zustimmung um allsogleiche Anweisung des zum Ankauf der Bau-Area nöthigen Betrages von 80.000 fl.. mit dem Beisatze, daß dieser Anweisung um so weniger ein Hinderniß im Wege stehen könne, als es sich nur um die Ausführung eines vom Ministerium des Innern innerhalb seines damaligen Wirkungskreises genehmigten Projektes handle.

Mit dem Bauprojekte hatte zugleich die Statt halterei die gesammten Vorakten, welche diesen Ge-genstand betreffen, an den Ausschuß geleitet. Aus der Durchsicht dieser Vorakten ergab sich nun Folgendes: Bereits im Anfange des Jahres 1859 hatte allerdings das vormalige Ministerium des Innern den Bau eines neuen eben auch auf 4000 Geburten jährlich berechneten und beiläufig im Ganzen auf die Summe von 400.000 Gulden veranschlagten Gebär-hauses in der nächsten Nähe der alten Anstalt, jedoch nach der Richtung gegen Skt. Apollinar zu, im Prncip genehmigt. Diese Genehmigung war an die Statthaltern mit dem Auftrage herabgelangt, nunmehr für die Verhandlungen wegen der Einlösung der zum Baue nothwendigen Baustellen und Baugründe, sodann wegen der projektirten Regelung der das neue Gebärhaus umgebenden Straßen, endlich wegen Zusammenstellung eines detaillirten Bauplanes und detaillirten Kostenberschlages zu sorgen. Nach einer Zeit von 2 Jahren waren diese Vorarbeiten fertig, und die ganze Angelegenheit zur Wiedervor-lage an das Ministerium behufs Einleitung der definitiven Genehmigung bereit. In dem Momente aber, wo sogar schon der Einbegleitungsbericht an das h. Ministerium konzipirt war, hatte der damalige Statthalter Graf Forgách in Folge zweier vortrefflicher Gutachten des Med. Dr. und Prof. Lösch-ner, welcher bekanntlich später zum Landes-Protomedicus ernannt wurde, nicht nur die ganze Angelegenheit sistirt, sondern sogar das im Prinzipe vom Ministerium genehmigte Projekt gänzlich verworfen. In diesen beiden Gutachten hatte Prof. Löschner hervorgehoben, daß die ganze Frage vom medizinischen Standpunkte nie genügend ventilirt worden sei. Er hatte sodann diejenigen Prinzipien auseinandergesetzt, welche nach dem gegenwärtigen Stande der medizinischen Wissenschaft für den Ban einer solchen Anstalt geradezu maßgebend find; er hatte hervorgehoben, daß nach den aus dem gegenwärtigen Stande der medizinischen Wissenschaft folgenden Prinzipien der Bau einer Gebäranstalt für eine so große Anzahl wie 4000 Geburten jährlich in der Nahe einer andern eben solchen Anstalt, noch dazu einer alten Anstalt, die fortwährend von Puerperal-Epidemien heimgesucht ist absolut unzulässig sei, daß der im Prinzipe genehmigte Plan durchaus den für einen solchen Bau maßgebenden Prinzipien widerspreche und dessen Ausführung unzulässig sei. Auf Grundlage dieser beiden Gutachten und aus diesen Gründen hatte sich Graf Foraach, wie gesagt, dahin entschieden, das ministeriell im Prinzipe genehmigte Projekt zu verwerfen und zugleich unter dem Vorsitze des Statthalterei-Vicepräsidenten eine aus Med. Doctoren und den Vorständen der hiesigen Anstalt zusammengestellte Kommission zu ernennen, welche die ganze Frage des Neubaues der Gebäranstalt von medizinischer Seite neuerlich Ventiliren und einen neuen Bauplan zu Stande bringen sollte. Das Resulat dieser Kommission, wenigstens das Resultat der Ansichten der überwiegenden Majorität dieser

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IX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Kommission war das mit dem Dienstschreiben vom 12. Jänner 1862 an den Ausschuß mit der Bitte um Zustimmung gelangte Projekt. Aus dieser Darstellung ergiebt sich, daß dies Projekt keineswegs das vom Ministerium genehmigte Projekt war, nachdem dieses genehmigt gewesene Projekt eben verworfen worden war, sondern daß es sich um ein ganz neues Projekt handelte, und daß der Landes-Auslchuß auf Grundlage der früheren Ministerialgenehmigung, keineswegs verbunden und berechtigt sein konnte, augenblicklich die für den Neubau nach diesem neuen Projekte nöthige Summe flüssig zu machen. Der Landesausschuß hat sich verpflichtet geglaubt, nachdem es sich um ein neues Projekt handelt, auch in die Erwägung der Zweckmäßigkeit des neuen Projektes selbst einzugehen. Aus dem Vergleich der beiden Projekte hatte es sich, wie die Herren bereits aus dem, was ich gesagt habe, ersehen, herausgestellt, daß auch das neue Projekt für die Zahl von 4000 Geburten jährlich berechnet war und auch das neue Projekt in unmittelbarer Nähe, ja sogar in noch größerer Nähe der alten Anstalt aufgeführt werden sollte, als dieß bei dem ministeriell genehmigten Projekte der Fall gewesen - wäre. Das neue Projekt war also in demselben Grade mit dem erwähnten, von dem Herrn Landes-medicinalrathe Dr. Löschner in seinem Gutachten als für den Bau einer solchen Anstalt maßgebend erklärten und von Dr. Jaksch gelegentlich der durch Grafen Forgách berufenen Medizinalkommission in einem Separatvotum kräftig gewahrten Prinzipien im Widerspruch. Die Kritik, die Herr Dr. Löschner gegen das ministeriell genehmigte Projekt führte, paßte in demselben Grade auch auf das neue Projekt. Gegen dieses neue Projekt walteten alle Gründe ob, die er gegen das ministeriell genehmigte Projekt aufgeführt hat, und die eben die Verwerfung des genehmigten Projektes zur Folge hatten und diese Verwerfung allein rechtfertigen konnten. Der Landesausschuß; tonnte sich also unmöglich ermächtigt fühlen ohne Weiteres die Zustimmung zu dem Projekt zu geben, das wie gesagt, mit den von dem inzwischen zum Landesprotomedicus ernannten Herrn Dr. Löschner als für den Bau solcher Anstalten geradezu maßgebend erklärten Prinzipien in so grellem Contrakte steht. Der Landesausschuß mußte vielmehr erkennen, daß es sich, ehe man auf die (Entscheidung, ob die Zustimmung zu dem Bauprojekte möglich sei, oder nicht, eingehen könne, vorzüglich darum handeln werde, über die Nichtigkeit der von dem Herrn Landesmedizinalrathe aufgestellten und für den Bau einer solchen Anstalt als maßgebend erklärten Prinzipien vollkommen ins Klare zu kommen, daß aber die Constatirung der Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Prinzipien ganz wesentlich von der Beantwortung gewisser pathologischer und anatomischer Fragen, die vorzüglich auf die eigentliche Natur und die Entstehungsursachen der Puerperal-Epidemie Bezug haben, abhänge. Der Landesausschuh fand sich daher bewogen, zur Entscheidung dieser Fragen und zur Festsetzung der für den Bau einer solchen Anstalt wirklich maßgebenden Prinzipien eine eigene Enquete-Kommission zu ernennen und zwar aus medizinisch-pathologischen Autoritäten und aus solchen Autoritäten, die bei den hiesigen Verhandlungen noch ganz unbetheiligt, daher auch auswärts zu wählen waren. Er fand sich ferner bewogen über den ausdrücklichen Antrag des Herrn Landesprotomedicus Dr. Löschner diesen pathologisch-anatomischen Autoritäten auch noch einige Gebärhaus-Direktoren beizugeben, so daß die Kommission zusammengesetzt wurde aus den HH. Doktoren Skoda, Rokytansky und Oppolzer aus Wien, und Virchow aus Berlin, dann H. Professor Hecker aus München, Prof. Lange aus Heidelberg und Prof. Schwarz aus Göttingen, von denen die 3 letztem Herren die Direktoren der in den an den genannten Orten befindlichen Gebärhäusern sind. Die Kommission bestand dabei, da auch Herr Prof. Lange ein geborner Böhme ist, hier seine Bildung erlangt hat, und erst nachdem er einen bedeutenden Ruf erlangt, hinausberufen worden ist, aus vier Inländern und drei Ausländern, und nicht wie der H. Medizinalrath in der vorigen Session irrthümlich erwähnt hat, aus vier Ausländern und drei Inländern. Sämmtlichen Mitgliedern der Kommission wurden ganz bestimmte und prä-cisirte Fragen schriftlich mitgetheilt, und an sie zugleich das Ansuchen gestellt, wenn möglich am 16. September 1862 sich hier einzufinden, um sämmtliche disponible Lokalitäten zu begehen, die Meinungen wechselseitig auszutauschen und dieselben sodann zu Protokoll zu geben, indem der Landesausschuß in dem Zusammentritt dieser Enquet-Kom-mission das sicherste Mittel zu erblicken glaubte, sicher zu einem entscheidenden Resultate zu gelangen. Leider haben dieser letzten Einladung nur wenige der genannten Herren entsprochen. Persönlich erschienen sind am 16. September blos die Herren Professoren Hecker und Schwärz. Die Herren Professoren Virchow und Lange hatten ihr Erscheinen zwar mit ziemlicher Sicherheit in Aussicht gestellt, aber ersterer durch seine Betheiligung bei den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses in Berlin, letzterer aber im letzten Momente durch Familienverhältnisse sich am Erscheinen gehindert gefunden.. Die Professoren Oppolzer, Rokytansky und Skoda haben vom Anfang erklärt, daß es ihnen unmöglich sein werde, hier zu erscheinen, und diese ihre Erklärung später, in Folge einer neuen Einladung des Landes-ausschusses wiederholt. Trotzdem, daß nur wenige dieser Herren eingelangt sind, hat doch die vom landesausschuß veranlaßte Enquete ein genug entschiedenes Resultat gehabt, und zwar das Resultat, daß die vom Prof. Löschner in dem von mir erwähnten Gutachten aufgestellten und für den Ban einer solchen Anstalt maßgebenden Prinzipien in glänzendster Weise bestätigt wurden; ein Resultat, das dem Landesausschuß die Ueberzeugung geqeben hat. daß er nur dann für den Neubau sich erklären könne, wenn dieser Neubau auf die Zahl von 1000


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IX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Geburten jährlich beschränkt und in einer größeren Entfernung, als nach dem vorliegenden Plane beabsichtigt war, von der alten Gebäranstalt aufgeführt werde. Bezüglich der für den Neubau einer solchen Anstalt maßgebenden Fragen waren die Antworten der verschiedenen Mitglieder der Enquete, eigentlich sozusagen gar nicht oder doch nur sehr wenig auseinandergehend. Die Differenzen haben sich darum gedreht, für welche Zahl jährlicher Geburten ein ähnlicher Bau bestimmt werden dürfe, welche Zahl von einigen noch niedriger als 1000 Geburten gewünscht wurde. Dies gilt auch vom Gutachten der Herren Prof. Škoda, Rokytansky und Oppolzer, welche allerdings den Bau einer Gebäranstalt für 4000 Geburten jährlich eventuell und bedingungsweise als zulässig erklärten, weil sie die Bedingung dieser Zulässigkeit in einer solchen baulichen Einrichtung der Anstalt festsetzten, einen Bau von ganz immensen, sozusagen, einen ganzen Stadttheil umfassenden Dimensionen nothwendig gemacht hätten, also einen enorm kostspieligen Bau, für dessen Aufführung auf den dem Landesausschusse disponiblen Lokalitäten nicht einmal der erforderliche Raum vorhanden gewesen wäre. Die sämmtlichen Enauetemitglieder haben also allerdings nickt alle erscheinen können; doch diejenigen, die nicht erschienen sind, haben die vom Landesausschuß ihnen vorgelegten Fragen schriftlich beantwortet, und zwar die Prof. Virchow und Lange in überaus dankenswerther und gründlicher Weise. Der Landesausschuß konnte natürlich diese Resultate dieser Enquetekommission nur mit großer Genugthuung begrüßen, denn er sah in denselben das Mittel, mit voller Ueberzeugung in der ganzen Frage vorzugchen.

Es erschienen ihm diese Resultate in anderer Weise auch erfreulich, weil es ihm gar nicht unmöglich schien, daß am Ende selbst der Bau einer Gebäranstalt, die auf tausend Geburten jährlich berechnet ist, allenfalls mit Zuhilfenahme der alten Anstalt, wenigstens als Wechselanstalt, sogar vielleicht bleibend genügend sein dürfte. Dem Landesausschuß war es durch die Betheiligung einiger seiner Mitglieder bei der Vorverhandlung wohlbekannt, daß der Landesprotomedikus die Absicht hat, bei der Statthalterei und durch die statthalterei beim Landesausschuß die Errichtung von Gebärabtheilungen bei den Landesspitälern zu beantragen. Wenn es zu dieser Errichtung kommt, so wird der Andrang in die hiesige Gebäranstalt jedenfalls herabgemindert werden, und diese Herabminderung wird eine um so bedeutendere sein, wenn der hohe Landtag, (woran ich nicht zu zweifeln vermag) seiner Zeit nach Abschluß der in dieser Beziehung zu pflegenden Vorverhandlung, doch auf das Projekt der vom Landesausschuß beantragten Beschränkung der offiziellen Findelverpflegung auf eigentliche Findlinge und andere wirklich ganz elternlose und verlassene Kinder noch eingehen sollte.

Tritt nun eine oder treten beide dieser Eventualitäten ein, so ist es keine Frage, daß die Zahl der in der Prager Gebärnstalt jährlich Gebärenden sehr herabsinken wird, und es ist möglich, daß dann ein Neubau für 1000 Geburten jährlich genügen würde. Ist dies nicht der Fall, so wird wenigstens der Landesausschuß nach Vollendung des Baues in dieser Beschränkung die volle Beruhigung haben, daß das hohe Haus allen Anforderungen, die man auf Grundlage des jetzigen Standes der medizinischen Wissenschaften an eine solche Anstalt ansprechen kann, vollkommen genügen wird. Es wird dann nur, eben wenn dieses eine Hansbleibend nicht genügt, noch der Bau eines zweiten Hauses, einer zweiten ebenfalls vollkommen dem Zwecke entsprechenden und den Anforderungen genügenden Anstalt nothwendig sein, wobei man noch den Vortheil haben wird, die inzwischen bei dem ersten Bau, gemachten Erfahrungen schon mit benützen zu können. Es wäre nun allerdings der Landesausschuft vollkommen in der Lage gewesen, zur definitiven Wahl des Bauplatzes sowohl, als zur Zustandebringung des eigentlichen Bauprojektes auf Grundlage dieses Resultates der En-quöte unmittelbar vorzugehen, nachdem auch die Statthalterei, der das Resultat der Enquete mit-getheilt worden war, dasselbe zur Kenntnis; genommen und gegen die vom Landesausschuß aus diesem Resultate gezogenen Schlußfolgerungen nicht die mindeste Einwendung erhoben hatte. Inzwischen war aber, wie dem h. Hause bekannt, nebst dem Helfertischen Garten auch der Herzische und der Birnbaum'sche Garten für das Land erworben worden und war der Landesfond dadurch, wenn man zu diesen Gründen noch die Sluper Gründe und die Gründe der neuen und alten Irrenanstalt hinzunimmt, in den Besitz einer sehr ausgedehnten, eigentlich ganz arrondirten und zusammenhängenden, nur durch einige wenige Wege, deren Verlegung zum Theil auch noch möglich ist, getrennten Area gelangt. Der Landesausschuh hat aus dieser Rücksicht es zweckmäßig geglaubt, über einzelne Parzellen dieser Aren vorläufig nicht zu disponiren, sondern vorläufig einen Gesammtplan über die möglichst zweckmäßige Verwendung, Benutzung und Vertheilung dieser Ge-sammtarea zu Gunsten der Wohlthätigkeitsanstalten zu Stande zu bringen. Mit der Zustandebringung und dem Vorschlage dieses Generalplanes ist ein eigenes Komité betraut worden, in welchem nebst den Vorstehern der sämmtlichen Landeswohlthätigkeitsanstalten und mehreren hiesigen Aerzten auch die h. Statt-halterei, die Polizeidirektion und die Stadt Prag vertreten sind. Dieses Komité, diese neue Enquetekommission hat bereits eine Sitzung gehalten, in welcher sich der Landes-Protomedikus Prof. Löschner mit den Ansichten und Beschlüssen des Landesausschusses einverstanden erklärt hat, und man war in dieser Sitzung eigentlich schon so ziemlich mit den Grundsätzen und Vorschlägen in's Reine gekommen. Die Kommission hat nur geglaubt, die Schlußsiz-z'ing und letzte eigentliche Feststellung ihrer Vorschläge noch bis zu dem Momente hinausschieben zu müssen, in welchem ihr das Resultat der Enquetetommission über die Reorganisirung der Irrenan-


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stalten bekannt sein würde. Nach einer Mittheilung des Vorsitzenden dieser Kommission, des Herrn Landesausschußbeisitzers Dr. Görner wird diese Mittheilung in den nächsten Tagen erfolgen. Es wird meine Sache als Vorsitzender des Komite's für die Vertheilung der Gründe sein, dies Komite sodann sogleich wieder zusammen zu berufen. Es ist also sicher gestellt, daß zu dem Entwurfe der Feststellung des Bauplatzes für die neue Gebäranstalt, und des Bauplanes in wenigen Wochen geschritten werden kann, und es ist keine Frage, daß in der nächsten Session das ganze Projekt jedenfalls dem h. Landtage, fertig vorliegen dürfte. Das sind die Ursachen, aus welchen der Landesausschuß bisher dem h. Auftrage schon in dieser Session ein fertiges Bauprojekt für die neue Gebäranstalt vorzulegen, lieber nicht entsprechen zu sollen geglaubt hat. Die Grundlage eines jeden Bauprojektes ist doch der Bauplatz, namentlich bei einem Terrain, das so bedeutende Niveauverschiedenheiten darbietet, wie das zum Gebär. Hausbau eventuell in Aussicht stehende. Das sind die Gründe, warum der Landesausschuß den hohen Auftrag noch nicht erfüllt hat. Er glaubt sich der Hoffnung hingeben zu können, daß ein h. Landtag die Wichtigkeit einer möglichst gründlichen und umsichtigen Behandlung dieser ganzen Angelegenheit und die Zweckmäßigkeit der vom Landesausschusse mit Bezug auf dieselbe eingeschlagene Vorgangsweise anerkennen, und es daher im vollen Maße entschuldigt erachten wird, wenn er dem ihm gelegentlich der Berathung des Budgets pro 1863 in der letzten Sitzung gewordenen Auftrage: Das Bauprojekt für die neue Gebäranstalt dem h. Landtage in nächster Session vorzulegen, dermal zu entsprechen noch nicht in der Lage ist.

Zemský výbor kojí se tou nadìjí, že slavný snìm uzná, kterak dùležitá ta vìc, aby se o celé této záležitosti co nejdùkladnìji a nejopatrnìji pojednávalo, a neodepøe také svého uznání, jak vhodnì zemský výbor v této záležitosti pokraèoval, proèež také bude jej míti za úplnì omluvena, jestli že nyní ještì nemùže dostáti úkolu, jenž mu dán byl za posledního zasedání pøi poradì o rozpoètu na r. 1863, úkolu totiž, aby pøedložil slavnému snìmu v nejblíže pøíštím zasedání stavební návrh k nové porodnici.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Hammerník hat das Wort.

Professor Dr. Hammernik: Ich verzichte auf das Wort bis zur definitiven Vorlage der Baupläne.

OberstlandmarschaIl: Professor Dr. Seidl.

Professor Dr. Seidl: Es sind mehr als anderthalb Dezennien verflossen, seit der ersten Anregung in Beziehung auf den Bau der in Rede stehenden Anstalt. Es sind, wie wir eben vernommen haben, wenigstens ein halbes Hundert von Gutachten, von theils berufenen theils unberufenen Fachgenossen abgegeben worden, und wenn wir das Resultat, das Hauptresultat aller dieser Gutachten kurz zusammenfassen, so finden wir dasselbe ganz richtig in dem uns vorgelegten Bericht, nämlich, daß die alte, das heißt die dermalen bestehende Gebäranstalt für ihren Zweck so ungeeignet als möglich ist, daß dieselbe den wesentlichen für eine solche Anstalt gar nicht außer Acht zu lassenden Bedingungen in leiner Weile entspreche, also ein wirklich zweckmäßiger Neubau statt der alten bestehenden Anstalt dringend Pflicht ist. Es hatte meiner Ansicht nach, dieser zahlreichen Erhebungen, dieser zahlre,chen Kommissionen gar nicht bedurft. Es bedürfte nur der natürlichen Sinne, um sich zu überzeugen, ob eine solche Gebäranstalt, wie sie das Land Böhmen als einzigen Zufluchtsort, sowol für den Unterricht, als für die Hilfesuchenden besitzt, ob diese des Landes würdig sei und ihrem Zweck auch nur theilweise entspreche. Ich beabsichtige durchaus nicht, in das Detail der Begründung dieser ausgesprochenen Ansicht einzugeben, sondern ich will mich nur darauf beschränken,' daß es wirklich nothwendig ist, sobald als möglich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln, selbst mit der größten Aufopferung diesem Zustande ein Ende zu machen. Ich erwähne nur, daß 2 bis 3000 Hilfesuchende in die Anstalt gelangen, und daß zur täglichen Verpflegung ungefähr 90 bis 100 Frauen daliegen und 144 Betten zu Gebote stehen. Diese müssen, sollen sie ihrem Zweck entsprechen, nachdem sie 8 oder 10 Tage in Verwendung gestanden sind, wenigstens eben so lange wieder außer Verwendung stehen, um theils das Material, theils die Luft zu reinigen. Geschieht dieses nicht, so sind sie auch dann wahrlich, wie der Bericht richtig bezeichnet, die Entstehung und der Brutherd der so verheerenden Epidemieen, wie wir sie leider in unserer Gebäranstalt zu beobachten Gelegenheit haben, und denen Tausende das Leben als Opfer bringen müssen. Es ist nicht zu verkennen, daß die jeweilige Verwaltung der Anstalt alle mögliche Mühe sich gegeben hat, um zum Ziele zu gelangen. In dieser Beziehung ist vorzüglich die Thätigkeit des Landesausschusses dankend anzuerkennen. Ich kann aber nicht umhin auszusprechen, daß es ein bedauernswürdiger Zufall ist, daß bei der Enquetkommission, welche aus 7 Mitgliedern bestanden hat, wovon drei Ausländer und drei Inländer und ein Inländer, welcher zeitweilig ins Ausland übergegangen ist, also nur theilweise ein Ausländer ist, von diesen Herren, trotzdem sie vorzeitig genug eingeladen waren, vier, die sämmtlich eingeborene Böhmen sind, welche die Grundlage ihrer wissentschaftlichen und materiellen Existenz zunächst den Landesanstalten zu verdanken haben, in den traurigen Zustand verseht worden sind, nicht persönlich interveniren zu können, und sich durch Krankheit oder Berufsgeschäfte entschuldigen mußten.

Es wäre zu erwarten gewesen, daß durch persönlichen Austausch der Ideen, durch die Ueberzeugung von den lokalen Verhältnissen die Nothwendigkeit dringend ans Herz gelegt worden wäre, um so bald als möglich Abhilfe zu treffen. Wenn ich nun


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IX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

den vom Landesausschusse erstatteten Bericht und die schriftlichen Motive, welche die einzelnen Herren abgegeben haben; wenn ich insbesondere die von den Wiener Professoren entworfenen Gutachtenbetrachte, so sehe ich darin meist theoretische Ideen, welche bereits meist Gemeingut der ganzen medicinischen Welt sind; und ich bedauere nur, daß sie sich darüber im vierten Punkte, im wichtigsten Punkte, wo über das Lokale, über den Bauplatz verhandelt wird, darauf berufen, daß inländische Aerzte befragt werden sollten, die einheimischen, also diejenigen, welche zur medicinischen Fakultät der Hauptstadt gehören, und welche, was zu bedauern ist, damals nicht befragt worden sind. Wenn nun bereits durch die Erhebungen der Landesausschuß allerdings das nothwendige Princip anerkannt hat, welches zu Grunde liegen muß, um eine derartige Anstalt dem entsprechenden Zweck zuzuführen, wenn andererseits auch bereits die Stelle zum Theil bestimmt ist, wohin diese Anstalt gelangen soll, so kann ich mir kaum erklären, wie es komme, daß man, nachdem man den Komplex bereits als Landeseigenthum an sich gebracht hat, erst darauf warten muß, um den übrigen Anstalten den entsprechenden Antheil abzutreten, und diejenige Anstalt erst nachträglich zu errichten, deren Bedürfniß das unentbehrlich nothwendigste ist.

Ich würde mir demnach den Antrag erlauben:

Das hohe Haus wolle beschließen: Die Nicht-vorlegung des Planes zum Baue eines neuen Gebärhauses in dieser Session von Seite des Landesausschusses sei als gerechtfertigt anzuerkennen, jedoch derselbe zu beauftragen, mit aller Energie auf die bald möglichste Realisirung des projektirten Neubeues hinzuwirken.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Tedesco hat das Wort.

Dr. Tedesco: Nach den so beredten Worten meines unmittelbaren Vorredners, meines Freundes und Kollegen Herrn Professor Seidl kann ich mich nur in Kürze fassen, um seinen Antrag der Annahme des hohen Hauses zu empfehlen. Ich würde gar nicht das Wort ergriffen haben, wenn nicht einige besondere Umstände mich dazu veranlaßt hätten. Es ist nicht nur seit einem Jahrzehnt, wie gesagt worden ist, daß die fragliche Angelegenheit sich in Verhandlung befindet, sondern bereits im Jahre 1844 war ein vollkommen ausgearbeiteter Plan, jedoch nicht zum Bau eines neuen Gebärhauses, sondern zur Aufsehung eines dritten Stockwerkes auf das gegenwärtige bestehende Gebärhaus vorhanden, und bereits von der hohen Statthalterei genehmigt. Der Bau und die Auflage eines dritten Stockwerkes auf die bereits bestehende Gebäranstalt erschien aber unserem verehrten Mitglied, dem hochverehrten Professor Dr. Jaksch als so unzweckmäßig, und erschien ihm mit vollstem stechte und unzweifelhaft als so gefährlich und gemeinschädlich, daß er es über sich nahm, persönlich beim damaligen Leiter der Regierungsgeschäfte des Königreichs Böhmen, bei seiner kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzog Stefan, die Rücknahme dieser Verordnung zu erwirken. Gewiß ist das ganze Land dem Herrn Professor Jacksch dafür Dank schuldig, daß er ein vollkommen unzweckmäßiges Projekt durch seine persönliche Intervention beseitigt hat.

Aber meine Herren, die Sache hat auch noch eine andere Seite. Seit dieser Zeit sind 20 Jahre vergangen und es wurde kein Spatenstich zu einem neuen Gebäude gemacht. Seit dieser Zeit sind in der alten schlechten Anstalt circa 54000 Geburten vorgekommen, und alle diese haben unter dem Einflusse der schlechten, miserablen Localitäten leiden müssen. Wenn ich das anführe, geschieht das nicht, um den Verdiensten des Herrn Professor Jaksch irgend einen Eintrag zu thun, nein, es geschieht nur deshalb, um den alten Sah, der sich hier wiederum Geltung verschafft hat, ins Gedächtniß zurückzurufen, daß das Bessere sehr häufig der Feind des Guten ist und daß man nicht immer anstreben muß, das Allerbeste zu verschaffen, wo es nicht möglich ist, sondern sich begnügen muß, nach Zeit und Umständen das Gute zu schaffen. Hat aber der verzögerte Bau einer neuen Gebäranstalt durch 20 Jahre zum Leidwesen aller, welche den gegenwärtigen Zustand kennen, gedauert, so glaube ich, ist es eine Pflicht des Landes und des Landesausschusses, dahin zu wirken, daß mit aller Energie und sobald als möglich ein Neubau zu Stande kommt. Ich halte die, von Seite des Landesausschusses und des betreffenden Herrn Referenten angeführten Gründe und Motive, weshalb ein Plan in der gegenwärtigen Session nicht vorgelegt wurde, allerdings für vollkommen stichhältig und gerechtfertigt; jedoch möchte ich wünschen, das; von jetzt in Zukunft mit der allermöglichsten Beschleunigung und mit der allergrößten Energie ans Werk gegangen werde. Ueber einen einzigen Punkt erlaube ich mir nur einige Bedenken auszusprechen, das ist über den Punkt, daß der Referent des Landesausschusses beantragt, daß das neue Gebäude nur auf die Zahl von 1000 Geburten berechnet sein soll. Wenn wir die Zahl der gegenwärtigen in der Anstalt Hilfesuchenden erwägen, so finden wir, daß es durchschnittlich 2800 im Jahre sind. Es ist also natürlich, daß wir diese Zahl als Grundlage unserer Berechnung aufstellen. Es erscheint hier nur sehr nachtheilig, wenn man das neue Haus für eine geringere Zahl baut, als die Hälfte der gegenwartig dort die Hilfe in Anspruch Nehmenden, nämlich auf ungefähr 1400. Würde das nicht geschehen, würde der Andrang ebenso groß bleiben wie jetzt, so würde die unausweichliche Folge sein, daß man das sogenannte Wechselhaus nothwendig ebenfalls belegen müßte, daß sonach das ganze neue Gebäude immerfort belegt wäre und alle Vortheile verloren gehen würden, die man durch die Errichtung eines Wechselhauses erreichen will. Es will mir nicht scheinen, daß die Behauptung des Landesausschusses, daß der Andrang geringer werden würde, vollkommen gerechtfertigt sei. Die


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Erfahrung lehrt, das, in solchen Anstalten der Andrang wächst und niemals abnimmt, und daß die vorhandenen Anstalten immer zu klein werden, niemals zu groß erscheinen. Ueber die Zweckmäßigkeit, auf eine zahl von 1400 Geburten zu rechnen, dürfte sich wohl fein erheblicher Zweifel erheben, da in dieser Beziehung die verschiedenen Gutachten die Möglichkeit anerkannt haben, und namentlich Prof. Lange hervorgehoben hat, daß es immer darauf ankomme, was man werde erreichen können und erreichen wollen, d. h. auf das Bedürfniß und die vorhandenen Mittel.

Allerdings wäre es mir sehr angenehm, wenn zwei verschiedene Anstalten gebaut würden, jede zu Tausend, das würde vollkommen zweckentsprechend und besser sein; wenn aber nur eine gebaut wird, so ist diese, wenn sie nur auf Tausend Geburten berechnet gebaut wird, zu klein. Das ist, was ich angeben wollte und ich empfehle demnach dem Hause die Annahme des Professor Seidl'schen Antrages.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Unterstützungsfrage bezüglich des Seidl'schen Antrages stellen.

Ich bitte ihn vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: Der hohe Landtag wolle beschließen: Es sei die Richtvorlegung eines Planes zum Baue eines neuen Gebärhauses in dieser Session von Seite des Landesaus-schußes als gerechtfertigt anzuerkennen, jedoch derselbe zu beauftragen, mit aller Energie auf bald möglichste Realisirung des projektirten Neubaues hinzuwirken.

Snìm. sekretáø Schmidt ète: Slavný snìm raèiž uzavøíti: výbor zemský uznává se sice za omluvena v pøíèinì té, že posud nepøedložil návrh o stavbì nové porodnice, naøizuje se však co nejdùtklivìji zemskému výboru, aby k tomu pùsobil, by stavba tato co nejdøíve provedena býti mohla.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, die diesen Antrag unterstützen, die Hand aufzuheben. (Geschieht.)

Er ist unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Wenn nicht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.

Kardinal-Erzbischof: Darf ich ums Wort bitten? Nachdem der Neubau eines Gebärhauses beantragt ist, so sehe ich voraus, daß das Gebärhaus bei St. Apollinar aufhören wird. Der Landesausschuh wird begreifen, daß es meine Pflicht ist, hier auf die Seelsorge im Gebärhause aufmerksam zu machen. Ich muß ersuchen, daß bei dem Plane der Herstellung eines neuen Gebäudes auf Ermöglichung der Seelsorge Rücksicht genommen werde. Der Pfarrer von St. Apollinar hat bisher die Seelsorge geführt. Daß die Nähe und die augenblickliche Hilfe des Seelsorgers beim Gebärhause unumgänglich nothwendig ist, darüber glaube Ich kein Wort verlieren zu müssen. Wo viele sich in Lebensgefahr befinden, wo viele Kinder schnell zur Taufe gebracht werden, und wo die genaue Führung sämmtlicher Taufbücher und Matrikel nothwendig ist, ist die Nähe des Seelsorgers unentbehrlich.

Ich will keinen neuen Antrag stellen und bitte den Landesausschuh, diese meine Bemerkung nicht als einen Vorwurf anzunehmen, als wenn ich sagen wollte, daß dieses vergessen wurde.

Berichterstatter Graf Franz Thun: Auf die Bemerkung Seiner Eminenz des Herrn Fürst Erzbischof erlaube ich mir zu erwidern, daß hochderselbe vollkommen beruhigt sein möge.

In dieser Beziehung wird der Landesausschuß mit der allergrößten Sorgfalt vorgehen und es wird in der neuen Gebäranstalt hoffentlich auch für die geistliche Hilfe besser gesorgt werden, als in der alten, die von der Pfarre: eben auch eine gute Strecke entfernt ist. Den Antrag des Herrn Professor. Seidl betreffend, erlaube ich mir im Namen des Landesausschuhes zu erklären, daß der Landesausschuß sich mit diesem Antrage vollkommen einverstanden erklären kann. Das hohe Haus möge überzeugt sein, daß dem Landesausschuhe die ungeheuere Verantwortlichkeit einer längein Verschiebung des Neubaues einer Gebäranstalt in vollkommenem Maße bekannt ist, daß der hohe Landtag nicht mehr auf die endliche Zustandebringung eines neuen Gebärhauses dringen kann als der Landesausschuß ohnehin. darauf hindringt. Die Jahre, die seit 1844 bis zum Jahre 1862, wo die Angelegenheit an den Landesausschuß gelangte, versäumt wurden, ohne daß irgend etwas Wesentliches geschah, können dem Landesansschuße nicht zur Last gelegt werden. Diese lange Verzögerung zeigt eben nur, wie unendlich schwierig es ist, mit voller Sicherheit zu sagen, wir werden ein auch nur wahrscheinlicherweise zweckmäßiges Gebärhaus zu Stande bringen.

Man muß der Regierung dankbar sein, daß sie früher, wie Herr Dr. Tedesco anerkannte, unzweckmäßige Bauprojekte hat fallen lassen. Wenn der Landesausschuh in dem Zeitraume vom Anfange 1862 bis jetzt über die für den Neubau einer sol-chen Anstalt maßgebenden Fragen zu einer vollkommen beruhigenden Entscheidung gelangt ist, zu einer Entscheidung, mit der sich sowohl die Statthalterei als der Landesprotomedikus einverstanden erklärt haben, so ist das doch ein den Neubau wesentlich förderndes Resultat; allerdings soll man über den Wunsch etwas Besseres zu leisten nicht das Gute versäumen, die neue Anstalt muß aber doch jeden Falles eben eine wirklich gute sein, darauf kömmt es denn doch vor allem an. Um Sicherheit zu bekommen, daß der Neubau ein wirklich guter und zweckmäßiger sein werde, war die bisherige Verzögerung von Seite des Laudesausschußes unausweichlich.

Allerdings hätte vielleicht die Verzögerung, die dadurch hervorgebracht wurde, daß der Landesausschuß sich per majora, entschieden hat, auch auf die


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Zustandebringung eines Generalplanes über die Vertheilung der für das Land acquirirten Gründe zu warten, vielleicht vermieden werden können. Ich gestehe offen, daß ich mich gegen dieses Nachwarten ausgesprochen hatte. Ich habe zur Minorität bei dem betreffenden Beschluße des Landesausschußes gehört und habe gerade mit Rücksicht der mir als Referenten doppelt bekannten Dringlichkeit einer besseren Fürsorge für die Gebärenden den Antrag gestellt, daß. ohne auf den Generalplan einzugehen, für die Gebäranstalt der nöthige Platz definitiv festgesetzt werden möge.

Es läßt sich aber nicht leugnen, daß es dem ohngeachtet bei der Vertheilung einer so bedeutenden Area immerhin doch einige Anstände hat, da mit einem einzelnen Beschluße vorzugehen und einer vielleicht möglichst zweckmäßigeren Vertheilung der Gründe dadurch vorzugreifen, um im Ganzen doch nicht mehre Jahre, sondern nur wenige Wochen zu profitiren, die vielleicht durch ein desto schärferes Andrängen auf das möglichst schnelle Zustandekommen des Bauplanes andererseits wieder erspart werden könnten. Ich erlaube mir nur noch auf die Bemerkung des Dr. Tedesco etwas zu erwähnen. Der Landesausschuß hat sich einstimmig aus Grundlage des vorliegenden Enquets - Aktes für die Beschränkung des Baues auf 1000 Geburten jährlich entschieden. Das Citat des Dr. Tedesco aus dem Gutachten des Professors Lange anlangend, erlaube ich mir zu bemerken, daß dasselbe nicht ganz richtig ist. "Allerdings" sagt Lange, "man muß eben sehen, was zu erreichen ist.'' Gerade, Lange will aber das Gebärhaus auf eine viel geringere Zahl beschränkt wissen, als auf 1000 Geburten jährlich und da stellt sich eben die Frage heraus, ob diese noch größere Beschräukung erreichbar ist. Der Landesausschuß geht von der Uiberzeugung aus, daß für die Größe der neuen Gebäranstalt, nämlich der einen vorläufig zu erbauenden neuen Gebäranstalt keineswegs die Zahl der jährlich vorkommenden Geburten entscheidend ist, sondern die Frage: Für wie viel Geburten kann und darf eine solche Anstalt höchstens bestimmt sein, wenn nach dem Ergebnisse der Enquete der entsetzlichen Kalamität des Puerperal-Fiebers in derselben für die Folge soviel als möglich vorgebeugt sein soll. Das ist die Frage, die hier entscheidend ist. Erfordert die Zahl der jährlich vorkommenden Geburten eine größere Fürsorge, so wird die Folge die sein, daß außer dieser ersten zu erbauenden Gebäranstalt für 1000 Geburten jährlich noch eine zweite für die noch zu bedeckende Anzahl von Geburten gebaut werden muß. Ich erlaube mir nur zur Aufklärung des hohen Landtages über den Standpunkt des Landesausschußes diese Bemerkung zu machen. Nachdem in dieser Beziehung eigentlich kein Tadel ausgesprochen und kein Antrag gestellt wurde, so erkläre ich, daß der Landesausschuß, nachdem ihm die Dringlichkeit eines Neubaues ohnehin in vollem Maße bekannt ist, mit dem Antrag des Dr. Seidl l vollkommen einverstanden ist. (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag des Dr. Seidl zur Abstimmung bringen. Ich bitte ihn noch einmal zu verlesen. — Uibrigens ist er Ihnen schon erinnerlich und wir können vielleicht gleich zur Abstimmung schreiten. Also ich bitte die Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. Es ist die Majorität.) — Ist angenommen.

Der Landesausschußbericht über Ansuchen der Gemeinde Leitmeritz um Bewilligung der Aufnahme eines Darlehens und um Verlängerung der bestehenden Bierumlagen.

Dr. Schmeykal: Schon im vorigen Jahre ist auf Grund eines Landtagsbeschlusses der Stadt- gemeinde Leitmeritz zur Deckung der Erfordernisse zur Erreichung von Schulzwecken eine Umlage auf die Verzehrung des Bieres in der Höhe von 1 Kreuzer für jede Maß auf die Dauer von 3 Jahren bewilligt worden. Die Stadtgemeinde Leitmeritz verfolgt ihre Schulorganisirungspläne weiter und hat insbesondere beschlossen, die Ober-Realschule, welche bereits eröffnet ist, mit einem Gebäude zu dotiren und nebenbei einen Fond für diese Ober-Realschule zu gründen. Zu diesem Zwecke reichen die gewöhnlichen Mittel der Stadtgemeinde Leitmeritz nicht hin, und es muhte daher die Stadt-Vertretung sich genöthigt sehen, zu außerordentlichen Mitteln zu greifen. Diese bestehen darin, daß ein Darlehen von 50.000 Gulden unter der Hypothek des landtäslichen Besitzes der Stadtgemeinde Leitmeritz, nämlich des Gutes Keblitz gegen 5pCt. Verzinsung und gegen Rückzahlung durch Annuitäten von 8000 Gulden aufgenommen werden und daß diese Annuitäten durch Rückzahlung ihre Bedeckung finden sollen in der Verlängerung der Bierumlage aus 8 Jahre, d. i. vom J. 1865—1873. Die Prüfung der von der Stadtgemeinde Leitmeritz vorgelegten Wen wies nach, daß das Begehren derselben vollkommen begründet und gerechtfertigt ist, und nachdem auch von 277 Wahlberechtigten, welche zur Abstimmung erschienen, 275 für dieses Projekt einstimmten, so halt sich der Landesausschuß verpflichtet, dem h. Landtage folgenden Antrag zu unterbreiten:

Der Stadtgemeinde Leitmeritz werde:

1. die Aufnahme eines mit 5pCt. verzinslichen Darlehens von 50.000 fl. österr. W. unter der Hypothek ihres landtäslichen Gutes Keblitz sammt Zugehör und gegen Rückzahlung in Annuitäten von 8000 fl. österr. W. vom Jahre 1865 an bei der Sparkassa zu Leitmeritz,

2. die Ausdehnung der ihr mit allh. Entschließung vom 14. April 1863 auf die Dauer dreier Jahre zugestandenen Umlage eines Kreuzers österr. Währ. von jeder Maß des in der Stadt Leitmeritz zur Verzehrung gelangenden Bieres bis 15. September 1873 bewilligt.

Snìmovní sekretáø Schmidt ète: Slávny

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snìm raèíž mocí zákona zemského uzavøíti, že se mìstské obci Litomìøické povoluje:

1. aby se na 5 ze sta vypùjèila 50.000 zl. r. 6. ze spoøitelny Litomìøické, dadouc v zástavu svùj do zemských desk zapsaný statek Keblice i s pøíslušenstvím a splácejíc je od roku 1865 v roèních lhùtách po 8.000 zl. spoøitelnì Litomìøické ;

2. aby se prodloužilo až do 15. záøí 1873 povolení, nej. rozhodnutím 14. dubna 1863 na tøi léta udìlené ku vybírání 1 kr. r. è. z každé pinty piva v mìstì Litomìøicích vyèepované.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Dr. Stradal: Ich erlaube mir bezüglich des ersteren Antrages nur ein Bedenken auszusprechen, und wünsche, daß jener Passus, wo es heißt, daß der Gemeinde Leitmeritz ein Anlehen von 50.000 fl. bei der Leitmeritzer Sparkassa und gegen Rückzahlung, durch Annuitäten von 8000 Gulden bewilligt werde, ganz wegbleibe, und daß der Leitmeritzer Gemeinde bloß ganz einfach die Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens von 50.000 fl. gegen 5perzentige Verzinsung ertheilt werde, und zwar aus 2 Gründen. Ich erkenne ganz wohl die Wichtigkeit des Zweckes, den die Gemeinde Leitmeritz geltend macht; es ist die Gründung einer Ober-Realschule und die Gründung eines dazu nothwendigen Fontdes; dazu ist allerdinds von der Gemeinde ein Betrag von 50.000 Gulden angegeben, ich glaube aum, daß dieser Voranschlag zum Baue des Gebäudes und zugleich zur Gründung eines Fondes hinreichend sei.

Darum möchte ich auf der einen Seite die Gemeinde Leitmeritz nicht beschränkt haben in der Rückzahlung des Anlehens in zukünftigen größern Annuitäten, selbst wenn sie es selbst angetragen hätte. Aber eine weitere unnöthige Beschränkung liegt auch darin, daß ihr die Bewilligung ertheilt wird, bloß bei der Leitmeritzer Sparkassa eine Anleihe aufzunehmen. Es sind mir die Statuten der Sparkassen auf dem Lande so ziemlich bekannt. Es könnten immerhin Bedenken auftreten, ob die Leit-meritzer Sparkassa dieses Anlehen geben müsse, denn die Gemeinde Leitmeritz ist zugleich Kavent für die Sparkassa. Es sind auch meines Wissens mehre Mitglieder des Ausschusses, als solche, Mitglieder der Sparkassa und es dürfte nach den Statuten wahrscheinlich Niemand im Ausschusse der Sparkassa sitzen, welcher zugleich Schuldner der Sparkassa ist. Um dergleichen Bedenken zu begegnen, nachdem der h. Landtag nicht berufen ist der Sparkasse vorzuschreiben, ob sie das Geld leihen könne, und nachdem die Stadtgemeinde Leitmeritz ganz gewiß so viel Kredit hat, daß sie das Anle-hen im Falle eines Bedenkens auch anderweitig kontrahiren kann, nachdem es ferner leicht zu Mißdeutungen Anlaß geben könnte, wenn der hohe Landtag sagen möchte, wir bewilligen die Anleihe aus der Leitmeritzer Sparkasse und dadurch gewissermaßen der Sparkassen-Direktion präjudizirt würde, glaube ich, wäre es zweckmäßig, wenn wir den Beisatz weglassen und es der Gemeinde Leitmeritz überlassen, sich das Anlehen von 50.000 Gulden beliebig wo aufzunehmen. Ebenso glaube ich dürfte der Umstand, daß die Leitmeritzer Gemeinde immerhin nicht die Zukunft so in Händen hat, und ob die Umlage und der Bierkreuzer sich so gestalten werden, ein Grund sei, daß wir diese Annuität auch fallen lassen und es der Gemeinde Leitmeritz und ihrem zukünftigen Darleiher überlassen, wie sie sich bezüglich der Rückzahlung verständigen werden.

Ich beantrage daher, daß der Passus des ersten Absatzes gegen Rückzahlung in Annuitäten von 8000 Gulden und Aufnahme bei der Leitmeritzer Sparkassa weggelassen und vielmehr der Leitmeritzer Stadtgemeinde einfach die Aufnahme eines mit 5pCt. verzinslichen Darlehens von 50.000 Gulden unter Hypothek der landtäslichen Güter bewilligt werde.

Námìstek maršálkùv Dr. Bìlský: Slavný snìm raciž uzavøíti, aby se na pìt ze sta vypùjèila obec Litomìøická 50000 zlatých ø. è. dadouc za zástavu do zemských desk zapsané statky; tak zní návrh pana poslance Strádala.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn nicht, so erkläre ich die Debatte für geschloffen.

Dr. Schmeykal: Der Herr Dr. Stradal will aus dem ersten Absatze des Antrages die Beschränkung der Aufnahme des Darlehens auf die Sparkassa von Leitmeritz und die Beschränkung der Rückzahlung auf Annuitäten von 8000 Gulden Ö. W. ausgelassen haben. Was - den Umstand anbelangt, daß das Darlehen bei der Sparkasse Leitmeritz aufgenommen werden soll, so ist dieser Antrag natürlich von der Stadtgemeinde selbst ausgegangen. Die Gemeinde muß die Statuten der Spar-. kasse kennen, sie muß wissen, ob es der Sparkasse an sich und nach ihren Statuten möglich ist, das Darlehm zu elociren und von diesem Standpunkte ging der Landesausschuß bei seinem Antrage aus. Indeß will ich zugestehen, daß die Bezeichnung des Darleihers für die Legislative in dieser Richtung nicht nothwendig ist, und es allerdings eine Erleichterung für die Gemeinde selbst herbeiführen würde, wenn bei Aufnahme des Darlehens die Bezeichnung des Darleihers selbst ausgeschlossen bliebe, und ich konformire mich in dieser Richtung vollkommen und bin dafür, daß der Passus "bei der Sparkasse Leitmeritz" in dem 1. Absah des gestellten Antrags wegbleibe.

Dagegen kann ich mich aber mit dem zweiten Antrag, daß auch die Beschränkung der Annuitäten von 8N00 fl. O. W. von 1863 an wegbleiben solle, nicht einverstanden erklären. Ich muß zunächst darauf hinweisen, daß die Stadtgemeinde Leitmeritz selbst es ist, welche die Annuitäten fixirt hat, und am Besten wissen wird, ob dieselben für sie drückend


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sind, oder nicht. Auch scheint mir ein weiterer Umstand dazu zu zwingen, daß diese Annuitäten aufgenommen bleiben, und zwar der Umstand, daß jede Gemeinde, welche ein Darlehen aufnimmt, auch verpflichtet bleibt, dieses Darlehen aus dem laufenden Einkommen zurückzuzahlen. Um diese Verpflichtung zu überwachen und eine Bürgschaft dafür zu haben, daß wirklich das Gemeindevermögen wieder von diesem Darlehen und zwar in bestimmten Fristen entlastet wird, dazu scheint nur die Aufnahme der Annuität unbedingt nothwendig zu sein. Es ist dieses eine Verpflichtung, welche insbesondere auch gegenüber der Legis-lative von der Stadtgemeinde übernommen wird und deßhalb dürfen wir, wie ich glaube, von dieser Feststellung nicht abgehen, um so weniger, als die Fest-setzung der Umlage, in dem Raume von 8 Jahren, ausdrücklich nur auf dieser in Aussicht genommenen Annuität fußt. Ich stimme daher mit dem Herrn Dr. Stradal für die Auslassung der namentlichen Bezeichnung des Darleihers, muß aber den hohen Landtag bitten, auf der Annuität von 8000 fl. O. W. aus den von mir entwickelten, im Gesetze liegenden Gründen zu beharren.

Dr. Stradal: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen. (Rufe: Schluß!)

Dr. Stradal: Ich konformire mich mit dem Antrage des Laudesausschußes bezüglich der Annuität, und ziehe meinen Antrag in dieser Beziehung zurück.

Oberstlandmarschall: Sie vereinigen sich also mit dem Antrag?

Dr. Stradal: Ja.

Oberstlandmarschall: Ich werde also zur Abstimmung schreiten und nur den letzten Absatz "bei der Sparkassa zu Leitmeritz", wie sich der Herr Berichterstatter im Namen des Landesausschusses vereinigt hat, weglassen. Ich bitte den ersten Absatz vorzulesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): "Die Aufnahme eines mit 8% verzinslichen Darlehens von 50,000 fl. Ö. W. unter der Hypothek ihres land-täflichen Gutes Keblitz sammt Zugehör und. gegen Rückzahlung in Annuitäten von 8000 fl. O. W. vom Jahre 1865 an."

Mìstské obci Litomìøické povoluje se, aby si na pìt ze sta vypùjèila 50.000 zl. r. m. da-douc v zástavu svùj do zemských desk zapsaný statek Keblice a splácejíc je od r. 1865 v roèních lhùtách po 8.000 zl. r. è.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche dem modificirten Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.

Ich bitte den zweiten Antrag zu lesen.

Landtagssecretär Schmidt: Die Ausdehnung der ihr mit allh. Entschließung vom 14. April 1863 auf die Dauer dreier Jahre zugestandenen Umlage eines Kreuzers Ö. W. von jeder Matz des in der Stadt Leitmeritz zur Verzehrung gelangenden Bieres bis 15. September 1873.

2. aby se prodloužilo až do 15. záøí 1873 povolení, Nej. vzhodnutím 14. dubna 1863 na tøi léta udìlené ku vybírání 1 kr. r. 6. z každé pinty piva v mìstì Litomìøicích vyèepované.

Oberstlandmarschall: Ich bitte durch Aufheben der Hände abzustimmen. (Geschieht.) Angenommen. Wir gehen in der Tagesordnung weiter. Herr Ritter u. Peche, es handelt sich um das Gesuch der Gemeinde Strakonitz wegen Bewilligung der EinHebung eines Bierkreuzers.

Ritter von Peche liest:

Der Stadtgemeinde Strakonitz wurde von den hohen k. k. Ministerien des Innern und der Finanzen im Jahre 1857 zum Behufe der Erbauung eines neuen Schulhauses die Bewilligung zur Einhebung eines Gemeindezuschlages von einem Kreuzer Wiener Währung für jede Maß des im Orte erzeugten oder dorthin eingeführten Bieres auf die Dauer von 6 Jahren ertheilt.

Da die Gemeinde diesen Zuschlag vom 1. November 1857 an bezog, so endigte die Verwilligungsdauer mit dem letzten Oktober des Jahres 1863.

Die Stadtgemeinde hatte seither aus dem Erträgnisse dieser Umlage und mit Zuhilfenahme anderweitiger Zuflüsse einen Schulfond gebildet, welcher dermal den Betrag von 12,836 fl. 86 kr. erreicht hat und zur theilweisen Bedeckung jener Schulbau-auslagen dienen soll, rücksichtlich deren seither neuerliche Verhandlungen gepflogen und namhafte Erweiterungen des ursprünglichen Projektes in Anschlag gebracht worden sind.

Es hat sich nämlich herausgestellt, daß das alte Schulhaus in Strakonitz, dessen entsprechende Erweiterung und Adaptirung ursprünglich beabsichtigt ward, zu diesem Zwecke nach seiner Lage und Konstruktion durchaus nicht geeignet sei, und es hat daher die Stadtgemeinde mit Bewilligung der k. k. Statthalterei ddo. 1. Mai 1861 Zahl 20.875 das Haus, beziehungsweise Brandstätte Nro. Cons. 141 um den Preis von 6800 fl. O.W. angekauft, wovon bereits 4000 si. aus dem Erträgnisse des Bierkreuzers abgestattet worden sind.

Auf dieser Brandstätte soll nun eine neue Hauptschule erbaut werden, worauf, ohne die innere Einrichtung in Rechnung zu ziehen, 42,657 fl. 85 kr. Ö.W. veranschlagt worden sind.

Die Mittel zur allmäligen Deckung dieses Aufwandes, dann der Kosten für die innere Einrichtung und die Lehrmittelsammlungen soll der Bierkreuzer bieten, dessen fernere EinHebung in dem bisherigen Ausmaße von 1 Kr. W.W. per Maß oder 28 Neukreuzer pr. Eimer die Stadtgemeinde auf fernere 10 Jahre vom 1. November 1863 angefangen, mithin bis zum Ende des Solar-Jahres 1873 beansprucht.

Die eigenen Einkünfte reichen nämlich kaum zur Deckung der kurrenten Auslagen und bieten jedenfalls nur unbedeutende Ueberschüsse.

Nach den Rechnungsausmeisen für den Termin von 1857—1861 zeigt sich für das Jahr 1859 nur

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ein Ueberschuß von 70 fl. 30 1/3 kr., im Verwaltungsjahre 1860 ein Ueberschuß von 1948 fl. 72 kr. und im Verwaltungsjahr 1861 ein Ueberschuß von nur 738 fl. 32 kr

Das Erträgniß des Bierzuschlags hingegen beträgt bei einer durchschnittlichen jährlichen Bierkonsumtion von 13,435 Eimer — wenn man auf die Einhebungskosten und auf die für ausgeführtes Bier gezahlten Rückvergütungen Rücksicht nimmt — im Durchschnitte jährlich an 3082 fl.

Da die Stadtgemeinde aus dem bisherigen Erträgnisse des Bierkreuzers bis Ende Oktober 1863 an 15,000 st. erübrigt hat, so wäre bei fernerer Bewilligung zur Einhebung dieser Umlage auf weitere 10 Jahre ein weiteres Extragniß von etwas über 30,000 fl. zu gewärtigen, welches mit dem schon angesammelten Stammfonde pr. 15.000 fl. allerdings die mit 4275 fl. 85 kr. O.W. veranschlagten Kosten des Neubaues der Hauptschule nicht nur decken, sondern auch um Einiges übersteigen würde.

Hierbei tritt jedoch außer der Rücksichtsnahme auf die weiteren Kosten für die innere Einrichtung und Ausstattung der Schule; endlich für die wegen durchzuführender Trennung der Geschlechter nothwendige Vermehrung des Lehrpersonals und dessen bessere Dotirung auch ein weiterer Umstand zu Gunsten der Stadtgemeinde in Rechnung, auf welches dieselbe ein wesentliches Gewicht legt.

Die Stadtgemeinde erachtet es nämlich, im Interesse ihrer, im Welthandel namhaften Industrie als ein unabweisliches Bedürfniß, für einen entsprechenden gewerblichen Unterricht der Jugend zu sorgen.

In dieser Richtung ist es im Plane, in Strakonitz eine Realschule zu errichten, und deßhalb jetzt schon bei dem Baue und der Errichtung des neuen Schulhauses derart vorzugehen, damit daran eine höhere gewerbliche Lehranstalt geknüpft werden könnte.

Die hierzu erforderlichen Mittel sollen aber auch aus dem Erträgnisse des Bierzuschlages angesammelt werden, dessen fernere Belassung der Gemeindeausschuß als die für die dortigen Verhältnisse entsprechendste und der Bevölkerung willkommenste Art der unausbleiblichen Selbstbesteuerung erklärt.

Von den im Sinne des §. 78 des prov. Gemeindegesetzes vom Jahre 1849 einberufenen Wahlberechtigten haben sich die Erschienenen, 298 an der Zahl, einhellig mit diesem Antrage einverstanden erklärt.

Dagegen sind 15 Schänker aus Strakonitz mittelst einer an die k. k. Statthalterei gerichteten und von letzterer an das k. k. Bezirksamt zur Amtshandlung gewiesenen Vorstellung gegen die Bewilligung zur ferneren Erweiterung der zur Einhebung des Bierkreuzers der Stadtgemeinde zugestandenen Frist eingeschritten.

Dieselben führen an, daß der Bierkreuzer daran Schuld sei, daß ein großer und namentlich der ärmere Theil des Publikums eines stärkenden Getränkes entbehren müsse, weil er durch die Entrichtung des Gemeindezuschlags zu sehr ins Mitleiden gezogen werde.

Zur Widerlegung dieser Angabe hat das k. k. Bezirksamt Strakonitz mit Rücksichtnahme auf die in den angrenzenden Bezirken obwaltenden Verhältnisse genaue Erhebungen eingeleitet, aus denen hervorgeht, daß in den Nachbarstädten Pisek, Blattna, Horaždowic, Wolin und Wadòan, in denen ein Bierkreuzerzuschlag gar nicht besteht, das Bier ebenso um 12 Neukreuzer pro Maß ausgeschänkt wird, wie in Strakonitz, so daß der Bierkreuzer dortselbst offenbar keinen, das konsumirende Publikum benachtheiligenden, vertheuernden Einfluß auf den Preis des Bieres ausübt.

Die Schanker behaupten ferner, daß sie durch den Bierkreuzer gehindert seien, mit dem Preise des nach Strakonitz ausgeschrotteten Bieres herabzugehen, wogegen das k. k. Bezirksamt nachweiset, daß vier von den Beschwerde führenden Schankern das Bier, ungeachtet des Bestandes des Bierkreuzers, um 10 Neukreuzer die Maß ausschänken, und daß sich von den in Strakonitz überhaupt existirenden 40 Schankern nur 15 bei der Beschwerdeführung betheiligten, daher auch die weiteren Klagen der Rekurrenten über die angebliche Unmöglichkeit, den Lebensunterhalt zu gewinnen, unbegründet erscheinen.

Die Beschwerdeführer behaupten endlich, unter Anführung unrichtiger Daten über die Höhe des Bierkreuzer-Erträgnisses, daß die fernere Einhebung dieser Umlage mit Rücksicht auf die, dem Kompatron der Schule, nämlich dem Großprior des Johanitter-ordens entfallende Konkurrenzquote überflüssig sei; hingegen bemerkt jedoch das. k. k. Bezirksamt, daß der Großprior zu den Schulbaukosten allerdings werde einen Beitrag zu leisten haben, jedoch nur soweit es sich um die Kosten der, die Trivialschule vertretenden Hauptschule handelt, wogegen der Stadtgemeinde ausschließlich alle jene bei Weitem bedeutenderen Kosten zur Last fallen, welche daraus erwachsen, daß der Bau gegenwärtig schon in der Art angelegt werden muß, um in seiner Zeit behufs Errichtung einer Realschule oder anderweitigen höheren gewerblichen Schule ausführen zu können.

Das k. k. Bezirksamt gibt schließlich zu bedenken, daß die in Rede stehende kommunale Umlage ohnehin zum großen Theil von Auswärtigen und Fremden mitgetragen werde.

Die Stadt Strakonitz ist als Knotenpunkt der Aerarialstraße von Prag nach Passau und von Wien nach Bayern und mehrerer Bezirksstraßen der Mittelpunkt eines regen Fremdenverkehrs.

In den Fabriken für Anfertigung der orientalischen Kappen werden viele Fremde beschäftigt und allwöchentlich treffen viele Personen der ganzen Umgegend, welche an der Borbereitung oder Adjustirung der Fabrikationsartikel betheiligt sind, in der Stadt zusammen. Ueberdies gibt es dortselbst 6 sehr besuchte Jahrmärkte, außerdem allwöchentlich 3 lokale Märkte und es fassiren sehr viele Proces-


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IX. sezení 3. roèního zasedání 1864.

IX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

fronen aus dem Gebirge auf den hl. Berg und nach Podsrp die Stadt, sodaß nach der Schätzung des Bezirksamtes wohl die Hälfte des in Strakonitz ausgeschrotteten Bieres durch Fremde konsumirt wird.

Da die weitere Abnahme des in Strakonitz bestehenden Bierkreuzerzuschlags im Ausmaße von 1 kr. WW. für jede Maß oder 23 Neukreuzer für jeden Eimer des im Orte zum Verbrauch gelangenden Bieres zur Deckung der im wohlverstandenen Interesse dieser Stadtgemeinde unabweislichen Schul-erweiterungskosten nach dem Antrage der Stadtgemeinde als die zweckmäßigste und mindest drückende Umlage erscheint, die Wahlberechtigten hierzu ihre Zustimmung ertheilt haben, auf den Protest der Schänker aber darum schon kein Gewicht gelegt werden kann, weil er gegen das Wesen der im Gesetze ausdrücklich zugestandenen Umlage gerichtet ist: so hat der Landesausschuß mit Rücksicht auf die Dringlichkeit einer vorläufigen Verlängerung dieser Umlage bei der hohen Regierung den Antrag gestellt, es möge der Stadtgemeinde mittelst provisorischen Landesgesetzes der Fortbezug dieses Gemeindezuschlages vorläufig auf die Dauer eines Verwaltungsjahres, d. i. vom 1. November 1863 bis letzten Dezember 1864, gestattet werden.

Diese Bewilligung wurde thatsächlich auch mit der Allerh. Entschließung vom 6. August 1863 Allergnädigst ertheilt und es hat die hohe Regierung übernommen, diese provisorische Verfügung dem hohen Landtage zur Kenntniß zu bringen, weshalb sich der Landesausschuß hier nur auf den Antrag beschränkt:

Höher Landtag wolle in Kraft eines Landesgesetzes beschließen:

"Der Gemeinde Strakonitz wird der Fortbezug des dortselbst bereits bestehenden und mit A. H. Entschließung vom 6. August 1863 bis zum 31. Dezember 1864 Allergnädigst gestatteten Bieraufschlags von 28 Neukreuzern für jeden Eimer des im Orte zum Verbrauche gelangenden Bieres auf die Zeit vom I. Jänner 1865 bis 31. Dezember 1873 bewilligt."

Slavný snìm raèiž co zákon zemský ustanoviti: "Mìstské obci Strakonické povoluje se na èas od 1. ledna 1865 až k 31. prosinci 1873 vybírání pivní pøirážky — tamtéž již zavedené a Nejmilostivìjiprodloužené až k 31. prosinci 1864 nejvyšším rozhodnutím ode dne 6. srpna 1863, na jehož základì obec vybírá 28 nových krejcarù z každého vìdra piva, v mìstì spotøebovaného."

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wert zu ergreifen?

Herr. Dr. Mayer.

Prof. Ant. Majer: Strakonice jest také jedna z onìch mìstských obcí naší vlasti, která si u vìdomí vyššího povolání svého sama danì ukládá, a sice ve spùsobu dle uznání obecného nejpøíhodnìjším; dìje se to v okamžiku, kde platícímu ani na mysl nepøichází, že platí.

Strakonice jsou mìsto v píseckém kraji po Písku nejlidnatìjší; avšak má pøíjmù sotva 11.000 zl. k uhražení velkých domácích potøeb svých; dodám li k tomu, že jest støedištìm vìhlasného prùmyslu, který s prospìchem konkuruje s prvními závody toho druhu na svìtì, které ale v ohledu národnì - ekonomickém tím veledùležitý jest, že ohromné množství výrobkù svých neodbývá ve vlasti naší, nýbrž daleko za hranicemi naší øíše jmenovitì v Asii a Africe, a že toto mìsto v tomto dùležitém postavení svém nemá dosud ani škol reálních ani øemeslnických, ba že i pøi vzorné správì obecní ani tolik ušetøiti se mùže, aby alespoò obìtivìjší uèitele slušnì platiti mohlo, ano, že ani nemá, kam by dítky své do školy národní pøimìøenì umístiti mohla, tut tuším, že jsem dosti povìdìl, proè by slavný snìm prosbì tohoto mìsta zadost uèiniti mohl, ano je právì tím v šlechetné obìtivosti této i morálnì podporovati mìl. Raèiž tedy sl. snìme k návrhu zemského výboru na tom se ustanoviti, aby obec Strakonická právo mìla, vybírati mírný poplatek pivní, který si volièi v autonomii své" sami a sice jednohlasnì ku pøimìøenému zaøízení škol byli ustanovili.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich zur Abstimmung schreiten. Ich bitte den Antrag noch einmal zu verlesen.

Landtagssekretär Schmidt liest: "Der Stadtgemeinde Strakonitz wird der Fortbezug des dortselbst bereits bestehenden und mit allerhöchster Entschließung vom 6. August 1863 bis zum 31. Dezember 1864 allergnädigst gestatteten Bieraufschlages von 28 Neukreuzern für jeden Eimer des im Orte zum Verbrauch gelangenden Bieres auf die Zeit vom 1. Jänner 1865 bis zum 31. Dezember 1873 bewilligt."

Slavný snìm raèiž co zákon zemský ustanoviti: "Mìstské obci Strakonické povoluje se na èas od 1. ledna 1865 až k 31. prosinci 1873 vybírání pivní pøirážky — tamtéž již zavedené a Nejmilostivìji prodloužené až k 31. prosinci 1864 nejvyšším rozhodnutím ode dne 6. srpna 1863, na jehož základì obec vybírá 28 nových kr. z každého vìdra piva v mìstì spotøebovaného."

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage beistimmen, die Hände aufzuheben. (Geschieht.) Ist angenommen.

Rytíø z Peche ète:

Slavný snìme!

Mìstka obec Klatovská žádá na základì usnešení obecního výboru, v té pøíèinì dne. 21. února 1863 podlé zákona uèinìného, a se svolením oprávnìných volièù (podlé §. 79 próz. obecního zákona ode dne 17. bøezna 1849) za dovolení, by smìla po pìt let vybírati obecní


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IX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

poplatek z piva v mìstì spotøebovaného, a sice; jeden krejcar z každého mázu nebo 40 kr. r. m. z každého vìdra. Odùvodòujíc tuto prosbu udává obec, že pøíjmy a dílem i obecní pùjèky již v správních letech 1860, 1861 a 1862 sotva dostaèovaly, by se nimi ohradilo vydaní na bìžné potøeby obecní, což vše dokázáno jest dotyènými výtahy z obecních úètù. V správním roce 1862 pak již nebylo lze obejíti 18% obecní pøirážku K pøímým daním, kteréž zapotøebí bylo k ohražení schodku 4156 zl. 83 kr. obnášejícího — vzešlého vétšim dílem z výloh na stavby silnic, k nimž obec pøidržána byla c. k. úøadem okresním.

Mnohem znaènìjší schodek vykazuje pak obecní rozpoèet zhotovený pro rok 1863 a schválený obecním výborem dne 20. èervna 1863; schodek ten obnáší 7026 zl. 38 1/3 zr. r. m. k jehož ohrazení zapotøebí by bylo obecní pøirážky pøevyšující 24U/O pøímých daní, jež podlé výkazu bermèního dohromady èiní as 28900 zl. (do podrobná 28969 zl. 9 kr.).

Mimo to však nastávají obci dùležité, z neodkladných potøeb obecních vyplývající stavby, jež dílem nyní už zapoèaly, dílem v nejblíže pøíštích letech vyvedeny býti musí. Tento náklad stavební vyžaduje vesmìs 18331 zl. 7 1/2 kr. r. m., a jen dílem v menších èástkách obsažen jest posud v rozpoètu obecním pro rok 1863.

Ze staveb tìchto uvádíme pøíspìvky k stavbì nové obecní školy, rozsáhlé opravy a zøízení krovu na kostel, jenž zboøením hrozí, upravení mìstské vodárny a obecních kašen, upravení mìstských náspù, dláždìní a jiné podobné stavby, a tento mimoøádný náklad pvávé v pìti letech zapraven býti má poplatkem z piva.

Spotøebuje-li se totiž, jak c. k. finanèní komisariat v Klatovech vyšetøil, ve mìstì roènì asi deset až k 12000 vìder piva, tož by poplatek jednoho krejcaru z každého mázu 40 krejcarù z každého vìdra obnášel pøi 10000 vìder roènì as 1400 zlatých, což by se vyrovnalo pøirážce 14% k pøímým daním. Za pìt let pak byl by tím poplatkem nejen nadzmínìný náklad stavební, 18331 zl. 7 kr. obnášející, úplnì ohražen, nýbrž dílem i potøeby na bìžné výlohy zapraveuy, tak že by ostatní schodek ani úplných 10% pøirážku k pøímým daním nevymahal.

Hlede k okolnostem tìmto, jež patrné dokazují, že by obec tím spùsobem znamenitì nadlehèena byla u zapravování pøirážek obecních, uvážeje pak dále, že potøeby naduvedené skuteènì dotýkají se dùležitých i neodkladných zájmù obecních, a že volièové, když jich z 1042 oprávnìncù k hlasování se dostavilo 865, z nichž pak 854 proti 11 záporným hlasùm k poplatku se uvolilo, právì tímto èilým úèastenstvím na jevo dali, kterak si snažnì pøejí takového poplatku co snadnìjšího spùsobu k ohrazení výloh obecních; hledì koneènì k tomu, že ani c. k. zemská direkce finanèní nièeho nenamítá proti povolení poplatku tohoto, nímž se vlastnì již ohraditi mìl schodek z roku 1863 a jehož co nejmožnìji rychle povoleni tudíž se zdálo býti veležádoucno, neváhal výbor zemský, požádati c. k. státní ministerstvo, aby vydáno bylo prozatímní naøízení, nímž by se obci povolilo vybíráni žádaného poplatku z piva prozatím na jeden rok, poèítajíc ode dne, kdež obci v známost uvedeno bude nejvyšší schválení; nyní pak dùslednì tomu dovoluje sobì zemský výbor navrhnouti: Slavný snìm raèiz co zákon zemský uzavøíti:

Mìstké obci Klatovské povoluje se, aby smìla nadále vybírati obecní poplatek z piva v mìstì spotøebovaného, a sice jeden krejcar z každého mázu aneb 40 krejcarù r. m. z každého vìdra až do konce roku 1868.

Ich erlaube mir der gedruckten Vorlage, wie sie sich in den Händen der Herren Abgeordneten befindet, nur das beizufügen, daß bei der am Schlüsse des Berichtes vorkommenden Anführung, "es habe der Landesausschuß sich bereits an die hohe k. k. Negierung um Erwirkung eines provisorischen Gesetzes zum Bezuge eines Bierkreuzers für die Dauer' eines Jahres gewendet" noch hinzufügen sei, daß die Bewilligung auch laut eines, dem Landesausschusse unter dem 12. l. M. zugekommenen Schreibens der h. k. k. Statthaltern, zufolge allerhöchster Entschließung v. 21. Feber 1864 allergnädigst ertheilt worden ist, wonach sich der Landesausschuh lediglich den weiteren Antrag zu stellen erlaubt: Der hohe Landtag wolle in Kraft eines Landesgesetzes beschließen: Der Stadtgemeinde Klattau wird der Fortbezug einer Bierumlage im Ausmaße von 1 kr. von jeder Maaß beziehungsweise 40 kr. Ö. W. für jeden Eimer des im Orte zum Verbrauch gelangenden Bieres bis zum Ausgange des Solarjahres 1868 bewilligt.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Poslauec Václav Seidl: Pøi dùkladnosti zprávy, kterou podal zemský výbor slavnému snìmu, mohu se pouze obmeziti na to, že vzdávám Jeho Excellenci díky, že laskavým pøispíšením tato zpráva zemského výboru položena byla na denní poøádek. Ostatnì obmezuji se na prosbu, aby si. snìm ráèil pøijmout návrh zemského výboru.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand weiter das Wort ergreift, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und schreite zur Abstimmung. Ich bitte den Antrag noch einmal vorzulesen.

Snìm. sekr. Schrnidt ète: Mìstské obci Klatovské povoluje se co zákonem zemským, aby smìla nadále vybírati obecní poplatek z piva v mìstì spotøebovaného, a sice jeden kr. z každého mázu aneb 40 kr. r. è. z každého vìdra až do konce roku 1868.


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IX. sezení 3. roèního zasedání 1864.

IX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

Der hohe Landtag wolle in Kraft eines Landesgesetzes beschließen: Der Stadtgemeinde Klattau wird der Fortbezug einer Bierumlage im Ausmaße von I kr. von jeder Maß, beziehungsweise 40 kr. Ö. W. für jeden Eimer des im Orte zum Verbrauche gelangenden Bieres, bis zum Ausgange des Solarjah-res 1868 bewilligt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage beistimmen, die Hände zu erheben. Er ist angenommen. Se Excellenz der Herr Statthaltereivicepräsident haben das Wort.

Statthaltereivicepräsident Graf Belcredi: Von Sr. Exc. dem Herrn Oberstlandmarschall ist mir in vorletzter Sitzung eine an mich gerichtete Interpellation übergeben worden, welche von Sr. Excellenz dem H. Grafen Nostitz und 115 Genossen eingereicht wurde. Sie lautet:

Interpellation

an Sr. Excellenz den k. k. Herrn Statthaltereileiter,

In der 21. Sitzung des böhmischen Landtages am 27. Feber 1863 erklärte der Herr Statthalterei-Vicepräsident Freiherr von Kellersperg Namens der k. k. Regierung folgendes:

"Ich bitte das hohe Haus überzeugt zu sein, daß die Regierung gewiß alles thun wird, um das Institut einer Hypothekenbatik, welches vom Lande so sehnlich gewünscht wird, schleunigst ins Leben zu rufen, denn die Regierung ist von der Wichtigkeit und Nothwendigkeit der Maßregel, die Sie eben berathen, so überzeugt als das Haus selbst u. s. w." und beantragte zum Behufe der Beschleunigung des Zustandekommens der Hypothekenbank es der Regierung zu überlassen, welche Bestimmungen des Sta-tutsentwurfes den Gegenstand eines Landesgesetzes bilden oder welche im Wege der Exekutive oder der Reichsgesetzgebung in Kraft zu treten haben.

Der böhmische Landtag hat demgemäß in der 23. Sitzung am 2. März 1863 auch beschlossen: das Statut Sr k. k. Majestät mit der Bitte vorzulegen, demselben die allerhöchste Genehmigung zu ertheilen, daß rücksichtlich der darin enthaltenen Bestimmungen, welche außerhalb des legislativen Wirkungs-kreises des Landtages liegen, die verfassungsmäßige Behandlung eintrete, und ferner den Landesausschuh beauftragt, die Voreinleitungen zur Begründung der . Hypothekenbank selbst dann zu treffen, wenn die allerhöchste Genehmigung nicht wesentliche Aenderungen des Statutes enthalten sollte.

Allein obwol die k. k. Regierung keine wesentliche Einwendung gegen das von dem böhmischen Landtage festgestellte Bankstatut erhoben hat, obwol die k. k. Regierung die Zusicherung einer beschleunigten Schlußfassung über dasselbe in der bündigsten Form erklärt hat, obwol ferner der Landtag im Voraus erklärte, daß unwesentliche Aenderungen des Statutes kein Hinderniß der Aktivirung desselben sein sollen, wurde dem böhmischen Landtage in der ersten Sitzung der diesjährigen Session von Sr. Excellenz dem Herrn Oberstlandmarschall dennoch die einfache Mittheilung zu Theil, daß nach Ablauf eines Jahres noch keine wie immer geartete Erledigung des Sr k. k. Majestät zur allerhöchsten Sanktion vorgelegten Bankstatutes yerabgelangt sei

Da nun inzwischen an Privatgesellschaften Concessionen zu Bankcreditinstituten ertheilt wurden, daher auch die objektive Möglichkeit dem dringenden Wunsche des böhmischen Landtages zu entsprechen konstatirt ist, so fühlen sich die Gefertigten zu der Anfrage berechtigt:

a) wurde das in der vorjährigen Session von dem böhmischen Landtag votirte Statut einer Hypothekenbank von der k. k. Regierung zur allerhöchsten Sanktion vorgelegt, und

b) wurde dieselbe ertheilt oder verweigert?

Prag den 15. März 1864.

Alb. Gf Nostitz, K. Korb v. Weidenheim, Fst. Karl Auersperg, Card. Schwarzenberg, Bischof Jir-sik, Fst. Max zu Fürstenberg. Gf. Waldstein, Joh. Ad. Fst. Schwarzenberg, Dr. Brauner, Dr. Ed. Herbst, Steffens, Dr. Klier. Dr. Görner, K. Brosche, I. M. Schary, Gust. Hoffmann, Grüner, Kopetz, Dr. Fr. L. Rieger. Stanek, Jos. Machaèek, Dr. K. Tomíèek, Dr. Šlechta, Palacký, Purkynì, Wenzig, Dr. Jos. Fric, Grohmann, Baron Voith, V. Pour, Kreuziger, Sembera, Dr. Gabriel, W. W. Tomek, K. Ptaèovsky', Jos. Benoni, Dr. Prachensky', F. I. Øezaè, Daneš, M. Havelka, Jos. Zikmund, Ant. Majer, K. Zap. Pinkas, Gf. Clam-Martinic, Ottok. Gf. Cernin, Gf. Zedtwitz, Dr. Obst, Gf. Wolkenstein Gf. Schönborn, Malowch, Frhr. Zeßner, Gf. Iaro-mir Èernin, Rud. Gf.Morzin, Franz Becher, Rud., Fürstl, M. Doubek, Joh. Fr. Swoboda, Dr. Waòka, Aug. Haas, Jos. Gf. Wratislav, Hugo Fürst Taxis, Dr. Limbeck, Dr. Wiese, Krousky, Dr. Kordina, I. Kratochvlle, Dr. Ed. Gregr, Dr. I. Škarda, Dr. Fan Jeøabek, Zelený, Dr. Švestka, Jak. Jindra, M. Beiger, Joh. Rotter, Gf. Desfours,. Dr. Lambl, Dvoøak, Dr. Svatek, I. Krejèi, Vojta Fingerhut, Pollach, Dr. Trojan, Litt, Dr. Grünwald, Skrej-sovskch, M. Dr. Kral, Mayersbach, Kodym, Dr. Hamrník, Jos. Slavik, K. Faber, Dr. Schovánek, Dr. Šicha, H. Zätka, Jos. Klimeš, Tonner, W. Seidl, Matoušovský, K. Sladkouský, Dr. Podlipsky, Ott. Zeithammer. Platzer, Klaudi, Fried. Leeder, Dr. Hanisch. Dr. Schöder, Pankraz. Dr. Roth, Dr. Schmeykal, Wenisch, Dr. Worowka, Dr. Seidl, Huscher, Schündler, Karl Kirter von Limbeck.

Ich beehre mich der Versammlung zur Kenntniß zu bringen, daß mir in diesem Augenblick vom hohen Staatsministerium bekannt gegeben wurde, daß die bezügliche allerhöchste Resolution, betreffend die Landeshypothekenbank in Kürze gewärtigt werde.

Mám èest vysokému snìmu v známost uvésti, že nejvyšší rozhodnutí týkající se zemské hypoteèní banky v brzce se oèekávati dá.

Oberstlandmarschall: Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Da die Osterwoche eintritt,


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IX. sezení 3. roèního zasedání 1864.

IX. Sitzung der 3. Jahres-Session 1864.

so ist natürlich ein längeres Aussehen unserer Sitzungen damit verbunden. Ich bestimme als nächsten Sitzunastag Mittwoch den 30. März um 10 Uhr. Bezüglich der Tagesordnung bin ich nicht in der Lage, dieselbe jetzt schon dem hohen Hause bekannt zu geben. Sie wird einige Tage vor Beginn der Sitzung den Mitgliedern des hohen Hauses mitgetheilt werden.

Bezüglich der Einstellung des Diätenbezugs, habe ich die Herrrn Abgeordneten auf die Bestimmung des §. 20 der Geschäftsordnung hinzuweisen. Sollten in der Zwischenzeit einige Kommissionen tagen;so bitte ich die Herren Obmänner der Kommissionen mir dieß zur Kenntniß zu bringen, um wegen des Fortbezuges für die Herren Kommissionsmitglieder das Erforderliche zu veranlassen.

Der Landesausschuß wird auf morgen um 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Ich erkläre hiermit die Sitzung für geschlossen.

(Schluß der Sitzung 12 Uhr 20 Minuten.)

Ritter Kalina,

Verifikator.

Peter Steffens,

Verifikator.

Dr. August Kordina,

Verifikator.

Aus der Statthalterei-Buchdruckerei in Prag.


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